Meinungsfreiheit ist nicht nur das Recht, zu Allem seinen Senf dazu zu geben wie an einer Würstelbude. Es ist das Recht, Behauptungen der Mächtigen in Frage zu stellen, Erklärungen und Fakten einzuklagen und Alternativen einzufordern. Das mag unbequem sein, lästig, nerven, bremsen. Aber es ist der Motor des Fortschritts. Ohne Nörgler, Zweifler und Besserwisser kein Fortschritt. Zweifel ist eine gesellschaftliche Produktivkraft. Seine Diffamierung durch angeblich alternativlose Politik ist Rückschritt in vormoderne Zeiten. Deutschland braucht wieder einen Grundkurs in Debatte und Wiederbelebung der Streitkultur.» (- Roland Tichy, Journalist und Publizist)
Sammlung von Newsfeeds
Bayık: Die Haltung gegenüber Öcalan ist eine Haltung gegenüber dem kurdischen Volk
Der Ko-Vorsitzende des Exekutivrats der Gemeinschaft der Gesellschaften Kurdistans (KCK), Cemil Bayık, sieht den Prozess für Frieden und eine demokratische Gesellschaft mit der Verabschiedung des Rahmengesetzes im türkischen Parlament an einem entscheidenden Übergang. Das Gesetz sei zwar „mangelhaft, unzureichend und fehlerhaft“, markiere aber einen Anfang und verpflichte die Regierung zugleich, den eingeschlagenen Weg weiterzugehen. Entscheidend sei nun, die Entwaffnung mit konkreten Schritten zur Demokratisierung zu verbinden.
Im ersten Teil eines ausführlichen ANF-Interviews spricht Bayık über die Voraussetzungen für eine dauerhafte Lösung der kurdischen Frage, den Status und die Rolle Abdullah Öcalans, notwendige rechtliche Veränderungen sowie die Anerkennung der kurdischen Sprache, Kultur und politischen Willens. Zugleich geht er auf die jüngsten Gedenkveranstaltungen für Gefallene und die politische und gesellschaftliche Bedeutung der kurdischen Kulturfestivals in Europa ein.
Das kurdische Volk gedenkt in den vergangenen Tagen überall seiner Gefallenen, insbesondere in den Städten Nordkurdistans. In zahlreichen Städten finden Trauerfeiern und Gedenkveranstaltungen statt, an denen sich Tausende Menschen beteiligen und ihre Botschaften übermitteln. Was möchten Sie aus diesem Anlass insbesondere den Familien der Gefallenen und der Bevölkerung Kurdistans sagen?
Zunächst möchte ich den Familien unserer gefallenen Freund:innen und dem gesamten kurdischen Volk mein Beileid aussprechen. Derzeit finden insbesondere Gedenkveranstaltungen für Gefallene statt, deren Tod aufgrund der intensiven Kriegssituation der vergangenen Jahre nicht öffentlich bekannt gegeben worden war. Dass der gefallenen Guerillakämpfer:innen im Verlauf des Prozesses für Frieden und eine demokratische Gesellschaft gedacht wird, war notwendig, damit die nächsten Etappen des Prozesses auf einer gesunden Grundlage verlaufen können. Denn mit dem weiteren Fortschreiten des Prozesses würde auch die Rückkehr der Guerilla in die Türkei auf die Tagesordnung kommen. Um später unterschiedlichen Diskussionen und Spekulationen keinen Raum zu geben, wurden diese Gedenkveranstaltungen durchgeführt.
Zehntausende Menschen haben an diesen Gedenkveranstaltungen teilgenommen. Sie haben auf sehr eindrückliche Weise gezeigt, welche Bedeutung und welchen Wert unser Volk den Gefallenen beimisst. Gleichzeitig bringen sie zum Ausdruck, dass das kurdische Volk den Zielen verbunden ist, für die diese Menschen ihr Leben gegeben haben. Unser Volk ist sich zutiefst bewusst, dass alles, was im Kampf um Existenz, Freiheit und Demokratie errungen wurde, dem Kampf jener zu verdanken ist, die sich ihm mit ihrem ganzen Leben verschrieben haben. Die Guerillakämpfer:innen haben diesen Widerstand in Verbundenheit mit Rêber Apo [Abdullah Öcalan] geführt und dafür ihr Leben eingesetzt. Deshalb wurden bei den Gedenkveranstaltungen Bilder von Rêber Apo getragen und immer wieder „Bîjî Serok Apo“ gerufen. Diese Haltung ist zugleich Ausdruck einer starken Unterstützung für den von Rêber Apo durch seine Initiative vorangetriebenen Prozess für Frieden und eine demokratische Gesellschaft. Auch die Familien der Gefallenen haben in ihren Redebeiträgen immer wieder betont, dass dieser Prozess ein Ergebnis des Kampfes der Gefallenen ist.
„Vom Galgen an den Verhandlungstisch“
Wenn Rêber Apo heute für Frieden und eine demokratische Gesellschaft Gespräche mit dem türkischen Staat führt, wenn die kurdische Frage vom Galgen an den Verhandlungstisch gebracht worden ist, dann wurde dies durch den Kampf unserer Gefallenen ermöglicht. Ohne ihre Aufopferung wäre unser Kampf zerschlagen worden und hätte das Schicksal früherer kurdischer Aufstände und Widerstände geteilt. Deshalb ist es von großer Bedeutung, den Prozess für Frieden und eine demokratische Gesellschaft als einen Prozess zu begreifen, den die Gefallenen geschaffen haben.
Die Haltung der Familien der Gefallenen ist von großer Bedeutung. Sie prägt auch die Haltung des kurdischen Volkes. Wenn die kurdische Freiheitsbewegung gesellschaftlich und historisch das Leben der Kurd:innen geprägt hat, dann haben die Familien der Gefallenen daran einen großen Anteil. Ihre Haltung und die starke Beteiligung unseres Volkes an den Gedenkveranstaltungen sind ein Beleg dafür, dass das kurdische Volk ein freies und demokratisches Leben erreichen wird.
Unsere Gefallenen übertragen selbstverständlich auch den Familien der Gefallenen eine Verantwortung. Diese besteht darin, den Zielen verbunden zu bleiben, für die sie ihr Leben gegeben haben. Wenn die Familien diese Werte angemessen vertreten, werden sie sich im freien und demokratischen Leben des kurdischen Volkes verwirklichen. Und wenn das gesamte kurdische Volk den Werten verbunden bleibt, für die unsere Gefallenen ihr Leben gegeben haben, wird die Zukunft des kurdischen Volkes frei sein. Keine Macht wird dieses Volk seiner Existenz, seiner Freiheit und eines demokratischen Lebens berauben können.
Der Freiheitskampf kann nur durch Gesellschaftlichkeit erfolgreich sein
Wie sollte mit dem Vermächtnis der Gefallenen umgegangen werden? Wie können die Verbundenheit mit ihrem Andenken sowie die Werte und Hoffnungen, für die sie ihr Leben gegeben haben, künftig lebendig gehalten werden?
Das Vermächtnis der Gefallenen lebendig zu halten bedeutet, für die Werte zu kämpfen, die ihr Ziel waren. Die Existenz des kurdischen Volkes ist mit großer Kraft sichtbar geworden. Nun muss diese Existenz zu einem freien und demokratischen Leben gelangen. Dafür müssen wir zunächst den Kampf für Frieden und eine demokratische Gesellschaft zum Erfolg führen. Das ist nur möglich, indem wir eine organisierte demokratische Gesellschaft auf der Grundlage von Kommunen schaffen. Die durch den Kampf der Gefallenen geschaffenen Werte können nur durch eine organisierte Gesellschaft bewahrt und weiterentwickelt werden.
Deshalb müssen wir dem Konsumismus des individualistischen und materialistischen Denkens der kapitalistischen Moderne eine organisierte demokratische Gesellschaft entgegensetzen, die auf Kommunen beruht. Da der Kapitalismus die Gesellschaft zersetzt, die für die Kurd:innen Grundlage ihres Widerstands und ihrer Existenz ist, ist er aus Sicht der kurdischen Realität kurdenfeindlich. Der Kampf der Kurd:innen um Existenz und Freiheit kann daher nur durch Gesellschaftlichkeit erfolgreich sein.
Was die Gefallenen stark gemacht und ihnen ermöglicht hat, sich dem Kampf mit ihrem ganzen Leben zu verschreiben, war ihre kommunale Lebensweise. Sie machte sie demokratisch und freiheitlich. Das kommunale Leben schuf eine starke Verbundenheit mit ihren Genoss:innen und ihrer Gesellschaft. Deshalb ist es wichtig, den Kampf im Bewusstsein der Kraft zu führen, die das historisch gewachsene gesellschaftliche Leben dem kurdischen Volk gegeben hat. Ein unorganisierter Kampf ist ein unterbrochener Kampf. Und ein solcher Kampf führt nicht zum Erfolg. Organisierter Kampf dagegen ist kontinuierlicher Kampf – er ist die Form des Kampfes, die zum Erfolg führt.
Wir haben das Gesetz als einen Anfang bewertet
Der türkische Staat hat im Zusammenhang mit der kurdischen Frage erstmals in seiner Geschichte ein Gesetz im Parlament verabschiedet. Nach der Verabschiedung wurden auch die entsprechenden Gremien gebildet. Das Gesetz konzentriert sich jedoch weitgehend auf die Entwaffnung. Nicht einmal das Wort „kurdisch“ kommt darin vor. Wie bewerten Sie das verabschiedete Gesetz in seinen Grundzügen? Wo sehen Sie Mängel und Fehler, und welche Aspekte halten Sie für wichtig?
Es stimmt, dass das Rahmengesetz im Wesentlichen festlegt, wie die Entwaffnung erfolgen soll. Dieses Gesetz ist jedoch im Rahmen des Prozesses für Frieden und eine demokratische Gesellschaft entstanden. Weder auf Imrali noch in der Parlamentskommission oder später im Parlament, als das Gesetz beraten wurde, ging es in diesem Prozess ausschließlich um Entwaffnung. Auch wenn das Gesetz die Entwaffnung in den Vordergrund stellt, haben wir es deshalb als ein Gesetz betrachtet, das den Beginn des Prozesses für Frieden und eine demokratische Gesellschaft markiert. Wir haben es als Ausdruck des Willens bewertet, diesen Prozess weiterzuentwickeln.
Wir haben das Gesetz nicht abgelehnt, halten es aber für mangelhaft, unzureichend und fehlerhaft. Dennoch haben wir einen Ansatz verfolgt, der auf seine praktische Umsetzung ausgerichtet ist. Denn dieses Gesetz kann nicht einseitig umgesetzt werden. Seine praktische Umsetzung kann nur auf Grundlage der Gespräche und Verhandlungen zwischen dem Staat, Imrali und unserer Bewegung erfolgen. Es ist nicht damit getan, einfach zu sagen: „Legt eure Waffen nieder und kommt.“ Selbstverständlich haben auch wir der Entwaffnung und dem Übergang in das demokratische politische Leben zugestimmt. Unser Wille dazu ist eindeutig. Aber ebenso entscheidend ist, wie dies umgesetzt wird.
Wir haben bei jeder Gelegenheit betont, dass dieser Prozess nicht nur aus Entwaffnung besteht. Entscheidend ist, dass demokratische Schritte unternommen werden, die eine solche Entwaffnung überhaupt ermöglichen. Denn die Waffen werden niedergelegt, um den Übergang in den demokratischen politischen Raum zu vollziehen. Deshalb betrachten wir es als einen Mangel, dass das Gesetz nicht festhält, dass parallel zur Entwaffnung Schritte zur Demokratisierung unternommen werden. Dadurch bleibt unklar, aus welchem Grund die Entwaffnung überhaupt erfolgt. Wenn ein Gesetz verabschiedet wird, muss seine Begründung klar benannt werden. Lediglich vom Ende des ‚Terrorismus‘ zu sprechen, hat das Gesetz in dieser Hinsicht geschwächt. Wäre die Niederlegung der Waffen mit demokratischen Schritten verknüpft worden, wäre der Zweck des Gesetzes wesentlich deutlicher geworden. Auch die verwendete Sprache ist grundsätzlich falsch. Ein Gesetz, das Frieden und die Lösung von Problemen anstrebt, sollte nicht in einer solchen Sprache formuliert sein.
Was wir hingegen für wichtig halten, ist Folgendes: Mit diesem Gesetz hat sich die Regierung zur Lösung eines Problems verpflichtet, das seit mehr als 50 Jahren besteht. Dabei geht es um Demokratisierung und die Lösung der kurdischen Frage. In den parlamentarischen Beratungen über das Gesetz wurde überwiegend betont, dass Demokratisierung notwendig ist, damit dieses Gesetz überhaupt eine Bedeutung erhält. Auch wurde offen ausgesprochen, dass es sich bei dem Problem um die kurdische Frage handelt.
Die Regierung erklärt immer wieder, sie werde diesen Prozess bis zum Ende führen, die Geschwisterlichkeit stärken und die innere Front festigen. Zunehmend wird auch erklärt, dass dieser Prozess mithilfe dieses Gesetzes zum Erfolg geführt werden soll. Das kann jedoch nur durch Demokratisierung gelingen. Demokratisierung kann die Lösung der kurdischen Frage ermöglichen. Mit diesem Gesetz erkennt die Regierung dies implizit an. Wenn der Prozess nicht durch demokratische Schritte vorangebracht wird, wird er ins Stocken geraten, und die Verantwortung dafür wird bei der Regierung liegen. Deshalb halten wir es für wichtig, dass mit diesem Gesetz alle am Prozess beteiligten Seiten eine Verpflichtung eingegangen sind. Aus diesem Grund haben wir das Gesetz als einen Anfang bewertet.
Haltung gegenüber Öcalan ist Haltung gegenüber dem Volk
Wir sehen, dass der Status Abdullah Öcalans in dem Gesetz nicht definiert ist. Die Forderung und die Beharrlichkeit Ihrer Bewegung und des kurdischen Volkes in dieser Frage sind bekannt. Auf dem 12. Kongress der PKK haben Sie beschlossen, dass Abdullah Öcalan den Prozess für Frieden und eine demokratische Gesellschaft führen soll. Auch in zahlreichen Erklärungen haben Sie betont, dass der Prozess nicht vorankommen kann, solange Öcalan nicht frei ist. Wie bewerten Sie die gegenwärtige Situation hinsichtlich seiner physischen Freiheit und seines Status?
Der Status und die physische Freiheit Rêber Apos sind für uns von großer Bedeutung. Denn die Haltung gegenüber dem Repräsentanten eines Volkes ist eine Haltung gegenüber diesem Volk. Wer das nicht versteht oder nicht verstehen will, betrachtet diese Forderung lediglich als eine Forderung, die eine einzelne Person betrifft. Wenn dem Repräsentanten und den politischen Vertreter eines Volkes nicht mit einer positiven Haltung begegnet wird, dann wird auch diesem Volk nicht mit einer positiven Haltung begegnet. Das zeigen alle historischen und gesellschaftlichen Erfahrungen.
Die Verantwortung dafür, dass dieser Prozess begonnen hat, liegt bei Rêber Apo. Solange Rêber Apo, der diesen Prozess eingeleitet hat, nicht unter freien Bedingungen arbeiten kann und anschließend seine physische Freiheit erlangt, kann nicht davon gesprochen werden, dass dieser Prozess vorankommt und sein Ziel erreicht. Als wir auf dem 12. Kongress beschlossen haben, die PKK aufzulösen und den bewaffneten Kampf gegen die Türkei zu beenden, haben wir zugleich beschlossen, dass dieser Prozess von Rêber Apo geführt werden muss. Wenn das nicht gewährleistet wird, können weder unsere Freiheitsbewegung noch unser Volk davon überzeugt werden, dass der Prozess vorankommt.
Der Prozess ist bis zu diesem Punkt gelangt, weil Rêber Apo bislang daran beteiligt war. Bis jetzt befanden wir uns in einer Phase der Diskussion. Nun sind wir von dieser Diskussionsphase in die Phase der praktischen Umsetzung übergegangen. Auch in dieser Phase muss Rêber Apo eine aktive Rolle übernehmen. Devlet Bahçeli hat selbst erklärt, er solle „Koordinator für Frieden und Politisierung“ sein. Das ist nicht allein die Auffassung Devlet Bahçelis. Es war auch die Auffassung der Regierung. Andernfalls hätte Devlet Bahçeli eine solche Erklärung nicht abgegeben. Wenn Rêber Apo und unsere Bewegung das Rahmengesetz nicht abgelehnt haben, dann deshalb, weil akzeptiert wurde, dass er eine solche Rolle übernehmen wird.
Inzwischen wurde das Gremium gebildet, in dem Rêber Apo die entscheidende Rolle spielen wird. Unter der Aufsicht dieses Gremiums soll praktisch umgesetzt werden, wie die Entwaffnung erfolgt, in welchem Zeitraum und über welche Etappen sie vollzogen wird, wie die Rückkehr in die Türkei organisiert wird und wie die Beteiligung am politischen Leben erfolgen soll. Dass die Führungskader sowie eine beträchtliche Zahl von Kadern aus unterschiedlichen Arbeitsbereichen vom Rahmengesetz ausgenommen sind, stellt ein ernstes Problem dar. Damit eine Rückkehr in die Türkei möglich wird, muss auch diese Frage gelöst werden. Wenn das Problem tatsächlich gelöst werden soll, müssen der Status Rêber Apos und die Situation der Führungskader geklärt werden. Wie soll das Problem zwischen der kurdischen Freiheitsbewegung und dem Staat gelöst werden, solange die Frage der Führungskader ungelöst bleibt? Dass die Führung und eine beträchtliche Zahl weiterer Kader nicht vom Gesetz erfasst werden, wirft daher Fragen auf.
Zugleich sollen Menschen in die Türkei zurückkehren, um dort unter freien Bedingungen politischen Kampf zu führen. In ein Land zurückzukehren, in dem keine Bedingungen für einen demokratischen politischen Kampf bestehen, würde lediglich auf eine Neuauflage früherer Rückkehrgesetze hinauslaufen, die keinerlei praktische Bedeutung hatten. Es ist bekannt, dass solche Ansätze bereits in der Vergangenheit abgelehnt wurden. Kurz gesagt: Entscheidend sind Schritte zur Demokratisierung, die den Erfolg dieses Prozesses ermöglichen.
Die Politik muss ihre Rolle übernehmen
Welche Aufgaben kommen neben dem Parlament der Politik und dem Rechtswesen bei der Lösung der kurdischen Frage und der Schaffung eines dauerhaften Friedens zu? Welche politischen und rechtlichen Schritte sind notwendig, um dieses Gesetz zu ergänzen?
Die entscheidende Institution für die Lösung der kurdischen Frage wird selbstverständlich das Parlament sein. Denn dort müssen die Gesetze verabschiedet werden, die eine dauerhafte Lösung ermöglichen. Dafür, dass diese Institution funktioniert und ihre Rolle wahrnimmt, ist wiederum die Politik verantwortlich. Wenn wir von der Politik sprechen, meinen wir damit nicht eine einzelne Partei. Denn diese Frage betrifft die gesamte Bevölkerung und die gesamte Politik der Türkei – Regierung wie Opposition. Eine Politik, die sich von den politischen Fragen im Zusammenhang mit der kurdischen Frage fernhält, entfernt sich von der politischen Realität der Türkei. Sie beschäftigt sich dann nicht mit den grundlegenden, sondern mit nachrangigen Problemen. Bislang war gerade gewollt, dass sich die Politik von der kurdischen Frage fernhält. Dieser Bereich wurde der Politik verschlossen und sie sollte sich mit anderen Themen beschäftigen. Die kurdische Frage wurde ausschließlich als Sicherheitsproblem behandelt und unter dem Gesichtspunkt, den Kampf und die Forderungen des kurdischen Volkes zu unterdrücken. Inzwischen hat sich jedoch gezeigt, dass diese Politik zu keinem Ergebnis geführt hat.
Auch früher gab es Versuche aus der Politik, sich dieser Frage anzunehmen, doch das wurde nicht zugelassen. Was Turgut Özal widerfahren ist, ist bekannt. Auch Necmettin Erbakan wollte sich mit dieser Frage befassen. Die damaligen politischen Kräfteverhältnisse ließen jedoch nicht zu, dass er über begrenzte Initiativen hinausging. Vor 2015 stand auch die AKP-Regierung in Kontakt mit der Freiheitsbewegung und der demokratischen kurdischen Politik. Da sie jedoch keine Vorstellung von einer Lösung hatte, wurde schließlich versucht, den kurdischen Freiheitskampf durch einen heftigen Krieg niederzuschlagen. Als die 2015 begonnenen Angriffe nicht zum gewünschten Ergebnis führten, begann mit dem Aufruf Devlet Bahçelis eine Phase, in der die Politik wieder ins Spiel kam.
Wird die Politik in der Phase, die wir als Prozess für Frieden und eine demokratische Gesellschaft bezeichnen, nun ihre Rolle wahrnehmen? Wird sie sich des grundlegenden Problems der Türkei annehmen? Es ist bekannt, dass bislang gegen Politiker:innen vorgegangen wurde, die sich dieser Frage angenommen haben. Für die Demokratisierung und die Lösung der kurdischen Frage müssen deshalb Regierung und Opposition gleichermaßen politische Verantwortung übernehmen. Andernfalls werden die politischen Kräfte in der Türkei weiterhin Institutionen bleiben, die sich wie schon seit hundert Jahren nicht mit den grundlegenden Problemen des Landes befassen können.
Dass die Politik bei dieser Frage ihre Rolle übernimmt, bedeutet, die kurdische Existenz rechtlich anzuerkennen und in die Rechtsordnung einzubeziehen. Die Kurd:innen stehen seit hundert Jahren außerhalb von Gesetz und Recht. Die Behauptung, in der Türkei seien alle gleichberechtigte Bürger:innen und verfügten über dieselben Rechte, ist Demagogie, die darauf abzielt, die Realität zu verschleiern. Oder sie ist Teil der gegen die Kurd:innen gerichteten Politik der Spezialkriegsführung. Die kurdische Frage kann gelöst werden, wenn sie durch gesetzliche Regelungen Eingang in die Rechtsordnung findet. Über welche Wege, Methoden und konkreten Modelle dies geschieht, müssen Politik und Rechtswesen gemeinsam bestimmen.
Die Verfassung und Gesetze der Türkei erkennen die kurdische Existenz nicht an. Zugleich sind Gesetze wie das Strafgesetzbuch und das Antiterrorgesetz auf Grundlage der Leugnung der Kurd:innen so ausgestaltet worden, dass sie die Forderungen des kurdischen Volkes nach Freiheit unterdrücken. Auch der politische Wille der Kurd:innen wird nicht anerkannt. Selbst die Ausübung der kommunalen Selbstverwaltung, wie sie nach den Gesetzen der Türkei vorgesehen ist, wird ihnen nicht zugestanden. Auch die Europäische Charta der kommunalen Selbstverwaltung wurde mit Vorbehalten versehen, um zu verhindern, dass die Kurd:innen ihren politischen Willen auf lokaler Ebene verwirklichen können. All das macht gesetzliche Regelungen notwendig, die diese Verbote beseitigen, die kurdische Existenz anerkennen und die Kurd:innen in die Rechtsordnung einbeziehen. Welche Schritte dafür erforderlich sind, ist im Grunde bekannt. Darüber wird seit Jahren diskutiert, und sowohl die Politik als auch die demokratische Öffentlichkeit wissen, worum es dabei geht.
Ein Volk ist erst mit seinen Rechten ein Volk
Ist Frieden in einem politischen System möglich, in dem die kurdische Sprache und Kultur nicht frei sind und die Kurd:innen nicht rechtlich anerkannt und in die Rechtsordnung einbezogen werden?
Wir haben bereits gesagt, dass die Kurd:innen rechtlich anerkannt und in die Rechtsordnung einbezogen werden müssen. Ohne dies kann die kurdische Frage nicht gelöst und kein wirklicher Frieden erreicht werden. Ohne eine wirkliche Lösung und einen wirklichen Frieden werden auch die Probleme, Spannungen und Konflikte fortbestehen. Die Geschichte der vergangenen hundert Jahre hat diese Realität immer wieder bestätigt. Deshalb wird heute nach einer politischen Lösung gesucht und darüber diskutiert. Wir haben eine entsprechende Entscheidung getroffen, und der Prozess erfordert, dass auch der Staat eine solche Entscheidung trifft. Zweifellos liegt inzwischen ein zweijähriger Prozess hinter uns, und mit dem Rahmengesetz wurde eine wichtige Etappe erreicht. Wie diese Etappe praktisch umgesetzt wird und welche Schritte zur Demokratisierung unternommen werden, werden wir im Laufe der Zeit sehen.
Eines ist jedoch sicher: Wenn die kurdische Existenz nicht anerkannt wird, die kurdische Sprache und Kultur nicht frei werden und der politische Wille des kurdischen Volkes sowie die lokale Demokratie keine Anerkennung finden, können wir keinen dauerhaften Frieden und keine dauerhafte Lösung erreichen. Die Existenz der Kurd:innen und damit auch ihre Sprache und Kultur wurden nicht anerkannt. Durch Assimilation und kulturellen Genozid sollten die Kurd:innen türkisiert werden. Frieden mit den Kurd:innen setzt zuallererst voraus, solche politischen Strategien aufzugeben. Das kurdische Volk, dessen Existenz faktisch inzwischen anerkannt wird, muss auch mit seinen Rechten anerkannt werden. Der Menschenrechtsverein IHD sagt: „Der Mensch ist erst mit seinen Rechten ein Mensch.“ Auch ein Volk ist erst mit seinen Rechten ein Volk! Deshalb müssen sämtliche Hindernisse beseitigt werden, die der kurdischen Sprache und Kultur entgegenstehen. Nur so kann die Existenz der Kurd:innen tatsächlich anerkannt werden.
In zahlreichen europäischen Ländern, insbesondere in Deutschland, finden kurdische Festivals statt. Welche Bedeutung hat die Teilnahme der kurdischen Bevölkerung an diesen Festivals, die für die kurdische Kultur eine wichtige Rolle spielen?
Wir sprechen von einem Volk, dessen Existenz durch Assimilation und Ethnozid ausgelöscht werden sollte. Seit hundert Jahren sind wir solchen politischen Strategien ausgesetzt. Deshalb war es von großer Bedeutung, die kurdische Kultur wieder aufzurichten. Eine der größten Errungenschaften unserer Freiheitsbewegung war die Verwirklichung einer Revolution in Kultur und Kunst. Seit den 1990er Jahren hat die kurdische Kultur einen großen Aufschwung erlebt, insbesondere die kurdische Musik. Die kurdische Musik, die eine wichtige Rolle dabei gespielt hat, die Existenz der Kurd:innen zu bewahren, erlebte in den 1990er Jahren überall eine Wiederbelebung. Neue Musikgruppen entstanden und auch lokale Musikgruppen wurden wiederbelebt. Die grundlegendste Kraft des Widerstands gegen Assimilation und Genozid ist die Kunst, denn sie prägt die Seele einer Gesellschaft und ihre ästhetischen Maßstäbe. Bei den Kurd:innen hat vor allem die Musik diese Rolle übernommen.
Der Aufbruch in der kurdischen Kultur und Kunst wurde durch die Serhildan, die Volksaufstände in allen Teilen Kurdistans, hervorgebracht. Mit diesen Serhildan hat sich, wenn auch noch unvollendet, eine demokratische Revolution vollzogen. Von der Politik bis zur Kunst haben sich das Denken und Empfinden der Kurd:innen tiefgreifend verändert. Kunst und Kultur geben im Grunde den gesellschaftlichen Veränderungen eine Stimme. Die Veränderungen in Kurdistan fanden deshalb ihren Ausdruck in der Musik, der Poesie, im Theater, in der Literatur und im Film.
Kultur als Widerstand gegen Assimilation
Diese Veränderungen innerhalb der kurdischen Gesellschaft haben in den Festivals in Europa konkreten Ausdruck gefunden. Auch in der Türkei und in Kurdistan fanden immer wieder Konzerte und Festivals statt. Das Kurdische Kulturfestival in Europa wird seit 1992 als Tradition fortgeführt. Nur ein einziges Mal konnte es aufgrund eines Verbots durch Deutschland nicht stattfinden. In diesem Jahr wird das Kurdische Kulturfestival zum 34. Mal veranstaltet. Neben diesem zentralen Festival entstanden später auch Kulturfestivals in der Schweiz, Frankreich, Schweden und Großbritannien. Darüber hinaus gibt es eigenständige Festivals, die von kurdischen Frauen organisiert werden.
Dass das Kurdische Kulturfestival nun zum 34. Mal stattfindet, ist zugleich Ausdruck dafür, dass der Kampf des kurdischen Volkes um seine Existenz ununterbrochen fortgeführt wird. Die Kulturfestivals in Europa wirken dem Aufgehen in der kapitalistischen Moderne und dem Verlust der eigenen Identität entgegen. Zugleich tragen sie dazu bei, dass die Kurd:innen in Europa ihre Existenz als Volk und als Gesellschaft bewahren. Diese Existenz wiederum setzt Organisierung voraus. In diesem Sinne tragen die Festivals auch zur Organisierung des kurdischen Volkes bei.
In der gegenwärtigen Phase bedeutet eine starke Beteiligung an den Festivals in Europa zugleich, den von Rêber Apo geführten Prozess für Frieden und eine demokratische Gesellschaft zu stärken. Der Kampf für Frieden und eine demokratische Gesellschaft kann nicht allein durch politische Anstrengungen zum Erfolg geführt werden. Auch Kultur und Kunst spielen eine sehr wichtige Rolle dabei, die Gefühle einer Gesellschaft in diese Richtung zu bewegen. Ein Kampf für Freiheit und Demokratie, der nicht durch kulturelle und künstlerische Arbeit getragen wird, kann nicht erfolgreich sein. Eine starke Beteiligung an den Kulturfestivals bedeutet deshalb auch, die Bemühungen Rêber Apos und unserer Freiheitsbewegung zu stärken. Kultur und Kunst spielen eine wichtige Rolle dabei, dass sich die Gesellschaft den Prozess für Frieden und eine demokratische Gesellschaft zu eigen macht. Deshalb sollte sich unsere Bevölkerung in Europa stark an den Festivals beteiligen und damit diesen Prozess unterstützen.
Dieses Festival ist den Gefallenen gewidmet. Es sind unsere Gefallenen, die diesen Prozess geschaffen haben. Sie haben sich unter der Führung Rêber Apos mit ihrem ganzen Leben dem Kampf verschrieben und mit großem Vertrauen in ihn gekämpft. Auch aus Verbundenheit mit den Gefallenen sollte deshalb das Festivalgelände gefüllt und damit der von Rêber Apo geführte Kampf unterstützt werden.
Die Haltung der Familien der Gefallenen und unserer Bevölkerung bei den Gedenkveranstaltungen in der Türkei und in Nordkurdistan ist von großer Bedeutung. Sie unterstützen den von Rêber Apo geführten Prozess für Frieden und eine demokratische Gesellschaft uneingeschränkt. Auch unsere Bevölkerung in Europa sollte sich der Gefallenen in besonderer Weise annehmen und ihre Unterstützung für den Prozess für Frieden und eine demokratische Gesellschaft deutlich zum Ausdruck bringen. Unsere Bevölkerung in Europa muss die ihr zukommende Verantwortung übernehmen, damit die Hoffnungen unserer Gefallenen Wirklichkeit werden.
Fortsetzung folgt
https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/-52593 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/-52544 https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/-52543
IHD: Menschenrechtsverletzungen bleiben trotz Friedensprozess auf hohem Niveau
Der Menschenrechtsverein IHD hat seine Bilanz der Menschenrechtsverletzungen in der Türkei für das Jahr 2025 vorgelegt. Der Bericht dokumentiert eine große Zahl von Verstößen in unterschiedlichen Bereichen – von Gewalt gegen Frauen, Folter und Misshandlung über Repression gegen Proteste und Medien bis hin zu Eingriffen in die kommunale Selbstverwaltung und Diskriminierung der kurdischen Sprache und Identität.
Cihan Aydın, Ko-Vorsitzender des IHD, stellte den Bericht bei einer Pressekonferenz in Istanbul vor. Demnach wurden im vergangenen Jahr mindestens 299 Frauen Opfer eines Feminizids und 471 weitere Todesfälle von Frauen als verdächtig registriert. Insgesamt dokumentierte der Verein 2.749 Todesfälle und 1.112 Verletzte. 2.105 Arbeiter:innen kamen bei sogenannten Arbeitsunfällen und anderen vermeidbaren Todesfällen am Arbeitsplatz ums Leben.
1.842 Menschen waren nach Angaben des IHD von Folter und Misshandlung durch uniformierte Staatsbedienstete betroffen. 6.719 Menschen wurden festgenommen und 1.328 in Untersuchungshaft genommen. Bei Razzien in Wohnungen und Arbeitsstätten waren 1.888 Menschen betroffen.
Tausende Festnahmen bei Protesten
Auch das Recht auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit war 2025 von massiven Eingriffen betroffen. Polizei und Gendarmerie intervenierten nach Angaben des IHD bei 268 Demonstrationen und Protestaktionen. In diesem Zusammenhang wurden 8.477 Menschen festgenommen. Der Bericht dokumentiert zudem anhaltenden Druck auf Medienschaffende. 303 Journalist:innen waren demnach von juristischer Verfolgung betroffen, 42 wurden inhaftiert. Für mindestens 489 Nachrichtenbeiträge wurden Zugangssperren verhängt.
Auch in die kommunale Selbstverwaltung wurde massiv eingegriffen. 27 Bürgermeister:innen und Ko-Bürgermeister wurden ihres Amtes enthoben, in 13 Kommunen setzte die Regierung Zwangsverwalter ein. Der IHD registrierte darüber hinaus 57 diskriminierende Praktiken staatlicher Institutionen. 23 davon richteten sich gegen die kurdische Sprache und Identität.
Lösung und Autoritarismus können nicht gleichzeitig voranschreiten
Aydın stellte die Bilanz in einen direkten Zusammenhang mit dem Prozess für Frieden und eine demokratische Gesellschaft. Dieser dürfe sich nicht allein auf die Einleitung eines politischen Lösungsprozesses für die kurdische Frage beschränken. Demokratisierung müsse vielmehr eine grundlegende Voraussetzung und Absicherung des gesamten Prozesses sein. „Der Bericht des IHD für 2025 weist in dieser Hinsicht auf eine wichtige strukturelle Spannung hin. Während der Optimismus hinsichtlich einer politischen Lösung zunimmt, erweitert sich der Raum für die Ausübung demokratischer Rechte und Freiheiten nicht im gleichen Maße“, erklärte Aydın.
Demokratisierung dürfe daher nicht als nachrangiger Bestandteil des Prozesses betrachtet werden, sondern müsse zu dessen grundlegenden institutionellen und rechtlichen Garantien gehören. Andernfalls entstehe eine widersprüchliche Situation, „in der die Suche nach einer Lösung und die Tendenz zum Autoritarismus gleichzeitig voranschreiten“. Unter solchen Bedingungen könne der Prozess keinen dauerhaften Frieden hervorbringen, warnte Aydın: „Die kurdische Frage ist letztlich eine Frage der Demokratie.“
Ersoy: Nach Abbruch des Dialogs nahmen Verletzungen zu
Oya Ersoy, ebenfalls Ko-Vorsitzende des IHD, verwies auf den Zusammenhang zwischen Krieg, Armut und der Verschärfung von Menschenrechtsverletzungen. Weltweit entfernten sich Staaten zunehmend von internationalen Abkommen und Mechanismen, die zum Schutz der Menschenrechte geschaffen worden seien. Auch die Entwicklung in der Türkei seit 2015 sei dafür beispielhaft. Nach dem Abbruch des damaligen Friedensprozesses und der Wiederaufnahme des Krieges gegen die kurdische Gesellschaft habe eine Phase begonnen, in der die Menschenrechtsverletzungen deutlich zunahmen. „Wir haben das erste Viertel des 21. Jahrhunderts mit schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen hinter uns gelassen“, sagte Ersoy.
https://deutsch.anf-news.com/menschenrechte/ahmet-tamir-gefangnisse-sind-zu-zentren-systematischer-rechtsverletzungen-geworden-52372 https://deutsch.anf-news.com/menschenrechte/turkei-bericht-dokumentiert-anhaltende-menschenrechtsverletzungen-in-112-gefangnissen-52331 https://deutsch.anf-news.com/menschenrechte/staatsanwaltschaft-stellt-ermittlungen-zu-foltervorwurfen-gegen-hirten-ein-52266 https://deutsch.anf-news.com/menschenrechte/menschenrechtsorganisationen-warnen-vor-normalisierung-von-folter-52117
Die rote Linie
‘Survival of the nation’: Israel’s obsession with dead soldiers’ sperm
Postmortem sperm retrieval has become state policy, with a quarter of all male soldiers killed since October 7 undergoing the procedure. But by creating a pressure valve for grieving families, it only perpetuates war.
The post ‘Survival of the nation’: Israel’s obsession with dead soldiers’ sperm appeared first on +972 Magazine.
Deutschland prüft weitere Staatsbeteiligungen bei Rüstungsunternehmen
Die deutsche Regierungskoalition strebt weiterhin einen Einstieg des Bundes beim Panzerhersteller KNDS an. «Wir sollten das Instrument der Staatsbeteiligungen häufiger und strategischer einsetzen», sagte der SPD-Haushaltspolitiker Andreas Schwarz. Dies würde angeblich dazu beitragen, Arbeitsplätze zu erhalten oder zu schaffen. Angefangen werden sollte demnach bei der Weltraumindustrie.
Um Deutschland einen eigenen Zugang ins All zu verschaffen, sei es sinnvoll, wenn die Regierung durch einen Einstieg bei den jungen deutschen Unternehmen entsprechende Launch-Kapazitäten sichern würde, so Schwarz.
Auch der als Falke bekannte CDU-Sicherheitspolitiker Roderich Kiesewetter bezeichnete es als zwingend, Schlüsselindustrien zu benennen und sie durch strategische staatliche Beteiligungen zu entwickeln. Nach seinen Worten müssten diese Zweige dann besonders vor Spionage und vor nicht-europäischen Investoren geschützt werden. Die Union und die SPD hatten bereits in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, das Beteiligungsportfolio des Bundes strategisch weiterzuentwickeln.
Dutschland: Serienproduktion von 5.000 Kamikaze-Drohnen gestartet
In München hat die Massenproduktion von Kampfdrohnen für die Ukraine begonnen. Der Umfang beläuft sich auf 5.000 Fluggeräte. Hergestellt werden sie von dem deutsch-amerikanischen Rüstungsunternehmen Auterion und seinem ukrainischen Joint-Venture-Partner Airlogix. Den Auftrag aufgegeben hatte die deutsche Bundesregierung.
Die Kosten belaufen sich auf rund 300 Millionen Euro. Nach Aussagen der Bundesregierung soll die Produktion Mitte 2027 abgeschlossen werden. Danach erfolgt die Lieferung der Drohnen an die Ukraine.
Das im Februar gegründete Joint-Venture erwartet weitere Aufträge und eine langfristige Zusammenarbeit mit der Bundesregierung. Dabei soll die Produktion neben dem Standort bei München auch in einer weiteren Anlage in Ostdeutschland erfolgen.
Die derzeitige Koalition aus Union und SPD investiert aktuell vermehrt in den Rüstungssektor. Begründet werden die Staatsaufträge mit einer angeblichen Gefahr durch Russland.
Hauptverfahren zu Nord-Stream-Anschlägen eröffnet
In Deutschland ist das Hauptverfahren zu den Anschlägen auf die Nord-Stream-Pipelines eröffnet worden. Das teilte das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg mit. Demnach ließ das Gericht die Anklage des Generalbundesanwalts gegen einen früheren ukrainischen Offizier zu. Der Prozess gegen den Mann soll am 14. Oktober beginnen.
Der Ukrainer war im August 2025 aufgrund eines von Deutschland ausgestellten Europäischen Haftbefehls in der kroatischen Küstenstadt Pula festgenommen worden. Ihm wird vorgeworfen, Anführer einer Gruppe gewesen zu sein, die im September 2022 von eine Segelyacht aus in der Ostsee Sprengsätze an den Pipelines angebracht haben soll.
Durch die Explosion in der Nähe der dänischen Insel Bornholm wurden diese so sehr beschädigt, dass kein russisches Erdgas mehr durchgeleitet werden konnte. Die Ermittlungen dazu sind schleppend, unter anderem weil die Regierungen in Berlin und den USA kein Interesse daran zeigen. Viele Bundesbürger hoffen nun, dass mit der Eröffnung des Hauptverfahrens Bewegung in die Angelegenheit kommt.
Es stellt sich allerdings die Frage, ob Deutschland auf der richtigen Spur ist. Denn laut dem US-Investigativjournalisten Seymour Hersh hat die US-Regierung unter Joe Biden den Anschlag auf die Nord-Stream-Pipelines vorbereitet und durchführen lassen. Die Pipelines seien vom US-Geheimdienst CIA zusammen mit norwegischen Spezialkräften gesprengt worden. Er bezeichnet die Geschichte von ukrainischen Attentätern auf einer Segeljacht als «lächerlich» (wir berichteten).
Rentenreform der Merz-Regierung: Jahrgänge ab 1965 sind bei der Rente besonders betroffen
Die geplante Rentenreform könnte den Übergang in die Altersrente grundlegend verändern. Besonders aufmerksam sollten gesetzlich Rentenversicherte sein, die 1965 oder später geboren wurden, denn bei ihnen könnten erstmals eine höhere Regelaltersgrenze und strengere Vorgaben für den vorzeitigen Rentenbeginn greifen.
Noch handelt es sich um Empfehlungen und nicht um geltendes RechtDie Alterssicherungskommission übergab der Bundesregierung am 23. Juni 2026 ihren Abschlussbericht mit 33 Empfehlungen. Der Koalitionsausschuss erklärte anschließend, die Vorschläge vollständig und zügig umsetzen zu wollen.
Bundeskanzler Friedrich Merz strebt einen Abschluss der Gesetzgebungsverfahren bis Ende 2026 an. Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung besitzen die Empfehlungen jedoch bislang keinen Gesetzescharakter.
Offen sind vor allem die konkreten Stichtage, Übergangsfristen und Schutzvorschriften für Menschen kurz vor dem Ruhestand. Erst ein verabschiedetes Gesetz wird zeigen, welche Geburtsjahrgänge tatsächlich welche Verschlechterungen hinnehmen müssen.
Einen Überblick über das vollständige Reformpaket bietet der Beitrag zu den 33 geplanten Änderungen bei der Rente. Die Bundesregierung erläutert den politischen Stand außerdem in ihren Fragen und Antworten zur Rentenreform.
Warum ausgerechnet der Jahrgang 1965 genannt wirdNach dem heute geltenden Recht steigt die Regelaltersgrenze für den Geburtsjahrgang 1964 auf 67 Jahre. Diese bereits seit Langem beschlossene Anhebung ist 2031 abgeschlossen.
Die Rentenkommission schlägt vor, die Altersgrenze danach an die weitere Entwicklung der Lebenserwartung zu koppeln. Das neue Verfahren soll 2032 wirksam werden, wenn die ersten Angehörigen des Jahrgangs 1965 ihr 67. Lebensjahr erreichen.
Damit wäre der Jahrgang 1965 der erste, auf den die neue Berechnung angewendet werden könnte. Für frühere Jahrgänge soll es bei der bereits bekannten Staffelung bis 67 Jahre bleiben.
Das bedeutet jedoch nicht, dass für den Jahrgang 1965 bereits ein bestimmter zusätzlicher Monat beschlossen wäre. Der genaue Anstieg soll anhand aktueller Bevölkerungsdaten berechnet und jeweils mindestens fünf Jahre vorher festgelegt werden.
Diese Veränderungen könnten den Rentenbeginn verschieben Bereich Derzeitiges Recht Empfehlung der Kommission Mögliche Folge Regelaltersgrenze 67 Jahre für alle ab 1964 Geborenen Kopplung an die Lebenserwartung nach 2031 Späterer regulärer Rentenbeginn ab Jahrgang 1965 45 Versicherungsjahre Abschlagsfreie Altersrente ab 65 Jahren Abschaffung des vorzeitigen abschlagsfreien Zugangs Länger arbeiten oder dauerhafte Abschläge hinnehmen 35 Versicherungsjahre Frühester Beginn ab 63 Jahren mit Abschlägen Anhebung des Mindestalters auf 64 Jahre Rentenbeginn mit 63 Jahren könnte entfallen Spätere Entwicklung Festgelegte Altersgrenzen Weitere Anpassung parallel zur Regelaltersgrenze Auch spätere Jahrgänge müssten länger arbeiten Gesundheitliche Härten Unter anderem Erwerbsminderungsrente und Schwerbehindertenrente Zusätzlicher gesundheitsbezogener Rentenzugang Früherer Ruhestand nach individueller Prüfung denkbar Regelaltersgrenze könnte bis 2041 auf 67,5 Jahre steigenNach dem Kommissionsmodell soll ein Anstieg der Lebenserwartung im Verhältnis zwei zu eins verteilt werden. Bei einem zusätzlichen Lebensjahr wären acht Monate für eine längere Erwerbsphase und vier Monate für einen längeren Rentenbezug vorgesehen.
Auf Grundlage der mittleren Annahmen des Statistischen Bundesamtes rechnet die Kommission zwischen 2031 und 2041 mit einem Anstieg der Regelaltersgrenze um ungefähr sechs Monate. Im Jahr 2041 könnte sie deshalb bei etwa 67 Jahren und sechs Monaten liegen.
Diese Angabe ist eine Modellrechnung und keine fertige Alterstabelle. Steigt die Lebenserwartung schwächer als angenommen, könnte auch die Altersgrenze langsamer steigen oder vorübergehend unverändert bleiben.
Die Einzelheiten finden sich im Abschlussbericht der Alterssicherungskommission. Dort wird ausdrücklich ein Vorlauf von mindestens fünf Jahren für die Festsetzung neuer Grenzen empfohlen.
Die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren soll entfallenBesonders einschneidend ist die geplante Abschaffung der Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Nach geltendem Recht können Versicherte ab dem Geburtsjahrgang 1964 mit 65 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen, wenn sie 45 anrechenbare Versicherungsjahre erreichen.
Diese Rentenart wird umgangssprachlich weiterhin als „Rente mit 63“ bezeichnet, obwohl ein abschlagsfreier Beginn mit genau 63 Jahren für jüngere Versicherte längst nicht mehr möglich ist. Welche Zeiten auf die erforderlichen 45 Jahre angerechnet werden, hängt von der persönlichen Versicherungsbiografie ab.
Die Kommission empfiehlt, den abschlagsfreien vorzeitigen Zugang vollständig zu beenden. Ein Rentenbeginn vor der Regelaltersgrenze wäre danach grundsätzlich nur noch mit Abschlägen oder über eine gesundheitliche Härtevorschrift möglich.
Nach den Berechnungen des Gremiums könnte allein der Wechsel der Betroffenen in eine Rente mit Abschlägen rund 430 Millionen Euro je Rentenzugangsjahrgang und Bezugsjahr einsparen. Würden alle Betroffenen den Ruhestand stattdessen um ein Jahr verschieben, beziffert der Bericht die Entlastung auf ungefähr 6,5 Milliarden Euro je Zugangsjahrgang.
Der Vertrauensschutz entscheidet über die ersten betroffenen JahrgängeDie Kommission nennt keinen verbindlichen Geburtsjahrgang, ab dem die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren wegfallen soll. Sie verlangt vielmehr eine Abschaffung zum frühestmöglichen Zeitpunkt unter Beachtung des verfassungsrechtlich gebotenen Vertrauensschutzes.
Der Jahrgang 1965 könnte nach heutigem Recht bereits 2030 mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Eine kurzfristige Abschaffung würde daher Menschen treffen, die ihre Altersteilzeit, Arbeitszeitreduzierung oder private Finanzierung bereits auf diesen Termin ausgerichtet haben.
Deshalb sind Übergangsvorschriften, Stichtage oder eine schrittweise Umstellung denkbar. Ob der Jahrgang 1965 die abschlagsfreie Rente noch nutzen kann, lässt sich ohne Gesetzestext nicht verlässlich beantworten.
Weitere Hintergründe enthält der Beitrag „Rente mit 63: Wird sie 2028 ganz abgeschafft?“. Für Versicherte dieses Geburtsjahres zeigt außerdem die Übersicht „Jahrgang 1965: In Rente gehen mit und ohne Abschläge“ die derzeit verfügbaren Wege.
Auch die Rente nach 35 Versicherungsjahren soll später beginnenWer mindestens 35 Versicherungsjahre erreicht, kann nach geltendem Recht ab 63 Jahren eine Altersrente für langjährig Versicherte beziehen. Für jeden Monat vor der persönlichen Regelaltersgrenze werden derzeit 0,3 Prozent dauerhaft von der Rente abgezogen.
Bei einer Regelaltersgrenze von 67 Jahren beträgt der maximale Abschlag bei einem Beginn mit 63 Jahren 14,4 Prozent. Die Kürzung endet nicht mit dem Erreichen des regulären Rentenalters, sondern bleibt während des gesamten Rentenbezugs bestehen.
Die Kommission will das früheste Zugangsalter zunächst von 63 auf 64 Jahre erhöhen. Danach soll es parallel zur Regelaltersgrenze weiter steigen, sodass zwischen dem frühesten Beginn und der regulären Altersgrenze höchstens drei Jahre liegen.
Bliebe es bei 0,3 Prozent je Monat, würde ein Abstand von drei Jahren einen Abschlag von 10,8 Prozent ergeben. Die Kommission empfiehlt allerdings, die Berechnungsfaktoren regelmäßig zu überprüfen, sieht aktuell aber keinen dringenden Änderungsbedarf.
Wie sich unterschiedliche Startzeitpunkte finanziell auswirken, zeigt die Tabelle zu den Rentenabschlägen mit 63, 64 oder 65 Jahren.
Für den Jahrgang 1965 stehen nach heutigem Recht mehrere Wege offen1965 Geborene erreichen ihre Regelaltersgrenze derzeit mit 67 Jahren. Nach 45 Versicherungsjahren ist eine abschlagsfreie Altersrente ab 65 Jahren möglich.
Mit mindestens 35 Versicherungsjahren kann die Altersrente bereits ab 63 Jahren beginnen. Bei einem Start mit 63 Jahren beträgt der Abschlag 14,4 Prozent, mit 64 Jahren 10,8 Prozent und mit 65 Jahren 7,2 Prozent.
Für schwerbehinderte Menschen gelten günstigere Grenzen. Bei einem anerkannten Grad der Behinderung von wenigstens 50 und mindestens 35 Versicherungsjahren ist für ab 1964 Geborene eine abschlagsfreie Rente mit 65 Jahren oder ein vorgezogener Beginn ab 62 Jahren möglich.
Ein GdB von 30 oder 40 mit arbeitsrechtlicher Gleichstellung reicht für diese Rentenart nicht aus. Welche finanziellen Unterschiede entstehen können, erläutert der Beitrag über den Vorteil eines GdB von 50 beim Rentenbeginn.
Neue Härtevorschrift soll gesundheitlich belastete Versicherte schützenEin höheres Rentenalter trifft Menschen in körperlich oder psychisch belastenden Berufen besonders stark. Die Kommission schlägt deshalb einen zusätzlichen Zugang für Versicherte vor, die ihren langjährig ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können.
Nach diesem Modell könnte eine abschlagsfreie Rente zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze beginnen. Ein Beginn bis zu drei Jahre vorher wäre mit Abschlägen möglich, sofern mindestens 35 Versicherungsjahre vorhanden sind.
Eine anerkannte Schwerbehinderung soll dafür nicht zwingend erforderlich sein. Stattdessen wäre eine individuelle Gesundheitsprüfung vorgesehen, bei der die Leistungsfähigkeit im bisherigen Beruf betrachtet wird.
Unklar ist bislang, welche Altersgruppen als rentennah gelten und wie lange der bisherige Beruf ausgeübt worden sein muss. Ebenso offen ist das Verhältnis dieser neuen Leistung zur Erwerbsminderungsrente und zur bestehenden Altersrente für schwerbehinderte Menschen.
Auch die spätere Rentenhöhe könnte betroffen seinDie Reform betrifft nicht allein das Eintrittsalter. Nach 2031 soll der Nachhaltigkeitsfaktor wieder stärker in der Rentenformel berücksichtigt werden.
Wenn die Zahl der Rentenbeziehenden schneller wächst als die Zahl der Beitragszahlenden, könnten Rentenerhöhungen dadurch hinter der Lohnentwicklung zurückbleiben. Eine unmittelbare Kürzung bereits ausgezahlter Monatsrenten ist damit nicht gemeint.
Ausführliche Informationen dazu bietet der Beitrag „Nachhaltigkeitsfaktor soll Rentenerhöhungen einbremsen“. Für jüngere Versicherte kann die schwächere Entwicklung über viele Rentenjahre trotzdem einen erheblichen Unterschied ausmachen.
Daneben empfiehlt die Kommission eine verpflichtende gesetzliche Kapitalrente mit einem zusätzlichen Beitrag von bis zu zwei Prozent des Bruttoeinkommens. Beschäftigte und Arbeitgeber sollen diesen Beitrag jeweils zur Hälfte tragen.
Weil rentennahe Jahrgänge nur kurz Kapital ansparen könnten, ist ab 2032 ein steuerfinanzierter Übergangsausgleich vorgesehen. Dadurch könnten zeitweise drei unterschiedliche Gruppen von Rentenbeziehenden entstehen.
Nicht jeder ab 1965 Geborene wäre gleich stark betroffenDie geplante Kopplung der Regelaltersgrenze würde grundsätzlich für alle Versicherten ab dem Jahrgang 1965 gelten. Die persönlichen Folgen hängen jedoch vom Rentenbeginn, den Versicherungszeiten, einer möglichen Schwerbehinderung und der weiteren Berufstätigkeit ab.
Wer ohnehin bis zur Regelaltersgrenze arbeiten möchte, müsste bei einem Anstieg einige Monate länger beschäftigt bleiben. Wer 45 Versicherungsjahre erreicht und bisher mit einer abschlagsfreien Rente ab 65 plant, könnte durch deren Abschaffung erheblich stärker belastet werden.
Menschen mit weniger als 35 Versicherungsjahren können die beiden vorgezogenen Altersrenten bereits heute nicht nutzen. Für sie wäre vor allem die höhere Regelaltersgrenze von Bedeutung.
Auch Übergangsregelungen können zu unterschiedlichen Ergebnissen innerhalb eines einzigen Geburtsjahrgangs führen. Denkbar wären Stichtage nach Geburtsmonat, bereits geschlossene Altersteilzeitvereinbarungen oder ein Schutz für Versicherte, die unmittelbar vor dem geplanten Rentenbeginn stehen.
Versicherte sollten ihre Rentenplanung mit zwei Szenarien prüfenBetroffene sollten ihren Versicherungsverlauf vollständig anfordern und fehlende Zeiten möglichst früh klären. Kindererziehung, Angehörigenpflege, Ausbildung, Krankheit und Arbeitslosigkeit können darüber entscheiden, ob die Wartezeit von 35 oder 45 Jahren erfüllt wird.
Hilfreich sind getrennte Berechnungen für den Rentenbeginn mit 64, 65, 66 und 67 Jahren. Dabei sollten nicht nur die Abschläge, sondern auch die zusätzlich erreichbaren Entgeltpunkte und die voraussichtlichen Abzüge für Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Steuern einbezogen werden.
Wer bereits eine Altersteilzeit oder einen Aufhebungsvertrag plant, sollte mögliche Gesetzesänderungen ausdrücklich berücksichtigen. Ein Vertrag, der nur unter der Annahme einer abschlagsfreien Rente mit 65 Jahren finanzierbar ist, kann nach einer Reform eine erhebliche Einkommenslücke verursachen.
Ein vorschneller Rentenantrag sichert das heutige Recht nicht für einen späteren Rentenbeginn. Die Deutsche Rentenversicherung weist darauf hin, dass Altersrenten grundsätzlich frühestens ein Jahr vor dem vorgesehenen Beginn beantragt werden können.
Warum eine rechtzeitige Prüfung wichtig ist, zeigt der Beitrag über ungeklärte Lücken im Rentenversicherungskonto.
Praxisbeispiel: Abschaffung der Rente nach 45 Jahren kostet 129,60 Euro monatlichHerr Becker wurde 1965 geboren und erreicht bis zu seinem 65. Geburtstag insgesamt 45 Versicherungsjahre. Seine bis dahin erworbene ungekürzte Bruttorente beträgt voraussichtlich 1.800 Euro im Monat.
Nach dem derzeitigen Recht könnte er mit 65 Jahren die Altersrente für besonders langjährig Versicherte ohne Abschlag beziehen. Er würde damit zwei Jahre vor seiner Regelaltersgrenze von 67 Jahren ausscheiden.
Würde diese Rentenart ohne eine für ihn geltende Übergangsvorschrift abgeschafft, könnte Herr Becker mit 65 Jahren auf die Altersrente für langjährig Versicherte ausweichen. Bei einem unveränderten Abschlag von 0,3 Prozent je Monat ergäbe sich für 24 Monate eine dauerhafte Kürzung von 7,2 Prozent.
Von 1.800 Euro würden dadurch 129,60 Euro abgezogen, sodass noch 1.670,40 Euro brutto verblieben. Steigt zusätzlich seine Regelaltersgrenze, könnte die Kürzung bei einem Rentenbeginn mit 65 Jahren noch höher ausfallen.
Alternativ müsste Herr Becker länger arbeiten. Dadurch könnte er den Abschlag vermeiden oder verringern und weitere Entgeltpunkte erwerben, müsste seinen geplanten Ruhestand aber verschieben.
Fragen und Antworten zur Rentenreform ab Jahrgang 1965 1. Ist das höhere Rentenalter bereits beschlossen?Nein. Die Alterssicherungskommission hat eine Kopplung an die Lebenserwartung empfohlen, doch ein entsprechendes Gesetz ist noch nicht verabschiedet.
2. Warum beginnt die mögliche Änderung mit dem Jahrgang 1965?Für den Jahrgang 1964 ist die bisher beschlossene Anhebung auf 67 Jahre abgeschlossen. Das neue Verfahren soll ab 2032 greifen, wenn der Jahrgang 1965 das Alter von 67 Jahren erreicht.
3. Muss der Jahrgang 1965 sicher länger als bis 67 arbeiten?Das steht noch nicht fest. Die Erhöhung soll von der tatsächlichen Entwicklung der Lebenserwartung und von der späteren gesetzlichen Ausgestaltung abhängen.
4. Fällt die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren sicher für den Jahrgang 1965 weg?Auch das ist noch offen. Die Kommission empfiehlt zwar eine schnelle Abschaffung, verlangt aber zugleich die Beachtung des Vertrauensschutzes für Menschen kurz vor dem Ruhestand.
5. Kann man weiterhin mit Abschlägen früher in Rente gehen?Nach den Empfehlungen soll ein vorzeitiger Zugang grundsätzlich erhalten bleiben. Das früheste Alter für die Rente nach 35 Versicherungsjahren soll jedoch von 63 auf 64 Jahre steigen und später weiter angepasst werden.
6. Was sollten ab 1965 Geborene jetzt unternehmen?Sie sollten ihr Rentenkonto klären, mehrere Eintrittstermine berechnen lassen und die weitere Gesetzgebung beobachten. Langfristige Verträge zur Altersteilzeit oder zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses sollten erst abgeschlossen werden, wenn mögliche Versorgungslücken geprüft sind.
Der Beitrag Rentenreform der Merz-Regierung: Jahrgänge ab 1965 sind bei der Rente besonders betroffen erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Arbeitsrecht: Arbeitszeit beginnt schon auf dem Weg
Für viele Beschäftigte beginnt der Arbeitstag nicht im Büro, auf der Baustelle oder beim ersten Kunden. Sie müssen sich zunächst an einem vorgegebenen Treffpunkt einfinden und werden anschließend mit einem Firmenfahrzeug zum jeweiligen Einsatzort gebracht.
Der Europäische Gerichtshof hat solche Fahrten unter bestimmten Voraussetzungen als Arbeitszeit eingestuft. Das Urteil stärkt besonders Beschäftigte im Baugewerbe, im Handwerk, in der Landschaftspflege, im Außendienst und in anderen Berufen mit wechselnden Einsatzorten.
Die häufig verwendete Aussage, der Arbeitsweg sei nun generell Arbeitszeit, wäre allerdings falsch. Der normale Weg von der Wohnung zu einem festen Arbeitsplatz bleibt grundsätzlich Privatsache.
EuGH entscheidet über Fahrten vom Treffpunkt zum EinsatzortDer Europäische Gerichtshof entschied am 9. Oktober 2025 über die Arbeitszeiten von Beschäftigten eines spanischen Unternehmens, das Arbeiten in Naturschutzgebieten ausführte. Die Mitarbeiter waren in wechselnden Gebieten eingesetzt und mussten sich morgens um 8 Uhr an einem vom Arbeitgeber bestimmten Stützpunkt einfinden.
Dort stand ein Firmenfahrzeug bereit, in dem sich auch das benötigte Arbeitsmaterial befand. Die Beschäftigten fuhren gemeinsam zum jeweiligen Arbeitsgebiet und wurden nach Ende der Tätigkeit mit demselben Fahrzeug zum Stützpunkt zurückgebracht.
Der Arbeitgeber erfasste zwar die Hinfahrt als Arbeitszeit, nicht aber die Fahrt am Nachmittag zurück zum Stützpunkt. Nach Auffassung des EuGH müssen beide Strecken als Arbeitszeit berücksichtigt werden, wenn die Fahrbedingungen vom Arbeitgeber vorgegeben sind.
Das EuGH-Urteil vom 9. Oktober 2025, Az. C-110/24, erging zur europäischen Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG. Seine Auslegung ist auch für deutsche Gerichte und Arbeitgeber zu beachten.
Warum auch mitfahrende Beschäftigte arbeitenDer EuGH unterscheidet nach der Arbeitszeitrichtlinie nur zwischen Arbeitszeit und Ruhezeit. Eine dritte Kategorie für Fahrten, Wartezeiten oder betriebliche Reisezeiten gibt es nicht.
Arbeitszeit liegt vor, wenn Beschäftigte ihre Aufgaben wahrnehmen, dem Arbeitgeber zur Verfügung stehen und während dieser Zeit beruflich gebunden sind. Im entschiedenen Fall waren alle Voraussetzungen erfüllt.
Die Beschäftigten konnten weder Abfahrtszeit noch Treffpunkt, Fahrzeug oder Fahrtziel auswählen. Außerdem mussten sie gemeinsam mit ihren Kollegen im Firmenfahrzeug bleiben und konnten ihre Zeit nicht frei für private Zwecke nutzen.
Dabei war es unerheblich, ob ein Beschäftigter das Fahrzeug selbst steuerte oder lediglich mitfuhr. Auch die mitfahrenden Arbeitnehmer standen während der gesamten Fahrt dem Unternehmen zur Verfügung.
Die Fahrt war für die eigentliche Tätigkeit notwendigDie Mitarbeiter konnten die Arbeit in den Naturschutzgebieten nur ausführen, wenn sie zuvor dorthin gebracht wurden. Deshalb betrachtete der EuGH die Fahrt nicht als gewöhnliche Vorbereitung auf den Arbeitstag, sondern als untrennbaren Bestandteil der geschuldeten Tätigkeit.
Hinzu kam, dass die Beschäftigten keinen festen oder gewöhnlichen Arbeitsort hatten. Der konkrete Einsatzort wurde durch den monatlichen Arbeitsplan des Unternehmens bestimmt und konnte wechseln.
Die Arbeit begann deshalb nicht erst mit dem ersten Handgriff im Naturschutzgebiet. Sie begann spätestens mit der vorgeschriebenen Abfahrt am betrieblich festgelegten Treffpunkt.
Wann Fahrzeit als Arbeitszeit giltOb eine Fahrt Arbeitszeit ist, hängt von der Organisation des Arbeitstags ab. Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Fallgruppen.
Fahrt oder Weg Arbeitszeit? Begründung Wohnung zu einem festen Betrieb In der Regel nein Gewöhnlicher Arbeitsweg, über den Beschäftigte selbst bestimmen Wohnung zu einem vorgeschriebenen Sammelpunkt In der Regel nein Der Sammelpunkt wird meist wie der gewöhnliche Arbeitsort behandelt Sammelpunkt zur wechselnden Baustelle Regelmäßig ja Die Fahrt wird betrieblich organisiert und ist für den Einsatz notwendig Baustelle zurück zum Sammelpunkt Regelmäßig ja Auch die vorgeschriebene Rückfahrt gehört zum betrieblichen Ablauf Fahrt zwischen zwei Kunden Ja Die Fahrt ist Bestandteil der auswärtigen Tätigkeit Direktfahrt von zu Hause zum ersten Kunden Bei Beschäftigten ohne festen Arbeitsort häufig ja Die Kundenfahrt kann zur geschuldeten Außendiensttätigkeit gehören Fahrt vom letzten Kunden nach Hause Bei Beschäftigten ohne festen Arbeitsort häufig ja Die Rückfahrt kann mit den Kundeneinsätzen eine einheitliche Dienstleistung bilden Freiwillige Fahrt mit Kollegen Nicht automatisch Es kommt auf die Weisungen und die tatsächlichen Bindungen an Gelegentliche Reise bei festem Arbeitsplatz Vom Einzelfall abhängig Verkehrsmittel, Weisungen und vertragliche Regelungen müssen geprüft werden Der normale Weg in den Betrieb bleibt PrivatzeitWer jeden Morgen von seiner Wohnung in dasselbe Büro, Geschäft, Krankenhaus oder dieselbe Werkstatt fährt, leistet auf diesem Weg normalerweise noch keine Arbeit. Das gilt auch dann, wenn die Fahrt lang ist oder regelmäßig im Berufsverkehr stattfindet.
Daran ändert ein Dienstwagen allein nichts. Solange der Arbeitnehmer das Fahrzeug lediglich für den persönlichen Weg zum gewöhnlichen Arbeitsort nutzt, wird die Fahrt nicht automatisch zur Arbeitszeit.
Anders kann es aussehen, wenn der Arbeitgeber bereits während der Fahrt konkrete Aufgaben verlangt. Muss ein Beschäftigter beispielsweise Kollegen abholen, Waren transportieren oder auf Anweisung unmittelbar zu wechselnden Kunden fahren, dient die Fahrt nicht mehr ausschließlich dem eigenen Arbeitsweg.
Bei wechselnden Kunden kann die Arbeit zu Hause beginnenDas Bundesarbeitsgericht behandelt Fahrten anders, wenn die Tätigkeit darauf ausgerichtet ist, verschiedene Kunden oder Einsatzstellen aufzusuchen. In seinem Urteil vom 25. April 2018, Az. 5 AZR 424/17, stellte das Gericht fest, dass die Fahrt zum ersten Kunden und die Rückfahrt vom letzten Kunden mit der übrigen Tätigkeit eine Einheit bilden können.
Im damaligen Verfahren war ein Aufzugsmonteur mit einem Firmenfahrzeug unterwegs, in dem Werkzeuge und Ersatzteile transportiert wurden. Das Gericht wertete die Fahrten als Arbeit, weil das wirtschaftliche Ziel der Beschäftigung darin bestand, die Anlagen verschiedener Kunden aufzusuchen.
Ob die Fahrt am Betrieb oder an der Wohnung beginnt, ist bei einer solchen Außendiensttätigkeit nicht immer ausschlaggebend. Wer dagegen einen festen Betrieb als gewöhnlichen Arbeitsort hat, kann sich nicht ohne Weiteres auf diese Rechtsprechung berufen.
Eine ausführliche Berechnung möglicher Nachzahlungen enthält auch der Beitrag „Die Fahrtzeit zur Arbeit gehört zur Arbeitszeit: Bis zu 20 Euro Anspruch für jeden Tag“.
Arbeitszeit bedeutet nicht automatisch zusätzlichen LohnDie arbeitszeitrechtliche Einordnung und die Bezahlung müssen getrennt geprüft werden. Das EuGH-Urteil betrifft zunächst den Gesundheitsschutz, die tägliche Höchstarbeitszeit, Ruhezeiten und die Erfassung der geleisteten Stunden.
Ob für jede Fahrtstunde zusätzlich Geld gezahlt werden muss, richtet sich nach dem Arbeitsvertrag, einem anwendbaren Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung und den gesetzlichen Vergütungsregeln. Ein Monatsgehalt kann bestimmte Fahrtzeiten bereits abdecken.
Arbeitgeber und Tarifparteien dürfen für Fahrtzeiten unter Umständen eine andere Vergütung als für die eigentliche Tätigkeit vereinbaren. Der gesetzliche Mindestlohn darf im Abrechnungszeitraum jedoch nicht unterschritten werden.
Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro brutto je Stunde. Weitere Auswirkungen der Anhebung werden im Beitrag über die Änderungen durch den Mindestlohn 2026 erläutert.
So wird eine mögliche Mindestlohndifferenz berechnetFür die Prüfung werden sämtliche mindestlohnpflichtigen Arbeitsstunden eines Abrechnungsmonats zusammengerechnet. Dazu gehören auch Fahrten, die arbeitsrechtlich als geschuldete Tätigkeit anzusehen sind.
Anschließend wird die im Monat gezahlte anrechenbare Bruttovergütung durch die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden geteilt. Liegt das Ergebnis unter 13,90 Euro, kann für 2026 ein Anspruch auf die Differenz bestehen.
Eine Fahrt muss deshalb nicht zwingend mit dem normalen Stundenlohn bezahlt werden. Im rechnerischen Gesamtergebnis muss aber mindestens der gesetzliche Mindestlohn für jede berücksichtigungsfähige Arbeitsstunde erreicht werden.
Fahrtzeiten können zu Überstunden führenWird die Fahrt als Arbeitszeit gewertet, kann dadurch die vertraglich vereinbarte Tages- oder Wochenarbeitszeit überschritten werden. Daraus folgt allerdings nicht in jedem Fall ein Anspruch auf einen Überstundenzuschlag.
Ein Zuschlag muss sich aus dem Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag, einer betrieblichen Regelung oder einer sonstigen verbindlichen Grundlage ergeben. Davon zu unterscheiden ist die Bezahlung der zusätzlichen Arbeitsstunden selbst.
Beschäftigte müssen außerdem darlegen können, wann die Fahrt stattfand und dass sie vom Arbeitgeber angeordnet, gebilligt oder für die Arbeit erforderlich war. Eigene Aufzeichnungen, Einsatzpläne, Fahrtenbücher, Nachrichten, Tourenpläne und Daten aus der betrieblichen Zeiterfassung können dabei helfen.
Die gesetzlichen Höchstarbeitszeiten gelten einschließlich der FahrtNach § 3 Arbeitszeitgesetz beträgt die werktägliche Arbeitszeit grundsätzlich höchstens acht Stunden. Sie kann auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich eingehalten werden.
Zählt eine zweistündige Fahrt als Arbeitszeit, stehen für die Tätigkeit am Einsatzort daher nicht zusätzlich zehn Stunden zur Verfügung. Fahrt und Arbeit vor Ort müssen gemeinsam betrachtet werden.
Auch die vorgeschriebene Ruhezeit von regelmäßig elf Stunden beginnt erst mit dem Ende der letzten Arbeitszeit. Bei einer angeordneten Rückfahrt zum Sammelpunkt endet der Arbeitstag deshalb grundsätzlich nicht bereits beim Verlassen der Baustelle.
Über die geltenden Grenzen und die geplante Reform informiert der Beitrag „Arbeitszeit: Acht-Stunden-Tag für Arbeitnehmer soll fallen“.
Die Rückfahrt darf nicht als Pause behandelt werdenEine vorgeschriebene Fahrt im Firmenfahrzeug ist keine Pause, wenn die Beschäftigten währenddessen an die Vorgaben des Arbeitgebers gebunden bleiben. Das gilt nach dem EuGH-Urteil auch für Arbeitnehmer, die nur auf dem Beifahrersitz oder im hinteren Teil des Fahrzeugs sitzen.
Eine Ruhepause setzt voraus, dass die Arbeit unterbrochen ist und Beschäftigte über die Pausenzeit verfügen können. Wer im Firmenbus bleiben und zum vorgeschriebenen Ziel mitfahren muss, kann diese Zeit nicht wie eine echte Pause gestalten.
Ähnliche Streitigkeiten entstehen, wenn Arbeitgeber Pausen pauschal von der Zeiterfassung abziehen. Warum ein automatischer Abzug nicht immer genügt, zeigt der Beitrag „Arbeitgeber zieht Pausen ab: Beschäftigte haben trotzdem Anspruch auf Lohn“.
Was Beschäftigte bei nicht erfassten Fahrten tun könnenBetroffene sollten zunächst Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung und Lohnabrechnungen miteinander vergleichen. Wichtig sind Angaben zum Arbeitsort, zu Reisezeiten, zur Vergütung und zu möglichen Ausschlussfristen.
Die betreffenden Fahrten sollten täglich mit Datum, Abfahrtszeit, Ankunftszeit, Startpunkt, Ziel und Fahrzeug dokumentiert werden. Auch die Namen mitfahrender Kollegen können bei einer späteren Auseinandersetzung hilfreich sein.
Danach kann der Arbeitgeber schriftlich aufgefordert werden, die Fahrtzeiten künftig vollständig zu erfassen und mögliche Vergütungsdifferenzen abzurechnen. Die Forderung sollte nach Monaten und Stunden nachvollziehbar beziffert werden.
Für normale Lohnansprüche gilt grundsätzlich eine dreijährige Verjährungsfrist, die regelmäßig am Ende des betreffenden Kalenderjahres beginnt. Arbeits- und Tarifverträge enthalten jedoch häufig deutlich kürzere Ausschlussfristen, sodass Beschäftigte nicht bis zum Ablauf der gesetzlichen Verjährung warten sollten.
Praxisbeispiel: Die vorgeschriebene Fahrt zur BaustelleEin Installateur muss morgens um 6.30 Uhr auf dem Betriebshof erscheinen. Dort übernimmt sein Team ein Firmenfahrzeug und fährt 75 Minuten zu einer wechselnden Baustelle.
Nach sieben Stunden auf der Baustelle bringt der Arbeitgeber die Beschäftigten mit demselben Fahrzeug zurück. Die Rückfahrt dauert erneut 75 Minuten, sodass insgesamt neuneinhalb Stunden Arbeitszeit zusammenkommen.
Der Betrieb darf nur die Fahrt von der Wohnung zum Betriebshof als gewöhnlichen Arbeitsweg behandeln. Die Hin- und Rückfahrt zwischen Betriebshof und Baustelle muss bei der Arbeitszeit berücksichtigt werden, auch wenn der Installateur während einer Strecke lediglich mitfährt.
Ob ihm neben seinem Monatsgehalt weiteres Geld zusteht, hängt von den Vergütungsregeln und der insgesamt erreichten Stundenvergütung ab. Für die Höchstarbeitszeit und die anschließende Ruhezeit zählen die Fahrten jedoch vollständig mit.
Häufige Fragen zur Fahrzeit als Arbeitszeit Ist der tägliche Weg von der Wohnung zur Arbeit jetzt Arbeitszeit?Nein. Die gewöhnliche Fahrt von der Wohnung zu einem festen Arbeitsplatz und zurück bleibt grundsätzlich private Wegezeit.
Wann beginnt die Arbeitszeit bei einem vorgeschriebenen Sammelpunkt?Die Arbeitszeit beginnt regelmäßig, wenn die Beschäftigten am Sammelpunkt angekommen sind und von dort nach den Vorgaben des Arbeitgebers zum Einsatzort fahren. Der Weg von der Wohnung zum Sammelpunkt zählt normalerweise noch nicht dazu.
Zählt eine Fahrt auch für mitfahrende Beschäftigte?Ja, wenn der Arbeitgeber Treffpunkt, Zeit, Fahrzeug und Ziel vorgibt und die Beschäftigten während der Fahrt nicht frei über ihre Zeit verfügen können. Es ist dann unerheblich, wer das Fahrzeug steuert.
Muss jede als Arbeitszeit geltende Fahrt zusätzlich bezahlt werden?Nicht zwingend. Die Vergütung kann bereits durch das Gehalt oder eine besondere arbeits- beziehungsweise tarifvertragliche Bestimmung geregelt sein, wobei der gesetzliche Mindestlohn eingehalten werden muss.
Kann die Fahrt zu Überstunden führen?Ja. Wenn die anrechenbare Fahrzeit zusammen mit der übrigen Tätigkeit die vereinbarte Arbeitszeit überschreitet, können zusätzliche Arbeitsstunden entstehen; ein Zuschlag wird dadurch aber nicht automatisch fällig.
Der Beitrag Arbeitsrecht: Arbeitszeit beginnt schon auf dem Weg erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Pflegegrad 2: Was der MDK bei dir zu Hause wirklich prüft
Wenn der Gutachter zur Pflegebegutachtung nach Hause kommt, geht es nicht darum, eine einzelne Krankheit zu bestätigen.
Geprüft wird, wie selbstständig du deinen Alltag bewältigen kannst und an welchen Stellen du regelmäßig auf die Hilfe anderer Menschen angewiesen bist.
Der Medizinische Dienst (früher MDK) prüft dabei auch nicht gezielt, ob du die Voraussetzungen für Pflegegrad 2 erfüllst. Er bewertet sechs Lebensbereiche, rechnet die Ergebnisse nach festen Regeln zusammen und spricht anschließend eine Empfehlung für einen Pflegegrad aus.
Pflegegrad 2 beginnt bei 27 PunktenPflegegrad 2 steht für erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten. Dafür müssen mindestens 27 und weniger als 47,5 gewichtete Gesamtpunkte erreicht werden.
Entscheidend ist nicht die Zahl der Diagnosen und auch nicht allein die Zeit, die Angehörige täglich für die Pflege aufwenden. Ausschlaggebend sind die konkreten Folgen der gesundheitlichen Einschränkungen im gewöhnlichen Alltag, die voraussichtlich mindestens sechs Monate bestehen.
Eine Arthrose, Herzschwäche, Depression oder beginnende Demenz führt deshalb nicht automatisch zu Pflegegrad 2. Die Erkrankung muss dazu führen, dass Tätigkeiten nicht mehr ohne personelle Hilfe oder nur noch mit erheblicher Unterstützung bewältigt werden können.
So läuft die Begutachtung zu Hause abZu Beginn fragt der Gutachter meist nach Erkrankungen, Behandlungen, bisherigen Krankenhausaufenthalten, vorhandenen Hilfsmitteln und der derzeitigen Versorgung. Außerdem möchte er wissen, wer unterstützt, wie oft Hilfe nötig ist und ob ein Pflegedienst beteiligt ist.
Das Gespräch findet in der üblichen Wohnumgebung statt und kann nach Angaben des Medizinischen Dienstes bis zu einer Stunde dauern. Neben deinen Antworten fließen Beobachtungen ein, etwa wie du aufstehst, dich in der Wohnung bewegst, Anweisungen verstehst oder dich an zeitliche Abläufe erinnerst.
Manche Bewegungen können auf Nachfrage praktisch gezeigt werden, beispielsweise das Aufstehen von einem Stuhl oder das Gehen einer kurzen Strecke. Du solltest dich jedoch nicht zu einer schmerzhaften oder gefährlichen Bewegung zwingen, sondern erklären, weshalb sie im Alltag nicht sicher möglich ist.
Ein Hausbesuch ist nicht in jedem Verfahren vorgeschrieben, denn unter bestimmten Voraussetzungen sind auch ein strukturiertes Telefoninterview, ein Videogespräch oder eine Entscheidung nach Aktenlage möglich. Ist ein Hausbesuch angesetzt, sollte die Pflegeperson anwesend sein, die den täglichen Unterstützungsbedarf am besten kennt.
Diese sechs Bereiche werden bewertetDas Begutachtungsinstrument erfasst sechs Lebensbereiche, die unterschiedlich stark in das Ergebnis eingehen. Die folgende Tabelle zeigt, worauf der Gutachter typischerweise achtet.
Lebensbereich Was geprüft wird Gewichtung Mobilität Positionswechsel im Bett, stabiles Sitzen, Umsetzen, Fortbewegen im Wohnbereich und Treppensteigen 10 Prozent Kognitive und kommunikative Fähigkeiten Orientierung, Erinnern, Entscheidungen, Verstehen, Erkennen von Risiken und Mitteilen von Bedürfnissen Zusammen mit dem nächsten Bereich 15 Prozent Verhaltensweisen und psychische Problemlagen Unterstützungsbedarf etwa bei Ängsten, nächtlicher Unruhe, Abwehr, Antriebslosigkeit oder aggressivem Verhalten Nur das höhere Ergebnis aus diesem oder dem vorherigen Bereich zählt Selbstversorgung Körperpflege, Duschen, An- und Ausziehen, Essen, Trinken, Toilettennutzung und Umgang mit Inkontinenz 40 Prozent Krankheits- und therapiebedingte Anforderungen Medikamente, Messungen, Injektionen, Verbände, Hilfsmittel, Arztbesuche und Therapien 20 Prozent Alltagsleben und soziale Kontakte Tagesablauf, Beschäftigung, Schlafrhythmus, Zukunftsplanung und Kontakt zu anderen Menschen 15 ProzentDie Einzelpunkte werden nicht einfach unverändert zusammengerechnet. Zunächst entsteht in jedem Bereich ein Punktwert, der anschließend in gewichtete Punkte umgerechnet wird.
Bei den kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten sowie den Verhaltensweisen und psychischen Problemlagen zählt nur der höhere der beiden gewichteten Werte. Die Ergebnisse beider Bereiche werden daher nicht addiert.
Mobilität: Was du innerhalb der Wohnung schaffstIm ersten Bereich geht es vor allem um körperliche Beweglichkeit im direkten Wohnumfeld. Der Gutachter prüft unter anderem, ob du dich im Bett drehen, stabil sitzen, vom Bett auf einen Stuhl wechseln, in der Wohnung fortbewegen und Treppen überwinden kannst.
Wer mit einem Rollator allein und sicher durch die Wohnung gehen kann, kann bei diesem Kriterium weiterhin als selbstständig gelten. Benötigst du dagegen eine stützende Person, Anleitung oder ständige Sicherung, muss diese Hilfe beschrieben werden.
Lange Wege außerhalb der Wohnung gehören nicht zur Punktebewertung der Mobilität. Außerhäusliche Aktivitäten werden zwar erfasst, fließen aber nicht unmittelbar in die Berechnung des Pflegegrades ein.
Gedächtnis, Orientierung und VerständigungDer zweite Bereich betrifft nicht das Allgemeinwissen und ist kein Intelligenztest. Geprüft wird beispielsweise, ob du Personen erkennst, dich zeitlich und örtlich orientierst, mehrschrittige Alltagshandlungen steuerst, Gefahren bemerkst und eigene Bedürfnisse verständlich mitteilst.
Bei einer Demenz können Angehörige wichtige Ergänzungen liefern, wenn die betroffene Person Schwierigkeiten herunterspielt oder den eigenen Hilfebedarf nicht mehr zuverlässig einschätzt. Der Gutachter wird sich dennoch zuerst an die betroffene Person wenden und sie soweit wie möglich in das Gespräch einbeziehen.
Ängste, Unruhe und andere psychische BelastungenIm dritten Bereich wird erfasst, wie häufig wegen psychischer Problemlagen oder auffälliger Verhaltensweisen Unterstützung erforderlich ist. Dazu können nächtliche Unruhe, starke Ängste, depressive Antriebslosigkeit, Abwehr pflegerischer Hilfe, aggressives Verhalten oder wiederholtes Umherwandern gehören.
Eine Diagnose allein reicht auch hier nicht aus. Beschrieben werden sollte, was konkret geschieht, wie oft es vorkommt und welche Hilfe eine andere Person dann leisten muss.
Wenn du wegen einer Depression regelmäßig zum Aufstehen, Essen oder zur Körperpflege motiviert und begleitet werden musst, kann das in mehreren Bereichen bedeutsam sein. Der Gutachter muss die Einschränkung jeweils dem passenden Kriterium zuordnen.
Selbstversorgung hat das größte GewichtMit 40 Prozent beeinflusst die Selbstversorgung das Ergebnis besonders stark. Der Gutachter fragt, wie du dich wäschst, duschst, anziehst, isst, trinkst und die Toilette benutzt.
Dabei macht es einen Unterschied, ob nur Gegenstände bereitgelegt werden müssen, ob einzelne Handgriffe übernommen werden oder ob eine Tätigkeit nahezu vollständig durch eine andere Person erfolgt.
Auch Erinnern, Auffordern und Beaufsichtigen können personelle Hilfe sein, wenn die Handlung sonst nicht zuverlässig gelingt.
Scham führt bei diesem Thema häufig zu zu knappen Angaben. Probleme mit Inkontinenz, Intimpflege, nächtlichen Toilettengängen oder dem Zerkleinern von Mahlzeiten sollten sachlich und vollständig benannt werden.
Medikamente, Arztbesuche und TherapienIm fünften Bereich wird geprüft, ob du krankheits- oder therapiebedingte Anforderungen selbst erledigen kannst. Dazu gehören je nach Erkrankung das Stellen und Einnehmen von Medikamenten, Blutdruck- oder Blutzuckermessungen, Injektionen, Verbandswechsel, der Umgang mit Sauerstoff oder die Nutzung anderer medizinischer Hilfsmittel.
Auch die notwendige Begleitung zu Arzt- und Therapieterminen kann berücksichtigt werden. Wichtig sind dabei die tatsächliche Häufigkeit und die Frage, ob die Hilfe aus gesundheitlichen Gründen erforderlich ist.
Ein aktueller Medikamentenplan und vorhandene Therapiepläne erleichtern eine nachvollziehbare Einschätzung. Werden Medikamente nur deshalb richtig eingenommen, weil ein Angehöriger sie sortiert, erinnert oder die Einnahme überwacht, sollte genau das erklärt werden.
Tagesablauf und soziale KontakteDer sechste Bereich erfasst, ob du deinen Tagesablauf selbst planen, dich sinnvoll beschäftigen, Ruhe- und Schlafenszeiten steuern und Kontakte pflegen kannst. Einschränkungen können körperliche, geistige oder psychische Ursachen haben.
Relevant ist nicht, ob jemand besonders gesellig lebt. Es geht darum, ob die Person Kontakte und alltägliche Vorhaben nach ihren eigenen Wünschen noch selbst anbahnen und umsetzen kann oder dafür Anleitung, Motivation oder Begleitung benötigt.
Haushalt und Einkaufen werden erfasst, geben aber keine direkten PunkteDer Gutachter kann auch nach Einkaufen, Kochen, Putzen, Wäsche, Behördenangelegenheiten und Wegen außerhalb der Wohnung fragen.
Diese Angaben dienen der Beschreibung der Versorgungssituation und einer späteren Pflegeberatung, werden aber nicht als eigener siebter oder achter Punktebereich in die Pflegegradberechnung aufgenommen.
Das führt oft zu Missverständnissen, denn eine vollständig übernommene Haushaltsführung kann einen erheblichen Hilfebedarf zeigen. Für den Pflegegrad müssen die Ursachen jedoch den sechs bewerteten Lebensbereichen zugeordnet werden können.
Der Gutachter bewertet Selbstständigkeit und nicht PerfektionBei vielen Kriterien unterscheidet das Verfahren zwischen selbstständig, überwiegend selbstständig, überwiegend unselbstständig und unselbstständig. Entscheidend ist, wie viel personelle Hilfe nötig ist und welchen Anteil der Handlung du selbst bewältigen kannst.
Ein Hilfsmittel schließt Selbstständigkeit nicht automatisch aus. Wenn du eine Tätigkeit mit einem geeigneten Hilfsmittel allein und sicher erledigst, kann sie weiterhin als selbstständig bewertet werden.
Umgekehrt darf eine einmalige Leistung unter großer Anstrengung nicht darüber hinwegtäuschen, dass sie im normalen Alltag nicht verlässlich gelingt. Schmerzen, Erschöpfung, Sturzgefahr, Orientierungsschwierigkeiten und die notwendige Anwesenheit einer Hilfsperson gehören deshalb in die Schilderung.
So bereitest du dich auf den Hausbesuch vorVor dem Termin sollte über mehrere Tage festgehalten werden, wobei Hilfe benötigt wird, wer sie leistet und wie häufig sie anfällt. Ein solches Pflegetagebuch ist kein vorgeschriebenes Formular, kann aber schwankende Beschwerden und regelmäßig wiederkehrende Unterstützung sichtbar machen.
Bereitlegen solltest du vorhandene Arzt- und Entlassungsberichte, den aktuellen Medikamentenplan, Therapieunterlagen sowie bei Beteiligung eines Pflegedienstes dessen Pflegedokumentation. Fehlende Arztberichte müssen nach der Checkliste des Medizinischen Dienstes nicht eigens für den Termin neu angefordert werden.
Hilfsmittel sollten dort stehen, wo sie gewöhnlich benutzt werden. Die Wohnung muss nicht besonders hergerichtet werden, denn der Besuch soll die echte Versorgungssituation abbilden.
Am Termin sollte möglichst die Person teilnehmen, die regelmäßig pflegt oder die Einschränkungen gut kennt. Sie kann Beobachtungen ergänzen, Häufigkeiten benennen und darauf hinweisen, wenn eine Fähigkeit nur mit Vorbereitung, Erinnerung, Sicherung oder anschließender Hilfe möglich ist.
Der häufigste Fehler: Aus Höflichkeit zu viel Selbstständigkeit zeigenViele Betroffene antworten auf die Frage, ob etwas noch gehe, reflexartig mit „ja“. Dabei verschweigen sie, dass der Vorgang nur unter Schmerzen, mit Pausen, mit Sturzgefahr oder nach wiederholter Aufforderung gelingt.
Richtig ist eine nüchterne Beschreibung des gewöhnlichen Alltags, weder beschönigt noch übertrieben. Bei schwankenden Erkrankungen solltest du erläutern, wie gute und schlechte Tage verteilt sind und welche Hilfe regelmäßig erforderlich wird.
Weitere typische Stolpersteine beschreibt der Beitrag Sieben große Fehler bei der Pflegegrad-Begutachtung. Gerade an der Grenze zwischen Pflegegrad 1 und 2 können unvollständige Angaben das Ergebnis verändern.
Welche Fragen zulässig sind und wo Grenzen liegenFragen nach Körperpflege, Toilettengängen, psychischen Beschwerden und Medikamenteneinnahme können sehr persönlich wirken, sind für die Begutachtung aber häufig notwendig. Der Zusammenhang mit der Selbstständigkeit oder dem Unterstützungsbedarf muss erkennbar sein.
Fragen nach Vermögen, Erbschaften oder Eigentumsverhältnissen entscheiden dagegen nicht über den Pflegegrad. Wenn der Zweck einer Frage unklar bleibt, kannst du nachfragen, welchem Begutachtungskriterium sie dienen soll.
Der Beitrag Diese Fragen des Gutachters gehen zu weit erklärt den Unterschied zwischen pflegerelevanten Angaben und privaten Informationen ohne erkennbaren Bezug. Medizinisch oder pflegerisch wichtige Tatsachen sollten dennoch nicht aus falsch verstandener Zurückhaltung verschwiegen werden.
Was nach dem Hausbesuch geschiehtDer Medizinische Dienst fasst Feststellungen, Punkte und Empfehlungen in einem Gutachten zusammen und leitet es an die Pflegekasse weiter. Darin können auch Hinweise auf Hilfsmittel, eine Rehabilitation oder eine Anpassung des Wohnumfelds enthalten sein.
Die Pflegekasse erlässt anschließend den Bescheid und übersendet gewöhnlich auch das Gutachten. Wird Pflegegrad 2 bewilligt, bestehen verschiedene Ansprüche für die Versorgung zu Hause; die aktuellen Beträge zeigt der Beitrag Pflegegeld und weitere Leistungen bei Pflegegrad 2.
Ist der Pflegegrad abgelehnt oder zu niedrig festgesetzt, kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids Widerspruch eingelegt werden. Vor der Begründung sollte das Gutachten Punkt für Punkt mit dem tatsächlichen Alltag verglichen werden; Hinweise dazu stehen im Ratgeber Pflegegrad abgelehnt oder zu niedrig: Das solltest du jetzt tun.
Praxisbeispiel: Wie aus einzelnen Hilfen Pflegegrad 2 wirdDie 76-jährige Frau Berger leidet an Arthrose, Herzschwäche und einer leichten kognitiven Beeinträchtigung. Beim ersten Gespräch sagt sie zunächst, sie könne sich noch allein versorgen, doch ihre Tochter erklärt, dass sie täglich beim Duschen, Anziehen der Kompressionsstrümpfe und Sortieren der Medikamente hilft.
Außerdem muss die Tochter ihre Mutter zu Arztterminen begleiten und sie wiederholt an Mahlzeiten erinnern. Frau Berger kann mit dem Rollator kurze Wege in der Wohnung bewältigen, benötigt beim Treppensteigen jedoch Sicherung und Unterstützung.
Der Gutachter ordnet die Hilfen den Bereichen Mobilität, Selbstversorgung, krankheitsbedingte Anforderungen und Alltagsgestaltung zu. Die gewichtete Gesamtwertung erreicht 31,25 Punkte, sodass die Pflegekasse Pflegegrad 2 bewilligt.
Das Beispiel zeigt, weshalb nicht nur eine Diagnose genannt werden sollte. Erst die genaue Beschreibung wiederkehrender Hilfe macht sichtbar, wie stark die Selbstständigkeit im Alltag tatsächlich eingeschränkt ist.
Häufige Fragen zu Pflegegrad 2 und dem Hausbesuch 1. Prüft der Medizinische Dienst schon vorab nur auf Pflegegrad 2?Nein. Der Gutachter ermittelt die Beeinträchtigungen in allen sechs Lebensbereichen, und aus der gewichteten Gesamtpunktzahl ergibt sich erst anschließend die Empfehlung für einen Pflegegrad.
2. Wie viele Punkte werden für Pflegegrad 2 benötigt?Pflegegrad 2 wird bei mindestens 27 und weniger als 47,5 Gesamtpunkten erreicht. Ab 47,5 Punkten beginnt Pflegegrad 3.
3. Muss die Wohnung für den Termin besonders aufgeräumt sein?Nein. Die Wohnsituation sollte so erkennbar sein, wie sie im Alltag tatsächlich besteht, denn Hilfsmittel, Barrieren und übliche Abläufe helfen bei der Einschätzung.
4. Darf eine Angehörige oder Pflegeperson beim Termin dabei sein?Ja, das ist ausdrücklich sinnvoll. Besonders bei Demenz, psychischen Erkrankungen oder schwankenden Beschwerden kann eine vertraute Person wichtige Angaben ergänzen.
5. Reicht eine schwere Diagnose für Pflegegrad 2 aus?Nein. Entscheidend sind die gesundheitlich verursachten Einschränkungen der Selbstständigkeit und der daraus folgende regelmäßige Bedarf an personeller Hilfe.
6. Was kann ich tun, wenn nur Pflegegrad 1 anerkannt wird?Du kannst innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids Widerspruch bei der Pflegekasse einlegen. Für eine Begründung solltest du das Gutachten anfordern beziehungsweise prüfen und konkret benennen, welche Hilfen, Häufigkeiten oder Einschränkungen falsch oder gar nicht erfasst wurden.
Stand: September 2026. Grundlage sind die Begutachtungs-Richtlinien, die Informationen des Medizinischen Dienstes sowie die §§ 14 und 15 SGB XI.
Der Beitrag Pflegegrad 2: Was der MDK bei dir zu Hause wirklich prüft erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Der wahre Grund, stolz zu sein
Politische Werbung: Transparenz, die man suchen muss
Dank einer neuen EU-Verordnung können Menschen nachvollziehen, wie viel Geld die Parteien im Wahlkampf in Sachsen-Anhalt für Plakate, Flyer und Werbeanzeigen ausgeben. Allerdings setzen die Parteien die Vorgaben sehr unterschiedlich um. Ein Gesetz, das mehr Klarheit bringen könnte, ist noch nicht verabschiedet.
Wahlplakate in Magdeburg – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / Emmanuele ContiniSeit fast einem Jahr gilt in der EU die neue Verordnung über die Transparenz und das Targeting (TTPW) politischer Werbung. Die neuen Regeln sollen unter anderem dafür sorgen, dass manipulative Kampagnen im Internet besser aufgedeckt werden können, die Finanzierung von Werbung offengelegt und Wahlkämpfe unabhängig überprüft werden können.
Weil Google und Meta als Reaktion auf die Transparenzverordnung politische Werbung auf ihren Plattformen gleich ganz verboten haben, läuft ein wichtiger Teil des Regulierungsvorhabens derzeit ins Leere. Ein anderer Teil der Regeln betrifft allerdings Wahlwerbung, die nicht im Internet stattfindet: etwa Plakate, Flyer oder Werbespots im Radio und Kino. Auch für analoge Werbung gelten in aktuellen Wahlkämpfen neue Transparenzvorschriften.
Viele Plakate von Parteien und Politiker:innen enthalten deshalb in diesem Jahr erstmalig einen QR-Code, der zu Informationen im Netz führt. Dort erfährt man beispielsweise, was die Werbung gekostet hat und woher das Geld dafür stammt – oder sollte das zumindest erfahren. Eine stichprobenartige Überprüfung durch netzpolitik.org zeigt: Die Parteien setzen die Anforderungen sehr unterschiedlich um und teilweise klafften Lücken in den Angaben. Nach unseren Presseanfragen wurden diese inzwischen geschlossen.
Ungeahnte TransparenzIn Sachsen-Anhalt, wo am Sonntag ein neuer Landtag gewählt wird, sind auf Wahlplakaten beispielsweise klassische Sprüche wie „Erfahrung statt Experimente“ (SPD) oder „Lebensleistung würdigen“ (CDU) zu lesen. Auch die Gefahr einer rechtsextremen Machtübernahme ist auf vielen Plakaten präsent, etwa in Slogans wie „Heimat ist für alle da“ (Die Linke) oder „Politik für morgen, nicht von gestern“ (Grüne). Die AfD selbst, die in Umfragen bei über 40 Prozent landet und auf eine absolute Mehrheit hofft, plakatiert Sprüche wie „Ein Land ohne Illegale“ und „Es beginnt hier“.
Auf den Plakaten ist in der Regel gut zu erkennen, wer hinter der Werbung steht. Darum geht es Parteien und Politiker:innen ja: dass sie wiedererkannt werden. Dass das jedoch nicht immer so ist, zeigt ein Vorfall aus dem Jahr 2016. Damals hängten Unbekannte hunderte gefälschte Plakate in Sachsen-Anhalt auf, die aussahen, als würden die Grünen für Masseneinwanderung werben.
Manipulation wie diese soll die Verordnung künftig verhindern. Wer mehr darüber erfahren will, was hinter einem Plakat steht, muss manchmal allerdings ganz schön suchen. Oft sind Informationen und Links klein gedruckt und nicht lesbar. Auch die QR-Codes, die zu weiteren Infos führen, sind nicht immer leicht zu finden.
Wer ihnen folgt, kann aber bislang ungeahnte Einblicke hinter die Kulissen von Wahlkämpfen erhalten. So erfährt man zum Beispiel, dass der CDU-Kreisverband Magdeburg für Großflächenplakate und digitale Anzeigen in der Landeshauptstadt knapp 30.000 Euro ausgegeben hat oder dass der Grüne Bundesverband in gleicher Höhe eine Plakatkampagne für die Landespartei finanziert.
.cls-1{fill:000000;} Wir schlagen Alarm.Für deine Grundrechte. Jetzt mitmachen Unterschiedliche Umsetzung
Noch schwerer als die QR-Codes zu einzelnen Anzeigen sind die Transparenzinformationen oft zu finden, wenn man sie auf den Websites der Parteien sucht. Dass die Transparenzinformationen teils auf Seiten von Kreisverbänden und teils auf Seiten der Landes- oder Bundespartei veröffentlicht werden, trägt zur Unübersichtlichkeit bei.
In Sachsen-Anhalt haben beispielsweise nur SPD und Grüne einen Link dazu direkt auf ihrer Startseite platziert. Dieser ist im Menü am unteren Ende der Seite zwar auch nicht gerade prominent, aber immerhin mit einem einfachen Klick erreichbar.
Wer draufklickt, erhält eine umfassende Übersicht über Ausgaben, Verantwortliche und Firmen, mit denen die Parteien bei der Werbung zusammengearbeitet haben. Dabei gibt es durchaus Unterschiede bei der Detailtiefe: Man erfährt beispielsweise, dass die Grünen in dem Bundesland insgesamt 200.000 Euro für Agenturleistungen, 130.000 Euro für Mediakosten und 115.000 Euro für Materialien ausgegeben haben. Die SPD geht deutlich mehr ins Detail und schlüsselt hier einzelne Kampagnenelemente auf – bis hin zum Großflächenplakat in Gerbstedt für 229,90 Euro.
Bei anderen Parteien muss man solche Informationen hingegen suchen, teilweise findet man sie ohne Suchfunktion gar nicht. So etwa bei der CDU, die dann aber immerhin mit einer detaillierten Übersicht zu unterschiedlichen Kampagnenelementen aufwartet.
Die Übersichtsseiten der FDP und des BSW wiederum entalten nur zusammengefasste Informationen. Man erfährt dort etwa, dass die Liberalen knapp 275.000 Euro für Plakate und gut 26.000 Euro für Flyer ausgegeben haben, während das BSW für eine Plakataktion mit A1- und Großflächenplakaten etwa 173.000 in die Hand genommen hat,
Unvollständig war bis zum heutigen Freitag die Übersichtsseite der Linkspartei. Man hat dort zwar erfahren, dass sie unter anderem mit der linken Influencerin Laura Gumo und weiteren Creator:innen zusammengearbeitet und dafür 3.000 Euro ausgegeben hat. Andere Informationen fehlten in der Übersicht jedoch. Die Partei hat diese nach einer kurzfristigen Presseanfrage von netzpolitik.org inzwischen geändert.
.cls-1{fill:none;}.cls-2{fill:#adad00;}.cls-3{fill:#1d1d1b;}.cls-4{clip-path:url('#clippath-1');}.cls-5{clip-path:url('#clippath-3');}.cls-6{clip-path:url('#clippath-2');}.cls-7{clip-path:url('#clippath');} Die Hütte brennt!Wir gehen rein.
Mit deiner Spende retten wir Grundrechte.
Jetzt mitmachenGar keine Übersichtsseite zur aktuellen Landtagswahl bietet die AfD, dort fanden wir lediglich eine ältere Übersichtsseite mit dem Titel „Vorkampagne“ aus dem Frühjahr. Auf Anfrage von netzpolitik.org erklärt ein Sprecher, dass die TTPW-Verordnung keine Übersichtsseiten vorschreibe, sondern lediglich Informationen, die direkt mit dem einzelnen Werbemittel verknüpft sind. Über die Websuche fanden wir zwei solcher Erklärungen der Partei, die unvollständig waren. Eine davon enthielt statt Informationen zum Sponsor und den Kosten lediglich die Eintragungen „XXX“. Die Partei hat das nach Anfrage von netzpolitik.org korrigiert, die Kosten für die Kampagne haben sich demzufolge auf gut 440.000 Euro belaufen. Ein Sprecher erklärt, dass es bei der fortlaufenden Aktualisierung gelegentlich zu unbeabsichtigten Fehler kommen könne.
Unfertige RegelnFolgen haben dürften die unterschiedlichen und teils unvollständigen Transparenzinformationen vorerst nicht. Denn Deutschland hat noch immer kein Gesetz beschlossen, mit dem die EU-Regeln in nationales Recht übersetzt werden. Eigentlich wollte bereits die Ampel-Koalition das Politische-Werbung-Transparenz-Gesetz (PWTG) auf den Weg bringen, doch sie zerbrach im November 2024. Die aktuelle Regierung aus Union und SPD brachte einen Entwurf im Frühjahr 2026 in den Bundestag ein, doch beschlossen ist er noch nicht.
Das führt zu einer paradoxen Situation: Da die EU-Regeln in Form einer Verordnung verabschiedet wurden, gelten sie seit Oktober 2025 EU-weit unmittelbar, auch ohne nationale Umsetzung. Allerdings soll das PWTG auch regeln, welche Behörden für die Aufsicht und Durchsetzung der Regeln zuständig sind.
Immerhin: Die Erfahrungen der aktuellen Wahlkämpfe geben dem Bundestag die Möglichkeit, bei der Praxistauglichkeit des PWTG nachzuschärfen, sofern dies im Rahmen der nationalen Gesetzgebung möglich ist. Dass die Parteien die Transparenzvorgaben trotz Leitlinien der EU-Kommission und Handreichung deutscher Aufsichtsbehörden so unterschiedlich auslegen, zeugt davon, dass es hier noch klarere Vorgaben braucht.
Das schreibt auf Anfrage von netzpolitik.org auch der Politik-Analyst Martin Fuchs, der als „Hamburger Wahlbeobachter“ seit mehr als zehn Jahren Wahlkämpfe untersucht:
Ich begrüße die Transparenzanforderungen sehr, weil sie Zivilgesellschaft, Medien, Forschung und interessierten Bürger:innen einen bisher nicht vorhandenen Einblick in die Kampagnen geben und somit Wahlkampf und Mobilisierung besser nachvollziehbar machen. Um die Transparenzangaben besser zu vergleichen und zu analysieren, wäre es allerdings wichtig, dass feste Standards für die Veröffentlichung definiert werden und alle Daten auf einer gemeinsamen Plattform (z. B. bei Landeswahlleiter oder Landesdatenschutzbeauftragten) veröffentlicht und maschinenlesbar zur Verfügung gestellt werden. Hier müssen klare Regeln definiert werden, die Qualität der Angaben variiert teilweise noch sehr stark.
Einheitliche Vorgaben würden auch helfen, den Erfüllungsaufwand bei der Umsetzung der Vorgaben zu reduzieren, sagt Fuchs. Standardisierte Formulare würden es allen Beteiligten erleichtern, sich an die Vorgaben zu halten.
Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich zu fast 100% aus den Spenden unserer Leser:innen.
Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.
Dosendiplomatie der Bundesregierung: Kreml streitet Konserven-Spionage ab!
Es waren dramatische Szenen, die sich am 4. August 2026 im Luftraum über dem Flughafen Leipzig/Halle abspielten. Ein unidentifiziertes Flugobjekt drang in den deutschen Luftraum ein. Die Ausmaße der Bedrohung: Atemberaubende 30 Zentimeter Spannweite. Die Furcht erregende Nutzlast: Eine handelsübliche Konservendose. Während Physiker weltweit noch darüber rätseln, wie ein Plastikrotor von der Größe eines Frustrations-Propellers […]
<p>The post Dosendiplomatie der Bundesregierung: Kreml streitet Konserven-Spionage ab! first appeared on ANSAGE.</p>
KCDK-E ruft zur Teilnahme am Kurdischen Kulturfestival auf
Der Kongress der demokratischen Gesellschaften Kurdistans in Europa (KCDK-E) hat zur breiten Teilnahme am 34. Internationalen Kurdischen Kulturfestival aufgerufen. Das Festival findet am Samstag in Dortmund unter dem Motto „Freie Führung, demokratische Gesellschaft“ statt und ist in diesem Jahr den Gefallenen des kurdischen Freiheitskampfes gewidmet.
Engin Sever, Ko-Vorsitzender des Dachverbands, erklärte gegenüber ANF, das Festival werde angesichts der in den vergangenen Tagen bekanntgegebenen Gefallenen eine besondere Bedeutung haben. Zugleich sei es eines der wichtigen jährlichen Zusammentreffen der kurdischen Gesellschaft in Europa. Die Mobilisierung laufe bis zum letzten Tag. Neben Deutschland werde unter anderem in Frankreich, den Niederlanden und der Schweiz für die Teilnahme geworben. Sever hob insbesondere die Bedeutung einer starken Beteiligung von Familien, Jugendlichen und Frauen hervor.
Jugendmarsch endet auf dem Festivalgelände
Als Teil der Mobilisierung verwies Sever auch auf den von kurdischen Jugendlichen organisierten Marsch, der in Köln begonnen hat und am Samstag auf dem Festivalgelände in Dortmund endet. Junge Menschen aus verschiedenen europäischen Städten beteiligen sich an der Aktion und werden nach ihrer Ankunft gemeinsam am Festival teilnehmen. Neben dem Kulturprogramm sind nach Angaben Severs auch Aktivitäten von Jugend- und gesellschaftlichen Strukturen vorgesehen. Das Festival solle die kurdische Gesellschaft aus unterschiedlichen europäischen Ländern zusammenbringen.
„Machen wir das Festival zu einem Ort des Gedenkens“
Sever rief Kurd:innen in ganz Europa sowie insbesondere Familien, Frauen und Jugendliche dazu auf, am Samstag nach Dortmund zu kommen. Mit einer breiten Beteiligung solle das Festival sowohl dem Gedenken an die Gefallenen als auch der Bewahrung und Weitergabe kurdischer Kultur Ausdruck verleihen. „Machen wir das Festivalgelände zu einem Ort, an dem wir uns der Gefallenen annehmen, die kurdische Kultur lebendig halten, die Freiheit Abdullah Öcalans fordern und für sein Paradigma eintreten“, sagte Sever.
https://deutsch.anf-news.com/kultur/kon-med-veroffentlicht-busfahrplan-zum-kurdischen-festival-52456 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/kurdische-jugend-startet-freiheits-und-demokratiemarsch-in-koln-52590 https://deutsch.anf-news.com/kultur/cIk-ruft-zur-teilnahme-am-kurdischen-kulturfestival-in-dortmund-auf-52586
Kurdische Frau bei Razzia in Seqiz verschleppt
Die Kurdin Nahid Kasnazani ist bei einer Razzia von iranischen Regimekräften in ihrem Heimatdorf Kasnazan im Kreis Seqiz festgenommen worden. Wie die Menschenrechtsorganisation Hana berichtet, wurde die 48-Jährige bereits am Dienstag ohne Vorlage eines richterlichen Beschlusses an einen unbekannten Ort verschleppt.
Nach Angaben der Organisation rückten die Einsatztrupps mit mindestens sechs Fahrzeugen in Kasnazan ein. Während der Operation seien die Bewegungsmöglichkeiten der Bevölkerung stark eingeschränkt und Bewohner:innen zeitweise daran gehindert worden, ihre Häuser zu verlassen.
Nach der Festnahme Kasnazanis sollen die Beamten zudem ihre Familie unter Druck gesetzt und die Herausgabe ihres Mobiltelefons sowie weiterer persönlicher Gegenstände verlangt haben. Auch hierfür sei keine richterliche Anordnung oder andere rechtliche Genehmigung vorgelegt worden.
Bislang ist nicht bekannt, wohin Nahid Kasnazani gebracht wurde und aus welchem Grund sie festgehalten wird. Auch mögliche Tatvorwürfe gegen sie sind nicht bekannt. Nach Angaben von Hana liegen zudem keine Informationen darüber vor, ob sie Zugang zu anwaltlichem Beistand hat, telefonieren oder Kontakt zu ihrer Familie aufnehmen kann.
Heimat von Jina Mahsa Amini
Seqiz gilt als ein wichtiges Zentrum des politischen und gesellschaftlichen Widerstands in Rojhilat. Die Stadt ist zugleich die Heimat von Jina Mahsa Amini, deren Tod nach ihrer Festnahme durch die iranische Sittenpolizei im September 2022 die unter der Losung „Jin, Jiyan, Azadî“ bekannt gewordene Protestbewegung auslöste. Auch unabhängig davon blickt Seqiz auf eine lange Geschichte kurdischer Opposition und staatlicher Repression zurück.
https://deutsch.anf-news.com/frauen/-52572 https://deutsch.anf-news.com/frauen/-52574 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/-52176
Meeting of the Expert Commission on Teaching Russian Language and Literature
Adviser to the President Yelena Yampolskaya chaired a regular meeting, held via videoconference, of the Expert Commission on Teaching the Russian Language and Literature devoted to the final stages of work on high school textbooks.
Ein Herz für Völkermörder
Neue Grundsicherung: Wegen Mietminderung fordert das Jobcenter alles zurück
Schimmel, Heizungsausfall oder dauernder Lärm können Mieter zu einer Mietminderung berechtigen. Wer Leistungen der Grundsicherung bezieht, sollte dabei aber nicht nur den Vermieter informieren. Auch das Jobcenter muss von einer wirksamen Mietminderung erfahren.
Der Grund: Das Jobcenter übernimmt bei den Kosten der Unterkunft grundsätzlich nur die tatsächlichen Aufwendungen. Sinkt die geschuldete Miete, kann deshalb auch der Anspruch auf Unterkunftskosten sinken. Zahlt das Jobcenter trotzdem weiter den bisherigen Betrag, droht später eine Rückforderung.
Eine Mietminderung senkt die tatsächlich geschuldete MieteEin erheblicher Wohnungsmangel kann nach § 536 Bürgerliches Gesetzbuch die Miete mindern. Für die Dauer des Mangels schuldet der Mieter dann nur die angemessen herabgesetzte Miete.
Für Leistungsbezieher hat der Mangel eine weitere Folge. Nach § 22 SGB II berücksichtigt das Jobcenter Unterkunft und Heizung grundsätzlich in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen. Wer aufgrund einer wirksamen Mietminderung monatlich weniger Miete schuldet, hat deshalb in dieser Zeit auch geringere Unterkunftskosten.
Das Sächsische Landessozialgericht formulierte diesen Grundsatz ausdrücklich: Mindert ein Leistungsberechtigter gegenüber dem Vermieter die Unterkunftskosten, bilden die geminderten Kosten den laufenden Unterkunftsbedarf, sofern die Mietminderung nicht offensichtlich unwirksam ist (LSG Sachsen, 17. März 2022 – L 3 AS 568/21).
Denkbeispiel: Otto aus Mannheim mindert seine MieteOtto ist 32 Jahre alt und lebt allein in Mannheim. Seine monatliche Miete einschließlich der Neben- und Heizkosten beträgt 720 Euro. Das Jobcenter erkennt diese 720 Euro vollständig an.
Ottos Vermieter lässt vor Ottos Schlazimmerfenster die Dachterasse sanieren, und dies führt über viele Wochen hinweg zu dauerhaftem Lärm. Nach mehrfachen Auseinandersetzungen bestätigt sein Vermieter schriftlich, dass Otto ab Juni monatlich nur noch 600 Euro zahlen muss. Seine tatsächliche Mietbelastung sinkt damit um 120 Euro.
Otto ist zumindest zufrieden, dass er sein Recht als Mieter durchgesetzt hat und nformiert das Jobcenter jedoch zunächst nicht. Es berücksichtigt weiterhin jeden Monat 720 Euro.
Nach fünf Monaten erfährt das Jobcenter von der Mietminderung. Statt 3.600 Euro musste Otto für diese fünf Monate tatsächlich nur 3.000 Euro Miete aufbringen. Die Differenz beträgt 600 Euro.
Jetzt kann eine Rückforderung drohen. Denn das Jobcenter hat auch Mietkosten, die Otto nicht leisten musste.
Leistungsbezieher müssen Änderungen unverzüglich mitteilen, die für ihren Leistungsanspruch erheblich. Diese Pflicht ergibt sich aus § 60 SGB I. Eine dauerhafte oder rückwirkende Mietminderung gehört dazu, weil sie die Höhe der Unterkunftskosten verändert.
Das können Sie tunWenn Sie mit dem Vermieter eine Mietminderung vereinbaren oder eine solche aufgrund eines Mangels durchsetzen, dann informieren Sie schriftlich das Jobcenter. Legen Sie möglichst die Mängelanzeige, die Erklärung zur Mietminderung und eine Vereinbarung oder sonstige Unterlagen über die neue Miethöhe bei.
Sie sollten den geminderten Betrag nicht einfach behalten und davon ausgehen, dass das Jobcenter weiterhin die bisherige Miete zahlt.
Eine Rückforderung entsteht aber nicht automatischDass Sie Ihre Miete mindern oder vorübergehend weniger an den Vermieter überweisen, reicht noch nicht für eine Rückforderung. Entscheidend ist, dass diese Minderung wirksam ist.
Allein weil ein Leistungsbezieher Geld nicht an den Vermieter weiterleitet, entfällt der Unterkunftsbedarf nicht. Solange Mietforderung wirksam besteht, können tatsächliche Kosten vorliegen. Anders sieht es aus bei einer offensichtlich unwirksamen Mietminderung. Bei dieser besteht beseitigt die Zahlungspflicht gegenüber dem Vermieter (BayLSG, 14. Mai 2014 – L 11 AS 828/13).
Das entspricht auch der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts. Für tatsächliche Unterkunftskosten genügt grundsätzlich, dass der Leistungsbezieher einer wirksamen und nicht dauerhaft gestundeten Mietforderung ausgesetzt ist. Er muss die Miete nicht bereits bezahlt haben (BSG, 3. März 2009 – B 4 AS 37/08 R).
Rückforderung oder keine Rückforderung? Rückforderung Keine Rückforderung Die Miete wurde wirksam reduziert, das Jobcenter zahlte aber weiterhin auf der alten Grundlage und darf den Bescheid rückwirkend korrigieren. Der Leistungsbezieher meldete die Mietminderung sofort und das Jobcenter passte die laufenden Unterkunftskosten rechtzeitig an. Der Vermieter bestätigte rückwirkend eine niedrigere Miete und dadurch steht fest, dass für vergangene Monate geringere Unterkunftskosten bestanden. Der Mieter überwies eigenmächtig weniger Geld, schuldete rechtlich aber weiterhin die volle Miete. Der Leistungsbezieher verschwieg eine erhebliche Mietsenkung trotz bestehender Mitteilungspflicht vorsätzlich oder grob fahrlässig. Die behauptete Mietminderung war offensichtlich unwirksam und die vollständige Mietforderung bestand weiter. Nach einer endgültigen Einigung mit dem Vermieter steht fest, dass ein bereits vom Jobcenter finanzierter Teil der Miete nicht geschuldet war. Trotz Mietminderung liegen die tatsächlichen Unterkunftskosten weiterhin mindestens in Höhe des vom Jobcenter anerkannten Betrags, etwa weil zuvor ein Teil der Miete selbst getragen wurde. Das Jobcenter hebt die Bewilligung für die Vergangenheit rechtmäßig teilweise auf und verlangt den überzahlten Betrag zurück. Ein Gericht stellt später fest, dass die zunächst vorgenommene Mietminderung zu hoch war und der Mieter einen Teil der Miete nachzahlen muss. Dann kann vielmehr ein zusätzlicher Unterkunftsbedarf entstehen. Das Jobcenter darf alte Bescheide nicht beliebig ändernAuch wenn tatsächlich weniger Miete anfiel, muss das Jobcenter zunächst prüfen, ob es den Bescheid für die Vergangenheit nach den Vorschriften des SGB X ändern darf.
§ 48 SGB X erlaubt eine rückwirkende Aufhebung unter anderem dann, wenn ein Leistungsbezieher eine gesetzliche Mitteilungspflicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt hat. Das gilt auch, wenn Sie ihre Sorgfalt besonders schwer verletzten und deshalb nicht wussten, dass ihr Anspruch gesunken war.
Erhalten Sie wegen einer Mietminderung einen Aufhebungs- und Erstattungsbescheid, ist auch, ob eine wirksame Mietminderung bestand, ab welchem Zeitpunkt sie galt und ob die Voraussetzungen für eine rückwirkende Aufhebung erfüllt sind.
Besonders wichtig: Eine zu hohe Mietminderung kann später zum Gegenteil führenEine weitere Besonderheit zeigt das Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 17. März 2022. Ein Mieter kann zunächst davon ausgehen, dass ihm beispielsweise eine Mietminderung von 30 Prozent zusteht. Das Jobcenter berücksichtigt deshalb nur noch die geminderte Miete. Später entscheidet jedoch ein Zivilgericht, dass lediglich zehn Prozent gerechtfertigt waren.
Dann muss der Mieter dem Vermieter die Differenz nachzahlen.
Diese Nachforderung ist nicht automatisch eine private Mietschuld, die der Leistungsbezieher aus seinem Regelbedarf bezahlen muss. Das LSG Sachsen entschied, dass eine solche später endgültig feststehende Nachzahlung grundsätzlich als einmaliger Unterkunftsbedarf berücksichtigt werden kann. Maßgeblich kann der Monat sein, in dem die Nachforderung endgültig feststeht und fällig wird (LSG Sachsen, 17. März 2022 – L 3 AS 568/21).
Otto hätte die Rückforderung vermeiden könnenFür Otto aus Mannheim wäre deshalb der sicherste Weg gewesen, dem Jobcenter die Reduzierung seiner Miete von 720 auf 600 Euro unmittelbar mitzuteilen.
Das Jobcenter hätte anschließend prüfen können, welchen Unterkunftsbedarf es ab Juni berücksichtigt. Eine monatelange Überzahlung von 120 Euro wäre gar nicht erst entstanden.
Würde sich später herausstellen, dass Otto doch 60 Euro monatlich nachzahlen muss, müsste er wiederum das Jobcenter informieren und die Nachforderung vorlegen. Dann wäre zu prüfen, ob dieser Betrag als weiterer Unterkunftsbedarf übernommen werden muss.
Mietminderung immer dokumentierenBewahren Sie sämtliche Unterlagen auf: die Mängelanzeige an den Vermieter, Fotos und sonstige Beweise für den Wohnungsmangel, die Erklärung zur Mietminderung, Schreiben des Vermieters, Vereinbarungen über die Höhe der Miete sowie gerichtliche Entscheidungen oder Vergleiche.
Melden Sie dem Jobcenter außerdem nicht nur den Beginn der Mietminderung. Informieren Sie es auch, wenn die Mietminderung endet, sich die Minderungsquote verändert oder ein Gericht beziehungsweise der Vermieter später eine Nachzahlung verlangt.
So verhindern Sie, dass das Jobcenter zunächst mit falschen Unterkunftskosten rechnet und Monate später einen hohen Betrag zurückfordert.
FAQ: Mietminderung und Rückzahlung Muss ich dem Jobcenter jede Mietminderung melden?Eine Änderung der tatsächlich geschuldeten Miete sollten Sie dem Jobcenter unverzüglich mitteilen. Sie kann die Höhe Ihrer Unterkunftsleistungen verändern.
Darf das Jobcenter das Geld sofort zurückfordern?Nein. Bei bereits bewilligten Leistungen muss das Jobcenter prüfen, ob der Bewilligungsbescheid rückwirkend aufgehoben werden darf. Erst anschließend kommt eine Erstattung nach § 50 SGB X in Betracht.
Was passiert, wenn ein Gericht meine Mietminderung später für zu hoch hält?Dann kann eine Nachzahlung an den Vermieter entstehen. Nach der Rechtsprechung kann diese Nachforderung als aktueller Unterkunftsbedarf zu berücksichtigen sein, wenn sie endgültig feststeht und fällig wird.
QuellenBundessozialgericht, Urteil vom 3. März 2009 – B 4 AS 37/08 R (Anwalt24)
Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 14. Mai 2014 – L 11 AS 828/13 (Sozialgerichtsbarkeit)
Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 17. März 2022 – L 3 AS 568/21 (Dejure)
Der Beitrag Neue Grundsicherung: Wegen Mietminderung fordert das Jobcenter alles zurück erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.