Meinungsfreiheit ist nicht nur das Recht, zu Allem seinen Senf dazu zu geben wie an einer Würstelbude. Es ist das Recht, Behauptungen der Mächtigen in Frage zu stellen, Erklärungen und Fakten einzuklagen und Alternativen einzufordern. Das mag unbequem sein, lästig, nerven, bremsen. Aber es ist der Motor des Fortschritts. Ohne Nörgler, Zweifler und Besserwisser kein Fortschritt. Zweifel ist eine gesellschaftliche Produktivkraft. Seine Diffamierung durch angeblich alternativlose Politik ist Rückschritt in vormoderne Zeiten. Deutschland braucht wieder einen Grundkurs in Debatte und Wiederbelebung der Streitkultur.» (- Roland Tichy, Journalist und Publizist)
Sammlung von Newsfeeds
Gentechnik-Pflanzen: Wie werden neue Regeln umgesetzt?
Die NGT-Verordnung (EU) 2026/1388 gibt der EU-Kommission und den EU-Ländern bis Sommer 2028 Zeit zu regeln, wie die neuen Vorschriften in der Praxis umgesetzt werden sollen. Für diese sogenannte Implementierungsphase hat die Kommission im Juli einen Plan vorgelegt. Wichtige Punkte in dieser Liste sind zwei Gesetzesvorhaben: Das erste soll regeln, welche Informationen ein Unternehmen vorlegen muss, um nachzuweisen, dass die von ihm hergestellte Pflanze eine NGT-Pflanze ist. Festgelegt werden darin ferner die Details für das Verfahren, mit dem die Behörden prüfen, ob es sich um eine Pflanze der NGT-Kategorie 1 handelt. Diese Pflanzen müssen – ähnlich konventionell gezüchteten – nicht mehr speziell auf Risiken untersucht und für den Verbraucher gekennzeichnet werden, wenn sie nachweisbar die Bedingungen im Anhang I der NGT-Verordnung erfüllen.
Diese sogenannten Äquivalenz- oder Gleichwertigkeitskriterien erlauben pro Pflanze bis zu 20 gentechnische Veränderungen an jeweils maximal 20 verschiedenen Stellen. Auch dürfen keinerlei Reste von artfremdem Erbgut nachweisbar sein. Die EU-Kommission kann diese Umsetzungsregeln alleine erlassen, ohne dass EU-Parlament oder Rat der EU-Länder zustimmen. Man spricht daher von einem delegierten Rechtsakt. Rat und Parlament können sie jedoch stoppen, wenn sie binnen zwei Monaten nach Erlass widersprechen.
Das zweite Vorhaben soll regeln, wie eine NGT-Pflanze der Kategorie 2 anzumelden ist und welche Unterlagen für das Zulassungsverfahren notwendig sind, das Kategorie 2-Pflanzen durchlaufen müssen. Dazu zählt eine fallspezifische Risikobewertung, für die dieser Rechtsakt die Anforderungen auflisten soll. Bei dieser Verordnung handelt es sich um einen sogenannten Durchführungsrechtsakt. Sie wird von der EU-Kommission erarbeitet, es muss aber ein Ausschuss zustimmen, in dem alle Mitgliedstaaten vertreten sind.
Für beide Rechtsakte hat die EU-Kommission von 31. August bis 28. September die Öffentlichkeit in zwei parallelen Sondierungsverfahren konsultiert. Interessierte Organisationen und Einzelpersonen konnten mitteilen, was sie von den anstehenden Verordnungen erwarten und wie sie die angesprochenen Sachverhalte regeln würden. Auf den beiden Konsultationsseiten gingen jeweils 301 Rückmeldungen ein, die bei grober Durchsicht deckungsgleich erscheinen. Sie stammen von gentechnikkritischen Organisationen ebenso wie von Züchtungsunternehmen, Pflanzenerzeugern und Lobbyorganisationen, die NGT positiv gegenüberstehen.
Letztere drängen vor allem darauf, dass die zu regelnden Prozeduren möglichst einfach und schnell sind. Die Formulare und Kosten sollen EU-weit gleich sein und ungeklärte Details zugunsten von NGT-Pflanzen ausgelegt werden. So wünscht sich etwa der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter (BDP): „Konventionelle Züchtung (z.B. Kreuzung) mit verifizierten NGT1-Pflanzen muss uneingeschränkt möglich sein, ohne dass der NGT-Status entsprechender Nachkommen erneut verifiziert werden muss.“ In der Praxis könnten so binnen weniger Generationen Pflanzen mit zahlreichen eingekreuzten NGT-Eigenschaften entstehen, die weiterhin wie konventionelle Sorten behandelt würden. Auch sollten Sammelanträge möglich sein „für Pflanzen mit unterschiedlichen genetischen Variationen, die aus einem NGT-Ansatz stammen“. Eine standardmäßige Analyse des gesamten Genoms (Genomsequenzierung) einer NGT-Pflanze lehnt der BDP ab, ebenso wie zahlreiche andere NGT-Befürworter. Expert:innen des Bundesamtes für Naturschutz hingegen haben in einem vorab veröffentlichten Fachaufsatz deutlich gemacht, dass eine umfassende Genomsequenzierung der NGT-Pflanze und ihrer Elternlinien unverzichtbar sei. Nur damit lasse sich überprüfen, ob die NGT-Pflanze tatsächlich alle Gleichwertigkeitskriterien einhält.
NGT-kritische Organisationen lehnen die NGT-Verordnung als Ganzes ab und tun sich deshalb schwer, Ratschläge für Detailregelungen zu geben. Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) macht daher klar, dass aus ihrer Sicht die Kriterien für NGT-1 Pflanzen im Anhang I der Verordnung die wissenschaftlichen Standards nicht erfüllen. „Sie sind weder geeignet, die Gleichwertigkeit zu prüfen noch eine Aussage zu den Risiken der Pflanzen treffen zu können“, heißt es in der AbL-Stellungnahme. Angesichts der von der AbL am 21. September eingereichten Klage gegen die NGT-Verordnung (siehe Nachrichten links) fordert sie „die gesetzgebenden Organe der Europäischen Union auf, das hiesige Konsultationsverfahren bis zur Entscheidung der angerufenen Gerichte auszusetzen“.
Das gentechnikkritische Institut Testbiotech hingegen wählte einen anderen Weg. Die Münchner Experten weisen die EU-Kommission darauf hin, dass es ihre Aufgabe sei, die Gleichwertigkeitskriterien an den wissenschaftlichen Fortschritt anzupassen. Seit dem ersten Verordnungsvorschlag vom Sommer 2023 hätten Forschende mit Hilfe Künstlicher Intelligenz immer tiefer ins Erbgut von Pflanzen eingegriffen. Diese Eingriffe würden zwar formal die Kriterien des Anhangs I erfüllen, seien jedoch mit herkömmlicher Züchtung nicht möglich. Deshalb schlägt Testbiotech vor, solche Eingriffe für NGT1-Pflanzen auszuschließen und nennt das sogenannte Hypermorphing als Beispiel. Dabei werden Genaktivitäten gezielt gesteigert, so dass Pflanzen etwa deutlich mehr Eiweiße produzieren oder früher blühen. Zusätzlich empfiehlt Testbiotech, mit einem Plausibilitätstest zu klären, ob eine NGT-Veränderung überhaupt mit herkömmlicher Züchtung erreicht werden könnte.
Das Thema Patentierung hat der Europäische Verband für ökologische Pflanzenzüchtung in seiner Stellungnahme aufgegriffen. Er fordert, die Antragsteller sollten erklären, „dass keine biologischen Materialien wie natürlich vorkommende Genvarianten beansprucht werden und dass ihre Patente die konventionelle Züchtungstätigkeit und das Inverkehrbringen der jeweiligen herkömmlich gezüchteten Sorten (oder im Falle der ökologischen/biologischen Züchtung) nicht beeinträchtigen“. Außerdem brauche es Nachweismethoden für alle registrierten NGT-Pflanzen und Schutzabstände für die ökologische Züchtung. Bei insektenbestäubten Kulturen schlägt der Verband zehn Kilometer Abstand zu NGT-Äckern vor, bei windbestäubten Kulturen müsste es noch mehr sein. Anders sei eine Koexistenz nicht möglich.
Mit den gesammelten Ergebnissen wird sich die EU-Kommission zurückziehen und zusammen mit Expert:innen der Mitgliedstaaten für beide Rechtsakte Entwürfe erarbeiten. Diese werden dann noch einmal für vier Wochen zur Konsultation auf die Kommissionswebseite gestellt. Geplant ist dies für den delegierten Rechtsakt im zweiten Quartal 2027; der Durchführungsrechtsakt soll dann im dritten Quartal folgen. Beide sollen laut der Implementierungsstrategie der Kommission im ersten Quartal 2028 verabschiedet werden. [lf]
Careless People: Acht Dinge, die ich aus dem Enthüllungsbuch über Facebook gelernt habe
Sarah Wynn-Williams spielte bei Metas Aufstieg zur globalen Supermacht eine wichtige Rolle. Jahre später warnt sie in ihrem Buch vor den verantwortungslosen Menschen an der Spitze des Konzerns. Es ist eine lesenswerte Abrechnung mit Profitgier, Sexismus und Politiker:innen, die sich Mark Zuckerberg an den Hals werfen.
Mark Zuckerberg bei einer Keynote im Jahr 2018, bevor der Konzern sich nach einem Skandal in Meta umbenannte. – CC-BY 2.0: Anthony QuintanoDie Geschichte von Meta ist voller Skandale und Enthüllungen, doch so unterhaltsam wie von Sarah Wynn-Williams wurde das Innenleben des Milliardenkonzerns wohl noch nie beschrieben. Dabei ist jede Geschichte, die die ehemalige Public-Policy-Direktorin in ihrem 2025 unter dem Titel „Careless People“ erschienen Buch erzählt, eine Warnung. Eine Warnung vor Menschen, die innerhalb kurzer Zeit unglaubliche Macht über Öffentlichkeit und Demokratie erlangt haben und die doch nichts anderes interessiert als ihr persönlicher Profit.
Sarah Wynn-Williams gehörte selbst für sechs Jahre zu diesen Leuten. Von 2011, als sie sich selbst eine Stelle bei dem noch jungen Unternehmen schuf, bis zu ihrer Entlassung 2017 machte sie dort eine erstaunliche Karriere. Ihre zuvor im diplomatischen Dienst für ihr Heimatland Neuseeland erworbenen Fähigkeiten nutzte sie unermüdlich, um Facebooks Kontakte zur globalen Politik zu verbessern. Das alles mit dem Ziel, wie sie selbst schreibt, das demokratische Potenzial eines globalen Sozialen Netzwerks zu realisieren und für eine globale Regulierung des digitalen Raums zu sorgen.
Sarah Wynn-Williams – Alle Rechte vorbehalten: Tom Trevatt / Flatiron BooksIhre Zeit bei Facebook schildert Wynn-Williams als sehr persönlichen Erfahrungsbericht, immer wieder zitiert sie aber auch aus internen Chat-Nachrichten, E‑Mails und Dokumenten. Wir haben acht Erkenntnisse aus dem Buch zusammengefasst, das im Juni bei Kiepenheuer & Witsch unter dem Titel „Mein Traumjob bei Facebook und wie ich alle meine Ideale verlor“ erstmalig in deutscher Übersetzung erschien.
Meta selbst weist Wynn-Williams Schilderungen zurück. Gegenüber dem Rolling Stone bezeichnete das Unternehmen das Buch als „eine Mischung aus veralteten und bereits berichteten Behauptungen über das Unternehmen und falschen Anschuldigungen gegen unsere Führungskräfte“. Das Unternehmen betont außerdem, dass die Direktorin „wegen schlechter Leistung und toxischen Verhaltens gefeuert wurde“.
Meta hat eine einstweilige Verfügung gegen Wynn-Williams erwirkt, die ihr untersagt, Werbung für das Buch zu machen. Dagegen geht die Ex-Angestellte mittlerweile selbst juristisch vor.
Übersicht- Um Regulierung zu verhindern soll Facebook Politiker:innen umgarnt haben
- Mark Zuckerberg kann offenbar schlecht verlieren
- Für Wachstum um jeden Preis soll Facebook Zensur in China geplant haben
- Schon lange vor der Jugendschutz-Debatte habe Facebook junge Menschen gefährdet
- Facebook soll Deals mit irischem Premierminister geschmiedet haben
- Die Arbeitsatmosphäre bei Facebook soll toxisch und frauenfeindlich sein
- Facebook soll seine Plattformen für politische Zwecke instrumentalisiert haben
- Die Risiken vor dem Völkermord in Myanmar seien Verantwortlichen egal gewesen
Sarah Wynn-Williams beschreibt eine Strategie, die Joel Kaplan im Jahr 2014 ausgeheckt haben soll, ihr damals neuer Vorgesetzter im Bereich politische Beziehungen. Um den Konzern vor Regulierung zu schützen, müsse man nur Politiker:innen dazu bringen, möglichst viele Werbeanzeigen auf Facebook zu schalten, damit sie abhängig von der Plattform werden. „Wenn Facebook die Gans ist, die goldene Eier legt, wird niemand hingehen und die Gans schlachten“, heißt es in der manchmal etwas holprigen deutschen Übersetzung.
Joel Kaplan ist Mitglied der republikanischen Partei, vor seiner Zeit bei Facebook war er unter anderem in der Administration von George W. Bush Junior tätig. Sein Vorschlag sei bald auch von Facebook-Chefin Sheryl Sandberg aufgegriffen und zur offiziellen Strategie gemacht worden. In der Folge habe Facebook massiv in den Vertrieb seiner Werbedienste bei Politiker:innen investiert. Im US-Präsidentschaftswahlkampf entsandte der Konzern zahlreiche Mitarbeiter:innen direkt in die Wahlkampfteams aus beiden Parteien.
Immer wieder schildert Wynn-Williams, wie gut die Strategie aufgegangen sei. Während Regierungschefs zu Beginn ihrer Arbeit als Facebook-Diplomatin oft keinerlei Interesse an Gesprächen mit Mark Zuckerberg gezeigt hätten (und er auch nicht an Gesprächen mit ihnen), hätten sich Politiker:innen ab Mitte der 2010er Jahre geradezu um ein Selfie mit dem Tech-Boss gerissen. Und alle hätten sie wissen wollen, wie Facebook ihnen helfen kann, Wahlen zu gewinnen.
2. Mark Zuckerberg kann offenbar schlecht verlierenDass Konzernchefs ungerne verlieren ist zunächst wenig überraschend, aber es hat trotzdem eine Wucht, wie Wynn-Williams Spielrunden mit Mark Zuckerberg beschreibt. Der habe nämlich ein Faible für Brettspiele wie Die Siedler von Catan, weshalb offenbar öfter mal gespielt wurde auf den zahlreichen Reisen zu Treffen mit Politiker:innen, die Wynn-Williams mit Zuckerberg und seiner Entourage in Privatjets und Luxus-Ressorts verbracht hat. Dabei seien die Spielrunden allerdings ziemlich langweilig gewesen, weil die anderen ihren Boss hätten gewinnen lassen. Wynn-Williams selbst habe dieses Spiel irgendwann nicht mehr mitspielen wollen, sondern habe Zuckerberg besiegt und auch die offensichtliche Schiebung angesprochen. Das habe Zuckerberg gar nicht gut gefunden.
Ähnliche Einblicke liefert eine weitere Episode. Wer erinnert sich noch an die Zeit, als der Milliardär mutmaßlich mit einer Präsidentschaftskandidatur geliebäugelt und öffentlichkeitswirksam zahlreiche politisch wichtige Bundesstaaten besucht hat? Wynn-Williams zufolge sei das wohl eine Trotz-Reaktion auf ein Treffen mit dem scheidenden US-Präsidenten Barack Obama 2016 gewesen. Kurz zuvor war Donald Trump gewählt worden, der Autorin zufolge auch dank der umfangreichen Hilfe, die Trumps Team von Facebook bei der zielgerichteten Wahlwerbung erhielt. Das sah offenbar auch der von Zuckerberg bewunderte Obama so. Er soll das Gespräch genutzt haben, um dem Tech-Boss den Kopf zu waschen und ihn an seine Verantwortung bei Themen wie Desinformation und Hassrede zu erinnern. Zuckerberg sei außer sich gewesen und habe dann offensichtlich beweisen wollen, dass er ohnehin der bessere – oder zumindest mächtigere – Politiker sein kann.
Dass er schlecht im Nachgeben sei, habe sich auch bei Zuckerbergs unternehmerischen Entscheidungen gezeigt. Etwa dann, als er gegen Widerstände lange Zeit am Namen „internet.org“ für ein Projekt festhielt, mit dem Facebook neue Nutzer:innen im Globalen Süden gewinnen wollte. Hierbei bot Facebook in einigen lateinamerikanischen, asiatischen und afrikanischen Ländern in Zusammenarbeit mit Mobilfunkanbietern eine kostenlose Nutzung einiger Online-Dienste an. Dagegen regte sich in vielen Ländern massiver Widerstand, weil das Projekt die Netzneutralität untergraben hat und eine extrem limitierte Version des Netzes als „das Internet“ vermarktet hat. Immerhin: Zuckerberg habe ihr gegenüber irgendwann eingeräumt, dass es falsch gewesen sei, so lange an dem irreführenden Namen festzuhalten, schreibt Wynn-Williams.
–––
Die Hütte brennt! Wir gehen rein.
Wir treten der Faschisierung entgegen. Wir kämpfen für eine freie, offene und solidarische Gesellschaft. Wir verteidigen die Grundrechte für alle. Das geht nur mit deiner Unterstützung.
–––
3. Für Wachstum um jeden Preis soll Facebook Zensur in China geplant habenEines wird in dem Buch mehr als deutlich: Für das Unternehmen, das inzwischen Meta heißt, gab es ein strategisches Ziel: Wachstum – und zwar um jeden Preis. Denn steigende Nutzer:innenzahlen übersetzen sich in der Regel in steigende Aktienkurse und mehr Vertrauen von Investor:innen. Wynn-Williams’ Arbeit als Politik-Direktorin habe deshalb zu einem guten Teil daraus bestanden, auf Regierungen von Ländern einzuwirken, in denen Facebook verboten oder eingeschränkt war.
Unternehmensgründer Mark Zuckerberg sei dabei besonders auf China fixiert gewesen, so die Autorin, damals noch vor Indien das Land mit den meisten Einwohner:innen. Das Kalkül: Wenn Facebook den chinesischen Markt mit seinen mehr als einer Milliarde Internet-Nutzer:innen als Erstes erobere, sei es unschlagbar. Im Unternehmen arbeiteten Wynn-Williams zufolge deshalb kontinuierlich Teams daran, Facebook, Instagram und Co. nach China zu bringen, und das anscheinend auch unter Umgehung gesetzlicher Vorgaben.
In China wird das Internet von der Kommunistischen Partei umfassend zensiert, und Facebook machte der Regierung in Peking offenbar weitgehende Versprechen, dass man dabei helfen könne und auch Daten von chinesischen Nutzer:innen herausgeben wolle. Mark Zuckerberg, der sich gerne als Verteidiger der Meinungsfreiheit darstellt, betrieb laut Wynn-Williams enormen persönlichen Aufwand, um ins direkte Gespräch mit Präsident Xi Jinping zu gelangen. Angeblich fragte er den Autokraten 2016 sogar, ob dieser den Namen seines ersten Kindes aussuchen wolle, was Xi abgelehnt haben soll.
Wynn-Williams zufolge habe Facebook bei seinen Bestrebungen auch gezielt die US-amerikanische Öffentlichkeit und Politik belogen. Tatsächlich habe man sich sogar auf den Umgang mit Anhörungen oder kritischer Presseberichterstattung vorbereitet. Facebooks wichtigste Verteidigungslinie sei es demzufolge gewesen, dass es in China unter den gleichen Bedingungen operiere, wie alle anderen dort erlaubten Social-Media-Unternehmen. Die angeblichen Bemühungen waren bis heute jedoch nicht von Erfolg gekrönt, Meta spielt in China weiterhin keine Rolle.
4. Schon lange vor der Jugendschutz-Debatte habe Facebook junge Menschen gefährdetMeta muss sich derzeit immer wieder in der Öffentlichkeit und vor Gericht gegen den Vorwurf wehren, seine Dienste würden junge Menschen gezielt abhängig machen und gefährden. Wynn-Williams beschreibt, wie in ihrer Zeit bei Facebook sehr aktiv daran gearbeitet worden sei, junge Menschen auf die Plattform zu ziehen und dort zu halten. Und sie erinnert an einen Skandal aus dem Jahr 2017: Damals berichtete die Zeitung The Australian, dass der Konzern einer Großbank versprochen habe, sie könne mit Werbung auf Facebook gezielt emotional verletzliche Teenager:innen in Australien und Neuseeland ansprechen.
Journalist:innen konnten interne Unterlagen einsehen, denen zufolge Facebook versuche, Jugendliche zu finden, die sich „nervös“, „gestresst“, „überfordert“, „ängstlich“, „dumm“, „nutzlos“ oder „wie Versager“ fühlen. So könne es Werbetreibenden ermöglicht werden, junge Menschen in genau diesen Momenten anzusprechen. Der Konzern spielte die Enthüllung damals herunter, indem er betonte, es sei vor allem das Fehlverhalten einer internen Marktforscherin gewesen, die entlassen wurde. Die Botschaft des Konzerns: Man stelle Werbekunden keine Werkzeuge für die Emotionsanalyse zur Verfügung.
Ich habe damals selbst über den Skandal berichtet und mich mit der Erklärung mehr oder weniger abspeisen lassen. Wynn-Williams zufolge war sie jedoch glatt gelogen: Facebook habe demnach zahlreichen Werbekunden dabei geholfen, das Verhalten von Teenagern zu analysieren und ihren emotionalen Zustand für das Werbe-Targeting zu nutzen. So habe Facebook der Autorin zufolge für einen Kosmetik-Konzern untersucht, wann Mädchen im Alter zwischen dreizehn und siebzehn Selfies von sich löschen, „um ihnen genau in diesem Moment ein Schönheitsprodukt anbieten zu können“.
5. Facebook soll Deals mit irischem Premierminister geschmiedet habenVon den vielen im Buch beschriebenen haarsträubenden Geschichten über Politiker, die sich Facebook an den Hals geworfen haben sollen, ist diese wohl die krasseste: Wynn-Williams schildert eine Szene am Rande des Weltwirtschaftsforums in Davos 2015, als sich Sheryl Sandberg mit dem damaligen irischen Premierminister Enda Kenny getroffen habe. Kenny sei schon früh ein Freund des Konzerns gewesen, weil er Arbeitsplätze in Irland geschaffen hat. Die EU hätte allerdings gerade Maßnahmen gegen eine als „Double Irish“ bekannte Steuervermeidungstaktik ergriffen, so die Autorin, weshalb Facebook erstmalig selbst im konzernfreundlichen Irland relevante Steuerzahlungen drohten.
Kenny habe Sandberg versprochen, er arbeite bereits an einer Idee, wie sich die Steuerzahlungen trotzdem reduzieren ließen, allerdings müsse Facebook auch etwas für ihn tun. Damals verhandelte die EU nämlich gerade über die Einführung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), und er habe erreichen wollen, dass die irische Aufsichtsbehörde DPC die Zuständigkeit für große Tech-Konzerne erhalte. Da die DPC allerdings nicht den besten Ruf hatte, wünschte er sich der Autorin zufolge, dass man gemeinsam ihre „Glaubwürdigkeit erhöhe“. Sein Vorschlag: Die Behörde solle eine Prüfung der AGB von Facebook vornehmen und einige Änderungen verlangen, die Facebook dann auch umsetzt. Sandberg habe ohne großes Zögern zugestimmt.
Enda Kenny hat diese Schilderungen zurückgewiesen. Die irische Datenschutzbehörde ist bis heute für Meta zuständig, weil laut DSGVO die Zuständigkeit bei den Staaten liegt, in denen Unternehmen ihren Hauptsitz haben.
–––
Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich aus den Spenden unserer Leser:innen.
Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.
–––
6. Die Arbeitsatmosphäre bei Facebook soll toxisch und frauenfeindlich seinWynn-Williams beschreibt die Arbeitsatmosphäre bei Facebook immer wieder als männerdominiert, extrem leistungsorientiert und sogar misogyn. So berichtet sie von zahlreichen mutmaßlichen Grenzverletzungen durch ihren Vorgesetzten Joel Kaplan. Dieser habe ihr etwa vor versammelter Mannschaft anzügliche Komplimente gemacht, sich bei Videokonferenzen auf dem Bett geräkelt, ihr anzügliche Witze geschickt und sie etwa auf unangenehme Weise zu Details zum Stillen sowie zu Unterleibsblutungen nach der Geburt ihres Kindes ausgefragt. Als sie nach dieser Geburt, bei der sie fast gestorben sei, im Job länger ausgefallen ist, habe er ihr eine schlechte Leistungsbewertung verpassen wollen. Meta weist gegenüber Medien wie dem Rolling Stone darauf hin, dass eine interne Untersuchung ergeben habe, dass Wynn-Williams „irreführende und unbegründete Anschuldigungen wegen Belästigung erhoben“ habe.
Auch Facebooks langjährige Operativ-Chefin Sheryl Sandberg kommt in dem Buch schlecht weg. Sie wird von manchen bis heute als feministische Ikone gefeiert, ihr 2013 erschienenes Buch „Lean In“ ist ein Manifest für einen marktkonformen Feminismus, dessen Kernrezept aus extremer Leistungsbereitschaft für die eigene Karriere besteht. Während Sandberg zahlreiche Facebook-Kolleg:innen dazu gezwungen habe, in ihrer Arbeitszeit Promo-Tätigkeiten für das Buch und ihre Lean-In-Stiftung zu übernehmen, habe sie Wynn-Williams empfohlen, sich die Kinder im Job so wenig wie möglich anmerken zu lassen.
Die Neuseeländerin ist der Ansage offenbar lange gefolgt. Nach eigenen Angaben habe sie etwa hochschwanger weite Reisen für Facebook unternommen und noch aus dem Kreißsaal ein Briefing für Sheryl Sandbergs Davos-Auftritt fertiggeschrieben. Als sie sich weigerte, auf einem langen Flug mit Sandberg in einem Bett zu schlafen, habe diese sie in der Folge mit Ignoranz bestraft.
7. Facebook soll seine Plattformen für politische Zwecke instrumentalisiert habenMark Zuckerberg und Co. haben lange Zeit behauptet, Facebook sei lediglich eine neutrale Plattform. Wynn-Williams schildert diverse Situationen, die vom Gegenteil zeugen und in denen man die Plattform für eigene Ziele instrumentalisiert habe. Das beginnt ganz harmlos bei einer Kampagne zur Förderung von Organspenden, die Sheryl Sandberg einem befreundeten Arzt zuliebe habe durchdrücken wollen.
Heftiger ging es wohl im oben schon angesprochenen Ringen um die globale Einführung von internet.org zu, das später in „Facebook Free Basics“ umbenannt wurde. Als sich 2015 der anfangs positive Wind drehte und sich allen voran in Indien und Brasilien Widerstand regte, habe Zuckerberg sein Team laut Wynn-Williams zu drastischen Maßnahmen aufgerufen. Sie schreibt: „Er will, dass wir eine Liste von Widersachern erstellen, seien es nun Unternehmen, Individuen, Organisationen oder Regierungen. Er will wissen, wie wir die Plattform und die uns zur Verfügung stehenden Mittel gegen diese Widersacher einsetzen können.“ Und weiter: „Er möchte, dass wir Methoden erfinden, wie wir die Plattform und die darin enthaltenen Algorithmen nutzen können, um diese Leute unter Druck zu setzen, einschließlich der Politiker, die gegen uns sind.“ In dem Meeting habe er sich nicht nur auf seinen liebsten römischen Kaiser Augustus berufen, sondern auch die Guerilla-Taktiken des Taxi-Konzerns Uber als Vorbild genannt, der unter anderem Streiks und Proteste angezettelt hat, um Regulierung zu verhindern.
Die Lektüre des Buchs legt nahe, dass jemand mit einem offenbar so fragilen Ego wie Mark Zuckerberg die gleichen Mittel möglicherweise auch zum Erreichen eigener Ziele einsetzt. Mit Blick auf Lehren aus der Trump-Wahl 2016 und die Kränkung durch Barack Obamas Kritik hält Wynn-Williams fest: „Ich glaube, Mark hat, während er über seine Zukunft nachdachte (…) folgendes Fazit gezogen: Wenn Trump das kann, kann ich es erst recht.“ Schließlich kenne Zuckerberg nicht nur Trumps Tricks, sondern sei auch im Besitz des Werkzeugs, das ihm bei der Wahl geholfen habe. „Und er hat etwas, das niemandem sonst zur Verfügung steht: Er hat die Macht, den Algorithmus ganz allein zu kontrollieren, ohne jede Transparenz oder Kontrolle von außen.“
Diese Macht hätten Zuckerberg und Sheryl Sandberg dem Buch zufolge auch genutzt, um die Reichweite und Engagement-Rate ihrer eigenen Accounts „zu optimieren“.
8. Die Risiken vor dem Völkermord in Myanmar seien Verantwortlichen egal gewesenÜber Metas Verwicklung in den Genozid an den Rohingya in Myanmar wurde an verschiedenen Stellen bereits viel geschrieben. Unter anderem hat ein Report des Menschenrechtsrats der UN 2018 festgestellt: Facebooks fehlende Moderation habe substanziell zur Gewalt an der muslimischen Minderheit beigetragen. Der Konzern habe demnach unter anderem nicht genug Moderator:innen mit entsprechenden Sprachkenntnissen beschäftigt, um seine eigenen Regeln durchzusetzen und den Hass einzudämmen, der von der Militär-Junta befeuert wurde.
Wynn-Williams habe zur Zulassung von Facebook in Myanmar durch Verhandlungen mit eben jener Junta selbst beigetragen, was sie später offensichtlich bereute. Ihr Fazit zur Verantwortung von Facebook: „Schuld daran war nicht irgendeine weitreichende Vision oder Böswilligkeiten gegenüber den Muslimen. Und ebenso wenig lag es an Geldmangel. Ich denke, es war einfach nur so, dass es Joel, Elliot [Shrage, Facebooks PR-Chef bis 2018], Sheryl und Mark scheißegal war. (…) Keine einzige Person aus der obersten Führungsetage (…) hat lange genug über dieses Problem nachgedacht, um die Art von System zu installieren, wie wir es gebraucht hätten. Weder in Myanmar noch irgendwo sonst.“
–––
Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich aus den Spenden unserer Leser:innen.
Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.
Ab Pflegegrad 1: Zuschuss bis zu 4.180 Euro für pflegegerechten Umbau
Wenn der Einstieg in die Badewanne zur Gefahr wird oder die Wohnungstür für den Rollstuhl zu schmal ist, kann die Pflegekasse einen Umbau bezuschussen. Bis zu 4.180 Euro sind je Maßnahme möglich – und zwar bereits ab Pflegegrad 1.
Wohnen mehrere anspruchsberechtigte Menschen zusammen, kann die Förderung für ihr gemeinsames Wohnumfeld auf bis zu 16.720 Euro steigen. Allerdings bekommt nicht jeder Bewohner automatisch den Höchstbetrag, und nicht jede einzelne Handwerkerrechnung eröffnet einen neuen Zuschuss.
Pflegegrad 1 reicht aus – auch ohne PflegegeldBei Pflegegrad 1 gibt es kein reguläres Pflegegeld für die häusliche Pflege durch Angehörige. Trotzdem sieht § 28a SGB XI ausdrücklich Zuschüsse zur Verbesserung des Wohnumfelds vor.
Betroffene müssen deshalb nicht auf Pflegegrad 2 warten, bevor sie Unterstützung für einen notwendigen Umbau beantragen. Der mögliche Höchstzuschuss ist bei Pflegegrad 1 genauso hoch wie bei Pflegegrad 5.
Die Pflege muss leichter werden, nicht nur die Wohnung schönerNach § 40 Absatz 4 SGB XI muss die Veränderung die häusliche Pflege ermöglichen, erheblich erleichtern oder eine möglichst selbstständige Lebensführung wiederherstellen. Es genügt, wenn eine dieser Voraussetzungen erfüllt ist.
Eine bodengleiche Dusche kann beispielsweise förderfähig sein, wenn der hohe Wannenrand nicht mehr sicher überwunden werden kann. Wer dagegen lediglich ein älteres, weiterhin geeignetes Badezimmer modernisieren möchte, kann daraus keinen Zuschuss ableiten.
Entscheidend ist die konkrete Einschränkung im Alltag und was der geplante Umbau daran verbessert. Die Pflegekasse prüft außerdem, ob die Arbeiten notwendig und wirtschaftlich sind und ob vorrangig ein anderer Leistungsträger zuständig ist.
Welche Umbauten die Pflegekasse unterstützen kannNach den Informationen des Bundesgesundheitsministeriums kommen beispielsweise Türverbreiterungen, fest eingebaute Rampen, Treppenlifte und ein pflegegerechter Badumbau infrage. Auch individuell angepasste Möbel und bestimmte fest installierte technische Hilfen können bezuschusst werden.
Damit ist die Förderung nicht auf das Badezimmer beschränkt. Sie kann ebenso helfen, den Zugang zur Wohnung oder die Nutzung anderer Räume wieder zu ermöglichen.
4.180 Euro sind ein Höchstbetrag, keine PauschaleDie Pflegekasse zahlt höchstens die tatsächlich anerkannten Kosten bis zur jeweiligen Fördergrenze. Kostet eine vollständig anerkannte Maßnahme 2.900 Euro, werden daraus keine 4.180 Euro zur freien Verfügung.
Liegt die Rechnung über dem bewilligten Zuschuss, bleibt eine Finanzierungslücke, die anderweitig gedeckt werden muss. Gerade bei einem umfangreichen Badumbau sollte deshalb vor der Beauftragung feststehen, wer den verbleibenden Betrag bezahlt.
Mehrere Pflegebedürftige können die Förderung zusammenlegenLeben mehrere Pflegebedürftige in derselben Wohnung und dient der Umbau ihrem gemeinsamen Wohnumfeld, sind bis zu 4.180 Euro je anspruchsberechtigter Person möglich. Das kann auch ein zusammenlebendes Ehepaar betreffen und ist nicht ausschließlich Pflege-Wohngemeinschaften vorbehalten.
Anspruchsberechtigte Personen in der gemeinsamen Wohnung Möglicher Gesamtzuschuss je gemeinsamer Maßnahme Eine Person Bis zu 4.180 Euro Zwei Personen Bis zu 8.360 Euro Drei Personen Bis zu 12.540 Euro Vier Personen Bis zu 16.720 Euro Mehr als vier Personen Zusammen weiterhin höchstens 16.720 EuroDie tatsächliche Förderung bleibt auch hier durch die anerkannten Kosten begrenzt. Ein Angehöriger ohne Pflegegrad erhöht den Zuschuss nicht allein dadurch, dass er ebenfalls in der Wohnung lebt.
Die häufigste Falle: Mehrere Arbeiten sind oft nur eine Maßnahme„Je Maßnahme“ bedeutet nicht „je Raum“ oder „je Rechnung“. Müssen wegen derselben bestehenden Pflegesituation gleichzeitig die Dusche umgebaut, Türen verbreitert und Schwellen entfernt werden, zählt das grundsätzlich als eine Gesamtmaßnahme.
Getrennte Handwerkeraufträge oder eine zeitlich gestreckte Umsetzung schaffen für diesen bereits vorhandenen Bedarf keinen mehrfachen Höchstzuschuss. Auch zum Jahreswechsel stehen nicht automatisch erneut 4.180 Euro bereit.
Deshalb sollten Betroffene den gesamten erkennbaren Anpassungsbedarf vorab mit der Pflegeberatung durchgehen. Wer nur das Badezimmer betrachtet, kann später feststellen, dass für ebenfalls schon notwendige Arbeiten derselbe Förderrahmen gilt.
Wann ein weiterer Zuschuss möglich istEin bereits geförderter Umbau schließt spätere Unterstützung nicht dauerhaft aus. Verändert sich die Pflegesituation und werden dadurch zusätzliche Anpassungen notwendig, kann die Pflegekasse eine neue Maßnahme bezuschussen.
Das kann etwa der Fall sein, wenn jemand nach einer Verschlechterung erstmals auf einen Rollstuhl angewiesen ist und deshalb bislang ausreichend breite Türen angepasst werden müssen. Eine Höherstufung des Pflegegrades allein löst dagegen keine neue Zahlung aus: Es muss ein neu entstandener Anpassungsbedarf vorliegen.
Wie eine erneute Förderung infrage kommt, erläutert auch der Beitrag Pflegekasse: Bis zu 16.720 Euro für den Umbau – Zuschuss erneut möglich.
Vor dem Umbau beantragen und die Bewilligung abwartenDer Antrag gehört zur Pflegekasse, die bei gesetzlich Versicherten an die Krankenkasse angegliedert ist. Er sollte vor Beginn der Arbeiten gestellt werden; das Bundesportal zur Antragstellung empfiehlt ausdrücklich, zunächst den Bescheid abzuwarten.
Zum Antrag gehört ein Kostenvoranschlag, ergänzt um eine verständliche Beschreibung der bestehenden Schwierigkeiten und der geplanten Verbesserung. Fotos oder Skizzen können den Bedarf verdeutlichen und Rückfragen erleichtern.
Eine Begründung wie „Das Bad muss erneuert werden“ sagt wenig über den Pflegebedarf aus. Aussagekräftiger ist, dass der Wannenrand nicht mehr sicher überwunden werden kann und eine bodengleiche Dusche die Körperpflege wieder ermöglicht.
Wer bereits umgebaut hat, sollte eine nachträgliche Prüfung nicht vorschnell aufgeben. Die AOK Niedersachsen weist in ihrem Merkblatt darauf hin, dass rückwirkende Anträge im Einzelfall geprüft werden können; eine sichere Finanzierung sollte darauf jedoch nicht aufgebaut werden.
In der Mietwohnung braucht es zusätzlich die ErlaubnisEine Zusage der Pflegekasse ersetzt nicht die Zustimmung des Vermieters zu baulichen Veränderungen. Mieter sollten deshalb vor Beginn der Arbeiten schriftlich klären, was eingebaut werden darf und welche Vereinbarung für einen späteren Rückbau gilt.
Nach § 554 BGB können Mieter die Erlaubnis für bauliche Veränderungen verlangen, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen dienen. Der Anspruch entfällt jedoch, wenn die Veränderung dem Vermieter auch nach Abwägung der beiderseitigen Interessen nicht zugemutet werden kann.
Auch ein notwendiger Umzug kann förderfähig seinManchmal lässt sich eine ungeeignete Wohnung nur mit unverhältnismäßigem Aufwand anpassen. Dann kann auch ein Umzug in eine geeignete Wohnung als Verbesserung des Wohnumfelds bezuschusst werden, sofern er die entsprechenden Pflegeziele erfüllt.
Ein Wohnungswechsel allein genügt dafür nicht. Weitere Hinweise bietet der Beitrag über Zuschüsse der Pflegekasse für Umzüge ab Pflegegrad 1.
Eine Ablehnung muss nicht das letzte Wort seinLehnt die Pflegekasse den Antrag ab, sollten Betroffene die Begründung darauf prüfen, ob ihre tatsächlichen Einschränkungen und der Nutzen des Umbaus ausreichend berücksichtigt wurden. Gegen einen ablehnenden Bescheid ist nach § 84 SGG grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch möglich; die Rechtsbehelfsbelehrung nennt die Einzelheiten.
Eine Stellungnahme der Pflegeberatung oder ergänzende Unterlagen können helfen, den Bedarf nachvollziehbar zu machen. Gerade bei Pflegegrad 1 darf die Prüfung nicht schon mit dem Hinweis enden, die Beeinträchtigungen seien noch vergleichsweise gering.
Beispiel aus der Praxis: Neue Dusche trotz Pflegegrad 1Die 79-jährige Frau Neumann hat Pflegegrad 1 und kann den hohen Rand ihrer Badewanne nicht mehr sicher überwinden. Für den Ersatz durch eine geeignete Dusche erhält sie einen Kostenvoranschlag über 5.600 Euro und beantragt vor dem Umbau den Zuschuss.
Erkennt die Pflegekasse die Maßnahme vollständig an und bewilligt 4.180 Euro, verbleiben 1.420 Euro zur eigenen beziehungsweise anderweitigen Finanzierung. Frau Neumann muss dafür nicht erst Pflegegrad 2 erreichen.
Häufige Fragen zum Zuschuss für den pflegegerechten Umbau Kann ich die 4.180 Euro wirklich schon mit Pflegegrad 1 beantragen?Ja, die Förderung ist bei Pflegegrad 1 bis 5 möglich. Voraussetzung ist, dass der geplante Umbau die gesetzlichen Anforderungen erfüllt; allein der Pflegegrad führt noch nicht zur Auszahlung.
Bekomme ich den Zuschuss jedes Jahr neu?Nein, es handelt sich nicht um ein jährliches Budget. Eine erneute Förderung kommt in Betracht, wenn eine veränderte Pflegesituation weitere notwendige Anpassungen auslöst.
Gibt es für Bad, Treppenlift und Türen jeweils 4.180 Euro?Nicht automatisch: Sind die Arbeiten wegen derselben bestehenden Pflegesituation gleichzeitig erforderlich, gelten sie grundsätzlich zusammen als eine Maßnahme. Dafür steht einer einzelnen anspruchsberechtigten Person insgesamt höchstens ein Zuschuss von 4.180 Euro zur Verfügung.
Können zwei pflegebedürftige Ehepartner zusammen 8.360 Euro bekommen?Ja, wenn beide anspruchsberechtigt sind, in einer gemeinsamen Wohnung leben und der Umbau ihr gemeinsames Wohnumfeld verbessert. Die Förderung darf die anerkannten tatsächlichen Kosten nicht überschreiten.
Was passiert, wenn der Umbau mehr kostet als der Zuschuss?Die Differenz muss selbst getragen oder anderweitig finanziert werden. Deshalb sollten Betroffene vor der Beauftragung die Gesamtkosten und die bewilligte Förderung gegenüberstellen.
Darf die Pflegekasse einen Antrag allein wegen Pflegegrad 1 ablehnen?Nein, Pflegegrad 1 ist ausdrücklich in die Förderung einbezogen. Die Kasse darf aber prüfen, ob der konkrete Umbau erforderlich ist und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt.
Der Beitrag Ab Pflegegrad 1: Zuschuss bis zu 4.180 Euro für pflegegerechten Umbau erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
GdB 60: Schwerbehindertenausweis reicht bei der Krankenkasse nicht
Die Schwerbehinderung ist anerkannt, der Ausweis liegt vor – und trotzdem verlangt die Krankenkasse weitere Nachweise. Wer mit einem GdB von 60 weniger für Medikamente, Therapien und Krankenhausaufenthalte zuzahlen will, erlebt schnell: Die Anerkennung der Behinderung ersetzt nicht die Prüfung der Zuzahlungsgrenze.
Dabei kann es um mehrere Hundert Euro im Jahr gehen. Entscheidend ist jedoch nicht allein die Zahl im Ausweis, sondern der Zusammenhang zwischen Behinderung, Erkrankung und dauerhafter Behandlung.
Ein Prozent statt zwei: Was die Entlastung tatsächlich bedeutetGesetzlich Versicherte müssen nach § 62 SGB V grundsätzlich nur bis zu zwei Prozent ihrer jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt für gesetzliche Zuzahlungen aufkommen. Bei einer anerkannten schwerwiegenden chronischen Erkrankung in Dauerbehandlung sinkt diese Belastungsgrenze auf ein Prozent.
Das halbiert nicht automatisch jede Rechnung aus der Apotheke. Die Regel begrenzt die Summe der anrechenbaren Zuzahlungen im Kalenderjahr; ist die persönliche Grenze erreicht, kann die Krankenkasse die Befreiung für den Rest des Jahres ausstellen.
GdB 60 und Dauerbehandlung müssen zusammenpassenNach der Chroniker-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses muss dieselbe Krankheit wenigstens ein Jahr lang mindestens einmal pro Quartal ärztlich behandelt worden sein. Hinzukommen muss mindestens eines der dort genannten weiteren Merkmale.
Ein GdB von mindestens 60 ist eines dieser Merkmale, allerdings mit einer entscheidenden Einschränkung: Die dauerhaft behandelte Erkrankung muss den festgestellten GdB zumindest mitbegründen. Ein GdB wegen völlig anderer gesundheitlicher Einschränkungen genügt für diesen Nachweisweg nicht.
Die Krankheit muss dabei nicht allein einen GdB von 60 verursachen. Auch bei mehreren gesundheitlichen Beeinträchtigungen kann die Voraussetzung erfüllt sein, wenn die dauerhaft behandelte Erkrankung zur Feststellung des GdB von mindestens 60 beigetragen hat.
Warum die Krankenkasse den Bescheid sehen willDer Schwerbehindertenausweis weist den GdB nach, erklärt aber nicht, welche Erkrankungen ihm zugrunde liegen. Deshalb verlangt die Richtlinie für diesen Nachweisweg eine Kopie des bestandskräftigen amtlichen Feststellungsbescheids, in dessen Begründung die dauerhaft behandelte Krankheit aufgeführt ist.
Zusätzlich wird die Dauerbehandlung ärztlich bescheinigt. Die Krankenkasse prüft damit andere Voraussetzungen als die Behörde, die zuvor den GdB festgestellt hat.
Auch ohne GdB 60 kann die niedrigere Grenze geltenDie Ein-Prozent-Grenze ist kein Sonderrabatt ausschließlich für Menschen mit Schwerbehindertenausweis. Als weiteres Merkmal neben der Dauerbehandlung kommt beispielsweise auch Pflegegrad 3, 4 oder 5 infrage.
Ebenso kann eine kontinuierliche medizinische Versorgung ausreichen, wenn ohne sie nach ärztlicher Einschätzung eine lebensbedrohliche Verschlimmerung, eine verkürzte Lebenserwartung oder eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität zu erwarten wäre. Diese Alternative erläutert auch das Bundesgesundheitsministerium zur Chronikerregelung.
Wer keinen GdB 60 hat oder den erforderlichen Zusammenhang mit dem GdB nicht nachweisen kann, sollte deshalb die anderen Voraussetzungen prüfen lassen. Aus dem fehlenden Schwerbehindertenausweis lässt sich kein pauschaler Ausschluss ableiten.
So viel kann die Ein-Prozent-Grenze ausmachenDie folgende Tabelle zeigt die jährlichen Höchstbeträge anhand einer bereits ermittelten Berechnungsgrundlage. Freibeträge für berücksichtigte Angehörige sind dabei gegebenenfalls schon abgezogen.
Jährliche Berechnungsgrundlage Belastungsgrenze bei 2 Prozent Belastungsgrenze bei 1 Prozent Höchstmögliche zusätzliche Entlastung 18.000 Euro 360 Euro 180 Euro 180 Euro 24.000 Euro 480 Euro 240 Euro 240 Euro 36.000 Euro 720 Euro 360 Euro 360 EuroDie Ersparnis entsteht nur, soweit tatsächlich anrechenbare Zuzahlungen oberhalb der niedrigeren Grenze anfallen. Wer bei einer Ein-Prozent-Grenze von 240 Euro lediglich 100 Euro zugezahlt hat, bekommt deshalb keine pauschale Auszahlung.
Bei Familien und Grundsicherung gelten BesonderheitenBei Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnerschaften im gemeinsamen Haushalt werden grundsätzlich die berücksichtigungsfähigen Einnahmen und Zuzahlungen zusammen betrachtet. Gesetzliche Freibeträge für Angehörige und Kinder können die Berechnungsgrundlage senken.
Für Menschen, die ganzjährig bestimmte existenzsichernde Leistungen beziehen, gelten besondere Berechnungsregeln. Bei Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung ergeben sich 2026 regelmäßig 135,12 Euro beziehungsweise 67,56 Euro bei Anwendung der Ein-Prozent-Grenze.
Diese Beträge sind keine zusätzliche Leistung, sondern die jährliche Obergrenze der anrechenbaren Zuzahlungen. Weitere Hintergründe zur Antragstellung erläutert Gegen-Hartz im Beitrag über Zuzahlungen, die Rentner trotz möglicher Befreiung weiter leisten.
Mit diesen Nachweisen lässt sich die Befreiung beantragenFür die ärztliche Bestätigung wird üblicherweise das Formular „Muster 55“ verwendet, das in der behandelnden Praxis erhältlich ist. Hinzu kommen Einkommensnachweise und Belege über bereits geleistete gesetzliche Zuzahlungen sowie gegebenenfalls der GdB-Bescheid.
Quittungen sollten den Namen der versicherten Person, die Leistung, den Betrag, das Datum und den Leistungserbringer erkennen lassen. Eine persönliche Sammelaufstellung der Apotheke kann das Zusammentragen der Nachweise erleichtern.
Die Krankenkasse entscheidet über die Anerkennung und die Befreiung. Einen Überblick bietet auch der Gegen-Hartz-Beitrag zur Zuzahlungsbefreiung bei Schwerbehinderung 2026.
Nicht jede Gesundheitsausgabe zählt mitAngerechnet werden gesetzliche Zuzahlungen zu Leistungen der Krankenversicherung, beispielsweise für verordnete Arzneimittel, Physiotherapie, Hilfsmittel oder Krankenhausbehandlungen. Privat bezahlte Gesundheitsleistungen werden dadurch nicht automatisch erstattungsfähig.
Eigenanteile zum Zahnersatz, individuelle Gesundheitsleistungen und Arzneimittelmehrkosten oberhalb des Festbetrags gehören beispielsweise nicht zu den anrechenbaren gesetzlichen Zuzahlungen. Auch eine bestehende Befreiung beseitigt solche zusätzlichen Kosten nicht.
Die Befreiung endet zum JahreswechselEine Zuzahlungsbefreiung gilt für das jeweilige Kalenderjahr und muss für das Folgejahr erneut beantragt werden. Ein unbefristeter Schwerbehindertenausweis macht daraus keine unbefristete Befreiung.
Die Krankenkasse kann allerdings auf einen erneuten jährlichen Nachweis der Dauerbehandlung verzichten, wenn die erforderlichen Feststellungen bereits vorliegen und nichts für einen Wegfall der chronischen Erkrankung spricht. Versicherte sollten deshalb klären, welche Unterlagen ihre Kasse tatsächlich erneut benötigt.
Zu viel gezahltes Geld lässt sich zurückholenWurde die persönliche Belastungsgrenze überschritten, können Versicherte die Erstattung des übersteigenden Betrags beantragen. Eine Prüfung ist grundsätzlich auch für frühere Kalenderjahre möglich, sofern die damaligen Voraussetzungen und Zahlungen nachgewiesen werden.
Nach § 45 SGB I verjähren Ansprüche auf Sozialleistungen regelmäßig vier Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem sie entstanden sind. Alte Quittungen können deshalb noch Geld wert sein.
Eine Ablehnung muss nicht das letzte Wort seinLehnt die Krankenkasse die niedrigere Belastungsgrenze ab, sollten Betroffene die Begründung genau prüfen: Fehlt ein Nachweis, ist der Zusammenhang mit dem GdB ungeklärt oder wurde eine andere Voraussetzung übersehen? Gegen einen ablehnenden Bescheid ist nach § 84 SGG grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch möglich.
Dass der Ausweis allein nicht genügt, bedeutet also nicht, dass der Anspruch fehlt. Die Entlastung darf nicht daran scheitern, dass Versicherte den Unterschied zwischen Schwerbehindertenstatus und Chronikerregelung erst mühsam selbst herausfinden müssen.
Sechs Fragen und Antworten zu GdB 60 und Krankenkasse Reicht GdB 60 für eine vollständige Zuzahlungsbefreiung?Nein, der GdB allein genügt nicht. Auch bei anerkannter Chronikerregelung sind grundsätzlich zunächst Zuzahlungen bis zur persönlichen Ein-Prozent-Grenze zu leisten.
Muss eine einzige Erkrankung den GdB 60 verursachen?Nein, die dauerhaft behandelte Erkrankung muss den festgestellten GdB von mindestens 60 zumindest mitbegründen. Sie muss ihn nicht allein verursachen.
Welches Formular bestätigt die chronische Erkrankung?Üblicherweise wird dafür die ärztliche Bescheinigung „Muster 55“ verwendet. Sie ist in der behandelnden Praxis erhältlich.
Ist die Ein-Prozent-Grenze auch ohne Schwerbehindertenausweis möglich?Ja, etwa wenn neben der erforderlichen Dauerbehandlung eine kontinuierliche medizinische Versorgung zur Vermeidung schwerwiegender Folgen notwendig ist. Auch Pflegegrad 3, 4 oder 5 kommt als weiteres Merkmal infrage.
Werden privat gekaufte Medikamente mitgerechnet?Der bloße Kauf eines Medikaments begründet keine anrechenbare Zuzahlung. Berücksichtigt werden gesetzliche Zuzahlungen zu Kassenleistungen, nicht sämtliche selbst getragenen Gesundheitsausgaben.
Kann die Krankenkasse bereits gezahlte Beträge erstatten?Ja, nachgewiesene gesetzliche Zuzahlungen oberhalb der zutreffenden Jahresgrenze können erstattet werden. Dafür müssen die Voraussetzungen für das betreffende Kalenderjahr vorliegen.
Der Beitrag GdB 60: Schwerbehindertenausweis reicht bei der Krankenkasse nicht erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Willkommenskultur made in Germany: Darum sind wir Deutschen so beliebt!
BRDigung: Es war ein Musterbeispiel deutscher Gastfreundschaft. Familie Müller – Vater Thomas, Mutter Sabine, die Teenager Tim und Klara sowie Oma Martha und Opa Erwin – lebte in einem geräumigen, sonnendurchfluteten Einfamilienhaus mit großem Garten. Zusammenhalt wurde großgeschrieben: Man half sich, hütete die Kinder, mähte den Rasen und backte sonntags gemeinsam Pflaumenkuchen. Als der afghanische […]
<p>The post Willkommenskultur made in Germany: Darum sind wir Deutschen so beliebt! first appeared on ANSAGE.</p>
Bogos Yalim: Demokratisierung setzt die Aufarbeitung der Vergangenheit voraus
Der armenische Mediziner Dr. Bogos Yalim betrachtet den Prozess für Frieden und eine demokratische Gesellschaft aus der Perspektive der historischen Erfahrungen der armenischen Bevölkerung. Die Erinnerung an den Genozid von 1915 habe ein tiefes Misstrauen gegenüber staatlichen Reform- und Öffnungsprozessen hinterlassen. Dies stehe jedoch nicht im Widerspruch zur Unterstützung der Rechte und Freiheiten der Kurd:innen. Yalim lebt seit vielen Jahren in Belgien und engagiert sich dort in der armenischen Gemeinschaft. Im Gespräch mit ANF betonte er, dass die Entscheidung über den gegenwärtigen Prozess bei der kurdischen Bewegung selbst liege.
„Wenn das kurdische Volk dort bestimmte Rechte erlangt, freut uns das“, sagte Yalim. Die armenische Vorsicht gegenüber dem Prozess richte sich nicht gegen die kurdischen Forderungen. „Was wir sehen, ist unsere eigene Geschichte, das, was wir erlebt haben.“
„Die kurdische Bewegung kennt ihre eigene Realität besser“
Yalim warnte deshalb auch davor, der kurdischen Bewegung von außen vorzuschreiben, welche Haltung sie gegenüber dem Prozess einnehmen müsse. „Die kurdische Bewegung kennt ihre eigene Realität besser als wir. Wie ist ihre heutige Lage, wie sind die Kräfteverhältnisse, wie stark ist sie selbst, wie muss sie sich verhalten? Das sind ihre eigenen Angelegenheiten. Deshalb sind sie diejenigen, die darüber entscheiden werden.“
Seine eigene Zurückhaltung begründet Yalim mit der armenischen Geschichte. Auch im späten Osmanischen Reich seien Verfassungsreformen, Freiheit und gesellschaftliche Veränderungen diskutiert worden. Armenische politische Kräfte hätten Hoffnungen auf einen grundlegenden Wandel gesetzt. Wenige Jahre später folgte der Genozid von 1915.
„Unsere Sicht auf den türkischen Staat ist, dass er auf einem Genozid errichtet wurde“, sagte Yalim. „Solange dieser Staat sich seiner eigenen Realität nicht stellt, fällt es uns sehr schwer zu glauben, dass er Fortschritte machen kann.“
„Sonst bleibt alles kosmetisch“
Eine Demokratisierung könne sich deshalb nicht auf einzelne Gesetze oder administrative Reformen beschränken. Entscheidend sei, ob der Staat unterschiedliche Bevölkerungsgruppen mit ihren eigenen Identitäten und gesellschaftlichen Realitäten anerkenne. „Solange der türkische Staat seine eigene Struktur nicht verändert und andere Menschen nicht mit ihrer eigenen Identität und ihrer eigenen Realität anerkennt, bleibt alles, was er tut, kosmetisch.“
Yalim sieht darin auch einen Maßstab für die Bewertung des gegenwärtigen Friedensprozesses. Entscheidend sei nicht allein politische Repräsentation, sondern welche konkreten Rechte daraus hervorgingen. „Was haben wir erreicht? Wie frei ist die kurdische Sprache geworden? Welchen Platz hat Kurdisch im Bildungssystem erhalten? Das sind sehr wichtige Fragen.“ Gerade aus armenischer Erfahrung seien Sprache und Bildung keine nebensächlichen kulturellen Fragen. Werde eine Sprache aus Bildung und gesellschaftlichem Leben verdrängt, vertiefe sich über Generationen die Assimilation.
Sprachverlust als armenische Erfahrung
Yalim verwies auf die Entwicklung der armenischen Diaspora nach dem Genozid von 1915. Mit jeder Generation sei es schwieriger geworden, die armenische Sprache weiterzugeben. Armenische Gemeinschaften hätten deshalb Schulen gegründet und eigene kulturelle Strukturen geschaffen. Eine besondere Bedeutung für den Erhalt des Westarmenischen hätten die armenischen Gemeinschaften in Syrien und im Libanon gehabt. Durch Krieg und erneute Migration seien jedoch auch diese Strukturen geschwächt worden.
In Europa zeigten sich die Folgen inzwischen sehr konkret. Es sei schwierig geworden, Lehrkräfte zu finden, die Kinder auf Westarmenisch unterrichten könnten. Teilweise müsse deshalb auf Ostarmenisch ausgewichen werden. Für Yalim liegt darin eine Erfahrung, die auch für die Auseinandersetzung um die kurdische Sprache von Bedeutung ist: Der Verlust einer Muttersprache betrifft nicht allein die Kommunikation, sondern die Weitergabe gesellschaftlicher und kultureller Identität.
„Wir sind alle Menschen, aber die einen von uns sind Kurden, die anderen Türken und wieder andere Armenier. Wir sind Teil einer Kultur, wir haben unsere Sprache, unsere Zivilisation. Das alles ist ein Reichtum der Menschheit. Deshalb müssen wir es bewahren.“
„Man muss sehr, sehr vorsichtig sein“
Yalim verbindet seine Unterstützung für kurdische Rechte deshalb mit einer zurückhaltenden Bewertung des weiteren Verlaufs. Nach mehr als vier Jahrzehnten des Kampfes und den damit verbundenen Opfern müsse sich zeigen, welchen konkreten gesellschaftlichen Veränderungen die politischen Öffnungen entsprechen.
Dabei betonte er erneut, dass diese Entscheidung nicht von außen getroffen werden könne. „Ich kenne die Realität dort nicht und kann darüber nicht urteilen. Was ich aber sage, ist: Man muss vorsichtig sein. Man muss sehr, sehr vorsichtig sein. Die kurdische Bewegung hat sich auf etwas sehr Schwieriges eingelassen.“
https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/-51301 https://deutsch.anf-news.com/menschenrechte/-51320 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/-51305
On October 1, Vladimir Putin will take part in the 23rd annual meeting of the Valdai Discussion Club
On October 1, Vladimir Putin will take part in the 23rd annual meeting of the Valdai Discussion Club, held under the theme “Responsibility for the Future: Limits of the Possible, or Limitless Possibilities?”
Grad der Behinderung bis zu 60: Krankenkassen-Abgaben von über 1000 Euro drohen jetzt
Menschen mit einem Grad der Behinderung bis 50 sind nicht automatisch vom neuen Krankenkassen-Zuschlag für familienversicherte Ehepartner befreit. Nach dem von Bundestag und Bundesrat beschlossenen GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ist dafür grundsätzlich ein GdB von mindestens 60 erforderlich.
Der Zuschlag soll am 1. Januar 2028 eingeführt werden und 2,5 Prozentpunkte der beitragspflichtigen Einnahmen des gesetzlich versicherten Mitglieds betragen. Für Haushalte mit einem familienversicherten Ehepartner kann daraus eine zusätzliche Belastung von deutlich mehr als 1.000 Euro im Jahr entstehen.
Wen der neue Krankenkassen-Zuschlag betrifftBetroffen sind gesetzlich Krankenversicherte, deren Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner beitragsfrei nach § 10 SGB V familienversichert ist. Der Versicherungsschutz des mitversicherten Partners geht nicht verloren, die bisher kostenfreie Mitversicherung kann jedoch ab 2028 einen zusätzlichen Beitrag auslösen.
Erhoben wird der Zuschlag nicht unmittelbar beim familienversicherten Ehepartner, sondern beim versicherten Mitglied. Dieses muss den Zuschlag nach dem neuen § 242b SGB V allein tragen, sodass sich der Arbeitgeber nicht an den zusätzlichen Kosten beteiligt.
Kinder bleiben weiterhin beitragsfrei familienversichert. Die Änderung betrifft auch keine Ehepartner, die bereits aufgrund einer Beschäftigung, einer Rente oder einer selbstständigen Tätigkeit eigenständig krankenversichert sind.
Weitere Hintergründe zur Änderung der Familienversicherung finden Betroffene in unserem Beitrag zur geplanten Einschränkung der kostenfreien Familienversicherung.
GdB 40 reicht für die Befreiung nicht ausDie Ausnahme für Menschen mit Behinderungen beginnt erst bei einem festgestellten GdB von 60. Ein GdB von 40 schützt deshalb allein nicht vor dem Zuschlag, selbst wenn die gesundheitlichen Einschränkungen dauerhaft bestehen und den Alltag erheblich beeinträchtigen.
Auch ein GdB von 50 genügt nach dem beschlossenen Gesetz nicht. Das ist bemerkenswert, weil Menschen bereits ab einem GdB von 50 als schwerbehindert gelten, für die Befreiung vom Krankenkassen-Zuschlag aber eine höhere Schwelle festgelegt wurde.
Entscheidend ist außerdem der GdB des familienversicherten Ehepartners. Hat nur das beitragszahlende Mitglied einen GdB von 60, während der familienversicherte Partner keinen entsprechenden GdB besitzt, greift diese Ausnahme nach dem Wortlaut des neuen § 242b SGB V nicht.
Gleichstellung bei GdB 40 ändert die Beitragsgrenze nichtMenschen mit einem GdB von 30 oder 40 können sich unter bestimmten Voraussetzungen durch die Agentur für Arbeit schwerbehinderten Menschen gleichstellen lassen. Die Gleichstellung verbessert vor allem den Schutz im Arbeitsleben, erhöht aber nicht den festgestellten Grad der Behinderung.
Ein gleichgestellter Mensch mit GdB 40 behält daher beitragsrechtlich einen GdB von 40. Die Gleichstellung reicht nicht aus, um die für den Krankenkassen-Zuschlag verlangte Grenze von 60 zu erreichen.
Welche arbeitsrechtlichen Vorteile eine Gleichstellung haben kann, erläutert der Beitrag GdB 30 und 40: Wann die Gleichstellung vor einer Kündigung schützt.
Diese Ausnahmen schützen auch Menschen mit GdB 40Ein GdB von 40 bedeutet nicht zwangsläufig, dass der Zuschlag tatsächlich erhoben wird. Erfüllt der familienversicherte Partner eine der anderen gesetzlichen Ausnahmen, bleibt die Mitversicherung trotz des niedrigeren GdB ohne den Zuschlag.
Persönliche Situation Voraussetzung für die Ausnahme Folge ab 2028 Eigene Behinderung Festgestellter GdB, Grad der Schädigungsfolgen oder eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 60 Kein Zuschlag Eigener Pflegegrad Mindestens Pflegegrad 3 beim familienversicherten Partner Kein Zuschlag Volle Erwerbsminderung Festgestellter Anspruch auf eine Rente wegen voller Erwerbsminderung Kein Zuschlag Pflege eines Angehörigen Nicht erwerbsmäßige Pflege eines Angehörigen mit mindestens Pflegegrad 2 für wenigstens zehn Stunden pro Woche an regelmäßig mindestens zwei Tagen Kein Zuschlag Pflegezeit Freistellung nach § 3 Pflegezeitgesetz Kein Zuschlag Kind im Haushalt Kind hat das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet Kein Zuschlag Kind mit Behinderung Das Kind kann sich aufgrund seiner Behinderung nicht selbst unterhalten Kein Zuschlag Regelaltersgrenze Der familienversicherte Partner hat die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht Kein Zuschlag Nichterwerbsfähige Person in der Bedarfsgemeinschaft Bezug von Grundsicherungsgeld als nicht erwerbsfähige Person in einer Bedarfsgemeinschaft mit dem erwerbsfähigen Mitglied Kein Zuschlag Pflegegrad 3 schützt unabhängig vom GdBBesitzt der familienversicherte Ehepartner mindestens Pflegegrad 3, wird der Zuschlag nicht erhoben. Dabei ist es unerheblich, ob gleichzeitig ein GdB von 40, 50 oder überhaupt kein GdB festgestellt wurde.
Pflegegrad und GdB bewerten unterschiedliche Lebensbereiche. Der GdB beschreibt die Auswirkungen gesundheitlicher Beeinträchtigungen auf die gesellschaftliche Teilhabe, während der Pflegegrad auf die Selbstständigkeit im Alltag abstellt.
Ein GdB von 40 führt daher nicht automatisch zu einem Pflegegrad. Umgekehrt kann eine Person Pflegegrad 3 besitzen, obwohl das Versorgungsamt bislang nur einen niedrigeren GdB festgestellt hat.
Eine Übersicht über Pflegegeld, Pflegesachleistungen und weitere Ansprüche enthält unser Ratgeber zu den Pflegeleistungen und häufigen finanziellen Verlusten.
Auch volle Erwerbsminderung verhindert den ZuschlagEine weitere Ausnahme besteht bei einem festgestellten Anspruch auf eine Rente wegen voller Erwerbsminderung. Eine teilweise Erwerbsminderungsrente wird im Gesetz dagegen nicht als Befreiungsgrund genannt.
GdB und Erwerbsminderung dürfen ebenfalls nicht gleichgesetzt werden. Ein hoher GdB sagt nicht automatisch aus, wie viele Stunden ein Mensch unter den Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes noch arbeiten kann.
Wer mit GdB 40 eine volle Erwerbsminderungsrente bezieht, kann deshalb über diese Ausnahme geschützt sein. Es kommt dann nicht darauf an, dass die GdB-Grenze von 60 unterschritten wird.
Informationen zu den medizinischen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen finden Betroffene im Ratgeber Erwerbsminderungsrente: Anspruch, Voraussetzungen und Höhe.
Pflegende Angehörige können ebenfalls befreit bleibenKein Zuschlag wird erhoben, wenn der familienversicherte Partner einen Angehörigen nicht erwerbsmäßig in dessen häuslicher Umgebung pflegt. Die gepflegte Person muss mindestens Pflegegrad 2 besitzen.
Die Pflege muss wenigstens zehn Stunden pro Woche umfassen und regelmäßig auf mindestens zwei Wochentage verteilt sein. Gelegentliche Hilfe beim Einkaufen oder im Haushalt genügt daher nicht, wenn die zeitlichen Vorgaben nicht erreicht werden.
Zusätzlich schützt eine Freistellung nach § 3 Pflegezeitgesetz vor dem Zuschlag. Betroffene sollten sich die Pflegezeiten, den Pflegegrad des Angehörigen und gegebenenfalls die vereinbarte Pflegezeit schriftlich bestätigen lassen.
Eltern mit jüngeren Kindern bleiben verschontDer Zuschlag entfällt, wenn das Mitglied oder der familienversicherte Partner ein Kind hat, das im Haushalt des familienversicherten Partners lebt und noch nicht zwölf Jahre alt ist. Die Altersgrenze wurde während des parlamentarischen Verfahrens gegenüber früheren Entwürfen angehoben.
Berücksichtigt werden auch aufgenommene Stiefkinder, Enkel und Pflegekinder. Kinder, die mit dem Ziel einer Adoption in die Obhut des Mitglieds oder seines Partners aufgenommen wurden, werden ebenfalls erfasst.
Bei einem Kind mit Behinderung gilt eine weitergehende Ausnahme. Ist das Kind wegen seiner Behinderung außerstande, sich selbst zu unterhalten, hängt die Befreiung nicht allein von der Altersgrenze von zwölf Jahren ab.
So hoch kann die zusätzliche Belastung ausfallenDer Zuschlag beträgt 2,5 Prozentpunkte auf den jeweiligen Krankenversicherungsbeitrag. Das bedeutet nicht, dass sich der bisherige Beitrag lediglich um 2,5 Prozent erhöht, sondern dass 2,5 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen zusätzlich anfallen können.
Bei beitragspflichtigen Einnahmen von 3.000 Euro wären das rechnerisch 75 Euro pro Monat. Bei 4.000 Euro läge der Zuschlag bei 100 Euro monatlich, sofern die Einnahmen vollständig der Beitragspflicht unterliegen.
Der Zuschlag wird nur bis zur dann geltenden Beitragsbemessungsgrenze berechnet. Wie hoch diese Grenze im Jahr 2028 sein wird, steht noch nicht endgültig fest.
Anders als der reguläre Krankenversicherungsbeitrag wird der neue Zuschlag vom Mitglied allein getragen. Bei einem Arbeitnehmer mit 4.000 Euro beitragspflichtigem Bruttoeinkommen würde sich die Haushaltsbelastung daher rechnerisch um 1.200 Euro im Jahr erhöhen.
Besondere Übergangsregelung für RentnerDer Zuschlag soll grundsätzlich am 1. Januar 2028 beginnen. Auf gesetzliche Renten und bestimmte Versorgungsbezüge wird er nach dem beschlossenen Gesetz jedoch bis einschließlich 30. Juni 2028 noch nicht erhoben.
Ab Juli 2028 können dann auch diese Einnahmen in die Berechnung einbezogen werden. Andere beitragspflichtige Einnahmen eines Rentners können bereits vorher betroffen sein, wenn keine persönliche Ausnahme vorliegt.
Nachweise frühzeitig an die Krankenkasse übermittelnDie Krankenkasse soll eine Ausnahme auch ohne gesonderten Nachweis berücksichtigen, wenn ihr die Voraussetzungen bereits bekannt sind. Versicherte sollten sich darauf jedoch nicht verlassen, weil Pflegezeiten, ein GdB-Bescheid oder ein Rentenanspruch nicht immer automatisch übermittelt werden.
Das Mitglied ist verpflichtet, der Krankenkasse die notwendigen Angaben zur Familienversicherung und zu den Ausnahmen mitzuteilen. Änderungen müssen ebenfalls gemeldet werden.
Geeignete Nachweise können der GdB-Bescheid, der Pflegegradbescheid, der Bescheid über die volle Erwerbsminderungsrente oder eine Bescheinigung über die Angehörigenpflege sein. Bei Kindern kommen beispielsweise eine Meldebescheinigung und bei einer Behinderung entsprechende Feststellungen in Betracht.
Nach dem Gesetz entfällt der Zuschlag vom Beginn des Monats an, in dem die Voraussetzungen einer Ausnahme eintreten. Er kann wieder erhoben werden, sobald die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind, wobei die Befreiung noch bis zum Ende des betreffenden Monats bestehen bleibt.
Ein höherer GdB muss gesundheitlich begründet seinMenschen mit GdB 40 können einen Antrag auf Neufeststellung stellen, wenn sich ihr Gesundheitszustand verschlechtert hat oder bisherige Beeinträchtigungen nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Allein die Aussicht auf eine Beitragsersparnis begründet jedoch keinen Anspruch auf einen GdB von 60.
Bei einem Neufeststellungsverfahren prüft die Behörde den Gesundheitszustand erneut. Betroffene sollten deshalb aktuelle ärztliche Berichte und Unterlagen einreichen, aus denen die dauerhaften Funktionsbeeinträchtigungen hervorgehen.
Eine Gleichstellung durch die Agentur für Arbeit ersetzt den höheren GdB-Bescheid nicht. Ausführliche Informationen zur neuen Grenze finden sich auch in unserem Beitrag GdB 60 schützt vor der neuen Krankenkassen-Abgabe.
Beispiel aus der PraxisKlara hat einen festgestellten GdB von 40 und ist über ihren Ehemann Thomas beitragsfrei familienversichert. Das beitragspflichtige Bruttoeinkommen von Thomas beträgt 3.400 Euro monatlich, Kinder unter zwölf Jahren leben nicht im Haushalt und keine weitere Ausnahme ist erfüllt.
Der GdB von 40 reicht nicht für eine Befreiung aus. Ab 2028 würde sich ein Zuschlag von rechnerisch 85 Euro monatlich ergeben, den Thomas ohne Beteiligung seines Arbeitgebers tragen müsste.
Die zusätzliche Belastung läge damit bei 1.020 Euro im Jahr. Würde bei Klara später Pflegegrad 3 festgestellt, könnte die Ausnahme ab dem Monat greifen, in dem diese Voraussetzung eintritt.
Häufige Fragen zur Krankenkassen-Abgabe bei GdB 40 1. Schützt ein GdB von 40 vor dem Zuschlag?Nein. Die besondere Ausnahme für Menschen mit Behinderungen verlangt beim familienversicherten Ehepartner einen festgestellten GdB von mindestens 60.
2. Reicht ein GdB von 50 für die Befreiung?Nein. Obwohl die Schwerbehinderteneigenschaft bereits mit GdB 50 beginnt, wurde die Grenze für den Krankenkassen-Zuschlag auf GdB 60 festgelegt.
3. Hilft eine Gleichstellung bei GdB 40?Die Gleichstellung kann Vorteile im Arbeitsleben bringen, ändert aber den festgestellten GdB nicht. Für die Ausnahme vom Krankenkassen-Zuschlag wird ein Gleichgestellter mit GdB 40 deshalb nicht wie eine Person mit GdB 60 behandelt.
4. Wie hoch ist der Zuschlag?Der Zuschlag beträgt 2,5 Prozentpunkte und wird auf die beitragspflichtigen Einnahmen bis zur Beitragsbemessungsgrenze erhoben. Bei 3.000 Euro beitragspflichtigem Einkommen wären das rechnerisch 75 Euro im Monat.
5. Kann ein Mensch mit GdB 40 über einen Pflegegrad oder eine EM-Rente befreit sein?Ja. Mindestens Pflegegrad 3 oder ein festgestellter Anspruch auf eine Rente wegen voller Erwerbsminderung sind eigenständige Ausnahmen, sodass der niedrigere GdB dann nicht schadet.
6. Ab wann soll der neue Zuschlag gelten?Die Regelung soll am 1. Januar 2028 in Kraft treten. Für Beiträge aus gesetzlichen Renten und bestimmten Versorgungsbezügen besteht bis zum 30. Juni 2028 eine Übergangsregelung.
QuellenGrundlage ist der vom Bundestag beschlossene und vom Bundesrat behandelte neue § 242b SGB V im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Der Gesetzesbeschluss sieht das Inkrafttreten des Zuschlags zum 1. Januar 2028 vor.
Der Beitrag Grad der Behinderung bis zu 60: Krankenkassen-Abgaben von über 1000 Euro drohen jetzt erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Krankenkassen-Reform: Privat Krankenversicherte sind die heimlichen Gewinner
Gesetzlich Versicherte sollen mehr zuzahlen, beim Zahnersatz weniger Unterstützung erhalten und bei höheren Einkommen zusätzliche Beiträge leisten. Ausgerechnet eine Reform zur Stabilisierung ihrer Krankenkassen kann gleichzeitig privat versicherten Beschäftigten einen höheren Arbeitgeberzuschuss bescheren.
Dieser Vorteil entsteht durch die Verknüpfung beider Versicherungssysteme bei der Zuschussberechnung. Allerdings profitieren davon längst nicht alle Privatversicherten: Besonders Rentner sollten sich von der Aussicht auf mehr Geld nicht täuschen lassen.
Die Reform ist beschlossen – wichtige Änderungen kommen 2027Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz wurde im Juli 2026 verabschiedet und am 29. Juli im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Viele Änderungen greifen zum 1. Januar 2027, weitere folgen später.
Die Bundesregierung will damit die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung absichern und den Anstieg der Beitragssätze begrenzen. Ein stabiler Beitragssatz bedeutet für Versicherte allerdings noch lange keine stabile Rechnung.
Gleiches Gehalt, höhere BeiträgeMit der Reform wird die Beitragsbemessungsgrenze 2027 zusätzlich zur üblichen jährlichen Anpassung um 300 Euro im Monat angehoben. Dadurch wird bei entsprechend hohen Einkommen ein größerer Teil des Gehalts beitragspflichtig, selbst wenn Beschäftigte keinen Euro mehr verdienen.
Der Entwurf der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2027 sieht insgesamt eine monatliche Grenze von 6.375 Euro vor; 2026 sind es 5.812,50 Euro. Stand 30. September 2026 muss diese Verordnung noch vom Bundeskabinett beschlossen werden und die Zustimmung des Bundesrates erhalten.
Wer mit seinem Einkommen unterhalb der bisherigen Grenze bleibt, zahlt wegen dieser Anhebung allein nicht mehr. Die zusätzliche Belastung trifft Beschäftigte und andere Beitragszahler, deren beitragspflichtige Einnahmen darüber liegen.
Warum dieselbe Änderung Privatversicherten helfen kannBei privat versicherten Arbeitnehmern hängt der maximale Arbeitgeberzuschuss ebenfalls von der Beitragsbemessungsgrenze ab. Nach § 257 Absatz 2 SGB V fließen außerdem der allgemeine GKV-Beitragssatz und der amtlich festgelegte durchschnittliche Zusatzbeitragssatz in die Berechnung ein.
Steigt die Beitragsgrenze, kann deshalb auch der Zuschuss steigen, obwohl sich am privaten Versicherungsvertrag nichts geändert hat. Während gesetzlich versicherte Gutverdiener mehr von ihrem Gehalt abgeben, kann bei privat versicherten Kollegen der selbst zu tragende Versicherungsbeitrag sinken.
Das Geld stammt vom Arbeitgeber, nicht aus der gesetzlichen Krankenkasse. Für Unternehmen entstehen damit zusätzliche Kosten auch für einen Teil ihrer privat versicherten Beschäftigten.
Bis zu 26,25 Euro monatlich durch den zusätzlichen Reformschritt2026 beträgt der maximale Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung 508,59 Euro monatlich. Die Rechnung lautet: 5.812,50 Euro mal die Hälfte von 14,6 Prozent allgemeinem Beitragssatz und 2,9 Prozent durchschnittlichem Zusatzbeitragssatz.
Bei unveränderten Beitragssätzen würde allein die zusätzliche Anhebung der Grenze um 300 Euro den maximalen Zuschuss um 26,25 Euro monatlich erhöhen. Das wären bis zu 315 Euro im Jahr weniger eigener Beitragsaufwand, sofern der individuelle PKV-Beitrag ausreichend hoch ist.
Zusammen mit der regulären Anpassung ergäbe sich bei einer Beitragsgrenze von 6.375 Euro rechnerisch ein Höchstzuschuss von 557,81 Euro. Dieser Betrag ist eine Modellrechnung mit dem Zusatzbeitragssatz von 2026 und kein bereits verbindlicher Zuschuss für 2027.
Rechengröße 2026 2027: Entwurf und Modellrechnung Monatliche Beitragsbemessungsgrenze 5.812,50 Euro 6.375,00 Euro Maximaler Arbeitgeberzuschuss zur PKV 508,59 Euro 557,81 Euro Arbeitgeberzuschuss bei 800 Euro zuschussfähigem PKV-Monatsbeitrag 400,00 Euro 400,00 Euro Arbeitgeberzuschuss bei 1.200 Euro zuschussfähigem PKV-Monatsbeitrag 508,59 Euro 557,81 EuroDie Berechnungen unterstellen ein ausreichend hohes Arbeitsentgelt, gleichbleibende PKV-Beiträge sowie für beide Jahre 14,6 Prozent allgemeinen Beitragssatz und 2,9 Prozent durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz. Pflegeversicherung und steuerliche Auswirkungen sind nicht berücksichtigt.
Die entscheidende Grenze: Mehr als die Hälfte zahlt der Arbeitgeber nichtDer Zuschuss ist auf höchstens die Hälfte des zuschussfähigen privaten Krankenversicherungsbeitrags begrenzt. Wer für seine PKV 800 Euro im Monat zahlt und bereits 400 Euro vom Arbeitgeber erhält, bekommt durch einen höheren gesetzlichen Höchstbetrag allein keinen Cent zusätzlich.
Ein Vorteil entsteht dort, wo bislang der gesetzliche Deckel verhindert, dass der Arbeitgeber die volle Hälfte übernimmt. Steigt gleichzeitig die private Versicherungsprämie, kann die höhere Arbeitgeberbeteiligung außerdem ganz oder teilweise durch die Beitragserhöhung aufgezehrt werden.
Gesetzlich Versicherte zahlen auch bei der Behandlung mehrAb 2027 steigen bei vielen Arzneimitteln die gesetzlichen Mindest- und Höchstzuzahlungen von 5 und 10 Euro auf 7,50 und 15 Euro. Bei Krankenhausaufenthalten werden für Erwachsene grundsätzlich 15 statt 10 Euro pro Tag fällig, weiterhin begrenzt auf 28 Tage im Kalenderjahr.
Beim Zahnersatz sinkt der reguläre Festzuschuss von 60 auf 50 Prozent der festgelegten Kosten der Regelversorgung. Bonus- und Härtefallregelungen bleiben zu beachten; die Prozentangabe bezieht sich nicht automatisch auf die gesamte Zahnarztrechnung.
Die Belastungsgrenzen für gesetzliche Zuzahlungen bleiben bestehen: grundsätzlich zwei Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt, bei entsprechend anerkannten schwerwiegend chronisch Kranken ein Prozent. Einzelheiten erläutert der Beitrag zu den zusätzlichen Kosten durch die Krankenkassenreform.
Bei regulären privaten Krankenversicherungstarifen richten sich Erstattung und Selbstbehalt nach dem vereinbarten Vertrag; die höheren gesetzlichen Zuzahlungen werden nicht automatisch übernommen. Daraus ergibt sich ein weiterer relativer Vorteil gegenüber GKV-Versicherten, aber keine Garantie für dauerhaft niedrigere Gesamtkosten.
Rentner und Versicherte im Basistarif sind nicht automatisch GewinnerPrivat versicherte Rentner ohne Beschäftigung erhalten keinen Arbeitgeberzuschuss. Ihr möglicher Zuschuss der Deutschen Rentenversicherung richtet sich nach der gesetzlichen Bruttorente und den dafür geltenden Beitragssätzen, nicht unmittelbar nach einer höheren Beitragsbemessungsgrenze.
Auch dieser Zuschuss ist auf die Hälfte der berücksichtigungsfähigen privaten Krankenversicherungsaufwendungen begrenzt und muss beantragt werden. Mehr dazu steht im Beitrag zum PKV-Zuschuss für Rentner.
Eine weitere Einschränkung betrifft den Basistarif: Seine Leistungen sind mit denen der GKV vergleichbar, und sein Höchstbeitrag ist an den GKV-Höchstbeitrag gekoppelt. Eine höhere Beitragsgrenze kann hier den zulässigen Höchstbeitrag anheben, statt eine Entlastung zu bringen.
Ein Wechsel in die PKV wird zugleich schwierigerDie Reform macht die private Versicherung nicht für jeden Beschäftigten leichter erreichbar. Nach dem Verordnungsentwurf steigt die allgemeine Versicherungspflichtgrenze 2027 auf 84.150 Euro Jahreseinkommen; für bestimmte bereits privat versicherte Beschäftigte gelten besondere Grenzen.
Hinzu kommen die langfristigen Kosten eines privaten Vertrags und mögliche Beiträge für weitere Familienmitglieder. Eine spätere Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist insbesondere ab 55 Jahren häufig erheblich erschwert.
Die heimlichen Gewinner sind deshalb vor allem bestimmte bereits privat versicherte Arbeitnehmer mit ausreichend hohen zuschussfähigen Beiträgen. Politisch bleibt die Verteilung bemerkenswert: Eine Sanierung der gesetzlichen Kassen kann den eigenen Beitragsaufwand außerhalb dieser Kassen senken.
Beispiel aus der Praxis: Zwei Kollegen, zwei entgegengesetzte FolgenEin vereinfachtes Rechenbeispiel: Martin und Jens verdienen jeweils 8.000 Euro brutto im Monat, Martin ist gesetzlich und Jens privat krankenversichert. Für 2027 gelten im Beispiel die geplante Beitragsgrenze von 6.375 Euro und unveränderte Beitragssätze; Martins Krankenkasse erhebt 2,9 Prozent Zusatzbeitrag.
Martins eigener Krankenversicherungsbeitrag steigt dadurch gegenüber 2026 um rund 49 Euro monatlich. Jens zahlt unverändert 1.200 Euro zuschussfähigen PKV-Beitrag und erhält rund 49 Euro mehr vom Arbeitgeber, wodurch sein eigener Beitragsaufwand entsprechend sinkt.
Von dieser monatlichen Veränderung entfallen jeweils 26,25 Euro auf die zusätzliche Anhebung der Beitragsgrenze durch die Reform; der übrige Betrag folgt aus der regulären Anpassung. Das Beispiel zeigt den Verteilungseffekt vor Steuern und ohne Pflegeversicherung, nicht die endgültige Nettoveränderung auf der Gehaltsabrechnung.
Häufige Fragen zur GKV-Reform und zur privaten Krankenversicherung Bekommen alle Privatversicherten durch die Reform mehr Geld?Nein, vom höheren Arbeitgeberzuschuss können nur anspruchsberechtigte Beschäftigte profitieren, deren Zuschuss bislang durch den gesetzlichen Höchstbetrag begrenzt wird. Reine Selbstständige und Rentner ohne Beschäftigung erhalten diesen Arbeitgeberzuschuss nicht.
Warum steigt der Arbeitgeberzuschuss zur PKV überhaupt?Sein Höchstbetrag wird anhand der GKV-Beitragsbemessungsgrenze und gesetzlich festgelegter Beitragssätze berechnet. Steigt die Grenze bei gleichbleibenden Sätzen, erhöht sich auch dieser Höchstbetrag.
Sind 557,81 Euro Arbeitgeberzuschuss für 2027 bereits sicher?Nein, dieser Betrag ergibt sich aus der vorgeschlagenen Beitragsgrenze für 2027 und den Beitragssätzen von 2026. Die Verordnung und der für 2027 geltende durchschnittliche Zusatzbeitragssatz müssen für eine endgültige Berechnung feststehen.
Werden private Krankenversicherungen deshalb günstiger?Ein höherer Arbeitgeberzuschuss senkt bei unveränderter Prämie den selbst zu zahlenden Anteil berechtigter Beschäftigter. Er senkt aber nicht den Preis des Versicherungsvertrags und verhindert auch keine späteren Beitragserhöhungen.
Schützt die Reform gesetzlich versicherte Menschen mit geringem Einkommen?Die Belastungsgrenzen für gesetzliche Zuzahlungen bleiben erhalten, müssen aber über die Krankenkasse geltend gemacht werden. Sie begrenzen nicht sämtliche Gesundheitsausgaben und ersetzen beispielsweise keine gesonderte Prüfung der Härtefallregelung beim Zahnersatz.
Sollten gesetzlich Versicherte deshalb in die PKV wechseln?Ein möglicher Zuschussvorteil allein ist keine tragfähige Entscheidungsgrundlage. Einkommen im Ruhestand, Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss, Familienplanung, Leistungsumfang und langfristige Beitragsentwicklung müssen zusammen betrachtet werden.
Der Beitrag Krankenkassen-Reform: Privat Krankenversicherte sind die heimlichen Gewinner erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
First meeting of the 9th State Duma
The President addressed the first meeting of the ninth State Duma of the Federal Assembly of the Russian Federation.
Rente: Keine Aufstockung bereits freiwillig gezahlter Rentenbeiträge
Freiwillig Rentenversicherte können die Höhe ihrer Rentenbeiträge eigentlich selbst bestimmen. Die bisherige Praxis der Rentenversicherungsträger, dass ein einmal gezahlter Beitrag nicht mehr geändert werden kann, hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel in einem am Dienstag, 29. September 2026, verkündeten Urteil aber nicht gestoppt (Az.: B 10/12 R 2/24 R). Damit bleibt es dabei, dass freiwillig Rentenversicherte die Höhe ihrer monatlichen Rentenbeiträge zwar selbst bestimmen, diese bei einer erfolgten Zahlung aber nicht mehr ändern können.
Nach den geltenden Bestimmungen können alle Personen, die nicht versicherungspflichtig sind, sich in der gesetzlichen Rentenversicherung freiwillig versichern. Das sind etwa Selbstständige, Freiberufler, im Ausland wohnende Deutsche oder auch Hausfrauen. Die Höhe der freiwilligen Beiträge und auch die Anzahl der Monate, in denen diese gezahlt werden, ist frei wählbar. Auf Grundlage einer Verordnung gehen die Rentenversicherungsträger in ihrer bisherigen Praxis davon aus, dass ein einmal gezahlter Beitrag nachträglich nicht mehr geändert werden kann.
Im Streitfall hatte sich eine frühere Ernährungsberaterin von der Insel Rügen sich für Zeiten ihrer selbstständigen Tätigkeit freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert. So zahlte sie im Jahr 2019 jeden Monat den damals geltenden Mindestbeitrag in Höhe von 83,70 Euro (derzeit 112,16 Euro). Im Januar 2020 überwies sie an die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Berlin-Brandenburg einen Einmalbetrag in Höhe von weiteren 5.998 Euro. So wollte sie sich höhere Rentenansprüche sichern.
Doch die DRV machte da nicht mit. Zwar könnten bis zum 31. März des Folgejahres noch Rentenbeiträge nachentrichtet werden, aber nicht für Zeiten, in denen bereits Zahlungen erfolgt seien. Das Recht der freiwillig Versicherten, die Höhe ihrer Beiträge zu bestimmen, sei dann verbraucht.
Die Klägerin meinte, dass dieses Vorgehen der DRV nicht mehr der Gesetzeslage entspricht.
Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg in Potsdam gab ihr noch recht.
BSG belässt es beim Vorgehen der RentenversicherungsträgerDie dagegen eingelegte Revision der DRV hatte vor dem BSG jedoch Erfolg. Ob freiwillig Versicherte gezahlte Rentenbeiträge noch einmal aufstocken können, ließen die obersten Sozialrichter allerdings offen. Denn der Bescheid der DRV sei bereits bestandskräftig geworden und damit gültig, so dass über diese Frage nicht mehr entschieden werden könne. Damit bleibt es beim Vorgehen der Rentenversicherungsträger, dass nur für Zeiten, in denen keine Zahlungen geleistet wurden, Rentenbeiträge nachentrichtet werden können. fle
Der Beitrag Rente: Keine Aufstockung bereits freiwillig gezahlter Rentenbeiträge erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Iran richtet zwei Teilnehmer der Januarproteste hin
Das iranische Regime hat mit Ali Hemmati Sistani und Majid Nikandish zwei Männer hingerichtet, die während der Massenproteste im Januar 2026 in Maschhad festgenommen worden waren. Die Todesurteile wurden am Mittwochmorgen vollstreckt, nachdem sie vom Obersten Gerichtshof bestätigt worden waren. Welches Gericht die Urteile verhängte und wo die Hinrichtungen stattfanden, wurde nicht bekannt gegeben.
Nach Darstellung der iranischen Justiz waren die beiden Männer an den Protesten vom 8. Januar im Stadtteil Tabarsi in Maschhad beteiligt. Bei den damaligen Auseinandersetzungen kamen nach Behördenangaben vier Angehörige der Sicherheitskräfte ums Leben. Hemmati Sistani und Nikandish wurden während der anschließenden Festnahmewelle in Gewahrsam genommen.
Justiz beruft sich auf „Geständnisse“
In dem vom Justizportal Mizan veröffentlichten Bericht berufen sich die Behörden unter anderem auf angebliche Geständnisse der beiden Männer. Hemmati Sistani soll erklärt haben, ein Geschäft in Brand gesetzt, eine Straße blockiert und einen Angehörigen der Sicherheitskräfte verletzt zu haben. Nikandish soll die Teilnahme an den Protesten, das Mitführen eines Messers und die Beschädigung von Eigentum eingeräumt haben.
Ali Hemmati Sistani und Majid Nikandish | Foto: X
Iranische Medien verbreiteten zudem Videoaufnahmen angeblicher Geständnisse. Menschenrechtsorganisationen dokumentieren seit Jahren Fälle, in denen unter Folter und Misshandlung erzwungene Aussagen in iranischen Strafverfahren als Beweismittel verwendet und über staatliche Medien verbreitet wurden.
Das Menschenrechtsnetzwerk HRANA weist darauf hin, dass die Justiz zwar von einem Prozess in Anwesenheit der Verteidiger und einer anschließenden Bestätigung der Todesurteile durch den Obersten Gerichtshof berichtet, das zuständige Gericht und den Ort der Hinrichtungen jedoch nicht genannt hat.
Mehr als 2.100 Hinrichtungen im vergangenen Jahr
Die Hinrichtungen erfolgen vor dem Hintergrund einer massiven Zunahme der Vollstreckung von Todesurteilen in Iran. Amnesty International dokumentierte für 2025 mindestens 2.159 Hinrichtungen – mehr als doppelt so viele wie im Vorjahr und die höchste von der Organisation für Iran erfasste Zahl seit 1981. Menschenrechtsorganisationen werfen den iranischen Behörden vor, die Todesstrafe auch zur Unterdrückung von Protest und politischem Dissens einzusetzen. Nach den Massenprotesten vom Januar wurden zahlreiche Festgenommene in Verfahren mit möglichen Todesurteilen konfrontiert.
https://deutsch.anf-news.com/menschenrechte/un-sonderberichterstatterin-fordert-hinrichtungsmoratorium-in-iran-52909 https://deutsch.anf-news.com/menschenrechte/anti-hinrichtungsprotest-erreicht-64-gefangnisse-in-iran-52832 https://deutsch.anf-news.com/menschenrechte/schwerkranker-kurde-bleibt-trotz-haftunfahigkeit-in-evin-gefangnis-52902
Friedensstiftung: Neues Parlamentsjahr muss zum Jahr des Friedens werden
Einen Tag vor Beginn des neuen Legislativjahres hat die Stiftung für Frieden das türkische Parlament aufgefordert, die demokratische Lösung der kurdischen Frage in den Mittelpunkt seiner Arbeit zu stellen. Damit der Prozess für Frieden und eine demokratische Gesellschaft zu einem dauerhaften Frieden führen könne, müsse der bislang entstandene politische Wille in eine verbindliche rechtliche Grundlage überführt werden.
Die Friedensstiftung forderte die Große Nationalversammlung der Türkei auf, das am 1. Oktober beginnende Legislativjahr zum „Jahr des Friedens“ zu erklären. „Das Parlament muss eine führende Rolle dabei übernehmen, Waffen und Gewalt aus dem politischen Leben zu verbannen und die kurdische Frage mit demokratischen und friedlichen Mitteln zu lösen“, so die Erklärung.
Gesetzliche und verfassungsrechtliche Schritte
Nach Auffassung der Stiftung müssen die bisherigen parlamentarischen Schritte nun durch einen umfassenden Gesetzgebungsprozess fortgeführt werden. Dazu gehörten die Stärkung demokratischer Politik und der Grundrechte sowie die rechtliche Absicherung gleicher Bürgerrechte. Zugleich fordert die Stiftung gesetzliche und verfassungsrechtliche Regelungen, die es unterschiedlichen Identitäten, Sprachen, Kulturen und Glaubensgemeinschaften ermöglichen, sich frei auszudrücken.
Ein zentraler Punkt ist die im Rahmengesetz vorgesehene Beobachtungskommission. Diese müsse nach Beginn des neuen Legislativjahres eingesetzt werden. Die Stiftung fordert, auch Organisationen der Zivilgesellschaft und Fachleute an ihrer Arbeit zu beteiligen. Bereits im August hatte die Stiftung gegenüber Parlamentspräsident Numan Kurtulmuş eine entsprechende Beteiligung von Organisationen verlangt, die im Bereich Konfliktlösung und Friedensarbeit tätig sind.
Darüber hinaus müsse das Parlament einen umfassenden Gesetzgebungsfahrplan entwickeln, um rechtliche und politische Hindernisse für demokratische Politik abzubauen und Grundrechte und gleiche Bürgerrechte zu stärken.
„Die gesamte Gesellschaft muss Subjekt des Prozesses sein“
Die Stiftung betonte, Frieden dürfe nicht auf das Ende bewaffneter Auseinandersetzungen reduziert werden. „Die gesamte Gesellschaft muss vielmehr zum Subjekt und Garanten des Prozesses werden.“ Entsprechend dürfe der Prozess nicht lediglich als Verhandlung zwischen unmittelbar beteiligten Seiten verstanden werden. Er müsse mit einer Demokratisierung der Türkei und der Schaffung einer dauerhaften gesellschaftlichen Friedensordnung verbunden werden.
Die Stiftung rief Parlament und politische Parteien ebenso wie zivilgesellschaftliche Organisationen, Gewerkschaften, Berufsverbände, Wissenschaftler:innen, Kommunen und die Bevölkerung dazu auf, sich an diesem Prozess zu beteiligen: „Lasst uns für den Frieden sprechen und arbeiten.“ Mit Beginn des neuen Legislativjahres müsse das Parlament seine demokratische Verantwortung wahrnehmen und „die Tür zum Frieden öffnen“.
https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/-52908 https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/-52907 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/-52889
US-geführte Koalition beendet Militärmission im Irak
Mit dem heutigen 30. September endet die militärische Präsenz der US-geführten internationalen Koalition im Irak. Nach Angaben des irakischen Verteidigungsministeriums sind auch die letzten von der Koalition genutzten Fluggeräte vom Victoria-Stützpunkt am internationalen Flughafen von Bagdad abgezogen worden. Ministeriumssprecher General Yahya Rasul erklärte gegenüber irakischen Medien, nach Abschluss des Abzugs werde sich kein Militärangehöriger oder Vertreter der internationalen Koalition mehr im Land befinden. Die irakischen Streitkräfte übernähmen damit vollständig die Verantwortung für die Sicherheit des Landes.
Der Abzug beendet die 2014 im Kampf gegen die Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) begonnene Militärmission der internationalen Koalition. Bagdad und Washington hatten sich 2024 auf einen zweistufigen Abzugsplan verständigt. Nachdem die Koalition ihre bisherigen Standorte schrittweise an die irakischen Streitkräfte übergeben hatte, wurde der Abzug zum 30. September 2026 abgeschlossen.
Victoria-Stützpunkt unter irakischer Kontrolle
Nach Angaben Rasuls sind sämtliche Luftfahrzeuge der Koalition vom Victoria-Stützpunkt am Flughafen von Bagdad abgezogen worden. Die irakischen Streitkräfte sollen den Standort künftig zur Sicherung des Staatsgebiets und des Luftraums nutzen. Auch die technischen Kapazitäten zur Sicherung der Landesgrenzen seien verstärkt worden. Bei künftigen Operationen gegen verbliebene Strukturen des IS werde die irakische Luftwaffe eine zentrale Rolle übernehmen. „Mit dieser neuen Phase liegt die vollständige Kontrolle über die Sicherheit des Landes bei den irakischen Kräften“, erklärte Rasul. „Die Herrschaft des Rechts gilt für alle, und niemand steht über dem Gesetz.“
https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/-52900 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/-52639 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/-52879 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/-47655
Für Bürgergeld-Bezieher kostet der Stromanbieterwechsel am Ende mehr
Ein hoher Wechselbonus lässt einen Stromtarif günstig aussehen, kann Menschen im Leistungsbezug aber eine teure Überraschung bescheren. Denn was der Anbieter auszahlt, darf das Jobcenter unter bestimmten Voraussetzungen als Einkommen anrechnen.
Die Prämie bringt dann deutlich weniger Entlastung, als der Tarifvergleich verspricht. Wer nur auf den beworbenen Jahrespreis schaut, kann deshalb einen Vertrag abschließen, der die Haushaltskasse stärker belastet als ein Angebot ohne Prämie.
Strom selbst bezahlen, den Bonus trotzdem anrechnen lassenGewöhnlicher Haushaltsstrom für Kühlschrank, Beleuchtung oder Waschmaschine wird beim Bürgergeld beziehungsweise Grundsicherungsgeld nach dem SGB II grundsätzlich aus dem Regelbedarf bezahlt. Für Strom zum Heizen und zur Warmwasserbereitung gelten andere Regeln.
Ein niedrigerer Strompreis verschafft Betroffenen deshalb unmittelbar mehr Spielraum für andere Ausgaben. Eine ausgezahlte Wechselprämie wird jedoch anders behandelt als eine Ersparnis durch einen günstigeren Verbrauchspreis.
Die Bundesagentur für Arbeit führt den Stromanbieter-Wechselbonus in ihren Fachlichen Weisungen zu den Paragrafen 11 bis 11b SGB II ausdrücklich als anrechenbare Einnahme auf. Gegen-Hartz erläutert diese Folge auch im Beitrag Bürgergeld wird nach dem Stromanbieterwechsel gekürzt.
242 Euro Prämie, aber 182 Euro weniger LeistungenWie deutlich der Unterschied ausfallen kann, zeigt das Urteil des Bundessozialgerichts vom 14. Oktober 2020, Aktenzeichen B 4 AS 14/20 R. Es betraf einen Stromanbieterwechsel aus dem Jahr 2018 und damit noch den Bezug von Arbeitslosengeld II.
Ein Ehepaar erhielt einen Sofortbonus von 242 Euro, der unabhängig vom Stromverbrauch ausgezahlt wurde und frei verfügbar war. Weil beide gemeinsame Vertragspartner waren, rechnete das Jobcenter jedem Ehepartner zunächst 121 Euro zu.
Nach Abzug von jeweils 30 Euro Versicherungspauschale wurden pro Person 91 Euro berücksichtigt. Zusammen bedeutete das 182 Euro weniger Leistungen und einen verbleibenden finanziellen Vorteil von 60 Euro.
Das Bundessozialgericht bestätigte die Anrechnung im Verfahren des Ehemanns. Die hälftige Zuordnung beruhte auf dem gemeinsamen Vertrag und lässt sich nicht automatisch auf jeden Paarhaushalt übertragen.
Warum ein Stromguthaben geschützt bleibtEine Erstattung zu hoher Stromabschläge ist etwas anderes als eine Prämie für den Vertragsabschluss. Soweit die Abschläge während des Leistungsbezugs aus dem Regelbedarf bezahlt wurden, darf ihre Rückzahlung nicht als neues Einkommen angerechnet werden.
Der Anbieter gibt in diesem Fall bereits ausgegebenes Geld zurück, etwa weil der tatsächliche Verbrauch niedriger war als angenommen. Beim frei verfügbaren Wechselbonus fehlt dieser Zusammenhang mit zuvor selbst finanzierten Abschlägen.
Auch bei einer gemeinsamen Strom- und Gasabrechnung darf ein geschütztes Haushaltsstromguthaben nicht einfach den anerkannten Heizkostenbedarf vermindern. Mehr dazu erklärt der Beitrag Jobcenter dürfen Stromguthaben nicht mit Heizkosten verrechnen.
Die 30 Euro sind kein besonderer BonusfreibetragDie Versicherungspauschale beträgt für volljährige Leistungsberechtigte grundsätzlich 30 Euro monatlich; geregelt ist sie in Paragraf 6 der Grundsicherungsgeld-Verordnung. Sie wird aber nicht für jede einzelne Einnahme erneut gewährt.
Wurde die Pauschale im selben Monat bereits bei anderem Einkommen berücksichtigt, steht sie für den Wechselbonus nicht noch einmal zur Verfügung. Unter Umständen wird deshalb die gesamte Prämie angerechnet, sofern keine weiteren Abzüge greifen.
Auch die besonderen Freibeträge für Erwerbstätige lassen sich nicht einfach auf eine Stromprämie übertragen. Der Bonus ist kein Arbeitslohn.
Wie aus 180 Euro Ersparnis ein Nachteil von 90 Euro wirdDer folgende fiktive Vergleich zeigt die Folgen für eine alleinstehende, volljährige Person ohne weiteres Einkommen. Angenommen werden ein ausreichender Leistungsanspruch im Auszahlungsmonat, eine noch nicht berücksichtigte Versicherungspauschale und keine weiteren Abzüge.
Vergleich bei gleichem Jahresverbrauch Tarif A mit Wechselbonus Tarif B ohne Bonus Jahreskosten vor Bonus 780 Euro 660 Euro Ausgezahlter Wechselbonus 300 Euro 0 Euro Jahrespreis nach Bonus 480 Euro 660 Euro Weniger Jobcenter-Leistungen durch den Bonus 270 Euro 0 Euro Wirtschaftliche Jahresbelastung einschließlich Leistungswegfall 750 Euro 660 EuroAuf dem Papier liegt Tarif A um 180 Euro vorn, nach der Einkommensanrechnung belastet er den Haushalt dagegen um 90 Euro stärker. Die Rechnung lautet: 780 Euro Stromkosten minus 300 Euro Bonus plus 270 Euro entfallende Leistungen.
Der Stromversorger verlangt dadurch kein zusätzliches Geld; der Nachteil entsteht durch den geringeren Leistungsanspruch. Ist die Versicherungspauschale bereits ausgeschöpft und gibt es keine anderen Abzüge, wächst der Nachteil gegenüber Tarif B in diesem Beispiel sogar auf 120 Euro.
Eine Gutschrift auf der Jahresrechnung ist nicht automatisch geschütztAus der Unterscheidung zwischen Prämie und Abschlagserstattung folgt: Die Bezeichnung „Guthaben“ allein reicht für die Beurteilung nicht aus. Auch ein erst später verbuchter Neukundenbonus ist nicht schon deshalb eine Rückzahlung selbst bezahlter Stromkosten.
Bei verrechneten oder verbrauchsabhängigen Boni müssen Vertragsbedingungen, Abrechnung und tatsächliche Verfügbarkeit geprüft werden. Das Urteil zum frei ausgezahlten Sofortbonus beantwortet nicht pauschal jede denkbare Rabattgestaltung.
Der Preis ohne Bonus zeigt, wie teuer der Vertrag wirklich istFür einen aussagekräftigen Vergleich sollten Betroffene zunächst den jährlichen Grundpreis und die Kosten ihres voraussichtlichen Verbrauchs zusammenrechnen. Eine zusätzliche Vergleichsansicht ohne eingerechnete Boni macht sichtbar, ob ein Anbieter auch mit seinen laufenden Preisen günstig ist.
Danach lässt sich prüfen, welcher Teil einer Prämie nach einer möglichen Anrechnung tatsächlich übrig bleibt. Ein Vertrag mit Bonus kann weiterhin sinnvoll sein, wenn seine Gesamtkosten unter diesen Bedingungen niedriger liegen.
Hinzu kommt ein zweites Problem: Einmalige Prämien verbilligen nur das erste Lieferjahr. Die Verbraucherzentralen warnen vor hohen Folgekosten und komplizierten Bonusbedingungen, weshalb auch Vertragsdauer und Auszahlungsbedingungen in den Vergleich gehören.
Bonus melden und den Bescheid genau prüfenEine erhaltene Wechselprämie ist dem Jobcenter unverzüglich mitzuteilen, wie es Paragraf 60 SGB I für leistungsrelevante Änderungen verlangt. Betroffene sollten damit nicht bis zum nächsten Weiterbewilligungsantrag warten.
Nach der heutigen Regelung des Paragrafen 11 Absatz 2 SGB II sind Einnahmen grundsätzlich im Zuflussmonat zu berücksichtigen. Bereits ausgezahlte Leistungen können deshalb teilweise zurückgefordert werden; die Anrechnung im Folgemonat im damaligen BSG-Fall beruhte auf der seinerzeit geltenden Regelung.
Wird eine Abschlagserstattung fälschlich als Wechselbonus behandelt oder ein zulässiger Abzug übergangen, lohnt sich eine Prüfung des Bescheids. Bei ordnungsgemäßer Rechtsbehelfsbelehrung beträgt die Widerspruchsfrist grundsätzlich einen Monat nach Bekanntgabe.
Praxisbeispiel: Sabine entscheidet sich gegen die hohe PrämieSabine bezieht Leistungen vom Jobcenter und vergleicht die beiden fiktiven Angebote aus der Tabelle. Zunächst überzeugt sie Tarif A, weil nach Abzug des 300-Euro-Bonus nur 480 Euro Jahreskosten angezeigt werden.
Als sie die voraussichtlich entfallenden 270 Euro Jobcenter-Leistungen einrechnet, kippt der Vergleich. Sie wählt Tarif B ohne Bonus und hat unter den genannten Annahmen über das Jahr 90 Euro mehr für andere Ausgaben zur Verfügung.
Fragen und Antworten zum Strombonus beim Bürgergeld Darf das Jobcenter einen Stromanbieter-Wechselbonus anrechnen?Ja, ein ausgezahlter, frei verfügbarer Wechselbonus zählt grundsätzlich als Einkommen. Zulässige Abzüge müssen bei der Berechnung berücksichtigt werden.
Wird auch ein Guthaben aus zu hohen Stromabschlägen angerechnet?Nein, soweit es auf Haushaltsstromabschlägen beruht, die während des Leistungsbezugs aus dem Regelbedarf bezahlt wurden. Für Heizkostenguthaben gelten andere Vorschriften.
Bleiben von jeder Bonuszahlung mindestens 30 Euro übrig?Nein, die Versicherungspauschale gilt grundsätzlich einmal monatlich und nicht je Zahlung. Wurde sie bereits berücksichtigt, entsteht durch den Bonus kein zusätzlicher Anspruch auf diese Pauschale.
Muss ich einen Wechselbonus sofort beim Jobcenter angeben?Ja, leistungsrelevante Einnahmen müssen unverzüglich gemeldet werden. Vertragsunterlagen und Zahlungsnachweis helfen dabei, die Zahlung richtig einzuordnen.
Was kann ich gegen eine falsche Anrechnung tun?Betroffene können Widerspruch einlegen und anhand der Abrechnung erklären, warum die Berechnung falsch ist. Die Frist beträgt bei ordnungsgemäßer Rechtsbehelfsbelehrung grundsätzlich einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids.
Der Beitrag Für Bürgergeld-Bezieher kostet der Stromanbieterwechsel am Ende mehr erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Bürgergeld-Bezieher möchte nur Bargeld übergeben und wird danach direkt vom Jobcenter angezeigt
Der Fall aus Bergkamen wirkt auf den ersten Blick beinahe widersprüchlich. Ein Bürgergeldempfänger erhält eine Gutschrift aus einer Betriebskostenabrechnung, also Geld, das bei Leistungen für Unterkunft und Heizung regelmäßig nicht einfach beim Empfänger verbleiben darf, sondern leistungsrechtlich berücksichtigt werden muss.
Der Mann wollte den Betrag persönlich und in bar beim Jobcenter abgeben. Dort wird das Geld jedoch nicht angenommen.
Am Ende landet die Angelegenheit nicht in der Verwaltung, sondern vor Gericht, weil das Jobcenter einen Strafantrag wegen Betrug stellte.
Was war passiert?Nach unseren Informationen ging es um eine Gutschrift von zunächst mehr als 1.400 Euro; in der gerichtlichen Aufarbeitung war von einem zu Unrecht bezogenen Betrag in Höhe von 1.631,47 Euro die Rede.
Der Mann hatte die Betriebskostenerstattung erhalten, wollte sie dem Jobcenter in Bar übergeben. Doch vor Ort lehnte das Jobcenter ab. Später wurde bekannt, dass die Behörde bereits zwei Einbehalte von jeweils 168,90 Euro aus laufenden Bürgergeld-Leistungen vorgenommen hatte.
Den verbleibenden Rest sollte der Betroffene an das zuständige Inkassobüro der Bundesagentur für Arbeit überweisen. Nach dieser Regelung sollte das Verfahren eingestellt werden.
Warum Betriebskostenguthaben überhaupt relevant sindWer Bürgergeld bezieht, muss Veränderungen in den persönlichen und finanziellen Verhältnissen dem Jobcenter mitteilen. Das gilt ausdrücklich auch für Einkommen, Erstattungen und andere Zuflüsse, die sich auf den Leistungsanspruch auswirken können.
Die Bundesagentur für Arbeit weist darauf hin, dass Änderungen unverzüglich mitzuteilen sind und zu viel gezahlte Leistungen grundsätzlich zurückgezahlt werden müssen. In der Praxis betrifft das immer wieder Nebeneinkommen, Arbeitsaufnahmen, Rückerstattungen des Energieversorgers oder Guthaben aus der Betriebskostenabrechnung.
Aus Sicht vieler Bürgerinnen und Bürger wirkt das Verhalten des Mannes zunächst nachvollziehbar. Er hat Geld erhalten, das ihm nicht dauerhaft zusteht, und bringt es dorthin zurück, wo er es verortet: zum Jobcenter.
Aus Sicht der Behörde wiederum ist eine solche Barzahlung offenbar nicht der vorgesehene Weg. Rückforderungen werden nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit über den Inkasso-Service abgewickelt; Zahlungen müssen eindeutig zugeordnet werden können, etwa über eine Vertragsgegenstandsnummer. Verwaltung braucht Zuordnung, Buchungssicherheit und dokumentierte Abläufe.
Wann aus Unterlassen ein strafrechtlicher Vorwurf wirdDer Straftatbestand des Betrugs setzt nach § 263 Strafgesetzbuch voraus, dass durch Vorspiegelung falscher oder durch Unterdrückung wahrer Tatsachen ein Irrtum erzeugt oder aufrechterhalten wird, um sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen. In Sozialleistungsfällen geschieht das nicht immer durch eine aktive Täuschung.
Häufig lautet der Vorwurf, dass eine mitteilungspflichtige Änderung nicht gemeldet wurde und dadurch Zahlungen weiterliefen, die bei rechtzeitiger Information entfallen oder geringer ausgefallen wären. Juristisch ist das heikel, weil zwischen bloßer Nachlässigkeit, organisatorischer Überforderung und bewusstem Verschweigen unterschieden werden muss.
Gerade deshalb schauen Gerichte bei solchen Verfahren sehr genau auf das Verhalten der Betroffenen, auf ihre Mitwirkungsbereitschaft und auf die Frage, ob eine Wiedergutmachung ernsthaft versucht wurde.
Dass der Mann mit dem Geld persönlich beim Jobcenter erschien, ist mehr als eine kuriose Randnotiz. Es ist ein starkes Indiz dafür, dass die Angelegenheit nicht in das übliche Muster eines verdeckten Leistungsbetrugs passt.
Wer eine unrechtmäßige Bereicherung absichern will, tritt nicht freiwillig mit einem vierstelligen Bargeldbetrag vor die Behörde. Natürlich ersetzt dieser Umstand nicht automatisch die ordnungsgemäße Mitteilung und auch nicht die korrekte Rückabwicklung.
Der Fall wirkt dann weniger wie ein planvoll organisiertes Täuschungsmanöver und eher wie ein missglückter, möglicherweise unbeholfener Versuch, eine Sache wieder in Ordnung zu bringen. Gerade diese Differenz ist im Strafrecht relevant, weil sie viel über Vorsatz, Motivation und das Gewicht individueller Schuld aussagt.
Einstellung des VerfahrensNach § 153a Strafprozessordnung kann ein Verfahren unter Auflagen oder Weisungen eingestellt werden. Dazu kommt es typischerweise dann, wenn das öffentliche Interesse an einer förmlichen Verurteilung durch bestimmte Auflagen, etwa eine Zahlung oder Schadenswiedergutmachung, ausreichend berücksichtigt werden kann.
Eine solche Einstellung ist kein Freispruch, aber eben auch keine klassische Verurteilung mit Urteil. Sie zeigt, dass die Justiz einen Weg sucht, der Schuldvorwurf, Wiedergutmachung und Verhältnismäßigkeit miteinander verbindet.
Im Bergkamener Fall passt dieses deshalb besonders gut, weil die Rückzahlung des offenen Betrags den eigentlichen wirtschaftlichen Schaden beseitigen soll und der Vorgang nach Erfüllung dieser Pflicht beendet werden kann. Für den Betroffenen ist das eine Entlastung.
Mehr als eine skurrile EpisodeMan könnte den Bergkamener Vorgang leicht als sonderbare Anekdote abtun: Ein Mann steht mit einem Bündel Geld im Jobcenter, wird abgewiesen und findet sich später vor Gericht wieder.
Doch damit wäre die eigentliche Aussage dieses Falls verfehlt. Er zeigt, wie anfällig das Zusammenspiel von Sozialleistung, Rückforderung, Verwaltungspraxis und Strafrecht für Reibungen ist.
Er zeigt, wie schnell gute Absichten an formalen Abläufen zerschellen können. Und er zeigt ebenso, dass das Recht Instrumente bereithält, um nicht nur zu bestrafen, sondern auch pragmatisch zu befrieden. Gerade darin liegt die größere Bedeutung dieser Geschichte.
Sie erzählt nicht bloß von einem Mann und 1.412 Euro. Sie erzählt davon, wie fragil der Weg zwischen Pflichtverletzung, Wiedergutmachung und gerechter Reaktion des Staates sein kann.
QuellenBergkamen-Infoblog, „Skurriler Fall: Mit Haufen Bargeld zum Jobcenter – dann Anklage?“, mit Angaben zum Prozessverlauf, zur Restforderung und zur vorgesehenen Einstellung des Verfahrens.
Der Beitrag Bürgergeld-Bezieher möchte nur Bargeld übergeben und wird danach direkt vom Jobcenter angezeigt erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Mütterrente III: 735 Euro Nachzahlung – aber nur für die, die dieses erledigt haben
Millionen Mütter und Väter werden durch die Mütterrente III mehr Rente bekommen. Wer ein Kind erzogen hat, das vor 1992 geboren wurde, erhält pro Kind rund 20 Euro mehr im Monat.
Das klingt nach einer automatischen Verbesserung, die einfach kommt. Aber wer die entscheidende Voraussetzung nicht erfüllt hat, geht leer aus, auch wenn der Anspruch eigentlich bestünde.
Mütterrente III: Was sich ab 2027 ändert und wer profitiertBisher werden für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, maximal 30 Monate Kindererziehungszeit bei der Rente angerechnet. Für ab 1992 geborene Kinder sind es dagegen bis zu 36 Monate. Diese Ungleichbehandlung hat der Gesetzgeber mit dem Rentenpaket 2025 beendet. Ab dem 1. Januar 2027 gelten für alle Kinder einheitlich bis zu 36 Monate Kindererziehungszeit.
Die Verbesserung betrifft alle Eltern, die ein Kind vor 1992 erzogen haben und für die Kindererziehungszeiten rentenrechtlich anerkannt wurden oder anerkannt werden können. Pro betroffenes Kind kommen 0,5 zusätzliche Entgeltpunkte hinzu, das sind beim aktuellen Rentenwert von 40,79 Euro rund 20,40 Euro mehr Rente brutto pro Monat.
Wann kommt das Geld: Rechtlich 2027, Auszahlung erst 2028Rechtlich tritt die Mütterrente III zum 1. Januar 2027 in Kraft. Die Deutsche Rentenversicherung hat jedoch klargestellt, dass sie wegen des hohen technischen Aufwands nicht in der Lage ist, die Auszahlung pünktlich zum 1. Januar 2027 zu starten. Die tatsächliche Auszahlung beginnt erst im Jahr 2028.
Wer bereits vor Januar 2028 Rente bezieht, erhält deshalb eine Nachzahlung für das gesamte Jahr 2027. Wer ab Januar 2028 erstmals in Rente geht, bekommt den höheren Betrag direkt von Anfang an ausgezahlt. Eine gesonderte Antragstellung für die Mütterrente III ist für Bestandsrentner grundsätzlich nicht nötig, sofern die Kindererziehungszeiten korrekt im Rentenkonto erfasst sind.
Mütterrente III: Was wirklich wichtig ist, ist die KontenklärungDie Automatik greift nur, wenn die Kindererziehungszeiten im Versicherungsverlauf der Deutschen Rentenversicherung eingetragen sind. Sind sie das, nimmt die DRV die Anpassung 2028 von Amts wegen vor, ohne dass Betroffene selbst tätig werden müssen. Sind sie nicht eingetragen, entsteht kein Anspruch, auch wenn die Erziehung tatsächlich stattgefunden hat.
Wer unsicher ist, ob seine Kindererziehungszeiten vollständig erfasst sind, sollte jetzt prüfen. Den eigenen Versicherungsverlauf kann man kostenlos über das Online-Service-Portal der DRV unter eservice-drv.de anfordern oder per Telefon unter 0800 1000 4800 bestellen. Wer die Zeiten nicht oder nur teilweise eingetragen sieht, sollte noch 2026 handeln, damit das Konto rechtzeitig vor dem Start der Mütterrente III vollständig ist.
Formular V0800: Wie Kindererziehungszeiten nacherfasst werdenSind Kindererziehungszeiten noch nicht im Rentenkonto gespeichert, werden sie mit dem Formular V0800 bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt. Das Formular heißt offiziell „Antrag auf Feststellung von Kindererziehungszeiten und Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung”. Es ist online über das eService-Portal der DRV aufrufbar oder kann bei jeder DRV-Beratungsstelle angefordert werden.
Für jeden Antrag wird eine Kopie der Geburtsurkunde des betreffenden Kindes benötigt. Wer mehr als zwei Kinder hat, füllt das Formular mehrfach aus. Wer Adoptiv-, Stief- oder Pflegekinder erzogen hat, nutzt zusätzlich den Fragebogen V0805. Wer als Vater statt der Mutter die Erziehungszeiten geltend machen will, benötigt außerdem das Formular V0820.
Praxisbeispiel: Angelika, 71 Jahre, aus Ludwigshafen am RheinAngelika M., 71, aus Ludwigshafen am Rhein, hat drei Kinder erzogen, alle vor 1992 geboren: 1974, 1977 und 1981. Sie bezieht seit 2019 eine gesetzliche Altersrente. In ihrem Versicherungsverlauf sind für das erste und zweite Kind je 30 Monate Kindererziehungszeit eingetragen. Für das dritte Kind fehlt der Eintrag vollständig, weil Angelika 1981 kurz nach der Geburt ins Ausland gezogen war und der Antrag damals nie gestellt wurde.
Die Folge: Wenn die DRV 2028 die Mütterrente III automatisch umsetzt, werden für zwei Kinder jeweils 0,5 zusätzliche Entgeltpunkte gutgeschrieben, also rund 40,80 Euro mehr im Monat. Das dritte Kind fehlt im System, die DRV hat keine Grundlage, diesen Anspruch von sich aus zu berücksichtigen. Ohne Kontenklärung und Antrag V0800 mit Geburtsurkunde des dritten Kindes verliert Angelika rund 20 Euro monatlich, die ihr eigentlich zustünden.
Nach einem Hinweis beim Lohnsteuerhilfeverein stellte Angelika den Antrag V0800 noch 2026. Die Kindererziehungszeit für das dritte Kind wurde anerkannt und ins Rentenkonto eingetragen. Zur Mütterrente-III-Auszahlung 2028 profitiert sie damit von allen drei Kindern, insgesamt rund 61 Euro mehr brutto im Monat plus die Nachzahlung für 2027 in Höhe von rund 735 Euro.
Wer ähnliche Lücken im Rentenkonto vermutet, sollte den Versicherungsverlauf noch 2026 prüfen, nicht erst wenn die Bescheide 2028 kommen.
Wechselwirkung: Was die Mütterrente III für Grundsicherung und Wohngeld bedeutetDie Mütterrente III ist keine eigenständige Leistung, sondern erhöht die gesetzliche Rente. Eine höhere Rente hat deshalb automatisch Folgen für andere Sozialleistungen.
Wer Grundsicherung im Alter bezieht, wird durch die Rentenerhöhung nicht automatisch bessergestellt: Ein höheres Renteneinkommen wird auf die Grundsicherung angerechnet und verringert den Grundsicherungsbetrag entsprechend.
Wer Wohngeld bezieht, muss ebenfalls prüfen, ob die höhere Rente den Wohngeldanspruch beeinflusst. Das Gleiche gilt für Witwenrenten und Witwerrenten, die einkommensabhängig berechnet werden. Wer diese Zusammenhänge nicht kennt, erlebt die Mütterrente III als Erhöhung auf dem Papier, die in der tatsächlichen Auszahlung teilweise wieder ausgeglichen wird.
Väter und die Mütterrente III: Auch Männer haben AnspruchDer Begriff Mütterrente ist irreführend: Maßgeblich ist, wer die Kindererziehungszeit tatsächlich geleistet hat und im Rentenkonto eingetragen ist. Väter können die Kindererziehungszeiten beanspruchen, wenn sie nachweislich die Haupterziehungsperson waren oder die Zeiten mit der Mutter aufgeteilt haben. In einer Partnerschaft kann immer nur ein Elternteil zur selben Zeit die Erziehungszeit geltend machen.
Wer als Vater Anspruch auf Mütterrente III hat, die Zeiten aber noch nicht eingetragen hat, stellt ebenfalls den Antrag V0800 bei der DRV. Zusätzlich wird das Formular V0820 benötigt, das die Zuordnung der Kindererziehungszeit auf den Vater statt die Mutter erklärt.
Diese Fälle erfordern mehr Dokumentation und etwas mehr Vorlauf, sind aber rechtlich vollständig gleichwertig.
Sonderfall: Erstmals Rentenanspruch durch Mütterrente IIIFür die meisten Betroffenen bedeutet die Mütterrente III eine Rentenerhöhung. In Einzelfällen kann sie aber etwas grundlegend verändern: den Zugang zur Rente überhaupt. Wer bisher nicht die Mindestversicherungszeit von fünf Jahren erreicht hat und durch die zusätzlich anerkannten sechs Monate Kindererziehungszeit nun auf diese Grenze kommt, erwirbt damit erstmals Anspruch auf eine gesetzliche Altersrente.
Diese Personen müssen die Mütterrente III aktiv beantragen, denn ohne laufende Rente greift kein Automatismus. Der Rentenantrag ist in diesem Fall der erste Schritt, im Zuge dessen dann auch die Kindererziehungszeiten geprüft und anerkannt werden.
Wer prüfen will, ob er durch die Reform einen Rentenanspruch erwerben könnte, lässt sich bei der DRV beraten, telefonisch unter 0800 1000 4800.
Wie die Nachzahlung für 2027 berechnet wirdDa die Regelung zum 1. Januar 2027 in Kraft tritt, die Auszahlung aber erst 2028 startet, werden Bestandsrentner eine Nachzahlung für das gesamte Jahr 2027 erhalten.
Bei einem Kind und einem halben Entgeltpunkt mehr sind das 12 mal 20,40 Euro, also 244,80 Euro Nachzahlung für 2027, ohne Berücksichtigung der Rentenanpassung zum Juli 2027. Bei drei Kindern vor 1992 sind es entsprechend rund 734 Euro Nachzahlung.
Die genaue Höhe steht noch nicht endgültig fest, weil die Rentenanpassung zum 1. Juli 2027 noch nicht bekannt ist. Eine mögliche Anpassung erhöht den Rentenwert und damit auch den Nachzahlungsbetrag für die Monate Juli bis Dezember 2027.
Die DRV wird die Nachzahlung automatisch berechnen und auszahlen, ohne dass ein Antrag gestellt werden muss, sofern die Kindererziehungszeiten vollständig erfasst sind. Wer seinen Versicherungsverlauf noch 2026 prüft und fehlende Zeiten nacherfasst, schafft die beste Voraussetzung dafür, dass die Nachzahlung vollständig und ohne Verzögerung ankommt — wer erst 2028 reagiert, riskiert den Verlust der Nachzahlung für 2027.
Häufige Fragen zur Mütterrente III Muss ich für die Mütterrente III einen Antrag stellen?Für die meisten Bestandsrentner ist kein gesonderter Antrag nötig, sofern die Kindererziehungszeiten korrekt im Rentenkonto erfasst sind. Wer die Zeiten noch nicht eingetragen hat, stellt den Antrag V0800 bei der DRV. Eine Geburtsurkunde des jeweiligen Kindes ist beizufügen.
Wann kommt das Geld tatsächlich an?Die Regelung tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft, die Auszahlung beginnt wegen technischer Umsetzungsgründe erst 2028. Wer bereits vorher Rente bezieht, bekommt die Differenz für 2027 als Nachzahlung. Wer ab Januar 2028 erstmals in Rente geht, erhält den höheren Betrag von Anfang an.
Wie viel mehr Rente gibt es pro Kind?Rund 20,40 Euro brutto monatlich pro Kind, das vor 1992 geboren wurde, auf Basis des Rentenwerts von 40,79 Euro. Das entspricht einem halben Entgeltpunkt zusätzlich. Bei drei Kindern vor 1992 sind das rund 61 Euro brutto mehr im Monat.
QuellenDeutsche Rentenversicherung: FAQs Mütterrente III, Stand Januar 2026 (deutsche-rentenversicherung.de), Deutsche Rentenversicherung: Kindererziehungszeiten beantragen, Formular V0800 (eservice-drv.de), Deutsche Rentenversicherung: Meldung Kindererziehungszeiten und Kontenklärung, März 2024 (deutsche-rentenversicherung.de)
Der Beitrag Mütterrente III: 735 Euro Nachzahlung – aber nur für die, die dieses erledigt haben erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Neues Gesetz ab 2027 führt zu Einsparungen bei Rentnern
Fast die gesamte Altersrente beziehen, weiterarbeiten und bei längerer Krankheit abgesichert bleiben: Diese Kombination wird ab dem 1. Januar 2027 für viele Beschäftigte unmöglich. Wer mehr als zwei Drittel seiner Altersvollrente als Teilrente erhält, verliert dann den gesetzlichen Krankengeldanspruch.
Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung ausdrücklich hin. Betroffene stehen damit vor einer unangenehmen Entscheidung: die hohe laufende Rente behalten oder für einen möglichen Krankengeldanspruch deutlich weniger Rente beziehen.
Wen der Einschnitt tatsächlich trifftDie Änderung betrifft vor allem gesetzlich krankenversicherte Beschäftigte, die neben ihrem Arbeitslohn eine hohe Alters-Teilrente beziehen. Grundlage ist das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, das den Ausschluss vom Krankengeld erweitert.
Eine pauschale Kürzung sämtlicher Altersrenten ist damit nicht verbunden. Die finanzielle Gefahr entsteht für Betroffene vielmehr dann, wenn sie länger krank sind und der Arbeitgeber kein Gehalt mehr fortzahlt.
Warum bisher schon wenige Cent Rentenverzicht ausreichtenEine Altersvollrente schließt den gesetzlichen Krankengeldanspruch bereits nach der bisherigen Rechtslage aus. Bei einer Teilrente konnte dieser Schutz hingegen bestehen bleiben, wenn die übrigen Voraussetzungen erfüllt waren.
Deshalb wählten Beschäftigte häufig eine Teilrente von 99,99 Prozent. Bei einer rechnerischen Vollrente von 1.500 Euro bedeutete das lediglich 15 Cent weniger Rente im Monat.
Dass eine Teilrente den Krankengeldanspruch nicht automatisch ausschließt, erläutert auch der Beitrag „Rente: Krankengeld gibt es auch bei Teilrente“. Für hohe Teilrenten lässt sich diese bisherige Absicherung ab 2027 jedoch nicht mehr fortführen.
Ab Januar entscheidet die Zwei-Drittel-GrenzeKünftig entfällt der Anspruch bereits bei einer Alters-Teilrente von mehr als zwei Dritteln der Vollrente. Damit sind auch Rentenanteile von 70, 80 oder 90 Prozent betroffen.
Die Deutsche Rentenversicherung nennt für den möglichen Erhalt des Krankengeldschutzes eine Teilrente von höchstens 66,66 Prozent. Dieser Wert liegt knapp unter zwei Dritteln; 66,67 Prozent liegen bereits darüber.
Die 99,99-Prozent-Teilrente bleibt als Rentenmodell möglich, verliert aber diesen Vorteil. Weitere Hintergründe beschreibt gegen-hartz.de im Beitrag „Rente: Krankengeld wird bei Teilrente ab 2027 gestrichen“.
Was die Entscheidung bei 1.500 Euro Rente bedeutetDie folgende Modellrechnung zeigt die monatlichen Bruttobeträge bei einer angenommenen Altersvollrente von 1.500 Euro. Steuern und Sozialabgaben sind nicht berücksichtigt.
Gewählter Rentenanteil Monatliche Bruttorente Krankengeld ab 2027 100 Prozent 1.500,00 Euro Ausgeschlossen 99,99 Prozent 1.499,85 Euro Ausgeschlossen 80 Prozent 1.200,00 Euro Ausgeschlossen 66,66 Prozent 999,90 Euro Bei erfüllten Voraussetzungen möglich 50 Prozent 750,00 Euro Bei erfüllten Voraussetzungen möglichDer Wechsel von 99,99 auf 66,66 Prozent würde hier monatlich 499,95 Euro weniger Bruttorente bedeuten. Über zwölf Monate wären das 5.999,40 Euro weniger laufende Rentenzahlung.
Das ist der eigentliche finanzielle Konflikt: Der niedrigere Rentenbetrag macht sich jeden Monat bemerkbar, während Krankengeld erst bei entsprechend langer Arbeitsunfähigkeit benötigt wird. Eine Absenkung allein aus Angst vor der Gesetzesänderung kann deshalb ebenfalls teuer werden.
Nach der Lohnfortzahlung droht die LückeBei einer Erkrankung zahlt der Arbeitgeber unter den gesetzlichen Voraussetzungen grundsätzlich bis zu sechs Wochen das Arbeitsentgelt weiter. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger, kann anschließend Krankengeld den Verdienstausfall teilweise auffangen.
Genau diese Absicherung entfällt künftig bei einer zu hohen Teilrente. Die Altersrente läuft weiter, doch das zusätzliche Einkommen aus der Beschäftigung wird nach Ende der Entgeltfortzahlung nicht durch gesetzliches Krankengeld ersetzt.
Wer den Arbeitslohn für Miete, Lebenshaltung und laufende Verpflichtungen braucht, muss diese Lücke ernst nehmen. Eine nahezu volle Rente bedeutet schließlich nicht automatisch, dass sie zum Leben reicht.
66,66 Prozent garantieren noch keine ZahlungEine niedrigere Teilrente beseitigt lediglich diesen Ausschlussgrund. Ob tatsächlich Krankengeld zusteht, hängt weiterhin vom Versicherungsverhältnis und den weiteren Anspruchsvoraussetzungen ab.
Auch der Beginn des Rentenbezugs kann die Leistung beeinflussen: Nach § 50 Absatz 2 SGB V kann eine Teilrente das Krankengeld mindern, wenn sie erst nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit oder der stationären Behandlung zuerkannt wird. Rentenhöhe und Krankengeld sollten deshalb vor einer Änderung gemeinsam geprüft werden.
Weiterarbeiten bleibt erlaubtFür gesetzliche Altersrenten gelten weiterhin keine Hinzuverdienstgrenzen. Unbegrenzter Hinzuverdienst ist auch bei einer Altersvollrente möglich und setzt keine 99,99-Prozent-Teilrente voraus.
Der Wegfall des Krankengeldanspruchs wirkt sich außerdem auf die Beitragsberechnung aus dem Arbeitsentgelt aus. Nach Angaben der IKK classic gilt bei fehlendem Krankengeldanspruch grundsätzlich der ermäßigte Krankenversicherungsbeitragssatz zuzüglich des kassenindividuellen Zusatzbeitrags.
Wer zum Jahreswechsel wechseln will, muss rechtzeitig handelnSoll eine andere Teilrentenhöhe ab dem 1. Januar 2027 gelten, muss der Änderungsantrag nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung spätestens am 31. Dezember 2026 dort eingegangen sein. Möglich ist die Beantragung schriftlich oder über den Online-Service.
Vorher sollten Betroffene die konkrete Rentenhöhe berechnen lassen und sich von ihrer Krankenkasse bestätigen lassen, welcher Krankengeldschutz im persönlichen Fall besteht. Auch der Arbeitgeber benötigt zutreffende Angaben für die Entgeltabrechnung.
Praxisbeispiel: Eine Erkrankung verändert die gesamte RechnungDie fiktive Rentnerin Sabine arbeitet weiter und erhält bei einer rechnerischen Vollrente von 1.500 Euro eine Teilrente von 1.499,85 Euro. Im Frühjahr 2027 erkrankt sie für mehrere Monate und erhält nach Ende der Entgeltfortzahlung wegen ihrer hohen Teilrente kein gesetzliches Krankengeld.
Hätte sie rechtzeitig auf 66,66 Prozent umgestellt, wäre Krankengeld bei erfüllten Voraussetzungen weiterhin möglich. Dafür hätte sie schon in den gesunden Monaten mit einer Bruttorente von 999,90 Euro auskommen müssen.
Sechs Fragen und Antworten zur Änderung Wer verliert ab 2027 den Krankengeldanspruch?Betroffen sind insbesondere Beschäftigte mit einer Alters-Teilrente von mehr als zwei Dritteln der Vollrente, die bisher Krankengeldschutz hatten. Die neue Grenze gilt ab dem 1. Januar 2027.
Wird meine Altersrente automatisch gekürzt?Nein, diese Regelung senkt die Rente nicht automatisch. Sie verändert den Anspruch auf Krankengeld bei einer hohen Alters-Teilrente.
Kann ich weiterhin 99,99 Prozent Teilrente beziehen?Ja, diese Rentenhöhe bleibt möglich. Sie erhält ab 2027 jedoch keinen gesetzlichen Krankengeldanspruch mehr.
Reicht eine Teilrente von 66,67 Prozent?Nein, 66,67 Prozent liegen über zwei Dritteln. Die Rentenversicherung nennt höchstens 66,66 Prozent für den möglichen Erhalt des Krankengeldschutzes.
Sollte ich meine Teilrente sofort reduzieren?Das hängt von Ihrer finanziellen Situation und Ihrem Versicherungsverhältnis ab. Eine niedrigere Teilrente bedeutet weniger laufende Auszahlung und garantiert für sich genommen noch kein Krankengeld.
Welche Frist gilt für eine Änderung zum Januar 2027?Der Antrag muss spätestens am 31. Dezember 2026 bei der Deutschen Rentenversicherung eingegangen sein. Eine frühzeitige Klärung mit Rentenversicherung und Krankenkasse erleichtert die Entscheidung.
Quellen: Deutsche Rentenversicherung, Mitteilung vom 16. September 2026; Deutsche Rentenversicherung Rheinland, Mitteilung vom 24. September 2026; IKK classic zu Teilrente und Krankengeld; § 50 SGB V; BMAS zu Hinzuverdienstgrenzen.
Der Beitrag Neues Gesetz ab 2027 führt zu Einsparungen bei Rentnern erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Klimabehauptung einer Generalstaatsanwältin wird vor Gericht als „spekulativ“ zurückgewiesen
Daily Caller News Foundation, Paris Apodaca, Energiereporterin
Wie oft, liest man von solchen Versuchen, aufgrund von angeblichen „Klimaschäden“ Entschädigungen zu erreichen, vor allem in Nachrichten aus USA – der Übersetzer
Die US-Bezirksrichterin Jane Beckering wies die Kartellklage der demokratischen Generalstaatsanwältin von Michigan, Dana Nessel, gegen BP, Chevron, ExxonMobil, Shell und das American Petroleum Institute (API) ab. Sie urteilte, dass dem Bundesstaat die Klagebefugnis fehle. Der damalige Präsident Joe Biden hatte Beckering 2021 für das US-Bezirksgericht für den westlichen Bezirk von Michigan nominiert
„Diese Entscheidung reiht sich in die wachsende Liste von Bundes- und Landesgerichten ein, die Klimaklagen abgewiesen haben. Diese Klimaklagen sind haltlos, ungeachtet der Versuche der Kläger, neue Klagegrundlagen zu erfinden, wie etwa diese unbegründeten Kartellklagen“, erklärte Theodore J. Boutrous Jr. von der Anwaltskanzlei Gibson, Dunn & Crutcher LLP, der Chevron Corporation, gegenüber der Daily Caller News Foundation.
Nessel reichte die Klage im Januar ein und behauptete, die Unternehmen hätten als Kartell agiert, um den Wettbewerb durch erneuerbare Energien zu unterdrücken und ihre Dominanz auf den Transport- und Primärenergiemärkten Michigans zu erhalten.
In seiner Stellungnahme zitierte Beckering eine frühere Entscheidung eines Bundesberufungsgerichts, in der davor gewarnt wurde, dass es „völlig spekulativ und außerhalb der Kompetenz eines Gerichtsverfahrens läge, im Nachhinein ein technologisches Universum zu erschaffen, das nie existiert hat“.
„Das Gericht kommt zu dem Schluss, dass diese Schadensberechnungen ausreichend spekulativ sind, um den Schluss zuzulassen, dass die angebliche Verschwörung der Beklagten nicht die unmittelbare Ursache für die überhöhten Gebühren der Klägerin war“
Beckering stellte fest, dass die meisten dieser angeblichen Schäden nicht unter das Bundeskartellrecht fallen.
„Diese Schäden sind allenfalls ‚Kollateralschäden‘ in Bezug auf die Märkte, auf denen die Beklagten laut Michigan eine Verschwörung begangen haben sollen: den Transport- und den Primärenergiemarkt“… „Daher kann Michigan die Kartellgesetze nicht zur Behebung dieser Schäden heranziehen.“
Damit blieb Michigans Generalstaatsanwältin nur noch ein plausibler kartellrechtlicher Schaden: zu hohe Stromkosten im Bundesstaat.
„Die heutige Abweisung erinnert uns erneut daran, dass kreative juristische Argumentationen keine vernünftige Klima- und Energiepolitik ersetzen können“, erklärte Phil Goldberg, Sonderberater des Manufacturers‘ Accountability Project, gegenüber dem DCNF. „Michigan versuchte, das Kartellrecht als Instrument zu missbrauchen, um jahrzehntelange nationale Energiepolitik und den globalen Klimawandel gerichtlich zu bekämpfen, und das Gericht wies die Klage auf Bundesebene zurück.“
Michigan hat damit nur einen einzigen Verstoß gegen das Kartellrecht geltend gemacht: überhöhte Energiepreise“, schrieb Beckering. Die Richterin befand, dass die Unterdrückung des Wettbewerbs durch erneuerbare Energien plausiblerweise zu steigenden Energiepreisen führen können. Sie merkte an, dass Preiserhöhungen eine gängige Form des Verstoßes gegen das Kartellrecht darstellen.
„Die Hersteller konzentrieren sich weiterhin darauf, gemeinsam mit Michigan und anderen Bundesstaaten praktische und nachhaltige Lösungen zur Emissionsreduzierung zu entwickeln und gleichzeitig Bezahlbarkeit, Zuverlässigkeit und Zugang zu Energie zu gewährleisten“, sagte Phil Goldberg.
Die Auswirkungen der mutmaßlichen Verschwörung auf die Preise fossiler Brennstoffe hängen von zahlreichen Faktoren ab, die außerhalb des Einflussbereichs der Angeklagten lägen, merkte Beckering an, darunter technologische Entwicklungen, andere Investoren, das öffentliche Interesse an erneuerbaren Energien und die Versorgung mit fossilen Brennstoffen.
Zur Schadensberechnung müsse ermittelt werden, wie viel niedriger die Energiepreise in einer Welt gewesen wären, in der die mutmaßlichen Handlungen nie stattgefunden hätten.
Die Unternehmen hätten vernünftigerweise vorhersehen können, dass die Unterdrückung erneuerbarer Energien die Energiepreise erhöhen würde und dass die Aufrechterhaltung hoher Preise für fossile Brennstoffe ein mutmaßliches Ziel der Verschwörung gewesen sei, argumentierte Michigan. Beckering räumte ein, dass diese Erwägungen Michigans Kausalitätsargument stützten, befand jedoch, dass sie durch „die Indirektheit des Schadens, die unsichere Kausalkette und die Existenz anderer potenzieller Kläger“ überwogen würden.
Michigan behauptete, die Verschwörung reiche bis in die 1970er Jahre zurück und forderte Schadensersatz für überhöhte Energiepreise, höhere Versicherungsprämien, gesunkene Immobilienwerte [durch Windparks in der Nähe] und weitere angebliche Schäden. Der Fall ähnelte der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs von 1972 im Fall Hawaii gegen Standard Oil Co., in der entschieden wurde, dass das Bundeskartellrecht Hawaii nicht erlaube, Schadensersatz für angebliche Schäden an seiner allgemeinen Wirtschaft zu fordern.
Beckering zitierte den Fall Hawaii, um Michigans Befugnis darzulegen, im eigenen Namen und im Namen seiner Einwohner Schadensersatz und Unterlassungsansprüche wegen Kartellverstößen geltend zu machen. Das Urteil von 1972 erkannte an, dass ein Bundesstaat auf Schadensersatz für direkt entstandene Verluste oder Ausgaben klagen und ein Gericht ersuchen kann, rechtswidriges Verhalten zu unterbinden. Er kann jedoch im Allgemeinen keinen Kartellschadenersatz allein aufgrund einer Schädigung seiner Gesamtwirtschaft einfordern.
Die Entscheidung fällt inmitten eines umfassenderen Rechtsstreits über Versuche von Bundesstaaten und Kommunen, Unternehmen der fossilen Brennstoffindustrie für angebliche klimabedingte Schäden haftbar zu machen.
Mehrere derartige Klagen wurden von Gerichten abgewiesen, andere sind noch anhängig. So bestätigte beispielsweise der Oberste Gerichtshof von Maryland die Abweisung der Klimaklagen, die von Baltimore, Annapolis und Anne Arundel County gegen Öl- und Gasunternehmen eingereicht worden waren.
Michigan ist auch zum Schauplatz von Auseinandersetzungen um die Infrastruktur für fossile Brennstoffe und die Klimapolitik geworden. Der Oberste Gerichtshof von Michigan hob im Juli die Genehmigung der staatlichen Regulierungsbehörden für das Tunnelprojekt „Line 5“ von Enbridge auf und verwies die Angelegenheit zur weiteren Prüfung an die staatliche Regulierungsbehörde für öffentliche Dienstleistungen von Michigan zurück. Gouverneurin Nessel hat unabhängig davon versucht, die Pipeline „Line 5“ stillzulegen, da sie ihrer Ansicht nach die Großen Seen gefährde .
Die Abweisung in Michigan erfolgt weniger als zwei Wochen vor der geplanten Verhandlung eines der am meisten beachteten Klimahaftungsstreitigkeiten vor dem Obersten Gerichtshof der USA.
Der Oberste Gerichtshof wird voraussichtlich am 5. Oktober mündliche Verhandlungen im Fall Suncor Energy gegen die Bezirkskommissare von Boulder County führen. In dem Fall aus Colorado geht es um die Frage, ob Bundesrecht Ansprüche nach Landesrecht ausschließt, die Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit zwischenstaatlichen und internationalen Treibhausgasemissionen geltend machen.
Der Fall geht auf eine Klage aus dem Jahr 2018 zurück, die von Boulder County, der Stadt Boulder und San Miguel County gegen Suncor Energy und ExxonMobil eingereicht wurde . Die Behörden Colorados werfen den Unternehmen vor, fossile Brennstoffe gefördert und gleichzeitig deren Klimarisiken verschwiegen oder falsch dargestellt zu haben. Suncor und Exxon weisen die Vorwürfe zurück und argumentieren, dass die Bundesstaaten nicht ihr jeweiliges Deliktsrecht nutzen können, um weltweite Treibhausgasemissionen zu regulieren oder dafür Haftungsansprüche geltend zu machen.
Befürworter von Klimaklagen, Bundesstaaten, Industrieverbände und andere Organisationen haben Schriftsätze in dem Fall eingereicht , während sich die Richter darauf vorbereiten, die Grenze zwischen staatlichem Deliktsrecht und der Bundeshoheit über bundesstaatenübergreifende Emissionen zu prüfen.
Der Beitrag Klimabehauptung einer Generalstaatsanwältin wird vor Gericht als „spekulativ“ zurückgewiesen erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.
504 Tage Reformversprechen und keine einzige Reform
Seit der Regierungserklärung der schwarz-roten Regierung vom 14. Mai 2025 sind genau 504 Tage vergangen. 504 Tage, in denen Friedrich Merz eine Rentenreform, eine Pflegereform und eine Steuerreform versprochen hat, ohne dass bis heute auch nur das Allergeringste davon vorliegt geschweige denn irgendetwas überhaupt, was die Bezeichnung “Reform“ oder “Wende” verdienen würde. Und auch heute […]
<p>The post 504 Tage Reformversprechen und keine einzige Reform first appeared on ANSAGE.</p>