Sammlung von Newsfeeds

Was ist bei dem Telefonat zwischen Trump und Xi-Jinping herausgekommen?

ANTI-SPIEGEL - Fundierte Medienkritik - 23. September 2025 - 13:03
Das Telefonat zwischen dem amerikanischen und dem chinesischen Präsidenten vor einigen Tagen hat in deutschen Medien ein erstaunlich geringes Echo gefunden, obwohl es dabei nicht zuletzt um den amerikanisch-chinesischen Handelskrieg und um die Kontrolle über TikTok, eines der wichtigsten sozialen Netzwerke der Welt, ging. Daher habe ich einen Artikel aus der russischen Nachrichtenagentur TASS übersetzt, […]
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Polizeieinsatz bei kurdischem Kulturzentrum in Frankreich

In der südfranzösischen Stadt Draguignan hat die Polizei das dort ansässige Demokratische Kurdische Gesellschaftszentrum durchsucht. Nach Angaben aus Vereinskreisen wurden bei dem Einsatz sechs Personen in Polizeigewahrsam genommen.

Zu den Festgenommenen gehören laut Angaben des Vereins der Ko-Vorsitzende Osman Sönmez sowie weitere Mitglieder der lokalen kurdischen Community. Das Gesellschaftszentrum reagierte mit scharfer Kritik auf den Einsatz. In einer Erklärung bezeichnete der Verein das Vorgehen der Polizei als „unverständlich und inakzeptabel“ und forderte ein Ende der Kriminalisierung kurdischer Institutionen in Frankreich.

Nach Bekanntwerden des Polizeieinsatzes versammelten sich mehrere Menschen vor dem Vereinsgebäude, um ihre Solidarität mit dem Zentrum auszudrücken. Der Verein hatte zuvor die kurdische Bevölkerung in Draguignan aufgerufen, sich „ihrem lokalen Zentrum gegenüber solidarisch zu zeigen“.

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Federico Racca: Öcalan ist der Mandela unserer Zeit

Der argentinische Künstler und Schriftsteller Federico Racca verbindet Kunst mit politischem Engagement. In seiner aktuellen Kampagne „A Place for Öcalan“, eine digitale Kunstaktion auf Instagram, setzt er sich für die Freilassung des kurdischen Repräsentanten Abdullah Öcalan ein. Im Interview spricht Racca über seine Beweggründe, die Rolle der Kunst im Widerstand und seine persönliche Verbindung zum kurdischen Freiheitskampf.

Herr Racca, würden Sie sich kurz vorstellen?

Ich bin Argentinier, 54 Jahre alt, verheiratet, habe eine kleine Tochter und lebe in einer kleinen Stadt namens Río Ceballos in den Bergen der Provinz Córdoba. Ich bin Schriftsteller und Künstler. Mein Studium habe ich in Rechtswissenschaften abgeschlossen, meinen Master in lacanianischer Psychoanalyse.

Diese kurze Biografie steht stellvertretend für einen Lebensweg, in dem sich meine Tätigkeiten oft überschneiden – meist in einem politisch-künstlerischen Kontext.

Wie sind Sie als argentinischer Künstler zur kurdischen Freiheitsbewegung gekommen?

Vor mehr als zehn Jahren habe ich zum ersten Mal von der Geschichte Abdullah Öcalans gehört. Von dort aus begann ich, das kurdische Volk und seinen Freiheitskampf näher kennenzulernen. Im Laufe der Jahre habe ich viel über Öcalan gelesen und mich intensiv in meiner Kunst und meinen Texten mit ihm auseinandergesetzt.

Wie ist die Idee zur Kampagne „A Place for Öcalan“ entstanden? Und warum gerade dieser Name?

Ich sprach eines Tages mit meiner Frau über Öcalan, über die kurdische Bewegung und über die Insel Imrali, auf der er inhaftiert ist. Sie sagte etwas, das ich bis heute auf einem kleinen Stück Holz in meinem Arbeitszimmer notiert habe: „Weil sie den Kurden kein Land geben, gaben sie ihrem Anführer einen der schönsten Orte überhaupt.“ Sie meinte Imrali – diese Insel mitten im Meer.

Für uns, die wir in Regionen ohne Meereszugang leben, ist das Meer ein Symbol der Sehnsucht. Als ich über einen Namen für die Aktion nachdachte, wurde mir klar: Für mich lebt Abdullah Öcalan in meinem Inneren. Wenn ich an ihn denke, überkommt mich stets eine tiefe Beklommenheit, weil ich ihn mir immer einsam vorstelle. Deshalb möchte ich ihm immer – wirklich immer – einen Platz an meiner Seite geben. Auch jetzt, während ich dieses Interview am Flughafen von Santiago de Chile gebe, wünsche ich mir, dass Öcalan diese schöne Aussicht mit mir teilen könnte.

Was ist das Ziel der Kampagne?

Wir wollen Öcalan sichtbarer machen – seine Einsamkeit, die Bedingungen seiner Inhaftierung und was das mit uns macht. Ich hoffe, dass es etwas bewirkt. Die Kampagne organisiere ich gemeinsam mit dem argentinischen Psychoanalytiker Francisco Larrambebere, mit Unterstützung der kurdischen Frauenbewegung in Lateinamerika und einigen Freundinnen und Freunden. Wir sind nur wenige, aber es funktioniert. Und es vertieft sich. Das ist Kunst: Wenn eine Aktion Tiefe gewinnt, berührt sie. Das macht uns glücklich.

Ich lade alle ein mitzumachen. Nehmt ein stilles Video auf, stellt einen leeren Stuhl neben euch – dieser Platz ist für Abdullah Öcalan. Da passiert etwas. Diese Erfahrung berührt. Und ich bin sicher, auch Öcalan wird das spüren, wird fühlen, dass wir bei ihm sind.

In den Videos zeigen sich auch Menschen, die wir aus anderen Freiheitsbewegungen kennen. Was bedeutet das für Sie?

Es ist mir eine große Ehre, dass mein Beitrag neben denen von Menschen steht, die wir bewundern – Menschen, die sich für eine bessere Zukunft der Menschheit einsetzen, in verschiedensten Kämpfen rund um die Welt.

Wie beurteilen Sie Öcalans Situation nach über 26 Jahren Haft unter strikter Isolation?

Abdullah Öcalan ist kein gewöhnlicher Gefangener – er wurde entführt. Aus juristischer Sicht ist das ein gewaltiger Unterschied. Für mich als Jurist ist klar: Er ist eine Geisel. Er ist der Mandela unserer Zeit. Wenn ich an ihn denke, kann ich meine Tränen kaum zurückhalten.

Aus südamerikanischer Sicht, aus Argentinien, ist Öcalan ein „éxtimo“ – ein Begriff des französischen Psychoanalytikers Jacques Lacan, der aus „exterieur“ (äußerlich) und „intime“ (innerlich) zusammengesetzt ist. Es bedeutet: Das Innerste einer Person oder Gesellschaft erscheint als etwas außerhalb von ihr – weit entfernt, aber zutiefst verbunden.

Öcalan ist für uns genau das. Der Kämpfer, der Anführer des kurdischen Volkes, der Träger einer einzigartigen Kultur – er ist weit weg, und doch definiert er uns mit. Er hat uns etwas zu lehren.

Wie bewerten Sie Öcalans konsequente Haltung für Frieden – besonders in einer Zeit, in der Kriege und Aufrüstung weltweit zunehmen?

Seine Beharrlichkeit auf Frieden ist Ausdruck seiner fundamentalen Kapitalismuskritik. Krieg, Waffen – all das steht im Zentrum des Systems. Ich habe kürzlich ein fast tausendseitiges Werk veröffentlicht: La Flor del Diente de León. Es basiert auf dem „Manifest der demokratischen Zivilisation“ von Öcalan und enthält mehrere Kapitel, die sich mit seinen Ideen auseinandersetzen. In Kürze werde ich im argentinischen Nationalmuseum der Schönen Künste eine 24-stündige Lesung dieses Buches halten – in einem Saal, in dem Werke von Francisco de Goya hängen, die den Widerstand des spanischen Volkes gegen die napoleonischen Invasionen thematisieren.

Diese Performance wird ein physischer Akt des Widerstands sein – gegen die aktuelle politische Situation in Argentinien und als Ausdruck des kurdischen Widerstands. Zwei Kämpfe, die aufeinandertreffen.

Welches Signal möchten Sie in Bezug auf internationale Solidarität mit dem kurdischen Volk senden?

Lasst die Stühle nicht leer.

https://deutsch.anf-news.com/weltweit/instagram-kampagne-a-place-for-Ocalan-gestartet-47916

 

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Erdogan meets with Kuwaiti Crown Prince, reiterates support for Syria

SANA - Syrian Arab News Agency - 23. September 2025 - 12:54

Turkish President Recep Tayyip Erdogan reiterated on Tuesday Turkey’s support for Syria’s sovereignty, territorial integrity and the its process of reconstruction.


At a meeting with Crown Prince of Kuwait, Sheikh Sabah Khaled Al-Sabah, on the slide line of the 80th session of United Nation General Assembly in New York, Erdogan stressed that “a great importance should be given to reconstruction and development in Syria while respecting its territorial integrity” Anadolu Agency reported.

On the Palestinian issue, the Turkish president stressed the need for the Islamic states to “adopt a unified stance” against Israeli practices and the need to continue negotiations to achieve a ceasefire in Gaza.

The discussions of the 80th session of the United Nations General Assembly has kicked off Tuesday, with the participation of presidents and leaders from around the world.

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Merz ignoriert Reformappelle der Wirtschaft – und katzbuckelt vor Klingbeil

Gestern Morgen fand im Kanzleramt wieder mal ein Geheimgipfel statt, bei dem Friedrich Merz sich mit den Chefs der vier großen Wirtschaftsverbände traf. Diese führten dem Kanzler offenbar schonungslos den desolaten Zustand der Wirtschaft vor Augen. Vor allem mahnten sie mehr Tempo bei Sozialreformen und Bürokratieabbau an. Gerade kleine und mittlere Unternehmen würden durch die […]

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UNRWA: Israel strikes hit 12 facilities housing thousands of displaced Palestinians

SANA - Syrian Arab News Agency - 23. September 2025 - 12:36

New York-SANA 

The United Nations Relief and Works Agency for Palestine Refugees in the Near East (UNRWA) announced Tuesday that 12 of its facilities in Gaza has been directly or indirectly hit by Israeli shelling between 11 and 16 of September 2025.

In a statement published on its official website, UNRWA said: “among the targeted facilities are 9 schools in addition to two health centers, were housing more than 11 thousands displaced people” noting that its activities in Gaza city have decreased “significantly” due to the deterioration of the security situation.

It added that “this massive destruction which affected Gaza’s infrastructure, in addition to severe disorders in humanitarian operations and imposed restrictions on access”, severely disrupt the last remaining lifeline for civilians in the city.

On the 16th of this month, the Independent International Commission of Inquiry concluded that Israel “committed genocide”, stating that Israel prevented relief agencies, including UNRWA, from delivering essential and life-saving aid, with the aim of “physical destruction of Palestinians in Gaza through harsh living conditions.”

Palestinian medical sources announced that 65,344 Palestinians were killed and 166,795 others were injured as a result of the ongoing Israeli offensive on the Gaza Strip since October 7, 2023.

Tuhama / Manar

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For the 3rd day, Firefighting teams battle fires in latakia

SANA - Syrian Arab News Agency - 23. September 2025 - 12:30

For the third consecutive day, firefighting and civil defense teams are battling raging forest fires in Jabal Turkmen forests, Latakia countryside northeastern Syria.

Civil defense officials said that firefighting teams are facing significant challenges due to high wind speeds, unpredictable gusts, rugged terrain.

In a statement shared with SANA, Abdul Kafi Kayal, Director of the Disaster and Emergency Directorate in Latakia Governorate said that ‘’containment remains moderate. Teams have successfully extinguished several hotspots, but are still battling in areas such as Bajoura al-Maa and the route connecting Al-Sukariya to Al-Rihaniya” due to mountainous terrain and hazardous remnants.

Kayal confirmed some injuries among firefighters and a loss of a fire truck in battling the flames but stressed that “reinforcements have been dispatched” from Aleppo and Idleb, with additional support from Rural Damascus and heavy machinery deployed to carve out firebreaks to prevent further spread.

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19 Palestinians killed, several injured in Israeli strikes

SANA - Syrian Arab News Agency - 23. September 2025 - 12:24

New Israeli strikes on Gaz strip have left 19 Palestinians killed and dozens injured on Tuesday, as Israeli forces continue it offensive in Gaza Strip, medical officials in Gaza reported.

Palestinian media reported that Israeli warplanes bombed various parts of the Gaza Strip, killing 19 Palestinians, including 15 in Gaza City, and wounding dozens.

Nasser Medical Complex in Khan Yunis announced Tuesday the death of three Palestinian children of “malnutrition due to the Israeli blockade” of the Strip, bringing the death toll from famine to 450, including 150 children.

Medical sources in Gaza warned that hospitals could stop operating due to fuel shortages calling   on international organizations to ensure fuel supplies for hospitals to avoid a catastrophe.

This brings the death toll from the ongoing Israeli offensive on the Strip since October 7, 2023, to 65,344, most of whom are children and women, and 166,795 wounded.

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Datenarbeiter:innen: Mit vereinten Kräften gegen die Ausbeutung durch Big Tech

netzpolitik.org - 23. September 2025 - 12:11

In Berlin trafen sich vergangene Woche Arbeitskräfte zur Vernetzung, die für den Erfolg von KI-Anwendungen und Sozialen Medien unverzichtbar sind. Sie streiten für bessere Arbeitsbedingungen und fordern Politik und Gewerkschaften auf, sich endlich ihrer Sache anzuschließen.

Datenarbeiter:innen machen vieles in unserer digitalen Welt erst möglich.

Sie wollen nicht länger unsichtbar bleiben: In Berlin haben sich vergangene Woche Datenarbeiter:innen und Content-Moderator:innen aus den USA, Kenia, Nigeria, Deutschland, Venezuela und Spanien für eine zweitägige Versammlung getroffen. Die Arbeiter:innen sind Fachleute für Daten-Aufbereitung und Online-Sicherheit. Ihre Arbeit spielt für den Erfolg von Künstlicher Intelligenz und Sozialen Medien eine unverzichtbare Rolle, trotzdem weiß kaum jemand von ihnen.

Beschäftigt sind die Arbeiter:innen häufig über Outsourcing-Firmen. Sie erhalten oft mickrige Gehälter. Am Arbeitsplatz werden sie konstant überwacht und sind permanentem Erfolgsdruck ausgesetzt. Die Tech-Konzerne, deren Probleme sie lösen, profitieren von ihrer Ausbeutung und nehmen in Kauf, dass sie alleingelassen werden, auch wenn sie potenziell traumatisierende Tätigkeiten wie die Moderation gewalttätiger Inhalte übernehmen müssen.

Das wollen die Arbeiter:innen nicht länger hinnehmen. In Berlin tauschten sie Erfahrungen aus, vernetzten sich und schmiedeten Pläne.

Große Lohnunterschiede

Sprechen dürfen die Arbeiter:innen über ihre Tätigkeit eigentlich nicht. Sie mussten Knebelverträge unterschreiben, um die Jobs zu erhalten, die ihr Überleben sichern. Deshalb bleiben alle, deren Statements wir wiedergeben, in diesem Artikel anonym.

Etwa die Person, die von den jüngsten Maßnahmen des Social-Media-Konzerns Tiktok berichtet, der seine Arbeiter:innen in Europa feuere, um woanders günstigere Arbeitskräfte anstellen zu können. So etwa in Casablanca, wo ein neues Moderationszentrum geplant werde. In anderen Fällen würden die Moderator:innen durch KI-Systeme ersetzt, die sie selbst trainieren mussten.

Eine weitere Person berichtet von den unterschiedlichen Gehältern, die global für die gleiche Arbeit gezahlt werden. Das sei auch innerhalb Europas der Fall: „Der Unterschied zwischen Ländern wie Spanien und den nordischen Ländern ist enorm“, sagt die Person, die in Barcelona bei einem Outsourcing-Unternehmen arbeitet. Dort könnten sich Datenarbeiter:innen oft kaum noch die Miete leisten, während Arbeiter:innen in Skandinavien sich von ihrem Gehalt eine eigene Wohnung kaufen könnten.

Kritik an Gewerkschaften

Organisiert wurde das Treffen vom Forschungszentrum Weizenbaum-Institut und der Nichtregierungsorganisation superrr lab. „Die zwei Tage waren für uns etwas Besonderes, weil sie von transnationaler Solidarität geprägt waren“, schreiben Milagros Miceli und Julia Kloiber im Anschluss. „Die Arbeiter*innen schließen sich über Landesgrenzen hinweg zusammen, um den tückischen Taktiken von Big Tech entgegenzutreten, die darauf abzielen, Arbeiter:innen gegeneinander auszuspielen und sich ihrer rechtlichen Verantwortung zu entziehen.“

In den nächsten Jahren gehe es darum, etablierte Gewerkschaften und politische Vertreter:innen zu gewinnen, „damit sie diesen Kampf endlich unterstützen“, so die beiden Organisatorinnen. Dass das notwendig ist, zeigt auch Kritik der Arbeiter:innen vor Ort.

„Weil die Gewerkschaften sich nicht an unseren neuen Sektor angepasst haben, gibt es nichts, was sie für uns tun können, wofür wir nicht als Betriebsrat selbst kämpfen könnten“, sagte eine Person. Zu häufig würden Gewerkschaften Beschäftigte nur als Zahlen sehen. So sei es in der Vergangenheit vorgekommen, dass die deutsche Gewerkschaft ver.di Moderator:innen als Callcenter-Agenten dargestellt habe. „Das ist falsch und verschafft uns nicht die Anerkennung, die wir verdienen.“

Gemeinsamer Kampf für bessere Bedingungen

Anerkennung für ihre Leistungen ist schon lange ein großes Thema für die Arbeitskräfte, die oft lapidar als „Klickarbeiter:innen“ bezeichnet werden. Tatsächlich aber braucht es für viele ihrer Tätigkeiten intensives Training – ohne ihre Arbeit würden heute weder KI-Anwendungen noch Soziale Medien funktionieren. Zu ihrer Vision der kollektiven Emanzipation gehöre es, „unsere Arbeit als qualifizierte Arbeit anzuerkennen“, sagt deshalb eine:r der Arbeiter:innen. Außerdem müsse man Druck auf Arbeitgeber ausüben, damit sie betroffenen Arbeitnehmern angemessene psychologische Unterstützung bieten und diese auch bezahlen.

„Was wir brauchen, ist eine solide, transnationale und branchenübergreifende Vernetzung der Arbeitnehmer:innen in Form einer neuen repräsentativen Gewerkschaft“, sagte eine andere Person vor Ort. Daran wollen gemeinsam mit den Arbeiter:innen auch Kloiber und Miceli in den kommenden Jahren arbeiten. Außerdem wollen sie gemeinsam Anforderungen an ein maßgeschneidertes Mental-Health-Programm entwickeln und Wissenstransfer rund um Arbeitskämpfe verbessern.

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Krankenkasse kann die Rente aufstocken

Lesedauer 3 Minuten

Die Frage klingt simpel, hat aber weitreichende Folgen für Geldbeutel und Absicherung: Kann man mit einer Teilrente Krankengeld bekommen?

Der Anlass ist typisch für viele, die nach langer Berufstätigkeit abschlagsfrei in Altersrente gehen, aber weiterarbeiten möchten – etwa in Teilzeit – und zugleich mit einer längeren Erkrankung rechnen, zum Beispiel nach einer Knie-OP.

Entscheidend ist, ob neben der Rente eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung besteht. Denn Krankengeld ist kein „Rentenersatz“, sondern Lohnersatz. Es springt erst nach Ablauf der sechswöchigen Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber ein – und nur, wenn tatsächlich ein Lohn zu ersetzen wäre. Wer gar nicht arbeitet, kann folglich auch kein Krankengeld beziehen.

Vollrente schließt Krankengeld aus, Teilrente nicht

Rechtlich ist die Lage klar geregelt. Wer eine Altersvollrente bezieht, hat keinen Anspruch auf Krankengeld. Das ergibt sich unmittelbar aus § 50 Abs. 1 Nr. 1 SGB V, der den Krankengeldanspruch beim Bezug einer Vollrente wegen Alters beendet.

Für Teilrentner gilt dieser harte Ausschluss nicht. Hier greift § 50 Abs. 2 SGB V: Bezieher einer Altersteilrente können weiterhin Krankengeld erhalten; es wird lediglich um den Zahlbetrag der Teilrente gekürzt, wenn die Teilrente erst nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit bewilligt wird.

Praktisch bedeutet das: Wer Teilrente bezieht und zugleich sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, behält den Zugang zum Krankengeld – anders als Vollrentner.

Der 99,99-Prozent-Trick: Fast volle Rente, voller Krankengeldschutz

Seit Einführung der Flexirente lässt sich die Höhe der Teilrente stufenlos festlegen. Offiziell kann der Anteil zwischen 10 % und 99,99 % der Vollrente liegen.

Der viel zitierte Praxis-Kniff: Wer statt 100 % Vollrente 99,99 % Teilrente wählt, verzichtet nur auf wenige Cent im Monat – erhält dafür aber den lebenswichtigen Zugang zum Krankengeld, sofern weiter eine versicherungspflichtige Beschäftigung besteht.

Genau diese Konstellation schützt während längerer Erkrankungen nach Ablauf der Lohnfortzahlung. Die Spanne und die 99,99-Grenze sind von der Deutschen Rentenversicherung ausdrücklich bestätigt.

Über die Regelaltersgrenze hinaus: Krankengeld bleibt möglich

Ein weit verbreiteter Irrtum lautet, Krankengeld ende automatisch mit Erreichen der Regelaltersgrenze.

Richtig ist: Der Ausschluss trifft Vollrentner. Wer dagegen Teilrente bezieht und weiterhin sozialversicherungspflichtig arbeitet, kann grundsätzlich auch jenseits der Regelaltersgrenze Krankengeld beziehen – wiederum, weil es um Lohnersatz bei fortbestehendem Arbeitsverhältnis geht.

In der Praxis weisen Krankenkassen sogar darauf hin: Teilrentner zahlen den allgemeinen Beitragssatz zur Krankenversicherung – und haben damit Anspruch auf Krankengeld; Vollrentner zahlen nur den ermäßigten Satz, ohne Krankengeldanspruch.

Wechsel zwischen Voll- und Teilrente ist möglich

Die Flexirente macht den Übergang in den Ruhestand beweglich. Wer zunächst Vollrente bezieht, kann auf Teilrente umstellen – und umgekehrt. Ein Wechsel ist grundsätzlich möglich, auch mehrfach und auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze.

Das ist gerade für weiterbeschäftigte Rentnerinnen und Rentner relevant, die ihren Schutz durch Krankengeld sichern oder wieder aufgeben möchten. Offizielle Informationsangebote zur Flexirente betonen genau diese Gestaltungsmöglichkeiten.

Wichtig für den Alltag: Sechs Wochen Lohn, danach Krankengeld – aber nur mit Job

Im Krankheitsfall zahlt der Arbeitgeber bei Beschäftigten bis zu sechs Wochen Entgeltfortzahlung. Erst danach kommt – wenn die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind – das Krankengeld der gesetzlichen Krankenkasse ins Spiel.

Genau deshalb ist die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung der Dreh- und Angelpunkt. Besteht nur Rentenbezug ohne Job, gibt es keinen Lohn, den Krankengeld ersetzen könnte; entsprechend fehlt der Anspruch.

Wer hingegen mit Teilrente weiterarbeitet, sichert den Übergang von Lohnfortzahlung zu Krankengeld – und zwar unabhängig davon, ob die Erkrankung wenige Wochen oder deutlich länger dauert. Die Rechtsgrundlage für den Ausschluss bei Vollrente ist dabei erneut § 50 SGB V.

Arbeitslosigkeit: Drei Monate ALG als enge Ausnahme

Der Blick über den Tellerrand lohnt sich: Was passiert, wenn der Job neben der Teilrente verloren geht?

Das Arbeitslosengeld kann in dieser Konstellation zur Überbrückung dienen – allerdings nur kurz. Gilt: Wer neben einer Teilrente mindestens sechs Monate versicherungspflichtig beschäftigt war, hat bei Eintritt der Arbeitslosigkeit Anspruch auf ALG; dieser Anspruch ruht jedoch nach drei vollen Kalendermonaten.

Die Einschränkung beruht auf § 156 Abs. 2 Nr. 3 a SGB III und ist in den fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit präzise beschrieben. Und anders als beim Krankengeld ist beim ALG grundsätzlich spätestens mit Erreichen der Regelaltersgrenze Schluss.

Einordnung am Beispiel: Warum der Wechsel zur Teilrente sinnvoll sein kann
Im eingangs geschilderten Fall führt die geplante längere Arbeitsunfähigkeit nach einer Knie-OP zu einer klaren Empfehlung: Wer weiterarbeitet und bislang Vollrente bezieht, sollte den Wechsel in die Teilrente (etwa 99,99 %) prüfen. So bleibt nach sechs Wochen Entgeltfortzahlung der Anspruch auf Krankengeld erhalten.

Wer dagegen ohne Beschäftigung allein Rente bezieht, profitiert vom Schritt zur Teilrente nicht, weil Krankengeld nur Lohnersatz ist. Die 99,99-Prozent-Teilrente ist daher kein Trick „gegen“ die Rentenversicherung, sondern eine saubere rechtliche Gestaltung, um bei fortgesetzter Erwerbstätigkeit den vollen Schutz der Krankenversicherung zu bewahren.

Fazit: Teilrente klug wählen, Beschäftigung beachten, Schutz sichern

Die Quintessenz lässt sich nüchtern zusammenfassen: Vollrente schließt Krankengeld aus, Teilrente hält – bei bestehender sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung – den Zugang offen. Die 99,99-Prozent-Teilrente ist dafür ein praktikabler Weg, der kaum Geld kostet und große Wirkung entfaltet.

Wer zusätzlich die Risiken eines Jobverlustes im Blick hat, sollte die ALG-Drei-Monats-Grenze kennen. Und wer flexibel bleiben will, kann zwischen Voll- und Teilrente wechseln. Am Ende entscheidet die persönliche Situation – rechtlich abgesichert ist der Weg jedoch.

Für Feinheiten wie Tarif- oder Arbeitsvertragsklauseln sowie die beitragsrechtliche Einordnung empfiehlt sich die kurze Rücksprache mit Krankenkasse und Rentenversicherung; die zentralen Leitplanken sind eindeutig.

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Schwerbehinderung: Nachträgliche Antragstellung auf behindertengerechte Auto-Zusatzausstattung möglich

Lesedauer 2 Minuten

Rentenversicherung: Eine nachträgliche Antragstellung auf eine behinderungsbedingte Zusatzausstattung für ein Auto im Einzelfall möglich

Mit wegweisendem Urteil gibt die 12.Kammer des Sozialgerichts Koblenz bekannt ( Urteil vom 27.05.2025 – S 12 R 455/24 – ), dass ein Antrag nach § 10 S 1 KfzHV vor dem Abschluss eines Kaufvertrags einer behindertengerechten Zusatzausstattung gestellt werden soll, um dem Rentenversicherungsträger vor Bedarfsdeckung eine Ermessensentscheidung zu ermöglichen.

Eine nachträgliche Antragstellung ist nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts – nur in atypischen Fällen bei Vorliegen eines objektiv unaufschiebbaren Bedarfs – zulässig, so dass dem Versicherten eine rechtzeitige Antragstellung weder möglich noch zumutbar ist.

Coronabedingte Lieferprobleme eines Kfz-Herstellers, die zur Ungewissheit hinsichtlich eines Liefertermins führen, sind nicht geeignet, einen atypischen Fall zu begründen, so die 12. Kammer des Gerichts Koblenz.

Kurzbegründung des Gerichts

Das Gericht folgt aus eigener Überzeugung der Rechtsprechung des BSG, da sie ausgehend vom Wortlaut des § 10 KfzHV dem Sinn und Zweck einer rechtzeitigen Befassung des Rentenversicherungsträgers im Hinblick auf die Prüfung der Erforderlichkeit der Anschaffung einer behindertengerechten Zusatzausstattung Rechnung trägt.

Der Rentenversicherungsträger soll regelmäßig vor der Anschaffung einer behinderungsbedingten Zusatzausstattung den Sachverhalt ermitteln und eine Ermessensentscheidung im Hinblick auf die Erforderlichkeit der Zusatzausstattung treffen können.

§ 10 KfzHV konkretisiert für den Bereich der Kraftfahrzeughilfe den allgemeinen Grundsatz, dass der Rehabilitationsträger vor Beginn der zu treffenden Maßnahmen und vor Deckung eines bestehenden Bedarfs einzuschalten ist.

Nicht-Vorliegen eines atypischen Falles

Nach Auffassung der Kammer kann nicht vom Vorliegen eines atypischen Falles ausgegangen werden.

Es ist nicht erkennbar, dass vom Vorliegen eines unaufschiebbaren berufs- oder funktionsbedingten Bedarfs im Hinblick auf die behinderungsbedingte Zusatzausstattung auszugehen ist. Die Klägerin hätte vielmehr vor Abschluss des verbindlichen Kaufvertrages über den Pkw bzw. über die behinderungsbedingte Zusatzausstattung einen entsprechenden Antrag auf Kraftfahrzeughilfe bei der Behörde stellen müssen.

Coronabedingte Lieferprobleme eines Kfz-Herstellers, die zur Ungewissheit hinsichtlich eines Liefertermins führen, sind nicht geeignet, einen atypischen Fall zu begründen

Zu keiner anderen rechtlichen Bewertung vermag das klägerische Vorbringen zu führen, dass wegen coronabedingter Lieferprobleme seitens der Firma Opel bzw. aufgrund von Umstrukturierungen ein verbindlicher Liefertermin bei Kaufvertragsabschluss nicht festgestanden habe. Eine derartige Situation begründet keinen atypischen Sachverhalt, der die Stellung eines Antrags im Nachhinein rechtfertigen kann.

Hinweis des Gerichts

Die Klägerin war nicht aus unaufschiebbaren Gründen gehalten, einen rechtsverbindlichen Kaufvertrag über ein neues Fahrzeug vor Einschaltung der Behörde abzuschließen, zumal ihr noch ein bereits von der Behörde bezuschusstes, behindertengerecht ausgestattetes Kraftfahrzeug zur Verfügung stand.

Sie hätte zudem die lieferbedingte Unsicherheit im Hinblick auf ein neues Kraftfahrzeug dazu nutzen können, nachvollziehbare und schlüssige medizinische Befunde für die begehrte neue behinderungsbedingte Zusatzausstattung zu beschaffen und diese mit dem Antrag vor Abschluss eines rechtsverbindlichen Kaufvertrags der Behörde zur Prüfung vorzulegen.

Die Klägerin hatte auch Kenntnis davon, dass ein Antrag vor Abschluss eines rechtsverbindlichen Verpflichtungsgeschäftes bei der Behörde zu stellen ist

Der Klägerin musste im Übrigen aufgrund der im Jahr 2021 von ihr beantragten Kraftfahrzeughilfe bekannt sein, dass ein Antrag vor Abschluss des Kaufvertrages über das Kraftfahrzeug bzw. hier über die behinderungsgerechte Zusatzausstattung, nicht jedoch nach Abschluss eines rechtsverbindlichen Verpflichtungsgeschäft zu stellen ist.

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Meeting with Head of the Lugansk People’s Republic Leonid Pasechnik

PRESIDENT OF RUSSIA - 23. September 2025 - 11:45

Vladimir Putin held a working meeting with Head of the Lugansk People’s Republic Leonid Pasechnik.

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Saudi Arabia, WHO Sign $4.5 million agreement to support Syria

SANA - Syrian Arab News Agency - 23. September 2025 - 11:42

New York-SANA

The King Salman Humanitarian Aid and Relief Center (KSRelief) has signed an executive program with the World Health Organization (WHO) to boost emergency health services for millions of Syrians.

The agreement was signed in New York on the sidelines of the 80th UN General Assembly in the presence of Dr. Abdullah al Rabeeah, Supervisor General of the Center, and WHO Director-General Dr. Tedros Adhanom Ghebreyesus.

Dr. Tedros said in a post on X that the $4.5 million contribution from the King Salman Center will help deliver essential medicines and supplies to an estimated 1.5 million people in Idleb, Aleppo, Homs, and Hama.

He added that the generous support will expand access to basic health services for over 4 million Syrians.

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Kündigung: Abfindung trotz Eigenkündigung nach dem Sozialplan

Lesedauer 2 Minuten

Wenn Angestellte zeitgleich mit einer Betriebsänderung kündigen, könnte ihnen eine Abfindung nach dem Sozialplan trotz Eigenkündigung zustehen. Allerdings müssen dann die Betroffenen nachweisen, dass die Kündigung von der bevorstehenden Betriebsänderung veranlasst war. Das urteilte das Landesarbeitsgericht in Nürnberg (Az: 7 Sa 157/20).

Im konkreten Fall war der Betroffene als Marktforscher bei einer Firma angestellt. Der Kläger leitete die Abteilung Finanzmarktforschung. Bis zur eigenen Kündigung bezog der Arbeitnehmer ein monatliches Bruttogehalt von 8.147,61 Euro.

Unternehmen stellte Sozialplan für Umstrukturierungsmaßnahmen auf

Das Unternehmen führte betriebliche Umstrukturierungsmaßnahmen durch. Von diesen Maßnahmen war auch die Abteilung des Klägers betroffen. Zunächst wurde der Betrieb in Nürnberg verkleinert und danach in ein anderes Unternehmen übertragen.

Im Juni wurde ein Sozialplan erstellt. Demnach sollten die Arbeitnehmer eine Abfindung erhalten. Dies sollte auch für die Arbeitnehmer gelten, die ab Ende August selbst kündigten oder bereits gekündigt hatten. Dies sollte für diejenigen gelten, die eine Eigenkündigung vornahmen, die durch die geplante Betriebsänderung veranlasst war.

Sozialplan sollte gelten, wenn Eigenkündigung einer betriebsbedingten Kündigung zuvor kam

Laut Sozialplan war dies der Fall, wenn Arbeitnehmer mit ihrer eigenen Kündigung einer betriebsbedingten Kündigung seitens des Arbeitgebers nur zuvor kamen.

Der Kläger kündigte demnach im März des darauffolgenden Jahres. Der Arbeitgeber besetzte die Stelle allerdings sofort neu. Zwar wurde die Abteilung aus der Betriebsstruktur herausgelöst, jedoch wurde diese durch den neuen Erwerber des Betriebes fortgeführt.

Nach dem Ablauf der Kündigungsfrist verlangte der Kläger eine Abfindung, wie sie im Sozialplan festgeschrieben war. Der Arbeitgeber weigerte sich, da die Stelle nachweislich neu besetzt wurde.

Gericht wies Anspruch auf Abfindung ab

Eine Klage vor dem Arbeitsgericht Nürnberg (Az: 17 Ca 737/19) wurde abgewiesen. Auch das Landesarbeitsgericht wies die Klage des Betroffenen ab.

Der Kläger konnte nicht nachweisen, welche Maßnahme seitens des Arbeitgebers durch Umstruktuierungen zu welchem Zeitpunkt erfolgen sollte und wann er selbst betroffen gewesen wäre.

Demnach hätte der Betroffene nicht benennen können, dass ihm tatsächlich eine betriebsbedingte Kündigung drohte und er dieser durch eine Eigenkündigung nur zuvor käme, so das Gericht.

Geschäftsführung kündigte schwere Zeiten an

In einigen Meetings hätte zwar die Geschäftsführung geäußert, dass es unsichere Zeiten gäbe und dass bestimmte Bereiche geschlossen würden. Allerdings wäre die Abteilung des Klägers nicht betroffen gewesen. Daher schloss sich das Gericht den Ausführungen der beklagten Firma an.

Bundesarbeitsgericht entschied in ähnlicher Lage

Die bloße Ankündigung, dass eine unsichere Lage bestünde, reiche laut des Bundesarbeitsgerichts nicht aus, anzunehmen, dass der Arbeitsplatz verloren ginge und man deshalb mit einer Eigenkündigung einer betriebsbedingten Kündigung zuvor komme.

Der Kläger habe demnach nicht nachweisen können, dass es sich um eine Kündigung handeln würde, die durch den Arbeitgeber veranlasst wurde. Eine Abfindung stehe dem Kläger daher nicht zu. Auch eine Berufung habe daher keinen Erfolg.

Vor Eigenkündigung immer beraten lassen

“Eine Eigenkündigung ist von einem erheblichen Risiko begleitet, keine Abfindung laut Sozialplan zu erhalten”, mahnt Rechtsanwalt Christian Lange von “Arbeitnehmer.Support”.

“Arbeitnehmer sollten nicht voreilig kündigen, auch wenn Betriebsänderungen oder Umstruktuierungen anstehen”, so Lange weiter. Besser sei es, in ähnlichen Situationen zuvor einen auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt zu konsultieren, rät der Anwalt aus Hannover. Mit diesem könne die richtige Vorgehensweise beraten werden, um schließlich eine Abfindung dennoch zu erwirken.

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Mini-Jobber erzielt nach Kündigung 100.000 Euro Abfindung vor Gericht

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Ein Jura-Student, ein Traditionsbrauhaus, eine geplatzte Betriebsratsversammlung – und am Ende ein Urteil, das aufhorchen lässt: Das Landesarbeitsgericht (LAG) München hat einem früheren Kellner Schadensersatz und Abfindungen zugesprochen, die sich in der Summe auf rund 100.000 Euro belaufen.

Der Ausgangspunkt: Zwischen Betriebsratsinitiative und Vertrauensbruch

Der Student arbeitete in einem Münchner Traditionsbetrieb der Gastronomie. Auslöser des Streits war der Versuch, einen Betriebsrat zu gründen – ein gesetzlich legitimes Anliegen, das in vielen Betrieben zunächst Spannungen erzeugt.

Nach den geschilderten Abläufen kam es im Vorfeld der Wahlversammlung zu erheblichen Emotionen, die Versammlung platzte, und kurz darauf wurde der Student nicht mehr in den Dienstplan aufgenommen.

Der Geschäftsführer begründete dies mit einem angeblichen Vertrauensverlust. Faktisch bedeutete das die Aussetzung der Beschäftigung – ohne formale Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Annahmeverzug: Wenn Arbeit nicht angeboten wird, läuft der Lohn weiter

Juristisch zentral war die Frage, ob dem Kellner sogenannte Annahmeverzugsvergütung zusteht. Ein Minijob ändert an diesem Grundsatz nichts: Bietet der Arbeitgeber die geschuldete Arbeit nicht mehr an oder nimmt er sie nicht an, gerät er in Annahmeverzug – mit der Folge, dass Lohnansprüche fortbestehen.

Der Student machte geltend, über Monate nicht beschäftigt worden zu sein, obwohl ein Arbeitsverhältnis bestand. Später forderte der Arbeitgeber ihn zwar zur Rückkehr auf, da befand sich der Betroffene jedoch bereits in einem anderen Beschäftigungsverhältnis.

Das Gericht folgte im Ergebnis der Sicht, dass die ausfallenden Schichten lohnrelevant sind – ein Baustein, der einen erheblichen Teil der zugesprochenen Summe erklärt.

Kündigung, Sozialauswahl und Diskriminierung: Wo Argumente kippen

Der Arbeitgeber brachte in dem Verfahren vor, der Student sei jung, teilzeitbeschäftigt, kinderlos und habe keine Unterhaltspflichten; im Rahmen einer Sozialauswahl spreche das für eine Beendigung. Genau an dieser Stelle setzte das Antidiskriminierungsrecht an.

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt unter anderem vor Benachteiligungen wegen des Alters. Wird eine Kündigungsentscheidung im Kern damit begründet, dass jemand „besonders jung“ sei oder typischerweise altersbezogene Merkmale (wie fehlende Unterhaltspflichten) aufweise, droht die Argumentation in Diskriminierungslogik zu kippen.

Das LAG bewertete die Gewichtung solcher Kriterien als unzulässige Benachteiligung. Daraus folgte ein Anspruch auf Entschädigung – ein weiterer gewichtiger Baustein des Gesamtbetrags.

Indizien für unzulässige Einflussnahme

Zum Bild des Falles gehörte, dass der Student zwischenzeitlich in die Küche versetzt wurde – aus Sicht des Gerichts ein Hinweis darauf, dass der Arbeitgeber auf eine Eigenkündigung hinwirken wollte. Solche „Provozierungskonstellationen“ sind im Kündigungsschutzrecht keine Seltenheit und werden von den Gerichten kritisch gewürdigt.

Dass das LAG neben Geldleistungen auch eine formelle Entschuldigung des Arbeitgebers und die Wiederaufnahme in eine interne Service-WhatsApp-Gruppe anordnete, ist Ausdruck dafür, dass hier nicht nur ökonomische Nachteile, sondern auch Persönlichkeitsbezüge und betriebliche Teilhaberechte eine Rolle spielten.

Trinkgeld als ersatzfähiger Schaden: Vom „Nice-to-have“ zum Lohnäquivalent

Besonders aufmerksamkeitsstark ist die Entscheidung zum entgangenen Trinkgeld. Das Gericht stellte fest, dass die fehlende Beschäftigung zugleich zu messbaren Einbußen bei den Trinkgeldern führte. Auf Basis einer unstreitig gestellten Durchschnittsgröße von rund 100 Euro pro Schicht rechnete das LAG einen erheblichen Betrag als entgangenen Gewinn an – im konkreten Fall rund 15.000 Euro.

Damit bestätigt das Gericht, dass Trinkgeld im Gastgewerbe nicht nur eine freiwillige Zugabe der Gäste ist, sondern unter bestimmten Voraussetzungen als realistische, bezifferbare Verdienstkomponente gilt, die bei rechtswidriger Nichtbeschäftigung ersatzfähig ist.

Waschkosten, Hygiene und Energiepauschale: Kleine Positionen mit Signalwirkung

Über den Kernlohn hinaus erkannte das LAG weitere Positionen zu. So wurden Kosten für das Waschen von Arbeitskleidung ersetzt. Hintergrund ist der hygienerechtliche Grundsatz, dass der Arbeitgeber für die Bereitstellung und sachgemäße Reinigung von Schutzausrüstung beziehungsweise vorgeschriebener Arbeitskleidung verantwortlich ist.

Wenn Beschäftigte solche Aufgaben auf eigene Kosten übernehmen, können Erstattungsansprüche entstehen. Hinzu kam eine Energiepauschale. Zusammengenommen wirken diese Posten wie Details – in der Summe tragen sie jedoch spürbar zum Gesamtanspruch bei und senden das Signal, dass Arbeitgeberpflichten im Detail nicht beliebig auf Beschäftigte verlagert werden dürfen.

Erste Instanz verloren, zweite gewonnen

Bemerkenswert ist der prozessuale Weg. Vor dem Arbeitsgericht München unterlag der Student zunächst. In der Berufung vor dem LAG München wendete sich das Blatt.

Solche Verläufe sind im Arbeitsrecht nicht ungewöhnlich. Berufungsgerichte setzen oft andere Schwerpunkte, insbesondere wenn es um die Würdigung von Indizienketten, Diskriminierungsmerkmalen und die Abgrenzung von zulässiger betrieblicher Organisation zu unzulässiger Druckausübung geht.

Das LAG legte die einzelnen Stränge – Annahmeverzug, Diskriminierung, Nebenpflichtverletzungen – zu einem konsistenten Gesamtbild zusammen.

Persönliche Haftung des Geschäftsführers: Wenn die GmbH-Schranke nicht schützt

Ein weiterer Paukenschlag ist die persönliche Haftung des Geschäftsführers. Grundsätzlich schützt die Rechtsform der GmbH vor persönlicher Inanspruchnahme der Organwalter.

Das LAG sah hier jedoch – gestützt auf das AGG – eine persönliche Verantwortlichkeit, weil die diskriminierenden Erwägungen dem Geschäftsführer selbst zugerechnet wurden.

Solche Konstellationen sind selten, aber möglich, wenn gesetzliche Haftungsnormen die persönliche Verantwortlichkeit ausdrücklich eröffnen. Für die Praxis bedeutet das: Führungskräfte, die Kündigungsentscheidungen treffen oder maßgeblich beeinflussen, bewegen sich nicht risikofrei hinter der „Haftungsmauer“ der Gesellschaft.

Insolvenz des Betriebs: Anspruchsdurchsetzung unter erschwerten Bedingungen

Zwischenzeitlich geriet das Unternehmen in die Insolvenz. Auch diese Lage spricht für die Bedeutung der persönlichen Haftung: Wo die Masse knapp ist und betriebliche Ansprüche wirtschaftlich kaum durchsetzbar scheinen, bleibt die Frage, ob und wie auf Organpersonen zugegriffen werden kann.

Das LAG bejahte hier ausdrücklich eine Anspruchsgrundlage gegenüber dem Geschäftsführer. Damit wird die Entscheidung auch aus vollstreckungsrechtlicher Perspektive relevant.

„Megaurteile“ in Serie?

Die Frage, ob nun häufiger „Megaurteile“ zu erwarten sind, lässt sich nur differenziert beantworten.

Das Ergebnis beruht nicht auf einer einzelnen, spektakulären Norm, sondern auf dem Zusammenwirken mehrerer Ansprüche: fortlaufender Lohn wegen Annahmeverzugs, Entschädigung wegen Diskriminierung, Ersatz konkreter Aufwendungen und entgangenen Trinkgelds, flankiert von Nebenansprüchen bis zur formellen Entschuldigung. Kommen mehrere dieser Faktoren zusammen, können auch in „kleinen“ Arbeitsverhältnissen beträchtliche Summen entstehen.

Das macht den Fall zum Lehrstück weniger für neue Rechtsgrundsätze als für die Konsequenz, mit der Gerichte vorhandenes Recht anwenden, wenn Arbeitgeber Grenzen überschreiten.

Was Beschäftigte bei einer Kündigung jetzt wissen sollten

Wer eine Kündigung oder faktische Aussteuerung aus dem Dienstplan erfährt, sollte zügig handeln. Entscheidend sind Fristen: Eine Kündigungsschutzklage muss in der Regel binnen drei Wochen beim Arbeitsgericht erhoben werden. Auch ohne formale Kündigung können Ansprüche bestehen, wenn Arbeit nicht mehr zugewiesen wird.

Dokumentation wird zur Währung des Prozesses. Wer Schichteinteilungen, Kommunikation und betriebliche Abläufe nachvollziehbar sichern kann, verbessert seine Position erheblich. Kommen Diskriminierungsaspekte in Betracht, steigt die Bedeutung früher, präziser Darlegungen, weil das AGG mit Beweiserleichterungen arbeitet, sobald Indizien dargelegt sind. Im Gastgewerbe lohnt sich außerdem, Trinkgelder realistisch zu erfassen, wenn sie dauerhaft wesentlicher Vergütungsbestandteil sind – im Streitfall können sie ersatzfähig sein.

Fazit: Ein Fall mit Signalwirkung – nicht wegen eines neuen Rechts, sondern wegen seiner konsequenten Anwendung

Das LAG München hat keinen juristischen Zaubertrick vollführt, sondern geltendes Recht stringent angewandt: Annahmeverzug schützt auch Minijobber. Diskriminierungsverbote gelten unabhängig vom Beschäftigungsumfang.

Trinkgelder können tatsächlicher Verdienst und damit ersatzfähiger Schaden sein. Arbeitgeberpflichten bei Arbeitskleidung sind ernst zu nehmen. Und in besonderen Konstellationen kann die persönliche Haftung von Geschäftsführern greifen.

Dass die Summe am Ende sechsstellig ausfiel, liegt an der Verdichtung dieser Elemente – und daran, dass das Gericht unzulässige Verhaltensweisen nicht nur rügte, sondern spürbar sanktionierte.

Für die Praxis heißt das: Wer Arbeitsbeziehungen sauber organisiert, Mitbestimmung respektiert, Diskriminierungsrisiken ernst nimmt und Pflichten nicht auf Beschäftigte abwälzt, minimiert Konflikte – und vermeidet teure Lehrstücke. Wer hingegen versucht, missliebige Initiativen auszubremsen oder Beschäftigte „rauszudrängen“, riskiert Entscheidungen wie diese. Der Fall ist damit weniger Ausreißer als Mahnung, Arbeitsrecht nicht als Feind, sondern als Struktur für faire Zusammenarbeit zu begreifen.

Aktenzeichen:  Az: 11 Sa 456/23 und Az: 5 Ca 3538/22

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531 schools rehabilitated as school year kicks off in Syria

SANA - Syrian Arab News Agency - 23. September 2025 - 11:28

Damascus-SANA

Syrian Ministry of Education announced Tuesday it has completed rehabilitation of 531 schools in various provinces days after school year started nationwide.

Director of School Buildings at the Ministry, Mohammed al-Hanoun told SANA that the ministry rehabilitated 16 schools in Homs, 38 in the Damascus countryside, 61 in Damascus, 40 in Tartous, 28 in Hama, 14 in Quneitra, 35 in Deir ez-Zor, 17 in Latakia, 34 in Aleppo, 25 in Daraa, 18 in Sweida, and 205 schools in Idlib.

He added that restoration and renovation works are ongoing in 676 schools; 66 in rural Damascus, 39 in Damascus, 40 in Homs, 49 in Hama, 7 in Tartous, 3 in Quneitra, 25 in Deir ez-Zor, 19 in Latakia, 117 in Aleppo, 38 in Daraa, 6 in Sweida, and 267 in Idlib.

The Ministry of Education has said about 40% of schools nationwide require rebuilding or rehabilitation after years of damage, with projects underway to expand access to safe and fully equipped classrooms

More than 4 million Syrian students returned to classrooms on September 21st at 2025-26 school year, as Syria continues major efforts to restore and modernize its education system.

Tuhama / Abdul

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KI könnte die Grünenergie-Halluzination vaporisieren

Larry Bell

Die enormen Anforderungen an KI-Zentren könnten die Plattitüden und Illusionen rund um grüne Energie mit der harten Realität konfrontieren.

Setzen Sie nicht darauf, dass ein Kartell für grüne Energie den Klimawandel mit Subventionen für schwache und intermittierende Windräder und Sonnenstrahlen bekämpft und sich gegen die Pragmatiker der KI-Rechenzentren durchsetzt, die bereit sind, enorme Ausgaben zu tätigen, die für den kolossalen Ausbau einer wetterunabhängigen 24/7-Stromversorgung im Wettbewerb mit der Dominanz Chinas unerlässlich sind.

Der Strombedarf zur Versorgung der geplanten neuen Rechenzentren wird in direktem Wettbewerb mit dem wachsenden Grundlastbedarf des Stromnetzes und den Preisbudgets der derzeitigen privaten und gewerblichen Nutzer stehen, darunter Klimaanlagen in Wohngebäuden, das Aufladen von Elektrofahrzeugen und die industrielle Fertigung.

Joe Bowring, Präsident von Monitoring Analytics, der unabhängigen Aufsichtsbehörde für PJM Interconnection, dem größten Netzbetreiber des Landes und Drehscheibe für neue Rechenzentren, warnte: „Es gibt einfach keine neuen Kapazitäten, um den Bedarf der KI-Hyper-Computer zu bewältigen.“

Ein Großteil dieser Energieknappheit ist auf die Vorschriften der Umweltbehörde EPA unter der Biden-Regierung zurückzuführen, die eine vorzeitige Stilllegung von Kohlekraftwerken erzwangen, sowie auf bundesstaatliche und staatliche Vorschriften für erneuerbare Energien, die den Bau neuer Erdgaskraftwerke unverhältnismäßig teuer machen zugunsten der Subventionierung kostspieliger Solar- und Windenergie, was zusätzlich die Wettbewerbsfähigkeit der Kernenergie auf den Großhandelsmärkten untergräbt.

Teilweise aufgrund der Befürchtung, dass China die USA in Bezug auf die globale militärische und wirtschaftliche Führungsrolle im Bereich der KI überholen könnte, schlägt die Trump-Regierung vor, die unwirksamen, von Obama und Biden eingeführten, auf grüner Energie basierenden und von Klimapanikmache geprägten politischen Hindernisse aus dem Weg zu räumen, um den wachsenden Rückstau an investitionsgestützten Rechenzentrumsprojekten durch eine Reform der „Strommärkte zur Angleichung finanzieller Anreize an das Ziel der Netzstabilität“ abzubauen.

Dazu gehören Empfehlungen der Federal Trade Commission, die unter der Vorsitzenden Lina Khan unter Biden begonnenen Untersuchungen einzustellen, die „Haftungstheorien vorantreiben, die die KI-Innovation übermäßig belasten”, und die Bundesbehörden dazu zu veranlassen, im Rahmen des National Environmental Policy Act Ausnahmen für Rechenzentren zu schaffen, die Verzögerungen bei der Projektgenehmigung reduzieren.

Das Weiße Haus unter Trump wird sich auch um eine wohlwollende Gesetzgebung im Kongress bemühen, um Projektverzögerungen und Planstornierungen aufgrund endloser Umweltklagen und Kartellkonflikte zwischen OpenAI und Microsoft zu verhindern.

Der Wettbewerb unter den Rechenzentren von Unternehmen ist bereits enorm: Alphabet plant, in diesem Jahr rund 75 Milliarden Dollar auszugeben, Meta investiert zwischen 64 und 72 Milliarden Dollar, und OpenAI arbeitet mit SoftBank und anderen an Plänen für ein 500-Milliarden-Dollar-Projekt in den nächsten vier Jahren.

Obwohl es derzeit unmöglich ist, den Strombedarf für Amerikas Wettlauf um künstliche Intelligenz zu beziffern, übersteigen die kollektiven Anforderungen die bestehenden Anforderungen vieler regionaler Grundlast-Versorgungsunternehmen um ein Vielfaches.

American Electric Power (AEP), ein großer Energieversorger, der 11 US-Bundesstaaten beliefert, verzeichnet einen Anstieg, der ausreicht, um mindestens 48 Millionen Haushalte mit Strom zu versorgen, während Sempra’s texanischer Energieversorger Oncor, dessen durchschnittlicher Strombedarf für die Verbindung von Rechenzentren zuvor weniger als 100 Megawatt betrug, nun fast 700 Megawatt erreicht.

Oncor, das einen Teil des Großraums Dallas-Fort Worth versorgt, darunter wichtige Märkte für Rechenzentren und stark elektrifizierte Ölfeldbetriebe in West-Texas, hatte Ende Juni 552 Anfragen von Großkunden in seiner Warteschlange, was einem Anstieg von 30 % gegenüber Ende März entspricht.

Insgesamt haben American Electric Power und Oncor Anfragen für den Anschluss von Rechenzentren erhalten, die fast 400 Gigawatt Strom benötigen, was mehr als der Hälfte des Bedarfs der 48 kontinentalen US-Bundesstaaten an zwei heißen Julitagen entspricht.

CenterPoint Energy, ein Versorgungsunternehmen, das den Großraum Houston mit seiner großen Industrie- und Medizinbasis versorgt, verzeichnet einen enormen Anstieg des Strombedarfs mit Netzanschlussanträgen für rund 53 Gigawatt Strom, davon etwa 25 Gigawatt aus Rechenzentren.

Eine weitere Explosion neuer Hyperscale-Rechenzentren in Nord-Virginia wird enorme Mengen an Strom verbrauchen, einige davon so viel wie derzeit für die Versorgung der Stadt Seattle benötigt wird.

Das als „Data Center Alley“ bezeichnete Gebiet beherbergt etwa 150 Datenzentren, die über ein Netz aus sich kreuzenden Stromleitungen etwa 70 % des weltweiten Internetverkehrs unterstützen.

Amazon hat Berichten zufolge 19 Solarparks in Virginia in Betrieb genommen und ist der weltweit größte Abnehmer von erneuerbaren Energien durch Unternehmen.

Dominion Energy, das die meisten Rechenzentren in Virginia mit Strom versorgt, geht davon aus, dass sich sein Strombedarf in den nächsten 15 Jahren vervierfachen wird, was 40 % des Bedarfs des Versorgungsunternehmens im gesamten Bundesstaat entspricht.

Versorgungsunternehmen sehen sich mit der Realität konfrontiert, dass nicht alle diese Anfragen umgesetzt werden können, wodurch das Risiko besteht, dass durch den Bau zu vieler Kraftwerke oder Übertragungsleitungen andere Kunden für die Infrastrukturkosten aufkommen müssen.

Nach Angaben des Arbeitsministeriums stiegen die Strompreise im ganzen Land im vergangenen Jahr um satte 5,5 % und übertrafen damit die Inflationsrate.

Während die Stromnachfrage in den USA bis etwa 2020 zwei Jahrzehnte lang stagnierte, ist ihr derzeitiger Anstieg von etwa 2 % pro Jahr größtenteils auf den Strombedarf von KI-Anwendungen zurückzuführen, die bei einer Suche auf einer generativen KI-Plattform wie ChatGPT enorme Rechenleistung erfordern – mindestens zehnmal so hoch wie bei einer Google-Suche.

Da der Strombedarf von Rechenzentren bis 2030 voraussichtlich um 13 % bis 15 % jährlich steigen wird, verzögert sich der Bau neuer Zentren aufgrund von Energieknappheit bereits um zwei bis sechs Jahre.

Mark Christie, Mitglied der US-amerikanischen Energie-Regulierungsbehörde, warnt: „Das Problem ist, dass Energieversorger fossile Brennstoffe und Kernkraftwerke rasch aus dem Verkehr ziehen. Wir bauen verfügbare [fossile] Ressourcen in einem Tempo ab, das nicht nachhaltig ist, und wir können keine verfügbaren Ressourcen aufbauen, um die verfügbaren Ressourcen zu ersetzen, die wir stilllegen.“

Wir brauchen keine superintelligente KI, um uns zu warnen, dass dies eine dumme Politik war, die die Trump-Regierung nun endlich ändert.

This article originally appeared at NewsMax

Link: https://www.cfact.org/2025/09/17/a-i-could-vaporize-green-energy-hallucination/

Übersetzt von Christian Freuer für das EIKE

 

Der Beitrag KI könnte die Grünenergie-Halluzination vaporisieren erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.

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