«Mund halten und Steuern zahlen, das sind die ersten Pflichten des Staatsbürgers. Die Mütter haben dann noch, wenn möglich, recht viele Kinder in die Welt zu setzen, damit der Staat ohne jede Verantwortung darüber frei verfügen kann und die heilige Staatsmedizin die nötigen Versuchskaninchen bekommt. Eine Mutter darf sich nur nicht einbilden, dass die Kinder ihr Eigentum sind.» (-Hugo Wegener)
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Schwerbehinderung: Was bringt das Merkzeichen B im Schwerbehindertenausweis?
Das Merkzeichen „B“ steht für die Berechtigung zur kostenlosen Mitnahme einer Begleitperson im öffentlichen Nahverkehr. Dieses Merkzeichen wird im Schwerbehindertenausweis eingetragen und ermöglicht Menschen mit erheblichen Einschränkungen der Mobilität, die Unterstützung durch eine Begleitperson kostenfrei in Anspruch zu nehmen.
Diese Person darf dann ohne eigene Fahrkarte in Bussen, Straßenbahnen, U- und S-Bahnen sowie in Fernverkehrszügen der Deutschen Bahn mitreisen.
Wer hat Anspruch auf das Merkzeichen B?Das Merkzeichen „B“ wird Personen zuerkannt, die aufgrund ihrer Behinderung regelmäßig oder dauerhaft auf die Hilfe Dritter angewiesen sind, insbesondere bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel.
Die Begleitperson kann dabei helfen, sicher ein- und auszusteigen sowie sich in Verkehrseinrichtungen wie Bahnhöfen oder Bushaltestellen zurechtzufinden.
Zu den wichtigen Voraussetzungen zählen:Schwere Gehbehinderung:
Personen mit einer erheblichen Einschränkung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr, die es ihnen schwer oder unmöglich macht, sich ohne Unterstützung fortzubewegen.
Sehbehinderung:
Menschen, die stark sehbehindert oder blind sind und daher Schwierigkeiten haben, sich eigenständig im öffentlichen Raum zu orientieren.
Hilflose Personen:
Personen, die aufgrund körperlicher, geistiger oder seelischer Beeinträchtigungen auf dauerhafte Hilfe angewiesen sind. Dazu gehören Menschen mit schweren Anfallserkrankungen oder die Amputation beider Gliedmaßen.
Das Merkzeichen „B“ bietet verschiedene Nachteilsausgleiche und Vorteile, die den Alltag der betroffenen Personen erheblich erleichtern können. Hier eine Übersicht der wichtigsten Vorteile:
Kostenlose Mitnahme einer Begleitperson:
Diese kann ohne zusätzliche Fahrkarte im Nah- und Fernverkehr mitreisen. Dies schließt Busse, Straßenbahnen, U- und S-Bahnen sowie Züge der Deutschen Bahn ein.
Steuerliche Absetzbarkeit:
Kosten, die durch die Mitnahme einer Begleitperson entstehen, können bis zu einem bestimmten Betrag steuerlich abgesetzt werden, was eine finanzielle Entlastung bedeutet.
Parkerleichterungen:
Mit einer orangefarbenen Parkkarte, die in Verbindung mit dem Merkzeichen „B“ beantragt werden kann, sind in vielen Fällen Sonderparkplätze nutzbar, was den Zugang zu verschiedenen Einrichtungen erleichtert.
- Mehr zum orangen Parkausweis
Oranger Parkausweis bei Schwerbehinderung: Voraussetzungen und mehr Vorteile
Wichtig ist, dass das Merkzeichen „B“ nicht zur Mitnahme einer Begleitperson verpflichtet. Es bietet jedoch die Option, diese bei Bedarf kostenlos mitzunehmen.
Dies ist besonders nützlich für Menschen, die zwar mobilitätseingeschränkt sind, aber dennoch einen Großteil ihres Alltags selbstständig bewältigen können.
Die Begleitperson stellt lediglich eine unterstützende Funktion dar und trägt zur Sicherheit und Mobilität der schwerbehinderten Person bei.
Kombination mit anderen MerkzeichenDas Merkzeichen „B“ kann in Kombination mit anderen Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis geführt werden. Diese Kombinationen können zusätzlichen Nutzen bringen und die Inanspruchnahme weiterer Nachteilsausgleiche ermöglichen.
Mögliche Kombinationen sind:G und B:
Menschen mit einer erheblichen Gehbehinderung, die zur Mitnahme einer Begleitperson berechtigt sind.
H und B:
Personen, die als hilflos gelten und zusätzlich eine Begleitperson mitnehmen dürfen.
Gl und B:
Gehörlose Menschen, die ebenfalls eine Begleitperson kostenfrei mitnehmen können.
Die Beantragung des Merkzeichens „B“ erfolgt über das zuständige Versorgungsamt. Hierbei müssen alle relevanten medizinischen Befunde und der Grad der Behinderung (GdB) vorgelegt werden.
Das Amt entscheidet dann anhand dieser Unterlagen und gegebenenfalls weiterer Gutachten über die Zuerkennung des Merkzeichens. Bei der Beantragung sollten Sie alle Ihre Einschränkungen detailliert angeben, um sicherzustellen, dass das Merkzeichen korrekt und vollständig eingetragen wird.
ZusammenfassungDas Merkzeichen „B“ ist ein wichtiger Bestandteil des Schwerbehindertenausweises und bietet zahlreiche Vorteile für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen. Es ermöglicht nicht nur die kostenlose Mitnahme einer Begleitperson, sondern bietet auch steuerliche und praktische Erleichterungen, die den Alltag der Betroffenen erheblich erleichtern.
Es lohnt sich daher, das Merkzeichen bei entsprechenden Voraussetzungen zu beantragen und die damit verbundenen Nachteilsausgleiche in Anspruch zu nehmen.
Für weiterführende Informationen und spezifische Fragen wenden Sie sich bitte an das zuständige Versorgungsamt oder an spezialisierte Beratungsstellen für Menschen mit Behinderung
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Sozialhilfe und Bürgergeld: Das sind die Regelsätze ab 2025
Mit der Verabschiedung der Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung für das Jahr 2025 steht fest: Die Anpassung der Regelsätze in den Sozialleistungen nach SGB II (Bürgergeld) und SGB XII (sozialhilfe) bleibt im Vergleich zu 2024 unverändert.
Obwohl es eine leichte Anpassung an die Preisentwicklung gab, werden die Beträge der Sozialhilfe und des Bürgergeldes im nächsten Jahr nicht erhöht. Diese Entscheidung wurde in der Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2025 (RBSFV 2025) festgelegt.
Was bedeutet das konkret?Die Regelbedarfsstufen legen fest, wie viel finanzielle Unterstützung Menschen bekommen, die Hilfe vom Staat benötigen, um ihre Grundbedürfnisse zu decken.
Dazu gehören zum Beispiel Kosten für Nahrung, Kleidung, Wohnen und die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben. Obwohl es eine offizielle Anpassung von 4,60 % gibt, sind die neuen berechneten Beträge tatsächlich niedriger als die bisherigen.
Tabelle Regelsätze 2025 Kategorie Betrag 2024 Betrag 2025 Regelbedarfsstufe 1 563 563 Regelbedarfsstufe 2 506 506 Regelbedarfsstufe 3 451 451 Regelbedarfsstufe 4 471 471 Regelbedarfsstufe 5 390 390 Regelbedarfsstufe 6 357 357 Unterstützung für 1. Schuljahr 100 130 Unterstützung für 2. Schuljahr 50 65 Unterstützung für SchulausstattungEin weiteres Thema der Verordnung ist die Unterstützung für die Schulausstattung von Kindern aus einkommensschwachen Familien. Für 2025 wurde festgelegt, dass der Betrag für das erste Schulhalbjahr 130 Euro beträgt und für das zweite Schulhalbjahr 65 Euro.
Diese Beträge sollen sicherstellen, dass Kinder die notwendigen Materialien haben, um gut am Unterricht teilnehmen zu können.
Warum gibt es 2025 keine Anpassung der Regelsätze?Eine Nullrunde bei den Regelleistungen, wie sie 2025 eingeführt wird, ist das Ergebnis politischer Entscheidungen und gesetzlicher Vorgaben. Grundsätzlich werden die Regelbedarfsstufen – also die monatlichen Beträge für den Lebensunterhalt – regelmäßig an die Preis- und Einkommensentwicklung angepasst, um die Kaufkraft der Leistungsempfänger zu sichern.
Die Grundlage hierfür bildet das Sozialgesetzbuch XII (SGB XII), das eine jährliche Fortschreibung der Bedarfssätze vorsieht. Doch aufgrund der sogenannten Bestandsschutzregel im § 28a Absatz 5 SGB XII bleiben die Regelsätze für 2025 auf dem Niveau des Vorjahres.
Was ist die Bestandsschutzregel im § 28a Absatz 5 SGB XII?Die Bestandsschutzregel wurde eingeführt, um Sozialleistungsempfängern einen gewissen Schutz in Zeiten extremer Preisschwankungen zu bieten. Gemäß § 28a Absatz 5 SGB XII können Regelbedarfsstufen unangetastet bleiben, wenn sich außergewöhnliche Entwicklungen am Markt abzeichnen, wie beispielsweise eine stark fluktuierende Inflationsrate.
Die Nullrunde für 2025 basiert auf dieser Regel, da die Einkommens- und Preisentwicklungen der letzten Jahre in einem Ausnahmezustand waren. So werden finanzielle Mehraufwände, die durch Inflation oder Energiepreise entstanden sind, nicht durch eine höhere Anpassung der Leistungen abgefedert.
Welche Auswirkungen hat die Nullrunde auf Empfänger von SGB II und SGB XII?Die Entscheidung, die Regelbedarfsstufen für 2025 nicht anzupassen, betrifft insbesondere Leistungsempfänger nach SGB II (Arbeitslosengeld II) und SGB XII (Sozialhilfe). Die unveränderten Regelsätze bleiben zwar stabil, bieten jedoch keine Entlastung, um gestiegene Lebenshaltungskosten zu kompensieren. Für viele Menschen in der Grundsicherung bedeutet dies:
Verminderte Kaufkraft: Da die Preise für Güter des täglichen Bedarfs wie Lebensmittel, Energie und Wohnraum weiterhin steigen, sinkt die reale Kaufkraft der Regelleistungen. Betroffene müssen mehr für den gleichen Warenkorb ausgeben, obwohl die Leistungen gleichbleiben.
Einschränkungen im Alltag: Ohne eine Anpassung an die Inflation sehen sich viele gezwungen, Ausgaben für Freizeit, Bildung und soziale Teilhabe zu reduzieren.
Langfristige Auswirkungen: Da die Regelbedarfsstufen 2025 unverändert bleiben, könnte die Anpassung im Jahr 2026 möglicherweise stärker ausfallen, was jedoch erst nach weiteren politischen und wirtschaftlichen Entwicklungen festgelegt werden kann.
Welche Gründe stehen hinter der Entscheidung zur Nullrunde?Die Nullrunde für die Regelbedarfsstufen 2025 ist politisch gewollt und wurde von der aktuellen Regierung beschlossen.
Diese Entscheidung basiert auf der Annahme, dass die Inflationsrate abflacht und sich die wirtschaftliche Situation stabilisiert.
Kritiker argumentieren jedoch zurecht, dass die Entscheidung auf kurzfristigen Annahmen basiert und die tatsächliche Lebenssituation der betroffenen Menschen zu wenig berücksichtigt. Die Politik hat zudem signalisiert, dass die Fortschreibung der Regelbedarfsstufen für das kommende Jahr zur Entlastung beiträgt, aber das wird kontrovers diskutiert.
Welche Reaktionen gibt es auf die Nullrunde?Die Einführung der Nullrunde 2025 ruft unterschiedliche Reaktionen hervor. Sozialverbände und Vertreter der betroffenen Gruppen kritisieren die Entscheidung als “realitätsfern und fordern eine Anpassung, um den steigenden Lebenshaltungskosten Rechnung zu tragen”.
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Durch Solidarität die Gefängnismauern überwinden
Es sind unruhige Zeiten. Der immer weiter voranschreitende Rechtsruck in Europa ist allgegenwärtig, die Repression gegen Antifas in Deutschland nimmt seit Jahren zu und auch die kurdische Befreiungsbewegung ist nach wie vor staatlicher Verfolgung ausgesetzt. Mit einer kämpferischen Demonstration unter dem Motto „Free all Antifas!“ haben am Samstagabend in Hamburg an die 700 Menschen ihre Wut über die Zustände zum Ausdruck gebracht. Deutlich wurde, dass der gemeinsame Kampf und die Solidarität für eine Welt ohne Nazis, ohne Faschismus und ohne Unterdrückung noch stärker werden muss.
Der Fall Maja
Vor knapp drei Monaten wurde Maja auf Geheiß der Berliner Generalstaatsanwaltschaft aus der Untersuchungshaft in Dresden an die ungarische Justiz ausgeliefert. Grundlage hierfür war ein in Ungarn ausgestellter europäischer Haftbefehl, weil Maja im Februar 2023 angeblich Personen einer Nazidemo in Budapest am „Tag der Ehre“ angegriffen haben soll. Eine Entscheidung über einen Eilantrag der Anwälte gegen die Auslieferung beim Bundesverfassungsgericht wurde bewusst nicht abgewartet. Als der Antrag am Vormittag des Auslieferungstages positiv beschieden wurde, war Maja schon mit Unterstützung österreichischer Behörden an die Verfolger in Ungarn überstellt. Dies sorgte bundesweit für Aufsehen. Majas Befürchtungen bezüglich der Haftbedingungen haben sich bestätigt: „Es gibt aus meinen Augen eine mangelhafte Versorgung mit Lebensmitteln. Hygienische Produkte wurden mir vorenthalten. Es ist teilweise dreckig, es gibt unzählige Bettwanzen und Kakerlaken.“ In Majas Zelle befindet sich eine Videokamera, die ununterbrochen läuft, es finden täglich Schikanen durch die Wärter:innen statt. Die Haftbedingungen sind verschärft: 23 Stunden in der Zelle, eine Stunde auf dem Hof und immer alleine.
Hanna und Nanuk in U-Haft
Ebenfalls im Kontext des sogenannten Budapest-Komplexes wurde vor fast sechs Monaten Hanna festgenommen und sitzt seitdem in Nürnberg in U-Haft - in den nächsten Tagen findet die Haftprüfung statt. Auch vor dem Hintergrund der Anfang Oktober erhobenen Anklage seitens des Generalbundesanwalts (GBA) vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts (OLG) München erscheint es unwahrscheinlich, dass Hanna aus der U-Haft entlassen wird. Konkret wird Hanna Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung gem. § 129 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) auf versuchten Mord (§ 211 Abs. 2, §§ 22, 23 StGB) sowie gefährliche Körperverletzung (§ 223 Abs. 1, § 224 Abs. 1 Nrn. 1 bis 5 StGB) vorgeworfen. Weitere Antifas sind untergetaucht. Und erst am Montag vor einer Woche wurde mit Nanuk ein weiterer Antifaschist in Berlin festgenommen. Die Verhaftung steht im Zusammenhang mit der vermeintlichen Unterstützung der sogenannten kriminellen Vereinigung aus dem Antifa-Ost-Verfahren (§129 StGB). Außerdem wird Nanuk vorgeworfen, Neonazis angegriffen zu haben und an dem Angriff auf die Außenstelle des Bundesgerichtshofs in Leipzig an Neujahr 2019 beteiligt gewesen zu sein. Nachdem Nanuk dem Haftrichter in Karlsruhe vorgeführt wurde, ist er mittlerweile in die JVA Moabit überstellt worden und sitzt dort in Untersuchungshaft.
Grußwort von Maja und Grüße an Kenan Ayaz
Während der Auftaktkundgebung in Hamburg wurde ein Grußwort von Maja verlesen, indem deutlich gemacht wird, dass die Haftbedingungen zwar fürchterlich sind, aber die vielfältigen solidarischen Aktivitäten Kraft geben. Nach dem Beitrag schallte es aus der Menge der Teilnehmenden: „Free Maja! Free, free Maja!“
Rede von Azadî e.V.
Während Maja in Budapest einsitzt, ist der kurdische Aktivist Kenan Ayaz seit Juni vergangenen Jahres im UG Holstenglacis in Hamburg inhaftiert. Er wurde im März 2023 in Zypern festgenommen und befand sich dort bis zu seiner Auslieferung nach Deutschland im Gefängnis. Sowohl Maja als auch Kenan Ayaz wurden aufgrund eines europäischen Haftbefehls ausgeliefert. Eine Hand wäscht die andere. In einem Redebeitrag des Rechtshilfefonds Azadî wurde darauf aufmerksam gemacht, dass „die kurdische Befreiungsbewegung […] sich vor allem in den letzten zwei Jahren der Verfolgung durch die deutsche Justiz in Form des europäischen Haftbefehls ausgesetzt“ sieht. „Seit dem Besuch des damaligen Generalbundesanwalts Peter Frank in der Türkei im Sommer 2022 wurden sieben Kurden aus dem europäischen Ausland an die BRD überstellt, um sie hier nach § 129b des Strafgesetzbuches als Mitglieder der PKK anzuklagen.“ Zur gleichen Zeit forderte die Türkei im Zusammenhang mit der NATO-Mitgliedschaft von Schweden und Finnland eine verschärfte Verfolgung von vermeintlichen PKK-Mitgliedern sowohl von Schweden als auch den anderen NATO-Staaten. Es ist offensichtlich, dass die Auslieferung von Kenan Ayaz auf das Gespräch Franks mit dem türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdoğan zurückzuführen ist. Am 4. September erfolgte nach einem zehnmonatigen Prozess das Urteil des OLG Hamburg: vier Jahre und drei Monate. Die Verteidigung hat Revision eingelegt. Neben Kenan Ayaz sitzt seit Januar 2024 mit Kadri Saka ein Kurde aus Bremen im UG Holstenglacis. Auch ihm wird die Mitgliedschaft in der PKK vorgeworfen. Im Juli hat der Prozess gegen ihn vor dem OLG begonnen.
Die Gefangenen freuen sich
Und so setzte sich die Demonstration in Richtung des UG Holstenglacis in Bewegung. Die Gefangenen freuten sich darüber, für einen Moment dem tristen Knastalltag entrissen zu werden. Man winkte sich gegenseitig zu, grüßte sich über die Mauern hinweg. Die Solidarität, die Kenan Ayaz während seines Prozesses erfahren hat und nach wie vor durch Besuche und Briefe erhält, gibt ihm Kraft, diese schwierige Zeit zu überstehen. In einem vor dem Gefängnis verlesenen Brief an eine Freundin heißt es: „Weißt du, eine von Herzen kommende Stimme geht ins Herz. […] Ich kann euch nicht genug danken. Euer Dasein hat mir sehr viel Kraft gegeben. Ihr habt mich motiviert und ich werde immer in eurer Schuld stehen. Nach langer Zeit Jin Jiyan Azadî zu hören, war etwas ganz Besonderes. Die Parole unserer Freiheit hat mich sehr berührt. Gut, dass es euch gibt. Wenn du erneut allen meine Grüße und meinen Dank übermittelst, würde ich mich freuen. Mir geht es trotz allem sehr gut, ich bin guter Moral. Ich lese und schreibe, die Zeit rinnt wie Wasser dahin.“
Revolutionäre Perspektive gegen Ausbeutung und Unterdrückung
Auf der Zwischenkundgebung wurde in einem weiteren Redebeitrag betont, dass die Solidarität mit den inhaftierten und untergetauchten Mitstreiter:innen im Kontext einer generellen Ablehnung des Knastsystems steht. Vor einem Gefängnis nur von „politischen Gefangenen“ zu sprechen und über die Situation der anderen Gefangenen zu schweigen, würde sich zynisch anfühlen. Und die Gefangenen, die an den Fenstern den Parolen und den Redebeiträgen beiwohnten, freuten sich sichtlich über die kämpferischen Worte gegen jeden Knast und für die Freiheit aller Gefangenen – sie klatschten, riefen, schlugen an die Gitter, einzelne riefen sogar „Free Maja!“ und zündeten Papier am Fenster an. Im Redebeitrag wurde zunächst der Anlass der Demonstration erklärt, um dann einen Bogen zu spannen zu der Solidarität mit den verfolgten und inhaftierten Antifas, dem Kampf gegen das System von Einsperrung und Strafe, einer damit verbundenen generellen revolutionären Perspektive gegen Ausbeutung und Unterdrückung.
Protest gegen türkische Angriffswelle auf Kurdistan
Vom UG Holstenglacis ging es weiter in Richtung des ungarischen Konsulats. Auf dem Weg dorthin kamen die Demonstrierenden am türkischen Konsulat vorbei und riefen Parolen gegen den Krieg in Kurdistan. Denn seit einigen Tagen fliegt die türkische Armee Angriffe auf Nord- und Ostsyrien, Şengal und die Medya-Verteidigungsgebiete. Gezielt werden die Zivilbevölkerung und kritische Infrastruktur bombardiert.
Am ungarischen Konsulat an der Alster im noblen Pöseldorf angekommen hielten Eltern einer im Budapest-Komplex gesuchten jungen Frau eine Abschlussrede. Sie machten deutlich, dass die Solidarität der Anwesenden sie sehr freue und ihnen Kraft gebe. Denn es mache sie „fassungslos und wütend, mit welcher Selbstverständlichkeit ein Unrechtssystem, in diesem Fall Ungarn, von deutschen Behörden genutzt wird, um gegen jede Menschlichkeit Leute wegzusperren und sich noch immer mit Rechtsstaatlichkeit zu rühmen.“ Der Redebeitrag endete mit der Aufforderung, weiter zusammen zu kämpfen und die „Hoffnung auf Freiheit für alle Antifas“ nicht aufzugeben.
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https://anfdeutsch.com/aktuelles/hamburg-grusse-uber-die-mauer-44066 https://anfdeutsch.com/aktuelles/hohe-haftstrafen-im-antifa-ost-verfahren-37707 https://anfdeutsch.com/aktuelles/antifa-ost-verfahren-thomas-j-als-unterstutzer-verhaftet-44004 https://anfdeutsch.com/aktuelles/budapest-komplex-hanna-lass-dein-haar-herunter-43771
Luftunterstützte Militäroperation am Bagok-Massiv
Die türkische Armee hat eine Militäroperation in der nordkurdischen Provinz Mêrdîn (tr. Mardin) eingeleitet. Das Operationsgebiet umfasst den Berg Bagok im Landkreis Nisêbîn, dem letzten geschlossenen Siedlungsgebiet der Suryoye auf türkischem Staatsgebiet. Die Operation läuft seit Montagfrüh, beteiligt sind neben hunderten regulären Soldaten auch paramilitärische Spezialeinheiten der Gendarmerie. Das türkische Gouverneursamt hat sich bislang nicht zu dem Vorgang geäußert.
An verschiedenen Punkten an den Ausläufern des Bagok-Massivs wurden Angaben von Quellen vor Ort dutzende Panzerwagen positioniert. Dabei handelt es sich unter anderem um die Dörfer Xirbê Mişka, Sedderîye und Marîn. Offenbar sollen die Ortschaften eingekesselt werden. Über der Region sind Hubschrauber und Aufklärungsdrohnen im Einsatz, es soll bereits zu Beschuss aus der Luft gekommen sein. Getroffen wurde offenbar die Barahawşo-Region, die einen Friedhof beherbergt, auf dem gefallene PKK-Mitglieder liegen.
Ob Menschen in den anliegenden Dörfern infolge des Beschusses zu Schaden gekommen sind, war zunächst unklar. Auch ist nicht bekannt, ob bereits Auseinandersetzungen zwischen Militärs und der kurdischen Guerilla stattfinden, die Ziel der Operation ist. Die Volksverteidigungskräfte (HPG), deren Einheiten in der Region aktiv sind, haben sich zu der Operation bisher nicht geäußert.
https://anfdeutsch.com/kurdistan/militaroperation-am-bagok-in-nisebin-43450
EM-Rente: Mehr Geld zur Erwerbsminderungsrente – Diese Möglichkeiten sollte man nutzen
Bei vielen Menschen, die auf die Erwerbsminderungsrente angewiesen sind, ist die Höhe der Rente oft nicht ausreichend, um die monatlichen Lebenshaltungskosten zu decken.
In diesem Artikel zeigen wir eine Übersicht, wie eine niedrige Erwerbsminderungsrente aufgestockt werden kann. Dabei gibt es im Wesentlichen zwei Ansätze: zusätzliche Einkünfte durch einen Minijob oder die Beantragung von Grundsicherung.
Tätigkeit nur im Rahmen des LeistungsvermögensDas Wichtigste zu Beginn: Wer eine Erwerbsminderungsrente bezieht, kann einer Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit nur im Rahmen des festgestellten Leistungsvermögens nachgehen, auf dem die Erwerbsminderungsrente basiert. Wird dies nicht beachtet, ist der Anspruch auf die EM-Rente trotz Einhaltung der Hinzuverdienstgrenzen gefährdet.
Minijob als Einkommensquelle neben der ErwerbsminderungsrenteEine der Möglichkeiten, die Erwerbsminderungsrente aufzubessern, besteht darin, einer zusätzlichen Beschäftigung nachzugehen.
Auch wer eine volle Erwerbsminderungsrente erhält, darf einen Minijob ausüben. Dabei gilt jedoch eine entscheidende Regel: Die Arbeitszeit darf im Durchschnitt nicht mehr als drei Stunden pro Tag betragen.
Diese Vorgabe ist darauf zurückzuführen, dass die volle Erwerbsminderungsrente nur gewährt wird, wenn die Erwerbsfähigkeit auf weniger als drei Stunden pro Tag eingeschränkt ist.
Rentenkürzung bei mehr als 3 Stunden Arbeit pro Tag möglichWenn die Rentenversicherung feststellt, dass der oder die Betroffene regelmäßig mehr als drei Stunden arbeitet, könnte dies zur Folge haben, dass die Rente gekürzt oder gar gestrichen wird.
Es ist daher wichtig, diese Grenze einzuhalten, um weiterhin die EM-Rente beziehen zu können. Auch wenn gelegentlich einzelne Tage mit längerem Arbeitseinsatz vorkommen, sollte dies keinesfalls die Regel sein.
Hinzuverdienstgrenze muss beachtet werdenNeben der Begrenzung der Arbeitszeit gibt es für Erwerbsminderungsrentner auch eine finanzielle Hinzuverdienstgrenze.
Diese liegt bei jährlich 18.558,75 Euro brutto. Dies entspricht einem monatlichen Verdienst von etwa 1.546 Euro.
Diese Grenze ist so hoch, dass sie in der Praxis bei einem Minijob kaum erreicht wird.
Ein Minijob ist also eine vielversprechende Möglichkeit, das eigene Einkommen etwas aufzubessern, ohne die Erwerbsminderungsrente zu verlieren.
Allerdings muss auch beachtet werden, dass viele Menschen, die eine Erwerbsminderungsrente erhalten, gesundheitlich stark eingeschränkt sind. Daher ist es oftmals schlicht nicht möglich, auch nur im Rahmen eines Minijobs tätig zu sein.
Grundsicherung als Alternative zum MinijobWer gesundheitlich nicht in der Lage ist, einen Minijob auszuüben, hat die Möglichkeit, Grundsicherung zu beantragen. Dabei handelt es sich um eine staatliche Leistung, die gewährt wird, um das Existenzminimum sicherzustellen.
Die Grundsicherung bei Erwerbsminderung muss nicht beim Jobcenter, sondern beim Sozialamt beantragt werden. Das Jobcenter ist nur für Personen zuständig, die grundsätzlich in der Lage sind, mehr als drei Stunden pro Tag zu arbeiten.
Arbeitsmarktrente als AusnahmefallEine Ausnahme bildet lediglich die sogenannte Arbeitsmarktrente. Diese wird gewährt, wenn eine Person zwar weniger als drei Stunden pro Tag arbeiten kann, aber auch keine geeignete Teilzeitbeschäftigung findet.
In diesem Fall können auch Bezieher der Arbeitsmarktrente einen Anspruch auf Bürgergeld haben. Für alle anderen gilt: Die Grundsicherung ist beim Sozialamt zu beantragen.
Grundsicherung bei Erwerbsminderung: Zusammensetzung und AnspruchDie Grundsicherung setzt sich aus zwei wesentlichen Komponenten zusammen: dem Regelsatz und den angemessenen Kosten der Unterkunft. Der aktuelle Regelsatz für eine alleinstehende Person beträgt 563 Euro pro Monat.
Hinzu kommen die Kosten für Miete und Heizung, soweit diese als angemessen gelten. Sofern die monatliche Erwerbsminderungsrente also beispielsweise 1.000 Euro beträgt, könnte dennoch Anspruch auf eine Aufstockung durch Grundsicherung bestehen, insbesondere wenn die Mietkosten hoch sind.
Zusätzlicher Mehrbedarf für SchwerbehinderteWer einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen “G” (erhebliche Gehbehinderung) oder “aG” (außergewöhnliche Gehbehinderung) besitzt, hat Anspruch auf einen Mehrbedarf.
Dieser Mehrbedarf beträgt zusätzlich etwa 100 Euro pro Monat. Somit können Personen, die neben der Erwerbsminderungsrente auch über einen entsprechenden Schwerbehindertenausweis verfügen, ihre monatlichen Leistungen weiter erhöhen.
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Die Politik will VW-Standorte retten – aber an der ursächlichen „Energiewende“ wird nicht gerüttelt
Die Wirtschaftsminister der Länder mit VW-Werken wollen alle VW-Werke und Arbeitsplätze erhalten – mit ungeeigneten Mitteln. Denn ihre Vorschläge beschleunigen die Deindustrialisierung nur. In der Printausgabe der “Wilhelmshavener Zeitung”, meiner Lokalzeitung, stand ein Artikel von Christopher Weckwerth mit dem Titel „Kampf um Erhalt der VW-Standorte“ über die entsprechenden politischen Rettungsbemühungen, die parallel zu den vom Konzern […]
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Greetings to participants in the closing ceremony of the Bolshaya Peremena national contest for 8–10 grade students
Vladimir Putin sent greetings to the participants in the closing ceremony for the finals of the Bolshaya Peremena national contest for 8–10 grade students, which is taking place at the Artek International Children’s Centre.
Spiegel: Parlamentswahl in Georgien Präsidentin Surabischwili nennt Wahl »Fälschung« und ruft zu Protesten auf
Transparenz stärken: So lässt sich der Zugang zu EU-Dokumenten verbessern
Zehn-Punkte-Plan von Access Info, mit dem der Zugang zu EU-Dokumenten verbessert werden soll.
Unsere Partnerorganisation Access Info hat heute zehn Vorschläge zur Verbesserung des Zugangs zu EU-Dokumenten veröffentlicht. Trotz einer soliden rechtlichen Grundlage gibt es im Alltag erhebliche Schwierigkeiten, wenn Bürger*innen, Medien oder zivilgesellschaftliche Organisationen ihre Zugangsrechte durchsetzen wollen. Das erleben wir auch in unserer Arbeit immer wieder. Häufig werden etwa Anfragen stark verzögert und erst mit großer Verspätung beantwortet.
Um diesen Herausforderungen zu begegnen, hat Access Info einen Bericht mit zehn konkreten Empfehlungen veröffentlicht. Diese Empfehlungen, die auch von uns unterstützt werden, zielen darauf ab, bestehende Barrieren abzubauen und die Transparenz zu verbessern:
Moderne Kommunikationsformate einbeziehenEin zentrales Problem ist, dass die EU-Institutionen den Begriff „Dokument“ oft falsch interpretieren. Beispielsweise werden moderne Kommunikationsformate wie ein Austausch über Chatkanäle oder SMS oft nicht in die Dokumentenverwaltung einbezogen. Die Frage, ob ein Dokument vorliegt oder nicht, sollte jedoch nicht von seinem Format oder seiner Registrierung abhängen.
Transparenz in Echtzeit: Zivilgesellschaftliche Beteiligung ermöglichenEin weiterer Kritikpunkt ist, dass viele Dokumente erst spät veröffentlicht werden, was die Beteiligung der Zivilgesellschaft an der EU-Gesetzgebung erheblich erschwert. Die Empfehlungen schlagen eine proaktivere Veröffentlichung von Dokumenten während des Gesetzgebungsprozesses vor, darunter auch Folgenabschätzungen und Dokumente aus den sogenannten Trilog-Verhandlungen zwischen EU-Kommission, EU-Parlament und Rat. Darüber hinaus wird eine breitere Definition von „legislativen Dokumenten“.
Zu viele GeschäftsgeheimnisseEin wichtiger Aspekt: Regelmäßig lehnt die EU-Kommission Anträge auf Zugang zu Dokumenten unter Berufung auf den Datenschutz oder den Schutz interner Geschäftsgeheimnisse ab. Der Bericht fordert, dass diese Rechte sauberer gegen das öffentliche Interesse abgewogen und häufiger als bisher auch teilweise Zugänge gewährt werden sollten.
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Ziel der Empfehlungen ist es nicht nur, diese Probleme aufzuzeigen, sondern auch sicherzustellen, dass das Recht auf Zugang zu Dokumenten vollständig umgesetzt wird und Transparenz und Rechenschaftspflicht in den EU-Institutionen gestärkt werden.
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Death toll of Israeli Aggression on Gaza rises to more than 43,000 Martyrs
Occupied Jerusalem, SANA-The toll of victims of the Israeli aggression on the Gaza Strip, which has been ongoing for more than a year,has risen to 43,020 martyrs and 101,110 injuries, Palestinian Health Ministry said on Monday in a statement.
‘’ Over the past 24 hours, Israeli occupation committed five massacres in Gaza Strip, leaving 96 martyrs and 277 wounded, while a number of victims are still under the rubble” the statement said.
The ministry explained that after the occupation arrested and deported all the medical staff at Kamal Adwan Hospital, northern Gaza Strip, only one pediatrician remained in the hospital from among all specialties, calling on international institutions to quickly send surgical medical teams to the hospital.
13 Palestinians were killed and dozens were injured earlier today in Israeli occupation bombing of various areas in the Strip.
Khadega/Shaza Qreima
„Wer argumentiert, verliert.“ Das Ende der Party
Die deutsche Public Relations Gesellschaft e.V. (DPRG) empfiehlt 10 Grundsätze zur Kommunikation mit Radikalen und Extremisten
Von Edgar L. Gärtner
Es gibt meines Erachtens so etwas wie den gesunden Menschenverstand. Mit dieser Auffassung stehe ich offenbar durchaus nicht allein. Aber ich muss eingestehen, dass es vor allem bei uns in Deutschland nicht wenige gibt, die mir nicht zustimmen. In seinem 10-Punkte- „Leitfaden zum Umgang mit ideologisierten Gruppen“ fragt ein Think Tank der DPRG, wie in dem durch die Landtagswahlen in Ostdeutschland geschaffenen neuen gesellschaftspolitischen Umfeld kommuniziert werden könnte – wenn überhaupt. „Mehrheiten der Mitte sind auf absehbare Zeit nicht oder kaum mehr möglich“, beklagen die PR-Strategen. Die Ursachen dafür sehen diese nicht primär im Verlust des gesunden Menschenverstandes, der ausgewogene Entscheidungen zwischen realen Alternativen fordert und insofern ein Erstarken der „Mitte“ ermöglicht, sondern im Aufstieg neuer politischer Parteien und deren Vorfeldorganisationen, die als Propagandisten bewährter Alternativen gegen die bislang vorherrschende Politik opponieren. In einer Demokratie sollte das freilich kein Problem sein.
Gleichschaltung statt DiskursfähigkeitOberstes Ziel der vom DPRG-Expertenkreis Public Affairs (EPA) vorgeschlagenen Kommunikationsstrategie ist es aber offenbar nicht, den Kunden von PR-Agenturen zu helfen, demokratie- und diskursfähig zu werden, sondern die „Deutungshoheit“ zu erlangen und zu behalten. Deshalb rät das Strategiepapier der DPRG den Kunden von PR-Agenturen von vornherein davon ab, gegenüber gegnerischen Gruppierungen auf den Austausch von Sach-Argumenten zu setzen. Das zeigen die folgenden mehrdeutigen, im schlechten subjektfreien Passiv formulierten Sätze: „Gespräche auf Augenhöhe oder ein echter Dialog werden nicht gesucht. Andernfalls kann eine themenbezogene Sachdiskussion erreicht werden, die zu einer pragmatischen Lösung führt, zum Beispiel auf kommunaler oder Kreisebene., wo Radikale oder Extremisten politische Verantwortung tragen und ihre Zustimmung und Mitwirkung bei bestimmten Vorhaben unverzichtbar ist. (…) Das bessere Argument möge gewinnen! Aufgrund dieser kommunikativen Sozialisation haben wir nicht gelernt, Gespräche als strategisches Mittel einzusetzen, um bestimmte Ziele zu erreichen“, beklagt das DPRG-Papier und empfiehlt die Verwendung des primitiven „Basic Talk“, den man im Westen ansonsten Donald Trump vorwirft. Das DPRG-Papier betont mit dem Hinweis auf das Buch „Schwarze Rhetorik. Manipuliere, bevor Du manipuliert wirst“ (2018) vom Wladislaw Jachtschenko: „In der politischen Kommunikation gibt es keine Schönheitspreise, aber Gewinner und Verlierer.“
Man versteht vor diesem Hintergrund, warum in Deutschland nicht nur die etablierten politischen Parteien, sondern auch große Teile der privaten Wirtschaft heute nicht auf die offene Diskussion, sondern auf die Ausgrenzung Andersdenkender setzen. Das Motto des DPRG-Papiers „Wer argumentiert, verliert“ sollte deshalb m.E. als Drohung, als Aufruf zur Gewalt verstanden werden. Die Zeit sachbezogener demokratischer Diskurse, inspiriert von der Theorie des kommunikativen Handelns von Jürgen Habermas, soll wohl endgültig vorüber sein.
Es geht auch andersIn meiner Jahrzehnte währenden publizistischen Tätigkeit (im Hintergrund) habe ich gelernt, dass es grundsätzlich auch anders geht. Nicht ohne eine Spur beruflichen Stolzes kann ich darauf hinweisen, dass ich in den 1980er und 1990er Jahren als regelmäßiger Teilnehmer einer Serie von Fach-Klausuren in Schlössern und durch eigene Publikationen nicht unwesentlich mitgeholfen habe, den durchaus nützlichen, wenn auch nicht über jeden Verdacht erhabenen Massenkunststoff PVC und dessen mittelständische Verarbeiter vor dem von Greenpeace und den Grünen geforderten europaweiten Verbot zu bewahren. Die Industrie (in diesem Fall die BASF) hat ihre Forschung auf die Entwicklung harmloser Kunststoff-Weichmacher für Baby-Spielsachen und medizinischem Equipment konzentriert und diese auch gefunden. Ich habe im zitierten Vortrag auf einer Veranstaltung des Ludwig-von-Mises-Instute Europe in Brüssel exemplarisch gezeigt, wie Risiko-Abwägungen und pragmatische Konfliktlösungen in der Demokratie ablaufen könnten/sollten. Die in Buchform veröffentlichten Beiträge der Konferenz lohnen die Lektüre m.E. noch immer. Ich bezweifle, ob eine solche friedliche und produktive Beilegung eines gesellschaftlichen Konflikts heute noch denkbar wäre. Denn die Wahrheitssuche und die Kosten-Nutzen-Abwägung, beide integrale Bestandteile dessen, was wir als gesunden Menschenverstand bezeichnen, haben heute in den von grüner Ideologie dominierten kartellierten Massenmedien und in der Unternehmenskommunikation einen schweren Stand, sofern sie nicht ganz verschwunden sind.
Im zitierten DPRG-Papier taucht der Begriff Wahrheit kein einziges Mal auf. Es geht beim Wahrheitsbegriff selbstredend nicht um die absolute Wahrheit, die für uns Menschen, wie die Philosophen Thomas von Aquin, Immanuel Kant und Karl R. Popper gezeigt haben, unerreichbar ist. Es geht stattdessen um durchaus nützliche, zum Teil aber auch kontroverse relative Wahrheiten. Relative Wahrheiten hinterlassen immer Diskussionsbedarf. Dennoch bleibt der Ausgang offener Diskurse einigermaßen berechenbar, solange bei ihnen die Lösung oder zumindest Abmilderung realer Probleme im Vordergrund steht. Meine gute Bekannte Cora Stephan würde sagen: Solange die Diskutanten sich im Bereich des „Normalen“ bewegen.
Wahrheit interessiert keinen mehrWer aber auf den Wahrheitsbegriff verzichtet, dem bleibt für die Durchsetzung seiner Ziele nur die mehr oder weniger rabiate Gleichschaltung des Diskurses. Es geht dann in der Tendenz nur noch um die Durchsetzung des Rechts des Stärkeren mithilfe juristischer Tricks und/oder der Einschaltung militanter Zensur-Helfershelfer (Sorry: „Trusted Flaggers“) wie „Correctiv“ oder „REspect“. Es geht dabei in Wirklichkeit nicht um die Verteidigung der Vernunft gegenüber radikalen und extremistischen Gruppen, wie das DPRG-Papier glauben machen will, sondern um die Verteidigung extremistischer Narrative und Forderungen gegenüber dem gesunden Menschenverstand produktiv arbeitender Menschen. Die Extremisten sitzen heute in der Regierung! Auch bei sonstigen Methoden zur Eindämmung unerwünschter Meinungen zeigt sich das DPRG-Papier nicht zimperlich. Es empfiehlt zum Beispiel auch den Einsatz von Chat Bots in Social Media, um eventuelle „Shit-Storms“ abzuwehren.
Es geht in der Tat heute sowohl in der Regierungs- als auch in der Unternehmenskommunikation kaum noch um die Verteidigung oder Promotion vernünftiger Produkte und Maßnahmen wie überhaupt um die Bekämpfung marktfeindlicher politischer Eingriffe in die Wirtschaft, sondern vordringlich um Narrative und Investitionsentscheidungen, auf die die Staaten und Unternehmen nicht selbst gekommen sind, sondern die Leader einflussreicher extremistischer Lobbygruppen von Milliardären wie Maurice Strong, Al Gore, Bill Gates, George Soros oder Klaus Schwab sowie die ihnen dienstbaren Think Tanks.
Seit dem Ende der 1980er Jahre haben diese Botschafter der „einen Welt“, das heißt des Versuchs, die Finanzindustrie und die Realwirtschaft der ganzen Welt einheitlich auf das Ziel der Einsparung von Kohlenstoffdioxid-Emissionen um beinahe jeden Preis zu verpflichten, mithilfe des ihnen hörigen Propaganda-Apparats immer mehr an Einfluss gewonnen. So mussten die Deutschen aus ihrem Bundeshaushalt allein im vergangenen September den Betreibern von Solar- und Windkraftwerken wegen der sonnigen Witterung 2,6 Milliarden Euro Einspeisevergütung gemäß dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) überweisen – für Strom, der an der Börse nur 145 Millionen Euro wert war! Andrew Montford hat im Auftrag des britischen Netzwerks „Net Zero Watch“ gerade berechnet, dass die „Energiewende“ in Richtung auf das „Net Zero“- Ziel zehnmal mehr kostet, als sie einbringen könnte. Jeder britische Privathaushalt würde mit 300.000 Pfund belastet. Einen solchen Unsinn zu kommunizieren, stellt die PR-Agenturen in der Tat vor kaum überwindbare Herausforderungen. Denn zum obersten Ziel jeder Politik (auch der Privatunternehmen) erklärten diese Gurus und die diesen unterstehenden Think Tanks „Net Zero“, die CO2-Neutralität der Wirtschaft bis zur Mitte bzw. zum Ende dieses Jahrhunderts, das bereits zu einem Viertel abgelaufen ist. Dieses Ziel ist rein fiktiv und hat mit der Aufgabe demokratischer Politik, das Leben und das Wohlergehen ihrer Anhänger längerfristig zu schützen, nichts zu tun. Es hat auch nichts mit der Aufgabe privater Unternehmen, ihre Kundschaft zufriedenzustellen, zu tun.
Es gibt keinen klimarelevanten „Treibhauseffekt“Denn es gibt überhaupt keinen klimarelevanten „Treibhauseffekt“ durch die Einleitung von CO2 in die Atmosphäre. Das hat der erfolgreiche amerikanische Experimentalphysiker und Erfinder Robert Williams Wood (1868 – 1955) im Prinzip schon im Jahre 1909 nachgewiesen. Mithilfe eines einfachen Experiments hat er zeigen können, dass es nicht einmal in einem richtigen Treibhaus (Greenhouse) einen nennenswerten „Treibhauseffekt“ gibt. Ned Nikolov und Karl Zeller haben diesen Ansatz in einem im Jahre 2017 erschienen Artikel weiter verfolgt und gezeigt, dass die Erwärmung der Erde fast ausschließlich von der (zyklischen) Sonneneinstrahlung abhängt. Im „Grünhaus“ wird es wärmer als in der Umgebung, weil dessen Glasdach die von der Sonne erwärmte Luft am Aufsteigen hindert. Diesen Effekt gäbe es auf der Erde nur, wenn ihre Atmosphäre ein Dach hätte. Doch noch niemand hat es beim Aufstieg von Interkontinentalfliegern auf die gewöhnliche Flughöhe klirren gehört. Das heißt allerdings nicht, dass die Lufthülle der Erde beziehungsweise die Gase, aus denen sie sich zusammensetzt, gar keinen Effekt hätte.
Der Einfluss der Atmosphäre auf den Wärmehaushalt der Erde lässt sich ohne aufwändige Experimente abschätzen, wenn man diese mit ihrem Trabanten, dem Mond vergleicht. Denn wir können davon ausgehen, dass der Mond etwa die gleiche Sonnenenergie empfängt wie die Erde. Auf dem so gut wie atmosphärenfreien Mond steigt die Temperatur auf der Sonnenseite bis auf etwa 130 Grad Celsius, auf der Erde sind Temperaturen über 50°C hingegen selten. Auf der Nachtseite kühlt der Mond wegen der fehlenden Atmosphäre auf minus 170 Grad ab, während die Erde nicht einmal halb so stark abkühlt. Man könnte sich also darauf einigen, der Erdatmosphäre einen mildernden Einfluss auf die Temperaturunterschiede zwischen Tag und Nacht zuzuschreiben. Für die in Schulbüchern wiederholte Behauptung, die (fiktive) Durchschnittstemperatur der Erdoberfläche werde ausschließlich durch den „Treibhauseffekt“ bestimmt, gibt es jedoch keinen Anhaltspunkt.
Ich empfehle deshalb zu der angesprochenen Thematik das Buch des Chemikers Heinz Hug. das hier besprochen wurde. Hug hat sich als Fachmann für chemische Analytik selbst an zum Teil aufwändigen Versuchen beteiligt, den „Treibhauseffekt“ nachzuweisen und zu quantifizieren und kam dabei zur Einsicht, dass es sich dabei um eine „Petitesse“ handelt, auch wenn er die Möglichkeit eines solchen Effekts nicht grundsätzlich abstreitet.
Die DPRG gräbt sich das eigene GrabZusammenfassend könnte man sagen, dass der DPRG-Expertenkreis Public Affairs in seinem Papier versucht, den Eindruck zu erwecken, als seien die wachsenden Kommunikationsprobleme der letzten Jahre durch das Auftauchen neuer radikaler bzw. extremistischer Gruppierungen wie der AfD oder des BSW entstanden, die den Konsens mit dem Mainstream aufgekündigt haben. Aber nichts könnte falscher sein. Eine unvoreingenommene Betrachtung offenbart im Gegenteil, dass der Mainstream, beeinflusst von außen, extremistisch bzw. totalitär geworden ist und dass die neuen Parteien, aus konservativer oder progressiver Perspektive, zum großen Teil das verteidigen, was noch bis vor wenigen Jahren bei uns unhinterfragt als Bestandteil des gesunden Menschenverstandes galt. Neben dem Klima-Thema, das endlich an Bedeutung zu verlieren scheint, weil es kaum noch möglich ist darüber hinwegzusehen, dass die Europäer in ihrer großen Mehrheit andere Sorgen haben, und der damit zusammenhängenden Propagierung der Einsatzes angeblich erneuerbarer Energien hätte ich diese Betrachtung auch auf die Inszenierung der Corona-Pandemie oder die ungebremste Masseneinwanderung unqualifizierter junger Männer lenken können. Doch das sind keine Kernthemen für das EIKE.
In dieser Situation der zunehmenden Konfusion empfiehlt das Strategie-Papier der DPRG, Public Relations durch einseitige Propaganda für fiktive Ziele, d.h. für das Nichts zu ersetzen. Implizit macht die DPRG sich damit für die eigene Abschaffung stark, d.h. durch ihren Ersatz durch ein zentrales Propagandaministerium unter einem neuen Göbbels. Ich weiß nicht, ob das allen Verantwortlichen klar ist. 25.10.2024)
Der Beitrag „Wer argumentiert, verliert.“ Das Ende der Party erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.
How America Was Destroyed
How America Was Destroyed
Hardly anything is left
Paul Craig Roberts
Those who control the Democrat Party are concerned about Kamala’s election chances. Little wonder. She represents the most anti-American, anti-Constitution, anti-white, anti-peace regime in US history. Top Democrats are concerned that Trump will not only take the swing states, despite the multiple theft mechanisms Democrats have in place, but also some blue states. Polls are revealing that a majority of men of color see Trump as a leader of America and Kamala as a destroyer of America. Those who control the Democrat party, most certainly not the people, are also disturbed by reports of the heavy early voting by Trump supporters.
Trump encouraged early voting, because in 2020 Democrats managed to prevent many Trump supporters from voting on election day. The downside to early voting by Trump supporters is it gives Democrats an idea how many votes they have to steal in order to “win.” It is a no-win situation for Trump supporters. If you wait until election day, voting machine failure, closed precincts, and other excuses can be used to keep you from voting. But if you vote early, you signal to the Democrats how many votes they have to steal.
They are well set up to steal them. The Democrats in two swing states have already said that it will be days before they will have the vote count. These days are the time they need to produce the fraud that wins for them. A Democrat and a free election are mutually exclusionary. Arizona officials, for example, say it will take 2 weeks to tabulate the vote count. https://www.theepochtimes.com/us/arizona-officials-it-will-take-nearly-2-weeks-to-tabulate-2024-election-in-maricopa-5746395?utm_source=RTNews&src_src=RTNews&utm_campaign=rtbreaking-2024-10-23-3&src_cmp=rtbreaking-2024-10-23-3&utm_medium=email&utm_term=digital&est=AAAAAAAAAAAAAAAAceE5JjMByMKG77wDxNBNQoYsGSf8AwYnR4TN9A%3D%3D
The Democrats in Pennsylvania and Wisconsin say they are unable to declare election results for several days after the election. https://dailycaller.com/2024/10/25/election-results-possible-delay-2024/
Until 2020–the Big Steal–the US has not had a problem of producing a vote count on time. Why do Americans accept the election theft implied by a delayed vote count with ballot boxes coming in by the truck loads long after voting is closed?
On October 14, I reported on this website that the Biden regime had issued one month before the presidential election a military directive 5240.01. The directive says the US military can be used to come to the aid of civilian police to quell domestic disturbance and can use lethal force against US citizens. I provided a link to the directive. https://www.paulcraigroberts.org/2024/10/14/the-biden-regime-has-just-issued-a-very-suspicious-directive-permitting-military-intervention-in-us-domestic-affairs/ . Fourteen days later I have seen no mention of this directive in the presstitute media.
Now ask yourself where the authority comes from for an executive branch cabinet department to overturn an act of Congress. Where did the Biden regime Department of Defense get the authority to overturn American tradition and the Posse Comitatus Act? That there has been no protest against this illegal and unconstitutional Defense Department directive indicates how close the US is to a tyranny.
As we learned from the hoax “Jan 6 Insurrection,” it is a simple matter for those in authority to declare “insurrections.” They can do it again. It has now been admitted that 200 federal agents were at work on January 6 trying to orchestrate an insurrection. Next time there will be 2,000. As the Democrats are in power, they can create an “insurrection” prior to the vote count.
I have noted that federal officials such as the Department of Justice (sic) and FBI have committed felonies, as have top Democrats, and they can easily face arrests, indictments, and prison sentences for the felonies they committed. They simply cannot permit Trump to regain the Presidency unless he agrees to give them a pass. If he does that, he will not drain the swamp, and will come across to his supporters as just another fake. Deserted by supporters, he will be eliminated.
There is in addition to the DOD directive another suspicious development.
On November 5 there was scheduled to be a Homeland Security cyberattack simulation that could have melded into a real attack that prevented a vote count. Alerts given on alternative media of this scheme resulted in its postponement.
The postponement was quickly replaced by a Ransomware attack Simulation on November 5 by Cybereason. Cybereason is in international cybersecurity company founded by Lior Div Cohen, an expert hacker and former member of the Israeli Defense Forces in the cyber security unit 8200. Dan Fournier explains here: https://fournier.substack.com/p/national-cybersecurity-exercise-conveniently?open=false#§addendum-the-conference-is-now-postponed
So, some of the swing states have said that election results will not be timely reported. When the results are misreported, the US military is there to use lethal force to suppress those who object. If Trump’s win is too lopsided to be subject to theft, there can be a cybersecurity attach that prevents a vote count. Putin and Trump can be blamed for an insurrection orchestrated by the FBI, and the Democrats will be declared by the American whore media as the winner.
This sounds far-fetched, but it isn’t.
The Democrat Party does not believe in the Constitution. It does not believe in the country which it dismisses as racist. The Democrat Party is no longer a political party. It is an ideological party dedicated to the elimination of merit and the imposition of DEI–Diversity, Equity, and Inclusion. The Democrats are totally committed to the demise of merit and its replacement with racial preferences. Ever since Blumrosen at the EEOC stood the 1964 Civil Rights Act on its head and imposed the racial quotas that the act strictly prohibited, equality before the law has been dying, year by year in the United States.
Today in America a white person especially if the person is heterosexual, is a second class citizen. The 14th Amendment has been nullified by executive branch action. The 1st Amendment is in the crosshairs with Hillary Clinton, John Kerry, the Wall Street Journal editor, and numerous law school deans demanding its overthrow.
When they take away your free speech rights, truth is dead.
When truth cannot be spoken liberty is dead.
That is the future Democrats have for us. A vote for a Democrat is a vote for your own slavery.
Washington Brewing More Trouble for Russia
Washington Brewing More Trouble for Russia
Ruling party defeats pro-Western opposition in Georgia election
https://www.rt.com/russia/606537-georgia-elections-early-results/
Georgia’s pro-Western opposition refuses to accept election defeat
https://www.rt.com/russia/606589-georiga-opposition-refuse-accept-defeat/
Georgia’s pro-Western president calls for mass street protests
Salome Zourabichvili has said she does not recognize the Saturday parliamentary election results and alleged that Russia was involved.
https://www.rt.com/russia/606591-georgian-president-call-mass-protests/
Bill Gates: Mass Murderer of Children
Bill Gates: Mass Murderer of Children
https://www.globalresearch.ca/bill-gates-and-the-depopulation-agenda-robert-f-kennedy-junior-calls-for-an-investigation/5710021
Democrats Are Going for the Sodom and Gomorrah Vote
Democrats Are Going for the Sodom and Gomorrah Vote
When America Made Beautiful Cars
When America Made Beautiful Cars
From the days before the Federal Uglifiers Took Over
They deprived us of beauty to “make us safe.”
Without beauty no one is safe.
YPJ nehmen drei IS-Verdächtige fest
Die Frauenverteidigungseinheiten (YPJ) haben mehrere mutmaßliche Mitglieder der Dschihadistenmiliz „Islamischer Staat“ (IS) festgenommen. Die insgesamt drei Männer wurden bei zwei verschiedenen Einsätzen im Nordosten Syriens festgesetzt, teilte die Pressestelle des autonomen Frauenkampfverbands am Montag mit. Sie sollen dem Zellennetzwerk des IS angehören und Anschläge geplant haben, hieß es.
Der Übergriff auf zwei der Festgenommenen erfolgte am Rande der Verbindungsstraße zwischen Şedadê und Hesekê. Die auf einem Motorrad fahrenden Verdächtigen wurden von den Kämpferinnen aus dem Verkehr gefischt, wie auch ein von den YPJ veröffentlichtes Video zeigt. Dies sei nötig gewesen, weil Hinweise ergeben hätten, dass die Terrorzelle im Windschatten der aktuellen Angriffswelle der Türkei gegen Nord- und Ostsyrien im Begriff gewesen sei, Attentate zu verüben.
Yekîneyên me yên Parastina Jin YPJ Li Hemberî Şaneyên DAÎŞ’ê Rêzeçalakî Li Darxistin #YPJ pic.twitter.com/B2BLrvZIZr
— YPJ ROJAVA (@YPJDefense) October 28, 2024Im Einsatzgebiet sei auch eine vom IS verlegte Sprengfalle entdeckt und kontrolliert gesprengt worden, hieß es weiter. Der dritte IS-Verdächtige wurde nach YPJ-Angaben bei einem Einsatz in Deir ez-Zor festgenommen. Ob der Mann Verbindungen zu dem in Hesekê ausgehobenen Duo hat, dazu äußerte sich der Verband nicht. Allerdings gaben die YPJ weiter an, dass bei den Operationen diverse Waffen, Munition und weiteres Kriegsmaterial sichergestellt wurden.
Die mutmaßlichen IS-Mitglieder werden nun an die Justiz der Demokratischen Selbstverwaltung in der Region Nord- und Ostsyrien (DAANES) überstellt. Sollte sich der Verdacht gegen sie bestätigen, müssen sich wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und Vorbereitung einer schweren gesellschaftsgefährdenden Gewalttat auf einen Prozess vor dem Volksgericht der DAANES einstellen. Bei einer Verurteilung droht ihnen eine langjährige Haftstrafe.
https://anfdeutsch.com/rojava-syrien/funf-millionen-menschen-droht-eine-humanitare-katastrophe-44061 https://anfdeutsch.com/rojava-syrien/ypj-bandenfuhrer-abu-ghamid-in-deir-ez-zor-gefasst-42738 https://anfdeutsch.com/frauen/ypj-bis-die-letzte-ezidin-befreit-ist-43122
Georgien: Regierungspartei gewinnt Wahl
Ärzte und Behörden wollten Geschlechtsumwandlung gegen Mutter durchsetzen: 11-Jährige im letzten Moment gerettet
Die woke Ideologie hat sich längt zur existenziellen Bedrohung für die westlichen Gesellschaften entwickelt, weil sie deren sämtlichen Fundamente untergräbt. Dies gilt auch und gerade für den Transwahn: Schon Kindern wird eingeredet, es sei völlig normal, im „falschen“ Körper geboren zu sein und sich aus einem Katalog aus Dutzenden von Geschlechtern eines oder mehrere auswählen […]
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Bürgergeld: Jobcenter muss auch auch Nutzungsentschädigung zahlen
Laut eines Beschlusses des Sozialgerichts (SG) Berlin muss das Jobcenter auch nach Beendigung des Mietverhältnisses die sogenannte Nutzungsentschädigung an den Vermieter zahlen. Das Jobcenter hatte die Zahlung verweigert, weshalb sich der betroffene Bürgergeld-Bezieher verschuldete.
Was ist eine Nutzungsentschädigung und wann fällt sie an?Die Nutzungsentschädigung müssen ehemalige Mieter für die Weiternutzung der Wohnung nach der offiziellen Beendigung des Mietverhältnisses zahlen.
Sie tritt vor allem in Situationen ein, in denen die Wohnung nach dem Ende des Mietvertrags – beispielsweise nach einer Kündigung oder einem Räumungsurteil – weiterhin genutzt wird, etwa weil noch kein anderer Wohnraum verfügbar ist.
Die Entschädigung ist rechtlich nicht als Miete anzusehen, erfüllt jedoch eine ähnliche Funktion, da sie den Vermieter für die fortgesetzte Nutzung seines Eigentums entschädigt.
Im hier behandelten Fall hatte ein Bürgergeldempfänger sich gerichtlich verpflichtet, seine Wohnung bis zum 31. Dezember 2023 zu räumen. Da der Antragsteller jedoch noch keinen neuen Wohnraum finden konnte, blieb er in der Wohnung, ohne dass eine Zwangsräumung beantragt wurde. Er war somit gezwungen, eine Nutzungsentschädigung zu zahlen.
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Warum stellt das Jobcenter häufig die Zahlungen nach einer Kündigung ein?In der Praxis neigen viele Jobcenter dazu, Mietzahlungen einzustellen, sobald ein Mietverhältnis offiziell endet, beispielsweise nach einer Kündigung oder einem Räumungsurteil.
Diese Praxis führt jedoch häufig zu Problemen für betroffene Bürgergeldempfänger, die sich in einer Übergangsphase ohne eigenen Wohnraum befinden.
Das Jobcenter argumentiert dabei oft, dass nach dem Ende des Mietverhältnisses keine „Miete“ mehr anfällt und somit auch keine Übernahmeverpflichtung bestehe.
Allerdings ignoriert diese Praxis häufig die Regelungen des Sozialgesetzbuches II (SGB II), welches im Rahmen des § 22 auch die Übernahme von Nutzungsentschädigungen vorsieht, die den Bedarf für Unterkunft und Heizung sicherstellen sollen, bestätigt der Sozialrechtsexperte Dr. Utz Anhalt.
Wird diese Zahlung ausgesetzt, laufen Bürgergeldempfänger Gefahr, in eine Verschuldungsspirale zu geraten oder gar in die Obdachlosigkeit abzurutschen, so Anhalt.
Welche rechtliche Grundlage gibt es für die Übernahme der Nutzungsentschädigung?Gemäß § 22 des SGB II gehört auch die Nutzungsentschädigung nach Ende eines Mietverhältnisses zu den Unterkunftskosten, die durch das Jobcenter übernommen werden müssen. Dieser Paragraph wurde im Sozialrecht verankert, um Bürgergeldempfängern den Schutz ihrer Wohnsituation und eine finanzielle Absicherung in Übergangsphasen zu bieten.
Der Beschluss des Sozialgerichts Berlin, Aktenzeichen S 121 AS 6506/23 ER, betont, dass die Nutzungsentschädigung als ein Unterkunftsbedarf anzusehen ist.
Das Jobcenter kann sich demnach nicht auf den Standpunkt stellen, dass nach dem Ende des Mietverhältnisses keine Zahlungspflicht mehr bestünde.
Das Gericht entschied, dass auch nach einer Kündigung oder einem Räumungsurteil das Jobcenter zur weiteren Kostenübernahme verpflichtet ist, solange der ehemalige Mieter tatsächlich in der Wohnung verbleibt und die Wohnung faktisch noch als Unterkunft dient.
Welche Konsequenzen hat der Beschluss des Sozialgerichts Berlin?Der Beschluss stellt eine wichtige Klärung für Bürgergeldempfänger dar, die sich nach dem Ende eines Mietverhältnisses in einer Übergangssituation befinden.
Die Verpflichtung zur Weiterzahlung der Nutzungsentschädigung bedeutet, dass betroffene Empfänger nicht länger befürchten müssen, ohne Unterstützung durch das Jobcenter in der Wohnung verbleiben zu müssen, bis sie geeigneten Ersatzwohnraum gefunden haben.
Die Entscheidung könnte auch Einfluss auf künftige Verfahrensweisen anderer Jobcenter haben. Sie zeigt, dass eine rigorose Einstellung der Zahlungen in vergleichbaren Fällen nicht rechtens ist und bei betroffenen Bürgergeldempfängern Anträge auf weitere Zahlungen für Unterkunftskosten Erfolg haben können.
Wie sollten Betroffene vorgehen, wenn das Jobcenter die Zahlungen einstellt?Falls das Jobcenter die Miet- oder Nutzungsentschädigungszahlungen nach einer Kündigung einstellt, ist ein sofortiges rechtliches Handeln ratsam. Betroffene sollten:
- Widerspruch einlegen: Die Betroffenen haben das Recht, gegen die Entscheidung des Jobcenters Widerspruch einzulegen. Dieser sollte möglichst zeitnah erfolgen, um den Sachverhalt schnellstmöglich klären zu können.
- Einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz stellen: Wie der aktuelle Fall zeigt, kann ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz Erfolg haben. Dadurch kann das Sozialgericht eine vorübergehende Zahlungsverpflichtung des Jobcenters anordnen, bis eine endgültige Klärung erfolgt.
- Rechtsberatung in Anspruch nehmen: Für eine fundierte rechtliche Auseinandersetzung mit dem Jobcenter ist eine anwaltliche Beratung oder die Unterstützung durch eine Sozialberatungsstelle sinnvoll. Dies kann helfen, die eigenen Rechte erfolgreich durchzusetzen.
Der Beschluss stärkt die Rechte von Bürgergeldempfängern. Das Sozialgericht hat klargestellt, dass die Sicherung des Wohnraums auch nach dem formellen Ende eines Mietverhältnisses zu leisten ist. Das Jobcenter muss also die Nutzungsentscheidung zahlen. (AZ: S 121 AS 6506/23ER)
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