«Der Staat ist eine Institution, die von Banden geführt wird, die aus Mördern, Plünderern und Dieben besteht, umgeben von willfährigen Handlangern, Propagandisten, Speichelleckern, Gaunern, Lügnern, Clowns, Scharlatanen, Blendern und nützlichen Idioten - eine Institution, die alles verdreckt und verdunkelt, was sie berührt.» (– Prof. Hans-Hermann Hoppe).
Sammlung von Newsfeeds
Hauptsache Haltung!
Health Ministry, Syrian-French Council discuss joint cooperation
Damascus, SANA – Acting Health Minister Dr. Maher Al-Sharaa discussed with a delegation from the Syrian-French Council aspects of joint cooperation, which would contribute to enhancing the quality of health services and achieving sustainable development goals.
During the meeting, Al-Sharaa explained that the health sector is extremely damaged, and the needs aren’t available, stressing the necessity of coordination with all countries, organizations and medical delegations to provide these needs according to priorities.
The two sides discussed the challenges facing the health sector in Syria, cooperation’s prospects to advance it, expansion of future work plans in various health fields, stressing the need of joint work to rehabilitate the infrastructure of health facilities and repair the destroyed ones, secure medical supplies, devices and equipment, and exchange expertise between the two parties with the aim of raising scientific and medical competencies.
Nisreen Othman /Noura
Inhaftierter Demokratie-Aktivist: Britischer Premier will sich für Alaa Abd el-Fattah einsetzen
Alaa Abd el-Fattah müsste längst wieder auf freiem Fuß sein, doch das ägyptische Regime verweigert die Freilassung des politischen Gefangenen. Jetzt gibt es ein bisschen Hoffnung: Die britische Regierung will sich auf höchster Ebene für ihn einsetzen.
Alaa Abd el-Fattah im Juni 2011 auf dem Tahrir-Platz in Kairo. – CC-BY 2.0 Lilian WagdyDer britische Premierminister Keir Starmer will sich für die Freilassung des seit mehr als fünf Jahren inhaftierten ägyptisch-britischen Demokratie-Aktivisten Alaa Abd el-Fattah einsetzen. Nachdem er Laila Soueif, die Mutter von Alaa getroffen hatte, twitterte er: „Ich werde alles in meiner Macht Stehende tun, um die Freilassung ihres Sohnes Alaa Abd el-Fattah zu erwirken und ihn mit seiner Familie wieder zu vereinen. Wir werden seinen Fall weiterhin auf höchster Ebene der ägyptischen Regierung zur Sprache bringen und auf seine Freilassung drängen.“ Seit 2021 besitzt Alaa auch die britische Staatsbürgerschaft, doch die ägyptische Regierung verweigert ihm konsularische Betreuung.
Am 29. September des letzten Jahres hätte Alaa Abd el-Fattah eigentlich wieder auf freiem Fuß sein sollen. Dann wäre eigentlich die fünfjährige Haftstrafe abgelaufen, die der britisch-ägyptische Blogger, Programmierer und Demokratie-Aktivist wegen angeblicher Verbreitung von Falschnachrichten erhalten hatte. Doch die ägyptische Justiz weigert sich – entgegen der eigenen Strafprozessordnung – ihn aus dem Gefängnis zu entlassen, indem sie die zweijährige Untersuchungshaft nicht anrechnet.
Im September hatten 59 Menschenrechts-Initiativen aus der ganzen Welt in einem offenen Brief die internationalen Partner von Ägypten, zu denen auch die Bundesrepublik Deutschland gehört, aufgefordert, sich beim ägyptischen Staat für die Freilassung einzusetzen. Im September war Alaa Abd el-Fattahs Mutter, die Menschenrechtlerin Laila Soueif, in Hungerstreik getreten.
Prominentes Gesicht der arabischen RevolutionDer 1981 geborene Alaa Abd el-Fattah war eine der zentralen Figuren und prominenten Gesichter des Arabischen Frühlings in Ägypten. Seit nunmehr fast 20 Jahren ist Alaa immer wieder im Fokus der ägyptischen Repression. Schon vor der arabischen Revolution war Alaa im Jahr 2006 für zwei Monate verhaftet worden, nach der arabischen Revolution 2011 saß er ab 2015 für mehr als vier Jahre im Gefängnis, weil ihm vorgeworfen wurde, politische Proteste organisiert zu haben.
Im September 2019 wurde er erneut festgenommen, vermutlich weil er den Tweet eines politischen Gefangenen teilte. Ein ägyptisches Staatssicherheitsgericht hat Abd el-Fattah im Dezember 2021 zu einer Gefängnisstrafe von fünf Jahren wegen angeblicher Verbreitung von Falschnachrichten verurteilt. Während seiner Haft trat er zuletzt im Jahr 2022 in Hungerstreik, um konsularischen Zugang zur britischen Botschaft zu erhalten, der ihm bis heute verweigert wird.
Alaa hat mittlerweile fast elf Jahre seines Lebens aus politischen Gründen hinter Gittern verbracht.
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Bürgergeld-Mehrbedarf für Warmwasser wird immer vergessen
Bürgergeld-Bezieher haben einen Anspruch auf einen Mehrbedarf für Warmwasser, wenn das warme Wasser durch einen elektrisch gespeisten Warmwasser-Boiler erwärmt wird. Doch eben jener Mehrbedarf wird oft durch die Jobcenter “vergessen”.
Höhere Kosten durch Warmwasser durch StromDie Warmwassererhitzung über Strom ist mit deutlich höheren Kosten verbunden, als würde die Warmwassererhitzung durch eine Zentralheizung geschehen.
Etwa 30 Prozent der Mietwohnungen sind betroffen. Nach Berichten der Erwerbsloseninitiative “ALSO Oldenburg” vergessen die Jobcenter immer wieder den zustehenden Mehrbedarf. Das zeigt sich in den regelmäßigen Überprüfungen von Bescheiden.
Mehrbedarf Warmwasser gilt pro PersonDer Mehrbedarf für Warmwasseraufbereitung gilt dabei nicht für die Bedarfsgemeinschaft insgesamt, sondern für jedes einzelne Haushaltsmitglied. Der Anspruch verändert sich jedes Jahr um einige Eurocent.
Welcher Anspruch besteht?Für Ehepartner, Alleinerziehende, Alleinstehende oder Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft beträgt der Mehrbedarf 2,3 Prozent des derzeit gültigen Regelsatzes. Für Kinder und Jugendliche liegt der Anteil deutlich darunter.
Die neuen Pauschalen für eine dezentrale monatliche Warmwasserversorgung pro Person in 2024 RL % Betrag Volljähriger Single 563 € 2,3 % 12,95 € volljährige Partner der Bedarfsgemeinschaft 506 € 2,3 % 11,64 € Volljährige U25 451 € 2,3 % 10,37 € Kinder 15 – 18 Jahre 471 € 1,4 % 6,59 € Kinder 7 – 14 Jahre 390 € 1,2 % 4,68 € Kinder 0 – 6 Jahre 357 € 0,8 % 2,86 € Beispiel: Eltern und 2 Kinder (11 und 15 Jahre alt)Alleinerziehende Mutter: 21,95 EUR
Kind 1: 6,59 EUR
Kind 2: 4,68 EUR
Ergebnis: Anspruch auf einen monatlichen Mehrbedarf für Warmwasser in Höhe von 24.58 Euro.
Jobcenter verlangt Bescheinigung des VermietersFür den Mehrbedarf verlangt die Behörde eine Bescheinigung des Vermieters. Wer nicht will, dass der Vermieter erfährt, dass man Bürgergeld bezieht, könnte dem Vermieter sagen, dass es sich hierbei um “Sozialleistungen” handelt, die beansprucht werden.
Widerspruch stellenWenn der Mehrbedarf nicht beantragt wurde bzw. der Bescheid diesen nicht aufweist, können Betroffene innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheides einen Widerspruch einlegen. In dem Widerspruch muss lediglich erwähnt werden, dass der Mehrbedarf für Elektrische Warmwasseraufbereitung nicht berücksichtigt wurde.
ÜberprüfungsantragIst die Widerspruchsfrist verstrichen, bleibt die Möglichkeit eines Überprüfungsantrages nach § 44 SGB X.
Dieser Antrag kann dazu verwendet werden, um bereits vergangene Bewilligungszeiträume nachzufordern. Dabei wird der Leistungszeitraum eines Kalenderjahres überprüft und berücksichtigt.
Demnach sollten Betroffene bis Ablauf diesen Jahres einen Überprüfungsantrag stellen, um vorenthaltene Leistungen geltend zu machen.
Muster für einen Überprüfungsantrag Warmwasser MehrbedarfAntrag auf Überprüfung Ihres Bescheides vom….
über Leistungen nach SGB II an meine Bedarfsgemeinschaft gemäß § 44 SGB X
Sehr geehrte Damen und Herren,
den o. g. Bescheid über Leistungen nach SGB II an meine Bedarfsgemeinschaft im Bewilligungszeitraum …..beantrage ich gemäß § 44 SGB X zurückzunehmen. Begründung: In meiner Küche und meinem Bad wird das Warmwasser durch Strom erhitzt. Das haben Sie im angefochtenen Bescheid nicht berücksichtigt. Ich beantrage daher die Überprüfung Ihres Bescheides sowie eine Nachzahlung des Mehrbedarfs für dezentrale Warmwasseraufbereitung nach § 21 Abs. 7 SGB II.
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Bürgergeld: Jetzt muss das Jobcenter höhere Miete zahlen
Haben Bürgergeld-Bezieher es aus persönlichen oder familiären Gründen bei der Wohnungssuche ganz besonders schwer, muss das Jobcenter auch eine Wohnung über der „Angemessenheitsgrenze“ bezahlen. Das hat das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen in einem am Montag, 23. Oktober 2023, bekanntgegebenen Eilbeschluss entschieden (Az.: L 13 AS 185/23 B ER). Allerdings kommt es auf den Einzelfall an.
Alleinerziehende Mutter klagte auf höhere angemessene MieteGeklagt hatte eine alleinerziehende Mutter von fünf Kindern zwischen 9 und 22 Jahren, die auf Bürgergeld Leistungen nach SGB II angewiesen ist. Der Älteste ist schwerbehindert und auf einen Rollstuhl angewiesen.
Bislang lebt die sechsköpfige Familie in einer 83 Quadratmeter großen Vier-Zimmer-Wohnung im ersten Obergeschoss eines Mehrfamilienhauses. Um die Wohnung zu verlassen, muss der Sohn durch das Treppenhaus getragen werden.
Das Jugendamt und auch der Arzt des behinderten Sohns hatten einen Umzug in eine barrierefreie Wohnung dringend empfohlen. Der 22-Jährige sei praktisch in der Wohnung eingeschlossen und könne nicht am normalen Leben teilnehmen. Wegen seiner Behinderung benötige er auch ein eigenes Zimmer.
Lesen Sie auch:
– Bürgergeld: Jobcenter irren – Volle Miete für alle bis Ende 2023
Nach langer Suche fand die Familie eine geeignete Erdgeschosswohnung mit fünf Zimmern und einer Bruttokaltmiete von 1.426 Euro monatlich.
Die vom Jobcenter festgesetzte „Angemessenheitsgrenze“ war allerdings niedriger, konkret 1.353 Euro. Daher verweigerte die Behörde die Kostenzusage. Die Betroffene legte einen Eilantrag bei Gericht ein.
LSG Celle: Behinderung und große Familie machen Suche schwer genugNach dem Eilbeschluss aus Celle vom 13. Oktober 2023 muss das Jobcenter die Wohnung aber bezahlen. Zur Begründung verwies das LSG auf die „familiären Besonderheiten“ der sechsköpfigen Familie.
Zu deren Größe komme hier noch die Behinderung des Sohnes. Der Zugang zum Wohnungsmarkt sei für Menschen mit Behinderung generell erheblich erschwert. Daher habe hier auch die in Bremen für die Sozialberatung bei der Wohnungssuche zuständige Zentrale Fachstelle Wohnen bestätigt, dass die Familie kaum Aussicht habe, eine andere und günstigere geeignete Wohnung zu finden.
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Al-Khair Shopping Festival continues in Damascus
Damascus, SANA- The various pavilions of Al-Khair Shopping Festival in Damascus attract hundreds of visitors daily to buy the materials and goods that families need, such as food products, various types of detergents, household appliances, clothing, leather goods, shoes, accessories, and children’s toys.
A number of festival visitors confirmed that the festival includes real discounts and offers that reach cost price, SANA reported.
The festival organizer, Fahd Al-Hariri said that the importance of this festival comes from reducing the burden of transportation on citizens, by finding everything they need in one place, and breaking the chains of mediation between the producer and the consumer, within offers with discounts that reach the cost price.
The festival, which is held in al-Yarmouk Hall in al-Zahira neighborhood, with the participation of 118 companies, will continue until the 26th of this month.
Nisreen Othman / Noura
Syrian basketball team prepares for Asian Cup qualifiers
Doha, SANA- Syrian men’s basketball team continues its preparations to meet the UAE and Bahraini teams on Friday and Monday in the Qatari capital, Doha, within the third leg of the Asian qualifiers.
Our national team conducted an intensive series of training sessions during the outdoor camp in Qatar, with the aim of enhancing technical and physical readiness, as well as it played two friendly matches with Al- Rayyan of Qatar and winning 76-74 points, and with Al-Gharafa of Qatar and winning 86-63 points.
Our national team is in third place with five points in its group in the qualifiers, while the Bahraini team is in second place with 6 points and Lebanon is in first place with 8 points.
The first and second six-group finalists qualify for the Asian finals at the close of the qualifiers, and the third-place finalists will play a six-team supplement, four of which qualify for the finals.
Nisreen Othman / Noura
Der Siegeszug des Krieges
Herzlichen Glückwunsch an den einzigen Gewinner aus der Ukraine!
An Wolodymyr Selenskyjs soeben abgeschlossenem Abkommen mit den Vereinigten Arabischen Emiraten ist praktisch alles streng vertraulich. Kein Wunder: Während die Ukraine auseinanderbricht, können er und seine engsten Kumpanen Milliarden gestohlenen Geldes von US- und EU-Steuerzahlern rechtzeitig und in aller Stille in einen sicheren Hafen verschieben. Die Vereinbarung sieht vor, dass sie dort beispielsweise Unternehmen kaufen […]
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Natürlicher Klimawandel ohne CO2? Mysteriöse mittelalterliche Wärmeperiode – Klimaschau 212
Die Mittelalterliche Wärmeperiode läßt einigen Klimaforschern noch immer Schauer über den Rücken laufen. Dabei handelt es sich um eine natürliche Warmphase 700 bis 1300 nach Christus, als das Kohlendioxid in der Luft noch keinerlei Rolle gespielt haben kann. Die Klimamodelle können diese natürliche Wärmephase nicht reproduzieren, denn die Simulationen reagieren vor allem auf CO2. Daher würde man die Mittelalterliche Wärmeperiode lieber totschweigen. Aber die Fakten sprechen für sich. Zwei Studien fügen nun weitere Mosaiksteinchen zu unserem Wissen über das Mittelalter-Klima hinzu.
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Syria, Germany talks to strengthen scientific and academic cooperation
Damascus, SANA- During his meeting with a delegation from the German Deutsche Welle Akademie (DW) for Media Development, Minister of Higher Education and Scientific Research Dr. Abdul Moneim Abdel Hafiz discussed areas of scientific and academic cooperation.
During the meeting held yesterday at the ministry’s building with the delegation headed by Professor Jens Rahe, Head of the Middle East and North Africa Department at the Academy, Minister Abdel Hafiz discussed academic qualification and training with media colleges in Syrian universities.
Nisreen Othman / Manar Salameh
Schwerbehinderung: Hotel muss Entschädigung an sehbehinderte Frau zahlen
Eine Pension wies eine sehbehinderte Frau ab, obwohl sie ein Zimmer gebucht hatte, mit der Begründung, der Zugang sei zu beschwerlich. Das Landesgericht Meiningen verurteilte die Pension, 1.200 Euro Entschädigung zu zahlen. (Az 4 572/24)
Zimmer im DachgeschossDie Betroffene hatte ein Zimmer für vier Nächte zu jeweils 55 Euro gebucht. Die Pension hatte ihr telefonisch erklärt, dass es sich um ein Zimmer im Dachgeschoss handelte. Sie war einverstanden gewesen und hatte ihre Blindheit nicht erwähnt.
Betreiberin verweigert den ZutrittErst als die Betroffene in die Pension kam, fiel dort ihre Blindheit auf. Die Betreiberin verwehrte ihr jetzt den Zutritt mit der Begründung. Der Weg zum Zimmer sei zu gefährlich und zu beschwerlich und es gebe keinen Aufzug.
Die Betroffene sah das anders, doch die Betreiberin weigerte sich beharrlich, sie in das gebuchte Zimmer zu lassen, Schließlich musste die sehbehinderte Frau eine andere Unterkunft suchen, und die kostete 87 Euro pro Nacht.
Betroffene reicht Klage einDie sehbehinderte Frau klagte vor dem Amtsgericht, und dieses wies die Klage ab. Die Verweigerung sei aufgrund der mangelnden Verkehrssicherheit des Hauses für blinde Personen sachlich gerechtfertigt, und zudem gelte eine „allgemeine Privatautonomie“.
Lediglich „aus Kulanz“ zahlte die Betreiberin die Differenz zwischen den Zimmern aus.
Die sehbehinderte Frau akzeptierte die Entscheidung nicht, sondern legte Berufung beim Landgericht ein. Hier bekam sie Recht.
Auch in diesem Fall gilt das BenachteiligungsverbotDas Landgericht sah das Benachteiligungsverbot greifen und erklärte dies damit, dass es sich eben nicht um „Privatautonomie“ handle, sondern aufgrund der Beherbungungsvertrags um ein Massengeschäft.
Dies liege vor, wenn Verträge „typischerweise ohne Ansehen der Person zu vergleichbaren Bedingungen in einer Vielzahl von Fällen zustande kommen“. Dies gelte auch für den kleinen Pensionsbetrieb mit 13 Zimmern in diesem Fall. Die Pensionsbetreiberin habe selbst angegeben, dass die Übernachtungsverträge „in der Regel mit jedem abschließt, der anfragt“.
Die Betroffene hätte selbst erklärt, sie würde sich den Aufenthalt trotz der vielen Stufen zutrauen und sie sei zudem in Begleitung einer sehenden Person gewesen. Es sei „doch gerade Ziel des AGG, die auf Behinderung beruhenden Erschwernisse einer Teilhabe am Zivilrechtsverkehr zu beseitigen.“
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz bezwecke auch einen Schutz behinderter Menschen durch Bevormundung.
Verletzung der PersönlichkeitsrechteDas Landgericht hielt eine Entschädigung von 1.200 Euro für angemessen. Die Betreiberin habe gegen das Benachteiligungsverbot verstoßen und zugleich eine Persönlichkeitsverletzung begangen.
Zulasten der Pensionsbetreiberin wertete das Gericht zudem, dass diese sich nicht bemüht hätte, den Schaden wieder gut zu machen.
Pensionärin unterstellt der sehbehinderten Frau niedere MotiveIm Gegenteil hätte sie der Geschädigten sogar unterstellt, diese würde durch das Land reisen, um sich auf diese Weise mit anwaltlicher Unterstützung finanzielle Vorteile zu verschaffen.“
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Vorläufiges Wohngeld bei drohendem Wohnungsverlust
Die vorläufige Gewährung von Wohngeld ist im gerichtlichen Eilverfahren bei drohendem Wohnungsverlust möglich. Allein die sofortige Auszahlung des Mietzuschusses muss dann den Wohnungsverlust abwenden können, entschied das Verwaltungsgericht Hamburg in einem kürzlich veröffentlichten Beschluss vom 27. Januar 2025 (Az.: 5 E 138/25).
Warten auf das WohngeldIm konkreten Fall ging es um eine Mieterin aus Hamburg, die die Bewilligung von Wohngeld durch die Wohngeldstelle nicht abwarten wollte. Sie beantragte am 28. Oktober 2024 gerichtlich die vorläufige Gewährung von Wohngeld und gab an, „dringend“ auf den Mietzuschuss angewiesen zu sein. Sie habe sich bereits Geld von Nachbarn und Freunden leihen müssen.
Vorläufige Wohngeldzahlung nur bei drohendem WohnungsverlustDas Verwaltungsgericht lehnte ihren Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung jedoch ab. Der Zweck des Wohngeldes nach dem Wohngeldgesetz liege „in der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens“.
Die Wohngeldstelle könne daher nur dann vorläufig zur Gewährung von Wohngeld verpflichtet werden, wenn der Verlust der Wohnung konkret drohe und dies allein durch die sofortige Auszahlung des Mietzuschusses abgewendet werden könne.
Lesen Sie auch:
– Rente: Höheres Wohngeld für Rentner ab 2025
Die antragstellende Mieterin habe jedoch keine Tatsachen vorgebracht, aus denen sich ein drohender Wohnungsverlust ergebe. Allein der Hinweis, dass sie dringend auf das Wohngeld angewiesen sei und sie sich Geld von Nachbarn und Freunden geliehen habe, reiche nicht.
Insbesondere habe sie nicht dargelegt, dass aufgrund etwaiger Mietschulden der Vermieter die Wohnung alsbald kündigen werde. Vielmehr sei der Antragstellerin inzwischen im November 2024 Wohngeld vom 1. August 2024 bis 31. Juli 2025 bewilligt worden. fle
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Civil Defense provides more than 15,000 emergency services since the beginning of 2025
Damascus, SANA-Civil Defense teams have provided more than 15,000 emergency services in Syrian regions since the beginning of the current year.
The Civil Defense clarified via its Telegram channel that the number of beneficiaries of these services reached 23,952 people.
the civil Defense pointed to the importance of emergency services in reducing the damage caused by injuries in emergency medical cases, by transporting patients and the injured to hospitals and medical centers quickly and efficiently, which helps save lives and support communities.
Latifa Moammar/Manar Salameh
Bürgergeld: Wegen 40 Euro im Gefängnis und die Familie stand vor dem Nichts
Ein jüngst von Sanktionsfrei e.V. veröffentlichter Fall von A. und seiner Familie zeigt ein Problem, das in Deutschland nach wie vor wenig beachtet wird: Ersatzfreiheitsstrafen treffen vor allem Menschen, die in bitterer Armut leben müssen.
Was ist passiert?Laut Helena Steinhaus vom Verein Sanktionsfrei bezieht A. Bürgergeld und konnte ein Bußgeld von 40 Euro nicht bezahlen. Einen Antrag auf Ratenzahlung lehnte die Behörde ab.
Kurz darauf erschien die Polizei bei ihm zu Hause, nahm ihn fest und brachte ihn in eine Justizvollzugsanstalt. Dort sollte er 15 Tage bleiben, was exakt dem Geldbetrag entsprach, den er schuldig war.
Nach einigen Tagen im Gefängnis kaufte ihn seine Partnerin frei, doch das Geld dafür musste sie aus den ohnehin knappen Mitteln der Familie aufbringen. A., seine Partnerin und ihre gemeinsamen Kinder standen plötzlich ohne Geld da.
Weder Strom noch Lebensmittel konnten in diesem Monat bezahlt werden, und eines der Kinder hatte zudem Geburtstag. Da im engen familiären Umfeld niemand aushelfen konnte, war die Notlage akut.
Die Inhaftierung von A. brachte nicht nur die emotionale Belastung der plötzlichen Trennung mit sich, sondern führte auch unmittelbar zu finanziellen Schwierigkeiten.
Seine Partnerin sah sich gezwungen, das Bußgeld aufzubringen, um ihren Lebensgefährten frei zu kaufen.
Diese Summe fehlte nun an anderer Stelle im Familienbudget. Die Sorgen um Lebensmittel, Stromkosten und Geburtstagsgeschenke für das Kind traten schlagartig in den Vordergrund.
Da A. in dieser Zeit nicht für die Familie sorgen konnte und kein soziales Netz existierte, das hätte eingreifen können, geriet die Familie in eine existentielle Krise.
Ersatzfreiheitsstrafen treffen meistens nur arme MenschenErsatzfreiheitsstrafen kommen zum Tragen, wenn jemand eine Geldstrafe oder ein Bußgeld nicht zahlen kann und weder Ratenzahlungen noch gemeinnützige Arbeit akzeptiert oder genehmigt werden.
Betroffene werden dann für eine gewisse Anzahl von Tagen inhaftiert. Bei Menschen mit niedrigem Einkommen oder Bezieherinnen und Beziehern von Sozialleistungen ist ein geringer Geldbetrag oft schon eine kaum überwindbare Hürde.
Können sie die Summe nicht begleichen, zieht das Gesetz die Haft als letztes Mittel heran. Obwohl dies nur als Ausnahmesituation gedacht ist, geraten Betroffene in einem schlecht funktionierenden System besonders leicht in diese Lage.
200 Euro pro Tag für HaftstrafeDie Unterbringung im Gefängnis verursacht Kosten von bis zu 200 Euro pro Tag. Damit liegt der finanzielle Aufwand für den Steuerzahler deutlich über dem Bußgeld, dessen Nichtzahlung zur Haft geführt hat.
Dass hier eine tagelange Inhaftierung angeordnet wird, obwohl im Vorfeld eine Ratenzahlung oder eine anderweitige Lösung möglich gewesen wäre, wirkt unverhältnismäßig.
Darüber hinaus verschärft die Haft in vielen Fällen die ohnehin bereits prekäre Lage der Betroffenen. Wer hinter Gittern sitzt, verliert oft den Job, verpasst Zahlungstermine und kehrt in eine noch größere finanzielle Misere zurück.
Was sagt Sanktionsfrei e.V. und wie kann man helfen?Sanktionsfrei e.V. unterstützt Menschen wie A., indem der Verein in Notsituationen kurzfristig Hilfe aus einem sogenannten „Solitopf“ anbietet. Damit können akute Engpässe überbrückt werden, um zu verhindern, dass sich die finanzielle Schieflage weiter zuspitzt.
Im Fall von A. und seiner Familie war ein Darlehen notwendig, um Strom- und Lebensmittelkosten sowie den Geburtstag des Kindes sicherzustellen. Doch diese Hilfe kann nur ein erster Schritt sein. Sanktionsfrei e.V. macht auf die Probleme aufmerksam und fordert Reformen, die Ersatzfreiheitsstrafen in ihrer jetzigen Form abschaffen oder zumindest deutlich entschärfen.
Wer das Engagement von Sanktionsfrei e.V. unterstützen möchte, findet weitere Informationen unter sanktionsfrei.de/support.
Spirale aus Schulden und fortschreitender ArmutDer Fall von A. zeigt, wie schnell Menschen, die am Existenzminimum leben, in eine Spirale aus Schulden, Haft und sozialer Ausgrenzung geraten können.
Für Außenstehende mag ein Bußgeld von 40 Euro trivial erscheinen, doch für Menschen in Armut ist selbst ein solch geringer Betrag eine oft unüberwindbare Hürde.
Die Ersatzfreiheitsstrafe verschärft diese Lage zusätzlich und bindet staatliche Ressourcen in einem Ausmaß, das in keinem Verhältnis zum Auslöser steht. Viele Betroffene berichten, dass sich die Situation durch die Haft oft langfristig verschlechtert. Damit wird nicht nur den Betroffenen selbst, sondern auch dem sozialen Umfeld erheblicher Schaden zugefügt.
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Dank CBS-Reportage: Der deutsche Zensur- und Polizeistaat steht vor aller Welt am Pranger
Die Reportage des US-Senders CBS in dessen Sendeformat “60 Minutes” über die Orwellschen Zustände des deutschen Verfolgungs- und Polizeistaates sorgt seit gestern im In- und Ausland für Schlagzeilen. Die Clips aus der Reportage, in denen deutsche Staatsanwälte wie beiläufig über Hausdurchsuchungen und beschlagnahmte Handys et cetera feixen und lachen, gehen inzwischen viral um die Welt […]
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Rente: Betriebliche Altersvorsorge komplett auszahlen lassen oder in monatlichen Raten?
Eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist für zahlreiche Beschäftigte eine Ergänzung, um Versorgungslücken der Rente zu schließen.
Arbeitgeber unterstützen diese Form der Vorsorge häufig, indem sie bestimmte Beiträge übernehmen oder günstige Konditionen vermitteln.
Viele fragen sich jedoch, ob es sinniger ist die Betriebsrente im Rentenfall auf einmal auszuzahlen zu lassen oder lieber in monatlichen Raten. Es gibt hierbei Vor- und Nachteile, die Rentnerinnen und Rentner sorgfältig abwägen sollten, wie der Rentenanwalt Peter Knöppel erklärt.
Wegweisendes Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-WestfalenEin Kläger in einem Verfahren (Urteil: Az. L 11 KR 557/22) hatte zwei Direktversicherungen als Teil seiner betrieblichen Altersvorsorge abgeschlossen.
Nach Eintritt in den Ruhestand entschied er sich dafür, die angesparte Summe als einmalige Kapitalleistung zu beziehen – anstelle einer monatlichen Zusatzrente.
Die gesetzliche Krankenversicherung wertete diese Einmalzahlung jedoch als „Versorgungsbezug“ und setzte Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an, verteilt auf zehn Jahre (120 Monate).
Hiergegen wandte sich der Rentner, da er eine längere Verteilungszeit forderte und sich durch die gesetzliche Regelung benachteiligt sah.
Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen wies die Klage ab und bestätigte die geltende Praxis, wonach eine Kapitalauszahlung aus der bAV zehn Jahre lang bei der Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge berücksichtigt wird.
Wer sich für eine solche Einmalauszahlung entscheidet, trägt somit in diesem Zehnjahreszeitraum vergleichsweise hohe Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge – im Gegensatz zu jenen, die ihre Betriebsrente monatlich beziehen.
Der Kläger argumentierte, dass eine monatliche Rente in der Praxis oft über mehr als zehn Jahre ausgezahlt werde.
Dies führe dazu, dass Bezieher einer Einmalzahlung im Vergleich mehr zur Kasse gebeten würden. Schließlich werde ihr Kapital fiktiv nur über zehn Jahre gestreckt, obwohl sie es als Rente – theoretisch – über einen deutlich längeren Zeitraum beziehen könnten.
Das Gericht sah jedoch keine unzulässige Ungleichbehandlung. Der Gesetzgeber habe bei Kapitalleistungen bewusst eine feste Zehnjahresfrist festgelegt, um eine einheitliche Grundlage bei der Beitragsberechnung zu schaffen.
Eine längere Verteilungszeit – beispielsweise über 20 Jahre – sei gesetzlich schlichtweg nicht vorgesehen. Zudem bestünde für Versicherte bereits im Vorfeld die Möglichkeit, sich für die monatliche Rentenzahlung zu entscheiden, wenn sie eine andere Beitragslast wünschen.
Worin liegen die Vor- und Nachteile einer einmaligen Auszahlung?Eine Sofortauszahlung kann reizvoll sein, da auf einen Schlag eine größere Summe zur Verfügung steht. Damit lassen sich dringende Investitionen tätigen, eventuell Restschulden tilgen oder größere Wünsche erfüllen.
Allerdings ist zu bedenken, dass auf diese gesamte Summe gegebenenfalls erhebliche Steuerzahlungen fällig werden und die Beitragslast für Kranken- und Pflegeversicherung über zehn Jahre hinweg spürbar ansteigen kann.
Zudem besteht das Risiko, dass das Geld schneller verbraucht ist als geplant und im weiteren Ruhestandsverlauf dann nur noch die gesetzliche Rente zur Verfügung steht.
Einige der Vor- und Nachteile einer Einmalauszahlung sind:Vorteile: Sofortige Verfügbarkeit des Gesamtkapitals, flexible Verwendung, Unabhängigkeit von laufenden Rentenzahlungen.
Nachteile: Erhöhte Sozialversicherungsbeiträge in den ersten zehn Jahren, mögliche Steuerpflicht auf die gesamte Summe, Risiko eines frühzeitigen Kapitalverzehrs.
Wie wirkt sich eine monatliche Rentenzahlung auf die Sozialversicherungsbeiträge aus?Bei einer monatlichen Auszahlung werden die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fortlaufend von der Betriebsrente einbehalten. Weil sich das gesamte Kapital nicht in einer Summe niederschlägt, fällt die Beitragshöhe auf monatlicher Basis in der Regel niedriger aus als bei einer Einmalzahlung, die über zehn Jahre gestreckt wird.
Allerdings muss man bedenken, dass die Rente solange gezahlt werden muss, wie der Anspruch besteht – bei frühem Tod können mögliche Hinterbliebene von einer Einmalauszahlung profitieren, wohingegen die laufende Rente dann unter Umständen nicht mehr in vollem Umfang fortgeführt wird.
Nur einige Gründe, die für oder gegen eine monatliche Rentenzahlung sprechen:Vorteile: Lebenslange Einkommenssicherheit, verteilte Steuerlast, kontinuierliche Beitragszahlung zur Kranken- und Pflegeversicherung.
Nachteile: Abhängigkeit von einem Versicherer, bei frühem Tod geringere oder keine Kapitalweitergabe an Hinterbliebene.
Eine Patentlösung gibt es nicht. Vielmehr sollte jede und jeder individuell prüfen, welche Form der Auszahlung zu den persönlichen Lebensumständen, finanziellen Zielen und Absicherungsbedürfnissen passt.
Während es für manche sinnvoll ist, mit einem hohen Kapitalbetrag gleich nach Rentenbeginn Schulden zu tilgen oder ein Eigenheim zu erwerben, schätzen andere die konstante und planbare Einnahme einer monatlichen Zusatzrente.
Besonders wichtig ist, frühzeitig die sozialversicherungsrechtlichen Folgen zu durchdenken. Wer eine Einmalzahlung erhält, muss über zehn Jahre hinweg mit einer erhöhten Beitragslast rechnen.
Die Beitragspflicht kann sich daher maßgeblich auf die tatsächliche Netto-Rentensituation auswirken.
Ein Gespräch mit einer unabhängigen Beratungsstelle oder einem Fachanwalt für Sozialrecht kann helfen, mögliche Stolpersteine zu vermeiden und die richtige Entscheidung zu treffen.
Warum ist eine gründliche Planung der bAV-Auszahlung unverzichtbar?Das aktuelle Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen zeigt, wie sehr die Wahl der Auszahlungsart bei einer betrieblichen Altersvorsorge die finanzielle Situation im Ruhestand beeinflussen kann. Die vermeintlich attraktive Einmalauszahlung führt in vielen Fällen zu einer deutlich spürbaren Belastung durch Sozialversicherungsbeiträge über einen fest definierten Zeitraum von zehn Jahren.
Gleichzeitig bietet sie jedoch maximale Flexibilität. Wer hingegen auf eine monatliche Rentenzahlung setzt, hat eine stetige, planbare Zusatzrente und profitiert von im Regelfall geringeren Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung.
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Arbeitslos vor der Rente: Muss man sich jetzt noch weiter bewerben?
Manche ältere Menschen denken daran, sich kurz vor der Altersrente arbeitslos zu melden. Sie sind nicht mehr so leistungsfähig wie in jungen Jahren – und oft reicht es ihnen auch einfach.
Es kursiert das Gerücht, dass man wenige Jahre vor der Rente einen “Deal” mit der Agentur für Arbeit machen könnte – nach dem Motto “Wir vermitteln Ihnen keine Stellen mehr, das erspart uns und Ihnen Arbeit in der Zeit, die sie bis zur Rente absitzen.” Es gibt Tricks und Kniffe, um die Zeit bis zur Rente zu überbrücken.
Es gibt keine Sonderregel für SeniorenEs stimmt aber nicht, dass es eine Extrawurst für Senioren gibt, denn für ältere Menschen gelten dieselben Regeln beim Arbeitslosengeld I und beim Bürgergeld wie für jüngere Menschen. Wer Arbeitslosengeld bezieht, ist verpflichtet, Arbeit zu suchen und Angebote der Arbeitsagentur und der Jobcenter wahrzunehmen.
Kaum Abzüge von der RenteFür die Rente selbst ist das Arbeitslosengeld I vor der Rente unproblematisch (bei Arbeitnehmern, die zuvor rentversicherungspflichtig gearbeitet haben). Die Arbeitsagentur zahlt nämlich Beiträge an die Rentenversicherung, und damit erhöht sich die zu erwartende Altersrente.
Arbeitslos heißt arbeitsuchendWeder ALG I noch Bürgergeld sind Leistungen, die “einfach so” ausgezahlt werden. Wer sie erhält, verpflichtet sich, die Arbeitslosigkeit eigenständig zu überwinden, und dementsprechend zu handeln, also sich von der Agentur für Arbeit vermitteln zu lassen.
Auch ältere Arbeitnehmer, die ALG I beziehen, müssen sich also bewerben, an Maßnahmen der Agentur für Arbeit zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt teilnehmen und / oder anderweitig nach einem Job Ausschau halten.
Nervige Maßnahme oder interessante Weiterbildung?Es kommt jetzt stark auf die individuelle Situation an. Nehmen wir an, jemand wurde gekündigt und hat keine Motivation, sich für die letzten zwei Jahre seiner Erwerbszeit vor der Altersrente in ein ganz anderes Fach vermitteln zu lassen.
Auch ein “Bewerbungstraining für 63-Jährige” dürfte nervig sein, wenn die Rente am Horizont steht. Wer jetzt clever ist und sich engagiert, kann aber Möglichkeiten zur Weiterbildung nutzen, die die Arbeitsagentur bietet und die auch später in der Rente interessant sein könnten.
Wenn Sie nämlich an einer Maßnahme der Agentur für Arbeit teilnehmen, dann kann diese sie nicht währenddessen auf ein Stellenangebot vermitteln. Weiterbildungen im Projektmanagement, Software-Kenntnissen, Sozialrecht, Personalführung, Finanzen – was auch immer- kosten mehrere tausend Euro.
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Beim ALG I haben Sie die Möglichkeit, mehrere dieser Weiterbildungen durchzuführen, ohne einen Cent zu bezahlen und rücken so näher an die Rente heran, ohne in Arbeit vermittelt zu werden.
Die Ausnahme: Arbeitslosengeld nach KrankengeldEs gibt eine Ausnahme, wenn Sie als alter Mensch vor der Rente Arbeitslosengeld beziehen, in der Sie keine Bewerbungen schreiben müssen. Diese besteht, wenn Sie das Arbeitslosengeld im unmittelbaren Anschluss an Krankengeld beziehen.
Dann erhalten Sie ALG I, müssen aber keine Bewerbungen schreiben.
Individuelles Ermessen ohne gesetzliche GrundlageWas hat es also auf sich mit dem Gerücht, dass es einen “Deal” gebe, nachdem alte Arbeitnehmer, die kurz vor der Rente Arbeitslosengeld I beziehen, sich nicht mehr bewerben müssten?
Kurz gesagt: Vermutlich erzählten hier Rentner von persönlichen Erfahrungen, die Sie direkt vor der Rente mit Ihrem Sachbearbeiter bei der Agentur für Arbeit machten.
“Harter Hund oder Easy Going?”Geraten Sie an einen “harten Hund”, der Sie kurz vor der Regelalterszeit auf Teufel komm raus noch in irgendeinen Job jagen will? Oder macht der jeweilige Sachbearbieter tatsächlich einen inoffiziellen “Deal” nach dem Motto “das gibt hier für Sie interessante Weiterbildungen, aber unter uns gesagt, lassen Sie das mal mit den Bewerbungen”.
Umgekehrt wäre übrigens auch ein Fall denkbar, in dem ein 63jähriger unbedingt in Arbeit vermittelt werden will, und der Sachbearbeiter meint “das bringt doch nichts.”
Selbstverständlich macht das persönliche Verhältnis zu Ihrem Sachbearbeiter hier einen gewaltigen Unterschied.
Für solche “Gentlemen agreements” gibt es aber keine gesetzlichen Vorschriften.
Der Beitrag Arbeitslos vor der Rente: Muss man sich jetzt noch weiter bewerben? erschien zuerst auf Gegen Hartz IV - Bürgergeld Ratgeber und Hartz 4 Tipps.
Dujarric: Pedersen returns to Damascus to continue his engagements with Syrian officials
New York, SANA-UN spokesman ,Stéphane Dujarric, announced that the UN Special Envoy to Syria, Geir Pedersen, will return to Damascus this week to continue his engagements with officials of the caretaker government and others, including Syrians representing different segments of society.
“This visit follows Mr. Pedersen’s participation in the Munich Security Conference a few days ago, where he held discussions with high-level representatives from Syria, France, Germany, Iraq, United Arab Emirates and other key interlocutors” The UN News Centre quoted Dujarric as saying at a press conference at the organization’s headquarters in New York.
Dujarric explained that the UN envoy stressed during his participation in the Munich Security Conference the importance of an inclusive, Syrian-led political process, supported by the international community.
Manar Salameh
Dialogue session in preparation for National Dialogue Conference begins in Idlib
Damascus, SANA- A dialogue session with the Preparatory Committee for Syrian National Dialogue Conference began Tuesday in Idlib city.