«Der Staat ist eine Institution, die von Banden geführt wird, die aus Mördern, Plünderern und Dieben besteht, umgeben von willfährigen Handlangern, Propagandisten, Speichelleckern, Gaunern, Lügnern, Clowns, Scharlatanen, Blendern und nützlichen Idioten - eine Institution, die alles verdreckt und verdunkelt, was sie berührt.» (– Prof. Hans-Hermann Hoppe).
Sammlung von Newsfeeds
Syria, Jordan Cooperation Foiled Seven Drug-Smuggling Attempts Along Border
The anti-narcotics directorates of Syria and Jordan said Sunday that joint security cooperation between the two countries led to the foiling of seven drug-smuggling attempts across their shared border in recent weeks.
In a joint statement published on the Syrian Interior Ministry’s Telegram channel, both agencies said their coordinated field operations and exchange of intelligence information resulted in the seizure of about one million narcotic pills intended for smuggling and illegal distribution. Several suspects were also arrested, the statement said.
The cooperation helped dismantle organized criminal networks involved in drug trafficking that posed a direct threat to the security of both nations and the wider region, according to the statement.
Authorities in both countries described the results as a model of constructive bilateral cooperation and a reflection of their shared determination to confront cross-border security challenges. They pledged to continue joint operations and intensify efforts to track down anyone attempts to exploit the border for smuggling activities.
Both sides reaffirmed their commitment to continue joint efforts and to intensify coordination to pursue anyone attempting to exploit the border for smuggling activities, in order to protect communities and safeguard future generations from the dangers of narcotics.
The two agencies stressed that combating drug trafficking is not solely a security mission, but also a humanitarian and moral responsibility that requires enhanced regional and international cooperation and unified efforts to address this cross-border threat.
They reiterated their firm resolve to continue the fight against drugs with determination and persistence, to protect their nations and peoples from its dangers.
Amer Dhawa
BGH: Testarossa - Für die Annahme einer bösgläubigen Markenanmeldung ist eine Schädigungs- oder Behinderungsabsicht des Anmelders hinsichtlich Drittinteressen erforderlich
Wort zum Sonntag: Die einen wissen nicht, was sie tun – die anderen wissen es genau
Zu jung, zu naiv, zu blöde und ignorant, dafür narzisstisch bis auf die Knochen: Junge Europäer in Großbritannien, in Spanien, Griechenland, Italien und Deutschland kreischen nach globaler Intifada – ohne zu wissen, was das überhaupt bedeutet. All das endet in einer Kulturrevolution 2.0, die nicht nur jüdisches Leben in West-Europa bedroht und unmöglich macht, sondern […]
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Syrische Übergangsregierung streicht Minderheiten-Feiertage
Ein neues Feiertagsdekret der syrischen Übergangsregierung hat landesweit für Unmut gesorgt. Das Dekret lässt wichtige kulturelle und religiöse Feiertage der kurdischen, assyrischen und anderer Bevölkerungsgruppen unberücksichtigt. Kritiker:innen werfen der Übergangsregierung vor, damit die ausgrenzende Politik früherer Regierungen fortzuführen und die kulturelle Vielfalt des Landes zu missachten.
Konkret geht es um das am Sonntag veröffentlichte Dekret Nr. 188, das offizielle Feiertage festlegt. Nicht berücksichtigt wurden darin unter anderem Newroz, das kurdische Neujahrsfest am 21. März, das auch in Ländern wie Iran, Afghanistan und mehreren zentralasiatischen Staaten begangen wird und 2010 von der UNESCO als immaterielles Kulturerbe der Menschheit anerkannt wurde; Akitu, das Neujahrs- und Frühlingsfest der syrisch-aramäischen und chaldäischen Gemeinschaften, das jährlich am 1. April gefeiert wird und auf eine mehr als 6000-jährige Tradition in Mesopotamien zurückgeht; sowie das „Fest der Freude an Gott“ der religiösen Minderheit der Murshidiyya vom 25. bis 27. August.
Auch der „Märtyrertag“ am 6. Mai, der an 21 prominente arabische Nationalisten – darunter Schriftsteller, Journalisten, Juristen und Lehrer – erinnert, die im Jahr 1916 auf Anordnung des osmanischen Gouverneurs von Syrien Cemal Pascha in Damaskus und Beirut hingerichtet wurden, sowie der Weltlehrertag am 5. Oktober fanden keinen Eingang in die Liste der offiziellen Feiertage. Beobachter:innen werten das als Rückschritt für das gesellschaftliche Zusammenleben in Syrien.
„Ein Rückfall in zentralistische Politik“
Kritik kommt insbesondere aus den von der Demokratischen Selbstverwaltung von Nord- und Ostsyrien (DAANES) kontrollierten Gebieten des Landes. Dort gilt sowohl Newroz als auch Akitu seit Jahren als offizieller Feiertag. Vertreter:innen lokaler Institutionen äußerten sich enttäuscht und warnten, das Dekret sende ein negatives Signal an die vielfältigen Bevölkerungsgruppen Syriens.
„Diese Entscheidung ignoriert die Realität eines multiethnischen und multireligiösen Landes“, sagte ein Vertreter aus der Region. Der Ausschluss zentraler kultureller Feste werde als Versuch gewertet, „die kulturelle Identität und Präsenz dieser Gemeinschaften aus dem öffentlichen Bewusstsein zu drängen“.
Wiederholung früherer Ausgrenzungspolitik
Das neue Dekret erinnert auch an frühere Maßnahmen des ehemaligen syrischen Baath-Regimes, das über Jahrzehnte hinweg Feiertage wie Newroz ignoriert oder in ihrer Bedeutung umgedeutet hatte. So war etwa im Jahr 1988 der 21. März – Tag des Newroz-Festes – per Dekret offiziell als „Muttertag“ festgelegt worden, ohne den kurdischen Feiertag zu erwähnen. Nord- und Ostsyrien sieht im aktuellen Schritt der selbsternannten und von Islamisten der Dschihadistenallianz „Hayat Tahrir al-Sham“ (HTS) geführten Übergangsregierung eine bewusste Kontinuität dieser Politik. Regelungen, die kulturelle Rechte nicht respektieren, könnten „weder gerecht noch tragfähig“ sein, hieß es.
https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/feiern-zum-assyrischen-neujahrsfest-akitu-45787 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/newroz-feiern-in-nord-und-ostsyrien-45673 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/1-mai-wird-feiertag-in-nord-und-ostsyrien-41999
QSD melden über 70 Festnahmen bei Einsatz in Ain Issa
Die Demokratischen Kräfte Syriens (QSD) haben gemeinsam mit den Sicherheitskräften der Autonomieverwaltung (Asayîş) eine großangelegte Sicherheitsoperation gegen die Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) und die organisierte Kriminalität nahe der Kleinstadt Ain Issa durchgeführt. Nach Angaben der QSD wurden dabei 71 Personen festgenommen, darunter auch mutmaßliche IS-Zellen und Mitglieder krimineller Netzwerke.
Die Aktion fand demnach in der Ortschaft al-Hishah (ku. Hişê) und ihrer Umgebung, rund 15 Kilometer östlich des Stadtkerns von Ain Issa, statt. Beteiligt waren Sondereinheiten der QSD sowie Einsatzkräfte der Asayîş für innere Sicherheit und deren Anti-Terror-Einheit HAT. Ziel sei es gewesen, gewaltbereite Strukturen zu zerschlagen, die für Anschläge, bewaffnete Übergriffe, Raubüberfälle und Drogenhandel verantwortlich gemacht werden.
Video der QSD-Pressestelle zeigt Szenen der Operation in Ain Issa
Laut den QSD war die Operation Ergebnis umfangreicher nachrichtendienstlicher Vorarbeit und einer gezielten Beobachtung der Region. Bei den Einsätzen seien Waffen, Munition und Material sichergestellt worden, die mutmaßlich zur Vorbereitung oder Durchführung von Anschlägen verwendet wurden. Die Durchsuchungen hätten nach Angaben unter Berücksichtigung des Schutzes der Zivilbevölkerung stattgefunden.
Bevölkerung begrüßt Sicherheitsmaßnahmen
Das multiethnische Bündnis erklärte, der Einsatz habe breite Zustimmung in der lokalen Bevölkerung erfahren. „Anwohnerinnen und Anwohner haben die Operation als wichtigen Beitrag zur Stabilität der Region gewertet und ihre Unterstützung für die Sicherheitskräfte bekräftigt“, hieß es in der Mitteilung. Die QSD kündigten auch an, ihre Aufklärungs- und Sicherheitsaktivitäten fortzusetzen, um verbliebene IS-Zellen und Strukturen der organisierten Kriminalität weiter zu bekämpfen. „Unsere Arbeit wird andauern, um die Bevölkerung vor Terror und Verbrechen zu schützen.“
Strategisch wichtige Stadt
Die Kleinstadt Ain Issa befindet sich südlich der türkisch besetzten Region um Girê Spî (Tall Abyad) und ist als Verbindungsglied zwischen den Kantonen Firat und Cizîrê von strategischer Bedeutung. Seit 2019 befindet sich die an der wichtigen Verkehrsstraße M4 gelegene Stadt im Rahmen eines Zermürbungskrieges im Fadenkreuz der Türkei und ihrer islamistischen Milizen, Phasen mit hoher Intensität wechseln sich mit Phasen niedriger Intensität ab. Dutzende Dörfer in der Region sind durch die türkische Militärgewalt bereits zerstört und entvölkert worden. Darüber hinaus legten mehrere Luftoffensiven der Türkei in den letzten Jahren weite Teile der Infrastruktur Ain Issas in Schutt und Asche.
https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/ain-issa-ein-toter-nach-explosion-von-blindganger-46355 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/qsd-besatzungsangriffe-gegen-firat-kanton-dauern-an-45474 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/strassensanierung-bei-ain-issa-bauarbeiten-wieder-aufgenommen-46858
French Deputies Detained In Israel Declare Hunger Strike
Four French deputies who were detained by Israel after boarding a Gaza-bound flotilla have declared a hunger strike.
Member of the European Parliament and La France Insoumise member Manon Aubry told France Info today: “The detention conditions of the four deputies are harsh; they are held with more than ten people in one cell, and they have begun a hunger strike,” noting that the deputies are François Piquard and Marie Massombier in the French National Assembly, and Rima Hassan and Emma Forou in the European Parliament.
Aubry called on her country’s authorities to intervene to recover the French citizens detained by Israel because of their participation in the Resilience Flotilla, whose number amounts to 30 people.
Resilience Flotilla announced on Friday that the Israeli navy attacked all ships carrying humanitarian aid and volunteers, and a number of international activists on board were detained, and this assault was met with broad international and Arab condemnations.
Khadija/ Mazen
Inauguration of new civil defense center in al-Qadmus, Tartous Countryside
A Civil Defense Center was established Sunday in the city of al-Qadmus of Tartous Countryside.
Syrian Minister of Emergency and Disaster Management Raed al-Saleh inaugurated the new center that amid at enhancing rapid response capabilities to emergencies and disasters nationwide.
In September, a civil defense center was established in the city of Talkalakh, western Homs, to ensure swift response to urgent incidents
Hochwasser-Mythen auf dünnem Eis: Was Grönland den Modellierern gerade verraten hat
Die Hüter der „gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisse“ befinden sich erneut in einer unangenehmen Lage. Eine neue Studie in Nature Communications hat herausgefunden, dass die Eiskappe Grönlands still und leise den Regeln widerspricht, die Klimamodellierer für sie aufgestellt haben. Anstatt dass jeder Tropfen Schmelzwasser bergab fließt und die Küsten überschwemmt, wie wir seit Jahrzehnten gewarnt werden, versickert ein Großteil davon im porösen, nackten Eis, gefriert nachts wieder und erreicht niemals das Meer.
https://www.nature.com/articles/s41467-025-62281-0
Dies ist keine geringfügige Korrektur. Sie trifft den Kern der Prognosen, mit denen Schulkinder verängstigt, Volkswirtschaften umgestaltet und weitreichende technokratische Maßnahmen gerechtfertigt werden. Seit Jahren wird Grönland als der große Wendepunkt dargestellt. Laut der Studie gibt es jedoch…
„…substanzielle Beobachtungsdaten, die belegen, dass diese Modelle den Abfluss von bloßen Eisflächen überschätzen. In der Ablationszone des schmelzintensiven Südwestsektors Grönlands zeigen Messungen des proglazialen und supraglazialen Flussabflusses, dass bis zu 67 % weniger Schmelzwasser in die umliegenden Ozeane abfließt als in den Berechnungen der Klimamodelle angegeben.“
Das ist kein Rundungsfehler. Das sind Klimamodelle, die uns eine biblische Flut prophezeien, während die Feldinstrumente nur einen undichten Gartenschlauch registrieren.
Das Problem liegt in der Art und Weise, wie blankes Eis konzeptualisiert wurde. Die Autoren erklären:
„Klimamodelle behandeln blankes Eis traditionell als undurchlässiges Substrat mit hoher Dichte, das kein Wasser zurückhalten kann. Dementsprechend wird der auf blankem Eis entstehende Abfluss sofort vollständig dem Meeresspiegel zugeschrieben, obwohl es immer mehr Feldberichte über eine nicht unerhebliche Speicherung von Schmelzwasser auf oder in blankem Eis gibt.“
Übersetzt: Die Modellierer gingen davon aus, dass sich das freiliegende Eis Grönlands wie eine Granitarbeitsplatte verhält – was schmilzt, fließt sofort ab. Als Feldforscher jedoch tatsächlich Bohrkerne entnahmen und die Dichte maßen, fanden sie eine „mit Schmelzwasser gesättigte Verwitterungskruste“ mit einer Dichte von nur 690 kg/m³. Die Oberfläche war keineswegs undurchlässig, sondern voller Poren, die Wasser wie ein Schwamm aufsaugten. Dieses Schmelzwasser gefror dann während der kalten Polarnächte wieder zu Eis.
Der Artikel beschreibt diesen nächtlichen Zyklus:
„Diese Temperaturen unter dem Gefrierpunkt führen zwischen 02:00 und 04:00 Uhr Ortszeit, wenn die Temperatur der Eisoberfläche bis zu −6 °C sinkt, zu einem erneuten Gefrieren des unterirdischen Schmelzwassers mit einer Geschwindigkeit von fast 1 mm/h.“
Fotos in der Studie zeigen dünne Schichten gefrorenen Wassers, die jeden Morgen die Oberfläche bedecken, als hätte sich der Gletscher über Nacht selbst geflickt.
https://www.nature.com/articles/s41467-025-62281-0
Als die Forscher ihre Ergebnisse hochrechneten, waren die Ergebnisse verblüffend:
„Von 2009 bis 2018 reduzierte das Wiedergefrieren von Schmelzwasser in blankem, porösem Gletschereis allein im Südwesten Grönlands den Abfluss um schätzungsweise 11–17 Gt/Jahr, was 9–15 % des von Klimamodellen simulierten jährlichen Schmelzwasserabflusses in diesem Sektor entspricht.“
Elf bis siebzehn Gigatonnen pro Jahr – verschwunden aus dem von den Modellen vorhergesagten „Beitrag zum Anstieg des Meeresspiegels“, weil das Wasser nie aus dem Eis austrat. Wieder einmal zeigen Messungen, dass die Natur sich weigert, mit der Apokalypse-Erzählung zu kooperieren.
Déjà vu wieder und immer wiederWenn Ihnen das bekannt vorkommt, dann zu Recht. Die Klimawissenschaft hat eine lange Geschichte von selbstbewussten Vorhersagen, die später unter dem Gewicht der tatsächlichen Beobachtungen zusammenbrechen.
Im Jahr 2007 verkündeten prominente Wissenschaftler, dass die Arktis „bis 2013 eisfrei sein würde”. Journalisten des Guardian und des Independent veröffentlichten atemlose Schlagzeilen über „das Ende des arktischen Eises”. Doch 2013 gab es in der Arktis immer noch Millionen Quadratkilometer Sommer-Eis, und auch heute noch – zwölf Jahre nach Ablauf der Frist – ist dies der Fall.
Im Jahr 1989 behauptete ein hochrangiger UN-Beamter, dass ganze Nationen „durch den Anstieg des Meeresspiegels von der Erde verschwinden würden, wenn der Trend der globalen Erwärmung nicht bis zum Jahr 2000 umgekehrt wird”. Im Jahr 2000 lagen Inselstaaten wie die Malediven und Tuvalu immer noch über Wasser, waren immer noch bewohnt und bauten immer noch Flughäfen für Touristen.
In den 1970er Jahren spekulierten führende Zeitschriften über eine neue Eiszeit und warnten davor, dass menschliche Aktivitäten die Erde in eine gefährliche globale Abkühlung stürzen könnten. Newsweek (1975) veröffentlichte die berühmte Schlagzeile „The Cooling World“ (Die sich abkühlende Welt) und prognostizierte einen Zusammenbruch der Landwirtschaft und Massenhungersnöte. Vier Jahrzehnte später hatte sich die Erzählung um 180 Grad gedreht und sprach nun von einer Überhitzung des Planeten.
Das Muster ist immer dasselbe: kühne Gewissheiten, düstere Vorhersagen und dann ein leises Zurückrudern, wenn die Realität sich nicht daran hält. Dennoch werden die politischen Maßnahmen nie zurückgefahren, sondern im Gegenteil sogar immer mehr ausgeweitet.
Grönland als neuestes Fallbeispiel für Modell-HybrisDie Grönland-Studie liefert ein weiteres Lehrbuchbeispiel. Die Autoren geben zu, dass ihre eigenen Modelle den Abfluss durchweg zu hoch eingeschätzt haben:
„Am Ende des Feldversuchs vom 6. bis 13. Juli 2016 lag der Abfluss im Klimamodell zwischen 7 % niedriger (MERRA−2) und 58 % höher (RACMO2.3p3) als in den Beobachtungen, ähnlich wie die +21–58 %, die wir zuvor für 2015 gemeldet hatten.“
Denken Sie einmal darüber nach. Ein „hochmodernes“ regionales Klimamodell lag um 58 % daneben. Kein Ingenieur würde ein Brückenentwurfsmodell akzeptieren, das um 58 % daneben liegt. Kein Buchhalter würde ein Budgetmodell tolerieren, das um 58 % überschritten wird. Aber in der Klimawissenschaft wird ein Fehler dieser Größenordnung routinemäßig als „robust“ bezeichnet.
Die Autoren gehen aber noch weiter:
„Unter Berücksichtigung aller Abflussbeobachtungen an sechs unabhängigen Standorten weist IceModel mit MODIS-Albedo die geringste mittlere Abweichung (−2 % ± 18 %) auf, während Klimamodelle einen um +9 % ± 46 % bis +47 % ± 32 % höheren Abfluss als die Beobachtungen vorhersagen.“
Das bedeutet, dass Klimamodelle an mehreren Standorten den Abfluss um bis zu fast 50 % übertrieben haben. Das einzige Mal, dass ein Modell der Realität nahe kam war, als sich Fehler gegenseitig aufhoben – so wie zwei Fehler zufällig ein richtiges Ergebnis ergaben.
Und dennoch, die rituelle VerteidigungObwohl klare Beweise für eine systematische Übertreibung vorliegen, endet der Artikel mit der üblichen Beschwörungsformel:
„Klimamodelle sind unverzichtbare Instrumente zur Abschätzung des Schmelzwasserabflusses in Grönland und das einzige Instrument zur Vorhersage des künftigen Abflusses der Eisschicht.“
Hier wird die Religion der Modellierung offenbart. Modelle mögen durchweg falsch sein, aber sie gelten dennoch als „das einzige Instrument“. Nicht Daten sind maßgeblich, sondern Modelle. Die Realität muss an das Orakel angepasst werden, nicht umgekehrt.
Deshalb können die gleichen Institutionen, die 2013 die Arktis für eisfrei erklärt haben, auch 2025 noch ohne zu erröten Konferenzen abhalten. Das Orakel wird niemals verworfen. Es wird nur „aktualisiert“.
Die wahre LektionDie Studie selbst ist ein beeindruckendes Stück Feldforschung. Die Autoren schleppten Doppler-Instrumente über Gletscher, bohrten Bohrkerne, schlugen Bambuspfähle in das Eis und sammelten Tausende von Stunden Daten. Ihre Ergebnisse sind eindeutig: Das nackte Eis Grönlands speichert und gefriert Schmelzwasser wieder, wodurch der tatsächliche Abfluss in den Ozean um 9 bis 15 % geringer ist als in den Modellen vorhergesagt.
Die wichtigere Erkenntnis betrifft jedoch gar nicht Grönland. Es geht um die Fragilität der modellbasierten Klimadiskussion. Wie viele politische Maßnahmen wurden bereits auf der Grundlage eines überschätzten Abflusses aus Grönland gerechtfertigt? Wie viele Reden, Vorschriften und steuerfinanzierte Initiativen stützten sich auf Zahlen, die sich nun als um 58 % zu hoch erwiesen haben?
Wenn die Eisdecke selbst die Modelle widerlegt, besteht die verantwortungsvolle Vorgehensweise vielleicht nicht darin, noch stärker auf die Modelle zu setzen, sondern ihre Autorität zu überdenken. Skepsis – das aktive Aussetzen des Urteils, bis ausreichende Beweise vorliegen – würde dies erfordern.
Die Warnung aus der GeschichteDie Geschichte erinnert uns auf ernüchternde Weise daran, was passiert, wenn Technokraten darauf bestehen, dass sie komplexe Systeme vorhersagen und steuern können. In den 1970er Jahren versicherten Experten der US-Regierung der Öffentlichkeit, dass der Energiebedarf so schnell steigen würde, dass Amerika bis in die 1990er Jahre mit dauerhaften Engpässen zu kämpfen haben würde. Sie investierten Milliarden in synthetische Kraftstoffe und andere Prestigeprojekte, die mit dem Fall der Ölpreise zusammenbrachen. In der Landwirtschaft verhängten die zentralen Planer in der Sowjetunion Anbaupläne, ausgestattet mit „wissenschaftlichen” Ertragsmodellen, die zu chronischer Hungersnot führten.
Der rote Faden ist Hybris. Komplexe Systeme – sei es eine Wirtschaft, eine Eisdecke oder das Klima – widersetzen sich einfachen Gleichungen. Etwas anderes vorzutäuschen ist keine Wissenschaft, sondern ein Akt der Kontrolle.
Die stille Rebellion GrönlandsGrönland hat also gesprochen, und seine Botschaft ist einfach: Die Modelle waren falsch. Schmelzwasser gefriert wieder. Der Abfluss ist geringer als behauptet. Der Anstieg des Meeresspiegels beschleunigt sich nicht in der Weise, wie es die Propheten verkündet haben.
Doch dieselben Propheten werden diese Entdeckung wahrscheinlich zu einer weiteren Komplexitätsebene in ihren Modellen machen, zu einer weiteren Variable, die es anzupassen gilt, zu einer weiteren Codezeile, um ihre Unentbehrlichkeit zu rechtfertigen. Denn in ihren Augen werden Modelle niemals aufgegeben – sie werden nur noch tiefer verehrt.
Der Rest von uns kann unterdessen eine andere Lehre ziehen: Skepsis ist keine Verleugnung. Sie ist Vorsicht. Wenn sogar die Gletscher dem Narrativ widersprechen, liegt die Krise vielleicht nicht im Klima, sondern in den Institutionen, die darauf bestehen, dass es sich um eine ausgemachte Sache handelt.
Grönland hat sich als robuster erwiesen als die Modelle. Die Frage ist, ob unsere Politik, unsere Presse und unser öffentlicher Diskurs stark genug sind, um dies zuzugeben.
Übersetzt von Christian Freuer für das EIKE
Der Beitrag Hochwasser-Mythen auf dünnem Eis: Was Grönland den Modellierern gerade verraten hat erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.
Spain renews call to end Israeli War on Gaza
Spain has renewed its demand for an immediate halt to genocide war against Gaza Strip.
Spanish Foreign Minister Jose Manuel Albares told public TV in an interview that “the ongoing bombardment and blockade constitute daily violations of international law, humanitarian law, and human rights. Israel must immediately cease its military operations.”
Albares stressed that the ultimate goal for Spain and the international community should be a just and lasting peace that enables the establishment of a Palestinian state.
Regarding Spanish nationals detained by Israel alongside more than 400 participants in the international “Freedom Flotilla” aimed at breaking the siege on Gaza, Albares stated that a first group of 21 individuals out of the 49 aboard the flotilla would be able to return to Spain today.
Was bringt das B im Schwerbehindertenausweis?
Das Merkzeichen „B“ im Schwerbehindertenausweis belegt, dass Sie bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel regelmäßig auf Hilfe angewiesen sind und deshalb eine Begleitperson mitnehmen dürfen.
Dieses Recht bedeutet ausdrücklich keine Pflicht, immer begleitet zu sein – die frühere Formulierung „Notwendigkeit ständiger Begleitung“ wurde gesetzlich klargestellt als „Berechtigung zur Mitnahme“.
Wertmarke vs. „B“: Zwei verschiedene DingeDie Wertmarke berechtigt – je nach Merkzeichen – die schwerbehinderte Person selbst zur unentgeltlichen Nahverkehrs-Fahrt. Das „B“ betrifft die Begleitperson: Sie fährt kostenlos im Nah- und Fernverkehr mit, auch wenn die schwerbehinderte Person keine Wertmarke hat. Das bestätigen neben dem Gesetz auch Verkehrsverbünde in der Praxis.
So funktioniert es in der Bahn-PraxisBei der Deutschen Bahn reist die Begleitperson kostenfrei, wenn im Ausweis das „B“ vermerkt ist. Sitzplätze können für Sie und die Begleitperson gratis reserviert werden. Buchen Sie online, geben Sie die Begleitperson als Mitreisende an; auf Fernverkehrs-Tickets wird sie dann als 0-Euro-„Begleiter“ aufgeführt.
Für Auslandsreisen ist eine kostenlose „Begleiter“-Fahrkarte erforderlich. Die DB nennt zudem ein Mindestalter von sechs Jahren für die kostenfreie Begleitperson.
Wer darf begleiten – und was ist nicht erlaubt?Das Merkzeichen „B“ hat Bedeutung für die Begleitperson: Sie benötigt keinen eigenen Fahrschein und darf mitfahren, weil sie Hilfe leistet – etwa beim Einsteigen, Umsteigen oder zur Orientierung. Nicht zulässig ist die gegenseitige Begleitung zweier Reisender mit jeweils eigenem „B“, um beide kostenlos zu befördern; einer von beiden benötigt dann eine eigene Fahrberechtigung.
Begleithunde und HilfsmittelMit „B“ können Sie in vielen Fällen zusätzlich einen Begleit- oder Blindenführhund unentgeltlich mitnehmen; Assistenzhunde sind grundsätzlich kostenfrei. Auch typische Hilfsmittel wie Rollstuhl oder Rollator werden unentgeltlich befördert. Details regeln Länder- und Unternehmensvorgaben, doch die Grundsätze sind breit anerkannt.
Vergünstigungen jenseits des Verkehrs: häufig, aber freiwilligKultureinrichtungen, Kinos, Schwimmbäder und Bühnen gewähren Begleitpersonen mit „B“ oft freien Eintritt oder deutliche Ermäßigungen. Diese Vorteile beruhen allerdings auf Hausrecht bzw. kommunalen Regelungen – sie sind keine bundesgesetzlichen Ansprüche. Beispiele aus Kommunen und Häusern zeigen die Praxis.
Voraussetzungen für das „B“Voraussetzung ist, dass die regelmäßige Hilfebedürftigkeit bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel vorliegt und die Kriterien bestimmter anderer Merkzeichen erfüllt sind.
Nach den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen wird „B“ bei Menschen zuerkannt, die die Voraussetzungen für G, Gl oder H erfüllen und wegen ihrer Behinderung im ÖPNV regelmäßig fremde Hilfe brauchen – etwa beim Ein- und Aussteigen oder zum Ausgleich von Orientierungsstörungen.
Der Ausweisvermerk – was Kontrolleure sehenAuf der Vorderseite des Ausweises steht beim Merkzeichen „B“ der Hinweis „Die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson ist nachgewiesen.“ Dieser Vermerk dient als Nachweis gegenüber Verkehrsunternehmen und Kontrolleuren – er ersetzt kein Ticket, sondern schafft die Rechtsgrundlage für die unentgeltliche Mitnahme.
Grenzen und Missverständnisse: Parken und SteuernDas „B“ verschafft keine besonderen Parkrechte. Für Behindertenparkplätze ist der blaue EU-Parkausweis (etwa bei aG oder Bl) nötig; der Schwerbehindertenausweis mit „B“ genügt nicht. Steuerliche Nachteilsausgleiche orientieren sich am GdB sowie bestimmten Merkzeichen (z. B. H, Bl, RF); „B“ spielt dabei in der Regel keine eigenständige Rolle.
Auslandsfahrten und EU-BezugFür Bahnreisen ins Ausland gilt: Die Begleitperson fährt häufig kostenfrei mit, wenn das „B“ eingetragen ist – organisatorisch braucht es dafür regelmäßig ein 0-Euro-„Begleiter“-Ticket. Zudem erkennen manche Bahnen im europäischen Ausland die EU-Disability Card (mit Buchstabe „A“ für Assistenz) in ähnlicher Weise an. Prüfen Sie vorab die länderspezifischen Regeln.
Die Rechtsgrundlage: § 229 und § 228 SGB IXJuristisch verankert ist die Begleitberechtigung in § 229 Abs. 2 SGB IX. Für die Beförderung gilt § 228 Abs. 6 SGB IX: Die Begleitperson wird im Nah- und Fernverkehr unentgeltlich befördert – und zwar ohne die Wertmarken-Voraussetzung, die ansonsten für die Freifahrt schwerbehinderter Menschen im Nahverkehr gilt.
FazitDas „B“ im Schwerbehindertenausweis ist ein mobilitätsrelevanter Türöffner: Es schafft die rechtliche Basis, dass eine Begleitperson Sie im gesamten öffentlichen Verkehr kostenfrei unterstützen darf – von Bus und Straßenbahn bis zum ICE. Es verpflichtet Sie nicht zur ständigen Begleitung, erleichtert aber die Planung und Durchführung von Fahrten erheblich.
Weitere Vorteile, etwa beim Eintritt in Kultur- und Freizeiteinrichtungen, sind verbreitet, aber freiwillig. Wer das „B“ erhält, profitiert damit vor allem von gelebter Teilhabe im Alltag – rechtlich sauber abgesichert.
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Interior Ministry Coordinates with Election Committee to Secure Polling Centers
Spokesperson for the Ministry of Interior, Nour al-Din al-Baba said on Sunday that the Ministry has coordinated with the higher committee of People’s Assemble election to provide protection and secure polling centers as well as preserve the smooth process of the elections across the country.
Speaking to SANA, al-Baba added that the Ministry plan concluded the deployment of police personnel, as well as female police, to preserve women privacy and assist them to exercise their rights in casting votes.
“Syria is witnessing a historic moment as a result of Syrian revolution’s victory, the county sets fair and transparent election through which Syrians freely cast their votes to choose their representatives in the new People’s Assembly,’ al-Baba said
Von den Unverschämtheiten unseres Steuersystems
Merz wird wohl nicht nur als Lügenkanzler in die deutsche Geschichte eingehen, sondern noch mehr als Schuldenkanzler: Keiner vor ihm hat etwas Vergleichbares gewagt und entgegen seiner vor der Wahl gegebenen Garantien die bereits überstrapazierte Schuldenbremse direkt nach seiner Wahl, einem Staatsstreich ähnlich, faktisch abgeräumt und mit einem milliardenschweren „Sondervermögen“ die Büchse der Pandora geöffnet. […]
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Kraftwerke gefährden Wasserfall Çirava Êzîdiyan
Der Çirava-Êzîdiyan-Wasserfall bei Bêgirî (tr. Muradiye) in der nordkurdischen Provinz Wan (Van) ist durch den Betrieb mehrerer Wasserkraftwerke von Austrocknung bedroht. Wie Umweltgruppen schon länger berichten, ist die Wassermenge des Flusses Bendîmahî, der den Wasserfall speist, in den vergangenen Jahren stark zurückgegangen. Grund dafür sei die Inbetriebnahme mehrerer Kleinwasserkraftwerke, die in der Region gebaut wurden.
Nach offiziellen Angaben befinden sich derzeit acht Kraftwerke entlang des Flusslaufs in Betrieb, darunter zwei direkt im Einzugsgebiet des Wasserfalls. Das größte unter ihnen, die Anlage „Muradiye Ayrancılar“, wurde 2011 eröffnet und produziert nach Unternehmensangaben mehr als 124 Millionen Kilowattstunden Strom pro Jahr. Die Anlage gilt als die leistungsstärkste ihrer Art in der Provinz.
Trotz des Schutzstatus als Naturdenkmal und nachhaltiges Schutzgebiet, den der auf Türkisch als Muradiye-Wasserfall bekannte Çirava Êzîdiyan im Mai 2023 erhielt, zeigen sich in der Umgebung zunehmend ökologische Schäden: Die Wasserführung ist deutlich zurückgegangen, Bäume und Pflanzen trocknen aus, und in den Gewässern rund um den Wasserfall mehren sich Berichte über tote Fische.
Bedrohte Fischarten und Auswirkungen auf Landwirtschaft
Insbesondere die im Wan-See heimische Perlenbarbe (Alburnus tarichi, auch Vankarpfen), die für die Region von ökologischer wie wirtschaftlicher Bedeutung ist, sieht sich in ihrem natürlichen Lebensraum gefährdet. Durch den verringerten Wasserstand und den gestörten Verlauf des Bendîmahî-Flusses sind laut Anwohnenden die traditionellen Wanderwege der Fische unterbrochen – die Bestände seien stark rückläufig.
Auch die Landwirtschaft und Tierhaltung in den umliegenden Dörfern sind nach Angaben von Bewohner:innen erheblich beeinträchtigt. Der Wasserfall und der Fluss sind nicht nur ein Naturwahrzeichen, sondern auch lebenswichtige Ressourcen für die lokale Bevölkerung.
Appell an die Behörden
Umweltschützer:innen und Anwohner:innen fordern von den Behörden dringende Maßnahmen, um das Ökosystem zu schützen und weitere Schäden zu verhindern. Die Nutzung natürlicher Ressourcen dürfe nicht zur Zerstörung ökologischer Lebensräume führen, betonen sie. Der Wasserfall in Bêgirî sei ein „Naturerbe von nationaler Bedeutung“, dessen Schutz im Interesse zukünftiger Generationen liege.
https://deutsch.anf-news.com/Oekologie/energieprojekte-setzen-natur-in-wan-unter-druck-48115 https://deutsch.anf-news.com/Oekologie/kiesabbau-von-umstrittenem-unternehmer-bedroht-zilan-fluss-48233 https://deutsch.anf-news.com/Oekologie/durre-im-xurs-tal-lebensgrundlage-von-uber-10-000-menschen-bedroht-47939
Kongra Star ruft zu Protesten am 9. Oktober auf
Die Frauenbewegung Kongra Star in der Autonomieregion Nord- und Ostsyrien hat das internationale Komplott gegen den kurdischen Repräsentanten Abdullah Öcalan scharf kritisiert. Auf einer Kundgebung am Sonntag in Qamişlo bezeichnete die Organisation die damaligen Ereignisse als Angriff auf „die Menschheit insgesamt“ und sprach sich erneut für Öcalans Freilassung aus.
Am 9. Oktober 1998 musste Öcalan auf internationalen Druck durch die Türkei und die NATO Syrien verlassen und begab sich auf eine Odyssee durch verschiedene Länder Europas für einen Friedensprozess, die am 15. Februar 1999 in eine internationale Geheimdienstoperation mit der Folge seiner völkerrechtswidrigen Verschleppung aus der griechischen Botschaft in Nairobi auf die türkische Gefängnisinsel Imrali mündete.
Protest gegen fortgesetzte Haft
Die Erklärung wurde von der Lehrerin Esmehan Sedûn im Namen der Koordination von Kongra Star verlesen. Darin hieß es: „Wir verurteilen das internationale Komplott gegen Abdullah Öcalan. Es richtete sich nicht nur gegen eine Person, sondern gegen alle, die für Frieden, Demokratie und Frauenrechte eintreten.“ Sedûn erklärte, Öcalans Ideen hätten weltweit Bedeutung für die Gleichstellung von Frauen und den Aufbau eines freien Lebens. Seine Isolation sei Ausdruck patriarchaler Herrschaftssysteme, die durch seine Ideen in Frage gestellt würden.
Obwohl Öcalan seit 1999 unter Isolationshaft steht, seien seine Gedanken weiterhin „eine Quelle für Frieden und Menschenrechte“, erklärte die Sprecherin weiter. Kritisiert wurde auch, dass weder die türkische Regierung noch internationale Akteure bislang konkrete Schritte für eine politische Lösung der kurdischen Frage unternommen hätten.
Aufruf zur Beteiligung an Protesten am 9. Oktober
Kongra Star rief zugleich zur Teilnahme an Demonstrationen zum 27. Jahrestag von Öcalans erzwungenen Ausreise aus Syrien und damit dem Beginn des Komplotts auf. Gleichzeitig solle gegen die türkisch-dschihadistische Besetzung der nordsyrischen Städte Serêkaniyê (Ras al-Ain) und Girê Spî (Tall Abyad) protestiert werden, die sich in diesem Monat zum sechsten Mal jährt.
Zum Abschluss der Kundgebung skandierten Teilnehmerinnen Parolen wie „Ohne den Vorsitzenden kein Leben“, „Nieder mit der Sklaverei“ und „Jin Jiyan Azadî – „Frau, Leben, Freiheit“ – eine Losung, die sich in den letzten Jahren über die kurdische Befreiungsbewegung hinaus international verbreitet.
https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/Ocalan-friedensprozess-braucht-klare-politische-und-juristische-grundlagen-48225 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/Ocalans-pladoyer-fur-den-freien-menschen-als-horbuch-download-38839 https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/hatimogullari-ohne-konkrete-schritte-wird-dieser-prozess-nur-verschleppt-48229
Alleinerziehend mit Bürgergeld: So viel Unterstützung können Familien bekommen
Alleinerziehende, die Bürgergeld beziehen, erhalten im bundesweiten Schnitt rund 1.479 Euro monatlich – doch je nach Wohnort schwanken die Beträge erheblich. Trotz der Sozialleistung bleibt ein großer Teil der Betroffenen armutsgefährdet.
Bürgergeld für Alleinerziehende: Zwischen Statistik und RealitätIn Deutschland leben rund 531.000 alleinerziehende Haushalte mit Anspruch auf Bürgergeld. Damit stellt diese Gruppe nach den Single-Haushalten die zweitgrößte Empfängergruppe dar. Durchschnittlich erhalten sie monatlich 1.479 Euro – ein Betrag, der zwar als Existenzsicherung dienen soll, jedoch in vielen Fällen nicht ausreicht, um Armut zu vermeiden.
Die Höhe der Auszahlung hängt dabei stark vom Wohnort ab: Während in Leipzig nur rund 1.358 Euro gezahlt werden, liegt der Wert in Hamburg bei durchschnittlich 1.790 Euro. Ein Unterschied von über 400 Euro – verursacht vor allem durch die stark variierenden Mietkosten in deutschen Städten.
Unterschiedliche Beträge je nach RegionDie Bundesagentur für Arbeit weist in ihrer letzten Statistik vom Dezember 2024 erhebliche regionale Unterschiede aus. In Städten mit hohen Mieten wie München, Köln oder Stuttgart steigt die Bürgergeldzahlung entsprechend, da zusätzlich zur Regelleistung auch die Unterkunftskosten übernommen werden – jedoch nur bis zu einem als „angemessen“ definierten Betrag.
Beispielhafte Bürgergeld-Höhen:
Hamburg: 1.790 Euro
Berlin: 1.662 Euro
Frankfurt am Main: 1.594 Euro
Dresden: 1.417 Euro
Halle (Saale): 1.336 Euro
Solche Differenzen verdeutlichen: Der Wohnort hat maßgeblichen Einfluss auf die tatsächliche Unterstützungshöhe.
Wer bekommt wie viel? Faktoren der BerechnungDie monatliche Zahlung setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen:
- Regelleistung: Alleinerziehende erhalten pauschal 563 Euro für Lebenshaltungskosten.
- Kinderzuschlag: Abhängig vom Alter des Kindes – 357 Euro für Kleinkinder, bis zu 471 Euro für Jugendliche.
- Mehrbedarfe: Je nach Familiensituation kommen zusätzliche Leistungen hinzu. Zum Beispiel:
202,68 Euro für ein Kind unter 7 Jahren
337,80 Euro bei fünf oder mehr Kindern - Kosten der Unterkunft: Diese orientieren sich an lokalen Mietobergrenzen. Im Schnitt zahlt das Jobcenter 555 Euro dafür, wobei der tatsächliche Bedarf oft darüber liegt.
Zusätzliche Leistungen wie Heizkosten oder Aufwendungen für eine dezentrale Warmwasseraufbereitung (2,3 % vom Regelsatz) können unter Umständen beantragt werden.
Arm trotz Unterstützung: Bürgergeld reicht nicht ausObwohl die Leistungen im System auf den Bedarf abgestimmt sind, reicht das Geld für viele Alleinerziehende kaum aus. Bereits 2023 galten laut Sozialverband VdK rund 41 Prozent der Alleinerziehenden als armutsgefährdet – Tendenz steigend.
Die Armutsgefährdungsgrenze lag im Jahr 2023 bei 1.622 Euro für eine alleinerziehende Person mit einem Kind unter 14 Jahren. Das bedeutet: Selbst mit dem durchschnittlichen Bürgergeldbezug von 1.479 Euro bleibt eine finanzielle Lücke von etwa 143 Euro – Monat für Monat.
Kinder als Armutsrisiko – vor allem bei mehreren KindernJe mehr Kinder im Haushalt leben, desto schwieriger wird die finanzielle Lage. Statistisch betrachtet:
- Etwa 55 % der alleinerziehenden Haushalte mit Bürgergeld haben ein Kind.
- Rund 30 % versorgen zwei Kinder.
- Die restlichen 15 % leben mit drei oder mehr Kindern zusammen.
Obwohl die Mehrbedarfe mit der Kinderzahl steigen, decken sie oft nicht die realen Ausgaben. Gerade bei älteren Kindern steigen die Ausgaben für Bildung, Mobilität oder Ernährung, die im Regelsatz nur pauschalisiert berücksichtigt sind.
Was vom Bürgergeld abgezogen wirdNeben dem theoretischen Anspruch gibt es Abzüge, die den Auszahlungsbetrag mindern:
- Kindergeld, Unterhalt, Unterhaltsvorschuss werden als Einkommen gewertet.
- Elterngeld fließt ebenfalls ein – mit Ausnahmen: Wer vor der Geburt erwerbstätig war, kann bis zu 300 Euro als Freibetrag behalten.
Auch Einnahmen aus Minijobs werden nur zum Teil anrechnungsfrei belassen – was bedeutet: Erwerbstätigkeit lohnt sich oft nur begrenzt und führt nicht immer zu einem relevanten Plus.
Kosten der Unterkunft: Ein unterschätzter RisikofaktorDie größte Schwankungsbreite beim Bürgergeld zeigt sich bei den Wohnkosten. Während im ländlichen Tirschenreuth im Schnitt 285 Euro anerkannt werden, sind es in Hamburg 848 Euro. Der Bundesschnitt liegt bei 555 Euro – jedoch gilt: Das Jobcenter zahlt nur, was es als „angemessen“ einstuft. Liegen die tatsächlichen Mietkosten darüber, müssen Betroffene den Rest aus dem ohnehin knappen Regelsatz bestreiten.
Praxisbeispiel: Eine Mutter mit zwei Kindern in München erhält theoretisch 1.600 Euro Bürgergeld. Liegt die Miete 150 Euro über dem anerkannten Höchstbetrag, bleiben nur 1.450 Euro zur Verfügung – effektiv unterhalb der Armutsgrenze.
Krankenkasse und Heizung: Teilweise übernommen, aber nicht immer ausreichendZwar übernimmt das Jobcenter die gesetzliche Krankenversicherung, doch bei privaten Versicherungen zahlt es nur die Hälfte des Basisbeitrags. Heizkosten werden nur in „angemessener Höhe“ erstattet – was bei steigenden Energiepreisen immer wieder zu Kürzungen führt.
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Vorläufige Bürgergeld-Bescheide: Jetzt musst Du vorsichtig sein
Das Jobcenter erlässt vorläufige Bürgergeld-Bescheide, wenn Informationen fehlen oder die Höhe des Anspruchs unklar ist. Die vorläufige Bewilligung nach §41a SGB II hat Voraussetzungen und vielfältige Folgen. Hier ein Einblick.
Voraussetzungen einer vorläufigen EntscheidungDas Jobcenter muss nach §41a SGB II vorläufig entscheiden wenn:
1. Bei der Beantragung Unklarheiten bestehen, die nicht schnell zu klären sind.Beispiele:
-
- fehlende Aufenthaltserlaubnis, wenn die Antragsstellung nachgewiesen wurde
- fehlender Nachweis über Nebenkosten
Beispiele:
-
- bei schwankendes Einkommen
- temporäre Bedarfsgemeinschaft (Kinder haben Umgang)
- Selbstständigkeit
- Erwartetes Einmaleinkommen
Es soll aber nach §41a Abs1 S3 SGB II nicht vorläufig bewilligt werden, sondern “normal”, wenn Leistungsberechtigte die Umstände, die normalerweise eine vorläufige Bewilligung bedeuten würden, nicht beeinflussen können.
Folgen einer vorläufigen Bewilligung 1. Verkürzung des BewilligungsabschnittsDer Bewilligungszeitraum wird nach §41 Abs3 SGB II von 12 auf 6 Monate verkürzt.
Endet der Bewilligungsabschnitt, wird alles noch einmal überprüft und ein abschließender Bescheid erlassen.
Dies führt zu viel Papierkram.Beispiel: Chris hat einen schwankendem Lohn und daher Leistungen vorläufig bis 30.11. bewilligt bekommen.
Chris muss vor Ende des Bewilligungsabschnitts z.B. im Oktober den Weiterbewilligungsantrag stellen. Daraufhin wird im November ein vorläufiger Bewilligungsbescheid erlassen.
Kurz nach Ende des (vorherigen) Bewilligungsabschnitts, also im Dezember, muss Chris Angaben zum abgelaufenen Bewilligungsabschnitt zu machen. Daraufin rechnet das Jobcenter nach.
Gibt es eine Rückforderung, folgt ein Anhörungsschreiben, auf das Chris reagieren soll. Danach gibt es einen abschließenden Bescheid auf dem die Nachzahlung oder Rückforderung erklärt wird.
Bei Nachzahlung wird diese einfach ausgezahlt. Eine Überzahlung wird in den nächsten Monaten aufgerechnet, dafür werden die vorläufigen Bescheide des neuen Bewilligungsabschnitts korrigiert. Und das alles nicht jährlich, sondern alle 6 Monate.
2. Es gibt keinen RechtsschutzDas Jobcenter kann alle Fehler, auch die zugunsten des Leistungsberechtigten unabhängig vom Grund der Vorläufigkeit geschehen sind, beim abschließenden Bescheid korrigieren.
3. Sicherung des ExistenzminimumsDie vorläufige Bewilligung muss jederzeit das Existenzminimum in Höhe der Regelbedarfe sichern (§41a Abs2 SGB II).
Beispiele für Folgen:-
- Bei stark schwankendem Einkommen muss vom niedrigsten zu erwartenden Einkommen ausgegangen werden.
- Erwartetes Einmaleinkommen wird erst im Monat des Zuflusses berücksichtigt.
- Es kann ohne Berücksichtigung der Erwerbstätigenfreibeträge (20% von 100-1000€,…) bewilligt werden , nur die Absetzbeträge nach §11b Abs1 SGB II müssen berücksichtigt werden.
Auch während der Laufzeit der vorläufigen Bewilligung kann der vorläufige Bescheid nach §48 SGB X angepasst werden. Das ist vor allem wichtig, wenn sich Einkommen verringert oder gar wegfällt oder Bedarfe steigen. Es ist aber auch sinnvoll höheres Einkommen zu melden.
Um Sicherheit über die Leistungsansprüche zu bekommen, ist eine endgültige Entscheidung nötig. Eine solche endgültige Bewilligung kann “entstehen” durch:
1. unveränderte Verhältnisse machen den vorläufigen Bescheid zum endgültigen Bescheid.
2. endgültiger Bewilligungsbescheid
Das Jobcenter muss endgültig bewilligen, wenn es Abweichungen gab oder wenn der Leistungsberechtigte es beantragt.
3. durch Zeitablauf.Bewilligt das Jobcenter innerhalb von einem Jahr ab Ende des Bewilligungsabschnitts nicht abschließend, wird der vorläufige zum abschließenden Bescheid.
Ausnahme: Der Alg2-Bezieher hat innerhalb des Jahres die abschließende Bewilligung beantragt.
Risiken im Verfahren zur endgültigen BewilligungDa das Amt klären muss, ob der vorläufige Bescheid den tatsächlichen Verhältnissen entspricht, muss das Jobcenter die tatsächlichen Verhältnisse klären.
Dies kann es nur, wenn der Leistungsberechtigte mitwirkt.Wirkt der Leistungsberechtigte nicht mit, wird nur Nachgewiesenes anerkannt. Es kann sogar angenommen werden, dass kein Anspruch besteht und der Antrag endgültig abgelehnt werden. Diese Handhabung ist viel härter als eine Sanktion wegen Verletzung der Mitwirkungspflicht.
Wenn also beispielsweise für einen Monat keine Lohnabrechnung vorgelegt wird, wird die Leistung für diesen Monat voll zurückgefordert. Die Nachreichung im Widerspruchsverfahren ist aber möglich.
Fehler bei der abschließenden BewilligungHäufig aber geschehen bei der abschließenden Bewilligung Fehler – hier ein typischer:
Endabrechnung
Es können bei fehlenden Gehaltsnachweisen nicht die Leistungen für alle in der BG abgelehnt werden, sondern nur für den der seiner Pflicht nicht nachgekommen ist.Bei der abschließenden Bewilligung wird monatsweise der Leistungsanspruch berechnet, nicht mehr der Durchschnitt(bis 03/21).
Aber es werden an dieser Stelle Nachzahlungen und Rückforderungen verrechnet. Nur dieses Saldo wird dann nachgezahlt/zurückgefordert.
BeispielJakob hat ein schwankendes Einkommen. Er bekommt daher einen vorläufigen Bescheid mit dem Bewilligungszeitraum: Jan-Juni. Er hat einen Bedarf von 1000€, sein geschätztes Einkommen beträgt 450€. Davon werden 280€ angerechnet. Er bekommt 720€ ausgezahlt.
Endgülte Bewilligung:
Januar-Mai: 300€ Einkommen
Juli: 3000€ Brutto
Für Jan-Mai werden je 160€ angerechnet120€ Nachzahlung.
Juli ist der Bedarf gedeckt720€ Rückforderung600€ Nachzahlung(5×120€)
– 720€ RüFo
——-
– 120€Jakob muss 120€ zurückzahlen.
Rechtliches Vorgehen gegen vorläufige Bescheide:Während des Bewilligungszeitraums(BWZ) sind Widerspruch und Überprüfungsantrag möglich.
Nach Ablauf des BWZ ist kein Überprüfungsantrag mehr möglich, dann muss zunächst eine endgültige Festsetzung beantragt werden.
Gegen den abschließenden/endgültigen Bescheid sind Überprüfungsantrag und Widerspruch möglich.
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Früher Rente: So erreichst Du die 35-jährige Mindestzeit schneller
Wer einen früheren Rentenbeginn anstrebt, stößt schnell auf einen zentralen Begriff des deutschen Rentenrechts: die 35-jährige Mindestversicherungszeit, auch als Wartezeit bezeichnet. Sie ist die Grundvoraussetzung für die Altersrente für langjährig Versicherte, die einen Rentenstart ab 63 Jahren mit Abschlägen eröffnet.
Auch die Altersrente für schwerbehinderte Menschen setzt diese Schwelle grundsätzlich voraus. Entscheidend ist daher nicht nur, ob die 35 Jahre erreicht werden, sondern vor allem, welche Zeiten dabei mitgezählt werden – und welche nicht.
Fünf Zeitarten, eine Schwelle: So setzt sich die Wartezeit zusammenDas Gesetz kennt fünf Kategorien, die auf die 35 Jahre einzahlen: Beitragszeiten, Anrechnungszeiten, Berücksichtigungszeiten, Zurechnungszeiten und Ersatzzeiten.
Hinter den sperrigen Begriffen verbirgt sich ein klarer Gedanke: Versicherungsbiografien sind vielfältig, Erwerbsarbeit ist nicht die einzige Lebenssituation, und dennoch sollen bestimmte Zeiten rentenrechtlich anerkannt werden.
Wer seine eigene Rentenauskunft prüft, sieht diese Zeitarten als Bausteine eines Mosaiks, das am Ende entweder die volle Fläche von 35 Jahren füllt – oder Lücken aufweist, die es zu schließen gilt.
Beitragszeiten: Pflichtbeiträge, freiwillige Einzahlungen und Besonderheiten beim MinijobBeitragszeiten sind der Kern der Wartezeit. Sie liegen vor, wenn Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt werden. Pflichtbeiträge entstehen typischerweise in sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungs- oder Ausbildungsverhältnissen.
Auch bestimmte Selbständige sind pflichtversichert – teils kraft Gesetzes, etwa Handwerkerinnen, Handwerker oder selbständige Lehrkräfte, teils auf eigenen Antrag.
Eine wichtige Weiche stellt der Minijob. Wer den Eigenanteil zur Rentenversicherung zahlt, erwirbt vollwertige Beitragszeiten. Wer sich hingegen von der Versicherungspflicht befreien lässt, sammelt zwar ebenfalls Wartezeit, aber deutlich reduziert.
Die Anerkennung erfolgt dann nach einer gesetzlichen Berechnungsformel, die aus einem vollen Beschäftigungsjahr nur eine anteilige Zahl an Wartezeitmonaten macht.
Überschlägig gilt: Bei einem gleichbleibenden monatlichen Verdienst in Höhe der Minijob-Grenze (im Jahr 2025: 556 Euro) kommen aus zwölf Kalendermonaten ungefähr dreieinhalb Wartezeitmonate zusammen. Wer Wartezeit gezielt aufbauen möchte, verzichtet daher besser nicht auf die Rentenversicherungspflicht im Minijob.
Beitragszeiten entstehen außerdem in Lebensphasen, in denen Dritte Beiträge zahlen. Das betrifft etwa Zeiten des Wehr- oder Zivildienstes sowie von Freiwilligendiensten wie dem Bundesfreiwilligendienst, dem Freiwilligen Sozialen Jahr oder dem Freiwilligen Ökologischen Jahr.
Auch während des Bezugs bestimmter Sozialleistungen – beispielsweise Krankengeld, Arbeitslosengeld I, Übergangsgeld oder Verletztengeld – werden in der Regel Beiträge entrichtet.
Von großer Bedeutung sind zudem Pflegezeiten: Wer eine pflegebedürftige Person nicht erwerbsmäßig pflegt und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, für den zahlt die Pflegekasse Beiträge, die auf die Wartezeit angerechnet werden.
Anrechnungszeiten: Anerkannt trotz BeitragslückeAnrechnungszeiten schließen Lücken, in denen keine Beiträge fließen, der Gesetzgeber aber gleichwohl eine rentenrechtliche Relevanz anerkennt. Dazu gehören etwa bestimmte Krankheitszeiten zwischen dem 17. und dem 25. Lebensjahr, sofern keine anderen rentenrechtlichen Zeiten vorliegen.
Ebenfalls angerechnet werden Mutterschutzzeiten, wenn dadurch eine versicherungspflichtige Beschäftigung unterbrochen wird. Unter Voraussetzungen zählen auch Zeiten der Arbeits- oder Ausbildungssuche, ebenso Phasen des Bezugs von Arbeitslosengeld II beziehungsweise Bürgergeld.
Von praktischer Bedeutung sind Schul- und Studienzeiten. Ab dem 17. Geburtstag werden Zeiten des Besuchs einer Schule, Fachschule oder Hochschule sowie der Teilnahme an berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen berücksichtigt.
Diese Anrechnung ist jedoch gedeckelt: Maximal 96 Monate – also acht Jahre – können hierüber zur Wartezeit beitragen. Wer länger studiert oder schulische Ausbildung betreibt, erzeugt ab dem 97. Monat eine Lücke, die nur durch freiwillige Beiträge geschlossen werden kann.
Berücksichtigungszeiten: Kindererziehung als rentenrechtlicher BausteinKindererziehung wirkt sich doppelt positiv aus: Einerseits über Kindererziehungszeiten mit Entgeltpunkten, andererseits über Berücksichtigungszeiten im Sinne der Wartezeit.
Letztere laufen vom Tag der Geburt bis zum Tag vor dem zehnten Geburtstag des Kindes. Anrechenbar ist die Zeit für den Elternteil, der das Kind überwiegend erzieht.
Sie zählt voll auf die 35-Jahres-Schwelle – unabhängig davon, ob in dieser Phase eine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird oder nicht. Wer also zugunsten der Familie länger beruflich aussetzt, kann dennoch die 35 Jahre erreichen.
Zurechnungszeiten: Absicherung bei ErwerbsminderungWer eine Erwerbsminderungsrente bezieht, erhält Zurechnungszeiten. Rentenrechtlich wird damit der Zeitraum vom Eintritt der Erwerbsminderung bis zu einem gesetzlich festgelegten Alter so behandelt, als hätte die versicherte Person Beiträge entrichtet.
Die Grenze verschiebt sich jahrgangsabhängig. Für Rentenbeginn im Jahr 2025 reicht die Zurechnungszeit bis 66 Jahre und zwei Monate, ab 2031 endet sie mit 67 Jahren. Dadurch können selbst Biografien mit vorzeitigem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben die 35-Jahres-Marke erreichen.
Ersatzzeiten: Historische SonderfälleErsatzzeiten spielen heute nur noch in Ausnahmefällen eine Rolle. Gemeint sind Zeiten, in denen eine Beitragszahlung aus zwingenden Gründen unmöglich war, etwa wegen Kriegsgefangenschaft, nationalsozialistischer Verfolgung, Flucht oder politischer Haft in der DDR. Sie werden, sofern nachweisbar, als Wartezeit berücksichtigt und schließen damit Lücken, die aus historischen Unrechts- oder Ausnahmesituationen herrühren.
Versorgungsausgleich nach Scheidung: Übertragene Rentenpunkte als WartezeitEine häufig unterschätzte Komponente sind Rentenpunkte, die im Rahmen des Versorgungsausgleichs zwischen früheren Ehegatten übertragen werden. Auch daraus können Wartezeitmonate entstehen.
Die Anzahl ergibt sich aus einer gesetzlichen Berechnungslogik und hängt sowohl vom Umfang der übertragenen Entgeltpunkte als auch von den im Ehezeitraum bestehenden Lücken im Versicherungsverlauf ab. Entscheidend ist, ob die angerechneten Monate tatsächlich fehlende Wartezeit schließen können.
Eine strenge Regel: Jeder Monat zählt nur einmalSo vielfältig die Zeitarten auch sind, für die Wartezeit gilt ein einfaches Prinzip. Ein Kalendermonat kann immer nur einmal gezählt werden, selbst wenn mehrere Tatbestände gleichzeitig vorliegen, etwa eine Beitragszeit und eine Anrechnungszeit. Mehr als zwölf Monate pro Jahr sind rechnerisch nie möglich. Diese Kappung verhindert Doppelanrechnungen und sorgt für eine einheitliche Zählweise.
Praxischeck im eigenen Versicherungsverlauf: So lesen Sie die RentenauskunftOb die 35 Jahre bereits erreicht sind oder wie viele Monate noch fehlen, zeigt die persönliche Rentenauskunft. Im Abschnitt C sind die im Versicherungsverlauf gespeicherten Beitrags-, Anrechnungs-, Berücksichtigungs-, Zurechnungs- und gegebenenfalls Ersatzzeiten aufgelistet.
Wichtig ist der ausgewiesene „Stand“ der Auskunft: Für das laufende Kalenderjahr sind die jüngsten Monate oft noch nicht verarbeitet, sodass gedanklich aufgerundet werden muss.
Eine eindeutige Aussage zur Mindestversicherungszeit bieten die Abschnitte G (Altersrente für schwerbehinderte Menschen) und H (Altersrente für langjährig Versicherte). Dort steht entweder, dass die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt ist, oder es wird ausgewiesen, wie viele Monate noch fehlen.
Mit diesem Wert lässt sich leicht berechnen, ab wann die Schwelle voraussichtlich überschritten wird. Findet sich hingegen der Hinweis, dass die Wartezeit nach dem derzeit gespeicherten Versicherungsverlauf bis zur Regelaltersgrenze nicht mehr erfüllt werden kann, ist ein vorzeitiger Rentenbeginn mit Abschlägen voraussichtlich ausgeschlossen.
Verbindlich ist diese Aussage nur, wenn der Versicherungsverlauf vollständig ist. Fehlen etwa Schul- und Studienzeiten, Kindererziehungs- oder Berücksichtigungszeiten, empfiehlt sich eine Kontenklärung bei der Deutschen Rentenversicherung. Erst wenn alle relevanten Tatbestände erfasst sind, bildet die Auskunft die Realität verlässlich ab.
Über die 35 Jahre hinaus: Die 45-jährige MindestversicherungszeitNeben der 35-Jahres-Schwelle gibt es die 45-jährige Mindestversicherungszeit für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Sie ermöglicht einen vorzeitigen Rentenstart ohne Abschläge, setzt aber strengere Kriterien an. Bestimmte Zeiten, die bei den 35 Jahren zählen, bleiben hier außen vor.
Dazu zählen etwa Anrechnungszeiten für Schule und Studium, Zeiten mit Arbeitslosengeld II beziehungsweise Bürgergeld, Zurechnungszeiten und in der Regel auch Wartezeitmonate, die allein über einen Versorgungsausgleich erworben wurden.
Für Phasen mit Arbeitslosengeld I gilt zudem eine Sonderregel: In den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn werden diese Monate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Freiwillige Beiträge zählen nur dann, wenn im Versicherungsverlauf zusätzlich mindestens 18 Jahre mit Pflichtbeiträgen nachgewiesen werden können. Wer die abschlagsfreie Variante anvisiert, sollte seine Biografie folglich noch genauer gegen die gesetzlichen Voraussetzungen spiegeln.
Fazit: Systematisch prüfen, Lücken geschlossen haltenDie 35-jährige Mindestversicherungszeit ist kein undurchdringliches Paragrafengeflecht, sondern ein Set klar definierter Bausteine. Wer die Struktur kennt, kann gezielt planen: Pflicht- und freiwillige Beiträge im Blick behalten, Minijobs rentenrechtlich optimal gestalten, Kindererziehungs- und Pflegezeiten erfassen, Schul- und Studienphasen korrekt anrechnen lassen und besondere Tatbestände wie Erwerbsminderung oder Versorgungsausgleich berücksichtigen.
Die Rentenauskunft liefert dafür die zentrale Datengrundlage. Wo Lücken auftauchen, schafft die Kontenklärung Abhilfe. So wird aus einer abstrakten Schwelle von 35 Jahren ein erreichbares Ziel – und der Weg in die vorzeitige Rente verläuft auf belastbarer rechtlicher Grundlage.
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Pflegegeld: Zuschuss wenn pflegende Angehörige Urlaub benötigen
Pflegende Angehörige zahlen für die Pflege häufig mit der eigenen Gesundheit, kaum vorhandenem Urlaub und massiven Einschnitten ins Berufs- und Privatleben.
Die Pflegereform, die mit dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) 2023 angestoßen wurde und zum 1. Januar 2025 in ihre nächste Phase ging, soll genau hier ansetzen: Sie hebt mehrere Leistungsbeträge an und eröffnet erstmals ein gemeinsames Jahresbudget für Ersatz- und Kurzzeitpflege.
Ersatzpflege – wenn die vertraute Pflegeperson kurz ausfälltErsatz- oder Verhinderungspflege greift, sobald die Hauptpflegeperson wegen Urlaub, Krankheit oder privater Termine vorübergehend nicht verfügbar ist.
Ab Januar 2025 steigt der jährliche Leistungsbetrag von bislang 1 612 Euro auf 1 685 Euro; nahe Angehörige dürfen wie bisher höchstens das Anderthalbfache des jeweiligen Pflegegelds abrechnen, können aber notwendige Auslagen erstattet bekommen.
Ein wichtiger Systemwechsel folgt zum 1. Juli 2025: Dann wird die Ersatz-pflege bis zu acht Wochen statt sechs Wochen nutzbar, die Wartezeit von bislang sechs Monaten häuslicher Pflege entfällt und der neue, flexible Gesamtbetrag von 3 539 Euro ersetzt die getrennten Töpfe für Ersatz- und Kurzzeitpflege.
Pflegende können das Budget künftig situativ auf beide Leistungsarten verteilen, ohne komplizierte Anrechnungsregeln beachten zu müssen.
Für stundenweise Verhinderungspflege bleibt es bei der bisherigen Praxis: Dauert die Vertretung täglich weniger als acht Stunden, wird das Pflegegeld nicht gekürzt und die Entlastung lässt sich auf viele Termine im Jahr verteilen.
Angehörige, die die Pflege erwerbsmäßig übernehmen, können gemäß Steuerrecht auch weiterhin einen Arbeitsvertrag oder eine selbstständige Tätigkeit wählen; entscheiden sie sich für die nicht erwerbsmäßige Variante, ist die Aufwandsentschädigung bis zur Höhe des Pflegegelds steuerfrei.
Kurzzeitpflege – vorübergehend im Heim statt zu HauseReicht eine Vertretungsregelung zu Hause nicht aus, weil sich der Pflegezustand plötzlich verschlechtert oder eine Reha-Maßnahme ansteht, kommt die Kurzzeitpflege ins Spiel.
Der maximale Zuschuss der Pflegeversicherung steigt am 1. Januar 2025 von 1 774 Euro auf 1 854 Euro pro Kalenderjahr und gilt weiterhin einheitlich für die Pflegegrade 2 bis 5. Gleichzeitig wird die bislang achtwöchige Höchstdauer beibehalten.
Unverbrauchte Mittel der Ersatzpflege lassen sich auch künftig vollständig auf die Kurzzeitpflege übertragen. In der Übergangsphase bis Juli 2025 erhöht das die Kurzzeitpflege-Summe auf maximal 3 539 Euro; ab dem Stichtag entfällt die Übertragsrechnung komplett, weil beide Leistungen aus demselben Topf finanziert werden.
Während eines Heimaufenthalts zahlt die Kasse nur die pflegebedingten Aufwendungen; Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten muss die betreute Person weiterhin selbst tragen. Wer den gesetzlichen Entlastungsbetrag bislang nicht ausgeschöpft hat, darf ihn dafür einsetzen und so den Eigenanteil mindern.
Teilstationäre Tages- und Nachtpflege – Entlastung ohne KomplettumzugTages- oder Nachtpflege bietet eine Mischform: Pflegedürftige verbringen einige Stunden in einer spezialisierten Einrichtung und kehren anschließend nach Hause zurück.
Zum Jahreswechsel 2025 stiegen die monatlichen Leistungsbeträge nach einer linearen Dynamisierung um 4,5 Prozent.
Pflegebedürftige des Pflegegrades 2 erhalten dann bis zu 721 Euro, bei Pflegegrad 3 sind es 1 357 Euro, bei Pflegegrad 4 1 685 Euro und bei Pflegegrad 5 2085 Euro.
Diese Beträge decken ausschließlich die pflegebedingten Kosten; Verpflegung und Fahrtkosten bleiben selbst zu zahlen.
Hier greift häufig der nun auf 131 Euro erhöhte monatliche Entlastungsbetrag, den alle Pflegegrade zur Finanzierung anerkannter Alltags- und Betreuungsangebote einsetzen dürfen.
Pflegegeldkürzungen – halbe Leistung, voller Anspruch auf zwei TageSowohl während einer durchgängigen Ersatzpflege als auch während der Kurzzeitpflege halbiert die Pflegekasse das vorher bezogene Pflegegeld. Eine Ausnahme gibt es am ersten und letzten Tag des jeweiligen Zeitraums: An diesen beiden Tagen fließt das Pflegegeld in voller Höhe weiter. Bei rein stundenweiser Ersatzpflege bleibt das Pflegegeld unangetastet, solange die Hauptpflegeperson weniger als acht Stunden täglich abwesend ist.
Hilfe zur Pflege – wenn die Sozialhilfe einspringtReichen Einkommen, Rente und private Rücklagen nicht aus, um den Eigenanteil zu finanzieren, lohnt ein Antrag auf Hilfe zur Pflege beim Sozialamt. Diese Leistung des Sozialgesetzbuchs XII deckt den tatsächlichen Pflegebedarf ohne feste Obergrenze und kann sowohl Ersatz- als auch Kurzzeit- und teilstationäre Pflege vollständig übernehmen. Die Zuständigkeit prüft jedoch stets zunächst die finanzielle Bedürftigkeit der antragstellenden Person.
Was Pflegende jetzt tun solltenMit der Dynamisierung der Leistungen und dem flexiblen Jahresbudget vollzog die Pflegeversicherung ihren bislang größten Schritt in Richtung Entlastung pflegender Angehöriger.
Wer bereits heute regelmäßig an Belastungsgrenzen stößt, sollte die neuen Beträge frühzeitig bei der eigenen Pflegekasse erfragen, bestehende Verträge oder private Absprachen anpassen und, wo nötig, die Hilfe zur Pflege prüfen.
Noch wichtiger ist ein eigenes „Pflegetagebuch“: Wer alle Vertretungs- und Kurzzeitpflegephasen lückenlos dokumentiert, behält nicht nur den Überblick über das neue Budget, sondern kann künftige Leistungen einfacher abrufen. Schließlich soll die Reform genau das ermöglichen, was im Alltag häufig zu kurz kommt: spürbare Erholungszeit für Menschen, die tagtäglich Verantwortung für andere tragen.
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Witwenrente und Erbschaft: Wird eine Erbschaft als Einkommen angerechnet?
In Deutschland beziehen Millionen Menschen eine Hinterbliebenenrente. Gleichzeitig werden viele Nachlässe an Ehepartnerinnen und Ehepartner vererbt – vom Geldvermögen bis zur Immobilie. Entsprechend häufig taucht die Sorge auf, ob eine Erbschaft die Witwenrente kürzt oder sogar zu einer sogenannten „Nullrente“ führt.
Nach jüngsten Berichten zählen die Rentenversicherer inzwischen Hunderttausende Fälle, in denen zwar ein Anspruch besteht, aber wegen hoher Einkommensanrechnung nichts ausgezahlt wird. Medien verweisen hierfür auf DRV-Zahlen und nennen rund 538.000 „Nullrenten“.
Das Phänomen ist real, seine Ursachen liegen jedoch nicht in der Erbschaft selbst, sondern in der Art, wie eigenes Einkommen auf die Hinterbliebenenrente angerechnet wird.
Der Grundsatz: Die Erbschaft selbst ist kein anrechenbares EinkommenDie Rechtslage ist klar: Was als „Einkommen“ auf eine Witwen- oder Witwerrente angerechnet werden darf, ist gesetzlich abschließend geregelt. Eine Erbschaft an sich gehört nicht zu diesen Einkommensarten. Entscheidend ist, ob Sie aus dem Ererbten eigenes Einkommen erzielen – erst dann entsteht etwas Anzurechnendes.
Typische Beispiele sind Zinsen aus geerbtem Geld, Mieten aus einer geerbten Wohnung oder Gewinne aus dem steuerpflichtigen Verkauf eines Nachlassgegenstands. Die bloße Vermögensübertragung durch den Erbfall selbst führt dagegen nicht zu einer Rentenkürzung.
Wann Erbschaftsvermögen doch zur Anrechnung führt: Verwertung und ErträgeSobald die Erbin oder der Erbe das Nachlassvermögen verwertet, werden daraus erzielte Erträge unter dem „neuen Recht“ als Einkommen berücksichtigt.
Dazu zählen nach § 18a SGB IV neben Erwerbs- und Ersatzeinkommen ausdrücklich auch Vermögenseinkünfte, etwa Zinsen, Dividenden, Mieten und Pachten sowie – soweit steuerpflichtig – Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften.
Wird etwa eine geerbte Immobilie vermietet, sind die Mieteinnahmen grundsätzlich anrechenbares Einkommen; werden geerbte Gelder verzinslich angelegt, sind die Zinsen – oberhalb des Sparer-Pauschbetrags – relevant.
Wird ein geerbtes Haus verkauft, ist ein Gewinn nur dann relevant, wenn er einkommensteuerlich steuerpflichtig ist, etwa weil die Zehn-Jahres-Frist des § 23 EStG nicht eingehalten wurde oder keine Eigennutzung vorliegt.
Das große „Wenn“ beim Hausverkauf: Steuerpflichtiger Gewinn ja oder nein?Für Erbinnen und Erben gilt beim Immobilienverkauf die sogenannte Fußstapfentheorie: Die Haltefrist läuft nicht ab Erbfall, sondern knüpft an den ursprünglichen Kauf durch den Erblasser an.
Liegt dessen Anschaffung mehr als zehn Jahre zurück oder wurde die Immobilie im Veräußerungsjahr und den beiden Vorjahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt, ist der Gewinn steuerfrei – dann fehlt es an steuerpflichtigem Vermögenseinkommen, das die Rente kürzen könnte.
Innerhalb der Zehn-Jahres-Frist ohne Eigennutzung ist der Gewinn hingegen steuerpflichtig und zählt unter dem neuen Recht zur Einkommensanrechnung. Seit 2024 bleibt ein Gesamtgewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften bis 1.000 Euro pro Kalenderjahr steuerfrei.
Altrecht versus Neurecht: Welcher Katalog gilt für Sie?Ob und welche Vermögenseinkünfte angerechnet werden, hängt maßgeblich davon ab, ob für Ihren Fall das Alt- oder das Neurecht gilt.
Für Hinterbliebene, deren Ehe vor dem 1. Januar 2002 geschlossen wurde und bei denen mindestens ein Ehegatte vor dem 2. Januar 1962 geboren ist, oder wenn der versicherte Ehegatte vor dem 1. Januar 2002 verstorben ist, greift § 114 SGB IV (Bestandsschutz).
Dann werden grundsätzlich nur Erwerbseinkommen und bestimmte Erwerbsersatzeinkommen berücksichtigt; Vermögenseinkünfte – also Zinsen, Mieten, steuerpflichtige Veräußerungsgewinne – bleiben außer Ansatz. In allen anderen Fällen (Neurecht) richtet sich die Anrechnung nach § 18a SGB IV, der Vermögenseinkommen ausdrücklich einbezieht.
So rechnet die Rentenversicherung: Freibetrag und 40-Prozent-RegelDie Mechanik der Einkommensanrechnung ist immer gleich: Es gibt einen dynamischen Freibetrag in Höhe des 26,4-fachen aktuellen Rentenwerts; nur der Teil des Netto-Einkommens, der darüber liegt, wird zu 40 Prozent von der Hinterbliebenenrente abgezogen.
Für jedes waisenrentenberechtigte Kind erhöht sich der Freibetrag um das 5,6-fache des aktuellen Rentenwerts. Im sogenannten Sterbevierteljahr (die ersten drei Monate nach dem Todesmonat) findet keine Anrechnung statt. Zum 1. Juli 2025 entspricht der bundeseinheitliche Freibetrag 1.076,86 Euro monatlich; er passt sich automatisch mit dem Rentenwert an.
Ein Praxisbeispiel: Geerbtes Haus, Vermietung, ZinsenAngenommen, eine Witwe erbt ein schuldenfreies Einfamilienhaus im Wert von 500.000 Euro. Allein der Erbfall führt zu keiner Kürzung ihrer Witwenrente. Vermietet sie das Haus anschließend mit einer monatlichen Netto-Kaltmiete von 1.500 Euro, wird – nach Abzug pauschaler Nettoberechnung – das maßgebliche Einkommen mit dem Freibetrag verglichen. Liegt der Freibetrag (Stand 1. Juli 2025) bei 1.076,86 Euro, sind 423,14 Euro „über Freibetrag“. Hiervon werden 40 Prozent, also 169,26 Euro, auf die Witwenrente angerechnet.
Bei einer späteren Veräußerung ist zwischen steuerfreier und steuerpflichtiger Gewinnrealisierung zu unterscheiden: Nur wenn der Gewinn einkommensteuerlich zu erfassen ist (z. B. Verkauf innerhalb von zehn Jahren ohne Eigennutzung), wirkt er als Vermögenseinkommen im Sinne des § 18a SGB IV.
Zinsen und Dividenden: Sparer-Pauschbetrag beachtenWer geerbtes Geld anlegt, muss zwei Ebenen unterscheiden. Steuerlich bleiben Kapitalerträge bis zum Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro bei Einzelveranlagung und 2.000 Euro bei Zusammenveranlagung steuerfrei; erst darüber greift die Abgeltungsteuer.
Für die Einkommensanrechnung nach § 18a SGB IV werden Kapitalerträge regelmäßig oberhalb dieses Pauschbetrags als Vermögenseinkommen berücksichtigt. Praktisch sinnvoll ist deshalb ein ausreichender Freistellungsauftrag bei der Bank.
Typische Sonderfragen: Fortgeführte Verträge, Unfall- und andere LeistungenWer Verträge des Verstorbenen – etwa eine vermietete Immobilie oder eine Kapitalanlage – als Rechtsnachfolger fortführt, erzielt die Erträge fortan selbst. Seit dem Todeszeitpunkt fließen Zinsen, Dividenden oder Mieten nicht mehr der verstorbenen Person zu, sondern der Witwe bzw. dem Witwer – und sind damit als eigenes Vermögenseinkommen ein möglicher Anrechnungstatbestand nach Neurecht.
Zugleich ordnet § 97 SGB VI die Rangfolge an, wenn mehrere Leistungen zusammentreffen, und definiert das Verfahren zur Umrechnung in ein maßgebliches Nettoeinkommen.
Erbschaftsteuer und Versorgungsfreibetrag: Zwei getrennte SystemeErbschaftsteuer und Rentenrecht sind strikt zu trennen. Steuerlich steht dem überlebenden Ehegatten nach § 17 ErbStG zusätzlich zum persönlichen Freibetrag ein besonderer Versorgungsfreibetrag von 256.000 Euro zu.
Dieser Freibetrag wird allerdings um den kapitalisierten Wert nicht erbschaftsteuerpflichtiger Versorgungsbezüge – typischerweise die gesetzliche Hinterbliebenenrente – gekürzt.
Die Berechnung erfolgt nach dem Bewertungsgesetz mittels Vervielfältigern. Das ist ein steuerliches Thema; die Kürzung des Versorgungsfreibetrags hat keinen Einfluss auf die Mechanik der Einkommensanrechnung im Rentenrecht.
Altrecht bleibt ein wichtiger Schutz: Wann Vermögenseinkünfte außen vor bleibenFällt Ihr Fall unter die Bestandsschutzregelung des § 114 SGB IV, sind Vermögenseinkünfte grundsätzlich nicht anrechenbar. Das betrifft insbesondere Ehen, die vor dem 1. Januar 2002 geschlossen wurden, sofern mindestens ein Ehegatte vor dem 2. Januar 1962 geboren ist, sowie Todesfälle vor dem 1. Januar 2002.
In diesen Konstellationen ist regelmäßig nur Erwerbs- bzw. Erwerbsersatzeinkommen relevant, während Zinsen, Dividenden, Mieten oder steuerpflichtige Veräußerungsgewinne unberücksichtigt bleiben. Für Betroffene kann diese Abgrenzung erhebliche finanzielle Auswirkungen haben.
Meldepflichten, Zeitpunkte, typische FallstrickeDie Einkommensanrechnung wird bei erstmaligem Zusammentreffen von Rente und Einkommen und in der Folge jährlich zum 1. Juli überprüft. Änderungen beim eigenen Einkommen sollten der Rentenversicherung mitgeteilt werden, um Rückforderungen oder Nachzahlungen zu vermeiden. Wichtig ist außerdem, dass im Sterbevierteljahr keine Anrechnung erfolgt und der Berechnung stets pauschal ermittelte Netto-Beträge zugrunde gelegt werden.
Fazit: Erben ist unschädlich – Erträge nicht immerDie Erbschaft selbst kürzt die Witwen- oder Witwerrente nicht. Anrechenbar sind die Erträge aus dem Ererbten, und zwar nach streng typisiertem Verfahren mit Freibetrag und 40-Prozent-Regel. Ob Vermögenseinkünfte überhaupt berücksichtigt werden dürfen, hängt vom Anwendungsbereich ab: Unter Altrecht (§ 114 SGB IV) bleiben sie außen vor, unter Neurecht (§ 18a SGB IV) zählen sie mit.
Wer eine Immobilie erbt, sollte die Zehn-Jahres-Frist des § 23 EStG und die Eigennutzungs-Ausnahme kennen; wer Geldvermögen erbt, den Sparer-Pauschbetrag. Bei Unsicherheiten lohnt die Prüfung anhand der individuellen Daten – idealerweise mit aktuellem Rentenbescheid, Steuerunterlagen und gegebenenfalls fachkundiger Beratung.
Rechtsgrundlagen und weiterführende amtliche Quellen: (Auswahl): § 97 SGB VI zur Einkommensanrechnung und Freibetragsmechanik, die Auslegung der Deutschen Rentenversicherung (GRA) hierzu, § 18a SGB IV (Einkommensarten), § 114 SGB IV (Bestandsschutz/Altrecht), § 23 EStG (private Veräußerungsgeschäfte), § 17 ErbStG (Versorgungsfreibetrag). Die DRV stellt ergänzende Broschüren und Schulungsunterlagen mit Beispielen bereit.
Der Beitrag Witwenrente und Erbschaft: Wird eine Erbschaft als Einkommen angerechnet? erschien zuerst auf Gegen Hartz IV - Bürgergeld Ratgeber und Hartz 4 Tipps.
Syria and the UN Discuss Cooperation for the Return of Syrian Refugees
Minister of Transport Yarub Badr and UNHCR Head of Mission in Syria Gonzalo Vargas Llosa discussed on Sunday ways to enhance cooperation to ensure the smooth and safe return of Syrian refugees to their homeland.
During the meeting, Minister Badr emphasized the continued efforts to provide essential support to returnees, including transportation and financial assistance to facilitate their return.
For his part, the UNHCR Representative stressed the importance of the ongoing cooperation between the Syrian government and UNHCR, which reflects both sides’ commitment to facilitating the voluntary return process.
He reiterated UNHCR’s commitment to working in coordination with the relevant Syrian authorities to support the return process.
The UNHCR official explained that approximately 1 million refugees have returned so far, while the number of internally displaced persons (IDPs) has exceeded 1.8 million, with expectations that this number will rise to several millions more by 2026.
This meeting is part of the ongoing efforts by the Syrian government and UNHCR to facilitate the return of refugees.