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Politically Americans Have No Where to Go, by Paul Craig Roberts

I have lost confidence in Trump, who represents Israel and not Americans. But when you look at the Democrat alternative it is genuinely scary. The Democrats used a totally corrupt Department of “Justice” and FBI and also the whore American media, a despicable collection of scum, to orchestrate Russiagate, documents-gate, a variety of other false...
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Präsident Paz in Bolivien zunehmend isoliert

Regierende Partei in zwei Lager gespalten. Wirtschaftskrise ohne Lösungsansätze. Auch der Fall Cerimedo belastet den Präsidenten La Paz. Präsident Rodrigo Paz Pereira gerät nach zehn Monaten im Amt zunehmend unter Druck. Grund ist die anhaltende Wirtschaftskrise. Die Führungsspitze seiner christdemokratischen Regierungspartei (PDC) hat ihm die Unterstützung entzogen. Zudem droht das einflussreiche... weiter 13.09.2026 Artikel von zu Bolivien, Politik
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Western Civilization Is A Phony Pop Star

Caitlin Johnstone - 13. September 2026 - 4:30

Video reading by Tim Foley:

Western liberal democracies are like a narcissistic wife beater who postures as a sensitive he/him feminist on social media. Like a pop star who makes a show of fighting the power and defending the marginalized while supporting Israel.

Our society isn’t what it pretends to be. 

Our entire civilization sustains itself through an endless river of blood, sweat and tears from the global south while making movies about fighting for justice and saving the world. 

Our pundits wag their fingers at the “tyrannical regimes” in empire-targeted nations while our own rulers murder, starve and terrorize disobedient populations in order to dominate the planet.

In school they teach us that we are lucky to live in a free society where the people command the government with their votes and we have the right to express ourselves in whatever way we choose, when in reality wealthy oligarchs control the entire electoral process and our expression is aggressively manipulated through a complex system of censorship and propaganda.

We have no integrity.

To have integrity as an individual is to be the same sort of person you are at home as when you’re in public. To treat everyone with the same amount of kindness and respect regardless of whether they’re your boss, your child, your subordinate, or your friend. When all your thoughts align fully with all your words, and all your words fully align with all your actions, whether nobody’s watching or everyone’s watching. When the values you claim to hold are the same as the values people see you embodying in the life you actually live.

To cultivate integrity as an individual is to bring all of these factors into alignment, and eliminate all conflicts and contradictions between them in the way you live your life. To cultivate integrity as a society is no different.

And as denizens of the western empire we’ve got a long, hard journey ahead of us if we are to eliminate all the conflicts and contradictions between the type of society we claim to be and the type of society we actually have. In practice we’re about as incongruent with our theoretical values as any civilization could possibly be. We are an empire of frauds.

The fight for a healthy world is largely a fight to move us from fraudulence to integrity. To create a society in which our most noble aspirations and most deeply cherished values are reflected in the way our civilization is actually organized. That is the cause toward which we all strive, when all is said and done.

Gaining integrity as an individual means getting uncompromisingly real with yourself about what you’re actually like as a person. Gaining integrity as a society means opening as many western eyes as possible to the reality that everything we’ve been told about our civilization and about our world is a complete sham. Only then can we begin striking at the true roots of our problems and move into health and harmony.

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Pflugscharen zu Schwertern?

Transition News - 13. September 2026 - 0:07

Dieser Beitrag erschien zuerst auf apolut. Transition News durfte ihn mit freundlicher Genehmigung des Autors übernehmen.

Die Akteure im politischen Raumschiff Berlin heben unverkennbar ab. Ihre kriegerische Sprache lässt uns den Atem gefrieren. Die auf Frieden und Deeskalation geeichte Verfassung scheint so eine Art Wendejacke zu sein. Wenn die Sonne scheint, tragen wir die durchlässige Seite. Wenn es stürmt und schneit, drehen wir die Jacke einfach um. Gestern in Friedenszeiten die tolerante Demokratie. Heute in Kriegszeiten tragen wir Faschismus und Intoleranz. Das war im Übrigen immer schon so. Zunächst führten die Eliten uns als stramme Nazis in den Krieg, den zumindest wir einfachen Leute auf der ganzen Linie verloren haben. Dieselben Eliten zogen dann zivile Anzüge an und führten uns durch den konsumistischen Frieden. Naja, und jetzt geht die Reise eben wieder anders herum.

Der weltweite Kriegswahn ist ein Krebsgeschwür, das die gesunden Organe des Zivillebens unter seinem unerbittlichen Wachstum zerdrückt. In den Medien ist folglich nur noch die Rede von neuen Waffensystemen, von Kalkulationen über Vernichtungspotential. Von realen Schlachten wird berichtet wie von einer Sportveranstaltung. Wer führt gerade? Israel und USA? Oder vielleicht Russland und der Iran? Im Moment hat der Iran das Spiel fest in der Hand.

Mal eben ein Sondervermögen in Höhe von 100 Milliarden Euro – dort mal eben 60 Milliarden Euro für Familie Selensky. Währenddessen werden Mitarbeiter der Kitas gekündigt. Die Kinder bekommen keinen Sprudel mehr zu trinken. Zu teuer. Trinkwasser aus der Leitung tut es doch auch, oder?! Kein Scherz. Realität in Deutschland. Wir müssen ja schließlich sparen. Dieses Mantra wird Ihnen jeder Kreistagsabgeordnete sofort herunterbeten, wenn Sie ihn fragen. Nicht nur sparen und kürzen für das göttliche Wesen, das wir alle verehren, den Investor. Nein. Wir müssen uns zudem doch auch noch rüsten gegen den bösen Putin.

Und: Die neuen Aufrüstungsvorhaben bringen ja schließlich neue Arbeitsplätze. Das wird Ihnen doch jeder Gewerkschaftsführer bestätigen, der was werden will. Da ist zum Beispiel der neu geschaffene Defence Hub Nordhessen. Hessens Landesvater Boris Rhein prescht lachend zusammen mit Rheinmetall-Boss Armin Papperger durch das neue Drohnentestgelände in Kassel-Calden. Ja, der Defence Hub Nordhessen ist, so schwärmt Landesvater Rhein vor der Presse, ein wahrer «Booster für Investitionen, Innovationen und Wachstum in der Region» (1).

Sicher hat er sich von der letzten Booster-Impfung noch gar nicht richtig erholt. Darum wird Hessen, in Person der Steuerzahler jenes Landes, zu den 280 Millionen Euro Investitionssumme, die Rheinmetall einspritzt, noch einmal 25 Millionen Euro injizieren. Auch der Krauss-Maffei-Wegmann-Nachfolger KNDS wird schwere Ketten- und Radfahrzeuge für das maschinisierte Killen hier in Nordhessen fabrizieren. Europuls GmbH ist wiederum ein so genanntes Joint Venture von jenem KNDS zusammen mit der israelischen Rüstungsschmiede Elbit Systems. Airbus schließlich will hier Hubschrauber herstellen. Die Atmosphäre unter den Politikern und Managern ist fiebrig, wenn sie tönen: «Kassel Airport soll zur militärischen Drehscheibe werden» (2).

Alles dreht sich. Alles wiederholt sich. War da nicht im Jahre 1943 mal was in Kassel?! Kassel war von den Nazis zum gigantischen Defence Hub aufgeplustert worden. Das blieb den Alliierten Kriegern nicht verborgen. Am 22. Oktober 1943 erreichen die fliegenden Festungen der Amerikaner und Engländer unerbittlich Kassel (3). Wie üblich bei den alliierten Bomberattacken öffnen zunächst Sprengbomben alle Fenster und Kanaldeckel. Im zweiten Schub werden jetzt Phosphorbrennstäbe eingesetzt, die bei dem nun erleichterten Luftsog extreme Hitze produzieren. Ein Feuersturm rast durch die Stadt mit extrem hohen Temperaturen und saugt alles Wasser davon. 10.000 Bürger von Kassel ersticken sofort und schrumpfen zu entwässerten Puppen. Die Altstadt von Kassel, das kollektive Gedächtnis, war zu neunzig Prozent ausgelöscht. Die Zeche für den Rüstungswahnsinn zahlten mal wieder wie üblich die kleinen Leute, die damit nicht viel zu tun hatten.

In Osnabrück war früher der Standort für die schicken Cabriolets der Firma Karman Ghia. Einfache Sportwägelchen auf dem Chassis eines VW Käfer. Vor ein paar Jahren ging Karman Ghia pleite. VW übernahm die Fabrik. Alles ging weiter wie gehabt. Zuletzt mit der Cabriolet-Variante des VW T-Roc. Damit ist nun Schluss. Die Mitarbeiter ließ man erst mal Blut und Wasser schwitzen, wie es denn nun weitergeht. Um dann die frohe Kunde zu verbreiten: Halleluja, es geht weiter! Allerdings nunmehr als Rüstungsunternehmen. Investoren aus Israel zeigten Interesse.

Das Scheichtum Katar ist drittgrößter Mitinhaber von VW. Und die wollten die Israelis nicht (4). Also fand die schlaue niedersächsische Landesregierung eine andere Lösung: VW geht pro forma ganz raus. Eine Auffanggesellschaft kümmert sich um Grundstücke, Gebäude und Arbeiter. Eine weitere Gesellschaft kümmert sich um die Produktion. Und zwar das Land Niedersachsen zusammen mit dem israelischen Rüstungskonzern Rafael. Rafael ist bekannt für die Herstellung und Wartung des israelischen Luftabwehrsystems mit dem Namen Golden Dome.

Rafael wird seine Erfahrungen mit der Luftabwehr in Israel nun großzügig in den Aufbau einer europäischen Luftabwehr einbringen. Nun sind also mit Elbit Systems in Kassel und Rafael in Osnabrück in der privilegierten Position, die europäische Luftabwehr zu kontrollieren. Egal. Hauptsache die Arbeitsplätze der Arbeiter in Osnabrück sind gesichert! Das Geld kommt zu achtzig Prozent vom israelischen Investor Aurelius und zu zwanzig Prozent vom Land Niedersachsen, also von den Steuerzahlern (5). Die natürlich niemand um ihre Meinung gefragt hat.

Sparen und Kürzen, Kürzen und Sparen – Verrotten lassen

Das leuchtet doch uns allen ein, dass Arbeitsplätze mit späterer Brennwirkung im Stil von Kassel Vorrang haben vor dem Durst unserer kleinsten Kinder, oder? Unsere weisen Lenker der 32 NATO-Mitgliedsländer hatten sich im Juni 2025 darauf verständigt, dass nunmehr bis zum Jahre 2035 der Anteil der Rüstungsausgaben am Bruttosozialprodukt auf fünf Prozent angehoben werden soll (6). Schließlich bedroht uns der Russe ja so entsetzlich, dass wir ganz hilflos sind und uns wehren müssen. Da müssen eben im Angesicht dieser extremen Bedrohung viele andere, weniger wichtige Dinge wie Bildung, Gesundheit oder Infrastruktur hinten anstehen!

So vieles liegt mittlerweile im Argen. Oder im Dreck. Eigentlich besteht dringender Handlungsbedarf. Über 13 Millionen Deutsche sind mittlerweile armutsgefährdet (7). Das macht schon annähernd 17 Prozent der Gesamtbevölkerung. Das heißt: Diese Leute haben nichts mehr auf der Kante. Wenn Unerwartetes geschieht, können sie nicht mehr auf Erspartes zurückgreifen. Wenn das Auto seinen letzten Schnaufer tut, können diese Leute sich kein neues Auto kaufen: Sie können sich und ihrer Familie keine Urlaubsreise mehr gönnen. Kredite kriegen sie auch nicht mehr. Sie können nicht mal eben Essen gehen oder gar ein Konzert besuchen. Über eine Million Bundesbürger haben keine Wohnung mehr (8). 60.000 von ihnen vegetieren auf der Straße. Für sie hat die Steinzeit schon jetzt begonnen.

Die deutsche Infrastruktur rottet derweil leise weinend vor sich hin. Berühmtes Beispiel ist die Carolabrücke in Dresden, die mal eben so in die Elbe geplumpst ist. Insgesamt sind 16.000 Brücken allein in Bundesbesitz dringend sanierungsbedürftig. Um sie alle zu reparieren, bräuchten wir allerdings 100 Milliarden Euro (9). Die sind natürlich im Bundeswehr-Sondervermögen besser angelegt, oder?

16.000 Eisenbahnweichen und 10.000 Kilometer Gleisstrecken müssen dringend erneuert werden (10). Übrigens: Gesundheit? Wozu brauchen wir Gesundheit? Die Hälfte aller Krankenhäuser in Deutschland arbeitet mit Verlust (11). Im Grunde sollte es ja egal sein, ob Krankenhäuser mit Verlust arbeiten. Denn eigentlich gilt doch der grundgesetzliche Versorgungsauftrag auch für Krankenhäuser. Aber nein. Die marktradikale Logik erzwingt, dass Krankenhäuser als Profitunternehmen geführt werden. Also werden Krankenhäuser im Falle der Insolvenz abgewickelt. Was schon massenhaft geschieht. Es wäre eigentlich höchste Zeit, diesen marktradikalen Wahnsinn zu beenden und endlich mal richtig viel Geld in die Gesundheitsversorgung zu pumpen. Aber das geht doch nicht! Wir müssen ja schließlich «kriegstüchtig» werden.

Und die Bildung? Brauchen wir die noch? Wieso eigentlich? KI wird doch irgendwann die Panzer lenken. Gerade ist die neue PISA-Studie raus. Und so fragwürdig dieses alberne Nationen-Ranking im Grunde auch sein mag: Wir können zumindest erkennen, dass elementare kognitive Fähigkeiten wie Rechnen und Schreiben tatsächlich auf dem Rückzug sind (12). Mit anderen Worten: Was ist das für ein gemeingefährlicher Hirnrindenriss, die eigene Gesellschaft total verkommen zu lassen, und stattdessen alles in unsere Vernichtung zu stecken?

Sind hier Satanisten oder Apokalyptiker am Ruder? Eine einfache Rechnung zeigt, dass die NATO Russland im Militär in fast allen Bereichen um den Faktor vier bis fünf überlegen ist. Die NATO mit ihren 32 Mitgliedsländern verfügt über einen Wehretat von sage und schreibe 1,8 Billionen Dollar (13)! Russland muss mit mickrigen 177 Milliarden Dollar dagegen anstinken (14). Die NATO befehligt 3,4 Millionen aktive Soldaten (15). Russland hat nur 1,3 Millionen Soldaten im aktiven Dienst (16). Bei allen Waffengattungen ist die NATO Russland um etwa den Faktor fünf überlegen.

Dazu kommt die gewaltige Ausdehnung des Russischen Reiches. Das ist ein Problem. Der Westen hat jetzt annähernd fünf Jahre Russland sich abarbeiten lassen am Ukraine-Krieg. Ein Krieg, der schon lange nicht mehr von der Ukraine, sondern von NATO-Ländern wie Großbritannien oder Frankreich geführt wird. Falls es Russland an die Gurgel geht, bleibt für Russland nur die Notwehr mit der Atombombe. Dann erleben wir alle die Bombennacht von Kassel am 22. Oktober 1943. Aber diesmal ohne nochmaligen Wiederaufbau. Für jenen Zeitpunkt haben die Superreichen, die uns die Suppe eingebrockt haben, sich einen Platz im Luxusbunker Rothenstein bei Jena gebucht (17). Dort können sie hundert Meter unter der Erdoberfläche im Swimming Pool die Zeit überbrücken, bis die Luft oben wieder rein ist.

Nicht jammern! Handeln! Denn der Widerstand gegen diesen Wahnsinn nimmt gerade Fahrt auf. Noch funktioniert der Spaltpilz, den die Mächtigen in die Friedensbewegung gepflanzt haben. Corona-Gläubige und Corona-Skeptiker sind noch immer getrennt. Dabei ist dies unser aller Leben, das hier zur Disposition steht. Auch die Generationen sind noch nicht im Dialog. Da jammern die Alten, dass die Jugend nichts tut, während die Jugend die Schulen bestreikt und Camps an den Toren von Rheinmetall aufmacht. Doch die Unterschiede lassen sich überbrücken. Um unser aller Leben zu retten.

Am 25. September gehen unsere Schüler erneut in den Streik gegen Wehrpflicht und Aufrüstung. Sie haben schon eine Reihe Streiks erfolgreich absolviert und dabei viel dazugelernt. In Hamburg will die NATO die Kriegsführung üben, in Zusammenarbeit mit zivilen Strukturen. Gegen dieses Manöver mit dem Namen «Red Storm Charlie» wird es am 24. und 25. September zu umfangreichen Aktionen kommen (18).

Am 29. September veranstalten die Gewerkschaften Großdemos unter dem Motto «unkürzbar» (19). Sie protestieren dagegen, dass im Zivilleben ohne Ende gekürzt wird, um alles in den Krieg zu stecken. Es ist klar, dass die Gewerkschaftsführung das nicht freiwillig tut. Aber die Kollegen an der Basis der Gewerkschaft verstärken den Druck, damit die Bonzen mal den Arsch hoch kriegen.

Am 1. Oktober wird in Münster dagegen demonstriert, dass der «Westfälische Friedenspreis» ausgerechnet an die NATO geht. Schon am 3. Oktober folgen dann unter dem Motto «Nie wieder Krieg» in Berlin und Stuttgart Großdemos. Am 30. November gibt es einen weltweiten Protesttag der Hafenarbeiter gegen den Missbrauch der Hafenlogistik für Kriegstechnik (20). Zudem sind bislang weitere 390 Aktionen gegen den Krieg angekündigt.

Wir müssen uns jetzt mal diesen Aktionen anschließen. Aber es kann auch jeder Einzelne mit kreativen Aktionen den Überlebenskampf aufnehmen. Versucht es doch mal mit paradoxer Intervention!

Wir leben in Zeiten großer Veränderungen. Wenn wir diesen Kampf bestehen, kann eine wirklich lebenswerte neue Welt entstehen.

Quellen und Anmerkungen:

(1) https://www.tagesschau.de/inland/regional/hessen/hr-kassel-airport-als-militaerische-drehscheibe-rheinmetall-investiert-hunderte-millionen-100.html
(2) https://www.youtube.com/watch?v=mu867x3z4OE
(3) https://www.youtube.com/watch?v=Hx_0hMV_Jkw
(4) https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/zukunft-von-vw-werk-osnabrueck-steht-heute-fest-volkswagen,vwosnabrueck-100.html
(5) https://www.deraktionaer.de/artikel/aktien/volkswagen-osnabrueck-wird-ruestungsstandort-loesung-fuer-alle-vw-werke-20408274.html
(6) https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/nato-gipfel-den-haag-2025-2355974
(7) https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2026/02/PD26_039_63.html?utm_source=chatgpt.com
(8) https://www.bagw.de/de/themen/zahl-der-wohnungslosen/uebersicht?utm_source=chatgpt.com
(9) https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/bund-unterschaetzt-offenbar-sanierungsstau-bei-maroden-bruecken%2CUiVR2BO?utm_source=chatgpt.com
(10) https://www.deutschebahn.com/de/presse/pressestart_zentrales_uebersicht/DB-InfraGO-Zustandsnote-des-Schienennetzes-2025-konstant-geblieben-13865538?utm_source=chatgpt.com
(11) https://www.rwi-essen.de/presse/wissenschaftskommunikation/pressemitteilungen/detail/krankenhaus-rating-report-2026-krankenhaeuser-krankenkassen-und-kommunalfinanzen-unter-druck?utm_source=chatgpt.com
(12) https://www.oecd.org/de/about/news/press-releases/2026/09/pisa-2025-students-reading-and-mathematics-performance-declined-sharply-across-the-oecd.html?utm_source=chatgpt.com
(13) https://www.turkiyetoday.com/world/nato-defense-spending-projected-to-top-18t-in-2026-3223488
(14) https://de.tradingeconomics.com/russia/military-expenditure
(15) https://www.morgenpost.de/politik/article405756545/nato-staerke-armee-soldaten-mitglieder.html
(16) https://de.statista.com/statistik/daten/studie/379080/umfrage/vergleich-des-militaers-der-nato-und-russlands/
(17) https://www.youtube.com/watch?v=EL9YHcPF6O4
(18) https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/protest-gegen-nato-manover-banneraktion-am-bismarck-denkmal-in-hamburg-52564
(19) https://www.dgb.de/mitmachen/kampagnen/aktionstag-sozialstaat/
(20) https://netzwerk-verdi.de/2026/08/30/internationaler-aktionstag-gegen-krieg-und-militarisierung-am-30-oktober-2026/

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Hermann Ploppa ist Politologe und Publizist. Kürzlich erschien von Ploppa das Buch «Der Neue Feudalismus – Privatisierung, Blackrock, Plattformkapitalismus». Da Amazon das Buch noch nicht führt, kann es am besten beim Autor bestellt werden unter: liepsenverlag@gmail.com

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F-35: Die Schweiz lernt nichts aus dem Mirage-Skandal

Transition News - 13. September 2026 - 0:04

Warum ist es so schwierig, etwas aus der Geschichte zu lernen? Vor gut sechzig Jahren sorgte die Beschaffung der Mirage III für einen der größten politischen Skandale der Schweizer Nachkriegsgeschichte. 1961 bewilligte das Parlament Geld für 100 französische Kampfflugzeuge. Aus den ursprünglich vorgesehenen Kosten wurde ein finanzielles Desaster. Am Ende standen nur 57 Maschinen zur Verfügung – und eine parlamentarische Untersuchungskommission (PUK), die den Verantwortlichen eine geradezu vernichtende Beurteilung ausstellte. Die Botschaft des Bundesrates sei teilweise tendenziös, unsorgfältig und an einzelnen Stellen sogar irreführend gewesen, hielt die PUK fest. Verantwortliche der Verteidigungsminister, Bundesrat Paul Chaudet (FDP/Waadt) mussten gehen, das Militärdepartement wurde reorganisiert und die parlamentarische Kontrolle der Rüstungsgeschäfte verschärft. Man könnte meinen, die Schweiz hätte daraus gelernt.

Hat sie aber nicht. Beim F-35 drängt sich inzwischen eine unangenehme andere Antwort auf. 36 amerikanische F-35A sollten rund sechs Milliarden Franken kosten. Der Bevölkerung wurde im Abstimmungskampf ein Fixpreis präsentiert. Doch dieser Fixpreis war, wie die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates nun festhält, gar nie realistisch. Kein Anbieter hatte einen solchen pauschalen Fixpreis offeriert. Auch die USA hatten den F-35 zu den üblichen Bedingungen angeboten – ohne Garantie eines unveränderlichen Gesamtpreises. Trotzdem hielt sich die politische Botschaft vom fixen Preis jahrelang. Das ist nicht irgendein Detail eines komplizierten Rüstungsvertrags. Es ist der Kern einer milliardenschweren Beschaffung. Und damit wurde das Volk bei der Volksabstimmung getäuscht und das hauchdünne Ja kam zustande.

Besonders brisant ist, wie das VBS mit dem Vertrag umging. Die GPK stellte fest, dass nur wenige der beteiligten Personen den ausgehandelten Vertrag vollständig gelesen hatten. Gleichzeitig wurde der interne Rechtsdienst umgangen und stattdessen eine externe Anwaltskanzlei beigezogen. Diese wies ihrerseits darauf hin, dass für bestimmte Fragen zusätzliche amerikanische Rechtsexpertise notwendig sei.

Das wirft eine simple Frage auf: Wie kann ein Staat für Milliarden Franken Kriegsmaterial kaufen, wenn die Verantwortlichen den Vertrag nicht einmal vollständig kennen?

Noch schwerer wiegt der zeitliche Ablauf. Bereits 2021 war die Schweizer Seite aus den USA darüber informiert worden, dass ein pauschaler Fixpreis nicht möglich sei. Spätestens 2022 bestanden auch bei der Eidgenössischen Finanzkontrolle Zweifel. Dennoch wurde an der politischen Darstellung des Fixpreises festgehalten. Erst 2024 wurden mögliche Mehrkosten bei Armasuisse konkreter erkannt. Der Gesamtbundesrat wurde darüber erst im März 2025 informiert.

Das ist kein kleiner administrativer Fehler. Das ist ein Versagen der politischen und institutionellen Kontrolle. Und jetzt wird es teuer. Die zusätzlichen Kosten werden auf Milliarden geschätzt. Entweder muss die Schweiz erheblich mehr bezahlen – oder sie bekommt weniger von dem, was ursprünglich versprochen wurde. Beides bedeutet: Die Rechnung, über die die Bürgerinnen und Bürger abstimmten, war nicht die Rechnung, die ihnen heute präsentiert wird.

Damit sind wir wieder bei der Mirage. Auch damals begann das Problem mit einem politischen System, das eine große militärische Vision verwirklichen wollte und dabei die Kostenkontrolle verlor. Sonderwünsche, technische Anpassungen und zusätzliche Anforderungen trieben die Rechnung massiv in die Höhe. Die zuständigen Stellen hatten die tatsächlichen Kosten gekannt oder hätten sie kennen müssen – trotzdem wurde dem Parlament ein zu niedriger Kredit beantragt. Der Unterschied zu heute ist vor allem einer: Damals flog der Skandal früher auf.

Heute sind die Kontrollmechanismen zwar umfangreicher, die Rüstungsgeschäfte aber noch viel größer und technisch komplexer. Und die Abhängigkeit vom Lieferland ist enorm.

Der F-35 ist kein gewöhnliches Flugzeug, das man kauft und anschließend unabhängig betreibt. Seine Wartung, Ersatzteilversorgung, Software und technische Infrastruktur sind Teil eines amerikanisch dominierten Systems. Damit kauft die Schweiz nicht bloß 36 Flugzeuge. Sie kauft sich langfristig in ein ausländisches militärisches Ökosystem ein. Das ist strategisch relevant. Denn die Frage lautet nicht nur: Was kostet der F-35? Sie lautet auch: Wie unabhängig ist die Schweiz mit ihm?

Und genau hier wird die Debatte bisher erstaunlich oberflächlich geführt. Es geht um Milliarden, aber gleichzeitig um Vertragsdetails, die nur wenige Beteiligte vollständig kennen wollten oder konnten. Es geht um die Sicherheit des Landes, aber zentrale Fragen zur langfristigen Abhängigkeit bleiben schwer durchschaubar. Und es geht um einen Kauf, dessen finanzielle Grundlage sich inzwischen als weit weniger solide erweist als ursprünglich dargestellt.

Besonders irritierend ist dabei die Haltung, die sich inzwischen durch die politische Debatte zieht: Als sei die Kostenfrage zwar bedauerlich, der Entscheid für den F-35 aber ohnehin alternativlos gewesen. Doch genau das ist der Punkt. Nichts im Leben ist alternativlos. Auch wenn das der heutigen Verteidigungsminister, Bundesrat Martin Pfister (Mitte/Zug) so sieht. In den 60er Jahren sah das noch anders aus. Da leitete der bissige Kurt Furgler von der gleichen Partei die PUK. Und heute werden Kritiker wie der SP-Parlamentarier Fabien Fivez, der über den Skandal publizierte, als «Verschwörungstheoretiker» oder «Linke» diffamiert. Oder beides. Jüngst wurde das Buch eines anonymen Insiders publiziert. Dieser schildet die Beschaffung von A-Z. Was dort steht, lässt einen die Haare zu Berge stehen.

Demnach soll der F-35 in erheblichem Umfang von den USA abhängig bleiben: Für den Start sei regelmäßig eine Freigabe aus Fort Worth erforderlich; nach längerer Zeit ohne Verbindung könne das Flugzeug gesperrt werden. Auch die Ersatzteile würden demnach nicht in Schweizer Besitz übergehen, sondern in einem von der US-Regierung kontrollierten globalen Pool verbleiben. Zudem seien wichtige Softwarefunktionen – etwa für Radar, Kommunikation und Selbstschutz – an wiederkehrende Lizenzzahlungen gebunden. Selbst die Kontrolle der empfindlichen Stealth-Beschichtung solle ausschließlich durch US-Personal erfolgen.

Als mir ein Insider vor einigen Jahren die Information mit dem «kill switch» steckte, glaubte ich sie nicht und machte auch nicht davon Gebrauch. Aber leider ist es so: Das Flugzeug hebt nur ab, wenn die Freigabe der USA da ist. Als der damalige Verteidigungsminister Ueli Maurer (SVP/Zürich) den schwedischen Gripen besorgen wollte, wurde das leider knapp abgelehnt. Nun kommen wir vom Regen in die Traufe.

Jüngst hat auch die Eidgenössische Finanzkontrolle das Vorgehen hart kritisiert. Es wurde publik, dass kaum jemand den Vertrag richtig gelesen hatte. Die Finanzkontrolle wird regelmäßig als Armeegegnerin an den Pranger gestellt. Aber ist es nicht gerade ihre Aufgabe, den Einkäufern auf die Finger zu schauen?

Was tun? Wenn sich die Rahmenbedingungen einer Beschaffung nachträglich als wesentlich anders herausstellen, muss auch der ursprüngliche Entscheid hinterfragt werden. Die GPK hat ausdrücklich nicht untersucht, ob der F-35 tatsächlich das beste Flugzeug für die Schweiz ist. Sie hat sich auf das Fixpreis-Debakel konzentriert. Damit ist eine der wichtigsten Fragen überhaupt weiterhin offen.

Denn ein günstiger Kauf ist nicht automatisch ein guter Kauf. Und ein technisch hervorragendes Flugzeug ist nicht automatisch die richtige Wahl für ein neutrales Land mit besonderen Anforderungen an Souveränität, Kostenkontrolle und langfristige Verfügbarkeit.

Die Mirage-Affäre führte einst dazu, dass die Schweiz ihre Rüstungsbeschaffung grundlegend neu organisierte. Beschaffung und militärische Führung wurden stärker getrennt, die parlamentarische Kontrolle wurde ausgebaut. Heute braucht es deshalb mehr als ein paar neue Richtlinien. Es braucht die Bereitschaft, die entscheidende Frage zu stellen: Warum hat die Schweiz ausgerechnet bei einem der größten Rüstungsgeschäfte ihrer Geschichte die Lehren vergessen, die sie aus der Mirage-Affäre gezogen hatte?

Meine Antwort: Weil die Schweizer Elite zwar bei jeder Gelegenheit die EU kritisiert, aber an Amerikahörigkeit kaum zu überbieten sind. Die Schweizer Diplomatie – Bern verfügt nach wie vor über sehr gute Diplomaten, wenn man diese politisch richtig brieft – sollte versuchen, die Beschaffung abzubrechen und das bereits bezahlte Geld in andere US-Rüstungsgüter zu stecken.

Und dann braucht es eine Strategie, die die Lehren aus dem Ukrainekrieg zieht und eine realistische Strategie für Rüstung und Armee definiert.

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Kopftuch-Debatte: Wenn selbst eine einfache Frage unbeantwortet bleibt

Transition News - 13. September 2026 - 0:03

Es gibt politische Debatten, die kompliziert sind. Und es gibt Fragen, die erstaunlich einfach sind. In der aktuellen Auseinandersetzung über ein Kopftuchverbot an Schweizer Schulen (hier, hier und hier) wurde eine solche Frage im Radio gestellt. Im «Tagesgespräch» von SRF diskutierte der Islamwissenschaftler Abduselam Halilovic über die Forderung mehrerer Kantone, das Kopftuch an Schulen zu verbieten.

Moderator David Karasek konfrontierte ihn mit einem Argument der Zürcher SVP-Kantonsrätin Sandra Bossert. Sie hatte sinngemäß darauf hingewiesen, dass das Kopftuch nicht einfach ein Stück Stoff sei, sondern ein sichtbares Zeichen einer geschlechtsspezifischen Bekleidungspflicht: Das Mädchen soll sich verhüllen, der Junge nicht.

Dann kam die entscheidende Frage: Warum muss sich das Mädchen verhüllen und der Bub nicht? Halilovic antwortete nicht direkt. Stattdessen folgten Ausführungen über gesellschaftliche Zusammenhänge, unterschiedliche Interpretationen und die Vielfalt muslimischer Lebensweisen. Doch die konkrete Frage blieb stehen. Karasek ließ sie deshalb nicht fallen. Er hakte nach. Mehrfach. Ist es nicht unfair, wenn sich das Mädchen verhüllen muss, der Junge aber nicht? Wieder keine klare Antwort.

Das ist der bemerkenswerte Teil dieses Interviews. Denn man muss weder für ein Kopftuchverbot sein noch gegen den Islam argumentieren, um diese Frage legitim zu finden. Sie betrifft einen elementaren Grundsatz moderner Gleichberechtigung: Warum gelten unterschiedliche Bekleidungsvorschriften für Mädchen und Jungen?

Wer ein Kopftuch als Ausdruck persönlicher Religiosität verteidigt, kann selbstverständlich argumentieren, dass Frauen und Mädchen es freiwillig tragen. Genau hier müsste eine seriöse Debatte ansetzen: Wann ist das Kopftuch tatsächlich Ausdruck einer freien Entscheidung? Wann entsteht sozialer oder familiärer Druck? Und welche Rolle soll der Staat insbesondere bei Minderjährigen spielen? Doch dazu braucht es Antworten – keine Ausweichmanöver.

Denn gerade bei Kindern und Jugendlichen ist die Frage nach Freiwilligkeit nicht nebensächlich. Ein Mädchen, das ein religiös begründetes Kleidungsstück trägt, steht möglicherweise unter familiärem oder sozialem Druck. Das muss nicht so sein. Aber es kann so sein. Und genau deshalb darf man darüber diskutieren.

Ebenso legitim ist die Frage, warum ausgerechnet der weibliche Körper stärker bedeckt werden soll als der männliche. Das ist keine «islamfeindliche» Frage. Es ist eine Frage nach Gleichheit zwischen den Geschlechtern.

Wer ein Kopftuchverbot ablehnt, sollte deshalb nicht einfach mit dem Etikett «Diskriminierung» reagieren. Er müsste erklären, weshalb ein staatliches Verbot problematischer sein soll als eine gesellschaftliche oder religiöse Norm, die Mädchen und Frauen eine bestimmte Bekleidung auferlegt.

Und wer das Kopftuch verteidigt, müsste umgekehrt erklären, weshalb die Gleichheitsfrage keine Rolle spielen soll. Genau diese Auseinandersetzung wäre die Aufgabe eines öffentlich-rechtlichen Interviews: Argumente sichtbar machen, Widersprüche herausarbeiten, nachfragen, wenn ein Gast ausweicht. Karasek hat das getan.

Umso auffälliger ist, dass die zentrale Frage nach minutenlangem Nachhaken letztlich unbeantwortet blieb. Dabei ist Halilovic nicht einfach irgendein Studiogast. Er ist Islamwissenschaftler, hat an der Universität Zürich studiert und promoviert heute an der Universität Freiburg. Zudem ist er Präsident der Interreligiösen Arbeitsgemeinschaft in der Schweiz.

Damit stellt sich eine weitergehende Frage. Die Schweiz finanziert ihre Universitäten mit erheblichen öffentlichen Mitteln. Sie finanziert damit Forschung, Lehre und wissenschaftliche Arbeit – auch in Bereichen, die für gesellschaftliche Debatten von großer Bedeutung sind.

Das ist richtig und wichtig. Aber öffentliche Wissenschaft muss sich auch unbequemen Fragen stellen lassen. Wenn ein Wissenschaftler öffentlich zu einem kontroversen gesellschaftlichen Thema auftritt, darf man deshalb erwarten, dass er zentrale Einwände nicht einfach umkreist, sondern beantwortet. Gerade dort, wo es um Geschlechtergleichheit, Religionsfreiheit und die Erziehung von Kindern geht.

Die Frage bleibt also stehen. Und sie ist vielleicht unbequemer, als es manchen lieb ist: Warum muss sich ein Mädchen verhüllen und ein Junge nicht? Und wenn selbst ein Islamwissenschaftler darauf keine überzeugende Antwort geben kann, müssen wir noch eine andere Frage stellen: Warum finanzieren wir solche Jobs an Universitäten mit unseren Steuergeldern?

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Statt gegen Merz putscht die CDU lieber gegen den Wählerwillen: Bundeszwang und offene Sabotage gegen AfD-Landesregierung gefordert

Die CDU nähert sich dem Klimaxpunkt, an dem sich für sie endgültig die Frage stellt, die seit ihrer Transformierung durch Angela Merkel zum zeitgeisthörigen Wurmfortsatz des Linksblocks im Raum steht, bisher aber erfolgreich verdrängt wurde: Gibt sie sich endgültig auf, findet sie sich mit dem eigenen Wegsterben ab, verzichtet auf innere Erneuerung und verschwindet so […]

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Tausende erinnern in zahlreichen Städten an gefallene Kämpfer:innen

In zahlreichen Städten Kurdistans und der Türkei dauern die Trauerfeiern für gefallene Mitglieder der HPG und YJA Star an. Tausende Menschen kamen seit Tagen mit den Familien zusammen, gedachten der Gefallenen und erinnerten an ihren Kampf. Besonders große Gedenkveranstaltungen fanden unter anderem in Amed (tr. Diyarbakır) und Istanbul statt.

Die Trauerfeiern werden überwiegend von Vereinen der Angehörigen von Gefallenen organisiert. In den Sälen und Trauerhäusern wurden die Bilder der Gefallenen auf mit grünen, roten und gelben Tüchern geschmückten Tischen aufgestellt. Transparente mit Aufschriften wie „Şehîdên me rûmeta me ne“ (Unsere Gefallenen sind unsere Würde), „Em şehîdên azadiyê bi bîr tînin“ (Wir erinnern an die Gefallenen der Freiheit) und „Şehîd namirin“ (Die Gefallenen sind unsterblich) prägten die Veranstaltungen.

Tausende kommen in Amed mit den Familien zusammen

In Rezan (Bağlar) in Amed wurde die von MEBYA-DER organisierte Trauerfeier am dritten Tag von Tausenden Menschen besucht. Bereits seit den frühen Morgenstunden kamen Vertreter:innen politischer Parteien und zivilgesellschaftlicher Organisationen sowie zahlreiche Einwohner:innen in den Saal und sprachen den Familien ihr Beileid aus.

Neben den Fotografien der Gefallenen und des kurdischen Repräsentanten Abdullah Öcalan waren Transparente mit Botschaften wie „Wir erinnern an die Gefallenen der Freiheit“ und „Wer die Führung und die Gefallenen als Kompass hat, verliert seine Richtung nicht“ angebracht. Im Verlauf des Tages wurde ein Mevlit abgehalten. Ein Film erinnerte mit Bildern und Aufnahmen an das Leben und den Kampf der Gefallenen.

 


Ramazan Dengiz, Ko-Vorsitzender des Ortsverbands von MEBYA-DER in Amed, erinnerte an Mehmet Hayri Durmuş, der am 12. September 1982 infolge des Todesfastens im Gefängnis Nr. 5 von Diyarbakır starb, und gedachte in seiner Person der Gefallenen des kurdischen Freiheitskampfes.

Durmuş’ Schwester Zekiye Ayık wandte sich an die Familien: „Ich danke vor allem Abdullah Öcalan sowie den Familien der Gefallenen und der Guerilla. Ich habe großen Respekt vor euch, weil ihr solche Kinder großgezogen habt. Ihre Mühen haben eine ganz besondere Bedeutung. Vergessen wir sie nicht, niemals.“ Die Kinder dieses Volkes hätten großes Leid erfahren, sagte Ayık. Gerade deshalb müsse man füreinander einstehen: „Unser Kampf ist noch nicht zu Ende. Das Volk, die Mütter, die Väter – wir alle müssen aufrecht bleiben.“

„Durch sie sind wir aufrecht geblieben“

Auch der frühere politische Gefangene Ali Haydar Elyakut, der 2025 nach 32 Jahren aus türkischer Haft entlassen wurde, sprach bei der Trauerfeier. Es sei schwer, über Gefallene zu sprechen und noch schwerer, vor ihren Müttern das Wort zu ergreifen. „Wenn wir unsere Sprache und unsere Identität der Welt bekannt gemacht haben, dann ist das diesen Gefallenen zu verdanken“, sagte Elyakut. Immer wieder werde er gefragt, wie er mehr als drei Jahrzehnte im Gefängnis habe überstehen können. „Durch diese Gefallenen sind wir aufrecht geblieben. Sie haben ihr Leben für unsere Existenz gegeben.“ Man werde ihr Vermächtnis nicht vergessen und ihren Weg weitergehen, erklärte Elyakut. Auch im gegenwärtigen Prozess müsse jede und jeder seinen Beitrag leisten. Mit einer Filmvorführung über Abdullah Öcalan und die Gefallenen ging das dreitägige Gedenken in Amed zu Ende.

 


Gedenken in Istanbul

Auch in Istanbul kamen zahlreiche Menschen zu einer von MEBYA-DER organisierten Trauerfeier für Guerillakämpfer:innen zusammen, deren Tod in den vergangenen Tagen bekannt gegeben worden war. An der Veranstaltung in Okmeydanı nahmen neben den Angehörigen unter anderem auch zahlreiche Politiker:innen und Aktive der Zivilgesellschaft teil. Die Fotografien der Gefallenen standen im Mittelpunkt des Gedenkens. Im Saal waren Bilder Abdullah Öcalans und Transparente mit den Aufschriften „Unsere Gefallenen sind unsere Würde“, „Die Gefallenen sind unsterblich“ und „Wir erinnern an die Gefallenen der Freiheit“ angebracht. Immer wieder kamen Gruppen von Besucher:innen hinzu, um den Angehörigen ihr Beileid auszusprechen und gemeinsam der Gefallenen zu gedenken.

Trauerfeiern von Adana bis Qers

Auch in zahlreichen weiteren Städten wurden die mehrtägigen Gedenkveranstaltungen fortgesetzt. In Adana und Mersin kamen die Menschen am dritten Tag in den Trauerhäusern von Ova und Güneş mit den Familien zusammen. In Qoser (Kızıltepe) bei Mêrdîn (Mardin) begann eine mehrtägige Trauerfeier mit einer Schweigeminute und „Şehîd namirin“-Rufen.

In Bismîl, Farqîn (Silvan) und Karaz (Kocaköy) im Raum Amed sowie in Sêrt (Siirt) beteiligten sich ebenfalls zahlreiche Menschen an den Gedenkveranstaltungen. Neben gemeinsamen Gebeten wurden Filme über das Leben und den Kampf der Gefallenen gezeigt. In Riha (Urfa) finden Trauerfeiern in Wêranşar (Viranşehir), Pirsûs (Suruç) und Eyûbî (Eyyübiye) statt. In Wêranşar nahm auch der DBP-Vorsitzende Keskin Bayındır teil und sprach den Familien sein Beileid aus. Weitere Veranstaltungen wurden in Bursa und Dilovası bei Kocaeli organisiert.

Mûş

In Wan (Van) kamen am dritten Tag erneut Tausende Menschen zusammen. MEBYA-DER-Aktivist Yusuf Dündar erklärte, die Gefallenen hätten für die Freiheit der Bevölkerung und ihrer Sprache gekämpft. Ihr Vermächtnis werde weitergetragen. In Erdîş (Erciş) endete das dreitägige Gedenken mit einem gemeinsamen Marsch junger Menschen, die Fotografien der Gefallenen trugen und von den Familien mit Trillerrufen und Parolen empfangen wurden.

Auch in Milazgir (Malazgirt) bei Mûş fand eine von MEBYA-DER organisierte Trauerfeier statt. Die DBP-Vorsitzende Çiğdem Kılıçgün Uçar erklärte dort, kurdische Jugendliche hätten gegen die Politik der Leugnung gekämpft und die kurdische Bevölkerung weltweit sichtbar gemacht. Nun liege es an der Gesellschaft, ihr Vermächtnis zu bewahren und Sprache, Kultur und Identität zu verteidigen.

In Qers (Kars) wurde gesondert der YJA-Star-Kämpferin Yaprak Yıldırım (Gurbeteli Serhildan) und des HPG-Kämpfers Yusuf Güneşyüz (Azad Dîgor) gedacht. Die Trauerfeiern fanden in ihren Herkunftsorten Pifika Taloya bei Qaxizman und Yemençayır bei Dîgor statt. In Cizîr (Cizre) in Şirnex (Şırnak) zogen zahlreiche Menschen mit „Şehîd namirin“-Rufen gemeinsam zum Ort der Trauerfeier. Dort endete das Gedenken nach gemeinsamen Gebeten.

https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/gedenken-an-gefallene-des-kurdischen-freiheitskampfes-in-istanbul-52695 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/amed-wir-wollen-keine-rache-unsere-einzige-forderung-ist-frieden-52692 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/gedenken-an-gefallene-des-freiheitskampfes-in-mexmur-52688

 

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Mazlum Abdi in Kobanê – Regierungstruppen ziehen sich aus Stadtzentrum zurück

Nach den schweren Ereignissen der vergangenen beiden Tage ist Mazlum Abdi nach Kobanê gekommen. Der Berater des syrischen Präsidenten berät dort mit den Verantwortlichen der Stadt über die Lage. Unterdessen haben sich die Truppen der syrischen Übergangsregierung aus dem Stadtzentrum zurückgezogen.

An der Zusammenkunft nehmen unter anderem der Verantwortliche der Allgemeinen Sicherheit in Kobanê, die Leitung der Stadtverwaltung, der Kommandeur der Kobanê-Brigade und weitere Verantwortliche teil. Die Beratungen dauerten zunächst an. Nach vorliegenden Informationen befinden sich die aus dem Stadtzentrum abgezogenen Regierungstruppen derzeit etwa zwei Kilometer außerhalb von Kobanê.

 

Video: ANHA

Gemeinsam mit einer Delegation besuchte Abdi anschließend Gefangene, die bei dem Brand im Gefängnis von Kobanê verletzt worden waren und im Krankenhaus der Stadt behandelt werden. Er erkundigte sich nach ihrem Gesundheitszustand und wünschte ihnen eine schnelle Genesung. Bei dem Brand waren neun Gefangene ums Leben gekommen und 17 weitere verletzt worden. Dem Feuer waren Massenproteste gegen die Verschleppung und Ermordung des 26-jährigen Sîpan Hiznî (Samî Şêxmûs Hiso) vorausgegangen. Hiznî gehörte der Hesekê-Brigade an. In Kobanê gingen Truppen der Allgemeinen Sicherheit gegen die Demonstration vor und nahmen zahlreiche Menschen fest.

Ein Teil der Festgenommenen wurde in das Gefängnis der Stadt gebracht. Dort eskalierte die Situation in der Nacht, nachdem bekannt geworden war, dass Gefangene in Haftanstalten der Provinz Aleppo verlegt werden sollten. Bei den anschließenden Unruhen brach in Teilen des Gefängnisses ein Feuer aus. Verletzte Gefangene berichteten später aus dem Krankenhaus, dass die angekündigte Verlegung nach Aleppo Widerstand unter ihnen ausgelöst habe. Die PYD erklärte am Samstag, Regierungstruppen hätten versucht, Gefangene gewaltsam aus Kobanê zu bringen, und machte die syrische Führung für die Eskalation verantwortlich.

https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/nach-gewaltsamem-vorgehen-gegen-proteste-neun-tote-in-gefangnis-von-kobane-52699 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/pyd-macht-Ubergangsregierung-fur-eskalation-in-kobane-verantwortlich-52706 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/msd-warnt-nach-mord-an-sipan-hizni-vor-antikurdischer-gewalt-52700

 

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PYD macht Übergangsregierung für Eskalation in Kobanê verantwortlich

Nach dem gewaltsamen Vorgehen gegen Protestierende und dem Tod von neun Gefangenen in Kobanê macht die Partei der Demokratischen Einheit (PYD) die syrische Übergangsregierung für die Eskalation verantwortlich. Die Partei fordert eine öffentliche und transparente Untersuchung der Übergriffe auf Zivilist:innen, des Gefängnisbrands und des Mordes an Sîpan Hiznî. Sie erklärte, sie verfolge die gefährliche Entwicklung in Kobanê seit Donnerstag mit großer Sorge. Ein von außerhalb kommender Konvoi der Allgemeinen Sicherheitskräfte der syrischen Übergangsregierung sei in die Stadt eingefahren und durch die Straßen gezogen.

Deren Truppen nahmen Zivilpersonen fest, schüchterten die Bevölkerung ein und äußerten rassistische Beleidigungen gegen Kurd:innen und ihre ethnische Identität. Zudem wurden provozierende Parolen gerufen, die in der Bevölkerung Empörung auslösten. Bereits bei den Protesten gegen die Verschleppung und Ermordung Sîpan Hiznîs waren die Angehörigen des Damaszener Sicherheitsapparats gewaltsam gegen Demonstrierende vorgegangen und hatten zahlreiche Menschen festgenommen.

Gefangene widersetzten sich Verlegung nach Aleppo

In der Nacht eskalierte die Situation im Gefängnis von Kobanê. Dort hatten Gefangene erfahren, dass sie gegen ihren Willen aus der Stadt in Gefängnisse der Provinz Aleppo gebracht werden sollten. Verletzte Gefangene berichteten später aus dem Krankenhaus, dass die Ankündigung der Verlegung Widerstand unter den Insassen ausgelöst habe. Nach Angaben der PYD versuchte die Allgemeine Sicherheit, Gefangene gewaltsam aus Kobanê zu bringen. Daraufhin setzten einige Inhaftierte ihre Zellen in Brand. Neun Menschen kamen bei dem Feuer ums Leben, 17 weitere wurden verletzt, einige von ihnen schwer.

Die PYD fordert eine öffentliche Untersuchung der Ereignisse und die Identifizierung der Verantwortlichen. Alle, die an Übergriffen gegen Zivilpersonen und Gefangene beteiligt gewesen seien, müssten zur Rechenschaft gezogen werden.

Angriffe inmitten wachsender Proteste für kurdische Rechte

Die Partei stellt die Ereignisse in Kobanê in den Zusammenhang einer Reihe von Entwicklungen, die sich in den vergangenen Tagen zugespitzt haben. Dazu gehören der Mord an Sîpan Hiznî sowie die Proteste gegen die Beschränkung des Kurdischunterrichts und für den Schutz der sprachlichen und kulturellen Identität der kurdischen Bevölkerung. „Die Häufung dieser Ereignisse weckt ernsthafte Befürchtungen, dass Angst und Chaos verbreitet und die demokratische Mobilisierung der Bevölkerung zurückgedrängt werden sollen.“

Die PYD wies zugleich Versuche zurück, die Entwicklung als Auseinandersetzung zwischen ethnischen oder tribalen Gruppen darzustellen. Die Bevölkerungsgruppen Nord- und Ostsyriens hätten seit mehr als 15 Jahren gemeinsam gegen den IS und die Auswirkungen des Krieges gekämpft und dafür hohe Opfer gebracht. Konflikte zwischen den gesellschaftlichen Gruppen zu schüren, diene der Destabilisierung der Region und der Schwächung ihres gesellschaftlichen Zusammenhalts.

PYD: Übergangsregierung trägt die Verantwortung

„Wirkliche Sicherheit gründet nicht auf Einschüchterung, Ausgrenzung oder dem Versuch, die Menschen zum Schweigen zu bringen, sondern auf Gerechtigkeit, Rechtsstaatlichkeit und der Anerkennung der Rechte aller Bevölkerungsgruppen“, erklärte die PYD. Die Partei macht die syrische Übergangsregierung „vollständig verantwortlich“ für die Ereignisse in Kobanê. Gleichzeitig warnte sie vor Bestrebungen, die Region erneut in Chaos und Krieg zu treiben.

Die PYD fordert eine unverzügliche und transparente Untersuchung sowohl des Mordes an Sîpan Hiznî als auch der Ereignisse im Gefängnis. Die Verantwortlichen müssten zur Rechenschaft gezogen werden. Zugleich dürften die Vorgänge nicht instrumentalisiert werden, um den inneren Frieden zu untergraben und die demokratische Bewegung der Bevölkerung anzugreifen.

Die Partei rief die Bevölkerung und alle gesellschaftlichen Gruppen der Region dazu auf, Versuche zurückzuweisen, Feindschaft und Gewalt zwischen den Bevölkerungsgruppen zu schüren. Das gemeinsame gesellschaftliche Leben müsse geschützt und der friedliche Kampf für legitime Rechte fortgesetzt werden. Die PYD bekräftigte abschließend ihr Ziel eines demokratischen Syriens, das auf Gleichheit, Gerechtigkeit und Rechtsstaatlichkeit beruht und die sprachliche, kulturelle und gesellschaftliche Vielfalt des Landes anerkennt.

https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/msd-warnt-nach-mord-an-sipan-hizni-vor-antikurdischer-gewalt-52700 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/nach-gewaltsamem-vorgehen-gegen-proteste-neun-tote-in-gefangnis-von-kobane-52699 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/tev-Cand-und-hilala-zerin-unsere-sprache-ist-unsere-existenz-52701 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/nach-mord-an-sipan-hizni-proteste-in-rojava-weiten-sich-aus-52693

 

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Riester-Aus ab 2027: Was Rentner und Sparer mit bestehenden Verträgen jetzt wissen müssen

Die Riester-Rente in ihrer bisherigen Form läuft zum Jahreswechsel 2026/2027 aus. Für Millionen Menschen mit einem bestehenden Vertrag bedeutet das jedoch keineswegs, dass ihr Vertrag beendet oder ihr angespartes Geld automatisch in das neue Altersvorsorgesystem übertragen wird.

Der Bundesrat hat der Reform am 8. Mai 2026 zugestimmt. Das Altersvorsorgereformgesetz vom 26. Mai 2026 schafft ab dem 1. Januar 2027 neue geförderte Altersvorsorgeprodukte, während vor 2027 abgeschlossene Riester-Verträge ausdrücklich geschützt werden.

Gerade für Menschen kurz vor dem Ruhestand ist diese Unterscheidung wichtig. Sie müssen weder vorschnell kündigen noch zwingend in ein neues Altersvorsorgedepot wechseln.

Das Riester-Aus betrifft vor allem neue Verträge

Ab 2027 dürfen die bisherigen Riester-Produkte nicht mehr neu vertrieben werden. Wer bereits einen Riester-Vertrag besitzt, verliert ihn dadurch aber nicht.

Für Verträge, die vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossen wurden, gelten Übergangsregeln. Nach § 52 EStG bleiben für diese Bestandsverträge die bisherigen Fördervorschriften grundsätzlich bis zum Beginn der Auszahlungsphase anwendbar.

Auch die vertraglichen Vereinbarungen eines solchen Altvertrags bestehen grundsätzlich weiter. Das Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz stellt ausdrücklich klar, dass die einzelvertraglichen Regelungen der bis Ende 2026 abgeschlossenen Verträge unabhängig von ihrer späteren steuerlichen Förderung fortbestehen.

Damit bestätigt sich auch, was die Deutsche Rentenversicherung zur Reform erklärt: Bestehende Riester-Verträge werden nicht automatisch umgestellt. Wer nichts unternimmt, behält zunächst seinen bisherigen Vertrag.

Rentner müssen ihren Riester-Vertrag nicht kündigen

Eine Kündigung allein wegen der Reform wäre für viele Sparer sogar die ungünstigste Reaktion. Bei einer förderschädlichen Kündigung können erhaltene Zulagen und steuerliche Vergünstigungen zurückgefordert werden.

Bestehende Riester-Verträge genießen dagegen Bestandsschutz. Das Bundesfinanzministerium stellt ausdrücklich klar, dass sie mit der bisherigen steuerlichen Förderung weitergeführt werden können, solange die Voraussetzungen dafür vorliegen.

Mehr zu den finanziellen Folgen einer Kündigung lesen Sie bei Gegen-Hartz im Beitrag „Riester-Vertrag nicht kündigen: Darum sollten Menschen mit geringem Einkommen ihn behalten“.

Diese Möglichkeiten haben ältere Riester-Sparer ab 2027

Wer Ende 2026 einen bestehenden Vertrag besitzt, hat nicht nur die Wahl zwischen „behalten“ und „kündigen“. Das neue Gesetz eröffnet mehrere Wege, die voneinander getrennt betrachtet werden sollten.

Situation Was ab 2027 möglich ist Worauf ältere Sparer achten sollten Alter Riester-Vertrag wird unverändert fortgeführt Bestehender Vertrag und bisherige Förderung können weiterlaufen Garantien, Kosten, Rentenhöhe und verbleibende Laufzeit prüfen Alter Vertrag, aber neue Förderung Wechsel in die neue Fördersystematik durch Erklärung gegenüber dem Anbieter Förderung vorher konkret mit der bisherigen Zulage vergleichen Wechsel in einen neuen Altersvorsorgevertrag Übertragung in ein neues Garantieprodukt oder Altersvorsorgedepot möglich Wechselkosten, Garantien und kurze Restlaufzeit beachten Vertrag kurz vor der Auszahlung Alter Vertrag kann weitergeführt werden; teilweise sind neue Auszahlungsformen vereinbar Lebenslange Rente nicht leichtfertig gegen befristete Zahlung tauschen Auszahlungsphase läuft bereits Keine automatische Umstellung des bestehenden Vertrags Besteuerung und bestehende Vertragsbedingungen prüfen Vollrente wegen Alters wird bereits bezogen Bestehender Vertrag bleibt bestehen Unmittelbare Förderberechtigung besteht grundsätzlich nicht mehr Der alte Vertrag kann sogar die neue Förderung bekommen

Eine bislang wenig beachtete Möglichkeit ist besonders interessant: Ein Riester-Sparer kann seinen bestehenden Vertrag behalten und lediglich zur neuen steuerlichen Förderung wechseln. Die übrigen Vertragsbedingungen können dabei erhalten bleiben.

Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums genügt dafür eine entsprechende Erklärung gegenüber dem Anbieter. Der Sparer muss also nicht zwangsläufig sein gesamtes angespartes Kapital in ein neues Altersvorsorgedepot übertragen.

Das kann für ältere Menschen interessanter sein als ein vollständiger Produktwechsel. Wer beispielsweise nur noch zwei oder drei Jahre bis zum vereinbarten Auszahlungsbeginn hat, kann bestehende Garantien behalten und dennoch prüfen, ob die neue Zulagenberechnung günstiger ist.

Neue Förderung kann bis zu 540 Euro Grundzulage bringen

Bei der bisherigen Riester-Förderung beträgt die Grundzulage 175 Euro pro Jahr. Für Kinder kommen bisher 185 Euro beziehungsweise 300 Euro hinzu, abhängig vom Geburtsjahr des Kindes.

Ab 2027 wird die Grundzulage stärker an den tatsächlich eingezahlten Betrag gekoppelt. Für die ersten 360 Euro Eigenbeitrag gibt es 50 Cent Förderung je eingezahltem Euro, für die darüber hinausgehenden Beiträge bis zu insgesamt 1.800 Euro werden 25 Cent je Euro gezahlt.

Dadurch sind bis zu 540 Euro Grundzulage pro Jahr möglich. Hinzu können Kinderzulagen von bis zu 300 Euro je Kind kommen.

Die höhere Höchstzulage bedeutet allerdings nicht automatisch, dass jeder ältere Riester-Sparer mit der neuen Förderung besser fährt. Entscheidend sind Eigenbeitrag, bisheriger Mindesteigenbeitrag, Kinderzulagen und mögliche steuerliche Vorteile.

Ein kompletter Wechsel in das Altersvorsorgedepot ist ebenfalls möglich

Bestandskunden können ihr bisheriges Riester-Vermögen auch in einen neuen Altersvorsorgevertrag übertragen. Die bereits erhaltene staatliche Förderung muss allein wegen dieses Wechsels nicht zurückgezahlt werden.

Zur Auswahl stehen ab 2027 unter anderem Garantieprodukte sowie Altersvorsorgedepots, bei denen auf eine Kapitalgarantie verzichtet werden kann. Gerade diese Depots sollen höhere Renditechancen durch Kapitalmarktanlagen und beispielsweise Fonds oder ETFs ermöglichen.

Für einen 30- oder 40-jährigen Sparer kann ein langer Anlagezeitraum helfen, zwischenzeitliche Börsenverluste auszugleichen. Bei einem 64-Jährigen, dessen Auszahlungsphase möglicherweise schon in zwei oder drei Jahren beginnt, sieht die Risikorechnung anders aus.

Ältere Sparer sollten deshalb nicht allein auf mögliche Renditen schauen. Entscheidend ist, welches garantierte Kapital, welche garantierte Rente oder welcher Rentenfaktor beim

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Pflegegeld: Bis zu 3.539 Euro weg: Neue Frist für die Verhinderungspflege

Pflegebedürftige und ihre Angehörigen müssen seit 2026 eine neue Frist im Blick behalten. Wer Verhinderungspflege nutzt und die Kosten selbst bezahlt, darf mit der Abrechnung bei der Pflegekasse nicht mehr jahrelang warten. Seit dem 1. Januar 2026 gilt eine gesetzliche Ausschlussfrist.

Der Antrag auf Erstattung muss spätestens bis zum Ende des Kalenderjahres bei der Pflegekasse eingehen, das auf die Verhinderungspflege folgt. Wer diese Frist versäumt, verliert den Anspruch auf Erstattung der betreffenden Kosten.

Diese Frist sollten Sie sofort im Kalender markieren

Für Verhinderungspflege aus dem Jahr 2026 endet die Frist am 31. Dezember 2027. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Ersatzpflege bereits im Januar oder erst im Dezember 2026 stattfand.

Wer Verhinderungspflege im Januar 2026 nutzt, muss also spätestens am 31. Dezember 2027 abrechnen. Dasselbe Datum gilt für Ersatzpflege aus Juni, September oder November 2026.

Für Verhinderungspflege aus dem Jahr 2027 läuft die Frist entsprechend am 31. Dezember 2028 ab.

Besonders wichtig: Es reicht nicht, die Kosten nur gesammelt aufzubewahren. § 39 Abs. 1 SGB XI verlangt einen Antrag auf Kostenerstattung und den Nachweis der entstandenen Kosten innerhalb der Frist.

Andre verliert 900 Euro, wenn er zu lange wartet

Andre ist 54 Jahre alt und lebt in Bergisch Gladbach. Er hat Pflegegrad 3 und erhält zu Hause Unterstützung durch seine Frau. Im November 2026 fällt sie für mehrere Tage krankheitsbedingt aus. Eine Bekannte übernimmt die notwendige Ersatzpflege.

Andre zahlt ihr dafür insgesamt 900 Euro und dokumentiert die Einsätze. Damit sind die Voraussetzungen für Verhinderungspflege grundsätzlich erfüllt.

Andre kann die Unterlagen auch später bei seiner Pflegekasse einreichen. Spätestens am 31. Dezember 2027 müssen Antrag und Nachweise jedoch dort vorliegen.

Reicht Andre alles 2027 ein, liegt er innerhalb der Frist. Wartet er dagegen bis Januar 2028, kann die Pflegekasse die 900 Euro nicht mehr erstatten. Der Anspruch auf diese Kosten ist dann verloren.

Die Pflege fand statt, Andre hat sie bezahlt und die Pflegeversicherung hätte die Kosten übernommen Trotzdem bekommt er kein Geld zurück, weil er die Ausschlussfrist versäumt hat.

Vorher müssen Sie die Verhinderungspflege nicht beantragen

Das Gesetz stellt ausdrücklich klar, dass eine vorherige Antragstellung vor Durchführung der Ersatzpflege nicht erforderlich ist. Sie können eine notwendige Ersatzpflege deshalb zunächst organisieren und anschließend die Kosten geltend machen.

Gerade bei einer plötzlichen Erkrankung wäre ein vorheriger Antrag  überhaupt nicht möglich. Entscheidend ist: Antrag und Kostennachweis dürfen nicht erst nach Ablauf des Folgejahres bei der Pflegekasse eingehen.

Warten Sie mit der Abrechnung trotzdem nicht bis zum Fristende

Rechtlich können Sie die Frist ausschöpfen. Praktisch sollten Sie das vermeiden. Reichen Sie die Unterlagen zeitnah nach der Verhinderungspflege ein.

Damit vermeiden Sie Probleme mit verlorenen Quittungen, unklaren Einsatzzeiten oder fehlenden Unterschriften. Außerdem können Sie schneller erkennen, ob die Pflegekasse weitere Angaben verlangt.

Bei einer privaten Ersatzpflege sollten Sie nachvollziehbar dokumentieren, wann die Ersatzpflege stattfand, wer sie übernommen hat und welche Kosten tatsächlich entstanden sind. Auch Fahrtkosten oder Verdienstausfall können bei Ersatzpflege eine Rolle spielen.

Bis zu 3.539 Euro stehen 2026 gemeinsam zur Verfügung

Seit dem 1. Juli 2025 teilen sich Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege einen Gemeinsamen Jahresbetrag. Im Jahr 2026 beträgt dieses Budget bis zu 3.539 Euro.

Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 können diesen Betrag flexibel für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege einsetzen. Wer bereits einen Teil für Kurzzeitpflege verbraucht hat, kann diesen Teil nicht noch einmal für Verhinderungspflege nutzen.

Der Betrag von 3.539 Euro bedeutet nicht, dass die Pflegekasse jede private Ersatzpflege bis zu dieser Höhe bezahlt.

Übernimmt ein Pflegedienst, eine nicht nahe verwandte Person oder eine Person außerhalb des Haushalts die Ersatzpflege, können Kosten bis zum Gemeinsamen Jahresbetrag berücksichtigt werden.

Übernehmen dagegen nahe Angehörige oder Personen aus demselben Haushalt die Ersatzpflege nicht erwerbsmäßig, gelten zusätzliche Begrenzungen. Die Pflegekasse kann jedoch Aufwendungen wie Fahrtkosten oder Verdienstausfall zusätzlich berücksichtigen. Insgesamt bleibt der Gemeinsame Jahresbetrag die Obergrenze.

Die Frist kann deshalb mehrere Tausend Euro kosten

Die neue Ausschlussfrist hat erhebliche finanzielle Folgen. Hat eine Familie zum Beispiel 2.000 Euro für eine Ersatzpflege ausgegeben  kann sie nach Ablauf der Ausschlussfrist die Kosten nicht mehr einfordern.

Neue Verhinderungspflege in einem späteren Kalenderjahr kann wieder einen eigenen Anspruch mit einer neuen Frist auslösen.

Auch Verhinderungspflege aus 2025 sollten Sie jetzt abrechnen

Achten Sie auf offene Kosten aus dem Jahr 2025. Nach der neuen Fristenregel sollten Pflegebedürftige solche Belege spätestens bis zum 31. Dezember 2026 einreichen.

Bei noch älteren Ansprüchen gibt es rechtlichen Streit

Komplizierter ist die Lage bei Verhinderungspflege aus den Jahren 2022 bis 2024. Vor der Neuregelung galten für solche Ansprüche längere Verjährungsfristen.

Das neue Gesetz trat zum 1. Januar 2026 ohne ausdrückliche Übergangsregelung für diese Altfälle in Kraft. Pflegekassen lehnen deshalb  ältere Erstattungsanträge unter Hinweis auf die neue Ausschlussfrist ab.

Der VdK hält diese rückwirkende Fristverkürzung für rechtswidrig und führt Musterstreitverfahren.

Wenn Ihre Pflegekasse offene Kosten aus den Jahren 2022 bis 2024 wegen Fristablaufs ablehnt, sollten Sie den Bescheid nicht hinnehmen. Prüfen Sie einen Widerspruch. Für diesen gilt eine Frist von einem Monat nach Bekanntgabe des Bescheids.

Für Verhinderungspflege, die erst ab 2026 durchgeführt wird, sollten Sie sich auf die neue Ausschlussfrist einstellen.

Das sollten Sie nach jeder Verhinderungspflege tun

Sammeln Sie Rechnungen, Quittungen und andere Kostennachweise unmittelbar nach dem Einsatz. Dokumentieren Sie bei privater Ersatzpflege zusätzlich Zeitraum / Stunden, Ersatzpflegeperson und gezahlte Beträge.

Reichen Sie Antrag und Belege zeitnah ein und bewahren Sie einen Nachweis  auf. Gerade kurz vor dem 31. Dezember sollten Sie sich nicht auf einen Briefversand ohne Nachweis verlassen.

Prüfen Sie, wie viel vom Gemeinsamen Jahresbetrag bereits durch Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege verbraucht wurde. Die Pflegekasse muss Ihnen Auskunft über den bereits genutzten Betrag geben.

Rechnen Sie möglichst unmittelbar nach der Ersatzpflege ab. Dann kann die neue Ausschlussfrist Ihnen nicht zum Verhängnis werden.

FAQ: Neue Frist bei der Verhinderungspflege Bis wann muss ich Verhinderungspflege aus November 2026 abrechnen?

Spätestens bis zum 31. Dezember 2027 müssen Antrag und erforderliche Kostennachweise bei Ihrer Pflegekasse eingegangen sein. Danach besteht für diese Kosten grundsätzlich kein Erstattungsanspruch mehr.

Muss ich Verhinderungspflege vorher bei der Pflegekasse beantragen?

Nein. § 39 SGB XI schreibt ausdrücklich vor, dass Sie den Antrag nicht vor Durchführung der Ersatzpflege stellen müssen. Sie müssen die Erstattung aber anschließend innerhalb der Ausschlussfrist beantragen und die Kosten nachweisen.

Was mache ich mit noch nicht abgerechneter Verhinderungspflege aus 2025?

Reichen Sie die Unterlagen möglichst sofort ein. Nach der seit 2026 geltenden Fristenregel endet die Frist für Verhinderungspflege aus 2025 grundsätzlich am 31. Dezember 2026. Bei noch älteren Ansprüchen aus 2022 bis 2024 besteht derzeit rechtlicher Streit über die Auswirkungen der neuen Regel.

Quellen

Bundesgesundheitsministerium, Häusliche Pflege und Verhinderungspflege (BMG)
Gesetze im Internet, § 39 SGB XI – Verhinderungspflege (Gesetze im Internet)
Gesetze im Internet, § 42a SGB XI – Gemeinsamer Jahresbetrag (Gesetze im Internet)
Gesund.bund.de, Verhinderungspflege (Gesundheitsportal)
Sozialverband VdK Deutschland, Kürzere Fristen bei Verhinderungspflege: VdK startet Musterklagen (Sozialverband VdK Deutschland e.V.)
Verbraucherzentrale, Verhinderungspflege: Das müssen pflegende Angehörige beachten (Verbraucherzentrale)

 

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Ist Kernkraft die teuerste Energiequelle – und Wind & Solar die billigste?

Lobbyisten der Erneuerbaren Energien wie Profs. Stefan Krauter oder Volker Quaschning wiederholen gern Jürgen Trittins PR-Geschichte von der „Kugel Eis im Monat“, die Wind- und Solarkraft angeblich mehr kostet als Öl, Gas und Kernkraft.

Dazu werden von vielen Profiteuren der Energiewende absurde Zahlenspielereien vorgelegt, die zum Beispiel wegen der „Millionen Jahre strahlenden“ Kernbrennstäbe nukleare Endlager berechnen – wohingegen die Kosten der Umweltschweinerei durch Produktion, Betrieb und Entsorgung des Windrad- und PV-Mülls gern vergessen werden.

Hier dazu etwas Erhellung durch Grafiken, die der schlaue Twitterer M.L. bereitstellte:

Subventionen nach wichtigsten Energieträgern in der EU-27

„RES“ steht für Erneuerbare Energiequellen (englisch: Renewable Energy Sources)

https://op.europa.eu/en/publication-detail/-/publication/32d284d1-747f-11ee-99ba-01aa75ed71a1/

Fördermittel für erneuerbare Energien in ausgewählten Ländern

https://op.europa.eu/en/publication-detail/-/publication/32d284d1-747f-11ee-99ba-01aa75ed71a1/

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Feminizid an Rojda Yakışıklı: Okay Gür gesteht Tötung

Im Prozess um den Feminizid an Rojda Yakışıklı hat der Hauptangeklagte Okay Gür die Tötung der 28-Jährigen eingeräumt. Bei der ersten Verhandlung vor der 8. Großen Strafkammer in Amed (tr. Diyarbakır) wurde zugleich bekannt, dass Yakışıklı sich bereits etwa ein Jahr vor ihrer Ermordung von Gür trennen wollte. Gür sowie Barış Dorğun und Ömer Dorğun müssen sich wegen gemeinschaftlich begangenen Mordes verantworten. Alle drei befinden sich in Untersuchungshaft. An der Verhandlung nahmen neben Yakışıklıs Familie und ihren Anwält:innen zahlreiche Frauen als Prozessbeobachterinnen teil.

Okay Gür räumte vor Gericht ein, Rojda Yakışıklı getötet zu haben, versuchte in seiner anschließenden Aussage jedoch, sein Handeln zu rechtfertigen und sich zu entlasten. Auch Barış und Ömer Dorğun wiesen Verantwortung von sich. Sie wurden während der Verhandlung mit Widersprüchen in ihren bisherigen Aussagen konfrontiert. Yakışıklıs Familie erklärte vor Gericht, die junge Frau sei systematischer Gewalt ausgesetzt und mit dem Tod bedroht worden. Die Angehörigen verlangten die Bestrafung der Angeklagten mit der höchstmöglichen Strafe.

Einen Tag vor Feminizid aus Haft entlassen

Rojda Yakışıklı war am 27. Dezember 2025 in Amed ermordet worden. Okay Gür, mit dem sie nach islamischem Ritus verheiratet war, war erst einen Tag zuvor im Zuge des 11. Justizpakets aus dem Gefängnis entlassen worden. Bereits während seiner Haft hatte er Yakışıklı bedroht. Nach seiner Freilassung soll er sie erneut angerufen und mit dem Tod bedroht haben. Yakışıklı wandte sich daraufhin an die Polizei und beantragte Schutzmaßnahmen.

Die Staatsanwaltschaft beantragte bei der Verhandlung die Fortdauer der Untersuchungshaft aller drei Angeklagten.

Anwältin fordert Aufklärung der Vorgeschichte

Rechtsanwältin Cansel Talay machte erneut deutlich, dass sich der Prozess nicht auf den unmittelbaren Tatablauf beschränken dürfe. „Es geht nicht nur um ihre Tötung. Es gibt eine Vorgeschichte, und auch diese muss aufgeklärt werden“, sagte sie. Talay beantragte, Yakışıklıs Kinder unter Begleitung einer pädagogischen Fachkraft anzuhören. Außerdem forderte sie die Fortdauer der Untersuchungshaft.

Bereits vor Prozessbeginn hatte die Anwältin darauf hingewiesen, dass zentrale Fragen zum Umgang staatlicher Stellen mit den bekannten Morddrohungen und Yakışıklıs Schutzgesuch ungeklärt sind. Insbesondere soll geklärt werden, welche Schutzmaßnahmen nach ihrem Antrag ergriffen wurden und ob vor Gürs Haftentlassung eine ausreichende Gefährdungsanalyse vorgenommen wurde.

Die Anwaltskammer Amed hatte darauf hingewiesen, dass angesichts der bekannten Drohungen ein hohes Risiko hätte erkannt werden müssen. Zu den möglichen Maßnahmen hätten die Unterbringung in einem Frauenhaus, Personenschutz oder verstärkte Sicherheitsvorkehrungen gehört.

Fortsetzung im Dezember

Das Frauenrechtszentrum der Anwaltskammer Amed und Anwält:innen des Familien- und Sozialministeriums beantragten, sich als Nebenkläger an dem Verfahren zu beteiligen. Das Gericht ordnete die Fortdauer der Untersuchungshaft gegen Okay Gür, Barış Dorğun und Ömer Dorğun an. Der Prozess wird am 7. Dezember fortgesetzt.

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Samstagsmütter fordern Aufklärung über Verschwindenlassen von Kenan Bilgin

Die Samstagsmütter haben bei ihrer 1120. Mahnwache in Istanbul an Kenan Bilgin erinnert, der vor 32 Jahren in Ankara in Polizeigewahrsam genommen und anschließend gewaltsam verschwunden gelassen wurde. Auf dem Galatasaray-Platz forderten Angehörige und Menschenrechtsverteidiger:innen Aufklärung über sein Schicksal und die strafrechtliche Verfolgung der Verantwortlichen.

Bilgin war 35 Jahre alt, als er am 12. September 1994 an einer Bushaltestelle im Stadtteil Dikmen festgenommen und zur Antiterrorabteilung der Polizeidirektion gebracht wurde. Die Polizei bestritt anschließend, ihn in Gewahrsam genommen zu haben. Elf Zeug:innen erklärten dagegen öffentlich, Bilgin in der Polizeidirektion gesehen zu haben. Einige berichteten, dort Zeug:innen seiner Folter geworden zu sein. Bei der Mahnwache trugen die Teilnehmer:innen wie jede Woche die Fotografien gewaltsam Verschwundener und Nelken. Die gemeinsame Erklärung wurde von Ümit Efe, Vertreterin der Menschenrechtsstiftung der Türkei (TIHV), verlesen.

Ermittlungen verhindert, Zeug:innen ignoriert

Bilgins Familie, seine Anwält:innen und der Menschenrechtsverein IHD versuchten unmittelbar nach seinem Verschwinden herauszufinden, wo er festgehalten wurde. Die Familie wandte sich auch an die Staatsanwaltschaft Ankara. Der damalige Generalstaatsanwalt Selahattin Kemaloğlu leitete Schritte ein, um Bilgin zu finden, Verantwortliche zu ermitteln und den Fall zu untersuchen. Nach Angaben der Samstagsmütter wurde er jedoch daran gehindert, die Ermittlungen fortzuführen, und aus Ankara versetzt.

Sein Nachfolger Özden Tönük ging den Aussagen der Familie und der Zeug:innen nicht entsprechend nach. Zwei Zeug:innen erklärten ausdrücklich, sie könnten die Polizisten identifizieren, die Bilgin aus seiner Zelle abgeholt hätten. Eine Gegenüberstellung oder andere entsprechende Ermittlungsmaßnahme fand jedoch nicht statt. Stattdessen wurde ein dreiseitiger Bericht angefertigt, in dem den Zeug:innen vorgeworfen wurde, mit unwahren Behauptungen Polizei und Staat diskreditieren zu wollen. Die Akte wurde geschlossen.

EGMR stellte Polizeigewahrsam fest

Nachdem die Familie mit ihren Bemühungen in der Türkei keinen Erfolg hatte, wandte sie sich an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Richter:innen des Gerichtshofs reisten im Zuge des Verfahrens nach Ankara, hörten Zeug:innen, Staatsanwält:innen und Polizeiverantwortliche an und untersuchten auch den Ort, an dem Bilgin nach den Zeugenaussagen festgehalten worden war.

Der EGMR kam zu dem Ergebnis, dass Bilgin am 12. September 1994 von Sicherheitskräften festgenommen worden war und sich bis zum 3. Oktober in deren Gewahrsam befand. Zugleich stellte das Gericht fest, dass seine Inhaftierung während dieses gesamten Zeitraums in keinem offiziellen Register vermerkt worden war. Die Türkei wurde einstimmig verurteilt.

Trotz des Urteils wurde keine wirksame Untersuchung zur Aufklärung von Bilgins Schicksal geführt. Die Staatsanwaltschaft Ankara erklärte später, es gebe keine Erkenntnisse darüber, dass Bilgin in einer Haftzelle der Polizeidirektion festgehalten worden sei, und stellte das Verfahren wegen Verjährung ein. Rechtsmittel gegen die Entscheidung blieben erfolglos.

„Ohne Aufarbeitung gibt es keinen Frieden“

Bilgins Bruder Irfan Bilgin stellte bei der Mahnwache einen direkten Zusammenhang zwischen der jahrzehntelang verweigerten Aufklärung und dem gegenwärtigen Prozess für Frieden und eine demokratische Gesellschaft her. „Wenn der Staat es mit dem Friedensprozess ernst meint, muss er sich den Opfern dieser Verbrechen gegen die Menschlichkeit stellen“, sagte Bilgin. „Solange diese Auseinandersetzung nicht stattfindet, wird es in diesem Land keinen Frieden geben.“

Die Samstagsmütter erinnerten bei der Kundgebung auch an den Militärputsch vom 12. September 1980 und die damit verbundenen schweren Menschenrechtsverletzungen. Zum Abschluss legten die Teilnehmer:innen Nelken auf dem Galatasaray-Platz nieder.

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1001 Unterschriften für demokratische Republik und Frieden

Mit einer gemeinsamen Deklaration haben sich 1001 Menschen aus unterschiedlichen Teilen der Gesellschaft für eine demokratische Lösung der kurdischen Frage und einen dauerhaften Frieden in der Türkei ausgesprochen. Die Initiative „1001 Unterschriften für eine demokratische Republik und Frieden“ fordert unter anderem die verfassungsrechtliche Absicherung gleichberechtigter Staatsbürgerschaft, das Recht auf muttersprachliche Bildung und die vollständige Umsetzung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR).

Die Deklaration wurde am Samstag im Kultur- und Kunstzentrum Eyüpsultan in Istanbul vorgestellt. An der Veranstaltung beteiligten sich zahlreiche Akademiker:innen, Politiker:innen, Journalist:innen, Künstler:innen sowie Vertreter:innen gesellschaftlicher Organisationen. Verlesen wurde der gemeinsame Text von der Journalistin Nezahat Doğan. Die Zahl 1001 verstehen die Initiator:innen in Anlehnung an Erzähltraditionen des Ostens und Westens als Symbol einer Hoffnung, die nicht versiegt und Dunkelheit beharrlich in Licht verwandelt. Der gesellschaftlichen Polarisierung und der Fortsetzung von Konflikten wollen sie eine breite Bewegung für Frieden entgegensetzen.

„Die Ursache liegt in der Leugnung der kurdischen Existenz“

Die Unterzeichner:innen unterstützen zunächst die Entwaffnung im Rahmen des laufenden Prozesses für Frieden und eine demokratische Gesellschaft sowie das Ziel, Gewalt vollständig aus dem politischen und gesellschaftlichen Leben zu verbannen. Dabei definiert die Deklaration Frieden ausdrücklich nicht allein als Ende des bewaffneten Konflikts. „Ausgehend von der Erkenntnis, dass die Leugnung der kurdischen Existenz die eigentliche Ursache des Problems ist“, unterstützen die Unterzeichner:innen die verfassungsrechtliche Garantie gleichberechtigter Staatsbürgerschaft und die Anerkennung des Rechts auf Bildung in der Muttersprache. Damit müssten zugleich historische Ungerechtigkeiten aufgearbeitet werden.


Gefordert wird außerdem eine Demokratisierung der Republik auf Grundlage von Freiheit und Rechtsstaatlichkeit. Dazu gehöre die vollständige Umsetzung der Entscheidungen des EGMR. Ein weiterer Punkt betrifft unmittelbar die Bedingungen einer politischen Lösung. Den Akteur:innen, die an der Beilegung des seit der Gründung der Republik bestehenden Konflikts beteiligt sind, müsse ermöglicht werden, „unter freien und gleichen Bedingungen“ zu verhandeln. Zugleich fordert die Initiative die Verwirklichung des Rechts auf Hoffnung entsprechend der Rechtsprechung des EGMR und den Forderungen des Ministerkomitees des Europarats.

Ahmet Türk: Prozess darf nicht verschleppt werden

Der kurdische Politiker Ahmet Türk sprach von einem wichtigen politischen Willen, der im zweiten Jahrhundert der Republik zur Lösung der Kurdistanfrage entstanden sei. Nach einem Jahrhundert der Leugnung und des damit verbundenen Leids sei eine Lösung inzwischen unumgänglich. „Wenn wir nicht wollen, dass weiterhin Leid entsteht, und wenn wir wollen, dass die Völker auf der Grundlage gemeinsamer demokratischer Werte zusammenkommen, dann ist das für uns alle eine historische Aufgabe und Verantwortung“, sagte Türk. Er äußerte die Erwartung, dass auch die politischen Verantwortlichen die mit den 1001 Unterschriften erhobene Stimme aufnehmen.

Zugleich übte Türk konkrete Kritik an der bisherigen Umsetzung des Prozesses. Die PKK habe auf den Aufruf des kurdischen Repräsentanten Abdullah Öcalan hin die Waffen niedergelegt und ihre Organisationsstruktur aufgelöst. Gleichzeitig befänden sich weiterhin Tausende Kurd:innen allein aufgrund ihrer politischen Überzeugungen in Haft. Türk kritisierte insbesondere, dass trotz des mit 467 Stimmen im Parlament verabschiedeten Rahmengesetzes ein Kontrollmechanismus unter Beteiligung des Verteidigungsministeriums, des Geheimdienstes MIT und einer von Vizepräsident Cevdet Yılmaz geleiteten Kommission vorgesehen ist.

Bei Menschen, die im Zuge der Entwaffnung zurückkehrten, könne eine solche Überprüfung noch nachvollziehbar erscheinen, erklärte Türk. „Welchen Sinn es haben soll, Menschen durch diesen Ausschuss überprüfen zu lassen, die allein wegen ihrer Gedanken im Gefängnis sitzen und in ihrem ganzen Leben keine Waffe in der Hand hatten, können wir nur schwer verstehen.“ Diese Menschen hätten weder eine Waffe getragen noch seien sie in die Berge gegangen, sondern befänden sich wegen ihrer politischen Ansichten in Haft.

Türk begrüßte zugleich Äußerungen des türkischen Präsidenten, wonach der Prozess beschleunigt werden müsse. Auch er halte ein rasches Vorgehen für notwendig, um Provokationen keinen Raum zu geben. „Wenn dieser Prozess in die Länge gezogen und dazu benutzt wird, einem bestimmten Zweck zu dienen, wäre es wirklich schade darum. Dann hätten wir ihn vergeudet.“ Der Appell richte sich deshalb nicht allein an die Regierung. Auch die Gesellschaft müsse die bestehende Möglichkeit nutzen, um das Zusammenleben der Völker auf gemeinsamen demokratischen Werten aufzubauen.

Frieden ist mehr als das Ende der Kämpfe

Der kürzlich nach knapp sieben Jahren im Gefängnis entlassene frühere Ko-Oberbürger von Amed (tr. Diyarbakır), Adnan Selçuk Mızraklı, erklärte in einer schriftlichen Botschaft, dass die Hoffnungen auf Frieden in den vergangenen zwei Jahren gewachsen seien. Der Aufruf Abdullah Öcalans vom 27. Februar 2025 und die darauf folgenden Entwicklungen könnten einer friedlichen Lösung der Kurdistanfrage und einer Demokratisierung der Republik dienen. Ein dauerhafter Frieden sei jedoch nicht allein durch das Ende bewaffneter Auseinandersetzungen zu erreichen. „Die Folgen der Leugnung der Kurd:innen und der Gewalt müssen in ihrer Gesamtheit beseitigt werden“, erklärte Mızraklı.

Dazu müssten gesellschaftliche, wirtschaftliche und kulturelle Ungleichheiten überwunden und Mechanismen der Aufarbeitung und Wiedergutmachung geschaffen werden. Demokratische Institutionen müssten von der lokalen bis zur zentralen Ebene gestärkt werden. Alle Identitäten, Glaubensgemeinschaften und politischen Überzeugungen müssten mit ihren Rechten, Freiheiten und kulturellen Ausdrucksformen leben können.

„Die Mütter wollen einen Frieden in Würde“

Bedia Gökyüz von den kurdischen Friedensmüttern erinnerte an die jahrzehntelangen Folgen des Krieges in Kurdistan für die Familien. „Wir haben sehr viel Leid erfahren, besonders die Mütter. Jetzt wollen sie Frieden, aber einen Frieden in Würde“, sagte sie. Gökyüz wandte sich auch an die Familien von Angehörigen der türkischen Polizei und Armee: „Auch die Mütter von Soldaten und Polizisten sollen unsere Hände ergreifen.“ Gemeinsam müsse danach gefragt werden, wo sich die sterblichen Überreste der Kinder befänden. „Was wir erlebt haben, war nicht leicht. Unsere Kinder sind das Wertvollste, was wir haben. Wir haben sie nicht auf der Straße gefunden.“

Die Menschenrechtsanwältin Eren Keskin verwies in einer Videobotschaft auf die schweren Menschenrechtsverletzungen während des Krieges. Trotz jahrzehntelanger Repression habe sie in Kurdistan kaum einen Moment erlebt, in dem das Wort Frieden keine Hoffnung ausgelöst habe. Mit dem gegenwärtigen Prozess entstehe eine neue Verantwortung für die gesamte Gesellschaft. Diese bestehe auch gegenüber den gewaltsam Verschwundenen, den Gefolterten und den Menschen, deren Dörfer zerstört wurden. Damit Frieden gesellschaftlich verankert werden könne, müsse jede und jeder Verantwortung übernehmen.

„Warum brauchen wir 1001 Unterschriften, damit unsere Kinder nicht sterben?“

Die Forensikerin und Menschenrechtsverteidigerin Şebnem Korur Fincancı griff in ihrer Rede die Symbolik der 1001 Unterschriften auf. Sie erinnerte an die Erzählungen aus „Tausendundeiner Nacht“ und fragte, weshalb eine Frau 1001 Geschichten erzählen müsse, um am Leben zu bleiben. „Warum müssen wir in diesem Land 1001 Unterschriften sammeln, damit unsere jungen Menschen, unsere Kinder nicht sterben?“, fragte Fincancı.

Genau diese Logik müsse zurückgewiesen werden. Fincancı erinnerte an die Zehntausenden Menschen, die während des jahrzehntelangen Konflikts ihr Leben verloren. Viele von ihnen seien nicht als bewaffnete Beteiligte gestorben, sondern an dessen mittelbaren Folgen. Dass seit längerer Zeit keine Menschen mehr in bewaffneten Auseinandersetzungen sterben, sei deshalb bereits von großer Bedeutung. Nun müsse darauf bestanden werden, aus dieser Situation tatsächlichen Frieden entstehen zu lassen.

Fincancı verband diesen Frieden unmittelbar mit Gleichberechtigung: „Wenn auch nur ein einziger Mensch in diesem Land nicht als gleichberechtigter Bürger anerkannt wird, dann habe auch ich meine Gleichheit, meine Freiheit und mein Dasein als Trägerin von Rechten verloren.“ Es gehe darum, gemeinsam eine Gesellschaft aufzubauen, in der alle Menschen Träger gleicher Rechte seien und unter anderem Bildung und Gesundheitsversorgung in ihrer Muttersprache erhalten könnten. Dafür brauche es am Ende nicht 1001 Menschen, so Fincancı, sondern Millionen.

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Kolonialgeschichte, moralisch sortiert

Museen sind Gedächtnisinstitutionen. Sie bewahren nicht nur Dinge, sondern ordnen Vergangenheit. Schon deshalb ist entscheidend, was auf einer Ausstellungstafel steht – und ebenso entscheidend, was dort nicht steht. Im Berliner Ethnologischen Museum lässt sich derzeit beobachten, wie ausgerechnet eine Ausstellung, die sich der kritischen Provenienzforschung und der Aufdeckung kolonialer Gewalt verschrieben hat, durch eine bemerkenswerte […]

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Schwerbehindertenrente des Partners: Jobcenter darf nur den Überschuss anrechnen

Bezieht ein Partner Grundsicherungsgeld und der andere eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen, darf das Jobcenter nicht die gesamte Rente berücksichtigen. Zunächst muss der eigene rechnerische Bedarf des Rentners gedeckt sein.

Nur ein danach verbleibender Überschuss kann die Leistung des Partners mindern. Das hat das Bundessozialgericht am 8. September 2026 bestätigt.

Wichtig ist: Die Schwerbehinderung macht die Altersrente nicht anrechnungsfrei. Ein anerkannter Mehrbedarf wegen des Merkzeichens G kann den beim Partner anzurechnenden Betrag aber verringern.

Was das Bundessozialgericht entschieden hat

In dem Verfahren mit dem Aktenzeichen B 4 AS 2/26 R bezog die Klägerin im Jahr 2022 Arbeitslosengeld II. Ihr Ehemann erhielt eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen und war deshalb persönlich von Leistungen nach dem SGB II ausgeschlossen.

Der Ehemann bezog auch keine Grundsicherungsleistungen nach dem SGB XII. Das Ehepaar bildete dennoch eine sogenannte gemischte Bedarfsgemeinschaft.

Das Jobcenter stellte der bereinigten Rente des Mannes zunächst seinen eigenen Bedarf gegenüber. Dazu gehörten sein Regelbedarf, sein Anteil an den Unterkunftskosten und ein Mehrbedarf wegen des Merkzeichens G.

Nur der verbleibende Rentenüberschuss wurde bei der Ehefrau berücksichtigt. Das Bundessozialgericht bestätigte diese Berechnung, wie aus dem Terminbericht zu B 4 AS 2/26 R hervorgeht.

Vollständig veröffentlichte Entscheidungsgründe lagen unmittelbar nach der Verkündung noch nicht vor. Die Einzelheiten der Begründung ergeben sich daher bislang aus dem Terminbericht.

Warum der Rentner zur Bedarfsgemeinschaft gehört

Wer eine Altersrente bezieht, ist grundsätzlich von Leistungen nach dem SGB II ausgeschlossen. Dies ergibt sich aus § 7 Absatz 4 SGB II.

Der Ausschluss betrifft jedoch nur den persönlichen Leistungsanspruch des Rentners. Lebt er mit einem erwerbsfähigen und leistungsberechtigten Partner zusammen, kann er weiterhin Mitglied der Bedarfsgemeinschaft sein.

Deshalb darf das Jobcenter prüfen, ob nach Deckung seines eigenen Bedarfs ein Rentenüberschuss verbleibt. Dieser kann nach § 9 Absatz 2 SGB II bei den leistungsberechtigten Mitgliedern berücksichtigt werden.

So wird der Rentenüberschuss berechnet

Ausgangspunkt ist die bereinigte monatliche Rente. Dabei ist nicht zwangsläufig der im Rentenbescheid genannte Bruttobetrag oder der reine Auszahlungsbetrag entscheidend.

Berücksichtigt werden müssen die nach § 11b SGB II zulässigen Absetzungen. Dazu können Pflichtbeiträge und bestimmte angemessene Versicherungsbeiträge gehören.

Der bereinigten Rente wird anschließend der eigene Bedarf des Rentners gegenübergestellt. Dieser besteht regelmäßig aus dem Regelbedarf für Partner, dem Anteil an den angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung sowie anerkannten Mehrbedarfen.

Berechnungsschritt Bedeutung für den Anspruch Bereinigte Altersrente Renteneinkommen nach den zulässigen Absetzungen Eigener Bedarf des Rentners Regelbedarf, Unterkunfts- und Heizkostenanteil sowie anerkannte Mehrbedarfe Rente abzüglich des eigenen Bedarfs Ergibt den möglichen Rentenüberschuss Positiver Restbetrag Kann bei den leistungsberechtigten Mitgliedern berücksichtigt werden Kein positiver Restbetrag Aus dieser Rente wird beim Partner nichts angerechnet

Ist die bereinigte Rente nicht höher als der eigene Bedarf, beträgt der anrechenbare Überschuss null Euro. Das Jobcenter darf aus einer Unterdeckung keinen anrechenbaren Betrag ableiten.

Leben mehrere leistungsberechtigte Personen in der Bedarfsgemeinschaft, wird ein vorhandener Überschuss nach der Bedarfsanteilsmethode verteilt. Die genaue Anrechnung kann dadurch umfangreicher ausfallen als bei einem Paar, bei dem nur ein Partner leistungsberechtigt ist.

Höhere Bedarfe nach dem SGB XII dürfen nicht fehlen

Der eigene Bedarf des ausgeschlossenen Rentners wird grundsätzlich nach den Regeln des SGB II bestimmt. Bestehen nach dem SGB XII abweichend höhere Bedarfe, müssen diese zusätzlich berücksichtigt werden.

Darauf weisen die Fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zu § 9 SGB II in der veröffentlichten Fassung vom 1. März 2023 hin. Die Weisung verwendet noch die frühere Leistungsbezeichnung, beschreibt aber die für gemischte Bedarfsgemeinschaften relevante Berechnung.

Deckt die Rente den Lebensunterhalt nicht und besteht dem Grunde nach ein Anspruch auf Leistungen nach dem SGB XII, muss die Zuordnung genau geprüft werden. Das Jobcenter darf nicht ohne Weiteres von einem beim Partner anrechenbaren Rentenüberschuss ausgehen.

Wann das Merkzeichen G den Bedarf erhöht

Im entschiedenen Fall berücksichtigte das Jobcenter beim Ehemann einen Mehrbedarf wegen des Merkzeichens G. Dadurch stieg sein eigener Bedarf und der bei seiner Frau anzurechnende Rentenüberschuss fiel niedriger aus.

Der Mehrbedarf beträgt 17 Prozent der einschlägigen Regelbedarfsstufe. Das Merkzeichen G allein löst diesen Zuschlag jedoch nicht aus.

Nach § 30 Absatz 1 SGB XII müssen Betroffene zusätzlich die gesetzliche Altersgrenze erreicht haben oder voll erwerbsgemindert sein. Weitere Hinweise bietet der Beitrag zum Mehrbedarf bei Behinderung und Merkzeichen G.

Die Schwerbehinderung schützt die Rente damit nicht vollständig vor einer Anrechnung. Ein anerkannter Mehrbedarf kann aber dafür sorgen, dass dem Rentner mehr von seinem Einkommen zur Deckung des eigenen Bedarfs verbleibt.

Warum die 200-Euro-Einmalzahlung nicht mitzählt

Die Klägerin wollte den rechnerischen Bedarf ihres Mannes um weitere 200 Euro erhöhen. Hintergrund war die pandemiebedingte Einmalzahlung, die SGB-II-Berechtigten für Juli 2022 zustand.

Der Ehemann erhielt diese Zahlung wegen seines Leistungsausschlusses nicht. Nach Auffassung der Klägerin sollte der Betrag trotzdem als zusätzliche Rechengröße in seinen Bedarf einfließen.

Das Bundessozialgericht lehnte dies ab. Die Einmalzahlung war kein Bestandteil des gewöhnlichen Regelbedarfs, sondern eine gesonderte Leistung für damalige SGB-II-Berechtigte.

Der Betrag konnte deshalb nicht nachträglich in den Bedarf des ausgeschlossenen Altersrentners aufgenommen werden. Dieser Teil des Urteils betrifft nur den Juli 2022 und schafft keinen heutigen Freibetrag.

Was die Entscheidung für heutige Bescheide bedeutet

Der Rechtsstreit betraf Arbeitslosengeld II im Jahr 2022. Seit dem 1. Juli 2026 heißt die Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts nach § 19 SGB II Grundsicherungsgeld.

Die bestätigte Berechnung bleibt für Paare wichtig, bei denen ein Partner Grundsicherungsgeld erhält und der andere wegen einer Altersrente vom SGB II ausgeschlossen ist. Das betrifft auch Bezieher einer Altersrente für schwerbehinderte Menschen.

Auf Haushalte mit einem eigenen Leistungsanspruch des Rentners nach dem SGB XII lässt sich die Entscheidung nicht ungeprüft übertragen. Dort können andere Vorschriften zur Bedarfs- und Einkommensberechnung gelten.

Worauf Betroffene im Bescheid achten sollten

Zunächst sollte geprüft werden, von welchem Rentenbetrag das Jobcenter ausgegangen ist. Der Betrag im Berechnungsbogen muss mit dem Rentenbescheid und den berücksichtigten Absetzungen abgeglichen werden.

Danach kommt es auf den eigenen Bedarf des Rentners an. Der Regelbedarf, der Unterkunftsanteil und mögliche Mehrbedarfe müssen vollständig und in der richtigen Höhe angesetzt sein.

Besonders wichtig ist die Kontrolle, ob das Jobcenter tatsächlich nur einen positiven Rentenüberschuss berücksichtigt hat. Liegt die bereinigte Rente unter dem eigenen Bedarf, darf aus ihr beim Partner nichts angerechnet werden.

Gegen einen fehlerhaften Bescheid kann grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Diese Frist gilt bei einer ordnungsgemäßen Rechtsbehelfsbelehrung; fehlt sie oder ist sie falsch, beträgt die Frist regelmäßig ein Jahr nach § 66 SGG.

Praxisbeispiel: Nur 207,98 Euro der Rente werden angerechnet

Frau A. erhält Grundsicherungsgeld und hat kein eigenes Einkommen. Ihr Ehemann bezieht eine bereinigte Altersrente für schwerbehinderte Menschen von monatlich 1.150 Euro.

Für Herrn A. werden ein Regelbedarf von 506 Euro und 350 Euro als Hälfte der angemessenen Unterkunfts- und Heizkosten berücksichtigt. Weil er die weiteren Voraussetzungen erfüllt und das Merkzeichen G besitzt, wird außerdem ein Mehrbedarf von 86,02 Euro anerkannt.

Sein eigener rechnerischer Bedarf beträgt damit 942,02 Euro. Nach Abzug dieses Bedarfs von der Rente verbleibt ein Überschuss von 207,98 Euro.

Frau A. hat selbst einen Bedarf von 856 Euro. Nach Anrechnung des Rentenüberschusses verbleibt ihr in dieser vereinfachten Modellrechnung ein Grundsicherungsgeld von 648,02 Euro.

Die übrigen 942,02 Euro der Rente bleiben bei der Berechnung ihres Anspruchs außer Betracht. Sie entsprechen dem eigenen rechnerischen Bedarf ihres Mannes.

Fragen und Antworten zur Anrechnung der Schwerbehindertenrente Wird die gesamte Schwerbehindertenrente beim Partner angerechnet?

Nein. Berücksichtigt wird grundsätzlich nur der Teil der bereinigten Rente, der den eigenen rechnerischen Bedarf des Rentners übersteigt.

Ist die Altersrente wegen der Schwerbehinderung geschützt?

Sie ist nicht allein wegen der Schwerbehinderung anrechnungsfrei. Ein anerkannter Mehrbedarf kann den beim Partner anzurechnenden Rentenüberschuss jedoch verringern.

Führt das Merkzeichen G automatisch zu einem Mehrbedarf?

Nein. Zusätzlich müssen weitere Voraussetzungen erfüllt sein, etwa das Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze oder eine volle Erwerbsminderung.

Was geschieht, wenn die Rente den eigenen Bedarf nicht deckt?

Dann entsteht kein anrechenbarer Rentenüberschuss. Zusätzlich sollte geprüft werden, ob der Rentner Anspruch auf ergänzende Leistungen nach dem SGB XII hat.

Können die früheren 200 Euro heute noch berücksichtigt werden?

Nein. Die pandemiebedingte Einmalzahlung betraf ausschließlich den Juli 2022 und begründet keinen heutigen Freibetrag oder Mehrbedarf.

Gilt die Entscheidung unmittelbar für die Grundsicherung im Alter?

Nein. Das Verfahren betraf Leistungen nach dem SGB II in einer gemischten Bedarfsgemeinschaft; im SGB XII gelten teilweise andere Vorschriften zur Einkommensanrechnung.

Quellen: Bundessozialgericht, B 4 AS 2/26 R, Terminbericht vom 8. September 2026; Bundesagentur für Arbeit, Fachliche Weisungen zu § 9 SGB II, Fassung vom 1. März 2023.

Der Beitrag Schwerbehindertenrente des Partners: Jobcenter darf nur den Überschuss anrechnen erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

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Das andere «Wort zum Sonntag» oder: Auf der Reise

Transition News - 12. September 2026 - 17:26

Auf der Reise − auf welcher Reise? Auf der zu den wirklich eigenen Fragen. Das gilt ja für fast alle Lebensbereiche; ob nun Erziehung, Einrichtung der Wohnung, die Art der Beziehungspflege, die Mode oder auch den Glauben: Man fängt an mit dem, was man kennengelernt hat und einem gesagt worden ist. Dann stellt sich heraus, was sich mehr oder weniger bewährt, und je nach Umständen, nach eigenem Mut oder nach Notwendigkeit gibt es dann zwei Wege:

Wir machen entweder trotzdem weiter, weil man's halt so kennt und es irgendwie zu anstrengend wäre, ein Ruder herumzureißen, oder wir nehmen die eigene Erfahrung samt der neuen Zweifel auf und bohren weiter. Insbesondere beim Glauben, hab ich festgestellt, gibt es noch eine dritte Möglichkeit: dass wir das Thema irgendwie probieren abzuhaken; Reise unterbrochen, Fortsetzung ungewiss.

Seit einigen Jahren bin ich mehrheitlich außerhalb der Kirchen unterwegs und mit vielen Menschen ins Gespräch gekommen. So mache jetzt auch ich eine Zwischenpause und trage 'mal zusammen, was mir dabei so entgegenkommt.

Mitglieder in den großen Kirchen wie auch Freikirchen sind sehr dünn gesät in dem, was sich aufgeklärte Szene nennt oder jedenfalls Klärungen suchende. Eine spontane Umfrage hat eine Trefferquote von fast hundert Prozent an Außen-Stehenden, -Glaubenden, … − was auch immer ergeben. Entsprechend groß ist oft das Staunen, wenn ich mich auf einem Podium oder in einer Gruppe als Pfarrer zu erkennen gebe. Mit «so einem» rechnet man dort offenbar kaum mehr. Oder das andere: Was einem dermaßen weit weggerückt ist im Lauf der Jahre, ist jetzt fast schon wieder interessant.

Die Fragen sind den Menschen ja geblieben; sie sind oft nur nicht gleich erkennbar. Aber fangen wir mit dem an, was ich den Befund nennen möchte. Warum suchen gerade kritische Menschen einen Abstand zu dem, was sie als Kirche und / oder Glauben kennengelernt hatten? Summarisch dargestellt, geht es um Folgendes:

  • Auf wesentliche Fragen zur christlichen Lehre und zur Bibel hatte man keine Antworten bekommen.
  • Was in den Gottesdiensten, Artikeln und Stellungnahmen angeboten wird, hatte mit der eigenen Lebenswirklichkeit kaum etwas zu tun.
  • Der ganze Komplex von sexuellem wie auch Machtmissbrauch hat einem das letzte Zutrauen weggenommen.
  • «Wie konnten die in der C-Zeit nur Menschen von Gottesdiensten aussperren oder einsam sterben lassen?»
  • Alles, was mit Religion zu tun hat, ist einem zu wenig greifbar und schwindet zu einem Nebel an bloßen Meinungen und Vermutungen.

Das sind die wesentlichsten Gründe, die ich immer wieder höre. − Was machen wir damit? Was machen die Betreffenden selber damit?

Grundsätzlich treten sie in eine Phase des Abstands. Die Sache mit dem Glauben hatte sich eher weniger als mehr bewährt, und jetzt hält man sie sich erst einmal vom Leib. − Was bedeutet das für diesen Leib, für diese Seele, diesen Geist?

Je nach Stresspegel, der dem vorangegangen ist, bedeutet es zunächst eine Entlastung. Man braucht sich nicht mehr mit Dingen auseinandersetzen, die einen in der dargebotenen Form nie so recht berührt hatten. Entlastung ist Freiraum, Freiraum ist Offenheit, und Offenheit könnte Neugierde bedeuten. «Was wäre es denn dann? Wie ticke ich denn selber, nachdem ich festgestellt habe, dass der Takt der anderen nicht meiner ist?

Es ist tatsächlich so, wie der politische Autor Hermann Rauschning das in seiner eigenen «Bekenntnisschrift» von 1955, dem «Ruf über die Schwelle», auf den Punkt bringt:

«Es gibt kein äußeres Verstehen, das von sich aus durch Übernahme des von anderen Übermittelten zum wirklichen Glauben führt. Bloß verstandener Glaube ist immer nur Verstehen einer Lehre über den Glauben. Es ist nicht der Glaube selbst.» (Seite 94, Hervorhebungen im Original)

Dafür bräuchte es schon mehr, nämlich «den Absprung von der Reflexion in das Zutrauen» (Seite 100), und das beginnt eigentlich damit, dass ich mich überhaupt erst einmal (wieder) informiere. «Auf keinem anderen Gebiet», schreibt Rauschning, würden denkende Menschen «sich erdreisten, mit so geringer Sachkenntnis der Grundlagen mitzureden wie in Glaubenssachen» (Seite 72).

Der Schritt zu einer guten Neugierde sollte hingegen nicht schwerfallen − jetzt, wo man sich nach seinem Abschied von Bisherigem doch umso freier wissen darf. Zugegeben, die Phase der Verdauung oder auch Heilung geht verschieden lang, mitunter viele Jahre. Aber ich stelle auch fest, wenn man das Eigene zu lange unter dem Deckel hält, stirbt es ab, und die Narbe wird hart.

Bleiben wir doch nicht hinter unseren Möglichkeiten zurück, so wenig weit wie's geht. Bei Menschen, die den Weg ins Freie gesucht und auch gefunden haben, ist das fast immer in zwei Zwischenschritten abgelaufen:

  • Sie haben sich darüber Rechenschaft gegeben, was ihnen bislang gefehlt hatte, «eigentlich».
  • Sie haben weitergetastet und dort, wo es sich angeboten hatte, Fragen gestellt, ihre eigenen Fragen.

Dafür waren sie eine Weile mit dem unterwegs, was ich den Tarnkappen-Modus nenne; einfach vorsichtig, um nicht − wieder? − vereinnahmt und aufs neue verletzt zu werden. Gut so, macht das! Die Fenster an den Wänden des neuen Frei-Raums gehen mal auf, dann wieder zu, und der Mensch prüft die Witterung. Genau so geht das und ist das auch gedacht, dass die Menschen

«Gott suchen sollen, ob sie ihn wohl fühlen und finden könnten; und fürwahr, er ist nicht ferne von einem jeden unter uns» (Apostelgeschichte 17,27).

Insofern gibt es tatsächlich einen «Unglauben» mit Verheißung. Und was könnte nun dazu führen, seinen Weg, seinen eigenen Weg, − wieder? − aufzunehmen? Es sind immer Momente des Innehaltens: wenn ein Gebet erhört worden ist, und sei durch die Fürbitte anderer, wenn man eine überklare Bewahrung erlebt hat oder wenn ein Bibelwort (nach Georges Bernaños «das WORT») in Seele und Gemüt seine Kreise zieht.

Hermann Rauschning, der letzte freigewählte Senatspräsident von Danzig, war Anfang der 30er Jahre von dem aufkommenden Ungeist so erschüttert, dass er seinen bloßen «Kirchenglauben», wie er später schrieb, aufgeben musste. Er hätte nicht getragen angesichts jener Mächte. Er war ihm zu bloßer Religion geworden, die er dann so einschätzte:

«Religion versperrt den Weg zu Gott, weil sie das Suchen und Verkünden eines Weges zu ihm vom Menschen aus beginnt, statt dass im Glauben sich der Mensch dem Handeln und Kommen Gottes öffnet. Wir wollen Gott-offen werden. Darum geht es uns.»

Die Voraussetzungen der Nicht-mehr-so-recht-Gläubigen könnten also kaum besser sein, denn

«die Opfer, die Gott gefallen, sind ein geängsteter Geist, ein geängstetes, zerschlagenes Herz wirst du, Gott, nicht verachten» (Psalm 51,19).

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Das andere «Wort zum Sonntag» vom 6. September 2026: «Die Predigt des Ungläubigen»

Lothar Mack war als Gemeindepfarrer und bei verschiedenen Hilfswerken und Redaktionen tätig. Sein kritischer Blick auf Kirche und Zeitgeschehen hat ihn in die Selbständigkeit geführt. Er sammelt und ermutigt Gleichgesinnte über Artikel und Begegnungen und ruft in Gottesdiensten und an Kundgebungen zu eigenständigem gläubigem Denken auf. Sein Telegram-Kanal lautet StimmeundWort.

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„Bürgerwindrad“ oder den „Bürgersolarpark“ – Nepper, Schlepper, Bauernfänger. von Andreas Schulte

„In der Sendung Vorsicht, Falle! mit dem Untertitel Nepper, Schlepper, Bauernfänger warnte der Moderator Eduard Zimmermann ab 1964 vor zahlreichen, im Alltag begangenen Betrügereien.

Mit welchen infamen Tricks obskure GmbH & Co KGs sanftmütig Gutgläubige mit falschen Versprechungen am Nasenring hinter das „Bürgerwindrad“ oder den „Bürgersolarpark“ führen – einzig mit dem Ziel, billig und risikolos an ihr Erspartes zukommen, das – ja das hätte Eduard Zimmermann bestimmt zu seinem Thema gemacht. Beworben werden nämlich viel zu oft „Bürgerbeteiligungen“, die gemäß gesellschafts- und wirtschaftsrechtlichen Definitionen gar keine Beteiligungen, sondern hochrisikoreiche Nachrangdarlehen sind: Also „das Übelste, was es am grauen Kapitalmarkt gibt“, so Fachanwalt Mattil 2024 im Bayerischen Rundfunk.

Es droht Totalverlust des gegebenen Kredits bei Insolvenz der GmbH & Co KG und trifft dann viel zu viele gutgläubige Kleinanleger, die nicht wussten, wem, warum und unter welchem Risiko für zum Teil erbärmliche Zinsen sie ihr Erspartes anvertraut haben – natürlich mit dem Ziel, das Klima zu retten.

Das Video erläutert die Hintergründe und, dass die prognostizierte Insolvenzwelle von Projektierern und Betreibern Fahrt aufgenommen hat. Kleinanleger bangen bereits aktuell um hohe, dreistellige Millionenbeträge. Neben den dargestellten Beispielen hat nach Fertigstellung des Videos nun auch Windkraft-Vorreiter SOWITEC aus Sonnenbühl im Kreis Reutlingen einen Insolvenzantrag gestellt.“

 

Der Beitrag „Bürgerwindrad“ oder den „Bürgersolarpark“ – Nepper, Schlepper, Bauernfänger. von Andreas Schulte erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.

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