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Turkey: Agreement to complete 30 km of Hejaz railway inside Syrian territory

SANA - Syrian Arab News Agency - 23. September 2025 - 17:46

Turkish Minister of transport and Infrastructure Abdulkadir Uraloglu said that Turkey, Syria and Jordan agreed an agreement to complete of a missing 30-kilometer portion of the historic Hejaz Railway within Syrian territory, marking a significant step toward reviving the vital project and enhancing regional cooperation in the transport sector.

 “With Turkey’s support, an agreement has been reached to complete the remaining 30 kilometers of the Hejaz Railway’s in Syria.” semi-state Anadolu News Agency quoted Mr. Uraloglu as saying.

He added that the step represents the beginning of a broader effort to restore the historic line, alongside key decisions made during a technical meeting for transport ministers from Syria, Turkey, and Jordan.

Uraloglu noted that’’ the Jordanian side will explore technical capabilities for maintaining, repairing, operating locomotives, and will assess the possibility of running its own trains on the Hejaz line all the way to Damascus. This forms part of a joint effort to activate rail connectivity among the three countries.

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Trump bringt Autismus mit Tylenol und Impfstoffen in Verbindung

Transition News - 23. September 2025 - 17:40

Kürzlich hatten wir bereits berichtet, dass Robert F. Kennedy Jr. Autismus mit der Einnahme von Paracetamol während der Schwangerschaft in Verbindung gebracht hat. Jetzt macht die Regierung von Donald Trump ernst und verkündete bei einem White-House-Briefing, die Food and Drug Administration (FDA) werde Schwangere darauf hinweisen, dass die Einnahme von Paracetamol das Risiko von Autismus für ihr Kind berge.

Das schreibt Reuters. Die Nachrichtenagentur macht dabei ebenfalls darauf aufmerksam, dass der US-Präsident in diesem Zusammenhang auch gegen die Vielzahl von verabreichten Impfungen wetterte. Trump:

«Sie pumpen so viel Zeug in diese wunderschönen kleinen Babys. Es sieht aus, als würden sie ein Pferd vollpumpen. 80 verschiedene Impfstoffe auf einmal in ein zerbrechliches kleines Kind – es ist eine Schande.

Wir wollen kein Quecksilber in den Impfstoffen. Wir wollen kein Aluminium in den Impfstoffen.»

Verwiesen wird in diesem Zusammenhang etwa auf die Studie «Vaccination and Neurodevelopmental Disorders: A Study of Nine-Year-Old Children Enrolled in Medicaid», veröffentlicht zu Beginn dieses Jahres. Darin schlussfolgern die Autoren Anthony R. Mawson und Binu Jacob aus Mississippi:

«Unsere Ergebnisse deuten darauf hin, dass der aktuelle Impfplan möglicherweise zu mehreren Formen von neurologischen Entwicklungsstörungen beiträgt, dass Impfungen in Verbindung mit Frühgeburten stark mit einem erhöhten Risiko für neurologische Entwicklungsstörungen im Vergleich zu Frühgeburten ohne Impfung verbunden waren und dass eine zunehmende Anzahl von Besuchen, bei denen Impfungen stattfanden, mit einem erhöhten Risiko für Autismus-Spektrum-Störungen verbunden war.»

Sayer Ji sieht in den Äußerungen der US-Regierung gar eine Art Zeitenwende. So konstatiert der Gründer von Greenmedinfo in einem heute veröffentlichten Beitrag mit der Überschrift «Trump und RFK brechen das Schweigen über die wahren Hintergründe der Autismus-Katastrophe»:

«[Wir sehen hier] eine Abkehr von 30 Jahren medizinischer Orthodoxie und von dem, was viele, die selbst iatrogene Schäden erlitten haben, als eine seit Jahrzehnten andauernde Vertuschung betrachten. Dabei werden Opfer medizinisch bedingter Krankheiten oft beschuldigt oder manipuliert, weil sie ihre berechtigten Bedenken äußern.»

Das Bemerkenswerte dabei ist auch, dass Trump selbst betonte, es müsste nicht-erbliche Faktoren als Ursache für den rasanten Anstieg der Autismusrate geben:

«Noch vor wenigen Jahrzehnten hatte eines von 20.000 Kindern Autismus. Dann war es eines von 10.000. Heute ist es insgesamt eines von 31, und bei Jungen in Ländern wie Kalifornien ist es eines von 12. Man kommt nicht von einem von 20.000 auf eins von 10.000 und dann auf eins von 10, es sei denn, etwas stimmt nicht. Das wird künstlich herbeigeführt.»

Damit tritt er auch der immer wieder vorgebrachten Behauptung entgegen, die Autismusrate sei nur deshalb so hochgeschnellt, weil immer mehr Autismus-Diagnosen gestellt würden – eine These, die Kennedy Jr. kürzlich in einem Interview konterte (siehe den TN-Artikel dazu).

Was die These, Paracetamol, das in den USA unter dem Markennamen Tylenol erhältlich ist, sei ein möglicher Verursacher von Autismus, so wird hier entgegnet, es gebe Studien, die dem widersprechen. Die NZZ etwa verweist unter anderem auf eine schwedische Studie, die vergangenes Jahr präsentiert worden war.

Darin wurden die Daten von rund 2,5 Millionen Kindern ausgewertet. Verglichen wurden Geschwister. Es zeigte sich, dass Kinder, die während der Schwangerschaft Paracetamol ausgesetzt waren, kein höheres Risiko für Autismus oder Aufmerksamkeitsstörungen hatten als ihre Schwestern und Brüder ohne diese Exposition.

Dennoch gab Trump allen Schwangeren den dringenden Rat mit auf den Weg:

«Die Einnahme von Tylenol während der Schwangerschaft kann das Autismusrisiko deutlich erhöhen. Nehmen Sie es nicht!»

Trump verwies sogar auf Kuba, wo Paracetamol knapp und die Autismusrate verschwindend gering sei. Die wissenschaftliche Grundlage dafür liefert eine neue, von Experten begutachtete Studie. Darin heißt es:

«Die Häufigkeit von Autismus in den Vereinigten Staaten, wo Paracetamol weit verbreitet ist, ist mehr als 1000 Mal höher als in Kuba, wo Paracetamol nur auf Rezept erhältlich ist. Metaboliten von Glyphosat und Paracetamol verändern wahrscheinlich die Funktion des Entwicklungsproteins Sonic Hedgehog (SHH) ... Der Schweregrad von Autismus hängt mit dem Ausmaß der SHH-Anomalie zusammen.»

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Nach linken Drohungen gegen ABC: Disney begnadigt Kimmel

Keine Woche, nachdem ihre Ausstrahlung ausgesetzt wurde, kehrt die Late-Night-Show des US-Moderators Jimmy Kimmel am heutigen Dienstag schon wieder auf die Bildschirme zurück. Grund für die Absetzung der Sendung waren Kimmels geschmacklose Bemerkungen über den Mord an Charlie Kirk gewesen, die eben keine bloßen Meinungsäußerungen waren, sondern den Anfangsverdacht der Aufwiegelung und der Billigung von Straftatbeständen […]

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Internes Protokoll: Dänemark will Chatkontrolle durchdrücken

netzpolitik.org - 23. September 2025 - 17:10

Dänemark will die Chatkontrolle in drei Wochen durchdrücken. Am Gesetz ändert die Ratspräsidentschaft nichts, stattdessen sollen Staaten ihre Meinung ändern. Die Position Deutschlands ist maßgeblich. Darüber entscheidet Innenminister Dobrindt. Wir veröffentlichen das eingestufte Verhandlungsprotokoll.

Innenminister Dobrindt (Mitte) mit dänischen Ministern für Integration und Öffentliche Sicherheit. – CC-BY-NC-ND 4.0 Dänische Ratspräsidentschaft

Seit über drei Jahren streiten die EU-Institutionen über eine verpflichtende Chatkontrolle. Die Kommission will Internet-Dienste verpflichten, die Inhalte ihrer Nutzer auf Straftaten zu durchsuchen und diese bei Verdacht an Behörden zu schicken. Das Parlament bezeichnet das als Massenüberwachung und fordert, nur unverschlüsselte Inhalte von Verdächtigen zu scannen.

Die EU-Staaten können sich nicht auf eine gemeinsame Position einigen. Bisher ist jede Präsidentschaft daran gescheitert, eine Einigung im Rat zu organisieren. Mitte September hat die Arbeitsgruppe Strafverfolgung den Gesetzentwurf erneut verhandelt. Wir veröffentlichen ein weiteres Mal das eingestufte Protokoll der Sitzung.

Zustimmung sehr schwierig

Seit Juli hat Dänemark die Ratspräsidentschaft inne. Die sozialdemokratisch geführte Regierung befürwortet die verpflichtende Chatkontrolle und Client-Side-Scanning. Dänemark will, dass die Justiz- und Innenminister den Gesetzentwurf am 14. Oktober annehmen.

Die vorherige Ratspräsidentschaft hatte vorgeschlagen, die Chatkontrolle freiwillig statt verpflichtend zu machen und verschlüsselte Kommunikation auszunehmen. Dänemark hat diese Abschwächungen wieder rückgängig gemacht.

Dänemark sagt ganz offen: „Es dürfte sehr schwierig sein, neue Ansätze zu finden, die bei den Mitgliedstaaten auf Zustimmung stoßen. Uns gehen die realisierbaren Optionen aus.“ Deshalb legt Dänemark im Prinzip einfach den alten Gesetzentwurf nochmal vor – und hofft auf ein anderes Ergebnis.

Optionen gehen aus

In der Arbeitsgruppe war Dänemark damit nicht sofort erfolgreich. Die meisten EU-Staaten „wiederholten im Wesentlichen die bereits bekannten Positionen“. Viele Staaten wollen eine weitreichende Chatkontrolle, eine Sperrminorität der Staaten lehnt das ab.

Eigentlich ist eine Chatkontrolle laut E-Privacy-Richtlinie verboten. Eine vorübergehende Ausnahme erlaubt Anbietern trotzdem, Inhalte freiwillig zu scannen. Diese Ausnahme läuft im April 2026 aus.

Kommission und Ratspräsidentschaft nutzen das als Druckmittel. Dänemark ist „sich des Zeitdrucks sehr bewusst“. Die Ratspräsidentschaft ist „in engem Austausch mit der Kommission und dem Parlament“. Es brauche „deutliche Fortschritte“, damit sich der Rat auf eine gemeinsame Position einigt.

Befürworter machen Druck

Auch zahlreiche EU-Staaten „betonten die dringende Notwendigkeit, im Lichte der auslaufenden Interims-Verordnung zu einer Einigung zu kommen“. Sowohl Gegner als auch Befürworter der Chatkontrolle fordern eine zeitnahe Einigung.

Zehn Staaten unterstützen den dänischen Vorschlag für eine verpflichtende Chatkontrolle. Darunter sind langjährige Befürworter wie Spanien, Rumänien und Ungarn.

Frankreich war lange skeptisch und wartete „auf eine Entscheidung auf allerhöchster Ebene“. Jetzt ist Paris „im Großen und Ganzen“ einverstanden mit dem Entwurf. Frankreich begrüßt sowohl verpflichtende Chatkontrolle als auch Client-Side-Scanning. „Die Verhältnismäßigkeit sei gewahrt.“

Weiterhin keine Zustimmung

Fünf Staaten lehnen den dänischen Vorschlag ab. Polen unterstützt den Kampf gegen sexuellen Kindesmissbrauch, dafür muss Prävention verstärkt werden. Einer Chatkontrolle kann Warschau „weiterhin nicht zustimmen“, sie stelle „Datenschutz und Privatsphäre“ in Frage.

Die Niederlande und Luxemburg unterstützen ebenfalls das Ziel, sexuellen Kindesmissbrauch besser zu bekämpfen. Doch mit der verpflichtenden Chatkontrolle sind sie „nicht einverstanden“. Auch Tschechien lehnt den Vorschlag ab. Die Chatkontrolle ist nicht verhältnismäßig.

Österreich verweist ebenfalls auf seine „bereits bekannte und unveränderte Position“. Der Nationalrat hat eine Chatkontrolle vor drei Jahren abgelehnt. Die österreichische Bundesregierung ist an diesen Beschluss gebunden.

Mehr politische Aufmerksamkeit

Andere Staaten positionieren sich nicht eindeutig. Schweden prüft den Vorschlag noch und arbeitet an einer Position. Finnland sieht den Vorschlag „ambivalent“, er enthalte gute und „problematische Bestimmungen“. Die Slowakei prüft ebenfalls weiter, dabei stehen „Cybersicherheit und Grundrechte im Fokus“.

Lettland bewertet „den Text positiv“. Es sei aber noch unklar, „ob dieser auch politische Unterstützung finde“. Grund sei, dass „der Vorschlag über die Sommerpause vermehrt politische Aufmerksamkeit erhalten habe“. Das dürfte an der Kampagne Fight Chat Control liegen, die nicht sehr genau und transparent ist, aber einige Reichweite erreicht.

Das entscheidende Land bleibt Deutschland. Bisher war die Bundesregierung gegen Client-Side-Scanning und Scannen verschlüsselter Kommunikation. Das Innenministerium unter CSU-Minister Alexander Dobrindt will diese Position aufweichen. Die deutsche Delegation „verwies auf die noch andauernde Meinungsbildung innerhalb der Bundesregierung“. Wenn Deutschland kippt, kommt die Chatkontrolle.

Keine fehlerfreie Technologie

Viele Experten kritisieren die Chatkontrolle als gefährlich und unverhältnismäßig. Der Juristische Dienst des EU-Rats bezeichnet sie als rechtswidrig und erwartet, dass Gerichte das geplante Gesetz wieder kippen.

Hunderte Wissenschaftler kritisieren „inakzeptabel hohe Raten an Fehlalarmen und Fehldetektionen“. In der Arbeitsgruppe gesteht auch die Kommission, „dass es realistischerweise keine Technologie gäbe, die fehlerfrei funktioniere“. Trotzdem gehen die Beamten davon aus, dass Unternehmen „zu viele False Positives“ irgendwie verhindern können.

Die Kommission ist gesetzlich verpflichtet, einen Bericht über die freiwillige Chatkontrolle vorzulegen. Anhand von Statistiken soll sie Verhältnismäßigkeit und technischen Fortschritt bewerten. Die Frist war am 4. September. Bis heute gibt es diesen Bericht nicht. Damit bricht die Kommission ihr eigenes Gesetz. Bereits vor zwei Jahren hat die Kommission die gesetzliche Frist gerissen und konnte die Verhältnismäßigkeit der Chatkontrolle nicht belegen.

Deutschland entscheidet

Unter dem Strich hat auch die neueste Verhandlungsrunde keine Einigung gebracht. Ratspräsidentschaft und Kommission haben keine Mehrheit für eine verpflichtende Chatkontrolle. Doch sie sind nicht bereit, die Chatkontrolle fallenzulassen oder abzuschwächen.

Stattdessen schlagen sie immer wieder das Gleiche vor. Sie hoffen, dass manche EU-Staaten ihre Position ändern. Wenn die deutsche Bundesregierung ihre Meinung ändert, könnten sie damit Erfolg haben.

Dänemark will eine Entscheidung innerhalb der nächsten drei Wochen. Letzte Woche sollten die EU-Staaten schriftliche Kommentare und Anmerkungen einreichen. Am 9. Oktober tagt die Arbeitsgruppe erneut. Am 14. Oktober treffen sich die Justiz- und Innenminister. Wenn es nach Dänemark geht, bringen sie dort das Chatkontrolle-Gesetz auf den Weg.

Hier das Protokoll in Volltext:

  • Geheimhaltungsgrad: Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch
  • Datum: 15. September 2025
  • Von: Ständige Vertretung der BRD bei der EU
  • An: Auswärtiges Amt
  • Kopie: BKAmt, BMI, BMJV, BMF, BMWE, BMBFSFJ, BMDS
  • Betreff: Sitzung der RAG Strafverfolgung am 12. September 2025
  • Zweck: Zur Unterrichtung
  • Geschäftszeichen: 350.80
Sitzung der RAG Strafverfolgung am 12. September 2025 I. Zusammenfassung und Wertung

TOP 3: Grundlage der Aussprache bildete der am 24. Juli von der DNK Präsidentschaft übermittelte überarbeitete Kompromisstext. Vor dem Hintergrund, dass das EP eine Verlängerung der Interims-VO nur in Aussicht gestellt hat, sofern eine Einigung im Rat erreicht wird, kündigte Vorsitz an, auch weiterhin im JI-Rat am 14. Oktober 2025 eine teilweise Allgemeine Ausrichtung anzustreben.

Zahlreiche wortnehmenden MS wiederholten im Wesentlichen die bereits bekannten Positionen und kündigten schriftliche Ergänzungen im Nachgang an.

Vorsitz bat um Übermittlung der schriftlichen Kommentare und Anmerkungen bis 19.09.2025 und kündigte weitere RAGS-Polizei Sitzungstermine für den 09. Oktober, 10. November und 03. Dezember, ohne inhaltliche Konkretisierung, an.

Bei TOP 5 unterstrichen die MS die Bedeutung der Bekämpfung von Online-Betrug. Neben dem immensen wirtschaftlichen Schaden sei auch der Vertrauensverlust der Bevölkerung zu bedenken. Die Strafverfolgung sei insbesondere mit Drittstaaten schwierig und Informationsaustausch sowie Rechtshilfeverfahren könnten mit der Schnelligkeit der Kriminellen bei diesem Phänomen nicht mithalten. KOM solle auch dies bei der Erarbeitung eines Aktionsplans berücksichtigen. MS könnten bis zum 17. Oktober schriftliche Kommentare einreichen.

II. Im Einzelnen TOP 1: Tagesordnung wurde mit Ergänzungen unter AOB angenommen. TOP 2: Information from the Presidency

VO Schleuserkriminalität: Es gab zwei technische Triloge, die insgesamt sehr konstruktiv verlaufen seien. Vorsitz werde das 4-Spalten Dokument in Vorbereitung der Sitzung der JI-Referent*innen am 17. September übermitteln (mittlerweile erfolgt)

EU Roadmap Drogen- und OK-Bekämpfung: Vorsitz wolle sich auf die Umsetzung von einzelnen Themenbereichen konzentrieren (u.a. Mobilisierung Zoll/Grenzschutz/Sondereinheiten, Rekrutierung von Kindern und Jugendlichen, Synthetische Drogen, Justizielle Zusammenarbeit). Die Diskussionen hierzu würden in der HDG geführt.

Temporary Core Group RAGS Netzwerke: Die erste Sitzung habe stattgefunden. Kernaufgabe sei die Erarbeitung einer Priorisierung der RAGS Netzwerke. Zudem solle eine einheitliche governance Struktur entwickelt werden. Die erste Sitzung habe gezeigt, dass insbesondere die Erarbeitung von validen Kriterien zur Priorisierung schwierig werden könnte. Zur nächsten Sitzung der Core Group mit Vertretern der Netzwerke (29. September, virtuell) solle ein Fragenkatalog beantwortet werden, um die Arbeit der Netzwerke und deren Struktur besser zu verstehen. Eine weitere Sitzung der Kerngruppe sei am 1. Oktober vorgesehen, um die Kriterien für eine Priorisierung zu diskutieren. Vorsitz hoffe zur Vorbereitung auf schriftliche Kommentare der MS und der KOM. Die RAGS werde sich am 9. Oktober wieder mit dem Thema befassen.

EU Abkommen mit Lateinamerikanischen Ländern: EP habe der Unterzeichnung des Abkommens mit BRA zugestimmt. Die Unterzeichnung ECU solle am Rande der UN-Vollversammlung am 23. September stattfinden.

Die nächsten Sitzungen der RAGS finden am 9. Oktober (NICHT 7. Oktober), am 10. November (NICHT 14. November) sowie am 3. Dezember (Vormittags gemeinsame Sitzung mit RAGS-C) statt.

TOP 3: Proposal for a Regulation of the European Parliament and of the Council laying down rules to prevent and combat child sexual abuse (11596/25)

Vorsitz eröffnete die Sitzung mit einer kurzen Zusammenfassung der am Kompromisstext vorgenommenen inhaltlichen und technischen Veränderungen. Ergänzend verwies Vorsitz auf die Ausführungen dazu im Presidency Flash.

Zahlreiche wortnehmende MS (ESP, DEU, POL, AUT, HUN, ROU, SWE, IRL, CYP) betonten die dringende Notwendigkeit, im Lichte der auslaufenden Interims-VO zu einer Einigung zu kommen und kündigten die Übermittlung schriftlicher Kommentare an (AUT, POL, EST, ITA, FIN, HRV, PRT).

BEL teilte mit, den aktuellen Kompromissvorschlag im Prinzip mittragen zu können. Der Text sei in dieser Form nützlich und effizient. Eine Anpassung wird in Bezug auf die Zugänglichkeit von Treffern bei Aufdeckungen angeregt: Treffer könnten beim jeweiligen Diensteanbieter vorgehalten und erst bei Zustimmung durch die zuständige Behörde bzw. ein Gericht übermittelt werden, z.B. bei anhängigen Ermittlungsverfahren oder Anzeigen. Dann könne die Detektion auch in verschlüsseltem Umfeld erfolgen. BEL werde hierzu Textvorschläge übermitteln.

ITA äußerte Zweifel in Bezug auf die Einbeziehung von neuem CSAM in den Anwendungsbereich, zudem solle Audiokommunikation umfassender definiert werden.

Für LTU stehe die Wahrung der Grundrechte im Fokus, gleichzeitig solle der Kompromissvorschlag aber auch so ambitioniert wie möglich sein. LTU unterstütze den Vorschlag weiterhin.

EST merkte an, der Text solle in Bezug auf Altersverifikation (Art. 28 DSA) an den DSA angeglichen werden. DSA und DSGVO sollten im Text ausdrücklich genannt und darauf Bezug genommen werden. Im Übrigen könne EST die Änderungen in Art. 10 nicht mittragen. Der Zugang zu Verschlüsselung müsse an einer einheitlichen Stelle behandelt werden.

LVA bewertet den Text positiv, ob dieser auch politische Unterstützung finde, sei aber noch unklar, da der Vorschlag über die Sommerpause vermehrt politische Aufmerksamkeit erhalten habe.

ESP unterstrich deutlich, den Vorschlag weiterhin vollumfänglich zu unterstützen und machte klar, dass die Signale aus dem EP zur möglichen Verlängerung der Interims-VO nicht gut seien.

Vorsitz bestätigt, dass man sich des Zeitdrucks sehr bewusst sei und sich diesbezüglich in engem Austausch mit der KOM und dem EP befinde. Um mit den Trilogverhandlungen zu beginnen, brauche es deutliche Fortschritte im Rat.

SVK gab an, den Vorschlag weiterhin zu prüfen. Hierbei stünden Cybersicherheit und die Grundrechte im Fokus. Ein nicht-selektives Scannen von Kommunikation sei problematisch, daher könne man derzeit noch keine positive Rückmeldung geben.

CZE äußerte Zweifel an der Verhältnismäßigkeit des Vorschlages und kündigte an, diesen im Falle einer Abstimmung abzulehnen.

POL teilte mit, dem Vorschlag weiterhin nicht zustimmen zu können und legte Prüfvorbehalt ein. Man unterstütze das Ziel der CSA–VO aber nicht so, wie im aktuellen Kompromissvorschlag. Prävention müsse verstärkt werden. Generell sei man gegen alles, was Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre in Frage stelle.

FIN sah den Vorschlag ambivalent; er enthalte Regelungen, die einen stärkeren Schutz böten, aber eben auch problematische Bestimmungen.

BGR unterstützte ausdrücklich den Vorschlag, auch in Bezug auf Altersverifikation.

AUT verweist auf die bereits bekannte und unveränderte Position und kündigte schriftliche Kommentare mit weiteren technischen Anmerkungen an. Vorsitz verwies auf AUT Nachfrage zum Zeitplan und weiteren Vorgehen auf den Presidency Flash und bekräftigt das Vorhaben, am 14. Oktober zu einer Allgemeinen Ausrichtung zu kommen.

DEU trug weißungsgemäß vor, legte weiterhin Prüfvorbehalt ein und verwies auf die noch andauernde Meinungsbildung innerhalb der Bundesregierung und die Notwendigkeit einer regierungsabgestimmten Position.

PRT sah den Text als in die richtige Richtung gehend an. Est müsse nochmal geprüft werden, ob die im Flash angekündigten Änderungen bereits alle in den Text übernommen seien. PRT gab weiterhin zu bedenken, dass der Erfolg des EU-Zentrum wesentlich davon abhinge, wie gut die Regelungen zu den nationalen Strukturen der MS passten.

HUN hielt seinen Prüfvorbehalt aufrecht, dieser sei aber positiv und nur aus technischen Gründen notwendig. Angemerkt wurde weiterhin, dass die in Art. 24 Abs. 6 genannte Frist von 3 Monaten zu lang sei, HUN schlage unverzüglich bis max. 8 Tage vor (auch FRA). Vorsitz erwiderte, man habe sich in Bezug auf die Frist von 3 Monaten an der NIS–RL orientiert und diese von dort übernommen.

IRL unterstützt den Kompromissvorschlag, dieser biete einen deutlichen Mehrwert. Die zusätzlichen Safeguards gewährleisten eine gute Balance zwischen Datenschutz und Kinderschutz.

FRA zeigte im Großen und Ganzen Einverständnis mit dem vorliegenden Text. Es sei gut, dass die Aufdeckungsanordnungen wieder enthalten seien. Ebenso sei es zu begrüßen, dass die Risikoklassifizierung und Client-Side-Scanning enthalten seien. Die Verhältnismäßigkeit sei gewahrt. Wichtig sei, die Humankontrolle bei Treffern zu gewährleisten. FRA hätte daher gerne das Hit-System wieder im Text, um die Zahl der False Positives zu verringern. Zudem müsse es die Möglichkeit geben, Dienste bei entsprechenden Erkenntnissen schnell zu „Hochrisikodienst“ hochstufen zu können. Da Sextortion ein großes Problem in FRA sei, plädiere FRA für eine kürzere Review Frist beim Grooming (18 Monate anstatt 3 Jahre). FRA begrüßte zudem die Zertifizierung von Aufdeckungstechnologien, sowie die vorgesehene Verlängerung der Interims-VO um 72 Monate.

Vorsitz erläuterte, dass das Hit-System von zahlreichen MS als kritisch bewertet wurde und man es daher herausgenommen habe.

ROU unterstützte den Text, würde die Risikokategorisierung aber lieber auf 2 anstatt 3 Kategorien beschränken.

NLD und LUX unterstützen das Ziel des VO-Entwurfes, zeigten sich aber mit dem Kompromisstext nicht einverstanden und verwiesen auf die bekannten Positionen. Kritisch bewerte NLD zudem auch Ausgestaltung der Zustimmung durch den Nutzer.

SWE gab sich insgesamt positiv und begrüßte, dass die Aufdeckungsanordnung und die Verschlüsselung wieder aufgenommen wurden. Man prüfe den Kompromisstext jedoch noch und arbeite an einer Position. SWE frage sich aber, ob die aktuelle Formulierung in Bezug auf E2EE eine Beschränkung im Hinblick auf künftige Technologien darstellen könnte.

Vorsitz verwies in Bezug auf die Formulierung von Art. 1 Abs. 5 auf die Arbeit unter den vorangegangenen Ratspräsidentschaften, darauf basiere die Formulierung. Man sähe darin das notwendige Gleichgewicht zwischen Kinderschutz und Schutz von Privatsphäre und Cybersicherheit.

HRV begrüße die letzten Änderungen im Text. Man wünsche sich aber eine klarere Begriffsbestimmung in Bezug auf die Client-Side-Scanning-Technologie und visuelle Inhalte.

CYP stimmt dem Kompromissvorschlag zu und gab an, alles zu unterstützen, was dafür sorge, dass die Bürger sicherer seien. Der Text ginge in die richtige Richtung. Der VO-Entwurf habe höchste Priorität.

KOM berichtete auf Nachfrage BEL, dass der Evaluierungsbericht zur Umsetzung der Interims-VO in Arbeit sei und schnellstmöglich vorgelegt werde. Die Datensammlung sei schwierig gewesen und zahlreiche Nachfragen erforderlich gewesen, was die Verzögerung erkläre.

KOM führte weiterhin aus, dass sich nach Auskunft von NCMEC die Anzahl der Fälle von Sextortion um das 12-fache erhöht habe. Die Zahlen von Grooming und finanzieller Erpressung seien extrem gestiegen. Z.B. in Südafrika und auf den Philippinen hätten sich OK-Gruppierungen hierauf spezialisiert. Nach NCMEC Zahlen müsse man davon ausgehen, dass dieses Phänomen bereits zu 3.000 Selbstmorden von Kindern geführt haben.

Insgesamt sei die Anzahl an NCMEC-Meldungen seit Einführung der E2EE im Facebook Messenger um 7 Mio. gesunken. Insgesamt seien aber bei Anbietern ohne E2EE die Meldungen gestiegen. Das zeige deutlich, dass verschlüsselte Kommunikation im Anwendungsbereich der CSA–VO verbleiben müsse.

Zum Thema False Positives müsse klar kein, dass es realistischerweise keine Technologie gäbe, die fehlerfrei funktioniere. Unternehmen würden aber nie eine Technologie verwenden, die zu viele False Positives erzeugt. Und auch das EU-Zentrum würde eine solche nicht akzeptieren oder gar zertifizieren, um eine Überflutung mit Falschmeldungen zu verhindern.

Zu dem von BEL vorgeschlagenen Verfahren führte KOM aus, dass es praktisch nicht zu handhaben wäre, die Treffer zunächst ausschließlich beim Anbieter zu speichern. Wie solle die Strafverfolgung Kenntnis davon erlangen? Man könne nicht akzeptieren, dass Kinder missbraucht würden, Anbieter auch entsprechende Hinweise dazu hätten, diese aber erst ans Licht kämen für den Fall, dass es bereits ein Ermittlungsverfahren gäbe. Das sei absolut inakzeptabel.

Vorsitz bat abschließend um Übermittlung der schriftlichen Kommentare und Anmerkungen bis 19.09.2025 zur Vorbereitung der (teilweisen) Allgemeinen Ausrichtung im Rahmen des JI-Rates am 14. Oktober 2025.

TOP 4: Network for the Prevention of Child Sexual Abuse

KOM informierte kurz über die Pläne für ein Netzwerk zur Prävention von sexuellem Kindesmissbrauch. Einladungen zur Nominierung von Expert*innen seien versandt worden, zuletzt mit Schreiben/Email an die StäVen vom 11.9.2025. Die Nominierten sollten in der öffentlichen Verwaltung arbeiten und einen entsprechenden professionellen Hintergrund haben. Nominierungen müssten bis 30. September erfolgen.

TOP 5: Online fraud: Stepping up the fight against online fraud in the EU (12499/25)

FIN präsentierte die nationalen Plattformen für die Kommunikationsmit dem Privatsektor (Bank Inquiry System, LEA Warrant Management and lawfull interception, Phenomen-level exchange of information). Diese diene insbesondere auch der Prävention. Präventionskosten seien insgesamt steigend und man wolle mit passenden Instrumenten diese Kosten senken. Die Plattformen würden auch bei der Nachverfolgbarkeit von kriminellen Gewinnen helfen.

Europol präsentierte die Erkenntnisse der Bereiche EFECC und EC3 und kündigte eine Veröffentlichung zu spoofing an.

Auf Basis der im Bezugsdokument übermittelten Fragen fand eine umfassende Aussprache statt. Die Bedeutung des Themas wurde von allen wortnehmenden MS (EST, BGR, POL, CZE, FRA, DEU, BEL, SWE, SVN, NLD, GRC, LVA, CYP, LTU, SVK, ESP, FIN, AUT, PRT, DNK, ROU, HRV) betont. Viele MS nannten Investitionsbetrug sowie fake shops/Banken als häufigste Form des online Betruges (DEU, BGR, LTU, FIN, HRV, SVK, PRT, AUT, SVN, BEL, FRA, CZE). Als weitere Bedrohungen wurden Schockanrufe/falsche Polizei- oder Behördenmitarbeiter*innen (DEU, BEL, EST, CZE, LVA, LTU, SVK) und Kontaktbetrug u.a. romantic scam (SWE, FRAU, DEU, POL). Neben dem wirtschaftlichen Schaden sei auch der Vertrauensverlust der Bevölkerung bzw. ein entsprechendes Unsicherheitsgefühl zu beachten (NLD, LVA, PRT). Die Problematik werde durch die Einsatzmöglichkeiten von KI noch verstärkt (DEU, ROU, POL, CZE, HRV). Als besondere Herausforderung sahen die meisten Staaten die grenzüberschreitende Zusammenarbeit an. Gewinnes seien immens und würden schnell auf ausländische Konten verschoben. Auch säßen die Tätergruppierungen meist im Ausland (DEU, HRV). Ein möglicher künftiger Rechtsrahmen müsse dies berücksichtigen; aktuell sei die grenzüberschreitende Zusammenarbeit, insbesondere mit Drittstaaten viel zu langsam oder gar unmöglich. Der Informationsaustausch müsse deutlich schneller werden (DEU, EST, POL, FRA, SWE, NLD, LTU, SVK, PRT), hierbei könnten öffentlich-private Partnerschaften hilfreich sein. Man müsse die Privatwirtschaft stärker in die Pflicht nehmen. Zudem seien verstärkte Sensibilisierungskampagnen und weitere Präventionsmaßnahmen sinnvoll (DEU, EST, BGR, SVK, ROU, CZE, FRA, SWE, GRC, NLD, PRT). Neben uns erwähnten auch NLD, FIN, FRA und KOM Europol als wichtigen Partner bzw. erwähnten EMPACT als Möglichkeit der Zusammenarbeit.

KOM dankte für die Diskussion und sagte zu, die Beiträge bei der Erarbeitung eines Aktionsplans zu berücksichtigen. Man werde sicherlich die Problematik der verbesserten Kooperation und Koordination aufgreifen und versuchen, einen automatisieren Informationsaustausch zu fördern. Wichtig sei ein ganzheitlicher und multidisziplinärer Ansatz. So habe es schon vereinzelt Kooperationen zwischen Strafverfolgung und Verbraucherschutz gegeben. Beim EMPACT habe man eine einsprechende OA vorgeschlagen. Es habe sich aber kein Action Leader hierfür gefunden.

Vorsitz sagte zu, die Diskussion weiter zu verfolgen und bat um schriftliche Kommentare bis zum 17. Oktober.

TOP 6: AOB

KOM berichtete kurz über die fortlaufenden Arbeiten zur Zukunft von Europol. Es habe in den letzten Monaten neben dem Kick-off Treffen auch Diskussionen im COSI sowie beim Europol Verwaltungsrat gegeben. Man befinde sich zudem im engen Austausch mit Europol. KOM habe zusätzliches Personal gewonnen und einen beträchtlichen Anstieg der Mittel für den nächsten MFR angemeldet. KOM plane nun die angekündigten technischen Workshops (6./7. November, 18/19. Dezember). Einladungen mit weiteren Informationen würden in Kürze übersandt. Der Evaluierungsbericht gemäß Art. 68 werde demnächst abgeschlossen. Zudem bereite ein Vertragsnehmer derzeit eine Studie durch, die in ein staff working document einfließen solle. KOM appeliere an de MS, den Vertragsnehmer hierbei zu unterstützen.

KOM berichtete zudem über eine Machbarkeitsstudie zum Thema Polizeiausbildung. Ziel sei eine Verbesserung des Ausbildungsniveaus insbesondere im Bereich der internationalen Zusammenarbeit. Auch hierbei werde es umfangreiche Konsultationen geben. CEPOL sei eingebunden. Ein „Validierungsworkshop“ sei am 17. Dezember geplant.

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Das industrielle Desaster Großbritanniens

Sir John Redwood

Hohe Energiepreise, Verbote für die Herstellung und Gewinnung von Produkten, geänderte britische Zollpolitik und hohe Steuern sind eine toxische Mischung. Fabrik- und Unternehmensschließungen folgen Schlag auf Schlag, was der britischen Industriebasis schweren Schaden zufügt und uns viele Arbeitsplätze kostet.

Die Schließung des größten Teils der Bioethanol-Industrie steht bevor. Diese Industrie stellt Kraftstoff aus Getreide her. Sowohl das große Werk in Redcar als auch das in Hull sind gefährdet, und die Schließung hat bereits begonnen. Bioethanol sollte eigentlich einer der Lichtblicke für grünes Wachstum sein, da es einen Kraftstoff bietet, der schrittweise in Benzin und Flugkraftstoff eingeführt werden soll, um die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern. E10-Benzin enthält 10 % Ethanol, und es soll noch mehr werden. Nachhaltiger Flugkraftstoff ist versprochen, und dafür könnte ebenfalls Bioethanol benötigt werden. Die Abschaffung des 19-prozentigen Zolls auf US-Importe war der letzte Schlag für eine Branche, die bereits unter höheren Energie- und Arbeitskosten litt.

Diese Schließungen gefährden die heimische CO₂-Versorgung, da diese ebenfalls in einem der Werke hergestellt wird. Dadurch sinkt die Nachfrage nach Weizen und Getreide aus britischen Betrieben, die durch Steueränderungen der Regierung geschädigt wurden. Es handelt sich um eine weitere Reihe von Maßnahmen, welche die wirtschaftliche Sicherheit Großbritanniens untergraben und uns zwingen, Geld für weitere Importe aufzubringen. Importe bedeuten, dass wir die Löhne und Steuern von anderen Ländern bezahlen müssen, nicht unsere eigenen. Wie verdienen wir unseren Lebensunterhalt?

Wir haben gerade die Schließung von zwei großen Raffinerien in Grangemouth und Lindsey erlebt, wodurch wir stärker von importierten Kraftstoffen und Ölprodukten abhängig geworden sind. Die Schäden in Grangemouth sind noch nicht vorbei, da die Gefahr besteht, dass auch die große Petrochemieanlage für Olefine und Polymere aufgrund der hohen Energiekosten schließen muss. Sabic hat die Schließung einer weiteren Olefinanlage in Wilton angekündigt, wodurch möglicherweise 330 Arbeitsplätze verloren gehen.

Eine Industrienation muss mehr eigene Kraftstoffe und Chemikalien produzieren, wenn sie die von diesen Grundstoffen abhängigen Unternehmen halten will. UK war ein wichtiger Exporteur von raffinierten Ölprodukten in die EU und deckte gleichzeitig einen Großteil der heimischen Nachfrage. Zusammen mit der Schließung unserer eigenen Öl- und Gasproduktion, die diese Werke hätte versorgen können, erleben wir derzeit eine industrielle Katastrophe.

Die Keramikindustrie befindet sich seit einiger Zeit auf dem Rückzug. Auch sie wurde hart von den hohen Energiekosten getroffen, die für den Betrieb ihrer Brennöfen anfallen. In diesem Jahr haben Royal Staffordshire und Moorcroft geschlossen, nachdem im letzten Jahr bereits Johnson Tiles geschlossen hatte. Große Namen einer einst florierenden Branche stehen nun ausländischen Herstellern zur Verfügung, wenn diese die Marken kaufen oder lizenzieren möchten. Die meisten Arbeitsplätze und Steuereinnahmen wandern damit ins Ausland ab. Wedgwood hat diese Woche eine 90-tägige Produktionspause angekündigt, da es zu viele Produkte für das aktuelle Umsatzniveau hat. Die hohen Energiekosten sind ein Problem.

Link: https://mailchi.mp/5bd1d833ed00/britains-industrial-disaster?e=08ba9a1dfb

Übersetzt von Christian Freuer für das EIKE

Der Beitrag Das industrielle Desaster Großbritanniens erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.

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NGOs: Gräueltaten an Alawit:innen erfordern Rechenschaftspflicht auf höchster Ebene

Mehrere Menschenrechtsorganisationen fordern von Syriens selbsternannter Übergangsregierung umfassende Aufklärung über Gräueltaten an alawitischen Zivilist:innen in den Küstenregionen des Landes. Ein am Dienstag veröffentlichter gemeinsamer Bericht von Human Rights Watch, Syrians for Truth and Justice und Syrian Archive dokumentiert systematische Tötungen, Misshandlungen und die Zerstörung von Eigentum von Alawit:innen und wirft der Regierung mangelnde Transparenz bei der Aufarbeitung der Vorfälle vor.

„Bist du Alawi? Identitätsbasierte Tötungen während des Übergangs in Syrien“

Der 51-seitige Bericht mit dem Titel „Bist du Alawi? Identitätsbasierte Tötungen während des Übergangs in Syrien“ schildert die Übergriffe durch Regierungstruppen, regierungsnahe Milizen und freiwillige Bewaffnete im vergangenen März. Die Gewalt richtete sich demnach gezielt gegen Mitglieder der alawitischen Minderheit, die pauschal als loyal gegenüber dem gestürzten Regime von Baschar al-Assad verunglimpft werden.

Die dokumentierten Verbrechen – darunter Massenhinrichtungen, Plünderungen, Brandstiftungen und willkürliche Festnahmen – ereigneten sich innerhalb weniger Tage in über zwei Dutzend Städten und Dörfern. Grundlage des Berichts sind mehr als 100 Interviews mit Opfern, Zeug:innen, Beteiligten der Übergriffe und Journalist:innen sowie ausgewertetes Bildmaterial und Satellitenaufnahmen.

Damaskus erkennt Gewalt an, lässt aber Führungsverantwortung offen

Die Übergangsregierung hatte im Juli erste Untersuchungsergebnisse vorgelegt und dabei den Tod von mindestens 1.426 Menschen eingeräumt. 298 Verdächtige seien an die Staatsanwaltschaft übergeben worden. Die Angriffe wurden jedoch vor allem als Akte persönlicher Rache dargestellt – eine Darstellung, die laut den beteiligten NGOs den systematischen Charakter der Übergriffe verkenne.

Die Organisationen kritisieren insbesondere, dass der Bericht der Regierung keine Hinweise auf Ermittlungen gegen hochrangige Kommandeure oder politische Verantwortungsträger enthält, obwohl das Verteidigungsministerium nachweislich eine zentrale Rolle bei der Koordination der eingesetzten Truppen gespielt hatte.

„Wenn die für den Einsatz und die Führung der missbräuchlichen Streitkräfte verantwortlichen Kommandeure und Beamten nicht zur Rechenschaft gezogen werden, bleibt das Tor für weitere Repressalien und Gräueltaten in Syrien offen“, sagte Hiba Zayadin, Syrien-Expertin bei Human Rights Watch.

„Menschen wurden allein wegen ihrer Identität getötet“

Zahlreiche Zeug:innenberichte stützen laut den Organisationen die Einschätzung, dass Menschen gezielt aufgrund ihrer alawitischen Zugehörigkeit getötet wurden. In mehreren Fällen hätten bewaffnete Männer vor der Erschießung der Opfer gezielt nach deren Identität gefragt. In Videos, die den NGOs vorliegen, seien außerdem anti-alawitische Parolen zu hören.

Ein Mitglied einer regierungsnahen Fraktion der von der Türkei gesteuerten Dschihadistenallianz „Syrische Nationalarmee“ (SNA) gab gegenüber den Ermittler:innen an, dass bei Durchsuchungen „Menschen allein deshalb getötet wurden, weil sie Alawiten waren“.

Frühere Übergriffe und Muster der Straflosigkeit

Die NGOs weisen zudem darauf hin, dass identitätsbasierte Übergriffe bereits Wochen vor den Ereignissen im März begonnen hätten – etwa in den Provinzen Homs und Hama. Auch in den Monaten danach sei es, etwa im Juli in der drusischen Provinz Suweida, erneut zu Massentötungen und Plünderungen an Minderheiten durch Sicherheitskräfte gekommen.

Die Organisationen begrüßen zwar, dass das Untersuchungskomitee erstmals öffentlich Gräueltaten einräumt und Reformvorschläge unterbreitet hat. Doch die Glaubwürdigkeit dieser Bemühungen hänge entscheidend davon ab, ob auch die institutionelle Verantwortung aufgearbeitet werde – und nicht nur Einzeltäter zur Rechenschaft gezogen würden.

Forderungen an Regierung und internationale Partner

Die Menschenrechtsgruppen fordern die vollständige Veröffentlichung des Untersuchungsberichts, den Schutz von Zeug:innen und ordnungsgemäße Gerichtsverfahren für Verdächtige. Außerdem sollten internationale Mechanismen zur Rechenschaftspflicht – etwa unter UN-Mandat – einbezogen werden. „Hier geht es nicht um eine einzelne Woche im März“, sagte Jelnar Ahmad, Programmmanager bei Syrian Archive. „Es ist ein Indikator für ein umfassenderes Muster, das strukturell und transparent angegangen werden muss.“

https://deutsch.anf-news.com/menschenrechte/gfbv-angriffe-auf-alawit-innen-in-syrien-gehen-weiter-45592 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/proteste-in-nord-und-ostsyrien-gegen-massaker-an-alawit-innen-45556 https://deutsch.anf-news.com/menschenrechte/human-rights-watch-alawiten-45550

 

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Alles kommt zurück

Wer sich Zitate aus der Zeit des deutschen Faschismus zu Gemüte führt, kann beängstigende Parallelen zur aktuellen Kriegsrhetorik erkennen.
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UN Secretary-General opens General Assembly, calls for peace in the Middle East

SANA - Syrian Arab News Agency - 23. September 2025 - 16:15

UN Secretary-General António Guterres opened the 80th session of the United Nations General Assembly on Tuesday with an urgent appeal for peace in the Middle East, warning that global stability is under threat.

Guterres said the UN remains “a moral compass, a force for maintaining peace, and a guardian of international law.”

He cautioned that the “pillars of peace and progress” are collapsing under the weight of impunity, pointing to a world where hunger is being used as a weapon and sovereign states are being invaded.

The UN chief said the world is moving toward “multipolarity, which is a positive development,” but emphasized the need for the UN to prevent chaos and ensure “adherence to international law.”

“We see states across the world acting as though the rules of international law do not apply to them, and I affirm that impunity is the root of chaos,” he added.

Turning to Gaza, Guterres warned that the scale of death and destruction “surpasses any other conflict, with hunger used as a weapon and truth being silenced” as the war enters its third year.

Guterres noted that “famine has been declared in Gaza” despite International Court of Justice measures calling for urgent action. “Nothing justifies the collective punishment of the Palestinian people or the systematic destruction of Gaza,” he affirmed.

Guterres stressed that “the only viable solution for achieving peace in the Middle East is the two-state solution,” calling for “an immediate ceasefire” in Gaza and the release of hostages.

Guterres concluded by saying “true security stems from justice and human rights, which are the foundations of peace.”

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Warum offensichtlich ist, dass die Medienkampagne über Drohnenvorfälle die Menschen in Europa auf einen Krieg mit Russland vorbereiten soll

ANTI-SPIEGEL - Fundierte Medienkritik - 23. September 2025 - 16:03
Die Meldungen aus Dänemark klingen dramatisch. Der Flughafen von Kopenhagen musste stundenlang gesperrt werden, weil dort Drohnen gesichtet wurden. Die dänische Ministerpräsidentin spricht von einem „Angriff“. Der Spiegel schreibt: „»Was wir letzte Nacht erlebt haben, ist der bislang schwerwiegendste Angriff auf die kritische Infrastruktur Dänemarks«, sagte Premierminister Mette Frederiksen. »Unabhängig davon, wer hinter dem Drohnenangriff […]
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Der digitale Fichenstaat

Der neue Entwurf für das E-ID-Gesetz in der Schweiz gibt vor, Datenschutz und Freiwilligkeit zu beachten und ist dennoch eine Mogelpackung — am 28. September entscheiden die Bürger an der Urne.
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UN General Assembly opens in New York with President al-Sharaa in attendance

SANA - Syrian Arab News Agency - 23. September 2025 - 15:59

The 80th session of the United Nations General Assembly opens in New York on Tuesday, with President Ahmad al-Sharaa and Minister of Foreign Affairs, Asaad Hassan al-Shaibani, the Permanent Representative of the Syrian Arab Republic to the United Nations, Ibrahim Olabi, joining world leaders and top officials for the annual gathering.

President al-Sharaa is poised to make history as the first Syrian leader to address the UNGA in nearly six decades. The last speech by a Syrian president was delivered in 1967 by former President Nureddin al-Atassi. Neither Hafez nor Bashar al-Assad ever addressed the assembly.

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Schwerbehinderung: Haushaltshilfe auf Kassenrezept – So zahlt GKV auch ohne Pflegegrad

Lesedauer 2 Minuten

Nach einer Operation, einem Krankenhausaufenthalt oder einer akuten Verschlimmerung der Krankheit fällt der Haushalt oft aus. Die gesetzliche Krankenkasse kann dann eine Haushaltshilfe finanzieren, auch ohne Pflegegrad.

Voraussetzung: Im Haushalt lebt niemand, der die Arbeiten übernehmen kann. In der Grundkonstellation bewilligen die Kassen die Hilfe für bis zu vier Wochen. Leben Kinder unter zwölf Jahren oder ein behindertes und hilfebedürftiges Kind im Haushalt, verlängert sich der Zeitraum auf bis zu 26 Wochen.

Schwangerschaft und Entbindung: Komplett ohne Zuzahlung

Rund um Schwangerschaft und Entbindung besteht ein eigener Anspruch auf Haushaltshilfe. Eltern benötigen dafür keine Kinder-Voraussetzung und zahlen keine gesetzliche Zuzahlung. Entscheidend bleibt, dass die Haushaltsführung wegen Schwangerschaft oder Entbindung tatsächlich nicht möglich ist und keine Ersatzperson im Haushalt lebt.

Zuzahlung und Eigenanteile: Was anfällt – und wann nichts anfällt

Im Regelfall zahlen Versicherte pro Kalendertag zehn Prozent der Kosten, mindestens fünf und höchstens zehn Euro. Diese Zuzahlung rechnet auf die persönliche Belastungsgrenze an. Bei Schwangerschaft und Entbindung entfällt die Zuzahlung vollständig.

Wer seine Haushaltshilfe selbst organisiert, sollte den Stundensatz und die tägliche Stundenzahl vorab mit der Kasse klären, damit die Erstattung gesichert ist.

Tabelle: Typische Konstellationen und Leistungen Konstellation Leistung / Dauer / Zuzahlung Akute Erkrankung oder OP, kein Pflegegrad, keine Ersatzperson Haushaltshilfe bis 4 Wochen, Zuzahlung 5–10 € pro Tag Kind < 12 oder behindertes, hilfebedürftiges Kind im Haushalt Haushaltshilfe bis 26 Wochen, Zuzahlung 5–10 € pro Tag Schwangerschaft / Entbindung Haushaltshilfe im erforderlichen Umfang, ohne Zuzahlung Satzungsleistung der Kasse Je nach Kasse erweiterte Dauer/Altersgrenzen, Bedingungen prüfen Selbst beschaffte Haushaltshilfe Erstattung in angemessener Höhe nach vorheriger Absprache Attest richtig formulieren: Darauf achten Ärztinnen und Ärzte

Die Verordnung steht und fällt mit einem klaren Attest. Ärztinnen oder Ärzte müssen die medizinische Notwendigkeit sowie den Umfang der Hilfe nachvollziehbar dokumentieren.

Die Bescheinigung enthält idealerweise Diagnose und Befund, den konkreten Zeitraum, den täglichen Stundenbedarf, die wöchentliche Anzahl der Einsatztage und den Hinweis, dass niemand im Haushalt die Führung übernehmen kann.

Wichtig ist außerdem der Verweis auf die passende Rechtsgrundlage: „§ 38 SGB V“ für den allgemeinen Krankheitsfall oder „§ 24h SGB V“ bei Schwangerschaft und Entbindung.

Wo Satzungsleistungen mehr hergeben

Viele Kassen weiten den gesetzlichen Anspruch über ihre Satzung aus. Häufig betreffen die Erweiterungen die Altersgrenze des Kindes, die maximale Dauer oder den Anlass (etwa auch ohne direkten Krankenhausbezug). Die Details unterscheiden sich spürbar. Versicherte sollten die Satzung ihrer Kasse prüfen oder sich eine schriftliche Leistungszusage geben lassen.

Wechselwirkungen mit Pflege und Familie

Liegt ein Pflegegrad 2 bis 5 vor, greift der allgemeine Anspruch auf Haushaltshilfe für den eigenen Haushalt regelmäßig nicht mehr. Für die Versorgung eines Kindes kann die Kasse dennoch eine Haushaltshilfe finanzieren.

Doppelfinanzierungen vermeidet die Kasse, indem sie Leistungen aus Pflege- und Krankenversicherung sauber voneinander abgrenzt. Lebt eine geeignete Person im Haushalt, die die Arbeiten realistisch übernehmen kann, entfällt der Kassenanspruch.

Typische Stolpersteine vermeiden

Unklare Atteste führen zu Kürzungen oder Ablehnungen. Fehlen Stundenumfang, Zeitraum oder die Aussage zur fehlenden Ersatzperson, verlangt die Kasse häufig Nachbesserungen.

Auch bei selbst organisierter Hilfe entstehen Probleme, wenn Versicherte ohne vorherige Rücksprache starten oder Sätze verlangen, die die Kasse als unangemessen einstuft. Wer rechtzeitig Kontakt aufnimmt, spart Diskussionen und beschleunigt die Entscheidung.

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Bürgergeld: Psychisch Kranke bekommt 4 Monate keine Leistung vom Jobcenter

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Jobcenter müssen bei einer nicht lückenlosen Weiterbeantragung von Bürgergeld die Ursachen dafür nicht erforschen oder Hausbesuche durchführen.

Eine Nachsichtgewährung, der für Fälle besonderer Härte von der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zum SGB 2 bei Überschreitung von gesetzlichen Antragsfristen ( vgl. BSG, Urt. v. 16.05.2012 – B 4 AS 166/11 ) entwickelt worden ist, kommt hier nicht in Betracht, denn das Jobcenter hat sofort nach Antragstellung erneut Leistungen gewährt und die Klägerin hat durch die fehlende Antragstellung auch der Arbeitsvermittlung des Jobcenters für den streitigen Zeitraum nicht zur Verfügung gestanden.

Leistungen nach dem SGB II werden gemäß § 37 SGB II nur auf Antrag erbracht. Leistungen werden nicht für Zeiten vor der Antragstellung erbracht.

Auch eine psychisch schwer erkrankte Leistungsbezieherin hat ausnahmsweise kein Anspruch auf rückwirkendes Bürgergeld, wenn ihr Weiterbewilligungsantrag zu spät vorlag. Die Leistungsgewährung an die Hilfebedürftige scheitert an dem Fehlen eines Leistungs- bzw. Fortzahlungsantrags nach dem SGB 2.

Ein sozialrechtlicher Herstellungsanspruch kann von der Klägerin nicht begründet werden

Es ist nämlich nicht Aufgabe des Jobcenters und kann von diesem auch gar nicht geleistet werden, in jedem Fall die Ursachen bei einer nicht lückenlosen Weiterbeantragung von Leistungen zu ermitteln oder Hausbesuche durchzuführen.

Auch der Gedanke der Nachsichtgewährung, der für Fälle besonderer Härte von der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ( BSG Az. B 4 AS 166/11 ) zum SGB 2 entwickelt worden ist, kommt hier nach Auffassung des Gerichts nicht in Betracht.

So das Landessozialgericht Hamburg mit Urteil vom 25.05.2025 – L 4 AS 56/24 – .

Sachverhalt und Begründung Gericht

Auch die Ermittlung von Amts wegen ist nicht verletzt worden ( § 20 SGB X ).

Nach Auffassung des Gerichts haben überhaupt keine Anhaltspunkte vorgelegen, die zu Ermittlungen hätten Anlass geben können. Zudem habe die Klägerin die regelmäßig versandte Mitteilung zum Ablauf des Bewilligungszeitraumes mit Antragsvordruck für die Weiterbewilligung erhalten.

Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch

Der sozialrechtliche Herstellungsanspruch setzt voraus, dass der Sozialleistungsträger eine ihm aufgrund des Gesetzes oder eines Sozialrechtsverhältnisses obliegende Pflicht, insbesondere zur Beratung und Auskunft, verletzt habe. Ferner ist erforderlich, dass zwischen der Pflichtverletzung und dem Nachteil des Betroffenen ein ursächlicher Zusammenhang bestehe. Schließlich müsse der durch das pflichtwidrige Verwaltungshandeln eingetretene Nachteil durch eine zulässige Amtshandlung beseitigt werden können. Die Korrektur durch den Herstellungsanspruch dürfe auch dem jeweiligen Gesetzeszweck nicht widersprechen.

Im vorliegenden Fall liegt bereits keine Pflichtverletzung des Jobcenters vor, denn der Grundsicherungträger ist seiner Verpflichtung zur Unterrichtung der Klägerin vom Ablauf des Bewilligungszeitraums und des Erfordernisses einer Weiterbeantragung von Leistungen mit dem Hinweisschreiben nachgekommen. Weitere Pflichten des Jobcenters zur Beratung bestanden nicht.

Wiedereinsetzung in den Stand der rechtzeitigen Antragstellung für einen früheren Leistungsbeginn kommt nicht in Betracht

Nach § 27 Abs. 1 SGB X ist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wenn jemand ohne Verschulden verhindert war, eine gesetzliche Frist einzuhalten. Bei der Frist in § 37 SGB II handelt es sich nicht um eine gesetzliche Frist, so dass eine Wiedereinsetzung schon aus diesem Grund ausscheidet. Die Antragstellung selbst ist nicht an eine Frist gebunden und der Ausschluss der Leistungsgewährung vor dem Tag der Antragstellung stellt keine materiell-rechtliche Ausschlussfrist dar.

Letzte Möglichkeit – Gewährung einer Nachsichtgewährung bei Überschreitung von gesetzlichen Antragsfristen

Das Bundessozialgericht hat auch zum SGB 2 eine Nachsichtgewährung bei Überschreitung von gesetzlichen Antragsfristen für zulässig und geboten gehalten.

Danach kann in bestimmten Fällen eine Berufung der Verwaltung auf eine Fristversäumung als treuwidrig und damit als rechtsmissbräuchlich angesehen werden. Tragende Überlegung für das richterrechtliche Institut der Nachsichtgewährung ist, dass an einen geringfügigen Verstoß weittragende und offensichtlich unangemessene (unverhältnismäßige) Rechtsfolgen geknüpft werden oder der Rechtsausübung kein schutzwürdiges Eigeninteresse zugrunde liegt.

Das ist hier aber – nicht der Fall, da das Jobcenter sofort nach Antragstellung erneut Leistungen gewährt hat und die Klägerin durch die fehlende Antragstellung auch der Arbeitsvermittlung des Jobcenters für den streitigen Zeitraum nicht zur Verfügung gestanden hat.

Anmerkung vom Verfasser zur Nachsichtgewährung, der für Fälle besonderer Härte von der Rechtsprechung entwickelt worden ist

1. Psychisch scher kranke Hilfeempfängerin, welche ihre Wohnung aufgrund Mietschulden verloren hat und erst später unter Betreuung stand, kann hier ihren Anspruch auf Bürgergeld – nicht durchsetzen aufgrund eines fehlenden, rechtzeitigen Weiterbewilligungsantrages.

2. 37 Abs. 2 Satz 1 SGB II enthält keine Fristenregelung ,daher kommt auch keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen unverschuldeter Verhinderung an einer früheren Antragstellung in Betracht (vgl. dazu BSG Urteil vom 16.05.2012- B 4 AS 166/11 – ).

3. Der Gedanke der sogenannten Nachsichtgewährung, der für Fälle besonderer Härte von der Rechtsprechung entwickelt worden ist (vgl. BSG, SozR 5750 Art. 2 § 51 a Nr. 55; Hünecke in Gagel, SGB II und SGB III, § 37 SGB II Rn. 40), ist in Anbetracht der Geringfügigkeit des Leistungsausschlusses (im vorliegenden Fall für 8 Tage ) hier nicht anzuwenden. ( Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen L 19 B 63/09 AS vom 17.04.2009 – rechtskräftig , Beschluss ).

Bei der psychisch kranken Antragstellerin sind es ganze 4 Monate ( 120 Tage ) und nach meiner Meinung sprechen wir da nicht mehr von einer – Geringfügigkeit des Leistungsausschlusses.

Man hätte der Antragstellerin trotz fehlendem, rechtzeitigem Weiterbewilligungsantrag das Bürgergeld – ausnahmsweise rückwirkend – zusprechen können und zwar als Nachsichtgewährung, der für Fälle besonderer Härte von der Rechtsprechung entwickelt worden ist, in Anbetracht der Nicht- Geringfügigkeit des Leistungsbezuges (hier ganze 4 Monate).

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Bürgergeld: Jobcenter schickte Inkasso-Firma ins Haus

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Jobcenter schalten Inkasso-Unternehmen ein, um zu hohe überwiesene Gelder zurückzuholen. Im Unterschied zum Jobcenter selbst haben solche Inkasso-Dienste aber keine behördlichen Befugnisse. Auch die von Jobcentern beauftragten Inkasso-Firmen stellen immer wieder falsche Forderungen und setzen fragwürdige oder sogar rechtswidrige Mittel ein.

Das müssen Sie sich nicht gefallen lassen, und wir zeigen in diesem Beitrag, wie Sie sich gegen derlei Schikanen wehren können.

Warum beauftragen Jobcenter Inkasso-Firmen?

Der Behörde erspart das Eintreiben von Forderungen durch externe Inkasso-Dienste Arbeit und Aufwand. Eine zentrale Stelle ist jetzt für diverse Rückzahlungen und Erstattungen zuständig, und die Mitarbeiter beim Jobcenter können sich auf andere Aufgaben konzentrieren.

Dann spielt sicherlich auch die indirekte Drohung eine Rolle. Schreiben eines Inkasso-Unternehmens beeinflussen viele Menschen gegen deren Willen negativ und verbreiten die Stimmung, dass es jetzt „richtig ernst“ wird. Inkasso-Briefe sollen vor allem Angst machen. So bauen die Jobcenter psychischen Druck auf, und das vermutlich gewollt.

Wie sollten Sie reagieren?

Zuerst einmal: Wenn eine Behörde wie das Jobcenter Inkasso-Dienste beauftragt, dann ist das rechtlich zulässig. Zugleich haben die Inkasso-Firmen keine Sonderrechte, und deshalb ist das Wichtigste: Lassen Sie sich keine Angst machen.

Unberechtigten Forderungen widersprechen

Prüfen Sie die Forderung. Wenn diese unberechtigt ist, dann teilen Sie dies dem Inkasso-Dienst schriftlich mit, und zwar mit einem Einwurfschreiben, denn dann können Sie es notfalls vor Gericht belegen.

Die Widerspruchsfrist beträgt vier Wochen, und wenn Sie fristgerecht Widerspruch eingelegt haben, dann muss dieser Widerspruch erst einmal geprüft werden. Wenn Sie in dieser Zeit nicht zahlen, kann der Geldeintreiber nichts tun, um an das Geld zu kommen.

Zwar flattern Ihnen womöglich weitere Briefe mit (leeren) Drohungen der Firma ins Haus. Doch Inkasso-Formen können Ihnen keinen Gerichtsvollzieher schicken, keine Pfändungen veranlassen oder gar Erzwingungshaft beantragen.

Wann ist eine Forderung gerechtfertigt?

Forderungen von Inkasso-Unternehmen bestehen in der Regel aus der ursprünglichen Forderung (hier des Jobcenters) und den Mahngebühren, die das Inkasso-Unternehmen verlangt. Für die Ursprungsforderung sollten Sie vorher bereits einen Bescheid des Jobcenters erhalten haben.

Ist bei dem Bescheid die Widerspruchsfrist bereits abgelaufen, dann können Sie noch einen Überprüfungsantrag stellen. Dessen Bearbeitung beim Jobcenter dauert allerdings erfahrungsgemäß mehrere Monate.

Bedenken Sie allerdings, dass ein Überprüfungsantrag im Unterschied zu einem Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat. Sie müssen also zahlen bis zur Entscheidung über den Überprüfungsantrag. Fällt dieser zu Ihren Gunsten aus, dann erhalten Sie das Geld zurück. Zahlen Sie in der Zwischenzeit nicht, kann das Jobcenter (und damit der Inkasso-Service) Mahngebühren verlangen.

Oft sind Mahngebühren der Inkasso-Firmen allerdings unberechtigt.

Gute Chancen gegen die Mahngebühren

Grundsätzlich dürfen Inkasso-Firmen keine höheren Rechnungen stellen als Rechtsanwälte, und die Inkassogebühren sind rechtlich stark begrenzt. Bei Forderungen von weniger als 50 Euro liegen normale Inkassogebühren bei 30 Euro.

Ganz wichtig: Wenn Sie vom Jobcenter keinen ersten und eigentlichen Forderungsbescheid erhalten haben, sondern gleich das Schreiben des Inkasso-Unternehmens bekommen, dann darf diese Forma überhaupt keine Mahngebühren festsetzen.

Auch wenn Sie Widerspruch eingelegt haben, und das Jobcenter über diesen noch nicht entschieden hat, darf ein Inkasso-Service keine Mahngebühren verlangen. Dies gilt auch, wenn ein Widerspruchsverfahren „noch nicht bestandskräftig abgeschlossen“ ist.

Das heißt: In der vier Wochen Frist, die Sie haben, um einen Widerspruch einzureichen, darf ein Inkasso-Service von Ihnen keine Mahngebühren verlangen, wenn es Ihnen ein Schreiben mit der Forderung zuschickt.

Wie läuft ein Rückforderungsverfahren ab?

Wie verläuft ein Rückforderungsverfahren des Jobcenters in der Regel? Erst einmal schickt das Jobcenter Ihnen einen Anhörungsbogen, in dem es mitteilt, dass es Geld von Ihnen zurückbekommen will und warum die Behörde meint, dass Sie zu viel bekommen haben.

Es steht Ihnen frei zu antworten, jedoch ist es oft besser, dies zu vermeiden. Wenn Sie sich mit juristischen Formulierungen nicht sicher auskennen, könnten Sie unbeabsichtigt Aussagen treffen, die von der Behörde später gegen Sie verwendet werden könnten.

Allerdings gibt es eindeutige Situationen, zum Beispiel, wenn das Jobcenter eindeutig Ihr Einkommen zu Ihren Ungunsten berechnet hat, in denen es sinnvoll ist, sie sofort zu klären. Dann können Sie in der vom Jobcenter gesetzten Frist antworten.

Nach Ablauf dieser Frist entscheidet das Jobcenter über die Forderung und teilt Ihnen diese in einem Aufrechnungs- oder Erstattungsbescheid mit. Darin steht, ob die Behörde den Bescheid in einer Summer fordert oder aufrechnet.

Sie können gegen den Bescheid Widerspruch erheben und bei abgelehntem Widerspruch eine Klage beim Sozialgericht einreichen. Wichtig: Den geforderten Betrag müssen Sie so lange nicht bezahlen, wie die Verfahren nicht entschieden sind.

Wann ist ein Mahnbescheid rechtens?

Ist die Zahlungsfrist des Jobcenters abgelaufen? Haben Sie keinen Widerspruch erhoben? Dann kommt höchstwahrscheinlich als Nächstes der Mahnbescheid, und das ist rechtlich auch so vorgesehen.

Sie sollten also an jedem Punkt des Verfahrens zügig reagieren. Wenn Sie nicht reagieren, folgen weitere Mahnungen und damit weitere Mahngebühren. Das Jobcenter kann sogar eine Vollstreckung beantragen, und diese bedeutet enorme Kosten.

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Historische Änderung: Rente mit 62 – Nur noch für diese Jahrgänge

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Der besonders frühe Ruhestand war lange ein fester Baustein vieler Lebensläufe. Mit der stufenweisen Anhebung der Altersgrenzen und dem Auslaufen alter Sonderregelungen ist er heute zur Ausnahme geworden.

2025 kommt ein Einschnitt: Für einzelne, klar umrissene Gruppen ist ein Rentenbeginn vor dem 62. Geburtstag noch möglich – danach schließt sich dieses Zeitfenster endgültig für neue Jahrgänge. Das bedeutet eine historische Änderung bei der Rente.

2025 als Scharnierjahr: Warum „unter 62“ jetzt zum historischen Ausnahmefall wird

Der Weg in die gesetzliche Altersrente vor 62 Jahren ist 2025 faktisch nur noch für schwerbehinderte Versicherte bestimmter Geburtsmonate möglich. Hintergrund ist die seit Jahren laufende Anhebung der Altersgrenzen in mehreren Rentenarten sowie die Abschaffung früherer Sonderrenten (etwa die „Altersrente für Frauen“ und die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit/Altersteilzeit) für ab 1952 Geborene.

Für die klassischen Altersrenten gelten ab 1964 strengere Schwellen; einzig bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen lag der frühestmögliche Beginn je nach Jahrgang noch unter 62 – und endet mit dem Jahrgang 1963.

Die Altersgrenzen – was 2025 gilt

Die Regelaltersgrenze liegt für alle ab 1964 Geborenen bei 67 Jahren. Ein früherer Beginn bleibt möglich, allerdings nur mit Abschlägen – außer bei der Rente für „besonders langjährig Versicherte“, wenn dort die jeweils maßgebliche, an den Jahrgang gekoppelte Altersgrenze erreicht ist.

Für diese abschlagsfreie 45-Jahre-Rente ist die Altersgrenze von ursprünglich 63 schrittweise angehoben worden; ab Jahrgang 1964 liegt sie bei 65. Wer lediglich 35 Versicherungsjahre hat („langjährig Versicherte“), kann weiterhin ab 63 gehen, muss aber – je nach Geburtsjahr und Vorverlegung – deutliche Kürzungen hinnehmen.

Bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen (GdB mindestens 50 und mindestens 35 Versicherungsjahre) steigt die abschlagsfreie Altersgrenze schrittweise von 63 auf 65 Jahre; die Grenze für den frühestmöglichen Rentenbeginn mit maximalem Abschlag wurde parallel von 60 auf 62 Jahre angehoben. Für ab 1964 Geborene gilt: ohne Abschlag mit 65, mit Abschlag frühestens mit 62.

Wer 2025 tatsächlich noch vor 62 in Altersrente gehen kann

Der verbleibende Personenkreis ist eng: Es handelt sich um schwerbehinderte Versicherte aus den letzten betroffenen Jahrgängen, für die der frühestmögliche Beginn weiterhin vor 62 liegt. Für den Jahrgang 1962 ist der früheste Eintritt 61 Jahre und 8 Monate; für den Jahrgang 1963 liegt er bei 61 Jahre und 10 Monate.

Praktisch bedeutet das: 1962 Geborene, die 2025 ihr frühestes Alter erreichen, sowie 1963 Geborene der Monate März bis Dezember können 2025 letztmalig eine Altersrente vor dem 62. Geburtstag beziehen – vorausgesetzt, GdB 50 und die Wartezeit von 35 Jahren sind erfüllt. Der dauerhafte Abschlag am frühestmöglichen Beginn beträgt 10,8 Prozent. Ab Jahrgang 1964 ist ein Beginn unter 62 ausgeschlossen.

Wichtig ist die saubere zeitliche Einordnung: Wer beispielsweise im Dezember 1963 geboren ist, erreicht 61 Jahre 10 Monate im Oktober 2025 – und fällt damit noch in das letzte Kalenderjahr, in dem ein Altersrentenbeginn vor 62 möglich ist.

Für Januar- und Februar-1963-Geborene lag dieses früheste Alter bereits im November bzw. Dezember 2024. Ab 1. Januar 2026 kommt kein neuer Jahrgang mehr vor 62 in eine Altersrente.

Und wer sonst früher Leistungen erhält?

Unabhängig von Altersgrenzen kann bei gravierenden gesundheitlichen Einschränkungen eine Erwerbsminderungsrente (voll oder teilweise) gezahlt werden. Voll erwerbsgemindert ist, wer auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf absehbare Zeit weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann; teilweise erwerbsgemindert ist, wer zwischen drei und unter sechs Stunden einsetzbar ist.

Diese ist aber keine Altersrente, folgt eigenen Zugangsvoraussetzungen und medizinischer Begutachtung – sie erklärt aber, warum Menschen Ende 50 oder Anfang 60 bereits Rentenleistungen beziehen.

Was von den „alten“ Frühverrentungswegen bleibt – und was nicht

Viele klassische Frühverrentungswege sind Geschichte. Die „Altersrente für Frauen“ sowie die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit wurden mit den Rentenreformen für Neurentner ab Jahrgang 1952 abgeschafft. Diese hatten in der Vergangenheit Rentenbeginne vor 62 ermöglicht; neue Zugänge sind seither ausgeschlossen. Für heutige Jahrgänge spielen sie nur noch als Bestandsfälle oder historische Erklärung eine Rolle.

Nicht abgeschafft, aber neu geordnet ist die Teilrente (Stichwort „Flexirente“). Altersrenten können als Voll- oder Teilrente gezahlt werden; die Teilrente ist zwischen 10 Prozent und – je nach Konstellation – bis knapp 100 Prozent der Vollrente wählbar.

Seit 2023 wurden Hinzuverdienstgrenzen bei vorgezogenen Altersrenten deutlich gelockert. Das ändert nichts an Altersgrenzen, erleichtert aber Übergänge und Kombinationen aus Arbeit und (Teil-)Rente.

Was gilt ab Jahrgang 1964?

Für ab 1964 Geborene steht das System fest: abschlagsfreie Regelaltersrente mit 67; abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte mit 65 nach 45 Versicherungsjahren; vorgezogene Altersrente für langjährig Versicherte ab 63 mit teils deutlichen, dauerhaften Abschlägen (bei maximaler Vorverlegung bis zu 14,4 Prozent).

Bei Schwerbehinderung gilt: ohne Abschläge mit 65, mit Abschlägen frühestens mit 62. Ein Rentenbeginn vor 62 ist in dieser Kohorte nicht mehr möglich.

Sonderfälle im Familienrecht: Versorgungsausgleich und Rentensplitting

Scheidung (Versorgungsausgleich) und Rentensplitting zwischen Ehepartnern beeinflussen in erster Linie die Höhe der späteren Rentenansprüche und – in bestimmten Konstellationen – die Erfüllung von Wartezeiten. An den gesetzlichen Altersgrenzen ändern sie grundsätzlich nichts.

Wer etwa durch Versorgungsausgleich zusätzliche Entgeltpunkte erhält, kann damit ggf. eine Wartezeit (35 oder 45 Jahre) erreichen und so eine bereits gesetzlich vorgesehene frühere Altersrente nutzen – ein vorverlegter Rentenbeginn unterhalb der dafür vorgesehenen Altersgrenze ist jedoch auch dadurch nicht möglich.

Häufige Fragen – präzise Antworten

Ist „Rente mit 63“ 2025 noch abschlagsfrei möglich?
Ja, aber nur als Rente für besonders langjährig Versicherte und nur, wenn die an den Jahrgang gebundene Altersgrenze noch 63 beträgt. Für jüngere Jahrgänge ist sie schrittweise angehoben worden; ab 1964 ist die abschlagsfreie Grenze 65.

Wie hoch sind die Abschläge bei der vorgezogenen Rente für langjährig Versicherte?

Der Rentenabschlag beträgt 0,3 Prozent pro Monat der Vorverlegung. Wer von 67 auf 63 vorzieht, liegt bei insgesamt 14,4 Prozent. Die genaue Minderung hängt vom Geburtsjahr und vom konkreten Vorziehzeitraum ab.

Welche Nachweise brauchen schwerbehinderte Menschen?

Erforderlich sind ein anerkannter Grad der Behinderung von mindestens 50 sowie die Erfüllung der Wartezeit von 35 Jahren. Je nach Jahrgang gelten unterschiedliche Altersgrenzen für den abschlagsfreien bzw. frühestmöglichen Beginn.

Warum ist 2025 „letztmalig“ ein Altersrentenbeginn vor 62 möglich?

Weil die letzte Kohorte mit einem frühestmöglichen Rentenalter unter 62 – die schwerbehinderten Jahrgänge bis 1963 – ihre maßgeblichen Altersmarken spätestens im Jahr 2025 erreicht. Ab 1964 beginnt die vorgezogene Altersrente für Schwerbehinderte frühestens mit 62.

Was Betroffene jetzt tun sollten

Wer 2025 zu den wenigen Anspruchsberechtigten gehört, sollte die formalen Voraussetzungen eng prüfen: Stimmen Versicherungsbiografie und Wartezeit? Liegt der GdB-Bescheid rechtzeitig vor? Passt der gewünschte Beginn zum individuell frühestmöglichen Alter in Monaten?

Für alle anderen richtet sich der Blick auf die passenden Alternativen: vorgezogene Altersrente mit Abschlägen ab 63, der spätere abschlagsfreie Zugang nach 45 Jahren oder ein stufenweiser Übergang mit Teilrente. Eine persönliche Auskunft der Deutschen Rentenversicherung hilft, Fehlentscheidungen zu vermeiden und Fristen einzuhalten.

Fazit

2025 ist das letzte Kalenderjahr, in dem einzelne Versicherte überhaupt noch vor dem 62. Geburtstag in eine gesetzliche Altersrente eintreten können – faktisch beschränkt auf schwerbehinderte Menschen bestimmter Geburtsmonate.

Danach heißt es: Vor 62 nur noch in Ausnahmefällen der Erwerbsminderungsrente, ansonsten gelten die regulären, angehobenen Altersgrenzen.

Wer diese Übergangsfenster nutzen will, braucht eine akkurate Monats-Prüfung des maßgeblichen Eintrittsalters, vollständige Nachweise und eine rechtzeitige Antragstellung. Für alle Jüngeren gilt: Der Weg führt – mit oder ohne Abschläge – über die klar definierten Schwellen 63, 65 und 67.

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Antifa: Die Gruppe, die es „nicht gibt“

Komisch, nicht? Wer sich selbst „Antifa“ nennt, erklärt gern: Wir sind keine Organisation, wir sind eine Einstellung! Ein Lebensgefühl, ein moralischer Imperativ! Und wer gegen uns ist, ist – logisch – Faschist. Der Trick ist elegant, aber durchschaubar: Eine selbst erklärte „Haltung“ soll außerhalb jeder Kritik und staatlicher Verfolgung, zum Beispiel durch ein Verbot, stehen. […]

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Urteil gegen abgesetzten Ko-Bürgermeister von Colemêrg aufgehoben

Das Berufungsgericht in der nordkurdischen Provinz Wan (tr. Van) hat das Urteil gegen den abgesetzten Ko-Bürgermeister von Colemêrg (Hakkari), Mehmet Sıddık Akış, aufgehoben und zur erneuten Verhandlung an die Vorinstanz zurückverwiesen. Die 2. Strafkammer rügte mehrere gravierende Mängel im Verfahren – darunter fehlerhafte Übersetzungen, unklare Tatvorwürfe und Verstöße gegen das Recht auf Verteidigung.

Akış war am 3. Juni 2024 festgenommen und wenig später seines Amtes enthoben worden. Das Innenministerium setzte einen Zwangsverwalter ein. Zwei Tage später verurteilte ein Gericht in Colemêrg den Politiker wegen Mitgliedschaft in einer „terroristischen“ Organisation – gemeint war die Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) – zu 19 Jahren und sechs Monaten Haft. Auch elf Mitangeklagte wurden zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt. Die Verteidigung legte Berufung ein.

Gericht rügt Verfahrensfehler und mangelhafte Begründung

Das Berufungsgericht stellte fest, dass zentrale Beweismittel – darunter kurdischsprachige Gesprächsmitschnitte – rechtswidrig entstanden und nicht ordnungsgemäß übersetzt worden seien. Es sei unklar, ob diese Übersetzungen durch vereidigte Sachverständige erfolgt seien und ob sie den Anforderungen des Strafprozessrechts genügten. Eine solche Prüfung sei zwingend, da die Gesprächsinhalte für das Verfahren von entscheidender Bedeutung seien, so das Gericht.

Darüber hinaus bemängelten die Richter, dass aus dem schriftlichen Urteil nicht hervorgehe, welche konkreten Handlungen dem Angeklagten zur Last gelegt werden. Politische Aktivitäten wie Presseerklärungen, die Teilnahme an Newroz-Feiern oder Beileidsbesuche könnten nicht pauschal als Beleg für eine „Terrorunterstützung“ gewertet werden. Die Verbindung des Angeklagten zur PKK sei nicht ausreichend belegt worden.

Verteidigungsrechte eingeschränkt

Besonders schwer wog aus Sicht des Gerichts, dass Akış keine Gelegenheit zur ordnungsgemäßen Verteidigung erhalten habe. Die Anklageschrift und ihre Anhänge seien nicht vollständig verlesen worden, bevor das Urteil gefällt wurde. In einem zusammengelegten Verfahren habe das Gericht sogar mit der Begründung, es bestehe „kein rechtliches Interesse an einer Anhörung“, auf eine Befragung des Angeklagten verzichtet. Damit sei sein Recht auf Verteidigung verletzt worden.

Untersuchungshaft bleibt dennoch bestehen

Trotz dieser Mängel bestätigte das Berufungsgericht die Untersuchungshaft gegen Akış. Zur Begründung verwiesen die Richter auf den „dringenden Tatverdacht“, das Strafmaß, eine „Fluchtgefahr“ sowie die Einschätzung, dass mildere Maßnahmen wie etwa Meldeauflagen nicht ausreichten. Die Haft entspreche den Vorgaben der Europäischen Menschenrechtskonvention, hieß es.

Verteidigung spricht von politischem Druck

Der Anwalt des Politikers, Azad Özer, kritisierte das ursprüngliche Verfahren scharf. „Das Berufungsgericht bestätigt, dass die Telefone unseres Mandanten über einen langen Zeitraum rechtswidrig abgehört wurden. Trotzdem hat das Gericht damals keinerlei Prüfung vorgenommen“, sagte er. Die Entscheidung, Akış zu verurteilen, sei unter politischem Druck gefallen. „Das ist jetzt klarer denn je.“ Man rechne mit einem Freispruch und werde gegen die fortdauernde Haftbeschwerde einlegen.

Die Neuverhandlung des Falls wird voraussichtlich in den kommenden Wochen vor dem Strafgericht in Colemêrg stattfinden.

https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/colemerg-unter-zwangsverwaltung-gestellt-42420 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/burgermeister-mehmet-siddik-akis-zu-zwanzig-jahren-haft-verurteilt-42451 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/wutende-proteste-in-colemerg-42452 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/zwangsverwalter-verhindert-stadtratssitzung-in-colemerg-42753 https://deutsch.anf-news.com/frauen/ko-burgermeisterin-von-colemerg-zu-freiheitsstrafe-verurteilt-46328

 

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Neues Kulturzentrum in Ankara will mehrsprachige Kunst und Teilhabe fördern

In der türkischen Hauptstadt Ankara entsteht ein neues Kulturzentrum, das sich der Förderung mehrsprachiger, gemeinschaftlicher Kunst und kultureller Teilhabe verschrieben hat. Das Anatolia Kulturzentrum (ku. Navenda Çanda Anatoliya, kurz AKM) versteht sich als Fortsetzung der kulturellen Linie des 1991 in Istanbul gegründeten Kulturzentrums Mesopotamien (NÇM).

Das Zentrum will insbesondere Künstler:innen aus kurdischen und Communities in Anatolien Raum zur künstlerischen Entfaltung in ihren jeweiligen Sprachen und Ausdrucksformen bieten. Der offizielle Betrieb soll innerhalb eines Monats beginnen; die laufenden Kursanmeldungen enden am 20. Oktober. Geplant sind Angebote in den Bereichen Musik – unter anderem Gitarre, Langhalslaute, Kemençe, Klavier und Gesang, Theater, Bildende Kunst, Film, Kinder-Workshops, Tanz, Rhythmus und Folklore. Auch Kurse zu traditioneller kurdischer Musik und Sprache sind vorgesehen.

„Ein Raum für kollektive Kultur, nicht für kommerzielle Kunst“

Adar Yıldırım, Musikpädagoge und Mitgründer des AKM, erklärte gegenüber der Nachrichtenagentur MA, das Zentrum verfolge das Ziel, Kunst und Kultur als kollektive Praxis zu stärken – jenseits von Kommerz und Mainstream. „Wir wollen eine Kulturkommune schaffen. Unser Ziel ist es, nicht nur zu repräsentieren, sondern aktiv Teilhabe zu ermöglichen“, sagte Yıldırım. Dabei knüpfe man an das Motto des NÇM an: „Frei leben, revolutionäre Kunst schaffen.“

Adar Yıldırım © MA

Ein zentrales Anliegen sei die Sichtbarkeit und der Schutz der Muttersprache – insbesondere Kurdisch. „Gegen die Politik von Verbot und Assimilation wollen wir mit Musik, Theater, Literatur und Film Räume schaffen, in denen Sprache lebt und wirkt“, so Yıldırım. Das Zentrum verstehe sich daher auch als kulturelle Antwort auf politische Marginalisierung.

Frauen, Vielfalt und kulturelle Selbstverwaltung im Fokus

Ein besonderer Schwerpunkt soll auf feministischer Kulturarbeit liegen. Angebote und Strukturen würden mit einer „frauenspezifischen, emanzipatorischen Perspektive“ entwickelt. Ziel sei nicht nur die Thematisierung von Geschlechtergerechtigkeit, sondern deren aktive Umsetzung im Alltag der Einrichtung.

Das Logo des Kulturzentrums © AKM

Das Zentrum werde mehrsprachig, multikulturell und inklusiv ausgerichtet sein, so Yıldırım weiter. Es verstehe Kultur als kollektiven Prozess, der von unten wächst: „Nicht der Staat schafft Kultur, sondern die Menschen. Deshalb ist unsere Arbeit eine Form kulturellen Widerstands gegen Dominanz, gegen Ausgrenzung, für ein freies Zusammenleben.“

Aufruf zur Beteiligung

Yıldırım rief abschließend dazu auf, das Zentrum gemeinsam mit Leben zu füllen: „Dieses Haus gehört allen, die ihre Sprache und Kultur bewahren wollen. Lasst uns gemeinsam produzieren, gemeinsam stärker werden – für ein freies, vielsprachiges und solidarisches Leben.“

https://deutsch.anf-news.com/kultur/nCm-ankerpunkt-kurdischer-kultur-mitten-in-istanbul-21076 https://deutsch.anf-news.com/kultur/nCm-jubilaumskonzert-wegen-sicherheitsbedenken-verboten-28835 https://deutsch.anf-news.com/kultur/kollektive-kunst-als-praxis-von-widerstand-und-hoffnung-46559

 

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DEM-Partei verlegt Friedenskampagne nach Amed

Die Partei der Völker für Gleichheit und Demokratie (DEM) hat ihre anlässlich des Antikriegstags am 1. September gestartete Friedenskampagne unter dem Motto „Wir fordern Frieden, weil …“ nach Amed (tr. Diyarbakır) verlegt. Ziel der Initiative ist es, eine demokratische und friedliche Lösung der kurdischen Frage breiter in den öffentlichen Fokus zu rücken.

Bei einer Veranstaltung vor einem Einkaufszentrum im Stadtteil Payas (Kayapınar) versammelten sich am Dienstag zahlreiche Vertreter:innen politischer Parteien, zivilgesellschaftlicher Organisationen sowie Unterstützer:innen und riefen zur Teilnahme an der Kampagne auf. Die Unterschriftensammlung solle die Forderung nach einem politischen Dialog und einer Abkehr von der antikurdischen Kriegspolitik unterstreichen.

Kritik an Kriegspolitik und sozialer Krise

In seiner Erklärung kritisierte der DEM-Politiker Abbas Şahin die Auswirkungen der anhaltenden Kriegspolitik auf die Gesellschaft: „Krieg bedeutet Armut, Arbeitslosigkeit, Ausbeutung und Gewalt gegen Frauen. Wir sind diesem Dunkel nicht ausgeliefert – wir fordern Frieden.“

Der „Aufruf für Frieden und eine demokratische Gesellschaft“ von Abdullah Öcalan werde von der Bevölkerung mitgetragen und münde nun in diese Kampagne, so Şahin weiter. Die Partei wolle rund um den Appell des auf der türkischen Gefängnisinsel Imrali inhaftierten kurdischen Repräsentanten den gesellschaftlichen Dialog über Demokratie, Gleichheit und Freiheit stärken.

Bezug auf Öcalans Rolle

Yeter Erel Tuma, Ko-Vorsitzende des Ortsverbands der Gefangenenhilfsorganisation TUAY-DER verwies in ihrer Rede ebenfalls auf den Friedensaufruf Öcalans. Dieser sei als „Wegweiser für eine Lösung“ zu verstehen. Zugleich forderte sie die Anerkennung von Öcalans Recht auf Hoffnung, das als Grundvoraussetzung für einen demokratischen Gesellschaftsprozess verstanden werde.

Breite thematische Begründung für Friedensforderung

In mehreren Redebeiträgen wurde betont, dass eine Lösung der kurdischen Frage nicht nur für politische Stabilität, sondern auch für soziale Gerechtigkeit, Gleichberechtigung und wirtschaftliche Perspektiven notwendig sei. Die Kampagne richte sich zudem gegen frauenfeindliche Gewalt, zunehmende Armut und die Einschränkung demokratischer Rechte.

https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/dem-partei-berat-uber-friedensprozess-und-gesetzesplane-48072 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/Ozturk-abdullah-Ocalan-fordert-politische-reformen-und-Ubergangsgesetze-48062 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/parlamentskommission-berat-mit-denkfabriken-uber-losung-der-kurdischen-frage-48066

 

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Trotz Protesten: Bergbauunternehmen in Şemrex setzt Arbeiten fort

Trotz anhaltender Proteste der lokalen Bevölkerung setzt das Bergbauunternehmen Eti Bakır, eine Tochter der regierungsnahen Cengiz Holding, seine umstrittenen Aktivitäten in Şemrex (tr. Mazıdağı) in der kurdischen Provinz Mêrdîn (Mardin) fort. Nach Angaben der ortsansässigen Bevölkerung haben die Arbeiten bereits massive ökologische Schäden verursacht – darunter die vollständige Austrocknung mehrerer natürlicher Wasserquellen.

In mehreren Dörfern rund um die Abbauflächen – darunter Gola Gulê, Teznê, Kufrak, Deşan, Şemika und Girêsor – berichteten Anwohnende gegenüber der Nachrichtenagentur MA von der Zerstörung von Weideflächen, dem Verlust ihrer Gärten und dem Sterben jahrzehntealter Bäume. Besonders dramatisch ist die Lage in der Ortschaft Gola Gulê: Der dortige gleichnamige Dorfteich, einst benannt nach den Rosen, die ihn umgaben, ist völlig ausgetrocknet.

Proteste ohne Wirkung: „Wir wehren uns, aber sie machen weiter“

Obwohl die lokale Bevölkerung bereits mehrfach juristisch gegen die Arbeiten vorgegangen ist, unter anderem mit Anträgen auf Aussetzung, setzt das Unternehmen seine Bau- und Abgrabungsarbeiten unverändert fort. „Wir erwirken einen Baustopp, aber sie machen einfach weiter“, sagt Mehmet Aktaş, ein Bewohner von Gola Gulê. Er verweist auf den Gola Xezalê-Teich, einst eine der wichtigsten Wasserquellen der Region: „Früher war es verboten, darin zu baden. Heute ist nicht einmal mehr ein Tropfen Wasser übrig.“

Mehmet Aktaş steht auf der Fläche des ehemaligen Gola Xezalê | Foto: MA

Die Umwandlung von einstigen Weideflächen in angeblich „unbewirtschaftetes Brachland“ durch behördliche Verfügung kritisieren viele als gezielte Enteignung. So wurde laut Aktaş auch das Dorfgebiet, das bis 2022 offiziell als Gemeinschaftsweide galt, inzwischen per Bescheid als „unerschlossenes Land“ umgewidmet und dem Unternehmen zugewiesen.

Bäume verdorren, Quellen versiegen

Neben dem Wasserverlust leiden die Bewohner:innen unter den Folgen der Sprengungen, Abraumhalden und Infrastrukturmaßnahmen wie dem Bau eines firmeneigenen Eisenbahnanschlusses. Dabei sei auch der Verlauf von Oberflächen- und Grundwasser verändert worden, was das Austrocknen der Böden und das Sterben von Nutzpflanzen begünstige.

„Unsere Bäume sterben, unsere Rebstöcke tragen keine Früchte mehr“, sagt Abdullah Işık, der wie viele andere von Landwirtschaft lebt. „Früher ernteten wir von 500 Bäumen mehrere Säcke Mandeln – jetzt nicht einmal eine Handvoll.“

Işık wirft dem Unternehmen vor, versucht zu haben, die Dorfbewohner:innen mit Geld zum Schweigen zu bringen. Doch das eigentliche Ziel sei klar: „Sie wollen, dass wir gehen. Aber wir leben hier seit Generationen. Wir wollen bleiben – und dass sie unser Land verlassen.“

https://deutsch.anf-news.com/Oekologie/protest-in-merdin-dorf-fordert-ruckgabe-von-weideflachen-48051 https://deutsch.anf-news.com/Oekologie/protest-gegen-umweltzerstorung-durch-cengiz-holding-in-Semrex-47925 https://deutsch.anf-news.com/Oekologie/Okologische-vernichtung-als-strategie-47638

 

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