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Gedenken an Gefallene des kurdischen Freiheitskampfes in Istanbul

In Istanbul ist in mehreren Stadtteilen der Gefallenen des kurdischen Befreiungskampfes gedacht worden. Die von MEBYA-DER organisierten Veranstaltungen fanden in Zeytinburnu, Kağıthane, Sancaktepe und Esenler statt. Neben Angehörigen beteiligten sich Vertreter:innen politischer Parteien und demokratischer Organisationen sowie zahlreiche weitere Menschen.

Bei den Veranstaltungen wurde mit Fotos und Filmbeiträgen an das Leben der Gefallenen erinnert. Angehörige und Teilnehmende bekräftigten, ihre Erinnerung und die Ziele ihres Widerstands weiterzutragen.

 

Sancaktepe

Kurt: „Wir stehen in ihrer Schuld“

Bei der Gedenkveranstaltung in Zeytinburnu stellte der Ko-Vorsitzende von MEBYA-DER, Ilhami Kurt, eine Verbindung zur gegenwärtigen politischen Entwicklung her. „Der Prozess für Frieden und eine demokratische Gesellschaft hat auch durch diese Gefallenen die heutige Phase erreicht. Wir stehen in ihrer Schuld“, sagte Kurt.

Mehmet Şefik Demirbağ, Angehöriger von Gefallenen, erinnerte an den Kampf seiner Kinder für Demokratie und rief dazu auf, ihr Andenken zu bewahren. Die TJA-Aktivistin Sabahat Tuncel betonte die Ziele, für die die Gefallenen eintraten: ein Leben in Würde und eine Gesellschaft, in der Frauen und Kinder nicht getötet werden. „Wir verteidigen das sinnvolle Leben, für das unsere gefallenen Genoss eingetreten sind, und werden daran festhalten.“

Auch in Kağıthane kamen Angehörige und zahlreiche weitere Menschen in den Räumen der DEM-Partei zusammen. Die TJA-Aktivistin Ayşe Aksoy erklärte, die Möglichkeit, heute gemeinsam zusammenzukommen und den politischen Kampf fortzuführen, sei auch dem Einsatz und Widerstand der Gefallenen zu verdanken.

 

Esenler

Aufruf zum zentralen Gedenken in Okmeydanı

In Sancaktepe sprach unter anderem der frühere politische Gefangene Musa Şanak, der 30 Jahre inhaftiert war. „Wir müssen erhobenen Hauptes stehen. Wir sind ihnen dankbar, sie haben ihr Leben gegeben“, sagte Şanak. Man werde für die Hoffnungen und Ziele der Gefallenen weiterkämpfen.

Bei der Veranstaltung in Esenler erinnerte der nach 31 Jahren Haft freigekommene Murat Arslan an das hinterlassene politische Erbe. „Wir müssen den Kampf dort fortsetzen, wo die Gefallenen ihn hinterlassen haben“, erklärte er. Zum Abschluss wurde zur Teilnahme an einer zentralen Gedenkveranstaltung am Samstag in Okmeydanı aufgerufen.

https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/amed-wir-wollen-keine-rache-unsere-einzige-forderung-ist-frieden-52692 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/gedenken-an-gefallene-des-freiheitskampfes-in-mexmur-52688 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/dreitagiges-gedenken-an-gefallene-in-Sirnex-52686

 

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DEM-Partei besucht Öcalan am 14. September auf Imrali

Die Imrali-Delegation der DEM-Partei wird am Montag, 14. September, den kurdischen Repräsentanten Abdullah Öcalan auf der türkischen Gefängnisinsel Imrali besuchen. Das kündigte der stellvertretende Ko-Vorsitzende der Partei, Tayip Temel, am Freitag in einer Sendung von Stêrk TV an.

Der Delegation gehören die beiden DEM-Abgeordneten Pervin Buldan und Mithat Sancar sowie der Rechtsanwalt Faik Özgür Erol von der Istanbuler Kanzlei Asrin an. Zuletzt waren die drei am 2. August auf Imrali mit Öcalan zusammengetroffen.

Rahmengesetz stand beim letzten Treffen im Mittelpunkt

Beim rund dreistündigen Gespräch hatte Öcalan insbesondere die Bedeutung des damals geplanten Rahmengesetzes für den Prozess für Frieden und eine demokratische Gesellschaft hervorgehoben. Mit dem Gesetz beginne ein Demokratisierungsprozess von historischer Bedeutung, erklärte er. Zugleich betonte Öcalan, dass noch nicht alle Fragen gelöst seien und alle Beteiligten Verantwortung für den Erfolg des Prozesses übernehmen müssten. Das inzwischen verabschiedete Gesetz bezeichnete er als „Schlüssel“, der den Weg zu einer demokratischen Republik öffnen werde.

https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/-52347 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/-52660 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/-52675

 

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Nach Mord an Sîpan Hiznî: Proteste in Rojava weiten sich aus

Nach der Entführung und Ermordung des Angehörigen der Hesekê-Brigade Sîpan Hiznî (Samî Şêxmûs Hiso) haben sich die Proteste in Nordostsyrien ausgeweitet. In Qamişlo, Çilaxa, Girkê Legê, Hesekê, Tirbespiyê, Dêrik und Dirbêsiyê gingen zahlreiche Menschen auf die Straße. Allein in Qamişlo beteiligten sich Tausende an einer Demonstration. Die Beteiligten forderten die vollständige Aufklärung des Mordes und eine strafrechtliche Verfolgung aller Beteiligten.

Zugleich richteten sich zahlreiche Appelle gegen Versuche, die Tat für innergesellschaftliche Spannungen und Konflikte zwischen den Bevölkerungsgruppen der Region zu instrumentalisieren. Hiznî war nach seiner Entführung im Raum Hesekê ermordet worden, mutmaßlich von Angehörigen des arabischen Al-Baggara-Stammes. Die Täter filmten die Tötung und verbreiteten Aufnahmen davon. Mehrere Tatverdächtige wurden inzwischen festgenommen.

 

Dirbêsiyê

Tausende demonstrieren in Qamişlo

In Qamişlo zogen Tausende Menschen vom Sonî-Kreisverkehr zum Şehîdan-Kreisverkehr. Dort wurde nach einer Schweigeminute eine Erklärung der Volksinitiative von Qamişlo verlesen. Die Initiative bezeichnete den Mord an Hiznî als den dritten derartigen Fall innerhalb kurzer Zeit. Hinter solchen Taten stünden Kräfte, die ein Scheitern des gegenwärtigen Integrationsprozesses erreichen und verhindern wollten, dass die Kurd:innen ihre Rechte innerhalb des syrischen Staates sichern.

 


„Das Ziel der Täter ist es, Stabilität zu untergraben, Angst und Misstrauen unter der Bevölkerung zu verbreiten und die Region in eine Krise zu treiben“, hieß es. Die islamistische Übergangsregierung in Damaskus wurde aufgefordert, den Mord vollständig aufzuklären, transparente Ermittlungen einzuleiten und die Verantwortlichen vor Gericht zu stellen. Gleichzeitig appellierte die Initiative an die Bevölkerung, wachsam zu bleiben, den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu bewahren und sich nicht für politische Interessen gegeneinander ausspielen zu lassen.

Forderung nach Verantwortung der Übergangsregierung

Auch bei einer Kundgebung in Çilaxa standen Aufklärung und gesellschaftlicher Zusammenhalt im Mittelpunkt. Bewohner:innen, Angehörige von Gefallenen, Vertreter:innen politischer Parteien, kurdische Stammesälteste und Mitglieder von Frauenbewegungen beteiligten sich an der Aktion. In einer Erklärung wurde die Übergangsregierung aufgefordert, ihrer Verantwortung für die Sicherheit aller Bevölkerungsgruppen nachzukommen. Zugleich müsse die Verbreitung von Waffen außerhalb staatlicher Strukturen eingedämmt werden. Aufrufe zu Hass, Provokationen und Versuche gesellschaftlicher Spaltung wurden zurückgewiesen.

 

Çilaxa

Ähnliche Forderungen wurden in Girkê Legê erhoben. Mihemed Cemîl vom Rat der Gefallenenfamilien der Cizîrê-Region erinnerte daran, dass Hiznî für die Verteidigung aller Menschen in Syrien gekämpft habe. Die Verantwortlichen für seine Ermordung müssten zur Rechenschaft gezogen werden.

 

Girkê Legê

Hunderte auf den Straßen von Hesekê

In der Stadt Hesekê beteiligten sich Hunderte Menschen an einem Protestmarsch vom Kevok-Kreisverkehr im Stadtteil Til Hecer bis in den Stadtteil Muftî. Auf Transparenten wurden Gerechtigkeit und die Bestrafung der Täter gefordert.

Ebdulxenî Oso vom Generalrat der PYD forderte die Übergangsregierung auf, gegenüber dem Mord eine klare Haltung einzunehmen und die Verantwortlichen offenzulegen. Die Bevölkerung der Region habe sich über Jahre gegen Versuche gesellschaftlicher Spaltung gestellt und für ein friedliches Zusammenleben eingesetzt.

 

Hesekê

Şêx Abdullah Ilêwî vom Demokratischen Islamkongress verwies auf die Folgen der langen Kriegs- und Vertreibungsjahre in Syrien. Das Land brauche heute Frieden und müsse Versuchen entgegenwirken, neue Konflikte zwischen seinen Bevölkerungsgruppen zu schüren. Er rief die Menschen der Region dazu auf, sich nicht provozieren oder gegeneinander ausspielen zu lassen.

 

Tirbespiyê

Auch in Tirbespiyê, Dêrik und Dirbêsiyê fanden Demonstrationen statt. Die Teilnehmer:innen forderten die Aufklärung des Mordes und die Bestrafung sämtlicher Verantwortlicher.

https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/kampfer-der-heseke-brigade-nach-entfuhrung-ermordet-52683 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/-52419

 

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The 9/11 False Narrative Has Disintegrated

The 9/11 False Narrative Has Disintegrated All you need to know — The True Story of 9/11 Explained in One […]
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Tacheles #220 ist online

ANTI-SPIEGEL - Fundierte Medienkritik - 11. September 2026 - 21:44
Obwohl ich diese Woche wieder in Moskau zu tun hatte, haben wir es trotzdem geschafft, am Donnerstag eine neue Folge von Tacheles mti Röper und Stein aufzuzeichnen, die nun online ist. Sollte YouTube die Sendung löschen, finden Sie sie auch hier bei NuoViso.
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25 Jahre nach 9/11 ist der Islam auf der Siegesstraße – und Muslime gelten als die wahren “Opfer“ des eigenen Terrors

Der 11. September war, so schien es damals, das Fanal einer Zeitenwende, in seiner Tragweite in der jüngeren Geschichte nur vergleichbar mit dem Angriff auf Pearl Harbor 60 Jahre zuvor. Hier zerschlug ein zu allem bereiter exterminatorischer Islamterror die Illusion einer friedlichen Koexistenz und Aussöhnung und vollzog eine denkbare extreme Kampfansage gegen die freie Welt […]

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Senate Investigation Into OpenAI Is an Important First Step, But CEOs Must Testify Under Oath

Sen. Josh Hawley (R-Mo.), chairman of the Senate Homeland Security Subcommittee on Disaster Management, has launched an investigation into OpenAI following revelations that the company’s AI agents breached Hugging Face during cybersecurity evaluations this summer. Hawley is seeking documents and information from OpenAI about the incident, including evidence that the company knew its agents were engaging in unauthorized behavior before the breach and allowed testing to continue.

Public Citizen previously called on Congress to investigate this deeply disturbing incident and hold the corporations responsible accountable for their failures.

J.B. Branch, director of federal AI governance and technology policy at Public Citizen, issued the following statement in response:

“Senator Hawley’s investigation is an important first step toward getting the answers the American people deserve. Public Citizen, alongside dozens of civil society organizations and leading experts, called on Congress in July to investigate the OpenAI-Hugging Face incident and examine the serious gaps in federal oversight that allowed it to happen.

“But an investigation is only a start. Sam Altman, Dario Amodei, and other leaders of frontier AI companies must be brought before Congress to testify under oath about these incidents. These companies are developing technologies with profound consequences to our digital infrastructure and public safety. Congress must follow the facts wherever they lead and use its oversight authority to determine what went wrong and what binding safeguards are necessary to prevent the next incident from causing far greater harm.”

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45 Organizations Urge House Democratic Leadership to Call a Vote on Cuba War Powers Resolution

A coalition of 45 faith, peace, labor, health, and political organizations is calling on House Minority Leader Hakeem Jeffries, and committee Ranking Members Gregory Meeks and Jim McGovern to immediately announce plans to call a vote on Rep. Nydia Velázquez’s Cuba War Powers Resolution (H.Con.Res. 106). In a letter sent this week, the groups call on the House to vote to end the de facto US oil blockade on Cuba, which they argue amounts to hostilities that Congress has not authorized.

"Cuba is suffering through a man-made economic and humanitarian catastrophe, caused in significant part by deliberate policy choices of the United States," the organizations wrote.

The privileged resolution — which can be called for a vote without Speaker Johnson’s approval — directs the president to remove US Armed Forces from hostilities within or against Cuba absent congressional authorization. The signatories, who include the American Friends Service Committee, the Center for Economic and Policy Research, Church World Service, Demand Progress, Just Foreign Policy, Indivisible, the Latin America Working Group, Pax Christi USA, Peace Action, RootsAction, United Church of Christ, Win Without War, and dozens of others, argue that the de facto oil blockade in place since January 2026 meets the definition of hostilities under the War Powers Resolution of 1973.

The letter describes a humanitarian emergency on the island that grows worse by the day. Already, six nationwide power grid collapses have occurred in the past year, leaving more than nine million people without power for periods lasting more than 20 hours, and with transportation stranded, inadequate water and food, and the health system forced to ration care. Cuba’s infant mortality rate has increased by 148 percent under sanctions imposed by Trump, meaning 1,800 babies have died since 2018 who otherwise would have lived.

On August 6, a panel of UN experts warned that the humanitarian fallout of the sanctions escalation is becoming a full-blown crisis, threatening Cubans’ rights to health, food, development, and to life itself.

The letter follows a Senate vote on April 28 to end US hostilities against Cuba — sponsored by Senators Tim Kaine (D-VA), Ruben Gallego (D-AZ), and Adam Schiff (D-CA) — which was defeated on a procedural motion in a 51-to-47 vote, despite the support of Senators Susan Collins (R-ME) and Rand Paul (R-KY). The letter notes that those 47 senators voted to affirm that this blockade, imposed without a single shot fired, nevertheless constitutes an act of hostility under the War Powers Act. The letter deems this vote to be “one of the most important stands Congress has taken against U.S. economic sanctions toward Cuba in over six decades,” and calls on the House to “take a similarly forceful action at this crucial moment.”

The letter notes that under the War Powers Resolution of 1973, “the President may not introduce U.S. forces into hostilities, or situations where hostilities are imminent, without congressional authorization,” stating that “a de facto fuel blockade enforced by military assets meets the definition of hostilities.” It cites the UN Charter, which treats a blockade as a use of armed force, and the UN General Assembly’s official “Definition of Aggression,” which also identifies a blockade as an act of aggression. The signatories observe finally that the “deliberate deprivation of fuel to a civilian population also violates the 4th Geneva Convention’s prohibition on collective punishment of civilians, and is therefore a war crime under this treaty, which the United States, along with all other UN member countries, has ratified.”

The signatories call for urgent action, concluding that this “moment calls for decisive leadership that enables our communities to engage in the political process and try to shape the outcomes of policies being waged in our name.”

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Answer to a media question

PRESIDENT OF RUSSIA - 11. September 2026 - 20:55
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Rentner aufgepasst: Das ändert sich bei Haftpflicht, Teil- und Vollkasko ab 2027

Für Millionen Autobesitzer ändern sich die Voraussetzungen für ihre Kfz-Versicherung: Die Versicherungswirtschaft hat neue Regionalklassen für 2027 veröffentlicht. Auch Rentner können dadurch höher oder niedriger eingestuft werden, obwohl sie selbst keinen Unfall verursacht haben.

Ob die nächste Rechnung tatsächlich steigt oder sinkt, lässt sich daraus allein allerdings noch nicht ablesen.

Gerade bei einer begrenzten Rente lohnt sich deshalb ein genauer Blick auf die Vertragsunterlagen. Neben der regionalen Einstufung können altersabhängige Zuschläge und eine inzwischen geringere Fahrleistung den Beitrag beeinflussen. Die neuen Klassen sind ein Anlass, den bestehenden Schutz und seine Kosten zu überprüfen.

Neue Einstufungen für rund zehn Millionen Haftpflichtversicherte

Nach der am 9. September 2026 veröffentlichten Regionalstatistik des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft erhalten 5,2 Millionen Autofahrende in 63 Zulassungsbezirken eine bessere Haftpflichteinstufung. Für 4,8 Millionen in 46 Bezirken verschlechtert sie sich. In 304 Bezirken mit mehr als 32 Millionen Autofahrenden bleibt die Klasse unverändert.

Bei Voll- und Teilkasko zusammen stehen jeweils rund 2,4 Millionen Versicherten höhere beziehungsweise niedrigere Einstufungen bevor. Rund 33 Millionen behalten ihre bisherige Kaskoeinstufung. Diese Zahlen beschreiben Veränderungen der Klassen, keine bereits feststehenden Beitragserhöhungen oder Ersparnisse.

Was hinter den Regionalklassen steckt

Die Einstufung bildet die Schadenbilanz des Zulassungsbezirks ab, in dem der Fahrzeughalter wohnt. Entscheidend ist dabei die Zuordnung des versicherten Fahrzeugs, nicht der Ort eines einzelnen Unfalls. Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko werden getrennt bewertet.

Die Statistik ist für Versicherer unverbindlich. Sie kann für neue Verträge sofort und für bestehende Verträge ab dem nächsten Versicherungsjahr verwendet werden. Neben der Regionalklasse beeinflussen unter anderem Fahrzeugtyp, Jahresfahrleistung und Reparaturkosten den Preis.

Schleswig-Holstein zeigt, wie unterschiedlich die Änderungen ausfallen

Die NDR-Meldung vom 9. September 2026 beschreibt die Veränderungen für Schleswig-Holstein. Bei der Haftpflicht steigen die Regionalklassen in Segeberg und Neumünster, während Ostholstein günstiger eingestuft wird. In den übrigen Bezirken des Landes bleibt die Haftpflichteinstufung unverändert.

Versicherungsart Änderung in Schleswig-Holstein Mögliche Folge Kfz-Haftpflicht Höhere Klasse in Segeberg und Neumünster; niedrigere Klasse in Ostholstein Je nach Tarif zusätzlicher Preisdruck oder Entlastung Teilkasko Höhere Klasse in Kiel, Dithmarschen, Rendsburg-Eckernförde und Schleswig-Flensburg Eine Verteuerung wird wahrscheinlicher Vollkasko Alle Regionalklassen im Land unverändert Aus dieser Einstufung ergibt sich keine Veränderung

Die unveränderten Vollkaskoklassen gelten hier ausdrücklich für Schleswig-Holstein. Daraus lässt sich weder bundesweite Beitragsstabilität noch eine Preisgarantie für einzelne Verträge ableiten. Auch im selben Wohnort können sich Haftpflicht und Kasko unterschiedlich entwickeln.

Warum Rentner auch nach unfallfreien Jahren mehr zahlen können

Eine lange unfallfreie Fahrzeit schützt nicht vor jeder Verteuerung. Versicherer berücksichtigen neben der Schadenfreiheitsklasse auch das Alter der eingetragenen Fahrer. Deshalb kann ein günstiger Schadenfreiheitsrabatt bestehen bleiben, während andere Preisbestandteile steigen.

Der GDV begründet altersabhängige Zuschläge mit statistischen Unterschieden bei den Schäden. Seine Kalkulationsgrundlagen sind jedoch keine verbindliche Preisliste für sämtliche Anbieter. Eine einheitliche Beitragserhöhung allein wegen des Rentenbeginns lässt sich daraus nicht ableiten.

Für den Tarifvergleich bedeutet das: Alter, Fahrer, Fahrzeug und Leistungen müssen bei allen Angeboten übereinstimmen. Nur dann wird sichtbar, welcher Versicherer für die eigene Situation günstiger kalkuliert. Weitere Hintergründe erläutert gegen-hartz.de im Beitrag über Alterszuschläge bei der Autoversicherung von Rentnern.

Weniger Kilometer im Ruhestand können den Beitrag senken

Mit dem Ende des Berufslebens fällt häufig der tägliche Arbeitsweg weg. Wer trotzdem weiterhin eine hohe jährliche Fahrleistung versichert, sollte seinen Vertrag überprüfen lassen. Eine niedrigere Kilometerstufe kann günstiger sein, wobei die Ersparnis vom jeweiligen Tarif abhängt.

Die neue Angabe muss zur tatsächlichen Nutzung passen. Auch Urlaubsfahrten, regelmäßige Familienbesuche und längere Arztfahrten gehören in die Schätzung. Wer später wieder deutlich mehr fährt, sollte die Vertragsangaben entsprechend aktualisieren.

Eine Anfrage beim bisherigen Versicherer kann deshalb bereits vor einem Anbieterwechsel sinnvoll sein. Lassen Sie sich ausrechnen, wie sich die realistische Jahresfahrleistung auf den Beitrag auswirkt. Weitere Ansätze beschreibt gegen-hartz.de im Beitrag über Sparmöglichkeiten bei der Kfz-Versicherung im Ruhestand.

Haftpflicht und Kasko erfüllen unterschiedliche Aufgaben

Die Kfz-Haftpflicht deckt berechtigte Schadenersatzansprüche anderer ab und ist für ein regulär zugelassenes Auto vorgeschrieben. Schäden am eigenen Wagen sind dadurch grundsätzlich nicht versichert. Dafür kommen Teil- oder Vollkasko infrage.

Die Teilkasko schützt je nach Bedingungen beispielsweise bei Diebstahl, Glasbruch und bestimmten Naturereignissen. Die Vollkasko umfasst zusätzlich insbesondere selbst verursachte Unfallschäden am eigenen Fahrzeug und Vandalismus. Ein Wechsel von Voll- zu Teilkasko verkleinert deshalb den Versicherungsschutz.

Für Rentner stellt sich dabei eine praktische Frage: Könnten sie einen größeren Schaden oder den Verlust des Fahrzeugs aus eigenen Rücklagen bezahlen? Ein niedrigerer Beitrag hilft wenig, wenn anschließend das Geld für notwendige Mobilität fehlt. Das Fahrzeugalter allein beantwortet diese Frage nicht.

Selbstbeteiligung und Zahlungsweise bewusst wählen

Eine höhere Selbstbeteiligung kann die Kaskoprämie reduzieren, erhöht aber den eigenen finanziellen Anteil am Schaden. Auch eine Werkstattbindung kann günstiger sein, verpflichtet bei erfassten Reparaturen jedoch zur Nutzung der vorgesehenen Partnerbetriebe.

Vergleichen lässt sich außerdem, ob eine jährliche Zahlung weniger kostet als mehrere Teilzahlungen. Bei kleiner Rente sollte die größere Einmalzahlung allerdings eingeplant werden. Entscheidend ist eine Gestaltung, deren laufende Kosten und mögliche Eigenanteile dauerhaft bezahlbar bleiben.

Wann der 30. November 2026 für die Kündigung zählt

Bei vielen Kfz-Verträgen endet das Versicherungsjahr am 31. Dezember und die ordentliche Kündigungsfrist beträgt einen Monat. Dann muss die Kündigung spätestens am 30. November 2026 beim Versicherer eingegangen sein. Das bloße Absenden am letzten Tag genügt nicht.

Manche Verträge haben einen anderen Ablauf, etwa entsprechend ihrem ursprünglichen Abschlussdatum. Deshalb sollten Versicherte zuerst Versicherungsschein und Bedingungen lesen. Der 30. November ist ein häufiger Termin, aber kein allgemeiner Stichtag für jeden Vertrag.

Bei Beitragserhöhungen kann ein Sonderkündigungsrecht bestehen

Erhöht der Versicherer aufgrund einer Anpassungsklausel den Beitrag, ohne den Schutz entsprechend auszuweiten, sieht § 40 Versicherungsvertragsgesetz ein Kündigungsrecht vor. Die Frist beträgt einen Monat ab Zugang der Mitteilung. Die Kündigung wirkt frühestens zu dem Zeitpunkt, an dem die Erhöhung wirksam wird.

Der Versicherer muss auf dieses Recht hinweisen. Geht eine entsprechende Mitteilung erst im Dezember ein, kann deshalb auch nach dem üblichen Novembertermin noch ein Wechsel möglich sein. Allein die Veröffentlichung neuer Regionalklassen löst dieses Recht jedoch nicht aus.

Vor der Kündigung sollte der gewünschte Anschlussvertrag gesichert sein, insbesondere wenn auch Kaskoschutz benötigt wird. Verglichen werden sollten gleiche Leistungen und Selbstbeteiligungen. Ein günstigerer Preis bei deutlich geringerem Schutz ist keine gleichwertige Ersparnis.

Praxisbeispiel: Eine Rentnerin prüft ihre Rechnung

Eine 72-jährige Rentnerin aus Neumünster soll 2027 statt 720 Euro insgesamt 810 Euro für Haftpflicht und Kasko zahlen. Die Erhöhung beträgt 90 Euro im Jahr beziehungsweise rechnerisch 7,50 Euro im Monat. Sämtliche Beträge in diesem Beispiel sind frei gewählt und keine Prognose für Neumünster.

Bei der Vertragsprüfung fällt ihr auf, dass noch 15.000 Jahreskilometer eingetragen sind, obwohl sie inzwischen nur etwa 7.000 Kilometer fährt. Sie lässt den Beitrag mit dieser Fahrleistung neu berechnen und holt vergleichbare Angebote ein. Zugleich prüft sie die Erhöhungsmitteilung auf ein Sonderkündigungsrecht und wartet vor einer Kündigung die Zusage für den neuen Schutz ab.

Der Beitrag Rentner aufgepasst: Das ändert sich bei Haftpflicht, Teil- und Vollkasko ab 2027 erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

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August CPI Report Shows Price Hikes Accelerating as Trump Brushes Off Working Families’ Affordability Worries

Today’s Consumer Price Index (CPI) report shows prices rose 0.4% in August and are up 3.4% over the past year. Core prices, which exclude food and energy, rose 0.3% in August alone. Gas prices reached their highest ever recorded for August, and the pressure has not let up, climbing $4.29 per gallon, up 14 cents since hitting a Labor Day record. Diesel surged past $6 per gallon for the first time ever, up more than 70 cents from a month ago, which will show up on grocery store shelves for months to come as it costs more and more to transport essentials.

Rather than address the pain families are feeling at the grocery store and the gas pump, Trump this week floated an absurd rebate program, promising checks sent directly to Americans if his party is successful in the midterm elections – after promising 15 similar payments that never materialized during his second term. Under Trump’s watch, wage growth has slowed to its lowest point since 2021, while inflation has shot up and shows no signs of easing. Every day in Trump’s economy is more expensive than the last for working families.

Today’s report is the final inflation print before the Federal Reserve meets next week to decide where interest rates go next, and it’s already out of date. Most of the August data was collected before Trump’s 50% tariffs on Canadian imports took effect on August 22, hitting products including wine, furniture, and dairy products, and before Trump further escalated his war in Iran and sent oil prices past $100 per barrel.

Groundwork’s Senior Vice President of Policy, Advocacy, and Research Alex Jacquez, released the following statement:

“Trump’s economy is setting all the wrong kinds of records. Working families are being forced to use credit cards to cover the basics as gas prices hit historic highs. Meanwhile, the president has imposed further tariffs on one of our closest trading partners and continues escalation in Iran. Trump promised to lower costs and improve daily life for Americans. He’s not only failed to deliver on that promise, he’s driven our economy over a cliff.”

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Grönländische Eiskappe hat dieses Jahr zugenommen

Paul Homewood, THE DAILY SCEPTIC

Die grönländische Eiskappe schmilzt aufgrund der globalen Erwärmung dahin – zumindest wird uns das so gesagt. Laut dem EU-Bericht „European State of the Climate 2025“ hat die Eiskappe im vergangenen Jahr 139 Gt an Masse verloren. Dies entspricht etwa dem 1,5-Fachen der in allen Gletschern der europäischen Alpen gespeicherten Eismasse und hat den globalen mittleren Meeresspiegel um 0,4 mm steigen lassen. (Eine Gigatonne entspricht einer Milliarde Tonnen.) Seit 1972 belaufen sich die Verluste auf 5.747 Gt. Die Geschwindigkeit des Eisverlusts hat sich seit den 1980er Jahren etwa verfünffacht und wird voraussichtlich bis über das Ende des Jahrhunderts hinaus weiter zunehmen.

Diese Zahlen klingen erschreckend, was natürlich auch beabsichtigt ist – zumindest solange, bis man sich vor Augen führt, dass Grönland bei der derzeitigen Geschwindigkeit 27.000 Jahre brauchen würde, um vollständig abzuschmelzen.

Ich bin immer misstrauisch, wenn „Wissenschaftler“ Trends seit den 1970er Jahren darstellen – einer Zeit, in der die Erde drei Jahrzehnte der Abkühlung durchlaufen hatte und sowohl unter Wissenschaftlern als auch unter den Staats- und Regierungschefs der Welt echte Befürchtungen hinsichtlich der Rückkehr der Kleinen Eiszeit herrschten. Ich bin sogar noch misstrauischer, wenn ich feststelle, dass offizielle Daten über den grönländischen Eisschild bis ins Jahr 1840 öffentlich zugänglich sind.

Im Jahr 2021 wurden in einer begutachteten Studie die jährlichen Veränderungen der Massenbilanz des Eisschildes seit 1840 berechnet. (Die dicke schwarze Linie stellt die Nettoveränderungen dar, die für diese Diskussion von Bedeutung sind):

Grönland Eismassen-Bilanz 1840 bis 2020

Die Grafik bestätigt, dass die Eiskappe seit den 1980er Jahren an Masse verliert. Entscheidend ist jedoch, dass wir erkennen können, dass das Abschmelzen bereits um 1900 begann. Im Zeitraum von 1920 bis 1970 lag der Eisverlust auf einem ähnlichen Niveau wie in den letzten drei Jahrzehnten – was kaum überrascht, zeigen doch Temperaturaufzeichnungen aus ganz Grönland, dass es damals genauso „warm“ war wie heute. Dazwischen gab es in den 1970er- und 1980er-Jahren einen starken Temperaturrückgang.

Mit anderen Worten: Dies ist kein neues Phänomen, wie man uns glauben machen will. Es ist Teil eines viel längeren Prozesses, der lange vor Beginn der sogenannten vom Menschen verursachten globalen Erwärmung einsetzte.

Wissenschaftler haben mithilfe von Eisbohrkernen und anderen Belegen längst festgestellt, dass das 19. Jahrhundert wahrscheinlich die kälteste Epoche in Grönland seit der Eiszeit war. In warmen Epochen wie dem Mittelalter, der Römerzeit und früheren Jahrtausenden war die Eiskappe kleiner als heute. Jeder Rückgang der Eiskappe im letzten Jahrhundert muss als Teil dieser längerfristigen Zyklen betrachtet werden.

Daten zur Eismasse werden weiterhin regelmäßig veröffentlicht, und es liegen nun vorläufige Daten für das im August 2026 endende Jahr vor – die Daten zur grönländischen Eismasse werden in der Regel nach „Wasserwirtschaftsjahr“ (September bis August) dargestellt:

Seit der Studie aus dem Jahr 2021 hat sich der Eisverlust weiter verlangsamt und ist wieder auf das Niveau der 1920er Jahre zurückgegangen. In der Saison 2025/26 war sogar ein leichter Anstieg der Eismasse um 6 Gt zu verzeichnen [siehe die kleine positive Spitze ganz rechts. A. d. Übers.]. Grönland hatte in diesem Jahr eigentlich keinen richtigen Sommer. Während die sommerliche Schmelze normalerweise Anfang Juni einsetzt, hielt das kalte, schneereiche Wetter bis weit in den Juli hinein an. Infolgedessen fiel die sommerliche Schmelze um rund 200 Gt geringer aus als normal.

Es ist erwähnenswert, dass der schwache Sommer in Grönland Teil einer umfassenderen Jetstream-Konstellation war, die uns unseren heißen Sommer bescherte. Während bei uns ein von Hochdruckgebieten dominierter Sommer herrschte, blieb das regnerische Wetter im Atlantik und beeinflusste Grönland.

6 Gt sind natürlich eine winzige Menge, wenn man bedenkt, wie groß die Unsicherheit bei der Berechnung dieser Werte ist. Es gibt keine Möglichkeit, Veränderungen der Eiskappe direkt zu messen; stattdessen werden die Zahlen anhand von Computermodellen berechnet, die mit Daten wie Niederschlag und Temperatur gefüttert werden. Die Experten räumen ein, dass ihre Berechnungen oft um bis zu 100 Gt daneben liegen können.

Dennoch ist völlig klar, dass es der grönländischen Eiskappe gut geht. Sie ist immer noch viel größer, als sie es während des größten Teils der letzten 10.000 Jahre war, und falls sie überhaupt schrumpft, dann nicht schneller als vor einem Jahrhundert.

Link: https://wattsupwiththat.com/2026/09/07/greenlands-icecap-grew-this-year/

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Die jüngste Meldung von Cap Allon dazu wird hier noch angefügt. Sie wird im nächsten Kältereport auch noch einmal erscheinen.

Grönland: Start mit 17,1 GT

Cap Allon

Die Saison 2026–27 zur Erfassung der Oberflächen-Massenbilanz in Grönland hat mit einem starken Anstieg der Akkumulation begonnen: In den ersten sechs Tagen kamen 17,1 Milliarden Tonnen Eis und Schnee hinzu – der Großteil davon in den letzten beiden Tagen.

Daten des DMI zeigen, dass die Eiskappe am 5. September um 5,628 Gigatonnen (Gt) zugenommen hat, gefolgt von einem noch größeren Zuwachs von 7,482 Gt am 6. September. Insgesamt verzeichnete Grönland in nur 48 Stunden einen Zuwachs von 13,11 Gt, womit sich die Gesamtmenge seit Saisonbeginn auf 17,1 Gt beläuft.

Im operativen bis ins Jahr 2017 zurückreichden Archiv des DMI liegt das Jahr 2026 für die ersten sechs Tage im September derzeit an zweiter Stelle hinter 2023. Es gibt zwar längere Datensätze, darunter auch solche, die von GEUS gepflegt werden, doch lassen sie sich nicht eins zu eins mit dem heutigen operativen HARMONIE-Produkt vergleichen. Eine Erweiterung der Rangliste erfordert daher eine vergleichbare Datenextraktion – womit ich mich gerade beschäftige. (Ein Datensatz liefert tägliche modellierte SMB-Schätzungen bis zurück ins Jahr 1986, während ein anderer jährliche Schätzungen bis ins Jahr 1840 rekonstruiert.)

Vorerst ist die Schlussfolgerung klar: Nach den 525,2 Gt, die während der SMB-Saison 2025–26 akkumuliert wurden – was den sechsthöchsten Wert in der Reihe seit 1981 darstellt –, hat Grönland die neue Akkumulationssaison außergewöhnlich stark begonnen: 17,1 Gt in sechs Tagen, wobei mehr als 13 Gt in den letzten 48 Stunden hinzukamen.

Link: https://electroverse.substack.com/p/antarctica-still-below-100f-high?utm_campaign=email-post&r=320l0n&utm_source=substack&utm_medium=email (Zahlschranke)

Anmerkung des Übersetzers zu dieser Meldung: Auch hier geht es wieder um die Oberflächen-Masssenbilanz. Auf den Unterschied zur Gesamt-Massenbilanz einzugehen ist müßig: Wer lesen kann, kennt die vielen Beiträge auf diesem Blog dazu. Und wer nicht lesen kann oder will, für den ist das ständige Wiederholen dieses Unterschieds sowieso sinnlos.

Übersetzt von Christian Freuer für das EIKE

 

Der Beitrag Grönländische Eiskappe hat dieses Jahr zugenommen erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.

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Beerdigt Wagenknecht den Traum von der Magdeburger AfD-BSW-Querfrontregierung?

Seit Monaten wird vor allem im oppositionellen und alternativen Spektrum über eine Konstellation diskutiert, die das bisherige Parteiensystem erschüttern könnte: eine Zusammenarbeit von AfD und BSW. Besonders Sachsen-Anhalt gilt als mögliches Experimentierfeld. In Teilen des oppositionellen Lagers gilt eine Koalition von AfD und BSW in Sachsen-Anhalt als greifbare Chance, die Brandmauer endlich zu durchbrechen. Die […]

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The moment a human life becomes ‘collateral damage’

‘NAZA’ makes visible what we could never see from inside Gaza: that there were people watching, calculating, and deciding how many of us would die.

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Omas gegen Rechts: „Wir machen weiter. Es gibt keine andere Option.“

netzpolitik.org - 11. September 2026 - 18:42

Der Ausgang der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt hat vielen den Atem verschlagen. Die Omas gegen Rechts in Magdeburg erleben schon seit langem, wie sich die Lage vor Ort, aber auch online verschärft hat. Wir haben mit zwei von ihnen über gemeinschaftlichen Widerstand und das Wahlergebnis gesprochen – und wie es aus ihrer Sicht nun weitergeht.

Die Omas gegen Rechts in Magdeburg haben am Wahlwochenende Unterstützung aus dem ganzen Bund erhalten. – Alle Rechte vorbehalten: Demo: IMAGO / STEINSIEK.CH, Personen: Omas gegen Rechts

Anlässlich der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt strömten am vergangenen Wochenende Tausende Menschen nach Magdeburg. Mit dabei: Hunderte Omas gegen Rechts, viele von ihnen angereist aus anderen Bundesländern. Sie gehören zu einer der unzähligen Initiativen, die seit Monaten online, auf dem Land und in den Städten für Vielfalt in Sachsen-Anhalt einstehen. Beim Demokratiefestival am Samstag setzten sie gemeinsam ein Zeichen.

Am Sonntagabend steht fest: Die AfD gewinnt die Landtagswahl und wird mit Abstand stärkste Kraft in Sachsen-Anhalt. Wie geht man mit einer Bevölkerung um, in der 44 Prozent der Wahlberechtigten für einen als gesichert rechtsextremistisch eingestuften Landesverband stimmen?

Ute und Karin gehören zu den Omas gegen Rechts in Magdeburg. Ute ist gebürtig aus dem Osten, Karin ist 1995 aus Hessen nach Magdeburg zugezogen. Sie sind unter anderem verantwortlich für die Online-Kommunikation der Gruppe. Auf Social Media sammeln sie Flüsterwitze, informieren über Petitionen und begleiten Demonstrationen.

Im Interview erzählen sie, wie Falschinformationen und rechtsradikale Ansichten digitale Räume einnehmen und sich in Wahlergebnissen niederschlagen. Gegen Unwissen und Anfeindungen käme man nur mit dem Gegenteil an, sagen die beiden Aktivistinnen: Indem man Fakten aufzeigt und sich für Gemeinschaft einsetzt. Aus Sicherheitsgründen baten sie uns, nur ihre Vornamen zu nennen.

„Im Moment ist irgendwie alles dunkel“

netzpolitik.org: Wie schauen Sie auf die Ergebnisse der Landtagswahl?

Karin: Ich bin einfach nur entsetzt darüber, das so etwas nochmal möglich ist. Wir haben schon die Baseballschlägerjahre erlebt, als hier die Nazis über die Straßen liefen, alle Glatzen hatten und sich Kampfhunde angeschafft haben. Ich hätte nie im Leben gedacht, dass eine Gesellschaft wieder so kippen kann. Mein Sohn hat gesagt, er habe seine Heimat verloren.

Der Samstag vor der Wahl war zugleich einer der schönsten Tage, die wir hier je erlebt haben. Wir waren überwältigt von dieser Gemeinschaft, den vielen, vielen Menschen, den Rednern und ihren Beiträgen. Ich hätte mir nicht träumen lassen, dass das Ganze am nächsten Tag so ausgeht.

Ute: So viele Menschen in Magdeburg hatten wir noch nie. Dass 15.000 Menschen auf der Straße waren und für unsere Sache mitgekämpft haben. Im Moment ist irgendwie alles dunkel. Die Erinnerung an diesen Tag ist aber das Licht am Ende des Tunnels. Ich hoffe, dass wir dieses Gemeinschaftsgefühl, das es hier am vergangenen Wochenende gab, retten und irgendwie weitermachen können.

„Diese Menschen leben in einer Parallelwelt“

netzpolitik.org: Was waren Ihre Gedanken nach der ersten Hochrechnung?

Karin: Ich war ungläubig, dass so viele Menschen rechtsextrem wählen. Trotz aller Aufklärungsmöglichkeiten gibt es diese bösartige Grundstimmung anderen Menschen gegenüber. Würde es um einen ökonomischen Bedarf gehen, würden mehr Menschen auf die Straße gehen. Aber wann waren etwa die großen Demonstrationen für Lohnangleichung im Osten? Es geht überhaupt nicht um ihre Bedürfnisse, sondern um Zerstörung, Hass, Vertreibung, Gewaltgedanken.

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Diese Menschen leben in einer Parallelwelt. Es mag natürlich immer ein paar Ausnahmen geben, aber die meisten von ihnen sitzen zu Hause und nähren ihren Hass.

netzpolitik.org: Wie hängt das mit den digitalen Räumen zusammen, wo Menschen sich inzwischen hauptsächlich informieren?

Ute: Das spielt eine ganz große Rolle, weil da die Leute echt für dumm verkauft werden. Da kommt jemand, lallt etwas und darunter steht Professor für sowieso. Das kann der größte Müll sein, aber es muss ja stimmen, wenn darunter Professor steht. Viele nehmen das für bare Münze.

„Was zählt, ist die gefühlte Lebensrealität“

Karin: Das geht so weit, dass sie Falschinformationen ins Netz stellen, etwa zum Klimawandel. Oder dass uns Jugendliche erklären, dass auf Wikipedia nur Lügen stünden. Alles, was zählt, ist die gefühlte Lebensrealität.

Es ist auch unglaublich, mit welcher Inbrunst öffentlich-rechtliche Medien als Lügenvereine abgetan werden. Dass wir seit Jahrzehnten zwar mehr Migration, aber weniger Kriminalität haben, interessiert da nicht. Die bearbeiteten Straftaten haben sich seit 1995 von über 300.000 Fällen fast halbiert.

netzpolitik.org: Warum sind Sie als Omas gegen Rechts Magdeburg auf Social Media aktiv?

Ute: Ich habe diese Accounts eröffnet, als ich zu den Omas gekommen bin. Soziale Medien haben uns sehr geholfen. Wir teilen Beiträge, andere teilen unsere Beiträge. So kommt und bleibt man in Verbindung.

Auf diese Weise erhalten wir auch mal Hilferufe von außerhalb von Magdeburg, etwa aus der Gemeinde Zerbst, die rund 40 Kilometer südöstlich von Magdeburg liegt. Sie wollten dort ein Demokratiefest machen und fragten uns, ob wir nicht dazukommen könnten. Das wäre ohne diese Vernetzung nicht passiert, da wir keine Telefonnummer haben. Wir waren dann da unten und haben sie unterstützt.

„Manchmal gehen auch Freundschaften zu Bruch“

Karin: Natürlich ist es auch unser Ziel, noch den einen oder anderen zu erreichen. Aber man kommt nicht dagegen an, wenn mit KI-generiertem Mist das Internet geflutet wird, auch die AfD macht das. Es gibt eine Flut an Desinformation.

Kaum räumen Menschen diesen Mist beiseite, kommen schon wieder andere mit dem nächsten Quatsch um die Ecke. Das macht man ein paar Mal, aber irgendwann wird das zu anstrengend. Selbst wenn wir mit Menschen sprechen und auf ein Parteiprogramm verweisen, bezeichnen sie es als Lüge oder beschimpfen es einfach als linksgrün versifft. Da bleibt man nur hilflos zurück. Und manchmal gehen auch Freundschaften dabei zu Bruch.

Ute: Je mehr die Leute sich in diesen Blasen bewegen, desto schlimmer wird es. Sie schauen andere Inhalte gar nicht mehr an und setzen lieber Hasskommentare ab.

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Ich habe wirklich Sorge, dass aus diesen Beschimpfungen nun erst recht Taten folgen, weil sich viele nach der Wahl bestätigt fühlen. In Halle wurde vor wenigen Tagen auf einen Demonstrationszug geschossen. Es gab nur einen Verletzten, was schlimm genug ist. Es hätte auch anders ausgehen können.

„Man kriegt ungefragt direkt das Mikrofon oder die Kamera ins Gesicht gedrückt“

netzpolitik.org: In der rechten Szene gibt es inzwischen recht viele Influencer. Haben Sie damit schon Erfahrungen gemacht?

Karin: Auf jeden Fall. Einige geben sich nicht zu erkennen, andere kennen wir und riechen wir schon von Weitem. Manche von ihnen legen der Polizei auch Presseausweise vor, die allerdings gefälscht sind. Besonders schlimm ist es, dass sie keinen körperlichen Abstand halten. Man kriegt ungefragt direkt das Mikrofon oder die Kamera ins Gesicht gedrückt. Die verbreiten dann auch so Geschichten, etwa dass wir als Omas gegen Rechts für unser Engagement Geld erhalten.

Ute: Sie fühlen sich in der Gruppe stark, im Pulk. Das macht sie natürlich auch gefährlicher. Wir hatten noch ein Oma-Treffen am Abend vor dem Demokratiefestival, wo mehr als 100 Omas aus ganz Deutschland waren. Auch die haben hier dann negative Erfahrungen gemacht mit Gruppierungen rechter Männer. Die haben Gesten gemacht, so als ob sie den Omas den Hals umdrehen wollten.

„Unser Land ist noch nicht ganz verloren“

netzpolitik.org: Wie schauen Sie als Omas gegen Rechts in Magdeburg jetzt nach vorne?

Karin: Magdeburg war in den vergangen Wochen eine sehr lebendige und aktive Stadt. Am Montag war die Stadt aber erst mal wie tot, wie in einem Schockzustand. Jetzt kommen die Leute langsam wieder raus. Man überlegt sich bei jedem, den man sieht, zu welcher Hälfte er gehört. Das ist schrecklich.

Wir machen weiter. Es gibt keine andere Option für die Menschen, die hier sind. Wir müssen weiter für die da sein, die nicht die AfD gewählt haben. Und darüber aufklären, was jetzt alles passieren wird.

Nach der Wahl ist der Image-Schaden für Sachsen-Anhalt groß. Und die Wahl wird auch wirtschaftliche Folgen haben. Der eine oder andere wird bald merken, dass es weniger Altenzentren und andere soziale Einrichtungen gibt. Und weniger Tourismus. Um das aufzuzeigen, werden wir weiter mit Zahlen und Fakten arbeiten.

Ute: Gleichzeitig ist die Solidarität, die wir nach der Wahl auch online erfahren, fantastisch. Wir erhalten Nachrichten von Menschen, die wir nicht kennen. Sie stehen hinter uns und finden es toll, dass wir weitermachen. Ich denke, unser Land ist noch nicht ganz verloren. An diesem Samstag gibt es wieder eine Demo in Magdeburg. Wir werden dort sein und zeigen, dass wir weiterhin viele sind.

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So viel Grundrentenzuschlag erhalten 1,5 Millionen Rentner im Durchschnitt

Ende 2025 erhielten bundesweit rund 1,5 Millionen Menschen einen Grundrentenzuschlag. Die durchschnittliche Zuschlagshöhe lag bei 101,63 Euro im Monat. Wichtig ist: Dieser Wert ist keine Pauschale, auf die alle Rentner Anspruch haben.

Die Deutsche Rentenversicherung Nord veröffentlichte die Zahlen am 1. September 2026. Für 2024 hatte die Bundesregierung einen Durchschnitt von 97 Euro bei rund 1,4 Millionen Renten genannt. Der für 2025 gemeldete Durchschnitt liegt damit 4,63 Euro höher.

Die Quellen verwenden allerdings unterschiedliche statistische Einheiten. Für 2024 ist von Renten die Rede, für 2025 von Rentnerinnen und Rentnern. Die beiden Empfängerzahlen lassen sich deshalb nicht unmittelbar miteinander vergleichen.

In Schleswig-Holstein stieg die Zahl besonders stark

In den drei Ländern im Zuständigkeitsbereich der Rentenversicherung Nord nahm die Zahl der Empfänger deutlich zu.

Gebiet Stand Ende 2025 Deutschland Rund 1,5 Millionen Menschen; durchschnittlich 101,63 Euro im Monat Schleswig-Holstein 47.077 Menschen; plus 8,8 Prozent; durchschnittlich 110,68 Euro Hamburg 17.625 Menschen; plus 7,1 Prozent; durchschnittlich 109,57 Euro Mecklenburg-Vorpommern 47.369 Menschen; plus 6,2 Prozent; durchschnittlich 86,89 Euro

Schleswig-Holstein verzeichnete unter diesen drei Ländern den stärksten Zuwachs. Der dortige Durchschnitt lag 9,05 Euro über dem bundesweiten Wert. In Mecklenburg-Vorpommern waren es dagegen 14,74 Euro weniger als im Bundesdurchschnitt.

Frauen erhielten den Zuschlag deutlich häufiger

In allen drei Ländern bekamen Frauen den Zuschlag häufiger als Männer. In Schleswig-Holstein waren es 37.970 Frauen und 9.107 Männer. In Mecklenburg-Vorpommern standen 29.294 Frauen 18.075 Männern gegenüber.

Auch in Hamburg weist die Statistik einen deutlich höheren Frauenanteil aus. Gründe für diesen Unterschied nennt die Rentenversicherung nicht. Niedrigere Verdienste, Teilzeitarbeit sowie Zeiten der Kindererziehung und Pflege sind mögliche Erklärungen, lassen sich anhand der Zahlen aber nicht nachweisen.

Die Grundrente ist keine Mindestrente

Die sogenannte Grundrente ist keine eigenständige Rentenart und keine garantierte Mindestrente. Sie ist ein individuell berechneter Zuschlag zur gesetzlichen Rente. Gezahlt werden kann sie zu Altersrenten, Erwerbsminderungsrenten, Hinterbliebenenrenten und Erziehungsrenten.

Eine niedrige Monatsrente allein reicht für einen Anspruch nicht aus. Es kommt auf die gespeicherten Versicherungszeiten und die damaligen Verdienste an. Weitere Hinweise enthält unser Beitrag darüber, wer seinen Anspruch auf Grundrentenzuschlag prüfen sollte.

Wer Anspruch auf den Zuschlag haben kann

Für den Grundrentenzuschlag müssen mindestens 33 Jahre mit Grundrentenzeiten vorhanden sein. Zwischen 33 und 35 Jahren steigt der individuelle Höchstwert schrittweise an. Ab 35 Jahren gilt der höchste Grenzwert von 0,8 Entgeltpunkten pro Jahr.

Zu den Grundrentenzeiten gehören unter anderem Pflichtbeitragszeiten aus einer Beschäftigung oder versicherten Selbstständigkeit. Auch Kindererziehung, nicht erwerbsmäßige Pflege sowie bestimmte Zeiten mit Leistungen bei Krankheit oder Rehabilitation können berücksichtigt werden. Zeiten mit Arbeitslosengeld, früherem Arbeitslosengeld II oder Arbeitslosenhilfe zählen dagegen grundsätzlich nicht. Freiwillige Beiträge gehören ebenfalls nicht dazu.

Nicht jede Grundrentenzeit erhöht den Zuschlag

Für die Berechnung gelten zusätzliche Anforderungen. Herangezogen werden nur Kalendermonate, in denen mindestens 0,025 Entgeltpunkte erreicht wurden. Auf ein Jahr hochgerechnet entspricht das 0,3 Entgeltpunkten und damit 30 Prozent des Durchschnittsverdienstes.

Im Jahr 2026 entsprechen 30 Prozent voraussichtlich rund 1.299 Euro brutto im Monat. Für frühere Jahre gelten wegen der damals niedrigeren Durchschnittslöhne geringere Beträge. Die Rentenversicherung bezeichnet Monate oberhalb der jeweiligen Untergrenze als Grundrentenbewertungszeiten.

Erfüllt ein Monat grundsätzlich die Voraussetzungen einer Grundrentenzeit, kann er für die erforderlichen 33 Jahre zählen. Liegt der Verdienst unter der 30-Prozent-Grenze, erhöht dieser Monat den Zuschlag jedoch nicht. Nicht versicherte Beschäftigungszeiten werden auch für die 33 Jahre nicht berücksichtigt.

Bei mindestens 35 Grundrentenjahren muss der Durchschnitt der berücksichtigten Entgeltpunkte unter 0,8 pro Jahr liegen. Das entspricht einem Verdienst von weniger als 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes. Wer diesen Wert erreicht oder überschreitet, erhält aus diesen Zeiten keine Aufwertung.

So berechnet die Rentenversicherung den Zuschlag

Die Rentenversicherung bildet zunächst den Durchschnitt der Entgeltpunkte aus den Grundrentenbewertungszeiten. Dieser Durchschnitt wird verdoppelt und auf den persönlichen Höchstwert begrenzt. Der Unterschied zum ursprünglichen Durchschnitt wird anschließend um 12,5 Prozent gekürzt.

Der verbleibende Wert wird mit der Zahl der Grundrentenbewertungsmonate multipliziert. Berücksichtigt werden höchstens 420 Monate und damit 35 Jahre. Danach erfolgt die Umrechnung mit dem aktuellen Rentenwert und dem jeweiligen Zugangsfaktor.

Die gesetzlichen Regeln stehen in § 76g SGB VI und § 66 SGB VI. In der tatsächlichen Berechnung prüft die Rentenversicherung jeden Kalendermonat einzeln. Vereinfachte Jahresrechnungen können deshalb nur eine Annäherung liefern.

Einkommen kann die Auszahlung verringern

Nach der Berechnung des Zuschlags prüft die Rentenversicherung das anrechenbare Einkommen. Überschreitet es bestimmte Grenzen, wird ein Teil davon vom Grundrentenzuschlag abgezogen. Die übrige gesetzliche Rente wird dadurch nicht gekürzt.

Die angegebenen Monatswerte sind nicht mit dem aktuellen monatlichen Bruttolohn gleichzusetzen. Die Rentenversicherung verwendet regelmäßig ein steuerlich ermitteltes Jahreseinkommen und teilt dieses durch zwölf. Die Einzelheiten regelt § 97a SGB VI.

Lebenssituation Anrechnung seit Januar 2026 Nicht verheiratet und nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft Bis 1.492 Euro keine Anrechnung; zwischen 1.492 und 1.909 Euro werden 60 Prozent des übersteigenden Betrags angerechnet; der Teil über 1.909 Euro wird zusätzlich vollständig angerechnet Verheiratet oder in eingetragener Lebenspartnerschaft Gemeinsames Einkommen bis 2.327 Euro bleibt frei; zwischen 2.327 und 2.744 Euro werden 60 Prozent des übersteigenden Betrags angerechnet; der Teil über 2.744 Euro wird zusätzlich vollständig angerechnet

Erreicht die Einkommensanrechnung die Höhe des Zuschlags, wird dieser nicht mehr ausgezahlt. Bei Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnerschaften wird das Einkommen beider Partner betrachtet. Was das für Betroffene bedeutet, erklärt unser Beitrag zum Grundrentenzuschlag und Einkommen des Ehepartners.

Welches Einkommen geprüft wird

Berücksichtigt werden das zu versteuernde Einkommen, der steuerfreie Teil von Renten und Versorgungsbezügen sowie bestimmte Kapitalerträge. Bei dieser Einkommensprüfung wird der Grundrentenzuschlag selbst nicht als Einkommen angesetzt. Vermögen wird nicht geprüft.

Mieteinnahmen können über das zu versteuernde Einkommen in die Prüfung einfließen. Selbst genutztes Wohneigentum führt dagegen nicht dazu, dass der Grundrentenzuschlag entfällt. Eine allgemeine Bedürftigkeitsprüfung findet nicht statt.

Bei einem Rentenbeginn im Jahr 2026 wird normalerweise das Einkommen aus dem Jahr 2024 berücksichtigt. Liegen dazu keine Finanzamtsdaten vor, greift die Rentenversicherung auf das Jahr 2023 zurück. Das erläutert sie in ihrer Grundrenten-Broschüre vom Mai 2026.

Für die regelmäßige Einkommensprüfung zum 1. Januar 2026 wurde dagegen das im Herbst 2025 gemeldete Einkommen aus dem Jahr 2023 verwendet. Fehlten diese Daten, galt das Einkommen aus dem Jahr 2022. Aktuelle Einkommensänderungen wirken sich daher häufig erst mit Verzögerung aus.

Ein eigener Antrag ist normalerweise nicht nötig

Die Rentenversicherung prüft grundsätzlich automatisch, ob ein Anspruch besteht. Das gilt sowohl für neue als auch für bereits laufende Renten. Ein gesonderter Antrag auf den Grundrentenzuschlag ist nicht vorgesehen.

Betroffene sollten ihren Versicherungsverlauf trotzdem genau ansehen. Fehlen Beschäftigungs-, Erziehungs- oder Pflegezeiten, kann auch die automatische Prüfung kein richtiges Ergebnis liefern. In diesem Fall sollte eine Kontenklärung bei der Rentenversicherung veranlasst werden.

Wer die Berechnung im Bescheid für falsch hält, kann regelmäßig innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen. Die geltende Frist steht in der Rechtsbehelfsbelehrung. Belege für fehlende Zeiten sollten möglichst zusammen mit dem Widerspruch eingereicht werden.

Warum weniger auf dem Konto ankommen kann

Der Grundrentenzuschlag ist steuerfrei. Weil er Bestandteil der gesetzlichen Rente ist, fallen bei gesetzlich Versicherten dennoch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an. Der Betrag im Rentenbescheid kann deshalb höher sein als das tatsächliche Netto-Plus auf dem Konto.

Bei freiwillig oder privat Krankenversicherten gelten andere Berechnungen. Dort kann der Zuschlag auch den Zuschuss zur Krankenversicherung verändern. Hinweise enthält die Fragen-und-Antworten-Seite der Deutschen Rentenversicherung.

Grundrente und Grundsicherung sind verschiedene Leistungen

Die Grundrente erhöht die gesetzliche Rente. Die Grundsicherung im Alter ist dagegen eine Sozialleistung für Menschen, deren Einkommen und verwertbares Vermögen nicht zum Lebensunterhalt reichen. Sie muss beim zuständigen Sozialamt beantragt werden.

Wer mindestens 33 Jahre mit Grundrentenzeiten oder vergleichbaren Zeiten erreicht und entsprechende Alterseinkünfte bezieht, erhält bei der Grundsicherung einen besonderen Freibetrag. Nach § 82a SGB XII bleiben zunächst 100 Euro sowie 30 Prozent des darüberliegenden Rentenbetrags anrechnungsfrei. Der Freibetrag ist 2026 auf 281,50 Euro im Monat begrenzt.

Für diesen Freibetrag muss kein Grundrentenzuschlag ausgezahlt werden. Es kommt auf die erforderlichen Zeiten und die berücksichtigten Alterseinkünfte an. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen gilt ein vergleichbarer Freibetrag auch beim Wohngeld.

Weitere Einzelheiten erklärt unser Beitrag zum Rentenfreibetrag bei der Grundsicherung im Jahr 2026.

Kurzes Beispiel aus der Praxis

Eine Verkäuferin kommt auf 35 Jahre mit Grundrentenzeiten. Sämtliche 35 Jahre erfüllen auch die Voraussetzungen für Grundrentenbewertungszeiten. Im Durchschnitt hat sie jährlich 0,72 Entgeltpunkte erworben.

Ihre Regelaltersrente beginnt ohne Abschlag oder Zuschlag, sodass der Zugangsfaktor 1,0 beträgt. Ihr anrechenbares Einkommen liegt unter der gesetzlichen Grenze. Eine Einkommenskürzung des Grundrentenzuschlags erfolgt deshalb nicht.

Die 0,72 Entgeltpunkte werden zunächst verdoppelt und auf den Höchstwert von 0,8 begrenzt. Die Differenz von 0,08 Entgeltpunkten wird um 12,5 Prozent auf 0,07 gekürzt. Multipliziert mit 35 Jahren ergeben sich 2,45 Entgeltpunkte. Beim seit dem 1. Juli 2026 geltenden Rentenwert von 42,52 Euro sind das rund 104,17 Euro brutto im Monat.

Das Beispiel ist vereinfacht, weil die Rentenversicherung die Versicherungszeiten monatsgenau prüft.

Quellen

Stand: 11. September 2026. Quellen sind die Grundrentenzahlen 2025 der Deutschen Rentenversicherung Nord, die Grundrenten-Broschüre der Rentenversicherung und die Angaben des Bundestages für 2024.

Fragen und Antworten zur Grundrente Bekommen alle Rentner 101,63 Euro zusätzlich?

Nein. Die 101,63 Euro sind ein bundesweiter Durchschnitt für das Jahr 2025 und kein pauschaler Anspruch.

Muss der Grundrentenzuschlag beantragt werden?

Normalerweise nicht. Die Deutsche Rentenversicherung prüft den Anspruch automatisch.

Wie viele Versicherungsjahre sind erforderlich?

Es müssen mindestens 33 Jahre mit Grundrentenzeiten vorhanden sein. Zwischen 33 und 35 Jahren steigt der individuelle Höchstwert schrittweise an.

Wird das Einkommen des Ehepartners angerechnet?

Ja. Bei verheirateten Menschen und eingetragenen Lebenspartnerschaften wird das Einkommen beider Partner geprüft.

Ist die Grundrente dasselbe wie die Grundsicherung?

Nein. Die Grundrente erhöht eine gesetzliche Rente, während die Grundsicherung eine bedürftigkeitsabhängige Sozialleistung ist.

Ist der Grundrentenzuschlag steuerpflichtig?

Der Zuschlag ist steuerfrei. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung können den Auszahlungsbetrag dennoch verringern.

Der Beitrag So viel Grundrentenzuschlag erhalten 1,5 Millionen Rentner im Durchschnitt erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

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Aus Anlass des 25. Jahrestages: Die wichtigsten offenen Fragen zu 9/11

ANTI-SPIEGEL - Fundierte Medienkritik - 11. September 2026 - 18:16
Da 9/11, und vor allem seine Folgen, die Politik bis heute betreffen, will ich am 25. Jahrestag noch einmal auf die offenen Fragen zu 9/11 eingehen, auch wenn die „Qualitätsmedien“ jeden als Verschwörungstheorie bezeichnen, der diese Fragen stellt. 9/11 war der Grund für den „Krieg gegen den Terror“, der 20 Jahre gedauert und viele Länder […]
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EM-Rente abgelehnt: Alte Lücken im Rentenkonto kosten den gesamten Anspruch

Eine schwere Erkrankung allein sichert noch keine Erwerbsminderungsrente. Entscheidend ist auch, ob Sie genau zu dem Zeitpunkt ausreichend rentenversichert waren, an dem Ihre Erwerbsminderung eingetreten ist.

Eine jahrealte Lücke im Rentenkonto kann deshalb plötzlich darüber entscheiden, ob Sie eine EM-Rente erhalten oder leer ausgehen.

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen zeigt in einem Urteil vom 4. Februar 2026, wie wichtig alte Versicherungsverläufe und Vormerkungsbescheide werden können. Im Verfahren stritten die Beteiligten sogar über Versicherungszeiten, die rund zwei Jahrzehnte zurücklagen.

Das Gericht musste klären, was tatsächlich im Rentenkonto feststand und welche späteren Eintragungen überhaupt rechtlich belastbar waren.

Für die EM-Rente müssen zwei Voraussetzungen gleichzeitig vorliegen

Bei einer Erwerbsminderungsrente reicht es nicht, dass Ärzte heute eine erhebliche gesundheitliche Einschränkung feststellen. Die Deutsche Rentenversicherung muss zusätzlich prüfen, wann die Erwerbsminderung tatsächlich eingetreten ist und ob zu diesem Zeitpunkt die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen bestanden.

Grundsätzlich verlangt § 43 SGB VI neben der allgemeinen Wartezeit von fünf Jahren mindestens drei Jahre mit Pflichtbeiträgen innerhalb der letzten fünf Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung. Bestimmte Zeiten können diesen Fünfjahreszeitraum verlängern. Zudem gelten gesetzliche Ausnahmen.

Damit bekommt der Zeitpunkt der Erwerbsminderung enorme Bedeutung. Verschlechtert sich der Gesundheitszustand erst, nachdem der notwendige Versicherungsschutz ausgelaufen ist, kann eine spätere schwere Erkrankung den Rentenanspruch nicht mehr herstellen.

Die zeitliche Falle

Die Klägerin hatte schon Jahre zuvor eine Erwerbsminderungsrente beantragt. Für einen früheren Zeitraum hatte das Gericht festgestellt, dass die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen nur bis März 2007 erfüllt waren. Für diesen Zeitraum ließ sich jedoch keine rentenrechtlich ausreichende Erwerbsminderung nachweisen.

Zwischen März 2005 und Februar 2011 bestand nach den älteren Feststellungen eine erhebliche Lücke bei den rentenrechtlichen Zeiten. Erst durch Pflichtbeitragszeiten wegen der Pflege ihrer Eltern erlangte die Frau später wieder einen entsprechenden Versicherungsschutz. Für mögliche Leistungsfälle ab März 2014 erfüllte sie erneut die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen.

Doch das half ihr letztlich nicht. Die Gerichte sahen die medizinischen Voraussetzungen einer Erwerbsminderung weiterhin nicht als bewiesen an. Der Fall zeigt damit beide Seiten der EM-Rente: Einschränkung und Versicherung müssen zeitlich passen.

Der Versicherungsverlauf änderte sich später

Das Rentenkonto war keineswegs übersichtlich. Ein Versicherungsverlauf aus dem Jahr 2018 wies für die Zeit nach Februar 2005 bis Februar 2011 keine rentenrechtlichen Zeiten aus.

In einem Versicherungsverlauf aus dem Jahr 2025 tauchte derselbe Zeitraum dagegen plötzlich als „Krankheit oder Gesundheitsmaßnahme ohne Beitragszahlung“ auf.

Hinzu kamen weitere Unstimmigkeiten bei späteren Zeiten. Die Klägerin konnte zum Beispiel Meldungen des Jobcenters vorlegen, die sich nicht im Versicherungsverlauf wiederfanden.

Selbst die Rentenversicherung konnte dem Gericht nicht schlüssig erklären, warum bestimmte Zeiten unterschiedlich dargestellt wurden.

Verlassen Sie sich also nicht darauf, dass ein späterer Versicherungsverlauf eine alte Streitfrage zu Ihren Gunsten korrigiert.

Ein Eintrag „Krankheit“ reicht nicht automatisch

Das LSG stellte außerdem klar, dass eine Erkrankung allein noch keine rentenrechtliche Zeit darstellt. Entscheidend ist, ob die gesetzlichen Voraussetzungen einer Beitrags-, Anrechnungs- oder sonstigen rentenrechtlichen Zeit tatsächlich erfüllt sind.

Die Formulierung „Krankheit oder Gesundheitsmaßnahme ohne Beitragszahlung“ hielt das Gericht im konkreten Zusammenhang für problematisch. Sie ließ nicht klar erkennen, was das rentenrechtlich bedeutete.

Gerade bei Jahrzehnte zurückliegenden Zeiten braucht es diese Klarheit. Später fehlen häufig Unterlagen, Ärzte haben ihre Tätigkeit beendet, Arbeitgeber existieren nicht mehr oder Sozialleistungsträger können alte Daten nur noch schwer rekonstruieren.

Warum der Vormerkungsbescheid so wichtig ist

Viele Versicherte betrachten einen Vormerkungsbescheid lediglich als Verwaltungspost und legen ihn ungelesen ab. Das kann sich Jahre später rächen.

Die Rentenversicherung stellt mit einem solchen Bescheid bestimmte Daten des Versicherungsverlaufs verbindlich fest. Dabei geht es noch nicht darum, wie hoch eine spätere Rente ausfällt. Der Bescheid soll vielmehr festhalten, welche rentenrechtlich relevanten Tatsachen für bestimmte Zeiträume vorliegen.

Das LSG betont deshalb, dass solche Bescheide Beweise sichern. Gerade weil die darin festgestellten Zeiten vielleicht erst Jahrzehnte später über einen Rentenanspruch entscheiden, muss die Rentenversicherung ebenso klar wie bestimmt formulieren.

Auch eine abgelehnte Versicherungszeit kann bindend werden

Nicht nur positiv vorgemerkte Zeiten können bedeutsam sein. Auch eine Entscheidung, mit der die Rentenversicherung eine rentenrechtliche Zeit ablehnt, können bestandskräftig werden.

Hier hatten Vormerkungsbescheide für den Zeitraum von März 2005 bis Februar 2011 rentenrechtliche Zeiten nicht anerkannt. Diese Entscheidungen hatte die Rentenversicherung später nicht aufgehoben.

Ein späterer Versicherungsverlauf mit einer anderen oder unklaren Bezeichnung beseitigt nicht unbedingt solche früheren Entscheidungen.

Will die Rentenversicherung eine alte bestandskräftige Entscheidung korrigieren, muss sie dafür die Verfahrensregeln beachten. Bei einem rechtswidrigen ablehnenden Bescheid kann vor allem eine Überprüfung nach § 44 SGB X in Betracht kommen.

Darum sollten Sie nicht bis zum EM-Rentenantrag warten

Wer erst bei einer schweren Erkrankung sein Rentenkonto genauer betrachtet, muss nicht selten Versicherungszeiten nachweisen, die 10, 20 oder 30 Jahre zurückliegen.

Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt selbst, Lücken möglichst früh zu klären. Je länger ein Zeitraum zurückliegt, desto schwieriger wird es, Unterlagen zu beschaffen:  Arbeitsnachweise, Krankheitsbelege, Reha-Berichte und andere Bescheinigungen.

Bei einer Altersrente beeinflusst eine fehlende Zeit häufig zunächst die Rentenhöhe. Bei einer EM-Rente kann dieselbe Lücke zusätzlich darüber entscheiden, ob die notwendigen Pflichtbeiträge im maßgeblichen Zeitraum überhaupt vorhanden sind.

Checkliste: So schützen Sie Ihren EM-Rentenanspruch
  1. Fordern Sie Ihren aktuellen Versicherungsverlauf an. Sie müssen nicht darauf warten, dass die Rentenversicherung Sie zur Kontenklärung auffordert. Vergleichen Sie den gesamten Verlauf mit Ihren eigenen Unterlagen und achten Sie besonders auf Monate ohne Eintrag.
  2. Prüfen Sie Lücken nicht nur auf Beschäftigungszeiten. Auch Zeiten von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Reha, Kindererziehung oder Pflege können rentenrechtliche Bedeutung haben. Entscheidend bleibt jedoch immer, ob die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
  3. Vergleichen Sie Versicherungsverläufe. Taucht ein Zeitraum heute anders auf als in einem früheren Vormerkungsbescheid, sollten Sie klären lassen, warum sich die Darstellung geändert hat. Eine neue Bezeichnung bedeutet nicht automatisch, dass eine alte bestandskräftige Entscheidung aufgehoben wurde.
  4. Heben Sie Vormerkungsbescheide dauerhaft auf. Bewahren Sie zusätzlich Arbeitsbescheinigungen, Sozialleistungsbescheide, Meldungen von Jobcenter und Arbeitsagentur sowie relevante Nachweise über Krankheits-, Reha- und Pflegezeiten auf. Alte Originalunterlagen können Jahre später entscheidend werden.
  5. Reagieren Sie frühzeitig auf falsche Feststellungen. Erhalten Sie einen Bescheid, der eine von Ihnen geltend gemachte Versicherungszeit nicht anerkennt, sollten Sie nicht erst bis zu einem späteren Rentenantrag warten. Prüfen Sie rechtzeitig, ob Sie Widerspruch einlegen oder eine bereits bestandskräftige Entscheidung überprüfen lassen müssen.
Kritisch sind längere beitragsfreie Abschnitte

Wer über Jahre nicht versicherungspflichtig arbeitet, sollte seinen Versicherungsschutz für eine Erwerbsminderungsrente besonders genau prüfen. Eine Lücke bedeutet dabei nicht immer, dass kein Anspruch mehr möglich ist. Das Gesetz kennt Verlängerungen und Sonderregelungen.

Umgekehrt schützt auch die bloße Bezeichnung einer Zeit als Krankheit nicht. Wesentlich ist die rentenrechtliche Einordnung.

Der Zeitpunkt der Erwerbsminderung kann über alles entscheiden

Bei einem EM-Rentenverfahren streiten Versicherte und Rentenversicherung häufig zuerst über das medizinische Leistungsvermögen. Die Frage lautet dann, ob jemand noch mindestens sechs Stunden, drei bis unter sechs Stunden oder weniger als drei Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes arbeiten kann.

Der zweite Zeitpunkt darf dabei nicht aus dem Blick geraten: Wann begann dieses eingeschränkte Leistungsvermögen?

Liegt der medizinische Leistungsfall in einem Zeitraum mit ausreichenden Pflichtbeiträgen, kann ein Anspruch bestehen. Lässt sich die Erwerbsminderung erst feststellen, wenn die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen nicht mehr erfüllt waren, scheitert die Rente trotz schwerer Erkrankung.

Jahre alte Kontolücken werden plötzlich zum  Problem.

Was Sie bei widersprüchlichen Rentenunterlagen tun sollten

Entdecken Sie unterschiedliche Angaben für denselben Zeitraum, sollten Sie die Rentenversicherung schriftlich um Klärung bitten. Benennen Sie den Zeitraum und legen Sie Kopien der vorhandenen Unterlagen bei.

Lassen Sie konkret feststellen, welcher rentenrechtliche Tatbestand anerkannt oder abgelehnt wird.

Diese Klarheit kann später entscheidend sein. Das LSG Niedersachsen-Bremen betont deshalb, dass Vormerkungsbescheide ihre Beweissicherung nur erfüllen können, wenn feststeht, welche Tatsachen die Rentenversicherung für welchen Zeitraum festgestellt hat.

FAQ: Alte Versicherungslücken und Erwerbsminderung Bedeutet eine Lücke im Rentenkonto automatisch, dass ich keine EM-Rente bekomme?

Nein. Entscheidend sind Art und Zeitpunkt der Lücke sowie die übrigen Versicherungszeiten. Bestimmte Zeiten können den maßgeblichen Fünfjahreszeitraum verlängern oder auf andere Weise rentenrechtlich berücksichtigt werden.

Kann ich alte Fehler im Versicherungsverlauf noch korrigieren lassen?

Grundsätzlich können auch ältere Zeiten überprüft werden. Besteht bereits ein bestandskräftiger ablehnender Bescheid, reicht eine bloße Änderung des Versicherungsverlaufs jedoch nicht immer aus. Dann kann eine förmliche Korrektur beziehungsweise ein Überprüfungsverfahren notwendig werden.

Wann sollte ich eine Kontenklärung beantragen?

Möglichst bevor ein konkreter Rentenfall eintritt. Sie können jederzeit einen aktuellen Versicherungsverlauf anfordern und eine Kontenklärung veranlassen. Je früher Sie fehlende oder falsche Zeiten entdecken, desto größer ist die Chance, noch die notwendigen Nachweise zu beschaffen.

Quellen

Deutsche Rentenversicherung: Erwerbsminderungsrenten; Versicherungsverlauf und Kontenklärung (Deutsche Rentenversicherung)
Gesetze im Internet: § 43 SGB VI; § 44 SGB X (Gesetze im Internet)
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 04.02.2026 – L 2 R 150/25 (Voris)

Der Beitrag EM-Rente abgelehnt: Alte Lücken im Rentenkonto kosten den gesamten Anspruch erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

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