«Mund halten und Steuern zahlen, das sind die ersten Pflichten des Staatsbürgers. Die Mütter haben dann noch, wenn möglich, recht viele Kinder in die Welt zu setzen, damit der Staat ohne jede Verantwortung darüber frei verfügen kann und die heilige Staatsmedizin die nötigen Versuchskaninchen bekommt. Eine Mutter darf sich nur nicht einbilden, dass die Kinder ihr Eigentum sind.» (-Hugo Wegener)
Sammlung von Newsfeeds
Overton: USA: Viele haben Angst, dass am Wahltag oder danach Gewalt ausbricht
Berliner Zeitung: VW meldet Gewinneinbruch um 63,7 Prozent
Al-Dahhak: The occupation entity’s measures to undermine UNRWA extension of its criminal record against the Palestinian people
New York, SANA- Syria’s Permanent Representative to the United Nations, Ambassador Qusay Al-Dahhak, reaffirmed Syria’s stance in rejection of the unilateral measures taken by the Israeli entity to undermine UNRWA and ban its work inside the Palestinian territories, indicating that the attack on international forces and UN organizations in Lebanon and Gaza is an extension of decades of Israeli crimes against the Palestinian people.
“In this context, Syria renews its categorical condemnation of the unprecedented hostile campaign launched by the Israeli occupation authorities against the Secretary-General of the United Nations, Antonio Guterres, and affirms its solidarity with him in confronting it, and appreciates the efforts he is making in accordance with his mandate,” Al-Dahhak said at a Security Council session on the Palestinian issue.
Syria affirms its full solidarity with the brotherly Palestinian and Lebanese peoples in the face of the Israeli aggression and the barbaric crimes committed by the occupation authorities, tt also condemns the Israeli aggression on Iran, and affirms its right to defend itself, protect its people, and preserve its sovereignty, al-Dahhak said.
He added that the Syrian Arab Republic once again calls on the Security Council to take immediate action to stop the Israeli aggression that threatens regional and international peace and security, and to oblige the occupying authorities to stop the crimes of genocide and war crimes they are committing, and to ensure accountability for them and that their perpetrators do not escape punishment.
“Syria stresses the necessity of implementing the relevant United Nations resolutions to end the Israeli occupation of Arab lands in Palestine, Syria and Lebanon, and affirms that the crimes of the Israeli occupation entity will not deter our peoples from continuing their struggle to obtain their legitimate rights and liberate their usurped lands,” al-Dahhak concluded.
Nisreen Othman / Mazen Eyon
Greetings to the 8th World Congress of Compatriots Living Abroad
Vladimir Putin sent greetings to participants and guests at the 8th World Congress of Compatriots Living Abroad.
Rente mit 63: So können sie vorzeitig in Altersrente gehen – Tabelle
Die Rente mit 63 bietet eine konkrete Möglichkeit, früher als gesetzlich vorgesehen in den Ruhestand zu gehen. Wie das auch heute noch möglich ist, zeigen wir in diesem Beitrag.
Optionen für einen vorzeitigen RuhestandEine vorzeitige Rente muss aktiv bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt werden, spätestens drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn. Verschiedene Rentenarten ermöglichen einen vorzeitigen Renteneintritt, jeweils mit eigenen Voraussetzungen:
- Altersrente für langjährig Versicherte: Diese Rentenart richtet sich an Personen, die nach mindestens 35 Versicherungsjahren in den Ruhestand gehen möchten. Es zählen auch Zeiten, die nicht auf Erwerbstätigkeit beruhen wie Ausbildungszeiten. Diese Rentenart ist jedoch dauerhaft mit Abschlägen verbunden.
- Altersrente für besonders langjährig Versicherte: Für den abschlagsfreien Renteneintritt ab 63 sind 45 Versicherungsjahre erforderlich. Diese Möglichkeit richtet sich an Menschen, die früh ins Berufsleben eingetreten sind. Studienzeiten werden nicht angerechnet, sodass Akademiker diese Voraussetzung oft nicht erfüllen.
- Altersrente für schwerbehinderte Menschen: Schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 können bereits ab 62 Jahren in den Ruhestand treten, wobei jedoch Kürzungen von bis zu 10,8 Prozent möglich sind. Ein abschlagsfreier Renteneintritt ist ab 65 Jahren möglich.
Nicht alle Versicherungsjahre ergeben sich aus einer kontinuierlichen Erwerbstätigkeit. Folgende Zeiten werden ebenfalls als Versicherungszeiten angerechnet:
- Ausbildungszeiten
- Kindererziehungszeiten
- Schwangerschaft und Mutterschutz
- Wehr- oder Zivildienst
- Pflege von Angehörigen
- Zeiten der Arbeitslosigkeit
Je nach Rentenart werden diese Zeiten unterschiedlich gewichtet und tragen dazu bei, die erforderlichen Versicherungsjahre zu erreichen.
Besondere Anforderungen für besonders langjäjhrig VersicherteDie Anforderungen für die 45-jährige Wartezeit sind strenger als für die 35-jährige Wartezeit. Für die abschlagsfreie Frührente werden etwa Studienzeiten, Zeiten aus einem Versorgungsausgleich nach einer Scheidung sowie Rentensplitting nicht angerechnet.
Arbeitslosigkeit kurz vor RenteneintrittZeiten der Arbeitslosigkeit können unter bestimmten Voraussetzungen für die Rentenberechnung angerechnet werden. Die letzten zwei Jahre vor Renteneintritt werden allerdings nur anerkannt, wenn die Arbeitslosigkeit durch eine Insolvenz oder die vollständige Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers verursacht wurde. Andernfalls werden diese Zeiten nicht auf die 45 Versicherungsjahre angerechnet.
Berechnung der Frührente: Wie hoch wird die Auszahlung sein?Die Höhe der Frührente hängt von verschiedenen Faktoren ab, hauptsächlich von den gezahlten Beiträgen und der Versicherungsdauer. Wer mit 63 Jahren statt mit 67 Jahren in den Ruhestand geht, muss mit einer Kürzung der Rente um bis zu 14,4 Prozent rechnen.
Bei einem durchschnittlichen Jahreseinkommen von 43.000 Euro könnte eine monatliche Rente von 1.500 Euro erwartet werden. Bei einem Renteneintritt mit 63 Jahren und den entsprechenden Abschlägen würde sich die Rente jedoch auf etwa 1.284 Euro reduzieren. Nach Abzug der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fällt die Nettorente entsprechend geringer aus.
Tabelle: Vergleich der Altersrentenoptionen Altersrente für … Frühester Beginn Abschläge? Voraussetzungen langjährig Versicherte 63 Jahre Ja, lebenslang 0,3 % pro vorgezogenem Monat, bis zu 14,4 % 35 Versicherungsjahre besonders langjährig Versicherte („Rente mit 63“) 65 Jahre (Jahrgänge ab 1964) Nein 45 Versicherungsjahre schwerbehinderte Menschen 62/65 Jahre (Jahrgänge ab 1964) Ja, lebenslang 0,3 % pro vorgezogenem Monat, bis 10,8 %/nein 35 Versicherungsjahre, GdB 50 zu Rentenbeginn Beispielrechnung: Finanzielle Auswirkungen des vorzeitigen Renteneintritts mit 63Angenommen, bis zum 63. Geburtstag wurden Rentenansprüche in Höhe von 1.500 Euro erarbeitet. Der reguläre Renteneintritt wäre mit 67 Jahren vorgesehen. Entscheidet man sich jedoch, vier Jahre früher in den Ruhestand zu gehen, reduziert sich die Rente aufgrund einer Kürzung von 0,3 Prozent pro Monat. Die resultierende Bruttorente beträgt etwa 1.284 Euro.
Von dieser Bruttorente werden noch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen (etwa 11 Prozent), sodass eine Nettorente von ungefähr 1.143 Euro ausgezahlt wird. Bei Weiterarbeit bis zum 67. Lebensjahr würde sich der Rentenanspruch jedes Jahr um etwa 37 Euro erhöhen, sodass eine Bruttorente von etwa 1.650 Euro erreicht werden könnte.
Nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge würde dies etwa 1.470 Euro entsprechen, was einen Unterschied von über 300 Euro monatlich ausmacht.
Diese Abschläge gelten lebenslang, was bedeutet, dass die Rentenkürzung auch nach Erreichen des regulären Rentenalters bestehen bleibt. Insgesamt kann der finanzielle Verlust durch den vorzeitigen Renteneintritt erheblich sein.
So wirkt sich der Rentenabschlag auf die Bruttorente ausDie folgende Tabelle veranschaulicht, wie sich ein vorzeitiger Ruhestand auf die Höhe der Bruttorente auswirkt. Dabei wird von den folgenden Annahmen ausgegangen:
- Das reguläre Rentenalter liegt bei 67 Jahren, was für Geburtsjahrgänge ab 1964 zutrifft.
- Zum Zeitpunkt des vorzeitigen Renteneintritts bestehen Ansprüche auf eine Bruttorente von 1.500 bzw. 2.000 Euro.
Seit dem 01.01.2024 besteht die Möglichkeit, zur Altersrente 37.117,50 Euro jährlich hinzuzuverdienen, ohne dass der Verdienst auf die Rentenzahlung angerechnet wird. Verdient der Rentner mehr, wird der über die Grenze hinausgehende Betrag zu 40 Prozent von der Erwerbsminderungsrente abgezogen.
Freiwillige Beitragszahlungen zur Vermeidung von AbschlägenUm Rentenabschläge zu vermeiden, können Personen ab 50 Jahren freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung leisten. Diese Zahlungen können dabei helfen, die Kürzungen auszugleichen, die durch einen vorzeitigen Renteneintritt entstehen.
Frühzeitige Auszahlung der RenteEine vorzeitige Auszahlung der Rente, beispielsweise im Alter von 50 oder 55 Jahren, ist in der Regel nicht möglich. Eine Ausnahme stellt die Beitragsrückerstattung dar, die jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen greift, beispielsweise wenn weniger als fünf Beitragsjahre erreicht wurden.
Diese Regelung betrifft auch Berufsgruppen wie Beamte oder Geistliche sowie Personen, die dauerhaft ins Ausland ziehen.
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Verbotenes Heilwissen: Zaubermittel Propolis
Propolis gehört definitiv zu den größten Wundersubstanzen, die die Natur je hervorgebracht hat. Das Kittharz oder auch Stopfwachs der Honigbienen hat eine ganze Reihe medizinisch wirksamer Eigenschaften, vor allem ist seine antibiotische Aktivität gegen eine Reihe von häufig vorkommenden Kokken- und grampositiven Stäbchenbakterien zu nennen, einschließlich des menschlichen Tuberkelbazillus. Auch gegen Pilze und Viren weist […]
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Ezidische Frauenbewegung: Stoppt den Völkermord!
Die Bewegung freier ezidischer Frauen (TAJÊ) fordert die Sperrung des Luftraums über der Region Şengal im Nordwesten des Irak. In einem Schreiben an den irakischen Ministerpräsidenten Mohammed Shia al-Sudani, die Vereinten Nationen und die Europäische Union verurteilte die TAJÊ die Angriffe der Türkei auf Şengal als Fortsetzung des Völkermords an der ezidischen Gemeinschaft und forderte die Anerkennung der nach dem IS-Genozid von 2014 in der Region aufgebauten Selbstverwaltung und Verteidigungskräfte.
Die Ezid:innen seien eine friedliche und demokratisch veranlagte Glaubensgemeinschaft mit einer jahrtausendealten Kultur und Geschichte, heißt es in dem Schreiben: „Die ganze Welt weiß, dass die ezidische Gemeinschaft in ihrer Geschichte 74 Ferman erlebt hat, Dutzende davon wurden von den Osmanen begangen. Der letzte Ferman ist am 3. August 2014 von IS-Banden verübt worden. Bekanntlich wurden bei diesem Ferman Zehntausende Menschen getötet und Tausende ezidische Frauen und Kinder vom IS verschleppt und auf Sklavenmärkten verkauft. Von vielen ist das Schicksal weiterhin unbekannt. Hunderttausende Menschen wurden vertrieben, Tausende in Massengräbern verscharrt. Die ezidische Gemeinschaft hat sich für ihren Schutz organisiert und ein Selbstverwaltungssystem mit Institutionen und Komitees aufgebaut und zur Selbstverteidigung die YBŞ, YJŞ und Asayîşa Êzidxanê [Ezidische Sicherheitskräfte] gegründet.“
„Selbstverteidigung ist ein legitimes Recht“
Die TAJÊ erklärte weiter, dass die ezidische Gemeinschaft sich aufgrund ihrer langen Verfolgungsgeschichte nicht auf andere verlassen könne: „Wir wissen, dass andere Kräfte unsere Existenz nicht schützen werden. Selbstverteidigung ist das grundlegende Recht aller Völker, die einem Völkermord und drohenden Massakern ausgesetzt sind. Das System der Selbstverwaltung widerspricht nicht der irakischen Verfassung und wird sogar verfassungsrechtlich geschützt, darauf möchten wir ausdrücklich hinweisen. Nachdem 2014 der IS die ezidische Gemeinschaft vernichten wollte, bombardiert heute der türkische Staat Şengal mit Kampfflugzeugen und Drohnen. Er begeht Kriegsverbrechen, indem er die Zivilbevölkerung, einschließlich Frauen und Kinder, angreift. Unsere Verteidigungskräfte YBŞ und YJŞ bestehen aus jungen arabischen und ezidischen jungen Menschen aus Şengal, die ihre Heimat und die Bevölkerung seit zehn Jahren vor Massakern schützen. Der türkische Staat hat auch unsere heiligen Stätten zum Angriffsziel erklärt.“
Zwanzig Luftangriffe in zwei Tagen
Aufnahmen aus Şengal vom 25. Oktober 2024
Zu der letzten großen Angriffswelle der Türkei teilte die ezidische Frauenbewegung mit: „Während wir uns auf den Jahrestag der Befreiung von Şengal vorbereiten, hat der türkische Staat Şengal am 24. und 25. Oktober massiv bombardiert. Bei den zwanzig Luftangriffen mit 16 Kampfjets und Drohnen sind sechs Kämpfer der Verteidigungskräfte YBŞ gefallen und vier weitere Personen verletzt worden. Außerdem haben eine Frau und ein Kind aus der Zivilbevölkerung Verletzungen erlitten. Ein Wohnhaus, zwei heilige Stätten der ezidischen Gemeinschaft und zwei Wassertanks der Bevölkerung sind gezielt angegriffen worden. Die Angriffe des türkischen Staates wirken sich negativ auf unsere Gemeinschaft aus und verhindern, dass die Wunden des Völkermords von 2014 heilen können. Sie verletzen die Menschenrechte und sind eine Fortsetzung des Völkermords an den Ezidinnen und Eziden. Als Bewegung freier ezidischer Frauen (TAJÊ) verurteilen wir die brutale Aggression des türkischen Staates, die sich gegen die Stabilität der Region richtet. Wir sehen sie als ernste Bedrohung für die Bevölkerung von Şengal und gleichzeitig als Gefahr für den gesamten Irak.“
Flugverbot für türkische Luftwaffe
Şengal und seine Bevölkerung seien ein Teil des Irak, die Regierung in Bagdad trage Verantwortung für die ezidische Gemeinschaft und alle in der Region lebenden Menschen, betont die TAJÊ in dem Schreiben abschließend: „Wenn die irakische Regierung zu den Angriffen auf Şengal schweigt, bedeutet das, dass sie sie als legitim betrachtet. Seit der Tragödie des letzten Völkermords sind zehn Jahre vergangen. Daher muss die irakische Regierung die Selbstverwaltung und den Völkermord endlich offiziell anerkennen. Die ezidische Gemeinschaft hat 74 Ferman erlebt und darf nicht ein weiteres Mal den Interessenskonflikten und Machtkämpfen der Staaten geopfert werden. Als Bewegung freier ezidischer Frauen rufen wir die irakische Regierung auf, ihre humanitäre und rechtliche Verantwortung gegenüber der ezidischen Gemeinschaft und der Bevölkerung von Şengal zu erfüllen. Der Luftraum über Şengal muss für türkische Kriegsflugzeuge gesperrt werden.“
https://anfdeutsch.com/aktuelles/die-ezidische-gemeinschaft-wird-nicht-kapitulieren-44038 https://anfdeutsch.com/kurdistan/sechs-ybS-kampfer-in-Sengal-gefallen-44035 https://anfdeutsch.com/aktuelles/tote-und-verletzte-bei-turkischen-angriffen-auf-Sengal-44017 https://anfdeutsch.com/aktuelles/gfbv-kritisiert-schweigen-der-bundesregierung-44073