«Das, was wir für glaubhaft oder gar wahr halten, beeinflusst unser Leben maßgeblich. Somit ist es heute tatsächlich lebens-notwendig, die eigenen Randgebiete auszuleuchten, um mehr Licht ins Ungewisse zu bringen. Vielleicht hatten unsere eigenen Entscheidungen noch nie mehr Bedeutung und Tragweite als heute. Es besteht allerdings das Risiko neuer Erkenntnisse, die das bisher Geglaubte auf die Probe stellen. Im schlimmsten Falle müsste das bisherige Weltbild radikal korrigiert werden!» (-Th. Eisinger)
Sammlung von Newsfeeds
Das Genre Film als Mittel der Konditionierung
Israeli Jews Whine About US College Students – "We Didn’t Know So Many People Hated Israel", by Andrew Anglin
They Hate Our Freedom. But Which "They"?, by Kevin Barrett
Neue Ära in Kolumbien: Drei Jahre Paro Nacional
Gespräche in Brüssel: Kuba und Europäische Union gegen US-Zwangsmaßnahmen
1. Mai: Millionen gehen in Lateinamerika auf die Straßen
Tacheles #133 ist online
Am Wochenende ist Jahrestag des Kriegsendes
Erklärung der UNO-Botschafterin der USA zum Internationalen Tag der Pressefreiheit
Kindergeld: Zusätzlicher Kinderzuschlag bis zu 292 € pro Kind – mehr haben Anspruch
Der Kinderzuschlag wurde nicht nur erhöht, sondern auch die Berechtigungskriterien wurden ausgeweitet. Diese Änderungen bedeuten, dass mehr Familien Anspruch auf zusätzliche Unterstützung haben. Obwohl viele Familien mit Kindern einen Anspruch auf den Zuschlag haben, stellen noch immer zuwenige einen Antrag.
Wer hat einen Anspruch? Wie sind die Zugangsbedingungen? Was hat sich verändert? Das alles erfahrt ihr in diesem Artikel.
Was ist der Kinderzuschlag?Der Kinderzuschlag ist eine Unterstützung für Familien mit niedrigem bis mittlerem Einkommen, die neben dem regulären Kindergeld gezahlt wird. Das bedeutet, er wird zusätzlich zum Kindergeld gezahlt.
Für 2024 wurde der maximale Zuschlag auf bis zu 292 € pro Kind und Monat festgesetzt. Der Zuschlag zielt darauf ab, Familien finanziell zu entlasten und Kinderarmut in Deutschland zu verhindern.
Änderungen im Überblick Erhöhung der EinkommensgrenzenEine der wichtigsten Neuerungen im Jahr 2024 ist die Anhebung der Einkommensgrenzen, die für den Bezug des Kinderzuschlags gelten.
Diese Anpassung berücksichtigt die wirtschaftliche Inflation und soll sicherstellen, dass mehr Familien von der Unterstützung erhalten.
Durch die höheren Grenzen qualifizieren sich nun auch Familien für den Zuschlag, die zuvor knapp darüber lagen.
Um Kinderzuschlag erhalten zu können, müssen Elternpaare als Grundlage zunächst ein Mindesteinkommen von 900€ Brutto erreichen.
Bei alleinerziehenden Elternteilen beträgt die Grenze 600€
Wichtig: Das Einkommen bestimmt sich nach dem Bruttoeinkommen aus Erwerbstätigkeit, Arbeitslosengeld I oder Krankengeld. Kindergeld und Wohngeld werden nicht berücksichtigt. Allerdings haben Bürgergeld-Bezieher keinen Anspruch auf den Kinderzuschlag.
Wo und wie einen Antrag auf Kinderzuschlag stellen?Neben der Anhebung der Einkommensgrenzen wurden auch die Antragsverfahren vereinfacht, um den Zugang zu dieser finanziellen Hilfe zu erleichtern.
Dies ist besonders wichtig, da viele berechtigte Familien in der Vergangenheit aufgrund von bürokratischen Hürden oder Unwissenheit keinen Antrag gestellt haben.
Voraussetzungen für den KinderzuschlagUm den Kinderzuschlag zu erhalten, müssen Familien bestimmte Kriterien erfüllen:
- Das Kind muss unter 25 Jahre alt sein.
- Es muss ein Anspruch auf Kindergeld bestehen.
- Das Kind darf nicht verheiratet sein und muss bei den Eltern wohnen.
- as Bruttoeinkommen der Familie muss bestimmte Mindestgrenzen erreichen (900 € für Paare, 600 € für Alleinerziehende).
- Das Gesamteinkommen darf die neu festgelegten Einkommensgrenzen nicht überschreiten.
Der Kinderzuschlag hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich des Familieneinkommens, der Wohnkosten und der Anzahl der Kinder. Die Berechnung berücksichtigt sowohl das Einkommen aus nichtselbstständiger als auch aus selbstständiger Tätigkeit, sowie andere Einkommensarten wie Elterngeld oder Arbeitslosengeld I.
Berechnung des AnspruchsDie Höhe des Kinderzuschlags hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich des Einkommens, der Wohnkosten und der Anzahl der Kinder im Haushalt. Diese Berechnung berücksichtigt sowohl das Bruttofamilieneinkommen aus abhängiger und selbstständiger Arbeit als auch andere Einkünfte wie Kurzarbeitergeld oder Elterngeld.
Beispiel zur BerechnungDie Familie Mustermann, bestehend aus zwei Erwachsenen und zwei Kindern, verdient brutto 2.000 Euro im Monat. Nach Abzug aller Steuern und Sozialabgaben verbleibt ein Nettoeinkommen von 1.596 Euro. Zusätzlich erhält die Familie 500 Euro Kindergeld und 198 Euro Wohngeld, was das verfügbare Gesamteinkommen auf 2.294 Euro erhöht.
Um den gesamten Bedarf der Familie zu decken, der sich aus dem Regelbedarf für die Eltern und Kinder sowie den Wohnkosten zusammensetzt und insgesamt 2.526 Euro beträgt, benötigt die Familie den Kinderzuschlag.
Durch diesen Zuschlag erreicht die Familie ein Einkommen, das ausreicht, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten, ohne auf Bürgergeld angewiesen zu sein. Deshalb hat die Familie Mustermann Anspruch auf den Kinderzuschlag.
Wie der Kinderzuschlag berechnet wird, haben wir hier ausführlich vorgerechnet.
Der Wohnkostenbedarf richtet sich je nach Familienkonstellationen nach festen Prozentsätzen. Grundlage für die prozentuale Berechnung des Wohnkostenbedarfs ist der 13. Bericht zum Existenzminimum der Bundesregierung.
Alleinstehende Elternteile mit Wohnanteil des Elternteils in % Elternpaare mit Wohnanteil der Eltern in % 1 Kind 77 1 Kind 83 2 Kindern 63 2 Kindern 71 3 Kindern 53 3 Kindern 63 4 Kindern 46 4 Kindern 55 5 Kindern 40 5 Kindern 50 Tipps zur AntragstellungDie Antragstellung für den Kinderzuschlag ist jetzt einfacher als je zuvor. Mit dem sogenannten KIZ-Lotsen, einem Online-Tool, können Familien schnell und unverbindlich ihren Anspruch prüfen. Der Lotse bietet eine erste Einschätzung, ob und in welcher Höhe ein Anspruch bestehen könnte. Anschließend kann direkt online ein Antrag gestellt werden.
Kinderzuschlag und WohngeldWie der Kinderzuschlag ist das Wohngeld für Bürger vorgesehen, die geringes Einkommen haben, um zu verhindern, dass diese Bürgergeld beantragen müssen.
Wer also genug Einkommen hat, um seine eigenen Lebenskosten zu finanzieren, nicht aber die Wohnung, kann Wohngeld beantragen – als Zuschuss zu den Wohnkosten.
Weitere Vergünstigungen durch den KinderzuschlagWer Kinderzuschlag bezieht, hat daraus abgeleitet Anspruch auf die Gebührenbefreiung für Kinbetreuung im Kindergarten, Tagesmutter oder im Hort und auch auf die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket wie Schülertickt, Klassenfahrt, Schulessen und einiges mehr.
Dadurch entsteht zusätzlich häufig eine weitere Entlastung von schnell mehreren hundert Euro.
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Ein Konzept für nachhaltigen Frieden in Nahost
Der wachsende Antisemitismus und der Propagandakrieg seit dem 7. Oktober zeigen, dass Juden und Israel im Westen viele einflussreiche Gegner haben. Dagegen steht hinter den Palästinensern in Gaza und der Hamas eine solidarische arabische und islamische Welt. Als einige arabische Länder wie Jordanien und Saudi-Arabien am 14. April 2024 dazu beigetragen haben, gegen Israel abgefeuerte iranische […]
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Joint Syrian-Italian archaeological mission works accomplished in Tell al-Samhana, Lattakia
Lattakia, SANA – The General Directorate of Antiquities and Museums announced Friday the completion of the work of the joint Syrian-Italian archaeological mission at Tell al-Samhana site in Lattakia Governorate.
The Directorate stated that Tell al-Samhana, which is registered by the Directorate as an archaeological bloc , is considered one of the important sites on the Syrian coast where works began nearly ten years ago, adding that pervious works included conducting some archaeological investigations that demonstrated the importance of settlement on the hill since the Middle Bronze Age.
The mission’s work for this season was to prepare a topographical maps and conduct surveys around the hill with the aim of knowing its boundaries. Previous sounds were also cleaned and documented, and new ones were carried out with the aim of clarifying the stratigraphic sequence and historical periods that succeeded each other on the hill.
The results of the preliminary work and studies showed a clear diversity and revealed the presence of human settlement that testify to the agricultural exploitation of the adjacent plain near the al-Kabir al-Shamali River dating back to the second millennium BC.
A national team including students of Archaeology department from Damascus University participated in the works, alongside the Italian team.
Bei Konfiszierung russischer Vermögenswerte droht dem Westen „eine Flut von Reparationsforderungen“: Die Ereignisse des 3. Mai
Gespräch zwischen CHP und DEM-Partei in Ankara
Der CHP-Vorsitzende Özgür Özel ist in Ankara mit den DEM-Vorsitzenden Tülay Hatimoğulları und Tuncer Bakırhan zusammengetroffen. Nach dem rund zweistündigen Gespräch äußerten sich die Parteivorsitzenden auf einer gemeinsamen Pressekonferenz in der CHP-Zentrale. Am Vortag hatte Özel, dessen Republikanische Volkspartei (CHP) aus den Kommunalwahlen in der Türkei Ende März als stärkste Partei hervorgegangen war, mit dem Staatspräsidenten und AKP-Vorsitzenden Tayyip Erdoğan in der AKP-Zentrale gesprochen.
Özel: Gegenseitiger Gedankenaustausch
Özgür Özel erklärte auf der Pressekonferenz, das Gespräch mit den DEM-Vorsitzenden sei eine Gelegenheit gewesen, Gedanken und Meinungen auszutauschen und zu bewerten. Unter anderem seit es um die Auswirkungen der Kommunalwahlergebnisse auf die Parlamentswahlen, die aktuellen Probleme und das Demokratiedefizit in der Türkei, die Debatte über eine Verfassungsänderung und sein Treffen mit Erdoğan gegangen. Weiter sagte Özel: „Nach den letzten Kommunalwahlen hatte die Demokratie in der Türkei eine große Wunde erlitten. Zuerst trat die Situation in Wan auf. Dort wurde eine sehr wichtige Solidarität gezeigt. Die Erteilung der Bürgermeisterlizenz an den zweitstärksten Kandidaten war eine Schande und ein Fehler und wurde rückgängig gemacht. Ich möchte meine vorsichtige Genugtuung darüber zum Ausdruck bringen, dass es bisher nicht zu der Ernennung von Treuhändern gekommen ist.“
Tuncer Bakırhan, Tülay Hatimoğulları, Ali Özel
Bakırhan: Ein produktives Treffen
Tuncer Bakırhan bewertete das Treffen als produktiv im Sinne eines Dialogs: „Bis heute waren zwischen den politischen Institutionen Mauern errichtet worden, es gab eine Polarisierung. Infolge dieser Polarisierungen konnte in der Politik nicht frei und nicht genug über die Probleme der Türkei und der Region diskutiert werden. Am 31. März hat das Volk der Politik eine wichtige Botschaft übermittelt. Die gegenwärtigen Krisen in der Türkei lassen sich mit dem Ansatz der derzeitigen Regierung nicht mehr lösen, sie vertiefen sich. Es gibt ernsthafte Probleme hinsichtlich der Demokratie und der Freiheiten. Jeden Tag begegnen wir verschiedenen Beispielen zum Thema Gedanken- und Meinungsfreiheit. Der politische Wille, der in den Wahlergebnissen zum Ausdruck kommt, wird immer noch nicht akzeptiert. Das sind die Gründe, warum die Opposition und die politischen Parteien zusammenkommen.“
Die CHP trägt Verantwortung
Bakırhan betonte, dass die Probleme des Landes gelöst werden müssen, das sei eine der Hauptaufgaben der Opposition: „In den kommenden Tagen werden wir als Opposition stärker zusammenkommen. Wir werden uns bemühen, die Probleme durch Dialog und Verhandlungen zu lösen. Diese Botschaft haben uns auch die Menschen in der Türkei bei den Wahlen gegeben. Die politische Institution soll eine Rolle spielen und Verantwortung übernehmen. Sie soll eine konstruktive Rolle bei der Lösung der bestehenden Probleme übernehmen. Natürlich hat die Republikanische Volkspartei in dieser Hinsicht große Verantwortung. Wir wissen, dass es für die Opposition in den kommenden Tagen wertvoll ist, sich auf einer gemeinsamen Grundlage zu treffen und durch den Austausch gemeinsamer Ansichten zu handeln, um die Sprache und Stimme des Volkes zu sein und die Probleme der Menschen, der Werktätigen und der Armen zu lösen. In diesem Zusammenhang erklärte der CHP-Vorsitzende, dass er eine konstruktive Rolle spielen werde.“
Die Opposition sollte mutiger sein
Bakırhan fuhr fort: „Die Politik, die in der Türkei bis heute betrieben wird, hat eine tiefe Krise verursacht. Der Gezi-Prozess, der Kobanê-Prozess, die politische Repression, die Entwicklungen im Justizwesen und in der Wirtschaft zeigen, dass wir uns in keiner guten Situation befinden. In der kommenden Zeit werden wir uns mit anderen politischen Parteien, insbesondere der CHP, zusammensetzen und uns über die Lösung dieser Probleme austauschen. Die Opposition sollte mutiger sein. Wir werden eine größere Verantwortung übernehmen, um die Probleme, mit denen wir konfrontiert sind, durch demokratische Wege und Methoden, Verhandlungen und Dialog zu lösen.“
Hatimoğulları: Gemeinsam für Demokratisierung kämpfen
Tülay Hatimoğulları erklärte, dass während des Treffens viele Themen besprochen wurden und die Diskussion über Lösungen für die aktuellen Probleme eine starke Koordination erfordere: „Leider hat die Politik bis heute immer getrennt und polarisiert. Wir hoffen, dass wir unsere Arbeit für eine demokratische Türkei, eine demokratische Republik, gemeinsam fortsetzen können, im Bewusstsein der Pflicht und Verantwortung, die unsere Bürgerinnen und Bürger nach den Wahlen vom 31. März allen Segmenten, insbesondere der Opposition, auferlegt haben.“
Fotos: MA
https://anfdeutsch.com/hintergrund/wendepunkt-in-der-turkischen-politik-41737 https://anfdeutsch.com/hintergrund/turkischer-irak-feldzug-als-beginn-eines-neuen-konzepts-41936 https://anfdeutsch.com/aktuelles/chp-vorsitzender-Ozel-besucht-zentrale-der-dem-partei-40195
Wie Russland auf die Äußerung des britischen Außenministers reagiert
ChemExpo 2024 to kick off on next Sunday, Damascus
Damascus-SANA- With the participation of 80 Syrian, Arab and foreign companies, the activities of the 4th Syrian International Chemical Industries Exhibition (ChemExpo 2024), sponsored by the Ministry of Industry, will begin next Sunday on Damascus International Fairground.
The 4-day exhibition includes various products from the sectors of medicines, detergents, cosmetics, petrochemicals, paints, construction chemicals and raw materials, in addition to a wide range of consumer products.
A number of the most important local and international companies and institutions along with delegations from Iran, Saudi Arabia and Jordan participate in this exhibition, providing a platform for trade and knowledge exchange and consolidating the foundations of strategic partnership in the markets of the region and the world.
The exhibition is scheduled to be open from 16:00 until 21:00, with transportation means to be secured from Damascus and other governorates.
Kriegslüsterner Macron träumt weiter vom NATO-Bodenkrieg gegen Russland
Die Ukraine gerät militärisch immer mehr in die Defensive, kann ihren Bedarf an Soldaten kaum noch decken und ist zur Fortsetzung des Krieges voll und ganz auf westliche Hilfe angewiesen. Doch anstatt sich in dieser ausweglosen Situation endlich für eine Verhandlungslösung einzusetzen, fällt dem französischen Präsidenten Emmanuel Macron nichts Besseres ein, als erneut die Entsendung von […]
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Ferah Solmaz zum Ko-Bürgermeister von Êlih ernannt
Ferah Solmaz ist neuer Ko-Bürgermeister der kurdischen Provinzhauptstadt Êlih (tr. Batman). Das teilte Mustafa Mesut Tekik, Ko-Vorsitzender des örtlichen DEM-Verbands, heute auf einer Pressekonferenz in der Parteizentrale mit. Die Entscheidung sei von der Koordination der Institutionen in Êlih im Konsens getroffen worden.
Bei den Kommunalwahlen am 31. März ist die DEM-Politikerin Gülistan Sönük mit großer Mehrheit zur Bürgermeisterin von Êlih gewählt worden, die DEM-Partei bekam 64 Prozent der Stimmen. Ferah Solmaz wurde in den Stadtrat gewählt. Im Wahlkampf hatte sich die DEM von dem zuvor aufgestellten Ko-Bürgermeisterkandidaten Mehdi Öztüzün wegen grundlegender Meinungsverschiedenheiten getrennt. Die DEM ist überall mit Ko-Kandidat:innen angetreten, das Prinzip der genderparitätischen Doppelspitze gilt in allen Parteigremien. Um diesem Grundsatz gerecht zu werden, ist jetzt Ferah Solmaz an Gülistan Sönüks Seite ins Amt berufen worden.
Das System der Ko-Bürgermeister:innen wurde im Oktober 2014 vom Verwaltungsgericht Diyarbakır (ku. Amed) als gesetzeswidrig erklärt. Als nach dem Putschversuch von 2016 die Bürgermeister:innen in fast allen kurdischen Kommunen festgenommen und durch Zwangsverwalter ersetzt wurden, wurde das Doppelspitzensystem als einer der Gründe dafür angeführt. Der türkische Staat erkennt nur eine Person als Bürgermeister:in an.
https://anfdeutsch.com/kurdistan/Elih-jin-jiyan-azadi-hat-uber-is-mentalitat-gesiegt-41630 https://anfdeutsch.com/kurdistan/Elih-schulter-an-schulter-gegen-den-faschismus-41940 https://anfdeutsch.com/hintergrund/mit-paritatischer-vertretung-das-herrschende-system-bekampfen-40040 https://anfdeutsch.com/kurdistan/regierung-versucht-alles-um-menschen-in-Elih-von-der-dem-parte-abzubringen-41575
KW 18: Die Woche, in der es wild zuging
Die 18. Kalenderwoche geht zu Ende. Wir haben 13 neue Texte mit insgesamt 121.606 Zeichen veröffentlicht. Willkommen zum netzpolitischen Wochenrückblick.
– Fraktal, generiert mit MandelBrowser von Tomasz ŚmigielskiLiebe Leser:innen,
heute ist Tag der Pressefreiheit und es steht nicht gut um sie. Laut Reporter ohne Grenzen haben sich die Bedingungen für journalistische Arbeit im vergangenen Jahr weltweit deutlich verschlechtert. Es gibt mehr Repression, mehr Zensur, mehr Überwachung. Alles andere als rosige Aussichten im Superwahljahr 2024, in dem rund die Hälfte der Weltbevölkerung dazu aufgerufen ist, wählen zu gehen.
Deutschland ist im Ranking ein paar Plätze nach oben gerückt. Das ist jedoch kein Grund zu größerer Freude. Zwar werden Journalist:innen hierzulande auf Demos seltener physisch angegriffen als im Vorjahr. Reporter ohne Grenzen geht jedoch weiterhin von einer hohen Dunkelziffer an Übergriffen aus. Vor allem aber verdankt sich das bessere Abschneiden dem Negativtrend in anderen Ländern.
Diesem Negativtrend will sich Europa offenkundig nicht verschließen. Am Dienstag weichte der Europäische Gerichtshof seine einst grundrechtsfreundliche Haltung zur Vorratsdatenspeicherung weiter auf. Die anlasslose Massenüberwachung ist demnach auch zulässig, um jegliche Art von Straftaten zu verfolgen – und sogar Urheberrechtsverletzungen.
Chloé Berthélémy vom Dachverband europäischer Digital-Rights-Organisationen (EDRi) sieht in dem EuGH-Urteil eine „traurige Wende“. Im politischen Kontext der zunehmenden Unterdrückung von Journalist:innen, Menschenrechtsverteidigern und der Zivilgesellschaft untergrabe das Gericht auf gefährliche Weise das Recht, online anonym zu bleiben, so die Expertin.
Bundesinnenministerin Faeser hingegen witterte umgehend Morgenluft. Der EuGH habe entschieden, so Faeser in einer Pressemitteilung, dass „eine Pflicht zur Speicherung von IP-Adressen zur Verbrechensbekämpfung nicht nur ausdrücklich zulässig ist, sondern auch zwingend erforderlich ist“. Der Zombie der anlasslosen Massenüberwachung ist damit in dieser Woche vollends auf die politische Bühne zurückgekehrt.
Wer angesichts solcher untoten Debatten etwas Positives sucht, sollte unseren Longread der Woche lesen. Die Gastautor:innen Maria Farrell und Robin Berjon plädieren darin für eine Verwilderung des Internets und damit für ein vielfältiges und selbstverwaltetes Netz jenseits der ummauerten Gärten der Tech-Giganten.
Habt ein wildes Wochenende!
Daniel
Bundesjustizministerium: Ein Jahr kein Digitale-Gewalt-GesetzDas Justizministerium will in seinem Eckpunkten zu einem Digitale-Gewalt-Gesetz auch Unternehmen schützen. Gerichtsentscheidungen machen deutlich, dass dieser Plan nicht mit dem Europarecht vereinbar ist. Ob und wann es zu einem Gesetz kommt, das Betroffene von digitaler Gewalt schützt, ist offen. Von Anne Roth –
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Bibelverse und Babywindeln statt Doppelbelastung und Dauerstress: Der Content der „Tradwives“ weckt die Sehnsucht nach einem entspannteren Leben. Soziale Medien werden so zum Sprachrohr einer reaktionären Bewegung. Von Carla Siepmann –
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Das Finanzamt hat den Hauptentwicklern von Mastodon die Gemeinnützigkeit aberkannt. Wer Digitalisierung und digitale Souveränität vorantreiben will, sollte die Entwicklung von freier und offener Software als gemeinnützig anerkennen. Ein Kommentar. Von Markus Reuter –
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Immer wieder geraten Menschen oder Organisationen, die ethisch verantwortungsvoll Sicherheitslücken aufdecken, in den Fokus von strafrechtlichen Ermittlungen. Dieses Mal hat es Österreichs bekannteste Datenschutz-NGO epicenter.works erwischt. Die Ermittlungen wurden erst nach zwei Jahren eingestellt. Von Markus Reuter –
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Die EU brauche strengere Regeln beim Einsatz von Staatstrojanern, fordert die NGO Civil Liberties Union for Europe in einem Bericht zur europäischen Medienlandschaft. Außerdem nehme das Vertrauen in Medien insgesamt ab – auch in Deutschland, wo die Presse verhältnismäßig viel Glaubwürdigkeit genießt. Von Tomas Rudl –
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Kurz vor der Europawahl wird Meta verdächtigt, nicht genug gegen Desinformation zu tun. Die EU-Kommission befürchtet weitere Verstöße gegen den Digital Services Act, etwa erschwerten Datenzugang für Forscher:innen. Auch die Drosselung politischer Inhalte könnte regelwidrig sein. Von Maximilian Henning –
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Der Europäische Gerichtshof ändert seine bisher grundrechtsfreundliche Haltung zur Vorratsdatenspeicherung und erlaubt in einem Urteil die anlasslose Überwachung sogar bei Urheberrechtsverletzungen. Grundrechte-Organisationen sind entsetzt und sprechen von einer „Wende“. Von Markus Reuter –
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Der EuGH hat gerade den massenhaften und automatisierten Zugriff auf IP-Adressen genehmigt. Mit dem heutigen Urteil räumt das Gericht ein, dass es seine Rechtsprechung ändern wird, wenn seine Urteile nicht umgesetzt werden. Ein Gastkommentar. Von Gastbeitrag –
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Das Internet ist zu einer ausbeuterischen und fragilen Monokultur geworden. Aber wir können es renaturieren, indem wir die Lehren von Ökologen nutzen. Von Gastbeitrag, Maria Farrell, Robin Berjon –
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Im Juni wählt Europa ein neues Parlament und bekommt auch eine neue EU-Kommission. Deren alte Präsidentin wird wahrscheinlich auch die neue sein: Ursula von der Leyen. Was hat die mächtigste Frau der Welt in den vergangenen fünf Jahren netzpolitisch erreicht? Wir prüfen ihre Versprechen. Von Maximilian Henning –
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Die Pressefreiheit steht weiterhin unter Druck. In vielen Regionen haben sich die Arbeitsbedingungen für Journalist:innen verschlechtert. Reporter ohne Grenzen warnt im weltweiten Superwahljahr vor weiteren Repressionen. Von Markus Reuter –
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Die Suche im Internet gestaltet sich immer schwieriger. Ein Grund dafür sind sogenannte Affiliate-Links, mit denen Website-Anbieter auf einfache Weise Geld verdienen. Gegen deren Suchmaschinenoptimierung sind Dienste wie Google Search oder Microsoft Bing offenbar machtlos. Von Nora Nemitz –
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Laut eigener Aussage nutzt die sächsische Polizei ein Gesichtserkennungssystem mit Echtzeit-Funktion. Einsätze erfolgen auch in Berlin. Dort macht der Senat erstmals technische Details bekannt. Von Matthias Monroy –
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Überwachungstechnik: Polizei observiert mit Gesichtserkennung
Laut eigener Aussage nutzt die sächsische Polizei ein Gesichtserkennungssystem mit Echtzeit-Funktion. Einsätze erfolgen auch in Berlin. Dort macht der Senat erstmals technische Details bekannt.
Das offen arbeitende PerIS aus der Oberlausitz. Ein ähnliches System nutzt die Polizei zur heimlichen Überwachung. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Jürgen RitterBei der Videoüberwachung gehörte die Polizei in Sachsen schon immer zu den Pionieren. Leipzig war die erste deutsche Stadt, in der seit dem Jahr 1996 ein öffentlicher Platz am Bahnhof rund um die Uhr mit Kameras beobachtet wird. Ein Jahrzehnt später war das Bundesland Vorläufer bei der Überwachung mit fliegenden Kameras. Weitere zehn Jahre später beschaffte die Polizei in Görlitz und Zwickau in der Oberlausitz stationäre und mobile Systeme zur Videoüberwachung, die Kennzeichen und Gesichter aufnehmen und abgleichen können – letzteres allerdings retrograd, also im händischen Verfahren.
Vor wenigen Wochen wurde bekannt, dass die sächsische Polizei auch ein heimliches Observationssystem mit hochauflösenden Kameras und Gesichtserkennung einsetzt. Diese können entweder in parkenden Fahrzeugen verbaut oder stationär montiert werden. So kann die Polizei ermitteln, ob sich eine verdächtige Person an einem bestimmten Ort aufgehalten hat.
Hinweise auf „Personen-Identifikations-System“ (PerIS)Details zur Funktionsweise unterliegen in Sachsen gemäß einer Polizeidienstvorschrift der Geheimhaltung, sagte ein Polizeisprecher auf Anfrage des „nd“. Ob es sich bei dieser „Observationstechnik für verdeckte Maßnahmen“ um Elemente des „Personen-Identifikations-Systems“ (PerIS) aus der Oberlausitz handelt, ist unklar. Jedoch gibt es Hinweise darauf: Der erste bekanntgewordene Einsatz der verdeckten Observationstechnik aus Sachsen erfolgte in Berlin im Bereich der „grenzüberschreitenden Bandenkriminalität“. Diese Ermittlungen führt die Polizeidirektion Görlitz, die das PerIS als erste sächsische Behörde 2020 angeschafft hat.
Für die Ermittlungen in Berlin hat das Landeskriminalamt aus Görlitz ein Amtshilfeersuchen an die Staatsanwaltschaft in der Hauptstadt gestellt. Das bestätigt die Berliner Senatsverwaltung für Inneres in der Antwort auf eine Kleine Anfrage des Linken-Abgeordneten Niklas Schrader, der auch innenpolitischer Sprecher der Fraktion ist. Darin finden sich auch technische Details zu der Anlage. Das mobile Überwachungssystem nimmt demnach Kennzeichen von durchfahrenden Kraftfahrzeugen sowie Gesichtsbilder der Fahrer:innen und Beifahrer:innen auf.
Abgleich mit LichtbildernDie Aufnahmen werden mit bereits im System vorhandenen Lichtbildern abgeglichen. Diese Datenbank speist sich aus Bildern, die von Polizisten „händisch ausgewählt und manuell in das System eingepflegt“ werden. Ein automatischer Abgleich mit anderen polizeilichen oder europäischen Informationssystemen erfolgt angeblich nicht.
Das System kann Gesichtsbilder „mit der zeitlichen Verzögerung von wenigen Sekunden“ verarbeiten, wie die Berliner Staatsanwaltschaft bereits dem „nd“ mitgeteilt hatte. Alle im Umkreis erfassten Personen würden mit Bildern von Tatverdächtigen aus einem konkreten Ermittlungsverfahren abgeglichen, erklärte der Sprecher. Entdeckt die Software eine verdächtige Person, wird der Fund durch einen Polizeibeamten überprüft.
„Bei den wesentlichen technischen Komponenten beziehungsweise Details handelt es sich um ein System hochauflösender Kameras, die qualitativ sehr gute Bilder auch bei Dunkelheit und unter schlechten Witterungsbedingungen erstellen können“, erläutert nun der Berliner Innensenat. Einsätze der Technik erfolgten „zur Identifizierung von Tatverdächtigen und zur Aufhellung von Fluchtrouten und bei der Tat genutzten Wegen bekannter Tatverdächtiger“.
Um welche konkreten Verfahren es sich handelt, beantwortet der Senat nicht. In einem Fall werde wegen einer „internationalen Kraftfahrzeugverschiebung“ ermittelt, in dem anderen wegen eines schweren Raubes an einer Tankstelle. Diese Tat werde einer Gruppierung zur Last gelegt, die „regelmäßig bandenmäßig schwere Tresordiebstähle“ an Tankstellen begehen soll. Einer der Vorfälle sei „zu einem schweren Raub eskaliert“.
Staatsanwaltschaft Berlin sieht „keine flächendeckende Überwachung“Als rechtliche Grundlage für den Einsatz der biometrischen Überwachung nennt die Berliner Staatsanwaltschaft den Paragraf 98a der Strafprozessordnung. Er erlaubt eine Rasterfahndung bei einer Straftat von erheblicher Bedeutung, wenn andere Methoden „erheblich weniger erfolgversprechend oder wesentlich erschwert“ wären. Nach diesem Gesetz dürfen alle von der Technik erfassten Personen „mit anderen Daten maschinell abgeglichen werden“.
Wie oft die Polizei Sachsen die „Observationstechnik für verdeckte Maßnahmen“ bereits eingesetzt hat und ob diese Einsätze erfolgreich waren, ist dort angeblich mangels Statistiken nicht bekannt. In Berlin habe es „bislang eine bestätigte Personenidentifizierung“ gegeben, heißt es in der Antwort.
Bei den Observationen mit Videokameras geraten sämtliche Personen im Umkreis ins polizeiliche Raster. Die Staatsanwaltschaft Berlin sieht darin „keine flächendeckende Überwachung“. Tobias Singelnstein, Professor für Strafrecht an der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt am Main, widerspricht: „Eine solche Maßnahme greift in erheblichem Maße in die Rechte von völlig Unbeteiligten ein, weil je nach Umständen eine Vielzahl von Personen erfasst wird“. Die Strafprozessordnung erlaube eine solche Maßnahme nicht.
Auch der Fragesteller Niklas Schrader steht der heimlichen Technik äußerst kritisch gegenüber: „Der Einsatz von biometrischer Gesichtserkennung von Polizeifahrzeugen aus ist ein schwerer Eingriff in die Persönlichkeitsrechte auch von Unbetroffenen. Indem sich Berlin entsprechende Technik aus Sachsen ausleiht, werden Schritt für Schritt die Voraussetzungen geschaffen, diese flächendeckend durchzusetzen“, warnt der innenpolitische Sprecher der Berliner Linken und fordert vom Senat „ein deutliches Bekenntnis, vom Einsatz biometrischer Überwachung und auch der Ausweitung von polizeilicher Videoüberwachung im öffentlichen Raum Abstand zu nehmen“.
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