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DEM-Partei berät über Friedensprozess und Gesetzespläne

Die Partei der Völker für Gleichheit und Demokratie (DEM) hat am Sitz der Parteizentrale in Ankara am Dienstag ihren Vorstand einberufen, um über aktuelle politische Entwicklungen zu beraten. Unter der Leitung der Ko-Vorsitzenden Tuncer Bakırhan und Tülay Hatimoğulları standen dabei mehrere Themen auf der Tagesordnung – von der Fortführung des Friedensprozesses bis hin zu erwarteten Gesetzesinitiativen im Parlament.

Ein zentrales Thema war der Stand des von Abdullah Öcalan angestoßenen „Prozesses für Frieden und eine demokratische Gesellschaft“. Die Parteispitze diskutierte sowohl die bisherigen Schritte als auch bestehende Hindernisse und mögliche eigene Beiträge zum weiteren Verlauf. Auch die laufende Kampagne „Wir fordern Frieden, weil …“, die anlässlich des Antikriegstags am 1. September gestartet wurde, wurde ausgewertet. Die bis Ende des Monats geplanten Aktivitäten sollen überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.

Öcalan-Besuch im Gespräch

Ein weiterer Punkt auf der Tagesordnung war ein möglicher Besuch der Parteiführung bei dem kurdischen Repräsentanten Abdullah Öcalan auf der Gefängnisinsel Imrali. Die DEM-Vorsitzenden und Mitglieder der Imrali-Delegation wollen über einen konkreten Besuchstermin entscheiden.

Blick auf die bevorstehende Parlamentssitzung

Mit Blick auf die für den 1. Oktober geplante Wiedereröffnung des türkischen Parlaments wurde zudem über Gesetzesvorhaben diskutiert, die nach Abschluss der Anhörungen in der „Kommission für Nationale Solidarität, Geschwisterlichkeit und Demokratie“ eingebracht werden könnten. Die DEM-Partei fordert, dass bei weiteren Schritten auch mit Abdullah Öcalan gesprochen werden müsse.

Zudem standen Maßnahmen gegen den Ökozid in Kurdistan auf der Agenda der Sitzung.

https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/parlamentskommission-berat-mit-denkfabriken-uber-losung-der-kurdischen-frage-48066 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/Ozturk-abdullah-Ocalan-fordert-politische-reformen-und-Ubergangsgesetze-48062 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/bestas-halt-gesprache-zwischen-Ocalan-und-parlamentskommission-fur-moglich-48050

 

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Angriff auf Asayîş-Posten in Şêxmeqsûd

Im kurdischen Stadtteil Şêxmeqsûd in der nordsyrischen Stadt Aleppo ist ein Kontrollpunkt der Behörde für Innere Sicherheit (Asayîş) angegriffen worden. Wie die Asayîş mitteilte, wurden drei der Täter verletzt, als die Sicherheitskräfte auf den Angriff reagierten. Darüber hinaus sei eine Drohne der Angreifer abgeschossen worden, zudem wurden mehrere Fahrzeuge beschlagnahmt.

Die Attacke ereignete sich am Montagabend am Kontrollpunkt in der Nähe der Şîhan-Kreuzung und wurde offenbar von Angehörigen der syrischen Übergangsregierung verübt. Nach Asayîş-Angaben seien die Angreifer als unter dem Kommando von Damaskus stehende Truppen identifiziert worden.

In einer Stellungnahme des Generalkommandos der Inneren Sicherheitskräfte hieß es, man habe „mit Nachdruck auf den Angriff reagiert“ und werde auch weiterhin Maßnahmen ergreifen, um die Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten und jede Bedrohung für den zivilen Alltag in der Region konsequent abzuwehren.

https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/zahl-der-toten-nach-angriff-auf-dair-hafir-auf-acht-gestiegen-48069 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/kurdische-stadtteile-in-aleppo-vertiefen-zusammenarbeit-mit-damaskus-48022 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/sieben-zivilist-innen-bei-angriff-auf-dair-hafir-getotet-48041

 

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Syria, Oman sign air transport agreement in Montreal

SANA - Syrian Arab News Agency - 23. September 2025 - 10:47

Montreal – SANA

Syria and Oman have signed an air transport services agreement on the sidelines of the 42nd International Civil Aviation Organization (ICAO) General Assembly in Montreal, Canada.

The deal updates the 1992 accord and aims to strengthen bilateral cooperation in aviation and boost air traffic between the two countries, Syrian Civil Aviation officials said Tuesday.

Head of the Syrian Civil Aviation Authority, Omar Hosari told SANA that such agreements help shape future strategies and enhance joint Arab efforts.

Director of Public Relations at the Syrian Civil Aviation Authority, Alaa Salal added that the agreement fosters harmonized aviation policies and supports sustainable sector growth.

Syria is participating in ICAO’s 42nd General Assembly meetings, held from September 23 to October 3, 2025.

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Deutschland, deine „Staatsnutten“: Fratzschers „Wirtschaftsinstitut“ ist eine lupenreine Regierungsorganisation

Marcel Fratzscher, der Allzeitmeister der Fehlprognosen, ist Präsident des “Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung” (DIW) in Berlin wird stets als “Wirtschaftsexperte” geführt. Dieser Mann forderte vergangenen Monat, dass Rentner nochmal zwölf Monate als verpflichtendes „soziales Jahr“ dranhängen sollen; Sie sollen außerdem zusätzlich, noch zehn Prozent ihrer Einkünfte – und zwar aller Einkünfte (!) – als Sondersteuer zahlen, […]

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Schwerbehinderung: Was kostet der ICE mit Schwerbehindertenausweis?

Lesedauer 3 Minuten

Wer mit dem ICE fährt, braucht grundsätzlich eine reguläre Fahrkarte. Ein Schwerbehindertenausweis (SBA) senkt den ICE-Preis nicht automatisch – die üblichen Tarife wie Super Sparpreis, Sparpreis oder Flexpreis gelten unverändert. Die Deutsche Bahn stellt klar: „Sie erhalten mit Ihrem Schwerbehindertenausweis keine Ermäßigung auf den Fahrpreis.“

Ausnahmefälle: Wann der ICE mit Wertmarke tatsächlich kostenlos sein kann

Die unentgeltliche Beförderung mit SBA und Wertmarke gilt bundesweit im Nahverkehr (S-Bahn, RB, RE, IRE u.a.). Im Fernverkehr (ICE/IC/EC) greift sie nur ausnahmsweise, nämlich dort, wo einzelne Fernverkehrsverbindungen ausdrücklich für Verbund- bzw. Nahverkehrstickets freigegeben sind.

Auf solchen Strecken akzeptiert die Bahn nicht nur Deutschland- und Verbundtickets, sondern räumt ausdrücklich ein: Reisende mit Schwerbehindertenausweis und Wertmarke dürfen die freigegebenen IC/ICE kostenfrei nutzen.

Welche Linien das sind (z. B. Berlin–Prenzlau, Dresden–Chemnitz, Rostock–Stralsund u.a.), veröffentlicht die DB fortlaufend; die Anerkennung ist zudem in der Reiseauskunft gekennzeichnet. Prüfen Sie also Ihre konkrete Verbindung vor Fahrtantritt.

Begleitperson und Assistenzhund: Kostenfrei – auch im ICE

Steht im Ausweis das Merkzeichen „B“ („Begleitperson erforderlich“), fährt eine Begleitperson in Deutschland kostenfrei mit – auch im Fernverkehr. In der Praxis wird dafür meist eine sogenannte Nullpreis-Fahrkarte ausgegeben; sie erhalten diese in DB-Verkaufsstellen oder über die Mobilitätsservice-Zentrale. Assistenz- und Blindenführhunde reisen ebenfalls kostenlos.

Sitzplätze, 1. Klasse und Service ohne Aufpreis

Mit Merkzeichen „B“ können bis zu zwei Sitzplätze (bzw. Stellplätze) kostenlos reserviert werden; das läuft über die DB-Reisezentren oder die Mobilitätsservice-Zentrale. Wer das seltene Merkzeichen „1.Kl.“ im Ausweis hat, darf mit einer Fahrkarte der 2. Klasse in der 1. Klasse reisen; im Nahverkehr sogar ganz ohne Fahrkarte, sofern zusätzlich eine Wertmarke vorliegt.

Ermäßigte BahnCard: Der eigentliche Preisvorteil

Einen echten Hebel beim ICE-Preis bietet die ermäßigte BahnCard. Schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 70 (oder Rentenbeziehende wegen voller Erwerbsminderung) bekommen die BahnCard 25 bzw. 50 zum reduzierten Jahrespreis.

Aktuell kostet die ermäßigte BahnCard 25 (2. Klasse) 40,90 €, die ermäßigte BahnCard 50 (2. Klasse) 122 €. Damit sinken Flexpreise um 25 % bzw. 50 %, Sparpreise um 25 %.

Wertmarke: Kostenlos im Nahverkehr – neue Beträge seit 2025

Für die unentgeltliche Beförderung im Nahverkehr ist eine Wertmarke notwendig. Seit 1. Januar 2025 kostet sie regulär 104 € pro Jahr bzw. 53 € pro Halbjahr; sie ist u. a. für Blinde/Hilflose sowie bestimmte Sozialleistungsbeziehende kostenfrei.

Mit Wertmarke fahren Sie in allen Nahverkehrszügen (RB, RE, IRE, S-Bahn u.a.) gratis; im ICE gilt dies nur auf den oben beschriebenen freigegebenen Strecken.

Fahrkarte im Zug kaufen: Sonderregel für Schwerbehindertenausweis-Inhaber

Falls Sie Ihre Fernverkehrsfahrkarte nicht vorab kaufen konnten, dürfen Sie mit Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid ein Flexpreis-Ticket auch an Bord erwerben. Die Bezahlung erfolgt nachgelagert per Rechnung (etwa via Überweisung oder PayPal) innerhalb von 14 Tagen.

Fahrgastrechte: Entschädigung nur, wenn Sie bezahlt haben

Wer komplett kostenlos unterwegs ist (z. B. Nahverkehr mit Wertmarke), erhält bei Verspätungen keine Fahrpreiserstattung – es wurde ja kein Preis entrichtet. Sobald jedoch für die Reise eine Fahrkarte gekauft wurde, gelten die üblichen Fahrgastrechte, unabhängig davon, ob einzelne Abschnitte kostenfrei waren.

Was bedeutet das unterm Strich für den ICE-Preis?

Der ICE kostet mit Schwerbehindertenausweis im Regelfall genauso viel wie ohne – abhängig von Strecke, Auslastung und Tarif. Preislich profitieren Sie über die ermäßigte BahnCard und über die kostenfreie Mitnahme einer Begleitperson oder eines Assistenzhundes.

Ganz gratis wird der ICE nur auf wenigen, ausdrücklich freigegebenen Linien, wenn Sie zusätzlich eine gültige Wertmarke haben und die Verbindung in der Auskunft als freigegeben ausgewiesen ist.

Praktischer Fahrplan für die Buchung

Prüfen Sie zuerst in der DB-Reiseauskunft, ob Ihr ICE/IC-Abschnitt als „für Verbund/Nahverkehr freigegeben“ angezeigt wird. Ist das nicht der Fall, wählen Sie wie üblich Spar- oder Flexpreise; mit GdB ≥ 70 lohnt sich die ermäßigte BahnCard. Reisen Sie mit Begleitung und „B“-Merkzeichen, lassen Sie sich Nullpreis-Ticket und kostenlose Reservierungen im Reisezentrum oder über die MSZ ausstellen. So sichern Sie sich die verfügbaren Vorteile und vermeiden Missverständnisse beim Boarding.

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Automatisierte Datenanalyse: Palantir-Gesetze missachten Vorgaben aus Karlsruhe

netzpolitik.org - 23. September 2025 - 10:33

Bundes- und Landesdatenschützer üben Kritik am Palantir-Einsatz und den Gesetzen, die automatisierte Polizeidatenanalysen erlauben. Sie verlangen eine verfassungskonforme Neuausrichtung. Jetzt sei der Moment gekommen, einen digital souveränen Weg einzuschlagen.

Das Wort Palantir geht auf den Schriftsteller J. R. R. Tolkien und sein Werk „Der Herr der Ringe“ zurück, der damit fiktionale „sehende Spionage-Steine“ beschrieb. – CC-BY 2.0 Brickset

Im Streit um die Nutzung von Palantir hat sich die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) zu Wort gemeldet: In einer Entschließung (pdf) fordert sie bei der massenhaften automatisierten Datenanalyse durch die Polizei die Einhaltung rechtlicher Anforderungen und mahnt besonders an, dass die notwendige gesetzliche Grundlage den verfassungsrechtlichen Maßstäben genügen soll.

Aktuell erwägt Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU), für die Polizeien des Bundes die gesetzliche Voraussetzung zu schaffen, um Software des US-Konzerns Palantir oder von Konkurrenten zur automatisierten polizeilichen Rasterfahndung einsetzen zu dürfen. Im Rahmen eines Gesetzespakets soll das Vorhaben in Kürze umgesetzt werden. SPD-Justizministerin Stefanie Hubig hat allerdings noch Bedenken und fordert die Einhaltung rechtsstaatlicher Grundsätze.

Die DSK betont, dass die Erlaubnis zu solchen Analysen nur bei sehr schwerwiegenden Rechtsgutsverletzungen überhaupt denkbar sei. Sie könnten auch nur „im Rahmen sehr enger Verfahrensbestimmungen“ eingesetzt werden.

Detaillierte Vorgaben aus Karlsruhe

Die Datenschützer verweisen insbesondere auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur automatisierten Datenanalyse aus dem Jahr 2023, das detaillierte Vorgaben macht. Demnach haben die Gesetzgeber von Polizeigesetzen, die solche Analysen erlauben, explizite Einschränkungen vorzunehmen, was die Art der einbezogenen Daten und deren Umfang betrifft, aber auch welcher Art die angewandten Analysemethoden und die Eingriffsschwellen sein dürfen. Sie müssen zudem Regelungen in die Polizeigesetze einbauen, die für diese starken Grundrechtseingriffe abmildernd wirken und auch deren Folgen berücksichtigen.

Nordrhein-Westfalen, Hessen und Bayern setzen Software von Palantir aktuell ein. Baden-Württemberg hat kürzlich ebenfalls eine gesetzliche Grundlage für die automatisierte Datenanalyse durch die Polizei in die Wege geleitet. Die dortige Polizei hatte den Vertrag mit Palantir aber bereits geschlossen, bevor eine Rechtsgrundlage für den Einsatz überhaupt bestand.

Die derzeitige DSK-Vorsitzende und Berliner Datenschutzbeauftragte Meike Kamp sieht in all diesen Bundesländern die gegebenen Voraussetzungen aus Karlsruhe nicht genügend berücksichtigt: „Bisher tragen die rechtlichen Vorschriften diesen Voraussetzungen nicht ausreichend Rechnung. Für Bund und Länder gilt es, sich an die Vorgaben des Bundesverfas­sungsgerichts zu halten und den Einsatz von automatisierten Datenanalysen durch die Polizeibehörden verfassungskonform auszugestalten.“

Das sieht auch Franziska Görlitz von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) so, die gegen die Polizeigesetze in allen drei Bundesländern Verfassungsbeschwerde erhoben hat. Die Juristin fasst in einem Interview zusammen, warum keines der Landesgesetze verfassungskonform ist: „Die bisherigen Gesetze erlauben, dass zu viele Daten unter zu laschen Voraussetzungen in die Analyse einbezogen werden und dabei zu mächtige Instrumente zum Einsatz kommen. Gleichzeitig fehlen wirksame Schutzmechanismen gegen Fehler und Diskriminierung.“

Nicht „digital souverän“, sondern vollständig abhängig

Für eines der drei unionsgeführten Bundesländer, die Palantir aktuell nutzen, nennt die DSK für das polizeiliche Analyseverfahren eine Hausnummer, welche die erhebliche Breite der Datenrasterung klarmacht: Etwa 39 Millionen Personendatensätze durchkämmt die bayerische Polizei mit Palantir. Die Datenschützer zeigen damit, dass praktisch jeder Mensch betroffen sein kann, eben nicht nur „Straftäterinnen und -täter, sondern etwa auch Geschädigte, Zeuginnen und Zeugen, Sachverständige oder Personen, die den Polizeinotruf genutzt haben“.

Zudem ist die Art der Daten höchst sensibel. In Polizeidatenbanken können beispielsweise auch Informationen über Menschen abgelegt werden, die eine „Volkszugehörigkeit“, einen „Phänotyp“ oder die „äußere Erscheinung“ beschreiben. Auch die Religionszugehörigkeit, verwendete Sprachen, Dialekte oder Mundarten dürfen festgehalten werden. Entsprechend besteht ein sehr hohes Diskriminierungspotential.

Die hohe Zahl von Betroffenen und die Art der gespeicherten Daten sind aber nicht etwa die einzigen Probleme. Das Problem heißt auch Palantir, ein 2003 gegründeter US-Anbieter, der heute am Aktienmarkt gehandelt wird und nach Marktkapitalisierung zu den dreißig wertvollsten Konzernen der Welt zählt. Die deutsche Tochter ist Vertragspartner der Polizei in vier Bundesländern. Die DSK pocht bei der Polizeidatenanalyse auf die Wahrung der „digitalen Souveränität“. Denn damit können ungewollte Abhängigkeiten oder Kostenfallen vermieden werden, in die Polizeien geraten können. Die DSK fordert hier „sicherzustellen, dass die eingesetzten Systeme hinreichend offen sind, um nötigenfalls einen Wechsel auf ein geeigneteres System zu ermöglichen“.

Das widerspricht den praktischen Gegebenheiten bei der Nutzung von Palantir fundamental: Der US-Konzern bietet ein geschlossenes und proprietäres System an, das mit denen anderer Anbieter nicht kompatibel ist. Die polizeilichen Nutzer sind genau das Gegenteil von „digital souverän“ oder selbstbestimmungsfähig, nämlich vollständig abhängig. Die DSK präferiert hingegen „Lösungen auf Open-Source-Basis“ und bietet für verfassungskonforme und praxistaugliche Lösungen auch „konstruktive Beratung“ an.

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Die Datenschützer fordern zudem, dass polizeiliche Datenbestände nicht in Drittländer übermittelt werden dürften, „die hinter dem europäischen Rechtsstaatsniveau zurückbleiben“. Polizeidatenverarbeitung soll erst gar nicht von Softwaresystemen abhängen, die Zugriffe dieser Drittstaaten zulassen.

Diese Forderung dürfte der Tatsache Rechnung tragen, dass für den ohnehin zwielichtigen US-Konzern Palantir der US CLOUD Act aus dem Jahr 2018 einschlägig ist. Das Gesetz bestimmt, dass US-Tech-Anbieter unter bestimmten Voraussetzungen zur Offenlegung von Daten gegenüber US-Behörden verpflichtet werden können, auch wenn sich diese Daten außerhalb der Vereinigten Staaten befinden. Die Befürchtung besteht also, dass selbst bei der Verarbeitung und Speicherung von Daten in einem polizeilichen Rechenzentrum unter bestimmten Umständen US-Behörden Zugriff erlangen könnten.

Es formiert sich Widerstand

In Baden-Württemberg, dem jüngsten Palantir-Clubmitglied, formiert sich bereits Widerstand gegen das geplante Polizeigesetz: Ein parteiunabhängiges Protest-Bündnis mit dem Namen Kein Palantir in Baden-Württemberg plant eine Kundgebung am 4. Oktober auf dem Schlossplatz der Landeshauptstadt und fordert dazu auf, den Landtagsabgeordneten schriftlich mitzuteilen, was man von der Idee hält.

Das geplante Gesetz soll in Kürze durch den Landtag gehen und beschlossen werden. Das Bündnis könnte mit dem Protest also wegen des beginnenden Wahlkampfs in Baden-Württemberg ein politisches Debattenthema setzen. Auch der bundesweite Campact-Appell „Trump-Software Palantir: Über­wa­chungs­pläne stoppen“ hat große Unterstützung gefunden und wurde von mehr als 430.000 Menschen unterzeichnet.

Der Landesdatenschutzbeauftragte im Ländle, Tobias Keber, betont anlässlich der DSK-Entschließung, dass die Anforderungen an das Polizeigesetz „enorm hoch“ seien, sowohl rechtlich als auch technisch. Automatisierte Grundrechtseingriffe würden auch die Anforderungen an den Nachweis erhöhen, dass durch diese Datenanalyse relevante Erkenntnisse erschlossen werden können, die anders nicht in gleicher Weise zu gewinnen wären. Seine Behörde hatte in einer Stellungnahme zum Landespolizeigesetz (pdf) im Juni bereits Änderungen angemahnt und festgestellt, dass einige der darin getroffenen Regelungen „verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht gerecht“ würden.

Die DSK-Vorsitzende Kamp betont, dass alle polizeilichen Datenanalysen rechtskonform, nachvollziehbar und beherrschbar sein müssten. Und sie fügt hinzu: „Jetzt ist der Moment gekommen, einen digital souveränen Weg einzuschlagen.“ Dass ein solcher Weg mit Palantir-Software nicht möglich ist, versteht sich von selbst.

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Special Representative: UK is committed to supporting Syrian people

SANA - Syrian Arab News Agency - 23. September 2025 - 10:08

UK Special Representative for Syria, Ann Snow reiterated United Kingdom’s commitment to supporting the Syrian people in the face of current challenges.

Snow said in a post on X that she had a “productive meeting” with Syrian Minister of Social Affairs, Hind Kabawat where they discussed the “current challenges facing Syrians”.

“The UK remains committed to supporting the Syrian people, including through strong backing for civil society and essential services,” Snow added.

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Schwerbehinderung: Änderung beim Kündigungsschutz für schwerbehinderte Angestellte

Lesedauer 2 Minuten

Heute geht es um eine wichtige Entscheidung, die den Kündigungsschutz von schwerbehinderten Arbeitnehmern erheblich verändern könnte.

Die Entscheidung des Gerichts könnte, wenn sie Schule macht, weitreichende Folgen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben. Doch worum genau geht es dabei?

Was ist der aktuelle Stand des Kündigungsschutzes für Schwerbehinderte?

Grundsätzlich ist es so, dass sich Arbeitnehmer erst nach Ablauf von sechs Monaten auf ihre Schwerbehinderung berufen können, wenn es um Kündigungsschutz geht.

Das bedeutet, dass im ersten halben Jahr weder das Kündigungsschutzgesetz noch der besondere Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen gilt.

Dies ist anders als bei Schwangeren, die ab dem ersten Tag des Arbeitsverhältnisses besonderen Kündigungsschutz genießen.

Welche Rolle spielt das Integrationsamt?

Nach der derzeitigen Gesetzeslage ist für die Kündigung eines schwerbehinderten Menschen die Zustimmung des Integrationsamtes erforderlich.

Diese Regelung greift jedoch erst nach sechs Monaten. Innerhalb der ersten sechs Monate ist diese Zustimmung nicht notwendig, wodurch der besondere Kündigungsschutz in dieser Zeit faktisch nicht besteht.

Diskriminierung bei einer Schwerbehinderung als Kündigungsgrund?

Ein wichtiger Punkt, der häufig übersehen wird, ist die mögliche Diskriminierung. Eine Kündigung kann auch unabhängig von der Dauer des Arbeitsverhältnisses unwirksam sein, wenn sie aufgrund einer Diskriminierung erfolgt.

Im Falle einer Schwerbehinderung könnte dies bedeuten, dass eine Kündigung, die diskriminierend ist, auch in den ersten sechs Monaten angefochten werden kann.

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sieht keine sechsmonatige Frist vor, sodass Diskriminierungen sofort rechtliche Konsequenzen haben können.

Der Fall vor dem Arbeitsgericht Köln

Ein konkreter Fall wurde kürzlich vor dem Arbeitsgericht Köln verhandelt. Ein schwerbehinderter Arbeitnehmer wurde innerhalb der Probezeit gekündigt.

Der Arbeitnehmer, der einen Grad der Behinderung (GdB) von 50 aufgrund eines frühkindlichen Hirnschadens hat, berief sich darauf, dass die Kündigung ungerechtfertigt sei, da er vorher arbeitsunfähig gewesen war und die Ursache dafür bei der Arbeit lag.

Zudem argumentierte er, dass ihm eine leidensgerechte Beschäftigung hätte angeboten werden müssen.

Was sagt das Gesetz?

Das Arbeitsgericht Köln bezog sich auf § 167 SGB IX, der besagt, dass der Arbeitgeber bei Eintreten von personen- oder verhaltensbedingten Schwierigkeiten frühzeitig die Schwerbehindertenvertretung und das Integrationsamt einbinden muss.

Zudem müssen Alternativen zur Kündigung geprüft werden. Auch § 164 SGB IX verpflichtet Arbeitgeber, zu prüfen, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzt werden können.

Entscheidung des Arbeitsgerichts Köln

Das Gericht entschied nun, dass die Kündigung unwirksam sei, weil der Arbeitgeber seiner Pflicht zur Prävention nicht nachgekommen war.

Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber vom ersten Tag an alle Pflichten gemäß §§ 167 und 164 SGB IX berücksichtigen muss, wenn er schwerbehinderte Menschen beschäftigt.

Das Unterlassen dieser Maßnahmen kann eine Kündigung unwirksam machen. (ArbG Köln, Urteil AZ: 18 Ca 3954/23)

Auswirkungen und mögliche Konsequenzen

Sollte sich diese Rechtsauffassung durchsetzen, hätte dies weitreichende Folgen.

Arbeitgeber müssten bei der Einstellung von schwerbehinderten Menschen von Anfang an sämtliche gesetzlichen Pflichten erfüllen.

Dies könnte dazu führen, dass Arbeitgeber vorsichtiger bei der Einstellung von Schwerbehinderten werden.

Andererseits könnte es auch dazu führen, dass schwerbehinderte Arbeitnehmer besser vor Kündigungen geschützt sind und ihre Rechte effektiver durchsetzen können.

Abfindung erwirken

Wenn Menschen mit einer Schwerbehinderung gekündigt werden und diese, wie in diesem beschriebenen Fall, unwirksam war, kann der Betroffene auf Wiedereinstellung bzw. Abfindung pochen.

In den meisten Fällen werden sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf eine Abfindung einigen. Wie hoch diese Abfindung ausfallen kann, haben wir in diesem Beitrag beschrieben.

Fazit und Ausblick

Die Entscheidung des Arbeitsgerichts Köln könnte einen Paradigmenwechsel im Kündigungsschutz von schwerbehinderten Arbeitnehmern einleiten.

Ob sich diese Rechtsauffassung in den höheren Instanzen durchsetzt, bleibt abzuwarten. Sollte dies der Fall sein, würden schwerbehinderte Arbeitnehmer vom ersten Tag an einen deutlich stärkeren Kündigungsschutz genießen.

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Gericht rügt Bürgergeld-Kürzungen: Heizspiegel allein genügt nicht

Lesedauer 3 Minuten

Wenn Heizölpreise binnen weniger Monate explodieren, dürfen Jobcenter nicht stur an pauschalen Tabellen festhalten. Mit diesem klaren Urteil hat das Sozialgericht Hannover im Verfahren Az: S 38 AS 1052/22 ein Jobcenter verpflichtet, die tatsächlichen Heizkosten eines Leistungsbeziehers vollständig zu übernehmen.

Das Gericht rügte die Behörde dafür, sich auf den bundesweiten Heizspiegel zu berufen, ohne die besondere Preissituation und den individuellen Verbrauch angemessen zu prüfen. Damit stellt die Kammer klar: Maßgeblich ist der Einzelfall – nicht die mechanische Anwendung eines Orientierungswertes.

Der konkrete Fall: Preisverdopplung trifft auf starre Verwaltungspraxis

Ausgangspunkt war ein vermeintlich unspektakulärer Sachverhalt, der in der Energiekrise jedoch tausendfach Realität war. Ein Bürgergeld-Empfänger kaufte im Oktober 2021 500 Liter Heizöl und im Februar 2022 weitere 200 Liter. Der Literpreis hatte sich in dieser Spanne nachweislich mehr als verdoppelt.

Trotz belegter Rechnungen über insgesamt 945,75 Euro erkannte das Jobcenter nur 572,50 Euro an und verweigerte die Erstattung des Differenzbetrags.

Begründung: Der Heizspiegel 2021 sehe für einen Ein-Personen-Haushalt exakt diesen Betrag als „angemessen“ vor. Der Kläger widersprach, verwies auf den außergewöhnlichen Preissprung – und bekam Recht.

Gerichtliche Würdigung: Angemessenheit ist keine Schablone

Die Richterinnen und Richter erklärten die Bescheide für rechtswidrig und hielten fest, der Kläger habe „Anspruch auf Gewährung einer weiteren Beihilfe für die Beschaffung von Heizmaterial für die Heizperiode 2021/2022 in beantragter Höhe“.

Die Begründung ist ebenso einfach wie grundlegend: Angemessenheit lässt sich nicht pauschal aus einer Tabelle ablesen. Der Heizspiegel ist ein Hinweisinstrument, kein starres Limit.

Ob Kosten angemessen sind, hängt an der Realität im Einzelfall – und diese Realität war von abrupt gestiegenen Marktpreisen geprägt, nicht von übermäßigem Verbrauch oder verschwenderischem Heizen.

Kein unwirtschaftliches Verhalten: Verbrauch unter dem Durchschnitt

Zentral für die Entscheidung war die Feststellung, dass dem Kläger kein unwirtschaftliches Verhalten vorzuwerfen ist. Im Gegenteil: Mit insgesamt 700 Litern für einen Ein-Personen-Haushalt attestierte das Gericht einen eher unterdurchschnittlichen Verbrauch.

Entscheidend war zudem der Blick auf die Datenbasis des von der Behörde bemühten Heizspiegels. Dieser fußte für 2021 auf einem durchschnittlichen Heizölpreis von lediglich 0,53 Euro pro Liter. Rechnet man mit diesem Altpreis, ließen sich mit rund 570 Euro etwa 1.100 Liter erwerben.

Die Verwaltungspraxis geriet damit in eine Schieflage: Während der reale Einkauf von 700 Litern wegen der Preisexplosion moniert wurde, wäre beim alten Preisniveau ein deutlich höherer Verbrauch als „angemessen“ durchgerutscht. Das Gericht stellte klar, dass nicht das Tabellenwerk, sondern die tatsächliche Marktlage maßgeblich ist.

Einzelfallprüfung ist Pflicht

Das Jobcenter hatte sich zur Rechtfertigung auf ein Urteil des Bundessozialgerichts (B 14 AS 60/12 R) berufen. Die hannoversche Kammer erinnert jedoch an eine oft überlesene Passage: Eine Absenkung von Heizkosten ist nur auf Grundlage einer Angemessenheitsprüfung im Einzelfall zulässig.

Eine solche Prüfung, die Preisniveau, Verbrauchsverhalten und Beschaffungszeitpunkte berücksichtigt, hatte die Behörde nicht vorgenommen.

Der Schluss der Richter lautet dementsprechend unmissverständlich: „Die zu zahlenden Heizkosten ergeben sich im Einzelfall nicht aus dem Heizspiegel.“

Was Jobcenter jetzt beachten müssen

Die Entscheidung hat über den Einzelfall hinausgehende Tragweite. Sie hält Jobcenter dazu an, außergewöhnliche Marktentwicklungen – wie die starken Energiepreissprünge in den Heizperioden 2021/2022 – bei der Leistungsbewilligung aktiv zu berücksichtigen. Tabellen und Spiegelwerte bieten Orientierung, ersetzen aber nicht die rechtlich gebotene Sachverhaltsaufklärung.

Dazu gehören die Prüfung der Rechnungen, eine realitätsgerechte Bewertung des Verbrauchs und die Einordnung des Preisniveaus zum jeweiligen Beschaffungszeitpunkt.

Wer sich allein auf Durchschnittswerte aus Vorkrisenjahren stützt, läuft Gefahr, rechtmäßige Ansprüche zu kürzen.

Einordnung: Energiepreisschock ist kein Maßstab für Verschwendung

Das Urteil nimmt auch kommunikativ Druck aus einer Debatte, in der hohe Heizkosten vorschnell mit „unangemessenem“ Verhalten gleichgesetzt wurden. Steigende Rechnungsbeträge sind im Krisenumfeld häufig Ausdruck externer Preisdynamik, nicht individueller Verschwendung.

Eine saubere Trennung zwischen Preis- und Verbrauchseffekten ist daher unverzichtbar. Genau diese Trennung hat das Sozialgericht Hannover eingefordert und umgesetzt.

Konsequenz für Betroffene: Dokumentation stärkt die Rechtsposition

Für Leistungsbeziehende bedeutet die Entscheidung, dass sorgfältig dokumentierte Rechnungen, Liefernachweise und – wo möglich – Angaben zu Verbrauch und Raumheizverhalten ein starkes Fundament bilden.

Wer in einer Phase sprunghafter Preissteigerungen Heizmaterial beschafft hat und deshalb über früheren Pauschalen liegt, kann nicht allein mit dem Verweis auf Tabellenwerte abgefertigt werden. Entscheidend ist, ob die Kosten im Lichte der Marktlage nachvollziehbar und der Verbrauch plausibel sind.

Fazit: Realitätsgerechte Verwaltung statt Tabellen-Autopilot

Die Botschaft des Sozialgerichts Hannover ist eindeutig: Pauschale Kürzungen nach Heizspiegel, ohne den Einzelfall zu würdigen, sind rechtswidrig. In Zeiten volatiler Energiepreise müssen Jobcenter die Wirklichkeit zur Kenntnis nehmen – inklusive außergewöhnlicher Kostensprünge.

Die Angemessenheit von Heizkosten bemisst sich nicht an der Bequemlichkeit pauschaler Orientierungswerte, sondern an Verbrauch, Marktpreis und Beschaffungszeitpunkt. Wo diese Faktoren sachlich geprüft werden, ist die „Angemessenheit“ keine Fiktion, sondern gelebte Rechtmäßigkeit.

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Bürgergeld-Anträge: So gehts viel schneller, sagt das Jobcenter

Lesedauer 2 Minuten

Für Anträge auf Bürgergeld ist das Jobcenter ihrer Stadt- oder Gemeindesverwaltung zuständig. Deshalb müssen Sie dort Ihren Antrag stellen, Das ist erst einmal formlos möglich, mündlich, schriftlich oder per E-Mail. Die Jobcenter geben den Tipp, die Anträge möglichst Online zu stellen. Das würde den Antragsprozess und die Bearbeitung beschleunigen.

Das Antragsformular selbst können Sie später ausfüllen.

Ohne Antrag gibt es kein Bürgergeld

Bürgergeld können Sie nur bekommen, wenn Sie es beantragt haben. Rückwirkende Bürgergeldzahlungen sind nur in bestimmnten Fällen möglich und oft mit erheblichem Aufwand verbunden.

Vermerken Sie Eingang und Datum des Antrags

Ein frühzeitig-pünktlicher Antrag ist wichtig, denn Bürgergeld wird ab dem Tag der Antragstellung / dem ersten des Monats gezahlt.

Sie sollten sich hier weder auf die Behörde noch auf die Post verlassen. Angeblich fehlende Dokumente, die laut Leistungsberechtigten jedoch geliefert wurden, sind eines der Hauptärgernisse mit dem Jobcenter.

Sorgen Sie also für einen Nachweis, dass Sie den Antrag stellten und essen Datum. Das geht am besten, wenn Sie ihn per Einschreiben schicken. Der Empfänger beim Jobcenter bestätigt hier den Empfang per Unterschrift.

Wo finden Sie die Formulare?

Eine Formvorschrift gibt es bei einem Antrag auf Bürgergeld nicht. Formvordrucke, um ihre Angaben zu machen, finden Sie beim Jobcenter oder online.

Welche Vorteile hat ein Onlineantrag?

Ein Onlineantrag bietet Vorteile. Sie werden durch den gesamten Prozess des Antrags geleitet und so darauf aufmerksam gemacht, wenn Angaben unvollständig sind. Zu den einzelnen Daten stehen Hilfstexte, die erläutern, was Sie an dieser Stelle eintragen müssen.

Nötige Nachweise können Sie direkt online beifügen (sofern diese digital zur Verfügung stehen). Zudem erfolgt beim Online-Antrag nach Absenden automatisch eine Eingangsbestätigung.

Der Eingangsbestätigung eines Onlineantrags fehlt die persönliche Bestätigung per Unterschrift durch einen Mitarbeiter des Jobcenters. Allerdings müssen Sie bei einem Onlineantrag auch nicht das Porto für die Post bezahlen, die Kosten für Ausdrucke und / oder Fahrten zum Jobcenter entfallen ebenfalls.

Registrierung ist nötig

Jedoch ist eine einmalige Registrierung nötig, um einen Antrag auf Bürgergeld online zu stellen. Wenn Sie bereits ein Benutzerkonto bei der Agentur für Arbeit haben, dann können Sie indessen gleich anfangen.

Die Mühe kann sich lohnen, denn die Bearbeitung sowie und der Antragsprozess sind online deutlich beschleunigt, so eine Sprecherin der Jobcenter in Hannover. Deshalb ihr Rat: “Stellen Sie alle Anträge Online!”.

Welche Angaben kommen in den Antrag?

Beantwortet werden müssen beim Stellen eines Antrags alle Fragen, die klären, ob Sie hilfebedürftig im Sinne des Bürgergeldes sind und darüber, wie ihre konkreten Lebensumstände aussehen. Dazu zählt Ihr Einkommen, und dazu gehört Ihr Vermögen.

Miet- und Heizkosten, die Anzahl der Personen im Haushalt, ob Sie Kinder haben oder nicht, all das kann sich auf die Höhe des Bürgergeldes auswirken.

Sie brauchen Nachweise

Angaben im Bürgergeld-Antrag müssen durch Nachweise belegt werden (zum Beispiel durch Kontoauszüge, Mietverträge, Heizkostenabrechnungen etcetera). Welche Dokumente nötig sind, steht im Antragsformular – im Zweifel können Sie beim Jobcenter nachfragen.

Notieren Sie sich das Startdatum

Wenn Ihr Antrag erfolgreich ist, dann sollten Sie unbedingt notieren, ab wann Sie Bürgergeld beziehen. Denn Bürgergeld läuft jeweils nur ein Jahr und muss danach neu beantragt werden. Verpassen Sie den Termin für den Neuantrag, dann stehen Sie erst einmal ohne Leistungen dar.

Der Bescheid

Wenn Ihr Antrag gestellt ist, bekommen Sie vom Jobcenter einen Bescheid. Entweder wurde ihr Antrag bewilligt, dann erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid. Oder er wurde abgelehnt. Oder aber Ihr Antrag wird teilweise bewilligt.

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President al-Sharaa discusses with Global Business Leaders in N.Y. investment in Syria

SANA - Syrian Arab News Agency - 23. September 2025 - 9:40

New York – SANA
President of the Syrian Arab Republic, Ahmad al-Sharaa convened with a group of business leaders, investors, and representatives from major American and international corporations during a roundtable session hosted by the U.S. Chamber of Commerce.
The meeting took place on the sidelines of the 80th session of the United Nations General Assembly in New York.
The discussion focused on exploring investment opportunities in Syria and highlighting the country’s promising economic potentials.

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Rente: Digitaler Rentenausweis wird zum Zwang für alle Rentner?

Lesedauer 3 Minuten

Der Rentenausweis soll digital werden. Was nach einem unscheinbaren Verwaltungsakt klingt, betrifft Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland.

Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass Renten- und Schwerbehindertenausweise künftig „digital und sicher“ mitgeführt werden können. Im Raum steht zugleich die Abschaffung der bisherigen, analogen Karte im Scheckkartenformat.

Das Vorhaben verspricht Effizienz. Doch es wirft auch heikle Fragen auf: Wer profitiert, wer bleibt außen vor – und wie lässt sich eine Lösung finden, die niemanden ausschließt?

Was der heutige Rentenausweis leistet

Der Rentenausweis erfüllt eine einfache, aber wichtige Funktion: Er bestätigt den Rentenstatus seiner Inhaberin oder seines Inhabers. Aufgeführt sind Name, Geburtsdatum und Rentenversicherungsnummer.

Das Dokument dient als Nachweis gegenüber Behörden und ermöglicht Vergünstigungen etwa im öffentlichen Verkehr, in Kultur- und Freizeiteinrichtungen oder bei kommunalen Angeboten.

Bislang verschickt die Deutsche Rentenversicherung den Ausweis zu Beginn des Rentenbezugs per Post. Das Verfahren ist niedrigschwellig, erfordert keine Technikkompetenz und funktioniert unabhängig von Endgeräten, Batterieständen oder Mobilfunkabdeckung.

Wie die digitale Lösung gedacht ist

Die geplante Digitalvariante sieht vor, den Ausweis in einer App abrufbar zu machen oder als digitales Dokument in einer Smartphone-Wallet zu speichern.

Das Versprechen: Der Staat werde moderner, Abläufe effizienter, Missbrauch schwieriger. Technisch orientiert sich das an etablierten Wallet-Konzepten, die Nachweise lokal speichern und bei Bedarf vorzeigen lassen – in der idealen Welt schnell, sicher und medienbruchfrei.

Lehren aus der elektronischen Patientenakte

Die Diskussion erinnert an die Einführung der elektronischen Patientenakte. Auch dort stehen Modernität und Effizienz im Vordergrund. Gleichzeitig zeigt die Debatte um Opt-out-Verfahren und Widerspruchsmöglichkeiten, wie sensibel Bürgerinnen und Bürger auf verpflichtende oder vorausgewählte Digitalwege reagieren.

Ein digitaler Rentenausweis berührt zwar weniger intime Daten als eine Krankenakte, aber er ist dennoch ein amtlicher Identitäts- und Statusnachweis – und damit schützenswert. Für die Akzeptanz entscheidend wird sein, ob der Wechsel als Angebot verstanden wird oder als Zwang.

Die digitale Spaltung: Wer kann nicht, wer will nicht – und wer darf nicht abgehängt werden?

Digitalpolitik muss reale Nutzungsmuster berücksichtigen. Gerade in der Altersgruppe der Rentenbeziehenden ist der Anteil der Personen ohne regelmäßige Internetnutzung spürbar.

Wenn Millionen Menschen das Netz gar nicht nutzen und ein relevanter Teil der Offliner in höheren Alterskohorten zu finden ist, führt ein ausschließlich digitaler Nachweis zwangsläufig zu Ausschlüssen.

Selbst wer grundsätzlich online ist, verfügt nicht zwingend über ein Smartphone, eine kompatible Wallet oder stabile Konnektivität. Hinzu kommen ganz banale Alltagssituationen: leere Akkus, vergessene Geräte, Displaybrüche, fehlender Empfang in Gebäuden. Ein Nachweis, der in kritischen Momenten nicht vorzeigbar ist, verfehlt seinen Zweck.

Sicherheit, Datenschutz und praktische Robustheit

„Digital und sicher“ ist ein berechtigter Anspruch – er ist jedoch kein Selbstläufer. Ein Smartphone-basierter Ausweis muss gegen Diebstahl, Verlust, Phishing und Gerätekompromittierung abgesichert sein.

Er braucht ein klares Berechtigungskonzept: Welche Daten werden wann angezeigt? Lässt sich selektiv nur das Nötige vorzeigen? Wie werden Signaturen geprüft, wie lange gelten sie, und was passiert ohne Netz?

Ebenso wichtig ist die Frage nach Datenflüssen: Bleiben Nachweise lokal, oder werden beim Vorzeigen Transaktionsspuren erzeugt? Wer sieht wann, wo und wofür ein Rentenausweis präsentiert wurde? Ohne transparente Antworten entsteht ein Vertrauensdefizit.

Alltagstauglichkeit an der Kasse, am Schalter, am Gleis

Ein digitales Dokument lebt von seiner Akzeptanz im Feld. Verkehrsbetriebe, Theaterkassen, kommunale Ämter und private Anbieter von Ermäßigungen müssten die neue Form verlässlich erkennen und prüfen können.

Das erfordert Schulungen, Lesegeräte oder standardisierte Prüfapps – und Übergangszeiten, in denen beide Welten parallel funktionieren. Ein Statusnachweis, der in der Praxis oft nicht akzeptiert wird, ist wertlos, auch wenn er technisch elegant gelöst ist.

Barrierefreiheit und Nutzerfreundlichkeit

Ein staatlicher Ausweis sollte auch für Menschen mit Seh-, Hör- oder Motorikeinschränkungen intuitiv nutzbar sein. Große Schriften, klare Kontraste, Vorlesefunktionen, einfache Navigationspfade und Offline-Nachweise sind kein „Nice to have“, sondern Pflicht.

Ebenso wichtig ist Unterstützung: leicht erreichbare Hotlines, persönliche Hilfe vor Ort, gedruckte Schritt-für-Schritt-Anleitungen und die Möglichkeit, Stellvertretungen rechtssicher zu bevollmächtigen, wenn Angehörige unterstützen.

Kosten und Zumutbarkeit

Die Einführung eines rein digitalen Ausweises verlagert Kosten auf Bürgerinnen und Bürger: Anschaffung eines geeigneten Smartphones, laufende Datenverbindungen, eventuell kostenpflichtige Reparaturen.

Für viele Rentnerhaushalte sind das relevante Posten. Wer diese Hürden nicht nehmen will oder kann, darf nicht de facto vom Ausweisgebrauch ausgeschlossen werden.

Recht auf Wahlfreiheit: Analog und digital parallel

Der Kern einer inklusiven Lösung ist Wahlfreiheit. Digitalisierung entfaltet ihre Stärke, wenn sie echte Vorteile bringt – nicht, wenn sie Alternativen abschneidet.

Ein dauerhafter Parallelbetrieb von analogem und digitalem Rentenausweis schützt vor Ausschlüssen, erlaubt einen sanften Übergang und schafft Zeit, Standards zu stabilisieren. Wer digital will, soll das unkompliziert nutzen können. Wer analog bleiben möchte, darf das ohne Hürden tun.

Opt-in statt Opt-out

Besonders sensibel ist die Frage, ob Bürgerinnen und Bürger aktiv in ein digitales System eingeordnet werden und sich erst durch Widerspruch entziehen müssen.

Ein Opt-in-Ansatz – also die bewusste, informierte Entscheidung für den digitalen Ausweis – stärkt Souveränität und Vertrauen. Er verhindert, dass Menschen unbemerkt in Prozesse hineingeraten, die sie nicht wollen oder nicht verstehen.

Übergang: Realistische Meilensteine statt harter Kante

Auch aus Verwaltungssicht spricht vieles für einen gestuften Ansatz: Zunächst Pilotphasen mit freiwilliger Teilnahme, Evaluation der Praxistauglichkeit, Nachschärfung von Datenschutz- und Sicherheitskonzepten, anschließende schrittweise Öffnung. Parallel braucht es verbindliche Zusagen an Akzeptanzstellen, klare Offline-Fallbacks und eine rechtssichere Anerkennung beider Formen.

Fazit: Digitalisierung als Angebot – nicht als Ausschlussmechanik

Der digitale Rentenausweis kann ein Gewinn sein: bequemer, schneller, im Idealfall sicherer. Er wird zum Problem, wenn er zum Zwang wird und Menschen ohne Smartphone, ohne stabile Netzanbindung oder mit berechtigten Sicherheitsbedenken faktisch ausschließt.

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1.500 Euro Rente: Das bleibt nach dem Abzug von Steuern jetzt noch übrig

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Wer 2025 mit einer gesetzlichen Altersrente von 1.500 Euro in den Ruhestand startet, muss erstmals einen großen Teil seiner Zahlungen versteuern. Doch wie hoch fällt die Belastung wirklich aus, wenn man alle Freibeträge und Abzugsmöglichkeiten einbezieht?

Ein genauer Blick auf die geltenden Regeln zeigt, dass die tatsächliche Einkommensteuer in vielen Fällen überschaubar bleibt – sie muss aber sorgfältig berechnet werden.

Warum gilt seit 2005 das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung?

Seit Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes werden Rentenbeiträge in der Erwerbsphase steuerlich begünstigt, während die Rentenzahlungen im Ruhestand schrittweise besteuert werden.

Ziel war, alle Vorsorgeformen gleichzustellen und das verfassungsrechtliche Doppelbesteuerungsverbot auszuräumen. Mit jedem neuen Rentenjahrgang steigt der steuerpflichtige Anteil – bis 2025, auf 83,5 Prozent.

Wie hoch ist der steuerpflichtige Rentenanteil für Neurentnerinnen und Neurentner im Jahr 2025?

Wer erstmals am 1. Januar 2025 Rente bezieht, versteuert 83,5 Prozent seiner Jahresbruttorente. Die restlichen 16,5 Prozent werden einmalig als individueller Rentenfreibetrag festgeschrieben. Dieser Freibetrag bleibt lebenslang unverändert; spätere Rentenerhöhungen werden dagegen in voller Höhe besteuert.

Welchen Einfluss hat der Grundfreibetrag auf die Steuerlast?

Neben dem Rentenfreibetrag schützt der allgemeine Grundfreibetrag das verfassungsrechtliche Existenzminimum. Für alleinstehende Steuerpflichtige beträgt er 12.096 Euro im Jahr 2025; für Verheiratete gilt der doppelte Betrag. Erst jenseits dieser Schwelle fällt überhaupt Einkommensteuer an.

Welche Kosten mindern das zu versteuernde Einkommen zusätzlich?

Von der steuerpflichtigen Rente dürfen diverse Ausgaben abgezogen werden. Für Rentner sind hauptsächlich die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung relevant.

2025 liegt der allgemeine Krankenversicherungsbeitrag bei 14,6 Prozent; der durchschnittliche Zusatzbeitrag steigt auf 2,5 Prozent.

Da die Rentenversicherung die Hälfte des Grundbeitrags übernimmt, tragen Ruheständler effektiv 8,8 Prozent ihrer Bruttorente. Für die Pflegeversicherung steigt der Beitragssatz zum 1. Januar 2025 auf 3,6 Prozent (Eltern) beziehungsweise 4,2 Prozent (Kinderlose).

Hinzu kommen pauschale Abzüge: 102 Euro Werbungskosten und 36 Euro Sonderausgabenpauschbetrag. Diese Beträge wirken klein, können aber in Grenzfällen den Ausschlag geben, ob die Steuerpflicht entfällt.

Wie sieht die Beispielrechnung für 1.500 Euro Monatsrente konkret aus?
  • Jahresbruttorente: 1.500 × 12 = 18.000 Euro
  • Rentenfreibetrag (16,5 %): 2.970 Euro
  • Steuerpflichtiger Rentenanteil: 15.030 Euro

Von dieser Bemessungsgrundlage gehen die abziehbaren Kosten ab:

  • Krankenversicherung (8,8 %): 1.584 Euro
  • Pflegeversicherung (3,6 %): 648 Euro
  • Werbungskostenpauschale: 102 Euro
  • Sonderausgabenpauschale: 36 Euro

Bleibt ein zu versteuerndes Einkommen von rund 12.660 Euro. Es liegt knapp 560 Euro über dem Grundfreibetrag. Nach der Einkommensteuertabelle ergibt sich dafür eine Steuer von rund 90 Euro.

Geringfügige Schwankungen – beispielsweise durch den konkreten Zusatzbeitragssatz der eigenen Kasse oder Kirchensteuerpflicht – können den Betrag leicht verändern, an der Größenordnung ändert das jedoch nichts.

Muss bei dieser Rentenhöhe zwangsläufig eine Steuererklärung abgegeben werden?

Ja. Sobald das zu versteuernde Einkommen den Grundfreibetrag überschreitet, besteht eine gesetzliche Abgabepflicht.

Für Rentner genügt die vereinfachte Anlage R, doch wer weitere Einkünfte – etwa aus Vermietung, Kapitalerträgen oder mehreren Rentenarten – erzielt, muss alle Belege bereithalten.

Bleibt das Einkommen unterhalb des Grundfreibetrags, entfällt die Verpflichtung; eine freiwillige Erklärung kann sich dennoch lohnen, wenn abzugsfähige Ausgaben zu einer Steuererstattung führen.

Zusätzliche Einkünfte und die Steuerpflicht

Nebenerwerb, Betriebsrente oder private Leibrente erhöhen das zu versteuernde Einkommen und durchbrechen rasch die Freigrenzen. Besonders kritisch ist Einkommen aus Vermietung, weil Werbungskosten oftmals erst mit zeitlicher Verzögerung anfallen.

Wer unsicher ist, sollte vorab eine Nichtveranlagungs- oder Antragsveranlagung prüfen lassen oder einen Steuer-Check mit einer zertifizierten Software durchführen.

Wie lässt sich die steuerliche Belastung mindern?

Relevante Ansatzpunkte sind Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen, etwa Spenden, Pflegekosten oder Krankheitsausgaben. Auch haushaltsnahe Dienstleistungen – von der Gartenpflege bis zur Haushaltshilfe – können die Steuer drücken.

Wichtig ist, dass Rechnungen unbar bezahlt und Belege lückenlos aufbewahrt werden. Wer Mitglied in einer Krankenkasse mit unterdurchschnittlichem Zusatzbeitrag wird, spart nicht nur Sozialabgaben, sondern mindert zugleich den steuerlich absetzbaren Betrag – ein scheinbarer Nachteil, der sich wegen der starken Anrechnung in der Steuerformel jedoch kaum auswirkt.

Warum empfiehlt sich eine jährliche Überprüfung der Steuerpflicht?

Freibeträge, Beitragssätze und Rentenanpassungen ändern sich fast jedes Jahr. Gerade 2025 bringt gleich mehrere Stellschrauben: höherer Grundfreibetrag, gestiegene Sozialbeiträge, steigender Besteuerungsanteil. Eine individuelle Nachkalkulation verhindert Nachzahlungen und nutzt Erstattungsmöglichkeiten.

Wer mehrere Renten bezieht oder Einkünfte zum Jahresende umschichtet, kann durch geschicktes Timing steuerliche Klippen umschiffen, etwa indem Einmalzahlungen in ein steuerlich günstigeres Folgejahr verschoben werden.

Kaum Steuern auf die Rente, aber volle Erklärungspflicht

Die Beispielrechnung zeigt: Aus einer Monatsrente von 1.500 Euro fließen 2025 lediglich rund 90 Euro ans Finanzamt. Dennoch ist eine Steuererklärung Pflicht, weil das zu versteuernde Einkommen knapp oberhalb des Grundfreibetrags liegt.

Wichtig ist, alle Abzüge korrekt zu erfassen und Änderungen der Rechtslage im Blick zu behalten. Wer sich unsicher fühlt, findet bei Lohnsteuerhilfevereinen, Rentenberatern und zertifizierten Steuersoftware-Anbietern kompetente Unterstützung.

Die Mühe lohnt sich – schon kleine Unterschiede bei Krankenkassen oder Pflegebeiträgen können die Steuerlast spürbar verändern.

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Pakistani Foreign minister reaffirms “historic” relations with Syria

SANA - Syrian Arab News Agency - 23. September 2025 - 9:24

Pakistan’s Foreign Minister Muhammad Ishaq Dar said Monday that he reaffirmed his country’s resolve to deepen relations with Syria during a meeting with president Ahmad al-Sharaa at the sidelines of UNGA in New York.

“I met Syrian President Ahmad al-Sharaa on the margins of UNGA80, the first Syrian head of state to attend UNGA in nearly six decades,” Ishaq Dar said in a post on X platform.

 The foreign minister added that he reaffirmed Pakistan’s solidarity with the Syrian people, and “we shared the resolve to further deepen historic Pakistan–Syria friendship through cooperation across diverse domains, including trade, human capital, & development.”

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U.S Senator Shaheen supports efforts to lift Syria’s Caesar Act

SANA - Syrian Arab News Agency - 23. September 2025 - 9:00

U.S Democratic Senator Jeanne Shaheen stressed Sunday the importance of bipartisan efforts to fully repeal the Caesar Act imposed on Syria.

At a meeting with Qatari Prime Minister and Minister of Foreign Affairs, Sheikh Mohammed bin Abdulrahman al-Thani, on the sidelines of the UN General Assembly meetings in New York, Shaheen highlighted the positive role Qatar plays in Syria by promoting investment and effective governance, which benefits stability throughout the region.

Senator Shaheen also noted the importance of Qatar’s constructive role in mediating conflict resolutions and contributing to the stability of some countries in the region.

The United States “values its partnership with Qatar”, which contributes to a prosperous and secure future for the Qatari people and the entire region, she added.

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