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Pflegegrad 1: Alle Leistungen 2026 – diese Hilfen zahlt die Pflegekasse

Pflegegrad 1 eröffnet den Zugang zu Haushaltshilfe, Pflegehilfsmitteln, Umbauzuschüssen und weiteren Unterstützungsangeboten. Wer nur auf das fehlende Pflegegeld schaut, übersieht Ansprüche, die den Alltag erleichtern und erhebliche Kosten abfedern können.

Allerdings steckt hinter den Beträgen kein frei verfügbares Gesamtbudget: Viele Leistungen werden nur für bestimmte Ausgaben gewährt, andere hängen von der Wohnform ab. Entscheidend ist deshalb, welche Hilfe tatsächlich gebraucht wird und unter welchen Voraussetzungen die Pflegekasse dafür aufkommt.

Wer Pflegegrad 1 erhält

Pflegegrad 1 wird bei geringen Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten anerkannt; bei der Begutachtung sind dafür grundsätzlich 12,5 bis unter 27 Gesamtpunkte erforderlich. Die Einschränkungen müssen voraussichtlich mindestens sechs Monate bestehen.

Eine bestimmte Diagnose oder ein hohes Lebensalter allein reichen nicht aus. Bewertet wird, wie selbstständig ein Mensch seinen Alltag bewältigen kann und wobei er Unterstützung benötigt.

Alle Leistungen bei Pflegegrad 1 im Überblick

Die Tabelle zeigt die Leistungen der Pflegeversicherung einschließlich besonderer Ansprüche für Angehörige und bestimmte Wohnformen. Die Beträge lassen sich nicht vollständig zusammenrechnen, weil unterschiedliche Voraussetzungen gelten und manche Leistungen einander ausschließen.

Leistung Umfang bei Pflegegrad 1 Voraussetzung oder Grenze Entlastungsbetrag Bis zu 131 Euro monatlich Erstattung bestimmter Leistungen bei häuslicher Pflege; keine freie Auszahlung Pflegehilfsmittel zum Verbrauch Bis zu 42 Euro monatlich Für tatsächlich benötigte, erstattungsfähige Produkte Technische Pflegehilfsmittel Bedarfsgerechte Versorgung, häufig leihweise Beispielsweise Pflegebett oder Lagerungshilfen; gegebenenfalls Zuzahlung Hausnotruf Übernahme der vertraglichen Basisversorgung Bei erfüllten Voraussetzungen; aktuelle Vergütung an Anbieter: 27 Euro netto monatlich Wohnumfeldverbesserung Bis zu 4.180 Euro je Maßnahme und Person Bei mehreren Berechtigten in einer gemeinsamen Wohnung insgesamt bis zu 16.720 Euro Individuelle Pflegeberatung Kostenfrei Beratung zur persönlichen Versorgung und zu Leistungsansprüchen Beratungsbesuch zu Hause Einmal je Halbjahr kostenfrei Freiwilliges Angebot bei Pflegegrad 1 Pflegekurse Kostenfrei Für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen Digitale Pflegeanwendungen Bis zu 40 Euro monatlich Für gelistete und von der Pflegekasse bewilligte Anwendungen Unterstützung bei digitalen Pflegeanwendungen Zusätzlich bis zu 30 Euro monatlich Für bewilligte ergänzende Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst Wohngruppenzuschlag 224 Euro monatlich Für ambulant betreute Wohngruppen nach § 45f SGB XI Anschubfinanzierung für eine Pflege-WG Einmalig bis zu 2.613 Euro je berechtigter Person Höchstens 10.452 Euro je Wohngruppe; gesetzliche Förderbedingungen und Fördergrenze beachten Zuschuss für besondere gemeinschaftliche Wohnformen 450 Euro monatlich Nur bei einem Versorgungsvertrag nach § 92c SGB XI; eigenes Leistungssystem Vollstationäre Pflege 131 Euro monatlich Zuschuss zu den pflegebedingten Aufwendungen im Pflegeheim Zusätzliche Betreuung und Aktivierung Leistung in teil- und vollstationären Pflegeeinrichtungen Keine zusätzliche Barauszahlung Versorgung während einer stationären Vorsorge oder Reha der Pflegeperson Kostenübernahme nach § 42b SGB XI Besonderes Antrags- und Versorgungsverfahren Pflegeunterstützungsgeld Für bis zu zehn Arbeitstage je Kalenderjahr und pflegebedürftigem nahen Angehörigen Lohnersatz für Beschäftigte bei einer akut aufgetretenen Pflegesituation Absicherung während der Pflegezeit Unter Voraussetzungen Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung Für freigestellte Pflegepersonen auf Antrag 131 Euro Entlastungsbetrag: Hilfe im Haushalt und beim Duschen

Bei häuslicher Pflege stehen monatlich bis zu 131 Euro Entlastungsbetrag zur Verfügung, bei ganzjährigem Anspruch also bis zu 1.572 Euro. Damit lassen sich beispielsweise anerkannte Haushaltshilfen, Alltagsbegleitung oder Betreuungsangebote finanzieren.

Bei Pflegegrad 1 darf dieser Betrag außerdem für Hilfe eines zugelassenen Pflegedienstes beim Duschen oder Baden eingesetzt werden. Diese Möglichkeit ist besonders wertvoll, weil ein eigenes Budget für reguläre ambulante Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 1 fehlt.

Eine beliebige private Reinigungskraft lässt sich allerdings nicht automatisch über die Pflegekasse abrechnen. Welche Voraussetzungen für eine Putzhilfe bei Pflegegrad 1 gelten, hängt unter anderem von den Anerkennungsregeln des jeweiligen Bundeslandes ab.

Die Kasse erstattet nachgewiesene, erstattungsfähige Kosten; über eine entsprechende Abtretung kann ein Anbieter auch direkt abrechnen. Ungenutzte Beträge können angespart und grundsätzlich bis zum 30. Juni des Folgejahres für geeignete Leistungen eingesetzt werden.

42 Euro für Verbrauchsprodukte und weitere Hilfen für die Pflege

Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel übernimmt die Pflegekasse bis zu 42 Euro monatlich. Dazu können beispielsweise Einmalhandschuhe, geeignete Desinfektionsmittel oder Einmal-Bettschutzeinlagen gehören, soweit sie für die häusliche Pflege benötigt werden.

Die 42 Euro sind eine Obergrenze für die Versorgung und kein monatliches Taschengeld. Wer weniger benötigt, bekommt die Differenz nicht einfach ausgezahlt.

Zusätzlich kommen technische Pflegehilfsmittel wie ein Pflegebett oder Lagerungshilfen infrage, häufig als Leihgabe. Bei einer zuzahlungspflichtigen Versorgung zahlen Erwachsene grundsätzlich zehn Prozent, höchstens 25 Euro je Pflegehilfsmittel; Befreiungen wegen finanzieller Härte sind möglich.

Hausnotruf: Pflegegrad 1 kann für die Kostenübernahme reichen

Ein Hausnotruf kann übernommen werden, wenn eine gesundheitliche Notsituation jederzeit möglich ist und Betroffene dann mit einem gewöhnlichen Telefon keine Hilfe rufen könnten. Hinzukommen muss üblicherweise, dass sie überwiegend allein sind oder die mit ihnen lebenden Personen selbst keinen Notruf absetzen können.

Die aktuelle vertragliche Vergütung für die Basisversorgung beträgt 27 Euro netto monatlich, gegebenenfalls zuzüglich Umsatzsteuer. Das Geld fließt an den Anbieter; zusätzliche Leistungen wie eine Schlüsselhinterlegung oder bestimmte mobile Funktionen können eigene Kosten verursachen.

Bis zu 4.180 Euro für einen pflegegerechten Umbau

Bereits bei Pflegegrad 1 kann die Pflegekasse einen notwendigen Umbau mit bis zu 4.180 Euro je Maßnahme unterstützen. Voraussetzung ist, dass die Anpassung die häusliche Pflege ermöglicht, erheblich erleichtert oder eine selbstständigere Lebensführung wiederherstellt.

In Betracht kommen beispielsweise eine bodengleiche Dusche, breitere Türen oder fest eingebaute Rampen. Leben mehrere anspruchsberechtigte Menschen in derselben Wohnung, können für eine gemeinsame Maßnahme insgesamt bis zu 16.720 Euro zusammenkommen.

Die Förderung ist kein jährlich erneuertes Renovierungsbudget und wird nicht für jeden einzelnen Handwerkerauftrag neu gewährt. Verändert sich die Pflegesituation und werden deshalb weitere Anpassungen notwendig, kann allerdings ein erneuter Zuschuss für den pflegegerechten Umbau möglich sein.

Betroffene sollten den Antrag mit einer Begründung und Kostenvoranschlägen vor Beginn der Arbeiten stellen. Eine vorherige Bewilligung schafft Klarheit darüber, welche Kosten tatsächlich übernommen werden.

Kostenfreie Beratung und Pflegekurse gehören dazu

Menschen mit Pflegegrad 1 haben Anspruch auf individuelle Pflegeberatung, die beispielsweise bei Anträgen und bei der Organisation passender Unterstützung hilft. Anlaufstellen sind die Pflegekasse und Pflegestützpunkte.

Zusätzlich können sie einmal je Halbjahr einen kostenfreien Beratungsbesuch in der eigenen Wohnung nutzen. Bei Pflegegrad 1 ist dieser Besuch freiwillig.

Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen können außerdem kostenlose Pflegekurse besuchen. Dabei geht es etwa um sichere Unterstützung im Alltag und darum, körperliche Überlastung zu vermeiden.

Digitale Pflegeanwendungen: Zwei getrennte Beträge

Für eine bewilligte digitale Pflegeanwendung stehen bis zu 40 Euro monatlich zur Verfügung. Ergänzende Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst kann mit weiteren bis zu 30 Euro monatlich finanziert werden.

Erstattungsfähig sind nur Anwendungen, die im entsprechenden Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte geführt werden und deren Versorgung die Pflegekasse bewilligt. Eine beliebige Gesundheits-App oder ein privat gekauftes Tablet wird dadurch nicht automatisch bezahlt.

Pflege-WG: 224 Euro Zuschlag und Hilfe bei der Gründung

Wer in einer ambulant betreuten Wohngruppe nach § 45f SGB XI lebt, kann bereits mit Pflegegrad 1 monatlich 224 Euro Wohngruppenzuschlag erhalten. Dafür müssen unter anderem drei bis zwölf Menschen zusammenwohnen, mindestens drei davon pflegebedürftig sein und gemeinsam eine Person für übergreifende Aufgaben beauftragen.

Für die Gründung einer solchen Wohngruppe gibt es unter den gesetzlichen Voraussetzungen zusätzlich einmalig bis zu 2.613 Euro je berechtigter Person, insgesamt höchstens 10.452 Euro. Das Geld ist für die altersgerechte oder barrierearme Umgestaltung der gemeinsamen Wohnung bestimmt.

Der Antrag auf diese Anschubfinanzierung muss innerhalb eines Jahres nach Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen gestellt werden. Das Förderprogramm ist außerdem gesetzlich auf insgesamt 30 Millionen Euro begrenzt; die Pflegekasse prüft die Verfügbarkeit und den konkreten Anspruch.

450 Euro gibt es nur in einer besonderen Wohnform

Daneben sieht § 45h SGB XI einen Zuschuss von 450 Euro monatlich für gemeinschaftliche Wohnformen mit einem besonderen Versorgungsvertrag nach § 92c SGB XI vor. Pflegegrad 1 genügt als Pflegegrad, aber weder eine gewöhnliche Wohngemeinschaft noch ein beliebiger Vertrag mit einem Pflegedienst erfüllen allein die weiteren Voraussetzungen.

Der Zuschuss gehört zu einem eigenen Versorgungssystem und wird nicht zusätzlich zum Wohngruppenzuschlag von 224 Euro und zum allgemeinen Entlastungsbetrag gezahlt. Einzelheiten erläutert gegen-hartz.de zur 450-Euro-Leistung ab Pflegegrad 1.

Pflegeheim: Nur 131 Euro Zuschuss zur stationären Pflege

Wer mit Pflegegrad 1 dauerhaft in einem Pflegeheim lebt, erhält monatlich 131 Euro Zuschuss zu den pflegebedingten Aufwendungen. Angesichts der Heimkosten bleibt damit regelmäßig ein erheblicher Betrag anderweitig zu finanzieren.

Dieser Zuschuss ist eine stationäre Leistung und kein zusätzliches Entlastungsgeld für die häusliche Pflege. In teil- und vollstationären Pflegeeinrichtungen besteht außerdem Anspruch auf zusätzliche Betreuung und Aktivierung, beispielsweise durch geeignete Beschäftigungsangebote.

Auch berufstätige Angehörige können Unterstützung erhalten

In einer akut aufgetretenen Pflegesituation können Beschäftigte bis zu zehn Arbeitstage der Arbeit fernbleiben, um die Versorgung eines nahen Angehörigen zu organisieren oder sicherzustellen. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen ersetzt Pflegeunterstützungsgeld den Verdienstausfall, wenn keine entsprechende Entgeltfortzahlung besteht.

Der Zahlungsanspruch ist auf bis zu zehn Arbeitstage je Kalenderjahr und pflegebedürftigem nahen Angehörigen begrenzt; mehrere Beschäftigte müssen sich diesen Umfang teilen. Pflegegrad 1 kann dafür ausreichen.

Auch Pflegezeit und Familienpflegezeit kommen bei Pflegegrad 1 unter den jeweiligen arbeitsrechtlichen Voraussetzungen infrage. Während einer Pflegezeit sind auf Antrag Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung möglich, wenn etwa keine beitragsfreie Familienversicherung besteht.

Zur Finanzierung einer Pflegezeit oder Familienpflegezeit kann zudem ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben beantragt werden. Es muss grundsätzlich zurückgezahlt werden und ist kein Pflegezuschuss.

Wenn die Pflegeperson zur Reha muss

Eine häufig übersehene Leistung betrifft die Versorgung während einer stationären Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme der Pflegeperson. Unter den Voraussetzungen des § 42b SGB XI kann auch eine pflegebedürftige Person mit Pflegegrad 1 in der Einrichtung mitversorgt werden.

Ist die Versorgung dort nicht möglich, kommt eine zugelassene vollstationäre Pflegeeinrichtung infrage. Der Anspruch umfasst im gesetzlichen Rahmen auch Unterkunft, Verpflegung sowie erforderliche Fahr- und Gepäcktransportkosten und muss mit den beteiligten Kostenträgern abgestimmt werden.

Welche Leistungen bei Pflegegrad 1 fehlen

Reguläres Pflegegeld und ein eigenes monatliches Budget für ambulante Pflegesachleistungen gibt es erst ab Pflegegrad 2. Auch die regulären Budgets für Tages- und Nachtpflege sowie für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege stehen bei Pflegegrad 1 nicht zur Verfügung.

Für erstattungsfähige Tages-, Nacht- oder Kurzzeitpflege kann allerdings der vorhandene Entlastungsbetrag eingesetzt werden. Rentenversicherungsbeiträge der Pflegekasse für nicht erwerbsmäßige Pflegepersonen setzen ebenfalls mindestens Pflegegrad 2 und weitere Bedingungen voraus.

Nach schwerer Krankheit kann die Krankenkasse zuständig sein

Das fehlende Kurzzeitpflegebudget der Pflegeversicherung schließt Unterstützung nach einem Krankenhausaufenthalt nicht aus. Bei schwerer Krankheit oder akuter Verschlimmerung kann die gesetzliche Krankenkasse unter eigenen Voraussetzungen häusliche Krankenpflege oder Haushaltshilfe übernehmen.

Reicht die häusliche Krankenpflege nicht aus, kommt Kurzzeitpflege nach § 39c SGB V infrage, auch bei Pflegegrad 1. Vorgesehen sind unter den gesetzlichen Bedingungen bis zu acht Wochen im Kalenderjahr und bis zu 1.854 Euro für Pflege, Betreuung und Behandlungspflege; Unterkunft und Verpflegung sind damit nicht vollständig bezahlt.

Auch medizinisch erforderliche Behandlungspflege, etwa ein verordneter Verbandswechsel, kann eine Leistung der Krankenkasse sein. Betroffene sollten solche Ansprüche getrennt von den Leistungen ihrer Pflegekasse prüfen lassen.

Ansprüche nutzen und einen zu niedrigen Pflegegrad prüfen lassen

Ein Pflegegradbescheid führt nicht dazu, dass sämtliche Hilfen automatisch organisiert oder ausgezahlt werden. Für konkrete Pflegehilfsmittel und Umbauten sind Anträge nötig, während beim Entlastungsbetrag die erstattungsfähigen Leistungen und ihre Belege entscheidend sind.

Wer im Alltag deutlich mehr Unterstützung braucht, sollte außerdem prüfen, ob die Einstufung noch passt. Gegen einen fehlerhaften Bescheid der gesetzlichen Pflegekasse ist grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch möglich; bei später gestiegenem Hilfebedarf kommt ein Höherstufungsantrag infrage.

Wie sich beide Verfahren unterscheiden, erklärt der Beitrag zu Widerspruch und Höherstufung bei einem zu niedrigen Pflegegrad. Gerade der Übergang zu Pflegegrad 2 kann den Umfang der verfügbaren Unterstützung erheblich verändern.

Beispiel aus der Praxis: Haushaltshilfe und sicherer duschen

Frau Berger ist 78 Jahre alt, lebt allein und hat Pflegegrad 1; im folgenden fiktiven Beispiel kostet ihre anerkannte Haushaltshilfe monatlich 120 Euro. Diesen Betrag erstattet die Pflegekasse aus dem Entlastungsbetrag, während die verbleibenden elf Euro zunächst als Guthaben bestehen bleiben.

Weil Frau Berger ihre Badewanne nicht mehr sicher nutzen kann, beantragt sie vor dem Umbau einen Zuschuss für eine bodengleiche Dusche. Bei anerkannten Kosten von 5.200 Euro und einer Bewilligung über 4.180 Euro verbleiben 1.020 Euro, die sie selbst oder über eine andere Finanzierung aufbringen muss.

Für die laufende Haushaltshilfe werden damit bei zwölf Monaten Nutzung 1.440 Euro übernommen, zusätzlich wird der notwendige Umbau bezuschusst. Pflegegeld erhält Frau Berger weiterhin nicht, doch ihre konkreten Ausgaben sinken deutlich.

Sechs Fragen und Antworten zu Pflegegrad 1 Bekomme ich bei Pflegegrad 1 monatlich Pflegegeld?

Nein, reguläres Pflegegeld gibt es erst ab Pflegegrad 2. Bei häuslicher Pflege steht aber der zweckgebundene Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich zur Verfügung.

Kann ich die 131 Euro für eine Putzhilfe verwenden?

Ja, wenn die Hilfe über einen erstattungsfähigen Anbieter erbracht wird und die jeweiligen Anerkennungsregeln erfüllt sind. Eine privat engagierte Reinigungskraft ohne entsprechende Anerkennung genügt dafür nicht automatisch.

Verfällt der Entlastungsbetrag jeden Monat?

Nein, ungenutzte Beträge können angespart werden. Restbeträge eines Kalenderjahres lassen sich grundsätzlich noch bis zum 30. Juni des folgenden Jahres für geeignete Leistungen nutzen.

Gibt es die 4.180 Euro für einen Umbau jedes Jahr neu?

Nein, der Zuschuss ist an eine notwendige Maßnahme gebunden. Eine erneute Förderung kann infrage kommen, wenn sich die Pflegesituation verändert und deshalb weitere Anpassungen erforderlich werden.

Erhalten alle Menschen mit Pflegegrad 1 zusätzlich 450 Euro?

Nein, dieser Zuschuss setzt eine besondere gemeinschaftliche Wohnform mit einem Versorgungsvertrag nach § 92c SGB XI voraus. Er kann nicht einfach mit dem allgemeinen Entlastungsbetrag und dem Wohngruppenzuschlag zusammengerechnet werden.

Ist Kurzzeitpflege bei Pflegegrad 1 grundsätzlich ausgeschlossen?

Ein reguläres Kurzzeitpflegebudget der Pflegeversicherung besteht nicht, der Entlastungsbetrag kann aber für entsprechende Leistungen verwendet werden. Nach schwerer Krankheit kommt unter zusätzlichen Voraussetzungen auch Kurzzeitpflege zulasten der gesetzlichen Krankenkasse infrage.

Quellen: Grundlage sind die BMG-Informationen zu Pflegegrad 1, die Leistungsregelungen des § 28a SGB XI sowie die dort genannten Einzelvorschriften. Ergänzend herangezogen wurden die BMG-Informationen zu digitalen Pflegeanwendungen und zu Pflegeleistungen der Krankenkasse sowie der Hausnotrufvertrag des GKV-Spitzenverbandes.

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Pflegegrad 2: Die Pflegekasse zahlt wesentlich mehr als nur die 347 Euro

Wer seinen Alltag wegen einer Krankheit, einer Behinderung oder nach einem Schlaganfall nicht mehr allein bewältigen kann, braucht oft regelmäßig Hilfe. Mit Pflegegrad 2 stehen Betroffenen deshalb deutlich mehr Leistungen zu als bei Pflegegrad 1.

Dazu gehören 347 Euro Pflegegeld, Pflegesachleistungen von bis zu 796 Euro monatlich sowie weitere Zuschüsse für Betreuung, Hilfsmittel und den barrierefreien Umbau der Wohnung.

Viele Pflegebedürftige und ihre Angehörigen schöpfen diese Ansprüche jedoch nicht vollständig aus. Häufig fehlt der Überblick darüber, welche Leistungen sich miteinander kombinieren lassen und welche Anträge zusätzlich gestellt werden müssen.

Pflegegrad 2: Leistungen im Überblick Leistung Höhe und Umfang Pflegegeld 347 Euro monatlich bei häuslicher Pflege durch Angehörige oder andere private Pflegepersonen Pflegesachleistungen Bis zu 796 Euro monatlich für einen ambulanten Pflegedienst Kombinationsleistung Anteiliges Pflegegeld, wenn das Budget für Pflegesachleistungen nicht vollständig genutzt wird Entlastungsbetrag 131 Euro monatlich für anerkannte Betreuungs-, Haushalts- oder Unterstützungsangebote Pflegehilfsmittel zum Verbrauch Bis zu 42 Euro monatlich, etwa für Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen Hausnotruf Zuschuss von bis zu 25,50 Euro monatlich bei erfüllten Voraussetzungen Wohnraumanpassung Bis zu 4.180 Euro je Maßnahme, etwa für eine bodengleiche Dusche, einen Treppenlift oder zusätzliche Handläufe Verhinderungs- und Kurzzeitpflege Gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro Tages- und Nachtpflege Bis zu 721 Euro monatlich, zusätzlich zu Pflegegeld oder Pflegesachleistungen Vollstationäre Pflege 805 Euro monatlich als pauschaler Zuschuss zu den Pflegeheimkosten Pflegeberatung Kostenlose Beratung für Pflegebedürftige und Angehörige Pflegekurse Kostenlose Schulungen und Pflegekurse für pflegende Angehörige Pflegegeld bei Pflegegrad 2 beträgt 347 Euro

Wird die Pflege überwiegend durch Angehörige, Freunde oder andere private Pflegepersonen organisiert, zahlt die Pflegekasse monatlich 347 Euro Pflegegeld. Das Geld geht direkt auf das Konto der pflegebedürftigen Person.

Viele Betroffene geben das Pflegegeld an die pflegenden Angehörigen weiter. Rechtlich gehört es jedoch dem Pflegebedürftigen. Er kann grundsätzlich selbst entscheiden, wie er das Geld verwendet.

Voraussetzung ist, dass die häusliche Pflege sichergestellt ist und mindestens eine private Pflegeperson bei der Pflegekasse angegeben wurde. Wer ausschließlich Pflegegeld erhält, muss außerdem bei Pflegegrad 2 einmal pro Halbjahr einen verpflichtenden Beratungseinsatz durch einen zugelassenen Pflegedienst oder eine anerkannte Beratungsstelle wahrnehmen.

Wer diese Beratung nicht rechtzeitig nachweist, riskiert zunächst eine Kürzung und später sogar die vollständige Einstellung des Pflegegeldes.

Pflegedienst kann bis zu 796 Euro abrechnen

Übernimmt ein ambulanter Pflegedienst Aufgaben wie Körperpflege, Ankleiden, Medikamentengabe oder Hilfe beim Essen, stehen bei Pflegegrad 2 monatlich bis zu 796 Euro für Pflegesachleistungen zur Verfügung.

Dieses Geld wird nicht an den Pflegebedürftigen ausgezahlt. Der Pflegedienst rechnet seine Leistungen direkt mit der Pflegekasse ab. Kosten, die über das monatliche Budget hinausgehen, müssen Betroffene grundsätzlich selbst tragen.

Pflegesachleistungen bieten sich besonders an, wenn Angehörige die Pflege nicht vollständig übernehmen können, weit entfernt wohnen oder regelmäßig entlastet werden müssen.

Pflegegeld und Pflegedienst lassen sich kombinieren

Viele Familien teilen sich die Pflege mit einem ambulanten Dienst. In diesem Fall kommt die sogenannte Kombinationsleistung infrage. Dabei richtet sich die Höhe des verbleibenden Pflegegeldes danach, welchen Anteil des Budgets für Pflegesachleistungen der Pflegedienst verbraucht.

Nutzt der Pflegedienst beispielsweise 60 Prozent der verfügbaren 796 Euro, bleiben 40 Prozent des Pflegegeldes erhalten. Bei einem vollen Pflegegeld von 347 Euro würde die Pflegekasse noch 138,80 Euro auszahlen.

Die gewählte Aufteilung lässt sich später ändern, wenn der Hilfebedarf steigt oder Angehörige wieder mehr Pflege übernehmen können. Betroffene müssen sich deshalb nicht dauerhaft für ausschließlich Pflegegeld oder ausschließlich Pflegesachleistungen entscheiden.

131 Euro Entlastungsbetrag für Hilfe im Alltag

Zusätzlich erhalten Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 monatlich 131 Euro Entlastungsbetrag. Dieses Geld ist zweckgebunden und darf nur für anerkannte Unterstützungsangebote eingesetzt werden.

Damit lassen sich je nach Bundesland beispielsweise Hilfen im Haushalt, Betreuungsangebote, anerkannte Nachbarschaftshilfe oder Fahrdienste finanzieren. Eine Auszahlung zur freien Verwendung ist nicht möglich. In der Regel müssen Betroffene Rechnungen einreichen oder die Anbieter rechnen direkt mit der Pflegekasse ab.

Nicht verbrauchte Beträge gehen nicht sofort verloren. Sie werden zunächst in die folgenden Monate übertragen. Restbeträge aus einem Kalenderjahr müssen jedoch grundsätzlich bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden.

Pflegehilfsmittel und Hausnotruf werden bezuschusst

Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel zahlt die Pflegekasse bei Pflegegrad 2 bis zu 42 Euro monatlich. Dazu zählen beispielsweise Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel oder Schutzschürzen.

Technische Pflegehilfsmittel wie ein Pflegebett können ebenfalls übernommen werden. Häufig stellt die Pflegekasse solche Hilfsmittel leihweise bereit. Für einen anerkannten Hausnotruf ist ein Zuschuss von bis zu 25,50 Euro monatlich möglich, sofern die persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Von Pflegehilfsmitteln sind medizinische Hilfsmittel zu unterscheiden. Rollatoren oder bestimmte Inkontinenzhilfen können beispielsweise über die Krankenkasse verordnet werden.

Bis zu 4.180 Euro für den Wohnungsumbau

Muss die Wohnung an die Pflegebedürftigkeit angepasst werden, zahlt die Pflegekasse bis zu 4.180 Euro je Maßnahme. Gefördert werden können unter anderem eine bodengleiche Dusche, breitere Türen, ein Treppenlift oder zusätzliche Handläufe.

Die Maßnahme muss die häusliche Pflege erleichtern, die Selbstständigkeit verbessern oder eine möglichst selbstständige Lebensführung ermöglichen. Wichtig ist, den Antrag vor Beginn der Arbeiten zu stellen und in der Regel einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Leben mehrere Pflegebedürftige in einer gemeinsamen Wohnung, können sich die Zuschüsse addieren. Sind beispielsweise beide Ehepartner pflegebedürftig, können für einen gemeinsamen Umbau bis zu 8.360 Euro bewilligt werden. Insgesamt berücksichtigt die Pflegekasse höchstens vier anspruchsberechtigte Bewohner.

Gemeinsames Budget für Ersatz- und Kurzzeitpflege

Kann die reguläre Pflegeperson wegen Krankheit, Urlaub oder einer dringend benötigten Auszeit vorübergehend nicht pflegen, lässt sich eine Ersatzpflege organisieren. Für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege steht ein gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro zur Verfügung.

Das Budget kann flexibel für eine Ersatzpflege zu Hause, eine stundenweise Betreuung oder einen vorübergehenden Aufenthalt in einer stationären Kurzzeitpflegeeinrichtung genutzt werden. Auch eine Kombination beider Angebote ist möglich.

Vor der Nutzung sollten Betroffene mit der Pflegekasse klären, welche Nachweise erforderlich sind und in welcher Höhe Kosten für nahe Angehörige anerkannt werden. Die Erstattung hängt unter anderem davon ab, wer die Ersatzpflege übernimmt und ob zusätzliche Ausgaben entstehen.

Tagespflege bringt zusätzliche Entlastung

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 können für Tages- oder Nachtpflege monatlich Leistungen von bis zu 721 Euro erhalten. Dabei verbringt die pflegebedürftige Person mehrere Stunden am Tag oder über Nacht in einer Einrichtung und kehrt anschließend in die eigene Wohnung zurück.

Die teilstationäre Pflege kann pflegende Angehörige entlasten und zugleich soziale Kontakte sowie eine feste Tagesstruktur fördern. Das Budget wird grundsätzlich nicht auf das Pflegegeld oder die ambulanten Pflegesachleistungen angerechnet.

Nicht sämtliche Kosten der Tagespflege übernimmt die Pflegekasse. Ausgaben für Unterkunft, Verpflegung oder Investitionskosten können teilweise bei den Betroffenen verbleiben. Dafür kann unter bestimmten Voraussetzungen auch der Entlastungsbetrag eingesetzt werden.

Pflegeheim: Pflegekasse übernimmt nur einen Teil

Ist die Pflege zu Hause nicht mehr möglich, zahlt die Pflegekasse bei Pflegegrad 2 für die vollstationäre Versorgung pauschal 805 Euro monatlich.

Dieser Betrag deckt die tatsächlichen Heimkosten meist nur zu einem kleinen Teil. Bewohner müssen zusätzlich den einrichtungseinheitlichen Eigenanteil für die Pflege sowie die Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Investitionen und gegebenenfalls Ausbildung tragen.

Die Pflegeversicherung beteiligt sich mit einem zusätzlichen Leistungszuschlag am pflegebedingten Eigenanteil. Dieser Zuschlag steigt mit der Dauer des Heimaufenthalts. Reichen Rente, sonstige Einkünfte und verwertbares Vermögen nicht aus, kann beim Sozialamt Hilfe zur Pflege beantragt werden.

Pflegeberatung kann weitere Ansprüche erschließen

Ab Pflegegrad 1 besteht ein Anspruch auf kostenlose Pflegeberatung. Angehörige können sich dort über die Kombination der Leistungen, regionale Unterstützungsangebote und die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf informieren.

Pflegestützpunkte helfen außerdem bei Anträgen, bei der Suche nach anerkannten Betreuungsangeboten und bei Fragen zum barrierefreien Umbau. Für pflegende Angehörige stehen zusätzlich kostenlose Pflegekurse und Schulungen zur Verfügung.

Beispiel: Udo aus Bochum

Udo aus Bochum ist 72 Jahre alt und erlitt vor einigen Monaten einen Schlaganfall. Er kann kurze Strecken mit einem Rollator zurücklegen, braucht aber Hilfe beim Duschen, beim Anziehen und bei der Vorbereitung seiner Medikamente. Seine Ehefrau erinnert ihn außerdem an Termine und muss ihn bei verschiedenen Tätigkeiten anleiten.

Bei der Begutachtung schildert das Ehepaar nicht nur die körperlichen Einschränkungen, sondern auch den täglichen Aufwand für Anleitung und Beaufsichtigung. Udo erreicht die notwendige Punktzahl und erhält Pflegegrad 2.

Seine Ehefrau übernimmt den größten Teil der Pflege. Zweimal pro Woche hilft zusätzlich ein ambulanter Pflegedienst beim Duschen. Deshalb entscheidet sich das Ehepaar für eine Kombination aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen. Das Beispiel ist fiktiv und zeigt, wie sich mehrere Leistungen miteinander verbinden lassen.

Wann wird Pflegegrad 2 anerkannt?

Pflegegrad 2 setzt eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten voraus. Betroffene benötigen regelmäßig Unterstützung, müssen aber nicht rund um die Uhr gepflegt werden. Typische Fälle sind Menschen mit beginnender Demenz, Einschränkungen nach einem Schlaganfall oder Schwierigkeiten bei der Körperpflege, beim Anziehen, bei der Medikamenteneinnahme oder bei der Organisation des Tages.

Dabei zählt nicht nur die körperliche Hilfe. Auch wenn Angehörige einzelne Handlungen erklären, anleiten oder überwachen müssen, kann dies als Unterstützungsbedarf berücksichtigt werden. Entscheidend ist nicht allein die Diagnose, sondern die Frage, wie selbstständig die betroffene Person ihren Alltag tatsächlich bewältigt.

Nach dem Antrag beauftragt die Pflegekasse bei gesetzlich Versicherten den Medizinischen Dienst mit der Begutachtung. Bei privat Versicherten übernimmt diese Aufgabe in der Regel Medicproof.

Bewertet werden unter anderem die Mobilität, die geistigen und kommunikativen Fähigkeiten, die Selbstversorgung, der Umgang mit Erkrankungen und Therapien sowie die Gestaltung des Alltags und sozialer Kontakte.

Aus den einzelnen Bereichen ergibt sich eine Gesamtpunktzahl. Wer mindestens 27 und weniger als 47,5 Punkte erreicht, erhält Pflegegrad 2.

Antrag gut vorbereiten und Einschränkungen nicht verharmlosen

Betroffene und Angehörige sollten sich auf den Begutachtungstermin vorbereiten. Sinnvoll ist es, über mehrere Tage zu dokumentieren, wobei und wie häufig Hilfe notwendig ist. Dazu gehören beispielsweise Unterstützung beim Duschen, beim Anziehen, beim Aufstehen, beim Toilettengang, bei der Einnahme von Medikamenten oder bei der Orientierung.

Auch Arztbriefe, Krankenhausberichte, Medikamentenpläne und eine Übersicht über vorhandene Hilfsmittel sollten bereitliegen. Viele Pflegebedürftige beschreiben gegenüber dem Gutachter nur, was an einem besonders guten Tag noch gelingt. Für die Einstufung ist jedoch entscheidend, welche Schwierigkeiten regelmäßig auftreten.

Häufige Fragen zu den Leistungen bei Pflegegrad 2 Wie hoch ist das Pflegegeld bei Pflegegrad 2?

Bei häuslicher Pflege durch Angehörige oder andere private Pflegepersonen zahlt die Pflegekasse monatlich 347 Euro. Wer ausschließlich Pflegegeld erhält, muss alle sechs Monate einen vorgeschriebenen Beratungseinsatz wahrnehmen.

Kann ich Pflegegeld und einen Pflegedienst gleichzeitig nutzen?

Ja. Bei der Kombinationsleistung rechnet der Pflegedienst seine Einsätze über die Pflegesachleistungen ab. Der nicht verbrauchte prozentuale Anteil wird anschließend als anteiliges Pflegegeld ausgezahlt.

Welche Leistungen gibt es zusätzlich zum Pflegegeld?

Neben Pflegegeld oder Pflegesachleistungen stehen unter anderem der Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich, bis zu 42 Euro für Verbrauchspflegehilfsmittel, Zuschüsse zum Hausnotruf, bis zu 4.180 Euro für Wohnraumanpassungen sowie Leistungen für Tagespflege, Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege zur Verfügung.

Quellenverzeichnis

AOK-Bundesverband: Informationen zum Hausnotruf bei Pflegebedürftigkeit.
Bundesministerium für Gesundheit: Informationen zum Pflegegeld.
Bundesministerium für Gesundheit: Weitere Leistungen und Angebote zur Unterstützung im Alltag.
Nationales Gesundheitsportal des Bundes: Informationen zum Entlastungsbetrag.
Sozialverband Deutschland: Informationen zum gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.
Verbraucherzentrale: Pflegeleistungen und aktuelle Änderungen im Überblick.

 

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6.000 Gründe, warum die Welt nicht einfach auf Öl verzichten kann

Ronald Stein und Yoshihiro Muronaka

Soziale Medien, Smartphones, Computer und die vielen elektronischen Geräte, die es vor einem Jahrhundert noch nicht gab, werden als „süchtig machend“ bezeichnet. Eine ähnliche Frage stellt sich nun auch in Bezug auf die aus Erdöl hergestellten Produkte, die es vor einigen Jahrhunderten auch noch nicht gab: Sind wir „süchtig“ nach ihnen, oder ist es einfach unsere Lebensentscheidung, nicht so zu leben, wie die Menschen vor dem 19. Jahrhundert lebten?

Wir argumentieren, dass es weder das eine noch das andere ist. Es handelt sich vielmehr um eine funktionale Notwendigkeit.

Erdöl, Kohle und Erdgas sind für sich genommen für den Menschen nicht von Nutzen; niemand verbrennt rohes Erdöl, und das Verbrennen von festen Brennstoffen wie Kohle in Innenräumen zum Kochen und Heizen ist heute eine der Haupttodesursachen, die mit schätzungsweise 2,9 Millionen vorzeitigen Todesfällen pro Jahr aufgrund von Luftverschmutzung in Haushalten in Verbindung gebracht wird.

Es bedarf einer mehrere Milliarden Dollar teuren Raffinerie, einer Vergasungs- oder einer Verarbeitungsanlage, um die schlummernden Ressourcen der Erde in nutzbare Kraftstoffe und die mehr als 6.000 Produkte umzuwandeln, auf die das moderne Leben angewiesen ist. Raffinierung, Vergasung und Verarbeitung sind nichts, wofür man sich entschuldigen müsste – sie sind die notwendigen Prozesse, die eine seit langem vergrabene Ressource in etwas Nutzbares und Sicheres verwandeln. Genauso wie ein im Boden vergrabener Samen Wasser, Sonnenlicht und Kohlendioxid aus der Luft benötigt, bevor aus ihm überhaupt etwas wird.

Auch Flugzeuge, Schiffe, Lkw und Pkw fahren nicht mit rohem Erdöl. Sie werden mit Kraftstoffen betrieben, die aus Erdöl in eigens dafür errichteten Raffinerien hergestellt werden.

Windkraftanlagen und Solarmodule erzeugen lediglich Strom. Sie können keine der Produkte oder Kraftstoffe herstellen, auf die das moderne Leben angewiesen ist, einschließlich der Kraftstoffe und Materialien, die Folgendes ermöglichen:

• Krankenhäuser

• Flughäfen

• Militär

• Medizinische Geräte

• Telekommunikation

• Raumfahrtprogramme

• Haushaltsgeräte und Elektronik

• Abwassersysteme

• Heizungs- und Lüftungsanlagen

• Verkehr – Fahrzeuge, Schienenverkehr, Seeverkehr und Luftverkehr

• Bauwesen – Straßen und Gebäude

Fast die Hälfte der Weltbevölkerung ist auf synthetische Düngemittel aus fossilen Brennstoffen angewiesen, ohne die die weltweite Nahrungsmittelproduktion die heute 8 Milliarden Menschen nicht ernähren könnte.

In weniger als zwei Jahrhunderten entwickelte der menschliche Erfindergeist mehr als 250 Raffinerie- und Verarbeitungsverfahren, um Erdöl, Kohle und Erdgas in Produkte umzuwandeln, die es zuvor noch nie gegeben hatte: Kunststoffe und synthetischen Kautschuk, Düngemittel, Waschmittel, Farben, Arzneimittel, Kosmetika und Kraftstoffe wie Flüssiggas, Benzin, Kerosin, Diesel, Schmierstoffe und Asphalt.

Diese Materialien und Kraftstoffe bilden die Grundlage für ein längeres und gesünderes Leben. Im Jahr 1900 betrug die durchschnittliche Lebenserwartung 32 Jahre; bis 2021 hatte sie sich auf 71 Jahre mehr als verdoppelt, und heute liegt sie bei über 75 Jahren. Der weltweite Verkehr, der Handel und sogar Weltraumprogramme basieren auf aus Erdöl raffinierten Produkten.

Jeder, der sich mit Energiefragen auskennt weiß, um welche Größenordnungen es hier geht: Flugbenzin für rund 35.550 Verkehrsflugzeuge und 100.000 bis 150.000 Flüge pro Tag. Diesel für Lkw, Züge und Baumaschinen. Benzin für rund 1,7 Milliarden Fahrzeuge. Bunkeröl für die 116.000 Handelsschiffe, die etwa 90 % des Welthandels befördern. Rohstoffe für Düngemittel, Arzneimittel, Kunststoffe und Kunstfasern – einschließlich der Materialien, aus denen Windkraftanlagen und Solarmodule selbst hergestellt werden.

Ohne eine Ersatzquelle, die Raffinerien ersetzen könnte, wäre die Abschaffung von Rohöl und der Raffinerien, die es in diese Produkte umwandeln, ohne dass ein Ersatz zur Verfügung stünde, die größte Bedrohung für die 8 Milliarden Menschen auf der Welt – mit dem Risiko steigender Todesfälle durch Krankheiten, Unterernährung und extreme Wetterereignisse unter denjenigen, die versuchen, ohne die mehr als 6.000 Produkte auszukommen, die derzeit aus Öl hergestellt werden.

Ist es also eine Sucht oder eine Lebensentscheidung? Wir sagen: Weder noch. Sucht impliziert etwas Pathologisches, das aufzugeben wir versuchen sollten. Eine Lebensentscheidung impliziert etwas Willkürliches, das wir genauso gut wieder aufgeben könnten. Was tatsächlich geschah, ist etwas anderes: Die Weltbevölkerung wuchs in weniger als 200 Jahren von einer Milliarde auf über acht Milliarden Menschen, weil diese Produkte verfügbar wurden – nicht, weil sich irgendjemand für einen bestimmten Lebensstil anstelle eines einfacheren entschieden hätte. Das ist keine Sucht und auch keine Vorliebe. Es ist eine funktionale Notwendigkeit, und solange es keinen Ersatz für das gibt, was Raffinerien aus Rohöl herstellen, wird es auch eine bleiben.

This article was adapted from one originally published at AmericaOutLoud.news. It is a guest article by Ronald Stein and Yoshihiro Muronaka.

Link: https://cornwallalliance.org/the-6000-reasons-the-world-cant-simply-quit-oil/

Übersetzt von Christian Freuer für das EIKE

 

Der Beitrag 6.000 Gründe, warum die Welt nicht einfach auf Öl verzichten kann erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.

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Food & Water Watch Sues Trump EPA Over Stonewalling on Factory Farm Water Pollution Committee Records

Today, the national advocacy organization Food & Water Watch sued the Trump administration’s Environmental Protection Agency (EPA), demanding the agency release records under the Freedom of Information Act (FOIA) related to its abandonment of an Animal Agriculture and Water Quality (AAWQ) Federal Advisory Subcommittee.

EPA formed the Subcommittee in 2024 in response to a Food & Water Watch petition demanding EPA strengthen its rules to adequately regulate factory farm pollution under the Clean Water Act. To justify its petition denial, EPA claimed it lacked adequate information about factory farm pollution and committed to studying the problem via the Subcommittee. It then repeated this excuse before the Ninth Circuit Court of Appeals in defending the legality of its petition denial. The Subcommittee met three times in 2024, but has not met since Trump took office in January 2025. Trump’s EPA has, with no communication or explanation, rendered the Subcommittee “inactive.”

After more than a year of radio silence, on February 18, 2026, Food & Water Watch requested records about the status of the Subcommittee and what led EPA to abandon it. Requested records include any communications between Trump’s EPA and factory farm industry groups related to the sidelining of the Subcommittee. Nearly eight months later, EPA has refused to produce a single record, in violation of FOIA.

Food & Water Watch Legal Director Tarah Heinzen, a member of the abandoned Subcommittee, issued the following statement:

“EPA has never taken factory farm pollution seriously — under Trump, it has stopped even pretending. The fact that we have to litigate over a FOIA non-response is proof that EPA has abandoned its commitments to address this environmental and public health nightmare.

“Let’s be clear: EPA has more than enough information to know that its factory farm pollution rules are a failure and that it must act. The industry’s waste remains almost entirely unregulated, free to poison drinking water and ecosystems from coast to coast. Yet time and time again, EPA has chosen delay over action. This Subcommittee itself was a delay tactic — its abandonment doubles down on inaction. EPA’s continued stonewalling will not stand in court.”

Food & Water Watch is represented by the public interest law firm Eubanks & Associates, PLLC and its own Tarah Heinzen and Emily Miller.

BACKGROUND

Agriculture is the nation’s leading polluter of rivers and lakes, with factory farms, also called concentrated animal feeding operations (CAFOs), responsible for a significant share. U.S. factory farms produce 940 billion pounds of manure each year — twice as much as the sewage produced by the entire U.S. population. Much of it ends up in waterways, where it contributes to harmful algal blooms and dead zones, threatening aquatic ecosystems.

Factory farm pollution is driving nationwide public health crises, contaminating drinking supplies with pathogens and harmful chemicals including nitrates, which are linked to cancer, birth defects and more. Roughly 1 in 5 Americans on public water systems are exposed to dangerous nitrate levels.

In September 2023, 13 groups, led by Food & Water Watch, sued Biden’s EPA over the agency’s denial of a 2017 Food & Water Watch petition asking EPA to initiate a rulemaking to overhaul its ineffective factory farm regulations. The case challenged the EPA denial of the petition.

The petition and subsequent litigation sought to expand and strengthen factory farm pollution regulation under the Clean Water Act, regulation that the industry has largely evaded for more than 50 years. Today, EPA itself estimates that nearly 10,000 of the nation’s largest factory farms are illegally discharging pollution to waterways without the necessary Clean Water Act permits. Indeed, fewer than one third of the country’s largest factory farms operate with federal water pollution permits. The permits that do exist fail to effectively control the vast quantities of waste these polluting operations generate.

In October 2024, a Ninth Circuit panel ruled against the plaintiffs, accepting EPA’s assertion that findings from the Animal Agriculture and Water Quality (AAWQ) Federal Advisory Subcommittee were needed before EPA could be compelled to act.

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Krankenkasse nutzt frühere Erkrankung um Krankengeld zu verweigern: Gericht verurteilte Kasse

Wer nach langer Krankheit nicht mehr in der früheren Beschäftigung arbeiten kann, ist damit nicht automatisch für alle späteren Krankengeldansprüche gesperrt. Entscheidend ist, welches Versicherungsverhältnis im neuen Krankheitszeitraum besteht und worauf sich die Arbeitsunfähigkeit konkret bezieht.

Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg verurteilte eine Krankenkasse zur Zahlung von Krankengeld. (Aktenzeichen: L 16 KR 28/24)

Das Urteil ist wichtig für Versicherte, die nach Krankengeld, Arbeitslosengeld, Bürgergeld oder beruflicher Rehabilitation erneut arbeitsunfähig werden. Denn alte Krankschreibungen können nicht schematisch gegen neue Krankengeldansprüche verwendet werden.

Krankenkasse verweigerte Krankengeld wegen früherer Depression

Der Kläger war als Hörgeräteakustiker beschäftigt. Bereits seit 2013 bestanden gesundheitliche Probleme, unter anderem eine somatoforme Störung mit Kopfschmerzsyndrom.

Später bezog er vom 10. September 2014 bis zum 8. März 2016 Krankengeld wegen einer rezidivierenden depressiven Störung. Die Krankenkasse sah den Krankengeldanspruch deshalb als ausgeschöpft an.

Kläger war weiter wegen psychischer Diagnosen krankgeschrieben

Nach dem Ende des Krankengeldbezugs wurde der Kläger weiter durch eine Fachärztin für Neurologie und Psychiatrie arbeitsunfähig geschrieben. Diese Bescheinigungen bezogen sich auf psychische Diagnosen.

Der Kläger bezog anschließend Arbeitslosengeld und später Arbeitslosengeld II. Danach nahm er an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben teil, unter anderem an einer erweiterten Berufsfindung und Arbeitserprobung sowie an einem beruflichen Training.

Akute Erkrankung führte zu neuer Arbeitsunfähigkeit

Im Februar 2019 wurde der Kläger wegen einer akuten Infektion der oberen Atemwege krankgeschrieben. Ab dem 27. Februar 2019 folgte eine Arbeitsunfähigkeit wegen eines akuten Abdomens.

Es kam zu einem Appendixabszess und einer Peritonitis. Der Kläger wurde stationär und später nachstationär behandelt. Außerdem befand er sich im August und September 2019 in einer Anschlussheilbehandlung.

Krankenkasse sah nur eine hinzugetretene Krankheit

Die Krankenkasse lehnte Krankengeld ab. Sie argumentierte, der Kläger sei bereits seit Jahren wegen derselben psychischen Erkrankung arbeitsunfähig gewesen.

Die späteren akuten Erkrankungen seien nur hinzugetretene Krankheiten. Nach Paragraf 48 SGB V verlängere eine hinzugetretene Krankheit die maximale Krankengeldbezugsdauer nicht.

Krankengeld ist auf 78 Wochen begrenzt

Nach Paragraf 48 Absatz 1 SGB V erhalten Versicherte Krankengeld wegen derselben Krankheit höchstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren. Kommt während einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit eine weitere Krankheit hinzu, verlängert das die Leistungsdauer nicht.

Nach Paragraf 48 Absatz 2 SGB V kann ein neuer Krankengeldanspruch wegen derselben Krankheit erst entstehen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Dazu gehört unter anderem, dass Versicherte zwischenzeitlich mindestens sechs Monate nicht wegen dieser Krankheit arbeitsunfähig waren und erwerbstätig waren oder der Arbeitsvermittlung zur Verfügung standen.

Sozialgericht folgte zunächst der Krankenkasse

Das Sozialgericht Berlin wies die Klage ab. Es stellte darauf ab, dass der Kläger weiterhin in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis als Hörgeräteakustiker stand.

Deshalb sei für die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit weiterhin diese frühere Tätigkeit maßgeblich. Da der Kläger bezogen auf diese Tätigkeit durchgehend wegen psychischer Erkrankung arbeitsunfähig gewesen sei, könnten die späteren Erkrankungen nur als hinzugetretene Krankheiten gelten.

LSG: Maßstab der Arbeitsunfähigkeit hatte sich geändert

Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg korrigierte diese Sichtweise. Zwar bestimmt grundsätzlich das Versicherungsverhältnis, wer Krankengeld beanspruchen kann und worauf sich die Arbeitsunfähigkeit bezieht.

Im Streitzeitraum bestand aber nach Auffassung des Gerichts kein Beschäftigtenversicherungsverhältnis als Hörgeräteakustiker mehr. Dass das Arbeitsverhältnis formal weiter bestand, reichte nicht aus.

Wechsel in Arbeitslosenversicherung löste den alten Berufsschutz

Nach dem Ende des Krankengeldbezugs war der Kläger zunächst als Bezieher von Arbeitslosengeld in der Krankenversicherung der Arbeitslosen versichert. Danach war er als Bezieher von Arbeitslosengeld II pflichtversichert.

Mit diesem Wechsel entfiel krankenversicherungsrechtlich der bisherige Berufsschutz. Für die Arbeitsunfähigkeit kam es nicht mehr darauf an, ob der Kläger seinen alten Beruf als Hörgeräteakustiker ausüben konnte.

Bei Arbeitslosen zählt der allgemeine Arbeitsmarkt

Für Arbeitslose ist nach der Rechtsprechung entscheidend, ob sie noch Arbeiten verrichten können, für die sie sich der Arbeitsverwaltung zur Vermittlung zur Verfügung gestellt haben.

Das Gericht betonte deshalb: Die fortlaufenden Krankschreibungen bezogen auf den früheren Arbeitsplatz als Hörgeräteakustiker waren für den späteren Krankengeldanspruch nicht mehr ausschlaggebend.

Reha-Teilnahme änderte den Maßstab nicht zurück

Ab Juni 2018 nahm der Kläger an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben teil. Ab November 2018 erhielt er Übergangsgeld.

Nach Auffassung des Landessozialgerichts führte dies nicht dazu, dass wieder der frühere Beruf als Hörgeräteakustiker maßgeblich wurde. Auch während der Rehabilitandenversicherung kam es weiter auf den allgemeinen möglichen und zumutbaren Einsatz auf dem Arbeitsmarkt an.

Alte psychische Erkrankung begrenzte den neuen Anspruch nicht

Das war der entscheidende Punkt des Urteils. Die psychische Erkrankung machte den Kläger nach dem geänderten Maßstab nicht mehr im Sinne von Paragraf 44 SGB V arbeitsunfähig.

Wenn diese frühere Krankheit aber nicht mehr die maßgebliche Arbeitsunfähigkeit begründete, konnte sie auch nicht als Krankheit wirken, die den neuen Krankengeldanspruch nach Paragraf 48 SGB V blockiert.

Akute Erkrankungen waren nicht bloß unbeachtliche Zusatzdiagnosen

Die Erkrankungen wegen Appendixabszess, Peritonitis und der damit verbundenen Behandlungen waren damit nicht nur rechtlich bedeutungslose Zusatzdiagnosen während einer bereits ausgeschöpften Arbeitsunfähigkeit.

Sie konnten einen eigenen Krankengeldanspruch auslösen, soweit stationäre Behandlung oder ärztlich festgestellte Arbeitsunfähigkeit vorlag.

Krankengeld für zwei Zeiträume zugesprochen

Das Landessozialgericht verurteilte die Krankenkasse, dem Kläger Krankengeld für die Zeit vom 4. April 2019 bis zum 21. Juni 2019 zu zahlen.

Außerdem muss die Krankenkasse Krankengeld für den Zeitraum vom 2. Juli 2019 bis zum 2. Dezember 2019 leisten. Der Kläger war damit im überwiegenden Teil des Streitzeitraums erfolgreich.

Kein Krankengeld für Lücke ohne passende Krankschreibung

Für die Zeit vom 22. Juni 2019 bis zum 1. Juli 2019 erhielt der Kläger kein Krankengeld. Für diesen Zeitraum lag keine ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit wegen der neuen, nicht psychischen Diagnosen vor.

Die vorhandenen Krankschreibungen wegen der psychischen Diagnosen reichten nicht aus, weil sie sich nur auf den früheren Arbeitsplatz bezogen und für den neuen Maßstab nicht entscheidend waren.

Warum doppelte Krankschreibungen problematisch werden können

Der Fall zeigt, wie gefährlich doppelte oder fortlaufende Krankschreibungen werden können. Eine ältere Krankschreibung kann von der Krankenkasse genutzt werden, um neue Erkrankungen als bloß „hinzugetreten“ einzuordnen.

Entscheidend ist aber, ob die alte Arbeitsunfähigkeit noch nach dem richtigen rechtlichen Maßstab beurteilt wurde. Hat sich das Versicherungsverhältnis geändert, kann auch der Bezugspunkt der Arbeitsunfähigkeit wechseln.

Was Versicherte bei beruflicher Reha beachten sollten

Wer nach langer Krankheit Arbeitslosengeld, Bürgergeld oder Übergangsgeld während einer Reha bezieht, sollte genau prüfen, auf welchen Maßstab sich ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen beziehen.

Eine Bescheinigung „arbeitsunfähig für den alten Beruf“ ist nicht automatisch dasselbe wie eine Arbeitsunfähigkeit für den allgemeinen Arbeitsmarkt. Diese Unterscheidung kann über Krankengeldansprüche entscheiden.

Krankenkasse muss Kosten des Klägers tragen

Das Landessozialgericht entschied, dass die Krankenkasse die außergerichtlichen Kosten des Klägers in beiden Instanzen erstatten muss.

Die Revision wurde nicht zugelassen. Damit blieb es bei der Entscheidung des Landessozialgerichts, soweit kein weiterer Rechtsbehelf erfolgreich eingelegt wurde.

FAQ: Die fünf wichtigsten Fragen und Antworten Kann eine alte Krankschreibung den neuen Krankengeldanspruch blockieren?

Ja, das kann passieren, wenn es sich rechtlich um dieselbe Krankheit handelt und die Höchstbezugsdauer von 78 Wochen bereits ausgeschöpft ist. Das gilt aber nicht automatisch. Entscheidend ist, ob die alte Erkrankung nach dem aktuellen Versicherungsverhältnis noch die maßgebliche Arbeitsunfähigkeit begründet.

Warum bekam der Kläger trotz früherer Depression Krankengeld?

Weil das Gericht nicht mehr auf seine frühere Tätigkeit als Hörgeräteakustiker abstellte. Nach Arbeitslosigkeit und Reha war für die Arbeitsunfähigkeit der allgemeine Arbeitsmarkt maßgeblich. Die alten psychischen Krankschreibungen bezogen sich nur auf den früheren Arbeitsplatz.

Was bedeutet „hinzugetretene Krankheit“ beim Krankengeld?

Eine hinzugetretene Krankheit ist eine weitere Erkrankung, die während einer bereits bestehenden Arbeitsunfähigkeit dazukommt. Sie verlängert die Krankengeldhöchstdauer nicht. Voraussetzung ist aber, dass die ursprüngliche Arbeitsunfähigkeit rechtlich weiterhin maßgeblich ist.

Warum gab es für den Zeitraum 22. Juni bis 1. Juli 2019 kein Krankengeld?

Für diesen Zeitraum fehlte eine ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit wegen der neuen körperlichen Erkrankungen. Die weiter bestehenden Krankschreibungen wegen psychischer Diagnosen reichten nicht aus.

Was sollten Betroffene bei Streit mit der Krankenkasse prüfen?

Sie sollten prüfen, welches Versicherungsverhältnis zum Zeitpunkt der neuen Erkrankung bestand, ob der alte Beruf oder der allgemeine Arbeitsmarkt maßgeblich ist und ob lückenlose ärztliche Feststellungen für die richtige Erkrankung vorliegen.

Fazit: Krankenkassen dürfen alte Diagnosen nicht schematisch gegen Versicherte verwenden

Das Urteil stärkt Versicherte, die nach langer Krankheit, Arbeitslosigkeit oder beruflicher Rehabilitation erneut krank werden. Eine Krankenkasse darf einen neuen Krankengeldanspruch nicht allein deshalb ablehnen, weil früher bereits 78 Wochen Krankengeld wegen einer anderen oder früher maßgeblichen Erkrankung gezahlt wurden.

Entscheidend ist der richtige Bezugspunkt der Arbeitsunfähigkeit. Wenn der alte Arbeitsplatz nicht mehr der Maßstab ist, kann eine fortlaufende alte Krankschreibung den neuen Krankengeldanspruch nicht ohne Weiteres sperren. Für Betroffene ist deshalb wichtig, Krankschreibungen lückenlos und passend zur tatsächlichen Erkrankung dokumentieren zu lassen.

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Krankengeld 2027: Nur noch vier Wochen für den Reha-Antrag

Wer länger krank ist, braucht Sicherheit und Zeit für die Behandlung. Ab Januar 2027 verkürzt sich jedoch eine Frist, deren Versäumnis den Krankengeldbezug unterbrechen kann: Für einen von der Krankenkasse verlangten Reha-Antrag bleiben dann vier statt zehn Wochen.

Besonders bitter ist die Folge eines verspäteten Antrags: Die zwischenzeitliche Zahlungslücke wird dadurch grundsätzlich nicht rückwirkend geschlossen. Für Menschen ohne Rücklagen kann deshalb schon ein liegen gebliebenes Schreiben zum finanziellen Problem werden.

Aus zehn Wochen werden vier

Die Änderung des § 51 SGB V tritt am 1. Januar 2027 in Kraft und ist bereits beschlossen. Die Deutsche Rentenversicherung dokumentiert die ab 2027 geltende Gesetzesfassung mit der verkürzten Frist.

Bis Ende 2026 sieht die Vorschrift noch zehn Wochen vor. Die neue Regel bedeutet sechs Wochen weniger Zeit, um Beratung zu organisieren und den verlangten Antrag einzureichen.

Regelung nach § 51 SGB V Bis Ende 2026 Ab Januar 2027 Frist für den verlangten Reha- oder Teilhabeantrag Zehn Wochen Vier Wochen Antrag nicht innerhalb der verbindlichen Frist gestellt Krankengeldanspruch entfällt nach Fristablauf Krankengeldanspruch entfällt nach Fristablauf Antrag wird später nachgeholt Anspruch lebt grundsätzlich ab Antragstellung wieder auf Anspruch lebt grundsätzlich ab Antragstellung wieder auf Die Krankenkasse braucht eine medizinische Grundlage

Die Aufforderung setzt ein ärztliches Gutachten voraus, nach dem die Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet oder bereits gemindert ist. Eine längere Krankschreibung allein ersetzt diese Voraussetzung nicht.

Außerdem muss die Krankenkasse ihr Ermessen ausüben und den Einzelfall berücksichtigen. Die Aufforderung ist ein Verwaltungsakt, gegen den sich Versicherte wehren können; sie ist keine bloße unverbindliche Empfehlung.

Eine späte Antragstellung schließt die Geldlücke nicht

Bei einer rechtmäßigen und verbindlichen Aufforderung entfällt der Krankengeldanspruch nach § 51 Absatz 3 SGB V mit Ablauf der versäumten Frist. Wird der Antrag später gestellt, kann der Anspruch ab diesem Tag wiederaufleben, sofern die übrigen Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind.

Die Tage dazwischen bleiben grundsätzlich ohne Krankengeld. Eine weiterhin bestehende Arbeitsunfähigkeit verhindert diese Rechtsfolge nicht automatisch.

Wie Krankenkassen Leistungen überweisen und weshalb Krankengeld keinen festen monatlichen Auszahlungstermin hat, erklärt unser Beitrag zur Auszahlung des Krankengeldes. Ein verspäteter Geldeingang und ein entfallener Anspruch sind allerdings unterschiedliche Probleme.

Innerhalb der Frist muss der Antrag gestellt werden

Die Vier-Wochen-Frist verlangt die Antragstellung, nicht den Beginn oder den Abschluss der Rehabilitation. Versicherte müssen also innerhalb dieses Zeitraums noch keinen Platz in einer Reha-Klinik erhalten haben.

Die Deutsche Rentenversicherung bietet die Reha-Antragstellung auch online an und verweist auf Unterstützung durch ihre Beratungsstellen. Wer Hilfe benötigt, sollte sich frühzeitig melden und einen Nachweis über den Eingang des Antrags aufbewahren.

Aus einem Reha-Antrag kann ein Rentenverfahren werden

Ein Reha-Antrag kann nach § 116 Absatz 2 SGB VI zugleich als Rentenantrag gelten. Voraussetzung ist unter anderem, dass eine Erwerbsminderung vorliegt und die Rehabilitation voraussichtlich keinen Erfolg verspricht oder die Erwerbsminderung nicht verhindern konnte.

Das geschieht nicht bei jedem Reha-Antrag, kann aber die weitere finanzielle Absicherung erheblich verändern. Über den Zusammenhang berichtet Gegen-Hartz im Beitrag Krankengeld: Krankenkasse fordert zur Reha und vorgezogener Rente.

Nach einer entsprechenden Aufforderung durch die Krankenkasse lässt sich der Antrag zudem grundsätzlich nur mit deren Zustimmung wirksam zurücknehmen oder beschränken. Wer den Rentenbeginn selbst planen möchte, sollte diese Folgen vor einer solchen Entscheidung klären.

Ein fehlerhafter Bescheid muss nicht hingenommen werden

Gegen die Aufforderung ist grundsätzlich ein Widerspruch möglich, regelmäßig innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids. Rechtsgrundlage für diese Widerspruchsfrist ist § 84 SGG; sie ist von der Frist für den verlangten Antrag zu unterscheiden.

Bei Zweifeln an der medizinischen Begründung oder der Entscheidung der Kasse kann eine Beratung durch einen Sozialverband oder eine auf Sozialrecht spezialisierte Kanzlei helfen. Dabei sollte ausdrücklich geklärt werden, welche Folgen ein Widerspruch im konkreten Verfahren für die Antragstellung und den Krankengeldbezug hat.

Schnellere Rehabilitation braucht auch erreichbare Hilfe

Die Bundesregierung begründet die Verkürzung in ihrer Gesetzesbegründung damit, dass die bisherige Frist notwendige Rehabilitation verzögern und Krankengeldausgaben erhöhen könne. Eine frühere Rückkehr ins Erwerbsleben soll dadurch erleichtert werden.

Eine kürzere Frist verschafft Erkrankten allerdings weder automatisch einen Beratungstermin noch Unterstützung beim Ausfüllen der Unterlagen. Wer schnellere Anträge verlangt, muss deshalb auch dafür sorgen, dass schwer kranke Menschen diese Anträge tatsächlich stellen können.

Die politische Debatte über Krankengeld darf sich folglich nicht auf Prozentsätze beschränken. Auch Verfahrensregeln entscheiden darüber, ob am Monatsende Geld für Miete und Lebensmittel vorhanden ist.

Sechs Fragen und Antworten zum Krankengeld und zur neuen Reha-Frist Ab wann gelten die vier Wochen?

Die Neufassung des § 51 SGB V tritt am 1. Januar 2027 in Kraft. Bis Ende 2026 sieht die Vorschrift noch zehn Wochen vor.

Muss jeder Krankengeldbezieher einen Reha-Antrag stellen?

Nein, die Pflicht entsteht nicht allein durch den Krankengeldbezug. Es braucht eine entsprechende Aufforderung der Krankenkasse auf gesetzlicher Grundlage.

Muss die Reha innerhalb von vier Wochen beginnen?

Nein, innerhalb der gesetzten Frist muss der verlangte Antrag gestellt werden. Die spätere Bewilligung und der Beginn der Behandlung sind davon zu unterscheiden.

Was passiert bei einem verspäteten Antrag?

Bei einer verbindlichen und rechtmäßigen Aufforderung entfällt der Anspruch nach Ablauf der Frist. Ein nachgeholter Antrag lässt ihn grundsätzlich erst ab dem Tag der Antragstellung wiederaufleben.

Kann aus dem Reha-Antrag eine Erwerbsminderungsrente werden?

Ja, unter den Voraussetzungen des § 116 Absatz 2 SGB VI kann der Antrag als Rentenantrag gelten. Eine automatische Rentenbewilligung folgt daraus nicht.

Kann ich den Antrag später einfach zurückziehen?

Nach einer entsprechenden Aufforderung der Krankenkasse ist die wirksame Rücknahme grundsätzlich von deren Zustimmung abhängig. Eine eigenmächtige Rücknahme ist daher kein verlässlicher Weg, ein Rentenverfahren zu vermeiden.

Praxisbeispiel: 15 Tage ohne Krankengeld kosten 900 Euro

Die fiktive Arbeitnehmerin Sabine erhält 2027 eine rechtmäßige Reha-Aufforderung, deren verbindliche Antragsfrist am 31. März endet. Ihren Antrag stellt sie erst am 16. April.

Unter diesen Annahmen fehlt ihr der Krankengeldanspruch vom 1. bis einschließlich 15. April, obwohl sie weiter arbeitsunfähig ist. Bei einem angenommenen täglichen Auszahlungsbetrag von 60 Euro bedeutet das eine Lücke von 900 Euro, die durch das bloße Nachholen des Antrags nicht ausgeglichen wird.

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A Blatant Giveaway to Big Oil and Big Tech: Oil Change International Opposes Potential Permitting Bill

The Senate may imminently announce a permitting reform bill that would gut bedrock environmental laws to enable a massive buildout of fossil fuel infrastructure, data centers, and other projects that harm our climate. This “dirty deal” offers even greater concessions to Big Oil and Big Tech than previous iterations of the bill, while drastically curtailing communities’ ability to voice their concerns about polluting projects planned for their area.

In response, Oil Change International U.S. Campaigns Manager Collin Rees said:

“This backdoor ‘dirty deal’ will worsen the climate crisis and put families at even greater risk of losing their homes and loved ones to extreme weather. The science is clear: There are no new fossil fuel projects compatible with a climate-safe future. Yet this ‘dirty deal’ would make it easier and faster for fossil fuel companies to steamroll community opposition to their polluting, climate-wrecking projects.

“This ‘dirty deal’ threatens to raise electricity prices for working families by accelerating the buildout of energy-guzzling AI data centers and liquefied natural gas export projects. Our recent research shows that the Trump administration’s support for reckless AI development and greater gas exports drives up energy costs for households.

“We all deserve a voice in the decisions that impact our lives. The ‘dirty deal’ shuts communities out of decisionmaking spaces, especially the Black, Brown, and Indigenous communities that are disproportionately harmed by polluting fossil fuel projects. We urge all senators to stand firm against this bill.”

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Ukraine: Lanz drückt mal wieder auf die Tränendrüse

Die Dame auf dem Foto oben ist Susanne Petersohn, es handelt sich um einen Screenshot aus der gestrigen Markus-Lanz-Sendung im ZDF. Dort trat diese sogenannte „Ukraine- Expertin“ auf, und was sie so erzählte, rührt echt zu Tränen – und löst bei mir Appetit auf ein Schmalzbrot aus. Lanz stellt noch, dramaturgisch passend, ein paar weinerliche Fragen, […]

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Gedenken an Rıza Altun und September-Gefallene in Êlih

In Êlih (tr. Batman) ist bei einer Veranstaltung an den PKK-Mitbegründer Rıza Altun sowie an im September gefallene Kämpfer:innen der kurdischen Guerilla erinnert worden. Zu dem von MEBYA-DER organisierten Gedenken im Kulturzentrum Bahar kamen Angehörige der Gefallenen sowie Vertreter:innen politischer Parteien und zivilgesellschaftlicher Organisationen zusammen.

Nach einer Schweigeminute erinnerte MEBYA-DER-Mitglied Mehdiye Demir an Altun und die September-Gefallenen. Beşir Bilir, dessen Sohn im kurdischen Freiheitskampf ums Leben kam, ging anschließend auf den Prozess für Frieden und eine demokratische Gesellschaft ein. Die größte Unterstützung für diesen Prozess komme von den Familien, die ihre Kinder verloren hätten, sagte Bilir.

Trotz der Diskussionen über den Prozess und die Niederlegung der Waffen durch die PKK unterstützten die Angehörigen die Bemühungen um Frieden, erklärte Bilir. Zugleich würden sie an der Erinnerung an die Gefallenen festhalten. Hori Acar sprach im Namen der Friedensmütter von Êlih und rief die Angehörigen dazu auf, gemeinsam zu handeln und die Bemühungen um Frieden zu stärken.

Die Gedenkveranstaltung endete nach einer Videovorführung mit dem Ruf „Şehîd namirin“ (Die Gefallenen sind unsterblich).

https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/-52891 https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/-52871 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/gedenken-in-bergisch-gladbach-an-zwolf-gefallene-der-kurdischen-freiheitsbewegung-52890

 

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Schüler:innen in Dirbêsiyê protestieren für kurdischsprachigen Unterricht

In Dirbêsiyê haben Schüler:innen gegen die Einschränkung des Kurdischunterrichts in Syrien protestiert. Bei einer Kundgebung vor dem Jugendzentrum der Stadt forderten sie die Rücknahme der Regelung und eine Garantie für muttersprachlichen Unterricht auf allen Bildungsstufen.

Auch an der Şehîd-Perwer-Zîlan-Schule protestierten Schüler:innen gegen die Einschränkung des Kurdischen. In einer Erklärung bezeichneten sie muttersprachlichen Unterricht als grundlegendes Recht und betonten, dass kurdische Kinder das Recht hätten, in ihrer eigenen Sprache zu lernen und unterrichtet zu werden.

Hintergrund der Proteste ist eine Entscheidung des syrischen Bildungsministeriums, Kurdisch auf drei Unterrichtsstunden pro Woche zu begrenzen. Seit Beginn des neuen Schuljahres protestieren Schüler:innen, Eltern und Lehrkräfte in Rojava gegen die Regelung. Sie fordern, das in den vergangenen Jahren aufgebaute kurdischsprachige Bildungssystem zu erhalten und Kurdisch als Unterrichtssprache anzuerkennen.

https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/demonstration-fur-kurdischsprachige-bildung-in-zirgan-52916 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/mazlum-abdi-kurdischunterricht-ist-ein-grundlegendes-recht-52914 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/proteste-in-qamislo-und-girke-lege-fur-muttersprachlichen-unterricht-52856

 

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Öcalan: YBŞ sollen Teil der irakischen Armee werden und in Şengal bleiben

Der Volksrat von Şengal hat bei einer Versammlung über die jüngsten Entwicklungen in der Region informiert. An dem Treffen nahmen Vertreter:innen ezidischer zivilgesellschaftlicher Organisationen, der Bevölkerung sowie der ezidischen Sicherheitskräfte teil. Im Rahmen der Versammlung wurde eine Botschaft von Abdullah Öcalan verlesen.

Darin befasst sich der kurdische Repräsentant insbesondere mit der Zukunft der Widerstandseinheiten Şengals (YBŞ) und dem Schutz der ezidischen Gesellschaft. Er spricht sich dafür aus, die YBŞ in die irakische Armee zu integrieren, zugleich aber als lokale Kraft in Şengal zu belassen. „Die YBŞ müssen in Şengal bleiben“, erklärt Öcalan und bezeichnet eigene Selbstverteidigungskräfte für die Ezid:innen als notwendig.

Öcalan geht außerdem auf die Gespräche zwischen den YBŞ und der irakischen Regierung ein. Nach den ihm vorliegenden Informationen sei bereits eine Vereinbarung ausgearbeitet worden, die jedoch noch nicht vom irakischen Ministerpräsidenten unterzeichnet worden sei. Berichten zufolge werde die Einigung von der Türkei blockiert. Öcalan fordert Ankara auf, dies nicht zu verhindern, und betont, die Ezid:innen verlangten keine autonome Region, sondern lokale Demokratie.

Im Folgenden geben wir die Botschaft von Abdullah Öcalan im Wortlaut wieder:

„Gibt es angesichts der Angriffe des IS eine starke Haltung der ezidischen Frauen? Das muss man wissen. Auch die ezidische Kultur allein reicht für die Freiheit nicht aus. Ich sage das und habe es auch dem Staat gesagt, und ich wiederhole es: Angesichts der Gefahr von Angriffen auf die Ezid:innen im Allgemeinen werden wir sie bewaffnet schützen. Selbst wenn hier alles gut läuft, werden wir unser Gewicht stärker dorthin verlagern und sie schützen. Auch der Staat muss das verstehen.

Meine Botschaft an diese junge Frau lautet: Was euch widerfahren ist, muss euch stärken. Ihr müsst eure Persönlichkeit entwickeln. Es muss eine gemeinsame Sprache geschaffen werden, die die Linie voranbringt. Wenn ihr Kurdisch könnt, solltet ihr auch lernen, es zu schreiben und die Sprache umfassend zu gebrauchen. Ihr solltet das Erlebte aufschreiben und der Geschichte überliefern. Ich hoffe, dass wir uns bald sehen werden.

Die YBŞ müssen in Şengal bleiben. Geschieht das nicht, werden weder Barzanî noch die Araber ihnen ein Lebensrecht zugestehen. Wenn die YBŞ Teil der irakischen Armee werden, müssen sie dort bleiben, wo sie sich befinden. Es ist eine Entscheidung zu ihrer Vernichtung getroffen worden. Die Ezid:innen müssen unbedingt über eigene Selbstverteidigungskräfte verfügen. Das ezidische Volk befindet sich gegenwärtig in einem Prozess des Genozids und genießt keinen rechtlichen Schutz.

Den Erklärungen zufolge finden Gespräche zwischen den YBŞ und der irakischen Regierung statt. Es soll sogar bereits ein entsprechendes Abkommen ausgearbeitet worden sein. Der Ministerpräsident hat es jedoch nicht unterzeichnet. Es heißt, der türkische Staat verhindere das Abkommen. Der türkische Staat darf dies nicht verhindern. Denn die Ezid:innen sprechen nicht von einer autonomen Region. Sie wollen lokale Demokratie. All das werden wir mit dem Obersten Komitee besprechen. Ich gehe davon aus, dass unsere Forderungen leicht akzeptiert werden. Die KDP [PDK] ist es, die Diskriminierung und Spaltung will. Auch darüber werden wir bei unserer Komiteesitzung sprechen.

Für Şengal sollte ein Modell wie das Modell in der Türkei entwickelt werden. Deshalb habe ich das Hindernis der PKK beseitigt. Die PKK ist kein Hindernis mehr für die Lösung der Probleme. Das heißt, die PKK hat ihre Zeit erfüllt und ihre Rolle gespielt. Wenn jedoch nicht entsprechend dieser Realität gehandelt wird, wird sie in diesem Prozess handlungsunfähig werden. Letztlich habe ich entschieden, die PKK aufzulösen, und übernehme dafür die Verantwortung. Es mag einige Unzulänglichkeiten geben, aber dieser Ansatz ist richtig.

In Şengal ist Selbstverteidigung eine Notwendigkeit. Die YBŞ müssen ihren Platz innerhalb der irakischen Armee einnehmen. Nach dem, was berichtet wird, hat der Irak dem zugestimmt. Wenn das so ist, ist das gut. Wer hinter dem IS steht, ist noch immer nicht klar. Der arabische Nationalismus ist stark. Selbst wenn dieser Nationalismus zurückgedrängt wird, werden sie das ezidische Volk vernichten, sobald sich ihnen eine Gelegenheit bietet. Der arabische Nationalismus hat die Turkmen:innen in Kirkuk [Kerkûk] einem Massaker ausgesetzt. Damit sich dies nicht wiederholt, ist lokale Sicherheit notwendig.

Im Irak gilt dies nahezu für jeden Stamm. Das System der Türkei existiert im Irak nicht. Ein solcher Schutz ist auch für Turkmen:innen und Ezid:innen notwendig. Auch die Probleme der Ezid:innen müssen gelöst werden. Zu Şengal muss eine enge Beziehung aufgebaut werden.“

https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/-52614 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/-52826 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/-52588 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/-52581

 

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Abgesetzte Bürgermeister:innen fordern Ende der Zwangsverwaltung

Die abgesetzten Ko-Bürgermeister:innen von zehn DEM-geführten Kommunen haben ein Ende der Zwangsverwaltung und ihre Rückkehr in die gewählten Ämter gefordert. Bei einem Treffen am Mittwoch in Mêrdîn (tr. Mardin) zogen sie Bilanz über die Folgen der Zwangsverwalterpolitik und verbanden ihre Forderung mit dem Prozess für Frieden und eine demokratische Gesellschaft.

Devrim Demir, abgesetzte Ko-Bürgermeisterin der Großstadtkommune Mêrdîn, erklärte nach dem Treffen, die Beratungen hätten sich mit den Folgen der Zwangsverwaltung in den zehn betroffenen Kommunen befasst. „Das entstandene Bild zeigt in aller Deutlichkeit, dass Zwangsverwaltung Plünderung und Raub des politischen Willens bedeutet.“ Demir kritisierte zudem, dass staatliche Sparmaßnahmen für die unter Zwangsverwaltung stehenden Kommunen offenbar nicht in gleicher Weise gelten. „Alle Wege, die uns versperrt wurden, damit wir keine kommunalen Dienstleistungen erbringen können, stehen den Zwangsverwaltern offen. Diese Politik muss so schnell wie möglich beendet werden.“

Mit Blick auf den Prozess für Frieden und eine demokratische Gesellschaft erklärte Demir, den Schritten der kurdischen Freiheitsbewegung seien bislang keine entsprechenden Schritte des Staates gefolgt. Die abgesetzten Kommunalpolitiker:innen riefen die Regierung dazu auf, die gegenwärtige historische Chance mit entschlossenen Maßnahmen zu nutzen. „Die Bedingungen, unter denen der kurdische Repräsentant Abdullah Öcalan frei leben und arbeiten kann, müssen geschaffen werden. Der Raub des politischen Willens muss unverzüglich beendet werden, und alle unsere Freund:innen müssen in ihre Ämter zurückkehren“, sagte Demir.

Ahmet Türk: „Die Zwangsverwaltung muss vollständig beendet werden“

Auch der abgesetzte Ko-Bürgermeister von Mêrdîn, Ahmet Türk, warf den eingesetzten Zwangsverwaltern Plünderung und Korruption vor. Entscheidend sei jedoch der Eingriff in den politischen Willen der Bevölkerung. „Zwangsverwaltung bedeutet Plünderung, Korruption und die Beschlagnahmung des politischen Willens der Bevölkerung. Wir verurteilen diese Politik nicht nur wegen der Korruption, sondern vor allem, weil sie den Willen unseres Volkes raubt“, erklärte Türk. Der Politiker rief die Bevölkerung, zivilgesellschaftliche Organisationen und alle demokratischen Kräfte dazu auf, gemeinsam gegen das System der Zwangsverwaltung vorzugehen.

„Der Prozess braucht ein rechtliches Fundament“

Einen weiteren Schwerpunkt legte Türk auf den Prozess für Frieden und eine demokratische Gesellschaft. Er erinnerte an die politische Entwicklung seit dem Handschlag des MHP-Vorsitzenden Devlet Bahçeli mit Abgeordneten der DEM-Partei im Parlament im Oktober 2024 und erklärte, Abdullah Öcalan habe seinerseits die Verantwortung übernommen, um den begonnenen Prozess in einen dauerhaften Frieden zu überführen. „Es läuft ein Prozess, und dieser Prozess ist für uns sehr wertvoll. Wir haben Forderungen, damit daraus ein dauerhafter Frieden werden kann. Dafür muss ein rechtliches Fundament geschaffen werden“, sagte Türk. Mit Blick auf den Beginn der neuen Sitzungsperiode des türkischen Parlaments am 1. Oktober kündigte er an, an den Forderungen nach entsprechenden gesetzlichen Regelungen festzuhalten. „Wir, unsere Partei und Abdullah Öcalan werden bis zuletzt darauf bestehen, dass die rechtlichen Forderungen erfüllt werden. Wir verfolgen und unterstützen diesen Prozess mit Geduld.“

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Früher in Rente: 23 statt 14,4 Prozent Abschlag: Das fehlt in der Rechnung

Vier Jahre früher in Rente gehen und dafür 14,4 Prozent Abschlag hinnehmen: Diese Rechnung kann in der Praxis deutlich höher ausfallen: Wenn Sie nämlich zugleich früher aufhören zu arbeiten, fehlen Ihnen im Vergleich zur regulären Altersgrenze Rentenansprüche.

Dadurch kann Ihre Rente zum Beispiel fast 23 Prozent unter der regulären Altersrente liegen.

Entscheidend ist, welchen Betrag Sie vergleichen: die bis zum vorgezogenen Rentenbeginn erworbenen Ansprüche oder die höhere Rente, die Sie durch weitere Beitragsjahre erreichen könnten.

Wann die 14,4 Prozent Abschlag gelten

Wer 1964 oder später geboren wurde, erreicht die Regelaltersgrenze mit 67 Jahren. Mit mindestens 35 Versicherungsjahren kommt die Altersrente für langjährig Versicherte bereits ab 63 infrage. Für jeden Monat des vorgezogenen Beginns beträgt der Abschlag 0,3 Prozent. Bei 48 Monaten ergeben sich 14,4 Prozent – dauerhaft.

Die 35 Jahre müssen nicht nur aus Beschäftigung stammen. Auch andere rentenrechtliche Zeiten können mitzählen, zum Beispiel Kindererziehung. Welche Voraussetzungen Sie prüfen sollten, erläutert unser Beitrag zur Rente mit 63.

Für ältere Geburtsjahrgänge gelten andere Altersgrenzen und entsprechend andere Abschläge bei einem Beginn mit 63.

Die Renteninformation rechnet mit weiteren Beiträgen

Ihre Renteninformation enthält verschiedene Beträge. Für die Planung der Altersrente müssen Sie die bereits erworbene Anwartschaft von der Hochrechnung bis zur Regelaltersgrenze unterscheiden.

Die Hochrechnung unterstellt, dass Sie bis zur Regelaltersgrenze weiter Beiträge ungefähr auf dem Niveau der letzten fünf Kalenderjahre zahlen. Beenden Sie Ihre Beschäftigung früher, erfüllt sich diese Annahme nicht.

Auch eine abschlagsfreie vorgezogene Rente kann also niedriger ausfallen als die Hochrechnung. Diesen Unterschied behandelt der Beitrag Warum die Rente nach 45 Jahren unter der Renteninformation liegen kann.

Fiktives Beispiel: Aus 2.000 Euro werden 1.540,80 Euro

Martin aus Hannover, Jahrgang 1964, möchte mit 63 seine Beschäftigung beenden und eine volle Altersrente beziehen. Er erfüllt die Wartezeit von 35 Jahren. Für das folgende vereinfachte Beispiel nehmen wir an: Bei weiterer Beschäftigung bis 67 würde seine monatliche Bruttorente 2.000 Euro betragen.

Bis 63 erreicht er dagegen Ansprüche, die ohne Abschlag 1.800 Euro entsprechen. Die weiteren vier Arbeitsjahre würden ihm zusammen 200 Euro zusätzliche Monatsrente bringen.

Für einen sauberen Vergleich rechnen wir mit demselben Rentenwert. Künftige Rentenanpassungen, Steuern sowie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung bleiben außen vor. Nach dem frühen Rentenbeginn erwirbt Martin im Beispiel keine weiteren Rentenansprüche.

Rechenschritt Monatlicher Bruttobetrag Hochgerechnete Altersrente bei weiterer Beschäftigung bis 67 2.000,00 Euro Bis 63 erreichte Ansprüche vor dem Abschlag 1.800,00 Euro 14,4 Prozent Abschlag auf 1.800 Euro 259,20 Euro Vorgezogene Altersrente ab 63 1.540,80 Euro Abstand zur Hochrechnung von 2.000 Euro 459,20 Euro beziehungsweise 22,96 Prozent

Martins gesetzlicher Abschlag beträgt weiterhin 14,4 Prozent. Die größere Differenz entsteht, weil die Ansprüche aus vier weiteren Beitragsjahren fehlen. Wer hingegen nur 14,4 Prozent von 2.000 Euro abzieht, erwartet 1.712 Euro – im Beispiel sind das 171,20 Euro zu viel.

Es kommt auf ihre individuelle Situation an

Wie groß der Abstand ausfällt, hängt von Ihren bisherigen Ansprüchen und den Beiträgen ab, die bis zur Regelaltersgrenze noch hinzukämen. Ein hohes Einkommen in den letzten Berufsjahren kann stärker ins Gewicht fallen als eine gering bezahlte Teilzeitstelle.

Wer ohnehin keine weiteren Beiträge zahlen würde, kann nicht mit derselben zusätzlichen Lücke rechnen.

45 Versicherungsjahre: Abschlagsfrei bedeutet nicht gleich hoch

Für besonders langjährig Versicherte gibt es eine eigene Altersrente mit 45 Jahren Wartezeit. Ab Jahrgang 1964 liegt deren Altersgrenze bei 65 Jahren.

Wer mit 65 abschlagsfrei in Rente geht und seine Beschäftigung beendet, erwirbt möglicherweise weniger Ansprüche als bei einer Weiterbeschäftigung bis 67. Das ist kein Rentenabschlag, sondern die Folge der kürzeren Beitragszahlung. Für schwerbehinderte Menschen bestehen wiederum eigene Voraussetzungen und Altersgrenzen.

Weiterarbeiten kann die Rente erhöhen

Der Abschlag auf die vorzeitig in Anspruch genommenen Rentenansprüche verschwindet nicht mit dem 67. Geburtstag. Daraus folgt aber nicht, dass Ihre Rente auf demselben Eurobetrag stehen bleiben muss. Rentenanpassungen wirken auch auf eine gekürzte Altersrente.

Außerdem dürfen Sie zu einer Altersrente unbegrenzt hinzuverdienen. Arbeiten Sie vor der Regelaltersgrenze rentenversicherungspflichtig weiter, erwerben Sie zusätzliche Ansprüche. Die nach Beginn der vorgezogenen Altersrente gezahlten Beiträge berücksichtigt die Rentenversicherung beim Erreichen der Regelaltersgrenze.

Näheres erklärt unser Beitrag zum Arbeiten neben der Rente.

Ein früher Rentenantrag bedeutet deshalb nicht automatisch, dass vier Beitragsjahre entfallen. Es kommt darauf an, ob Sie aufhören zu arbeiten und ob Sie noch rentensteigernde Beiträge sammeln.

Welche Berechnung Sie vor dem Rentenantrag brauchen

Lassen Sie sich von der Deutschen Rentenversicherung den voraussichtlichen Bruttobetrag berechnen. Stellen Sie diesem eine Berechnung bei späterem Beginn gegenüber. Für beide Varianten muss klar sein, welche künftigen Beiträge angenommen werden.

Prüfen Sie zudem, ob Ihr Versicherungskonto vollständig ist und Kindererziehungs- oder Pflegezeiten fehlen.

Ab 50 können Sonderzahlungen einen geplanten Rentenabschlag ausgleichen. Der berechnete Ausgleich ersetzt jedoch nicht notwendig sämtliche Ansprüche, die Sie durch eine längere Beschäftigung noch erwerben könnten.

Wie das Verfahren funktioniert, lesen Sie unter Rentenabschläge durch Sonderzahlungen ausgleichen.

Für Ihr Haushaltsbudget brauchen Sie den voraussichtlichen Nettobetrag. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie Steuern gehören in eine eigene Rechnung. Und für den Vergleich der gesamten Rentenzahlungen zählt auch: Wer vier Jahre früher startet, erhält bereits in diesen vier Jahren Rente.

FAQ: Abschläge bei der Frührente Verlangt die Rentenversicherung bei vier Jahren Frührente 23 Prozent Abschlag?

Nein. Bei der hier betrachteten Altersrente für langjährig Versicherte ab 63 und einer maßgeblichen Altersgrenze von 67 beträgt der Abschlag 14,4 Prozent. Rund 23 Prozent können sich als Abstand zu einer Hochrechnung mit weiteren Beitragsjahren ergeben.

Verschwindet der Abschlag beim Erreichen der Regelaltersgrenze?

Nein. Er bleibt für die vorzeitig bezogenen Ansprüche bestehen. Rentenanpassungen und zusätzliche Ansprüche aus späteren Beiträgen können den Zahlbetrag dennoch erhöhen.

Kann ich die Hochrechnung aus der Renteninformation für eine Frührente verwenden?

Nicht unverändert. Sie müssen die angenommenen Beiträge bis zur Regelaltersgrenze berücksichtigen und den Abschlag auf die zum gewünschten Rentenbeginn maßgeblichen Ansprüche berechnen lassen.

Quellen

Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Informationen zur Rentenberechnung, Deutsche Rentenversicherung: Altersrente: Unbegrenzt hinzuverdienen

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Palestinian MKs in Israel have long faced election bans. This time is different

From Ben Gvir to the Democrats, Israeli politicians have called to disqualify the Balad party chair — and the Supreme Court may no longer serve as a backstop.

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06.10.26, IMI lädt ein: Massenüberwachung & operative Befugnis

Informationsstelle Militarisierung (IMI) e.V. - 30. September 2026 - 17:25
IMI lädt ein: Massenüberwachung und operative Befugniss – Die Geheimdienstreform im Kontext der deutschen Aufrüstung Die größte Reform des Nachrichtendienstgesetzes in der Geschichte der BRD steht an: Die Bundesregierung will das Bundesamt für Verfassungsschutz und den Bundesnachrichtendienst von Grund auf (…)

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Grundrente-Tabelle 2026: So viel Zuschlag gibt es zur Rente

Jahrzehntelang gearbeitet und trotzdem eine kleine Rente: Der Grundrentenzuschlag soll diese Lücke zumindest teilweise schließen. Je nach Versicherungsverlauf können mehrere Hundert Euro zusätzlich im Monat herauskommen – einen festen Aufschlag für alle gibt es jedoch nicht.

Auch die Vorstellung „Je niedriger meine Rente, desto höher die Grundrente“ führt in die Irre. Entscheidend sind die anerkannten Versicherungszeiten, die darin erworbenen Rentenpunkte und das Einkommen, das die Rentenversicherung anrechnet.

Die Grundrente ist keine garantierte Mindestrente

Die sogenannte Grundrente ist ein Zuschlag zur gesetzlichen Rente und keine eigenständige Sozialleistung. Eine kleine Rente wird deshalb nicht automatisch auf einen bestimmten Mindestbetrag angehoben.

Grundsätzlich kommen Menschen mit mindestens 33 Jahren Grundrentenzeiten infrage, deren durchschnittliche Rentenpunkte in den berücksichtigten Zeiten unter der jeweiligen Obergrenze liegen. Welche Voraussetzungen dahinterstehen, erläutert auch unser Beitrag zum Anspruch auf den Grundrentenzuschlag.

Grundrente-Tabelle: Diese Zuschläge sind seit Juli 2026 möglich

Seit dem 1. Juli 2026 beträgt der aktuelle Rentenwert 42,52 Euro. Die folgende Tabelle zeigt Modellberechnungen für eine Altersrente ohne Abschläge mit 35 Jahren Grundrentenzeiten, die vollständig auch als Grundrentenbewertungszeiten zählen.

Berechnet werden somit jeweils 420 berücksichtigungsfähige Monate; der Rentenartfaktor und der Zugangsfaktor betragen jeweils 1. Die Beträge verstehen sich monatlich brutto, vor einer möglichen Einkommensanrechnung und vor Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung.

Durchschnittliche Rentenpunkte pro Jahr, ungefähr Für die Rechnung angesetzter Durchschnitt pro Monat Monatlicher Grundrentenzuschlag 0,30 0,0250 391,10 Euro 0,35 0,0292 457,18 Euro 0,40 0,0333 519,68 Euro 0,50 0,0417 391,10 Euro 0,60 0,0500 260,73 Euro 0,70 0,0583 132,15 Euro 0,75 0,0625 66,08 Euro 0,80 0,0667 0,00 Euro

Eigene Modellberechnungen nach § 76g SGB VI mit den von der Deutschen Rentenversicherung beschriebenen Rundungsschritten: Der monatliche Zuschlagswert wird nach Multiplikation mit 0,875 auf vier Dezimalstellen gerundet, anschließend mit 420 und mit 42,52 Euro multipliziert. Die Jahreswerte in der ersten Spalte dienen der Orientierung; gerechnet wurde mit den ausdrücklich angegebenen Monatswerten.

Ein Rentenpunkt pro Jahr entspricht grundsätzlich einem versicherten Verdienst in Höhe des jeweiligen Durchschnittsverdienstes. Rund 0,40 Punkte stehen damit ungefähr für 40 Prozent dieses Durchschnitts, nicht für einen über Jahrzehnte gleichbleibenden Eurolohn.

Warum der höchste Zuschlag nicht bei der kleinsten Rente entsteht

Bei mindestens 35 Jahren Grundrentenzeiten werden die durchschnittlichen Rentenpunkte rechnerisch zunächst verdoppelt, allerdings nur bis zum gesetzlichen Höchstwert von 0,0667 Punkten pro Monat. Von der so ermittelten Erhöhung werden anschließend 12,5 Prozent abgezogen.

Deshalb steigt der Zuschlag zunächst an und sinkt bei höheren durchschnittlichen Rentenpunkten wieder. Im Tabellenbeispiel bringen ungefähr 0,40 Punkte pro Jahr knapp 520 Euro Zuschlag, während bei ungefähr 0,70 Punkten nur noch rund 132 Euro herauskommen.

Das ist eine Folge der gesetzlichen Berechnung und sagt noch nichts darüber aus, wie viel Geld insgesamt auf dem Konto landet. Eine höhere selbst erworbene Rente wird durch den kleineren Zuschlag nicht automatisch zur schlechteren Gesamtrente.

33 Jahre reichen für den Einstieg – aber nicht für dieselbe Aufwertung

Wer genau 33 Jahre Grundrentenzeiten erreicht, hat eine deutlich niedrigere Aufwertungsgrenze als jemand mit mindestens 35 Jahren. Sie liegt anfangs bei 0,0334 Rentenpunkten je Monat und steigt zwischen 33 und 35 Jahren mit jedem zusätzlichen Monat.

Die große Tabelle lässt sich deshalb nicht unverändert auf 33 oder 34 Versicherungsjahre übertragen. Bei einem durchschnittlichen Monatswert von 0,0500 Punkten ergibt sich beispielsweise mit genau 33 Jahren noch kein Zuschlag, obwohl unter den Tabellenannahmen bei 35 Jahren 260,73 Euro möglich sind.

Nicht jedes Versicherungsjahr erhöht den Zuschlag

Grundrentenzeiten und Grundrentenbewertungszeiten sind zwei unterschiedliche Größen. Für die Mindestdauer können insbesondere Pflichtbeitragszeiten aus Beschäftigung, anerkannte Kindererziehungs- und Pflegezeiten sowie bestimmte Zeiten mit Krankengeld oder Übergangsgeld zählen.

Zeiten mit Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II oder Arbeitslosenhilfe zählen dagegen nicht zu den Grundrentenzeiten. Auch freiwillige Beiträge und ein von der Rentenversicherungspflicht befreiter Minijob helfen bei dieser Mindestdauer grundsätzlich nicht.

Für die Höhe des Zuschlags werden aus den Grundrentenzeiten nur Monate mit mindestens 0,025 Rentenpunkten berücksichtigt, entsprechend ungefähr 30 Prozent des Durchschnittsverdienstes. Eine versicherungspflichtige Beschäftigung mit sehr niedrigem Verdienst kann daher die erforderliche Zeit verlängern, ohne selbst den Zuschlag zu erhöhen.

Wer 35 Jahre Grundrentenzeiten, aber nur 25 Jahre bewertungsfähige Zeiten hat, bekommt den Zuschlag grundsätzlich nur für diese 25 Jahre berechnet. Gerade deshalb kann eine pauschale Tabelle nach dem Muster „800 Euro Rente ergeben 200 Euro Grundrente“ keinen verlässlichen Anspruch abbilden.

Einkommen kann den berechneten Zuschlag kürzen

Nach der Berechnung folgt die Einkommensprüfung, die den Zuschlag reduzieren oder vollständig aufzehren kann. Bei Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnerschaften wird dafür das Einkommen beider Personen berücksichtigt.

Lebenssituation Keine Einkommensanrechnung bis Darüber: 60 Prozent Anrechnung bis Oberhalb dieser Grenze Unverheiratet, ohne eingetragene Lebenspartnerschaft 1.492 Euro monatlich 1.909 Euro monatlich Der zusätzliche übersteigende Betrag wird vollständig angerechnet. Verheiratet oder in eingetragener Lebenspartnerschaft 2.327 Euro gemeinsames Einkommen monatlich 2.744 Euro gemeinsames Einkommen monatlich Der zusätzliche übersteigende Betrag wird vollständig angerechnet.

Diese Grenzen gelten seit Januar 2026; die Rentenerhöhung im Juli hat sie für laufende Fälle nicht ebenfalls zum Juli angehoben. Die jährliche Anpassung der Freibeträge erfolgt zum Januar.

Ein Einkommen oberhalb von 1.909 Euro bedeutet bei Unverheirateten nicht automatisch, dass der komplette Zuschlag entfällt. Zusätzlich zur Anrechnung aus der vorherigen Stufe wird nur der Einkommensteil oberhalb dieser Grenze vollständig abgezogen.

Bei 2.000 Euro anzurechnendem Monatseinkommen ergibt sich beispielsweise eine Kürzung um 341,20 Euro: 60 Prozent von 417 Euro plus 91 Euro. Von einem zunächst berechneten Zuschlag von 519,68 Euro bleiben dann 178,48 Euro vor Sozialabgaben übrig.

Für die Einkommensprüfung reicht der Blick auf die Nettorente nicht

Herangezogen werden insbesondere das zu versteuernde Einkommen, der steuerfreie Teil der Rente und bestimmte Kapitalerträge. Die Grenzen lassen sich deshalb weder mit der Bruttorente noch mit dem monatlichen Kontoeingang gleichsetzen.

Die Prüfung greift zudem auf frühere Einkommensdaten zurück, sodass eine aktuelle Einkommensminderung nicht sofort zu einem höheren Zuschlag führen muss. Bei der jährlichen Überprüfung für Januar 2026 werden nach Angaben der Rentenversicherung regelmäßig die im Herbst 2025 abgefragten Einkommensdaten aus 2023 verwendet.

Vermögen wird beim Grundrentenzuschlag nicht wie bei einer bedürftigkeitsabhängigen Sozialleistung geprüft. Weitere Hintergründe erläutert unser Beitrag zur Höhe des Grundrentenzuschlags und zur Einkommensanrechnung.

Steuerfrei bedeutet nicht abgabenfrei

Der Grundrentenzuschlag ist steuerfrei, gehört aber zur Rente und unterliegt bei gesetzlich Pflichtversicherten grundsätzlich den Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung. Ein Tabellenbetrag von 260,73 Euro ist deshalb nicht mit 260,73 Euro zusätzlichem Nettogeld gleichzusetzen.

Bei Grundsicherung kann ein eigener Freibetrag helfen

Wer trotz Rente auf Grundsicherung angewiesen ist, sollte den Freibetrag für mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten prüfen lassen. Er kann 2026 bis zu 281,50 Euro monatlich betragen und setzt nicht voraus, dass tatsächlich ein Grundrentenzuschlag ausgezahlt wird.

Dabei bleiben grundsätzlich 100 Euro der monatlichen gesetzlichen Rente sowie 30 Prozent des darüberliegenden Betrags anrechnungsfrei, begrenzt auf den Höchstbetrag. Wie das funktioniert, zeigt unser Beitrag zum Rentenfreibetrag bei der Grundsicherung 2026.

Praxisbeispiel: Aus 892,92 Euro werden 1.153,65 Euro brutto

Eine alleinstehende Rentnerin hat im hier angenommenen Modell 35 vollständig bewertungsfähige Versicherungsjahre und durchschnittlich 0,60 Rentenpunkte pro Jahr erworben. Ohne Abschläge ergibt das beim Rentenwert von 42,52 Euro eine eigene monatliche Bruttorente von 892,92 Euro.

Mit dem Grundrentenzuschlag von 260,73 Euro steigt die Bruttorente auf 1.153,65 Euro, sofern ihr für die Einkommensprüfung herangezogenes Einkommen unter dem Freibetrag liegt. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge gehen davon noch ab; das Beispiel ist fiktiv und dient der Veranschaulichung.

Sechs Fragen und Antworten zur Grundrente Bekommt jeder mit einer kleinen Rente einen Zuschlag?

Nein, eine niedrige Rente allein reicht nicht aus. Erforderlich sind mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten und passende durchschnittliche Rentenpunkte; zusätzlich wird Einkommen geprüft.

Muss ich die Grundrente beantragen?

Die Rentenversicherung prüft den Anspruch grundsätzlich automatisch. Fehlende Beschäftigungs-, Kindererziehungs- oder Pflegezeiten sollten Sie trotzdem klären lassen, damit der Versicherungsverlauf vollständig ist.

Warum kann ich trotz 35 Versicherungsjahren weniger bekommen als in der Tabelle?

Die Tabelle setzt 35 vollständig bewertungsfähige Jahre voraus. Weniger bewertungsfähige Monate, ein anderer Punktedurchschnitt, Rentenabschläge oder eine Einkommensanrechnung können den Zuschlag verringern.

Wird das Einkommen meines Ehepartners berücksichtigt?

Ja, bei Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnerschaften wird das Einkommen gemeinsam betrachtet. Für 2026 gilt ein gemeinsamer Freibetrag von 2.327 Euro monatlich.

Bekomme ich den Tabellenbetrag netto ausgezahlt?

Nein, die Tabelle zeigt Bruttobeträge vor Einkommensanrechnung und Sozialabgaben. Der Zuschlag ist zwar steuerfrei, kann aber Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung auslösen.

Kann ich ohne Grundrentenzuschlag trotzdem vom Grundrentenfreibetrag profitieren?

Ja, bei Grundsicherung oder Wohngeld kann der Freibetrag auch ohne ausgezahlten Grundrentenzuschlag greifen. Dafür müssen insbesondere mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten oder anerkannte vergleichbare Zeiten vorliegen.

Stand: 30. September 2026. Quellen und Berechnungsgrundlagen: § 76g SGB VI, § 97a SGB VI, Berechnungshinweise der Deutschen Rentenversicherung und Fragen und Antworten zum Grundrentenzuschlag.

Der Beitrag Grundrente-Tabelle 2026: So viel Zuschlag gibt es zur Rente erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

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Just the News hat recht: ein wärmeres Klima ist ein besseres Klima

Linnea Lueken

Ein kürzlich erschienener Beitrag von „Just The News“ berichtet, dass ein neuer Bericht des Congressional Budget Office (CBO) schätzt, dass eine moderate Erwärmung in Zukunft Millionen temperaturbedingter Todesfälle verhindern wird, weil der Rückgang sehr kalter Tage zu weniger Krankenhauseinweisungen führen wird. Dies deckt sich mit anderen Forschungsergebnissen, und es ist sehr zu begrüßen, dass das CBO und „Just The News“ diese Tatsache anerkennen.

In dem Artikel [Titel übersetzt] „Die globale Erwärmung wird in den nächsten 50 Jahren zu 2,5 Millionen weniger Todesfällen bei älteren Menschen führen“ erläutert der Journalist Kevin Killough die Prognose im CBO-Bericht, wonach die Erwärmung „in kühleren Regionen zu einem Rückgang der Notaufnahmen und der damit verbundenen Ausgaben führen wird, in Regionen mit gemäßigtem Klima zu einem Anstieg beider Werte und in den heißesten Regionen zu einem Anstieg der Notaufnahmen, aber zu einem Rückgang der Ausgaben“.

Ein Aspekt, der diesen Bericht und den dazugehörigen Artikel von „Just The News“ von früheren Medienberichten über temperaturbedingte Todesfälle unterscheidet ist die Anerkennung, dass Anpassung und Technologie dazu beitragen werden, diese zu reduzieren. Ein wichtiger Punkt – zeigen doch die Daten, dass die Zahl der Todesfälle durch Extremwetterereignisse jeglicher Art seit den 1920er Jahren um 99 Prozent zurückgegangen ist. Dies ist zum großen Teil auf Technologien wie Klimaanlagen und Zentralheizungen sowie auf Fortschritte in der Medizintechnik und einen verbesserten Zugang zu medizinischer Versorgung zurückzuführen.

Erfreulicherweise stützt sich der CBO-Bericht auf modellierte „mittlere“ Szenarien wie SSP2-4.5, während das Szenario mit hohen Emissionen durch SSP3-7.0 modelliert wird und nicht durch das unrealistische RCP8.5. Der Bericht erklärt, dass „der Rückgang der Todesfälle vor allem auf wärmere Regionen zurückzuführen ist, in denen es weniger kalte Tage geben wird und die sich voraussichtlich weiter an heiße Tage anpassen werden, weil es dort wärmer wird“.

Ihrer Schätzung zufolge wäre selbst ohne Anpassungen an Temperaturveränderungen „die Richtung der Veränderungen bei den Ergebnissen weitgehend die gleiche, allerdings würden sich deren Ausmaße unterscheiden.“ (Siehe folgende Abbildung):

Abbildung 1: Grafik aus dem Bericht des Congressional Budget Office mit dem Titel „The Effects of Changing Temperatures on the Medicare Population“ (Die Auswirkungen von Temperaturveränderungen auf die Medicare-Bevölkerung), September 2026. Quelle

Immer wieder haben die Mainstream-Medien Studien hochgespielt, welche eine höhere Zahl hitzebedingter Todesfälle in der Zukunft prognostizieren, während sie die Auswirkungen herunterspielen, die eine moderate Erwärmung bereits auf die Verringerung kältebedingter Todesfälle hatte. Wie „Climate Realism“ bereits mehrfach hervorgehoben hat und „Climate At A Glance: Temperature Related Deaths“ anhand von Daten veranschaulicht, übersteigt die Zahl der geretteten Menschenleben durch den Rückgang kältebedingter Todesfälle bei weitem jeden Anstieg hitzebedingter Todesfälle. Die Nettosterblichkeit sinkt bei einer moderaten Erwärmung und steigt nicht. (Siehe folgende Abbildung) Eine Studie ergab, dass zwar weltweit jährlich etwa 600.000 Menschen an den Folgen von Hitze sterben, aber 4,5 Millionen an den Folgen von Kälte.

Für die Leser von „Climate Realism“ ist es nichts Neues, dass die Zahl der Todesfälle bei älteren Menschen in den nächsten Jahrzehnten voraussichtlich sogar zurückgehen wird, doch es ist sehr wichtig, dass „Just The News“ den CBO-Bericht veröffentlicht hat.

Viele Menschen sind sich der guten Nachrichten in Bezug auf das Wetter überhaupt nicht bewusst, weil sie von den großen Medien vor allem mit alarmistischer Propaganda gefüttert werden. Es ist zudem beeindruckend, dass eine Regierungsbehörde – selbst unter einer republikanischen Regierung – bereit ist, einen ganzen Bericht zu veröffentlichen, der zeigt, dass klimabezogene Themen vielschichtig sind.

Link: https://climaterealism.com/2026/09/just-the-news-is-right-a-warmer-climate-is-a-safer-climate/

Übersetzt von Christian Freuer für das EIKE

 

Der Beitrag <em>Just the News</em> hat recht: ein wärmeres Klima ist ein besseres Klima erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.

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Der Verfall ist schon da

Mit einer regierenden AfD soll das Land angeblich so werden, wie es das im Grunde heute schon ist.
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Arbeitnehmer bekommen ab Oktober mehr Gehalt: “Manche über 100 Euro mehr brutto”

Ab Oktober 2026 steigen in mehreren Branchen die Tariflöhne. Dachdecker, Gerüstbauer und Beschäftigte im nordrhein-westfälischen Gastgewerbe gehören dazu. Auch in der Kalksandsteinindustrie und beim Saatgutunternehmen KWS greifen neue Entgeltstufen.

Für manche Beschäftigte bedeutet das mehr als 100 Euro brutto zusätzlich im Monat. Entscheidend ist allerdings, welcher Tarifvertrag auf Ihr Arbeitsverhältnis Anwendung findet.

Die neuen Beträge beruhen auf Tarifabschlüssen. Dass solche Vereinbarungen unterschiedliche Entgeltstufen und weitere Leistungen enthalten können, zeigt auch der Überblick zu Nachzahlungen und zusätzlichem Urlaub im öffentlichen Dienst.

Wer bereits über Tarif verdient oder in eine ausgenommene Einstiegsgruppe fällt, bekommt deshalb nicht zwangsläufig mehr ausgezahlt.

Dachdecker: Der Gesellenlohn steigt auf 23,28 Euro

Im Dachdeckerhandwerk steigen die tariflichen Löhne und Gehälter zum 1. Oktober 2026 um 3,4 Prozent. Der tarifliche Gesellen-Ecklohn erreicht damit 23,28 Euro brutto pro Stunde. Es handelt sich um eine bereits vereinbarte Stufe des Tarifabschlusses, dessen Laufzeit am 30. September 2027 endet.

Auch Auszubildende erhalten höhere tarifliche Vergütungen. Ab Oktober sind es monatlich 1.050 Euro im ersten, 1.200 Euro im zweiten und 1.460 Euro im dritten Ausbildungsjahr.

Gerüstbau: 85 Cent mehr pro Stunde beim Ecklohn

Für Gerüstbauer steigt der tarifliche Ecklohn zum 1. Oktober von 19,25 auf 20,10 Euro brutto pro Stunde. Das entspricht rund 4,4 Prozent. Für Gerüstbau-Helfer der Gruppe VI a steigt der Stundenbetrag von 16,36 auf 17,09 Euro.

Fiktives Beispiel: Kai-Uwe aus Bremen erhält als Gerüstbauer bisher den Ecklohn von 19,25 Euro. Bei angenommenen 169 gleich vergüteten Arbeitsstunden verdient er ab Oktober durch die Erhöhung um 85 Cent insgesamt 143,65 Euro brutto mehr.

Wie viel netto bleibt, hängt von seinen persönlichen Abzügen ab. Zusätzliche Arbeitsstunden sind in dieser Rechnung nicht enthalten.

Wann dafür neben dem normalen Stundenlohn Überstundenzuschläge hinzukommen, richtet sich nach gesonderten Voraussetzungen.

Einen schon bestehenden Anspruch auf einen höheren Stundenlohn schützt der Tarifvertrag ausdrücklich.

20,10 Euro sind nicht der Branchenmindestlohn

Der Ecklohn im Gerüstbau bezeichnet den Tariflohn einer bestimmten Berufsgruppe. Der Branchenmindestlohn beträgt 2026 weiterhin 14,35 Euro brutto je Stunde. Erst zum 1. Januar 2027 steigt er auf 14,90 Euro.

Davon wiederum zu unterscheiden sind die Änderungen beim gesetzlichen Mindestlohn und bei der Minijobgrenze ab Januar 2027.

Gastgewerbe NRW: 2,2 Prozent mehr – mit einer Ausnahme

In Hotels und Gaststätten in Nordrhein-Westfalen steigen die tariflichen Entgelte zum 1. Oktober 2026 um 2,2 Prozent. Laut Abschlussmitteilung der Gewerkschaft NGG gilt dieser Schritt für die Tarifbänder 1.2 bis 3.4. Das Einstiegsband 1.1 nimmt an dieser ersten Erhöhung nicht teil.

Betroffen von der Ausnahme sind ungelernte Kräfte mit weniger als zwölf Monaten Betriebszugehörigkeit. Für sie bleibt es zunächst beim bisherigen tariflichen Einstiegslohn. Erst zum 1. Januar 2027 folgt die nächste Erhöhung um 2,6 Prozent für alle Bänder.

Auszubildende erhalten ab Oktober monatlich 20 Euro mehr. Im dritten Ausbildungsjahr steigt die tarifliche Vergütung damit auf 1.420 Euro. Wenn Sie im Gastgewerbe arbeiten, sollten Sie deshalb neben dem Geltungsbereich des Tarifvertrags vor allem Ihr Tarifband auf der Abrechnung prüfen.

Kalksandsteinindustrie und KWS: Mehr Geld durch weitere Tarifstufen

In der Kalksandsteinindustrie steigt das monatliche Eckentgelt der Gruppe E6 zum 1. Oktober um 2,75 Prozent. Aus 3.371 Euro werden 3.464 Euro brutto, also 93 Euro mehr. Die Entgeltsteigerungen fließen nach Angaben der IG BAU auch in die Durchschnittsberechnung der Jahressonderzahlung ein.

Wie wichtig die konkrete Vereinbarung bei solchen Leistungen ist, zeigt auch die Frage nach dem Anspruch auf Weihnachtsgeld trotz Kündigung.

Beim Saatgutunternehmen KWS erhöht sich das Tabellenentgelt ab Oktober um 120 Euro brutto. Dieser Abschluss betrifft die davon erfassten Beschäftigten des Unternehmens.

Die wichtigsten Erhöhungen im Überblick Branche oder Unternehmen Änderung ab Oktober 2026 Dachdeckerhandwerk Tarifliche Löhne und Gehälter plus 3,4 Prozent; Gesellen-Ecklohn 23,28 Euro je Stunde. Gerüstbauerhandwerk Ecklohn von 19,25 auf 20,10 Euro je Stunde; Anrechnung früherer Lohnerhöhungen möglich. Gastgewerbe Nordrhein-Westfalen Plus 2,2 Prozent für Tarifbänder 1.2 bis 3.4; Ausbildungsvergütungen plus 20 Euro monatlich. Kalksandsteinindustrie Eckentgelt E6 steigt von 3.371 auf 3.464 Euro monatlich. KWS Tabellenentgelt steigt für die erfassten Beschäftigten um 120 Euro brutto. Wann Sie die Erhöhung verlangen können

Tarifliche Entgeltregeln gelten unmittelbar, wenn beide Seiten tarifgebunden sind und das Arbeitsverhältnis unter den Geltungsbereich fällt. Das betrifft grundsätzlich Mitglieder der tarifschließenden Gewerkschaft bei einem entsprechend tarifgebundenen Arbeitgeber.

Auch Ihr Arbeitsvertrag kann einen Tarifvertrag einbeziehen. Dann kommt es auf die konkrete Vereinbarung an, etwa darauf, ob sie auf die jeweils aktuelle Fassung verweist. Eine Allgemeinverbindlicherklärung kann tarifliche Regeln ebenfalls auf nicht tarifgebundene Arbeitsverhältnisse erstrecken.

Der Blick in die Vereinbarungen lohnt sich auch wegen zusätzlicher Leistungen, etwa eines möglichen Arbeitgeberzuschusses zum Krankengeld.

Prüfen Sie deshalb Ihre Abrechnung für Oktober zusammen mit dem Arbeitsvertrag: Welcher Tarifvertrag gilt, welcher Entgeltgruppe gehören Sie an und stimmt der neue Stunden- oder Monatsbetrag? Kontrollieren Sie gegebenenfalls auch Zuschläge: Der Beitrag zu Überstundenzuschlägen bei Teilzeit erläutert eine weitere mögliche Fehlerquelle.

Fehlt die Erhöhung trotz eines entsprechenden Anspruchs, verlangen Sie vom Arbeitgeber eine nachvollziehbare Berechnung und die Korrektur der Abrechnung. Betriebsrat oder Gewerkschaft können bei der Prüfung helfen.

Welche zusätzlichen Streitfragen bei ausstehendem Verdienst entstehen können, zeigt der Fall zu Restlohn und der unzulässigen Verrechnung mit unpfändbarem Lohn.

FAQ: Mehr Lohn ab Oktober 2026 Bekommen alle Beschäftigten der genannten Branchen mehr Geld?

Nein. Entscheidend sind die Anwendung des Tarifvertrags, die Eingruppierung und mögliche Anrechnungsregeln. Im Gastgewerbe NRW ist das Einstiegsband 1.1 von der Oktober-Erhöhung ausgenommen.

Sind die genannten Beträge netto?

Nein. Tarifliche Lohn- und Vergütungsbeträge sind Bruttobeträge. Die tatsächliche Auszahlung hängt von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen ab.

Kann eine frühere Lohnerhöhung das Oktober-Plus aufzehren?

Im Gerüstbau sieht der Tarifvertrag eine solche Anrechnung ausdrücklich vor. Ein bereits bestehender höherer Lohnanspruch bleibt geschützt. Für andere Arbeitsverhältnisse müssen Sie die jeweils geltenden Vereinbarungen prüfen.

Quellen

Bundesinnung für das Gerüstbauer-Handwerk: Tarifabschluss im Gerüstbauer-Handwerk, September 2025.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Neunte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Gerüstbauerhandwerk.
Gesetze im Internet: Tarifvertragsgesetz, insbesondere §§ 3 bis 5.
IG BAU: Dachdecker bekommen innerhalb der nächsten drei Jahre knapp zehn Prozent mehr Lohn und Gehalt, 13. November 2024.
IG BAU: Kalksandsteinindustrie: Spitzengespräch bringt Einigung, 5. Dezember 2025.
IG BAU/KWS: Tarifabschluss: KWS und IG BAU erzielen Einigung und schaffen Planungssicherheit, 16. Juni 2026.
SOKA GERÜSTBAU: Tarifvertrag zur Regelung der Löhne im Gerüstbauerhandwerk vom 25. September 2025, § 2.

Stand: 30. September 2026.

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Tagespflege zusätzlich zum Pflegegeld: Bei Pflegegrad 3 sind bis zu 1.357 Euro möglich

Wer einen Angehörigen zu Hause pflegt, braucht verlässliche Entlastung, ohne dadurch gleich das Pflegegeld zu verlieren. Genau dafür gibt es die Tagespflege: Bei Pflegegrad 3 übernimmt die Pflegekasse dafür bis zu 1.357 Euro im Monat zusätzlich.

Die Leistung wird weder auf das Pflegegeld noch auf ambulante Pflegesachleistungen angerechnet. Trotzdem kann eine spürbare Rechnung übrig bleiben, denn Unterkunft, Verpflegung und weitere Kosten sind durch dieses Budget nicht automatisch bezahlt.

599 Euro Pflegegeld und bis zu 1.357 Euro Tagespflege sind nebeneinander möglich

Bei Pflegegrad 3 beträgt das volle Pflegegeld 599 Euro monatlich, sofern die Voraussetzungen für diese Leistung erfüllt sind. Zusätzlich können bis zu 1.357 Euro für Tages- und Nachtpflege eingesetzt werden, ohne dass allein deshalb das Pflegegeld sinkt.

Rechnerisch sind damit Leistungen im Wert von bis zu 1.956 Euro im Monat möglich. Auf das Konto werden aber nicht einfach 1.956 Euro überwiesen: Das Pflegegeld ist eine Geldleistung, das zusätzliche Budget bezahlt tatsächlich genutzte und abrechenbare Leistungen der Einrichtung.

Die gesetzliche Grundlage ist § 41 SGB XI, der die zusätzliche Nutzung ausdrücklich vorsieht. Die Beträge gelten bereits seit Januar 2025 und weiterhin im Jahr 2026.

Pflegegrad Volles Pflegegeld monatlich Zusätzliches Budget für Tages- und Nachtpflege monatlich Pflegegrad 2 347 Euro Bis zu 721 Euro Pflegegrad 3 599 Euro Bis zu 1.357 Euro Pflegegrad 4 800 Euro Bis zu 1.685 Euro Pflegegrad 5 990 Euro Bis zu 2.085 Euro

Die Pflegegeldbeträge ergeben sich aus § 37 SGB XI; vorausgesetzt ist jeweils der Anspruch auf das volle Pflegegeld. Bei Pflegegrad 1 gibt es weder dieses Pflegegeld noch ein eigenes Tagespflegebudget, allerdings kann der Entlastungsbetrag zur Finanzierung beitragen.

Angehörige müssen nicht erst an ihre Grenzen kommen

Tagespflege bedeutet, dass pflegebedürftige Menschen einen Teil des Tages in einer Einrichtung verbringen und anschließend nach Hause zurückkehren. Dort erhalten sie Pflege und Betreuung, können gemeinsam essen und an Angeboten teilnehmen, während Angehörige Zeit für ihre Arbeit oder Erholung gewinnen.

Ein Anspruch besteht ab Pflegegrad 2, wenn die häusliche Pflege nicht ausreichend gesichert werden kann oder die zusätzliche Betreuung erforderlich ist, um sie zu ergänzen oder zu stärken. Angehörige müssen also nicht warten, bis die Versorgung zu Hause zusammenbricht.

Nachtpflege kann beispielsweise Menschen mit einem gestörten Tag-Nacht-Rhythmus unterstützen und ihren Angehörigen wieder Schlaf ermöglichen. Passende Angebote sind allerdings vielerorts schwerer zu finden als Tagespflegeplätze.

Was die Pflegekasse aus dem zusätzlichen Budget bezahlt

Übernommen werden innerhalb des jeweiligen Höchstbetrags die pflegebedingten Aufwendungen, die Betreuung und die in der Einrichtung notwendige medizinische Behandlungspflege. Auch die notwendige Beförderung von der Wohnung zur Einrichtung und zurück gehört zum Anspruch.

Der Fahrdienst ist deshalb bei der Kostenplanung mitzudenken: Seine Abrechnung kann das verfügbare Monatsbudget mit ausschöpfen. Wie viele Betreuungstage bezahlt werden können, hängt von den vereinbarten Preisen und dem konkreten Leistungsumfang ab.

Unterkunft und Essen bleiben zunächst eigene Kosten

Die 1.357 Euro bei Pflegegrad 3 sind keine Zusage, dass sämtliche Kosten der Tagespflege übernommen werden. Unterkunft und Verpflegung sowie gesondert berechenbare Investitionskosten müssen grundsätzlich selbst getragen werden, wie das Bundesgesundheitsministerium zur Tages- und Nachtpflege erläutert.

Investitionskosten können etwa für die Gebäude und Ausstattung der Einrichtung anfallen. Hinzu kommt ein weiterer möglicher Eigenanteil, wenn bereits die abrechenbaren Pflege- und Beförderungskosten den monatlichen Höchstbetrag überschreiten.

Deshalb sagt der Tagessatz allein noch wenig darüber aus, was eine Familie am Monatsende tatsächlich bezahlen muss. Ein schriftlicher Kostenvoranschlag sollte den Kassenanteil und sämtliche voraussichtlichen Eigenkosten getrennt ausweisen.

131 Euro Entlastungsbetrag können die Rechnung senken

Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege steht zusätzlich ein Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich zu. Dieser kann auch im Zusammenhang mit Tages- und Nachtpflege eingesetzt werden, insbesondere für Kostenanteile von Unterkunft und Verpflegung.

Voraussetzung ist, dass noch entsprechendes Guthaben vorhanden ist und die Aufwendungen nachgewiesen werden. Wer den Betrag bereits für eine anerkannte Alltagshilfe verbraucht hat, kann dieselben Mittel nicht erneut für die Tagespflege abrechnen.

Anders als das Tagespflegebudget lassen sich nicht verbrauchte Entlastungsbeträge ansammeln und grundsätzlich bis zum 30. Juni des Folgejahres nutzen. Wie diese Leistung funktioniert, erläutert unser Beitrag zum Entlastungsbetrag von bis zu 1.572 Euro im Jahr.

Ein Pflegedienst zu Hause wird anders angerechnet

Bei der Kombination mit einem ambulanten Pflegedienst muss genau unterschieden werden: Werden Pflegesachleistungen nach § 36 SGB XI genutzt, kann sich das Pflegegeld nach den Regeln der Kombinationsleistung anteilig verringern. Die Tagespflege löst diese Kürzung dagegen nicht aus.

Wer beispielsweise bereits wegen eines Pflegedienstes nur anteiliges Pflegegeld erhält, verliert durch die zusätzliche Tagespflege keinen weiteren Anteil. Wie die Berechnung für den ambulanten Dienst funktioniert, zeigt die Kombinationsleistungstabelle für 2026.

Ungenutzte 1.357 Euro werden nicht ausgezahlt

Das Budget für Tages- und Nachtpflege gilt je Kalendermonat und gemeinsam für beide Angebote. Wer tagsüber und nachts eine Einrichtung nutzt, erhält deshalb nicht zweimal den jeweiligen Höchstbetrag.

Nicht ausgeschöpfte Beträge werden weder zusätzlich als Pflegegeld ausgezahlt noch für spätere Monate angespart. Wer im September keine Tagespflege nutzt, hat dadurch im Oktober kein verdoppeltes Budget.

Vor dem ersten Besuch Antrag und Eigenanteil klären

Die Tages- oder Nachtpflege muss bei der Pflegekasse beantragt werden; die Einrichtung muss für die Versorgung zulasten der Pflegeversicherung zugelassen sein. Gesetzliche Pflegekassen rechnen die übernommenen Leistungen in der Regel direkt mit dem Anbieter ab.

Vor Vertragsabschluss sollten Familien klären, welche Besuchstage vorgesehen sind, wie der Fahrdienst organisiert wird und welche Kosten bei abgesagten Terminen entstehen. Die Pflegeberatung oder ein Pflegestützpunkt kann bei der Suche und der Finanzierung helfen.

Reichen die Versicherungsleistungen sowie das eigene Einkommen und Vermögen zur Deckung notwendiger Kosten nicht aus, kommt unter den jeweiligen Voraussetzungen Hilfe zur Pflege durch das Sozialamt infrage. Betroffene sollten den Bedarf dort frühzeitig und möglichst vor Beginn der kostenpflichtigen Versorgung anzeigen.

Beispiel aus der Praxis: Entlastung für die Tochter, Pflegegeld für die Mutter

Ein fiktives Rechenbeispiel: Frau Schneider hat Pflegegrad 3, lebt zu Hause und wird von ihrer Tochter versorgt. Sie besucht an acht Tagen im Monat eine zugelassene Tagespflege; die häusliche Versorgung außerhalb dieser Zeiten bleibt gesichert.

Angenommen, für Pflege, Betreuung und notwendige Beförderung fallen insgesamt 800 Euro an, übernimmt die Pflegekasse diese aus dem Tagespflegebudget. Zusätzlich berechnet die Einrichtung 200 Euro für Unterkunft und Verpflegung sowie 80 Euro Investitionskosten.

Frau Schneider setzt ihren noch vollständig verfügbaren Entlastungsbetrag von 131 Euro für Unterkunft und Verpflegung ein, sodass von den 280 Euro Eigenkosten noch 149 Euro bleiben. Ihr Pflegegeld von 599 Euro wird durch die Tagespflege nicht gekürzt; die angenommenen Preise dienen nur der Veranschaulichung.

Sechs Fragen und Antworten zur Tagespflege zusätzlich zum Pflegegeld Wird das Pflegegeld wegen der Tagespflege gekürzt?

Nein, die Tages- und Nachtpflege nach § 41 SGB XI wird nicht auf das Pflegegeld angerechnet. Die sonstigen Voraussetzungen für den Pflegegeldanspruch müssen weiterhin erfüllt sein.

Wie viel zahlt die Pflegekasse bei Pflegegrad 3?

Für abrechenbare Leistungen der Tages- und Nachtpflege stehen zusammen bis zu 1.357 Euro je Kalendermonat zur Verfügung. Der Betrag wird zusätzlich zum Pflegegeld oder zu ambulanten Pflegesachleistungen gewährt.

Kann ich die 1.357 Euro auf mein Konto überweisen lassen?

Nein, das Budget ist für tatsächlich genutzte Leistungen bestimmt. Nicht verbrauchte Beträge werden weder ausgezahlt noch in den nächsten Monat übertragen.

Welche Kosten muss ich trotz Pflegegrad selbst tragen?

Grundsätzlich bleiben Unterkunft, Verpflegung und gesondert berechenbare Investitionskosten sowie Pflegekosten oberhalb des Monatsbudgets selbst zu finanzieren. Zusätzliche Erstattungen, etwa über den verfügbaren Entlastungsbetrag, können die Belastung verringern.

Kann ich Tagespflege und einen ambulanten Pflegedienst gleichzeitig nutzen?

Ja, beide Leistungen lassen sich verbinden. Ambulante Pflegesachleistungen können das Pflegegeld anteilig mindern, während die Tagespflege keine zusätzliche Kürzung verursacht.

Welche Möglichkeit gibt es mit Pflegegrad 1?

Bei Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf das gesonderte Tagespflegebudget. Für die Kosten kann aber der Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich eingesetzt werden.

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