«Der Staat ist eine Institution, die von Banden geführt wird, die aus Mördern, Plünderern und Dieben besteht, umgeben von willfährigen Handlangern, Propagandisten, Speichelleckern, Gaunern, Lügnern, Clowns, Scharlatanen, Blendern und nützlichen Idioten - eine Institution, die alles verdreckt und verdunkelt, was sie berührt.» (– Prof. Hans-Hermann Hoppe).
Sammlung von Newsfeeds
Überall nur Nazis: Staatsschutz ermittelt gegen 13-Jährige wegen „rechtsextremen“ Whatsapp-Chats
Inmitten eines in Gewalt und Kriminalität versinkenden Deutschlands, ist es den Behörden gelungen, eine der schlimmsten Gefahren für das Land zu identifizieren – nämlich 13- und 14-jährige Schüler der Realschule im nordrhein-westfälischen Bergneustadt. Der Staatsschutz ermittelt gleich gegen ein ganzes Dutzend von ihnen, weil sie in einem Gruppenchat verfassungswidrige Kennzeichen, unter anderem Hakenkreuze, verwendet haben […]
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Egypt reaffirms strong opposition to Israeli violations of Syrian sovereignty
Egyptian Foreign Minister Badr Abdelatty reiterated Egypt’s firm rejection of Israel’s repeated violations of Syria’s sovereignty, calling for respecting Syria’s territorial integrity.
Speaking at the Munich Leaders Conference in AlUla city, Saudi Arabia, Abdelatty also condemned any actions that pose a threat to the safety and stability of the Syrian people.
He highlighted Egypt’s efforts to end the war in Gaza and urged the international community to pressure Israel to halt its offensive and allow humanitarian aid into the besieged territory, welcoming U.S. President Donald Trump’s initiatives in this regard.
The minister further emphasized the need for a political horizon to achieve the legitimate rights of the Palestinian people, including self-determination and statehood. He also called for an end to Israeli attacks on Lebanon and full implementation of UN Resolution 1701.
Milliarden ausgegeben – und die Atmosphäre merkt es nicht
Atmen wir tief durch, beruhigen wir uns und betrachten wir den wirtschaftlichen Zaubertrick des Jahrzehnts: Kohlenstoffabscheidung à la König Charles und Premierminister Starmer. Stellen Sie sich Folgendes vor: Die britische Regierung investiert 21,7 Milliarden Pfund in zwei großartige, grüne Maschinen aus Stahl und Beton in Teesside und Merseyside. Diese Schönheiten werden, wenn (falls) sie 2028 in Betrieb gehen, jedes Jahr bis zu 8,5 Millionen Tonnen CO₂ aus dem Luftstrom herausfiltern. Das nennt man „CCS”, also Carbon Capture and Storage (Kohlenstoffabscheidung und -speicherung).
Oh, und habe ich schon erwähnt, dass sie das CO₂ offshore pumpen und unterirdisch injizieren? Das CO₂ wird in den salzhaltigen Grundwasserleiter Endurance injiziert, eine geologische Formation unter der Nordsee in etwa 1300 bis 1500 Metern Tiefe unter dem Meeresboden … und sie sagen, dass dieses Verfahren mit einer „Wahrscheinlichkeit von 99,9 %” tatsächlich funktionieren wird. Und das wissen sie, weil ihre hochmodernen Computermodelle das sagen, also schweigen Sie und machen Sie mit bei dem Plan!
Nun höre ich schon den tosenden Applaus der wohlmeinenden Klimakämpfer. Halten Sie sich fest. Diese jährliche Ausbeute? Sie macht winzige 0,02 % der weltweiten CO₂-Emissionen aus – ja, Freunde, zwei Hundertstel Prozent. Für diejenigen, die zu Hause mitrechnen: Selbst wenn die Anlage zwei Jahrzehnte lang einwandfrei läuft, beträgt die Gesamtmenge über die gesamte Lebensdauer 170 Millionen Tonnen CO₂ – ein Tropfen auf den heißen Stein.
An dieser Stelle wandeln sich die mathematischen Berechnungen von einer Tragikomödie zu einer Farce:
[Hier bringt Eschenbach im Original einen Cartoon, den wir hier wg. unklaren Copyrights nicht bringen können. Es lohnt sich aber, sich das im Original mal anzuschauen. A. d. Übers.]
Die geschätzten Betriebskosten belaufen sich auf 270 Dollar pro Tonne, wobei die anfänglichen Baukosten noch nicht mitgerechnet sind. Rechnet man die Betriebskosten und die Investitionskosten in Höhe von 29 Milliarden Dollar zusammen, steht Großbritannien vor Gesamtkosten von 75,2 Milliarden Dollar über einen Zeitraum von 20 Jahren, was etwa 443 Dollar pro abgeschiedener Tonne entspricht.
Acht Millionen Tonnen pro Jahr mal 443 Dollar pro Tonne ergeben laufende Kosten für Großbritannien in Höhe von 3,8 Milliarden Dollar pro Jahr. Nehmen wir einmal vier Milliarden Dollar pro Jahr an – die Regierung ist daran beteiligt, also wissen Sie, dass es so viel sein wird, wahrscheinlich sogar mehr.
Denken Sie daran, wie viel Gutes man mit diesem Geld bewirken könnte. Die Menschen sind sich nicht bewusst, wie viel vier Milliarden Dollar sind. Hier ein Beispiel:
Der Bau eines Dorfbrunnens in Afrika kostet etwa fünfzehntausend Dollar. Nach Abzug aller Schmiergelder sind es dann etwa zwanzigtausend Dollar.
Vier Milliarden Dollar reichen aus, um in insgesamt ZWEIHUNDERTTAUSEND DÖRFERN einen Dorfbrunnen zu bauen.
Oder anders ausgedrückt: In UK gibt es etwa achttausend Städte mit einer Einwohnerzahl zwischen 1000 und 100.000.
Vier Milliarden reichen aus, um jeder dieser achttausend Städte eine halbe Million Dollar (375.000 £) zu geben … jedes Jahr. Glauben Sie, Ihre Stadt könnte jedes Jahr eine halbe Million Dollar gebrauchen, um Schlaglöcher zu reparieren oder ähnliches?
Und anstatt Brunnen zu bohren, Schlaglöcher zu reparieren oder eine der hundert anderen Maßnahmen zu ergreifen, die in der realen Welt tatsächlich etwas bewirken würden, werden diese vier Milliarden Dollar nicht nur einmal, sondern im Durchschnitt jedes Jahr während der gesamten Lebensdauer der Anlage dafür ausgegeben, einen winzigen Bruchteil des weltweiten CO₂-Ausstoßes zu binden.
[Hervorhebung im Original]
Wie winzig ist dieser Bruchteil? Zu winzig, um ihn überhaupt messen zu können.
Seien wir einmal ambitioniert. Nehmen wir für einen Moment an, dass die politischen Entscheidungsträger des Planeten ihren Verstand verlieren und versuchen, diese Millionen Tonnen gebundenen CO₂ auf Milliarden Tonnen CO₂ in planetarem Maßstab zu skalieren.
Um die gesamten Emissionen eines Jahres in Höhe von 37 Milliarden Tonnen zu diesen Preisen zu erfassen und zu speichern, wären Kosten in Höhe von 16,3 Billionen Dollar pro Jahr erforderlich. Ja, Sie haben richtig gelesen. Das ist „Billionen” mit einem „B”, kein Tippfehler. Pro Jahr. Vergessen Sie neue Schulen, Straßen oder Krankenhäuser. Wir würden Pipelines nach Grönland verlegen und Kredite von Marsmenschen aufnehmen, nur um die CCS-Zähler am Laufen zu halten.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Die Flaggschiff-CCS-Anlage Großbritanniens wird jährliche Emissionen binden, die so gering sind, dass man in einem Dezimalquiz größere Bruchteile finden würde, und das zu einem Preis pro Tonne, den man eher auf einer Luxuskreuzfahrt erwarten würde. Multiplizieren Sie das mit dem globalen Maßstab, und Sie befinden sich tief in der finanziellen Einöde.
Aber Kopf hoch! Selbst wenn Sie sich kein Gas, keine Lebensmittel und keinen Strom leisten können, könnten wir für lächerliche 16 Billionen Dollar pro Jahr vielleicht – vielleicht – verhindern, dass sich die Nadel der Atmosphäre bewegt.
Oder Sie, liebe Briten, könnten einfach ruhig ausatmen, jemand anderen die Revolution finanzieren lassen und Ihre Schlaglöcher reparieren.
Link: https://wattsupwiththat.com/2025/09/27/billions-spent-atmosphere-doesnt-notice/
Übersetzt von Christian Freuer für das EIKE
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Frauenmarsch „Mit Hoffnung in die Freiheit“ in Amed gestartet
Die Ko-Vorsitzende der Partei der demokratischen Regionen (DBP), Çiğdem Kılıçgün Uçar, Sebahat Tuncel und Ayla Akat Ata von der Bewegung freier Frauen (Tevgera Jinên Azad – TJA), die Ko-Vorsitzenden der Stadtverwaltung Amed und Hunderte von Frauen haben an der Auftaktversammlung des Frauenmarschs „Mit Hoffnung in die Freiheit“ vor dem Gebäude der DEM-Partei in Amed teilgenommen. Trotz Polizeisperren begannen die Frauen den von der TJA initiierten Marsch mit den Slogans „Jin, Jiyan, Azadî“, „Bijî Serok Apo“ und „Bê Serok jiyan nabe“.
Begleitet von Applaus, Jubelrufen und Parolen erreichten die Frauen die Haltestelle Gaziler Çeşme. Dort wurde ein Transparent mit der Aufschrift „Es ist Zeit, mit dem Geist des Widerstands gegen die verschwörerische Mentalität zum Sieg zu laufen“ entrollt, und es wurde ausgiebig zu Trommelklängen und Gesängen getanzt.
In einer Erklärung, während derer immer wieder Slogans wie „Das Recht auf Hoffnung kann nicht aufgeschoben werden“ skandiert wurden, wurde der Kampf der Frauen für Freiheit hervorgehoben.
„Frieden ist keine Option, sondern eine Notwendigkeit“
Die TJA-Aktivistin Sebahat Tuncel resümierte in ihrer Rede, dass Frauen seit Jahren einen hohen Preis für Frieden, Freiheit und Demokratie zahlen. Auf die Jahrhundertealte Forderung der Kurd:innen nach Frieden, hätten die Machthaber bis heute keine sinnvolle Antwort gegeben, hielt sie fest. „Der Kampf für den Frieden ist für uns keine Wahl, sondern eine Notwendigkeit. Wir können unsere Kultur und unsere Sprache in einem friedlichen Umfeld aufbauen.“
Bezüglich der zur Suche nach Lösungen der kurdischen Frage eingerichteten Parlamentskommission stellte Tuncel fest, dass diese bisher nur eine ihrer zwei Aufgaben erfüllt habe: Zwar habe sie verschiedene Parteien angehört, eine Anhörung Abdullah Öcalans stehe aber bisher noch aus. Die TJA-Aktivistin fand dafür klare Worte: „Ohne Herrn Öcalan anzuhören, wird es keinen Frieden geben.“ Dementsprechend attestierte sie dem Staat eine Widerstandshaltung gegen den aktuellen Prozess-
„Öcalans Isolation bedroht den Frieden“
Der Prozess verlaufe unter ungleichen Bedingungen, meinte Tuncel. Während der Staat unter freien Bedingungen arbeite, gelte dies nicht für die kurdische Seite. „Ein Jahr ist vergangen, aber in Imrali herrscht weiterhin Isolation, und diese Isolation isoliert auch den Frieden“, sagte die Aktivistin und bezog sich hierbei auf Aussagen des MHP-Vorsitzenden Devlet Bahçeli, der vor rund einem Jahr das „Recht auf Hoffnung“ für Abdullah Öcalan in Aussicht gestellt hatte. „Deshalb marschieren wir nach Ankara. In Ankara werden wir sagen: ‚Die Freiheit von Herrn Öcalan ist die Freiheit des Volkes.‘“
Tuncel stellte klar, dass die „keine Bedingung, sondern eine Notwendigkeit“ sei und fuhr fort: „Ohne Freiheit ist echter Frieden nicht möglich. Wir wollen, dass dieser Frieden Wirklichkeit wird.“
Der Freiheitsmarsch geht weiter
Auch nach 50-jährigem, opferreichem Weg zur Freiheit sei das kurdische Volk heute weit davon entfernt, aufzugeben, sondern wende weiterhin jegliche Anstrengungen und Mühen für das Erreichen eines würdevollen Friedens auf, unterstrich die ehemalige HDP-Abgeordnete in ihrer Rede. In diesem Sinne sei auch der Frauenmarsch zu verstehen, er solle „eine Friedensbrücke von Amed nach Ankara“ bauen.
Forderungen werden nach Ankara getragen
Mit dem Marsch würden, so Tuncel, die Forderungen der Frauen nach Ankara getragen. Doch er würde auch einen Appell für alle Völker der Türkei transportieren: „Die Politik, die die Kurd:innen als Feinde betrachtet, sie ignoriert und ihre Sprache, Kultur und Identität leugnet, hat ein Ende. Alle reden darüber, was mit Rojava geschehen wird. Die Kurd:innen in der Türkei, in Rojava, in Başûr und in Rojhilat werden frei sein. Wir werden als gleichberechtigte Menschen zusammenleben. Der Weg dorthin führt über demokratische Politik. Macht den Weg frei für demokratische Politik, macht den Weg frei für Frieden. Wir vertrauen auf uns selbst, auf die Frauen, auf unser Volk.“
Sebahat Tuncels Rede wurde immer wieder von Slogans unterbrochen. Nach der Erklärung marschierten die Frauen zur Sammelstelle für die Weiterfahrt.
https://deutsch.anf-news.com/frauen/tja-aktivistinnen-brechen-zum-freiheitsmarsch-nach-amed-auf-48180 https://deutsch.anf-news.com/frauen/tja-wir-gehen-mit-hoffnung-in-die-freiheit-48109 https://deutsch.anf-news.com/frauen/dem-mobilisiert-fur-frauenmarsch-zentrale-forderung-freiheit-fur-Ocalan-48130 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/demokratie-plattform-ruft-zu-marsch-von-amed-nach-ankara-auf-48163
Tichys Einblick: „Blick nach vorn“ oder „Flucht nach vorn“? Ein Blick hinter die Kulissen der Corona-Bundes-Enquete
Leipziger Zeitung: Klägerin aus Bayern wehrt sich gegen Rundfunkbeitrag: Bundesverwaltungsgericht urteilt in zwei Wochen
Minister al-Shaibani participates in high-ranking dialogue session of Saudi Arabia
Syrian Minister of Foreign Affairs and Expatriates, Asaad Hassan Al-Shaibani, took part in a high-ranking panel discussion titled “Supporting Syria’s Transitional Phase, Economy, and Reconstruction” during the Munich Security Conference held in AlUla city, Saudi Arabia.
The session brought together regional and international stakeholders to explore strategies for advancing Syria’s recovery, economic revitalization, and institutional rebuilding.
Minister Al-Shaibani emphasized the importance of inclusive dialogue and international cooperation in supporting Syria’s path toward stability and sustainable development.
Rente: So ist Amazon Prime für Rentner viel günstiger
Seit der jüngsten Anpassung im Frühjahr 2025 kostet eine Standard-Prime-Mitgliedschaft in Deutschland 8,99 Euro pro Monat oder 89,90 Euro bei jährlicher Zahlung. Wer Filme und Serien weiterhin ohne Werbung sehen möchte, muss zusätzlich 2,99 Euro monatlich einkalkulieren.
Kein klassischer SeniorentarifAnders als bei einigen Verkehrsverbünden oder Kulturinstitutionen bietet Amazon keinen pauschalen Rabatt, der allein ans Lebensalter anknüpft. Weder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen noch die öffentlich kommunizierten Preislisten nennen einen „Rentner-Tarif“. Darauf weisen sowohl deutsche Verbraucher-Portale als auch internationale Vergleichsseiten ausdrücklich hin.
Sozialrabatt: Die halbe Gebühr bei nachgewiesener BedürftigkeitEine Preishalbierung ist dennoch möglich. Wer in Deutschland einen aktuellen Bescheid über die Befreiung vom Rundfunkbeitrag oder einen kommunalen Sozial- beziehungsweise Familienpass vorlegt, zahlt nur 4,49 Euro im Monat; eine vergünstigte Jahresvariante gibt es nicht.
Nach zwölf Monaten verlangt Amazon einen neuen Nachweis, um Missbrauch auszuschließen.
Rentnerinnen und Rentner beikommen RabatteDiese Regelung betrifft viele Ruheständlerinnen und Ruheständler, denn niedrige Altersrenten oder ergänzende Grundsicherungsleistungen führen häufig zur Rundfunkbeitragsbefreiung. Altersbedingt wird also nicht der Preis, wohl aber die Eintrittskarte zur Ermäßigung bestimmt: Wer seine Bedürftigkeit belegt, profitiert unabhängig vom Geburtsjahr.
Blick über die Grenze: Prime Access in den USA und seine GrenzenIn den Vereinigten Staaten heißt das Pendant „Prime Access“ und richtet sich an Medicaid-, SNAP- oder SSI-Empfänger.
Die Gebühr liegt dort bei 6,99 US-Dollar, inhaltlich entspricht das Angebot einer Vollmitgliedschaft. Das Programm ist jedoch nur für US-Amerikaner zugänglich und lässt sich nicht auf deutsche Konten übertragen.
Indirekt sparen: Jahresabo, Testphase und das Teilen der VersandvorteileWer den vollen Preis bezahlt, kann die Kosten durch das Jahresabo effektiv senken oder den 30-tägigen Gratis-Test regelmäßig erst kurz vor dem Prime Day aktivieren, um in der wichtigen Angebotsphase zahllose Produkte ohne Aufpreis liefern zu lassen. Für Haushalte mit zwei Erwachsenen lohnt zudem die Funktion „Prime Household“:
Die Versandvorteile lassen sich mit einer zweiten Person an derselben Adresse teilen, sodass sich zumindest dieser Teil der Gebühr faktisch halbiert – alle Streaming-Dienste bleiben allerdings accountgebunden.
Rechtliche Entwicklungen rund um PreissteigerungenNach einer Klage der Verbraucherzentrale NRW erklärte das Landgericht Düsseldorf die Preisanpassungsklausel von 2022 für unwirksam. Ob Kundinnen und Kunden Rückerstattungen erhalten, wird derzeit noch verhandelt.
Das Urteil zeigt jedoch, dass Preisänderungen juristisch überprüfbar bleiben und eröffnet gerade einkommensschwachen Seniorinnen und Senioren die Aussicht auf Nachzahlungen.
Kosten-Nutzen-Abwägung im AlterFür viele Rentnerinnen und Rentner liegt der Mehrwert von Prime weniger im Streaming als in der Logistik: kostenfreier Premiumversand, Same-Day-Lieferung bei Medikamentenzubehör oder große, schwere Haushaltsartikel, die nicht selbst getragen werden müssen.
Wer regelmäßig bestellt, kann die Ausgaben binnen weniger Monate amortisieren; bei sporadischem Bedarf genügt oft der Mindestbestellwert für versandkostenfreie Lieferungen – ganz ohne Mitgliedschaft.
AusblickAmazon hat sein Preisgefüge in den vergangenen Jahren mehrfach angepasst und erweitert ständig sein Leistungspaket. Ein echter Seniorentarif ist bislang nicht in Sicht. Entscheidend bleibt daher der individuelle Status: Wer sozialrechtlich als bedürftig gilt, erhält den halben Preis; wer nur das reguläre Altersruhegeld bezieht, muss die Vollgebühr zahlen oder auf indirekte Spartricks zurückgreifen.
FazitAmazon Prime wird durch das Erreichen des Rentenalters allein nicht billiger. Erst Nachweise über geringe Einkünfte öffnen die Tür zum Sozialrabatt. Damit koppelt Amazon den Preis nicht an die Zahl der Lebensjahre, sondern an die finanzielle Situation – ein Modell, das durchaus Vorteile bietet, aber nur einen Teil der Seniorinnen und Senioren erreicht.
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Tests zur Volkszählung: Bund will Zugriff auf sensible Bildungs- und Arbeitsmarktdaten
Der Bund will bei Volkszählungen die Bürger*innen nicht mehr direkt befragen, sondern Daten aus der Verwaltung zusammenführen. Ein Schritt dahin ist das Registerzensus-Erprobungsgesetz samt Training mit Echtdaten. Eine Gesetzesänderung will den Zugriff nun ausweiten.
Das Statistische Bundesamt darf mit personenbezogenen Echtdaten neue Verfahren der Volkszählung testen. Datenschützer*innen warnen vor Profilbildung. (Symbolbild) – Alle Rechte vorbehalten Menschen: IMAGO/Michael Gstettenbauer; Pointer Cursor: IMAGO/Depositphotos; Bearbeitung: netzpolitik.orgWährend die Öffentlichkeit mit Covid-19-Varianten und Lockdowns beschäftigt war, rauschte im Mai des Jahres 2021 ein Gesetz durch den Gesetzgebungsprozess, das langfristig eine größere Wirkung haben dürfte, als vielen bewusst ist: das Registerzensus-Erprobungsgesetz (RegZensErpG).
Demnach darf das Statistische Bundesamt (StBA) nicht nur auf personenbezogene Daten aus den Datenbeständen der öffentlichen Verwaltung zugreifen, sondern vielmehr auch Tests für eine neue Art der Volkszählung durchführen.
Zunächst ging es hier vor allem um Daten aus den Melderegistern der kommunalen Verwaltungen. Seit Juli liegt nun ein neuer Referentenentwurf für eine Gesetzesänderung vor, wonach das Bundesamt Daten aus zwei weiteren Bereichen für die Erprobung statistisch auswerten können soll – und zwar aus Bildung und Arbeitsmarkt.
Schon im Jahr 2021 bemängelten Datenschützer*innen bei dem ursprünglichen Gesetz den laxen Umgang mit personenbezogenen Daten. Denn seine Tests darf das StBA entsprechend dem alten Gesetz auch mit Echtdaten durchführen. Laut Expert*innen verschärft sich das Problem, wenn mit dem neuen Entwurf weitere Arten von Daten hinzukommen.
Zensus? Register? Was ist das?Aber erstmal ganz von vorn: Was ist ein Zensus, was ist ein Register und was will das Statistische Bundesamt testen? Besser bekannt ist der Zensus unter dem Namen „Volkszählung“. Das kann man sich so ähnlich vorstellen wie in der Bibel, in der alle Bewohner*innen gezählt wurden. Zweitausend Jahre später befragen Ämter die Bürger*innen nicht mehr direkt, sondern nutzen im Zuge der Digitalisierung personenbezogene Daten aus der öffentlichen Verwaltung. Die hält diese Daten in sogenannten Registern vor, daher der Ausdruck „Registerzensus“.
Bei den letzten beiden Volkszählungen in den Jahren 2011 und 2022 erhoben die Statistischen Ämter von Bund und Ländern Daten über die Bevölkerung nur noch stichprobenartig über Interviewer*innen, die von Haustür zu Haustür gehen. Weil das relativ lautlos vor sich ging, gab es auch keinen Aufschrei mehr wie bei der westdeutschen Volkszählung in den Achtziger Jahren.
Die zukünftigen Volkszählungen sollen, so die Pläne der Bundesregierung, nur noch mit Daten aus den Registern erfolgen. Da dieses Vorgehen verhältnismäßig neu ist, muss das Statistische Bundesamt entsprechende Verfahren ausprobieren.
Um welche Daten geht es?Mit dem Erprobungsgesetz darf das Bundesamt, gesetzlich abgesichert, sensible Daten von Bürger*innen verarbeiten. Diese erhält es von den Statistischen Ämtern der Länder. Dazu gehören unter anderem „Vor- und Familienname, Wohnanschrift, Gemeinde, Geschlecht, Kalendermonat und Kalenderjahr der Geburt, Familienstand, Staat der Geburt, Kalenderjahr des Zuzugs nach Deutschland und Staatsangehörigkeiten“.
Das StBA darf die Daten aus verschiedenen Quellen zusammenführen und Verfahren testen, um einen reibungslosen Registerzensus zu üben. Künftig will es Daten aus „den Themenbereichen Bevölkerung, Gebäude und Wohnungen, Haushalte und Familien sowie Arbeitsmarkt und Bildung“ aus den Datenbeständen der Verwaltung entnehmen, „automatisiert zusammenführen sowie aufbereiten“, so das StBA auf seiner Website.
Bürger*innen direkt zu befragen, werde nur noch dann notwendig, wenn die entsprechenden Daten nicht zur Verfügung stehen.
Was erprobt das Statistische Bundesamt und wozu?Um statistische Daten zu erheben, ohne Bürger*innen direkt befragen zu müssen, darf das Statistische Bundesamt auf die Melderegister zugreifen. Hier arbeiten die Statistischen Ämter der Länder mit dem Bundesamt zusammen. Künftig will das StBA Aussagen zu Einkommen oder Familienverhältnissen wie auch demografische Entwicklungen rein aus Registerdaten ableiten. Dazu will es beispielsweise Daten aus anderen Registern probeweise mit den Meldedaten verbinden.
Eigenen Angaben zufolge startete das Statistische Bundesamt 2024 die erste Erprobungsphase und testet seither Methoden für den Registerzensus. Dazu gehören technische Tests von IT-Fachanwendungen. Das Ziel ist, Methoden zu finden, die dem Qualitätsanspruch der bisherigen Völskzählung entsprechen. Sobald die Änderung des RegZensErpG verabschiedet ist, will das Statistische Bundesamt weitere Methodentests in den Modulen Arbeitsmarkt und Bildung durchführen.
Echte Daten statt DummysZwar waren sich bei der öffentlichen Anhörung zum RegZensErpG im Mai 2021 alle Sachverständigen darin einig, dass Politik und Verwaltung eine gute Datenbasis für ihr Handeln brauchen und dass der Registerzensus von der Idee her gut ist. Zudem folgt das Gesetz inhaltlich Vorgaben der Europäischen Union. Hier greift etwa die EU-Rahmenverordnung über Zensus und Bevölkerungsstatistiken (ESOP).
Doch gingen die Meinungen dazu weit auseinander, was beim Testen entsprechender Verfahren erlaubt sein soll. Das mag auch daran liegen, dass das Gesetz nicht eindeutig festlegt, was in den Bereich der Erprobung fällt, was also das StBA konkret testen darf, erklärt Jurist und Datenschutzexperte Christian Aretz gegenüber netzpolitik.org. Der Begriff „Erprobung“ ist hier sehr weit gefasst.
Aus dem Gesetz scheine hervorzugehen, dass das StBA unter anderem „die reine technische Umsetzbarkeit“ testen will. Das sei höchstproblematisch. Denn das Amt testet mit Echtdaten und „ein Test impliziert immer, dass er auch fehlschlagen kann“, so Aretz. „Sonst müsste ich nicht testen. Dazu echte personenbezogene Daten zu verwenden, erzeugt ein unnötiges Risiko für den Datenschutz“, so Christian Aretz. Läuft ein Test schief, könnten etwa mehr Daten übermittelt werden als erlaubt.
Dabei könne das StBA für Tests leicht eine Testumgebung einrichten, erklärt Kirsten Bock von der Stiftung Datenschutz, die im Jahr 2021 Sachverständige im Bundestag zum Thema war. Das lohne sich nicht nur angesichts aller Tests, die das StBA künftig noch ausführen will. „Vielmehr trägt es dem Datenschutz Rechnung und ist in IT-Umgebungen übliches Vorgehen, da hier andernfalls ein großes Risiko für die IT-Sicherheit die Rechte und Freiheiten der Bürger*innen besteht.“
Schafft der Bund ein quasi-Zentralregister?Das Thema IT-Sicherheit hat der Gesetzgeber kaum mitbedacht. Denn die echten Daten laufen beim StBA zentral zusammen und sollen sogar mit dem jeweiligen Identifier der einzelnen Bürger*innen verknüpft werden. Der Identifier, auch einheitliches Personenkennzeichen genannt, ist mal wieder die Steuer-ID.
Dabei sei es gar nicht erforderlich, Daten zentral zusammenzuführen, sagt Bock gegenüber netzpolitik.org. Meldedaten aus den kommunalen Registern könnten zwar auf Bundesebene miteinander abgeglichen werden. Sie mit Sozial- und Wirtschaftsdaten zusammenzuführen, könnte aber auch gut ausschließlich auf regionaler Ebene erfolgen. Das ist gerade relevant, wenn Lokalpolitiker*innen entscheiden müssen, ob eine Schule gebaut werden soll oder ob eine Gemeinde noch ein Seniorenheim braucht.
Daten könnte man sogar auf föderaler Ebene erheben und dann erst mit Daten auf Bundesebene zusammenführen, wenn sie bereits anonymisiert sind. Das wären echte statistische Daten, so Bock.
Hingegen baue der Bund hier eine zentrale Infrastruktur auf, mit der das StBA die Zweckbindung unterlaufen und sich ein Bild zu verschiedenen Fragen machen kann. Das sei aus gutem Grund verfassungsmäßig für Deutschland nicht vorgesehen. Denn diese Infrastruktur könne „von einer übelmeinenden Regierung ausgenutzt werden“, erklärt Bock.
Großzügige bis unklare LöschfristenDie zentrale Zusammenführung personenbezogener Daten im StBA hat aber auch noch ein weiteres Problem: Das Amt darf sie laut mindestens drei Jahre lang vorhalten. Ulrich Kelber, damaliger Bundesdatenschutzbeauftragter, kritisierte im Mai 2021: Das Gesetz legt nicht klar fest, wie lange das StBA die Daten bei sich vorhalten darf und wann es die verarbeiteten Daten löschen muss. Er mahnte im Eilverfahren dringend an, das Gesetz nachzubessern. Die damalige Große Koalition ließ diese Mahnung jedoch verpuffen.
Der Gesetzgeber hatte seinerseits bereits einen vorsichtigen Schutzmechanismus ins Gesetz geschrieben. Denn er unterscheidet zwischen sogenannten Erhebungs- und Hilfsmerkmalen und gibt vor, dass letztere möglichst früh zu löschen sind.
Hilfsmerkmale sind die, „mit deren Hilfe man zwei Datenbanken miteinander verheiraten kann“, erklärt Aretz. Das muss man in etwa so vorstellen: „Damit ich den Datensatz zu Max Mustermann aus der Datenbank A dem Datensatz zu Max Mustermann in der Datenbank B zuordnen kann, brauche ich ein Hilfsmittel, beispielsweise die Personalausweisnummer.“
Sobald die Zuordnung geklappt hat, könne man das Hilfsmittel löschen, spätestens nach drei Jahren. „Man rechnet also damit, dass die Daten in dieser Zeit irgendwo herumliegen“, so Aretz. Das verstoße gegen den datenschutzrechtlichen Grundsatz der Erforderlichkeit. Danach dürfen Daten nur dann verarbeitet werden, wenn dies gegenwärtig erforderlich ist. Sie dürfen also nicht vorgehalten werden für den Fall, dass man sie mal braucht.
Dabei handele es sich faktisch nicht mehr um statistische Daten. „Hier müssen wir von personenbezogenen Daten sprechen“, so Bock. Dass das StBA die Daten zentral bei sich und über einen so langen Zeitraum speichert, mache es zu einem attraktiven Ziel für Angreifer. Im Zweifelsfall bekomme es sogar nicht einmal unbedingt jemand mit, wenn an dieser Stelle Daten abfließen.
„Die informationelle Macht von Staat und Verwaltung“Daten von Bürger*innen in dieser Art und Weise miteinander zu verknüpfen und zentral zu speichern, verstoße laut Bock außerdem gegen den Grundsatz der Gewaltenteilung. Der besage nämlich auch, dass die Verwaltungsbereiche voneinander getrennte Datenhaltungen haben.
Die Trennung hier aufzuheben, widerspreche dem verfassungsmäßigen Schutz der Bürger*innen vor den übermächtigen Zugriffen einer Verwaltung oder Regierung. Die dürften keine Profile zu einzelnen Bürger*innen anfertigen. Es bedeute Schutz der Demokratie, wenn keine staatliche Stelle übermäßig mächtig wird. „Doch was hier aufgebaut wird, ist eine massive informationelle Macht von Staat und Verwaltung.“
Diese Dynamik nehme zu, wenn der Referentenentwurf durchkommt und das StBA zusätzliche Daten zu den Beschäftigungsverhältnissen und Ausbildungswegen der Bürger*innen verarbeiten kann, so Bock.
Der Referentenentwurf liegt nun den Bundesländern, Verbänden, Organisationen und Institutionen vor. Sie haben die Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme.
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So viel Prozent Schwerbehinderung gibt es bei Hashimoto
Eine Hashimoto-Thyreoiditis führt nicht automatisch zu einer Schwerbehinderung. In Deutschland gilt eine Person erst ab Grad der Behinderung (GdB) 50 als schwerbehindert.
Bei Hashimoto wird der GdB individuell nach den funktionellen Auswirkungen bewertet – also danach, wie stark die Erkrankung trotz Behandlung Ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben beeinträchtigt.
Die Versorgungsmedizinischen Grundsätze betonen, dass Schilddrüsenfunktionsstörungen in der Regel gut behandelbar sind; anhaltende Beeinträchtigungen sind daher meist nicht zu erwarten.
Entsprechend wird Hashimoto – wenn gut eingestellt – häufig gar nicht oder nur mit geringen Einzel-GdB berücksichtigt. Schwerbehinderung (GdB ≥ 50) kommt bei Hashimoto nur in Ausnahmefällen in Betracht, etwa bei schweren Komplikationen oder bedeutsamen zusätzlichen Erkrankungen.
Was sozialrechtlich zählt: GdB, Schwerbehinderung und die BewertungsgrundlageRechtliche Maßstäbe liefert die Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV). Sie legt fest, wie Begutachtende die gesundheitlichen Einschränkungen bewerten; maßgeblich ist nicht die Diagnose „Hashimoto“, sondern deren Auswirkungen auf die Teilhabe. „Schwerbehindert“ ist, wer einen GdB von mindestens 50 hat; darunter liegt formal „Behinderung“, aber nicht „Schwerbehinderung“.
Was die Versorgungsmedizinischen Grundsätze zur Schilddrüse sagenFür Schilddrüsenerkrankungen – und damit auch für Hashimoto – enthält Teil B, Nummer 15.6 der Versorgungsmedizinischen Grundsätze klare Leitlinien: „Schilddrüsenfunktionsstörungen sind gut behandelbar, so dass in der Regel anhaltende Beeinträchtigungen nicht zu erwarten sind.“
Selten auftretende Organkomplikationen (z. B. Trachealstenose, ausgeprägte Augenbeteiligung bei anderen Schilddrüsenerkrankungen) sind gesondert zu beurteilen. Für Schilddrüsenkrebs gelten eigene Regeln der Heilungsbewährung mit fest vorgegebenen GdS-/GdB-Werten; diese betreffen jedoch nicht die Hashimoto-Thyreoiditis ohne Malignom.
Was in der Praxis anerkannt wirdDie Bewertung von Hashimoto spiegelt den Alltag der Betroffenen nur dann im GdB wider, wenn trotz leitliniengerechter Therapie relevante, objektivierbare Einschränkungen bestehen. Sozialgerichtliche Entscheidungen zeigen, dass eine medikamentös gut eingestellte Schilddrüsenunterfunktion häufig keinen eigenständigen Einzel-GdB oder allenfalls niedrige Werte begründet.
In mehreren Verfahren wurde ausdrücklich festgestellt, dass eine Hashimoto-Thyreoiditis keinen Einzel-GdB ≥ 10 rechtfertigte, wenn keine Funktionsbeeinträchtigungen nachweisbar waren. Umgekehrt wurden in Einzelfällen niedrige Einzel-GdB (z. B. 10) dokumentiert, wenn anhaltende Beschwerden bzw. Befunde unter Therapie vorlagen.
Eine isolierte Schwerbehinderung allein wegen Hashimoto ist nach der veröffentlichten Entscheidungspraxis selten.
Wenn 50 Prozent und mehr erreicht werden – die AusnahmeEin GdB von 50 oder höher kommt bei Hashimoto meist nur indirekt zustande: etwa wenn schwere Begleiterkrankungen hinzukommen (z. B. relevante psychische Störungen, ausgeprägte muskuloskelettale oder kardiometabolische Folgen) oder wenn mehrere Gesundheitsstörungen zusammen einen Gesamt-GdB von mindestens 50 ergeben. Dabei werden Einzel-GdB nicht addiert; maßgeblich ist eine Gesamtschau der Auswirkungen. Dafür gilt – wieder – die VersMedV als Richtschnur.
Wichtig für den Antrag: Was Begutachtende sehen wollenEntscheidend ist eine stringente Dokumentation: fachärztliche Berichte der Endokrinologie, Verlauf der Laborwerte (TSH, fT4, fT3), Nachweise anhaltender Symptome unter Therapie, dokumentierte Therapietreue und Auswirkungen auf Arbeitsfähigkeit, Belastbarkeit und Alltag.
Nur wenn sich aus den Unterlagen nachhaltige Teilhabeeinschränkungen ergeben, entsteht daraus ein GdB-Anspruch. Fehlt es daran, wird Hashimoto häufig ohne oder mit geringem Einzel-GdB bewertet – in Einklang mit Teil B 15.6, wonach bleibende Beeinträchtigungen „in der Regel“ nicht zu erwarten sind.
Gleichstellung: Relevante Option schon ab GdB 30Auch wenn die Schwelle zur Schwerbehinderung nicht erreicht wird, kann für Beschäftigte eine Gleichstellung helfen.
Mit GdB 30 oder 40 lässt sich bei der Agentur für Arbeit eine Gleichstellung beantragen, die im Arbeitsleben einen ähnlichen Schutz wie eine Schwerbehinderung vermittelt – etwa beim Kündigungsschutz. Das ist insbesondere bei leistungslimitierenden Verlaufsformen von Hashimoto interessant, in denen GdB 50 zwar nicht erreicht wird, die Erwerbstätigkeit aber gefährdet ist.
Medizinischer Hintergrund – warum das rechtlich eine Rolle spieltHashimoto ist eine Autoimmunentzündung der Schilddrüse und die häufigste Ursache der Hypothyreose im Erwachsenenalter. Standard ist die Hormonsubstitution, mit der sich der Hormonhaushalt meist stabil einstellen lässt – genau diese gute Behandelbarkeit erklärt die zurückhaltende GdB-Praxis.
Fazit und EinordnungDie Frage „Wie viel Prozent Schwerbehinderung gibt es bei Hashimoto?“ hat keine pauschale Zahl als Antwort. Rechtlich maßgeblich ist, wie stark Hashimoto trotz leitliniengerechter Therapie Ihre Teilhabe beeinträchtigt.
Die Regel sind keine oder niedrige Einzel-GdB-Werte; Schwerbehinderung (GdB ≥ 50) bleibt bei Hashimoto die Ausnahme und setzt erhebliche, nachweisbare Einschränkungen oder gewichtige Begleiterkrankungen voraus. Wer einen Antrag stellt, sollte den Verlauf, die Therapie, die objektivierbaren Beschwerden und deren Alltagsrelevanz sauber belegen – das erhöht die Chance auf eine angemessene Einstufung.
Der Beitrag So viel Prozent Schwerbehinderung gibt es bei Hashimoto erschien zuerst auf Gegen Hartz IV - Bürgergeld Ratgeber und Hartz 4 Tipps.
Greetings to the 22nd Moscow Meets Friends International Festival
Vladimir Putin sent greetings to the participants, organisers, and guests of the 22nd Moscow Meets Friends International Festival
Patient Landwirtschaft
UNRWA Chief: Israel kills 100 people daily amid deepening humanitarian crisis in Gaza
Philippe Lazzarini, Commissioner-General of the United Nations Relief and Works Agency for Palestine Refugees (UNRWA), stated that Israel is killing approximately 100 Palestinians each day in Gaza as the humanitarian situation continues to deteriorate.
“On average, 100 people are killed daily in Gaza due to Israeli military operations or shootings at humanitarian food distribution points. Others die from hunger or lack of medical care,” In a post on the platform X, Lazzarini said on Wednesday.
He emphasized the urgent need to document violations, amplify the suffering of Palestinians, and called for an immediate ceasefire and accountability for those responsible for the crimes.
Since October 7, 2023, Israel has been committing acts of killing, starvation, destruction, and forced displacement in Gaza, disregarding international appeals and rulings from the International Court of Justice to halt hostilities.
Mit Frührente vor Bürgergeld und Jobcenter retten
Wer Bürgergeld bezieht und bald 63 wird, steht häufig vor einer heiklen Entscheidung: Lohnt sich der Schritt in die vorgezogene Altersrente – finanziell und persönlich? Der folgende Beitrag ordnet die wichtigsten Punkte ein, erklärt die Voraussetzungen und Abschläge, zeigt Auswirkungen auf die spätere Rentenhöhe und in welchen Konstellationen der Wechsel sinnvoll sein kann.
Zugleich schauen wir uns Alternativen an, wie ergänzende Leistungen und die Frage, was das Jobcenter verlangen darf.
Voraussetzungen für einen früheren RentenbeginnEin vorgezogener Rentenstart setzt grundsätzlich Wartezeiten voraus. Wer mindestens 35 Jahre an rentenrechtlichen Zeiten nachweisen kann, darf ab 63 in Rente gehen, nimmt aber Kürzungen in Kauf.
Zur Wartezeit zählen nicht nur Zeiten mit Beitragszahlung, sondern auch bestimmte Anrechnungszeiten, etwa Phasen mit Bürgergeld, früher Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) oder davor Arbeitslosenhilfe. Wer zusätzlich eine anerkannte Schwerbehinderung hat, kann sogar bis zu fünf Jahre vor dem regulären Rentenalter in den Ruhestand wechseln.
Für besonders langjährig Versicherte mit 45 Jahren Wartezeit gibt es eine weitere Sonderregel, die unter Umständen einen früheren, teilweise abschlagsfreien Zugang ermöglicht.
Preis der frühen Freiheit: dauerhafte AbschlägeDer Dreh- und Angelpunkt der Entscheidung sind die Abschläge. Für jeden Monat, den die Rente vor dem regulären Rentenalter beginnt, werden 0,3 Prozent dauerhaft abgezogen. Der maximale Abschlag beträgt gewöhnlich 14,4 Prozent. Diese Kürzung wirkt lebenslang, also auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze.
Es gibt jedoch wichtige Ausnahmen. Wer eine anerkannte Schwerbehinderung hat oder 45 Versicherungsjahre erfüllt, kann zwei Jahre früher abschlagsfrei in Rente gehen.
Bei Schwerbehinderung sind darüber hinaus bis zu drei weitere vorgezogene Jahre möglich; die Abschläge berechnen sich dann nur bis zum frühestmöglichen abschlagsfreien Zeitpunkt und sind deshalb auf 10,8 Prozent gedeckelt.
Beginnt die Rente „erst“ mit 63, fällt der maximale Abschlag in dieser Konstellation sogar auf 7,2 Prozent. Anders sieht es bei den 45 Versicherungsjahren aus, wenn der Vorlauf mehr als zwei Jahre beträgt: Dann werden die Abschläge bis zur regulären Altersgrenze berechnet und können trotz der 45 Jahre auf bis zu 14,4 Prozent steigen.
Der Vorteil der 45 Jahre greift also nur, wenn höchstens zwei Jahre früher begonnen wird.
Warum jeder Beitrag zählt: Auswirkungen geringerer EinzahlungenEin früher Rentenbeginn bedeutet auch, dass zukünftige Beitragszahlungen entfallen. Wer derzeit neben dem Bürgergeld arbeitet, zahlt gemeinsam mit dem Arbeitgeber Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung und erwirbt damit zusätzliche Entgeltpunkte. Mit dem Wechsel in die Rente und einem gleichzeitigen Ausstieg aus der Erwerbsarbeit bleibt dieser Zuwachs aus.
Das gilt ebenso, wenn statt Arbeit Krankengeld oder Arbeitslosengeld fließt: Krankenkassen und Bundesagentur für Arbeit zahlen während des Leistungsbezugs Beiträge für Versicherte; mit dem Rentenbeginn endet dieser Anspruch und damit auch der Beitragseinzug.
In der Praxis kann es deshalb sinnvoll sein, den Rentenstart so zu timen, dass zunächst vorhandene Ansprüche auf Krankengeld und Arbeitslosengeld ausgeschöpft werden, damit die Rente durch zusätzliche Beiträge noch etwas steigt.
Wann der Wechsel trotz Abschlägen Sinn ergibtDie finanzielle Rechnung fällt nicht immer negativ aus. Zwei Konstellationen stechen hervor. Erstens kann ein vorgezogener Rentenbezug attraktiv sein, wenn weiterhin gearbeitet wird.
Anders als beim Bürgergeld werden Erwerbseinkünfte neben einer Altersrente nicht auf die Rente angerechnet. Zusätzliche Verdienste mindern die Rentenzahlung also nicht, wodurch das Gesamteinkommen aus Rente und Arbeit oft deutlich über der Kombination aus Bürgergeld und Arbeit liegt.
Zudem sind Beschäftigte bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze in aller Regel rentenversicherungspflichtig, was die spätere Rentenhöhe weiter erhöht.
Zweitens kann es Fälle geben, in denen die berechnete Rente selbst unter Berücksichtigung der Abschläge deutlich über dem Bürgergeld liegt und die Mehreinnahmen bis zur Regelaltersgrenze das Minus durch die lebenslangen Abschläge überkompensieren.
Das betrifft vor allem Menschen mit langjährig hohen Einkommen, die erst spät in den Bürgergeldbezug geraten sind. Eine verbindliche Auskunft liefert hier die Deutsche Rentenversicherung: Sie berechnet, wie hoch die Rente bei einem früheren Beginn inklusive Abschlägen und bei einem späteren, abschlagsfreien Start wäre.
Die monatliche Differenz ist gut sichtbar; was niemand exakt wissen kann, ist die Lebensdauer nach Erreichen der Regelaltersgrenze und die künftige Rentenentwicklung. Weil die meisten Renten eher niedrig ausfallen und die Lebenserwartung hoch ist, lohnt sich eine vorgezogene Rente mit Abschlägen in der Breite dennoch selten ausschließlich aus finanziellen Motiven.
Mehr als Geld: Entlastung im AlltagDie Entscheidung berührt nicht nur das Portemonnaie. Viele Betroffene empfinden den Wechsel in die Altersrente als spürbare Entlastung. Die Erfahrung geringerer Stigmatisierung spielt dabei ebenso eine Rolle wie der Wegfall von Weiterbewilligungsanträgen, Melde- und Beratungsterminen oder Sanktionsandrohungen.
Wer neben der Rente arbeiten möchte, kann dies ohne den Druck tun, dass Einkommen auf eine Grundsicherungsleistung angerechnet wird. Steuerpflicht kann zwar entstehen oder sich erhöhen, sie fällt im Verhältnis zur strikten Anrechnungssystematik des Bürgergelds in der Regel weniger ins Gewicht.
Wenn die Rente nicht reicht: Wohngeld und Hilfe zum LebensunterhaltEin kritischer Punkt ist die Absicherung, wenn die vorgezogene Rente unter dem Existenzminimum liegt. Bürgergeld entfällt mit Beginn einer Altersrente, und Grundsicherung im Alter gibt es erst ab dem regulären Renteneintritt. Die Lücke lässt sich dennoch schließen.
Möglich ist eine Kombination aus Rente und Wohngeld, sofern das Mindesteinkommen erreicht wird, also das Gesamteinkommen einschließlich Wohngeld den Lebensunterhalt decken kann.
Wird die Mindesteinkommensgrenze nicht erreicht, kommt statt des Wohngelds die Hilfe zum Lebensunterhalt in Betracht. Bürokratie und Prüfungen bleiben in beiden Systemen spürbar, dennoch empfinden viele den Druck als geringer als im Bürgergeld.
Nach derzeitiger Praxis ist nicht bekannt, dass Wohngeldempfängerinnen und -empfänger mit Altersrente zu einer Arbeitsaufnahme gedrängt wurden, auch wenn die Rechtslage einen solchen Druck nicht ausdrücklich ausschließt.
Bei der Hilfe zum Lebensunterhalt gibt es seit den Bürgergeldreformen keine Kürzung wegen mangelnder Arbeitsbemühungen, wohl aber, wenn eine vorhandene Arbeit aufgegeben wird.
Was das Jobcenter verlangen darf: Antragspflichten und ZwangswegeDas Jobcenter spielt in der Übergangsphase eine wichtige Rolle. Wer zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze steht und entweder eine anerkannte Schwerbehinderung oder 45 Versicherungsjahre erfüllt, kann eine abschlagsfreie Rente erhalten. In dieser Konstellation darf das Jobcenter zur Antragstellung auffordern und den Antrag notfalls selbst stellen, wenn die betroffene Person untätig bleibt.
Möglich ist außerdem, in eine Erwerbsminderungsrente zu drängen. Diese kann mit Abschlägen bis zu 10,8 Prozent beginnen; die Abschläge wandern später automatisch in die Altersrente mit und wirken dort weiter. Eine direkte Zwangsverrentung in eine vorgezogene Altersrente mit Abschlägen ist bis Ende 2026 ausgesetzt.
Ab 2027 wird sie voraussichtlich wieder möglich, dann allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Politisch wird zudem immer wieder diskutiert, wie ältere Menschen zu längerer Erwerbstätigkeit motiviert werden können. Konkrete Pläne, Menschen mit niedriger Rente zur Arbeitsaufnahme zu verpflichten, liegen gegenwärtig nicht vor.
Praxisnahe EntscheidungshilfenWer ernsthaft über den Wechsel nachdenkt, sollte die eigene Situation strukturiert prüfen. Zunächst ist eine Rentenauskunft mit Vergleichsberechnung unerlässlich.
Sie zeigt, wie sich ein früher Beginn inklusive Abschlägen gegenüber einem späteren, abschlagsfreien Start auswirkt. Im zweiten Schritt lohnt eine realistische Planung des möglichen Hinzuverdiensts.
Anders als im Bürgergeld bleibt jeder zusätzlich verdiente Euro neben der Rente unangetastet; in Verbindung mit Sozialabgaben und Steuern ergibt sich trotzdem ein deutlich transparenteres Bild des verfügbaren Einkommens.
Drittens gehört die Frage dazu, ob noch Ansprüche auf Krankengeld oder Arbeitslosengeld bestehen, die die spätere Rente durch weitere Beitragszeiten erhöhen würden. Viertens sollte frühzeitig geklärt werden, ob Wohngeld in Betracht kommt oder ob die Hilfe zum Lebensunterhalt die passendere Brücke ist.
Schließlich empfiehlt sich ein Blick auf Kranken- und Pflegeversicherung sowie auf mögliche Steuerfolgen, damit es nach dem Wechsel keine bösen Überraschungen gibt.
Fazit: Nüchtern rechnen, persönliche Prioritäten klärenDie vorgezogene Altersrente kann für Bürgergeld-Beziehende eine echte Option sein, wenn der Hinzuverdienst langfristig geplant ist oder die berechnete Rente deutlich über dem Bürgergeld liegt. In vielen Fällen überwiegen jedoch die dauerhaften finanziellen Nachteile durch Abschläge und fehlende künftige Beitragszeiten.
Dem stehen erhebliche nicht-monetäre Vorteile gegenüber, von geringerer Stigmatisierung bis zu einem spürbaren Rückgang des Verwaltungsaufwands. Am Ende ist es eine persönliche Abwägung zwischen Sicherheit, Lebensqualität und finanzieller Vernunft.
Wer die individuelle Rechnung mit einer Rentenauskunft untermauert, die Übergangsleistungen sorgfältig prüft und die eigenen Prioritäten klar benennt, trifft in der Regel eine Entscheidung, die auch in einigen Jahren noch trägt.
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Schwerbehinderung: Kein Pflegegeld bei Leben in besonderer Wohnform
Viele Menschen mit Behinderung leben in einer sogenannten besonderen Wohnform. Dabei handelt es sich nicht um eine vollstationäre Pflegeeinrichtung laut der Definition der Pflegeversicherung, allerdings auch nicht um eigenständiges Wohnen. In dieser besonderen Wohnform werden sie im Alltag unterstützt, und bei Bedarf auch gepflegt und betreut.
Pflegekasse zahlt Pauschale an die EinrichtungDie Pflegekasse zahlt an den Träger der besonderen Wohnform eine Pauschale für die jeweiligen Pflegebedürftigen aus. Das Bundessozialgericht entschied 2024 darüber, ob Betroffene anstelle der Pauschale auch das reguläre Pflegegeld beanspruchen können.
Ein Mann, der seit seiner Geburt geistig behindert ist, hatte sich mit seinem Prozessbevollmächtigten durch die Instanzen des Sozialgerichts geklagt. Er hat einen Pflegerad von 3, ein Einzelzimmer bei der Lebensgemeinschaft gemietet und erhält dort Pflege und Betreuung. Die Kosten muss er selbst tragen, da er eigenes Vermögen hatte.
Pflegegeld beantragtEr beantragte bei der Pflegekasse Pflegegeld nach dem Pflegegrad 3 statt der zuvor gezahlten Pauschale, die nur die Hälfte betrug. Er begründete dies damit, dass die Lebensgemeinschaft für ihn die Häuslichkeit darstelle.
Besondere Wohnform ist keine HäuslichkeitDie Kasse lehnte den Antrag ab und argumentierte, eine besondere Wohnform sei keine Häuslichkeit, sondern im Sozialgesetzbuch XI klar definiert. Deshalb liege keine häusliche Pflege vor und deshalb entfalle der Anspruch auf Pflegegeld.
Ein Widerspruch blieb ebenso erfolglos wie seine Klage vor dem Sozialgericht und seine Berufung vor dem Landessozialgericht. Schließlich legte er beim Bundessozialgericht Revision ein. Auch diese wurde abgewiesen, mit einer ausführlichen Begründung.
Pflegegeld nicht bei besonderer WohnformSo könne zwar Pflegegeld auch bezogen werden, wenn Betroffene nicht im eigenen Haushalt gepflegt würden. Dies gelte aber ausdrücklich nicht bei Unterbringung in einer stationären Pflegeeinrichtung oder in Räumlichkeiten nach dem Paragrafen 71 Absatz IV des Sozialgesetzbuches XI, also in einer besonderen Wohnform.
Der Paragraf 36 Ansatz 4 des Sozialgesetzbuches VI sehe das eindeutig so vor.
Zweck der besonderen Wohnform ist die EingliederungshilfeEine besondere Wohnform habe gerade den Zweck des Wohnens von Menschen mit Behinderungen und hier würden Leistungen zur Eingliederungshilfe erbracht. Der Umfang der Gesamtversorgung entsreche regelmäßig dem einer stationären Einrichtung.
Es handle sich also nicht um häusliche Pflege, und damit gebe es auch keinen Anspruch auf das entsprechende Pflegegeld. Dass der Betroffene die Leistungen der Eingliederungshilfe selbst zahle, stehe dem nicht entgegen. Denn es ginge allein um den Ort, an dem er gepflegt würde, nicht aber darum, wer die Kosten der Eingliederung zahle.
Kein Pflegegeld, da keine häusliche Pflege stattfindetDaher sei mangels häuslicher Pflege ein Anspruch auf Pflegegeld ausgeschlossen. Dem stünde nicht entgegen, dass der Betroffene die Leistungen der Eingliederungshilfe selbst zahle. Denn der Begriff der Räumlichkeiten knüpfe allein an den Ort an, an dem gepflegt werde, nicht aber daran, wer die Kosten der Eingliederung zahle.
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Erdogan reaffirms commitment to Syria’s Sovereignty and Regional Stability
Turkish President Recep Tayyip Erdogan has reiterated his country’s firm support for Syria’s unity, sovereignty and territorial integrity, stressing Ankara’s firm opposition to the presence of terrorist organizations within Syrian borders.
Speaking at the inaugural session of the legislative year of the Turkish Grand National Assembly in Ankara, Erdogan expressed optimism about Syria’s future, noting that “after 14 years of oppression and injustice under the deposed regime, the Syrian people are beginning to glimpse hope.”
He emphasized Turkey’s enduring role in countering any attempts to destabilize Syria or fragment its social fabric.
Nisreen/ Mazen
Über den Bildungsverfall mit Vollgas in den Failed State
Bereits in den 1970er Jahren des vergangenen Jahrhunderts hatten die baden-württembergischen Bildungspolitiker – Kultus ist bekanntlich Ländersache – die hirnverbrannte Idee, das sich mehr als zwei Jahrzehnte bestens bewährte leistungsbezogene Bildungssystem so richtig umzukrempeln, was zur völlig absurden Maßnahme führte, dass zeitweise sogar das Fach Mathematik in den Reifeprüfungen abgewählt werden konnte. Nun, diese falsche […]
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Bei der EM-Rente fällt der Berufsschutz: Das erwartet Rentner ab Jahrgang 1961
Die Frage kommt häufig in der Beratungspraxis: Was passiert, wenn die eigene Gesundheit nicht mehr mitspielt, der erlernte Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann und die Existenz auf dem Spiel steht? Viele Versicherte hoffen dann auf eine gesetzliche Rente – etwa eine Rente wegen Erwerbsminderung.
Doch für Millionen Menschen, die nach dem 1. Januar 1961 geboren wurden, gilt eine entscheidende Änderung: Der frühere Berufsschutz ist entfallen. Dieser Beitrag ordnet die Rechtslage ein, erklärt die Folgen für Anträge und Verfahren und zeigt auf, worauf Betroffene heute achten müssen.
Der frühere Berufsschutz und seine historische GrenzeBis zu den Geburtsjahrgängen vor dem 2. Januar 1961 – also bis einschließlich 1. Januar 1961 – gab es eine Sonderregelung des § 240 SGB VI: die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit.
In diesem spielte der zuletzt ausgeübte oder erlernte Beruf eine maßgebliche Rolle. Die Rentenversicherung prüfte, ob dieser Beruf aufgrund von Krankheit oder Behinderung noch zumutbar war. War er es nicht, konnten bereits hier Ansprüche entstehen.
Diese Sonderregel greift für nach dem 1. Januar 1961 Geborene nicht mehr. Für diese Versichertengruppe ist der klassische Berufsschutz „gesetzlich durch“ – er findet schlicht keine Anwendung mehr.
Praktisch bedeutet das: Die Rentenversicherung betrachtet nicht mehr den erlernten oder zuletzt ausgeübten Beruf, sondern richtet den Blick auf etwas anderes.
Der heutige Maßstab: § 43 SGB VI und die „abstrakte Leistungsfähigkeit“Für alle nach dem 1. Januar 1961 Geborenen gilt ausschließlich § 43 SGB VI. Dreh- und Angelpunkt ist dabei nicht die Berufsgeschichte, sondern die abstrakte Leistungsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.
Entscheidend ist, wie viele Stunden täglich – unter den üblichen Bedingungen des Arbeitslebens – noch gearbeitet werden kann.
Voll erwerbsgemindert ist, wer unter drei Stunden pro Werktag arbeiten kann. Teilweise erwerbsgemindert ist, wer noch drei bis unter sechs Stunden täglich arbeitsfähig ist.
Als Werktag wird hierbei die Fünf-Tage-Woche zugrunde gelegt. Dieser Stundenmaßstab abstrahiert bewusst von konkreten Arbeitsplätzen, Arbeitgebern oder Qualifikationsprofilen; er fragt nach dem leistungsmedizinischen Restvermögen in einem normativen, allgemeinen Arbeitsmarkt.
Diese Verschiebung des Fokus ist tiefgreifend. Qualifikation, bisherige Tätigkeit und bisheriges Lohnniveau spielen für den Anspruch dem Grunde nach keine Rolle mehr.
Wer etwa als spezialisierte Fachkraft gesundheitlich nicht mehr in seinen Beruf zurückkehren kann, erhält nicht automatisch eine Rente, wenn er anderen, leichteren Tätigkeiten in ausreichendem Umfang noch nachgehen könnte.
Der Sonderfall „Arbeitsmarktrente“: Voller Zahlbetrag trotz teilweiser ErwerbsminderungEin besonderer, in der Praxis bedeutsamer Ausnahmefall ist die sogenannte Arbeitsmarktrente. Sie greift, wenn eine teilweise Erwerbsminderung vorliegt – das heißt ein Leistungsvermögen von drei bis unter sechs Stunden –, aber kein geeigneter Teilzeit-Arbeitsplatz zur Verfügung steht.
Dann wird eine volle Erwerbsminderungsrente gezahlt, obwohl die medizinische Seite nur eine teilweise Erwerbsminderung ergibt.
Hinter dieser Konstellation steht die Anerkenntnis, dass der allgemeine Arbeitsmarkt faktisch weitgehend auf Vollzeit ausgerichtet ist und sich geeignete Teilzeitbeschäftigungen für gesundheitlich eingeschränkte Versicherte häufig nicht real zugänglich darstellen.
Die volle Leistung wird hier befristet gewährt. Eine Entfristung sieht das Gesetz für diesen Typus nicht vor. Kommt zu einem späteren Zeitpunkt doch ein geeigneter Teilzeitplatz in Betracht – etwa weil der Arbeitgeber eine entsprechende Stelle schafft oder die Arbeitsverwaltung eine passende Beschäftigung vermittelt –, endet die Arbeitsmarktrente und es bleibt bei der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, sofern deren Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind.
Medizinische Voraussetzungen: Krankheit, Behinderung und belastbares LeistungsbildAm Anfang jeder Prüfung steht der medizinische Befund. Maßgeblich ist, ob Krankheit oder Behinderung die stundenmäßige Leistungsfähigkeit unter die genannten Schwellen drücken.
Nicht einzelne Diagnosen sind entscheidend, sondern deren funktionale Folgen für Belastbarkeit, Konzentration, Belastungswechsel, Wegefähigkeit und Durchhaltevermögen im üblichen Arbeitsrhythmus.
Ein schlüssiges, konsistentes Leistungsbild entsteht in der Regel durch aktuelle Arztberichte, Befund- und Entlassungsberichte aus Kliniken, Reha-Einrichtungen sowie durch die nachvollziehbare Beschreibung des Alltags durch die Betroffenen selbst. Eine frühzeitige, offene Kommunikation mit den behandelnden Ärztinnen und Ärzten ist dafür essenziell.
Versicherungsrechtliche Voraussetzungen: Wartezeit und „3/5-Belegung“Neben der medizinischen Seite müssen die versicherungsrechtlichen Hürden genommen werden. Zentral sind zwei Kriterien. Erstens die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren, also 60 Kalendermonaten mit rentenrechtlichen Zeiten. Zweitens die sogenannte „3/5-Belegung“:
In den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung müssen mindestens 36 Monate Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit liegen.
Diese Voraussetzungen werden im Rahmen der Kontenklärung von der Rentenversicherung geprüft; Lücken, strittige Zeiten oder unklare Tatbestände sollten vor Antragstellung bereinigt werden, um Verzögerungen zu vermeiden.
Reha vor Rente: Der Vorrang des RehabilitationserfolgsIm gesetzlichen Rentenrecht gilt unverändert der Grundsatz „Reha vor Rente“. Erst wenn medizinische oder berufliche Rehabilitationsmaßnahmen voraussichtlich keine wesentliche Besserung der Erwerbsfähigkeit bringen, wird der Rentenanspruch dem Grunde nach eröffnet.
In der Praxis bedeutet das, dass die Rentenversicherung häufig zunächst eine medizinische Reha veranlasst, um die aktuelle Leistungsfähigkeit objektiv feststellen zu lassen und Behandlungsmöglichkeiten auszuschöpfen.
Erst auf dieser Basis fällt dann die Entscheidung über eine Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung oder – im Sonderfall – über die Arbeitsmarktrente.
Antragspraxis: Gründliche Vorbereitung ist die halbe MieteWer nach dem 1. Januar 1961 geboren ist und einen EM-Rentenantrag stellen will, sollte besonders sorgfältig vorgehen. Im Zentrum steht ein klares, plausibles Leistungsbild: Welche Tätigkeiten gelingen noch, wie lange, mit welchen Pausen, unter welchen Rahmenbedingungen?
Welche Tätigkeiten sind nicht mehr möglich und aus welchen konkreten gesundheitlichen Gründen? Ein chronologisch geordneter Befundspiegel mit aktuellen Arztbriefen erleichtert die Prüfung erheblich.
Gespräche mit Haus- und Fachärzten helfen einzuschätzen, ob realistisch sechs Stunden und mehr, drei bis unter sechs oder unter drei Stunden täglich möglich sind.
Parallel dazu gehört die Klärung des Versicherungskontos auf die Agenda. Fehlende Zeiten, strittige Meldezeiträume oder unklare Statusfragen sollten dokumentiert und, wenn nötig, mit Belegen hinterlegt werden.
Dringlich wird es, wenn Fristen im Raum stehen – etwa bei der Aussteuerung aus dem Krankengeld oder beim nahenden Ende des Arbeitslosengeldes.
In solchen Konstellationen spielt zudem die sogenannte Nahtlosigkeitsregelung der Arbeitsförderung eine Rolle, die unter bestimmten Voraussetzungen den Leistungsbezug absichert, solange die Erwerbsfähigkeit unklar ist. Eine frühzeitige, geordnete Antragstellung verhindert Lücken und unnötige Rückfragen.
Psychische Erkrankungen: Besondere Sorgfalt bei der DarlegungGerade bei psychischen Erkrankungen ist die Darstellung der funktionalen Einschränkungen anspruchsvoll. Schwankende Tagesformen, Belastungsspitzen, Konzentrations- und Anpassungsstörungen lassen sich nicht so leicht „messen“ wie körperliche Einschränkungen.
Umso wichtiger sind konsistente ärztliche Einschätzungen, strukturierte Tagesprotokolle und eine Beschreibung der tatsächlichen Alltagsbewältigung. Wer hier unsicher ist, sollte frühzeitig fachkundigen Rat suchen, um das eigene Leistungsbild lebensnah und prüffest abzubilden.
Fazit: Neue Spielregeln, klare Maßstäbe – und viel hängt an der VorbereitungDer Wegfall des Berufsschutzes für nach dem 1. Januar 1961 Geborene hat das System der Erwerbsminderungsrenten nachhaltig verändert. Statt des bisherigen, berufszentrierten Blicks steht heute die abstrakte Leistungsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt im Mittelpunkt. Wer unter drei Stunden täglich arbeiten kann, ist voll erwerbsgemindert.
Wer drei bis unter sechs Stunden schafft, ist teilweise erwerbsgemindert – mit der wichtigen Ausnahme, dass bei fehlender Teilzeitbeschäftigungsmöglichkeit die Arbeitsmarktrente als volle Rente auf Zeit gezahlt werden kann. Unverändert gilt: Reha vor Rente. Und ohne die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen – fünf Jahre Wartezeit und 36 Monate Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren – geht es nicht.
Für Betroffene heißt das vor allem: gründlich vorbereiten, medizinische Unterlagen systematisch sammeln, das eigene Leistungsbild realistisch beschreiben, das Versicherungskonto klären und Fristen im Blick behalten. Wer zweifelt, sollte fachkundigen Rat einholen.
Denn am Ende entscheidet nicht ein wohlklingender Titel im Lebenslauf, sondern die belastbare Darstellung dessen, was gesundheitlich noch geht – und was nicht mehr.
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Bürgergeld: Jobcenter darf Obdachlosen nicht zwingen, eine Wohnung zu suchen
Ein Jobcenter darf Bezieher der Grundsicherung (derzeit Bürgergeld, seinerzeit Hartz-IV) nicht per Bescheid verpflichten, sich eine Wohnung zu suchen. Wenn der Betroffene sich weigert, eine entsprechende Eingliederungsvereinbarung zu unterschrieben, und das Jobcenter verpflichtet ihn trotzdem zur Wohnungsssuche, dann handelt es sich um einen Bruch mit dem Selbstbestimmungsrecht des Leistungsberechtigten. So entschied das Landessozialgericht Baden-Württemberg (L 9 AS 4164/15).
Leistungsberechtigter schläft in PritschenwagenDer Betroffene war damals 60 Jahre alt und schlief seit Jahren in einem offenen Pritschenwagen. Das Jobcenter drängte darauf, dass der Betroffenen mitwirken müsse, um sich in den Arbeitsmarkt eingliedern zu können.
Wohnsituation ändern, um Jobchancen zu verbessernDer zuständige Mitarbeiter des Jobcenters verlangte, dass er sich um eine Wohnung kümmerte, um seine Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern. Der Mann lehnte das ab und verweigerte seine Unterschrift unter eine vom Jobcenter diesbezüglich verfasste Eingliederungsvereinbarung. Er erklärte, weiterhin in seinem Pritschenwagen leben zu wollen.
Jobcenter erlässt einen VerwaltungsaktDas Jobcenter erließ jetzt einen Eingliederungsverwaltungsakt. In diesem verpflichtete es den Wagenbewohner dazu, seine Wohnsituation zu klären. Er sollte Kontakt zur Stadt Radolfzell aufnehmen, eine Notunterkunft aufsuchen und sich aktiv um eine Wohnung bemühen.
Klage vor dem SozialgerichtDer Wagenbewohner klagte vor dem Sozialgericht Konstanz, und das blieb erfolglos. Die dortigen Richter hielten den Verwaltungsakt des Jobcenters für legitim und erkannten keinen rechtlichen Probleme dabei, den Betroffenen zur Wohnungssuche zu verpflichten.
Landessozialgericht erkennt Rechtsbruch des JobcentersDer Leistungsberechtigte ging in Berufung vor dem Landessozialgericht Baden-Württemberg in Stuttgart. Die Richter dieser zweiten Instanz klopften dem Jobcenter auf die Finger. Sie betonten, dass einen Eingliederungsvereinbarung sich laut Gesetz ausschließlich auf die Eingliederung in den Arbeitsmarkt beziehe.
Kein unmittelbarer Bezug zum Arbeitsmarkt vorhandenUm einen Leistungsberechtigten zu verpflichten, müsse ein solcher Bezug zum Arbeitsmarkt unmittelbar sein. Zwar würden sich mit einer Wohnung die Chancen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erhöhen, ein unmittelbar arbeitsmarktbezogenes Moment sei aber nicht gegeben.
Mahnung an das JobcenterDie weiteren Ausführungen der Stuttgarter Richter klingen nicht nur wie eine rechtliche, sondern auch wie eine ethisch-moralische Mahnung (und Warnung) an die zuständigen Mitarbeiter des Jobcenters, ihre Grenzen einzuhalten.
Selbstbestimmungsrecht spielt eine große RolleDenn, so die Richter, je weiter sich das Jobcenter von Kern der Eingliederung in Arbeit entferne, desto mehr müsse es das Selbstbestimmungsrecht des Leistungsberechtigten beachten. Dieses sei vom Grundgesetz geschützt.
Ein wichtiges UrteilFür Bürgergeld-Bezieher ist dies Urteil wichtig. Mitarbeiter der Jobcenter fallen immer wieder durch Übergriffe auf, greifen also unerlaubt und störend in die persönlichen Grenze von Leistungsberechtigten ein, und dies auch gegen deren ausdrücklichen Willen.
Die Stuttgarter Richter haben dem einen klaren Riegel vorgeschoben, und das Jobcenter in seinen Bereich verwiesen, nämlich die Vermittlung in Arbeit.
Abwägung von Interessen und RechtsgüternDie Richter entschieden klar, dass das Selbstbestimmungsrecht des Leistungsberechtigten Vorrang hat. Wer Bürgergeld bezieht, verpflichtet sich, sein bestes zu tun, um in eine Erwerbsbeschäftigung zu kommen, also den Zustand der Hilfebedürftigkeit zu beenden.
Die Stuttgarter Richter klärten, dass sich diese Mitwirkung auf den unmittelbaren Bezug zum Arbeitsmarkt bezieht (das umfasst zum Beispiel das Schreiben von Bewerbungen, und die aktive Suche nach einer Beschäftigung), aber mittelbare Verbesserungen der Chancen, eine Arbeit zu finden nicht auf Kosten der Selbstbestimmung der Betroffenen gehen dürfen.
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So hoch ist Deine die Rente bei gleichzeitiger Witwenrente
Die Rentenversicherung rechnet eigene Einkünfte bei der Auszahlung der Witwenrente an. Dafür gibt es ein pauschales Verfahren, das einen Freibetrag ebenso berücksichtigt wie Kinderzuschlag. Unterschiede gibt es bei der kleinen und der großen Witwenrente.
Wir zeigen Ihnen in diesem Beitrag, wie Ihre eigene Rente bei der Witwenrente angerechnet wird und machen dies an einem konkreten Beispiel plastisch.
Kleine und große WitwenrenteDie kleine Witwenrente gilt für Hinterbliebene, die jünger sind als 47 Jahre und weder eine Erwerbsminderung noch ein Kind haben. Sie beträgt 25 Prozent der Rente des oder der Verstorbenen. Sie ist mit Ausnahme des Bestandsschutzes auf 24 Monate begrenzt.
Die große Witwenrente bekommen Sie, wenn Sie älter als 47 Jahre sind oder erwerbsgemindert oder ein Kind haben. Sie beträgt nach altem Recht 60 Prozent der Rente des Hinterbliebenen, und nach neuem Recht 55 Prozent.
Altersgrenze für die große Witwen-/Witwerrente (ohne Kind/Erwerbsminderung) Todesjahr des/der Versicherten Erforderliches Alter des/der Hinterbliebenen 2011 oder früher 45 Jahre 2012 45 J. + 1 Monat 2013 45 J. + 2 Monate 2014 45 J. + 3 Monate 2015 45 J. + 4 Monate 2016 45 J. + 5 Monate 2017 45 J. + 6 Monate 2018 45 J. + 7 Monate 2019 45 J. + 8 Monate 2020 45 J. + 9 Monate 2021 45 J. + 10 Monate 2022 45 J. + 11 Monate 2023 46 Jahre 2024 46 J. + 2 Monate 2025 46 J. + 4 Monate 2026 46 J. + 6 Monate 2027 46 J. + 8 Monate 2028 46 J. + 10 Monate 2029 oder später 47 Jahre Die eigene Rente wird nicht vollständig angerechnetDie eigene Rente wird nur teilweise auf die Witwenrente angerechnet. Ein Teil des Einkommens (und damit der Rente) bleibt als Freibetrag unberührt. Der darüber hinaus gehende Betrag wird zu 40 Prozent einbezogen.
Anzurechnende Einkünfte (§ 18a SGB IV) Kategorie Typische Beispiele Erwerbseinkommen Lohn/Gehalt; Gewinn aus Selbständigkeit; Minijob-Entgelt Erwerbsersatzeinkommen Arbeitslosengeld I; Krankengeld; Übergangsgeld; Kurzarbeiter- oder Mutterschaftsgeld Vermögenseinkünfte Zinsen; Dividenden; Mieteinnahmen; Verpachtung Sonstige Leistungen Betriebs-, Riester-, Rürup-Renten; Pensionen/Betriebsrenten; private Rentenversicherungen Elterngeld Basis- und ElterngeldPlus Aufstockungs-/Zuschlagsbeträge Zuschläge zur Altersteilzeit (§ 3 Nr. 28 EStG) Nicht anzurechnende Einkünfte (Auswahl) Einkünfte (nicht anrechenbar) Pflegegeld nach § 37 SGB XI Blindengeld; Landespflegegeld Entschädigungen nach dem Bundesversorgungsgesetz Wohngeld; Kinderzuschlag; BAföG Ehrenamtliche Aufwandsentschädigungen (steuerfrei) Abfindung bei Wiederheirat (Rentenkapital) Was passiert, wenn der/die Versicherte vor dem maßgeblichen Alter stirbt?Stirbt Ihr Ehe- oder Lebenspartner vor dem 65. Geburtstag (die Grenze wird – wie die Regelaltersgrenze – bis 2029 schrittweise auf 67 Jahre angehoben), kürzt die Deutsche Rentenversicherung die Hinterbliebenenrente:
Zeitpunkt des Todes Kürzung (Abschlag) vor dem 62. Geburtstag 10,8 % zwischen 62 J. und maßgeblichem Alter 0,3 % pro Monat nach Erreichen des maßgeblichen Alters kein Abschlag Wie hoch ist der Freibetrag?Der monatliche Freibetrag für die Witwenrente steigt ab dem 1. Juli 2025 auf 1.076,86 Euro des Netto-Gesamteinkommens. Gegenwärtig liegt er noch bei 1.038,05 Euro. Er orientiert sich am aktuellen Rentenwert und wird jährlich angepasst. Für jedes waisenrentenberechtigte Kind erhöht sich der Freibetrag noch einmal um 228,42 Euro.
Das SterbevierteljahrIn den ersten drei Monaten nach dem Tod des Partners oder der Partnerin wird kein eigenes Einkommen an die Witwenrente angerechnet. Dieses Sterbevierteljahr soll helfen, die Lebensumstellung in der Trauerphase nicht zusätzlich zu erschweren. Der Vorschuss muss innerhalb von 30 Tagen beantragt werden.
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– Rente: Rentenabfindung wenn die Witwenrente wegfällt – Wie hoch ist sie?
Ein BeispielNehmen wir an, Helgas Ehemann Holger ist nach schwerer Krankheit verstorben, und das Sterbevierteljahr ist vorüber. Helga erhält selbst eine Altersrente von 1.200 Euro netto pro Monat und hat kein sonstiges Einkommen. Derzeit liegt der Freibetrag noch bei 1.038,05 Euro. Es bleiben also noch 161,95 Euro, die auf die Witwenrente angerechnet werden.
Diese werden allerdings nur zu 40 Prozent angerechnet. Im Ergebnis wird wegen Helgas Altersrente die Witwenrente um 64,78 Euro gekürzt.
Ab Juli 2025 beträgt der Freibetrag dann 1.076, 86 Euro. Von Helgas Altersrente werden also nur noch 123, 14 Euro angerechnet, und dies wiederum zu 40 Prozent. Ihre Witwenrente wird also um 49,26 Euro gekürzt.
Wann bleibt Helga unter dem Freibetrag?Wann würde Helga unter dem Freibetrag bleiben? Um die Nettorente zu berechnen, werden vom Bruttobetrag der eigenen Rente pauschal 14 Prozent abgezogen (bei allen, die ab 2011 in Rente gingen, vorher galt ein Satz von 13 Prozent). Wenn Helga (die 2019 in Ruhestand ging) mit ihrer anzurechnenden Nettorente unter 1.076,86 Euro bleibt, erhält sie die ungekürzte Witwenrente.
Dafür dürfte Helgas Bruttorente nicht mehr als 1.252 Euro betragen. Denn 1.252 Euro minus 14 Prozent sind 1.076,72 Euro. Ab Juli 2025 würde Helga damit unter dem Freibetrag von 1.076,86 Euro liegen.
Der Beitrag So hoch ist Deine die Rente bei gleichzeitiger Witwenrente erschien zuerst auf Gegen Hartz IV - Bürgergeld Ratgeber und Hartz 4 Tipps.