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Schwerbehinderung: Merkzeichen aG trotz Führerschein – Behörde darf Antrag nicht einfach ablehnen

Wer selbst Auto fährt, kann trotzdem die Voraussetzungen für das Merkzeichen aG erfüllen. Ein Führerschein oder die Fähigkeit, ein Fahrzeug selbst zu steuern, beweisen nicht, dass sich ein schwerbehinderter Mensch außerhalb des Autos ohne große Anstrengung fortbewegen kann.

Für das Merkzeichen aG zählt vor allem die Mobilität außerhalb des Kraftfahrzeugs. Genau deshalb darf eine Behörde den Antrag nicht allein mit dem Hinweis ablehnen, dass der Betroffene noch selbst fährt.

Für aG zählt die Bewegung außerhalb des Autos

§ 229 Abs. 3 SGB IX knüpft das Merkzeichen aG an eine besonders schwere mobilitätsbezogene Teilhabebeeinträchtigung. Betroffene müssen sich wegen ihrer Behinderung außerhalb eines Kraftfahrzeugs dauerhaft nur mit fremder Hilfe oder mit großer Anstrengung bewegen können.

Das Gesetz stellt damit ausdrücklich auf die Situation nach dem Aussteigen ab. Ob jemand im Sitzen ein Lenkrad bedienen, ein Automatikfahrzeug führen oder ein technisch angepasstes Auto nutzen kann, beantwortet die entscheidende Frage nach seiner Gehfähigkeit nicht.

Autofahren und Gehen sind zwei verschiedene Fähigkeiten

Ein Mensch kann seine Arme ohne größere Einschränkungen einsetzen und im Sitzen sicher ein Fahrzeug steuern, während er wegen schwerer Erkrankungen der Beine nur wenige Meter gehen kann. Auch Herz-, Lungen- oder neuromuskuläre Erkrankungen können die Fortbewegung erheblich einschränken, ohne das Autofahren automatisch unmöglich zu machen.

Das Merkzeichen aG setzt deshalb keine bestimmte Diagnose voraus. Entscheidend sind die tatsächlichen Auswirkungen der Erkrankung auf die Mobilität und nicht allein die Frage, welche Krankheit im Schwerbehindertenausweis oder in ärztlichen Befunden steht.

Bundessozialgericht stellt auf die Situation nach dem Aussteigen ab

Das Bundessozialgericht hat in einem Urteil vom 9. März 2023, Aktenzeichen B 9 SB 1/22 R, die Anforderungen an die außergewöhnliche Gehbehinderung konkretisiert. Bei der Beurteilung kommt es auf eine Umgebung an, die Betroffene nach dem Verlassen eines Kraftfahrzeugs typischerweise vorfinden.

Die Prüfung darf sich deshalb nicht darauf beschränken, wie jemand einige Schritte auf einem glatten Flur zurücklegt. Auch Bordsteine, Unebenheiten und andere typische Bedingungen des öffentlichen Verkehrsraums können für die Beurteilung der Gehfähigkeit eine Rolle spielen.

Praxisbeispiel: Knut aus Rotenburg (Wümme)

Das folgende Beispiel ist fiktiv, aber realitätsnah. Knut aus Rotenburg (Wümme) hat einen GdB von 90 und leidet an einer fortschreitenden neuromuskulären Erkrankung. Er besitzt weiterhin einen Führerschein und fährt kurze Strecken mit seinem Automatikfahrzeug selbst.

Beim Gehen ist Knut dagegen stark eingeschränkt. Schon nach wenigen Metern benötigt er eine Pause, nutzt regelmäßig eine Gehhilfe und kann Bordsteine oder unebene Wege nur mit erheblicher Anstrengung bewältigen. Auf größeren Parkplätzen erreicht er sein Ziel häufig nur mit Unterstützung.

Knut beantragt deshalb das Merkzeichen aG. Die Behörde darf seinen Antrag nicht allein mit dem Hinweis ablehnen, dass er noch selbst Auto fährt. Sie muss prüfen, wie stark seine Mobilität außerhalb des Fahrzeugs tatsächlich eingeschränkt ist und ob seine Beeinträchtigungen die Voraussetzungen des § 229 Abs. 3 SGB IX erfüllen.

Dass Knut ein Fahrzeug führen kann, sagt wenig darüber aus, wie weit er zu Fuß kommt. Beim Autofahren sitzt er und nutzt die Fahrzeugtechnik. Beim Gehen muss er sein Körpergewicht tragen, das Gleichgewicht halten, Unebenheiten bewältigen und sich aus eigener Kraft fortbewegen.

Eine bestimmte Meterzahl entscheidet nicht allein

Für das Merkzeichen aG gibt es keine einfache Grenze nach dem Muster: Wer noch 50 oder 100 Meter laufen kann, erhält nicht das Merkzeichen. Die Behörde betrachtet vielmehr die gesamte mobilitätsbezogene Einschränkung.

Dabei können die benötigte Anstrengung, häufige Pausen, der Einsatz von Hilfsmitteln und eine erhebliche Sturzgefahr eine wichtige Rolle spielen. Auch die Bedingungen, unter denen eine Person eine Strecke noch bewältigen kann, sind entscheidend.

Ein Antrag sollte deshalb nicht nur eine maximale Gehstrecke nennen. Aussagekräftiger ist eine genaue Beschreibung, wie diese Strecke bewältigt wird und welche Belastungen dabei auftreten.

Ärztliche Befunde sollten die Gehprobleme konkret beschreiben

Ärztliche Unterlagen helfen besonders dann, wenn sie nicht nur Diagnosen aufzählen. Für die Prüfung des Merkzeichens aG ist entscheidend, welche Folgen eine Erkrankung im Alltag hat.

Bei Knut wäre beispielsweise wichtig, dass der Arzt beschreibt, wie weit er ohne Pause gehen kann, welche Gehhilfe er verwendet und wie stark seine Kraft während des Gehens nachlässt. Ebenso können Angaben zur Sturzgefahr, zu notwendigen Pausen und zu Problemen auf unebenem Untergrund wichtig sein.

Eine reine Formulierung wie „Patient ist gehbehindert“ liefert der Behörde deutlich weniger Informationen als eine konkrete Beschreibung der tatsächlichen Mobilität.

Merkzeichen aG und Fahreignung sind nicht dasselbe

Die Frage, ob jemand das Merkzeichen aG erhält, unterscheidet sich von der Frage, ob diese Person weiterhin ein Kraftfahrzeug führen darf. Für die Fahreignung gelten die Vorschriften des Fahrerlaubnisrechts.

Die Fahrerlaubnisbehörde prüft, ob ein Mensch körperlich und geistig in der Lage ist, ein Fahrzeug sicher zu führen. Bei gesundheitlichen Einschränkungen kann sie im Einzelfall ein ärztliches oder fachärztliches Gutachten verlangen und gegebenenfalls technische Anpassungen oder Auflagen berücksichtigen.

Eine schwere Gehbehinderung bedeutet deshalb nicht automatisch Fahruntauglichkeit. Umgekehrt beweist eine bestehende Fahrerlaubnis nicht, dass eine außergewöhnliche Gehbehinderung ausgeschlossen ist.

aG und Führerschein können gleichzeitig bestehen

Zwei Feststellungen können daher gleichzeitig zutreffen: Ein Mensch kann beim Gehen außergewöhnlich stark eingeschränkt sein und dennoch ein Fahrzeug sicher führen.

Der scheinbare Widerspruch verschwindet, wenn man die unterschiedlichen körperlichen Anforderungen betrachtet. Beim Autofahren sitzt die Person und kann gegebenenfalls technische Hilfen nutzen. Beim Gehen muss sie dagegen das eigene Körpergewicht tragen, das Gleichgewicht stabilisieren und Hindernisse ohne die Unterstützung des Fahrzeugs bewältigen.

Versorgungsbehörde und Fahrerlaubnisbehörde prüfen somit unterschiedliche Voraussetzungen. Die eine beurteilt die mobilitätsbezogene Teilhabebeeinträchtigung, die andere die sichere Teilnahme am Straßenverkehr als Fahrzeugführer.

Warum das Merkzeichen aG gerade für Autofahrer wichtig sein kann

Das Merkzeichen aG kann unter anderem den Zugang zum blauen EU-Parkausweis eröffnen. Dieser ermöglicht unter den geltenden Voraussetzungen die Nutzung von Behindertenparkplätzen und weiterer Parkerleichterungen.

Gerade für Menschen, die zwar noch selbst fahren, nach dem Aussteigen aber nur wenige Wege bewältigen können, kann dieser Nachteilsausgleich besonders wichtig sein. Ein möglichst kurzer Weg vom Parkplatz zum Arzt, zur Apotheke oder zum Supermarkt kann darüber entscheiden, ob der Betroffene sein Ziel überhaupt selbstständig erreicht.

Auch eine Kraftfahrzeugsteuerbefreiung kann bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen mit dem Merkzeichen aG verbunden sein.

Ablehnung wegen des Führerscheins genau prüfen

Lehnt eine Behörde das Merkzeichen aG hauptsächlich mit der Begründung ab, der Antragsteller fahre noch selbst Auto, sollten Betroffene die Entscheidung genau prüfen. Allein der Führerschein oder die Nutzung eines Autos beantwortet nicht die gesetzlich entscheidende Frage nach der außergewöhnlichen Gehbehinderung.

Für einen Widerspruch können aktuelle und detaillierte Befundberichte besonders wichtig sein. Sie sollten konkret dokumentieren, wie stark das Gehen eingeschränkt ist, welche Hilfsmittel benötigt werden und welche Belastungen oder Gefahren außerhalb des Fahrzeugs auftreten.

FAQ zum Merkzeichen aG und Autofahren Kann ich aG bekommen, obwohl ich selbst Auto fahre?

Ja. Entscheidend ist die starke Einschränkung beim Fortbewegen außerhalb des Fahrzeugs und nicht allein die Fähigkeit, ein Auto zu steuern.

Muss ich für aG dauerhaft im Rollstuhl sitzen?

Nein. Auch andere sehr schwere Mobilitätseinschränkungen können die Voraussetzungen für das Merkzeichen aG erfüllen.

Verliere ich mit aG automatisch meinen Führerschein?

Nein. Die Fahrerlaubnisbehörde prüft die Fahreignung nach eigenen Regeln. Das Merkzeichen aG führt nicht automatisch zum Verlust der Fahrerlaubnis.

Quellenverzeichnis

Bundessozialgericht: Urteil vom 9. März 2023, B 9 SB 1/22 R, zur außergewöhnlichen Gehbehinderung und mobilitätsbezogenen Teilhabebeeinträchtigung, bsg.bund.de
Gesetze im Internet: § 229 SGB IX – Persönliche Voraussetzungen und außergewöhnliche Gehbehinderung, gesetze-im-internet.de
Gesetze im Internet: Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung – Eignung und bedingte Eignung bei Erkrankungen und gesundheitlichen Einschränkungen, gesetze-im-internet.de
ADAC: Führerschein für Menschen mit körperlicher Behinderung und mögliche Fahrzeuganpassungen, adac.de

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Katastrophenmeldungen von der Energiewende – Klimaschau 271

Wie der Tagesanzeiger und das Portal ‚20min.‘ gerade berichteten, können Solaranlagen bei großer Hitze Feuer fangen. Die Brände entstünden laut Experten selten durch die Solarmodule selbst, sondern durch fehlerhafte Kabelverbindungen. So brandten ein Dach einer Sekundarschule in Elgg, Kanton Zürich, und mehrere Anlagen in Laax, Zizers und Disentis im Kanton Graubünden.
(…)
Die Blackout-News meldeten vor kurzem, daß in über 1.000 britischen Windrädern Made in China giftige Chemikalien entdeckt wurden. Darunter fand sich auch Chrysotil oder Weißasbest in den Bremsen von Hub-Einrichtungen, die den hohen thermischen Belastungen beim Bremsvorgang standhalten. Asbeste sind spätestens seit den 1990ern im Westen verboten – in Großbritannien seit 1999.

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Irrwitzige Steuergeldvernichtung: 612 Millionen Euro für Gender-Entwicklungshilfe

Erneut erweist sich die rein ideologisch motivierte sogenannte “Entwicklungshilfe” mit ihrem “Projekten”, bei denen es sich gewohnheitsmäßig um verdeckte NGO-Finanzierung im Ausland mit nicht selten hochkorrupten Profiteuren handelt, als generalstabsmäßige Dauerinstitution zur Ausplünderung der Deutschen und Schädigung ihrer Staatsfinanzen durch eine skrupellose untreue Polit-Kamarilla. Nicht weniger als 612 Millionen Euro der – im eigenen Land […]

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Kurdistans Wasserkrise: Trockene Felder, tiefe Brunnen, verlassene Dörfer

Auf den Ebenen Kurdistans entscheidet längst nicht mehr allein der Blick zum Himmel über die nächste Ernte. Landwirt:innen schauen auf den Grundwasserspiegel und müssen ihre Pumpen immer tiefer hinablassen. Während Niederschläge ausbleiben und die Klimakrise die Trockenperioden verschärft, wird Wasser in den landwirtschaftlich geprägten Regionen von Bakur zunehmend zur Existenzfrage. Doch die Krise ist nicht allein meteorologisch bedingt. Jahrzehntelange Staudammpolitik, nicht fertiggestellte Bewässerungssysteme und die massive Nutzung des Grundwassers haben die Folgen der Trockenheit verschärft. Was auf den Feldern beginnt, greift längst auf das gesellschaftliche Leben über: Ernten schrumpfen, Produktionskosten und Schulden steigen, landwirtschaftliche Flächen werden aufgegeben und Familien verlassen ihre Dörfer.

Wenn die Dürre unter die Erde reicht

In Amed (tr. Diyarbakır), Riha (Urfa), Mêrdîn (Mardin), Êlih (Batman), Sêrt (Siirt) und Şirnex (Şırnak) ist die Landwirtschaft inzwischen in hohem Maße auf Grundwasser angewiesen. Seit Jahren wird mehr Wasser aus dem Boden gefördert, während die Reserven durch ausbleibende Niederschläge immer weniger aufgefüllt werden. Für die Landwirt:innen bedeutet das, ihre Brunnen immer weiter vertiefen zu müssen. Damit steigen nicht nur die Kosten für Bohrungen, Pumpen, Strom und Treibstoff, sondern auch der Druck auf die ohnehin schwindenden Grundwasservorräte.

Die Region bewegt sich damit von einer meteorologischen zunehmend in eine hydrologische Dürre. Während erstere zunächst einen länger anhaltenden Niederschlagsmangel bezeichnet, sinken bei hydrologischer Dürre auch die Wasserstände in Flüssen, Seen, Stauseen und Grundwasserreservoirs. Bleibt deren natürliche Neubildung aus, stößt auch die bisherige Strategie, fehlenden Regen durch immer tiefere Brunnen auszugleichen, an ihre Grenzen. Es entsteht ein Kreislauf, der sich selbst verschärft: Je weniger Wasser verfügbar ist, desto tiefer wird gebohrt – und je intensiver das Grundwasser genutzt wird, desto schneller schwinden die Reserven.

Staudämme gebaut, Bewässerung unvollendet

Besonders sichtbar wird der politische Anteil an der Wasserkrise beim Südostanatolien-Projekt (GAP). Mit dem Großprojekt sollten 22 Staudämme und 19 Wasserkraftwerke entstehen und rund 1,8 Millionen Hektar Land bewässert werden. Jahrzehnte später sind wesentliche Teile der dafür vorgesehenen Bewässerungsinfrastruktur noch immer nicht in Betrieb. Allein in Riha warten Bewässerungssysteme für rund 47.000 Hektar auf ihre Inbetriebnahme, in Mêrdîn sind es 26.000 und in Amed 76.000 Hektar. Solange das Wasser die Felder nicht über diese Netze erreicht, bleibt vielerorts nur der Rückgriff auf Brunnen – und damit auf jene Grundwasserreserven, deren Pegel bereits sinken.

Damit tritt ein grundlegender Widerspruch des GAP immer deutlicher hervor: Während für Staudämme ganze Landschaften umgestaltet, Siedlungen überflutet und Ökosysteme zerstört wurden, ist das der Bevölkerung über Jahrzehnte versprochene Bewässerungsnetz vielerorts bis heute nicht vollständig verfügbar. Für die kurdische Ökologiebewegung reicht die Kritik deshalb über Verzögerungen beim Bau von Kanälen hinaus. Sie betrachtet das GAP seit langem nicht allein als Entwicklungsprojekt, sondern als Energie- und Sicherheitspolitik, die tief in Natur, Geschichte und gesellschaftliche Strukturen Kurdistans eingreift.

Symbolisch dafür steht der Ilısu-Staudamm am Tigris, für den unter anderem das rund 12.000 Jahre alte Heskîf (Hasankeyf) weitgehend überflutet wurde. Auch die Kette von Staudämmen entlang des Tigris hat den natürlichen Wasserhaushalt des Flusses verändert. Gerade während trockener Perioden gewinnt damit die Frage an Bedeutung, wann und in welchen Mengen Wasser flussabwärts gelangt.

Die Ernten schrumpfen, die Schulden wachsen

Die Folgen treffen eine Region, die für die landwirtschaftliche Produktion der Türkei von zentraler Bedeutung ist. Ein großer Teil der Baumwolle sowie bedeutende Mengen an Weizen und Mais werden in den kurdischen Provinzen angebaut. Doch mehrere trockene Jahre in Folge haben die Erträge sinken lassen. Besonders für kleine und mittlere Betriebe wird Landwirtschaft zunehmend zu einer wirtschaftlichen Belastungsprobe. Während die Kosten für Brunnen, Strom, Diesel und Bewässerung steigen, wachsen die Einnahmen aus den Ernten nicht entsprechend mit. Manche Landwirt:innen wechseln deshalb zu Pflanzen, die weniger Wasser benötigen. Andere verpachten ihre Flächen oder geben die Landwirtschaft ganz auf. Auch ergiebigere Niederschläge in einzelnen Frühjahrsmonaten können daran wenig ändern: Eine regenreiche Phase gleicht die Schäden mehrerer trockener Jahre in den Grundwasserreservoirs nicht wieder aus. Die Klimakrise verschärft damit eine Entwicklung, deren Folgen weit über einzelne Ernteausfälle hinausreichen.

Wenn Wassermangel die Dörfer leert

Mit der Landwirtschaft gerät auch das Leben auf dem Land unter Druck. Familien, deren Felder aufgrund von Wassermangel und steigenden Kosten nicht mehr genügend Einkommen abwerfen, ziehen zunächst in die Kreis- und Provinzzentren, andere weiter in die westlichen Metropolen. Diese Abwanderung trifft auf eine Region, deren ländliche Gesellschaft bereits durch die gewaltsamen Dorfentvölkerungen und Vertreibungen der 1990er Jahre tiefgreifend verändert wurde. Wo Landwirtschaft ihre wirtschaftliche Grundlage verliert, steht erneut die dauerhafte Bindung der Bevölkerung an ihre Dörfer und ihr Land auf dem Spiel.

Die kurdische Ökologiebewegung betrachtet diese Entwicklung nicht isoliert als Folge der Klimakrise. Organisationen wie die Ökologiebewegung Mesopotamiens verweisen auf das Zusammenspiel von Staudämmen, Waldzerstörung, Wasserpolitik und sicherheitspolitischen Restriktionen. Aus dieser Perspektive geht es nicht allein um den Verlust landwirtschaftlicher Produktion, sondern auch um die Bedingungen, unter denen gesellschaftliches Leben auf dem eigenen Land fortbestehen kann. Damit erhält die Wasserkrise eine historische Dimension: Auf die gewaltsame Vertreibung aus zahlreichen Dörfern folgen heute ökonomischer und ökologischer Druck, die eine Rückkehr erschweren oder neue Abwanderung hervorbringen.

Eine Wasserkrise über Grenzen hinweg

Die Folgen der Staudammpolitik enden nicht an den Staatsgrenzen der Türkei. Euphrat und Tigris verbinden die verschiedenen Teile Mesopotamiens miteinander und bilden auch in Syrien und Irak eine zentrale Grundlage für Landwirtschaft und Wasserversorgung. Sinkende Abflussmengen verschärfen deshalb auch flussabwärts die Wasserknappheit. Besonders in ohnehin von Trockenheit betroffenen Gebieten werden Landwirtschaft und Trinkwasserversorgung zusätzlich unter Druck gesetzt. Die Kontrolle der beiden großen Flüsse ist damit nicht nur eine ökologische, sondern zugleich eine regionale politische Frage. Für die Bevölkerung in den verschiedenen Teilen Kurdistans entsteht eine gemeinsame Krise: Während Niederschläge zurückgehen, hängt die verfügbare Wassermenge zunehmend auch von Staudämmen, staatlicher Verteilungspolitik und grenzüberschreitenden Entscheidungen ab.

Die Politik des Wassers

Die Dürre in Kurdistan lässt sich deshalb nicht allein an Niederschlagsmengen messen. Entscheidend ist auch, wer über Wasser verfügt, wohin es geleitet wird und welche Formen von Landwirtschaft und gesellschaftlichem Leben dadurch möglich bleiben. Die Klimakrise trifft auf eine Region, deren Flüsse seit Jahrzehnten durch Staudämme reguliert und deren ländliche Räume durch Krieg, Vertreibung und wirtschaftlichen Strukturwandel verändert wurden. Unvollendete Bewässerungssysteme und die Übernutzung des Grundwassers verschärfen diese Entwicklung zusätzlich. Je tiefer der Grundwasserspiegel fällt, desto schwieriger und teurer wird es, auf dem eigenen Land weiter zu produzieren. Wenn Brunnen versiegen und Landwirtschaft nicht mehr trägt, geht deshalb mehr verloren als eine Ernte. Mit jedem aufgegebenen Feld und jedem verlassenen Dorf wird auch die Möglichkeit geschwächt, gesellschaftliches Leben auf dem eigenen Land fortzuführen. Die Wasserkrise ist damit längst auch eine soziale und politische Krise.

https://deutsch.anf-news.com/Oekologie/dorf-in-pasur-verteidigt-weideland-gegen-solarparkprojekt-52405 https://deutsch.anf-news.com/Oekologie/es-geht-um-eine-politik-der-plunderung-52237 https://deutsch.anf-news.com/Oekologie/serap-baysal-die-klimakrise-ist-keine-naturkatastrophe-sondern-eine-systemkrise-52286 https://deutsch.anf-news.com/Oekologie/bergbauprojekt-bedroht-wassereinzugsgebiet-in-pasur-52351 https://deutsch.anf-news.com/Oekologie/zorava-ein-tal-im-widerstand-gegen-ein-wasserkraftwerk-52154

 

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Krankengeld gestoppt: Darf der MDK den Hausarzt überstimmen?

Krankengeld plötzlich gestoppt: Was der Medizinische Dienst und der behandelnde Arzt damit zu tun haben

Wer seit Wochen oder Monaten arbeitsunfähig ist, rechnet meist damit, dass das Krankengeld weitergezahlt wird, solange eine ärztliche Krankschreibung vorliegt. Umso größer ist die Verunsicherung, wenn plötzlich ein Schreiben der Krankenkasse kommt und darin angekündigt wird, dass die Zahlung endet.

Hinter solchen Entscheidungen steckt häufig eine Einschätzung des Medizinischen Dienstes, kurz MD. Dabei kann es passieren, dass Versicherte weiterhin von ihrem Hausarzt oder Facharzt arbeitsunfähig geschrieben werden, die Krankenkasse aber trotzdem zu einem anderen Ergebnis kommt.

Das bedeutet jedoch nicht, dass Betroffene eine solche Entscheidung einfach hinnehmen müssen. Gerade die ärztlichen Unterlagen und die tatsächlichen Anforderungen des eigenen Arbeitsplatzes können darüber entscheiden, ob eine Einstellung des Krankengeldes Bestand hat.

Nach sechs Wochen endet meist die Entgeltfortzahlung

Arbeitnehmer erhalten bei einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit zunächst grundsätzlich Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. Üblicherweise läuft diese Zahlung wegen derselben Erkrankung bis zu sechs Wochen.

Danach kommt für gesetzlich Krankenversicherte regelmäßig das Krankengeld in Betracht. Der Anspruch setzt voraus, dass die Erkrankung tatsächlich zur Arbeitsunfähigkeit führt und die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Bei derselben Krankheit ist der Krankengeldanspruch grundsätzlich auf 78 Wochen innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren begrenzt. Die Zeiten der Entgeltfortzahlung werden dabei mitgerechnet, weshalb nach den ersten sechs Wochen häufig noch bis zu rund 72 Wochen tatsächlicher Krankengeldzahlung verbleiben.

Weitere Informationen zur Höchstdauer finden Betroffene bei Gegen-Hartz im Beitrag „Krankengeld läuft aus: Die 5 wichtigsten Fragen und Antworten“.

Eine Krankschreibung bedeutet nicht automatisch, dass die Kasse weiterzahlen muss

Für viele Versicherte wirkt es widersprüchlich: Der behandelnde Arzt bestätigt weiterhin die Arbeitsunfähigkeit, während die Krankenkasse erklärt, dass aus ihrer Sicht keine Arbeitsunfähigkeit mehr besteht.

Hinter diesem Unterschied stehen zwei getrennte Verfahren. Der Arzt beurteilt die Arbeitsunfähigkeit im Rahmen der medizinischen Behandlung, während die Krankenkasse bei Zweifeln den Medizinischen Dienst mit einer sozialmedizinischen Prüfung beauftragen kann.

Nach § 275 SGB V müssen Krankenkassen unter bestimmten Voraussetzungen eine gutachtliche Stellungnahme des Medizinischen Dienstes einholen. Das gilt unter anderem, wenn Zweifel an einer Arbeitsunfähigkeit geklärt werden sollen.

Die Krankenkasse kann anschließend ihre leistungsrechtliche Entscheidung auf diese Einschätzung stützen. Eine bestehende Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung schützt daher nicht in jedem Fall davor, dass Krankengeld in Frage gestellt oder beendet wird.

Der Medizinische Dienst muss den Patienten nicht immer persönlich untersuchen

Eine Begutachtung durch den MD bedeutet nicht automatisch, dass Versicherte persönlich zu einer Untersuchung eingeladen werden. Viele Einschätzungen werden anhand der vorhandenen Unterlagen getroffen.

Die Begutachtungsanleitung des Medizinischen Dienstes sieht sowohl Beurteilungen nach Aktenlage als auch persönliche Befunderhebungen vor. Reichen die vorhandenen Informationen aus sozialmedizinischer Sicht aus, kann deshalb eine Entscheidung getroffen werden, ohne dass der Versicherte persönlich untersucht wurde.

Eine Entscheidung nach Aktenlage ist deshalb nicht allein deswegen fehlerhaft, weil keine persönliche Untersuchung stattgefunden hat. Problematisch kann es allerdings werden, wenn wichtige aktuelle Befunde, Funktionsbeeinträchtigungen oder Informationen über die berufliche Belastung fehlen.

Auch Gerichte beschäftigen sich immer wieder mit Fällen, in denen Krankenkassen auf Grundlage einer Aktenbegutachtung die Zahlung beendet haben. Mehr dazu zeigt der Gegen-Hartz-Beitrag „Die Krankenkasse stellte Krankengeld mittels Aktenlage ein“.

Warum der behandelnde Arzt so wichtig werden kann

Besonders schwierig wird die Situation, wenn die medizinischen Unterlagen nur wenig darüber aussagen, welche Beschwerden tatsächlich bestehen. Eine Diagnose allein erklärt nämlich noch nicht automatisch, warum jemand seine Arbeit nicht ausüben kann.

Für die Beurteilung kommt es darauf an, welche gesundheitlichen Einschränkungen vorhanden sind und wie diese mit der zuletzt ausgeübten Tätigkeit zusammenhängen. Nach der Begutachtungsanleitung liegt Arbeitsunfähigkeit bei Beschäftigten vor, wenn die bisherige Tätigkeit krankheitsbedingt nicht mehr ausgeübt werden kann oder ihre Ausübung eine Verschlechterung des Gesundheitszustands erwarten lässt.

Deshalb kann ein aussagekräftiger Bericht des Hausarztes oder Facharztes erheblich mehr Gewicht haben als eine kurze Bescheinigung mit Diagnose und Zeitraum. Er sollte nachvollziehbar beschreiben, welche körperlichen oder psychischen Einschränkungen bestehen und weshalb bestimmte berufliche Anforderungen derzeit nicht bewältigt werden können.

Wie schnell fehlende Informationen bei einer MD-Prüfung problematisch werden können, erläutert auch der Gegen-Hartz-Beitrag „Medizinischer Dienst prüft Krankengeld: Diese Fehler können alles kippen“.

Die Krankenkasse darf Informationen zur tatsächlichen Tätigkeit berücksichtigen

Eine häufig unterschätzte Frage lautet: Was macht der Versicherte bei seiner Arbeit eigentlich genau?

Das Gesetz erlaubt es im Zusammenhang mit der Prüfung einer Arbeitsunfähigkeit, Informationen über Art und Umfang der zuletzt ausgeübten Beschäftigung zu berücksichtigen. Der Medizinische Dienst benötigt solche Angaben, weil sich eine Erkrankung je nach Tätigkeit völlig unterschiedlich auswirken kann.

Eine Knieerkrankung kann bei einer überwiegend sitzenden Tätigkeit anders beurteilt werden als bei einem Beruf, in dem täglich schwere Gegenstände getragen und zahlreiche Treppen bewältigt werden müssen. Ähnliches gilt etwa für Rückenprobleme, Schwindel, Konzentrationsstörungen oder psychische Erkrankungen.

Deshalb kann eine präzise Arbeitsplatzbeschreibung für Betroffene sehr hilfreich sein. Sie sollte nicht nur die Berufsbezeichnung nennen, sondern die tatsächlichen körperlichen, geistigen und organisatorischen Anforderungen beschreiben.

Diese Informationen können bei einer Überprüfung besonders wichtig sein Information Warum sie wichtig sein kann Aktuelle ärztliche Befunde Sie zeigen den gegenwärtigen Gesundheitszustand und vorhandene Einschränkungen. Beschreibung der Beschwerden Sie verdeutlicht, welche konkreten Funktionen beeinträchtigt sind. Tatsächliche Arbeitsaufgaben Sie zeigt, welchen Belastungen der Versicherte im Beruf ausgesetzt ist. Aktuelle Therapie Sie dokumentiert, ob und wie die Erkrankung behandelt wird. Ärztliche Einschätzung zur Arbeitsfähigkeit Sie kann erklären, weshalb die bisherige Tätigkeit derzeit nicht möglich ist. Geplante Behandlung oder Wiedereingliederung Sie kann zeigen, wie die weitere gesundheitliche Entwicklung eingeschätzt wird.

Der Medizinische Dienst kann bei Bedarf zusätzliche Informationen von Versicherten oder behandelnden Leistungserbringern einholen. Die entsprechenden Unterlagen sollen dabei unmittelbar für die Begutachtung verwendet werden.

Warum eine Arbeitsplatzbeschreibung den Unterschied machen kann

Bei einer Krankmeldung wissen Arzt, Krankenkasse und Medizinischer Dienst nicht automatisch bis ins Detail, welche Tätigkeiten tatsächlich ausgeführt werden. Berufsbezeichnungen sind dafür häufig zu ungenau.

Eine „Sekretärin“ kann beispielsweise fast ausschließlich am Computer arbeiten. In einem anderen Unternehmen gehören jedoch möglicherweise das Vorbereiten von Konferenzräumen, das Tragen von Getränkekisten, Botengänge oder häufige Wege über Treppen zur täglichen Arbeit.

Gerade bei Erkrankungen des Bewegungsapparates kann dieser Unterschied erheblich sein. Dass jemand theoretisch einige Stunden sitzen könnte, bedeutet nicht zwangsläufig, dass er sämtliche arbeitsvertraglich geschuldeten Tätigkeiten erfüllen kann.

Der MD selbst beschreibt die Arbeitsunfähigkeit als Zusammenspiel zwischen krankheitsbedingter Einschränkung und den Anforderungen der konkreten Beschäftigung.

Was tun, wenn die Krankenkasse das Krankengeld stoppen will?

Erhalten Versicherte ein Schreiben über die bevorstehende oder bereits erfolgte Beendigung des Krankengeldes, sollten sie zunächst genau prüfen, ob es sich um einen rechtsmittelfähigen Bescheid handelt und auf welche medizinische Begründung sich die Kasse beruft.

Liegt der Entscheidung eine Stellungnahme des Medizinischen Dienstes zugrunde, muss die Krankenkasse bei einer darauf gestützten Ablehnung das Ergebnis und die wesentlichen Gründe der MD-Stellungnahme in verständlicher und nachvollziehbarer Form mitteilen. Das schreibt § 275 Abs. 3c SGB V vor.

Anschließend sollte möglichst schnell das Gespräch mit dem behandelnden Arzt gesucht werden. Hält dieser die Arbeitsunfähigkeit weiterhin für gegeben, kann ein aktueller und ausführlicher Befundbericht für das weitere Verfahren sehr wichtig werden.

Ausführliche Hinweise hierzu finden Betroffene auch bei Gegen-Hartz im Beitrag „Krankengeld weg wegen MD-Gutachten: So wehren Sie sich richtig“.

Widerspruch gegen die Einstellung des Krankengeldes

Gegen einen belastenden Bescheid der Krankenkasse kann grundsätzlich Widerspruch eingelegt werden. Nach § 84 Sozialgerichtsgesetz beträgt die Frist normalerweise einen Monat ab Bekanntgabe des Verwaltungsaktes.

Eine fehlende oder fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung kann Auswirkungen auf diese Frist haben. Nach § 66 SGG kann unter bestimmten Voraussetzungen dann eine deutlich längere Frist gelten.

Es empfiehlt sich trotzdem nicht, mit dem Widerspruch abzuwarten. Gerade wenn Krankengeld die wichtigste laufende Einnahme darstellt, können schon wenige Wochen ohne Zahlung zu erheblichen finanziellen Problemen führen.

Der Widerspruch sollte möglichst mit medizinischen Unterlagen und einer nachvollziehbaren Darstellung der tatsächlichen beruflichen Belastungen ergänzt werden. Eine kurze Erklärung wie „Mein Arzt schreibt mich doch weiterhin krank“ reicht für eine überzeugende Auseinandersetzung mit einer ausführlicheren MD-Einschätzung häufig nicht aus.

Bei finanzieller Not kann gerichtlicher Eilrechtsschutz wichtig werden

Ein Widerspruch führt nicht in jeder Fallgestaltung automatisch dazu, dass das Krankengeld während des gesamten Verfahrens tatsächlich weiter auf dem Konto eingeht. Deshalb kann zusätzlicher Rechtsschutz erforderlich werden, wenn die wirtschaftliche Existenz gefährdet ist.

Vor den Sozialgerichten gibt es die Möglichkeit des einstweiligen Rechtsschutzes. Ob und welche Form eines Eilantrags im konkreten Fall geeignet ist, hängt jedoch von der bisherigen Bewilligung, dem Bescheid und dem bisherigen Verfahrensablauf ab.

Betroffene sollten deshalb bei einem vollständigen Wegfall ihres Einkommens möglichst früh fachkundige Unterstützung suchen. Sozialverbände, unabhängige Beratungsstellen oder Fachanwälte für Sozialrecht können prüfen, ob neben dem Widerspruch ein gerichtliches Eilverfahren sinnvoll ist.

Ein Beispiel aus der Rechtsprechung beschreibt Gegen-Hartz im Beitrag „Krankengeld per Eilverfahren auch bei Bürgergeld-Anspruch“.

Die Krankschreibung sollte trotzdem nicht einfach beendet werden

Auch wenn die Krankenkasse zunächst kein Krankengeld mehr zahlt, sollte eine medizinisch weiterhin bestehende Arbeitsunfähigkeit nicht allein deshalb beendet werden. Für das weitere sozialrechtliche Verfahren kann der Nachweis fortbestehender Arbeitsunfähigkeit von großer Bedeutung sein.

Bei der Folgefeststellung gelten zudem gesetzliche Fristen. Grundsätzlich muss die weitere Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit spätestens am nächsten Werktag nach dem zuletzt bescheinigten Ende festgestellt werden, wobei Samstage hierfür nicht als Werktage gelten; § 46 SGB V enthält zusätzlich eine besondere Regelung für bestimmte Versicherte, deren Mitgliedschaft vom Krankengeldanspruch abhängt.

Versicherte sollten Folgetermine deshalb nicht unnötig aufschieben. Weitere Hintergründe zu möglichen Problemen bei Unterbrechungen erläutert Gegen-Hartz im Beitrag „Krankengeld: Wer diese Druckmittel der Kasse kennt, kann sich wehren“.

Wenn der Arzt selbst Zweifel an der weiteren Arbeitsunfähigkeit hat

Nicht jede Prüfung durch den Medizinischen Dienst muss zwangsläufig falsch sein. Es kann auch vorkommen, dass sich der Gesundheitszustand verbessert hat und der behandelnde Arzt eine Rückkehr in den Beruf für möglich hält.

Eine vollständige sofortige Rückkehr ist dabei nicht immer die einzige Möglichkeit. Nach längerer Erkrankung kommt häufig eine stufenweise Wiedereingliederung, das sogenannte Hamburger Modell, in Betracht.

Während einer solchen Wiedereingliederung besteht die Arbeitsunfähigkeit grundsätzlich weiter. Die Belastung wird schrittweise erhöht, während unter den jeweiligen Voraussetzungen weiterhin Krankengeld oder ein anderer zuständiger Leistungsträger in Betracht kommt.

Mehr dazu lesen Betroffene bei Gegen-Hartz unter „Krankengeld: Wiedereingliederung kann zur Falle werden“.

Praxisbeispiel: Knieprobleme bei einer vermeintlichen Bürotätigkeit

Sabine arbeitet als Teamassistentin und ist nach mehreren Operationen am Knie seit Monaten arbeitsunfähig. Die Krankenkasse lässt die Arbeitsunfähigkeit durch den Medizinischen Dienst prüfen, der anhand der vorhandenen Unterlagen zunächst davon ausgeht, dass eine Rückkehr an einen Schreibtischarbeitsplatz möglich sein könnte.

Was aus der bisherigen Akte nicht hervorgeht: Sabine betreut zusätzlich mehrere Konferenzräume auf zwei Etagen, transportiert Getränkekisten, nimmt Lieferungen entgegen und muss täglich viele Treppen steigen. Ihr behandelnder Orthopäde beschreibt diese Belastungen daraufhin ausdrücklich in einem aktuellen Befundbericht.

Zusammen mit einer ausführlichen Arbeitsplatzbeschreibung reicht Sabine diese Angaben im Widerspruchsverfahren ein. Erst dadurch kann geprüft werden, ob ihre tatsächliche Tätigkeit mit den bestehenden Kniebeschwerden überhaupt vereinbar ist.

Das Beispiel zeigt, warum nicht allein die Diagnose oder die Berufsbezeichnung betrachtet werden sollte. Entscheidend sind die konkreten gesundheitlichen Einschränkungen und die Arbeiten, die der Beschäftigte im Alltag tatsächlich ausführen muss.

Häufige Fragen und Antworten zum Krankengeld und Medizinischen Dienst Kann die Krankenkasse Krankengeld beenden, obwohl mein Arzt mich weiter krankschreibt?

Ja, das ist grundsätzlich möglich. Die Krankenkasse kann bei Zweifeln den Medizinischen Dienst einschalten und auf Grundlage der sozialmedizinischen Einschätzung über den weiteren Krankengeldanspruch entscheiden.

Eine fortbestehende Krankschreibung ist trotzdem ein wichtiges Beweismittel. Besonders hilfreich kann eine ausführliche ärztliche Begründung sein, die erklärt, weshalb die konkrete Tätigkeit weiterhin nicht ausgeübt werden kann.

Muss der Medizinische Dienst mich persönlich untersuchen?

Nein. Eine sozialmedizinische Einschätzung kann auch anhand der vorhandenen Akten erfolgen, sofern die Unterlagen für die Beurteilung ausreichen.

Fehlen wichtige Informationen, kann es sinnvoll sein, aktuelle Befunde und Angaben zu den tatsächlichen beruflichen Anforderungen nachzureichen. Ob eine persönliche Untersuchung erforderlich ist, hängt vom Einzelfall ab.

Wie lange habe ich Zeit für einen Widerspruch?

Grundsätzlich muss der Widerspruch innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides eingelegt werden. Das ergibt sich aus § 84 SGG.

Bei einer fehlenden oder fehlerhaften Rechtsbehelfsbelehrung können andere Fristen gelten. Trotzdem sollte ein Widerspruch möglichst schnell erfolgen.

Warum ist eine Arbeitsplatzbeschreibung so wichtig?

Arbeitsunfähigkeit wird bei Beschäftigten nicht ausschließlich anhand der Diagnose beurteilt. Entscheidend ist auch, ob die zuletzt ausgeübte Tätigkeit mit den bestehenden gesundheitlichen Einschränkungen noch ausgeführt werden kann.

Eine detaillierte Beschreibung kann deshalb Tätigkeiten sichtbar machen, die aus einer allgemeinen Berufsbezeichnung nicht hervorgehen. Dazu können beispielsweise schweres Tragen, häufiges Treppensteigen, langes Stehen, dauerhafte Bildschirmarbeit oder hohe Konzentrationsanforderungen gehören.

Sollte ich mich weiter krankschreiben lassen, wenn die Krankenkasse nicht mehr zahlt?

Besteht nach ärztlicher Einschätzung weiterhin Arbeitsunfähigkeit, sollte die medizinische Dokumentation nicht allein wegen des Zahlungsstopps beendet werden. Für einen späteren Widerspruch oder ein Gerichtsverfahren kann der fortlaufende Nachweis sehr wichtig sein.

Außerdem sind die gesetzlichen Vorgaben für Folgefeststellungen zu beachten. Versicherte sollten deshalb frühzeitig mit ihrem Arzt klären, wann die nächste Feststellung erfolgen muss.

Was kann ich tun, wenn ich wegen des Zahlungsstopps kein Geld mehr zum Leben habe?

Neben einem fristgerechten Widerspruch kann in dringenden Situationen ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz beim Sozialgericht geprüft werden. Ob ein solcher Antrag Aussicht auf Erfolg hat, hängt unter anderem von der medizinischen Beweislage und dem konkreten Bescheid ab.

Wer wirtschaftlich unmittelbar unter Druck gerät, sollte deshalb nicht erst das vollständige Widerspruchsverfahren abwarten. Eine sozialrechtliche Beratungsstelle, ein Sozialverband oder eine Fachanwaltskanzlei kann prüfen, welches Vorgehen im konkreten Fall geeignet ist.

Der Beitrag Krankengeld gestoppt: Darf der MDK den Hausarzt überstimmen? erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

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Kolumbiens rechte Regierung bremst Erdbebenhilfe

Bogotá. Nach dem schweren Erdbeben, das am Montag weite Teile Kolumbiens erschüttertte und bislang 265 Tote sowie knapp 3.500 Verletzte gefordert hat, steht die ultrarechte Regierung von Präsident Abelardo de la Espriella vor ihrer ersten schweren Bewährungsprobe. Nach den... weiter 14.08.2026 Artikel von zu Kolumbien, Politik, Wirtschaft
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In Mexiko protestieren Indigene gegen Autobahnbau

Proteste in Chiapas. Maya-Kulturen gegen Schnellstrasse Mexiko-Stadt. Mehr als 4.000 Indigene haben im Bundesstaat Chiapas gegen den Bau einer Autobahn von San Cristóbal de Las Casas nach Palenque protestiert. Ein Maya-Altar, Weihrauch, religiöse Bilder und in indigenen Sprachen bestickte Decken prägten die Prozession in Bachajón in der... weiter 14.08.2026 Artikel von zu Mexiko, Wirtschaft, Menschenrechte, Soziale Bewegungen
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Chile: Verfassungsreform gegen Drogenkriminalität und Gewalt

Santiago de Chile. Chiles Präsident José Antonio Kast hat den Entwurf einer Verfassungsreform unterzeichnet, mit der die öffentliche Sicherheit als Staatspflicht in der Verfassung verankert wird. Die Reform gilt als Auftakt seiner Agenda gegen organisierte Kriminalität und... weiter 14.08.2026 Artikel von zu Chile, Militär, Soziales
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Greetings to President of Pakistan Asif Ali Zardari and Prime Minister of Pakistan Shehbaz Sharif

PRESIDENT OF RUSSIA - 14. August 2026 - 7:00

Vladimir Putin sent greetings to President of the Islamic Republic of Pakistan Asif Ali Zardari and Prime Minister of the Islamic Republic of Pakistan Shehbaz Sharif on the country’s national holiday, Independence Day.

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What the Three RIC Musketeers Are Really Up to, by Pepe Escobar

Relish the ambiguity. And the deliberate opaqueness. Hop on a new adventure: let’s look at RIC (Russia-Iran-China), the new Primakov triangle, as I have defined them, in a more playful way. These three civilization-states that are coordinating the new phase of Eurasia integration, and also established as full BRICS and SCO members, as in fact...
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How Many Wars One Has to Lose to Stop Being Called "The Greatest Military in the World"?, by Hua Bin

It makes my skin crawl whenever I hear someone recite the mantra – “the US has the greatest military in the history of the world”. I know you have heard the same “truism” before. Obviously, such “American patriots” have never heard of Genghis Khan. The Mongols conquered most of Eurasia in the 13th century and...
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Is Israel Planning to Assassinate President Trump?, by Wyatt Peterson

In January 2012, Andrew Adler, the owner and publisher of a small weekly newspaper called the Atlanta Jewish Times, sparked considerable controversy when he penned an article titled ‘What Would You Do?’ in which he put forth three possible responses Israel might pursue if Iran were to acquire a nuclear weapon. The first two —...
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A Dependency Decades in the Making: How Washington Let Five Minerals — and China — Take the US Arsenal Hostage, by Larry C. Johnson

There is a single sentence in a 2025 defense-industry study that ought to end a certain kind of complacency in Washington. Researchers at Govini, a firm that maps the Pentagon’s supply chains, found that more than 80,000 parts across roughly 1,900 weapon systems incorporate just five processed minerals — and that the global supply of...
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Trump Is Desperate to Save the Dollar Ponzi Scheme, by Michael Hudson

Radhika Desai Hello and welcome to another Geopolitical Economy Hour, the socialist and anti-imperialist conversation that illuminates the fast-changing political economy and geopolitical economy of our times. I'm Radhika Desai, and you're watching Radhika Desai Geopolitical Economist. Today's guest is our regular fortnightly guest, Professor Michael Hudson. Welcome, Michael. Michael Hudson Thank you, good to...
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The Camp of the Saints Has Come Home to America, a Doomed Nation, by Paul Craig Roberts

Americans are unaware of how infiltrated their legal and political institutions are by immigrant-invaders. Americans, thanks to corrupt Presidents, even have immigrant-invaders as judges who use their positions to rule against deportations of illegal aliens including dangerous criminals. Well funded immigration activists have funded 20,000 lawsuits to force the release of immigrant-invaders. Perhaps you wonder...
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Preparing for Civil War in Europe: FIEP, CoESPU, and EUROGENDFOR, by Francis Goumain

Talk of NATO’s collapse and an American withdrawal from Europe is farcical nonsense. Not only do the United States remain committed to Europe’s external security—notably by shifting bases further east—but they are now also concerned with its internal security, which is gravely threatened by immigration. 1994–1996 – FIEP, a precursor to CoESPU initiated by Southern...
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