«Der Staat ist eine Institution, die von Banden geführt wird, die aus Mördern, Plünderern und Dieben besteht, umgeben von willfährigen Handlangern, Propagandisten, Speichelleckern, Gaunern, Lügnern, Clowns, Scharlatanen, Blendern und nützlichen Idioten - eine Institution, die alles verdreckt und verdunkelt, was sie berührt.» (– Prof. Hans-Hermann Hoppe).
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Wie wirkt sich ein Jahr Krankengeld auf die Rente aus?
Wer gesetzlich krankenversichert ist und nach Ablauf der sechswöchigen Lohnfortzahlung Krankengeld bezieht, bleibt in der gesetzlichen Rentenversicherung grundsätzlich pflichtversichert.
Für diese Monate fließen also weiter Rentenbeiträge – allerdings nicht in voller, sondern in geminderter Höhe. Maßgeblich ist eine fiktive Beitragsbemessung von 80 Prozent des zuvor erzielten Arbeitsentgelts (bis zur Beitragsbemessungsgrenze).
Das führt zu weniger Entgeltpunkten als während regulärer Beschäftigung und damit zu einem leichten Minus bei der späteren Rente. Rechtsgrundlagen sind insbesondere § 3 und § 166 SGB VI; die Beitragstragung regelt § 170 SGB VI.
Was in der Rentenbiografie wirklich passiertWährend des Bezugs von Krankengeld gelten diese Monate als Pflichtbeitragszeiten in der Rentenversicherung. Sie zählen voll für Wartezeiten (z. B. die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren, die 35-jährige Wartezeit sowie – besonders wichtig – die 45-jährige Wartezeit für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte).
Gesetzlich wird ausdrücklich festgelegt, dass „Zeiten des Bezugs von Leistungen bei Krankheit“ auf die 45-Jahres-Wartezeit angerechnet werden, soweit es sich – wie beim Krankengeld – um Pflichtbeitrags- oder Anrechnungszeiten handelt.
Warum „80 Prozent“ den Unterschied machenEntgeltpunkte sind die Währung der Rente. Für ein Kalenderjahr mit Durchschnittsverdienst entsteht 1,0 Entgeltpunkt; die spätere Monatsrente ergibt sich aus den addierten Entgeltpunkten multipliziert mit dem aktuellen Rentenwert.
Beim Krankengeld ist die Beitragsbemessungsgrundlage jedoch auf 80 Prozent des früheren Arbeitsentgelts festgelegt.
Wer zuvor genau im Bundesdurchschnitt verdient hat, erwirbt deshalb in einem vollen Jahr Krankengeld typischerweise rund 0,8 Entgeltpunkte statt 1,0. Die Entgeltpunkte werden nach § 70 SGB VI immer im Verhältnis zum jeweiligen Durchschnittsentgelt berechnet.
So groß ist das Rentenminus in EuroSeit dem 1. Juli 2025 beträgt der aktuelle Rentenwert 40,79 Euro je Entgeltpunkt. Gegenüber einem Beschäftigungsjahr mit 1,0 Entgeltpunkt fehlen bei einem Krankengeldjahr mit 0,8 Entgeltpunkten somit 0,2 Entgeltpunkte.
Das sind rund 8,16 Euro weniger Monatsrente vor Steuern und Sozialabgaben – dauerhaft, also für die gesamte Rentenbezugszeit. Bei 20 Rentenjahren summiert sich das rechnerisch auf knapp 1.960 Euro. Für überdurchschnittliche Verdienste ist die Lücke absolut höher (z. B. 1,5 EP in Arbeit vs. 1,2 EP im Krankengeldjahr ≈ 12,24 Euro monatlich), für unterdurchschnittliche entsprechend niedriger – jeweils gedeckelt durch die Beitragsbemessungsgrenze.
Drei Phasen, drei EffekteIn der Praxis ist der Verlauf oft dreigeteilt. Zuerst zahlt der Arbeitgeber bis zu sechs Wochen das volle Gehalt (mit vollen Rentenbeiträgen). Danach springt die Krankenkasse mit Krankengeld ein; für diese Monate laufen Pflichtbeiträge auf Basis der 80-Prozent-Regel.
Bei sehr langen Erkrankungen endet der Anspruch auf Krankengeld wegen derselben Krankheit nach maximal 78 Wochen innerhalb einer dreijährigen Blockfrist. Diese Höchstdauer bestimmt, wie viele geminderte Beitragsmonate insgesamt zusammenkommen können.
Wer trägt die Beiträge – und wie werden sie einbehalten?Bei gesetzlich Versicherten werden die Rentenversicherungsbeiträge auf das Krankengeld grundsätzlich zwischen Krankenkasse und Versichertem aufgeteilt; der Versichertenanteil wird direkt vom Bruttokrankengeld abgezogen. Ausnahmen und Besonderheiten regelt § 170 SGB VI, etwa für die knappschaftliche Rentenversicherung oder wenn andere Leistungsträger zahlen. Für die Rentenhöhe zählt allein die geminderte Bemessungsgrundlage – nicht, wer den Beitrag trägt.
Wichtig für die „Rente mit 63/64/65“: Anrechnung auf die 45 JahreEin Jahr Krankengeld kann helfen, die 45-jährige Wartezeit zu erreichen, weil diese Monate als Pflichtbeitragszeit gelten. Gerade für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte ist das relevant: Wer die 45 Jahre vollmacht, kann – je nach Geburtsjahr – vor der Regelaltersgrenze ohne Abschläge in Rente gehen. Dass Krankengeldmonate mitzählen, ist in den DRV-Studientexten ausdrücklich verankert.
Absicherung der ErwerbsminderungsrenteFür einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente müssen in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung grundsätzlich mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge vorliegen. Zeiten mit Krankengeld sind Pflichtbeitragszeiten und helfen, diese Voraussetzung zu erfüllen. Das kann in Krankheitsverläufen entscheidend sein, wenn die Arbeitsfähigkeit dauerhaft sinkt.
Sonderfall Privatversicherung: Krankentagegeld ist nicht gleich KrankengeldPrivat krankenversicherte Beschäftigte erhalten bei längerer Arbeitsunfähigkeit in der Regel „Krankentagegeld“ ihres Versicherers. Das ist kein gesetzliches Krankengeld; automatisch fließen daraus keine Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung.
Um Rentenlücken zu vermeiden, kommt eine Pflichtversicherung auf Antrag (§ 4 Abs. 3 SGB VI) in Betracht; der Antrag sollte innerhalb von drei Monaten ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit gestellt werden. Die DRV stellt dafür Formulare und Hinweise bereit.
Einordnung: „Ein Jahr“ ist relativOb die Rentenwirkung exakt 0,2 Entgeltpunkte beträgt, hängt davon ab, ob das „Jahr“ vollständig mit Krankengeld belegt ist, in welchem Kalenderjahr die Monate liegen und wie hoch das vorherige Einkommen im Verhältnis zum Durchschnitt war.
Wichtig: Jeder Krankengeldmonat gilt rentenrechtlich als Beitragsmonat und bringt Entgeltpunkte – nur eben auf Basis von 80 Prozent des früheren versicherten Entgelts. Das sichert Wartezeiten und den Versicherungsschutz, mindert aber die künftige Rentenhöhe etwas.
Jedes Jahr Krankengeld reduziert die spätere RenteEin Jahr Krankengeld reduziert die spätere Monatsrente im Vergleich zu einem Beschäftigungsjahr spürbar, aber nicht dramatisch.
Für Durchschnittsverdiener entspricht die Minderung in der Regel etwa 0,2 Entgeltpunkten – aktuell gut acht Euro im Monat –, während alle rentenrechtlichen Schutzwirkungen erhalten bleiben: Die Monate zählen als Pflichtbeiträge, helfen bei der 45-Jahres-Wartezeit und können für den Anspruch auf Erwerbsminderungsrente den Ausschlag geben.
Wer privat versichert ist, sollte frühzeitig prüfen, ob eine Antragspflichtversicherung oder freiwillige Beiträge notwendig sind, um Lücken zu vermeiden.
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Focus: Schießtraining in der Schule: Wie Europas Jugend fit fürs Militär wird
Berliner Zeitung: Polen räumt offiziell ein: Rakete kam von eigenem Flugzeug, nicht von Russen
Die arme Frau Reiche: Bloß nicht Bankrott sagen!
Eigentlich tut mir die neue Wirtschaftsministerin Katherina Reiche ein bisschen leid. Sie muss jetzt Dinge über die Energiepolitik sagen, von denen sie weiß, dass die Wahrheit im Text so verklausuliert versteckt ist, dass nicht einmal Fachleute sie noch erkennen können.
von Manfred HaferburgKatherina Reiche muss Ziele verkünden, von denen sie weiß, dass sie unerreichbar sind. So schlicht, dass sie das nicht wüsste, ist sie auf keinen Fall. Sie hat ein Chemiestudium an erstklassigen Hochschulen erfolgreich abgeschlossen, das ist kein dünnes Brett.
Aber sie ist seit dem 6. Mai 2025 Bundesministerin für Wirtschaft und Energie im Kabinett Merz. Und im Bundeskabinett gelten wohl eher die Regeln über Realitätswahrnehmung und die Definition von Wahrheit von Merz und Klingbeil. Und wenn sie Ministerin bleiben will, um etwas zu verbessern, hält sie sich irgendwie daran.
Man kann Frau Reiche für die Energiewende-Misere nicht verantwortlich machen. Man konnte bei ihr schon manchmal den Versuch erahnen, die schlimmsten Fehler der Energiewende wenigstens anzusprechen. Die begangenen Schandtaten stammen ja nicht von ihr, sie muss sie nur ausbaden. Das wird auch der AfD so ergehen, wenn sie an die Regierung kommen sollte. Und Reiche ist von einem ganzen Heer von Energiewende-Ideologen und Energiewende-Nutznießern in allen möglichen Ämtern, Funktionen, Medien und Kabinettssälen umzingelt, die auf Biegen und Brechen die Energie zu ihrem eigenen Nutzen wenden wollen. Mission impossible, besonders mit einem Chef wie Friedrich Merz.
Ich hörte beispielsweise zwischen Reiches Zeilen heraus, dass sie den Wildwuchs beim Ausbau von Solarenergie stoppen will. Und schon heulen die Energiewender auf und erfanden den Schimpfnamen „Gas-Katie“, um sie zu verunglimpfen. Jeder noch so zaghafte Versuch von ihr, einen der Geburtsfehler der Energiewende zu korrigieren, wird mit einem veritablen Schei…sturm beantwortet werden. Reiche weiß beispielsweise, dass im Jahr 2024 irre 29 Prozent des Solarstroms mit negativen Strompreisen produziert wurden. Das ist Strom, den keiner braucht. Fast ein Drittel! Und die installierte Leistung Solar soll in den nächsten Jahren mehr als verdoppelt werden. Man darf gespannt sein, wie lange die Frau das aushält.
Energiewende! Effizient! Machen!Katherina Reiche stellt die Ergebnisse des 260-seitigen Monitoring-Berichtes zum Start der 21. Legislaturperiode unter dem sehr seltsamen Titel „Energiewende. Effizient. Machen“ im Duktus eines Insolvenzverwalters vor.
Insgesamt haben an dem Bericht 31 Konsultanten gearbeitet, nämlich Mitarbeiter vom EWI (Energiewirtschaftliches Institut an der Universität zu Köln) und BET (BET Consulting GmbH). Da fragt man sich unwillkürlich: „Was machen eigentlich die 2.187 Personen, die hauptamtlich im Bundeswirtschaftsministerium arbeiten, beruflich?“ Die Konsultanten haben jedenfalls das Deckblatt ihres Dokuments mit vier Hieroglyphen verziert, von denen ich nur eine deuten kann. Doch die Entzifferbarkeit des Inhaltes des Dokuments steht den kryptischen Zeichen auf dem Deckblatt in nichts nach.
Reiche beginnt bei der Vorstellung des Monitoringberichtes mit einem Bekenntnis. Die schwarz-rote Bundesregierung setzt die Klimapolitik der Ampel nahtlos fort. So Illusorisch dies auch ist, 80 Prozent Strom aus Erneuerbaren bis 2030, Kohleausstieg bis 2038 und „Klimaneutralität“ bis 2045 zu erreichen, also noch fünf Jahre früher, als der Europäische Green Deal fordert. Dies sagt sie, genau wissend, dass der aktuelle Monitoringbericht zeigt: Die meisten explorativen Szenarien verfehlen das 2045-Ziel deutlich, insbesondere beim Strombedarf, Netzausbau und Wasserstoffhochlauf. Wer sich die Mühe macht, die 260 Seiten des Berichts zu lesen, bemerkt, dass Frau Reiche gerade die mit viel frischen Blumen geschmückte Bankrotterklärung der Energiewende verkündet.
Beim Strombedarf im Jahre 2045 kommt der erste schönfärberische Rechentrick. Im Monitoringbericht steht, dass „bei einem moderateren Anstieg der Stromnachfrage (Anm. des Verfassers im vgl. mit heute) kommt es aber zur Verfehlung der Klimaziele“. Als Strombedarf 2045 wurden 600 bis 750 TWh angesetzt. Damit der Blumenduft den Verwesungsgeruch übertrifft, rechnet die Ministerin einfach mit 600 TWh weiter. Das bedeutet aber, dass die Deindustrialisierung ungebremst weitergehen muss und der Ausbau der künstlichen Intelligenz und die Wasserstofferzeugung (je +50TWh) aus Energiemangel unterbleiben.
Der Übertragungsnetzausbau hinkte bisher dem staatlichen Plan kläglich hinterher. Das wird auch so bleiben, dafür sorgen schon die Unzahl der Bürokraten und Leute, die vor ihrem Fenster keine Freileitung sehen wollen. Die Kostensteigerungen bei der Umsetzung des Netzentwicklungsplans (NEP) 2037/2045 (Version 2023) werden von 320 auf 440 Milliarden Euro prognostiziert. Und die Kosten für die Stromverteilungsnetze werden bis 2045 noch mal deutlich über 235 Milliarden Euro steigen. Da wären wir schon bei 675 Milliarden Euro, nur für den Netzausbau.
Nach dem Wasserstoff-Delirium kommt der Wasserstoff-KaterDer Bericht stellt hinsichtlich des „Hochlaufens des Wasserstoffes“ fest:
„Im Gebäude- und Verkehrssektor sind die Bedarfe (für Wasserstoff – Anm. des Verfassers) in allen Szenarien nicht signifikant. Derzeit existiert kaum marktseitige Nachfrage… Die Bereitstellungskosten, insbesondere für erneuerbaren Wasserstoff, liegen deutlich über der aktuellen Zahlungsbereitschaft… Das Ziel von 10 GW heimischer Erzeugung bis 2030 erscheint angesichts der aktuellen Projektpipeline kaum erreichbar.“
Der Monitoring-Bericht stellt klar, dass Herr Habeck mit seinem „Turbo für den Wasserstoffhochlauf“ (Wasserstoffbeschleunigungsgesetz) aus dem Jahre 2024 nichts weiter als deliriert hat. Vor einem Jahr tönte Habeck: Die deutsche Wirtschaft soll dafür Investitionen in Anlagen, die Wasserstoff erzeugen und speichern können, „zügig und rechtssicher tätigen können und damit auch weltweit ihre Technologie-Führerschaft in der Wasserstoffwirtschaft ausbauen“.
Wir hier bei der Achse nannten die Habeck-Visionen das „Wasserstoff-Delirium“. Nunmehr kommt der Wasserstoff-Kater zum Vorschein. Der Steuerzahler haftet nach dem Ausscheiden des Visionärs mit etwa 18 Milliarden Euro, Geld, welches die KfW-Bank, die staatliche Förderbank, als Kredite für den Wasserstoff-Netzausbau vorgesehen hatte. Energiewende-Leugner kritisierten, dass der Bundestag darüber nur unzureichend informiert wurde und die Finanzierung teils außerhalb des regulären Haushaltsprozesses erfolgte. Nun ist er halt weg, der Herr Habeck.
Die Stromversorgung ist sicher, wenn…Der Monitoring-Bericht betrachtet auch die Versorgungssicherheit der deutschen Netze. Dazu wird lakonisch gesagt:
„Die zukünftige marktseitige Versorgungssicherheit ist unsicher und hängt maßgeblich von der Entwicklung der Nachfrage, der steuerbaren Kapazitäten und von Flexibilitäten sowie deren systemischer Interdependenz ab“. Es wird festgestellt, dass „Ein Ausbau gesicherter Leistung sowie eine Erhöhung von Flexibilitäten bleibt unabhängig von der Nachfrageentwicklung zentral und ist zur Aufrechterhaltung des definierten Versorgungssicherheitsstandards erforderlich“.
Und es wird hinzugefügt: „der signifikante marktgetriebene Zubau von Gaskraftwerken im ERAA und im VSM scheint ohne sonstige Anreize angesichts politischer und regulatorischer Unsicherheiten fraglich“. Das heißt, keiner außer dem Steuerzahler wird die 71 Gaskraftwerke der 500-MW-Klasse bezahlen. Kosten: geschätzte 50 Milliarden Euro.
Interessant ist auch, dass das Heizungsgesetz die Bürger zwingen will, auf eigene Kosten ihre Gasheizung gegen eine Wärmepumpe auszutauschen, die ja in Wahrheit eine Elektroheizung ist, wenn auch mit gutem Wirkungsgrad. Mit dem so frei werdenden Gas können dann staatliche Gaskraftwerke, die vom Bürger bezahlt werden, Strom für die Wärmepumpen erzeugen. Mit diesem Strom, der leider etwas teurer ist, können die Bürger dann ihr Häuschen wärmen. Da staunt der Fachmann und der Laie wundert sich.
Das Stromnetz benötigt stets eine Mindestzahl an großen rotierenden Generatoren, die durch ihre Masseträgheit die Frequenz stabilisieren. Da Solarkollektoren keine und Windräder nur minimale rotierende Massen haben, wird jetzt versucht, diese Schwankungs-Elastizität des Netzes elektronisch zu simulieren oder extrem teure Phasenschieber – das sind riesige sich drehende Maschinen – bei hundertprozentiger Erneuerbaren-Einspeisung irgendwie zu erreichen. Dazu legte die Regierung eine „Roadmap zur Systemstabilisierung“ auf. Der Monitoring-Bericht sagt dazu lakonisch: „Der kürzlich erschienene Systemstabilitätsbericht der ÜNB identifiziert Handlungsbedarfe bei der Deckung von Momentanreserve- und Blindleistungsbedarfen sowie der Etablierung von netzbildenden Stromumrichtern“. Soso, Handlungsbedarfe also.
Noch viel mehr HandlungsbedarfeIm Weiteren zeigt der Monitoring-Bericht Handlungsbedarfe auf. Da wird’s noch kryptischer. Besonders der Teil: „Flexibilitäten systemdienlich betreiben” hat es in sich. Wenn Sie sich durch das Fach-Chinesisch durchgewühlt haben, bleiben einige wenige verständliche Dinge übrig. Der schöne Satz: „Eine weitere Option ist es, in Ergänzung zur netzdienlichen Steuerung, systemdienliches Verhalten der Netznutzer über zeitvariable Strompreissignale, etwa durch dynamische Tarife oder flexible Netzentgelte, anzureizen und die Voraussetzungen für deren operative Umsetzung zu schaffen“ bedeutet, dass die Verbraucher in Zukunft mehr bezahlen müssen, wenn der Wind- und Sonnengott es so beschließen. Und der Unternehmer schickt am Morgen seine Leute mit den Worten heim: „Ich rufe Euch an, wenn es wieder bezahlbaren Strom gibt“.
Seit 35 Jahren subventionieren deutsche Steuerzahler und der Stromkunde eine Energiewende mit bisher weit über 500 Milliarden Euro. Das Resultat ist Angst vor „Strommangellagen“, „Dunkelflauten“, „Hellbrisen“, „Systeminstabilitäten“ und neuerdings auch vor politisch motivierten „Anschlägen auf die Infrastruktur“.
Die Hälfte aller Kraftwerke wurden in Schutt und Schrott verwandelt, darunter ganz neue Anlagen, wie das Kraftwerk Moorburg bei Hamburg. Eine ganze Industrie, die Kernkraftwerke bauen und betreiben konnte, wurde in die Tonne getreten. Einst wunderschöne Landstriche wurden zu Industriebrachen verschandelt. Der mühsam aufgebaute Naturschutz von Wäldern, Vögeln und Meerestieren geschleift. Der Strompreis bricht jährlich immer neue Rekorde, jetzt sind wir bei Endverbraucherpreisen von durchschnittlich über 41 Cent/kWh angelangt. Für die jüngeren Leser unter uns: 1999 lag er bei 16,5 Cent/kWh. Die Industrie flüchtet oder „hört auf zu produzieren“.
So schließt denn das Fazit und der Ausblick des jüngsten Monitoring-Berichtes mit einem inhaltsschweren Satz, auf den wir ohne unsere bemitleidenswerte Ministerin für Wirtschaft und Energie niemals gekommen wären.
„Für das Gelingen der Energiewende sollten neben technischer und wirtschaftlicher Machbarkeit auch Fragen der Finanzierung, Regulierung und Risikominimierung in den Blick genommen werden…“.
Der Beitrag erschien zuerst bei ACHGUT hier
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Greetings to the Russian Presidential Academy of National Economy and Public Administration on its 15th anniversary
Vladimir Putin sent greetings to the faculty, students, postgraduate students, and alumni of the Russian Presidential Academy of National Economy and Public Administration.
Apollo News: „Desinformation und grundgesetzwidrige Arbeitsweise“: ÖRR-Beitragsverweigerin zieht bis vor das Bundesverwaltungsgericht
Multipolar: Ausschuss: Zweitniedrigste Übersterblichkeit in Sachsen trotz geringer Corona-Impfquote
The EU supports the roadmap to resolve the Sweida crisis and enhance stability in Syria
Brussels, SANA
The European Union welcomed the announcement of a roadmap to address the crisis in Sweida province, considering it as a move toward a lasting solution that safeguards Syria’s stability and sovereignty.
“We encourage the rapid implementation of the agreement and the continuation of dialogue between all parties, with the aim of reaching a sustainable solution that protects all Syrians without discrimination and preserves Syria’s security, independence, sovereignty, and territorial integrity,” EU Foreign Affairs and Security Policy Spokesperson Anita Heber said in a statement on the roadmap agreed upon between Syria, Jordan, and the United States regarding Sweida.
Heber added: “The European Union continues to call on the transitional authorities to ensure a comprehensive political transition that meets the aspirations of all Syrians.”
On Wednesday, a tripartite Syrian-Jordanian-American meeting agreed to adopt a roadmap for addressing the situation in Sweida province and enhancing stability in southern Syria.
Nisreen / Fedaa
Die neue Staatssicherheit: Wenn der Verfassungsschutz über Kandidaten entscheidet…
Ein vom Volks- oder Parteigenossen Innenminister geführter Geheimdienst verschickt Schreiben an Wahlausschüsse, welche Kandidaten der Opposition für politische Ämter noch kandidieren dürfen und welche nicht. Ist die Rede von der UdSSR? Von der Türkei? Von Nordkorea? Nein: Willkommen im Deutschland des Jahres 2025. Der Verfassungsschutz Nordrhein-Westfalen hat vor den Kommunalwahlen 2025 – angeblich ohne Aufforderung […]
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Algeria offers 40 university scholarships to Syrian students
Damascus, SANA – The Ministry of Higher Education and Scientific Research announced on Thursday the availability of 40 scholarships provided by the Algerian government for the first university stage, allocated to Syrian students who obtained a high school diploma for the 2024 and 2025 sessions, for the 2025/2026 academic period.
According to the ministry’s announcement, the scholarships are distributed as follows: 20 scholarships for the scientific branch, including 10 for studying human medicine, and 20 scholarships for the literary branch in various specializations within Algerian universities.
These scholarships come within the framework of ongoing cultural and educational cooperation between Syria and Algeria, which aims to enhance the exchange of academic experiences and provide quality educational opportunities for Syrian students in Algerian universities, whether at the undergraduate or postgraduate level.
Iman / Fedaa
Deutscher Engagementpreis 2025: UTAMARA und die iMpuls-Cafés
Das Team der rund 25 Kilometer südöstlich von Bonn gelegenen Frauenbegegnungsstätte UTAMRA e.V. setzt sich seit fast zwei Jahrzehnten mit großem Engagement für Mädchen, Frauen und Mütter ein – insbesondere für jene, die von Gewalt betroffen sind. Seit 2006 schafft der Verein mit Projekten wie den iMpuls-Cafés geschützte Räume, in denen Frauen unterschiedlicher Kulturen und Religionen zusammenkommen, sich austauschen, gegenseitig stärken und gemeinsam Lösungen für Herausforderungen des Alltags entwickeln können.
Im Interview sprechen die UTAMARA-Mitarbeiter:innen über die besondere Bedeutung der Nominierung für den Deutschen Engagementpreis 2025, die Wirkung der iMpuls-Cafés in der Gemeinschaft sowie darüber, wie Interessierte und Unterstützerinnen dazu beitragen können, dass solche Räume auch in Zukunft bestehen bleiben.
Was bedeutet die Nominierung für den Deutschen Engagementpreis 2025 für UTAMARA e.V. und speziell für die iMpuls-Cafés?
Die Frauenbegegnungsstätte UTAMARA e.V. ist ein Frauenverein, der 2006 von vielen Frauen aus unterschiedlichen Lebensbereichen gegründet wurde. Seit fast 20 Jahren arbeiten wir – überwiegend ehrenamtlich – für Frauen, die von Gewalt betroffen sind. Dabei handeln wir präventiv, um den Ursprung von Gewalt zu bekämpfen, und greifen in Akutsituationen so schnell wie möglich ein, um Frauen und Kinder zu schützen.
Uns unterscheidet, dass wir gezielt das Selbstbewusstsein von Frauen stärken, sodass sie sich als Individuen wertschätzen und als Frauen wahrnehmen. Dafür arbeiten wir mit verschiedenen Kooperationspartner:innen, in Netzwerken, an Runden Tischen „Gegen Gewalt in engen sozialen Beziehungen“, im Beirat für Migration und Integration sowie in Dachorganisationen, die unsere Vereinszwecke unterstützen.
Sichtbarkeit migrantischen Frauenengagements
Die Nominierung hat für uns einen sehr großen Stellenwert. Sie macht nicht nur den Einsatz von Frauen, sondern auch migrantisches Engagement in Deutschland sichtbar. Es gibt viele Migrantinnenselbstorganisationen, die seit Jahren wertvolle Arbeit in und für unsere Gesellschaft leisten, aber oft unsichtbar bleiben. Die Nominierung von UTAMARA für den Deutschen Engagementpreis 2025 ist ein wichtiges Zeichen für die Vielfältigkeit des Engagements in Deutschland.
Welche konkreten Ziele verfolgen die iMpuls-Cafés, und welche Wirkung haben sie bisher in der Gemeinschaft erzielt?
In den iMpuls-Cafés kommen Frauen unterschiedlicher Kulturen und Religionen im ländlichen Raum zusammen. Der Ursprung des Projekts war der Wunsch vieler Frauen, einen regelmäßigen Ort des Austauschs zu schaffen.
Das iMpuls-Projekt bietet einen geschützten Raum, in dem Frauen über Fragen des Alltags ins Gespräch kommen, gemeinsam Lösungen kennenlernen und entwickeln können. Die Themen der Cafés werden von den Teilnehmer:innen selbst bestimmt. Unterstützt von Expert:innen und Kooperationspartner:innen ist so ein vielseitiges Programm entstanden: von Mutter-Kind-Beziehungen, Heil- und Gartenkräutern, Digitalem Jobcenter und Erste-Hilfe-Kursen über Beckenbodentrainings und Frauenrechte bis hin zu Selbstbehauptungskursen oder gemeinsamer Kirschernte.
Abbau von Barrieren
Sprachmittler:innen bauen Sprachbarrieren ab, Kinderbetreuung ermöglicht die Teilnahme von Müttern. Außerdem finden die Cafés an verschiedenen Orten im Lebensumfeld der Familien statt, und durch die Übernahme von Fahrtkosten werden Mobilitätshürden im ländlichen Raum überwunden.
Von September 2022 bis August 2025 haben wir insgesamt 35 Cafés durchgeführt, an denen rund 500 junge Frauen, Frauen und Mütter teilgenommen haben. Solch kultur- und geschlechtersensible Räume sind im ländlichen Raum leider noch eine Seltenheit – umso wichtiger ist ihre Wirkung.
Wie können Interessierte oder Unterstützer:innen dazu beitragen, dass die iMpuls-Cafés weiterhin bestehen und wachsen können?
Unser iMpuls-Projekt haben wir nach der dreijährigen Förderung im August 2025 offiziell beendet. Dass es weiterhin Austauschräume braucht, steht für uns außer Frage.
Unterstützerinnen und Interessierte können auf vielen Wegen helfen: Wir freuen uns, wenn Frauen Initiative ergreifen, zu uns kommen und eigene Projektideen vorschlagen. In den letzten 19 Jahren haben wir viele Erfahrungen und Kontakte gesammelt und können Räumlichkeiten bereitstellen. Doch all das ist nur wertvoll, wenn wir es gemeinsam als Mädchen, Frauen und Mütter mit Leben füllen.
UTAMARA ist ein Ort, an dem wir gemeinsam Antworten auf die Fragen unseres Alltags finden. Wir sind offen für praktische Unterstützung, zum Beispiel bei kleinen Aktionen wie unseren Gartentagen. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, unsere Arbeit als Fördermitglied oder durch einmalige Spenden finanziell zu unterstützen.
https://deutsch.anf-news.com/kultur/kulturcamp-im-frauenzentrum-utamara-34594 https://deutsch.anf-news.com/frauen/tv-tipp-frauenprojekt-nujin-wird-bei-Cira-report-vorgestellt-32348 https://deutsch.anf-news.com/frauen/kinderfest-zerstort-unsere-traume-nicht-von-utamara-32288 https://deutsch.anf-news.com/frauen/erinnerung-an-uta-und-amara-in-mulheim-42387 https://deutsch.anf-news.com/frauen/15-jahre-frauenbegegnungsstatte-utamara-28290
Österreich 2024: Katholiken 49,6 Prozent
In Österreich hat die katholische Kirche 2024 ihre Mehrheit verloren. Am Jahresende waren 49,6 Prozent der Bevölkerung Mitglied. Tendenz ist die stetige weitere Verringerung der Mitgliederzahl und der Anteile in der Bevölkerung. Dieser Trend ist seit Jahren absehbar, aber die Zahl ist ‚historisch‘, da die Aussage „Österreich ist katholisch“ – was die Mehrheit meint – statistisch nicht mehr zutrifft.
Digital-Zebra: „Wie schön es ist, dass ich das jetzt weiß!“
Menschen, die von der Digitalisierung überfordert sind, finden bei einem Berliner Pilotprojekt Hilfe. Digitallots*innen unterstützen sie bei Problemen mit Geräten oder Services. Ein Besuch zeigt, wie nötig solche Stellen sind.
Rechts ist die Digitallotsin Lena Zerfowski, die Frau links neben ihr ist ein Model. Die Nutzerinnen, die wir für diese Geschichte begleitet haben, wollten lieber anonym bleiben. – Alle Rechte vorbehalten VÖBB, Fotografie: Barbara DietlSigrid* reißt die Augen auf, als hätte sie einen Zaubertrick gesehen. „Ach so!?“, ruft sie erstaunt. Sie nimmt ihr Kinn zwischen Daumen und Zeigefinger und beugt sich langsam immer weiter über ihren Laptopbildschirm, studiert das Abgebildete ganz genau. „Das ist ja klasse“, flüstert sie.
Sigrid hat gerade gelernt, dass man mithilfe von Tabs mehr als eine Internetseite auf einmal öffnen kann. Dabei ist sie technisch eigentlich gar nicht sehr unbedarft. Sie sagt stolz von sich, dass sie ihren Laptop „für die Dinge, die ich brauche, zu 90 Prozent beherrsche.“
Sigrid ist heute in die Berliner Amerika-Gedenkbibliothek gekommen, weil sie das Finanzamt fürchtet. Sie hat die Abgabefrist für ihre Steuererklärung bereits überzogen und kommt an einem bestimmten Punkt der Steuersoftware Elster nicht weiter. Doch als sie das Problem präsentieren will, ergibt sich eine noch viel elementarere Schwierigkeit: Sigrid hat ihr Passwort vergessen. Bei Elster lässt sich das nicht einfach nur per E-Mail zurücksetzen. Sigrid muss sich online authentifizieren. Sie hat keine Ahnung, wie das geht.
Die Digitalisierung schließt viele Menschen ausJe umfassender die Digitalisierung in unseren Alltag eingreift, je öfter es für Services keine analoge Alternative mehr gibt, desto weiter werden all jene abgehängt, für die der Umgang mit der digitalen Welt eine Herausforderung darstellt. Alte Menschen, Menschen mit Lernschwierigkeiten, Menschen mit sensorischen Beeinträchtigungen beispielsweise. Oder Menschen mit geringem Einkommen. Laut einer Studie zur Digitalkompetenz haben nur 32 Prozent von ihnen digitale Grundkenntnisse.
In einer Studie zur digitalen Teilhabe fanden 80 Prozent der Befragten, dass Menschen, die sich im Digitalen schlecht auskennen, es im Alltag zunehmend schwer haben. Lena Zerfowski soll solchen Menschen helfen. Die 28-Jährige ist Digitallotsin im Pilotprojekt Digital-Zebra, das die Berliner Bibliotheken aufgesetzt haben. Dort sollen Menschen, die sich mit Technik schwertun, Unterstützung beim Zugang zu digitalen Angeboten bekommen.
Bislang bleibt jenen, die an digitalen Herausforderungen scheitern, nur die Hoffnung, dass technikaffine Bekannte oder Familienmitglieder ihnen helfen. Die privatwirtschaftlichen Geräte- und Softwareanbieter können und wollen meist nicht assistieren. Die betriebswirtschaftliche Logik verbietet die ausufernde Auseinandersetzung mit themenübergreifenden Problemen von Menschen wie Sigrid. Deshalb beginnt nun die öffentliche Hand, Angebote zu entwickeln, die Digitalisierungsverlierer auffangen sollen. Neben der 1:1-Sprechstunde bei den Digitallots*innen gibt es in Berlin beispielsweise auch Digital-Cafés, wo es eher um Austausch in und mit einer Gruppe geht.
Hilfe zur SelbsthilfeSigrid setzt sich neben Lena Zerfowski auf einen Barhocker, wuchtet ihren Laptop auf den Tisch vor den beiden, verlegt das Kabel, steckt es ein und schaltet den Rechner an. Der Bildschirm bleibt sehr lange schwarz. „Er macht irgendwas. Was auch immer“, sagt Sigrid mit Berliner Akzent. „Wir geben ihm mal noch ein bisschen Zeit“, antwortet Zerfowski.
Sigrid trägt eine weißblonde Kurzhaarfrisur und weiße Turnschuhe von Reebok zu weißer Jeans und apricot-farbenem Pullover. Ihr Lippenstift ist pink, ihre Nägel schimmern zartrosa und ihre Brille hat goldene Bügel. Nur die Flecken auf ihren Händen verraten, dass sie vermutlich nicht mehr so jung ist, wie sie wirkt. Ihrem Computer ist das Alter schon leichter anzusehen: Der Laptop ist dick wie ein Band Harry Potter.
Nach einer ganzen Weile ist das Gerät endlich hochgefahren. „Sind Sie schon mit dem Internet verbunden?“, fragt Zerfowski. „Ich denke“, antwortet Sigrid. Zerfowski glaubt das nicht und zeigt ihr, wo in diesem Fall welches Symbol zu sehen wäre und erklärt, wie sie die Ansicht mit den verfügbaren W-LANs öffnet. Sigrid ist ganz erstaunt, wie viele dort sichtbar sind. Dann verbindet sie sich mit dem Bibliotheksnetzwerk. Das dauert vermutlich ein Vielfaches der Zeit, die Zerfowski gebraucht hätte, um das Gerät selbst ans Netz zu bringen, doch das ist Teil des Konzepts: Hilfe zur Selbsthilfe.
„Damit sich jeder willkommen und wohl fühlt“Lena Zerfowski hat eine Ausbildung zur Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste gemacht, unter den Digitallots*innen sind aber auch Quereinsteiger*innen, ein Mediendesigner zum Beispiel. Als Digitallots*in absolviert man zudem zahlreiche Fortbildungen: bei der Polizei zu Internetbetrug, bei der Verbraucherzentrale zu Onlinetransaktionen, bei Vereinen für Seh- und Hörbehinderungen zum Thema Barrieren. „Da haben wir gelernt, dass wir klar sprechen müssen, den Mund nicht verdecken dürfen und die Person, mit der wir sprechen, anschauen sollen, damit sich jeder willkommen und wohl fühlt“, sagt Lena Zerfowski.
Sigrid öffnet den Firefox-Browser. „Ich gehe jetzt zu Elster“, sagt sie. Und muss wieder eine ganze Weile lang warten. Sigrid stützt das Kinn auf den Handrücken, hebt es und legt den Zeigefinger an die Schläfe, dann tippt sie sich an den Mundwinkel. „Warum macht der nix. Das ist jetzt komisch“, murmelt sie. Dann öffnet sich die Seite der Steuerverwaltung. Die Zertifikatsdatei findet Sigrid, aber dann fällt ihr, wie erwähnt, ihr Passwort nicht ein. Um es zu finden, versucht sie, die Zertifikatsdatei zu öffnen. Zerfowski erklärt ihr, dass das nicht geht und zeigt ihr den „Passwort vergessen“-Button.
Um ein neues Passwort zu vergeben, braucht Sigrid ihren Benutzernamen. Der steht in einer E-Mail des Finanzamtes. Aber wie soll sie da rankommen? Sie hat ja nun schon die Elster-Website im Browser geöffnet. Zerfowski zeigt ihr den Trick mit dem neuen Tab. Kurz darauf bekommt Sigrid noch einen Skill beigebracht: Wie man Zeichen kopiert und anderswo wieder einfügt. Sigrid ist begeistert. Doch beim Sicherheitscode, den sie kurz darauf per Mail bekommt, funktioniert das nicht.
„Wie soll das gehen?“„Sie merken sich einfach die ersten drei Zeichen und ich die letzten drei“, sagt Zerfowski. „Ich glaube, das ist eine blöde Idee, ich habe ein bisschen Gedächtnisprobleme“, sagt Sigrid. „Wir schaffen das schon“, sagt Zerfowski und behält recht. Doch um ein neues Passwort zu vergeben, muss Sigrid jetzt erst einmal ihre Identität verifizieren. „Wie soll das gehen?“, fragt sie.
Die Lots*innen tauschen sich regelmäßig über besondere Fälle aus, auch um die persönliche Aufarbeitung zu erleichtern. „Eine Frau, die wegen häuslicher Gewalt eine Wohnung sucht. Ein Mensch, der seinen digitalen Nachlass regeln will, weil er schwer erkrankt ist. Solche Fälle machen etwas mit einem“, sagt Olaf Wolter, einer von zwei Leitern des Projekts. Teil der Lots*innen-Arbeit ist auch die Vermittlung ins Hilfesystem, etwa zu spezialisierten Beratungsstellen. Wiederkehrende Probleme mit bestimmten Anwendungen melden die Lots*innen auch an deren Hersteller zurück, beispielsweise Banken oder das Arbeitsamt.
Sigrid wird nun in die Wunder der Online-Identifikation eingeführt. Sie wedelt nach Zerfowskis Anleitung mit ihrem Ausweis vor der Kamera und spricht zufällig generierte Worte in ein Selfie-Video. Nun muss sie 15 Minuten warten. Sigrid sagt: „Das ist nicht sehr benutzerfreundlich. Allein hätte ich mich da nie durchgewurschtelt.“ Lena Zerfowski sagt: „Wir versuchen, den Digitalzwang aufzufangen. Wenn es nur noch digital geht, brauchen die Leute eine Anlaufstelle.“
Der Hilfsbedarf ist hochIn diesem Moment spricht eine Kollegin Zerfowski an. Es gäbe da noch eine Nutzerin, die gerne von Zerfowski beraten werden würde. Krystyna* war schon eine Weile interessiert um die Beratungsbox herumgestreift. Sie trägt ihre grauen Locken offen, eine Nickelbrille, Skinny Jeans, schwarze Lacksneaker mit weißer Sohle, eine Jeansweste über einem T-Shirt. Sie sieht aus, als wolle sie eigentlich zu einem Heavy-Metal-Konzert und ein bisschen wie die Antithese zu der blütenweiß-schicken Sigrid. Zerfowski fragt Sigrid, ob das in Ordnung ist, wenn sie sich in der Wartezeit um Krystyna kümmert. Sie bejaht.
Der Bedarf an Dienstleistungen wie denen der Digitallots*innen vom Digital-Zebra-Projekt ist hoch. Wöchentlich nehmen etwa 350 Nutzer*innen die Angebote von Digital-Zebra in Berlin wahr, Tendenz steigend. Einen Termin brauchen sie nicht. Dass Menschen warten müssen, weil gerade noch andere beraten werden, kommt regelmäßig vor.
Dieses Zebra ist das Maskottchen des Projekts. Digital-Zebra heißt dieses, weil auch der Zebrastreifen einen sicheren Überweg garantieren soll – so wie die Digitallots*innen den Weg ins Netz begleiten. Schwarz und weiß stehe zudem für die Binarität, die der Digitalisierung zugrunde liegt. - Alle Rechte vorbehalten VÖBB/ZLB, Zeichnung: Jens Nordmann26 Bibliotheken sind aktuell beteiligt, demnächst sollen es 28 sein. Anfangs war mit viel weniger geplant, doch zahlreiche Bibliotheken haben sich aus eigenem Antrieb angeschlossen und ihre Mitarbeiter*innen zu den Fortbildungen für Digitallots*innen geschickt. Das Projekt wird vom Berliner Senat gefördert, läuft seit September 2023 und ist bis zum Februar 2026 befristet. Danach soll es Teil des Regelangebots der Berliner Bibliotheken werden.
„Wow“Krystyna schildert ihr Problem: „Ich soll 80 Euro für eine PDF-App zahlen. Ich will das nicht! Ich habe doch schon eine App für PDF“, sagt sie empört. „Wo haben Sie diese Forderung denn gesehen?“, fragt Zerfowski. „Das war, als ich auf Öffnen geklickt habe.“ Zerfowski zeigt Krystyna, wo sie sieht, welche Berechtigungen die entsprechende App hat, nämlich keine. „Ja, aber sie kommt immer wieder“, sagt Krystyna. „Die haben gesagt, wenn ich nicht bis morgen kündige, kostet das 80 Euro.“
„Also diese App kostet nichts und es gibt auch keine In-App-Käufe“, sagt Zerfowski. Sie und Krystyna sitzen sich gegenüber. „Sie können das lesen, wenn es auf dem Kopf steht?“, fragt Krystyna erstaunt. „Ja“, antwortet Zerfowski. Krystyna sagt: „Wow“.
Zerfowski findet heraus, dass Krystyna insgesamt vier PDF-Apps installiert hat. Bei einer davon gibt es In-App-Käufe. Zerfowski vermutet, dass diese App die Zahlungsaufforderung angezeigt hat. Dann schaut sie wieder nach Sigrid. Die sitzt tatenlos vor der Notiz, dass die Online-Legitimierung funktioniert hat. „Ich habe gewartet, weil ich nichts falsch machen wollte“, sagt Sigrid. Jetzt darf sie ein neues Passwort vergeben. Zerfowski dreht sich weg, Sigrid tippt entschlossen. Damit sie das Passwort nicht wieder vergisst, schreibt sie es zusätzlich auf die erste Seite ihres papierenen Terminkalenders.
„Ich tippe, aber es passiert nichts“Die Nutzer*innen des Angebots sind meist ältere Menschen. Aber auch unter Jüngeren gibt es welche, die beispielsweise nicht wissen, wie man eine Powerpoint-Präsentation erstellt, und deshalb Hilfe suchen. Von einem jungen Menschen wurde Zerfowski mal gefragt, wie man eine Maus bedient, „weil die nur noch das Touchpad kennen“.
Zerfowski wechselt wieder zu Krystyna. Sie hat die Theorie, dass Krystyna vielleicht ein Adobe-Abo angeboten wurde. „Haben Sie einen E-Reader“, fragt sie. „Einen was?“ „Ein Gerät, mit dem sie E-Books lesen können.“ „So etwas habe ich nicht. Aber ich habe noch ein anderes Problem. Wenn jemand anruft, weiß ich nicht, wie ich rangehen soll. Ich tippe, aber es passiert nichts.“
Zerfowski holt ihr Arbeitstelefon heraus und lässt Krystyna ihre Nummer eingeben, dann tippt sie auf den grünen Hörer. Auf Krystynas Bildschirm erscheint ein Anruf. „So sieht das aus, da kann ich nix tippen“, sagt sie. Zerfowski macht ihr vor, wie sie das Hörersymbol zur Seite zieht, um den Anruf anzunehmen.
„Ah“, ruft Krystyna, klatscht die Hände zusammen und hebt sie in einer betenden Geste. Zerfowski ruft sie noch einmal an und lässt sie diesmal selbst abheben. Krystyna strahlt und sagt „Dankeschön“. Als sie die Bibliothek verlässt, raunt sie einem Bibliotheksmitarbeiter zu: „Die ist ganz gut“ und zeigt dabei auf Zerfowski. „Für uns ist es vielleicht nur ein kleines Problem, aber für die Person kann es riesig wirken“, sagt die.
Wie Lena Zerfowski Sigrid vor Ärger mit dem Finanzamt rettetZurück zu Sigrid. Die ist nun endlich in ihrem Elster-Account und kann das eigentliche Problem suchen, die Stelle, an der es nicht weitergeht. „Sekunde. Ich bin völlig durch den Wind. Ah, hier ist es!“ Sigrid möchte eine Mietwohnung, die ihr gehört, angeben. „Aber der meckert mich dann immer an und sagt, ich hätte eine Ferienwohnung eingetragen. Ich habe mir das schon hundert Mal angeschaut, aber finde den Fehler nicht“, sagt sie.
Zerfowski lernt selbst viel bei der Arbeit, beispielsweise Videoschnitt, als jemand Hilfe mit seinen Urlaubsfilmen suchte. Sie erarbeitet sich die Lösung für das jeweilige Problem gemeinsam mit den Nutzer*innen, ruft zum Beispiel auch mit diesen gemeinsam bei einer Hotline an, wenn sie selbst nicht mehr weiter weiß.
„Im Grunde freut das die Person, wenn ich sage: Tut mir leid, das weiß ich auch nicht. Weil die sich dann nicht blöd fühlt. Deshalb gehen wir offen damit um, etwas nicht zu wissen und lernen dann was zusammen. Das ist ein schöner Prozess“, sagt Zerfowski. Informationen, die die Lots*innen bei der Arbeit gewinnen, tragen sie in ein Wiki ein, damit die Hilfe bei der nächsten Person mit dem gleichen Problem einfacher ist.
Zerfowski probiert einfach mal, was passiert, wenn sie eine bestimmte Zeile, in der Sigrid „0“ eingetragen hat, leer lässt. Und siehe da, es funktioniert. „Ich könnte Sie umarmen! Das hätte ich alleine nie hingekriegt. Ich freue mich ganz doll. Wissen Sie, wie viele schlaflose Nächte mich das gekostet hat?“, sagt Sigrid.
Zerfowski erzählt Sigrid noch, dass ihr Laptop mit Windows 10 läuft und das ab Oktober nicht mehr unterstützt wird. Wenn sie Hilfe bei der Umstellung auf Linux wolle, solle sie einfach wiederkommen. In Berlin-Marienfelde, wo Sigrid lebt, gäbe es übrigens auch Digitallots*innen, die ihr helfen könnten. Sigrid antwortet: „Ich kann ihnen gar nicht sagen, wie schön es ist, dass ich das jetzt weiß.“
*Name geändert
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Neue Ausweise für Rentner und Menschen mit Schwerbehinderung
Die Europäische Union hat zwei Richtlinien beschlossen, mit denen erstmals ein europaweit anerkannter Behindertenausweis („European Disability Card“) sowie ein einheitlicher Parkausweis eingeführt werden.
Der neue europäische BehindertenausweisMit der Karte sollen Menschen mit Behinderung künftig in allen 27 Mitgliedstaaten dieselben Vergünstigungen in Anspruch nehmen können, die bislang nur Einheimischen vorbehalten sind – etwa ermäßigte Eintrittspreise, kostenfreie Begleitpersonen, bevorzugter Zugang oder Mobilitätshilfen.
Die Richtlinie verpflichtet die Staaten, die Karte sowohl als fälschungssicheres Scheckkarten-Dokument als auch in einer barrierefrei nutzbaren Digitalversion anzubieten.
Die Umsetzungsfrist beträgt 30 Monate, die tatsächliche Anwendung muss spätestens 42 Monate nach Inkrafttreten beginnen; damit rechnet die EU-Kommission mit einem flächendeckenden Start bis Mitte 2028.
Was passiert mit dem bisherigen Schwerbehindertenausweis?National ausgestellte Dokumente – in Deutschland der grüne Schwerbehindertenausweis – behalten ihre Gültigkeit. Die europäische Variante kommt ergänzend hinzu; ein Pflichtumtausch ist laut Bundesregierung nicht vorgesehen.
Wer den digitalen Nachweis nutzen möchte, soll ihn freiwillig in eine Wallet-App laden können; für alle anderen wird die Karte weiterhin physisch ausgegeben.
Der EU-Parkausweis als zweite SäuleBesonders auf Reisen bereitet bislang das Parken Schwierigkeiten, weil nationale Parkerleichterungen nur unvollständig anerkannt werden. Die zugleich verabschiedete Richtlinie für einen EU-weiten Parkausweis schließt diese Lücke und verspricht harmonisierte Sonderparkzonen, verlängerte Parkzeiten oder Gebührenbefreiung auch jenseits der Landesgrenzen.
Digitaler Rentenausweis: Fakten statt GerüchteFür Aufregung sorgt der geplante digitale Rentenausweis. Im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung findet sich in Zeile 497 der Satz: „Künftig sollen alle den Schwerbehinderten- und Rentenausweis sowie die A1-Bescheinigung digital und sicher mit sich führen können.“ Entscheidend ist das Wort „können“ – es handelt sich um ein Angebot, nicht um eine Verpflichtung.
Wie Falschmeldungen entstehenMehrere Blogs und Videos behaupten seit Wochen, der klassische Ausweis werde bereits 2025 ersatzlos abgeschafft und nur noch per App akzeptiert. Diese Darstellungen ignorieren den Wortlaut des Koalitionspapiers und die Tatsache, dass eine Gesetzesänderung mit Übergangsregeln erforderlich wäre. Es sind also falsche Meldungen, die verunsichern sollen.
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– Neue Fahrpreisermäßigungen bei Schwerbehinderung im Jahr 2025
Und was sagt die Deutsche Rentenversicherung?Die Deutsche Rentenversicherung weist darauf hin, dass der heutige Ausweis im Scheckkartenformat weiterhin automatisch mit dem Rentenbescheid verschickt wird und bundesweit vergünstigte Tarife im Nahverkehr oder bei Kultur- und Sporteinrichtungen nachweist.
Eine künftige Digitalversion soll ergänzend in die staatliche eID-Struktur eingebunden werden, ähnlich wie die bereits eingeführte digitale Zulassungsbescheinigung für Fahrzeuge.
Verbindung mit der A1-BescheinigungDie Bundesregierung plant, den digitalen Rentenausweis gemeinsam mit dem elektronischen A1-Entsendeschein in eine einheitliche Wallet-Lösung zu integrieren, um Nachweise bei Reisen oder grenzüberschreitender Beschäftigung gebündelt vorzulegen.
Was Betroffene jetzt wissen müssenKurzfristig besteht kein Handlungsbedarf: Bestehende Ausweise bleiben gültig, neue Anträge laufen unverändert über die zuständigen Behörden. Die EU-Richtlinien müssen erst in nationales Recht überführt werden; die praktische Einführung der Karten wird deshalb frühestens ab 2026 sichtbar werden.
Wer digitale Angebote nutzen möchte, sollte auf künftige Pilotprojekte achten, doch niemand wird gezwungen sein, ein Smartphone anzuschaffen.
AusblickDie Vereinheitlichung der Nachweise ist ein wichtiger Schritt zu mehr Barrierefreiheit und Rechtsklarheit in der EU. Entscheidend wird sein, dass die Mitgliedstaaten die Karten nicht nur technisch umsetzen, sondern begleitend flächendeckend Akzeptanzstellen schaffen.
Für Rentnerinnen, Rentner und Menschen mit Behinderung bedeutet das Vorhaben vor allem eines: weniger Papierkram und mehr Freiheit – vorausgesetzt, die geplanten Optionen bleiben freiwillig und alternative Nachweise bestehen dauerhaft parallel.
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Schwerbehinderung: Merkzeichen B auch bei seelischer Behinderung
Das Merkzeichen B wird bei seelischer Behinderung vergeben, wenn die betroffene Person bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel regelmäßig auf die Hilfe einer Begleitperson angewiesen ist, beispielsweise beim Ein- und Aussteigen oder zur Orientierung.
Es berechtigt die Betroffenen, eine Begleitperson kostenlos mitzunehmen und ist nicht an einen bestimmten Grad der Behinderung gebunden, sondern am individuellen Bedarf. Die Feststellung des Merkzeichens B bedeutet, dass die Person Hilfe zum Ausgleich der Behinderung braucht.
Beim Antragsteller liegt eine Autismusspektrumstörung und Orientierungs- und Gleichgewichtsstörungen vorDie Zuerkennung eines Merkzeichens B (Mitnahme einer Begleitperson) im Sinne des § 229 Abs. 2 Satz 1 SGB IX kommt auch in Betracht, wenn eine geistige (oder seelische) Behinderung oder eine vergleichbare Behinderung vorliegt, die mit einem GdB von 70 oder mehr zu bewerten ist, so der 9. Senat des LSG Sachsen im Urteil vom 14. März 2023 (L 9 SB 83/19 – nicht veröffentlicht).
Merkzeichen B wegen Behinderungen im öffentlichen StraßenverkehrBeim Antragsteller liegt mit einer Autismusspektrumstörung eine tiefgreifende Entwicklungsstörung vor, die sich nicht nur auf dem Schulweg, sondern auf allen Wegen (Probleme beim Überschreiten von Schwellen und der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel) und im sozialen Kontext erheblich einschränkend auswirkt.
Weil die Integration in Lebensbereiche auch bei umfassender Unterstützung nur teilweise beziehungsweise nicht gelang, war von einem Grad der Behinderung (GdB) in Höhe von 70 v.H., eher 80 v.H. auszugehen, sodass unter Berücksichtigung zudem bestehender Orientierungs- und Gleichgewichtsstörungen die Voraussetzungen für die Feststellung des Merkzeichens B erfüllt waren.
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