«Der Staat ist eine Institution, die von Banden geführt wird, die aus Mördern, Plünderern und Dieben besteht, umgeben von willfährigen Handlangern, Propagandisten, Speichelleckern, Gaunern, Lügnern, Clowns, Scharlatanen, Blendern und nützlichen Idioten - eine Institution, die alles verdreckt und verdunkelt, was sie berührt.» (– Prof. Hans-Hermann Hoppe).
Sammlung von Newsfeeds
Rights Belong to Those Who Defend Them
Rights Belong to Those Who Defend Them
Paul Craig Roberts
The American liberals violated the equal protection clause of the Constitution when they created privileges for non-whites to obtain federal contracts based on race. For example, the Transportation Department, like all other federal budget categories, created a “Disadvantaged Business Enterprise (DBE)” program that awarded federal contracts to “socially and economically disadvantaged individuals” irrespective of bid price. Many disreputable gentile and Jewish people hired a black as head of a newly formed company to get federal contracts at the high bid because it was a “socially and economically disadvantaged” bider. I have often wondered if the white liberal Democrats themselves who created these discriminatory programs were the beneficiaries of the unconstitutional programs that they created “in order to help the blacks.”
The Trump administration believes that the US Constitution is more important than special privileges for blacks and women and has ruled that:
“The government has no compelling justification for engaging in overt race or sex discrimination in the awarding of contracts.”
The question is: After decades of awarding federal contracts not on the basis of low bid, but on the basis or race and gender privileges, are there any white male firms left? In Chicago, federal paid infrastructure projects are awarded to 119 “socially and economically disadvantaged” businesses. I suspect most of this money flows into Jewish and white liberal pocketbooks.
The same in New York City. Indeed, the same everywhere. White gentiles sat there watching soap operas and football games while their rights were stolen from them. Then half of the fools voted for the Democrats who stole their rights. A country with a population this utterly stupid is not a superpower. It is a lost cause.
If you took the Covid vax you are in deep excrement
If you took the Covid vax you are in deep excrement
The Covid “Pandemic” Hoax and Deadly “vaccine” succeeded only due to the Fear Created by Big Pharma’s Shills
The Covid “Pandemic” Hoax and Deadly “vaccine” succeeded only due to the fear created by Big Pharma’s shills
Panicked by orchestrated fear, Americans were unable to think. They trusted people whose only interest was money, not the public’s health.
The Liberal State’s Plot to Destroy the American Family Has Succeeded
The Liberal State’s Plot to Destroy the American Family Has Succeeded
https://www.lewrockwell.com/2025/10/kirkpatrick-sale/is-the-family-collapsing/
Beliner Zeitung: Wolfram Weimer nennt den Rundfunkbeitrag Zwangsabgabe und sorgt für Empörung auf X
Rente: Neue Minijob-Regeln für Rentner gelten ab 2026
Der Minijob bleibt für viele Rentnerinnen und Rentner wichtig, um aktiv zu bleiben und die Haushaltskasse aufzubessern.
Ab dem 1. Januar 2026 treten wesentliche Änderungen in Kraft, die vor allem mit der nächsten Stufe des gesetzlichen Mindestlohns zusammenhängen.
Wir erklären die Folgen für Verdienst, Arbeitszeit und Absicherung – und zeigen, worauf Rentner achten sollten. Grundlage sind die jüngsten Beschlüsse zur Mindestlohnentwicklung sowie die geltenden Regeln der Minijob-Zentrale und der Deutschen Rentenversicherung.
Mindestlohn steigt in zwei Schritten – und zieht die Minijob-Grenze mitDie Mindestlohnkommission hat beschlossen: Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro brutto je Stunde und zum 1. Januar 2027 weiter auf 14,60 Euro.
Die Bundesregierung hat diese Linie kommuniziert; formal setzt das Bundesarbeitsministerium die Stufen per Verordnung um. Für Minijobber ist das deshalb relevant, weil die Minijob-Grenze seit 2022 dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt ist.
Neue Verdienstgrenzen: 603 Euro pro Monat in 2026, 633 Euro in 2027Die dynamische Geringfügigkeitsgrenze folgt einer festen Formel: Mindestlohn × 130 ÷ 3, kaufmännisch auf den vollen Euro aufgerundet. Bei 13,90 Euro führt das ab 2026 zu 603 Euro pro Monat; bei 14,60 Euro steigen Minijobs 2027 auf 633 Euro.
Die Koppelung stellt sicher, dass der typische Stundenumfang in Minijobs trotz steigender Löhne weitgehend konstant bleibt.
Wie viele Stunden sind damit möglich?Aus der Verdienstgrenze lässt sich der monatliche Stundenrahmen ableiten. 603 Euro geteilt durch 13,90 Euro entsprechen rechnerisch rund 43,38 Stunden im Monat.
Im Jahr 2027 ergeben 633 Euro bei 14,60 Euro etwa 43,36 Stunden. Das passt zur Systematik der dynamischen Grenze, die im Kern eine Wochenarbeitszeit von ungefähr zehn Stunden zum gesetzlichen Mindestlohn unterstellt.
Minijob-Grenzen ab 2026 Jahr Minijob-Grenze & mögliche Stunden/Monat (bei Mindestlohn) 2025 556 € — ca. 43,37 Std. (bei 12,82 €/h) 2026 603 € — ca. 43,38 Std. (bei 13,90 €/h) 2027 633 € — ca. 43,36 Std. (bei 14,60 €/h)Hinweis: Die Stunden ergeben sich aus „Monatsgrenze ÷ Mindestlohn“ und sind gerundet.
Schwankungen erlaubt – aber nur im RahmenSchwankende Monatslöhne sind unproblematisch, solange die maßgebliche Jahresverdienstgrenze eingehalten wird (2025 lag sie bei 6.672 Euro; für 2026/2027 ergibt sich rechnerisch die Multiplikation der jeweiligen Monatsgrenze mit zwölf).
Zusätzlich kennt das Recht eine Entlastung für Ausnahmesituationen: Bei „gelegentlichem und unvorhersehbarem“ Mehrverdienst darf die monatliche Grenze in bis zu zwei Kalendermonaten innerhalb eines Jahres bis zum Doppelten überschritten werden.
2025 waren so in Ausnahmemonaten bis zu 1.112 Euro möglich; aus derselben Regel folgt für 2026 ein Höchstwert von 1.206 Euro in den beiden Ausnahmemonaten. Arbeitgeber müssen solche Abweichungen sauber dokumentieren, damit der Minijob-Status nicht gefährdet wird.
Rechte wie in „normalen“ ArbeitsverhältnissenAuch im Minijob gilt Arbeitsrecht – ohne Abstriche. Beschäftigte haben Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bei erfüllter Wartezeit sowie Lohnfortzahlung an gesetzlichen Feiertagen, wenn der Feiertag auf einen regulären Arbeitstag fällt.
Kündigungsschutzvorschriften gelten in gleicher Weise wie bei anderen Arbeitsverhältnissen; ob das Kündigungsschutzgesetz greift, hängt insbesondere von der Betriebsgröße und der Dauer der Betriebszugehörigkeit ab. Die Minijob-Zentrale und ihre Materialien weisen ausdrücklich auf diese Gleichbehandlung hin.
Rentenversicherungspflicht: Befreiung möglich – und was sie bedeutetGrundsätzlich sind Minijobs rentenversicherungspflichtig. Wer den Eigenbeitrag nicht zahlen möchte, kann sich schriftlich gegenüber dem Arbeitgeber befreien lassen; die Befreiung wirkt ab dem Monat des Antragseingangs (frühestens ab Beschäftigungsbeginn) und ist für die Dauer des konkreten Beschäftigungsverhältnisses bindend.
Für Rentnerinnen und Rentner vor Erreichen der Regelaltersgrenze gilt die Versicherungspflicht ebenfalls; Altersvollrentner können ebenfalls einzahlen, um die eigene Rente zu erhöhen.
Zählt der Minijob für Wartezeiten – und wie stark erhöht er die Rente?Zeiten in einem versicherungspflichtigen Minijob werden auf die Wartezeiten der gesetzlichen Rente angerechnet, darunter auch die 45 Jahre für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte.
Wer die Versicherungspflicht nicht abwählt, erwirbt zudem kleine, aber reale Rentensteigerungen. Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung erhöht ein Jahr Minijob bei einem Monatsverdienst von 556 Euro die künftige Rente um ungefähr fünf Euro pro Monat; mit weiter steigenden Verdiensten und Beitragssätzen verschiebt sich der Wert leicht.
Wer sich von der Versicherungspflicht befreien lässt, profitiert deutlich weniger, weil dann nur der Arbeitgeber-Pauschalbeitrag wirkt. Ob sich das eigene Mitzahlen lohnt, ist eine individuelle Rechenfrage – abhängig von Alter, bereits vorhandenen Beitragszeiten und den persönlichen Zielen.
Hinzuverdienst neben der Altersrente: Keine Grenzen mehrFür Altersrenten – auch vorgezogene – gibt es seit 1. Januar 2023 keine Hinzuverdienstgrenzen mehr. Das heißt: Renten-Bezieher dürfen unabhängig vom Umfang des Nebenjobs hinzuverdienen, ohne dass die laufende Altersrente gekürzt wird. Anders bleiben die Regeln bei Renten wegen Erwerbsminderung; hier existieren weiterhin Grenzwerte.
Was Arbeitgeber jetzt konkret beachten solltenMit dem Jahreswechsel 2025/2026 müssen Lohnabrechnungssysteme auf den Mindestlohn von 13,90 Euro und die Minijob-Grenze von 603 Euro je Monat eingestellt werden. Wichtig ist, vereinbarte Stundenumfänge zu prüfen, damit Beschäftigte mit Mindestlohn nicht ungewollt aus der Geringfügigkeit herausfallen.
Kommt es zu Ausnahmemonaten mit Mehrverdienst, sind Anlass, Höhe und Seltenheit zu dokumentieren – und das Jahresbudget im Blick zu behalten. Für Befreiungen von der Rentenversicherungspflicht ist ein unterschriebener Antrag der Beschäftigten nötig, den der Arbeitgeber zur Sozialversicherung meldet und zu den Entgeltunterlagen nimmt.
Mehr Spielraum, aber weiter genau hinschauenDie Jahre 2026 und 2027 bringen spürbare Entlastung für Minijobberinnen und Minijobber – auch für Rentner: Höhere Mindestlöhne gehen mit höheren Verdienstgrenzen einher, der typische Stundenumfang bleibt konstant, und Ausnahmen für unvorhersehbares Mehrarbeiten sind weiterhin möglich.
Wer im Minijob rentenversicherungspflichtig bleibt, kann Wartezeiten schließen und die spätere Rente geringfügig erhöhen.
Ob die eigenen Beiträge sinnvoll sind, hängt vom Einzelfall ab. Arbeitgeber wie Beschäftigte fahren am besten, wenn sie Arbeitszeit, Verdienst und Meldungen sorgfältig planen und dokumentieren – dann bleibt der Minijob auch 2026 und 2027 rechtssicher und flexibel.
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Rente: Durch diese Kontoklärung 400 Euro mehr Rentenanspruch
Viele gesetzlich Versicherte wissen nicht, dass ihnen bares Geld durch die Lappen gehen kann – Monat für Monat, Jahr für Jahr. Der Grund: Fehlerhafte oder unvollständige Angaben im Versicherungsverlauf. Eine sogenannte Kontenklärung kann diese Lücken aufdecken und korrigieren.
Der Rechtsanwalt und Rentenberater Peter Knöppel aus Halle hat in einem konkreten Fall gezeigt, welches Potenzial in einer gründlichen Prüfung steckt.
Er erläutert, wie durch eine korrekte Erfassung von Pflegezeiten eine Rentensteigerung von 400 Euro monatlich erreicht wurde – ein Betrag, der für viele den Unterschied zwischen Existenzsorgen und finanzieller Sicherheit im Alter bedeuten kann.
Was ist eine Kontenklärung?Die Kontenklärung ist ein formelles Verfahren bei der Deutschen Rentenversicherung, das auf § 149 Absatz 5 SGB VI basiert. Dabei wird der Versicherungsverlauf einer Person überprüft und gegebenenfalls um bisher nicht erfasste rentenrechtliche Zeiten ergänzt.
Ziel ist, alle Zeiten lückenlos zu dokumentieren, die für die spätere Rentenberechnung von Bedeutung sind – darunter Beitragszeiten, Kindererziehungszeiten, Pflegezeiten, Zeiten der Ausbildung oder Arbeitslosigkeit.
Die Rentenversicherung stellt die Ergebnisse der Prüfung in einem sogenannten Feststellungsbescheid dar. Versicherte haben daraufhin die Möglichkeit, innerhalb eines Monats Widerspruch einzulegen, falls sie Fehler oder Auslassungen entdecken. Es wird dringend empfohlen, aktiv an diesem Verfahren mitzuwirken und relevante Unterlagen frühzeitig einzureichen.
Der konkrete Fall: 20 Jahre Pflege – aber nicht gemeldetIn dem Fall, den der Anwalt schildert, wandte sich eine selbstständige Kunstschaffende aus Halle an das Beratungsteam der Kanzeli. Die Frau, Mutter von fünf Kindern, hatte bereits eine Rentenauskunft erhalten, aus der hervorging, dass sie im Jahr 2025 mit Abschlägen in die Altersrente eintreten könne.
Bei genauerer Betrachtung des Versicherungsverlaufs fiel den Rentenberatern jedoch auf, dass bei einem der Kinder – einem von Geburt an pflegebedürftigen Kind mit Pflegegrad 4 – die entsprechenden Pflegezeiten im Rentenkonto nur für die ersten Lebensjahre erfasst waren. Danach klaffte eine Lücke von rund zwei Jahrzehnten.
Obwohl die Pflegekasse der Mandantin regelmäßig die Pflegesituation überprüfte und anerkannte, hatte sie es unterlassen, die entsprechenden Zeiten an die Rentenversicherung weiterzuleiten.
Ein Fehler mit weitreichenden Folgen – denn Pflegezeiten sind rentenrechtlich besonders wertvoll. Sie zählen als sogenannte Berücksichtigungszeiten und können in bestimmten Fällen sogar als Pflichtbeitragszeiten gewertet werden, wenn etwa die Pflege regelmäßig und umfassend erbracht wird.
Nachmeldung mit Wirkung: 400 Euro monatlich mehrNach dem Hinweis der Rentenberater forderte die Betroffene bei ihrer Pflegekasse eine Überprüfung. Die Pflegekasse erkannte den Fehler an und sicherte die Nachmeldung der fehlenden Zeiten für knapp 20 Jahre zu.
Das Ergebnis: Die Rentenversicherung stellte daraufhin einen neuen Feststellungsbescheid und eine aktualisierte Rentenauskunft aus. Die Differenz zur ursprünglichen Berechnung: eine monatliche Bruttorente, die um 400 Euro höher lag.
Für die werdende Rentnerin bedeutete dies nicht nur ein Plus im Portemonnaie, sondern auch emotionale Erleichterung. Sie konnte ihren geplanten Renteneintritt im Oktober oder November 2025 nun mit deutlich weniger Sorgen antreten.
Auch wenn sie als Künstlerin weiterarbeiten möchte, hat sie nun eine solide Basis – ein Erfolg, der ohne die gezielte Kontenklärung nicht möglich gewesen wäre.
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– Rente: Rentenzuschlag erhöht sich auf bis zu 200 Euro – und das jeden Monat
Kleine Beträge – große WirkungWie der Rentenanwalt betont, ist eine Rentensteigerung um 400 Euro kein Regelfall, aber auch kleinere Korrekturen können sich lohnen. Oft werden durch die Kontenklärung zusätzliche Rentenpunkte erkannt, die zwar nur eine Erhöhung um 10, 20 oder 30 Euro pro Monat bedeuten – doch auf die gesamte Rentenbezugsdauer hochgerechnet handelt es sich um beträchtliche Summen.
Zudem kann eine vollständige Kontenklärung darüber entscheiden, ob Anspruch auf bestimmte Rentenarten wie die Erwerbsminderungsrente besteht oder ob Wartezeiten erfüllt sind.
Welche Zeiten sollten geprüft werden?Versicherte sollten besonders auf die Vollständigkeit folgender Zeiten achten: Schul- und Hochschulzeiten, Berufsausbildungen, Zeiten der Arbeitslosigkeit, Kindererziehungszeiten, Pflegezeiten, Zeiten im Ausland sowie geringfügige Beschäftigungen. Auch Beitragszeiten aus selbstständiger Tätigkeit oder freiwillige Beiträge können in der Vergangenheit nicht oder falsch erfasst worden sein.
Ein Abgleich der Angaben mit vorhandenen Nachweisen, wie Schulbescheinigungen, Arbeitsverträgen, Beitragsnachweisen oder Pflegeprotokollen, ist essenziell. Die Rentenversicherung prüft eingereichte Unterlagen gewissenhaft – und nur korrekt gemeldete Zeiten können später zur Rentenberechnung herangezogen werden.
Fazit: Wer prüft, profitiertDer Fall aus Halle zeigt eindrucksvoll, wie viel Geld durch eine präzise Rentenberatung und die rechtzeitige Kontenklärung gewonnen werden kann.
Auch wenn nicht jeder Fall eine Erhöhung der Rente von 400 Euro zur Folge hat, lohnt sich die Überprüfung für jeden Versicherten. Die Rentenberatung durch spezialisierte Stellen kann helfen, Unstimmigkeiten aufzudecken und im Dschungel der rentenrechtlichen Regelungen den Überblick zu behalten.
Der Tipp des Experten ist klar: „Sie haben nichts zu verschenken.“ Versicherte sollten aktiv ihre Versicherungsverläufe kontrollieren und bei Unklarheiten oder Lücken professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Denn jeder fehlende Monat in der Rentenbiografie kann bares Geld kosten – und jedes Jahr zählt.
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Kurdischer Politischer Gefangener in Iran hingerichtet
Am Samstag wurde in Iran der kurdische politische Gefangene Saman Mohammadi Khiyareh heimlich hingerichtet. Die iranische Justiz warf ihm die Ermordung eines regierungsnahen Geistlichen im Jahr 2009 vor, berichtet das Kurdistan Human Rights Netwirk (KHRN). Vollstreckt wurde die Hinrichtung im Ghezel-Hezar-Gefängnis in der westlich von Teheran gelegenen Stadt Karadsch.
Saman Mohammadi Khiyareh war im Dezember 2013 im Alter von 23 Jahren von Beamten des iranischen Geheimdienstministeriums festgenommen worden und saß seither im Gefängnis. In den zwölf Jahren habe er nie Hafturlaub erhalten und sei während der Verhöre schwer gefoltert worden, so das KHRN. Die ersten vier Jahre seiner Haft verbrachte er in Einzelhaft im Gefängnis in seiner Geburtsstadt Sine (Sanandadsch), später wurde er in den Trakt 209 des Teheraner Evin-Gefängnisses verlegt. Unter Zwang abgelegte Selbstbelastungen hätten schließlich als Grundlage für das Todesurteil gedient.
Saman Mohammadi Khiyareh | Foto: KHRN
Das Todesurteil gegen Khiyareh war von der Abteilung 15 des Revolutionsgerichts in Teheran unter Vorsitz des berüchtigten „Todesrichters“ Abolqasem Salavati verhängt worden. Die Anklagepunkte lauteten neben Mord auch auf „Feindschaft gegen Gott“ sowie „Mitgliedschaft in terroristischen Gruppen mit Verbindungen zu ausländischen Geheimdiensten“. Seine Verhaftung erfolgte erst vier Jahre nach der Ermordung des regimetreuen sunnitischen Geistlichen Mamousta Sheikh al-Islam. Außer dem unter Folter erzwungenen Geständnis habe es keine Beweise für eine Beteiligung Khiyarehs an der Tötung gegeben, so das KHRN.
Alle Rechtsmittel, einschließlich Anträge auf Neuverhandlung oder Aussetzung der Strafe, seien in den vergangenen Jahren von den zuständigen Justizbehörden abgelehnt worden. Offizielle Stellen hätten den Fall zudem wiederholt mit Protesten der Grünen Bewegung gegen die Islamische Republik in Verbindung gebracht und Saman Mohammadi Khiyareh auch beschuldigt, an der Tötung von Sicherheitskräften beteiligt gewesen zu sein. Die Familie des 35-Jährigen sei vorab nicht über die Hinrichtung benachrichtigt worden.
Mehr als 1.000 Todesurteile in diesem Jahr
Menschenrechtsorganisationen kritisieren seit Jahren die rigorose Anwendung der Todesstrafe in Iran. Der Regime-Justiz werfen sie vor, Hinrichtungen auch zur Einschüchterung kritischer Stimmen zu nutzen. Laut Amnesty International sind in diesem Jahr bereits mehr als 1.000 Todesurteile in Iran vollstreckt worden. Nach Angaben der NGO Iran Human Rights handelt es sich um die höchste Zahl der dokumentierten Exekutionen seit mindestens 30 Jahren.
https://deutsch.anf-news.com/menschenrechte/teilnehmer-der-jin-jiyan-azadi-proteste-hingerichtet-47839 https://deutsch.anf-news.com/frauen/iran-todesurteil-gegen-menschenrechtlerin-sharifeh-mohammadi-bestatigt-47547 https://deutsch.anf-news.com/menschenrechte/monatsbericht-fur-september-2025-22-hinrichtungen-im-iran-48195
Agraringenieur: Landwirtschaft in Kurdistan wird systematisch zurückgedrängt
Der Agraringenieur Abdussamed Ucaman hat der türkischen Regierung vorgeworfen, die Landwirtschaft in den kurdischen Provinzen systematisch zu schwächen. In einem Gespräch mit ANF erklärte er, dass gezielte politische Entscheidungen und strukturelle Hindernisse die bäuerliche Produktion in Kurdistan nahezu unmöglich machten.
„In Kurdistan erleben wir eine bewusste Verdrängung landwirtschaftlicher Strukturen – durch Kriegsführung, staatliche Ausgangs- und Zutrittsverbote und fehlende wirtschaftliche Förderung“, sagte Ucaman. Obwohl die Region über fruchtbare Böden, vielfältige Kulturen und günstige klimatische Bedingungen verfügt, sei die lokale Produktion massiv zurückgegangen.
Ucaman erinnert daran, dass das nördliche Kurdistan früher bis zu 65 Prozent des landwirtschaftlichen Bedarfs der Türkei gedeckt habe. Heute jedoch seien Ackerflächen durch Staudammbauten, militärische Sperrzonen und hohe Betriebskosten zunehmend unbrauchbar geworden. „Viele Dörfer wurden seit den 1990er-Jahren geräumt, die Menschen zur Aufgabe der Landwirtschaft gezwungen. Das hat massive soziale und wirtschaftliche Folgen“, so der Experte.
„Agrarpolitik ignoriert Ursachen“
Die gegenwärtige Agrarpolitik sei nicht in der Lage, auf diese komplexen Probleme zu reagieren, so Ucaman. „Statt Ursachen zu analysieren, wird nur an Symptomen gearbeitet. Viele Entscheidungsträger haben weder fachlichen Bezug zur Landwirtschaft noch den Willen, eine nachhaltige Strategie zu entwickeln.“
Hinzu komme der Einfluss internationaler Konzerne und neoliberaler Marktmechanismen, die Kleinbäuer:innen in eine ausweglose Lage brächten. „Die Produktionskosten sind so hoch, dass die Landwirt:innen ihre Erzeugnisse kaum noch verkaufen können. Die Folge ist ein gestörter Versorgungskreislauf.“
Militärische Sperrgebiete, monatlich verhängte Ausgehverbote in ländlichen Regionen sowie Anbauverbote hätten die Produktion weiter zurückgedrängt. Dabei, so Ucaman, könne allein Kurdistan mit einer strategisch geplanten Landwirtschaft die gesamte Region versorgen. „Kurdistan verfügt über enormes Potenzial – mit seinem Boden, Klima, Wasserzugang und der agrarischen Tradition. Doch dieses Potenzial wird derzeit systematisch zerstört.“
Forderung nach Schutz und Förderung
Um die Lage zu stabilisieren, müssten landwirtschaftliche Flächen gesetzlich geschützt und Landwirt:innen gezielt gefördert werden, fordert Ucaman. Der Staat müsse Landwirtschaft als strategischen Bereich begreifen und entsprechende Mittel bereitstellen. „Ohne Genossenschaften ist der einzelne Landwirt den Großkonzernen ausgeliefert. Es braucht staatlich unterstützte Strukturen, um faire Preise und nachhaltige Produktion zu gewährleisten.“
Darüber hinaus seien gezielte Maßnahmen zur Verarbeitung, Lagerung und Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte notwendig. Auch die Wiederbelebung lokaler Saatgutkulturen müsse Teil der Strategie sein. „Nur durch gezielte Förderung, Schutzmaßnahmen und eine Rückkehr zu lokal angepasstem Wissen kann die Landwirtschaft in Kurdistan erhalten bleiben“, so Ucaman abschließend.
https://deutsch.anf-news.com/Oekologie/Okologische-vernichtung-als-strategie-47638 https://deutsch.anf-news.com/frauen/geothermieprojekt-in-Cewlig-bedroht-traditionelle-lebensweisen-47650 https://deutsch.anf-news.com/Oekologie/umweltverein-warnt-vor-zerstorung-des-sarim-tals-durch-kraftwerke-48149 https://deutsch.anf-news.com/Oekologie/energieprojekte-setzen-natur-in-wan-unter-druck-48115 https://deutsch.anf-news.com/Oekologie/protest-in-merdin-dorf-fordert-ruckgabe-von-weideflachen-48051
Zum Weltlehrertag: DEM-Partei verlangt demokratische Bildungsreform
Die DEM-Partei hat anlässlich des Weltlehrertags am 5. Oktober eine umfassende Reform des Bildungssystems in der Türkei gefordert. In einer Mitteilung kritisiert die Partei prekäre Arbeitsbedingungen von Lehrkräften sowie politische Einseitigkeit im Schulwesen. Zentrale Forderung: das Recht auf Bildung in der Muttersprache müsse verfassungsrechtlich garantiert werden.
„Während Lehrkräfte weltweit als Vertreter:innen von Wissenschaft, Arbeit und Aufklärung gefeiert werden, kämpfen sie in unserem Land mit Armut, Unsicherheit und politischem Druck“, heißt es in der Erklärung des bildungspolitischen Ausschusses der Partei. Die Einkommen vieler Lehrkräfte lägen unter der Armutsgrenze – mit negativen Folgen für die gesamte Gesellschaft.
Die DEM-Partei spricht von einem seit Langem autoritär geprägten Bildungssystem, in dem anstelle einer demokratischen und wissenschaftsbasierten Ausrichtung zunehmend nationalistische, religiös-konservative und assimilierende Inhalte Einzug hielten.
„Wir halten es für essenziell, politische Lösungen für ein säkulares und gleichberechtigtes gesellschaftliches Zusammenleben zu diskutieren und umzusetzen“, betont die Partei. „Zentral ist für uns ein Bildungssystem, das auf Rechten basiert – insbesondere das Recht auf Unterricht in der Muttersprache.“
Gleichzeitig fordert die DEM-Partei die Abschaffung aller gesetzlichen Regelungen, die Diskriminierung und kulturelle Ausgrenzung fördern. Die Grundlage dafür sei das Ende eines einheitlichen, auf kulturelle Homogenität zielenden Bildungsideals, das seit über einem Jahrhundert in Kraft sei.
„Frieden ist nur möglich, wenn wir eine Gesellschaft schaffen, in der verschiedene Identitäten und Kulturen als gleichberechtigte Bürger*innen zusammenleben können“, so die Erklärung weiter. Dafür sei es notwendig, sich politisch klar von antidemokratischen Praktiken der Vergangenheit zu distanzieren.
Die wichtigsten Forderungen der DEM-Partei:
▪ Der Lehrplan soll nach wissenschaftlichen, säkularen, demokratischen und mehrsprachigen Grundsätzen neu gestaltet werden.
▪ Das Recht auf Bildung in der Muttersprache soll verfassungsrechtlich abgesichert werden.
▪ Rassistische, assimilierende und rückschrittliche Tendenzen in der Bildungspolitik sollen beendet werden.
Die Partei betrachtet das Bildungssystem als Schlüssel für gesellschaftlichen Frieden, kulturelle Vielfalt und soziale Gerechtigkeit.
https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/kurdische-sprachverbande-friedensprozess-braucht-kulturelle-gleichstellung-46965 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/Offentlicher-dienst-in-der-turkei-beschaftigte-legen-landesweit-arbeit-nieder-47573 https://deutsch.anf-news.com/menschenrechte/egitim-sen-muttersprache-braucht-rechtsgarantie-und-lebendigkeit-45957
Schwerbehinderung: Mehr Vorteile ab GdB 50 bei Krankenkassen in 2026
Wer in Deutschland einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 zuerkannt bekommt, gilt sozialrechtlich als schwerbehindert. Der Status wird durch den Schwerbehindertenausweis belegt. Er bringt weitreichende Schutzrechte im Arbeitsleben, besondere Kündigungsschutzregeln und steuerliche Entlastungen.
Weniger präsent ist vielen Betroffenen, dass dieser Status auch gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) praktische Vorteile entfalten kann – von spürbaren finanziellen Entlastungen bis hin zu erleichterten Versorgungswegen im Alltag.
Warum der Status in der Praxis zähltDie GKV ist grundlegend leistungsrechtlich für alle Versicherten gleich organisiert. Dennoch wirkt sich der Schwerbehindertenstatus vielfach indirekt positiv aus. Er bündelt medizinische und soziale Nachweise, die den besonderen Versorgungsbedarf plausibel machen.
Ärztinnen und Ärzte können Indikationen klarer begründen, Krankenkassen haben eine belastbare Grundlage für Entscheidungen, und Versicherte selbst können Rechte gezielter geltend machen.
Aus dieser Konstellation entstehen Beschleunigungseffekte bei Genehmigungen, stabilere Therapiepfade sowie ein einfacher Zugang zu ergänzenden Unterstützungsangeboten der Kassen.
Tabelle: Mehr Vorteile ab GdB 50 bei Krankenkassen ab 2026 Vorteil Was das konkret bedeutet Niedrigere Zuzahlungsgrenze Belastungsgrenze von 1 % des Bruttojahreseinkommens, sofern die Chroniker-Kriterien erfüllt sind; GdB 50 erleichtert häufig den Nachweis der Dauererkrankung. Zuzahlungsbefreiung Nach Erreichen der Belastungsgrenze Befreiung von weiteren Zuzahlungen im laufenden Kalenderjahr durch Bescheinigung der Krankenkasse. Schnellere Genehmigung von Hilfsmitteln Anträge auf z. B. Rollstühle, Prothesen, Hör- oder Sehhilfen werden oft zügiger entschieden, da der Bedarf durch den Schwerbehindertenausweis klar dokumentiert ist. Reha leichter bewilligt Medizinische Reha kann schneller genehmigt werden, weil Teilhabeziele und der besondere Versorgungsbedarf plausibel begründet sind. Langfristige Heilmittelverordnungen Physio-, Ergo-, Logo- oder Podotherapie kann als „langfristiger Heilmittelbedarf“ bzw. „besonderer Verordnungsbedarf“ anerkannt werden; Therapien laufen stabiler. Weniger Therapieabbrüche Dauerhafte Indikationen werden verfahrensfest dokumentiert; Folgeverordnungen und Bewilligungen sind planbarer. Individuelle Versorgungs- und Reha-Beratung Kassen bieten häufig Lotsen/Case-Management speziell für komplexe Verläufe an – inkl. Koordination von Leistungserbringern. Unterstützung bei Anträgen Hilfe beim Ausfüllen und Begründen von Reha- und Hilfsmittelanträgen, inkl. Checklisten und Kommunikationshilfe mit dem Medizinischen Dienst. Spezielle Präventionsangebote Angepasste Kurse zu Bewegung, Ernährung oder Entspannung; teils digitale Formate, teils mit höherer Kostenerstattung für Schwerbehinderte. Zuschüsse zu Mobilität Kassenindividuelle Zuschüsse zu Fahrdiensten oder Mobilitätshilfen in begründeten Einzelfällen (abhängig von Satzungsleistungen). Feste Ansprechpartner Eigene Kontaktstellen für schwerbehinderte Mitglieder, die Anliegen bündeln und Verfahren beschleunigen. Barrierearme Services & Schulungen Barrierefreie Kommunikationswege, größere Schrift, Erklärvideos und Schulungen zur Nutzung von Hilfsmitteln und Apps. Strukturierte Nachsorge nach Reha Organisation und Finanzierung von Nachsorge- und Übergangsprogrammen (kassen- bzw. trägerabhängig), um Reha-Erfolge zu sichern. Schnellere Verfahren durch klare Nachweise Der Schwerbehindertenausweis bündelt medizinische Nachweise; Anträge sind dadurch schlüssiger und werden seltener zurückgewiesen. Mehr Spielraum durch Satzungsleistungen Zusätzliche, freiwillige Leistungen der jeweiligen Krankenkasse, die speziell auf Menschen mit Schwerbehinderung zugeschnitten sein können. Höhere Verordnungssicherheit Bei anerkannt langfristigem Bedarf sinkt das Regressrisiko für Praxen; das erhöht die Bereitschaft zur kontinuierlichen Verordnung notwendiger Therapien. Zuzahlungsgrenzen: Wann die 1-Prozent-Belastungsgrenze greiftZuzahlungen für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel, Krankenhausaufenthalte oder Reha sind auf eine jährliche Belastungsgrenze begrenzt. Grundsätzlich liegt sie bei zwei Prozent des Bruttojahreseinkommens des Haushalts. Für Menschen, die als „schwerwiegend chronisch krank“ gelten, reduziert sich diese Grenze auf ein Prozent.
In der Praxis fällt eine Schwerbehinderung häufig mit chronischen, dauerhaft behandlungsbedürftigen Erkrankungen zusammen.
Das bedeutet nicht, dass der GdB 50 automatisch die 1-Prozent-Grenze auslöst; er erleichtert jedoch oft den Nachweis des chronischen Verlaufs.
Wer die Voraussetzungen erfüllt, kann sich nach Erreichen der Grenze für den Rest des Kalenderjahres von Zuzahlungen befreien lassen. Für Betroffene bedeutet das – je nach Einkommen und Therapiedichte – eine signifikante finanzielle Entlastung.
Hilfsmittelversorgung: Genehmigungen schneller und rechtssicher durchbringenRollstühle, Prothesen, Orthesen, Hör- und Sehhilfen oder moderne Kommunikationsgeräte sind für viele schwerbehinderte Menschen essenziell. Die GKV muss Anträge zügig prüfen; verbindliche Entscheidungsfristen sorgen dafür, dass Versicherte nicht monatelang ohne notwendige Versorgung bleiben.
Ein GdB erleichtert die Einordnung als medizinisch notwendige, alltagsrelevante Versorgung und stärkt die Begründung durch die Ärztin oder den Arzt. In der Praxis führt das häufig zu reibungsloseren Genehmigungen, weil der Bedarf konsistent belegt ist.
Wo es dennoch zu Rückfragen kommt, lässt sich mit ärztlichen Zusatzgutachten, alltagsbezogenen Funktionsbeschreibungen und Verweisen auf bewährte Versorgungspfade nachsteuern.
Heilmittel auf Dauer: Langfristiger Bedarf statt Therapie-Stop-and-GoViele Versicherte mit Schwerbehinderung benötigen Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie oder Podologie nicht nur kurweise, sondern dauerhaft. Hier greifen in der Regel die Konzepte „Langfristiger Heilmittelbedarf“ bzw. „Besonderer Verordnungsbedarf“.
Maßgeblich ist die zugrundeliegende Diagnose, nicht der GdB als solcher. Gleichwohl fällt die medizinische Lage bei Schwerbehinderten oft in die entsprechenden Kategorien.
Der Vorteil ist handfest: Verordnungen können planbar über längere Zeiträume ausgestellt werden, ohne dass Patientinnen und Patienten nach kurzer Unterbrechung erneut um die Fortführung kämpfen müssen. Ärztinnen und Ärzte sind zugleich vor Regressrisiken besser geschützt, was die Versorgung stabilisiert.
Reha und Teilhabe: Von der Antragstellung bis zur NachsorgeMedizinische Rehabilitation, Leistungen zur Teilhabe und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sind für schwerbehinderte Menschen zentrale Bausteine der Gesundheitsversorgung. Je nach Zuständigkeit tragen die GKV, die Renten- oder Unfallversicherung oder andere Träger die Kosten.
Wichtig ist eine saubere Antragstellung: Ein schlüssiger Reha-Bericht der behandelnden Praxis oder Klinik, eine klare Formulierung der Teilhabeziele und der Nachweis der bisherigen Therapieverläufe erhöhen die Erfolgschancen.
Nach der Reha erleichtern strukturierte Nachsorgeprogramme – etwa IRENA, T-RENA oder kassenindividuelle Angebote – den Übergang in den Alltag.
Ergänzende Mehrwerte: Satzungsleistungen und Case-Management der KassenÜber den gesetzlichen Pflichtkatalog hinaus stellen viele Krankenkassen freiwillige Satzungsleistungen bereit. Für schwerbehinderte Mitglieder bedeutet das häufig passgenaue Zusatzangebote: spezialisierte Präventionskurse mit angepasster Belastungssteuerung, individuelle Reha-Lotsen, digitale Schulungen für Hilfsmittel, Zuschüsse zu Mobilitätsunterstützung im Ausnahmefall oder barrierearme Servicekanäle. Nicht jede Kasse bietet dasselbe, doch der Trend geht zu mehr persönlichem Fallmanagement. Gerade bei komplexer Versorgung mit mehreren Leistungserbringern ist ein fester, fachkundiger Kontakt in der Kasse Gold wert.
Nachweis und Verfahren: So setzen Versicherte ihre Rechte durchWer die Vorteile nutzen will, sollte den Schwerbehindertenausweis und wesentliche medizinische Unterlagen geordnet bereithalten. Für die Zuzahlungsbefreiung empfiehlt sich eine frühzeitige Hochrechnung der voraussichtlichen Belastungen und eine Antragstellung gleich zu Jahresbeginn.
Bei Hilfsmitteln zahlt sich eine präzise, funktionsbezogene Verordnung aus, die den Alltagsnutzen beschreibt, anstatt nur ein Produkt zu benennen.
Für langfristige Heilmittel sollten Diagnosen und Verläufe nachvollziehbar dokumentiert sein, damit Ärztinnen und Ärzte die einschlägigen Regelungen anwenden können.
Falls Entscheidungen ausbleiben oder ablehnend ausfallen, sichern Fristen, Begründungspflichten und der Widerspruchsweg die Rechte der Versicherten; eine qualifizierte Sozial- oder Patientenberatung kann hier entscheidend unterstützen.
Mit und ohne GdB 50: Der Unterschied im VersorgungsalltagOhne Schwerbehindertenstatus bleibt vieles möglich, doch Betroffene müssen Beeinträchtigungen und Bedarfe oft immer wieder neu begründen.
Mit anerkanntem GdB 50 verdichtet sich die Nachweislage: Die 1-Prozent-Belastungsgrenze ist bei erfüllten Chroniker-Kriterien schneller erreichbar, Heil- und Hilfsmittel lassen sich schlüssiger beantragen, und Therapieketten werden weniger brüchig.
Hinzu kommen häufig direktere Wege in kasseninterne Beratungs- und Unterstützungsprogramme. Der Status ersetzt keine Indikation, aber er macht sie dort, wo sie besteht, sichtbarer und verfahrensfest.
Häufige Fragen – kompakt beantwortetGilt die 1-Prozent-Grenze automatisch bei GdB 50?
Nein. Maßgeblich sind die Kriterien der „schwerwiegenden chronischen Erkrankung“. Ein GdB 50 erfüllt sie nicht per se, erleichtert aber oft den Nachweis, weil er die Dauerhaftigkeit der Beeinträchtigung abbildet.
Die Krankenkasse prüft den Antrag, häufig unter Einbindung des Medizinischen Dienstes. Es gelten verbindliche Entscheidungsfristen. Eine fundierte Verordnung und aussagekräftige Begründung verkürzen erfahrungsgemäß den Prozess.
Wie sichere ich mir langfristige Heilmittelverordnungen?Ausschlaggebend ist die Diagnose. Wenn sie in die einschlägigen Regelbereiche fällt, können Ärztinnen und Ärzte langfristig verordnen. Der Schwerbehindertenstatus unterstützt die Dokumentation, ersetzt sie aber nicht.
Bieten alle Kassen zusätzliche Programme für Schwerbehinderte?
Die Angebote variieren. Viele Kassen haben Case-Manager, Präventions- und Reha-Lotsen oder digitale Schulungen. Ein Blick in die Satzung und ein persönliches Gespräch mit der Kasse lohnen sich.
Er bildet die gesundheitliche Lage und Teilhabebeeinträchtigung ab und kann die Plausibilität des Reha-Ziels stärken. Entscheidend bleiben die medizinische Erforderlichkeit und die Rehabilitationsprognose.
Fazit: Rechte kennen, Nachweise bündeln, Versorgungswege stabilisieren
Ein anerkannter GdB 50 ist mehr als eine Formalie. Er macht Bedarfe sichtbar, stärkt die Begründung medizinischer Leistungen und eröffnet in der gesetzlichen Krankenversicherung handfeste Erleichterungen.
Finanziell ist die Entlastung über die reduzierte Belastungsgrenze erreichbar, sofern die Chroniker-Voraussetzungen vorliegen. Versorgungsseitig profitieren Betroffene, weil Hilfsmittel- und Heilmittelpfade mit sauberer Dokumentation robuster werden und kasseninterne Unterstützungsangebote leichter zugänglich sind. Wer Unterlagen strukturiert,
Anträge gut begründet und sich im Zweifel beraten lässt, nutzt die gesetzlichen Spielräume vollständig aus – und gewinnt im medizinischen Alltag Zeit, Planbarkeit und Sicherheit.
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Ordentliches Gehaltsplus: Merz und seine Minister erhöhen sich schamlos die Bezüge
Rückwirkend ab April /!) bekommen Bundespräsident, Bundeskanzler und Minister eine ordentliche Gehaltserhöhung: Ab April 3 Prozent und ab Mai 2026 dann noch einmal 2,8 Prozent, in Summe also 5,8 Prozent. Diese Erhöhung hat die Politerkaste der Tarifeinigung im Öffentlichen Dienst zu verdanken. Verzichten wird die Staatsspitze trotz Rekordschulden wohl kaum. Die Zustimmung der Bürger zur […]
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Arbeitslosengeld-1-Kürzung droht nächstes Jahr
Die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I (ALG I) soll für alle Altersgruppen auf maximal zwölf Monate vereinheitlicht werden. Nach den Berechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) ließen sich damit jährlich rund zwei Milliarden Euro einsparen. Hinter der Zahl steht eine folgenreiche Kürzung des Arbeitslosengeldes.
Der Status quo: Längere Ansprüche ab 50 – politisch gewollt, rechtlich bestätigtDerzeit regelt § 147 Abs. 2 SGB III eine altersabhängige Staffelung: Ab 50 Jahren bis zu 15 Monate ALG I, ab 55 bis zu 18 Monate, ab 58 sogar bis zu 24 Monate – jeweils bei entsprechenden Vorversicherungszeiten von 30 bzw. 48 Beitragsmonaten.
Diese Staffelung ist kein Zufallsprodukt, sondern Ausdruck jahrzehntelanger Politik der Besitzstandswahrung. Sie soll die empirisch schlechteren Vermittlungschancen Älterer berücksichtigen.
Das Bundessozialgericht hat 2022 (Az. B 11 AL 8/21 R) ausdrücklich bestätigt, dass diese Differenzierung verfassungskonform ist. Wer daran rührt, nimmt keinen Automatismus vorweg, sondern setzt bewusst einen politisch gewollten Kurswechsel.
Der IW-Vorschlag: Maximal ein Jahr – für alleDas IW will diese Staffel abschaffen. Künftig gäbe es in jedem Alter höchstens zwölf Monate ALG I. Danach bliebe nur der Wechsel ins Bürgergeld. Das wäre ein klarer Bruch mit dem bisherigen System, in dem die Lebensarbeitszeit und das Alter beim Risiko von Langzeitarbeitslosigkeit eine besondere Rolle spielen.
Die Begründung des IW ist grundsätzlicher Natur: Die Arbeitslosenversicherung sei “kein Sparvertrag, sondern ein Umlagesystem, in dem Beitragszahler laufend einen gemeinsamen Risikopool finanzieren”.
Ein individueller „Anspruch auf mehr“, weil jemand lange beschäftigt war, lasse sich daraus nicht ableiten. Diese Linie vertritt das Institut seit Jahren, nun unterlegt mit dem Hinweis auf eine angespannte Kassenlage.
Kassenlage und Rechnung: Entlastungspotenzial in MilliardenhöheTatsächlich ist der finanzielle Druck real. 2024 schloss der Versicherungstopf der Bundesagentur mit einem Defizit von 1,9 Milliarden Euro. Nach IW-Modellrechnung könnte die Streichung der verlängerten Bezugsdauer jährlich knapp zwei Milliarden Euro sparen.
Auf Basis von Beitragseinnahmen in Höhe von 38,1 Milliarden Euro im Jahr 2024 ergäbe sich rechnerisch Spielraum, den Beitragssatz von 2,6 auf 2,44 Prozent zu senken. Das IW argumentiert, ohne Leistungskürzungen drohe in den kommenden Jahren sogar ein Anstieg des Beitragssatzes, weil Konjunktur und Demografie die Rücklagen schwächten.
Soziale Folgen: Das schnellere Abrutschen in das BürgergeldGegenrechner verweisen auf die Verteilungswirkungen. Eine Verkürzung der Anspruchsdauer träfe ältere Arbeitslose besonders hart. Wer nach zwölf Monaten keine Stelle findet, fiele unmittelbar auf Bürgergeld-Niveau.
Der Regelbedarf liegt bei höchstens 563 Euro monatlich, zuzüglich angemessener Wohnkosten. Demgegenüber beträgt das Arbeitslosengeld 60 Prozent des pauschalierten Nettoentgelts, für Eltern 67 Prozent. Im Jahresdurchschnitt 2024 lag die ALG-I-Leistung bei rund 1.300 Euro monatlich, bei Männern im Mittel 1.352 Euro, bei Frauen 1.062 Euro.
Je nach Ausgangslohn kommen gegebenenfalls Wohngeld und Kinderzuschlag hinzu.
Die Differenz zwischen ALG I und Bürgergeld variiert, kann aber mehrere hundert Euro pro Monat betragen. Eine Reform würde also nicht nur fiskalisch entlasten, sondern Einkommensrisiken verlagern – primär auf die Gruppe mit erwiesenermaßen längeren Suchdauern.
Schlechtere Rentenbiografien und fehlende EntgeltpunkteDie Diskussion endet nicht beim Monatssaldo. Während des Bezugs von ALG I zahlt die Bundesagentur für Arbeit Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung – bemessen auf 80 Prozent des früheren Bruttoentgelts. Diese Zeiten zählen vollständig in der Rentenbiografie.
Beim Bürgergeld entfallen diese Beiträge. Wer künftig spätestens nach einem Jahr in den Bürgergeldbezug rutscht, verliert nicht nur laufendes Einkommen, sondern auch Entgeltpunkte. Das schmälert die spätere Altersrente. Damit wird aus einer kurzfristigen Leistungsfrage eine langfristige Gerechtigkeitsfrage, die sich in der Summe von Monats- zu Lebensarbeitslöhnen aufaddiert.
400.000 wären betroffenDie Zahlen zeigen die Brisanz. Über 400.000 Personen im SGB-III-Bezug sind 50 Jahre und älter; sie stellen rund 36,7 Prozent der insgesamt 1.108.129 Arbeitslosen. Im September 2025 zählte die Arbeitslosenversicherung 112.000 Langzeitarbeitslose – mehr als ein Zehntel des Gesamtbestands.
Praktisch alle gehören zur 50-plus-Gruppe, weil erst ab diesem Alter Anspruchsdauern über zwölf Monate möglich sind. Insgesamt machen 50- bis über 65-Jährige mit 407.168 Personen fast 37 Prozent aller Arbeitslosen aus; die Alterskohorte 60 bis 64 ist dabei die stärkste, mit einem Anteil von 17,3 Prozent.
Sollte die Staffel entfallen, wechselte ein beachtlicher Teil dieses Bestands früher in die Jobcenter – mit allen Konsequenzen für Betreuung, Vermittlungslogik und Qualifizierungsangebote.
Praxisfolgen: Vermittlungslogik und die Realität in den JobcenternDie Arbeitslosenversicherung und die Grundsicherung verfolgen unterschiedliche Zielsysteme. Während die Agenturen für Arbeit in der Regel näher an vorigen Qualifikationsniveaus vermitteln, zielt die Jobcenter-Logik stärker auf schnelle, häufig niederschwellige Stellenbesetzungen.
Kritiker wie der Sozialrechtsexperte Dr. Utz Anhalt befürchten, dass ein früherer Wechsel ins Bürgergeld das Risiko der Verfestigung erhöht, wenn höherqualifizierte Profile in weniger passgenaue Maßnahmen und Vermittlungskanäle geraten.
Sperrzeiten und Übergänge: Ein heikler GrenzbereichZur Komplexität trägt die Sperrzeit-Problematik bei. Wer etwa nach Eigenkündigung eine ALG-I-Sperrzeit erhält, muss Übergänge überbrücken. Unter bestimmten Voraussetzungen kann Bürgergeld temporär helfen.
In der Praxis sind solche Fälle rechtlich und administrativ anspruchsvoll. Eine generelle Verkürzung der ALG-I-Dauer würde solche Übergangslagen nicht entschärfen, sondern eher die Bedeutung sauberer Beratung und passgenauer Unterstützungsinstrumente erhöhen – etwa bei Weiterbildung, Gesundheitsförderung oder Teilqualifikationen.
Risikoausgleich gegen Lebensleistungs-ArgumentDas IW warnt vor „versicherungsfremden Erwartungen“ und betont, der Schutz wirke bereits in den Jahren der Beschäftigung, indem das System das Risiko der Arbeitslosigkeit kollektiv abfedert.
Sozialverbände und Gewerkschaften halten entgegen, dass gerade die lange Einzahlung den längeren Leistungsbezug rechtfertige, weil er die objektiv längeren Suchzeiten Älterer realistisch abbildet.
Reaktionen: Klare Fronten, wenig ÜberraschungDie politische Kommentierung folgt bekannten Linien. Die SPD lehnt den Plan ab. Dagmar Schmidt, stellvertretende Fraktionsvorsitzende, betont: Wer lange gearbeitet und eingezahlt habe, verdiene eine verlässliche Absicherung im Fall der Arbeitslosigkeit.
Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger von der BDA argumentiert dagegen, lange Arbeitslosigkeit helfe niemandem; es brauche Anreize, sie schnell zu überwinden. Zwischen diesen Polen wird der Kompromissraum abgesteckt: Wie viel fiskalische Entlastung ist durchsetzbar, ohne die soziale Akzeptanz der Arbeitslosenversicherung zu beschädigen?
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Regierungen sind weit davon entfernt, ihre Klimaziele zu erreichen
H. Sterling Burnett
NPR berichtet über eine neue Studie, die zeigt, dass Länder bei ihren Verpflichtungen zur CO2-Reduzierung im Rahmen des Pariser Klimaabkommens zurückfallen und weit hinter den Reduktionen zurückbleiben, die die Verhandlungsführer des Pariser Abkommens für notwendig erachteten, um die Temperaturen unter dem vermeintlichen Auslösewert von 1,5 °C für eine Klimakatastrophe zu halten. Obwohl NPR offenbar gerade erst auf diese Tatsache aufmerksam geworden ist, ist dies weder besorgniserregend noch eine Eilmeldung.
Die Tatsache, dass die Welt auf dem besten Weg ist, die Temperaturziele zu verfehlen, gibt keinen Anlass zur Sorge: Das 1,5-Grad-Ziel und sogar das eigentliche Vertragsziel von unter 2,0 Grad waren lediglich erfundene politische Ziele ohne wissenschaftliche Grundlage. Es gibt keine wissenschaftlichen Belege dafür, dass ein Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur (ebenfalls eine erfundene Messgröße) um 1,5 oder 2,0 Grad einen Wendepunkt darstellt, der einen irreversiblen katastrophalen Klimawandel signalisiert, oder dass es überhaupt eine solche auslösende Temperatur gibt oder dass die Pariser Ziele einen solchen Temperaturanstieg verhindern würden. Diese Behauptungen waren allesamt Erfindungen von Politikern, etablierten Bürokraten und Wissenschaftlern, die mit der Propagierung einer Klimakatastrophe, vor der nur sie uns retten könnten, viel Geld und Einfluss aus der Forschung schöpften.
[Hervorhebung vom Übersetzer]
Der Bericht von NPR ist für niemanden eine Überraschung, der Climate Change Weekly (CCW) über die Jahre verfolgt hat. Im Dezember 2015, als die Tinte auf dem Pariser Abkommen noch kaum getrocknet war, schrieb ich, dass es sich um einen unverbindlichen Papiertiger handele, der zum Scheitern verurteilt sei. Warum? Weil, wie der damalige Außenminister John Kerry damals sagte, „es keine verbindlichen Reduktionsziele und kein Verfahren zur Durchsetzung und Einhaltung der Vorgaben enthält“.
James Hansen, ehemaliger Leiter des Goddard Institute for Space Studies der NASA und oft als „Vater des Klimawandels“ bezeichnet, äußerte sich noch schärfer zu dem Abkommen und sagte damals gegenüber The Guardian: „Es ist wirklich ein Betrug, eine Fälschung. … Es gibt keine Maßnahmen, nur Versprechungen.“
Seitdem hat die CCW regelmäßig über die Fortschritte der Länder bei der Erreichung ihrer selbst entwickelten vorläufigen Emissionsreduktionsziele berichtet, und diese Berichte haben kein gutes Licht auf die beteiligten Regierungen geworfen. Die Länder haben nur langsam konkrete Ziele entwickelt, die von ihnen festgelegten Ziele reichen einheitlich nicht aus, um den im Pariser Abkommen festgelegten Temperaturanstieg zu verhindern, und sie haben es nicht einmal geschafft, die wenig ambitionierten Ziele zu erreichen, zu denen sie sich verpflichtet hatten. Außerdem haben sie nur zögerlich neue „national festgelegte Beiträge” (NDCs) vorgelegt. Was Letzteres betrifft, so war jedes Land gemäß den Bestimmungen des Pariser Abkommens verpflichtet, alle fünf Jahre aktualisierte, strengere Emissionsreduktionsziele beim Sekretariat der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (UNFCCC) einzureichen. Diese Anforderung und die jüngste öffentliche Rückkehr vieler Länder zu fossilen Brennstoffen gaben den Anstoß zu dem Artikel von NPR.
Nur wenige der fast 200 Länder, die dem Pariser Abkommen beigetreten sind, haben ihre NDC-Ziele bis zur Frist 2020 eingereicht, und nur etwa 15 Länder haben bis zur ursprünglichen Frist am 10. Februar 2025 aktualisierte NDC-Verpflichtungen vorgelegt. In Verlegenheit verlängerte das FCCC-Sekretariat die Frist bis September, bis zu diesem Zeitpunkt hatte jedoch immer noch nur ein Viertel der beteiligten Länder aktualisierte NDCs vorgelegt, wobei viele der Länder mit den höchsten Emissionen auffällig auf der Liste fehlten.
Abgesehen von den NDC-Verpflichtungen schreibt NPR:
Die Welt produziert zu viel Kohle, Öl und Erdgas, um die vor zehn Jahren im Pariser Abkommen festgelegten Ziele zu erreichen, in dem sich die Länder darauf verständigt haben, die Klimabelastung zu begrenzen und die schlimmsten Auswirkungen der globalen Erwärmung zu vermeiden.
Ein neuer Bericht unter der Leitung der gemeinnützigen Forschungsgruppe Stockholm Environment Institute (SEI) zeigt, dass die Länder planen, im Jahr 2030 mehr als doppelt so viel fossile Brennstoffe zu verbrauchen, als mit der Begrenzung der globalen Erwärmung auf 1,5 Grad Celsius vereinbar wäre.
Der SEI-Bericht zeigt, dass die 20 Länder mit der höchsten Umweltverschmutzung, darunter China, die USA und Indien, tatsächlich planen, noch mehr fossile Brennstoffe zu verbrauchen als vor zwei Jahren, als der Bericht zuletzt aktualisiert worden war.
Der SEI-Bericht beschreibt detailliert die große Kluft zwischen den Zielen des Pariser Abkommens und den tatsächlichen Trends – nämlich einem erhöhten Verbrauch fossiler Brennstoffe trotz der Versprechen, diesen Verbrauch zu reduzieren:
Die Regierungen haben ausdrücklich anerkannt, dass zur Erreichung dieses Ziels ein Ausstieg aus fossilen Brennstoffen erforderlich ist – eine Schlussfolgerung, die nun durch ein Gutachten des Internationalen Gerichtshofs bekräftigt wurde. Doch zehn Jahre nach dem Pariser Abkommen ist die Lage nach wie vor düster: Insgesamt planen die Länder sogar eine noch höhere Förderung fossiler Brennstoffe als zuvor, wodurch die globalen Klimaziele zunehmend gefährdet sind.
Die in den Regierungsplänen und Prognosen geschätzten Steigerungen des Verbrauchs fossiler Brennstoffe würden dazu führen, dass die weltweite Produktion im Jahr 2030 für Kohle, Öl und Gas um 500 %, 31 % bzw. 92 % über dem Medianwert des 1,5 °C-Konsistenzpfads liegen würde. Diese Pläne und Prognosen überschreiten insgesamt auch die von den Ländern in ihren eigenen Klimaschutzzusagen vorgesehenen Produktionsmengen fossiler Brennstoffe um 35 % im Jahr 2030 und um 141 % im Jahr 2050.
Insgesamt planen die Regierungen nun für 2035 eine noch höhere Kohleproduktion und für 2050 eine noch höhere Gasproduktion als 2023. Die geplante Ölproduktion steigt bis 2050 weiter. Diese Pläne untergraben die Verpflichtungen der Länder aus dem Pariser Abkommen und widersprechen den Erwartungen, dass die weltweite Nachfrage nach Kohle, Öl und Gas unter den derzeitigen politischen Rahmenbedingungen vor 2030 ihren Höhepunkt erreichen wird.
Was das Pariser Klimaabkommen betrifft, so haben die Vertragsparteien ihre Verpflichtungen nicht erfüllt, genau wie schon bei den verschiedenen Klimaabkommen zuvor, beispielsweise dem Kyoto-Protokoll von 1997 und dem 1992 in Rio geschlossenen Erdgipfelabkommen. Und genau wie zuvor sind trotz weiter steigender Emissionen und anhaltender Warnungen vor Kipppunkten und dem Untergang keine katastrophalen Folgen eingetreten.
Regierungen sind größtenteils eigennützig. Wenn sie die von ihren Völkern geforderten Klimaschutzmaßnahmen zu spüren beginnen, finden die Machthaber aus Gründen des Machterhalts Gründe, ihre Wirtschaft durch die weitere Nutzung fossiler Brennstoffe am Laufen zu halten. Oftmals verhängen sie zunächst Opfer für die Wirtschaft ihres jeweiligen Landes, wodurch die Regierung als internationaler Staatsmann und Vorbild für Klimaschutz erscheint. Sie versuchen, ihren Bürgern kostspielige Klimamaßnahmen als gut für den Planeten, die Wirtschaft und die Menschen selbst zu verkaufen. Da diese Maßnahmen jedoch unweigerlich das Wirtschaftswachstum bremsen, Arbeitsplätze kosten und den Menschen Komfort, Wahlfreiheit und manchen sogar ihr Leben rauben, handeln die Regierungen, wenn der Druck zu groß wird, wie ein Teekessel und versuchen, den Druck zu mindern.
Ich habe es schon einmal gesagt: Der Philosoph Thomas Hobbes hat vor Jahrhunderten das Hauptproblem vieler internationaler Abkommen und Verträge erkannt und in Leviathan geschrieben: „Verträge ohne das Schwert sind nur Worte und haben keinerlei Kraft, einen Menschen zu schützen.“
Auf Wiedersehen, Paris – wir haben dich kaum gekannt!
Sources: NPR; Stockholm Environment Institute; Climate Change Weekly; Climate Change Weekly; Climate Change Weekly; Climate Change Weekly
Link: https://heartland.org/opinion/climate-change-weekly-557-epa-is-right-to-rescind-its-greenhouse-gas-endangerment-finding-heres-why/ Zweite Meldung
Übersetzt von Christian Freuer für das EIKE
Der Beitrag Regierungen sind weit davon entfernt, ihre Klimaziele zu erreichen erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.
Parliamentary Elections close in some centers and vote counting starts, spokesperson
Polling centers in some electoral districts have closed after electoral colleges casted their votes in the first parliamentary elections in Syria.
Spokesperson for the Higher Election Committee, Nawar Najmeh told SANA that voting has concluded at the polling centers in Daraa’s al-Sanamin, Baniyas in Tartus, and al-Qusayr in Homs. Vote counting has begun.
Also in Aleppo, Damascus, and Homs some election centers closed and began vote counting , according to SANA reporters
Berliner Zeitung: Exklusives Dokument: So werden Berliner Kliniken auf Krieg gegen Russland vorbereitet
Weltpremiere: «World Journey of Truth About mRNA-Vaccines»
Schon Mitte September hat die Gruppe «Menschliche Wissenschaft und Medizin» (MWM) einen sofortigen Stopp der mRNA-«Impfstoffe» gefordert (wir berichteten). Denn nach einer detaillierten Risikobewertung der Corona-mRNA-Injektionen kamen die Wissenschaftler und Ärzte zu dem Schluss, dass bei den Präparaten die Arzneimittelsicherheit extrem vernachlässigt wurde. Es liege mehr als ein Anfangsverdacht vor, dass die mRNA-Spritzen «erhebliche gesundheitliche Schäden verursachen».
Am 9. Oktober wird MWM nun unter dem Motto «World Journey of Truth About mRNA-Vaccines» eine internationale Pressekonferenz organisieren, die am 12. Oktober weltweit ausgestrahlt wird. 25 Redner aus 18 Ländern erklären in jeweils zwei Minuten, was in ihrem Land das Vertrauen in die mRNA-Technologie zerstört hat.
Kooperationspartner sind die North Group, der World Council for Health (WCH), Sound of Truth, MWGFD, Gesellschaft für Österreich und andere. Im Anschluss haben Journalisten die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Am 12. Oktober 2025 wird die Konferenz um 15 Uhr (MESZ) weltweit ausgestrahlt. Wer als Journalist, Influencer oder Broadcaster teilnehmen möchte, sollte sich bei MWM anmelden: J@mwm-proof.com
An der Pressekonferenz teilnehmen werden Dr. Peter McCullough, Prof. Dr. Gigi Foster, Pof. Dr. Andreas Sönnichsen, Prof. Dr. Gerald Dyker, Prof. Dr. Jun Ueda, Dr. Atapol Sughondhabirom, Prof. Dr. Thiravat Hemachudha, Prof. Dr. Jonathan Gilthorpe, Prof. Robyn Gosford, Dr. Ros Jones, Dr. Jeanne A. Rugby, Dr. Maria Hubmer-Mogg, Prof. Dr. Klaus Steger und andere. Die Moderation übernimmt Dr. Dirk Seeling.
Ziel der Aktion ist es, einen weltweiten Dialog mit Politikern an der Basis anzuregen sowie Fachgremien zum mRNA-Moratorium zu bilden. Diese sollen aus Vertretern der Erstunterzeichner des Moratoriums, Herstellern und staatlichen Zulassungsstellen bestehen. Alle sollen verpflichtet werden, Vorschläge zur Überprüfung der unterschiedlichen Hypothesen vorzulegen – basierend auf den Grundprinzipien der evidenzbasierten Medizin.
Die Unterzeichner des Moratoriums seien nicht gegen die Pharmaindustrie oder Innovation, betont MWM. Sie würden lediglich erwarten, dass die Einhaltung von Mindeststandards der Arzneimittelsicherheit eingehalten werden, die selbst von jedem Naturprodukt wie zum Beispiel Löwenzahnextrakt verlangt werden, das seit Jahrtausenden erprobt ist.
«Viele Bürger Europas sind frustriert über den Brüsseler Zentralismus, der auch in den Nationalstaaten Europas zu immer mehr Zentralismus und zur Frustration der Bevölkerung geführt hat. Eine zentralisierte Impfpflicht birgt ein noch größeres Risiko für Korruption und für dogmatische statt fachlich begründete Entscheidungen. Grundlage sollte das Selbstbestimmungsrecht jedes Bürgers über seinen Körper und seine Seele sein», konstatiert MWM.
Von der WHO vorgegebene globale Maßnahmen – wie neuerdings in den Internationalen Gesundheitsvorschriften vorgesehen – seien genauso gefährlich für die Gesundheit wie nationale Impfpflichten für experimentell und im Schnellverfahren hergestellte mRNA-«Impfstoffe».
Es gehe darum, Politiker auf regionaler Ebene, im Landtag, Bundestag, Europaparlament und bei den Vereinten Nationen aufzuklären. Dies sei notwendig, wenn wir eine Gesundheitsversorgung wollen, die auf Evidenz basiere – und nicht auf Ideologie oder wirtschaftlichen Interessen.
Politiker, die bereit sind für einen Dialog mit den Experten von MWM, können sich mit der Gruppe in Verbindung setzen. E-Mail-Adresse: D@mwm-proof.com
Kurdisches Diplomatie-Komitee sendet Solidarität an Frauenmarsch
Der von der Bewegung freier Frauen (TJA) organisierte Protestmarsch unter dem Motto „Mit Hoffnung zur Freiheit“ dauert inzwischen fünf Tage an. Gestartet am 1. Oktober in Amed (tr. Diyarbakır), führte der Weg über Riha (Urfa), Dîlok (Antep) und Adana, wo die Teilnehmerinnen jeweils von mehreren Tausend Menschen empfangen wurden. Nächste Station ist Mersin.
Die Demonstration will der Forderung nach Frieden, Gleichberechtigung und demokratischen Rechten öffentlich Gehör verschaffen. Ziel der TJA ist es, die physische Freiheit des kurdischen Repräsentanten Abdullah Öcalan als zentrale Voraussetzung für einen politischen Dialog in der Türkei auf die Tagesordnung zu setzen. Unterstützt wird die Initiative von zahlreichen zivilgesellschaftlichen Organisationen und politischen Parteien.
Nun hat sich auch das Gemeinsame Diplomatiekomitee kurdischer Parteien und Organisationen mit einer Solidaritätsbotschaft an die Teilnehmerinnen gewandt. In einer Erklärung betonte das Komitee, man habe sich am Vortag in Brüssel zu seiner 31. Sitzung getroffen. Im Mittelpunkt der Beratungen habe unter anderem die Suche nach politischen Lösungsansätzen für die kurdische Frage in der Türkei gestanden.
Mit Blick auf den laufenden Frauenmarsch heißt es in der Mitteilung: „Wir schöpfen Kraft aus der Entschlossenheit und dem unbeirrbaren Willen der kurdischen Frauen, die für eine freie Zukunft einstehen. In allen vier Teilen Kurdistans haben Frauen große Opfer gebracht und die Widerstandsbewegungen maßgeblich geprägt. Heute sind sie weltweit als Symbol des Freiheitskampfes anerkannt – und eine tragende Säule unseres nationalen Strebens.“
Das Komitee appellierte an die türkische Regierung, „den Mut und die Ausdauer der Demonstrantinnen zu sehen“ und konkrete politische sowie rechtliche Schritte zur Umsetzung der Forderungen nach Freiheit zu unternehmen. Zudem äußerte das Gremium die Hoffnung, dass der Protestmarsch zu einem Impuls für die Freilassung Öcalans werden könne.
„Im Geiste der Losung ‚Jin, Jiyan, Azadî‘ – Frau, Leben, Freiheit – sind wir überzeugt, dass dieser Marsch zu einem erfolgreichen Ergebnis führen wird“, heißt es abschließend. Die Erklärung endet mit den Worten: „Unsere Grüße und unser Respekt gelten allen Beteiligten.“
Breite Unterstützung aus Politik und Zivilgesellschaft
Unterzeichnet wurde die Erklärung von insgesamt 32 politischen, religiösen und zivilgesellschaftlichen Akteuren aus Syrien, Irak, Iran, der Türkei und Europa. Zu den Mitzeichnenden gehören die Außenkommission des Nationalkongress Kurdistans (KNK), Patriotische Union Kurdistans (YNK), Demokratische Partei Kurdistans – Iran (HDK-Î), Gorran, Partei der demokratischen Einheit (PYD), KCDK-E, Partei für ein freies Leben in Kurdistan (PJAK), Kommunistische Partei Kurdistans (KKP), Europäische Union der Suryoye (ESU), Föderation der Ezid:innen Kurdistans (NAV-YEK) und die Kurdische Frauenbewegung in Europa (TJK-E).
https://deutsch.anf-news.com/frauen/frauendemonstration-erreicht-adana-tausende-fordern-Ocalans-freilassung-48237 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/Ocalan-an-tja-marsch-die-sprache-der-gleichberechtigung-nutzt-uns-allen-48236 https://deutsch.anf-news.com/frauen/frauenmarsch-fur-freiheit-von-tausenden-in-dilok-empfangen-48222 https://deutsch.anf-news.com/frauen/tja-frauenmarsch-erreicht-geburtsort-von-abdullah-Ocalan-48213
Das Ende der GEZ? Gericht entscheidet am Mittwoch über Rundfunkbeitrag
Anders als zunächst berichtet, wird das Bundesverwaltungsgericht erst am Mittwoch, den 15. Oktober 2025 um 14:00 Uhr, sein Urteil in der Revisionssache „BVerwG 6 C 5.24“ verkünden.
Grundlage ist die mündliche Verhandlung vom 1. Oktober 2025. Damit geht ein Verfahren in die entscheidende Phase, das in Teilen der Öffentlichkeit als möglicher Wendepunkt für den Rundfunkbeitrag gehandelt wird.
Von einem „Ende der GEZ“ zu sprechen, ist jedoch unpräzise: Die alte Gebühreneinzugszentrale existiert seit 2013 nicht mehr; Rechtsgrundlage ist der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, der einen wohnungsbezogenen Beitrag vorsieht.
Das Gericht entscheidet zunächst über einen konkreten Einzelfall mit grundsätzlich bedeutsamen Rechtsfragen, nicht über die Abschaffung des Beitragssystems an sich.
Worum es überhaupt gehtGeklagt hat eine Frau aus Bayern gegen einen Beitragsbescheid. Sie macht geltend, der öffentlich-rechtliche Rundfunk (ÖRR) verfehle strukturell seinen gesetzlichen Auftrag zur Vielfalt und Ausgewogenheit und sei nicht hinreichend staatsfern organisiert. Daraus leite sie ab, keinen individuellen Vorteil mehr zu haben, der die Beitragspflicht rechtfertigt.
Die Vorinstanzen – Verwaltungsgericht München und Bayerischer Verwaltungsgerichtshof – wiesen die Klage ab.
Das BVerwG ließ die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung zu: Im Kern geht es darum, ob Verwaltungsgerichte selbst prüfen dürfen oder müssen, ob der ÖRR strukturell versagt, oder ob Bürgerinnen und Bürger auf Programmbeschwerden in den Rundfunkgremien verwiesen werden dürfen.
Wirkliche Brisanz der VerhandlungDie Richterinnen und Richter zeigten sich in Leipzig ungewöhnlich fragend gegenüber der Beklagtenseite.
Dabei stand im Raum, wie Programmvielfalt überhaupt nachweisbar ist, wie Staatsferne in den Gremien praktisch sichergestellt wird und warum jede Person zahlen muss, selbst wenn sie das Programm ablehnt.
Als die Rundfunkseite betonte, niemanden „indoktrinieren“ zu wollen, reagierten Zuhörer mit Unmut, was den Senatsvorsitz dazu veranlasste, zur Ordnung zu rufen. Der Senat vertagte ohne Urteil und setzte die Verkündung für den 15. Oktober an. Die aufgeheizte Atmosphäre illustriert weniger eine Vorfestlegung des Gerichts als vielmehr die gesellschaftliche Sprengkraft der Fragen, die über den Einzelfall hinausreichen.
Auftrag, Staatsferne, RundfunkbeitragDer Programmauftrag des ÖRR ist staatsvertraglich verankert. Er verpflichtet die Anstalten, als Medium und Faktor freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung zu wirken und Vielfalt abzubilden. Dieser Auftrag ist im Medienstaatsvertrag konkretisiert und bildet den Maßstab dafür, wie sich der ÖRR legitimiert.
Zugleich hat das Bundesverfassungsgericht 2014 im sogenannten ZDF-Urteil die Staatsferne der Gremien bekräftigt und den Einfluss staatlicher und staatsnaher Vertreter auf maximal ein Drittel begrenzt. Diese Vorgabe ist seither Referenzpunkt jeder Diskussion um die Zusammensetzung von Rundfunkräten.
Im Jahr 2018 bestätigte das Bundesverfassungsgericht die grundsätzliche Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrags. Der individuelle Vorteil, der die Abgabe rechtfertigt, liegt – so Karlsruhe – bereits in der Möglichkeit der Nutzung, nicht erst in der tatsächlichen Inanspruchnahme. 2021 ordnete das Gericht zudem eine Beitragserhöhung auf monatlich 18,36 Euro an.
Diese Entscheidungen markieren hohe Hürden für jede pauschale Infragestellung der Beitragspflicht, ohne freilich Einzelfallfragen der Rechtskontrolle über Leistungsdefizite des ÖRR vorwegzunehmen.
Was genau auf dem Spiel stehtDas Leipziger Verfahren dreht sich nicht um Sympathie oder Abneigung gegenüber einzelnen Sendungen. Es fragt, ob ein behauptetes „strukturelles Versagen“ des ÖRR – etwa bei Vielfalt oder Staatsferne – justiziabel ist und im Rahmen eines Beitragsverfahrens durch Verwaltungsgerichte geprüft werden kann.
Sollte das BVerwG diese Tür öffnen, müssten Kläger substantiieren, dass es sich nicht um punktuelle Fehler, sondern um systemische Defizite handelt. Der Senat deutete an, dass die Beweislast hoch ist. Gleichwohl könnte eine solche Linie den Rechtsweg erweitern und die Gremienkontrolle durch eine gerichtliche Kontrolle ergänzen.
Bleibt es dagegen beim Verweis auf Programmbeschwerden, ändert sich für Beitragszahler wenig, abgesehen von einer denkbaren Präzisierung der Maßstäbe, nach denen Gerichte künftig Einwände gewichten.
Was das für Rentnerinnen und Rentner bedeutetRentnerinnen und Rentner stehen im Zentrum vieler Debatten um Belastungsgerechtigkeit, aber sie sind rechtlich keine Sondergruppe außerhalb des Systems. Bis zu einer gegenteiligen höchstrichterlichen oder gesetzgeberischen Neuregelung gilt die Beitragspflicht fort.
Ein Leipziger Urteil zugunsten der Klägerin könnte allerdings den Maßstab verschieben, wie individuell mit tiefgreifenden Einwänden umzugehen ist.
Ein Durchbruch in Form eines allgemeinen Leistungsverweigerungsrechts wäre rechtlich ein Paradigmenwechsel und stößt an die Leitplanken der Karlsruher Rechtsprechung.
Realistischer erscheint, dass das BVerwG entweder die Revision zurückweist oder – im Falle eines Teilerfolgs – Anforderungen an Nachweis, Dokumentation und Kontrolle von Vielfalt und Staatsferne konkretisiert, ohne den Beitrag als solchen zu kippen.
Das Ergebnis wird Signalwirkung haben, die unmittelbaren Folgen werden jedoch von der konkreten Tenorierung abhängen.
Zwischen Anspruch und Wirklichkeit der GremienkontrolleDie Verhandlung warf ein Schlaglicht auf die Effektivität der Programmbeschwerde. Während Vertreter des Rundfunks sie als taugliches Instrument beschrieben, verwiesen die Klägervertreter auf eine sehr geringe Erfolgsquote und auf das Empfinden zahlreicher Zuschauer, ihre Kritik „verpuffe“.
Hier liegt ein Reputations- und Transparenzproblem, das über den Rechtsstreit hinausreicht: Selbst bei rechtlicher Unbedenklichkeit können Defizite in Wahrnehmung und Verfahren die gesellschaftliche Akzeptanz untergraben. Sollte das BVerwG den Gerichten eine inhaltlichere Kontrolle zugestehen, wäre das zugleich ein Druckmittel, Gremienpraxis und Dokumentation messbarer zu machen.
Was am 15. Oktober realistisch zu erwarten istDie Leipziger Richter entscheiden am 15. Oktober 2025 über die Revision in dieser konkreten Sache. Weder steht das gesamte Beitragssystem automatisch vor dem Aus, noch folgt aus einem möglichen Teilerfolg, dass massenhaft Beitragsbescheide nichtig würden.
Sollte der Senat justiziable Maßstäbe formulieren, dürfte dies zunächst zu einer Welle weiterer Verfahren und zu erhöhten Darlegungsanforderungen führen – auf Seiten der Anstalten wie der Kläger. Bestätigt der Senat die Linie der Vorinstanzen, stärkt das die Position, Programmkontrolle primär in den Gremien zu belassen; die Debatte über Auftrag, Vielfalt und Staatsferne wird damit politisch und organisatorisch jedoch nicht enden.
Fazit: Keine Stunde der Zuspitzung – aber eine Stunde der KlarheitDas Verfahren „BVerwG 6 C 5.24“ ist ein Testfall, ob Gerichte strukturelle Einwände gegen den ÖRR im Beitragsrecht stärker prüfen müssen. Es rührt damit an den Kern der Legitimation des beitragsfinanzierten Systems. Die Karlsruher Rechtsprechung von 2014 zur Staatsferne und von 2018/2021 zur Verfassungsmäßigkeit des Beitrags bildet den Rahmen, in dem Leipzig nun Leitplanken für die Praxis setzen könnte.
Für Rentnerinnen und Rentner wie für alle Beitragszahler bedeutet das: Die Beitragspflicht gilt, bis ein gegenteiliger Richterspruch oder der Gesetzgeber etwas anderes festlegt.
Die Entscheidung Mitte Oktober kann Klarheit schaffen, ob und wie individuelle Grundsatzkritik künftig rechtsförmig zu prüfen ist – ein Ende des Rundfunkbeitrags beschlösse sie indes nicht automatisch.
Transparenzhinweis: Gerichtstermin und Verfahrensdaten sind den öffentlichen Ankündigungen und Presseinformationen des Bundesverwaltungsgerichts entnommen; zentrale Prozessfragen und Eindrücke aus der mündlichen Verhandlung basieren auf Berichten juristischer Fachmedien. Die rechtliche Einordnung verweist auf einschlägige Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und die staatsvertraglichen Regelungen.
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