Meinungsfreiheit ist nicht nur das Recht, zu Allem seinen Senf dazu zu geben wie an einer Würstelbude. Es ist das Recht, Behauptungen der Mächtigen in Frage zu stellen, Erklärungen und Fakten einzuklagen und Alternativen einzufordern. Das mag unbequem sein, lästig, nerven, bremsen. Aber es ist der Motor des Fortschritts. Ohne Nörgler, Zweifler und Besserwisser kein Fortschritt. Zweifel ist eine gesellschaftliche Produktivkraft. Seine Diffamierung durch angeblich alternativlose Politik ist Rückschritt in vormoderne Zeiten. Deutschland braucht wieder einen Grundkurs in Debatte und Wiederbelebung der Streitkultur.» (- Roland Tichy, Journalist und Publizist)
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Die neuesten Entwicklungen im Machtkampf zwischen Selensky und den Europäern
Polizeigesetz Niedersachsen: „Das vergiftet alles“
Rot-Grün will mit dem neuen Polizeigesetz in Niedersachsen hochinvasive Überwachungsmaßnahmen erlauben. Heute diskutiert darüber der Innenausschuss des Landtages. Opposition sucht man im Parlament vergeblich, doch nun formiert sich Widerstand aus der Zivilgesellschaft.
Voll von oben herab: Überwachung durch die Polizei Niedersachsen. – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / BREUEL-BILDHeute wird das niedersächsische Polizeigesetz im Innenausschuss des Landtages diskutiert. Der Entwurf soll zahlreiche hochinvasive KI-gestützte Überwachungsinstrumente erlauben, unter anderem Datenanalyse nach Palantir-Art, die Suche nach biometrischen Daten im Internet sowie Videoüberwachung mit automatisierter Verhaltenskontrolle und Echtzeit-Gesichtserkennung – möglich auch von Videodrohnen aus.
Die Verhaltenserkennung dürfte sogar bei Mustern Alarm schlagen, die auf den „Eintritt eines Unglücksfalles“ hinweisen. Die entsprechende Erfassung von liegenden Personen kann zur Diskriminierung von Obdachlosen genutzt werden.
Keine Opposition zur Überwachung im LandtagAußer den Regierungsparteien SPD und Grüne sind im Landtag nur CDU und AfD vertreten. Deren Kritik an dem Entwurf besagt vor allem, dass dieser nicht weit genug gehe. Die CDU hat Gegen-Gesetzentwürfe eingebracht, die beispielsweise die Einsatzschwelle für die Live-Gesichtserkennung deutlich niedriger ansetzen – diese soll schon zur Verhinderung von Straftaten möglich sein, nicht erst bei einer „gegenwärtigen Gefahr für Leib oder Leben einer Person“. Auch die AfD begrüßt die neuen Befugnisse, fordert allerdings, für die Datenanalyse den Anbieter Palantir zu nutzen, der für seinen Beitrag zu Menschenrechtsverletzungen bekannt ist. Rot-Grün schließt diesen aktuell aus.
Im Landtag finden sich also keine Stimmen, die den massiven Ausbau der Überwachungsbefugnisse hinterfragen. Doch nun bildet sich Gegenwehr aus der Zivilgesellschaft. Das überwachungskritische Bündnis NoNPOG2 wurde erst vor kurzem ins Leben gerufen – das Gründungstreffen fand am 9. August statt – doch die Initiative vereint bereits eine ganze Reihe von Gruppen aus verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen.
Hacker*innen, Klimakids und FußballfansIm dem Bündnis finden sich neben IT-affinen Menschen zum Beispiel aus dem CCC Hannover, dem kleindatenverein, von Anarch-IT, einem Tech-Support für Aktivist*innen, den Hackspaces Chaostreff Osnabrück und Stratum 0 oder der Gruppe freiheitsfoo, auch andere gesellschaftliche Gruppe. Si etwa Fußballfans aus der Blau-Gelben Hilfe, die andere Fußballfans bei Problemen mit Polizei und Justiz unterstützen.
Daneben haben sich auch einige Partei-Gliederungen dem Bündnis angeschlossen: Die PARTEI Niedersachsen und Die Linke und Jusos aus Braunschweig. Außerdem gibt es im Bündnis die grenzkritischen Gruppierungen Flüchtlingsrat Niedersachsen und Seebrücke Braunschweig, das Team des Universum Filmtheater, die jungen Klimaaktivist*innen der Hildesheimer Ortsgruppe von Fridays for Future, sowie die Rote Hilfe Hannover, die linken und linksextremen Menschen Rechtshilfe anbietet. Weiterer juristischer Sachverstand kommt von der Antirepressionsgruppe Lüneburg und dem Anwalt Sven Adam. Die Aktivist*innen betonen, dass sie für weitere Gruppen und Einzelpersonen aus einem breiten gesellschaftlichen Spektrum offenstehen.
Der Widerstand gegen Überwachungsmaßnahmen hat in Niedersachsen bereits Tradition. Die vorhergehende Verschärfung des Polizeigesetzes von 2019, die unter anderem Kennzeichenscanner einführte und Videoüberwachung vereinfachte, wurde von einem Bündnis unter dem Akronym NoNPOG (kurz für: Nein zum niedersächsischen Polizeigesetz) mit einer Reihe von Demonstrationen begleitet. Einige der heute beteiligten Menschen waren auch 2019 schon dabei.
„Wie viele Leute das scheiße finden“Laura und Sebastian waren damals noch nicht gegen Überwachung aktiv. Heute sind sie Teil des Widerstands. Sebastian sagt, er finde es erschreckend, dass es im Landtag keinen Widerspruch gegen die aktuell geplanten Überwachungsmaßnahmen gibt. „Die, von denen man erwarten würde, dass sie verstehen, wie problematisch die Befugnisse sind, planen deren Einführung und dahinter sitzt eine Opposition, die noch weitergehenden Druck macht“, fasst er die Lage zusammen. Deshalb müsse die Opposition von außen kommen.
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Jetzt spendenLaura hofft darauf, dass sich zumindest die Grünen vom zivilgesellschaftlichen Widerstand beeindrucken lassen. „Wenn die mitbekommen, wie viele Leute das scheiße finden, dann werden die zurückrudern“, sagt sie.
Von der ersten eigenen Demonstration sind Laura, Sebastian und ihr Bündnis aktuell noch ein Stück entfernt. Sie fokussieren sich aktuell darauf, Informationsmaterialien zu den geplanten Überwachungsmaßnahmen zusammenzustellen und in verschiedenen Lokalitäten Vorträge dazu zu halten.
Laura stört vor allem die Befangenheit der Algorithmen, die bei der Überwachung zum Einsatz kommen sollen. „Da ist immer eine Tendenz mit drin und das lässt sich auch nicht abschalten. Das ist mein größtes Bedenken“, sagt sie. So sei beispielsweise schon die Datenlage der Polizei, mit der die Software arbeitet, rassistisch gefärbt. Und auch die Trainingsdaten der sogenannten KI seien, weil von Menschen zusammengestellt, nie neutral.
Sebastian sagt, dass die Algorithmen diskriminierend wirken können, sei der Landesregierung offensichtlich bewusst. Laut Gesetzentwurf soll die Polizei nämlich verhindern, dass diskriminierende Algorithmen verwendet werden. Wie das möglich sein soll, lässt sie allerdings offen.
Magisches DenkenLaura und Sebastian haben sich das geplante Polizeigesetz gründlich angesehen und an weiteren Positionen Hinweise darauf gefunden, dass die Landesregierung durchaus auf dem Schirm hat, wie problematisch der Entwurf ist. So habe diese beispielsweise eine Umgehungslösung im Text verankert, der verhindern soll, dass mit der Datenanalyse nach Palantir-Art – und der dafür nötigen Meta-Datenbank – die Zweckbindung der erhobenen Daten verloren geht. Damit würden Zusammenlegung der Daten und die algorithmische Analyse in zwei Schritte aufgeteilt. „Und dann soll das auf zauberhafte Weise kein Problem mehr sein“, sagt Sebastian.
Auch das die Entscheidungen von KI grundsätzlich erst einmal nicht nachvollziehbar sind, sei der Landesregierung bewusst. Im Entwurf schreibt diese, dass die Nachvollziehbarkeit sichergestellt werden müsse – soweit das technisch möglich sei. „Da gibt es also ein Problembewusstsein, aber gleichzeitig auch den Versuch, das mit magischem Denken zu lösen“, sagt Sebastian.
Er kritisiert auch die geplante Videoüberwachung mit automatisierter Verhaltenskontrolle. „Das Gruseligste ist, dass die behaupten, dass das ein weniger starker Privatsphäreneingriff sei, als wenn Menschen die Videos schauen. Das finde ich so ein perfides Argument. Weil wenn man durchgehend unter Beobachtung eines Algorithmus steht, ist das, was Chilling-Effekte angeht, viel drastischer, als wenn da ab und zu mal ein Mensch draufschaut.“
Deutlich stärkerer GrundrechtseingriffVerfechter*innen der Technologie behaupten, mit dem System sei es möglich, die Privatsphäre der Betroffenen zu schützen. Wissenschaftler wie Edzard Schmidt-Jortzig, Professor für öffentliches Recht an der Uni Kiel, oder Felix Ruppert, der an der Uni München unter anderem Strafrecht lehrt, stützen hingegen die Annahme, dass die automatisierte Videoüberwachung ein deutlich stärkerer Grundrechtseingriff ist als die herkömmliche.
Sebastian vom Bündnis NoNPOG2 fürchtet zudem, dass mit der automatisierten Kontrolle die Hürden sinken, die Videoüberwachung weiter auszudehnen. Denn diese soll ja ungewöhnliches Verhalten detektieren, ohne dass ständig Menschen auf die Bildschirme schauen müssen. „Ich finde es wahnsinnig gruselig, wenn Algorithmen definieren, was normal ist – und Menschen dann Angst haben müssen, in irgendeiner Form von der Norm abweichend aufzufallen“, sagt Sebastian.
Alles netzpolitisch RelevanteDrei Mal pro Woche als Newsletter in deiner Inbox.
Jetzt abonnierenEbenfalls besorgniserregend ist für Sebastian die Erlaubnis, auf Livestreams von Überwachungskameras, oder auch retrograd anhand von Bildern aus dem Internet, Gesichtserkennungstechnologie einzusetzen. Denn das sorge für präventiven Gehorsam. „Ich möchte nicht in einer Demo überlegen müssen, ob ich mein Gesicht zeige oder mir immer, wenn jemand ein Smartphone zückt, überlegen, wo das Bild landet. Das vergiftet alles, wenn solche Aufnahmen Teil von Ermittlungen sein können. Und es unterdrückt politische Äußerungen in der Öffentlichkeit“, sagt er.
Angesichts der Tatsache, dass die Polizei künftig auch Videodrohnen einsetzen soll, verschärfe sich die Bedrohungslage. „Damit ist eine massive Ausweitung des Videoüberwachten Bereichs möglich“, sagt Sebastian.
„Da wird’s mir ganz grausig“Laura gibt zudem das Missbrauchspotenzial der Befugnisse zu bedenken. „Viele Frauen wurden bereits von Polizisten gestalkt. Die haben zum Beispiel ihre Telefonnummern aus Polizei-Akten rausgesucht.“ Und mit den neuen Machtmitteln stünden noch viel drastischere Eingriffe in die informationelle Selbstbestimmung zur Verfügung. „Da wird’s mir ganz grausig, wenn ich daran denke, was damit möglich ist“, sagt sie.
Harte Kritik kommt auch vom Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen (LfD) Denis Lehmkemper. Eine Woche vor der Diskussion im Innenausschuss hat die ihm unterstellte Datenschutzaufsicht ihren Jahresbericht veröffentlicht. Die Stellungnahme zum Polizeigesetz, die Lehmkemper im Rahmen der Verbandsanhörung abgegeben hatte, hat er nicht veröffentlicht, doch mit dem Jahresbericht machte er nun eine Zusammenfassung seiner Kritik publik.
In seiner Stellungnahme habe er gefordert, so der LfD im Jahresbericht, die „intelligente“ Videoüberwachung besser zu rechtfertigen. Und bei der Echtzeit-Fernidentifizierung habe er einen engeren Anwendungsbereich angemahnt, „insbesondere mit Blick auf die Vielzahl der von der Maßnahme betroffenen Personen“. Zur Internet-Suche nach biometrischen Informationen habe er bekanntgegeben, dass diese womöglich mit der KI-Verordnung der EU kollidiert.
Hinweise zur technischen Umsetzung, die erklären könnten, wie diese Kollision vermieden werden soll, vermisst Lehmkemper im Entwurf. „Diese sind allerdings entscheidend, da sich die Maßnahmen auf der Grenze zwischen Hochrisiko-KI-Systemen und in der KI-Verordnung geregelten Verboten von KI-Praktiken bewegen“, schreibt der LfD. Bei der Datenanalyse nach Palantir-Art seien die Datenbestände, die für den automatisierten Abgleich herangezogen werden sollen, „zu ungenau definiert und damit zu unbestimmt und zu weitreichend.“ Die „schwerwiegende Kritik“ aus seiner Stellungnahme sei allerdings weitestgehend unberücksichtigt geblieben.
Der Datenschutzbeauftragte sieht in der Datenanalyse nach Palantir-Art einen „Paradigmenwechsel in der Polizeiarbeit“. Sie setze voraus, dass alle bisher vorgangsbezogen gespeicherten Daten der Polizei auf einer Analyseplattform zusammengeführt werden. „Damit würde die Zweckbindung aufgehoben.“ Verfassungsrechtlich höchst problematisch sei auch die Einbeziehung von Telekommunikationsdaten, damit wären auch die Inhalte von Gesprächen umfasst.
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Der letzte unverbaute Weg nach Bern soll dem «Klimaschutz» geopfert werden
Wenn man von Bern Richtung Seeland fährt, gibt es mehrere Wege. Zwei davon sehen heute völlig anders aus als noch in den 1960er-Jahren. Siedlungen, Gewerbebauten, Straßen und Beton haben sich tief in die Landschaft gefressen. Verdichtung nennt man das inzwischen, manchmal auch Fortschritt.
Eine Route ist erstaunlich gleich geblieben: Zollikofen, Kirchlindach, Frienisberg. Wer hier unterwegs ist, fährt noch durch eine Landschaft, die nicht vollständig nach dem Raster von Bauzonen, Verkehr und Infrastruktur funktioniert. Wald, Felder und Dörfer liegen noch dort, wo sie seit Generationen liegen. Das soll sich ändern.
Oberhalb von Kirchlindach plant Windenergie Schweiz einen Windpark mit fünf Anlagen. Rund 200 Meter hoch sollen die Turbinen werden, mit Rotoren von etwa 140 Metern Durchmesser. Der geplante Standort liegt im Bereich Lindechwald, Leuchtschewald und Kohlholz – also ausgerechnet dort, wo die Landschaft bislang ihre Ruhe bewahrt hat. Die Windmessungen laufen derzeit.
Doch inzwischen geht es um mehr als fünf Windräder. Es geht um die Frage, ob eine Gemeinde über ein Projekt dieser Größenordnung überhaupt noch selbst entscheiden darf. Der Kanton Bern will nämlich das Zustimmungsrecht der Standortgemeinden für Wind- und Solaranlagen von nationalem Interesse abschaffen. Besonders brisant ist dabei das Vorgehen: Der entsprechende Passus soll nicht zuerst auf dem ordentlichen Gesetzesweg geändert werden, sondern per Verordnung. Im Entwurf steht unmissverständlich, die Zustimmung der Standortgemeinde sei nicht erforderlich.
Aline Trede wurde, als sie noch grüne Nationalrätin war, als linkste Politikerin der eidgenössischen Räte geratet. Nun ist sie Regierungsrätin, das heißt kantonalbernische Ministerin. Als solche will sie nun den letzten unberührten Weg von Bern ins Seeland verschandeln.
Für Kirchlindach ist das ein Affront. Die Gemeinde hat sich erst im Juni vorsorglich darauf vorbereitet, dass ihre Bevölkerung über den Windpark an der Urne befinden soll. Rund 80 Prozent der Stimmberechtigten stimmten der entsprechenden Anpassung der Gemeindeordnung zu. Nun könnte genau dieses demokratische Instrument kurzerhand bedeutungslos werden.
Man muss kein grundsätzlicher Gegner der Energiewende sein, um darin ein Problem zu erkennen: Wenn die Bevölkerung vor Ort bei einem Projekt, das ihre Landschaft dauerhaft verändert, nichts mehr zu sagen hat, stellt sich die Frage, was von der viel beschworenen Gemeindeautonomie übrig bleibt.
Der Regierungsrat argumentiert mit der Dringlichkeit der Energiewende. Verfahren müssten beschleunigt werden, der Kanton müsse beim Ausbau der erneuerbaren Energien vorwärtsmachen. Bern will bis 2035 jährlich 600 Gigawattstunden Windstrom produzieren – dafür wären rund 100 Anlagen nötig. Das ist das große energiepolitische Ziel.
Kirchlindach ist der konkrete Preis dafür. Und dieser Preis besteht nicht aus einer Zahl in einer Energiestrategie, sondern aus Wald, Landschaft und einem Ortsbild, das nicht beliebig wiederhergestellt werden kann. Wer fünf Industrieanlagen von 200 Metern Höhe in einen Wald oberhalb eines Dorfes stellen will, verändert die Umgebung nicht ein bisschen. Er verändert ihren Maßstab.
Die Kritiker des Projekts sprechen deshalb von einer Industrialisierung der Landschaft. Sie befürchten Eingriffe in den Wald, Auswirkungen auf Vögel und Fledermäuse sowie Belastungen für die Bevölkerung. Auch die Bedeutung des Frienisbergs als Landschafts- und Erholungsraum wird ins Feld geführt. Die Region wurde von der Stiftung Landschaftsschutz Schweiz als Landschaft des Jahres 2024 ausgezeichnet.
Nicht jede Befürchtung der Windparkgegner ist damit automatisch bewiesen. Genau das müsste in den weiteren Planungs- und Umweltverträglichkeitsverfahren geklärt werden. Aber der Einwand, dass eine Landschaft mit fünf riesigen Windindustrieanlagen nicht mehr dieselbe sein wird, ist keine komplizierte wissenschaftliche These. Man muss nur hinschauen und -hören.
Auch politisch wächst der Widerstand. Der Verband Bernischer Gemeinden hält die geplante Änderung auf dem Verordnungsweg für rechtlich höchst problematisch. VBG-Präsident Daniel Bichsel spricht sogar von verfassungsrechtlichen Bedenken. Wenn das Mitspracherecht tatsächlich geändert werden soll, müsse dies über den ordentlichen Gesetzgebungsprozess geschehen – mit dem Großen Rat und letztlich der Möglichkeit eines Referendums.
Damit bekommt das Kirchlindacher Projekt eine zweite Ebene. Die Frage lautet nicht mehr nur: Braucht die Schweiz Windstrom? Sie lautet auch: Wie weit darf der Staat gehen, um seine energiepolitischen Ziele durchzusetzen?
Denn ausgerechnet dort, wo die Akzeptanz entstehen müsste, droht sie politisch abgebaut zu werden. Erst soll eine Gemeinde über ein Projekt abstimmen können. Dann wird ihr erklärt, dass diese Zustimmung nicht mehr nötig sei. Das mag ein Verfahren beschleunigen. Es macht das Projekt aber nicht automatisch besser – und schon gar nicht demokratischer.
Dabei ist Kirchlindach längst nicht allein betroffen. Das im Richtplan ausgeschiedene Windenergiegebiet reicht teilweise bis nach Münchenbuchsee. Dort wurden laut Gemeindepräsident Manfred Waibel sogar Vorverträge mit Landwirten für mögliche Standorte abgeschlossen. Auch dort wird deshalb genau beobachtet, was der Kanton entscheidet.
Die Ironie ist kaum zu übersehen: Der Staat will den Ausbau der Windkraft beschleunigen, weil er beim bisherigen Tempo nicht ans Ziel kommt. Und statt zunächst die Gründe für den Widerstand ernsthaft auszuräumen, soll nun offenbar das Hindernis beseitigt werden, das am offensichtlichsten im Weg steht: die Mitsprache derjenigen, die vor Ort leben.
So wird aus der Energiewende schnell eine Machtfrage. Kirchlindach steht deshalb exemplarisch für einen Konflikt, der weit über fünf Windräder hinausgeht. Auf der einen Seite steht das nationale Energieziel. Auf der anderen eine konkrete Landschaft und eine konkrete Gemeinde, die nicht einfach austauschbar sind.
Die Straße zwischen Zollikofen und dem Frienisberg hat die vergangenen Jahrzehnte erstaunlich gut überstanden. Noch führt sie durch eine Landschaft, die nicht überall von Beton, Gewerbe und Verkehr dominiert wird. Wenn der Windpark kommt, wird auch diese letzte Konstante verschwinden.
Und vielleicht ist genau das die eigentliche Frage, die sich die Politik stellen müsste: Ob wirklich jede Landschaft, die noch nicht verbaut ist, irgendwann als ungenutzte Fläche betrachtet werden muss.
Immer wichtiger werden deshalb zwei Initiativen: Die Gemeindeschutz-Initiative will den Gemeinden das letzte Wort bei Windkraftprojekten geben, die Waldschutz-Initiative Windkraftanlagen in geschützten Wäldern grundsätzlich verbieten.
Der gute Schwede, der böse Russe
Wer in den letzten Wochen die Zeitungen des Tamedia-Konzerns (Tages-Anzeiger & Co.) gelesen hat, kennt das Muster: Fast im Wochentakt wirft man Russland vor, sich in die Abstimmung vom 27. September über die Neutralitätsinitiative einzumischen.
Marco Diener hat die Sache bei Infosperber in verdankenswerter Gründlichkeit aufgearbeitet. Ende Juli wurde ein russisches Positionspapier zur Demokratie süffisant kommentiert, Anfang August ein Bericht über Desinformation durch den Sender Russia Today, Mitte August drohender parlamentarischer Widerstand gegen russische Propaganda. Selbst Bundesrat Cassis' gelassene Reaktion, die Stimmbevölkerung sei reif genug, solche Kommentare einzuordnen, galt als Enttäuschung. Ende August geriet der frühere Andermatter Gemeindepräsident ins Visier, der wegen der Pflege des Suworow-Denkmals in der Schöllenenschlucht schon vor Jahrzehnten gute Beziehungen zu Russland aufgebaut hatte.
Ganz anders die Tonlage, wenn die Ratschläge aus Schweden kommen. Der frühere Ministerpräsident Carl Bildt durfte im ganzseitigen Interview unwidersprochen erklären, die Schweiz solle sich (mit einem Ja zur Neutralitätsinitiative) für die Zukunft nicht die Hände binden und brauche glaubwürdige Streitkräfte, und er nannte das Munitions-Exportverbot an die Ukraine peinlich. Von ausländischer Einmischung war keine Rede.
Publizist Marco Diener bringt die Schieflage in seiner Medienkritik für Infosperber auf den Punkt: Man wünsche sich von den Tamedia-Redaktionen «ein bisschen mehr Vertrauen in die Urteilsfähigkeit der Stimmberechtigten». Wer Einmischung nur bei einer Seite anprangert, schwächt die eigene Glaubwürdigkeit. Eine Schweiz, die ihre Neutralität ernst nimmt, verdient eine Debatte mit gleichem Maßstab für alle auswärtigen Stimmen.
80,5 Prozent beschuldigt – und die Politik schaut weiter zu
Die Zahl ist derart drastisch, dass man sie zweimal lesen muss: 80,5 Prozent der Asylsuchenden aus Algerien, Marokko und Tunesien wurden 2024 während ihres Verfahrens in der Schweiz oder danach mindestens einmal als Beschuldigte in einem Strafverfahren erfasst. Bei Asylsuchenden aus allen anderen Herkunftsstaaten lag der Anteil bei gerade einmal 12,3 Prozent.
Doch statt diese Dimension endlich mit der nötigen Konsequenz zu diskutieren, wirkt die Schweizer Asylpolitik seit Jahren wie gefangen zwischen Problemanalyse und Ankündigungen. Die Behörden kennen die auffälligen Deliktsmuster, die Politik kennt die Zahlen – und trotzdem bleibt die entscheidende Frage ungelöst: Was geschieht mit Menschen, deren Asylgesuch abgelehnt wurde, die aber dennoch nicht ausreisen?
Dabei ist die Ausgangslage bemerkenswert eindeutig. Rund 99 Prozent der Asylgesuche aus Algerien, Marokko und Tunesien werden abgelehnt. Gleichzeitig weist diese Gruppe eine Beschuldigtenquote auf, die um ein Vielfaches über jener der übrigen Asylbevölkerung liegt.
Natürlich darf aus der Zahl von 80,5 Prozent nicht der Kurzschluss gezogen werden, 80,5 Prozent seien verurteilte Straftäter. Das sind sie nicht. Die Statistik erfasst Beschuldigte, nicht rechtskräftig Verurteilte. Genau diese Unterscheidung ist wichtig. Sie macht den Befund allerdings keineswegs belanglos – im Gegenteil: Schon die Häufigkeit, mit der Angehörige dieser Gruppe überhaupt in Strafverfahren auftauchen, ist alarmierend.
Und dann ist da noch die schmerzhafte Erkenntnis, dass schnelle Asylverfahren allein das Problem nicht lösen. Die Schweiz hat für nordafrikanische Gesuche beschleunigte Verfahren eingeführt. Mit Erfolg: Die Zahl der entsprechenden Asylsuchenden in den Bundesasylzentren ging laut Bundesrat um 42 Prozent zurück, ebenso die sicherheitsrelevanten Vorfälle.
Aber was nützt der schnellste Entscheid, wenn am Ende niemand die Rückführung durchsetzen kann? Genau hier klafft die politische Lücke. Ein negativer Asylentscheid ist zunächst ein Stück Papier. Eine Wegweisung ist eine Anordnung. Entscheidend ist jedoch, ob die betroffene Person tatsächlich das Land verlässt. Fehlende Papiere, ungeklärte Identitäten und mangelnde Kooperation können Rückführungen massiv erschweren. Und selbst wenn die Schweiz ihren Teil erledigt hat, braucht es die Bereitschaft des Herkunftsstaates, seine Staatsangehörigen zurückzunehmen.
Der Maghreb-Experte Beat Stauffer beschreibt zudem ein soziales Umfeld, in dem Perspektivlosigkeit, zerrüttete Familienverhältnisse und die Verlockungen sozialer Medien aufeinandertreffen. Junge Männer sehen Bilder von Wohlstand, Freiheit und schnellem Geld – und machen sich auf den Weg, obwohl sie wissen, dass ihre Chancen auf einen positiven Asylentscheid verschwindend gering sind.
Das ist keine Entschuldigung für Kriminalität. Im Gegenteil: Wer stiehlt, einbricht oder andere schädigt, muss dafür Verantwortung übernehmen. Aber eine Politik, die sich mit der Feststellung des Problems begnügt, hat ihren Auftrag ebenfalls nicht erfüllt.
Besonders bitter ist deshalb die Erkenntnis, dass offenbar durchaus Instrumente funktionieren. Wenn beschleunigte Verfahren zu einem deutlichen Rückgang der Zahl der Asylsuchenden und der sicherheitsrelevanten Vorfälle führen, drängt sich die Frage auf, weshalb solche Erfahrungen nicht konsequenter genutzt werden.
FDP-Nationalrat Hans-Peter Portmann fordert inzwischen sogar eine Einschränkung des Asylrechts für Menschen aus dem Maghreb. Er räumt dabei selbst ein, dass ein solcher Schritt mit internationalen Verpflichtungen kollidieren würde.
Das zeigt, wie aufgeheizt die Debatte inzwischen ist. Wenn ein Schweizer Parlamentarier bereit ist, einen Konflikt mit fundamentalen menschenrechtlichen Verpflichtungen in Kauf zu nehmen, sollte das nicht einfach als nächste Schlagzeile abgeheftet werden. Es ist vielmehr ein Warnsignal dafür, wie sehr das Vertrauen in die Funktionsfähigkeit des Systems erodiert.
Denn eines ist inzwischen kaum noch zu bestreiten: Ein Asylsystem verliert seine Glaubwürdigkeit, wenn ein negativer Entscheid zwar ausgesprochen wird, seine Konsequenz aber in der Realität häufig ausbleibt.
Die Lösung liegt allerdings nicht in pauschaler Verachtung einer Herkunftsregion. Auch das wäre politisch bequem und sachlich falsch. Stauffer weist ausdrücklich darauf hin, dass kulturelle oder religiöse Faktoren die hohe Delinquenz nicht ausreichend erklären. Er nennt stattdessen soziale Verwahrlosung, Perspektivlosigkeit und irreguläre Migration als zentrale Probleme.
Gerade deshalb braucht es endlich eine Politik, die beides gleichzeitig schafft: konsequente Rückführungen abgelehnter Asylsuchender und laut Stauffer legale, kontrollierte Wege für jene, die tatsächlich arbeiten und sich integrieren wollen. Stauffer plädiert zudem für eine engere Zusammenarbeit mit den Maghrebstaaten und für Investitionen in Ausbildung und Perspektiven vor Ort. Was nicht mehr reicht, sind Betroffenheit, neue Arbeitsgruppen und die nächste Sonntagsrede.
US-Drogenbehörde beschlagnahmte 2025 über 47 Millionen gefälschte Fentanyl-Pillen und fast 10.000 Pfund Fentanylpulver
Wie beispielsweise bei Heroin und Kokain wurden auch bei den synthetischen Opioiden Oxycodon und Fentanyl Pharmaprodukte zu einem gravierenden gesellschaftlichen Suchtproblem. Laut der US-Drogenbehörde DEA hat das Schmerzmittel Fentanyl eine 50-mal stärkere Wirkung als Heroin und eine 100-mal stärkere als Morphium. In vielen US-Städten sieht man Menschen, die sich unter dessen Wirkung wie Halbtote bewegen. So wurde in den USA der 21. August zum National Fentanyl Prevention and Awareness Day (Nationalen Fentanyl-Präventions- und Aufklärungstag) ernannt.
Aus diesem Anlass teilte die DEA mit, dass sie im Jahr 2025 mehr als 47 Millionen mit Fentanyl versetzte, gefälschte Pillen und fast 10.000 Pfund Fentanylpulver beschlagnahmte. Der Behörde zufolge entsprechen die beschlagnahmten Betäubungsmittel 369 Millionen tödlichen Dosen Fentanyl. Im bisherigen Jahresverlauf reiche das sichergestellte Fentanyl für mehr als 239 Millionen tödliche Dosen. Laut dem US-Justizministerium können schon zwei Milligramm des Stoffes – «weniger als ein Salzkorn» – tödlich sein.
In einer Erklärung vom 21. August, auf die The Epoch Times hinweist, rief die DEA die Öffentlichkeit dazu auf, sich der Bedrohung bewusst zu bleiben, die Fentanyl für die US-amerikanischen Gemeinden darstellt. Laut der Behörde pressen die mexikanischen Kartelle CJNG und Sinaloa Fentanyl in gefälschte Pillen, die Ähnlichkeit mit rezeptpflichtigen Medikamenten wie Xanax, Oxycodon und Percocet haben. Zudem würden die kriminellen Gruppen Fentanyl unter Kokain, Methamphetamin und Heroin mischen. Sowohl das Sinaloa-Kartell als auch CJNG seien im vergangenen Jahr als ausländische Terrororganisationen eingestuft worden.
Nach Angaben der DEA wussten viele Menschen, die eine Fentanyl-Vergiftung erlitten, nicht einmal, dass sie die Substanz zu sich nahmen. Die Behörde betonte, dass die einzigen sicheren Medikamente diejenigen sind, die von akkreditierten und zugelassenen medizinischen Fachkräften stammen. Farhana Islam, Leiterin der DEA-Niederlassung in New York, erklärte in der Stellungnahme:
«Eltern sind oft die erste Verteidigungslinie, wenn es darum geht, unsere Kinder vor den Gefahren von Fentanyl und gefälschten Pillen zu schützen. Ein einziges Gespräch kann das Wissen vermitteln, das ein Leben rettet.»
In einer Erklärung vom 13. Mai teilten die Centers for Disease Control and Prevention (CDC) mit, dass synthetische Opioide wie Fentanyl im vergangenen Jahr den größten Anteil an den Drogenüberdosis-Todesfällen in den Vereinigten Staaten ausmachten. Psychostimulanzien, einschließlich Methamphetamin, lagen demnach an zweiter Stelle.
The Epoch Times erwähnt auch einen Bericht des Rechnungshofs der US-Regierung vom September 2025, laut dem der Großteil des in die USA geschmuggelten Fentanyls aus Mexiko stammt, während die zur Herstellung der Rauschgifte verwendeten Chemikalien und Gerätschaften aus China kommen.
Die Trump-Regierung habe Maßnahmen ergriffen, um den Export von Fentanyl-Vorläuferstoffen aus China einzudämmen. Im November 2025 habe FBI-Direktor Kash Patel auf einer Pressekonferenz erklärt, dass Peking sich Berichten zufolge verpflichtet habe, die Ausfuhr von 13 Fentanyl-Vorläuferchemikalien nach Mexiko, Kanada und in die Vereinigten Staaten einzuschränken.
Im Dezember 2025 habe Präsident Donald Trump eine Verordnung unterzeichnet, die Fentanyl als Massenvernichtungswaffe einstuft. Er habe gewarnt, dass Gegner Fentanyl unter anderem als Waffe gegen US-Amerikaner einsetzen. Dabei erinnerte er implizit an die Opiumkriege, als er erklärte:
«Sie versuchen, unser Land unter Drogen zu setzen. Man kann in der Geschichte zurückblicken: Schauen Sie sich China an, als dort alles voller Drogen war; sie haben enorm gelitten und andere konnten sie überwältigen. Keine Bombe richtet das an, was dieses Zeug tut.»
Trump zufolge ist die Menge an Fentanyl, die über die US-Grenze gelangt, inzwischen um 50 Prozent zurückgegangen. Peking und Washington würden zusammenarbeiten, um den Schmuggel dieser Betäubungsmittel einzudämmen.
Gemäß dem brasilianischen Journalisten Lucas Leiroz kann die Fentanyl-Krise in den USA allerdings nicht länger als ein ausschließlich externes Phänomen betrachtet werden, das nur mit internationalen Handelsrouten oder den Machenschaften ausländischer Organisationen in Verbindung steht. Tatsächlich gebe es stichhaltige Belege, die auf interne strukturelle Versäumnisse hindeuten, die tief im US-amerikanischen Regulierungs- und politischen System selbst verwurzelt sind. Diese innenpolitischen Faktoren zu ignorieren, verzerre nicht nur die Diagnose, sondern untergrabe auch jeden ernsthaften Lösungsversuch.