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Rente: Neue EU-KFZ-Richtlinie trifft vielfach Rentner

Lesedauer 3 Minuten

Die EU-Kommission hat einen Legislativvorschlag zur Änderung der Richtlinie 2014/45/EU eingebracht. Betroffen von dieser Neuregelung können besonders Menschen sein, die eine Rente beziehen, von Bürgergeld abhängig sind oder nur über ein geringes Einkommen verfügen.

Dr. Utz Anhalt: Neue End-of-Live-Richtline trifft vor allem Rentnerinnen und Rentner Was ist genau geplant?

Die EU will, dass Pkw´s und leichte Nutzfahrzeuge ab einem Alter von zehn Jahren künftig jährlich zur Hauptuntersuchung (HU) müssen. Auf diese Weise will Brüssel nach eigenen Berechnungen die Zahl der Verkehrstoten und Schwerverletzten europaweit um rund ein Prozent reduzieren und zugleich Manipulationen an Kilometerständen sowie defekte Abgassysteme früher aufdecken.

Vor Inkrafttreten muss das Vorhaben jedoch sowohl das Europäische Parlament als auch den Rat der Mitgliedstaaten passieren.

Wie viele Fahrzeuge – und Halter – wären betroffen?

Allein in Deutschland wären mehr als 23 Millionen Pkw betroffen; das entspricht knapp der Hälfte des gesamten Bestands. Hinter diesen Zahlen stehen vor allem Menschen, die sich keinen Neuwagen leisten können.

Gerade Rentnerinnen und Rentner im ländlichen Raum sind häufig auf ältere Autos angewiesen, um Arzttermine, Einkäufe oder den Besuch von Angehörigen erledigen zu können.

Was würde eine jährliche HU kosten?

Für die reine Prüfgebühr verlangen deutsche Prüforganisationen, abhängig von Bundesland und Anbieter, zwischen etwa 80 und 150 Euro. Hinzu kommen bei älteren Autos regelmäßig Reparaturen, die nötig sind, um die Plakette zu erhalten.

Rechnet man konservativ mit durchschnittlich 300 Euro pro Jahr für Verschleißteile und Instandsetzung, landet ein 74-jähriger Rentner mit einem 15-Jahre-alten Kleinwagen schnell bei rund 420 Euro jährlich – eine Summe, die sich spürbar in einem durchschnittlichen Altersrentenbezug von knapp 1 100 Euro netto bemerkbar macht.

Deutschlandweit ergäbe sich, so der ADAC, eine Mehrbelastung von bis zu 1,8 Milliarden Euro pro Jahr.

Bringt die zusätzliche Prüfung wirklich mehr Sicherheit?

Nach Daten des Statistischen Bundesamts waren 2023 weniger als ein Prozent der tödlichen Verkehrsunfälle primär auf technische Defekte zurückzuführen.

Studien der Verkehrsunfallforschung an der TU Dresden zeigen zudem keinen messbaren Rückgang der Unfallzahlen in Ländern, die ihre Prüffristen bereits verkürzt haben.

Der ADAC bewertet den Vorstoß daher als unverhältnismäßig: Der Aufwand stehe “in keinem tragfähigen Verhältnis zum prognostizierten Sicherheitsgewinn.”

Deutliche Kritik von Verbänden

Die Kritik dagegen ist in Deutschland breit: Mehrere Europa- und Bundestagsabgeordnete unterschiedlicher Parteien kritisieren den Plan als „unnötige Belastung“.

Auch der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe und der Automobilclub von Deutschland weisen auf bereits strenge Prüfvorgaben in Deutschland hin. Der ADAC mahnt, dass eine Verkürzung der Prüffrist nicht die Frequenz, sondern die Qualität der Kontrollen verbessere.

Wie reagiert die Bundesregierung?

Der Bundesverkehrsminister hat in ersten Stellungnahmen durchblicken lassen, dass er „keinen unmittelbaren Handlungsbedarf“ sehe, weil das deutsche Zwei-Jahres-System gut funktioniere. Auch mehrere Landesverkehrsminister, etwa in Bayern und Brandenburg, fordern eine belastbare Begründung aus Brüssel, bevor man die nationale Praxis aufgibt.

Warum trifft der Plan besonders Rentnerinnen und Rentner?

Die Altersgruppe 65 plus verfügt zwar häufiger über ein Auto als noch vor zehn Jahren, doch ihr Nettobudget ist begrenzt.

Durchschnittlich erhalten Männer 1 309 Euro und Frauen 888 Euro Altersrente. Steigende Lebenshaltungs- und Energie­kosten haben bereits große Teile dieser Einkommen aufgezehrt. Eine verpflichtende jährliche HU könnte somit zur Wahl zwischen Mobilität und anderen Grundausgaben wie Heizung oder Medikamente werden.

Welche Alternativen werden diskutiert?

Verkehrsexperten schlagen vor, gezielt sicherheitsrelevante Komponenten – etwa Bremsen, Lenkung und Leuchtanlagen – digital zu überwachen und die Prüffrist ansonsten beizubehalten.

Denkbar wäre ebenso ein sozial gestaffeltes System, das Rentner mit kleiner Pension bei den Prüfgebühren entlastet. Andere Stimmen plädieren dafür, Ressourcen lieber in wirksamere Maßnahmen wie flächen­deckende Abbiegeassistenten für Lkw oder bessere Radwege zu investieren.

Wie geht es jetzt weiter?

Im anstehenden Gesetzgebungsprozess können Parlament und Rat den Entwurf noch ändern oder ganz kippen. Erfahrungsgemäß dauert eine solche Revision der HU-Richtlinie mindestens zwei Jahre; eine Umsetzung in nationales Recht wäre frühestens 2027 realistisch.

Sollte Deutschland die Pläne ablehnen, müsste die Bundesregierung entweder eine Ausnahmeregel erwirken oder gegebenenfalls ein Vertragsverletzungsverfahren riskieren. Betroffene Auto­halter haben daher noch Zeit – doch die Debatte um Kosten, Nutzen und soziale Gerechtigkeit dürfte sich weiter zuspitzen.

Fazit

“Mehr Sicherheit ist ein legitimes Ziel, doch der jetzige Vorschlag droht, die Schwächsten am Steuer zu überfordern”, mahnt der Sozialrechtsexperte Dr. Utz Anhalt. Rentnerinnen und Rentner oder auch Geringverdiener, die ihr Fahrzeug für den Alltag brauchen, “wären von jährlich hunderten Euro Zusatzkosten betroffen, während der nachweisbare Sicherheitsgewinn gering bleibt”.

Ob Berlin und Brüssel einen Mittelweg finden, hängt nun davon ab, ob es gelingt, nachvollziehbare Fakten und soziale Fairness in Einklang zu bringen. Die Bundesregierung sollte dann sich überlegen, wie man die Kosten für Rentner und Menschen mit geringem Einkommen sozial abfedern kann, so die Forderung des Experten.

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EM-Rente: Erwerbsminderungsrente auch bei Burnout

Lesedauer 4 Minuten

Wer einen Burnout erlebt, erlebt auch, dass beinahe nichts mehr geht. Ob Betroffenne eine Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) bekommen, entscheidet sich nicht daran, ob er oder sie aktuell arbeitsunfähig krankgeschrieben ist, sondern daran, wie viele Stunden man unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes noch arbeiten kann.

Wer also auf Dauer weniger als drei Stunden täglich leistungsfähig ist, gilt als voll erwerbsgemindert; bei drei bis unter sechs Stunden liegt teilweise Erwerbsminderung vor.

Ab sechs Stunden täglich besteht in der Regel kein Anspruch. Maßgeblich ist also das Restleistungsvermögen – nicht der bisherige Beruf, sondern die Einsatzfähigkeit in jedem Job.

Zählt Burnout als Krankheit?

„Burn-out“ ist in der internationalen Klassifikation der Krankheiten (ICD-11) kein eigenständiges Krankheitsbild, sondern als „berufsbezogenes Phänomen“ definiert: ein Syndrom infolge chronischen, nicht erfolgreich bewältigten Arbeitsstresses, gekennzeichnet durch Erschöpfung, innere Distanz/Zynismus gegenüber der Arbeit und verminderte Leistungsfähigkeit.

“In der Praxis wird die gesundheitliche Beeinträchtigung häufig als Depression, Angst- oder Anpassungsstörung diagnostiziert – genau diese Diagnosen bilden dann die medizinische Grundlage für eine EM-Rente, wenn sie das Restleistungsvermögen genügend einschränken”, sagt der Sozialrechtsexperte Dr. Utz Anhalt.

Wichtig hierbei ist: Entscheidend ist nicht das Etikett „Burnout“, sondern die belegbare funktionelle Einschränkung infolge einer anerkannten Erkrankung, so Anhalt.

Wann die EM-Rente möglich ist: Medizinische Prüfung und Stundengrenzen

Die DRV prüft den Gesundheitszustand anhand ärztlicher Unterlagen und – falls nötig – eigener Gutachten. Ergebnis der Prüfung ist eine Einschätzung, wie viele Stunden täglich noch gearbeitet werden kann. Daraus folgt die Zuordnung zu voller oder teilweiser Erwerbsminderung.

Ohne entsprechende medizinische Unterlagen und eine nachvollziehbare, längerfristige Einschränkung der Belastbarkeit – etwa bei schweren depressiven Episoden mit Erschöpfung, Konzentrationsstörungen und sozialer Rückzugstendenz – wird ein Rentenanspruch nicht begründet.

Versicherungsrechtliche Hürden: Wartezeit und Pflichtbeiträge
Neben der medizinischen Seite müssen versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sein.

Regelmäßig sind das mindestens fünf Versicherungsjahre (allgemeine Wartezeit) und mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge innerhalb der letzten fünf Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung.

Es gibt vorzeitige Erfüllungen, etwa nach Arbeitsunfall oder bei Berufsanfängern unter bestimmten Voraussetzungen. Diese Regeln sind entscheidend, weil ein an sich berechtigter Antrag bei fehlender Wartezeit scheitern kann.

„Reha vor Rente“: Was zuerst geprüft wird

Grundsatz der gesetzlichen Rentenversicherung ist „Reha vor Rente“. Bevor eine Rente bewilligt wird, prüft die DRV, ob medizinische oder berufliche Rehabilitation die Erwerbsfähigkeit wiederherstellen kann. Gerade bei psychischen Erkrankungen – zu denen Burnout-Konstellationen häufig zählen – wird eine psychosomatische Reha oder eine stufenweise Wiedereingliederung (Hamburger Modell) oft vorgeschaltet.

Erst wenn Reha keine ausreichende Besserung erwarten lässt, kommt die EM-Rente in Betracht.

Teilweise, volle EM-Rente – und die „Arbeitsmarktrente“

Wer noch drei bis unter sechs Stunden leistungsfähig ist, erhält grundsätzlich teilweise EM-Rente. Ist diese Teilzeitfähigkeit zwar medizinisch vorhanden, aber kein geeigneter Teilzeitarbeitsplatz verfügbar („verschlossener Teilzeitarbeitsmarkt“), kann ausnahmsweise eine volle Rente gezahlt werden – umgangssprachlich „Arbeitsmarktrente“.

Diese Konstellation ist in der Regel befristet, weil sie an die Lage des Arbeitsmarktes anknüpft.

Befristet oder dauerhaft? Wie lange die EM-Rente gezahlt wird

EM-Renten werden meist zunächst befristet bewilligt, typischerweise für bis zu drei Jahre. Bleibt die Erwerbsminderung bestehen, kann verlängert werden; bei auf Dauer unwahrscheinlicher Besserung wird eine unbefristete Rente gezahlt.

Wichtig für die Rentenhöhe: Bei EM-Renten fallen in der Regel Abschläge an; 2025 ist eine abschlagsfreie EM-Rente erst ab 65 Jahren möglich, der maximale Abschlag liegt bei 10,8 %.

Hinzuverdienst: Was 2025 erlaubt ist

Wer eine volle EM-Rente bezieht, darf trotzdem begrenzt hinzuverdienen. Seit 2023 ist die Grenze dynamisch an die Bezugsgröße gekoppelt; 2025 liegt sie bei 19.661,25 Euro pro Jahr.

Bei teilweiser EM-Rente wird die Grenze individuell aus den höchsten beitragspflichtigen Verdiensten der letzten 15 Jahre berechnet; mindestens sind 2025 39.322,50 Euro möglich. Überschreitungen führen zu Anrechnungen, nicht zwingend zum Wegfall der Rente – entscheidend ist die Spitzabrechnung.

Aber Achtung: Wer dauerhaft über sein medizinisch festgestelltes Restleistungsvermögen arbeitet, riskiert eine Neubewertung des Anspruchs.

Antragstellung in der Praxis: Nachweise, Gutachten, typische Stolpersteine

Formal gibt es eine EM-Rente nur auf Antrag. Empfehlenswert ist ein sauber aufgebautes medizinisches Dossier: Haus- und Facharztberichte, Psychotherapie- und Klinikberichte, nachvollziehbar dokumentierte Verlaufsschwere und Therapieversuche, ggf. Reha-Entlassungsberichte.

Die DRV zieht bei Bedarf weitere Gutachten bei. In der Begutachtung zählt nicht allein die Diagnose, sondern die funktionelle Einschränkung im Alltag und im Erwerbsleben – etwa Durchhaltefähigkeit, Belastbarkeit, Anpassungs- und Konzentrationsvermögen. Fehlerquellen sind unvollständige Unterlagen, zu kurze Beobachtungszeiträume oder ein zu optimistischer Reha-Plan trotz persistierender Symptomatik.

Übergang vom Krankengeld: Nahtlosigkeitsregelung und Reha-/Renten-Umdeutung

Wenn das Krankengeld nach 72 Wochen ausläuft und die Erwerbsfähigkeit weiterhin erheblich eingeschränkt ist, kann die Nahtlosigkeitsregelung (§ 145 SGB III) den Lebensunterhalt sichern: Es wird vorübergehend Arbeitslosengeld gezahlt, bis über Reha oder Rente entschieden ist.

Häufig fordern Krankenkassen oder Agentur für Arbeit zur Reha-Beantragung auf – rechtlich kann ein Reha-Antrag unter bestimmten Voraussetzungen nach § 116 SGB VI als Rentenantrag gelten, wenn eine erfolgreiche Rehabilitation nicht zu erwarten ist oder ohne Erfolg blieb. Das kann für den Rentenbeginn wichtig sein.

Realistische Erfolgsaussichten bei Burnout

Psychische Erkrankungen sind seit Jahren die häufigste Ursache neu bewilligter EM-Renten. Aktuelle Auswertungen zeigen, dass rund vier von zehn neuen EM-Renten auf psychische Störungen entfallen.

Das zeigt die Realität vieler „Burnout-Fälle“, die sich diagnostisch als depressive, Angst- oder Anpassungsstörungen verfestigen und die Erwerbsfähigkeit nachhaltig begrenzen. Entscheidend bleibt, dass die Beschwerden dauerhaft sind, leitliniengerecht behandelt wurden und dennoch wesentliche Einschränkungen der Leistungsfähigkeit fortbestehen.

Was heißt das konkret für Betroffene?

Wer sich wegen massiver Erschöpfung und psychischer Beschwerden „ausgebrannt“ fühlt, kann grundsätzlich eine EM-Rente erhalten – wenn die funktionellen Einschränkungen so gravierend und anhaltend sind, dass die Stundengrenzen unterschritten werden und die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Der Weg führt in aller Regel über Diagnostik, Therapie, Reha und eine gründliche Dokumentation der verbleibenden Leistungsfähigkeit. Während des Verfahrens können sozialrechtliche Überbrückungen – Nahtlosigkeitsregelung – und rechtstechnische Details wie die Umdeutung eines Reha- in einen Rentenantrag wichtig werden.

Wer abschätzen möchte, ob eher eine befristete oder unbefristete Rente in Betracht kommt, sollte den Therapieverlauf und die Prognose mit behandelnden Fachärztinnen und Fachärzten offen besprechen.

Fazit

Ja, eine EM-Rente wegen „Burnout“ ist möglich – nicht wegen des Schlagworts, sondern wegen der konkret nachgewiesenen psychischen Erkrankung und deren funktioneller Folgen.

Maßstab sind die Restleistungsfähigkeit unter den Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes, die versicherungsrechtlichen Zeiten, der Grundsatz „Reha vor Rente“ und – falls bewilligt – die Hinzuverdienstregeln. Wer gut dokumentiert, Therapie und Reha ausschöpft und die sozialrechtlichen Stellschrauben kennt, verbessert seine Chancen auf eine sachgerechte Entscheidung der DRV.

Hinweis: Individuelle Fälle unterscheiden sich. Für eine belastbare Einschätzung lohnt die persönliche Beratung bei der DRV oder bei Sozialverbänden (z. B. VdK/SoVD) sowie fachlicher Rat durch Ärztinnen/Ärzte und – bei strittigen Verfahren – durch spezialisierte Renten- oder Sozialrechtsberatung.

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Rente bei Schwerbehinderung: Erst jetzt lohnt sich die Altersrente

Lesedauer 3 Minuten

Für Menschen mit einer Schwerbehinderung hat der deutsche Gesetzgeber Regelungen geschaffen, die einen vorzeitigen Beginn der Rente unter bestimmten Voraussetzungen ermöglichen.

Wann können Menschen mit einer Behinderung in Rente gehen, ohne Abschläge hinnehmen zu müssen. Wir zeigen, wann dies der Fall ist.

Was ist eine Schwerbehinderung?

Eine Schwerbehinderung liegt vor, wenn das Versorgungsamt eine Behinderung von mindestens 50 Prozent feststellt.

Menschen mit diesem Status erhalten einen Schwerbehindertenausweis, der ihnen verschiedene Vergünstigungen und Rechte gewährt.

Wichtig: Der Status der Schwerbehinderung muss zum Zeitpunkt des Rentenbeginns bestehen. Änderungen nach diesem Zeitpunkt haben keinen Einfluss mehr auf den bereits gewährten Rentenanspruch.

Voraussetzungen für die Rente mit Schwerbehinderung

Die Möglichkeit, früher in Rente zu gehen, ist an spezifische Voraussetzungen gebunden.

Die wesentlichen Kriterien sind das Geburtsjahr der betreffenden Person und die Anzahl der Versicherungsjahre.

Für einen rentenberechtigten Schwerbehinderten ist generell eine Mindestversicherungszeit von 35 Jahren erforderlich. Zu dieser Wartezeit zählen unter anderem:

  • Beiträge aus Beschäftigung oder selbstständiger Tätigkeit
  • Freiwillig gezahlte Beiträge zur Rentenversicherung
  • Zeiten der Kindererziehung bis zu drei Jahre pro Kind
  • Nicht erwerbsmäßige häusliche Pflegezeiten
  • Anrechnungszeiten, zum Beispiel aufgrund von Schwangerschaft, Arbeitslosigkeit oder Krankheit
  • Berücksichtigungszeiten wie die Erziehung von Kindern unter zehn Jahren

Diese verschiedenen Zeiten zu sammeln und nachzuweisen, kann komplex sein, daher ist eine frühzeitige Beratung durch die Deutsche Rentenversicherung oder einen unabhängigen Rentenberater empfehlenswert.

Der Schwerbehindertenausweis allein genügt nicht

Ein weiterer Irrglaube ist, dass der Besitz eines Schwerbehindertenausweises ausreicht, um früher in Rente zu gehen. Tatsächlich müssen neben dem Grad der Behinderung von mindestens 50 (GdB 50) zusätzlich mindestens 35 Versicherungsjahre bei der Deutschen Rentenversicherung nachgewiesen werden.

In diese Versicherungsjahre fließen nicht nur Arbeitszeiten, sondern, wie bereits aufgeführt, auch Zeiten der Kindererziehung, Krankheitsphasen, Pflegezeiten oder der Versorgungsausgleich ein.

Altersgrenzen und finanzielle Abschläge

Die Regelungen sehen verschiedene Altersgrenzen für den Rentenbeginn vor, die je nach Geburtsjahr der Person variieren:

  • Für Jahrgänge ab 1964: Es ist möglich, ab 65 Jahren ohne finanzielle Abschläge in Rente zu gehen. Wer jedoch bereits ab 62 Jahren in Rente gehen möchte, muss mit dauerhaften Abschlägen rechnen.
  • Für Jahrgänge zwischen 1952 und 1963: Die Altersgrenze für eine abschlagsfreie Rente steigt schrittweise von 63 auf 65 Jahre. Entsprechend erhöht sich die Altersgrenze für eine vorgezogene Rente mit Abschlägen von 60 auf 62 Jahre.

Für jeden Monat, der vor der regulären Altersgrenze in Rente gegangen wird, erfolgt ein Abschlag von 0,3 Prozent des Rentenbetrags, bis zu einem Höchstwert von 10,8 Prozent. Diese Abschläge sind permanent und reduzieren die Rente für den Rest des Lebens.

Zusätzliche Rentenoptionen und Erhöhungen

Neben der regulären Altersrente für Schwerbehinderte gibt es weitere Rentenarten, die spezielle Bedingungen für einen früheren Rentenbeginn ohne Abschläge bieten. Zum Beispiel kann die Altersrente für besonders langjährig Versicherte in Anspruch genommen werden, wenn sehr lange Versicherungszeiten vorliegen.

Rentenerhöhungen, die regelmäßig stattfinden, orientieren sich an der allgemeinen Lohnentwicklung in Deutschland. Diese Anpassungen helfen, die Kaufkraft der Renten zu erhalten. Darüber hinaus gibt es verschiedene Zuschüsse und Unterstützungsmöglichkeiten, wie den Härtefallfonds, die finanzielle Unterstützung bieten können.

Flexi-Rente und Nebenverdienste

Die Flexi-Rente ist ein relativ neues Konzept, das es Rentnern ermöglicht, weiterhin zu arbeiten und Einkommen zu erzielen, ohne dass ihre Rente gekürzt wird, solange bestimmte Hinzuverdienstgrenzen eingehalten werden. Dies bietet besonders für Menschen, die trotz Schwerbehinderung weiterhin teilweise arbeitsfähig sind, eine flexible Möglichkeit, ihren Lebensunterhalt aufzubessern.

Rententabelle: Rente bei einer Schwerbehinderung Jahr­gang Alter (Jahr + Monate) Renten­beginn zwischen (Monat/Jahr) 1958 64 01/2022–01/2023 1959 64 + 2 03/2023–03/2024 1960 64 + 4 05/2024–05/2025 1961 64 + 6 07/2025–07/2026 1962 64 + 8 09/2026–09/2027 1963 64 + 10 11/2027–11/2028 Ab 1964 65 Ab 1/2029; immer nach Vollendung des 65. Lebensjahres Tabelle: Vorzeitiger Rentenstart für schwerbehinderte Menschen

Bei einem früheren Beginn der Rente müssen auch schwerbehinderte Rentnerinnen und Rentner Abschläge in Kauf nehmen. In der nachfolgenden Tabelle sind diese Abschläge aufgelistet.

1 Jahr früher in Rente: 3,6 Prozent Abschlag Jahr­gang Alter (Jahr + Monate) Renten­beginn zwischen (Monat/Jahr) 1959 63 + 2 03/2022–03/2023 1960 63 + 4 05/2023–05/2024 1961 63 + 6 07/2024–07/2025 1962 63 + 8 09/2025–09/2026 1963 63 + 10 11/2026–11/2027 1964 64 01/2028–01/2029 2 Jahre früher Rente: 7,2 Prozent Abschlag Jahr­gang Alter (Jahr + Monate) Renten­beginn zwischen (Monat/Jahr) 1960 62 + 4 05/2022–05/2023 1961 62 + 6 07/2023–07/2024 1962 62 + 8 09/2024–09/2025 1963 62 + 10 11/2025–11/2026 1964 63 01/2027–01/2028 3  Jahre früher Rente: 10,8 Prozent Abschlag Jahr­gang Alter (Jahr + Monate) Renten­beginn zwischen (Monat/Jahr) 1961 61 + 6 07/2022–07/2023 1962 61 + 8 09/2023–09/2024 1963 61 + 10 11/2024–11/2025 1964 62 01/2026–01/2027 Vor der Rente beraten lassen

Die Regelungen zur Rente mit Schwerbehinderung erkennen die besonderen Lebenssituationen an, denen schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben gegenüberstehen.

Daher soll es Betroffenen ermöglicht werden, früher in Rente zu gehen. Zuvor sollte man sich jedoch von einem Sozialverband wie dem Paritätischem oder dem SOVD beraten lassen.

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Woher kommt der Strom? Ein Windbuckel

39. Analysewoche 2025 von Rüdiger Stobbe

Ein Windbuckel beherrschte die aktuelle Analysewoche. Die PV-Stromerzeugung war entsprechend gering. Es gilt immer noch die – Klimawandel hin, Klimawandel her – Binsenweisheit, dass bei viel Wind die Sonne hinter den Wolken in den Hintergrund rückt. Der Windstrom hat allerdings noch keine Spitzenwerte erreicht, so dass an keinem Tag der Woche auch nur annähernd der Bedarf rein regenerativ gedeckt werden konnte. Es gab auch keine Negativpreise. Zwar sanken die Strompreise über Tag Richtung 0€/MWh-Linie, erreichten diese aber nicht einmal. Die Preisdifferenzen zwischen zu exportierendem Überschuss-Strom und dem etwas später notwendigen Importstrom bewegten sich um die 100€/MWh und weniger. Am Sonntag herrschte Windflaute. Um 13:00 Uhr wurde mit dem Wochen-Tiefstpreis von 8,50€/MWh einige Stunden später um 19:00 Uhr der Preis von 138,0€/MWh aufgerufen. So sah der Strom-Handel an diesem Sonntag aus. Besonders fallen die Nordländer Dänemark, Norwegen und Schweden aber auch die Schweiz auf, die wie so oft die Preisdifferenzen knallhart nutzen, um mit Strom Geld zu verdienen. Dänemark realisierte an diesem Tag 3,24 Mio €, Norwegen 1,69 Mio €, Schweden 543 Tsd. € sowie die Schweizer Eidgenossen 2,14 Mio €. Österreich, Polen und Tschechien mussten Strom zukaufen und zahlten entsprechend. Alle Werte können hier aufgerufen und überprüft werden. Insgesamt hat der deutsche Stromkunde für Importstrom 8,36 Mio € an diesen Tag gezahlt.

Wochenüberblick

Montag, 22.9.2025 bis Sonntag, 28.9.2025: Anteil Wind- und PV-Strom 51,9 Prozent. Anteil regenerativer Energieträger an der Gesamtstromerzeugung 64,1 Prozent, davon Windstrom 37,5 Prozent, PV-Strom 14,3 Prozent, Strom Biomasse/Wasserkraft 12,2 Prozent.

Belege für Werte und Aussagen im Text oben, viele weitere Werte sowie Analyse- und Vergleichsmöglichkeiten bietet der Stromdateninfo-Wochenvergleich zur 39. Analysewoche ab 2016.

Daten, Charts, Tabellen & Prognosen zur 39. KW 2025:
Factsheet KW 39/2025 – ChartProduktionHandelswocheImport/Export/Preise, CO2, Agora-Zukunftsmeter 68 Prozent Ausbau & 86 Prozent Ausbau

Was man wissen muss: Die Wind- und Photovoltaik-Stromerzeugung wird in unseren Charts fast immer „oben“, oft auch über der Bedarfslinie, angezeigt. Das suggeriert dem Betrachter, dass dieser Strom exportiert wird. Faktisch geht immer konventionell erzeugter Strom in den Export. Die Chartstruktur zum Beispiel mit dem Jahresverlauf 2024/25 bildet den Sachverhalt korrekt ab. Die konventionelle Stromerzeugung folgt der regenerativen, sie ergänzt diese. Falls diese Ergänzung nicht ausreicht, um den Bedarf zu decken, wird der fehlende Strom, der die elektrische Energie transportiert, aus dem benachbarten Ausland importiert.

Tagesanalysen

Montag

Montag, 22.9.2025: Anteil Wind- und PV-Strom 50,9 Prozent. Anteil erneuerbare Energieträger an der Gesamtstromerzeugung 63,2 Prozent, davon Windstrom 39,0 Prozent, PV-Strom 12,0 Prozent, Strom Biomasse/Wasserkraft 12,2 Prozent.

Ganztägiger Stromimport. Die Regenerativen erreichen die Bedarfslinie nicht. Hohes Preisniveau: Die Strompreisbildung.

Belege für Werte und Aussagen im Text oben, viele weitere Werte sowie Analyse- und Vergleichsmöglichkeiten bietet der Stromdateninfo-Tagesvergleich zum 22. September ab 2016.

Daten, Charts, Tabellen & Prognosen zum 22.9.2025: ChartProduktionHandelstagImport/Export/Preise/CO2 inklusive Importabhängigkeiten.

Dienstag

Dienstag, 23.9.2025: Anteil Wind- und PV-Strom 42,7 Prozent. Anteil erneuerbare Energieträger an der Gesamtstromerzeugung 54,7 Prozent, davon Windstrom 25,3 Prozent, PV-Strom 17,4 Prozent, Strom Biomasse/Wasserkraft 12,0 Prozent.

Vormittags und am Abend wird viel Strom importiert. Der Preis zieht jeweils an. Die Strompreisbildung.

Belege für Werte und Aussagen im Text oben, viele weitere Werte sowie Analyse- und Vergleichsmöglichkeiten bietet der Stromdateninfo-Tagesvergleich zum 23. September ab 2016.

Daten, Charts, Tabellen & Prognosen zum 23.9.2025: ChartProduktionHandelstagImport/Export/Preise/CO2 inklusive Importabhängigkeiten.

Mittwoch

Mittwoch, 24.9.025: Anteil Wind- und PV-Strom 62,6 Prozent. Anteil erneuerbare Energieträger an der Gesamtstromerzeugung 73,0 Prozent, davon Windstrom 49,9 Prozent, PV-Strom 12,6 Prozent, Strom Biomasse/Wasserkraft 10,4 Prozent.

Starke Windstromerzeugung bei wenig PV-Strom. Die Strompreisbildung.

Belege für Werte und Aussagen im Text oben, viele weitere Werte sowie Analyse- und Vergleichsmöglichkeiten bietet der Stromdateninfo-Tagesvergleich zum 24. September 2025 ab 2016.

Daten, Charts, Tabellen & Prognosen zum 24.9.2025: ChartProduktionHandelstagImport/Export/Preise/CO2 inklusive Importabhängigkeiten.

Donnerstag

Donnerstag, 25.9.2025: Anteil Wind- und PV-Strom 62,8 Prozent. Anteil erneuerbare Energieträger an der Gesamtstromerzeugung 73,2 Prozent, davon Windstrom 53,9 Prozent, PV-Strom 8,9 Prozent, Strom Biomasse/Wasserkraft 10,4 Prozent.

Weiter starke Windstromerzeugung. Wenig Stromimporte. Die Strompreisbildung.

Belege für Werte und Aussagen im Text oben, viele weitere Werte sowie Analyse- und Vergleichsmöglichkeiten bietet der Stromdateninfo-Tagesvergleich zum 25. September 2025 ab 2016.

Daten, Charts, Tabellen & Prognosen zum 25.9.2025: ChartProduktionHandelstagImport/Export/Preise/CO2 inklusive Importabhängigkeiten.

Freitag

Freitag, 26.9.2025: Anteil Wind- und PV-Strom 52,7 Prozent. Anteil erneuerbare Energieträger an der Gesamtstromerzeugung 64,3 Prozent, davon Windstrom 41,9 Prozent, PV-Strom 10,9 Prozent, Strom Biomasse/Wasserkraft 11,5 Prozent.

Der Windbuckel ebbt ab. Die Stromimporte steigen.  Die Strompreisbildung.

Belege für Werte und Aussagen im Text oben, viele weitere Werte sowie Analyse- und Vergleichsmöglichkeiten bietet der Stromdateninfo-Tagesvergleich zum 26. September ab 2016.

Daten, Charts, Tabellen & Prognosen zum 26.9.2025: ChartProduktionHandelstagImport/Export/Preise/CO2 inkl. Importabhängigkeiten.

Samstag

Samstag, 27.9.2025: Anteil Wind- und PV-Strom 43,9 Prozent. Anteil erneuerbare Energieträger an der Gesamtstromerzeugung 59,1 Prozent, davon Windstrom 26,7 Prozent, PV-Strom 17,2 Prozent, Strom Biomasse/Wasserkraft 15,3 Prozent.

Die Windstromerzeugung ist schwach. Die PV-Stromproduktion ebenfalls. Ganztägiger Stromimport wird notwendig. Die Strompreisbildung.

Belege für Werte und Aussagen im Text oben, viele weitere Werte sowie Analyse- und Vergleichsmöglichkeiten bietet der Stromdateninfo-Tagesvergleich zum 27. September ab 2016.

Daten, Charts, Tabellen & Prognosen zum 27.9.2025: ChartProduktion, HandelstagImport/Export/Preise/CO2 inkl. Importabhängigkeiten.

Sonntag

Sonntag, 28.9.2025: Anteil Wind- und PV-Strom 39,1 Prozent. Anteil erneuerbare Energieträger an der Gesamtstromerzeugung 54,9 Prozent, davon Windstrom 13,1 Prozent, PV-Strom 26,0 Prozent, Strom Biomasse/Wasserkraft 15,7 Prozent.

Windflaute über Tag. PV-Strom ist kräftig, aber bei weitem nicht ausreichend. Stromimporte sind fast ganztägig notwendig. Die Strompreisbildung.

Belege für Werte und Aussagen im Text oben, viele weitere Werte sowie Analyse- und Vergleichsmöglichkeiten bietet der Stromdateninfo-Tagesvergleich zum 28. September ab 2016.

Daten, Charts, Tabellen & Prognosen zum 28.9.2025: ChartProduktionHandelstagImport/Export/Preise/CO2 inkl. Importabhängigkeiten.

Die bisherigen Artikel der Kolumne Woher kommt der Strom? seit Beginn des Jahres 2019 mit jeweils einem kurzen Inhaltsstichwort finden Sie hier. Noch Fragen? Ergänzungen? Fehler entdeckt? Bitte Leserpost schreiben! Oder direkt an mich persönlich: stromwoher@mediagnose.de. Alle Berechnungen und Schätzungen durch Rüdiger Stobbe und Peter Hager nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr.

Rüdiger Stobbe betreibt seit 2016 den Politikblog MEDIAGNOSE.

Der Beitrag Woher kommt der Strom? Ein Windbuckel erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.

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United Nations: We are ready to expand the humanitarian response in Gaza Strip

SANA - Syrian Arab News Agency - 11. Oktober 2025 - 8:55

The United Nations Office for the Coordination of Humanitarian Affairs announced that the declaration of a ceasefire in Gaza Strip gave a new hope for relief at last, stressing that the United Nations and its partners are ready to immediately expand the scope of the humanitarian response.

The office said in a statement on Friday that thousands of displaced people resumed their movement towards their areas in the northern Gaza Strip, most of them on foot, within minutes of the occupation authorities announcing the entry into force of the ceasefire this afternoon.

Stéphane Dujarric, Spokesperson for the Secretary-General stressed during a press conference the need to “open additional crossings into Gaza, safe movement of relief workers and all other civilians, unrestricted entry of goods, and issuance of visas to employees.

Dujarric said: “We and our NGO partners must be given space to work, in line with humanitarian principles, so that the organization can implement its humanitarian plan set by Under-Secretary-General for Humanitarian Affairs.

Dujarric called on all leaders supporting the ceasefire to help the United Nations create the necessary conditions to carry out humanitarian operations without obstacles and to generously support the response.

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Bürgergeld: Jobcenter dürfen Einnahmen aus der Stellplatzvermietung anrechnen

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Einnahmen aus der Vermietung eines im Eigentum stehenden Stellplatzes der Bürgergeld Empfängerin sind anrechenbares Einkommen, wovon die 30 Euro Versicherungspauschale abzusetzen ist (LSG Hamburg, Urt. v. 10.07.2025 – L 4 AS 294/24 -).

Einnahmen aus Vermietung

Grundsätzlich sind alle Einnahmen in Geld als Einkommen zu berücksichtigen. Dazu gehören auch Einnahmen aus Vermietung. Einnahmen aus der Stellplatzvermietung unterfallen auch keiner der in § 11 a SGB II genannten Ausnahmen.

Dem steht nicht entgegen die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ( BSG, Urt. v. 06.08.2014 – B 4 AS 37/13 R – ), wonach Einnahmen aus der Untervermietung eines vom Leistungsberechtigten als Teil der Unterkunft angemieteten Stellplatzes nicht als Einkommen zu berücksichtigen sind, sondern die zu berücksichtigenden Unterkunftskosten mindern.

Denn abgesehen davon, dass es hier – anders als in dem dem genannten Urteil zugrundeliegenden Fall – nicht um die Untervermietung eines von der Klägerin angemieteten Stellplatzes geht, sondern um die Vermietung eines in ihrem Eigentum stehenden Stellplatzes, würde sich auch bei einer Berücksichtigung der Mieteinnahme nicht als Einkommen, sondern als Minderung der Unterkunftskosten kein höherer Leistungsanspruch der Klägerin ergeben.

Im Gegenteil stünde die Klägerin dann im Ergebnis sogar schlechter, da in diesem Fall kein Freibetrag gelten und die Mieteinnahmen in voller Höhe mindernd wirken würden, der Anspruch sich in den Monaten mit Einkommen also nicht nur um 195 Euro, sondern um die vollen 225 Euro reduzieren würde.

Bürgergeld Bezieherin vertritt die Auffassung, sie habe die Einnahmen aus der Stellplatzvermietung für Reparaturen ihrer Wohnung vorgesehen

Der 4. Senat des LSG Hamburg folgt nicht dieser Auffassung, denn wie eine Einnahme verwendet wird, ändert nichts an ihrem Charakter als Einkommen.

Gemäß § 11b Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB II sind vom Einkommen zwar die mit der Einkommenserzielung verbundenen notwendigen Ausgaben abzuziehen, ein Zusammenhang zwischen Kosten für notwendige Reparaturen der Eigentumswohnung und der Vermietung des Stellplatzes ist – aber nicht erkennbar.

Einnahmen aus Vermietung kein Erwerbseinkommen

Zu Recht und mit zutreffender Begründung hat das Sozialgericht ferner dargelegt, dass die Absetzung eines Freibetrags von 100 Euro nach § 11b Abs. 2 SGB II hier nicht in Betracht kommt, da es sich nicht um – Erwerbseinkommen – handelt.

Anmerkung von Detlef Brock

1. Einnahmen aus Vermietung unterfallen auch keiner der in § 11 a SGB II genannten Ausnahmen ( vgl. BSG, Urt. v. 17.07.2024 – B 7 AS 7/23 R – ).

Extratipp vom Sozialrechtsexperten

Zur Übernahme der Grundbesitzabgaben eines im Eigentum stehenden Gargenstellplatzes der Bürgergeld Empfängerin durch das Jobcenter

Für Wohneigentum bei Bürgergeld Bezug gelten bei der Kostenübernahme die selben Maßstäbe wie für Mieter, um eine Gleichbehandlung sicherzustellen. Das schließt grundsätzlich auch Grundbesitzabgaben mit ein.

Bei Garagen oder Stellplätzen ist entscheidend, ob die Wohnung oder das Haus ohne die Garage bzw. den Stellplatz hätte angemietet oder erworben werden können oder ob die Garage/der Stellplatz rechtlich und tatsächlich separat gekündigt oder verkauft werden kann (fehlende Abtrennbarkeit).

Liegt eine solche untrennbare Einheit vor, sind die Garagenkosten als Teil der Unterkunftskosten zu berücksichtigen, sofern die Gesamtkosten der Unterkunft angemessen sind. Eine Verpflichtung zur Untervermietung der Garage besteht in diesem Fall nicht.

Grundbesitzabgaben eines im Eigentum stehenden Gargenstellplatzes der Bürgergeld Empfängerin sind im Falle einer fehlenden Abtrennbarkeit übernahmefähig vom Jobcenter, soweit insgesamt die abstrakten Angemessenheitsgrenzen im Sinne des § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II nicht überschritten werden!

Entscheidend ist i.S.e. „Alles-oder-nichts“, ob es dem Leistungsberechtigten möglich ist, seinen Wohnraumbedarf zu decken, ohne zugleich zur Zahlung von Kosten für die Garage/einen Stellplatz verpflichtet zu sein ( LSG NRW – L 12 AS 18/22 NZB – ).

Das ist dann nicht der Fall, wenn die Wohnung nicht ohne Garage/Stellplatz an mietbar ist und dieser auch nicht separat gekündigt werden kann (vgl. BSG Urteil vom 19.05.2021 – B 14 AS 39/20 R -).

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Jordan’s king calls for stepping up humanitarian efforts in Gaza after ceasefire

SANA - Syrian Arab News Agency - 11. Oktober 2025 - 8:45

King Abdullah II of Jordan called for stepping up international efforts within the humanitarian response in Gaza, following the recent ceasefire agreement.

during a phone call with United Nations Secretary-General Antonio Guterres, King Abdullah II noted the importance of committing to the implementation of all stages of the agreement, reached through the efforts of the United States, Qatar, Egypt and Türkey, adding that the current agreement must be built on, to achieve comprehensive calm in the region,  the Jordanian Royal Divan said in a statement. 

The King warned of the dangers of unilateral measures against Palestinians in the West Bank, as well as attacks on Muslim and Christian holy sites in Jerusalem and commended the recent adoption of a resolution by the UNESCO Executive Board on the importance of preserving the historical and legal status quo in Jerusalem and its walls.

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Bürgergeld: Jobcenter darf eine Einmalzahlung nicht auf 6 Monate anrechnen

Lesedauer 3 Minuten

Das Bundessozialgericht hat sich grundlegend zur Frage geäußert, wie Betriebskostenguthaben beim Arbeitslosengeld II (Bürgergeld) zu berücksichtigen sind.

Es geht dabei um die Frage, ob eine solche Rückzahlung als einmalige Einnahme auf einen Zeitraum von sechs Monaten verteilt werden darf oder ob sie nur in einem bestimmten Monat oder in unmittelbar folgenden Monaten berücksichtigt werden muss.

Rückzahlungen oder Guthaben, die die Wohnkosten mindern

Das Gericht stellte klar, dass Rückzahlungen oder Gutschriften aus Betriebskostenabrechnungen (oder vergleichbaren Posten), die unmittelbar die Ausgaben für Unterkunft und Heizung reduzieren, nicht monatsübergreifend verteilt werden dürfen.

Sie sind zwar grundsätzlich als Einkommen zu verstehen, sollen jedoch nach den Regelungen des § 22 Abs. 3 SGB II ausschließlich die Bedarfe für Unterkunft und Heizung ab dem Folgemonat ihres Zuflusses mindern. Eine Verteilung auf mehrere Monate findet nicht statt.

Diese Entscheidung ist besonders wichtig für Leistungsempfänger, denen aufgrund eines größeren Guthabens für einen Monat eventuell gar keine Leistungen für Unterkunft und Heizung zustehen. Nun steht aber fest, dass eine solche Summe nicht künstlich „gestreckt“ werden darf.

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Was das Bundessozialgericht angeordnet hat

Die für diesen Rechtsstreit relevanten Urteile der Vorinstanzen wurden aufgehoben oder abgeändert. Das Bundessozialgericht verurteilte den beklagten Leistungsträger dazu, Ansprüche auf Arbeitslosengeld II in Form von Leistungen für Unterkunft und Heizung in einer höheren Summe festzusetzen, nämlich 124,07 Euro pro Kläger (anstelle der zuvor angesetzten 93,05 Euro). Bereits ausgezahlte 120,26 Euro werden auf diese Ansprüche angerechnet.

Hintergründe und Streit um die Betriebskostenabrechnung

Im Mittelpunkt standen zwei Eheleute, Jahrgänge 1958 und 1968, nach einer vorläufigen Bewilligung von Arbeitslosengeld II eine endgültige Festsetzung und Zahlung höherer Leistungen forderten. Strittig war konkret, wie sich ein Guthaben aus einer Betriebskostenabrechnung auf den Bedarf für Unterkunft und Heizung auswirkt.

Seit 2001 wohnen sie in einer 91,4 Quadratmeter großen Wohnung in Berlin. Dort lebten sie zunächst mit allen Kindern, ab Januar 2016 mit zwei Söhnen der Jahrgänge 1989 und 1996. Die Kosten für Wohnung und Gasheizung lagen ab Januar 2016 insgesamt bei 680,37 Euro monatlich.

Der Ehemann verdiente zwischen Dezember 2014 und Juli 2016 Einkommen aus Erwerbstätigkeit. Auch einer der Söhne war ab Februar 2016 berufstätig.

Vorläufige Leistungsbewilligung vom Jobcenter

Weil die genauen Einkünfte im Zeitpunkt der Beantragung nicht feststanden, bewilligte das Jobcenter die Leistungen vorläufig. Dabei wurde zunächst ein fiktives Einkommen des Ehemanns angerechnet, was zu monatlichen Zahlungen an die Kläger und den Sohn führte.

Später – als feststand, dass der Sohn genügend eigenes Einkommen erzielte – rechnete man dessen Bedarf heraus. Den Klägern selbst wurden schließlich vorläufig 120,26 Euro als Kosten der Unterkunft und Heizung bewilligt.

Neuberechnung löst hohe Rückforderungen aus

Im Februar 2016 erhielt der Ehemann dann eine Gutschrift über 744,46 Euro aus einer Betriebskostenabrechnung für den Zeitraum Mai 2014 bis April 2015. Das Jobcenter erfuhr davon im Juli 2016, als die Kläger die Unterlagen einreichten. Daraufhin entschied der Beklagte, diese 744,46 Euro auf sechs Monate zu verteilen. Im Ergebnis wurde für bestimmte Monate ein geringerer Leistungsanspruch (bzw. gar keiner) errechnet, was bei den Klägern hohe Rückforderungen auslöste.

Die Eheleute erhoben nur für Juni 2016 Klage, weil sie für diesen Monat ihren vollen Bedarf für Unterkunft und Heizung (170,09 Euro pro Person) geltend machen wollten. Ihrer Auffassung nach hätte das Guthaben sich entweder vollständig auf März 2016 oder anteilig noch auf April 2016 auswirken dürfen, nicht aber monatsweise bis in den Juni hinein. In zwei Instanzen unterlagen sie zunächst, ehe das Bundessozialgericht ihnen recht gab.

Warum das Guthaben nicht auf sechs Monate verteilt werden darf

Die entscheidenden Vorschriften liegen in § 19, § 7 ff. und § 22 SGB II. Das BSG stellte fest, dass Rückzahlungen aus Betriebskostenabrechnungen für Unterkunft und Heizung gemäß § 22 Abs. 3 SGB II ausschließlich vom jeweiligen Bedarf für Unterkunft und Heizung abgezogen werden dürfen.

Eine Anrechnung als Einmalzahlung gemäß § 11 Abs. 3 Satz 3 SGB II, die bei sonstigem Einkommen eine Verteilung auf mehrere Monate zulässt, kommt hier nicht in Betracht. § 22 Abs. 3 SGB II ist eine spezielle Regelung, die allein für die Frage gilt, wie mit Betriebskostenguthaben umzugehen ist.

Würde man diese Gutschriften in die allgemeine Systematik der Einkommensanrechnung integrieren, so das Gericht, verliefe der vom Gesetzgeber gewollte Mechanismus ins Leere: Es soll nämlich sichergestellt werden, dass die Kommunen, die tatsächlich die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung tragen, unmittelbar entlastet werden und nicht über eine künstliche Verteilung in mehreren Monaten.

Verteilung der Summe auf mehrere Monate nicht zulässig

Das Urteil bekräftigt damit die Rechtsauffassung, dass solche Rückzahlungen zwar als Einkommen gelten, aber in genau demjenigen Monat, der auf den tatsächlichen Zufluss folgt, bzw. in den Folgemonaten so lange angerechnet werden, bis sie aufgebraucht sind.

Ein systematisches Verteilen der Summe auf ein halbes Jahr, um den Ausfall eines kompletten Leistungsmonats zu verhindern, ist nicht zulässig. Für den konkreten Rechtsfall bedeutete dies, dass das schon im Februar 2016 ausgezahlte Guthaben höchstens für März und eventuell April 2016 zu einer Minderung des Unterkunftsbedarfs führen konnte, nicht aber erst im Juni.

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Palestine factions refuse any foreign guardianship on Gaza as truce takes hold

SANA - Syrian Arab News Agency - 11. Oktober 2025 - 8:37

Hamas, Islamic Jihad, and the Popular Front for the Liberation of Palestine announced rejection  of any ‘foreign guardianship’ over Gaza, stressing that its governance is a purely internal Palestinian matter.

In a joint statement, the Palestinian factions said “We renew our rejection of any foreign guardianship, and we stress that the nature of the administration of Gaza Strip and its institutions are an internal Palestinian matter to be determined by the national component of our people directly.”

The alliance added that they are working on an “urgent comprehensive national meeting” to discuss next steps after the ceasefire.

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Wunder-Naturprodukt NMN ONE: Von US-Behörde FDA offiziell zertifiziert – exklusiver Sonderrabatt

Die Pharmaindustrie drängt bekanntlich in erster Linie auf Profitmaximierung und ist stets bestrebt, alles zu verbieten, was der Gesundheit der Menschen wirklich hilft oder gut tut, weil es oft nicht lukrativ genug ist. Das ist nichts Neues. Deshalb hat das Kartell über seinen politischen Einfluss, der sich in der Corona-Fake-„Pandemie“ und der anschließenden Impfkampagne auf […]

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Buldan: Öcalan erwartet Besuch der Parlamentskommission

Der PKK-Begründer Abdullah Öcalan drängt auf eine direkte Begegnung mit der im türkischen Parlament eingerichteten Kommission für eine Lösung der kurdischen Frage. Dies erklärte die Parlamentsabgeordnete Pervin Buldan (DEM), die auch Mitglied der Imrali-Delegation ist, am Freitagabend im Fernsehsender Medya Haber.

Öcalan habe beim jüngsten Treffen mit der Imrali-Delegation am 3. Oktober deutlich gemacht, dass er die Arbeit der Kommission aufmerksam verfolge – und sich bereit halte, seine Einschätzungen und Vorschläge in einem persönlichen Austausch darzulegen. „Die Kommission muss so bald wie möglich nach Imrali kommen“, habe er mit Nachdruck gesagt. Es sei ihm ein Anliegen, sowohl die politische Entstehungsgeschichte der PKK als auch deren Auflösung im Lichte seines jüngsten Friedensaufrufs direkt mit den Abgeordneten zu besprechen.

Öcalan will politisch gestalten

Laut Buldan wolle Öcalan der Kommission nicht nur Rede und Antwort stehen, sondern als politischer Akteur an der Ausgestaltung der nächsten Phase des politischen Prozesses teilnehmen. Er habe betont, dass er derjenige sei, der die Auflösung der PKK eingeleitet und mit seinem „Aufruf für Frieden und demokratische Gesellschaft“ vom 27. Februar 2025 das Fundament für eine neue demokratische Phase gelegt habe.

„Er versteht sich als jemand, der durch seine Erfahrung, seine Verantwortung und seinen historischen Ort einen Beitrag zur Zukunft leisten will – und das im Rahmen eines demokratischen Dialogs“, so Buldan. Öcalan wolle nicht nur gehört, sondern auch konsultiert werden – etwa zur Frage, wie sich frühere Mitglieder der PKK in demokratische Politik integrieren ließen, wie Entwaffnung rechtlich geregelt werden könne und welche Gesetzesänderungen notwendig seien.

Konkreter Zeitrahmen in Sicht

Die „Kommission für Nationale Solidarität, Geschwisterlichkeit und Demokratie“ des Parlaments befinde sich derzeit noch in der Anhörungsphase, so Buldan. In den kommenden ein bis zwei Wochen werde diese voraussichtlich abgeschlossen. Danach sei der Besuch einer Delegation auf der Gefängnisinsel geplant, so die kurdische Politikerin. „Geplant ist ein fünfköpfiges Team, bestehend aus Abgeordneten jener Parteien, die im Parlament mit Fraktionen vertreten sind“, sagte Buldan. Ob auch Vertreter:innen kleinerer Parteien ohne Fraktionsstatus teilnehmen werden, sei noch unklar. Die Teilnahme von Parlamentspräsident Numan Kurtulmuş sei hingegen „nicht Gegenstand“ der Planungen.

„Pedal dreht sich, wenn auch langsam“

Auf die Frage nach dem Stand des politischen Prozesses betonte Buldan, dass dieser keineswegs beendet sei. Auch Öcalan sehe das so. „Er sagte klar: Der Prozess läuft weiter – wenn auch schwerfällig, mit Verzögerungen und Hindernissen.“ „Das Pedal dreht sich, aber es dreht sich zu langsam“, zitierte Buldan sinngemäß. Ein Stillstand dürfe nicht zur Normalität werden, denn politische und gesellschaftliche Dynamiken ließen sich nicht unbegrenzt aufschieben. Sowohl Öcalan als auch die DEM-Partei sehen den Prozess in einer „kritischen Phase“, in der zügige und koordinierte Schritte erforderlich seien, um das Vertrauen in eine politische Lösung nicht weiter zu untergraben.

Warnung vor „prozessfeindlichen Kräften“

Im Gespräch mit der Delegation habe Öcalan erneut betont, dass der Erfolg eines politischen Übergangsprozesses nur durch „gegenseitige Schritte“ aller Beteiligten möglich sei. Wenn dieser Austausch ausbleibe, würden Kräfte gestärkt, die den Prozess bewusst torpedierten. „Er warnt regelmäßig davor, dass Verzögerungen nicht neutral sind – sie begünstigen jene, die den Dialog verhindern wollen“, erklärte Buldan. Die Kommission, die als Plattform zur parlamentarischen Bearbeitung des Themas fungieren soll, müsse deshalb nicht nur zuhören, sondern auch gestalten – gemeinsam mit allen Beteiligten.

Öcalan kritisiert Medien und sieht Verantwortung bei der Regierung

Öcalan habe im Gespräch auch scharfe Kritik an Teilen der türkischen Medien geübt, so Buldan. Viele Sender und Kommentator:innen würden weiterhin eine „polarisierende, feindliche Sprache“ verwenden, die dem Friedensprozess schade. „Das ist keine Sprache des Friedens oder der Verständigung, sondern ein Überbleibsel früherer Konfrontation“, so Buldan. Zugleich forderte sie die Regierung auf, nicht nur zuzusehen, sondern aktiv Vertrauen aufzubauen. Noch immer gebe es politische Lager – etwa aus den Reihen von IYİ-Partei oder Zafer Partisi –, die den Prozess ablehnten. Doch es sei Aufgabe der Regierung, auch diese Gruppen in den nationalen Dialog einzubeziehen.

Nächste Schritte: Gesetzgebung, Integration, Übergang

Nach Darstellung Buldans geht es in der nächsten Phase darum, konkrete gesetzliche Grundlagen für eine politische Integration ehemaliger PKK-Mitglieder zu schaffen – insbesondere für Rückkehr, Entwaffnung, politische Teilnahme und juristische Sicherheit. Öcalan sehe sich als „Hauptakteur“ in diesem Transformationsprozess – seine Mitwirkung sei nicht nur legitim, sondern notwendig, sagte Buldan. Ein zentraler Punkt sei die demokratische Gestaltung des Übergangs: „Öcalan will nicht nur informiert werden, sondern beitragen – auch zur Gestaltung der Gesetze, die diesen Prozess tragen sollen.“

https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/Ocalan-friedensprozess-braucht-klare-politische-und-juristische-grundlagen-48225 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/Ozturk-abdullah-Ocalan-fordert-politische-reformen-und-Ubergangsgesetze-48062 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/abdullah-Ocalan-prozess-hat-phase-rechtlicher-losungen-erreicht-47993 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/Ocalan-demokratische-gesellschaft-frieden-und-integration-zentrale-begriffe-des-prozesses-47717 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/Ocalan-ein-neuer-gesellschaftsvertrag-ist-notig-46340

 

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Fotoaktion „Freiheit für Öcalan” in Celle

Mit einer Fotoaktion haben Aktivist:innen am Freitag in Celle die Freilassung von Abdullah Öcalan gefordert. Die Aktion war ein Beitrag zu einem Aktionstag, den die internationale Kampagne „Freiheit für Öcalan – Eine politische Lösung für die kurdische Frage“ anlässlich ihres zweijährigen Bestehens ausrief. Weltweit finden in diesen Tagen Aktionen mit dieser Forderung statt.

Die Beteiligten in Celle betonten in einer kurzen Ansprache die Bedeutung Abdullah Öcalans im Kampf für eine befreite Gesellschaft. Mit der konsequenten Entwicklung des demokratischen Konföderalismus, der auf Basisdemokratie, Geschlechterbefreiung und Ökologie basiert, inspiriere der kurdische Repräsentant Menschen weit über Kurdistan hinaus für den Aufbau gesellschaftlicher Selbstorganisation, hieß es.

Der Theoretiker und Anführer der kurdischen Freiheitsbewegung, Abdullah Öcalan, wurde am 9. Oktober 1998 gezwungen, Syrien zu verlassen. Dies markierte den Beginn eines internationalen Komplotts gegen die kurdische Freiheitsbewegung, das darin gipfelte, dass Öcalan am 15. Februar 1999 in das Hochsicherheitsgefängnis auf der türkischen Insel Imrali verschleppt wurde.

Öcalan war auf dem Weg nach Südafrika, wo Präsident Nelson Mandela ihm politisches Asyl gewähren wollte, als er im Rahmen einer internationalen Geheimdienstoperation aus der griechischen Botschaft im kenianischen Nairobi entführt wurde. Seitdem befindet er sich in politischer Geiselhaft, die meiste Zeit unter den Bedingungen schwerster Isolation.

Die kurdische Gesellschaft fordert die Abschaffung der Isolationshaft und die Freilassung Öcalans unter Bedingungen, die es ihm ermöglichen, eine Rolle bei der Suche nach einer politischen Lösung für die kurdische Frage zu spielen. „Die Freiheit von Öcalan und den tausenden weiteren politischen Gefangenen in der Türkei wäre ein bedeutender Schritt im Friedensprozess, die die Freiheitsbewegung Kurdistans angestoßen hat“, so die Aktivist:innen in Celle.

Foto © Luisa Wolf

https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/Ocalan-friedensprozess-braucht-klare-politische-und-juristische-grundlagen-48225 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/globaler-Ocalan-aktionstag-kon-med-ruft-zur-beteiligung-auf-48086 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/zwei-jahre-freiheit-fur-Ocalan-aktionstag-ausgerufen-48006

 

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The Public Execution of Charlie Kirk, by Laurent Guyénot

While Chris Martenson has, I believe, conclusively shown that Charlie Kirk was shot from a different building at Utah Valley University (the Sorenson Student Center) than the one where Tyler Robinson was allegedly positioned (the Losee Center)—also disproving, in my view, speculations of a fake death, which I wrongly defended in an earlier article—other researchers...
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Trump’s Sham Peace Plan, by Chris Hedges

There is no shortage of failed peace plans in occupied Palestine, all of them incorporating detailed phases and timelines, going back to the presidency of Jimmy Carter. They end the same way. Israel gets what it wants initially — in the latest case the release of the remaining Israeli hostages — while it ignores and...
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Did the Secret Service Foil “Foreign Government” Plot to Attack U.N. Meeting?, by Kevin Barrett

On Tuesday, September 23, the United Nations General Assembly began its high level debate on peace and human rights. Looming over that event was the bloody spectacle of Gaza. The UN’s Commission of Inquiry had just released a 72-page report condemning Israel for genocide, and UN members were rushing to recognize Palestine. That same day,...
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Beauftragte der Stadt Medellín prügeln auf Palästina-Demo ein

Medellín. In Kolumbien haben bei der Pro-Palästina-Demonstration am 7. Oktober private Auftragnehmer:innen des Dezernats für Sicherheit und Zusammenleben der Stadt Medellín Teilnehmer:innen bedroht und gewaltsam attackiert. Ein Video ging viral, in dem eine große Gruppe von... weiter 11.10.2025 Artikel von zu Kolumbien, Menschenrechte, Soziale Bewegungen
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Wenn Maria Corina Machado den Friedensnobelpreis erhält, hat "Frieden" seine Bedeutung verloren

Kein Friedenssymbol. Sie steht für Putsche, Sanktionen und Militärintervention in Venezuela Als ich die Schlagzeile "Maria Corina Machado erhält den Friedenspreis" sah, hätte ich fast über die Absurdität gelacht. Aber ich habe es nicht getan, denn es ist nichts Lustiges daran, eine Person auszuzeichnen, deren Politik so viel Leid verursacht hat. Wer weiß, wofür sie steht, erkennt, dass an... weiter 11.10.2025 Artikel von zu Venezuela, Menschenrechte, Politik
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Survey of Dissident, Alternative, and/or Maverick Figures on the Right: Richard Spencer the Preppy Ubermensch Who Threw It All Away, by Jung-Freud

The survey begins with Richard Spencer for his key role in the newly emergent Right, which ran parallel with MAGA, each reflecting the limitations and betrayals of the other. Spencer came to prominence as the first noteworthy right-wing figure of the internet age that profoundly altered the nature of political discourse. While other and older...
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«Deutschlands Industriekollaps: Keine Wende in Sicht»

Transition News - 11. Oktober 2025 - 0:08

Laut dem deutschen Wirtschaftswissenschaftler Thomas Kolbe hatten diejenigen recht, die jahrelang den Zusammenbruch der deutschen Industrie prophezeiten, aber als Schwarzmaler abgestempelt wurden. Zu diesem Schluss kommt er aufgrund der am Mittwoch vom Statistischen Bundesamt Destatis veröffentlichten Produktionszahlen. Sie würden «ein katastrophales Bild für alle Branchen» zeichnen, schreibt er auf ZeroHedge.

Demnach ist die Produktion im gesamten verarbeitenden Gewerbe im August gegenüber Juli um 4,3 Prozent gesunken, die Industrieproduktion sogar um 5,6 Prozent. Besonders dramatisch ist der Rückgang in der Automobilindustrie: Laut dem Branchenverband VDA brach sie im Monatsvergleich um erstaunliche 18,5 Prozent ein. Kolbe kommentiert:

«Diese Zahlen sprechen für sich – sie deuten auf einen fast vollständigen Zusammenbruch eines Sektors hin, der seit 2018 mehr als ein Drittel seines Produktionsvolumens verloren hat. Betrachtet man die Produktion für das gesamte Jahr 2025, so liegt die Industrieproduktion insgesamt um 3,9 Prozent unter dem Vorjahreswert. Diese Zahl beschreibt in etwa die tatsächliche Rezession der deutschen Wirtschaft.»

Der Wirtschaftswissenschaftler weist darauf hin, dass neben dem wenig überraschenden Einbruch der deutschen Automobilbranche nun auch die Pharmaindustrie für Schlagzeilen sorgt. So sank die Produktion gegenüber dem Vormonat um 10,3 Prozent – «ein bemerkenswerter Rückgang, da die Pharmabranche normalerweise als rezessionssicher gilt und von einer alternden Bevölkerung und staatlich garantierten Preisen profitiert». Vor diesem Hintergrund erachtet Kolbe die Prognose von Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) als «fast grotesk»:

«Sie rechnet für dieses Jahr mit einem Wachstum von 0,1 bis 0,3 Prozent und für 2026 sogar mit 1,3 Prozent. Offensichtlich ruht die Hoffnung der Regierung auf ihrem massiven Schuldenpaket, das durch schuldenfinanzierte Staatsausgaben künstlich positive Effekte in die Märkte pumpen soll – ein Strohfeuer inmitten eines ausgewachsenen Wirtschaftsbrands.


Dieser wirtschaftliche Ansatz kann nur als ‹Voodoo-Ökonomie› bezeichnet werden: Sein einziger Zweck besteht darin, frische Kredite – die später von den Steuerzahlern durch höhere Steuern und Inflation finanziert werden – in die längst ausgetrockneten Kanäle der grünen Vetternwirtschaft und der Kriegsindustrie zu pumpen.»

Kolbe zufolge kann in diesem staatsorientierten Modus ständiger Interventionen und stetig wachsenden Drucks auf die Mittelschicht keine neue Wertschöpfung entstehen. Nötig sei eine Rückkehr zur freien Marktwirtschaft und ein umfassender Reformprozess, der die Kernprobleme Deutschlands – illegale Migration und den Green Deal mit seiner Überregulierung – entschlossen angehe.

In ihren Reden betone die Ministerin regelmäßig die Notwendigkeit, der Wirtschaft mehr Freiheit zu geben, Regulierungen abzubauen und zu nachhaltigem Wachstum zurückzukehren. In der Praxis würde jedoch die seit langem etablierte «ökosozialistische Ideologie der globalen Wirtschaftskontrolle» dominieren – «die nun ihr hässliches Gesicht zeigt». Der Wirtschaftswissenschaftler weiter:

«Mittlerweile müssen der Kanzler und sein Kabinett erkennen, wie ernst die Lage der deutschen Industrie tatsächlich ist. Die Aufblähung des öffentlichen Sektors als eine Art Ersatzarbeitsmarkt hilft nichts, während das Herzstück der deutschen Wirtschaft – die Industrie – einen regelrechten Zusammenbruch erlebt. Allein in den letzten zwei Jahren gingen 200.000 Arbeitsplätze verloren.


Deutschlands zentrale Wertschöpfung stammt aus seiner Industrieproduktion – im Automobilsektor, in der Chemie, im Maschinenbau und im Bauwesen –, doch diese Kernbereiche schwächeln seit Jahren als Kollateralschaden der CO₂-Klimareligion.»

Kolbe beanstandet, dass Bundeskanzler Friedrich Merz letzte Woche in den Medien für eine bundesweite «Investitionswende» warb. Möglicherweise sei er geblendet von dem massiven Schuldenpaket, das die Regierung in den kommenden Jahren über das Land ausgießen will, und sehe deshalb eine «Pseudolösung, die von staatlichen Ökonomen und Instituten wie dem DIW propagiert wird».

In Wahrheit verliere Deutschland seit Jahren Milliarden an Direktinvestitionen im Ausland. Das sei «ein unverkennbares Zeichen für schwache Konjunktur und ein nicht wettbewerbsfähiges Geschäftsumfeld».

Gemäß Kolbe ist die sich abzeichnende schwere Wirtschaftskrise kein gewöhnlicher Abschwung. Es handle sich um einen «systemischen Zusammenbruch», der so lange andauern werde, bis Brüssel, Paris und Berlin, unabhängig von ihrer politischen Ausrichtung, zu grundlegenden Kurswechseln gezwungen seien. Der Volkswirt macht klar:

«Der Traum vom Ökosozialismus ist ausgeträumt, ebenso wie die absurde Vorstellung, die deutsche Sozialversicherung für die Weltbevölkerung bereitzustellen. Diese beiden Säulen eines neuen sozialistischen Machtregimes sind bereits gefallen.»

Derzeit würden wir «Rückzugsgefechte» erleben: verzweifelte Versuche, Zeit für Steuererhöhungen zu gewinnen, und inszenierte Debatten über Reformen, die das Kernstück der Sozialversicherung und die Umverteilungsmaschinerie unangetastet lassen.

Das letzte Kapitel dieser wirtschaftlichen Todesspirale werde eine beschleunigte Kapitalflucht sein – ein Prozess, der bereits im Gange sei. Allein im vergangenen Jahr seien 64,5 Milliarden Euro aus Deutschland abgeflossen. Sollten die USA ihre Position weiter stärken, deregulieren und wieder zum globalen sicheren Hafen für Kapital werden, wie sie es in der Vergangenheit gewesen seien, sehe die Zukunft für Europa düster aus. Kolbe schließt:

«Gegenüber dem US-Benchmark kann das überregulierte, fiskalisch überteuerte und energieabhängige Europa einfach nicht mithalten. Brüssel hat bereits eine Antwort: den digitalen Euro. Strukturell wird er als Kapitalkontrollbarriere und direktes Überwachungsinstrument fungieren, das es Brüssel über die EZB als zentralen Geldbörsenverwalter ermöglicht, jeden Kapitaltransfer zu überwachen, zu blockieren oder zu verzögern – im Wesentlichen eine digitale Mauer für Geldflüsse.

Mit seiner Einführung sendet Brüssel jedoch eine unmissverständliche Botschaft an die Märkte: Es ist höchste Zeit, den alten Kontinent zu verlassen.»

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Von der Leyen verweigert Angaben über Kontakte zur Rüstungsindustrie

Transition News - 11. Oktober 2025 - 0:06

Ursula von der Leyen hält ihre Kontakte zur Industrie gerne geheim. Das war schon in Berlin so und setzt sich in Brüssel fort, wie ihr dubioser «Impfstoff»-Deal mit Pfizer-CEO Albert Bourla unter Beweis gestellt hat. Nun bahnt sich, wie das Portal Lost in Europe informiert, womöglich ein neuer Skandal an.

So wollte der Europaabgeordnete Fabio De Masi (BSW) wissen, mit welchen Vertretern der Rüstungsindustrie von der Leyen Kontakt hatte. Vor dem Hintergrund der Aufrüstungspläne der EU eine berechtigte Frage. Doch seine parlamentarische Anfrage ist laut Lost in Europe seit sieben Monaten unbeantwortet geblieben. Nun habe De Masi um Hilfe bei von der Leyens Parteikollegin, Parlamentspräsidentin Roberta Metsola, gebeten. Außerdem bereite er eine Untätigkeitsklage gegen die EU-Kommission vor.

Lost in Europe weist auch auf einen weiteren Zwischenfall im EU-Parlament hin. Nachdem der AfD-Abgeordnete Siegbert Droese die Chefin des neuen Verteidigungsausschusses im EU-Parlament, Marie-Agnes Strack-Zimmermann, nach ihren Rüstungskontakten und möglichen Geschäften gefragt hatte, reagierte diese mit Beleidigungen und warf dem Parlamentarier vor, dass er nur mit Dreck werfe und wohl nicht lesen könne. Überzeugen Sie sich selbst:

pic.twitter.com/MtMpBOFHbG

— Siegbert Droese (@SiegbertDroese) October 8, 2025

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