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Rente: Betriebliche Altersvorsorge komplett auszahlen lassen oder in monatlichen Raten?

Lesedauer 3 Minuten

Eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist für zahlreiche Beschäftigte eine Ergänzung, um Versorgungslücken der Rente zu schließen.

Arbeitgeber unterstützen diese Form der Vorsorge häufig, indem sie bestimmte Beiträge übernehmen oder günstige Konditionen vermitteln.

Viele fragen sich jedoch, ob es sinniger ist die Betriebsrente im Rentenfall auf einmal auszuzahlen zu lassen oder lieber in monatlichen Raten. Es gibt hierbei Vor- und Nachteile, die Rentnerinnen und Rentner sorgfältig abwägen sollten, wie der Rentenanwalt Peter Knöppel erklärt.

Wegweisendes Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen

Ein Kläger in einem Verfahren (Urteil: Az. L 11 KR 557/22) hatte zwei Direktversicherungen als Teil seiner betrieblichen Altersvorsorge abgeschlossen.

Nach Eintritt in den Ruhestand entschied er sich dafür, die angesparte Summe als einmalige Kapitalleistung zu beziehen – anstelle einer monatlichen Zusatzrente.

Die gesetzliche Krankenversicherung wertete diese Einmalzahlung jedoch als „Versorgungsbezug“ und setzte Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an, verteilt auf zehn Jahre (120 Monate).

Hiergegen wandte sich der Rentner, da er eine längere Verteilungszeit forderte und sich durch die gesetzliche Regelung benachteiligt sah.

Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen wies die Klage ab und bestätigte die geltende Praxis, wonach eine Kapitalauszahlung aus der bAV zehn Jahre lang bei der Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge berücksichtigt wird.

Wer sich für eine solche Einmalauszahlung entscheidet, trägt somit in diesem Zehnjahreszeitraum vergleichsweise hohe Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge – im Gegensatz zu jenen, die ihre Betriebsrente monatlich beziehen.

Der Kläger argumentierte, dass eine monatliche Rente in der Praxis oft über mehr als zehn Jahre ausgezahlt werde.

Dies führe dazu, dass Bezieher einer Einmalzahlung im Vergleich mehr zur Kasse gebeten würden. Schließlich werde ihr Kapital fiktiv nur über zehn Jahre gestreckt, obwohl sie es als Rente – theoretisch – über einen deutlich längeren Zeitraum beziehen könnten.

Das Gericht sah jedoch keine unzulässige Ungleichbehandlung. Der Gesetzgeber habe bei Kapitalleistungen bewusst eine feste Zehnjahresfrist festgelegt, um eine einheitliche Grundlage bei der Beitragsberechnung zu schaffen.

Eine längere Verteilungszeit – beispielsweise über 20 Jahre – sei gesetzlich schlichtweg nicht vorgesehen. Zudem bestünde für Versicherte bereits im Vorfeld die Möglichkeit, sich für die monatliche Rentenzahlung zu entscheiden, wenn sie eine andere Beitragslast wünschen.

Worin liegen die Vor- und Nachteile einer einmaligen Auszahlung?

Eine Sofortauszahlung kann reizvoll sein, da auf einen Schlag eine größere Summe zur Verfügung steht. Damit lassen sich dringende Investitionen tätigen, eventuell Restschulden tilgen oder größere Wünsche erfüllen.

Allerdings ist zu bedenken, dass auf diese gesamte Summe gegebenenfalls erhebliche Steuerzahlungen fällig werden und die Beitragslast für Kranken- und Pflegeversicherung über zehn Jahre hinweg spürbar ansteigen kann.

Zudem besteht das Risiko, dass das Geld schneller verbraucht ist als geplant und im weiteren Ruhestandsverlauf dann nur noch die gesetzliche Rente zur Verfügung steht.

Einige der Vor- und Nachteile einer Einmalauszahlung sind:

Vorteile: Sofortige Verfügbarkeit des Gesamtkapitals, flexible Verwendung, Unabhängigkeit von laufenden Rentenzahlungen.

Nachteile: Erhöhte Sozialversicherungsbeiträge in den ersten zehn Jahren, mögliche Steuerpflicht auf die gesamte Summe, Risiko eines frühzeitigen Kapitalverzehrs.

Wie wirkt sich eine monatliche Rentenzahlung auf die Sozialversicherungsbeiträge aus?

Bei einer monatlichen Auszahlung werden die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fortlaufend von der Betriebsrente einbehalten. Weil sich das gesamte Kapital nicht in einer Summe niederschlägt, fällt die Beitragshöhe auf monatlicher Basis in der Regel niedriger aus als bei einer Einmalzahlung, die über zehn Jahre gestreckt wird.

Allerdings muss man bedenken, dass die Rente solange gezahlt werden muss, wie der Anspruch besteht – bei frühem Tod können mögliche Hinterbliebene von einer Einmalauszahlung profitieren, wohingegen die laufende Rente dann unter Umständen nicht mehr in vollem Umfang fortgeführt wird.

Nur einige Gründe, die für oder gegen eine monatliche Rentenzahlung sprechen:

Vorteile: Lebenslange Einkommenssicherheit, verteilte Steuerlast, kontinuierliche Beitragszahlung zur Kranken- und Pflegeversicherung.
Nachteile: Abhängigkeit von einem Versicherer, bei frühem Tod geringere oder keine Kapitalweitergabe an Hinterbliebene.

Wie können Rentner die richtige Entscheidung treffen?

Eine Patentlösung gibt es nicht. Vielmehr sollte jede und jeder individuell prüfen, welche Form der Auszahlung zu den persönlichen Lebensumständen, finanziellen Zielen und Absicherungsbedürfnissen passt.

Während es für manche sinnvoll ist, mit einem hohen Kapitalbetrag gleich nach Rentenbeginn Schulden zu tilgen oder ein Eigenheim zu erwerben, schätzen andere die konstante und planbare Einnahme einer monatlichen Zusatzrente.

Besonders wichtig ist, frühzeitig die sozialversicherungsrechtlichen Folgen zu durchdenken. Wer eine Einmalzahlung erhält, muss über zehn Jahre hinweg mit einer erhöhten Beitragslast rechnen.

Die Beitragspflicht kann sich daher maßgeblich auf die tatsächliche Netto-Rentensituation auswirken.

Ein Gespräch mit einer unabhängigen Beratungsstelle oder einem Fachanwalt für Sozialrecht kann helfen, mögliche Stolpersteine zu vermeiden und die richtige Entscheidung zu treffen.

Warum ist eine gründliche Planung der bAV-Auszahlung unverzichtbar?

Das aktuelle Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen zeigt, wie sehr die Wahl der Auszahlungsart bei einer betrieblichen Altersvorsorge die finanzielle Situation im Ruhestand beeinflussen kann. Die vermeintlich attraktive Einmalauszahlung führt in vielen Fällen zu einer deutlich spürbaren Belastung durch Sozialversicherungsbeiträge über einen fest definierten Zeitraum von zehn Jahren.

Gleichzeitig bietet sie jedoch maximale Flexibilität. Wer hingegen auf eine monatliche Rentenzahlung setzt, hat eine stetige, planbare Zusatzrente und profitiert von im Regelfall geringeren Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung.

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Arbeitslos vor der Rente: Muss man sich jetzt noch weiter bewerben?

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Manche ältere Menschen denken daran, sich kurz vor der Altersrente arbeitslos zu melden. Sie sind nicht mehr so leistungsfähig wie in jungen Jahren – und oft reicht es ihnen auch einfach.

Es kursiert das Gerücht, dass man wenige Jahre vor der Rente einen “Deal” mit der Agentur für Arbeit machen könnte – nach dem Motto “Wir vermitteln Ihnen keine Stellen mehr, das erspart uns und Ihnen Arbeit in der Zeit, die sie bis zur Rente absitzen.” Es gibt Tricks und Kniffe, um die Zeit bis zur Rente zu überbrücken.

Es gibt keine Sonderregel für Senioren

Es stimmt aber nicht, dass es eine Extrawurst für Senioren gibt, denn für ältere Menschen gelten dieselben Regeln beim Arbeitslosengeld I und beim Bürgergeld wie für jüngere Menschen. Wer Arbeitslosengeld bezieht, ist verpflichtet, Arbeit zu suchen und Angebote der Arbeitsagentur und der Jobcenter wahrzunehmen.

Kaum Abzüge von der Rente

Für die Rente selbst ist das Arbeitslosengeld I vor der Rente unproblematisch (bei Arbeitnehmern, die zuvor rentversicherungspflichtig gearbeitet haben). Die Arbeitsagentur zahlt nämlich Beiträge an die Rentenversicherung, und damit erhöht sich die zu erwartende Altersrente.

Arbeitslos heißt arbeitsuchend

Weder ALG I noch Bürgergeld sind Leistungen, die “einfach so” ausgezahlt werden. Wer sie erhält, verpflichtet sich, die Arbeitslosigkeit eigenständig zu überwinden, und dementsprechend zu handeln, also sich von der Agentur für Arbeit vermitteln zu lassen.

Auch ältere Arbeitnehmer, die ALG I beziehen, müssen sich also bewerben, an Maßnahmen der Agentur für Arbeit zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt teilnehmen und / oder anderweitig nach einem Job Ausschau halten.

Nervige Maßnahme oder interessante Weiterbildung?

Es kommt jetzt stark auf die individuelle Situation an. Nehmen wir an, jemand wurde gekündigt und hat keine Motivation, sich für die letzten zwei Jahre seiner Erwerbszeit vor der Altersrente in ein ganz anderes Fach vermitteln zu lassen.

Auch ein “Bewerbungstraining für 63-Jährige” dürfte nervig sein, wenn die Rente am Horizont steht. Wer jetzt clever ist und sich engagiert, kann aber Möglichkeiten zur Weiterbildung nutzen, die die Arbeitsagentur bietet und die auch später in der Rente interessant sein könnten.

Wenn Sie nämlich an einer Maßnahme der Agentur für Arbeit teilnehmen, dann kann diese sie nicht währenddessen auf ein Stellenangebot vermitteln. Weiterbildungen im Projektmanagement, Software-Kenntnissen, Sozialrecht, Personalführung, Finanzen – was auch immer- kosten mehrere tausend Euro.

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Beim ALG I haben Sie die Möglichkeit, mehrere dieser Weiterbildungen durchzuführen, ohne einen Cent zu bezahlen und rücken so näher an die Rente heran, ohne in Arbeit vermittelt zu werden.

Die Ausnahme: Arbeitslosengeld nach Krankengeld

Es gibt eine Ausnahme, wenn Sie als alter Mensch vor der Rente Arbeitslosengeld beziehen, in der Sie keine Bewerbungen schreiben müssen. Diese besteht, wenn Sie das Arbeitslosengeld im unmittelbaren Anschluss an Krankengeld beziehen.

Dann erhalten Sie ALG I, müssen aber keine Bewerbungen schreiben.

Individuelles Ermessen ohne gesetzliche Grundlage

Was hat es also auf sich mit dem Gerücht, dass es einen “Deal” gebe, nachdem alte Arbeitnehmer, die kurz vor der Rente Arbeitslosengeld I beziehen, sich nicht mehr bewerben müssten?

Kurz gesagt: Vermutlich erzählten hier Rentner von persönlichen Erfahrungen, die Sie direkt vor der Rente mit Ihrem Sachbearbeiter bei der Agentur für Arbeit machten.

“Harter Hund oder Easy Going?”

Geraten Sie an einen “harten Hund”, der Sie kurz vor der Regelalterszeit auf Teufel komm raus noch in irgendeinen Job jagen will? Oder macht der jeweilige Sachbearbieter tatsächlich einen inoffiziellen “Deal” nach dem Motto “das gibt hier für Sie interessante Weiterbildungen, aber unter uns gesagt, lassen Sie das mal mit den Bewerbungen”.

Umgekehrt wäre übrigens auch ein Fall denkbar, in dem ein 63jähriger unbedingt in Arbeit vermittelt werden will, und der Sachbearbeiter meint “das bringt doch nichts.”

Selbstverständlich macht das persönliche Verhältnis zu Ihrem Sachbearbeiter hier einen gewaltigen Unterschied.

Für solche “Gentlemen agreements” gibt es aber keine gesetzlichen Vorschriften.

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Dujarric: Pedersen returns to Damascus to continue his engagements with Syrian officials

SANA - Syrian Arab News Agency - 18. Februar 2025 - 10:10

New York, SANA-UN spokesman ,Stéphane Dujarric, announced that the UN Special Envoy to Syria, Geir Pedersen, will return to Damascus this week to continue his engagements with officials of the caretaker government and others, including Syrians representing different segments of society.

“This visit follows Mr. Pedersen’s participation in the Munich Security Conference a few days ago, where he held discussions with high-level representatives from Syria, France, Germany, Iraq, United Arab Emirates and other key interlocutors” The UN News Centre quoted Dujarric as saying at a press conference at the organization’s headquarters in New York.

Dujarric explained that the UN envoy stressed during his participation in the Munich Security Conference the importance of an inclusive, Syrian-led political process, supported by the international community.

Manar Salameh

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Dialogue session in preparation for National Dialogue Conference begins in Idlib

SANA - Syrian Arab News Agency - 18. Februar 2025 - 9:43

Damascus, SANA- A dialogue session with the Preparatory Committee for Syrian National Dialogue Conference began Tuesday in Idlib city.

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Sozialhilfe: Das Sozialamt muss Bestattungskosten zahlen

Lesedauer 4 Minuten

Bei wirksamer Ausschlagung der verschuldeten Erbschaft ihres verstorbenen Mannes ist es für eine im Pflegeheim wohnende Sozialhilfeempfängerin nicht zumutbar, die Bestattungskosten ihres Mannes zu bezahlen. Der Leistungsträger muss die angemessenen Kosten der Bestattung für die mittellose Hilfeempfängerin übernehmen.

Der Einsatz eines Nachlasses ist dem Bestattungspflichtigen grundsätzlich zumutbar.

Was Andres gilt aber, wenn – wie hier – die Erbschaft durch die Betreuerin wirksam ausgeschlagen wurde und dies nicht rechtsmissbräuchlich war, denn die Erbschaft war verschuldet und somit wollte die Leistungsbezieherin den Nachlassverbindlichkeiten entgehen.

Wird die Erbschaft ausgeschlagen, so gilt der Anfall an den Ausschlagenden als nicht erfolgt (§ 1953 Abs. 1 BGB) – und zwar rückwirkend.

Es ist unmöglich, bei tatächlicher Ausschlagung einer Erbschaft den Ausschlagenden sozialhilferechtlich so zu stellen, als habe er den Nachlass doch erhalten.

Das Sozialamt will hier nicht die Bestattungskosten für die im Pflegeheim wohnende, unter Betreuung stehende, Sozialhilfe-Bezieherin zahlen, weil der Leistungsträger sagt

Der Nachlass muss vorrangig für die Bestattungskosten eingesetzt werden

Rechtswidrig sagt das Landessozialgericht Stuttgart Az. L 2 SO 2100/23.

Begründung: Anspruchsgrundlage für die Übernahme von Bestattungskosten ist § 74 SGB XII – Zumutbarkeit
Nach § 74 SGB XII können die erforderlichen Kosten einer Bestattung übernommen werden, soweit den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden könne, die Kosten zu tragen. Die Klägerin ist als Angehörige die Ehegattin gem. § 21 Abs. 1 Nr. 1 BestattG BW zur Bestattung ihres Ehemannes verpflichtet gewesen.

Der Hilfeempfängerin war die Kostenübernahme aber nicht zumutbar

Die Bestattungskosten selbst zu tragen war für die Ehefrau nicht zumutbar. Für die Prüfung der Zumutbarkeit komme es nicht auf die Verhältnisse am Tag des Todes oder der Bestattung an

Denn entscheidend sind die Verhältnisse zu den Zeitpunkten, in denen die Forderungen für die Bestattungsleistungen jeweils fällig gewesen seien (BSG Urteil vom 04.04.2019 – B 8 SO 10/18 R -).

Genau an diesen Tagen müssen Einkommen oder Vermögen als sog. – bereite Mittel – zur Verfügung stehen, der Sozialhilfeträger meint aber, es sei unrelevant, ob der Nachlass als bereite Mittel zur Verfügung stehe.

Bei wirksamer Ausschlagung der Erbschaft tritt die Erbschaft in den Hintergrund – der Anfall der Erbschaft wird von Anfang an beseitigt.

Auch wenn die Ausschlagung des Nachlasses (z.T.) erst nach der Fälligkeit der Rechnungen erfolgt ist, so ist zu beachten, dass, sofern – wie hier – eine wirksame Ausschlagung vorliegt, der Anfall der Erbschaft von Anfang an beseitigt wird. Der Ausschlagende ist demnach so anzusehen, als sei er nie Gesamtrechtsnachfolger gewesen.

Für die Ehefrau war es aufgrund ihrer wirtschaftlichen Situation jedoch unzumutbar, die Bestattungskosten selbst zu tragen.

Durchgehender Bezug von Sozialhilfeleistungen – nenenswertes Vermögen war nicht vorhanden

Verwertbares Einkommen habe sie nicht gehabt, sie habe durchgehend Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes bezogen, so das Gericht, außerdem stand ihr auch kein Vermögen zur Verfügung , um die Bestattungskosten in Höhe von rund 2100 € zu bezahlen.

Der Einsatz eines Nachlasses ist dem Bestattungspflichtigen – grundsätzlich zumutbar

Aber Der Nachlass muss aber (noch) vorhanden sein, also als „bereites Mittel“ zur Verfügung stehen (Berlit in: LPK-SGB XII, 12. Aufl., § 74 Rn. 11; S). Dies ist aber hier nicht der Fall gewesen, denn die Betreuerin der Klägerin habe für diese die Erbschaft ausgeschlagen.

Wird die Erbschaft ausgeschlagen, so gilt der Anfall an den Ausschlagenden als nicht erfolgt (§ 1953 Abs. 1 BGB ) – und zwar rückwirkend.

Der Ausschlagende ist deshalb so zu behandeln, als ist er nie Gesamtrechtsnachfolger gewesen und als hätten ihm die Aktiva des Erblassers nie zur Verfügung gestanden.

Nachrang der Sozialhilfe § 2 Abs. 1 SGB XII kommt hier entgegen der Meinung des Leistungsträgers nicht zur Anwendung

Denn: Nach dieser Vorschrift erhält keine Sozialhilfe, wer sich vor allem durch Einsatz seiner Arbeitskraft, seines Einkommens und seines Vermögens selbst helfen kann oder wer die erforderliche Leistung von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen, erhält. Der Nachranggrundsatz nach dieser Vorschrift ist aber ein bloßer Programmsatz; § 2 Abs. 1 SGB XII stelle keine isolierte Ausschlussnorm dar (BSG Urteil vom 23.03.2021 – B 8 SO 2/20 R – dar.

Außerdem ließen sich mit dieser Vorschrift keine abweichenden tatsächlichen Verhältnisse fingieren (Bayerisches LSG Urteil vom 21.05.2021 – L 8 SO 213/20 – ).

Es ist unmöglich, bei tatächlicher Ausschlagung einer Erbschaft den Ausschlagenden sozialhilferechtlich so zu stellen, als habe er den Nachlass doch erhalten ( LSG Saarland Urteil vom 12.10.2021 – L 11 SO 3/17 – ).

Die Ausschlagung der Erbschaft war auch nicht ” rechtsmissbräuchlich”

Denn der Nachlass des Verstorbenen war überschuldet – trotz des Guthabens auf seinem Konto. Für die Klägerin stand nach Auffassung des Gerichts nicht im Vordergrund, hier höhere Leistungen vom Sozialamt zu erzielen, sondern den Nachlassverbindlichkeiten zu entgehen.

Rechtstipp Sozialrechtsexperte Detlef Brock

1. Ob einem (nachrangig) Verpflichteter im Ergebnis ein Anspruch nach § 74 SGB XII zusteht oder er auf vorrangige Ansprüche verwiesen werden kann, ist eine Frage der Prüfung des Tatbestandsmerkmals der „Zumutbarkeit“.

Die Anspruchsberechtigung als Verpflichteter iSd. §74 SGB XII wird nicht durch die Kostentragungspflicht des Erben ausgeschlossen, vgl. BSG, Urteil vom 12. Dezember 2023, Az. B 8 SO 20/22 R.

2. Die Verpflichtung des zuständigen Trägers der Sozialhilfe setzt nach § 74 SGB XII nur voraus, dass die (ggf. bereits beglichenen) Kosten “erforderlich” sind und es dem Verpflichteten nicht “zugemutet” werden kann, diese Kosten (endgültig) zu tragen (BSG Urteil vom 04.04.2019 – B 8 SO 10/18 R – )

Was kann man Betroffenen raten?

Der Beurteilungsmaßstab dafür, was dem Verpflichteten zugemutet werden kann, bestimmt sich zunächst nach den allgemeinen Grundsätzen des Sozialhilferechts (siehe BSG Urteil vom 04.04.2019 – B 8 SO 10/18 R – mit Hinweis auf BSG Urteil vom 29.09.2009 – B 8 SO 23/08 R – ). Dabei sind stets die Umstände des Einzelfalls entscheidend.

Der Nachlass, wenn der vorhanden, ist erst mal grundsätzlich für die Beerdigungskosten einzusetzen.

Hierbei muss aber immer der Einzelfall gesehen werden, ob der Nachlass z. Bsp. verschuldet ist, ob eine wirksame Ausschlagung des Nachlasses vorliegt.

Hierzu muss und brauch man Rechtsverdreher, ohne diese geht es nicht.

Man sollte beachten, dass nach neuster Rechtsprechung des 8. Senats des BSG zur Sozialhilfe folgendes gilt:

1. Die Anspruchsberechtigung nach § 74 SGB XII dem Grunde nach ist nicht bereits unter Verweis auf vorrangig Verpflichtete ausgeschlossen. Ob einem (nachrangig) Verpflichteten ein Anspruch zusteht oder er auf vorrangige Ansprüche verwiesen werden kann, ist eine Frage der Prüfung des Tatbestandsmerkmals der Zumutbarkeit.

2. Die Mahn- und Verzugskosten aus dieser Rechnung gehören nur dann zu den erforderlichen Bestattungskosten, wenn sie für die Klägerin gerade wegen ihrer Mittellosigkeit unabwendbar waren und keine anderen Möglichkeiten (etwa Ratenzahlung oder Stundungsabrede) bestanden, um solche Kosten zu vermeiden ( BSG B 8 SO 20/22 R – ).

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Delta plane flips upside down on landing at Toronto airport, injuring 18

SANA - Syrian Arab News Agency - 18. Februar 2025 - 9:25

Toronto, SANA- A Delta Air Lines flight has flipped upside down upon landing at Toronto Pearson Airport on Feb 17 amid windy weather following a snowstorm, injuring 18 of the 80 people on board but causing no deaths.

Delta Air Lines said in a statement that “Initial reports indicate there are no fatalities and 18 passengers with injuries have been transported to area hospitals. Our primary focus is taking care of those impacted.”

In turn, Deborah Flint, the CEO of Greater Toronto Airports Authority, said there had been no loss of life and those on board had suffered only “relatively minor injuries”.

Canadian authorities said they would investigate the cause of the crash, which was not yet known.

khadega/Manar Salameh

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Sozialhilfe: Leistungen der Eingliederungshilfe nur noch auf Antrag

Lesedauer 2 Minuten

Leistungen der Eingliederungshilfe nur gibt es noch auf Antrag. Denn die Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem 2. Teil des SGB IX werden auf Grundlage des Art. 26 Abs. 4 Nr. 1 des Bundesteilhabegesetzes vom 23.12.2016 seit dem 01.01.2020 nach dem neu eingeführten § 108 Abs. 1 Satz 1 SGB IX (nur noch) auf Antrag erbracht.

Die Leistungen werden frühestens ab dem Ersten des Monats der Antragstellung erbracht, wenn zu diesem Zeitpunkt die Voraussetzungen bereits vorlagen (§ 108 Abs. 1 Satz 2 SGB IX).

Antragsabhängige Sozialleistungen würden regelmäßig rückwirkend ab Antragstellung gewährt, während die Sozialhilfe frühestens mit Kenntnis des Trägers der Sozialhilfe einsetze.

Im Bereich der Eingliederungshilfe fielen beide Zeitpunkte regelmäßig zusammen. Die Einführung des Antragsprinzips korrespondiere darüber hinaus mit dem Anliegen, die Eingliederungshilfe aus dem System der Sozialhilfe herauszulösen.

In Konsequenz habe dies auch eine Abkehr (von) der Regelung des § 18 SGB XII zur Folge, der allein in der Besonderheit des Fürsorgerechts begründet sei.

Eine Leistungsgewährung für Zeiträume vor der Antragstellung kommt daher grundsätzlich nicht mehr in Betracht, so ausdrücklich der 2. Senat des Landessozialgerichts Baden-Württemberg im Urteil vom 15.05.2024 – L 2 SO 3243/23 –

Es ist für den Senat auch nicht ersichtlich, dass das nun geltende Antragserfordernis eine nach der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung oder nach dem Grundgesetz (GG) unzulässige Hürde schaffen würde (so auch Bayerisches LSG Beschluss vom 25.01.2023 – L 8 SO 343/22 B ER -).

So ist es jedenfalls in § 108 SGB IX gerade als Ausdruck einer Kehrtwende weg von einem sich aufdrängenden Fürsorgeprinzip anzusehen.

Fazit

1. Leistungen der Eingliederungshilfe werden seit dem 01.01.2020 nur noch auf Antrag erbracht.

2. Eine Leistungsgewährung für Zeiträume vor der Antragstellung kommt – grundsätzlich nicht in Betracht.

Praxistipp

LSG München, Beschluss v. 25.01.2023 – L 8 SO 343/22 B ER –

Sozialhilfe: Kosten für eine Eignungsuntersuchung zum Führen eines Kfz

Kosten für eine behinderungsbedingt angeordnete Untersuchung der Eigung zum Führen eines Kfz können im Rahmen der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben oder zur Sozialen Teilhabe zu übernehmen sein.

Voraussetzung ist dabei auch eine vorherige Antragstellung.

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US-Truppen in Mexiko

Der mexikanische Senat hat die Präsenz von US-Spezialkräften in Mexiko genehmigt, um mexikanische Militäreinheiten im Kampf gegen die Kartelle im seit 2006 tobenden Drogenkrieg zu trainieren. Diese Entscheidung fiel auf Antrag der mexikanischen Staatspräsidentin Claudia Sheinbaum. Ihr Ziel ist, die Fähigkeiten der mexikanischen Marineinfanterie durch eine spezialisierte Ausbildung in Anti-Kartell-Operationen zu verbessern, wo die Vereinigten […]

<p>The post US-Truppen in Mexiko first appeared on ANSAGE.</p>

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Int’l Cooperation Commission, UNDP discuss launching development work

SANA - Syrian Arab News Agency - 18. Februar 2025 - 8:27

Damascus, SANA-The acting head of Planning and Int’l Cooperation Commission, Musab Badawi, discussed with the Director of the Regional Center at the UNDP Programme in Jordan, Dr. Mary Kawar, and the accompanying delegation the future work plan to launch development work in Syria for the current year, according to priorities and needs.

In a statement to SANA correspondent, Badawi stressed that Syria’s needs are great at the present time, which requires various international organizations and the UNDP to provide more support and assistance to rebuild and rehabilitate various sectors, educational, health and service, as were destroyed during the former regime, and to provide healthy housing for the displaced people living in the camps.

Badawi pointed out that the priority is to lift the sanctions imposed on Syria so that it can implement new construction plans and open up investment in developmental, economic and industrial fields.
He noted that work will be done in coordination with ministries and institutions to provide the necessary statistics and information that will help the programme implement work plans.

Dr. Kawar, affirmed in a similar statement that the program’s work aims to directly impact the improvement of people’s lives and provide basic services, noting the endeavor to launch a new initiative, in coordination with various Syrian ministries and institutions, to develop a plan to determine priorities over a period of five years, targeting the sectors most in need.

Deputy Resident Representative of the UNDP, Mohammed Madawi, pointed out that there are ($50 million) allocated for development work in Syria, and he aspires to obtain more funds in the future.

He added that the programme’s work focuses on securing livelihoods, providing job opportunities for youth, and supporting the services and environment sector in coordination with national authorities and civil society to determine priorities, develop plans and implement them.

Latifa Moammar/Manar Salameh

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Syrian-Malaysian talks to support health sector in Syria

SANA - Syrian Arab News Agency - 18. Februar 2025 - 7:57

Damascus, SANA- Acting Minister of Health Dr. Maher al-Sharaa discussed, during his meeting with a delegation from Malaysian Medical Relief Society (MERCY Malaysia) the joint cooperation in the health field.

During a meeting held at the ministry, Dr. al-Sharaa said that the health situation in Syria has deteriorated significantly, and a plan must be prepared for the next stage and a new health system must be established.

He praised the Malaysian efforts in Syria during the past week, looking forward to developing relations between the two countries in the health sector.

In turn, the organization’s executive director, Ahmed Faisal, explained that the health sector in Syria had been provided with 10 kidney dialysis machines, in addition to establishing an emergency center in al-Razy Hospital in Aleppo, and these projects will be implemented soon.

Faisal pointed out that during the next phase, the focus will be on mental health, primary health care, in addition to training and rehabilitation.

Reem Abdulhameed / Manar Salameh

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An engineering delegation of Health Ministry tours Halfaya National Hospital, Hama countryside

SANA - Syrian Arab News Agency - 18. Februar 2025 - 7:37

Hama, SANA- An engineering delegation of Health Ministry briefed on the current situation of Halfaya National Hospital, Hama northern countryside, which was subjected to sabotage and destruction by the former regime.

“The staff, which comprises engineers from all specializations, will prepare a comprehensive technical study includes the requirements for rehabilitation and restoration and determining the specializations that the hospital needs “, Eng. Ruba Akkam said in a statement to a SANA.

In turn, head of Halfaya City Council, Muhammad al-Jamal, stated in a similar statement that Halfaya Hospital is the only government hospital in Mahardeh area, and it has been repeatedly destroyed in the attacks of former regime.

Rafah al-Allouni/ Manar Salameh

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Greetings on the 100th anniversary of the National Medical Research Centre for Endocrinology

PRESIDENT OF RUSSIA - 18. Februar 2025 - 7:00

Vladimir Putin sent greetings to the staff of the Russian Health Ministry’s National Medical Research Centre for Endocrinology on its 100th anniversary.

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Trump Tries Grandstanding in Riyadh – Rubio Steps Down, by John Helmer

It was obvious from the slow descent of US Secretary of State Marco Rubio, stepping down the stairs from his aircraft, watching his shoes until they hit the ground in Riyadh, that the US side in Tuesday’s talks lacked a confident mandate from the White House for negotiations with the Russians. Rubio was there –...
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Trump — the Peacemaker?, by Robert Scheer and Ray McGovern

Former CIA Russia expert, Ray McGovern, discusses with Robert Scheer the historic significance of President Trump’s latest efforts to end the war in Ukraine. McGovern compares the meeting that took place today between Russian and US representatives in Saudi Arabia to Nixon’s historic opening of negotiations with China which led to the end of the...
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The Upcoming German Federal Election, by Martin Lichtmesz

In five days, Germany will hold parliamentary elections. These are by far the most important national elections, since they will determine who will actually run the country (unlike in the US, the presidential election in Germany has little significance). This year, there is an unusual twist: Elon Musk and Vice President JD Vance have expressed...
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Catholicos Aram I Keshishian congratulates President Ahmad al-Sharaa on assuming presidency

SANA - Syrian Arab News Agency - 18. Februar 2025 - 6:18

Beirut, SANA- Catholicos Aram I Keshishian, the Catholicos of All Armenians of the Great House of Cilicia, congratulated President of the Syrian Arab Republic, Mr. Ahmad Al-Sharaa, on assuming the presidency.

In a congratulatory cable sent on his behalf and on behalf of the Armenian community in Syria, Catholicos Aram I said “The Syrian people, of all sects, have endured countless difficulties and hardships. They have, however, borne them with patience and hope that justice and equality will prevail in the country, and that the rights of all Syrians will be respected equally without discrimination.”

Catholicos Aram I hoped that a new chapter of prosperity will open in Syria’s history, thanks to President al-Sharaa’s wise leadership, and wished him success in his duties.

Ruaa al-Jazaeri

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Int’l Cooperation Commission, Islamic Development Bank discuss cooperation prospects

SANA - Syrian Arab News Agency - 18. Februar 2025 - 6:17

Damascus, SANA- Planning and International Cooperation Commission discussed with the Islamic Development Bank Sunday the prospects for developing joint cooperation and reactivating relations, in a way that contributes to capacity building and training youth to establish and finance small and medium-sized development projects, and achieve economic and social development.

Representatives of the Bank in several Arab countries reviewed, during a “Zoom” conference, the Bank’s operational mechanism, how to provide assistance, and the types of projects it targets.

They emphasized the Bank’s aspiration to redevelop relations with Syria, to embark on reconstruction and economic recovery operations by developing plans to meet the requirements and aspirations of the youth by helping them create projects that achieve development and empower them economically.

Khalil Ahmed Hassan, Director of Country Operations for the Regional Office of the Islamic Development Bank Group, said that many projects are currently under review. However, the bank is waiting for the Syrian government to set its priorities.

He hoped for the economic sanctions imposed on Syria to be lifted soon to revitalize joint cooperation, rebuild youth capacities in project management, and open markets for their products.

In turn, Musab Badawi, the acting head of the commission, expressed readiness for full cooperation with the bank, reviewing agreements that linked the commission with the bank before 2011.

He affirmed that the commission is looking forward to building broader and more comprehensive relations in the coming phase, while seeking to increase grants and assistance and finance projects in the fields of infrastructure and energy.

Ruaa al-Jazaeri

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Union of Arab Banks to launch project for restructuring Syrian banking sector with European partnership

SANA - Syrian Arab News Agency - 18. Februar 2025 - 6:14

Damascus, SANA- Dr. Wissam Fattouh, Secretary General of the Union of Arab Banks, announced Sunday the union’s intention to launch a project to restructure the Syrian banking sector with European partnership.

Dr. Fattouh confirmed to the Saudi Al Eqtisadiah newspaper that there are serious plans to implement the project, with ongoing communication with Syrian Central Bank officials to discuss implementation methods.

He noted that the previous regime left a heavy economic legacy that the new government will face in the coming period, representing significant challenges.

Fattouh added that the project spans three years and includes developing the banking sector’s infrastructure and training and qualifying banking staff in cooperation with the German Central Bank.

He emphasized the necessity of having effective strategies to handle debts by establishing specialized companies for managing distressed assets—a model used by countries like the United States and Malaysia.

He added that one of the potential solutions is to allocate a portion of the uncollectible debts to asset management companies, which will help mitigate the effects of the financial crisis.

Fattouh clarified that the Syrian banking sector needs to strengthen its capital base to enable it to withstand increasing risks, with a gradual move toward privatizing public banks to improve efficiency and increase confidence.

He underlined the importance of improving internal compliance mechanisms and enhancing financial inclusion through the use of digital banking technologies.

Syria is facing significant challenges in combating money laundering and terrorism financing amid ongoing international sanctions, Fattouh said.

The Union of Arab Banks is an organization responsible for promoting cooperation between Arab banks, developing Arab financial businesses, and enhancing the financial role of Arab banks in the Arab world.

Ruaa al-Jazaeri

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Health Ministry discusses restoration plans for primary health care centers with WHO, UNICEF

SANA - Syrian Arab News Agency - 18. Februar 2025 - 6:13

Damascus, SANA- Restoration plans for primary health care centers in different areas were the main point of discussion during a meeting that brought together Dr. Zuhair Qarrat, Director of Planning and International Cooperation at the Ministry of Health, and a delegation from the World Health Organization (WHO) and the United Nations Children’s Fund (UNICEF).

The meeting was held at the ministry building and attended by Dr. Razan Tarabishi, Director of Primary Health Care at the ministry.

Emphasis was placed on the need to use solar energy as a sustainable solution to improve the care environment.

The meeting also identified a list of health centers that will undergo restoration and will be equipped with solar energy systems to ensure a sustainable power supply, contributing to the continuous provision of health services.

Ruaa al-Jazaeri

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