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Bürgergeld: Jobcenter verhängte Bußgeld weil eine Arbeit gefunden wurde

Lesedauer 2 Minuten

Als die betroffene Bürgergeld-Bezieherin in ihren Postkasten schaute, traute sie ihren Augen nicht. Weil sie eine Arbeit aufgenommen hatte und sich somit den Leistungsbezug verringerte, soll sie nun ein Bußgeld zahlen. Kurios und tatsächlich geschehen. Aber wie kam es dazu?

Bußgeld wegen angeblich fehlender Mitwirkungspflichten

Endlich einen Job finden. Das erhoffen sich die allermeisten Leistungsbeziehenden. Doch wehe man geht diesen Schritt, dann kann es nämlich ein Bußgeld geben. Was aber war konkret geschehen?

Die Betroffene bekam vom Hauptzollamt folgendes Schreiben:

“Sie haben Ihre Mitwirkungspflicht als Leistungsbezieherin gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) verletzt und damit fahrlässig zwei Ordnungswidrigkeiten nach § 63 Abs. 1 Nr. 7 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) begangen. Wegen dieser Verstöße wird gegen Sie gemäß § 63 Abs. 2 SGB II in Verbindung mit §§ 65, 35 und 17 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) eine Geldbuße auf Grund Ihrer Arbeitsaufnahme zum 01.02.2022 110,00 Euro eine Geldbuße auf Grund Ihrer Arbeitsaufnahme zum 01.09.2022 45,00 Euro festgesetzt.” hieß es in dem Schreiben, dass der Betroffene  verwundert in den Händen hielt.

Job aufgenommen und dem Jobcenter gemeldet

Im 2022 hatte die Betroffene zwei Beschäftigungsverhältnisse aufgenommen. Die Arbeitsaufnahme wurde dem zuständigen Jobcenter “Märkischer Kreis” noch vor Antritt der Jobs mitgeteilt, damit es eben nicht zu einer Überzahlung von SGB II Leistungen kommt.

Im Jahr 2022 herrschte noch die Pandemie-Zeit, weswegen die Arbeit in den Behörden nur schleppend voranging. So passierte es, dass auch die Mitteilung darüber, dass Jobs angetreten wurden, nicht zeitnah bearbeitet wurden.

Diese Verzögerung der Bearbeitung soll nun die Betroffene bezahlen – in Form eines Bußgeldes, weil die Anrechnung des Einkommens mit Verzögerung erfolgte. Dann folgte zusätzlich die Unterstellung des Sozialleistungsbetrugs.

Wie kam es dazu?

Das Hauptzollamt kann über Mitteilungen des Jobcenters, Datenabgleiche oder Ermittlungsverfahren Kenntnis über Verstöße erlangen. Nach §§ 65 und 35 OWiG übernimmt es dann die Rolle der Verwaltungsbehörde, die Bußgeldverfahren führt.

Diese Verlagerung der Zuständigkeit wird oft von Erwerbslosengruppen und Sozialverbänden kritisiert, da sie für Betroffene undurchsichtig erscheinen kann. Aber das nur nebenbei angemerkt.

Wieso kam es zur Unterstellung des Sozialleistungsbetrugs trotz gemeldeter Beschäftigungen?

Die Verzögerung bei der Anrechnung der gemeldeten Beschäftigungen wirft nun die Frage auf, ob tatsächlich eine Verletzung der Mitwirkungspflichten und somit “Sozialleistungsbetrug” überhaupt vorlag. Betroffene berichten nämlich häufig davon, dass es gerade während der Coronazeit es zu erheblichen Bearbeitungsrückständen in den Jobcentern kam.

Wenn Leistungsbeziehende nämlich ihre neue Arbeit rechtzeitig melden, liegt die Verantwortung für die korrekte Anrechnung bei der Behörde und nicht beim Leistungsbeziehenden.

Deshalb hat die Betroffene nunmehr eine Klage gegen den Aufhebungs- und Erstattungsbescheid vor dem Sozialgericht Dortmund eingereicht (Az.: S 91 AS 2931/23) . Bis das Gericht eine Entscheidung getroffen hat, ruht der Bußgeldbescheid.

Aber auch beim Sozialgericht mahlen die Mühlen aufgrund einer Vielzahl von Klagen langsam. Wir berichten weiter.

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Biometrie-Test: Datenschutzaktivist verklagt BKA, weil es sein Gesicht missbraucht haben soll

netzpolitik.org - 19. September 2025 - 13:36

Janik Besendorf glaubt: Das BKA hat Fotos von ihm genutzt, um damit Software für Gesichtserkennung zu testen. Deshalb hat er heute eine Klage eingereicht. Er will, dass sich die Behörde „in Zukunft an geltendes Recht hält“.

Janik Besendorf will nicht, dass das BKA mit seinem Gesicht Biometriesysteme testet. – Alle Rechte vorbehalten Privat

Im Oktober 2018 nahm die Polizei Janik Besendorf fest. Vorwurf: Hausfriedensbruch. Es folgte eine erkennungsdienstliche Behandlung. Vier Fotos wurden von ihm erstellt: Porträt, linkes und rechtes Profil sowie ein Ganzkörperfoto. Direkt danach durfte er gehen, der Vorwurf wurde kurz darauf fallengelassen. Doch die Bilder sind bis heute im Polizeisystem gespeichert.

Im Jahr 2019 hat das BKA schließlich 4,8 Millionen Porträtfotos von rund drei Millionen Personen benutzt, um vier verschiedene Systeme zur Gesichtserkennung zu testen. Das umfasste fast alle damals verfügbaren Bilder und deshalb vermutlich auch die von Besendorf. Der Datenschutzaktivist geht davon aus, dass es dafür keine Rechtsgrundlage gab. Das BKA gab gegenüber der Datenschutzaufsicht an, dass die Bilder zu wissenschaftlichen Zwecken genutzt worden seien, was nach dem BKA-Gesetz erlaubt wäre. Janik Besendorf sagt: „Die dürfen Forschung machen, aber nicht Marktforschung!“

Das BKA setzt seit 2007 ein Gesichtserkennungssystem mit dem Kürzel GES ein. „Die Erkennungsleistung des Systems wurde über die Jahre durch Updates des Algorithmenherstellers kontinuierlich verbessert, sodass das GES zu einem unverzichtbaren Hilfsmittel bei der Identifikation unbekannter Personen geworden ist“, schrieb das BKA 2017 in einer internen Mitteilung. Um zu sehen, ob das aktuell genutzte System eine wettbewerbsfähige Erkennungsleistung liefert, sollte es mit am Markt erhältlichen Systemen getestet werden. „Es gilt, die Frage zu beantworten, ob dem BKA noch das effektivste Gesichtserkennungssystem zur Verfügung steht“, heißt es in der genannten Mitteilung weiter.

„Ich sehe eine Gefahr“

Zuerst hatte Besendorf sich bei der Datenschutzaufsicht über die mutmaßliche Nutzung seines Fotos beschwert, die hat die Beschwerde abgewiesen. Unterstützt vom Chaos Computer Club reichte er nun gemeinsam mit seiner Anwältin Beata Hubrig Klage vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden ein. Besendorf will feststellen lassen, dass die Verwendung seines Bildes – und damit auch aller anderen Bilder – rechtswidrig war. „Damit sich das BKA in Zukunft an geltendes Recht hält, also nur unternimmt, wofür es eine Rechtsgrundlage gibt. Schließlich geht es um Grundrechte. Es passiert leider immer häufiger, dass Polizeibehörden losgehen und irgendwas testen, obwohl gar nicht klar ist, ob es dafür eine Rechtsgrundlage gab. Ich sehe eine Gefahr darin, wenn die Polizei immer mehr technische Mittel benutzt“, sagt der hauptberufliche IT-Sicherheitsexperte.

Besendorf weiß, dass seine Fotos in der Polizeidatenbank INPOL-Z liegen, weil er das BKA danach gefragt hat. Wie man solche Auskünfte beantragt, erklärte er gemeinsam mit seiner Anwältin in einem Vortrag beim 38C3. Dort zeigten die beiden auch, wann man die Löschung von Daten aus Polizeidatenbanken verlangen kann. Besendorf will mit dem Löschantrag zu seinen Fotos allerdings noch warten, bis das Verfahren abgeschlossen ist, damit keine Beweise zerstört werden.

Den Test der Gesichtserkennungssysteme hat das Fraunhofer-Institut für Graphische Datenverarbeitung (Fraunhofer IGD) durchgeführt. Besendorf fürchtet, dass das BKA dafür seine Fotos an das Fraunhofer-Institut gegeben hat. Das BKA schrieb der Datenschutzbehörde allerdings: „Die Bilddaten haben das BKA nicht verlassen und standen Mitarbeitenden des Fraunhofer IGD auch nicht zur Einsichtnahme zur Verfügung.“ An anderer Stelle hieß es allerdings, Fraunhofer-Mitarbeitende seien – unter BKA-Aufsicht – im Rechnerraum gewesen.

Besendorf sagt: „Dass die Daten nicht an das Fraunhofer-Institut weitergegeben wurden, ist bislang eine Behauptung, vor Gericht wird sich das BKA bekennen müssen.“ Besendorf ist auch gespannt, welche Rechtsgrundlage das BKA für den Test angeben wird.

Die den Test betreffende Kommunikation zwischen der Datenschutzaufsicht und dem BKA, die netzpolitik.org vorliegt, zeigt, wie sehr das BKA die Datenschutzbehörde auflaufen lässt. Es antwortet auf mehrere Nachfragen nicht, lässt Fristen für geforderte Erklärungen verstreichen, übersendet zunächst nur eine Variante des Abschlussberichts, in der die Namen der Hersteller nicht genannt sind.

Mögliche Rechtsgrundlagen für den Eingriff

Als eine mögliche Rechtsgrundlage für die Speicherung nennt die Datenschutzbehörde in einem Schreiben an Besendorf vom Februar 2025 Artikel 6 der DSGVO. Demnach ist eine Datenverarbeitung unter anderem erlaubt, wenn sie zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist. Angeblich gäbe es ein erhebliches öffentliches Interesse: die mögliche Senkung der Falscherkennungsrate bei der Gesichtserkennung. „Die potenziellen Folgen des polizeilichen Einsatzes einer fehlerbehafteten Gesichtserkennungssoftware für die betroffenen Personen, die von der Stigmatisierung über die Rufschädigung bis hin zu Diskriminierung und strafrechtlicher Verfolgung reichen können, können im Einzelfall gravierend sein“, schreibt die Datenschutzbehörde.

Das steht allerdings im Widerspruch zu dem, was das Amt im Juni 2022 an das BKA schrieb. Damals hieß es, der entsprechende Artikel des Bundesdatenschutzgesetzes sei aufgrund seiner Unbestimmtheit und angesichts der Eingriffsintensität keine taugliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung einer Vielzahl biometrischer Daten. „Hätte der Gesetzgeber hierfür eine Rechtsgrundlage schaffen wollen, hätte er – entsprechend den verfassungsrechtlichen Anforderungen – konkrete Vorschriften zu Zweck, Anlass und Verfahrenssicherungen geschaffen“, heißt es weiter.

Das BKA selbst nannte gegenüber der Datenschutzbehörde als Rechtsgrundlage für die Nutzung der Fotos für den Test einen Paragrafen des BKA-Gesetzes, der die Datenverarbeitung zum Zweck der wissenschaftlichen Forschung erlaubt. Die Datenschutzbehörde hält diesen Paragrafen hier allerdings für nicht anwendbar: „Vorliegend ging es um eine vergleichende Untersuchung der Leistungsfähigkeit marktreifer Gesichtserkennungssysteme. Neue Erkenntnisse, die den Fortschritt der Wissenschaft zu bewirken vermögen, sind nicht ersichtlich.“

USB-Anschlüsse deaktiviert, Festplatten zerstört

Das BKA hat sich, wie es der Datenschutzaufsicht schreibt, im Rahmen des Tests viel Mühe beim Schutz der personenbezogenen Daten gegeben: Das passwortgeschützte Computersystem, das dafür genutzt wurde, sei in einem abgeschlossenen Raum aufgebaut worden, zu dem nur das Projektteam Zugang gehabt habe. Einen Anschluss ans Internet oder an andere polizeiliche Systeme zur Datenerfassung habe es nie gegeben. Die Fotos seien auf einer verschlüsselten Festplatte transportiert worden. Und nachdem die Fotos eingelesen wurden, seien die USB-Anschlüsse des Computersystems deaktiviert worden.

Die Fraunhofer-Mitarbeiter, die am Projekt mitwirkten, seien einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen worden. Nur die Auswertung der Daten – ohne Bilder und personenbezogene Informationen – sei dem Fraunhofer-Institut zur Weiterbearbeitung in eigenen Räumen ausgehändigt worden. Nach Abschluss des Projekts seien alle Datenspeicher zerstört worden.

Der Abschlussbericht des Fraunhofer-Instituts zeigt, welches der Systeme am schnellsten und am besten Menschen erkannte, und auch, in welchen Fällen Menschen von keinem der Systeme auf Fotos erkannt werden konnten. Getestet wurden meist, aber nicht nur, Bilder aus erkennnungsdienstlichen Maßnahmen; darüber hinaus gibt es im Polizeisystem aber beispielsweise auch Fotos aus Observationen.

Die Programme versagten demnach bei Bildern von vermummten oder verschleierten Gesichtern, bei zu geringer Auflösung und zu geringem Kontrast sowie bei tief gesenktem Kopf. Welche Hersteller Produkte zu dem Test beisteuerten, hält das BKA geheim. Nach dem Test blieb es bei dem System zur Gesichtserkennung, das es auch zuvor schon verwendet hatte.

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Rente mit 63 vor dem Aus? So steigen die Abschläge – Tabelle

Lesedauer 4 Minuten

Viele wollen gern bereits mit 63 in Rente gehen. Nach jahrzehntelanger Erwerbstätigkeit früher auszusteigen, klingt verlockend – doch der Preis dafür sind dauerhafte Kürzungen. Zugleich verdichtet sich die politische Debatte um zusätzliche Einschnitte.

Warum es bei der Rente ab 63 überhaupt Abschläge gibt

Wer vor der persönlichen Regelaltersgrenze in den Ruhestand wechselt, beansprucht die gesetzliche Rente länger. Um diese verlängerte Bezugsdauer auszugleichen, schreibt das Rentenrecht einen pauschalen Abzug vor.

Die Regeln sind simpel und wirksam: Für jeden Monat, den der Rentenbeginn vor der Regelaltersgrenze liegt, wird die Rente um 0,3 Prozent gekürzt.

Die Minderung summiert sich und gilt lebenslang. Wer also um vier Jahre – das entspricht 48 Monaten – vorzieht, landet beim Maximalwert von 14,4 Prozent weniger Rente. Dieser Abschlag wird nicht später zurückgenommen und wirkt auf jede spätere Rentenanpassung fort.

Die aktuelle Lage 2025: Wie hoch sind die Kürzungen ab 63?

Das reguläre Rentenalter steigt seit Jahren stufenweise an und liegt für die meisten künftigen Ruheständler bereits jenseits von 66 Jahren. Für den Jahrgang 1962, der 2025 mit 63 Jahren in Rente gehen möchte, beträgt die Regelaltersgrenze 66 Jahre und 8 Monate.

Zwischen 63 und 66 Jahren plus acht Monaten liegen 44 Monate. Multipliziert mit 0,3 Prozent ergibt sich ein dauerhafter Abschlag von 13,2 Prozent.

Eine Beispielrechnung verdeutlicht die Größenordnung: Bei einer regulären Monatsrente von 1.631 Euro reduziert ein Start mit 63 die Zahlung auf rund 1.416 Euro – die Kürzung beläuft sich auf etwa 215 Euro pro Monat und begleitet die Rente dauerhaft.

Für die nachfolgenden Jahrgänge erhöht sich die Minderung weiter, weil die Regelaltersgrenze weiter ansteigt.

Wer 1963 geboren ist und mit 63 beginnt, liegt 46 Monate vor der Regelaltersgrenze von 66 Jahren und 10 Monaten und muss daher 13,8 Prozent Abzug einkalkulieren.

Ab dem Jahrgang 1964 liegt die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren; ein Start mit 63 bedeutet dann 48 Monate Vorzug mit einem Abschlag von 14,4 Prozent.

Wer die „echte“ Rente mit 63 ohne Abschläge noch erhält

Die landläufig sogenannte „Rente mit 63“ meinte ursprünglich die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte, also Versicherte mit mindestens 45 Beitragsjahren. Diese Regelung existiert weiterhin, doch die dafür maßgebliche Altersgrenze ist für jüngere Jahrgänge angehoben worden.

Für Neurentnerinnen und Neurentner ab Jahrgang 1964 ist die abschlagsfreie Altersrente erst ab 65 möglich, nicht mehr mit 63. In der Praxis bedeutet das:

Eine vollständig abschlagsfreie Rente exakt ab dem 63. Geburtstag ist heute nur noch für ältere Jahrgänge erreichbar, die bereits in den vergangenen Jahren diese Voraussetzungen erfüllt haben. Für alle anderen bleibt ein vorgezogener Ruhestand grundsätzlich möglich, er ist jedoch untrennbar mit permanenten Abschlägen verbunden.

Abschläge bei der Rente mit 63 Geburtsjahr Abschlag bei Rente ab 63 1947 7,5 % 1948 7,8 % 1949 8,1 % 1950 8,4 % 1951 8,7 % 1952 9,0 % 1953 9,3 % 1954 9,6 % 1955 9,9 % 1956 10,2 % 1957 10,5 % 1958 10,8 % 1959 11,4 % 1960 12,0 % 1961 12,6 % 1962 13,2 % 1963 13,8 % 1964 14,4 % 1965 14,4 % 1966 14,4 % 1967 14,4 % 1968 14,4 % 1969 14,4 % 1970 14,4 %

Hinweis: Grundlage ist die schrittweise Anhebung der Regelaltersgrenze (1947–1958 +1 Monat pro Jahr bis 66; 1959–1964 +2 Monate pro Jahr bis 67) und der gesetzliche Abschlag von 0,3 % je vorgezogenem Monat.

Drohen höhere Abschläge?

Angesichts demografischer Belastungen und knapper Rentenkassen ist die Frühverrentung erneut in den Fokus von Politik und Fachwelt gerückt. In Gutachten und Diskussionspapieren wird vorgeschlagen, die Kürzungssätze spürbar anzuheben, etwa auf fünf bis sechs Prozent pro Vorzugsjahr. Umgerechnet wären das rund 0,42 bis 0,5 Prozent pro Monat und damit nahezu eine Verdoppelung der heutigen Abschläge.

Ein solches Vorgehen würde die „Rente ab 63“ deutlich unattraktiver machen, den Anreiz zum frühen Ausstieg dämpfen und das Rentensystem kurzfristig finanziell entlasten.

Maßgeblich ist jedoch der Gesetzgeber. Stand heute liegt kein verabschiedetes Gesetz vor, das die Abschläge erhöht. Es handelt sich um eine lebhafte, aber bislang ergebnisoffene Diskussion. Ob und wann Änderungen tatsächlich kommen, ist derzeit offen.

Was die Kürzung im Geldbeutel bedeutet

Abschläge reduzieren nicht nur den monatlichen Auszahlbetrag, sie wirken technisch auf die Entgeltpunkte und damit dauerhaft auf das gesamte Rentenniveau. Das hat zwei Konsequenzen.

Erstens fällt jede spätere Rentenanpassung auf einer niedrigeren Basis aus, weil die Minderung nicht wieder entfällt. Zweitens greifen auf die Bruttorente – unabhängig vom Abschlag – die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie die Einkommensteuer, soweit die persönlichen Freibeträge überschritten werden.

Wer 2025 erstmals eine volle Jahresrente bezieht, muss 83,5 Prozent dieses Betrags versteuern lassen. Wie stark das Netto letztlich sinkt, hängt vom individuellen Steuersatz, von weiteren Einkünften und von Vorsorgeaufwendungen ab.

Eine persönliche Berechnung lohnt sich, denn die Kombination aus Abschlag, Abgaben und Steuer kann die Differenz zwischen „machbar“ und „zu knapp“ ausmachen.

Planung vor dem Schritt: Welche Optionen es gibt

Eine solide Entscheidung stützt sich auf Zahlen. Ausgangspunkt sollte stets die Rentenauskunft der Deutschen Rentenversicherung sein, weil sie die individuell erworbenen Entgeltpunkte, die voraussichtliche Regelaltersgrenze und die möglichen Abschläge ausweist.

Auf dieser Basis lassen sich Szenarien durchspielen: der sofortige Start mit 63, ein um einige Monate verschobener Eintritt zur Verringerung des Abschlags oder eine überbrückende Erwerbstätigkeit. In Betracht kommt auch eine Teilrente als gleitender Übergang, die finanzielle Sicherheit mit etwas zusätzlicher Zeit im Job verbindet.

Manche Versicherte prüfen zudem Ausgleichszahlungen, um Rentenminderungen teilweise zu kompensieren; auch hier empfiehlt sich eine Beratung, weil Aufwand und Nutzen individuell unterschiedlich ausfallen.

Ergänzend können private Ersparnisse, betriebliche Altersversorgung und eventuelle Abfindungen die Lücke schließen, die ein früherer Rentenstart reißt. Entscheidend ist, den Liquiditätsbedarf realistisch zu beziffern und Reserven für Inflation, Gesundheit und unerwartete Ausgaben einzuplanen.

Überblick Abschlagsregeln 2025

Für den Geburtsjahrgang 1962 liegt die Regelaltersgrenze bei 66 Jahren und acht Monaten; ein Rentenbeginn mit 63 bedeutet eine Vorverlagerung um 44 Monate und damit eine Kürzung von 13,2 Prozent.

Für den Jahrgang 1963 verschiebt sich die Regelaltersgrenze auf 66 Jahre und zehn Monate, wodurch ein Start mit 63 um 46 Monate vorgezogen wäre – die Rente sinkt entsprechend um 13,8 Prozent.

Ab Jahrgang 1964 ist die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren erreicht; wer hier mit 63 beginnt, zieht um 48 Monate vor und muss den maximalen Abschlag von 14,4 Prozent hinnehmen. Allen Varianten liegt stets dieselbe Formel zugrunde: 0,3 Prozent Abzug pro Monat des Vorziehens, dauerhaft und ohne spätere Rückabwicklung.

Was Sie jetzt mitnehmen sollten

Noch ist nichts beschlossen, doch die Richtung der Debatte ist eindeutig: Früher in Rente zu gehen, könnte in Zukunft teurer werden. Nach heutigem Stand gilt für einen Start mit 63 im Jahr 2025 ein Abschlag von bis zu 13,2 Prozent; für jüngere Jahrgänge steigt er auf bis zu 14,4 Prozent.

Wer den Schritt plant, sollte die eigene Rentenauskunft prüfen, die Nettoauswirkungen inklusive Steuern und Sozialabgaben durchrechnen und mögliche Alternativen wie eine spätere Antragstellung, eine Teilrente oder Ausgleichszahlungen abwägen.

Eine individuelle Beratung durch die Deutsche Rentenversicherung ist kostenfrei und hilft, Entscheidungen auf belastbare Zahlen zu stützen. So bleibt der frühere Ruhestand eine bewusste Wahl – nicht das Ergebnis einer Unterschätzung der finanziellen Folgen.

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Bürgergeld: Jobcenter muss die teure Wohnung zahlen

Lesedauer 3 Minuten

Das jüngste Urteil aus Berlin und Brandenburg hat für Aufsehen gesorgt und wirkt sich unmittelbar auf die Rechte von Bürgergeld-Beziehenden aus. Die Richterinnen und Richter stellten klar, dass Sozialwohnungen in keinem Fall als unangemessen gelten dürfen, selbst wenn ihre Miete über dem Richtwert liegt, den das Jobcenter für „angemessene“ Wohnkosten festgelegt hat.

Konkret bedeutet dies: Liegt eine Wohnung innerhalb des sozialen Wohnungsbaus, ist eine Kürzung der Mietzahlungen durch das Jobcenter nicht zulässig, insbesondere dann, wenn in der entsprechenden Region – wie in vielen Teilen Berlins – ein angespannter Wohnungsmarkt vorherrscht.

Warum weigerte sich das Jobcenter, die volle Miete zu übernehmen?

Der Fall, der diesem Urteil zugrunde liegt, reicht mehrere Jahre zurück. Bereits 2017 hatte das Sozialgericht in Berlin eine Entscheidung gefällt, die sich auf den Zeitraum 2015/2016 bezog.

Doch erst im März 2023 konnte sich das Landessozialgericht in zweiter Instanz endgültig durchsetzen. Im Kern ging es dabei um die Wohnung einer Bürgergeld-Bezieherin: Sie zahlte 640 Euro, doch das Jobcenter sah nur 480 Euro als angemessen an.

Grundlage für diese Begrenzung war eine behördliche Ausführungsvorschrift, die sich an den durchschnittlichen Mieten im unteren Wohnsegment orientiert.

Genau an diesem Punkt kritisierte das Gericht das Vorgehen der Behörde als unzureichend, weil durchschnittliche Werte nicht alle Marktgegebenheiten abdecken und sozialer Wohnraum nur dann zur Verfügung steht, wenn er tatsächlich zu mieten ist.

Wo liegt das Problem, wenn das Jobcenter den Mietpreis als „unangemessen“ einstuft?

Das Landessozialgericht nahm besonders das Argument auseinander, einfache Wohnungen seien zu den vorgeschriebenen Mietobergrenzen auch in ausreichender Zahl verfügbar. Gerade in Berlin ließ sich das aus Sicht der Richterinnen und Richter nicht belegen.

Sie stützten sich dabei auf Erhebungen der zuständigen Senatsverwaltung, wonach 76.000 Bürgergeldhaushalte in einer ähnlichen Situation Teile ihrer Miete selbst tragen mussten, weil die Jobcenter-Richtwerte überschritten wurden.

Hinzu kam eine offizielle Feststellung einer Angebotslücke von 345.000 Single-Wohnungen im Stadtgebiet. Unter diesen Umständen könne nicht pauschal davon ausgegangen werden, dass alle Hilfebedürftigen problemlos günstigen Wohnraum finden.

Ist eine einheitliche Mietobergrenze überhaupt realistisch?

In ihrer Urteilsbegründung merkten die Richterinnen und Richter an, dass es ihnen in dieser angespannten Lage nicht möglich sei, einen generellen Grenzwert für Berliner Mieten festzuschreiben.

Selbst die Orientierung an der Wohngeldtabelle, erhöht um einen Zuschlag von zehn Prozent, reiche für die Hauptstadtverhältnisse nicht aus, weil selbst mancher Sozialwohnungsbau dann als zu teuer gelten würde.

Damit steht fest: Eine landesweit einheitliche, starre Festlegung der Mietobergrenze kann die tatsächliche Marktsituation nicht angemessen widerspiegeln, wenn gleichzeitig an vielen Ecken sozialer Wohnraum fehlt und die wenigen vorhandenen Wohnungen schnell vermietet sind.

Was ist das zentrale Anliegen des Gesetzgebers?

Das Gericht verwies im Laufe des Prozesses mehrfach darauf, dass Sozialwohnungen eigens für jene Personen errichtet werden, die staatliche Unterstützung benötigen.

In diesem Sinne könnten solche Wohnungen, die bereits durch Förderkriterien oder gesetzliche Auflagen als sozial eingestuft sind, nicht willkürlich als zu teuer abgestempelt werden.

Dies steht auch hinter dem zweiten Leitsatz des Urteils, der festhält, dass Wohnungen nach den Vorgaben des sozialen Wohnungsbaus und des Wohngeldgesetzes nicht als unangemessen eingestuft werden dürfen, wenn sie sich in einer Region befinden, in der der Wohnungsmarkt nachweislich angespannt ist.

Welche Konsequenzen hat die Entscheidung für betroffene Haushalte?

Das Urteil schafft Klarheit für alle Bürgergeldhaushalte, die bisher Teile ihrer Miete selbst aufbringen mussten, obwohl sie in einer förderfähigen oder sozial gebundenen Wohnung leben.

Nun ist das Jobcenter in der Pflicht, die tatsächlichen Kosten zu übernehmen, sofern die betreffenden Wohnungen bestimmte Vorgaben erfüllen.

Für die betroffene Klägerin bedeutet dies konkret, dass der volle Mietbetrag von 640 Euro erstattet werden muss. Der Quadratmeterpreis ihrer Wohnung lag nachweislich unterhalb des Durchschnitts anderer Sozialwohnungen, weshalb eine Kürzung der Leistungen nicht hinnehmbar war.

Warum könnte der Fall noch vor dem Bundessozialgericht landen?

Obwohl das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (AZ: L 32 AS 1888/17) eine deutliche Position bezogen hat, ist aufgrund der grundsätzlichen Tragweite der Fall noch nicht endgültig abgeschlossen. Es besteht die Möglichkeit, eine Revision vor dem Bundessozialgericht anzustrengen, um ein höchstrichterliches Urteil zu erwirken.

Sollte es dort erneut bestätigt werden, hätten Bürgergeld-Empfängerinnen und -Empfänger deutschlandweit eine noch gefestigtere Rechtsposition, wenn sie in einer vergleichbaren Lage an ihre Jobcenter herantreten.

Welche Signalwirkung hat die Entscheidung für den Wohnungsmarkt in Berlin?

Die Landessozialgerichte haben zwar keinen direkten Einfluss auf die Schaffung neuen Wohnraums, doch die Entscheidung setzt ein klares Zeichen dafür, dass die Realität des Wohnungsmarktes bei der Bemessung der „angemessenen“ Kosten nicht ausgeblendet werden darf.

Gerade in einer Metropole wie Berlin, in der seit Jahren ein Mangel an bezahlbarem Wohnraum herrscht, kann dieses Urteil helfen, Druck auf politische Entscheiderinnen und Entscheider auszuüben, damit die Förderung von Sozialwohnungen aufrechterhalten oder sogar ausgebaut wird.

Zugleich bekommen Vermieterinnen und Vermieter ein deutliches Signal, dass geförderte Wohnungen tatsächlich ihrem Zweck zugutekommen sollen: den Menschen, die dringend auf bezahlbaren Wohnraum angewiesen sind.

Wie geht es nun für Betroffene und Behörden weiter?

Die Entscheidung aus Berlin und Brandenburg ist zweifellos ein Meilenstein. Viele Betroffene werden jedoch weiterhin Schwierigkeiten haben, angemessene Wohnungen zu finden.

Dennoch stärkt das Urteil ihre Verhandlungsposition und sorgt dafür, dass Sozialwohnungen nicht mit fragwürdigen Richtwerten aus dem Leistungsbezug gedrängt werden. Auf der anderen Seite sind die Jobcenter nun noch intensiver gefordert, ihre bisherigen Maßstäbe zu überdenken und bei Abweichungen von pauschalen Mietsätzen genauer zu prüfen, ob in der jeweiligen Region tatsächlich genügend bezahlbarer Wohnraum verfügbar ist.

Wenn dies offenkundig nicht der Fall ist, kann die Behörde die Übernahme der tatsächlichen Mietkosten nicht ohne Weiteres verweigern.

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Rente: Falsche Auskunft der Rentenversicherung kann Rente korrigieren – Urteil

Lesedauer 3 Minuten

Eine fehlerhafte Rentenauskunft der Deutschen Rentenversicherung hat Folgen. Das Landessozialgericht Baden-Württemberg entschied am 26.06.2025: Gibt die Deutsche Rentenversicherung falsche Hinzuverdienstgrenzen an, liegt eine Pflichtverletzung vor. (Az.: L 10 R 2079/23)

Das gilt auch ohne konkrete Nachfrage. Ein sozialrechtlicher Herstellungsanspruch kommt dann in Betracht. Betroffene erhalten damit eine Chance auf Korrektur. Entscheidungen auf Basis der Falschauskunft können geprüft werden.

Worum es im Fall ging

Im Streit stand der Zeitpunkt des Rentenbeginns. Der Versicherte verwies auf eine unzutreffende DRV-Auskunft. Genannt wurde eine falsche Hinzuverdienstgrenze. Die Auskunft war Teil der regulären Rentenauskunft. Keine individuelle Beratung fand statt.

Das Gericht stellte klar: Auch Standardauskünfte müssen stimmen. Der Fehler begründet eine Pflichtverletzung. Entscheidend bleibt die Auswirkung im Einzelfall.

Kernaussage des LSG

Das Gericht wertete die falsche Information als Pflichtverstoß. Eine Spontanberatung war nicht erforderlich. Maßstab ist die objektive Richtigkeit der Auskunft. Vertraut der Versicherte darauf, kann ein Nachteil entstehen. Dann greift der sozialrechtliche Herstellungsanspruch.

Ziel ist die Wiederherstellung der rechtmäßigen Position. Die Verwaltung muss den Fehler ausgleichen. Das erfolgt innerhalb des Sozialrechts.

Hintergrund: Warum Hinzuverdienst besonders fehleranfällig war

Die Rechtslage änderte sich zuletzt mehrfach. Während der Pandemie erhöhten Sonderregeln die Grenzen deutlich. Viele Merkblätter wurden schnell überholt. Standardauskünfte blieben teils veraltet. Versicherte trafen Entscheidungen auf falscher Datenbasis.

Seit 01.01.2023 existiert bei vorgezogenen Altersrenten keine Hinzuverdienstgrenze mehr. Für Erwerbsminderungsrenten gelten weiterhin individuelle Jahresgrenzen. Diese Dynamik führte zu Missverständnissen. Genau hier setzt die Entscheidung an.

Was der Herstellungsanspruch leistet – und was nicht

Der Herstellungsanspruch korrigiert Nachteile durch Pflichtverletzungen. Er verlangt eine klare Kausalität. Betroffene müssen zeigen, was sie bei richtiger Auskunft getan hätten. Typische Szenarien sind ein früherer Rentenantrag oder andere Arbeitszeiten.

Nicht jeder finanzielle Effekt lässt sich rückwirkend ersetzen. Der Ausgleich bleibt auf das sozialrechtlich Mögliche beschränkt. Steuerfolgen oder Nebenkosten fallen oft nicht vollständig darunter. Der Einzelfall entscheidet.

Abgrenzung zu möglichen Schadensersatzansprüchen

Neben dem Herstellungsanspruch kommt Amtshaftung in Betracht. Grundlage sind allgemeine zivilrechtliche Regeln. Zuständig wären Zivilgerichte. Amtshaftung zielt auf Vermögensschäden. Sie greift, wenn das Sozialrecht den Nachteil nicht heilt.

Beide Wege schließen sich nicht zwingend aus. Sie folgen jedoch verschiedenen Prüfungsmaßstäben. Eine parallele Strategie kann sinnvoll sein. Beratungsstellen helfen bei der Abwägung.

Praktische Bedeutung der Entscheidung

Die Entscheidung stärkt die Position von Versicherten. Sie setzt einen klaren Standard für DRV-Auskünfte. Fehlerhafte Standardtexte gelten nicht als Bagatelle. Träger müssen Informationen aktuell halten. Das reduziert Fehlentscheidungen rund um Rentenstarts.

Für Betroffene lohnt eine Neubewertung alter Unterlagen. Besonders relevant sind die Jahre mit Sonderschwellen. Wer damals gezögert hat, sollte neu rechnen lassen.

So prüfen Sie Ihren Fall systematisch

Sammeln Sie Ihre Rentenauskünfte und Schreiben der DRV. Notieren Sie das Datum der Auskunft. Vergleichen Sie die damals geltenden Grenzen mit dem genannten Wert. Prüfen Sie, welche Option Sie bei korrekter Information gewählt hätten. Halten Sie Belege bereit, etwa Arbeitszeiten oder Vertragsänderungen.

Stellen Sie einen schriftlichen Korrekturantrag. Verweisen Sie auf die Pflicht zur richtigen Auskunft. Schildern Sie Ihren hypothetischen Verlauf in kurzen Punkten. Bitten Sie um eine Entscheidung mit Begründung. Legen Sie Fristen sachlich fest. Bewahren Sie Kopien und Sendebelege auf.

Fristen und Beweise

Achten Sie auf allgemeine Verfahrensfristen. Widerspruchsfristen laufen nach Bescheiden. Bei formlosen Auskünften gelten andere Maßstäbe. Belege erhöhen die Erfolgsaussicht. Führen Sie Kalender, Lohnabrechnungen und Verträge an.

Dokumentieren Sie telefonische Auskünfte schriftlich nach. Fügen Sie Datum, Uhrzeit und Namen hinzu. Je klarer die Kausalitätskette, desto besser.

Aktueller Rechtsstand zu Hinzuverdienst

Vorgezogene Altersrenten haben seit 2023 keine Hinzuverdienstgrenze mehr. Erwerbsminderungsrenten behalten individuelle Jahresgrenzen. Planen Sie neue Beschäftigungen, prüfen Sie die aktuelle Lage.

Nutzen Sie offizielle Informationsblätter. Verlassen Sie sich nicht auf ältere Mustertexte. Bei Unklarheiten lohnt eine schriftliche Nachfrage. Lassen Sie sich die Rechtsgrundlage nennen.

Einordnung im Rechtsprechungskontext

Die Entscheidung reiht sich in eine klare Linie ein. Gerichte betonen die Verantwortung der Träger. Richtigkeit gilt auch für Standardinformationen. Rückwirkende Leistungen bleiben dennoch kein Automatismus. Die Beweisführung bleibt zentral.

Wer den Entscheidungsweg sauber belegt, stärkt seine Position. Das gilt besonders bei schnell geänderten Grenzwerten. Konsequente Dokumentation zahlt sich aus.

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Schwerbehinderung: Zwang zur Grundsicherung? Urteil widerspricht Behörde

Lesedauer 3 Minuten

Wer Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII bezieht, muss nicht automatisch auf Grundsicherung wechseln. Ohne wirksamen Antrag auf Grundsicherung bleibt die Hilfe zum Lebensunterhalt zu zahlen. Ein vom Amt gestellter Trägerantrag nach § 95 SGB XII ändert daran nichts.

Wird die Leistung mit Verweis auf „fehlende Mitwirkung“ zur Grundsicherung versagt, greift der Widerspruch aufschiebend. Das hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen mit Beschluss vom 10.06.2025 (L 9 SO 71/25 B ER) bestätigt.

Worum es im Fall ging

Der Antragsteller bezog eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen und erhielt zunächst Grundsicherung. Das Sozialamt stellte auf Hilfe zum Lebensunterhalt um. Später verlangte die Behörde Mitwirkung gegenüber der Rentenversicherung, um eine dauerhafte volle Erwerbsminderung zu klären, und versagte schließlich die Sozialhilfe wegen angeblich fehlender Mitwirkung.

Das Sozialgericht verpflichtete das Amt im Eilverfahren zur weiteren Zahlung; das LSG wies die Beschwerde des Amtes zurück.

Grundsatz: Grundsicherung hat Vorrang – aber nur bei bestehendem Anspruch

Die Grundsicherung nach dem Vierten Kapitel SGB XII geht der Hilfe zum Lebensunterhalt formal vor. Dieser Vorrang gilt jedoch nur, wenn ein Anspruch tatsächlich besteht. Fehlt es am wirksamen Antrag auf Grundsicherung, bleibt die Hilfe zum Lebensunterhalt geschuldet. Diese Linie entspricht der ständigen Rechtsprechung zum Antragsprinzip.

Kein Antrag, kein Wechsel: § 95-Trägerantrag ersetzt den Willen nicht

Die Behörde kann nach § 95 SGB XII selbst einen Antrag auf Grundsicherung stellen. Das ersetzt jedoch nicht die eigenständige Entscheidung der betroffenen Person. Ein Amtsantrag führt nicht automatisch zum Leistungswechsel.

Vor allem begründet er keine Pflicht, für die Grundsicherung Gesundheitsdaten offenzulegen, wenn zeitgleich Hilfe zum Lebensunterhalt gewährt wird. Eine Versagung der Sozialhilfe mit der Begründung, jemand habe für die Grundsicherung nicht mitgewirkt, ist daher rechtswidrig.

Aufschiebende Wirkung schützt die Existenz

Gegen einen Versagungsbescheid entfaltet der Widerspruch aufschiebende Wirkung. Das bedeutet: Die Leistung darf bis zur Klärung nicht eingestellt werden, es sei denn, das Gesetz ordnet ausnahmsweise etwas anderes an.

Wer auf Zahlungen angewiesen ist, kann zusätzlich einen Eilantrag stellen, damit das Gericht die vorläufige Weiterzahlung anordnet. Genau das ist hier geschehen.

Gesetzliche Zielsetzung: Kein Zwang zur Grundsicherung

Die Grundsicherung wurde eingeführt, um verdeckte Altersarmut zu vermeiden. Der Wechsel von der Sozialhilfe zur Grundsicherung sollte nicht von Amts wegen erfolgen. Seit 2020 gilt der Angehörigen-Entlastungs-Mechanismus (§ 94 Abs. 1a SGB XII) ohnehin für alle Sozialhilfeleistungen, was den Druck zum Wechsel zusätzlich relativiert.

Wer die mit der Grundsicherung verbundene Gesundheitsprüfung nicht wünscht, darf bei der Hilfe zum Lebensunterhalt bleiben, solange deren Voraussetzungen vorliegen.

Was bedeutet das für Betroffene?

Leistungsberechtigte können selbst entscheiden, ob sie einen Antrag auf Grundsicherung stellen. Ohne Antrag gibt es keinen Anspruch auf Grundsicherung – und damit keine Verdrängung der Hilfe zum Lebensunterhalt.

Sozialämter dürfen HLU nicht mit dem Hinweis versagen, jemand müsse „vorrangig“ Grundsicherung beantragen oder ärztliche Unterlagen für die Grundsicherung beibringen.

Praxis: So reagieren Sie auf eine Versagung

Wenn das Amt die Sozialhilfe wegen angeblicher Mitwirkungspflichten zur Grundsicherung stoppt, sollten Sie umgehend Widerspruch einlegen. Vorläufige Sicherung ist durch einen Eilantrag beim Sozialgericht möglich.

Weisen Sie darauf hin, dass der Vorrang der Grundsicherung nur bei bestehendem Anspruch greift und der Trägerantrag keinen Mitwirkungszwang zur Grundsicherung schafft. Bitten Sie um fortlaufende Zahlung der Hilfe zum Lebensunterhalt bis zur Entscheidung.

Einordnung des Beschlusses

Das LSG entschied im Eilverfahren nach summarischer Prüfung. Dennoch ist die Begründung tragfähig: Sie verweist auf das Antragsprinzip und zieht klare Grenzen zwischen dem Dritten und dem Vierten Kapitel des SGB XII.

Für die Beratungspraxis liefert der Beschluss klare Argumente in Fällen, in denen Sozialämter Leistungen wegen verweigerter Mitwirkung zur Grundsicherung streichen.

Hintergrund: Abgrenzung Drittes und Viertes Kapitel

Die Hilfe zum Lebensunterhalt (Drittes Kapitel) sichert den Bedarf, wenn weder SGB II noch Grundsicherung greift. Die Grundsicherung (Viertes Kapitel) richtet sich an Menschen ab der maßgeblichen Altersgrenze oder bei dauerhafter voller Erwerbsminderung.

Ob Letztere vorliegt, betrifft nur den Anspruch auf Grundsicherung. Wird diese Frage offengelassen oder fehlt der Antrag, bleibt die Hilfe zum Lebensunterhalt maßgeblich.

Der Beitrag Schwerbehinderung: Zwang zur Grundsicherung? Urteil widerspricht Behörde erschien zuerst auf Gegen Hartz IV - Bürgergeld Ratgeber und Hartz 4 Tipps.

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Deutschland im Niedergang

Bundesrechnungshof, Ifo-Institut, Bundesbank, HRI, Commerzbank: Sie alle attestieren den Niedergang der BRD. Wer muss es noch sagen, dass das Volk es glaubt? Der Papst oder der liebe Gott persönlich? Drei Jahre sind es nun, in denen uns jedes Jahr versichert wurde, nächstes Jahr werde alles besser, nächstes Jahr sei das Tal durchschritten, nächstes Jahr käme […]

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Israeli army (IDF) advance in Daraa Countryside, Withdraw shortly thereafter

SANA - Syrian Arab News Agency - 19. September 2025 - 12:33

Daraa – SANA

Israeli army (IDF) penetrated on Friday morning the village of Abdeen and the outskirts of the village of Koya in the Yarmouk Basin area in the western Daraa countryside.

“Israeli forces, consisting of seven military vehicles, penetrated the village of Abdeen and the outskirts of the village of Koya in the Yarmouk Basin area in the western Daraa countryside,” SANA reporter said, adding that they stayed for a short period before withdrawing towards the occupied territories, without any clashes or direct contact with the residents.

Earlier, Israeli army (IDF) had penetrated the villages of Ofaniya, Khan Arnabeh, and Jabatha al-Khashab in the Quneitra countryside, raiding a number of homes and arresting four citizens.

Israel continues its assaults on Syrian territory in violation of the 1974 Disengagement Agreement, international law, and United Nations resolutions.

Noura / Fedaa

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Europa: KI-Entwicklung oder Net Zero?

Steve Goreham

Europäische Nationen kündigten Pläne zur Förderung künstlicher Intelligenz an. Nationale Regierungschefs gaben KI-Ausgabenziele in Höhe von insgesamt Hunderten Milliarden Euro bekannt, um zu den Vereinigten Staaten aufzuschließen. KI erfordert jedoch enorme Mengen an Strom, was im Widerspruch zu Europas Verpflichtung steht, ein CO₂-neutrales Stromnetz zu erreichen.

Seit ChatGPT im November 2022 seinen KI-Chatbot auf den Markt gebracht hatte, hat künstliche Intelligenz einen Boom erlebt. In nur zwei Jahren wurde die KI-Revolution zur treibenden Kraft in der US-amerikanischen Hightech-Industrie. Amazon, Google, Meta, Microsoft und andere Unternehmen werden in diesem Jahr über 100 Milliarden US-Dollar für den Bau und die Modernisierung von Rechenzentren ausgeben, um KI zu betreiben. NVIDIA, der dominierende Anbieter von KI-Grafikprozessoren (GPUs), wurde zum wertvollsten Unternehmen der Welt, dessen Marktkapitalisierung in weniger als drei Jahren von 300 Milliarden Dollar auf 4,3 Billionen Dollar stieg.

Künstliche Intelligenz erfordert enorme Mengen an Strom. KI-Prozessoren laufen rund um die Uhr und ermöglichen es Computern, wie Menschen zu denken. Wenn Server für die Unterstützung von KI aufgerüstet werden, verbrauchen sie sechs- bis zehnmal mehr Strom als bei der Nutzung für Cloud-Speicher und das Internet. Rechenzentren verbrauchten Anfang 2024 4 % des Stroms in den USA, aber es wird erwartet, dass ihr Verbrauch innerhalb des nächsten Jahrzehnts auf 20 % steigen wird.

Der Bedarf an neuen Erzeugungskapazitäten für KI treibt derzeit die US-Strommärkte an. Die Stilllegung von Kohlekraftwerken wurde in Georgia, Indiana, Illinois, Tennessee, Utah, West Virginia und anderen Bundesstaaten verschoben. In Iowa, Michigan und Pennsylvania werden Kernkraftwerke wieder in Betrieb genommen. Dutzende kleiner modularer Reaktoren befinden sich in der Planungsphase. Mehr als 200 Gaskraftwerke sind in Planung oder im Bau, darunter mehr als 100 in Texas. Unternehmen, die KI-Rechenzentren errichten, bauen ihre eigenen Kraftwerke vor Ort, da sie nicht auf Strom aus dem Netz warten wollen. Das Streben nach künstlicher Intelligenz ersetzt rasch die veralteten Netto-Null-Richtlinien der USA.

Seit mehr als 25 Jahren erlässt Europa Maßnahmen zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen (THG), um den gefährlichen, vom Menschen verursachten Klimawandel „abzumildern”. Der Europäische Green Deal von 2019 zielt darauf ab, Europa zum ersten „klimaneutralen Kontinent” zu machen. Das Europäische Klimagesetz von 2021 verleiht dem Europäischen Green Deal Rechtskraft und fordert eine Reduzierung der Treibhausgasemissionen um 55 % bis 2030 und die Erreichung der Netto-Null-Emissionen bis 2050. Die Länder haben Wind- und Solaranlagen installiert und traditionelle Kraftwerke geschlossen, um die Emissionen zu reduzieren. Heute stammt etwa ein Drittel des Stroms in Europa aus erneuerbaren Energien.

Es ist nicht klar, ob die Bemühungen Europas zur Emissionsreduzierung einen messbaren Einfluss auf die globalen Temperaturen haben werden, aber es ist klar, dass die Politik die Energieverfügbarkeit verringert und die Kosten erhöht hat. Im Jahr 2000 produzierte Europa 56 Prozent seines Erdgases und 44 Prozent seines Erdöls. Aber die Region entschied sich dafür, in Wind- und Solarenergie zu investieren, anstatt durch Fracking die Öl- und Gasproduktion anzukurbeln. Bis 2021 produzierte Europa nur noch 37 Prozent seines eigenen Gases und 25 Prozent seines Erdöls, wobei steigende Importe die Energiepreise in die Höhe trieben.

Dänemark und Deutschland haben die höchste Dichte an Windkraftanlagen weltweit, leiden jedoch unter Strompreisen für Privathaushalte, die dreimal so hoch sind wie in den USA. Höhere Energiepreise zwingen weiterhin Unternehmen aus den Bereichen Düngemittel, Metalle, Automobil und anderen Industriezweigen dazu, Werke im Ausland statt in Europa zu errichten. Der Pro-Kopf-Stromverbrauch ist in Frankreich, Deutschland, Italien, Spanien und dem Vereinigten Königreich in den letzten zwei Jahrzehnten zurückgegangen. Dennoch will Europa künstliche Intelligenz vorantreiben und gleichzeitig weiterhin versuchen, Netto-Null-Energieziele zu erreichen.

Im Februar kündigte der französische Präsident Emmanuel Macron 109 Milliarden Euro zur Förderung der künstlichen Intelligenz in Frankreich an und argumentierte, sein Plan sei ebenso ehrgeizig wie der „Stargate“-Plan von US-Präsident Donald Trump. Macron wies darauf hin, dass Frankreich aufgrund seiner Kernkraftwerke der größte Stromexporteur Westeuropas sei. Es ist jedoch möglich, dass Präsident Macron den Umfang des Strombedarfs neuer Rechenzentren nicht versteht. Das neue Meta-Rechenzentrum im Norden von Louisiana wird nach seiner Fertigstellung im Jahr 2030 so viel Strom verbrauchen wie zwei Drittel der Stadt Paris, und zukünftige Erweiterungen des Standorts werden den Verbrauch von Paris noch übersteigen.

Erst letzten Monat kündigte Marine Le Pen von der konservativen Oppositionspartei an, dass sie im Falle ihrer Wahl in ganz Frankreich Klimaanlagen installieren werde. Etwa drei Viertel der französischen Gebäude verfügen über keine Klimaanlage, darunter viele Schulen und Krankenhäuser. Der Pro-Kopf-Stromverbrauch in Frankreich ist seit 2005 um 16 Prozent gesunken.

Vor zwei Jahrzehnten exportierte Deutschland noch Strom, doch Bundeskanzlerin Angela Merkel schloss mehr als 30 Kernkraftwerke, sodass Deutschland heute Strom importiert. Dennoch plant der derzeitige Kanzler Friedrich Merz, Subventionen für den Bau von Rechenzentren mit 100.000 GPUs von NVIDIA bereitzustellen. Der Pro-Kopf-Stromverbrauch in Deutschland ist seit 2005 um 19 % gesunken.

Im Juni erklärte der britische Premierminister Keir Starmer, dass künstliche Intelligenz eine „bessere Zukunft“ schaffen kann, und kündigte staatliche Fördermittel für KI an. Aber Großbritannien ist auf dem Weg zu einer Null-Strom-Gesellschaft. Nach Angaben der Internationalen Energieagentur verbraucht der Durchschnittsbürger in Großbritannien 33 % weniger Strom als vor zwanzig Jahren. Wenn Großbritannien nicht von seinem Netto-Null-Ziel abrückt, wird das Land nicht genug Strom für KI haben.

In Irland werden Rechenzentren bis 2030 voraussichtlich 30 % des Stromverbrauchs des Landes ausmachen. Aufgrund von Stromknappheit hat Irland jedoch kürzlich einen Baustopp für neue Rechenzentren verhängt.

Im Rahmen der Umstellung auf Netto-Null beabsichtigen die europäischen Staaten, grünen Wasserstoff als Brennstoff für die Industrie zu nutzen. Grüner Wasserstoff wird jedoch durch Elektrolyse von Wasser unter Verwendung großer Mengen an Strom aus Wind- und Sonnenenergie hergestellt. Die Herstellung eines Kilogramms grünen Wasserstoffs durch Elektrolyse erfordert 50 bis 55 Kilowattstunden Strom, etwa 20 Mal so viel wie ein britischer Haushalt täglich verbraucht. Es würden Millionen Kilogramm Wasserstoff benötigt. Fazit: Es wird nicht genug Strom geben, um große Mengen an grünem Wasserstoff zu produzieren.

Wenn Europa nicht auf Netto-Null und andere Bemühungen zur Umstellung seines Stromnetzes auf Wind- und Solarenergie verzichtet, wird KI scheitern. Wind- und Solarenergie sind intermittierend, während KI-Rechenzentren rund um die Uhr an sieben Tagen in der Woche mit Strom versorgt werden müssen. Erneuerbare Energien sind Systeme mit geringer Dichte, die große Flächen für die Errichtung und zwei- bis dreimal so viel Übertragungsinfrastruktur wie herkömmliche Kohle-, Gas- oder Kernkraftwerke erfordern. Wind- und Solarprojekte warten jahrelang auf den Anschluss an das Stromnetz, während Gaskraftwerke schnell neben dem Standort des Rechenzentrums gebaut werden können.

Wenn Europa im Bereich der künstlichen Intelligenz wettbewerbsfähig sein will, muss es seine Netto-Null-Politik aufgeben.

[Hervorhebungen vom Übersetzer]

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Link: https://www.cfact.org/2025/09/14/europe-ai-development-or-net-zero/

Übersetzt von Christian Freuer für das EIKE

 

Der Beitrag Europa: KI-Entwicklung oder <em>Net Zero</em>? erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.

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Straße in Cizîr nach Sırrı Süreyya Önder benannt

Die von der DEM-Partei verwaltete Stadt Cizîr (tr. Cizre) in der nordkurdischen Provinz Şirnex (Şırnak) hat eine zentrale Straße nach dem verstorbenen Politiker Sırrı Süreyya Önder benannt. Önder war langjähriges Mitglied der Imrali-Delegation und galt als prominente Stimme des kurdisch-türkischen Dialogprozesses.

Der Stadtrat hatte bereits im August beschlossen, die bisherige Idil-Straße in „Sırrı Süreyya Önder Caddesi“ umzubenennen. Am Donnerstag wurde die neue Straßentafel mit Önders Foto bei einer offiziellen Zeremonie enthüllt. An der Veranstaltung nahmen neben zahlreichen Bürger:innen auch die Ko-Bürgermeister:innen von Cizîr, Güler Tunç Yerbasan und Abdurrahim Durmuş, sowie der DEM-Abgeordnete Mehmet Zeki Irmez teil.

„Ein Vermächtnis des würdevollen Friedens“

In ihrer Rede erklärte Bürgermeisterin Tunç Yerbasan: „Wir sind hier, um den Namen von Sırrı Süreyya Önder lebendig zu halten. Er hat seinem Volk mit großem Einsatz gedient und uns das Ideal eines würdevollen Friedens hinterlassen.“

Auch Irmez würdigte Önders Beitrag zum Friedensprozess. „Er liebte Cizîr, und nun trägt diese Stadt seinen Namen auf einer ihrer Straßen. Gegenüber liegt die Straße, die nach Orhan Doğan benannt ist – zwei Menschen, die ihr Leben dem Frieden gewidmet haben.“

Sırrı Süreyya Önder, der im Mai an den Folgen eines Herzinfarkts verstorben war, war nicht nur Politiker, sondern auch Autor, Regisseur und einer der bekanntesten Vertreter des Dialogprozesses zwischen dem türkischen Staat und der kurdischen Bewegung. Er galt als Vermittler mit kulturellem und politischem Gewicht.

https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/sirri-sureyya-Onder-die-stimme-das-gedachtnis-das-gewissen-des-kurdischen-volkes-46155

 

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Österreichischer Philosoph Robert Pfaller unterstützt Öcalans Friedensaufruf

Der österreichische Philosoph und Kulturtheoretiker Robert Pfaller hat den Friedensaufruf von Abdullah Öcalan und den Rückzug der PKK aus dem bewaffneten Kampf als „historische Chance“ für die Türkei bezeichnet. In einer Botschaft an die Partei der Völker für Gleichheit und Demokratie (DEM) würdigte Pfaller den Schritt als mutig und wegweisend.

„Die Entscheidung zur Selbstauflösung der PKK ist ein außerordentlich wichtiger Schritt“, erklärte Pfaller in seinem schriftlichen Statement. „Ich kann mir nur ansatzweise vorstellen, wie viel Mut und Weitsicht es erfordert hat, diesen Weg einzuschlagen. Ich hoffe, dass alle politischen Akteure in der Türkei erkennen, welche historische Gelegenheit sich hier bietet.“

Der Aufruf Öcalans, die PKK solle sich entwaffnen und einem politisch-zivilen Prozess Platz machen, war im vergangenen Februar von der DEM-Partei öffentlich gemacht und als Grundlage für eine neue Phase der demokratischen Auseinandersetzung präsentiert worden. Die kurdische Arbeiterpartei hatte daraufhin im Mai einen Auflösungskongress einberufen und im Juli eine symbolische Waffenniederlegung vollzogen. In der Folge wurde im türkischen Parlament eine Kommission eingerichtet, die sich mit einer demokratischen Lösung der kurduschen Frage befassen soll.

Wer ist Robert Pfaller?

Robert Pfaller, Jahrgang 1962, ist Professor für Philosophie an der Kunstuniversität Linz. Internationale Bekanntheit erlangte er mit seinen Arbeiten zur Ideologiekritik, Lacanscher Psychoanalyse und dem von ihm geprägten Begriff der „Interpassivität“ – einem Konzept, das beschreibt, wie Individuen Emotionen und Genüsse stellvertretend durch andere erleben.

Pfaller veröffentlichte unter anderem Ästhetik der Interpassivität (2009), Wofür es sich zu leben lohnt. Elemente materialistischer Philosophie (2011) und Erwachsenensprache. Über ihr Verschwinden aus Politik und Kultur (2017). Seine theoretischen Ansätze verbinden kulturkritische Fragestellungen mit psychoanalytischen und marxistischen Perspektiven. Für seine Arbeit wurde er mehrfach ausgezeichnet, unter anderem mit dem Paul-Watzlawick-Ehrenring der Ärztekammer Wien (2020).

https://deutsch.anf-news.com/frauen/friedensnobelpreistragerin-jody-williams-fordert-schritte-fur-dialogprozess-in-der-turkei-47944 https://deutsch.anf-news.com/frauen/us-philosophin-helen-longino-Ocalans-friedensaufruf-hat-mich-tief-bewegt-47824 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/philosoph-zabala-Ocalans-friedensbemuhungen-nicht-scheitern-lassen-47555 https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/julien-schwab-Ocalans-freiheit-ist-voraussetzung-fur-echten-dialog-47827 https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/walder-frieden-ist-ein-mutiger-schritt-47577

 

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DEM fordert Umsetzung des EGMR-Urteils: „Recht auf Hoffnung“ gesetzlich verankern

Die Partei der Völker für Gleichheit und Demokratie (DEM) hat die türkische Regierung und das Parlament dazu aufgerufen, das sogenannte „Recht auf Hoffnung“ endlich gesetzlich umzusetzen. Anlass ist die jüngste Sitzung des Ministerkomitees des Europarats, das der Türkei erneut eine Frist eingeräumt hat, um entsprechende Reformen im Strafvollzugsrecht vorzunehmen.

Bei einer Pressekonferenz in Ankara erklärte Öztürk Türkdoğan, Ko-Vorsitzender der Rechts- und Menschenrechtskommission der DEM-Partei, die Türkei sei völkerrechtlich verpflichtet, das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) umzusetzen. Dieser hatte bereits in früheren Entscheidungen festgestellt, dass eine lebenslange Freiheitsstrafe ohne realistische Möglichkeit auf Entlassung gegen Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoße.

„Der EGMR erkennt die Vollstreckung einer Strafe bis zum Tod als unmenschliche Behandlung an“, sagte Türkdoğan. „Das Gericht fordert, dass bei lebenslanger Haft spätestens nach 25 Jahren eine gerichtliche Überprüfung stattfinden muss – mit der realen Aussicht auf Entlassung. Dieses Recht bezeichnen wir als ‚Recht auf Hoffnung‘.“

Europarat erwartet Gesetzesänderung

Das Ministerkomitee des Europarats, das die Umsetzung der EGMR-Urteile überwacht, hatte der Türkei bereits mehrfach nahegelegt, entsprechende gesetzliche Regelungen zu schaffen. In seiner jüngsten Sitzung in dieser Woche hatte das Komitee erneut betont, dass konkrete Maßnahmen erforderlich seien. Bis Juni 2026 wurde Ankara eine Frist zur Einleitung geeigneter Rechtsreformen gesetzt.

„Trotz wiederholter Aufforderungen wurde bislang kein Gesetz verabschiedet, das eine Überprüfung nach 25 Jahren ermöglicht“, kritisierte Türkdoğan. Auch im Fall des seit 1999 inhaftierten kurdischen Repräsentanten Abdullah Öcalan sei eine solche rechtliche Perspektive notwendig. „Der EGMR hat auch im Fall Öcalan klargestellt, dass eine lebenslange Haft ohne Hoffnung auf Entlassung unzulässig ist.“

Appell an Parlament und Justizministerium

Die DEM-Partei hat bereits im September 2024 einen Gesetzentwurf im Parlament eingebracht, um das Recht auf Hoffnung gesetzlich zu verankern. Türkdoğan forderte insbesondere die regierenden Parteien AKP und MHP auf, ihre Blockadehaltung aufzugeben. „Es gibt keine rechtliche oder politische Grundlage mehr, das EGMR-Urteil zu ignorieren“, so Türkdoğan. „Das Justizministerium muss jetzt handeln.“

Zugleich forderte er, dass die im Parlament eingerichtete „Kommission für Nationale Solidarität, Geschwisterlichkeit und Demokratie“ auch den Kontakt zu Abdullah Öcalan aufnehmen müsse. „Er war der Initiator des Friedensprozesses. Es ist nicht glaubwürdig, über eine politische Lösung zu sprechen, ohne den Hauptakteur in den Dialog einzubeziehen.“

Recht auf Hoffnung als Menschenrecht

Das Recht auf Hoffnung sei ein grundlegendes Menschenrecht, betonte Türkdoğan. „Es geht um die Möglichkeit, sich zu verändern, sich zu rehabilitieren – und um die Anerkennung der Menschenwürde, selbst im Strafvollzug.“ Wenn die Türkei ihre internationalen Verpflichtungen ernst nehme, müsse sie nun handeln. „Es gibt keinen legitimen Grund, länger zu zögern“, so Türkdoğan.

https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/weitere-frist-fur-turkei-bezuglich-recht-auf-hoffnung-48002 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/internationale-jurist-innen-legen-europarat-stellungnahme-zum-recht-auf-hoffnung-vor-47196 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/turkei-verweigert-Ocalan-weiterhin-recht-auf-hoffnung-46996 https://deutsch.anf-news.com/menschenrechte/frist-fur-die-turkei-zum-recht-auf-hoffnung-bis-september-46660

 

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Friedensmütter in Cizîr bereiten Konferenz vor

Vor einer geplanten Konferenz des Rates der kurdischen Friedensmütter am 18. und 19. Oktober hat das regionale Komitee aus der Botan-Region ein Vortreffen in der Stadt Cizîr (tr. Cizre) abgehalten. Das Treffen wurde dem kurdischen Repräsentanten Abdullah Öcalan gewidmet.

Die Versammlung fand in den Räumlichkeiten des Kreisverbands der DEM-Partei statt. Zahlreiche Frauen aus Cizîr und anderen Teilen der Provinz Şirnex (Şırnak) nahmen teil. Der Konferenzsaal war mit einem Banner geschmückt, auf dem stand: „Die Friedensmütter von Botan richten ihre Stimme an Imrali“ – eine Anspielung auf die Gefängnisinsel, auf der Öcalan seit 1999 in politischer Geiselhaft des türkischen Staates ist.

Zum Auftakt der Veranstaltung würdigte die Aktivistin der Frauenbewegung TJA, Çimen Fidan, das Engagement der Friedensmütter. Die Frauen hätten große Opfer gebracht und stünden seit Jahren für einen „würdevollen Frieden“ ein, so Fidan. „Wir hoffen, dass die Kriege endlich ein Ende finden.“

Die anschließende Konferenz wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit fortgesetzt. Die Friedensmütter sind ein Zusammenschluss von Müttern und Angehörigen, die sich für die Beendigung des Krieges gegen die Kurd:innen und eine politische Lösung der kurdischen Frage einsetzen.

https://deutsch.anf-news.com/frauen/friedensmutter-kritisieren-sprachverbot-in-parlamentskommission-47620 https://deutsch.anf-news.com/menschenrechte/keine-mutter-soll-mit-offenen-augen-sterben-47788 https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/die-turkei-ist-noch-weit-von-einem-positiven-frieden-entfernt-47753

 

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Bromberger: „Jin Jiyan Azadî ist Widerstand gegen patriarchale Kontrolle“

Der französische Anthropologe Christian Bromberger sieht in der Parole „Jin Jiyan Azadî“ – Frau, Leben, Freiheit – weit mehr als nur eine Parole der Protestbewegung in Iran. Für ihn ist sie Ausdruck eines tiefgreifenden Widerstands gegen patriarchale Systeme, die versuchen, über den weiblichen Körper zu herrschen.

Im Gespräch mit ANF erklärte Bromberger, dass insbesondere das Kopftuch und die Kontrolle über das Haar von Frauen seit Jahrhunderten als Mittel patriarchaler Machtausübung dienen. „Die Bedeckung der Haare ist ein Mechanismus, mit dem männliche Herrschaft den Körper und die Freiheit der Frau kontrollieren will“, so der Professor der Universität Aix-Marseille.

 


In vielen Kulturen seien Frauenhaare sexualisiert worden – und dadurch zu einem Symbol geworden, das reguliert, verborgen oder unterdrückt werden müsse. In muslimischen Gesellschaften wie jene in Iran habe dies staatliche Formen angenommen: „Der Schleier ist dort kein individuelles Bekenntnis, sondern ein Zwangsmittel“, sagt Bromberger.

Kein religiöses Gebot im Koran

Entgegen verbreiteten Vorstellungen finde sich im Koran kein Vers, der Frauen explizit dazu auffordere, ihr Haar zu bedecken. „Das Verbot ist nicht göttlichen Ursprungs, sondern kulturell gewachsen“, betont Bromberger. In anderen Religionen gebe es ähnliche Entwicklungen. So sei es in Teilen der orthodoxen jüdischen Gemeinden Osteuropas ab dem 18. Jahrhundert verbreitet gewesen, dass verheiratete Frauen sich die Haare rasierten und Perücken trugen – als Ausdruck religiöser Schamhaftigkeit. In der christlichen Kunst wurde Maria ab dem 14. Jahrhundert zunehmend mit offenem Haar dargestellt, was Reinheit oder Ideal weiblicher Schönheit symbolisierte.

Widerstand gegen religiös-politische Kontrolle

Bromberger betont, dass der Widerstand gegen diese Formen der Kontrolle ebenso alt sei wie die Kontrolle selbst. Der Tod von Jina Mahsa Amini im September 2022 – nachdem sie von der iranischen Sittenpolizei festgenommen worden war – habe weltweit Empörung ausgelöst und eine neue Protestwelle entfacht.

„Der Schleier wurde zum Symbol der Unterdrückung, das Haar zum Symbol des Widerstands“, sagt Bromberger. Die Losung „Jin Jiyan Azadî“ sei dabei zum internationalen Ausdruck einer feministischen Revolte geworden – getragen von Frauen, die sich der religiösen und politischen Bevormundung widersetzen.

Auch in der Türkei: Politischer Druck auf Frauenkörper

Mit Blick auf andere Länder hebt Bromberger hervor, dass sich patriarchale Kontrollmechanismen in unterschiedlichen Formen zeigten – auch in der Türkei. Dort werde das Tragen des Kopftuchs zunehmend religiös-politisch aufgeladen und gefördert. „Auch hier wird das weibliche Erscheinungsbild zum Gegenstand staatlicher Einflussnahme“, so Bromberger.

Kämpferischer Wandel im kurdischen Kontext

Besondere Aufmerksamkeit schenkt der Anthropologe der kurdischen Frauenbewegung. Diese habe in den vergangenen Jahrzehnten einen eigenständigen feministischen Weg eingeschlagen. Frauen aus Kurdistan kämpften – nicht nur mit Waffen, sondern auch mit Ideen – gegen patriarchale Unterdrückung und für gesellschaftliche Veränderung. „Gerade hier hat ‚Jin Jiyan Azadî‘ eine tiefe Bedeutung erhalten“, sagt Bromberger. Dennoch sei auch in kurdischen Gesellschaften die Vorstellung vom weiblichen Haar als Objekt männlicher Begierde nach wie vor präsent.

https://deutsch.anf-news.com/frauen/varisheh-moradi-jin-jiyan-azadi-ist-der-weg-zu-einer-befreiten-gesellschaft-47974 https://deutsch.anf-news.com/frauen/gedenken-an-jina-mahsa-amini-in-dutzenden-stadten-47982 https://deutsch.anf-news.com/frauen/kjar-freiheit-beginnt-mit-der-frau-47979

 

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Neues Massengrab in Şengal entdeckt

In der südkurdischen Region Şengal ist ein weiteres Massengrab entdeckt worden. Es liegt in der Ortschaft Sîba Şêx Xidir, einem der Gebiete, die beim Angriff der Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) auf die ezidische Bevölkerung im August 2014 besonders schwer betroffen waren.

Wie die Nachrichtenagentur Roj News berichtet, erfolgte der Fund, als Anwohnende bei Bauarbeiten zwischen dem südlich des Şengal-Gebirges gelegenen Sîba Şêx Xidir und dem benachbarten Til Ezer auf Kleidung, Alltagsgegenstände und menschliche Überreste stießen. Sicherheitskräfte sicherten den Ort ab, die zuständigen Behörden wurden informiert.

In dem Grab wurde auch ein Ausweisdokument gefunden – es gehört dem Eziden Seydo Abbas Chuko, der seit dem 3. August 2014 als vermisst galt. An diesem Tag hatten IS-Söldner Şengal überfallen, Tausende Ezidinnen und Eziden verschleppt, ermordet oder zur Flucht gezwungen.

Auch eine Gebetskette trat nach der Entdeckung zum Vorschein | Foto: Roj News

Vertreter:innen zivilgesellschaftlicher Organisationen und Angehörige forderten die irakische Regierung auf, rasch forensische Expertenteams in die Region zu entsenden. Es brauche systematische Ausgrabungen, um weitere Massengräber zu dokumentieren und die Identität der Opfer zu klären.

In Şengal und Umgebung werden noch immer Hunderte Menschen vermisst. Viele Angehörige hoffen auch Jahre nach dem Völkermord auf Gewissheit.

https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/ezidische-opfer-vermutet-massengrab-in-mossul-geoffnet-47553 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/ferman-gedenken-drei-minuten-stillstand-in-Sengal-47370 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/knk-fordert-autonomiestatus-fur-Sengal-47371

 

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A charitable organization rehabilitates the National Hospital in the Idleb countryside

SANA - Syrian Arab News Agency - 19. September 2025 - 11:59

Idleb-SANA

The organization “Hand in Hand for Aid and Development (HiHFAD), in cooperation with the Idleb Health Directorate, has begun restoring and rehabilitating Maarat al-Numan National Hospital, which is the only central hospital in the southern countryside of Idleb.

Ibrahim Al-Wais, director of health facilities at the Idleb Health Directorate, emphasized that rehabilitating the hospital is an urgent necessity, as the only other hospital in the area, Al-Rahman Hospital in Atmah town, is dedicated to gynecology and pediatrics.

For his part, Salim Idris, Director of the Engineering Office of “Hand in Hand” Organization, pointed out that the hospital restoration project is being implemented with support from the Syria Aid Fund (AFS).

Maarat al-Numan National Hospital served more than 200 villages and towns in the southern Idleb countryside before suffering widespread destruction as a result of repeated attacks by former regime forces.

HIHFAD is a charitable organization committed to supporting vulnerable civilians in Syria.

Noura /Fedaa

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Minister al-Shaibani Meets with Democratic US Senator

SANA - Syrian Arab News Agency - 19. September 2025 - 11:22

Washington, SANA

Foreign and Expatriates Minister, Asaad al-Shaibani, met Thursday in Washington with Democratic US Senator Chris Van Hollen, in the presence of US Special Envoy to Syria Tom Barrack.

During the meeting, ways to enhance cooperation between Syria and the United States were discussed.

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Syrian-Moroccan agreement to enhance digital cooperation and postal financial services

SANA - Syrian Arab News Agency - 19. September 2025 - 11:07

Dubai, SANA

The Director-General of the Syrian Postal Corporation, Imad al-Din Hamad, signed Friday a memorandum of understanding with the Director-General of Morocco Post Group, Ahmed Amine Touimi, on the sidelines of the 28th Universal Postal Congress held in the UAE, aiming to strengthen the strategic relations between the two parties.

The memorandum stipulates consolidating cooperation in multiple areas, including exchanging technical and technological expertise, organizing joint training programs, and cooperating in the areas of electronic remittances, urgent mail, e-commerce, and postal financial services.

Additionally, the memorandum includes joint work to develop postal services and improve their quality, which will have a positive impact on postal users in the two brotherly countries, as well as enhancing coordination between the two institutions in relevant regional and international forums. In the same context, Hamad also signed a memorandum of understanding on Thursday with the Director General of Turkish Post (PTT), Hakan Gulten, with the aim of enhancing cooperation in the fields of shipping and e-commerce

Iman/Fedaa

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Der Zollhammer – wer ihm ausweichen will, muss ihn verstehen

Transition News - 19. September 2025 - 11:05

Mit dem Dollar als globaler Reserve- und Handelswährung der Welt konnten die USA seit dem Zweiten Weltkrieg die übrige Welt ausbeuten.

Jetzt, da die traditionellen Opponenten China und Russland offenbar nicht besiegt werden können, nehmen die USA ihre eigenen Verbündeten an die Kandare.

Wer die hohen Zölle nicht bezahlen will, muss horrende Schutzgelder bezahlen – Japan 550 Milliarden, Südkorea 350 Milliarden.

Die Schweiz hat noch keine Lösung. Wagt sie es, sich der Erpressung entgegenzustellen?

Zur Sendung mit allen Links:
https://transitiontv.org/Der-Zollhammer-wir-ihm-ausweichen-will-muss-ihn-verstehen

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Der Zollhammer – wer ihm ausweichen will, muss ihn verstehen

Transition News - 19. September 2025 - 11:05

Mit dem Dollar als globaler Reserve- und Handelswährung der Welt konnten die USA seit dem Zweiten Weltkrieg die übrige Welt ausbeuten.

Jetzt, da die traditionellen Opponenten China und Russland offenbar nicht besiegt werden können, nehmen die USA ihre eigenen Verbündeten an die Kandare.

Wer die hohen Zölle nicht bezahlen will, muss horrende Schutzgelder bezahlen – Japan 550 Milliarden, Südkorea 350 Milliarden.

Die Schweiz hat noch keine Lösung. Wagt sie es, sich der Erpressung entgegenzustellen?

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