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Tausende nehmen Abschied von Sîpan Hiznî

Tausende Menschen aus der Region Cizîrê haben den ermordeten Kämpfer der Hesekê-Brigade Sîpan Hiznî (Samî Şêxmûs Hiso) zu Grabe getragen. Die Beisetzung fand am Sonnabend auf dem Şehîd-Dijwar-Friedhof im Dorf Dawudiyê bei Hesekê statt. Hiznî war am Donnerstag in Hesekê von einer bewaffneten Gruppe verschleppt und ermordet worden. Die Täter filmten die Tat und verbreiteten die Aufnahmen zusammen mit antikurdischen Drohungen in sozialen Netzwerken. Der Mord löste in mehreren Städten Rojavas Proteste aus. In Kobanê gingen Truppen der Allgemeinen Sicherheit gegen Demonstrierende vor und nahmen zahlreiche Menschen fest.

„Symbol für Menschlichkeit und Freiheit“

Die Trauerfeier begann mit einer Schweigeminute für die Gefallenen des kurdischen Freiheitskampfes. Welîda Botî vom Angehörigenrat von Gefallenen sprach der Familie ihr Beileid aus und rief dazu auf, die unter großen Opfern errungenen Errungenschaften der Rojava-Revolution zu verteidigen. Der Ko-Vorsitzende der Partei PYD, Xerîb Hiso, bezeichnete den Mord an Sîpan Hiznî anschließend als „barbarischen und unmenschlichen Akt“. Hiznî habe gegen die Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) gekämpft und dabei nicht allein sein eigenes Volk, sondern Menschen unterschiedlicher ethnischer und religiöser Zugehörigkeit verteidigt.

 


„Sîpan war ein Symbol für Menschlichkeit und die Freiheit der Völker“, so Hiso. Schließlich sei er selbst auf brutale Weise ermordet worden. Der Politiker wandte sich entschieden dagegen, den Mord als individuelle Tat oder als Stammeskonflikt darzustellen. Er ordnete ihn in politische Entwicklungen und äußere Einflussnahmen ein, die darauf abzielten, den Willen der Bevölkerung der Region zu brechen. Kurd:innen und Araber:innen hätten über Jahre zusammengelebt, Syrien gemeinsam verteidigt und gemeinsam Menschen im Kampf verloren, erklärte der PYD-Vorsitzende.

Hiso macht Übergangsregierung für Kobanê verantwortlich

Hiso ging bei der Trauerfeier auch auf die tödlichen Ereignisse in Kobanê ein. Er machte die syrische Übergangsregierung für die Eskalation und den Brand im Gefängnis verantwortlich. Das Feuer sei ausgebrochen, nachdem die Allgemeine Sicherheit die Kontrolle über die Sicherheit des Gefängnisses übernahm. Die PYD hatte bereits zuvor schwere Vorwürfe gegen Damaskus erhoben. Nach dem gewaltsamen Vorgehen gegen die Proteste waren Festgenommene in das Gefängnis von Kobanê gebracht worden. Dort kam es zu Unruhen, als Insassen erfuhren, dass sie gegen ihren Willen in Gefängnisse der Provinz Aleppo verlegt werden sollten. In Teilen des Gefängnisses wurde daraufhin Feuer gelegt. Hiso rief die Bevölkerung dazu auf, Versuchen entgegenzutreten, Feindschaft zwischen den verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen der Region zu schüren.

„Nicht in die Falle eines neuen Krieges geraten“

Auch Sîpan Hiznîs Onkel Ehmed Hiso wandte sich an die Trauergemeinde. Sein Neffe habe die verschiedenen Bevölkerungsgruppen der Region verteidigt, sagte er und rief die Menschen in Rojava dazu auf, angesichts der angespannten Situation besonnen und mit politischem Bewusstsein zu handeln. „Die Bevölkerung darf nicht in das Spiel der Banden geraten, die die Region in einen neuen Krieg treiben wollen“, betinte Hiso.

Nach den Redebeiträgen wurden die Personalien Sîpan Hiznîs verlesen und seiner Familie übergeben. Anschließend wurde er unter „Şehîd namirin“-Rufen beigesetzt.

Opferzahl nach Gefängnisbrand auf acht korrigiert

Unterdessen wurde die Zahl der Todesopfer des Gefängnisbrands in Kobanê nach unten korrigiert. Nachdem zunächst von neun Toten die Rede gewesen war, werden inzwischen acht Gefangene als Todesopfer genannt: Xalid Mihemed, Ezîz Reşîd, Mehmûd Mistefa, Bozan Dalî, Elî Îsa, Delîl Şêx Elî, Elî Eqîlî und Şerwan Şevxan. Die acht Toten sollen am Montag, 14. September, nach Abschluss der Trauerbesuche gemeinsam beigesetzt werden. Die Trauerfeier findet auf dem Şehîd-Dîcle-Friedhof in Kobanê statt.

https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/mazlum-abdi-in-kobane-regierungstruppen-ziehen-sich-aus-stadtzentrum-zuruck-52707 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/kampfer-der-heseke-brigade-nach-entfuhrung-ermordet-52683 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/pyd-macht-Ubergangsregierung-fur-eskalation-in-kobane-verantwortlich-52706 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/msd-warnt-nach-mord-an-sipan-hizni-vor-antikurdischer-gewalt-52700 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/nach-gewaltsamem-vorgehen-gegen-proteste-neun-tote-in-gefangnis-von-kobane-52699

 

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Degitalisierung: Der Bärendienst

netzpolitik.org - 13. September 2026 - 7:57

Der Name der Stadt Berlin ist nicht direkt mit Bären verwandt. Und doch haben dort gleich mehrere Bärendienste einen großen Cyberangriff begünstigt. Dieser Angriff ist kein Einzelfall und die Informationssicherheit in Deutschland grotesk.

Das lästige Insekt. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com: Jin Yeong Kim

Es war einmal ein Bär und ein Hobbygärtner in seinem Altenteil.
Beide waren einsam gar und wurden Freunde fortan.
Nun lebte der Bär im Gärtlein und verdingte sich hier und dort.
Eines Tages schlief der Gärtner friedlich vor sich hin.
Es begab sich, dass eine Fliege dem Freund in die Nase kroch.
Versucht zu verscheuchen das lästige Insekt der Bär.
Nimmt einen Pflasterstein der Bär und wirft ihn voller Kraft.
Seinen Freund dabei voller Wucht mit erschlagen hat.

Zum Einstieg in die heutige Degitalisierung soll uns eine leicht poetische Kurzfassung der Fabel „Der Bär und der Gartenfreund“ von Jean de La Fontaine dienen. Die Fabel ist der Ursprung des Sprichworts „jemandem einen Bärendienst erweisen“. Es beschreibt den Versuch, in vermeintlich guter Absicht durch eigenes Handeln eine Situation letztlich noch wesentlich schlimmer zu machen.

In den vergangenen Wochen sind immer wieder Situationen aufgetreten, in denen speziell der Informationssicherheit der sprichwörtliche Bärendienst erwiesen wurde. Es scheint geradezu, als wäre eine ganze Herde von Bären unterwegs gewesen, dabei sind Bären doch eher Einzelgänger, auch die besonders berüchtigten Problembären. Ein Versuch, die Bärendienste der letzten Wochen zusammenzufassen.

Das Bärlein

Trotz phonetischer Ähnlichkeit ist der Name der Stadt Berlin nicht direkt mit Bären verwandt. Berlin kommt eher aus einem Sumpf, von der Wortherkunft her. Abgesehen davon ist der Bär das Berliner Wappentier und angesichts aktueller Ereignisse führt uns das zu einem ersten Anschauungsbeispiel für Bärendienste.

Nun ist der Cyberangriff mit anschließendem Leak von etwa einer Million Daten aus zwei Berliner Senatsverwaltungen ein Thema, das in seinen tieferen Ursachen nicht so ganz einfach zu erklären ist, zumal die Situation geradezu von einer gewissen Berlinigkeit strotzt.

Was ist eigentlich passiert? Ein Angreifer bewegt sich mindestens seit Anfang August in den Netzen zweier Senatsverwaltungen in Berlin und zieht munter Daten ab. Mitte August etwa wird der Angriff schließlich bemerkt. Dabei stellt sich heraus, dass dieser wohl schon etwas länger andauerte.

Die betroffenen Senatsverwaltungen sind wegen des Angriffs erst mal kurzzeitig nicht handlungsfähig, weil sie vom Landesnetz getrennt werden. Die Auszahlung des Wohngeldes für etwa 50.000 berechtigte Haushalte ist nicht im normalen Zeitraum möglich. Nach ein paar Tagen gehen die betroffenen Behörden wieder ans Netz. Ein sehr großes Netz, von dessen Größe man selbst überrascht war, wie Interims-CDO Hauer dann feststellen musste. Zwischendrin versucht die Senatsverwaltung zu beschwichtigen, es seien bei einem „sehr professionellen Angriff“ nur ohnehin öffentlich einsehbare Daten abgeflossen. Keine Bange, alles unter Kontrolle.

Auftritt des Problembären

Kurz darauf folgt dann der Kontrollverlust. Ein erstes Eingeständnis, dass vielleicht doch mehr Daten abgeflossen sein könnten. Im Darknet taucht bei Rhysida, einer international aktiven Ransomware-Gruppe, die eher finanziell motiviert ist und deren Herkunft nicht vollständig geklärt werden kann, ein dezenter Hinweis auf. Dieser besagt, dass die Daten aus Berlin gegen Zahlung von 30 Bitcoin „exklusiv erworben“ werden können, bevor diese veröffentlicht werden. Gefunden hatte das zuerst der Spiegel [€].

In der Folge verhält sich das Land Berlin zumindest in Hinblick auf die Lösegeldforderung konsequent richtig: Es will sich nicht erpressen lassen. In Folge kommt es am Freitag, den 4. September, zur Veröffentlichung aller Daten im Darknet.

.cls-1{fill:000000;} Wir schlagen Alarm.
Für deine Grundrechte. Jetzt mitmachen

Die Hackergruppe ist etwas schlampig beim Upload der Daten und ein drittes Datenpaket taucht erst in der Nacht vom 5. auf den 6. September auf. Mit Veröffentlichung aller Daten im Darknet beginnt jetzt eine mühsame Spurensuche, welche Daten eigentlich genau abgeflossen sind. Diese mühsame Spurensuche kann noch Wochen andauern. Obwohl das genaue Ausmaß des Datenabflusses noch nicht ganz klar ist, wird bereits wieder Entwarnung gegeben: Es seien keine militärischen Daten abgeflossen und nur Daten der niedrigsten Geheimhaltungsstufe. Derweil unterstützen bereits diverse Bundesbehörden bei der Aufarbeitung.

Jahrelange Bärendienste

Inmitten dieser Berlinigkeit haben sich ganz, ganz viele Bärendienste eingeschlichen. Sei es bei der vorschnellen Kommunikation, dass das alles ja nicht so gefährlich sei, die dann bereits mehrfach zurückgenommen werden musste. Sei es bei der Auswahl des Dienstleisters, der bei der digitalen Forensik unterstützen soll und selbst eine weitere Gefahr für die digitale Souveränität darstellen kann.

Durchaus interessant bei der Aufarbeitung kann da insbesondere die Sitzung des Ausschusses für Digitalisierung und Datenschutz vom 7. September sein.

Vonseiten des Senats wird da natürlich beteuert, nichts falsch gemacht zu haben. Der Mitarbeiter, der auf den Link in der Phishing-Mail geklickt hat, sei eben ein Teil der Sicherheitsarchitektur, auf den man angewiesen sei. Eine Aussage, die einen Bärendienst an allen Mitarbeitenden der Verwaltung darstellt. Nein, Mitarbeitende, die auf eine ausgefuchste Phishing-Kampagne mit einer über mehrere Ebenen laufenden Angriffskette wie TerminalFix hereinfallen, als Schuldige hinzustellen, erschlägt jegliches Engagement für die Digitalisierung der Verwaltung. Einem Menschen ist nicht das Fehlen von eigentlich selbstverständlicher Sicherheitsplanken anzulasten.

In Berlin sind über die Jahre Investitionen in Informationssicherheit verschleppt worden. Lücken wurden ignoriert und über Jahrzehnte ist ein Zoo an nicht mehr zeitgemäß zu handhabenden Anwendungen entstanden, die allesamt das Informationssicherheitsniveau derart gesenkt haben, dass ein derart großer Schaden wie der jetzige überhaupt erst eintreten konnte.

Kürzungen an den Mitteln für Informationssicherheit? Im Haushalt 2025 jüngst. Waren Mängel bekannt? Ja klar, besonders schwerwiegende Mängel etwa im Kontext der Justizverwaltung, wie der Rechnungshof im Jahresbericht 2024 feststellte. Sicherheit von Fachverfahren, also den spezialisierten Anwendungen, die einen Großteil der Verwaltungsvorgänge beherbergen? „Sie wissen selbst, wie alt manche Fachverfahren sind“, war in der Sitzung des Abgeordnetenhauses zu hören. Bei 21 Fachverfahren im Kontext Berlin lassen sich inzwischen kompromittierte Passwörter gar nicht ändern, weil diese fest im Quelltext hinterlegt sind.

Alles jeweils Bärendienste im Sinne der Informationssicherheit. Sei es aus Knausrigkeit, Unkenntnis, fehlender Priorisierung oder „haben wir schon immer so gemacht“. Dazu kommt eine chronische Unterfinanzierung des Berliner Kommunaldienstleisters ITDZ, der zwar nicht für die Überwachung der betroffenen Senatsverwaltungen zuständig war, aber dennoch die auffälligen Netzwerkverbindungen bei der Exfiltration der Daten gemerkt und gemeldet hat – im Verwaltungssinne quasi fast schon illegalerweise ohne direkte Zuständigkeit. Dazu kommt eine „vollständig zerstörte Kommunikation“ zwischen dem ITDZ und der Senatsverwaltung seit Mitte des Jahres [€].

Bei all diesem Wirrwarr in Berlin ist gar nicht mehr so klar trennbar, wer hier wem welchen Dienst erweist, aber in Summe handelt es sich um eine jahrelang anhaltende Kette an Bärendiensten im Sinne der Informationssicherheit. Tragen müssen die Konsequenzen des Leaks in Berlin viele Menschen, Behörden und Organisationen auch außerhalb Berlins über die nächsten Jahre hinweg.

Hoffnung verbreitet in dieser Berlinigkeit ausgerechnet Falk Steiner in einem Kommentar, der noch Schlimmeres befürchtete:

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Auf der Habenseite der Berlin-Rhysida-Debatte steht lediglich, dass angesichts der geplanten Reform des Nachrichtendienstrechts noch niemand einen „Hackback“ des Bundesnachrichtendienstes auf Rhysida-Infrastruktur gefordert hat – selbst wenn die Novelle des Bundesnachrichtendienstgesetzes genau das im Prinzip ermöglichen könnte. Mitunter ist es dann eben schon ein Fortschritt, wenn nicht die allerabsurdesten Ideen ventiliert werden.

Bärenfallen

Eigentlich sollte es in dieser Kolumne um diesen anderen Bärendienst gehen. Die Novelle des Bundesnachrichtendienstgesetzes. Den Versuch, Sicherheitslücken für deutsche Geheimdienste „in Wert bringen zu wollen“. Den politischen Versuch, Sicherheitslücken, die an das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gemeldet werden, auch an Geheimdienste auszuleiten. Sicherheitslücken, welche inzwischen auch im Kontext des Cyber Resilience Act von Herstellern von Produkten mit digitalen Elementen an das BSI als Zentralstelle gemeldet werden müssen.

Aber das scheint erst mal abgewendet: Nein, jetzt wieder doch keine Ausleitung an Nachrichtendienste. Versprochen. Oder?

Als die Themensetzung für diese Kolumne stattfand, waren in zwei Berliner Senatsverwaltungen Angreifer so tief im System, dass sie in aller Ruhe über Tage mehrere Terabyte an Daten ausleiten konnten. Daten fast aller Vertraulichkeitsarten, Daten von Bürger*innen, Unternehmen, kritischen Infrastrukturen, der Wasserversorgung in Berlin, Informationen über geplanten polizeilichen Objektschutz, kopierte MP3s auf Verwaltungsverzeichnissen und so weiter.

Das Bild der Informationssicherheit in Deutschland ist grotesk. Auf der einen Seite werden immer mehr politische Befugnisse zur Überwachung, aber auch für offensive Cyberangriffe ersonnen, zumindest in den Entwürfen von Referaten in Ministerien. Dies könne die Grundlage für die Auftragserfüllung darstellen, so hieß es da zu Beginn. Das zeugt von einem veralteten und grotesk verzerrten Bild von Informationssicherheit, bei dem sich Sicherheitslücken nur von den „Guten“ nutzen lassen und professionelle Cyberkriminelle durch Strafandrohung abgeschreckt werden.

Auf der anderen Seite öffentliche Einrichtungen, die ein adäquates Informationssicherheitsniveau kaum alleine halten können. Die Senatsverwaltungen in Berlin sind kein Einzelfall, sie sind nur der Teil der Verwaltung, der gerade im Fokus steht. Der Cyberangriff auf Anhalt-Bitterfeld war 2021, Südwestfalen 2023. Berlin, 2026. In der Folge wird der nächste größere Vorfall kommen – wann genau, ist ungewiss.

Um es grotesk zu halten, schließt diese Kolumne mit einem Zitat von Sinan Selen, Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz, der den Auftrag in Hinblick auf den Schutz der Gesellschaft zumindest klar umreißt:

Der Auftrag ist ein eindeutiger: Schutz der Wirtschaft und der Gesellschaft. Und das wird nicht gelingen, wenn wir vorne so tun, als hätten wir die Hauseingangstür gesichert, und hinten dann bewusst die Terrassentür offenlassen.

Hoffen wir mal, dass sie in Berlin auch alle Terrassentüren schon gefunden haben.

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BAG kippt spektakuläres Urteil: Nach eigener Kündigung müssen Arbeitnehmer weiterarbeiten?

Ein Arbeitnehmer kündigt selbst, wechselt beruflich und soll trotzdem noch jahrelang für seinen früheren Arbeitgeber arbeiten: Genau über einen solchen Fall musste das Bundesarbeitsgericht entscheiden. Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen hatte den Beschäftigten zuvor sogar dazu verurteilt, seine Arbeitsleistung bis Ende 2027 anzubieten und während dieser Zeit keine andere Haupttätigkeit auszuüben.

Das Bundesarbeitsgericht hat diese weitreichende Entscheidung am 10. September 2026 aufgehoben. Im Verfahren 2 AZR 13/26 wurde zugleich die Berufung des Arbeitgebers gegen das ursprüngliche Urteil des Arbeitsgerichts Oldenburg zurückgewiesen.

Damit ist die Arbeitgeberseite in diesem Verfahren gescheitert. Für Arbeitnehmer ist das Urteil besonders interessant, weil Arbeitsverträge immer wieder mehrjährige Bindungen, verlängerte Kündigungsfristen oder einen zeitweiligen Ausschluss der ordentlichen Kündigung enthalten.

Arbeitnehmer kündigte bereits nach wenigen Monaten

Der Beschäftigte hatte zuvor als Geschäftsführer innerhalb einer Unternehmensgruppe gearbeitet und wechselte zum 1. Juli 2024 in ein Arbeitsverhältnis als Chief Sales Officer. Sein neuer Arbeitsvertrag enthielt eine ungewöhnlich weitgehende Regelung zur Vertragsdauer.

Darin hieß es, der Vertrag gelte vom 1. Juli 2024 bis zum 30. Juni 2027. Ab dem 1. Juli 2027 sollte das Arbeitsverhältnis unbefristet weiterlaufen und von beiden Seiten mit einer Frist von sechs Monaten kündbar sein.

Schon am 27. August 2024 erklärte der Arbeitnehmer jedoch seine ordentliche Kündigung zum 30. September 2024. Der Arbeitgeber akzeptierte das nicht und vertrat die Auffassung, vor dem 1. Juli 2027 sei eine ordentliche Kündigung überhaupt nicht möglich.

Der Streit war damit erheblich größer als eine gewöhnliche Auseinandersetzung über einige Wochen Kündigungsfrist. Es ging um die Frage, ob ein Arbeitnehmer trotz seiner Kündigung noch über Jahre an seinen Arbeitgeber gebunden bleiben konnte.

Arbeitsgericht Oldenburg gab zunächst dem Arbeitnehmer recht

Das Arbeitsgericht Oldenburg wies die Klage des Arbeitgebers am 8. April 2025 ab. Nach Auffassung des Arbeitsgerichts hatte die Kündigung vom 27. August 2024 das Arbeitsverhältnis wirksam zum 30. September 2024 beendet.

Das Gericht hielt die Vertragsklausel für rechtlich überprüfbar und beanstandete insbesondere deren fehlende Klarheit. Aus dem Vertrag ging nach dieser Beurteilung nicht hinreichend eindeutig hervor, dass tatsächlich drei Jahre lang überhaupt keine ordentliche Kündigung möglich sein sollte.

Die Klausel konnte vielmehr auch so verstanden werden, dass zunächst die normalen gesetzlichen Kündigungsfristen gelten und erst ab Juli 2027 eine verlängerte Kündigungsfrist von sechs Monaten greifen sollte. Das Arbeitsgericht wandte deshalb die gesetzlichen Kündigungsregeln an.

Nach § 622 Abs. 1 BGB beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitnehmer grundsätzlich vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats. Arbeits- oder Tarifverträge können hiervon allerdings unter bestimmten Voraussetzungen abweichen.

LAG Niedersachsen: Arbeitnehmer sollte bis Ende 2027 weiterarbeiten

Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen beurteilte den Fall vollständig anders. Mit Urteil vom 19. Dezember 2025, Az. 17 SLa 430/25, änderte es die Entscheidung des Arbeitsgerichts ab.

Nach Auffassung des LAG war das Recht zur ordentlichen Kündigung für drei Jahre wirksam ausgeschlossen. Das Gericht ging insbesondere davon aus, dass die betreffende Vertragsgestaltung auf einen Wunsch des Arbeitnehmers während der Vertragsverhandlungen zurückzuführen war und deshalb nicht wie eine vom Arbeitgeber einseitig vorgegebene Allgemeine Geschäftsbedingung behandelt werden musste.

Das hatte für den Beschäftigten enorme Folgen. Seine Kündigung zum 30. September 2024 sollte unwirksam sein, und auch seine später ausgesprochenen außerordentlichen Kündigungen ließ das LAG nicht gelten.

Der Arbeitnehmer wurde sogar dazu verurteilt, seine Arbeitsleistung bis zum 31. Dezember 2027 zu erbringen. Gleichzeitig sollte er bis zu diesem Zeitpunkt keine andere Haupttätigkeit ausüben dürfen.

Instanz Entscheidung Folge für den Arbeitnehmer Arbeitsgericht Oldenburg Klage des Arbeitgebers abgewiesen Kündigung zum 30.09.2024 wurde als wirksam angesehen LAG Niedersachsen Arbeitgeber bekam weitgehend recht Arbeitsleistung und Verzicht auf andere Haupttätigkeit bis Ende 2027 BAG LAG-Urteil aufgehoben, Berufung des Arbeitgebers zurückgewiesen Arbeitgeber setzt seine Forderungen nicht durch BAG kippt die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts

Vor dem Bundesarbeitsgericht setzte sich nun der Arbeitnehmer durch. Der Zweite Senat hob das Urteil des LAG Niedersachsen auf und wies die Berufung des Arbeitgebers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Oldenburg zurück.

Auch die Kostenentscheidung fällt deutlich aus. Der Arbeitgeber muss nach dem veröffentlichten Tenor die Kosten des Berufungs- und des Revisionsverfahrens tragen.

Das Ergebnis ist damit eindeutig: Der Arbeitgeber kann auf Grundlage der angegriffenen Entscheidung weder die Weiterarbeit bis Ende 2027 noch das weitgehende Verbot einer anderen Haupttätigkeit durchsetzen.

Warum die Begründung des BAG noch besonders wichtig wird

Eine entscheidende Frage ist derzeit noch offen: Warum genau hat das Bundesarbeitsgericht das LAG-Urteil aufgehoben? Zum aktuellen Zeitpunkt liegt noch kein vollständig abgefasstes Urteil mit Entscheidungsgründen vor.

Deshalb wäre es voreilig zu behaupten, das BAG habe generell dreijährige Kündigungsausschlüsse in Arbeitsverträgen verboten. Ebenso wenig lässt sich derzeit sicher sagen, ob der Zweite Senat die Klausel wegen ihrer Formulierung, wegen der Vertragsverhandlungen, wegen der AGB-Regeln oder aus einem anderen rechtlichen Grund beanstandet hat.

Fest steht lediglich das Prozessergebnis. Das für den Arbeitgeber günstige Urteil des LAG Niedersachsen hat keinen Bestand mehr, während die Abweisung seiner Klage durch das Arbeitsgericht Oldenburg wieder hergestellt wurde.

Sobald die Entscheidungsgründe veröffentlicht sind, dürfte sich zeigen, wie weit die Entscheidung über diesen besonderen Fall hinausreicht.

Mehrjährige Bindung an den Arbeitgeber ist nicht automatisch unwirksam

Arbeitnehmer sollten aus dem neuen BAG-Urteil deshalb nicht den Schluss ziehen, jede Eigenkündigung beende ein Arbeitsverhältnis unabhängig vom Arbeitsvertrag. Das Gesetz erlaubt durchaus verlängerte Kündigungsfristen und kennt auch Arbeitsverhältnisse, bei denen eine ordentliche Kündigung zeitweise ausgeschlossen ist.

§ 622 BGB lässt einzelvertraglich längere Kündigungsfristen grundsätzlich zu. Für eine Kündigung durch den Arbeitnehmer darf allerdings keine längere Frist vereinbart werden als für den Arbeitgeber.

Auch das Teilzeit- und Befristungsgesetz zeigt, dass eine längerfristige Bindung grundsätzlich möglich sein kann. Wird ein Arbeitsverhältnis für mehr als fünf Jahre abgeschlossen, erhält der Arbeitnehmer nach fünf Jahren ein gesetzliches Kündigungsrecht mit einer Frist von sechs Monaten.

Eine vergleichbare Grenze enthält § 624 BGB für längerfristige Dienstverhältnisse. Auch dort ist nach fünf Jahren eine Kündigung mit einer Frist von sechs Monaten vorgesehen.

Entscheidend kann die Formulierung im Arbeitsvertrag sein

Für Beschäftigte lohnt deshalb ein genauer Blick in den Vertrag. Ein erheblicher Unterschied besteht beispielsweise zwischen einer verlängerten Kündigungsfrist, einer Mindestvertragsdauer und einem ausdrücklichen Ausschluss der ordentlichen Kündigung.

Im entschiedenen Fall lautete die Klausel nicht ausdrücklich: „Eine ordentliche Kündigung ist bis zum 30. Juni 2027 ausgeschlossen.“ Stattdessen beschrieb der Vertrag zunächst eine Vertragsdauer und regelte anschließend, ab wann eine Kündigung mit einer Frist von sechs Monaten möglich sein sollte.

Gerade diese Gestaltung hatte bereits das Arbeitsgericht Oldenburg als problematisch angesehen. Ob sich das BAG dieser Beurteilung angeschlossen hat, wird sich erst aus den schriftlichen Gründen ergeben.

Wer eine ähnliche Klausel im Arbeitsvertrag hat, sollte deshalb nicht allein aufgrund der Überschrift oder eines einzelnen Satzes davon ausgehen, drei oder vier Jahre nicht kündigen zu können.

Kann ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer tatsächlich zum Arbeiten zwingen?

Auch diese Frage war an dem Verfahren bemerkenswert. Das LAG hatte den Mann zwar zur Erbringung seiner Arbeitsleistung verurteilt, wies in seiner eigenen Begründung aber darauf hin, dass eine solche höchstpersönliche Arbeitsleistung nicht einfach mit den üblichen Zwangsmitteln vollstreckt werden kann.

Ein Arbeitgeber kann einen Beschäftigten also nicht durch staatlichen Zwang tatsächlich an den Arbeitsplatz bringen lassen. Besteht das Arbeitsverhältnis rechtlich fort, können sich aus einer Arbeitsverweigerung jedoch andere Folgen ergeben.

Denkbar sind je nach Sachverhalt unter anderem Vergütungsfragen, Schadensersatzansprüche oder Ansprüche wegen einer unzulässigen Konkurrenztätigkeit. Genau deshalb hatte der Arbeitgeber in dem Verfahren zusätzlich verlangt, dem Mann eine andere Haupttätigkeit bis Ende 2027 zu untersagen.

Eine andere Hauptbeschäftigung kann zum Problem werden

Solange ein Arbeitsverhältnis besteht, dürfen Arbeitnehmer grundsätzlich nicht ohne Weiteres für einen unmittelbaren Wettbewerber tätig werden. Deshalb ist die Frage, ob eine Eigenkündigung wirksam war, besonders wichtig, wenn bereits ein neuer Arbeitsvertrag unterschrieben wurde.

Im entschiedenen Verfahren war der Arbeitnehmer nach seinem Ausscheiden zunächst anderweitig tätig und später Geschäftsführer eines Unternehmens geworden, an dem auch ein Unternehmen aus dem Wettbewerbsumfeld beteiligt war. Das machte den Streit über das Fortbestehen des früheren Arbeitsvertrages wirtschaftlich besonders bedeutsam.

Das BAG hat den vom LAG ausgesprochenen weitreichenden Unterlassungsanspruch nun jedoch ebenfalls beseitigt. Denn mit der Aufhebung des LAG-Urteils und der Zurückweisung der Arbeitgeberberufung bleibt es bei der Abweisung der entsprechenden Klage.

Eigenkündigung kann außerdem Folgen beim Arbeitslosengeld haben

Eine arbeitsrechtlich wirksame Kündigung beantwortet noch nicht die sozialrechtliche Frage, ob anschließend sofort Arbeitslosengeld gezahlt wird. Wer selbst kündigt und anschließend arbeitslos wird, riskiert grundsätzlich eine Sperrzeit, sofern kein anerkannter wichtiger Grund für die Aufgabe der Beschäftigung vorliegt.

Erst am 11. September 2026 hat Gegen-Hartz über eine Entscheidung berichtet, in der schlechte Einarbeitung, belastende Besprechungen und fehlende berufliche Perspektiven für sich genommen nicht ausreichten, um eine Sperrzeit nach einer Eigenkündigung zu vermeiden.

Deshalb sollten Arbeitnehmer die arbeitsrechtlichen und sozialrechtlichen Folgen einer Kündigung getrennt prüfen. Eine Kündigung kann gegenüber dem Arbeitgeber wirksam sein und trotzdem gegenüber der Arbeitsagentur finanzielle Nachteile auslösen.

Auch eine Eigenkündigung unter Druck kann angreifbar sein

Der umgekehrte Fall kommt ebenfalls vor: Beschäftigte wollen überhaupt nicht kündigen, werden vom Arbeitgeber aber unter erheblichen Druck gesetzt. Eine unter widerrechtlicher Drohung abgegebene Eigenkündigung kann unter bestimmten Voraussetzungen angefochten werden.

Gegen-Hartz hat bereits einen Fall erläutert, in dem eine solche vom Arbeitgeber erzwungene Eigenkündigung keinen Bestand hatte.

Auch das zeigt, dass bei einer Eigenkündigung nicht nur der Kündigungsbrief betrachtet werden darf. Vertragsklauseln, die Entstehung der Erklärung und die konkreten Umstände können über die Wirksamkeit entscheiden.

Nach einer Kündigung darf auch der Arbeitgeber nicht beliebig handeln

Das Arbeitsverhältnis besteht grundsätzlich bis zum wirksamen Beendigungstermin weiter. Der Arbeitgeber kann deshalb einen Beschäftigten nach einer Kündigung ebenfalls nicht in jedem Fall ohne Weiteres von der Arbeit ausschließen.

Das BAG hat 2026 beispielsweise Grenzen für pauschale Freistellungsklauseln nach einer Kündigung aufgezeigt. Gegen-Hartz hat die Folgen dieser Rechtsprechung ausführlich dargestellt.

Damit zeigt sich auf beiden Seiten dasselbe Problem: Die Zeit zwischen Kündigung und tatsächlicher Vertragsbeendigung ist arbeitsrechtlich keineswegs bedeutungslos.

Was Arbeitnehmer aus dem neuen BAG-Urteil mitnehmen sollten

Das Urteil vom 10. September 2026 ist vor allem ein Warnsignal gegen vorschnelle Schlussfolgerungen aus langen Vertragslaufzeiten. Nur weil ein Arbeitsvertrag mehrere Jahre nennt, folgt daraus nicht automatisch, dass Arbeitnehmer während der gesamten Zeit keinerlei Möglichkeit zur ordentlichen Kündigung haben.

Umgekehrt sollten Beschäftigte eine Kündigungsausschlussklausel nicht einfach ignorieren. Ist eine solche Vereinbarung wirksam, kann eine ausgesprochene Kündigung möglicherweise nicht zu dem vom Arbeitnehmer gewünschten Termin wirken.

Wie weit das BAG seine neue Entscheidung verallgemeinert, wird erst die schriftliche Urteilsbegründung zeigen. Bis dahin steht jedenfalls fest, dass die außergewöhnlich weitreichende Entscheidung des LAG Niedersachsen keinen Bestand hat.

Praxisbeispiel: Arbeitnehmer will nach acht Monaten wechseln

Ein Arbeitnehmer unterschreibt einen Vertrag, in dem steht, dass das Arbeitsverhältnis für drei Jahre „gilt“ und anschließend mit sechs Monaten Frist gekündigt werden kann. Nach acht Monaten bekommt er ein deutlich besseres Angebot eines anderen Unternehmens und kündigt mit der gesetzlichen Frist.

Der Arbeitgeber erklärt daraufhin, die Kündigung sei unwirksam und der Beschäftigte müsse noch mehr als zwei Jahre bleiben. Nach dem neuen BAG-Urteil kann der Arbeitgeber nicht allein aus der genannten Vertragsdauer ableiten, dass er einen solchen Anspruch sicher durchsetzen kann.

Es muss zunächst geprüft werden, wie die Klausel formuliert wurde, wer sie in die Verhandlungen eingebracht hat und welcher rechtlichen Kontrolle sie unterliegt. Gerade bei einer bevorstehenden Tätigkeit für einen Wettbewerber sollte diese Prüfung erfolgen, bevor der neue Arbeitsplatz angetreten wird.

Häufige Fragen zum BAG-Urteil 2 AZR 13/26 1. Darf ein Arbeitnehmer trotz vertraglichem Kündigungsausschluss kündigen?

Eine Kündigung kann jederzeit erklärt werden, sie muss aber nicht zum gewünschten Termin wirksam werden. Ob ein vereinbarter Kündigungsausschluss wirksam ist, hängt von der konkreten Vertragsgestaltung und den gesetzlichen Grenzen ab.

2. Was hat das BAG am 10. September 2026 entschieden?

Das Bundesarbeitsgericht hat unter dem Aktenzeichen 2 AZR 13/26 das Urteil des LAG Niedersachsen vom 19. Dezember 2025 aufgehoben. Gleichzeitig wurde die Berufung des Arbeitgebers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Oldenburg zurückgewiesen.

3. Bedeutet das Urteil, dass dreijährige Kündigungsausschlüsse immer unwirksam sind?

Nein. Eine solche Aussage lässt sich dem bisher veröffentlichten Tenor nicht entnehmen. Die vollständigen Entscheidungsgründe des BAG liegen derzeit noch nicht vor.

4. Kann ein Arbeitgeber einen gekündigten Arbeitnehmer zum Weiterarbeiten zwingen?

Auch bei einem fortbestehenden Arbeitsverhältnis kann eine persönliche Arbeitsleistung nicht einfach mit staatlichem Zwang durchgesetzt werden. Trotzdem können bei einer rechtswidrigen Arbeitsverweigerung andere arbeitsrechtliche oder finanzielle Folgen entstehen.

5. Kann man nach der Eigenkündigung sofort bei einem Konkurrenten anfangen?

Das ist riskant, wenn unklar ist, ob das bisherige Arbeitsverhältnis tatsächlich beendet wurde. Während eines fortbestehenden Arbeitsverhältnisses können Wettbewerbs- und Rücksichtnahmepflichten einer Tätigkeit für einen Konkurrenten entgegenstehen.

6. Welche Kündigungsfrist gilt normalerweise für Arbeitnehmer?

Nach § 622 Abs. 1 BGB gilt grundsätzlich eine Kündigungsfrist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats. Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag können jedoch andere Regeln enthalten, weshalb vor einer Eigenkündigung immer die konkrete Vereinbarung geprüft werden sollte.

Der Beitrag BAG kippt spektakuläres Urteil: Nach eigener Kündigung müssen Arbeitnehmer weiterarbeiten? erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

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Rentner: Das passiert mit der Rente ab 2027

8 Änderungen bei der Rente ab 2027

Das Jahr 2027 bringt für Rentnerinnen und Rentner gleich mehrere Veränderungen. Einige davon führen unmittelbar zu höheren Renten, andere verändern die Planung beim Übergang vom Beruf in den Ruhestand oder können sogar bisherige Vorteile kosten.

Besonders viel Aufmerksamkeit bekommen die Mütterrente III, die mögliche Rentenerhöhung im Juli und die neuen Regeln bei Teilrente und Krankengeld. Hinzu kommen Änderungen bei Betriebsrenten, Grundrente, Steuern und privater Altersvorsorge.

Allerdings ist nicht alles, was für 2027 genannt wird, bereits endgültig beschlossen. Deshalb ist es wichtig, zwischen geltendem Recht, bereits verabschiedeten Änderungen und Prognosen zu unterscheiden.

Die wichtigsten Rentenänderungen 2027 im Überblick Änderung Stand Was sich 2027 ändert Mütterrente III Beschlossen Für vor 1992 geborene Kinder kommen bis zu 6 weitere Monate Kindererziehungszeit hinzu. Grundrentenzuschlag Werte für 2027 veröffentlicht Neue Einkommensfreibeträge gelten bei der Anrechnung. Rentenerhöhung Prognose Die Deutsche Rentenversicherung rechnet derzeit mit rund 4,4 Prozent ab Juli 2027. Teilrente und Krankengeld Beschlossen Bei mehr als zwei Dritteln der Vollrente entfällt grundsätzlich der Krankengeldanspruch. Betriebsrente Beschlossen Gesetzliche Teilrente und vorzeitiger Bezug einer Betriebsrente lassen sich leichter verbinden. Steuer-Grundfreibetrag Regierungsentwurf Der Grundfreibetrag soll 2027 auf 12.564 Euro steigen. Regelaltersgrenze Geltendes Recht Für den Jahrgang 1961 gilt ein Regelrentenalter von 66 Jahren und 6 Monaten. Private Altersvorsorge Beschlossen Ab Januar 2027 starten neue staatlich geförderte Altersvorsorgeprodukte. 1. Mütterrente III bringt für viele Eltern mehr Rente

Eine der finanziell interessantesten Änderungen betrifft Eltern von Kindern, die vor 1992 geboren wurden. Ab dem 1. Januar 2027 werden für diese Kinder bis zu drei Jahre Kindererziehungszeit berücksichtigt.

Bislang werden für vor 1992 geborene Kinder höchstens zweieinhalb Jahre angerechnet. Die Mütterrente III ergänzt damit bis zu sechs weitere Monate beziehungsweise einen halben Entgeltpunkt je betroffenem Kind.

Beim seit Juli 2026 geltenden Rentenwert von 42,52 Euro entspricht ein halber Entgeltpunkt zunächst 21,26 Euro zusätzlicher monatlicher Bruttorente je Kind. Dieser Betrag gilt rechnerisch für die erste Jahreshälfte 2027, denn zum 1. Juli kann sich der Rentenwert erneut verändern.

Wer beispielsweise zwei vor 1992 geborene Kinder erzogen hat und jeweils den vollständigen zusätzlichen halben Entgeltpunkt erhält, kommt beim heutigen Rentenwert auf 42,52 Euro zusätzlich im Monat. Bei drei Kindern wären es derzeit 63,78 Euro.

Ausführliche Berechnungen finden Sie auch in unserem Beitrag zur Mütterrente III und den zusätzlichen Rentenbeträgen für ein bis fünf Kinder.

Die Auszahlung der Mütterrente erfolgt für viele erst 2028

Eine Besonderheit dürfte bei vielen Rentnern zunächst für Verwunderung sorgen. Der Anspruch entsteht zwar bereits zum 1. Januar 2027, technisch kann die Deutsche Rentenversicherung die zusätzliche Leistung bei vielen Bestandsrenten jedoch erst im Jahr 2028 auszahlen.

Das Geld für 2027 geht dadurch nicht verloren. Betroffene erhalten die zustehenden Beträge rückwirkend nachgezahlt.

Wer bereits Rente bezieht und dessen Kindererziehungszeiten im Versicherungskonto gespeichert sind, muss grundsätzlich keinen gesonderten Antrag auf die Mütterrente III stellen. Dennoch kann es sinnvoll sein, das Versicherungskonto auf vollständige Kindererziehungszeiten zu überprüfen.

2. Neue Einkommensgrenzen beim Grundrentenzuschlag

Auch beim Grundrentenzuschlag verändern sich 2027 die Freibeträge für die Einkommensanrechnung. Für Alleinstehende liegt der Freibetrag 2027 bei 1.555 Euro monatlich, für Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften bei 2.425 Euro.

Bis zu diesen Grenzen wird das berücksichtigte Einkommen nicht auf den Grundrentenzuschlag angerechnet. Oberhalb der Freibeträge beginnt eine gestaffelte Anrechnung.

Bei Alleinstehenden reicht die erste Anrechnungsstufe bis zu einem Einkommen von 1.990 Euro, bei Paaren bis 2.861 Euro. Einkommen oberhalb des ersten Freibetrags wird in diesem Bereich zu 60 Prozent berücksichtigt.

Was darüber hinausgeht, wird stärker angerechnet. Ein höheres Einkommen kann deshalb dazu führen, dass ein vorhandener Grundrentenzuschlag sinkt oder vollständig aufgezehrt wird.

Mehr zu Grundrentenzuschlag und weiteren Leistungen lesen Sie in unserem Überblick zu zusätzlichen Leistungen für Rentner.

3. Zum 1. Juli 2027 könnte die Rente um rund 4,4 Prozent steigen

Für Millionen Rentner dürfte die reguläre Rentenanpassung zum 1. Juli 2027 besonders interessant sein. Die Frühjahrsfinanzschätzung 2026 der Deutschen Rentenversicherung geht derzeit von einem möglichen Plus von rund 4,4 Prozent aus.

Eine monatliche Bruttorente von 1.000 Euro würde bei exakt 4,4 Prozent rechnerisch auf 1.044 Euro steigen. Aus 1.500 Euro würden 1.566 Euro und aus 2.000 Euro würden 2.088 Euro.

Diese Werte sind jedoch noch nicht beschlossen. Wie hoch die Rentenanpassung tatsächlich ausfällt, wird erst im Frühjahr 2027 anhand der dann verfügbaren Daten ermittelt.

Die Entwicklung der Löhne und der Sozialabgaben beeinflusst die spätere Berechnung. Rentner sollten die 4,4 Prozent deshalb als derzeitige Orientierung und nicht als garantierte Erhöhung einplanen.

Eine ausführliche Tabelle mit verschiedenen Rentenhöhen finden Sie in unserem Beitrag zur möglichen Rentenerhöhung 2027.

Rentenerhöhung bedeutet nicht automatisch 4,4 Prozent mehr auf dem Konto

Auch wenn die Bruttorente steigt, fällt das zusätzliche Netto geringer aus. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung werden weiterhin von der gesetzlichen Rente abgezogen.

Bei steuerpflichtigen Rentnern kann außerdem die Einkommensteuer steigen. Regelmäßige Rentenanpassungen erhöhen bei Bestandsrentnern grundsätzlich den steuerpflichtigen Rentenbetrag, während der einmal festgestellte persönliche Rentenfreibetrag nicht entsprechend mitwächst.

4. Die 99,99-Prozent-Teilrente verliert ab 2027 einen wichtigen Vorteil

Eine deutliche Änderung trifft Rentner, die weiter sozialversicherungspflichtig arbeiten und ihre Altersrente bisher beispielsweise zu 99,99 Prozent beziehen. Diese Gestaltung wurde häufig genutzt, um rechtlich Teilrentner zu bleiben und dadurch unter bestimmten Voraussetzungen einen Krankengeldanspruch zu erhalten.

Ab dem 1. Januar 2027 funktioniert dieses Modell beim Krankengeld nicht mehr. Nach der neuen Fassung des § 50 SGB V entfällt der Krankengeldanspruch bei einer Alters-Teilrente von mehr als zwei Dritteln der Vollrente.

Das bedeutet beispielsweise, dass Teilrenten von 70, 80, 90 oder 99,99 Prozent beim Krankengeld grundsätzlich genauso problematisch werden wie eine Vollrente. Die Teilrente von 99,99 Prozent selbst wird allerdings nicht abgeschafft.

Mehr dazu lesen Sie in unserem Beitrag darüber, welche Teilrentner ab 2027 ihren Krankengeldanspruch verlieren.

Wer Krankengeld erhalten will, muss die Zwei-Drittel-Grenze beachten

Der Gesetzestext spricht von einer Teilrente von „mehr als zwei Dritteln der Vollrente“. Genau zwei Drittel werden allein aufgrund der Rentenhöhe deshalb nicht vom neuen Ausschluss erfasst.

In der Praxis ist Vorsicht bei Prozentangaben geboten. Zwei Drittel entsprechen mathematisch 66,666… Prozent, sodass 66,67 Prozent bereits geringfügig darüber liegen.

Eine Teilrente von 66,66 Prozent liegt dagegen unterhalb der Schwelle. Ob tatsächlich ein Krankengeldanspruch besteht, hängt zusätzlich von den übrigen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen ab.

5. Betriebsrente und gesetzliche Teilrente lassen sich ab 2027 besser kombinieren

Für Beschäftigte, die schrittweise aus dem Berufsleben ausscheiden wollen, gibt es gleichzeitig eine Erleichterung. Ab dem 1. Januar 2027 wird der Bezug einer gesetzlichen Altersrente als Teilrente beim vorzeitigen Bezug einer Betriebsrente stärker berücksichtigt.

Damit kann eine Betriebsrente grundsätzlich auch dann früher in Anspruch genommen werden, wenn gleichzeitig nur eine gesetzliche Teilrente und keine Vollrente bezogen wird. Das kann Modelle für einen gleitenden Übergang in den Ruhestand attraktiver machen.

Allerdings bedeutet die Änderung nicht, dass jeder Teilrentner automatisch eine Betriebsrente erhält. Versorgungssysteme können weitere Voraussetzungen enthalten, und bei einem vorzeitigen Beginn können Abschläge entstehen.

Auch ein allgemeiner Anspruch darauf, lediglich einen bestimmten Prozentsatz der Betriebsrente als „Teilbetriebsrente“ auszahlen zu lassen, entsteht dadurch nicht. Betroffene sollten deshalb ihre Versorgungsordnung oder die Bedingungen des jeweiligen Versorgungsträgers prüfen.

6. Steuerlicher Grundfreibetrag soll auf 12.564 Euro steigen

Auch steuerlich soll sich 2027 etwas ändern. Nach dem Anfang September 2026 vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf für die Einkommensteuerreform soll der Grundfreibetrag im Jahr 2027 auf 12.564 Euro steigen.

Zum jetzigen Zeitpunkt ist dieser Betrag noch nicht endgültig Gesetz. Das parlamentarische Verfahren muss abgeschlossen werden.

Für Rentner ist außerdem ein häufiges Missverständnis wichtig: Eine Jahresbruttorente von 12.564 Euro wäre nicht allein wegen des Grundfreibetrags automatisch steuerfrei. Entscheidend ist das am Ende ermittelte zu versteuernde Einkommen.

Bei der Berechnung werden unter anderem der steuerpflichtige Anteil der Rente, der persönliche Rentenfreibetrag sowie abzugsfähige Versicherungsbeiträge und weitere steuerliche Beträge berücksichtigt. Ob tatsächlich Einkommensteuer anfällt, lässt sich deshalb nicht allein anhand der monatlichen Bruttorente beurteilen.

7. Der Jahrgang 1961 erreicht mit 66 Jahren und 6 Monaten die Regelaltersgrenze

Die schrittweise Anhebung des Rentenalters setzt sich auch 2027 fort. Für Versicherte des Geburtsjahrgangs 1961 beträgt die Regelaltersgrenze 66 Jahre und 6 Monate.

Wer beispielsweise im Januar 1961 geboren wurde, erreicht diese Altersgrenze im Juli 2027. Bei einer Geburt im Juni 1961 wird sie im Dezember 2027 erreicht.

Menschen des Jahrgangs 1961, die zwischen Juli und Dezember geboren wurden, erreichen ihre Regelaltersgrenze dagegen erst im Jahr 2028. Ab dem Geburtsjahrgang 1964 gilt nach heutigem Recht die Regelaltersgrenze von 67 Jahren.

Eine Übersicht über die verschiedenen Jahrgänge finden Sie in unserem Beitrag zu den Altersgrenzen und möglichen Rentenabschlägen der Jahrgänge 1959 bis 1964.

Regelaltersgrenze ist nicht dasselbe wie frühestmöglicher Rentenbeginn

Wer mindestens 35 Versicherungsjahre erreicht, kann eine Altersrente für langjährig Versicherte bereits früher beziehen. Dabei entstehen allerdings grundsätzlich dauerhafte Abschläge von 0,3 Prozent je Monat des vorgezogenen Rentenbeginns.

Nach mindestens 45 anrechenbaren Versicherungsjahren kann die Altersrente für besonders langjährig Versicherte früher und ohne Abschläge beginnen. Auch bei dieser Rentenart steigt die Altersgrenze für die jüngeren Jahrgänge schrittweise an.

8. Neue private Altersvorsorge startet am 1. Januar 2027

Zum Jahresbeginn 2027 beginnt außerdem die reformierte staatlich geförderte private Altersvorsorge. Das entsprechende Gesetz wurde bereits 2026 beschlossen und ist Ende Mai 2026 in Kraft getreten.

Künftig werden neben Garantieprodukten auch staatlich geförderte Altersvorsorgedepots ohne Kapitalgarantie möglich. Darüber können beispielsweise Fonds und ETFs für die Altersvorsorge genutzt werden.

Zusätzlich wird ein Standardprodukt eingeführt, bei dem die Kosten begrenzt werden. Die staatliche Förderung wird ebenfalls neu gestaltet und stärker an die tatsächlich geleisteten Beiträge gekoppelt.

Bestehende Riester-Verträge bleiben bestehen

Wer bereits einen Riester-Vertrag besitzt, muss diesen wegen der Reform nicht kündigen. Für bestehende Verträge gilt Bestandsschutz, sodass sie grundsätzlich nach den bisherigen Bedingungen und mit der bisherigen Förderung weitergeführt werden können.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch in die neue Förderung oder in einen neuen Altersvorsorgevertrag gewechselt werden. Ein vorschneller Wechsel kann allerdings neue Abschluss-, Vertriebs- oder Wechselkosten verursachen.

Mehr zu den Möglichkeiten für bestehende Verträge lesen Sie in unserem Beitrag Was wird aus dem alten Riester-Vertrag?.

2027 bringt Gewinner, aber auch neue Fallstricke

Unter dem Strich können viele Rentner 2027 finanziell profitieren. Besonders die Mütterrente III und eine mögliche kräftige Rentenanpassung würden die gesetzlichen Renten erhöhen.

Gleichzeitig entstehen neue Punkte, die bei der persönlichen Rentenplanung beachtet werden müssen. Das gilt vor allem für arbeitende Teilrentner, die sich bisher über eine sehr hohe Teilrente ihren Krankengeldschutz erhalten haben.

Wer Betriebsrente, gesetzliche Rente, Beschäftigung und Krankengeld miteinander kombiniert, sollte die Auswirkungen deshalb nicht getrennt betrachten. Eine Änderung an einer Stelle kann erhebliche Folgen für eine andere Leistung haben.

Beispiel aus der Praxis: Teilrente, Mütterrente und Krankengeld treffen aufeinander

Ute M. bezieht bereits eine vorgezogene Altersrente und arbeitet daneben sozialversicherungspflichtig weiter. Sie erhält bisher 99,99 Prozent ihrer möglichen Altersrente, damit sie rechtlich als Teilrentnerin gilt.

Außerdem hat sie zwei Kinder, die vor 1992 geboren wurden. Durch die Mütterrente III entstehen für sie ab Januar 2027 bei vollständiger Berücksichtigung insgesamt ein zusätzlicher Entgeltpunkt beziehungsweise nach dem derzeitigen Rentenwert zunächst 42,52 Euro zusätzliche Bruttorente pro Monat.

Ausgezahlt wird dieser zusätzliche Betrag bei ihrer Bestandsrente voraussichtlich erst 2028 rückwirkend. Gleichzeitig verliert ihre bisherige 99,99-Prozent-Teilrente ab Januar 2027 den Vorteil beim Krankengeld.

Möchte Ute M. ihren möglichen Krankengeldschutz aus der Beschäftigung erhalten, muss sie deshalb überprüfen, ob sie ihre Teilrente auf höchstens zwei Drittel reduzieren sollte. Vor einer Änderung sollte sie sowohl die Rentenversicherung als auch ihre Krankenkasse und bei vorhandener Betriebsrente den Versorgungsträger einbeziehen.

Der Beitrag Rentner: Das passiert mit der Rente ab 2027 erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

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Merciless Kindness: Britain’s Economic War on America and the Long Shadow Over the Iran Sanctions, by Larry C. Johnson

A chokepoint is not a wall. It is a tollbooth — expensive, annoying, survivable — and the traffic always finds another way around. That is the single lesson I would press on anyone in Washington who believes the dollar can be made into a cage for Iran, and it is a lesson the last great...
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Review: "Israel’s Lobby: America in the Grip of a Foreign Power", by Kevin MacDonald

A few years ago, Yuri Slezkine, a Jewish UC-Berkeley professor wrote a book titled The Jewish Century, meaning the twentieth century. All the important events had major Jewish involvement from the Bolshevik Revolution, World War II, and we can add the rise of a Jewish elite in the post-World War II West and the consequent...
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Osama Bin Trump, by Chris Hedges

Donald Trump, whose war on Iran is the greatest strategic blunder in United States history, is not responsible for triggering the decline of the American empire, but he is responsible for its fatal denouement. This is the end. U.S. bases in the oil-rich Persian Gulf have been damaged or destroyed and I expect will not...
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October 7 "Rape" Hoax Exposed, by Kevin Barrett

Last May, an Israeli commission published a report alleging an organized campaign of rape and sexual abuse by Hamas during its October 7, 2023 concentration camp breakout. The Civil Commission on October 7th Crimes by Hamas Against Women and Children, chaired by Cochav Elkayam-Levy, titled its report “Silenced No More.” October 7 rape claims, like...
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Politically Americans Have No Where to Go, by Paul Craig Roberts

I have lost confidence in Trump, who represents Israel and not Americans. But when you look at the Democrat alternative it is genuinely scary. The Democrats used a totally corrupt Department of “Justice” and FBI and also the whore American media, a despicable collection of scum, to orchestrate Russiagate, documents-gate, a variety of other false...
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Präsident Paz in Bolivien zunehmend isoliert

Regierende Partei in zwei Lager gespalten. Wirtschaftskrise ohne Lösungsansätze. Auch der Fall Cerimedo belastet den Präsidenten La Paz. Präsident Rodrigo Paz Pereira gerät nach zehn Monaten im Amt zunehmend unter Druck. Grund ist die anhaltende Wirtschaftskrise. Die Führungsspitze seiner christdemokratischen Regierungspartei (PDC) hat ihm die Unterstützung entzogen. Zudem droht das einflussreiche... weiter 13.09.2026 Artikel von zu Bolivien, Politik
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Western Civilization Is A Phony Pop Star

Caitlin Johnstone - 13. September 2026 - 4:30

Video reading by Tim Foley:

Western liberal democracies are like a narcissistic wife beater who postures as a sensitive he/him feminist on social media. Like a pop star who makes a show of fighting the power and defending the marginalized while supporting Israel.

Our society isn’t what it pretends to be. 

Our entire civilization sustains itself through an endless river of blood, sweat and tears from the global south while making movies about fighting for justice and saving the world. 

Our pundits wag their fingers at the “tyrannical regimes” in empire-targeted nations while our own rulers murder, starve and terrorize disobedient populations in order to dominate the planet.

In school they teach us that we are lucky to live in a free society where the people command the government with their votes and we have the right to express ourselves in whatever way we choose, when in reality wealthy oligarchs control the entire electoral process and our expression is aggressively manipulated through a complex system of censorship and propaganda.

We have no integrity.

To have integrity as an individual is to be the same sort of person you are at home as when you’re in public. To treat everyone with the same amount of kindness and respect regardless of whether they’re your boss, your child, your subordinate, or your friend. When all your thoughts align fully with all your words, and all your words fully align with all your actions, whether nobody’s watching or everyone’s watching. When the values you claim to hold are the same as the values people see you embodying in the life you actually live.

To cultivate integrity as an individual is to bring all of these factors into alignment, and eliminate all conflicts and contradictions between them in the way you live your life. To cultivate integrity as a society is no different.

And as denizens of the western empire we’ve got a long, hard journey ahead of us if we are to eliminate all the conflicts and contradictions between the type of society we claim to be and the type of society we actually have. In practice we’re about as incongruent with our theoretical values as any civilization could possibly be. We are an empire of frauds.

The fight for a healthy world is largely a fight to move us from fraudulence to integrity. To create a society in which our most noble aspirations and most deeply cherished values are reflected in the way our civilization is actually organized. That is the cause toward which we all strive, when all is said and done.

Gaining integrity as an individual means getting uncompromisingly real with yourself about what you’re actually like as a person. Gaining integrity as a society means opening as many western eyes as possible to the reality that everything we’ve been told about our civilization and about our world is a complete sham. Only then can we begin striking at the true roots of our problems and move into health and harmony.

_____________________

The best way to make sure you see everything I publish is to get on my free mailing list. My work is entirely reader-supported, so if you enjoyed this piece here are some options where you can toss some money into my tip jar if you want to. Click here for links for my social media, books, merch, and audio/video versions of each article. All my work is free to bootleg and use in any way, shape or form; republish it, translate it, use it on merchandise; whatever you want. All works co-authored with my husband Tim Foley.

Bitcoin donations: 1Ac7PCQXoQoLA9Sh8fhAgiU3PHA2EX5Zm2

Feature image by https://www.flickr.com/photos/slgc/ — https://www.flickr.com/photos/slgc/39437280220/, CC BY 2.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=68260694

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Pflugscharen zu Schwertern?

Transition News - 13. September 2026 - 0:07

Dieser Beitrag erschien zuerst auf apolut. Transition News durfte ihn mit freundlicher Genehmigung des Autors übernehmen.

Die Akteure im politischen Raumschiff Berlin heben unverkennbar ab. Ihre kriegerische Sprache lässt uns den Atem gefrieren. Die auf Frieden und Deeskalation geeichte Verfassung scheint so eine Art Wendejacke zu sein. Wenn die Sonne scheint, tragen wir die durchlässige Seite. Wenn es stürmt und schneit, drehen wir die Jacke einfach um. Gestern in Friedenszeiten die tolerante Demokratie. Heute in Kriegszeiten tragen wir Faschismus und Intoleranz. Das war im Übrigen immer schon so. Zunächst führten die Eliten uns als stramme Nazis in den Krieg, den zumindest wir einfachen Leute auf der ganzen Linie verloren haben. Dieselben Eliten zogen dann zivile Anzüge an und führten uns durch den konsumistischen Frieden. Naja, und jetzt geht die Reise eben wieder anders herum.

Der weltweite Kriegswahn ist ein Krebsgeschwür, das die gesunden Organe des Zivillebens unter seinem unerbittlichen Wachstum zerdrückt. In den Medien ist folglich nur noch die Rede von neuen Waffensystemen, von Kalkulationen über Vernichtungspotential. Von realen Schlachten wird berichtet wie von einer Sportveranstaltung. Wer führt gerade? Israel und USA? Oder vielleicht Russland und der Iran? Im Moment hat der Iran das Spiel fest in der Hand.

Mal eben ein Sondervermögen in Höhe von 100 Milliarden Euro – dort mal eben 60 Milliarden Euro für Familie Selensky. Währenddessen werden Mitarbeiter der Kitas gekündigt. Die Kinder bekommen keinen Sprudel mehr zu trinken. Zu teuer. Trinkwasser aus der Leitung tut es doch auch, oder?! Kein Scherz. Realität in Deutschland. Wir müssen ja schließlich sparen. Dieses Mantra wird Ihnen jeder Kreistagsabgeordnete sofort herunterbeten, wenn Sie ihn fragen. Nicht nur sparen und kürzen für das göttliche Wesen, das wir alle verehren, den Investor. Nein. Wir müssen uns zudem doch auch noch rüsten gegen den bösen Putin.

Und: Die neuen Aufrüstungsvorhaben bringen ja schließlich neue Arbeitsplätze. Das wird Ihnen doch jeder Gewerkschaftsführer bestätigen, der was werden will. Da ist zum Beispiel der neu geschaffene Defence Hub Nordhessen. Hessens Landesvater Boris Rhein prescht lachend zusammen mit Rheinmetall-Boss Armin Papperger durch das neue Drohnentestgelände in Kassel-Calden. Ja, der Defence Hub Nordhessen ist, so schwärmt Landesvater Rhein vor der Presse, ein wahrer «Booster für Investitionen, Innovationen und Wachstum in der Region» (1).

Sicher hat er sich von der letzten Booster-Impfung noch gar nicht richtig erholt. Darum wird Hessen, in Person der Steuerzahler jenes Landes, zu den 280 Millionen Euro Investitionssumme, die Rheinmetall einspritzt, noch einmal 25 Millionen Euro injizieren. Auch der Krauss-Maffei-Wegmann-Nachfolger KNDS wird schwere Ketten- und Radfahrzeuge für das maschinisierte Killen hier in Nordhessen fabrizieren. Europuls GmbH ist wiederum ein so genanntes Joint Venture von jenem KNDS zusammen mit der israelischen Rüstungsschmiede Elbit Systems. Airbus schließlich will hier Hubschrauber herstellen. Die Atmosphäre unter den Politikern und Managern ist fiebrig, wenn sie tönen: «Kassel Airport soll zur militärischen Drehscheibe werden» (2).

Alles dreht sich. Alles wiederholt sich. War da nicht im Jahre 1943 mal was in Kassel?! Kassel war von den Nazis zum gigantischen Defence Hub aufgeplustert worden. Das blieb den Alliierten Kriegern nicht verborgen. Am 22. Oktober 1943 erreichen die fliegenden Festungen der Amerikaner und Engländer unerbittlich Kassel (3). Wie üblich bei den alliierten Bomberattacken öffnen zunächst Sprengbomben alle Fenster und Kanaldeckel. Im zweiten Schub werden jetzt Phosphorbrennstäbe eingesetzt, die bei dem nun erleichterten Luftsog extreme Hitze produzieren. Ein Feuersturm rast durch die Stadt mit extrem hohen Temperaturen und saugt alles Wasser davon. 10.000 Bürger von Kassel ersticken sofort und schrumpfen zu entwässerten Puppen. Die Altstadt von Kassel, das kollektive Gedächtnis, war zu neunzig Prozent ausgelöscht. Die Zeche für den Rüstungswahnsinn zahlten mal wieder wie üblich die kleinen Leute, die damit nicht viel zu tun hatten.

In Osnabrück war früher der Standort für die schicken Cabriolets der Firma Karman Ghia. Einfache Sportwägelchen auf dem Chassis eines VW Käfer. Vor ein paar Jahren ging Karman Ghia pleite. VW übernahm die Fabrik. Alles ging weiter wie gehabt. Zuletzt mit der Cabriolet-Variante des VW T-Roc. Damit ist nun Schluss. Die Mitarbeiter ließ man erst mal Blut und Wasser schwitzen, wie es denn nun weitergeht. Um dann die frohe Kunde zu verbreiten: Halleluja, es geht weiter! Allerdings nunmehr als Rüstungsunternehmen. Investoren aus Israel zeigten Interesse.

Das Scheichtum Katar ist drittgrößter Mitinhaber von VW. Und die wollten die Israelis nicht (4). Also fand die schlaue niedersächsische Landesregierung eine andere Lösung: VW geht pro forma ganz raus. Eine Auffanggesellschaft kümmert sich um Grundstücke, Gebäude und Arbeiter. Eine weitere Gesellschaft kümmert sich um die Produktion. Und zwar das Land Niedersachsen zusammen mit dem israelischen Rüstungskonzern Rafael. Rafael ist bekannt für die Herstellung und Wartung des israelischen Luftabwehrsystems mit dem Namen Golden Dome.

Rafael wird seine Erfahrungen mit der Luftabwehr in Israel nun großzügig in den Aufbau einer europäischen Luftabwehr einbringen. Nun sind also mit Elbit Systems in Kassel und Rafael in Osnabrück in der privilegierten Position, die europäische Luftabwehr zu kontrollieren. Egal. Hauptsache die Arbeitsplätze der Arbeiter in Osnabrück sind gesichert! Das Geld kommt zu achtzig Prozent vom israelischen Investor Aurelius und zu zwanzig Prozent vom Land Niedersachsen, also von den Steuerzahlern (5). Die natürlich niemand um ihre Meinung gefragt hat.

Sparen und Kürzen, Kürzen und Sparen – Verrotten lassen

Das leuchtet doch uns allen ein, dass Arbeitsplätze mit späterer Brennwirkung im Stil von Kassel Vorrang haben vor dem Durst unserer kleinsten Kinder, oder? Unsere weisen Lenker der 32 NATO-Mitgliedsländer hatten sich im Juni 2025 darauf verständigt, dass nunmehr bis zum Jahre 2035 der Anteil der Rüstungsausgaben am Bruttosozialprodukt auf fünf Prozent angehoben werden soll (6). Schließlich bedroht uns der Russe ja so entsetzlich, dass wir ganz hilflos sind und uns wehren müssen. Da müssen eben im Angesicht dieser extremen Bedrohung viele andere, weniger wichtige Dinge wie Bildung, Gesundheit oder Infrastruktur hinten anstehen!

So vieles liegt mittlerweile im Argen. Oder im Dreck. Eigentlich besteht dringender Handlungsbedarf. Über 13 Millionen Deutsche sind mittlerweile armutsgefährdet (7). Das macht schon annähernd 17 Prozent der Gesamtbevölkerung. Das heißt: Diese Leute haben nichts mehr auf der Kante. Wenn Unerwartetes geschieht, können sie nicht mehr auf Erspartes zurückgreifen. Wenn das Auto seinen letzten Schnaufer tut, können diese Leute sich kein neues Auto kaufen: Sie können sich und ihrer Familie keine Urlaubsreise mehr gönnen. Kredite kriegen sie auch nicht mehr. Sie können nicht mal eben Essen gehen oder gar ein Konzert besuchen. Über eine Million Bundesbürger haben keine Wohnung mehr (8). 60.000 von ihnen vegetieren auf der Straße. Für sie hat die Steinzeit schon jetzt begonnen.

Die deutsche Infrastruktur rottet derweil leise weinend vor sich hin. Berühmtes Beispiel ist die Carolabrücke in Dresden, die mal eben so in die Elbe geplumpst ist. Insgesamt sind 16.000 Brücken allein in Bundesbesitz dringend sanierungsbedürftig. Um sie alle zu reparieren, bräuchten wir allerdings 100 Milliarden Euro (9). Die sind natürlich im Bundeswehr-Sondervermögen besser angelegt, oder?

16.000 Eisenbahnweichen und 10.000 Kilometer Gleisstrecken müssen dringend erneuert werden (10). Übrigens: Gesundheit? Wozu brauchen wir Gesundheit? Die Hälfte aller Krankenhäuser in Deutschland arbeitet mit Verlust (11). Im Grunde sollte es ja egal sein, ob Krankenhäuser mit Verlust arbeiten. Denn eigentlich gilt doch der grundgesetzliche Versorgungsauftrag auch für Krankenhäuser. Aber nein. Die marktradikale Logik erzwingt, dass Krankenhäuser als Profitunternehmen geführt werden. Also werden Krankenhäuser im Falle der Insolvenz abgewickelt. Was schon massenhaft geschieht. Es wäre eigentlich höchste Zeit, diesen marktradikalen Wahnsinn zu beenden und endlich mal richtig viel Geld in die Gesundheitsversorgung zu pumpen. Aber das geht doch nicht! Wir müssen ja schließlich «kriegstüchtig» werden.

Und die Bildung? Brauchen wir die noch? Wieso eigentlich? KI wird doch irgendwann die Panzer lenken. Gerade ist die neue PISA-Studie raus. Und so fragwürdig dieses alberne Nationen-Ranking im Grunde auch sein mag: Wir können zumindest erkennen, dass elementare kognitive Fähigkeiten wie Rechnen und Schreiben tatsächlich auf dem Rückzug sind (12). Mit anderen Worten: Was ist das für ein gemeingefährlicher Hirnrindenriss, die eigene Gesellschaft total verkommen zu lassen, und stattdessen alles in unsere Vernichtung zu stecken?

Sind hier Satanisten oder Apokalyptiker am Ruder? Eine einfache Rechnung zeigt, dass die NATO Russland im Militär in fast allen Bereichen um den Faktor vier bis fünf überlegen ist. Die NATO mit ihren 32 Mitgliedsländern verfügt über einen Wehretat von sage und schreibe 1,8 Billionen Dollar (13)! Russland muss mit mickrigen 177 Milliarden Dollar dagegen anstinken (14). Die NATO befehligt 3,4 Millionen aktive Soldaten (15). Russland hat nur 1,3 Millionen Soldaten im aktiven Dienst (16). Bei allen Waffengattungen ist die NATO Russland um etwa den Faktor fünf überlegen.

Dazu kommt die gewaltige Ausdehnung des Russischen Reiches. Das ist ein Problem. Der Westen hat jetzt annähernd fünf Jahre Russland sich abarbeiten lassen am Ukraine-Krieg. Ein Krieg, der schon lange nicht mehr von der Ukraine, sondern von NATO-Ländern wie Großbritannien oder Frankreich geführt wird. Falls es Russland an die Gurgel geht, bleibt für Russland nur die Notwehr mit der Atombombe. Dann erleben wir alle die Bombennacht von Kassel am 22. Oktober 1943. Aber diesmal ohne nochmaligen Wiederaufbau. Für jenen Zeitpunkt haben die Superreichen, die uns die Suppe eingebrockt haben, sich einen Platz im Luxusbunker Rothenstein bei Jena gebucht (17). Dort können sie hundert Meter unter der Erdoberfläche im Swimming Pool die Zeit überbrücken, bis die Luft oben wieder rein ist.

Nicht jammern! Handeln! Denn der Widerstand gegen diesen Wahnsinn nimmt gerade Fahrt auf. Noch funktioniert der Spaltpilz, den die Mächtigen in die Friedensbewegung gepflanzt haben. Corona-Gläubige und Corona-Skeptiker sind noch immer getrennt. Dabei ist dies unser aller Leben, das hier zur Disposition steht. Auch die Generationen sind noch nicht im Dialog. Da jammern die Alten, dass die Jugend nichts tut, während die Jugend die Schulen bestreikt und Camps an den Toren von Rheinmetall aufmacht. Doch die Unterschiede lassen sich überbrücken. Um unser aller Leben zu retten.

Am 25. September gehen unsere Schüler erneut in den Streik gegen Wehrpflicht und Aufrüstung. Sie haben schon eine Reihe Streiks erfolgreich absolviert und dabei viel dazugelernt. In Hamburg will die NATO die Kriegsführung üben, in Zusammenarbeit mit zivilen Strukturen. Gegen dieses Manöver mit dem Namen «Red Storm Charlie» wird es am 24. und 25. September zu umfangreichen Aktionen kommen (18).

Am 29. September veranstalten die Gewerkschaften Großdemos unter dem Motto «unkürzbar» (19). Sie protestieren dagegen, dass im Zivilleben ohne Ende gekürzt wird, um alles in den Krieg zu stecken. Es ist klar, dass die Gewerkschaftsführung das nicht freiwillig tut. Aber die Kollegen an der Basis der Gewerkschaft verstärken den Druck, damit die Bonzen mal den Arsch hoch kriegen.

Am 1. Oktober wird in Münster dagegen demonstriert, dass der «Westfälische Friedenspreis» ausgerechnet an die NATO geht. Schon am 3. Oktober folgen dann unter dem Motto «Nie wieder Krieg» in Berlin und Stuttgart Großdemos. Am 30. November gibt es einen weltweiten Protesttag der Hafenarbeiter gegen den Missbrauch der Hafenlogistik für Kriegstechnik (20). Zudem sind bislang weitere 390 Aktionen gegen den Krieg angekündigt.

Wir müssen uns jetzt mal diesen Aktionen anschließen. Aber es kann auch jeder Einzelne mit kreativen Aktionen den Überlebenskampf aufnehmen. Versucht es doch mal mit paradoxer Intervention!

Wir leben in Zeiten großer Veränderungen. Wenn wir diesen Kampf bestehen, kann eine wirklich lebenswerte neue Welt entstehen.

Quellen und Anmerkungen:

(1) https://www.tagesschau.de/inland/regional/hessen/hr-kassel-airport-als-militaerische-drehscheibe-rheinmetall-investiert-hunderte-millionen-100.html
(2) https://www.youtube.com/watch?v=mu867x3z4OE
(3) https://www.youtube.com/watch?v=Hx_0hMV_Jkw
(4) https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/zukunft-von-vw-werk-osnabrueck-steht-heute-fest-volkswagen,vwosnabrueck-100.html
(5) https://www.deraktionaer.de/artikel/aktien/volkswagen-osnabrueck-wird-ruestungsstandort-loesung-fuer-alle-vw-werke-20408274.html
(6) https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/nato-gipfel-den-haag-2025-2355974
(7) https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2026/02/PD26_039_63.html?utm_source=chatgpt.com
(8) https://www.bagw.de/de/themen/zahl-der-wohnungslosen/uebersicht?utm_source=chatgpt.com
(9) https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/bund-unterschaetzt-offenbar-sanierungsstau-bei-maroden-bruecken%2CUiVR2BO?utm_source=chatgpt.com
(10) https://www.deutschebahn.com/de/presse/pressestart_zentrales_uebersicht/DB-InfraGO-Zustandsnote-des-Schienennetzes-2025-konstant-geblieben-13865538?utm_source=chatgpt.com
(11) https://www.rwi-essen.de/presse/wissenschaftskommunikation/pressemitteilungen/detail/krankenhaus-rating-report-2026-krankenhaeuser-krankenkassen-und-kommunalfinanzen-unter-druck?utm_source=chatgpt.com
(12) https://www.oecd.org/de/about/news/press-releases/2026/09/pisa-2025-students-reading-and-mathematics-performance-declined-sharply-across-the-oecd.html?utm_source=chatgpt.com
(13) https://www.turkiyetoday.com/world/nato-defense-spending-projected-to-top-18t-in-2026-3223488
(14) https://de.tradingeconomics.com/russia/military-expenditure
(15) https://www.morgenpost.de/politik/article405756545/nato-staerke-armee-soldaten-mitglieder.html
(16) https://de.statista.com/statistik/daten/studie/379080/umfrage/vergleich-des-militaers-der-nato-und-russlands/
(17) https://www.youtube.com/watch?v=EL9YHcPF6O4
(18) https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/protest-gegen-nato-manover-banneraktion-am-bismarck-denkmal-in-hamburg-52564
(19) https://www.dgb.de/mitmachen/kampagnen/aktionstag-sozialstaat/
(20) https://netzwerk-verdi.de/2026/08/30/internationaler-aktionstag-gegen-krieg-und-militarisierung-am-30-oktober-2026/

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Hermann Ploppa ist Politologe und Publizist. Kürzlich erschien von Ploppa das Buch «Der Neue Feudalismus – Privatisierung, Blackrock, Plattformkapitalismus». Da Amazon das Buch noch nicht führt, kann es am besten beim Autor bestellt werden unter: liepsenverlag@gmail.com

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F-35: Die Schweiz lernt nichts aus dem Mirage-Skandal

Transition News - 13. September 2026 - 0:04

Warum ist es so schwierig, etwas aus der Geschichte zu lernen? Vor gut sechzig Jahren sorgte die Beschaffung der Mirage III für einen der größten politischen Skandale der Schweizer Nachkriegsgeschichte. 1961 bewilligte das Parlament Geld für 100 französische Kampfflugzeuge. Aus den ursprünglich vorgesehenen Kosten wurde ein finanzielles Desaster. Am Ende standen nur 57 Maschinen zur Verfügung – und eine parlamentarische Untersuchungskommission (PUK), die den Verantwortlichen eine geradezu vernichtende Beurteilung ausstellte. Die Botschaft des Bundesrates sei teilweise tendenziös, unsorgfältig und an einzelnen Stellen sogar irreführend gewesen, hielt die PUK fest. Verantwortliche der Verteidigungsminister, Bundesrat Paul Chaudet (FDP/Waadt) mussten gehen, das Militärdepartement wurde reorganisiert und die parlamentarische Kontrolle der Rüstungsgeschäfte verschärft. Man könnte meinen, die Schweiz hätte daraus gelernt.

Hat sie aber nicht. Beim F-35 drängt sich inzwischen eine unangenehme andere Antwort auf. 36 amerikanische F-35A sollten rund sechs Milliarden Franken kosten. Der Bevölkerung wurde im Abstimmungskampf ein Fixpreis präsentiert. Doch dieser Fixpreis war, wie die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates nun festhält, gar nie realistisch. Kein Anbieter hatte einen solchen pauschalen Fixpreis offeriert. Auch die USA hatten den F-35 zu den üblichen Bedingungen angeboten – ohne Garantie eines unveränderlichen Gesamtpreises. Trotzdem hielt sich die politische Botschaft vom fixen Preis jahrelang. Das ist nicht irgendein Detail eines komplizierten Rüstungsvertrags. Es ist der Kern einer milliardenschweren Beschaffung. Und damit wurde das Volk bei der Volksabstimmung getäuscht und das hauchdünne Ja kam zustande.

Besonders brisant ist, wie das VBS mit dem Vertrag umging. Die GPK stellte fest, dass nur wenige der beteiligten Personen den ausgehandelten Vertrag vollständig gelesen hatten. Gleichzeitig wurde der interne Rechtsdienst umgangen und stattdessen eine externe Anwaltskanzlei beigezogen. Diese wies ihrerseits darauf hin, dass für bestimmte Fragen zusätzliche amerikanische Rechtsexpertise notwendig sei.

Das wirft eine simple Frage auf: Wie kann ein Staat für Milliarden Franken Kriegsmaterial kaufen, wenn die Verantwortlichen den Vertrag nicht einmal vollständig kennen?

Noch schwerer wiegt der zeitliche Ablauf. Bereits 2021 war die Schweizer Seite aus den USA darüber informiert worden, dass ein pauschaler Fixpreis nicht möglich sei. Spätestens 2022 bestanden auch bei der Eidgenössischen Finanzkontrolle Zweifel. Dennoch wurde an der politischen Darstellung des Fixpreises festgehalten. Erst 2024 wurden mögliche Mehrkosten bei Armasuisse konkreter erkannt. Der Gesamtbundesrat wurde darüber erst im März 2025 informiert.

Das ist kein kleiner administrativer Fehler. Das ist ein Versagen der politischen und institutionellen Kontrolle. Und jetzt wird es teuer. Die zusätzlichen Kosten werden auf Milliarden geschätzt. Entweder muss die Schweiz erheblich mehr bezahlen – oder sie bekommt weniger von dem, was ursprünglich versprochen wurde. Beides bedeutet: Die Rechnung, über die die Bürgerinnen und Bürger abstimmten, war nicht die Rechnung, die ihnen heute präsentiert wird.

Damit sind wir wieder bei der Mirage. Auch damals begann das Problem mit einem politischen System, das eine große militärische Vision verwirklichen wollte und dabei die Kostenkontrolle verlor. Sonderwünsche, technische Anpassungen und zusätzliche Anforderungen trieben die Rechnung massiv in die Höhe. Die zuständigen Stellen hatten die tatsächlichen Kosten gekannt oder hätten sie kennen müssen – trotzdem wurde dem Parlament ein zu niedriger Kredit beantragt. Der Unterschied zu heute ist vor allem einer: Damals flog der Skandal früher auf.

Heute sind die Kontrollmechanismen zwar umfangreicher, die Rüstungsgeschäfte aber noch viel größer und technisch komplexer. Und die Abhängigkeit vom Lieferland ist enorm.

Der F-35 ist kein gewöhnliches Flugzeug, das man kauft und anschließend unabhängig betreibt. Seine Wartung, Ersatzteilversorgung, Software und technische Infrastruktur sind Teil eines amerikanisch dominierten Systems. Damit kauft die Schweiz nicht bloß 36 Flugzeuge. Sie kauft sich langfristig in ein ausländisches militärisches Ökosystem ein. Das ist strategisch relevant. Denn die Frage lautet nicht nur: Was kostet der F-35? Sie lautet auch: Wie unabhängig ist die Schweiz mit ihm?

Und genau hier wird die Debatte bisher erstaunlich oberflächlich geführt. Es geht um Milliarden, aber gleichzeitig um Vertragsdetails, die nur wenige Beteiligte vollständig kennen wollten oder konnten. Es geht um die Sicherheit des Landes, aber zentrale Fragen zur langfristigen Abhängigkeit bleiben schwer durchschaubar. Und es geht um einen Kauf, dessen finanzielle Grundlage sich inzwischen als weit weniger solide erweist als ursprünglich dargestellt.

Besonders irritierend ist dabei die Haltung, die sich inzwischen durch die politische Debatte zieht: Als sei die Kostenfrage zwar bedauerlich, der Entscheid für den F-35 aber ohnehin alternativlos gewesen. Doch genau das ist der Punkt. Nichts im Leben ist alternativlos. Auch wenn das der heutigen Verteidigungsminister, Bundesrat Martin Pfister (Mitte/Zug) so sieht. In den 60er Jahren sah das noch anders aus. Da leitete der bissige Kurt Furgler von der gleichen Partei die PUK. Und heute werden Kritiker wie der SP-Parlamentarier Fabien Fivez, der über den Skandal publizierte, als «Verschwörungstheoretiker» oder «Linke» diffamiert. Oder beides. Jüngst wurde das Buch eines anonymen Insiders publiziert. Dieser schildet die Beschaffung von A-Z. Was dort steht, lässt einen die Haare zu Berge stehen.

Demnach soll der F-35 in erheblichem Umfang von den USA abhängig bleiben: Für den Start sei regelmäßig eine Freigabe aus Fort Worth erforderlich; nach längerer Zeit ohne Verbindung könne das Flugzeug gesperrt werden. Auch die Ersatzteile würden demnach nicht in Schweizer Besitz übergehen, sondern in einem von der US-Regierung kontrollierten globalen Pool verbleiben. Zudem seien wichtige Softwarefunktionen – etwa für Radar, Kommunikation und Selbstschutz – an wiederkehrende Lizenzzahlungen gebunden. Selbst die Kontrolle der empfindlichen Stealth-Beschichtung solle ausschließlich durch US-Personal erfolgen.

Als mir ein Insider vor einigen Jahren die Information mit dem «kill switch» steckte, glaubte ich sie nicht und machte auch nicht davon Gebrauch. Aber leider ist es so: Das Flugzeug hebt nur ab, wenn die Freigabe der USA da ist. Als der damalige Verteidigungsminister Ueli Maurer (SVP/Zürich) den schwedischen Gripen besorgen wollte, wurde das leider knapp abgelehnt. Nun kommen wir vom Regen in die Traufe.

Jüngst hat auch die Eidgenössische Finanzkontrolle das Vorgehen hart kritisiert. Es wurde publik, dass kaum jemand den Vertrag richtig gelesen hatte. Die Finanzkontrolle wird regelmäßig als Armeegegnerin an den Pranger gestellt. Aber ist es nicht gerade ihre Aufgabe, den Einkäufern auf die Finger zu schauen?

Was tun? Wenn sich die Rahmenbedingungen einer Beschaffung nachträglich als wesentlich anders herausstellen, muss auch der ursprüngliche Entscheid hinterfragt werden. Die GPK hat ausdrücklich nicht untersucht, ob der F-35 tatsächlich das beste Flugzeug für die Schweiz ist. Sie hat sich auf das Fixpreis-Debakel konzentriert. Damit ist eine der wichtigsten Fragen überhaupt weiterhin offen.

Denn ein günstiger Kauf ist nicht automatisch ein guter Kauf. Und ein technisch hervorragendes Flugzeug ist nicht automatisch die richtige Wahl für ein neutrales Land mit besonderen Anforderungen an Souveränität, Kostenkontrolle und langfristige Verfügbarkeit.

Die Mirage-Affäre führte einst dazu, dass die Schweiz ihre Rüstungsbeschaffung grundlegend neu organisierte. Beschaffung und militärische Führung wurden stärker getrennt, die parlamentarische Kontrolle wurde ausgebaut. Heute braucht es deshalb mehr als ein paar neue Richtlinien. Es braucht die Bereitschaft, die entscheidende Frage zu stellen: Warum hat die Schweiz ausgerechnet bei einem der größten Rüstungsgeschäfte ihrer Geschichte die Lehren vergessen, die sie aus der Mirage-Affäre gezogen hatte?

Meine Antwort: Weil die Schweizer Elite zwar bei jeder Gelegenheit die EU kritisiert, aber an Amerikahörigkeit kaum zu überbieten sind. Die Schweizer Diplomatie – Bern verfügt nach wie vor über sehr gute Diplomaten, wenn man diese politisch richtig brieft – sollte versuchen, die Beschaffung abzubrechen und das bereits bezahlte Geld in andere US-Rüstungsgüter zu stecken.

Und dann braucht es eine Strategie, die die Lehren aus dem Ukrainekrieg zieht und eine realistische Strategie für Rüstung und Armee definiert.

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Kopftuch-Debatte: Wenn selbst eine einfache Frage unbeantwortet bleibt

Transition News - 13. September 2026 - 0:03

Es gibt politische Debatten, die kompliziert sind. Und es gibt Fragen, die erstaunlich einfach sind. In der aktuellen Auseinandersetzung über ein Kopftuchverbot an Schweizer Schulen (hier, hier und hier) wurde eine solche Frage im Radio gestellt. Im «Tagesgespräch» von SRF diskutierte der Islamwissenschaftler Abduselam Halilovic über die Forderung mehrerer Kantone, das Kopftuch an Schulen zu verbieten.

Moderator David Karasek konfrontierte ihn mit einem Argument der Zürcher SVP-Kantonsrätin Sandra Bossert. Sie hatte sinngemäß darauf hingewiesen, dass das Kopftuch nicht einfach ein Stück Stoff sei, sondern ein sichtbares Zeichen einer geschlechtsspezifischen Bekleidungspflicht: Das Mädchen soll sich verhüllen, der Junge nicht.

Dann kam die entscheidende Frage: Warum muss sich das Mädchen verhüllen und der Bub nicht? Halilovic antwortete nicht direkt. Stattdessen folgten Ausführungen über gesellschaftliche Zusammenhänge, unterschiedliche Interpretationen und die Vielfalt muslimischer Lebensweisen. Doch die konkrete Frage blieb stehen. Karasek ließ sie deshalb nicht fallen. Er hakte nach. Mehrfach. Ist es nicht unfair, wenn sich das Mädchen verhüllen muss, der Junge aber nicht? Wieder keine klare Antwort.

Das ist der bemerkenswerte Teil dieses Interviews. Denn man muss weder für ein Kopftuchverbot sein noch gegen den Islam argumentieren, um diese Frage legitim zu finden. Sie betrifft einen elementaren Grundsatz moderner Gleichberechtigung: Warum gelten unterschiedliche Bekleidungsvorschriften für Mädchen und Jungen?

Wer ein Kopftuch als Ausdruck persönlicher Religiosität verteidigt, kann selbstverständlich argumentieren, dass Frauen und Mädchen es freiwillig tragen. Genau hier müsste eine seriöse Debatte ansetzen: Wann ist das Kopftuch tatsächlich Ausdruck einer freien Entscheidung? Wann entsteht sozialer oder familiärer Druck? Und welche Rolle soll der Staat insbesondere bei Minderjährigen spielen? Doch dazu braucht es Antworten – keine Ausweichmanöver.

Denn gerade bei Kindern und Jugendlichen ist die Frage nach Freiwilligkeit nicht nebensächlich. Ein Mädchen, das ein religiös begründetes Kleidungsstück trägt, steht möglicherweise unter familiärem oder sozialem Druck. Das muss nicht so sein. Aber es kann so sein. Und genau deshalb darf man darüber diskutieren.

Ebenso legitim ist die Frage, warum ausgerechnet der weibliche Körper stärker bedeckt werden soll als der männliche. Das ist keine «islamfeindliche» Frage. Es ist eine Frage nach Gleichheit zwischen den Geschlechtern.

Wer ein Kopftuchverbot ablehnt, sollte deshalb nicht einfach mit dem Etikett «Diskriminierung» reagieren. Er müsste erklären, weshalb ein staatliches Verbot problematischer sein soll als eine gesellschaftliche oder religiöse Norm, die Mädchen und Frauen eine bestimmte Bekleidung auferlegt.

Und wer das Kopftuch verteidigt, müsste umgekehrt erklären, weshalb die Gleichheitsfrage keine Rolle spielen soll. Genau diese Auseinandersetzung wäre die Aufgabe eines öffentlich-rechtlichen Interviews: Argumente sichtbar machen, Widersprüche herausarbeiten, nachfragen, wenn ein Gast ausweicht. Karasek hat das getan.

Umso auffälliger ist, dass die zentrale Frage nach minutenlangem Nachhaken letztlich unbeantwortet blieb. Dabei ist Halilovic nicht einfach irgendein Studiogast. Er ist Islamwissenschaftler, hat an der Universität Zürich studiert und promoviert heute an der Universität Freiburg. Zudem ist er Präsident der Interreligiösen Arbeitsgemeinschaft in der Schweiz.

Damit stellt sich eine weitergehende Frage. Die Schweiz finanziert ihre Universitäten mit erheblichen öffentlichen Mitteln. Sie finanziert damit Forschung, Lehre und wissenschaftliche Arbeit – auch in Bereichen, die für gesellschaftliche Debatten von großer Bedeutung sind.

Das ist richtig und wichtig. Aber öffentliche Wissenschaft muss sich auch unbequemen Fragen stellen lassen. Wenn ein Wissenschaftler öffentlich zu einem kontroversen gesellschaftlichen Thema auftritt, darf man deshalb erwarten, dass er zentrale Einwände nicht einfach umkreist, sondern beantwortet. Gerade dort, wo es um Geschlechtergleichheit, Religionsfreiheit und die Erziehung von Kindern geht.

Die Frage bleibt also stehen. Und sie ist vielleicht unbequemer, als es manchen lieb ist: Warum muss sich ein Mädchen verhüllen und ein Junge nicht? Und wenn selbst ein Islamwissenschaftler darauf keine überzeugende Antwort geben kann, müssen wir noch eine andere Frage stellen: Warum finanzieren wir solche Jobs an Universitäten mit unseren Steuergeldern?

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Statt gegen Merz putscht die CDU lieber gegen den Wählerwillen: Bundeszwang und offene Sabotage gegen AfD-Landesregierung gefordert

Die CDU nähert sich dem Klimaxpunkt, an dem sich für sie endgültig die Frage stellt, die seit ihrer Transformierung durch Angela Merkel zum zeitgeisthörigen Wurmfortsatz des Linksblocks im Raum steht, bisher aber erfolgreich verdrängt wurde: Gibt sie sich endgültig auf, findet sie sich mit dem eigenen Wegsterben ab, verzichtet auf innere Erneuerung und verschwindet so […]

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Tausende erinnern in zahlreichen Städten an gefallene Kämpfer:innen

In zahlreichen Städten Kurdistans und der Türkei dauern die Trauerfeiern für gefallene Mitglieder der HPG und YJA Star an. Tausende Menschen kamen seit Tagen mit den Familien zusammen, gedachten der Gefallenen und erinnerten an ihren Kampf. Besonders große Gedenkveranstaltungen fanden unter anderem in Amed (tr. Diyarbakır) und Istanbul statt.

Die Trauerfeiern werden überwiegend von Vereinen der Angehörigen von Gefallenen organisiert. In den Sälen und Trauerhäusern wurden die Bilder der Gefallenen auf mit grünen, roten und gelben Tüchern geschmückten Tischen aufgestellt. Transparente mit Aufschriften wie „Şehîdên me rûmeta me ne“ (Unsere Gefallenen sind unsere Würde), „Em şehîdên azadiyê bi bîr tînin“ (Wir erinnern an die Gefallenen der Freiheit) und „Şehîd namirin“ (Die Gefallenen sind unsterblich) prägten die Veranstaltungen.

Tausende kommen in Amed mit den Familien zusammen

In Rezan (Bağlar) in Amed wurde die von MEBYA-DER organisierte Trauerfeier am dritten Tag von Tausenden Menschen besucht. Bereits seit den frühen Morgenstunden kamen Vertreter:innen politischer Parteien und zivilgesellschaftlicher Organisationen sowie zahlreiche Einwohner:innen in den Saal und sprachen den Familien ihr Beileid aus.

Neben den Fotografien der Gefallenen und des kurdischen Repräsentanten Abdullah Öcalan waren Transparente mit Botschaften wie „Wir erinnern an die Gefallenen der Freiheit“ und „Wer die Führung und die Gefallenen als Kompass hat, verliert seine Richtung nicht“ angebracht. Im Verlauf des Tages wurde ein Mevlit abgehalten. Ein Film erinnerte mit Bildern und Aufnahmen an das Leben und den Kampf der Gefallenen.

 


Ramazan Dengiz, Ko-Vorsitzender des Ortsverbands von MEBYA-DER in Amed, erinnerte an Mehmet Hayri Durmuş, der am 12. September 1982 infolge des Todesfastens im Gefängnis Nr. 5 von Diyarbakır starb, und gedachte in seiner Person der Gefallenen des kurdischen Freiheitskampfes.

Durmuş’ Schwester Zekiye Ayık wandte sich an die Familien: „Ich danke vor allem Abdullah Öcalan sowie den Familien der Gefallenen und der Guerilla. Ich habe großen Respekt vor euch, weil ihr solche Kinder großgezogen habt. Ihre Mühen haben eine ganz besondere Bedeutung. Vergessen wir sie nicht, niemals.“ Die Kinder dieses Volkes hätten großes Leid erfahren, sagte Ayık. Gerade deshalb müsse man füreinander einstehen: „Unser Kampf ist noch nicht zu Ende. Das Volk, die Mütter, die Väter – wir alle müssen aufrecht bleiben.“

„Durch sie sind wir aufrecht geblieben“

Auch der frühere politische Gefangene Ali Haydar Elyakut, der 2025 nach 32 Jahren aus türkischer Haft entlassen wurde, sprach bei der Trauerfeier. Es sei schwer, über Gefallene zu sprechen und noch schwerer, vor ihren Müttern das Wort zu ergreifen. „Wenn wir unsere Sprache und unsere Identität der Welt bekannt gemacht haben, dann ist das diesen Gefallenen zu verdanken“, sagte Elyakut. Immer wieder werde er gefragt, wie er mehr als drei Jahrzehnte im Gefängnis habe überstehen können. „Durch diese Gefallenen sind wir aufrecht geblieben. Sie haben ihr Leben für unsere Existenz gegeben.“ Man werde ihr Vermächtnis nicht vergessen und ihren Weg weitergehen, erklärte Elyakut. Auch im gegenwärtigen Prozess müsse jede und jeder seinen Beitrag leisten. Mit einer Filmvorführung über Abdullah Öcalan und die Gefallenen ging das dreitägige Gedenken in Amed zu Ende.

 


Gedenken in Istanbul

Auch in Istanbul kamen zahlreiche Menschen zu einer von MEBYA-DER organisierten Trauerfeier für Guerillakämpfer:innen zusammen, deren Tod in den vergangenen Tagen bekannt gegeben worden war. An der Veranstaltung in Okmeydanı nahmen neben den Angehörigen unter anderem auch zahlreiche Politiker:innen und Aktive der Zivilgesellschaft teil. Die Fotografien der Gefallenen standen im Mittelpunkt des Gedenkens. Im Saal waren Bilder Abdullah Öcalans und Transparente mit den Aufschriften „Unsere Gefallenen sind unsere Würde“, „Die Gefallenen sind unsterblich“ und „Wir erinnern an die Gefallenen der Freiheit“ angebracht. Immer wieder kamen Gruppen von Besucher:innen hinzu, um den Angehörigen ihr Beileid auszusprechen und gemeinsam der Gefallenen zu gedenken.

Trauerfeiern von Adana bis Qers

Auch in zahlreichen weiteren Städten wurden die mehrtägigen Gedenkveranstaltungen fortgesetzt. In Adana und Mersin kamen die Menschen am dritten Tag in den Trauerhäusern von Ova und Güneş mit den Familien zusammen. In Qoser (Kızıltepe) bei Mêrdîn (Mardin) begann eine mehrtägige Trauerfeier mit einer Schweigeminute und „Şehîd namirin“-Rufen.

In Bismîl, Farqîn (Silvan) und Karaz (Kocaköy) im Raum Amed sowie in Sêrt (Siirt) beteiligten sich ebenfalls zahlreiche Menschen an den Gedenkveranstaltungen. Neben gemeinsamen Gebeten wurden Filme über das Leben und den Kampf der Gefallenen gezeigt. In Riha (Urfa) finden Trauerfeiern in Wêranşar (Viranşehir), Pirsûs (Suruç) und Eyûbî (Eyyübiye) statt. In Wêranşar nahm auch der DBP-Vorsitzende Keskin Bayındır teil und sprach den Familien sein Beileid aus. Weitere Veranstaltungen wurden in Bursa und Dilovası bei Kocaeli organisiert.

Mûş

In Wan (Van) kamen am dritten Tag erneut Tausende Menschen zusammen. MEBYA-DER-Aktivist Yusuf Dündar erklärte, die Gefallenen hätten für die Freiheit der Bevölkerung und ihrer Sprache gekämpft. Ihr Vermächtnis werde weitergetragen. In Erdîş (Erciş) endete das dreitägige Gedenken mit einem gemeinsamen Marsch junger Menschen, die Fotografien der Gefallenen trugen und von den Familien mit Trillerrufen und Parolen empfangen wurden.

Auch in Milazgir (Malazgirt) bei Mûş fand eine von MEBYA-DER organisierte Trauerfeier statt. Die DBP-Vorsitzende Çiğdem Kılıçgün Uçar erklärte dort, kurdische Jugendliche hätten gegen die Politik der Leugnung gekämpft und die kurdische Bevölkerung weltweit sichtbar gemacht. Nun liege es an der Gesellschaft, ihr Vermächtnis zu bewahren und Sprache, Kultur und Identität zu verteidigen.

In Qers (Kars) wurde gesondert der YJA-Star-Kämpferin Yaprak Yıldırım (Gurbeteli Serhildan) und des HPG-Kämpfers Yusuf Güneşyüz (Azad Dîgor) gedacht. Die Trauerfeiern fanden in ihren Herkunftsorten Pifika Taloya bei Qaxizman und Yemençayır bei Dîgor statt. In Cizîr (Cizre) in Şirnex (Şırnak) zogen zahlreiche Menschen mit „Şehîd namirin“-Rufen gemeinsam zum Ort der Trauerfeier. Dort endete das Gedenken nach gemeinsamen Gebeten.

https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/gedenken-an-gefallene-des-kurdischen-freiheitskampfes-in-istanbul-52695 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/amed-wir-wollen-keine-rache-unsere-einzige-forderung-ist-frieden-52692 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/gedenken-an-gefallene-des-freiheitskampfes-in-mexmur-52688

 

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Mazlum Abdi in Kobanê – Regierungstruppen ziehen sich aus Stadtzentrum zurück

Nach den schweren Ereignissen der vergangenen beiden Tage ist Mazlum Abdi nach Kobanê gekommen. Der Berater des syrischen Präsidenten berät dort mit den Verantwortlichen der Stadt über die Lage. Unterdessen haben sich die Truppen der syrischen Übergangsregierung aus dem Stadtzentrum zurückgezogen.

An der Zusammenkunft nehmen unter anderem der Verantwortliche der Allgemeinen Sicherheit in Kobanê, die Leitung der Stadtverwaltung, der Kommandeur der Kobanê-Brigade und weitere Verantwortliche teil. Die Beratungen dauerten zunächst an. Nach vorliegenden Informationen befinden sich die aus dem Stadtzentrum abgezogenen Regierungstruppen derzeit etwa zwei Kilometer außerhalb von Kobanê.

 

Video: ANHA

Gemeinsam mit einer Delegation besuchte Abdi anschließend Gefangene, die bei dem Brand im Gefängnis von Kobanê verletzt worden waren und im Krankenhaus der Stadt behandelt werden. Er erkundigte sich nach ihrem Gesundheitszustand und wünschte ihnen eine schnelle Genesung. Bei dem Brand waren neun Gefangene ums Leben gekommen und 17 weitere verletzt worden. Dem Feuer waren Massenproteste gegen die Verschleppung und Ermordung des 26-jährigen Sîpan Hiznî (Samî Şêxmûs Hiso) vorausgegangen. Hiznî gehörte der Hesekê-Brigade an. In Kobanê gingen Truppen der Allgemeinen Sicherheit gegen die Demonstration vor und nahmen zahlreiche Menschen fest.

Ein Teil der Festgenommenen wurde in das Gefängnis der Stadt gebracht. Dort eskalierte die Situation in der Nacht, nachdem bekannt geworden war, dass Gefangene in Haftanstalten der Provinz Aleppo verlegt werden sollten. Bei den anschließenden Unruhen brach in Teilen des Gefängnisses ein Feuer aus. Verletzte Gefangene berichteten später aus dem Krankenhaus, dass die angekündigte Verlegung nach Aleppo Widerstand unter ihnen ausgelöst habe. Die PYD erklärte am Samstag, Regierungstruppen hätten versucht, Gefangene gewaltsam aus Kobanê zu bringen, und machte die syrische Führung für die Eskalation verantwortlich.

https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/nach-gewaltsamem-vorgehen-gegen-proteste-neun-tote-in-gefangnis-von-kobane-52699 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/pyd-macht-Ubergangsregierung-fur-eskalation-in-kobane-verantwortlich-52706 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/msd-warnt-nach-mord-an-sipan-hizni-vor-antikurdischer-gewalt-52700

 

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PYD macht Übergangsregierung für Eskalation in Kobanê verantwortlich

Nach dem gewaltsamen Vorgehen gegen Protestierende und dem Tod von neun Gefangenen in Kobanê macht die Partei der Demokratischen Einheit (PYD) die syrische Übergangsregierung für die Eskalation verantwortlich. Die Partei fordert eine öffentliche und transparente Untersuchung der Übergriffe auf Zivilist:innen, des Gefängnisbrands und des Mordes an Sîpan Hiznî. Sie erklärte, sie verfolge die gefährliche Entwicklung in Kobanê seit Donnerstag mit großer Sorge. Ein von außerhalb kommender Konvoi der Allgemeinen Sicherheitskräfte der syrischen Übergangsregierung sei in die Stadt eingefahren und durch die Straßen gezogen.

Deren Truppen nahmen Zivilpersonen fest, schüchterten die Bevölkerung ein und äußerten rassistische Beleidigungen gegen Kurd:innen und ihre ethnische Identität. Zudem wurden provozierende Parolen gerufen, die in der Bevölkerung Empörung auslösten. Bereits bei den Protesten gegen die Verschleppung und Ermordung Sîpan Hiznîs waren die Angehörigen des Damaszener Sicherheitsapparats gewaltsam gegen Demonstrierende vorgegangen und hatten zahlreiche Menschen festgenommen.

Gefangene widersetzten sich Verlegung nach Aleppo

In der Nacht eskalierte die Situation im Gefängnis von Kobanê. Dort hatten Gefangene erfahren, dass sie gegen ihren Willen aus der Stadt in Gefängnisse der Provinz Aleppo gebracht werden sollten. Verletzte Gefangene berichteten später aus dem Krankenhaus, dass die Ankündigung der Verlegung Widerstand unter den Insassen ausgelöst habe. Nach Angaben der PYD versuchte die Allgemeine Sicherheit, Gefangene gewaltsam aus Kobanê zu bringen. Daraufhin setzten einige Inhaftierte ihre Zellen in Brand. Neun Menschen kamen bei dem Feuer ums Leben, 17 weitere wurden verletzt, einige von ihnen schwer.

Die PYD fordert eine öffentliche Untersuchung der Ereignisse und die Identifizierung der Verantwortlichen. Alle, die an Übergriffen gegen Zivilpersonen und Gefangene beteiligt gewesen seien, müssten zur Rechenschaft gezogen werden.

Angriffe inmitten wachsender Proteste für kurdische Rechte

Die Partei stellt die Ereignisse in Kobanê in den Zusammenhang einer Reihe von Entwicklungen, die sich in den vergangenen Tagen zugespitzt haben. Dazu gehören der Mord an Sîpan Hiznî sowie die Proteste gegen die Beschränkung des Kurdischunterrichts und für den Schutz der sprachlichen und kulturellen Identität der kurdischen Bevölkerung. „Die Häufung dieser Ereignisse weckt ernsthafte Befürchtungen, dass Angst und Chaos verbreitet und die demokratische Mobilisierung der Bevölkerung zurückgedrängt werden sollen.“

Die PYD wies zugleich Versuche zurück, die Entwicklung als Auseinandersetzung zwischen ethnischen oder tribalen Gruppen darzustellen. Die Bevölkerungsgruppen Nord- und Ostsyriens hätten seit mehr als 15 Jahren gemeinsam gegen den IS und die Auswirkungen des Krieges gekämpft und dafür hohe Opfer gebracht. Konflikte zwischen den gesellschaftlichen Gruppen zu schüren, diene der Destabilisierung der Region und der Schwächung ihres gesellschaftlichen Zusammenhalts.

PYD: Übergangsregierung trägt die Verantwortung

„Wirkliche Sicherheit gründet nicht auf Einschüchterung, Ausgrenzung oder dem Versuch, die Menschen zum Schweigen zu bringen, sondern auf Gerechtigkeit, Rechtsstaatlichkeit und der Anerkennung der Rechte aller Bevölkerungsgruppen“, erklärte die PYD. Die Partei macht die syrische Übergangsregierung „vollständig verantwortlich“ für die Ereignisse in Kobanê. Gleichzeitig warnte sie vor Bestrebungen, die Region erneut in Chaos und Krieg zu treiben.

Die PYD fordert eine unverzügliche und transparente Untersuchung sowohl des Mordes an Sîpan Hiznî als auch der Ereignisse im Gefängnis. Die Verantwortlichen müssten zur Rechenschaft gezogen werden. Zugleich dürften die Vorgänge nicht instrumentalisiert werden, um den inneren Frieden zu untergraben und die demokratische Bewegung der Bevölkerung anzugreifen.

Die Partei rief die Bevölkerung und alle gesellschaftlichen Gruppen der Region dazu auf, Versuche zurückzuweisen, Feindschaft und Gewalt zwischen den Bevölkerungsgruppen zu schüren. Das gemeinsame gesellschaftliche Leben müsse geschützt und der friedliche Kampf für legitime Rechte fortgesetzt werden. Die PYD bekräftigte abschließend ihr Ziel eines demokratischen Syriens, das auf Gleichheit, Gerechtigkeit und Rechtsstaatlichkeit beruht und die sprachliche, kulturelle und gesellschaftliche Vielfalt des Landes anerkennt.

https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/msd-warnt-nach-mord-an-sipan-hizni-vor-antikurdischer-gewalt-52700 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/nach-gewaltsamem-vorgehen-gegen-proteste-neun-tote-in-gefangnis-von-kobane-52699 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/tev-Cand-und-hilala-zerin-unsere-sprache-ist-unsere-existenz-52701 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/nach-mord-an-sipan-hizni-proteste-in-rojava-weiten-sich-aus-52693

 

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Riester-Aus ab 2027: Was Rentner und Sparer mit bestehenden Verträgen jetzt wissen müssen

Die Riester-Rente in ihrer bisherigen Form läuft zum Jahreswechsel 2026/2027 aus. Für Millionen Menschen mit einem bestehenden Vertrag bedeutet das jedoch keineswegs, dass ihr Vertrag beendet oder ihr angespartes Geld automatisch in das neue Altersvorsorgesystem übertragen wird.

Der Bundesrat hat der Reform am 8. Mai 2026 zugestimmt. Das Altersvorsorgereformgesetz vom 26. Mai 2026 schafft ab dem 1. Januar 2027 neue geförderte Altersvorsorgeprodukte, während vor 2027 abgeschlossene Riester-Verträge ausdrücklich geschützt werden.

Gerade für Menschen kurz vor dem Ruhestand ist diese Unterscheidung wichtig. Sie müssen weder vorschnell kündigen noch zwingend in ein neues Altersvorsorgedepot wechseln.

Das Riester-Aus betrifft vor allem neue Verträge

Ab 2027 dürfen die bisherigen Riester-Produkte nicht mehr neu vertrieben werden. Wer bereits einen Riester-Vertrag besitzt, verliert ihn dadurch aber nicht.

Für Verträge, die vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossen wurden, gelten Übergangsregeln. Nach § 52 EStG bleiben für diese Bestandsverträge die bisherigen Fördervorschriften grundsätzlich bis zum Beginn der Auszahlungsphase anwendbar.

Auch die vertraglichen Vereinbarungen eines solchen Altvertrags bestehen grundsätzlich weiter. Das Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz stellt ausdrücklich klar, dass die einzelvertraglichen Regelungen der bis Ende 2026 abgeschlossenen Verträge unabhängig von ihrer späteren steuerlichen Förderung fortbestehen.

Damit bestätigt sich auch, was die Deutsche Rentenversicherung zur Reform erklärt: Bestehende Riester-Verträge werden nicht automatisch umgestellt. Wer nichts unternimmt, behält zunächst seinen bisherigen Vertrag.

Rentner müssen ihren Riester-Vertrag nicht kündigen

Eine Kündigung allein wegen der Reform wäre für viele Sparer sogar die ungünstigste Reaktion. Bei einer förderschädlichen Kündigung können erhaltene Zulagen und steuerliche Vergünstigungen zurückgefordert werden.

Bestehende Riester-Verträge genießen dagegen Bestandsschutz. Das Bundesfinanzministerium stellt ausdrücklich klar, dass sie mit der bisherigen steuerlichen Förderung weitergeführt werden können, solange die Voraussetzungen dafür vorliegen.

Mehr zu den finanziellen Folgen einer Kündigung lesen Sie bei Gegen-Hartz im Beitrag „Riester-Vertrag nicht kündigen: Darum sollten Menschen mit geringem Einkommen ihn behalten“.

Diese Möglichkeiten haben ältere Riester-Sparer ab 2027

Wer Ende 2026 einen bestehenden Vertrag besitzt, hat nicht nur die Wahl zwischen „behalten“ und „kündigen“. Das neue Gesetz eröffnet mehrere Wege, die voneinander getrennt betrachtet werden sollten.

Situation Was ab 2027 möglich ist Worauf ältere Sparer achten sollten Alter Riester-Vertrag wird unverändert fortgeführt Bestehender Vertrag und bisherige Förderung können weiterlaufen Garantien, Kosten, Rentenhöhe und verbleibende Laufzeit prüfen Alter Vertrag, aber neue Förderung Wechsel in die neue Fördersystematik durch Erklärung gegenüber dem Anbieter Förderung vorher konkret mit der bisherigen Zulage vergleichen Wechsel in einen neuen Altersvorsorgevertrag Übertragung in ein neues Garantieprodukt oder Altersvorsorgedepot möglich Wechselkosten, Garantien und kurze Restlaufzeit beachten Vertrag kurz vor der Auszahlung Alter Vertrag kann weitergeführt werden; teilweise sind neue Auszahlungsformen vereinbar Lebenslange Rente nicht leichtfertig gegen befristete Zahlung tauschen Auszahlungsphase läuft bereits Keine automatische Umstellung des bestehenden Vertrags Besteuerung und bestehende Vertragsbedingungen prüfen Vollrente wegen Alters wird bereits bezogen Bestehender Vertrag bleibt bestehen Unmittelbare Förderberechtigung besteht grundsätzlich nicht mehr Der alte Vertrag kann sogar die neue Förderung bekommen

Eine bislang wenig beachtete Möglichkeit ist besonders interessant: Ein Riester-Sparer kann seinen bestehenden Vertrag behalten und lediglich zur neuen steuerlichen Förderung wechseln. Die übrigen Vertragsbedingungen können dabei erhalten bleiben.

Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums genügt dafür eine entsprechende Erklärung gegenüber dem Anbieter. Der Sparer muss also nicht zwangsläufig sein gesamtes angespartes Kapital in ein neues Altersvorsorgedepot übertragen.

Das kann für ältere Menschen interessanter sein als ein vollständiger Produktwechsel. Wer beispielsweise nur noch zwei oder drei Jahre bis zum vereinbarten Auszahlungsbeginn hat, kann bestehende Garantien behalten und dennoch prüfen, ob die neue Zulagenberechnung günstiger ist.

Neue Förderung kann bis zu 540 Euro Grundzulage bringen

Bei der bisherigen Riester-Förderung beträgt die Grundzulage 175 Euro pro Jahr. Für Kinder kommen bisher 185 Euro beziehungsweise 300 Euro hinzu, abhängig vom Geburtsjahr des Kindes.

Ab 2027 wird die Grundzulage stärker an den tatsächlich eingezahlten Betrag gekoppelt. Für die ersten 360 Euro Eigenbeitrag gibt es 50 Cent Förderung je eingezahltem Euro, für die darüber hinausgehenden Beiträge bis zu insgesamt 1.800 Euro werden 25 Cent je Euro gezahlt.

Dadurch sind bis zu 540 Euro Grundzulage pro Jahr möglich. Hinzu können Kinderzulagen von bis zu 300 Euro je Kind kommen.

Die höhere Höchstzulage bedeutet allerdings nicht automatisch, dass jeder ältere Riester-Sparer mit der neuen Förderung besser fährt. Entscheidend sind Eigenbeitrag, bisheriger Mindesteigenbeitrag, Kinderzulagen und mögliche steuerliche Vorteile.

Ein kompletter Wechsel in das Altersvorsorgedepot ist ebenfalls möglich

Bestandskunden können ihr bisheriges Riester-Vermögen auch in einen neuen Altersvorsorgevertrag übertragen. Die bereits erhaltene staatliche Förderung muss allein wegen dieses Wechsels nicht zurückgezahlt werden.

Zur Auswahl stehen ab 2027 unter anderem Garantieprodukte sowie Altersvorsorgedepots, bei denen auf eine Kapitalgarantie verzichtet werden kann. Gerade diese Depots sollen höhere Renditechancen durch Kapitalmarktanlagen und beispielsweise Fonds oder ETFs ermöglichen.

Für einen 30- oder 40-jährigen Sparer kann ein langer Anlagezeitraum helfen, zwischenzeitliche Börsenverluste auszugleichen. Bei einem 64-Jährigen, dessen Auszahlungsphase möglicherweise schon in zwei oder drei Jahren beginnt, sieht die Risikorechnung anders aus.

Ältere Sparer sollten deshalb nicht allein auf mögliche Renditen schauen. Entscheidend ist, welches garantierte Kapital, welche garantierte Rente oder welcher Rentenfaktor beim

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