«Mit Brigitte Bardot verschied eine starke und unabhängige Frau, die es nicht nötig hatte, sich dem Zeitgeist unterzuordnen oder sich gar – wie leider viele deutsche Prominente – zur Systemnutte machen zu lassen, und die solches auch in der Not nicht getan hätte. Die einfach zu sich stand und standhaft war. Ein schönes Zitat von ihr als Abschluss: ‹Früher habe ich mit meinem Hintern schockiert, jetzt schockiere ich mit meinen Büchern (Meinungen). Das ist das Gleiche!›» (– Nachruf der Seite https://publikum.net/).
Externe Ticker
Geheimsache Domains: Ohne Transparenz keine Sicherheit
Die Bundesregierung will eine Liste seiner Behördendomains aus Sicherheitsgründen geheimhalten. Dabei führt genau das zu Problemen. Wir sorgen für Licht im Dunkeln.
Wenn Bürger*innen online nach Informationen staatlicher Stellen suchen, erwarten sie vor allem eines: Verlässlichkeit. Offizielle Webseiten sollen klar erkennbar, vertrauenswürdig und leicht auffindbar sein. Doch in Deutschland herrscht in diesem Bereich seit Jahren ein technisches Problem, das kaum öffentlich diskutiert wird: Intransparenz und mangelhaftes Management von Bundes-Domains. Welche Domainnamen tatsächlich vom Bund oder Behörden betrieben werden, ist oft schwer ersichtlich. Das führt zu Verwirrung, Missverständnissen und potenziellen Sicherheitsrisiken.
Während viele andere Staaten eindeutige Regeln und zentrale, öffentliche Verzeichnisse für Regierungsdomains führen (z. B. .gov in den USA, gov.uk in Großbritannien oder gv.at in Österreich), verfolgt Deutschland einen historisch gewachsenen, weitgehend dezentralisierten Ansatz.
Domain-KuddelmuddelBehörden nutzen ganz unterschiedliche Endungen und Strukturen:
- .de-Domains, teils mit widersprüchlichen Namensmustern
- .bund.de, das selten übergreifend genutzt wird
- Sonderdomains für Projekte, Initiativen oder zeitlich begrenzte Programme
- Domains einzelner nachgeordneter Behörden, die oft schwer einer übergeordneten Bundesstelle zuzuordnen sind.
Auf Landesebene gibt es ebenfalls eine heterogene Struktur. Ein Großteil der Bundesministerien nutzt keine bund.de oder gov.de-Adressen für Webauftritte. Dabei könnten insbesondere gov.de-Domains mehr Klarheit erzeugen. Viele Websites sind für Außenstehende nicht klar als staatlich erkennbar oder staatliche Websites können leicht nachgeahmt werden. Im Rahmen der Corona-Pandemie wurden staatliche Websites gezielt nachgeahmt und Gelder abgegriffen. Außerdem sind ausgelaufene Domains des Bundes bereits öfter in die Hände von unbefugten Dritten gelangt. Damit gehen erhebliche Risiken einher.
Für Bürger*innen ist es bis heute praktisch unmöglich zu beurteilen, ob eine URL offiziell ist oder nicht. Erschwert wird dies durch Umbenennungen nach Regierungsbildungen. Seit Ende der 1990er Jahre hatte das Bundesverkehrsministerium beispielsweise 5 verschiedene Namen:
- Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
- Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
- Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur
- Bundesminister für Digitales und Verkehr
- Bundesminister für Verkehr
Die Domains dazu gibt es zu großen Teilen noch bis heute. Als direkte Ministeriums-Domains gibt es: bmvbs.de, bmvi.de, bmvi.eu, bmvi.info, bmvi.net, bmvi.org, bundesbauministerium.com, bundesbauministerium.de, bundesbauministerium.net, bundesbauministerium.org, bundesinfrastrukturministerium.de, bundesverkehrsministerium.com, bundesverkehrsministerium.de, bundesverkehrsministerium.net, bundesverkehrsministerium.org, verkehrsministerium.de. Hinzu kommen „Minister“-Domains, wie: bundesbauminister.de, bundesbauminister.net, bundesbauminister.org, bundesverkehrsminister.com, bundesverkehrsminister.de, bundesverkehrsminister.net, bundesverkehrsminister.org, verkehrsminister.de
Das Beispiel zeigt: Die angestrebte „Digitale Dachmarke für Deutschland“ mit einer Endung gov.de, welche auf einer Sitzung des IT-Planungsrates im März 2024 beschlossen wurde, wartet auch knapp zwei Jahre später noch auf vollständige Umsetzung. Bislang sind nur wenige gov.de-Domains vergeben (vgl. S. 5 von BT-Drucksache 21/2439). Das Verkehrsministerium ist kein Einzelfall, auch andere Ministerien registrieren Domains, halten diese vor oder verlieren sie wieder.
Security by ObscurityUnsere Versuche, Licht ins Dunkel zu bringen, waren in den vergangenen Jahren nicht immer erfolgreich. Zwar konnten wir mit verschiedenen Anfragen für Transparenz sorgen. In einem Verfahren gegen das Bundesgesundheitsministerium urteilte das Verwaltungsgericht Köln jedoch, dass die Domains der Behörde nicht herausgegeben werden müssen.
Diese Linie verfolgt die Bundesregierung auch heute noch weiter. Sie stuft Listen von Domains als Verschlusssache ein. Das entspricht dem Prinzip Security by Obscurity. Danach sollen Systeme oder Dienste allein dadurch verschützt werden, dass ihre Existenz oder ihr genauer Zugangspunkt - etwa eine Domain - geheim gehalten wird. In der heutigen, hochvernetzten IT-Landschaft gilt dieses Prinzip jedoch weitgehend als überholt.
Gerade bei Domains von Behörden zeigt sich deutlich, dass Geheimhaltung allein keinen verlässlichen Schutz mehr bieten kann. Zum einen sind „geheime“ Domains in der Praxis selten wirklich verborgen. Suchmaschinen, automatisierte DNS-Scans, Zertifikatstransparenz-Logs, Fehlkonfigurationen oder einfache Leaks führen häufig dazu, dass solche Domains früher oder später entdeckt werden. Ein Angreifer muss heute nicht gezielt nach einer einzelnen Behörde suchen, sondern kann mit standardisierten Werkzeugen große Teile des Adressraums systematisch erfassen. Die Annahme, eine unbekannte Domain bleibe dauerhaft unsichtbar, ist daher realitätsfern.
Zum anderen bietet eine geheime Domain keinen Schutz vor gezielten Angriffen. Sobald ein Zugangspunkt bekannt ist - etwa durch einen kompromittierten Account oder interne Informationen - fehlt jede weitere Verteidigungsebene, wenn keine zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen existieren. Moderne IT-Sicherheit folgt deshalb dem Grundsatz, dass Systeme auch dann sicher sein müssen, wenn ihre Architektur und ihre Adressen bekannt sind. Starke Authentifizierungsverfahren, rollenbasierte Zugriffskontrollen, Verschlüsselung, Netzsegmentierung sowie kontinuierliches Monitoring und Logging sind deutlich wirksamer als bloße Geheimhaltung. Für Behörden ist dieser Aspekt besonders kritisch. Sie verarbeiten sensible personenbezogene Daten und stehen zugleich im Fokus von gezielten Angriffen.
Wir veröffentlichen Domain-ListeWenn Domains von Behörden offen veröffentlicht und dokumentiert werden, können alle Menschen und auch staatliche Stellen zuverlässig prüfen, ob es sich um eine authentische Seite von Behörden handelt. Das erschwert Betrugsversuche und Desinformationskampagnen erheblich, weil sich gefälschte Angebote leichter entlarven lassen. Gleichzeitig zwingt Offenheit die Betreiber dazu, Sicherheitsmaßnahmen konsequent umzusetzen, anstatt sich auf Geheimhaltung zu verlassen. Veröffentlichte Domains schaffen damit Vertrauen, fördern digitale Souveränität und sind ein notwendiger Bestandteil moderner IT-Sicherheitsarchitekturen: Sicherheit entsteht nicht durch Verbergen – sondern durch Transparenz. Aus diesem Grund veröffentlichen wir hier gebündelt mehr als 2.000 Domains des Bundes, die wir u.a. über Scraping und Suchmaschinen zusammengestellt haben:
von Tim Philipp Schäfers
❤️ Hilf mit! Stärke die Informationsfreiheit mit Deiner Spende.
Mord an zwei Deutschen in Spanien durch Hausbesetzer: Folge von Absurditäten des spanischen Wohnungsmarkts?
Kurz vor Weihnachten berichteten spanische Zeitungen und einige Online-Publikationen über einen Doppelmord im Urlaubsort El Pinet in der spanischen Provinz Alicante. Drei Deutsche hatten das Ferienhaus eines Freundes aufgesucht, um eine Hinweisen auf eine mögliche Hausbesetzung zu prüfen. Ob sie konkrete Anhaltspunkte dafür hatten oder nur routinemäßig nach dem Rechten sehen wollten, geht aus den […]
<p>The post Mord an zwei Deutschen in Spanien durch Hausbesetzer: Folge von Absurditäten des spanischen Wohnungsmarkts? first appeared on ANSAGE.</p>
Syria, Qatar Ministers of Defense discuss regional and international developments
Damascus, Dec. 28 (SANA) Syrian Defense Minister Major General Murhaf Abu Qasra held a phone call Sunday with Sheikh Saud bin Abdul Rahman Al Thani, Deputy Prime Minister and Minister of State for Defense of Qatar.
The two officials discussed matters of mutual interest, as well as recent developments and updates on regional and international affairs.
Syria-Qatar cooperation represents a key path toward regional stability. Since Syria’s liberation, the two countries have steadily strengthened coordination across political, economic, and development sectors, while also enhancing security cooperation to counter terrorist threats and safeguard Syria’s stability and territorial integrity.
Tartous Governor: Attempts to exploit events for chaos, security measures in place
Tartous, Dec. 28 (SANA) Tartous Governor Ahmed al-Shami confirmed Sunday that today’s incidents in the province are part of ongoing attempts by remnants of the deposed regime to exploit events and stir chaos. He noted that some external parties have been spreading rumors and inciting unrest along the coast since the fall of the deposed regime.
Al-Shami told al-Ikhbariya TV that Ghazal Ghazal tried to use the recent bombing of a mosque in Homs to call for protests, which he said do not serve the victims but instead further foreign agendas aimed at destabilizing the region, especially as the area faces threats from ISIS activities.
The governor emphasized that peaceful demonstrations and freedom of expression are legitimate rights for all Syrians, but exploiting protests to fire weapons, throw explosives, or cause disorder threatens public safety. Coordination with authorities is essential to secure protest locations. For instance, in today’s al-Anaza area, a remnant of the deposed regime threw a grenade at a security center, injuring two personnel, and another individual was caught with two grenades at a checkpoint.
Al-Shami also noted that during a demonstration at al-Saadi Roundabout in Tartous, some parties attempted to fire at security forces. He stressed that in such cases, priority is securing the area first and ensuring the protest ends safely, preventing any attempt to create chaos.
The governor highlighted that since the beginning, he has held repeated meetings with local notables to build trust and develop a common understanding of events. He praised the residents of Tartous for their awareness, wisdom, and commitment to the country’s unity and stability.
Al-Shami concluded by urging citizens to remain vigilant, avoid falling for suspicious calls from abroad aimed at creating unrest, and to rally around the state, rejecting divisive agendas that threaten national security.
Since the fall of the deposed regime, groups linked to its remnants resisted the current political and institutional transition, attempting to incite protests under divisive slogans, often using civilian demonstrations as a cover to target security forces and damage public property.
Wie der Spiegel mit falschen Übersetzungen anti-russische Stimmung macht
Treffen die willkürlichen EU-Sanktionen bald auch „Weltwoche“-Chef Roger Köppel?
In diesem moralisch und rechtsstaatlich verkrüppelten Europa ist inzwischen mit allem zu rechnen. Jegliche kritischen Töne über den anhaltenden Eskalationskurs von Brüssel und den Regierungen in Paris, London, Berlin sowie anderer westlicher Ländern, die jegliche diplomatischen Wiederannäherungsversuche mit Moskau verteufeln und sich durch immer verantwortungslosere Geld- und Waffenlieferungen an die Ukraine zunehmend zur Kriegspartei und […]
<p>The post Treffen die willkürlichen EU-Sanktionen bald auch „Weltwoche“-Chef Roger Köppel? first appeared on ANSAGE.</p>
Schon wieder falsch: Die UN propagieren einen weiteren falschen Klimakrisen-Report
Anthony Watts
Erfahren Sie, warum dieser neue Klimabericht der Vereinten Nationen und die Berichterstattung darüber durch PBS möglicherweise nicht die ganze Wahrheit vermitteln – und was das für das Verständnis der Öffentlichkeit von Klimawissenschaft bedeutet.
Ein kürzlich erschienener Bericht in PBS NewsHour mit dem Titel [übersetzt] „UN sagt, die Welt müsse Probleme wie Klimawandel, Umweltverschmutzung, Artensterben und Landverlust gemeinsam angehen“ von Tammy Webber von Associated Press (AP) berichtet über einen neuen „Global Environment Outlook“ der UN, der die falsche Behauptung wiederholt, dass sich die Erde einem globalen Wendepunkt nähert, der nur durch „beispiellose Veränderungen“ und neue Ausgaben in Höhe von Billionen Dollar zur Abschaffung fossiler Brennstoffe vermieden werden kann. Diese Behauptungen sind falsch und entbehren jeder Grundlage in Daten oder beobachtbaren Beweisen. Tatsächlich hat die UNO eine lange Geschichte fehlgeschlagener Katastrophenvorhersagen im Zusammenhang mit dem Klimawandel, die bis ins Jahr 1989 zurückreicht, was [nicht nur] PBS jedoch ignoriert.
Webber schreibt: „Experten haben gewarnt, dass die Welt sich einem Wendepunkt in Bezug auf Klimawandel, Artensterben, Landverlust und andere Schäden nähert“, und zitiert Bob Watson, den Hauptautor des UN-Berichts, mit den Worten: „Es muss jetzt schnell geschehen, denn uns läuft die Zeit davon.“ Wo haben wir das schon einmal gehört? Ach ja, im letzten UN-Bericht zum Zustand des Planeten, und im davor, und im davor, bis zurück in die 1980er Jahre.
Der Artikel und der Bericht behaupten weiter, dass der Klimawandel „zu extremeren Wetterereignissen beiträgt, darunter stärkere Stürme, Dürren, Hitze und Waldbrände“, und dass nur ein schneller, globaler Übergang weg von fossilen Brennstoffen eine Katastrophe verhindern kann.
Eine Geschichtsstunde ist angebracht. Es ist nicht das erste Mal, dass die UNO verkündet, dass „uns die Zeit davonläuft“. Im Jahr 1989, also vor 36 Jahren, erklärte Noel Brown vom Umweltprogramm der Vereinten Nationen gegenüber Associated Press, dass „ganze Nationen durch den Anstieg des Meeresspiegels von der Erde verschwinden könnten“, wenn die globale Erwärmung nicht bis zum Jahr 2000 umgekehrt würde. Er prognostizierte einen Anstieg des Meeresspiegels bis zu einem Meter bis zu diesem Zeitpunkt, massive Überschwemmungen an den Küsten von Bangladesch und Ägypten sowie eine Welle von „Öko-Flüchtlingen“.
Mehr als drei Jahrzehnte später haben sich alle diese Vorhersagen nicht nur als falsch, sondern auch als völlig unzutreffend erwiesen. „Sea Level Rise“ (Anstieg des Meeresspiegels) von Climate at a Glance dokumentiert langfristige Gezeitenmessungen und Satellitendaten der NASA, die zeigen, dass der globale Meeresspiegel um etwa 3 cm pro Jahrzehnt steigt, wobei seit dem 19. Jahrhundert bestenfalls eine moderate Beschleunigung zu verzeichnen ist. Auch die von der UNO prognostizierten Millionen von „Klimaflüchtlingen“ sind nicht eingetroffen. Die Malediven liegen immer noch über Wasser, Bangladesch hat mehr Einwohner denn je, und das „10-Jahres-Fenster” zur Abwendung der Katastrophe wurde so oft verlängert, dass es als Wrack bezeichnet werden könnte.
PBS/AP erwähnt diese gescheiterte Bilanz nie. Es wird auch nicht anerkannt, dass die UNO inzwischen über 30 Konferenzen der Vertragsparteien (COPs) geleitet hat, ohne die grundlegende Entwicklung der globalen Emissionen oder der globalen Temperatur zu ändern, wie aus den Abbildungen 1 und 2 unten ersichtlich ist.
Abbildung 1. Darstellung aller UN-Klimakonferenzen von 1992 bis 2025 mit der globalen Kohlendioxid-Konzentration in der Atmosphäre. Basisgrafik von NOAA, Anmerkung von A. Watts Quelle: https://gml.noaa.gov/ccgg/trends/
Abbildung 2: Darstellung aller UN-Klimakonferenzen von 1992 bis 2025 mit der globalen Jahrestemperatur. Basisgrafik von NOAA, Anmerkung von A. Watts. Quelle: https://www.ncei.noaa.gov/access/monitoring/climate-at-a-glance/global/time-series/globe/land_ocean/tavg/12/12/1980-2024?filter=true&filterType=binomial
Selbst wohlwollende Analysten räumen ein, dass das Pariser Klimaabkommen der Vereinten Nationen von 2015 keine Ergebnisse gebracht hat. Wie Climate Realism in „Paris Agreement: Dead at 10 (James Hansen was right)“ feststellte, bezeichnete der ehemalige NASA-Wissenschaftler James Hansen das Pariser Abkommen als „Betrug“ und „wertlose Worte“, weil es „keine Taten, sondern nur Versprechungen“ gebe – ein Urteil, das sich im Laufe des folgenden Jahrzehnts weitgehend bestätigt hat. (Diesen Beitrag gibt es in deutscher Übersetzung hier. A. d. Übers.) Wenn man 30 Gipfeltreffen abhält und die Emissionen dennoch 2024 einen neuen Rekordwert erreichen, wie PBS berichtet, ist das kein Erfolg, sondern nur ein weiterer Punkt auf einer langen Liste gescheiterter Bemühungen, die wiederholt fehlgeschlagenen Vorhersagen zu erfüllen.
Der Artikel übertreibt auch, was die Beobachtungsdaten zum Klima tatsächlich über „extremere Wetterereignisse“ aussagen. Der sechste Sachstandsbericht (AR6) des Zwischenstaatlichen Ausschusses für Klimawandel (IPCC) kommt nur für bestimmte Arten von Extremereignissen (wie Hitzewellen und starke Niederschläge in einigen Regionen) zu einer erhöhten Zuversicht, während er zu dem Schluss kommt, dass die Zuversicht hinsichtlich eines globalen Anstiegs vieler anderer Extremereignisse, darunter Hurrikane, Überschwemmungen und Dürren, gering oder begrenzt ist.
Die Einträge von „Climate at a Glance“ zu „Todesfällen aufgrund extremer Wetterereignisse“ und „temperaturbedingten Todesfällen“ heben eine entscheidende Tatsache hervor, die PBS nie erwähnt: Im Laufe des letzten Jahrhunderts sind die klimabedingten Todesfälle um mehr als 95 Prozent zurückgegangen, obwohl sich die Weltbevölkerung vervierfacht hat und die Temperaturen gestiegen sind. Unabhängige Analysen, wie beispielsweise die Untersuchung von HumanProgress zur Sterblichkeit durch Katastrophen, zeigen, dass die klimabedingten Todesfälle von etwa 485.000 pro Jahr in den 1920er Jahren auf weniger als 20.000 pro Jahr in den 2010er Jahren zurückgegangen sind, was einem Rückgang von mehr als 99 Prozent pro Kopf entspricht, wie aus der folgenden Grafik hervorgeht:
Abbildung 3. Todesfälle durch Naturkatastrophen, 1900–2016. Quelle: https://humanprogress.org/trends/a-safer-world/
Das sieht nicht danach aus, dass „uns die Zeit davon läuft“PBS/AP verwischt die Grenzen zwischen wissenschaftlichen Messungen und politischer Interessenvertretung noch weiter, indem es wiederholt behauptet, dass wir bis 2100 auf eine Erwärmung um 2,4 °C zusteuern und dass nur eine Umstellung weg von fossilen Brennstoffen mit Kosten von 8 Billionen Dollar pro Jahr uns retten kann. Diese Zahlen sind nicht das Ergebnis von Thermometern, Pegelmessern oder Ernteerhebungen, sondern das Ergebnis fehlerhafter, nicht zweckmäßiger Wirtschafts- und Klimamodelle, die auf einer langen Kette von Annahmen über zukünftige Technologien, Verhaltensweisen und politische Maßnahmen basieren. Der AR6-Bericht der Vereinten Nationen warnt davor, dass modellierte „Pfade” mit großen Unsicherheiten behaftet sind und die globalen Ergebnisse von höchst spekulativen sozioökonomischen Szenarien abhängen. Diese Prognosen als unvermeidlich und nicht als bedingte „Wenn-dann”-Übungen zu behandeln, ist Propaganda und keine Berichterstattung.
PBS/AP verschweigt auch, dass viele der aufgeführten Schäden – Bodendegradation, Verlust der biologischen Vielfalt, Umweltverschmutzung – Ursachen und Abhilfemaßnahmen haben, die weitgehend unabhängig von der Klimapolitik sind. Die Abholzung des Amazonas, die Bodenverarmung in Teilen Afrikas oder die Verschmutzung der Flüsse durch Plastik sind weder Ursache noch Folge der globalen Erwärmung und werden auch nicht durch Netto-Null-Kohlendioxidemissionen gelöst werden. Mit der Behauptung, dass „wir diese anderen Probleme nicht lösen können, wenn wir den Klimawandel nicht bekämpfen”, wie es ein zitierter Wissenschaftler formuliert, nutzt PBS legitime Umweltbelange effektiv als Hebel für nicht damit zusammenhängende, hoch spekulative Klimaschutzmaßnahmen.
Was der Artikel und der UN-Bericht völlig außer Acht lassen, ist die Rolle, die erschwingliche, zuverlässige Energie – überwiegend fossile Brennstoffe – dabei gespielt hat, menschliche Gesellschaften widerstandsfähiger gegenüber Umweltgefahren zu machen. Mechanisierte Landwirtschaft, synthetische Düngemittel, moderne Hochwasserschutzanlagen, Klimaanlagen und schnelle Katastrophenhilfe sind alle auf eine dichte, bedarfsgerechte Energieversorgung angewiesen. Das ist der Grund dasfür, dass die von Climate at a Glance dokumentierten klimabedingten Todesfälle im letzten Jahrhundert drastisch zurückgegangen sind. Dennoch lautet die von PBS/AP unkritisch unterstützte Empfehlung der UNO, genau die Energiequellen, die Milliarden Menschen aus bitterer Armut befreit haben, rasch auslaufen zu lassen – und zwar auf der Grundlage von Prognosen, die sich wiederholt als völlig falsch erwiesen haben.
Climate Realism berichtet seit Jahren über dieses Muster. Der Artikel „UNFCCC Climate Report Lies About Its Own Science” (Der UNFCCC-Klimabericht lügt über seine eigene Wissenschaft) weist darauf hin, dass politische Gremien der Vereinten Nationen regelmäßig pauschale Behauptungen über eine „sich verschärfende Zerstörung” aufstellen, die nicht durch die wissenschaftlichen Bewertungen der Vereinten Nationen selbst gestützt werden, welche nur geringe oder gar keine Veränderungen bei den meisten Arten von Extremwetterereignissen und Trends bei Naturkatastrophen feststellen. Im Artikel „Die Vorhersagen des IPCC von 1990 waren noch schlimmer als wir dachten“ überprüft Climate Realism die frühen Prognosen des IPCC zu einer raschen Erwärmung und einem Anstieg des Meeresspiegels und zeigt, wie diese jenseits aller Realität lagen. Trotzdem wird jeder neue Bericht als der „umfassendste aller Zeiten“ vermarktet und dazu benutzt, dringlichere Forderungen nach einer beispiellosen, einschneidenden Umgestaltung der Weltwirtschaft und der Regierungsinstitutionen zu rechtfertigen.
PBS/AP hätte seinem Publikum mitteilen können, dass die UNO nun seit mehr als drei Jahrzehnten Countdowns zur Katastrophe veröffentlicht, angefangen vom „10-Jahres-Fenster” von 1989″ über das 1,5 °C-Ziel des Pariser Abkommens bis hin zur aktuellen Forderung nach 8 Billionen Dollar pro Jahr für Klimaschutzausgaben, und dass nach 30 COP-Konferenzen die Emissionen und Temperaturen im Wesentlichen den gleichen Verlauf genommen haben, den sie auch ohne die Konferenzen genommen hätten. Diese Medien hätten fragen können, ob eine perfekte Bilanz fehlgeschlagener Vorhersagen weiterhin Vertrauen rechtfertigt, dass die UNO ihre Vorhersagen nun richtig treffen wird, oder ob die bisherigen Leistungen der UNO Skepsis gegenüber ihren aktuellen Katastrophenprognosen rechtfertigen könnten. Stattdessen präsentiert PBS den jüngsten UN-Bericht so, als hätte die Institution keine Geschichte von Vorhersagen oder als wären ihre früheren Vorhersagen zutreffend gewesen.
Indem sie die lange Reihe fehlgeschlagener Klimaprognosen der UN auslassen, den dramatischen Rückgang klimabedingter Todesfälle ignorieren und spekulative Modellberechnungen als unvermeidliche Zukunftsszenarien behandeln, führen PBS und Associated Press ihr Publikum in Bezug auf den tatsächlichen Zustand der Erde gewaltig in die Irre. Ein wirklich öffentlichkeitsorientierter Sender würde die Bilanz der UN und die verfügbaren Daten sorgfältig prüfen, anstatt ihren neuesten Falschalarmbericht unkritisch zu wiederholen.
Ursprünglich erschienen bei ClimateREALISM
Anthony Watts ist Senior Fellow für Umwelt und Klima am Heartland Institute. Watts ist seit 1978 als Fernseh-Meteorologe sowohl vor als auch hinter der Kamera im Wettergeschäft tätig und erstellt derzeit täglich Radio-Wettervorhersagen. Er hat Wettergrafik-Präsentationssysteme für das Fernsehen und spezielle Wetterinstrumente entwickelt und ist Mitautor von begutachteten Fachartikeln zu Klimafragen. Er betreibt die weltweit meistbesuchte Website zum Thema Klima, die preisgekrönte Website wattsupwiththat.com.
Link: https://clintel.org/wrong-again-pbs-un-is-pushing-another-false-climate-crisis-report/
Übersetzt von Christian Freuer für das EIKE
Der Beitrag Schon wieder falsch: Die UN propagieren einen weiteren falschen Klimakrisen-Report erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.
Comment by Aide to the President Yury Ushakov following the telephone conversation between Vladimir Putin and US President Donald Trump
Aide to the President Yury Ushakov: President Vladimir Putin has just finished his telephone conversation with President of the United States Donald Trump.
The conversation took place at the US President’s initiative. The US President wished to discuss the current developments in the context of the Ukrainian conflict and its potential resolution with the President of Russia. President Trump wished to discuss these matters before his in-person meeting with Zelensky later today at Mar-a-Lago, Florida.
Logically, at the beginning of the conversation that continued for 1 hour and 15 minutes, the presidents exchanged warm Christmas and New Year greetings and, naturally, wished happiness to both nations. The rest of the conversation was similarly friendly, good-natured and business-like, with mutual interest in making progress towards a long-term resolution of the Ukrainian conflict.
Donald Trump paid close attention to Russia’s assessment of the realistic prospects for an agreement, and to our President’s detailed rationale for the fundamental importance of continuing to build upon the Russian-American understandings established during the Anchorage summit and the numerous subsequent contacts between the two administrations.
Most significantly, the Russian and US presidents share a broadly similar view that the temporary ceasefire proposed by Ukraine and Europe – under the pretext of preparing for a referendum or other such measures – would merely prolong the conflict and risk a renewed escalation on the battlefield. A definitive cessation of hostilities requires, first and foremost, a bold and responsible political decision from Kiev, one that aligns with the ongoing discussions through the Russian-American channel. Given the evolving situation on the front lines, it would be in the Ukrainian regime’s interest to make such a decision regarding Donbass without further delay.
Donald Trump repeatedly emphasised the necessity of ending the war as swiftly as possible and spoke of the impressive prospects for economic cooperation between the United States and both Russia and Ukraine that would open up once the hostilities are over. He acknowledged that the Ukrainian crisis has been his most formidable foreign policy challenge, stating that he now saw renewed proof of Russia’s commitment to a political and diplomatic settlement. It is with this understanding that he intends to frame his forthcoming negotiations with Zelensky.
It is particularly noteworthy that during today’s conversation, the Russian President acceded to the American proposal to continue efforts to resolve the Ukrainian situation through two specially established working groups. One will address various security dimensions, and the other, economic matters. The terms for launching these working groups will be finalised in the near future, most likely in early January.
Vladimir Putin and Donald Trump agreed to speak again by telephone promptly after the US President’s meeting with the Ukrainian delegation at Mar-a-Lago this evening.
Gaza reports nearly 1,000 violations of ceasefire by Israeli forces
Occupied Jerusalem, Dec. 28 (SANA) The Gaza Media Office stated on Sunday that Israeli forces continue to commit serious violations of the ceasefire since it came into effect, with a total of 969 breaches recorded as of today evening, reflecting a systematic disregard for the humanitarian protocol.
The violations include 209 incidents of direct gunfire against Palestinians, 54 cases of military vehicle incursions into residential areas, 455 attacks on civilians and homes, and 162 acts of demolition targeting houses and civilian institutions. These incidents have resulted in 418 Palestinians killed, 1,141 injured, and 45 detained.
The statement also highlighted Israel’s failure to allow humanitarian aid as stipulated in the agreement. Only 19,764 trucks of aid have entered Gaza out of the agreed 48,000, representing just 42% of the commitment, further worsening humanitarian conditions in the territory.
The Gaza Media Office condemned these repeated violations as a clear circumvention of the ceasefire, holding Israel fully responsible for the continued human suffering and deteriorating conditions in Gaza.
The office called on the international community, the United Nations, and the agreement’s sponsors to pressure Israel to fully comply, ensure the protection of Palestinians, and allow the delivery of humanitarian aid and fuel as agreed.
Wohngeld abgelehnt wegen zu hoher Miete – So deckt man Fehler auf
Eine Ablehnung mit der Begründung „zu hohe Miete“ klingt wie ein Endpunkt, ist es aber häufig nicht. Im Wohngeldrecht entscheidet nicht die „Angemessenheit“ wie beim Jobcenter, sondern ob die Wohnkosten korrekt als berücksichtigungsfähige Miete erfasst wurden und bis zu welchem gesetzlichen Höchstbetrag sie in die Rechnung einfließen.
Genau an diesen Stellen passieren die typischen Fehler: Warmmiete wird als Miete behandelt, Stellplatz oder Möblierung laufen mit, die falsche Mietenstufe wird zugrunde gelegt oder einkommensseitige Freibeträge werden übersehen.
Wer das systematisch prüft und zielgenau nachreicht, bringt viele Fälle wieder in die Neuberechnung.
„Zu hohe Miete“ heißt oft nicht, was Betroffene denkenHinter der Formulierung stecken in der Praxis zwei sehr unterschiedliche Situationen. Entweder liegt die tatsächliche Miete über dem Höchstbetrag, der für Haushaltsgröße und Mietenstufe gilt. Dann wird die Miete im Wohngeld nicht „verboten“, sondern bei der Berechnung gedeckelt.
Wenn danach rechnerisch kein Wohngeld entsteht, kommt im Bescheid trotzdem oft nur „zu hohe Miete“ an, obwohl der eigentliche Grund das Zusammenspiel aus Deckelung, Einkommen und Abzügen ist.
Oder die Behörde hat die „Miete“ falsch zusammengesetzt. Das passiert vor allem dann, wenn in der Bescheinigung nur eine Warmmiete steht oder wenn Bestandteile enthalten sind, die im Wohngeldrecht nicht oder nicht vollständig als Miete zählen. Dann wirkt die Miete auf dem Papier zu hoch, obwohl die berücksichtigungsfähige Miete nach korrekter Trennung deutlich niedriger wäre.
Der erste Prüfpunkt: Was zählt als berücksichtigungsfähige Miete?Wer einen Wohngeldbescheid kippen oder wenigstens eine belastbare Neuberechnung erzwingen will, muss zuerst die Rechenbasis reparieren. Entscheidend ist, dass Kaltmiete und kalte Nebenkosten nachvollziehbar ausgewiesen sind und Heiz- beziehungsweise Warmwasserkosten getrennt erscheinen.
Warmmiete ist der häufigste Auslöser für falsche AblehnungenWenn in der Praxis nur „Warmmiete“ bescheinigt ist, ist das kein Nebendetail, sondern der Kernfehler. Die Behörde rechnet dann häufig mit einem zu hohen Mietbetrag, weil nicht klar ist, welche Anteile wohngeldrechtlich in die berücksichtigungsfähige Miete gehören und welche nicht.
Stellplatz, Garage, Möblierung: Kleine Posten mit großer WirkungEbenso typisch ist der Stellplatz. Viele Mietverträge enthalten eine Garage oder einen Stellplatz im Gesamtbetrag oder über eine Nebenvereinbarung. Wenn diese Position nicht getrennt ist, wird sie schnell als Teil der Miete behandelt. Gleiches gilt für Möblierungspauschalen oder sonstige Zuschläge. Sobald solche Bestandteile mitlaufen, lohnt sich die Korrektur über eine präzise Aufschlüsselung statt allgemeiner Einwände.
Wenn Beträge unklar sind, muss die Behörde korrekt schätzen und pauschalierenIn der Praxis funktioniert das am besten über eine korrigierte Mietbescheinigung oder eine ergänzende Vermieterbestätigung, die die Positionen so ausweist, dass sie unmittelbar in die Wohngeldrechnung übertragen werden können.
Wenn Beträge nicht eindeutig bezifferbar sind, sollte man ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Behörde die wohnkostenbezogenen Pauschalen und Abzugsregeln nach den einschlägigen Verordnungsregelungen anwenden muss, statt pauschal die gesamte Warmmiete als „Miete“ zu übernehmen.
Der zweite Prüfpunkt: Mietenstufe und Haushaltsgröße entscheiden über den HöchstbetragSelbst wenn die Miete korrekt getrennt wurde, fällt oder steht die Berechnung mit zwei Parametern: der Mietenstufe des Wohnorts und der Haushaltsgröße.
Ein falscher Wohnortzuschnitt, ein Umzug mit unklarer Übergangszeit, eine ungenaue Zuordnung von Haushaltsmitgliedern oder eine fehlerhafte Annahme über getrennte Haushaltsführung führen dazu, dass ein falscher Höchstbetrag verwendet wird.
Dann kann ein Fall allein wegen dieses Fehlers in eine Ablehnung oder in ein 0-€-Ergebnis laufen.
Typischer Behördenfehler: Umzug oder Zuständigkeitswechsel werden nicht sauber abgebildetWenn der Wohnort gewechselt wurde oder die Zuständigkeit innerhalb eines Zeitraums unklar ist, wird die Mietenstufe nicht selten falsch gezogen. In der Nachreichung sollte deshalb nicht nur die Miete belegt werden, sondern auch der relevante Zeitraum des Wohnens, der Mietbeginn und die tatsächliche Haushaltszusammensetzung.
Der dritte Prüfpunkt: Deckelung ist wichtig – aber nicht der einzige RechenbausteinViele Betroffene hören „Höchstbetrag“ und gehen davon aus, damit sei alles erklärt. Tatsächlich ist die Deckelung ein Kernmechanismus, aber nicht der einzige. Die Wohngeldberechnung kennt zusätzliche Komponenten, die gerade in Zeiten hoher Heizkosten praktisch relevant sein können.
Heizkosten- und Klimakomponente: Darauf muss die Behörde eingehenDeshalb ist es sinnvoll, die Behörde in der Begründung ausdrücklich aufzufordern, die vollständige Berechnung einschließlich der vorgesehenen Komponenten vorzunehmen und nachvollziehbar darzustellen. Das ist wichtig, weil in der Praxis nicht nur die Miete selbst, sondern auch die Behandlung der Heizkostenannahmen und der ergänzenden Komponenten zu Rechendifferenzen führen kann.
Sonderfälle ohne „Angemessenheitsfalle“: Barrierefrei, Behinderung, Mehrbedarf RaumBarrierefreiheit oder ein behinderungsbedingt notwendiger zusätzlicher Raumbedarf erhöhen im Wohngeldrecht nicht automatisch den Miet-Höchstbetrag. Wer so argumentiert, läuft in die falsche Logik und bekommt häufig eine kurze Abfuhr.
Erfolgreich ist eine andere Linie: Du belegst, dass die Wohnung in Ausstattung und Zuschnitt funktional notwendig ist, und du stellst gleichzeitig sicher, dass einkommensseitige Entlastungen vollständig berücksichtigt werden.
So muss die Begründung klingen: Funktionsbezug statt DiagnoseprosaFür die Notwendigkeit zählt keine Diagnoseprosa, sondern Funktionsbezug. Wer etwa Transferflächen, ein Pflegebett, Rollstuhlnutzung, Sturzrisiko oder nächtliche Pflege plausibel macht, sollte dies mit wenigen, konkreten Sätzen erklären: welche Einschränkung besteht, welches Wohnungsmerkmal erforderlich ist und welche Folgen eine nicht passende Wohnung hätte.
Barrierefreiheit belegen: Was Behörden wirklich überzeugtDazu passen Nachweise, die genau diesen Funktionsbezug enthalten, etwa eine ärztliche Bescheinigung, ein Pflegegradbescheid oder Unterlagen zur Hilfsmittelversorgung.
Ergänzend wirken Grundriss, Fotos oder eine Bestätigung des Vermieters, dass die Wohnung stufenlos ist, über Aufzug verfügt oder behindertengerecht ausgestattet wurde.
Der zweite Hebel im Sonderfall: Einkommensseite sauber bereinigenDer zweite Hebel liegt einkommensseitig. Gerade bei Schwerbehinderung und Pflege wird in der Praxis häufig übersehen, dass das Wohngeldrecht Freibeträge vorsieht, die das anrechenbare Jahreseinkommen reduzieren können.
Wer hier die Voraussetzungen erfüllt, sollte das nicht beiläufig erwähnen, sondern ausdrücklich als Rechenpunkt in die Neuberechnung schreiben und die Belege beifügen.
Vorsicht beim Thema „zusätzlicher Raum“Ein weiterer Punkt, der sauber formuliert werden muss, ist „zusätzlicher Raum“. Sobald ein Raum ausschließlich beruflich genutzt wird, kann das im Wohngeldkontext zu Rückfragen und Korrekturen führen. Deshalb sollte man keine Steilvorlage liefern.
Wenn der Raum wegen Pflege, Hilfsmitteln oder wegen der behinderungsbedingten Organisation des Alltags benötigt wird, muss genau das beschrieben werden. Wenn es parallel Homeoffice gibt, ist eine zurückhaltende, realistische Darstellung sinnvoll, die nicht den Eindruck erweckt, es gehe um eine rein berufliche Nutzung.
Ohne Berechnungsbogen keine saubere PrüfungDer schnellste Weg zur Klärung ist die Anforderung der Berechnungsgrundlagen. Viele Ablehnungen wirken pauschal, weil die entscheidenden Zahlen im internen Berechnungsbogen stehen: welche Mietenstufe wurde angesetzt, welche Haushaltsmitglieder wurden berücksichtigt, welche Miete wurde als berücksichtigungsfähig übernommen, welche Deckelung wurde angewandt, welche Freibeträge und Abzüge wurden gerechnet.
Der entscheidende Satz an die BehördeWer diesen Bogen anfordert, kann binnen Minuten erkennen, ob es ein Mietbestandteil-Problem, ein Mietenstufen-Problem oder ein Einkommens- und Freibetragsproblem ist.
In die Nachreichung gehört deshalb ein Satz, der die Übersendung oder Einsicht in die Berechnung ausdrücklich verlangt. Das zwingt die Behörde, die Logik offenzulegen, statt bei einer pauschalen Begründung zu bleiben.
Beispiel: So wird „zu hohe Miete“ plötzlich nachvollziehbarAngenommen, in der Mietbescheinigung steht eine Warmmiete von 980 Euro. Tatsächlich setzt sie sich aus 650 Euro Kaltmiete, 180 Euro kalten Nebenkosten und 150 Euro Heiz- und Warmwasserkosten zusammen. Zusätzlich sind 25 Euro Stellplatz enthalten.
Der typische Fehler in einem SatzWenn die Behörde nun 980 Euro als „Miete“ übernimmt, ist die Grundlage falsch. Korrekt wäre, die berücksichtigungsfähige Miete zunächst aus Kaltmiete und kalten Nebenkosten zu bilden und Stellplatz sowie Heizkosten sauber zu trennen.
Warum es danach trotzdem 0 Euro sein kannIn der Folge wird die berücksichtigungsfähige Miete gegebenenfalls auf den Höchstbetrag gedeckelt. Ob dann Wohngeld entsteht, hängt von Haushaltsgröße, Mietenstufe, Einkommen und den angesetzten Freibeträgen ab. Genau deshalb führt der erste Schritt über die Aufschlüsselung und erst danach über die Debatte „zu hoch“.
Musterstruktur fürs Nachreichen: Der Text, der in der Praxis funktioniertBetreff: Widerspruch gegen den Wohngeldbescheid vom [Datum], Aktenzeichen [AZ] – Ablehnungsgrund „zu hohe Miete“; Antrag auf Neuberechnung und Nachreichung von Unterlagen.
Fristwahrung ohne ZeitverlustHiermit lege ich fristwahrend Widerspruch gegen den Bescheid vom [Datum] ein und beantrage die vollständige Überprüfung sowie Neuberechnung meines Wohngeldanspruchs ab [Monat/Jahr]. Die Begründung und Unterlagen reiche ich ergänzend ein.
Kernrüge, die die Behörde zur Neuberechnung zwingtDie Ablehnung mit der Begründung „zu hohe Miete“ ist nicht tragfähig, weil die berücksichtigungsfähige Miete fehlerhaft ermittelt wurde und/oder die für die Deckelung maßgeblichen Parameter nicht nachvollziehbar sind. Insbesondere wurden [Warmmiete ohne Aufschlüsselung übernommen / Stellplatz einbezogen / falsche Mietenstufe verwendet / Haushaltsgröße unzutreffend angesetzt / einkommensseitige Freibeträge nicht berücksichtigt].
Ich bitte um Neuberechnung auf Basis der nachgereichten Unterlagen und um eine nachvollziehbare Darstellung der Berechnungsgrundlagen.
Rechenklarstellung in Textform statt TabellenwüsteDie monatliche Zahlung beträgt insgesamt [Betrag]. Davon entfallen auf die Kaltmiete [Betrag], auf die kalten Nebenkosten [Betrag] und auf Heiz- beziehungsweise Warmwasserkosten [Betrag]. Zusätzlich sind [Stellplatz/Garage/Möblierung] in Höhe von [Betrag] enthalten.
Maßgeblich für die Wohngeldberechnung ist die berücksichtigungsfähige Miete auf Grundlage der korrekt getrennten Positionen; eine etwaige Deckelung auf den gesetzlichen Höchstbetrag ist anhand der zutreffenden Mietenstufe und Haushaltsgröße vorzunehmen.
Sonderfallpassage: Barrierefrei oder Mehrbedarf Raum rechtssicher formulierenDie Wohnung ist in Ausstattung und Zuschnitt erforderlich, weil [Funktionsbegründung in zwei bis drei Sätzen]. Eine Wohnung ohne diese Merkmale würde zu [konkrete Folgen] führen. Entsprechende Nachweise sind beigefügt.
Außerdem sind einkommensseitige Freibeträge und Abzüge vollständig zu berücksichtigen; ich bitte um ausdrückliche Berücksichtigung der einschlägigen Freibeträge und um Mitteilung, wie diese in der Berechnung angesetzt wurden.
Der Berechnungsbogen als PflichtteilBitte übersenden Sie mir die Berechnungsunterlagen beziehungsweise den Berechnungsbogen zur Entscheidung, damit die angesetzten Parameter (Mietenstufe, Haushaltsgröße, berücksichtigungsfähige Miete, Deckelung, Freibeträge und Abzüge) nachvollziehbar geprüft werden können.
Schluss, der eine klare Entscheidung verlangtIch beantrage die Aufhebung des Ablehnungsbescheids und die Bewilligung von Wohngeld ab [Monat/Jahr], hilfsweise eine Neubescheidung nach vollständiger Sachverhaltsaufklärung unter Berücksichtigung der nachgereichten Unterlagen.
Frist-Absicherung: Der eine Satz, der Betroffene rettetWer den Bescheid anfechten will, sollte den Widerspruch sofort fristwahrend absenden und die Begründung nachreichen, sobald die Unterlagen vollständig sind. So geht keine Frist verloren, und die Behörde muss sich trotzdem mit den konkreten Rechenpunkten auseinandersetzen, sobald sie vorliegen.
FAQKann Wohngeld allein wegen „zu hoher Miete“ abgelehnt werden?
Häufig bedeutet die Formulierung nicht, dass der Antrag „wegen Unangemessenheit“ scheitert, sondern dass die Miete nur bis zum gesetzlichen Höchstbetrag berücksichtigt wird und die Rechnung danach bei 0 Euro landet. Entscheidend ist, ob die berücksichtigungsfähige Miete korrekt ermittelt wurde und ob Mietenstufe, Haushaltsgröße, Einkommen, Abzüge und Freibeträge richtig angesetzt sind.
Was ist, wenn im Vertrag nur die Warmmiete steht?
Dann ist eine Aufschlüsselung fast immer der erste Hebel. Die Wohngeldstelle muss nachvollziehbar trennen, welche Anteile als berücksichtigungsfähige Miete zählen und welche nicht. Praktisch hilft eine korrigierte Mietbescheinigung oder Vermieterbestätigung mit getrennten Beträgen für Kaltmiete, kalte Nebenkosten und Heizung/Warmwasser.
Zählt ein Stellplatz oder eine Garage zur Miete?
Wenn Stellplatz oder Garage als eigene Position vereinbart sind, sollte der Betrag getrennt ausgewiesen werden, weil er die berücksichtigungsfähige Miete häufig unnötig nach oben zieht. Wichtig ist, dass Vertrag oder Nebenvereinbarung den Betrag klar ausweisen.
Hilft Barrierefreiheit dabei, dass eine höhere Miete anerkannt wird?
Barrierefreiheit erhöht den gesetzlichen Höchstbetrag nicht automatisch. Wirksam ist eine klare Funktionsbegründung, warum die Wohnung erforderlich ist, und die vollständige Berücksichtigung einkommensseitiger Entlastungen, etwa über Freibeträge bei Schwerbehinderung oder Pflege, sofern die Voraussetzungen vorliegen.
Was bringe ich im Widerspruch als Erstes unter, wenn mir Zahlen fehlen?
Fristwahrend widersprechen und gleichzeitig die Berechnungsunterlagen beziehungsweise den Berechnungsbogen anfordern. Zusätzlich sollte verlangt werden, dass die Behörde mitteilt, welcher Betrag als berücksichtigungsfähige Miete angesetzt wurde und welcher Höchstbetrag für Mietenstufe und Haushaltsgröße zugrunde liegt.
Wie lange habe ich für den Widerspruch Zeit?
In der Regel gilt ein Monat ab Zugang des Bescheids. Weil Zugang und Rechtsbehelfsbelehrung im Einzelfall eine Rolle spielen können, ist die sichere Linie: Widerspruch sofort fristwahrend absenden und die Begründung samt Unterlagen nachreichen.
Der Beitrag Wohngeld abgelehnt wegen zu hoher Miete – So deckt man Fehler auf erschien zuerst auf Gegen Hartz IV - Bürgergeld Ratgeber und Hartz 4 Tipps.
Rente oder Wohngeld: Zuschuss für Stromkosten, Heizung und Jahresendabrechnung 2025
Der Energiefonds der katholischen Kirche wurde auf 2025 ausgedehnt und kommt auch in diesem Jahr Menschen mit wenig Einkommen zugute, die ihre Stromkosten oder ihre Jahresendabrechung nicht zahlen können.
Zusätzliche Einnahmen der KirchensteuerDer Fonds umfasst die gesamten zusätzlichen Einnahmen der Kirchensteuer durch die Energiepreispauschale im Herbst 2022. Ursprünglich war er nur auf zwei Jahre angelegt, und die Gelder wurden 2023 und 2024 ausgegeben.
Was ist die Idee hinter dem Energiefonds?Die Energiepreispauschale führte im Herbst 2022 zu zusätzlichen Einnahmen der Kirchensteuer in Millionenhöhe. Die katholische und die evangelische Kirche in Deutschland beschlossen, diese zuästzlichen Steuermittel direkt an die weiterzugeben, die durch die höheren Energiepreise besonders belastet sind.
Dieser Energiefonds unterstützt Menschen, die Probleme haben, ihre Energiekosten zu decken, er hilft bei gestiegenen Abschlägen, bei der Zahlung von Jahresabrechnungen oder auch bei Brennstoffeinkäufen.
Wer ist die Zielgruppe?Zielgruppe sind generell Haushalte mit niedrigem bis mittlerem Einkommen, besonders Rentner, kinderreiche Familien, Alleinerziehende und geringfügig Beschäftigte. Bürgergeld-Bezieher erhalten grundsätzlich nur Beihilfe bei den Stromkosten.
Gefördert sollen besonders diejenigen, die wenig verdienen und keine anderweitige Unterstützung bekommen. Hier gilt: „Sozialleistungen haben Vorrang“.
Allerdings fördert der Energiefonds auch gezielt Haushalte, die Wohngeld, Kinderzuschlag oder BAföG beziehen, um zu verhindern, dass diese durch die hohen Energiekosten in das Bürgergeld rutschen, weil sie den Lebensunterhalt nicht mehr finanzieren können.
Wie viel Zuschuss gibt es?Pro Einzelperson wird maximal 200 Euro; Familien und Bedarfsgemeinschaften erhalten bis zu 150 Euro pro Haushaltsmitglied einen Zuschuss. Der Zuschuss soll schnell und unbürokratisch besonders denen zugute kommen, die keine sozialen Hilfen wie Sozialhilfe oder Bürgergeld bekommen.
Schnell und unbürokratischDie Caritas versichert: „Wer bei der aktuell anstehenden Jahresabrechnung der Heizkosten oder bei der Neuberechnung der Abschlagszahlungen merkt, dass das Monatseinkommen nicht mehr ausreicht, erhält von uns schnelle, unbürokratische Unterstützung.“
Wo stellen Sie den Antrag?Den Antrag stellen Sie bei den kirchlichen Wohlfahrtsverbänden, also der Caritas oder der Diakonie. Bei denen können Sie sich auch vor Ort erkundigen, ob die Mittel für die Beihilfe noch vorhanden sind. Weitere Infos finden Sie hier.
Bisher wurden die Mittel nicht aufgebraucht2024 war der Energiefonds noch nicht voll ausgereizt. Ein Grund dafür ist vermutlich, dass Geringverdiener, die keine staatlichen Transferleistungen beziehen, nicht daran denken, dass sie Hilfe in Anspruch nehmen könnten.
Dabei ist gerade bei diesen Menschen, die vor den gestiegenen Energiekosten noch knapp über die Runden kamen, der finanzielle Druck durch die hohen Energiepreise besonders hoch, weil sie weder staatliche Unterstützung bekommen noch ein finanzielles Polster haben, um die höheren Kosten auszugleichen.
Hinzu kommen auslaufende Verträge. So hatten viele Betroffene mehrjährige Verträge, die extreme Energiekosten verhinderten und müssen erst jetzt bei den neuen Energieversorgern tiefer in die Tasche greifen.
Der Beitrag Rente oder Wohngeld: Zuschuss für Stromkosten, Heizung und Jahresendabrechnung 2025 erschien zuerst auf Gegen Hartz IV - Bürgergeld Ratgeber und Hartz 4 Tipps.
Syrian Petroleum launches first exploratory gas well in Damascus countryside
Damascus countryside, Dec. 28 (SANA) The Syrian Petroleum Company began drilling its first exploratory gas well in al-Tuwani, Damascus countryside, using a fully Syrian workforce.
CEO Youssef Qablawi said on Sunday that drilling has reached a depth of nearly 4,000 meters and that gas production is expected to start in approximately five months. He noted that the produced gas will be transported to processing units for use in household consumption and electricity generation.
The rig used for the drilling was fully rehabilitated and maintained after being out of service for an extended period, with efforts carried out entirely by national specialized personnel, emphasizing full reliance on Syrian expertise.
Qablawi expressed hope for discovering a substantial gas reserve in the area and added that the company plans to drill four additional exploratory wells during the first quarter of the next year.
These exploratory drilling activities are part of the Syrian Petroleum Company’s plan to increase local natural gas production and enhance reliance on national resources to secure energy needs for vital sectors, particularly for household use and electricity generation.
Drei QSD-Kämpfer bei Einsätzen in Nord- und Ostsyrien gefallen
Die Demokratischen Kräfte Syriens (QSD) haben den Verlust von drei ihrer Kämpfer bekanntgegeben. Dabei handele es sich um Salem Abdul Latif Al-Hamada, Ayman Hassan al-Kalash und Orhan Ebdo Îsa. Wie es in einer am Sonntag vom QSD-Pressezentrum herausgegebenen Mitteilung hieß, kamen die Kämpfer bei verschiedenen Einsätzen und an unterschiedlichen Orten ums Leben. Zu den Details erklärte das Bündnis:
Codename: Muhannad
Vor- und Nachname: Salem Abdul Latif Al-Hamada
Namen der Eltern: Zahra Al-Jamil – Abdul Latif
Geburtsort: Deir ez-Zor
Todesort und -tag: Hesekê / 25. Dezember 2025
Codename: Yahya
Vor- und Nachname: Ayman Hassan al-Kalash
Namen der Eltern: Suriya – Hassan
Geburtsort: Al-Busayrah
Todesort und -tag: Al-Busayrah / 23. Dezember 2025
Codename: Orhan Kobanê
Vor- und Nachname: Orhan Ebdo Îsa
Namen der Eltern: Emine – Ebdo
Geburtsort: Kobanê
Todesort und -tag: Tişrîn-Damm / 26. Dezember 2025
Schwerbehinderung: GdB-Antrag abgelehnt – 7 Prüfschritte um den Bescheid zu knacken
Wer einen Verschlimmerungsantrag stellt, also juristisch meist einen Antrag auf Neufeststellung von GdB oder Merkzeichen, erwartet, dass die Behörde die Verschlechterung erkennt und neu bewertet. In der Praxis scheitert es häufig nicht an der Erkrankung selbst, sondern an Begründungslücken, einer unvollständigen Befundlage oder einer versorgungsärztlichen Bewertung, die den Alltag zu wenig abbildet.
Genau deshalb lohnt nach einer Ablehnung eine nüchterne Fehleranalyse: Wer strukturiert prüft, warum der Bescheid negativ ausfiel, kann im Widerspruch gezielt nachliefern und typische Fallstricke vermeiden.
Sofortmaßnahme: Frist sichern, dann sauber nacharbeitenNach einer Ablehnung ist der wichtigste Schritt nicht die perfekte Begründung, sondern die Frist. In der Regel gilt eine Widerspruchsfrist von einem Monat ab Bekanntgabe. Praktisch hat sich ein zweistufiges Vorgehen bewährt: Zuerst wird fristwahrend Widerspruch eingelegt, mit dem Hinweis, dass die Begründung nachgereicht wird.
Anschließend wird Akteneinsicht beantragt, um zu sehen, welche Unterlagen tatsächlich vorlagen, wie die versorgungsärztliche Stelle argumentiert hat und an welcher Stelle die Bewertung den Alltag möglicherweise nicht trifft. Erst danach wird die Begründung ausgearbeitet und die Nachreichung so aufgebaut, dass sie die entscheidenden Ablehnungsgründe direkt adressiert.
Warum Ablehnungen nach Verschlimmerungsanträgen so häufig sindViele Bescheide scheitern nicht daran, dass keine Beeinträchtigung vorliegt, sondern daran, dass die Behörde keine wesentliche Änderung seit dem letzten Vergleichsbescheid erkennt oder die Verschlechterung aus Sicht der Akte nicht ausreichend belegt ist.
Häufig kommt zusammen, dass Betroffene Diagnosen aufzählen, aber die Funktionsausfälle im Alltag zu wenig konkret beschreiben, dass zwar Unterlagen existieren, jedoch nicht die entscheidenden aktuellen Facharztbefunde oder Verlaufsdokumentationen vorliegen, und dass die Erwartung mitschwingt, mehrere Einzelwerte würden sich rechnerisch zum Gesamt-GdB addieren.
Genau an diesen Punkten lässt sich in einem Widerspruch oft am meisten gewinnen, wenn die Argumentation von „Diagnose“ auf „Funktion“ umgestellt und die Befundlage geschlossen wird.
Prüfschritt 1: Vergleichsmaßstab klären – woran wird „Verschlimmerung“ gemessen?Zuerst muss klar sein, welcher Maßstab gilt. Entscheidend ist fast immer der letzte Feststellungs- oder Vergleichsbescheid. Die zentrale Frage lautet nicht, ob es sich subjektiv schlechter anfühlt, sondern ob sich seit dem damaligen Zeitpunkt etwas wesentlich verändert hat und wie sich diese Veränderung belegen lässt.
Wer diesen Vergleichsmaßstab nicht sauber trifft, argumentiert am Kern vorbei. Hilfreich ist eine kurze Zeitlinie: Was war zum Zeitpunkt des Vergleichsbescheids dokumentiert, seit wann trat welche Verschlechterung ein und wie zeigt sich der aktuelle Status.
Prüfschritt 2: Begründung des Bescheids zerlegen – was sind die tragenden Ablehnungsgründe?Im nächsten Schritt wird die Begründung des Bescheids auf die tragenden Sätze reduziert. Oft stehen dort Formulierungen wie „keine wesentliche Änderung“, „Befunde nicht ausreichend“, „Funktionsbeeinträchtigung nicht nachgewiesen“ oder „keine Dauerhaftigkeit“.
Diese Kernaussagen bestimmen, was im Widerspruch wirklich beantwortet werden muss. Wer stattdessen pauschal „alles“ wiederholt, liefert zwar Text, aber keinen Treffer auf die entscheidende Stelle.
Prüfschritt 3: Aktenlage prüfen – was hat die versorgungsärztliche Stelle tatsächlich gesehen?Ohne Akteneinsicht bleibt vieles Spekulation. Akten zeigen meist sehr konkret, welche Arztberichte vorlagen, welche Diagnosen übernommen wurden, welche Einschränkungen als „nicht belegt“ gewertet wurden und ob bestimmte Unterlagen überhaupt in die Bewertung eingeflossen sind.
In vielen Fällen wird erst hier sichtbar, dass entscheidende Befunde fehlen, ein Facharztbericht nicht vorlag oder ein aktueller Verlauf nicht dokumentiert war. Genau daraus ergeben sich die sinnvollen Nachreichungen.
Prüfschritt 4: Befundlücken identifizieren – „zu alt“, „zu allgemein“, „falscher Absender“Nicht jede Unterlage hilft im gleichen Maß. Häufig sind Berichte zu allgemein, zu alt oder sie kommen von Stellen, die die Funktion nur indirekt beschreiben. Viele Ablehnungen beruhen darauf, dass es zwar Diagnosen gibt, aber kaum objektivierbare Befunde, keine aktuelle fachärztliche Einschätzung und keine Verlaufsdarstellung über mehrere Monate.
Wer diese Lücken erkennt, kann gezielt nachliefern: nicht „mehr Papier“, sondern genau die Unterlagen, die den Funktionseinbruch und seine Dauerhaftigkeit abbilden.
Prüfschritt 5: Von Diagnosen auf Funktion umstellen – der GdB hängt am AlltagGdB und Merkzeichen werden im Kern über Auswirkungen auf die Teilhabe bewertet. Deshalb muss die Darstellung im Widerspruch die Funktionssprache treffen.
Statt einer Diagnosenliste braucht es eine Beschreibung dessen, was konkret nicht mehr geht oder nur noch eingeschränkt möglich ist, wie häufig die Einschränkungen auftreten, wie lange sie anhalten, welche Auslöser typisch sind, wie der Bedarf an Pausen aussieht und welche Folgen sich für Arbeit, Haushalt, Mobilität, soziale Teilhabe oder Konzentrationsfähigkeit ergeben.
Wer das in wiederholbaren, überprüfbaren Angaben formuliert, macht es der Behörde schwerer, die Beeinträchtigung als bloß subjektiv einzuordnen.
Prüfschritt 6: Gesamt-GdB richtig angreifen – nicht addieren, aber Wechselwirkungen herausarbeitenEin häufiger Denkfehler ist die Vorstellung, Einzelwerte würden rechnerisch addiert. Tatsächlich wird der Gesamt-GdB als Gesamtschau gebildet. Das heißt aber nicht, dass zusätzliche Beeinträchtigungen automatisch „untergehen“ müssen.
Der entscheidende Hebel liegt darin, Wechselwirkungen herauszuarbeiten: Wenn mehrere Funktionsbereiche sich gegenseitig verstärken, etwa Schmerzen, Schlafstörungen, Erschöpfung und psychische Belastungen, dann kann die Gesamtauswirkung deutlich höher sein als jede Beeinträchtigung für sich.
Wer diese Wechselwirkungen alltagsnah beschreibt und mit Befunden unterlegt, liefert die Art von Begründung, die in der Praxis trägt.
Prüfschritt 7: Ziel sauber definieren – GdB, Merkzeichen, Datum der FeststellungViele Schriftsätze verlieren Wirkung, weil unklar bleibt, was genau erreicht werden soll. Geht es um eine Erhöhung des GdB, um ein bestimmtes Merkzeichen oder um ein anderes Feststellungsdatum? Diese Ziele müssen sauber getrennt und jeweils begründet werden.
Gerade bei Merkzeichen reicht es nicht, „schwer betroffen“ zu sein; entscheidend ist, ob die typischen Voraussetzungen im Alltag erfüllt sind und sich aus den Unterlagen nachvollziehbar ergeben. Wer Ziel und Begründung vermischt, lädt die Behörde ein, an der falschen Stelle zu entscheiden.
Musterstruktur fürs Nachreichen: Widerspruch, Akteneinsicht, dann gezielte AnlagenBetroffene fahren am besten mit einer knappen, formalen Struktur, die ohne Emotionen auskommt und trotzdem klar ist. Der Widerspruch beginnt mit dem Betreff, der den Bescheid und das Aktenzeichen nennt. Danach folgt die fristwahrende Erklärung, dass Widerspruch eingelegt wird und die Begründung nachgereicht wird.
Direkt im Anschluss wird Akteneinsicht beantragt, ausdrücklich auch in die versorgungsärztliche Stellungnahme und die Unterlagenliste. In einer kurzen Kernrüge wird dann erläutert, dass der Bescheid die wesentliche Verschlechterung seit dem Vergleichsbescheid nicht vollständig berücksichtigt oder auf einer unvollständigen Befundlage beruht.
Die eigentliche Begründung wird danach in drei Bausteinen nachgereicht: Zuerst wird die wesentliche Änderung seit dem Vergleichsbescheid konkret beschrieben, dann werden die alltags- und teilhaberelevanten Folgen messbar und wiederholbar dargestellt, und abschließend werden die medizinischen Nachweise strukturiert zugeordnet, etwa Facharztbericht, Diagnostik, Verlauf, Therapie und Nebenwirkungen.
Ein Anlagenverzeichnis macht transparent, was beigefügt ist. Am Ende steht die klare Bitte um erneute Bewertung von GdB und gegebenenfalls Merkzeichen unter Berücksichtigung der nachgereichten Unterlagen.
Welche Nachweise typischerweise den größten Unterschied machenIn vielen Verfahren sind es nicht möglichst viele Seiten, sondern die richtigen Unterlagen, die den Ausschlag geben. Besonders wirksam sind aktuelle fachärztliche Befunde, die den Funktionsstatus konkret beschreiben, Entlassberichte aus Klinik oder Reha, wenn sie alltagsrelevante Einschränkungen nachvollziehbar dokumentieren, und eine Verlaufsdarstellung über mehrere Monate, aus der Therapie, Rückschläge, Medikamentenwechsel und Nebenwirkungen erkennbar sind.
Ergänzend helfen konkrete Alltagsbeispiele, die Häufigkeit und Folgen so beschreiben, dass die Einschränkungen nicht als bloße Behauptung erscheinen.
Wer diese Nachweise sauber strukturiert, beantwortet genau das, was Behörden in Ablehnungen am häufigsten behaupten: fehlende Objektivierung, fehlende Dauerhaftigkeit oder fehlender Bezug zum Vergleichsbescheid.
Wenn die Widerspruchsfrist bereits vorbei istIst der Ablehnungsbescheid bereits bestandskräftig, verschiebt sich die Strategie. Dann kommt je nach Fall ein Überprüfungsantrag in Betracht, wobei der Fokus darauf liegt, ob die damalige Entscheidung rechtlich oder tatsächlich fehlerhaft war oder ob neue Tatsachen eine Neubewertung rechtfertigen.
Auch hier gilt: Je präziser die Fehler benannt werden und je besser die aktuelle Verschlechterung mit einer geschlossenen Befundlage belegt wird, desto höher ist die Chance, dass die Behörde den Fall neu aufrollt.
Der Beitrag Schwerbehinderung: GdB-Antrag abgelehnt – 7 Prüfschritte um den Bescheid zu knacken erschien zuerst auf Gegen Hartz IV - Bürgergeld Ratgeber und Hartz 4 Tipps.
Schwerbehinderung: Massenhaft falsche GdB-Bescheide – Wichtiges Urteil – Gericht mahnt Versorgungsämter
Die Feststellung des Grades der Behinderung (GdB) entscheidet darüber, welche Nachteilsausgleiche bei einer Behinderung bzw. Schwerbehinderung gewährt werden. Sie entscheidet aber nicht nur über steuerliche Vorteile und Nachteilsausgleiche, sondern auch über den Zugang zu bestimmten Rentenleistungen und anderen sozialen Vergünstigungen.
Daher ist es wichtig, dass die zuständigen Behörden den GdB korrekt und sorgfältig ermitteln. Ein aktuelles Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe deckt erhebliche Mängel in diesem Verfahren auf und mahnt die Versorgungsämter zur Einhaltung ihrer gesetzlichen Pflichten an.
Wie kam es zu dem Verfahren vor dem Sozialgericht Karlsruhe?Ein Antragsteller beantragte die Anerkennung eines höheren GdB. Die zuständige Versorgungsverwaltung setzte diesen jedoch lediglich auf 30 fest. Der Antragsteller war mit dieser Einschätzung nicht einverstanden und legte Widerspruch ein.
Er argumentierte, dass seine gesundheitlichen Einschränkungen weitreichender seien und eine höhere Einstufung gerechtfertigt wäre. Doch die Behörde blieb bei ihrer Entscheidung und lehnte den Widerspruch ab, ohne eine weitere medizinische Untersuchung anzuordnen. Daraufhin klagte der Betroffene vor dem Sozialgericht Karlsruhe.
Welche Mängel stellte das Sozialgericht Karlsruhe fest?Das Gericht bemängelte in seinem Urteil vom 14. April 2020 (Aktenzeichen: S 12 SB 3113/19) die mangelnde Sachaufklärung durch die Behörde. Es stellte fest, dass die Entscheidung allein auf Basis von Befundberichten und Akten getroffen wurde, ohne dass eine notwendige medizinische Begutachtung veranlasst worden war. Dies sei rechtswidrig, da bei unklarer oder unzureichender Aktenlage eine umfassende Untersuchung erforderlich sei. Besonders kritisch wurden folgende Punkte gesehen:
1. Die Versorgungsverwaltung führte keine eigenständige sozialmedizinische Untersuchung durch.
2. Die Gesamtbeeinträchtigung des Antragstellers wurde nicht ausreichend berücksichtigt.
3. Notwendige Beweismittel wurden nicht eingeholt.
Das Sozialgericht verurteilte die Beklagte zu einer erneuten Prüfung unter Einbeziehung einer medizinischen Begutachtung. Die Urteilsbegründung war deutlich: Die Behörde dürfe sich nicht auf die Gerichte verlassen, um ihre gesetzliche Sachaufklärungspflicht nachträglich zu erfüllen.
Ist fehlerhafte GdB-Bewertung ein strukturelles Problem?Das Urteil wirft grundsätzliche Fragen zur Praxis der Versorgungsverwaltungen auf. Insbesondere in Baden-Württemberg scheint es systematische Ermittlungsdefizite zu geben. Das Sozialgericht Karlsruhe kritisierte die Behördenpraxis, GdB-Feststellungen rein auf Basis von Aktenlagen vorzunehmen. Dies sei eine fehleranfällige Vorgehensweise, die den gesetzlichen Anforderungen nicht genügt. Tatsächlich gibt es immer wieder gerichtliche Entscheidungen, die diese Verwaltungspraxis beanstanden und eine genauere Prüfung fordern.
Was bedeutet das Urteil für Betroffene?Das Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe sendet eine klare Botschaft: Die GdB-Feststellung muss sorgfältig erfolgen und darf nicht auf unzureichender Prüfung basieren. Wer sich durch eine fehlerhafte Entscheidung benachteiligt fühlt, sollte Widerspruch einlegen und notfalls den Klageweg beschreiten.
In vielen Fällen haben Antragsteller gute Chancen auf eine höhere Einstufung, wenn die Behörde ihre Ermittlungspflichten nicht erfüllt hat. Dieses Urteil könnte daher weitreichende Auswirkungen auf die Praxis der Versorgungsverwaltungen haben und dazu beitragen, dass GdB-Feststellungen künftig fairer und genauer erfolgen.
Der Beitrag Schwerbehinderung: Massenhaft falsche GdB-Bescheide – Wichtiges Urteil – Gericht mahnt Versorgungsämter erschien zuerst auf Gegen Hartz IV - Bürgergeld Ratgeber und Hartz 4 Tipps.
Israeli occupation troops detain a civilian during incursions in Quneitra countryside
Quneitra, Dec. 28 (SANA) Israeli occupation forces carried out an incursion on Sunday into Saida al-Hanout village in southern Quneitra countryside, SANA correspondent said. The contingent, consisting of four military vehicles, entered from Abu Ghaytar hill and detained a local young man while he was grazing sheep.
Earlier today, Israeli forces arrested five young men from Daraa governorate while they were searching for wild mushrooms in farmlands near Qudna town, also in southern Quneitra countryside.
Syria has repeatedly condemned Israeli aggression and violations of the 1974 Disengagement Agreement, denouncing incursions into Quneitra and Daraa countryside and the targeting of civilians. The Syrian authorities continue to call on the international community to uphold UN resolutions, end the Israeli occupation of Syrian lands, and assume responsibility in curbing these unlawful practices.
Bürgergeld: Umzug erforderlich – und das Jobcenter muss zustimmen
Ein Umzug im Bürgergeld steht und fällt mit zwei Punkten: dem Timing und der Beweislogik. Wer erst unterschreibt und dann fragt, verliert oft die wichtigsten Hebel. Denn die Zusicherung soll vor Abschluss des neuen Mietvertrags eingeholt werden. Gleichzeitig ist „erforderlich“ kein Gefühl, sondern eine prüfbare Kette aus Gründen, Alternativen und Nachweisen.
Zwei Zusicherungen, zwei RisikenIn der Praxis werden zwei Dinge vermischt, die getrennt beantragt und entschieden werden sollten:
1) Zusicherung zur neuen Miete (KdU)
Vor Vertragsabschluss wird geklärt, ob die Kosten der neuen Wohnung übernommen werden. Seit Bürgergeld ist zusätzlich wichtig: Innerhalb der Karenzzeit werden nach einem Umzug höhere als angemessene Kosten regelmäßig nur anerkannt, wenn der Träger das vorher zugesichert hat.
2) Zusicherung zu Umzugskosten, Wohnungsbeschaffung und Kaution
Wohnungsbeschaffungs- und Umzugskosten werden in der Regel nur bei vorheriger Zusicherung übernommen. Kaution oder Genossenschaftsanteile werden typischerweise als Darlehen erbracht.
„Erforderlich“ wird überzeugend, wenn das Jobcenter in wenigen Minuten erkennen kann:
- Was hat den Umzug ausgelöst? (Gesundheit, Arbeit/Ausbildung, Trennung/Schutz)
- Warum ist die aktuelle Wohnung unzumutbar oder der Wechsel zwingend?
- Warum gibt es keine realistische Alternative ohne Umzug?
- Welche konkrete Wohnung soll es werden – mit vollständigen Kostenangaben?
Ohne Punkt 4 scheitern viele Anträge, weil das Jobcenter Angemessenheit, Heizkosten und Zuschnitt nicht prüfen kann.
Schiene 1: Gesundheit, Behinderung, unzumutbare WohnverhältnisseGesundheitliche Gründe tragen am besten, wenn sie wohnungsbezogen beschrieben sind. Ein Attest, das nur Diagnosen nennt, hilft deutlich weniger als eines, das Funktionsgrenzen und den Wohnbezug erklärt.
Attest-Check: Was wirklich drinstehen sollte Baustein im Attest Beispiel, das „zieht“ Funktionsgrenze „Treppensteigen dauerhaft nicht zumutbar“/„Sturzrisiko“/„Rollator/Rollstuhl erfordert barrierearmen Zugang“ Wohnbezug „4. OG ohne Aufzug“ / „Bad nicht nutzbar“ / „Feuchte/Schimmel verschlechtert Atemwegssymptome“ / „Lärm triggert Erkrankung“ Folgen ohne Umzug „Akute Verschlechterung zu erwarten“/„Therapie/Behandlung nicht erreichbar“/„Gefahr der Dekompensation“ Alternativenprüfung „Keine Verlegung der Schlafräume möglich“ / „Aufzug nicht vorhanden“ / „Vermieter reagiert nicht auf Mängel“Als Anlagen passen: Facharztberichte, Reha-/Entlassungsberichte, Therapieberichte, Fotos, Mängelanzeigen, Vermieter-Schriftverkehr, Mess- oder Protokollnotizen (z. B. Schimmel/Lärm), Hilfsmittelbedarf.
Schiene 2: Arbeit, Ausbildung, Eingliederung – „zumutbar erreichbar“ belegenBei Arbeit oder Ausbildung zählt nicht „besserer Arbeitsweg“, sondern Notwendigkeit. Die stärksten Fälle sind: Jobbeginn steht fest, Präsenz ist erforderlich, Pendeln ist objektiv unzumutbar (Schichtzeiten, ÖPNV-Lücken, Betreuungszeiten).
Nachweise, die selten diskutiert werden Nachweis Inhalt, der die Erforderlichkeit plausibel macht Arbeitsvertrag/Einstellungszusage Arbeitsort, Beginn, Arbeitszeiten/Schichten Arbeitgeberbestätigung Präsenzpflicht, kein Homeoffice, feste Anwesenheitszeiten Pendel-Belege Ausdrucke von Verbindungen, Fahrzeiten, letzte/erste Verbindung bei Schichtwechsel Betreuungs-/Pflegelogik Kita/Schule/Pflegezeiten als harte Nebenbedingung, die Pendeln ausschließtTipp: Eine Ein-Seite-Zusammenfassung kann reichen: Arbeitsbeginn am …, Schicht …, ÖPNV ab … nicht verfügbar, Pendelzeit …, deshalb Umzug erforderlich.
Schiene 3: Trennung, Konflikt, Gewalt, Kinderschutz – objektivieren statt erzählenBei Trennung reicht ein emotionaler Bericht selten. Was trägt, sind objektive Bestätigungen: Beratungsstellen, Jugendamt, Polizei, gerichtliche Entscheidungen. Je stärker die Lage dokumentiert ist, desto weniger Raum bleibt für „privates Werturteil“.
Geeignete Nachweise: Polizeieinsätze/Anzeigen, Schutzanordnungen, Kontakt- oder Näherungsverbote, Bestätigungen von Frauenhaus/Opferschutz/Beratungsstellen, Stellungnahmen des Jugendamts bei Kindeswohlthemen.
Das vierte Muss: Das Wohnungsangebot muss entscheidungsfähig seinEin verwertbares Wohnungsangebot enthält mindestens:
Adresse/Ort, Einzugsdatum
Wohnfläche, Zimmer
Kaltmiete, kalte Nebenkosten, Heizkosten (separat)
Kaution/Genossenschaftsanteile
bei Bedarf: Hinweis auf Barrierefreiheit/Erreichbarkeit
Fehlen diese Daten, kommt häufig die Standardantwort: „Derzeit keine Zusicherung möglich.“
Typische Ablehnungen – und wie man sie überwindet„Umzug nicht erforderlich“
Gegenmittel: Von „wollen“ auf „müssen“ drehen. Auslöser + Wohnbezug + Folgen + Alternativenprüfung, am besten mit Fristdruck (Jobbeginn, Attestdatum, Schutzlage).
„Kein konkretes Angebot“
Gegenmittel: Mietbescheinigung/Exposé nachreichen, Kosten vollständig aufschlüsseln.
„Kosten unangemessen“
Gegenmittel: Wohnungssuche dokumentieren (Anfragen/Absagen) und besondere Gründe (Barrierefreiheit, Schutz, Jobbindung) so formulieren, dass sie den Zuschnitt erklären. Parallel realistisch prüfen, ob es innerhalb der Angemessenheitsgrenzen Alternativen gibt.
Karenzzeit-Falle nach Umzug
Viele glauben: „In der Karenzzeit wird alles bezahlt.“ Nach einem Umzug gilt das so nicht, wenn die neue Miete über der Angemessenheit liegt – dann ist eine vorherige Zusicherung der entscheidende Schlüssel.
Beim Umzug entstehen oft Überschneidungen (Kündigungsfrist alt, Mietbeginn neu). Entscheidend ist die Begründung: Wurde im Umzugsmonat tatsächlich in beiden Wohnungen genutzt und war die Überschneidung nicht vermeidbar (Übergaben, Renovierung, Schul-/Arbeitslogik), steigen die Chancen auf Anerkennung. Reine „Vertragsüberschneidungen“ ohne Nutzung sind deutlich schwerer.
Praktisch heißt das: dokumentieren, welche Wohnung in welchem Zeitraum genutzt wurde – und warum eine Vermeidung nicht möglich war.
Kaution als Darlehen: Was das in der Praxis bedeutetKautionen werden typischerweise als Darlehen gewährt und anschließend durch Aufrechnung getilgt. Wer mehrere Darlehen parallel hat, sollte den Aufrechnungsbescheid genau prüfen, weil sich hier schnell zu hohe Abzüge ergeben können.
Direktzahlung an den Vermieter: Ein unterschätzter HebelWenn Vermieter wegen Zahlungsausfällen skeptisch sind, kann die Direktzahlung der Miete an den Vermieter helfen. Das ist rechtlich vorgesehen und wird in vielen Jobcentern als Standardoption genutzt. Als Nebeneffekt sinkt oft die Hürde bei der Wohnungssuche.
Umzugsmappe: So sieht ein Antrag aus, der Entscheidungen erzwingtSeite 1: Kurzbegründung (max. 12 Zeilen)
Auslöser (Gesundheit/Arbeit/Trennung), Unzumutbarkeit, fehlende Alternative, Fristdruck.
Seite 2: Wohnungsangebot (Zahlenblock)
Mietbestandteile, Wohnfläche, Einzug, Kaution.
Anlagen (nummeriert, im Text referenziert)
Attest/Arbeitgeberbestätigung/Beratungsstellen-Bestätigung plus Wohnbelege (Fotos, Schreiben, Protokolle).
Betreff: Zusicherung vor Mietvertragsabschluss – erforderlicher Umzug/neue Unterkunft/Umzugskosten/Mietkaution (BG-Nr. …)
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beantrage vor Abschluss des Mietvertrags die Zusicherung zur Berücksichtigung der Aufwendungen für die neue Unterkunft sowie die Zusicherung zu erforderlichen Umzugskosten und zur Mietkaution.
Der Umzug ist erforderlich aus folgenden Gründen:
(1) Gesundheit: [Funktionsgrenze + Wohnbezug in 2–3 Sätzen], belegt durch Anlage 1.
(2) Arbeit/Ausbildung: [Arbeitsort/Schichtzeiten/Unzumutbarkeit Pendeln], belegt durch Anlage 2–3.
(3) Trennung/Schutz: [Unzumutbarkeit/Kinderschutz/Dringlichkeit], belegt durch Anlage 4.
Mildere Mittel sind nicht ausreichend, weil: [2 Sätze Alternativenprüfung].
Wohnungsangebot: [Adresse, Einzug], Wohnfläche … qm. Kosten laut Anlage: Kaltmiete … €, NK … €, Heizkosten … €, Gesamt … €; Kaution … €.
Ich bitte um schriftliche Entscheidung bis zum [Datum], da das Angebot befristet ist.
Mit freundlichen Grüßen
[Name]
FAQ
Zählt „Umzug geplant“ schon als Umzug?
Entscheidend ist der Zeitpunkt, an dem rechtliche Bindungen entstehen. Deshalb: Zusicherung einholen, bevor der Mietvertrag unterschrieben wird.
Kann das Jobcenter einen Umzug verbieten?
Die Entscheidung umzuziehen, ist grundsätzlich frei. Das Jobcenter entscheidet aber, welche Kosten in welcher Höhe übernommen werden, vor allem bei fehlender Zusicherung.
Was ist der schnellste Weg, „gesundheitliche Gründe“ durchzubekommen?
Ein Attest, das Funktionsgrenzen und Wohnbezug konkret beschreibt, plus passende Wohnbelege.
Wie gehe ich bei Ablehnung vor?
Schriftlichen Bescheid verlangen, fehlende Punkte gezielt nachreichen, dann Widerspruch. Bei Fristdruck und konkretem Wohnungsangebot kann zusätzlich Eilrechtsschutz relevant sein.
Wie lässt sich Vermieter-Skepsis reduzieren?
Direktzahlung an den Vermieter beantragen und dem Vermieter eine schriftliche Bestätigung des Jobcenters (sobald vorhanden) vorlegen.
Der Beitrag Bürgergeld: Umzug erforderlich – und das Jobcenter muss zustimmen erschien zuerst auf Gegen Hartz IV - Bürgergeld Ratgeber und Hartz 4 Tipps.
US-Wahlmanipulation 2020: Allein in Atlanta und Fulton County 300.000 illegale Stimmen gezählt
Ausgerechnet im Fulton County im US-Bundesstaat Georgia, wo dessen Hauptstadt Atlanta liegt, eine Metropolregion mit über sechs Millionen Einwohnern, flog nun eine Wahlmanipulation auf, die es in sich hat. Man erinnere sich: Fulton County war das County, in welchem Donald Trump und eine ganze Reihe seiner Unterstützer wegen des Versuchs der „bandenmäßig organisierten Wahlbeeinflussung“ angeklagt […]
<p>The post US-Wahlmanipulation 2020: Allein in Atlanta und Fulton County 300.000 illegale Stimmen gezählt first appeared on ANSAGE.</p>
Rente 1500 Euro – Was bleibt am Ende übrig? Tabelle
Eine monatliche Bruttorente von 1.500 Euro ist eine Größenordnung, die viele Rentner als realistisch empfinden – und die zugleich schnell zu einer drängenden Frage führt: Was kommt am Ende tatsächlich auf dem Konto an? Seit Jahren wird darüber diskutiert, dass Renten schrittweise stärker besteuert werden.
Seit 2025 steigt der steuerpflichtige Anteil für Neurentnerinnen und Neurentner weiter. In der öffentlichen Wahrnehmung wird daraus oft ein „Steuerschock“ – verbunden mit der Sorge, dass von der Rente „tausende Euro“ an den Fiskus gehen könnten.
Genau an dieser Stelle lohnt sich ein Blick auf die Regeln der Rentenbesteuerung. Denn zwischen dem steuerpflichtigen Rentenanteil und der realen Steuerzahlung liegt ein ganzer Korridor aus Freibeträgen, Pauschalen und abziehbaren Beiträgen. Wer diese Stellschrauben kennt, kann die eigene Lage deutlich realistischer einschätzen – und vermeidet teure Irrtümer.
Nachgelagerte Besteuerung: Was sich seit 2005 verändert hatDie Rentenbesteuerung folgt in Deutschland seit 2005 dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung. Vereinfacht gesagt bedeutet das: Während des Erwerbslebens werden Beiträge zur Altersvorsorge steuerlich entlastet, im Gegenzug werden die späteren Rentenzahlungen zunehmend steuerlich erfasst.
Diese Umstellung geschieht nicht abrupt, sondern über lange Übergangszeiträume. Deshalb hängt die steuerliche Behandlung der Rente entscheidend vom Jahr des Rentenbeginns ab.
Mit dem Wachstumschancengesetz wurde der Anstieg des Besteuerungsanteils für neue Rentenjahrgänge verlangsamt. Für viele ist das eine wichtige Nachricht, weil damit der Weg zur vollständigen Besteuerung zeitlich deutlich gestreckt wurde. Für die Praxis heißt das zugleich: Die Schlagzeile „ab 2025 wird es teurer“ ist nicht automatisch falsch, aber sie ist als alleinige Aussage viel zu grob.
Tabelle: Besteuerungsanteil nach RentenbeginnjahrDie folgende Tabelle zeigt für Neurentnerinnen und Neurentner, welcher Anteil der gesetzlichen Rente im Jahr des Rentenbeginns als steuerpflichtig gilt und welcher Anteil als steuerfrei festgeschrieben wird. Bei Rentenbeginn 2005 oder früher lag der steuerpflichtige Anteil bei 50 Prozent.
Rentenbeginnjahr Steuerpflichtiger Anteil / steuerfreier Anteil 2005 50 % / 50 % 2006 52 % / 48 % 2007 54 % / 46 % 2008 56 % / 44 % 2009 58 % / 42 % 2010 60 % / 40 % 2011 62 % / 38 % 2012 64 % / 36 % 2013 66 % / 34 % 2014 68 % / 32 % 2015 70 % / 30 % 2016 72 % / 28 % 2017 74 % / 26 % 2018 76 % / 24 % 2019 78 % / 22 % 2020 80 % / 20 % 2021 81 % / 19 % 2022 82 % / 18 % 2023 82,5 % / 17,5 % 2024 83 % / 17 % 2025 83,5 % / 16,5 % 2026 84 % / 16 % 2027 84,5 % / 15,5 % 2028 85 % / 15 % 2029 85,5 % / 14,5 % 2030 86 % / 14 % 2031 86,5 % / 13,5 % 2032 87 % / 13 % 2033 87,5 % / 12,5 % 2034 88 % / 12 % 2035 88,5 % / 11,5 % 2036 89 % / 11 % 2037 89,5 % / 10,5 % 2038 90 % / 10 % 2039 90,5 % / 9,5 % 2040 91 % / 9 % 2041 91,5 % / 8,5 % 2042 92 % / 8 % 2043 92,5 % / 7,5 % 2044 93 % / 7 % 2045 93,5 % / 6,5 % 2046 94 % / 6 % 2047 94,5 % / 5,5 % 2048 95 % / 5 % 2049 95,5 % / 4,5 % 2050 96 % / 4 % 2051 96,5 % / 3,5 % 2052 97 % / 3 % 2053 97,5 % / 2,5 % 2054 98 % / 2 % 2055 98,5 % / 1,5 % 2056 99 % / 1 % 2057 99,5 % / 0,5 % 2058 100 % / 0 % So ist die Tabelle zu verstehenDer steuerfreie Anteil wird beim Rentenstart aus dem maßgeblichen Prozentsatz abgeleitet und dann als Rentenfreibetrag in Euro festgeschrieben. Dieser Eurobetrag bleibt lebenslang gleich. Steigt die Rente später durch Anpassungen, fällt dieser Zuwachs in der Regel vollständig in den steuerpflichtigen Bereich, weil der einmal festgeschriebene Freibetrag nicht mitwächst.
Die Tabelle beschreibt damit die Ausgangslage im Jahr des Rentenbeginns, nicht automatisch die tatsächliche Steuerzahlung. Ob am Ende Einkommensteuer entsteht, hängt zusätzlich vom Grundfreibetrag und von abziehbaren Posten wie Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen sowie weiteren geltend gemachten Kosten ab.
Der Jahrgang entscheidet: Warum 83,5 Prozent nicht „83,5 Prozent Steuern“ bedeutenWer 2025 erstmals eine gesetzliche Rente bezieht, hat nach der geltenden Systematik einen Besteuerungsanteil von 83,5 Prozent. Das klingt drastisch – und wird oft missverstanden. Gemeint ist nicht, dass 83,5 Prozent der Rente als Steuer abgeführt werden müssen.
Gemeint ist vielmehr: 83,5 Prozent der Rente zählen grundsätzlich als steuerpflichtige Einnahmen. Ob daraus tatsächlich Einkommensteuer entsteht, hängt danach vom gesamten zu versteuernden Einkommen ab, also auch von Freibeträgen und Abzugsmöglichkeiten.
Der steuerfreie Teil wird als Rentenfreibetrag in Euro festgeschrieben. Er wird aus dem Rentenbeginnjahr abgeleitet und bleibt in dieser Euro-Höhe lebenslang bestehen. Das ist eine Feinheit mit spürbaren Folgen: Steigt die Rente später durch Rentenanpassungen, ist dieser Zuwachs in aller Regel vollständig steuerpflichtig, weil der einmal festgeschriebene Freibetrag nicht mitwächst.
Das erklärt, warum Menschen manchmal erst Jahre nach Rentenbeginn „plötzlich“ in die Steuerpflicht rutschen, obwohl die Rentenerhöhung auf den ersten Blick moderat wirkt.
Grundfreibetrag und Abzüge: Weshalb die Rechnung oft anders ausgeht als befürchtetFür die konkrete Steuerlast spielt der Grundfreibetrag eine Hauptrolle. Er sorgt dafür, dass das Existenzminimum steuerfrei bleibt. Erst wer mit dem zu versteuernden Einkommen darüber liegt, zahlt Einkommensteuer – und auch dann steigt die Belastung zu Beginn meist nur langsam an.
Hinzu kommt: Bei Renten sind bestimmte Posten typischerweise abziehbar. Dazu gehören insbesondere Beiträge zur Krankenversicherung und zur Pflegeversicherung, außerdem Pauschalen wie der Werbungskosten-Pauschbetrag sowie der Sonderausgaben-Pauschbetrag.
Wer darüber hinaus etwa außergewöhnliche Belastungen geltend machen kann, drückt das zu versteuernde Einkommen weiter. Die öffentliche Debatte blendet diese Ebene häufig aus – dabei entscheidet sie im Alltag darüber, ob am Ende überhaupt Steuer anfällt und, wenn ja, in welcher Größenordnung.
Beispielrechnung: 1.500 Euro Bruttorente ab Januar 2025Im Videoscript wird eine klassische Konstellation durchgespielt: Rentenbeginn zum 1. Januar 2025, Bruttorente 1.500 Euro monatlich. Das ergibt 18.000 Euro Jahresbruttorente. Bei einem Rentenbeginn im Jahr 2025 bleiben 16,5 Prozent als Freibetrag erhalten. Umgerechnet sind das 2.970 Euro, die steuerfrei bleiben. Steuerlich als Renteneinkünfte angesetzt werden damit 15.030 Euro.
An dieser Stelle zeigt sich, wie wichtig sauberes Rechnen ist: In gesprochenen Beispielen rutschen Zahlen gelegentlich durcheinander, die Logik bleibt aber eindeutig.
Von den 15.030 Euro werden nun typische Abzüge berücksichtigt. Im Beispiel sind das Krankenversicherungsbeiträge und Pflegeversicherungsbeiträge sowie die beiden Pauschalen für Werbungskosten und Sonderausgaben. Mit den genannten Werten sinkt das zu versteuernde Einkommen auf 12.660 Euro.
Dem gegenüber steht der Grundfreibetrag 2025. Die Differenz ist in diesem Beispiel vergleichsweise klein. Genau daraus erklärt sich die überraschend niedrige Steuer: In der Größenordnung des Grundfreibetrags fällt die Einkommensteuer nicht automatisch „spürbar“ aus, sondern kann – je nach Einzelfall – bei wenigen Dutzend Euro im Jahr liegen. Das Script nennt rund 90 Euro Einkommensteuer für das Jahr 2025. In einer Monatsbetrachtung wären das rechnerisch etwa 7,50 Euro.
Wichtig ist auch der Hinweis, den viele übersehen: Bei so niedriger Einkommensteuer fällt regelmäßig kein Solidaritätszuschlag an. Kirchensteuer kann – sofern Kirchenmitgliedschaft besteht – trotzdem hinzukommen, bleibt bei sehr geringer Einkommensteuer aber ebenfalls überschaubar.
Was im Alltag häufig unterschätzt wird: Sozialbeiträge wirken sofort, Steuern oft späterWenn Menschen nach der „Nettorente“ fragen, meinen sie häufig den Betrag, der tatsächlich überwiesen wird. Diese Auszahlung wird nicht nur durch Steuern beeinflusst, sondern bereits vorher durch Sozialabgaben. Bei gesetzlich krankenversicherten Rentnerinnen und Rentnern werden Krankenversicherungsbeiträge auf die Rente fällig.
Der allgemeine Beitragssatz wird dabei zwischen Rentner und Rentenversicherungsträger aufgeteilt; das gilt auch für den kassenindividuellen Zusatzbeitrag.
Die Pflegeversicherung wird hingegen grundsätzlich in voller Höhe von den Rentenbeziehenden getragen. Je nach familiärer Situation, insbesondere bei Kinderlosigkeit oder Kinderzahl, können in der Pflegeversicherung Zuschläge oder Abschläge relevant sein.
Diese Abzüge spürt man sofort in der monatlichen Auszahlung. Die Einkommensteuer dagegen wird häufig erst im Rahmen der Veranlagung fällig, also nach Ablauf des Steuerjahres. Das führt zu einem psychologischen Effekt: Die Rente wirkt monatlich „stabil“, bis ein Steuerbescheid oder eine Vorauszahlungsfestsetzung kommt. Wer das im Blick behält, plant entspannter.
Steuererklärung: lästige Pflicht oder bares Geld?Im Script wird die Steuererklärung als Pflicht und zugleich als Chance beschrieben. Dahinter steckt ein praktischer Punkt: Ob eine Abgabepflicht besteht, beurteilt sich nicht nach dem Bauchgefühl, sondern nach den steuerlichen Regeln und dem tatsächlichen zu versteuernden Einkommen.
In der Praxis fordert das Finanzamt eine Erklärung häufig dann an, wenn es aufgrund von Meldedaten davon ausgeht, dass eine Steuerpflicht vorliegen kann.
Selbst wenn am Ende nur eine geringe Steuer herauskommt oder sogar null, kann die Erklärung sinnvoll sein. Denn viele Abzüge wirken erst dann, wenn sie erklärt werden.
Wer beispielsweise höhere als die Pauschalen liegende Steuerberatungskosten hatte, Krankheitskosten getragen hat oder andere abzugsfähige Belastungen nachweisen kann, kann sein zu versteuerndes Einkommen spürbar senken. Entscheidend ist nicht, „dem Staat etwas zu schenken“, sondern die eigenen gesetzlichen Möglichkeiten vollständig auszuschöpfen.
Behinderten-Pauschbetrag und andere Entlastungen: Wenn wenige Zeilen viel ausmachenDas Script nennt als anschaulichen Hebel den Behinderten-Pauschbetrag. Bei einem Grad der Behinderung von 30 kann ein Pauschbetrag geltend gemacht werden, der das zu versteuernde Einkommen weiter reduziert.
In einer Konstellation, in der man ohnehin knapp über dem Grundfreibetrag liegt, kann genau das den Ausschlag geben: Aus einer kleinen Steuerzahlung wird dann unter Umständen gar keine Steuer mehr.
Solche Effekte zeigen, warum pauschale Aussagen über „die Steuer auf 1.500 Euro Rente“ unseriös sind. Schon kleine Unterschiede im persönlichen Profil verändern das Ergebnis. Dazu gehören etwa Kirchensteuerpflicht, weitere Einkünfte aus Nebenjobs, Mieten oder Kapitalerträgen, unterschiedliche Krankenkassen-Zusatzbeiträge, aber auch außergewöhnliche Belastungen.
Rentenanpassungen, Krankenversicherung, Pflegebeitrag: Warum die Nettorente nicht stabil bleibtDas Script weist auf zwei Dynamiken hin, die sich im Rentenalltag regelmäßig bemerkbar machen. Die erste Dynamik sind Rentenanpassungen. Sie erhöhen zwar die Bruttorente, können aber – gerade wegen des festgeschriebenen Rentenfreibetrags – steuerlich dazu führen, dass ein größerer Anteil der Erhöhung im steuerpflichtigen Bereich landet. Dadurch kann die Steuerpflicht entstehen oder wachsen, ohne dass es sich im Gefühl der Betroffenen „nach mehr Geld“ anfühlt.
Die zweite Dynamik sind Beitragssätze und Zusatzbeiträge in der Krankenversicherung sowie die Beiträge zur Pflegeversicherung. Schon ein Anstieg des Zusatzbeitrags kann die Auszahlung sichtbar mindern.
Besonders tückisch ist, dass Änderungen nicht immer zum Jahresbeginn und nicht immer zeitgleich bei allen ankommen, weil sie in der Rentenauszahlung mit zeitlichem Versatz wirksam werden können. Wer nur auf den Steuerbescheid schaut, übersieht dann den größeren Teil der monatlichen Schwankung.
Grundrente und Ehepartner-Einkommen: Das Urteil aus Kassel und seine praktische FolgeEin eigener Punkt im Script betrifft die Grundrente. Hier geht es nicht um die Einkommensteuer im engeren Sinne, sondern um eine sozialrechtliche Einkommensprüfung, die sich am zu versteuernden Einkommen orientiert. Dabei kann das Einkommen des Ehepartners berücksichtigt werden, was in der Praxis für Betroffene bedeuten kann: Der Grundrentenzuschlag fällt geringer aus oder entfällt.
Diese Anrechnung ist höchstrichterlich bestätigt worden. Damit gewinnt ein Gedanke an Gewicht, den das Script betont: Wer in dieser Fallgruppe ist, sollte die Steuererklärung nicht als Formalie betrachten.
Ein korrekt ermitteltes und durch zulässige Abzüge reduziertes zu versteuerndes Einkommen kann in Grenzbereichen Einfluss darauf haben, ob und in welcher Höhe ein Zuschlag tatsächlich ausgezahlt wird. Das ist keine Trickserei, sondern schlicht die Konsequenz daraus, dass das zu versteuernde Einkommen als Messgröße verwendet wird.
Digitale Helfer, Beratung, Finanzamt: Wie man sich Orientierung verschafftDer Wunsch nach schnellen Antworten ist verständlich. Gleichzeitig ist die Rentenbesteuerung ein Gebiet, auf dem einfache Online-Rechner zwar eine brauchbare erste Einordnung liefern, aber selten alle Besonderheiten abbilden. Für viele ist eine Kombination sinnvoll: ein seriöser Rechner zur Vorabschätzung, die eigenen Rentenunterlagen und Versicherungsnachweise griffbereit, dazu bei Bedarf steuerliche oder rentenrechtliche Beratung, wenn Sonderfälle vorliegen.
Wer seine Lage einmal sauber aufgeschrieben hat, gewinnt häufig schon durch diese Ordnung – weil sichtbar wird, welche Stellgrößen tatsächlich wirken und welche Befürchtungen auf Missverständnissen beruhen.
QuellenBundesfinanzministerium: „Übersicht zur Rentenbesteuerung 2025“ (Angaben für 2025, u. a. Besteuerungsanteile, Grundfreibetrag-Annahme, Pauschalen und Modellgrenzen für steuerunbelastete Renten).
Der Beitrag Rente 1500 Euro – Was bleibt am Ende übrig? Tabelle erschien zuerst auf Gegen Hartz IV - Bürgergeld Ratgeber und Hartz 4 Tipps.
Mütterrente 3: So viel mehr Rente soll es dann für 2 Kinder geben
Unter „Mütterrente“ versteht man keine eigene Rentenart, sondern die bessere rentenrechtliche Anerkennung von Kindererziehungszeiten – ursprünglich vor allem für Eltern mit vor 1992 geborenen Kindern. Diese Zeiten werden in Entgeltpunkten bewertet und erhöhen die gesetzliche Rente dauerhaft.
Zum 1. Juli 2025 sind die Renten erneut gestiegen; dadurch verändert sich automatisch auch der Euro-Wert der anerkannten Erziehungsleistungen. Parallel wird politisch die sogenannte „Mütterrente III“ verhandelt, die eine vollständige Gleichstellung aller Eltern anstrebt.
Dr. Utz Anhalt: Mütterrente 3: Wie hoch wird dann die Rente? Der aktuelle Rechtsstand 2025Seit dem 1. Juli 2025 beträgt der aktuelle Rentenwert 40,79 Euro je Entgeltpunkt – bundesweit einheitlich. Das entspricht einer Rentenanpassung um 3,74 Prozent. Damit bemisst sich jede rentensteigernde Zeit, also auch Kindererziehungszeiten, höher als zuvor.
Rechtlich gilt: Für Kinder, die ab 1992 geboren wurden, zählen 36 Monate Kindererziehungszeit, was typischerweise etwa 3,0 Entgeltpunkten entspricht.
Für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, werden 30 Monate (also rund 2,5 Entgeltpunkte) anerkannt – diese Ausweitung wurde in zwei Reformschritten („Mütterrente I“ 2014 und „Mütterrente II“ 2019) erreicht.
Grundlage sind insbesondere § 56 und § 249 SGB VI; die monatliche Bewertung der Erziehungszeit mit je 0,0833 Entgeltpunkten pro Monat ergibt sich aus § 70 SGB VI bzw. den Gemeinsamen rechtlichen Anweisungen der DRV.
Wichtig: Die Mütterrente ist Bestandteil der gesetzlichen Rente, wird also nicht separat ausgezahlt. Sie unterliegt deshalb denselben Regeln wie die übrige Rente, etwa bei Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen oder der möglichen Anrechnung in der Grundsicherung im Alter.
So wird die Höhe für zwei Kinder berechnetMaßgeblich ist die Summe der Entgeltpunkte aus Kindererziehungszeiten multipliziert mit dem aktuellen Rentenwert. 2025 ergeben sich für zwei Kinder folgende Orientierungswerte (jeweils brutto, also vor Abzug der eigenen Anteile zur Kranken- und Pflegeversicherung):
Eltern mit zwei vor 1992 geborenen Kindern erhalten aus der Mütterrente 5,0 Entgeltpunkte; bei 40,79 Euro pro Punkt sind das 203,95 Euro im Monat. Eltern mit zwei ab 1992 geborenen Kindern kommen auf 6,0 Entgeltpunkte und damit auf 244,74 Euro monatlich.
Liegt ein Kind vor 1992 und ein Kind ab 1992, ergeben sich 5,5 Entgeltpunkte – also 224,35 Euro. Diese Beträge erhöhen die jeweilige Rente dauerhaft.
Tabelle: So hoch sind die Ansprüche aus der Mütterrente 3 Ansprüche bei der Mütterrente – Stand: Rentenwert ab 2025 (40,79 € je Entgeltpunkt) Aspekt Anspruch / Betrag (brutto) Kindererziehungszeit pro Kind (Geburtsjahr vor 1992) 30 Monate = 2,5 Entgeltpunkte ≙ 101,98 € pro Monat Kindererziehungszeit pro Kind (Geburtsjahr ab 1992) 36 Monate = 3,0 Entgeltpunkte ≙ 122,37 € pro Monat Zwei Kinder – beide vor 1992 geboren 5,0 Entgeltpunkte ≙ 203,95 € pro Monat Zwei Kinder – ein Kind vor 1992, ein Kind ab 1992 5,5 Entgeltpunkte ≙ 224,35 € pro Monat Zwei Kinder – beide ab 1992 geboren 6,0 Entgeltpunkte ≙ 244,74 € pro Monat Rechtsnatur Bestandteil der gesetzlichen Rente (kein eigener Rententyp) Beantragung Kein separater „Mütterrenten“-Antrag; entscheidend ist die Kontenklärung und Zuordnung der Erziehungszeiten Auszahlung Mit der laufenden Rente; Beträge sind Bruttowerte, Abzüge für Kranken- und Pflegeversicherung möglich Anrechnung Als Einkommen anrechenbar (z. B. in der Grundsicherung im Alter) Praxisfragen: Antrag, Nachweise, AnrechnungFür bestehende Ansprüche gilt: Kindererziehungszeiten sind im Versicherungskonto zu dokumentieren; sie werden wie Pflichtbeitragszeiten bewertet und später automatisch in die Rentenberechnung übernommen.
Ein gesonderter „Mütterrenten-Antrag“ ist nach derzeitiger Rechtslage grundsätzlich nicht erforderlich – entscheidend ist, dass die Kindererziehungszeiten zugeordnet und gespeichert sind. Als Teil der gesetzlichen Rente kann die Mütterrente auf andere Leistungen (etwa Grundsicherung im Alter) angerechnet werden.
Wer noch keine Rente bezieht, sollte darauf achten, dass die Erziehungszeiten im Konto vermerkt sind; die Deutsche Rentenversicherung informiert dazu in ihrer Broschüre „Kindererziehung: Ihr Plus für die Rente“.
Was die Mütterrente III vorsieht – und was (noch) offen istPolitisch wird die Mütterrente III vorbereitet. Kern ist die Gleichstellung: Auch für vor 1992 geborene Kinder sollen künftig 36 Monate anerkannt werden – also 3,0 Entgeltpunkte pro Kind.
Nach dem Stand der offiziellen Informationen der Deutschen Rentenversicherung liegt ein Gesetzentwurf vor; der Wert eines zusätzlichen halben Entgeltpunkts wird dort mit rund 20,40 Euro beziffert (bezogen auf den Rentenwert Juli 2025).
Die Bundesregierung zielt auf ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2027. Da die technische Umsetzung hochkomplex ist, rechnet die DRV mit einer Auszahlung frühestens ab 2028; vorgesehen ist eine rückwirkende Zahlung für 2027.
Die Mehrkosten werden im Entwurf auf rund 5 Mrd. Euro jährlich geschätzt und steuerfinanziert. Das Verfahren war zum Redaktionsstand noch nicht abgeschlossen; rechtlich verbindlich sind erst die verabschiedeten und verkündeten Gesetzestexte.
Wer besonders profitiert – und welche Fallstricke bleibenFinanziell am stärksten profitieren Eltern mit vor 1992 geborenen Kindern, deren anerkannte Erziehungszeiten bislang um ein halbes Jahr je Kind geringer ausfallen. Für zwei vor 1992 geborene Kinder würde die Mütterrente III den Mütterrenten-Zuschlag von heute 203,95 Euro auf das Niveau von Eltern jüngerer Jahrgänge (244,74 Euro) anheben – also plus 40,79 Euro im Monat bei den 2025er Werten.
Gleichzeitig bleibt richtig: Es handelt sich um Bruttowerte. In der Auszahlung wirken Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, außerdem kann die Rente – und damit auch die Mütterrente – als Einkommen in der Grundsicherung zu berücksichtigen sein. Wer seine Kontenklärung noch nicht abgeschlossen hat, sollte diese zeitnah angehen, damit eine mögliche Mütterrente III später automatisch zugeordnet werden kann.
FazitFür zwei Kinder ergeben sich 2025 aus der Mütterrente zwischen rund 204 Euro und 245 Euro pro Monat – abhängig vom Geburtsjahr der Kinder. Die Mütterrente III würde diese Differenz perspektivisch beseitigen und die Bewertung der Erziehungsleistung vereinheitlichen.
Die Rentensteigerung zum 1. Juli 2025 sorgt bereits jetzt dafür, dass die anerkannten Entgeltpunkte höher im Portemonnaie ankommen. Rechtlich verbindlich ist die Mütterrente III aber erst mit Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens.
Quellen (Auswahl):
BMAS und Bundesregierung zur Rentenanpassung 2025; Deutsche Rentenversicherung zu Kindererziehungszeiten, Mütterrente I/II und FAQ zur Mütterrente III; SGB VI-Normen und DRV-Anweisungen zur Bewertung in Entgeltpunkten.
Der Beitrag Mütterrente 3: So viel mehr Rente soll es dann für 2 Kinder geben erschien zuerst auf Gegen Hartz IV - Bürgergeld Ratgeber und Hartz 4 Tipps.