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Syrian Airlines ,global SITA sign communication agreement

SANA - Syrian Arab News Agency - 2. Oktober 2025 - 12:01

Syrian Airlines signed on Thursday an agreement with the global IT company SITA to improve communication and software services for the national carrier.

The signing took place at the headquarters of the Civil Aviation and Air Transport Authority in Damascus.

To be continued…

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Netzwerk Êzîdischer Politiker:innen bei Çira Fokus

Der heutige Studiogast in der von Yilmaz Pêşkevin Kaba moderierten Sendung Çira Fokus ist Yilmaz Mutlu vom „Netzwerk Êzîdischer Politiker:innen“ (NÊP). Yilmaz Mutlu ist selbst Kommunalpolitiker und in vielen politischen Bereichen aktiv. Als Mitbegründer und Vertreter des NÊP wird er die Vorhaben, Ziele und die Zielgruppe des Netzwerks ausführlich in der heutigen Sendung vorstellen.

Immer wieder kandidieren Menschen mit Migrationsgeschichte für Parteien auf den verschiedenen Ebenen der Politik. Unter ihnen auch Ezid:innen, wie beispielsweise bei den letzten Wahlen in Nordrhein-Westfalen. Das Netzwerk Êzîdischer Politiker:innen möchte den ezidischen Politiker:innen unter anderem eine Plattform für Austausch bieten.

Die Sendung Çira Fokus am 02. Oktober 2025 beginnt um 20 Uhr und kann live über den Stream https://linktr.ee/ciratv, alternativ: https://myflixtv.com/ verfolgt werden, nachträglich auch über den YouTube-Kanal von Çira TV, über die Eingabe Çira Fokus. Die Sendungsübersicht ist erreichbar über: Playlist - ÇIRA FOKUS.

Wer selbst Interesse an einer Teilnahme an einer Sendung bei Çira Fokus hat und unter anderem eigene Initiativen, Kampagnen, Organisationen, Projekte, etc. vorstellen möchte, kann unter der E-Mail-Adresse peskevin@gmail.com Kontakt mit der Redaktion aufnehmen.

https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/Cira-fokus-kandidatinnen-der-nrw-kommunalwahlen-im-studio-47805 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/Cira-fokus-azad-amek-uber-die-kurdischen-filmtage-owl-47999 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/Cira-report-jugendliche-berichten-uber-Sengaldelegation-47710

 

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Condolences to General Secretary of the Central Committee of the Communist Party of Vietnam To Lam and President of the Socialist Republic of Vietnam Luong Cuong

PRESIDENT OF RUSSIA - 2. Oktober 2025 - 12:00

Vladimir Putin sent condolences to General Secretary of the Central Committee of the Communist Party of Vietnam To Lam and President of the Socialist Republic of Vietnam Luong Cuong following a typhoon that struck the northern and central provinces of Vietnam.

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P-Konto: Diese Änderungen stehen beim Pfändungsschutzkonto an

Lesedauer 3 Minuten

Das Pfändungschutzkonto kurz auch “P-Konto” genannt, schützt ein monatliches Guthaben auf dem Girokonto automatisch vor dem Zugriff von Gläubigern.

Neu sind vor allem die turnusmäßigen Anpassungen der Freibeträge zum 1. Juli 2026 – sie folgen einem gesetzlich festgelegten Mechanismus und wirken sich unmittelbar auf den Schutzumfang eines P-Kontos aus.

Weil die konkreten Zahlen für 2026 vom Bundesjustizministerium erst kurz vor dem Stichtag im Bundesgesetzblatt bekannt gemacht werden, lässt sich heute vor allem sagen, wie sich die Beträge ändern, woraus sich diese Änderungen ergeben und was Kontoinhaber jetzt vorbereitend wissen sollten.

2026er Änderungen

Die Pfändungsfreigrenzen werden seit der Reform 2021 jährlich zum 1. Juli angepasst. Maßstab ist die prozentuale Entwicklung des steuerlichen Grundfreibetrags; die neuen Beträge veröffentlicht das Bundesjustizministerium jeweils rechtzeitig im Bundesgesetzblatt.
Diese Systematik gilt selbstverständlich auch für 2026.

Für P-Konten bedeutet das: Steigen die Freigrenzen, steigt automatisch der pfändungsfreie Sockelbetrag auf dem Konto mit – rechtlich leitet er sich direkt aus § 850c ZPO ab und wird auf dem P-Konto nach § 899 ZPO auf den nächsten vollen Zehner aufgerundet. Die Anpassung ist damit keine Ermessensfrage der Bank, sondern folgt aus dem Gesetz und der jährlichen Bekanntmachung.

Was bis zum 30. Juni 2026 gilt

Aktuell gelten die im April 2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Werte für den Zeitraum 1. Juli 2025 bis 30. Juni 2026. Der unpfändbare Grundbetrag für Arbeitseinkommen beträgt in dieser Periode 1.555,00 Euro im Monat; erst ab einem Nettoeinkommen oberhalb dieser Schwelle entstehen pfändbare Anteile.

Auf dem P-Konto wird dieser Grundbetrag aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen Aufrundung auf 10-Euro-Stufen auf 1.560 Euro angehoben. Zusätzlich wurden zum 1. Juli 2025 die Zuschläge für Unterhaltspflichten sowie die Vollpfändungsgrenze angehoben; die entsprechenden Tabellen gelten bis zum 30. Juni 2026 fort.

Ab 1. Juli 2026: Wie sich der Schutzbetrag voraussichtlich verändert

Zum 1. Juli 2026 werden die Pfändungsfreigrenzen erneut angepasst. Die konkrete Höhe steht erst fest, wenn die Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2026 im Bundesgesetzblatt erscheint; erfahrungsgemäß erfolgt dies im Frühjahr.

Für Kontoinhaber ist entscheidend: Mit der Bekanntmachung steigen – oder theoretisch auch sinken – der gesetzliche Grundfreibetrag und damit automatisch der pfändungsfreie Sockel auf dem P-Konto.

Eine gesonderte Antragstellung bei der Bank ist für die reine Sockelanpassung nicht erforderlich, weil sie sich aus § 850c i. V. m. § 899 ZPO ergibt.

Erhöhungen über den Sockel hinaus: Unterhalt, Kindergeld, Sozialleistungen

Über den Sockelbetrag hinaus kann der Schutzbetrag auf dem P-Konto erhöht werden, wenn etwa gesetzliche Unterhaltspflichten bestehen oder Kindergeld sowie bestimmte Sozialleistungen eingehen. Voraussetzung ist eine Bescheinigung durch eine anerkannte Stelle (z. B. Schuldnerberatung, Rechtsanwalt, Sozialleistungsträger), die der Bank vorgelegt wird.

Auch diese erhöhten Beträge orientieren sich an der jeweils gültigen Pfändungstabelle; mit der 2026er Anpassung ändern sich damit nicht nur die Sockelwerte, sondern auch die rechnerischen Zuschläge für Unterhalt.

Ansparen von Guthaben: Drei-Monats-Regel ist wichtig

Wer den geschützten Betrag in einem Kalendermonat nicht vollständig benötigt, profitiert weiterhin von der gesetzlichen Übertragungsregel: Nicht verbrauchtes, geschütztes Guthaben bleibt in den drei Folgemonaten zusätzlich unpfändbar und kann so angespart bzw. für größere Ausgaben genutzt werden. Diese wichtige Entlastung ist in § 899 Absatz 2 ZPO verankert und gilt unabhängig von der jährlichen Tabellenerhöhung.

Gebühren, Leistungen und Kontoführung

In 2026 dürfen Kreditinstitute für ein P-Konto keine höheren Kontoführungsentgelte verlangen als für ein vergleichbares Girokonto ohne Pfändungsschutz, und bestehende Leistungen dürfen nicht allein wegen der Umwandlung in ein P-Konto abgewertet werden.

Das hat die Verbraucherzentrale wiederholt klargestellt und überwacht entsprechende Fälle. Kontoinhaber sollten Abrechnungen prüfen und unzulässigen Entgelten widersprechen.

Ein P-Konto pro Person – und Besonderheiten bei Gemeinschaftskonten

Jede Person darf nur ein Girokonto als P-Konto führen; mehrere P-Konten sind unzulässig. Beim Kontowechsel ist es wichtig, die P-Konto-Eigenschaft des bisherigen Kontos aufheben zu lassen, bevor das neue Konto umgestellt wird.

Für Gemeinschaftskonten gelten eigenständige Schutzregeln; im Zweifel empfiehlt sich die frühzeitige Beratung, insbesondere wenn beide Kontoinhaber von Pfändungen betroffen sind.

Was Verbraucher jetzt konkret tun sollten

Bis zur Veröffentlichung der 2026er Freigrenzen empfiehlt es sich, die eigene Situation zu prüfen: Wer Unterhalt zahlt oder Kindergeld erhält, sollte sicherstellen, dass eine aktuelle Bescheinigung vorliegt, damit die erhöhten Beträge nahtlos berücksichtigt werden.

Zudem lohnt ein Blick auf wiederkehrende Zahlungen rund um den Stichtag 1. Juli: Weil die Pfändungsfreigrenzen monatlich gedacht sind, kann die terminliche Verteilung von Gehaltseingängen, Sozialleistungen oder Nachzahlungen darüber entscheiden, ob Beträge unter den Schutz fallen oder nicht. Wer größere Anschaffungen plant, kann die Drei-Monats-Regel gezielt nutzen und geschütztes Guthaben ansparen.

Die Bank passt den Sockelbetrag mit Wirksamwerden der neuen Tabelle an; bei Unklarheiten hilft der Blick in die amtliche Bekanntmachung oder eine qualifizierte Schuldnerberatung.

Fazit

Ab 2026 ändert sich beim P-Konto vor allem die Höhe der geschützten Beträge – nicht das Prinzip. Der Gesetzgeber koppelt die Freigrenzen an die steuerliche Entwicklung und veröffentlicht die neuen Zahlen jährlich, sodass der pfändungsfreie Sockel auf dem Konto automatisch folgt.

Wer seine Bescheinigungen aktuell hält, die Drei-Monats-Regel nutzt und die Entgeltpraxis seiner Bank im Blick behält, startet gut gerüstet in das neue Tabellenjahr ab 1. Juli 2026.

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Schulden: Inkasso-Dienste: Das dürfen die nicht, tun es aber trotzdem immer

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Post eines Inkassobüros beunruhigt – und das ist oft genau so gewollt. Schließlich geht es darum, Geld einzutreiben. Immer wieder überschreiten Inkassofirmen dabei die Grenze der Seriosität oder handeln sogar rechtswidrig.

Wir zeigen Ihnen, was Inkassounternehmen rechtlich dürfen, wie Sie sich gegen unseriöse Forderungen wehren können, und wie sie diese erkennen.

Woran erkennen Sie unseriöse Inkassoforderungen?

Ein Anzeichen unseriöser Schreiben ist das Fehlen wesentlicher Informationen. Sie sollten skeptisch werden, wenn einer oder mehrere der folgenden Punkte fehlen: Name und Anschrift des Gläubigers, Forderungsgrund und eine konkrete Aufschlüsselung der Kosten deuten auf unseriöse Forderungen hin.

Auch überhöhte Inkassogebühren deuten auf unberechtigte Forderungen hin. Überhöht sind Forderungen dann, wenn sie deutlich die gesetzlichen Grenzen überschreiten.

Fehlt die Registrierung?

Jede Inkassofirma muss bei einer Aufsichtsbehörde registriert sein. Fehlt eine solche Registrierung, dann können Sie fast sicher sein, dass es sich um ein unseriöses Unternehmen und um eine unberechtigte Forderung handelt.

Prüfen Sie die Forderung

In jedem Fall sollten Sie die Forderung selbst prüfen statt sie gleich zu bezahlen. Sie sollten als erstes überprüfen, ob es überhaupt einen Vertrag gibt, der die Forderung rechtfertigen könnte. Wenn ein solcher Vertrag vorhanden ist, dann prüfen Sie, was darin steht.

Gab es überhaupt eine Leistung, für die die Firma Geld fordert? Ist die Forderung von einem Unternehmen, das Ihnen unbekannt ist?

Viele Forderungen beziehen sich auf vermeintliche Online-Abonnements oder auf telefonisch abgeschlossene Verträge. Bisweilen handelt es sich um echten Betrug.

Doch auch, wenn Sie unwissentlich einen solchen „Vertrag“ abgeschlossen haben, ist er nicht unbedingt wirksam. In diesen Fällen sollten Sie sich rechtlich beraten lassen.

Zum Beispiel sind ungewöhnliche oder überraschende Klauseln unwirksam, und kostenpflichtige Abonnements müssen klar erkennbar sein.

Lesen Sie auch:

– Schulden: Neue P-Konto-Bescheinigung jetzt zum Ausfüllen – Alte Bescheinigung läuft aus

Was dürfen Inkasso-Unternehmen und was nicht? Was Inkassounternehmen dürfen Was Inkassounternehmen nicht dürfen Schriftliche Zahlungsaufforderungen mit Angabe von Gläubiger, Forderungsgrund, Betrag und Zahlungsfrist übersenden Unbegründete oder sachlich falsche Forderungen stellen Nur die gesetzlich zulässigen Inkassokosten nach dem RVG verlangen (seit 1. Juni 2025 um 6–9 % angepasst) Überhöhte oder frei erfundene Zusatzgebühren (z. B. „Recherche-“ oder „Kontoführungsgebühr“) aufschlagen Telefonisch zu üblichen Geschäftszeiten (ca. 8–20 Uhr, Mo–Fr) kontaktieren Mit ständigen oder spät-/frühmorgendlichen Anrufen, Droh-SMS oder Social-Media-Nachrichten belästigen Einen SCHUFA-Eintrag ankündigen, wenn die Forderung berechtigt und unbestritten ist Mit SCHUFA-Eintrag drohen, obwohl die Forderung bestritten, unklar oder bereits bezahlt ist Nach Terminvereinbarung einen freiwilligen Hausbesuch anbieten Unangekündigte oder pauschal angedrohte Hausbesuche („Außendienst kommt morgen“) androhen Forderungsdaten an Auskunfteien übermitteln, wenn DSGVO-Voraussetzungen vorliegen Persönliche Daten an Arbeitgeber, Verwandte oder Nachbarn weitergeben, um Druck aufzubauen Als registrierter Dienstleister beim Bundesamt für Justiz auftreten und die Registernummer nennen Sich amtlich geben („Inkasso-Amt“, „Gerichtsvollzieher“) oder ohne Registrierung/Erlaubnis agieren Bei Nichtzahlung ein gerichtliches Mahnverfahren oder Klage einleiten Mit Haftbefehl oder strafrechtlicher Verfolgung drohen, obwohl kein vollstreckbarer Titel vorliegt Raten- oder Vergleichsangebote unterbreiten, um eine einvernehmliche Lösung zu finden Teilzahlungen ablehnen, nur um weitere Kosten zu produzieren Die Bearbeitung aussetzen, wenn der Schuldner fristgerecht substantiiert widerspricht und Belege verlangt Trotz fristgerechtem Widerspruch ohne Nachweise weiter Druck ausüben

(Stand: Juli 2025; maßgeblich sind u. a. Rechtsdienstleistungsgesetz, Datenschutz- und Wettbewerbsrecht sowie die Inkasso- und RVG-Reformen 2021 & 2025.)

Fordern Sie detaillierte Informationen

Sie haben das Recht, vom Inkassounternehmen genaue Information über die Forderung zu erhalten. Dazu zählen der konkrete Grund der Forderung, das Datum des angeblichen Vertragsabschlusses, sowie eine genaue Berechnung der Gesamtforderung.

Prüfen Sie die Höhe der Kosten

Wenn sich herausstellt, dass es tatsächlich offene Kosten gibt, dann sollten Sie die Höhe der geforderten Inkassokosten prüfen. Diese müssen nämlich in einem angemessenen Verhältnis zur Hauptforderung stehen und dürfen nur notwendige Kosten beinhalten, die tatsächlich entstanden sind.

Die Gebührensätze bei Forderungen sind festgelegt und umfassen 0,5 bis 1,3 der Rechtsanwaltsgebühr. Höhere Gebühren für das Inkassounternehmen sind rechtswidrig.

Inkassokosten gelten nur bei Verzug

Inkassokosten dürfen nur dann erhoben werden, wenn Sie sich als Schuldner bei einer berechtigten Forderung im Vollzug befinden. Wenn die Forderung unberechtigt war, oder wenn Sie eine berechtigte Forderung bereits beglichen haben, dürfen keine Inkassoforderungen gestellt werden.

Denken Sie an die Verjährung

Solche Forderungen verjähren gewöhnlich nach einer Frist von drei Jahren. Prüfen Sie, ob diese Zeit verstrichen ist. Auch dann dürfen Sie die Forderung allerdings nicht ignorieren. Vielmehr müssen Sie aktiv mitteilen, dass die Verjährung eingesetzt hat, und dass Sie deswegen die Zahlung verweigern.

Sie müssen folgendes prüfen: Wann entstand die Forderung? Gab es Mahnungen oder Zahlungsaufforderungen? Gab es einen gerichtlichen Mahnbescheid, der die Verjährung verlängerte?

Legen Sie Widerspruch ein

Dafür müssen Sie einen schriftlichen Widerspruch einlegen, und das sollten sie auch in allen anderen Fällen tun, in denen die Forderung Ihnen unberechtigt oder unangemessen erscheint. Diesen Widerspruch sollten Sie klar begründen und außerdem alle wichtigen Unterlagen und den Schriftverkehr aufbewahren und zur Verfügung haben.

Was müssen Sie beim Widerspruch beachten?

Der Widerspruch muss sich an das Inkassounternehmen richten, und nicht an den ursprünglichen Gläubiger. Datum und Forderungsnummer sollten Sie zu Beginn des Schreibens nennen.

Ihr Widerspruch muss durch eine klare Formulierung als solcher erkennbar sein, zum Beispiel mit den Worten „Hiermit widerspreche ich der Forderung…“.

Sie müssen den Widerspruch nicht begründen, das ist aber sehr sinnvoll. Die Begründung sollte kurz sein und sich auf das Wesentliche konzentrieren.
Sie sollten im Widerspruch das Inkassounternehmen auffordern, weitere Maßnahmen einzustellen und eine Stellungnahme in einer gesetzten Frist verlangen. Zwei Wochen sind eine gute Faustregel dafür.

Die Beweislast liegt beim Gläubiger

Grundsätzlich liegt die Beweislast beim Gläubiger. Auf der sicheren Seite sind Sie vor Gericht allerdings erst, wenn Sie sämtliche wichtigen Unterlagen dokumentieren.

Damit behalten Sie außerdem den Überblick. Bewahren Sie also die Schreiben des Inkassounternehmens, ihre Widerspruchsschreiben, eventuelle Verträge und Rechnungen sowie Zahlungsbelege und Protokolle von Telefongesprächen.

Was dürfen Inkassofirmen nicht?

Wir wissen von nicht wenigen Fällen, in denen Inkassofirmen mit Zwangsvollstreckung drohen. Inkassounternehmen dürfen aber keine solchen Maßnahmen durchführen, wenn es keinen vollstreckbaren Titel gibt.
Inkassofirmen haben keine besonderen Vollstreckungsrechte, auch wenn sie dies oft zumindest unterschwellig suggerieren.

Kündigt das Inkassounternehmen an, den Arbeitgeber oder Familienangehörige zu informieren, dann ist das rechtswidrig. Sie können das Unternehmen dann sogar strafrechtlich zur Rechenschaft ziehen.

Beschwerde und Schadensersatz

Wenn die Firma gegen geltendes Recht verstoßen hat, dann müssen Sie es nicht bei einer Klärung belassen. Sie können Beschwerde bei der für das Unternehmen zuständigen Aufsichtsbehörde einlegen.

Wenn die Inkassofirma Ihnen nachweisbar Schaden zugefügt hat, dann können Sie sogar vor Gericht einen Schadensersatz einfordern.

Wer kann Ihnen helfen?

Verbraucherschutzorganisationen sind mit den Praktiken unseriöser Inkassofirmen vertraut, und dir dort tätigen Experten beraten Sie in rechtlichen Fragen. Schuldnerberatungsstellen beraten Sie ebenfalls und kennen sich mit den Schritten aus, die nötig sind.

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Arbeitslosengeld: Arbeitsagenturen dürfen nicht ausnahmslos auf die postalische Erreichbarkeit pochen

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Aufhebungsbescheid rechtswidrig, wenn der Arbeitslose trotz Umzug erreichbar war – Urteil mit SignalwirkungA
Bei einem Umzug ist für die Frage der Verfügbarkeit nicht mehr – ausnahmslos auf die briefpostalische Erreichbarkeit abzustellen, denn angesichts der Entwicklung digitaler Kommunikationswege zwischen der Agentur für Arbeit und der Versicherten erachtet es das Gericht als nicht zeitgemäß, wenn alleinig und ausnahmslos auf die briefpostalische Erreichbarkeit abgestellt wird ( Sozialgericht Hildesheim,Urteil vom 16.09.2025 – S 3 AL 26/23 – Berufung zugelassen ).

SG Hildesheim: Erreichbarkeit eines Arbeitslosen trotz Umzug während des ALG-Bezugs in Zeiten zunehmender Digitalisierung

Die Arbeitslose verlor aufgrund der verspäteten Meldung der neuen Postanschrift nicht den Status als Arbeitslose im Sinne von §138 SGB III. Die Klägerin war verfügbar.

Erreichbarkeit trotz Umzug – keine wesentliche Änderung der Verfügbarkeit, denn angesichts der Entwicklung digitaler Kommunikationswege zwischen der Agentur für Arbeit und der Versicherten erachtet es das Gericht als nicht zeitgemäß, wenn alleinig und ausnahmslos auf die briefpostalische Erreichbarkeit abgestellt wird ( ebenso SG Berlin, Urteil vom 13. März 2024 – S 185 AL 1208/21 – unveröffentlicht ).

In Fällen wie dem vorliegenden kann die Regelung in § 7b SGB II als Vorbild herangezogen werden

Denn gemäß § 7b Abs. 1 Satz 2 SGB II sind erwerbsfähige Leistungsberechtigte erreichbar, wenn sie sich im näheren Bereich des zuständigen Jobcenters aufhalten und werktäglich dessen Mitteilungen und Aufforderungen zur Kenntnis nehmen können.

Die werktägliche Kenntnisnahme von Mitteilungen und Aufforderungen des zuständigen Jobcenters schließt nicht nur die Möglichkeit ein, Dritte zu beauftragen, sondern auch die Nutzung moderner Kommunikationsmittel unter Beachtung des Datenschutzes. Das bedeutet, dass die leistungsberechtigte Person nicht täglich unter der angegebenen Anschrift persönlich oder durch Briefpost erreichbar sein muss.

Verfügbarkeit gem. § 138 Abs. 5 Nr. 2 SGB III – Besonderheiten des Einzelfalles sind zu berücksichtigen

Bei der Beurteilung der Frage, ob die gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen der Verfügbarkeit gem. § 138 Abs. 5 Nr. 2 SGB III vorliegen, sind sämtliche Besonderheiten des Einzelfalles zur berücksichtigen.

Zu berücksichtigen sind dabei die Vermittlungsaktivität der Arbeitsverwaltung, die Entfernung des neuen vom alten Wohnsitz, das Bestehen einer durchgehend gegebenen faktischen Erreichbarkeit, die schriftliche Kommunikation durch eService nebst E-Mail-Weiterleitung, die Einrichtung eines Postnachsendeauftrag und eine aufgrund Eigeninitiative des Versicherten gelungene zügige Beendigung des Leistungsbezugs durch Arbeitsaufnahme.

Fazit:

Die Bewilligung von ALG 1 war nach Ansicht der Kammer – nicht aufzuheben, denn

Durch den eService der Agentur für Arbeit war eine Kommunikation vorhanden

1. Im Falle der Klägerin war durch den eService der Agentur für Arbeit eine Kommunikation vorhanden, so z.B., um der Klägerin Vermittlungsangebote oder Bescheide zukommen zu lassen.

Wohnsitzwechsel nicht mit großer Distanz

2. Auch erfolgte ein Wohnsitzwechsel nicht mit großer Distanz, beispielsweise in ein anderes Bundesland. Die Klägerin trug in der mündlichen Verhandlung glaubhaft vor, dass sie in der Zeit nach dem Umzug regelmäßig zu ihrer alten Wohnanschrift gefahren sei, um dort eingegangene Post abzuholen.

Postnachsendeauftrag

3. Des Weiteren sorgte die Klägerin bzw. ihr Ehemann für einen Postnachsendeauftrag.

Für das Gericht war ebenfalls ausschlaggebend

Dass sich die Klägerin offensichtlich ernsthaft um eine künftige Arbeitsaufnahme bemüht hatte. Eine mangelnde Verfügbarkeit der Klägerin im streitgegenständlichen Zeitraum war für das Gericht daher nicht nachvollziehbar. Die Klägerin war arbeitslos und der Bescheid über die Bewilligung von Arbeitslosengeld daher nicht aufzuheben.

Anmerkung vom Sozialrechtsexperten Detlef Brock

SG Berlin: Erreichbarkeit eines Arbeitslosen trotz Umzug während des ALG-Bezugs in Zeiten zunehmender Digitalisierung

Die 185. Kammer des Sozialgerichts Berlin hatte im Frühjahr 2024 schon bekannt gegeben, dass ein Aufhebungsbescheid rechtswidrig ist, wenn der Arbeitslose trotz Umzug erreichbar war.

Weil im konkreten Fall durch Nutzung des eService der Agentur für Arbeit ( AA ), Schaltung eines Postnachsende – Auftrags und Verbleib im Nahbereich nach § 2 EAO durch den Arbeitslosen keinerlei Beeinträchtigung der Verfügbarkeit gemäß § 138 Abs. 5 SGB III festzustellen war.

Und damit hat die fehlende Meldung des Umzugs zu keiner wesentlichen Änderung der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse geführt, die beim Erlass des Bewilligungsbescheides vorgelegen haben.

Mit Hilfe moderner Kommunikationsmittel sind Arbeitslose in der Lage, auch ohne tägliches Erscheinen in der Wohnung umgehend auf Mitteilungen der Agenturen für Arbeit oder auf Angebote anderer Stellen zu reagieren, zumal auch die Bundesagentur für Arbeit selbst mit ihren Online-Angeboten („eServices“) wirbt.

So entschieden vom SG Berlin, 13.03.2024 – S 185 AL 1208/21 – veröffentlicht in der info also 2024,110 (m. Anm. Körtek) – in Berufung beim LSG Berlin-Brandenburg – L 14 AL 21/24 -.

Rechtstipp vom Experten:

Einzelne Regelungen der EAO wie auch die von den Agenturen im konkreten Einzelfall vorgenommene Anwendung der EAO müssen sich unter anderem an dem in Art. 20, 28 I GG normierten Rechtsstaatsprinzip und dem daraus abgeleiteten verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (im Sinne eines Übermaßverbots) messen lassen (so bereits SG Berlin, Urteil vom 9.11.2023 – S 185 AL 725/20 – , bislang unveröffentlicht).

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Internal Security in Tartous Arrests Outlaw Group Involved in Criminal Acts

SANA - Syrian Arab News Agency - 2. Oktober 2025 - 11:41

The Internal Security Forces in the Dreikish area of Tartous Governorate have arrested members of an outlawed group involved in targeting army and security forces on March 6.

In a statement published on the Ministry of Interior’s Telegram channel, Colonel Abdel Aal Mohammed Abdel Aal, Head of Internal Security in Tartous, stated that the new arrests came after a security operation carried out in Dreikish a few days ago, targeting the group’s leader, Bashar Hammoud.

On September 25, Internal Security Forces carried out a precise security operation following continuous surveillance of the criminal Bashar Hammoud.

He was wanted for his involvement in the killing of the deputy security chief of Dreikish and for participating in criminal acts carried out by remnants of the defunct regime last March.

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Krankengeld läuft aus: Die 5 wichtigsten Fragen und Antworten

Lesedauer 4 Minuten

Das Auslaufen des Krankengeldes gehört zu den kompliziertesten Situationen im deutschen Sozialrecht. Wer nach langer Krankheit an den Rand der sogenannten Aussteuerung gerät, steht vor einem Bündel aus Fristen, Anträgen und Zuständigkeiten.

Wir zeigen die 5 wichtigsten Punkte, erklären typische Probleme mit den Krankenkassen, der Agentur für Arbeit und Rentenversicherung und zeigen, wo typische Fallstricke liegen .

Der rechtliche Rahmen: 78 Wochen, Blockfrist und Lohnfortzahlung

Der Anspruch auf Krankengeld ist gesetzlich gedeckelt. Für dieselbe Erkrankung besteht er grundsätzlich für höchstens 78 Wochen innerhalb einer Blockfrist von drei Jahren. In der Praxis sind davon in der Regel sechs Wochen abzuziehen, denn zu Beginn einer Arbeitsunfähigkeit zahlt der Arbeitgeber in diesem Zeitraum die Lohnfortzahlung. Übrig bleiben damit typischerweise 72 Wochen Krankengeld.

Die dreijährige Blockfrist beginnt mit dem ersten Tag der festgestellten Arbeitsunfähigkeit wegen der maßgeblichen Erkrankung. Innerhalb dieser Frist werden alle Krankengeldzeiten zusammengerechnet.

Kommt eine völlig neue, unabhängige Erkrankung hinzu, kann ein neuer Anspruch entstehen. Selbst für dieselbe Grunderkrankung ist eine erneute Bewilligung unter engen Voraussetzungen denkbar.

Diese Konstellationen sind selten und juristisch anspruchsvoll, sie erfordern eine genaue Prüfung.

Das Ankündigungsschreiben: Signal und Startpunkt

Mehrere Wochen bis wenige Monate vor dem Ende des Krankengeldes erhalten Betroffene in der Regel Post von ihrer Krankenkasse. Darin steht, dass die Aussteuerung bevorsteht, verbunden mit der Aufforderung, sich bei der Agentur für Arbeit zu melden.

Dieses Schreiben ist nicht nur Information, sondern Weckruf: Es markiert den Zeitpunkt, an dem die nächsten Schritte vorbereitet werden müssen. Wer jetzt untätig bleibt, riskiert vermeidbare Lücken in der Existenzsicherung.

Der Weg zur Agentur für Arbeit: Arbeitslosengeld trotz bestehendem Arbeitsverhältnis

Auch wenn noch ein Arbeitsvertrag besteht und eine Rückkehr in den Job perspektivisch denkbar wäre: Nach Auslaufen des Krankengeldes führt der erste Weg regelmäßig zur Agentur für Arbeit.

Dort kann Arbeitslosengeld I in Betracht kommen. Zentral ist die Einschätzung des Ärztlichen Dienstes der Agentur für Arbeit. Diese erfolgt häufig „nach Aktenlage“, also auf Basis vorhandener Befunde, Reha-Berichte und ärztlicher Unterlagen.

Entscheidend ist die Prognose für die nächsten sechs Monate. Ergibt die Prüfung, dass die Leistungsfähigkeit voraussichtlich mindestens ein halbes Jahr lang erheblich eingeschränkt bleibt, greift die sogenannte Nahtlosigkeitsregelung nach § 145 SGB III.

Dann wird Arbeitslosengeld gezahlt, obwohl die regulären Voraussetzungen (insbesondere die Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt) eigentlich nicht vorliegen. In dieser Konstellation fordert die Agentur für Arbeit regelmäßig dazu auf, eine medizinische Rehabilitationsmaßnahme bei der Deutschen Rentenversicherung zu beantragen, um die Erwerbsfähigkeit einschätzen zu lassen.

Fällt die Prognose des Ärztlichen Dienstes hingegen so aus, dass innerhalb der nächsten sechs Monate eine wesentliche Besserung zu erwarten ist, bleibt es beim „normalen“ Arbeitslosengeld.

Das kann irritierend sein, weil man sich trotz fortbestehender Erkrankung theoretisch für Vermittlungsbemühungen bereithalten muss. Wichtig ist in beiden Fällen: Wer aus dem Krankengeld kommt, hat grundsätzlich Anspruch auf eine Prüfung und darf nicht vorschnell an das Jobcenter verwiesen werden.

Reha zur Weichenstellung: Medizinisch oder beruflich – und mit Wirkung

Rehabilitationsmaßnahmen haben in diesem Prozess doppeltes Gewicht. Zum einen können sie die gesundheitliche Stabilisierung fördern. Zum anderen enthalten Entlassungsberichte medizinisch fundierte Leistungsbeurteilungen, die für Agentur für Arbeit und Rentenversicherung richtungsweisend sind.

Es gibt zwei Schienen: medizinische Reha zur Wiederherstellung bzw. Stabilisierung der Gesundheit und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (berufliche Reha), wenn zwar nicht mehr der alte Beruf, aber andere Tätigkeiten realistisch erscheinen.

Häufig drängt bereits die Krankenkasse während des Krankengeldbezugs zu einem Reha-Antrag – auch mit Blick auf die sogenannte Umdeutung in einen Rentenantrag, wenn sich die Erwerbsfähigkeit als dauerhaft erheblich eingeschränkt erweist.

Das ist legitim und in vielen Fällen sinnvoll, weil es Klarheit über die weitere Perspektive schafft. Wer beruflich umsteuern muss, kann über die Rentenversicherung Qualifizierungen, Eignungsabklärungen oder stufenweise Wiedereingliederungen erhalten.

Erwerbsminderungsrente: Wenn Arbeit dauerhaft kaum noch möglich ist

Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente greift, wenn gesundheitliche Einschränkungen so gravierend sind, dass auf absehbare Zeit keine reguläre Erwerbstätigkeit möglich ist.

Maßstab ist die tägliche Leistungsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, nicht nur im bisherigen Beruf. Wer aufgrund von Krankheit oder Behinderung auf weniger als drei Stunden täglich über mindestens sechs Monate begrenzt ist, erfüllt grundsätzlich die Voraussetzungen für eine volle Erwerbsminderungsrente.

Bei einer Leistungsfähigkeit von drei bis unter sechs Stunden kommt eine teilweise Rente in Betracht. Die versicherungsrechtlichen Bedingungen – insbesondere ausreichende Beitragszeiten – müssen ebenfalls erfüllt sein.

Im Zusammenspiel mit der Agentur für Arbeit ist wichtig: Liegt bereits eine bestandskräftige Ablehnung der Erwerbsminderungsrente vor, kann das die Nahtlosigkeitsregelung ausschließen. Deshalb sollte die Rentenfrage strategisch und gut beraten angegangen werden. Bei unklarer Prognose ist die medizinische Reha häufig der sinnvollste Zwischenschritt.

Bürgergeld als letztes Netz: Wenn alle anderen Ansprüche entfallen

Sollten weder Arbeitslosengeld noch Rente greifen – etwa weil die Anwartschaften fehlen, Fristen versäumt wurden oder die gesundheitliche Lage anders bewertet wird –, bleibt als letztes sozialrechtliches Sicherungsnetz das Bürgergeld beim Jobcenter. Es sichert den Lebensunterhalt bedarfsabhängig.

Der Gang dorthin ist sinnvoll, wenn absehbar ist, dass andere Leistungen nicht oder nicht rechtzeitig fließen. Auch hier gilt: Frühzeitig informieren, Unterlagen vollständig beibringen und Bescheide prüfen.

Fristen, Form und Nachweise: Wie man Lücken vermeidet

Zeit ist in dieser Phase der zentrale Faktor. Wer das Ankündigungsschreiben der Krankenkasse erhält, sollte umgehend Kontakt mit der Agentur für Arbeit aufnehmen. Die Bearbeitung von Anträgen dauert, und nach dem Ende des Krankengeldes klaffen ohne nahtlose Anschlussleistung schnell Finanzierungslücken.

Ebenso wichtig ist der formale Nachweis: Unterlagen möglichst per Einschreiben versenden oder bei persönlicher Abgabe den Eingang schriftlich bestätigen lassen. So lassen sich Missverständnisse und Verzögerungen reduzieren, die andernfalls bares Geld kosten können.

Typische Konflikte: Zuständigkeits-Pingpong und wie man es durchbricht

In der Praxis kommt es vor, dass Leistungsträger unterschiedliche Einschätzungen treffen: Die Agentur für Arbeit hält jemanden für nicht krank genug, die Rentenversicherung sieht noch Erwerbsfähigkeit, und die Krankenkasse ist bereits ausgestiegen.

Dieses Pingpong ist zermürbend. Wer in eine solche Zwickmühle gerät, sollte konsequent auf schriftlichen Entscheidungen bestehen, Widerspruchsfristen wahren und qualifizierte Beratung in Anspruch nehmen. Sozialverbände, unabhängige Beratungsstellen und Fachanwältinnen und -anwälte für Sozialrecht können helfen, die medizinischen und rechtlichen Fäden zusammenzuführen und die richtige Rechtsposition zu sichern.

Private Absicherung: Berufsunfähigkeitsversicherung als Ergänzung

Vor allem für jüngere Erwerbstätige kann eine private Berufsunfähigkeitsversicherung eine sinnvolle Ergänzung sein. Sie zahlt unabhängig von Entscheidungen der Sozialleistungsträger, sofern die vertraglichen Bedingungen erfüllt sind.

Im höheren Alter oder bei Vorerkrankungen wird der Abschluss schwieriger und teils finanziell unattraktiv. Wer die Möglichkeit hat, sollte die private Absicherung professionell prüfen lassen – idealerweise, bevor gesundheitliche Einschränkungen auftreten.

Fazit: Strukturen nutzen, Beratung suchen, Dokumentation sichern

Das Ende des Krankengeldes ist kein Randthema, sondern eine Phase, in der sich medizinische Realität, Arbeitsmarktregeln und Rentenrecht überlagern. Wer informiert handelt, erhöht die Chance auf eine lückenlose Absicherung erheblich.

Maßgeblich sind drei Leitlinien: frühzeitig handeln und Fristen beachten, die medizinische Einschätzung durch Reha und aussagekräftige Befunde untermauern, sowie Entscheidungen stets schriftlich festhalten und bei Bedarf anfechten. Zwischen Krankenkasse, Agentur für Arbeit und Rentenversicherung gibt es klare Schnittstellen – sie zu kennen und aktiv zu nutzen, macht den Unterschied zwischen Unsicherheit und Stabilität.

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Krankengeld-Anspruch: In der Blockfrist ist das nur noch einmal möglich

Lesedauer 2 Minuten

An dem Tag, an dem du krankgeschrieben wirst, beginnt eine Blockfrist von drei Jahren. In diesen drei Jahren werden alle Tage addiert, an denen du wegen derselben Krankheit arbeitsunfähig wirst.

Innerhalb der Blockfrist gibt es nur einmal Krankengeld

Du kannst wegen derselben Erkrankung in dieser Zeit nur einmal das Krankengeld in voller Länge beziehen, also die Dauer nicht verlängern und es auch kein zweites Mal beantragen. Neues Krankengeld für dieselbe Erkrankung ist nur möglich, wenn die Blockfrist vorbei ist.

Ab wann gilt das Krankengeld?

Krankengeld kannst du generell ab dem ersten Tag deiner Erkrankung beziehen. In der Regel bezahlt dein Arbeitgeber die ersten 42 Tage deinen Lohn weiter. Das Krankengeld würde maximal 78 Wochen bezahlt, und nach der Lohnfortzahlung bleiben davon noch 72 Wochen über.

Bei Neueinstieg gibt es Krankengeld vom ersten Tag an

Wenn du neu in deinem Job bist und wegen Erkrankung arbeitsunfähig wirst, zahlt der Arbeitgeber für vier Wochen den Lohn nicht weiter. Jetzt kannst du also von Anfang an Krankengeld beziehen.

Kein Geld trotz Erkrankung

Das gilt auch, wenn du weiterhin krankgeschrieben bist. Sind die 78 Wochen vorüber, und du befindest dich nach wie vor in der Blockfrist, gibt es kein Krankengeld mehr. Du kannst, wenn möglich, Arbeitslosengeld beantragen – oder Bürgergeld.

Das Ende der Blockfrist

Die Blockfrist beträgt drei Jahre. Eine Blockfrist und ein Krankengeld gelten immer nur für eine Erkrankung. Was passiert jetzt, wenn du wegen einer Krankheit Krankengeld beziehst und bekommst eine neue Krankheit? Tatsächlich wird diese separat bewertet und erhält so auch eine weitere Blockfrist. Beide Fristen laufen dann parallel.

Bekomme ich jetzt länger Krankengeld?

Leider wirkt sich die neue Blockfrist nicht auf die Dauer deines Krankengeldes aus. Wenn sich die alte Krankheit mit der neuen überschneidet, dann gilt die alte Frist für das Auszahlen des Krankengeldes.

Krankengeld, Urlaub, Krankengeld

Es gibt theoretisch eine Ausnahme, die aber praktisch kaum vorkommt. Nehmen wir an, du beziehst Krankengeld und nimmst jetzt beim Arbeitgeber Urlaub. Dadurch erlischt das Krankengeld.

Wenn du dir jetzt während des Urlaubs eine neue Erkrankung zuziehst, dann hast du tatsächlich einen Anspruch auf ein neues Krankengeld mit einer neuen Blockfrist. Die Voraussetzung dafür ist, dass die neue Krankheit nicht in Verbindung zur alten steht.

Erleidest du hingegen einen Rückfall und bist wieder (oder immer noch) wegen der alten Erkrankung arbeitsunfähig, dann hast du keinen neuen Anspruch auf Krankengeld.

Was mache ich, wenn die Blockfrist vorbei ist, ich aber immer noch krank bin?

Wenn du chronisch krank bist und das alte Leiden über die Blockfrist hinaus weiterbesteht, dann hast du einen neuen Anspruch auf Krankengeld.

Hier kann es allerdings sein, dass die Krankenversicherung Druck ausübt, dich untersuchen zu lassen, ob eine dauerhafte Erwerbsminderung vorliegt. Der Kasse geht es dabei vor allem um Kosten. Denn als voll oder teilweiser Erwerbsgeminderter ist für dich die Rentenversicherung zuständig, und die Krankenkasse hat keine Verantwortung mehr.

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Syrian-French Forum Explores Ways to Revitalize Syrian Economy

SANA - Syrian Arab News Agency - 2. Oktober 2025 - 11:11

A one-day Syrian-French Forum convened in Damascus to explore the investment situation in the war-battered country and how French expertise could support developing Syria’s economy through partnerships with French companies and investors.

The forum, organized by the Syrian Investment Authority on Wednesday, witnessed a wide range participation of Syrian ministers alongside delegates of 40 French companies specialized in transportation, aviation, infrastructure, water, education, and digitization, organizers stated.

This event comes as Syria is taking steps to revitalize its war-battered economy through taking steps to integrate into the international organizations, particularly in the financial sector which has been under Western sanctions for 14 years.

Talal Al-Hilali, Director-General of the Syrian Investment Authority, told SANA those discussions at the forum focused on investment regulations in Syria. He praised the French investment in Syria as a “genuine support and strong backing for the benefit of the Syrian people.”

Syrian ministers participating in the forum stated that they discussed joint investment projects with French companies in the fields of communications and information infrastructure, rehabilitation of the transport sector and development of tourism.

Member of the Franco-Arab Chamber of Commerce, Naaman Adamo, stressed the need to work on improving the investment situation in Syria, which would have a positive impact on the living conditions of all Syrians. He highlighted the importance of French expertise in supporting investment projects and aiding Syria’s reconstruction.

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Der Oberste Gerichtshof muss die Erpressungsversuche der US-Bundesstaaten in Sachen Klimaschutz stoppen!

Bonner Cohen, Ph. D.

Da die Vereinigten Staaten das falsche Versprechen der grünen Energie in einem Tempo aufgeben, das noch vor kurzem kaum jemand für möglich gehalten hätte, droht eine Flut von Klagen gegen Produzenten fossiler Brennstoffe, die vor staatlichen Gerichten eingereicht wurden, die Bemühungen des Landes um eine globale Energiedominanz zu behindern.

Unter Berufung auf die durch den vom Menschen verursachten Klimawandel bedingten Gefahren für die öffentliche Gesundheit machen Kläger aus verschiedenen Gerichtsbarkeiten geltend, dass fossile Brennstoffunternehmen nach dem Deliktsrecht der Bundesstaaten lokalen Schaden verursachen. Die Anwendung des Deliktsrechts der Bundesstaaten auf globale Treibhausgasemissionen würde den Bundesstaaten jedoch extraterritoriale Zuständigkeit verleihen und der föderalen Struktur des Clean Air Act zur Regulierung von Schadstoffen zuwiderlaufen.

In einer Klage aus dem Jahr 2018, in der Boulder County in Colorado von Exxon Mobil und Suncor Energy Schadenersatz wegen Klimaschäden forderte, wurde behauptet, dass die Aktivitäten der Unternehmen im Bereich fossiler Brennstoffe den Klimawandel verschärfen und nach den Deliktsgesetzen des Bundesstaates lokalen Schaden verursachen. In einer 5:2-Entscheidung wies der Oberste Gerichtshof von Colorado die Einrede der Unternehmen hinsichtlich der Vorrangigkeit des Bundesrechts zurück und ließ die Klage vor dem Staatsgericht zu.

Die Auswirkungen der Entwicklungen in Colorado auf die Energieversorgung und die nationale Sicherheit des Landes sind der Washington Legal Foundation nicht entgangen. „Wenn man den staatlichen Gerichten erlaubt, den globalen Klimawandel durch Deliktsklagen zu regulieren, gefährdet dies die nationale wirtschaftliche Stabilität und die Autorität des Bundes“, erklärte Cory Andrews, General Counsel und Vice President of Litigation der Stiftung.

Die Washington Legal Foundation argumentiert, dass „Klagen wegen Klimawandelschäden einzigartige föderale Interessen betreffen und daher eine einheitliche föderale Entscheidungsregelung erfordern, anstatt ein Flickwerk aus einzelstaatlichen Urteilen“. Sie fügte hinzu: „Die Zunahme solcher Klagen könnte dem Energiesektor eine erdrückende Haftung auferlegen, den zwischenstaatlichen Föderalismus stören und die nationalen Wirtschafts- und Sicherheitsinteressen untergraben, sodass ein Eingreifen des Obersten Gerichtshofs erforderlich wäre, um diesen katastrophalen Trend zu stoppen.“

Gemeinsam mit der Atlantic Legal Foundation, dem Pelican Institute, dem Frontier Institute, dem Independence Institute, dem Manhattan Institute und der Federation of Defense & Corporate Counsel beantragt die Washington Legal Foundation beim Obersten Gerichtshof genau dies: einzugreifen, bevor der Fall in Colorado (und ähnliche Maßnahmen von Bundesstaaten und Kommunalverwaltungen) außer Kontrolle geraten.

„Und falls sie Erfolg haben“, so die Washington Legal Foundation in einem diesen Monat beim Obersten Gerichtshof eingereichten Schriftsatz, „werden andere Unternehmen und sogar Einzelpersonen, die angeblich durch den Klimawandel geschädigt wurden, als Nächste gegen die gleiche Gruppe von Beklagten aus der fossilen Brennstoffindustrie klagen – vorausgesetzt, die Branche übersteht den Ansturm einer Vielzahl von Bundesstaaten und Kommunalverwaltungen.“

Glücklicherweise stehen zivilrechtliche Klagen gegen den Energiesektor auf wackeligen rechtlichen Beinen. „Schadensersatzklagen, die versuchen, einen einzelnen Faktor oder eine einzelne Ursache für den globalen Klimawandel herauszugreifen, stehen im Widerspruch zu zwei wichtigen wissenschaftlichen Fakten: (i) Der Klimawandel kennt keine Grenzen und (ii) es gibt unzählige Quellen für Treibhausgasemissionen sowohl in den Vereinigten Staaten als auch im Ausland“, heißt es in dem Schriftsatz. „Aus diesem Grund berühren die Klagen einer Stadt, eines Landkreises oder einer anderen politischen Untergliederung wegen angeblicher lokaler Auswirkungen des Klimawandels, egal wie banal sie bezeichnet oder kunstvoll formuliert sind, zwangsläufig einzigartige Bundesinteressen, die zivilrechtliche Klagen wegen Klimawandels nach staatlichem Recht ausschließen.“

Obwohl sie unter dem Deckmantel des Schutzes der Öffentlichkeit vor den vermeintlichen Schrecken des Klimawandels stehen, sind diese Schadensersatzklagen nichts anderes als ausgeklügelte Erpressungsversuche einer erfolgreichen Industrie durch finanzschwache, hoch besteuerte Bundesstaaten und Kommunalverwaltungen. Im Dezember unterzeichnete die Gouverneurin von New York Kathy Hochul ein Gesetz, das es dem Staat erlaubt, Öl- und Erdgasunternehmen in den nächsten 25 Jahren mit einer Geldstrafe von insgesamt 75 Milliarden Dollar zu belegen, weil sie angeblich für klimabedingte Schäden an der Infrastruktur des Staates verantwortlich sind.

Das New Yorker Klimawandel-Superfonds-Gesetz orientiert sich am Verursacherprinzip, das im ursprünglichen Superfonds-Gesetz von 1980 verankert ist und besagt, dass diejenigen, die für die Verschmutzung durch Giftstoffe verantwortlich sind, auch für die Sanierung aufkommen müssen. Die Gleichbehandlung von farblosen, geruchlosen Kohlendioxidemissionen aus der Produktion und Verbrennung fossiler Brennstoffe mit industriellen Verschmutzungen alter Art verzerrt jedoch die wichtige Rolle von Kohlendioxid für das Pflanzenwachstum, einschließlich der auf Ackerland angebauten Nutzpflanzen.

Tatsächlich steht die Dämonisierung von Kohlendioxid im Mittelpunkt der Klimapolitik, deren negative Folgen weltweit zu spüren sind. In Europa beispielsweise werden „Netto-Null“-Maßnahmen, mit denen bis Mitte des Jahrhunderts eine Null-Kohlendioxid-Bilanz erreicht werden soll, zunehmend als Torheit angesehen, die zu einer selbstverschuldeten Deindustrialisierung des Kontinents geführt hat.

„Die Deutschen haben jahrelang eine idiotische Klimapolitik toleriert, bis der Netto-Null-Ausstoß begann, die hochgeschätzte Automobilindustrie des Landes zu zerstören“, schrieb Joseph Sternberg kürzlich im Wall Street Journal. „Jetzt verlieren die Deutschen schnell das Interesse am Klimaschutz.“

Lee Zeldins Umweltschutzbehörde stellt die Gefährdungsfeststellung der Obama-Regierung aus dem Jahr 2009 in Frage, die den Weg für bundesweite Klimaregulierungen ebnete, und argumentiert nun, dass sie gemäß dem Clean Air Act nicht befugt sei, Kohlendioxid als Schadstoff zu regulieren. Der Clean Air Act, nicht die staatlichen Gerichte, die das Deliktsrecht anwenden, regelt die landesweiten Emissionen in die Luft.

[Hervorhebung vom Übersetzer]

Der Oberste Gerichtshof kann Chaos im Justizsystem und die Zerstörung der amerikanischen Wirtschaft verhindern, indem er ein für alle Mal der Machtübernahme durch übergriffige staatliche Gerichte ein Ende setzt.

This article originally appeared in the Washington Times

Link: https://www.cfact.org/2025/09/26/supreme-court-must-halt-states-climate-shakedowns/

Übersetzt von Christian Freuer für das EIKE

 

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Warum China bereit ist, sich in den USA von TikTok zu trennen

ANTI-SPIEGEL - Fundierte Medienkritik - 2. Oktober 2025 - 11:00
Präsident Trump hat verkündet, sich mit China im Streit um TikTok geeinigt zu haben. Da nicht viele, darunter ich selbst, wirklich wissen, worum es bei dem Streit eigentlich geht, fand ich einen Artikel in der TASS interessant, der viele Aspekte der Geschichte beleuchtet und auch erklärt, warum man sich in China sogar über den Deal […]
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Rente: Rentner darf nicht arbeiten – trotz Schwerbehinderung Stelle abgelehnt

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Wenn ein öf­fent­li­che Ar­beit­ge­ber nach tariflichen Bindungen einer Ren­ten­al­ter­sklau­sel entscheidet, darf er Be­wer­ber ab­leh­nen, die das ta­rif­li­che Ren­ten­al­ter über­schrit­ten ha­ben. So urteilte das Landesarbeitsgericht Hamm und wies damit die Klage eines Lehrers ab. (11 Sa 948/22).

Lehrer im Ruhestand

Der Betroffene ist Lehrer mit anerkannter Schwerbehinderung. Seit er in den Ruhestand ging, arbeitete er beim Land Nordrhein-Westfalen mehrfach mit befristeten Arbeitsverträgen weiter als Lehrer.

Fachlich gut aufgestellt

Bei einer Stellenbewerbung stellte die Bezirksregierung jedoch einen jüngeren Bewerber ein, obwohl der Betroffene besser qualifiziert war. Zu seinen Abschlüssen zählte das erste Staatsexamen für das Lehramt Sekundarstufe I mit Deutsch und Musik mit einer Erweiterung für praktische Philosophie sowie für Lehramt Sekundarstufe II für Musik und Philosophie. Für die Sekundarstufe II hatte er zudem die zweite Staatsprüfung für Philosophie und Musik vorzuweisen.

Bewerbung auf Vertretungsstelle

Er bewarb sich auf eine befristete Vertretungsstelle an einem Gymnasium für Deutsch und Philosophie / Praktische Philosophie. Auch ein weiterer Lehrer bewarb sich auf diese Stelle. Dieser war jünger und verfügte ebenfalls über beide Staatsexamen für das Lehramt. Beide wurden zum Vorstellungsgespräch geladen.

Schule schlägt Betroffenen für die Stelle vor

Nach Abschluss des Auswahlverfahrens schlug die Schulleitung den Betroffenen gegeünber der Bezirksregierung Arnsberg für die Stelle vor, da sie ihn gegenüber dem Mitbewerber für besser qualifiziert und geeigneter hielt.

Weitere Anhaben wegen des Alters

Die Bezirksregierung bemängelte, dass der Betroffene die gesetzliche Altersgrenze überschritten hätte. Deshalb seien weitere Angaben zu den Mitbewerbern erforderlich.

Dabei verwiesen sie auf einen Erlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung Nordrhein-Westfalen. Diesem zufolge kommt eine Einstellung einer Person, die bereits die Altersgrenze überschritten hat, nur in Frage, wenn eine Ausschreibung ohne Ergebnis geblieben ist.

Mitbewerber bekommt die Stelle

Dieser Einwand der Bezirksregierung führte dazu, dass der Mitbewerber die Stelle bekam. Dieser genügte zwar den formalen Kriterien, doch die Schulleitung hielt den älteren Bewerber nach wie vor für besser qualifiziert.

Betroffener sieht doppelte Diskriminierung

Der Betroffene klagte vor dem Arbeitsgericht. Er forderte eine Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichstellungsgesetz in Höhe von 30.000 Euro wegen Altersdiskriminierung. Die Höhe der Entschädigung orientierte sich an sechs Monatsbezügen der Entgeltstufe 13, Stufe 6.
Zudem sah er sich nicht nur wegen seines Alters, sondern auch als schwerbehinderter Mensch diskriminiert.

Das beklagte Land hielt dem entgegen, es sei an den Tarifvertrag gebunden. Laut diesem ende das Arbeitsverhältnis grundsätzlich mit dem gesetzlich festgelegten Rentenalter. Dadurch würde jüngeren Bewerbern der Einstieg in den Beruf ermöglicht und eine ausgewogene Altersstruktur erreicht.

Landesarbeitsgericht sieht keine Diskriminierung

Es ging bis vor die zweite Instanz, zum Landesarbeitsgericht Nordrhein-Westfalen. Dieses wies die Klage ab und konnte keine unzulässige Diskriminierung erkennen.

Eine Ablehnung sei dann berechtigt, wenn entweder für die Einstellung des die Regelaltersgrenze überschreitenden Bewerbers kein entsprechender Bedarf bestehe, weil für die zu besetzende Stelle ein geeigneter Bewerber zur Verfügung stehe, der die Regelaltersgrenze noch nicht überschritten hat, oder es sich bei der ausgeschriebenen Stelle um eine dauerhaft zu besetzende Stelle handele.

Bei einer Benachteiligung wegen des Alters sei zu prüfen, ob die Mittel angemessen und erforderlich seien. Dies sei in diesem Fall gegeben.

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Die Pflegeversicherung wird selbst zum Pflegefall

Bei der Einführung der Gesetzlichen Pflegeversicherung im Jahr 1995 wurden für Pflegebedürftige drei Pflegestufen eingeführt. Zu Beginn des Jahres 2017 wurden aus den drei Stufen fünf Pflegegrade gemacht. Doch das Reformkarussell drehte sich weiter – und bei erhöhter Geschwindigkeit scheinen nun die Versicherten mit dem Pflegegrad 1 aus den Sesseln zu fliegen. Der Gesetzgeber hat […]

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Damascus Governorate Begins Rehabilitation of City Entrance

SANA - Syrian Arab News Agency - 2. Oktober 2025 - 10:19

The Damascus Governorate started a comprehensive rehabilitation of the city’s northern entrance to improve its visual identity and facilitate traffic flow to the capital.

The project includes the removal of the old mural at the city’s entrance, renovation of sidewalks and curbs, and road marking to ensure smooth traffic flow and enhance safety, with an advanced lighting system to improve security.

These steps are part of  the Damascus Governorate’s broader initiative to develop public facilities and vital city locations, with the goal of reviving the city’s cultural and aesthetic character, improving infrastructure, and enhancing public services.

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Schwerbehinderung: Nur vier Wochen Pflegegeld im Krankenhaus

Lesedauer 2 Minuten

Wenn sich Kinder mit Schwerbehinderung länger im Krankenhaus aufhalten, besteht nur in den ersten vier Wochen ein Anspruch auf Pflegegeld. Das gilt auch dann, wenn die Eltern sich dauerhaft in der Klinik aufhalten. So entschied das Sozialgericht Osnabrück. (S 14 16/19).

Pflegegrad 4 und Pflegegeld

Das betroffene Kind war 2008 zur Welt gekommen. Es hatte einen Pflegegrad 4 wegen Trisomie 21, verbunden mit einer Darmerkrankung und einem angeborenen Herzfehler. Die Eltern bekamen das entsprechende Pflegegeld von der Pflegekasse für die häusliche Pflege.

Häusliche Pflege und Krankenhaus

Das Kind musste sich einer Spenderherz-Operation unterziehen und war deshalb längerfristig stationär in einem Herzzentrum untergebracht. Die Pflegekasse zahlte nach 28 Tagen Aufenthalt in der Klinik kein Pflegegeld mehr aus. Sie berief sich dabei auf die Gesetzeslage, nach der bei einem stationären Aufenthalt die Auszahlung des Pflegegeldes ruhe, da sich dieses auf die häusliche Pflege beziehe.

Eltern pflegen Kind auch in der Klinik

Die Eltern akzeptierten diese Begründung der Pflegekasse nicht. Denn real hätten sie die Pflege ihrer Tochter auch in der Klinik geleistet. Denn im Hinblick auf die anstehende Herzoperation hätten sie sich rund um die Uhr im Herzzentrum aufhalten müssen.

Gericht entscheidet zugunsten der Pflegekasse

Die Pflegekasse lehnte es weiterhin ab, in der Zeit des Krankenhausaufenthalts das Pflegegeld auszuzahlen. Die Eltern klagten vor dem Sozialgericht, um ihren Anspruch durchzusetzen. Doch die Klage war erfolglos. Die Richter in Osnabrück entschieden zugunsten der Pflegekasse.

Wie begründeten die Richter ihre Entscheidung

Die Richter sahen es als richtig an, dass die Pflegekasse sich auf die Gesetzeslage bezogen hatte. Sie führten aus, dass die gesetzlichen Regelungen eine Weiterzahlung des Pflegegeldes während des Krankenhausaufenthaltes tatsächlich nur für 28 Tage vorsehen.

Worauf beruht die gesetzliche Regelung?

Die gesetzliche Regelung solle, so die Richter, eine Doppelzahlung vermeiden. Denn während eines Krankenhausaufenthaltes sei der objektive Pflegebedarf gedeckt.

Die häusliche Pflege sei dann nicht erforderlich. Eine gleichzeitige Übernahme der Kosten für das Krankenhaus und das häusliche Pflegegeld sei gerade eine rechtlich unzulässige Doppelzahlung.

Individuelle Umstände werden nicht berücksichtigt

Die Richter erkannten zwar an, dass in diesem Einzelfall die ständige Anwesenheit der Eltern im Krankenhaus verständlich sei. Doch die gesetzliche Regelung würde solche individuellen Umsätnde nicht berücksichtigen. Es handel sich vielmehr um Pauschalleistungen.

Auch Nachteile für die Pflegegeldberechtigten spielen keine Rolle

Nach dem Willen des Gesetzgebers sei es weder relevant, ob zum Beispiel die Pflegesituation im Krankenhaus schlecht sei noch könnten Alter oder Behinderung von Pflegebedürftigen berücksichtigt werden. Gesetzlich spiele darüber hinaus keine Rolle, wie lange der Aufenthalt im Krankenhaus dauere.

Dies gelte auch dann, wenn die Dauer, in der das Pflegegeld ruhe, im konkreten Fall ungünstig für die Empfänger dieser Leistung sei.

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Bürgergeld-Bezieherin muss 11.400 Euro nicht ans das Jobcenter zurückzahlen

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Eine Bürgergeld-Bezieherin muss über 11.000 Euro nicht an das Jobcenter zurückzahlen. Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hatte sich aktuell mit der Frage zu beschäftigen, ob die fruchtlose Pfändung einen Durchsetzungsverwaltungsakt im Sinne des § 52 SGB X darstellt.

Das Gericht hat hierzu aktuell geurteilt, dass die Forderungen aus den Aufhebungs- und Erstattungsbescheiden des Jobcenters, die in der Zahlungserinnerung der Bundesagentur für Arbeit aufgelistet sind, verjährt sind ( LSG NRW, Urt. v. 20.03.2024 – L 12 AS 400/23 – Revision zugelassen).

Statt 30 Jahre, gilt die vierjährige Verjährungsfrist

Die Feststellungsklage ist aufgrund der Verjährung der Forderungen aus den Erstattungsbescheiden begründet, denn nach Auffassung der Richter des 12. Senats des LSG NRW greife mangels Vorliegens eines von den Erstattungsbescheiden unabhängigen Verwaltungsaktes vorliegend nicht die in § 52 Abs. 2 SGB X normierte dreißigjährige, sondern die in § 50 Abs. 4 S. 1 SGB X geregelte vierjährige Verjährungsfrist.

Sodass die Erstattungsforderungen verjährt seien.

Die Niederschrift über die fruchtlose Pfändung stelle keinen zusätzlichen Verwaltungsakt i.S.v. § 31 SGB X dar. Es fehle an der Regelungswirkung der Niederschrift.

Anderweitige Maßnahmen als die Niederschrift zur fruchtlosen Pfändung, die einen zusätzlichen Verwaltungsakt i.S.v. §§ 52/31 SGB X verkörpern und damit die dreißigjährige Verjährungsfrist auslösen könnten, seien weder ersichtlich noch vom Jobcenter benannt worden.

Erstattung zu Unrecht erbrachter Leistungen – Verjährung des Erstattungsanspruchs – Vierjahresfrist – Hemmung der Verjährung durch Verwaltungsakt – Vorliegen eines Durchsetzungsverwaltungsaktes iS des § 52 Abs 1 SGB 10

1. § 52 SGB X findet auf die Konstellation eines Erstattungsbescheides, der den Anspruch eines Leistungsträgers auf Erstattung zu Unrecht erbrachter Leistungen erstmals nach § 50 Abs. 3 SGB X festsetzt und damit den Lauf einer Verjährung beginnen lässt, nach dem Wortlaut und der Regelungssystematik beider Vorschriften keine Anwendung (dazu ausführlich BSG Urteil vom 04.03.2021 – B 11 AL 5/20 R – ).

2. Weder die Niederschrift über die fruchtlose Pfändung noch die fruchtlose Pfändung als solche stellen einen Durchsetzungsverwaltungsakt im Sinne des § 52 Abs 1 SGB 10 dar.

3. In den Fallgestaltungen des § 50 SGB X kann jedoch erst ein weiterer Bescheid die erstmals durch den Erstattungsbescheid nach § 50 Abs. 3 SGB X in Gang gesetzte Verjährung hemmen und erst ein (weiterer) Verwaltungsakt zur Feststellung oder Durchsetzung des Anspruchs eines öffentlich-rechtlichen Rechtsträgers im Sinne des § 52 Abs. 1 SGB X löst nach dessen Unanfechtbarkeit den Übergang in eine längere Verjährungsfrist von 30 Jahren nach § 52 Abs. 2 SGB X aus (BSG Urteil vom 04.03.2021, B 11 AL 5/20 R -).

4. Auch die vorliegend erfolgten Mahnungen und Zahlungserinnerungen stellen keine Verwaltungsakte dar. Es handelt sich lediglich um Mahnungen im Sinne des § 3 Abs 3 VwVG, die als unselbständige Vorbereitungshandlungen zur Vollstreckungsanordnung nicht anfechtbar sind und keine eigene Verwaltungsaktqualität haben.

5. Auch weitere Bescheide, die einen Durchsetzungsbescheid im Sinne des § 52 Abs. 1 SGB X darstellen könnten, wie ein Aufrechnungsbescheid (LSG Sachsen-Anhalt Urteil vom 09.11.2022 – L 5 AS 252,19 – ein Stundungsbescheid (LSG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 06.04.2022, L 8 AS 18/22 B ER -) oder ein Pfändungsbeschluss mit eindeutiger Bekanntgabe der beizutreibenden Forderung, in dem auch ein so genannter Leistungsbescheid enthalten wäre (BSG Urteil vom 07.10.2004 – B 11 AL 43/03 R – liegen nicht vor.

Anmerkung Detlef Brock

Kann ein fruchtloser Pfändungsversuch einen Durchsetzungsverwaltungsakt im Sinne des § 52 Absatz 1 SGB X darstellen und die dreißigjährige Verjährungsfrist des § 52 Absatz 2 SGB X auslösen?

Diese Frage wird nun das Bundessozialgericht beantworten und auch klären müssen, ob der die Forderungen aus den Aufhebungs- und Erstattungsbescheiden des Jobcenters verjährt waren.

LSG NRW, Urt. v. 20.03.2024 – L 12 AS 400/23 – Revision anhängig beim Bundessozialgericht unter dem Az. : B 7 AS 17/24 R

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Jobcenter dürfen Bürgergeld-Bezieher nicht im Stich lassen – Urteil

Lesedauer 2 Minuten

Wenn ein Jobcenter einem arbeitssuchenden Bürgergeld-Bezieher keine Hilfen für den Umzug in eine andere Stadt gibt, darf es sich nicht wundern, wenn er eine neue Stelle dort nicht antritt.

Kein Sozialwidriges Verhalten, wenn Jobcenter nicht hilft

„Sozialwidriges Verhalten“ liegt nicht vor, wenn das Jobcenter den Betroffenen ‚allein lässt‘ und nicht die nötige Hilfe leistet“, entschied das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen in Celle in einem am Montag, 13. März 2023, veröffentlichten Urteil (Az.: L 11 AS 336/21).

Der heute 60-jährige Kläger aus Osnabrück ist ausgebildeter Industriekaufmann und einem Schwerbehinderten gleichgestellt. Bis 2003 hatte er als Buchhalter gearbeitet. Danach fand er nur noch Hilfsjobs, etwa in einem Lager, Supermarkt oder als Reinigungskraft.

Jobcenter strich Fahrtkosten zu Bewerbungsgesprächen

Dennoch gab er nicht auf und bewarb sich immer wieder als Buchhalter. Wegen seiner Schwerbehinderung wurde er von öffentlichen Arbeitgebern auch häufig zu Vorstellungsgesprächen eingeladen.

Dem Jobcenter wurde das zu teuer. Es erklärte, die Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen würden nicht mehr übernommen.

Behörde verweigerte Mietkaution für Umzug zum Job

Dennoch bewarb sich der Mann 2019 bei einer Behörde in Düsseldorf und erhielt eine Zusage. Er fand auch eine Wohnung, konnte hierfür allerdings die Mietkaution nicht aufbringen.

Das Jobcenter Osnabrück lehnte die Kostenübernahme ab, so dass der Mann den Mietvertrag nicht unterschreiben konnte. Ohne Wohnung trat er dann auch die Stelle nicht an.

Das Jobcenter wertete dies nun als „unsoziales Verhalten” und forderte es die seit dem möglichen Stellenbeginn erhaltenen Grundsicherungsleistungen zurück, insgesamt 6.800 Euro. Dagegen klagte der Bürgergeld-Bezieher Bezieher.

Jobcenter förderte nicht

Mit Erfolg. Beim „Fordern und Fördern“ fehlte dem LSG hier eindeutig das Fördern. Das Jobcenter habe den Arbeitslosen „alleine gelassen“ und ihm die notwendigen Hilfen verweigert. Zum Pendeln sei die Entfernung von 190 Kilometern zwischen Osnabrück und Düsseldorf zu weit gewesen.

Ohne Mietkaution habe er aber keine Wohnung mieten und ohne Wohnung daher auch die Stelle nicht antreten können, betonten die Celler Richter in ihrem auch bereits schriftlich veröffentlichten Urteil vom 26. Januar 2023. „Sozialwidriges Verhalten“ sei dies nicht. mwo/fle

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Aufruf alevitischer Verbände zum Kampf für Frieden und Demokratie

In einer gemeinsamen Erklärung haben die Föderation der Demokratischen Alevit:innen in Europa (FEDA) und der Bund der demokratisch alevitischen Frauen (DAKB) alle Völker dazu aufgerufen, für Frieden und Demokratie zu kämpfen und sich gegen Assimilation zu wehren.

Alevit:innen sind seit Jahrhunderten Völkermord, Exil und Unterdrückung ausgesetzt; für die beiden alevitischen Institutionen aber steht im Vordergrund, dass sie durch ihren Widerstand ihren Glauben, ihre Kultur und ihre Sprachen dennoch bis heute bewahrt haben.

In der Erklärung wurde betont, dass es vor allem darum geht, „den Prozess des Friedens und der demokratischen Gesellschaft zu stärken“. Alevit:innen trügen eine Verpflichtung, sowohl in Syrien als auch in der Türkei gegen Angriffe und Unterdrückung zu kämpfen. Hierbei seien alevitische Frauen Vorreiterinnen im Kampf für Frieden und eine demokratische Gesellschaft, der Alevismus räume ihnen einen besonderen Stellenwert ein, hieß es in der Erklärung.

Die aktuellen Angriffe auf Rojava und den Bau von Betonmauern entlang der irakischen Grenze bezeichneten die Dachverbände als „Hindernisse für den Frieden“. Ebenso verurteilten sie die türkisch unterstützte, internationale Anerkennung Al-Scharaas, des Kopfes von „Hayat Tahrir al-Sham“ (HTS).

„Die gemeinsame Wahrheit der Völker“

Die Erklärung führte die demokratischen Elemente des praktizierten Alevitentums aus, die sich insbesondere auf die Vielfalt der Muttersprachen der Gläubigen beziehe: „Die Bemühungen und Beiträge jedes Einzelnen von uns, der sich aufrichtig für Frieden und Demokratie einsetzt, sind wertvoll. Wir sind auch nicht einverstanden mit den derzeitigen Ansätzen in Bezug auf Sprache, die letztlich einer Assimilationspolitik dienen. Als Glaubensrichtung ist die Sprache des Alevismus die gemeinsame Wahrheit der Völker. Der Alevismus wendet sich der Wahrheit in Türkisch, Kurdisch, Zazaki und Arabisch zu und wird in jeder Sprache gelebt.

Jede Sprache baut eine Brücke der Zustimmung zwischen Gott und den Menschen; jeder betet ganz natürlich in seiner eigenen Muttersprache. Das Alevitentum gehört keinem einzelnen Volk und keiner einzelnen Sprache. Diese Haltung führt zur Marginalisierung unserer Muttersprache, und die Folgen sind gravierend. Die Weigerung, die Friedensmütter in der ‚Kommission für Nationale Solidarität, Geschwisterlichkeit und Demokratie‘ in ihrer eigenen Muttersprache sprechen zu lassen, ist ein konkretes Beispiel für diese Mentalität.“

Gemeinsamer Kampf für die Zukunft

FEDA und DAKB riefen abschließend alle Unterdrückten dazu auf, sich zu organisieren und zu kämpfen, und erklärten: „Jeder von uns sollte wissen, dass wir, wenn wir uns organisieren und kämpfen, mit Sicherheit gewinnen werden. Deshalb rufen wir erneut: Frieden für alle Völker, keine Assimilation. Lasst uns für unsere Zukunft gemeinsam kämpfen.“

https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/kabayel-uber-die-bedeutung-der-vielfalt-fur-das-alevitentum-48187 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/alevit-innen-fordern-gleichberechtigung-im-friedensprozess-47676 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/firat-alevitische-und-kurdische-frage-gemeinsam-demokratisch-losen-47489

 

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