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Kündigung per Einwurf-Einschreiben: Zugestellt reicht dem BGH nicht mehr

Ein Häkchen in der Sendungsverfolgung beendet noch kein Arbeitsverhältnis. Wenn Beschäftigte den Erhalt einer Kündigung bestreiten, muss der Arbeitgeber ihren Zugang beweisen können – der Verweis auf ein Einwurf-Einschreiben genügt dafür nicht automatisch.

Das Bundesarbeitsgericht hat die Grenzen solcher Zustellnachweise in mehreren Entscheidungen aufgezeigt. Allerdings hat die Deutsche Post ihr Verfahren inzwischen verändert, weshalb auch die pauschale Behauptung, Einwurf-Einschreiben seien grundsätzlich wertlos, zu weit geht.

Entscheidend ist der Zugang, nicht der Gang zur Post

Eine Kündigung unter Abwesenden wird nach § 130 BGB erst mit ihrem Zugang wirksam. Das Schreiben muss so in den Bereich des Empfängers gelangen, dass unter gewöhnlichen Umständen mit einer Kenntnisnahme zu rechnen ist.

Beim Hausbriefkasten kommt es darauf an, wann üblicherweise mit der nächsten Leerung gerechnet werden kann. Dass jemand den Brief tatsächlich erst später liest, verschiebt den Zugang nicht automatisch.

Auch Urlaub oder Krankheit verhindern den Zugang grundsätzlich nicht. Was Beschäftigte dazu wissen sollten, erläutert der Beitrag „Kündigung im Briefkasten: Dann tickt die Frist wirklich“.

BAG 2025: Einlieferungsbeleg und Sendungsstatus reichen nicht

Im Urteil vom 30. Januar 2025, Aktenzeichen 2 AZR 68/24, konnte der Arbeitgeber einen Einlieferungsbeleg und den online abgerufenen Zustellstatus vorlegen. Eine Kopie des Auslieferungsbelegs fehlte, die Arbeitnehmerin bestritt den Zugang.

Diese Unterlagen begründeten keinen Anscheinsbeweis dafür, dass die Kündigung tatsächlich angekommen war. Die Arbeitgeberseite blieb im Prozess ohne ausreichenden Zugangsnachweis und verlor.

Ein Anscheinsbeweis ist eine Beweiserleichterung aufgrund eines typischen Geschehensablaufs. Die bloße Aufgabe einer Sendung und der knappe Onlinevermerk belegten diesen Ablauf im entschiedenen Fall nicht ausreichend.

BAG 2026: Auch der Auslieferungsbeleg kann zu wenig sein

Mit Urteil vom 7. Mai 2026, Aktenzeichen 2 AZR 184/25, befasste sich das BAG mit dem damals eingesetzten Scan-Verfahren. Hier lagen Einlieferungsbeleg, Sendungsverfolgung und eine Reproduktion des Auslieferungsbelegs vor.

Der Zusteller bestätigte den Vorgang am Gerät jedoch bereits vor dem Einwurf. Der Beleg dokumentierte damit einen abgeschlossenen Vorgang, obwohl der Brief zu diesem Zeitpunkt noch nicht im Briefkasten liegen musste.

Für diesen Ablauf verneinte das BAG einen Anscheinsbeweis des Zugangs. Auch die Vernehmung des Zustellers erbrachte im konkreten Verfahren keinen ausreichenden Nachweis.

Im Fall von 2026 ging es um eine BEM-Einladung

Der Streit betraf den Zugang einer Einladung zum betrieblichen Eingliederungsmanagement, kurz BEM, vor einer krankheitsbedingten Kündigung. Der Beschäftigte hatte bestritten, diese Einladung erhalten zu haben.

Die Kündigung scheiterte, weil der Arbeitgeber nicht ausreichend dargelegt hatte, dass mildere Maßnahmen das Arbeitsverhältnis nicht hätten erhalten können. Der fehlende Nachweis einer erneuten Einladung zum BEM wirkte sich dabei zu seinen Lasten aus.

Ein unterbliebenes BEM macht eine Kündigung allerdings nicht automatisch unwirksam. Es kann die Anforderungen an die Begründung des Arbeitgebers erheblich erhöhen; Hintergründe erklärt Gegen-Hartz im Beitrag über die Bedeutung des BEM bei drohender Kündigung.

Die Post hat nachgebessert – das muss berücksichtigt werden

Nach einem Bericht von beck-aktuell vom 15. Juli 2026 hat die Post den Zustellprozess inzwischen angepasst. Nach ihren dort wiedergegebenen Angaben wird der erfolgte Einwurf zusätzlich digital bestätigt.

Diese Änderung soll die vom BAG beanstandete Lücke zwischen Bestätigung und tatsächlichem Einwurf schließen. Das Urteil vom Mai 2026 bewertet dieses nachgebesserte Verfahren jedoch nicht.

Daraus folgt für aktuelle Streitfälle: Es muss geprüft werden, welches Verfahren bei der betreffenden Zustellung angewandt wurde und welche Beweise vorliegen. Weder die Versandart allein noch das Schlagwort „BAG-Urteil“ entscheiden den Prozess.

Was die verschiedenen Nachweise aussagen Nachweis Bedeutung bei einem Streit über den Zugang Einlieferungsbeleg Belegt die Aufgabe der Sendung, nicht ihren Zugang beim Empfänger. Onlinevermerk „zugestellt“ Begründet zusammen mit dem Einlieferungsbeleg allein keinen Anscheinsbeweis des Zugangs. Auslieferungsbeleg aus dem 2026 beanstandeten Scan-Verfahren Begründet ebenfalls keinen Anscheinsbeweis, weil die Bestätigung vor dem Einwurf erfolgte. Dokumentation des nachgebesserten Postverfahrens Ist gesondert zu bewerten; das BAG-Urteil vom Mai 2026 betrifft den früheren Ablauf. Aussage eines Boten Kann den Zugang und den Inhalt belegen, wenn der Bote das Schreiben kennt und die konkrete Zustellung zuverlässig schildern kann. Das Urteil von 2024 ist kein Widerspruch

Im Urteil vom 20. Juni 2024, Aktenzeichen 2 AZR 213/23, war zuletzt unstreitig, dass ein Postbediensteter die Kündigung am betreffenden Tag eingeworfen hatte. Das BAG bejahte einen Anscheinsbeweis dafür, dass dies innerhalb der üblichen Postzustellzeiten geschehen war.

Damit ging es um die zeitliche Einordnung eines feststehenden Einwurfs. Die späteren Entscheidungen betreffen dagegen die Frage, ob das Schreiben überhaupt beim Empfänger angekommen ist.

Beschäftigte sollten die Dreiwochenfrist trotzdem ernst nehmen

Wer eine schriftliche Kündigung erhalten hat und dagegen vorgehen will, muss grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach Zugang Kündigungsschutzklage erheben. Das schreibt § 4 Kündigungsschutzgesetz vor.

Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung nach § 7 Kündigungsschutzgesetz grundsätzlich als von Anfang an wirksam. Auf mögliche Ausnahmen sollte sich niemand ohne Prüfung verlassen.

Bei einem umstrittenen Zustelltag empfiehlt sich deshalb, die Klage vorsorglich innerhalb von drei Wochen ab dem frühesten ernsthaft in Betracht kommenden Zugang einzureichen. Der Streit über den Brief gehört vor Gericht und sollte nicht dazu führen, eine möglicherweise laufende Frist verstreichen zu lassen.

Ein Widerspruch an den Arbeitgeber ersetzt die Klage nicht. Welche Unterstützung möglich ist und welche Kosten bleiben können, erklärt der Beitrag „Gegen Kündigung klagen: Diese Kosten bleiben auch bei einem Sieg“.

Ein Beweisproblem ist kein Freibrief zum Bestreiten

Wer eine Kündigung erhalten hat, darf vor Gericht nicht wahrheitswidrig das Gegenteil behaupten. Beschäftigte sollten stattdessen festhalten, wann sie das Schreiben vorgefunden haben, und Umschlag sowie Inhalt aufbewahren.

Ebenso wenig führt ein Zustellungsstreit automatisch zu einer Abfindung. Er kann die Position im Kündigungsschutzverfahren beeinflussen, ersetzt aber keinen gesetzlichen Anspruch oder eine entsprechende Vereinbarung.

Auch eine eigene Kündigung muss nachweisbar ankommen

Die Zugangsprobleme betreffen ebenso Arbeitnehmer, die selbst kündigen. Wer eine neue Stelle antreten will, sollte den rechtzeitigen Eingang beim bisherigen Arbeitgeber absichern, etwa durch persönliche Übergabe gegen Empfangsbestätigung oder einen geeigneten Boten.

Dabei muss auch der Inhalt der Sendung belegbar sein: Ein Zusteller kennt normalerweise nur den Umschlag. Ein Bote, der das Kündigungsschreiben gesehen hat und anschließend zustellt, kann hierzu wesentlich konkreter aussagen.

Unabhängig vom Versand gilt für die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses die Schriftform nach § 623 BGB. Eine E-Mail, WhatsApp-Nachricht oder ein eingescanntes Schreiben erfüllt diese Anforderung nicht.

Beispiel aus der Praxis: Der angeblich zugestellte Brief

Ein fiktives Beispiel: Eine Verkäuferin erfährt vom Arbeitgeber, ihr sei bereits zwei Wochen zuvor gekündigt worden. Sie hat das Schreiben tatsächlich nicht erhalten, während der Betrieb lediglich einen Einlieferungsbeleg und einen Onlinevermerk über die Zustellung vorlegen kann.

Diese Unterlagen allein begründen nach der BAG-Rechtsprechung keinen Anscheinsbeweis für den Zugang. Kann der Arbeitgeber auch mit weiteren Beweismitteln nicht überzeugen, lässt sich die behauptete Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf diesem Weg nicht durchsetzen.

Die Verkäuferin lässt den Vorgang dennoch sofort prüfen und wartet nicht auf das Ende der vermeintlichen Kündigungsfrist. Denn ob noch andere Beweise vorliegen oder eine weitere Kündigung ausgesprochen wird, kann sie zu diesem Zeitpunkt nicht wissen.

Sechs Fragen und Antworten zur Kündigung per Einwurf-Einschreiben Ist eine Kündigung per Einwurf-Einschreiben weiterhin erlaubt?

Ja, diese Versandart ist nicht verboten. Die Kündigung muss die gesetzlichen Anforderungen erfüllen und dem Empfänger zugehen; bei einem Streit muss der Absender den Zugang beweisen können.

Genügt der Onlinehinweis „zugestellt“?

Zusammen mit dem Einlieferungsbeleg allein begründet er nach dem BAG-Urteil vom 30. Januar 2025 keinen Anscheinsbeweis des Zugangs. Weitere Beweise können jedoch berücksichtigt werden.

Beginnt die Klagefrist erst, wenn ich den Brief lese?

Nein, grundsätzlich kommt es auf den rechtlichen Zugang an. Die Frist kann deshalb bereits laufen, obwohl Sie den Brief erst später öffnen.

Ging es im BAG-Urteil vom Mai 2026 um einen verlorenen Kündigungsbrief?

Nein, umstritten war der Zugang einer BEM-Einladung vor einer krankheitsbedingten Kündigung. Das Gericht beanstandete dabei das damalige Scan-Verfahren für Einwurf-Einschreiben.

Hat die Post auf die Kritik reagiert?

Ja, nach ihren im Juli 2026 veröffentlichten Angaben hat sie eine zusätzliche digitale Bestätigung des erfolgten Einwurfs eingeführt. Dieses geänderte Verfahren wurde im BAG-Urteil vom Mai 2026 nicht beurteilt.

Muss ich trotz Zweifeln am Zustellnachweis klagen?

Wer sich gegen eine schriftliche Kündigung wehren will, sollte die grundsätzlich dreiwöchige Klagefrist vorsorglich sichern. Zweifel an den Beweisen des Arbeitgebers ersetzen keine rechtzeitige Kündigungsschutzklage.

Stand: 30. September 2026.

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Accreditation for journalists to cover the 8th GECF Summit, the third Russia–Africa Summit and the Russia–Africa Economic and Humanitarian Forum closed

PRESIDENT OF RUSSIA - 30. September 2026 - 10:30

Journalist accreditation was handled by the Presidential Press and Information Office’s Department of Accreditation via the website www.kremlin.ru (президент.рф).

The organisers reserve the right to refuse accreditation without giving a reason.

Accreditation confirmation, together with information on badge collection and the time and meeting point for media representatives, will be sent individually to accredited journalists to the email address provided in their application after October 19, 2026.

Telephone: +7(495) 606–3063; +7(495) 606–2911

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Mieter: Mietkaution muss auch nach sechs Monaten nicht zurückgezahlt werden

Die Wohnung ist übergeben, die neue Kaution längst bezahlt, doch der frühere Vermieter behält das Geld weiter ein. Für Mieter mit wenig Rücklagen kann daraus ein Problem werden, das sich über Monate hinzieht.

Häufig heißt es, spätestens nach sechs Monaten müsse die gesamte Mietkaution zurückgezahlt sein. Eine solche feste gesetzliche Rückzahlungsfrist gibt es jedoch nicht – ebenso wenig darf der Vermieter das Geld ohne ausreichenden Grund auf unbestimmte Zeit behalten.

Sechs Monate sind weder Auszahlungsgarantie noch pauschale Wartezeit

Nach dem Ende des Mietverhältnisses darf der Vermieter zunächst prüfen, ob noch Ansprüche bestehen, die durch die Kaution abgesichert sind. Dazu können offene Mieten, berechtigte Schadensersatzforderungen oder zu erwartende Betriebskostennachzahlungen gehören.

Wie viel Zeit diese Prüfung beanspruchen darf, hängt vom Einzelfall ab. Der Bundesgerichtshof hat ausdrücklich klargestellt, dass eine angemessene Abrechnungsfrist unter besonderen Umständen auch länger als sechs Monate dauern kann (Urteil vom 18. Januar 2006, VIII ZR 71/05).

Umgekehrt steht dem Vermieter nicht automatisch eine sechsmonatige Wartezeit zu. Sind die notwendigen Prüfungen abgeschlossen und bestehen keine gesicherten Ansprüche mehr, ist die Kaution zurückzuzahlen.

Wovon eine angemessene Prüfungszeit abhängt

Eine überschaubare Abrechnung ohne Mietrückstände und ohne erkennbare Schäden lässt sich regelmäßig schneller erledigen als die Prüfung konkreter Beschädigungen. Müssen etwa Umfang und Kosten einer Reparatur geklärt werden, kann dies zusätzliche Zeit beanspruchen.

Die häufig genannte Spanne von drei bis sechs Monaten ist deshalb allenfalls eine Orientierung. Sie ersetzt weder die Prüfung des tatsächlichen Aufwands noch eine Erklärung dafür, weshalb weiterhin Geld benötigt wird.

Mieter sollten sich bei ausbleibender Rückzahlung erläutern lassen, welche Forderungen noch geprüft werden und welchen Betrag der Vermieter dafür zurückhält. Ein pauschaler Hinweis auf mögliche spätere Ansprüche macht einen vollständigen Einbehalt nicht automatisch berechtigt.

Offene Betriebskosten können einen begrenzten Einbehalt rechtfertigen

Eine noch ausstehende Betriebskostenabrechnung kann die vollständige Auszahlung verzögern, wenn mit einer Nachforderung zu rechnen ist und die Kaution diese absichert. Nach dem BGH-Urteil VIII ZR 71/05 darf der Vermieter dafür einen angemessenen Betrag zurückbehalten.

Die bloße Tatsache, dass noch keine Abrechnung vorliegt, genügt aber nicht für jeden beliebigen Einbehalt. Dessen Höhe muss sich an der nachvollziehbar erwarteten Nachzahlung orientieren, etwa unter Berücksichtigung bisheriger Abrechnungen, geleisteter Vorauszahlungen und bekannter Kostenänderungen.

Eine überschaubare Nachzahlung rechtfertigt nicht ohne Weiteres das Zurückhalten einer deutlich höheren Gesamtkaution. Soweit die angemessene Prüfung beendet ist und kein weiterer Sicherungsbedarf besteht, können Mieter die Auszahlung des überschießenden Betrags verlangen.

Eine gesetzliche Einschränkung gilt für preisgebundenen Wohnraum, auf den § 9 Absatz 5 des Wohnungsbindungsgesetzes anwendbar ist. Dort darf die Sicherheitsleistung nur Schäden an der Wohnung oder unterlassene Schönheitsreparaturen absichern; Betriebskostennachforderungen sind davon nicht umfasst.

Die Betriebskostenfrist beginnt nicht mit dem Auszug

Nach § 556 Absatz 3 BGB muss die Betriebskostenabrechnung dem Mieter grundsätzlich spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen. Wer während des Jahres auszieht, hat dadurch keinen Anspruch auf eine sofortige Teilabrechnung.

Endet der Abrechnungszeitraum am 31. Dezember 2026, läuft die reguläre Abrechnungsfrist bis zum 31. Dezember 2027. Ein gerechtfertigter Betriebskosteneinbehalt kann deshalb deutlich länger als sechs Monate nach der Wohnungsrückgabe bestehen bleiben.

Versäumt der Vermieter die Frist, sind Nachforderungen grundsätzlich ausgeschlossen, sofern er die Verspätung zu vertreten hat. Näheres erläutert der Beitrag zu verspäteten Nebenkostenabrechnungen und den Folgen für Mieter.

Ist keine zulässige Nachforderung mehr zu erwarten und besteht auch sonst kein Sicherungsbedarf, entfällt der Grund für den betreffenden Einbehalt. Liegt die Abrechnung früher vor, muss der Vermieter die verbleibende Kaution entsprechend abrechnen und freigeben.

Die sechsmonatige Verjährung betrifft eine andere Frage

Die bekannte Sechsmonatsfrist steht in § 548 Absatz 1 BGB. Sie betrifft Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache, insbesondere wegen Beschädigungen.

Diese Frist beginnt grundsätzlich, sobald der Vermieter die Wohnung zurückerhält. Das muss nicht derselbe Tag sein, an dem der Mietvertrag endet.

Verjährung bedeutet zudem nicht, dass eine Forderung automatisch verschwindet. Der Mieter kann sich grundsätzlich auf ein Leistungsverweigerungsrecht berufen; bei der Verrechnung mit einer Kaution bestehen allerdings Besonderheiten.

Offene Mietforderungen und Betriebskostennachforderungen unterliegen nicht pauschal dieser kurzen Verjährung. Schon deshalb lässt sich aus § 548 BGB kein allgemeiner Anspruch auf vollständige Kautionsauszahlung nach sechs Monaten ableiten.

BGH: Auch verjährte Schadensersatzansprüche können die Kaution treffen

Besonders wichtig ist das BGH-Urteil vom 10. Juli 2024, VIII ZR 184/23. Danach kann ein Vermieter bei einer üblichen Barkautionsvereinbarung Schadensersatzansprüche wegen Beschädigungen auch nach Ablauf der sechsmonatigen Verjährungsfrist noch gegen den Kautionsrückzahlungsanspruch aufrechnen.

Hintergrund ist § 215 BGB, der eine Aufrechnung unter bestimmten Voraussetzungen trotz Verjährung erlaubt. Der BGH entschied, dass die Verrechnung bei einer solchen Kautionsvereinbarung nicht allein daran scheitert, dass der Vermieter innerhalb der sechs Monate noch keinen Geldersatz anstelle einer Wiederherstellung verlangt hatte.

Damit ist allerdings nicht jede Schadensforderung berechtigt. Im entschiedenen Fall verwies der BGH die Sache zurück, damit überhaupt geprüft wird, ob die behaupteten Ersatzansprüche bestehen.

Für Mieter folgt daraus: Der Hinweis „Die sechs Monate sind vorbei“ reicht als Einwand gegen einen Kautionsabzug nicht immer aus. Geprüft werden müssen auch der behauptete Schaden, die Haftung, die Höhe der Forderung und die Voraussetzungen der Aufrechnung.

Welche Frist wofür gilt Frage Regel Folge für Mieter Wann wird die Kaution zurückgezahlt? Nach angemessener Prüfung, soweit kein Sicherungsbedarf mehr besteht. Keine feste gesetzliche Sechsmonatsfrist; eine frühere Teilrückzahlung kann möglich sein. Wann verjähren Ersatzansprüche wegen Wohnungsschäden? Grundsätzlich sechs Monate ab Rückerhalt der Wohnung, § 548 BGB. Die Verrechnung mit einer Barkaution kann unter bestimmten Voraussetzungen trotzdem möglich bleiben. Bis wann müssen Betriebskosten abgerechnet werden? Grundsätzlich zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums, § 556 Absatz 3 BGB. Ein angemessener Einbehalt für erwartete Nachforderungen kann länger bestehen. Wann verjährt der Anspruch auf Kautionsrückzahlung? Regelmäßig nach drei Jahren; Fristbeginn grundsätzlich mit dem Jahresende bei Fälligkeit und Kenntnis der anspruchsbegründenden Umstände. Der Auszugstag allein bestimmt den Beginn dieser Frist nicht. Normale Abnutzung darf nicht als Schaden abgerechnet werden

Nach § 538 BGB müssen Mieter Veränderungen durch vertragsgemäßen Gebrauch grundsätzlich nicht ersetzen. Wer jahrelang in einer Wohnung lebt, schuldet beim Auszug deshalb keinen neuwertigen Zustand.

Auch eine behauptete Renovierungspflicht muss rechtlich bestehen, bevor daraus ein berechtigter Kautionsabzug werden kann. Was dabei zu beachten ist, erklärt der Beitrag „Renovierung bei Auszug? Was Mieter jetzt wirklich noch müssen“.

Fotos und ein sorgfältiges Übergabeprotokoll helfen, den Zustand der Wohnung später nachzuweisen. Worauf Mieter bei Formulierungen und Unterschriften achten sollten, beschreibt der Artikel über Kostenfallen beim Übergabeprotokoll.

Was Mieter bei ausbleibender Rückzahlung tun können

Ist die angemessene Prüfungszeit verstrichen, sollten Mieter schriftlich eine nachvollziehbare Kautionsabrechnung und die Auszahlung des bereits fälligen Guthabens verlangen. Dabei sollten sie um eine konkrete Begründung und Bezifferung jedes weiteren Einbehalts bitten.

Für eine bereits fällige Zahlung lässt sich beispielsweise eine Frist von 14 Tagen setzen. Eine solche Aufforderung macht einen noch nicht fälligen Anspruch jedoch nicht vorzeitig zahlbar.

Bei einer verzinslich angelegten Geldkaution gehören auch die angefallenen Erträge in die Abrechnung, denn sie stehen nach § 551 BGB dem Mieter zu. Bleiben erhebliche Abzüge streitig, kann eine Prüfung durch einen Mieterverein oder eine mietrechtliche Beratung klären, welcher Betrag tatsächlich verlangt werden kann.

Praxisbeispiel: 1.800 Euro Kaution, aber nur 250 Euro Sicherungsbedarf

Eine Mieterin gibt ihre frei finanzierte Wohnung am 31. März 2026 zurück und hat 1.800 Euro Kaution hinterlegt. Die Prüfung ist abgeschlossen, Mietrückstände und ersatzpflichtige Schäden bestehen nicht.

Für die noch offene Betriebskostenabrechnung 2026 sind nachvollziehbar 250 Euro Nachzahlung zu erwarten, die von der Kautionsvereinbarung erfasst werden. Unter diesen Voraussetzungen darf der Vermieter diesen Betrag vorerst zurückhalten, muss aber die übrigen 1.550 Euro zuzüglich der freizugebenden Erträge auszahlen.

Ergibt die spätere ordnungsgemäße Abrechnung nur 180 Euro Nachzahlung, bleiben nach deren Verrechnung weitere 70 Euro der Kaution übrig. Auch dieser Rest und die noch zustehenden Erträge sind dann auszuzahlen, sofern keine anderen gesicherten Ansprüche bestehen.

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Taxi gratis auf Rezept bei Schwerbehinderung: Beim Krankentransport gilt eine andere Regel

Eine ärztliche Verordnung bedeutet nicht immer, dass Sie sofort einen Fahrdienst auf Kosten der Krankenkasse bestellen können. Für bestimmte schwerbehinderte und pflegebedürftige Versicherte entfällt zwar die vorherige Genehmigung einer Taxifahrt zur ambulanten Behandlung.

Benötigen Sie dagegen einen Krankentransportwagen, muss die Kasse vorher zustimmen. Wer beide Leistungen verwechselt, riskiert Streit um die Rechnung.

Entscheidend ist nicht, ob der Anbieter seine Leistung „Patientenfahrt“ oder „Krankentransport“ nennt. Es kommt darauf an, welches Fahrzeug und welche Versorgung während der Fahrt medizinisch notwendig sind.

Die folgenden Regeln betreffen die gesetzliche Krankenversicherung.

Wer ohne vorherige Kassengenehmigung fahren darf

Bei medizinisch notwendigen Krankenfahrten zur ambulanten Behandlung gilt die Genehmigung für bestimmte Versicherte bereits kraft Gesetzes als erteilt. Dazu zählen Menschen mit den Merkzeichen „aG“, „Bl“ oder „H“ im Schwerbehindertenausweis sowie Versicherte mit Pflegegrad 4 oder 5.

Bei Pflegegrad 3 muss grundsätzlich zusätzlich eine dauerhafte Einschränkung der Mobilität bestehen, die die Beförderung erforderlich macht.

Die Erleichterung betrifft Krankenfahrten, etwa mit Taxi oder Mietwagen. Für diese benötigen Sie weiterhin eine Verordnung. Wie das funktioniert, erläutert auch unser Beitrag zum Taxi auf Rezept ohne vorherige Genehmigung der Kasse.

Ein hoher Grad der Behinderung allein reicht für diese Ausnahme nicht. Auch das Merkzeichen „G“ eröffnet sie für sich genommen nicht. Achten Sie deshalb auf den Unterschied zwischen den Merkzeichen G und aG.

Pflegegrad 3: Weshalb der Bescheid allein oft nicht reicht

Pflegegrad 3 beschreibt den Bedarf insgesamt. Er bedeutet nicht in jedem Fall, dass Sie dauerhaft in Ihrer Mobilität beeinträchtigt sind und deshalb eine Krankenfahrt benötigen.

Welche Einschränkungen in die Einstufung einfließen, zeigt unser Beitrag zu den Voraussetzungen für Pflegegrad 3.

Für die Verordnung muss die Arztpraxis zusätzlich prüfen, weshalb Ihre dauerhafte Beeinträchtigung eine Beförderung notwendig macht. Schildern Sie konkret, welche Wege Sie nicht bewältigen und welche Unterstützung Sie benötigen.

Das Pflegegutachten kann dabei helfen; Hinweise dazu bietet unser Beitrag zur Vorbereitung auf die Pflegebegutachtung.

Eine gesetzliche Sonderregel gilt für Versicherte, die bis zum 31. Dezember 2016 Pflegestufe 2 hatten und seit dem 1. Januar 2017 mindestens Pflegegrad 3 haben. Sie fallen ebenfalls unter die Erleichterung.

Drei Fälle: Armin braucht nicht immer dasselbe Fahrzeug

Fiktives Beispiel: Armin ist 48 Jahre alt und lebt in Gütersloh. Wegen Multipler Sklerose ist er schwerbehindert und hat Pflegegrad 3. Seine dauerhaft eingeschränkte Mobilität macht eine Beförderung zum Arzt erforderlich. Drei unterschiedliche Situationen zeigen, worauf er achten muss.

Fall 1: Ein Taxi reicht aus

Armin muss zur neurologischen Kontrolle. Er kann sicher im Autositz sitzen und benötigt unterwegs keine medizinische Betreuung. Seine Ärztin stellt fest, dass eine Taxifahrt notwendig ist, und verordnet sie. Aufgrund seines Pflegegrades 3 und der dauerhaften Beeinträchtigung braucht Armin dafür nicht vorab eine Genehmigung seiner Krankenkasse.

Fall 2: Armin muss im Rollstuhl bleiben

In einer anderen Situation kann Armin nicht in einen normalen Autositz wechseln. Er benötigt einen entsprechend ausgestatteten Rollstuhlfahrdienst. Während der Fahrt benötigt er jedoch keine medizinisch-fachliche Betreuung. Die Ärztin verordnet eine Krankenfahrt im behindertengerecht ausgestatteten Mietwagen.

Auch ein solches Fahrzeug zählt zu den Krankenfahrten. Der Rollstuhl macht daraus keinen qualifizierten Krankentransport. Bei Armins Voraussetzungen entfällt auch hier die vorherige Genehmigung. Bei der Bestellung muss er angeben, dass er während der Fahrt im Rollstuhl sitzen bleibt.

Fall 3: Jetzt ist ein Krankentransportwagen notwendig

Armin hat zusätzlich eine ausgeprägte Druckwunde entwickelt. Für den geplanten ambulanten Behandlungstermin stellt die Ärztin fest, dass er unterwegs eine fachgerechte Lagerung und die besondere Ausstattung eines Krankentransportwagens benötigt.

Sie verordnet einen KTW und begründet den Bedarf.

Jetzt muss Armin vor der Fahrt die Genehmigung seiner Krankenkasse einholen. Pflegegrad 3 und die dauerhafte Mobilitätsbeeinträchtigung heben diese Pflicht nicht auf.

Welche Fahrt benötigt welche Genehmigung? Beförderung zum regulären ambulanten Termin Vorherige Genehmigung der Krankenkasse Ärztlich verordnete, notwendige Taxifahrt bei aG, Bl, H, Pflegegrad 4 oder 5 beziehungsweise Pflegegrad 3 mit dauerhafter Mobilitätsbeeinträchtigung Keine gesonderte Vorabgenehmigung erforderlich. Verordnete Krankenfahrt im Rollstuhlfahrzeug ohne medizinisch-fachliche Betreuung Unter denselben persönlichen Voraussetzungen ebenfalls keine gesonderte Vorabgenehmigung. Medizinisch notwendiger Krankentransportwagen mit fachlicher Betreuung oder benötigter besonderer Ausstattung Grundsätzlich vorher genehmigen lassen; die Erleichterung für Taxi und Mietwagen greift nicht. Vergleichbare Mobilitätsbeeinträchtigung ohne die genannten Nachweise, mit längerfristigem ambulantem Behandlungsbedarf Einzelfallprüfung und vorherige Genehmigung erforderlich. Kein passendes Merkzeichen: Ein Anspruch kann trotzdem bestehen

Fehlen die genannten Merkzeichen oder Pflegegrade, ist eine Kostenübernahme nicht automatisch ausgeschlossen. Bei vergleichbar schwerer Mobilitätsbeeinträchtigung und längerfristiger ambulanter Behandlung kann die Krankenkasse Fahrten genehmigen. Hier müssen Sie die Zustimmung aber vorher einholen. Mehr dazu lesen Sie im Beitrag Krankenkasse zahlt Taxi auch ohne Merkzeichen.

Vor der Bestellung müssen Verordnung und Fahrzeug zusammenpassen

Lassen Sie die Verordnung grundsätzlich vor der Fahrt ausstellen. Klären Sie mit der Praxis, ob ein Taxi, ein Rollstuhlfahrzeug oder ein KTW notwendig ist. Teilen Sie dem Fahrdienst die verordnete Beförderungsart mit und fragen Sie, ob er diese mit Ihrer Krankenkasse abrechnen kann. Bei genehmigungspflichtigen Fahrten legen Sie die Verordnung rechtzeitig der Kasse vor.

Auch eine genehmigungsfreie Fahrt muss medizinisch notwendig sein. Die Kasse übernimmt nicht jede Fahrt, nur weil Sie schwerbehindert sind. Eine reine Rezeptabholung oder Terminvereinbarung begründet keinen solchen Anspruch. Ebenso können Sie das teurere Fahrzeug nicht allein nach persönlichem Wunsch auswählen.

Die Pflicht zur Vorabgenehmigung eines KTW betrifft hier reguläre ambulante Behandlungen. Für stationäre Leistungen sowie bestimmte vor- und nachstationäre Behandlungen und ambulante Operationen gelten andere Regeln.

Auch Rettungsfahrten sind gesondert geregelt: Warten Sie bei einem medizinischen Notfall nicht auf eine Kassengenehmigung.

Genehmigungsfrei bedeutet nicht zuzahlungsfrei

Für übernommene Fahrkosten zahlen Versicherte grundsätzlich zehn Prozent selbst, mindestens fünf und höchstens zehn Euro je Fahrt, jedoch nie mehr als die tatsächlichen Kosten.

Hin- und Rückfahrt zählen grundsätzlich getrennt. Kostet jede Strecke zum Beispiel 40 Euro, fallen ohne Befreiung insgesamt zehn Euro Zuzahlung an.

Schwerbehinderung allein befreit Sie davon nicht. Sammeln Sie Belege und prüfen Sie Ihre Belastungsgrenze. Sie beträgt grundsätzlich zwei Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt, bei anerkannt schwerwiegend chronisch Kranken unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein Prozent.

Weitere Hinweise finden Sie zur Befreiung von Zuzahlungen bei Bürgergeld, Sozialhilfe oder Rente.

FAQ: Taxi, Rollstuhlfahrdienst und Krankentransport Ist jeder Rollstuhlfahrdienst ein Krankentransport?

Nein. Ein rollstuhlgerecht ausgestatteter Mietwagen ohne medizinisch-fachliche Betreuung zählt zu den Krankenfahrten. Entscheidend ist der tatsächliche medizinische Bedarf.

Reicht Pflegegrad 3 für eine genehmigungsfreie Taxifahrt?

Grundsätzlich muss zusätzlich eine dauerhafte Mobilitätsbeeinträchtigung die Beförderung erforderlich machen. Für die Überleitung aus der früheren Pflegestufe 2 gilt eine Sonderregel.

Ersetzt die ärztliche Verordnung die Genehmigung für den KTW?

Bei einem regulären ambulanten Termin grundsätzlich nicht. Die Praxis begründet den Krankentransport; die notwendige Kassengenehmigung müssen Sie zusätzlich vor der Fahrt einholen.

Quellen

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz / Bundesamt für Justiz: § 60 SGB V – Fahrkosten; § 62 SGB V – Belastungsgrenze.
Gemeinsamer Bundesausschuss: Krankenbeförderung; Krankentransport-Richtlinie, geltende Fassung seit 6. August 2025.
GKV-Spitzenverband: Fahrkosten / Krankentransport.
Kassenärztliche Bundesvereinigung: Krankenbeförderung – Verordnung und Beförderungsmittel.

Der Beitrag Taxi gratis auf Rezept bei Schwerbehinderung: Beim Krankentransport gilt eine andere Regel erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

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Ayyıldız: Wirtschaftskrise vertieft gesellschaftliche Probleme in Kurdistan

Wirtschaftskrise, fehlende Arbeitsplätze und mangelnde öffentliche Investitionen wirken sich in den kurdischen Provinzen zunehmend auf das gesellschaftliche Leben aus. Besonders Jugendliche und Frauen sind mit fehlenden Perspektiven konfrontiert. Die Sozialarbeiterin Berfin Ayyıldız warnt jedoch davor, daraus einfache Ursache-Wirkungs-Zusammenhänge abzuleiten. Entscheidend sei das Zusammenspiel wirtschaftlicher, sozialer und gesellschaftlicher Faktoren.

„Wirtschaftliche Ursachen betreffen nicht nur einzelne Menschen oder Familien, sondern die gesamte Gesellschaft“, sagt Ayyıldız. Familien seien aufgrund ihrer wirtschaftlichen Situation zur Abwanderung gezwungen, andere Menschen müssten unter unsicheren Bedingungen arbeiten oder gerieten auf der Suche nach Einkommen in problematische Strukturen. Daraus könnten weitere Belastungen entstehen – von Gewalt über Abhängigkeit bis hin zu Kriminalisierung.

„Ich werde ohnehin keine Arbeit finden“

Besonders deutlich zeigt sich die Perspektivlosigkeit nach Beobachtung von Ayyıldız bei Jugendlichen. Eine Ausbildung allein vermittle vielen nicht mehr das Gefühl, sich eine Zukunft aufbauen zu können. „Von vielen unserer Klienten hören wir: ‚Zur Schule zu gehen ist für mich keine Lösung. Die Schule bringt mir nichts, weil ich ohnehin keine Arbeit finden werde.‘“

Selbst Jugendliche, die ihre Ausbildung fortsetzen, beschäftige die Frage, ob sie anschließend in ihrer Stadt überhaupt einen Platz finden. „Kann ich mir in dieser Stadt einen eigenen Lebensbereich schaffen? Werde ich einen Arbeitsplatz finden?“, fasst Ayyıldız die Sorgen zusammen.

 


Diese fehlende Perspektive trage auch zu Schulabbrüchen bei. Wer die Schule verlasse, könne wiederum leichter in ein Umfeld geraten, in dem soziale Probleme weiter verstärkt werden. Wirtschaftliche Unsicherheit werde damit zu einem Faktor in einem Kreislauf, aus dem insbesondere benachteiligte Jugendliche nur schwer herausfänden.

Wirtschaftliche Abhängigkeit von Frauen

Auch Frauen seien von fehlenden Beschäftigungsmöglichkeiten besonders betroffen. Ayyıldız verweist auf strukturelle Hindernisse beim Zugang zum Arbeitsmarkt, die in den kurdischen Provinzen besonders deutlich hervorträten. Fehlendes eigenes Einkommen bedeute dabei mehr als materielle Armut. „Frauen ohne Beschäftigung befinden sich auch in einer wirtschaftlichen Abhängigkeit“, sagt Ayyıldız. Besonders schwierig sei die Situation für Frauen, die zugleich mit einer Suchterkrankung leben. Sie müssten nicht nur versuchen, eine Abhängigkeit zu überwinden und Zugang zu einer Behandlung zu erhalten, sondern seien häufig zusätzlich wirtschaftlich abhängig und gesellschaftlich ausgegrenzt.

Abhängigkeit ist keine Erklärung für Gewalt

Ayyıldız warnt zugleich davor, Abhängigkeit unmittelbar aus Armut oder Arbeitslosigkeit abzuleiten. „Das bedeutet nicht, dass jeder arbeitslose Mensch abhängig ist oder jeder abhängige Mensch arbeitslos.“ Suchterkrankungen gebe es in allen gesellschaftlichen Gruppen. Benachteiligte Menschen seien bestimmten Risiken allerdings stärker ausgesetzt und verfügten häufig über weniger Möglichkeiten, Unterstützung zu erhalten.

Ähnlich differenziert müsse das Verhältnis zwischen Abhängigkeit und Gewalt betrachtet werden. In der Praxis könnten sich beide Problemlagen überschneiden, ein einfacher ursächlicher Zusammenhang lasse sich daraus jedoch nicht ableiten.

Problematisch sei insbesondere, wenn Gewalttaten allein mit dem Konsum von Alkohol oder anderen Substanzen erklärt würden. „Ein Gewalttäter muss nicht abhängig sein. Das ist auch eine Frage seiner Mentalität“, sagt Ayyıldız. Um die Ursachen zu verstehen, müsse das gesamte Lebensumfeld berücksichtigt werden: „Das soziale Umfeld, die Bildung, der Freundeskreis und die familiäre Situation – all das muss gemeinsam betrachtet werden.“

Wenn gesellschaftliche Bindungen schwächer werden

Auch den Begriff der „sozialen Zerrüttung“ versteht Ayyıldız nicht als Folge eines einzelnen Problems. Sie beschreibt vielmehr einen Prozess, in dem wirtschaftliche Perspektivlosigkeit mit dem Verlust gesellschaftlicher Bindungen zusammenkommt. „Soziale Zerrüttung bedeutet, dass Jugendliche ihren Glauben an die Zukunft verlieren, dass die Solidarität schwächer wird, dass Frauen keinen Platz für sich in der Gesellschaft finden und Kinder keine Hoffnung mehr auf eine Zukunft haben.“

Diese Entwicklungen beobachteten die Sozialarbeiter:innen auch bei Menschen, mit denen sie unmittelbar arbeiteten. Gleichzeitig betont Ayyıldız die Grenzen solcher Beobachtungen. Neben bestehenden wissenschaftlichen Untersuchungen versuche man deshalb, die Erfahrungen derzeit durch Befragungen und Arbeit auf der Straße systematischer zu erfassen.

„Diese Jugendlichen konnten keinen Platz für sich schaffen“

Als ein sichtbares Symptom gesellschaftlicher Probleme nennt Ayyıldız Berichte über Jugendliche, die im Umfeld von Schulen mit Waffen auftreten. Sie bezeichnet sie als junge Menschen, die keinen gesellschaftlichen Raum für sich gefunden hätten. „Diese Jugendlichen konnten keinen Platz für sich schaffen. Es sind Jugendliche, die auf eine gewisse Weise sagen wollen: ‚Ich bin auch da‘, und die dann als ‚in die Kriminalität abgerutscht‘ bezeichnet werden.“

Notwendig seien deshalb nicht allein sicherheitspolitische Maßnahmen. Ayyıldız fordert bessere Bildungsbedingungen, mehr Beschäftigungsmöglichkeiten und öffentliche Räume, in denen Menschen sich sicher bewegen können.

Auch nach einer überwundenen Abhängigkeit bleibe gesellschaftliche Ausgrenzung ein Problem. Menschen, die eine Behandlung abgeschlossen hätten und wieder am gesellschaftlichen Leben teilnehmen wollten, würden immer wieder mit ihrer Vergangenheit konfrontiert. „Deshalb ist es für sie sehr schwierig, wieder Zugang zum Arbeitsmarkt zu finden.“

https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/-48821 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/-52655 https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/-52784

 

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Kirchenzugehörigkeit in Bremen 1950-2025

fowid - Forschungsgruppe Weltanschauungen - 30. September 2026 - 10:00

Ende 2025 gehörten in der Stadt Bremen mehr als zwei Drittel der Bevölkerung keiner der beiden großen Kirchen an. Im niedersächsischen Umland waren es beim Zensus 2022 bereits 52,2 Prozent. Schreibt man den Trend der vergangenen zehn Jahre fort, läge der Bremer Anteil 2035 zwischen 78 und 82 Prozent.

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Erste Robotaxis in der Schweiz unterwegs

Transition News - 30. September 2026 - 9:45

Zum ersten Mal werden in der Schweiz Personen im normalen Straßenverkehr mit selbstfahrenden Taxis transportiert. Wie der Tages-Anzeiger berichtet, sind die Fahrzeuge seit Montag zunächst in vier Gemeinden im Furttal unterwegs, später sollen sie das ganze Tal und den angrenzenden Kanton Aargau bedienen. Allerdings sitzt vorerst eine Sicherheitsperson hinter dem Steuer, um im Notfall eingreifen zu können.

Dabei handelt es sich um ein Projekt der SBB, der Kantone Zürich und Aargau und der NGO Swiss Transit Lab. Das chinesische Unternehmen We Ride lieferte die Fahrtechnologie. Ziel des Projekts ist kein gewöhnlicher Taxidienst, sondern die Beförderung von ÖV-Nutzern zum nächsten Bahnhof.

Tages-Anzeiger -Redakteure waren am ersten Tag an Bord und schildern ihre Erfahrungen. Die Buchung läuft demnach über die Iamo-App. Das Ziel könne man auf der interaktiven Karte wählen. Die Kosten würden sich auf 4,70 Franken Grundpauschale plus 38 Rappen pro Kilometer belaufen.

Laut den Redakteuren verlief die Fahrt weitgehend unspektakulär, aber auffallend vorsichtig: Bei Fußgängern sowie am Zebrastreifen reduziere das Fahrzeug die Geschwindigkeit spürbar stärker als ein menschlicher Fahrer.

Dennoch gibt es bei der Sicherheit offenbar noch Luft nach oben. So verursachte ein Robotaxi laut der Zeitung am Freitag vor Betriebsstart einen Unfall in Dänikon. Es habe mit 20 km/h um eine Tempo-30-Tafel auf der Straße fahren wollen. Das Fahrsystem habe jedoch die Bodenplatte unter der Tafel als überfahrbar eingestuft und sei über die Kante gefahren. Die Folge: leichte Schäden an zwei Reifen und an der Bodenplatte.

Dennoch gelte automatisiertes Fahren insgesamt als sicherer, als wenn ein Mensch hinter dem Steuer sitzt, so der Tages-Anzeiger. Das Bundesamt für Straßen (Astra) erachte selbstfahrende Autos als große Chance für mehr Sicherheit auf den Straßen.

Über den Pilotversuch im Furttal berichten die Journalisten weiter, dass man nur bei fest definierten Haltepunkten ein- und aussteigen kann. Gegenwärtig gebe es knapp 100 Haltepunkte in vier Gemeinden. Zunächst würden die Taxis von 13 bis 17 Uhr zur Verfügung stehen.

Laut Christine Mauelshagen von Swiss Transit Lab ist der erste Tag mit Passagieren an Bord positiv verlaufen. Die Fahrgäste seien begeistert gewesen. 750 Personen hätten einen Account eröffnet und 20 Fahrten seien durchgeführt worden. Die häufigste Frage der Fahrgäste an die Sicherheitsfahrer sei gewesen, wie oft sie während einer Fahrt eingreifen müssten. Abgesehen vom Unfallort in Dänikon, wo vorerst manuell gefahren werde, hätten die Sicherheitsfahrer nie einschreiten müssen, so Peter Bäumler, der selbst als solcher Fahrer tätig ist.

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Polizeieinsatz bei kurdischer Gedenkveranstaltung in Hannover

ISKU | Informationsstelle Kurdistan e.V.

Am Sonntag, dem 27. September 2026, kam es in Hannover zu einem großangelegten und hochumstrittenen Polizeieinsatz gegen eine kurdische Gedenkveranstaltung. In den Räumen des Vereins YKM – Gemeinschaften der Kommunen Mesopotamiens e.V. – hatten sich 150 Menschen versammelt, um gemeinsam der Gefallenen des kurdischen Befreiungskampfes zu gedenken. Die Namen der Verstorbenen waren im Zuge des laufenden Friedensprozesses in der Türkei und Nordkurdistan veröffentlicht geworden, weshalb in vielen Regionen und auch in europäischen Ländern ähnliche Gedenkveranstaltungen stattfanden. Die Erinnerungskultur gilt in diesem Prozess als zentraler Bestandteil kollektiver Aufarbeitung und gemeinsamer Trauer.

Laut richterlichem Beschluss hatte die Stadt Hannover die ursprünglich geplante Veranstaltung zuvor untersagt. Als Begründung wurde ein möglicher Bezug zur PKK (Arbeiterpartei Kurdistans) sowie mutmaßliche Verstöße gegen das Vereinsgesetz angeführt. Laut Berichten soll die Polizei den Veranstalter:innen mitgeteilt haben, dass ein Gedenken an PKK-Mitglieder nicht zulässig sei. Die Organisator:innen verlegten das Gedenken daraufhin in die Räume des kurdischen Vereins in Hannover. Kurz nach Beginn der Veranstaltung drangen maskierte Polizeibeamte mit dem identischen Vorwurf in den Saal ein, umstellten das Gebäude und untersagten den Anwesenden das Verlassen der Räumlichkeiten. Zeug:innen berichten, dass etwa vierzig Minuten lang keinerlei Kommunikation über die Hintergründe des Einsatzes stattfand und der Wunsch, mit dem Einsatzleiter zu sprechen, zunächst ignoriert wurde.

Die Polizei nahm die Personalien von 96 Personen auf und beschlagnahmte zahlreiche Smartphones, ein Laptop, Bilder und Fahnen. Laut Augenzeug:innen wurden seitens der Polizei Filmaufnahmen von den Räumen angefertigt, mindestens eine Person festgenommen und fünf Personen medizinisch versorgt. Unter den Eingeschlossenen befanden sich Familien, ältere Menschen, Jugendliche und Kinder.

Besonders irritierend wirkte auf Anwesende die Aussage eines Beamten, der gesagt haben soll: „Ich bin die Demokratie.“ Der repressive Umgang mit den Anwesenden änderte sich laut Zeugenaussagen erst, als ein Rechtsanwalt sowie die Bundestagsabgeordnete Maren Kaminski (Die Linke) eintrafen. Die Belagerung und Personenkontrolle dauerten dennoch bis etwa 22 Uhr an.

Aus Sicht vieler kurdischer Organisationen reiht sich die Maßnahme gegen die Gedenkveranstaltung in eine lange Geschichte der Kriminalisierung der kurdischen Community in Hannover ein. Immer wieder wird dabei auf die Tötung des 16-jährigen Halim Dener durch die Polizei im Jahr 1994 in Hannover verwiesen.

Imam Kahraman, Vorstandsmitglied des kurdischen Vereins, kritisiert das Vorgehen und sagte: „Ich frage mich, welches demokratische und menschliche Verständnis steckt hinter diesem Handeln?“ Er betont, dass Trauer und Erinnerung nicht kriminalisiert werden dürfen: „Wir fordern ein Ende der Kriminalisierung der kurdischen Community und den Respekt vor dem Recht auf gemeinsames Trauern und Gedenken. Jede Community hat eigene Mechanismen, um Schmerz zu verarbeiten.“

Auch die IAKR (Informationsstelle Antikurdischer Rassismus) und KON-MED (Konföderation der Gemeinschaften Kurdistans in Deutschland) äußern Zweifel an der Verhältnismäßigkeit des Einsatzes und fordern eine transparente Aufarbeitung. KON-MED verwies auf den laufenden Friedensprozess und darauf, dass selbst in der Türkei zeitweise öffentliche kurdische Gedenkveranstaltungen möglich waren. Die Kriminalisierung von Trauer in Deutschland stehe in einem deutlichen Widerspruch dazu.

Die Bundestagsabgeordnete Maren Kaminski (Die Linke), die während des Einsatzes vor Ort war, kritisiert die Behandlung der Anwesenden als „Behandlung trauernder Familien wie Schwerverbrecher“. Sie verurteilte, dass die Verbotsverfügung der Stadt Hannover weitgehend auf Vermutungen, Übersetzungen und angenommenen Symbolbezügen basiere. Kaminski fordert eine umfassende Aufklärung des Polizeieinsatzes und eine Entschuldigung bei den Betroffenen. Darüber hinaus plädiert sie für die Überprüfung und Aufhebung des PKK-Betätigungsverbots, eine Neubewertung der EU-Terrorlistung sowie ein Ende des Generalverdachts gegenüber kurdischen Kultur- und Gedenkveranstaltungen. Deutschland müsse den Friedensprozess aktiv unterstützen, statt ihn zu behindern.

Der ZMRK (Zentraler Menschenrechtsrat der Kurd:innen) bewertet den Einsatz als Ausdruck einer fortgesetzten Repressionspolitik. Während in der Türkei trotz aller politischen Spannungen zeitweise kurdische Gedenkveranstaltungen möglich waren, werde in Deutschland weiterhin auf Kriminalisierung gesetzt. Dies sei, wie der ZMRK betont, ein Akt der Entmenschlichung. Erinnerungskultur sei eine menschenrechtlich geschützte Praxis und das Verhindern kollektiver Trauer stelle einen schweren Eingriff in die kulturelle Selbstbestimmung dar. Angesichts der Tatsache, dass Deutschland eine der größten kurdischen und türkischen Diasporas weltweit beherbergt und über Jahrzehnte sicherheitspolitisch an der Seite der Türkei im Konflikt gestanden habe, trage es eine besondere Verantwortung, deeskalierend zu wirken und Räume für Dialog zu öffnen. Stattdessen führe das Festhalten am PKK-Verbot dazu, dass Dialoge blockiert, kurdische Menschen kriminalisiert und demokratische Teilhabe erschwert würden.

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EM-Rente: Rente zu spät gemeldet – Rentnerin muss 4.621 Euro zurückzahlen

Ein bewilligter Rentenantrag und eine hohe Nachzahlung bedeuten noch keine finanzielle Sicherheit. Das zeigt der Fall einer Frau, die ihre Unfallrente erst nach rund elf Monaten der Deutschen Rentenversicherung mitteilte und anschließend 4.621,52 Euro zurückzahlen sollte.

Das Landessozialgericht Baden-Württemberg bestätigte die Rückforderung mit Urteil vom 18. Juli 2025 unter dem Aktenzeichen L 8 R 2676/24.

Für Versicherte ist der Fall eine deutliche Warnung: Auch während eines laufenden Rentenverfahrens müssen leistungsrelevante Änderungen gemeldet werden.

Die Unfallrente kam vor dem Rentenbescheid

Nach einem Wegeunfall im Juli 2018 beantragte die Frau im Februar 2020 eine Erwerbsminderungsrente. Im Dezember 2020 bewilligte ihr die Unfallkasse rückwirkend ab dem 20. März 2020 eine vorläufige Verletztenrente von monatlich 879,27 Euro.

Die Rentenversicherung bewilligte erst im November 2021 eine teilweise Erwerbsminderungsrente mit einem monatlichen Zahlbetrag von 749,39 Euro. Hinzu kam eine Nachzahlung von 16.366,51 Euro, bei deren Berechnung die Unfallrente nicht berücksichtigt worden war.

Am 25. November 2021 übersandte die Frau den Unfallrentenbescheid per E-Mail an die Rentenversicherung. Diese berechnete die Leistung neu und verlangte für den Zeitraum vom 20. März 2020 bis zum 30. Juni 2022 insgesamt 4.621,52 Euro zurück.

Warum zwei Renten nicht immer vollständig ausgezahlt werden

Eine gesetzliche Unfallrente und eine Erwerbsminderungsrente können gleichzeitig bestehen, werden aber nicht zwangsläufig beide ungekürzt ausgezahlt. Nach § 93 SGB VI wird die gesetzliche Rente vermindert, soweit die zu berücksichtigenden Rentenbeträge zusammen einen individuellen Grenzbetrag überschreiten.

Dabei bleibt ein Teil der Verletztenrente außer Ansatz. Der Grenzbetrag richtet sich grundsätzlich nach dem Jahresarbeitsverdienst, den die Unfallversicherung ihrer Berechnung zugrunde legt, und dem jeweiligen Rentenartfaktor.

Die Unfallrente wird deshalb nicht einfach Euro für Euro von der EM-Rente abgezogen. Außerdem enthält das Gesetz Ausnahmen, weshalb die Berechnung immer anhand des konkreten Versicherungsverlaufs geprüft werden muss.

Auch bei einer Altersrente kann diese Vorschrift die Auszahlung begrenzen, wie Gegen-Hartz im Beitrag „Diese Rente kann Altersrente kürzen – vorheriges Einkommen entscheidet“ erläutert.

Den Unfall angeben reicht nicht aus

Die Klägerin wandte ein, dass die Rentenversicherung bereits von einem Verfahren bei der Unfallkasse gewusst habe. Das Gericht unterschied jedoch zwischen der Kenntnis eines laufenden Verfahrens und der Kenntnis einer tatsächlich bewilligten Verletztenrente.

Diese Unterscheidung ist für Betroffene entscheidend: Ein Hinweis auf den Arbeitsunfall sagt noch nichts darüber aus, ob eine Unfallrente gezahlt wird, wann sie beginnt und wie hoch sie ausfällt. Gerade diese Angaben werden für die Rentenberechnung benötigt.

Die Mitteilungspflicht beginnt zudem nicht erst mit der ersten Rentenzahlung. § 60 SGB I verpflichtet bereits Antragsteller, erhebliche Änderungen unverzüglich mitzuteilen.

Fehlende Täuschungsabsicht schützt nicht automatisch

Wer nichts absichtlich verschweigen wollte, ist damit nicht automatisch vor einer Rückforderung geschützt. Nach § 45 SGB X kann schutzwürdiges Vertrauen auch dann entfallen, wenn ein Bescheid auf grob fahrlässig unrichtigen oder unvollständigen Angaben beruht.

Grobe Fahrlässigkeit verlangt allerdings mehr als ein beliebiges Versehen. Zu prüfen ist, ob die erforderliche Sorgfalt besonders schwer verletzt wurde, wobei auch die persönlichen Fähigkeiten und das Verständnis der betroffenen Person zu berücksichtigen sind.

Das Gericht ließ den Einwand der Klägerin im vorliegenden Fall nicht durchgreifen. Die spätere Übersendung des Unfallrentenbescheids beseitigte die zuvor entstandene Überzahlung nicht.

Warum auch ein bewilligter Bescheid korrigiert werden kann

Die Unfallrente war bereits bewilligt, als die Rentenversicherung über die EM-Rente entschied. Der Rentenbescheid war deshalb hinsichtlich der Auszahlung von Anfang an fehlerhaft; seine teilweise Rücknahme richtete sich nach § 45 SGB X.

Das unterscheidet den Fall von einer erst später eintretenden Änderung, für die grundsätzlich § 48 SGB X einschlägig sein kann. Entscheidend sind die tatsächlichen Verhältnisse beim Erlass des ursprünglichen Bescheids.

Eine bereits erfolgte Überweisung ist daher keine Garantie, dass das Geld dauerhaft behalten werden darf. Auch der Verbrauch einer Nachzahlung schützt nicht in jedem Fall, insbesondere wenn ein gesetzlicher Ausschluss des Vertrauensschutzes vorliegt.

Was Betroffene bei einer Rückforderung prüfen sollten

Eine Rückforderung sollte weder ignoriert noch allein wegen dieses Urteils ungeprüft akzeptiert werden. Entscheidend sind die konkrete Rentenberechnung, der Zeitpunkt der eigenen Mitteilungen und die Voraussetzungen für die rückwirkende Korrektur.

Prüfpunkt Darauf kommt es an Zusammentreffen der Renten Für welche Zeiträume bestanden beide Ansprüche gleichzeitig? Berechnung Wurden Grenzbetrag, anrechnungsfreie Beträge und mögliche Ausnahmen berücksichtigt? Mitteilung Wann erhielt die Rentenversicherung welche Informationen, und lässt sich der Zugang belegen? Vertrauensschutz Welche konkreten Tatsachen sollen eine grobe Fahrlässigkeit begründen? Widerspruch Welche Frist nennt die Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheids?

Bei einer Bekanntgabe im Inland beträgt die Widerspruchsfrist regelmäßig einen Monat. Wer die Forderung überprüfen lassen möchte, sollte deshalb frühzeitig eine Sozialberatungsstelle, einen Sozialverband oder eine auf Sozialrecht spezialisierte Anwaltskanzlei einschalten.

Wie hoch solche Forderungen ausfallen können, zeigt auch der von Gegen-Hartz geschilderte Fall eines Rentners mit einer Rückforderung von rund 84.000 Euro. Umso wichtiger ist es, Bescheide anderer Leistungsträger zeitnah weiterzugeben und einen Nachweis darüber aufzubewahren.

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Der vulgäre Bundespräsident

Bundespräsident Frank-Spalter Steinmeier hat mit seiner vorgestrigen Rede zum 75-jährigen Bestehen des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe tatsächlich das nicht für möglich gehaltene Kunststück vollbracht, den bereits erreichten Tiefpunkt im Ranking der Unwürdigkeit, Ehrlosigkeit und Demokratieverhöhnung, die in diesem Land zum hervorstechenden Merkmal des politischen Führungspersonals geworden ist, nochmals zu unterbieten. Erneut beschmutzte er sein Amt durch […]

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El Niño weckt die Atacama-Wüste auf

Cap Allon

El Niño sorgt nicht nur für Schlagzeilen über Katastrophen. Der natürliche Zyklus im Pazifik bringt auch Regen, füllt die Wasservorräte wieder auf, bildet Schneedecken, dämpft Atlantik-Hurrikane – und kann in Chile eine ganze Wüste zum Leben erwecken.

Die Atacama, einer der trockensten Orte der Erde, erwacht zu neuem Leben, nachdem ungewöhnlich starke Winterregenfälle tief in den ausgedörrten Boden eingedrungen sind. Millionen von Samen, Zwiebeln und Rhizomen können jahrelang unter der Erde ruhen und genau auf diese Bedingungen warten.

Jetzt sprießen sie hervor:

Mehr als 200 Pflanzenarten können am „Desierto Florido“ – der „blühenden Wüste“ – beteiligt sein. Nach Angaben der chilenischen CONAF wird dieses Phänomen ausgelöst, wenn ungewöhnliche Winterniederschläge entlang der Atacama-Küste etwa 15 mm überschreiten.

El-Niño-Ereignisse haben in der Natur ihren Sinn.

Es gibt zwar Verlierer, ja. Aber es gibt auch große Gewinner.

Die gleiche Verschiebung des pazifischen Jetstreams führt beispielsweise tendenziell zu feuchteren Wintern im Süden der USA. Starke El-Niño-Ereignisse haben in der Vergangenheit überdurchschnittliche Niederschläge nach Kalifornien gebracht, während im Südwesten Winterregen und Schnee in den Bergen entscheidend für das Grundwasser, die Stauseen und den Wasserfluss der Quellbäche sind. El-Niño-Ereignisse bringen in regelmäßigen Abständen Niederschläge in den Westen der USA, die Dürreperioden beenden.

Die NOAA selbst weist auf zahlreiche positive Aspekte hin: weniger Atlantik-Hurrikane und vermehrte Niederschläge in Teilen Südamerikas, die in der Vergangenheit zu höheren Ernteerträgen geführt haben, um nur zwei weitere zu nennen.

Eine natürliche Klimaschwankung verteilt lediglich Wärme und Niederschläge rund um den Globus neu; sie erschafft sie nicht. Jeden daraus resultierenden Regenguss als „Klimakatastrophe“ zu bezeichnen, ignoriert die für die Alarmisten unbequeme Seite der Medaille: An anderer Stelle füllen die Regenfälle Flüsse und Stauseen, häufen Schnee auf den Bergen an – oder erwecken eine tote Wüste wieder zum Leben.

Link: https://electroverse.substack.com/p/vizag-sets-twin-september-cold-records?utm_campaign=email-post&r=320l0n&utm_source=substack&utm_medium=email (Zahlschranke)

Übersetzt von Christian Freuer für das EIKE

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Ergänzung des Übersetzers hierzu:

Ungewöhnliche Niederschläge auch in der Sahara

Vielleicht beeinflusst dieser Vorgang nicht nur Südamerika. Schon seit Tagen ist mir aufgefallen, dass in der Zentral-Sahara verhältnismäßig außerordentliche Regenmengen simuliert werden, die sich über Tage hinweg akkumulieren:

Niederschlags-Simulation vom 24. September 00 UTC bis zum 10. Oktober 00 UTC (Quelle)

Die Einzelheiten sind dabei unwichtig. Es zählt, dass es dort wohl ergiebig regnen wird – viel mehr als im gleichen Zeitraum hierzulande.

Ob es sich dabei um eine indirekte Auswirkung des El Niño handelt, kann ich nicht sagen, aber den Vorgang halte ich in jedem Falle für ziemlich bemerkenswert.

Der Beitrag El Niño weckt die Atacama-Wüste auf erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.

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Umweltaktivisten offenbaren: Ihre wahre Farbe ist rot, nicht grün

Kevin Mooney

Die Zeit läuft ab für die Entscheidung, sich einem Rechtsstreit anzuschließen, der Offshore-Windkraft verbieten würde, um die Wale zu retten.

In einer seltsamen Wendung haben sich die größten und finanzstärksten Umweltverbände bislang geweigert, sich einer wachsenden Initiative zum Schutz einer vom Aussterben bedrohten Walart anzuschließen. Dies hat Naturschützer an der Basis ratlos zurückgelassen. Für den Natural Resources Defense Council (NRDC), den Sierra Club und andere ist noch Zeit, sich einzuschalten, doch die Frist für das anhängige Gerichtsverfahren läuft ab.

Am 9. August kündigte „Save Long Beach Island“ (LBI), eine in New Jersey ansässige Organisation, die 2021 zum Zweck des Kampfes gegen Offshore-Windkraft gegründet wurde, ihre Absicht an, eine Klage gegen das US-Handelsministerium (DOC) einzureichen. Save LBI fordert das Ministerium auf, die NOAA zu veranlassen, einen 16 Monate alten Antrag auf Ausweisung eines kritischen Lebensraums entlang der Ostküste zum Schutz des Nordatlantischen Glattwals erneut zu prüfen. Der Antrag fordert die NOAA außerdem auf, Windparks aus dem kritischen Lebensraum für die Wanderung auszuschließen, dessen Einrichtung Save LBI anstrebt.

Wind oder Wale?

Die NOAA lehnte den Antrag am 22. Juli ab, nachdem „Save LBI“ Klage eingereicht hatte, um die Behörde dazu zu zwingen, die im Gesetz zum Schutz gefährdeter Arten (Endangered Species Act, ESA) festgelegte 90-Tage-Frist für die Prüfung von Anträgen einzuhalten. „Die neue rechtliche Mitteilung von ‚Save LBI‘ ist in ihrem Umfang bescheiden, da sie die NOAA lediglich auffordert, ihre vorherige Entscheidung zur Ablehnung des Antrags zu überdenken. Dennoch ist sie mit einer gewissen Dringlichkeit verbunden, weil Zahlen der NOAA zeigen, dass die Population dieser Walart auf nur noch etwa 380 Tiere geschrumpft ist, von denen schätzungsweise nur 70 Weibchen fortpflanzungsfähig sind.

Im Rahmen ihres Antrags forderte Save LBI das Innenministerium außerdem auf, eine Analyse der Unterwasser-Lärmbelastung durch Offshore-Windparks durchzuführen, um festzustellen, welche Auswirkungen diese Projekte auf die Wanderung der Wale haben könnten.

Bob Stern, der Vorsitzende von „Save LBI“, hat an frühere Schreiben angeknüpft, die im Juli 2025 an den NRDC, den Sierra Club und mehr als ein Dutzend weiterer Organisationen gerichtet waren.

Weder der NRDC noch der Sierra Club haben auf irgendeines der Schreiben von „Save LBI“ geantwortet. Stern erklärte gegenüber „Restoration News“, dass „Save LBI“ von anderen seit langem etablierten Umweltorganisationen „nur sehr wenig Resonanz“ erhalten habe, mit einer bemerkenswerten Ausnahme. Stern sagt, das „Center for Biological Diversity“, eine in Arizona ansässige Umweltorganisation, habe „Save LBI“ eine positive Antwort gegeben und angedeutet, dass sie die Petition unterstützen werde.

Die Abkehr von ihrer Wal-freundlichen Vergangenheit

Der NRDC und der Sierra Club haben sich, ebenso wie viele andere Umweltaktivistengruppen, in der Vergangenheit immer wieder gegen Militärübungen ausgesprochen, die sie als schädlich für Wale und andere Meereslebewesen ansehen. Doch wie „Save LBI“ hervorhebt, unterstützen beide Organisationen die Offshore-Windenergie, obwohl es immer mehr Belege dafür gibt, dass diese Projekte den Walen schaden. „Save LBI“ hat detaillierte Studien veröffentlicht, aus denen hervorgeht, dass der Bau und der mögliche Betrieb von Offshore-Windparks bereits zum Tod von Walen geführt hat, die entlang der Ostküste wandern.

Stern erklärte gegenüber „Restoration News“, warum Zeit für den NRDC und den Sierra Club eine Rolle spielt, wenn sie Wale vor Offshore-Windparks schützen wollen.

„Was unsere Klage bezüglich des Antrags zum Migrationskorridor des Nordatlantischen Glattwals (NARW) betrifft, so beginnt mit der Einreichung unserer Klageabsicht eine 60-tägige Frist, innerhalb derer die NOAA entweder zustimmen muss, den Antrag erneut zu prüfen, oder ihn weiterhin ablehnen muss“, sagte Stern. „Wenn sie ihn weiterhin ablehnen, was der wahrscheinlichste Verlauf ist, werden wir uns erneut an das Gericht wenden, um einen Richter zu bitten, sie zur Prüfung zu verpflichten; wie lange das dauern wird, kann ich nicht sagen. Wenn sie einer Prüfung zustimmen, haben sie ein Jahr Zeit, um einen Regelungsentwurf auszuarbeiten und auf dieser Grundlage eine Entscheidung zu treffen.“

Restoration News richtete Medienanfragen an den NRDC und den Sierra Club und fragte deren Pressesprecher, ob sich die Umweltverbände dem Rechtsstreit zum Schutz des Glattwals anschließen würden und ob sie innerhalb der von Stern genannten 60-Tage-Frist eine Entscheidung bezüglich der Klage von Save LBI treffen würden. Keine der beiden Organisationen antwortete.

„Save LBI“ zählt etwa 10.000 Kernmitglieder und 100.000 Online-Unterstützer, darunter Hausbesitzer, Geschäftsinhaber und andere Anwohner, die sich im Widerstand gegen Offshore-Windkraft zusammengeschlossen haben, weil sie diese als schädlich für Wale und andere Meereslebewesen ansehen. Die jüngsten Steuererklärungen zeigen, dass „Save LBI“ über ein Vermögen von etwas mehr als einer Million Dollar verfügt. Im Vergleich dazu verfügt der NRDC über ein Vermögen von fast 660 Millionen Dollar und mehr als 3 Millionen Mitglieder, während der Sierra Club über ein Vermögen von 152 Millionen Dollar und mehr als 3,8 Millionen Mitglieder verfügt.

In seinem jüngsten Schreiben an den NRDC, den Sierra Club und andere weist Stern darauf hin, dass die Bemühungen von „Save LBI“ zum Schutz der Wale im Einklang mit den erklärten Zielen der größten Umweltverbände stehen.

Stern schrieb:

Falls Ihre Organisation dieses Thema bereits geprüft und zu dem Schluss gekommen ist, dass eine Beteiligung nicht angemessen wäre, würden wir es begrüßen, wenn Sie uns Ihre Gründe darlegen könnten. Ihre Organisation hat sich stets für den Schutz von Walen und deren Lebensräumen eingesetzt; das Schweigen zu diesem Thema, das unserer Auffassung nach den Kern dieser Mission trifft, ist für uns unverständlich.

Mutmaßliche ausländische Agenten verklagen die US-Marine

Der NRDC war an einem vielbeachteten Rechtsstreit gegen die US-Marine beteiligt, der 2008 vor den Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten gelangte. In der Rechtssache „Winter gegen NRDC“ argumentierte die Umweltorganisation, dass Sonarübungen der Marine schädlich für Wale und andere Meeressäugetiere seien. Der Oberste Gerichtshof entschied jedoch in einer 5:4-Entscheidung gegen den NRDC und erklärte, die Kläger müssten nachweisen, dass ein irreparabler Schaden für das Meeresleben wahrscheinlich und nicht nur möglich sei. In seiner Mehrheitsbegründung stellte Oberrichter John Roberts fest, dass das Bedürfnis der Marine, realistische Übungen mit aktivem Sonar durchzuführen, die vom NRDC vorgebrachten fadenscheinigen Bedenken bei weitem überwiege. Denn, so erklärte der Oberrichter, die Marine müsse in der Lage sein, auf die wachsende Bedrohung durch feindliche U-Boote zu reagieren.

Trotz Rückschlägen vor Gericht stehen die größten Umweltverbände weiterhin geschlossen gegen bestimmte Militärübungen, die angeblich dem Schutz der Meeresfauna dienen sollen. So erklärt beispielsweise der Sierra Club auf seiner Website, dass „bestimmte Formen militärischer Tests im Meer starke Geräusche erzeugen, die Meeressäugetiere verletzen oder töten und ihr Verhalten negativ beeinträchtigen können“. Im April schloss sich der Sierra Club gemeinsam mit anderen Umweltverbänden einem Rechtsstreit gegen die Trump-Regierung an, um den Schutz der Rice-Walart und anderer Arten im Golf von Mexiko gemäß dem Artenschutzgesetz (ESA) wiederherzustellen. Die Regierung argumentiert, eine Ausnahmeregelung vom ESA sei erforderlich, um Öl- und Gasbohrungen in der Region aus Gründen der nationalen Sicherheit zu ermöglichen. Der Sierra Club und seine Mitkläger machen jedoch geltend, dass die Bedenken hinsichtlich der nationalen Sicherheit unbegründet seien und dass die Öl- und Gasaktivitäten dem Rice-Wal sowie anderen Arten schaden könnten.

Warum also schweigen der NRDC und der Sierra Club, wenn es um den Schutz der Wale entlang der gesamten Ostküste geht? Wie ich in meinem Buch „Climate Porn: How and Why Anti-Population Zealots Fabricate Science, while Targeting American Capitalism, Freedom, and Independence“ [Klimaporno: Wie und warum Anti-Bevölkerungs-Fanatiker wissenschaftliche Erkenntnisse fälschen und dabei den amerikanischen Kapitalismus, die Freiheit und die Unabhängigkeit ins Visier nehmen] darlege, wurden die größten und finanzstärksten Umweltverbände von der Klimabewegung vereinnahmt, die oft Maßnahmen unterstützt, die der Umwelt schaden.

Dies würde erklären, warum Organisationen wie der NRDC und der Sierra Club Offshore-Windparks Vorrang vor gefährdeten Walpopulationen einräumen. Beide Organisationen standen zudem im Fokus von Untersuchungen des Kongresses wegen möglicher Verstöße gegen das „Foreign Agents Registration Act“ (FARA). Die Einschränkungen, die Umweltorganisationen den Testflügen des US-Militärs auferlegen wollen, könnten Russland und China zugutekommen und Zweifel an der Aufrichtigkeit ihrer Umweltbemühungen aufkommen lassen.

Stern, ein Ingenieur, der zuvor für das US-Energieministerium Umweltprüfungen leitete, fordert den NRDC, den Sierra Club und andere auf, Beweise vorzulegen (sofern sie über solche verfügen), die belegen, dass die langfristigen Klimavorteile der Offshore-Windenergie die kurzfristigen Risiken für den Glattwal „überwiegen und rechtfertigen“. Er weist zudem darauf hin, dass die eigenen Einschätzungen von „Save LBI“ zeigen, dass die Klimavorteile der Offshore-Windenergie „gering“ wären und sich erst über mehrere Jahrhunderte hinweg einstellen würden. Gleichzeitig belegen die Studien der Naturschutzorganisation zu Offshore-Windenergie, dass die Schäden für die Umwelt und die Wale unmittelbar und schwerwiegend wären. Dennoch fordert „Save LBI“ den NRDC und den Sierra Club auf, gegenteilige Beweise vorzulegen.

Stern schrieb:

Sollten Sie über wissenschaftliche Belege, Modellrechnungen oder von Fachkollegen begutachtete Analysen verfügen, die belegen, dass Betriebslärm von Windparks in vollem Maßstab kein erhebliches verhaltensbezogenes oder physiologisches Risiko für Nordatlantische Glattwale darstellt, würden wir uns freuen, diese einsehen zu dürfen. Umgekehrt gilt: Sollten unsere Bedenken berechtigt sein und diese Windparks in großem Maßstab errichtet und betrieben werden, könnte der daraus resultierende Schaden für diese vom Aussterben bedrohte Art irreversibel sein. Angesichts des prekären Status der Glattwale glauben wir, dass wir an einem entscheidenden Wendepunkt stehen: Die Entscheidungen, die jetzt getroffen werden, könnten darüber entscheiden, ob diese Art überlebt.

Die Naturschutzbemühungen von „Save LBI“ zugunsten der Wale könnten über alles entscheiden. Umweltverbände, die seit Jahrzehnten aktiv sind, scheinen nun bereit zu sein, Offshore-Windkraftprojekte voranzutreiben, die Wale nicht nur in Gefahr bringen, sondern sie auf den Weg zum Aussterben führen.

Jenseits der Heuchelei

Bonner Cohen, Senior Fellow beim National Center for Public Policy Research, erklärte gegenüber Restoration News, er gehe davon aus, dass die großen Umweltverbände nun ihre Maske fallen lassen und ihr wahres Gesicht zeigen würden.

Das ohrenbetäubende Schweigen des NRDC und des Sierra Clubs angesichts der Bedrohung, die Offshore-Windkraftanlagen für die vom Aussterben bedrohten Atlantischen Glattwale darstellen, reflektiert das tatsächliche Engagement dieser Organisationen für den Schutz der Tierwelt. Ihre Sympathien gelten eindeutig der Stützung dessen, was wir hoffentlich als Überbleibsel von Amerikas fehlgeleiteter Energiewende betrachten können, und nicht den Meeresbewohnern, die dabei im Weg stehen. Das Wort „Heuchelei“ reicht bei weitem nicht aus, um zu beschreiben, was hier vor sich geht. Es gilt, Gelder von finanzstarken Interessengruppen zu beschaffen, die gegen fossile Brennstoffe eintreten – sowohl aus dem In- als auch aus dem Ausland. Die Klimadiskussion am Leben zu erhalten – ganz gleich, welche Kosten dies für die Meeresfauna oder die Küstengemeinden mit sich bringt – darum geht es bei diesem Spiel und um nichts anderes.

Sollte die NOAA beschließen, den Antrag von „Save LBI“ erneut abzulehnen, werden die Naturschützer aus New Jersey mit größter Wahrscheinlichkeit Klage einreichen, um diese Entscheidung rückgängig zu machen. Möglicherweise haben sie zudem in Form von Präsident Donald Trump ein Ass im Ärmel. In der Pressemitteilung, in der die Absicht angekündigt wird, gegen das Handelsministerium zu klagen, erklärt Stern, seine Gruppe sei „verblüfft“ über die Haltung des Ministeriums, weil der Antrag auf ein Verbot von Offshore-Windkraft im Einklang mit Trumps eigenen erklärten Zielen stehe.

„Save LBI“ hat den Präsidenten schriftlich gebeten einzugreifen. Handelsminister Howard Lutnick sollte vielleicht einmal in dessen Büro anrufen.

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Link: https://www.cfact.org/2026/09/22/environmental-activists-show-their-true-color-is-red-not-green/

Übersetzt von Christian Freuer für das EIKE

 

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Neues Modell Rentensplitting statt Witwenrente ist für viele ein Verlust

Rentensplitting statt Witwenrente: Warum viele Paare dabei verlieren würden

Mehr eigene Rente klingt nach mehr Sicherheit im Alter. Beim Rentensplitting kann daraus jedoch ein teurer Tausch werden: Der eigene Anspruch steigt, während die Absicherung durch eine spätere Witwenrente entfällt.

Für Hinterbliebene können dadurch jeden Monat mehrere Hundert Euro fehlen. Ein verpflichtender Wechsel ist allerdings nicht beschlossen: Nach dem Stand vom 30. September 2026 gilt die Witwenrente weiter, während über eine Reform diskutiert wird.

Die Witwenrente ist nicht abgeschafft

Die Alterssicherungskommission hat in ihrem Abschlussbericht vom Juni 2026 empfohlen, Reformmöglichkeiten für die Hinterbliebenenversorgung zu prüfen. Ihre Empfehlung 11 enthält jedoch weder ein verbindliches Rentensplitting noch einen Termin für die Abschaffung der Witwenrente.

Die Unterscheidung zwischen Vorschlag und geltendem Recht ist für die persönliche Planung entscheidend. Gegen-Hartz erläutert dazu, wer von einem möglichen Wechsel zum Rentensplitting besonders betroffen wäre.

Das vermeintlich neue Modell gibt es seit 2002

Rentensplitting ist bereits seit 2002 freiwillig möglich. Dabei werden unter bestimmten Voraussetzungen die während der Ehe erworbenen gesetzlichen Rentenansprüche zwischen beiden Partnern gleichmäßig verteilt.

Wer in dieser Zeit mehr Rentenpunkte gesammelt hat, überträgt einen Teil davon auf das Rentenkonto des anderen. Ansprüche aus der Zeit vor der Ehe bleiben grundsätzlich unberührt, weshalb nach dem Splitting keineswegs beide dieselbe Gesamtrente erhalten müssen.

Es entsteht dadurch kein zusätzlicher Rentenpunkt für das Paar. Eine höhere eigene Rente auf der einen Seite geht mit einer niedrigeren auf der anderen Seite einher.

Warum eine höhere eigene Rente später weniger Geld bedeuten kann

Der finanzielle Unterschied zeigt sich besonders nach dem Tod eines Partners. Ohne Splitting kann zur eigenen Altersrente eine Witwen- oder Witwerrente hinzukommen; nach einem durchgeführten Splitting entfällt dieser Anspruch aus der betreffenden Ehe.

Die große Hinterbliebenenrente beträgt nach neuem Recht grundsätzlich 55 Prozent der Rente des Verstorbenen, bei bestimmten älteren Ehen gelten 60 Prozent. Anspruchsvoraussetzungen, eigenes Einkommen und mögliche Zuschläge beeinflussen die tatsächliche Höhe.

Die kleine Witwen- oder Witwerrente beträgt grundsätzlich 25 Prozent und wird nach neuem Recht regelmäßig höchstens 24 Monate gezahlt. Die Behauptung, jeder hinterbliebene Ehepartner erhalte automatisch lebenslang 55 Prozent, ist deshalb falsch.

Aktuelle Untersuchung: Das Paar verliert fast immer

Die Ökonomen Joachim Ragnitz und Marcel Thum haben in einer 2026 veröffentlichten ifo-Modellrechnung untersucht, wer bei einem Wechsel gewinnen oder verlieren würde. Sie unterscheiden dabei zwischen den Folgen für Frauen, Männer, das Ehepaar insgesamt und die Rentenversicherung.

Nach ihren Berechnungen können einzelne Frauen profitieren, insbesondere bei früher Heirat und geringem eigenen Einkommen.

Das Ehepaar insgesamt verliert dagegen in nahezu allen untersuchten Konstellationen, während die Rentenversicherung in sämtlichen betrachteten Fällen Geld spart.

Das ist keine individuelle Rentenauskunft, sondern das Ergebnis einer Modellrechnung. Es zeigt aber, warum eine gleichmäßigere Verteilung innerhalb der Ehe nicht automatisch eine bessere finanzielle Absicherung des Paares bedeutet.

Rechenbeispiel: 500 Euro weniger im Monat

Ein vereinfachtes Beispiel macht den Unterschied deutlich: Ein Mann hat 2.000 Euro monatliche Bruttorente erworben, seine Frau 800 Euro.

Für diese Rechnung stammen sämtliche Ansprüche aus der Ehezeit, beide erfüllen die Voraussetzungen für das Splitting und beziehen abschlagsfreie Altersrenten.

Durch die Teilung würden beide jeweils 1.400 Euro erhalten. Stirbt der Mann später, behält die Frau diese eigene Rente, bekommt aber keine zusätzliche Witwenrente aus dieser Ehe.

Ohne Splitting kämen zu ihren 800 Euro grundsätzlich 1.100 Euro große Witwenrente hinzu. Unter den genannten Annahmen wären das zusammen 1.900 Euro und damit 500 Euro mehr als mit Splitting.

Monatliche Bruttobeträge nach dem Tod des Mannes Ohne Rentensplitting Mit Rentensplitting Eigene Altersrente der Frau 800 Euro 1.400 Euro Große Witwenrente 1.100 Euro 0 Euro Gesamte monatliche Rente 1.900 Euro 1.400 Euro Nachteil durch Splitting – 500 Euro monatlich

Die Rechnung gilt für die Zeit nach dem Sterbevierteljahr und unterstellt einen Anspruch auf die große Witwenrente nach neuem Recht, keine Kinderzuschläge und keine weiteren anrechenbaren Einkünfte. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie Steuern sind nicht berücksichtigt; die eigene Rente von 800 Euro führt hier zu keiner Einkommensanrechnung.

Auch der Partner mit der höheren Rente trägt ein Risiko

Beim Vergleich darf nicht nur gefragt werden, was passiert, wenn der besserverdienende Ehepartner zuerst stirbt. Lebt er länger, muss er grundsätzlich ebenfalls mit seiner durch das Splitting verringerten eigenen Rente auskommen.

Im Beispiel wären das zunächst 1.400 statt 2.000 Euro eigener Monatsrente. Eine Witwerrente aus der Ehe käme nach dem Splitting ebenfalls nicht hinzu; besondere gesetzliche Anpassungsmöglichkeiten müssten gesondert geprüft werden.

Für die Haushaltsplanung ist deshalb die Absicherung beider Partner nach einem Todesfall zu betrachten. Die Miete halbiert sich schließlich nicht, nur weil ein Mensch allein zurückbleibt.

Wann Rentensplitting trotzdem vorteilhaft sein kann

Nach den Informationen der Deutschen Rentenversicherung kann Splitting insbesondere dann sinnvoll sein, wenn der begünstigte Hinterbliebene wegen hohen eigenen Einkommens ohnehin keine Witwen- oder Witwerrente ausgezahlt bekäme. Die übertragenen Rentenpunkte erhöhen dann den eigenen Anspruch, ohne dieser Einkommensanrechnung zu unterliegen.

Auch eine erneute Heirat kann die Bewertung verändern. Während die Witwen- oder Witwerrente bei Wiederheirat grundsätzlich endet, bleibt die durch das Splitting erhöhte eigene Altersrente bestehen.

Eine Entscheidung allein nach dem heutigen Einkommen wäre trotzdem riskant. Fällt später beispielsweise der Arbeitslohn weg, könnte eine zuvor vollständig angerechnete Hinterbliebenenrente wieder zur Auszahlung kommen – sofern der Anspruch nicht durch Splitting ausgeschlossen wurde.

Die Einkommensgrenze ist keine pauschale Bruttogrenze

Vom 1. Juli 2026 bis zum 30. Juni 2027 beträgt der monatliche Freibetrag bei der Einkommensanrechnung 1.122,53 Euro. Vom berücksichtigungsfähigen Einkommen oberhalb dieser Grenze werden grundsätzlich 40 Prozent auf die Hinterbliebenenrente angerechnet.

Verglichen wird dabei ein nach den gesetzlichen Regeln ermitteltes Nettoeinkommen, nicht einfach der Bruttolohn oder der tatsächliche Kontoeingang. Für jedes waisenrentenberechtigte Kind erhöht sich der Freibetrag um 238,11 Euro.

Wer beide Modelle vergleichen möchte, muss daher die tatsächlich verbleibende Hinterbliebenenrente berechnen lassen. Mehr dazu erklärt Gegen-Hartz im Beitrag über die Freibeträge und Grenzen bei der Witwenrente ab Juli 2026.

Nicht jedes Ehepaar darf das freiwillige Splitting wählen

Nach § 120a SGB VI kommt das Splitting für Ehen infrage, die nach dem 31. Dezember 2001 geschlossen wurden. Bei bereits vorher bestehenden Ehen müssen beide Partner nach dem 1. Januar 1962 geboren sein.

Zu Lebzeiten müssen grundsätzlich beide jeweils mindestens 25 Jahre rentenrechtliche Zeiten aufweisen. Außerdem müssen die gesetzlichen Voraussetzungen hinsichtlich Regelaltersgrenze und Vollrente wegen Alters erfüllt sein.

Stirbt ein Partner, bevor diese Alters- und Rentenvoraussetzungen vorliegen, kann der andere unter besonderen Bedingungen allein ein Splitting herbeiführen. Dafür gelten zusätzliche Regeln und Fristen, die vor einer Erklärung geprüft werden sollten.

Die Entscheidung lässt sich später nicht beliebig zurücknehmen

Bis zur Durchführung kann eine Splittingerklärung noch widerrufen werden. Sobald die Entscheidung unanfechtbar und das Splitting damit durchgeführt ist, sind die Erklärungen nach § 120d SGB VI unwiderruflich.

Eine begrenzte Schutzregel enthält § 120b SGB VI: Hat der verstorbene Partner aus dem Splitting nicht länger als 36 Monate Rentenleistungen erhalten, kann die Kürzung der eigenen Rente des Überlebenden auf Antrag entfallen. Diese Ausnahme gilt nicht für ein erst nach dem Todesfall herbeigeführtes Splitting und bedeutet keine freie Rückkehr zur Witwenrente.

Vor einer Entscheidung sollte die Rentenversicherung beide Varianten anhand der vollständigen Versicherungsverläufe gegenüberstellen. Dazu gehört die Frage, wie sich die Versorgung entwickelt, wenn jeweils der eine oder der andere Partner zuerst stirbt.

Mehr Eigenständigkeit muss auch den Alltag finanzieren

Eigene Rentenansprüche können finanzielle Selbstständigkeit stärken. Eine Reform muss sich aber ebenso daran messen lassen, wie viel Geld nach einem Todesfall für Wohnung, Lebensmittel und laufende Verpflichtungen bleibt.

Wer wegen Kinderbetreuung oder Pflege lange weniger gearbeitet hat, kann versäumte Erwerbsjahre im Ruhestand nicht nachholen. Wird die Hinterbliebenenrente gestrichen, ohne diesen Lebensverläufen ausreichend Rechnung zu tragen, droht aus einer Reform für mehr Eigenständigkeit eine dauerhafte Versorgungslücke zu werden.

Kurzes Praxisbeispiel: Der höhere Einzelanspruch täuscht

Im Beratungsfall von Sabine und Thomas gelten die Annahmen des Rechenbeispiels: Sie hat 800 Euro, er 2.000 Euro Bruttorente erworben. Sabine findet die Aussicht auf 1.400 Euro eigene Rente zunächst überzeugend.

Die Vergleichsrechnung zeigt jedoch, dass sie nach Thomas’ Tod ohne Splitting insgesamt 1.900 Euro erhalten könnte. Ihre vermeintliche Verbesserung um 600 Euro bei der eigenen Rente würde dann mit einem Minus von 500 Euro im monatlichen Gesamteinkommen einhergehen.

Fragen und Antworten zum Rentensplitting Wird die Witwenrente jetzt durch Rentensplitting ersetzt?

Ein verpflichtender Ersatz ist nach dem Stand vom 30. September 2026 nicht beschlossen. Die Alterssicherungskommission empfiehlt die Prüfung von Reformmöglichkeiten, ohne in ihrer Empfehlung ein bestimmtes Modell festzulegen.

Werden beim Splitting sämtliche Rentenansprüche halbiert?

Nein, geteilt werden die in der gesetzlichen Splittingzeit erworbenen Ansprüche. Rentenpunkte aus der Zeit vor der Ehe bleiben grundsätzlich beim jeweiligen Partner.

Kann man Rentensplitting und Witwenrente gleichzeitig bekommen?

Nach einem durchgeführten Splitting besteht aus dieser Ehe kein Anspruch mehr auf Witwen- oder Witwerrente. Die erhöhte eigene Rente ersetzt diesen Anspruch, sie ergänzt ihn nicht.

Kann man sich nach dem Tod des Ehepartners noch entscheiden?

Unter bestimmten Voraussetzungen ist das möglich, wenn die Voraussetzungen für ein Splitting zu Lebzeiten noch nicht vorlagen. Für die Erklärung gilt grundsätzlich eine Frist von zwölf Kalendermonaten nach Ablauf des Sterbemonats, die durch ein Verfahren beim Rentenversicherungsträger unterbrochen werden kann.

Der Beitrag Neues Modell Rentensplitting statt Witwenrente ist für viele ein Verlust erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

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Jobcenter sollen Couchsurfing als versteckte Wohnungslosigkeit erkennen – neue BA-Regel

Neue Jobcenter-Weisung: Hilfe für unter 25-Jährige auch ohne Grundsicherungsantrag

Kein Leistungsbescheid, kein ausgefüllter Antrag, vielleicht seit Monaten kein Kontakt zum Jobcenter: Trotzdem können junge Menschen unter 25 Unterstützung erhalten. Die neue Weisung der Bundesagentur für Arbeit zu § 16h SGB II zeigt, dass Hilfe bereits beginnen darf, bevor Betroffene den Weg durch das Antragsverfahren gefunden haben.

Die Weisung 202609009 vom 24. September 2026 gilt seit dem 25. September und richtet sich unmittelbar an die gemeinsamen Jobcenter von Arbeitsagentur und Kommune.

Hilfe darf vor dem Grundsicherungsantrag beginnen

§ 16h SGB II richtet sich an junge Menschen, die wegen ihrer persönlichen Schwierigkeiten ohne Unterstützung kaum einen Schul- oder Ausbildungsabschluss erreichen oder Zugang zum Arbeitsleben finden. Die üblichen Beratungs- und Förderangebote müssen sie nicht oder nicht mehr ausreichend erreichen.

Ein laufender Bezug von Grundsicherungsgeld ist dafür nicht erforderlich, ebenso wenig ein bereits gestellter Leistungsantrag. Nach § 16h Absatz 2 SGB II genügt es, wenn die Voraussetzungen einer Leistungsberechtigung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit vorliegen oder zu erwarten sind oder eine Leistungsberechtigung dem Grunde nach besteht.

Damit darf Unterstützung auch diejenigen erreichen, die noch in keiner Leistungsakte auftauchen. Ein fehlender Antrag allein ist bei dieser Förderung kein tragfähiger Ablehnungsgrund.

Was tatsächlich neu ist – und was schon vorher möglich war

Der Zugang ohne vorherigen Leistungsantrag wurde nicht erst im September 2026 geschaffen, sondern war bereits zuvor gesetzlich vorgesehen. Neu ist die jetzt veröffentlichte ausführliche Fachweisung, die bestehende Regeln erläutert und die jüngsten Gesetzesänderungen aufgreift.

Eine dieser Änderungen betrifft Schwierigkeiten beim Beantragen oder Annehmen von Sozialleistungen: Sie werden nicht mehr als zusätzliche eigenständige Fördervoraussetzung verlangt.

Wer mit den üblichen Angeboten nicht ausreichend erreicht wird und die weiteren Voraussetzungen erfüllt, muss also nicht zusätzlich nachweisen, dass schon das Beantragen von Leistungen scheitert.

Das ist für die Beratungspraxis bedeutsam: Auch ein junger Mensch, der einen Antrag ausfüllen kann, kann intensive Unterstützung brauchen. Formulare bewältigen zu können bedeutet schließlich nicht, mit Schulden, familiären Konflikten oder einer unsicheren Unterkunft allein zurechtzukommen.

Die BA verlangt eine großzügige Prüfung

Bei der Einschätzung, ob ein SGB-II-Anspruch hinreichend wahrscheinlich ist, verlangt die BA ausdrücklich einen großzügigen Maßstab. Als mögliche Hinweise nennt sie längere Beschäftigungslosigkeit, unzureichende Ernährung oder Kleidung und bestehende Mietschulden.

Diese Anzeichen ersetzen nicht sämtliche Fördervoraussetzungen und begründen für sich genommen keinen sicheren Leistungsanspruch. Sie können aber dafür sprechen, dass die Unterstützung beginnen darf, obwohl die finanzielle Situation noch nicht vollständig geklärt ist.

Genau darin liegt der praktische Wert der Regelung: Wer Unterstützung benötigt, um überhaupt Zugang zu Sozialleistungen zu finden, soll diese Unterstützung nicht erst nach einer abgeschlossenen Leistungsprüfung erhalten können. Andernfalls würde die Hilfe an der Hürde enden, die sie überwinden soll.

Couchsurfing kann eine verdeckte Notlage sein

Die Fachlichen Weisungen zu § 16h SGB II nennen ungesicherte Wohnverhältnisse bis hin zur Obdachlosigkeit sowie drohende oder bestehende Schulden als mögliche Belastungen.

Besonders bei jungen Frauen sollen verdeckte Unterstützungsbedarfe beachtet werden, ausdrücklich auch das Übernachten auf wechselnden Sofas, um nicht auf der Straße schlafen zu müssen.

Wer heute bei einer Freundin und morgen bei einem Bekannten unterkommt, hat dadurch noch keine verlässliche Wohnperspektive. Die vorübergehende Unterkunft kann eine Notlage verdecken, statt sie zu lösen.

Die Weisung macht dabei nicht jeden privaten Übernachtungsbesuch zum Förderfall. Gemeint sind belastende Lebensverhältnisse, die zusammen mit den weiteren Voraussetzungen eine Unterstützung rechtfertigen können.

Auch für die finanzielle Existenzsicherung ist eine eigene Wohnung nicht automatisch Voraussetzung. Weitere Hinweise enthält unser Beitrag dazu, wie sich Leistungen beim Jobcenter trotz Wohnungslosigkeit beantragen lassen.

Was die Unterstützung leisten kann

Bei § 16h geht es um zusätzliche Betreuung und Begleitung, die jungen Menschen wieder Zugang zu Sozialleistungen, erforderlichen therapeutischen Behandlungen, Bildung, Ausbildung oder Arbeit ermöglichen soll. Je nach Bedarf kann dazu gehören, Behördengänge vorzubereiten, Kontakte zu Beratungsstellen herzustellen und nächste Schritte gemeinsam anzugehen.

Die Förderung schafft keinen zusätzlichen monatlichen Geldanspruch. Auch eine Wohnung, die Übernahme von Mietschulden oder die Finanzierung einer Therapie werden dadurch nicht automatisch bewilligt; hierfür gelten die jeweiligen anderen Leistungsvorschriften.

Situation Was § 16h ermöglichen kann Es wurde noch kein Grundsicherungsantrag gestellt. Die Betreuung kann bei erfüllten Fördervoraussetzungen bereits beginnen. Der Kontakt zum Jobcenter ist abgebrochen. Unterstützung kann helfen, wieder Zugang zu Beratung und Leistungen zu finden. Eine junge Person übernachtet wechselnd bei Bekannten. Die unsichere Wohnsituation kann als Unterstützungsbedarf berücksichtigt werden. Schulden oder gesundheitliche Belastungen verhindern weitere Schritte. Die Begleitung kann den Zugang zu passenden Beratungs- und Behandlungsangeboten erleichtern. Es fehlt Geld für den laufenden Lebensunterhalt. Der Anspruch auf Grundsicherungsgeld muss gesondert geklärt und die Leistung beantragt werden. Für Geld zum Lebensunterhalt bleibt der Antrag wichtig

Die Möglichkeit einer Betreuung ohne Leistungsantrag darf nicht mit einer automatischen Auszahlung von Grundsicherungsgeld verwechselt werden. Für laufende Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts bleibt grundsätzlich ein Antrag erforderlich.

Nach § 37 SGB II wirkt dieser grundsätzlich auf den ersten Tag des Antragsmonats zurück. Wer Geld zum Leben benötigt, sollte die Antragstellung deshalb möglichst früh mit der Beratungsstelle angehen, damit keine vermeidbaren Anspruchsverluste entstehen.

Dafür müssen nicht sofort sämtliche Formulare vollständig vorliegen; ein Antrag kann zunächst formlos gestellt werden. Was Betroffene tun können, wenn die Annahme verweigert wird, erklärt unser Beitrag „Wenn das Jobcenter den Antrag nicht annimmt“.

Kein automatischer Anspruch auf einen bestimmten Förderplatz

Die Förderung nach § 16h ist eine Ermessensleistung, über die anhand der persönlichen Situation entschieden wird. Es besteht deshalb kein automatischer Anspruch auf einen bestimmten Platz oder ein bestimmtes Angebot; die Entscheidung muss jedoch sachgerecht begründet werden.

Die BA-Weisung betrifft unmittelbar die gemeinsamen Einrichtungen von Arbeitsagentur und Kommune. Jobcenter in alleiniger kommunaler Trägerschaft sind an diese BA-Vorgaben nicht in gleicher Weise gebunden, müssen aber ebenfalls das Gesetz anwenden.

So lässt sich die Hilfe vor Ort ansprechen

Betroffene und Angehörige können beim Jobcenter ausdrücklich nach Angeboten zur Förderung schwer zu erreichender junger Menschen nach § 16h SGB II fragen. Auch Jugendberufsagenturen, Jugendsozialarbeit und örtliche Beratungsstellen können geeignete Ansprechpartner sein.

Hilfreich ist eine konkrete Beschreibung der Lage: etwa wechselnde Schlafplätze, abgebrochene Ausbildung, Schulden oder Schwierigkeiten, Termine wahrzunehmen. Wer allein nicht weiterkommt, kann sich bei der Kontaktaufnahme begleiten lassen.

Die Vorschrift eröffnet einen Weg, Menschen zu erreichen, die sonst zwischen Zuständigkeiten und Antragsanforderungen verloren gehen. Ob dieser Weg vor Ort funktioniert, entscheidet sich daran, ob aus der beschriebenen Notlage tatsächlich ein erreichbares Unterstützungsangebot wird.

Beispiel aus der Praxis: Unterstützung vor dem ersten Antrag

Ein Beispiel: Die 21-jährige Lea hat ihre Ausbildung abgebrochen und übernachtet nach einem familiären Konflikt abwechselnd bei Bekannten. Sie hat kein ausreichendes Einkommen, ungeöffnete Mahnungen und bislang keinen Grundsicherungsantrag gestellt.

Eine Beratungsstelle prüft mit einem örtlichen §-16h-Projekt, ob die Voraussetzungen für die Teilnahme vorliegen. Ist ihre Leistungsberechtigung hinreichend wahrscheinlich und gehört sie zur Zielgruppe, kann die Begleitung schon beginnen, bevor ein Antrag auf Grundsicherungsgeld gestellt ist.

Eine Fachkraft unterstützt Lea anschließend bei der Antragstellung und vermittelt den Kontakt zur Wohnungslosenhilfe. Geld für den Lebensunterhalt oder eine Unterkunft wird dadurch nicht automatisch bewilligt, aber Lea muss die dafür notwendigen Schritte nicht mehr allein bewältigen.

Sechs Fragen und Antworten zur Hilfe nach § 16h SGB II Muss ich bereits Grundsicherungsgeld beziehen?

Nein, ein laufender Leistungsbezug ist keine Voraussetzung. Eine Leistungsberechtigung muss aber hinreichend wahrscheinlich vorliegen oder zu erwarten sein oder dem Grunde nach bestehen; außerdem müssen die weiteren Fördervoraussetzungen erfüllt sein.

Kann die Unterstützung wirklich ohne Leistungsantrag beginnen?

Ja, § 16h Absatz 2 SGB II erlaubt die Förderung ausdrücklich auch bei fehlender Antragstellung. Das gilt für die Unterstützung nach dieser Vorschrift, nicht für die automatische Auszahlung laufender Leistungen zum Lebensunterhalt.

Kann ich auch Hilfe bekommen, wenn ich bei Freunden schlafe?

Ja, wechselnde und unsichere Schlafplätze können auf einen Unterstützungsbedarf hinweisen. Die BA nennt Couchsurfing zur Vermeidung von Straßenobdachlosigkeit ausdrücklich als Beispiel für verdeckte Bedarfe, besonders bei jungen Frauen.

Muss ich Schwierigkeiten beim Ausfüllen eines Antrags haben?

Nein, Probleme beim Beantragen oder Annehmen von Sozialleistungen sind keine zusätzliche eigenständige Fördervoraussetzung mehr. Entscheidend sind die persönlichen Schwierigkeiten beim Weg in Bildung, Ausbildung oder Arbeit und dass die üblichen Angebote nicht ausreichend greifen.

Endet die Unterstützung automatisch am 25. Geburtstag?

Beim Eintritt in das Angebot muss die Person unter 25 Jahre alt sein. Wird sie während der Teilnahme 25, ist das nach der BA-Weisung allein kein Grund, die laufende Maßnahme zu beenden.

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Pflegeheim: Der 1.500-Euro-Deckel würde viele Rentner kaum entlasten

1.500 Euro im Monat: Diese Zahl klingt nach einer Grenze, auf die Pflegebedürftige und ihre Familien lange gewartet haben. Doch der diskutierte SPD-Pflegedeckel würde zunächst nur einen Teil der Heimrechnung begrenzen – und manchen Bewohnern vorerst überhaupt keine zusätzliche Entlastung bringen.

Wer daraus einen Heimplatz für höchstens 1.500 Euro ableitet, rechnet mit einer Sicherheit, die der Vorschlag nicht bietet. Entscheidend ist, welche Kosten unter die Grenze fallen und wann die Zuschüsse der Pflegeversicherung berücksichtigt werden.

Was die SPD vorschlägt – und was noch nicht gilt

Nach einem Bericht des ARD-Hauptstadtstudios sieht das aus dem Saarland stammende Modell zwei Stufen vor: Zunächst soll der nach Zuschüssen verbleibende pflegebedingte Eigenanteil auf 1.500 Euro begrenzt werden. Später sollen die Zuschüsse erst auf den bereits gedeckelten Betrag angewendet werden.

Das ist ein politischer Vorschlag und kein bereits geltender Zahlungsanspruch. Heimbewohner können ihre Rechnung deshalb derzeit nicht unter Berufung auf den angekündigten Deckel kürzen.

Unterkunft und Verpflegung bleiben auf der Rechnung

Die Pflegeversicherung übernimmt bei vollstationärer Pflege nur einen Teil der Kosten. Zum verbleibenden Pflegeanteil kommen insbesondere Unterkunft, Verpflegung und gesondert berechnete Investitionskosten hinzu.

Ein Deckel für den Pflegeanteil würde diese weiteren Positionen nicht automatisch begrenzen. Warum diese Unterscheidung die erwartete Ersparnis so stark verändert, erläutert auch der Beitrag zum Pflegeheim-Deckel und der weiterhin hohen Gesamtrechnung.

Aus 3.364 Euro würden rechnerisch 3.089 Euro

Nach den Daten des Verbands der Ersatzkassen lag die durchschnittliche monatliche Eigenbeteiligung im ersten Heimjahr zum 1. Juli 2026 bei 3.364 Euro. Davon entfielen 1.775 Euro auf den Pflegeanteil einschließlich Ausbildungskosten nach dem bestehenden Leistungszuschlag.

Die folgende Modellrechnung setzt die erste vorgeschlagene Stufe um und lässt alle übrigen Kosten unverändert. Sie zeigt eine Entlastung um 275 Euro monatlich, aber weiterhin eine Eigenbeteiligung von mehr als 3.000 Euro.

Grundlage sind bundesweite Durchschnittswerte zum 1. Juli 2026 und eine eigene Berechnung zum diskutierten Modell. Die tatsächliche Ersparnis hängt von der Einrichtung und der späteren gesetzlichen Ausgestaltung ab.

Warum langjährige Heimbewohner zunächst leer ausgehen können

Für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 steigt der Leistungszuschlag bereits nach geltendem Recht mit der Aufenthaltsdauer. Die Pflegekasse trägt im ersten Jahr 15 Prozent des pflegebedingten Eigenanteils, im zweiten Jahr 30 Prozent, im dritten Jahr 50 Prozent und anschließend 75 Prozent.

Liegt der danach verbleibende Pflegeanteil schon unter 1.500 Euro, bewirkt die erste Deckelstufe keine weitere Senkung. Eine hohe Gesamtrechnung allein würde also noch keinen Vorteil auslösen.

Das ist der Widerspruch, den die griffige Zahl verdeckt: Ein Bewohner kann weiterhin mit seinen Heimkosten überfordert sein und trotzdem unterhalb der vorgesehenen Grenze liegen. Denn geprüft würde nur ein Ausschnitt seiner finanziellen Belastung.

Die zweite Stufe würde einen deutlichen Unterschied machen

Bei der später vorgesehenen Reihenfolge – erst deckeln, dann den Zuschlag abziehen – würde beispielsweise ein Zuschlag von 50 Prozent den gedeckelten Pflegeanteil von 1.500 auf 750 Euro senken. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten kämen auch dann hinzu.

Zwischen beiden Varianten liegt deshalb mehr als ein technischer Unterschied. Für Betroffene entscheidet die Reihenfolge darüber, ob die Reform ihre monatliche Belastung tatsächlich verringert.

Eine kleinere Rechnung bedeutet nicht immer mehr verfügbares Geld

Wer seine Heimkosten selbst finanziert, müsste bei einer wirksamen Entlastung weniger Einkommen oder Ersparnisse einsetzen. Bei Menschen, deren ungedeckte Kosten bereits das Sozialamt übernimmt, kann dagegen zunächst der öffentliche Zuschuss sinken.

Eine um 275 Euro niedrigere Rechnung bedeutet in dieser Situation nicht automatisch 275 Euro mehr für persönliche Ausgaben. Wie sich eine Reform auswirkt, hängt deshalb auch davon ab, wer die verbleibenden Heimkosten bislang bezahlt.

Reichen Pflegeversicherungsleistungen, Einkommen und einzusetzendes Vermögen nicht aus, kommt Hilfe zur Pflege durch das Sozialamt in Betracht. Betroffene sollten ihren Unterstützungsbedarf frühzeitig melden, statt auf den Ausgang der Reformdebatte zu warten.

Eine Entlastung ist nötig – aber das Versprechen muss stimmen

275 Euro monatlich sind für einen Rentner viel Geld; eine solche Entlastung kleinzureden wäre verfehlt. Ebenso verfehlt wäre es jedoch, aus einem begrenzten Eingriff das Versprechen bezahlbarer Heimplätze für alle zu machen.

Eine glaubwürdige Reform muss sich an der verbleibenden Gesamtrechnung messen lassen. Solange weitere Kosten steigen dürfen, kann auch ein fester Pflegeanteil keine dauerhaft verlässliche Obergrenze für die persönliche Belastung schaffen.

Beispiel aus der Praxis: Die Finanzierungslücke bleibt

Die fiktive Rentnerin Erika M. erhält 1.800 Euro Rente und zahlt im ersten Heimjahr die dargestellten durchschnittlichen 3.364 Euro selbst. Schon zwischen Rente und Heimrechnung fehlen monatlich 1.564 Euro; persönliche Ausgaben sind dabei noch nicht berücksichtigt.

Mit der ersten Deckelstufe würde ihre Rechnung im Beispiel auf 3.089 Euro sinken und die Lücke auf 1.289 Euro schrumpfen. Das würde ihre Ersparnisse schonen, den Heimplatz aus ihrer Rente allein aber weiterhin unbezahlbar machen.

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Rente nach 45 Jahren: Was für den Jahrgang 1971 gilt, gilt für 1972 nicht mehr

Rente nach 45 Jahren: Ein Geburtsjahr könnte über den abschlagsfreien Ausstieg entscheiden

45 Versicherungsjahre, derselbe geplante Rentenbeginn – und trotzdem unterschiedliche Rechte: Ein bekannt gewordener früher Rentenentwurf zieht zwischen den Geburtsjahrgängen 1971 und 1972 eine harte Grenze.

Für die einen wäre die abschlagsfreie Rente mit 65 unter besonderen Bedingungen noch erreichbar, für die anderen soll dieser Zugang grundsätzlich entfallen.

Beschlossen ist das nicht, und das Arbeitsministerium hat den aufgetauchten Entwurf nach übereinstimmenden Berichten bereits als überholt eingeordnet. Trotzdem zeigt die Debatte, wie viel für Beschäftigte auf dem Spiel steht, die ihren Ruhestand seit Jahren auf die bisherige 45-Jahre-Regel ausrichten.

Der Entwurf ist überholt – die Reformabsicht bleibt

Das am 18. September 2026 bekannt gewordene Papier trägt den Bearbeitungsstand 21. August und stammt den Berichten zufolge aus einem Fachreferat des Bundesarbeitsministeriums. Die politische Leitung sei damit nicht befasst gewesen; der Text entspreche nicht dem aktuellen Arbeitsstand.

Es wäre deshalb falsch, seine Jahrgangsgrenzen bereits als verbindlichen Fahrplan der Bundesregierung darzustellen. Eine interne Vorlage ist weder ein Kabinettsbeschluss noch ein verabschiedetes Gesetz.

Die politische Absicht, den abschlagsfreien Zugang nach 45 Versicherungsjahren abzuschaffen, ist allerdings öffentlich dokumentiert. Die Bundesregierung beschreibt die entsprechenden Reformempfehlungen und das Ziel, das Gesetzgebungsverfahren bis Ende 2026 abzuschließen.

Was für die Jahrgänge 1971 und 1972 heute gilt

Nach geltendem Recht können beide Jahrgänge mit 65 Jahren abschlagsfrei die Altersrente für besonders langjährig Versicherte beziehen, wenn sie die Wartezeit von 45 Jahren erfüllen. Diese Regel steht in § 38 SGB VI; für ältere Geburtsjahrgänge enthält § 236b SGB VI Übergangsvorschriften.

Die verbreitete Bezeichnung „Rente mit 63“ führt bei jüngeren Versicherten in die Irre, denn ab Jahrgang 1964 liegt die Altersgrenze dieser Rentenart bei 65 Jahren. Gegen-Hartz erläutert die heutige Rechtslage auch am Beispiel des Jahrgangs 1967 und seines möglichen Rentenbeginns mit 65.

Welche Unterschiede der frühe Entwurf vorsah

Die folgende Tabelle stellt das geltende Recht den berichteten Vorschlägen gegenüber. Für sämtliche Einträge zur abschlagsfreien 45-Jahre-Rente muss zusätzlich die erforderliche Versicherungszeit erfüllt sein.

Geburtsjahrgang Geltendes Recht Berichteter früher Entwurf – nicht beschlossen 1964 bis 1966 Abschlagsfreie 45-Jahre-Rente ab 65 Dieser Zugang sollte grundsätzlich erhalten bleiben 1967 bis 1971 Abschlagsfreie 45-Jahre-Rente ab 65 Erhalt grundsätzlich nur mit besonderem Vertrauensschutz, insbesondere bei rechtzeitig verbindlich vereinbarter Altersteilzeit 1972 und jünger Abschlagsfreie 45-Jahre-Rente ab 65 Grundsätzlich kein allgemeiner Zugang mehr zur bisherigen 45-Jahre-Rente

Der Einschnitt würde nach dieser Konstruktion bereits beim Jahrgang 1967 beginnen. Die Grenze zwischen 1971 und 1972 wäre eine zusätzliche Verschärfung, weil auch die beschriebene Ausnahme über Altersteilzeit nicht mehr greifen sollte.

Über diese Abstufung hat Gegen-Hartz bereits im Beitrag zum frühen Entwurf zur Rente nach 45 Jahren berichtet. Ob sie in dieser Form in einen offiziellen Gesetzentwurf übernommen wird, ist offen.

Eine Unterschrift könnte schützen – garantiert ist das nicht

Für die Jahrgänge 1967 bis 1971 knüpfte der berichtete Vertrauensschutz an eine vor einem bestimmten Stichtag verbindlich vereinbarte Altersteilzeit an. Eine unverbindliche Absprache oder die bloße Absicht, später weniger zu arbeiten, wäre danach nicht ausreichend.

Als zeitliche Grenze enthielt das Papier nach den veröffentlichten Darstellungen lediglich einen Platzhalter für das Datum des Kabinettsbeschlusses. Ein konkreter Kalendertag ließ sich daraus nicht ablesen.

Ein solcher Platzhalter ist in einem frühen Entwurf für sich genommen kein Beleg für einen Fehler, weil der betreffende Beschluss noch aussteht. Für Beschäftigte entsteht dennoch ein erhebliches Planungsproblem: Sie wissen bislang weder, welche Vertragsgestaltung am Ende geschützt würde, noch bis wann sie verbindlich vereinbart sein müsste.

Vertrauensschutz darf nicht von der Großzügigkeit des Arbeitgebers abhängen

Eine an Altersteilzeit gebundene Ausnahme hätte eine soziale Schwachstelle: Beschäftigte könnten die Voraussetzung nicht allein aus eigener Entscheidung erfüllen. Einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf Altersteilzeit gibt es nach den Informationen des Arbeitsministeriums nicht; Ansprüche können sich etwa aus tariflichen oder betrieblichen Regelungen ergeben.

Wer keinen Zugang zu einem solchen Angebot hat, könnte trotz ebenso langer Versicherungszeit schlechter dastehen. Eine faire Übergangsregel müsste deshalb erklären, warum der Vertrag mit dem Arbeitgeber über den Erhalt eines bisherigen Rentenzugangs entscheiden soll.

Jahrgang 1972: Das Ende dieser Rentenart wäre kein Verbot jeder Frührente

Die mögliche Abschaffung der 45-Jahre-Rente bedeutet nicht, dass Versicherte ab Jahrgang 1972 überhaupt keine vorgezogene Altersrente mehr erhalten könnten. Nach heutigem Recht ermöglicht die Altersrente für langjährig Versicherte einen früheren Beginn nach 35 Versicherungsjahren, allerdings mit Abschlägen.

Auch bei dieser Rentenart werden Änderungen diskutiert: Die Alterssicherungskommission empfiehlt, das früheste Zugangsalter von 63 auf 64 Jahre anzuheben und später an die Regelaltersgrenze anzupassen. Deshalb ist die pauschale Behauptung, der Jahrgang 1972 müsse künftig zwingend bis zur Regelaltersgrenze warten, zu weitgehend.

Was 7,2 Prozent Abschlag im Monat bedeuten

Wer eine Altersrente 24 Monate vor der für diese Rentenart geltenden abschlagsfreien Altersgrenze bezieht, muss nach der heutigen Regel mit 7,2 Prozent Abschlag rechnen. § 77 SGB VI sieht für jeden Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme eine Minderung um 0,3 Prozent vor.

Bei angenommenen 44 Entgeltpunkten und dem seit Juli 2026 geltenden Rentenwert von 42,52 Euro ergibt sich folgende Modellrechnung. Sie zeigt den Unterschied bei identischen Entgeltpunkten und demselben Rentenbeginn, falls der abschlagsfreie Zugang wegfiele und stattdessen eine Rente mit 24 Monaten Vorbezug gewählt würde.

Modellrechnung mit 44 Entgeltpunkten Monatliche Bruttorente Ohne Abschlag 1.870,88 Euro Mit 7,2 Prozent Abschlag 1.736,18 Euro Unterschied beim heutigen Rentenwert 134,70 Euro

Der Abschlag bliebe nach heutiger Rechtslage dauerhaft bestehen, auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze. Die Eurobeträge sind keine Prognose für 2032 oder später, denn künftige Rentenanpassungen und mögliche weitere Beitragszeiten sind hier nicht eingerechnet.

Rund 33.000 Euro für den Ausgleich: Eine Modellrechnung, keine Rechnung vom Amt

Mit den Rechengrößen für 2026 lässt sich für dieses Beispiel ein vollständiger Ausgleich der Rentenminderung von rund 32.983 Euro berechnen. Grundlage sind 44 Entgeltpunkte, ein Abschlag von 7,2 Prozent, das vorläufige Durchschnittsentgelt von 51.944 Euro und ein Beitragssatz von 18,6 Prozent.

Dieser Betrag ist weder eine feststehende Forderung noch ein verbindlicher Preis für eine Zahlung im Jahr 2032. Die persönliche Berechnung muss die Rentenversicherung anhand einer besonderen Auskunft vornehmen.

Auch die Aussage, der Betrag müsse zwingend auf einen Schlag gezahlt werden, trifft nicht zu. § 187a SGB VI erlaubt ausdrücklich Teilzahlungen zum Ausgleich einer vorzeitigen Rentenminderung.

Höheres Rentenalter und neue Schutzrente sind weitere offene Fragen

Zusätzlich empfiehlt die Kommission, die Regelaltersgrenze nach 2031 an die steigende Lebenserwartung zu koppeln. Nach den dargestellten Annahmen könnte sie bis 2041 auf etwa 67 Jahre und sechs Monate steigen; daraus folgt noch keine verbindliche Altersgrenze für den Jahrgang 1972.

Die Berichte über den frühen Entwurf nennen außerdem eine neue Altersrente bei langjähriger Beitragszahlung und verminderter Berufsfähigkeit ab 2032. Sie wäre an zusätzliche gesundheitliche Voraussetzungen gebunden und damit kein allgemeiner Ersatz für die bisherige 45-Jahre-Rente.

Für einen körperlich erschöpften Beschäftigten wäre entscheidend, welche Einschränkungen anerkannt werden und welche Nachweise er erbringen muss. Solange das nicht gesetzlich feststeht, lässt sich daraus keine verlässliche Absicherung für den eigenen Ruhestand ableiten.

Was Beschäftigte jetzt sinnvoll klären können

Eine aktuelle Rentenauskunft und ein vollständiger Versicherungsverlauf helfen unabhängig vom Ausgang der Reform. Denn 45 Kalenderjahre seit dem ersten Arbeitstag sind nicht automatisch 45 anrechenbare Versicherungsjahre.

Wer Unstimmigkeiten entdeckt, sollte sie frühzeitig prüfen lassen; der Beitrag zur Kontenklärung und zu fehlenden Zeiten im Rentenkonto erläutert typische Probleme. Bei bereits vereinbarter Altersteilzeit sollten Vertrag, Abschlussdatum und spätere Änderungen vollständig vorliegen.

Ein neuer Vertrag sollte zur eigenen finanziellen Situation passen und nicht allein aus Angst vor einem unbekannten Stichtag unterschrieben werden. Solange die endgültige Übergangsregel fehlt, kann niemand versprechen, dass eine heutige Unterschrift den gewünschten Rentenbeginn schützt.

Beispiel aus der Praxis: Zwei Kolleginnen, dieselbe Planung

Ein fiktiver Fall verdeutlicht die mögliche Folge: Sabine, Jahrgang 1971, und ihre Kollegin Petra, Jahrgang 1972, würden jeweils mit 65 die erforderlichen 45 Versicherungsjahre erreichen. Nach geltendem Recht könnten beide dann diese Altersrente ohne Abschläge beziehen.

Würde die berichtete Übergangsregel unverändert Gesetz, könnte Sabine ihren Zugang möglicherweise durch eine rechtzeitig verbindlich vereinbarte Altersteilzeit erhalten. Für Petra wäre dieser Schutz über dieselbe Vereinbarung nach dem beschriebenen Entwurfsstand grundsätzlich nicht vorgesehen.

Der Unterschied läge dann im Geburtsjahr und in der Übergangsvorschrift, obwohl beide die erforderliche Versicherungszeit erfüllen. Gerade deshalb braucht eine solche Reform nachvollziehbare Regeln, bevor Beschäftigte verbindlich über das Ende ihres Arbeitslebens entscheiden.

Sechs Fragen und Antworten zur möglichen Änderung der 45-Jahre-Rente Ist die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren schon abgeschafft?

Nein, sie besteht weiterhin nach geltendem Recht. Der bekannt gewordene frühe Arbeitsentwurf ändert für sich genommen keinen Rentenanspruch.

Kann der Jahrgang 1972 derzeit noch mit 65 abschlagsfrei in Rente gehen?

Nach geltendem Recht ist das bei erfüllter Wartezeit von 45 Jahren möglich. Ob die Vorschriften bis zum tatsächlichen Rentenbeginn geändert werden, hängt vom weiteren Gesetzgebungsverfahren ab.

Welche Jahrgänge wären nach dem frühen Entwurf besonders betroffen?

Für die Jahrgänge 1967 bis 1971 sollte der bisherige Zugang grundsätzlich an besonderen Vertrauensschutz gebunden werden. Ab Jahrgang 1972 sollte der allgemeine Zugang zur bisherigen 45-Jahre-Rente entfallen.

Bis wann müsste eine Altersteilzeitvereinbarung unterschrieben sein?

Ein verbindlicher gesetzlicher Stichtag für diese geplante Ausnahme steht nicht fest. Der berichtete Entwurf enthielt dafür einen Platzhalter für das Datum des Kabinettsbeschlusses.

Garantiert eine jetzt unterschriebene Altersteilzeitvereinbarung den Schutz?

Nein, ohne endgültigen Gesetzestext lässt sich das nicht zusagen. Außerdem müssen Einkommen, Laufzeit und anschließender Rentenbeginn zur persönlichen Situation passen.

Werden bereits laufende Renten durch diesen Entwurf gekürzt?

Der frühe Arbeitsentwurf selbst verändert keine laufende Rentenzahlung. Die hier beschriebenen Vorschläge betreffen den Zugang zu künftigen Altersrenten und begründen keine pauschale Entwarnung für sämtliche anderen Reformfragen.

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Laub fegen und Müll aufheben: Die Pflichtarbeit beim Grundsicherungsgeld ist eingeführt worden

Sachsen-Anhalt weitet Arbeitsgelegenheiten für Langzeitarbeitslose und Asylbewerber aus. Was zunächst als Forderung nach einer Gegenleistung für staatliche Unterstützung diskutiert wurde, wird seit dem 1. Juli 2026 in mehreren Landkreisen umgesetzt.

Die Initiative trägt den Namen „Bürgerarbeit“, schafft jedoch keine regulären Arbeitsplätze mit Arbeitsvertrag und Tariflohn. Genutzt werden bereits vorhandene Arbeitsgelegenheiten nach § 16d SGB II und § 5 Asylbewerberleistungsgesetz.

Für Betroffene kann die Teilnahme verpflichtend werden. Eine allgemeine Arbeitspflicht für sämtliche Arbeitslosen ist damit allerdings nicht eingeführt worden.

Dr. Utz Anhalt: Pflichtjobs bei Grundsicherungsgeld sind gestartet Modellversuch läuft seit dem 1. Juli 2026

Ministerpräsident Sven Schulze, Vertreter der Arbeitsverwaltung, der Kommunen sowie der Industrie- und Handwerkskammern unterzeichneten am 23. Juni 2026 die Vereinbarung zur Bürgerarbeit in Sachsen-Anhalt. Der Modellversuch startete wenige Tage später.

Anlass war auch das Inkrafttreten der neuen Grundsicherung für Arbeitsuchende am 1. Juli 2026. Was sich durch das Grundsicherungsgeld anstelle des Bürgergeldes geändert hat, betrifft daher auch die Durchsetzung von Pflichten durch die Jobcenter.

Die ersten Projekte laufen in Mansfeld-Südharz und im Burgenlandkreis. Für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz werden außerdem im Landkreis Wittenberg und im Salzlandkreis weitere Arbeitsgelegenheiten eingerichtet.

Landkreis Personengruppe Rechtsgrundlage Umsetzung Mansfeld-Südharz Arbeitsmarktferne Grundsicherungsbeziehende § 16d SGB II Pilotregion für Arbeitsgelegenheiten Burgenlandkreis Grundsicherungsbeziehende und AsylbLG-Beziehende § 16d SGB II und § 5 AsylbLG Neue Ansätze und zusätzliche Maßnahmen Landkreis Wittenberg Arbeitsfähige AsylbLG-Beziehende § 5 AsylbLG Neue Steuerung und zusätzliche Einsatzmöglichkeiten Salzlandkreis Arbeitsfähige AsylbLG-Beziehende § 5 AsylbLG Ausbau der kommunalen Arbeitsgelegenheiten

Eine erste gemeinsame Auswertung ist für November 2026 vorgesehen. Erfolgreiche Ansätze sollen anschließend auch von weiteren Landkreisen und kreisfreien Städten übernommen werden.

Was unter Bürgerarbeit verstanden wird

Der Begriff „Bürgerarbeit“ kann den Eindruck erwecken, das Land habe ein neues Beschäftigungsmodell mit eigenen gesetzlichen Regeln geschaffen. Tatsächlich handelt es sich um eine gemeinsame Bezeichnung für zwei schon länger bestehende Instrumente.

Bei Beziehern des Grundsicherungsgeldes kommen Arbeitsgelegenheiten nach § 16d SGB II infrage. Sie werden umgangssprachlich weiterhin als Ein-Euro-Jobs bezeichnet, obwohl die zusätzliche Zahlung kein Stundenlohn ist und nicht zwingend einen Euro beträgt.

Bei Asylbewerbern werden Arbeitsgelegenheiten nach § 5 Asylbewerberleistungsgesetz eingesetzt. Hier schreibt das Gesetz ausdrücklich eine Aufwandsentschädigung von 80 Cent je geleisteter Stunde vor.

Beide Gruppen dürfen nicht gleichbehandelt werden, weil unterschiedliche Voraussetzungen und Rechtsfolgen gelten. Besonders deutlich zeigt sich das bei der Frage, wer verpflichtet werden kann und welche Leistungskürzungen bei einer Ablehnung möglich sind.

Nicht jeder Arbeitslose kann pauschal verpflichtet werden

Arbeitsgelegenheiten nach § 16d SGB II richten sich an erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die wegen längerer Arbeitslosigkeit besondere Unterstützung benötigen. Sie sollen helfen, die Beschäftigungsfähigkeit zu erhalten oder wiederherzustellen.

Das Jobcenter muss im Einzelfall prüfen, ob die Arbeitsgelegenheit für die weitere Eingliederung geeignet und erforderlich ist. Eine Zuweisung allein mit der Begründung, jemand beziehe Grundsicherung und müsse deshalb eine Gegenleistung erbringen, reicht nicht aus.

Die Fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit bezeichnen Arbeitsgelegenheiten als nachrangiges Instrument. Die Vermittlung in reguläre Arbeit, Ausbildung oder eine geeignete Weiterbildung hat Vorrang.

Damit ist die Initiative keine pauschale Pflicht für alle Menschen ohne Beschäftigung. Personen, die voraussichtlich direkt in einen Betrieb vermittelt werden können, sollen nicht dauerhaft in kommunalen Hilfstätigkeiten festgehalten werden.

Die Zuweisung muss genau bestimmt sein

Das Jobcenter muss den Maßnahmeträger, die Einsatzstelle, die Tätigkeit und den Arbeitsort benennen. Auch der zeitliche Umfang, die Verteilung der Arbeitszeit und die Höhe der Mehraufwandsentschädigung müssen erkennbar sein.

Unklare Formulierungen wie „Hilfsarbeiten nach Bedarf“ können rechtlich problematisch sein. Das zeigt auch ein aktuelles Urteil zu einer unklaren Zuweisung in eine Jobcenter-Maßnahme.

Die Arbeitsgelegenheit soll zunächst in den Kooperationsplan aufgenommen werden. Werden die dort festgehaltenen Schritte nicht eingehalten, kann das Jobcenter eine verbindliche Zuweisung als Verwaltungsakt erlassen und sie mit einer Rechtsfolgenbelehrung verbinden.

Gesundheitliche Einschränkungen, notwendige Pflege, fehlende Kinderbetreuung oder andere erhebliche Hindernisse müssen bei der Zumutbarkeit berücksichtigt werden. Betroffene sollten solche Gründe frühzeitig mitteilen und möglichst belegen.

Welche Arbeiten überhaupt zulässig sind

Nach § 16d SGB II müssen die Tätigkeiten zusätzlich sein, im öffentlichen Interesse liegen und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Reguläre Beschäftigte dürfen weder verdrängt noch durch Grundsicherungsbeziehende ersetzt werden.

Zusätzlich ist eine Arbeit grundsätzlich nur dann, wenn sie ohne die Förderung nicht, nicht in diesem Umfang oder erst deutlich später erledigt würde. Gesetzliche Pflichtaufgaben einer Kommune können daher nicht beliebig in Bürgerarbeit umgewandelt werden.

Die Initiative nennt kommunale Infrastruktur, Umwelt- und Naturschutz, Tourismus, Kultur, Heimatpflege, soziale Dienste, Integration, Sport und Ehrenamt als mögliche Bereiche. Denkbar sind beispielsweise zusätzliche Arbeiten in gemeinnützigen Einrichtungen, die Aufbereitung gespendeter Gegenstände oder unterstützende Tätigkeiten in Vereinen.

Politisch genannte Aufgaben wie das Schneeräumen sind dagegen nicht ohne Weiteres zulässig. Schneeräumarbeiten auf Verkehrswegen gehören nach den Weisungen der Arbeitsagentur zur Verkehrssicherung und dürfen deshalb nicht als Arbeitsgelegenheit vergeben werden.

Bürgerarbeit ist kein regulärer Arbeitsplatz

Eine Arbeitsgelegenheit nach § 16d SGB II begründet weder ein arbeitsrechtliches Arbeitsverhältnis noch ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis. Die Teilnehmenden bekommen keinen üblichen Arbeitslohn und haben auch keinen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn.

Das Grundsicherungsgeld wird weitergezahlt. Zusätzlich erhalten die Teilnehmenden eine angemessene Mehraufwandsentschädigung, deren Höhe gesetzlich nicht als bestimmter Stundenbetrag festgelegt ist.

Berücksichtigt werden sollen insbesondere zusätzliche Fahrtkosten sowie Aufwendungen für Arbeitskleidung, Reinigung oder Verpflegung. Deckt eine Pauschale die tatsächlich notwendigen Ausgaben nicht ab, können Betroffene die Erstattung weiterer Kosten beantragen.

Für tatsächlich geleistete Teilnahmezeiten wird die Entschädigung zusätzlich zum Grundsicherungsgeld gezahlt. Für Krankheitstage, Urlaub oder andere Fehlzeiten gibt es diese Zahlung regelmäßig nicht.

Arbeitszeit und Dauer müssen individuell festgelegt werden

Eine allgemein gültige Wochenarbeitszeit schreibt § 16d SGB II nicht vor. Das Jobcenter muss den Umfang anhand der persönlichen Situation und des angestrebten Eingliederungsziels festlegen.

Die Arbeitsgelegenheit darf die Suche nach einer regulären Stelle nicht erschweren. Werden Bewerbungen, Vorstellungsgespräche oder eine mögliche Arbeitsaufnahme durch den zeitlichen Umfang praktisch verhindert, spricht dies gegen eine sachgerechte Ausgestaltung.

Innerhalb von fünf Jahren darf eine Person grundsätzlich höchstens 24 Monate in Arbeitsgelegenheiten zugewiesen werden. Unter zusätzlichen Voraussetzungen ist eine einmalige Verlängerung um bis zu zwölf Monate möglich.

Arbeitsschutz, Unfallversicherung und die Vorschriften des Bundesurlaubsgesetzes gelten entsprechend. Ein Urlaubsentgelt wird jedoch nicht gezahlt.

Bei einer Verweigerung können 30 Prozent gestrichen werden

Wer eine zumutbare und hinreichend bestimmte Arbeitsgelegenheit ohne wichtigen Grund nicht antritt, abbricht oder durch sein Verhalten den Ausschluss verursacht, muss mit einer Leistungsminderung rechnen. Seit Juli 2026 beträgt die Kürzung bei einer solchen Pflichtverletzung grundsätzlich sofort 30 Prozent des persönlichen Regelbedarfs.

Die frühere Staffelung mit zunächst 10 und anschließend 20 Prozent gilt nicht mehr. Ausführliche Informationen enthält der Beitrag über die sofortige Kürzung um 30 Prozent beim Grundsicherungsgeld.

Der Minderungszeitraum beträgt grundsätzlich drei Monate. Erfüllt die betroffene Person die Pflicht nachträglich oder erklärt sie sich ernsthaft zur Teilnahme bereit, kann die Kürzung früher beendet werden, wobei sie mindestens einen Monat wirksam bleibt.

Vor einer Sanktion muss das Jobcenter eine Anhörung ermöglichen. Eine Kürzung darf außerdem nicht ausgesprochen werden, wenn ein wichtiger Grund vorlag oder die Minderung im Einzelfall eine außergewöhnliche Härte verursachen würde.

Miete und Heizkosten dürfen nicht mitgekürzt werden

Die 30-Prozent-Minderung betrifft den persönlichen Regelbedarf. Die rechnerischen Leistungen für Unterkunft und Heizung dürfen durch eine solche Sanktion nicht verringert werden.

Die vollständige Streichung des Regelbedarfs bei einer willentlichen Arbeitsverweigerung bezieht sich nach der seit 2026 geltenden Vorschrift auf eine tatsächlich und unmittelbar mögliche reguläre Arbeitsaufnahme. Sie darf nicht automatisch auf den Nichtantritt einer Arbeitsgelegenheit übertragen werden.

Gerade diese Abgrenzung dürfte in der Praxis zu Auseinandersetzungen führen. Die politische Bezeichnung als Pflichtjob ändert nichts daran, dass eine Arbeitsgelegenheit rechtlich eine Eingliederungsmaßnahme und kein gewöhnliches Arbeitsverhältnis ist.

Für Asylbewerber gelten strengere Pflichtvorgaben

§ 5 Asylbewerberleistungsgesetz verpflichtet arbeitsfähige, nicht erwerbstätige Leistungsberechtigte oberhalb des schulpflichtigen Alters zur Wahrnehmung einer bereitgestellten Arbeitsgelegenheit. Voraussetzung bleibt, dass die Tätigkeit zeitlich und räumlich zumutbar ausgestaltet ist.

Für jede geleistete Stunde werden 80 Cent Aufwandsentschädigung gezahlt. Weist die betroffene Person höhere notwendige Ausgaben nach, müssen diese im Einzelfall berücksichtigt werden.

Eine reguläre Beschäftigung, eine Berufsausbildung oder ein Studium können einer Zuweisung entgegenstehen. Auch gesundheitliche Gründe und andere erhebliche Hindernisse sind zu prüfen.

Bei einer unbegründeten Ablehnung können die Leistungen nach den Einschränkungsvorschriften des Asylbewerberleistungsgesetzes reduziert werden. Vorher muss die Behörde verständlich über diese Folge belehren.

Kritik

Kritiker befürchten, dass Kommunen liegen gebliebene Aufgaben kostengünstig erledigen lassen und dabei die Grenze zu regulärer Beschäftigung überschreiten könnten. Hinzu kommt das Risiko, dass “Teilnehmende trotz ihrer Arbeit weder einen üblichen Lohn noch zusätzliche Rentenansprüche aus einem Beschäftigungsverhältnis erwerben”, so der Sozialrechtsexperte Dr. Utz Anhalt.

Was Betroffene bei einer Zuweisung prüfen sollten

Aus dem Schreiben muss hervorgehen, welche konkrete Tätigkeit an welchem Ort und zu welchen Zeiten verlangt wird. Ebenso sollten Maßnahmedauer, Einsatzstelle, Aufwandsentschädigung und das individuelle Eingliederungsziel benannt sein.

Betroffene sollten prüfen, ob die Aufgaben wirklich zusätzlich sind und ob sie ihrer gesundheitlichen sowie familiären Situation entsprechen. Zweifel und Hinderungsgründe sollten dem Jobcenter unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden.

Gegen eine Zuweisung oder einen Minderungsbescheid kann grundsätzlich Widerspruch eingelegt werden. Weil eine Arbeitsaufnahme oder Kürzung kurzfristig bevorstehen kann, kann zusätzlich eine schnelle sozialrechtliche Beratung und gegebenenfalls ein Eilantrag beim Sozialgericht erforderlich sein.

Fragen und Antworten zur Bürgerarbeit in Sachsen-Anhalt Müssen jetzt alle Arbeitslosen in Sachsen-Anhalt Bürgerarbeit leisten?

Nein. Arbeitsgelegenheiten nach § 16d SGB II richten sich vor allem an arbeitsmarktferne Leistungsberechtigte mit besonderem Unterstützungsbedarf. Das Jobcenter muss die Eignung und Notwendigkeit im Einzelfall prüfen.

Kann das Jobcenter die Teilnahme verbindlich anordnen?

Ja, eine zumutbare Arbeitsgelegenheit kann durch einen konkreten Verwaltungsakt zugewiesen werden. Die Tätigkeit, der Arbeitsort, die Arbeitszeit, der Träger und die möglichen Rechtsfolgen müssen ausreichend bestimmt sein.

Wie viel Geld bekommen Grundsicherungsbeziehende für die Bürgerarbeit?

Sie erhalten weiterhin ihr Grundsicherungsgeld und zusätzlich eine Mehraufwandsentschädigung. Für diese Entschädigung gibt es im SGB II keinen bundesweit festgelegten Stundenbetrag.

Wie hoch ist die Zahlung für Asylbewerber?

Nach § 5 Asylbewerberleistungsgesetz beträgt die Aufwandsentschädigung 80 Cent je geleisteter Stunde. Nachgewiesene höhere notwendige Aufwendungen können zusätzlich berücksichtigt werden.

Was passiert, wenn ein Grundsicherungsbeziehender die Arbeit ablehnt?

Bei einer zumutbaren und eindeutig zugewiesenen Arbeitsgelegenheit kann der Regelbedarf grundsätzlich um 30 Prozent gemindert werden. Ein wichtiger Grund, eine außergewöhnliche Härte oder eine fehlerhafte Zuweisung können einer Sanktion entgegenstehen.

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Greetings to President of Abkhazia Badra Gunba on Victory and Independence Day

PRESIDENT OF RUSSIA - 30. September 2026 - 7:00

Vladimir Putin sent greetings to President of the Republic of Abkhazia Badra Gunba on the occasion of Victory and Independence Day.

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Wie der Spiegel Russland für von Kiew verursachtes Leid verantwortlich machen will

ANTI-SPIEGEL - Fundierte Medienkritik - 30. September 2026 - 7:00
Im Spiegel ist ein Artikel mit der Überschrift „Unter russischer Besatzung – In Oleschky essen sie Unkraut, um zu überleben“ erschienen, der durch seine Dreistigkeit hervorsticht. Die Geschichte des Artikels ist schnell erzählt: Der Spiegel berichtet über den Ort Aljoschkin, für den der Spiegel den ukrainischen Namen Oleschky benutzt, in dem die Menschen angeblich hungern […]
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Rente erhöhen: Rentenversicherung lehnt rechtzeitige Nachzahlung ab

Mehr für die spätere Rente einzahlen – und die Rentenversicherung sagt Nein. Eine Versicherte wollte ihre freiwilligen Mindestbeiträge noch innerhalb der Zahlungsfrist erhöhen.

Doch die Behörde lehnte ab: Mit den bisherigen Zahlungen habe sie ihr Wahlrecht bereits verbraucht. Nun landet der Streit vor dem Bundessozialgericht.

Die Verhandlung ist für den 29. September 2026 unter dem Aktenzeichen B 10/12 R 2/24 R angekündigt. Eine Entscheidung liegt in diesem Revisionsverfahren noch nicht vor. Betroffen ist eine praktische Frage: Darf die Rentenversicherung eine Aufstockung zurückweisen, obwohl die gesetzliche Zahlungsfrist noch läuft?

Zwölf Mindestbeiträge gezahlt – zusätzliche Überweisung abgelehnt

Die Klägerin zahlte für sämtliche Monate des Jahres 2019 freiwillige Mindestbeiträge. Im Januar 2020 überwies sie zusätzlich einen einmaligen Betrag für dieses Jahr. Die Rentenversicherung verweigerte die Verwendung zur Aufstockung. Widerspruch und Klage blieben zunächst erfolglos.

Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg gab ihr dagegen am 21. Februar 2024 recht, Aktenzeichen L 22 R 9/23. Es erlaubte die Erhöhung innerhalb der gesetzlichen Zahlungsfristen bis zur zulässigen Höchstgrenze. Die Klägerin habe auf höhere Beiträge nicht verzichtet.

Gegen dieses Urteil legte die Rentenversicherung Revision ein.

Warum die Zahlungsfrist den Streit nicht allein löst

Nach § 197 Absatz 2 SGB VI können Versicherte freiwillige Beiträge grundsätzlich bis zum 31. März des Folgejahres zahlen. Wer erstmals einen Beitrag für einen noch unbelegten Monat leisten möchte, kann diese Frist nutzen. Bei einer nachträglichen Erhöhung bereits gezahlter Beiträge kommt jedoch eine weitere Vorschrift ins Spiel.

§ 8 Absatz 1 der Rentenversicherungs-Beitragszahlungsverordnung bestimmt, dass für jeden Kalendermonat nur ein freiwilliger Beitrag gezahlt werden darf. Damit stellt sich die entscheidende Frage: Verbietet diese Regel auch, einen schon gezahlten Beitrag rechtzeitig zu erhöhen, oder regelt sie lediglich die Zuordnung der Zahlungen?

Für Versicherte ist der Unterschied erheblich. Wer zunächst nur den Mindestbeitrag aufbringen kann und später mehr Geld zur Verfügung hat, möchte die verbleibende Zahlungsfrist möglicherweise für eine höhere Altersvorsorge nutzen.

Die Frist und die Zulässigkeit einer Aufstockung müssen deshalb getrennt geprüft werden.

Wer darf freiwillig einzahlen?

Die freiwillige Versicherung steht grundsätzlich Menschen ab 16 Jahren offen, die in Deutschland wohnen und nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Dazu gehören unter anderem nicht pflichtversicherte Selbstständige oder Menschen ohne Erwerbstätigkeit. Auch Deutsche mit Wohnsitz im Ausland können freiwillige Beiträge zahlen.

Beschäftigte können dagegen nicht einfach neben laufenden Pflichtbeiträgen zusätzliche freiwillige Beiträge für dieselben Monate leisten. Andere Zahlungen, etwa zum Ausgleich von Abschlägen bei einer vorgezogenen Altersrente, folgen eigenen Regeln.

Wer die reguläre Altersgrenze erreicht hat und eine volle Altersrente bezieht, ist von der freiwilligen Versicherung ausgeschlossen.

Welche Beitragsgrenzen 2026 gelten

Für 2026 reicht die monatliche Spanne bei Zahlung im laufenden Jahr von 112,16 Euro bis 1.571,70 Euro. Innerhalb dieser Grenzen können freiwillig Versicherte die Beitragshöhe grundsätzlich wählen. Einen Überblick über die aktuellen Beträge und die Zahlungsmodalitäten bietet der Gegen-Hartz-Beitrag zu den freiwilligen Rentenbeiträgen 2026.

Die reguläre Zahlungsfrist für Beiträge des Jahres 2026 endet am 31. März 2027. Daraus folgt aber noch keine gesicherte Berechtigung, schon gezahlte Beiträge nachträglich aufzustocken.

Wenn Sie das planen, klären Sie die genauen Monate und die gewünschte Erhhöhung vorab mit den Rentenkasse.

Nicht jeder höherer Beitrag füllt Versicherungszeiten

Für Ihre Planung müssen Sie zwei Ziele auseinanderhalten: Möchten Sie die spätere Rente erhöhen oder fehlende Versicherungsmonate ergänzen? Ein höherer Beitrag für einen bereits belegten Monat kann die Rentenhöhe verbessern.

Aus einem Kalendermonat werden dadurch jedoch keine zwei Versicherungsmonate.

Freiwillige Beiträge für bislang unbelegte Monate können dagegen helfen, die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren zu erfüllen. Warum diese Mindestversicherungszeit keine bestimmte Rentenhöhe garantiert, erläutert Gegen-Hartz im Beitrag zur Rente nach fünf Beitragsjahren.

Für die Altersrente nach 45 Versicherungsjahren gelten strengere Kriterien. Freiwillige Beiträge zählen dafür nur bei mindestens 18 Jahren mit Pflichtbeiträgen aus versicherter Beschäftigung oder Tätigkeit.

In den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn gelten Zeiten der Arbeitslosigkeit (ALG I) nur in Ausnahmen als Rentenzeiten. Diese Besonderheit behandelt der Beitrag über Zeiten, die kurz vor der Rente nicht auf die 45 Jahre zählen.

Was Sie bei einer abgelehnten Aufstockung tun können

Lassen Sie sich schriftlich erläutern, weshalb die Rentenversicherung Ihre zusätzliche Zahlung nicht für die gewünschten Monate verwendet. Halten Sie fest, welchen Betrag Sie für welche Monate aufstocken wollten, wann die Zahlung einging und welche Beiträge bereits gebucht waren. Bewahren Sie Überweisungsnachweise und die bisherigen Bescheide auf.

Gegen einen ablehnenden Bescheid können Sie grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe im Inland Widerspruch einlegen, wenn die Rechtsbehelfsbelehrung ordnungsgemäß ist.

Verweisen Sie bei einer vergleichbaren Konstellation auf das anhängige BSG-Verfahren. Der Verhandlungstermin verlängert allerdings Ihre eigene Widerspruchsfrist nicht und garantiert Ihnen keinen Erfolg.

FAQ: Freiwillige Rentenbeiträge aufstocken Darf ich meine Mindestbeiträge nachträglich erhöhen?

Genau darüber besteht der Rechtsstreit. Eine noch laufende Zahlungsfrist allein sichert die Aufstockung bereits gezahlter Beiträge derzeit nicht. Lassen Sie Ihren konkreten Fall prüfen und beachten Sie die Rechtsbehelfsfrist eines ablehnenden Bescheids.

Kann ich damit zusätzliche Beitragsjahre kaufen?

Die Erhöhung eines bereits gezahlten Monatsbeitrags schafft keine weiteren Versicherungsmonate. Fehlende Monate zu belegen und die Beiträge für vorhandene Monate zu erhöhen, sind unterschiedliche Vorgänge.

Was passiert mit Geld, das die Rentenversicherung nicht verwenden kann?

Nach § 8 Absatz 2 der Beitragszahlungsverordnung muss die Rentenversicherung solche Beträge als Gutschrift buchen oder zurückzahlen. Auf Ihr Verlangen muss sie nicht verwendbare Beträge erstatten.

Quellen

Bundessozialgericht: Terminvorschau Nr. 29/2026, B 10/12 R 2/24 R, Verhandlung am 29. September 2026; Vorinstanz LSG Berlin-Brandenburg, 21. Februar 2024, L 22 R 9/23
Deutsche Rentenversicherung: Freiwillige Beiträge: Noch bis 31. März einzahlen und die Rente erhöhen, 9. Februar 2026

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