«Der Staat ist eine Institution, die von Banden geführt wird, die aus Mördern, Plünderern und Dieben besteht, umgeben von willfährigen Handlangern, Propagandisten, Speichelleckern, Gaunern, Lügnern, Clowns, Scharlatanen, Blendern und nützlichen Idioten - eine Institution, die alles verdreckt und verdunkelt, was sie berührt.» (– Prof. Hans-Hermann Hoppe).
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Neuer Verordnungsentwurf: EU-Kommission will mit allen Mitteln abschieben
Mit einem neuen Gesetzesvorschlag will die EU-Kommission Abschiebungen erleichtern. Neben langer Haft und Einreiseverboten öffnet der Entwurf auch Türen für EU-weite Datenträgerauswertungen und eine intransparente Risikoeinschätzung mit schweren Folgen.
Die EU schottet sich weiter ab. (Symbolbild) – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Alexey DemidovNicht nur in Deutschland soll es nach dem Willen der früheren und absehbar künftigen Regierungen mehr und schnellere Abschiebungen geben. In der gesamten EU sollen Geflüchtete leichter in ihre Herkunftsländer oder auch andere Drittstaaten zurückgeschickt werden können. Dafür stellte die EU-Kommission am Montag den Entwurf für eine neue Verordnung vor. Sie soll die Grundlage für ein „Gemeinsames Europäisches Rückkehrsystem“ sein und eine Richtlinie aus dem Jahr 2008 ablösen.
Teil des neuen Vorschlags ist, dass EU-Staaten gegenseitig ihre Abschiebebescheide anerkennen und ausführen sollen. Dabei unterscheidet sich die Praxis der EU-Staaten deutlich darin, wie vielen Personen sie Schutz gewähren. Daneben will die Kommission die Regelungen zur Abschiebehaft ausweiten. Regulär wäre es dann zwölf statt sechs Monate lang möglich, Geflüchtete in einen Abschiebeknast zu stecken. Auch die Ausnahmefälle werden um ein halbes Jahr auf 24 Monate verlängert, etwa wenn eine Abschiebung aufgrund fehlender Mitwirkung der betroffenen Person länger dauert.
Neben solchen Regelungen öffnet der Verordnungsvorschlag aber auch weitere Türen für Grundrechtseinschränkungen und eine unfaire Behandlung von Geflüchteten. Grundlage dafür sind Regelungen zu Mitwirkungspflichten der Geflüchteten und zum Umgang mit Personen, die vermeintlich ein „Sicherheitsrisiko“ darstellen.
Was sind „alle Informationen und Belege“?In Deutschland sind die Mitwirkungspflichten von Asylsuchenden im Asylgesetz geregelt. Das ist auch die Basis für die Datenträgerauswertung, mit der das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge seit einigen Jahren die Smartphones Geflüchteter analysiert. Sie ist in Deutschland derzeit erlaubt, wenn mildere Mittel fehlen, um Hinweise auf Identität und Herkunft einer Person zu ermitteln. Auch Ausländerbehörden dürfen bei Ausreisepflichtigen Geräte durchsuchen. Nun soll eine einheitliche Regelung in der EU her.
Neben der üblichen Verpflichtung, vorhandene Identitätsdokumente vorzulegen, sollen Drittstaatenangehörige laut Entwurf nun „alle erforderlichen Informationen und physischen Belege“ präsentieren müssen, die nötig sind, um ihre Identität festzustellen oder sie abzuschieben. Für letzteres sollen auch Durchsuchungen möglich sein. Ebenso müssen sie Informationen zu ihrer Fluchtroute vorlegen.
Um welche Informationen es geht, bleibt im Kommissionsvorschlag offen. Bezogen auf digitale Informationen könnte mit einer solchen Regelung die Durchsuchung von Smartphones und anderen Datenträger aber zum Regelfall werden. Denn ein Vorrang von wenig eingriffsintensiven Methoden findet sich im Text nicht.
Wer entscheidet, wer ein Risiko ist?Abgeschoben werden und ein Einreiseverbot von bis zu zehn Jahren bekommen sollen laut dem Verordnungsentwurf Personen, die eine „Bedrohung der öffentlichen Ordnung, der öffentlichen Sicherheit oder der nationalen Sicherheit“ darstellen. Sie sollen auch länger inhaftiert werden dürfen als andere, die abgeschoben werden sollen.
Doch wann ist eine Person ein Risiko? Klar ist, es geht nicht nur um Personen, die bereits schwere Straftaten begangen haben. Denn das ist als separater Punkt im Entwurf enthalten. Der Entwurf der Kommission verweist auf die Screening-Verordnung der EU. Sie regelt, wie Drittstaatenangehörige an den Außengrenzen überprüft und in verschiedene Kategorien eingeteilt werden sollen. Das gilt, wenn sie etwa ohne notwendige Erlaubnis in die EU eingereist sind und an der Außengrenze aufgegriffen wurden oder bei einem Rettungseinsatz auf dem Meer in die EU gebracht wurden. Ob sie danach einen Asylantrag gestellt haben, ist unerheblich.
Das Screening umfasst sowohl eine Risikoabfrage, den Gesundheitszustand der Betroffenen als auch eine Entscheidung, ob sie ein reguläres Asylverfahren durchlaufen können oder direkt im Grenzverfahren über ihre Zukunft entschieden wird.
Im Kern der Ermittlung eines Sicherheitsrisiko stehen verschiedene Abfragen in EU-Datenbanken. Dazu gehören beispielsweise ECRIS-TCN, ein Register zu strafrechtlichen Verurteilungen von Drittstaatsangehörigen, oder das Visa-Informationssystem VIS. Doch auch „einschlägige nationale Datenbanken“ stehen in der Liste der vorgesehenen Werkzeuge. Außerdem dürfen die entsprechend unbefugt Einreisenden durchsucht werden. Was die jeweiligen Mitgliedstaaten als Risiko definieren und wie sie die abgefragten Informationen auswerten, ist dabei kaum einheitlich anwendbar und überprüfbar. Mit der neuen Verordnung müssten aber alle EU-Staaten Abschiebungsentscheidungen auf dieser Basis akzeptieren.
Um die Abschiebungen gemeinsam zu organisieren, sollen die Mitgliedstaaten digitale Systeme und Prozesse nutzen. Wie die aussehen können, soll bald klarer werden. Im Anhang des Vorschlags kündigt die EU-Kommission eine kommende „Initiative zur Digitalisierung des Fallmanagements im Bereich Rückkehr, Rückübernahme und Reintegration“ an.
Kein Widerwort von Deutschland zu erwartenDen Vorschlag der Kommission müssen nun das EU-Parlament und die Mitgliedstaaten im Rat diskutieren. Gerade die deutsche Position zu der Vorlage dürfte auch bei den anstehenden Koalitionsverhandlungen von Union und SPD relevant werden. Große Uneinigkeit ist jedoch nicht zu erwarten. Während die Union bereits im Wahlkampf klarmachte, Menschen direkt an den Grenzen zurückweisen zu wollen, kam zu dem aktuellen EU-Entwurf auch die Zustimmung von Noch-Innenministerin Nancy Faeser (SPD). „Wir brauchen ein effektives Rückkehrsystem auf europäischer Ebene“, begrüßte sie den Vorschlag.
Von Menschenrechts- und Asylorganisationen hingegen kam scharfe Kritik. „PRO ASYL fordert alle Beteiligten auf, die uneingeschränkte Wahrung von Grundrechten und die Würde des Menschen ins Zentrum zu stellen – statt um jeden Preis auf Abschiebungen zu setzen“, schreibt die Organisation in einem Beitrag. „Obwohl es neutral als ‚Rückführungsgesetz‘ benannt ist, schlägt die EU in Wirklichkeit ein ausgeweitetes Abschieberegime vor“, sagte Sarah Chander von der NGO Equinox Initiative gegenüber EU Observer.
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No to Canada Becoming Part of America
No to Canada Becoming Part of America
Canada has some good people but not enough to keep Woke tyrants such as Trudeau and Carney out of office. If Canada was part of the US Trump could not have been elected.
Health Ministry discusses cooperation ways with a delegation from French Foreign Ministry
Damascus, SANA- Acting Minister of Health, Dr. Maher al-Sharaa, discussed with a delegation from the French Foreign Ministry and the “Expertise France” agency ways of collaboration in the health field, which would contribute to enhancing the quality of health services.
Dr. al-Sharaa articulated during the meeting held Wednesday at the Ministry building in Damascus that the health sector is dilapidated, and it is necessary to coordinate with all countries, organizations, and medical delegations to secure the many needs that are lacking according to priorities.
The two sides discussed the challenges facing the health sector in Syria and the prospects for cooperation to advance it, stressing the need to work together to rehabilitate the infrastructure of health facilities and restore what was destroyed, secure medical supplies, devices and equipment, and exchange expertise with the aim of raising scientific and medical competencies and expertise.
The delegation members expressed their readiness to implement joint action plans with the Ministry to develop the health sector.
They pointed out that the French Expertise Agency is the French public agency for international cooperation and works within the framework of stabilization programs and creating the necessary conditions to end crises in a sustainable manner, improve human security and support the resilience of affected communities.
The delegation affirmed its commitment to continue cooperating and providing all types of support to improve the quality of health services provided to citizens.
Fedaa
Kohle und Erdgas sind viel billiger als Wind und Solar!
Die Befürworter erneuerbarer Energien behaupten oft, dass Wind- und Solarenergie kostengünstiger sind als Kohle, Erdgas und Kernkraft. Eine solche Behauptung wirft die Frage auf, warum das stark subventionierte Solarkraftwerk Ivanpah nach einer langen Reihe von Konkursen anderer Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien nun auch den Betrieb einstellen muss. Und warum bauen die meisten Länder der Welt weiterhin Kohlekraftwerke, wenn diese teurer sind als Wind- und Sonnenenergie? Die Antwort lautet: Wind- und Solarkraftwerke sind teuer und finanzielle Verlierer. Eine aktuelle, von Experten begutachtete Analyse beweist dies.
Eine in der Fachzeitschrift Energy veröffentlichte aktuelle Studie berichtet über die systembezogenen Kosten der Stromerzeugung. Der Begriff „Gesamtsystem“ ist entscheidend. Viele Unternehmen haben bewertet, was es die Versorgungsunternehmen kostet, Strom aus bestehenden Quellen zu kaufen oder zu erzeugen und an die Kunden zu liefern. Diese Kostenschätzungen ignorieren jedoch die Intermittenz von Wind- und Solarenergie und die Tatsache, dass diese Intermittenz erhebliche Kosten für das gesamte Stromnetz verursacht. Bei den Kostenschätzungen wird auch nicht berücksichtigt, dass Wind- und Solarprojekte nicht einfach irgendwo gebaut werden können und oft neue, lange, teure und ineffiziente Transformationsleitungen erforderlich sind, um den Strom von den Erzeugungsstandorten zu den Verbrauchern zu bringen. Auch dies führt zu erheblichen Mehrkosten für das gesamte Stromnetz.
Die Energy-Studie analysiert diese Faktoren und präsentiert einen Vergleich der Gesamtkosten von Wind-, Solar-, Kohle-, Erdgas- und Kernkraftwerken, bei dem alle Kosten auf einen Nenner gebracht werden. Das Ergebnis ist vernichtend für Wind- und Solarenergie und erklärt, warum die meisten Länder der Welt den Bau von Kohle- und Erdgaskraftwerken vorziehen.
Der geografische Standort ist ein wichtiger Faktor für die Kosten der Wind- und Solarenergieerzeugung. So ist beispielsweise die Erzeugung von Solarstrom in Deutschland mit seinen nördlichen Breitengraden und der häufigen Bewölkung dreimal so teuer wie die Erzeugung von Solarstrom in den südlichen Breitengraden und der allgemeinen Sonneneinstrahlung in Westtexas.
In der Tat ist Texas ein äußerst günstiges Umfeld für Wind- und Solarenergie. Vor allem im Westen von Texas sorgen der südliche Breitengrad, die vorherrschende Sonneneinstrahlung und stetig wehender Wind für äußerst günstige Bedingungen für Wind- und Solarenergie.
Doch selbst in Texas sind Wind- und Solarenergie laut der Energy-Studie unerschwinglich. Die Studie zeigt, dass in Texas erzeugter Solarstrom mehr als das Dreifache der Kosten für Kernkraftstrom, mehr als das Vierfache der Kosten für Kohlestrom und mehr als das Zehnfache der Kosten für Erdgasstrom beträgt.
Die Kosten der Solarenergie in Texas belaufen sich auf 413 Dollar pro Megawattstunde (mwh) Stromerzeugung. Windkraft kostet 291 $ pro mwh. Kernenergie kostet 122 Dollar, Kohlestrom 90 Dollar. Erdgasstrom kostet lediglich 40 $. Das ist ein enormer Preisunterschied zwischen Wind- und Solarenergie einerseits sowie allen anderen Energiequellen andererseits.
An den meisten Orten ist die Erzeugung von Wind- und Solarstrom sogar teurer als unter den günstigen Klimabedingungen in Texas. Der Unterschied ist also in der Regel noch größer als die oben genannten Zahlen.
Ein weiterer wichtiger Faktor ist, dass ein typischer Vorschlag für ein neues Wind- oder Solarenergieprojekt nicht den Bau von Wind- und Solarkraftwerken beinhaltet, um einen unmittelbar bevorstehenden neuen Energiebedarf zu decken. Normalerweise schlagen Klimaaktivisten und Monopolversorger vor, ein einwandfrei funktionierendes – und bereits gebautes und bezahltes – Kohle-, Kern- oder Erdgaskraftwerk abzuschalten und durch Wind- und Sonnenenergie zu ersetzen. Der Bau eines neuen Wind- oder Solarenergieprojekts zur Stromversorgung ist wesentlich teurer als der Bau eines neuen Kohle-, Kern- oder Erdgaskraftwerks zur Stromerzeugung. Die Stilllegung eines bereits bezahlten Kohle-, Kern- oder Erdgaskraftwerks für den Bau eines teuren neuen Wind- oder Solarprojekts ist wirtschaftlich noch weniger sinnvoll.
Energieversorger unterstützen diesen Wind- und Solarwahnsinn oft, weil sie mit Wind- und Solarprojekten viel Geld verdienen. Die Regierungen garantieren den Monopolversorgern in der Regel einen Gewinn von etwa 10 % auf ihre Ausgaben, einschließlich der Kosten für den Bau neuer Wind- und Solarprojekte. Die Baukosten für große Solarprojekte können 2 bis 3 Milliarden Dollar oder mehr betragen. Das bedeutet einen garantierten Gewinn von 200 Millionen Dollar oder mehr pro Projekt. Ein Energieversorger, der auf mehr Wind- und Solarenergie drängt, hat nichts damit zu tun, den Verbrauchern Geld zu sparen, sondern nur damit, die eigenen Taschen zu füllen.
[Hervorhebung vom Übersetzer]
Wenn das nächste Mal ein Klimaaktivist oder ein Wind- und Solaraktivist behauptet, Wind- und Solarenergie seien billiger als konventionelle Energiequellen, dann verweisen Sie ihn auf die von Fachleuten geprüfte Energiestudie und auf die tatsächliche Wahrheit.
Originally posted at The Center Square, reposted with permission
Link: https://climaterealism.com/2025/03/yes-coal-and-natural-gas-are-much-cheaper-than-wind-and-solar/
Übersetzt von Christian Freuer für das EIKE
Der Beitrag Kohle und Erdgas sind viel billiger als Wind und Solar! erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.
Bürgergeld: Jobcenter kürzt Mietübernahme trotz Versuche, die Kosten zu senken
Wir warnten davor, dass die Jobcenter 2024 eine Welle von Kostensenkungsverfahren bei der Miete einleiten und Leistungsberechtigte noch mehr als zuvor um Übernahme der Unterkunft kämpfen müssen.
Helena Steinhaus von der Initiative Sanktionsfrei berichtet auf X (ehemals Twitter) über einen dramatischen Fall.
Bürgergeld um 200 Euro gekürztSteinhaus zufolge schrieb eine Bürgergeld-Bezieherin: “Ich habe die Aufforderung erhalten, meine Mietkosten zu senken. Ich fing an, mir eine kleinere Wohnung zu suchen, aber bisher vergeblich. Gerade bekam ich meinen neuen Bewilligungsbescheid und mir wurde die Übernahme der Miete um 200€ gekürzt, obwohl ich alles mögliche unternommen habe.”
“Ich bin psychisch und physisch krank geworden”Die Bürgergeld-Betroffene war nicht untätig, so zitiert Steinhaus: “Habe WBS beantragt, Vermieter kontaktiert, ob die Miete gemindert werden könnte und ob Untervermietung möglich wäre. Diese Absagen habe ich ans Jobcenter geschickt.”
Der zunehmende Druck habe sie krank gemacht, schildert die Betroffene:
“Ich weiß nicht mehr weiter, bin psychisch und physisch krank geworden und bat um Verständnis meiner momentanen Situation, da es ja nicht an mir liegt, keine andere Wohnung zu finden. Zumal ja die Stadt einer Erhöhung des Mietspiegels für 2024 zugestimmt hat. Das Bürgergeld reicht hinten und vorne nicht und diese Geldsorgen machen krank.”
Bürgergeld-Bezieher müssen “überschüssige” Wohnkosten vom Regelsatz bezahlenSteinhaus erläutert: “Viele Menschen werden derzeit aufgefordert, ihre Mietkosten zu senken. Schaffen sie das nicht, müssen sie die Kosten anteilig selbst zahlen. Wir werden rechtliche Schritte einleiten und solange finanziell unterstützen http://sanktionsfrei.de/support.”
Ist eine Kostensenkung nicht möglich, muss das Jobcenter zahlenUnser Kollege bei Gegen Hartz, Sozi Simon, kommentiert Steinhaus Beitrag: “Wenn Kostensenkungsbemühungen nachgewiesen werden, aber keinen Erfolg haben, ist das Jobcenter verpflichtet! Die vollen Mietkosten weiter zu übernehmen bis eine günstigere Wohnung gefunden wurde.”
Er schließt: “Daher wäre hier ein Widerspruch gegen die Umsetzung der Kostensenkung angebracht.”
“Die Betroffene bemühte sich darum, die Kosten zu senken”In dem von Sanktionsfrei geschilderten Fall ist nämlich, laut Sozi Simon, deutlich, dass die Betroffene sich bemühte, die Kosten zu senken: “Es sind Bemühungen erkennbar. Wenn in der Kostensenkungsaufforderung aber nicht klar vorgegeben war, wie diese auszusehen haben, dann sollten diese ausgereicht haben. Für die Zukunft klare Vorgaben zu machen ist aber nachvollziehbar.”
Wie sind die Kostensenkungen gesetzlich begründet?Nach Paragraf 22 Absatz 1 Satz 1 des Sozialgesetzbuches II (Bürgergeld) heißt es, dass die Jobcenter Unterkunft und Heizung zahlen, wenn diese “angemessen” sind. Diese “Angemessenheit” öffnet den Jobcentern reichlich Spielraum.
Wie läuft der vorgeschriebene Prozess?Übersteigen die Bedarfe der Unterkunft eine definierte Mietobergrenze, dann können Jobcenter beziehungsweise Sozialämter (bei SGB XII) die Leistungsberechtigten wegen unangemessener Unterkunftskosten anhören.
Was muss das Jobcenter erklären?Bei dieser Anhörung muss das Jobcenter über die als angemessen geltenden Kosten für die Unterkunft informieren und darüber aufklären, welche Konsequenzen drohen, wenn die Kosten nicht gesenkt werden / die Leistungsberechtigten nicht an der Kostensenkung mitarbeiten. In der Regel folgt die Aufforderung, die Kosten innerhalb von sechs Monaten zu senken.
Lesen Sie auch:
– Bürgergeld: Schadensersatzzahlungen sind kein Einkommen
Nach der Anhörung erfolgt dann ein Bescheid, dass das Jobcenter die Unterkunft in Zukunft nur noch in angemessener Höhe bezahlt. Die Zeitschrift Sozialrecht informiert: “Aus dem Schreiben muss hervorgehen, in welcher Höhe Unterkunftskosten in der Regel anerkannt werden. Hierbei muss deutlich werden, dass einzelfallbezogene Gründe auch höhere Unterkunftsbedarfe rechtfertigen können.
Zweitens: Es muss klar werden, ab wann mit der Absenkung der berücksichtigten Unterkunftsbedarfe auf angemessene Unterkunftsbedarfe zu rechnen ist.”
Eine günstigere Wohnung muss vorhanden seinWenn das Jobcenter / die Kommune eine Mietobergrenze definiert, dann muss es entsprechende Unterkünfte vor Ort geben, und diese müssen für Bürgergeld-Bezieher zugänglich sein. Ist dies nicht der Fall, dann kann eine Miete über der “Angemessenheit” berechtigt sein.
Das Jobcenter muss, streng genommen, den Nachweis erbringen, dass es verfügbare Wohnungen, die unter der gesetzten Mietobergrenze liegen, vor Ort für die Betroffenen gibt.
Bundessozialgericht: Aufklärung und Warnung seitens des JobcentersDas Bundessozialgericht stellte klar, dass Aufforderungen des Jobcenters über Kostensenkung der Aufklärung und Warnung dienen. Werden Bürgergeld-Bezieher nicht hinreichend informiert über die gesetzte “Angemessenheit”, darf das Jobcenter nicht von ihnen verlangen, die Kosten zu senken, sondern muss die reale Miete übernehmen.
“Absenkung der Mietkosten”Ist die Frist von sechs Monaten verstrichen, die Betroffenen haben keine Kosten gesenkt, auch keine günstigere Wohnung gefunden und auch keinen Nachweis erbracht, dass sie sich darum bemühten, dann senkt das Jobcenter die Mietübernahmen auf die Mietobergrenze.
Was können Betroffene tun?Entscheidend für Leistungsberechtigte ist erstens, dass sie sich bemühen, die Kosten zu senken und / oder eine “angemessene” Unterkunft zu finden, und zweitens, dass sie dies gegenüber der Behörde auch nachweisen.
Jede Bewerbung für eine freie Wohnung, jede Nachfrage, jede Suchanzeige, jedes Vorsprechen bei einem Vermieter sollten Sie unbedingt dokumentieren. Eine festgelegte Mindestanzahl an Nachweisen gibt es dabei nicht.
Gerichtsfest ist allerdings: Um einen vom Jobcenter zur Kostensenkung geforderten Umzug als unmöglich anzusehen, reicht es nicht, sich bei Wohnungsbaugesellschaften lediglich als wohnungssuchend zu melden. So urteilte das Landessozialgericht Hessen. (Aktenzeichen: L 9 AS 138/19)
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EU: Integration of SDF paves the way for enhancing Syria’s stability and prosperity
Brussels, SANA-European Union welcomed the agreement to integrate the Syrian Democratic Forces (SDF) into the institutions of the Syrian Arab Republic, describing it as paving the way for increasing stability and achieving a better future for Syrians.
In a statement on its website, the EU affirmed its readiness to provide Syria with the necessary support to implement the agreement’s provisions, noting that the national dialogue, which began at the end of February, must lead to the fulfillment of the aspirations of all components of Syrian society.
The Union considered the Comprehensive transitional justice in particular is essential on the path to reconciliation and to building a peaceful Syria and an inclusive political transition.
Regarding the EU’s recent suspension of some of the sanctions imposed on Syria, the EU stated that it is considering suspending further sanctions, reiterating its call for respect for Syria’s sovereignty, unity and territorial integrity.
The European Union also called for the continuation of humanitarian aid deliveries to Syria and put an end to violence across the country, warning against any attempts by foreign actors to manipulate information to incite further violence and instability.
Fedaa
Wohlgenährt, aber voller Hass: Warum eine somalische Judenhasserin natürlich nicht abgeschoben wird
Hamburg ist immer eine Reise wert, doch den eigentlichen “Zauber” verleiht der Stadt nicht etwa der Jungfernstieg (der laut Melanie Amann jenseits rechter Aufbauschungen einer rein “anekdotischen Evidenz” ja völlig sicher ist, was vermutlich ausschließlich für Melanie Amann gilt). Es ist auch nicht der beeindruckende Hafen mit den atemberaubend großen Kreuzfahrtschiffen, die viel größer sind […]
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Als die Posaunen ertönten
Süddeutsche Zeitung: Rumänien: Verfassungsgericht bestätigt Ausschluss Georgescus von Präsidentenwahl
MH holds a workshop with members of the World Health Organization and UNICEF
Damascus, SANA- Ministry of Health (MH) held Wednesday, a workshop on strengthening and enhancing the health system in Syria, with participation of several members of the joint WHO-UNICEF health and safety mission from regional and country offices.
Director of Planning and International Cooperation at the Health Ministry, Dr. Zuhair Qarrat, reviewed the most prominent challenges facing the health sector left behind by the former regime, including the destruction of health facilities and the shortage of medical personnel and supplies.
Qarrat said that the Ministry continued to work to build an integrated health system to improve mental and physical health.
In turn, Dr. Alvaro Alonso, WHO UK advisor, clarified the importance of the workshop in developing a vision for the health system that would achieve the Ministry’s vision over the next 10 to 15 years, agreeing to review and unify the health services system to strengthen the health system, and defining the roles and responsibilities of the WHO and UNICEF in supporting this process.
Dr.Sowmya Kadandale, Regional Health Advisor for UNICEF in the Middle East and North Africa, pointed out how to develop a high-quality and resilient primary health care system.
The participants in the workshop emphasized the need to contribute to the development of the health system in Syria by activating the work of health regions and centers and improving the quality of services provided through the implementation of the Integrated Health Region System, which provides health services to all members of society through health centers, specialized clinics, mobile teams and mobile clinics.
They also, highlighted the need to provide distinguished, high-quality health services at the level of primary health care programs, including meeting the health needs of the local community through the home visit system.
Fedaa
Bürgergeld: Alle zwei Wochen Hausbesuch vom Jobcenter?
Im Internet geht ein TikTok-Video viral, nach dem eine Gesetzesreform jetzt zu regelmäßigen Kontrollbesuchen der Jobcenter-Mitarbeiter bei Leistungsberechtigten kommt. Unterfüttert wird das Ganze mit der Erzählung von angeblichen „Arbeitsverweigerern“, gegen die solche Kontrollen vorgesehen seien.
Gibt es eine solche Gesetzesänderung? Kommt es zu diesen häufigen Kontrollbesuchen? Wir klären auf.
Reform des Sozialgesetzbuches II?In dem Video wird behauptet, eine Reform des Paragrafen 7 des Sozialgesetzbuches II sei wegen angeblich verbreiteten Betrugs in Bedarfsgemeinschaften eingeführt worden. Ab Juni 2025 würden deshalb bei Bürgergeld-Beziehern zweimal pro Monat Kontrollen durch Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit durchgeführt.
Wer sich dem verweigere, dem würden die Bürgergeld-Leistungen gekürzt.
Was ist dran an der Behauptung?Stimmt diese Behauptung. Kurz und knapp: Nein, es gibt keine solche Gesetzesänderung, die zweimal pro Monat Kontrollen vorsieht für jeden, der Bürgergeld bezieht. Der zitierte Paragraf definiert lediglich, wer leistungsberechtigt im Sinne des Bürgergeldes ist.
Ständige Kontrollen sind unmöglichWeder planen die Jobcenter solche flächendeckenden Kontrollbesuche, noch sind diese überhaupt praktisch möglich. Die Mitarbeiter dieser Behörden sind bereits mit den gegenwärtigen Aufgaben chronisch überfordert.
Jobcenter klagen über Personalmangel, fehlende Ressourcen und unzureichende Finanzierung von Projekten.
Die behaupteten Kontrollen würden bedeuten, zweimal pro Monat fast drei Millionen Haushalte daraufhin zu untersuchen, ob die Betroffenen falsche Angaben für den Leistungsanspruch gemacht hätten. Das können Jobcenter schlichtweg nicht leisten.
Nur bei begründetem VerdachtNur bei begründetem Verdacht, wenn ein Sachverhalt nicht anders geklärt werden kann, sind Hausbesuche durch den Außendienst des Jobcenters erlaubt. Auch dann dürfen diese Mitarbeiter die Wohnung nur mit Zustimmung des dort wohnenden Leistungsempfängers betreten.
Wenn dieser den Zutritt verbietet und außerdem nicht den Sachverhalt aufklärt, kann das Jobcenter allerdings Sanktionen wegen fehlender Mitwirkung verhängen.
Lüge oder Unwissen?Es sei dahingestellt, ob die Macher des TikTok-Videos diesen realen Hintergrund bewusst mit Märchen aufgebläht haben oder es tatsächlich nicht besser wussten.
Möglich ist beides. Gerade bei TikTok spekulieren Verbreiter solcher Hirngespinste vermutlich, dass die meisten Zuschauer sich die vermeintlichen Quellen überhaupt nicht im Original ansehen, also nicht selbst prüfen, was denn im genannten Paragrafen des Sozialgesetzes steht.
Wozu dienen solche Fehlinformationen?Mythen, Märchen und Lügen über das Bürgergeld und vor allem über Leistungsberechtigte sind inflationär. Politiker der AfD, CDU/ CSU und FDP verbreiten sie ebenso wie einschlägige Blogs im Internet, Fakes auf Social Media, und ganz besonders auch auf TikTok.
Diese Machwerke dienen in aller Regel als Propaganda. Leistungsberechtigte werden als Betrüger dargestellt, die sich mit falschen Angaben Sozialleistungen erschleichen, sie werden massenhaft als Arbeitsverweigerer dargestellt (obwohl nur ein winziger Bruchteil tatsächlich angebotene Stellen ablehnt, während die allermeisten verzweifelt nach einer Erwerbsbeschäftigung suchen).
Solche Videos haben also überhaupt kein Interesse daran, über Realitäten zu informieren. Vielmehr betreiben sie Hetze, sie diffamieren Hilfebedürftige mit dem Ziel, diesen auch noch die nötigsten Mittel zum Leben zu nehmen.
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KCK: Nur der gemeinsame Kampf der Völker führt zum Erfolg
Anlässlich des Jahrestags der Massaker in Gazi und Qamişlo gedenkt der Ko-Vorstand der Gemeinschaft der Gesellschaften Kurdistans (KCK) in einer Erklärung der Ermordeten und betont, dass nur der gemeinsame Kampf der Völker gegen faschistische Regime zum Erfolg führen kann.
„Dreißig Jahre sind seit dem Massaker von Gazi 1995 und einundzwanzig Jahre seit dem Massaker von Qamişlo im Jahr 2004 vergangen. Beide haben sich tief in das Gedächtnis unserer Völker eingeprägt. Anlässlich dieser Jahrestage verurteilen wir erneut diese unmenschlichen Massaker und gedenken mit Respekt und Dankbarkeit all jener, die ihr Leben für die Revolution und die Demokratie gegeben haben“, heißt es hierzu in der Veröffentlichung.
Schlag gegen die Geschwisterlichkeit der Völker
Die KCK betont, dass die Massaker von zwei Staaten verübt wurden, die einer faschistischen Mentalität folgten und ihre paramilitärischen Kräfte aus Angst vor einem gemeinsamen Kampf der Völker gegen diese einsetzten. So sei das Gazi-Massaker, das am 12. März 1995 im Istanbuler Stadtteil Gazi gegen die alevitischen Bevölkerung von der Polizei durchgeführt wurde, ein Angriff auf die Annäherung zwischen dem sich entwickelnden revolutionären Kampf in Kurdistan und der demokratischen sozialistischen Bewegung in der Türkei sowie dem alevitischen Volk gewesen. In Qamişlo, wo das Baath-Regime am 12. März 2004 bei einem Fußballspiel im Stadion ein Massaker gegen Kurd:innen verübte, sei die Geschwisterlichkeit und das gemeinsame Leben des kurdischen und arabischen Volkes angegriffen worden.
Solidarität und Revolution als Antwort auf Massaker
Diese Angriffe haben ihr Ziel der Zerschlagung der Geschwisterlichkeit nach KCK-Analyse jedoch nicht erreichen können. Das Ideal des freien und gleichberechtigten Zusammenlebens würde von den Völkern nach wie vor angestrebt werden und die Werte, die dieser Kampf bereits geschaffen habe, vereitelten solche Angriffe.
„Sowohl die sich entwickelnde Solidarität und gemeinsame Kampfstrategie unter den Völkern der Türkei als auch die Revolution von Rojava und das demokratische System von Nord- und Ostsyrien sind historische Ergebnisse davon. Diese historischen Entwicklungen waren die angemessenste Antwort auf die Massaker“, so die Bewertung des Ko-Vorsitzes der KCK.
Massaker an kulturellen und religiösen Minderheiten auch heute noch Realität
Die KCK warnt davor, dass die Mentalität, die den Massakern von damals zugrunde lag, auch heute noch nicht überwunden worden sei. Im Gegenteil sei diese Mentalität der Massaker durch verschiedene Bemühungen aufrecht erhalten worden und habe den Weg für neues Blutvergießen geebnet. Der Ko-Vorstand verurteilt die Massaker der letzten Tage an der alawitischen Bevölkerung in der Küstenregion Syriens:
„Selbst in diesem Augenblick, in dem wir der Opfer gedenken, werden neue Massaker verübt. Wir sind mit der Realität eines Massakers an der alawitischen Bevölkerung in Syrien konfrontiert, das immer noch andauert. Wir erklären erneut, dass wir dieses Massaker an den Alawit:innen aufs Schärfste verurteilen.“
Das Statement schließt mit einem Aufruf an die Völker. Die Massaker könnten nur beendet werden, wenn die Völker sich zusammenschließen und einen gemeinsamen Kampf gegen die faschistische Mentalität und die Ziele derjenigen Kräfte führen, die eben diesen Zusammenschluss der Völker fürchteten und ein gleichberechtigtes Leben verhindern wollten.
Der 12. März in Gazi und Qamişlo
Am 12. März jähren sich die Massaker von Istanbul-Gazi 1999 und von Qamişlo 2004. Das Massaker von Gazi im gleichnamigen Bezirk Istanbuls und dem gegenüberliegenden Ümraniye dauerte vom 12. bis 15. März 1995 an und richtete sich gegen die alevitische Bevölkerung. Bei den Angriffen durch staatliche und parastaatliche Kräfte wurden mindestens 20 Menschen ermordet und weit über 300 verletzt. Die Täter genießen noch immer Straffreiheit.
Am 12. März 2004 organisierte das syrische Baath-Regime im Anschluss an ein Fußballspiel in Qamişlo Auseinandersetzungen. Hierbei wurden 32 kurdische Menschen getötet. Nach diesem Massaker brach ein Aufstand aus, der ganz Rojava erfasste und sich sogar bis Aleppo und Damaskus ausbreitete. Er gilt als erster Massenaufstand in Rojava und stellt eine Initialzündung für die spätere Revolution dar.
Foto: Symbolbild
https://anfdeutsch.com/rojava-syrien/12-marz-2004-aufstand-von-qamislo-45559 https://anfdeutsch.com/menschenrechte/gfbv-sieht-hinweise-fur-volkermord-an-alawitischer-gemeinschaft-45544
UN welcomes agreement between Syrian government, SDF
New York, SANA- Stéphane Dujarric, Spokesman for the Secretary-General of the United Nations, welcomed the agreement to integrate Syrian Democratic Forces into institutions of the Syrian Arab Republic.
“the cross-border aid delivery into Syria is still ongoing, as part of ongoing efforts with UN partners to mobilize support for those in need,’ Dujarric said at the daily briefing, as reported on the UN website.
In the same context, Dujarric noted the international organization’s welcome of Syria’s formation of an independent national Fact-finding committee to investigate the events of the Syrian coast.
Fedaa
Steueroase Sachsenwald: Wir haben Bismarck schon wieder verklagt
Wer Steuern kassiert, muss auch darüber Auskunft geben – doch davon will Gregor Graf von Bismarck, Ururenkel des Eisernen Kanzlers, nichts wissen. Deshalb haben wir ihn verklagt. Bereits zum zweiten Mal.
Eine einsame Waldhütte als Sitz millionenschwerer Firmen und ein Mitglied der berühmten Familie von Bismarck, das in seinem Privatwald Steuern kassiert – gemeinsam mit dem ZDF Magazin Royale haben wir im Herbst 2024 die absurdeste Steueroase Deutschlands aufgedeckt: Gregor von Bismarcks Hütte im Sachsenwald.
Seit wir unsere Recherche veröffentlicht haben ermittelt die Steuerfahndung, Politiker haben Strafanzeige gegen Bismarck und alle beteiligten Firmen gestellt und der schleswig-holsteinische Landtag hat bereits einstimmig beschlossen, das auf Gesetzen aus der Kaiserzeit basierende Steuerprivileg der Bismarcks abzuschaffen. Doch das volle Ausmaß der absurden Steueroase mitten im norddeutschen Mischwald ist noch immer nicht vollständig klar. Vor allem, weil Gregor von Bismarck sich weigert, den Transparenzpflichten nachzukommen, die es gesetzlich mit sich bringt, wenn man seine eigenen Steuern kassiert. Deshalb haben wir ihn erneut verklagt. Denn wir wollen lückenlos aufklären, wie sich Bismarck unter den Augen der Behörden eine eigene Steueroase aufbauen konnte.
Dutzende Firmen in einer kleinen WaldhütteKnapp 2,3 Millionen Euro hat Gregor von Bismarck zwischen 2017 und 2023 an Gewerbesteuer eingenommen. Es ist Geld, das eigentlich in die öffentlichen Kassen fließen und von einer demokratisch legitimierten Gemeindeverwaltung zum Wohle aller verwendet werden sollte. Doch aufgrund einer absurden Sonderregelung zahlen dutzende zum Teil millionenschwere Firmen in Norddeutschland ihre Gewerbesteuern nicht in öffentliche Kassen, sondern an den Enkel des Reichsgründers Otto von Bismarck. Der Grund: Die Firmen haben ihren offiziellen Sitz in einer kleinen Holzhütte im Sachsenwald unweit von Hamburg. Der Wald ist seit mehr als einem Jahrhundert größtenteils im Privatbesitz der Familie von Bismarck – und ist bis heute ein gemeindefreies Gebiet. Dort gelten Gesetze, die ihre Wurzeln in der Zeit des Kaiserreichs haben. Das heißt: Statt einer demokratisch gewählten Gemeindevertretung übernimmt hier der Gutsbesitzer alle Rechte und Pflichten einer Gemeinde. Dazu zählt auch, die Gewerbesteuer zu kassieren, die im Sachsenwald seit Jahrzehnten sehr niedrig ist.
In den letzten Jahren hatte sich eine zweistellige Anzahl an Tochterfirmen milliardenschwerer Hamburger Unternehmen in dieser Waldhütte Bismarcks angesiedelt. Dort mussten sie nur rund halb so viel Steuern zahlen wie im wenige Kilometer entfernten Hamburg. Unsere Recherchen mit dem ZDF Magazin Royale zeigten, dass monatelang kaum Menschen an der Hütte vorbeikamen. Briefe mit Trackern an die Firmen in der Hütte gingen stattdessen an die Zentralen in Hamburg.
„Ich denke, jeder, der das gesehen hat, kann sich vorstellen, dass ich doch so leicht gewisse Zweifel habe, dass dort über 20 Betriebsstätten angesiedelt sein sollen“, kommentierte die FDP-Abgeordnete Annabell Krämer dies in einer Landtagsdebatte nach Veröffentlichung unserer Recherchen.
Keine Umlage gezahlt: Landkreis fordert 700.000 EuroAm 20. November 2024 beschloss der Schleswig-Holsteinische Landtag einstimmig, den Sonderstatus des Sachsenwalds abzuschaffen und dem überholten Steuerprivileg der Bismarcks ein Ende zu setzen. Mehrere Abgeordnete betonten nachdrücklich, dass darüber hinaus der gesamte Komplex um die Steueroase im Sachsenwald lückenlos aufgeklärt werden müsse. Doch ein Ende ist bisher nicht nicht in Sicht. Im Januar berichtete der Spiegel, dass Gregor von Bismarck in seiner Rolle als Gutsbesitzer des Sachsenwalds auch zu Unrecht Geld aus dem kommunalen Finanzausgleich erhalten hatte. Rund 130.000 Euro überwies ihm das Land für die Jahre 2021 bis 2023, weil Waldwege irrtümlich als Gemeindestraßen berechnet wurden. Und obwohl Gregor von Bismarck das Geld nicht zusteht, darf er es behalten, weil der Fehler erst zu spät aufgefallen ist.
Der zuständige Landkreis Herzogtum Lauenburg prüft seit Monaten, ob Bismarck gegen Baurecht verstoßen hat, indem er die alte Jagdhütte fernab der Zivilisation als Bürofläche vermietete. Zudem hat der Landkreis zwischenzeitlich festgestellt, dass der Sachsenwald zwar die Gewerbesteuer kassiert, die entsprechende Umlage aber nicht an den Kreis abgeführt hat. Mehr als 700.000 Euro fordert der Landkreis daher nun von Bismarck. Das bestätigte uns ein Behördensprecher.
Bismarck schweigt eisernUm ein möglichst vollständiges Bild der Steueroase Sachsenwald zu bekommen, haben wir in den letzten Monaten zahlreiche Anträge nach dem Schleswig-Holsteinischen Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gestellt – beim Gutsbesitzer Gregor von Bismarck. Denn wer wie eine Gemeinde Steuern kassiert, muss auch wie eine Gemeinde Auskunft über sein Handeln geben. Wir wollen etwa wissen, in welcher Weise die eingenommene Gewerbesteuer für die Wiederaufforstung oder Instandhaltung der Wege im Sachsenwald verwendet wurde, und haben entsprechende Unterlagen und Belege angefordert. Gregor von Bismarck hatte immer wieder öffentlich erklärt, dass die eingenommene Steuer „vollständig“ für diese Zwecke verwendet worden sei. Außerdem haben wir den gesamten Schriftverkehr von Bismarcks Forstgutsbezirk Sachsenwald mit zahlreichen Behörden angefordert. Wir wollen wissen, welche Behörde zu welchem Zeitpunkt welchen Wissensstand über den Sachsenwald hatte – und welchen Anteil Bismarck selbst daran trägt.
Doch bisher schweigt Gregor von Bismarck eisern. Trotz mehrfacher Erinnerung blieben unsere IFG-Anfragen an den Forstgutsbezirk Sachsenwald auch nach mehr als drei Monaten unbeantwortet. Daher haben wir den Forstgutsbezirk Sachsenwald jetzt wegen Untätigkeit verklagt. Auch wenn das Ende von Bismarcks Sonderstatus bereits beschlossen ist und die Steueroase im Sachsenwald bald Geschichte sein wird, hat die Aufklärung gerade erst begonnen.
→ Zur Recherche über die absurdeste Steueroase Deutschlands
von Aiko Kempen
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6 Monate früher in Rente gehen
Die Aussicht, einige Monate oder sogar Jahre vor dem eigentlichen Rentenbeginn aus dem Berufsleben auszuscheiden, klingt für viele verlockend. Tatsächlich ist es so, dass sich die Arbeitslosigkeit als Übergang in den Ruhestand in bestimmten Fällen finanziell lohnen kann, wie der Sozialrechtsexperte Dr. Utz Anhalt bestätigt.
Doch wie genau funktioniert dieses Modell, und welche Chancen, aber auch Risiken, sind damit verbunden? Um diese Fragen zu klären, lohnt ein genauer Blick auf die gesetzlichen Rahmenbedingungen, die Höhe des Arbeitslosengeldes (ALG) und die unterschiedlichen Auswirkungen auf die spätere Rentenhöhe.
Früher in Rente? Geht das so leicht?Die Regelaltersgrenze hat sich in den vergangenen Jahren schrittweise nach hinten verschoben. Aber es gibt die Möglichkeit, mit Abschlägen oder unter bestimmten Voraussetzungen schon früher aus dem Berufsleben auszuscheiden. Hier kommt das Thema Arbeitslosengeld 1 ins Spiel, denn unter bestimmten Bedingungen lässt sich der Beginn der Rente mit einer maximal zweijährigen Phase der Arbeitslosigkeit verknüpfen.
Wie funktioniert Arbeitslosengeld 1 kurz vor der Rente?Die Voraussetzungen für den Bezug des Arbeitslosengeldes 1 sind klar geregelt. Wer mindestens 58 Jahre alt ist und in den vergangenen vier Jahren insgesamt 48 Monate in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis stand, erhält – sofern keine Sperrzeit aufgrund eigener Kündigung oder anderer Gründe hinzukommt – bis zu 24 Monate lang Arbeitslosengeld 1.
Damit kann die Zeit bis zum offiziellen Renteneintritt überbrückt werden. “Wichtig ist, dass die Höhe des ALG 1 von den letzten zwölf Monaten des Nettogehalts abhängt, meist etwa 60 Prozent des vorherigen Nettoverdienstes beträgt und weitere Einkommens- oder Vermögensverhältnisse nicht berücksichtigt werden. Für Personen mit Kindern steigt dieser Satz oft auf rund 67 Prozent”, mahnt Dr. Utz Anhalt, Sozialrechtsexperte von “Gegen-Hartz.de”.
Diese Regelung führt in manchen Fällen dazu, dass das Arbeitslosengeld 1 sogar höher ausfällt als die reguläre Rente. “Insbesondere bei Menschen, die in den letzten Jahren vor Renteneintritt ein gutes Gehalt erzielen, kann das ALG 1 als Zwischenschritt attraktiver sein, als direkt in Rente zu gehen – vor allem wenn diese Rente nach einer langen Versicherungsbiografie niedriger ausfällt, als man erwarten würde”, so Anhalt.
Wann lohnt sich die Arbeitslosigkeit für den Rentenverlauf?Neben der Höhe des Arbeitslosengeldes spielt noch ein weiterer Punkt eine Rolle: Während des Bezugs von Arbeitslosengeld 1 werden Sozialversicherungsbeiträge durch die Agentur für Arbeit entrichtet.
Bis zu zwei Jahre vor dem regulären Renteneintritt kann diese Zeit daher auf die Versicherungsjahre angerechnet werden. Wer beispielsweise noch die letzten nötigen Monate benötigt, um auf 35 oder 45 Beitragsjahre zu kommen und damit früher abschlagsfrei oder zumindest mit geringeren Abzügen in Rente gehen kann, kann von dieser Regelung profitieren.
Allerdings gibt es Einschränkungen: “Ab zwei Jahre vor dem offiziellen Rentenbeginn werden die Zeiten der Arbeitslosigkeit nur noch dann angerechnet, wenn die Arbeitslosigkeit auf eine Insolvenz oder eine Betriebsaufgabe beim Arbeitgeber zurückzuführen ist. Für andere Fälle entfällt ab diesem Zeitraum die Möglichkeit, die Versicherungszeiten weiter anzurechnen”, sagt der Experte.
Warum kann sich das Modell „Arbeitslosigkeit statt Rente“ rentieren?Wer früher in Rente gehen möchte, muss meist Abschläge hinnehmen. Abhängig vom Geburtsjahr sind bis zu 3,6 Prozent pro Jahr des vorzeitigen Renteneintritts üblich – und das ein Leben lang. Geht man zum Beispiel mit 63 Jahren anstelle von 65 oder 66 in Rente, führt das zu entsprechenden Rentenkürzungen.
Meldet man sich jedoch zwei Jahre vor dem geplanten Rentenbeginn arbeitslos, lassen sich die „verlorenen“ Jahre unter Umständen so überbrücken, dass keine dauerhaften Kürzungen anfallen.
Zudem steigt bei einem höher angesetzten Vergleichsnettogehalt oft das Arbeitslosengeld über den Betrag der berechneten Rente. Wer also beispielsweise kurz vor seinem 63. Geburtstag mit gutem Gehalt ausscheidet und ALG 1 bezieht, bekommt häufig mehr als die eigentlich früh beginnende Rentenzahlung. Erst wenn das Rentenalter erreicht ist oder die Grenze zur abschlagsfreien Rente (beispielsweise nach 45 Jahren) näher rückt, lohnt es sich, den Rentenantrag zu stellen.
Welche Risiken und Nachteile gibt es?Obwohl das Modell verlockend erscheint, gibt es wichtige Punkte zu bedenken. Wer direkt selbst kündigt, riskiert eine Sperrzeit von derzeit drei Monaten. In dieser Zeit läuft nicht nur kein Arbeitslosengeld, sondern auch die Gesamtbezugsdauer kann sich dadurch um diese drei Monate verkürzen. Man muss also ausreichend finanzielle Rücklagen für diese Phase haben.
Außerdem zahlen Arbeitnehmer während ihres Berufslebens Rentenbeiträge auf Basis von 100 Prozent des Gehalts. Bei Arbeitslosigkeit übernimmt die Agentur für Arbeit zwar weiterhin Beitragszahlungen, aber nur auf Basis von 80 Prozent eines fiktiven Gehalts. Das verringert die späteren Rentenansprüche.
Außerdem kann es unangenehm sein, sich während der Arbeitslosigkeit regelmäßig mit der Agentur für Arbeit auseinandersetzen zu müssen, Terminpflichten einzuhalten und verfügbar zu sein. Rentnerinnen und Rentner bleiben hingegen in dieser Hinsicht deutlich unabhängiger.
Darüber hinaus spielt für viele Betroffene das Thema Abfindung eine Rolle. Wird man gekündigt oder einigt sich per Aufhebungsvertrag mit dem Arbeitgeber, ist oft ein finanzieller Ausgleich in Sicht.
“Dieser kann jedoch zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld führen, wenn er als Umgehung einer ordentlichen Kündigungsfrist gewertet wird”, sagt der Arbeitsrechtler und Jurist Christian Schulze gegenüber unserer Redaktion.
“Andererseits kann die Abfindung auch eingesetzt werden, um mögliche Rentenabschläge durch Sonderzahlungen an die Rentenkasse auszugleichen und so die spätere Rente zu erhöhen. Dieser Schritt kann sich, je nach individueller Steuerlast, positiv auf die Einkommenssituation auswirken, sollte aber gut durchgerechnet werden”, sagt Anhalt hingegen.
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Wer die verschiedenen Möglichkeiten zwischen Arbeitslosigkeit und frühzeitigem Renteneintritt ausloten möchte, benötigt vor allem einen Überblick über die eigenen Rentenansprüche. Auf dem jährlichen Rentenbescheid, den die Deutsche Rentenversicherung verschickt, finden sich erste Anhaltspunkte über die zu erwartenden Zahlungen bei regulärem und frühzeitigem Renteneintritt.
Um konkret zu entscheiden, ob sich eine Phase der Arbeitslosigkeit lohnt, kann ein Online-Rechner der Bundesagentur für Arbeit hilfreich sein, der eine grobe Schätzung des künftigen ALG-1-Anspruchs liefert.
Kombiniert mit der Kenntnis über Rentenabschläge oder Bonuszeiten lassen sich erste Faustformeln aufstellen. Idealerweise sollte man zudem eine persönliche Rentenberatung bei der Deutschen Rentenversicherung in Anspruch nehmen und den individuellen Fall detailliert prüfen lassen. Auch die Bundesagentur für Arbeit und Sozialverbände sind gute Anlaufstellen, um umfassende Informationen zu erhalten und Fehler bei der Antragstellung zu vermeiden.
Sinnvoll oder nicht?Die Option, kurz vor dem Ruhestand arbeitslos zu werden und damit die eigene Rente zu optimieren, ist keineswegs ein „moralisch fragwürdiger Trick“. Es handelt sich vielmehr um eine legale Gestaltungsvariante innerhalb der bestehenden Gesetzgebung. Unter bestimmten Umständen kann Arbeitslosigkeit vor der Rente tatsächlich sinnvoll sein, um Abschläge zu vermeiden und gleichzeitig finanziell von einem relativ hohen ALG-1-Satz zu profitieren.
Allerdings sollte niemand vorschnell den eigenen Arbeitsplatz aufgeben, ohne die möglichen Risiken wie Sperrzeiten, niedriger ausfallende Rentenansprüche oder die Abhängigkeit von Behördenterminen zu beachten. Eine sorgfältige Abwägung der Vor- und Nachteile ist entscheidend. Um das Beste aus der jeweiligen Lebenssituation herauszuholen, empfiehlt sich eine professionelle Beratung durch die Rentenversicherung und die Agentur für Arbeit.
Wer dieses Vorgehen sauber plant und auf die Details achtet, kann einen reibungsloseren Übergang in den Ruhestand gestalten – womöglich mit sechs Monaten oder sogar zwei Jahren Vorsprung auf die reguläre Altersgrenze.
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Pedersen welcomes agreement to integrate SDF into Syrian state institutions
New York, SANA-UN Special Envoy for Syria Geir Pedersen welcomed the agreement to integrate the Syrian Democratic Forces (SDF) into Syrian state institutions, expressing his hope that this agreement will support a “broader, more credible, and more inclusive political transition process.”
On his X account, Pedersen called on key international actors, including the United States, Turkey and regional partners, to support Syrians by implementing a nationwide ceasefire and ensuring genuine settlements that consolidate peace and stability in northeastern Syria.
Fedaa
Hat genug von der einseitigen Mainstream-Propaganda: Österreichischer Kolumnist verlässt die „Kronen-Zeitung“
Nach sechs Jahren, in denen der politik- und gesellschaftskritische Unternehmer Dr. Klaus Woltron eine vielgelesene Kolumne in der österreichischen „Kronen-Zeitung“ geschrieben hatte, zog er nun die Reißleine – weil er mit der neuen redaktionellen Ausrichtung des Blattes nicht einverstanden ist. „Der Auslöser für meine Abstinenz in den letzten Wochen war eine Änderung in der Redaktion, […]
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Minijob mit der Rente: Mehr verdienen in 2025
Im Jahr 2025 stehen einige Änderungen im Bereich der Minijobs bevor, die auch Rentnerinnen und Rentner betreffen. Neben der Erhöhung der Verdienstgrenze gibt es spezielle Regelungen für die Kombination von Minijob und Rente, die von der Art der Rente abhängen.
Minijob mit Altersrente: Unbegrenzter HinzuverdienstBezieher von Altersrenten genießen den Vorteil, dass kein Hinzuverdienstlimit existiert. Das bedeutet, dass sie neben ihrer Altersrente unbegrenzt hinzuverdienen können, ohne dass sich dies auf die Höhe der Rentenzahlungen auswirkt. Diese Regelung macht einen Minijob für Altersrentner besonders attraktiv, da sie so gleichzeitig die volle Rente beziehen und ein zusätzliches Einkommen erzielen können.
Minijob mit Erwerbsminderungsrente: Spezielle HinzuverdienstgrenzenBei Renten wegen Erwerbsminderung gelten besondere Hinzuverdienstregelungen, die sich nach der Art der Erwerbsminderungsrente richten.
Teilweise Erwerbsminderungsrente:
Im Jahr 2024 liegt die jährliche Hinzuverdienstgrenze bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei mindestens 37.117,50 Euro. Ab 2025 ist eine Erhöhung auf 39.322,50 Euro geplant. Diese Grenze orientiert sich am höchsten Einkommen der letzten 15 Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung.
Volle Erwerbsminderungsrente:
Die Hinzuverdienstgrenze bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung wird anhand der monatlichen Bezugsgröße berechnet. Diese Bezugsgröße wird jährlich zum 1. Januar angepasst und leitet sich aus dem durchschnittlichen Einkommen aller gesetzlich Rentenversicherten ab. Aktuell liegt die jährliche Hinzuverdienstgrenze bei 18.558,75 Euro. Für das Jahr 2025 ist ein Anstieg auf 19.661,25 Euro vorgesehen.
Minijob und Hinzuverdienstgrenzen
Sowohl bei teilweiser als auch bei voller Erwerbsminderung ist ein Minijob mit Verdienstgrenze ohne Kürzung der Rente möglich. Bei einer kurzfristigen Beschäftigung müssen Rentnerinnen und Rentner die jeweiligen Hinzuverdienstgrenzen ihrer Rentenart im Blick behalten.
Minijob mit Hinterbliebenenrente: Freibeträge beachtenFür Hinterbliebenenrentner ist ein Hinzuverdienst durch einen Minijob in vielen Fällen möglich, ohne dass die Rente gekürzt wird. Allerdings kann es bei Hinterbliebenenrentnern, die zusätzlich zum Minijob eine eigene Rente (z. B. Altersrente) beziehen, schnell zu einer Überschreitung des festgelegten Freibetrags und somit zu einer Kürzung der Hinterbliebenenrente kommen.
Die aktuelle Hinzuverdienstgrenze liegt monatlich bei 1.038,05 Euro. Solange der Verdienst aus einem Minijob zusammen mit sonstigen Einkünften (z. B. Altersrente) unter diesem Freibetrag bleibt, hat dies keine Auswirkungen auf die Hinterbliebenenrente. Die nächste Erhöhung des Freibetrags ist für den 1. Juli 2025 geplant.
Zusatz für Familien:
Der Freibetrag erhöht sich zusätzlich für jedes Kind, das Anspruch auf eine Waisenrente hat.
Mehrere Minijobs im Ruhestand: Kombination und VerdienstgrenzeRentnerinnen und Rentner können auch mehrere Minijobs gleichzeitig ausüben, solange keine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung besteht. Wichtig ist dabei, die monatliche Verdienstgrenze von durchschnittlich 538 Euro in allen Minijobs zusammen nicht zu überschreiten. Liegt der Gesamtverdienst über dieser Grenze, werden alle Jobs versicherungspflichtig und gelten somit nicht mehr als Minijobs.
Zusatz für kurzfristige Beschäftigungen:
Zusätzlich zu einem Minijob mit Verdienstgrenze können Rentner auch eine kurzfristige Beschäftigung ausüben. Bei einem kurzfristigen Minijob spielt die Höhe des Verdienstes keine Rolle, die oben beschriebenen Hinzuverdienstgrenzen der jeweiligen Rentenarten müssen jedoch beachtet werden.
Neue Verdienstgrenze im Minijob 2025: Anpassung an den MindestlohnIm Jahr 2025 erhöht sich die Einkommensgrenze für Minijobs auf 556 Euro. Bisher lag diese Grenze bei 538 Euro. Diese Anpassung erfolgt aufgrund des ebenfalls steigenden Mindestlohns, der 2025 bei 12,82 Euro liegen wird.
Berechnung der Höchstgrenze:
Die Höchstgrenze für Minijobs wird anhand des Mindestlohns berechnet. Die Formel lautet: Mindestlohn multipliziert mit 130, geteilt durch drei. Das Ergebnis entspricht einem monatlichen Einkommen, das bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von zehn Stunden erzielt wird.
Bei einem Mindestlohn von 12,82 Euro ergibt diese Rechnung genau 555,53 Euro. Dieser Betrag wird auf 556 Euro aufgerundet.
Dynamische Anpassung an die Arbeitswelt:
Der Minijob soll grundsätzlich als eine geringfügige Beschäftigung mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von etwa zehn Stunden erhalten bleiben. Die zehn Stunden sind jedoch keine feste Vorgabe – manche Minijobber arbeiten auch zwölf Stunden pro Woche.
Umgekehrt verringert sich die Stundenzahl bei einem hohen Stundenlohn, damit die Gehaltsgrenze des Minijobs nicht überschritten wird. Maximal sind bis zu 48 Stunden pro Monat zulässig.
Auswirkungen der neuen VerdienstgrenzeArbeitnehmer, die derzeit knapp über der Minijob-Grenze verdienen und somit sozialversicherungspflichtig sind, könnten 2025 mit der neuen Regelung konfrontiert werden. Wer beispielsweise in seinem jetzigen Job 550 Euro pro Monat verdient, ist sozialversicherungspflichtig beschäftigt. 2025 würde diese Beschäftigung jedoch als geringfügig gelten. Wer weiterhin sozialversicherungspflichtig beschäftigt bleiben möchte, muss im nächsten Jahr sein monatliches Einkommen auf über 556 Euro erhöhen.
Vorteile eines MinijobsMinijobber zahlen auf ihr Einkommen keine Steuern und keine Abgaben bei der Einkommenssteuer. Das kann vorteilhaft sein, wenn man im Hauptberuf bereits hohe Steuern zahlen muss und zusätzlich noch ein paar Stunden pro Woche hinzuverdienen möchte.
Minijob und Selbstständigkeit: Kombination und AbgrenzungSelbstständige können keinen Minijob ausüben. Es ist jedoch möglich, im Haupt- oder Nebenberuf selbstständig tätig zu sein und gleichzeitig einen Minijob auszuüben. In der Praxis kann die Abgrenzung zwischen Selbstständigkeit und abhängiger Beschäftigung bei Minijobs manchmal schwierig sein.
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