«Der Staat ist eine Institution, die von Banden geführt wird, die aus Mördern, Plünderern und Dieben besteht, umgeben von willfährigen Handlangern, Propagandisten, Speichelleckern, Gaunern, Lügnern, Clowns, Scharlatanen, Blendern und nützlichen Idioten - eine Institution, die alles verdreckt und verdunkelt, was sie berührt.» (– Prof. Hans-Hermann Hoppe).
Externe Ticker
Reisen soll bilden: Ein Besuch in Großbritannien – trotz innerer Widerstände
Ich befinde mich derzeit auf dem Seeweg zu den Azoren. Von Bremerhaven aus legte die Artania (die auch schonmal für das ZDF als “Traumschiff” diente) im englischen Portsmouth an. Ich wollte in England eigentlich nicht von Bord, weil ich mich aus drei Gründen ärgerte. Zum einen: Die Engländer führten ab diesem Jahr eine Visa-Pflicht für […]
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Bürgergeld auch ohne Nachweise
Das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen hat klargestellt, dass Jobcenter bei der Prüfung eines Bürgergeld-Antrags keine Nachweise verlangen dürfen, die für die Bewilligung der Regelleistungen nicht erforderlich sind. Im konkreten Fall hob das Gericht die Ablehnung eines Antrags auf Bürgergeld auf und verpflichtete das Jobcenter zur rückwirkenden Gewährung der Regelleistungen.
Die Behörde hatte ihre Ablehnung auf angeblich fehlende Unterlagen der geschiedenen Ehefrau des Antragstellers gestützt – ein Vorgehen, das das LSG als unangemessen einstufte (Az.: L 21 AS 486/24 B ER und L 21 AS 487/24 B).
Der Fall: Schwerbehinderter Antragsteller in BedarfsgemeinschaftDer Kläger ist schwerbehindert (GdB 80, Merkzeichen G und B) und beantragte Bürgergeld zur Sicherung seines Lebensunterhalts. Er lebt mit seiner ebenfalls schwerbehinderten, geschiedenen Ehefrau (GdB 100, Merkzeichen RF) in einer Bedarfsgemeinschaft; beide Personen stehen unter gesetzlicher Betreuung. Zuvor hatte der Mann in einer anderen Stadt Leistungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII bezogen. Nach dem Umzug stellte er einen vorläufigen Antrag auf Bürgergeld.
Jobcenter verlangt weitreichende NachweiseIm Rahmen der Antragstellung forderte das Jobcenter eine Vielzahl von Unterlagen sowohl vom Kläger als auch von dessen Ex-Frau an. Neben Ausweisdokumenten, Sozialversicherungs- und Krankenkassennachweisen betraf dies auch Bescheide früherer Leistungen, Nachweise zu Kindergeld, Wohngeld, Schwerbehinderteneigenschaft, Kfz-Kosten sowie umfangreiche Kontoauszüge über mehrere Monate – ausdrücklich auch Konten der geschiedenen Ehefrau, einschließlich aufgegebener Konten und Zahlungsdienste.
Die Behörde argumentierte, nur so lasse sich die Hilfebedürftigkeit des Klägers prüfen, da beide in einer Bedarfsgemeinschaft lebten und daher Einkommen und Vermögen der Ex-Frau relevante Parameter seien.
Jobcenter darf keine Vermieterbescheinigung verlangenIm Zuge der Forderungen wurde auch eine Vermieterbescheinigung thematisiert. Das LSG stellte klar, dass eine derartige Bescheinigung für die Bewilligung von Regelleistungen nicht erforderlich ist.
Für die Feststellung des Anspruchs auf den Regelbedarf genügt es, die eigenen, leistungsrelevanten Umstände des Antragstellers zu ermitteln. Mietrechtliche Detailbestätigungen durch den Vermieter sind dafür kein notwendiger Bestandteil und überschreiten die Grenze zulässiger Mitwirkungsanforderungen.
Ablehnung wegen angeblich unzureichender MitwirkungWeil die angeforderten Unterlagen der Ex-Frau teilweise nicht vorgelegt wurden, lehnte das Jobcenter den Antrag unter Hinweis auf § 66 SGB I ab. Danach dürfen Leistungen versagt oder entzogen werden, wenn eine notwendige Mitwirkung fehlt und die Aufklärung des Sachverhalts dadurch wesentlich erschwert wird.
Der Kläger legte Widerspruch ein und beantragte beim Sozialgericht Gelsenkirchen einstweiligen Rechtsschutz. Das Sozialgericht (S 33 AS 310/24 ER) folgte jedoch der Linie des Jobcenters und wies den Eilantrag zurück. Zur Begründung hieß es, die Hilfebedürftigkeit sei mangels vollständiger Unterlagen der geschiedenen Ehefrau nicht ausreichend dargetan.
Erfolg vor dem LandessozialgerichtDas LSG Nordrhein-Westfalen gab der hiergegen gerichteten Beschwerde statt. Es stellte fest, dass die von der Behörde verlangten Nachweise der Ex-Frau für die Bewilligung der Regelleistungen des Klägers im Eilverfahren nicht entscheidungserheblich waren.
Der Kläger hatte die für seine eigene Hilfebedürftigkeit maßgeblichen Angaben fristgerecht und vollständig gemacht. Damit fehlte es an der rechtlich gebotenen Kausalität zwischen der vermeintlich fehlenden Mitwirkung und der Aufklärung eines tatsächlich leistungsrelevanten Sachverhalts.
Das Gericht hob den vorinstanzlichen Beschluss und die ablehnende Entscheidung des Jobcenters auf und verpflichtete die Behörde, die Regelleistungen rückwirkend zu zahlen.
Mitwirkung ja – aber nur, soweit erforderlichDie Entscheidung zeichnet die Grenzen der Mitwirkungspflichten nach §§ 60 ff. SGB I präzise nach.
Danach müssen Leistungsberechtigte zwar bei der Aufklärung mitwirken, doch ist die Mitwirkung auf solche Tatsachen beschränkt, die für den konkreten Anspruch erheblich sind. Versagungsentscheidungen nach § 66 SGB I setzen voraus, dass ohne die Mitwirkung eine wesentliche Sachaufklärung unmöglich oder unzumutbar erschwert ist. Zudem steht die Verwaltung unter dem Amtsermittlungsgrundsatz (§ 20 SGB X) und darf Ermittlungsarbeit nicht pauschal an die Antragstellenden „auslagern“.
Gerade im Kontext der Regelleistungen nach dem SGB II kommt es primär auf die persönlichen Bedarfe und das anrechenbare Einkommen der leistungsberechtigten Person an.
Nur wo greifbare Anhaltspunkte bestehen, dass drittbezogene Informationen – etwa Einkommen einer weiteren Person – den Anspruch tatsächlich berühren, kann die Behörde entsprechende Nachweise verlangen. Bloße Mutmaßungen oder standardisierte, überbreite Anforderungskataloge genügen dafür nicht.
Bedarfsgemeinschaft und Relevanz fremder UnterlagenDass der Kläger und seine geschiedene Ehefrau zusammenleben, führt nicht automatisch dazu, dass sämtliche Unterlagen der Ex-Frau für jede Leistungsart zwingend vorzulegen sind. Entscheidend ist, ob die begehrten Nachweise für die konkrete Berechnung des Anspruchs des Klägers auf Regelleistungen erforderlich sind.
Das LSG verneinte dies im Eilverfahren. Es betonte, dass es keine tragfähigen Hinweise gegeben habe, die ohne die Unterlagen der Ex-Frau nicht aufklärbar gewesen wären und den Anspruch des Klägers tangiert hätten. Die pauschale Gleichsetzung von „Bedarfsgemeinschaft“ und „pflichtiger Vorlage sämtlicher Drittunterlagen“ trägt dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nicht Rechnung.
Eilverfahren: Anordnungsanspruch und AnordnungsgrundIm einstweiligen Rechtsschutz ist eine summarische Prüfung vorzunehmen. Reichen die eigenen, plausibel belegten Angaben des Antragstellers aus, um einen Anordnungsanspruch auf Regelleistungen zu begründen, darf die Behörde die Leistung nicht mit dem Hinweis auf fehlende Fremdunterlagen zurückhalten.
Angesichts der existenzsichernden Funktion des Bürgergelds fällt das Gewicht eines Anordnungsgrundes zusätzlich ins Gewicht. Die Entscheidung des LSG trägt diesem Schutzauftrag Rechnung und verhindert, dass unverhältnismäßige Mitwirkungsforderungen zu faktischen Leistungssperren führen.
Konsequenzen für BetroffeneFür Leistungsberechtigte bedeutet die Entscheidung Stärkung und Orientierung. Wer die eigenen, unmittelbar leistungsrelevanten Angaben vollständig und plausibel belegt, muss nicht befürchten, dass Regelleistungen mit Verweis auf fehlende, irrelevante Fremdunterlagen blockiert werden.
Gleichwohl bleibt es wichtig, auf Mitwirkungsaufforderungen strukturiert zu reagieren, Fristen zu wahren und begründet zu widersprechen, wenn Anforderungen offensichtlich über das Erforderliche hinausgehen.
Im Streitfall kann gerichtlicher Eilrechtsschutz eine effektive Option sein, um existenzsichernde Leistungen abzusichern.
FazitDas LSG Nordrhein-Westfalen hat die Versagungspraxis nach § 66 SGB I spürbar eingehegt und die Verhältnismäßigkeit von Mitwirkungsanforderungen betont. Regelleistungen dürfen nicht mit pauschalen, irrelevanten Dokumentationsforderungen verknüpft werden. Die Entscheidung verpflichtet Jobcenter zu einer präzisen, am konkreten Leistungsanspruch orientierten Prüfung und stärkt den Rechtsschutz von Bürgergeld-Beziehenden – insbesondere in Konstellationen, in denen Drittunterlagen ohne erkennbaren Bezug zum individuellen Anspruch verlangt werden.
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Health Ministry in Gaza Receives Bodies of 30 Palestinians Released by Israel
The Palestinian Ministry of Health in Gaza announced on Wednesday that it had received the bodies of 30 Palestinians from Israeli authorities through the Red Cross, bringing the total number of bodies received to 195.
In its daily report, the ministry stated that its medical teams continue to process the bodies in accordance with established protocols, pending the completion of examinations, documentation, and delivery to the families.
“Some of the bodies show signs of abuse, including beatings, bound hands, and blindfolded eyes,” the ministry added.
The released bodies are part of the U.S.-backed ceasefire agreement between Hamas and Israel aimed at halting the war in the Gaza Strip.
The ministry also reported that families have so far identified 57 bodies through an online reference system established to match remains with missing persons.
Al Jazeera unterstützt Klima-Schwindel – Die Inseln von Tuvalu wachsen anstatt zu verschwinden
In dem Artikel von Al Jazeera mit dem Titel [übersetzt] „‚Wir wollen nicht verschwinden‘: Tuvalu kämpft für Klimaschutz und Überleben“ behauptet die Reporterin Lyndal Rowlands, dass der pazifische Inselstaat Tuvalu kurz davor steht, unter dem steigenden Meeresspiegel zu verschwinden. Das ist Unsinn! Von Fachkollegen geprüfte Daten zeigen, dass die meisten Inseln Tuvalus wachsen und mit dem Anstieg des Meeresspiegels Schritt halten, wobei das Land insgesamt an Masse zunimmt und sich der Anstieg des Meeresspiegels nicht beschleunigt.
Der Artikel zitiert Tuvalus Ministerin für Klimawandel Maina Talia die dringend „Klimafinanzierung“ und Hilfe beim Bau von Deichen fordert, um die Inseln über Wasser zu halten. Der Artikel erklärt auch, dass Tuvalu „echte Verpflichtungen” von anderen Nationen braucht, damit die Tuvaluaner „in Tuvalu bleiben” können, während sich die „Klimakrise verschärft”. Er stellt das Land als hilfloses Opfer des steigenden Meeresspiegels dar und zitiert die Vereinten Nationen, den Internationalen Gerichtshof und NGOs für Klimafinanzierung, um diese Darstellung zu untermauern.
Diese Geschichte ist jedoch schlichtweg falsch. Mehrere von Fachkollegen begutachtete Studien zeigen, dass Tuvalu nicht versinkt, sondern wächst. Laut einer von Climate Realism hervorgehobenen Studie zeigen aktuelle Satelliten- und Luftbildanalysen, dass die Gesamtlandfläche Tuvalus in den letzten vier Jahrzehnten um 2,9 Prozent zugenommen hat, wobei 74 Prozent der Inseln an Größe gewonnen haben. Anstatt zu versinken, übersteigen die natürlichen Prozesse der Sedimentablagerung und Korallenwachstums in Tuvalu die lokale Geschwindigkeit des Meeresspiegelanstiegs.
[Hervorhebung im Original]
Selbst die New York Times – die für ihren Klima-Alarmismus bekannt ist – hat kürzlich anerkannt, dass viele Pazifikinseln wachsen und nicht verschwinden. Im Jahr 2024 berichtete die Times, dass „viele niedrig gelegene Koralleninseln nicht schrumpfen, sondern stabil bleiben oder an Landfläche zunehmen”. Dies steht im Einklang mit langfristigen Feldmessungen, die zeigen, dass Atollsysteme dynamisch, selbstreparierend und widerstandsfähig sind.
Die Behauptung, dass Tuvalu „kaum einen Meter über dem Meeresspiegel liegt” und unmittelbar vor der Zerstörung steht, ist ein Thema, das seit mehr als 30 Jahren diskutiert wird. Doch wie hier auf WUWT dokumentiert, liegt Tuvalu nach wie vor weit über dem Wasserspiegel. Laut der Website „Tides and Currents“ der National Oceanic and Atmospheric Administration beträgt der durchschnittliche Anstieg des Meeresspiegels in der Nähe von Tuvalu seit den 1980er Jahren etwa 3 bis 4 Millimeter pro Jahr – was einer Veränderung von 1,29 Fuß [40 cm] in 100 Jahren entspricht – und entspricht damit kaum der von Al Jazeera dargestellten apokalyptischen Flutwelle. Siehe die folgende Grafik:
Darüber hinaus erklärt der Abschnitt „Everything Climate“ von WUWT, dass globale Satellitendaten keine Anzeichen dafür liefern, dass sich der Anstieg des Meeresspiegels beschleunigt, und dass die Anstiegsrate seit den 1950er Jahren weitgehend unverändert geblieben ist. Die Variabilität der Küsten durch natürliche Prozesse wie El-Niño-Zyklen und Sedimenttransport erklärt einen Großteil dessen, was alarmistische Beobachter fälschlicherweise als „klimabedingten“ Verlust interpretieren.
[Hervorhebung im Original]
Wenn Tuvalu wirklich in existenzieller Gefahr wäre, würde es nicht massiv in neue Infrastruktur und touristische Einrichtungen investieren. Die Regierung hat Millionen für Flughafenverbesserungen, Resortanlagen und Glasfaser-Internetverbindungen ausgegeben – allesamt Maßnahmen zur Förderung des Tourismus‘. Das sind nicht die Handlungen einer Nation, die sich darauf vorbereitet, unter den Wellen zu verschwinden. Es sind die Handlungen einer Regierung, die jede Gelegenheit nutzt, um Klimahilfe zu erhalten und gleichzeitig ihre Wirtschaft zu modernisieren.
Das bringt uns zum eigentlichen Thema: Geld. Die Staats- und Regierungschefs von Tuvalu setzen sich für immer höhere „Klimafinanzierungszusagen“ ein – was Minister Talia als „echte Verpflichtungen“ und „Verursacherprinzip“ bezeichnet. In dem Artikel beklagt er, dass das Land „dies jetzt braucht, damit wir auf die Klimakrise reagieren können“. Was Tuvalu jedoch wirklich anstrebt, ist nicht die Rettung vor dem Meer, sondern ein größeres Stück vom Kuchen der Klimafinanzierung. Wie WUWT beobachtet hat, haben diese kleinen Inselregierungen gelernt, dass sie durch die Darstellung als Opfer lukrative internationale Sympathie und Geld erhalten. Sie erkennen eine gute Gelegenheit zum Betrug, wenn sie diese erkennen.
Fakten sind nach wie vor wichtig. Die Landmasse Tuvalus ist stabil oder wächst sogar. Die Bevölkerung wird nicht evakuiert. Die politischen Führer geraten nicht in Panik – sie setzen sich für Geld ein, das für die weitere wirtschaftliche Entwicklung verwendet werden soll. Das Märchen von den „versinkenden Inseln” wird durch begutachtete Beweise und jahrzehntelange Beobachtungen widerlegt, die zeigen, dass Tuvalu nicht verschwindet. Die Al-Jazeera-Reporterin Lyndal Rowlands hätte dies mit einer einfachen Google-Suche herausfinden können, aber stattdessen wiederholte sie diesen jahrzehntealten Mythos, ohne auch nur einmal auf die fundierte wissenschaftliche Literatur zu verweisen, die ihn widerlegt.
Was versinkt, ist ehrlicher, faktenbasierter Journalismus, aber nicht Tuvalu.
Übersetzt von Christian Freuer für das EIKE
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Europaweite Teilnahme an Demonstration in Köln angekündigt
Der Verband der Frauen aus Kurdistan in der Schweiz (YJK-S) und die Demokratische Kurdische Gemeinde in der Schweiz (CDK-S) haben bei einer gemeinsamen Pressekonferenz zur zahlreichen Teilnahme an der für den 8. November in Köln geplanten Großdemonstration für die Freiheit von Abdullah Öcalan aufgerufen. Alle technischen Vorbereitungen für die Versammlung seien abgeschlossen, so die Ko-Vorsitzenden der CKD-S, Dilan Çetinkaya und Cemal Özdemir, und die lokalen kurdischen Gemeindezentren seien für genauere Informationen ansprechbar.
Im Rahmen der Pressekonferenz verlas Çetinkaya die gemeinsame Erklärung der beiden schweizweiten kurdischen Dachorganisationen. Einleitend wird darin auf den 9. Oktober 1998 verwiesen, an dem Öcalan zur Ausreise aus Syrien gezwungen und infolgedessen im Februar 1999 verschleppt und inhaftiert wurde. „Wir gedenken mit Respekt und Dankbarkeit unserer Gefallenen, die mit den Worten ‚Ihr könnt unsere Sonne nicht verdunkeln‘ einen Kreis des Feuers gegen die Entführung und Auslieferung von Abdullah Öcalan an die Türkei gebildet haben“, hieß es danach wörtlich weiter in dem Statement.
Die Erklärung hob die internationale Kampagne hervor, die am 10. Oktober 2023 unter der Leitung und Initiative von Verbündeten und Genoss:innen des kurdischen Volkes gestartet wurde: „Sie spielte eine entscheidende Rolle dabei, die Isolation zu durchbrechen, die unserem Repräsentanten auferlegt wurde. Die neue Mission dieser Kampagne ist die Verwirklichung des ‚Rechts auf Hoffnung‘ und der physischen Freiheit von Rêber Öcalan.“
Die Diaspora trägt Verantwortung
Auch Abdullah Öcalans „Aufruf für Frieden und eine demokratische Gesellschaft“ vom 27. Februar wurde in der Erklärung thematisiert und hervorgehoben, dass die kurdische Diaspora-Gemeinschaft sich involvieren müsse: „Einer der wichtigsten Akteure in diesem Prozess ist zweifellos unser Volk, das in der Diaspora lebt. Die organisierte Haltung unseres Volkes in Europa wird den Verlauf dieses Prozesses prägen.“
Weiterhin wurde betont, dass der Prozess nicht durch einseitige Schritte vorangebracht werden könne: „Alle Teile der Gesellschaft müssen sich daran beteiligen. Das kurdische Volk und seine Freund:innen müssen Abdullah Öcalan unterstützen und diesen Prozess zum Erfolg führen.“
Aufruf zur Demonstrationsteilnahme in Köln
In der Erklärung wurde zu einer breiten Teilnahme an der Demonstration und Kundgebung am 8. November in Köln aufgerufen. Von jung bis alt, Kurd:innen und ihre Verbündeten sowie alle demokratischen Kräfte sollten sich demnach an der Versammlung beteiligen.
„Wir rufen unser Volk aus allen vier Teilen Kurdistans, das in der Schweiz lebt, Frauen, Jugendliche, verschiedene Glaubensgemeinschaften, internationalistische Freunde, Feministinnen und Umweltaktivisten offen auf: Lasst uns gemeinsam sagen ‚Freiheit für Öcalan – Eine politische Lösung für die kurdische Frage‘. Lasst uns den Frieden gegen die Kriegstreiber verteidigen“, so das Statement weiter.
Organisierte Anreise
Nach der Erklärung ergänzte Cemal Özdemir Informationen zu den technischen Vorbereitungen: „In den letzten zwei Jahren haben wir in Köln Demonstrationen für die Freiheit von Rêber Apo organisiert. Beide Veranstaltungen waren großartig. Wir glauben, dass auch diese mit dem gleichen Engagement stattfinden wird. Wir rufen unser gesamtes Volk auf: Alle, von jung bis alt, müssen sich der Kundgebung in Köln am 8. November anschließen. Die gesamte Schweizer Gemeinschaft ist für diesen Marsch mobilisiert. Unser Volk wird mit eigenen Fahrzeugen anreisen, und wir werden den Transport aus allen Gebieten organisieren, in denen wir Gemeindezentren haben.“
https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/demo-am-8-november-in-koln-freiheit-fur-Ocalan-als-schlussel-fur-frieden-48474 https://deutsch.anf-news.com/frauen/tjk-f-ruft-zur-teilnahme-an-der-demonstration-in-koln-auf-48411 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/weitere-proteste-fur-eine-politische-losung-der-kurdischen-frage-48338
Volksversammlung in Liverpool
Der Kurdische Volksrat in Liverpool hat in der Stadt eine Volksversammlung organisiert, bei der sich auch Berdan Öztürk, Abgeordneter der Partei der Völker für Gleichheit und Demokratie (DEM), zum aktuellen Prozess geäußert hat. Das Programm begann mit einer Schweigeminute zum Gedenken an die Gefallenen der kurdischen Freiheitsbewegung.
Öztürk betonte, dass sich der aktuelle Prozess, insbesondere angesichts des Kontakts zum kurdischen Repräsentanten Abdullah Öcalan, von früheren Phasen unterscheide. „In den letzten zehn Jahren hat die Regierung alle möglichen Tricks gegen die Kurd:innen angewendet, aber sie konnte uns nicht besiegen. Während dieser Zeit wurde Herr Öcalan einer strengen Isolation unterworfen, doch es gab auch enormen Widerstand. Die Tatsache, dass der Staat jetzt auf uns zukommt, ist kein Gefallen. Es ist das Ergebnis dieses Widerstands“, stellte er fest.
Viele Optionen auf dem Weg zum Frieden
Entgegen landläufiger Meinungen seien die Kurd:innen außerdem dazu in der Lage, sich zu vereinen und eine gemeinsame Richtung zu verfolgen. Eine Rückkehr zur Vergangenheit, „Verleugnung und Assimilation“ käme dem Politiker zufolge nicht infrage, sondern als „größte Forderung“ werde ein „gemeinsames und gleichberechtigtes Leben“ angestrebt.
Der DEM-Abgeordnete stellte dar, dass es zum jetzigen Zeitpunkt verschiedene Optionen gebe, Frieden aber alternativlos sei: „Herr Öcalan legt sie in seinen Botschaften klar dar. Sein Aufruf richtet sich an uns alle. Die PKK hat ihre Waffen niedergelegt. Jetzt hat die andere Seite keine andere Wahl mehr als den Frieden. Wir sind bereit für einen echten Frieden.“
Politiker fordert Engagement
„Wir haben uns nie täuschen lassen, denn von Anfang an lautete unser Motto ‚Ein freies Kurdistan und eine demokratische Türkei‘. Dieser Prozess wird nicht vorankommen, wenn wir untätig bleiben. Jeder muss Verantwortung übernehmen. Auch die Kurd:innen in der Diaspora müssen sich engagieren“, schloss Berdan Öztürk seinen Beitrag mit einem Appell.
https://deutsch.anf-news.com/menschenrechte/dem-partei-fordert-gesetzesreform-zur-umsetzung-des-rechts-auf-hoffnung-48481 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/hatimogullari-warnt-vor-ruckschritten-im-friedensprozess-48478 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/ross-turkei-darf-historische-chance-nicht-verspielen-48475
Die wichtigsten Herausforderungen für den gewählten Präsidenten Boliviens
Briefe über den Abgrund
Pflegegeld: In diesen Fällen müssen Angehörige Steuern zahlen
Pflegende Angehörige stemmen den Alltag. Viele fragen: Muss das Pflegegeld in die Steuer? In den meisten Fällen nein. Das Pflegegeld ist eine Sozialleistung. Es bleibt bei Pflegebedürftigen steuerfrei. Wird es an Angehörige weitergereicht, ist es meist ebenfalls steuerfrei. Es gibt jedoch Ausnahmen.
Rechtliche Grundlage: Warum Pflegegeld steuerfrei istDas Pflegegeld ist im Sozialgesetzbuch geregelt. Es ermöglicht häusliche Pflege in eigener Organisation. Die Leistung erhalten Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 monatlich von der Pflegekasse.
Es handelt sich nicht um Arbeitslohn, sondern um zweckgebundene Unterstützung. Deshalb ist das Pflegegeld selbst steuerfrei. Das ergibt sich aus der Systematik des Einkommensteuergesetzes zu steuerfreien Versicherungsleistungen.
Weitergabe an Angehörige: Steuerfreiheit in der PraxisPflegebedürftige dürfen das Pflegegeld an Angehörige weiterreichen. Diese Zahlungen gelten in der Regel nicht als steuerpflichtige Einkünfte. Grund: Der Gesetzgeber erkennt die Pflege aus „sittlicher Pflicht“ an. Eine enge persönliche Beziehung genügt hierfür.
Dazu zählen Partner, Eltern, Kinder, Geschwister und nahe Verwandte. Auch enge Freundschaften können ausreichen. Dann liegt keine gewerbliche Pflege vor. Die Weitergabe bleibt bis zur Höhe des Pflegegeldes steuerfrei.
Achtung: Wann Pflegegeld steuerpflichtig wirdSteuern können anfallen, wenn die Zahlung über das Pflegegeld hinausgeht. Gleiches gilt, wenn keine persönliche Bindung besteht. Das betrifft etwa entgeltliche Nachbarschaftshilfe ohne familiären Bezug.
Steuerpflicht entsteht ebenfalls, wenn Verträge, Stundenzettel oder Rechnungen die Pflege als Erwerbstätigkeit zeigen. In diesen Konstellationen liegt eine haushaltsnahe oder selbstständige Tätigkeit vor. Die Einnahmen gehören dann in die Steuererklärung.
Praxisbeispiel 2025:
Pflegegrad 3: Der monatliche Pflegegeldsatz beträgt 599 Euro. Erhält der Sohn genau diesen Betrag, bleibt er steuerfrei. Zahlt die Pflegeperson 1.000 Euro, sind 401 Euro grundsätzlich steuerpflichtig.
Pflegekassen übermitteln das Pflegegeld nicht routinemäßig an das Finanzamt. Gemeldet werden vor allem Sozialversicherungsdaten. Die Finanzverwaltung kann in Einzelfällen Informationen anfordern.
Das betrifft gewerbliche Pflege, vertragliche Vergütungen oder deutlich höhere Zahlungen. Eine Standard-Meldung der Pflegegeld-Auszahlung existiert jedoch nicht.
Private Pflegepflichtversicherung: Gleiche RegelnAuch Leistungen aus der privaten Pflegepflichtversicherung sind steuerfrei. Das gilt ebenso für weitergereichte Pflegegeldbeträge innerhalb einer sittlichen Pflicht.
Maßgeblich ist, dass es sich um Pflegeversicherungsleistungen handelt. Diese sind als Versicherungsleistungen steuerfrei gestellt.
Pflege-Pauschbetrag 2025 zusätzlich nutzenPflegende dürfen neben dem steuerfreien Pflegegeld den Pflege-Pauschbetrag ansetzen. Er mindert das zu versteuernde Einkommen pauschal. Einzelnachweise sind nicht nötig. Voraussetzungen: unentgeltliche Pflege, mindestens Pflegegrad 2 und häusliche Pflege.
Der Pauschbetrag ist ein Jahresbetrag. Er gilt in voller Höhe, auch bei Beginn im Jahresverlauf.
Höhe des Pflege-Pauschbetrags 2025 Pflegegrad Pauschbetrag pro Jahr Pflegegrad 2 600 Euro Pflegegrad 3 1.100 Euro Pflegegrad 4 1.800 Euro Pflegegrad 5 1.800 EuroDie Werte basieren auf § 33b EStG. Sie gelten unverändert fort.
Haushaltsnahe Dienstleistungen: Steuerbonus obendraufZusätzlich können Pflege- und Betreuungsleistungen als haushaltsnahe Dienstleistungen die Steuer mindern. Abziehbar sind 20 Prozent der Arbeitskosten, maximal 4.000 Euro pro Jahr.
Wichtig ist die bargeldlose Zahlung. Barzahlungen erkennt das Finanzamt nicht an. Der Bonus nach § 35a EStG kann neben dem Pflegegeld und dem Pflege-Pauschbetrag genutzt werden.
Aktuelle Pflegegeld-Beträge 2025 im ÜberblickZum 1. Januar 2025 sind die Pflegegeldsätze erneut gestiegen. Maßgeblich sind folgende Monatsbeträge: Pflegegrad 2: 347 Euro, Pflegegrad 3: 599 Euro, Pflegegrad 4: 800 Euro, Pflegegrad 5: 990 Euro. Diese Werte helfen bei der Einordnung, ob eine Weitergabe steuerfrei bleibt.
Typische Stolperfallen und wie Sie sie vermeidenSchließen Sie keine Pflegeverträge mit Entgelt ab, wenn Sie steuerfrei bleiben möchten. Vermeiden Sie Rechnungen oder Stundennachweise mit Honorar-Charakter. Überschreiten Sie nicht dauerhaft die Pflegegeldhöhe bei Weitergaben.
Dokumentieren Sie Einsätze und Verwendungen knapp, aber nachvollziehbar. Bewahren Sie Kontoauszüge und Quittungen auf. Holen Sie sich Rat, wenn Familienpflege und Pflegedienst kombiniert werden. So vermeiden Sie teure Fehlklassifikationen.
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Bürgergeld: Der Verzichtstrick funktioniert nicht
Ein zeitweiser Verzicht auf Bürgergeld, um selbstständige Einnahmen auszuklammern, ist laut dem Bayerischen Landessozialgericht (LSG) unwirksam.
Das Gericht betonte, dass das Einkommen über den gesamten Bewilligungszeitraum maßgeblich für die Berechnung des Bürgergeldanspruchs ist. Dies sei eine Grundregel des Sozialgesetzbuches II (SGB II), die nicht umgangen werden könne. (AZ: B 4 AS 24/24 R)
Antrag auf Bürgergeld bei fehlenden EinnahmenEin Mann, Jahrgang 1955, beantragte aufgrund ausbleibender Einnahmen aus seiner Selbstständigkeit Bürgergeld für sich und seine Familie. Das zuständige Jobcenter genehmigte die Leistung für den Zeitraum vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2019 vorläufig.
Im November 2019 wurde der Mann aufgefordert, eine Altersrente zu beantragen. Stattdessen verzichtete er rückwirkend ab November auf das Bürgergeld und erstattete die bereits erhaltenen Leistungen für diesen Monat.
Unvollständige Einkommensnachweise führen zu Verlust des AnspruchsDer Mann legte nur Einkommensnachweise für die Monate Juli bis Oktober 2019 vor und berief sich auf seinen Verzicht ab November. Das Jobcenter forderte mehrfach, die Einkommensnachweise für den gesamten Bewilligungszeitraum zu ergänzen.
Da die geforderten Unterlagen nicht vollständig eingereicht wurden, entschied das Amt, dass für den gesamten Zeitraum kein Anspruch auf Bürgergeld bestehe und verlangte die Rückzahlung der vorläufigen Leistungen.
Das Gericht gibt Jobcenter rechtDer Mann klagte gegen diese Entscheidung, jedoch ohne Erfolg. Sowohl das Sozialgericht München als auch das Bayerische Landessozialgericht wiesen seine Klage ab. Die Gerichte argumentierten, dass alle Einnahmen innerhalb des Bewilligungszeitraums berücksichtigt werden müssen, unabhängig von einem zwischenzeitlichen Verzicht auf Bürgergeld.
Versuch der Umgehung der Anrechnung hoher EinnahmenDas Landessozialgericht stellte klar, dass der Verzicht des Mannes auf Bürgergeld offensichtlich dazu diente, seine erheblichen Einnahmen aus den Monaten November und Dezember 2019 nicht anrechnen zu lassen. Die Anrechnung der Einnahmen werden auf den gesamten Bewilligungszeitraum angerechnet und betreffen dadurch auch die Monate vor November.
Durch die vorzeitige Beendigung sollte seine Bedürftigkeit künstlich erhöht werden, um einen höheren Leistungsanspruch zu erlangen. Das Jobcenter handelte deswegen korrekt, als es den Bürgergeldanspruch für den gesamten Zeitraum ablehnte und die Rückzahlung anordnete.
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German Delegation’s Visit to Syria: A Step Towards Strengthening Economic Ties
The Chargé d’Affaires of the German Embassy in Damascus, Clemens Hach, hailed the visit of the German trade delegation to Syria as an important step towards reconnecting with Syrian partners and enhancing economic cooperation between the two countries.
In a post on X , Hach described the delegation’s first visit to Damascus in 14 years as a significant opportunity to develop future economic relations. The delegation participated in the Syrian-Austrian-German Business Forum, which provided a platform for strengthening ties.
“The delegation expressed admiration for the clarity of the economic vision presented during the forum,” Hach added.
Held on Monday, the forum brought together a wide range of representatives from Syrian economic bodies and institutions, as well as businessmen and investors from Syria, Germany, and Austria. The event was attended by the German and Austrian ambassadors to Damascus.
Israeli Forces Arrest 45 Palestinians in the West Bank
The Israeli forces on Wednesday arrested 45 Palestinians during raids in several areas of the West Bank.
According to the Palestinian authorities, the Israeli forces stormed a number of cities and towns including Qalqilia, Nablus, Hebron, Bethlehem, and Jenin, raiding homes and tampering their contents before arresting dozens of residents.
Meanwhile, Israeli settlers stormed the courtyards of the blessed al-Aqsa Mosque and carried out provocative tours, while others attacked Palestinian lands and olive trees near Ramallah.
Israel continues to escalate its aggression in the West Bank through daily raids, arrests, and widespread acts of destruction against Palestinian citizens.
Internal Security Forces deploy at al-Fardan Camp in Idleb to Protect Civilians
The Internal Security Forces have taken urgent action to protect residents of the al-Fardan camp in Idleb countryside, following the kidnapping of a girl by an outlawed militant group and grave violations committed against civilians.
Brigadier General Ghassan Bakir, Commander of the Internal Security Forces in Idleb, stated in a statement issued by the Ministry of Interior on its Telegram channel that these measures were “in response to complaints from al-Fardan camp residents about the severe violations committed by an outlawed armed group, led by the so-called Omar Diaby.” Among the latest incidents was the kidnapping of a girl from her mother.
After receiving multiple calls from the camp’s residents, Internal Security Forces quickly began taking decisive steps to ensure civilian safety. “We deployed forces to the camp, surrounded it, and set up checkpoints at key locations to secure the entrances and exits,” Bakir explained.
He added that Internal Security leadership had attempted to “negotiate with the leader to surrender,” but he “refused, fortified himself inside the camp, and blocked civilians from leaving. He also began firing at security personnel and terrorizing families.” This, Bakir noted, indicated that Diaby was using civilians as “human shields,” making him fully accountable for their safety.
Bakir reiterated that the primary priority of the Internal Security Forces is to safeguard civilians. “We will continue to take all necessary legal and security measures to uphold the law and protect the public,” he concluded.
Bürgergeld-Bescheide in 2025 nicht bestandskräftig – mit Folgen
Bürgergeld-Bescheide mit Formfehlern: Warum viele Jobcenter-Bescheide 2024 und 2025 nicht bestandskräftig sind
Auch im laufenden Jahr stehen Jobcenter in der Kritik, gegen geltendes Recht zu verstoßen. Der zentrale Vorwurf lautet, dass Bescheide zum Bürgergeld weiterhin unzureichende Rechtsbehelfsbelehrungen enthalten und deshalb rechtlich angreifbar sind.
Bereits 2024 wurde darüber breit diskutiert; 2025 hat sich die Lage nach übereinstimmenden Berichten aus der sozialrechtlichen Praxis nicht grundlegend geändert.
Für Betroffene ist das mehr als ein Formalien-Streit: Eine fehlerhafte Belehrung kann darüber entscheiden, ob ein Widerspruch noch möglich ist – und ob fehlerhafte Entscheidungen bestehen bleiben oder korrigiert werden.
Dr. Utz Anhalt: Jobcenter verstoßen gegen das Sozialrecht Worum es konkret geht: Die Bedeutung der RechtsbehelfsbelehrungJeder Verwaltungsakt – auch der eines Jobcenters – muss eine ordnungsgemäße Belehrung darüber enthalten, ob, wie, wo und innerhalb welcher Frist ein Rechtsbehelf eingelegt werden kann. Im Regelfall beträgt die Widerspruchsfrist einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids. Diese Frist ist zentral für die Rechtssicherheit: Nach ihrem Ablauf wird der Bescheid bestandskräftig und kann nur noch über den langwierigen Überprüfungsweg angegangen werden.
Fehlt jedoch die Belehrung oder ist sie inhaltlich mangelhaft, verschiebt sich das rechtliche Koordinatensystem. In solchen Fällen verlängert sich die Frist für den Widerspruch auf bis zu ein Jahr. Diese Verlängerung ist bewusst gesetzlich vorgesehen, um sicherzustellen, dass Bürgerinnen und Bürger ihre Rechte auch dann noch wahrnehmen können, wenn Behörden die gebotenen Hinweise nicht korrekt erteilt haben.
Warum viele Belehrungen als fehlerhaft geltenSozialrechtlerinnen und Sozialrechtler kritisieren seit geraumer Zeit, dass Jobcenter die Formanforderungen an die Belehrung nicht durchgängig erfüllen. Der Rechtsanwalt Lars Schulte Breuker weist darauf hin, dass bloße Verweise auf Internetauftritte oder QR-Codes keine ausreichende Rechtsbehelfsbelehrung ersetzen. Dasselbe gilt für Belehrungen, die unklar bleiben oder wesentliche Informationen auslassen.
Zum Bestand der Belehrung gehört insbesondere der Hinweis auf die zulässige Form des Widerspruchs. Die elektronische Form ist rechtlich eine eigenständige Form – neben der klassischen Schriftform.
Wer rechtssicher über zulässige Formen belehren will, muss deshalb ausdrücklich mitteilen, dass ein Widerspruch auch elektronisch eingelegt werden kann, und einen funktionsfähigen Zugang eröffnen.
Dazu zählt im Mindesten ein klar ausgewiesener elektronischer Kommunikationsweg, etwa eine E-Mail-Adresse der Behörde oder ein anderer ausdrücklich benannter elektronischer Zugang. Fehlen diese Angaben oder werden sie durch einen pauschalen Link bzw. QR-Code „ins Netz“ ersetzt, ist die Belehrung unvollständig. Die Folge ist gravierend: Die Monatsfrist greift nicht, stattdessen gilt die längere Jahresfrist.
Folgen für Betroffene: Mehr Zeit – und bessere Chancen, Fehler zu korrigierenFür Leistungsberechtigte bedeutet eine mangelhafte Belehrung handfeste Vorteile. Wer erst später bemerkt, dass ein Bescheid inhaltliche Fehler enthält – sei es bei der Höhe des Bürgergeldes, bei der Anrechnung von Einkommen oder bei Sanktionen –, kann auch noch nach Ablauf eines Monats Widerspruch einlegen, solange die Jahresfrist nicht überschritten ist.
Das verschiebt die Verhandlungsmacht: Die Behörde kann sich dann nicht auf Bestandskraft berufen, wenn sie selbst die Belehrung nicht ordnungsgemäß erteilt hat.
In der Praxis zeigt sich, dass Sachbearbeitungen auf entsprechende Hinweise reagieren. Wer die Mängel der Belehrung sachlich darlegt, verweist damit auf klare Rechtsgrundsätze.
Häufig genügt dies, um eine Neubewertung des Vorgangs anzustoßen, ohne dass es zu einem Gerichtsverfahren kommen muss. Kommt es doch dazu, stehen die Erfolgsaussichten regelmäßig günstiger, wenn die Fristenlage wegen einer fehlerhaften Belehrung eindeutig zugunsten der Bürgerseite spricht.
Was eine ordnungsgemäße Belehrung leisten mussRechtsklarheit entsteht, wenn eine Belehrung verständlich und vollständig ist. Sie muss darlegen, bei welcher Stelle der Widerspruch eingelegt werden kann, in welcher Frist dies zu geschehen hat und in welcher Form dies zulässig ist. Dazu zählt ausdrücklich die elektronische Einreichung als eigenständige Option.
Ebenso muss ein konkreter Zugang eröffnet werden, der diese Form praktisch ermöglicht. Allgemeine Hinweise wie „weitere Informationen finden Sie online“ reichen nicht aus und ersetzen keinen klaren Rechtsweg-Hinweis.
Umgang mit dem Jobcenter: Selbstbewusst, sachlich, dokumentiertWerden trotz erkennbarer Mängel Einwendungen mit dem Hinweis zurückgewiesen, die Monatsfrist sei abgelaufen, empfiehlt sich ein nüchterner, gut dokumentierter Kurs.
Zielführend ist, gegenüber der zuständigen Stelle auf die mangelnde Belehrung hinzuweisen und die daraus folgende Jahresfrist zu benennen. Macht die Behörde den Bescheid dennoch geltend, kann der Gang zum Sozialgericht geboten sein. Nicht selten erledigt sich der Streit bereits im Vorfeld, sobald klar ist, dass die Fristenlage zugunsten der betroffenen Person spricht.
Praktischer Hinweis zur BeweissicherungDie Erfahrung zeigt, dass Sorgfalt bei der Übermittlung von Widersprüchen spätere Auseinandersetzungen verhindert. Wer seinen Widerspruch schriftlich per Einschreiben versendet und zusätzlich den Inhalt vorab kopiert und den Einwurf bzw. das Verpacken dokumentiert, minimiert das Risiko von Zustellungsstreitigkeiten. So lässt sich später zweifelsfrei belegen, dass und wann der Widerspruch mit welchem Inhalt zugegangen ist.
Einordnung: Formfragen als Grundpfeiler des RechtsschutzesManche mögen Formfragen für pedantisch halten. Im Sozialrecht sichern sie jedoch den Zugang zum Recht.
Gerade bei existenzsichernden Leistungen wie der Sozialhilfe oder dem Bürgergeld ist es entscheidend, dass die Fristen transparent sind und die Wege des Rechtsschutzes niedrigschwellig bleiben.
Wenn Belehrungen unvollständig sind, verschiebt der Gesetzgeber bewusst die Lasten: Nicht die betroffene Person soll die Versäumnisse der Verwaltung tragen, sondern die Verwaltung selbst muss die Konsequenzen fehlerhafter Belehrungen hinnehmen.
FazitWo Belehrungen unvollständig sind – etwa weil elektronische Einreichungswege nicht benannt oder nur über QR-Codes bzw. Links angedeutet werden –, entsteht keine belastbare Monatsfrist. Betroffene gewinnen dadurch Zeit, fehlerhafte Bescheide anzugreifen und ihre Ansprüche durchzusetzen. Wer besonnen und gut dokumentiert vorgeht, stärkt seine Position – häufig so deutlich, dass langwierige Verfahren vermieden werden können.
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Schwerbehinderung: Gericht rügt Behördenpraxis – und kassiert Herabstufung nach Aktenlage
Bei Leiden, die sich grundsätzlich behandeln lassen, stellen die Versorgungsämter einen Grad der Behinderung in aller Regel nur befristet fest. Sie kündigen meist bereits bei der Bewilligung einen Termin zur Neufeststellung an.
Das gilt besonders bei Krebspatienten, da sich deren Zustand bei erfolgreicher Operation oder anderer Therapie stark verbessert. Das nennt sich Heilungsbewährung.
Wenn der Krebs als geheilt gilt, senkt das Amt die Behinderung häufig auf einen niedrigen Grad oder setzt diesen Grad sogar auf null. Das Landessozialgericht Baden-Württemberg sprach jedoch einem Betroffenen weiterhin einen Grad der Behinderung von 50 zu, obwohl sein Krebs als besiegt galt. (L 6 SB 1880/25).
Lungenkrebs und OperationDer Betroffene erkrankte 2017 an Lungenkrebs. Die Mediziner entfernten ihm operativ den linken Lungenflügel. Das Versorgungsamt stellte nach der Operation einen Grad der Behinderung von 80 fest. Da die Behörde davon ausging, dass der Zustand sich in den folgenden Jahren verbessern würde, überprüfte sie den Zustand nach fünf Jahren erneut.
Nur noch einen Grad der Behinderung von 20Die Neufeststellung ergab für das Amt nur noch einen Grad der Behinderung von 20 statt 80. Der Betroffene hielt das für ungerechtfertigt und legte Widerspruch ein. Das Versorgungsamt wies diesen als unbegründet zurück. Daraufhin klagte er vor dem Sozialgericht, um seinen Anspruch durchzusetzen.
Wie argumentierte der Erkrankte?Der Betroffene bezweifelte nicht, dass es eine Heilungsbewährung gegeben hätte. Er argumentierte jedoch, dass die Operation weit größere Folgen nach sich gezogen hätte, als das Amt berücksichtigte. So lege, laut ärztlichen Befunden, seine Lungenleistung nur noch bei 45 und 54 Prozent des Sollwertes. Die konkreten Folgen seien Atemnot bei Belastung, Probleme beim Treppensteigen und nur noch kurze Strecken, die er zu Fuß bewältige.
Anatomische Veränderungen mit FolgenEr führte vor allem eine organische Veränderung ein, die das Schema, nach dem die Versorgungsämter bewerten, nicht erfasst. So hatten sich durch den fehlenden Lungenflügel die Organe im Brustkorb verschoben. Dies führt zu größeren funktionellen Störungen.
Versorgungsamt stellt Messwerte infrageDas Sozialgericht folgte seiner Argumentation und entschied zu seinen Gunsten. Das Versorgungsamt akzeptierte dieses Urteil nicht und legte vor dem Landessozialgericht Berufung ein. Dabei ging es vor allem um die Frage, ob die vorgelegten Messwerte zur Leistung der Lunge glaubhaft seien und ausreichten. Das Amt stellte dies infrage und verlangte neue und objektive Tests.
Beweislast liegt beim AmtDie Richter lehnten die Forderung des Amtes ab. Sie erläuterten, dass es Aufgabe des Amtes gewesen sei, solche Tests im eigenen ursprünglichen Verfahren durchzuführen, wenn es diese für notwendig erachte. Die Beweislast für eine wesentliche Verbesserung der Behinderung liege ausschließlich beim Amt. Eine lückenhafte Beweislage hätte das Amt dabei selbst mitverursacht.
Gutachter hält Messwerte für plausibelEin hinzugezogener Gutachter untersuchte den Betroffenen zwar nicht, bewertete die vorliegenden Lungenfunktionswerte aber als schlüssig. Die verschobenen Organe würden schlüssig erklären, warum die Einschränkungen des Betroffenen gravierender seien als ein reiner Verlust des Lungenflügels.
Das Amt verlangte eine Untersuchung des Betroffenen. Die Richter erklärten dies für unnötig. So sei ein Gutachten nach Aktenlage für zulässig und beweiskräftig, wenn die Faktenlage ausreiche. Das sei hier der Fall.
Grad der Behinderung von 50 statt 20Statt dem vom Versorgungsamt auf 20 gesenkten Grad der Behinderung sprach das Landessozialgericht dem Betroffenen einen Grad der Behinderung von 50 zu. Damit ist er weiterhin anerkannt schwerbehindert und kann die damit verbundenen Nachteilsausgleiche beanspruchen.
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Rente: 3.500 Euro statt 2.100 – Riester-Förderung vor dem Neustart
Der Petitionsausschuss des Bundestags bewertet eine höhere steuerliche Förderung der Riester-Rente als „bedenkenswert“. Konkret geht es um den Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG. Der jährliche Höchstbetrag von 2.100 Euro soll demnach auf 3.500 Euro steigen.
Das könnte Bestandsverträge spürbar aufwerten und neue Anreize setzen. Für Sie heißt das: Mehr Beiträge ließen sich steuerlich absetzen, sobald der Gesetzgeber entscheidet.
Warum das Thema jetzt Fahrt aufnimmtDer Ausschuss nahm eine öffentliche Petition auf und empfahl, das Anliegen an das Bundesfinanzministerium (BMF) „als Material“ zu überweisen. Das ist kein Gesetz, aber ein deutliches politisches Signal. Die Abgeordneten verweisen darauf, dass der aktuelle Höchstbetrag seit 2008 unverändert ist – trotz gestiegener Lebenshaltungskosten.
Was heute gilt – und was gefordert wirdDerzeit können Riester-Beiträge inklusive Zulagen bis zu 2.100 Euro als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Dieser Betrag ist seit 2008 festgeschrieben. Gefordert wird nun eine Anhebung auf 3.500 Euro. Das würde die steuerliche Entlastung bei höheren Eigenbeiträgen erweitern.
Hintergrund: Reformpfad der privaten Altersvorsorge2024 legte das BMF einen Referentenentwurf für ein Reformgesetz zur privaten Altersvorsorge vor. Der Entwurf sah zwei Stränge vor.
Erstens: Verbesserungen für bestehende Riester-Verträge, darunter die Anhebung des Sonderausgaben-Höchstbetrags auf 3.500 Euro ab dem Veranlagungszeitraum 2025.
Zweitens: eine neue, vereinfachte Produktwelt mit beitragsproportionalen Zulagen und mehr Wahlfreiheit in der Auszahlungsphase. Das Verfahren endete jedoch mit Abschluss der vorigen Wahlperiode, ohne dass ein Gesetz beschlossen wurde.
Was die aktuelle Bundesregierung plantDie Bundesregierung kündigte an, die bisherige Riester-Rente in ein neues privates Vorsorgemodell zu überführen. Garantievorgaben sollen gelockert, Kosten reduziert und die Förderung vereinfacht werden. Ein verbindlicher Zeitplan liegt laut Petitionsausschuss nicht vor.
Das BMF prüft derzeit die Ausgestaltung der Reform. Für Verbraucher bleibt damit zunächst Ungewissheit, wann und in welcher Form höhere Abzugsbeträge kommen.
Warum eine Anhebung viele Haushalte entlasten kannEin höherer Höchstbetrag stärkt die steuerliche Komponente der Förderung. Gerade Gut- und Durchschnittsverdiener mit Spielraum für zusätzliche Einzahlungen könnten mehr Beiträge wirksam absetzen. Das verbessert die Nettorendite geförderter Verträge.
Zugleich würde eine Anhebung die lange Stagnation beim Höchstbetrag beenden. Die „Fokusgruppe private Altersvorsorge“ empfahl bereits 2023 eine Erhöhung. Das Anliegen der Petition greift diese Linie auf.
Was bedeutet das konkret für Ihren Vertrag?Solange der Gesetzgeber nichts beschließt, bleibt alles beim Alten. Beitragszahlungen in Riester-Verträgen sind weiterhin bis 2.100 Euro als Sonderausgaben absetzbar. Das gilt für die Einkommensteuererklärung 2025, sofern keine Neuregelung rückwirkend greift.
Prüfen Sie daher Ihre Beiträge und Zulagen wie gewohnt. Halten Sie sich zugleich über die politische Entwicklung auf dem Laufenden.
So gehen Sie jetzt pragmatisch vor
Prüfen Sie zunächst, ob Ihr Vertrag noch zu Ihren Zielen passt. Achten Sie auf Kosten, Renditeaussichten und Flexibilität. Ein Anbieterwechsel kann sich lohnen, wenn Abschluss- oder Verwaltungskosten hoch sind.
Steuerlich gilt: Reizen Sie den bestehenden Höchstbetrag aus, wenn Ihr Haushalt das zulässt. Eine mögliche Anhebung würde zusätzliche Einzahlungen erst nach einem Beschluss begünstigen. Bis dahin vermeiden Sie überzogene Erwartungen.
Blick nach vorn: Was wäre bei 3.500 Euro möglich?Steigt der Höchstbetrag auf 3.500 Euro, ließen sich höhere Eigenbeiträge unmittelbar steuerlich absetzen. Bestandsverträge würden aufgewertet. Der Reformentwurf sieht außerdem mehr Wahlfreiheit bei der Auszahlung vor, etwa einen Auszahlungsplan bis 85 ohne Restverrentungspflicht.
Das kann Sparer mit Renditefokus entlasten. Entscheidend bleibt aber die endgültige Gesetzesfassung.
Chance auf bessere Förderung, aber Geduld nötigDie Politik sendet ein klares Signal in Richtung stärkerer steuerlicher Förderung. Der Petitionsausschuss gibt Rückenwind, das BMF arbeitet am Reformauftrag.
Für Sie zählt bis zur Verabschiedung eines Gesetzes das geltende Recht. Behalten Sie Meldungen aus Bundestag und Ministerium im Blick. Planen Sie Ihre Altersvorsorge solide weiter und reagieren Sie, sobald neue Regeln gelten.
Der Beitrag Rente: 3.500 Euro statt 2.100 – Riester-Förderung vor dem Neustart erschien zuerst auf Gegen Hartz IV - Bürgergeld Ratgeber und Hartz 4 Tipps.
Transferable Presidential Banner presented to Hero of the Soviet Union Alexander Tarasenko Starodub Cossack Cadet Corps, Bryansk Region
An official ceremony was held at the State Kremlin Palace to present the Transferable Presidential Banner to the students of the Hero of the Soviet Union Alexander Tarasenko Starodub Cossack Cadet Corps, Bryansk Region, which won the National Review Competition for the title of The Best 2025 Cossack Cadet Corps.
On October 23, Vladimir Putin will attend a meeting of the Presidential Council for the Implementation of State Demographic and Family Policy, as well as events of the Russian Geographical Society
On October 23, Vladimir Putin will take part in a meeting of the Presidential Council for the Implementation of State Demographic and Family Policy to discuss regional practices, support for student families, the introduction of corporate demographic standards, the protection of reproductive health, and proposals for addressing housing issues faced by families with children.
On the same day, Vladimir Putin will attend a meeting of the 17th Congress of the Russian Geographical Society (RGO), which will review the Society’s performance over the past five years and map out development avenues until 2030, as well as priority areas of operation until 2035. The delegates will also elect the Society’s management bodies, including the RGO President.
After that, the President will chair a meeting of the Russian Geographical Society Board of Trustees.
Den Frieden kreieren
Bedingungslose Masseneinbürgerungen: Wenn die Identität des Souveräns bedroht ist
Das Bundesverfassungsgericht hat im Maastricht-Urteil (BVerfGE 89, 155 [182 ff.]) festgehalten: „Die Mitgliedschaft im deutschen Staatsvolk und die aus ihr abgeleiteten demokratischen Rechte dürfen nicht durch politische Maßnahmen entleert oder ersetzt werden.“ Dieser Satz ist ein Grundpfeiler unserer Verfassungsordnung. Er unterstreicht, dass das deutsche Volk, von dem laut Artikel 20 Absatz 2 Grundgesetz alle Staatsgewalt […]
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