Meinungsfreiheit ist nicht nur das Recht, zu Allem seinen Senf dazu zu geben wie an einer Würstelbude. Es ist das Recht, Behauptungen der Mächtigen in Frage zu stellen, Erklärungen und Fakten einzuklagen und Alternativen einzufordern. Das mag unbequem sein, lästig, nerven, bremsen. Aber es ist der Motor des Fortschritts. Ohne Nörgler, Zweifler und Besserwisser kein Fortschritt. Zweifel ist eine gesellschaftliche Produktivkraft. Seine Diffamierung durch angeblich alternativlose Politik ist Rückschritt in vormoderne Zeiten. Deutschland braucht wieder einen Grundkurs in Debatte und Wiederbelebung der Streitkultur.» (- Roland Tichy, Journalist und Publizist)
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Das Ende einer „Speziellen Militärischen Operation“
Die jüngsten russischen Angriffe auf militärische Infrastruktur in der Ukraine und was dies noch bedeutet
In Russland wurde seit längerem über die Art und Weise der russischen Kriegsführung diskutiert. Seit dem Mai 2022 galt es, die NATO-ukrainischen Streitkräfte zu zermürben. Aber in dem Maße, in dem dies fortschritt, stieg der Einsatz des Westens. Eine stetige Eskalation setzte ein. Russlands angestrebte Ziele erfordern einen immer höheren Preis. Und es zeigt sich, dass dies auch mit einer Fehleinschätzung zu tun hat.
Rückblick und KlarstellungFühren wir eingangs noch einmal kurz auf, was Russland im Februar 2022 veranlasste, in der Ukraine zu intervenieren:
- die immer weiter fortschreitende NATO-Integration der ukrainischen Streitkräfte, sowie deren stetige Aufrüstung,
- die systematische Ausgrenzung, Schikanierung und Verfolgung von ethnischen Russen in der Ukraine,
- der immer weiter um sich greifende und faschistoide Nationalismus in der Ukraine.
Führende russische Politiker hatten zuvor seit mindestens 15 Jahren unzählige Male darauf hingewiesen, dass die Fortdauer dieser strategisch begründeten Prozesse für Russland selbst als existenzielle Gefährdung wahrgenommen und irgendwann auch nicht mehr hingenommen werden würde. Das galt insbesondere für die sogenannte NATO-Osterweiterung (1).
Konkreter Anlass für die russische Intervention war eine Mitte Februar 2022 im Anlaufen begriffene großangelegte Offensive der Kiewer Truppen gegen die beiden selbsternannten Republiken im Donbass (Donezk, Lugansk). Dieses Gebiet wird überwiegend von ethnischen Russen bewohnt und noch mehr Bürger dort sprechen russisch als ihre Muttersprache. Aufgrund der militärischen Bedrohung dieser Gebiete durch Kiew hatten sich die Republiken von der Ukraine losgesagt und sich nachfolgend mit einem Hilfeersuchen zur militärischen Unterstützung an Russland gewandt.
Dies sei nochmals all jenen ins Stammbuch geschrieben, welche unverdrossen die Mär von einem unprovozierten russischen Angriffskrieg verbreiten und jede andere Sicht pauschal als russische Propaganda abqualifizieren.
Nun währt der Ukraine-Konflikt bereits so lange wie der Erste Weltkrieg. Und es ist zu konstatieren, dass keines der offen von der russischen Führung kommunizierten strategischen Ziele erreicht wurde.
Opfer und KostenDie russische Ethnie und ihre Kultur wird in der Ukraine unverändert verfolgt und demontiert. Die NATO-Integration der Ukraine ist keiner militärisch-politischen Neutralität gewichen, sondern hat sich sogar noch verstärkt. Und die faschistischen Traditionen der Ukraine werden gefeiert und kultiviert. Die russische Führung musste sich selbstkritisch hinterfragen, was warum falsch gelaufen ist.
In großen Teilen der russischen Gesellschaft lässt sich seit mehreren Monaten eine wachsende Unzufriedenheit feststellen — und zwar mit der grundsätzlichen Art und Weise, wie der Krieg gegen die Kiewer Regierung und der NATO-gestützten Streitkräfte geführt wird. Es kulminiert in Forderungen, die Spezielle Militärische Operation (SMO) zu den Akten zu legen. Ein Krieg mit angezogener Handbremse würde nur die menschlichen wie materiellen Verluste auf beiden Seiten unnötig erhöhen und jenen in die Hände spielen, die auf die Verstetigung des Krieges setzen.
Anders ausgedrückt, ist durch die andauernde Involvierung Russlands in den Ukraine-Konflikt sogar eben das eingetreten, was sich die Feinde eines souveränen Russlands erhofft haben. Moskau, das bis zum Jahre 2022 seine Feinde im Sinne eines Strebens nach Zusammenarbeit und Diplomatie als „Partner“ bezeichnete, ist in den vergangenen Jahren gründlich desillusioniert worden. Der aus gutgläubigen Wünschen beruhende Selbstbetrug, „Partner“, die keine Partner sind, als solche zu behandeln, ist einer nüchternen Betrachtung dessen was ist, gewichen.
Die jahrelang angewendete Taktik, die ukrainischen Streitkräfte schrittweise aus dem Donbass zu verdrängen, dagegen den Krieg gegen das ukrainische Hinterland nur punktuell und unter Vermeidung ziviler Opfer zu führen, hat in eine strategische Falle geführt. Nicht nur, dass sich vor allem die russische Ethnie auf ukrainischem und russischen Boden seit über vier Jahren gegenseitig auslöscht, was eine Tragödie ersten Ranges darstellt. Eines der vorrangigen Ziele — eben die russische Ethnie zu schützen — ist vollständig fehlgeschlagen. Sowohl der Donbass und die Krim als auch das russische Hinterland und potenziell auch das Weißrusslands sind NATO-ukrainischen Langstreckendrohnen ausgesetzter denn je.
„Die Fortsetzung eines zermürbenden Stellungskriegs unter den gegenwärtigen Bedingungen kommt allein dem kollektiven Westen zugute. Mit ihrem kolossalen finanziellen und technologischen Potenzial ist die NATO in der Lage, das Kiewer Regime endlos mit Waffen zu versorgen und die Ukraine selbst in eine riesige Produktionsstätte für tödliche Drohnen und Raketensysteme zu verwandeln. Die Verteidigung verstreut gelegener Kraftstoff- und Energieversorgungs-, Luftabwehr- und Logistikanlagen tief im Hinterland Russlands erfordert unvergleichlich mehr Ressourcen, als der Feind für kombinierte Luftangriffe aufwendet.“ (2)
Das dies über kurz oder lang zu einer Änderung der operativen Kriegsführung Russlands führen wurde, konnte die mit dem Thema vertrauten Beobachter kaum überraschen. Legitime Anlässe bot die NATO-ukrainische Kriegsführung zuhauf.
Konkrete AuslöserMehrfach hatten russische Politiker davor gewarnt, dass die russischen Streitkräfte einer Eskalation der Kampfhandlungen des Gegners spiegelbildlich, jedoch in vielfach stärkerer Intensität begegnen würden.
Drei Aspekte waren es nun, die eine auffällige Änderung der Art und Weise russischer Kriegsführung bewirken würden. Seit Monaten führten die NATO-geführten Kiewer Streitkräfte systematische, groß angelegte Angriffe auf den russischen Öl- und Kraftstoffsektor durch, was im zivilen Bereich zu einer handfesten Kraftstoffknappheit auf russischem Boden führte (3). Dafür nutzten die Kiewer Truppen zügig weiterentwickelte Drohnen mit höherer Reichweite und Zerstörungskraft — was nur durch die konzertierte Unterstützung des Wertewestens möglich war. Technologien, Satellitenaufklärung, nachrichtendienstliche Aufklärung, Kommunikationssysteme, operative Steuerung, massive Lieferung von Waffensystemen oder deren Bestandteilen: Ohne all dies würde es längst keinen Bruderkrieg mehr in Osteuropa geben.
Dann forcierte Kiew den Krieg gegen die Halbinsel Krim:
„Mychajlo Fedorow, der ukrainische Verteidigungsminister, sagte [Mitte Juni], die ukrainischen Streitkräfte würden »die Krim mit Drohnen isolieren«, und fügte hinzu: »Es sieht so aus, als würde die Krim in nächster Zeit zu einer Insel werden.«“ (4)
Der ukrainische Kriegsminister setzte noch einen drauf:
„Wir haben einen logistischen Lockdown angekündigt. Für die Russen beginnt jetzt die Hölle. Die Logistik wird zerschnitten, die Krim wird isoliert.“ (5)
War sich Fedorow nicht im Klaren darüber, dass die russische Reaktion auf diese Eskalation erwartet werden musste — einfach weil diese überfällig war? Wer flüstert der ukrainischen Führung solche Abenteuer ein? Woher stammen die fatalen Fehleinschätzungen zur eigenen Stärke und der des Gegners? Werden diese absichtsvoll gefüttert? Wer trieb Selenskyj in den sogenannten 40-Tage-Plan, um Russland „zum Frieden zu zwingen“ (6)? Wie erklärt sich die Realitätsfremde der Kiewer Führung?
Die Krim wurde erwartungsgemäß nicht „mit Drohnen isoliert“. Dafür wird nun die gesamte Ukraine zunehmend vom Schwarzen Meer isoliert, wobei sie gleichzeitig strategisch wichtige Stützpunkte um Odessa herum verliert, von denen aus der Krieg gegen die Krim und andere russische Küstenregionen am Schwarzen Meer maßgeblich geführt wurde.
Im Juli begannen ukrainische Drohnen im gesamten Schwarzen Meer sowie im Asowschen Meer, Schiffe zu attackieren, die russische Seehäfen anliefen oder verließen — wohlgemerkt zivile russische Schiffe und zivile Schiffe anderer Nationen. Das war der zweite Auslöser, die Hafenanlagen von Odessa und weiteren Städten als legitimes Kriegsziel zu deklarieren. Spiegelbildlich hat Russland begonnen, alle Schiffe anzugreifen, die (zum Beispiel) den Hafen von Odessa als Umschlagplatz benutzen oder dies versuchen. Zusätzlich werden systematisch die Hafenanlagen selbst zerstört (5i, 7).
Parallel zur zwangsweisen Umwandlung der Ukraine in ein Binnenland wird Schritt für Schritt, Nacht für Nacht und inzwischen auch am helllichten Tage der militärisch-industrielle Komplex auf ukrainischem Boden angegriffen, und dazu alles, was noch benötigt wird, um Krieg zu führen: Versorgungswege, strategisch wichtige Brücken, Tankstellen, Gasstationen, Bahnanlagen und Lokomotiven. Das sind keine neuen Ziele, das Ausmaß und die Beständigkeit der Angriffe sind es dagegen sehr wohl (8).
FazitDie Ukraine hat die russische Reaktion geradezu herbeigebettelt. Für eine entscheidende Wende im Krieg taugte die Eskalation nie, die NATO-Ukraine ist einem strategischen Sieg über Russland ferner denn je. Und die Strategen im Westen, insbesondere die in London, waren sich erst recht darüber im Klaren, weil sie stets um die Kapazitäten der Luftabwehr der Ukraine wussten, sowohl qualitativ als auch quantitativ (9). So gesehen ergibt die eskalierte Kriegsführung auf russisches Hinterland keinen rechten Sinn.
Es sei denn, es geht primär darum, diesen Krieg am Laufen zu halten, darum, jede Friedenslösung, die den Namen auch wirklich verdient, zu hintertreiben. So betrachtet, erscheint die im ersten Augenblick irrationale Politik wie auch Kriegsstrategie der Kiewer Führung in einem anderen Licht. Sie ist eingebettet in den Informationskrieg, der gegen die Bevölkerungen der „wertewestlichen Allianz“ geführt wird und die Menschen weiter und weiter in das Konzept ewiger Kriege presst. Was — nicht zu vergessen — mit einem stetigen Verlust persönlicher Freiheit verbunden ist.
Abschließend noch ein paar wenige Gedanken zur Finanzierung der Ukraine. Es ist eben nicht die Ukraine, die vom Westen für einen angeblichen Verteidigungskrieg gegen angeblich russische Aggressoren finanziert wird. Was bei der Betrachtung des Konflikts oft untergeht, besteht in der gewichtigen Tatsache, dass die Geldströme in Richtung Kiew eine Transformation durchlaufen. Geschöpft als staatliche oder EU-Anleihen (also Schulden) ein großer, wahrscheinlich sogar der größte Teil dieser öffentlichen Gelder über die Ukraine zurück in den Westen geleitet. Wo sie schließlich auf privaten Konten die Bilanzen veredeln — zum Beispiel die von Konzernen, Banken, Vermögensverwaltern und „Weltverbesserern“. Entweder ganz legal oder/und über korrupte Netzwerke. Alles wie in der PLandemie erlebt, alles so, wie es in jedem Krieg gehandhabt wird.
Bitte bleiben Sie schön aufmerksam, liebe Leser.
Anmerkungen und Quellen(Allgemein) Dieser Artikel von Peds Ansichten ist unter einer Creative Commons-Lizenz (Namensnennung — Nicht kommerziell — Keine Bearbeitungen 4.0 International) lizenziert. Unter Einhaltung der Lizenzbedingungen kann er gern weiterverbreitet und vervielfältigt werden. Bei Verlinkungen auf weitere Artikel von Peds Ansichten finden Sie dort auch die externen Quellen, mit denen die Aussagen im aktuellen Text belegt werden.
(1) AG Friedensforschung; Rede des russischen Präsidenten Wladimir Putin auf der 43. Münchner „Sicherheitskonferenz“ in deutscher Übersetzung; https://www.ag-friedensforschung.de/themen/Sicherheitskonferenz/2007-putin-dt.html; abgerufen: 04.07.2026
(2) 27.06.2026; Reporter; Sergej Marschetskj; Operation „Liquidation“: A Scenario That Will Save Russia from a Strategic Trap; https://en.topcor.ru/72375-operacija-likvidacija-scenarij-kotoryj-spaset-rossiju-ot-strategicheskoj-lovushki.html; https://de.topcor.ru/72375-operacija-likvidacija-scenarij-kotoryj-spaset-rossiju-ot-strategicheskoj-lovushki.html
(3) 10.07.2026; ARD-Tagesschau; Lilia Becker; Langes Warten an Russlands Tankstellen; https://www.tagesschau.de/ausland/europa/russland-krieg-ukraine-tanken-kraftstoff-100.html
(4) 30.06.2026; Merkur; Krim ruft Notstand aus: Treibstoff weg, Strom weg — und Putiin kann die Halbinsel nicht schützen; https://www.merkur.de/politik/ukraine-isoliert-halbinsel-mit-drohnen-krim-ruft-notstand-aus-zr-94371724.html
(5, 5i) 24.07.2026; ARD-Tagesschau; Droht die Rückkehr der Getreidekrise?; https://www.tagesschau.de/ausland/europa/schwarzes-meer-angriffe-schiffe-100.html
(6) 25.06.2026; Welt; Ukraine startet nach eigenen Angaben 40-tägige Geheimdienstoperation; https://www.welt.de/politik/ausland/article6a3d7aa7afe845031b3ae5b8/druck-auf-russland-ukraine-startet-nach-eigenen-angaben-40-taegige-geheimdienstoperation.html
(7) 16.07.2026; Reporter; Russian military strikes on Odessa ports have disrupted Ukrainian grain exports — Reuters; https://en.topcor.ru/72814-udary-vs-rf-po-portam-v-odesse-obrushili-jeksport-ukrainskogo-zerna-reuters.html
(8) 03.07.2026; Southfront, Death By A Thousand Strikes: Russia Targets Ukraine’s War Machine; https://www.southfront.press/death-by-a-thousand-strikes/
(9) 10.08.2026; Deutsche Welle; Ukraine-Krieg: Wie Kyjiw die Flugabwehr sichern will; https://www.dw.com/de/ukraine-krieg-flugabwehr-patriot-us-abhaengigkeit-v2/a-78307835
(Titelbild) Ukraine, NATO, Flagge; Autor: Wilfried Pohnke (Pixabay); 15.04.2022; https://pixabay.com/photos/nato-ukraine-flag-solidarity-7131948/; Lizenz: Pixabay License
Let Your Love For This World Fill You With Joy And Compel You To Action
Love and cherish our world. That’s the secret to remaining both (A) deeply happy and (B) well-informed about the dystopian abuses of the empire.
You don’t have to choose. You can have both.
I sometimes get called a Debbie Downer for my nonstop writing about all the evils that are being inflicted upon our world by powerful people every day, but readers who meet me or listen to my podcasts have often expressed surprise at how upbeat and cheerful I am in real life. They see me focusing on extremely dark subject matter day after day and expressing rage and revulsion at the horrors we are witnessing, so they expect me to show up as some kind of dour, jaded misanthrope.
But the truth is I am a very happy person. I don’t generally mention it because this writing project isn’t about me, but my overall experience of life from moment to moment is one of awe, wonder and delight. I experience the full range of emotions and I get my heart ripped out of my chest by Gaza just like anybody else, but after feeling my feelings all the way through I return to marveling at this astonishingly beautiful planet we get to walk around on.
And I only mention this now because I sense an urgent need for the message that you don’t actually have to choose between living a joyful, satisfying life and ferociously opposing the abuses of the machine. I can assure you from personal experience with one hundred percent confidence that you can do both.
I keep hearing people say they avoid news and politics because they find it too depressing. I often see replies to my posts talking about how it’s so hard to go on while knowing about all the war, starvation, tyranny and ecocide the empire is inflicting upon our world. People engaged in activism, real journalism and meaningful politics often look like they’re carrying the weight of the world in their faces, and exhaustion drips from every syllable they speak.
And I’m here to assure you that it really does not need to be this way. The idea that there’s some conflict between personal happiness and engagement with the harsh realities of our world is just empty mind fluff born of flawed perception. It does not deserve to be taken seriously. You can recognize this in your own direct experience with a simple adjustment in your thinking.
It’s actually easy to be both happy and well-informed, and the reason is very simple: because the source of both is the same. The same impulse which drives someone to learn about the abuses of the powerful so they can fight for a better future is also the gateway to joy and wonder. That impulse is called love.
Yes, love. That might land a little corny in an online space generally dedicated to discussing militarism and state tyranny, but it’s the truth. If you didn’t have some love for the world, you wouldn’t care that oligarchs and empire managers are destroying it, and you wouldn’t be in this online space reading this paragraph. You are reading this sentence right now because love for the world is already shining within you.
And if you have love for the world, you have the gateway to happiness right in front of you.
Love and cherish the world with all your heart, and happiness will inevitably follow. Make a practice of pulling your attention away from the grumbling narratives in your mental monologue, and place it instead on the wonders of this beautiful planet in each moment.
The sight of the sky. The scent of the air. The sound of birdsong and playing children. The human hubbub of a bustling city. The rich field of felt sensation in your body (which most adults are only dimly aware of). There is always something beautiful happening in your immediate sensory experience. Always. If you look hard enough, you will find it.
That’s what love is. Deeply appreciating what’s showing up here and now.
Relish your terrestrial human experience from moment to moment to moment, and with practice you will open up a joyful way of living that becomes exponentially better than anything you ever could have imagined. You will begin enjoying your time on this planet because you are actually present for it.
Do you see what I am pointing to here? Can you see how there is no difference between loving your experience of being in this world and loving the world so much that you want to help improve it? Between cherishing each moment on this earth and fighting to stop it from being destroyed?
It’s the same impulse. The same movement. There’s no separation and no contradiction between these two invitations. They are one.
Let your love grow and expand. Let it draw you into an intimate delight in your moment to moment experience of life on this planet, and let it compel you to action in the fight against the imperial machine. Fall in love with the world, and let it compel you to action. It’s all happening in the same motion.
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How the US-EU Partnership Is Fracturing
Support the Troops: Bring Them Home!
Scharfe Kritik am Rückzug einer Studie über möglichen Zusammenhang von COVID-«Impfstoffen» mit der Übersterblichkeit
Letzte Woche hat das wissenschaftliche Fachjournal The BMJ eine Studie aus dem Jahr 2024 zurückgezogen (wir berichteten). Darin wurde davor gewarnt, dass einige Todesfälle im Zusammenhang mit der «Pandemie» möglicherweise durch die Injektionen gegen «COVID» und indirekte Auswirkungen von Corona-Maßnahmen verursacht worden seien. Die Autoren forderten weitere Untersuchungen.
Die Arbeit, die oft von Kritikern der experimentellen mRNA-Präparate zitiert wurde, wurde neun Monate lang einem Peer-Review-Verfahren unterzogen und vom BMJ als korrekt anerkannt. Nach einer Flut von Beschwerden und einer Untersuchung durch das Princess Máxima Centre in Utrecht, wo drei der vier Autoren tätig waren, wurde sie jedoch zurückgezogen.
Obwohl die Untersuchung keine Hinweise auf böswillige Absicht, Erfindung oder Fälschung von Daten feststellen konnte, wurde die Arbeit dennoch als «irreführend» und «selektiv» eingestuft, da sie «nicht den wissenschaftlichen Konsens widerspiegelte» und sich unverhältnismäßig stark auf die negativen Auswirkungen von Impfungen konzentriert habe.
Das BMJ begründete den Rückzug damit, dass «in der Diskussion über die möglichen Ursachen der Übersterblichkeit Fehlinformationen enthalten» und «die Einschränkungen der ursprünglichen Arbeit der Autoren nicht ausreichend beschrieben worden» seien.
Saskia Mostert, Erstautorin der Studie, schrieb auch im Namen eines weiteren Autoren der Studie, Marcel Hoogland, der nicht am Princess-Máxima-Zentrum tätig ist, an das Journal, dass sie mit der Entscheidung zum Rückzug nicht einverstanden seien. Ihr zufolge verletzt die Untersuchung ihrer Arbeit die akademische Freiheit und stellt Zensur dar. Sie ist inzwischen vom Princess Máxima Centre zurückgetreten und erklärte laut dem Telegraph, sie sei auf die «irrationale und blinde Wut», die auf die Veröffentlichung folgte, nicht vorbereitet gewesen.
Wie der Telegraph mitteilt, haben sich nun drei Experten aus den Niederlanden schriftlich an die BMJ-Redaktion gewandt und erklärt, sie seien schockiert über den Rückzug der Veröffentlichung. Sie hätten die Redaktion aufgefordert, ihre Entscheidung zu überdenken. Sie stellten klar:
«Der Rückzug ist unverhältnismäßig und wirft ernsthafte Fragen darüber auf, inwieweit politische Erwägungen bei Ihrer Entscheidung eine Rolle gespielt haben. Ein solcher Rückzug schadet nicht nur der Integrität der verfügbaren wissenschaftlichen Veröffentlichungen, sondern schafft auch einen schrecklichen Präzedenzfall in Zeiten zunehmenden politischen Drucks auf Wissenschaftler.»
Ronald Meester, Professor für Wahrscheinlichkeitstheorie an der Vrije Universität in Amsterdam und einer der Verfasser des Schreibens, erklärte gegenüber dem Telegraph, es gebe «keinen wissenschaftlichen Grund für einen Rückzug». Er ergänzte:
«Ich glaube, dass das BMJ unter Druck gesetzt worden sein könnte, aber es ist nicht klar, von wem. Wie wir in unserem Brief geschrieben haben, ist der Rückzug in diesem Fall bizarr, denn an der Arbeit ist eigentlich nichts auszusetzen. Daher muss der wahre Grund politischer Natur sein. Das ist wirklich sehr traurig für die Wissenschaft. Ich sehe nicht, wie wir die Wissenschaft noch ernst nehmen können, wenn Herausgeber bereit sind, Entscheidungen aus solchen Gründen zu treffen.»
Zwei der Autoren, Prof. Gertjan Kaspers und Dr. Minke Huibers, erklärten, sie hätten den Rückzug «aufgrund von Bedenken hinsichtlich einer Fehlinterpretation der Arbeit durch andere und des daraus resultierenden Risikos für die öffentliche Gesundheit» beantragt, seien jedoch nicht der Meinung, dass die Arbeit Fehlinformationen enthalte.
Dr. Jona Walk, eine niederländische Forscherin auf dem Gebiet der Immunologie und Infektionskrankheiten und ebenfalls Mitautorin des Briefs an die BMJ-Redaktion, behauptete laut dem Telegraph, die Studie sei lediglich aufgrund der Berichterstattung in den Medien zurückgezogen worden. Auf X schrieb sie:
«Das ist ein politischer und kein wissenschaftlicher Grund. Mit dieser Entscheidung schafft das BMJ einen weiteren gefährlichen Präzedenzfall in Zeiten zunehmender politischer Einmischung in die wissenschaftliche Forschung.»
Der Telegraph weist darauf hin, dass mehr als 22.000 Menschen einen Antrag beim staatlichen britischen Entschädigungsprogramm für Impfschäden (VDPS) gestellt haben, da sie glauben, dass sie selbst oder ihre Angehörigen durch die Injektionen geschädigt wurden. Aktuellsten Zahlen zufolge habe die Regierung im Rahmen des VDPS fast 30 Millionen Pfund an 249 Personen ausgezahlt. Auch erinnert die Zeitung daran, dass die Präparate nun Warnhinweise auf seltene gefährliche Nebenwirkungen tragen.
Im Juni sagte Mostert vor dem US-Senat aus und behauptete, der Abschnitt über potenzielle Impfschäden sei ursprünglich «viel kürzer» gewesen, die Gutachter des BMJ hätten jedoch weitere Belege verlangt. «Da Beweise vorliegen, haben wir sie aufgenommen», so Mostert. In ihrer schriftlichen Stellungnahme erklärte sie:
«Von Anfang an war es ein ungleicher Kampf. Unsere Forderung nach einer Untersuchung der zugrunde liegenden Ursachen musste auf die eine oder andere Weise zensiert und gestrichen werden.
Um es klar zu sagen: Ich habe meine Stelle verloren, nachdem ich offizielle staatliche Sterblichkeitsdaten veröffentlicht und weitere wissenschaftliche Untersuchungen zu anhaltenden überhöhten Sterbezahlen gefordert hatte. Wissenschaft kann nicht funktionieren, wenn das Stellen berechtigter Fragen beruflich gefährlich wird. Wenn Wissenschaftler berufliche Nachteile befürchten, verliert die Öffentlichkeit den Zugang zu ehrlicher wissenschaftlicher Forschung.»
Dem Telegraph zufolge sagte ein Sprecher des BMJ:
«Das Peer-Review vor der Veröffentlichung ist nicht perfekt und übersieht sowohl kleinere als auch größere Probleme in Artikeln, weshalb wir das Peer-Review nach der Veröffentlichung und die genaue Prüfung aller von uns veröffentlichten Beiträge sehr schätzen.
Insgesamt kommt die Zeitschrift zu dem Schluss, dass die Diskussion über die Todesursachen unausgewogen ist, es an Stringenz mangelt und sie Fehlinformationen enthält. Wir haben der Erstautorin die Möglichkeit gegeben, die Schlussfolgerung zu korrigieren, doch ihre vorgeschlagene Korrektur ging nicht weit genug, und die Probleme hinsichtlich der Originalität der Arbeit konnten nicht behoben werden.
Wir haben den Artikel nicht wegen der breiten Berichterstattung über die Arbeit zurückgezogen. Dies ist kein Kriterium für einen Rückzug.»
Der Telegraph hat die Forscher um eine Stellungnahme gebeten.
Neuer mRNA-Grippe-«Impfstoff» von Moderna: Deutlich mehr Nebenwirkungen als beim Standardimpfstoff
Laut dem medizinischen Kommentator Dr. John Campbell werfen die eigenen klinischen Studiendaten von Moderna ernsthafte Fragen darüber auf, ob die US-Arzneimittelbehörde FDA den neuen mRNA-Grippe-«Impfstoff» des Unternehmens hätte zulassen sollen. In einem Video, über das The Defender berichtet, wies Campbell darauf hin, dass die Studie nur eine geringe Verringerung der Grippefälle zeige, während sie wesentlich höhere Raten von Nebenwirkungen bei Personen melde, die die Injektion erhielten.
Die FDA hat Modernas mFlusiva diesen Monat für Erwachsene im Alter von 50 bis 64 Jahren zugelassen, mit einer beschleunigten Zulassung für Erwachsene ab 65 Jahren (wir berichteten). Es ist die erste mRNA-Grippeinjektion, die in den USA zugelassen wurde.
Campbell hinterfragte auch, warum die Zulassung nur für ein Jahr erfolgte, nachdem das US-Gesundheitsministerium (HHS) eine koordinierte Abwicklung der mRNA-Impfstoffentwicklung auf Bundesebene angekündigt hatte. Er kommentierte:
«Ich verstehe nicht, wie die USA funktionieren, aber es sieht so aus, als ob die [Gesundheitsbehörde] HHS nicht das Sagen hat.»
Wie The Defender erklärt, nahmen an Modernas Phase-3-Studie, die im New England Journal of Medicine veröffentlicht wurde, 40.703 Personen teil, von denen etwa die Hälfte den experimentellen mRNA-«Impfstoff» und die andere Hälfte einen Standard-Grippe-Impfstoff erhalten hat. Die Teilnehmer wurden über einen Median von 181 Tagen beobachtet.
Eine laborbestätigte Grippe trat bei 2,0 % der Teilnehmer auf, die den mRNA-Impfstoff erhielten, verglichen mit 2,8 % derjenigen, die den Standardimpfstoff erhielten. Moderna beschrieb diese Ergebnisse als eine relative Impfstoffwirksamkeit von 26,6 %. «Nicht sehr beeindruckend, um ganz ehrlich zu sein», stellte Campbell fest. Er merkte an, dass die Studie eine absolute Risikoreduktion von weniger als 1 % zeige, und fragte:
«Wollen Sie also einen neuen Influenza-mRNA-Impfstoff einnehmen, um Ihre Chance, an Influenza zu erkranken, in absoluten Zahlen um 0,8 % zu verringern? Ihre Entscheidung.»
Campbell wies darauf hin, dass die Studie wesentlich höhere Raten bei fast jeder gemeldeten Nebenwirkung unter den Empfängern des mRNA-Präparats zeige, im Vergleich zu denen, die den Standard-Grippeimpfstoff erhielten.
Bei den leichteren Nebenwirkungen traten zum Beispiel Müdigkeit bei 45,1 % der Empfänger der mRNA-Injektion auf, gegenüber 20,3 %, die den Standardimpfstoff erhielten, Kopfschmerzen bei 37,8 % gegenüber 18,0 % und Muskelschmerzen bei 35,4 % gegenüber 11,6 %. Die Probanden in der mRNA-Gruppe hatten zudem sechsmal mehr Fieber im Vergleich zur Kontrollgruppe. Ebenso waren Gelenkschmerzen, Übelkeit, Erbrechen und Schüttelfrost in der mRNA-Gruppe weit verbreiteter. Campbell zufolge erstreckt sich dieses Ungleichgewicht über fast jede Kategorie der gemeldeten Reaktionen.
«Ein völlig inakzeptabler Anstieg der Nebenwirkungen», stellte er klar.
Schwerwiegende unerwünschte Ereignisse wurden laut der Studie bei 2,2 % der Teilnehmer gemeldet, die den mRNA-Impfstoff erhielten, gegenüber 1,9 % in der Kontrollgruppe. Schwerere Reaktionen des Grades 3, die normale Aktivitäten beeinträchtigen oder medizinische Hilfe erfordern können, traten hingegen bei 6,4 % der mRNA-Empfänger auf, gegenüber 1 % bei denjenigen, die den Standard-Grippeimpfstoff erhielten.
Angesichts all dessen fragte sich Campbell, warum die FDA die Injektion zugelassen hat. Er würde sich die Spritze bei diesen Zahlen sicherlich nicht geben lassen.
Der Experte gab zudem zu bedenken, dass die Studie breitere Probleme hinsichtlich der mRNA-Technologie nicht behandle, wie zum Beispiel die Lipid-Nanopartikel «und andere Komplikationen». In diesem Zusammenhang weist The Defender darauf hin, dass früher veröffentlichte Studien COVID-19-mRNA-«Impfstoffe» mit Myokarditis und Perikarditis, Krampfanfällen und Krebserkrankungen in Verbindung gebracht haben.
Neuer mRNA-Grippe-«Impfstoff» von Moderna: Deutlich mehr Nebenwirkungen als beim Standardimpfstoff
Laut dem medizinischen Kommentator Dr. John Campbell werfen die eigenen klinischen Studiendaten von Moderna ernsthafte Fragen darüber auf, ob die US-Arzneimittelbehörde FDA den neuen mRNA-Grippe-«Impfstoff» des Unternehmens hätte zulassen sollen. In einem Video, über das The Defender berichtet, wies Campbell darauf hin, dass die Studie nur eine geringe Verringerung der Grippefälle zeige, während sie wesentlich höhere Raten von Nebenwirkungen bei Personen melde, die die Injektion erhielten.
Die FDA hat Modernas mFlusiva diesen Monat für Erwachsene im Alter von 50 bis 64 Jahren zugelassen, mit einer beschleunigten Zulassung für Erwachsene ab 65 Jahren (wir berichteten). Es ist die erste mRNA-Grippeinjektion, die in den USA zugelassen wurde.
Campbell hinterfragte auch, warum die Zulassung nur für ein Jahr erfolgte, nachdem das US-Gesundheitsministerium (HHS) eine koordinierte Abwicklung der mRNA-Impfstoffentwicklung auf Bundesebene angekündigt hatte. Er kommentierte:
«Ich verstehe nicht, wie die USA funktionieren, aber es sieht so aus, als ob die [Gesundheitsbehörde] HHS nicht das Sagen hat.»
Wie The Defender erklärt, nahmen an Modernas Phase-3-Studie, die im New England Journal of Medicine veröffentlicht wurde, 40.703 Personen teil, von denen etwa die Hälfte den experimentellen mRNA-«Impfstoff» und die andere Hälfte einen Standard-Grippe-Impfstoff erhalten hat. Die Teilnehmer wurden über einen Median von 181 Tagen beobachtet.
Eine laborbestätigte Grippe trat bei 2,0 % der Teilnehmer auf, die den mRNA-Impfstoff erhielten, verglichen mit 2,8 % derjenigen, die den Standardimpfstoff erhielten. Moderna beschrieb diese Ergebnisse als eine relative Impfstoffwirksamkeit von 26,6 %. «Nicht sehr beeindruckend, um ganz ehrlich zu sein», stellte Campbell fest. Er merkte an, dass die Studie eine absolute Risikoreduktion von weniger als 1 % zeige, und fragte:
«Wollen Sie also einen neuen Influenza-mRNA-Impfstoff einnehmen, um Ihre Chance, an Influenza zu erkranken, in absoluten Zahlen um 0,8 % zu verringern? Ihre Entscheidung.»
Campbell wies darauf hin, dass die Studie wesentlich höhere Raten bei fast jeder gemeldeten Nebenwirkung unter den Empfängern des mRNA-Präparats zeige, im Vergleich zu denen, die den Standard-Grippeimpfstoff erhielten.
Bei den leichteren Nebenwirkungen traten zum Beispiel Müdigkeit bei 45,1 % der Empfänger der mRNA-Injektion auf, gegenüber 20,3 %, die den Standardimpfstoff erhielten, Kopfschmerzen bei 37,8 % gegenüber 18,0 % und Muskelschmerzen bei 35,4 % gegenüber 11,6 %. Die Probanden in der mRNA-Gruppe hatten zudem sechsmal mehr Fieber im Vergleich zur Kontrollgruppe. Ebenso waren Gelenkschmerzen, Übelkeit, Erbrechen und Schüttelfrost in der mRNA-Gruppe weit verbreiteter. Campbell zufolge erstreckt sich dieses Ungleichgewicht über fast jede Kategorie der gemeldeten Reaktionen.
«Ein völlig inakzeptabler Anstieg der Nebenwirkungen», stellte er klar.
Schwerwiegende unerwünschte Ereignisse wurden laut der Studie bei 2,2 % der Teilnehmer gemeldet, die den mRNA-Impfstoff erhielten, gegenüber 1,9 % in der Kontrollgruppe. Schwerere Reaktionen des Grades 3, die normale Aktivitäten beeinträchtigen oder medizinische Hilfe erfordern können, traten hingegen bei 6,4 % der mRNA-Empfänger auf, gegenüber 1 % bei denjenigen, die den Standard-Grippeimpfstoff erhielten.
Angesichts all dessen fragte sich Campbell, warum die FDA die Injektion zugelassen hat. Er würde sich die Spritze bei diesen Zahlen sicherlich nicht geben lassen.
Der Experte gab zudem zu bedenken, dass die Studie breitere Probleme hinsichtlich der mRNA-Technologie nicht behandle, wie zum Beispiel die Lipid-Nanopartikel «und andere Komplikationen». In diesem Zusammenhang weist The Defender darauf hin, dass früher veröffentlichte Studien COVID-19-mRNA-«Impfstoffe» mit Myokarditis und Perikarditis, Krampfanfällen und Krebserkrankungen in Verbindung gebracht haben.
Vorsicht beim Umgang mit Google Health Connect
Die Nutzung von Gesundheits- und Fitness-Apps birgt ein Risiko für Datenschutz und Privatsphäre. Diese These dürfte kaum überraschen und kürzlich wurde sie empirisch nachgewiesen. Bei der Untersuchung von Apps rund um Googles Health Connect-Plattform für Android-Geräte haben Forscher ernstzunehmende Sicherheitslücken und Verstöße festgestellt. Die Ergebnisse wurden auf einem Sicherheits-Symposium in Baltimore vorgestellt.
Von den 351 systematisch analysierten Smartphone-Anwendungen würden 60,9 Prozent die Richtlinien für Datentransparenz von Health Connect nicht einhalten und 25,6 Prozent die Erfassung oder Weitergabe von Gesundheitsdaten nicht angeben. Darüber hinaus würden 19,6 Prozent der Apps Health Connect-Daten (einschließlich von Daten anderer Apps) über das Netzwerk ausleiten. Die Daten gingen an 42 verschiedene externe Domains.
Dabei würden auch Gesundheitsinformationen (zum Beispiel Gewicht, Blutdruck, Fitness- und Ernährungsdaten) mit eindeutig personenbezogenen Daten wie Namen, E-Mail-Adressen, Werbe-IDs und Telefonnummern kombiniert. Zwischen den Apps würden teilweise Geodaten unbefugt transferiert. Einige Programme hätten zudem die Liste der auf dem Gerät installierten Apps geleakt. Schließlich hätten die Forscher auch eine Anwendung entdeckt, die Gesundheitsdaten per Screenshots an Dritte weitergebe.
Health Connect ist eine von Google und Samsung seit 2022 entwickelte Plattform, um Daten zwischen Gesundheits-, Fitness- und Wellness-Apps auszutauschen, «ohne dass man dabei Kompromisse beim Datenschutz eingehen muss». Mit dieser App soll der Benutzer angeblich mehr und detailliertere Kontrolle über seine Gesundheitsdaten bekommen. Dass in der Praxis offenbar genau das Gegenteil passiert, verwundert nicht wirklich.
Die Missbrauchspraktiken würden gegen die Google-Richtlinien verstoßen und die Erwartung der Nutzer bezüglich Kontrolle untergraben, schreiben die Forscher. Über ihre Ergebnisse hätten sie das Entwicklungsteam informiert. Dieses habe die Befunde bestätigt und mitgeteilt, dass die Forschung es ihnen ermögliche, seine Prüf- und Durchsetzungsprozesse zu verbessern.
Wer indes meint, auf Apple-Geräten sei die Situation anders, sollte sich lieber genau informieren. Das Pendant zum Google-Ansatz heißt hier Apple Health und dürfte ob des potenziellen Datenschatzes nicht weniger anfällig für Ausbeutung sein. Beide Systeme sind untereinander nicht kompatibel, doch es gibt Ansätze, sie zu verbinden, um Daten synchronisieren zu können. Spätestens dann hätte man einen weiteren Angriffspfad geschaffen.
Israel weitet seinen Einfluss auf ChatGPT & Co. aus
Im Oktober letzten Jahres berichteten wir, dass die israelische Regierung die deutsche Firma Havas Media Germany GmbH mit der Koordination und Durchführung einer Medienkampagne in den USA beauftragt hat. Das Unternehmen, das Teil von Havas Media Network ist, einem globalen Mediennetzwerk mit Hauptsitz in Frankreich, beauftragte die in Ohio ansässige Clock Tower X LLC mit der Umsetzung der Kampagnenstrategie, der Inhaltsverwaltung und der Durchführung der Medienaktivitäten. Das Projekt hat auch eine globale Tragweite, da es auch soziale Medien und ChatGPT umfasst.
Das Abkommen im Umfang von ursprünglich sechs Millionen Dollar ist Teil eines Dokuments, das auf dem US-Registrierungsgesetz für Auslandsvertreter (Foreign Agents Registration Act – FARA) beruht. FARA legt offen, wenn eine Person oder ein Unternehmen im Auftrag einer ausländischen Regierung oder politischen Einrichtung arbeitet, um die öffentliche Meinung oder Politik der USA zu beeinflussen. Inzwischen ist bekannt, dass es sich um eine 46,5-Millionen-Dollar-Einflusskampagne handelt.
Bei dem Abkommen geht es insbesondere darum, KI-GPT-Modelle wie ChatGPT im Sinne Israels zu trainieren. Laut Vertrag soll Clock Tower sogar «Websites und Inhalte bereitstellen, um GPT-Framing-Ergebnisse für GPT-Konversationen zu liefern». Die Firma soll also im Auftrag Israels neue Websites erstellen, um zu beeinflussen, wie diese KI-Modelle antworten.
Nun sind im Rahmen von FARA-Dokumenten, die in der vergangenen Woche beim Justizministerium eingereicht wurden, neue Details über die Kampagne ans Licht gekommen, wie Politico berichtete. Daraus geht hervor, dass Havas Media durch die Werbeagentur Piro das Hanover Institute for Public Policy ins Leben gerufen hat.
Demnach gab Piro bekannt, dass über ein Dutzend Artikel auf der Website des Instituts Teil einer 100.000-Dollar-Kampagne waren, deren Schwerpunkt auf «der Erstellung und Verbreitung von sachlichen, durch Quellen belegten Informationsmaterialien lag, die darauf abzielen, die US-Öffentlichkeit durch öffentlich verbreitete Inhalte über Israel und damit verbundene Themen aufzuklären».
Politico weist darauf hin, dass sich auf der Website des Instituts Dutzende von «Datenberichten» ohne namentlich genannte Autoren finden, die jeweils Fragen wie: «Ist die IDF die moralischste Armee der Welt?», und: «Gibt es eine Aushungerungspolitik im Gazastreifen?» enthalten. Laut Politico ist das ein eindeutiges Anzeichen dafür, dass die Artikel darauf ausgelegt sind, Daten an große Sprachmodelle (LLMs) zu liefern.
Nach eigenen Angaben untersucht das Hanover Institute for Public Policy «die Faktoren, die den Antisemitismus in den Vereinigten Staaten schüren, und veröffentlicht, was die Beweislage zeigt». Politico stellt fest:
«Es scheint zu funktionieren: Sowohl ChatGPT als auch Perplexity zitierten in ihren Antworten auf neutrale Tests von PI [Politico Influence, das Newsletter des Portals] Material des Hanover Institute und verwiesen dabei auf die Inhalte der Website zu Gaza, Antizionismus und Antisemitismus.»
Zuunterst auf der Website des Hanover Institute ist zudem zu lesen:
«Dieses Material wird von Piro, Inc. im Auftrag der Havas Media Germany GmbH im Auftrag der israelischen Regierungswerbeagentur (LaPam) verbreitet.»
Von PI untersuchte technische Hinweise deuten außerdem darauf hin, dass die Website mit Hilfe von Res erstellt oder gehostet wurde. Dabei handelt es sich um ein in Seattle ansässiges KI-Startup, das damit wirbt, Kunden wie Nike und Intel dabei zu helfen, von KI-Modellen empfohlen zu werden. Eine identische Version der Homepage des Instituts, die auf der Website von Res gehostet wurde, war Politico zufolge nicht mehr verfügbar, nachdem PI das Unternehmen um eine Stellungnahme gebeten hatte.
Daniel Rosenberg, Mitbegründer von Piro, erklärte gegenüber PI in einer E-Mail, dass «Piro vom Staat Israel beauftragt wurde – wie gemäß FARA offengelegt –, korrekte, mit Quellenangaben versehene Fakten öffentlich zugänglich zu machen und Fehlinformationen über Israel mit überprüfbaren Informationen zu widerlegen».
Hai Tran, CEO und Gründer von Res, teilte dem Portal hingegen mit, dass seine Rolle in dem Projekt «in der beim Justizministerium eingereichten Kurzform-Registrierung, die öffentlich zugänglich ist, offengelegt ist.» Politico weist darauf hin, dass im Gegensatz zu den Unterlagen von Clock Tower X in den FARA-Unterlagen von Piro die Beeinflussung von LLMs nicht ausdrücklich als Ziel der Kampagne zur ausländischen Einflussnahme genannt wird.
Havas Media und das Hanover Institute reagierten nicht auf eine Bitte um Stellungnahme von Politico. Dasselbe gilt für Sprecher von LaPam und der israelischen Botschaft.
Behinderung: Pfarrerin bekommt keine Gleichstellung trotz GdB 30
Menschen mit einem Grad der Behinderung von 30 oder 40 können sich unter bestimmten Voraussetzungen schwerbehinderten Menschen gleichstellen lassen. Für Geistliche öffentlich-rechtlicher Religionsgemeinschaften gibt es jedoch eine ungewöhnliche gesetzliche Ausnahme. Sie kann dazu führen, dass eine Pfarrerin oder ein Pfarrer mit GdB 30 gerade den arbeitsplatzbezogenen Schutz einer Gleichstellung nicht erhält.
Das Sozialgericht Chemnitz beschäftigte sich bereits 2017 mit dieser besonderen Konstellation. Eine Pfarrerin mit GdB 30 wollte von der Bundesagentur für Arbeit einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden.
Das Verfahren zeigt eine bis heute im Gesetz angelegte Besonderheit des Schwerbehindertenrechts (SG Chemnitz, Gerichtsbescheid vom 26. Januar 2017, Az. S 28 AL 757/15).
GdB 30 reicht normalerweise für einen GleichstellungsantragEin GdB von 30 bedeutet noch keine Schwerbehinderung. Schwerbehindert im Sinne des SGB IX ist grundsätzlich, wer einen GdB von wenigstens 50 hat. Menschen mit GdB 30 oder 40 können jedoch nach § 2 Abs. 3 SGB IX eine Gleichstellung bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen.
Voraussetzung ist, dass sie infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz nicht erlangen oder nicht behalten können. Genau an dieser Stelle enthält das Gesetz allerdings einen Verweis auf den besonderen Arbeitsplatzbegriff des Schwerbehindertenrechts.
Geistliche haben nach dem SGB IX eine SonderstellungHeute findet sich die entscheidende Regelung in § 156 SGB IX. Als Arbeitsplätze im Sinne dieses Teils des Gesetzes gelten grundsätzlich Stellen von Arbeitnehmern, Beamten, Richtern und weiteren Beschäftigtengruppen. Ausdrücklich ausgenommen werden jedoch unter anderem Stellen, auf denen Geistliche öffentlich-rechtlicher Religionsgemeinschaften beschäftigt werden.
Pfarrerin wollte Schutz ihres beruflichen Status erreichenDie Klägerin war evangelische Pfarrerin und hatte aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen einen GdB von 30. Sie beantragte die Gleichstellung insbesondere mit Blick auf arbeitsplatzbezogene Schutzrechte. Ihr Ziel war unter anderem, ihre berufliche Situation abzusichern und gesundheitlich notwendige Anpassungen besser durchsetzen zu können.
Die Bundesagentur für Arbeit lehnte den Antrag ab. Ein zentraler Grund war, dass die Tätigkeit einer Geistlichen einer öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft nach dem damaligen § 73 SGB IX gerade nicht als Arbeitsplatz im Sinne der Gleichstellungsvorschrift galt.
Pfarrerin befand sich bereits im WartestandDer Fall war zusätzlich kompliziert, weil die Frau zu diesem Zeitpunkt keine reguläre Pfarrstelle innehatte. Sie befand sich im sogenannten Wartestand. Nach ihrem Vorbringen bestand die Gefahr, dass dieser Zustand später in eine Versetzung in den Ruhestand münden könnte.
Die Pfarrerin argumentierte deshalb, dass ihr Arbeitsplatz beziehungsweise ihr beruflicher Status gefährdet sei. Gerade für solche Situationen ist eine Gleichstellung normalerweise gedacht: Sie soll helfen, einen geeigneten Arbeitsplatz trotz Behinderung erlangen oder behalten zu können.
Gericht sah noch keine konkrete Gefahr für den ArbeitsplatzDas SG Chemnitz hielt eine Gleichstellung bereits wegen der gesetzlichen Sonderregelung für Geistliche für problematisch. Die Kammer musste diese grundsätzliche Frage jedoch letztlich nicht abschließend entscheiden, weil sie schon eine andere Voraussetzung der Gleichstellung verneinte.
Nach Auffassung des Gerichts drohte der Klägerin zum damaligen Zeitpunkt kein hinreichend konkreter Verlust ihres beruflichen Status. Eine mögliche Versetzung in den Ruhestand lag noch Jahre in der Zukunft, und es gab nach Ansicht der Richter keine konkreten Anhaltspunkte dafür, dass ihr bis dahin keine neue Pfarrstelle übertragen werden würde.
Zusammenhang zwischen Behinderung und Arbeitsplatzverlust fehlte ebenfallsFür eine Gleichstellung genügt es nicht, dass irgendein Arbeitsplatzverlust droht. Der Betroffene muss den Arbeitsplatz gerade infolge seiner Behinderung ohne die Gleichstellung nicht behalten können. Diesen ursächlichen Zusammenhang sah das SG im Chemnitzer Fall ebenfalls als problematisch an.
Selbst wenn die Pfarrerin nach mehreren Jahren Wartestand in den Ruhestand versetzt worden wäre, hätte dies nach Auffassung des Gerichts auf den kirchenrechtlichen Bestimmungen über den Wartestand beruht. Der Verlust des aktiven Status wäre damit nicht zwingend gerade durch die Behinderung verursacht worden.
Das Gericht ließ die wichtigste Grundsatzfrage offenDas SG Chemnitz hat nicht abschließend entschieden, dass Geistliche mit GdB 30 unter allen Umständen niemals gleichgestellt werden können. Die Kammer hielt eine Gleichstellung wegen des gesetzlichen Arbeitsplatzbegriffs zwar für grundsätzlich ausgeschlossen beziehungsweise zumindest sehr zweifelhaft, ließ diese Rechtsfrage letztlich aber offen.
Die Klage scheiterte bereits daran, dass keine konkrete behinderungsbedingte Gefahr für einen Arbeitsplatz festgestellt werden konnte. Gegen den Gerichtsbescheid wurde anschließend Berufung beim Sächsischen Landessozialgericht unter dem Aktenzeichen L 9 AL 26/17 eingelegt (keine verifizierbare Veröffentlichung)
„Für Pfarrer gilt kein Sozialrecht“ ist zu weit formuliertDas Verfahren betraf einen sehr speziellen Ausschnitt des Schwerbehindertenrechts: die Gleichstellung nach § 2 Abs. 3 SGB IX und den dafür maßgeblichen Begriff des Arbeitsplatzes. Die Besonderheit besteht darin, dass die Stellen der Geistlichen im Schwerbehindertenrecht nicht als Arbeitsplätze im Sinne des § 156 SGB IX behandelt werden.
Auch GdB 50 löst bei Geistlichen nicht jeden Schutz ausAuch ab einem GdB von 50 gilt für Geistliche eine Ausnahme beim besonderen Kündigungsschutz. § 173 Abs. 1 Nr. 2 SGB IX bestimmt, dass die Vorschriften der §§ 168 bis 175 nicht für schwerbehinderte Menschen gelten, die auf Stellen im Sinne des § 156 Abs. 2 Nr. 2 bis 5 beschäftigt werden.
Zu diesen Stellen gehören gerade auch diejenigen von Geistlichen öffentlich-rechtlicher Religionsgemeinschaften.
Damit zeigt sich, dass die Sonderstellung nicht allein Menschen mit GdB 30 oder 40 betrifft. Auch bei anerkannter Schwerbehinderung mit GdB 50 oder höher muss genau geprüft werden, welche Schutzvorschriften des SGB IX auf das geistliche Dienstverhältnis anwendbar sind.
Warum die Regelung bis heute relevant istDer Chemnitzer Fall stammt zwar aus dem Jahr 2017, die zugrunde liegende gesetzliche Besonderheit existiert jedoch weiterhin. § 2 Abs. 3 SGB IX verlangt für die Gleichstellung nach wie vor einen geeigneten Arbeitsplatz im Sinne des § 156, während § 156 Abs. 2 Nr. 2 die Stellen von Geistlichen öffentlich-rechtlicher Religionsgemeinschaften ausdrücklich ausnimmt.
Betroffene Pfarrerinnen und Pfarrer müssen genau unterscheiden: zwischen der Feststellung eines GdB, einer möglichen Gleichstellung und den konkreten Schutzrechten im kirchlichen Dienstverhältnis. Ein GdB von 30 eröffnet nicht automatisch dieselben Möglichkeiten wie bei einem gewöhnlichen Arbeits- oder Beamtenverhältnis.
FAQ zur Gleichstellung von Geistlichen Kann ein Arbeitnehmer mit GdB 30 grundsätzlich gleichgestellt werden?Ja. Nach § 2 Abs. 3 SGB IX kommt eine Gleichstellung ab GdB 30 in Betracht, wenn der Betroffene infolge seiner Behinderung ohne Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz nicht erlangen oder behalten kann. Die Entscheidung trifft auf Antrag die Bundesagentur für Arbeit.
Warum ist das bei Pfarrern problematisch?Das SGB IX nimmt Stellen von Geistlichen öffentlich-rechtlicher Religionsgemeinschaften ausdrücklich vom Arbeitsplatzbegriff des § 156 aus. Genau auf diesen Arbeitsplatzbegriff verweist jedoch die Vorschrift über die Gleichstellung.
Haben Pfarrer mit GdB 50 automatisch besonderen Kündigungsschutz?Nein. § 173 Abs. 1 Nr. 2 SGB IX nimmt Beschäftigte auf den in § 156 Abs. 2 Nr. 2 bis 5 genannten Stellen ausdrücklich vom besonderen Kündigungsschutz des Schwerbehindertenrechts aus. Dazu zählen auch Geistliche öffentlich-rechtlicher Religionsgemeinschaften.
QuellenverzeichnisGesetze im Internet: § 2 SGB IX – Begriffsbestimmungen und Gleichstellung. (Gesetze im Internet)
Gesetze im Internet: § 151 SGB IX – Geltungsbereich und Verfahren der Gleichstellung. (Gesetze im Internet)
Gesetze im Internet: § 156 SGB IX – Begriff des Arbeitsplatzes. (Gesetze im Internet)
Gesetze im Internet: § 173 SGB IX – Ausnahmen vom besonderen Kündigungsschutz. (Gesetze im Internet)
Legal Tribune Online: SG Chemnitz, Gerichtsbescheid vom 26. Januar 2017, Az. S 28 AL 757/15 – „Pfarrerin nicht behindert genug“. (Legal Tribune Online)
Der Beitrag Behinderung: Pfarrerin bekommt keine Gleichstellung trotz GdB 30 erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Bis zu welchem Einkommen bekommt man das Wohngeld gezahlt?
Wohngeld bekommen Haushalte, die ihre Wohnkosten aus eigener Kraft nur schwer tragen können. Es richtet sich sowohl an Mieterinnen und Mieter als auch an Eigentümerinnen und Eigentümer von selbst genutztem Wohnraum.
Eine einzige Einkommensgrenze, die bundesweit für alle gilt, gibt es jedoch nicht. Entscheidend sind vor allem Haushaltsgröße, Mietenstufe des Wohnorts, berücksichtigungsfähige Miete oder Belastung und das wohngeldrechtliche Gesamteinkommen.
Wer wissen möchte, ob sich ein Wohngeldantrag 2026 lohnt, darf deshalb nicht allein auf seinen Bruttolohn schauen. Gerade Arbeitnehmer können wegen der gesetzlichen Abzüge auch mit einem deutlich höheren Bruttoeinkommen noch innerhalb der Wohngeldgrenzen liegen.
Warum es keine einheitliche Einkommensgrenze beim Wohngeld gibtDie Frage „Bis zu welchem Einkommen bekommt man Wohngeld?“ lässt sich nur mit Richtwerten beantworten. Das Wohngeldgesetz berechnet den Anspruch individuell.
Eine wichtige Rolle spielt dabei die Mietenstufe. Sie bildet das örtliche Mietniveau ab. Deutschland unterscheidet sieben Mietenstufen. In Gemeinden mit besonders hohen Mieten können höhere Wohnkosten berücksichtigt werden als in Regionen mit einem niedrigen Mietniveau.
Hinzu kommt die Zahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder. Je größer der Haushalt ist, desto höher sind grundsätzlich die berücksichtigungsfähigen Wohnkosten und die möglichen Einkommensgrenzen.
Diese Einkommensgrenzen gelten 2026 als OrientierungFür 2026 gelten grundsätzlich weiterhin die Berechnungswerte, die zum 1. Januar 2025 angepasst wurden. Zum 1. Januar 2026 gab es keine reguläre neue Wohngelderhöhung.
Unter der Voraussetzung, dass die berücksichtigungsfähige Miete mindestens den jeweiligen Höchstbetrag ausschöpft und rechnerisch noch mindestens 10 Euro Wohngeld entstehen, ergeben sich ungefähr folgende monatliche Obergrenzen beim wohngeldrechtlichen Gesamteinkommen:
Haushalt und Mietenstufe Monatliche Einkommensgrenze 2026 1 Person, Mietenstufe I ca. 1.443 Euro 1 Person, Mietenstufe VII ca. 1.619 Euro 2 Personen, Mietenstufe I ca. 1.953 Euro 2 Personen, Mietenstufe VII ca. 2.181 Euro 3 Personen, Mietenstufe I ca. 2.453 Euro 3 Personen, Mietenstufe VII ca. 2.717 Euro 4 Personen, Mietenstufe I ca. 3.324 Euro 4 Personen, Mietenstufe VII ca. 3.671 EuroWichtig: Diese Beträge sind keine festen gesetzlichen Einkommensfreigrenzen. Wer eine niedrigere berücksichtigungsfähige Miete hat, kann bereits bei einem niedrigeren Einkommen aus dem Wohngeld herausfallen. Persönliche Freibeträge können die Grenze dagegen nach oben verschieben.
Bruttoeinkommen ist nicht gleich Wohngeld-EinkommenBesonders häufig wird das monatliche Bruttogehalt mit dem wohngeldrechtlichen Gesamteinkommen verwechselt. Für die Berechnung zählt jedoch nicht einfach der Betrag auf der Gehaltsabrechnung.
Die Wohngeldstelle ermittelt zunächst das voraussichtliche Jahreseinkommen der Haushaltsmitglieder. Anschließend können gesetzlich vorgesehene Abzüge und Freibeträge berücksichtigt werden.
Von dem maßgeblichen Einkommen werden jeweils 10 Prozent abgezogen, wenn Einkommensteuer, Pflichtbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung oder Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung gezahlt werden. Werden alle drei Voraussetzungen erfüllt, können sich damit insgesamt 30 Prozent pauschaler Abzug ergeben.
Deshalb kann beispielsweise ein Arbeitnehmer mit 2.000 Euro oder mehr Bruttoeinkommen unter bestimmten Voraussetzungen durchaus noch Wohngeld bekommen.
Kindergeld und Kinderzuschlag erhöhen das Wohngeld-Einkommen nichtFür Familien ist besonders wichtig, dass Kindergeld und Kinderzuschlag grundsätzlich nicht als wohngeldrechtliches Einkommen angerechnet werden.
Darüber hinaus sieht das Wohngeldrecht verschiedene Freibeträge vor. Dazu gehören unter bestimmten Voraussetzungen Freibeträge für Alleinerziehende, Menschen mit Schwerbehinderung sowie Personen mit mindestens 33 Jahren an Grundrentenzeiten oder entsprechenden Zeiten in anderen Alterssicherungssystemen.
Auch gesetzliche Unterhaltsverpflichtungen können das bei der Wohngeldberechnung maßgebliche Gesamteinkommen vermindern.
Eine feste Mindesteinkommensgrenze gibt es nichtHäufig ist von einem „Mindesteinkommen beim Wohngeld“ die Rede. Eine allgemein festgelegte gesetzliche Mindesteinkommensgrenze in Euro gibt es jedoch nicht.
Wohngeld soll grundsätzlich Haushalten helfen, die ihren Lebensunterhalt überwiegend aus eigenen Mitteln bestreiten können, bei denen die Wohnkosten aber im Verhältnis zum Einkommen zu hoch sind.
Bei einem sehr niedrigen Einkommen kann die Wohngeldbehörde deshalb prüfen, wie der Lebensunterhalt tatsächlich finanziert wird. Dabei können neben laufendem Einkommen beispielsweise auch Unterhalt, Unterstützung durch Angehörige oder vorhandene Rücklagen eine Rolle spielen.
Kann der notwendige Lebensunterhalt nicht gedeckt werden, können stattdessen existenzsichernde Leistungen wie das Grundsicherungsgeld nach dem SGB II oder Leistungen nach dem SGB XII in Betracht kommen.
Grundsicherungsgeld schließt Wohngeld häufig ausSeit dem 1. Juli 2026 heißt die frühere Bürgergeld-Geldleistung nach dem SGB II Grundsicherungsgeld.
Wer Grundsicherungsgeld erhält und bei dessen Berechnung die Kosten für Unterkunft berücksichtigt werden, ist grundsätzlich vom Wohngeld ausgeschlossen. Vergleichbare Ausschlüsse bestehen unter anderem bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie bei Hilfe zum Lebensunterhalt.
Das bedeutet allerdings nicht zwangsläufig, dass bei einem sogenannten Mischhaushalt sämtliche Bewohner vom Wohngeld ausgeschlossen sind. Erhält beispielsweise nur ein Haushaltsmitglied eine ausschließende Sozialleistung, können die übrigen Haushaltsmitglieder unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin beim Wohngeld berücksichtigt werden.
Welche Wohnkosten berücksichtigt werdenMieter erhalten Wohngeld als Mietzuschuss. Eigentümer von selbst genutztem Wohnraum können einen Lastenzuschuss bekommen.
Die tatsächliche Miete oder Belastung wird allerdings nicht unbegrenzt berücksichtigt. Für jede Haushaltsgröße und jede Mietenstufe gelten Höchstbeträge. Zusätzlich werden eine Klimakomponente und eine pauschalierte Heizkostenentlastung in die Wohngeldberechnung einbezogen.
Deshalb bedeutet eine besonders hohe tatsächliche Miete nicht automatisch, dass auch der gesamte Betrag die Wohngeldhöhe steigert.
Wann sich ein Wohngeldantrag besonders lohntEine Prüfung kann sich besonders für Rentnerinnen und Rentner mit kleiner Rente, Beschäftigte im Niedriglohnbereich, Alleinerziehende sowie Familien mit niedrigem oder mittlerem Einkommen lohnen.
Auch nach einem Einkommensrückgang, dem Wechsel in Teilzeit, einer dauerhaften Verringerung der Arbeitszeit oder dem Renteneintritt sollte der Wohngeldanspruch neu geprüft werden.
Studierende und Auszubildende können ebenfalls Wohngeld erhalten. Sind jedoch sämtliche Haushaltsmitglieder dem Grunde nach BAföG- oder in bestimmten Fällen berufsausbildungsbeihilfeberechtigt, besteht regelmäßig kein Wohngeldanspruch. Auf die tatsächliche Höhe der Ausbildungsförderung kommt es dabei nicht immer an.
Welche Unterlagen für den Wohngeldantrag wichtig sindWelche Nachweise verlangt werden, hängt vom Einzelfall ab. Typischerweise benötigt die Wohngeldbehörde unter anderem:
- Einkommensnachweise aller zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder,
- Mietvertrag und Angaben zur aktuellen Miete,
- bei Eigentümern Nachweise über die Belastungen des Wohneigentums,
- Nachweise über Unterhaltszahlungen,
- Nachweise für mögliche Freibeträge,
- gegebenenfalls weitere Unterlagen zu besonderen Einkünften.
Fehlende Unterlagen können häufig nachgereicht werden. Deshalb sollte ein Antrag nicht allein deshalb hinausgezögert werden, weil noch nicht jeder Nachweis vorliegt.
Warum der Monat der Antragstellung wichtig istWohngeld wird nur auf Antrag gezahlt. Der Bewilligungszeitraum beginnt grundsätzlich mit dem Ersten des Monats, in dem der Antrag gestellt wurde, sofern die Anspruchsvoraussetzungen bereits in diesem Monat erfüllt sind.
Wer seinen Antrag erst einen Monat später einreicht, kann deshalb im Regelfall einen kompletten Monat Wohngeld verlieren. Gerade bei knappen Einkommensverhältnissen sollte die Antragstellung daher nicht unnötig hinausgeschoben werden.
Beispiel: Alleinerziehende mit 3.200 Euro BruttoeinkommenEine alleinerziehende Mutter lebt mit zwei minderjährigen Kindern in einer Stadt der Mietenstufe IV. Sie verdient monatlich 3.200 Euro brutto und erhält zusätzlich Kindergeld.
Für die Wohngeldberechnung ist nicht einfach die Summe aus Bruttolohn und Kindergeld entscheidend. Das Kindergeld wird nicht als Wohngeld-Einkommen angerechnet. Vom Erwerbseinkommen können je nach tatsächlicher Situation Abzüge für Steuern sowie Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung vorgenommen werden.
Zusätzlich kann bei einer Alleinerziehenden ein Freibetrag berücksichtigt werden. Ob am Ende tatsächlich ein Anspruch besteht, hängt außerdem von der konkreten Miete und der Mietenstufe ab.
Das Beispiel zeigt: Ein vermeintlich „zu hohes“ Bruttoeinkommen sollte nicht dazu führen, einen möglichen Wohngeldanspruch ungeprüft aufzugeben.
Wichtig: Für 2027 sind Änderungen beim Wohngeld geplantFür das Jahr 2026 gelten weiterhin die derzeitigen gesetzlichen Berechnungsregeln. Für den 1. Januar 2027 plant die Bundesregierung jedoch eine umfassende Änderung des Wohngeldrechts.
Der Regierungsentwurf sieht unter anderem vor, die eigentlich anstehende Fortschreibung des Wohngeldes auszusetzen, die dauerhafte Heizkostenkomponente zu halbieren und die Wohngeldformel zu verändern.
Nach aktuellem Stand vom 17. August 2026 ist diese Reform noch nicht endgültig beschlossen. Der Gesetzentwurf wurde dem Bundesrat zugeleitet und befindet sich weiterhin im Gesetzgebungsverfahren. Die hier genannten Einkommensgrenzen gelten daher für das laufende Jahr 2026 und sollten nicht ungeprüft auf 2027 übertragen werden.
Fazit: Auch bei höherem Bruttolohn kann Wohngeld möglich seinEine feste Wohngeld-Einkommensgrenze für alle Haushalte gibt es nicht. Für einen Einpersonenhaushalt liegt die rechnerische Obergrenze 2026 bei ausreichend hoher Miete je nach Mietenstufe ungefähr zwischen 1.443 und 1.619 Euro monatlichem wohngeldrechtlichem Gesamteinkommen.
Für Familien und größere Haushalte liegen die Grenzen deutlich höher. Entscheidend ist dabei nicht das Bruttoeinkommen, sondern das Einkommen nach den wohngeldrechtlichen Abzügen und Freibeträgen.
Wer nur knapp oberhalb eines Richtwertes liegt, sollte deshalb nicht vorschnell auf einen Antrag verzichten. Die tatsächliche Höhe kann nur anhand von Einkommen, Haushaltsgröße, Miete und Mietenstufe berechnet werden. Verbindlich entscheidet letztlich die zuständige Wohngeldbehörde.
Fragen und Antworten zum Wohngeld-Einkommen 2026Bis zu welchem Einkommen bekommt ein Single Wohngeld?
Bei ausreichend hoher berücksichtigungsfähiger Miete liegt die rechnerische Obergrenze 2026 ungefähr zwischen 1.443 Euro in Mietenstufe I und 1.619 Euro in Mietenstufe VII. Gemeint ist das wohngeldrechtliche Gesamteinkommen, nicht der Bruttolohn.
Kann man mit 2.000 Euro brutto Wohngeld bekommen?
Ja. Bei Arbeitnehmern können Abzüge für Einkommensteuer sowie Kranken-, Pflege- und Rentenversicherungsbeiträge berücksichtigt werden. Deshalb kann das wohngeldrechtliche Einkommen deutlich unter dem Bruttoeinkommen liegen.
Zählt Kindergeld beim Wohngeld als Einkommen?
Nein. Kindergeld wird grundsätzlich nicht als wohngeldrechtliches Einkommen berücksichtigt. Auch der Kinderzuschlag bleibt grundsätzlich anrechnungsfrei.
Gibt es beim Wohngeld ein festes Mindesteinkommen?
Nein. Eine allgemeine gesetzliche Mindesteinkommensgrenze in Euro gibt es nicht. Der Haushalt muss allerdings nachvollziehbar darlegen können, wie der Lebensunterhalt finanziert wird.
Kann man trotz Grundsicherungsgeld Wohngeld erhalten?
Wer Grundsicherungsgeld erhält und dessen Unterkunftskosten bei dieser Leistung berücksichtigt werden, ist grundsätzlich vom Wohngeld ausgeschlossen. In Mischhaushalten können für andere Haushaltsmitglieder jedoch Ausnahmen beziehungsweise eigene Wohngeldansprüche bestehen.
Warum ist die Mietenstufe so wichtig?
Die Mietenstufe bestimmt mit, wie hoch die maximal berücksichtigungsfähigen Wohnkosten sind. In Regionen mit hohem Mietniveau kann deshalb auch bei einem höheren Einkommen noch ein Wohngeldanspruch bestehen.
Gelten diese Einkommensgrenzen auch 2027?
Nicht zwingend. Für den 1. Januar 2027 befindet sich derzeit eine Wohngeldreform im Gesetzgebungsverfahren. Wird sie beschlossen, ändern sich unter anderem Berechnungsparameter und damit voraussichtlich auch die Einkommensobergrenzen.
Der Beitrag Bis zu welchem Einkommen bekommt man das Wohngeld gezahlt? erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.