Sammlung von Newsfeeds

Artillerieangriffe auf Dorf in Efrîn

Die türkische Armee und ihr angegliederte Islamistenverbände setzen ihren Terror gegen das nördliche Syrien fort. Beim Beschuss eines Dorfes im Kanton Efrîn-Şehba ist am Samstag schwerer Sachschaden entstanden. Das berichtete die Nachrichtenagentur ANHA unter Berufung auf Sicherheitskreise. Mindestens zehn in der Besatzungszone abgefeuerte Geschosse, darunter auch Raketen, gingen demnach in der Ortschaft Şewarxa nieder. Das Dorf liegt im Kreis Şera im Osten der kurdischen Efrîn-Region, die seit 2018 großflächig besetzt ist. Menschen sollen nach bisherigem Kenntnisstand nicht verletzt worden sein.

Video: ANHA

Der Alltag in Efrîn und Şehba ist seit Jahren von Gewalt der türkischen Armee und deren islamistischer Milizen geprägt. Praktisch täglich schlagen in der Region im Norden Syriens, die seit einer Neuerung des Gesellschaftsvertrags der Demokratischen Selbstverwaltung Nord- und Ostsyriens zum Kanton Efrîn-Şehba zusammengefasst wurde, Bomben, Kugeln und Granaten ein – abgefeuert in der illegalen Besatzungszone, die der NATO-Partner Türkei dort im Bündnis mit Dschihadistenmilizen betreibt. Erst am Donnerstagabend waren zwei Frauen und eine Jugendliche im nahegelegenen Tel Rifat verletzt worden, nachdem türkische Soldaten und islamistische Proxy-Truppen der Türkei mit Maschinengewehren das Feuer auf Zivilpersonen eröffneten.

Die Dokumentationsstelle der „Befreiungskräfte Efrîns“ (HRE) zählte im Vormonat über 300 Angriffe auf Siedlungen und Dörfer in Efrîn-Şehba, die mindestens fünf Verletzte forderten. Die meisten Attacken richteten sich gegen die Zivilbevölkerung und trafen hauptsächlich Unterkünfte von Vertriebenen aus dem früheren Kanton Efrîn, der im Zuge des türkisch-dschihadistischen Angriffskrieges 2018 zerschlagen wurde. Rund 400.000 Menschen aus Efrîn waren damals zu Geflüchteten im eigenen Land gemacht worden. An ihrer Stelle siedelte die Türkei Islamisten aus aller Welt in Efrîn an.

https://anfdeutsch.com/rojava-syrien/drei-verletzte-nach-beschuss-von-tel-rifat-43516 https://anfdeutsch.com/rojava-syrien/andauernde-gewalt-gegen-bevolkerung-von-efrin-Sehba-43460 https://anfdeutsch.com/rojava-syrien/todlicher-drohnenangriff-vor-gefangnis-in-qamislo-43473

 

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Teil 6: Putin über Pawel Durow

ANTI-SPIEGEL - Fundierte Medienkritik - 7. September 2024 - 19:00
In Russland gibt es zwei Wirtschaftsforen, bei denen Präsident Putin jedes Jahr eine Grundsatzrede hält und sich dann stundenlang auf einer Podiumsdiskussion den Fragen eines Moderators und der Teilnehmer stellt. Das Petersburger Wirtschaftsforum ist eher an westliche und afrikanische Teilnehmer gerichtet, das Östliche Wirtschaftsforum in Wladiwostok behandelt Fragen, die Asien betreffen. Schon Putins Grundsatzrede beim […]
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Gipfel der Verblendung und Realitätsferne: “Spiegel”-Amann ist nicht mehr von dieser Welt

Zu den wohl übelsten Erscheinungsformen des deutschen Journalistenmainstreams gehört fraglos die stellvertretende „Spiegel“-Chefredakteurin Melanie Amann. Seit Jahren fällt sie durch ihren arroganten Bevormundungsdrang und ein stupendes Ausmaß an Bürgerverachtung auf. Dies stellte sie erst am Mittwoch wieder unter Beweis – bei ihrem jüngsten abgehobenen Auftritt bei Sandra Maischberger: Als der Ex-“Tagesthemen”-Moderator Ulrich Wickert die reale […]

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Kein Pflegegeld für Wohnen in Einrichtung der Eingliederungshilfe

Lesedauer 2 Minuten

Leben pflegebedürftige behinderte Menschen in einer neuen Wohnform und werden dort im Rahmen der Eingliederungshilfe umfassend betreut, haben sie keinen Anspruch auf Pflegegeld für „häusliche Pflege“.

Die Pflegekasse könne sich an den pflegebedingten Aufwendungen in der Einrichtung nur mit einer unabhängig vom Pflegegrad gezahlten Pflegepauschale in Höhe von bis zu 266 Euro beteiligen, entschied das Bundessozialgericht (BSG) in einem am Freitag, 6. September 2024, bekanntgegebenen Urteil vom Vortag (Az.: B 3 P 9/22 R). Ein Anspruch auf Pflegegeld bestehe nur für Zeiten, in denen sich der Pflegebedürftige anderweitig – etwa bei Angehörigen – aufhalte und dort häusliche Pflege erhalte, so die Kasseler Richter.

Nach den gesetzlichen Bestimmungen haben Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 Anspruch auf „häusliche Pflegehilfe“ als Sachleistung. Anstelle der Sachleistung kann für die häusliche Pflege auch Pflegegeld beantragt werden, dessen Höhe sich nach dem Pflegegrad richtet. „Häusliche Pflege“ setzt nicht voraus, dass die Pflege im eigenen Haushalt erfolgt.

Kein Pflegegeld gibt es allerdings bei stationärer Unterbringung in Pflegeeinrichtungen oder bei Pflege in „Räumlichkeiten“, in denen behinderte Menschen leben und umfassende Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten.

Antrag auf Pflegegeld mit Pflegegrad 3 gestellt

In dem entschiedenen Rechtsstreit ging es um einen 73-jährigen geistig behinderten Mann mit Pflegegrad 3, der seit 1998 bei einer Familie auf dem Münzinghof in Velden auf der Fränkischen Alb lebt. Die Einrichtung ist eine Lebensgemeinschaft, in der behinderte und nicht behinderte Menschen zusammen leben und arbeiten.

Der Beschwerdeführer bewohnt ein Einzelzimmer und erhält auf dem Münzinghof Leistungen der Eingliederungshilfe und Pflege. In einem Wohn- und Betreuungsvertrag sind umfassende Betreuungs- und Pflegeleistungen festgelegt, deren Kosten er als Selbstzahler trägt.

Zum 1. Januar 2020 beantragte der Beschwerdeführer bei seiner Pflegekasse Pflegegeld nach dem Pflegegrad 3 in Höhe von monatlich 545 Euro. Der Münzinghof stelle eine „besondere Wohnform“ dar, in der er „häusliche Pflege“ erhalte, begründete er seinen Antrag.

Pflegekasse lehnte einen Anspruch auf Pflegegeld ab

Die Pflegekasse lehnte einen Anspruch auf Pflegegeld ab. Der Münzinghof mit seinen umfassenden Leistungen der Eingliederungshilfe sei mit einer vollstationären Einrichtung vergleichbar.

In einem solchen Fall könne der Kläger nur die bereits bisher unabhängig von der Pflegestufe gewährte Pflegepauschale von bis zu 266 Euro monatlich beanspruchen, die beim Wohnen in einer Einrichtung der Eingliederungshilfe gewährt werden kann.

Der Beschwerdeführer wandte ein, dass er die Kosten seiner Pflege selbst trage. Er verfüge mit dem Einzelzimmer über eine eigene Häuslichkeit, so dass von einer häuslichen Pflege auszugehen sei.

BSG: Anspruch scheidet bei umfassender Betreuung aus

Das BSG wies den Kläger jedoch ab. Er habe keinen Anspruch auf Pflegegeld. Zwar könne Pflegegeld auch bei häuslicher Pflege gewährt werden, wenn diese nicht im eigenen Haushalt erbracht werde, im vorliegenden Fall biete der Träger der Eingliederungshilfe aber umfassende Pflege- und Betreuungsleistungen an, so dass diese mit einer vollstationären Einrichtung vergleichbar seien. Ein Anspruch auf Pflegegeld scheide daher aus.

Er könne lediglich den pflegegradunabhängigen Pauschalbetrag von bis zu 266 Euro monatlich für die auch in der Einrichtung der Eingliederungshilfe erbrachte Pflege beanspruchen.

Dass dieser Betrag gedeckelt sei, sei angesichts der besonders weiten Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.

Unerheblich sei, dass der geistig behinderte Mann die Kosten der Unterbringung und Pflege selbst trage.

Allerdings könne der Kläger grundsätzlich ein anteiliges Pflegegeld für die Tage beanspruchen, an denen er beispielsweise Angehörige besuche und in dieser Zeit dort häuslich gepflegt werde.

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Instructions following a meeting with families, finalists of the Our Family national competition, part of the In the Family Circle project

PRESIDENT OF RUSSIA - 7. September 2024 - 17:30

The President approved a list of instructions following the July 8, 2024 meeting with families, finalists of the Our Family national competition, part of the In the Family Circle project.

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GEZ: Rundfunkbeitrag wieder abmelden

Lesedauer 2 Minuten

“Kann ich mich von der GEZ abmelden?” Diese und ähnliche Fragen zum Rundfunkbeitrag erreichen unsere Redaktion immer wieder.

Tatsächlich können sich Bezieherinnen und Bezieher von Sozialhilfe und Bürgergeld sowie Geringverdienerinnen und Geringverdiener vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Dazu müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

In der öffentlichen Diskussion wird immer wieder die Abschaffung de Rundfunkbeitrags gefordert. Dies ist unter bestimmten Voraussetzungen tatsächlich möglich.

Allerdings: Seit der Abschaffung der GEZ sind jedoch alle volljährigen Bürgerinnen und Bürger verpflichtet, den Rundfunkbeitrag für eine Wohnung zu entrichten.

Gründe warum der Rundfunkbeitrag nicht abgemeldet werden kann

Zunächst einmal die Gründe, die keine Abmeldung möglich machen:

  • Kein Abmeldegrund ist, wer nur private Sender schaut oder nur Radio hört. Auf die wirkliche Nutzung kommt es beim Rundfunkbeitrag nicht an.
  • Kein Grund für eine Abmeldung ist, wer in eine bisher unbewohnte Wohnung zieht und dort niemand anderes angemeldet werden soll. Denn dann zahlt bislang noch niemand für die Wohnung den Rundfunkbeitrag. In diesem Fall muss der Beitragsservice von ARD und ZDF informiert werden.
  • Kein Abmeldegrund besteht, wer den Rundfunkbeitrag im Grundsatz ablehnt.

Allerdings bestehen sehr wohl Abmeldegründe. Der Rundfunkstaatsvertrag regelt, wann und von wem ein Rundfunkbeitrag verlangt werden darf. Laut diesem Vertrag darf ein Beitragskonto nur dann abgemeldet werden, wenn ein Gewerbe aufgegeben wird oder die Person umzieht.

Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag zwischen allen 16 Bundesländern regelt, welche Rundfunkbeiträge wann und von wem erhoben werden. Danach kann ein Beitragskonto nur abgemeldet werden, wenn Sie eine gewerbliche Tätigkeit aufgeben oder umziehen:

Gründe wann der Rundfunkbeitrag abgemeldet werden kann
  • Wer seine Wohnung aufgibt und in die Wohnung eines anderes dazu zieht, in der schon eine andere Person den Rundfunkbeitrag entrichtet.
  • Wer seinen Wohnsitz in Deutschland aufgibt und ins Ausland zieht. Dann darf man allerdings keinen Wohnsitz mehr in Deutschland haben
  • Wer sein Gewerbe aufgibt
  • für eine Zweitwohnung muss ebenfalls nicht gezahlt werden, wie das Bundesverfassungsgericht entschied. Dies muss allerdings dem Beitragsservice “pro aktiv” selbst mitgeteilt werden!
Vom Rundfunkbeitrag befreien lassen

Wer Sozialleistungen wie Bürgergeld, BAföG, Grundsicherung oder auch Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezieht, kann sich vom Rundfunkbeitrag für die Dauer des Bezugs befreien lassen. Wie das funktioniert, haben wir hier beschrieben.

Dr. Utz Anhalt klärt auf

Wer zu wenig verdient

Wer zu wenig verdient und nur ganz knapp über den sozialrechtlichen Regel­­sätzen mit seinem Verdienst liegt, kann sich ebenfalls befreien lassen. Wann dies gilt, haben wir hier genau beschrieben.

Wie melde ich mich vom Rundfunkbeitrag ab

Wer sich abmelden kann, sollte dieses Formular ausfüllen. Achtung: Die Abmeldung ist nicht gleichzusetzen mit einer Befreiung. Hierfür existieren gesonderte Formulare.

Wer sein Gewerbe abgemeldet hat und deshalb keinen Rundfunkbeitrag mehr zahlt, muss den Beitragsservice selbst anschreiben. Die Anschrift lautet: “ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, 50656 Köln”. Es ist davon auszugehen, dass die Abmeldebescheinigung vom Gewerbeamt angefordert wird.

Immer nachfragen!

Die Zahlungspflicht erlischt erst mit der Bestätigung, dass das Beitragskonto tatsächlich abgemeldet wurde. Deshalb sollte man immer am Ball bleiben und nachfragen. Nicht selten werden Anträge nur schleppend bearbeitet oder gehen sogar verloren.

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Teil 5: Putin über die totale Mobilisierung in der Ukraine

ANTI-SPIEGEL - Fundierte Medienkritik - 7. September 2024 - 17:00
In Russland gibt es zwei Wirtschaftsforen, bei denen Präsident Putin jedes Jahr eine Grundsatzrede hält und sich dann stundenlang auf einer Podiumsdiskussion den Fragen eines Moderators und der Teilnehmer stellt. Das Petersburger Wirtschaftsforum ist eher an westliche und afrikanische Teilnehmer gerichtet, das Östliche Wirtschaftsforum in Wladiwostok behandelt Fragen, die Asien betreffen. Schon Putins Grundsatzrede beim […]
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1300 Euro Rente: So hoch sind jetzt die Steuern – Tabelle

Lesedauer 3 Minuten

Auch als Rentner sind Sie verpflichtet, Steuern auf Ihre Rente zu zahlen. Die steuerliche Belastung hängt von der Höhe Ihrer Rente und dem Zeitpunkt, zu dem Sie in Rente gegangen sind, ab. Im Folgenden erklären wir, wie sich die Besteuerung bei einer monatlichen Bruttorente von 1.300 Euro gestaltet.

Steuerpflichtige Rente

Ob und in welcher Höhe Sie Steuern auf Ihre Rente zahlen müssen, hängt davon ab, wann Sie in Rente gegangen sind. Seit 2005 wird die Rente nach dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung besteuert, was bedeutet, dass der steuerpflichtige Teil Ihrer Rente jedes Jahr steigt.

Gleichzeitig werden die Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitnehmer zunehmend von der Steuer freigestellt. Dieser Übergang zieht sich über mehrere Jahrzehnte hin.

Grundfreibetrag sinkt

Für Neurentner des Jahres 2023 sind beispielsweise 83 Prozent ihrer Rente steuerpflichtig, während für Rentner, die 2005 in Rente gegangen sind, nur 50 Prozent ihrer damaligen Rente steuerpflichtig sind.

Dieser Prozentsatz wird auch für künftige Jahre beibehalten. Das bedeutet, dass für Rentner, die im Jahr 2023 erstmals Rente beziehen, 17 Prozent der Rente als dauerhafter Festbetrag steuerfrei bleiben. Dieser Betrag ändert sich nicht mehr im Laufe des Lebens.

Grundfreibetrag pro Jahr Ledig Verheiratet 2024 11.604 Euro 23.208 Euro 2023 10.908 Euro 21.816 Euro 2022 10.347 Euro 20.694 Euro 2021 9.744 Euro 19.488 Euro 2020 9.408 Euro 18.816 Euro 2019 9.168 Euro 18.336 Euro 2018 9.000 Euro 18.000 Euro 2017 8.820 Euro 17.640 Euro 2016 8.652 Euro 17.304 Euro 2015 8.472 Euro 16.944 Euro 2014 8.354 Euro 16.708 Euro 2013 8.130 Euro 16.260 Euro 2012 8.004 Euro 16.008 Euro Beispielrechnung: Ihre Steuerpflicht bei einer Bruttorente von 1.300 EUR

Angenommen, Sie sind im Jahr 2020 in Rente gegangen und beziehen eine monatliche Bruttorente von 1.300 EUR. Dies ergibt eine jährliche Rente von 15.600 EUR.

Der Rentenfreibetrag für das Jahr 2020 beträgt 20 Prozent, was bedeutet, dass 3.120 EUR steuerfrei bleiben und 12.480 EUR steuerpflichtig sind.

Von diesen 12.480 EUR werden noch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen, die in unserem Beispiel 11,7 Prozent der Jahresrente betragen. Das sind 1.825 EUR, sodass die steuerpflichtige Summe auf 10.655 EUR sinkt.

Nach Abzug der Pauschbeträge für Werbungskosten (102 EUR) und Sonderausgaben (36 EUR) verbleiben 10.517 EUR.

Steuerpflicht und Grundfreibetrag

Im Jahr 2024 beträgt der steuerliche Grundfreibetrag 11.604 EUR. Da Ihr zu versteuerndes Einkommen von 10.517 EUR unter diesem Betrag liegt, müssen Sie keine Steuern zahlen. Für das Jahr 2020 hätte wegen des niedrigeren Grundfreibetrags von 9.408 EUR eine Steuer in Höhe von 167 EUR anfallen können.

Jahr des Rentenbeginns Rentenfreibetrag
(in Prozent) bereinigter steuerpflichter Anteil der Rente in Euro* Bis 2005 50 5954 2006 48 6266 2007 46 6578 2008 44 6890 2009 42 7202 2010 40 7514 2011 38 7826 2012 36 8138 2013 34 8450 2014 32 8762 2015 30 9074 2016 28 9386 2017 26 9698 2018 24 10010 2019 22 10322 2020 20 10517 2021 19 10673 2022 18 10829 2023 17,5 10907 2024 17 10985 2025 16,5 11063 2026 16 11141 2027 15,5 11219 2028 15 11297 2029 14,5 11375 2030 14 11453 2031 13,5 11531 2032 13 11609 2033 12,5 11687 2034 12 11765 2035 11,5 11843 2036 11 11921 2037 10,5 11999 2038 10 12077 2039 9,5

12155

Einfluss der Rentenerhöhungen auf die Steuerpflicht

Jede Rentenerhöhung während Ihres Ruhestands ist voll steuerpflichtig. Wenn Ihre Rente bis 2025 auf 1.500 EUR steigen würde, erhöht sich der steuerpflichtige Teil Ihrer Rente auf 16.440 EUR. Aufgrund des ebenfalls steigenden Grundfreibetrags hat dies jedoch meist nur geringe Auswirkungen auf Ihre Steuerlast.

Steuerfreibeträge und Rentenfreibetrag: So bleiben Sie steuerfrei

Steuerpflichtige Einkünfte bleiben bis zur Höhe des steuerlichen Grundfreibetrags für Sie steuerfrei. Dieser Freibetrag ist 2023 auf 10.908 EUR und 2024 auf 11.604 EUR gestiegen.
Neben dem Grundfreibetrag können Sie auch folgende Beträge abziehen:

  • Sonderausgabenpauschbetrag: 36 EUR
  • Werbungskostenpauschbetrag für Rentner: 102 EUR
  • Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung

Diese Abzüge und Freibeträge sorgen dafür, dass viele Rentner keine oder nur geringe Steuern auf ihre Rente zahlen müssen.

Zusätzliche Einkünfte und deren Auswirkungen

Ein Teil der steuerpflichtigen Rentner hat neben der gesetzlichen Rente weitere Einkünfte, die zu versteuern sind. Zu diesen zusätzlichen Einkünften können Betriebsrenten, private Rentenversicherungen oder andere steuerpflichtige Einnahmen gehören.

Optimierung der Steuerlast: Teilrente als Steuerstrategie

Eine Möglichkeit, die Steuerlast zu optimieren, ist der Bezug einer Teilrente. Wenn Sie beispielsweise 2021 eine Teilrente beantragt haben, dann bleibt der Prozentsatz, der für die Berechnung des Rentenfreibetrags gilt, auch für die Zukunft bestehen. Auch wenn Sie später in die Vollrente wechseln, bleibt der für 2021 geltende Freibetrag bestehen.

Beachten Sie jedoch, dass der Bezug einer Teilrente Auswirkungen auf Ihre Betriebsrente haben kann. Es ist ratsam, sich vor der Beantragung einer Teilrente bei Ihrem Versorgungsträger zu informieren, um unliebsame Überraschungen zu vermeiden.

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Rente mit 63: Teilzeit arbeiten und Abschläge meiden

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Die Rente mit 63 war lange attraktiv, um früher aus dem Arbeitsleben auszuscheiden. Allerdings ist es heute nicht mehr möglich, ohne Abschläge in die frühere Rente zu gehen, wenn man vor dem regulären Renteneintrittsalter in den Ruhestand tritt.

Abschläge sind finanzielle Kürzungen, die auf die monatliche Rentenzahlung angewendet werden, wenn man vor dem gesetzlichen Rentenalter in den Ruhestand geht.

Wer kann die Rente mit 63 in Anspruch nehmen?

Die Möglichkeit, mit 63 in Rente zu gehen, besteht noch, jedoch mit Abschlägen. Das bedeutet, dass die Rente für jeden Monat, den man früher in Rente geht, um 0,3% gekürzt wird. Über die Zeit summieren sich diese Abschläge zu einem beträchtlichen Betrag, der die monatliche Rentenzahlung dauerhaft reduziert.

Wie wirken sich die Abschläge aus?

Im Beispiel von Hartmut aus Lübeck, der mit 63 Jahren und 6 Monaten in Rente gehen möchte, wird deutlich, wie sich die Abschläge auf die Rentenhöhe auswirken. Hartmut hat 1500 Euro Rentenanspruch erarbeitet.

Da er jedoch 42 Monate vor dem regulären Renteneintrittsalter von 67 Jahren in Rente gehen möchte, muss er einen Abschlag von 12,6% in Kauf nehmen.

Dies führt dazu, dass seine Rente auf 1311 Euro reduziert wird. Zusätzlich gehen noch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab, sodass ihm letztendlich 1170 Euro verbleiben.

Welche Alternativen gibt es?

Eine Alternative wäre, bis zum regulären Rentenalter zu arbeiten und so den vollen Rentenanspruch zu erhalten. Das ist jedoch nicht für jeden möglich.

Manche Menschen sind am Ende ihres Berufslebens gesundheitlich nicht mehr in der Lage, Vollzeit zu arbeiten. Andere möchten ihre Lebenspläne früher umsetzen und entscheiden sich bewusst für eine vorgezogene Rente, trotz der finanziellen Einbußen.

Kann man neben der Rente weiterarbeiten?

Um die finanziellen Nachteile auszugleichen, gibt es die Möglichkeit, trotz Rentenbezug weiterzuarbeiten.

Dies kann in Vollzeit oder Teilzeit geschehen. Früher gab es Begrenzungen für das Einkommen, das neben der Rente erzielt werden konnte, ohne dass die Rente gekürzt wurde.

Heute jedoch ist es möglich, unbegrenzt hinzuzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird.

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Hartmut könnte also zusätzlich zur Rente in Teilzeit weiterarbeiten und beispielsweise 1200 Euro netto verdienen. Damit würde er insgesamt 2370 Euro monatlich zur Verfügung haben, was eine erhebliche Verbesserung gegenüber der reinen Rentenzahlung wäre.

Muss man doppelt Krankenversicherung zahlen?

Wer neben der Rente noch arbeitet, muss sowohl auf das Arbeitseinkommen als auch auf die Rente Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Dies bedeutet, dass ein Teil des zusätzlichen Einkommens durch diese Abgaben verloren geht.

Auch steuerlich müssen beide Einkommensquellen berücksichtigt werden. Es ist daher ratsam, sich steuerlich beraten zu lassen, um unliebsame Überraschungen zu vermeiden.

Was passiert, wenn man ganz aufhört zu arbeiten?

Wenn man sich entscheidet, nach einiger Zeit die Teilzeitarbeit einzustellen, bleiben die Rentenabschläge bestehen. Das bedeutet, dass man dann nur noch die reduzierte Rente erhält.

Es ist demnach wichtig, diese langfristigen Einnahme-Nachteile bei der Entscheidung für eine vorgezogene Rente und Teilzeitarbeit zu berücksichtigen.

Wie kann man sich optimal auf die Rente vorbereiten?

Wer überlegt, vorzeitig in Rente zu gehen, sollte sich gut informieren und beraten lassen.

Eine Beratung durch die Deutsche Rentenversicherung ist kostenlos und gibt Aufschluss über individuelle Rentenansprüche und die Auswirkungen von Abschlägen.

Auch steuerliche Fragen sollten geklärt werden, um eine fundierte Entscheidung treffen zu können.

Rente mit Abschlägen und Weiterarbeit als Alternative

Die Rente mit 63 ist zwar weiterhin möglich, jedoch nicht ohne finanzielle Einbußen. Für viele Menschen, die vorzeitig in den Ruhestand treten möchten, bietet sich die Möglichkeit, diese Einbußen durch eine Weiterbeschäftigung – entweder in Teilzeit oder Vollzeit – auszugleichen.

Wichtig ist, dass man sich im Vorfeld über die finanziellen und steuerlichen Konsequenzen im Klaren ist und eine umfassende Beratung in Anspruch nimmt.

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Boushama: Syria provided all facilities for Algerians to take part in their country’s presidential elections

SANA - Syrian Arab News Agency - 7. September 2024 - 16:49

Damascus, SANA- Algerians residing in Syria continue to turn up at the Algerian Embassy in Damascus to cast their votes in their country’s presidential elections, in which the voting process for residents abroad began last Monday and will conclude today.

Speaking to SANA’s reporter, the Algerian ambassador in Damascus, Kamal Boushama pointed out the great efforts and facilities provided by the Syria government for the Algerian community during the election.

The ambassador underlined the deeply-rooted relations binding the two brotherly countries, Algeria and Syria.

He added that the Algerian presidential elections witnessed remarkable turnout by Algerians in Syria to perform their national duty and choose the ideal person to lead the country and its relations towards prosperity and development.

The presidential elections in Algeria began today, as polling stations opened their doors throughout Algeria for voters to cast their votes in the Algerian presidential elections to choose a new president for the country for a five-year term.

Shaza Qreima

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Bürgergeld: Jobcenter darf nur die angemessene Bruttowarmmiete benennen

Lesedauer 2 Minuten

Jobcenter müssen bei der Angabe einer angemessenen Bruttowarmmiete diese nicht auch in einzelne angemessene Kostenbestandteile wie Heizkosten und Kaltmiete aufschlüsseln.

Bürgergeld-Beziehern bleibt bei Zweifeln an der Höhe der angemessenen Bruttowarmmiete daher nur der Klageweg, um diese gerichtlich überprüfen zu lassen, entschied das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel in einem am Donnerstag, 29. Februar 2024, bekanntgegebenen Urteil vom Vortag (Az.: B 4 AS 18/22 R).

Geklagt hatten eine in Berlin lebende alleinerziehende Mutter und ihre Tochter. Sie waren ab Juli 2012 auf Hartz-IV-Leistungen, dem heutigen Bürgergeld angewiesen.

Sie bewohnten einen 64,1 Quadratmeter große Wohnung. Eine mit Gas betriebene Heizungsanlage versorgte das gesamte Wohnhaus mit Raumwärme und Warmwasser.

Jobcenter verlangte Senkung der Unterkunftskosten

Im Dezember 2009 forderte das Jobcenter Berlin-Reinickendorf sie auf, die Mietkosten zu senken. Diese seien zu hoch. Angemessen sei eine monatliche Bruttowarmmiete in Höhe von 444 Euro.

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Bürgergeld: Jobcenter muss die Renovierungskosten zahlen

Da die Klägerinnen der Kostensenkung nicht nachkamen, erhielten sie ab Juni 2010 die als angemessen erachtete Bruttowarmmiete. Die tatsächliche Miete betrug ab Juli 2012 insgesamt 679,01 Euro monatlich, so dass die Klägerinnen den nicht vom Jobcenter übernommenen Betrag aus eigener Tasche finanzieren mussten.

In der tatsächlichen Miete waren die Nettokaltmiete, die Betriebskosten und 214 Euro als Heizkostenvorauszahlung enthalten. Die Hartz-IV-Bezieherinnen hielten die vom Jobcenter vorgenomme Minderung der gezahlten Unterkunftskosten für rechtswidrig.

Die Angemessenheit der Unterkunftskosten sei fehlerhaft bestimmt worden.

Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg in Potsdam sprach ihnen teilweise höhere Leistungen zu, bei der Angemessenheit der Kosten für Heizung und Warmwasser orientierte es sich am bundesweiten Heizspiegel. Danach seien Kosten in Höhe von 108,65 Euro monatlich angemessen.

Mutter und Tochter verlangten die volle Übernahme der Heiz- und Warmwasserkosten. Das Jobcenter habe in seiner Aufforderung zur Senkung der Unterkunftskosten nur auf die Bruttowarmmiete bezogen und nicht genau aufgeschlüsselt, inwieweit auch die Heizkosten unangemessen hoch seien, argumentierten sie.

BSG: Keine Aufschlüsselung nach einzelnen Kostenbestandteilen nötig

Das BSG wies die Klägerinnen jedoch ab. Wenn das Jobcenter wegen einer unangemessenen Wohnung zur Kostensenkung auffordere, reiche es aus, wenn die Behörde auf die als angemessen erachtete Bruttowarmmiete – hier 444 Euro monatlich – hinweise.

Das Jobcenter müsse die einzelnen Unterkunftskosten nicht nach ihrer Angemessenheit aufschlüsseln. Besteht Streit darüber, ob der vom Jobcenter mitgeteilte Grenzwert zutreffend ist, könne dies nur im Rahmen einer Klage auf höhere Leistungen geklärt werden.

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Das RKI war zu keinem Zeitpunkt eine unabhängige wissenschaftliche Institution

Bisher wurden noch alle die Legitimität der damaligen Maßnahmen betreffenden Corona-Klagen in Deutschland abgewiesen mit der Begründung, dass das Robert-Koch-Institut (RKI) seine Erkenntnisse auf objektiver, rein fach- und sachbezogener, getreulich und gewissenhafter Grundlage, und zwar  politisch unabhängig und rein nach wissenschaftlichen Erkenntnissen, formuliert habe – was der Politik dann keine andere Wahl gelassen habe, als […]

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Erdbeben der Stärke 5,0 in Gurgum

Ein Erdbeben der Stärke 5,0 hat am Samstag für Panik in Gurgum (tr. Maraş) gesorgt. Das Zentrum lag im Landkreis Markaz (Pazarcık), meldete der türkische Katastrophenschutz AFAD. Die Behörde ordnete das Erdbeben als mäßig stark ein und verortete das Zentrum im Südwesten des Kreises.

Die Erschütterungen wurden um 9:31 Uhr Ortszeit in einer Tiefe von sieben Kilometern registriert und auch in den umliegenden Provinzen Dîlok (Antep), Adana und Osmaniye gespürt. Von Verletzten oder gar Toten ist bislang nichts bekannt. Teams von Katastrophenschutz und Rettungsdiensten fahren laut AFAD das Erdbebengebiet ab, um mögliche Schäden zu untersuchen.

Die Türkei ist oft von Erdbeben betroffen. Der Grund sind geologische Vorgänge tief unter der Erde. In der Region stoßen mehrere Kontinentalplatten aufeinander: Die arabische Platte schiebt sich nordwärts in die eurasische Platte und zwingt die dazwischenliegende anatolische Platte jedes Jahr zwei Zentimeter weiter nach Westen. Die Spannung baut sich über Jahre auf und entlädt sich dann plötzlich auf einen Schlag in Form eines Bebens.

Im Februar vergangenen Jahres waren der Südosten der Türkei und Teile Nordsyriens von zwei schweren Erdbebenserien getroffen worden. Mehr als 50.000 Menschen kamen alleine in der Türkei offiziellen Angaben nach ums Leben, Hunderttausende Gebäude stürzten ein oder wurden so schwer beschädigt, dass sie nun unbewohnbar sind. Unabhängige Fachleute wie etwa der Türkische Ärztebund (TTB) sprachen von mindestens doppelt so hohen Opferzahlen. Die Epizentren der Beben lagen in Gurgum.

https://anfdeutsch.com/aktuelles/ein-jahr-nach-dem-erdbeben-kein-vergeben-kein-vergessen-40909 https://anfdeutsch.com/Oekologie/erdbeben-der-starke-4-1-erschuttert-sewas-43237 https://anfdeutsch.com/Oekologie/erdbeben-der-starke-3-5-in-gemlik-41079

 

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Drei Verletzte nach Beschuss von Tel Rifat

Im Kanton Efrîn-Şehba sind drei Zivilistinnen durch Beschuss aus der türkisch-dschihadistischen Besatzungszone verletzt worden. Nach Angaben der Menschenrechtsorganisation Rêxistina Mafên Mirovan li Efrînê-Sûriye vom Samstag ereignete sich der Angriff bereits am Donnerstag in Tel Rifat. In einem von der Türkei betriebenen Stützpunkt im besetzten Azaz stationierte Soldaten und islamistische Söldner hätten mit Maschinengewehren auf die weiter südlich gelegene Stadt gefeuert, erklärte die NGO. Die Verletzten – zwei Frauen im Alter von 41 und 55 Jahren sowie eine Jugendliche (16) – kamen mit Schusswunden an verschiedenen Körperstellen in ein Krankenhaus in Tel Rifat. Lebensgefahr bestehe aber nicht, hieß es aus der Klinik.

Der Alltag in Efrîn und Şehba ist seit Jahren von Gewalt der türkischen Armee und deren islamistischer Milizen geprägt. Praktisch täglich schlagen in der Region im Norden Syriens, die seit einer Neuerung des Gesellschaftsvertrags der Selbstverwaltung zum Kanton Efrîn-Şehba zusammengefasst wurde, Bomben, Kugeln und Granaten ein – abgefeuert in der illegalen Besatzungszone, die der NATO-Partner Türkei dort im Bündnis mit Dschihadistenmilizen betreibt.

Die Dokumentationsstelle der „Befreiungskräfte Efrîns“ (HRE) zählte im Vormonat über 300 Angriffe auf Siedlungen und Dörfer in Efrîn-Şehba, die mindestens fünf Verletzte forderten. Die meisten Attacken richteten sich gegen die Zivilbevölkerung und trafen hauptsächlich Siedlungsgebiete von Vertriebenen aus dem 2018 im Zuge des Angriffskrieges der Türkei zerschlagenen früheren Kantons Efrîn. Auch die am Donnerstag in Tel Rifat verletzten Frauen stammen laut Rêxistina Mafên Mirovan li Efrînê-Sûriye ursprünglich aus Efrîn.

https://anfdeutsch.com/rojava-syrien/double-tap-vier-verletzte-bei-drohnenangriffen-in-efrin-43300 https://anfdeutsch.com/rojava-syrien/15-jahrige-bei-artillerieangriff-auf-camp-Sehba-verletzt-43195 https://anfdeutsch.com/rojava-syrien/andauernde-gewalt-gegen-bevolkerung-von-efrin-Sehba-43460

 

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ANTI-SPIEGEL - Fundierte Medienkritik - 7. September 2024 - 16:00
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Aussteigen

Wir können die Strukturen, unter denen wir leiden, nicht durch Abschottung überwinden, solange wir das System in uns tragen.
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Agrarökologische Wende in Afrika

Die Lösung für Nahrungsmittelkrisen liegt in der Agrarökologie, weil sie den afrikanischen Staaten die Ernährungssouveränität zurückbringt – falls private Akteure diese nicht sabotieren. Teil 3 von 3.
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Mikdad to ICARDA’s director general: Syria is ready to provide all facilities to resume the Center’s work in Syria

SANA - Syrian Arab News Agency - 7. September 2024 - 14:50

Cairo,SANA- Foreign and Expatriates Minister, Fayssal Mikdad met Saturday in the Egyptian capital, Cairo, with Aly Abousabaa, Director General of the International Center for Agricultural Research in the Dry Areas (ICARDA).

Mikdad praised the scientific and research role played by the center in Syria, the positive results of which were reflected regionally and globally, stressing the need to preserve and develop it.

Mikdad stressed the Syrian government’s readiness to provide all possible facilities and assistance to resume ICARDA’s work in Syria.

In turn, Abousabaa presented during the meeting the development services provided by the center to developing countries, pointing out the various challenges that the center faced as a result of what the area in which the center was located in Aleppo was exposed to since 2011.

Abousabaa expressed his aspiration to work again with the Syrian government to restore the center’s work in Syria, and resume its assistance in developing agricultural production and facing the challenges of climate change.

Minister Mikdad arrived this morning in the Egyptian capital, Cairo, to hold talks with Egyptian Foreign Minister Badr Abdel-Ati, and to participate in the 162nd regular session of the Council of the League of Arab States at the ministerial level.

Fedaa al-Rahai

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