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Tim On Camera! Reading Of “Liberal Zionists Are Evil Shitbags”

Caitlin Johnstone - 6. September 2026 - 14:22

My husband Tim did an on-camera reading of our latest piece “Liberal Zionists Are Evil Shitbags”. Let us know what you think.

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New Yorks neue Solarreligion ist absolut verheerend für Wildtiere und Ackerland.

Daily Caller News Foundation, Gastautor Vijay Jayaraj

Fährt man von Buffalo in den Genesee County, passiert man Felder, auf denen seit Generationen Mais und Sojabohnen angebaut werden. Schon bald werden Tausende dieser Hektar von Stahl und Glas bedeckt sein. Der Staat New York zwingt ländlichen Gemeinden, die nie darum gebeten haben, Solaranlagen im industriellen Maßstab auf. Die dort lebenden Menschen müssen feststellen, wie wenig ihre Stimme zählt, wenn eine Gouverneurin anders entscheidet.

Das Mandat hinter dem Chaos

New York zerstört ländliche Gemeinden, vernichtet Naturschutzgebiete und begräbt fruchtbaren Ackerboden unter Solaranlagen – alles im Namen der grünen Energie. Die Wurzel dieser Kampagne ist der New Yorker Klimaschutz- und Gemeindeschutzgesetz (CLCPA) von 2019. Dieses Gesetz schreibt vor , dass 70 % des Strombedarfs des Bundesstaates aus erneuerbaren Energien gedeckt werden müssen, die Treibhausgasemissionen um 40 % gegenüber dem Niveau von 1990 sinken und der Staat Speicherkapazitäten von mindestens 3.000 Megawatt aufbauen muss.

Die Fläche der 18 Solarkraftwerke ist enorm. Die Solaranlage Cider im Genesee County wird sich über 4.000 Acres erstrecken , die Solaranlage Ridge View im Niagara County über weitere 2.000 Acres. Beide Projekte wurden trotz des starken Widerstands der Landwirte durchgesetzt.

Wildtiere zerstören, wichtige Informationen schwärzen

Was geschieht mit den Tieren, die dort leben, wo diese Paneele aufgestellt werden sollen? Das Projekt in Fort Edward betrifft ein Gebiet innerhalb eines vom kalifornischen Umweltministerium (Department of Environmental Conservation, DEC) geschützten Grasland- und Vogelschutzgebietes. Dokumente des DEC beschreiben das Gebiet als entscheidend für die Brut von Wiesenbrütern und das Überwintern von Greifvögeln.

Das Gebiet beherbergt die Sumpfohreule, einen so seltenen Vogel, dass der Grassland Bird Trust in New York weniger als 50 Brutpaare zählt. Die als gefährdet eingestufte Kornweihe jagt dort. Fünfzehn Reptilien- und Amphibienarten, die Biologen bereits Sorgen bereiten, werden ihren Lebensraum verlieren. Diese Arten sind wichtige Indikatorarten, die Wildtierexperten zur Beurteilung des Zustands des Ökosystems überwachen.

Landkarte des Solarprojektes https://us.boralex.com/en/projects-and-sites/solar-fort-edward

Man würde erwarten, dass ein Staat, der sich seiner Vorreiterrolle im Umweltschutz rühmt, diese Informationen ohne Zögern veröffentlicht. Stattdessen erhielten Anwohner, die Anträge auf Informationsfreiheit bezüglich eines Behördenberichts zum Fort-Edward-Gelände stellten, ein so stark geschwärztes Dokument, dass ein Anwohner es mit den Schwärzungen in den Epstein-Akten verglich. Warum muss eine Regierungsbehörde die Auswirkungen eines Solarprojekts auf bedrohte Eulen verheimlichen?

Die demokratische Gouverneurin von New York, Kathy Hochul, schuf das Amt für die Standortwahl erneuerbarer Energien und die Stromübertragung, um die Einwände der betroffenen Städte und Landkreise zu ignorieren. Kritiker werfen der Behörde vor, Bürokratie aufzubauen, Umweltverträglichkeitsprüfungen zu umgehen und lokalen Widerstand zu unterdrücken, damit Projekte ungeachtet der Wünsche der Anwohner durchgesetzt werden können. Damit würden die Gemeinden, die der Staat angeblich schützen will, zum Schweigen gebracht.

Eine Abrechnung auf Bundesebene steht bevor

Bis 2026 begann sogar New Yorks eigene Klimaagenda unter der Last ihrer Widersprüche zu ächzen, was Gouverneurin Hochul im März zu einer Neuausrichtung des CLCPA zwang, in der die Beschwerden ländlicher Gemeinden anerkannt wurden.

Daraufhin folgte eine Rüge aus Washington. US-Landwirtschaftsministerin Brooke Rollins, EPA-Chef Lee Zeldin und die Leiterin der Small Business Administration, Kelly Loeffler, stellten gemeinsam die Genehmigung von Solaranlagenprojekten auf produktivem Ackerland durch New York in Frage und kritisierten den Staat dafür, bei der Bewertung seiner landwirtschaftlichen Flächen keine Bundesstandards angewendet zu haben.

Und hier liegt der Widerspruch, der jeden Beamten, der diese Richtlinie unterzeichnet hat, in Verlegenheit bringen sollte. Hochul kündigte ein bis zu einjähriges Moratorium für neue Rechenzentren mit einer Leistungsaufnahme von über 50 Megawatt an, die typischerweise 6 bis 16 Hektar Land beanspruchen. Gleichzeitig hat New York bereits Solaranlagen auf rund 4.450 Hektar staatlich zertifiziertem, erstklassigem Ackerland und Wildtierlebensräumen errichtet.

Vor Jahrhunderten brachten südamerikanische Zivilisationen Land, Feldfrüchte und mitunter sogar Menschenleben dar, um Götter zu besänftigen, die ihrer Überzeugung nach das Klima beherrschten. New York hat dieses Ritual für moderne Profiteure angepasst. Es wurden Altäre aus Solarparks errichtet und eine Priesterschaft von Bürokraten eingesetzt, die die Spuren der Zerstörung, die ihre Politik anrichtet, verwischen.

Eine Regierung, die überzeugt ist, das Klima durch die Zerstörung des ländlichen Raums kontrollieren zu können, betreibt keine Wissenschaft. Sie zwingt ihren Bürgern eine Ideologie auf, die den Preis dafür mit Eigentumsverlusten und einer geringeren Lebensqualität zahlt.

Vijay Jayaraj ist wissenschaftlicher Mitarbeiter bei der CO2 Coalition in Fairfax, Virginia. Er besitzt einen Master-Abschluss in Umweltwissenschaften von der University of East Anglia und einen Postgraduierten-Abschluss in Energiemanagement von der Robert Gordon University, beide in Großbritannien, sowie einen Bachelor-Abschluss in Ingenieurwesen von der Anna University in Indien. Zuvor war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Changing Oceans Research Unit der University of British Columbia in Kanada tätig.

Die in diesem Kommentar geäußerten Ansichten und Meinungen sind die des Autors und spiegeln nicht die offizielle Position der Daily Caller News Foundation wider.

Alle Inhalte der Daily Caller News Foundation, einem unabhängigen und überparteilichen Nachrichtendienst, stehen seriösen Nachrichtenverlagen mit großer Reichweite kostenlos zur Verfügung. Alle wiederveröffentlichten Artikel müssen unser Logo, den Namen des/der jeweiligen Reporters/Reporterin und dessen/deren Zugehörigkeit zur DCNF enthalten. Bei Fragen zu unseren Richtlinien oder einer möglichen Partnerschaft kontaktieren Sie uns bitte unter  licensing@dailycallernewsfoundation.org .

https://dailycallernewsfoundation.org/2026/08/29/opinion-new-york-solar-panels-wildlife-farmland-kathy-hochul-vijay-jayaraj/

 

Der Beitrag New Yorks neue Solarreligion ist absolut verheerend für Wildtiere und Ackerland. erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.

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YRD: Freie Presse soll den Friedensprozess aktiv mitgestalten

Der Verband demokratischer Medien (YRD) sieht die freie kurdische Presse vor einer neuen politischen Aufgabe. Im Prozess für Frieden und eine demokratische Gesellschaft müsse sie nicht nur über die gesellschaftlichen Veränderungen berichten, sondern zu einer „gestaltenden und aufbauenden Kraft“ des Prozesses werden, erklärte die YRD-Koordination anlässlich des Tages der Freien Presse am 6. September. In einer schriftlichen Erklärung erinnerte die Organisation zugleich an die Geschichte des kurdischen Journalismus und an die Medienschaffenden, die aufgrund ihrer Arbeit getötet wurden. Die heute bestehende Tradition der freien Presse sei über Jahrzehnte unter Verboten, staatlicher Repression und Angriffen aufgebaut worden.

Von Serxwebûn bis Özgür Gündem

Als historischen Ausgangspunkt nennt der YRD den 6. September 1978, an dem Serxwebûn unter maßgeblicher Beteiligung der kurdischen Revolutionäre Mazlum Doğan und Mehmet Hayri Durmuş seine erste Sonderausgabe veröffentlichte. Der kurdische Repräsentant Abdullah Öcalan hatte die publizistische Arbeit von Beginn an wesentlich mitorganisiert und mit seinem Text „Zum Auftakt“ in der ersten Ausgabe grundlegende Prinzipien dieser Medienarbeit formuliert. Serxwebûn entwickelte sich in den folgenden Jahren zu einem zentralen publizistischen Organ der kurdischen Freiheitsbewegung. Unter demselben Namen erschienen später Hunderte Bücher. Nach der Gründung der Nationalen Befreiungsfront Kurdistans (ERNK) wurde ab 1985 in Europa zudem die Zeitung Berxwedan herausgegeben.

Zu Beginn der 1990er Jahre entstanden in Nordkurdistan und der Türkei weitere Strukturen der freien Presse. Auf die zunächst veröffentlichte und nach wenigen Monaten verbotene Zeitschrift Toplumsal Diriliş folgten unter anderem Yeni Ülke und schließlich die 1992 gegründete Tageszeitung Özgür Gündem. Parallel entwickelten sich kurdischsprachige Publikationen und weitere Zeitschriften.

Die 1990er Jahre wurden zu einer der gewaltsamsten Phasen dieser Mediengeschichte. Redaktionen und Vertriebsstellen wurden angegriffen und bombardiert, Zeitungen wiederholt verboten. Journalist:innen, Autor:innen und Zeitungsverteiler:innen wurden ermordet. Der YRD erinnerte in diesem Zusammenhang unter anderem an Mazlum Doğan und Musa Anter sowie an zahlreiche weitere Medienschaffende, die während ihrer journalistischen Arbeit oder später im kurdischen Freiheitskampf ihr Leben verloren. Ihre Arbeit und ihr Vermächtnis seien ein wesentlicher Bestandteil der bis heute fortgeführten Tradition.

Journalismus als Teil gesellschaftlicher Organisierung

Die freie Presse sei dabei nicht allein als Medienstruktur entstanden, erklärte der YRD. Sie verstehe sich als Bestandteil der Organisierung einer demokratischen Gesellschaft und als Stimme der Kämpfe von Arbeiter:innen, gesellschaftlich Unterdrückten und ausgebeuteten Bevölkerungsgruppen gegen kapitalistische Ausbeutung, faschistische Unterdrückung und staatliche Gewalt. „Die freie Presse ist das Ergebnis kreativer menschlicher Arbeit und kollektiver Anstrengung“, heißt es in der Erklärung. Über Jahrzehnte habe sich daraus ein eigenes publizistisches System mit gewachsenen Strukturen und einer politischen Tradition entwickelt.

Zu ihren Aufgaben zählt der YRD insbesondere, gesellschaftliche Kämpfe sichtbar zu machen und theoretische und politische Debatten über demokratische gesellschaftliche Alternativen zu führen. Frauenbefreiung und gesellschaftliche Freiheit seien dabei grundlegende Bestandteile ihres journalistischen Selbstverständnisses.

„Gestaltende Kraft“ des neuen Prozesses

Mit dem von Abdullah Öcalan angestoßenen Prozess für Frieden und eine demokratische Gesellschaft beginne auch für die freie Presse eine neue Phase, erklärte der YRD. „In der neuen Periode wird die freie Presse eine führende, gestaltende und aufbauende Kraft des von Abdullah Öcalan eingeleiteten Prozesses für Frieden und eine demokratische Gesellschaft sein.“ Damit verbindet die Organisation den politischen Wandel ausdrücklich mit neuen Aufgaben für die kurdischen Medien. Die freie Presse wolle weiterhin die Stimme demokratischer und revolutionärer Kämpfe in Kurdistan und darüber hinaus sein und zugleich zur Organisierung einer demokratischen Gesellschaft beitragen. Zum Abschluss gratulierte der YRD allen Medienschaffenden zum Tag der Freien Presse und rief dazu auf, die Arbeit der „Kämpfer für die Wahrheit“ fortzuführen und ihren Kampf für Demokratie und Freiheit in die Zukunft zu tragen.

https://deutsch.anf-news.com/pressefreiheit/3-dezember-1994-bombardierung-von-Ozgur-Ulke-29639 https://deutsch.anf-news.com/menschenrechte/-52381 https://deutsch.anf-news.com/menschenrechte/-47462

 

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Höheres Pflegegeld aber auch mehr Kosten – Familien verlieren dann am meisten

Wer eine Nachbarin oder einen Bekannten für die Vertretung bei der Pflege bezahlt, könnte dafür künftig die monatliche Geldleistung einsetzen müssen. Der Entwurf zur Pflegereform sieht vor, private Ersatzpflege aus demselben Budget zu finanzieren, das das bisherige Pflegegeld ersetzen soll. Auch Verbrauchspflegehilfsmittel müssten daraus bezahlt werden.

Für Familien könnte dadurch weniger Geld für die laufende Versorgung zu Hause übrig bleiben. Zwar sind höhere monatliche Zahlungen vorgesehen. Diese müssten jedoch zusätzliche Ausgaben abdecken, für die bisher eigene Ansprüche bestehen.

Beschlossen sind diese Änderungen noch nicht. Grundlage ist der Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes vom 5. Juni 2026, der die Umstellung grundsätzlich ab Januar 2027 vorsieht. Nach dem Stand vom 6. September 2026 gelten weiterhin die bestehenden Leistungen.

Vier neue Budgets sollen die häusliche Pflege neu ordnen

Der Reformvorschlag sieht ein Sachleistungsbudget für professionelle häusliche Pflege und ein Entlastungsbudget anstelle des Pflegegeldes vor. Anerkannte Unterstützung im Alltag soll über ein Sozialraumbudget finanziert werden. Für ambulante Hilfe in pflegerischen Akutsituationen und für Kurzzeitpflege ist ein Überbrückungsbudget vorgesehen.

Die bisherige Verhinderungspflege würde damit als eigenständiger Anspruch entfallen. Welche Unterstützung eine Familie künftig bezahlen könnte, würde stärker davon abhängen, wer die Hilfe erbringt und welches Budget dafür eingesetzt werden darf.

Der Sozialverband VdK kritisiert, dass bisherige Ansprüche nur teilweise in die neuen Budgets übernommen würden. Besonders betroffen seien Pflegebedürftige, die mehrere Leistungen für ihre Versorgung benötigen. Diese Bewertung findet sich in der Stellungnahme des VdK zum Pflegeneuordnungsgesetz.

Höhere Monatsbeträge müssten zusätzliche Kosten abdecken

Das geplante Entlastungsbudget liegt bei allen Pflegegraden über dem heutigen Pflegegeld. Die folgende Tabelle zeigt die vollen Monatsbeträge bei selbst organisierter häuslicher Pflege.

Pflegegrad Heutiges Pflegegeld → geplantes Entlastungsbudget Pflegegrad 2 347 Euro → 386 Euro Pflegegrad 3 599 Euro → 638 Euro Pflegegrad 4 800 Euro → 889 Euro Pflegegrad 5 990 Euro → 1.079 Euro

Die heutigen Beträge veröffentlicht das Bundesgesundheitsministerium zum Pflegegeld. Die vorgesehenen neuen Beträge stehen im Referentenentwurf unter dem geplanten § 37 SGB XI.

Bei Pflegegrad 2 und 3 wären das jeweils 39 Euro mehr im Monat, bei Pflegegrad 4 und 5 jeweils 89 Euro. Daraus sollen allerdings auch private Ersatzpflege und zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel bezahlt werden. Dazu gehören beispielsweise Einmalhandschuhe und geeignete Desinfektionsmittel.

Für benötigte Verbrauchspflegehilfsmittel übernimmt die Pflegekasse heute zusätzlich zum Pflegegeld bis zu 42 Euro monatlich. Dieser Betrag dient der Versorgung mit entsprechenden Produkten und wird nicht pauschal ausgezahlt. Die geltenden Voraussetzungen erläutert gesund.bund.de zu Pflegehilfsmitteln.

Wer monatlich solche Produkte für 42 Euro benötigt, hätte bei Pflegegrad 2 oder 3 die vorgesehene Erhöhung bereits vollständig aufgebraucht. Eine bezahlte private Vertretung käme noch hinzu. Auf diese Belastung weist der Angehörigenverband wir pflegen in seiner Stellungnahme hin.

Für erstmals Pflegebedürftige ist zunächst nur die Hälfte vorgesehen

Der Entwurf sieht für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 oder 3 in den ersten drei Monaten nach erstmaligem Erhalt eines Pflegegrades nur das halbe Entlastungsbudget vor. Das wären monatlich 193 beziehungsweise 319 Euro.

Die Frist knüpft an den erstmaligen Erhalt eines Pflegegrades an. Eine spätere Höherstufung bei einem bereits länger bestehenden Pflegegrad würde nach diesem Wortlaut keine neue Dreimonatsfrist auslösen.

Wie professionelle Hilfe die Geldleistung beeinflussen würde

Sachleistungsbudget und Entlastungsbudget sollen weiterhin miteinander kombiniert werden können. Wer einen Teil seines Sachleistungsbudgets nutzt, erhält entsprechend weniger Geld ausgezahlt.

Ein Beispiel macht das Verhältnis verständlich: Wer 20 Prozent seines Sachleistungsbudgets ausschöpft, erhält grundsätzlich noch 80 Prozent des ihm zustehenden Entlastungsbudgets. Finanziert eine Familie zusätzliche professionelle Vertretung aus dem Sachleistungsbudget, kann dadurch also auch die verbleibende Geldleistung sinken. Die Berechnung richtet sich nach dem verbrauchten Prozentsatz des Sachleistungsbudgets.

Das Überbrückungsbudget wäre kleiner als der heutige Jahresbetrag

Heute stehen für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zusammen bis zu 3.539 Euro jährlich zur Verfügung. Für das geplante Überbrückungsbudget sind dagegen höchstens 1.855 Euro bei Pflegegrad 2 oder 3 vorgesehen. Bei Pflegegrad 4 oder 5 sollen es bis zu 2.285 Euro sein.

Das wären 1.684 beziehungsweise 1.254 Euro weniger im gesonderten Jahresbudget. Diese Differenzen beschreiben allerdings keine vollständige Verlustrechnung für einen Pflegehaushalt, weil zugleich andere Leistungen und Verwendungsregeln verändert würden.

Das Überbrückungsbudget soll auch Kurzzeitpflege bei einer geplanten Abwesenheit der Hauptpflegeperson ermöglichen, etwa während eines Urlaubs. Privat organisierte Ersatzpflege zu Hause soll dagegen aus dem Entlastungsbudget finanziert werden.

Ob eine Familie professionelle Hilfe tatsächlich nutzen kann, hängt außerdem von verfügbaren Angeboten ab. Der Deutsche Landkreistag warnt vor fehlenden Kapazitäten bei ambulanten Diensten und Kurzzeitpflegeeinrichtungen. Ein Leistungsanspruch allein verschafft einer Familie noch keine verfügbare Vertretung.

Anerkannte Nachbarschaftshilfe kann anders finanziert werden

Bei der Nachbarschaftshilfe muss zwischen einer privat vereinbarten Ersatzpflege und einem anerkannten Angebot zur Unterstützung im Alltag unterschieden werden. Für entsprechend anerkannte Angebote sieht der Entwurf das Sozialraumbudget vor. Eine private Vereinbarung mit einer Nachbarin genügt dafür allein nicht.

Geplant sind monatlich bis zu 175 Euro für Pflegebedürftige ab 25 Jahren und bis zu 300 Euro für jüngere Pflegebedürftige. Anspruch sollen Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5 haben. Entscheidend wären die Anerkennung des Angebots und die tatsächlich erbrachte Leistung.

Die ähnlich klingenden Begriffe bezeichnen unterschiedliche Leistungen: Das Entlastungsbudget soll das Pflegegeld ersetzen. Das Sozialraumbudget soll dagegen an die Stelle des heutigen Entlastungsbetrags treten.

Beim Ansparen und bei Kurzzeitpflege könnten weitere Hilfen wegfallen

Der heutige Entlastungsbetrag beträgt bis zu 131 Euro monatlich. Nicht verbrauchte Beträge können nach geltendem Recht angespart und grundsätzlich bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden. So lässt sich Geld für eine später benötigte Unterstützung sammeln.

Der Betrag kann außerdem Kosten im Zusammenhang mit Kurzzeitpflege abdecken. Dazu gehören unter anderem Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten. Diese Möglichkeiten beschreibt das Bundesgesundheitsportal zum Entlastungsbetrag.

Beim geplanten Sozialraumbudget soll die Ansparmöglichkeit entfallen. Zudem wäre das Geld auf anerkannte Unterstützung im Alltag beschränkt. Die bisherige zusätzliche Finanzierung von Kurzzeitpflege wäre darüber nicht mehr möglich.

Familien könnten dadurch gleichzeitig ein kleineres Jahresbudget für Kurzzeitpflege und weniger Möglichkeiten zur Finanzierung der übrigen Heimkosten haben. Die derzeitigen Einsatzmöglichkeiten erläutert unser Beitrag zum Entlastungsbetrag von bis zu 1.572 Euro im Jahr.

Welche Ansprüche bei Ersatzpflege heute bestehen

Fällt eine private Pflegeperson wegen Krankheit, Urlaub oder aus anderen Gründen vorübergehend aus, können Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 Verhinderungspflege nutzen. Die Vertretung muss kein Pflegedienst übernehmen. Auch Nachbarn, Freunde oder Verwandte können einspringen.

Für Personen, die bis zum zweiten Grad mit dem Pflegebedürftigen verwandt oder verschwägert sind, gelten besondere Erstattungsgrenzen. Dasselbe gilt für Personen, die mit ihm in einem Haushalt leben. Bei nicht erwerbsmäßiger Ersatzpflege beträgt die regelmäßige Grenze zwei monatliche Pflegegeldbeträge, bei Pflegegrad 3 beispielsweise 1.198 Euro jährlich.

Notwendige zusätzliche Aufwendungen, etwa Fahrtkosten oder Verdienstausfall, können gegen Nachweis berücksichtigt werden. Insgesamt bleibt die Erstattung auf den gemeinsamen Jahresbetrag begrenzt.

Bei anderen Ersatzpflegepersonen können die nachgewiesenen Kosten bis zum noch verfügbaren Jahresbetrag übernommen werden. Dazu kann etwa eine Nachbarin gehören, die weder verwandt noch verschwägert ist und in einem anderen Haushalt lebt. Die Unterschiede regelt § 39 SGB XI.

Stundenweise Vertretung ist auch an mehr als 56 Tagen möglich

Verhinderungspflege ist grundsätzlich auf acht Wochen beziehungsweise 56 Tage im Kalenderjahr begrenzt. Ist die übliche Pflegeperson weniger als acht Stunden am Tag verhindert, werden die betreffenden Tage jedoch nicht auf diese Höchstdauer angerechnet. Das Pflegegeld bleibt dann ungekürzt, während die erstatteten Vertretungskosten den verfügbaren Jahresbetrag verringern.

Entscheidend ist die Dauer der Verhinderung der üblichen Pflegeperson. Ist sie zehn Stunden abwesend, greift die Sonderregel beispielsweise nicht, selbst wenn die Vertretung nur fünf Stunden übernimmt.

Bei tageweiser Verhinderungspflege wird grundsätzlich die Hälfte des bisherigen Pflegegeldes für bis zu acht Wochen jährlich weitergezahlt. Für den ersten und letzten Tag erfolgt die Zahlung vollständig. Diese Unterschiede erläutert das Bundesgesundheitsportal zur Verhinderungspflege.

Eine sechsmonatige Pflege durch Angehörige oder andere private Pflegepersonen muss der Ersatzpflege seit dem 1. Juli 2025 nicht mehr vorausgehen. Diese frühere Vorpflegezeit ist abgeschafft. Weitere Einzelheiten enthält unser Beitrag zu den geltenden Regeln der Verhinderungspflege.

Welche Unterlagen und Fristen Betroffene beachten sollten

Wer aktuell Ersatzpflege benötigt, sollte bei seiner Pflegekasse den noch verfügbaren gemeinsamen Jahresbetrag erfragen. Bereits abgerechnete Kurzzeitpflege kann diesen Betrag verringert haben.

Für die Abrechnung sind nachvollziehbare Angaben zur Verhinderung der üblichen Pflegeperson, zum Einsatz der Vertretung und zu den entstandenen Kosten erforderlich. Auch Verwandtschaft, Schwägerschaft und ein gemeinsamer Haushalt können die Höhe der Erstattung beeinflussen.

Eine Antragstellung vor Beginn der Ersatzpflege ist nicht vorgeschrieben. Der Antrag auf Erstattung muss jedoch mit Kostennachweisen spätestens bis zum Ende des folgenden Kalenderjahres gestellt werden. Für Ersatzpflege aus dem Jahr 2026 endet diese Frist am 31. Dezember 2027.

Wenn notwendige Pflege nicht bezahlt werden kann

Reichen die Leistungen der Pflegeversicherung für notwendige Pflege nicht aus, kann Hilfe zur Pflege durch das Sozialamt infrage kommen. Voraussetzung ist unter anderem, dass die Kosten nicht aus dem einzusetzenden Einkommen und Vermögen gedeckt werden können. Das Amt prüft den individuellen Bedarf und die finanziellen Verhältnisse. Näheres erläutert das Bundesgesundheitsportal zur Hilfe zur Pflege.

Betroffene sollten eine solche Finanzierungslücke frühzeitig beim Sozialamt anzeigen. Für den Leistungsbeginn ist grundsätzlich entscheidend, wann dem zuständigen Träger bekannt wird, dass die Voraussetzungen vorliegen. Das ergibt sich aus § 18 SGB XII.

Unterstützung bei der Auswahl und Organisation geeigneter Hilfen bietet die individuelle Pflegeberatung. Auf Wunsch können Angehörige einbezogen werden. Der Anspruch ist in § 7a SGB XI geregelt.

Häufige Fragen zur geplanten Pflegereform Wird mein Pflegegeld wegen der Reform schon jetzt gekürzt?

Nein. Der Referentenentwurf allein verändert bestehende Ansprüche nicht. Pflegekassen müssen laufende Anträge und Leistungen nach dem geltenden Recht bearbeiten.

Kann ich Verhinderungspflege nutzen, obwohl zusätzlich ein Pflegedienst kommt?

Ja, wenn eine private Pflegeperson an der Versorgung beteiligt ist und vorübergehend ausfällt. Die zusätzliche Unterstützung durch einen Pflegedienst schließt Verhinderungspflege nicht aus. Bei einer ausschließlich durch professionelle Dienste erbrachten Versorgung fehlt dagegen die zu vertretende private Pflegeperson.

Was gilt bei genau acht Stunden Verhinderung?

Die Sonderregel für stundenweise Verhinderungspflege setzt weniger als acht Stunden voraus. Bei genau acht Stunden gelten die Regeln der tageweisen Verhinderungspflege. Entscheidend ist die Verhinderung der üblichen Pflegeperson.

Kann ich mir den gesamten Jahresbetrag ohne Kostennachweis auszahlen lassen?

Nein. Der gemeinsame Jahresbetrag dient der Übernahme erstattungsfähiger Kosten für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Ein nicht genutzter Rest wird nicht als frei verfügbares Geld ausgezahlt.

Quellen: BMG: Referentenentwurf vom 5. Juni 2026, § 39 SGB XI, gesund.bund.de: Verhinderungspflege, gesund.bund.de: Entlastungsbetrag.

Der Beitrag Höheres Pflegegeld aber auch mehr Kosten – Familien verlieren dann am meisten erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

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Der rücksichtslose Staat

Thomas Schmid hat in der “Welt” eine bemerkenswerte Volte vollzogen. Jahrzehntelang galt in der politischen Publizistik der mündige Bürger als Ideal der Demokratie: informiert, selbstbewusst, kritisch, bereit, Regierungen abzuwählen und Autoritäten nicht länger qua Amt zu vertrauen. Nun, da ein beträchtlicher Teil dieser Bürger von diesem Recht Gebrauch macht und seine Stimme einer Partei gibt, […]

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Amnesty International Schweiz (AI Schweiz) gegen Neutralitätsinitiative mit irreführenden Behauptungen

Transition News - 6. September 2026 - 12:32

Der Neutralitätsrat, die Schweizer Stimme des Völkerrechts, weist die Pressemitteilung von Amnesty International vom 25. August 2026 als Ablenkungsmanöver zurück.

Die Pressemitteilung von AI missbraucht die Menschenrechte, um billige Politik und Propaganda zu betreiben. Tatsächlich befürwortet AI die Verhängung illegaler einseitiger Zwangsmaßnahmen, die die Schweizer Regierung bereits anwendet – ungeachtet der jährlichen Resolutionen der UN-Generalversammlung und des UN-Menschenrechtsrats, in denen diese als Verstoß gegen die UN-Charta verurteilt werden.

Alexandra Karle, Direktorin der Schweizer Sektion von Amnesty International, verzerrt die Tatsachen und verbreitet Desinformation. Sie verbreitet eine falsche Darstellung der Schweizer Neutralitätsinitiative und behauptet zu Unrecht, dass «sie die Fähigkeit der Schweiz schwächen würde, mit nichtmilitärischen Mitteln auf schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen und Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht zu reagieren». Ganz im Gegenteil. Die Initiative zielt darauf ab, den Ruf der Schweiz als neutraler Staat und ihre Möglichkeit, bei künftigen Konflikten als ehrlicher Vermittler zu fungieren, zu bewahren.

Wir, Schweizer Bürger, die sich nachdrücklich für Menschenrechte und Rechenschaftspflicht im Rahmen des Völkerrechts einsetzen, befürchten, dass diese Art von Propaganda, die als Eintreten für die Menschenrechte getarnt ist, der Schweizer Bevölkerung und dem Ruf von Amnesty International selbst schadet.

Über die Neutralitätsinitiative wird abgestimmt, weil der Bundesrat/Ständerat die Schweizer Neutralität durch parteiische Maßnahmen schrittweise untergraben hat, die die Möglichkeit der Schweiz beeinträchtigen, auf der internationalen Bühne als glaubwürdiger Vermittler zu agieren.

Jede Annäherung an die EU und die NATO sollte abgelehnt werden, da die eigene Sicherheit der Schweiz von ihrem Status als streng neutraler Staat abhängt – als Depositar der Genfer Konventionen des Roten Kreuzes und allgemein bekannt als Heimat des humanitären Völkerrechts.

Die Übernahme und Umsetzung einseitiger Zwangsmaßnahmen durch die Schweiz, die von der EU gegen Russland und gegen europäische Bürger verhängt wurden – darunter der Schweizer Oberst Jacques Baud, die Schweizer Staatsbürgerin Nathalie Yamb und der deutsche Journalist Huseyin Dogru –, sind unvereinbar mit der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Charta der Grundrechte der EU. Sie verstoßen zudem gegen den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (ICCPR), einschließlich des Rechts auf Information (Art. 19 Abs. 2 ICCPR), des Rechts auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung (Art. 19 Abs. 1 ICCPR) sowie der Bewegungsfreiheit (Art. 12 ICCPR).

Das Genfer Internationale Friedensforschungsinstitut hat sowohl an den Schweizer Bundesrat/Ständerat als auch an den Rat der Europäischen Union in Brüssel Appelle gerichtet, in denen die Aufhebung dieser außergerichtlichen «Sanktionen» gefordert wird, die die Rechtsstaatlichkeit ad absurdum führen.

Bei einer demokratischen Kundgebung auf dem Bundesplatz am 29. August 2026 forderten mehr als 1000 Personen – darunter Professoren und Diplomaten – eine Rückkehr zur Neutralität und kritisierten das Versagen der Schweiz, sich gegen die EU zu behaupten, diplomatischen Schutz im Namen und zugunsten ihrer Bürger auszuüben und von der EU die Beendigung ihres Machtmissbrauchs zu verlangen.

Die Redner bedauerten zudem das diplomatische Debakel der vorgetäuschten «Friedenskonferenz« auf dem Bürgenstock im Juni 2024. Wie ist es mit dem Konzept der „Neutralität“ vereinbar, dass eine sogenannte Friedenskonferenz nur eine Streitpartei einlädt, die andere jedoch nicht? Die diplomatischen Folgen dieses Debakels und der Schaden für die Schweizer Neutralität sind bis heute spürbar.

Man sollte bedenken, dass die EU der Römischen Verträge (1957) nicht mit der EU des Vertrags von Lissabon (2007) identisch ist. Die EU hat sich von einer friedliebenden Institution zu einer kriegerischen Organisation gewandelt, die Diplomatie und Verhandlungen ablehnt und den Krieg in Europa fördert, indem sie ihre Mitgliedstaaten dazu drängt, Waffen in ein Kriegsgebiet zu liefern, und eine Kriegspartei mit Milliarden Euro unterstützt. Ebenso hat sich die NATO von einem legitimen Verteidigungsbündnis zu einer Kriegskoalition gewandelt, deren Ziele und Aktivitäten den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen, insbesondere den Artikeln 1 und 2 der Charta, zuwiderlaufen.

Weder die EU noch die NATO gelten als legitime regionale Organisation im Sinne der UN-Charta, da sie die in Artikel 52 der UN-Charta festgelegten Bedingungen nicht erfüllen, im Einklang mit den Vereinten Nationen zu handeln und deren Ziele und Grundsätze zu verfolgen.

Sowohl die EU als auch die NATO haben sich mitschuldig am Völkermord im Gazastreifen gemacht, indem sie den Völkermordstaat militärisch, politisch, wirtschaftlich, diplomatisch und propagandistisch unterstützt haben. Eine neutrale Schweiz kann Russland keine EU-Sanktionen auferlegen und gleichzeitig zu den Verstößen der USA und Israels gegen die Artikel 5, 6, 7 und 8 des Römischen Statuts schweigen. Solche Doppelmoral hat die Neutralität der Schweiz ernsthaft untergraben und ihrem Ansehen geschadet.

Neutralität bedeutet nicht Isolationismus. Sie bedeutet: in keinem Konflikt Partei zu ergreifen, sondern die guten Dienste der Schweiz anzubieten, um zu vermitteln und friedliche Lösungen zu erarbeiten.

Das ist der Auftrag der Schweiz und der Kern der Neutralität – ohne Heuchelei und Doppelmoral. Es ist ein wirksamerer Ansatz, um Provokationen und Aggressionen anzuprangern, Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu bekämpfen, die Menschenrechte von Opfern weltweit zu verteidigen, ihnen Rechtsmittel und Abhilfe zu verschaffen und Kriege durch Diplomatie zu beenden.

Amnesty International verrät seinen Menschenrechtsauftrag, indem sie einen parteiischen Ansatz vertritt und damit Konfrontation und Krieg selbst fördert.

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Neue Zehn-Tage-Regel beim Arbeitslosengeld: Das ändert sich beim Urlaub für Bezieher

Wer Arbeitslosengeld I bezieht, kann eine geplante Ortsabwesenheit beim Kundenportal der Bundesagentur für Arbeit früher genehmigen lassen. Das Kundenportal kann zustimmen, wenn die Reise innerhalb der nächsten zehn Kalendertage beginnt; bisher waren es sieben. Grundlage ist die seit dem 20. April 2026 geltende BA-Weisung 202604003.

Die Änderung betrifft den Vorlauf der Genehmigung. Die reguläre Weiterzahlung während einer Urlaubsreise bleibt auf insgesamt 21 Kalendertage im Kalenderjahr begrenzt. Zusätzliche bezahlte Urlaubstage entstehen dadurch nicht.

Was die zehn Tage für die Reiseplanung bedeuten

Die Weisung ermöglicht eine frühere Zustimmung durch das Kundenportal, also die zuständigen Servicebereiche der Arbeitsagentur. Eine automatische Online-Genehmigung ergibt sich daraus nicht. Die Weisung legt weder einen festen Antragstermin noch eine garantierte Bearbeitungsdauer fest.

Ein älteres BA-Merkblatt nennt noch eine Woche Vorlauf. Wer weiterhin auf diese Angabe verwiesen wird, kann die Weisung 202604003 vom 20. April 2026 nennen und um Prüfung nach der aktualisierten Vorgabe bitten. Die Änderung gilt für Arbeitslosengeld I; Leistungen des Jobcenters nach dem SGB II sind davon nicht betroffen.

Wann die Arbeitsagentur einer Reise zustimmen kann

Arbeitslosengeld setzt grundsätzlich voraus, dass Betroffene für die Arbeitsvermittlung verfügbar sind. Dazu gehört, werktags unter der angegebenen Anschrift durch Briefpost erreichbar zu sein und kurzfristig auf Vermittlungsvorschläge reagieren zu können. Eine Urlaubsreise außerhalb des erreichbaren Bereichs muss deshalb vorher abgestimmt werden.

Nach § 3 der Erreichbarkeits-Anordnung darf die Agentur zustimmen, wenn die berufliche Eingliederung nicht beeinträchtigt wird. Ein anstehendes Vorstellungsgespräch oder eine Bildungsmaßnahme kann gegen den gewünschten Zeitraum sprechen. Einen Urlaubsanspruch wie bei Beschäftigten gibt es beim Arbeitslosengeld nicht.

Antrag stellen und Zustimmung nachweisen

Die Ortsabwesenheit lässt sich über die eServices beantragen; auch eine telefonische oder persönliche Beantragung ist möglich. Geben Sie Beginn und Ende der geplanten Abwesenheit einschließlich der Reisetage an. Hinweise zum Behördenkontakt erläutert unser Beitrag zur neuen Online-Ausrichtung der Arbeitsagentur.

Die Mitteilung der Reisepläne ersetzt keine Zustimmung. Prüfen Sie deshalb, ob die Agentur dem konkreten Zeitraum tatsächlich zugestimmt hat. Bleibt die Antwort aus oder ist sie unklar, fragen Sie vor der Abreise nach.

Eine Genehmigung kann grundsätzlich auch mündlich erteilt werden. Für den späteren Nachweis ist es sinnvoll, sich den bewilligten Zeitraum schriftlich oder elektronisch bestätigen zu lassen und die Bestätigung aufzubewahren. Die möglichen Formen einer behördlichen Entscheidung regelt § 33 SGB X.

Wie lange Arbeitslosengeld während der Reise weiterläuft

Für gewöhnliche Urlaubsreisen können insgesamt bis zu 21 Kalendertage pro Kalenderjahr mit Arbeitslosengeldzahlung genehmigt werden. Mehrere Reisen werden zusammengerechnet; auch Wochenenden und Feiertage innerhalb der Abwesenheit zählen mit. Die BA-Informationen zu Umzug und Reisen unterscheiden dabei zwischen der genehmigten Abwesenheit und der Dauer der Weiterzahlung.

Zeitraum Folgen für das Arbeitslosengeld Bis zu 21 Kalendertage im Kalenderjahr Bei vorheriger Zustimmung kann die Leistung weiterlaufen. Bereits genutzte Urlaubstage werden angerechnet. Mehr als drei bis höchstens sechs Wochen am Stück Eine Zustimmung ist möglich. Bezahlt werden grundsätzlich nur die noch verfügbaren Tage innerhalb der jährlichen 21-Tage-Grenze. Von Anfang an mehr als sechs Wochen am Stück Für die gesamte Urlaubsreise besteht kein Anspruch auf Arbeitslosengeld, auch nicht für die ersten drei Wochen.

Wer für einen Teil der Reise kein Arbeitslosengeld erhält, sollte vorher mit seiner Krankenkasse klären, wie die Kranken- und Pflegeversicherung in dieser Zeit fortgeführt wird. Die Genehmigung der Abwesenheit allein sichert keine durchgehende Beitragszahlung durch die Arbeitsagentur. Auch die Bundesagentur weist auf mögliche Auswirkungen auf den Versicherungsschutz hin.

Was bei fehlender Zustimmung oder einer Ablehnung zu tun ist

Wer eine zustimmungspflichtige Reise ohne Genehmigung antritt, riskiert die rückwirkende Aufhebung der Leistungsbewilligung und eine Rückforderung. Das erläutert das Merkblatt 1 für Arbeitslose. Weitere Hintergründe behandelt unser Beitrag zu Rückforderungen beim Urlaub mit Arbeitslosengeld.

Lehnt die Agentur den Antrag ab, sollten Betroffene um eine schriftliche oder elektronische Entscheidung mit nachvollziehbarer Begründung bitten. Daraus sollte hervorgehen, welche Gründe gegen den beantragten Zeitraum sprechen. Die Anforderungen an die Begründung einer solchen Entscheidung ergeben sich aus § 35 SGB X.

Gegen die Ablehnung ist ein Widerspruch möglich; die reguläre Frist beträgt einen Monat nach Bekanntgabe. Nutzen Sie dafür einen der in der Rechtsbehelfsbelehrung genannten zulässigen Einreichungswege. Eine einfache E-Mail genügt nicht; ein Widerspruch ersetzt auch keine Reisegenehmigung. Die Anforderungen an Frist und Form regelt § 84 Sozialgerichtsgesetz.

Rückmeldung und erneute Arbeitslosmeldung unterscheiden

Die BA verlangt nach ihren Informationen zur Ortsabwesenheit grundsätzlich eine persönliche Rückmeldung am Tag nach der Rückkehr. Klären Sie bei der Genehmigung den genauen Termin und das Verfahren, besonders bei einer Rückkehr am Wochenende.

Nach einer Unterbrechung der Arbeitslosigkeit von mehr als sechs Wochen ist dagegen eine erneute Arbeitslosmeldung erforderlich. Sie kann elektronisch im vorgesehenen Verfahren oder persönlich erfolgen; eine einfache Nachricht über die Rückkehr genügt dafür nicht. Die Pflicht zur erneuten Arbeitslosmeldung ergibt sich aus § 141 Absatz 1 und 3 SGB III.

Verzögert sich die Rückreise unerwartet, informieren Sie die Agentur sofort und legen Sie Nachweise vor. Bei außergewöhnlicher Härte durch unvorhersehbare, unvermeidbare Ereignisse kann sie die Drei-Wochen-Frist um höchstens drei Tage verlängern. Das ist eine Ausnahme nach § 3 Absatz 3 der Erreichbarkeits-Anordnung, kein zusätzlich frei planbarer Urlaub.

Beispiel aus der Praxis: Genehmigung drei Tage früher möglich

Ein fiktives Beispiel: Frau Berger möchte vom 21. September bis einschließlich 4. Oktober 2026 verreisen. Das Kundenportal kann bei erfüllten Voraussetzungen bereits am 11. September zustimmen. Nach dem bisherigen Sieben-Tage-Fenster wäre dies in diesem Verfahren erst am 14. September möglich gewesen.

Die Reise umfasst 14 Kalendertage. Weil Frau Berger im laufenden Jahr bereits sieben genehmigte Urlaubstage mit Arbeitslosengeld genutzt hat, erreicht sie damit die reguläre Jahresgrenze von 21 Tagen. Bei Zustimmung und fortbestehendem Anspruch kann das Geld für die gesamte Reise weiterlaufen.

Frau Berger lässt sich die Genehmigung bestätigen und klärt die Rückmeldung für Montag, den 5. Oktober. Für eine weitere Urlaubswoche würde sie nach den gewöhnlichen Urlaubsregeln kein Arbeitslosengeld mehr erhalten.

Häufige Fragen zum Urlaub mit Arbeitslosengeld Muss auch eine Reise innerhalb Deutschlands genehmigt werden?

Ja, wenn dadurch die erforderliche Erreichbarkeit und Verfügbarkeit entfallen. Die Landesgrenze entscheidet darüber nicht. Auch ein Besuch bei Angehörigen kann deshalb eine Zustimmung erfordern.

Genügt es, während der Reise telefonisch erreichbar zu sein?

Telefonische Erreichbarkeit allein ersetzt die Voraussetzungen der Erreichbarkeits-Anordnung nicht. Eine erforderliche Zustimmung muss auch dann eingeholt werden, wenn Betroffene ihr Handy mitnehmen.

Was gilt, wenn die Reise schon vor der Arbeitslosigkeit gebucht wurde?

Eine Buchung ersetzt keine Genehmigung. Wurde die Reise gebucht, bevor die Arbeitslosigkeit absehbar war, sollten Betroffene dies ausdrücklich bei ihrer Arbeitsagentur ansprechen und die Buchungsunterlagen bereithalten.

Quellen: BA-Weisung 202604003, Erreichbarkeits-Anordnung sowie die im Text verlinkten BA-Informationen und gesetzlichen Vorschriften. Stand: 6. September 2026.

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Neue Jobcenter-Frist: Verspätete Nachweise können den ganzen Anspruch kosten

Seit dem 1. Juli 2026 gelten bei vorläufig bewilligtem Grundsicherungsgeld strengere Regeln für verspätet eingereichte Unterlagen. Werden angeforderte Nachweise zu spät vorgelegt, dürfen Jobcenter und Sozialgerichte sie unter bestimmten Voraussetzungen nicht mehr berücksichtigen.

Betroffen sind vor allem Selbstständige sowie Beschäftigte mit schwankendem Einkommen, wechselnden Arbeitsstunden, Zuschlägen oder Einmalzahlungen. Bei ihnen kann das Jobcenter den Leistungsanspruch häufig erst nach Ablauf des Bewilligungszeitraums abschließend berechnen.

Die Folge kann erheblich sein: Lässt sich der Anspruch wegen fehlender Unterlagen nicht feststellen, darf das Jobcenter einzelne Monate auf null setzen. Bereits gezahlte Leistungen können dann zurückgefordert werden, obwohl tatsächlich Hilfebedürftigkeit bestanden haben könnte.

Die neue Regel betrifft nicht jeden Jobcenter-Antrag

Wichtig ist: Der Nachweisausschluss gilt nicht allgemein bei jedem Antrag auf Grundsicherungsgeld. Er betrifft die abschließende Festsetzung nach einer vorläufigen Bewilligung gemäß § 41a SGB II.

Eine vorläufige Bewilligung ergeht, wenn der Anspruch wahrscheinlich besteht, seine genaue Höhe aber noch nicht berechnet werden kann. Das Jobcenter verwendet zunächst geschätzte oder vorläufig bekannte Werte und gleicht diese später mit den tatsächlichen Verhältnissen ab.

Ob ein Bescheid vorläufig ist, muss daraus hervorgehen. Betroffene sollten daher prüfen, ob der Bescheid ausdrücklich auf § 41a SGB II verweist und weshalb die Berechnung noch nicht endgültig erfolgen konnte.

Warum Nachweise früher noch vor Gericht eingereicht werden konnten

Nach der früheren Rechtslage konnten fehlende Unterlagen teilweise noch während eines sozialgerichtlichen Verfahrens vorgelegt werden. Das Bundessozialgericht hatte entschieden, dass § 41a SGB II in seiner damaligen Fassung keinen endgültigen Ausschluss verspäteter Nachweise enthielt.

Nachweise konnten deshalb grundsätzlich bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung in der letzten Tatsacheninstanz berücksichtigt werden. Diese Rechtsprechung ist im BSG-Urteil B 4 AS 64/21 R dokumentiert.

Mit dem neuen § 41a Absatz 3 Satz 5 SGB II hat der Gesetzgeber diese Rechtslage geändert. Die Vorschrift sieht nun ausdrücklich vor, dass Nachweise und Auskünfte nach einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr berücksichtigt werden dürfen.

Aufforderungsfrist und endgültige Grenze sind nicht dasselbe

Zunächst setzt das Jobcenter eine individuelle Frist zur Vorlage der benötigten Unterlagen. Innerhalb dieser Frist sollten Betroffene beispielsweise Lohnabrechnungen, Kontoauszüge, die abschließende EKS oder Belege zu Betriebsausgaben einreichen.

Wird diese erste Frist versäumt, sind die Unterlagen nicht automatisch für immer ausgeschlossen. Im weiteren Verwaltungs- oder Widerspruchsverfahren kann noch eine Nachreichungsmöglichkeit bestehen.

Darauf sollten sich Betroffene jedoch nicht verlassen. Bereits nach Ablauf der ersten Frist kann das Jobcenter einen abschließenden Bescheid erlassen und den Anspruch für nicht nachgewiesene Monate ganz oder teilweise auf null setzen.

Stand des Verfahrens Bedeutung für verspätete Nachweise Die vom Jobcenter gesetzte Frist läuft noch Unterlagen sollten vollständig und mit Zugangsnachweis eingereicht werden Die erste Frist ist abgelaufen, aber noch kein abschließender Bescheid ergangen Eine Nachreichung kann weiterhin berücksichtigt werden Der abschließende Bescheid wurde bekannt gegeben Unterlagen sofort einreichen und bei Fehlern ausdrücklich Widerspruch einlegen Es wird kein Widerspruch eingelegt Nach Eintritt der Bestandskraft können verspätete Nachweise ausgeschlossen sein Ein Widerspruchsverfahren läuft Nach der BA-Auslegung müssen Nachweise spätestens einschließlich des Tages nach Bekanntgabe des Widerspruchsbescheids zugehen Die gesetzliche Grenze ist überschritten Eine Berücksichtigung im späteren Klageverfahren kann ausgeschlossen sein Ohne Widerspruch endet die Nachreichungsmöglichkeit früher

Wird gegen den abschließenden Bescheid kein Widerspruch eingelegt, tritt nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist Bestandskraft ein. Nach der Gesetzesbegründung können erst danach eingehende Nachweise nicht mehr zur nachträglichen Berechnung des Anspruchs verwendet werden.

Die Widerspruchsfrist beträgt bei einer ordnungsgemäßen Rechtsbehelfsbelehrung regelmäßig einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids. Wann diese Frist beginnt, erläutert unser Beitrag zur Widerspruchsfrist bei Jobcenter-Bescheiden.

Betroffene sollten fehlende Unterlagen nicht lediglich kommentarlos nachreichen. Ist der Abschlussbescheid möglicherweise falsch, sollte zusätzlich eindeutig erklärt werden, dass Widerspruch eingelegt wird.

Im Widerspruchsverfahren gilt eine äußerste Grenze

Wurde rechtzeitig Widerspruch eingelegt, endet die Nachreichungsmöglichkeit nicht bereits mit dem Abschlussbescheid. Nach den Fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit werden Unterlagen noch berücksichtigt, wenn sie spätestens einschließlich des Tages nach Bekanntgabe des Widerspruchsbescheids eingehen.

Fällt dieser Tag auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, geht die Bundesagentur von einer Verlängerung bis zum nächsten Werktag aus. Diese Auslegung ist eine Verwaltungsvorgabe und bindet Sozialgerichte nicht.

Für Betroffene ist es deshalb riskant, bis zu diesem Zeitpunkt zu warten. Nachweise sollten so früh wie möglich während des Widerspruchsverfahrens eingereicht werden.

Eine Nullfestsetzung ist nur unter Voraussetzungen zulässig

Das Jobcenter darf den Anspruch nicht allein deshalb auf null setzen, weil irgendein Dokument fehlt. Die verlangten Angaben müssen für die abschließende Berechnung tatsächlich erforderlich sein.

Außerdem muss das Jobcenter eine angemessene Frist gesetzt und schriftlich über die drohenden Rechtsfolgen belehrt haben. Aus der Belehrung muss verständlich hervorgehen, dass eine verspätete Vorlage nicht nur zu einer Nullfestsetzung führen, sondern später auch ausgeschlossen sein kann.

Das Jobcenter muss zudem versuchen, den Sachverhalt von Amts wegen aufzuklären. Nach den Fachlichen Weisungen ist eine erfolglose behördliche Ermittlung Voraussetzung für eine Nullfestsetzung.

Nachgewiesene Teilansprüche dürfen nicht gestrichen werden

Fehlen nur Unterlagen für einzelne Monate, darf das Jobcenter nicht ohne weitere Prüfung den gesamten Bewilligungszeitraum auf null setzen. § 41a Absatz 3 SGB II verlangt eine monatsweise Betrachtung.

Soweit die Anspruchsvoraussetzungen vollständig oder teilweise nachgewiesen sind, muss der entsprechende Betrag festgesetzt werden. Nur für Monate, deren Anspruch sich auch nach weiteren Ermittlungen nicht feststellen lässt, kommt eine Festsetzung auf null in Betracht.

Das schützt Betroffene insbesondere dann, wenn einzelne Lohnabrechnungen fehlen, für andere Monate aber vollständige Unterlagen vorliegen. Auch bereits bekannte Tatsachen und Unterlagen aus der Jobcenter-Akte müssen berücksichtigt werden.

Fehlende Unterlagen Dritter dürfen nicht automatisch schaden

Nicht jeder Nachweis kann von Betroffenen selbst beschafft werden. Schwierigkeiten entstehen beispielsweise, wenn ein Arbeitgeber keine Bescheinigung ausstellt oder ein früheres Mitglied der Bedarfsgemeinschaft die Herausgabe seiner Unterlagen verweigert.

In solchen Fällen sollte das Jobcenter prüfen, ob es die Angaben selbst beim Arbeitgeber, einer Behörde oder einer anderen Stelle anfordern kann. Eine Nullfestsetzung ist nicht allein deshalb gerechtfertigt, weil jemand objektiv keinen Zugriff auf die verlangten Unterlagen hat.

Das Bundessozialgericht hat im Verfahren B 7 AS 24/22 R Grenzen für die Zurechnung fehlender Mitwirkung innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft aufgezeigt. Fehlende Angaben eines ausgeschiedenen Mitglieds dürfen nicht ohne Einzelfallprüfung zulasten der verbliebenen Personen behandelt werden.

Ältere Aufforderungsschreiben genau prüfen

Besondere Aufmerksamkeit verdienen Aufforderungen, die vor dem 1. Juli 2026 verschickt wurden. Diese Schreiben konnten noch keine vollständige Belehrung über den neu eingeführten Nachweisausschluss enthalten.

Nach den Fachlichen Weisungen der Bundesagentur soll die neue Ausschlusswirkung nicht eintreten, wenn die vorgeschriebene Belehrung fehlt. Dann können weiterhin die Grundsätze der früheren BSG-Rechtsprechung gelten.

Das bedeutet nicht, dass alte Aufforderungen generell unwirksam sind. Entscheidend ist, welche Unterlagen verlangt wurden, welche Frist gesetzt wurde und wie genau das Jobcenter über die Folgen einer verspäteten Vorlage informiert hat.

Eine Klage kann Fehler prüfen, aber die Unterlagen nicht immer retten

Auch nach Ablauf der Nachreichungsgrenze können Betroffene gegen einen Widerspruchsbescheid klagen. Das Sozialgericht darf weiterhin prüfen, ob die Aufforderung rechtmäßig, die Frist angemessen und die Rechtsfolgenbelehrung ausreichend war.

Das Gericht kann außerdem untersuchen, ob das Jobcenter seine Ermittlungspflichten erfüllt und bereits vorhandene Nachweise ausgewertet hat. War eine Voraussetzung für den Nachweisausschluss nicht erfüllt, kann die abschließende Festsetzung rechtswidrig sein.

Ist der Ausschluss dagegen wirksam eingetreten, darf das Gericht die verspäteten Unterlagen nicht einfach zur Neuberechnung des Anspruchs verwenden. Auch ein späterer Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X heilt die versäumte Vorlage nach der Verwaltungsauslegung nicht ohne Weiteres.

Wann eine vorläufige Bewilligung automatisch endgültig wird

Bei den üblichen vorläufigen Entscheidungen nach § 41a Absatz 1 SGB II gilt weiterhin die Jahresfrist. Ergeht innerhalb eines Jahres nach Ende des Bewilligungszeitraums keine abschließende Entscheidung, gelten die vorläufig bewilligten Leistungen grundsätzlich als endgültig festgesetzt.

Davon gibt es gesetzliche Ausnahmen. Die automatische Festsetzung tritt unter anderem nicht ein, wenn die leistungsberechtigte Person innerhalb des Jahres eine abschließende Entscheidung beantragt.

Ein solcher Antrag kann sinnvoll sein, wenn das tatsächliche Einkommen niedriger war als zunächst geschätzt und deshalb eine Nachzahlung erwartet wird. Weitere Hintergründe erläutert unser Beitrag zum Antrag auf abschließende Festsetzung.

Sonderfälle nach § 41a Absatz 7 werden anders behandelt

Eine andere Rechtslage besteht bei vorläufigen Entscheidungen wegen eines laufenden Verfahrens beim Bundesverfassungsgericht, Europäischen Gerichtshof oder Bundessozialgericht. Für diese Sonderfälle verweist § 41a Absatz 7 nur auf die Sätze 2 bis 4 des Absatzes 3, nicht aber auf den neuen Satz 5.

Der Nachweisausschluss wird deshalb nicht ausdrücklich auf diese Verfahren übertragen. Auch die Jahresfrist aus § 41a Absatz 5 gilt dort nach den Fachlichen Weisungen nicht.

Diese Konstellationen sind deutlich seltener als vorläufige Bewilligungen wegen schwankenden Einkommens. Betroffene sollten im Bescheid prüfen, auf welchen Absatz des § 41a SGB II sich die Vorläufigkeit stützt.

Was Betroffene jetzt tun sollten

Angeforderte Unterlagen sollten möglichst vor Ablauf der ersten Jobcenter-Frist eingereicht werden. Zu jeder Abgabe gehören ein Anschreiben mit genauem Anlagenverzeichnis und eine vollständige Kopie der übermittelten Dokumente.

Der Zugang lässt sich beispielsweise durch eine Empfangsbestätigung, einen aussagekräftigen Fax-Sendebericht oder die digitale Eingangsbestätigung des Jobcenter-Portals dokumentieren. Wie sich spätere Beweisprobleme vermeiden lassen, zeigt unser Beitrag zum nachweisbaren Einreichen von Unterlagen.

Wer einen Nachweis nicht rechtzeitig beschaffen kann, sollte dies vor Fristablauf schriftlich mitteilen. Das Schreiben sollte benennen, welches Dokument fehlt, weshalb es noch nicht vorliegt und bis wann voraussichtlich damit gerechnet werden kann.

Gleichzeitig sollte eine Fristverlängerung beantragt werden. Betroffene dürfen jedoch nicht davon ausgehen, dass allein der Antrag die laufende Frist automatisch verlängert.

Beispiel aus der Praxis

Eine selbstständige Leistungsberechtigte erhält für sechs Monate vorläufig jeweils 600 Euro Grundsicherungsgeld. Insgesamt zahlt das Jobcenter 3.600 Euro.

Nach Ablauf des Bewilligungszeitraums ergibt die Buchhaltung einen tatsächlichen Anspruch von monatlich 520 Euro. Bei rechtzeitiger Vorlage der Unterlagen setzt das Jobcenter insgesamt 3.120 Euro fest und fordert lediglich die Differenz von 480 Euro zurück.

Gehen die notwendigen Nachweise dagegen erst nach einem wirksam eingetretenen Ausschluss ein und lässt sich der Anspruch für keinen der sechs Monate anderweitig feststellen, kann das Jobcenter sämtliche Monate auf null setzen. Dann droht eine Rückforderung der gesamten vorläufig gezahlten 3.600 Euro.

Gilt die neue Nachweisregel bei jedem Antrag auf Grundsicherungsgeld?

Nein. Sie betrifft die abschließende Entscheidung nach einer vorläufigen Bewilligung gemäß § 41a SGB II und nicht jeden gewöhnlichen Antrag oder Weiterbewilligungsantrag.

Sind Unterlagen sofort ausgeschlossen, wenn die erste Jobcenter-Frist verpasst wurde?

Nicht zwangsläufig. Eine Nachreichung kann während des noch laufenden Verwaltungs- oder Widerspruchsverfahrens möglich sein, sollte aber unverzüglich erfolgen.

Was passiert, wenn kein Widerspruch eingelegt wird?

Dann wird der abschließende Bescheid nach Ablauf der Widerspruchsfrist bestandskräftig. Nach diesem Zeitpunkt eingereichte Nachweise können von der weiteren Berücksichtigung ausgeschlossen sein.

Können Nachweise noch nach dem Widerspruchsbescheid eingereicht werden?

Nach der Auslegung der Bundesagentur können sie spätestens einschließlich des Tages nach Bekanntgabe des Widerspruchsbescheids berücksichtigt werden. Wegen möglicher Streitfragen sollten Betroffene diesen letzten Zeitpunkt nicht ausreizen.

Darf das Jobcenter den gesamten Anspruch auf null setzen?

Nur wenn sich der Anspruch für den gesamten Zeitraum nicht feststellen lässt und alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Nachgewiesene Ansprüche für einzelne Monate oder Teilbeträge müssen berücksichtigt werden.

Hilft ein späterer Überprüfungsantrag?

Ein Überprüfungsantrag kann weiterhin klären, ob die abschließende Entscheidung rechtmäßig war. Er führt aber nicht automatisch dazu, dass wirksam ausgeschlossene Nachweise nachträglich berücksichtigt werden.

Was ist zu tun, wenn Unterlagen nicht rechtzeitig erhältlich sind?

Betroffene sollten das Jobcenter sofort schriftlich informieren, die Gründe erklären und eine Fristverlängerung beantragen. Zusätzlich sollten sie belegen, dass sie sich rechtzeitig um die fehlenden Dokumente bemüht haben.

Quellen: § 41a SGB II, Fachliche Weisungen der Bundesagentur für Arbeit vom 1. Juli 2026, Bundestagsdrucksache 21/3541 und Bundestagsdrucksache 21/4522.

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Rente: 300 Euro weniger Kosten – Kostenloses Sparangebot für Rentner

Steigende Strompreise belasten besonders Haushalte mit kleinen Einkommen. Rentnerinnen und Rentner mit geringer Rente sowie Menschen, die Wohngeld, Grundsicherung oder andere Sozialleistungen beziehen, können deshalb den kostenlosen Stromspar-Check nutzen.

Nach Angaben des Bundesumweltministeriums sparen teilnehmende Haushalte im Durchschnitt rund 300 Euro pro Jahr. Der Betrag umfasst mögliche Einsparungen bei Strom, Wasser und Heizenergie und ist weder eine Auszahlung noch eine Garantie für jeden Haushalt.

Zusätzlich zur Beratung gibt es je nach festgestelltem Bedarf kostenlose Soforthilfen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist außerdem ein Zuschuss von bis zu 200 Euro für den Austausch eines alten Kühlgeräts möglich.

Wer am Stromspar-Check teilnehmen kann

Das Angebot richtet sich nicht ausschließlich an Empfänger einer bestimmten Sozialleistung. Zum berechtigten Personenkreis zählen auch Haushalte, deren Einkommen niedrig ist, obwohl sie keinen entsprechenden Leistungsbescheid besitzen.

Personenkreis Möglicher Nachweis Bezieher von Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) Aktueller Bewilligungsbescheid Empfänger von Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter Bescheid nach dem SGB XII Wohngeld- oder Kinderzuschlagsempfänger Aktueller Leistungsbescheid Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Bewilligungsbescheid BAföG-Empfänger Aktueller BAföG-Bescheid Personen mit Sozialpass oder Rundfunkbeitragsbefreiung Gültiger Nachweis Haushalte mit niedrigem Einkommen ohne Leistungsbescheid Prüfung des gesamten Haushaltseinkommens

Bei Haushalten ohne entsprechenden Leistungsbescheid wird das Einkommen aller Haushaltsmitglieder betrachtet. Eine erste anonyme Einschätzung ermöglicht der Einkommensrechner des Stromspar-Checks; die eingegebenen Angaben werden nach Auskunft des Anbieters nicht gespeichert.

So läuft die kostenlose Beratung ab

Der Check kann vor Ort in der Wohnung, online oder telefonisch stattfinden. Ein Termin im Haushalt dauert gewöhnlich zwischen 60 und 90 Minuten, während die telefonische Beratung meist etwa 30 Minuten beansprucht.

Die Berater erfassen den Strom- und Wasserverbrauch und sehen sich vorhandene Elektrogeräte an. Außerdem prüfen sie, wo unnötiger Verbrauch entsteht und welche Veränderungen im Alltag sinnvoll sind.

Anschließend erhält der Haushalt eine persönliche Auswertung mit konkreten Einsparmöglichkeiten. Dabei geht es nicht nur um den Austausch einzelner Geräte, sondern auch um Einstellungen, Nutzungszeiten und vermeidbaren Stand-by-Verbrauch.

Diese Soforthilfen können kostenlos ausgegeben werden

Abhängig vom festgestellten Bedarf können unter anderem sparsame LED-Leuchtmittel, abschaltbare Steckdosenleisten, Zeitschaltuhren oder Kühlschrankthermometer bereitgestellt werden. Auch Sparduschköpfe, Strahlregler und Thermohygrometer gehören zum möglichen Angebot.

Welche Hilfen ein Haushalt erhält, wird während der Beratung festgestellt. Ein pauschal identisches Paket für alle Teilnehmer gibt es daher nicht.

Gerade kleine Veränderungen können sich über das Jahr bemerkbar machen. Ein Sparduschkopf verringert beispielsweise nicht nur den Wasserverbrauch, sondern auch die Energie, die zum Erwärmen des Wassers benötigt wird.

Bis zu 200 Euro Zuschuss für einen neuen Kühlschrank

Besonders alte Kühl- und Gefriergeräte verbrauchen häufig erheblich mehr Strom als moderne Modelle. Unter bestimmten Bedingungen stellt der Stromspar-Check deshalb einen Gutschein von bis zu 200 Euro für ein neues Gerät aus.

Das vorhandene Kühlgerät muss in der Regel mindestens zehn Jahre alt und entsprechend ineffizient sein. Das neue Gerät soll nach der Berechnung des Stromspar-Checks mindestens 200 Kilowattstunden Strom pro Jahr einsparen.

Wichtig ist die Reihenfolge: Das neue Gerät darf grundsätzlich erst gekauft werden, nachdem der Gutschein ausgestellt wurde. Wer vorher einkauft, riskiert, den Zuschuss nicht zu erhalten.

Für die Auszahlung werden unter anderem der Originalkaufbeleg, das Effizienzlabel und ein unterschriebener Nachweis über die Entsorgung des Altgeräts verlangt. Übersteigt der Kaufpreis den Gutscheinwert, muss der Haushalt den restlichen Betrag selbst bezahlen.

Nach Angaben des Projekts wird der Gutschein nicht auf Sozialleistungen angerechnet. Ob die Bedingungen erfüllt sind, klärt die Beratungsstelle im Einzelfall.

Warum sich der Check für Leistungsbezieher besonders lohnt

Gewöhnlicher Haushaltsstrom muss bei Leistungen nach dem SGB II aus dem monatlichen Regelbedarf bezahlt werden. Das ergibt sich aus Paragraf 20 SGB II.

Das Jobcenter übernimmt eine hohe Stromrechnung deshalb normalerweise nicht zusätzlich. Besonderheiten können unter anderem bei Heizstrom oder dezentraler Warmwasserbereitung gelten und müssen gesondert geprüft werden.

Sinken die monatlichen Abschläge, steht dem Haushalt mehr vom pauschalen Regelbedarf für Lebensmittel, Kleidung oder andere Ausgaben zur Verfügung. Der Regelbedarf wird nicht allein deshalb gekürzt, weil ein Haushalt weniger Strom verbraucht.

Nicht jedes Guthaben darf angerechnet werden

Auch bei einer Jahresabrechnung ist entscheidend, woraus ein Guthaben entstanden ist. Stammt es aus Abschlägen für Haushaltsstrom, die aus dem Regelbedarf bezahlt wurden, darf es nicht ohne Weiteres als verfügbares Einkommen behandelt werden.

Das Bundessozialgericht entschied am 10. April 2024 unter dem Aktenzeichen B 7 AS 21/22 R, dass ein solches Stromguthaben nicht dadurch bedarfsmindernd wird, dass der Energieversorger es mit Heizkostenforderungen verrechnet. Einzelheiten ergeben sich aus dem Urteil des Bundessozialgerichts.

Das bedeutet jedoch nicht, dass jede Erstattung aus einer Energieabrechnung automatisch geschützt ist. Bei gemischten Abrechnungen muss geprüft werden, welcher Anteil auf Haushaltsstrom, Heizung oder andere Kosten entfällt.

Probleme können außerdem entstehen, wenn ein Guthaben nach einem Stromanbieterwechsel auf das Leistungskonto angerechnet wird. Betroffene sollten einen Bescheid deshalb nicht ungeprüft hinnehmen.

Was beim Wohngeld zu beachten ist

Das Wohngeld enthält nach Paragraf 12 Absatz 6 Wohngeldgesetz zwar eine pauschale Heizkostenkomponente. Die tatsächliche Strom- oder Heizkostenrechnung wird von der Wohngeldbehörde jedoch nicht einzeln erstattet.

Wer weniger Haushaltsstrom verbraucht, profitiert daher in der Regel unmittelbar von niedrigeren Abschlägen oder einer günstigeren Jahresabrechnung. Die durchschnittlich genannte Ersparnis von 300 Euro ist dennoch nicht als zusätzlicher Wohngeldbetrag zu verstehen.

Angebot soll ab 2027 ausgeweitet werden

Nach Angaben des Bundesumweltministeriums haben seit Beginn des Programms annähernd 500.000 Haushalte an einem Stromspar-Check teilgenommen. Ab 2027 soll der Zugang erweitert werden, damit noch mehr Menschen mit geringem Einkommen das Angebot wahrnehmen können.

Bis dahin gelten die derzeitigen Teilnahmebedingungen. Da Einzelheiten und Einkommensgrenzen angepasst werden können, empfiehlt sich vor der Terminvereinbarung eine aktuelle Prüfung.

So lässt sich ein Termin vereinbaren

Über die Internetseite des Stromspar-Checks kann anhand der Postleitzahl nach einer Beratungsstelle in der Nähe gesucht werden. Dort stehen auch ein Kontaktformular und eine Beratung über WhatsApp zur Verfügung.

Die kostenlose Hotline 0800 444 33 22 ist nach Angaben des Projekts montags bis freitags von 8 bis 13 Uhr erreichbar. Eine Teilnahmeprüfung ist bereits vor der Kontaktaufnahme online möglich.

Der Check ersetzt keine Hilfe bei Stromschulden

Der Stromspar-Check hilft dabei, den künftigen Verbrauch und damit laufende Kosten zu senken. Bereits vorhandene Stromschulden oder eine angekündigte Versorgungssperre werden dadurch jedoch nicht automatisch beseitigt.

Bei Zahlungsrückständen sollten Betroffene frühzeitig den Energieversorger, das zuständige Sozialamt oder Jobcenter und eine anerkannte Beratungsstelle kontaktieren. Welche Schritte bei einer drohenden Sperre möglich sind, erläutert der Beitrag zu Stromschulden und Beratungshilfe.

Vereinfachtes Beispiel aus der Praxis

Frau Neumann ist 74 Jahre alt, bezieht eine kleine Rente und erhält Wohngeld. Beim Stromspar-Check stellt sich heraus, dass ihr 14 Jahre alter Kühlschrank rund 380 Kilowattstunden im Jahr verbraucht.

Ein geeignetes Neugerät benötigt nach der Berechnung nur etwa 150 Kilowattstunden. Bei einem angenommenen Arbeitspreis von 35 Cent je Kilowattstunde würde der Austausch ungefähr 80 Euro Stromkosten pro Jahr sparen.

Zusätzlich erhält Frau Neumann LED-Leuchtmittel, eine abschaltbare Steckdosenleiste und einen Sparduschkopf. Für das neue Kühlgerät bekommt sie nach der Prüfung einen Gutschein über 200 Euro; den verbleibenden Kaufpreis trägt sie selbst.

Wie hoch ihre tatsächliche Ersparnis ausfällt, hängt von ihrem Verbrauch, dem Stromtarif und der Nutzung der neuen Hilfsmittel ab. Das Beispiel zeigt deshalb keine garantierte Ersparnis, sondern eine mögliche Berechnung.

Fragen und Antworten zum Stromspar-Check Spart jeder teilnehmende Haushalt 300 Euro im Jahr?

Nein. Die rund 300 Euro sind ein Durchschnittswert aus bisherigen Beratungen und umfassen mögliche Einsparungen bei Strom, Wasser und Heizenergie. Die tatsächliche Höhe hängt von der Wohnung, den vorhandenen Geräten, dem Tarif und dem persönlichen Verbrauch ab.

Können Rentner ohne Grundsicherung teilnehmen?

Ja, sofern das Haushaltseinkommen innerhalb der geltenden Grenze liegt oder ein anderer anerkannter Nachweis vorliegt. Dazu können beispielsweise Wohngeld, ein Sozialpass oder eine Rundfunkbeitragsbefreiung gehören.

Sind die Soforthilfen wirklich kostenlos?

Die nach der Beratung bewilligten Soforthilfen werden kostenlos bereitgestellt. Welche Produkte ausgegeben werden, richtet sich nach dem festgestellten Bedarf des Haushalts.

Bekommt jeder Teilnehmer 200 Euro für einen Kühlschrank?

Nein. Der Zuschuss setzt unter anderem voraus, dass das vorhandene Gerät mindestens zehn Jahre alt und der Austausch wirtschaftlich sinnvoll ist. Das Neugerät muss nach der Berechnung in der Regel mindestens 200 Kilowattstunden pro Jahr einsparen.

Darf das neue Gerät vor der Beratung gekauft werden?

Grundsätzlich sollte der Kauf erst nach der Prüfung und der Ausstellung des Gutscheins erfolgen. Ein bereits vorher gekauftes Gerät kann dazu führen, dass der Zuschuss nicht ausgezahlt wird.

Können auch Mieter den Stromspar-Check nutzen?

Ja. Das Angebot richtet sich an Haushalte mit geringem Einkommen und ist nicht vom Eigentum an der Wohnung abhängig. Für Veränderungen an fest eingebauten Anlagen kann allerdings die Zustimmung des Vermieters erforderlich sein.

Wird eine Stromersparnis auf Sozialleistungen angerechnet?

Ein geringerer laufender Stromverbrauch führt nicht zu einer Kürzung des pauschalen Regelbedarfs. Bei Guthaben aus Jahresabrechnungen kommt es darauf an, aus welchen Vorauszahlungen sie entstanden sind und welche Energiekosten die Abrechnung umfasst.

Quellen und weiterführende Hinweise

Informationen zum Ablauf und zu den Soforthilfen: Stromspar-Check – Unser Angebot; anonyme Vorprüfung: Teilnahme- und Einkommensrechner; Angaben zur durchschnittlichen Ersparnis und geplanten Ausweitung: Bundesumweltministerium; Rechtsprechung zu Stromguthaben: Bundessozialgericht, Urteil B 7 AS 21/22 R.

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2,6 Milliarden Euro Kassenplus: So können Krankenversicherte ihre Beiträge senken

Die gesetzlichen Krankenkassen haben das erste Halbjahr 2026 mit einem Überschuss von rund 2,6 Milliarden Euro abgeschlossen. Niedrigere Zusatzbeiträge folgen daraus nicht automatisch, denn viele Kassen müssen zunächst ihre geschrumpften Rücklagen auffüllen.

Versicherte müssen deshalb aber nicht auf eine Beitragssenkung warten. Auch ohne aktuelle Erhöhung kann ein Wechsel zu einer günstigeren Krankenkasse möglich sein.

Entscheidend ist, wie viel Versicherte tatsächlich selbst sparen, wann sie wechseln dürfen und ob benötigte Leistungen bei der neuen Kasse weiter abgesichert sind. Wer diese Punkte prüft, kann eine Entscheidung treffen, die zum eigenen Einkommen und zur persönlichen Versorgung passt.

Zuerst den eigenen Zusatzbeitrag prüfen

Für einen persönlichen Vergleich zählt der Zusatzbeitrag der eigenen Krankenkasse. Er lässt sich auf deren Internetseite oder im Beitragsbescheid nachlesen und mit der Beitragsübersicht des GKV-Spitzenverbandes vergleichen.

Die Übersicht zeigt auch, welche Kassen bundesweit oder nur in bestimmten Regionen geöffnet sind. Bei regionalen Kassen können Wohnort oder Beschäftigungsort darüber entscheiden, ob eine Mitgliedschaft möglich ist.

Am 6. September 2026 lagen die Zusatzbeiträge der bundesweit geöffneten Kassen zwischen 2,50 und 4,39 Prozent. Das bedeutet nicht, dass jeder Versicherte die gesamte Differenz sparen kann: Ausgangspunkt ist immer der aktuell selbst gezahlte Beitrag.

So lässt sich die persönliche Ersparnis berechnen

Bei Beschäftigten tragen Arbeitnehmer und Arbeitgeber den Zusatzbeitrag aus dem Arbeitsentgelt jeweils zur Hälfte. Bei einer gesetzlichen Rente beteiligt sich der Rentenversicherungsträger ebenfalls zur Hälfte, wie das Bundesgesundheitsministerium zur Beitragsaufteilung erläutert.

Für diese Einnahmen lautet die Rechnung: Monatliche beitragspflichtige Einnahmen × Unterschied der Zusatzbeiträge in Prozentpunkten ÷ 100 ÷ 2. Eine Differenz von 1,89 Prozentpunkten wird also als Rechenfaktor 0,0189 eingesetzt.

Bei einer beitragspflichtigen Bruttorente von 1.800 Euro ergibt sich damit: 1.800 × 0,0189 ÷ 2 = 17,01 Euro weniger eigener Krankenversicherungsbeitrag im Monat. Bei 3.000 Euro beitragspflichtigem Arbeitsentgelt wären es 28,35 Euro.

Freiwillig versicherte Selbstständige ohne Beitragszuschuss tragen die Differenz selbst; die Halbierung entfällt. Sie sollten mit der Bemessungsgrundlage aus ihrem Beitragsbescheid rechnen, weil Mindestbemessung und Beitragsbemessungsgrenze die Berechnung beeinflussen können.

Die Halbierung gilt außerdem nicht für alle Einnahmen eines Rentners: Beiträge auf beitragspflichtige Betriebsrenten werden selbst getragen. Die Berechnungen zeigen jeweils die Beitragsentlastung vor möglichen steuerlichen Auswirkungen.

Ein Wechsel ist auch ohne Beitragserhöhung möglich

Eine unveränderte Beitragshöhe hindert Versicherte nicht daran, die Krankenkasse zu wechseln. Für einen regulären Wechsel muss die übliche Bindungsfrist von zwölf Monaten bis zum Ende der bisherigen Mitgliedschaft erfüllt sein; zusätzliche Tarifbindungen können hinzukommen.

Nach § 175 SGB V endet die bisherige Mitgliedschaft beim gewöhnlichen Wechsel mit Ablauf des übernächsten Kalendermonats. Geht die Wahlerklärung im September 2026 bei der neuen Krankenkasse ein, ist ein Wechsel zum 1. Dezember 2026 möglich, sofern die Bindungsfrist bis dahin erfüllt ist.

Wer bereits seit mehreren Jahren bei derselben Kasse versichert ist und keinen bindenden Wahltarif abgeschlossen hat, braucht deshalb keine neue Beitragserhöhung abzuwarten. Weitere Hinweise zum Verfahren bietet unser Beitrag zum Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse.

Bei einer Erhöhung entfällt die übliche Bindungsfrist

Erhebt die Krankenkasse erstmals einen Zusatzbeitrag oder erhöht sie ihn, können Mitglieder das besondere Wechselrecht nutzen. Die zwölfmonatige Bindung steht dem Wechsel dann nicht entgegen.

Die Wahlerklärung muss spätestens bis zum Ende des Monats bei der neuen Krankenkasse eingehen, für den der neue oder erhöhte Beitrag erstmals gilt. Die Frist bis zum tatsächlichen Wechsel bleibt bestehen: Die bisherige Mitgliedschaft endet mit Ablauf des übernächsten Kalendermonats.

Bei Wahltarifen ist eine zusätzliche Prüfung nötig. Für Mitglieder mit einem Krankengeld-Wahltarif nach § 53 Absatz 6 SGB V greift dieses besondere Wechselrecht nicht.

Den Wechseltermin bestätigen lassen

Versicherte beantragen die Mitgliedschaft direkt bei der gewünschten neuen Krankenkasse. Diese übernimmt die elektronische Meldung an die bisherige Kasse; ein zusätzliches Kündigungsschreiben ist beim Wechsel innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung nicht erforderlich.

Die Eingangsbestätigung des Antrags und die Bestätigung des Mitgliedschaftsbeginns sollten aufbewahrt werden. Wer wegen einer Erhöhung wechselt, sollte den Zugang des Antrags innerhalb der Frist nachweisen können.

Beschäftigte informieren außerdem ihren Arbeitgeber über die gewählte Kasse. Bleibt der bestätigte Beginn hinter dem erwarteten Termin zurück, sollte die neue Kasse erklären, ob eine Bindungsfrist oder ein Wahltarif die Ursache ist.

Rentner sollten nicht auf den niedrigeren Auszahlungsbetrag warten

Bei gesetzlichen Renten werden Änderungen des Zusatzbeitrags mit zwei Monaten Verzögerung berücksichtigt. Eine Erhöhung zum September zeigt sich deshalb regelmäßig erst bei der November-Rente, wie sich aus den Hinweisen der Deutschen Rentenversicherung ergibt.

Diese Verzögerung verlängert die besondere Wechselfrist nicht. Im genannten Fall muss die neue Kasse bereits bis Ende September gewählt werden.

Seit dem 30. Juli 2026 ist zudem der gesonderte Hinweisbrief über die Beitragserhöhung und das Wechselrecht nach § 175 Absatz 4 SGB V nicht mehr vorgeschrieben. Das ergibt sich aus der seit diesem Datum geltenden Gesetzesfassung.

Versicherte sollten deshalb den aktuellen Beitrag auf der Kassenseite prüfen und sich nicht allein auf Briefe oder Veränderungen des Bankkontoauszugs verlassen. Wird eine Erhöhung entdeckt, gehört auch deren Geltungsbeginn zur Prüfung.

Benötigte Leistungen vor dem Wechsel konkret vergleichen

Die gesetzlichen Pflichtleistungen sind weitgehend einheitlich. Unterschiede bestehen jedoch bei freiwilligen Zuschüssen, Bonusprogrammen und Serviceangeboten.

Für einen sinnvollen Vergleich sollten Versicherte ihre tatsächlich genutzten Leistungen den Bedingungen der neuen Kasse gegenüberstellen. Die folgende Übersicht hilft, gezielt nachzufragen.

Was bisher genutzt wird Was vor dem Wechsel geklärt werden sollte Zuschüsse, etwa für Zahnreinigung oder Gesundheitskurse Wie hoch ist der Zuschuss, wie oft wird er gezahlt und gelten Bedingungen für den Anbieter? Bonusprogramm Welche Nachweise werden verlangt, welche Prämie ist erreichbar und was passiert mit bereits gesammelten Nachweisen? Bewilligte oder laufende Behandlung Welche Unterlagen benötigt die neue Kasse und ist ein erneuter Antrag erforderlich? Geliehenes Hilfsmittel Kann das bisherige Gerät weiter genutzt werden oder muss die neue Kasse Ersatz organisieren? Persönliche Beratung Ist eine erreichbare Geschäftsstelle vorhanden und wie werden konkrete Leistungsfragen bearbeitet?

Das Gesundheitsportal des Bundes weist darauf hin, dass bereits bewilligte, noch nicht begonnene Behandlungen erneut beantragt werden müssen. Über laufende Behandlungen ist die neue Kasse zu informieren.

Bei geliehenen Hilfsmitteln kann ein Austausch notwendig werden. Versicherte sollten deshalb die weitere Versorgung mit der neuen Kasse und dem bisherigen Anbieter abstimmen, bevor ein Gerät zurückgegeben wird.

Für den Kostenvergleich zählen nur Zusatzleistungen, die tatsächlich genutzt werden. Entfallen beispielsweise jährlich 100 Euro an bisher genutzten Zuschüssen, sollte dieser Betrag von der errechneten jährlichen Beitragsersparnis abgezogen werden.

Bei Jobcenterleistungen und Grundsicherung anders rechnen

Wer aufgrund des Bezugs von Jobcenterleistungen gesetzlich pflichtversichert ist, finanziert die darauf entfallenden Beiträge nicht aus dem Regelbedarf. Hier gilt der amtliche durchschnittliche Zusatzbeitrag; ein Wechsel zu einer günstigeren Kasse erhöht deshalb nicht die Leistung zum Lebensunterhalt.

Für zusätzliche beitragspflichtige Einnahmen können andere Regeln gelten. Die Unterscheidung erläutert die Deutsche Rentenversicherung zu § 242 SGB V.

Auch Rentner mit ergänzender Grundsicherung sollten die Beitragsersparnis nicht vollständig als zusätzlich verfügbares Geld einplanen. Weil Pflichtbeiträge nach § 82 SGB XII bei der Einkommensberechnung abgezogen werden, kann ein niedrigerer Krankenversicherungsbeitrag zu höherem anrechenbarem Renteneinkommen führen.

Daraus kann eine entsprechend geringere Grundsicherungszahlung folgen. Betroffene sollten die veränderte Rentenauszahlung dem Sozialamt mitteilen und die neue Berechnung prüfen.

Warum das Milliardenplus keine automatische Entlastung bringt

Den Einnahmen der 93 Krankenkassen von 188,9 Milliarden Euro standen im ersten Halbjahr Ausgaben von 186,3 Milliarden Euro gegenüber. Nach der Mitteilung des Bundesgesundheitsministeriums vom 4. September 2026 entstand das Plus vor allem durch höhere Zusatzbeiträge.

Die Reserven erreichten 7,5 Milliarden Euro und damit im Durchschnitt knapp die vorgeschriebene Mindesthöhe. Gleichzeitig stiegen die Leistungsausgaben um 7,4 Prozent, die Beitragseinnahmen des Gesundheitsfonds ohne Zusatzbeiträge dagegen nur um 4,1 Prozent.

Jede Kasse muss ihren eigenen Finanzbedarf und ihre Rücklagen berücksichtigen. Eine Senkung ist möglich, wenn die Finanzplanung sie zulässt; aus dem gemeinsamen Überschuss aller Kassen entsteht aber kein persönlicher Erstattungsanspruch.

Für Finanzmittel oberhalb der gesetzlichen Obergrenze schreibt § 260 SGB V einen Abbau durch niedrigere Zusatzbeiträge vor. Dieser erfolgt regelmäßig innerhalb der beiden folgenden Haushaltsjahre, wobei gesetzliche Ausnahmen bestehen.

Die 2,9 Prozent für 2027 sind keine Beitragsgarantie

Ende Juni lag der tatsächlich erhobene durchschnittliche Zusatzbeitrag bei 3,13 Prozent. Der amtliche Durchschnittswert für 2026 betrug hingegen 2,9 Prozent.

Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sollen nach Angaben des Gesundheitsministeriums rund 19 Milliarden Euro eingespart werden. Die Bundesregierung will damit den durchschnittlichen ausgabendeckenden Zusatzbeitrag 2027 bei 2,9 Prozent halten.

Den offiziellen Wert für das Folgejahr veröffentlicht das Ministerium nach § 242a SGB V bis zum 1. November. Er ist keine Höchstgrenze für einzelne Krankenkassen und ersetzt daher keinen persönlichen Beitragsvergleich.

Praxisbeispiel: Wechsel ohne neue Beitragserhöhung

Eine pflichtversicherte Rentnerin mit 1.800 Euro Bruttorente gehört seit mehreren Jahren der BKK24 an und hat keinen bindenden Wahltarif. In diesem fiktiven Beispiel vergleicht sie deren Zusatzbeitrag von 4,39 Prozent mit den 2,50 Prozent der TUI BKK; beide Sätze stammen aus der Übersicht vom 6. September 2026.

Sie prüft ihre benötigten Zusatzleistungen und reicht den Mitgliedsantrag noch im September ein. Sind die Wechselvoraussetzungen erfüllt, kann die neue Mitgliedschaft am 1. Dezember beginnen, auch wenn ihre bisherige Kasse den Beitrag gerade nicht erhöht hat.

Ihr eigener Krankenversicherungsbeitrag sinkt rechnerisch um 17,01 Euro monatlich. Bei unveränderten Beitragssätzen und gleichbleibender Rente entspricht das über zwölf Monate 204,12 Euro vor möglichen steuerlichen Auswirkungen.

Quellen und Rechtsstand

Die Finanzangaben beruhen auf der Halbjahresmitteilung des Bundesgesundheitsministeriums, die Beitragssätze auf der Übersicht des GKV-Spitzenverbandes vom 6. September 2026. Für Wechsel und Versorgung wurden insbesondere § 175 SGB V und die Hinweise des Gesundheitsportals des Bundes zu Leistungen beim Kassenwechsel herangezogen.

Fragen und Antworten Kann ich wechseln, obwohl meine Krankenkasse den Beitrag nicht erhöht hat?

Ja. Ein regulärer Wechsel ist möglich, wenn die Bindungsfrist zum Wechseltermin erfüllt ist und keine zusätzliche Tarifbindung entgegensteht.

Was kann ich tun, wenn ich die besondere Wechselfrist verpasst habe?

Prüfen Sie den regulären Wechsel. Ist die Bindungsfrist bereits erfüllt, müssen Sie nicht auf eine weitere Beitragserhöhung warten.

Darf eine günstigere Krankenkasse mich wegen meines Alters oder einer Erkrankung ablehnen?

Eine für Sie wählbare gesetzliche Krankenkasse darf die Aufnahme nicht wegen Ihres Alters oder Gesundheitszustands verweigern. Voraussetzung ist, dass Sie zu ihrem zulässigen Mitgliederkreis gehören.

Muss ich eine laufende Behandlung wegen des Wechsels unterbrechen?

Eine Unterbrechung folgt nicht automatisch aus dem Kassenwechsel. Informieren Sie die neue Kasse frühzeitig über die Behandlung und reichen Sie vorhandene Bewilligungen ein, damit die weitere Kostenübernahme geklärt werden kann.

Bekomme ich einen Anteil am Milliardenüberschuss ausgezahlt?

Aus dem Überschuss entsteht kein individueller Auszahlungsanspruch. Wer seine Belastung senken möchte, sollte den eigenen Beitrag, eine mögliche Ersparnis und den frühestmöglichen Wechseltermin prüfen.

Der Beitrag 2,6 Milliarden Euro Kassenplus: So können Krankenversicherte ihre Beiträge senken erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

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Pflegegeld: Mutter im Krankenhaus, die Pflegekasse sagt Nein doch ihre Angehörigen retten 1.356 Euro Lohnersatz

Die Mutter erleidet einen Schlaganfall, der Sohn nimmt sich zehn Tage frei, um die Pflege zu organisieren. Dann kommt der Bescheid der Pflegekasse: Antrag abgelehnt. Bis zu 1.356,30 Euro Lohnersatz stehen Beschäftigten beim Pflegeunterstützungsgeld zu, wenn ein naher Angehöriger plötzlich Pflege braucht.

Es gibt mehrere Ablehnungsgründe, die immer wieder dieselben Menschen treffen: zu spät beantragt, falsche Stelle angeschrieben, keine akute Pflegesituation anerkannt. Wer sie kennt und dagegen vorgeht, rettet seinen Anspruch.

Pflegeunterstützungsgeld abgelehnt: Was steckt hinter dem Bescheid

Das Pflegeunterstützungsgeld ist eine Lohnersatzleistung der sozialen Pflegeversicherung. Es soll den Einkommensausfall abfedern, den Beschäftigte erleiden, wenn sie wegen einer akuten Pflegesituation kurzfristig der Arbeit fernbleiben müssen.

Die Leistung beträgt 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts, maximal 135,63 Euro pro Kalendertag. Wer die vollen zehn Arbeitstage beansprucht, bekommt damit im Jahr 2026 höchstens 1.356,30 Euro.

Seit dem 1. Januar 2024 gilt der Anspruch pro Kalenderjahr, und zwar für jeden pflegebedürftigen Angehörigen neu, nicht als einmaliges Gesamtkontingent für das gesamte Leben.

Ablehnungsbescheide kommen häufiger vor, als Betroffene ahnen. Die Pflegekasse muss das Pflegeunterstützungsgeld nur dann auszahlen, wenn alle gesetzlichen Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sind.

Fehlt auch nur eine: kein anerkannter Akutfall, Antrag zu spät, Unterlagen unvollständig, falscher Ansprechpartner. Folgt die Ablehnung. Sie ist kein Endurteil. Gegen jeden Ablehnungsbescheid können Sie Widerspruch einlegen.

Ablehnungsgrund Nummer eins: Die Pflegekasse erkennt keine akute Pflegesituation an

Der häufigste Ablehnungsgrund ist dieser: Die Pflegekasse zweifelt daran, dass eine akute Pflegesituation vorlag. Was das Pflegezeitgesetz unter diesem Begriff versteht, ist enger, als viele Betroffene denken.

Eine akute Pflegesituation muss plötzlich, unvermittelt und unerwartet eintreten. Der Schlaganfall der bisher gesunden Mutter, der Sturz mit Oberschenkelhalsbruch beim allein lebenden Vater, die überraschende stationäre Einweisung mit anschließendem Organisationsbedarf: Das sind typische Akutfälle.

Was nicht genügt: eine Pflegesituation, die schon seit Wochen oder Monaten besteht und sich nicht wesentlich verändert hat. Wer seinen Vater seit zwei Jahren mit Pflegegrad 2 pflegt und sich nun ein paar Tage freistellt, weil der nächste Arzttermin ansteht oder die Pflegekraft ausgefallen ist, hat keinen Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld.

Die Alltagsorganisation laufender Pflege ist kein Akutfall, auch dann nicht, wenn sie den Angehörigen faktisch bindet. Das Bundesgesundheitsministerium hat das ausdrücklich klargestellt: Eine bereits bestehende, unveränderte Pflegebedürftigkeit genügt für die kurzzeitige Arbeitsverhinderung nicht.

Wichtig für den Widerspruch: Kein festgestellter Pflegegrad ist nötig, um den Anspruch zu begründen. Die ärztliche Bescheinigung über die voraussichtliche Pflegebedürftigkeit des Angehörigen und die Erforderlichkeit der Freistellung reicht aus.

Seit dem 1. Januar 2026 darf diese Bescheinigung auch eine Pflegefachperson ausstellen, also eine nach dem Pflegeberufegesetz ausgebildete Pflegefachfrau oder einen Pflegefachmann, wie sie in ambulanten Diensten tätig sind.

Wer abgelehnt wurde, weil die Pflegekasse die Pflegebedürftigkeit bezweifelt, kann im Widerspruch die ärztliche Bescheinigung nachreichen oder durch die Bescheinigung einer Pflegefachperson ergänzen.

Thomas R., 53, aus Dortmund, pflegt seinen Vater, der seit 2023 Pflegegrad 2 hat. Im Februar 2026 zieht sich der Vater bei einem Sturz eine Hüftfraktur zu, wird operiert und soll nach zehn Tagen aus der Klinik entlassen werden: ohne Pflegedienst, ohne Anschlussheilbehandlung, ohne etwas Organisiertes.

Thomas nimmt sich eine Woche frei und beantragt Pflegeunterstützungsgeld. Die Pflegekasse lehnt ab: Der Vater habe bereits Pflegegrad 2, eine neue akute Pflegesituation liege nicht vor.

Im Widerspruch belegt Thomas mit dem Klinik-Entlassungsbrief, dass sich der Pflegebedarf durch die Fraktur schlagartig erhöht hat und bisher keine stabile Versorgung existierte. Die Pflegekasse hebt die Ablehnung auf.

Ablehnungsgrund Nummer zwei: Antrag zu spät oder bei der falschen Pflegekasse eingereicht

Zwei verbreitete Verfahrensfehler führen fast immer zur Ablehnung und lassen sich beim zweiten Mal nicht mehr korrigieren: der zu späte Antrag und der Antrag bei der falschen Stelle.

Das Pflegeunterstützungsgeld muss unverzüglich beantragt werden. Das bedeutet nicht innerhalb einer Woche oder binnen eines Monats, sondern ohne schuldhaftes Zögern, also de facto innerhalb weniger Tage nach dem Akutereignis. Wer wartet, bis der Beschäftigte wieder am Schreibtisch sitzt und sich in Ruhe darum kümmert, riskiert die Ablehnung.

Die Pflicht zur unverzüglichen Antragstellung ist im Gesetz ausdrücklich verankert. In der Praxis empfiehlt sich: Antrag spätestens am zweiten oder dritten Tag der Freistellung stellen, per Telefon oder E-Mail mit dem Antragsvordruck der Pflegekasse.

Der zweithäufigste Verfahrensfehler trifft Menschen, die ihren Antrag bei der eigenen Pflegekasse einreichen, also bei der Kasse, bei der sie selbst als Beschäftigte versichert sind. Das Pflegeunterstützungsgeld wird aber nicht bei Ihrer Krankenkasse oder Ihrer Pflegekasse beantragt, sondern bei der Pflegekasse des pflegebedürftigen Angehörigen.

Ist Ihre Mutter bei der AOK pflegepflichtversichert, geht der Antrag an die AOK‑Pflegekasse. Ist sie privat pflegeversichert, wendet man sich an das private Pflegeversicherungsunternehmen.

Wer diesen Weg verfehlt, verliert wertvolle Zeit und möglicherweise den Anspruch, wenn durch die Weiterleitung die Unverzüglichkeit nicht mehr gewahrt ist.

Ablehnungsgrund Nummer drei: Unterlagen fehlen oder der Arbeitgeber zahlt weiter

Neben dem Akutfall-Nachweis braucht die Pflegekasse einen Beleg dafür, dass der Arbeitgeber für die Ausfalltage keine Vergütung zahlt. Dieser Nachweis ist zwingend, denn das Pflegeunterstützungsgeld tritt nur dann ein, wenn wirklich ein Einkommensverlust entsteht.

Die meisten Pflegekassen stellen dafür einen Vordruck bereit, den der Arbeitgeber ausfüllt. Verzögert der Arbeitgeber diese Bescheinigung oder stellt sie gar nicht aus, gerät der Antrag ins Stocken. Fordern Sie die Bescheinigung schriftlich an, eine E-Mail genügt, und setzen Sie eine kurze Frist.

Ein selten diskutierter, aber praxisrelevanter Punkt: Zahlt der Arbeitgeber das Gehalt trotz der Freistellung weiter, etwa weil der Arbeitsvertrag oder ein Tarifvertrag das vorsieht, entfällt der Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld. Das ist kein Missstand, sondern Absicht:

Die Leistung der Pflegekasse soll ausschließlich einen echten Entgeltausfall ausgleichen. Wer von seinem Arbeitgeber volle Gehaltsfortzahlung bekommt, braucht kein Pflegeunterstützungsgeld. Problematisch wird es, wenn der Arbeitgeber zunächst eine Fortzahlung in Aussicht stellt, diese dann aber verweigert.

In diesem Fall greift der Anspruch gegen die Pflegekasse, sofern der Antrag noch rechtzeitig gestellt werden kann.

Zu den häufig fehlenden Unterlagen gehört außerdem die ärztliche Bescheinigung. Sie muss die voraussichtliche Pflegebedürftigkeit des Angehörigen bestätigen und bescheinigen, dass die Freistellung des Beschäftigten dafür erforderlich ist.

Reicht die Bescheinigung einer Pflegefachperson, kann das im Akutfall schneller gehen, vor allem wenn bereits ein ambulanter Pflegedienst im Einsatz ist. Die Kosten für das Attest trägt der Antragsteller; eine Erstattung durch die Pflegekasse ist nicht vorgesehen.

So legen Sie Widerspruch gegen die Ablehnung des Pflegeunterstützungsgeldes ein

Gegen jeden Ablehnungsbescheid der Pflegekasse können Sie Widerspruch einlegen. Die Frist beträgt einen Monat ab dem Tag, an dem Ihnen der Bescheid bekannt gegeben wurde, also ab dem Datum, das als Zustellungsdatum gilt.

Versäumen Sie diese Frist, wird der Bescheid rechtskräftig und der Anspruch ist verloren. Im Zweifel gilt die Frist ab dem Tag, an dem Sie den Briefkasten geleert haben.

Den Widerspruch richten Sie schriftlich an die Pflegekasse, die den Bescheid erlassen hat, also die Pflegekasse Ihres Angehörigen. Der Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld ergibt sich aus § 44a Abs. 3 SGB XI; benennen Sie diese Norm in Ihrem Widerspruch ausdrücklich.

Eine formlose Erklärung genügt dem Grunde nach, aber ein gut begründeter Widerspruch hat deutlich bessere Chancen. Benennen Sie den konkreten Ablehnungsgrund aus dem Bescheid und erklären Sie, warum er aus Ihrer Sicht falsch ist.

Fügen Sie alle Unterlagen bei, die beim ursprünglichen Antrag gefehlt haben oder Ihre Version des Sachverhalts belegen: ärztliches Attest, Bescheinigung der Pflegefachperson, Klinik-Entlassungsbrief, Bestätigung des Arbeitgebers über Nichtfortzahlung.

Wenn der Widerspruch erfolglos bleibt, steht der Klageweg beim Sozialgericht offen. Klagen gegen Pflegekassen sind in erster Instanz kostenlos. Das Kostenrisiko bei unterlegenen Klagen ist im Sozialrecht für Versicherte stark begrenzt.

Wer nicht sicher ist, ob die Ablehnungsgründe tragfähig sind, kann sich kostenlos bei einem Sozialverband wie VdK oder SoVD beraten lassen. Diese verfügen über rechtliche Expertise speziell für Leistungsstreitigkeiten im SGB XI.

Eine Besonderheit bei Widersprüchen wegen fehlender akuter Pflegesituation: Belegen Sie die Plötzlichkeit des Ereignisses so konkret wie möglich. Datum der Einweisung oder des Unfalls, Datum des Entlassungsbriefes, Beschreibung der Situation vor dem Akutereignis im Vergleich zur Situation danach.

Eine pauschale Erklärung „mein Vater ist pflegebedürftig” reicht nicht; die Pflegekasse muss nachvollziehen können, warum die Situation plötzlich eine andere war als zuvor. Wer diese Linie im Widerspruch klar zieht, hat gute Chancen, auch in Fällen zu gewinnen, in denen ein Pflegegrad bereits vorlag.

Wenn mehrere Angehörige Pflegeunterstützungsgeld für dieselbe pflegebedürftige Person beantragt haben, gelten die zehn Tage als Gesamtkontingent. Haben Schwester und Bruder je fünf Tage beantragt, ist das Kontingent erschöpft. Wer deswegen abgelehnt wird, muss prüfen, ob die eigene Freistellung zeitlich vor der anderen Person lag.

Häufige Fragen zur Pflegeunterstützungsgeldablehnung und zum Widerspruch Kann ich Widerspruch einlegen, wenn ich den Antrag zu spät gestellt habe?

Nur in Ausnahmefällen. Die Unverzüglichkeit ist eine materielle Anspruchsvoraussetzung, kein reiner Formfehler. Wer deutlich zu spät beantragt hat, verliert den Anspruch damit endgültig.

Eine Ausnahme kann gelten, wenn ein objektiver Hinderungsgrund die rechtzeitige Antragstellung verhindert hat, etwa ein krankheitsbedingter Krankenhausaufenthalt des Antragstellers selbst oder eine fehlerhafte Auskunft der Pflegekasse. Diese Fälle sollten Sie anwaltlich oder über einen Sozialverband prüfen lassen.

Was tun, wenn der Arbeitgeber die Bescheinigung über die Nichtfortzahlung verweigert?

Fordern Sie die Bescheinigung schriftlich und mit Fristsetzung an. Verweigert der Arbeitgeber sie weiterhin, können Sie der Pflegekasse eine schriftliche Erklärung vorlegen, dass Sie keine Entgeltfortzahlung erhalten haben, und gleichzeitig arbeitsrechtliche Schritte gegen den Arbeitgeber einleiten.

Die Pflegekasse ist verpflichtet, Ihren Anspruch zu prüfen. Die Bescheinigung ist ein Beweismittel, keine Hürde, die der Arbeitgeber in der Hand hat. Im Zweifel klären Sie das mit dem Betriebsrat oder einem Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Gilt das Pflegeunterstützungsgeld auch für Pflegebedürftige ohne deutschen Wohnsitz?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Hat der pflegebedürftige Angehörige eine deutsche Pflegeversicherung und lebt in einem EU-Mitgliedstaat oder einem weiteren Staat mit entsprechendem Sozialversicherungsabkommen, können Beschäftigte in Deutschland auch dort Pflegeunterstützungsgeld beantragen. Maßgeblich ist die deutsche Pflegekasse des Angehörigen.

Zählen die zehn Tage für jeden Arbeitgeber neu, wenn jemand mehrere Jobs hat?

Nein. Das Kontingent von zehn Arbeitstagen gilt pro pflegebedürftiger Person und Kalenderjahr, nicht pro Arbeitsverhältnis. Wer in zwei Teilzeitstellen beschäftigt ist, muss die Tage auf beide Stellen aufteilen.

Pflegeunterstützungsgeld erhält er für den Einkommensausfall bei beiden Arbeitgebern, soweit keiner davon Entgeltfortzahlung leistet, aber zusammen nicht mehr als den gesetzlichen Tageshöchstbetrag.

Was passiert, wenn die Pflegekasse nicht innerhalb von drei Monaten über den Widerspruch entscheidet?

Entscheidet die Pflegekasse über Ihren Widerspruch nicht innerhalb von drei Monaten und liegt kein ausreichender Grund für die Verzögerung vor, können Sie direkt Klage beim Sozialgericht erheben, die sogenannte Untätigkeitsklage.

Das zwingt die Pflegekasse, sich zu entscheiden. Die Dreimonatsfrist beginnt mit dem Tag, an dem Sie den Widerspruch eingelegt haben.

Quellen

Bundesministerium der Justiz: Elftes Buch Sozialgesetzbuch – § 44a Abs. 3 SGB XI (Pflegeunterstützungsgeld)

Bundesministerium der Justiz: Gesetz über die Pflegezeit – § 2 PflegeZG (Kurzzeitige Arbeitsverhinderung)

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Der Daten-Hack von Berlin: Wegners letztes „Meisterstück“

Erst jetzt werden die wahren Dimensionen des beispiellosen Hackerangriffs auf die Berliner Senatsverwaltungen für Bauen und Verkehr im letzten Monat deutlich – und manifestieren sich als weiterer drastischer Beweis dafür, dass es sich beim Shithole an der Spree (quasi, “in a nutshell“, sinnbildlich für ganz Deutschland)  faktisch um einen failed state handelt, in dem bananenrepublikanische […]

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Die Zombie-Stationen des UK Met.-Office

Cap Allon

Immer neue Betrugsmaschen des UK Met.-Office! A. d. Übers.

Der Forscher Ray Sanders hat eine Reihe stillgelegter Messstationen des Met Office aufgedeckt, die noch lange nach dem Verschwinden der Thermometer weiterhin monatliche Temperaturwerte lieferten.

Newton Rigg in Cumbria stellte 2021 die Temperaturmessungen für das Met Office ein. Das Met Office hat inzwischen bestätigt, dass sich vor Ort keine Geräte des Met Office mehr befinden. Dennoch wird die öffentliche Datei zu dieser „historischen Messstation“ bis August 2026 weitergeführt.

Dazu gehören auch die Werte für diesen Sommer: 19,6 °C im Juni, 22,1 °C im Juli und 20,7 °C im August.

Die Zahlen stammen von HadUK-Grid. Einfach ausgedrückt: Das Met Office nimmt die Messwerte von aktiven Stationen auf, wandelt sie in ein 1-km-Temperaturraster um und interpoliert dann einen Wert zurück auf die Koordinaten der stillgelegten Station.

Seit langem fragen sich Sanders und andere, welche realen Stationen in die Schätzungen für Newton Rigg eingeflossen sind. Schließlich gab das Met Office eine Antwort: Es weiß es nicht. Sein automatisiertes System speichert keine Aufzeichnungen darüber, welche einzelnen Stationen zu einem bestimmten Rasterwert beigetragen haben.

Na klar…

Sanders hatte zuvor bereits die gleiche zwielichtige Praxis in Lowestoft aufgedeckt.

Diese Messstation wurde 2010 geschlossen, was das Met Office selbst bestätigte, doch die monatlichen Temperaturwerte wurden weiterhin veröffentlicht. Im Juni 2025 – fast 15 Jahre nach der Schließung – wies die Zeitreihe der historischen Messstation immer noch einen mittleren Höchstwert von 22,3 °C und einen Mindestwert von 13,4 °C auf.

Es gab noch weitere Fälle.

Paisley wurde 2011 geschlossen, doch Sanders’ archivierte Screenshots zeigen, dass die Datenreihe danach mit geschätzten Monatswerten fortgesetzt wurde. Nairn Druim wurde 2014 geschlossen und tauchte ebenfalls weiterhin so auf, als würde die Station noch Daten liefern.

Nachdem Sanders und seine Mitstreiter das Met Office wiederholt wegen Lowestoft, Paisley und Nairn kritisiert hatten, verschwanden die Zahlen nach der Schließung. Die aktuellen Dateien des Met Office enden nun mit den tatsächlichen Schließungsdaten der Stationen: Lowestoft im Jahr 2010, Paisley im Jahr 2011 und Nairn im Jahr 2014.

Das Met Office räumte selbst ein, dass Schätzwerte „Verwirrung stiften könnten, wenn es den Anschein hat, als gäbe es einen kontinuierlichen Datenfluss“ von Stationen, die auf unbestimmte Zeit geschlossen wurden, und dass es daher beschlossen habe, Schätzwerte von einer kleinen Anzahl stillgelegter Standorte zu entfernen.

Auf der aktuellen Seite des Met Office zu historischen Stationen werden Lowestoft, Paisley und Nairn ausdrücklich als geschlossene Stationen aufgeführt.

Newton Rigg ist jedoch nach wie vor in Betrieb, und die dortige Temperaturreihe wird weiterhin jeden Monat fortgeführt.

Es ist berechtigt zu hinterfragen, ob den Daten des Met Office vertraut werden kann, wenn geschlossene Stationen weiterhin Zahlen liefern und die Behörde selbst nicht angemessen erklären kann, woher diese Zahlen stammen. Dennoch gilt das Met Office als der Goldstandard für Klimadaten in UK. Seine Zahlen bilden die Grundlage für Klimaberichte, Temperaturangaben und Erwärmungstrends, die auf Bruchteile – sogar Hundertstel – eines Grads genau angegeben werden.

Dank an Ray Sanders für seine Forschungen.

Link: https://electroverse.substack.com/p/antarctic-station-sets-new-all-time?utm_campaign=email-post&r=320l0n&utm_source=substack&utm_medium=email (Zahlschranke)

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Zum gleichen Thema gab es auf dieser Website schon weitere Beiträge, z. B. hier sowie hier und hier. Die in diesem Beitrag geschilderten Ergebnisse der Arbeit des Ermittlers Ray Sanders werden aktuell auch bei WUWT aufgegriffen. Weil dieser Beitrag ohne Zahlschranke und außerdem mit ein paar aufschlussreichen Abbildungen daher kommt, wird er hier angefügt. A. d. Übers.

Met.-Office gibt zu: Kew Gardens ist eine Müll-Station der schlechtesten Klasse 5

Paul Homewood, NOT A LOT OF PEOPLE KNOW THAT

Große Neuigkeiten von der Website von Dr. Eric Huxter:

Ray Sanders hatte aus einem Informationsfreiheitsantrag vom Januar 2026 auf eine Liste der Wetterstationen der Klassen CIMO 1 und 2 entdeckt:

Kew Gardens, bisher Klasse 2, tauchte auf dieser Liste nicht auf. Am 24. Mai sandte ich eine Anfrage bezüglich des aktuellen Status‘ an die Auskunftsstelle des Met.-Office. Meine Anfrage erhielt eine Bearbeitungsnummer, und ich wartete auf die Antwort. Da bis Juli keine Antwort eingegangen war, sandte ich die Frage erneut unter Angabe der Bearbeitungsnummer. Am 29. August erhielt ich folgende Antwort:

Wir entschuldigen uns für die verspätete Antwort. Unser Support-Team hat uns mitgeteilt, dass die CIMO-Einstufung je nach Expositionsbewertung für jeden Sensor unterschiedlich ist oder sein kann.

Ich war ziemlich beeindruckt davon, wie lange es gedauert hat, bis diese Abweichung festgestellt wurde, und habe eine präzisere Anfrage bezüglich der CIMO-Standortklasse für den Temperatursensor gestellt. Heute habe ich folgende Antwort erhalten:

Der Temperatursensor in Kew Gardens ist als CIMO 5 eingestuft.

Die ganze Geschichte steht hier.

Wie den Lesern bekannt ist, haben Ray, Eric und ich Kew Gardens genau im Auge behalten, seit dort Anfang dieses Jahres der Temperaturrekord für den Monat Mai gemessen worden ist.

Obwohl die Messstation als Klasse 2 eingestuft ist, zeigten aktuelle Fotos eine überwachsene Vegetation und die unmittelbare Nähe der Messvorrichtung zu einem Zaun. Nach den Standards der WMO sollte Kew bestenfalls als Klasse 4 eingestuft werden.

Hinzu kommt die ungeeignete Umgebung in den Gärten.

Kew hat oft die Tagesranglisten der heißesten Orte angeführt, darunter auch diesen Rekord im Mai:

Da die WMO-Vorschriften klar festlegen, dass Standorte der Klasse 5 nicht für klimatologische Zwecke herangezogen werden dürfen, freue ich mich darauf, dass das Met Office diese irreführende „Rekordtemperatur“ nun von seiner Website entfernt.

Aus den MSM wird die Meldung aber sicher nicht entfernt! A. d. Übers.

Link: https://wattsupwiththat.com/2026/09/05/met-office-admit-kew-is-a-class-5-junk-site/

Beide Beiträge übersetzt von Christian Freuer für das EIKE

 

 

Der Beitrag Die Zombie-Stationen des UK Met.-Office erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.

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Pflegegrad: Sozialamt muss 14.370 Euro Pflegekosten vorläufig zahlen

Das Hessische Landessozialgericht hat die häusliche Versorgung einer schwerstpflegebedürftigen Frau im Eilverfahren gesichert. Der Sozialhilfeträger muss vorläufig monatlich 14.370,24 Euro für ihren ambulanten Pflegedienst übernehmen.

Hinzu kommen 329,97 Euro gekürztes pauschaliertes Pflegegeld und 23,50 Euro für den Hausnotruf. Damit sind Leistungen von insgesamt 14.723,71 Euro pro Monat vorläufig abgesichert.

Wichtig ist: Die 14.370,24 Euro sind kein neuer Pauschalbetrag für Menschen mit Pflegegrad 5. Der Beschluss des Hessischen Landessozialgerichts vom 24. August 2026 betrifft einen außergewöhnlich hohen individuellen Pflegebedarf und eine zeitlich begrenzte Eilentscheidung.

Diese Zahlungen musste das Sozialamt absichern

Das Sozialgericht Darmstadt hatte den Sozialhilfeträger zunächst verpflichtet, die Leistungen für den bereits laufenden Zeitraum vom 1. Mai bis zum 31. Oktober 2026 zu übernehmen. Die Beschwerde des Trägers gegen diese Entscheidung blieb ohne Erfolg.

Vorläufig gesicherte Leistung Betrag pro Monat Ambulanter Pflegedienst 14.370,24 Euro Gekürztes pauschaliertes Pflegegeld 329,97 Euro Restkosten des Hausnotrufs 23,50 Euro Gesicherter Leistungsumfang 14.723,71 Euro

Der Betrag von 14.370,24 Euro entfällt auf die Leistungen des ambulanten Pflegedienstes und ist nicht mit dem Pflegegeld gleichzusetzen.

Der Pflegebedarf und die Dringlichkeit waren im Beschwerdeverfahren nicht umstritten. Die Leistungsträger stritten vielmehr darüber, nach welchem Gesetz und von welchem Träger die notwendige Hilfe finanziert werden musste.

Die Frau ist täglich auf umfangreiche Hilfe angewiesen

Die 1965 geborene Frau lebt allein in ihrer Wohnung und ist schwer an Multipler Sklerose erkrankt. Sie kann weder gehen noch stehen, nutzt einen Rollstuhl und benötigt täglich umfassende Unterstützung. Bei ihr sind Pflegegrad 5 und ein Grad der Behinderung von 100 festgestellt.

Ein ambulanter Dienst versorgt sie bereits seit 2013. Seit diesem Jahr erhielt sie vom örtlichen Sozialhilfeträger auch Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII.

Für die Zeit ab Mai 2026 beantragte sie die weitere Übernahme der Pflegekosten, die nach Ausschöpfung der Pflegeversicherungsleistungen offenblieben. Sie verlangte außerdem das bisher gezahlte, gekürzte Pflegegeld und die verbleibenden Kosten des Hausnotrufs.

Der Sozialhilfeträger verwies auf die Eingliederungshilfe

Der Sozialhilfeträger lehnte die Weiterbewilligung ab. Nach seiner Auffassung enthielten die Einsätze des Pflegedienstes auch Hilfen zur sozialen Teilhabe, für die der Landeswohlfahrtsverband Hessen als Träger der Eingliederungshilfe zuständig sei.

Der Eingliederungshilfeträger sah dagegen keinen Bedarf an Leistungen der Eingliederungshilfe. Die Frau wollte ihre bestehende Pflegeversorgung fortsetzen, verlangte aber keine zusätzlichen Teilhabeleistungen. Der Antrag auf Eingliederungshilfe war abgelehnt worden, und der Widerspruchsbescheid vom 31. März 2026 war bestandskräftig.

Dadurch drohte eine gefährliche Versorgungslücke. Der bisher zahlende Träger stellte seine Leistungen ein, während der andere eine Zuständigkeit verneinte. Die notwendige Pflege musste dennoch ohne Unterbrechung weitergehen.

Warum der Verweis auf die Eingliederungshilfe nicht ausreichte

Paragraf 103 Absatz 2 SGB IX regelt das Zusammentreffen von Eingliederungshilfe und häuslicher Pflege außerhalb der in der Vorschrift genannten Einrichtungen oder Räumlichkeiten. Wird dort Eingliederungshilfe tatsächlich erbracht und können die Teilhabeziele weiter erreicht werden, umfasst sie grundsätzlich auch die gesetzlich genannten Leistungen der häuslichen Pflege.

Für den Senat war der Wortlaut der Vorschrift entscheidend. Ein bloßer Anspruch auf Eingliederungshilfe genügt danach nicht. Die Eingliederungshilfe muss tatsächlich erbracht werden, damit die in der Vorschrift genannten Pflegehilfen zusammen mit ihr gewährt werden können.

Die Frau erhielt jedoch keine Eingliederungshilfe und verfolgte den abgelehnten Antrag nicht mit einer Klage weiter. Deshalb durfte der Sozialhilfeträger die Finanzierung der laufenden Pflege nicht allein mit dem Hinweis auf einen anderen denkbaren Anspruch ablehnen.

Ob bei der Frau überhaupt ein gesonderter Teilhabebedarf mit erreichbaren Teilhabezielen bestand, musste das Landessozialgericht nicht abschließend entscheiden. Es hielt die Bewertung des Sozialgerichts, das einen solchen Bedarf verneint hatte, allerdings für voraussichtlich zutreffend.

Alltagsbegleitung kann zur häuslichen Pflege gehören

Der Fall zeigt, warum die Abgrenzung schwierig sein kann. Hilfe beim Verlassen der Wohnung, Begleitung zum Einkaufen oder zum Arzt sowie Unterstützung bei Tagesstruktur und sozialen Kontakten können auf den ersten Blick wie Teilhabeleistungen wirken.

Der heutige Pflegebedürftigkeitsbegriff erfasst jedoch nicht nur körperbezogene Verrichtungen. Nach Paragraf 64b SGB XII umfasst die häusliche Pflegehilfe auch pflegerische Betreuung und Hilfen bei der Haushaltsführung.

Das Sozialgericht Darmstadt ordnete die vorhandenen Unterstützungsleistungen deshalb der Pflege zu. Nach den gerichtlichen Feststellungen war die Frau ausreichend sozial eingebunden und wollte keine weitergehende Unterstützung zur sozialen Teilhabe.

Warum die Pflegeversicherung nicht alle Kosten trug

Die soziale Pflegeversicherung deckt Pflegekosten nicht immer vollständig ab. Nach der Leistungsübersicht des Bundesgesundheitsministeriums für 2026 stehen bei Pflegegrad 5 für einen ambulanten Pflegedienst bis zu 2.299 Euro im Monat zur Verfügung.

Reicht diese Leistung wegen eines besonders hohen Bedarfs nicht aus, kann die Hilfe zur Pflege die ungedeckten notwendigen Kosten übernehmen. Voraussetzung ist unter anderem, dass Einkommen und verwertbares Vermögen nach den Regeln des SGB XII nicht zur Finanzierung ausreichen.

Der Anspruch ist in § 61 SGB XII geregelt. Mehr zum Zusammenspiel der beiden Leistungssysteme erklärt unser Beitrag „Pflegekasse reicht nicht für den Pflegedienst“.

Auch die 329,97 Euro sind kein allgemeiner Pflegegeldbetrag

Das Gericht sprach der Frau zusätzlich 329,97 Euro gekürztes pauschaliertes Pflegegeld zu. Der Beschluss erläutert jedoch nicht vollständig, wie diese konkrete Summe berechnet wurde.

Der Betrag darf deshalb nicht ohne Weiteres mit dem anteiligen Pflegegeld einer Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI gleichgesetzt werden. Aus ihm lässt sich weder eine neue Quote noch ein allgemeiner Anspruch für Pflegebedürftige ableiten.

Zum Vergleich: Das reguläre Pflegegeld der Pflegeversicherung beträgt bei Pflegegrad 5 im Jahr 2026 monatlich 990 Euro, wenn die häusliche Pflege selbst sichergestellt wird. Einen Überblick über die weiteren Beträge bietet unser Ratgeber zu den Leistungen bei Pflegegrad 5.

Was die Entscheidung für andere Pflegebedürftige bedeutet

Der Beschluss ist besonders wichtig, wenn Hilfe zur Pflege wegen einer behaupteten Zuständigkeit der Eingliederungshilfe eingestellt oder abgelehnt wird. Danach darf eine notwendige Versorgung nicht allein deshalb unterbrochen werden, weil sich zwei Träger über die rechtliche Zuordnung streiten.

Das bedeutet nicht, dass in jedem solchen Fall das Sozialamt zahlen muss. Wird Eingliederungshilfe tatsächlich erbracht und sind die weiteren Voraussetzungen des § 103 Absatz 2 SGB IX erfüllt, können bestimmte Pflegehilfen dieser Leistung zugeordnet werden.

Auch Pflegegrad 5 allein begründet noch keinen Anspruch auf Hilfe zur Pflege. Erforderlich sind ungedeckte notwendige Pflegekosten sowie die Prüfung von Einkommen und verwertbarem Vermögen nach dem SGB XII.

Bei einem drohenden Pflegeabbruch muss schnell gehandelt werden

Wird eine Weiterbewilligung abgelehnt, sollten Betroffene die Rechtsbehelfsbelehrung prüfen und fristgerecht Widerspruch einlegen. Bei einer ordnungsgemäßen Belehrung beträgt die Frist regelmäßig einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids.

Droht der Pflegedienst seine Einsätze zu reduzieren oder einzustellen, kann zusätzlich ein Antrag auf einstweilige Anordnung beim Sozialgericht nach § 86b Absatz 2 SGG nötig sein. Dafür müssen der voraussichtliche Anspruch und die besondere Dringlichkeit glaubhaft gemacht werden.

Pflegegradbescheid, Pflegegutachten, aktueller Pflegeplan, Verträge, Rechnungen und die schriftliche Ankündigung eines Versorgungsabbruchs können die Notlage belegen. Allgemeine Hinweise zum Verfahren enthält unser Ratgeber „Klage vor dem Sozialgericht einreichen“.

Im entschiedenen Fall galt die gerichtliche Verpflichtung nur bis zum 31. Oktober 2026. Das Landessozialgericht erwartete zwar eine weitere Bewilligung bei unveränderter Sach- und Rechtslage, ordnete sie aber nicht ausdrücklich an. Läuft eine befristete Bewilligung aus, sollten Betroffene daher rechtzeitig die Weiterbewilligung beantragen und bei einer erneuten Versorgungslücke wieder Eilrechtsschutz prüfen.

Der Beschluss des Landessozialgerichts ist nach § 177 SGG nicht mit einer weiteren Beschwerde anfechtbar. Andere Gerichte sind daran nicht automatisch gebunden, können die Begründung aber bei vergleichbaren Streitfällen berücksichtigen.

Kurzes Beispiel aus der Praxis

Eine alleinlebende Frau mit Pflegegrad 5 benötigt täglich mehrere Einsätze eines ambulanten Pflegedienstes. Die Pflegekasse zahlt ihren Höchstbetrag, doch notwendige Pflegekosten bleiben offen und wurden bislang vom Sozialamt getragen.

Lehnt das Amt die weitere Zahlung mit einem Hinweis auf die Eingliederungshilfe ab und kündigt der Pflegedienst einen Leistungsstopp an, kann die Frau Widerspruch einlegen und zugleich Eilrechtsschutz beantragen. Mit Pflegeplan, Bescheiden, Kostenaufstellung und der Ankündigung des Dienstes kann sie zeigen, weshalb eine Entscheidung im normalen Verfahren zu spät käme.

Fragen und Antworten zum Beschluss Erhält jeder Mensch mit Pflegegrad 5 monatlich 14.370 Euro vom Sozialamt?

Nein. Der Betrag entspricht dem individuellen Pflegebedarf in diesem Verfahren. Pflegegrad 5 führt nicht zu einer pauschalen Sozialhilfezahlung in dieser Höhe.

Wann kann Hilfe zur Pflege die Leistungen der Pflegekasse ergänzen?

Sie kommt in Betracht, wenn notwendige Pflegekosten nach den Leistungen der Pflegeversicherung ungedeckt bleiben. Zusätzlich müssen die persönlichen und finanziellen Voraussetzungen des SGB XII erfüllt sein.

Darf das Sozialamt lediglich auf die Eingliederungshilfe verweisen?

Nach diesem Beschluss reicht ein bloßer Anspruch auf Eingliederungshilfe nicht aus. Für die Anwendung des Paragrafen 103 Absatz 2 SGB IX müssen solche Leistungen tatsächlich erbracht werden.

Galt die Zahlungspflicht zeitlich unbegrenzt?

Nein. Die einstweilige Anordnung erfasste nur den Zeitraum vom 1. Mai bis zum 31. Oktober 2026. Für spätere Monate enthielt der Beschluss keine ausdrückliche Verpflichtung.

Was müssen Betroffene für einen Eilantrag belegen?

Sie müssen einen voraussichtlichen Leistungsanspruch und eine gegenwärtige Dringlichkeit glaubhaft machen. Besonders wichtig sind konkrete Unterlagen zum Pflegebedarf, zu den Kosten und zu einem drohenden Abbruch der Versorgung.

Quellen

Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 24. August 2026, L 4 SO 147/26 B ER; Sozialgericht Darmstadt, Beschluss vom 24. Juni 2026, S 22 SO 142/26 ER; Bundesgesundheitsministerium, Leistungsbeträge der Pflegeversicherung 2026.

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Höhere Miete, gleiches Wohngeld: Warmmiete allein zählt nicht

Eine höhere Miete führt während eines laufenden Wohngeldzeitraums nicht automatisch zu mehr Wohngeld. Der für das Wohngeld anerkannte Mietbetrag muss um mehr als zehn Prozent steigen. Genau zehn Prozent reichen nicht aus.

Wie streng diese Vorgabe angewandt wird, zeigt ein Urteil des Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 25. März 2026. Obwohl die monatliche Gesamtmiete des Klägers um 24,54 Euro gestiegen war, erhöhte sich der für das Wohngeld verwendete Vergleichsbetrag nur um 8,16 Prozent. Sein Antrag auf monatlich 269 statt bisher 245 Euro Wohngeld blieb deshalb erfolglos.

Wann eine Mieterhöhung zu mehr Wohngeld führen kann

Nach § 27 Absatz 1 WoGG wird das Wohngeld im laufenden Bewilligungszeitraum nur auf Antrag neu berechnet. Der anerkannte Mietbetrag muss sich um mehr als zehn Prozent erhöhen. Zusätzlich muss die vollständige Berechnung tatsächlich ein höheres Wohngeld ergeben.

Die Wohngeldstelle wird daher nicht allein aufgrund eines Mieterhöhungsschreibens tätig. Wer mehr Wohngeld erhalten möchte, muss einen Erhöhungsantrag stellen und die veränderten Wohnkosten belegen.

Welcher Betrag für die Zehn-Prozent-Prüfung zählt

Nicht die bisherige Wohngeldzahlung und nicht die gesamte Überweisung an den Vermieter bilden den Ausgangswert. Verglichen werden die alten und neuen Wohnkosten, die nach dem Wohngeldrecht anerkannt werden. Im Folgenden wird dieser Wert als Vergleichsbetrag bezeichnet.

Für die allgemeine Wohngeldberechnung besteht die zu berücksichtigende Miete nach § 11 WoGG aus dem begrenzten Mietbetrag und dem gesetzlichen Gesamtbetrag zur Entlastung bei den Heizkosten. Bei der Zehn-Prozent-Prüfung nach § 27 WoGG wird diese gesetzliche Heizkostenentlastung wieder herausgerechnet.

Der Vergleichsbetrag entspricht vereinfacht der anerkannten Bruttokaltmiete innerhalb der geltenden Obergrenze. Dazu gehören die Grundmiete und berücksichtigungsfähige kalte Betriebskosten.

Tatsächliche Heiz- und Warmwasserkosten gehören nach § 9 Absatz 2 WoGG nicht zur Miete. Sie müssen deshalb aus einer Warmmiete oder einer nicht aufgeteilten Betriebskostenvorauszahlung herausgerechnet werden.

Davon zu unterscheiden ist der Pauschalabzug nach § 9 Absatz 2 Satz 2 WoGG. Er kommt nur in Betracht, wenn sich die tatsächlichen warmen Kosten nicht aus dem Mietvertrag oder anderen geeigneten Unterlagen ergeben.

Die Mietobergrenze kann eine Erhöhung wirkungslos machen

Die vertraglich geschuldete Miete wird nicht in jedem Fall vollständig berücksichtigt. Nach § 12 WoGG gelten nach Haushaltsgröße und Mietenstufe gestaffelte Höchstbeträge. Hinzu kommt die Klimakomponente.

Liegt die bisher anerkannte Miete bereits an dieser Obergrenze, kann ein weiterer Anstieg der tatsächlichen Miete ohne Wirkung bleiben. Der Vergleichsbetrag erhöht sich dann möglicherweise gar nicht.

Einen Überblick über die aktuellen Obergrenzen bietet unsere Wohngeld-Tabelle nach Haushaltsgröße und Mietenstufe.

Mehrere Erhöhungen können zusammengerechnet werden

Mehrere Veränderungen innerhalb desselben Bewilligungszeitraums sind nicht zwingend einzeln zu betrachten. Erhöhen sich beispielsweise zunächst die kalten Betriebskosten und später die Grundmiete, können die anerkannten Steigerungen zusammen die Zehn-Prozent-Grenze überschreiten.

Auch im Bayreuther Verfahren wurden die Erhöhung der Nettokaltmiete um 19,54 Euro und die bereits zuvor angehobene Betriebskostenvorauszahlung gemeinsam betrachtet. Entscheidend blieb jedoch, welcher Betrag nach dem Abzug der warmen Kosten tatsächlich anerkannt werden konnte.

So wurde im Fall aus Bayreuth gerechnet

Der Kläger erhielt monatlich 245 Euro Wohngeld. Ausgangswert für die Prozentrechnung waren jedoch nicht diese 245 Euro, sondern der im bisherigen Bescheid verwendete Mietbetrag von 327,60 Euro.

Die Berechnung der Wohngeldstelle sah so aus:

Berechnung im Gerichtsfall Betrag Bisherige Gesamtmiete vor Abzug warmer Kosten 408,83 Euro Bisheriger Abzug für Heizung und Warmwasser 81,23 Euro Bisheriger Vergleichsbetrag 327,60 Euro Neue Gesamtmiete vor Abzug warmer Kosten 433,37 Euro Neuer Abzug für Heizung und Warmwasser 79,03 Euro Neuer Vergleichsbetrag 354,34 Euro Erhöhung des Vergleichsbetrags 26,74 Euro beziehungsweise 8,16 Prozent Erforderlicher neuer Vergleichsbetrag Mehr als 360,36 Euro, bei centgenauer Berechnung mindestens 360,37 Euro

Die Gesamtmiete war um 24,54 Euro gestiegen. Weil der neue Abzug für Heizung und Warmwasser zugleich um 2,20 Euro niedriger ausfiel, erhöhte sich der Vergleichsbetrag um 26,74 Euro. Dennoch blieb die Steigerung unter zehn Prozent.

Das Verwaltungsgericht Bayreuth wies die Klage deshalb ab. Die gesetzliche Schwelle wäre erst bei einem Vergleichsbetrag von mehr als 360,36 Euro überschritten gewesen.

Warum der verlangte Pauschalabzug scheiterte

Der Kläger wollte anstelle der dokumentierten Heiz- und Warmwasserkosten einen Pauschalbetrag von 54,88 Euro abziehen. Dadurch wäre ein Vergleichsbetrag von 378,49 Euro entstanden. Gegenüber dem bisherigen Wert hätte dies einer Steigerung von 15,53 Prozent entsprochen.

Das Gericht akzeptierte diese Rechnung nicht. In den Unterlagen befanden sich eine Heizkostenabrechnung für 2024 und eine Mietbescheinigung der Vermieterin. Daraus ergaben sich Heiz- und Warmwasserkosten von jährlich 948,39 Euro und damit monatlich 79,03 Euro.

Nach Auffassung des Gerichts muss der Monatsbetrag nicht ausdrücklich in der Abrechnung stehen. Es genügt, wenn er sich zuverlässig aus dem ausgewiesenen Jahresbetrag berechnen lässt.

Auch die spätere Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlung machte die Abrechnung des Vorjahres nicht unbrauchbar. Sie konnte weiterhin als Grundlage für die Einschätzung der warmen Kosten verwendet werden.

Gericht lässt eine Frage ausdrücklich offen

Das Gericht entschied nicht allgemein, ob ein Wechsel zum Pauschalabzug ausgeschlossen ist, wenn die Wohngeldstelle im bisherigen Bescheid konkrete Kosten verwendet hat. Diese Frage ließ die Kammer ausdrücklich offen.

Im entschiedenen Fall durfte der Pauschalbetrag nicht verwendet werden, weil geeignete Unterlagen vorhanden waren. Erst wenn sich Heiz-, Warmwasser- oder andere nicht berücksichtigungsfähige Kosten nicht nachvollziehbar aufteilen lassen, kommen die Beträge aus § 6 Absatz 2 Wohngeldverordnung in Betracht.

Eine fehlende Aufteilung im aktuellen Mieterhöhungsschreiben genügt dafür nicht. Lassen sich die Kosten aus einer Abrechnung, einer Vermieterbescheinigung oder einem anderen geeigneten Beleg ermitteln, verwendet die Wohngeldstelle grundsätzlich diese Angaben.

Mehr als zehn Prozent garantieren noch kein höheres Wohngeld

Das Überschreiten der Zehn-Prozent-Grenze eröffnet die Neuberechnung, garantiert aber keinen Zuschlag. Die Wohngeldstelle prüft für den neuen Zeitraum auch die weiteren aktuellen Verhältnisse.

Ein zwischenzeitlich gestiegenes Einkommen kann den möglichen Zuschlag verringern oder vollständig aufheben. Auch Veränderungen bei der Haushaltsgröße, bei Freibeträgen oder bei anderen Berechnungswerten können sich auswirken.

Bei einer erfolgreichen Neuberechnung beginnt ein neuer Bewilligungszeitraum. Dieser umfasst gewöhnlich zwölf Monate, kann aber je nach erwarteter Entwicklung kürzer sein oder auf bis zu 24 Monate verlängert werden.

Ab wann das höhere Wohngeld gezahlt werden kann

Bei einer künftig wirksamen Mieterhöhung kann der Antrag bereits vor dem Erhöhungsmonat gestellt werden. Der neue Bewilligungszeitraum beginnt frühestens in dem Monat, in dem die Voraussetzungen für das höhere Wohngeld vorliegen.

Sind die Voraussetzungen bei der Antragstellung bereits erfüllt, beginnt der neue Zeitraum grundsätzlich am ersten Tag des Antragsmonats. Wer erst später einen Antrag stellt, kann für bereits vergangene Monate normalerweise kein höheres Wohngeld verlangen.

Eine Ausnahme gilt bei einer rückwirkend wirksamen Erhöhung der anerkannten Miete. Das Wohngeld kann dann ebenfalls rückwirkend erhöht werden, frühestens jedoch ab Beginn des laufenden Bewilligungszeitraums.

Nach § 25 Absatz 5 WoGG muss der Antrag spätestens bis zum Ende des Kalendermonats eingehen, der auf die Kenntnis von der rückwirkenden Erhöhung folgt. Wird die Erhöhung beispielsweise im April bekannt, muss der Antrag grundsätzlich bis zum 31. Mai bei der Wohngeldstelle vorliegen.

Diese Unterlagen sollten Betroffene einreichen

Dem Antrag sollten das Mieterhöhungsschreiben, aktuelle Angaben zur Grundmiete und sämtliche Änderungen der Betriebskostenvorauszahlungen beigefügt werden. Ebenso wichtig sind vorhandene Betriebs- und Heizkostenabrechnungen sowie aktuelle Vermieterbescheinigungen.

Aus den Unterlagen sollte möglichst hervorgehen, welcher Anteil auf kalte Betriebskosten und welcher Anteil auf Heizung und Warmwasser entfällt. Gibt es neuere Belege, die von einer älteren Abrechnung abweichen, sollten auch diese eingereicht werden.

Betroffene sollten sich den Eingang des Antrags bestätigen lassen oder einen anderen nachweisbaren Übermittlungsweg wählen. Das kann bei einem späteren Streit über Fristen entscheidend sein.

Was bei einer Erhöhung bis zu zehn Prozent gilt

Bleibt der Vergleichsbetrag unter oder genau bei zehn Prozent, besteht allein wegen dieser Mieterhöhung kein Anspruch auf eine Neubewilligung nach § 27 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 WoGG. Eine spätere weitere Erhöhung kann die Schwelle jedoch noch überschreiten.

Beim nächsten regulären Wohngeldantrag wird der Anspruch anhand der dann erwarteten Verhältnisse berechnet. Die Zehn-Prozent-Grenze des Änderungsverfahrens gilt für diese neue Bewilligung nicht.

Wer sich dem Ende des laufenden Zeitraums nähert, sollte deshalb den Weiterleistungsantrag rechtzeitig stellen und die aktuelle Miete vollständig belegen.

Was das Urteil für andere Wohngeldempfänger bedeutet

Die Zehn-Prozent-Grenze gilt bundesweit und wurde nicht erst durch das Urteil eingeführt. Das Verwaltungsgericht hat die gesetzliche Vorgabe auf einen konkreten Fall angewandt und dabei vor allem die Anforderungen an geeignete Heizkostenunterlagen erklärt.

Es handelt sich um eine erstinstanzliche Entscheidung. Das Verwaltungsgericht ließ die Berufung nicht zu. Andere Gerichte sind an das Urteil nicht gebunden.

Wer einen ablehnenden Bescheid erhält, sollte prüfen, welcher alte Vergleichsbetrag verwendet wurde und wie die Wohngeldstelle den neuen Betrag ermittelt hat. Auch der Abzug für Heizung und Warmwasser sowie eine mögliche Begrenzung durch den Höchstbetrag sollten kontrolliert werden.

Fehlt eine nachvollziehbare Berechnung, kann eine schriftliche Erläuterung verlangt werden. Welcher Rechtsbehelf möglich ist und welche Frist gilt, steht in der Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheids.

Kurzes Beispiel aus der Praxis

Im Berechnungsbogen einer alleinlebenden Mieterin steht ein Vergleichsbetrag von 500 Euro. Dieser Betrag ist nicht mit ihrem monatlichen Wohngeld gleichzusetzen.

Ihre anerkannte Miete steigt zunächst auf 550 Euro. Das entspricht genau zehn Prozent und reicht für eine Neubewilligung nach § 27 WoGG nicht aus.

Steigt der Vergleichsbetrag später durch eine weitere Erhöhung auf 551 Euro, ist die Schwelle überschritten. Ob die Mieterin tatsächlich mehr Wohngeld erhält, ergibt sich erst aus der vollständigen Neuberechnung.

Häufige Fragen zur Mieterhöhung beim Wohngeld Steigt das Wohngeld nach einer Mieterhöhung automatisch?

Nein. Für eine Erhöhung während des laufenden Bewilligungszeitraums ist ein Antrag erforderlich. Der Vergleichsbetrag muss um mehr als zehn Prozent steigen und daraus muss sich ein höheres Wohngeld ergeben.

Welcher Betrag wird miteinander verglichen?

Verglichen werden der bisher und der neu anerkannte Mietbetrag ohne den gesetzlichen Gesamtbetrag zur Entlastung bei den Heizkosten. Nicht verglichen werden die Höhe des Wohngeldes oder lediglich die gesamte Warmmiete.

Reicht eine Erhöhung um genau zehn Prozent?

Nein. Das Gesetz verlangt eine Steigerung um mehr als zehn Prozent. Bei einem bisherigen Vergleichsbetrag von 500 Euro muss der neue Betrag daher mindestens 550,01 Euro erreichen.

Können mehrere kleinere Erhöhungen zusammen die Schwelle überschreiten?

Ja. Mehrere anerkannte Erhöhungen innerhalb desselben Bewilligungszeitraums können zusammen mehr als zehn Prozent ergeben. Ein erneuter Antrag kann sinnvoll sein, sobald die gemeinsame Steigerung die Schwelle überschreitet.

Können höhere Heizkosten allein zu mehr Wohngeld führen?

Tatsächliche Heiz- und Warmwasserkosten werden bei der Zehn-Prozent-Prüfung nicht als Miete berücksichtigt. Eine reine Erhöhung dieser Kosten lässt den Vergleichsbetrag deshalb grundsätzlich nicht steigen.

Darf die Wohngeldstelle eine Heizkostenabrechnung des Vorjahres verwenden?

Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Bayreuth kann eine solche Abrechnung geeignet sein. Eine spätere Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlung macht sie nicht automatisch unbrauchbar.

Was geschieht, wenn die Miete bereits über dem Höchstbetrag liegt?

Dann kann eine weitere Mieterhöhung ohne Wirkung bleiben. Der Teil oberhalb der gesetzlichen Obergrenze fließt nicht in den Vergleichsbetrag ein.

Kann der Antrag trotz einer Steigerung von mehr als zehn Prozent abgelehnt werden?

Ja. Die vollständige Neuberechnung muss ein höheres Wohngeld ergeben. Steigt beispielsweise gleichzeitig das Einkommen, kann der Zahlbetrag unverändert bleiben oder sogar niedriger ausfallen.

Was gilt, wenn die Steigerung unter zehn Prozent bleibt?

Die aktuelle Miete sollte spätestens beim nächsten Weiterleistungsantrag vollständig angegeben werden. Für die reguläre Bewilligung eines neuen Zeitraums gilt die Zehn-Prozent-Hürde des Änderungsverfahrens nicht.

Kann eine rückwirkende Mieterhöhung rückwirkend mehr Wohngeld bringen?

Das ist möglich, wenn sich der anerkannte Vergleichsbetrag rückwirkend um mehr als zehn Prozent erhöht. Der Antrag muss grundsätzlich bis zum Ende des Monats gestellt werden, der auf die Kenntnis von der Erhöhung folgt.

Quellen

VG Bayreuth, Urteil vom 25. März 2026, Az. B 8 K 25.1190; § 27 WoGG; § 25 WoGG; § 9 WoGG; § 11 WoGG; § 12 WoGG; § 6 WoGV.

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Magdeburger Entsorgungswochen: Schwarz-Rot-Gold bei gestrigem “Demokratiefestival” unerwünscht

Der Wahlkampf in Sachsen-Anhalt ging am Freitag und Samstag in den Endspurt. Während 10.000 Besucher beim Familienfest in Magdeburg Ulrich Siegmund zujubelten, zeigte sich Sven Schulze bei einem linken Demokratiefestival auf dem Magdeburger Domplatz gemeinsam mit Kommunisten, Antifa-Aktivisten und linken NGO-Vertretern (dem neuen Wunschumfeld seiner CDU also), mied aber einen eigenen Auftritt. Fürchtete er vielleicht, […]

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Korucu: Die Mentalität des Septemberpogroms ist nicht Geschichte

71 Jahre nach dem Septemberpogrom von 1955 warnt der Journalist und Autor Serdar Korucu davor, die organisierte Gewalt gegen die griechische, armenische und jüdische Bevölkerung Istanbuls als abgeschlossenes Kapitel zu betrachten. Weil weder die staatliche Organisation noch die Beteiligung der Täter auf der Straße tatsächlich aufgearbeitet wurden, könnten nationalistische und chauvinistische Feindbilder bis heute immer wieder mobilisiert werden. „Wenn wir den 6. und 7. September nur als Gewaltereignis betrachten, das 1955 stattgefunden hat und beendet ist, wird es schwieriger, die Gegenwart zu verstehen“, sagte Korucu gegenüber ANF. „Denn der 6. und 7. September waren weder das erste noch das letzte Mal.“

Der Pogrom war am 6. September 1955 nach einer gefälschten Meldung über einen Bombenanschlag auf das Geburtshaus Mustafa Kemals in Thessaloniki entfesselt worden. Innerhalb weniger Stunden wurden in Istanbul Tausende Wohnungen und Geschäfte sowie Kirchen, Schulen, Friedhöfe und weitere Einrichtungen angegriffen. Hauptziel war die griechische Bevölkerung, die Gewalt richtete sich jedoch auch gegen Armenier:innen und jüdische Menschen.

„Diese Menge ist nicht auf den Seiten der Geschichte geblieben“

Korucu hat sich in mehreren Publikationen mit dem Septemberpogrom beschäftigt. 2015 veröffentlichte er gemeinsam mit dem Istanbuler Verlag Istos einen Band mit Fotografien von Dimitrios Kalumenos. Der Fotograf des Ökumenischen Patriarchats hatte die Zerstörungen des Pogroms in Tausenden Aufnahmen dokumentiert und wurde später festgenommen und aus der Türkei ausgewiesen.

Bei der ersten Veranstaltung zu dem Buch in einer Kirche in Beyoğlu habe Korucu eine Erfahrung gemacht, die für ihn die Verbindung zwischen Vergangenheit und Gegenwart unmittelbar sichtbar werden ließ. Auf der nahe gelegenen Einkaufsmeile Istiklal sei damals eine Gruppe in Richtung Galatasaray-Platz gezogen. „Wir hörten ihre Parolen: ‚Wir wollen keine Operation, wir wollen ein Massaker.‘“ Es war 2015, der Friedensprozess war zusammengebrochen und der türkische Staat war wieder zur offenen Kriegspolitik gegen die kurdische Bevölkerung zurückgekehrt.

Serdar Korucu

In denselben Tagen wurde in Cizîr (tr. Cizre) die zehnjährige Cizîr Çağırga, die in der Öffentlichkeit zunächst unter dem Namen Cemile bekannt wurde, in ihrem Elternhaus getötet. Wegen der vom Staat verhängten Ausgangssperre konnte ihre Familie das Kind tagelang nicht bestatten und musste den Leichnam in einer Gefriertruhe aufbewahren. „Was damals geschah, zeigt uns, dass diese Menge vom 6. und 7. September nicht auf den Seiten der Geschichte geblieben ist“, sagte Korucu.

Von den geschändeten Gräbern 1955 bis zur Beerdigung Hatun Tuğluks

Eine weitere Kontinuität sieht Korucu im Angriff auf Tote, Friedhöfe und die Möglichkeit gesellschaftlicher Trauer. Während des Septemberpogroms wurden christliche Friedhöfe verwüstet, Gräber geöffnet und menschliche Überreste geschändet. Korucu erinnert in diesem Zusammenhang an den legendären griechischstämmigen Fußballspieler Lefter Küçükandonyadis (auch Lefteris Antoniadis), der für die türkische Nationalmannschaft spielte und noch wenige Wochen zuvor nach einem sportlichen Erfolg gefeiert worden war.

Während des Pogroms zogen Angreifer:innen über den griechisch-orthodoxen Friedhof von Şişli, öffneten Gräber und schändeten Leichname. „Es mögen heute nicht dieselben Menschen sein, die damals Schädel aus den Gräbern holten und ‚Lefter, Tor, Tor‘ riefen – aber dieser Geist ist noch unter uns“, sagte Korucu.

Als jüngeres Beispiel verweist er auf die Beerdigung von Hatun Tuğluk, der Mutter der kurdischen Politikerin Aysel Tuğluk. Ihre Beisetzung in Ankara wurde 2017 von einer nationalistischen Gruppe angegriffen. Die Familie musste den Leichnam schließlich wieder aus dem Grab nehmen und nach Dersim (Tunceli) überführen. „Ist das, was bei der Beerdigung von Aysel Tuğluks Mutter geschah, nicht noch immer in unserem Gedächtnis?“, fragte Korucu.

„Von wirklicher Aufarbeitung kann keine Rede sein“

Dass solche Formen nationalistischer Gewalt wiederkehren können, führt Korucu wesentlich auf die Straflosigkeit nach 1955 zurück. Schon unmittelbar nach dem Pogrom habe der Staat versucht, die Verantwortung umzulenken. Zu den ersten Festgenommenen gehörten Kommunist:innen, obwohl sie mit den organisierten Angriffen nichts zu tun hatten. Erst später wurden auch Beteiligte an den Plünderungen und Angriffen festgenommen. Eine konsequente juristische Verfolgung blieb jedoch aus.

„Von einem gerechten Verfahren oder einer wirklichen Aufarbeitung kann keine Rede sein“, erklärte Korucu. Die einzige größere juristische Auseinandersetzung mit der politischen Verantwortung habe nach dem Militärputsch vom 27. Mai 1960 in den Yassıada-Prozessen stattgefunden. Doch auch dort sei es nicht um eine gesellschaftliche Aufarbeitung des Pogroms gegangen. „Das war ein Militärgericht, und der 6. und 7. September sollten gegen die Demokratische Partei verwendet werden. Das Ziel war nicht, sich mit dem Geschehenen auseinanderzusetzen.“ Zu den grundlegenden Forderungen, die ihm in Gesprächen mit Betroffenen und Angehörigen immer wieder begegneten, gehöre deshalb eine offizielle Entschuldigung des türkischen Staates.

Zerstörte griechisch-orthodoxe Kirche in Şişli © Dimitrios Kalumenos

Wie wird ein Teil der Gesellschaft zum Feind?

Die entscheidende Frage reicht für Korucu jedoch über eine staatliche Entschuldigung hinaus. Es müsse verstanden werden, wie gesellschaftliche Feindbilder entstehen und warum Menschen bereit seien, Gewalt gegen zuvor zu Feinden erklärte Bevölkerungsgruppen als legitim zu betrachten. Dazu erinnerte er an Worte des Ökumenischen Patriarchen Bartholomaios bei einer Buchvorstellung vor rund zehn Jahren: „Wie kann ein Teil der Gesellschaft einen anderen Teil so sehr als Feind wahrnehmen, dass er jede gegen ihn gerichtete Grausamkeit als sein Recht betrachtet? Erst wenn wir das verstehen und die Vergangenheit richtig analysieren, können wir verhindern, dass sich Ähnliches wiederholt.“

Für Korucu führt diese Frage unmittelbar in die Gegenwart. Nationalistische Feindbilder hätten sich nicht ausschließlich gegen die nichtmuslimischen Gemeinschaften gerichtet. Gerade im Krieg gegen die kurdische Bevölkerung seien unterschiedliche historische Feindbilder immer wieder miteinander verbunden worden.

Armenisch als Schimpfwort im Krieg gegen die Kurd:innen

Korucu erinnert erneut an die türkische Militärbelagerung in Nordkurdistan im Jahr 2015. In Gever (Yüksekova) seien damals Parolen an Wände geschrieben worden wie: „Türken und Kurden sind Brüder, aber ihr seid Armenier.“ Aus Cizîr wurden während der Ausgangssperren wiederum Lautsprecherdurchsagen der Polizei dokumentiert, in denen die Bevölkerung mit den Worten verhöhnt wurde: „Die Armenier sind stolz auf euch. Ihr seid alle Armenier.“

Für Korucu zeigen solche Beispiele, dass Armenier:innen auch dort als Feindbild eingesetzt wurden, wo sich die staatliche Gewalt unmittelbar gegen die kurdische Bevölkerung richtete. Die Zuschreibung „armenisch“ diente dabei als nationalistische Markierung eines vermeintlichen inneren Feindes. Gleichzeitig seien die christlichen und jüdischen Gemeinschaften der Türkei selbst von den Auswirkungen des jahrzehntelangen Krieges betroffen gewesen. Besonders deutlich gelte dies für die assyrisch-aramäische Bevölkerung, deren historische Siedlungsgebiete in Nordkurdistan unmittelbar in den vom Krieg geprägten Regionen liegen.

Frieden betrifft nicht nur die kurdische Gesellschaft

Vor diesem Hintergrund misst Korucu dem gegenwärtigen Prozess für Frieden und eine demokratische Gesellschaft eine Bedeutung bei, die über die unmittelbaren Konfliktparteien hinausgeht. „Wir wissen, dass das Ziel dieses Friedens eine demokratische Gesellschaft sein soll. Zumindest ist das die erklärte Zielsetzung. Und das ist für alle, für die gesamte Gesellschaft, außerordentlich wertvoll“, sagte er.

Kritik und offene Fragen zum Prozess seien legitim und notwendig. Korucu selbst wolle jedoch insbesondere auf diejenigen hören, „die den Schmerz tragen“: auf Menschen, die die schwersten Folgen des Krieges erlebt und Angehörige verloren haben. Von einem großen Teil dieser Menschen habe er bislang Unterstützung für den Friedensprozess wahrgenommen.

Dabei würden in Zeiten von Krieg und Gewalt häufig gerade die christlichen und jüdischen Gemeinschaften der Türkei übersehen. Auch sie hätten in den vergangenen Jahrzehnten Gewalt, Vertreibung und nationalistische Anfeindungen erlebt. Seine Gespräche mit Angehörigen der griechischen, armenischen, jüdischen und assyrisch-aramäischen Gemeinschaften führten deshalb zu einem eindeutigen Ergebnis, erklärte Korucu: „Dass Frieden innerhalb einer demokratischen Gesellschaft Wirklichkeit wird, ist auch die Forderung dieser Teile der Gesellschaft.“

https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/septemberpogrom-1955-organisierte-gewalt-gegen-istanbuls-minderheiten-52629 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/-21453 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/-50197 https://deutsch.anf-news.com/menschenrechte/samstagsmutter-fordern-aufklarung-des-mordes-an-fethi-ildir-52624 https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/newala-qesaba-ist-unser-gedachtnis-egid-unsere-geschichte-des-widerstands-52508

 

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