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Korridore der Aufrüstung: Wie die NATO-Truppen verlegt werden sollen

Die militärische Mobilität rückt immer weiter in den Vordergrund. Autobahnausbau, Schienenausbau und Manöver, wie zuletzt in Hamburg, um Verlegungen zu üben, zeigen das Ausmaß dieser Vorbereitungen. Bereits 2018 sagte der damalige EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker diese Frage habe hohe Priorität. Letztes (…)

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Viel günstigere BahnCard 25 und 50 bei Erwerbsminderung auch ohne Gdb 70

Lesedauer 3 Minuten

Eine BahnCard zum ermäßigten Preis kann für Menschen mit Einschränkungen den Unterschied machen zwischen gelegentlicher Isolation und verlässlicher Mobilität. Wer Arzttermine wahrnimmt, Familie besucht oder spontan einen kurzen Ausflug plant, profitiert unmittelbar von dauerhaft niedrigeren Ticketkosten.

Dass die Deutsche Bahn die Vergünstigung nicht nur an einen hohen Grad der Behinderung (GdB) knüpft, sondern ausdrücklich auch Personen mit Rente wegen voller Erwerbsminderung einbezieht, ist deshalb ein wichtiges Signal – und rechtlich wie praktisch klar geregelt.

Wer die Ermäßigung bekommt

Anspruchsberechtigt sind zwei Gruppen: Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 70 sowie Personen, die eine Rente wegen voller Erwerbsminderung beziehen.

Beide Gruppen können die BahnCard 25 oder die BahnCard 50 als „ermäßigte BahnCard“ erwerben. Diese Einordnung nennt die Deutsche Bahn ausdrücklich und macht damit deutlich, dass ein GdB 70 nicht zwingende Voraussetzung ist, wenn eine volle Erwerbsminderungsrente vorliegt.

Welche Nachweise anerkannt werden

Für die vergünstigte BahnCard verlangt die Bahn einen amtlichen Nachweis. Schwerbehinderte legen üblicherweise den Schwerbehindertenausweis vor.

Für Bezieherinnen und Bezieher einer vollen Erwerbsminderungsrente akzeptiert die Bahn laut offizieller Produktseite eine Kopie des Rentenausweises; der Nachweis kann im Online-Bestellprozess als Datei hochgeladen werden.

Wer auf Nummer sicher gehen möchte, führt zusätzlich den Rentenbescheid mit, insbesondere wenn sich aus dem lokalen Ausweisformat die Rentenart nicht unmittelbar ergibt. Maßgeblich ist jedoch die DB-Regel, nach der der Rentenausweis als Nachweis genügt.

Was die ermäßigte BahnCard 25 bietet

Die ermäßigte BahnCard 25 reduziert Super Spar-, Spar- und Flexpreise innerhalb Deutschlands um ein Viertel – jeweils in der gewählten Wagenklasse. Der Preis liegt bei 40,90 Euro in der 2. Klasse und 81,90 Euro in der 1. Klasse.

Die Karte gilt zwölf Monate ab dem ersten Geltungstag. Damit lohnt sie sich bereits bei wenigen Fahrten pro Jahr, etwa für regelmäßig wiederkehrende Arzttermine oder gelegentliche Familienbesuche.

Was die ermäßigte BahnCard 50 bietet

Die ermäßigte BahnCard 50 kombiniert 50 Prozent Rabatt auf Flexpreise mit 25 Prozent Rabatt auf Super Spar- und Sparpreise innerhalb Deutschlands. Sie kostet 122 Euro (2. Klasse) beziehungsweise 241 Euro (1. Klasse) und ist ebenfalls ein Jahr gültig.

Für alle, die häufiger fahren oder terminlich flexibel bleiben müssen, ist dieser Mischrabatt oft der beste Kompromiss aus Spontanität und Preis.

In welchen Zügen die Ermäßigung gilt

Mit beiden ermäßigten Karten erhalten Sie den BahnCard-Rabatt in ICE, IC/EC und im Nahverkehr (IRE, RE, RB, S-Bahn). ÖBB-Nightjet-Züge erkennen die BahnCard an; hier kann – insbesondere in Deutschland und Italien – eine Reservierungspflicht bestehen. Wer Nachtzüge nutzt, sollte die Reservierung rechtzeitig mitbuchen, um den Rabatt und einen festen Platz zu sichern.

Anerkennung im Verkehrsverbund: Chancen und Grenzen

Viele Verkehrsverbünde gewähren Inhaberinnen und Inhabern einer BahnCard zusätzliche Verbundrabatte, etwa in Pilot- oder eTarifen. Diese Anerkennung ist jedoch regional unterschiedlich geregelt. Die Deutsche Bahn verweist allgemein auf „weitere Rabatte bei vielen Verkehrsverbünden“, konkrete Konditionen legt jeder Verbund selbst fest.

Ein Blick in die Verbundinformationen vor der Reise – etwa beim Münchner Verkehrs- und Tarifverbund – verhindert Missverständnisse.

Weitere Nachteilsausgleiche für schwerbehinderte Menschen

Neben der vergünstigten BahnCard gelten für schwerbehinderte Menschen bundesgesetzliche Nachteilsausgleiche. Wer eine Wertmarke zum Schwerbehindertenausweis besitzt, hat nach § 228 SGB IX Anspruch auf unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr; die Wertmarke wird gegen eine gesetzlich festgelegte Eigenbeteiligung ausgegeben, bestimmte Personengruppen sind davon befreit.

Zudem kann bei Merkzeichen B eine Begleitperson kostenlos mitfahren; Assistenz- und Blindenhunde reisen ebenfalls unentgeltlich. Im Fernverkehr sind bis zu zwei kostenfreie Sitz- oder Rollstuhlplatz-Reservierungen je Fahrt möglich; die Buchung erfolgt in der Praxis über die Mobilitätsservice-Zentrale oder am Schalter. Für Details und regionale Besonderheiten lohnt der Blick in die Informationsangebote der Länderbehörden und Verbände.

So beantragen Sie die ermäßigte BahnCard

Die Bestellung ist online, am Automaten oder im Reisezentrum möglich. Wichtig ist, dass der Nachweis bereits bei der Bestellung hochgeladen oder vorgelegt wird.

Digital erhaltene Karten sind unmittelbar in der App DB Navigator nutzbar; die Vergünstigung wird dann bei der Buchung automatisch berücksichtigt, sobald die BahnCard auf der Verbindung anerkannt wird. Wer Nachtzüge oder Verbundangebote nutzt, sollte vorab prüfen, ob Sitzplatzreservierungen nötig sind und ob zusätzliche Verbundrabatte greifen.

Fazit: Anspruch prüfen und Vorteile konsequent nutzen

Die vergünstigte BahnCard ist mehr als ein netter Nachlass. Für Menschen mit GdB ≥ 70 und für Beziehende einer vollen Erwerbsminderungsrente schafft sie spürbar mehr Mobilität zu planbaren Kosten – im Alltag wie bei längeren Fahrten. Wer die Konditionen kennt, die Nachweise bereithält und regionale Verbundregelungen im Blick behält, erschließt sich dauerhaft günstigere Wege zu medizinischer Versorgung, sozialer Teilhabe und Erholung. Stand der Angaben: 6. Oktober 2025.

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Schwerbehinderte können ihre Rente rückwirkend erhöhen – BSG Urteil

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Wurde bereits eine Altersrente bewilligt und wird nun eine Schwerbehinderung festgestellt, kann sich die Rente erhöhen.

Außerdem kann die gesetzliche Altersrente wegen Schwerbehinderung vorzeitig in Anspruch genommen werden, wenn bei Beginn der Altersrente die Schwerbehinderung anerkannt ist.

Rückwirkend Anspruch auf höhere Altersrente

Das Bundessozialgericht hat entschieden (Az. B 13 R 44/07 R), dass Rentnerinnen und Rentner rückwirkend Anspruch auf eine höhere Altersrente haben, wenn nachträglich festgestellt wird, dass sie seit Rentenbeginn als schwerbehindert gelten.

Dies gilt selbst auch dann, wenn die Schwerbehinderung zum Zeitpunkt der erstmaligen Rentenantragstellung noch nicht festgestellt oder beantragt war. Wichtig ist, dass das Versorgungsamt die Schwerbehinderung nachträglich anerkennt und diese Anerkennung rückwirkend ab Beginn der ersten bewilligten Rente gilt.

Rentnerinnen und Rentner, bei denen dies der Fall ist, können dadurch eine höhere Rente ohne die sonst üblichen Abschläge oder mit geringeren Abschlägen gegenüber der ursprünglich bewilligten Altersrente erhalten.

Entscheidend ist die Behinderung, nicht das Datum ihrer Feststellung

Für die Anerkennung einer Schwerbehinderung kommt es nicht auf den Zeitpunkt der Feststellung an. Für die Rente genügt der Nachweis, dass die Schwerbehinderung bei Rentenbeginn objektiv vorlag.

Muss der Antrag auf Schwerbehinderung entschieden sein?

Anträge auf Schwerbehinderung nehmen oft viel Zeit in Anspruch. Sie erfordern ärztliche Gutachten, oft von mehreren Ärzten, und manchmal kommt es zu Auseinandersetzungen mit den Versorgungsämtern und der Rentenkasse über die Anerkennung und den Grad der Behinderung.

Da eine Schwerbehinderung erst ab einem Grad der Behinderung von 50 vorliegt, geht es bei der Feststellung auch um Rentenvergünstigungen.

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Widerspruch und Klage

Nicht selten landen solche Konflikte zwischen Betroffenen und Behörden bei den Sozialgerichten.

Dafür müssen die Kläger zuvor aber in der gesetzten Frist Widerspruch gegen den ablehnenden Bescheid eingelegt haben und diesen muss die Behörde wiederum zurückgewiesen haben.

Im nächsten Schritt kann dann ein Klageverfahren vor dem Sozialgericht angestrengt werden. Endet dieses zugunsten des Klägers und kommt es jetzt zur Anerkennung der Schwerbehinderung, dann kann dies nachträglich auf die Rente bezogen werden.

Rückwirkende Anpassung

Wird eine Schwerbehinderung rückwirkend anerkannt, dann muss die Höhe der Rente entsprechend angepasst werden. Dabei spielt es keine Rolle, wenn die Anerkennung per Bescheid nicht zum Zeitpunkt des Rentenbeginns vorlag.

Auch wenn der Bescheid des Versorgungsamtes erst nach Bewilligung der Altersrente erfolgt, gilt er – und dann rückwirkend.

Es kommt nicht auf das Datum an

Das Bundessozialgericht stellte in einem Urteil klar, dass es nicht auf das Datum des Bescheides vom Versorgungsamt ankommt, sondern eine spätere Anerkennung auch rückwirkend gültig ist. (B 13 R 44/07 R)

Ausdrücklich gilt dies laut dem Urteil auch, wenn erst ein Überprüfungsantrag nach Paragraf 44 SGB IX die rückwirkende Anerkennung durchsetzte.

Keine Benachteiligung wegen falschen Entscheidungen

Das Gericht begründete dies damit, dass sonst Menschen benachteiligt würden, die ihren Anspruch nur deshalb nicht “im ersten Anlauf durchsetzen” konnten, weil Verwaltungen falsch entschieden.

Nur bei Rente, nicht bei Pension

Die rückwirkende Anerkennung und die damit verbundenen Vorteile bei der Altersversorgung gelten nur bei der gesetzlichen Rente, nicht aber bei Pensionen für Beamte mit Schwerbehinderung.

Im Beamtenrecht wird eine “Zurruhesetzungsverfügung” nicht im Nachhinein verändert, weil nach Eintritt in die Pension eine Schwerbehinderung anerkannt wird.

Praktische Tipps für Betroffene

Erstens: Ein nach Rentenbeginn erfolgter Antrag auf rückwirkende Feststellung einer Schwerbehinderung kann einen bestehenden Bescheid eines Grades der Behinderung unter 50 anfechten, was für die Betroffenen Vorteile und bares Geld bedeuten kann.

Zweitens: Wenn vor Antritt der Rente ein Grad der Behinderung von 50 (oder mehr) und will das Versorgungsamt diesen entziehen, dann helfen Rechtsmittel wie Widerspruch und Klage. Sogar wenn diese am Ende erfolglos sein sollten, muss die Altersrente für Menschen mit Schwerbehinderungen bis zum letztlichen Gerichtsbeschluss gezahlt werden – und bei Erfolg auch weiterhin.

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Die Geschichtsklitterung einiger europäischer Politiker

ANTI-SPIEGEL - Fundierte Medienkritik - 6. Oktober 2025 - 13:00
In einem Kommentar hat der Moderator des wöchentlichen Nachrichtenrückblick des russischen Fernsehens auf einige Aussagen europäischer Politiker hingewiesen, über die deutsche Medien bestenfalls am Rande berichtet haben. Daher habe ich den Kommentar übersetzt. Beginn der Übersetzung: Der Russenhass vernebelt Rutte, der sich zum Sieger im Zweiten Weltkrieg erklärte, den Verstand Kürzlich erklärte der niederländische Historiker […]
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Der Gaza-Friedensplan: Wo bleibt da die Demokratie?!

Transition News - 6. Oktober 2025 - 12:34

Dieser Beitrag erschien zuerst auf der Substack-Seite des Politologen Hermann Ploppa. Transition News durfte ihn mit freundlicher Genehmigung des Autors übernehmen.

***

Der sogenannte Gaza Peace Plan, den Donald Trump vermittelt hat, ist bislang eigentlich nie so richtig auf seine innere Schlüssigkeit untersucht worden. Der «Frieden», der den Palästinensern im Gaza-Streifen auferlegt werden soll, hat eindeutig Züge eines Diktatfriedens. Es kommen dem Betrachter dabei üble Reminiszenzen an den Vertrag von Versailles, der Deutschland aufgezwungen wurde, in den Sinn. Es handelt sich nicht um einen Vertrag zwischen völkerrechtlich gleichgestellten Akteuren.

Als erste Forderung ersichtlich in diesem 20-Punkte-Programm, oder: Friedensplan, ergibt sich die Entfernung der Hamas aus allen Verhandlungsschritten. Es wird nichts weniger gefordert als die Selbstauflösung der Hamas. Es hat kürzlich erst eine solche Selbstauflösung stattgefunden. Die kurdische Organisation PKK erklärte ihre Selbstauflösung. Die Hamas soll die Waffen strecken und sich selbst auflösen. Der Vertrag garantiert in dem Falle sogar Amnestie für Hamas-Kämpfer, die dann unbehelligt ins Ausland ausreisen dürfen.

Was fällt uns bei dieser Konstruktion auf?

Man muss vorweg schicken: Die Hamas ist eine zwielichtige Organisation. Ihre Funktion ist sehr ambivalent. Denn sie wurde aufgebläht von Katar unter Duldung Israels. Das geschah zum Zwecke der politischen Spaltung der beiden Rest-Enklaven Westjordanland und Gazastreifen, in dem das Westjordanland nach wie vor von einer vollständig kastrierten PLO regiert wird. Bei sogenannten freien Wahlen im westlichen Stil erhielt allerdings die militant-radikal-islamische Gruppe Hamas in Gaza das Mandat, eben diesen Gaza-Streifen zu regieren und zu verwalten.

Wohlgemerkt, was ist Gaza? Ist es ein Protektorat? Ist es eine Enklave?

Im Sechs-Tage-Krieg von 1967 besetzten israelische Streitkräfte das Westjordanland und den Gaza-Streifen. Völkerrechtlich ist Gaza also ein besetztes Land. Allerdings haben sich die israelischen Streitkräfte im Jahre 2005 aus dem Gaza-Streifen zurückgezogen.

Damit hat sich Israel allerdings auch aller Verpflichtungen entzogen, die nach der Haager Landkriegsordnung und dem Vierten Genfer Abkommen zum Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten zwingend vorgeschrieben sind: für die Versorgung der Zivilbevölkerung zu sorgen; das Gesundheitssystem aufrecht zu erhalten. Und drittens wird es jetzt zentral für uns: nach Artikel 33 des Vierten Genfer Abkommens ist es den Besatzern verboten, die Bevölkerung des besetzten Gebietes kollektiv zu bestrafen für Delikte, die einzelne Gruppen oder Individuen in den besetzten Territorien begangen haben.

Die israelische Regierung versucht, diesen Passus des Vierten Genfer Abkommens zu umgehen, indem sie sagt: Wir wollen nicht die Palästinenser in Gaza bestrafen. Wir wollen lediglich die Hamas ausschalten, die wir als Sicherheitsrisiko für uns ansehen. Diese Argumentation greift nicht, weil die zivile Infrastruktur mittlerweile fast komplett zerstört ist. Und weil die über 60.000 getöteten Zivilisten als «Kollateralschaden» in keinem Verhältnis stehen zum Ziel, eine bewaffnete Gruppe auszuschalten.

Wer fragt hier nach demokratischen Regeln? Wer fragt die Bewohner von Gaza?

Die Hamas wurde bei Wahlen, die nach westlichen Spielregeln abgelaufen sind, zur legitimen Regierung von Gaza gewählt. Noch einmal: Ob man diese Entscheidung der Wähler gut findet oder nicht: Die Hamas ist auf demokratischem Wege, nach westlichem Demokratieverständnis, der legitime Vertreter der Palästinenser im Gaza-Streifen. Einfach zu sagen, die Regierungsvertreter der Hamas sollen jetzt verschwinden, und das als erste Voraussetzung für einen Waffenstillstand, setzt folglich voraus, dass man eine demokratisch gewählte Regierung einfach entfernt. Per se ein undemokratischer Vorgang.

Zweitens könnte man vielleicht sagen: Die Hamas ist delegitimiert durch die Attacken vom 7. Oktober 2023. Sie habe sich damit für weitere Verhandlungen disqualifiziert. Nun müsste eigentlich, wenn es irgendwie rechtsstaatlich nach internationalem Recht zuginge, zunächst festgestellt werden, dass die Regierung von Gaza kapituliert. Dass sie in einem Krieg kapituliert. Da stellt sich zunächst die erste Frage: Warum hat die Hamas einen Krieg gegen Israel begonnen? Das kam einem militärstrategischen Selbstmord gleich. Es war doch bekannt, dass das Kräfteverhältnis vollkommen asymmetrisch ist.

Bekanntlich hat Israel zunächst nicht auf diese dilettantischen, amateurhaften Angriffe mit selbst gebastelten Waffen reagiert. Und Israels Regierung will auch nicht die Zusammenrottung von Hunderten, wenn nicht Tausenden von kampfentschlossenen Personen im Gaza-Streifen wahrgenommen haben, obwohl sie über eine absolut flächendeckende Wahrnehmung verfügt durch ihre Beobachtungstechnologie im Gazastreifen.

Es kann also nur angenommen werden, dass Israel zumindest diese Entwicklung wohlwollend akzeptiert hat, und auf sich zukommen ließ, um dann in einer großen Attacke die Hamas anzugreifen. Jetzt wurde also aus einem Krieg zwischen der Verwaltungseinheit Gaza und Israel plötzlich ein Krieg zwischen der Hamas und der israelischen Armee und ihren israelischen Geheimdiensten. Dieser Kampf ging aus, wie es abzusehen war. Israel hat natürlich mit seiner überlegenen Übermacht Gaza komplett niedergewalzt.

Jetzt gibt es zwar noch Restelemente der Hamas, es gibt immer noch Strukturen, aber welche Rolle spielen sie noch? Die Zahl der getöteten Hamas-Kämpfer wird von der israelischen Armee auf 15.000 Personen geschätzt. Das ist ein substantieller Verlust.

Damit sind wir auch schon beim nächsten Punkt, weshalb die Bevölkerung des Gazastreifens quasi kollektiv bestraft und entmündigt wird für die Taten der Hamas. Es wird in dem Gaza Peace Plan von Trump behauptet, die Hamas müsse jetzt ausgeschaltet werden, um endgültig die Gefährdung für Israel zu beenden.

Die ganze Situation wird so dargestellt, als ob der Gaza-Streifen eine permanente Gefahr für Israel dargestellt hätte. Dabei ist eindeutig, dass zuerst die Gefährdung und die Einkerkerung von zwei Millionen Menschen auf einem sehr engen Gebiet das Problem darstellten. Israel war die ganze Zeit Besatzungsmacht, hat aber die Bevölkerung von Gaza ihrem eigenen Schicksal überlassen, und dabei nicht nur internationale Hilfe unterbunden, sondern auch selber aktiv die Versorgung der Bevölkerung von Gaza zerstört. Diese permanenten Nadelstiche Israels führten zu einer zunehmend verzweifelten Situation.

Strukturelle Ähnlichkeit mit Versailler Vertrag: Ein Diktatfrieden

Der Terror aus Gaza durch die Hamas-Extremisten hätte sofort eingestellt werden können, wenn Israel nicht ständig provoziert hätte. Das heißt, jetzt wird ein Narrativ gezüchtet, ganz genau wie bei der Kapitulation Deutschlands am Ende des Ersten Weltkrieges. Der Verlierer muss das Narrativ annehmen und vertraglich besiegeln lassen, dass er provoziert habe, dass er einen Krieg erzwungen habe und jetzt quasi für den Gesamtschaden aufkommen muss.

Der 20-Punkte-Plan zwingt den unterlegenen Gegner Hamas und damit insgesamt auch die palästinensische Bevölkerung, das Narrativ bedingungslos zu akzeptieren, dass alle Gefahr der kollektiven Sicherheit in der Region alleine von der Hamas und indirekt auch von der palästinensischen Bevölkerung ausgegangen sei. Das ist ein Narrativ und nichts als ein Narrativ. Aufgrund dessen wird jetzt ohne weitere Volksabstimmung verordnet, sozusagen dekretiert, dass eine internationale Investorengemeinschaft die Kontrolle von Gaza übernimmt.

Es wäre ja eigentlich angemessen, durch eine freie und geheime Wahl zunächst zu klären, ob die Hamas abgewählt werden soll von der palästinensischen Bevölkerung. Das wäre ein demokratisches Prozedere. Das hat natürlich einige Haken. Der erste ist, dass die Menschen in Gaza um das pure Überleben kämpfen. Dass sie auf steinzeitliche Bedingungen des Überlebens reduziert sind. Sie haben vitalere Probleme, als an einer Volksabstimmung teilzunehmen.

Das heißt: Die Bewohner des Gaza-Streifens müssten quasi erst einmal in die Lage versetzt werden, überhaupt an irgendwelchen Abstimmungen teilnehmen zu können. Erst dann könnte quasi die Bevölkerung von Gaza die Hamas-Regierung offiziell abwählen und eine neue Regierung einwählen. Das geschieht aber wohlweislich nicht.

Damit wird deutlich, dass es um ganz andere Dinge geht als um die Sicherheit und das Wohlergehen der Bevölkerung von Gaza. Insofern ist dieser Vertrag null und nichtig, weil er sowieso die eigentlich Betroffenen gar nicht einbezieht als Subjekt eines Dialogs, sondern sie von vornherein gar nicht berücksichtigt. Rhetorische Floskeln wie §2, wo es wohlklingend und gleichermaßen folgenlos heißt: «Das Volk hat jetzt genug gelitten», können nur als pure Public Relations betrachtet werden.

Das Volk soll zusammen mit dem Grund und Boden von Gaza jetzt überführt werden in eine Ordnung, in der Investoren aus den USA, die ökonomisch und ideologisch zutiefst verbandelt sind mit dem Netanyahu-Regime, die Kontrolle übernehmen und aus dieser leeren Tafel Gaza etwas ganz Neues schmieden. Nämlich eine Sonderwirtschaftszone, ultra-modern. Vollkommener Neuanfang. Auf der leeren Tafel eine völlig neue Welt nach dem Geschmack des Plattformkapitalismus und der entsprechenden Investoren wie Larry Ellison, Elon Musk und so weiter zu bilden. Das ist der Hintergrund dieses Vertrages.

Deswegen ist es kein Zufall, wenn in dem Vertrag bereits der Name Tony Blair erwähnt wird. Tony Blair wird dann vermutlich der Verwalter des Protektorats Gaza. Über Tony Blair und seine enge Beziehung oder vielmehr seine Abhängigkeit von Oracle und von dessen CEO Larry Ellison werden wir noch ausführlich berichten.

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Judenhass an Jom Kippur: Vergesst eure Stolpersteine!

Rosch Haschana, das Neujahrsfest, ist der Beginn des jüdischen Jahres. Ein Tag, an dem die Welt symbolisch neu geschaffen wird. Weniger in einem kosmischen Sinn, sondern in einem moralisch-religiösen. Und jedes Jahr steht jeder Mensch erneut vor der Frage: Was habe ich getan, und was kann ich besser machen? Diese Zeit der Selbstreflexion endet nach […]

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Frist Lebensnachweis 2025: Rente sichern – Abgabe bis 17. Oktober 2025

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Der Stopp einer laufenden Rente ist kein theoretisches Risiko, sondern eine klare Konsequenz, wenn der Lebensnachweis 2025 nicht rechtzeitig erbracht wird. Spätestens am 17. Oktober 2025 muss der Nachweis beim Renten Service eingegangen sein.

Erfolgt die Vorlage nicht, setzt der Renten Service die Zahlung ab Ende November aus. Wird der Beleg auch bis Ende April des Folgejahres nicht nachgereicht, droht die dauerhafte Einstellung der Rente. Betroffen hiervon sind jedoch nicht alle Rentnerinnen und Rentner.

Dieser Beitrag ordnet die Regeln ein, erläutert die Verfahren – postalisch wie digital – und erklärt, wer überhaupt betroffen ist und welche Nachweise akzeptiert werden.

Was Rentenversicherung und Renten Service verlangen

Die Deutsche Rentenversicherung verschickt jährlich mit der Rentenanpassungsmitteilung das Formblatt „Lebensbescheinigung“ an alle Personen, die dafür nachweispflichtig sind. Dieses Formular bestätigt gegenüber dem Renten Service der Deutschen Post, dass die berechtigte Person lebt und weiterhin Anspruch auf die Rentenzahlung hat.

Seit 2024 steht zusätzlich der Digitale Lebensnachweis bereit. Damit kann die Bestätigung vollständig online erbracht werden, ohne dass das Papierformular per Post zurückgesendet werden muss.

Wichtig ist, dass die Vorgaben zur Einreichung strikt eingehalten werden. Der Renten Service akzeptiert keine Übermittlung per E-Mail oder Fax. Für die klassische Variante ist ausschließlich das Original per Post zulässig. Beim digitalen Verfahren gilt ausschließlich der definierte Online-Prozess als frist- und formgerechte Vorlage.

Was genau die Lebensbescheinigung ist

Die Lebensbescheinigung – auch Lebensmeldung genannt – ist ein offizieller Nachweis darüber, dass die rentenberechtigte Person noch lebt. Dadurch werden unrechtmäßige Weiterzahlungen verhindert, etwa wenn Sterbefälle im Ausland nicht automatisch an deutsche Stellen gemeldet werden.

Für die postalische Abwicklung muss das Formular vollständig ausgefüllt, eigenhändig unterschrieben und von einer befugten Stelle bestätigt werden. Erst dann ist der Nachweis wirksam. Beim digitalen Verfahren wird die Identität elektronisch geprüft; mit erfolgreichem Abschluss gilt die Pflicht als erfüllt, eine postalische Rücksendung entfällt.

Wer betroffen ist – und wer in der Regel nicht

Die Nachweispflicht betrifft vor allem Rentenbeziehende mit Wohnsitz im Ausland sowie Rentner, die zwar in Deutschland leben, deren Rente jedoch auf ein Konto im Ausland überwiesen wird. Für Rentnerinnen und Rentner mit Wohnsitz in Deutschland und einem deutschen Bankkonto ist der jährliche Lebensnachweis üblicherweise nicht erforderlich.

In zahlreichen Staaten erübrigt sich der Lebensnachweis oft, weil die Behörden über Datenabkommen miteinander verknüpft sind und Todesfälle automatisch gemeldet werden.

Dazu gehören unter anderem Belgien, Bulgarien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Israel, Italien, Kroatien, Luxemburg, die Niederlande, Österreich, Polen, Schweden, die Schweiz, Spanien, Ungarn und das Vereinigte Königreich.

Auch in diesen Fällen kann es Ausnahmen geben: Wird im Einzelfall ein Nachweis verlangt, erhalten Betroffene das entsprechende Schreiben gemeinsam mit der Rentenanpassungsmitteilung.

Wer die Unterschrift bestätigen darf

Für die Bestätigung der Unterschrift kommen in Deutschland verschiedene Stellen in Betracht, darunter Einwohnermelde- und Bürgerämter, Polizeidienststellen, Krankenkassen, Banken, Krankenhäuser, Notariate, kirchliche Stellen, die Träger der Rentenversicherung sowie Organisationen wie das Rote Kreuz.

Im Ausland können die örtlichen Behörden, Stadtverwaltungen, Polizeistationen und deutsche Auslandsvertretungen wie Botschaften, Konsulate oder Honorarkonsulate die Bescheinigung vornehmen. In vielen Ländern genügt die Beglaubigung durch eine lokale Behörde, ohne dass eine deutsche Vertretung aufgesucht werden muss. Entscheidend ist stets, dass die Stelle zur Identitätsbestätigung befugt ist und die Formvorgaben eingehalten werden.

Fristen, Versand und Adresse

Die Formblätter werden in der Regel im Juni oder Juli zusammen mit der Rentenanpassungsmitteilung versendet. Sollte das Schreiben bis Mitte August nicht eingetroffen sein, empfiehlt es sich, umgehend eine Ersatzbescheinigung beim Renten Service anzufordern oder das Formular aus dem Downloadbereich zu beziehen. Für die postalische Einreichung ist die folgende Adresse maßgeblich:

Deutsche Post AG, Niederlassung Renten Service, 04078 Leipzig, Deutschland.

Idealerweise wird der der Rentenanpassungsmitteilung beiliegende Rücksendeumschlag genutzt. Maßgeblich ist, dass das Original rechtzeitig ankommt. E-Mail und Fax sind ausdrücklich nicht zulässig.

Für den digitalen Lebensnachweis gelten die im Schreiben beschriebenen Online-Schritte; eine zusätzliche Papierübersendung ist dann nicht erforderlich.

Digitaler Lebensnachweis: So funktioniert die Online-Abgabe

Seit 2024 eröffnet der Digitale Lebensnachweis eine komfortable Alternative. Wer die Rentenanpassungsmitteilung erhält, findet darin ein Schreiben mit QR-Code. Nach dem Scannen mit Smartphone oder Tablet führt die App durch das POSTIDENT-Verfahren.

Dabei werden Identität und Echtheit geprüft, die erforderlichen Daten an den Renten Service übermittelt und der Lebensnachweis unmittelbar registriert. Das Verfahren ist kostenfrei, orts- und zeitunabhängig nutzbar und reduziert das Risiko von Postlaufzeiten.

Nach erfolgreichem Abschluss müssen keine Unterlagen mehr per Post verschickt werden.

Folgen bei versäumtem Nachweis

Die Konsequenzen sind klar gestaffelt: Geht der Lebensnachweis bis zum 17. Oktober 2025 nicht ein, wird die Rentenzahlung ab Ende November vorläufig ausgesetzt. Bleibt der Nachweis bis Ende April des Folgejahres weiterhin aus, wird die Zahlung regelmäßig endgültig eingestellt.

Zudem kann es zu Rückforderungen kommen, wenn Leistungen zu Unrecht weitergeflossen sind.

Wer die Frist verpasst, sollte den Nachweis unverzüglich nachreichen; in der Praxis kann eine schnelle, formgerechte Nachreichung die Wiederaufnahme der Zahlungen beschleunigen, ersetzt jedoch nicht die Einhaltung der Frist.

Häufige Fehler – und wie sie sich vermeiden lassen

Typisch sind Verzögerungen durch unvollständige Formulare, fehlende Unterschriften oder Bestätigungsstempel sowie durch den Versand von Kopien statt des Originals.

Ebenso verbreitet ist der Irrtum, eine E-Mail reiche aus oder ein Fax sei zulässig. Fehler lassen sich vermeiden, indem das Formular vollständig und gut lesbar ausgefüllt, die Bestätigung durch eine befugte Stelle eingeholt und der rechtzeitige Versand berücksichtigt wird.

Wer den digitalen Weg nutzt, sollte den Prozess in der App ohne Unterbrechung durchlaufen und die Abschlussbestätigung prüfen.

Was bei ausbleibender Post zu tun ist

Kommt das Formular nicht an, liegt es oft an Umzügen, längeren Auslandsaufenthalten oder abweichenden Zustelladressen. In solchen Fällen ist es wichtig, frühzeitig zu reagieren: Eine Ersatzbescheinigung kann angefordert, das Formular aus dem Downloadcenter bezogen oder – falls angeboten – der digitale Prozess mit dem individuellen QR-Code gestartet werden. Entscheidend ist, dass der Renten Service die Bestätigung spätestens am 17. Oktober 2025 erhält.

Einordnung für Renten mit deutschem Konto

Für Rentenzahlungen an Personen mit Wohnsitz in Deutschland und deutschem Bankkonto wird in der Regel kein jährlicher Lebensnachweis verlangt.

Wichtig: Diese Konstellation entbindet allerdings nicht davon, auf Schreiben des Renten Service zu achten. Ergeht im Einzelfall dennoch eine Aufforderung, gelten dieselben Fristen und Formerfordernisse wie bei allen anderen Betroffenen.

Fazit: Frist wahren, Verfahren richtig wählen, Ansprüche sichern

Der Lebensnachweis ist ein zentraler Baustein, um Rentenzahlungen rechtssicher und korrekt abzuwickeln. Wer nachweispflichtig ist, sollte die Frist 17. Oktober 2025 fest im Blick behalten und rechtzeitig handeln. Der Digitale Lebensnachweis via QR-Code und POSTIDENT bietet eine schnelle, verlässliche Lösung ohne Postweg.

Wer den klassischen Weg bevorzugt oder nutzen muss, sendet das original bestätigte Formular an den Renten Service in Leipzig. Da bei Fristversäumnis eine Aussetzung ab Ende November und in letzter Konsequenz die Einstellung der Rente droht, lohnt es sich, die Unterlagen frühzeitig zu erledigen. So bleibt die finanzielle Planung verlässlich – und die Rentenzahlung gesichert.

Der Beitrag Frist Lebensnachweis 2025: Rente sichern – Abgabe bis 17. Oktober 2025 erschien zuerst auf Gegen Hartz IV - Bürgergeld Ratgeber und Hartz 4 Tipps.

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So viel Rente bekommt man nach 40 bis 45 Jahren Arbeiten

Lesedauer 4 Minuten

Der Mindestlohn in Deutschland ist zum 1. Januar 2025 auf 12,82 Euro pro Stunde angestiegen. Für viele Beschäftigte, die auf dieser Basis arbeiten, stellt sich die Frage, ob sich die jahrzehntelange Tätigkeit am unteren Lohnlimit überhaupt lohnt. Angesichts der Unterschiede zwischen Mindestrente und dem Bürgergeld liegt es nahe, einen ausführlichen Blick auf die Zahlen und Hintergründe zu werfen.

Wie hoch ist der Mindestlohn ab 2025 – und warum ist das relevant?

Mit dem Sprung auf 12,82 Euro pro Stunde hat sich der Mindestlohn in den vergangenen Jahren kontinuierlich entwickelt. Trotz dieser Erhöhung bleibt das Einkommen für viele Menschen, die ausschließlich zum Mindestlohn beschäftigt sind, gering.

Laut aktueller Berechnung (bei einer 40-Stunden-Woche und 4,32 Wochen pro Monat) ergibt sich durch den Stundenlohn von 12,82 Euro ein monatliches Bruttogehalt von etwa 2.215 Euro.

Die Frage, ob dieses Gehalt im Alter zu einer „armutsfesten“ Rente führt, ist Kern dieser Diskussion. Denn selbst wenn das Einkommen im Berufsleben knapp ausreicht, kann es passieren, dass die späteren Rentenansprüche weit unter dem liegen, was für ein sorgenfreies Leben notwendig ist.

Wie wird die Rente beim Mindestlohn berechnet?

Die gesetzliche Rente in Deutschland bemisst sich vor allem an den sogenannten Entgeltpunkten. Wer ein Jahr lang genau das sogenannte Durchschnittsentgelt (für 2025 prognostiziert: 50.493 Euro brutto/Jahr) verdient, erhält dafür einen Entgeltpunkt. Liegt das Einkommen darunter, sinkt die Anzahl der Entgeltpunkte entsprechend.

  • Mindestlohn-Verdienst (brutto pro Jahr): rund 26.580 Euro
  • Verhältnis zum Durchschnittsentgelt (50.493 Euro): etwa 0,5264 Entgeltpunkte pro Jahr
  • Wer 40 Jahre durchgehend zum Mindestlohn arbeitet, sammelt also rund 21 Entgeltpunkte. Bei 45 Jahren wären es etwa 23,7 Entgeltpunkte.
Was bleibt netto von der Rente übrig?

Auf Basis des aktuellen Rentenwerts von 39,32 Euro (Stand: 2025) ergibt sich aus den gesammelten Entgeltpunkten die monatliche Bruttorente. Anschließend werden unter anderem Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge abgezogen, was zum Nettobetrag führt.

Nach 40 Jahren Mindestlohn-Arbeit:
– Bruttorente: ca. 828 Euro pro Monat
– Nettorente (nach Abzug von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen): ca. 728 Euro
– Nach 45 Jahren Mindestlohn-Arbeit:
– Bruttorente: leicht über 900 Euro pro Monat
– Nettorente: ca. 820 Euro

Das Ergebnis ist ernüchternd: Beide Beträge liegen deutlich unterhalb jener Summen, die als „armutsfest“ gelten könnten, und sie sind sogar niedriger als das durchschnittliche Bürgergeld, das eine alleinstehende Person erhält.

Wie viel Bürgergeld erhält ein Alleinstehender?

Seit der Reform des Arbeitslosengelds II („Hartz IV“) zum Bürgergeld hat sich vor allem die Regelsatzhöhe geändert. Im bundesweiten Durchschnitt (Regelsatz + Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung) liegt das Bürgergeld für eine alleinstehende Person bei etwa 1.028 Euro monatlich.

Regionale Abweichungen gibt es aufgrund unterschiedlich hoher Miet- und Nebenkosten; in Großstädten wie München oder Hamburg kann es höher, in günstigeren Regionen niedriger ausfallen.

Im Vergleich zu einer Nettorente von rund 728 Euro (nach 40 Jahren Mindestlohn) oder rund 820 Euro (nach 45 Jahren) erscheint das Bürgergeld spürbar komfortabler.

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Lohnt sich Arbeit im Mindestlohn trotzdem?

Die Gegenüberstellung von 1.028 Euro Bürgergeld und einer Nettorente von 728 bzw. 820 Euro stellt die Betroffenen vor eine schwierige Frage: „Wieso lohnt sich lebenslange Arbeit zu geringen Löhnen, wenn das Bürgergeld am Ende höher ausfällt?“

Allerdings muss man zwei Phasen auseinanderhalten:

Erwerbsleben: Wer eine 40-Stunden-Woche zum Mindestlohn leistet, bezieht monatlich netto rund 1.600 Euro (bei Steuerklasse I). Das ist deutlich mehr als die 1.028 Euro Bürgergeld. Rein finanziell lohnt sich die Erwerbsarbeit also während des Arbeitslebens, wenn man die Sofortvergütung betrachtet.

Ruhestand: Nach 40 oder 45 Jahren im Job fällt die staatliche Rente dagegen gering aus. Wer keine ergänzende private Vorsorge getroffen hat, läuft Gefahr, im Alter auf Grundsicherungs- oder Bürgergeldniveau abzurutschen.

Aus dieser Perspektive wird klar: Der monetäre Anreiz, arbeiten zu gehen, ist im Erwerbsleben vorhanden. Im Rentenalter hingegen wirkt sich die geringe Beitragsbemessung im Mindestlohn-Bereich stark nachteilig aus.

Haben Politiker recht, wenn sie fordern: „Arbeit muss sich lohnen“?

Viele Politiker betonen, dass es einen klaren Abstand zwischen Erwerbstätigen- und Bürgergeldeinkommen geben müsse. Tatsächlich besteht während des Berufslebens eine Differenz von mehreren Hundert Euro. Wer arbeitet, hat mehr Geld zur Verfügung und ist zudem sozialversicherungspflichtig beschäftigt.

Gleichzeitig zeigt das Beispiel der Mindestlohnrente, dass dieser Abstand im Alter verschwindend gering oder gar nicht mehr existent ist.

Ohne zusätzliche private Altersvorsorge und ohne eine andere Form der Vermögensbildung (z. B. Wohneigentum) verbleibt Betroffenen eine geringe Rentenauszahlung.

Welche Optionen haben Betroffene?

Für Menschen, die ihr Arbeitsleben vorrangig im Mindestlohn-Bereich verbringen, kann es sinnvoll sein, zusätzliche private oder betriebliche Vorsorgeoptionen in Betracht zu ziehen.

Manche Branchen bieten immerhin betriebliche Rentensysteme oder Tarifverträge mit besseren Konditionen als der reine gesetzliche Mindestlohn. Auch Riester-Renten, Rürup-Verträge oder das Ansparen in ETF-Sparplänen zählen zu Möglichkeiten, das Altersguthaben aufzubessern.

Zudem wird politisch immer wieder über eine „Grundrente“ oder eine sogenannte „Garantierente“ diskutiert, die dafür sorgen soll, dass Menschen nach jahrzehntelanger Beitragszahlung mehr bekommen als lediglich das Existenzminimum. Ob und wie sich solche Modelle weiterentwickeln, bleibt abzuwarten.

Fazit: Ist die Rente vom Mindestlohn „armutsfest“?

Die vorgestellte Berechnung zeigt eindringlich, dass eine Rente auf Grundlage des gesetzlichen Mindestlohns nicht ausreicht, um vor Altersarmut zu schützen. Wer 40 oder sogar 45 Jahre im Mindestlohn-Segment arbeitet, landet bei einer Nettorente, die spürbar unter dem durchschnittlichen Bürgergeld liegt.

Gleichzeitig lohnt sich Arbeit während des Berufslebens durchaus, weil das Einkommen netto höher ist als das Bürgergeld. Das strukturelle Problem jedoch: Im Alter fällt diese Lohnarbeit nicht nennenswert ins Gewicht, wenn keine weiteren Einzahlungen oder Vorsorgeprodukte hinzukommen.

Für den Einzelnen lautet die bittere Erkenntnis: Ohne Zusatzvorsorge oder Karriere- und Gehaltssteigerungen führt ein Leben lang Mindestlohn zwangsläufig zu einer Rente, die kaum zum Leben reicht. Das wirft nicht nur für die Betroffenen, sondern auch für die Politik die Frage auf, wie sich der Grundsatz „Arbeit muss sich lohnen“ glaubwürdig bis ins Rentenalter fortsetzen lässt.

Der Beitrag So viel Rente bekommt man nach 40 bis 45 Jahren Arbeiten erschien zuerst auf Gegen Hartz IV - Bürgergeld Ratgeber und Hartz 4 Tipps.

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Demo für Palästina | Urs Hans' Corona-Aufarbeitung im Bundeshaus | SafeBlood, Schweiz imPuls vom 5. Oktober 2025

Transition News - 6. Oktober 2025 - 12:17
Inhalt
  • 02:04 Demonstration in Bern anlässlich der Kaperung der Friedensflotte «Global Sumud Flotilla» vor der Gaza-Küste
  • 09:56 Urs Hans und sein Transition Team im Bundeshaus – im Gespräch mit Meret Schneider, Martin Haab und Rémy Wyssmann
  • 34:00 Rückblende: Pharmaschwurbler Awards 2023 mit Fabian Molina
  • 36:27 Zehn Versöhnungstheorien von National- und Ständerätinnen und -räten sowie eine der Schweizerischen Friedensbewegung
  • 41:03 Kontrolle über Bluttransfusionen – Interview mit SafeBlood-Gründer Georg Della Pietra
  • 52:08 Die E-ID-Abstimmung jenseits der Filterblasen

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Militaristische Zeitenwende

Hier handelt es sich um eine leicht ergänzte Fassung eines Beitrages, der zuerst im Neuen Deutschland am 2. Oktober 2025 erschien. Leider sah der 2+4-Vertrag von 1990 vor, dass auch die neue große Bundesrepublik (mit dem Gebiet der DDR) Mitglied (…)

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Kurdischer Aktivist Abdullah Öcalan in Heilbronn freigelassen

Der kurdische Aktivist Abdullah Öcalan – nicht zu verwechseln mit seinem bekannteren Namensvetter, dem Gründer der Arbeiterpartei Kurdistans PKK – ist nach über vier Jahren Haft freigelassen worden. Der 61-Jährige wurde am Montag von Angehörigen und Unterstützer:innen vor der JVA Heilbronn mit Applaus und Blumen empfangen.

Öcalan war im Frühjahr 2021 festgenommen worden und saß zunächst in Frankfurt am Main in Untersuchungshaft. Im Mai 2023 verurteilte ihn das Oberlandesgericht Frankfurt wegen vermeintlicher Mitgliedschaft in der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) nach §§ 129a/b StGB zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und fünf Monaten. Ihm wurde vorgeworfen, sich als „Regions- bzw. Gebietsverantwortlicher“ der PKK in Hessen und im Saarland betätigt zu haben.

 


Nach seiner Freilassung zeigte sich Öcalan erleichtert, äußerte sich jedoch auch kritisch zur politisch motivierten Inhaftierung kurdischer Aktivist:innen und Politiker:innen weltweit. „Meine Freilassung ist persönlich erfreulich – doch viele Freundinnen und Freunde, allen voran mein Namensvetter Abdullah Öcalan, sitzen weiterhin ohne rechtsstaatliche Verfahren im Gefängnis. Deshalb bleibt meine Freude verhalten“, sagte er bei einer kurzen Rede.

https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/urteil-im-frankfurter-pkk-prozess-verkundet-37439 https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/paragraf-129b-uberlasst-der-exekutive-die-entscheidung-36867 https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/deutschland-handelt-objektiv-in-turkischem-interesse-31933

 

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Explosion in Eşrefiyê

In Aleppo hat sich am Montagmorgen eine Explosion in der Nähe eines Parks im kurdischen Stadtteil Eşrefiyê (Ashrafieh) ereignet. Nach Angaben der Nachrichtenagentur Hawarnews (ANHA) lag der Explosionsort unweit eines Kontrollpunkts der syrischen Übergangsregierung.

Der Vorfall ereignete sich demnach gegen 8:05 Uhr in der Nähe des Tariq-Ibn-Ziyad-Parks. Durch die Detonation wurden nach ersten Berichten mehrere Gebäude beschädigt, darunter auch das nahegelegene Othman-Krankenhaus. Angaben über Todesopfer oder Verletzte lagen zunächst nicht vor.

Zur Ursache der Explosion oder möglichen Tätern wurden bislang keine Informationen veröffentlicht. Die Behörden in Aleppo – weder der selbstverwaltete Volksrat von  Eşrefiyê und dem benachbarten Viertel Şêxmeqsûd, noch Stellen der selbsternannten Übergangsregierung – äußerten sich zunächst nicht.

https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/dair-hafir-sieben-angehorige-von-qsd-und-asayis-bei-angriffen-verletzt-48253 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/strassensperre-der-syrischen-regierung-behindert-reiseverkehr-im-nordosten-48245 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/rat-von-Sexmeqsud-und-esrefiye-verurteilt-verstosse-gegen-abkommen-48196

 

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Das „CO₂-Problem“ des Amazonas? Es stellt sich heraus, dass die Bäume es lieben – ebenso wie die Medien.

Anthony Watts

[Alle Hervorhebungen in diesem Beitrag im Original! A. d. Übers.]

Seit Jahrzehnten werden wir gewarnt, dass der Amazonas-Regenwald – die sogenannte „Lunge der Erde“ – kurz vor dem Zusammenbruch steht. Schlagzeilen berichteten von Kipppunkten, dem Massensterben riesiger Bäume und einer irreversiblen Klimakatastrophe. Doch in den Daten verbirgt sich etwas eher Unbequemes: Der Amazonas-Wald wird größer, kräftiger und höher.

Eine neue Studie in Nature Plants, die 30 Jahre Felddaten von 188 permanenten Waldparzellen in ganz Amazonien umfasst zeigt, dass die durchschnittliche Größe der Bäume im Amazonasgebiet um mehr als 3 % pro Jahrzehnt zugenommen hat. Im Klartext: Der Wald schrumpft nicht, sondern wächst.

Die Forscher fanden heraus:

• Durchschnittliche Baumgröße um 3,3 % pro Jahrzehnt gestiegen

• Größte Bäume (>40 cm Durchmesser) um 6,6 % pro Jahrzehnt zugenommen

• Biomasse konzentriert sich zunehmend auf die größten Bäume

• Keine Anzeichen für großflächiges Absterben aufgrund von Klimastress

Mit ihren Worten:

„Wir stellen fest, dass die Baumgröße in allen Größenklassen zugenommen hat… Die beobachteten Muster entsprechen den Erwartungen aufgrund der erhöhten Verfügbarkeit von Ressourcen, insbesondere aufgrund des steigenden CO₂-Gehalts in der Atmosphäre.“

So viel zur Hypothese, dass „große Bäume dem Untergang geweiht sind“.

Dies ist der CO₂-Düngungseffekt in Aktion. Der entscheidende Faktor ist laut den Autoren nicht eine vage „Widerstandsfähigkeit der Wälder“ oder eine wundersame Erholung von früheren Störungen, sondern ganz einfache Pflanzenbiologie: Mehr Kohlendioxid in der Luft bedeutet mehr Rohstoff für die Photosynthese.

Die CO₂-Düngung ist nicht mehr nur eine Theorie, die nur im Labor getestet wird. Diese Studie bestätigt sie auf kontinentaler Ebene: Die Wälder des Amazonas gedeihen in einer Welt mit mehr CO₂ und leiden nicht darunter.

Große Bäume: Durch den besseren Zugang zu Licht wachsen sie noch schneller und binden mehr Kohlenstoff.

Kleine Bäume: Überraschenderweise profitieren auch sie davon. Durch das zusätzliche CO₂ können Unterholzpflanzen, die bei geringem Licht am Rande des Überlebens stehen, nun effizienter Photosynthese betreiben und länger überleben.

Das Ergebnis ist ein Wald mit dickeren Riesen und gesünderen kleineren Bäumen – etwas, das alarmistische Modelle nicht simuliert hatten.

Berichterstattung in den Medien: Eine seltene Dosis Optimismus; selbst die Mainstream-Medien konnten dies nicht völlig negativ darstellen.

Phys.org fasste dies als „gute Nachricht“ zusammen und merkte an, dass „die Bäume in intakten Wäldern größer geworden sind; selbst die größten Bäume gedeihen trotz dieser Bedrohungen weiter“.

NBC News titelte: „Riesenbäume im Amazonasgebiet werden höher, während die Wälder durch Kohlendioxid dicker werden“ und wies darauf hin, dass „wir keine Anzeichen dafür sehen, dass sie absterben … Sie nehmen sowohl an Größe als auch an Zahl zu“.

LiveScience schrieb: Eine neue Studie zeigt, dass Bäume aller Größen im Amazonas-Regenwald aufgrund des Klimawandels dicker werden.

Natürlich haben beide Medien schnell Vorsicht walten lassen: Warnungen vor zukünftigen Dürren, Abholzung, Blitzen und dem allgegenwärtigen „Kipppunkt“ waren überall zu finden. Aber die zugrunde liegenden Daten erzählen eine andere Geschichte: Der Anstieg des CO₂-Gehalts ist derzeit insgesamt positiv für die Wälder des Amazonas‘.

Uns wird ständig erzählt, dass der Anstieg des CO₂-Gehalts eine globale Katastrophe ist, die Wälder in Zunderbüchsen und Wüsten verwandelt. Doch der Amazonas – angeblich eines der klimasensitivsten Ökosysteme – scheint das Gegenteil zu bewirken: Er absorbiert mehr Kohlenstoff, produziert mehr Biomasse und gedeiht.

Das bedeutet nicht, dass der Amazonas unverwundbar ist. Die Abholzung ist nach wie vor eine reale Bedrohung (Kettensägen sind schlimmer als CO₂), aber die oft wiederholte Behauptung, dass allein der Klimawandel den Wald zerstört, hält einer genauen Prüfung nicht stand.

Meine abschließenden Gedanken

Die eigentliche Erkenntnis lautet:

• Steigende CO₂-Werte sind nicht nur ein „Schadstoff“, sondern auch ein wirkungsvoller Pflanzendünger.

• Die Wälder des Amazonas profitieren derzeit von dieser Veränderung statt darunter zu leiden.

• Vorhersagen eines bevorstehenden Zusammenbruchs stehen erneut im Widerspruch zu unbequemen Daten.

Wenn Klimamodellierer uns versichern, dass „die Wissenschaft sich einig ist”, lohnt es sich, daran zu erinnern, wie oft Felddaten diese Erzählung widerlegen. Der Amazonas sollte eigentlich zusammenbrechen. Stattdessen gedeihen seine Bäume prächtig.

Das sorgt zwar nicht für Schlagzeilen oder Fördermittel, aber es ist das, was die Beweise zeigen.

Wenn also das nächste Mal jemand CO₂ als „Umweltverschmutzung“ bezeichnet, erinnern Sie ihn daran: Ohne CO₂ gäbe es keine Pflanzen – und damit auch uns Menschen nicht. Und mit etwas mehr davon scheint es dem größten Regenwald der Welt gut zu gehen.

Link: https://wattsupwiththat.com/2025/10/01/the-amazons-co%e2%82%82-problem-turns-out-the-trees-love-it-so-does-the-media/

Übersetzt von Christian Freuer für das EIKE

 

Der Beitrag Das „CO₂-Problem“ des Amazonas? Es stellt sich heraus, dass die Bäume es lieben – ebenso wie die Medien. erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.

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Higher Committee Issues Preliminary Results of Parliamentary Elections, Opens Appeals

SANA - Syrian Arab News Agency - 6. Oktober 2025 - 11:55

The Higher Committee for People’s Assembly Elections announced the preliminary results and opened the appeals process on Monday.

On its Telegram channel, the committee stated that the appeals process will remain open until the close of official working hours on Monday, October 6, 2025.

The committee clarified that any interested party may appeal the preliminary results for their electoral district before the appeals committee of the relevant governorate.

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Meeting with Deputy Prime Minister Dmitry Patrushev

PRESIDENT OF RUSSIA - 6. Oktober 2025 - 11:45

Vladimir Putin had a working meeting with Deputy Prime Minister Dmitry Patrushev.

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GCC Secretary-General: Israeli Attacks Destabilize Regional Stability

SANA - Syrian Arab News Agency - 6. Oktober 2025 - 11:28

The Secretary-General of the Gulf Cooperation Council (GCC), Jassim Mohammed Al-Budaiwi, reiterated that the Israeli war on Gaza and its repeated attacks on neighboring countries, is destabilizing the region and requires a firm international stance.

In his speech during the high-level forum on regional security and cooperation between the Cooperation Council and the European Union, Al-Badawi denounced Israeli attacks in Gaza and the illegal attacks on neighboring countries, calling for an immediate stop of these attacks that undermine the chances of peace.

Al-Badawi praised the plan proposed by US President Donald Trump to end the war on Gaza, and stressed the need for it to be based on international law and justice for the Palestinian people.

He reaffirmed the GCC’s commitment to working with partners to ensure its implementation, end Israeli crimes, and enable the Palestinian people to establish their independent state in accordance with the Arab Peace Initiative and United Nations resolutions.

Regarding the Iranian nuclear file, the Chairman of the Cooperation Council stressed that the continued ambiguity and escalation represent a threat to the security of the region and the world, calling on Iran to cooperate with the International Atomic Energy Agency and stop high levels of enrichment.

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New Health Facilities Opened in Homs After Rehabilitation

SANA - Syrian Arab News Agency - 6. Oktober 2025 - 11:09

Health Minister Musaab al-Ali opened several health facilities in Homs Governorate, after they were rehabilitated in cooperation with international humanitarian organizations, the ministry announced on Sunday.

The ministry stated that the facilities included a mobile hospital in al-Qusayr with a capacity of 60 beds, an operating room with 12 intensive care beds, and a physical rehabilitation center for treating physical, hearing, and psychological disabilities.

Additionally, the Bab al-Dreib and Talbiseh health centers, as well as the kidney department at the Grand Homs Hospital in the al-Waer neighborhood, were also rehabilitated.

The minister confirmed that the Ministry will continue its efforts to restore all health centers and hospitals in Homs Governorate to meet the people’s needs.

For her part, UNICEF Representative in Syria, Ms. Meritxell Relaño Arana, emphasized that the organization, through cooperation with its partners, seeks to provide healthcare to children, as they are the foundation of Syria’s future.

Executive Director of the al-Amin Organization for Humanitarian Support, Muawiya Harsouni, explained that the organization, in cooperation with the Ministry, is working to provide specialized services at the Bab al-Dreib Health Center to treat speech disorders and autism in children, making it the only center specializing in cochlear implants in Homs.

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Trumps Kampf gegen seine inneren Feinde

ANTI-SPIEGEL - Fundierte Medienkritik - 6. Oktober 2025 - 11:00
Die letzte politische Woche in den USA war von dem Kampf dominiert, den Trump gegen den sogenannten tiefen Staat, den die Demokraten beherrschen, führt. Hier zeige ich, wie das russische Fernsehen darüber am Sonntagabend in seinem wöchentlichen Nachrichtenrückblick berichtet hat und übersetze den Bericht des russischen USA-Korrespondenten. Beginn der Übersetzung: US-Präsident Trump sprach von einem […]
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Bürgergeld: Nebenkostennachzahlung – Das müssen die Jobcenter jetzt bezahlen

Lesedauer 4 Minuten

Vermieter verschicken wieder Nebenkostenabrechnungen für das vergangene Jahr an die Mieter. Da die Teuerungsrate gestiegen ist, werden häufig Nachzahlungen fällig.

Die Kosten der Unterkunft für Bürgergeld-Beziehern werden grundsätzlich vom Jobcenter übernommen.

Zu den Unterkunftskosten gehören auch die Nebenkosten. Was passiert aber, wenn zu wenig Vorauszahlungen geleistet wurden und deshalb eine Nebenkostennachzahlung fällig wird?

Im Grundsatz müssen die Kosten der Unterkunft vom Jobcenter gezahlt werden

Neben den monatlichen Bürgergeld-Regelleistungen muss das Jobcenter auch die Kosten der Unterkunft zahlen.

Dazu gehören neben der Miete und die Heizkosten. Mieterinnen und Mieter müssen monatlich einen Pauschalbetrag überweisen. Meist sind diese in den Nebenkosten enthalten.

Wann verschicken die Vermieter die Nebenkostenabrechnung?

Vermieter haben ein Jahr nach Ende des Abrechnungszeitraums Zeit, die Nebenkostenabrechnung an die Mieter zu schicken. Die Abrechnung für das Jahr 2024 muss also spätestens am 31. Dezember 2025 verschickt werden.

Die meisten Mieter müssen aufgrund der Preissteigerungen erhebliche Nachzahlungen leisten. Sind die Heizkosten also höher als im Mietvertrag vereinbart, schickt der Vermieter per Post eine Nachzahlungsaufforderung und listet den Verbrauch auf.

Wer Bürgergeld oder Sozialhilfe bezieht, bekommt die Kosten der Unterkunft vom Jobcenter bezahlt. Dies ist in § 22 SGB II geregelt. Wenn eine Nebenkostennachzahlung fällig wird, muss die Behörde auf Antrag die Nebenkosten übernehmen.

Voraussetzungen für die Übernahme

Dafür müssen allerdings einige Voraussetzungen erfüllt sein. Der Antragsteller muss in der Wohnung wohnen und im selben Jahr Leistungen zum Lebensunterhalt bezogen haben. Der Verbrauch muss angemessen, also nicht “verschwenderisch” gewesen sein.

Was passiert, wenn man im letzten Jahr noch kein Bürgergeld bezogen hat?

Was passiert aber, wenn man erst jetzt Bürgergeld bezieht, im letzten Jahr aber noch nicht? Auch dann muss die Behörde einspringen und die Nebenkostennachzahlung leisten, sofern sie angemessen ist.

Was passiert, wenn man zwar im letzten Jahr aber jetzt nicht mehr Bürgergeld bezieht?

Was passiert, wenn Antragstellende im letzten Jahr Bürgergeld (bzw. Hartz IV) bezogen haben, jetzt aber nicht mehr, weil sie eine Arbeit gefunden haben und der SGB II-Anspruch erloschen ist?

Nach der Rechtslage besteht nun keine Hilfebedürftigkeit mehr, so dass die Nebenkostenabrechnung selbst bezahlt werden muss.

Häufig wollen die Jobcenter die tatsächlichen Nebenkosten nicht zahlen

Wenn alle Grundvoraussetzungen erfüllt sind, sollten Leistungsberechtigte also einen Antrag auf Übernahme der Nebenkosten stellen. Soweit die Theorie.

Doch immer wieder stellen sich Jobcenter quer, wenn es um die Nachzahlung von Nebenkosten geht. Die Ämter vermuten häufig, dass die erhöhten Nebenkosten durch vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten entstanden sind.

Die Beratungsstellen kennen dieses Vorgehen. “Bei Nebenkostennachzahlungen schicken die Ämter oft eine Aufforderung zur Kostensenkung hinterher”, berichtet Winfried Stein von der Erwerbsloseninitiative Hannover-Linden.

Das Jobcenter kramt dann “alle möglichen Gründe heraus und befragt die Leistungsberechtigten per Brief”, berichtet Stein.

Gründe, warum die Nebenkosten gestiegen sind

Das Jobcenter will herausfinden, wie die gestiegenen Nebenkosten zustande gekommen sind. Da die Energiekosten stark gestiegen sind, sollten Betroffene aber auch genau das angeben, rät der Sozialexperte. Denn oft sind die Nebenkosten gerade deshalb deutlich höher als erwartet.

Weitere Gründe, die eine erhöhte Nebenkostennachzahlung rechtfertigen könnten:

  • schlechte Dämmung der Wohnung
  • veraltete oder defekte Heizungsanlage
  • gestiegene Energiekosten
  • kleine Kinder oder ältere Menschen in der Wohnung
  • Krankheiten mit erhöhtem Bedarf an Wärme
Was sollten Betroffene tun, wenn das Jobcenter nicht zahlen will?

Was passiert aber, wenn das Jobcenter behauptet, dass die Kostensteigerung nicht allein auf die gestiegenen Heizkosten zurückzuführen ist?

Wenn der Richtwert für den angemessenen Verbrauch oder die abstrakten Kosten um mehr als 50 Prozent überschritten werden, passiert es häufig, dass das Jobcenter die Nebenkosten auch ohne Kostensenkungsverfahren kürzt.

Betroffene sollten in jedem Fall einen Antrag auf Übernahme der Heizkostennachzahlung beim zuständigen Jobcenter stellen, so Stein.

Der Antrag sollte die Bedarfsgemeinschaftsnummer und eine Kopie der Nebenkostenabrechnung enthalten (Formulierungshilfe am Ende des Artikels).

Ein Urteil des Bundessozialgerichts (Az.: B 14 AS 57/19 R) hat die Rechte von Bürgergeldbeziehern gestärkt.

Das Jobcenter darf nicht einfach ohne vorheriges Kostensenkungsverfahren die Nebenkosten kürzen, wenn es die Übernahme unangemessener Unterkunfts- oder Heizkosten ablehnt.

Das Jobcenter ist “bei unangemessenen Kosten der Unterkunft und Heizung grundsätzlich zur Durchführung eines Kostensenkungsverfahrens verpflichtet”.

Das Jobcenter muss also in diesem Fall die Nachforderung “als zu übernehmenden Bedarf anerkennen”.

Denn bevor die Behörde die Übernahme unangemessen hoher Heizkosten ablehnen kann, muss der Leistungsberechtigte zunächst die Möglichkeit haben, die Heizkosten zu senken.

Wurde ein solches Verfahren nicht eingeleitet und die Nebenkostenabrechnung dennoch abgelehnt, sollten Betroffene daher unbedingt Widerspruch gegen den Bescheid einlegen.

Gilt die Karenzzeit für die Miete auch für die Nebenkosten?

Zwar wurde beim Bürgergeld (im Gegensatz zu Hartz IV) eine Karenzzeit für die Mietkosten eingeführt, diese gilt jedoch nicht für die Nebenkosten bzw. Heizkosten. Diese müssen auch innerhalb der Karenzzeit “angemessen” sein.

Die Karenzzeit für die Miete gilt für die ersten 12 Monate (auch für Bestandskunden). Derzeit ist allerdings in der Diskussion, die Karenzzeit auf sechs Monate zu reduzieren.

Die Karenzzeit soll verhindern, dass Bürgergeldbezieher in dieser Zeit gezwungen sind, in eine andere Wohnung umzuziehen. Das bedeutet, dass die Miete unabhängig von der Angemessenheit durch das Jobcenter in tatsächlicher Höhe gezahlt werden muss.

Formulierungshilfe für einen Antrag auf Übernahme der Nebenkostennachzahlung

(Ort, Datum)
Name und Adresse, BG Nr.
Antrag auf Übernahme der Heiz- (und Neben-)kostennachforderung nach § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II – und Anpassung des monatlichen Abschlags

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich / wir beantragen die Übernahme der Heiz- (und Neben-)kostennachforderung für das Jahr …. In der Anlage finden Sie die Abrechnung.

Weiter beantrage/n ich/wir einen Änderungsbescheid, der eine Anpassung des monatlichen Abschlags rückwirkend ab Januar … entsprechend der Vorgaben des Energieversorgers vornimmt.

Mit freundlichen Grüßen
Anlage: Jahresabrechnung der SVO (Nebenkostenabrechnung)

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