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Der geschlossene Ölhahn

Ein hochrangiger Offizier ließ das asch-Scharara-Ölfeld im Süden Libyens schließen. Der Vorgang ist politisch fragwürdig und beeinträchtigt die Energieversorgung des Landes.
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RKI: „Auch wenn STIKO die Impfung für Kinder nicht empfohlen wird, BM Spahn plant trotzdem ein Impfprogramm“

NACHDENKSEITEN - Die kritische Webseite - 16. August 2024 - 14:35

Der Satz aus der Überschrift findet sich wörtlich in den RKI-Protokollen. Oder auch dieser: „Schulschließungen würden die Lage wohl noch eher verschärfen.“ Gehandelt wurde bekanntlich nicht danach: Sowohl Schulschließung als auch Kinderimpfung waren politische Vorhaben ohne wissenschaftliche Grundlage. Aber es muss niemand dafür geradestehen – das ist zunehmend unerträglich. Ein Kommentar von Tobias Riegel.

In einem guten Artikel hat die Welt über neue Erkenntnisse aus den RKI-Protokollen berichtet – vor allem zu dem verantwortungslosen Umgang mit Kindern und Jugendlichen während der Corona-Politik. Hier soll daraus zitiert werden.

Denn unter dem Titel „Drei Tage vor dem ersten Lockdown änderte das RKI plötzlich seinen Standpunkt“ wird in dem Medium Ungeheuerliches geschildert: Eine skrupellose Politik, die ohne wissenschaftliche Evidenz zerstörerische Maßnahmen gegenüber den Kindern entfaltet hat. Devote Wissenschaftler, die zwar Einwände gegen dieses Vorgehen hatten, diese aber nicht in angemessener Form nach außen kommunizierten und sich dadurch teilweise indirekt zu Komplizen gemacht haben. Und schließlich die unerträgliche Folgenlosigkeit solcher Berichte wie dem in der Welt: Kein einziger Akteur einer inzwischen weitgehend entblößten Corona-Politik musste bisher echte Verantwortung übernehmen.

Zum „Schutz“ der Kinder: Schulschließungen, Impfprogramme, Masken- und Testpflichten in großem Stil

Eingangs wird noch einmal zu Recht betont, dass Kinder und Jugendliche weder Treiber der Pandemie noch besonders gefährdet waren – und es wird daran erinnert, dass die Politik in Deutschland dennoch Schulschließungen, Impfprogramme, Masken- und Testpflichten in großem Stil angeordnet hatte. Dass diese Maßnahmen gegen die Kinder und Jugendlichen eine starke langfristige negative Wirkung entfalten würden, das war vor ihrer Einführung absolut voraussehbar – darum sind die heutigen Krokodilstränen der Verantwortlichen bezüglich der den Kindern gestohlenen Jahre und der zugefügten Verletzungen die reine Heuchelei, nach dem Motto: „Aber wer hätte das denn ahnen können?“

Laut Welt belegen die entschwärzten Protokolle des Krisenstabs des Robert Koch-Instituts, dass die Politik sogar dann noch nachlegte, „als längst ungefährliche Varianten des Virus im Umlauf waren“. Dabei hätten schon im Laufe des Jahres 2020 Daten aus dem Ausland, dann auch aus Deutschland belegt, „dass die vermeintlichen Infektionsherde – Schulen und Kindergärten – keine waren“.

Unauflösbare Widersprüche und skrupellose Politik

Die im Artikel gezeigten Widersprüche sind unauflösbar und angesichts der Tatsache, dass hier der Umgang mit den Kindern dieser Gesellschaft festgelegt wird, kann ich das nur als völlig skrupellose Politik wahrnehmen. Am 20. November 2020 ergab laut Welt eine Untersuchung von mehr als 100 Kinderkliniken, dass es keine erhöhte Dunkelziffer von Corona-Infektionen bei Kindern gab. Und so reagierte laut Artikel die Politik:

Zeitgleich ordneten Ex-Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und Kanzleramtsmitarbeiter Helge Braun eine Maskenpflicht für Schüler und halbierte Klassengrößen an, auch wollten sie die ‚Ein-Freund-Regel‘ durchsetzen, die von Ländern und Verbänden abgewendet wurde.“

Am 30. November 2020 kam das RKI erneut zu dem Schluss:

Schulen sind eher nicht die treibenden Quellen und Schulschließungen würden die Lage wohl noch eher verschärfen.“

Und wieder reagierte die Politik anti-wissenschaftlich, wie die Welt feststellt:

Entgegen dieser Erkenntnis ordnete die Bundesregierung zwei Wochen später einen Lockdown mit Schulschließungen oder Aussetzung der Präsenzpflicht an, der bis Mitte Februar 2021 andauern sollte. Vor allem der Deutsche Lehrerverband und der Verband Bildung und Erziehung hatten immer wieder hohe Sicherheitsstandards gefordert.“

Es nahm auch dann kein Ende: So wurden im Februar 2021 regelmäßige Corona-Tests in Schulen und später auch in Kitas eingeführt – die Folgen waren „entwürdigende Prozeduren, bei denen Kinder bloßgestellt und ausgegrenzt wurden“, wie die Welt treffend schreibt. Die psychischen Folgen von Testpflichten, Schulschließungen oder dem Aussetzen von Präsenzpflichten während der Corona-Politik waren bekannt, so der Artikel:

Die ‚Copsy‘-Studie der Hamburger Uniklinik zeigte im Januar 2021, dass fast jedes dritte Kind unter psychischen Auffälligkeiten litt. Demnach nahmen Sorgen und Ängste ebenso wie depressive Symptome und psychosomatische Beschwerden zu.“

Und was war die politische Reaktion auf solche Erkenntnisse?

Im Winter 2021/2022 setzten einige Länder die Präsenzpflicht an Schulen aus.“

Kinderimpfung noch vor der STIKO-Empfehlung

Ein ähnliches widersprüchliches Muster der Verantwortungslosigkeit zeigt sich beim Umgang mit der Impfung für Kinder. Virologen hätten einige Monate nach der Entwicklung der Impfstoffe Ende 2020 gewusst, dass diese einen gewissen Eigenschutz, aber keinen signifikanten Fremdschutz bieten, so die Welt. Unklar hingegen seien die Nebenwirkungen gewesen, das gehe aus den Protokollen des RKI hervor, das am 7. Mai 2021 eine „erhöhte Aufmerksamkeit“ für Myokarditis als Impfnebenwirkung bei jungen Männern angemahnt hätte. Aber noch „bevor sich das RKI oder die Fachgesellschaften äußern konnten, schaltete sich die Politik ein“: Am 19. Mai 2021 habe der damalige Gesundheitsminister Spahn in der RKI-Sitzung Pläne zur Kinderimpfung geäußert:

Auch wenn STIKO die Impfung für Kinder nicht empfohlen (sic!) wird, BM Spahn plant trotzdem ein Impfprogramm.“

Der nach dem Regierungswechsel ernannte neue Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach habe im November 2021 verkündet, es spreche nichts gegen die Impfung von Kindern. Ministerpräsident Söder sprach sich Anfang Dezember 2021 sogar für eine Impfpflicht für Kinder ab zwölf Jahren aus. Die Vorbereitungen für Impfaktivitäten für Kinder ab fünf Jahren begannen laut Welt, ohne dass die STIKO sich in den RKI-Sitzungen entsprechend geäußert habe. Zum dann folgenden Hin und Her um die Kinderimpfung, um die Positionen der STIKO und zu politischem Druck, der möglicherweise auf die STIKO ausgeübt wurde, gibt es im Artikel weitere Informationen.

Alles zum „Schutz“ der Kinder

Interessant – oder besser: schockierend – finde ich, wenn Verteidiger etwa der Schul-Maßnahmen alles, was hier geschildert wird, abtun und ihr Verhalten bis heute versuchen zu rechtfertigen, etwa indem sie die in den RKI-Protokollen zu findenden Beweise für die fehlende wissenschaftliche Grundlage der Schul-Maßnahmen nicht wahrnehmen. Zum Beispiel der amtierende Präsident des Deutschen Lehrerverbands, Stefan Düll, nutzt immer noch die gleichen (längst enttarnten) Phrasen von einem „Schutz der Kinder“, den die Corona-Maßnahmen angeblich bedeutet hätten. Düll sieht entsprechend auch keine Fehler bei der Lehrerschaft, wie die Welt zitiert:

„‚Ein Diskurs, der alle Corona-Maßnahmen verteufelt, trägt nicht dazu bei, Kinder, Jugendliche und Lehrkräfte zu schützen oder in einem erneuten Pandemiefall Infektionszahlen so im Zaum zu halten, dass die Schulen offenbleiben können.‘ Zudem seien die Schulen ‚zur Umsetzung der Maßnahmen verpflichtet‘ gewesen. (…) ‚Alle Maßnahmen haben die Öffnung der Schulen ermöglicht und ein gewisses Sicherheitsgefühl vermittelt, was gerade auch für viele durch die vermeintliche Ausweglosigkeit der Pandemie und ihre tödliche Bedrohung verunsicherte Menschen – Eltern, Lehrkräfte, Lernende – wichtig war.‘

Düll habe sogar eine positive Bilanz der Corona-Zeit gezogen: „Der Distanzunterricht habe die digitale Ausstattung der Schulen verbessert.“ Man bleibt sprachlos zurück, auch angesichts der Tatsache, dass Düll immerhin einen Teil der Lehrerschaft vertritt und diese Lehrer anscheinend hinter einer Position stehen, die „im erneuten Pandemiefall“ wieder die Kinder zu Opfern einer unwissenschaftlichen Maßnahme-Politik machen könnte – selbstverständlich, um sie zu „schützen“ und um die „Infektionszahlen so im Zaum zu halten, dass die Schulen offenbleiben können“.

Die Regierung handelt – und richtet ein Kummer-Telefon ein

Die Bundesregierung ließ Fragen nach Aufarbeitung und einer möglichen Entschuldigung bei Kindern und Jugendlichen laut Welt unbeantwortet. Die junge Generation habe „Opfer gebracht“, habe eine Sprecherin von Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) erklärte. Sie verwies auf Aufholprogramme, eine Kummer-Telefonnummer sowie ein Programm gegen „Einsamkeit“, das die Ministerin dem Kanzler vorgelegt habe und das „mit über 100 Maßnahmen“ sensibilisiere.

Das RKI wies eine politische Einflussnahme demnach zurück. Es gebe „Empfehlungen aus infektionsepidemiologischer Sicht“ ab, habe eine Sprecherin gesagt. „Welche Maßnahmen ergriffen werden, sind aber Entscheidungen der Politik, die viele verschiedene zusätzliche Faktoren berücksichtigen muss.“

Heike Riedmannn, Vorsitzende der „Initiative für Familien“, wird im Welt-Artikel dagegen treffend so zitiert: Deutschland habe sich weder an den Nationalen Pandemieplan noch an die Kinderrechtskonvention gehalten, die rechtlich bindend sei. Stattdessen habe eine „eklatante Missachtung der Rechte von Kindern und Jugendlichen“ stattgefunden. Kinder seien „zum Spielball der Politik geworden, ihre Rechte zur Verhandlungsmasse“.

Und niemand muss dafür geradestehen

Und kein einziger der Verantwortlichen muss bisher dafür geradestehen – im Gegenteil: Viele treten eine Flucht nach vorne an und verkünden empirisch entkoppelte Fantasiezahlen über die durch die Maßnahmepolitik „geretteten“ Bürger (oder bezüglich des angeblichen Impf-Erfolgs aktuell hier). Durch eine Verteidigung der Maßnahme-Politik wird ihre Wiederholung aber wahrscheinlich – sie wird dann auch wieder unsere Kinder treffen. Wir hätten es dann eigentlich besser wissen können.

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Titelbild: Sharomka / Shutterstock

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Vorbild Skandinavien: “Schwedische Grenz-Gardinen” schützen gegen Wirtschaftsmigration

Die skandinavischen Länder haben in den letzten Jahren gezeigt, dass eine völlige Kehrtwende bei einer katastrophal gescheiterten Migrationspolitik durchaus möglich ist – wenn der politische Wille dazu besteht. In Deutschland dagegen hat man die letzten Jahre nichts getan, als den eingeschlagenen Irrweg sogar noch radikal zu beschleunigen hat. Dabei wäre ein Blick etwa nach Schweden […]

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Peter Scholl-Latour – ein weltoffener kritischer Journalist mit politischem Weitblick

NACHDENKSEITEN - Die kritische Webseite - 16. August 2024 - 14:04

In diesem Jahr wäre Peter Scholl-Latour hundert Jahre alt geworden. Auch zu seinem 100. Geburtstag hätte er für manche seiner früheren Einsichten zu weltpolitischen Ereignissen, für seine Mahnungen zu den Chancen in der Weltpolitik, mehr vertanen als genutzten, gewürdigt werden können. Von Felix Duček.

Peter Roman Scholl galt zwar – aufgrund seiner Mutter – den Nazis als sogenannter Halbjude, wurde jedoch – für ihn ein Glück – erzkatholisch erzogen, zunächst in der Schweiz und notgedrungen später weiter in Nazideutschland. Auch so wurde er gewiss kein Hitler-Anhänger, sondern vielmehr bereits 1944 von der Gestapo inhaftiert. Denn im Jahr 1944 wurde er – nach der Befreiung Frankreichs durch die Alliierten – auch bei seinem zweiten Versuch, über Jugoslawien nach Frankreich zu entkommen, um sich der französischen Armee anzuschließen, bereits in der Steiermark wiederum geschnappt. Die danach bei der Gestapo und insbesondere durch den SD der Nazis erlebten Abgründe und Erniedrigungen prägten ihn zweifellos entscheidend, auch wenn er sie seelisch robust verarbeiten konnte. Dennoch verspürte er nach dem Ende der Nazi-Herrschaft keine Lust, Jahre im nunmehr zerstörten Europa zu verbringen. Scholl-Latour verspürte seit seiner Kindheit und Jugend einen wachsenden Drang, die Welt zu erkunden – weniger aus Abenteuerlust als vielmehr wie einer der historischen Entdecker.

Familiär sowohl ein Deutscher als auch mit Frankreich engstens verbunden, konnte er seine Entdeckerlust unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg nun als französischer Fallschirmjäger in der durch Frankreich nun zurückgewonnenen Kolonie „Indochina“ ausleben. Nach etwa zwei Jahren wurde er Student – anfangs in Mainz, später an der Sorbonne – und promovierte 1954 schließlich ebenfalls in Paris. Bald nutzte er in Beirut auch noch die Chance für ein Studium der Arabistik und Islamkunde, was er ebenfalls mit einem Diplom abschloss. So wuchs aus seiner Weltoffenheit in wenigen Jahren ein reicher Schatz an kulturellen und sozialen Erfahrungen, auch im Umgang mit Menschen der fremden Kulturen, die ihm überall begegneten.

Auch dieses Bemühen um das Kennenlernen und Verstehen zunächst ihm völlig fremder Kulturen war zweifellos prägend und am Ende kennzeichnend für sein ganzes Leben als ein unbestechlicher Berichterstatter und kritischer Journalist. Dafür wollte und musste er keineswegs selbst ein Anhänger der antikolonialen Befreiungsbewegungen sein – oder gar ein mit sozialistischen Ideen liebäugelnder Revolutionär. Nein, das war er nicht. Scholl-Latour galt manchen als traditioneller Gaullist, forderte einerseits die gemeinsame (west-)europäische Verteidigung anstelle einer permanenten Abhängigkeit und Unterordnung unter die USA. Er befürwortete zeitweise sogar eine nukleare Bewaffnung der deutschen Bundeswehr. Als Bundesbürger und französischer Staatsbürger war er zweifellos ein glühender (West-)Europäer.

Der Spiegel würdigte Scholl-Latour einst (in besseren Zeiten dieses Wochenmagazins) als eine Art „Welterklärer“, und dieser Bezeichnung ist er tatsächlich als ein unbestechlicher Journalist, der zu keinerlei opportuner (Selbst-)Zensur bereit war, stets gerecht geworden. Unzählige Male hat er die kriegerischen Aktionen des Westens anstelle von diplomatischem und auf gegenseitiges Verstehen ausgerichtetem Vorgehen schonungslos enthüllt und kritisiert.

Aber spätestens heutzutage würde Scholl-Latour dafür – sicherlich auch, aber nicht nur vom Spiegel – bestenfalls als Putin-Propagandist verunglimpft werden. Etwa dafür, weil er vor zehn Jahren anlässlich seines 90. Geburtstages in einem denkwürdigen Phoenix-Interview Anfang März 2014 einschätzte:

„Im Moment sieht es wirklich so aus, als sei man darauf aus, die Russen zurückzudrängen. Man spielt ‘Kalter Krieg’ auf einmal, mittels Sanktionen, was für die Europäer völlig blödsinnig ist. Wir werden mehr unter den Sanktionen leiden als die Russen. Es ist wirklich ein Spiel im Gange, was geradezu grotesk ist … dieses ständige Putin-Bashing … Die Europäer verschätzen sich völlig in ihrer Rolle: sie sind keine Weltmacht mehr und haben in der Welt nichts mehr zu sagen. … Man hat ja gar nicht zur Kenntnis genommen, dass die Ukraine kein geeintes Land ist. … In Kiew schaut doch keiner mehr durch, wer da auf dem Maidan wen manifestiert.“

Konkret beziffern konnte er immerhin die auch damals schon gewaltigen, vom US-Kongress selbst veröffentlichten „Investitionen“ in die Ukraine.

Befragt nach seinen Eindrücken vom persönlichen Zusammentreffen mit Putin, merkt er unumwunden an:

„Putin ist im Grunde ein Mann des Geheimdienstes, der weiß, wie weit er gehen kann. Er versteht es auch, seine Kraft auszuspielen, das hat er jetzt in Syrien gezeigt. … Auf der Krim ist es ziemlich eindeutig: die Krim ist überwiegend russisch. … Und dass er die volle Kontrolle über die Krim haben will, verstehe ich durchaus. … Ja, man merkt ihm schon seine Vergangenheit als Geheimdienstoffizier an, aber er ist höflich, er ist gut informiert und beantwortet alle Fragen!“

Dabei belegen auch heute noch viele seiner Reportagen und seine danach schriftlich publizierten Analysen der Weltlage eine atemberaubende Weitsicht – wegen ihrer Treffsicherheit, die bis heute Gültigkeit hat – und auch hinsichtlich der Schonungslosigkeit gegenüber der jeweils herrschenden Politik im Westen, die selten seinen Rat hören, geschweige denn annehmen wollte. Peter Scholl-Latour war allerdings keineswegs ein mystischer Hellseher, sondern ein kühl denkender Analyst, der auch sehr genau die strategischen Einflüsterer der Herrschenden studierte und manche von deren Wunschträumen zu relativieren oder zu widerlegen vermochte.

Bis heute versucht die westliche Propaganda unentwegt, Russlands angeblich paranoide Angst vor einer NATO-Einkreisung allein schon aus geografischer Sicht als Putins Hirngespinst lächerlich zu machen. Scholl-Latour dagegen veröffentlichte bereits im Jahr 2006, also vor 18 Jahren, eine Filmreportage mit dem prägnanten Titel „Russland im Zangengriff“ und schrieb seine Erkenntnisse und Sichtweise in dem gleichnamigen Buch nieder, in dem er vom Umfeld Russlands Region für Region (außer der noch weitgehend unverwundbaren Arktis) nachweist, dass und wie – seit der Auflösung der Sowjetunion und des militärischen Blocks des Warschauer Vertrages – die USA mit ihren westeuropäischen Vasallen und der eigentlich obsolet gewordenen NATO genau dieses Unterfangen unablässig vorantreiben.

Dabei überführt Scholl-Latour die Leugner dieser Tatsache mit ihren eigenen Protagonisten, indem er etwa das 1997 erschienene Buch von Zbigniew Brzeziński „Die einzige Weltmacht – Amerikas Strategie der Vorherrschaft“ (besser bekannt oft unter dem noch treffenderen amerikanischen Titel „The Grand Chessboard …“). Sein Seelenverwandter Samuel P. Huntington würdigte das Buch des scharfsinnigen Analytikers polnischer Abstammung und früheren Sicherheitsberaters des US-Präsidenten Jimmy Carter (1977 – 1980) mit den Worten: „Eine meisterhafte Synthese aus historischer, geostrategischer und politischer Analyse. Das ist geostrategisches Denken in der großen Tradition Bismarcks.“

Scholl-Latour dagegen analysierte gründlich und unbefangen ebenfalls diese unverhohlenen Wünsche und strategischen Schachzüge, die Brzeziński empfahl – zitierte manche seiner Passagen, um auch die Vermessenheit solcher US-Berater und deren Strategien zu entlarven. Seine Treffsicherheit konnte Scholl-Latour ein weiteres Mal im Vorwort zur bereits dritten Auflage des Taschenbuchs im November 2007 unter Beweis stellen:

„Im Januar 2006 war es noch eine kühne Vermutung, im belarussischen Minsk von einer ‘Rückkehr zum Kalten Krieg’ zu reden. … In München war im Frühjahr 2007 eine seltsame Aufregung im westlichen Lager aufgekommen, als bei der leider umbenannten ‘Wehrkundetagung’ Wladimir Putin mit der Faust auf den Tisch schlug und die Dinge beim Namen nannte. Hatten Amerikaner und Deutsche denn wirklich geglaubt, der russische Präsident … werde passiv zuschauen, wie Washington und Brüssel eine politische ‘Einkreisung und Isolierung’ seines Landes betrieben, und diese gefügig hinnehmen?“

Von „Russland im Zangengriff“ sind nach den detaillierten Kapiteln über Weißrussland, Tatarstan, Russisch-Fernost, Ussuri, Mandschurei und China insbesondere die etwa 30 Seiten des letzten Kapitels über die Ukraine heute natürlich besonders lesenswert (sehenswert auch in der gleichnamigen Filmreportage, die auf YouTube noch verfügbar ist). In der westlichen Propaganda beginnt bekanntlich „der Ukraine-Krieg“ am 24. Februar 2022 verdeckt als „militärische Sonderoperation Russlands“. Vielen kritischen Zeitgenossen ist zumindest der verbrecherische Putsch auf dem Kiewer Maidan gegen die rechtmäßige ukrainische Regierung im Jahr 2014 noch in Erinnerung, auf den Scholl-Latour auch in seinem genannten, wohl letzten großen Fernsehinterview im März 2014 zu sprechen kommt.

Bereits in seinem Buch von 2006 beleuchtet er sehr aufschlussreich die historische Zerrissenheit dieser Ukraine, die sich seit ihrer Unabhängigkeit nach dem Zerfall der Sowjetunion fortsetzte, mit den Abschnitten überschrieben als eine Revolution „Verfaulter Orangen“, ein Wanderzirkus der „Demokratie“, über Patriarchen und Oligarchen und abschließend – heute wieder sehr aktuell – ein Abschnitt mahnend überschrieben „Noch 300 Kilometer bis Stalingrad“. In diesem letzten Kapitel greift Scholl-Latour nochmals die zu Jelzins Zeiten strategische US-Vision in Brzezińskis „Die einzige Weltmacht“ (auf Seite 74) auf:

„Die Ukraine, ein neuer und wichtiger Raum auf dem eurasischen Schachbrett, ist ein geopolitischer Dreh- und Angelpunkt, weil ihre bloße Existenz als unabhängiger Staat zur Umwandlung Russlands beiträgt. Ohne die Ukraine ist Russland kein eurasisches Reich mehr. Es kann trotzdem nach einem imperialen Status streben, würde aber dann ein vorwiegend asiatisches Reich werden …“

Was dann bei Brzeziński dort noch folgt, ist – wie von Scholl-Latour vermutet – heute allerdings bereits weitgehend in das Reich der Wunschträume von US-Strategen entschwunden, nämlich ein Russland als asiatisches Reich, „ … das aller Wahrscheinlichkeit nach in lähmende Konflikte mit aufbegehrenden Zentralasiaten hineingezogen würde, die den Verlust ihrer erst kürzlich erlangten Eigenstaatlichkeit nicht hinnehmen und von den anderen islamischen Staaten im Süden Unterstützung erhalten würden. Auch China würde sich angesichts seines zunehmenden Interesses an den dortigen neuerdings unabhängigen Staaten voraussichtlich jede Neuauflage einer russischen Vorherrschaft über Zentralasien widersetzen.“ Brzeziński konnte oder wollte nicht vorausahnen, dass die „einzige Weltmacht“ stattdessen bald schon – auch durch eigenes Verschulden – dem Trend einer mittlerweile immer stärker erkennbaren neuen, multipolaren Weltordnung gegenüberstehen wird – sei es durch die Entdollarisierung des Welthandels, durch die vielfältigen und dennoch auf Gemeinsamkeiten beruhenden Interessen der BRICS und zahlreicher neuer Anwärter oder durch die Schanghaier Organisation für Zusammenarbeit.

Scholl-Latour sah das durchaus aus eigenen Erfahrungen in den verschiedenen Weltregionen, wo er die Allmacht-Überheblichkeit und das bigotte Menschenrechtsgefasel sowohl der USA als auch der Westeuropäer schonungslos anprangerte, übrigens auch Deutschlands gegenüber der Volksrepublik China. Peter Scholl-Latour war bekanntlich auch sehr vertraut mit den inneren politischen und ideologischen Strukturen und Spannungen auch der islamischen Welt, die heute in Europa tagtäglich greifbarer werden. Wie oft bei Begegnungen gelang es ihm auch dort, sich mit Einfühlungsvermögen, Achtung und persönlichem Entgegenkommen ein tiefes Vertrauen zu erarbeiten. So etwa beim politischen und religiösen Führer der Islamischen Revolution von 1979, dem iranischen Ajatollah Ruhollah Musawi Chomeini, in Paris und als dessen Begleiter bei seiner Rückkehr nach Teheran nach dem Sturz vom Schah Mohammad Reza Pahlavi. Daran erinnerte unlängst auch der freie Journalist, Osteuropa-Experte und Iran-Kenner Ramon Schack, anknüpfend an seine „Begegnungen mit Peter Scholl-Latour. Ein persönliches Portrait“.

Seine Liebe und sein Einfühlungsvermögen für die Kulturen Südostasiens zeigten sich auch während des Vietnam-Krieges, den er trotz Zensurbestrebungen in Deutschland – nach wütendem Protest der CIA – auch weiter schonungslos dokumentierte und kritisierte, so dass ihm – wieder einmal und zu Unrecht – Feindschaft gegenüber den USA vorgeworfen wurde. Auf einer Exkursion in das Niemandsland zwischen dem Herrschaftsbereich des südvietnamesischen Marionetten-Regimes und dem Norden der Sozialistischen Republik Vietnam begegnete er mit seinem Kamerateam unvermittelt den Kämpfern der Nationalen Front für die Befreiung Südvietnams (NFB; er nennt sie im zeitgemäßen westlichen Jargon „Vietcong“). Die südvietnamesischen Truppen hatten das Team den letzten Kontrollposten ungehindert passieren lassen, weil sie die Fremden – wie so oft im damaligen Südvietnam – für CIA-Leute hielten, denen man ohnehin nichts zu sagen hatte.

Das unerwartete und erstaunlich friedliche, ja zivilisierte Zusammentreffen mit den überraschend aus dem Unterholz hervorstürmenden kommunistischen Militärs des „Vietcong“ hat Scholl-Latour selbstverständlich ebenfalls filmisch dokumentiert. Warum ging das so glimpflich aus – gerade auch für einen westeuropäischen Journalisten mit seinem Team in einem der brutalsten und verheerendsten Kriege der USA nach dem Zweiten Weltkrieg? Er selbst sieht die Antwort nicht nur in der militärischen, sondern auch politischen Exzellenz dieser damaligen Kämpfer aus dem Norden Vietnams: Sie kannten offenbar sehr genau auch die westlichen Berichterstattungen über diesen Krieg und konnten somit bewerten und differenzieren, welch ein Journalist mit seinem Kamerateam ihnen dort ins Netz gegangen war. Und dieses Zusammentreffen hat die gegenseitige Achtung offenbar auf beiden Seiten noch einmal gesteigert.

Es lohnt sich also, aus gegebenem Anlass – heute jährt sich sein Todestag am 16. August 2014 zum zehnten Mal – mit dem Andenken an Peter Scholl-Latour auch ein neuerliches Nachdenken zu verbinden: ganz im Sinne seines ausdrücklichen Engagements gegen die „mediale Massenverblödung“, die auch Friedhelm Klinkhammer und Volker Bräutigam stets „in memoriam Peter Scholl-Latour“ ihren eigenen Beiträgen als Nachsatz anfügen.

Referenzen:

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HPG gedenken Alan Milazgîr und Sara Tolhildan

Der HPG-Kommandant Alan Milazgîr und die Guerillaärztin Sara Tolhildan sind im Tunnelwiderstand gegen die türkischen Besatzungstruppen in der Zap-Region ums Leben gekommen. Das machten die Volksverteidigungskräfte (HPG) am Freitag in einem Nachruf öffentlich. Zu den Todesumständen der beiden Gefallenen erklärten die HPG, dass Alan Milazgîr und Sara Tolhildan eine Fedai-Aktion gegen einen Stützpunkt durchgeführt haben, um Kämpferinnen und Kämpfer in einer Tunnelanlage vor Attacken der Besatzer zu schützen. Der von den HPG als „selbstloser Offensivschlag“ bezeichnete Angriff war den Angaben nach zum Schutz der nach Doğan Savaş benannten Tunnelanlage im Guerillagebiet Sîda gedacht und fand Ende Juni statt, ein ranghoher Offizier wurde getötet. Das unterirdische Tunnelsystem in Sîda war besonders massiv vom Einsatz chemischer Kampfstoffe und anderer geächteter Waffen durch die türkische Armee betroffen. Rund drei Jahre versuchten Invasionstruppen die Anlage einzunehmen.

„Angetrieben vom Geist des Apoismus haben unsere Freundinnen und Freunde, die am Tunnelwiderstand in Sîda beteiligt waren, einen schier übermenschlichen Willen gezeigt. Sie haben Historisches vollbracht, als sie den genozidalen und von der NATO hochgerüsteten Kolonialstaat Türkei und dessen Besatzungsarmee drei Jahre lang an einer Stelle völlig einschließen. Alan Milazgîr und Sara Tolhildan sind zwei dieser Heldinnen und Helden. Die Spuren, die ihre Namen in der Geschichte hinterlassen, werden uns stets den Weg weisen“, erklärten die HPG. Zu den persönlichen Daten der Gefallenen machte die Organisation folgende Angaben:

                                

 Codename: Alan Milazgîr

Vor- und Nachname: Ender Budancer

Geburtsort: Mûş

Namen von Mutter und Vater: Hazal – Nusret

Todestag und -ort: 21. Juni 2024 / Zap

 

 

Codename: Sara Tolhildan

Vor- und Nachname: Leyla Aykut

Geburtsort: Adana

Namen von Mutter und Vater: Gevre – Aziz

Todestag und -ort: 21. Juni 2024 / Zap

 

Alan Milazgîr

Alan Milazgîr war Mitglied des Kommandorats der HPG und gehörte dem Operativen Führungskommando in den Medya-Verteidigungsgebieten an. Er stammte aus Milazgîr (tr. Malazgirt) in der Provinz Mûş und hatte den schmutzigen Krieg des türkischen Staates im Kurdistan der 1990er Jahre miterlebt. Die Erfahrungen damals waren ausschlaggebend für seine Entscheidung, sich am 15. August 1994, dem zehnten Jahrestag des Beginns des bewaffneten Widerstands der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK), der Guerilla anzuschließen. Sechs Jahre lang kämpfte er in den Reihen der HPG-Vorgängerorganisation ARGK in verschiedenen Gebieten der Botan-Region; es war die heiße Phase des Krieges. 2000 wechselte er in die Medya-Verteidigungsgebiete.

 


Die erste Phase in Südkurdistan nutzte Alan Milazgîr dafür, sich intensiver mit der Ideologie und Philosophie der kurdischen Befreiungsbewegung auseinanderzusetzen und das Paradigma ihres Vordenkers Abdullah Öcalan zu studieren. 2005 ging er im Rahmen des revolutionären Volkskrieges nach Nordkurdistan und kämpfte sieben Jahre lang in Dersim. Ab 2014 widmete er sich dem Widerstand gegen die Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS), darunter in Şengal. Er war maßgeblich an der Befreiung der Region beteiligt, deren ezidische Bevölkerung in jenem Jahr zum Ziel eines Genozids und Feminizids geworden war. Seit 2021 bis zu seinem Tod war Alan Milazgîr als Regionalkommandant der HPG im Zap im Einsatz. In dieser Funktion leitete er unter anderem auch die revolutionäre Guerillaoffensive „Bazên Zagrosê“.

Sara Tolhildan

Sara Tolhildan wurde als Tochter einer dem kurdischen Mamxurî-Stamm angehörenden Familie im südtürkischen Adana geboren. Aufgewachsen ist sie jedoch in Elkê (Beytüşşebap), der Heimatstadt ihrer Eltern, die in der kurdischen Provinz Şirnex liegt, in einem von der Kultur und Tradition Kurdistans geprägten Umfeld. In einer Lebenswelt, die durch Krieg, Unterdrückung und Widerstand geformt ist, reifte sie zu einer reflektierten und aufgeklärten Persönlichkeit heran.

 


Zum Studieren ging Sara Tolhildan nach Amed (Diyarbakır). Sie war an der medizinischen Fakultät der Universität in der Widerstandshochburg eingeschrieben und lernte zu dieser Zeit die „Revolutionäre Jugend Kurdistans“ kennen. Zwar hatte sie bereits als Kind die Widersprüche erlebt, die sich aus der antikurdischen und frauenfeindlichen Mentalität des türkischen Staates ergeben. Bei der kurdischen Jugendbewegung widmete sie sich jedoch besonders intensiv den Spezialkriegsmethoden, die besonders junge Menschen von ihrem Wesen trennen, und der patriarchalen Gesellschaftspolitik der Herrschenden. Dazu studierte sie die Schriften Öcalans und sein auf Frauenbefreiung, Radikaldemokratie und Ökologie basierendes Paradigma einer demokratischen Nation.

Sara Tolhildan war nun ebenfalls eine Frau mit einem alternativen Lebensentwurf, den sie in den Bergen Kurdistans umsetzen wollte. Es war die Hochphase des IS-Terrors in Rojava und Şengal, als sie die Universität im letzten Semester verließ und zur Guerilla ging. Da ein Ende der dschihadistischen Gewalt damals noch nicht absehbar und der türkische Staat den im Sommer 2015 begonnen Vernichtungskrieg gegen die kurdische Bewegung bereits signalisierte, konzentrierte sich Sara Tolhildan direkt zu Beginn ihres Anschlusses an die Verbände freier Frauen (YJA Star) auf militärisches Fachwissen.

 


In diesem Rahmen war sie zunächst in der südkurdischen Avaşîn-Region im Einsatz. Neben ihren Leistungen an der Front war sie auch als Guerillaärztin tätig und pflegte erkrankte oder verletzte Kämpfer:innen. „Hevala Sara behandelte ihre Weggefährtinnen und Kameraden mit großer Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit. Mit ihrer ausgeprägten Freundschaft spürte sie den Schmerz ihres Gegenübers und gab Kraft und Moral.“ An die Zap-Front wechselte sie im Jahr 2021.

Die HPG sprachen den Angehörigen von Sara Tolhoildan und Alan Milazgîr sowie dem kurdischen Volk ihr Beileid aus.

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Die verlorene Menschlichkeit

Wir können die Krankheiten unserer Zeit nicht heilen, solange wir nur an den Symptomen herumdoktern. Rede Christian Schuberts auf der Friedensdemonstration am 3. August 2024 in Berlin.
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On August 18–19, Vladimir Putin will make a state visit to Azerbaijan

PRESIDENT OF RUSSIA - 16. August 2024 - 13:00

During the talks, the parties will discuss matters pertaining to the further advancement of the Russian-Azerbaijani strategic partnership and alliance, as well as current international and regional issues.

It is planned to approve a Joint Statement of the heads of state and sign intergovernmental agreements and other documents.

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Digitale Brieftasche: Erste Etappenziele, etliche Hürden und viele offene Fragen

netzpolitik.org - 16. August 2024 - 12:44

Die europäische digitale Brieftasche kommt. Doch noch ist unklar, nach welchen rechtlichen Vorgaben die deutsche Version entwickelt und angeboten wird – und von wem. Das Bundesinnenministerium gibt nun erste Einblicke und sucht offenbar selbst noch nach Antworten.

Bei der EUDI-Wallet sind noch zahlreiche Hürden zu nehmen. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com John Cameron

Die Ziellinie liegt scheinbar noch in weiter Ferne, rückt aber unaufhaltsam näher: Bis zum Herbst 2026 müssen die EU-Mitgliedstaaten ihren Bürger:innen eine digitale Brieftasche anbieten. Mit ihr sollen sie sich online wie offline ausweisen und digitale Nachweise speichern können.

Doch was sind die nächsten Etappenziele für die „European Digital Identity Wallet“ (EUDI)? Welche rechtlichen Hürden gilt es zu überwinden? Und welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung?

Einige Antworten auf diese Fragen hat das Bundesinnenministerium (BMI) in dieser Woche anlässlich einer Kleinen Anfrage der CDU-/CSU-Fraktion gegeben. Zugleich räumt das Ministerium ein, auf viele Fragen noch keine konkreten Antworten zu haben. Sie sollen erst in den kommenden Monaten und Jahren im Rahmen eines mehrgleisig verlaufenden Prozesses gefunden werden.

Eines dieser Gleise ist der öffentliche Konsultationsprozess für eine nationale Wallet-Lösung, den das Bundesinnenministerium vor rund einem Jahr gestartet hat. Er ging im Juni in einen gut einjährigen Wettbewerb über, den die Bundesagentur für Sprunginnovationen (Sprind) durchführt. An dessen Ende soll voraussichtlich im Mai 2025 ein Prototyp für eine digitale Brieftasche stehen. Insgesamt elf Unternehmen sind im Rennen.

Auf einem anderen Gleis hat die EU-Kommission zu Wochenbeginn eine Reihe von Durchführungsrechtsakten zur öffentlichen Konsultation vorgelegt. Sie sollen die Vorgaben der reformierten eIDAS-Verordnung umsetzen, die unter anderem die Kernfunktionen der Wallet, die technische Zertifizierung sowie die zu verwendenden Protokolle und Schnittstellen betreffen. Noch bis zum 9. September können sich Bürger:innen und Unternehmen zu den geplanten Rechtsvorschriften äußern.

Viele Fragen sind noch offen

Das EU-Gesetz, das dem ganzen Prozess zugrundeliegt, trat im Mai dieses Jahres in Kraft. Die novellierte eIDAS-Verordnung sieht vor, dass die Wallet freiwillig und kostenlos sowie interoperabel sein soll. Außerdem sollen die Nutzer:innen transparent darüber bestimmen können, welche Daten sie an wen weitergeben. Es liegt nun an den Mitgliedstaaten, die Verordnung in nationale Gesetze zu gießen.

Der Änderungsbedarf, der sich aus eIDAS 2.0 für die nationale Gesetzgebung ergibt, ist laut BMI noch ungewiss. Derzeit bereite das BMI zwar die dafür erforderlichen Gesetzesanpassungen vor. Einen genauen Zeitplan gebe es aber noch nicht, räumt das Ministerium ein. Auch die Frage, wann die Länder und Kommunen in die Umsetzung eingebunden werden, befinde sich „derzeit noch in der Abstimmung“, so das BMI.

Die Antworten auf die offenen Fragen hängen laut Ministerium auch vom Haushalt 2025 ab, über den das Kabinett derzeit erneut verhandelt. Der aktuelle Entwurf sieht für das das europäische Identitätsökosystem Mittel in Höhe von insgesamt 40 Millionen Euro vor.

Umfassendes Konzept erst im Herbst 2025

Markus Reichel, Berichterstatter für digitale Identitäten in der CDU-Fraktion, forderte gegenüber dem Tagesspiegel Background, die Entscheidungen nicht länger hinauszuzögern: „Zwar macht es Sinn, sich vorerst alle Optionen bei der Ausgestaltung des Ökosystems offenzulassen, aber irgendwann muss auch eine Entscheidung her.“ Außerdem werde die digitale Brieftasche „einen noch nicht dagewesenen Digitalisierungsschub“ auslösen, so Reichel, und das müsse die Regierung in ihrem Haushalt berücksichtigen.

Trotz der offenen Fragen ist das Ministerium zuversichtlich, die von der EU vorgegebenen Fristen einhalten zu können. Der Brüsseler Zeitplan sieht vor, die Durchführungsrechtsakte bis zum 21. November 2024 zu erlassen. Zwei Jahre später, also bis zum Herbst 2026, müssen die Mitgliedstaaten ihren Bürger:innen dann eine Wallet zur Verfügung stellen.

Ein Jahr zuvor, im Herbst 2025, will das BMI „ein umfassendes Konzept“ vorlegen, „das alle zentralen Fragen zur deutschen Umsetzung der novellierten eIDAS-Verordnung klärt“. Dazu gehört auch das finale Architekturkonzept, das die Rollen und Zuständigkeiten im EUDI-Ökosystem und damit die Anforderungen an eine nationale Wallet definiert.

Zivilgesellschaft und IT-Fachleute schlagen Alarm

Wallet-Wettbewerb bis Mai 2025

Ein Prototyp für eine deutsche Wallet soll im Mai 2025 vorliegen – „vorbehaltlich zur Verfügung stehender Haushaltsmittel für Entwicklung, Rollout und Betrieb in 2025 und den folgenden Jahren“, wie das BMI betont. Aus dem Prototypen soll dann in einem „iterativen Prozess“ schrittweise eine „vollfunktionsfähige EUDI-Wallet“ hervorgehen, die den rechtlichen Anforderungen entspricht, so das Ministerium.

Dieser Prozess sei als stufenweiser Rollout bis zum Herbst 2026 geplant, sagte Torsten Lodderstedt, der das Projekt bei Sprind leitet, gegenüber netzpolitik.org. Dabei würden nach und nach weitere Funktionen zur Wallet hinzugefügt. „Der Start der Entwicklung erfolgt jetzt, da das EUDI-Wallet einen sehr großen Funktionsumfang besitzt, die Entwicklung und Bereitstellung dieser Funktionen zeitaufwändig ist, gleichzeitig die Bundesrepublik Deutschland aber zur Bereitstellung der voll funktionsfähigen EUDI-Wallet bis Ende 2026 verpflichtet ist“, so Lodderstedt.

Die derzeit veranschlagten 40 Millionen Euro könnten aus seiner Sicht ausreichen, um eine erste Wallet zu entwickeln und anzubieten. „Allerdings wird der betreffende Haushaltstitel auch zur Finanzierung anderer Themen im Bereich digitale Identität verwendet werden“, mahnt Lodderstedt. Es komme daher entscheidend darauf an, wie die Mittel innerhalb des Haushaltstitels priorisiert werden.

Staatliche versus private Lösungen

Einfluss auf die Priorisierung dürfte auch die Entscheidung haben, wer die Wallet am Ende herausgeben und betreiben darf. Doch auch dies ist laut BMI derzeit ungeklärt. Es sei noch nicht entschieden, ob „relevante und kritische Kernbestandteile“ des Wallet-Ökosystems künftig staatlich betrieben werden, schreibt das Ministerium in seiner Antwort auf die Kleine Anfrage.

Die Bereitstellung staatlicher Wallets sei zwar grundsätzlich im Sinne der angestrebten digitalen Souveränität, verursache aber auch Kosten und könne zudem nicht-staatliche Anbieter vom Markt verdrängen.

Würde sich die Regierung hingegen dafür entscheiden, nur nicht-staatliche Wallets zuzulassen, bedeute dies „eine größere Flexibilität hinsichtlich der Bedienung von Marktanforderungen“ und könne zugleich die Kosten senken, so das Ministerium.

Bei einer Mischform aus beiden Varianten würde der Staat hingegen nur die Basiskomponenten für die angebotenen Wallets – „relevante und kritische Kernbestandteile des EUDI-Wallet-Ökosystems“ – bereitstellen. Auch dies wäre aber laut BMI mit einem erhöhten Aufwand verbunden und könnte zudem dazu führen, „dass redundante Lösungen durch parallele Entwicklungen ähnlicher Produkte entstehen“.

Die Antwort des BMI lässt eine Präferenz für die zweite, „marktfreundliche“ Variante vermuten. Genaueres erfahren wir in den „kommenden Wochen“. Dann will die Bundesregierung „Zwischenstände“ ihrer Überlegungen bekanntgeben, wer die Wallet herausgeben und betreiben darf.

Neues zum PIN-Rücksetzbrief

Auch in die Debatte um den PIN-Rücksetzbrief kommt allmählich Bewegung. Bis Ende vergangenen Jahres konnten Bürger:innen auf einer Webseite des Bundesinnenministeriums noch kostenfrei eine PIN bestellen, mit der sich die eID-Funktion des Personalausweises aktivieren oder bei Verlust der PIN reaktivieren lässt. Im Dezember verkündete die Regierung dann überraschend das Aus für den Dienst wegen „unkalkulierbarer Kosten“.

Nun strebt die Bundesregierung offenbar eine Lösung an, die das digitale Zurücksetzen der PIN mittels Wallet ermöglicht. Diese Lösung könnte nach Angaben des Ministeriums „vorbehaltlich zur Verfügung stehender Haushaltsmittel“ in der zweiten Jahreshälfte 2025 zur Verfügung stehen.

Die digitale Freischaltung könnten dann aber nur all jene nutzen, die die Wallet bereits aktiviert haben. Das geht unter anderem mit der eID-Funktion des Personalausweises. Und hier beißt sich die Katze in den Schwanz: Denn wer die noch nicht aktiviert hat, muss eine neue PIN wohl oder übel per Brief bestellen.

Deshalb will die Bundesregierung den PIN-Rücksetzbrief wieder zurückholen. Er soll noch in diesem Jahr kommen, so das BMI in seiner Antwort auf die Kleine Anfrage. Allerdings wird er dann nicht länger gratis sein. Auf Bürger:innen, die ihre PIN zurücksetzen müssen, kämen dann Kosten in Höhe von mutmaßlich 20 Euro zu.

Alternativ dazu können Bürger:innen wie anno dazumal aufs Amt gehen. Das kostet kein Geld, sondern nur Zeit.

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Bürgergeld: Jobcenter lehnt alle Anträge und Hilfen ab

Lesedauer 2 Minuten

An den Verein Sanktionsfrei e.V. hat sich eine hilfesuchender Bürgergeld-Bezieher gewandt. D. ist 51 Jahre, er ist nach mehreren Schlaganfällen nicht mehr in der Lage, am ersten Arbeitsmarkt teilzunehmen. Die Erkrankungen haben sein Leben nachhaltig verändert, nicht nur physisch, sondern auch finanziell. Die gesundheitlichen Einschränkungen machen es ihm unmöglich, einer regulären Arbeit nachzugehen, was ihn in eine prekäre Lage bringt.

Jobcenter lehnt alle Anträge ab

Trotz seiner offensichtlichen Notlage und seines unermüdlichen Versuchs, Hilfe zu erhalten, lehnt das Jobcenter alle Hilfen ab. Seine Anträge auf einmalige Entlastungshilfen und Darlehen wurden allesamt abgelehnt.

Die Ablehnungen der Behörde verschärfen seine ohnehin schon schwierige Situation, da er mit den finanziellen Mitteln, die ihm zur Verfügung stehen, nicht mehr auskommt.

Spirale aus Sorgen und gesundheitlichen Problemen

Ein großes Problem, das D. bedrückt, ist die Gewichtszunahme infolge seiner Leiden und der Medikamente, die er einnehmen muss. Diese körperliche Veränderung hat dazu geführt, dass er nicht mehr in seine alten Kleidungsstücke passt.

Zudem sind seine Schuhe durchgelaufen und die wenigen Kleidungsstücke, die er sich selbst beschaffen konnte, sind inzwischen ebenfalls abgenutzt. D. befindet sich in einem Kreislauf aus finanziellen Schwierigkeiten, der durch seine gesundheitliche Situation weiter verstärkt wird.

Darüber hinaus berichtet D. von seiner schweren Depression, die er als Folge seiner gesamten Lebensumstände entwickelt hat. Obwohl er sich in Behandlung befindet, wird die Situation durch die ständige Unsicherheit und den Mangel an Unterstützung weiter belastet. Die psychische Belastung, die mit solchen Lebensumständen einhergeht, ist nicht zu unterschätzen und wird von vielen Betroffenen oft als erdrückend empfunden.

Verein hilft Betroffenen

Vereine wie Sanktionsfrei versuchen, Lücken zu füllen, die Jobcenter hinterlassen. “Das sind sie, die Menschen in Bürgergeld mit ihren Schicksalen”, mahnt Helena Steinhaus von Sanktionsfrei auf “X”.

In diesem Fall konnte Sanktionsfrei D. mit 200 Euro für neue Kleidung und Schuhe unterstützen. Diese Hilfe mag auf den ersten Blick klein erscheinen, doch für Menschen wie D. kann sie einen erheblichen Unterschied machen.

Anspruch auf Sonderbedarf

Wie sieht es aber rechtlich aus? Darf das Jobcenter alle Hilfe ablehnen? Gewichtsabnahme oder Gewichtszunahme können nämlich einen Sonderbedarf an Kleidung darstellen.

Eine erhebliche Gewichtsveränderung, ob nun Gewichtsabnahme oder Gewichtszunahme können einen Erstausstattungsbekleidungsbedarf rechtfertigen. Die Erstausstattung für Bekleidung kann aber auch durch einen neuen Bedarf aufgrund außergewöhnlicher Umstände begründet sein (Bundestagsdrucksache 15/1514, 60).

Mehr dazu haben wir in folgenden Artikeln behandelt:
1. Jobcenter muss Bekleidungserstausstattung bei erheblicher Gewichtsabnahme zahlen
2. Bürgergeld: Anspruch auf Zuschuss für Bekleidung

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Kim Jong affirms his country’s determination to develop strategic partnership with Russia

SANA - Syrian Arab News Agency - 16. August 2024 - 12:36

Pyongyang, SANA- Leader of the Democratic People’s Republic of Korea (DPRK), Kim Jong Un , affirmed the depth of the  friendly relations between his country and the Russian federation, expressing his country’s determination to raise the level of these relations into comprehensive strategic partnership.

‘’On this historic day when our people achieved national independence and sovereignty, and welcomed the bright future of renewal, we remember with reverence the feats of the fallen soldiers of the Soviet Army who participated  in the Korean Liberation War and devoted their precious blood and lives to this cause along with the pioneers of the Korean revolution,” The Korean Central News Agency quoted Kim leader as saying in a reply message to a congratulatory telegram sent yesterday by the Russian president Vladimir Putin on the occasion of the 79th anniversary of the liberation of Korea.

Leader Kim added that the friendly feelings of the armies and peoples of the two countries forged and deepened in the bloody struggle against the common enemy serve as a strong driving force for developing the traditional DPRK-Russia relations of friendship and cooperation into comprehensive strategic partnership and invincible comradeship and for promoting the building of powerful states in the two countries and the building of a multi-polarized new world.

The two presidents held their second summit in less than a year in Pyongyang last June, signing an agreement on a “comprehensive strategic partnership” that includes a mutual defense pact between the two countries.

Noura/ Nisreen

 

 

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Heimaturlaub bei den Taliban

Ferien bei den Steinzeit-Islamisten am Hindukusch? Was für eine fürchterliche Vorstellung für jeden vernünftigen Menschen, dem Leben und Gesundheit lieb sind, vor allem jene, die doch vorgeblich vor deren Terror und Verfolgung geflüchtet sind! Zum dritten Jahrestag der Machtübernahme zeigen die Nachrichten bei ZDF und SAT1 derzeit noch einmal die vielen Afghanen – fast ausschließlich […]

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Greetings to the participants, organisers and guests of the 11th Russian Open Ploughing Championship

PRESIDENT OF RUSSIA - 16. August 2024 - 12:30

Vladimir Putin sent his greetings to the participants, organisers and guests of the 11th Russian Open Ploughing Championship.

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Nord-Stream-Sprengung – neue Enthüllungen bringen die Bundesregierung in Zugzwang

NACHDENKSEITEN - Die kritische Webseite - 16. August 2024 - 12:29

Die jüngsten Recherchen des Wall Street Journals (WSJ) zur Sprengung der Nord-Stream-Pipelines sollten eigentlich in Deutschland wie eine Bombe einschlagen. Wenn die Enthüllungen zutreffen, wurden die Pipelines nicht etwa von Hobbytauchern ohne Wissen der ukrainischen Regierung gesprengt, wie es deutsche Medien und auch die Bundesregierung bis heute behaupten. Geplant wurde der Anschlag laut WSJ vom damaligen Oberbefehlshaber der ukrainischen Streitkräfte und auch Präsident Selenskyj hatte der Operation grünes Licht gegeben, soll seine Zustimmung aber angeblich später wieder zurückgezogen haben. Erweisen sich die Recherchen als korrekt, hat die Bundesregierung – nicht nur in diesem Punkt – einiges zu erklären. Es kann ja nicht sein, dass man einem Land, das einen kriegerischen Akt gegen die deutsche Infrastruktur ausführt, Waffen und Geld im Wert mehrerer Milliarden schenkt. Für weitere Unruhe im Fall Nord Stream könnte ein Interview der WELT mit dem ehemaligen BND-Chef August Hanning sorgen – der macht nämlich auch unserem Nachbarn Polen schwere Vorwürfe und ist überzeugt davon, dass Polen direkt in die Anschläge verwickelt ist. Von Jens Berger.

Die Vorstellung, dass sechs ukrainische Hobbytaucher ohne Wissen, Unterstützung und Billigung staatlicher Stellen im September 2022 mit einer Segelyacht nach Bornholm schipperten und drei der vier Stränge der größten und wichtigsten Gaspipelines sprengten, hielten die NachDenkSeiten von Anfang an in dieser Form für wenig plausibel. Doch genau das ist die Geschichte, die der Öffentlichkeit seit über einem Jahr von deutschen Medien erzählt und die auch von der Bundesregierung immer wieder vorgetragen wird. Eine der Fragen, die nun zu beantworten sind, ist, ob und ab welchem Zeitpunkt die Bundesregierung wusste, dass diese Version nicht der Wahrheit entspricht. Die Recherchen des WSJ erzählen nämlich eine in Teilen gänzlich andere Geschichte.

Demnach hatten im Mai 2022 einige hochrangige ukrainische Offiziere und ein Oligarch die Idee zu einer Sprengung der Pipelines gehabt. Diese Idee wurde dann an den obersten Befehlshaber der ukrainischen Armee, Walerij Saluschnyj, herangetragen, der die Anschlagspläne fortan koordinierte. Präsident Selenskyj habe dem Anschlagsplan zugestimmt. Das WSJ beruft sich dabei auf gleich vier Quellen, die allesamt laut WSJ am Anschlag beteiligt bzw. in die Planung involviert waren.

Doch bereits im Juni gab es offenbar das erste Problem. Der niederländische Auslandsgeheimdienst MIVD hat Wind von den Anschlagsplanungen bekommen und sowohl die CIA als die deutschen Dienste davon in Kenntnis gesetzt. Und hier kommt ein zweiter wunder Punkt der offiziellen deutschen Erzählung, die zwar – ohne Details zu nennen – bestätigt, dass es eine solche Warnung der Niederländer gegeben habe, diese aber „nicht ernstgenommen“ wurde. Das ist insofern doch sehr überraschend, da die CIA die Warnung laut WSJ so ernstgenommen hat, dass die US-Regierung auf oberster Ebene Druck auf Präsident Selenskyj ausgeübt hat, diese Pläne zu verwerfen. Angeblich habe Selenskyj daraufhin seine Zustimmung zurückgezogen, doch Armeechef Saluschnyj habe die präsidiale Order schlichtweg ignoriert und die Aktion weiterlaufen lassen. Letzteres kann man glauben oder nicht – es klingt schon sehr nach einer Schutzbehauptung, die Selenskyj aus der Schusslinie nehmen soll. Wie dem auch sei: Wenn diese Behauptungen so stimmen, handelte es sich bei dem Anschlag um einen staatlich beauftragten, geplanten und durchgeführten Anschlag und eben nicht um eine Aktion von Hobbyterroristen, von der die ukrainische Führung nichts wusste.

Die Bundesregierung muss zudem beantworten, warum sie die Warnung der Niederländer angeblich nicht ernstgenommen hat. Wenn denn die USA diese Warnung so ernstgenommen haben sollen, dass man die Ukraine auf höchster Ebene förmlich gewarnt hat, warum kam keine derartige Warnung aus Deutschland? Hat man – anders als die USA – die Berichte der Niederländer wirklich nicht ernstgenommen? Hat man das Risiko vielleicht sogar billigend in Kauf genommen? Oder hat man die Berichte ernstgenommen, die Ukraine ebenfalls gewarnt und wurde dann von der Ukraine eiskalt hintergangen? Fragen über Fragen.

Interessant ist, dass diese Fragen von den Medien gar nicht gestellt werden. Kann es sein, dass weder Medien noch Politik an Antworten auf diese Fragen interessiert sind, da diese unweigerlich die Unterstützung der Ukraine durch Deutschland infrage stellen würden? Der Anschlag auf die Nord-Stream-Pipelines war ein Akt von Staatsterrorismus, ein kriegerischer Akt, wegen dem sogar der Verteidigungsfall für die NATO ausgerufen hätte werden müssen – doch die NATO kämpft ja bekanntlich nicht gegen die Ukraine, sondern an deren Seite. Letzteres ist auch vor dem Hintergrund der Pipelinesprengungen kaum mehr zu vermitteln.

Doch der WSJ-Artikel wirft noch weitere Fragen auf. So kam es kurz nach den Anschlägen im Oktober zu einer weiteren Lieferung geheimdienstlicher Erkenntnisse der Niederländer an die USA und an Deutschland. Diese Informationen waren laut WSJ sehr detailliert und wiesen auch klar auf eine staatliche ukrainische Urheberschaft hin. Mit anderen Worten: Die deutschen Geheimdienste wussten bereits kurz nach den Anschlägen, was nun das WSJ aufgedeckt hat. Haben die Dienste diese Informationen nicht an die Regierung weitergegeben? Haben sie die Informationen weitergegeben und die Regierung hat sie verschwiegen und in der Öffentlichkeit Falschinformationen gestreut?

Aussagen nicht namentlich genannter hochrangiger deutscher Politiker legen dies laut WSJ nahe – demnach habe man offenbar Angst gehabt, den öffentlichen Rückhalt für die militärische und finanzielle Unterstützung der Ukraine zu verlieren. Offen ist zudem, ob die genannten Geheimdienstinformationen an die zuständigen Ermittlungsbehörden weitergegeben wurden. Laut WSJ geschah dies „aus Geheimhaltungsgründen“ nämlich nicht. Wenn das so stimmt, haben die deutschen Geheimdienste die Ermittlungen mit Vorsatz torpediert. Auch das wäre ein Skandal.

Ein weiterer – in Teilen bereits bekannter – Aspekt, der im WSJ-Artikel eher am Rande auftaucht, ist die eigenwillige Rolle Polens bei den Anschlägen. So haben polnische Stellen das Sabotageteam nicht nur frei gewähren lassen, sondern auch sämtliche Ermittlungen deutscher Behörden torpediert. Mal wurden falsche Informationen gegeben, mal wurden die Ersuche der deutschen Ermittler ignoriert, mal wurden Beweismittel, wie die Aufnahmen einer Sicherheitskamera im Hafen Kolberg, vernichtet.

Das passt gut zu einer aktuellen Recherche deutscher Medien, die nun herausgefunden haben, dass die polnischen Behörden einen von deutscher Seite übermittelten Haftbefehl gegen einen namentlich bekannten Tatverdächtigen ganze sechzig Tage nicht beachtet haben, nur um den Ukrainer, der seinen Wohnsitz offenbar in Polen hatte, dann in die Ukraine ausreisen zu lassen, die ihre eigenen Staatsbürger nicht ausliefert. Eine weitere namentlich bekannte Tatverdächtige postet derweil fröhlich auf X von ihren Urlaubsplänen – man scheint sich sehr sicher zu fühlen.

Svitlana U., eine der für den GBA Hauptverdächtigen beim #Nordstream-Anschlag, postet dieses Foto. Mir schrieb sie gestern, sie sei in Polen, wolle nun in den Urlaub nach Portugal. pic.twitter.com/bMjyafm7Bp

— Tim Röhn (@Tim_Roehn) August 15, 2024

Entweder die polnischen Dienste haben kein Interesse an den Ermittlungen ihrer deutschen Kollegen oder sie schützen die Tatverdächtigen aktiv. Wie dem auch sei – auch unser angeblicher Freund Polen hätte einige Fragen zu beantworten.

Interessant ist in diesem Zusammenhang auch ein Interview, das die WELT gestern mit dem ehemaligen BND-Chef August Hanning geführt hat. Hanning geht einen Schritt weiter. Für ihn steht fest: „Polen hat kein Interesse an einem Erfolg der Ermittlungen und das liegt natürlich daran, dass Polen in die Vorbereitung des Anschlags massiv involviert gewesen ist“. Hanning begründet dies folgendermaßen:

„Ganz offenkundig waren polnische Dienststellen hier eingeschaltet. Und ich glaube eben nicht nur Dienststellen, sondern ich glaube, das war eine Verabredung zwischen den höchsten Spitzen in der Ukraine und in Polen. Und offenkundig hat ein ukrainisches Team den Anschlag ausgeführt. Und das ging aber nur mit starker und logistischer Unterstützung aus Polen; denn solche Entscheidungen fallen nicht auf unterer Ebene, sondern das sind Entscheidungen, die auf höchster politischer Ebene gefallen sind. Und ich glaube, dass es hier Verabredungen zwischen Präsident Selenskyj und Präsident Duda gegeben hat, diesen Anschlag auszuführen.“

Direkte Belege für diese Aussagen hat Hanning freilich nicht. Der Mann war aber immerhin zehn Jahre lang der Chef des deutschen Auslandsgeheimdienstes und steht nach eigenem Bekunden auch noch in gutem Kontakt mit Personen aus den Diensten und Ermittlungsbehörden – seine Aussagen sind also mehr als eine Privatmeinung unter vielen.

Je mehr Informationsfetzen ans Licht kommen, desto klarer wird das Bild. Doch die Erzählung, wonach zwei befreundete europäische Staaten sich zu einem kriegerischen Akt gegen Deutschland verschworen haben, passt natürlich nicht ins derzeitige politische Klima; also verschweigt man sie lieber. Das ist eine Unglaublichkeit, wenn man bedenkt, welcher Schaden Deutschland, seinen Bürgern und seiner Wirtschaft, durch den Anschlag auf die Ostseepipelines entstanden ist.

Mit großem Interesse dürfte man die WSJ-Recherchen sicher auch in London vernommen haben. Dort hatten erst vor einigen Wochen die beiden Versicherungskonzerne Lloyd’s of London und Arch vor Gericht die Zahlung von Schadensersatz an die Pipelinebetreiber abgelehnt. Ihre Argumentation: Der Anschlag sei kein Terrorakt, sondern könne nur von einem staatlichen Akteur durchgeführt worden sein. Daher greife, so die Versicherer, die „Kriegsklausel“, die die Versicherer aus der Haftung nimmt. Wenn die Recherchen des WSJ zutreffend sind, müssen nicht nur Lloyd’s of London und Arch für die Schäden nicht haften, sondern auch alle anderen Versicherer und Rückversicherer könnten sich auf die „Kriegsklausel“ berufen. Der nächste Schritt wäre dann wohl eine zivilrechtliche Klage gegen die Ukraine. Es bleibt also spannend.

Titelbild: Screenshot Wall Street Journal

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Bericht über zivile Opfer bei Militäreinsätzen in Südkurdistan vorgestellt

ISKU | Informationsstelle Kurdistan e.V.

Die NGO Community Peacemaker Teams (CPT-IK) hat in Silêmanî einen Bericht über zivile Opfer durch türkische und iranische Militäreinsätze in der Region Kurdistan im Irak vorgestellt. „Seit den 1980er Jahren haben die Türkei und der Iran militärische Operationen im Nordirak durchgeführt, die angeblich gegen verschiedene bewaffnete nichtstaatliche kurdische Oppositionsgruppen wie die Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) und mit ihr verbundene bewaffnete Gruppen sowie die Demokratische Partei Kurdistans (KDP-I) gerichtet waren. Dieser Bericht konzentriert sich auf die Auswirkungen auf die Zivilbevölkerung seit der Gründung des halbautonomen irakischen Kurdistans im Jahr 1991“, erklärte die NGO.

Gezielte Angriffe auf die Zivilbevölkerung

In dem Bericht werden die unmittelbaren Schäden für die Zivilbevölkerung – Tote und Verletzte – und die weiterreichenden Auswirkungen auf das zivile Leben zusammengetragen, dokumentiert und verifiziert. „Die umfangreichen Militäroperationen der türkischen und iranischen Streitkräfte haben zu Zwangsumsiedlungen, Umweltschäden, der Zerstörung der zivilen Infrastruktur und sozioökonomischen Härten geführt“, stellte die CPT-IK fest. Die Zivilbevölkerung werde gezielt angegriffen, mindestens 170 Dörfer seien entvölkert worden.

425 Tote seit 1991

Laut dem Bericht wurden in der Region seit 1991 insgesamt 845 Zivilist:innen bei türkischen und iranischen Angriffen getötet oder verletzt. Die Militäreinsätze der Türkei führten demnach zu 344 Toten und 358 Verletzten, die des Iran zu mindestens 81 Toten und 62 Verletzten. Unter den Todesopfern seien 194 Kinder und 204 Frauen.

Für die meisten Opfer ist die Türkei verantwortlich

Die türkische Armee sei somit für 83 Prozent der getöteten und verletzten Zivilist:innen verantwortlich, teilte die NGO mit: „39 Prozent dieser Opfer sind zwischen 2018 und 2024 zu beklagen, was auf eine rasche Zunahme der Militäroperationen in Irakisch-Kurdistan zurückzuführen ist. Die im Dezember 2017 begonnenen ,Claw-Operationen zielen darauf ab, eine Pufferzone zu schaffen, die den größten Teil der 360 Kilometer langen Grenzregion zwischen Irak und der Türkei umfasst. Bis heute hat die Türkei 74 Militärstützpunkte in Irakisch-Kurdistan errichtet. Die türkische Militärpräsenz und die Operationen haben zur Vertreibung von Tausenden von Menschen aus mindestens 170 Dörfern geführt, wobei weitere 602 Dörfer von Vertreibung bedroht sind, während gleichzeitig die lokale Wirtschaft, die Lebensgrundlagen und die Lebensweise der Einheimischen stark beeinträchtigt werden. Die Tatsache, dass die meisten Opfer (59 Prozent) zu Hause oder in der Landwirtschaft zu beklagen waren, unterstreicht die Tatsache, dass die Zivilbevölkerung immer wieder ins Visier genommen wird. Besonders besorgniserregend ist die Tatsache, dass 28 Prozent der Opfer Kinder sind.“

Angriffe der iranischen Revolutionsgarden

Das Korps der Islamischen Revolutionsgarden Irans (IRGC) wird für 17 Prozent der zivilen Opfer in der Kurdistan verantwortlich gemacht. Der Iran hat laut dem Bericht seit 2013 mindestens 151 Militärstützpunkte entlang der iranisch-irakischen Grenze errichtet, was zu Opfern unter der Zivilbevölkerung und zu Vertreibungen aufgrund von Bombardierungen, Landminen und Kleinwaffenbeschuss von den Stützpunkten aus geführt habe. Über die Hälfte der Betroffenen sei zu Hause oder in der Landwirtschaft getötet oder verletzt worden.

Bericht in mehreren Sprachen veröffentlicht

Der am Mittwoch auf einer Pressekonferenz in Silêmanî vorgestellte Bericht umfasst 28 Seiten mit zahlreichen Grafiken und liegt auch auf Englisch vor.

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Martyrs, wounded in occupation bombing of various areas in Gaza

SANA - Syrian Arab News Agency - 16. August 2024 - 11:55

Occupied Jerusalem, SANA- A number of Palestinians were martyred and injured on Friday in Israeli occupation ongoing bombing of the afflicted Gaza Strip for the 315th day in a row.

Wafa News Agency reported that 10 Palestinians were martyred and others were injured in occupation forces bombing of various areas in Gaza Strip, including al-Zawaida area, and al-Bureij and al-Nuseirat camps in the central Gaza Strip, as well as a young man was martyred and others were injured when the occupation forces bombed a house in al-Saraya area, west of Gaza City.

In the southern Gaza Strip, a Palestinian was martyred and others were injured in the occupation aircraft and artillery shelling of the western areas of Rafah city.

On Thursday, the Palestinian Health Ministry announced that the number of victims of of ongoing occupation aggression on Gaza Strip since October 7 has risen to 40,005 martyrs and 92,401 wounded.

Noura/ Nisreen Othman

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Meeting with permanent members of the Security Council

PRESIDENT OF RUSSIA - 16. August 2024 - 11:50

Vladimir Putin held a meeting with permanent members of the Security Council.

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Sozialhilfe: Keine Kostenübernahme mehr für das Mittagessen im Rahmen der Eingliederungshilfe

Lesedauer 3 Minuten

Keine Kostenübernahme durch das Sozialamt mehr für das Mittagessen im Rahmen der Eingliederungshilfe in Einrichtungen, urteilte das Landessozialgericht Baden – Württemberg.

1. Das Mittagessen in Einrichtungen ist kein Bestandteil der Eingliederungshilfeleistungen, soweit die Kosten des Mittagessens die Höhe des Mehrbedarfs nach § 42b Abs. 2 Satz 3 SGB XII nicht übersteigen.

2. Nur soweit die Kosten für die Herstellung und Bereitstellung hierdurch nicht gedeckt werden, sind sie der Eingliederungshilfe zugeordnet ( Leitsatz Gericht).

So entschieden vom Landessozialgericht Baden – Württemberg, Urteil vom 15.08.2023 – L 2 SO 3980/21 – Revision anhängig beim BSG unter dem Az. : B 8 SO 9/23 R

Begründung:

Kosten für Mittagessen in Werkstätten für behinderte Menschen – Kostenheranziehung bis zur Höhe des Mehrbedarfszuschlags nach § 42b SGB 12

Nach Inkrafttreten der Reformstufe 3 des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) zum 1. Januar 2020 und der daraus resultierenden Trennung der Fachleistungen der Eingliederungshilfe und der existenzsichernden Leistungen nach dem Willen des Gesetzgebers ist das Mittagessen kein Bestandteil der Eingliederungshilfeleistungen.

Soweit die Kosten des Mittagessens die Höhe des Mehrbedarfs nach § 42b Abs. 2 Satz 3 SGB XII – wie hier – nicht überschreiten.

Das BTHG weicht jetzt nach neuer Gesetzeslage insoweit von der alten Gesetzeslage ab, nach der das Mittagessen in einer WfbM nach der Rechtsprechung des BSG zu den Eingliederungshilfeleistungen gehörte.

Nach alter Gesetzeslage war das Mittagessen als integraler Bestandteil der entsprechenden Eingliederungshilfeleistung angesehen und nicht der Hilfe zum Lebensunterhalt zugeordnet worden (BSG, Urteil vom 9. Dezember 2008 – B 8/9b SO 10/07 R – ; siehe auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 17. März 2022 – L 7 SO 4143/20 – nachgehend BSG, 11. Mai 2023 -B 8 SO 5/22 R, sonstige Erledigung: Rücknahme ).

Einführung des § 42b Abs. 2 SGB IX

Mit der Einführung dieses Mehrbedarfs ist der Gesetzesgeber einen anderen Weg gegangen. Er hat hat einen pauschalierten Mehrbedarf geregelt, welcher neben der Abgeltung des Wareneinsatzes bei auswärtiger Verpflegung auch der Deckung von Aufwendungen, die durch die Zubereitung und Bereitstellung von gemeinschaftlichem Mittagessen außerhalb des persönlichen Wohnumfeldes entstehen, dient.

Können aus dem Mehrbedarf nicht alle über den Warenwert hinausgehenden Kosten für die Zubereitung und Bereitstellung (z. B. Sach-, Personal und Investitionskosten) gedeckt werden, ist der ungedeckte Teilbetrag von der Eingliederungshilfe nach § 113 Abs. 4 SGB IX als Leistung zur Sozialen Teilhabe vom Eingliederungshilfeträger zu übernehmen.

Die gesamten Leistungen für das Mittagessen sind jetzt der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel des SGB XII bzw. der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des SGB XII zugeordnet

Zuordnung zur Eingliederungshilfe nur, wenn im Einzelfall die Kosten nicht gedeckt werden können

Nur soweit im Einzelfall die Kosten für die Herstellung und Bereitstellung hierdurch nicht gedeckt werden, sind sie der Eingliederungshilfe zugeordnet.

Mittagsverpflegung wird aus zwei Quellen finanziert

Einmal zum Teil durch den Leistungsberechtigten mit den ihm nach § 42b Abs. 2 SGB XII zu gewährenden Leistungen und zum Teil durch Leistungen zur sozialen Teilhabe des hierfür zuständigen Rehabilitationsträgers.

Fazit:

Die Einrichtung erhebt von dem Kläger für die Teilnahme am Mittagessen einen der Höhe des Mehrbedarfs nach § 42b SGB XII entsprechenden Betrag. Sie hat angegeben, es werde dabei nach pauschalierten Werten abgerechnet.

Eine tatbestandliche Abgrenzung nach Leistungsanteilen kommt demnach nicht in Betracht, ist aber auch deshalb schon nicht erforderlich, weil der von der Einrichtung erhobene Betrag die Höhe des Mehrbedarfs nach § 42b SGB XII nicht überschreitet.

Kein Verstoß gegen den Gleichheitssatz nach Art 3 GG

Es liegt auch kein Verstoß gegen den Gleichheitssatz nach Art 3 GG, weil die Trennung von Fachleistungen und Leistungen des Lebensunterhaltes sachgerecht ist und die Anknüpfung an die tatsächliche wirtschaftliche Leistungsfähigkeit bei bedürftigkeitsabhängigen Leistungen ein sachgerechtes Differenzierungskriterium darstellt.

Anmerkung Sozialrechtsexperte Detlef Brock

Das Mittagessen in Einrichtungen ist kein Bestandteil der Eingliederungshilfeleistungen, soweit die Kosten des Mittagessens die Höhe des Mehrbedarfs nach § 42b Abs 2 S 3 SGB XII nicht übersteigt. Nur soweit die Kosten für die Herstellung und Bereitstellung hierdurch nicht gedeckt werden, sind sie der Eingliederungshilfe zugeordnet.

Man muss abwarten, wie der 8. Senat des BSG dazu entscheiden wird, manchmal wird man ja überrascht, aber ich denke eher nicht.

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Brutal Cops Attack Anti-Genocide Protesters Outside Kid-Killer Kamala Rally, by Andrew Anglin

Kamala is going all-in for Israel. Trump is out there telling rooms full of rabbis “you’ll have the presidency” if he wins. Kamala is getting protested, because mainly Democrats oppose the Palestine genocide, but she will send the cops to beat your brains in. New York Post: It doesn’t look like “mayhem.” It looks like...
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Bundesregierung widerspricht Befehlshaber des Territorialen Führungskommandos der Bundeswehr: Angebliches Putin-Zitat nicht bekannt

NACHDENKSEITEN - Die kritische Webseite - 16. August 2024 - 11:10

André Bodemann, seines Zeichens Befehlshaber des Territorialen Führungskommandos der Bundeswehr, hatte bei der Vorstellung des sogenannten „Operationsplans Deutschland“ öffentlich behauptet, „Putin hat gesagt, dass er das alte Gebiet der Sowjetunion wiederherstellen möchte“. Er nutzte dieses angebliche Putin-Zitat im weiteren Verlauf als Begründung für die nötige Aufrüstung von NATO und Bundeswehr. Die NachDenkSeiten hatten dazu Anfang Juli auf der Bundespressekonferenz nach Quellenbelegen gefragt und der Sprecher des Verteidigungsministers erklärte, er hätte dies in den „Raunereien von Putin“ gehört. Jetzt liegt eine offizielle Antwort der Bundesregierung auf eine entsprechende Anfrage eines Bundestagsabgeordneten vor. Diese lässt einen der ranghöchsten deutschen Generäle als Lügner dastehen. Von Florian Warweg.

„Liegen der Bundesregierung öffentliche oder nicht öffentliche, geheimdienstliche erlangte Äußerungen des Präsidenten der Russischen Föderation Wladimir Putin vor, welche die verschiedentlich in der öffentlichen Debatte geäußerte These belegen können, dass Russland die UDSSR (Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken) in den Grenzen vor 1989 wiederherzustellen beabsichtigt, und wenn ja, was liegt der Bundesregierung vor (bitte die Quellen mit Datumsangaben benennen)?“

So lautete die schriftlich eingereichte Frage des AfD-Bundestagsabgeordneten Thomas Dietz, auf die der Staatssekretär des Auswärtigen Amtes, Dr. Thomas Bagger, im Namen der Bundesregierung am 1. August wie folgt antwortete (Bundestagsdrucksache 20/12418, S. 33):

„Äußerungen des Präsidenten der Russischen Föderation, Wladimir Putin, wonach eine Wiederherstellung der Sowjetunion beabsichtigt werde, sind der Bundesregierung nicht bekannt.“

Zwar führt die Bundesregierung nach der eigentlichen Antwort noch aus, wohl aus Gründen der versuchten Ehrenrettung für den General, dass „allerdings die aggressiv-drohende Rhetorik gegen Nachbarstaaten und Versuche, Staatsgrenzen in Russlands Nachbarschaft gewaltsam zu verschieben, bzw. diese Staaten mit anderen Mitteln zu dominieren, inzwischen integraler Bestandteil der imperialistischen Außenpolitik Wladimir Putins“ seien – doch ändert dies nichts an der Tatsache, dass die Bundesregierung höchst offiziell einräumen muss, dass einer der ranghöchsten deutschen Generäle ein Putin-Zitat erfunden hat, um damit die milliardenschwere Aufrüstung der Bundeswehr und die Notwendigkeit des „Operationsplans Deutschland“ zu rechtfertigen.

Kehrtwende der Bundesregierung?

Als der Autor dieser Zeiten am 3. Juli dazu in der BPK nachgefragt und um Quellenbelege gebeten hatte, äußerte sich der Sprecher des Verteidigungsministeriums, Oberst i.G. Arne Collatz, noch wie folgt im Namen der Bundesregierung dazu:

„Ich persönlich meine, das schon an vielen Stellen in den Raunereien, die man von Putin so hört, wahrgenommen zu haben.“

Sowie:

„Na ja, nun bin ich ja nicht Ihr Recherchebeauftragter. Ich habe bei Ihren Kolleginnen und Kollegen schon viele von diesen Zitaten gelesen. Vielleicht bemühen Sie sich, bei den Kolleginnen und Kollegen, die bei der Recherche vielleicht ein bisschen begabter sind, Hilfe zu suchen.“

Wieder einmal bestätigt sich die alte Volksweisheit: Hochmut kommt vor dem Fall…

Titelbild: Screenshot der Antwort der Bundesregierung vom 1. August 2024

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Rente: Wie lange läuft die Witwenrente? Unterschiede zwischen kleiner und großer Witwenrente

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Die Witwenrente ist eine wichtige finanzielle Unterstützung für Hinterbliebene nach dem Verlust des Ehe- oder Lebenspartners. Je nach Art der Witwenrente – große oder kleine Witwenrente – gibt es jedoch unterschiedliche Regelungen hinsichtlich der Bezugsdauer. In diesem Artikel wird erläutert, wie lange die jeweilige Rentenart gezahlt wird und welche Faktoren hierbei eine Rolle spielen.

Große Witwenrente: Dauerhafter Anspruch bei Erfüllung der Voraussetzungen

Die große Witwenrente wird in der Regel lebenslang gezahlt, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Anspruch auf die große Witwenrente haben Hinterbliebene, die:

  • das 47. Lebensjahr vollendet haben (je nach Todesjahr des Partners kann die Altersgrenze variieren)
  • erwerbsgemindert sind oder nach altem Recht als berufs- oder erwerbsunfähig gelten
  • ein minderjähriges Kind erziehen oder ein behindertes Kind betreuen, das dauerhaft auf Hilfe angewiesen ist

Solange keine erneute Heirat stattfindet, bleibt der Anspruch auf die große Witwenrente bestehen. Wird jedoch eine neue Ehe eingegangen, endet die Rentenzahlung. In einem solchen Fall besteht die Möglichkeit, eine Rentenabfindung in Höhe von zwei Jahresbeträgen der Witwenrente zu beantragen.

Kleine Witwenrente: Zeitlich befristete Unterstützung

Im Gegensatz zur großen Witwenrente ist die kleine Witwenrente zeitlich stark begrenzt. Sie wird nur dann gewährt, wenn die Voraussetzungen für die große Witwenrente nicht erfüllt sind.

Dies betrifft insbesondere Hinterbliebene, die:

  • das 47. Lebensjahr noch nicht erreicht haben,
  • nicht erwerbsgemindert sind und
  • keine Kinder erziehen.

Die kleine Witwenrente wird nach neuem Recht maximal für 24 Monate nach dem Tod des Ehe- oder Lebenspartners gezahlt. Diese Regelung geht davon aus, dass der Hinterbliebene nach dieser Übergangszeit in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt eigenständig zu bestreiten. Einkünfte des Hinterbliebenen werden anteilig auf die Rente angerechnet, wodurch die Rentenhöhe zusätzlich gemindert werden kann.

Besonderheiten für ältere Ehepaare nach altem Recht

Für Paare, die vor 2002 geheiratet haben und bei denen der hinterbliebene Partner vor dem 2. Januar 1962 geboren wurde, gelten noch die Regelungen des alten Rechts. In diesem Fall kann die kleine Witwenrente auch unbegrenzt gezahlt werden, solange der Hinterbliebene nicht erneut heiratet.

Einkünfte und Freibeträge

Einkünfte des Hinterbliebenen wie Gehalt, gesetzliche Renten oder Betriebsrenten werden auf die Witwenrente angerechnet. Es gelten jedoch Freibeträge, die sich nach dem Wohnort richten. Aktuell liegen diese bei 937,73 EUR in den neuen Bundesländern und 950,93 EUR in den alten Bundesländern.

Besonderheiten beim Rentenbeginn und dem Sterbevierteljahr

Die Witwen- oder Witwerrente beginnt grundsätzlich mit dem auf den Sterbemonat folgenden Monat, wenn der verstorbene Partner bereits eine Rente bezogen hat. Für den Sterbemonat wird noch die volle Rente ausgezahlt. Wurde der Verstorbene zum Todeszeitpunkt noch nicht verrentet, beginnt die Hinterbliebenenrente bereits ab dem Todestag.

Das sogenannte Sterbevierteljahr bezeichnet die ersten drei Monate nach dem Sterbemonat. In diesem Zeitraum erhalten Hinterbliebene die volle Rente des verstorbenen Partners, ohne dass eigenes Einkommen angerechnet wird. Diese Übergangsregelung soll den finanziellen Start in den veränderten Lebensalltag erleichtern.

Rentenabfindung und Beendigung der Witwen- oder Witwerrente

Die Witwenrente endet, wenn der Hinterbliebene erneut heiratet. In diesem Fall kann eine Rentenabfindung in Höhe von zwei Jahresbeträgen beantragt werden. Diese Abfindung dient als „Starthilfe“ nach der erneuten Eheschließung. Bei der kleinen Witwenrente wird der noch nicht genutzte Rentenbetrag bis zum Ende der 24 Monate ausgezahlt.

Besondere Regelungen für geschiedene Partner

In bestimmten Fällen können auch geschiedene Personen eine Witwenrente erhalten.

Dies ist möglich, wenn:

  • die Ehe vor dem 1. Juli 1977 geschieden wurde,
  • kein neuerlicher Eheschluss nach der Scheidung stattgefunden hat und
  • im letzten Jahr vor dem Tod des geschiedenen Partners Unterhalt bezogen wurde.

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