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Drei QSD-Kämpfer bei Einsätzen in Nord- und Ostsyrien gefallen

Die Demokratischen Kräfte Syriens (QSD) haben den Verlust von drei ihrer Kämpfer bekanntgegeben. Dabei handele es sich um Salem Abdul Latif Al-Hamada, Ayman Hassan al-Kalash und Orhan Ebdo Îsa. Wie es in einer am Sonntag vom QSD-Pressezentrum herausgegebenen Mitteilung hieß, kamen die Kämpfer bei verschiedenen Einsätzen und an unterschiedlichen Orten ums Leben. Zu den Details erklärte das Bündnis:

                                

Codename: Muhannad
Vor- und Nachname: Salem Abdul Latif Al-Hamada
Namen der Eltern: Zahra Al-Jamil – Abdul Latif
Geburtsort: Deir ez-Zor
Todesort und -tag: Hesekê / 25. Dezember 2025

 

 

Codename: Yahya
Vor- und Nachname: Ayman Hassan al-Kalash
Namen der Eltern: Suriya – Hassan
Geburtsort: Al-Busayrah
Todesort und -tag: Al-Busayrah / 23. Dezember 2025

 

 

Codename: Orhan Kobanê
Vor- und Nachname: Orhan Ebdo Îsa
Namen der Eltern: Emine – Ebdo
Geburtsort: Kobanê
Todesort und -tag: Tişrîn-Damm / 26. Dezember 2025

 

 

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Schwerbehinderung: GdB-Antrag abgelehnt – 7 Prüfschritte um den Bescheid zu knacken

Lesedauer 5 Minuten

Wer einen Verschlimmerungsantrag stellt, also juristisch meist einen Antrag auf Neufeststellung von GdB oder Merkzeichen, erwartet, dass die Behörde die Verschlechterung erkennt und neu bewertet. In der Praxis scheitert es häufig nicht an der Erkrankung selbst, sondern an Begründungslücken, einer unvollständigen Befundlage oder einer versorgungsärztlichen Bewertung, die den Alltag zu wenig abbildet.

Genau deshalb lohnt nach einer Ablehnung eine nüchterne Fehleranalyse: Wer strukturiert prüft, warum der Bescheid negativ ausfiel, kann im Widerspruch gezielt nachliefern und typische Fallstricke vermeiden.

Sofortmaßnahme: Frist sichern, dann sauber nacharbeiten

Nach einer Ablehnung ist der wichtigste Schritt nicht die perfekte Begründung, sondern die Frist. In der Regel gilt eine Widerspruchsfrist von einem Monat ab Bekanntgabe. Praktisch hat sich ein zweistufiges Vorgehen bewährt: Zuerst wird fristwahrend Widerspruch eingelegt, mit dem Hinweis, dass die Begründung nachgereicht wird.

Anschließend wird Akteneinsicht beantragt, um zu sehen, welche Unterlagen tatsächlich vorlagen, wie die versorgungsärztliche Stelle argumentiert hat und an welcher Stelle die Bewertung den Alltag möglicherweise nicht trifft. Erst danach wird die Begründung ausgearbeitet und die Nachreichung so aufgebaut, dass sie die entscheidenden Ablehnungsgründe direkt adressiert.

Warum Ablehnungen nach Verschlimmerungsanträgen so häufig sind

Viele Bescheide scheitern nicht daran, dass keine Beeinträchtigung vorliegt, sondern daran, dass die Behörde keine wesentliche Änderung seit dem letzten Vergleichsbescheid erkennt oder die Verschlechterung aus Sicht der Akte nicht ausreichend belegt ist.

Häufig kommt zusammen, dass Betroffene Diagnosen aufzählen, aber die Funktionsausfälle im Alltag zu wenig konkret beschreiben, dass zwar Unterlagen existieren, jedoch nicht die entscheidenden aktuellen Facharztbefunde oder Verlaufsdokumentationen vorliegen, und dass die Erwartung mitschwingt, mehrere Einzelwerte würden sich rechnerisch zum Gesamt-GdB addieren.

Genau an diesen Punkten lässt sich in einem Widerspruch oft am meisten gewinnen, wenn die Argumentation von „Diagnose“ auf „Funktion“ umgestellt und die Befundlage geschlossen wird.

Prüfschritt 1: Vergleichsmaßstab klären – woran wird „Verschlimmerung“ gemessen?

Zuerst muss klar sein, welcher Maßstab gilt. Entscheidend ist fast immer der letzte Feststellungs- oder Vergleichsbescheid. Die zentrale Frage lautet nicht, ob es sich subjektiv schlechter anfühlt, sondern ob sich seit dem damaligen Zeitpunkt etwas wesentlich verändert hat und wie sich diese Veränderung belegen lässt.

Wer diesen Vergleichsmaßstab nicht sauber trifft, argumentiert am Kern vorbei. Hilfreich ist eine kurze Zeitlinie: Was war zum Zeitpunkt des Vergleichsbescheids dokumentiert, seit wann trat welche Verschlechterung ein und wie zeigt sich der aktuelle Status.

Prüfschritt 2: Begründung des Bescheids zerlegen – was sind die tragenden Ablehnungsgründe?

Im nächsten Schritt wird die Begründung des Bescheids auf die tragenden Sätze reduziert. Oft stehen dort Formulierungen wie „keine wesentliche Änderung“, „Befunde nicht ausreichend“, „Funktionsbeeinträchtigung nicht nachgewiesen“ oder „keine Dauerhaftigkeit“.

Diese Kernaussagen bestimmen, was im Widerspruch wirklich beantwortet werden muss. Wer stattdessen pauschal „alles“ wiederholt, liefert zwar Text, aber keinen Treffer auf die entscheidende Stelle.

Prüfschritt 3: Aktenlage prüfen – was hat die versorgungsärztliche Stelle tatsächlich gesehen?

Ohne Akteneinsicht bleibt vieles Spekulation. Akten zeigen meist sehr konkret, welche Arztberichte vorlagen, welche Diagnosen übernommen wurden, welche Einschränkungen als „nicht belegt“ gewertet wurden und ob bestimmte Unterlagen überhaupt in die Bewertung eingeflossen sind.

In vielen Fällen wird erst hier sichtbar, dass entscheidende Befunde fehlen, ein Facharztbericht nicht vorlag oder ein aktueller Verlauf nicht dokumentiert war. Genau daraus ergeben sich die sinnvollen Nachreichungen.

Prüfschritt 4: Befundlücken identifizieren – „zu alt“, „zu allgemein“, „falscher Absender“

Nicht jede Unterlage hilft im gleichen Maß. Häufig sind Berichte zu allgemein, zu alt oder sie kommen von Stellen, die die Funktion nur indirekt beschreiben. Viele Ablehnungen beruhen darauf, dass es zwar Diagnosen gibt, aber kaum objektivierbare Befunde, keine aktuelle fachärztliche Einschätzung und keine Verlaufsdarstellung über mehrere Monate.

Wer diese Lücken erkennt, kann gezielt nachliefern: nicht „mehr Papier“, sondern genau die Unterlagen, die den Funktionseinbruch und seine Dauerhaftigkeit abbilden.

Prüfschritt 5: Von Diagnosen auf Funktion umstellen – der GdB hängt am Alltag

GdB und Merkzeichen werden im Kern über Auswirkungen auf die Teilhabe bewertet. Deshalb muss die Darstellung im Widerspruch die Funktionssprache treffen.

Statt einer Diagnosenliste braucht es eine Beschreibung dessen, was konkret nicht mehr geht oder nur noch eingeschränkt möglich ist, wie häufig die Einschränkungen auftreten, wie lange sie anhalten, welche Auslöser typisch sind, wie der Bedarf an Pausen aussieht und welche Folgen sich für Arbeit, Haushalt, Mobilität, soziale Teilhabe oder Konzentrationsfähigkeit ergeben.

Wer das in wiederholbaren, überprüfbaren Angaben formuliert, macht es der Behörde schwerer, die Beeinträchtigung als bloß subjektiv einzuordnen.

Prüfschritt 6: Gesamt-GdB richtig angreifen – nicht addieren, aber Wechselwirkungen herausarbeiten

Ein häufiger Denkfehler ist die Vorstellung, Einzelwerte würden rechnerisch addiert. Tatsächlich wird der Gesamt-GdB als Gesamtschau gebildet. Das heißt aber nicht, dass zusätzliche Beeinträchtigungen automatisch „untergehen“ müssen.

Der entscheidende Hebel liegt darin, Wechselwirkungen herauszuarbeiten: Wenn mehrere Funktionsbereiche sich gegenseitig verstärken, etwa Schmerzen, Schlafstörungen, Erschöpfung und psychische Belastungen, dann kann die Gesamtauswirkung deutlich höher sein als jede Beeinträchtigung für sich.

Wer diese Wechselwirkungen alltagsnah beschreibt und mit Befunden unterlegt, liefert die Art von Begründung, die in der Praxis trägt.

Prüfschritt 7: Ziel sauber definieren – GdB, Merkzeichen, Datum der Feststellung

Viele Schriftsätze verlieren Wirkung, weil unklar bleibt, was genau erreicht werden soll. Geht es um eine Erhöhung des GdB, um ein bestimmtes Merkzeichen oder um ein anderes Feststellungsdatum? Diese Ziele müssen sauber getrennt und jeweils begründet werden.

Gerade bei Merkzeichen reicht es nicht, „schwer betroffen“ zu sein; entscheidend ist, ob die typischen Voraussetzungen im Alltag erfüllt sind und sich aus den Unterlagen nachvollziehbar ergeben. Wer Ziel und Begründung vermischt, lädt die Behörde ein, an der falschen Stelle zu entscheiden.

Musterstruktur fürs Nachreichen: Widerspruch, Akteneinsicht, dann gezielte Anlagen

Betroffene fahren am besten mit einer knappen, formalen Struktur, die ohne Emotionen auskommt und trotzdem klar ist. Der Widerspruch beginnt mit dem Betreff, der den Bescheid und das Aktenzeichen nennt. Danach folgt die fristwahrende Erklärung, dass Widerspruch eingelegt wird und die Begründung nachgereicht wird.

Direkt im Anschluss wird Akteneinsicht beantragt, ausdrücklich auch in die versorgungsärztliche Stellungnahme und die Unterlagenliste. In einer kurzen Kernrüge wird dann erläutert, dass der Bescheid die wesentliche Verschlechterung seit dem Vergleichsbescheid nicht vollständig berücksichtigt oder auf einer unvollständigen Befundlage beruht.

Die eigentliche Begründung wird danach in drei Bausteinen nachgereicht: Zuerst wird die wesentliche Änderung seit dem Vergleichsbescheid konkret beschrieben, dann werden die alltags- und teilhaberelevanten Folgen messbar und wiederholbar dargestellt, und abschließend werden die medizinischen Nachweise strukturiert zugeordnet, etwa Facharztbericht, Diagnostik, Verlauf, Therapie und Nebenwirkungen.

Ein Anlagenverzeichnis macht transparent, was beigefügt ist. Am Ende steht die klare Bitte um erneute Bewertung von GdB und gegebenenfalls Merkzeichen unter Berücksichtigung der nachgereichten Unterlagen.

Welche Nachweise typischerweise den größten Unterschied machen

In vielen Verfahren sind es nicht möglichst viele Seiten, sondern die richtigen Unterlagen, die den Ausschlag geben. Besonders wirksam sind aktuelle fachärztliche Befunde, die den Funktionsstatus konkret beschreiben, Entlassberichte aus Klinik oder Reha, wenn sie alltagsrelevante Einschränkungen nachvollziehbar dokumentieren, und eine Verlaufsdarstellung über mehrere Monate, aus der Therapie, Rückschläge, Medikamentenwechsel und Nebenwirkungen erkennbar sind.

Ergänzend helfen konkrete Alltagsbeispiele, die Häufigkeit und Folgen so beschreiben, dass die Einschränkungen nicht als bloße Behauptung erscheinen.

Wer diese Nachweise sauber strukturiert, beantwortet genau das, was Behörden in Ablehnungen am häufigsten behaupten: fehlende Objektivierung, fehlende Dauerhaftigkeit oder fehlender Bezug zum Vergleichsbescheid.

Wenn die Widerspruchsfrist bereits vorbei ist

Ist der Ablehnungsbescheid bereits bestandskräftig, verschiebt sich die Strategie. Dann kommt je nach Fall ein Überprüfungsantrag in Betracht, wobei der Fokus darauf liegt, ob die damalige Entscheidung rechtlich oder tatsächlich fehlerhaft war oder ob neue Tatsachen eine Neubewertung rechtfertigen.

Auch hier gilt: Je präziser die Fehler benannt werden und je besser die aktuelle Verschlechterung mit einer geschlossenen Befundlage belegt wird, desto höher ist die Chance, dass die Behörde den Fall neu aufrollt.

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Schwerbehinderung: Massenhaft falsche GdB-Bescheide – Wichtiges Urteil – Gericht mahnt Versorgungsämter

Lesedauer 2 Minuten

Die Feststellung des Grades der Behinderung (GdB) entscheidet darüber, welche Nachteilsausgleiche bei einer Behinderung bzw. Schwerbehinderung gewährt werden. Sie entscheidet aber nicht nur über steuerliche Vorteile und Nachteilsausgleiche, sondern auch über den Zugang zu bestimmten Rentenleistungen und anderen sozialen Vergünstigungen.

Daher ist es wichtig, dass die zuständigen Behörden den GdB korrekt und sorgfältig ermitteln. Ein aktuelles Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe deckt erhebliche Mängel in diesem Verfahren auf und mahnt die Versorgungsämter zur Einhaltung ihrer gesetzlichen Pflichten an.

Wie kam es zu dem Verfahren vor dem Sozialgericht Karlsruhe?

Ein Antragsteller beantragte die Anerkennung eines höheren GdB. Die zuständige Versorgungsverwaltung setzte diesen jedoch lediglich auf 30 fest. Der Antragsteller war mit dieser Einschätzung nicht einverstanden und legte Widerspruch ein.

Er argumentierte, dass seine gesundheitlichen Einschränkungen weitreichender seien und eine höhere Einstufung gerechtfertigt wäre. Doch die Behörde blieb bei ihrer Entscheidung und lehnte den Widerspruch ab, ohne eine weitere medizinische Untersuchung anzuordnen. Daraufhin klagte der Betroffene vor dem Sozialgericht Karlsruhe.

Welche Mängel stellte das Sozialgericht Karlsruhe fest?

Das Gericht bemängelte in seinem Urteil vom 14. April 2020 (Aktenzeichen: S 12 SB 3113/19) die mangelnde Sachaufklärung durch die Behörde. Es stellte fest, dass die Entscheidung allein auf Basis von Befundberichten und Akten getroffen wurde, ohne dass eine notwendige medizinische Begutachtung veranlasst worden war. Dies sei rechtswidrig, da bei unklarer oder unzureichender Aktenlage eine umfassende Untersuchung erforderlich sei. Besonders kritisch wurden folgende Punkte gesehen:

1. Die Versorgungsverwaltung führte keine eigenständige sozialmedizinische Untersuchung durch.

2. Die Gesamtbeeinträchtigung des Antragstellers wurde nicht ausreichend berücksichtigt.

3. Notwendige Beweismittel wurden nicht eingeholt.

Das Sozialgericht verurteilte die Beklagte zu einer erneuten Prüfung unter Einbeziehung einer medizinischen Begutachtung. Die Urteilsbegründung war deutlich: Die Behörde dürfe sich nicht auf die Gerichte verlassen, um ihre gesetzliche Sachaufklärungspflicht nachträglich zu erfüllen.

Ist fehlerhafte GdB-Bewertung ein strukturelles Problem?

Das Urteil wirft grundsätzliche Fragen zur Praxis der Versorgungsverwaltungen auf. Insbesondere in Baden-Württemberg scheint es systematische Ermittlungsdefizite zu geben. Das Sozialgericht Karlsruhe kritisierte die Behördenpraxis, GdB-Feststellungen rein auf Basis von Aktenlagen vorzunehmen. Dies sei eine fehleranfällige Vorgehensweise, die den gesetzlichen Anforderungen nicht genügt. Tatsächlich gibt es immer wieder gerichtliche Entscheidungen, die diese Verwaltungspraxis beanstanden und eine genauere Prüfung fordern.

Was bedeutet das Urteil für Betroffene?

Das Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe sendet eine klare Botschaft: Die GdB-Feststellung muss sorgfältig erfolgen und darf nicht auf unzureichender Prüfung basieren. Wer sich durch eine fehlerhafte Entscheidung benachteiligt fühlt, sollte Widerspruch einlegen und notfalls den Klageweg beschreiten.

In vielen Fällen haben Antragsteller gute Chancen auf eine höhere Einstufung, wenn die Behörde ihre Ermittlungspflichten nicht erfüllt hat. Dieses Urteil könnte daher weitreichende Auswirkungen auf die Praxis der Versorgungsverwaltungen haben und dazu beitragen, dass GdB-Feststellungen künftig fairer und genauer erfolgen.

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Israeli occupation troops detain a civilian during incursions in Quneitra countryside

SANA - Syrian Arab News Agency - 28. Dezember 2025 - 16:39

Quneitra, Dec. 28 (SANA) Israeli occupation forces carried out an incursion on Sunday into Saida al-Hanout village in southern Quneitra countryside, SANA correspondent said. The contingent, consisting of four military vehicles, entered from Abu Ghaytar hill and detained a local young man while he was grazing sheep.

Earlier today, Israeli forces arrested five young men from Daraa governorate while they were searching for wild mushrooms in farmlands near Qudna town, also in southern Quneitra countryside.

Syria has repeatedly condemned Israeli aggression and violations of the 1974 Disengagement Agreement, denouncing incursions into Quneitra and Daraa countryside and the targeting of civilians. The Syrian authorities continue to call on the international community to uphold UN resolutions, end the Israeli occupation of Syrian lands, and assume responsibility in curbing these unlawful practices.

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Bürgergeld: Umzug erforderlich – und das Jobcenter muss zustimmen

Lesedauer 4 Minuten

Ein Umzug im Bürgergeld steht und fällt mit zwei Punkten: dem Timing und der Beweislogik. Wer erst unterschreibt und dann fragt, verliert oft die wichtigsten Hebel. Denn die Zusicherung soll vor Abschluss des neuen Mietvertrags eingeholt werden. Gleichzeitig ist „erforderlich“ kein Gefühl, sondern eine prüfbare Kette aus Gründen, Alternativen und Nachweisen.

Zwei Zusicherungen, zwei Risiken

In der Praxis werden zwei Dinge vermischt, die getrennt beantragt und entschieden werden sollten:

1) Zusicherung zur neuen Miete (KdU)
Vor Vertragsabschluss wird geklärt, ob die Kosten der neuen Wohnung übernommen werden. Seit Bürgergeld ist zusätzlich wichtig: Innerhalb der Karenzzeit werden nach einem Umzug höhere als angemessene Kosten regelmäßig nur anerkannt, wenn der Träger das vorher zugesichert hat.

2) Zusicherung zu Umzugskosten, Wohnungsbeschaffung und Kaution
Wohnungsbeschaffungs- und Umzugskosten werden in der Regel nur bei vorheriger Zusicherung übernommen. Kaution oder Genossenschaftsanteile werden typischerweise als Darlehen erbracht.

Die Nachweislogik, die funktioniert: Auslöser → Unzumutbarkeit → keine Alternative → konkretes Angebot

„Erforderlich“ wird überzeugend, wenn das Jobcenter in wenigen Minuten erkennen kann:

  1. Was hat den Umzug ausgelöst? (Gesundheit, Arbeit/Ausbildung, Trennung/Schutz)
  2. Warum ist die aktuelle Wohnung unzumutbar oder der Wechsel zwingend?
  3. Warum gibt es keine realistische Alternative ohne Umzug?
  4. Welche konkrete Wohnung soll es werden – mit vollständigen Kostenangaben?

Ohne Punkt 4 scheitern viele Anträge, weil das Jobcenter Angemessenheit, Heizkosten und Zuschnitt nicht prüfen kann.

Schiene 1: Gesundheit, Behinderung, unzumutbare Wohnverhältnisse

Gesundheitliche Gründe tragen am besten, wenn sie wohnungsbezogen beschrieben sind. Ein Attest, das nur Diagnosen nennt, hilft deutlich weniger als eines, das Funktionsgrenzen und den Wohnbezug erklärt.

Attest-Check: Was wirklich drinstehen sollte Baustein im Attest Beispiel, das „zieht“ Funktionsgrenze „Treppensteigen dauerhaft nicht zumutbar“/„Sturzrisiko“/„Rollator/Rollstuhl erfordert barrierearmen Zugang“ Wohnbezug „4. OG ohne Aufzug“ / „Bad nicht nutzbar“ / „Feuchte/Schimmel verschlechtert Atemwegssymptome“ / „Lärm triggert Erkrankung“ Folgen ohne Umzug „Akute Verschlechterung zu erwarten“/„Therapie/Behandlung nicht erreichbar“/„Gefahr der Dekompensation“ Alternativenprüfung „Keine Verlegung der Schlafräume möglich“ / „Aufzug nicht vorhanden“ / „Vermieter reagiert nicht auf Mängel“

Als Anlagen passen: Facharztberichte, Reha-/Entlassungsberichte, Therapieberichte, Fotos, Mängelanzeigen, Vermieter-Schriftverkehr, Mess- oder Protokollnotizen (z. B. Schimmel/Lärm), Hilfsmittelbedarf.

Schiene 2: Arbeit, Ausbildung, Eingliederung – „zumutbar erreichbar“ belegen

Bei Arbeit oder Ausbildung zählt nicht „besserer Arbeitsweg“, sondern Notwendigkeit. Die stärksten Fälle sind: Jobbeginn steht fest, Präsenz ist erforderlich, Pendeln ist objektiv unzumutbar (Schichtzeiten, ÖPNV-Lücken, Betreuungszeiten).

Nachweise, die selten diskutiert werden Nachweis Inhalt, der die Erforderlichkeit plausibel macht Arbeitsvertrag/Einstellungszusage Arbeitsort, Beginn, Arbeitszeiten/Schichten Arbeitgeberbestätigung Präsenzpflicht, kein Homeoffice, feste Anwesenheitszeiten Pendel-Belege Ausdrucke von Verbindungen, Fahrzeiten, letzte/erste Verbindung bei Schichtwechsel Betreuungs-/Pflegelogik Kita/Schule/Pflegezeiten als harte Nebenbedingung, die Pendeln ausschließt

Tipp: Eine Ein-Seite-Zusammenfassung kann reichen: Arbeitsbeginn am …, Schicht …, ÖPNV ab … nicht verfügbar, Pendelzeit …, deshalb Umzug erforderlich.

Schiene 3: Trennung, Konflikt, Gewalt, Kinderschutz – objektivieren statt erzählen

Bei Trennung reicht ein emotionaler Bericht selten. Was trägt, sind objektive Bestätigungen: Beratungsstellen, Jugendamt, Polizei, gerichtliche Entscheidungen. Je stärker die Lage dokumentiert ist, desto weniger Raum bleibt für „privates Werturteil“.

Geeignete Nachweise: Polizeieinsätze/Anzeigen, Schutzanordnungen, Kontakt- oder Näherungsverbote, Bestätigungen von Frauenhaus/Opferschutz/Beratungsstellen, Stellungnahmen des Jugendamts bei Kindeswohlthemen.

Das vierte Muss: Das Wohnungsangebot muss entscheidungsfähig sein

Ein verwertbares Wohnungsangebot enthält mindestens:

Adresse/Ort, Einzugsdatum
Wohnfläche, Zimmer
Kaltmiete, kalte Nebenkosten, Heizkosten (separat)
Kaution/Genossenschaftsanteile
bei Bedarf: Hinweis auf Barrierefreiheit/Erreichbarkeit

Fehlen diese Daten, kommt häufig die Standardantwort: „Derzeit keine Zusicherung möglich.“

Typische Ablehnungen – und wie man sie überwindet

„Umzug nicht erforderlich“
Gegenmittel: Von „wollen“ auf „müssen“ drehen. Auslöser + Wohnbezug + Folgen + Alternativenprüfung, am besten mit Fristdruck (Jobbeginn, Attestdatum, Schutzlage).

„Kein konkretes Angebot“
Gegenmittel: Mietbescheinigung/Exposé nachreichen, Kosten vollständig aufschlüsseln.

„Kosten unangemessen“
Gegenmittel: Wohnungssuche dokumentieren (Anfragen/Absagen) und besondere Gründe (Barrierefreiheit, Schutz, Jobbindung) so formulieren, dass sie den Zuschnitt erklären. Parallel realistisch prüfen, ob es innerhalb der Angemessenheitsgrenzen Alternativen gibt.

Karenzzeit-Falle nach Umzug
Viele glauben: „In der Karenzzeit wird alles bezahlt.“ Nach einem Umzug gilt das so nicht, wenn die neue Miete über der Angemessenheit liegt – dann ist eine vorherige Zusicherung der entscheidende Schlüssel.

Sonderthema Doppelmiete: Wann Überschneidungskosten erstattungsfähig sind

Beim Umzug entstehen oft Überschneidungen (Kündigungsfrist alt, Mietbeginn neu). Entscheidend ist die Begründung: Wurde im Umzugsmonat tatsächlich in beiden Wohnungen genutzt und war die Überschneidung nicht vermeidbar (Übergaben, Renovierung, Schul-/Arbeitslogik), steigen die Chancen auf Anerkennung. Reine „Vertragsüberschneidungen“ ohne Nutzung sind deutlich schwerer.

Praktisch heißt das: dokumentieren, welche Wohnung in welchem Zeitraum genutzt wurde – und warum eine Vermeidung nicht möglich war.

Kaution als Darlehen: Was das in der Praxis bedeutet

Kautionen werden typischerweise als Darlehen gewährt und anschließend durch Aufrechnung getilgt. Wer mehrere Darlehen parallel hat, sollte den Aufrechnungsbescheid genau prüfen, weil sich hier schnell zu hohe Abzüge ergeben können.

Direktzahlung an den Vermieter: Ein unterschätzter Hebel

Wenn Vermieter wegen Zahlungsausfällen skeptisch sind, kann die Direktzahlung der Miete an den Vermieter helfen. Das ist rechtlich vorgesehen und wird in vielen Jobcentern als Standardoption genutzt. Als Nebeneffekt sinkt oft die Hürde bei der Wohnungssuche.

Umzugsmappe: So sieht ein Antrag aus, der Entscheidungen erzwingt

Seite 1: Kurzbegründung (max. 12 Zeilen)
Auslöser (Gesundheit/Arbeit/Trennung), Unzumutbarkeit, fehlende Alternative, Fristdruck.

Seite 2: Wohnungsangebot (Zahlenblock)
Mietbestandteile, Wohnfläche, Einzug, Kaution.

Anlagen (nummeriert, im Text referenziert)
Attest/Arbeitgeberbestätigung/Beratungsstellen-Bestätigung plus Wohnbelege (Fotos, Schreiben, Protokolle).

Musterschreiben

Betreff: Zusicherung vor Mietvertragsabschluss – erforderlicher Umzug/neue Unterkunft/Umzugskosten/Mietkaution (BG-Nr. …)

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beantrage vor Abschluss des Mietvertrags die Zusicherung zur Berücksichtigung der Aufwendungen für die neue Unterkunft sowie die Zusicherung zu erforderlichen Umzugskosten und zur Mietkaution.

Der Umzug ist erforderlich aus folgenden Gründen:
(1) Gesundheit: [Funktionsgrenze + Wohnbezug in 2–3 Sätzen], belegt durch Anlage 1.
(2) Arbeit/Ausbildung: [Arbeitsort/Schichtzeiten/Unzumutbarkeit Pendeln], belegt durch Anlage 2–3.
(3) Trennung/Schutz: [Unzumutbarkeit/Kinderschutz/Dringlichkeit], belegt durch Anlage 4.

Mildere Mittel sind nicht ausreichend, weil: [2 Sätze Alternativenprüfung].
Wohnungsangebot: [Adresse, Einzug], Wohnfläche … qm. Kosten laut Anlage: Kaltmiete … €, NK … €, Heizkosten … €, Gesamt … €; Kaution … €.

Ich bitte um schriftliche Entscheidung bis zum [Datum], da das Angebot befristet ist.

Mit freundlichen Grüßen
[Name] FAQ

Zählt „Umzug geplant“ schon als Umzug?
Entscheidend ist der Zeitpunkt, an dem rechtliche Bindungen entstehen. Deshalb: Zusicherung einholen, bevor der Mietvertrag unterschrieben wird.

Kann das Jobcenter einen Umzug verbieten?
Die Entscheidung umzuziehen, ist grundsätzlich frei. Das Jobcenter entscheidet aber, welche Kosten in welcher Höhe übernommen werden, vor allem bei fehlender Zusicherung.

Was ist der schnellste Weg, „gesundheitliche Gründe“ durchzubekommen?
Ein Attest, das Funktionsgrenzen und Wohnbezug konkret beschreibt, plus passende Wohnbelege.

Wie gehe ich bei Ablehnung vor?
Schriftlichen Bescheid verlangen, fehlende Punkte gezielt nachreichen, dann Widerspruch. Bei Fristdruck und konkretem Wohnungsangebot kann zusätzlich Eilrechtsschutz relevant sein.

Wie lässt sich Vermieter-Skepsis reduzieren?
Direktzahlung an den Vermieter beantragen und dem Vermieter eine schriftliche Bestätigung des Jobcenters (sobald vorhanden) vorlegen.

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US-Wahlmanipulation 2020: Allein in Atlanta und Fulton County 300.000 illegale Stimmen gezählt

Ausgerechnet im Fulton County im US-Bundesstaat Georgia, wo dessen Hauptstadt Atlanta liegt, eine Metropolregion mit über sechs Millionen Einwohnern, flog nun eine Wahlmanipulation auf, die es in sich hat. Man erinnere sich: Fulton County war das County, in welchem Donald Trump und eine ganze Reihe seiner Unterstützer wegen des Versuchs der „bandenmäßig organisierten Wahlbeeinflussung“ angeklagt […]

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Rente 1500 Euro – Was bleibt am Ende übrig? Tabelle

Lesedauer 7 Minuten

Eine monatliche Bruttorente von 1.500 Euro ist eine Größenordnung, die viele Rentner als realistisch empfinden – und die zugleich schnell zu einer drängenden Frage führt: Was kommt am Ende tatsächlich auf dem Konto an? Seit Jahren wird darüber diskutiert, dass Renten schrittweise stärker besteuert werden.

Seit 2025 steigt der steuerpflichtige Anteil für Neurentnerinnen und Neurentner weiter. In der öffentlichen Wahrnehmung wird daraus oft ein „Steuerschock“ – verbunden mit der Sorge, dass von der Rente „tausende Euro“ an den Fiskus gehen könnten.

Genau an dieser Stelle lohnt sich ein Blick auf die Regeln der Rentenbesteuerung. Denn zwischen dem steuerpflichtigen Rentenanteil und der realen Steuerzahlung liegt ein ganzer Korridor aus Freibeträgen, Pauschalen und abziehbaren Beiträgen. Wer diese Stellschrauben kennt, kann die eigene Lage deutlich realistischer einschätzen – und vermeidet teure Irrtümer.

Nachgelagerte Besteuerung: Was sich seit 2005 verändert hat

Die Rentenbesteuerung folgt in Deutschland seit 2005 dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung. Vereinfacht gesagt bedeutet das: Während des Erwerbslebens werden Beiträge zur Altersvorsorge steuerlich entlastet, im Gegenzug werden die späteren Rentenzahlungen zunehmend steuerlich erfasst.

Diese Umstellung geschieht nicht abrupt, sondern über lange Übergangszeiträume. Deshalb hängt die steuerliche Behandlung der Rente entscheidend vom Jahr des Rentenbeginns ab.

Mit dem Wachstumschancengesetz wurde der Anstieg des Besteuerungsanteils für neue Rentenjahrgänge verlangsamt. Für viele ist das eine wichtige Nachricht, weil damit der Weg zur vollständigen Besteuerung zeitlich deutlich gestreckt wurde. Für die Praxis heißt das zugleich: Die Schlagzeile „ab 2025 wird es teurer“ ist nicht automatisch falsch, aber sie ist als alleinige Aussage viel zu grob.

Tabelle: Besteuerungsanteil nach Rentenbeginnjahr

Die folgende Tabelle zeigt für Neurentnerinnen und Neurentner, welcher Anteil der gesetzlichen Rente im Jahr des Rentenbeginns als steuerpflichtig gilt und welcher Anteil als steuerfrei festgeschrieben wird. Bei Rentenbeginn 2005 oder früher lag der steuerpflichtige Anteil bei 50 Prozent.

Rentenbeginnjahr Steuerpflichtiger Anteil / steuerfreier Anteil 2005 50 % / 50 % 2006 52 % / 48 % 2007 54 % / 46 % 2008 56 % / 44 % 2009 58 % / 42 % 2010 60 % / 40 % 2011 62 % / 38 % 2012 64 % / 36 % 2013 66 % / 34 % 2014 68 % / 32 % 2015 70 % / 30 % 2016 72 % / 28 % 2017 74 % / 26 % 2018 76 % / 24 % 2019 78 % / 22 % 2020 80 % / 20 % 2021 81 % / 19 % 2022 82 % / 18 % 2023 82,5 % / 17,5 % 2024 83 % / 17 % 2025 83,5 % / 16,5 % 2026 84 % / 16 % 2027 84,5 % / 15,5 % 2028 85 % / 15 % 2029 85,5 % / 14,5 % 2030 86 % / 14 % 2031 86,5 % / 13,5 % 2032 87 % / 13 % 2033 87,5 % / 12,5 % 2034 88 % / 12 % 2035 88,5 % / 11,5 % 2036 89 % / 11 % 2037 89,5 % / 10,5 % 2038 90 % / 10 % 2039 90,5 % / 9,5 % 2040 91 % / 9 % 2041 91,5 % / 8,5 % 2042 92 % / 8 % 2043 92,5 % / 7,5 % 2044 93 % / 7 % 2045 93,5 % / 6,5 % 2046 94 % / 6 % 2047 94,5 % / 5,5 % 2048 95 % / 5 % 2049 95,5 % / 4,5 % 2050 96 % / 4 % 2051 96,5 % / 3,5 % 2052 97 % / 3 % 2053 97,5 % / 2,5 % 2054 98 % / 2 % 2055 98,5 % / 1,5 % 2056 99 % / 1 % 2057 99,5 % / 0,5 % 2058 100 % / 0 % So ist die Tabelle zu verstehen

Der steuerfreie Anteil wird beim Rentenstart aus dem maßgeblichen Prozentsatz abgeleitet und dann als Rentenfreibetrag in Euro festgeschrieben. Dieser Eurobetrag bleibt lebenslang gleich. Steigt die Rente später durch Anpassungen, fällt dieser Zuwachs in der Regel vollständig in den steuerpflichtigen Bereich, weil der einmal festgeschriebene Freibetrag nicht mitwächst.

Die Tabelle beschreibt damit die Ausgangslage im Jahr des Rentenbeginns, nicht automatisch die tatsächliche Steuerzahlung. Ob am Ende Einkommensteuer entsteht, hängt zusätzlich vom Grundfreibetrag und von abziehbaren Posten wie Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen sowie weiteren geltend gemachten Kosten ab.

Der Jahrgang entscheidet: Warum 83,5 Prozent nicht „83,5 Prozent Steuern“ bedeuten

Wer 2025 erstmals eine gesetzliche Rente bezieht, hat nach der geltenden Systematik einen Besteuerungsanteil von 83,5 Prozent. Das klingt drastisch – und wird oft missverstanden. Gemeint ist nicht, dass 83,5 Prozent der Rente als Steuer abgeführt werden müssen.

Gemeint ist vielmehr: 83,5 Prozent der Rente zählen grundsätzlich als steuerpflichtige Einnahmen. Ob daraus tatsächlich Einkommensteuer entsteht, hängt danach vom gesamten zu versteuernden Einkommen ab, also auch von Freibeträgen und Abzugsmöglichkeiten.

Der steuerfreie Teil wird als Rentenfreibetrag in Euro festgeschrieben. Er wird aus dem Rentenbeginnjahr abgeleitet und bleibt in dieser Euro-Höhe lebenslang bestehen. Das ist eine Feinheit mit spürbaren Folgen: Steigt die Rente später durch Rentenanpassungen, ist dieser Zuwachs in aller Regel vollständig steuerpflichtig, weil der einmal festgeschriebene Freibetrag nicht mitwächst.

Das erklärt, warum Menschen manchmal erst Jahre nach Rentenbeginn „plötzlich“ in die Steuerpflicht rutschen, obwohl die Rentenerhöhung auf den ersten Blick moderat wirkt.

Grundfreibetrag und Abzüge: Weshalb die Rechnung oft anders ausgeht als befürchtet

Für die konkrete Steuerlast spielt der Grundfreibetrag eine Hauptrolle. Er sorgt dafür, dass das Existenzminimum steuerfrei bleibt. Erst wer mit dem zu versteuernden Einkommen darüber liegt, zahlt Einkommensteuer – und auch dann steigt die Belastung zu Beginn meist nur langsam an.

Hinzu kommt: Bei Renten sind bestimmte Posten typischerweise abziehbar. Dazu gehören insbesondere Beiträge zur Krankenversicherung und zur Pflegeversicherung, außerdem Pauschalen wie der Werbungskosten-Pauschbetrag sowie der Sonderausgaben-Pauschbetrag.

Wer darüber hinaus etwa außergewöhnliche Belastungen geltend machen kann, drückt das zu versteuernde Einkommen weiter. Die öffentliche Debatte blendet diese Ebene häufig aus – dabei entscheidet sie im Alltag darüber, ob am Ende überhaupt Steuer anfällt und, wenn ja, in welcher Größenordnung.

Beispielrechnung: 1.500 Euro Bruttorente ab Januar 2025

Im Videoscript wird eine klassische Konstellation durchgespielt: Rentenbeginn zum 1. Januar 2025, Bruttorente 1.500 Euro monatlich. Das ergibt 18.000 Euro Jahresbruttorente. Bei einem Rentenbeginn im Jahr 2025 bleiben 16,5 Prozent als Freibetrag erhalten. Umgerechnet sind das 2.970 Euro, die steuerfrei bleiben. Steuerlich als Renteneinkünfte angesetzt werden damit 15.030 Euro.

An dieser Stelle zeigt sich, wie wichtig sauberes Rechnen ist: In gesprochenen Beispielen rutschen Zahlen gelegentlich durcheinander, die Logik bleibt aber eindeutig.

Von den 15.030 Euro werden nun typische Abzüge berücksichtigt. Im Beispiel sind das Krankenversicherungsbeiträge und Pflegeversicherungsbeiträge sowie die beiden Pauschalen für Werbungskosten und Sonderausgaben. Mit den genannten Werten sinkt das zu versteuernde Einkommen auf 12.660 Euro.

Dem gegenüber steht der Grundfreibetrag 2025. Die Differenz ist in diesem Beispiel vergleichsweise klein. Genau daraus erklärt sich die überraschend niedrige Steuer: In der Größenordnung des Grundfreibetrags fällt die Einkommensteuer nicht automatisch „spürbar“ aus, sondern kann – je nach Einzelfall – bei wenigen Dutzend Euro im Jahr liegen. Das Script nennt rund 90 Euro Einkommensteuer für das Jahr 2025. In einer Monatsbetrachtung wären das rechnerisch etwa 7,50 Euro.

Wichtig ist auch der Hinweis, den viele übersehen: Bei so niedriger Einkommensteuer fällt regelmäßig kein Solidaritätszuschlag an. Kirchensteuer kann – sofern Kirchenmitgliedschaft besteht – trotzdem hinzukommen, bleibt bei sehr geringer Einkommensteuer aber ebenfalls überschaubar.

Was im Alltag häufig unterschätzt wird: Sozialbeiträge wirken sofort, Steuern oft später

Wenn Menschen nach der „Nettorente“ fragen, meinen sie häufig den Betrag, der tatsächlich überwiesen wird. Diese Auszahlung wird nicht nur durch Steuern beeinflusst, sondern bereits vorher durch Sozialabgaben. Bei gesetzlich krankenversicherten Rentnerinnen und Rentnern werden Krankenversicherungsbeiträge auf die Rente fällig.

Der allgemeine Beitragssatz wird dabei zwischen Rentner und Rentenversicherungsträger aufgeteilt; das gilt auch für den kassenindividuellen Zusatzbeitrag.

Die Pflegeversicherung wird hingegen grundsätzlich in voller Höhe von den Rentenbeziehenden getragen. Je nach familiärer Situation, insbesondere bei Kinderlosigkeit oder Kinderzahl, können in der Pflegeversicherung Zuschläge oder Abschläge relevant sein.

Diese Abzüge spürt man sofort in der monatlichen Auszahlung. Die Einkommensteuer dagegen wird häufig erst im Rahmen der Veranlagung fällig, also nach Ablauf des Steuerjahres. Das führt zu einem psychologischen Effekt: Die Rente wirkt monatlich „stabil“, bis ein Steuerbescheid oder eine Vorauszahlungsfestsetzung kommt. Wer das im Blick behält, plant entspannter.

Steuererklärung: lästige Pflicht oder bares Geld?

Im Script wird die Steuererklärung als Pflicht und zugleich als Chance beschrieben. Dahinter steckt ein praktischer Punkt: Ob eine Abgabepflicht besteht, beurteilt sich nicht nach dem Bauchgefühl, sondern nach den steuerlichen Regeln und dem tatsächlichen zu versteuernden Einkommen.

In der Praxis fordert das Finanzamt eine Erklärung häufig dann an, wenn es aufgrund von Meldedaten davon ausgeht, dass eine Steuerpflicht vorliegen kann.

Selbst wenn am Ende nur eine geringe Steuer herauskommt oder sogar null, kann die Erklärung sinnvoll sein. Denn viele Abzüge wirken erst dann, wenn sie erklärt werden.

Wer beispielsweise höhere als die Pauschalen liegende Steuerberatungskosten hatte, Krankheitskosten getragen hat oder andere abzugsfähige Belastungen nachweisen kann, kann sein zu versteuerndes Einkommen spürbar senken. Entscheidend ist nicht, „dem Staat etwas zu schenken“, sondern die eigenen gesetzlichen Möglichkeiten vollständig auszuschöpfen.

Behinderten-Pauschbetrag und andere Entlastungen: Wenn wenige Zeilen viel ausmachen

Das Script nennt als anschaulichen Hebel den Behinderten-Pauschbetrag. Bei einem Grad der Behinderung von 30 kann ein Pauschbetrag geltend gemacht werden, der das zu versteuernde Einkommen weiter reduziert.

In einer Konstellation, in der man ohnehin knapp über dem Grundfreibetrag liegt, kann genau das den Ausschlag geben: Aus einer kleinen Steuerzahlung wird dann unter Umständen gar keine Steuer mehr.

Solche Effekte zeigen, warum pauschale Aussagen über „die Steuer auf 1.500 Euro Rente“ unseriös sind. Schon kleine Unterschiede im persönlichen Profil verändern das Ergebnis. Dazu gehören etwa Kirchensteuerpflicht, weitere Einkünfte aus Nebenjobs, Mieten oder Kapitalerträgen, unterschiedliche Krankenkassen-Zusatzbeiträge, aber auch außergewöhnliche Belastungen.

Rentenanpassungen, Krankenversicherung, Pflegebeitrag: Warum die Nettorente nicht stabil bleibt

Das Script weist auf zwei Dynamiken hin, die sich im Rentenalltag regelmäßig bemerkbar machen. Die erste Dynamik sind Rentenanpassungen. Sie erhöhen zwar die Bruttorente, können aber – gerade wegen des festgeschriebenen Rentenfreibetrags – steuerlich dazu führen, dass ein größerer Anteil der Erhöhung im steuerpflichtigen Bereich landet. Dadurch kann die Steuerpflicht entstehen oder wachsen, ohne dass es sich im Gefühl der Betroffenen „nach mehr Geld“ anfühlt.

Die zweite Dynamik sind Beitragssätze und Zusatzbeiträge in der Krankenversicherung sowie die Beiträge zur Pflegeversicherung. Schon ein Anstieg des Zusatzbeitrags kann die Auszahlung sichtbar mindern.

Besonders tückisch ist, dass Änderungen nicht immer zum Jahresbeginn und nicht immer zeitgleich bei allen ankommen, weil sie in der Rentenauszahlung mit zeitlichem Versatz wirksam werden können. Wer nur auf den Steuerbescheid schaut, übersieht dann den größeren Teil der monatlichen Schwankung.

Grundrente und Ehepartner-Einkommen: Das Urteil aus Kassel und seine praktische Folge

Ein eigener Punkt im Script betrifft die Grundrente. Hier geht es nicht um die Einkommensteuer im engeren Sinne, sondern um eine sozialrechtliche Einkommensprüfung, die sich am zu versteuernden Einkommen orientiert. Dabei kann das Einkommen des Ehepartners berücksichtigt werden, was in der Praxis für Betroffene bedeuten kann: Der Grundrentenzuschlag fällt geringer aus oder entfällt.

Diese Anrechnung ist höchstrichterlich bestätigt worden. Damit gewinnt ein Gedanke an Gewicht, den das Script betont: Wer in dieser Fallgruppe ist, sollte die Steuererklärung nicht als Formalie betrachten.

Ein korrekt ermitteltes und durch zulässige Abzüge reduziertes zu versteuerndes Einkommen kann in Grenzbereichen Einfluss darauf haben, ob und in welcher Höhe ein Zuschlag tatsächlich ausgezahlt wird. Das ist keine Trickserei, sondern schlicht die Konsequenz daraus, dass das zu versteuernde Einkommen als Messgröße verwendet wird.

Digitale Helfer, Beratung, Finanzamt: Wie man sich Orientierung verschafft

Der Wunsch nach schnellen Antworten ist verständlich. Gleichzeitig ist die Rentenbesteuerung ein Gebiet, auf dem einfache Online-Rechner zwar eine brauchbare erste Einordnung liefern, aber selten alle Besonderheiten abbilden. Für viele ist eine Kombination sinnvoll: ein seriöser Rechner zur Vorabschätzung, die eigenen Rentenunterlagen und Versicherungsnachweise griffbereit, dazu bei Bedarf steuerliche oder rentenrechtliche Beratung, wenn Sonderfälle vorliegen.

Wer seine Lage einmal sauber aufgeschrieben hat, gewinnt häufig schon durch diese Ordnung – weil sichtbar wird, welche Stellgrößen tatsächlich wirken und welche Befürchtungen auf Missverständnissen beruhen.

Quellen

Bundesfinanzministerium: „Übersicht zur Rentenbesteuerung 2025“ (Angaben für 2025, u. a. Besteuerungsanteile, Grundfreibetrag-Annahme, Pauschalen und Modellgrenzen für steuerunbelastete Renten).

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Mütterrente 3: So viel mehr Rente soll es dann für 2 Kinder geben

Lesedauer 4 Minuten

Unter „Mütterrente“ versteht man keine eigene Rentenart, sondern die bessere rentenrechtliche Anerkennung von Kindererziehungszeiten – ursprünglich vor allem für Eltern mit vor 1992 geborenen Kindern. Diese Zeiten werden in Entgeltpunkten bewertet und erhöhen die gesetzliche Rente dauerhaft.

Zum 1. Juli 2025 sind die Renten erneut gestiegen; dadurch verändert sich automatisch auch der Euro-Wert der anerkannten Erziehungsleistungen. Parallel wird politisch die sogenannte „Mütterrente III“ verhandelt, die eine vollständige Gleichstellung aller Eltern anstrebt.

Dr. Utz Anhalt: Mütterrente 3: Wie hoch wird dann die Rente? Der aktuelle Rechtsstand 2025

Seit dem 1. Juli 2025 beträgt der aktuelle Rentenwert 40,79 Euro je Entgeltpunkt – bundesweit einheitlich. Das entspricht einer Rentenanpassung um 3,74 Prozent. Damit bemisst sich jede rentensteigernde Zeit, also auch Kindererziehungszeiten, höher als zuvor.

Rechtlich gilt: Für Kinder, die ab 1992 geboren wurden, zählen 36 Monate Kindererziehungszeit, was typischerweise etwa 3,0 Entgeltpunkten entspricht.

Für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, werden 30 Monate (also rund 2,5 Entgeltpunkte) anerkannt – diese Ausweitung wurde in zwei Reformschritten („Mütterrente I“ 2014 und „Mütterrente II“ 2019) erreicht.

Grundlage sind insbesondere § 56 und § 249 SGB VI; die monatliche Bewertung der Erziehungszeit mit je 0,0833 Entgeltpunkten pro Monat ergibt sich aus § 70 SGB VI bzw. den Gemeinsamen rechtlichen Anweisungen der DRV.

Wichtig: Die Mütterrente ist Bestandteil der gesetzlichen Rente, wird also nicht separat ausgezahlt. Sie unterliegt deshalb denselben Regeln wie die übrige Rente, etwa bei Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen oder der möglichen Anrechnung in der Grundsicherung im Alter.

So wird die Höhe für zwei Kinder berechnet

Maßgeblich ist die Summe der Entgeltpunkte aus Kindererziehungszeiten multipliziert mit dem aktuellen Rentenwert. 2025 ergeben sich für zwei Kinder folgende Orientierungswerte (jeweils brutto, also vor Abzug der eigenen Anteile zur Kranken- und Pflegeversicherung):

Eltern mit zwei vor 1992 geborenen Kindern erhalten aus der Mütterrente 5,0 Entgeltpunkte; bei 40,79 Euro pro Punkt sind das 203,95 Euro im Monat. Eltern mit zwei ab 1992 geborenen Kindern kommen auf 6,0 Entgeltpunkte und damit auf 244,74 Euro monatlich.

Liegt ein Kind vor 1992 und ein Kind ab 1992, ergeben sich 5,5 Entgeltpunkte – also 224,35 Euro. Diese Beträge erhöhen die jeweilige Rente dauerhaft.

Tabelle: So hoch sind die Ansprüche aus der Mütterrente 3 Ansprüche bei der Mütterrente – Stand: Rentenwert ab 2025 (40,79 € je Entgeltpunkt) Aspekt Anspruch / Betrag (brutto) Kindererziehungszeit pro Kind (Geburtsjahr vor 1992) 30 Monate = 2,5 Entgeltpunkte ≙ 101,98 € pro Monat Kindererziehungszeit pro Kind (Geburtsjahr ab 1992) 36 Monate = 3,0 Entgeltpunkte ≙ 122,37 € pro Monat Zwei Kinder – beide vor 1992 geboren 5,0 Entgeltpunkte ≙ 203,95 € pro Monat Zwei Kinder – ein Kind vor 1992, ein Kind ab 1992 5,5 Entgeltpunkte ≙ 224,35 € pro Monat Zwei Kinder – beide ab 1992 geboren 6,0 Entgeltpunkte ≙ 244,74 € pro Monat Rechtsnatur Bestandteil der gesetzlichen Rente (kein eigener Rententyp) Beantragung Kein separater „Mütterrenten“-Antrag; entscheidend ist die Kontenklärung und Zuordnung der Erziehungszeiten Auszahlung Mit der laufenden Rente; Beträge sind Bruttowerte, Abzüge für Kranken- und Pflegeversicherung möglich Anrechnung Als Einkommen anrechenbar (z. B. in der Grundsicherung im Alter) Praxisfragen: Antrag, Nachweise, Anrechnung

Für bestehende Ansprüche gilt: Kindererziehungszeiten sind im Versicherungskonto zu dokumentieren; sie werden wie Pflichtbeitragszeiten bewertet und später automatisch in die Rentenberechnung übernommen.

Ein gesonderter „Mütterrenten-Antrag“ ist nach derzeitiger Rechtslage grundsätzlich nicht erforderlich – entscheidend ist, dass die Kindererziehungszeiten zugeordnet und gespeichert sind. Als Teil der gesetzlichen Rente kann die Mütterrente auf andere Leistungen (etwa Grundsicherung im Alter) angerechnet werden.

Wer noch keine Rente bezieht, sollte darauf achten, dass die Erziehungszeiten im Konto vermerkt sind; die Deutsche Rentenversicherung informiert dazu in ihrer Broschüre „Kindererziehung: Ihr Plus für die Rente“.

Was die Mütterrente III vorsieht – und was (noch) offen ist

Politisch wird die Mütterrente III vorbereitet. Kern ist die Gleichstellung: Auch für vor 1992 geborene Kinder sollen künftig 36 Monate anerkannt werden – also 3,0 Entgeltpunkte pro Kind.

Nach dem Stand der offiziellen Informationen der Deutschen Rentenversicherung liegt ein Gesetzentwurf vor; der Wert eines zusätzlichen halben Entgeltpunkts wird dort mit rund 20,40 Euro beziffert (bezogen auf den Rentenwert Juli 2025).

Die Bundesregierung zielt auf ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2027. Da die technische Umsetzung hochkomplex ist, rechnet die DRV mit einer Auszahlung frühestens ab 2028; vorgesehen ist eine rückwirkende Zahlung für 2027.

Die Mehrkosten werden im Entwurf auf rund 5 Mrd. Euro jährlich geschätzt und steuerfinanziert. Das Verfahren war zum Redaktionsstand noch nicht abgeschlossen; rechtlich verbindlich sind erst die verabschiedeten und verkündeten Gesetzestexte.

Wer besonders profitiert – und welche Fallstricke bleiben

Finanziell am stärksten profitieren Eltern mit vor 1992 geborenen Kindern, deren anerkannte Erziehungszeiten bislang um ein halbes Jahr je Kind geringer ausfallen. Für zwei vor 1992 geborene Kinder würde die Mütterrente III den Mütterrenten-Zuschlag von heute 203,95 Euro auf das Niveau von Eltern jüngerer Jahrgänge (244,74 Euro) anheben – also plus 40,79 Euro im Monat bei den 2025er Werten.

Gleichzeitig bleibt richtig: Es handelt sich um Bruttowerte. In der Auszahlung wirken Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, außerdem kann die Rente – und damit auch die Mütterrente – als Einkommen in der Grundsicherung zu berücksichtigen sein. Wer seine Kontenklärung noch nicht abgeschlossen hat, sollte diese zeitnah angehen, damit eine mögliche Mütterrente III später automatisch zugeordnet werden kann.

Fazit

Für zwei Kinder ergeben sich 2025 aus der Mütterrente zwischen rund 204 Euro und 245 Euro pro Monat – abhängig vom Geburtsjahr der Kinder. Die Mütterrente III würde diese Differenz perspektivisch beseitigen und die Bewertung der Erziehungsleistung vereinheitlichen.

Die Rentensteigerung zum 1. Juli 2025 sorgt bereits jetzt dafür, dass die anerkannten Entgeltpunkte höher im Portemonnaie ankommen. Rechtlich verbindlich ist die Mütterrente III aber erst mit Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens.

Quellen (Auswahl):
BMAS und Bundesregierung zur Rentenanpassung 2025; Deutsche Rentenversicherung zu Kindererziehungszeiten, Mütterrente I/II und FAQ zur Mütterrente III; SGB VI-Normen und DRV-Anweisungen zur Bewertung in Entgeltpunkten.

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Tausende demonstrieren in Hesekê für Freilassung von Abdullah Öcalan

Tausende Menschen aus verschiedenen Städten und Camps in der Autonomieregion Nord- und Ostsyriens haben am Sonntag in Hesekê für die Freilassung von Abdullah Öcalan demonstriert. Unter dem Motto „Mit dem Geist des Kommunalismus und der demokratischen Gesellschaft werden wir mit Apo frei leben“ forderten die Teilnehmenden bei einem Protestzug die physische Freiheit des in der Türkei inhaftierten kurdischen Repräsentanten.

Die Demonstration begann im Viertel Til Hecer am Kevok-Kreisel und führte über die Hauptstraße des Mufti-Viertels bis vor das Zentrum für Kunst und Kultur, wo eine Abschlusskundgebung stattfand. Vertreter:innen der Partei der demokratischen Einheit (PYD) und der Frauenbewegung Kongra Star betonten in ihren Redebeiträgen die zentrale Bedeutung Öcalans für die politische Stabilität der Region.

Der PYD-Politiker Sebrî Efrîn sagte, der anhaltende Widerstand der Bevölkerung und Öcalans selbst habe gezeigt, dass Repression keine Lösung sei. Die von Öcalan entwickelte Idee der „demokratischen Nation“ biete nach Ansicht der Veranstalter:innen einen Lösungsansatz für die politischen Krisen des Nahen Ostens.

Welîda Botî, Mitglied der Koordination von Kongra Star, erklärte, die Freilassung Öcalans sei eng mit dem Aufbau einer friedlichen und demokratischen Gesellschaft verbunden. „Es ist Zeit, die Früchte unseres langjährigen Kampfes für Freiheit und Würde zu ernten“, sagte sie. Frauen hätten in diesem Prozess eine führende Rolle übernommen und würden diese weiter ausbauen.

Die Kundgebung endete mit Sprechchören für die Freilassung Öcalans und der Parole: „Freiheit für Rêber Apo“.

https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/Ocalan-ohne-organisierte-jugend-keine-freie-gesellschaft-49442 https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/die-gesellschaftliche-konstruktion-von-freiheit-49373 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/burgerversammlungen-forderung-nach-Ocalans-freilassung-dominiert-49425

 

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Ex-Bürgermeisterin von Mêrdîn wegen Kritik an Zwangsverwalter verklagt

Der Zwangsverwalter in der nordkurdischen Provinzhauptstadt Mêrdîn (tr. Mardin), Tuncay Akkoyun, hat eine Klage auf Schadensersatz gegen die abgesetzte Ko-Bürgermeisterin Devrim Demir (DEM) eingereicht. Hintergrund ist ein kritischer Beitrag der kurdischen Politikerin in sozialen Medien, in dem sie den Verkauf kommunaler Grundstücke durch den Zwangsverwalter als „Plünderung“ bezeichnete.

Demir, die bis zur Einsetzung eines staatlichen Verwalters im November 2024 das Amt der Ko-Bürgermeisterin innehatte, hatte auf X (ehemals Twitter) geschrieben: „Der Zwangsverwalter von Mardin macht mit dem Ausverkauf weiter. Mit fünf Beamten verkauft er kommunales Eigentum. Wir kennen diese Mentalität gut. Ihre einzige Existenzberechtigung ist Plünderung und Diebstahl.“

Akkoyun, der auch als Gouverneur der Provinz fungiert, sieht darin eine Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte. In seiner Anzeige spricht er von einem Versuch, „das ihm anvertraute öffentliche Amt im Ansehen der Gesellschaft zu diskreditieren“. Er fordert von Demir eine Entschädigung in Höhe von 25.000 Türkischen Lira (rund 500 Euro).

Zivilverfahren mit möglichem strafrechtlichem Einschlag

Die Klage wurde von der 10. Zivilkammer des Landgerichts Mardin angenommen. Das Gericht ordnete an, zunächst zu prüfen, ob gegen Demir parallel ein Strafverfahren wegen Beleidigung eines Amtsträgers im Zusammenhang mit der Äußerung eingeleitet wurde. Die Fortführung des Verfahrens hängt vom Ergebnis dieser Vorprüfung ab. Demir bezeichnete das Vorgehen auf X als Versuch, kritische Stimmen einzuschüchtern.

https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/regime-reisst-stadtverwaltungen-von-merdin-Elih-und-xelfeti-an-sich-44141 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/ko-burgermeisterin-von-merdin-putsch-gegen-den-willen-des-volkes-44142 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/zahl-der-festnahmen-in-Elih-merdin-und-xelfeti-gestiegen-44158 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/dem-kandidatin-devrim-demir-nach-polizeieinsatz-im-krankenhaus-41619

 

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Protest gegen Solarkraftwerk in Dersim

In der nordkurdischen Provinz Dersim (tr. Tunceli) wächst der Protest gegen ein Solarkraftwerksprojekt der Firma Özen im Dorf Sefkar (Demirsaban), das zur Kreisstadt Pêrtag (Pertek) gehört. Vertreter:innen von Umweltorganisationen, Parteien und Zivilgesellschaft versammelten sich am Baugelände, um auf den mutmaßlich illegalen Vorgang und Umweltrisiken hinzuweisen.

Die Demonstrierenden trugen Transparente mit Aufschriften wie „Wir verteidigen unsere Lebensräume“ und riefen Parolen wie „Hände weg von Wasser und Natur“. Die gemeinsame Erklärung wurde vom Sprecher der Umweltplattform Hozat-Pertek-Sekasur, Erhan Doğru, verlesen.

Laut Doğru wurde die Solaranlage unmittelbar neben Wohnhäusern und Ställen errichtet, ohne dass die Bevölkerung im Vorfeld einbezogen wurde. Seit etwa anderthalb Monaten werde gebaut, obwohl keine ordnungsgemäßen Genehmigungen vorlagen. Eine technische Untersuchung vom 23. Dezember durch lokale Behörden habe bestätigt, dass die Anlage gegen geltende Bau- und Umweltvorschriften verstoße. Der Standort wurde daraufhin offiziell versiegelt.

„Die Feststellungen zeigen, dass dieses Projekt von Anfang an rechtswidrig war“, sagte Doğru. „Unter dem Deckmantel sauberer und günstiger Energie versuchen Unternehmen, durch unkontrollierte und illegale Bauvorhaben ihre Gewinne zu maximieren – auf Kosten der Natur.“

Die Umweltplattform forderte einen sofortigen Stopp aller Bautätigkeiten, den Rückbau der errichteten Anlagen und Maßnahmen zur ökologischen Wiederherstellung des betroffenen Geländes. „Dieses Vorhaben muss vollständig annulliert und die Firma zur Rechenschaft gezogen werden“, so Doğru. Derartige Projekte seien Teil eines größeren Trends, bei dem ländliche Regionen systematisch für kurzfristige Gewinne ausgebeutet würden.

Zeynel Erdoğan, Vorsitzender des Schaf- und Ziegenzüchterverbands in Dersim, betonte, dass insbesondere die Viehhalter:innen in der Region durch solche Vorhaben betroffen seien. „Die Tierhaltung steht vor dem Aus. Diese Projekte rauben uns unsere Lebensgrundlage“, sagte Erdoğan.

https://deutsch.anf-news.com/Oekologie/geplanter-tagebau-in-dersim-nach-anwohnerklage-ruckt-gutachterteam-an-48220 https://deutsch.anf-news.com/Oekologie/geplantes-solarkraftwerk-in-dorf-bei-dersim-gestoppt-46942 https://deutsch.anf-news.com/Oekologie/dersim-mahnwache-gegen-geplanten-tagebau-in-sekasur-46857

 

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Mehrere Vermisste nach heftigen Schneefällen in Südkurdistan

Heftige Schneefälle haben in der gebirgigen Biradost-Region nordöstlich von Hewlêr (Erbil) zu mehreren Notlagen geführt. Zwölf Personen gelten als vermisst, sieben Bergsteiger sind in unzugänglichem Gelände eingeschlossen. Rettungskräfte haben eine groß angelegte Such- und Hilfsaktion eingeleitet.

Wie der Zivilschutzchef des Distrikts Soran, Oberstleutnant Karwan Mirawdeli, mitteilte, fehlt seit der Nacht auf Sonntag jede Spur von acht Einheimischen, die mit ihren Tieren ins Gebirge aufgebrochen waren. Biradosts Bezirksgouverneur sprach sogar von insgesamt zwölf vermissten Personen, deren Position lokalisiert worden sei.

„Von sieben kennen wir die Identität, aber bislang fehlt jede Spur“, sagte Mirawdeli. Ob die Vermissten im Schnee festsitzen oder ein anderes Unglück geschehen ist, sei unklar. „Im Moment können wir nur sagen, dass ihr Verbleib unbekannt ist.“

Bergsteiger ignorierten wohl Warnungen

Parallel zu den Vermisstensuchen läuft ein Rettungseinsatz für eine siebenköpfige Bergsteigergruppe, die sich trotz vorheriger Warnungen ins Hochgebirge begeben hatte. Die Gruppe habe in der Region um den Sîdekan-Berg Hilfe angefordert, so Mirawdeli. „Sie hatten drei Fahrzeuge dabei, aber angesichts der Schneemassen können wir wahrscheinlich nur die Personen selbst evakuieren, nicht ihre Fahrzeuge“, erklärte der Zivilschutzchef, der auch persönlich an dem Einsatz teilnimmt. Die Suche wird durch schlechte Sicht und unpassierbare Wege erschwert.

83 Fahrzeuge in einer Nacht geborgen

Allein in der Nacht seien in der Alana-Schlucht 83 eingeschneite Fahrzeuge geborgen worden, berichtete Mirawdeli. Er warnte eindringlich vor weiteren riskanten Ausflügen in höhere Lagen: „Die Sorglosigkeit mancher Bürger gefährdet nicht nur ihr eigenes Leben, sondern erschwert auch die Arbeit unserer Einsatzkräfte, die durchgehend im Einsatz sind.“ Für die kommenden Tage wird in der gesamten Region weiterhin starker Schneefall erwartet. Sollte die Rettung der Bergsteiger am Sonntag scheitern, werde es laut Mirawdeli „aufgrund zunehmender Schneemengen am Montag deutlich schwieriger, sie zu erreichen“.

https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/drei-tote-bei-unwettern-in-sudkurdistan-49192

 

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Armed remnants attack internal security during protests in Lattakia

SANA - Syrian Arab News Agency - 28. Dezember 2025 - 15:59

Lattakia, Dec. 28 (SANA) Armed members of the deposed regime’s remnants exploited protest gatherings to attack internal security personnel with live fire, resulting in martyrdom and injuries among officers responsible for protecting the demonstrations, a source at the Ministry of Interior confirmed to SANA on Sunday.

The source stated: “We urge our citizens in the coastal region not to fall for calls that appear as protests but conceal armed activities.”

He added: “The arrest of members of armed groups linked to the deposed regime’s remnants demonstrates the true purpose behind these protest calls and the incitement against internal security forces.”

The Ministry emphasized that its personnel continue to exercise maximum restraint when confronted with armed assaults and that it will not allow the situation to escalate into chaos or armed violence.

Authorities note that since the fall of the deposed regime, groups connected to its remnants have refused the ongoing political and institutional transition, turning to incitement and calls for demonstrations under divisive slogans, aiming to provoke violence, exploit civil cover, target security and army personnel, and damage public property.

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The Ever-Widening War

The Ever-Widening War

Paul Craig Roberts

As we enter 2026, the ever-widening war is further widening. Russian foreign minister Lavrov accuses the European Union of escalating the conflict and preparing for war with Russia. As a fifth year of conflict begins, Russian president Putin’s limited military operation is expanding into a general conflict between Europe and Russia. The EU has raised apparently from loans from banks approximately $100 billion to enable Ukraine to continue the conflict while Europe builds up it’s military capability to directly enter the war with Russia. This statement is not merely my opinion. It is the stated policy of the German chancellor, the British prime minister, and the French president.

From the beginning of Putin’s limited military operation in Donbas, I have described it as folly that would prolong the conflict until it ever-widened into a general war. It seems that now Russia’s foreign minister has come to agree with me.

The conflict should have been a very quickly settled affair. Russia should have cut all rail and sea routes into Ukraine, thus preventing the transfer of Western weapons. The government in Kyiv should have been attacked, and the entire electric supply in Ukraine shut down. With Ukrainian government disrupted and the inability of Ukraine to move troops and weapons, the conflict would have quickly been over.

But Putin was not prepared. Perhaps influenced by his pro-western central bank director that Russia could not afford much of a military, instead of preparing for the inevitable conflict, Putin placed his faith in the so-called Minsk agreement, which the German chancellor and the French president said was used by the West to deceive Russia. Thus in February 2022 when Putin faced the invasion of the two breakaway republics known as Donbas by a 600,000 Ukrainian army trained and equipped by the West, his only option was to protect the Russia citizens in Donbas from the Ukrainian army as Putin had left Russia unprepared.

The conflict consistently widened as the west took advantage of the opportunity that Putin’s hesitation extended to them to continually widen the conflict. Weapon system after weapon system that the West said would never be sent to the Ukrainians were sent. The Russian strategic bombing force was attacked. Today Russian life far inside the country is disrupted by Ukrainian drone attacks aided and abetted  by the West. Citizens are killed and energy facilities damaged. Putin’s hopes to end the conflict through negotiations have come to nothing. President Trump has yet to sit down with Putin, evaluate whether the United States can accept Putin’s conditions for ending the root cause of the conflict, and, if not, attempting to arrive at some compromise.

In the western world, continuing war serves powerful economic and political interests. The profits of the military/security complex bloom during war. Politicians receive commissions from awarding armament contracts. The European Union in a state of disarray seizes on Russia as the common enemy to hold the European Union together. What Putin’s policy of a never-ending ever-widening war has done is to create a formidable force against peace in Ukraine. Putin’s blunder is leading directly to major conflict.

Possibly the conflict will be stopped by the European Union falling apart. The disarray is apparent. The Belgian prime minister blocked the transfer of the frozen Russian assets to Ukraine. The president of Hungary denounces Europe’s hostile attitude toward Russia. The main European warmongers–the chancellor of Germany, the British prime minister, and the president of France–have very little public support. It remains to be seen if such weak political figures can lead their countries into a major war that would devastate all of Europe.

The world would be much safer at this time if Putin had been realistic and had understood that the purpose of the American coup against the elected Ukrainian government was directed at Putin’s statement that Russia no longer accepted American hegemony. Apparently the Wolfowitz doctrine was not taken seriously by the Russian government.

The lack of Western moral fiber is apparent when the West can be more upset by the failure of Washington’s policy to destabilize Russia than the West is by Israel’s genocide of Palestine.

Considering President Trump’s preoccupation with seizing Venezuela’s oil reserves and other national assets and Netanyahu’s pressure on Trump to attack Iran, Trump might withdraw from the conflict in Ukraine, thereby leaving the future of NATO in doubt. If so, Putin’s ever-widening war could have a better outcome than a generalized war.

We will see what the players on the stage, fools all, bring us in 2026.

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Three killed, 60 injured in Latakia, as remnants attack security forces

SANA - Syrian Arab News Agency - 28. Dezember 2025 - 15:25

Lattakia, Dec. 28 (SANA) Three people were killed and 60 others injured on Sunday during protests in Lattakia, after attacks by remnants of the deposed regime targeted security forces and civilians, the Health Directorate said in a statement to SANA.

The directorate said the injuries that reached hospitals included knife wounds, injuries from stones, and gunshot wounds, inflicted by remnants of the deposed regime against security personnel and citizens.

It added that two ambulances were put out of service after being attacked and vandalized while responding to the incidents, confirming that medical teams continue to provide necessary care to the injured and to handle emergency cases.

Since the fall of the deposed regime, its remnants’ ability to mobilize popular support has declined, despite repeated attempts to reappear under the guise of protest movements. With the waning of public momentum and the failure of previous demonstrations to produce political impact, these groups have turned to escalation through civilian fronts, employing incendiary rhetoric and divisive slogans, and attempting to drag the street toward violence.

Recent developments indicate a shift from incitement to the use of weapons, targeting members of the security forces and the army, and vandalizing public property, in an effort to exploit security tensions and create a state of chaos presented as a “civil movement.” In essence, however, this reflects an attempt to destabilize the state and reactivate the influence of the remnants of the deposed regime through far more dangerous means.

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Öl und Gas bescheren armen Ländern Wirtschaftswunder

Vijay Jayaraj

Nationen, die einst an den Rand des wirtschaftlichen Geschehens gedrängt wurden, streben nun mit Hochdruck nach Wohlstand, angetrieben von einer einzigen, vereinigenden Kraft: Energie.

Energie ist unverzichtbar. Von den riesigen KI-Rechenzentren in den USA bis hin zu den Mega-Produktionsstätten in China – erschwingliche und zuverlässige Energieversorgung macht den Unterschied zwischen Leben und Wohlstand aus.

Der Zugang zu heimischen Energiequellen – oder die Möglichkeit, Importe zu sichern – eröffnet eine Vielzahl von Möglichkeiten: Es entstehen neue Arbeitsplätze, die Infrastruktur wird ausgebaut und die Regierungen gewinnen die finanzielle Stärke, um in ihre Bevölkerung zu investieren.

Öl und Gas, von Klima-Eliten als Relikte einer vergangenen Ära verspottet, erweisen sich stattdessen als Motoren eines neuen Aufbruchs. Eine Gruppe von Nationen schlägt einen radikal anderen Kurs ein, angetrieben vom unnachgiebigen Pragmatismus der Förderung von Kohlenwasserstoßen.

Guyana: Von der Bedeutungslosigkeit zum Ölgiganten

An der Nordküste Südamerikas gelegen, spielte Guyana einst nur eine untergeordnete Rolle in der globalen Wirtschaftsdiskussion. Heute ist es die am schnellsten wachsende Volkswirtschaft der Welt, mit einem Bruttoinlandsprodukt (BIP), das 2022 um erstaunliche 63 % und 2023 um 38 % in die Höhe schoss. Für dieses Jahr wird ein weiteres Wachstum von 27 % prognostiziert.

Das Wachstum Guyanas lässt sogar die viel gepriesenen „asiatischen Tigerstaaten“ – Hongkong, Singapur, Südkorea und Taiwan – weit hinter sich. Bis 2025 prognostizieren Analysten ein weiterhin robustes Wachstum von mehr als 14 %, angetrieben durch die unermüdliche Förderung des Stabroek-Blocks, einem 6,6 Millionen Acres großen Ölfeld vor der Atlantikküste des Landes. Die Entdeckung von Liza im Jahr 2015, eine 10-Milliarden-Barrel-Goldgrube, hat dieses Land mit 810.000 Einwohnern zu einer Energie-Großmacht gemacht.

Die finanziellen Gewinne – allein 2,57 Milliarden US-Dollar im Jahr 2024 – haben Infrastrukturverbesserungen, den Ausbau des Gesundheitswesens und Bildungsreformen finanziert. Wie Upstream Online berichtet, hat sich das Pro-Kopf-Einkommen Guyanas seit 2019 vervierfacht, eine Leistung, die ohne Öl undenkbar wäre.

Niger: Afrikas Pipeline zum Wohlstand

Auf der anderen Seite der Welt, in den trockenen Weiten Westafrikas, schreibt Niger eine ähnliche Geschichte. Das seit langem für Uran und Subsistenzwirtschaft bekannte Binnenland steht vor einem Ölboom, der seine Zukunft neu definieren könnte.

Der Schlüssel dazu? Die Niger-Benin-Pipeline, eine ~2000 km lange Leitung, die Rohöl aus dem Agadem-Riftbecken in Niger an die Atlantikküste transportieren soll. Nachdem diplomatische Differenzen mit Benin im August 2024 beigelegt worden waren, wurde für die kommenden Jahre ein Anstieg der Produktion über 110.000 Barrel pro Tag (bpd) erwartet. Infolgedessen wird ein Anstieg des BIP prognostiziert.

Senegal: Gas weist den Weg voran

Weiter westlich schließt sich Senegal der Energie-Renaissance an. Das Sangomar-Ölfeld, das im Juni 2024 die Produktion aufgenommen hat, und das Erdgasprojekt Greater Tortue Ahmeyim (GTA) an der Grenze zwischen Senegal und Mauretanien schreiben die Wirtschaftsgeschichte des Landes neu.

Im Jahr 2024 übertraf das Sangomar-Feld sein ursprüngliches Ziel und produzierte 16,9 Millionen Barrel Rohöl gegenüber den geplanten 11,7 Millionen. Mit einer Ölproduktion von über 100.000 Barrel pro Tag und dem GTA, das bereit ist, Flüssigerdgas (LNG) auf die globalen Märkte zu liefern, wird das BIP-Wachstum Senegals im Jahr 2025 voraussichtlich zweistellig ausfallen und zu den höchsten in Afrika gehören.

Das BIP-Wachstum Senegals lag 2024 bei rund 10 %, und die Energieexporte sollten 2025 voraussichtlich 30 % der Staatseinnahmen ausmachen. Entscheidend ist, dass Gaskraftwerke die Stromkosten senken und so das Wachstum der Industrie ermöglichen.

Elfenbeinküste: Diversifizierung durch Kohlenwasserstoffe

Die Elfenbeinküste, lange Zeit abhängig von Kakao und Kaffee, entwickelt sich zum stillen Energieriesen Westafrikas. Das Land hat die ursprünglichen Produktionsprognosen für sein Öl- und Gasfeld Baleine übertroffen.

Die Ölproduktion hat sich seit 2020 auf 60.000 Barrel pro Tag verdoppelt, während Erdgas – das 72 % der Stromversorgung des Landes deckt – Industrien aus der gesamten Region angezogen hat. Das Land plant, bis 2028 eine Fördermenge von 200.000 Barrel Öl pro Tag und 450 Millionen Kubikfuß Gas pro Tag zu erreichen.

Dank der rasanten Entwicklung der Öl- und Gasindustrie ist es der Elfenbeinküste gelungen, ihre Armutsquote von 55 % im Jahr 2011 auf 37 % im Jahr 2021 (die neuesten verfügbaren Daten) zu senken. Da sich die Ölproduktion in den nächsten vier Jahren voraussichtlich mehr als verdreifachen wird, könnte die Armutsquote auf einen einstelligen Wert sinken.

Nicht der Klimawandel, sondern die Energiearmut bleibt die unmittelbare Bedrohung für diese Regionen und beeinträchtigt weiterhin die Zukunft von Millionen von Menschen in Afrika und Südamerika. Sonnenkollektoren und Windräder können keine Stahlwerke, Fabriken oder Städte mit Strom versorgen.

Die Regierungen von Guyana, Niger, Senegal und Elfenbeinküste haben dies verstanden. Sie geben den Lebensgrundlagen ihrer Bürger Vorrang vor den Zielen zur „Kohlenstoffreduzierung”, die von den sogenannten Eliten in Brüssel oder New York entworfen wurden.

Ihr Erfolg entlarvt die Leere des Netto-Null-Dogmas und bekräftigt eine zeitlose Wahrheit: Energie im Überfluss ist die Grundlage des menschlichen Fortschritts.

This piece originally appeared at C02Coalition.org and has been republished here with permission.

Author: Vijay Jayaraj is a Research Associate at the CO2 Coalition, Arlington, VA and writes frequently for the Cornwall Alliance. He holds a master’s degree in environmental sciences from the University of East Anglia, UK, and resides in India.

Link: https://cornwallalliance.org/oil-gas-turning-poor-countries-into-economic-miracles/

Übersetzt von Christian Freuer für das EIKE

 

Der Beitrag Öl und Gas bescheren armen Ländern Wirtschaftswunder erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.

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Finance and Social Affairs Ministers visit Al-Biruni hospital for cancer care

SANA - Syrian Arab News Agency - 28. Dezember 2025 - 14:52


Damascus, Dec. 28 (SANA)
Accompanied by representatives from the Ministries of Higher Education and Scientific Research and Health, as well as a team from the Syrian American Medical Society (SAMS), Minister of Finance Mohamed Yisr Barnieh and Minister of Social Affairs and Labor Hind Kabawat reviewed the services provided at Al-Biruni University Hospital, particularly “Basma” Unit for treating children with cancer.

During the visit, they discussed work requirements and challenges with the hospital administration and Basma Association, as well as ways to secure medical supplies and expand access to services to cover all children with cancer across Syria.

In a statement to SANA on Sunday, Minister Barnieh emphasized the importance of providing financial and logistical support to Al-Biruni Hospital and Basma Association. Minister Kabawat stressed the necessity of coordinating efforts between government entities, local organizations, and international partners to expand cancer treatment services nationwide.

The Director General of Al-Biruni University Hospital, Dr. Radwan Al-Ahmad, said that the hospital treats around 1,000 patients daily for chemotherapy, radiotherapy, or follow-up care.

The Executive Director of Basma Association, Rima Salem, noted that the association treats 40 percent of Syrian children with cancer at the hospital. Its other programs serve an additional 60 percent, and its services have reached over 12,000 children under the age of 18.

SAMS Country Director Baraa Al-Samoudi said the visit aimed to assess services and study the possibility of providing additional support in cancer care.

Syrian American Medical Society (SAMS) is a nonprofit that provides medical care, aid, and training in Syria and nearby countries. It supports hospitals, supplies medicines, and strengthens local healthcare.

R.H

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EM-Rente: So schützt die Arbeitserprobung vor der Besserungsfalle der DRV

Lesedauer 6 Minuten

Wer trotz Erwerbsminderungsrente einen Arbeitsversuch starten will, braucht nicht mehr Mut, sondern ein sauberes Konzept. Die größte Gefahr ist nicht der Testlauf selbst, sondern dass er später als „Beweis“ für eine dauerhafte Leistungssteigerung gelesen wird, obwohl er nur unter besonderen Bedingungen funktioniert hat oder gesundheitlich teuer erkauft wurde.

Seit 01.01.2024 gibt es dafür ein klares Instrument: die Arbeitserprobung nach § 43 Abs. 7 SGB VI. Entscheidend ist eine Logik, die die DRV nachvollziehen kann: nicht nur Stunden, sondern ein belastbares Tätigkeits- und Belastungsprofil, eine kurze, wiederholbare Dokumentation und eine Rückfallmeldung, die zeitlich und medizinisch „andockt“.

Arbeitserprobung nach § 43 Abs. 7 SGB VI: Was seit 2024 möglich ist

Die Arbeitserprobung erlaubt eine probeweise Tätigkeit, die das der EM-Rente zugrunde liegende zeitliche Leistungsvermögen überschreitet. Der Rentenanspruch bleibt für einen begrenzten Zeitraum grundsätzlich bestehen, während geprüft wird, ob die Tätigkeit tragfähig ist.

Die DRV erwartet dafür keine „Erzählungen“, sondern eine Mitteilung mit Arbeitszeit, Tätigkeitsart und voraussichtlichem Verdienst sowie die Information über Änderungen, insbesondere bei Reduktion, Abbruch oder längerer Arbeitsunfähigkeit. Nach dem Erprobungszeitraum prüft die DRV, ob sich das Leistungsvermögen nachhaltig verändert hat.

Nicht jeder Job ist Arbeitserprobung: Die Abgrenzung, die Leser brauchen

Viele Betroffene setzen „Arbeiten“ automatisch mit „Rentenrisiko“ gleich. Das ist zu pauschal. Maßgeblich ist, ob der Arbeitsversuch innerhalb des Leistungsbildes bleibt, das der Rentenentscheidung zugrunde liegt, oder ob er darüber hinausgeht.

Bei einer vollen EM-Rente ist eine Tätigkeit mit sehr geringem täglichem Umfang typischerweise kein Test „über der Grenze“, während ein Versuch, der klar in Richtung mehr Belastung zielt, eher als Arbeitserprobung einzuordnen ist.

Für die Praxis gilt: Die DRV bewertet EM-Fragen nicht nach einem „Wochenstunden-Gefühl“, sondern nach einem belastbaren Bild der täglichen Leistungsfähigkeit und der Bedingungen, unter denen sie entsteht.

„Übliche Bedingungen“: Was die DRV später als normal ansieht – und was nicht

Wenn Arbeit nur funktioniert, weil dauerhaft außergewöhnliche Entlastung organisiert wird, ist das für die Aussage „allgemeiner Arbeitsmarkt“ weniger überzeugend. Außergewöhnlich sind zum Beispiel Konstellationen, in denen Kolleginnen und Kollegen regelmäßig ungeplant Aufgaben „abfangen“, weil die Belastung sonst kippt, oder in denen die Tätigkeit nur gelingt, weil die Aufgaben dauerhaft auf Schonvarianten reduziert werden, die im Betrieb eigentlich nicht üblich sind.

Auch ständig variable Sonderpausen jenseits eines planbaren Rahmens können ein Hinweis sein, dass die Tätigkeit nicht unter normalen Bedingungen tragfähig ist. Deshalb ist ein Profil so wichtig: Es zeigt, was real getestet wurde und verhindert, dass später ein idealisiertes Bild entsteht.

Schritt 1: Stundenprofil und Tätigkeitsprofil festlegen – bevor der Test beginnt

Ein Testlauf ist nur dann „sicher“, wenn er Grenzen hat. Das Profil sollte so geschrieben sein, dass es auch Wochen später noch neutral verständlich bleibt.

Stunden-/Ablaufprofil Tätigkeits-/Belastungsprofil Startdatum, geplanter Testmodus (z. B. Stabilisierung, dann Anpassung) Tätigkeit und 5–7 typische Aufgaben (konkret, nicht „Büro“) Stunden pro Tag, Tage pro Woche, Verteilung inkl. Wegezeiten Körperhaltungen, Zwangshaltungen, Treppen/Wege, Stehanteile Pausen: fest vereinbart, dokumentierbar Zeitdruck, Störungslage, Multitasking, Kundenkontakt/Reizdichte Ausschlüsse: Schicht, Überstunden, Springer-Einsätze (falls nicht tragfähig) Heben/Tragen, monotone Haltung, Bildschirmdauer, Lärm Stop-Regeln: vorab definiert Hilfsmittel/Schonbedingungen: nötig vs. nicht möglich Stop-Regeln, die tragfähig wirken, weil sie vorher feststehen

Stop-Regeln sollten so formuliert sein, dass sie nicht wie eine nachträgliche Rechtfertigung klingen. Tragfähig ist etwa: Wenn während der Arbeit der Symptomwert auf einem festen Score-Raster deutlich ansteigt und am Folgetag die Belastbarkeit signifikant einbricht, wird die Arbeitszeit im nächsten Einsatz reduziert.

Ebenso plausibel ist: Wenn die Regenerationszeit nach einem Arbeitstag regelmäßig so hoch ist, dass an zwei Folgetagen nur noch minimale Belastung möglich ist, wird der Versuch auf den zuletzt stabilen Umfang zurückgeführt. Und wenn ärztliche Behandlung oder Arbeitsunfähigkeit eintritt, gilt das als klare Stop-Schwelle.

Der entscheidende Punkt ist nicht die einzelne Zahl, sondern die Konsistenz: Die Regel gilt ab Tag eins und wird dann genau so umgesetzt.

Schritt 2: DRV informieren – einmal sauber, damit später nichts „umgedeutet“ wird

Die Mitteilung an die DRV sollte kurz und faktenbasiert bleiben. Sie dient der Einordnung als Erprobung und verhindert spätere Diskussionen, warum die DRV „nichts wusste“.

Muster:
Betreff: Mitteilung Arbeitserprobung nach § 43 Abs. 7 SGB VI – [Versicherungsnummer] „Ich teile mit, dass ich ab dem [Datum] eine Erwerbstätigkeit probeweise aufnehme bzw. ausweite. Geplant sind [x] Stunden täglich / [y] Stunden wöchentlich, Verteilung: [Tage]. Tätigkeit: [konkrete Kurzbeschreibung]. Voraussichtlicher Verdienst/Arbeitseinkommen: [Schätzung]. Bitte teilen Sie mir den für die Arbeitserprobung maßgeblichen Zeitraum mit. Änderungen, insbesondere Reduktion, Beendigung oder gesundheitliche Probleme, melde ich unverzüglich.“

Schritt 3: Dokumentation, die nicht viel Papier macht – aber viel Beweiswert hat

Der häufigste Fehler ist eine Dokumentation, die zu spät beginnt oder nur aus „Erinnerungen“ besteht. Die Lösung ist ein Schema, das jeden Tag gleich aufgebaut ist.

Was laufend festhalten Warum es später zählt Arbeitszeit, Pausen, Ausfälle, Abweichungen vom Plan zeigt Verlauf statt Momentaufnahme Aufgaben + Belastungsmerkmale (standardisiert) verbindet Zeit und Tätigkeit, reduziert Interpretationsspielraum Symptome während der Arbeit (Score) + unmittelbare Folgen macht Belastungsreaktion sichtbar, nicht nur „Befinden“ Folgetag-Effekt: Schlaf, Erschöpfung, Regenerationszeit belegt „Preis“ der Tätigkeit und Crash-Muster Arztkontakte, Therapie, AU, Befunde chronologisch verknüpft Belastung und medizinische Konsequenz Arbeitsplatzbesonderheiten (Zeitdruck, Störungslage) erklärt, warum der Versuch kippt, obwohl Stunden gleich bleiben Tagesprotokoll in 3 Minuten

„Di, 4 Std., Empfang: hoher Publikumsverkehr, häufige Unterbrechungen. Belastung: Sitzen mit häufigem Aufstehen, Konzentration dauerhaft gefordert. Symptom: Erschöpfung 7/10 ab Stunde 3, Kopfschmerz 6/10. Folge: Medikation erhöht, Erholung nur mit Liegen möglich. Folgetag: Schlaf 4 Std., Belastbarkeit deutlich reduziert, Arztkontakt erforderlich. Konsequenz: nächste Schicht auf 3 Std. reduziert.“

Rückfall melden: So wird Reduktion oder Abbruch plausibel, statt angreifbar

Ein Rückfall ist im Rahmen einer Erprobung nicht ungewöhnlich. Angreifbar wird er, wenn er ohne zeitliche Logik wirkt oder erst spät gemeldet wird. Deshalb sollte die DRV informiert werden, sobald Reduktion, Abbruch, längere Arbeitsunfähigkeit oder relevante gesundheitliche Probleme auftreten. Inhaltlich trägt eine Rückfallmeldung, wenn sie Zeitpunkt, medizinische Konsequenz und Ergebnis der Erprobung verbindet.

Muster:
Betreff: Arbeitserprobung – Reduktion/Beendigung aus gesundheitlichen Gründen
„Ich muss die im Rahmen der Arbeitserprobung ausgeübte Tätigkeit ab dem [Datum] reduzieren/beenden. Es sind gesundheitliche Probleme aufgetreten, die zu [ärztlicher Behandlung/Arbeitsunfähigkeit] geführt haben. Unter den erprobten Bedingungen war die Tätigkeit nicht nachhaltig durchführbar. Ich bitte um weitere Berücksichtigung des bisherigen Rentenanspruchs.“

Hinzuverdienst: Der zweite Prüfpunkt, der häufig übersehen wird

Auch während einer Arbeitserprobung gelten die Regeln zum Hinzuverdienst. Praktisch heißt das: Verdienstprognose bei Beginn realistisch angeben, Änderungen zeitnah mitteilen und Lohnabrechnungen bzw. Nachweise geordnet aufbewahren. Wer diese Ebene von Anfang an sauber führt, vermeidet Nachfragen, Kürzungen oder Missverständnisse, die allein aus unklarer Verdienstlage entstehen.

Nach Ablauf der Arbeitserprobung: So bereiten Betroffene die DRV-Prüfung vor

Wenn der Versuch stabil weiterläuft, wird die DRV regelmäßig prüfen, ob sich das Leistungsvermögen nachhaltig verändert hat. Wenn der Versuch scheitert, kann er genau das belegen, was Betroffene oft sagen, aber ohne Nachweise schwer beweisen können:

Dass Arbeit nur unter hohen gesundheitlichen Kosten möglich ist oder nicht dauerhaft trägt. Damit die Bewertung nicht allein aus dem „Stundenbild“ entsteht, sollte das Ende der Erprobung mit einer kurzen, neutralen Zusammenfassung abgeschlossen werden.

Zum Ende der Erprobung bereitlegen Zweck für die Prüfung Wochenübersicht Arbeitszeit + Abweichungen zeigt Verlauf statt Einzeltag Tätigkeitsprofil + typische Belastungsspitzen verhindert „Stunden = Leistungsfähigkeit“ 2–3 repräsentative Protokollwochen liefert Beispiele ohne Papierflut kurze Chronologie Arzt/Behandlung/AU verbindet Belastung und medizinische Folgen Fazit in 5–8 Sätzen: Ergebnis der Erprobung fixiert das Ergebnis, statt Deutung zu überlassen Wenn die DRV reagieren will: Anhörung oder Bescheid richtig einordnen

Kommt nach dem Versuch eine Anhörung oder ein Bescheid, ist die wichtigste Regel: schriftlich, fristgerecht und strukturiert antworten. Betroffene sollten nicht versuchen, den gesamten Krankheitsverlauf zu erklären, sondern die Frage der DRV beantworten:

War die Leistungsfähigkeit nachhaltig und unter üblichen Bedingungen verbessert oder nicht. Genau dafür sind Tätigkeitsprofil, Protokolle und medizinische Anknüpfungspunkte da. Hilfreich ist oft eine kurze ärztliche Stellungnahme, die sich am Tätigkeitsprofil orientiert und konkret beschreibt, warum eine dauerhafte Ausweitung nicht tragfähig ist, statt nur Diagnosen zu wiederholen.

Die drei häufigsten Fallen – und wie Betroffene sie vermeiden

Die erste Falle ist ein Arbeitsversuch mit der Tätigkeitsbeschreibung „Büro“ oder „leichte Arbeit“. Ohne konkrete Aufgaben und Belastungen füllt die DRV die Lücken mit Standardannahmen.

Die zweite Falle ist eine Erprobung, die stillschweigend über den Zeitraum hinausläuft, ohne dass das Ergebnis einmal schriftlich zusammengefasst wird; dann wirkt „Fortsetzung“ schnell wie „Erfolg“. Die dritte Falle ist die verzögerte Rückfallmeldung:

Wenn Reduktion oder Abbruch erst Wochen später gemeldet werden, fehlt die zeitliche Logik zwischen Belastung, Symptomen und Konsequenz, und genau diese Logik entscheidet im Zweifel über die Einordnung.

FAQ: Arbeitsversuch trotz EM-Rente

Muss eine Arbeitserprobung beantragt werden?
Ein Formantrag ist meist nicht erforderlich, aber die DRV sollte zur Einordnung informiert werden, damit Arbeitszeit, Tätigkeit und Verdienst sauber zugeordnet werden und spätere Missverständnisse vermieden werden.

Wie dokumentiert man sinnvoll, ohne sich zu überfordern?
Mit einem kurzen, täglichen Schema und einer Wochenübersicht. Entscheidend ist Konsistenz: lieber jeden Tag fünf Zeilen als am Ende zehn Seiten.

Was macht einen Rückfall plausibel?
Zeitnähe, medizinische Konsequenz und die erkennbare Verbindung zu den erprobten Bedingungen. Ein Rückfall wirkt deutlich überzeugender, wenn er als Ergebnis der Erprobung dokumentiert ist, nicht als spätere Erklärung.

Warum ist „übliche Bedingungen“ so wichtig?
Weil die DRV prüfen muss, ob Arbeit unter normalen Marktbedingungen tragfähig ist. Sonderbedingungen können erklären, warum etwas kurzfristig geht, aber nicht dauerhaft.

Gilt Hinzuverdienst auch während der Erprobung?
Ja. Leistungsfrage und Hinzuverdienst sind getrennte Ebenen; beides sollte von Anfang an geordnet geführt werden.

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Erwerbsminderungsrente: Rentenkasse erstattete rückwirkend fast 47.000 Euro 

Lesedauer 3 Minuten

Die Rentenversicherung muss Leistungen zur Teilhabe in Höhe von 47.440,13 Euro zahlen – und das rückwirkend. So entschied das Sozialgericht Nürnberg (S 4 R 360/20).

Versicherung lehnt Rentenantrag ab

Der Versicherte stellte bei der Deutschen Rentenversicherung am 05.06.2013 einen Antrag auf Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung. Die Versicherung lehnte diesen Antrag ab und wies den Widerspruch zurück. Es folgte ein Verfahren vor dem Sozialgericht.

Arbeit in Behindertenwerkstatt

Ab April 2016 war der Betroffene bei einer AWO Werkstatt für das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich angemeldet. Dies lief über die Agentur für Arbeit, da sich die Rentenversicherung nicht für zuständig erklärte.

Agentur für Arbeit fordert Erstattung von der Rentenkasse

Die Agentur für Arbeit übernahm zwar die Rehabilitation, stellte aber bei der Rentenversicherung einen Erstattungsanspruch, da das Verfahren über die Anerkennung der Erwerbsminderung lief. Die Agentur für Arbeit ging davon aus, dass im Fall einer Gewährung der Rente die Rentenkasse Kosten der Rehabilitation tragen müsste.

Die AWO nahm den Betroffenen in das Eingangsverfahren auf und hielt es für absehbar, dass der Betroffene die Voraussetzungen für die Arbeit in einer Werkstatt für behinderte Menschen erfüllen werde.

Der Eingliederungsplan erwähnt eine paranoide Schizophrenie, ein Klinefelder-Syndrom (eine Chomosomenstörung im männlichen Geschlecht) und eine Skoliose (eine dreidimensionale Verkrümmung der Wirbelsäule).

Sozialgericht bestätigt volle Erwerbsminderung

Ein Gutachter im Auftrag des Sozialgerichts diagnostizierte ebenfalls eine paranoide Schizophrenie. Der Betroffene könne nur weniger als drei Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt sein. Damit galt er als voll erwerbsgemindert. Diesen Zustand erkannte der Gutachter bereits seit 2011.

Die Rentenversicherung akzeptierte diese Einschätzung und gewährte eine Rente wegen voller Erwerbsminderung und ging davon aus, dass die Erwerbsminderung seit November 2011 bestand.

AWO übernimmt Betroffenen

Der Mann bestand das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich der Werkstatt und die AWO übernahm ihn 2028 zur dortigen Beschäftigung. Die Agentur für Arbeit hatte für die berufliche Eingliederung 47.440,13 Euro ausgegeben.

Rentenversicherung lehnt Erstattung ab

Nach der gewährten Rente bat der Operative Service der Agentur für Arbeit die Rentenversicherung um die Erstattung dieser Summe. Die Rentenversicherung argumentierte, die Agentur für Arbeit hätte den Antrag auf Leistungen übernommen, da am Tag der Antragstellung keine Anspruch auf eine Rente bestanden hätte. Deshalb bestehe kein Anspruch auf Erstattung.

Es geht vor das Sozialgericht

Es gab keine Einigung, und deshalb ging die Agentur für Arbeit vor das Sozialgericht Nürnberg, im ihren Anspruch durchzusetzen. Hier argumentierte die Rentenversicherung, dass zum Zeitpunkt des Antrags auf Leistungen kein Rentenantrag vorgelegen habe. Denn diesen habe die Rentenkasse bereits zuvor abgelehnt. Voraussetzungen für eine Erstattung seien auch nicht gegeben, weil die Erwerbsminderung rückwirkend bestätigt worden sei.

Es geht nicht um den tatsächlichen Bezug

Die Agentur für Arbeit argumentierte, die Voraussetzungen nach dem Sozialgesetzbuch VI (Rente) würden nicht nur vorliegen, wenn der Betroffene diese zum Zeitpunkt des Antrags auf Leistungen zur Eingliederung tatsächlich beziehe.

Es reiche vielmehr aus, dass die Voraussetzungen erfüllt seien, um die Rente zu beziehen. Dazu gehöre auch ein gestellter Rentenantrag. Das Rentenverfahrens ei nicht beendet gewesen, da das Klageverfahren zum Zeitpunkt des Antrags gelaufen sei. Um die rechtlichen Voraussetzungen zu bewerten, spiele es keine Rolle wie lange das gerichtlichen Verfahren dauere. Vielmehr ginge es darum, ob die Voraussetzungen zum Zeitpunkt des Antrags auf Leistungen zur Teilhabe vorlagen.

Dies sei hier der Fall gewesen, und deshalb müsse die Rentenkasse die Kosten übernehmen.

Richter bestätigen die Agentur für Arbeit

Die Richter schlossen sich den Argumenten der Agentur für Arbeit an. Sie erklärten, dass die Rentenversicherung auch Reha-Maßnahmen trage, die keine Rente wegen Erwerbsminderung bezögen, aber Anspruch darauf hätten.

Der Gesetzgeber betone den Auftrag der Rentenversicherung zur Rehabilitation. Dieses Ziel würde beschädigt, wenn die Agentur für Arbeit Teilhabe für Versicherte übernehme, die die Voraussetzungen für eine Rente wegen Erwerbsminderung erfüllten. Auch wenn Erwerbsgeminderte noch keine Rente beziehen, ist also die Rentenversicherung zuständig.

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AfD-Zoff um Jan Wenzel Schmidt: Medien bieten einem „Whistleblower“ die große Bühne, um Siegmund zu beschädigen

Er hat angekündigt, im Januar 2026 Belege für angebliche schwerwiegende Verfehlungen von Mitgliedern des Landesvorstandes der AfD in Sachsen-Anhalt veröffentlichen zu wollen: Der Bundestagsabgeordnete Jan Wenzel Schmidt will Nachweise für Vetternwirtschaft, als Dienstreisen abgerechnete Privatfahrten und den Missbrauch von Steuergeldern gesammelt haben. Dabei steht er gleichzeitig selbst unter Verdacht, in seinem Büro dubiose Geschäftspraktiken angewandt […]

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