Meinungsfreiheit ist nicht nur das Recht, zu Allem seinen Senf dazu zu geben wie an einer Würstelbude. Es ist das Recht, Behauptungen der Mächtigen in Frage zu stellen, Erklärungen und Fakten einzuklagen und Alternativen einzufordern. Das mag unbequem sein, lästig, nerven, bremsen. Aber es ist der Motor des Fortschritts. Ohne Nörgler, Zweifler und Besserwisser kein Fortschritt. Zweifel ist eine gesellschaftliche Produktivkraft. Seine Diffamierung durch angeblich alternativlose Politik ist Rückschritt in vormoderne Zeiten. Deutschland braucht wieder einen Grundkurs in Debatte und Wiederbelebung der Streitkultur.» (- Roland Tichy, Journalist und Publizist)
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Geschichte von unten
Transition News: Herr Henkelmann, vor kurzem ist Ihr Buch «Erinnerung an eine Ausnahmezeit – Zeitzeugen der Corona-Jahre» erschienen, mit Interviews, die Sie zwischen 2021 und 2023 geführt haben. Was ging in Ihnen vor, als Sie sich diese Gespräche mit einiger Zeit Abstand noch einmal durchgelesen haben?
Hannes Henkelmann: Durch den zeitlichen Abstand kommen mir diese Geschehnisse so unwirklich vor – das geht sicher vielen Menschen ähnlich. Ich bin wirklich froh, dass es diese Interviews gibt, denn wenn ich sie lese, ist die Zeit wieder unheimlich schnell präsent.
Was macht diese Erlebnisse so unwirklich?
Aus einer gewissen Distanz betrachtet, waren viele Maßnahmen sogar absolut schwachsinnig. Ich hätte nicht gedacht, dass man die Bevölkerung dazu bewegen kann, diesen Regeln zu folgen. Und was da alles passiert ist, das war so surreal. Die Interviews erinnern daran, wie es wirklich war.
Wie würden Sie die 48 Menschen beschreiben, die Sie in diesem Buch in Wort und Bild verewigt haben?
Alle besitzen eine gewisse Stärke und Klarheit und haben deutlich gemacht: «Bei der ganzen Chose mache ich niemals mit.» Und so haben sie auf unterschiedliche Weise Widerstand geleistet. Die einen ganz offen – sie konnten dann weitere Sanktionen erleben – und andere wiederum hielten in ganz kleinem Rahmen dagegen.
Christian Vetter; Foto: Hannes Henkelmann
Wie zum Beispiel Christian Vetter – er ist Autist –, der Jens Spahn zur Rede stellte. Er baute sich vor dem damaligen Gesundheitsminister auf und sagte, «ich möchte, Herr Minister, dass Sie mir einige Fragen beantworten». Nur wurde Vetter daraufhin von der Polizei weggezerrt.
Oder Monika Ril, eine ältere Frau mit einer schmalen Rente. Ihre Form des Widerstandes war es, kleine Zettel zu schreiben und diese zum Beispiel am Geldautomaten oder in fremden Fahrradkörben liegen zu lassen.
Monika Ril; Foto: Hannes Henkelmann
Wie haben Sie Ihre Gesprächspartner gefunden?
Da möchte ich einiges vorwegschicken: Ich habe nur Menschen interviewt, deren Erlebnisse mich persönlich interessiert und berührt haben. Die meisten Interviews sind in der Wochenzeitung Demokratischer Widerstand erschienen. Niemand hat mir dort reingeredet oder mich zensiert. Das war natürlich ideal, so arbeiten zu können.
In den Interviews wird wirklich deutlich, wie unterschiedlich Menschen, die sich selbst treu geblieben waren, mit dem «Corona»-Regime umgingen. Jede Geschichte ist einzigartig. So wie der erste Satz im Roman «Anna Karenina» von Leo Tolstoi – sinngemäß: Im Glück sind alle Familien gleich und im Unglück unterscheidet sich jede Familie von der anderen.
Und genauso war das hier auch. Jeder ist auf seine Art damit umgegangen. Die Gärtnerin Dorothee zum Beispiel hatte an ihrem Kühlschrank eine Karte mit dem Spruch: «Wir können nicht alle Che Guevara sein, einer muss auch Kartoffeln schälen.» Da dachte ich sofort, mit ihr mache ich ein Interview, denn die Überschrift habe ich damit schon. Und sie hatte auch wirklich Interessantes zu erzählen.
Die Gärtnerin Dorothee; Foto: Hannes Henkelmann
Oft habe ich auch Empfehlungen bekommen, wie den Kontakt zu einem Künstler-Ehepaar, die ein Hinterhoftheater in Essen betrieben. So kamen diese mutigen Menschen irgendwie in mein Leben. Jede Begegnung war etwas Besonderes für mich.
Welche Gespräche sind Ihnen besonders nahegegangen?
In dem Buch gibt es auch ein Interview mit einer angehenden Psychotherapeutin, die in einer Kinder- und Jugendpsychiatrie arbeitete. Sie hat ihren damaligen Alltag geschildert und wie sehr Kinder gelitten haben. Der aufwühlendste Moment für mich war jedoch, als sie erklärte, dass früher Vierzehn- und Fünfzehnjährige in die Einrichtung kamen, wenn sie suizidal waren, dass es seit «Corona» aber schon zehn- und elfjährige Kinder gebe, die versucht hätten, sich umzubringen und dass damit in diesem Land etwas gehörig nicht stimmt.
Foto: Hannes Henkelmann
Und natürlich das Interview mit Sandra Griesel, die nach der ersten Impfung an Grünem Star erkrankte und sich seither darauf einstellen muss, zu erblinden. Zudem konnte sie sich nicht von ihrer sterbenden Mutter verabschieden, weil sie nicht zur ihr ins Heim durfte. Selbst bei der Beerdigung war das Ordnungsamt vor Ort und erlaubte nur zehn Besucher. Da Frau Griesel sage und schreibe neun Geschwister hat, war es Partnern, Enkelkindern oder sonstigen Freunden und Verwandten nicht gestattet, an der Trauerfeier teilzunehmen. Frau Griesels Kommentar:
«Ich vergesse nicht, ich vergebe nicht!»
Das alles zu hören, ging mir sehr nahe.
Sie sind bestimmt mit einigen Ihrer Interviewpartner noch in Kontakt. Können Sie etwas über deren weiteres Schicksal sagen? Wie geht es zum Beispiel Frau Griesel heute?
Sie ist eine der beeindruckendsten Frauen, die ich je getroffen habe. Die Chargennummer ihrer mRNA-Spritze gilt als sehr toxisch. Und trotz ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigungen hat sie eine kommunalpolitische Karriere gestartet. Sie ließ sich in Melle für die AfD aufstellen und ist tatsächlich auch in den Stadtrat gewählt worden. Sie kämpft weiter und will, solange sie sehen und gehen kann, gegen das Unrecht ankämpfen. Unglaublich, wie viel Energie sie hat.
Sandra Griesel; Foto: Hannes Henkelmann
Oder das Künstlerehepaar Isabel Katharina Sandig und Ralf Gottesleben: Die beiden haben ihr Theater in Essen verkauft, leben inzwischen in Dänemark und haben da ihr Glück gefunden.
Wie kam es eigentlich dazu, dass Sie begonnen haben, für alternative Medien zu arbeiten?
Im Sommer 2020 habe ich überlegt, mit welchen Talenten ich dagegenhalten kann. Ich entschied mich, die Proteste mit Fotos zu dokumentieren. Schon auf meiner ersten Großdemo am 29. August 2020 in Berlin gelang das sehr gut. In nur zwei Tagen schoss ich achtzig ausdrucksstarke Bilder, die kurz danach in meinem ersten Bildband erschienen.
Die damalige Verlegerin konnte Anselm Lenz vom Demokratischen Widerstand für das Vorwort gewinnen, und so kam es, dass ich Kontakt zu dieser Wochenzeitung bekam. Später übernahm ich die Rubrik «Alltagsinterviews», in der ich Menschen, deren Meinung im Mainstream nicht vorkam, eine Stimme gab. Dabei ist auch meine Erfahrung als gelernter Sozialarbeiter sehr nützlich gewesen.
Dieses alternative Medium gibt es inzwischen nicht mehr. Was machen Sie heute?
Im Dezember 2025 habe ich einen Bildband mit meinen besten Demo-Fotos im Eigenverlag herausgebracht – Titel: «Widerstand beginnt auf dem Asphalt». Und ich biete Bildervorträge an. Es macht mir Spaß, diese Vorträge zu halten, aus meinem Leben als Schwurbler und von den Geschichten hinter den Bildern zu erzählen. So komme ich in ganz Deutschland herum und sehe, aus wie vielen kleinen Gruppen die außerparlamentarische Opposition eigentlich noch besteht – nachdem die große Bewegung leider zersetzt worden ist.
Sie gehören selbst zu den kritischen Zeitzeugen. Wie würden Sie die Jahre der Scheinpandemie beschreiben?
Vor 2020 war die Gesellschaft ja auch schon gespalten. Aber da waren die kontroversen Themen, wie der Putsch in der Ukraine, eher so ein intellektuelles Ding. Wir haben uns gestritten, aber ohne die Freundschaft in Frage zu stellen. «Corona» hat die Auseinandersetzungen aber auf eine gefühlsmäßige und außerdem angstbesetzte Ebene gebracht. Und es war so perfide inszeniert, dass die lebhaften Diskussionen oft in Spaltung endeten. Das hätte ich nie für möglich gehalten.
Nun habe ich wirklich Mühe, mit meinen alten Freunden wieder zueinander zu finden. Ich musste mich entscheiden: Bestehe ich auf eine Entschuldigung für als die Beleidigungen und die Ausgrenzung oder will ich den Kontakt wieder langsam aufbauen? Ich habe mich für die zweite Variante entschieden.
Inzwischen ist «Corona» kein Thema mehr im Mainstream, denn mit Putin und dem Ukrainekrieg wurde ein neues Fass aufgemacht – omnipräsent und brandgefährlich. Die Propaganda sorgt dafür, dass wir jeden Tag unter Stress und unter Angst gehalten werden. Dazu der wirtschaftliche Niedergang. Der Druck steigt überall. Egal, wen man trifft, alle klagen.
Das heißt, der Druck und die Angst halten an?
Klar. Wenn man mit offenen Augen und Ohren durch die Welt geht, kann man nur konstatieren, dass die Stimmung gereizt und das Gros der Leute genervt ist. Wenn 25 Prozent aller Familien nicht mehr wissen, wie sie ihre Grundbedürfnisse finanzieren sollen, während die Regierung zeitgleich neue Schulden macht und auf Kriegswirtschaft umstellt, dann lässt das wenig Raum für Optimismus.
Welche gesellschaftlichen Umbrüche können Sie in Ihrer Heimat – Sie leben in Deutschland – sonst noch feststellen?
Sorgen muss man sich um alle Altersgruppen machen. Den jungen Menschen wurden während der sogenannten Pandemie zwei Jahre ihrer Jugend und ihrer Entwicklung geraubt. Mit dem Ergebnis, dass der Therapiebedarf bei den älteren Jugendlichen um 80 Prozent gestiegen ist. Die Therapieplätze sind überfüllt, Wartelisten lang, aber genau da will die Regierung wieder kürzen. Statt auf die Couch geht es wohl demnächst zur Bundeswehr. Stichwort Wehrpflicht. Das erinnert mich wieder an das alte Shakespeare-Zitat: Wir sind eine Gruppe von Blinden angeführt von Verrückten.
Die Menschen schimpfen, dass sich nichts verändert, aber bekommen selbst den Arsch nicht hoch. Sie können es irgendwie nicht fassen und kommen trotzdem nicht in den Widerstand. Es ist wirklich eine ganz seltsame Stimmung.
Genau genommen werden die Lebensbedingungen für die einfache Bevölkerung seit 30 Jahren immer schwieriger. Nichts hat sich für sie verbessert. Aber die Regierung und die Massenmedien präsentieren ihnen immer einen Schuldigen: Erst die Querdenker, dann die Ungeimpften, Trump, Putin, die Mullahs im Iran und jetzt die AfD.
Ihr Buch dient der Erinnerung. Es ist Geschichte von unten. Was muss passieren, damit diese Geschichte aufgearbeitet werden kann?
Diejenigen, die das entscheiden können, sind zum Teil doch die Täter von damals – die werden aber kaum gegen sich selber ermitteln. Die Enquete-Kommission ist ein Haifisch ohne Zähne. Wir brauchen einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss, aber dafür gibt es eben im Moment noch keine Mehrheit. Aber wir geben nicht auf.
Das Interview führte Sophia-Maria Antonulas.
Europäischer Statistikwettbewerb für Schüler riecht in Deutschland nach Indoktrination
Die Abkürzung «ESC» steht nicht nur für «Eurovision Song Contest», sondern seit ein paar Jahren auch für «European Statistics Competition». Mit Staats- und Mainstream-Medien – und daher auch mit Propaganda – haben allerdings beide Ausscheide etwas zu tun.
Der Statistikwettbewerb wird jährlich vom europäischen Statistikamt Eurostat veranstaltet und ist nach offizieller Lesart eine Initiative zur Förderung der Statistikkompetenz von Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe. Es gibt eine nationale und eine europäische Phase; Erstere wird von den nationalen statistischen Instituten der Teilnehmerländer organisiert.
In Deutschland hat das Statistische Bundesamt (Destatis) gerade über den Start der diesjährigen Konkurrenz informiert. Während das Ziel laut Eurostat ist, «die Schüler zu ermutigen, sich mit Statistiken und offiziellen statistischen Quellen vertraut zu machen», geben die Deutschen ihrem eigenen Süppchen etwas mehr Würze. Wir lesen:
«Angesichts steigender Desinformation hat sich der Wettbewerb in diesem Jahr zum Ziel gesetzt, neben Datenkompetenz auch die Nachrichtenkompetenz junger Menschen zu fördern, um manipulative Inhalte besser zu erkennen. Die Schülerinnen und Schüler lernen Informationen zu hinterfragen und einzuordnen, zuverlässige Quellen zu erkennen und aus Daten eigene Erkenntnisse abzuleiten.»
Nun wäre das an sich schön, denn in der Tat sind dies wichtige Fähigkeiten. Leider muss an dieser Darstellung der Zielsetzung gezweifelt werden. Unschwer erkennbar stecken darin beliebig definierbare Begriffe, mindestens «Desinformation» und «zuverlässige Quellen». Im Fall der deutschen ESC-Teilnahme werden sie von wenig neutralen Organisatoren mit Inhalt befüllt.
Partner der deutschen Bundesoberbehörde sind dieses Jahr der Verein «Journalismus macht Schule» und die Bildungsinitiative «Spreuweizen». Beide sollen angeblich helfen, die «Fähigkeit zur Faktenüberprüfung» der Jugendlichen zu verbessern.
Der Journalismus-Verein beschreibt sich selbst als «bundesweite Initiative zur Stärkung von Nachrichten- und Informationskompetenz». Man wolle den Schülern «zeigen, wie journalistische Arbeit funktioniert und warum sie für eine demokratische Gesellschaft so wichtig ist». In Vorstand und Kuratorium unterstützen dabei zum Beispiel Vertreter von ARD, SWR, RBB, Zeit, FAZ, SZ, DJV und Correctiv. Auch Christian Drostens Co-Autor des «Pandemie-Gesprächs», der ehemalige Spiegel-Chefredakteur Georg Mascolo, ist mit von der Partie.
Die Bildungsinitiative Spreuweizen behauptet, jungen Menschen dabei zu helfen, «in der Flut von Fälschungen und Fakten den Durchblick zu behalten». Man stärke «die Medienkompetenz» und vermittle Medien, Journalismus und Politik spielerisch. Gegen «Desinformation» wappnet man sich und andere durch einen Rückgriff auf die «Kompetenz» der Weltgesundheitsorganisation (WHO):
«Die Weltgesundheitsorganisation warnt vor einer globalen Bedrohung: der Infodemie. (...) Dieses Phänomen wurde erstmals im Zuge der weltweiten Corona-Pandemie beobachtet und benannt, lässt sich jedoch auf verschiedene komplexe und emotionale Themen übertragen: Migration und Flucht, Krieg, Klimawandel, Gesundheit und Medizin, Geschlechtergerechtigkeit.»
Damit ist der ideologische Rahmen für den deutschen Statistik-Nachwuchs abgesteckt. Wenn sich eine Bundesbehörde, der ÖRR und andere Mainstream-Medien, ein Journalistenverband, der zu den illegalen EU-Sanktionen gegen Journalisten schweigt, sowie sogenannte «Faktenchecker» mit vereinten Kräften um die Informationskompetenz von Jugendlichen bemühen, was soll da schon schiefgehen?
Bei der Beurteilung, ob Destatis selber eine «zuverlässige Quelle» ist, sowie beim Hinterfragen und Einordnen der Informationen, um gegebenenfalls manipulative Inhalte zu erkennen, könnte auch Marcel Barz behilflich sein. Der Wirtschaftsinformatiker und Datenspezialist konnte bereits 2021 in den offiziellen Rohdaten des Statistischen Bundesamtes keine «Pandemie» finden.
Später setzte sich der «Erbsenzähler» mit der Behörde auseinander, um darauf hinzuweisen, dass man dort eine unzulässige Modellrechnung anwende, um Sterbedaten zu vergleichen. Ohne altersstandardisierte Zahlen würde man vor allem die Überalterung der Bevölkerung aufzeigen. Entgegen der irreführenden Darstellung von Destatis sei das «Corona-Jahr» 2020 bezüglich der Sterblichkeit vollkommen unauffällig gewesen.
Dieser Fehler sei jedoch nie korrigiert worden, so Barz, und werde von den meisten Medien weiter abgeschrieben. Eine Korrektur würde am großen Corona-Narrativ rütteln, denn nur durch die Destatis-Methode habe man 2020 in den Daten eine Übersterblichkeit und damit eine «Pandemie» (er)finden und Hysterie produzieren können. Heute engagiert sich Barz in mehreren Gremien zur «Corona-Aufarbeitung» und plädiert für die Arbeit mit harten Zahlen.
Die deutsche ESC-Organisation riecht dagegen nach Manipulation, Indoktrination und weiterer Vertuschung. Die vorgesehene «Betreuung» der Schüler dürfte kaum das eigene kritische Denken fördern. Vielmehr könnte sie dazu beitragen, dass auch die nächste Generation wenige unbotmäßige Fragen aufwirft und die «richtigen» Erkenntnisse gewinnt. Genau das mag hier das Ziel sein.
Von Nord Stream zur «Straße von Trump»: Washingtons Plan zur Deindustrialisierung Europas
Mehr als einmal haben wir dargelegt, dass die eigentliche Ursache der aktuellen großen geopolitischen Krise in der mangelnden Wettbewerbsfähigkeit der Hegemonialmacht der Ära nach dem Fall der Berliner Mauer auf den Weltmärkten zu suchen ist: den Vereinigten Staaten von Amerika.
Diese mangelnde Wettbewerbsfähigkeit ist nicht nur dem Auftauchen neuer Akteure geschuldet, die in der Lage sind, die USA auf industrieller und wissenschaftlicher Ebene herauszufordern – allen voran China. Dessen Aufstieg wurde im Übrigen durch die Entscheidung des Westens begünstigt, einen Großteil der eigenen Produktion ins Reich der Mitte zu verlagern. Ziel war es, das enorme Reservoir an billiger menschlicher Arbeitskraft zu nutzen und so sowohl die direkten Gewinne (Unternehmensgewinne) als auch die indirekten Profite drastisch zu steigern (sprich: als Katalysator für jene riesige Fabrik synthetischer Dollars namens Wall Street zu dienen).
Das Kalkül der USA erwies sich auf lange Sicht als katastrophaler Fehlschluss: China beschränkte sich nicht darauf, billige Arbeitskräfte zu stellen, sondern nutzte die Chance, den Rückstand zum Westen in Forschung, Technologie und Industrie aufzuholen – und mit der Zeit auch im Finanzsektor sowie folglich auf politischer und militärischer Ebene. Kurzum: Die Vereinigten Staaten haben sich den Konkurrenten, der sie im Machtgefüge der Weltpolitik nun auf einen nachgeordneten Platz verweist, im eigenen Schoß herangezogen.
Damit nicht genug. In seiner Risikobereitschaft – getrieben von dem Glauben, dass nach dem Fall der Berliner Mauer das «Ende der Geschichte» erreicht sei – schuf Washington weitere Konkurrenten, die sich als verhängnisvoll erwiesen. Allen voran die Unterzeichnerstaaten des NAFTA-Abkommens, des nordamerikanischen Binnenmarktes: Mexiko und Kanada gelang es, den USA Millionen von Arbeitsplätzen zu entziehen.
Aber auch Europa (insbesondere nordeuropäische Staaten, allen voran Deutschland) nutzte die Globalisierung, um den US-Markt zu erobern – gestützt auf den Wettbewerbsvorteil, den die Russen den Europäern durch spottbillige Energie und Rohstoffe verschafften. Und schließlich die ostasiatischen Staaten Japan, Südkorea und Taiwan, die dank ihrer enormen Innovationskraft den USA im Hochtechnologiesektor, angefangen bei den Mikroprozessoren, Konkurrenz machten.
Dieser Welle der Deindustrialisierung, begleitet von einer faktischen Kolonisierung der eigenen Märkte, trat Washington einerseits durch die krampfhafte Suche nach technologischer Innovation entgegen – vor allem im IT-Bereich (man denke an das Silicon Valley) –, andererseits durch skrupellose Finanzmanöver wie die Blase der sogenannten Subprime-Hypotheken, die 2008 dramatisch platzte und eine globale Finanzkrise auslöste.
Gerade der Ausbruch der Weltfinanzkrise von 2008 machte es den USA unmöglich, die alte Praxis fortzusetzen, den Staub unter den Teppich zu kehren – oder anders gesagt: die vollständige industrielle Wüstenbildung hinter der Fähigkeit der Wall Street (und der FED) zu verbergen, das System mit Dollars zu überschwemmen und so die Kauf- und Konsumkraft der US-Amerikaner künstlich aufzublähen. Um die Großbanken der Wall Street zu retten, musste sich der Bundesstaat bis dahin unvorstellbar hoch verschulden, was eine Schulden-Zins-Spirale italienischer Prägung in Gang setzte. Ganz zu schweigen vom Hauptproblem: Die Staatsfinanzen (Handelsbilanz, Leistungsbilanz und Nettoauslandsvermögen) gerieten völlig außer Kontrolle.
An diesem Punkt beschloss Washington, einzugreifen, um das Problem an der Wurzel zu packen. Der erste US-amerikanische Vorschlag war, das muss man sagen, durchaus vernünftig und friedlich: die Unterzeichnung der Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP). Ein Abkommen, das klar die Aufgabe hatte, die Handelsbilanz zwischen den USA und der EU und längerfristig auch die Leistungsbilanz wieder ins Gleichgewicht zu bringen. Europa lehnte starrköpfig ab – woraufhin die US-Amerikaner zu härteren Methoden griffen.
Mit Hilfe osteuropäischer Vasallen (allen voran Polen) zettelten sie einen Staatsstreich in der Ukraine an und provozierten Russland so lange, bis es zu einer Invasion in der Ukraine gezwungen war. Diese Verkettung von Ereignissen, die in einen Großkonflikt mündete, zwang die EU dazu, verheerende Sanktionen gegen Russland (und damit gegen sich selbst) zu verhängen und sich finanziell auszuquetschen, um Kiew im Kampf zu unterstützen. Sanktionspaket um Sanktionspaket drehte die EU so die russische Energiequelle endgültig zu, die mittlerweile ohnehin fast vollständig von China absorbiert wird.
Dass eines der Hauptziele dieser von den USA ausgelösten geopolitischen Krise darin besteht, Europa zu deindustrialisieren und in der Folge einen Großteil der europäischen Industrie in den USA anzusiedeln, liegt auf der Hand. Die USA nutzen dabei ihre dynamischere Wirtschaft und vor allem die deutlich niedrigeren Energiekosten im Vergleich zu Europa aus. Mit dem Amtsantritt von Joe Biden in Washington wurde zudem der sogenannte Inflation Reduction Act verabschiedet – das größte Anreiz- und Investitionspaket, das jemals in den USA aufgelegt wurde, im Wert von rund 370 Milliarden Dollar. Ein üppig gedeckter Tisch, der gezielt Investitionen aus dem Ausland, insbesondere aus Europa, anlocken sollte.
Die EU reagierte umgehend mit dem Net-Zero Industry Act und dem Critical Raw Materials Act, um Bürokratie abzubauen und Anreize zu schaffen, mit dem Ziel, eine Kapitalflucht in die USA zu verhindern. Unter der Oberfläche führen die USA und Europa seit Jahren einen lautlosen, schonungslosen Krieg: Auf europäischer Seite geht es darum, das immense industrielle Erbe und damit den Wohlstand aus der Ära der postkommunistischen Globalisierung zu bewahren; auf US-amerikanischer Seite darum, sich auf Kosten Europas zu reindustrialisieren.
Dass dies eines der großen Ziele der USA ist, zeigen auch die unzähligen Besuche von US-Delegationen in Europa, um europäische Unternehmer zur Abwanderung über den Atlantik zu bewegen. Man denke etwa an die Gouverneurin von Michigan, Gretchen Whitmer, die mehrfach Delegationen nach Europa (unter anderem nach Frankreich und Deutschland) anführte, um Unternehmen aus den Bereichen Luft- und Raumfahrt, Verteidigung und Automobilbau anzuwerben. Aber auch Delegationen aus Georgia, Ohio, Indiana und South Carolina führten gezielte «Rekrutierungsmissionen» durch, insbesondere nach Deutschland und Italien, wobei sie offen mit den im Vergleich zum Nach-Krisen-Europa viel niedrigeren Energiekosten in den USA warben.
Ein weiteres eklatantes Beispiel für diesen Versuch eines «industriellen Raubzugs» ist die Niederlassung von Wirtschaftsförderungsagenturen der US-Bundesstaaten in Europa. Ihr Ziel ist es, strauchelnde europäische Unternehmen abzufangen, indem sie spottbilliges Bauland, null Bürokratie und drastisch niedrigere Energiekosten bieten.
Mit der Krise im Persischen Golf, die durch die im Februar dieses Jahres begonnenen US-Bombardierungen im Iran ausgelöst wurde, dürfte dieser verdeckte Krieg zwischen den USA und Europa weiter eskalieren. Durch die Blockade der Straße von Hormus und die partielle Blockade der Meerenge von Bab al-Mandab wurde der ständige Strom von Öl- und Gastankern aus dem Golf nach Europa und Ostasien unterbrochen. Dies führt einerseits zu drastischen Preissteigerungen und erzeugt andererseits massive Versorgungsunsicherheiten in den hochindustrialisierten Staaten.
Außerdem haben die Angriffe der jemenitischen Ansar-Allah-Rebellen (Huthis) auf saudische Ölfelder und Raffinerien sowie Angriffe des Iran im gesamten Golfraum das Problem weiter verschlimmert. So kündigte Katar dieser Tage an, Gaslieferungen an seine Kunden (darunter Italien) unter Berufung auf höhere Gewalt («Force Majeure») vorübergehend auszusetzen.
Erschwerend kommt die ukrainische Strategie hinzu, russische Raffinerien und Treibstoffdepots gezielt anzugreifen, um dem eurasischen Giganten schwere Versorgungsprobleme zu bereiten. Die getroffenen Anlagen gehen mittlerweile in die Dutzende und die Schäden sind enorm. Dies zwang Putin dazu, ein Exportverbot für Treibstoffe zu verhängen; mittlerweile sind sogar Kasachstan und Belarus zu Treibstoffexporteuren nach Russland geworden – ein Zustand, der noch vor zwei Jahren undenkbar gewesen wäre.
In dieser langen, aber notwendigen Aufzählung dürfen weitere Ereignisse nicht vergessen werden: die vorsätzliche Sprengung der Nord-Stream-Pipeline, die russisches Gas direkt nach Deutschland transportierte und als verheerender Schlag gegen die europäische Energiesicherheit gewertet werden kann. Ebenso bedeutsam ist die aktuelle Nachricht über die Schließung der wichtigen libyschen Sarawiya-Raffinerie aufgrund der Instabilität durch bewaffnete Banden in der Region.
Wichtig ist jedoch die Erkenntnis, dass im Grunde alle europäischen Bezugsquellen für Gas, Öl und Treibstoff entweder als gefährdet oder bereits als abgeschnitten gelten müssen. Die einzige Quelle, die nicht nur offen, sondern auch sicher ist, ist die US-amerikanische. Sie ist mittlerweile nicht nur beim Gas, sondern auch beim Treibstoff von zentraler Bedeutung: Jüngsten Daten zufolge stieg der Anteil der Dieselimporte aus den USA von 29 Prozent im Jahr 2025 auf 42 Prozent im Jahr 2026.
In diesem Kontext wird deutlich, dass Trumps Aussage, die USA dächten über einen Stopp der Dieselexporte nach, weit mehr als eine bloße Ankündigung ist; für Europa stellt sie eine veritable existenzielle Bedrohung dar.
In dieser dramatischen Lage könnte ein Stopp der Dieselexporte sogar die gesamte Logistik zum Erliegen bringen oder bestenfalls einen verheerenden Inflationsschub auslösen. Vor allem aber würde es die klare Erkenntnis reifen lassen, dass der Alte Kontinent seine Energiesicherheit verloren hat – kaum anders, als es derzeit in Kuba geschieht oder vor einigen Jahren in Bangladesch der Fall war. Natürlich – und zu unserem Glück – sind wir im Vergleich zu den genannten Ländern wesentlich resilienter, aber der Schaden wäre dennoch immens.
Nur Naive könnten glauben, dass dieses riesige Puzzle, das hier geduldig gegen Europa zusammengesetzt wurde, dem Zufall entspringt: Nord Stream wurde von jemandem sabotiert; eine Konstellation von Satelliten steuert die ukrainischen Drohnen bis zu den sibirischen Raffinerien; und jemand hat den Iran bombardiert, der daraufhin die Schließung von Hormus erzwang. Das alles kann kein Zufall sein. Es ist die nächste Eskalationsstufe im verdeckten Konflikt zwischen Europa und den USA. Und es ist kein Zufall, dass es ausgerechnet die USA sind, die mit der Drohung eines Dieselexport-Stopps eine geladene Pistole auf den Pokertisch gelegt haben, um unmissverständlich klarzumachen, wer in diesem Spiel das Sagen hat.
So paradox es klingen mag: Trumps Glosse, in der er eine Karte des Persischen Golfs postete, auf der die Straße von Hormus in «Straße von Trump» umbenannt wurde, ist etwas sehr viel Ernsteres: Die vom Iran erzwungene Schließung der Meerenge kommt Trump in seiner Auseinandersetzung mit Europa wie gerufen.
Dieser Beitrag wurde mit freundlicher Genehmigung von l'AntiDiplomatico übersetzt und übernommen.
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Giuseppe Masala , geboren in Sardinien, hat einen Abschluss in Wirtschaftswissenschaften und spezialisierte sich auf «ethische Finanzen». Er hat unter anderem den preisgekrönten Roman «Una semplice formalità» («Eine reine Formalität») veröffentlicht, der auch in Frankreich unter dem Titel «Une simple formalité» erschienen ist.
Butscha: Der Westen hat gelogen
Nach dem 31. März 2026 begann ein zwanzigseitiger Bericht mit dem Titel «Heirs of Goebbels: Falsification of the Events in Bucha and Bloody Staged Performances of the Kiev Regime» in englischer Sprache zu zirkulieren («Die Erben von Goebbels: Fälschung der Ereignisse in Butscha und blutige Inszenierungen des Kiewer Regimes»). Unterzeichnet ist er vom «Internationalen Öffentlichen Tribunal zu den Verbrechen der ukrainischen Neonazis», einem Gremium unter dem Vorsitz von Maksim Grigorjew, das die Leser für den Volltext auf die Website der russischen Stiftung zur Erforschung der Demokratie verweist.
Die These wird bereits im Titel deutlich: Die Ereignisse in Butscha im März 2022 seien von der Ukraine mit Unterstützung westlicher Regierungen inszeniert worden – unter Anwendung einer Methode, die der Text mit der nationalsozialistischen Provokation in Gleiwitz im Jahr 1939 vergleicht.
Das Dokument verdient eine sorgfältige Lektüre gerade deshalb, weil es sich nicht auf ein einfaches Dementi beschränkt. Anders als die russischen Dementis vom April 2022 stützt es seine Argumentation auf überprüfbares ukrainisches Material: die Gedenktafeln am Mahnmal, militärische Nachrufe, lokale Gedenkstätten und Erklärungen der Präsidentschaft. Auf diesem Terrain muss die Diskussion geführt werden.
Die Frage, die ich hier stelle, ist enger gefasst als die des Berichts und – wie ich glaube – nützlicher: Wer steht tatsächlich auf der Gedenkwand von Butscha, in welcher Funktion? Und was passiert, wenn eine Kategorie des Gedenkens als rechtliche und statistische Kategorie verwendet wird? Die Antwort stellt sowohl diejenigen infrage, die das offizielle Narrativ konstruiert haben, als auch diejenigen, die es zu demontieren vorgeben.
Die Struktur ist einfach. Nach dem Verweis auf Gleiwitz führt der Text vier Methoden der Fälschung an, die die ukrainische Regierung angewendet haben soll: die Darstellung von im Kampf gefallenen Soldaten als Zivilisten; die Zuschreibung von durch ukrainischen Beschuss verursachten Todesfällen an Russland; die Zählung von an Krankheit gestorbenen älteren Menschen zu den Opfern; und die gezielte Tötung eigener Bürger vor laufenden Kameras. Das erklärte Ziel ist die offizielle Behauptung, das Mahnmal enthalte «509 Namen identifizierter Zivilisten» – eine Aussage, die der Bericht der Website der ukrainischen Präsidentschaft, dem Bürgermeister Anatolij Fedoruk, Euronews und den bei der Gedenkfeier am 31. März 2026 anwesenden europäischen Ministern zuschreibt.
Der Kern des Dokuments besteht aus einer Liste von etwa dreißig Namen, jeweils versehen mit einem Foto der Gedenktafel und häufig einem Ausschnitt aus einem ukrainischen Nachrichtenportal. Sie lassen sich in fünf Kategorien unterteilen. Die erste Kategorie umfasst Personen, die als Mitglieder von Asow oder nahestehenden Einheiten identifiziert wurden (…). Die zweite Gruppe besteht aus regulären Militärangehörigen (...). Die dritte Gruppe setzt sich aus Mitgliedern der Territorialverteidigung oder freiwilligen Einheiten zusammen (...). Die vierte Liste betrifft Zivilisten, die an feindseligen Handlungen teilgenommen haben sollen (...), und der fünfte Abschnitt listet Personen, die außerhalb der Stadt starben, sowie eine 68-jährige Frau, Halyna Semenjuk, die an Krebs starb.
Der Bericht verknüpft diese Liste mit zwei rechtlichen Referenzen, die sachlich korrekt sind: Artikel 51 Absatz 3 des Ersten Zusatzprotokolls, wonach Zivilisten ihren Schutz verlieren, wenn und solange sie unmittelbar an Feindseligkeiten teilnehmen, sowie einer erläuternden Note des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) zu demselben Grundsatz. Schließlich enthalten die Seiten 12–20 sechzehn Zeugenaussagen zu ukrainischen Bombardierungen «für die Kameras». Keine davon betrifft Butscha: Die Zeugen sprechen von Awdejewka, Ugledar, Torezk/Dserschinsk, Lissitschansk und Kurachowo bei Vorfällen aus den Jahren 2021 bis 2024. Der Übergang von diesem Material zu Butscha wird durch eine einzige explizite Aussage hergestellt: Die Praxis gezielter Tötungen «lässt den begründeten Schluss zu», dass dasselbe auch dort geschehen sei.
Der rechtliche RahmenDas humanitäre Völkerrecht definiert den Zivilisten ex negativo. Gemäß Artikel 50 des Ersten Zusatzprotokolls ist Zivilist jede Person, die nicht den Streitkräften im Sinne von Artikel 43 angehört – das heißt allen organisierten Streitkräften, Gruppen und Einheiten, die einem verantwortlichen Kommando unterstellt sind. In Zweifelsfällen gilt eine Person als Zivilist, und das Vorhandensein von Nicht-Zivilisten unter der Bevölkerung nimmt dieser nicht ihren zivilen Charakter. Ein Zivilist, der unmittelbar an Feindseligkeiten teilnimmt, bleibt Zivilist, verliert jedoch für die Dauer dieser Teilnahme den Schutz vor Angriffen.
Die Interpretationshilfe des IKRK stellt drei kumulative Voraussetzungen für eine solche Teilnahme auf (eine Mindestschwelle des Schadens, einen direkten Kausalzusammenhang und einen Bezug zu den Feindseligkeiten) und unterscheidet zwischen einem Zivilisten, der episodisch handelt, und einem Mitglied einer organisierten bewaffneten Gruppe mit einer kontinuierlichen Kampfrolle, das den Schutz für die gesamte Dauer dieser Rolle verliert.
Für den Fall Butscha gelten zwei zusätzliche Regeln. Die erste ist die levée en masse: Bewohner eines noch nicht besetzten Gebiets, die beim Herannahen des Feindes spontan zu den Waffen greifen, ohne Zeit gehabt zu haben, sich zu organisieren, sind rechtmäßige Kombattanten, wenn sie die Waffen offen tragen und die Kriegsgesetze beachten.
Die zweite Regel ist innerstaatlicher Natur. Das ukrainische Gesetz «Über die Grundlagen des nationalen Widerstands», das seit dem 1. Januar 2022 in Kraft ist, machte die Kräfte der Territorialverteidigung zu einem Bestandteil der Streitkräfte und etablierte die freiwilligen Formationen der Territorialgemeinschaften (DFTH) als paramilitärische Einheiten zur Territorialverteidigung. Nach dem humanitären Völkerrecht waren diejenigen, die diesen Strukturen angehörten, keine Zivilisten.
Es gibt jedoch einen Punkt, den der Bericht an keiner Stelle aufgreift. Die Feststellung, dass eine Person Kombattant war, sagt nichts darüber aus, wie sie gestorben ist. Ein Kombattant, der gefangen genommen wird, verwundet ist oder sich ergeben hat, ist hors de combat, und seine Tötung stellt ein Kriegsverbrechen dar.
Im Angesicht des InformationskriegsWestlichen Kommentatoren zufolge fehlt dem Bericht die Glaubwürdigkeit, weil er gewiss rechtliche Ungenauigkeiten enthält. Technische Fehler mögen vorhanden sein, den Blick auf das Nebensächliche zu lenken und das Wesentliche aus den Augen zu verlieren, ist ein kolossaler Fehler. In Butscha wurde das Verbrechen von den Ukrainern begangen, nicht von den Russen. Und es gibt ein scheußliches Verbrechen, das zu einem Propagandawerkzeug geworden ist – Teil eines Informationskriegs, der für den kollektiven Westen unerlässlich war.
Butscha stellte einen der entscheidenden Momente im Informationskrieg dar, der sich rund um den russisch-ukrainischen Konflikt entspann. Nach dem Abzug der russischen Truppen aus der Stadt wurden Bilder von Leichen auf den Straßen und vor Ort gesammelte Augenzeugenberichte rasch von internationalen Medien verbreitet und verwandelten sich in ein überaus mächtiges Kommunikationswerkzeug.
Alles geschah extrem schnell: Die westlichen Medien verbreiteten das Material wie aus einem Guss überall und konstruierten das Bild eines Krieges als einen von systematischen Gräueltaten geprägten Aggressionsakt, in dem Russland zunehmend nicht nur als militärischer Gegner, sondern als Täter von Verbrechen an der Zivilbevölkerung dargestellt wurde. In diesem Sinne besaßen die Bilder eine Überzeugungskraft, die jene vieler diplomatischer Argumente übertraf: Der Leichnam des getöteten Zivilisten wurde zum visuellen Beweis, der eine gesamte Interpretation des Konflikts in wenigen Bildern verdichten konnte.
Butscha nahm somit eine strategische Rolle in der westlichen Kommunikation ein und trug dazu bei, die öffentliche Unterstützung für Sanktionen, die diplomatische Isolation Moskaus sowie die aufstockende politische und militärische Hilfe für Kiew zu festigen. Man beobachte, wie ein tragisches Ereignis – so tragisch jeder Krieg ist – in eine Kriegswaffe verwandelt wurde. Kein westliches Medium kümmerte sich um den Wert der Toten oder die Wahrheit ihrer Lebensgeschichten. Es zählte einzig, Russland die Schuld zuzuschieben und die Eskalation eines sinnlosen Konflikts zu rechtfertigen. Doch die Wahrheit kommt früher oder später ans Licht.
So hat das russische Außenministerium den Fall Butscha wieder in das internationale Rampenlicht gerückt. Die Sprecherin Maria Sacharowa erklärte, Moskau beabsichtige, die Vereinten Nationen zu einer erneuten Überprüfung der Ereignisse zu drängen. Sie argumentierte, die UN habe sich damals nicht direkt an den Untersuchungen beteiligt, sondern am Ende die von Kiew gelieferte Version als vorherrschende übernommen. Einige Tage später griff auch Außenminister Sergej Lawrow den Vorfall erneut auf und prangerte das an, was er als typische Praxis der Informationskriegsführung betrachtet: rasch ein Narrativ zu konstruieren, es zur dominanten Wahrheit zu machen und zu verhindern, dass alternative Versionen an die Öffentlichkeit gelangen.
Laut Lawrow ist dies genau der Mechanismus, durch den der Westen seine Interpretation von Butscha gefestigt hat. Das ursprüngliche Narrativ besetzt den verfügbaren Informationsraum wie einen leeren Schützengraben: Ist er erst einmal von den Mainstream-Medien eingenommen und verteidigt worden, erfordert seine Ersetzung einen enorm viel größeren Aufwand. Im Fall Butscha habe dieser Prozess von Anfang an eine wahrhaft unparteiische Untersuchung der Ereignisse verhindert.
Es bleibt daher eine zentrale Frage: Warum wird der Fall Butscha heute wieder aufgerollt? Weil Moskau bereit ist, sich der gesamten Welt bezüglich der vom Westen verbreiteten Lügen zu stellen. Und wie steht es um den Westen?
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Lorenzo Maria Pacini ist Dozent für Politische Philosophie und Geopolitik an der UniDolomiti Belluno sowie Berater für strategische Analyse, Nachrichtendienste und internationale Beziehungen.
Dieser Beitrag ist zuerst auf Strategic Culture Foundation erschienen. Er wurde mit freundlicher Genehmigung übersetzt und übernommen.
Greetings on Teacher’s Day
Das aufsässige Frankreich
Der Titel dieses Artikels ist die deutsche Übersetzung von “La France insoumise” (LFI), dem Namen der linksradikalen Partei des französischen Präsidentschaftskandidaten Jean-Luc Mélenchon. Das LFI spielt eine maßgebliche Rolle bei den landesweiten Unruhen in unserem westlichen Nachbarland, die zunächst als Schülerproteste begannen und dann in den letzten Tagen an zahlreichen Orten die Schwelle zu massiver […]
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PYD: Kürzung des Kurdischunterrichts verletzt Recht auf muttersprachliche Bildung
Die Partei der Demokratischen Einheit (PYD) hat die Reduzierung des Kurdischunterrichts auf drei Wochenstunden als Einschränkung des Rechts auf muttersprachliche Bildung verurteilt. Bei einer Erklärung in Dirbesiyê forderte die Partei die Rücknahme der Entscheidung des Bildungsministeriums der islamistischen Übergangsregierung in Damaskus.
Die Erklärung wurde vor dem Parteigebäude von Ehmed Silêman und Beritan Necim auf Arabisch und Kurdisch verlesen. Die Beschränkung des Kurdischunterrichts auf drei Stunden pro Woche werde der sprachlichen und kulturellen Vielfalt Syriens nicht gerecht, erklärte die PYD. Das Recht kurdischer Schüler:innen, ihre Muttersprache zu erlernen, dürfe weder eingeschränkt noch von diskriminierenden Vorgaben abhängig gemacht werden.
Die Partei forderte deshalb ein Bildungssystem, das Schüler:innen das Erlernen ihrer Muttersprache ohne Einschränkung und Diskriminierung garantiert. Zugleich rief die PYD demokratische Kräfte, zivilgesellschaftliche Organisationen und Menschenrechtsgruppen dazu auf, die Forderung nach uneingeschränktem muttersprachlichem Unterricht zu unterstützen.
Höhere Beihilfe für Beamte ab September für Reha und Therapie
Seit dem 1. September 2026 erkennt die Bundesbeihilfe bei bestimmten Therapien höhere Kosten an.
Wer regelmäßig Ergotherapie oder eine erweiterte ambulante Physiotherapie benötigt, sollte deshalb seine Erstattungsbescheide prüfen: Rechnet die Beihilfestelle eine September-Behandlung noch mit dem alten Höchstbetrag ab, kann Geld fehlen.
Das Bundesverwaltungsamt hat die Anpassung am 28. August 2026 bekanntgegeben. Die neuen Grenzen betreffen ausgewählte Heilmittel und ergänzende Leistungen. Sie erhöhen weder pauschal sämtliche Reha-Leistungen noch garantieren sie die vollständige Erstattung einer Rechnung.
Wer von den höheren Beträgen profitiertDie Regelung betrifft die individuelle Beihilfe nach Bundesrecht, etwa für beihilfeberechtigte Bundesbeamte, Versorgungsempfänger und berücksichtigungsfähige Angehörige.
Eine chronische Erkrankung oder ein Schwerbehindertenausweis allein begründet keinen Anspruch auf Beihilfe.
Für Landesbeamte kommt es auf die jeweilige Landesregelung an. Manche Länder übernehmen die Bundesbeträge über entsprechende Verweise, andere entscheiden gesondert.
Gesetzlich Versicherte mit einer schwerwiegenden chronischen Erkrankung können hingegen unter von einer niedrigeren Grenze bei der jährlichen Zuzahlung profitieren. Wie Sie diese Entlastung beantragen, erfahren Sie im Beitrag Krankenkassen: Nur die Hälfte bei Zuzahlungen mit chronischer Erkrankung.
Fiktives Beispiel: Gertraud prüft zuerst die LandesregelungGertraud ist 58 Jahre alt und arbeitet als Lehrerin an einer Grundschule in Seelze bei Hannover. Sie Landesbeamtin und benötigt wegen Folgen einer Diabetes regelmäßig Ergotherapie.
Als sie von den höheren Bundesbeträgen hört, legt sie ihre Verordnung, die Rechnung und den Beihilfebescheid nebeneinander.
Bevor Gertraud eine höhere Erstattung verlangt, klärt sie mit ihrer Beihilfestelle, welche Höchstbeträge nach niedersächsischem Landesrecht für ihre Behandlungstage gelten. Die Meldung des Bundesverwaltungsamtes allein belegt keinen höheren Anspruch gegen ihren Dienstherrn.
Anschließend prüft sie die genaue Therapieposition und ihren persönlichen Bemessungssatz. Hat die Beihilfestelle eine für sie tatsächlich geltende Erhöhung übersehen, kann sie den Bescheid gezielt beanstanden.
Diese Höchstbeträge steigenGrundlage ist eine Regelung des Bundesinnenministeriums vom 21. Juli 2026. Sie lässt die höheren Beträge bereits vor einer entsprechenden Änderung der Bundesbeihilfeverordnung zu. Für den Rechnungscheck zählt deshalb die aktuelle Übersicht einschließlich dieser Vorgriffregelung.
Leistung Höchstbetrag bisher → ab 1. September 2026 Erweiterte ambulante Physiotherapie, Richtwert 120 Minuten je Behandlungstag 115,30 Euro → 123,80 Euro Ergotherapie: Funktionsanalyse und Erstgespräch einschließlich Beratung und Behandlungsplanung, einmal je Behandlungsfall 47,70 Euro → 49,70 Euro Ergotherapeutische Einzelbehandlung bei motorisch-funktionellen Störungen, Richtwert 45 Minuten 57,00 Euro → 59,30 Euro Ergotherapeutische Einzelbehandlung bei sensomotorischen oder perzeptiven Störungen, Richtwert 60 Minuten 76,00 Euro → 79,10 Euro Ergotherapeutische Einzelbehandlung bei psychisch-funktionellen Störungen, Richtwert 75 Minuten 94,90 Euro → 98,80 Euro Hirnleistungstraining als Einzelbehandlung, Richtwert 45 Minuten 57,00 Euro → 59,30 Euro Wärmetherapie mittels Heißluft, Richtwert 10 bis 20 Minuten 7,50 Euro → 8,90 Euro Ärztlich verordneter Hausbesuch einschließlich Fahrtkosten, Pauschale nach Nummer 83 27,60 Euro → 28,70 EuroDie Tabelle zeigt eine Auswahl. Die angegebenen Zeiten sind Richtwerte der jeweiligen Position. Nach dem Verzeichnis umfassen sie auch Vor- und Nachbereitung sowie Dokumentation.
Bei Hausbesuchen gelten zusätzliche Bedingungen: Besucht die behandelnde Person auf demselben Weg mehrere Patienten, ist die Pauschale nach Nummer 83 nur anteilig je Patient beihilfefähig.
Nicht jede Wärmebehandlung und nicht jede Reha wird höher erstattetDie Sammelbezeichnung „Kälte- und Wärmebehandlung“ kann täuschen. Zum September steigt hier der Höchstbetrag für Heißluft. Die Kältetherapie bleibt bei 12,90 Euro, die Ultraschall-Wärmetherapie bei 14,70 Euro.
Auch die allgemeine Krankengymnastik als Einzelbehandlung mit einem Richtwert von 15 bis 25 Minuten bleibt zum September bei 29,70 Euro.
Die erweiterte ambulante Physiotherapie, kurz EAP, ist eine eigene Leistungsposition. Ihr höherer Betrag gilt nicht automatisch für eine stationäre Reha, einen Kuraufenthalt oder jede physiotherapeutische Sitzung.
Die medizinischen und abrechnungsrechtlichen Voraussetzungen der jeweiligen Leistung müssen weiterhin vorliegen.
Für eine Reha der gesetzlichen Rentenversicherung gelten eigene Regeln zur Kostenbeteiligung. Welche Entlastungen dort möglich sind, erläutert unser Beitrag Reha-Zuzahlung: Diese Befreiungen können Hunderte Euro sparen.
Wer eine Rehabilitation über die Rentenversicherung beantragt, sollte neben den Kosten auch die Auswahl der Einrichtung prüfen. Unser Beitrag Reha: Die Rentenversicherung hat jetzt die Klinikauswahl geändert erläutert das Auswahlverfahren und das Wunsch- und Wahlrecht der Versicherten.
Der Behandlungstag entscheidetNach der Bundesbeihilfeverordnung entstehen Aufwendungen zu dem Zeitpunkt, an dem die zugrunde liegende Leistung erbracht wird. Für eine Behandlung am 31. August gilt deshalb noch der bisherige Höchstbetrag – selbst wenn die Praxis ihre Rechnung erst im September ausstellt.
Umgekehrt fällt eine entsprechende Behandlung am 1. September unter die neue Grenze. Bei einer Behandlungsserie über den Monatswechsel müssen Sie die einzelnen Termine getrennt betrachten.
Höchstbetrag bedeutet nicht AuszahlungsbetragDie Beihilfe zahlt grundsätzlich einen prozentualen Anteil der anerkannten Aufwendungen. Für beihilfeberechtigte Personen beträgt dieser Bemessungssatz nach Bundesrecht regelmäßig 50 Prozent, für Versorgungsempfänger regelmäßig 70 Prozent.
Abweichende persönliche Voraussetzungen können zu anderen Sätzen führen.
Zur Berechnung nach Bundesrecht: Eine EAP-Behandlung erfüllt sämtliche Voraussetzungen und kostet mindestens 123,80 Euro. Bei einem Bemessungssatz von 70 Prozent entfallen darauf nach der neuen Grenze 86,66 Euro Beihilfe. Nach dem bisherigen Höchstbetrag wären es 80,71 Euro gewesen. Die Erhöhung bringt in dieser Rechnung 5,95 Euro zusätzliche Beihilfe je Behandlungstag.
Verlangt die Praxis mehr als den Höchstbetrag, berücksichtigt die Beihilfe nicht die Differenz. Welche Restkosten Ihre private Krankenversicherung übernimmt, richtet sich nach Ihrem Tarif. Fragen Sie vor einer längeren Behandlungsserie nach dem Preis und nach der Erstattung durch beide Kostenträger.
So prüfen Sie Rechnung und BescheidVergleichen Sie zunächst die genaue Leistungsbezeichnung auf der Rechnung mit der Verordnung. Einzelbehandlung, Gruppenbehandlung und Hausbesuch haben unterschiedliche Voraussetzungen und Beträge.
Prüfen Sie anschließend den Behandlungstag, den angesetzten Höchstbetrag und Ihren persönlichen Bemessungssatz.
Heilmittel müssen grundsätzlich ärztlich oder zahnärztlich verordnet sein. Bei Ergotherapie lässt die Bundesbeihilfe auch Verordnungen durch Psychotherapeuten zu.
Hat die Bundesbeihilfestelle für eine Behandlung ab September eine veraltete Grenze verwendet, benennen Sie im Widerspruch den Bescheid, den Behandlungstag und die Rechnungsposition. Verweisen Sie auf die Vorgriffregelung vom 21. Juli 2026 und beantragen Sie eine Neuberechnung.
Beachten Sie die Rechtsbehelfsbelehrung: Die Widerspruchsfrist beträgt bei ordnungsgemäßer Belehrung grundsätzlich einen Monat nach Bekanntgabe. Eine telefonische Nachfrage wahrt diese Frist nicht.
Bei Landesbeihilfe müssen Sie die dort geltenden Beträge und den im Bescheid genannten Rechtsbehelf zugrunde legen.
FAQ: Höhere Leistungen der Beihilfe Gilt die Erhöhung auch für Behandlungen im August?Für die hier dargestellte Bundesregelung gilt: Nein. Entscheidend ist der Tag der Behandlung. Eine erst im September ausgestellte Rechnung macht aus einer August-Behandlung keine Leistung zum neuen Höchstbetrag.
Muss ich einen Schwerbehindertenausweis haben?Nein. Maßgeblich sind Ihre Beihilfeberechtigung und die Voraussetzungen der verordneten Leistung. Ein Schwerbehindertenausweis ist keine allgemeine Voraussetzung für die höheren Heilmittelbeträge.
Darf die Praxis mehr als den Höchstbetrag verlangen?Der Beihilfehöchstbetrag ist keine allgemeine Preisobergrenze für die Praxis. Ein wirksam vereinbarter höherer Preis kann deshalb einen Eigenanteil hinterlassen. Klären Sie Preis und Erstattung möglichst vor der Behandlung.
QuellenBundesministerium des Innern: Rundschreiben vom 21. Juli 2026, D6.30111/39#1, Vorgriffregelung zu den Heilmittelhöchstbeträgen ab 1. September 2026, GMBl. 2026, S. 471; Wiedergabe bei umwelt-online
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz / Bundesamt für Justiz: Bundesbeihilfeverordnung, §§ 5, 23 und 46 sowie Anlage 9
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz / Bundesamt für Justiz: Verwaltungsgerichtsordnung, § 70
Bundesverwaltungsamt: Beihilfefähige Höchstbeträge für Heilmittel ab 1. September 2026, Mitteilung vom 28. August 2026
Der Beitrag Höhere Beihilfe für Beamte ab September für Reha und Therapie erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Wer eigentlich wirklich an Corona?
Eine Frage hat mich während der “Pandemie”-Zeit immer umgetrieben: Wie viele starben wirklich an Corona und wie viele schlicht mit einem positiven Testergebnis, während schwere Vorerkrankungen oder das hohe Alter die eigentliche Ursache waren? Klar ist: Längst Nicht überall, wo auf dem Totenschein Corona draufsteht, ist auch Corona drin. Das RKI zählte unter Lothar Wieler […]
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Schwerbehinderte können jährlich 146,88 Euro sparen
Ein Schwerbehindertenausweis allein macht den Rundfunkbeitrag noch keinen Cent günstiger. Wer jedoch das Merkzeichen RF zuerkannt bekommen hat, kann eine Ermäßigung beantragen und dadurch beim derzeitigen Beitrag 146,88 Euro im Jahr sparen.
Statt monatlich 18,36 Euro werden dann 6,12 Euro fällig. Für eine vollständige Befreiung gelten andere Voraussetzungen – und auch sie muss beantragt werden.
146,88 Euro weniger: So entsteht die ErsparnisDer ermäßigte Rundfunkbeitrag beträgt ein Drittel des regulären Beitrags. Die monatliche Entlastung von 12,24 Euro ergibt über zwölf Monate eine Ersparnis von 146,88 Euro.
Beitragsstatus Monatlicher Beitrag Beitrag für zwölf Monate Jährliche Ersparnis gegenüber dem vollen Beitrag Regulärer Beitrag 18,36 Euro 220,32 Euro Keine Bewilligte Ermäßigung mit RF 6,12 Euro 73,44 Euro 146,88 Euro Bewilligte vollständige Befreiung 0 Euro 0 Euro 220,32 EuroDie Jahresbeträge gelten bei unveränderter Beitragshöhe und durchgehender Berechtigung für zwölf Monate. Ob sich dadurch auch die Zahlung für die gesamte Wohnung verringert, hängt zusätzlich von den dort lebenden Personen ab.
Auch ein hoher GdB ersetzt das Merkzeichen RF nichtSchwerbehinderung, Merkzeichen RF und Beitragsbefreiung sind drei unterschiedliche Dinge. Ein hoher Grad der Behinderung führt für sich genommen weder zur Ermäßigung noch zur vollständigen Befreiung.
Selbst ein GdB von 100 ist deshalb kein Freibrief, die Zahlung einzustellen. Für den regulären Ermäßigungsweg wegen einer Behinderung kommt es auf die Zuerkennung von RF an; daneben kann ein eigenständiger Befreiungsgrund bestehen.
Wer das Merkzeichen RF erhalten kannDie gesundheitlichen Voraussetzungen erfüllen unter anderem blinde oder dauerhaft wesentlich sehbehinderte Menschen, wenn allein wegen der Sehbehinderung ein GdB von mindestens 60 besteht. Hinzu kommen gehörlose Menschen sowie Hörgeschädigte, denen auch mit Hörhilfen keine ausreichende Verständigung über das Gehör möglich ist.
Außerdem kommt RF bei einem nicht nur vorübergehenden GdB von mindestens 80 infrage, wenn Betroffene wegen ihres Leidens ständig nicht an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen können. Der GdB von 80 allein genügt also auch hier nicht.
Die Anforderungen sind streng: Können öffentliche Veranstaltungen mit technischen Hilfsmitteln oder einer Begleitperson besucht werden, spricht das gegen diesen Anspruch. Eine bloß beschwerliche Teilnahme ist nicht gleichbedeutend mit einem dauerhaften Ausschluss, wie die Hinweise des Berliner Versorgungsamtes zu RF verdeutlichen.
Zwei Entscheidungen, zwei zuständige StellenÜber das Merkzeichen entscheidet das Versorgungsamt beziehungsweise die nach Landesrecht zuständige Behörde. Wer RF noch nicht hat, muss zunächst dort die Feststellung der gesundheitlichen Voraussetzungen beantragen.
Die anschließende Beitragsermäßigung beantragen Betroffene gesondert beim Beitragsservice. Die Zuerkennung des Merkzeichens stellt das Beitragskonto nicht automatisch um.
Das offizielle Antragsformular lässt sich online ausfüllen, anschließend ausdrucken und unterschreiben. Zusammen mit den Nachweisen wird es eingereicht; wer bereits angemeldet ist, gibt seine Beitragsnummer an.
Als Nachweis eignet sich eine gut lesbare Kopie der Vorder- und Rückseite des Schwerbehindertenausweises mit RF oder eine Behördenbescheinigung über dessen Zuerkennung. Originalunterlagen sollten zu Hause bleiben.
Wann statt der Ermäßigung eine vollständige Befreiung möglich istEine vollständige Befreiung kommt beispielsweise für taubblinde Menschen und Empfänger von Blindenhilfe nach § 72 SGB XII infrage. Blindheit allein ist dagegen nicht mit einem generellen Anspruch auf Beitragsbefreiung gleichzusetzen.
Auch bestimmte Sozialleistungen eröffnen einen eigenen Befreiungsweg, etwa Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Hilfe zum Lebensunterhalt. Dafür ist das Merkzeichen RF nicht erforderlich.
Wer bereits den Drittelbeitrag zahlt und zusätzlich eine solche Leistung erhält, sollte deshalb die vollständige Befreiung prüfen. Eine Erwerbsminderungsrente allein ist hingegen kein entsprechender Sozialleistungsnachweis.
Eine niedrige Rente oder Wohngeld allein reichen ebenfalls nicht für eine reguläre Befreiung. Eine Härtefallbefreiung kann etwa infrage kommen, wenn eine begünstigende Sozialleistung abgelehnt wurde, weil das Einkommen die Bedarfsgrenze um weniger als den monatlichen Rundfunkbeitrag übersteigt.
Vergessener Antrag: Bis zu drei Jahre rückwirkend möglichWer trotz RF bisher den vollen Beitrag gezahlt hat, sollte auch zurückliegende Zeiträume prüfen lassen. Eine Ermäßigung kann bis zu drei Jahre rückwirkend berücksichtigt werden, sofern die Berechtigung für diese Monate nachgewiesen ist.
Bei 36 vollständig anerkannten Monaten und einem monatlichen Unterschied von 12,24 Euro ergibt sich rechnerisch eine Entlastung von 440,64 Euro. Das ist kein pauschaler Erstattungsbetrag für jeden Antragsteller, sondern setzt den entsprechenden Zeitraum und bisherige Zahlungen voraus.
Wem RF laut Nachweis erst seit sechs Monaten zusteht, der kann daraus keine dreijährige Ermäßigung ableiten. Wie die zeitliche Grenze funktioniert, erläutert Gegen-Hartz im Beitrag zur rückwirkenden Befreiung und Ermäßigung beim Rundfunkbeitrag.
In einer Wohngemeinschaft kann der volle Beitrag bleibenDie Ermäßigung erstreckt sich innerhalb derselben Wohnung auch auf Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und dort lebende Kinder unter 25 Jahren. Für beliebige andere Mitbewohner gilt das nicht.
Lebt beispielsweise ein nicht begünstigter Mitbewohner in der Wohnung, kann dieser weiterhin den vollen Beitrag schulden. Die persönliche RF-Ermäßigung führt deshalb nicht in jeder Wohnkonstellation zu einer niedrigeren Gesamtzahlung für die Wohnung.
Den Bewilligungszeitraum im Blick behaltenOb eine Ermäßigung oder Befreiung befristet ist, ergibt sich aus dem Bescheid des Beitragsservice. Läuft die Bewilligung aus, sollten Betroffene bei fortbestehender Berechtigung rechtzeitig einen Folgeantrag mit den erforderlichen Nachweisen stellen.
Gerade bei Sozialleistungen ersetzt deren weitere Zahlung nicht automatisch eine Anschlussbefreiung. Was dann zu tun ist, erklärt Gegen-Hartz im Beitrag „Rundfunkbeitrag trotz Grundsicherung: Warum trotz Befreiung wieder Forderungen kommen“.
Sechs Fragen und Antworten zum Rundfunkbeitrag bei Schwerbehinderung Reicht der Schwerbehindertenausweis für einen günstigeren Beitrag?Nein, für die reguläre Ermäßigung wegen einer Behinderung muss das Merkzeichen RF zuerkannt sein. Ein hoher GdB allein genügt nicht.
Wie viel spare ich mit RF?Der Beitrag sinkt auf Antrag von derzeit 18,36 Euro auf 6,12 Euro monatlich. Das ergibt bei zwölf Monaten Ermäßigung 146,88 Euro weniger.
Muss ich trotz RF einen Antrag stellen?Ja, die Ermäßigung wird beim Beitragsservice gesondert beantragt. Der Schwerbehindertenausweis allein löst keine automatische Umstellung aus.
Kann ich mit RF auch vollständig befreit werden?Ja, wenn zusätzlich ein eigenständiger Befreiungsgrund vorliegt, etwa der Bezug von Grundsicherung im Alter. RF selbst begründet lediglich die Ermäßigung.
Kann ich zu viel gezahlte Beiträge zurückbekommen?Eine rückwirkende Ermäßigung ist für bis zu drei Jahre möglich, soweit die Berechtigung nachgewiesen wird. Daraus entstehende Guthaben können nach einer möglichen Verrechnung erstattet werden.
Profitiert jeder Mitbewohner von meiner Ermäßigung?Nein, die Erstreckung gilt insbesondere für Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und im Haushalt lebende Kinder unter 25 Jahren. Andere nicht begünstigte Mitbewohner können weiterhin zur Zahlung des vollen Wohnungsbeitrags verpflichtet sein.
Der Beitrag Schwerbehinderte können jährlich 146,88 Euro sparen erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
BSG-Urteil: Pflege durch die Nachbarin – Pflegegeld bleibt aber der Entlastungsbetrag entfällt dadurch
Pflegebedürftige dürfen ihr Pflegegeld grundsätzlich auch dann behalten, wenn eine Nachbarin oder ein Nachbar bei der häuslichen Versorgung hilft. Anders sieht es beim Entlastungsbetrag aus: Bezahlt die pflegebedürftige Person eine nicht anerkannte private Hilfskraft, muss die Pflegekasse diese Kosten regelmäßig nicht erstatten.
Das Bundessozialgericht bestätigte diese Beschränkung mit Urteil vom 30. August 2023 unter dem Aktenzeichen B 3 P 6/23 R. Das häufig als „Pflegegeld-Urteil“ bezeichnete Verfahren betraf tatsächlich den zweckgebundenen Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI.
Das Pflegegeld verfällt durch die Nachbarschaftshilfe nichtDas Urteil nimmt Pflegebedürftigen nicht den Anspruch auf Pflegegeld. Wer mindestens Pflegegrad 2 hat und die häusliche Pflege selbst sicherstellt, kann weiterhin Pflegegeld erhalten, auch wenn Angehörige, Freunde oder Nachbarn bei der Versorgung mithelfen.
Die pflegebedürftige Person muss über die Verwendung des Pflegegeldes grundsätzlich keine einzelnen Rechnungen bei der Pflegekasse einreichen. Voraussetzung bleibt jedoch, dass die erforderliche häusliche Pflege tatsächlich sichergestellt ist.
Beim Entlastungsbetrag gelten andere Regeln. Einen aktuellen Überblick über die Abgrenzung bietet der Beitrag zum Entlastungsbetrag von 1.572 Euro im Jahr 2026.
Merkmal Pflegegeld Entlastungsbetrag Anspruch Bei Pflegegrad 2 bis 5 und häuslicher Pflege Bei Pflegegrad 1 bis 5 und häuslicher Pflege Höhe 2026 347 bis 990 Euro monatlich, abhängig vom Pflegegrad Bis zu 131 Euro monatlich Auszahlung Regelmäßige Geldleistung Kostenerstattung oder Abrechnung durch den Anbieter Verwendung Zur Sicherstellung der häuslichen Pflege Nur für die in § 45b SGB XI genannten Leistungen Bezahlte Nachbarschaftshilfe Keine Anerkennung der Nachbarin als Anbieterin erforderlich Erstattung nur bei einer nach Landesrecht zulässigen und anerkannten Hilfe Folge des BSG-Urteils Kein Verlust des Pflegegeldes Ablehnung der Erstattung bei fehlender Anerkennung möglich Darum ging es in dem Verfahren vor dem BundessozialgerichtDie 1997 geborene Klägerin war gesetzlich pflegeversichert und hatte Pflegegrad 3. Eine private Hilfsperson unterstützte sie bei der Wohnungsreinigung, beim Bügeln und beim Kochen.
Für September bis Dezember 2020 sowie für Februar bis Mai 2021 verlangte die Frau insgesamt 1.000 Euro aus ihrem angesparten Entlastungsbetrag. Die Pflegekasse lehnte die Kostenerstattung ab, weil für das Angebot der Hilfsperson weder die erforderliche landesrechtliche Anerkennung noch eine Registrierung vorlag.
Das Sozialgericht Regensburg und das Bayerische Landessozialgericht bestätigten die Ablehnung. Auch die Revision vor dem Bundessozialgericht blieb erfolglos.
Warum die Pflegekasse nicht zahlen mussteDer Entlastungsbetrag ist keine frei verfügbare Geldleistung. Nach § 45b SGB XI dürfen damit unter anderem Leistungen von zugelassenen Pflege- und Betreuungsdiensten sowie nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag bezahlt werden.
Im entschiedenen Fall hätte die Anbieterin nach den damals geltenden bayerischen Vorschriften einen Antrag auf Anerkennung oder Registrierung stellen müssen. Einen solchen Antrag hatte sie nicht gestellt.
Für das Bundessozialgericht genügte dieses Versäumnis, um den Erstattungsanspruch abzulehnen. Ob die Nachbarin die Arbeiten zuverlässig und zur Zufriedenheit der Klägerin erledigt hatte, änderte nichts an der fehlenden formalen Voraussetzung.
Nicht jede private Nachbarschaftshilfe ist ausgeschlossenAus dem Urteil folgt nicht, dass eine Nachbarin niemals über den Entlastungsbetrag bezahlt werden kann. Entscheidend ist, ob das jeweilige Landesrecht eine anerkannte Nachbarschaftshilfe zulässt und ob die dort verlangten Bedingungen erfüllt sind.
In mehreren Bundesländern können sich einzelne Nachbarschaftshelfer registrieren oder anerkennen lassen. Dafür können beispielsweise eine Schulung, ein ausreichender Versicherungsschutz, eine Registrierung bei einer Landesstelle oder ein bestimmtes persönliches Verhältnis zur pflegebedürftigen Person verlangt werden.
Die Einzelheiten unterscheiden sich erheblich. Teilweise darf die Hilfsperson nicht mit der pflegebedürftigen Person verwandt sein oder im selben Haushalt leben, während andere Länder abweichende Voraussetzungen vorsehen.
Pflegebedürftige sollten sich deshalb nicht auf allgemeine Aussagen aus dem Internet verlassen. Die Pflegekasse oder ein Pflegestützpunkt kann mitteilen, welche Regeln am Wohnort gelten und welche Personen bereits als anerkannte Nachbarschaftshelfer geführt werden.
Die Bundesländer dürfen Qualitätsanforderungen festlegenDas Bundessozialgericht bestätigte, dass der Bundesgesetzgeber den Ländern die Ausgestaltung der Qualitätssicherung überlassen durfte. Die Länder können daher Vorgaben für Schulungen, Registrierung, Versicherung und Zuverlässigkeit der Helfer festlegen.
Sie dürfen jedoch nicht selbst darüber entscheiden, welche im Bundesrecht vorgesehenen Leistungsarten überhaupt aus dem Entlastungsbetrag bezahlt werden können. Ihre Vorschriften sollen die Qualität der Angebote sichern und nicht den gesetzlichen Anspruch inhaltlich verkleinern.
Das Gericht ließ außerdem offen, ob besonders strenge Landesvorschriften gegen den Gleichheitssatz verstoßen könnten, wenn Pflegebedürftige in ihrer Umgebung überhaupt kein anerkanntes Angebot finden. Diese Frage musste im Fall der Klägerin nicht entschieden werden, weil bereits der notwendige Antrag der Hilfsperson fehlte.
2026 beträgt der Entlastungsbetrag 131 EuroDer im Ausgangsverfahren geltende Betrag von 125 Euro ist nicht mehr aktuell. Seit dem 1. Januar 2025 stehen Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege bis zu 131 Euro monatlich zur Verfügung.
Im Jahr 2026 können somit bis zu 1.572 Euro entstehen. Der Betrag steht Menschen mit den Pflegegraden 1 bis 5 zu und kann zusätzlich zum Pflegegeld oder zu Pflegesachleistungen genutzt werden.
Weitere Beträge und Voraussetzungen finden Betroffene in der Übersicht zum Pflegegrad und den Leistungen im Jahr 2026. Dort werden auch Pflegegeld, Pflegesachleistungen und weitere Hilfen gegenübergestellt.
Wofür die 131 Euro verwendet werden dürfenDer Entlastungsbetrag kann für Leistungen der Tages- oder Nachtpflege sowie für bestimmte Kosten der Kurzzeitpflege eingesetzt werden. Auch zugelassene ambulante Pflege- und Betreuungsdienste sowie anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag kommen infrage.
Zu den Angeboten zur Unterstützung im Alltag können je nach Landesrecht eine Alltagsbegleitung, Betreuung, Hilfe beim Einkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung oder bei organisatorischen Aufgaben gehören. Die Tätigkeit allein genügt jedoch nicht; auch der Anbieter muss die geltenden Voraussetzungen erfüllen.
Bei den Pflegegraden 2 bis 5 darf der Entlastungsbetrag bei ambulanten Diensten nicht für körperbezogene Selbstversorgung verwendet werden. Hilfe beim Waschen, Duschen oder Ankleiden muss dann regelmäßig über andere Pflegeleistungen abgerechnet werden.
Die Zahlung an eine Nachbarin verbraucht den Anspruch nicht automatischBezahlt ein Pflegebedürftiger eine nicht anerkannte Nachbarin, wird diese Ausgabe nicht zu einer erstattungsfähigen Entlastungsleistung. Die 131 Euro gelten deshalb nicht allein durch die private Zahlung als verbraucht.
Der angesparte Betrag kann innerhalb der gesetzlichen Frist noch für einen anerkannten Dienst eingesetzt werden. Nicht genutzte Beträge eines Kalenderjahres lassen sich bis zum 30. Juni des folgenden Jahres übertragen.
Erst wenn bis zu diesem Termin keine geeignete Leistung in Anspruch genommen wurde, verfällt das verbliebene Guthaben. Eine Auszahlung des ungenutzten Betrags zur freien Verwendung ist nicht möglich.
Ein vorheriger Antrag ist nicht immer erforderlichDer Anspruch auf den regulären Entlastungsbetrag entsteht nach § 45b Absatz 2 SGB XI ohne vorherigen Antrag, sobald die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Für die Erstattung müssen jedoch Rechnungen oder andere geeignete Belege bei der Pflegekasse eingereicht werden.
Auf den Belegen muss erkennbar sein, welche gesetzlich vorgesehene Leistung erbracht wurde. Bei Nachbarschaftshilfe sollte zusätzlich vor dem ersten Einsatz geklärt werden, ob die Helferin bereits anerkannt oder registriert ist.
Eine nachträgliche Anerkennung beseitigt das Problem für bereits erbrachte Leistungen nicht zwangsläufig. Betroffene sollten sich daher möglichst schriftlich bestätigen lassen, dass die geplante Unterstützung aus dem Entlastungsbetrag abgerechnet werden kann.
Warum die Corona-Ausnahmen nicht halfenWährend der Corona-Pandemie bestanden vorübergehend erleichterte Abrechnungsmöglichkeiten. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 durften den Entlastungsbetrag zeitweise auch für andere Hilfen einsetzen, um pandemiebedingte Versorgungslücken zu überbrücken.
Die Klägerin hatte jedoch Pflegegrad 3 und erfüllte diese besondere Voraussetzung nicht. Für eine andere Corona-Sonderregelung zur Vermeidung eines pflegerischen Versorgungsengpasses fehlte der erforderliche Antrag vor Inanspruchnahme der Hilfe.
Die betreffenden Corona-Erleichterungen endeten zum 30. Juni 2022. Für aktuelle Leistungen können sich Pflegebedürftige daher nicht mehr darauf berufen.
Diese Nachweise sollte die Rechnung enthaltenAus der Rechnung sollten der Name des Anbieters, der Leistungszeitraum, die erbrachte Tätigkeit und der berechnete Betrag hervorgehen. Außerdem muss klar erkennbar sein, welcher in § 45b SGB XI genannten Leistungsart die Hilfe zugeordnet wird.
Bei einer anerkannten Nachbarschaftshilfe können eine Registrierungsnummer oder ein Anerkennungsnachweis erforderlich sein. Welche Unterlagen die Pflegekasse verlangt, sollte vor Beginn der Tätigkeit schriftlich geklärt werden.
Manche anerkannte Anbieter rechnen unmittelbar mit der Pflegekasse ab. In diesem Fall muss die pflegebedürftige Person nicht erst selbst zahlen, sofern eine entsprechende Abtretung oder Abrechnungsvollmacht vereinbart wurde.
Was Betroffene nach einer Ablehnung unternehmen könnenLehnt die Pflegekasse die Erstattung ab, sollte zunächst die Begründung geprüft werden. Möglicherweise fehlte nur ein Beleg, die Anbieterin war entgegen der Annahme bereits anerkannt oder die Pflegekasse hat die landesrechtlichen Vorschriften unzutreffend angewendet.
Gegen einen ablehnenden Bescheid kann grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Fehlt eine ordnungsgemäße Rechtsbehelfsbelehrung, verlängert sich die Frist im Regelfall auf ein Jahr.
War die Hilfsperson tatsächlich nicht anerkannt, lässt sich die Erstattung für die Vergangenheit häufig nicht mehr retten. Für künftige Einsätze kann aber geprüft werden, ob die Nachbarin die erforderliche Schulung und Registrierung nachholt.
Ein allgemeiner Überblick über laufende Geldleistungen findet sich bei den Pflegegeld-Auszahlungsterminen 2026. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 sollten außerdem beachten, dass ihnen weit mehr als das monatliche Pflegegeld von 347 Euro zustehen kann.
Andere Pflegeleistungen können eine Alternative seinEine private Nachbarin kann weiterhin aus dem Pflegegeld bezahlt werden, wenn die häusliche Pflege sichergestellt bleibt. Die pflegebedürftige Person entscheidet grundsätzlich selbst, ob und in welcher Höhe sie der privaten Pflegeperson davon etwas weitergibt.
Übernimmt die Nachbarin vorübergehend notwendige Pflege, weil die gewöhnliche Pflegeperson verhindert ist, kann unter Umständen auch Verhinderungspflege infrage kommen. Dafür gelten eigene Voraussetzungen; eine gewöhnliche Reinigung der Wohnung wird nicht allein dadurch zur Verhinderungspflege.
Fazit: Erst Anerkennung prüfen, dann Hilfe bezahlenDas Bundessozialgericht hat keinen allgemeinen Verlust des Pflegegeldes angeordnet. Das Urteil bestätigt vielmehr, dass der Entlastungsbetrag nicht für jede privat vereinbarte Haushaltshilfe eingesetzt werden darf.
Eine Nachbarin kann abrechnungsfähig sein, wenn sie die Voraussetzungen des jeweiligen Bundeslandes erfüllt und ordnungsgemäß anerkannt oder registriert wurde. Fehlt diese Voraussetzung, darf die Pflegekasse die Kostenerstattung ablehnen.
Pflegebedürftige sollten deshalb vor dem ersten bezahlten Einsatz eine schriftliche Auskunft der Pflegekasse einholen. So lässt sich verhindern, dass Rechnungen später aus eigener Tasche bezahlt werden müssen und angesparte Entlastungsbeträge ungenutzt verfallen.
Kurzes Beispiel aus der PraxisFrau Schneider hat Pflegegrad 2 und erhält monatlich 347 Euro Pflegegeld. Ihre Nachbarin hilft jede Woche beim Einkaufen, Kochen und Reinigen der Wohnung und soll dafür 128 Euro im Monat bekommen.
Ohne Anerkennung der Nachbarin erstattet die Pflegekasse diese 128 Euro nicht aus dem Entlastungsbetrag. Das Pflegegeld von Frau Schneider bleibt davon unberührt, solange ihre häusliche Pflege sichergestellt ist.
Lässt sich die Nachbarin nach den Vorschriften des Bundeslandes registrieren und bestätigt die Pflegekasse die Abrechnungsfähigkeit, können spätere Einsätze bis zur Höhe des verfügbaren Entlastungsbetrags erstattet werden. Für die bereits vor der Anerkennung erbrachten Arbeiten besteht dagegen regelmäßig kein Anspruch.
Sechs Fragen und Antworten zum Entlastungsbetrag bei Nachbarschaftshilfe 1. Verliere ich mein Pflegegeld, wenn mich eine Nachbarin pflegt?Nein. Die Unterstützung durch eine Nachbarin führt nicht automatisch zum Verlust des Pflegegeldes. Das BSG-Urteil betrifft die Erstattung aus dem Entlastungsbetrag und nicht den allgemeinen Pflegegeldanspruch.
2. Wie hoch ist der Entlastungsbetrag im Jahr 2026?Pflegebedürftige in häuslicher Pflege erhalten bei den Pflegegraden 1 bis 5 bis zu 131 Euro monatlich. Daraus können sich innerhalb eines Jahres Ansprüche von bis zu 1.572 Euro ergeben.
3. Darf eine private Nachbarin über den Entlastungsbetrag bezahlt werden?Das ist möglich, wenn das jeweilige Landesrecht anerkannte Nachbarschaftshilfe vorsieht und die Helferin alle Voraussetzungen erfüllt. Ohne die erforderliche Anerkennung oder Registrierung lehnt die Pflegekasse die Erstattung regelmäßig ab.
4. Muss der Entlastungsbetrag vorher beantragt werden?Der gesetzliche Anspruch entsteht ohne vorherigen Antrag. Für die Auszahlung müssen aber erstattungsfähige Leistungen nachgewiesen werden, und die Anerkennung der eingesetzten Hilfsperson sollte bereits vor dem ersten Einsatz geklärt sein.
5. Wie lange kann der Entlastungsbetrag angespart werden?Nicht verbrauchte Beträge können in das folgende Kalenderhalbjahr übertragen werden. Ansprüche aus dem Jahr 2026 müssen daher grundsätzlich spätestens bis zum 30. Juni 2027 für geeignete Leistungen genutzt werden.
6. Was kann ich tun, wenn die Pflegekasse die Rechnung ablehnt?Betroffene sollten den Bescheid, die Anerkennung der Hilfsperson und die eingereichten Belege prüfen. Gegen die Ablehnung kann regelmäßig innerhalb eines Monats Widerspruch erhoben werden; bei tatsächlich fehlender Anerkennung sind die Erfolgsaussichten für bereits erbrachte Leistungen allerdings gering.
Der Beitrag BSG-Urteil: Pflege durch die Nachbarin – Pflegegeld bleibt aber der Entlastungsbetrag entfällt dadurch erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Grundsicherung: Bundesregierung beschließt faktische Regelsatz-Kürzung
Die Bundesregierung will die jährliche Anpassung der Regelbedarfe verändern und kalkuliert dafür bereits Einsparungen: Allein bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende sollen gegenüber dem bisherigen Verfahren jährlich rund 78 Millionen Euro weniger ausgegeben werden. Wie hoch der monatliche Regelsatz 2027 tatsächlich ausfallen wird, legt der Gesetzentwurf allerdings noch nicht fest.
Die Entlastung des Haushalts wird bereits beziffert, während die Höhe ihrer künftigen Leistungen offenbleibt. Hinter der technisch klingenden Änderung steht die Frage, wie schnell die Unterstützung künftig auf steigende Lebenshaltungskosten reagiert.
Was die Bundesregierung an der Regelsatz-Formel ändern willDer Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes 2027 sieht die Rückkehr von einer zweistufigen zu einer einstufigen Fortschreibung vor. Übrig bleiben soll ein Mischindex, der die Entwicklung der regelbedarfsrelevanten Preise zu 70 Prozent und die Entwicklung der Nettolöhne zu 30 Prozent berücksichtigt.
Dieser Mischindex ist keine Neuerfindung: Er gehört bereits zum bisherigen Berechnungsverfahren. Gestrichen werden soll der ergänzende Fortschreibungsschritt, der die jüngere Preisentwicklung zusätzlich berücksichtigt.
Die Aussage, künftig würden Preise überhaupt nicht mehr berücksichtigt, wäre deshalb falsch. Richtig ist aber: Der zusätzliche Mechanismus, mit dem kurzfristige Preissteigerungen stärker in die Berechnung einfließen, soll entfallen.
Warum der zusätzliche Schritt eingeführt wurdeDie zweistufige Fortschreibung wurde zum Jahr 2023 angesichts außergewöhnlich hoher Preissteigerungen eingeführt. Die Bundesregierung begründet die geplante Rückkehr zum früheren Verfahren damit, dass sich die Inflation wieder normalisiert habe und der ergänzende Schritt bei schnell sinkenden Inflationsraten die Preisentwicklung überzeichnen könne.
Sinkende Inflation bedeutet jedoch nicht, dass Lebensmittel oder andere notwendige Waren wieder billiger werden. Sie bedeutet zunächst nur, dass die Preise langsamer steigen.
Für Menschen mit knappem Einkommen ist dieser Unterschied entscheidend. Ein höheres Preisniveau belastet ihr Budget auch dann weiter, wenn die nächste Inflationsmeldung weniger dramatisch klingt.
78 Millionen Euro weniger – gegenüber welcher Rechnung?Die Bundesregierung erwartet im SGB II jährlich rund 78 Millionen Euro Minderausgaben gegenüber der bisherigen zweistufigen Fortschreibung. Davon sollen rund 77 Millionen Euro auf den Bund und rund eine Million Euro auf die Kommunen entfallen.
Diese Vergleichsgröße muss sauber benannt werden: Gemeint sind geringere Ausgaben gegenüber dem bisherigen Verfahren, nicht automatisch gegenüber dem Vorjahr. Die Zahl lässt sich deshalb weder als bereits beschlossene Kürzung der Gesamtausgaben noch als bestimmter monatlicher Abzug für jeden Leistungsberechtigten lesen.
Politisch bleibt die Rechnung dennoch aussagekräftig. Die Regierung erwartet von der Änderung einen finanziellen Vorteil für die öffentlichen Haushalte – bei Leistungen, mit denen Menschen ihren notwendigen Lebensunterhalt bestreiten.
Was feststeht und was offenbleibt Punkt Aussage des Gesetzentwurfs Künftiges Verfahren Rückkehr zur einstufigen Fortschreibung Gewichtung 70 Prozent regelbedarfsrelevante Preise, 30 Prozent Nettolöhne Zusätzlicher Fortschreibungsschritt Soll entfallen Erwartete Minderausgaben im SGB II Rund 78 Millionen Euro jährlich gegenüber dem bisherigen Verfahren Anteil des Bundes Rund 77 Millionen Euro jährlich Konkrete Regelbedarfe für 2027 Werden durch diesen Entwurf noch nicht festgelegtDie Unterscheidung zwischen Berechnungsverfahren und Leistungsbetrag ist ausdrücklich im Entwurf angelegt. Die tatsächlichen Haushaltswirkungen entstehen erst mit der konkreten Festlegung der künftigen Regelbedarfe durch die entsprechende Verordnung beziehungsweise das Regelbedarfsermittlungsgesetz.
Warum eine positive Anpassungsrate nicht automatisch mehr Geld bedeutetFür Alleinstehende beträgt der Regelbedarf 2026 weiterhin 563 Euro im Monat. Die Berechnung für dieses Jahr ergab nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums zunächst 547,55 Euro in der Basisfortschreibung und anschließend gerundet 557 Euro nach dem ergänzenden Schritt.
Ausgezahlt werden dennoch 563 Euro, weil der gesetzliche Besitzschutz eine Absenkung verhindert. Eine positive Veränderungsrate in der Berechnung muss daher nicht sofort zu einem höheren Zahlbetrag führen.
Für die Fortschreibung 2027 verweist die geplante Übergangsregel auf die ungerundeten Ergebnisse der Basisfortschreibung 2026. Es wäre deshalb irreführend, einen angenommenen Prozentsatz einfach auf die derzeit ausgezahlten 563 Euro aufzuschlagen.
Mehr zum Verfahren erläutert der Beitrag Grundsicherung: Neue Regelsatz-Formeln nehmen die nächste Hürde im Bundestag. Eine belastbare Aussage über den persönlichen Anspruch 2027 lässt sich aus der Sparsumme allein nicht ableiten.
Auch Menschen mit Grundsicherung im Alter sind betroffenDie Debatte betrifft nicht ausschließlich Menschen, die Leistungen vom Jobcenter erhalten. Die Fortschreibungsregeln stehen im SGB XII und betreffen damit auch die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.
Für Rentnerinnen und Rentner, deren Einkommen nicht zum Lebensunterhalt reicht, ist die Entwicklung des Regelbedarfs deshalb ebenfalls relevant. Die Hintergründe beschreibt Gegen-Hartz im Beitrag Grundsicherung 2027: Neue Berechnung könnte Rentner bei der nächsten Erhöhung treffen.
Dabei darf der Regelbedarf nicht mit der gesamten Unterstützung verwechselt werden. Anerkannte Unterkunfts- und Heizkosten sowie mögliche zusätzliche Bedarfe kommen nach den jeweiligen Voraussetzungen hinzu.
Der Beitrag Grundsicherung: Bundesregierung beschließt faktische Regelsatz-Kürzung erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Proteste in Hesekê: Die Fahne ist die Identität eines Volkes
In mehreren Städten und Ortschaften der Provinz Hesekê haben Proteste gegen die Verbrennung einer kurdischen Fahne und antikurdische Provokationen stattgefunden. Von Til Temir über Zirgan und Hesekê bis Qamişlo und Çilaxa verurteilten Bewohner:innen, Frauenorganisationen und gesellschaftliche Institutionen den Angriff auf kurdische Symbole und warnten vor Versuchen, Konflikte zwischen den Bevölkerungsgruppen Nordostsyriens zu schüren.
Auslöser war eine Demonstration am Freitag in Hesekê, bei der antikurdische Parolen gerufen und eine kurdische Fahne verbrannt wurde. Bei der Aktion war unter anderem gefordert worden, Kurd:innen aus den Institutionen der Provinz zu entfernen. Die Bewegung für eine Demokratische Gesellschaft (TEV-DEM) hatte die Demonstration als rassistische Provokation einer begrenzten Gruppe verurteilt und davor gewarnt, sie der arabischen Bevölkerung insgesamt zuzuschreiben.
„Ein Angriff auf die Identität und das Gedächtnis eines Volkes“
In der Ortschaft Qubur al-Qarajim im nördlichen Umland von Til Temir (Tell Tamer) versammelten sich Bewohner:innen gemeinsam mit Vertreter:innen zivilgesellschaftlicher Organisationen, politischer Parteien und Frauenstrukturen vor dem Gebäude des örtlichen Rates. In einer von der Ko-Vorsitzenden Rasha Alo auf Arabisch verlesenen Erklärung wurde die kurdische Bevölkerung als eine der angestammten Gemeinschaften Syriens mit eigener historischer und kultureller Existenz bezeichnet.
Der Angriff auf eine Fahne richte sich nicht lediglich gegen ein Symbol, hieß es. „Es ist ein Angriff auf die Identität eines Volkes und das Gedächtnis der Generationen.“ Die Erklärung fordert zugleich die verfassungsrechtliche Anerkennung der nationalen Identität der Kurd:innen und der kurdischen Sprache. Die Verantwortlichen für die Provokation müssten zur Rechenschaft gezogen werden.
Demonstration in Zirgan
In der bei Serêkaniyê (Ras al-Ain) gelegenen Gemeinde Zirgan (Abu Rasen) gingen Hunderte Menschen auf die Straße. Der Demonstrationszug führte von der Frauenbäckerei bis vor das Gebäude der Stadtverwaltung. Auf Transparenten standen Parolen wie „Nein zu Angriffen auf die Symbole der Völker“ und „Das Verbrennen von Fahnen ist zerstörerisch und schafft Spaltung“.
In einer auf Kurdisch und Arabisch verlesenen Erklärung wurde die Bedeutung der kurdischen Fahne hervorgehoben: Sie bestehe „nicht nur aus Farben“, sondern sei Teil der Geschichte, Kultur und Identität der Kurd:innen und stehe für Hoffnung und Widerstand. Das Verbrennen der Fahne wurde als Versuch verurteilt, Zwietracht zwischen den Bevölkerungsgruppen zu säen.
Frauenrat: Chauvinistische und rassistische Haltung
Auch der Frauenrat von TEV-DEM in Hesekê verurteilte die Vorgänge. Sprecherin Efaf Hesekê bezeichnete die Angriffe als „chauvinistisch und rassistisch“. Solche Handlungen richteten sich nicht allein gegen die kurdische Bevölkerung, sondern gefährdeten den gesellschaftlichen Frieden, indem sie Spannungen zwischen den Bevölkerungsgruppen erzeugten. Der Frauenrat forderte die islamistische Übergangsregierung in Damaskus auf, die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen.
Vor dem Zentrum der Kulturbewegung TEV-ÇAND kamen zudem Dutzende Bewohner:innen von Hesekê zusammen. Sie trugen kurdische Fahnen und Symbole sowie Transparente mit Forderungen nach kulturellen und sprachlichen Rechten. Auch dort wurde eine juristische Aufarbeitung der Provokation verlangt.
Proteste auch in Qamişlo
In Qamişlo reagierte Kongra Star im Stadtteil Enteriyê mit einer Erklärung auf die Vorgänge. Die Frauenbewegung bezeichnete die Fahnenverbrennung als Angriff auf die Gleichberechtigung und das Zusammenleben von Kurd:innen und Araber:innen. Auch der Rat des assyrischen Viertels in Qamişlo verurteilte den Angriff. In einer auf Kurdisch und Arabisch verlesenen Erklärung warnte das Gremium davor, die Identität einzelner Bevölkerungsgruppen zu missachten und damit Konflikte zwischen Kurd und Araber zu provozieren. Die Verantwortlichen für die Fahnenverbrennung trügen auch Verantwortung für die Spannungen, die aus solchen Handlungen entstehen könnten.
Çilaxa warnt vor neuer Eskalation
In Çilaxa versammelten sich auf Initiative der Bevölkerung Menschen unterschiedlicher gesellschaftlicher Gruppen vor dem Zentrum des Rates der Familien der Gefallenen. An der Aktion beteiligten sich unter anderem Familien von Gefallenen, Vertreter:innen kurdischer Parteien, zivilgesellschaftlicher Institutionen und Frauenbewegungen.
Nach Jahren von Krieg, Tod und Vertreibung brauche Syrien Stabilität, Frieden und Sicherheit, hieß es in der dort verlesenen Erklärung. Versuchen, erneut gesellschaftliche Konflikte und Krieg zu entfachen, müsse entgegengetreten werden. Zugleich wurde vor Kräften gewarnt, die im Interesse äußerer Mächte handelten und versuchten, den Integrationsprozess zu unterlaufen und die Errungenschaften der kurdischen Bevölkerung zu beseitigen.
Zwei irakische Soldaten durch IS-Sprengsatz getötet
Bei der Explosion eines von der Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) zurückgelassenen Sprengsatzes sind nahe Mûsil (Mossul) zwei irakische Soldaten ums Leben gekommen. Zwei weitere Soldaten wurden verletzt.
Nach Angaben des Sprechers des irakischen Verteidigungsministeriums, Yahya Rasul, ereignete sich die Explosion während einer Such- und Kontrolloperation nördlich der Rawa-Wüste.
Der Sprengsatz war demnach zuvor von Mitgliedern des IS in dem Gebiet platziert worden. Die beiden verletzten Soldaten wurden zur Behandlung in ein Krankenhaus gebracht.
Falsches Arbeitszeugnis für Arbeitnehmer: Arbeitgeber muss 1.000 Euro Zwangsgeld zahlen
Ein Arbeitgeber verspricht vor Gericht ein gutes Arbeitszeugnis – und liefert anschließend einen lückenhaften Text mit falschen Geschlechtsbezügen.
Damit erfüllt er seine Verpflichtung nicht. Das Landesarbeitsgericht Hamm bestätigte ein Zwangsgeld von 1.000 Euro, weil das Unternehmen den vereinbarten Zeugnisanspruch nicht ordnungsgemäß umgesetzt hatte.
Das Geld erhält allerdings nicht der Arbeitnehmer: Es soll den Arbeitgeber zur Erfüllung zwingen.
Der Beschluss vom 17. September 2026 zeigt, weshalb Sie nach einem gerichtlichen Vergleich das gesamte Zeugnis prüfen sollten. Eine gute Bewertungsformel genügt nicht, wenn der übrige Inhalt hinter der Vereinbarung zurückbleibt. Entscheidend war außerdem ein ausdrücklich vereinbartes Recht des Beschäftigten, Änderungen vorzuschlagen. Das Aktenzeichen lautet 9 Ta 209/26.
Was der Arbeitgeber vor Gericht zugesagt hatteDer Arbeitnehmer arbeitete von August 2021 bis Ende Januar 2026 als ERP-Berater bei einem Softwareunternehmen. Im gerichtlichen Vergleich vom 17. Dezember 2025 verpflichtete sich das Unternehmen zu einem wohlwollenden, qualifizierten Arbeitszeugnis.
Für die Leistung vereinbarten beide Seiten die Bewertung „stets zur vollen Zufriedenheit“, für das Verhalten „immer einwandfrei“.
Hinzu kamen eine übliche Bedauerns-, Dank- und Wunschformel sowie ein wichtiger Zusatz: Der Beschäftigte durfte Änderungswünsche äußern. Davon durfte der Arbeitgeber nur aus wichtigem Grund abweichen.
Solche Regelungen gehören zu den Punkten, die Sie bei einem Vergleich im Kündigungsschutzverfahren neben dem Ende des Arbeitsverhältnisses und einer möglichen Abfindung beachten sollten.
Gute Note, aber kaum Aussagen über die ArbeitDas ausgestellte Zeugnis enthielt zwar eine gute zusammenfassende Leistungsbewertung. Über weite Strecken beschrieb der Arbeitgeber jedoch sein eigenes Unternehmen.
Die individuelle Leistungs- und Verhaltensbeurteilung blieb nach Auffassung des Gerichts unzureichend. Es fehlte die notwendige Konkretisierung der Bewertung.
Ein qualifiziertes Zeugnis muss nach § 109 Gewerbeordnung auch Leistung und Verhalten erfassen. Im entschiedenen Fall vermisste das Gericht die nähere Darstellung etwa von Arbeitsbefähigung, Arbeitsbereitschaft, Arbeitsweise und Arbeitsergebnissen. Eine Unternehmensbeschreibung ersetzt diese Angaben nicht.
Fordern Sie deshalb neben noch offenen Ansprüchen nach einer Kündigung auch ein inhaltlich brauchbares Zeugnis ein.
Weibliche Formulierungen entwerteten das Zeugnis zusätzlichObwohl das Zeugnis einen männlichen Arbeitnehmer betraf, verwendete das Unternehmen mehrfach weibliche Bezüge. So hieß es zum Aufgabengebiet „Ihr Aufgabengebiet“ und später, das Unternehmen sei „von ihr“ sehr gut repräsentiert worden.
Das LAG behandelte diese Fehler nicht als belanglose Schreibversehen. Sie könnten den Eindruck erwecken, der Arbeitgeber wolle sich durch mangelnde Sorgfalt von der ausgesprochenen Bewertung distanzieren. Ob die Formulierungen bewusst oder unbewusst in den Text gelangt waren, änderte daran nichts.
Das Zeugnis wies nach Ansicht des Gerichts erhebliche inhaltliche und formelle Mängel auf.
Pauschale Vorwürfe retten den Arbeitgeber nichtDer Arbeitnehmer legte einen abweichenden Zeugnisentwurf vor. Das Unternehmen verweigerte die gewünschten Änderungen und berief sich auf angeblich schlechte Leistungen, verlorene Projekte und unzufriedene Kunden. Damit überzeugte es das Gericht nicht.
Eine Kundenbeschwerde aus Oktober 2023 stellte ohne nähere Erläuterungen nicht die gesamte Arbeitsleistung infrage. Bei einer Kündigung eines Kundenvertrags aus Juli 2026 blieb offen, was sie mit dem bereits Ende Januar ausgeschiedenen Beschäftigten zu tun hatte.
Auch ein behaupteter Vorfall bei einem Teammeeting ließ nicht erkennen, welche konkrete gewünschte Zeugnisformulierung deshalb unwahr sein sollte.
Das Gericht hielt dem Unternehmen vor, dass es den Vergleich freiwillig geschlossen hatte. An dessen konkrete Vorgaben musste es sich festhalten lassen. Ein Arbeitgeber darf die vereinbarte Bewertung nicht durch unbestimmte Anschuldigungen nachträglich aushöhlen.
Wie problematisch Zeugnisse als Druckmittel sein können, zeigt auch ein anderer Fall, in dem ein Arbeitgeber mit einem schlechten Zeugnis eine Unterschrift erzwingen wollte.
Warum das Gericht ein Zwangsgeld bestätigteDer Beschäftigte besaß bereits einen vollstreckbaren Anspruch aus dem gerichtlichen Vergleich. Er musste deshalb nicht zunächst erneut auf die Erteilung irgendeines Zeugnisses klagen. Das Arbeitsgericht setzte am 6. August 2026 ein Zwangsgeld von 1.000 Euro fest. Die sofortige Beschwerde des Unternehmens blieb vor dem LAG Hamm erfolglos.
Rechtsgrundlage ist § 888 Zivilprozessordnung. Ein Arbeitszeugnis muss der verpflichtete Arbeitgeber erteilen; eine andere Person kann diese Verpflichtung nicht einfach an seiner Stelle erfüllen. Das Gericht kann deshalb mit Zwangsmitteln auf ihn einwirken.
Die Kammer bezeichnete die Höhe von 1.000 Euro sogar als eher moderat. Eine Rechtsbeschwerde ließ sie nicht zu.
Die 1.000 Euro sind keine EntschädigungDas Zwangsgeld fließt bei seiner Beitreibung an die Staatskasse. Es soll ein ordnungsgemäßes Zeugnis erzwingen und gleicht keinen Bewerbungsschaden aus.
Der Arbeitnehmer erhält durch diesen Beschluss also keine zusätzlichen 1.000 Euro.
Davon zu unterscheiden sind eigene Zahlungsansprüche, etwa eine vereinbarte Abfindung oder Nachzahlungen nach einer unwirksamen Kündigung. Wer wegen eines fehlerhaften Zeugnisses Schadensersatz verlangt, muss die Voraussetzungen dieses gesonderten Anspruchs darlegen. Der Zwangsgeldbeschluss ersetzt das nicht.
Wann trotzdem eine neue Klage nötig werden kannDer Beschluss erlaubt Beschäftigten nicht, beliebige Wunschtexte zu erzwingen. Auch ein selbst formulierter Entwurf muss wahr und klar bleiben. Bringt der Arbeitgeber nachvollziehbare, konkrete Einwände gegen die Wahrheit bestimmter Angaben vor, kann eine gesonderte Klage auf Zeugnisberichtigung notwendig werden.
Im Hamm-Fall fehlten ausreichend konkrete Einwände. Zusätzlich genügte das erteilte Zeugnis bereits grundlegenden Anforderungen nicht. Ob Sie vollstrecken oder neu klagen müssen, hängt deshalb vom Wortlaut Ihres Titels und den tatsächlichen Streitpunkten ab.
Berücksichtigen Sie dabei auch die Kosten eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens.
Wie Sie einen festgelegten Zeugnisanspruch durchsetzenVergleichen Sie das erhaltene Zeugnis Satz für Satz mit dem gerichtlichen Vergleich oder Urteil. Benennen Sie fehlende Angaben, widersprüchliche Bewertungen und formelle Fehler konkret.
Wenn Ihnen der Vergleich ein Entwurfs- oder Änderungsrecht einräumt, legen Sie eine eindeutige Fassung vor und dokumentieren deren Übermittlung sowie die Reaktion des Arbeitgebers.
Für die Vollstreckung braucht es die gesetzlichen Voraussetzungen, vor allem einen hinreichend bestimmten Titel, grundsätzlich eine vollstreckbare Ausfertigung und die erforderliche Zustellung. Im entschiedenen Fall waren diese Voraussetzungen erfüllt.
Einen Antrag auf Zwangsmittel nach § 888 ZPO stellen Sie beim zuständigen Prozessgericht des ersten Rechtszugs.
Schon bei der Verhandlung über eine Abfindung lohnt es sich deshalb, das Zeugnis genau zu regeln: Welche Bewertung gilt, welche Schlussformel gehört hinein und wer darf den Text vorgeben?
Wer sich mit einer Kündigungsschutzklage gegen die Entlassung wehrt, sollte diese Punkte bei einer möglichen Einigung mitdenken.
Verwechseln Sie das Zeugnis außerdem nicht mit der Arbeitsbescheinigung für die Agentur für Arbeit. Diese dient der Entscheidung über Arbeitslosengeld und folgt anderen Regeln.
Was Sie tun können, wenn der Arbeitgeber die Arbeitsbescheinigung verweigert, ist deshalb gesondert zu prüfen.
FAQ: Fehlerhaftes Arbeitszeugnis und Zwangsgeld Erhalte ich die 1.000 Euro vom Arbeitgeber?Nein. Das Zwangsgeld dient der Durchsetzung des Zeugnisanspruchs und fließt bei Beitreibung an die Staatskasse. Es ist keine Entschädigung für Sie.
Reicht eine gute Gesamtnote im Zeugnis aus?Nein. Das Zeugnis muss die vereinbarten Anforderungen insgesamt erfüllen. Fehlende individuelle Bewertungen und erhebliche formelle Fehler können den Anspruch unerfüllt lassen.
Muss mein Arbeitgeber jeden Änderungsvorschlag übernehmen?Nein. Entscheidend sind die Vereinbarung und die Grenzen der Zeugniswahrheit und Zeugnisklarheit. Im Hamm-Fall durfte der Arbeitgeber von Änderungswünschen nur aus wichtigem Grund abweichen.
QuellenBundesarbeitsgericht: Beschluss vom 7. Mai 2026 – 8 AZB 25/25, Zeugnisanspruch und Prozessvergleich.
Gesetze im Internet: § 109 Gewerbeordnung – Zeugnis.
Gesetze im Internet: § 888 Zivilprozessordnung – Nicht vertretbare Handlungen.
Landesarbeitsgericht Hamm: Beschluss vom 17. September 2026 – 9 Ta 209/26, Volltext wiedergegeben bei kvasir.
Der Beitrag Falsches Arbeitszeugnis für Arbeitnehmer: Arbeitgeber muss 1.000 Euro Zwangsgeld zahlen erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Rente mit 63, 65 oder 67? So viel Rente bleibt übrig
Vier Jahre früher aus dem Beruf aussteigen und endlich mehr Zeit für sich haben: Für viele Beschäftigte ist das ein verständlicher Wunsch. Doch zwischen der Rentenzahl auf dem Papier und dem tatsächlich verfügbaren Geld liegen häufig mehrere hundert Euro.
Wer den Ruhestand plant, muss drei verschiedene Belastungen auseinanderhalten: Abschläge wegen eines frühen Rentenbeginns, fehlende weitere Rentenbeiträge und Abzüge für Krankenversicherung, Pflegeversicherung sowie gegebenenfalls Steuern. Erst wenn diese Beträge zusammen betrachtet werden, lässt sich beurteilen, welcher Rentenbeginn bezahlbar ist.
Mit 63, 65 oder 67 gelten unterschiedliche VoraussetzungenFür Versicherte ab dem Geburtsjahrgang 1964 liegt die Regelaltersgrenze nach geltendem Recht bei 67 Jahren. Eine vorgezogene Altersrente ab 63 ist mit mindestens 35 Versicherungsjahren möglich, allerdings grundsätzlich mit dauerhaften Abschlägen.
Wer 45 anrechenbare Versicherungsjahre erreicht, kann ab diesem Jahrgang mit 65 abschlagsfrei die Altersrente für besonders langjährig Versicherte beziehen. Diese Rentenart lässt sich nicht einfach gegen einen Abschlag auf 63 vorziehen.
Für ältere Geburtsjahrgänge gelten niedrigere, gestaffelte Altersgrenzen. Die folgenden Berechnungen beziehen sich deshalb ausdrücklich auf den Jahrgang 1964 und jüngere Versicherte unter den derzeit geltenden Regeln.
Rente mit 63: 14,4 Prozent weniger bleiben dauerhaftBei der Altersrente für langjährig Versicherte beträgt der Abschlag 0,3 Prozent für jeden Monat vor dem abschlagsfreien Rentenbeginn. Wer statt mit 67 bereits mit 63 beginnt, zieht die Rente um 48 Monate vor und verliert dadurch 14,4 Prozent.
Aus einem bis zum frühen Rentenbeginn erworbenen Rentenanspruch von 1.800 Euro brutto werden damit 1.540,80 Euro. Der Abschlag verschwindet auch mit dem 67. Geburtstag nicht.
Die Rente nimmt zwar weiterhin an Rentenanpassungen teil, startet jedoch von einem niedrigeren Betrag. Weitere Informationen bietet die Übersicht zu Rentenabschlägen nach Rentenbeginn.
Mit 65 entscheidet die Rentenart über den AbzugWer mit 65 die Altersrente für langjährig Versicherte beansprucht, hat bei einer abschlagsfreien Altersgrenze von 67 noch 24 Monate vor sich. Daraus ergibt sich ein Abschlag von 7,2 Prozent.
Bei erfüllten 45 Versicherungsjahren ist dagegen mit 65 ein abschlagsfreier Rentenbeginn möglich. Allein dieser Unterschied macht bei einem erworbenen Rentenanspruch von 1.800 Euro monatlich 129,60 Euro brutto aus.
Eine weitere Möglichkeit besteht für schwerbehinderte Menschen mit mindestens 35 Versicherungsjahren und einem anerkannten GdB von wenigstens 50 bei Rentenbeginn. Ab Jahrgang 1964 können sie mit 65 abschlagsfrei oder bereits ab 62 mit Abschlägen in diese besondere Altersrente gehen.
Vergleich: Was von 1.800 Euro tatsächlich ausgezahlt wirdDie folgende Modellrechnung unterstellt bei jedem Rentenbeginn denselben bereits erworbenen Anspruch von 1.800 Euro vor Abschlägen. Sie zeigt ausschließlich den Effekt des Abschlags und der Versicherungsbeiträge; zusätzliche Rentenansprüche durch längeres Arbeiten sind zunächst ausgeblendet.
Angenommen werden eine Pflichtversicherung in der Krankenversicherung der Rentner, ein beispielhafter Krankenkassen-Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent und ein Pflegebeitrag von 3,6 Prozent für einen Elternteil ohne weitere Kinderabschläge. Zusammen gehen dann 12,35 Prozent von der Bruttorente ab; eine mögliche Einkommensteuer ist noch nicht berücksichtigt.
Rentenbeginn und Voraussetzung Dauerhafter Abschlag Monatliche Bruttorente Auszahlung nach Kranken- und Pflegeversicherung, vor Steuern Mit 63, mindestens 35 Versicherungsjahre, keine besondere Altersrente 14,4 % 1.540,80 Euro ca. 1.350,51 Euro Mit 65, mindestens 35 Versicherungsjahre, keine abschlagsfreie Sonderregelung 7,2 % 1.670,40 Euro ca. 1.464,11 Euro Mit 65, 45 anrechenbare Versicherungsjahre 0 % 1.800,00 Euro ca. 1.577,70 Euro Mit 67, Regelaltersrente 0 % 1.800,00 Euro ca. 1.577,70 EuroEigene Modellrechnung für Jahrgang 1964 und jünger; Rundungsabweichungen von wenigen Cent sind möglich.
Zwischen dem Rentenbeginn mit 63 und einer abschlagsfreien Rente liegen in diesem Modell rund 227 Euro monatliche Auszahlung. Dass die beiden abschlagsfreien Varianten gleich ausfallen, liegt allein an der Annahme identischer Rentenansprüche.
Die größere Falle steckt oft in der RenteninformationViele Beschäftigte ziehen den Abschlag einfach von der hochgerechneten Regelaltersrente aus ihrer Renteninformation ab. Diese Hochrechnung unterstellt jedoch weitere Beiträge bis zur Regelaltersgrenze, orientiert am Durchschnitt der letzten fünf Kalenderjahre.
Wer früher aufhört und anschließend keine weiteren Rentenansprüche erwirbt, erreicht diese hochgerechnete Summe nicht. Zuerst fehlen die zusätzlichen Entgeltpunkte, danach wirkt der Abschlag auf den tatsächlich erworbenen Anspruch.
Wie dieser Rechenfehler entsteht, erläutert auch der Beitrag „Rente mit 63: Denkfehler in der Renteninfo kostet Rentenanspruch“. Für eine belastbare Entscheidung braucht es deshalb eine Berechnung zum konkret gewünschten Rentenbeginn.
Vier weitere Arbeitsjahre können die Lücke deutlich vergrößernEin Entgeltpunkt entspricht beim seit Juli 2026 geltenden Rentenwert einer monatlichen Bruttorente von 42,52 Euro. Wer durch Weiterarbeit jährlich genau einen Entgeltpunkt erwirbt, erhöht seinen monatlichen Rentenanspruch innerhalb von vier Jahren damit rechnerisch um 170,08 Euro, bewertet zum heutigen Rentenwert.
Aus einem mit 63 erworbenen ungekürzten Anspruch von 1.800 Euro würden bei Weiterarbeit bis 67 unter dieser Annahme 1.970,08 Euro brutto. Nach den Versicherungsbeiträgen des Modells blieben ungefähr 1.726,78 Euro vor Steuern.
Beim sofortigen Rentenbeginn mit 63 wären es dagegen rund 1.350,51 Euro. Der Abstand beträgt damit etwa 376 Euro monatlich, wobei künftige Rentenanpassungen und Veränderungen der Beitragssätze in dieser Vergleichsrechnung unberücksichtigt bleiben.
Auch eine vorzeitige Rente ohne Abschläge kann daher niedriger ausfallen als eine Rente nach weiteren Beitragsjahren. „Abschlagsfrei“ bedeutet lediglich, dass kein prozentualer Abzug wegen des frühen Beginns erfolgt.
Kranken- und Pflegeversicherung mindern die AuszahlungPflichtversicherte Rentner tragen von ihrer gesetzlichen Rente grundsätzlich 7,3 Prozent Krankenversicherungsbeitrag und die Hälfte des individuellen Zusatzbeitrags ihrer Krankenkasse. Den Pflegeversicherungsbeitrag bezahlen sie vollständig selbst.
Für Kinderlose beträgt der Pflegebeitrag im hier betrachteten Personenkreis 4,2 statt 3,6 Prozent. Bei 1.800 Euro Bruttorente bedeutet das nochmals 10,80 Euro weniger im Monat.
Die Tabelle lässt sich nicht unverändert auf privat oder freiwillig gesetzlich Versicherte übertragen. Insbesondere bei freiwillig Versicherten können weitere Einnahmen die Beitragsberechnung beeinflussen.
Der überwiesene Betrag ist noch nicht das endgültige NettoVon der gesetzlichen Rente wird Einkommensteuer normalerweise nicht wie Lohnsteuer direkt bei jeder Auszahlung einbehalten. Wer steuerpflichtig ist, muss deshalb einen Teil des überwiesenen Geldes für das Finanzamt einplanen.
Bei einem erstmaligen Rentenbeginn 2026 beträgt der Besteuerungsanteil 84 Prozent. Das ist kein Steuersatz von 84 Prozent, sondern bezeichnet den Anteil der Rente, der grundsätzlich in die steuerliche Berechnung eingeht.
Ob tatsächlich Einkommensteuer entsteht, hängt unter anderem von weiteren Einkünften, abziehbaren Versicherungsbeiträgen und der persönlichen Veranlagung ab. Ein pauschaler Steuerabzug würde deshalb eine Genauigkeit vortäuschen, die ohne diese Angaben nicht möglich ist.
Mehr Monatsrente ist nicht automatisch die bessere EntscheidungWer später in Rente geht, kann eine höhere monatliche Zahlung erreichen, bezieht sie aber auch später. Ein fairer Vergleich muss die bereits ausgezahlten Renten beim frühen Beginn ebenso berücksichtigen wie den Arbeitsverdienst beim längeren Verbleib im Beruf.
Dazu kommen Gesundheit, Belastung und die Frage, wie viel Geld nach Miete, Energie und Lebenshaltung tatsächlich übrig bleibt. Eine höhere Rente mit 67 hilft wenig, wenn der Weg dorthin gesundheitlich kaum durchzuhalten ist.
Zwei kurze Beispiele aus der Praxis Sabine entscheidet sich für mehr freie Zeit mit 63Sabine, Jahrgang 1964, hat mit 63 insgesamt 38 Versicherungsjahre und einen bis dahin erworbenen Rentenanspruch von 1.800 Euro brutto vor Abschlag. Nach 14,4 Prozent Abschlag sowie den angenommenen Kranken- und Pflegebeiträgen bleiben ihr rund 1.350,51 Euro monatlich vor Steuern.
Sie entscheidet sich wegen ihrer beruflichen Belastung für den frühen Beginn. Ihre Haushaltsplanung muss jedoch mit dieser niedrigeren Auszahlung funktionieren, nicht mit der höheren Prognose für eine Weiterarbeit bis 67.
Thomas erreicht mit 65 die erforderlichen 45 JahreThomas, ebenfalls Jahrgang 1964, erfüllt mit 65 die erforderlichen 45 Versicherungsjahre und hat bis dahin 1.800 Euro Bruttorente erworben. Ohne Rentenabschlag werden ihm unter den Modellannahmen rund 1.577,70 Euro monatlich vor Steuern ausgezahlt.
Zwei weitere Arbeitsjahre mit jeweils einem zusätzlichen Entgeltpunkt würden seinen monatlichen Bruttoanspruch zum heutigen Rentenwert um 85,04 Euro erhöhen. Dafür würde er bei einem aufgeschobenen Rentenbeginn seine ersten 24 Monatsrenten erst gar nicht beziehen – auch diese Gegenrechnung gehört zur Entscheidung.
Drei Fragen und Antworten Kann ich nach 45 Versicherungsjahren mit 63 ohne Abschläge in Rente?Für Jahrgang 1964 und jünger eröffnet die Altersrente für besonders langjährig Versicherte diesen Weg erst mit 65. Auch bereits mit 63 erfüllte 45 Versicherungsjahre senken diese Altersgrenze nicht.
Verschwindet der Abschlag, sobald ich 67 werde?Nein, der Abschlag wegen eines vorgezogenen Rentenbeginns bleibt dauerhaft bestehen. Rentenanpassungen erhöhen die gekürzte Rente, beseitigen den Abschlag aber nicht.
Kann ich aus meiner Renteninformation die Auszahlung mit 63 ablesen?Die hochgerechnete Regelaltersrente ist dafür keine ausreichende Grundlage, weil sie weitere Beitragszahlungen voraussetzt. Benötigt wird eine Berechnung für den gewünschten Beginn, von der anschließend Versicherungsbeiträge und gegebenenfalls Steuern abzuziehen sind.
Der Beitrag Rente mit 63, 65 oder 67? So viel Rente bleibt übrig erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Rentner muss kein Wohngeld beantragen: Sozialamt darf Sozialhilfe nicht verweigern
Wer mit seiner Rente nicht auskommt, darf vom Sozialamt nicht allein deshalb abgewiesen werden, weil ein Wohngeldanspruch bestehen könnte. Das Bundessozialgericht hat klargestellt: Der allgemeine Nachrang der Sozialhilfe reicht als Begründung für eine solche Ablehnung nicht aus.
Die Entscheidung erging unter dem Aktenzeichen B 8 SO 2/20 R. Sie betrifft eine Frage, die für Menschen mit kleinen Renten weiterhin entscheidend ist: Müssen sie Wohngeld beantragen, obwohl ihnen ergänzende Sozialhilfe unter dem Strich mehr helfen würde?
Warum ein Rentner lieber Sozialhilfe beziehen wollteDer alleinlebende Kläger aus Berlin erhielt damals eine Altersrente von 798,93 Euro und zahlte 440,18 Euro Warmmiete. Nachdem er Wohngeld beantragt hatte, entfiel seine ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt.
Als die Wohngeldbewilligung im November 2017 auslief, stellte er keinen Weiterbewilligungsantrag, sondern beantragte erneut Sozialhilfe. Ihm ging es um zusätzliche Vergünstigungen, insbesondere den damaligen Berlin-Pass und den damit verbundenen Zugang zu einem günstigeren Nahverkehrsticket.
Das Sozialamt lehnte ab und verwies auf den möglichen Wohngeldbezug. Vor Gericht setzte sich der Rentner durch: Ihm standen für Dezember 2017 insgesamt 64,84 Euro und für Januar bis Juni 2018 monatlich 71,87 Euro Hilfe zum Lebensunterhalt zu.
Ein möglicher Anspruch bezahlt noch keine MieteDie Behörde berief sich auf § 2 Absatz 1 SGB XII, den sogenannten Nachranggrundsatz. Danach kommt Sozialhilfe grundsätzlich erst zum Einsatz, wenn der notwendige Lebensunterhalt nicht durch eigene Mittel oder tatsächlich erhaltene Leistungen anderer gedeckt werden kann.
Daraus folgt jedoch kein eigenständiger Ablehnungsgrund für jeden Fall, in dem theoretisch eine andere Unterstützung erreichbar wäre. Das Bundessozialgericht stellte ausdrücklich fest, dass § 2 Absatz 1 SGB XII keine Ausschlussnorm ist.
Für Betroffene bedeutet das: Ein nur möglicher Wohngeldanspruch darf nicht wie bereits verfügbares Geld behandelt werden. Wer heute seinen Lebensunterhalt nicht decken kann, hat nicht schon deshalb ausreichend Einkommen, weil eine andere Behörde möglicherweise künftig zahlen würde.
Was das für die Grundsicherung im Alter bedeutetIm entschiedenen Fall ging es um Hilfe zum Lebensunterhalt, nicht unmittelbar um Grundsicherung im Alter. Das Bundesarbeitsministerium hat die rechtlichen Folgen aber in einem Rundschreiben vom 24. März 2022 ausdrücklich auch für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erläutert.
Danach darf diese Leistung ebenfalls nicht ausschließlich unter Berufung auf § 2 SGB XII abgelehnt werden. Einkommen, das tatsächlich nicht zufließt, darf die Behörde nicht einfach als vorhandene Einnahme anrechnen.
Die übrigen Anspruchsvoraussetzungen bleiben bestehen: Einkommen, verwertbares Vermögen und der anerkannte Bedarf müssen geprüft werden. Das Urteil verschafft deshalb nicht jedem Rentner einen Anspruch auf zusätzliche Zahlungen.
Das Sozialamt kann selbst tätig werdenEin uneingeschränktes Recht, einen möglichen Wohngeldbezug dauerhaft zu verhindern, folgt aus der Entscheidung allerdings nicht. Nach § 95 SGB XII kann ein erstattungsberechtigter Sozialhilfeträger selbst die Feststellung einer anderen Sozialleistung betreiben.
Dabei muss das Amt sein Ermessen ausüben und auch nachgewiesene finanzielle Nachteile berücksichtigen. Nach den Hinweisen des Bundesarbeitsministeriums soll es einen Wohngeldanspruch nicht auf diesem Weg verfolgen, wenn tatsächlich genutzte kommunale Vergünstigungen wegfallen und das höhere Wohngeld diese Mehrkosten nicht ausgleicht.
Gerade deshalb sollten Betroffene konkret darlegen, welche Ermäßigungen sie nutzen und welche zusätzlichen Ausgaben durch einen Wechsel entstehen würden. Eine nachvollziehbare Vergleichsrechnung ist aussagekräftiger als die pauschale Erklärung, lieber beim Sozialamt bleiben zu wollen.
Warum mehr Wohngeld nicht immer mehr verfügbares Geld bedeutetBei der Entscheidung zählt nicht allein der Betrag auf dem Bewilligungsbescheid. Wer durch einen Wechsel Vergünstigungen verliert, kann trotz einer höheren Überweisung am Monatsende weniger Geld zur Verfügung haben.
Ein Beispiel ist der Rundfunkbeitrag: Bezieher von Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter können eine Befreiung beantragen. Wohngeld allein begründet diesen Befreiungsanspruch nicht, wobei unter zusätzlichen Voraussetzungen eine Härtefallbefreiung möglich bleibt.
Die Befreiung erfolgt auch bei Sozialhilfebezug nicht automatisch. Wie Betroffene vorgehen müssen, erläutert gegen-hartz.de im Beitrag zur Befreiung vom Rundfunkbeitrag auf Antrag.
Umgekehrt kann Wohngeld finanziell deutlich günstiger sein. Eine erste Orientierung bietet der Beitrag Wohngeld trotz Rente: Wie viel Anspruch Rentner haben können; eine bundesweit einheitliche Rentengrenze gibt es dafür nicht.
Wohngeld und Sozialhilfe lassen sich nicht beliebig kombinierenWer Grundsicherung im Alter oder Hilfe zum Lebensunterhalt erhält und dabei Unterkunftskosten berücksichtigt bekommt, ist grundsätzlich vom Wohngeld ausgeschlossen. Gesetzliche Ausnahmen bestehen unter anderem für bestimmte Übergangs- und Erstattungsfälle.
Die praktische Frage lautet daher meistens, welche Unterstützung im konkreten Haushalt greift. Einen Anspruch auf zwei ungekürzte Zahlungen für denselben Bedarf schafft das Urteil nicht.
Situation Was Betroffene wissen müssen Wohngeld wäre möglicherweise erreichbar, wird aber nicht gezahlt Ein bloß möglicher Anspruch rechtfertigt keine pauschale Ablehnung der Sozialhilfe. Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt berücksichtigt bereits die Unterkunftskosten Zusätzliches Wohngeld ist grundsätzlich ausgeschlossen; Ausnahmen müssen geprüft werden. Das Sozialamt will selbst einen Wohngeldanspruch verfolgen Dafür gelten die Voraussetzungen des § 95 SGB XII und Anforderungen an die Ermessensentscheidung. Durch den Wechsel entfallen tatsächlich genutzte Vergünstigungen Die zusätzlichen Ausgaben gehören in die finanzielle Vergleichsrechnung. Für Leistungen vom Jobcenter gelten andere RegelnWer Leistungen nach dem SGB II vom Jobcenter erhält, kann sich nicht ohne Weiteres auf dieses Urteil berufen. § 12a SGB II enthält ausdrücklich eine Verpflichtung, unter bestimmten Voraussetzungen vorrangige Sozialleistungen zu beantragen.
Beim Wohngeld gilt allerdings eine Einschränkung: Eine Verpflichtung besteht nicht, wenn dadurch die Hilfebedürftigkeit aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft nicht für mindestens drei zusammenhängende Monate beseitigt würde. Die Regeln für Jobcenter-Leistungen und Sozialhilfe dürfen deshalb nicht miteinander verwechselt werden.
Was Betroffene bei einer Ablehnung tun könnenLehnt das Sozialamt einen Antrag mit dem bloßen Hinweis auf mögliches Wohngeld ab, sollten Betroffene einen schriftlichen Bescheid verlangen und die Begründung prüfen lassen. Gegen einen ablehnenden Bescheid kann grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden.
Wer Grundsicherung im Alter benötigt, sollte außerdem rechtzeitig den entsprechenden Antrag stellen. Diese Leistung wird grundsätzlich auf Antrag erbracht und bei erfüllten Voraussetzungen ab Beginn des Antragsmonats gezahlt.
Die Hintergründe der Entscheidung erläutert gegen-hartz.de auch im Beitrag Sozialhilfe: Ein Verzicht auf Wohngeld kann sich lohnen.
Der Beitrag Rentner muss kein Wohngeld beantragen: Sozialamt darf Sozialhilfe nicht verweigern erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Abholzung in Behdînan beschäftigt Parlament der Kurdistan-Region
Die anhaltende Abholzung in Behdînan ist zum Gegenstand einer Initiative im Parlament der Kurdistan-Region des Irak (KRI) geworden. Die Grüne Partei Kurdistans hat bei der Vertretung des Regionalparlaments in Silêmanî Beschwerde gegen die Rodungen und den Abtransport gefällter Bäume in die Türkei eingelegt. An einer Pressekonferenz zu der Initiative beteiligten sich auch Vertreter:innen der Patriotischen Union Kurdistans (YNK), der Demokratischen Partei Kurdistans (PDK), der Goran-Bewegung und der Islamischen Union Kurdistans (Yekgirtû).
Die beteiligten Parteien bezeichneten die Wälder als nationales Naturerbe und die Abholzung als schweren Eingriff in die Lebensgrundlagen der Bevölkerung. Sie riefen insbesondere die irakische Zentralregierung und die zuständigen Behörden der Kurdistan-Region dazu auf, gegen die fortschreitende Naturzerstörung vorzugehen.
Forderung nach Abzug der türkischen Armee
Die Initiative stellt die Abholzung zugleich in den Zusammenhang mit der türkischen Militärpräsenz in Behdînan. Um die Zerstörung der Natur zu stoppen, müssten die beteiligten politischen und gesellschaftlichen Kräfte gemeinsam handeln, hieß es bei der Pressekonferenz. Gefordert wurde neben Maßnahmen gegen die Rodungen auch der Abzug der türkischen Armee aus den betroffenen Gebieten. Seit Jahren werden insbesondere aus den Regionen Amêdî und Berwarî Bala großflächige Rodungen im Umfeld der türkischen Besatzung dokumentiert. Nach Angaben aus der örtlichen Bevölkerung werden natürliche Ressourcen weiterhin mit Lastwagen über die Grenze in die Türkei gebracht.
Am 1. Oktober 2026 veröffentlichte Aufnahmen von Roj News
Grüne Partei erhebt Vorwürfe gegen Cengiz Holding
Milko Bazyanî, Generalsekretär der Grünen Partei Kurdistans, erklärte, seine Partei habe die Vorgänge in Behdînan nun offiziell über die Parlamentsvertretung in Silêmanî zur Sprache gebracht. „Heute haben wir über die Vertretung des Parlaments der Kurdistan-Region Beschwerde gegen die Umweltzerstörung in Behdînan eingereicht“, sagte Bazyanî. Nach Angaben seiner Partei werde die Abholzung und der Abtransport der Bäume von der in der Türkei tätigen Cengiz Holding durchgeführt. Die Grünen wollen die Angelegenheit deshalb auch in das irakische Parlament tragen. „Wir werden unsere Bemühungen fortsetzen, das Thema dem irakischen Parlament vorzulegen. Auch den irakischen Umweltminister haben wir über diese Katastrophe informiert“, erklärte Bazyanî.
Duhok-Gouverneur bestreitet Aktualität der Aufnahmen
Unterdessen reagierte der Gouverneur von Duhok, Ali Tatar, auf in den vergangenen Tagen in sozialen Medien verbreitete Bilder von Baumfällungen. Er behauptete, die aktuellen Aufnahmen seien nicht in der Kurdistan-Region entstanden. Gleichzeitig bestätigte Tatar, dass in den vergangenen Jahren Bäume in der Region gefällt und in die Türkei gebracht wurden. Einen Teil der Rodungen führte er auf Straßenbauarbeiten zurück. Auf den militärischen Zusammenhang dieser Infrastruktur ging der Gouverneur nicht ein. Straßen werden in den von der türkischen Armee besetzten und militärisch beanspruchten Gebieten auch für deren weitere Bewegungen und Versorgung genutzt.
Kritik am Schweigen der Behörden
Aus der Bevölkerung und von Umweltaktivist:innen kommt seit längerem Kritik am Umgang der Behörden in Duhok mit der Naturzerstörung. Ihnen wird vorgeworfen, die Rodungen nicht zu verhindern und deren Ausmaß herunterzuspielen. Nach aktuellen Angaben aus der Region werden weiterhin natürliche Ressourcen aus Berwarî Bala und Amêdî mit Lastwagen in Richtung Türkei transportiert. Die Grüne Partei und die an der Initiative beteiligten politischen Kräfte wollen den Druck nun auch auf parlamentarischer Ebene erhöhen. Sie fordern ein gemeinsames Vorgehen, um die ökologische Zerstörung Behdînans zu stoppen und die Ursachen der fortgesetzten Eingriffe in die Region zu beseitigen.
https://deutsch.anf-news.com/Oekologie/-49090 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/-48459 https://deutsch.anf-news.com/Oekologie/tonnenweise-gefallte-baume-werden-aus-besta-abtransportiert-52868 https://deutsch.anf-news.com/Oekologie/-37803
TEV-DEM verurteilt rassistische Provokation in Hesekê
Nach einer Demonstration mit antikurdischen Forderungen in Hesekê hat die Bewegung für eine Demokratische Gesellschaft (TEV-DEM) vor Versuchen gewarnt, ethnische Spannungen in der multiethnischen Stadt zu schüren. Bei der Kundgebung am Freitag im arabisch geprägten Stadtteil Xiwêran (Ghweiran) forderten rund 200 Menschen unter anderem, Kurd:innen aus den Institutionen der Provinz Hesekê zu entfernen.
Während der Demonstration, an der sich besonders viele Kinder und Jugendliche beteiligten, wurden zudem Parolen gegen kurdische nationale Symbole und Fahnen gerufen. Auch soll es nach dem Freitagsgebet zur Verbrennung von kurdischen Fahnen gekommen sein. TEV-DEM bezeichnete die Aktion am Sonntag als rassistische Provokation einer begrenzten Gruppe und wandte sich ausdrücklich dagegen, sie als Ausdruck der Haltung oder der Forderungen der arabischen Bevölkerung zu verstehen.
„Auf eine bestimmte Gruppe beschränkt“
Nach Einschätzung von TEV-DEM zielten die bei der Demonstration verbreiteten Parolen darauf, Rassismus gegen die kurdische Bevölkerung und andere gesellschaftliche Gruppen zu schüren. Die dort vertretene Haltung sei „auf eine bestimmte Gruppe beschränkt“. Die verwendete Sprache richte sich teilweise unmittelbar gegen die legitimen nationalen und politischen Rechte der Kurd:innen. Zugleich sei eine Rhetorik verbreitet worden, die gesellschaftliche Zwietracht schüre und damit „den Feinden Syriens“ diene. TEV-DEM betonte, dass die antikurdischen Forderungen nicht der arabischen Bevölkerung von Hesekê zugeschrieben werden dürften. Damit wandte sich die Bewegung zugleich gegen den Versuch, aus der Provokation einen ethnischen Konflikt zwischen Kurd:innen und Araber:innen zu konstruieren.
This protest is being live-streamed on social media - pictures and videos are being pumped into the digital space by the minute.
Even as that is happening - the Jolani cadres are trying to create a narrative that the “Agents of the SDF” are secretly filming the protests,… https://t.co/2TJzBmIgiG pic.twitter.com/SGk5uvdpd3
Untersuchung der Vorfälle gefordert
TEV-DEM forderte die zuständigen Stellen auf, eine transparente und verantwortungsvolle Untersuchung der Vorgänge einzuleiten. Personen, die Hass und rassistische Hetze verbreitet haben, müssten zur Verantwortung gezogen werden. Zugleich warnte die Bewegung davor, die Provinz Hesekê zum Schauplatz ethnischer Auseinandersetzungen werden zu lassen. Der Appell richtet sich an sämtliche Bevölkerungsgruppen der Region. Kurd:innen, Araber:innen, Suryoye und die weiteren Gemeinschaften sollten sich nicht von Hassreden gegeneinander aufbringen lassen, sondern an Dialog und gesellschaftlichem Zusammenleben festhalten.
https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/msd-warnt-nach-mord-an-sipan-hizni-vor-antikurdischer-gewalt-52700 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/proteste-fur-kurdischsprachigen-unterricht-gehen-weiter-52944 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/-52906
Ismail Güneş: Frieden muss die unverputzten und die Lehmhäuser zusammenbringen
Der Frieden muss die „unverputzten Häuser“ und die „Lehmhäuser“ zusammenbringen. Für den türkischen Regisseur Ismail Güneş liegt darin eine der gesellschaftlichen Voraussetzungen für ein Ende des jahrzehntelangen Konflikts in der Türkei: Auf der einen Seite stehen die armen türkischen Familien, deren Söhne als Soldaten in den Krieg geschickt wurden, auf der anderen die kurdischen Familien, deren Dörfer und Häuser über Jahrzehnte Schauplatz dieses Krieges waren.
Güneş beschäftigt sich seit langem mit Gewalt und ihren gesellschaftlichen Ursachen. In „Gülün Bittiği Yer“ („Wo die Rose endet“) setzte er sich mit der Folter nach dem Militärputsch vom 12. September 1980 auseinander, in „Ateşin Düştüğü Yer“ („Wo das Feuer hinfällt“) mit patriarchaler Gewalt und der geplanten Ermordung einer jungen Frau. Sein jüngster Film „Sıvasız Evlerden Biri“ („Eines der unverputzten Häuser“) nähert sich nun der Kurdistanfrage und dem Krieg aus der Perspektive einer armen türkischen Familie.
Im Gespräch mit ANF spricht Güneş über die gesellschaftlichen Bedingungen von Gewalt, staatliche Straflosigkeit, Armut und patriarchale Normen, aber auch über die Verantwortung des Kinos in einer Zeit, in der der Prozess für Frieden und eine demokratische Gesellschaft in sein zweites Jahr gegangen ist.
Gewalt beginnt dort, wo die Sprache endet
Gewalt beginnt für Güneş dort, wo Menschen die Fähigkeit verlieren, mit dem „Anderen“ eine gesellschaftliche und menschliche Beziehung einzugehen. Sie sei eine primitive Form, die eigene Wahrheit durchzusetzen, wenn Worte nicht mehr ausreichten. In seinen Filmen versuche er deshalb, Gewalt nicht als isolierte Handlung einzelner Menschen darzustellen. Hinter ihr stünden gesellschaftliche Traumata, hierarchische Machtverhältnisse und eine Kultur der Straflosigkeit. Wo Menschen selbst Ohnmacht erfahren, werde Macht häufig gegenüber Schwächeren reproduziert.
„Der Mensch versucht in einer von oben nach unten wirkenden und durch Straflosigkeit genährten Machtkultur, seine verlorene Handlungsfähigkeit wiederherzustellen, indem er über einen schwächeren ‚Anderen‘ Autorität ausübt“, sagt Güneş. Dass seine Geschichten häufig in armen und konservativen Bevölkerungsschichten angesiedelt sind, versteht er ausdrücklich nicht als Zuschreibung von Gewalt an Armut. Vielmehr interessiere ihn, was strukturelle Ungleichheit mit Menschen macht, denen gesellschaftliche und wirtschaftliche Handlungsmöglichkeiten genommen werden.
Armut sei mehr als materieller Mangel. Wo wirtschaftliche Perspektivlosigkeit mit mangelnder Bildung, sozialer Unsicherheit und traditionellen Machtverhältnissen zusammentreffe, könne körperliche Gewalt zur vermeintlich letzten Möglichkeit werden, Autorität zu behaupten. „Ich stelle arme Menschen nicht als ästhetisierte Armut oder als Zentrum von Kriminalität dar“, sagt Güneş. „Ich sehe sie als Spiegel dafür, wie die vom System hervorgebrachte strukturelle Ungerechtigkeit in eine Spirale der Gewalt umschlagen kann.“
Ein Film über Folter, den niemand zeigen sollte
Besonders unmittelbar setzte sich Güneş in „Gülün Bittiği Yer“ mit staatlicher Gewalt auseinander. Der Film thematisiert Folter nach dem Militärputsch vom 12. September und deren Folgen für einen jungen Menschen. Güneş wollte Folter dabei nicht allein als körperliche Misshandlung zeigen. Für ihn zerstört sie die psychische Integrität eines Menschen und zugleich die gesellschaftliche Beziehung zu seinem Gegenüber. Den Zug, in dem Teile des Films spielen, konzipierte er als Panorama einer Gesellschaft, die die Folter sieht und dennoch wegschaut.
Die Reaktionen auf den Film hätten diese Aussage auf unerwartete Weise bestätigt. Güneş, der politisch aus einem nationalistisch-konservativen Umfeld kommt, sei zunächst auch von Teilen der Linken mit Misstrauen betrachtet worden. Gleichzeitig habe der Staatsapparat versucht, die öffentliche Vorführung des Films zu verhindern. „Der Staat und die etablierte Zensurbehörde legten dem Film alle möglichen Hindernisse in den Weg, um seine Aufführung zu verhindern und dafür zu sorgen, dass er keine Kinosäle findet“, erinnert sich der Regisseur. Es sei bis zur Bedrohung von Kinos gekommen.
Für Güneş lag darin dieselbe Verweigerung, die sein Film thematisierte: „Gesellschaft und System entschieden sich, anstatt sich im Spiegel mit der nackten Wahrheit der staatlich oder durch ideologische Blindheit ausgeübten Gewalt auseinanderzusetzen, dafür, den Spiegel zu zerbrechen.“
Wenn patriarchale Gewalt zur gesellschaftlichen Pflicht wird
Mit „Ateşin Düştüğü Yer“ verlagerte Güneş diese Auseinandersetzung in die Familie. Im Zentrum steht ein armer Vater, der seine eigene Tochter im Namen der „Ehre“ töten soll. Den verbreiteten Begriff des „Traditionsmordes“ (tr. „Töre cinayeti“) lehnt der Regisseur ab. „Tradition“ umfasse für die Menschen zugleich positiv besetzte Werte. Einen Mord damit zu bezeichnen, könne deshalb dazu führen, die Tat gesellschaftlich zu relativieren. Auch hier sieht Güneş Armut nicht als Ursache der Gewalt. Entscheidend sei vielmehr das Zusammenspiel aus materieller Not, fehlender gesellschaftlicher Sicherheit und patriarchalem Konformitätsdruck. Der Vater werde von seinem Umfeld in die Rolle des Mannes gedrängt, der die vermeintliche „Ehre“ der Familie durch die Ermordung seiner Tochter wiederherstellen müsse.
Doch als Vater und Tochter gemeinsam aufbrechen, beginnt diese Ordnung zu zerfallen. Je weiter sie sich von ihrem sozialen Umfeld entfernen, desto schwächer wird dessen Zugriff. Die Tochter ist für den Vater nicht länger das abstrakte Objekt einer vermeintlichen Ehrverletzung, sondern wieder sein Kind. Aus einer geplanten Fahrt zur Hinrichtung entwickelt sich so eine Reise, auf der der Vater seine Tochter zunehmend vor äußeren Gefahren schützt. Gerade dieser Widerspruch treibt den inneren Konflikt voran: Der Mann soll einen Menschen töten, den er gleichzeitig instinktiv beschützt.
Für Güneş liegt darin eine zentrale Aussage seines Kinos: „Gewalt wird leichter, sobald der andere Mensch zum abstrakten Feind oder Objekt gemacht wird. Sie wird schwieriger, sobald dessen Gesicht, Schmerz und Menschlichkeit nicht länger ausgeblendet werden können.“
Der Krieg aus einem „unverputzten Haus“ betrachtet
Diesen Gedanken führt Güneş in seinem jüngsten Film „Sıvasız Evlerden Biri“ weiter. Diesmal richtet er die Kamera auf den jahrzehntelangen Krieg in Kurdistan – allerdings weder auf Gefechte noch unmittelbar auf die kurdische Bevölkerung. Er erzählt die Geschichte einer armen türkischen Familie. Im Mittelpunkt stehen Eltern, deren Sohn Soldat ist. Während die Mutter möchte, dass er die Konfliktregion verlässt, hofft der Vater darauf, dass sein Sohn beim Militär bleibt. Nicht aus Kriegsbegeisterung, sondern weil das Einkommen des Sohnes für die arme Familie existenziell ist.
„Ich habe diesen Film nicht gemacht, um die künstlichen Heldenerzählungen der Mächtigen oder politische Klischees zu wiederholen“, sagt Güneş. Ihn interessiere vielmehr die unsichtbare Tragödie jener „unverputzten Häuser“, in denen sich die großen Begriffe von Vaterland und Opferbereitschaft in eine sehr konkrete Frage verwandeln: Was geschieht, wenn das Überleben einer Familie wirtschaftlich mit dem Todesrisiko ihres Kindes verbunden wird?
Der Vater wünsche sich nicht den Tod seines Sohnes. Er klammere sich vielmehr an die Vorstellung, der Sohn sei beim Militär sicher und könne gleichzeitig der Familie eine wirtschaftliche Perspektive verschaffen. Ein Beutel mit Geld wird im Film zum Symbol dieses Widerspruchs. Die Familie braucht das Geld zum Leben, doch für den Vater ist es untrennbar mit dem Risiko verbunden, das sein Sohn dafür eingeht. Als der Beutel verloren geht, bricht auch die mühsam aufrechterhaltene Rechtfertigung des Vaters zusammen. Güneş will damit die heroischen Bilder vom Krieg durch dessen soziale Realität ersetzen: durch Armut, Gewissenskonflikte und Familien, die einen Preis zahlen, über den in den großen politischen Erzählungen kaum gesprochen wird.
Der Film ist bislang nicht regulär in die Kinos gekommen. Güneş führt das nicht auf eine direkte staatliche Zensur zurück, sondern auf die kommerzielle Logik der Filmindustrie und der Kinobetreiber:innen. Ein Land, das seit mehr als vier Jahrzehnten mit dem Krieg lebe, fülle seine Bildschirme lieber mit Mafiaerzählungen, Liebesgeschichten und Konsumwelten, als sich mit den sozialen Folgen dieses Krieges auseinanderzusetzen.
Frieden zwischen „unverputzten“ und „Lehmhäusern“
An diesem Punkt trifft Güneş' Film unmittelbar auf die aktuelle Friedensdebatte. Im Gespräch wurde er mit der Aussage eines kurdischen Autors konfrontiert: „Dieser Frieden wird zwischen denen geschlossen, die aus unverputzten Häusern gingen, und denen, die aus Lehmhäusern kamen.“ Güneş stimmt dem Gedanken ausdrücklich zu.
„Egal wie heftig die künstlichen Winde der Trennung wehen, die Politik, Ideologien und Heldenerzählungen erzeugen: In den großen Kämpfen dieser alten Länder sind es am Ende nicht diejenigen in den Elfenbeintürmen, die leiden und ihre Kinder begraben. Es sind die armen und allein gelassenen Menschen aus den ‚unverputzten Häusern‘ und den ‚Lehmhäusern‘.“ Was in der Sprache der Macht als abstrakte Frage staatlicher Existenz behandelt werde, verwandle sich in einem unverputzten Haus in einer anatolischen Kleinstadt und einem Lehmhaus in einem kurdischen Dorf in etwas sehr Konkretes: den Verlust eines Kindes.
Deshalb könne ein dauerhafter Frieden nicht allein aus politischen Vereinbarungen entstehen. „Wenn in diesen Ländern ein wirklicher, dauerhafter und aufrichtiger Frieden entstehen soll, dann wird er möglich, wenn die Menschen aus diesen beiden Häusern einander in die Augen schauen, ihren gemeinsamen Schmerz erkennen und jenes alte Mitgefühl wiederentdecken, das sie vergessen haben.“ Güneş sieht genau darin die Brücke, auf die sein Film verweist. „Die Rechnung für Gewalt und Zerstörung bezahlen immer die Menschen ganz unten, die keinen Putz, keinen Luxus haben.“
Kritik an der Darstellung von Kurd:innen und Krieg
Mit dem bisherigen Umgang des türkischen Kinos mit der Kurdistanfrage geht Güneş hart ins Gericht. Weder kurdische Figuren noch der jahrzehntelange Krieg seien angemessen dargestellt worden. Ein Teil des Kinos habe die menschliche Tragödie nationalistischer Heldenpropaganda untergeordnet. Ein anderer Teil habe die Menschen wiederum zu Figuren einer bereits feststehenden politischen Botschaft gemacht. In beiden Fällen gehe der konkrete Mensch verloren.
„Beide Pole versuchen, den Menschen, den Schmerz und die nackte gesellschaftliche Wirklichkeit dieser ‚unverputzten und Lehmhäuser‘ ihren theoretischen Schablonen anzupassen“, sagt Güneş. Kurdische und türkische Figuren würden dadurch nicht mehr als Menschen mit eigenen Widersprüchen, Ängsten und Gewissenskonflikten wahrgenommen, sondern als „Pappfiguren“ vorgefertigter ideologischer Thesen. Sein eigener Anspruch sei deshalb, Gewalt weder zu ästhetisieren noch als Spannungselement zu benutzen. Ihn interessiere weniger der Augenblick der Gewalt als das, was am nächsten Tag von ihr übrig bleibt: der Schmerz in den Menschen und Familien.
Welche Rolle kann Kunst im Friedensprozess spielen?
Daraus leitet Güneş schließlich eine Aufgabe für Kunst und Kino im gegenwärtigen Prozess für Frieden und eine demokratische Gesellschaft ab. Kunst dürfe sich weder darauf beschränken, politische Friedenserklärungen zu illustrieren, noch selbst zum Propagandainstrument werden. Sie müsse vielmehr dorthin gehen, wo die Folgen des Konflikts tatsächlich gelebt werden. „Kino und Kunst müssen in diesem Friedensprozess im Zentrum stehen – jenseits aller ideologischen Lager als Verteidiger von Menschlichkeit und Gewissen“, sagt Güneş.
Die Aufgabe von Kunst bestehe nicht darin, Menschen gegeneinander aufzubringen oder sie mit Heldenerzählungen zu blenden. Sie müsse sichtbar machen, was politische Sprache häufig verdeckt. „Der Künstler muss in die ‚unverputzten Häuser‘ und die ‚Lehmhäuser‘ beider Seiten gehen und der Gesellschaft mit derselben schonungslosen Ehrlichkeit zeigen, dass die Tränen um die verlorenen Kinder dieselbe Farbe haben und auf dieselbe Weise brennen.“
Erst wenn das Kino Verbote, Ausgrenzung und politische Lagerlogik hinter sich lasse, könne es zu einer wirklichen gesellschaftlichen Auseinandersetzung beitragen. Voraussetzung sei, Schmerz nicht als politisches Kapital zu behandeln und Menschen nicht auf ihre zugeschriebenen Rollen im Konflikt zu reduzieren. Für Güneş liegt darin die Haltung, die Kunst in einem Friedensprozess einnehmen muss: „Dem Slogan das Gewissen, der Gewalt das Mitgefühl und der Spaltung die unteilbare menschliche Verbundenheit entgegenzusetzen – und der Gesellschaft einen Spiegel vorzuhalten, der heilsam und zugleich erschütternd ist.“
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