Meinungsfreiheit ist nicht nur das Recht, zu Allem seinen Senf dazu zu geben wie an einer Würstelbude. Es ist das Recht, Behauptungen der Mächtigen in Frage zu stellen, Erklärungen und Fakten einzuklagen und Alternativen einzufordern. Das mag unbequem sein, lästig, nerven, bremsen. Aber es ist der Motor des Fortschritts. Ohne Nörgler, Zweifler und Besserwisser kein Fortschritt. Zweifel ist eine gesellschaftliche Produktivkraft. Seine Diffamierung durch angeblich alternativlose Politik ist Rückschritt in vormoderne Zeiten. Deutschland braucht wieder einen Grundkurs in Debatte und Wiederbelebung der Streitkultur.» (- Roland Tichy, Journalist und Publizist)
Sammlung von Newsfeeds
Dieser Freitag ist ausnahmsweise mal kein „Tacheles-Tag“
Wirt bietet kostenloses Mittagessen für Rentner an
Miro Stankovich lud Menschen über 65 Jahren zu einem kostenlosen Mittagessen in sein Hildesheimer Bistro ein. Denn viele ältere Menschen können sich einen Restaurantbesuch kaum noch leisten.
Stankovich betreibt das Bistro Miro in der Goschenstraße in Hildesheim und bietet dort traditionelle deutsche Küche an. Für einen Nachmittag kochte er gezielt für ältere Nachbarinnen und Nachbarn – ohne ihnen für das Essen etwas zu berechnen.
Die Idee entstand aus einer Beobachtung im eigenen ViertelHinter der Einladung stand offenbar keine große Kampagne, sondern eine Erfahrung aus dem Alltag des Gastronomen. Stankovich hatte gesehen, dass es ältere Menschen gibt, die gern in seinem Bistro essen würden, aber kein Geld dafür haben.
Darauf reagierte er unmittelbar und öffnete sein Lokal für einen kostenlosen Mittagstisch. Die Einladung war dabei an das Alter geknüpft und nicht daran, ob jemand einen Sozialleistungsbescheid oder einen anderen Nachweis über Bedürftigkeit vorlegen konnte.
Aspekt Was über die Aktion bekannt ist Aktion Kostenloses Mittagessen an einem Nachmittag Zielgruppe Menschen über 65 Jahren, insbesondere aus der Nachbarschaft Ort Bistro Miro in der Goschenstraße in Hildesheim Gedanke dahinter Älteren Menschen einen Restaurantbesuch ermöglichen, die sich diesen sonst nicht ohne Weiteres leisten können Altersarmut betrifft längst einen erheblichen Teil der älteren BevölkerungDie Hildesheimer Aktion trifft auf eine gesellschaftliche Entwicklung, die sich auch in amtlichen Zahlen zeigt. Nach aktuellen Daten des Statistischen Bundesamtes waren nach den Endergebnissen von EU-SILC 2025 rund 19,5 Prozent der Menschen ab 65 Jahren in Deutschland armutsgefährdet.
Damit lebt fast jeder fünfte Mensch dieser Altersgruppe mit einem Einkommen unterhalb der statistischen Armutsgefährdungsgrenze. Das bedeutet nicht automatisch, dass diese Menschen ihre Ernährung nicht finanzieren können, zeigt jedoch, wie knapp die finanziellen Möglichkeiten vieler Senioren geworden sind.
Auch die Zahl der Menschen, die auf staatliche Unterstützung angewiesen sind, bleibt hoch. Ende 2025 bezogen laut Statistischem Bundesamt gut 738.800 Menschen Grundsicherung im Alter.
563 Euro müssen 2026 für viele alltägliche Ausgaben reichenFür alleinstehende Menschen in der Grundsicherung gilt 2026 weiterhin ein Regelbedarf von monatlich 563 Euro. Daraus müssen unter anderem Lebensmittel, Haushaltsstrom, Kleidung, Körperpflege, Kommunikation und zahlreiche weitere tägliche Ausgaben bezahlt werden.
Unterkunft und angemessene Heizkosten werden bei der Grundsicherung gesondert berücksichtigt. Trotzdem kann das frei verfügbare Budget schnell knapp werden, sobald beispielsweise eine Stromnachzahlung, eine neue Brille oder andere ungeplante Kosten entstehen.
Für ältere Menschen mit niedrigen Einkommen kann deshalb bereits ein Restaurantbesuch zu einer Ausgabe werden, die sie zuerst streichen. Ein kostenloses Mittagessen bedeutet in solchen Fällen nicht nur eine warme Mahlzeit, sondern ermöglicht auch einen Besuch außerhalb der eigenen Wohnung.
Private Hilfe kann Altersarmut aber nicht ausgleichenSo erfreulich die Initiative ist, sie kann die finanziellen Probleme älterer Menschen nicht dauerhaft lösen. Ein kostenloses Mittagessen schafft kurzfristige Entlastung, ersetzt aber weder eine ausreichende Rente noch Leistungen wie Grundsicherung oder Wohngeld.
Gerade deshalb sollten Rentnerinnen und Rentner mit niedrigem Einkommen prüfen, welche staatlichen Ansprüche bestehen. Neben der Grundsicherung kann je nach Einkommen und Wohnsituation auch Wohngeld für Rentner infrage kommen.
Viele Betroffene nutzen bestehende Ansprüche nicht oder informieren sich erst sehr spät. Gründe können fehlende Informationen, bürokratische Hürden oder die Sorge sein, wegen des Bezugs einer Sozialleistung stigmatisiert zu werden.
Warum unkomplizierte Hilfe bei Senioren gut ankommen kannDie Idee aus Hildesheim zeigt einen Vorteil einfacher Angebote: Die Menschen werden nicht zuerst als Bedürftige angesprochen. Sie werden als Gäste eingeladen und können wie andere Besucher gemeinsam an einem Tisch sitzen und essen.
Für Menschen mit sehr niedrigen Renten kann dieser Unterschied erheblich sein. Armut im Alter ist häufig weniger sichtbar als andere Formen finanzieller Not, weil viele Betroffene versuchen, ihre Ausgaben still zu reduzieren.
Dann wird beispielsweise beim Essen gespart, eine Verabredung abgesagt oder auf einen Café- und Restaurantbesuch verzichtet. Dass finanzielle Schwierigkeiten nach einem langen Berufsleben auftreten können, zeigen auch immer wieder Fälle, über die Gegen-Hartz berichtet.
Eine kleine Aktion mit einer größeren BotschaftDer Hildesheimer Mittagstisch löst das Problem niedriger Renten nicht. Er macht jedoch sichtbar, was finanzielle Einschränkungen im Alter im täglichen Leben bedeuten können: Selbst ein einfaches Essen außer Haus ist für manche Senioren längst keine Selbstverständlichkeit mehr.
Miro Stankovich hat darauf mit einer unmittelbaren Einladung reagiert. Gerade weil dafür weder Antrag noch Einkommensprüfung notwendig waren, zeigt die Aktion, wie unkompliziert Nachbarschaftshilfe aussehen kann.
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Gaza’s sick wait for treatment that may never come
As medicine runs out under Israel's blockade and care is routinely disrupted, dialysis and cancer patients in the enclave are left to die slowly.
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US-Botschafter in Israel: Palästinensische Familien von israelischen «Terroristen» belagert
Wenn jemand, der für seine pro-israelische Haltung und seine Unterstützung der Siedlerbewegung bekannt ist, ebendiese israelischen Siedler als «Terroristen» bezeichnet, muss die Lage wohl ernst sein. Genau das hat der US-Botschafter in Israel, Mike Huckabee, getan. Wie RT berichtet, meinte er damit Siedler, die seit Tagen drei palästinensische Familien in ihren Häusern im Westjordanland belagern.
Dem Portal zufolge betrifft die Belagerung mehrere Grundstücke, darunter eines, das einer Person mit doppelter US-israelischer Staatsbürgerschaft gehört.
Nach Angaben der UNO begann die Blockade im Dorf Qusra am vergangenen Sonntag. Demach sitzen nun etwa 15 Palästinenser, darunter mindestens zwei Kinder, in ihren Häusern fest, ohne Zugang zu Strom oder Wasserversorgung. Diese seien von den Siedlern gekappt worden. Laut RT besteht zudem der Verdacht, dass den Palästinensern die Lebensmittel- und Medikamentenvorräte ausgehen. Die UN spricht von einem «neuen Tiefpunkt»
Auf X widersprach Huckabee Behauptungen, wonach die US-Botschaft nichts dagegen tue. Die US-Diplomaten seien sogar «sehr stark involviert». Er ergänzte:
«Die [israelische Armee] IDF sowie die israelische Polizei sind auf unsere Bitte hin eingeschritten, um die israelischen Terroristen, die dies tun, zu entfernen. Das Vorgehen derjenigen, die dies am Haus dieser Familie verüben, ist kriminell. Das Weiße Haus hat nicht ‹eingegriffen›, weil wir Washington bereits über die Situation auf dem Laufenden gehalten haben. Das Vorgehen derjenigen, die diesen schrecklichen Terrorakt begangen haben, um diese Familie einzuschüchtern und zu schikanieren, ist abscheulich. Es gibt keine Entschuldigung für solch kriminelles Verhalten.»
Gemäß RT gab die IDF am Donnerstag an, ihre Truppen hätten «zwei illegale Außenposten» geräumt, die von den Siedlern am Rande der Gebiete Qusra und Jalud errichtet worden waren, und dabei einen Israeli festgenommen. Zudem würden ihre Truppen «Verteidigungsmissionen und Patrouillen in dem Gebiet durchführen, um die Sicherheit zu gewährleisten und das Gebiet zu schützen».
Die Belagerung scheint laut dem Portal jedoch unvermindert anzudauern. So würden Siedler das südlich der Stadt Nablus gelegene Dorf weiterhin überrennen.
RT erinnert daran, dass die israelische Regierung Mitte Juli 1,3 Milliarden Schekel (431 Millionen Dollar) für die Errichtung von 34 neuen Siedlungen im Westjordanland bereitstellte. Dies, trotz wachsender Kritik an ihrer Expansionspolitik seitens der UNO, arabischer Staaten und vieler EU-Mitgliedstaaten.
Das Portal weist auch darauf hin, dass die Gewalt von Siedlern gegen Palästinenser im Westjordanland seit dem Angriff der Hamas auf Israel im Oktober 2023, der einen großen Konflikt im Gazastreifen auslöste, zugenommen hat.
Charlotte Dubenskij von RT reiste nach Qusra, konnte jedoch die belagerten palästinensischen Häuser nicht erreichen, da israelische Siedler ihr Team schikanierten. Und das, obwohl sie eine Genehmigung von der IDF erhalten hatte. Oben finden Sie den vollständigen Video-Bericht des russischen Portals aus der Region.
Dreckige Hetze gegen Siegmund Ulrich: Wie weit will es der “Spiegel“ noch treiben?
Was erlaubt sich das einstige Nachrichtenmagazin und heutige linke Regierungsschutz- und Kampagnenblatt “Spiegel“ eigentlich noch alles? Das neue Titelbild markiert einen neuen Tiefpunkt des – nein, nicht Journalismus (damit all hat das nichts mehr auch nur im Geringsten zu tun), sondern eher Aktivismus im Blätterwald. Ein halbes Bundesland in die rechtsextreme Ecke zu stellen ist […]
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Ist Russland gegen eine Waffenruhe im Schwarzen Meer?
Chinas Große Mauer aus fossilen Brennstoffen
WUWT, Gastautor, Paul H. Tice
Eines der bemerkenswertesten Dinge am jüngsten Konflikt im Nahen Osten – der nun, wenn auch nur sporadisch, durch Diplomatie abzuebben scheint – ist der vergleichsweise geringe Einfluss auf die Rohöl- und Erdgaspreise [Außer in Deutschland, wo dieser Grund willkommen war, die Preise ggü. dem Ausland stark anzuheben – Der Übersetzer wohnt hier] Dies ist überraschend, da der Krieg mit dem Iran zu dem lange befürchteten Worst-Case-Szenario für die globalen Energiemärkte mit der Schließung der Straße von Hormus geführt hat.
Obwohl rund 20 % der weltweiten Rohöl- und Flüssigerdgaslieferungen (LNG) seit fast vier Monaten von Engpässen betroffen sind, sind die globalen Öl- und Gaspreise weniger stark gestiegen als erwartet – viel weniger stark als beim Ausbruch des Russland-Ukraine-Krieges im Jahr 2022 – und haben sich schnell normalisiert, als die Friedensverhandlungen an Fahrt gewannen.
Man muss China die Verantwortung anrechnen: Die auf fossile Brennstoffe ausgerichtete Energiepolitik ist der Hauptgrund. Klimaschützer loben zwar Pekings hohe Investitionen in Wind- und Solarenergie, Elektrofahrzeuge und andere saubere Energietechnologien, doch handelt es sich dabei größtenteils nur um einen grünen Anstrich für die auf Kohlenwasserstoffen basierende Wirtschaft des Landes. Im Jahr 2025 wurden etwa 78 % des Primärenergiebedarfs des Reichs der Mitte durch fossile Brennstoffe gedeckt.
Chinas Gesamtverbrauch an Kohle, Rohöl und Erdgas hat sich seit 1985 fast versechsfacht – darunter ein Anstieg von 27 % im letzten Jahrzehnt – und zeigt derzeit keine Anzeichen einer Trendwende. Um mit der prognostizierten Nachfrage Schritt zu halten, hat das Land seit 2015 seine heimische Kohlenwasserstoffproduktion und die dazugehörige Infrastruktur kontinuierlich ausgebaut.
China ist zwar weitgehend autark in Bezug auf Kohle – es bleibt mit Abstand der größte Produzent weltweit und wird im Jahr 2025 mehr Kohle fördern als der Rest der Welt zusammen –, aber es ist auch der größte Importeur von Öl und Gas weltweit (ein Großteil davon stammt aus dem Nahen Osten), um seinen Inlandsbedarf zu decken.
Um sich vor den Auswirkungen von Störungen auf den globalen Energiemärkten zu schützen, hat China seine Lagerbestände und Verarbeitungskapazitäten für Öl und Gas kontinuierlich ausgebaut – die Logik dessen wurde durch die jüngsten Ereignisse am Persischen Golf deutlich demonstriert.
Chinas Rohöllagerkapazität beläuft sich derzeit auf schätzungsweise 1,4 Milliarden Barrel, wovon der Großteil bis 2026 gefüllt war. Die Raffineriekapazität für die Weiterverarbeitung erreichte 2025 18,5 Millionen Barrel pro Tag und entsprach damit der der USA, obwohl die chinesische Wirtschaft etwa ein Drittel kleiner ist. Zudem hat China in den letzten zehn Jahren eines der weltweit größten Netze von LNG-(Kompressions-Gas-Bildung) Terminals weitgehend neu aufgebaut.
Dank dieser umfangreichen Infrastruktur für fossile Brennstoffe konnte China den aktuellen Konflikt mit dem Iran abfedern, indem es seine Öl- und Gasimporte aus der Region drosselte und gleichzeitig seine bestehenden Lagerbestände abbaute. Seit Kriegsbeginn mit Teheran im Februar schätzt der Rohstoffanalyst Kpler, dass die chinesische Importnachfrage nach Rohöl und LNG um 45 bzw. 58 Prozent gesunken ist, was die globalen Energiepreise entlastete.
Chinas reiche Kohlevorkommen verschaffen dem Land zusätzliche Flexibilität bei der Öl- und Gasversorgung. Trotz des jüngsten Ausbaus erneuerbarer Energien bildet Kohle weiterhin das Rückgrat der Stromerzeugung im chinesischen Stromnetz. Dadurch steht mehr Erdgas für Industrie und Verbraucher (hauptsächlich zum Heizen und Kochen) zur Verfügung. Darüber hinaus entwickelt sich China rasant zu einem führenden Industriestandort für die Umwandlung von Kohle (mittels des Jahrhunderte alten Fischer-Tropsch-Verfahrens) in Erdgasflüssigkeiten, petrochemische Rohstoffe und synthetische Kraftstoffe.
Trotz des ganzen Hypes um chinesische Elektrofahrzeuge basiert der chinesische Transportsektor (einschließlich des überdimensionierten Militärs) weiterhin auf Öl und raffinierten Produkten. Die zunehmende Anzahl von Elektrofahrzeugen auf Chinas Straßen hat – abgesehen von der eklatanten Ironie, dass diese sogenannten grünen Fahrzeuge hauptsächlich mit Strom aus Kohlekraftwerken betrieben werden – keinen erkennbaren Einfluss auf die nationale Benzinnachfrage.
In China findet keine Energiewende statt.
Ganz im Gegenteil. China ist nach wie vor der weltweit größte Verbraucher von Kohle, Rohöl und Erdgas und hat faktisch eine Festung aus fossilen Brennstoffen errichtet – eine moderne Version der Chinesischen Mauer –, um seine Wirtschaft zu schützen und sein Wachstum, seine Entwicklung und seine Wettbewerbsposition vor geopolitischen Risiken und Rohstoffpreisschwankungen abzuschirmen. Die Vorteile dieser umfassenden, auf Kohlenwasserstoffe fokussierten Strategie Chinas – mit ihrer eingebauten Resilienz und der Fähigkeit, flexibel zwischen internen und externen Energiequellen zu wechseln – kommen auch der Weltwirtschaft zugute, da sie als Preispuffer für das weltweite Angebot und die Nachfrage dient.
Anstatt sich auf Chinas glänzende Aktivitäten im Bereich der sauberen Energie zu konzentrieren – die zwar beeindruckend im Umfang sind, aber im Wesentlichen eher additiv als transformativ wirken – sollte sich die entwickelte Welt, insbesondere Europa, ein Beispiel an Chinas Strategie der Energiesicherheit nehmen und ihre Lieferketten für fossile Brennstoffe stärken, anstatt den Iran-Krieg als weitere Ausrede zu benutzen, um schlecht durchdachte Dekarbonisierungspolitiken zu verschärfen.
Paul Tice ist Senior Fellow am National Center for Energy Analytics und Autor des Berichts „ Der Mythos des chinesischen Drachen der sauberen Energie “.
Dieser Artikel wurde ursprünglich von RealClearEnergy veröffentlicht und über RealClearWire zur Verfügung gestellt.
https://wattsupwiththat.com/2026/08/08/chinas-great-wall-of-fossil-fuels/
Der Beitrag Chinas Große Mauer aus fossilen Brennstoffen erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.
Life in a laboratory of Israeli ethnic cleansing
Al-Mughayyir faces an existential battle against settler-soldier violence and economic siege. But despite our many losses, we insist our village will remain.
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„Meine beiden Söhne kommen frei, aber andere bleiben im Gefängnis“
Beide Söhne von Tekyeddin Sürme könnten durch das neue Rahmengesetz aus der Haft entlassen werden. Ungetrübt ist seine Freude darüber dennoch nicht. Solange andere politische Gefangene weiterhin inhaftiert bleiben, könne die Regelung für ihn keine abschließende Lösung sein. In Amed (tr. Diyarbakır) fordern Angehörige deshalb, den mit dem Rahmengesetz begonnenen rechtlichen Prozess auszuweiten.
Das von der türkischen Nationalversammlung verabschiedete Rahmengesetz regelt den rechtlichen Übergang vom bewaffneten Konflikt zur demokratischen Politik und eröffnet unter anderem für zahlreiche Gefangene eine Entlassungsperspektive. Angehörige bewerten dies als wichtigen Schritt, fordern jedoch umfassendere Regelungen für alle politischen Gefangenen sowie für Menschen, die aus dem Exil zurückkehren. „Meine beiden Söhne sind inhaftiert und beide fallen unter diese Regelung“, sagte Sürme. „Aber weil andere Gefangene nicht freikommen werden, können wir uns darüber nicht wirklich freuen. Wir wollen, dass allen voran die Führung und danach alle Gefangenen draußen sind.“
Sürme: Die nächsten Gesetze müssen umfassender sein
Für Sürme geht es dabei nicht allein um Haftentlassungen. Menschen, die aus den Gefängnissen oder aus dem Exil zurückkehren, müssten sich wieder frei in das gesellschaftliche Leben einbringen können. „Freiheit wird Wirklichkeit, indem man mitten in der Gesellschaft lebt und gemeinsam arbeitet“, sagte er. Die nun beschlossene Regelung müsse deshalb Ausgangspunkt für weitere gesetzliche Schritte sein. „Der begonnene Schritt muss fortgesetzt werden.“ Sürme fordert dabei insbesondere eine Regelung für Abdullah Öcalan und die bislang vom Gesetz ausgeschlossenen politischen Gefangenen.
IHD: Hindernisse für demokratische Politik beseitigen
Auch Yusuf Erdoğan von der Gefängniskommission der Zweigstelle des Menschenrechtsvereins IHD in Amed betrachtet das Rahmengesetz als Beginn eines weitergehenden rechtlichen Prozesses. „Wir betrachten dieses Gesetz insbesondere für die Lösung der kurdischen Frage als ein Gesetz des ersten Schrittes“, sagte Erdoğan. Es weise zwar Defizite auf, dennoch sei der erfolgte rechtliche Schritt von Bedeutung. „Wir sind der Auffassung, dass diese Mängel bei den weiteren Gesetzgebungsarbeiten behoben werden müssen.“ Erdoğan verwies insbesondere auf den in Artikel 10 der türkischen Verfassung verankerten Gleichheitsgrundsatz. Nach seiner Einschätzung enthält die Regelung Bestimmungen, die damit nicht vereinbar sind.
Zugleich müsse gewährleistet werden, dass Haftentlassene und zurückkehrende Mitglieder der PKK am demokratischen politischen Leben teilnehmen können. „Die rechtlichen Hindernisse für die Beteiligung der aus den Gefängnissen entlassenen Gefangenen und der zurückkehrenden PKK-Mitglieder an der demokratischen Politik müssen beseitigt werden“, erklärte Erdoğan. Damit müsse auf den rechtlichen Übergang aus dem bewaffneten Konflikt auch die Möglichkeit einer tatsächlichen politischen und gesellschaftlichen Beteiligung folgen.
Öcalans Ausschluss sorgt für Enttäuschung
Nurcan Yalçın, die sich sowohl als Angehörige eines Gefangenen als auch als Journalistin zu dem Gesetz äußerte, sieht in den möglichen Entlassungen zahlreicher politischer Gefangener ebenfalls eine wichtige Entwicklung. Zugleich verwies sie auf Gruppen, die von der Regelung nicht erfasst werden. „Dass Abdullah Öcalan und diejenigen, die vor 2005 zu erschwerter lebenslanger Haft verurteilt wurden, außerhalb der Regelung bleiben, hat in der Gesellschaft Enttäuschung ausgelöst“, sagte Yalçın. Da bereits eine spätere Erweiterung der Regelung in Aussicht gestellt wurde, müsse der bestehende Anwendungsbereich nun entsprechend weiterentwickelt werden. „Wir wünschen uns, dass auch die anderen Gefangenen einbezogen werden und Abdullah Öcalan seinen Status und seine Freiheit erhält.“
https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/-52434 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/-52410 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/aysegul-dogan-neue-gremien-zur-umsetzung-des-rahmengesetzes-geplant-52433
Denunziantendämmerung
Grundsicherung: 15 Jahre alte Schülerin muss trotz Schule zum Jobcenter – Gericht bestätigt Sanktionen
Eine ab 15 Jahre alte Schülerin muss Meldetermine beim Jobcenter nach Aufforderung auch wahrnehmen. Kommt sie dem nicht nach, ist eine Kürzung der Hilfeleistung um zehn Prozent gerechtfertigt, entschied das Sächsische Landessozialgericht (LSG) in einem am Dienstag, 11. August 2026, veröffentlichten Beschluss (Az.: L 3 AS 139/25 NZB). Nur Kinder unter 15 Jahren unterliegen den Chemnitzer Richtern zufolge keiner Meldepflicht. Der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen ein Urteil des Sozialgerichts Dresden wurde damit abgewiesen.
Jobcenter wollte trotz temporärer Bedarfsgemeinschaft TerminIm konkreten Fall ging es um eine 16-jährige Gymnasiastin, die während der Schulzeit bei ihrer Oma lebt. Sonst übernachtet sie bei ihrer im Bürgergeldbezug stehenden Mutter. Während der Aufenthalte dort liegt eine sogenannte temporäre Bedarfsgemeinschaft vor, so dass das Jobcenter der Schülerin für diese Zeit ebenfalls Bürgergeld gewährt.
Das Jobcenter lud die Schülerin zum 25. Juli 2023 zu einem Termin ein, um über ihre aktuelle schulische Situation und den weiteren Werdegang zu sprechen. Die Behörde wies darauf hin, dass bei einem ohne wichtigen Grund versäumten Termin das Bürgergeld für einen Monat um zehn Prozent gemindert wird. Auch die Mutter wurde über den Meldetermin informiert.
Die Schülerin nahm den Meldetermin nicht wahr, so dass das Jobcenter im Monat Oktober 2023 das Bürgergeld um 42 Euro minderte.
Ohne Erfolg wies die 16-Jährige darauf hin, dass sie Schülerin und keine erwerbsfähige Leistungsberechtigte sei. Sie stehe dem Arbeitsmarkt überhaupt nicht zur Verfügung.
Das Sozialgericht Dresden urteilte am 12. März 2025, dass die klagende Schülerin meldepflichtig gewesen sei. Der Meldetermin habe auch zulässigen Zwecken gedient. Da die Klägerin ohne wichtigen Grund den Termin nicht wahrgenommen habe, sehe das Gesetz eine einmonatige Minderung des Leistungsbezugs in Höhe von zehn Prozent und damit hier um 42 Euro vor.
LSG Chemnitz: Bei Meldeversäumnis droht BürgergeldminderungDer dagegen eingelegte Antrag auf Zulassung der Berufung wies das LSG nun mit Beschluss vom 29. Juni 2026 zurück. Bei einem Meldeversäumnis ohne wichtigen Grund trete eine Minderung um zehn Prozent „kraft Gesetzes ein“. Nicht nur erwerbsfähige, sondern auch nichterwerbsfähige Leistungsberechtigte, die mit dem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben, unterlägen der gesetzlichen Meldepflicht. Anderes gelte nur für unter 15 Jahre alte Kinder, da diese noch keine eigenen Leistungsanträge stellen können.
Auch der vom Jobcenter angeführte Meldezweck sei nicht zu beanstanden. So sehe das Gesetz eine Meldung nicht nur zur Vermittlung in Ausbildung oder Arbeit, sondern auch zur Berufsberatung oder der Vorbereitung aktiver Arbeitsförderungsleistungen vor. Maßgeblich sei hier der Einzelfall.
Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel habe bereits am 29. April 2015 diese Anforderungen an einen Meldezweck bestätigt (Az.: B 14 AS 19/14 R und B 14 AS 20/14 R). Darin hatten allerdings die obersten Sozialrichter auch klargestellt, dass Meldeaufforderungen nicht Leistungskürzungen dienen dürfen, etwa indem das Jobcenter innerhalb von zwei Monaten sieben gleichlautende Meldeaufforderungen versendet und bei einem Versäumnis jedes Mal die Hilfeleistungen mindert. fle
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Schwerbehinderung: Augen funktionieren noch – trotzdem Merkzeichen “H” nach Urteil
Ein Mann kann medizinisch noch sehen – und trotzdem im Alltag nahezu nichts erkennen. Genau mit diesem Widerspruch musste sich das Bayerische Landessozialgericht beschäftigen. Der Kläger litt unter einem massiven Augenlidkrampf. Seine Augen selbst verfügten noch über eine messbare Sehschärfe. Doch ohne seine Hände konnte er die Lider kaum öffnen.
Das Gericht sprach ihm deshalb das Merkzeichen H zu. Entscheidend sei nicht allein der gemessene Visus. Auch eine andere Funktionsstörung kann einer hochgradigen Sehbehinderung gleichkommen. Bayerisches LSG, Urteil vom 20. Mai 2026, Az. L 3 SB 53/23.
Um etwas zu sehen, musste er seine Augen mit den Fingern öffnenDer 1953 geborene Mann litt seit Jahren unter einem fortschreitenden Blepharospasmus. Dabei verkrampft die Muskulatur der Augenlider unwillkürlich. Bei ihm betraf die Erkrankung beide Augen.
Die Krämpfe wurden so stark, dass er seine Lider bei normaler Raumbeleuchtung nicht mehr spontan öffnen konnte. Wollte er sich orientieren, lesen oder einen Gegenstand erkennen, musste er ein Augenlid mit den Fingern hochziehen. Selbst das gelang nur für kurze Zeit. Eine Behandlung mit Botulinum-Toxin brachte keinen wesentlichen dauerhaften Erfolg.
Bei einer augenärztlichen Untersuchung zeigte sich die ungewöhnliche Situation besonders deutlich: Der Mann öffnete beim Gehen seine Lider mit den Fingern, um den Weg zu erkennen. Hielt er die Augen mechanisch offen, konnte er Gegenstände sicher entgegennehmen.
Die gemessene Sehschärfe sprach zunächst gegen ihnGenau hier entstand der Streit mit dem Versorgungsamt. Bei geöffneten Augen erreichte der Kläger rechts eine Sehschärfe von 0,16 und links von 0,2. Spätere Messungen ergaben sogar 0,3 beziehungsweise 0,25.
Diese Werte liegen deutlich oberhalb der Grenze für Blindheit. Das Problem saß also nicht in erster Linie im eigentlichen Sehen. Der Mann konnte durchaus sehen, sobald er die Augen geöffnet bekam.
Nur konnte er genau das aufgrund des massiven Lidkrampfs nicht zuverlässig aus eigener Kraft.
Das Versorgungsamt erkannte schließlich einen GdB von 100 sowie die Merkzeichen G, B und RF an. Das Merkzeichen H verweigerte die Behörde jedoch.
Sozialgericht lehnte Merkzeichen H zunächst abAuch vor dem Sozialgericht Augsburg scheiterte der Mann zunächst. Das Gericht argumentierte, dass er die Funktion seiner Augen nicht vollständig verloren habe. Wenn er die Lider mit der Hand öffnete, konnte er sich orientieren, Menschen und Gegenstände erkennen und für kurze Zeit lesen.
Deshalb liege weder Blindheit noch eine ausreichend schwere Sehbehinderung vor. Auch für das Merkzeichen H sah das Sozialgericht keinen ausreichenden Hilfebedarf. Der Mann ging in Berufung.
LSG schaut nicht nur auf den AugapfelDas Bayerische Landessozialgericht wählte einen anderen Ansatz. Die Richter stellten klar, dass eine hochgradige Sehbehinderung nicht ausschließlich aufgrund einer bestimmten Sehschärfe oder Gesichtsfeldeinschränkung entstehen kann.
Auch andere Störungen können das Sehvermögen funktionell so stark beeinträchtigen, dass sie einer hochgradigen Sehbehinderung gleichkommen. Das spielte dem Kläger in die Karten.
Sein Blepharospasmus beeinträchtigte zwar nicht unmittelbar die Fähigkeit der Augen, Bilder wahrzunehmen. Der Krampf verhinderte jedoch, dass er die Augen überhaupt benutzen konnte.
Das Gericht betrachtete deshalb nicht nur das Auge selbst. Zum Sehapparat gehören auch die Augenlider als Schutz- und Hilfsorgane.
Nicht blind – aber hochgradig sehbehindertDas LSG ging dabei nicht so weit, den Mann rechtlich als blind einzustufen.Er konnte seine Lider schließlich für kurze Zeit mit den Fingern öffnen. Dann konnte er sich räumlich orientieren, Gegenstände erkennen und greifen oder kurz lesen.
Trotzdem erreichten die Folgen des Blepharospasmus nach Ansicht der Richter den Schweregrad einer hochgradigen Sehbehinderung.
Ein Betroffener muss nicht zwingend eine Sehschärfe von höchstens 0,05 erreichen. Die Versorgungsmedizinischen Grundsätze erfassen auch andere Störungen der Sehfunktion, wenn diese hinsichtlich ihrer Auswirkungen gleich schwer wiegen.
Zwei freie Hände wurden für den Mann zum ProblemBesonders plastisch schilderte das Gericht, warum der Kläger im täglichen Leben erheblich eingeschränkt war. Zum Essen braucht ein Mensch häufig beide Hände. Der Kläger konnte dann aber nicht gleichzeitig ein Augenlid mit der Hand offenhalten. Er musste Mahlzeiten deshalb praktisch ohne visuelle Orientierung bewältigen.
Ähnliches galt beim Anziehen. Sobald er beide Hände für Kleidungsstücke benötigte, konnte er kein Lid mehr hochziehen.
Auch Duschen oder Baden bereitete Probleme. Seine Hände brauchte er für die Körperpflege – und konnte sie deshalb nicht gleichzeitig einsetzen, um überhaupt sehen zu können.
Seine Ehefrau schilderte dem Gericht, dass sie Kleidung für ihn herrichtete und Mahlzeiten mundgerecht vorbereitete. Außerdem unterstützte sie ihn bei Tätigkeiten zur Freizeitgestaltung und geistigen Beschäftigung.
Selbstständiger Toilettengang schließt Merkzeichen H nicht ausDie Behörde hatte unter anderem darauf verwiesen, dass sich der Mann zu Hause noch orientieren konnte und Körperpflege sowie Toilettengänge teilweise selbstständig bewältigte. Das überzeugte das LSG nicht.
Das Merkzeichen H hängt nicht ausschließlich davon ab, ob jemand Hilfe beim Waschen oder beim Toilettengang braucht. Die Richter müssen auch Ernährung, Mobilität, Kommunikation, geistige Anregung und weitere regelmäßig wiederkehrende Verrichtungen berücksichtigen.
Beim Kläger führte gerade die Kombination aus Sehen und Handgebrauch zum Problem: Wollte er sehen, musste er mindestens eine Hand für sein Augenlid verwenden. Brauchte er beide Hände für eine Tätigkeit, verlor er gleichzeitig seine visuelle Orientierung.
Auch Pflegegrad 2 verhinderte Merkzeichen H nichtDer Mann verfügte lediglich über Pflegegrad 2. Auch das sprach nach Ansicht des Gerichts nicht gegen das Merkzeichen H. Pflegegrad und Hilflosigkeit im Schwerbehindertenrecht folgen nicht vollständig denselben Kriterien.
Bei Blindheit und hochgradiger Sehbehinderung nehmen die Versorgungsmedizinischen Grundsätze regelmäßig Hilflosigkeit an. Das Gericht sah im Fall des Klägers keinen Grund, von dieser Regel abzuweichen.
Deshalb verpflichtete das LSG die Behörde, das Merkzeichen H rückwirkend ab dem 22. Juni 2021 festzustellen.
Urteil ist auch für andere Funktionsstörungen wichtigDie Bedeutung der Entscheidung reicht über den seltenen Blepharospasmus hinaus. Behörden dürfen sich bei der Beurteilung einer Sehbehinderung nicht ausschließlich an einzelnen Messwerten festhalten. Entscheidend bleibt, wie stark eine gesundheitliche Störung das Sehvermögen funktionell tatsächlich beeinträchtigt.
Ein Mensch kann auf dem Papier eine deutlich bessere Sehschärfe als ein hochgradig Sehbehinderter besitzen und trotzdem im täglichen Leben vergleichbar eingeschränkt sein. Genau diese funktionale Betrachtung verlangt das LSG.
Das Gericht hat wegen der grundsätzlichen Bedeutung seiner Auslegung die Revision zum Bundessozialgericht zugelassen.
FAQ zum Merkzeichen H bei starker Sehbehinderung Muss ich blind sein, um wegen einer Sehbehinderung das Merkzeichen H zu bekommen?Nein. Auch eine hochgradige Sehbehinderung kann die Voraussetzungen des Merkzeichens H erfüllen. Dabei können neben einer stark verminderten Sehschärfe auch andere funktionell gleich schwere Störungen des Sehvermögens berücksichtigt werden.
Kann das Amt H ablehnen, obwohl ein GdB von 100 wegen der Augen besteht?Ein GdB von 100 führt nicht bei jeder Erkrankung automatisch zum Merkzeichen H. Bei einer hochgradigen Sehbehinderung sehen die Versorgungsmedizinischen Grundsätze jedoch grundsätzlich die Annahme von Hilflosigkeit vor. Entscheidend bleiben Art und Auswirkungen der konkreten Funktionsstörung.
Spielt der Pflegegrad für das Merkzeichen H eine entscheidende Rolle?Nein. Pflegegrad und Merkzeichen H folgen unterschiedlichen rechtlichen Maßstäben. Im entschiedenen Fall hatte der Kläger lediglich Pflegegrad 2 und erhielt trotzdem das Merkzeichen H.
QuellenverzeichnisBayerisches Landessozialgericht: Urteil vom 20. Mai 2026, Az. L 3 SB 53/23. (Gesetze Bayern)
Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Versorgungsmedizin-Verordnung, Anlage zu § 2 – Versorgungsmedizinische Grundsätze.
Bundesministerium der Justiz: § 152 SGB IX – Feststellung der Behinderung und Nachteilsausgleiche.
Bundesministerium der Justiz: § 33b EStG – Voraussetzungen der Hilflosigkeit und Behinderten-Pauschbeträge.
Der Beitrag Schwerbehinderung: Augen funktionieren noch – trotzdem Merkzeichen “H” nach Urteil erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Ukrainische Luftabwehr befindet sich in einem verheerenden Zustand
Am Donnerstag meldete Swissinfo, dass der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj die USA um fünf Prozent ihrer Patriot-Abfangraketen gebeten hat. Die Lage scheint in der Tat prekär zu sein. So erklärte der chinesische Militärexperte Qiu Shiqing gegenüber Sputnik, dass die Ukraine aufgrund eines akuten Mangels an Patriot-Abfangraketen gezwungen sei, Prioritäten zu setzen und «auf die Abwehr von Zielen zu verzichten, die als nicht entscheidend wichtig erachtet werden».
Er verweist auf vernichtende Zahlen, wie beispielsweise die Tatsache, dass die von den USA gelieferten Patriot-Luftabwehrsysteme der Ukraine während der Angriffe vom 1. August, bei denen Transport- und Logistikzentren für die Lagerung von Waffen und militärischer Fracht schwer getroffen wurden, keine einzige russische ballistische Rakete abfangen konnten.
Nach Ansicht des Experten führt dieses kalkulierte Risiko zu direkten Treffern auf die ukrainischen Stromnetze, Eisenbahnstrecken und Seehäfen – Systeme, die ohnehin schon am Rande ihrer Kapazitäten laufen.
Regionale Stromausfälle breiten sich aus, die Infrastruktur bricht zusammen, und sollte sich die Lage weiter verschlechtern, «sehen die Aussichten für die Ukraine für den kommenden Winter düster aus», stellt der Analyst fest.
Shiqing zufolge ist es angesichts der derzeitigen Produktionsraten von Patriot-Abfangraketen und der Tatsache, dass die USA der Auffüllung ihrer eigenen Bestände Vorrang einräumen, unwahrscheinlich, dass die Ukraine entweder von den USA oder aus Europa genügend Abfangraketen erhalten wird.
Dabei soll daran erinnert werden, dass US-Präsident Donald Trump gegenüber Selenskyj im Juli beim NATO-Gipfel in Ankara eine Lizenz in Aussicht gestellt hatte, damit die Ukraine künftig selbst Patriots herstellen kann. Wie der Focus berichtet, relativierte Trump seine Zusage später. Anfang August habe Selenskyj hingegen erklärt, sich diesbezüglich mit dem US-Präsidenten geeinigt zu haben. Es liege gegenwärtig jedoch keine entsprechende offizielle Bestätigung aus Washington vor. So oder so, würde der Aufbau Jahre dauern. Laut dem Focus fürchten US-Firmen zudem die Konkurrenz, da die Ukraine Patriots schneller und günstiger bauen könnte.
Eigenbedarfskündigung unwirksam: Diese Sperrfrist schützt Mieter
Auch ein tatsächlich bestehender Eigenbedarf berechtigt einen Vermieter nicht immer zur Kündigung. Wurde eine bereits vermietete Wohnung nach Einzug des Mieters in Wohnungseigentum umgewandelt und anschließend veräußert, kann die Kündigungssperrfrist des § 577a BGB greifen. Das gilt nach einem neuen Urteil des Bundesgerichtshofs auch, wenn die Wohnung auf eine Familien-GbR übertragen wird (BGH, Urteil vom 21. Januar 2026, Az. VIII ZR 247/24).
Mieter lebte seit 2004 in der WohnungDer beklagte Mieter wohnte bereits seit 2004 in einem Mehrparteienhaus in München. Im Jahr 2021 kaufte ein neuer Eigentümer das gesamte Grundstück. Anschließend teilte er das Gebäude in Wohnungseigentum auf und gründete gemeinsam mit seiner Ehefrau und seinen beiden volljährigen Kindern eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, kurz GbR. Die Wohnungen wurden auf diese Familien-GbR übertragen.
Im Juli 2022 kündigte die GbR dem Mieter wegen Eigenbedarfs. Eine Tochter des früheren Alleineigentümers, die zugleich Gesellschafterin der GbR war, wollte die Wohnung selbst beziehen. Zum 30. April 2023 sollte der Mieter ausziehen.
Am Eigenbedarf selbst bestanden nach den Feststellungen der Gerichte keine Zweifel. Trotzdem scheiterte die Kündigung.
Kündigungssperre schützt Mieter nach UmwandlungEntscheidend war § 577a BGB. Wird eine bereits vermietete Wohnung nach der Überlassung an den Mieter in Wohnungseigentum umgewandelt und anschließend veräußert, darf sich der Erwerber grundsätzlich erst nach Ablauf einer Sperrfrist auf Eigenbedarf oder eine wirtschaftliche Verwertung berufen.
Die gesetzliche Grundfrist beträgt drei Jahre. In Gebieten mit besonders angespanntem Wohnungsmarkt können die Bundesländer sie auf bis zu zehn Jahre verlängern. Für München gilt eine solche zehnjährige Sperrfrist.
Die Eigenbedarfskündigung von 2022 kam damit deutlich zu früh.
Auch Übertragung auf Familien-GbR ist eine VeräußerungDie Vermieterseite argumentierte unter anderem damit, dass das Eigentum nicht an einen fremden Käufer gegangen sei. Der frühere Alleineigentümer hatte die Wohnungen schließlich in eine Gesellschaft eingebracht, an der neben ihm nur seine Ehefrau und die gemeinsamen Kinder beteiligt waren.
Der BGH ließ dieses Argument nicht gelten. Auch die Einbringung der vermieteten Wohnung in eine solche Familien-GbR ist eine Veräußerung im Sinne des § 577a BGB. Nicht mehr der frühere Alleineigentümer, sondern die Gesellschaft ist anschließend Vermieterin und Eigentümerin.
Für den Mieter kann sich dadurch außerdem die Gefahr einer Eigenbedarfskündigung erhöhen. Denn eine GbR kann grundsätzlich Eigenbedarf für ihre Gesellschafter geltend machen. Nach der Übertragung konnten damit nicht nur Interessen des früheren Alleineigentümers, sondern unmittelbar auch diejenigen seiner Ehefrau und seiner Kinder relevant werden.
Familien-Ausnahme half dem Vermieter nicht§ 577a BGB kennt zwar bei bestimmten Übertragungen an Personengesellschaften eine Ausnahme, wenn sämtliche Gesellschafter derselben Familie oder demselben Haushalt angehören.
Der BGH stellte jedoch klar, dass diese Familienprivilegierung nicht auf die hier vorliegende Konstellation übertragen werden kann. Hier war die Wohnung bereits in Wohnungseigentum umgewandelt worden und wurde anschließend auf die GbR übertragen. Deshalb galt die Kündigungssperre nach § 577a Abs. 1 BGB. Die Familien-GbR konnte die gesetzliche Sperrfrist somit nicht umgehen.
Selbst berechtigter Eigenbedarf reicht während der Sperrfrist nichtFür Mieter ist gerade dieser Punkt wichtig: Das Gericht stellte nicht fest, dass der geltend gemachte Eigenbedarf vorgeschoben war. Die Tochter wollte tatsächlich in die Wohnung einziehen. Eine Eigenbedarfskündigung nach § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB wäre grundsätzlich denkbar gewesen. Die Sperrfrist verhinderte aber, dass sich die Vermieterin zu diesem Zeitpunkt auf den Eigenbedarf berufen konnte.
Bei einer Eigenbedarfskündigung sollte also nicht nur geprüft werden, ob der Vermieter die Wohnung tatsächlich für sich oder Angehörige benötigt. Ebenso wichtig kann sein, wann die Wohnung umgewandelt und wann sie anschließend veräußert wurde.
Der BGH wies die Revision der Vermieterin zurück. Die Räumungsklage blieb erfolglos. Der Mieter durfte sich auf die noch laufende Kündigungssperrfrist berufen.
FAQ zur Eigenbedarfskündigung nach Umwandlung Kann der Vermieter trotz echten Eigenbedarfs nicht kündigen?Ja. Greift die Kündigungssperre des § 577a BGB, kann selbst ein tatsächlich bestehender Eigenbedarf während der Sperrfrist grundsätzlich nicht für eine Kündigung genutzt werden.
Wie lange dauert die Kündigungssperrfrist?Grundsätzlich drei Jahre ab der maßgeblichen Veräußerung. Die Länder können diese Frist in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt auf bis zu zehn Jahre verlängern. Im entschiedenen Münchner Fall galt eine zehnjährige Frist.
Gilt der Schutz auch bei einer Familien-GbR?Nach diesem BGH-Urteil ja, wenn die bereits vermietete Wohnung zunächst in Wohnungseigentum umgewandelt und anschließend auf die Familien-GbR übertragen wurde. Die Familienprivilegierung beseitigt die Sperrfrist in dieser Konstellation nicht.
QuellenBundesgerichtshof, Urteil vom 21.01.2026, Az. VIII ZR 247/24. (Bundesgerichtshof)
§ 577a BGB – Kündigungsbeschränkung bei Wohnungsumwandlung. (Gesetze im Internet)
Bayerische Mieterschutzverordnung – Verlängerung der Kündigungssperrfrist in München auf zehn Jahre. (Gesetze Bayern)
Der Beitrag Eigenbedarfskündigung unwirksam: Diese Sperrfrist schützt Mieter erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Klingbeils Enteignungsstaat: Rette sich, wer kann!
Unter SPD-Finanzminister Lars Klingbeil gerät die deutsche Staatsverschuldung endgültig außer Kontrolle. Um den völlig verfetteten Staat zu finanzieren und die katastrophalen Folgen der selbstmörderischen Migrations- und Klimapolitik wenigstens zeitweise abzufedern, nimmt Klingbeil nicht nur immer neue Schulden auf, sondern überlegt auch fieberhaft, wie er den Bürgern noch mehr von ihrem Geld abnehmen kann. Von der […]
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Witwen an die Werkbank!
Putin warnt die EU vor weiterer Piraterie
Rente: Die 24-Monats-Falle vor der Altersrente
Wer nach einem langen Arbeitsleben kurz vor der abschlagsfreien Altersrente arbeitslos wird, kann auf eine unerwartete Hürde stoßen. Arbeitslosengeld I führt zwar grundsätzlich zu rentenrechtlichen Zeiten, doch für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte gelten in den letzten zwei Jahren vor dem geplanten Rentenbeginn besondere Regeln.
Problematisch wird es vor allem dann, wenn für die erforderlichen 45 Versicherungsjahre noch Monate fehlen. Denn Zeiten mit bestimmten Leistungen der Arbeitsförderung werden in diesem Zeitraum grundsätzlich nicht auf die 45-jährige Wartezeit angerechnet.
Was hinter der 24-Monats-Falle bei der Rente stecktDie gesetzliche Grundlage findet sich in § 51 Absatz 3a SGB VI. Für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte müssen 45 Jahre beziehungsweise 540 anrechenbare Kalendermonate zusammenkommen.
Zeiten mit Entgeltersatzleistungen der Arbeitsförderung können grundsätzlich zu diesen 45 Jahren gehören. In den letzten zwei Jahren vor dem Rentenbeginn werden solche Zeiten jedoch nicht berücksichtigt, soweit keine gesetzliche Ausnahme greift.
Das betrifft vor allem den Bezug von Arbeitslosengeld I. Deshalb kann die Annahme „Ich habe 44 Jahre gearbeitet und fülle das letzte Jahr einfach mit Arbeitslosengeld auf“ zu einem erheblichen Problem führen.
Auch gegen-hartz.de hat bereits erläutert, welche Zeiten bei fast erfüllten 45 Versicherungsjahren kurz vor der Rente nicht mehr helfen. Entscheidend ist immer der tatsächliche Versicherungsverlauf und nicht allein die Dauer des bisherigen Arbeitslebens.
Die Regel betrifft nicht jede AltersrenteDie Zwei-Jahres-Regel darf nicht mit einer allgemeinen Sperre vor jeder Altersrente verwechselt werden. Sie betrifft die Berechnung der 45-jährigen Wartezeit für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte.
Bei der Altersrente für langjährig Versicherte gelten andere Voraussetzungen. Dort reichen grundsätzlich 35 Versicherungsjahre, wobei deutlich mehr rentenrechtliche Zeiten berücksichtigt werden können.
Diese Altersrente kann ab 63 vorzeitig bezogen werden, allerdings mit einem dauerhaften Abschlag von 0,3 Prozent für jeden Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme. Ab dem Geburtsjahrgang 1964 kann der Abschlag bei einem Beginn mit 63 bis zu 14,4 Prozent erreichen.
Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte funktioniert anders. Wer die 45 Jahre nicht erfüllt, kann diese Rentenart nicht einfach einige Monate früher oder später „mit Abschlag“ wählen; vielmehr müssen sowohl die Wartezeit als auch das für den jeweiligen Jahrgang geltende Mindestalter erfüllt sein.
Welche Zeiten für die 45 Versicherungsjahre zählenFür die 45 Jahre werden vor allem Pflichtbeiträge aus Beschäftigung oder versicherter selbstständiger Tätigkeit berücksichtigt. Hinzukommen unter bestimmten Voraussetzungen unter anderem Kindererziehungszeiten, Pflegezeiten, Wehr- und Zivildienst sowie bestimmte Zeiten mit Krankengeld, Übergangsgeld oder Arbeitslosengeld.
Auch freiwillige Beiträge können berücksichtigt werden, wenn zuvor mindestens 18 Jahre mit Pflichtbeiträgen aus Beschäftigung oder Tätigkeit vorhanden sind. Für freiwillige Beiträge gibt es kurz vor der Rente allerdings ebenfalls eine wichtige Einschränkung.
Zeit oder Situation Bedeutung für die 45-jährige Wartezeit Pflichtbeiträge aus Beschäftigung Werden grundsätzlich vollständig berücksichtigt. Kindererziehung und bestimmte Pflegezeiten Können bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen berücksichtigt werden. Arbeitslosengeld außerhalb der letzten zwei Jahre Kann grundsätzlich für die 45-jährige Wartezeit zählen. Arbeitslosengeld in den letzten zwei Jahren Zählt grundsätzlich nicht, sofern keine Ausnahme wegen Insolvenz oder vollständiger Geschäftsaufgabe vorliegt. Rentenversicherungspflichtiger Minijob Kann anrechenbare Pflichtbeitragszeiten schaffen. Freiwillige Beiträge während gleichzeitiger Arbeitslosigkeit in den letzten zwei Jahren Werden bei gleichzeitiger Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit nicht für die 45 Jahre berücksichtigt. Arbeitslosengeld II beziehungsweise entsprechende ausgeschlossene Zeiten Werden nicht für die 45-jährige Wartezeit berücksichtigt. Arbeitslosengeld ist deshalb nicht automatisch rentenschädlichDie 24-Monats-Regel führt häufig zu einem Missverständnis: Arbeitslosengeld I wird in den letzten beiden Jahren vor Rentenbeginn nicht generell aus dem Rentenkonto gestrichen. Bei einem regulären versicherungspflichtigen ALG-I-Bezug zahlt die Bundesagentur für Arbeit weiterhin Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung.
Diese Beiträge können sich weiterhin auf die spätere Rentenhöhe auswirken. Ausgeschlossen ist in der beschriebenen Konstellation vielmehr die Verwendung der betreffenden Monate zum Auffüllen der besonderen 45-jährigen Wartezeit.
Wer seine 45 Jahre bereits vor Beginn der Arbeitslosigkeit vollständig erreicht hat, steht deshalb wesentlich besser da. Die anschließende Arbeitslosigkeit nimmt ihm die bereits erfüllte Wartezeit nicht wieder weg.
Dann kann Arbeitslosengeld I durchaus als finanzielle Überbrückung bis zum frühestmöglichen abschlagsfreien Rentenbeginn dienen. Vor einer solchen Planung sollte jedoch eine aktuelle Rentenauskunft vorliegen, damit nicht vermeintlich vorhandene Monate später doch fehlen.
Insolvenz und vollständige Geschäftsaufgabe sind gesetzliche AusnahmenDas Gesetz enthält zwei ausdrücklich genannte Ausnahmen. Arbeitslosengeld kann auch innerhalb der letzten zwei Jahre berücksichtigt werden, wenn der Leistungsbezug durch eine Insolvenz oder die vollständige Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers verursacht wurde.
Nicht jede unfreiwillige Entlassung erfüllt diese Voraussetzungen. Eine normale betriebsbedingte Kündigung, Personalabbau oder die Schließung lediglich eines Betriebsteils ist deshalb nicht automatisch mit einer vollständigen Geschäftsaufgabe gleichzusetzen.
Gerichte haben sich mehrfach mit der Abgrenzung beschäftigt. Das Bundessozialgericht hat beispielsweise Fälle beurteilt, in denen der Arbeitgeber seine Tätigkeit nicht vollständig beendet hatte oder nach einer Insolvenz eine Transfergesellschaft zwischen das frühere Arbeitsverhältnis und die spätere Arbeitslosigkeit trat.
Wer sich auf eine der Ausnahmen berufen möchte, sollte den Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses daher dokumentieren. Kündigungsschreiben, Insolvenzunterlagen und Informationen über eine vollständige Beendigung der Geschäftstätigkeit können bei der späteren Prüfung wichtig sein.
Warum eine normale Kündigung kurz vor der Rente problematisch werden kannBesonders hart trifft die Vorschrift Beschäftigte, denen nur wenige Monate bis zu den 45 Jahren fehlen. Wird ein Arbeitnehmer beispielsweise nach 44 Jahren und acht Monaten entlassen, können vier fehlende Monate nicht ohne Weiteres durch Arbeitslosengeld innerhalb der Zwei-Jahres-Zone ergänzt werden.
Das gilt selbst dann, wenn die Arbeitslosigkeit unfreiwillig eingetreten ist. Das Bundesverfassungsgericht hat sich 2024 mit der Vorschrift beschäftigt und den grundsätzlichen Ausschluss des Arbeitslosengeldes in diesem Zeitraum verfassungsrechtlich nicht beanstandet.
Der Gesetzgeber darf damit weiterhin typisierend verhindern, dass Arbeitslosengeld planmäßig als Übergang in die abschlagsfreie Altersrente eingesetzt wird. In der Praxis erfasst die Regel allerdings auch Beschäftigte, die ihre Stelle kurz vor der Rente ohne eigenes Zutun verlieren.
Ein versicherungspflichtiger Minijob kann fehlende Monate bringenWenn nur einige Monate für die 45 Jahre fehlen, kann eine geringfügige Beschäftigung eine Möglichkeit sein. Bei einem rentenversicherungspflichtigen Minijob entstehen Pflichtbeitragszeiten, die bei der Wartezeit berücksichtigt werden können.
Im Jahr 2026 liegt die reguläre Minijob-Verdienstgrenze bei 603 Euro monatlich. Minijobs sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig, Arbeitnehmer können sich jedoch unter bestimmten Voraussetzungen von ihrem eigenen Rentenversicherungsbeitrag befreien lassen.
Wer einen Minijob ausdrücklich zur Sicherung von Versicherungsmonaten nutzen möchte, sollte deshalb vorab klären, wie die Beschäftigung im Rentenkonto bewertet wird. Arbeitgeberbeiträge allein werden bei den Wartezeiten nicht in jeder Konstellation wie volle Pflichtbeitragsmonate behandelt.
Seit dem 1. Juli 2026 gibt es außerdem eine wichtige Änderung: Eine früher erklärte Befreiung von der Rentenversicherungspflicht kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen einmalig für die Zukunft aufgehoben werden. Ausführlich erklärt gegen-hartz.de den neuen Rückweg in die Rentenversicherungspflicht beim Minijob.
Minijob und Arbeitslosengeld müssen zusammen geplant werdenEin Minijob neben Arbeitslosengeld I kann rentenrechtlich hilfreich sein, hat aber gleichzeitig Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld. Nach den Regeln der Bundesagentur für Arbeit muss die Arbeitszeit bei einem Nebenjob unter 15 Stunden pro Kalenderwoche bleiben, damit weiterhin Arbeitslosigkeit im leistungsrechtlichen Sinne vorliegen kann.
Beim Nebeneinkommen gilt grundsätzlich ein Freibetrag von 165 Euro monatlich. Einkommen darüber kann das Arbeitslosengeld mindern, wobei es bei bereits früher ausgeübten Nebenbeschäftigungen zusätzliche Freibeträge geben kann.
Die Minijob-Grenze von 603 Euro ist deshalb nicht mit dem anrechnungsfreien Betrag beim Arbeitslosengeld gleichzusetzen. Wer diese Kombination plant, sollte sowohl die rentenrechtliche Wirkung als auch die Berechnung durch die Arbeitsagentur prüfen lassen.
Weitere Einzelheiten hat gegen-hartz.de im Beitrag zu Minijob und Arbeitslosengeld im Jahr 2026 zusammengefasst.
Freiwillige Beiträge umgehen die 24-Monats-Regel nicht ohne WeiteresNaheliegend wäre die Idee, während der Arbeitslosigkeit einfach freiwillige Rentenbeiträge zu zahlen. Das Gesetz verhindert jedoch auch diese einfache Umgehung.
Freiwillige Beiträge in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn werden für die 45-jährige Wartezeit nicht berücksichtigt, wenn im selben Zeitraum gleichzeitig Anrechnungszeiten wegen Arbeitslosigkeit vorliegen. Wer arbeitslos gemeldet ist und zusätzlich freiwillig einzahlt, sollte daher nicht davon ausgehen, dass damit automatisch fehlende Monate für die abschlagsfreie Rente entstehen.
Außerhalb dieser Konstellation können freiwillige Beiträge durchaus Bedeutung haben. Wegen der unterschiedlichen Voraussetzungen sollte vor einer Zahlung jedoch geklärt werden, ob die Beiträge tatsächlich das gewünschte rentenrechtliche Ergebnis bringen.
Was passiert, wenn am Ende nur wenige Monate fehlen?Fehlt auch nur ein Teil der erforderlichen 540 Monate, besteht noch kein Anspruch auf die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Eine Aufrundung auf 45 Jahre gibt es nicht.
Betroffene müssen dann prüfen, ob sich die fehlenden Monate noch durch anrechenbare Beschäftigungszeiten erreichen lassen oder ob eine andere Altersrente infrage kommt. Möglich ist beispielsweise die Altersrente für langjährig Versicherte, wenn mindestens 35 Jahre vorhanden sind.
Bei einem vorgezogenen Bezug dieser Rentenart fallen jedoch Abschläge an. Jeder Monat vor dem regulären abschlagsfreien Beginn mindert die Rente um 0,3 Prozent, wobei die Kürzung dauerhaft bleibt.
Gerade bei nur wenigen fehlenden Monaten können die finanziellen Unterschiede über viele Rentenjahre erheblich werden. Eine vorschnelle Entscheidung nach einer Kündigung sollte deshalb möglichst vermieden werden.
Die frühere „Rente mit 63“ beginnt heute meist späterAuch der Begriff „Rente mit 63“ führt immer wieder zu Fehlplanungen. Für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte wird das Eintrittsalter seit Jahren angehoben.
Der Jahrgang 1961 erreicht die abschlagsfreie Altersrente nach 45 Versicherungsjahren grundsätzlich mit 64 Jahren und sechs Monaten. Beim Jahrgang 1962 sind es 64 Jahre und acht Monate, beim Jahrgang 1963 64 Jahre und zehn Monate.
Für Versicherte ab dem Geburtsjahrgang 1964 liegt die Altersgrenze bei 65 Jahren. Eine aktuelle Einordnung zu den verschiedenen Möglichkeiten enthält auch der gegen-hartz.de-Beitrag „Rente mit 63: Das gilt für die Jahrgänge 1962 und 1964“.
Der geplante Rentenbeginn bestimmt den kritischen ZeitraumFür die Prüfung kommt es nicht einfach darauf an, ob jemand ungefähr zwei Jahre vor dem Rentenalter arbeitslos geworden ist. Ausgangspunkt ist der konkret vorgesehene Beginn der Altersrente für besonders langjährig Versicherte.
Wird der gewünschte Rentenbeginn verändert, kann sich deshalb auch der zu prüfende Zwei-Jahres-Zeitraum verschieben. Das bedeutet allerdings nicht automatisch, dass ein späterer Rentenantrag jedes Problem löst, denn bis dahin müssen weiterhin 540 anrechenbare Monate vorhanden sein.
Eine monatsgenaue Berechnung des Versicherungsverlaufs ist deshalb besonders wichtig. Bei längeren Erwerbsbiografien mit Arbeitslosigkeit, Kindererziehung, Pflege, Krankengeld oder Minijobs können sich erhebliche Abweichungen von einer überschlägigen Rechnung ergeben.
Eine Kontenklärung sollte vor dem letzten Arbeitstag stattfindenWer nur noch wenige Jahre oder Monate von der geplanten Altersrente entfernt ist, sollte seinen Versicherungsverlauf möglichst vor einer Kündigung, einem Aufhebungsvertrag oder dem Ende einer Altersteilzeit prüfen. Nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses lassen sich manche Entscheidungen nur noch schwer korrigieren.
In der Rentenauskunft sollte ausdrücklich geprüft werden, wie viele Monate bereits auf die 45-jährige Wartezeit angerechnet werden. Ein Versicherungsverlauf von 45 Kalenderjahren bedeutet nämlich nicht automatisch, dass auch 540 für diese Rentenart verwertbare Monate vorhanden sind.
Fehlende Kindererziehungszeiten, nicht gespeicherte Pflegezeiten oder ungeklärte Beschäftigungszeiten können das Ergebnis verändern. Umgekehrt zählen bestimmte Schul-, Studien- oder Arbeitslosigkeitszeiten zwar für andere rentenrechtliche Voraussetzungen, aber nicht zwingend für die 45 Jahre.
Gerade die Jahrgänge, die jetzt in die Nähe des Rentenbeginns kommen, sollten deshalb frühzeitig prüfen. Gegen-hartz.de zeigt dazu auch, was die Jahrgänge 1961 bis 1963 vor dem Rentenantrag klären sollten.
Aufhebungsvertrag kann zusätzlich beim Arbeitslosengeld Probleme verursachenBesondere Vorsicht ist bei einem freiwilligen Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis geboten. Ein Aufhebungsvertrag oder eine Eigenkündigung kann neben der rentenrechtlichen Zwei-Jahres-Regel auch eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld auslösen, wenn kein wichtiger Grund anerkannt wird.
Damit können zwei unterschiedliche Nachteile zusammentreffen. Einerseits kann sich die Auszahlung des Arbeitslosengeldes verzögern oder die Anspruchsdauer verringern, andererseits können entsprechende Zeiten für die 45-jährige Wartezeit kurz vor dem Rentenbeginn fehlen.
Wer einen Aufhebungsvertrag als Übergang in den Ruhestand angeboten bekommt, sollte deshalb nicht allein auf die Abfindung und das voraussichtliche Arbeitslosengeld schauen. Die Rentenart, die vorhandenen Wartezeitmonate und der genaue Rentenbeginn gehören ebenfalls in die Rechnung.
Praxisbeispiel: Vier fehlende Monate können die Planung verändernEin Arbeitnehmer möchte nach Erreichen der für seinen Jahrgang geltenden Altersgrenze die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte erhalten. Als sein Arbeitsverhältnis endet, weist sein Rentenkonto erst 44 Jahre und acht Monate auf, sodass noch vier Monate bis zu den erforderlichen 540 Monaten fehlen.
Er geht davon aus, dass vier Monate Arbeitslosengeld I die Lücke schließen. Da diese Monate jedoch innerhalb der letzten zwei Jahre vor dem geplanten Rentenbeginn liegen und weder eine Insolvenz noch eine vollständige Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers vorliegt, werden sie für die 45-jährige Wartezeit nicht berücksichtigt.
Nach einer Beratung nimmt er rechtzeitig eine rentenversicherungspflichtige geringfügige Beschäftigung auf und lässt vorab prüfen, ob die daraus entstehenden Pflichtbeitragsmonate vollständig berücksichtigt werden. Gleichzeitig klärt er mit der Arbeitsagentur Arbeitszeit und Nebeneinkommen, damit sein Arbeitslosengeld korrekt berechnet wird.
Das Beispiel zeigt, warum schon wenige fehlende Monate eine genaue Prüfung erfordern. Nicht die bloße Arbeitslosigkeit entscheidet über den Rentenanspruch, sondern die Art der gespeicherten Versicherungszeiten und ihr zeitliches Zusammentreffen mit dem gewünschten Rentenbeginn.
Quellen und weiterführende InformationenDie gesetzliche Regelung zur 45-jährigen Wartezeit findet sich in § 51 SGB VI. Die Deutsche Rentenversicherung informiert zur Altersrente für langjährig und besonders langjährig Versicherte und erläutert dort auch die Einschränkung beim Arbeitslosengeld in den letzten zwei Jahren.
Hinweise zur Kombination von Arbeitslosengeld und Nebenbeschäftigung stellt die Bundesagentur für Arbeit bereit. Informationen zur Rentenversicherungspflicht und zu den 2026 geltenden Bedingungen beim Minijob veröffentlicht die Minijob-Zentrale.
Fragen und Antworten zur 24-Monats-Falle vor der Altersrente 1. Wird in den letzten 24 Monaten vor der Rente kein Arbeitslosengeld mehr gezahlt?Nein. Die Regel betrifft nicht den grundsätzlichen Anspruch auf Arbeitslosengeld I, sondern die Anrechnung bestimmter Arbeitslosengeldzeiten auf die 45-jährige Wartezeit für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte.
2. Verliere ich meine bereits erreichten 45 Versicherungsjahre, wenn ich danach arbeitslos werde?Nein. Sind die erforderlichen 540 anrechenbaren Monate bereits vollständig erreicht, werden sie durch eine spätere Arbeitslosigkeit nicht wieder gelöscht. Arbeitslosengeld kann dann unter Beachtung der übrigen Voraussetzungen den Zeitraum bis zum möglichen Rentenbeginn überbrücken.
3. Wann zählt Arbeitslosengeld auch innerhalb der letzten zwei Jahre für die 45 Jahre?Das Gesetz nennt insbesondere die Insolvenz oder die vollständige Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers als Ausnahmen. Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, muss anhand des konkreten Falls geprüft werden.
4. Kann ich fehlende Monate während der Arbeitslosigkeit einfach mit freiwilligen Rentenbeiträgen auffüllen?Nicht ohne Weiteres. Freiwillige Beiträge in den letzten zwei Jahren vor dem Rentenbeginn werden für die 45-jährige Wartezeit nicht berücksichtigt, wenn gleichzeitig eine Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit vorliegt.
5. Kann ein Minijob helfen, wenn mir noch Monate für die abschlagsfreie Rente fehlen?Ja, insbesondere ein rentenversicherungspflichtiger Minijob kann anrechenbare Pflichtbeitragszeiten schaffen. Wer gleichzeitig Arbeitslosengeld I erhält, muss jedoch zusätzlich die Regeln zu Arbeitszeit und Nebeneinkommen beachten und sollte die rentenrechtliche Wirkung vorher bestätigen lassen.
6. Was passiert, wenn ich die 45 Jahre am geplanten Rentenbeginn nicht erreicht habe?Dann besteht zu diesem Zeitpunkt kein Anspruch auf die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Je nach Versicherungsverlauf kann ein späterer Rentenbeginn oder eine andere Altersrente infrage kommen, wobei bei einer vorgezogenen Altersrente für langjährig Versicherte dauerhafte Abschläge entstehen können.
Der Beitrag Rente: Die 24-Monats-Falle vor der Altersrente erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Der große Batterie-Fauxpas: Steuerzahler zahlten bereits Milliarden für Batterien, die nicht an das Stromnetz angeschlossen werden.
Von Jo Nova
Es ist nur ein weiterer Konstruktionsfehler in der Datei „Testdummy für erneuerbare Energien“.
Nachdem die Steuerzahler eine große Anzahl überdimensionierter Heimspeicher subventioniert haben, vertrauen 76 % der Besitzer den Energieunternehmen nicht genug, um diese auch an das Stromnetz anzuschließen, sodass diese das Netz auch nicht stützen können.
Chris Bowen brauchte dringend große Batterien, um unser Stromnetz vor den ständigen Ausfällen von Wind- und Solarstrom zu retten. Deshalb hatte er einen raffinierten Plan: Er wollte wohlhabende Haushalte dazu bringen, die Stützbatterien zu kaufen, für die er keine Steuergelder mehr bekam.
Dank der mangelhaften Planung konnten Hausbesitzer Batterien erwerben, die viermal so groß waren wie nötig, und das zu geringen Mehrkosten. Und siehe da, das Budget von 2,3 Milliarden Dollar explodierte auf 8,5 Milliarden Dollar.
Doch nachdem all das Steuergeld für die Subventionierung großer Batterien für die wenigen Glücklichen ausgegeben wurde, stellt sich heraus, dass die meisten von ihnen ihre Batterie nicht mit den Geiern teilen wollen, die das Einzelhandelsnetz betreiben, weil sie denen nicht trauen.
Die jüngste Untersuchung der australischen Wettbewerbs- und Verbraucherschutzkommission zum nationalen Strommarkt ergab, dass trotz des rasanten Wachstums der installierten Batterien in Haushalten, nur etwa 24 Prozent der Batteriebesitzer an einem virtuellen Kraftwerk teilnehmen. [VPP Virtual Power Plant]
Nach dem Szenario des australischen Energiemarktbetreibers (AEMO) würden bis 2050 rund 53 Prozent der Batteriebesitzer an einem virtuellen Kraftwerk (VPP) teilnehmen. AEMO schätzt, dass durch diese Koordinierung zusätzliche Investitionen in Stromerzeugung und Netze in Höhe von rund 7,2 Milliarden Dollar vermieden werden könnten.
Wird dieses Beteiligungsniveau nicht erreicht, bedeutet dies stattdessen den Bau von mehr großflächigen Speichersystemen und anderer Infrastruktur.
Und wer könnte es den Hausbesitzern verdenken? Das Vertrauen, das auf 80 Jahren hervorragender Ingenieurskunst beruhte, ist verflogen. Alle, die mit unserem nationalen Stromnetz zu tun haben, haben entweder seit einem Jahrzehnt Lügen erzählt oder sich durch ihr Schweigen mitschuldig gemacht.
Wo waren sie, als Chris Bowen behauptete, erneuerbare Energien seien günstig, er könne die Stromrechnungen um 275 Dollar senken und Wind- und Solarenergie seien kostenlos? Keine der Behörden oder Großkonzerne kümmerte sich um die australischen Verbraucher. Weder AEMO, CSIRO, AER, ABC noch AEMC. Und auch nicht die Stromerzeuger und -händler wie AGL, Origin, Energy Australia (im Besitz von China Light and Power) oder Synergy (in Westaustralien).
Das führt dazu, dass die Anhänger erneuerbarer Energien und die Bürokraten, die eine grüne Regierung bevorzugen, ratlos sind, da nun all diese überschüssige Batteriekapazität in den Haushalten ungenutzt herumsteht, anstatt die Welt (und ihre Karrieren) zu retten.
Wenn die Netzbetreiber nur die Kontrolle darüber bekämen, könnten sie laut Schätzungen der AEMO „rund 7,2 Milliarden Dollar an zusätzlichen Investitionen in Stromerzeugung und Netze“ einsparen. Das ist etwas übertrieben, wenn man bedenkt, dass die AEMO rund hundert Milliarden Dollar an völlig überflüssigen Kosten für Stromerzeugung und Netze hätte vermeiden können, wenn sie vor zehn oder zwanzig Jahren die Wahrheit über erneuerbare Energien gesagt hätte.
Die hohen, dunklen Balken in der untenstehenden Grafik der Batteriespeicheranlagen sind ein Beweis für staatliche Verschwendung, und die winzigen orangefarbenen Balken der virtuellen Kraftwerke markieren das große Versagen all der Behörden, denen wir einst vertrauten.
https://www.abc.net.au/news/2026-08-06/virtual-power-plants-uptake-solar-renewable-energy-batteries/106998112
Das ist das Ergebnis einiger Jahrzehnte voller Betrug, Vetternwirtschaft und Korruption – eine Gesellschaft, in der das Vertrauen stark nachlässt.
Wir stellen fest, dass die ABC im vollen Propagandamodus ist: Sie beschreibt 24 % nicht als ein Viertel, sondern als „weniger als 30 %“.
https://www.abc.net.au/news/2026-08-06/virtual-power-plants-uptake-solar-renewable-energy-batteries/106998112
Die ABC hat außerdem eine weitere Werbung der Labor-Partei geschaltet, die als „Nachrichtenbeitrag“ getarnt ist . Darin wird hervorgehoben, dass die Einsparungen im VPP-Gemeinschaftstarif (unten orange dargestellt) für Verbraucher vorteilhafter seien, als Batteriespeicher und Solaranlage selbst zu betreiben. Angesichts der Tausenden von Dollar, die sie bereits ausgegeben haben, und des damit verbundenen Risikos sind diese Einsparungen (insbesondere im letzten Quartal) jedoch nicht besonders beeindruckend.
Ein unachtsamer, eigennütziger Händler könnte die Batterie genau dann leersaugen, wenn man sie braucht, und verkürzt dadurch definitiv ihre Lebensdauer.
Chris Bowen nahm also effektiv 8 Milliarden Dollar an australischen Steuergeldern und investierte sie in ein Programm zur Subventionierung von Batteriekosten. Er nannte es das „Programm für günstigere Heimbatterien“, das aber keineswegs die Kosten senkte, sondern andere Australier lediglich dazu zwang, sich an den Kosten für eine Batterie zu beteiligen, die ihnen nicht gehörte.
Und nun werden die meisten dieser Batterien geschont, während die Instabilität im umliegenden Stromnetz stark ansteigt.
Eine Nation weite Bubble
Mehr als vier Millionen Haushalte sind mit Solaranlagen ausgestattet, fast eine halbe Million verfügen zusätzlich über einen Batteriespeicher. Fast alle diese Anlagen wurden nicht zum vollen und fairen Preis erworben. Stattdessen wurden die wahren Kosten verschleiert, und wir Verbraucher werden noch jahrelang dafür bezahlen.
Eine Nation, die in der Phantasie eines erzwungenen Übergangs lebt, der weder wissenschaftlich noch wirtschaftlich jemals Sinn ergab.
Die folgenden Grafiken stammen von der ABC-Website. Der gesamte angeschlagene Markt für Solaranlagen unterliegt monatlichen Schwankungen, da Subventionen kommen und gehen und sich die Bestimmungen ändern (siehe Mai 2026). Auffällig ist die enorme, unrealistische Entwicklung der letzten zwölf Monate, in denen monatlich mehr Kilowattstunden Batteriespeicher installiert wurden als zuvor in einem ganzen Jahr.
https://www.abc.net.au/news/2026-08-06/virtual-power-plants-uptake-solar-renewable-energy-batteries/106998112
Wer sich für die Details interessiert, welch kolossales Fiasko die ursprüngliche Konzeption des Programms „Cheaster Home Battery“ war, der sollte staunen, wie offensichtlich es war, dass dieses Vorhaben um 400 % scheitern würde:
Die Richtlinie sollte ursprünglich die Kosten einer typischen 10-Kilowattstunden-Batterie um etwa 4.000 US-Dollar senken. Doch die tatsächliche Konzeption führte dazu, dass Kunden in der Realität weitaus höhere Subventionen auch für wesentlich größere Systeme erhalten konnten, ohne dabei nennenswert mehr aus eigener Tasche bezahlen zu müssen.
Ein System mit einer Speicherkapazität von beispielsweise 50 Kilowattstunden erhielt Steuergelder in Höhe von rund 18.000 Dollar. Laut der australischen Energieregulierungsbehörde verbraucht ein typischer Haushalt zwischen 15 und 20 Kilowattstunden (kWh) Strom pro Tag.
„Die Branche hatte erkannt, dass die Skaleneffekte bei diesen Stützbatterien dazu führen, dass ab einer gewissen Größe die Subventionen einen sehr großen Teil der nachfolgenden Batteriekapazität finanzieren“, sagte Herr Johnston.
Hätte die ABC doch nur unabhängige Ingenieure in Australien gefunden, hätte sie die Nation vor der Absurdität des gesamten künstlichen Übergangs warnen können… Aber wir zahlen der ABC drei Millionen Dollar Gebühren zu viel pro Tag, als dass sie dazu in der Lage wären.
Wenn es sich um freiwillige Blogger handeln würde, könnten sie es kostenlos tun.
Der Beitrag Der große Batterie-Fauxpas: Steuerzahler zahlten bereits Milliarden für Batterien, die nicht an das Stromnetz angeschlossen werden. erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.
Politische Gefangene Sonay Mengütay nach 30 Jahren freigelassen
Die politische Gefangene Sonay Mengütay ist nach 30 Jahren Haft freigelassen worden. Die 52-Jährige verließ am Vortag das Hochsicherheitsgefängnis Nr. 1 vom Typ F in Kandıra bei Kocaeli, in dem sie seit 2016 inhaftiert war. Vor der Haftanstalt wurde sie von ihrer Familie sowie dem Solidaritätsverein der Angehörigen von Gefangenen in der Marmara-Region (MATUHAYDER), der Bewegung Freier Frauen (TJA) und der DEM-Partei empfangen.
Mit Trillerrufen und der Parole „Jin, Jiyan, Azadî“ (Frau, Leben, Freiheit) begrüßt, erklärte Mengütay nach ihrer Freilassung: „So glücklich ich auch bin, ist meine Freude getrübt, weil ich meine Freund:innen zurücklassen musste. Aber wir werden sie alle bald herausholen.“ Mit Blick auf den laufenden Prozess für Frieden und eine demokratische Gesellschaft betonte Mengütay ihre Bereitschaft, sich in die neue politische Phase einzubringen. „Wie ihr wisst, läuft ein Friedensprozess. Wir alle sind Teil dieses Prozesses. Wir sind bereit, alles zu tun, was in unserer Kraft steht.“
Vor Staatssicherheitsgericht verurteilt
Mengütay wurde 1974 in einem Dorf im Kreis Cilawûz (tr. Susuz) in der Provinz Qers (Kars) geboren und schloss sich 1993 der kurdischen Freiheitsbewegung an. 1996 wurde sie in Erzîrom (Erzurum) verhaftet, vor einem Staatssicherheitsgericht (DGM, mittlerweile abgeschafft) wegen des Vorwurfs der „Zerstörung der Einheit des türkischen Staates“ angeklagt und zu lebenslanger Haft verurteilt. Während ihrer 30-jährigen Gefangenschaft war sie in verschiedenen Haftanstalten untergebracht. Auf ihre drei Jahrzehnte in Haft blickte Mengütay nach ihrer Freilassung mit den Worten zurück: „Diese 30 Jahre sollen unserem Volk gewidmet sein.“
https://deutsch.anf-news.com/frauen/ardil-Cesme-druck-auf-politische-gefangene-halt-unvermindert-an-51350 https://deutsch.anf-news.com/frauen/-51960 https://deutsch.anf-news.com/menschenrechte/-50870