Grundrechte zurückgeben? Das geht gar nicht!

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Grundrechte zurückgeben? Das geht gar nicht!
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Grundrechte zurückgeben? Das geht gar nicht!

von Egon W. Kreutzer, Elsendorf

Der digitale Impfpass soll bis Ende Juni 2021 eingeführt werden. Die Inhaber eines solchen legal erworbenen Impfpasses, sollen damit Grundrechte zurückerhalten.

Justizversagen-Grundrechte-Grundrechteverstoss-IfSG-Grundgesetz-Kritisches-Netzwerk-Impfpass-Impfpflicht-Impfterror-Impfzwang-Infektionsschutzgesetz-ZwangsimpfungenEntschuldigung! Was ist das denn für ein haltloses Geschwätz!

Die Grundrechte sind doch kein Führerschein, der bei ausreichend schweren oder ausreichend vielen Verstößen gegen die StVO eingezogen, und nach der festgesetzten Zeit wieder zurückgegeben werden kann!

Grundrechte, wie sie in der 'Charta der Vereinten Nationen' als „Menschenrechte“ zu finden sind, können außer Soldaten und Straftätern niemandem entzogen werden. Grundrechte sind ein Allgemeingut, wie die Luft zum Atmen. Weder kann ein Mensch seine Grundrechte verkaufen, noch verschenken. Die Idee „Mensch“ ist ohne Grund- und Menschenrechte überhaupt nicht denkbar. Das ist übrigens eine der Ursachen dafür, dass Sklaven lange Zeit nicht als Menschen betrachtet wurden, sondern als „sprechende Waren“. Waren sind nicht Träger eigener Rechte.

Es ist allerdings möglich, Menschen mit Gewalt – oder durch Androhung von Gewalt – an der Ausübung ihrer Grundrechte zu hindern. Die Grundrechte bleiben dennoch bei den Menschen. Da kann nichts eingezogen, weggenommen oder zurückgewährt werden.

Was geschehen kann, das ist einzig die Beendigung der Gewaltanwendung, bzw. der Androhung von Gewalt, so dass die Menschen ihre Rechte ohne Angst um Besitz und Eigentum, Leib und Leben wieder wahrnehmen können. Die elementare Frage bei der Errichtung von Hindernissen zur Einschränkung der Grundrechtswahrnehmung ist die Frage nach der Legalität der zur Durchsetzung eingesetzten Gewalt.

Das Grundgesetz sagt dazu in Artikel 19 Satz (2) lapidar:

(2) »In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.«

Im Zuge der Notstandsgesetzgebung wurden am Grundgesetz einige Änderungen vorgenommen, welche unter bestimmten, sehr eng und präzise gefassten Voraussetzungen, der Regierung die Möglichkeite geben, die Wahrnehmung von Grundrechten einzuschränken. Dazu allerdings muss die Bundesregierung den Notstand ausrufen. Da dies im Zusammenhang mit der [orchestrierten; H.S.] Corona-Pandemie nicht geschehen ist, kann die Einschränkung der Wahrnehmung von Grundrechten (das Grundrecht selbst ist uneinschränkbar!) nicht mit einem Notstand begründet werden.

Diese Rechtslage interpretiere ich so, dass die mit der Neufassung des IfSG (Infektionsschutzgesetz) in Kraft getretenen Regelungen, die unter Androhung von Gewalt, bzw. mittels Gewaltanwendung durchgesetzt werden sollen, obwohl die der Bundesgesetzgebung im Wege stehende Regelungskompetenz der Länder ausgehebelt worden ist, allesamt als verfassungswidrig anzusehen sind, weil der Wesensgehalt der betroffenen Grundrechte nicht nur angetastet wird, sondern nicht mehr erkennbar ist.

Lassen Sie mich das mit einer einfachen Analogie aus der Physik erläutern: Nehmen wir an, die Tatsache, dass Wasser im Temperaturbereich zwischen 0 und 100 Grad Celsius ganz überwiegend in flüssiger Form vorliegt, sei kein Naturgesetz, sondern ein Grundrecht. Dann ergäbe sich daraus im Grundgesetz für das Wasser die folgende Formulierung:

Alles Wasser hat das Recht, im Temperaturbereich zwischen 0 und 100 Grad Celsius in flüssiger Form aufzutreten.

Wasser-Regenwasser-Pfuetze-Regentropfen-Kritisches-Netzwerk-Wasserrechte-Aggregatszustand-Wasserverschmutzung-Grundrecht-Regenspielen-Pfuetzenpatscher-Menschenrecht

Stellen wir dem den Artikel 11 Satz 1 des Grundgesetzes gegenüber:

(1) »Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet.«

Somit stehen in der Analogie

„Alle Deutschen“ und „Alles Wasser“ als die Inhaber des Rechtes,

der „Temperaturbereich“ und das „Bundesgebiet“ als die Rahmenbedingungen und

„Flüssigkeit“ und „Freizügigkeit“ als Inhalte des Rechtes fest.

Notbremse-Missbrauch-strafbar-Notbremsung-Nothalt-Notstopp-Bahnfahren-Bahnreisende-Bundesnotbremse-Zugfahren-Zugreisende-Kritisches-Netzwerk-BetriebsbremseDer Wesensgehalt umfasst alle drei Kategorien.

Würde man „Alle Deutschen“ einschränken, auf „alle deutschen Frauen“, wäre der Wesensgehalt verloren.

Würde man „Bundesgebiet“ einschränken auf „Bundesland“ oder gar „Landkreis“ oder „Stadt“, wäre der Wesensgehalt verloren.

Würde man „Freizügigkeit“ einschränken auf die Nutzung eines vorgeschriebenen Verkehrsmittels zur Veränderung des Standortes, zum Beispiel: „soweit die jeweiligen Destinationen mit den regulären Fahrzeugen der Binnenschifffahrt erreichbar sind“, wäre der Wesensgehalt ebenfalls verloren.

Nun gibt es allerdings zum Artikel 11 auch noch den Satz 2, der besagt:

(2) »Dieses Recht darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes und nur für die Fälle eingeschränkt werden, in denen eine ausreichende Lebensgrundlage nicht vorhanden ist und der Allgemeinheit daraus besondere Lasten entstehen würden oder in denen es zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes, zur Bekämpfung von Seuchengefahr, Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen, zum Schutze der Jugend vor Verwahrlosung oder um strafbaren Handlungen vorzubeugen, erforderlich ist.«

Damit werden Einschränkungen ermöglicht.

Jedoch wird damit nach wie vor „in keinem Fall“ gestattet, das Grundrecht auf Freizügigkeit in seinem Wesensgehalt anzutasten, und

die Einschränkungen sind auch nur insoweit zulässig, wie es erforderlich ist.

Wie ist das in Bezug auf eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 22.00 und 5.00 Uhr für den Fall zu beurteilen, dass in einem Landkreis innerhalb von sieben Tagen 100 Tests auf Sars-Cov-2 zu einem positiven Ergebnis führten?

Kommen wir dazu zunächst zurück zur Wasser-Analogie.

Die Regelung zum Schutz des Wassers müsste dann ungefähr so lauten:

Wenn eine Stichprobe unbekannten Umfangs in einem Gebiet mit 100.000 gezählten Pfützen mindestens 100 Pfützen ergibt, die möglicherweise eine Trübung aufweisen könnten, dann haben sämtliche 100.000 Pfützen täglich zwischen 22.00 und 5.00 Uhr den festen Aggregatszustand anzunehmen.

Kindheit-Spieltrieb-Pfuetze-Wasserpfuetze-Kindheitserlebnis-Feinmotorik-Grobmotorik-Kindesentwicklung-Kinderrechte-Kritisches-Netzwerk-Regenspielen-Pfuetzenpatscher

Diese Analogie macht deutlich, dass der Wesensgehalt des Grundrechts mit der Verordnung ganz unabhängig davon, ob die Maßnahme erforderlich ist, oder nicht, bereits bis zur Unkenntlichkeit entstellt ist.

Kann zweifelsfrei davon ausgegangen werden, dass die nächtliche Ausgangssperre erforderlich ist, um eine Seuchengefahr zu bekämpfen?

Unterstellt, die übrigen Einschränkungen, insbesondere Kontaktsperren, Schließung von Gastronomie, Kultur-, Freizeit- und Sporteinrichtungen, könnten als erforderlich und damit als zulässig eingestuft werden, dann würde die nächtliche Ausgangssperre nur solche Menschen treffen, die alleine oder mit Mitgliedern ihres Haushalts und ggfs. einer weiteren Person, zwischen 22.00 und 5.00 außerhalb ihrer Wohnung, zum ganz überwiegenden Teil im Freien unterwegs sind. Die Ansteckungsgefahr ist in dieser Situation um ein Vielfaches geringer als die Ansteckungsgefahr in geschlossenen Räumen, wie sie in den Fabrikhallen der Industrie und den Werkstätten des Handwerks, trotz aller dort vorgenommen Hygiene-Maßnahmen jemals sein kann.

Naechtliche-Ausgangssperre-Ausgangsbeschraenkungen-Bundeslockdown-Bundesnotbremse-Kritisches-Netzwerk-Kontaktsperren-Kontaktverbote-Lockdown-Shutdown

Wo aber die Schließung von Fabriken und Werkstätten nicht erforderlich ist, um die Seuchengefahr zu bekämpfen, sondern lediglich vorgeschrieben wird, dass Tätigkeiten, die auch im Homeoffice ausgeführt werden können, auch ins Homeoffice verlagert werden müssen, kann niemand ernsthaft davon ausgehen, dass ausgerechnet das Verbot des nächtlichen Spaziergangs oder der nächtlichen Autofahrt von 1 Haushalt+1 Person erforderlich sei, um die Seuchengefahr zu bekämpfen.

Selbst wenn die absolut zweifelhafte Aussagekraft jener willkürlich und ohne seriöse Begründung festgesetzten 7-Tage Inzidenz von 100/100.000 vollkommen außer Acht gelassen wird, sind nächtliche Ausgangssperren nach Art. 19.2 GG wegen des Eingriffs in den Wesensgehalt des Grundrechts unzulässig, und erscheinen im  Sinne von Art. 11.2 GG auch als keineswegs erforderlich.

► Die juristische Spitzfindigkeit

auf dem Wege über die sogenannte Impfung und das jederzeitige Bereithalten des (digitalen) Impfpasses werde der Angriff auf den Wesensgehalt des Grundrechtes geheilt, zieht nicht.

1. Kann eine gesetzlich vorgeschriebene, grundgesetzwidrige Maßnahme nicht dadurch geheilt werden, dass die Rahmenbedingungen durch die Einführung von weiteren Bedingungen verändert werden, dem Grundrechtsberechtigten also auferlegt wird, er müsse erst den Beweis für den ihm zustehenden Grundrechtsschutz erbringen.

2. Handelt es sich bei der sogenannte Impfung mit den verfügbaren Impfstoffen um die Fortsetzung der Impfstofferprobung in einem nie dagewesenen und nach allen bisherigen Grundsätzen der Impfstoffzulassung unverantwortlichen Massenexperiment an der Bevölkerung [Menschenversuche; H.S.], an dem nur teilnehmen wird, wer nach vollständiger Kenntnis der Risiken seine persönliche Risiko-Abwägung zu Gunsten der sogenannten Impfung trifft.

Ratten_Rattengift_Rattenvergiftung_Corona_Covid_Impfung_Todesfaelle_Uebersterblichkeit_Genbehandlung_Genexperiment_Genspritze_gentherapeutische_Spritzstoffe_Kritisches-Netzwerk

Menschen, die sich (aus guten Gründen) nicht spritzen lassen, den Grundrechtsschutz der Freizügigkeit durch nächtliche Ausgangssperren zu verweigern, obwohl diese Verweigerung, wie dargelegt, einerseits nicht erforderlich, und andererseits gemäß Artikel 19.2 Grundgesetz von vornherein nichtig ist, ist ein gesetzgeberischer Willkürakt, der durchaus als ein Angriff auf die verfassungsmäßige Ordnung angesehen werden kann.

Egon W. Kreutzer, Elsendorf


»Die Abrichtung der Wehrlosen: Wir leben in einer Epoche der legitimierten Kindesmisshandlung.

Sie wird betrieben von Politikern, Bürokraten, Pädagogen, Ärzten, Juristen und Eltern. Kinder werden mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keine schwere Viruserkrankung erleiden oder andere damit anstecken. Warum fokussiert sich die Politik dennoch so penetrant auf die Impfung der Jüngsten? Warum werden sie im sensiblen und prägenden Alter einem erbarmungslosen Regiment unterworfen, das ihren offensichtlichsten Bedürfnissen nach Nähe, Bewegung und Unbedarftheit Hohn spricht?« von Wolfgang Jeschke | LAUFPASS.com, im KN am 8. August 2021 >> weiter.

»Haben MEDIEN & CORONA-POLITIK Menschenleben auf dem Gewissen? Lebensängste schränken das individuelle & gesellschaftliche Leben stark ein«. By Dr. Rudolf Hänsel, im KN am 4. August 2021 >> weiter.

«Die Zerstörung der Psyche: Das Menschliche verwelkt, das Autoritäre erblüht!

Angst, Einsamkeit, Stress durch Zukunftsängste. Ein Gefängnis ohne Mauern! Machen Sie regelmäßig einen Realitätscheck? Wenn nicht, sollten Sie es tun. Es hilft, Gefahren und Bedrohungen richtig einzuschätzen und fördert dadurch eine gesunde Psyche. Denn das Leben in Angst ruft seelische Leiden hervor. Durch die Anti-Corona-Maßnahmen, die die Regierungen der Bevölkerung verordnen und angetrieben vom medialen Trommelfeuer über den Tod durch das Virus, nehmen Depression und Angststörungen zu.» by Neue Debatte / Elisabeth Mayerweck, im KN am 21. Juli 2021 >> weiter.

«Jede Angst ist zunächst einmal das Ergebnis einer Erwartung. Der nächste Lockdown kommt. Mit wem auch immer man spricht, ob mit Menschen, die sich die Impfung aus tiefster Sorge ums Überleben herbeigesehnt haben, ob mit strikten Impfgegnern, die sich niemals mit diesen nicht erprobten Vaccinen gentechnisch verändern lassen wollen - in Einem sind sich alle einig: Der nächste Lockdown kommt, spätestens nach der Bundestagswahl, vielleicht aber auch schon zum 1. September 2021.» von Egon W. Kreutzer, im KN am 7. Juli 2021 >> weiter.

«Die Krisenkinder: Gesundheitsmaßnahmen sind das Symptom einer chronisch kranken Politik.» von Susanne Begerow, im KN am 5. Juli 2021 >> weiter.

«Geschäftsmodell „Schnelltesteria“: Betrug im großen Stil? Unternehmerisches Handeln à la Christian Lindner.» von Egon W. Kreutzer, im KN am 2. Juni 2021 >> weiter.

»Grundrechte zurückgeben? Das geht gar nicht! Der digitale Impfpass soll bis Ende Juni 2021 eingeführt werden. Die Inhaber eines solchen legal erworbenen Impfpasses, sollen damit Grundrechte zurückerhalten. Was ist das denn für ein haltloses Geschwätz!« von Egon W. Kreutzer, im KN am 25. April 2021 >> weiter.

»Es ist doch nur... Es sind doch nur... Stell dich nicht so an!« von Hans-Jörg Karrenbrock, im KN am 22. April 2021 >> weiter.

»Finger am Abzug« by Gerd Mersmann, im KN am 22. April 2021 >> weiter.

»Impfapologeten erweisen sich als apokalyptische Reiter. Laboraffen-Knappheit, Mensch als würdiger Ersatz. Der #Impfstoff muss in den Arm!«, zusammengestellt von H.S., 18. April 2021 >> weiter.

»Verbrechen gegen die Menschlichkeit: Wie der Staat derzeit mit den schwächsten Menschen der Gesellschaft umgeht erfüllt den Tatbestand der physischen und psychischen Folter«. von Karolin Ahrens, im KN am 11. April 2021 >> weiter.

»Die Dressur des Menschen. Maulkörbe und andere Dressur-Instrumente« von Aggi Dunkel, im KN am 7. April 2021 >> weiter.

»Historischer Leerstand in Deutschlands Kliniken 2020. Von wegen Überlastung!« Von Ralf Wurzbacher | Verantw. NachDenkSeiten. Im KN am 05. April 2021 >> weiter.

»Zwölf Beweise, dreizehn Prüfinstanzen, elf Fakten und Argumente. Der Impfstoff ist sicher, weil er sicher ist.« von Egon W. Kreutzer, Elsendorf - im KN am 26. März 2021 >> weiter.

»TU Berlin: Weniger Behandlungsfälle trotz Pandemie. Die Analyse von Krankenhausdaten durch TU-Wissenschaftler zeigt zudem eine niedrige Bettenauslastung« - Online-Vortrag zur Situation deutscher Kliniken im Covid-19-Jahr 2020 am 15. März 2021 (idw-online) >> weiter.

»Historisch niedrige Bettenauslastung« - Deutsches Ärzteblatt 2021; 118(10): A-504 / B-426 von Prof. Dr. Reinhard Busse und Dr. Ulrike Nimptsch >> weiter.

»Goldrausch – oder wie man einen Run auf Impfstoffe auslöst. Über Stimmungs- und Panikmache, Notzulassungen, Impfeuphorie, Testomanie, Kollateralschäden für Psyche, Existenzen u. Wirtschaft.« von EWK, 11. März 2021. >> weiter.

«Die Stärke des Volkes bemisst sich am Wohl der Schwachen.

Eine spannende Aussage, da es doch vielmehr den Anschein macht, sie bemäße sich an sich ständig verändernden, sich je näher man der Sache kommt ins Unendliche hinausschiebenden, willkürlich festgelegten, unerreichbaren Fantasiezielen. Ebenso wie „Flatten the curve“, die „Zero-Covid“-Strategie oder die absolut nachvollziehbar klingende Forderung „die Zahlen(!)“ auf unter 50 pro Tag zu bringen, was für mich genauso einleuchtend ist, wie die Forderung, dass ab jetzt nur mehr an ungeraden Tagen gestorben werden darf.» Essay von Elisabeth Mayerweck, veröffentlicht am 14. Februar. 2021 auf keinzustand.at/ >> weiter.

«Prof. Karl Lauterbach: Trotz Lipobay-Skandal Berater der Deutschen Regierung. Immer wieder Skandale und Fehlverhalten. Durch den Lebenslauf des sogenannten „Experten“ Karl Lauterbach ziehen sich zahlreiche Skandale. Konsequenzen für sein wiederholtes Fehlverhalten musste er jedoch nie fürchten.

[..] Der Skandal geht bis heute weiter, da ausgerechnet die Doktoren, die für den Lipobay Skandal mitverantwortlich waren, heute wieder agieren – dazu zählt Prof. Karl Lauterbach. 2004 schrieb der Spiegel: „Offiziell ist Lauterbach nur ein Wissenschaftler, der die Politik berät, ein junger Professor, dessen kleines Institut über einem Supermarkt an einer Durchgangsstraße liegt. Tatsächlich jedoch hat er die Grenze zur Politik längst überschritten; mit allen Tricks will er seine Vorstellungen durchsetzen.“ Schon 2004 war Karl Lauterbach den „Standesvertretern der Ärzteschaft noch verhasster als die Gesundheitsministerin (damals Ulla Schmidt) selbst.[..]

[..] Karl Lauterbach hatte zuvor zahlreiche Hinweise erhalten, dass Lipobay gefährlich ist und das Menschen sterben werden, wenn das Medikament auf den Markt kommt. Diese Warnungen ignorierte Karl Lauterbach damals ebenso wie es seine Auftraggeber taten. [..]»

Der Wochenblick, eine Zeitung aus Oberösterreich, hat sich die Laufbahn des umstrittenen Politikers genauer angesehen. Recherche von AA, Wochenblick, 16. Januar 2021 >> weiter.

«Die verratene Generation durch Konformismus und Unterwerfung. Millionen Kinder verbringen ihre prägenden Jahre unter Masken- und Hygienezwang — das dürfte sie schwer beschädigen.» von Michael Hüter, 03. Dezember 2020 >> weiter.

«Staatliche Kindesgefährdung. Die Regierenden zwingen den Heranwachsenden Masken ins Gesicht, wollen aber nicht für die Folgen haften.» von Evi Kühnlein, 13. November 2020  >> weiter.

«Atemberaubende Kindheit. Sollen unsere Kinder in Corona-Zeiten nicht ernsthaft Schaden nehmen, brauchen sie Schutz vor ihren „Beschützern“.» von Kerstin Bahrfeck, 23. September 2020 >> weiter.

«Lasst die Kinder in Ruhe! Abstandsregeln und Maskenpflicht sind ein schwerer Angriff auf das Selbstvertrauen und die gesunde Entwicklung von Heranwachsenden.» von Katrin McClean, 17. September 2020 >> weiter.

«Gefährliche Masken-Pädagogik. Kinder sollen angeblich durch die Anti-Corona-Maßnahmen geschützt werden — stattdessen werden sie massiv gefährdet.» von Lisa Marie Binder, 05. Juni 2020 >> weiter.

«Wie wir COVID-19 unter Kontrolle bekommen. COVID-19-Strategiepapier aus dem Bundesinnenministerium: VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH» - März 2020 >> weiter.


Quelle: Der Artikel wurde am 23. April 2021 erstveröffentlicht auf Egon W. Kreutzers Webseite egon-w-kreutzer.de >> Artikel. Autor Egon Wolfgang Kreutzer, Jahrgang 1949, ist ein selbstdenkender, kritischer und zuweil bissiger Unruheständler aus dem niederbayrischen Elsendorf.

Egon-Wolfgang-Kreutzer-Kritisches-Netzwerk-Bundeslockdown-Grundrechte-naechtliches-Ausgangsverbot-Ausgangssperre Kreutzer greift bewusst regierungs- und systemkonformes Denken und Verhalten an und durchbricht auch mal Tabus. Dabei bedient er sich der Stilmittel der Ironie (harmlos), des beißenden Sarkasmuses (härter) und des verhöhnenden Spotts, welche auch mal in Polemik münden.

Kreutzer wird gelegentlich als zynisch empfunden, allerdings sollte zwischen der 'Äußerung' und der 'Absicht' unterschieden werden. Tatsächlich prangert er - ohne sich hinter einem Pseudo zu verstecken - empfundene Missstände offen und in seiner ureigenen Weise an, was bei Lesern zu unterschiedlichen Reaktionen führt - von Lob, Übereinstimmung, Begeisterung bis hin zu Irritation, Aufregung und Ablehnung.

ACHTUNG: Die Bilder, Grafiken und Illustrationen sind nicht Bestandteil der Originalveröffentlichung und wurden von KN-ADMIN Helmut Schnug eingefügt. Für sie gelten ggf. folgende Kriterien oder Lizenzen, s.u.. Grünfärbung von Zitaten im Artikel und einige zusätzliche Verlinkungen wurden ebenfalls von H.S. als Anreicherung gesetzt.

► Bild- und Grafikquellen:

1. Justizversagen: Der Aushebelung der im Grundgesetz verankerten Grundrechte hat die Justiz bereits viel zu lange untätig geduldet. Ob die Rechtsprechung (Judikative) als unabhängiger Teil der Gewaltenteilung wirklich noch halbwegs funktioniert, wird sich in den nächsten Wochen und Monaten zeigen. Der sogenannte Rechtsstaat steht - einmal mehr - vor einer Prüfung. Die Verteilung der Staatsgewalt auf mehrere Staatsorgane dient - so der ursprüngliche Gedanke - dem Zweck der Macht­begrenzung und der Sicherung von Freiheit und Gleichheit. Die Elitendemokratie erweist sich zunehmend als Pseudodemokratie, die Rechtstaatlichkeit verkommt zur Farce! Und das Schlimmste daran: die tumbe, gehirnkondomierte Masse merkt es nicht einmal oder ignoriert es in vorauseilendem Gehorsam. H.S. Vektorgrafik OHNE Textinlet: mvezokaramchandhay. Quelle: Pixabay. Alle Pixabay-Inhalte dürfen kostenlos für kommerzielle und nicht-kommerzielle Anwendungen, genutzt werden - gedruckt und digital. Eine Genehmigung muß weder vom Bildautor noch von Pixabay eingeholt werden. Auch eine Quellenangabe ist nicht erforderlich. Pixabay-Inhalte dürfen verändert werden. Pixabay Lizenz. >> Vektorgrafik. Textinlet eingearbeitet von Helmut Schnug.

2. Sportschuhe im Wasser (Bildmanipulation): Wasser liegt im Temperaturbereich zwischen 0 und 100 Grad Celsius ganz überwiegend in flüssiger Form vor, das ist ein Naturgesetz. Foto: janrye, Denmark. Quelle: Pixabay. Alle Pixabay-Inhalte dürfen kostenlos für kommerzielle und nicht-kommerzielle Anwendungen, genutzt werden - gedruckt und digital. Eine Genehmigung muß weder vom Bildautor noch von Pixabay eingeholt werden. Auch eine Quellenangabe ist nicht erforderlich. Pixabay-Inhalte dürfen verändert werden. Pixabay Lizenz. >> Foto.

3. NOTBREMSE - Missbrauch strafbar. Foto: stux. Quelle: Pixabay. Alle Pixabay-Inhalte dürfen kostenlos für kommerzielle und nicht-kommerzielle Anwendungen, genutzt werden - gedruckt und digital. Eine Genehmigung muß weder vom Bildautor noch von Pixabay eingeholt werden. Auch eine Quellenangabe ist nicht erforderlich. Pixabay-Inhalte dürfen verändert werden. Pixabay Lizenz. >> Foto.

4. Kleiner Junge beim Spielen an einer Pfütze. Kinder lieben Wasser - reinfassen, reinstapfen . . herrlich. Beim Schwimmen erleben Kinder unbewusst die physikalischen Gesetze der Schwere und Leichte in Höhe und Tiefe; dazu erlernen und trainieren sie die Gleichgewichtsverhältnisse und die Koordinationsfähigkeit (Körperkoordination und Kopfkontrolle). Zudem machen sie wichtige soziale Erfahrungen im Umgang mit anderen Kindern (gemeinsames Erleben, Erfolg, Durchsetzungsvermögen). 

Allerdings lassen sich Unterschiede zwischen armutsbetroffenen Kindern und ihren Altersgenossen aus finanziell besser gestellten Familien bereits im Kita-Alter feststellen: Sie weisen häufiger Spiel- und Sprachauffälligkeiten auf, ihre Grob- und Feinmotorik ist schlechter entwickelt, sie sind häufiger entweder sehr zurückhaltend oder umgekehrt aggressiv. Zu allem Übel verstärken die völlig unangebrachten weil unverhältnismäßigen Corona-Zwangsmaßnahmen gegenüber Kindern und Jugendlichen die Missachtung von Kinderrechte (Grundrechte!). Foto: qimono / Arek Socha, Stockholm/Sweden. Quelle: Pixabay. Alle Pixabay-Inhalte dürfen kostenlos für kommerzielle und nicht-kommerzielle Anwendungen, genutzt werden - gedruckt und digital. Eine Genehmigung muß weder vom Bildautor noch von Pixabay eingeholt werden. Auch eine Quellenangabe ist nicht erforderlich. Pixabay-Inhalte dürfen verändert werden. Pixabay Lizenz. >> Foto.

5. Bundeslockdown: Ausgangssperren zwischemn 22:00 Uhr und 05.00 morgens. Selbst wenn die absolut zweifelhafte Aussagekraft jener willkürlich und ohne seriöse Begründung festgesetzten 7-Tage Inzidenz von 100/100.000 vollkommen außer Acht gelassen wird, sind nächtliche Ausgangssperren nach Art. 19.2 GG wegen des Eingriffs in den Wesensgehalt des Grundrechts unzulässig, und erscheinen im  Sinne von Art. 11.2 GG auch als keineswegs erforderlich. Foto: ambroo / Zafer. Quelle: Pixabay. Alle Pixabay-Inhalte dürfen kostenlos für kommerzielle und nicht-kommerzielle Anwendungen, genutzt werden - gedruckt und digital. Eine Genehmigung muß weder vom Bildautor noch von Pixabay eingeholt werden. Auch eine Quellenangabe ist nicht erforderlich. Pixabay-Inhalte dürfen verändert werden. Pixabay Lizenz. >> Foto.

6. Ratten: »Lasst ihr euch gegen Corona spritzen?« - - »Quatsch, bist du verrückt? Die Verabreichung solch gefährlicher experimenteller Sustanzen sind ein viel zu hohes Risiko für Leben und Gesundheit. Außerdem laufen immer noch die millionenfachen Menschentests mit erschreckenden Langzeitfolgen und einer Übersterblichkeit !!« Die Verabreichung einer solch experimentellen Flüssigkeit, (Genbehandlung gegen COVID-19, Genexperiment, Genspritze, gentherapeutische Spritzbrühe, experimentelle Substanz, Spritzstoffe) die von Charge zu Charge desselben Herstellers auch variieren und sogar verunreinigt sein kann, wie immer wieder bekannt wurde, birgt doch ungeheuere Risiken für Gesundheit und Leben. Die Zahlen der erst später bekanntgewordenen Übersterblichkeit belegen dies.

Foto (ohne Inlet): Simon. Quelle: Pixabay. Alle Pixabay-Inhalte dürfen kostenlos für kommerzielle und nicht-kommerzielle Anwendungen, genutzt werden - gedruckt und digital. Eine Genehmigung muß weder vom Bildautor noch von Pixabay eingeholt werden. Auch eine Quellenangabe ist nicht erforderlich. Pixabay-Inhalte dürfen verändert werden. Pixabay Lizenz. >> Foto. Das Inlet wurde von Helmut Schnug nachträglich in das Foto eingearbeitet.

ACHTUNG: Im Zusammenhang mit Corona gibt es keine Impfung. Hat es nie gegeben.

Anmerkung von Dr. Astrid Stuckelberger:

»Die Impfstoffe sind keine Impfstoffe, sondern ein biotechnologisches, synthetisches Experiment. Da der „Impfstoff“ gentechnisch veränderte Organismen (GVO) enthält, hätten die Menschen über den Inhalt des „Impfstoffs“ informiert werden müssen. [..] Es handelt sich um genetische Injektionen«.

Anmerkung von Dr. med. Walter Weber:

»Wir sollten das Wort Impfung in Zusammenhang mit Corona überhaupt nicht mehr in den Mund nehmen. Das ist KEINE Impfung. Das ist eine Anwendung mit einem gentechnisch veränderten Material, eine sogenannte GVO (Gentechnisch veränderte Organismen), auch gentechnisch modifizierte Organismen (GMO), daß ist eine Therapieform, die den Leuten (demnächst auch Kindern) gegeben wird wodurch sie anfangen, selbst Virusbestandteile zu produzieren. Es ist KEINE Impfung.

Und es steht auch in der Zulassung nicht drin, daß es sich um eine "Impfung" handelt. Das steht bei der vorläufigen Zulassung der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) nicht drin. Stattdessen steht drin das es eine GMO ist. Es steht da nicht drin. Durch den Begriff "Impfung" wird es verniedlicht. Wir vergleichen das mit früheren Impfungen, Tetanus, Masern, Polio . .  und jeder denkt, impfen ist was Gutes. Impfungen haben schon viel Gutes bewirkt.[..] Bloß hier, wir haben KEINE Impfung. Es ist KEINE Impfung! Und durch diese Verniedlichung "Impfung" denkt jeder er tut wirklich was Gutes. Die Leute sind, und das ist bei Ärzten erschreckend, einfach nicht informiert.«.

Wir sollen diese Flüssigkeit „Impfung“ nennen, nachdem die WHO die Definition der Begriffe immer wieder geändert hat - nun sind auch Gentherapeutika, also Gentechnik-Präparate, sogenannte „Impfstoffe“. Die Verabreichung einer solch experimentellen Flüssigkeit, (Genbehandlung gegen COVID-19, Genexperiment, Genspritze, gentherapeutische Spritzbrühe, experimentelle Substanz, Spritzstoffe) die von Charge zu Charge desselben Herstellers auch variieren und sogar verunreinigt sein kann, wie immer wieder bekannt wurde, birgt ungeheuere Risiken für Gesundheit und Leben. Die Zahlen der erst später bekanntgewordenen Übersterblichkeit belegen dies.

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