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Kopftuch-Debatte: Wenn selbst eine einfache Frage unbeantwortet bleibt

Transition News - 13. September 2026 - 0:03

Es gibt politische Debatten, die kompliziert sind. Und es gibt Fragen, die erstaunlich einfach sind. In der aktuellen Auseinandersetzung über ein Kopftuchverbot an Schweizer Schulen (hier, hier und hier) wurde eine solche Frage im Radio gestellt. Im «Tagesgespräch» von SRF diskutierte der Islamwissenschaftler Abduselam Halilovic über die Forderung mehrerer Kantone, das Kopftuch an Schulen zu verbieten.

Moderator David Karasek konfrontierte ihn mit einem Argument der Zürcher SVP-Kantonsrätin Sandra Bossert. Sie hatte sinngemäß darauf hingewiesen, dass das Kopftuch nicht einfach ein Stück Stoff sei, sondern ein sichtbares Zeichen einer geschlechtsspezifischen Bekleidungspflicht: Das Mädchen soll sich verhüllen, der Junge nicht.

Dann kam die entscheidende Frage: Warum muss sich das Mädchen verhüllen und der Bub nicht? Halilovic antwortete nicht direkt. Stattdessen folgten Ausführungen über gesellschaftliche Zusammenhänge, unterschiedliche Interpretationen und die Vielfalt muslimischer Lebensweisen. Doch die konkrete Frage blieb stehen. Karasek ließ sie deshalb nicht fallen. Er hakte nach. Mehrfach. Ist es nicht unfair, wenn sich das Mädchen verhüllen muss, der Junge aber nicht? Wieder keine klare Antwort.

Das ist der bemerkenswerte Teil dieses Interviews. Denn man muss weder für ein Kopftuchverbot sein noch gegen den Islam argumentieren, um diese Frage legitim zu finden. Sie betrifft einen elementaren Grundsatz moderner Gleichberechtigung: Warum gelten unterschiedliche Bekleidungsvorschriften für Mädchen und Jungen?

Wer ein Kopftuch als Ausdruck persönlicher Religiosität verteidigt, kann selbstverständlich argumentieren, dass Frauen und Mädchen es freiwillig tragen. Genau hier müsste eine seriöse Debatte ansetzen: Wann ist das Kopftuch tatsächlich Ausdruck einer freien Entscheidung? Wann entsteht sozialer oder familiärer Druck? Und welche Rolle soll der Staat insbesondere bei Minderjährigen spielen? Doch dazu braucht es Antworten – keine Ausweichmanöver.

Denn gerade bei Kindern und Jugendlichen ist die Frage nach Freiwilligkeit nicht nebensächlich. Ein Mädchen, das ein religiös begründetes Kleidungsstück trägt, steht möglicherweise unter familiärem oder sozialem Druck. Das muss nicht so sein. Aber es kann so sein. Und genau deshalb darf man darüber diskutieren.

Ebenso legitim ist die Frage, warum ausgerechnet der weibliche Körper stärker bedeckt werden soll als der männliche. Das ist keine «islamfeindliche» Frage. Es ist eine Frage nach Gleichheit zwischen den Geschlechtern.

Wer ein Kopftuchverbot ablehnt, sollte deshalb nicht einfach mit dem Etikett «Diskriminierung» reagieren. Er müsste erklären, weshalb ein staatliches Verbot problematischer sein soll als eine gesellschaftliche oder religiöse Norm, die Mädchen und Frauen eine bestimmte Bekleidung auferlegt.

Und wer das Kopftuch verteidigt, müsste umgekehrt erklären, weshalb die Gleichheitsfrage keine Rolle spielen soll. Genau diese Auseinandersetzung wäre die Aufgabe eines öffentlich-rechtlichen Interviews: Argumente sichtbar machen, Widersprüche herausarbeiten, nachfragen, wenn ein Gast ausweicht. Karasek hat das getan.

Umso auffälliger ist, dass die zentrale Frage nach minutenlangem Nachhaken letztlich unbeantwortet blieb. Dabei ist Halilovic nicht einfach irgendein Studiogast. Er ist Islamwissenschaftler, hat an der Universität Zürich studiert und promoviert heute an der Universität Freiburg. Zudem ist er Präsident der Interreligiösen Arbeitsgemeinschaft in der Schweiz.

Damit stellt sich eine weitergehende Frage. Die Schweiz finanziert ihre Universitäten mit erheblichen öffentlichen Mitteln. Sie finanziert damit Forschung, Lehre und wissenschaftliche Arbeit – auch in Bereichen, die für gesellschaftliche Debatten von großer Bedeutung sind.

Das ist richtig und wichtig. Aber öffentliche Wissenschaft muss sich auch unbequemen Fragen stellen lassen. Wenn ein Wissenschaftler öffentlich zu einem kontroversen gesellschaftlichen Thema auftritt, darf man deshalb erwarten, dass er zentrale Einwände nicht einfach umkreist, sondern beantwortet. Gerade dort, wo es um Geschlechtergleichheit, Religionsfreiheit und die Erziehung von Kindern geht.

Die Frage bleibt also stehen. Und sie ist vielleicht unbequemer, als es manchen lieb ist: Warum muss sich ein Mädchen verhüllen und ein Junge nicht? Und wenn selbst ein Islamwissenschaftler darauf keine überzeugende Antwort geben kann, müssen wir noch eine andere Frage stellen: Warum finanzieren wir solche Jobs an Universitäten mit unseren Steuergeldern?

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Statt gegen Merz putscht die CDU lieber gegen den Wählerwillen: Bundeszwang und offene Sabotage gegen AfD-Landesregierung gefordert

Die CDU nähert sich dem Klimaxpunkt, an dem sich für sie endgültig die Frage stellt, die seit ihrer Transformierung durch Angela Merkel zum zeitgeisthörigen Wurmfortsatz des Linksblocks im Raum steht, bisher aber erfolgreich verdrängt wurde: Gibt sie sich endgültig auf, findet sie sich mit dem eigenen Wegsterben ab, verzichtet auf innere Erneuerung und verschwindet so […]

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Tausende erinnern in zahlreichen Städten an gefallene Kämpfer:innen

In zahlreichen Städten Kurdistans und der Türkei dauern die Trauerfeiern für gefallene Mitglieder der HPG und YJA Star an. Tausende Menschen kamen seit Tagen mit den Familien zusammen, gedachten der Gefallenen und erinnerten an ihren Kampf. Besonders große Gedenkveranstaltungen fanden unter anderem in Amed (tr. Diyarbakır) und Istanbul statt.

Die Trauerfeiern werden überwiegend von Vereinen der Angehörigen von Gefallenen organisiert. In den Sälen und Trauerhäusern wurden die Bilder der Gefallenen auf mit grünen, roten und gelben Tüchern geschmückten Tischen aufgestellt. Transparente mit Aufschriften wie „Şehîdên me rûmeta me ne“ (Unsere Gefallenen sind unsere Würde), „Em şehîdên azadiyê bi bîr tînin“ (Wir erinnern an die Gefallenen der Freiheit) und „Şehîd namirin“ (Die Gefallenen sind unsterblich) prägten die Veranstaltungen.

Tausende kommen in Amed mit den Familien zusammen

In Rezan (Bağlar) in Amed wurde die von MEBYA-DER organisierte Trauerfeier am dritten Tag von Tausenden Menschen besucht. Bereits seit den frühen Morgenstunden kamen Vertreter:innen politischer Parteien und zivilgesellschaftlicher Organisationen sowie zahlreiche Einwohner:innen in den Saal und sprachen den Familien ihr Beileid aus.

Neben den Fotografien der Gefallenen und des kurdischen Repräsentanten Abdullah Öcalan waren Transparente mit Botschaften wie „Wir erinnern an die Gefallenen der Freiheit“ und „Wer die Führung und die Gefallenen als Kompass hat, verliert seine Richtung nicht“ angebracht. Im Verlauf des Tages wurde ein Mevlit abgehalten. Ein Film erinnerte mit Bildern und Aufnahmen an das Leben und den Kampf der Gefallenen.

 


Ramazan Dengiz, Ko-Vorsitzender des Ortsverbands von MEBYA-DER in Amed, erinnerte an Mehmet Hayri Durmuş, der am 12. September 1982 infolge des Todesfastens im Gefängnis Nr. 5 von Diyarbakır starb, und gedachte in seiner Person der Gefallenen des kurdischen Freiheitskampfes.

Durmuş’ Schwester Zekiye Ayık wandte sich an die Familien: „Ich danke vor allem Abdullah Öcalan sowie den Familien der Gefallenen und der Guerilla. Ich habe großen Respekt vor euch, weil ihr solche Kinder großgezogen habt. Ihre Mühen haben eine ganz besondere Bedeutung. Vergessen wir sie nicht, niemals.“ Die Kinder dieses Volkes hätten großes Leid erfahren, sagte Ayık. Gerade deshalb müsse man füreinander einstehen: „Unser Kampf ist noch nicht zu Ende. Das Volk, die Mütter, die Väter – wir alle müssen aufrecht bleiben.“

„Durch sie sind wir aufrecht geblieben“

Auch der frühere politische Gefangene Ali Haydar Elyakut, der 2025 nach 32 Jahren aus türkischer Haft entlassen wurde, sprach bei der Trauerfeier. Es sei schwer, über Gefallene zu sprechen und noch schwerer, vor ihren Müttern das Wort zu ergreifen. „Wenn wir unsere Sprache und unsere Identität der Welt bekannt gemacht haben, dann ist das diesen Gefallenen zu verdanken“, sagte Elyakut. Immer wieder werde er gefragt, wie er mehr als drei Jahrzehnte im Gefängnis habe überstehen können. „Durch diese Gefallenen sind wir aufrecht geblieben. Sie haben ihr Leben für unsere Existenz gegeben.“ Man werde ihr Vermächtnis nicht vergessen und ihren Weg weitergehen, erklärte Elyakut. Auch im gegenwärtigen Prozess müsse jede und jeder seinen Beitrag leisten. Mit einer Filmvorführung über Abdullah Öcalan und die Gefallenen ging das dreitägige Gedenken in Amed zu Ende.

 


Gedenken in Istanbul

Auch in Istanbul kamen zahlreiche Menschen zu einer von MEBYA-DER organisierten Trauerfeier für Guerillakämpfer:innen zusammen, deren Tod in den vergangenen Tagen bekannt gegeben worden war. An der Veranstaltung in Okmeydanı nahmen neben den Angehörigen unter anderem auch zahlreiche Politiker:innen und Aktive der Zivilgesellschaft teil. Die Fotografien der Gefallenen standen im Mittelpunkt des Gedenkens. Im Saal waren Bilder Abdullah Öcalans und Transparente mit den Aufschriften „Unsere Gefallenen sind unsere Würde“, „Die Gefallenen sind unsterblich“ und „Wir erinnern an die Gefallenen der Freiheit“ angebracht. Immer wieder kamen Gruppen von Besucher:innen hinzu, um den Angehörigen ihr Beileid auszusprechen und gemeinsam der Gefallenen zu gedenken.

Trauerfeiern von Adana bis Qers

Auch in zahlreichen weiteren Städten wurden die mehrtägigen Gedenkveranstaltungen fortgesetzt. In Adana und Mersin kamen die Menschen am dritten Tag in den Trauerhäusern von Ova und Güneş mit den Familien zusammen. In Qoser (Kızıltepe) bei Mêrdîn (Mardin) begann eine mehrtägige Trauerfeier mit einer Schweigeminute und „Şehîd namirin“-Rufen.

In Bismîl, Farqîn (Silvan) und Karaz (Kocaköy) im Raum Amed sowie in Sêrt (Siirt) beteiligten sich ebenfalls zahlreiche Menschen an den Gedenkveranstaltungen. Neben gemeinsamen Gebeten wurden Filme über das Leben und den Kampf der Gefallenen gezeigt. In Riha (Urfa) finden Trauerfeiern in Wêranşar (Viranşehir), Pirsûs (Suruç) und Eyûbî (Eyyübiye) statt. In Wêranşar nahm auch der DBP-Vorsitzende Keskin Bayındır teil und sprach den Familien sein Beileid aus. Weitere Veranstaltungen wurden in Bursa und Dilovası bei Kocaeli organisiert.

Mûş

In Wan (Van) kamen am dritten Tag erneut Tausende Menschen zusammen. MEBYA-DER-Aktivist Yusuf Dündar erklärte, die Gefallenen hätten für die Freiheit der Bevölkerung und ihrer Sprache gekämpft. Ihr Vermächtnis werde weitergetragen. In Erdîş (Erciş) endete das dreitägige Gedenken mit einem gemeinsamen Marsch junger Menschen, die Fotografien der Gefallenen trugen und von den Familien mit Trillerrufen und Parolen empfangen wurden.

Auch in Milazgir (Malazgirt) bei Mûş fand eine von MEBYA-DER organisierte Trauerfeier statt. Die DBP-Vorsitzende Çiğdem Kılıçgün Uçar erklärte dort, kurdische Jugendliche hätten gegen die Politik der Leugnung gekämpft und die kurdische Bevölkerung weltweit sichtbar gemacht. Nun liege es an der Gesellschaft, ihr Vermächtnis zu bewahren und Sprache, Kultur und Identität zu verteidigen.

In Qers (Kars) wurde gesondert der YJA-Star-Kämpferin Yaprak Yıldırım (Gurbeteli Serhildan) und des HPG-Kämpfers Yusuf Güneşyüz (Azad Dîgor) gedacht. Die Trauerfeiern fanden in ihren Herkunftsorten Pifika Taloya bei Qaxizman und Yemençayır bei Dîgor statt. In Cizîr (Cizre) in Şirnex (Şırnak) zogen zahlreiche Menschen mit „Şehîd namirin“-Rufen gemeinsam zum Ort der Trauerfeier. Dort endete das Gedenken nach gemeinsamen Gebeten.

https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/gedenken-an-gefallene-des-kurdischen-freiheitskampfes-in-istanbul-52695 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/amed-wir-wollen-keine-rache-unsere-einzige-forderung-ist-frieden-52692 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/gedenken-an-gefallene-des-freiheitskampfes-in-mexmur-52688

 

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Mazlum Abdi in Kobanê – Regierungstruppen ziehen sich aus Stadtzentrum zurück

Nach den schweren Ereignissen der vergangenen beiden Tage ist Mazlum Abdi nach Kobanê gekommen. Der Berater des syrischen Präsidenten berät dort mit den Verantwortlichen der Stadt über die Lage. Unterdessen haben sich die Truppen der syrischen Übergangsregierung aus dem Stadtzentrum zurückgezogen.

An der Zusammenkunft nehmen unter anderem der Verantwortliche der Allgemeinen Sicherheit in Kobanê, die Leitung der Stadtverwaltung, der Kommandeur der Kobanê-Brigade und weitere Verantwortliche teil. Die Beratungen dauerten zunächst an. Nach vorliegenden Informationen befinden sich die aus dem Stadtzentrum abgezogenen Regierungstruppen derzeit etwa zwei Kilometer außerhalb von Kobanê.

 

Video: ANHA

Gemeinsam mit einer Delegation besuchte Abdi anschließend Gefangene, die bei dem Brand im Gefängnis von Kobanê verletzt worden waren und im Krankenhaus der Stadt behandelt werden. Er erkundigte sich nach ihrem Gesundheitszustand und wünschte ihnen eine schnelle Genesung. Bei dem Brand waren neun Gefangene ums Leben gekommen und 17 weitere verletzt worden. Dem Feuer waren Massenproteste gegen die Verschleppung und Ermordung des 26-jährigen Sîpan Hiznî (Samî Şêxmûs Hiso) vorausgegangen. Hiznî gehörte der Hesekê-Brigade an. In Kobanê gingen Truppen der Allgemeinen Sicherheit gegen die Demonstration vor und nahmen zahlreiche Menschen fest.

Ein Teil der Festgenommenen wurde in das Gefängnis der Stadt gebracht. Dort eskalierte die Situation in der Nacht, nachdem bekannt geworden war, dass Gefangene in Haftanstalten der Provinz Aleppo verlegt werden sollten. Bei den anschließenden Unruhen brach in Teilen des Gefängnisses ein Feuer aus. Verletzte Gefangene berichteten später aus dem Krankenhaus, dass die angekündigte Verlegung nach Aleppo Widerstand unter ihnen ausgelöst habe. Die PYD erklärte am Samstag, Regierungstruppen hätten versucht, Gefangene gewaltsam aus Kobanê zu bringen, und machte die syrische Führung für die Eskalation verantwortlich.

https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/nach-gewaltsamem-vorgehen-gegen-proteste-neun-tote-in-gefangnis-von-kobane-52699 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/pyd-macht-Ubergangsregierung-fur-eskalation-in-kobane-verantwortlich-52706 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/msd-warnt-nach-mord-an-sipan-hizni-vor-antikurdischer-gewalt-52700

 

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PYD macht Übergangsregierung für Eskalation in Kobanê verantwortlich

Nach dem gewaltsamen Vorgehen gegen Protestierende und dem Tod von neun Gefangenen in Kobanê macht die Partei der Demokratischen Einheit (PYD) die syrische Übergangsregierung für die Eskalation verantwortlich. Die Partei fordert eine öffentliche und transparente Untersuchung der Übergriffe auf Zivilist:innen, des Gefängnisbrands und des Mordes an Sîpan Hiznî. Sie erklärte, sie verfolge die gefährliche Entwicklung in Kobanê seit Donnerstag mit großer Sorge. Ein von außerhalb kommender Konvoi der Allgemeinen Sicherheitskräfte der syrischen Übergangsregierung sei in die Stadt eingefahren und durch die Straßen gezogen.

Deren Truppen nahmen Zivilpersonen fest, schüchterten die Bevölkerung ein und äußerten rassistische Beleidigungen gegen Kurd:innen und ihre ethnische Identität. Zudem wurden provozierende Parolen gerufen, die in der Bevölkerung Empörung auslösten. Bereits bei den Protesten gegen die Verschleppung und Ermordung Sîpan Hiznîs waren die Angehörigen des Damaszener Sicherheitsapparats gewaltsam gegen Demonstrierende vorgegangen und hatten zahlreiche Menschen festgenommen.

Gefangene widersetzten sich Verlegung nach Aleppo

In der Nacht eskalierte die Situation im Gefängnis von Kobanê. Dort hatten Gefangene erfahren, dass sie gegen ihren Willen aus der Stadt in Gefängnisse der Provinz Aleppo gebracht werden sollten. Verletzte Gefangene berichteten später aus dem Krankenhaus, dass die Ankündigung der Verlegung Widerstand unter den Insassen ausgelöst habe. Nach Angaben der PYD versuchte die Allgemeine Sicherheit, Gefangene gewaltsam aus Kobanê zu bringen. Daraufhin setzten einige Inhaftierte ihre Zellen in Brand. Neun Menschen kamen bei dem Feuer ums Leben, 17 weitere wurden verletzt, einige von ihnen schwer.

Die PYD fordert eine öffentliche Untersuchung der Ereignisse und die Identifizierung der Verantwortlichen. Alle, die an Übergriffen gegen Zivilpersonen und Gefangene beteiligt gewesen seien, müssten zur Rechenschaft gezogen werden.

Angriffe inmitten wachsender Proteste für kurdische Rechte

Die Partei stellt die Ereignisse in Kobanê in den Zusammenhang einer Reihe von Entwicklungen, die sich in den vergangenen Tagen zugespitzt haben. Dazu gehören der Mord an Sîpan Hiznî sowie die Proteste gegen die Beschränkung des Kurdischunterrichts und für den Schutz der sprachlichen und kulturellen Identität der kurdischen Bevölkerung. „Die Häufung dieser Ereignisse weckt ernsthafte Befürchtungen, dass Angst und Chaos verbreitet und die demokratische Mobilisierung der Bevölkerung zurückgedrängt werden sollen.“

Die PYD wies zugleich Versuche zurück, die Entwicklung als Auseinandersetzung zwischen ethnischen oder tribalen Gruppen darzustellen. Die Bevölkerungsgruppen Nord- und Ostsyriens hätten seit mehr als 15 Jahren gemeinsam gegen den IS und die Auswirkungen des Krieges gekämpft und dafür hohe Opfer gebracht. Konflikte zwischen den gesellschaftlichen Gruppen zu schüren, diene der Destabilisierung der Region und der Schwächung ihres gesellschaftlichen Zusammenhalts.

PYD: Übergangsregierung trägt die Verantwortung

„Wirkliche Sicherheit gründet nicht auf Einschüchterung, Ausgrenzung oder dem Versuch, die Menschen zum Schweigen zu bringen, sondern auf Gerechtigkeit, Rechtsstaatlichkeit und der Anerkennung der Rechte aller Bevölkerungsgruppen“, erklärte die PYD. Die Partei macht die syrische Übergangsregierung „vollständig verantwortlich“ für die Ereignisse in Kobanê. Gleichzeitig warnte sie vor Bestrebungen, die Region erneut in Chaos und Krieg zu treiben.

Die PYD fordert eine unverzügliche und transparente Untersuchung sowohl des Mordes an Sîpan Hiznî als auch der Ereignisse im Gefängnis. Die Verantwortlichen müssten zur Rechenschaft gezogen werden. Zugleich dürften die Vorgänge nicht instrumentalisiert werden, um den inneren Frieden zu untergraben und die demokratische Bewegung der Bevölkerung anzugreifen.

Die Partei rief die Bevölkerung und alle gesellschaftlichen Gruppen der Region dazu auf, Versuche zurückzuweisen, Feindschaft und Gewalt zwischen den Bevölkerungsgruppen zu schüren. Das gemeinsame gesellschaftliche Leben müsse geschützt und der friedliche Kampf für legitime Rechte fortgesetzt werden. Die PYD bekräftigte abschließend ihr Ziel eines demokratischen Syriens, das auf Gleichheit, Gerechtigkeit und Rechtsstaatlichkeit beruht und die sprachliche, kulturelle und gesellschaftliche Vielfalt des Landes anerkennt.

https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/msd-warnt-nach-mord-an-sipan-hizni-vor-antikurdischer-gewalt-52700 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/nach-gewaltsamem-vorgehen-gegen-proteste-neun-tote-in-gefangnis-von-kobane-52699 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/tev-Cand-und-hilala-zerin-unsere-sprache-ist-unsere-existenz-52701 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/nach-mord-an-sipan-hizni-proteste-in-rojava-weiten-sich-aus-52693

 

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Riester-Aus ab 2027: Was Rentner und Sparer mit bestehenden Verträgen jetzt wissen müssen

Die Riester-Rente in ihrer bisherigen Form läuft zum Jahreswechsel 2026/2027 aus. Für Millionen Menschen mit einem bestehenden Vertrag bedeutet das jedoch keineswegs, dass ihr Vertrag beendet oder ihr angespartes Geld automatisch in das neue Altersvorsorgesystem übertragen wird.

Der Bundesrat hat der Reform am 8. Mai 2026 zugestimmt. Das Altersvorsorgereformgesetz vom 26. Mai 2026 schafft ab dem 1. Januar 2027 neue geförderte Altersvorsorgeprodukte, während vor 2027 abgeschlossene Riester-Verträge ausdrücklich geschützt werden.

Gerade für Menschen kurz vor dem Ruhestand ist diese Unterscheidung wichtig. Sie müssen weder vorschnell kündigen noch zwingend in ein neues Altersvorsorgedepot wechseln.

Das Riester-Aus betrifft vor allem neue Verträge

Ab 2027 dürfen die bisherigen Riester-Produkte nicht mehr neu vertrieben werden. Wer bereits einen Riester-Vertrag besitzt, verliert ihn dadurch aber nicht.

Für Verträge, die vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossen wurden, gelten Übergangsregeln. Nach § 52 EStG bleiben für diese Bestandsverträge die bisherigen Fördervorschriften grundsätzlich bis zum Beginn der Auszahlungsphase anwendbar.

Auch die vertraglichen Vereinbarungen eines solchen Altvertrags bestehen grundsätzlich weiter. Das Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz stellt ausdrücklich klar, dass die einzelvertraglichen Regelungen der bis Ende 2026 abgeschlossenen Verträge unabhängig von ihrer späteren steuerlichen Förderung fortbestehen.

Damit bestätigt sich auch, was die Deutsche Rentenversicherung zur Reform erklärt: Bestehende Riester-Verträge werden nicht automatisch umgestellt. Wer nichts unternimmt, behält zunächst seinen bisherigen Vertrag.

Rentner müssen ihren Riester-Vertrag nicht kündigen

Eine Kündigung allein wegen der Reform wäre für viele Sparer sogar die ungünstigste Reaktion. Bei einer förderschädlichen Kündigung können erhaltene Zulagen und steuerliche Vergünstigungen zurückgefordert werden.

Bestehende Riester-Verträge genießen dagegen Bestandsschutz. Das Bundesfinanzministerium stellt ausdrücklich klar, dass sie mit der bisherigen steuerlichen Förderung weitergeführt werden können, solange die Voraussetzungen dafür vorliegen.

Mehr zu den finanziellen Folgen einer Kündigung lesen Sie bei Gegen-Hartz im Beitrag „Riester-Vertrag nicht kündigen: Darum sollten Menschen mit geringem Einkommen ihn behalten“.

Diese Möglichkeiten haben ältere Riester-Sparer ab 2027

Wer Ende 2026 einen bestehenden Vertrag besitzt, hat nicht nur die Wahl zwischen „behalten“ und „kündigen“. Das neue Gesetz eröffnet mehrere Wege, die voneinander getrennt betrachtet werden sollten.

Situation Was ab 2027 möglich ist Worauf ältere Sparer achten sollten Alter Riester-Vertrag wird unverändert fortgeführt Bestehender Vertrag und bisherige Förderung können weiterlaufen Garantien, Kosten, Rentenhöhe und verbleibende Laufzeit prüfen Alter Vertrag, aber neue Förderung Wechsel in die neue Fördersystematik durch Erklärung gegenüber dem Anbieter Förderung vorher konkret mit der bisherigen Zulage vergleichen Wechsel in einen neuen Altersvorsorgevertrag Übertragung in ein neues Garantieprodukt oder Altersvorsorgedepot möglich Wechselkosten, Garantien und kurze Restlaufzeit beachten Vertrag kurz vor der Auszahlung Alter Vertrag kann weitergeführt werden; teilweise sind neue Auszahlungsformen vereinbar Lebenslange Rente nicht leichtfertig gegen befristete Zahlung tauschen Auszahlungsphase läuft bereits Keine automatische Umstellung des bestehenden Vertrags Besteuerung und bestehende Vertragsbedingungen prüfen Vollrente wegen Alters wird bereits bezogen Bestehender Vertrag bleibt bestehen Unmittelbare Förderberechtigung besteht grundsätzlich nicht mehr Der alte Vertrag kann sogar die neue Förderung bekommen

Eine bislang wenig beachtete Möglichkeit ist besonders interessant: Ein Riester-Sparer kann seinen bestehenden Vertrag behalten und lediglich zur neuen steuerlichen Förderung wechseln. Die übrigen Vertragsbedingungen können dabei erhalten bleiben.

Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums genügt dafür eine entsprechende Erklärung gegenüber dem Anbieter. Der Sparer muss also nicht zwangsläufig sein gesamtes angespartes Kapital in ein neues Altersvorsorgedepot übertragen.

Das kann für ältere Menschen interessanter sein als ein vollständiger Produktwechsel. Wer beispielsweise nur noch zwei oder drei Jahre bis zum vereinbarten Auszahlungsbeginn hat, kann bestehende Garantien behalten und dennoch prüfen, ob die neue Zulagenberechnung günstiger ist.

Neue Förderung kann bis zu 540 Euro Grundzulage bringen

Bei der bisherigen Riester-Förderung beträgt die Grundzulage 175 Euro pro Jahr. Für Kinder kommen bisher 185 Euro beziehungsweise 300 Euro hinzu, abhängig vom Geburtsjahr des Kindes.

Ab 2027 wird die Grundzulage stärker an den tatsächlich eingezahlten Betrag gekoppelt. Für die ersten 360 Euro Eigenbeitrag gibt es 50 Cent Förderung je eingezahltem Euro, für die darüber hinausgehenden Beiträge bis zu insgesamt 1.800 Euro werden 25 Cent je Euro gezahlt.

Dadurch sind bis zu 540 Euro Grundzulage pro Jahr möglich. Hinzu können Kinderzulagen von bis zu 300 Euro je Kind kommen.

Die höhere Höchstzulage bedeutet allerdings nicht automatisch, dass jeder ältere Riester-Sparer mit der neuen Förderung besser fährt. Entscheidend sind Eigenbeitrag, bisheriger Mindesteigenbeitrag, Kinderzulagen und mögliche steuerliche Vorteile.

Ein kompletter Wechsel in das Altersvorsorgedepot ist ebenfalls möglich

Bestandskunden können ihr bisheriges Riester-Vermögen auch in einen neuen Altersvorsorgevertrag übertragen. Die bereits erhaltene staatliche Förderung muss allein wegen dieses Wechsels nicht zurückgezahlt werden.

Zur Auswahl stehen ab 2027 unter anderem Garantieprodukte sowie Altersvorsorgedepots, bei denen auf eine Kapitalgarantie verzichtet werden kann. Gerade diese Depots sollen höhere Renditechancen durch Kapitalmarktanlagen und beispielsweise Fonds oder ETFs ermöglichen.

Für einen 30- oder 40-jährigen Sparer kann ein langer Anlagezeitraum helfen, zwischenzeitliche Börsenverluste auszugleichen. Bei einem 64-Jährigen, dessen Auszahlungsphase möglicherweise schon in zwei oder drei Jahren beginnt, sieht die Risikorechnung anders aus.

Ältere Sparer sollten deshalb nicht allein auf mögliche Renditen schauen. Entscheidend ist, welches garantierte Kapital, welche garantierte Rente oder welcher Rentenfaktor beim

Der Beitrag Riester-Aus ab 2027: Was Rentner und Sparer mit bestehenden Verträgen jetzt wissen müssen erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

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Pflegegeld: Bis zu 3.539 Euro weg: Neue Frist für die Verhinderungspflege

Pflegebedürftige und ihre Angehörigen müssen seit 2026 eine neue Frist im Blick behalten. Wer Verhinderungspflege nutzt und die Kosten selbst bezahlt, darf mit der Abrechnung bei der Pflegekasse nicht mehr jahrelang warten. Seit dem 1. Januar 2026 gilt eine gesetzliche Ausschlussfrist.

Der Antrag auf Erstattung muss spätestens bis zum Ende des Kalenderjahres bei der Pflegekasse eingehen, das auf die Verhinderungspflege folgt. Wer diese Frist versäumt, verliert den Anspruch auf Erstattung der betreffenden Kosten.

Diese Frist sollten Sie sofort im Kalender markieren

Für Verhinderungspflege aus dem Jahr 2026 endet die Frist am 31. Dezember 2027. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Ersatzpflege bereits im Januar oder erst im Dezember 2026 stattfand.

Wer Verhinderungspflege im Januar 2026 nutzt, muss also spätestens am 31. Dezember 2027 abrechnen. Dasselbe Datum gilt für Ersatzpflege aus Juni, September oder November 2026.

Für Verhinderungspflege aus dem Jahr 2027 läuft die Frist entsprechend am 31. Dezember 2028 ab.

Besonders wichtig: Es reicht nicht, die Kosten nur gesammelt aufzubewahren. § 39 Abs. 1 SGB XI verlangt einen Antrag auf Kostenerstattung und den Nachweis der entstandenen Kosten innerhalb der Frist.

Andre verliert 900 Euro, wenn er zu lange wartet

Andre ist 54 Jahre alt und lebt in Bergisch Gladbach. Er hat Pflegegrad 3 und erhält zu Hause Unterstützung durch seine Frau. Im November 2026 fällt sie für mehrere Tage krankheitsbedingt aus. Eine Bekannte übernimmt die notwendige Ersatzpflege.

Andre zahlt ihr dafür insgesamt 900 Euro und dokumentiert die Einsätze. Damit sind die Voraussetzungen für Verhinderungspflege grundsätzlich erfüllt.

Andre kann die Unterlagen auch später bei seiner Pflegekasse einreichen. Spätestens am 31. Dezember 2027 müssen Antrag und Nachweise jedoch dort vorliegen.

Reicht Andre alles 2027 ein, liegt er innerhalb der Frist. Wartet er dagegen bis Januar 2028, kann die Pflegekasse die 900 Euro nicht mehr erstatten. Der Anspruch auf diese Kosten ist dann verloren.

Die Pflege fand statt, Andre hat sie bezahlt und die Pflegeversicherung hätte die Kosten übernommen Trotzdem bekommt er kein Geld zurück, weil er die Ausschlussfrist versäumt hat.

Vorher müssen Sie die Verhinderungspflege nicht beantragen

Das Gesetz stellt ausdrücklich klar, dass eine vorherige Antragstellung vor Durchführung der Ersatzpflege nicht erforderlich ist. Sie können eine notwendige Ersatzpflege deshalb zunächst organisieren und anschließend die Kosten geltend machen.

Gerade bei einer plötzlichen Erkrankung wäre ein vorheriger Antrag  überhaupt nicht möglich. Entscheidend ist: Antrag und Kostennachweis dürfen nicht erst nach Ablauf des Folgejahres bei der Pflegekasse eingehen.

Warten Sie mit der Abrechnung trotzdem nicht bis zum Fristende

Rechtlich können Sie die Frist ausschöpfen. Praktisch sollten Sie das vermeiden. Reichen Sie die Unterlagen zeitnah nach der Verhinderungspflege ein.

Damit vermeiden Sie Probleme mit verlorenen Quittungen, unklaren Einsatzzeiten oder fehlenden Unterschriften. Außerdem können Sie schneller erkennen, ob die Pflegekasse weitere Angaben verlangt.

Bei einer privaten Ersatzpflege sollten Sie nachvollziehbar dokumentieren, wann die Ersatzpflege stattfand, wer sie übernommen hat und welche Kosten tatsächlich entstanden sind. Auch Fahrtkosten oder Verdienstausfall können bei Ersatzpflege eine Rolle spielen.

Bis zu 3.539 Euro stehen 2026 gemeinsam zur Verfügung

Seit dem 1. Juli 2025 teilen sich Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege einen Gemeinsamen Jahresbetrag. Im Jahr 2026 beträgt dieses Budget bis zu 3.539 Euro.

Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 können diesen Betrag flexibel für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege einsetzen. Wer bereits einen Teil für Kurzzeitpflege verbraucht hat, kann diesen Teil nicht noch einmal für Verhinderungspflege nutzen.

Der Betrag von 3.539 Euro bedeutet nicht, dass die Pflegekasse jede private Ersatzpflege bis zu dieser Höhe bezahlt.

Übernimmt ein Pflegedienst, eine nicht nahe verwandte Person oder eine Person außerhalb des Haushalts die Ersatzpflege, können Kosten bis zum Gemeinsamen Jahresbetrag berücksichtigt werden.

Übernehmen dagegen nahe Angehörige oder Personen aus demselben Haushalt die Ersatzpflege nicht erwerbsmäßig, gelten zusätzliche Begrenzungen. Die Pflegekasse kann jedoch Aufwendungen wie Fahrtkosten oder Verdienstausfall zusätzlich berücksichtigen. Insgesamt bleibt der Gemeinsame Jahresbetrag die Obergrenze.

Die Frist kann deshalb mehrere Tausend Euro kosten

Die neue Ausschlussfrist hat erhebliche finanzielle Folgen. Hat eine Familie zum Beispiel 2.000 Euro für eine Ersatzpflege ausgegeben  kann sie nach Ablauf der Ausschlussfrist die Kosten nicht mehr einfordern.

Neue Verhinderungspflege in einem späteren Kalenderjahr kann wieder einen eigenen Anspruch mit einer neuen Frist auslösen.

Auch Verhinderungspflege aus 2025 sollten Sie jetzt abrechnen

Achten Sie auf offene Kosten aus dem Jahr 2025. Nach der neuen Fristenregel sollten Pflegebedürftige solche Belege spätestens bis zum 31. Dezember 2026 einreichen.

Bei noch älteren Ansprüchen gibt es rechtlichen Streit

Komplizierter ist die Lage bei Verhinderungspflege aus den Jahren 2022 bis 2024. Vor der Neuregelung galten für solche Ansprüche längere Verjährungsfristen.

Das neue Gesetz trat zum 1. Januar 2026 ohne ausdrückliche Übergangsregelung für diese Altfälle in Kraft. Pflegekassen lehnen deshalb  ältere Erstattungsanträge unter Hinweis auf die neue Ausschlussfrist ab.

Der VdK hält diese rückwirkende Fristverkürzung für rechtswidrig und führt Musterstreitverfahren.

Wenn Ihre Pflegekasse offene Kosten aus den Jahren 2022 bis 2024 wegen Fristablaufs ablehnt, sollten Sie den Bescheid nicht hinnehmen. Prüfen Sie einen Widerspruch. Für diesen gilt eine Frist von einem Monat nach Bekanntgabe des Bescheids.

Für Verhinderungspflege, die erst ab 2026 durchgeführt wird, sollten Sie sich auf die neue Ausschlussfrist einstellen.

Das sollten Sie nach jeder Verhinderungspflege tun

Sammeln Sie Rechnungen, Quittungen und andere Kostennachweise unmittelbar nach dem Einsatz. Dokumentieren Sie bei privater Ersatzpflege zusätzlich Zeitraum / Stunden, Ersatzpflegeperson und gezahlte Beträge.

Reichen Sie Antrag und Belege zeitnah ein und bewahren Sie einen Nachweis  auf. Gerade kurz vor dem 31. Dezember sollten Sie sich nicht auf einen Briefversand ohne Nachweis verlassen.

Prüfen Sie, wie viel vom Gemeinsamen Jahresbetrag bereits durch Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege verbraucht wurde. Die Pflegekasse muss Ihnen Auskunft über den bereits genutzten Betrag geben.

Rechnen Sie möglichst unmittelbar nach der Ersatzpflege ab. Dann kann die neue Ausschlussfrist Ihnen nicht zum Verhängnis werden.

FAQ: Neue Frist bei der Verhinderungspflege Bis wann muss ich Verhinderungspflege aus November 2026 abrechnen?

Spätestens bis zum 31. Dezember 2027 müssen Antrag und erforderliche Kostennachweise bei Ihrer Pflegekasse eingegangen sein. Danach besteht für diese Kosten grundsätzlich kein Erstattungsanspruch mehr.

Muss ich Verhinderungspflege vorher bei der Pflegekasse beantragen?

Nein. § 39 SGB XI schreibt ausdrücklich vor, dass Sie den Antrag nicht vor Durchführung der Ersatzpflege stellen müssen. Sie müssen die Erstattung aber anschließend innerhalb der Ausschlussfrist beantragen und die Kosten nachweisen.

Was mache ich mit noch nicht abgerechneter Verhinderungspflege aus 2025?

Reichen Sie die Unterlagen möglichst sofort ein. Nach der seit 2026 geltenden Fristenregel endet die Frist für Verhinderungspflege aus 2025 grundsätzlich am 31. Dezember 2026. Bei noch älteren Ansprüchen aus 2022 bis 2024 besteht derzeit rechtlicher Streit über die Auswirkungen der neuen Regel.

Quellen

Bundesgesundheitsministerium, Häusliche Pflege und Verhinderungspflege (BMG)
Gesetze im Internet, § 39 SGB XI – Verhinderungspflege (Gesetze im Internet)
Gesetze im Internet, § 42a SGB XI – Gemeinsamer Jahresbetrag (Gesetze im Internet)
Gesund.bund.de, Verhinderungspflege (Gesundheitsportal)
Sozialverband VdK Deutschland, Kürzere Fristen bei Verhinderungspflege: VdK startet Musterklagen (Sozialverband VdK Deutschland e.V.)
Verbraucherzentrale, Verhinderungspflege: Das müssen pflegende Angehörige beachten (Verbraucherzentrale)

 

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Ist Kernkraft die teuerste Energiequelle – und Wind & Solar die billigste?

Lobbyisten der Erneuerbaren Energien wie Profs. Stefan Krauter oder Volker Quaschning wiederholen gern Jürgen Trittins PR-Geschichte von der „Kugel Eis im Monat“, die Wind- und Solarkraft angeblich mehr kostet als Öl, Gas und Kernkraft.

Dazu werden von vielen Profiteuren der Energiewende absurde Zahlenspielereien vorgelegt, die zum Beispiel wegen der „Millionen Jahre strahlenden“ Kernbrennstäbe nukleare Endlager berechnen – wohingegen die Kosten der Umweltschweinerei durch Produktion, Betrieb und Entsorgung des Windrad- und PV-Mülls gern vergessen werden.

Hier dazu etwas Erhellung durch Grafiken, die der schlaue Twitterer M.L. bereitstellte:

Subventionen nach wichtigsten Energieträgern in der EU-27

„RES“ steht für Erneuerbare Energiequellen (englisch: Renewable Energy Sources)

https://op.europa.eu/en/publication-detail/-/publication/32d284d1-747f-11ee-99ba-01aa75ed71a1/

Fördermittel für erneuerbare Energien in ausgewählten Ländern

https://op.europa.eu/en/publication-detail/-/publication/32d284d1-747f-11ee-99ba-01aa75ed71a1/

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Feminizid an Rojda Yakışıklı: Okay Gür gesteht Tötung

Im Prozess um den Feminizid an Rojda Yakışıklı hat der Hauptangeklagte Okay Gür die Tötung der 28-Jährigen eingeräumt. Bei der ersten Verhandlung vor der 8. Großen Strafkammer in Amed (tr. Diyarbakır) wurde zugleich bekannt, dass Yakışıklı sich bereits etwa ein Jahr vor ihrer Ermordung von Gür trennen wollte. Gür sowie Barış Dorğun und Ömer Dorğun müssen sich wegen gemeinschaftlich begangenen Mordes verantworten. Alle drei befinden sich in Untersuchungshaft. An der Verhandlung nahmen neben Yakışıklıs Familie und ihren Anwält:innen zahlreiche Frauen als Prozessbeobachterinnen teil.

Okay Gür räumte vor Gericht ein, Rojda Yakışıklı getötet zu haben, versuchte in seiner anschließenden Aussage jedoch, sein Handeln zu rechtfertigen und sich zu entlasten. Auch Barış und Ömer Dorğun wiesen Verantwortung von sich. Sie wurden während der Verhandlung mit Widersprüchen in ihren bisherigen Aussagen konfrontiert. Yakışıklıs Familie erklärte vor Gericht, die junge Frau sei systematischer Gewalt ausgesetzt und mit dem Tod bedroht worden. Die Angehörigen verlangten die Bestrafung der Angeklagten mit der höchstmöglichen Strafe.

Einen Tag vor Feminizid aus Haft entlassen

Rojda Yakışıklı war am 27. Dezember 2025 in Amed ermordet worden. Okay Gür, mit dem sie nach islamischem Ritus verheiratet war, war erst einen Tag zuvor im Zuge des 11. Justizpakets aus dem Gefängnis entlassen worden. Bereits während seiner Haft hatte er Yakışıklı bedroht. Nach seiner Freilassung soll er sie erneut angerufen und mit dem Tod bedroht haben. Yakışıklı wandte sich daraufhin an die Polizei und beantragte Schutzmaßnahmen.

Die Staatsanwaltschaft beantragte bei der Verhandlung die Fortdauer der Untersuchungshaft aller drei Angeklagten.

Anwältin fordert Aufklärung der Vorgeschichte

Rechtsanwältin Cansel Talay machte erneut deutlich, dass sich der Prozess nicht auf den unmittelbaren Tatablauf beschränken dürfe. „Es geht nicht nur um ihre Tötung. Es gibt eine Vorgeschichte, und auch diese muss aufgeklärt werden“, sagte sie. Talay beantragte, Yakışıklıs Kinder unter Begleitung einer pädagogischen Fachkraft anzuhören. Außerdem forderte sie die Fortdauer der Untersuchungshaft.

Bereits vor Prozessbeginn hatte die Anwältin darauf hingewiesen, dass zentrale Fragen zum Umgang staatlicher Stellen mit den bekannten Morddrohungen und Yakışıklıs Schutzgesuch ungeklärt sind. Insbesondere soll geklärt werden, welche Schutzmaßnahmen nach ihrem Antrag ergriffen wurden und ob vor Gürs Haftentlassung eine ausreichende Gefährdungsanalyse vorgenommen wurde.

Die Anwaltskammer Amed hatte darauf hingewiesen, dass angesichts der bekannten Drohungen ein hohes Risiko hätte erkannt werden müssen. Zu den möglichen Maßnahmen hätten die Unterbringung in einem Frauenhaus, Personenschutz oder verstärkte Sicherheitsvorkehrungen gehört.

Fortsetzung im Dezember

Das Frauenrechtszentrum der Anwaltskammer Amed und Anwält:innen des Familien- und Sozialministeriums beantragten, sich als Nebenkläger an dem Verfahren zu beteiligen. Das Gericht ordnete die Fortdauer der Untersuchungshaft gegen Okay Gür, Barış Dorğun und Ömer Dorğun an. Der Prozess wird am 7. Dezember fortgesetzt.

https://deutsch.anf-news.com/frauen/-52684 https://deutsch.anf-news.com/frauen/-51849 https://deutsch.anf-news.com/frauen/kcdp-mindestens-22-feminizide-im-august-52666

 

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Samstagsmütter fordern Aufklärung über Verschwindenlassen von Kenan Bilgin

Die Samstagsmütter haben bei ihrer 1120. Mahnwache in Istanbul an Kenan Bilgin erinnert, der vor 32 Jahren in Ankara in Polizeigewahrsam genommen und anschließend gewaltsam verschwunden gelassen wurde. Auf dem Galatasaray-Platz forderten Angehörige und Menschenrechtsverteidiger:innen Aufklärung über sein Schicksal und die strafrechtliche Verfolgung der Verantwortlichen.

Bilgin war 35 Jahre alt, als er am 12. September 1994 an einer Bushaltestelle im Stadtteil Dikmen festgenommen und zur Antiterrorabteilung der Polizeidirektion gebracht wurde. Die Polizei bestritt anschließend, ihn in Gewahrsam genommen zu haben. Elf Zeug:innen erklärten dagegen öffentlich, Bilgin in der Polizeidirektion gesehen zu haben. Einige berichteten, dort Zeug:innen seiner Folter geworden zu sein. Bei der Mahnwache trugen die Teilnehmer:innen wie jede Woche die Fotografien gewaltsam Verschwundener und Nelken. Die gemeinsame Erklärung wurde von Ümit Efe, Vertreterin der Menschenrechtsstiftung der Türkei (TIHV), verlesen.

Ermittlungen verhindert, Zeug:innen ignoriert

Bilgins Familie, seine Anwält:innen und der Menschenrechtsverein IHD versuchten unmittelbar nach seinem Verschwinden herauszufinden, wo er festgehalten wurde. Die Familie wandte sich auch an die Staatsanwaltschaft Ankara. Der damalige Generalstaatsanwalt Selahattin Kemaloğlu leitete Schritte ein, um Bilgin zu finden, Verantwortliche zu ermitteln und den Fall zu untersuchen. Nach Angaben der Samstagsmütter wurde er jedoch daran gehindert, die Ermittlungen fortzuführen, und aus Ankara versetzt.

Sein Nachfolger Özden Tönük ging den Aussagen der Familie und der Zeug:innen nicht entsprechend nach. Zwei Zeug:innen erklärten ausdrücklich, sie könnten die Polizisten identifizieren, die Bilgin aus seiner Zelle abgeholt hätten. Eine Gegenüberstellung oder andere entsprechende Ermittlungsmaßnahme fand jedoch nicht statt. Stattdessen wurde ein dreiseitiger Bericht angefertigt, in dem den Zeug:innen vorgeworfen wurde, mit unwahren Behauptungen Polizei und Staat diskreditieren zu wollen. Die Akte wurde geschlossen.

EGMR stellte Polizeigewahrsam fest

Nachdem die Familie mit ihren Bemühungen in der Türkei keinen Erfolg hatte, wandte sie sich an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Richter:innen des Gerichtshofs reisten im Zuge des Verfahrens nach Ankara, hörten Zeug:innen, Staatsanwält:innen und Polizeiverantwortliche an und untersuchten auch den Ort, an dem Bilgin nach den Zeugenaussagen festgehalten worden war.

Der EGMR kam zu dem Ergebnis, dass Bilgin am 12. September 1994 von Sicherheitskräften festgenommen worden war und sich bis zum 3. Oktober in deren Gewahrsam befand. Zugleich stellte das Gericht fest, dass seine Inhaftierung während dieses gesamten Zeitraums in keinem offiziellen Register vermerkt worden war. Die Türkei wurde einstimmig verurteilt.

Trotz des Urteils wurde keine wirksame Untersuchung zur Aufklärung von Bilgins Schicksal geführt. Die Staatsanwaltschaft Ankara erklärte später, es gebe keine Erkenntnisse darüber, dass Bilgin in einer Haftzelle der Polizeidirektion festgehalten worden sei, und stellte das Verfahren wegen Verjährung ein. Rechtsmittel gegen die Entscheidung blieben erfolglos.

„Ohne Aufarbeitung gibt es keinen Frieden“

Bilgins Bruder Irfan Bilgin stellte bei der Mahnwache einen direkten Zusammenhang zwischen der jahrzehntelang verweigerten Aufklärung und dem gegenwärtigen Prozess für Frieden und eine demokratische Gesellschaft her. „Wenn der Staat es mit dem Friedensprozess ernst meint, muss er sich den Opfern dieser Verbrechen gegen die Menschlichkeit stellen“, sagte Bilgin. „Solange diese Auseinandersetzung nicht stattfindet, wird es in diesem Land keinen Frieden geben.“

Die Samstagsmütter erinnerten bei der Kundgebung auch an den Militärputsch vom 12. September 1980 und die damit verbundenen schweren Menschenrechtsverletzungen. Zum Abschluss legten die Teilnehmer:innen Nelken auf dem Galatasaray-Platz nieder.

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1001 Unterschriften für demokratische Republik und Frieden

Mit einer gemeinsamen Deklaration haben sich 1001 Menschen aus unterschiedlichen Teilen der Gesellschaft für eine demokratische Lösung der kurdischen Frage und einen dauerhaften Frieden in der Türkei ausgesprochen. Die Initiative „1001 Unterschriften für eine demokratische Republik und Frieden“ fordert unter anderem die verfassungsrechtliche Absicherung gleichberechtigter Staatsbürgerschaft, das Recht auf muttersprachliche Bildung und die vollständige Umsetzung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR).

Die Deklaration wurde am Samstag im Kultur- und Kunstzentrum Eyüpsultan in Istanbul vorgestellt. An der Veranstaltung beteiligten sich zahlreiche Akademiker:innen, Politiker:innen, Journalist:innen, Künstler:innen sowie Vertreter:innen gesellschaftlicher Organisationen. Verlesen wurde der gemeinsame Text von der Journalistin Nezahat Doğan. Die Zahl 1001 verstehen die Initiator:innen in Anlehnung an Erzähltraditionen des Ostens und Westens als Symbol einer Hoffnung, die nicht versiegt und Dunkelheit beharrlich in Licht verwandelt. Der gesellschaftlichen Polarisierung und der Fortsetzung von Konflikten wollen sie eine breite Bewegung für Frieden entgegensetzen.

„Die Ursache liegt in der Leugnung der kurdischen Existenz“

Die Unterzeichner:innen unterstützen zunächst die Entwaffnung im Rahmen des laufenden Prozesses für Frieden und eine demokratische Gesellschaft sowie das Ziel, Gewalt vollständig aus dem politischen und gesellschaftlichen Leben zu verbannen. Dabei definiert die Deklaration Frieden ausdrücklich nicht allein als Ende des bewaffneten Konflikts. „Ausgehend von der Erkenntnis, dass die Leugnung der kurdischen Existenz die eigentliche Ursache des Problems ist“, unterstützen die Unterzeichner:innen die verfassungsrechtliche Garantie gleichberechtigter Staatsbürgerschaft und die Anerkennung des Rechts auf Bildung in der Muttersprache. Damit müssten zugleich historische Ungerechtigkeiten aufgearbeitet werden.


Gefordert wird außerdem eine Demokratisierung der Republik auf Grundlage von Freiheit und Rechtsstaatlichkeit. Dazu gehöre die vollständige Umsetzung der Entscheidungen des EGMR. Ein weiterer Punkt betrifft unmittelbar die Bedingungen einer politischen Lösung. Den Akteur:innen, die an der Beilegung des seit der Gründung der Republik bestehenden Konflikts beteiligt sind, müsse ermöglicht werden, „unter freien und gleichen Bedingungen“ zu verhandeln. Zugleich fordert die Initiative die Verwirklichung des Rechts auf Hoffnung entsprechend der Rechtsprechung des EGMR und den Forderungen des Ministerkomitees des Europarats.

Ahmet Türk: Prozess darf nicht verschleppt werden

Der kurdische Politiker Ahmet Türk sprach von einem wichtigen politischen Willen, der im zweiten Jahrhundert der Republik zur Lösung der Kurdistanfrage entstanden sei. Nach einem Jahrhundert der Leugnung und des damit verbundenen Leids sei eine Lösung inzwischen unumgänglich. „Wenn wir nicht wollen, dass weiterhin Leid entsteht, und wenn wir wollen, dass die Völker auf der Grundlage gemeinsamer demokratischer Werte zusammenkommen, dann ist das für uns alle eine historische Aufgabe und Verantwortung“, sagte Türk. Er äußerte die Erwartung, dass auch die politischen Verantwortlichen die mit den 1001 Unterschriften erhobene Stimme aufnehmen.

Zugleich übte Türk konkrete Kritik an der bisherigen Umsetzung des Prozesses. Die PKK habe auf den Aufruf des kurdischen Repräsentanten Abdullah Öcalan hin die Waffen niedergelegt und ihre Organisationsstruktur aufgelöst. Gleichzeitig befänden sich weiterhin Tausende Kurd:innen allein aufgrund ihrer politischen Überzeugungen in Haft. Türk kritisierte insbesondere, dass trotz des mit 467 Stimmen im Parlament verabschiedeten Rahmengesetzes ein Kontrollmechanismus unter Beteiligung des Verteidigungsministeriums, des Geheimdienstes MIT und einer von Vizepräsident Cevdet Yılmaz geleiteten Kommission vorgesehen ist.

Bei Menschen, die im Zuge der Entwaffnung zurückkehrten, könne eine solche Überprüfung noch nachvollziehbar erscheinen, erklärte Türk. „Welchen Sinn es haben soll, Menschen durch diesen Ausschuss überprüfen zu lassen, die allein wegen ihrer Gedanken im Gefängnis sitzen und in ihrem ganzen Leben keine Waffe in der Hand hatten, können wir nur schwer verstehen.“ Diese Menschen hätten weder eine Waffe getragen noch seien sie in die Berge gegangen, sondern befänden sich wegen ihrer politischen Ansichten in Haft.

Türk begrüßte zugleich Äußerungen des türkischen Präsidenten, wonach der Prozess beschleunigt werden müsse. Auch er halte ein rasches Vorgehen für notwendig, um Provokationen keinen Raum zu geben. „Wenn dieser Prozess in die Länge gezogen und dazu benutzt wird, einem bestimmten Zweck zu dienen, wäre es wirklich schade darum. Dann hätten wir ihn vergeudet.“ Der Appell richte sich deshalb nicht allein an die Regierung. Auch die Gesellschaft müsse die bestehende Möglichkeit nutzen, um das Zusammenleben der Völker auf gemeinsamen demokratischen Werten aufzubauen.

Frieden ist mehr als das Ende der Kämpfe

Der kürzlich nach knapp sieben Jahren im Gefängnis entlassene frühere Ko-Oberbürger von Amed (tr. Diyarbakır), Adnan Selçuk Mızraklı, erklärte in einer schriftlichen Botschaft, dass die Hoffnungen auf Frieden in den vergangenen zwei Jahren gewachsen seien. Der Aufruf Abdullah Öcalans vom 27. Februar 2025 und die darauf folgenden Entwicklungen könnten einer friedlichen Lösung der Kurdistanfrage und einer Demokratisierung der Republik dienen. Ein dauerhafter Frieden sei jedoch nicht allein durch das Ende bewaffneter Auseinandersetzungen zu erreichen. „Die Folgen der Leugnung der Kurd:innen und der Gewalt müssen in ihrer Gesamtheit beseitigt werden“, erklärte Mızraklı.

Dazu müssten gesellschaftliche, wirtschaftliche und kulturelle Ungleichheiten überwunden und Mechanismen der Aufarbeitung und Wiedergutmachung geschaffen werden. Demokratische Institutionen müssten von der lokalen bis zur zentralen Ebene gestärkt werden. Alle Identitäten, Glaubensgemeinschaften und politischen Überzeugungen müssten mit ihren Rechten, Freiheiten und kulturellen Ausdrucksformen leben können.

„Die Mütter wollen einen Frieden in Würde“

Bedia Gökyüz von den kurdischen Friedensmüttern erinnerte an die jahrzehntelangen Folgen des Krieges in Kurdistan für die Familien. „Wir haben sehr viel Leid erfahren, besonders die Mütter. Jetzt wollen sie Frieden, aber einen Frieden in Würde“, sagte sie. Gökyüz wandte sich auch an die Familien von Angehörigen der türkischen Polizei und Armee: „Auch die Mütter von Soldaten und Polizisten sollen unsere Hände ergreifen.“ Gemeinsam müsse danach gefragt werden, wo sich die sterblichen Überreste der Kinder befänden. „Was wir erlebt haben, war nicht leicht. Unsere Kinder sind das Wertvollste, was wir haben. Wir haben sie nicht auf der Straße gefunden.“

Die Menschenrechtsanwältin Eren Keskin verwies in einer Videobotschaft auf die schweren Menschenrechtsverletzungen während des Krieges. Trotz jahrzehntelanger Repression habe sie in Kurdistan kaum einen Moment erlebt, in dem das Wort Frieden keine Hoffnung ausgelöst habe. Mit dem gegenwärtigen Prozess entstehe eine neue Verantwortung für die gesamte Gesellschaft. Diese bestehe auch gegenüber den gewaltsam Verschwundenen, den Gefolterten und den Menschen, deren Dörfer zerstört wurden. Damit Frieden gesellschaftlich verankert werden könne, müsse jede und jeder Verantwortung übernehmen.

„Warum brauchen wir 1001 Unterschriften, damit unsere Kinder nicht sterben?“

Die Forensikerin und Menschenrechtsverteidigerin Şebnem Korur Fincancı griff in ihrer Rede die Symbolik der 1001 Unterschriften auf. Sie erinnerte an die Erzählungen aus „Tausendundeiner Nacht“ und fragte, weshalb eine Frau 1001 Geschichten erzählen müsse, um am Leben zu bleiben. „Warum müssen wir in diesem Land 1001 Unterschriften sammeln, damit unsere jungen Menschen, unsere Kinder nicht sterben?“, fragte Fincancı.

Genau diese Logik müsse zurückgewiesen werden. Fincancı erinnerte an die Zehntausenden Menschen, die während des jahrzehntelangen Konflikts ihr Leben verloren. Viele von ihnen seien nicht als bewaffnete Beteiligte gestorben, sondern an dessen mittelbaren Folgen. Dass seit längerer Zeit keine Menschen mehr in bewaffneten Auseinandersetzungen sterben, sei deshalb bereits von großer Bedeutung. Nun müsse darauf bestanden werden, aus dieser Situation tatsächlichen Frieden entstehen zu lassen.

Fincancı verband diesen Frieden unmittelbar mit Gleichberechtigung: „Wenn auch nur ein einziger Mensch in diesem Land nicht als gleichberechtigter Bürger anerkannt wird, dann habe auch ich meine Gleichheit, meine Freiheit und mein Dasein als Trägerin von Rechten verloren.“ Es gehe darum, gemeinsam eine Gesellschaft aufzubauen, in der alle Menschen Träger gleicher Rechte seien und unter anderem Bildung und Gesundheitsversorgung in ihrer Muttersprache erhalten könnten. Dafür brauche es am Ende nicht 1001 Menschen, so Fincancı, sondern Millionen.

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Kolonialgeschichte, moralisch sortiert

Museen sind Gedächtnisinstitutionen. Sie bewahren nicht nur Dinge, sondern ordnen Vergangenheit. Schon deshalb ist entscheidend, was auf einer Ausstellungstafel steht – und ebenso entscheidend, was dort nicht steht. Im Berliner Ethnologischen Museum lässt sich derzeit beobachten, wie ausgerechnet eine Ausstellung, die sich der kritischen Provenienzforschung und der Aufdeckung kolonialer Gewalt verschrieben hat, durch eine bemerkenswerte […]

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Schwerbehindertenrente des Partners: Jobcenter darf nur den Überschuss anrechnen

Bezieht ein Partner Grundsicherungsgeld und der andere eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen, darf das Jobcenter nicht die gesamte Rente berücksichtigen. Zunächst muss der eigene rechnerische Bedarf des Rentners gedeckt sein.

Nur ein danach verbleibender Überschuss kann die Leistung des Partners mindern. Das hat das Bundessozialgericht am 8. September 2026 bestätigt.

Wichtig ist: Die Schwerbehinderung macht die Altersrente nicht anrechnungsfrei. Ein anerkannter Mehrbedarf wegen des Merkzeichens G kann den beim Partner anzurechnenden Betrag aber verringern.

Was das Bundessozialgericht entschieden hat

In dem Verfahren mit dem Aktenzeichen B 4 AS 2/26 R bezog die Klägerin im Jahr 2022 Arbeitslosengeld II. Ihr Ehemann erhielt eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen und war deshalb persönlich von Leistungen nach dem SGB II ausgeschlossen.

Der Ehemann bezog auch keine Grundsicherungsleistungen nach dem SGB XII. Das Ehepaar bildete dennoch eine sogenannte gemischte Bedarfsgemeinschaft.

Das Jobcenter stellte der bereinigten Rente des Mannes zunächst seinen eigenen Bedarf gegenüber. Dazu gehörten sein Regelbedarf, sein Anteil an den Unterkunftskosten und ein Mehrbedarf wegen des Merkzeichens G.

Nur der verbleibende Rentenüberschuss wurde bei der Ehefrau berücksichtigt. Das Bundessozialgericht bestätigte diese Berechnung, wie aus dem Terminbericht zu B 4 AS 2/26 R hervorgeht.

Vollständig veröffentlichte Entscheidungsgründe lagen unmittelbar nach der Verkündung noch nicht vor. Die Einzelheiten der Begründung ergeben sich daher bislang aus dem Terminbericht.

Warum der Rentner zur Bedarfsgemeinschaft gehört

Wer eine Altersrente bezieht, ist grundsätzlich von Leistungen nach dem SGB II ausgeschlossen. Dies ergibt sich aus § 7 Absatz 4 SGB II.

Der Ausschluss betrifft jedoch nur den persönlichen Leistungsanspruch des Rentners. Lebt er mit einem erwerbsfähigen und leistungsberechtigten Partner zusammen, kann er weiterhin Mitglied der Bedarfsgemeinschaft sein.

Deshalb darf das Jobcenter prüfen, ob nach Deckung seines eigenen Bedarfs ein Rentenüberschuss verbleibt. Dieser kann nach § 9 Absatz 2 SGB II bei den leistungsberechtigten Mitgliedern berücksichtigt werden.

So wird der Rentenüberschuss berechnet

Ausgangspunkt ist die bereinigte monatliche Rente. Dabei ist nicht zwangsläufig der im Rentenbescheid genannte Bruttobetrag oder der reine Auszahlungsbetrag entscheidend.

Berücksichtigt werden müssen die nach § 11b SGB II zulässigen Absetzungen. Dazu können Pflichtbeiträge und bestimmte angemessene Versicherungsbeiträge gehören.

Der bereinigten Rente wird anschließend der eigene Bedarf des Rentners gegenübergestellt. Dieser besteht regelmäßig aus dem Regelbedarf für Partner, dem Anteil an den angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung sowie anerkannten Mehrbedarfen.

Berechnungsschritt Bedeutung für den Anspruch Bereinigte Altersrente Renteneinkommen nach den zulässigen Absetzungen Eigener Bedarf des Rentners Regelbedarf, Unterkunfts- und Heizkostenanteil sowie anerkannte Mehrbedarfe Rente abzüglich des eigenen Bedarfs Ergibt den möglichen Rentenüberschuss Positiver Restbetrag Kann bei den leistungsberechtigten Mitgliedern berücksichtigt werden Kein positiver Restbetrag Aus dieser Rente wird beim Partner nichts angerechnet

Ist die bereinigte Rente nicht höher als der eigene Bedarf, beträgt der anrechenbare Überschuss null Euro. Das Jobcenter darf aus einer Unterdeckung keinen anrechenbaren Betrag ableiten.

Leben mehrere leistungsberechtigte Personen in der Bedarfsgemeinschaft, wird ein vorhandener Überschuss nach der Bedarfsanteilsmethode verteilt. Die genaue Anrechnung kann dadurch umfangreicher ausfallen als bei einem Paar, bei dem nur ein Partner leistungsberechtigt ist.

Höhere Bedarfe nach dem SGB XII dürfen nicht fehlen

Der eigene Bedarf des ausgeschlossenen Rentners wird grundsätzlich nach den Regeln des SGB II bestimmt. Bestehen nach dem SGB XII abweichend höhere Bedarfe, müssen diese zusätzlich berücksichtigt werden.

Darauf weisen die Fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zu § 9 SGB II in der veröffentlichten Fassung vom 1. März 2023 hin. Die Weisung verwendet noch die frühere Leistungsbezeichnung, beschreibt aber die für gemischte Bedarfsgemeinschaften relevante Berechnung.

Deckt die Rente den Lebensunterhalt nicht und besteht dem Grunde nach ein Anspruch auf Leistungen nach dem SGB XII, muss die Zuordnung genau geprüft werden. Das Jobcenter darf nicht ohne Weiteres von einem beim Partner anrechenbaren Rentenüberschuss ausgehen.

Wann das Merkzeichen G den Bedarf erhöht

Im entschiedenen Fall berücksichtigte das Jobcenter beim Ehemann einen Mehrbedarf wegen des Merkzeichens G. Dadurch stieg sein eigener Bedarf und der bei seiner Frau anzurechnende Rentenüberschuss fiel niedriger aus.

Der Mehrbedarf beträgt 17 Prozent der einschlägigen Regelbedarfsstufe. Das Merkzeichen G allein löst diesen Zuschlag jedoch nicht aus.

Nach § 30 Absatz 1 SGB XII müssen Betroffene zusätzlich die gesetzliche Altersgrenze erreicht haben oder voll erwerbsgemindert sein. Weitere Hinweise bietet der Beitrag zum Mehrbedarf bei Behinderung und Merkzeichen G.

Die Schwerbehinderung schützt die Rente damit nicht vollständig vor einer Anrechnung. Ein anerkannter Mehrbedarf kann aber dafür sorgen, dass dem Rentner mehr von seinem Einkommen zur Deckung des eigenen Bedarfs verbleibt.

Warum die 200-Euro-Einmalzahlung nicht mitzählt

Die Klägerin wollte den rechnerischen Bedarf ihres Mannes um weitere 200 Euro erhöhen. Hintergrund war die pandemiebedingte Einmalzahlung, die SGB-II-Berechtigten für Juli 2022 zustand.

Der Ehemann erhielt diese Zahlung wegen seines Leistungsausschlusses nicht. Nach Auffassung der Klägerin sollte der Betrag trotzdem als zusätzliche Rechengröße in seinen Bedarf einfließen.

Das Bundessozialgericht lehnte dies ab. Die Einmalzahlung war kein Bestandteil des gewöhnlichen Regelbedarfs, sondern eine gesonderte Leistung für damalige SGB-II-Berechtigte.

Der Betrag konnte deshalb nicht nachträglich in den Bedarf des ausgeschlossenen Altersrentners aufgenommen werden. Dieser Teil des Urteils betrifft nur den Juli 2022 und schafft keinen heutigen Freibetrag.

Was die Entscheidung für heutige Bescheide bedeutet

Der Rechtsstreit betraf Arbeitslosengeld II im Jahr 2022. Seit dem 1. Juli 2026 heißt die Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts nach § 19 SGB II Grundsicherungsgeld.

Die bestätigte Berechnung bleibt für Paare wichtig, bei denen ein Partner Grundsicherungsgeld erhält und der andere wegen einer Altersrente vom SGB II ausgeschlossen ist. Das betrifft auch Bezieher einer Altersrente für schwerbehinderte Menschen.

Auf Haushalte mit einem eigenen Leistungsanspruch des Rentners nach dem SGB XII lässt sich die Entscheidung nicht ungeprüft übertragen. Dort können andere Vorschriften zur Bedarfs- und Einkommensberechnung gelten.

Worauf Betroffene im Bescheid achten sollten

Zunächst sollte geprüft werden, von welchem Rentenbetrag das Jobcenter ausgegangen ist. Der Betrag im Berechnungsbogen muss mit dem Rentenbescheid und den berücksichtigten Absetzungen abgeglichen werden.

Danach kommt es auf den eigenen Bedarf des Rentners an. Der Regelbedarf, der Unterkunftsanteil und mögliche Mehrbedarfe müssen vollständig und in der richtigen Höhe angesetzt sein.

Besonders wichtig ist die Kontrolle, ob das Jobcenter tatsächlich nur einen positiven Rentenüberschuss berücksichtigt hat. Liegt die bereinigte Rente unter dem eigenen Bedarf, darf aus ihr beim Partner nichts angerechnet werden.

Gegen einen fehlerhaften Bescheid kann grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Diese Frist gilt bei einer ordnungsgemäßen Rechtsbehelfsbelehrung; fehlt sie oder ist sie falsch, beträgt die Frist regelmäßig ein Jahr nach § 66 SGG.

Praxisbeispiel: Nur 207,98 Euro der Rente werden angerechnet

Frau A. erhält Grundsicherungsgeld und hat kein eigenes Einkommen. Ihr Ehemann bezieht eine bereinigte Altersrente für schwerbehinderte Menschen von monatlich 1.150 Euro.

Für Herrn A. werden ein Regelbedarf von 506 Euro und 350 Euro als Hälfte der angemessenen Unterkunfts- und Heizkosten berücksichtigt. Weil er die weiteren Voraussetzungen erfüllt und das Merkzeichen G besitzt, wird außerdem ein Mehrbedarf von 86,02 Euro anerkannt.

Sein eigener rechnerischer Bedarf beträgt damit 942,02 Euro. Nach Abzug dieses Bedarfs von der Rente verbleibt ein Überschuss von 207,98 Euro.

Frau A. hat selbst einen Bedarf von 856 Euro. Nach Anrechnung des Rentenüberschusses verbleibt ihr in dieser vereinfachten Modellrechnung ein Grundsicherungsgeld von 648,02 Euro.

Die übrigen 942,02 Euro der Rente bleiben bei der Berechnung ihres Anspruchs außer Betracht. Sie entsprechen dem eigenen rechnerischen Bedarf ihres Mannes.

Fragen und Antworten zur Anrechnung der Schwerbehindertenrente Wird die gesamte Schwerbehindertenrente beim Partner angerechnet?

Nein. Berücksichtigt wird grundsätzlich nur der Teil der bereinigten Rente, der den eigenen rechnerischen Bedarf des Rentners übersteigt.

Ist die Altersrente wegen der Schwerbehinderung geschützt?

Sie ist nicht allein wegen der Schwerbehinderung anrechnungsfrei. Ein anerkannter Mehrbedarf kann den beim Partner anzurechnenden Rentenüberschuss jedoch verringern.

Führt das Merkzeichen G automatisch zu einem Mehrbedarf?

Nein. Zusätzlich müssen weitere Voraussetzungen erfüllt sein, etwa das Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze oder eine volle Erwerbsminderung.

Was geschieht, wenn die Rente den eigenen Bedarf nicht deckt?

Dann entsteht kein anrechenbarer Rentenüberschuss. Zusätzlich sollte geprüft werden, ob der Rentner Anspruch auf ergänzende Leistungen nach dem SGB XII hat.

Können die früheren 200 Euro heute noch berücksichtigt werden?

Nein. Die pandemiebedingte Einmalzahlung betraf ausschließlich den Juli 2022 und begründet keinen heutigen Freibetrag oder Mehrbedarf.

Gilt die Entscheidung unmittelbar für die Grundsicherung im Alter?

Nein. Das Verfahren betraf Leistungen nach dem SGB II in einer gemischten Bedarfsgemeinschaft; im SGB XII gelten teilweise andere Vorschriften zur Einkommensanrechnung.

Quellen: Bundessozialgericht, B 4 AS 2/26 R, Terminbericht vom 8. September 2026; Bundesagentur für Arbeit, Fachliche Weisungen zu § 9 SGB II, Fassung vom 1. März 2023.

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Das andere «Wort zum Sonntag» oder: Auf der Reise

Transition News - 12. September 2026 - 17:26

Auf der Reise − auf welcher Reise? Auf der zu den wirklich eigenen Fragen. Das gilt ja für fast alle Lebensbereiche; ob nun Erziehung, Einrichtung der Wohnung, die Art der Beziehungspflege, die Mode oder auch den Glauben: Man fängt an mit dem, was man kennengelernt hat und einem gesagt worden ist. Dann stellt sich heraus, was sich mehr oder weniger bewährt, und je nach Umständen, nach eigenem Mut oder nach Notwendigkeit gibt es dann zwei Wege:

Wir machen entweder trotzdem weiter, weil man's halt so kennt und es irgendwie zu anstrengend wäre, ein Ruder herumzureißen, oder wir nehmen die eigene Erfahrung samt der neuen Zweifel auf und bohren weiter. Insbesondere beim Glauben, hab ich festgestellt, gibt es noch eine dritte Möglichkeit: dass wir das Thema irgendwie probieren abzuhaken; Reise unterbrochen, Fortsetzung ungewiss.

Seit einigen Jahren bin ich mehrheitlich außerhalb der Kirchen unterwegs und mit vielen Menschen ins Gespräch gekommen. So mache jetzt auch ich eine Zwischenpause und trage 'mal zusammen, was mir dabei so entgegenkommt.

Mitglieder in den großen Kirchen wie auch Freikirchen sind sehr dünn gesät in dem, was sich aufgeklärte Szene nennt oder jedenfalls Klärungen suchende. Eine spontane Umfrage hat eine Trefferquote von fast hundert Prozent an Außen-Stehenden, -Glaubenden, … − was auch immer ergeben. Entsprechend groß ist oft das Staunen, wenn ich mich auf einem Podium oder in einer Gruppe als Pfarrer zu erkennen gebe. Mit «so einem» rechnet man dort offenbar kaum mehr. Oder das andere: Was einem dermaßen weit weggerückt ist im Lauf der Jahre, ist jetzt fast schon wieder interessant.

Die Fragen sind den Menschen ja geblieben; sie sind oft nur nicht gleich erkennbar. Aber fangen wir mit dem an, was ich den Befund nennen möchte. Warum suchen gerade kritische Menschen einen Abstand zu dem, was sie als Kirche und / oder Glauben kennengelernt hatten? Summarisch dargestellt, geht es um Folgendes:

  • Auf wesentliche Fragen zur christlichen Lehre und zur Bibel hatte man keine Antworten bekommen.
  • Was in den Gottesdiensten, Artikeln und Stellungnahmen angeboten wird, hatte mit der eigenen Lebenswirklichkeit kaum etwas zu tun.
  • Der ganze Komplex von sexuellem wie auch Machtmissbrauch hat einem das letzte Zutrauen weggenommen.
  • «Wie konnten die in der C-Zeit nur Menschen von Gottesdiensten aussperren oder einsam sterben lassen?»
  • Alles, was mit Religion zu tun hat, ist einem zu wenig greifbar und schwindet zu einem Nebel an bloßen Meinungen und Vermutungen.

Das sind die wesentlichsten Gründe, die ich immer wieder höre. − Was machen wir damit? Was machen die Betreffenden selber damit?

Grundsätzlich treten sie in eine Phase des Abstands. Die Sache mit dem Glauben hatte sich eher weniger als mehr bewährt, und jetzt hält man sie sich erst einmal vom Leib. − Was bedeutet das für diesen Leib, für diese Seele, diesen Geist?

Je nach Stresspegel, der dem vorangegangen ist, bedeutet es zunächst eine Entlastung. Man braucht sich nicht mehr mit Dingen auseinandersetzen, die einen in der dargebotenen Form nie so recht berührt hatten. Entlastung ist Freiraum, Freiraum ist Offenheit, und Offenheit könnte Neugierde bedeuten. «Was wäre es denn dann? Wie ticke ich denn selber, nachdem ich festgestellt habe, dass der Takt der anderen nicht meiner ist?

Es ist tatsächlich so, wie der politische Autor Hermann Rauschning das in seiner eigenen «Bekenntnisschrift» von 1955, dem «Ruf über die Schwelle», auf den Punkt bringt:

«Es gibt kein äußeres Verstehen, das von sich aus durch Übernahme des von anderen Übermittelten zum wirklichen Glauben führt. Bloß verstandener Glaube ist immer nur Verstehen einer Lehre über den Glauben. Es ist nicht der Glaube selbst.» (Seite 94, Hervorhebungen im Original)

Dafür bräuchte es schon mehr, nämlich «den Absprung von der Reflexion in das Zutrauen» (Seite 100), und das beginnt eigentlich damit, dass ich mich überhaupt erst einmal (wieder) informiere. «Auf keinem anderen Gebiet», schreibt Rauschning, würden denkende Menschen «sich erdreisten, mit so geringer Sachkenntnis der Grundlagen mitzureden wie in Glaubenssachen» (Seite 72).

Der Schritt zu einer guten Neugierde sollte hingegen nicht schwerfallen − jetzt, wo man sich nach seinem Abschied von Bisherigem doch umso freier wissen darf. Zugegeben, die Phase der Verdauung oder auch Heilung geht verschieden lang, mitunter viele Jahre. Aber ich stelle auch fest, wenn man das Eigene zu lange unter dem Deckel hält, stirbt es ab, und die Narbe wird hart.

Bleiben wir doch nicht hinter unseren Möglichkeiten zurück, so wenig weit wie's geht. Bei Menschen, die den Weg ins Freie gesucht und auch gefunden haben, ist das fast immer in zwei Zwischenschritten abgelaufen:

  • Sie haben sich darüber Rechenschaft gegeben, was ihnen bislang gefehlt hatte, «eigentlich».
  • Sie haben weitergetastet und dort, wo es sich angeboten hatte, Fragen gestellt, ihre eigenen Fragen.

Dafür waren sie eine Weile mit dem unterwegs, was ich den Tarnkappen-Modus nenne; einfach vorsichtig, um nicht − wieder? − vereinnahmt und aufs neue verletzt zu werden. Gut so, macht das! Die Fenster an den Wänden des neuen Frei-Raums gehen mal auf, dann wieder zu, und der Mensch prüft die Witterung. Genau so geht das und ist das auch gedacht, dass die Menschen

«Gott suchen sollen, ob sie ihn wohl fühlen und finden könnten; und fürwahr, er ist nicht ferne von einem jeden unter uns» (Apostelgeschichte 17,27).

Insofern gibt es tatsächlich einen «Unglauben» mit Verheißung. Und was könnte nun dazu führen, seinen Weg, seinen eigenen Weg, − wieder? − aufzunehmen? Es sind immer Momente des Innehaltens: wenn ein Gebet erhört worden ist, und sei durch die Fürbitte anderer, wenn man eine überklare Bewahrung erlebt hat oder wenn ein Bibelwort (nach Georges Bernaños «das WORT») in Seele und Gemüt seine Kreise zieht.

Hermann Rauschning, der letzte freigewählte Senatspräsident von Danzig, war Anfang der 30er Jahre von dem aufkommenden Ungeist so erschüttert, dass er seinen bloßen «Kirchenglauben», wie er später schrieb, aufgeben musste. Er hätte nicht getragen angesichts jener Mächte. Er war ihm zu bloßer Religion geworden, die er dann so einschätzte:

«Religion versperrt den Weg zu Gott, weil sie das Suchen und Verkünden eines Weges zu ihm vom Menschen aus beginnt, statt dass im Glauben sich der Mensch dem Handeln und Kommen Gottes öffnet. Wir wollen Gott-offen werden. Darum geht es uns.»

Die Voraussetzungen der Nicht-mehr-so-recht-Gläubigen könnten also kaum besser sein, denn

«die Opfer, die Gott gefallen, sind ein geängsteter Geist, ein geängstetes, zerschlagenes Herz wirst du, Gott, nicht verachten» (Psalm 51,19).

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Das andere «Wort zum Sonntag» vom 6. September 2026: «Die Predigt des Ungläubigen»

Lothar Mack war als Gemeindepfarrer und bei verschiedenen Hilfswerken und Redaktionen tätig. Sein kritischer Blick auf Kirche und Zeitgeschehen hat ihn in die Selbständigkeit geführt. Er sammelt und ermutigt Gleichgesinnte über Artikel und Begegnungen und ruft in Gottesdiensten und an Kundgebungen zu eigenständigem gläubigem Denken auf. Sein Telegram-Kanal lautet StimmeundWort.

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„Bürgerwindrad“ oder den „Bürgersolarpark“ – Nepper, Schlepper, Bauernfänger. von Andreas Schulte

„In der Sendung Vorsicht, Falle! mit dem Untertitel Nepper, Schlepper, Bauernfänger warnte der Moderator Eduard Zimmermann ab 1964 vor zahlreichen, im Alltag begangenen Betrügereien.

Mit welchen infamen Tricks obskure GmbH & Co KGs sanftmütig Gutgläubige mit falschen Versprechungen am Nasenring hinter das „Bürgerwindrad“ oder den „Bürgersolarpark“ führen – einzig mit dem Ziel, billig und risikolos an ihr Erspartes zukommen, das – ja das hätte Eduard Zimmermann bestimmt zu seinem Thema gemacht. Beworben werden nämlich viel zu oft „Bürgerbeteiligungen“, die gemäß gesellschafts- und wirtschaftsrechtlichen Definitionen gar keine Beteiligungen, sondern hochrisikoreiche Nachrangdarlehen sind: Also „das Übelste, was es am grauen Kapitalmarkt gibt“, so Fachanwalt Mattil 2024 im Bayerischen Rundfunk.

Es droht Totalverlust des gegebenen Kredits bei Insolvenz der GmbH & Co KG und trifft dann viel zu viele gutgläubige Kleinanleger, die nicht wussten, wem, warum und unter welchem Risiko für zum Teil erbärmliche Zinsen sie ihr Erspartes anvertraut haben – natürlich mit dem Ziel, das Klima zu retten.

Das Video erläutert die Hintergründe und, dass die prognostizierte Insolvenzwelle von Projektierern und Betreibern Fahrt aufgenommen hat. Kleinanleger bangen bereits aktuell um hohe, dreistellige Millionenbeträge. Neben den dargestellten Beispielen hat nach Fertigstellung des Videos nun auch Windkraft-Vorreiter SOWITEC aus Sonnenbühl im Kreis Reutlingen einen Insolvenzantrag gestellt.“

 

Der Beitrag „Bürgerwindrad“ oder den „Bürgersolarpark“ – Nepper, Schlepper, Bauernfänger. von Andreas Schulte erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.

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Ayata: Das Vermächtnis von Hayri Durmuş hat uns aufrecht gehalten

Mehmet Hayri Durmuş gehört zu den prägenden Persönlichkeiten des Widerstands im Gefängnis von Diyarbakır (ku. Amed) nach dem Militärputsch vom 12. September 1980 in der Türkei. Gemeinsam mit Kemal Pir, Akif Yılmaz und Ali Çiçek begann er am 14. Juli 1982 ein Todesfasten gegen Folter, politische Vernichtung und die erzwungene Aufgabe ihrer Identität. Durmuş starb am 12. September 1982, Kemal Pir, Akif Yılmaz und Ali Çiçek folgten ihm.

Der Revolutionär Muzaffer Ayata kannte Durmuş bereits aus der Zeit der entstehenden kurdischen Freiheitsbewegung in den 1970er Jahren. Beide begegneten sich in Ankara und arbeiteten später in Kurdistan. Nach ihrer Festnahme waren sie auch gemeinsam im Gefängnis in Amed inhaftiert. Ayata nahm selbst an den frühen Hungerstreiks und Widerstandsaktionen gegen das türkische Folterregime teil.

Im Interview spricht das Mitglied der Abdullah-Öcalan-Akademie für Sozialwissenschaft über seine persönlichen Erinnerungen an Mehmet Hayri Durmuş, die Organisierung im Gefängnis und die Bedingungen, unter denen der Widerstand vom 14. Juli entstand. „Wir haben uns immer mit ihrem Vermächtnis aufrecht gehalten“, sagt Ayata.

 


Vom Militärputsch zum Folterregime in Amed

Wie war die Situation der Apoistischen Bewegung vor dem 12. September 1980, und wie veränderten sich die Verhältnisse in den Gefängnissen nach dem Militärputsch?

Mit der Mobilisierung der Bevölkerung in Kurdistan durch die Apoistische Bewegung wurde auch der Putschprozess beschleunigt. Zum Zeitpunkt des 12. September befand sich ein Großteil der PKK-Kader bereits im Gefängnis. Die meisten waren noch vor dem Putsch festgenommen worden. Unsere Aktivitäten fanden im Untergrund statt und waren illegal. Unsere Arbeitsweise, unsere Nähe zur Bevölkerung und auch die Tatsache, dass wir nicht genügend Vorsichtsmaßnahmen trafen, führten dazu, dass wir an verschiedenen Orten festgenommen wurden. Die Festgenommenen wurden gefoltert.

Hayri, Mazlum Doğan und Mustafa Karasu wurden bereits 1979, also vor dem Putsch, festgenommen. Rıza Altun kam einen Monat vor mir in Haft, ich selbst wurde am 17. März 1980 festgenommen. Kemal Pir folgte im August. Mazlum und Hayri befanden sich im Gefängnis Nr. 1 in Amed. Es war ein kleines Gefängnis, das nach dem Militärputsch vom 12. März 1971 errichtet worden war. Später wurden auch Rıza und ich zu Hayri gebracht.

Hayri hatte im Gefängnis bereits eine gewisse Ordnung aufgebaut. Wir führten ein kommunales Leben und kümmerten uns umeinander. Es herrschte eine Atmosphäre, die einem Sicherheit gab und half, sich auf die Bedingungen im Gefängnis einzustellen. Ich war mit Hayri in derselben Zelle. Bücher oder andere Materialien von draußen durften nicht hineingebracht werden, deshalb hatten wir selbst eine Bildungsgruppe organisiert.

Nach dem Militärputsch veränderte sich das Vorgehen der Soldaten. Die Angriffe und der Druck nahmen zu, zugleich wurden immer mehr Gefängnisabteilungen eingerichtet. Inzwischen wurden nicht mehr nur Kader festgenommen, sondern auch Menschen, die die Organisation unterstützt oder beispielsweise jemandem ein Stück Brot gegeben hatten. Die linken und sozialistischen Gruppen waren weitgehend zerschlagen worden. In Kurdistan fanden Operationen und Massaker statt, Menschen wurden gefoltert und die Repression massiv ausgeweitet.

Mit dem Putsch verließ ein Teil unserer Genoss:innen das Land, während wir bereits in Haft waren. Es war ein NATO-Putsch.

Erste Begegnungen in Ankara

Es heißt, dass Sie Mehmet Hayri Durmuş durch Abdullah Öcalan kennengelernt haben. Stimmt das?

Als ich 1975 nach Ankara ging, hatte ich einen Studienplatz an der Hacettepe-Universität bekommen. Hayri und Mazlum studierten ebenfalls dort und hatten sich bereits ein Jahr vor mir eingeschrieben. Als ich nach Ankara kam, hatte ich schon von Abdullah Öcalan gehört. Damals hieß es: „Da ist jemand namens Apo, er kommt aus Urfa.“

Wir gingen zur Fakultät für Politikwissenschaften. Dort kannte ich jemanden aus meiner Heimatregion und fragte ihn: „Kennst du Apo?“ Er sagte ja, und über ihn lernte ich den Repräsentanten kennen. So begegnete ich ihm im Kreis der Freund:innen. Wir saßen im Garten zusammen und unterhielten uns. Es ging dabei nicht besonders viel um ideologische oder theoretische Fragen, sondern es war ein ganz normales, ungezwungenes Gespräch.

Bei einer Gelegenheit nahm Abdullah Öcalan uns mit in die Wohnung von Hayri und Mazlum. Auf diese Weise lernte ich die beiden kennen. Unsere Fakultäten lagen ohnehin nahe beieinander.

Wie eng war Ihr Verhältnis zu Mehmet Hayri Durmuş vor Ihrer Inhaftierung? Welche seiner Eigenschaften sind Ihnen besonders in Erinnerung geblieben?

Hayri war für Riha [tr. Urfa] und Semsûr [Adıyaman] verantwortlich, während ich in Hilvan [ku. Curnê Reş] tätig war. Von Zeit zu Zeit kam er zu uns. Damals führten wir in Hilvan einen Kampf gegen die Süleymans. Sie waren bereits weitgehend isoliert und hatten kaum noch Handlungsmöglichkeiten. Später waren Hayri und ich auch im Gefängnis in derselben Zelle.

Von allen Genoss:innen hatte ich mit Hayri wohl die meisten Gemeinsamkeiten. Er war ein sehr ruhiger Mensch und verfügte über eine außergewöhnliche praktische Intelligenz. Zugleich hatte er eine enorme Fähigkeit, sich auf unterschiedliche Bedingungen einzustellen. Ganz gleich, in welche Region er kam, fand er sich dort innerhalb kurzer Zeit zurecht.

Einige unserer Freund:innen hatten beispielsweise Schwierigkeiten, Zazakî beziehungsweise Dimilkî zu lernen. Hayri hatte damit überhaupt keine Probleme. Seine Beziehungen zu den Genoss:innen beruhten auf Vertrauen. Wenn er in eine Region kam, sahen unsere Mitarbeiter:innen, Kader und Genoss:innen in ihm einen Berg, an den sie sich anlehnen konnten. Sie wussten: Wenn Hayri mit einem Problem konfrontiert wird, wird er sich damit auseinandersetzen und eine Lösung finden.

Er konnte den Menschen gut zuhören und war geduldig. Neben seiner praktischen Intelligenz verfügte er über theoretisches Wissen und arbeitete bei Fragen der Organisierung sehr umsichtig.

Der Weg zum Widerstand vom 14. Juli

Können Sie von dieser Zeit im Gefängnis in Amed erzählen? Wie war die Situation der Widerstandsgruppe, welche Haltung nahm sie ein und wie entwickelte sich der Kampf?

Anfang 1981 wurden die Gefängnisabteilungen angegriffen. Wir befanden uns damals im Hungerstreik. Ende Februar 1981 kam Esat Oktay Yıldıran. Mit ihm kamen Spezialeinheiten und eigens für Folter ausgebildete Teams. Wir leisteten Widerstand und kämpften dagegen an. Schließlich beschlossen wir, in den Hungerstreik zu treten.

Unser Prozess hatte zu diesem Zeitpunkt noch nicht begonnen. Hayri beschäftigte sich sehr intensiv mit der Frage, wie wir uns verhalten sollten, und diskutierte viel mit Mazlum. Er sagte, wir müssten auch im Gefängnis unsere eigene Haltung unter Beweis stellen. Besonders großen Wert legte er auf unsere Verteidigung vor Gericht. Währenddessen ging die Folter weiter.

Schließlich diskutierten Kemal und Hayri miteinander und beschlossen, ein Todesfasten zu beginnen. Sie fragten auch mich: „Wir wollen das machen. Machst du mit?“ Ich sagte: „Ja.“ Wir waren insgesamt 15 Genossen. Unter äußerst schweren Bedingungen dauerte unsere Aktion 43 Tage. Währenddessen begannen die Gerichtsverhandlungen und die Anklageschriften wurden vorgelegt. Im Mai endete dieser aktive Widerstand.

Gegen Ende 1981 wurde der Druck noch einmal erheblich verschärft. Die Gefangenen wurden einzeln aus den Zellen geholt und unter Druck gesetzt, Aussagen zu machen und mit den Behörden zusammenzuarbeiten. Dabei gab es keine Grenzen. Nach und nach gelang es ihnen, einzelne Gefangene zu brechen. Einige konnten dem Druck nicht standhalten.

Am 14. Juli gingen wir gemeinsam zur Gerichtsverhandlung. Hayri hob die Hand. Er hatte eine Eigenschaft, die sich nur schwer beschreiben lässt. Er sprach sehr ruhig und klar und konnte sich außergewöhnlich gut ausdrücken. Er stand auf und sagte: „Von nun an werden Leichen aus diesem Gefängnis getragen werden. Sie lassen uns unsere Sache nicht verteidigen. Unter diesen Bedingungen hat unser Leben keinen Sinn mehr. Wir treten in das Todesfasten.“

Der Richter sagte: „Tun Sie das nicht, wir werden Ihre Bedingungen verbessern.“ Darauf antwortete Hayri: „Wenn das so ist, freue ich mich für die Genossen. Aber wir haben kein Vertrauen mehr in Sie. Dies ist meine letzte Gerichtsverhandlung. Vielleicht werde ich nicht mehr hierherkommen.“ Das waren seine letzten Worte vor Gericht. Dann äußerte er noch einen Wunsch, der einem Vermächtnis gleichkam: Auf seinem Grabstein sollte stehen: „Er steht seinem Volk gegenüber in der Schuld.“

Es ist sehr schwer, darüber zu sprechen und das in Worte zu fassen. Wenn von Hayri die Rede ist, versagt einem die Stimme, die Worte bleiben einem im Hals stecken. Er litt sehr unter dem, was den Genoss:innen angetan wurde. Er sagte: „Vor unseren Augen foltern sie diese aufrechten Menschen, und wir können nichts dagegen tun.“ Das Leid seiner Weggefährt:innen zehrte an ihm.

Vor Gericht schlossen sich insgesamt sechs Genossen Hayri an. Ihm war wichtig, dass nicht viele unserer Freunde ihr Leben verlieren. Selbst als sie dem Tod entgegengingen, dachten sie daran, wie der Widerstand organisiert und die Organisierung bewahrt werden konnte.

Der Kampf wird sein Ziel erreichen. Abdullah Öcalan hat nicht zugelassen, dass die Gefallenen in Vergessenheit geraten. Wir haben uns immer mit ihrem Vermächtnis aufrecht gehalten. Unser Kampf hat die Existenz des kurdischen Volkes sichtbar gemacht. Die Gefallenen leben weiter, indem ihr Kampf weitergeführt und vergrößert wird. Wir werden immer in ihrer Schuld stehen. Bis zuletzt müssen wir uns ihres Vermächtnisses würdig erweisen.

https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/-52207 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/-52208 https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/-38241

 

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TEV-ÇAND und Hîlala Zêrîn: „Unsere Sprache ist unsere Existenz“

Die Kulturbewegungen TEV-ÇAND und Hîlala Zêrîn haben die Entscheidung der syrischen Übergangsregierung in Damaskus kritisiert, den Kurdischunterricht auf drei Wochenstunden zu begrenzen. Bei einer gemeinsamen Erklärung in Qamişlo forderten sie am Samstag die Rücknahme der Kürzung und eine Stärkung des muttersprachlichen Unterrichts. „Unsere Sprache ist unsere Existenz“, erklärten die beiden Bewegungen. Sprache dürfe nicht auf ein einzelnes Unterrichtsfach reduziert werden. Sie sei Grundlage von Kultur und kollektivem Gedächtnis und damit untrennbar mit der Existenz und dem gesellschaftlichen Kampf eines Volkes verbunden.

Die Erklärung wurde von der TEV-ÇAND-Ko-Vorsitzenden Summeye Mihemed verlesen. Eine wirkliche Integration Syriens könne nicht erreicht werden, indem die Sprache eines Volkes eingeschränkt werde, betonte sie. Voraussetzung sei vielmehr ein gleichberechtigtes Zusammenleben der verschiedenen Bevölkerungsgruppen. TEV-ÇAND und Hîlala Zêrîn forderten daher, die Reduzierung der kurdischen Unterrichtsstunden zurückzunehmen.

Zugleich müssten der Unterricht ausgebaut, der Mangel an Lehrkräften und Unterrichtsmaterialien behoben und das bestehende zweisprachige Bildungsmodell erhalten werden. Die Bewegungen riefen dazu auf, sich für das Recht der kommenden Generationen auf ihre Muttersprache einzusetzen: „Damit unsere Kinder morgen ohne Angst in ihrer Muttersprache lesen und schreiben können, müssen wir heute unsere Stimme erheben.“

Die Erklärung endete mit dem Ruf „Bê ziman jiyan nabe“ – Ohne Sprache gibt es kein Leben.

https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/proteste-fur-kurdischsprachigen-unterricht-weiten-sich-in-rojava-aus-52677 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/proteste-gegen-beschrankung-des-kurdischunterrichts-dauern-an-52665 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/kobane-schuler-innen-boykottieren-unterricht-fur-bildung-auf-kurdisch-52636

 

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Betriebsrente: Krankenkassen-Freibetrag kann über 400 Euro im Jahr sparen

Von der zugesagten Betriebsrente kommt im Ruhestand häufig weniger auf dem Konto an als erwartet. Neben möglichen Steuern gehen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab, die Betriebsrentner grundsätzlich allein tragen.

Ein gesetzlicher Freibetrag kann die Belastung allerdings deutlich verringern: 2026 bleiben bei pflichtversicherten Betriebsrentnern monatlich 197,75 Euro von Krankenversicherungsbeiträgen verschont.

Wer diesen Betrag bei seiner Abrechnung übersieht, kann die Abzüge kaum zuverlässig beurteilen. Zugleich führt eine Verwechslung immer wieder zu falschen Erwartungen: Für die Krankenversicherung, die Pflegeversicherung und die Einkommensteuer gelten unterschiedliche Regeln.

197,75 Euro im Monat: So funktioniert die Entlastung 2026

Der Freibetrag entspricht einem Zwanzigstel der monatlichen Bezugsgröße der Sozialversicherung. Diese beträgt 2026 bundesweit 3.955 Euro, woraus sich 197,75 Euro ergeben. Unterschiedliche Freibeträge für ostdeutsche und westdeutsche Bundesländer gibt es dabei nicht.

Der Betrag wird von der beitragspflichtigen Betriebsrente abgezogen, bevor die Krankenversicherungsbeiträge berechnet werden.

Bei 500 Euro monatlicher Betriebsrente bleiben deshalb 302,25 Euro als Berechnungsgrundlage für die Krankenversicherung übrig. Die gesetzliche Regelung steht in § 226 Absatz 2 SGB V; die aktuellen Rechengrößen veröffentlicht auch der GKV-Spitzenverband.

Die Entlastung betrifft die Beiträge zur Krankenversicherung einschließlich des kassenindividuellen Zusatzbeitrags. Sie ist weder eine zusätzliche Rentenzahlung noch eine Steuererstattung. Warum ein höherer Freibetrag trotzdem nicht alle Abzüge beseitigt, erläutert auch der Beitrag zur Bezugsgröße 2026 und den Folgen für Betriebsrentner.

Warum Betriebsrentner den vollen Beitrag selbst bezahlen

Bei einer gesetzlichen Rente beteiligt sich die Rentenversicherung an den Krankenversicherungsbeiträgen. Für die Betriebsrente gibt es grundsätzlich keinen entsprechenden Beitragsanteil des früheren Arbeitgebers oder des Rentenversicherungsträgers. Die auf Versorgungsbezüge entfallenden Beiträge trägt das Mitglied allein, wie § 250 SGB V festlegt.

Berechnet werden grundsätzlich 14,6 Prozent allgemeiner Beitragssatz zuzüglich des Zusatzbeitrags der eigenen Krankenkasse. Bei einem beispielhaft angenommenen Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent ergibt das 17,5 Prozent Krankenversicherungsbeitrag. Diese 17,5 Prozent werden bei einer begünstigten Betriebsrente oberhalb der Freigrenze auf den um den Freibetrag verminderten Betrag angewendet.

Der tatsächlich geltende Zusatzbeitrag muss der jeweiligen Kassenmitteilung entnommen werden. Die Beitragssätze und die Abgrenzung zwischen Freibetrag und Freigrenze beschreibt etwa das AOK-Fachportal zu Versorgungsbezügen. Eine pauschale Rechnung mit einem einheitlichen Gesamtprozentsatz auf die gesamte Betriebsrente kann deshalb erheblich danebenliegen.

Die Pflegeversicherung kennt weiterhin eine Freigrenze

In der Pflegeversicherung gilt der Betriebsrenten-Freibetrag nicht. Hier bleibt es für Pflichtversicherte bei einer Freigrenze: Übersteigen die hierfür zusammenzurechnenden Versorgungsbezüge und das relevante Arbeitseinkommen aus selbstständiger Tätigkeit insgesamt 197,75 Euro monatlich, werden Pflegeversicherungsbeiträge grundsätzlich auf den gesamten beitragspflichtigen Versorgungsbezug fällig.

Bleibt diese Summe bei höchstens 197,75 Euro, fallen daraus grundsätzlich weder Kranken- noch Pflegeversicherungsbeiträge an.

Eine Betriebsrente von 190 Euro ist daher 2026 bei einem pflichtversicherten Rentner ohne weitere für diese Grenze relevante Einnahmen beitragsfrei.

Bei 220 Euro Betriebsrente berechnet sich die Krankenversicherung dagegen nur aus 22,25 Euro, die Pflegeversicherung aber aus 220 Euro. Genau dieser Unterschied zwischen Freibetrag und Freigrenze ist für eine richtige Abrechnung entscheidend.

Der reguläre Pflegebeitrag beträgt 2026 grundsätzlich 3,6 Prozent, für zuschlagspflichtige Kinderlose 4,2 Prozent. Für mehrere Kinder unter 25 Jahren sind Abschläge vorgesehen; außerdem gelten Ausnahmen vom Kinderlosenzuschlag, etwa für vor 1940 Geborene. Die Einzelheiten erklärt das Bundesgesundheitsministerium zur Finanzierung der Pflegeversicherung.

So unterscheiden sich die Abzüge bei kleinen und höheren Betriebsrenten

Die folgende Modellrechnung unterstellt eine Pflichtversicherung, ausschließlich eine Betriebsrente als zusätzlichen Versorgungsbezug und keinen Gewinn aus selbstständiger Tätigkeit. Für die Krankenversicherung werden beispielhaft 17,5 Prozent angesetzt, für die Pflegeversicherung 3,6 Prozent. Eine Begrenzung durch die Beitragsbemessungsgrenze und mögliche Einkommensteuer bleiben unberücksichtigt.

Betriebsrente brutto pro Monat Krankenversicherung Pflegeversicherung Auszahlung vor Steuern 190,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 190,00 Euro 197,75 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 197,75 Euro 220,00 Euro 3,89 Euro 7,92 Euro 208,19 Euro 500,00 Euro 52,89 Euro 18,00 Euro 429,11 Euro 1.000,00 Euro 140,39 Euro 36,00 Euro 823,61 Euro

Bei vollständiger Ausschöpfung des Freibetrags beträgt die rechnerische Entlastung gegenüber einer Krankenversicherungsberechnung ohne Freibetrag in diesem Beispiel rund 34,61 Euro monatlich. Über zwölf Monate entspricht das ungefähr 415 Euro. Das ist jedoch keine zusätzliche Ersparnis, die jeder durch einen Antrag neu erhalten kann: Wenn die Abrechnung bereits stimmt, ist der Vorteil darin enthalten.

Mehrere Betriebsrenten werden zusammengerechnet

Der Freibetrag steht einer versicherten Person insgesamt nur einmal zu. Wer 150 Euro von einer Pensionskasse und weitere 150 Euro aus einer Direktversicherung erhält, kann deshalb nicht für jeden Vertrag 197,75 Euro abziehen. Bei insgesamt 300 Euro Betriebsrente verbleiben 102,25 Euro als Berechnungsgrundlage für die Krankenversicherung.

Für die Prüfung der Freigrenze können außerdem andere beitragspflichtige Versorgungsbezüge sowie Arbeitseinkommen aus einer selbstständigen Tätigkeit hinzukommen. Der zusätzliche Krankenversicherungs-Freibetrag lässt sich jedoch nur von den begünstigten Leistungen der betrieblichen Altersversorgung abziehen. Eine daneben bezogene gesetzliche Rente wird nicht einfach zur Betriebsrente addiert, um diese Freigrenze zu prüfen.

Freiwillig Versicherte erhalten diesen Freibetrag nicht

Ob jemand gesetzlich pflichtversichert oder freiwillig gesetzlich versichert ist, macht bei Betriebsrenten einen finanziellen Unterschied. Freiwillige Mitglieder können den Betriebsrenten-Freibetrag nicht beanspruchen. Ihre Beitragsbemessung folgt anderen Vorschriften, die grundsätzlich die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit berücksichtigen.

Das Bundessozialgericht hat den Ausschluss freiwillig versicherter Betriebsrentner am 5. November 2024 bestätigt. Ein einschlägiges Verfahren trägt das Aktenzeichen B 12 KR 9/23 R. Gegen-Hartz.de hat über die gerichtlich bestätigte Ungleichbehandlung bei Betriebsrentnern berichtet.

Wer den Freibetrag auf seiner Abrechnung vermisst, sollte deshalb zunächst den eigenen Versicherungsstatus klären. Allein der Bezug einer gesetzlichen Altersrente bedeutet noch nicht, dass eine Pflichtmitgliedschaft in der Krankenversicherung der Rentner besteht. Die rechtliche Begründung lässt sich in der Entscheidung des Bundessozialgerichts nachlesen.

Bei einer Kapitalauszahlung zählen 120 Monate

Auch eine einmalige Auszahlung aus einer betrieblichen Altersversorgung kann Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge auslösen. Dafür wird grundsätzlich ein Hundertzwanzigstel der beitragspflichtigen Kapitalleistung als monatlicher Versorgungsbezug angesetzt. Die gesetzliche Verteilung läuft längstens über 120 Monate, also zehn Jahre, wie § 229 Absatz 1 SGB V bestimmt.

Aus einer beitragspflichtigen Kapitalleistung von 36.000 Euro ergibt sich damit ein rechnerischer Monatsbetrag von 300 Euro.

Für einen pflichtversicherten Betriebsrentner bleiben davon bei Anwendung des Freibetrags 2026 noch 102,25 Euro für die Krankenversicherung übrig. Für die Pflegeversicherung werden unter den zuvor beschriebenen Voraussetzungen die vollen 300 Euro zugrunde gelegt.

Die Entscheidung für eine Einmalzahlung beseitigt die Beitragspflicht daher nicht automatisch. Zudem können sich der Freibetrag und die Beitragssätze während des Zehnjahreszeitraums ändern. Vor einer Auszahlungsentscheidung sollte der Versorgungsträger die Leistungen erläutern und die Krankenkasse die voraussichtliche Beitragsbehandlung prüfen.

Der steuerliche Versorgungsfreibetrag ist etwas anderes

Neben dem Krankenversicherungs-Freibetrag gibt es einen steuerlichen Versorgungsfreibetrag. Er gilt allerdings nicht pauschal für jede Betriebsrente, sondern setzt begünstigte Versorgungsbezüge nach dem Einkommensteuerrecht voraus. Typische Fälle sind Leistungen aus einer Direktzusage oder Unterstützungskasse, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Leistungen aus Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds fallen dagegen grundsätzlich unter § 22 Nummer 5 EStG. Ob sie vollständig oder nur teilweise besteuert werden, hängt unter anderem von der steuerlichen Behandlung der früheren Beiträge ab. Die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen erläutert diese Unterschiede nach dem jeweiligen Durchführungsweg.

Für einen begünstigten Versorgungsbeginn im Jahr 2026 beträgt der Versorgungsfreibetrag 12,8 Prozent der hierfür vorgesehenen Bemessungsgrundlage, höchstens 960 Euro jährlich. Hinzu kommt ein Zuschlag von 288 Euro, sodass bei ganzjährigem Bezug maximal 1.248 Euro aus diesen beiden Positionen steuerfrei bleiben können. Die Werte stehen in § 19 Absatz 2 EStG und gelten auch für entsprechend begünstigte Beamtenpensionen.

Bei privatwirtschaftlichen Altersbezügen setzt die Begünstigung grundsätzlich die Vollendung des 63. Lebensjahres voraus, bei schwerbehinderten Menschen des 60. Lebensjahres. Für Bezüge wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder für Hinterbliebene gelten andere Voraussetzungen. Bei einem Beginn im laufenden Jahr sind zudem zeitanteilige Kürzungen zu beachten.

Ein steuerfreies Einkommen kann trotzdem Beiträge auslösen

Der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer beträgt 2026 für Alleinstehende 12.348 Euro. Er bezieht sich auf das zu versteuernde Einkommen, nicht unmittelbar auf die Bruttorente. Die Anhebung erläutert das Bundesfinanzministerium in seiner Übersicht der steuerlichen Änderungen 2026.

Für begünstigte Versorgungsbezüge wird außerdem grundsätzlich ein Werbungskosten-Pauschbetrag von 102 Euro berücksichtigt, sofern keine höheren abzugsfähigen Werbungskosten nachgewiesen werden. Rechtsgrundlage ist § 9a EStG. Aus diesen steuerlichen Abzügen folgt aber kein zusätzlicher Freibetrag bei der Krankenkasse.

Deshalb kann jemand keine Einkommensteuer schulden und dennoch Beiträge auf seine Betriebsrente bezahlen müssen. Ein Steuerbescheid ohne Nachzahlung belegt nicht, dass die Beitragsberechnung falsch ist. Umgekehrt ersetzt eine korrekte Krankenkassenabrechnung nicht die Prüfung der steuerlichen Behandlung.

Wie Betroffene ihre Abrechnung prüfen können

Ein sinnvoller Ausgangspunkt ist die aktuelle Zahlungsmitteilung der Betriebsrente zusammen mit den Unterlagen der Krankenkasse. Daraus sollten der Versicherungsstatus, der Bruttobetrag, die beitragspflichtigen Beträge und die angewendeten Beitragssätze nachvollziehbar werden. Bei mehreren Versorgungsträgern muss außerdem erkennbar sein, wie der einmalige Freibetrag berücksichtigt wurde.

Wer eine Abweichung entdeckt, sollte die Krankenkasse schriftlich um eine nachvollziehbare Berechnung und gegebenenfalls um Korrektur bitten. Gegen einen Beitragsbescheid ist bei ordnungsgemäßer Rechtsbehelfsbelehrung grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch möglich. Diese Frist ergibt sich aus § 84 SGG.

Bei älteren Abrechnungen kommt eine Überprüfung ebenfalls in Betracht. Erstattungsansprüche wegen zu Unrecht entrichteter Beiträge verjähren grundsätzlich vier Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres der Zahlung; die Einzelheiten regelt § 27 SGB IV. Ob tatsächlich eine Erstattung möglich ist, hängt unter anderem von den Bescheiden, dem Zahlungszeitpunkt und möglichen Verjährungshemmungen ab.

Ein Beispiel aus der Praxis: 500 Euro Betriebsrente richtig einordnen

Eine 68-jährige Rentnerin erhält 500 Euro Betriebsrente im Monat und ist in der Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert. Sie hat ein erwachsenes Kind; der Pflegebeitrag beträgt deshalb 3,6 Prozent. Ihre Krankenkasse erhebt im Beispiel 2,9 Prozent Zusatzbeitrag, weitere Versorgungsbezüge oder selbstständige Einkünfte gibt es nicht.

Für die Krankenversicherung werden nach Abzug des Freibetrags 302,25 Euro berücksichtigt, daraus ergeben sich gerundet 52,89 Euro Beitrag. Die Pflegeversicherung berechnet 18 Euro aus den vollen 500 Euro. Vor einer möglichen Einkommensteuer verbleiben 429,11 Euro.

Würde bei der Krankenversicherung versehentlich die gesamte Betriebsrente angesetzt, läge dieser Beitrag bei 87,50 Euro. Die Differenz von 34,61 Euro im Monat wäre dann Anlass, eine Korrektur zu verlangen. Ist der Freibetrag bereits berücksichtigt, entsteht durch einen weiteren Antrag keine zusätzliche Entlastung.

Sechs Fragen und Antworten zum Freibetrag bei Betriebsrenten Wie hoch ist der Krankenkassen-Freibetrag 2026?

Er beträgt 197,75 Euro monatlich und gilt bundesweit für begünstigte Betriebsrenten gesetzlich Pflichtversicherter. Bei mehreren Betriebsrenten steht er insgesamt nur einmal zur Verfügung.

Gilt der Freibetrag auch für die Pflegeversicherung?

Nein, dort gibt es weiterhin eine Freigrenze. Wird sie mit den hierfür relevanten Einnahmen überschritten, fallen Pflegebeiträge grundsätzlich auf den gesamten beitragspflichtigen Versorgungsbezug an.

Ist eine Betriebsrente von 190 Euro im Monat beitragsfrei?

Bei Pflichtversicherten grundsätzlich ja, wenn keine weiteren für die Freigrenze zusammenzurechnenden Einnahmen hinzukommen. Die zusätzliche gesetzliche Rente allein führt nicht dazu, dass diese 190 Euro beitragspflichtig werden.

Erhalten freiwillig gesetzlich Versicherte ebenfalls 197,75 Euro Freibetrag?

Nein, dieser Betriebsrenten-Freibetrag gilt für sie nicht. Das Bundessozialgericht hat ihren Ausschluss von der Regelung bestätigt.

Verhindert eine Einmalzahlung die Krankenkassenbeiträge?

Nein, beitragspflichtige Kapitalleistungen werden grundsätzlich mit einem Hundertzwanzigstel als monatlicher Versorgungsbezug berücksichtigt. Die Berechnung läuft längstens über zehn Jahre; bei Pflichtversicherten kann dabei der jeweils geltende Betriebsrenten-Freibetrag greifen.

Bekommt jeder Betriebsrentner zusätzlich einen steuerlichen Versorgungsfreibetrag?

Nein, dafür kommt es auf die steuerrechtliche Einordnung der Versorgung an. Für begünstigte Versorgungsbezüge mit Beginn 2026 gelten 12,8 Prozent, höchstens 960 Euro jährlich, zuzüglich 288 Euro Zuschlag; für gewöhnliche Leistungen aus einer Direktversicherung oder Pensionskasse lässt sich dieser Freibetrag nicht pauschal ansetzen.

Der Beitrag Betriebsrente: Krankenkassen-Freibetrag kann über 400 Euro im Jahr sparen erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

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Krankenkassen-Beiträge steigen ohne Pflichtbrief: So schnell müssen Versicherte handeln

Seit dem 30. Juli 2026 müssen gesetzliche Krankenkassen ihre Mitglieder nicht mehr individuell über eine Erhöhung des Zusatzbeitrags informieren. Das frühere Pflichtschreiben mit dem Hinweis auf die besondere Wechselmöglichkeit ist entfallen.

Das Wechselrecht besteht fort. Die Wahl einer neuen Krankenkasse muss jedoch spätestens bis zum Ende des Monats erklärt werden, ab dem der höhere Zusatzbeitrag gilt.

Wer die Erhöhung erst später auf der Gehaltsabrechnung oder anhand einer niedrigeren Rentenzahlung entdeckt, kann diese Frist bereits verpasst haben. Nach einer aktuellen Befragung kannten 76 Prozent der gesetzlich Versicherten die neue Rechtslage nicht.

Was sich seit dem 30. Juli 2026 geändert hat

Vor dem 30. Juli 2026 mussten Krankenkassen ihre Mitglieder spätestens einen Monat vor einer Erhöhung des Zusatzbeitrags gesondert anschreiben. Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz wurden diese Vorgaben aus § 175 Absatz 4 SGB V gestrichen.

Bis 29. Juli 2026 Seit 30. Juli 2026 Die Krankenkasse musste gesondert über die Erhöhung informieren. Eine individuelle Mitteilung ist nicht mehr vorgeschrieben. Das Schreiben musste auf die besondere Wechselmöglichkeit hinweisen. Mitglieder müssen die Frist selbst ermitteln. Bei einem verspäteten Hinweis bestand ein gesetzlicher Fristschutz. Dieser Schutz ist entfallen. Das Wechselrecht bei einer Beitragserhöhung bestand bereits. Das Wechselrecht besteht fort.

Ursprünglich sollte die Information lediglich stärker digitalisiert werden. Auf Empfehlung des Gesundheitsausschusses wurden die bisherigen Hinweispflichten jedoch vollständig gestrichen.

Als Begründung nennt der Bericht des Gesundheitsausschusses den Abbau von Verwaltungsaufwand und finanzielle Einsparungen. Der Bundestag beschloss die Streichung, die seit dem 30. Juli 2026 gilt.

Krankenkassen dürfen ihre Mitglieder weiterhin freiwillig per Brief, E-Mail, App oder Kundenportal informieren. Verlassen können sich Versicherte darauf jedoch nicht.

So funktionieren Frist und Kassenwechsel

Erhöht eine Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag zum 1. Januar, muss die Wahlerklärung der neuen Krankenkasse spätestens am 31. Januar zugehen. Entscheidend ist der Monat, ab dem die Kasse den höheren Satz verlangt.

Das ergibt sich aus § 175 Absatz 4 SGB V. Die Vorschrift erlaubt den Wechsel auch dann, wenn die übliche Bindungszeit von zwölf Monaten noch nicht abgelaufen ist.

Ein eigener Kündigungsbrief an die bisherige Krankenkasse ist nicht erforderlich. Das Mitglied erklärt seine Wahl gegenüber der neuen Kasse, die anschließend die bisherige Kasse elektronisch informiert.

Für die Einhaltung der Frist zählt der Zugang der Wahlerklärung bei der neuen Krankenkasse. Mitglieder sollten sich diesen Eingang mit Datum bestätigen lassen und nicht bis zum letzten Tag warten.

Der Wechsel erfolgt nicht sofort. Wird die neue Kasse im Januar gewählt, endet die bisherige Mitgliedschaft regelmäßig am 31. März und die neue Mitgliedschaft beginnt am 1. April.

Bis zum Kassenwechsel zahlen Mitglieder den höheren Zusatzbeitrag weiter. Die besondere Wechselmöglichkeit hebt nur die zwölfmonatige Bindung auf, nicht die Frist bis zum Ende der bisherigen Mitgliedschaft.

Drei von vier Versicherten kannten die Änderung nicht

Für die repräsentative Telefonbefragung von Forsa im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands wurden 1.021 gesetzlich Versicherte befragt. Mehr als drei Viertel hatten noch nichts vom Wegfall der Informationspflicht gehört.

Nach Angaben des Verbraucherzentrale Bundesverbands halten 84 Prozent eine Information per Brief für angemessen. Gleichzeitig besuchen 71 Prozent die Internetseite ihrer Krankenkasse höchstens einmal im Jahr.

Der Verband fordert deshalb, die gesetzliche Hinweispflicht wieder einzuführen. Dabei handelt es sich bislang um eine politische Forderung und nicht um eine beschlossene Rückkehr zum früheren Verfahren.

Wo Mitglieder den Zusatzbeitrag prüfen können

Den aktuellen Zusatzbeitrag veröffentlicht die eigene Krankenkasse in der Regel auf ihrer Internetseite. Je nach Anbieter können Hinweise auch im Kundenportal, in der App oder in einer digitalen Mitgliederzeitschrift erscheinen.

Eine weitere Möglichkeit ist die Krankenkassenliste des GKV-Spitzenverbands. Dort stehen die jeweils gültigen Zusatzbeitragssätze sowie die regionalen Öffnungsgebiete der Kassen.

Die Liste hat allerdings eine wichtige Einschränkung. Ein geplanter neuer Zusatzbeitrag erscheint dort erst ab dem Tag, an dem er gilt.

Wer die Liste bereits vor dem Erhöhungsmonat aufruft, kann einen beschlossenen neuen Satz deshalb noch nicht erkennen. Mitglieder sollten ihren bisherigen Beitrag notieren und den Wert zu Beginn jedes Monats erneut prüfen.

Das ist nicht nur zum Jahreswechsel sinnvoll. Krankenkassen können ihren Zusatzbeitrag auch während des Jahres anheben.

Einen Überblick über bereits gestiegene Beiträge bietet der Beitrag Zusatzbeitrag 2026: Diese Krankenkassen werden teurer.

So teuer kann ein höherer Zusatzbeitrag werden

Bei Beschäftigten tragen Arbeitnehmer und Arbeitgeber den Zusatzbeitrag jeweils zur Hälfte. Steigt der Satz um 0,5 Prozentpunkte und liegen die beitragspflichtigen Einnahmen bei 3.500 Euro im Monat, erhöht sich der gesamte Beitrag um 17,50 Euro.

Davon entfallen 8,75 Euro im Monat auf den Beschäftigten. Auf ein Jahr gerechnet sinkt das Nettoeinkommen damit um 105 Euro.

Selbstständige ohne Arbeitgeberanteil müssen den zusätzlichen Beitrag vollständig tragen. Bei denselben beitragspflichtigen Einnahmen wären das 17,50 Euro im Monat oder 210 Euro im Jahr.

Ein niedriger Zusatzbeitrag kann daher spürbar entlasten. Vor einem Wechsel sollten jedoch auch Zusatzleistungen, Bonusprogramme, Wahltarife, Erreichbarkeit und die Öffnung der neuen Kasse im eigenen Bundesland geprüft werden.

Pflichtversicherte Rentner können die Erhöhung später bemerken

Für pflichtversicherte Rentenbeziehende besteht ein besonderes Risiko. Veränderungen des Zusatzbeitrags werden bei Beiträgen aus der gesetzlichen Rente nach § 247 SGB V erst ab dem zweiten auf die Änderung folgenden Kalendermonat berücksichtigt.

Erhöht die Krankenkasse den Zusatzbeitrag zum 1. Januar, verändert sich der Abzug von der gesetzlichen Rente deshalb erst ab März. Die Frist für den vorzeitigen Kassenwechsel endet dennoch bereits am 31. Januar.

Wer nur den Kontoauszug prüft, kann die Erhöhung somit zu spät entdecken. Weitere Unterschiede zwischen Pflichtversicherung und freiwilliger Versicherung im Ruhestand erläutert der Beitrag Krankenversicherung der Rentner: Sie entscheidet über die Höhe der Rente.

Bei freiwillig gesetzlich versicherten Rentenbeziehenden können Beitragsberechnung und Zahlungsweg anders ausfallen. Sie sollten bei ihrer Krankenkasse nachfragen, ab wann der neue Satz in ihrem Versicherungsverhältnis berücksichtigt wird.

Was nach einer verpassten Frist möglich bleibt

Wer die besondere Frist verpasst, verliert nicht dauerhaft die Möglichkeit zum Kassenwechsel. Ist die zwölfmonatige Bindungszeit bereits erfüllt, kann ein regulärer Wechsel erklärt werden.

Läuft die Bindungszeit noch, muss das Mitglied regelmäßig deren Ende abwarten. Auch beim gewöhnlichen Wechsel endet die bisherige Mitgliedschaft erst mit Ablauf des übernächsten Kalendermonats.

Eine Ausnahme betrifft den Krankengeld-Wahltarif nach § 53 Absatz 6 SGB V. Für diesen Tarif gilt eine dreijährige Bindung; eine Beitragserhöhung eröffnet kein vorzeitiges Wechselrecht.

Praxisbeispiel: Rentnerin reagiert noch im Erhöhungsmonat

Monika ist 69 Jahre alt, in der Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert und erhält eine beitragspflichtige Bruttorente von 1.800 Euro. Ihre Krankenkasse erhöht den Zusatzbeitrag zum 1. Januar um 0,6 Prozentpunkte.

Auf den Beitrag aus ihrer gesetzlichen Rente wirkt sich die Erhöhung erst ab März aus. Da der Rentenversicherungsträger die Hälfte trägt, steigt Monikas eigener Anteil um 5,40 Euro im Monat.

Monika wartet nicht auf die März-Zahlung, sondern prüft Anfang Januar den Beitragssatz. Sie wählt noch im selben Monat eine günstigere, für ihr Bundesland geöffnete Krankenkasse und lässt sich den Eingang ihrer Erklärung bestätigen.

Ihre bisherige Mitgliedschaft endet am 31. März, die neue beginnt am 1. April. Dadurch fällt der höhere Abzug bei der alten Kasse nur für die März-Rente an.

Fragen und Antworten zur Beitragserhöhung Muss die Krankenkasse noch über einen höheren Zusatzbeitrag informieren?

Nein. Seit dem 30. Juli 2026 besteht keine gesetzliche Pflicht mehr, Mitglieder individuell über die Erhöhung und die besondere Wechselmöglichkeit zu unterrichten.

Bis wann muss die neue Kasse gewählt werden und wann beginnt der Wechsel?

Die Wahlerklärung muss der neuen Krankenkasse spätestens am letzten Tag des Erhöhungsmonats zugehen. Bei einer Erhöhung zum 1. Januar endet die Frist am 31. Januar; die neue Mitgliedschaft beginnt regelmäßig am 1. April.

Muss die bisherige Krankenkasse selbst gekündigt werden?

Bei einem Wechsel zu einer anderen gesetzlichen Krankenkasse ist kein eigener Kündigungsbrief notwendig. Die neue Kasse übernimmt die elektronische Meldung.

Was gilt für pflichtversicherte Rentenbeziehende?

Bei ihnen kann sich eine Beitragserhöhung aus der gesetzlichen Rente erst zwei Monate später auswirken. Die Frist für den vorzeitigen Wechsel verlängert sich dadurch nicht.

Was passiert nach einer verpassten Frist?

Dann kann die vorzeitige Wechselmöglichkeit wegen dieser Beitragserhöhung nicht mehr genutzt werden. Ein gewöhnlicher Wechsel bleibt möglich, sobald die zwölfmonatige Bindungszeit erfüllt ist.

Ist die Krankenkasse mit dem niedrigsten Zusatzbeitrag automatisch die beste?

Nein. Neben dem Beitrag sollten Mitglieder auch Zusatzleistungen, Bonusangebote, Wahltarife, Service und Erreichbarkeit vergleichen.

Der Beitrag Krankenkassen-Beiträge steigen ohne Pflichtbrief: So schnell müssen Versicherte handeln erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

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