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Imrali-Delegation: Gesetzesberatungen sollen nach Zuckerfest beginnen

Mitglieder der Imrali-Delegation der DEM-Partei haben in Ankara Gespräche beim Innen- und dem Justizministerium über den laufenden Prozess für eine Lösung der kurdischen Frage geführt. Im Mittelpunkt standen Fragen von Rechtstaatlichkeit, kommunaler Selbstverwaltung und mögliche Gesetzesänderungen im Rahmen des Prozesses für Frieden und eine demokratische Gesellschaft. Die Delegationsmitglieder Pervin Buldan und Mithat Sancar trafen sowohl den neuen Innenminister Mustafa Çiftçi als auch Justizminister Akın Gürlek.

Buldan sprach nach den Treffen von „zwei sehr wichtigen Gesprächen“. Besonders gegenüber dem Justizministerium habe die Delegation die Erwartungen der Gesellschaft hinsichtlich der Wiederherstellung des Vertrauens in die Justiz betont. In einer Zeit, in der Entscheidungen des Verfassungsgerichts der Türkei und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) nicht umgesetzt würden, bestehe ein großer Reformbedarf.

Gesetzesberatungen nach Ramadan erwartet

Nach Angaben der Delegation wird ein entsprechender Gesetzentwurf voraussichtlich an die Justizkommission des türkischen Parlaments überwiesen. Die Beratungen könnten unmittelbar nach dem Ende des Fastenmonats Ramadan und dem anschließenden Zuckerfest beginnen. Nach der Behandlung in der Kommission würde der Entwurf anschließend der Generalversammlung der Großen Nationalversammlung der Türkei vorgelegt.

Erwartungen an Innenministerium

Auch im Gespräch mit Innenminister Çiftçi habe die Delegation zentrale gesellschaftliche Erwartungen angesprochen. Dabei ging es insbesondere um die Praxis staatlicher Zwangsverwaltungen über kurdische Kommunen, Probleme in Gefängnissen sowie die Umsetzung internationaler und nationaler Gerichtsentscheidungen. Buldan bezeichnete das Treffen als „positiv und produktiv“ und erklärte, man habe den Eindruck gewonnen, dass die Regierung sich der Verantwortung in diesem Prozess bewusst sei.

„Ziel des Prozesses ist Frieden“

Sancar betonte, der Kern des laufenden Prozesses sei die Suche nach Frieden. „Die Grundlage und das Ziel dieses Prozesses ist Frieden“, sagte er. Voraussetzung für einen dauerhaften Frieden sei jedoch Gerechtigkeit, die alle Teile der Gesellschaft ohne Diskriminierung einbeziehe. Das Justizministerium spiele dabei sowohl in der Phase der Gesetzesvorbereitung als auch bei der späteren Umsetzung eine zentrale Rolle. Die Delegation habe den Ministern deutlich gemacht, dass in Fragen von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Gerechtigkeit dringender Handlungsbedarf bestehe.

https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/Ocalan-bericht-des-parlaments-ist-bedeutender-schritt-50540 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/kocyigit-demokratische-integration-braucht-verbindliche-gesetze-50532 https://deutsch.anf-news.com/menschenrechte/internationale-juristenmission-dauerhafter-frieden-braucht-rechtliche-garantien-50489

 

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Türkei fängt ballistische Rakete aus Iran ab

Die Türkei hat am Dienstag eine ballistische Rakete aus Iran abgefangen. Zunächst war unklar, ob es sich um einen Irrläufer handelte oder das Geschoss absichtlich in Richtung Türkei abgefeuert worden war. Das Verteidigungsministerium in Ankara teilte mit, dass die Rakete nach dem Überqueren des irakischen und syrischen Luftraums Richtung Türkei geflogen sei.

Sie sei im östlichen Mittelmeer von dort stationierten NATO-Luftabwehrsystemen erfasst und unschädlich gemacht worden. Trümmerteile der Abfangrakete gingen in Dörtyol in der Provinz Hatay nieder. Verletzte oder Todesopfer wurden nicht gemeldet.

Das Ministerium teilte weiter mit, dass die Türkei entschlossen gegen jede Gefährdung des türkischen Luftraums vorgehen werde. Zugleich betonte Ankara, die Türkei stehe für Stabilität und Sicherheit in der Region, sei jedoch bereit, ihr Territorium gegen Bedrohungen „von wem und woher auch immer sie kommen mögen“ zu verteidigen. Die NATO erklärte in einer ersten Stellungnahme, sie stehe eng an der Seite ihrer Verbündeten, inklusive der Türkei, während Iran willkürlich die gesamte Region angreife.

Der Angriffskrieg der USA und Israels gegen Iran hatte am Samstag mit Angriffen auf Teheran begonnen, bei denen auch das geistliche Oberhaupt Ali Chamenei sowie mehrere militärische Befehlshaber und ranghohe Funktionsträger des Regimes getötet wurden. Iran reagierte mit Gegenangriffen auf mehrere Staaten im Nahen Osten und ostkurdische Oppositionsparteien in der Kurdistan-Region des Irak (KRI).

https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/ein-toter-bei-iranischem-angriff-auf-pak-stutzpunkt-bei-hewler-50563 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/Olexporte-aus-sudkurdistan-uber-ceyhan-gestoppt-50555 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/drohnenangriff-auf-pak-stutzpunkt-in-hewler-50557

 

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Ein Toter bei iranischem Angriff auf PAK-Stützpunkt bei Hewlêr

Die iranische Armee hat erneut Stellungen kurdischer Oppositionsparteien in Südkurdistan angegriffen. Bei einem Raketenangriff auf das Hauptquartier der Freiheitspartei Kurdistans (PAK) nahe Hewlêr (Erbil) wurde ein Peschmerga getötet, drei weitere Kämpfer wurden verletzt.

Nach Angaben der Partei trafen am Morgen zwei Raketen das Hauptquartier in der Nähe der Ortschaft Dêgele bei Hewlêr. Nach PAK-Angaben kam dabei der Kämpfer Celal Raşidî (Codename: Kawan) ums Leben. Er stammte demnach aus Seqiz, der Geburtsstadt von Jina Mahsa Amini, und war Vater eines Kindes. Bereits am Dienstagabend waren auf dem Gelände iranische Drohnen eingeschlagen. Genauere Angaben zur Schwere der Verletzungen der drei verwundeten Peschmerga lagen zunächst nicht vor.

Revolutionsgarde meldet Drohnenoperation

Die iranische Revolutionsgarde bestätigte inzwischen die Angriffe und erklärte, sie hätte eine „groß angelegte Operation“ gegen kurdische Oppositionsgruppen in der Kurdistan-Region des Irak durchgeführt. In einer offiziellen Mitteilung hieß es, die Stützpunkte „iranfeindlicher Gruppen“ seien mit 30 Drohnen angegriffen worden. Ziel der Operation sei gewesen, angebliche Infiltrations- und Sabotagepläne über die Grenze zu Iran zu verhindern.

Weitere Angriffe auf kurdische Gruppen

Die Angriffe Irans beschränken sich nicht auf die PAK. In den vergangenen Tagen waren auch Stellungen der Demokratischen Partei Kurdistans-Iran (PDKI) und Lager der Komala attackiert worden, unter anderem im Gouvernement Silêmanî. Dabei entstand erheblicher Sachschaden, in Koye wurde gestern eine Person durch einen iranischen Drohnenschlag verletzt.

https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/drohnenangriff-auf-pak-stutzpunkt-in-hewler-50557 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/iran-greift-stutzpunkte-kurdischer-parteien-an-50523 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/iran-greift-camp-der-pdki-in-koye-an-50546 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/koalition-rojhilats-regime-steht-vor-zusammenbruch-kurdistan-muss-vorbereitet-sein-50544

 

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Meeting with Government members

PRESIDENT OF RUSSIA - 4. März 2026 - 15:00

Vladimir Putin held, via videoconference, a meeting with Government members, focusing on the renewal of the public transport fleet in the regions of the country.

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Die dunkle Nacht der Seele

Depressive Zustände sind nicht zu überwinden, indem man den unangenehmen Gefühlen aus dem Weg geht — im Gegenteil.
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Fahrplan für Interoperabilität: EU erweitert ihre Datenbanken mit Gesichtserkennung

netzpolitik.org - 4. März 2026 - 14:10

Die EU-Behörde eu-LISA arbeitet weiter daran, Fingerabdrücke und Gesichtsbilder zu vernetzen. Nach Einrichtung einer Superdatenbank werden jetzt noch mehr Systeme angeschlossen. Dazu gibt es einen neuen Fahrplan bis 2030.

Gesichtserkennung in EU-Datenbanken soll erweitert werden (Symbolbild) – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Christelle Hayek

Im „Projekt Interoperabilität“ werden die großen europäischen Datenbanken miteinander verschmolzen, zuständig dafür ist die europäische Agentur für das Management groß angelegter IT-Systeme (eu-LISA) mit Sitz im estnischen Tallinn, die meisten entsprechenden Vorhaben sollen 2026 abgeschlossen sein. Das Projekt betrifft das für Fahndungen genutzte Schengener Informationssystem (SIS II); Eurodac, das bislang vor allem Fingerabdrücke von Asylsuchenden speichert; das Visainformationssystem (VIS) sowie das bald startende Strafregisterinformationssystem für Nicht-EU-Angehörige (ECRIS-TCN).

Ebenfalls angeschlossen wird das neue Einreise-/Ausreisesystem (EES), das ab dem 10. April im gesamten Schengen-Raum vollumfänglich installiert sein soll. Alle Reisenden mit Kurzzeitvisa, den sogenannten Schengen-Visa, werden dann beim Übertritt einer EU-Außengrenze mit Fingerabdrücken und Gesichtsbild sowie Personendaten für drei Jahre gespeichert. Im Herbst folgt die Inbetriebnahme des Reiseinformations- und -genehmigungssystems (ETIAS). Darüber müssen auch visumsfrei Einreisende ihren Grenzübertritt im Voraus anmelden und dazu online mehrere Fragen beantworten.

Die Vernetzung der existierenden Systeme erfolgt schrittweise über eine sogenannte Interoperabilitätsarchitektur. Kernstück ist ein gemeinsamer biometrischer Abgleichdienst (sBMS), der eine übergreifende Suche mit Biometriedaten ermöglicht. Er ist bereits in Betrieb und nutzt nach Angaben von eu-LISA Künstliche Intelligenz, um die Geschwindigkeit und Genauigkeit des Abgleichs zu erhöhen.

Zum Projekt Interoperabilität gehört außerdem ein gemeinsamer Identitätsspeicher (CIR), ein europäisches Suchportal (ESP) sowie ein Detektor für Mehrfachidentitäten (MID). Dadurch entsteht im Schengen-Raum eine biometrische Superdatenbank, die zu den größten der Welt gehört: Allein im EES werden jährlich mehrere hundert Millionen Reisende mit Fingerabdrücken und Fotos gespeichert.

„Interoperabilitäts-Roadmap“ für die nächsten Jahre

Auf EU-Ebene wird derzeit ein Fahrplan für die kommenden Jahre diskutiert, zuständig bei den Mitgliedstaaten ist dafür die Ratsarbeitsgruppe „Informationsaustausch im JI-Bereich“ (IXIM). Details dazu hat eu-LISA im Februar in einem Strategiepapier für die Jahre 2026 bis 2028 beschrieben. Auch die EU-Minister:innen diskutieren darüber bei ihrer Tagung im Rat für Justiz und Inneres (JI-Rat) in dieser Woche.

Im November 2025 hat der Verwaltungsrat von eu-LISA eine „Interoperabilitäts-Roadmap“ beschlossen. Dazu gehört der Ausbau von SIS II und Eurodac mit Gesichtserkennung. Die Verordnung für das Fingerabdrucksystem Eurodac war bereits im Mai 2024 im Rahmen des neuen Migrations- und Asylpakets der EU verabschiedet worden, geplant ist die Inbetriebnahme für Juni 2026. Die Behörde verspricht sich davon, besser verfolgen können, wenn Schutzsuchende unerlaubt innerhalb des Schengen-Raums das Land wechseln.

Zeitplan von eu-LISA - Alle Rechte vorbehalten eu-LISA

Auch im Schengener Informationssystem sind vor allem Migrant:innen gespeichert: Der größte Teil der zur Fahndung ausgeschriebenen Personen sind Ausreisepflichtige, etwa nachdem ihr Asylantrag abgelehnt wurde. Anders als etwa beim EES liegen diese Daten nicht in Tallinn, sondern in einem von eu-LISA betriebenen technischem Zentrum in Straßburg. Einen Zeitplan zur Freischaltung der Gesichtserkennungsfunktion gibt es aber noch nicht: eu-LISA kündigt für das laufende Jahr an, eine entsprechende Roadmap zu erstellen.

Komplett erneuerte Visa-Plattform

Bis zum 1. Quartal 2030 müssen auch alle EU-Staaten das überarbeitete Visa-Informationssystem (R-VIS) schrittweise in Betrieb nehmen. So steht es in einem „Fahrplan“, der im JI-Rat im Dezember 2025 genehmigt wurde. Zusätzlich zu Kurzaufenthaltsvisa sollen dann auch Langzeitvisa und Aufenthaltsgenehmigungen integriert werden. eu-LISA entwickelt außerdem eine digitale Plattform, über die künftig online Visa-Anträge gestellt werden können. Dieses als EU-VAP bezeichnete System soll automatisch bestimmen, welcher Mitgliedstaat für die Prüfung zuständig ist – auch bei Reisen in mehrere Länder.

Zu den Kernelementen des neuen R-VIS gehört ein automatisiertes Verfahren bei der Antragstellung. Der Datensatz wird beim Eintrag mit allen anderen anderen Systemen der Interoperabilitäts-Architektur abgeglichen – dem EES, dem ETIAS, dem SIS, Eurodac, dem ECRIS-TCN sowie dem VIS selbst – und weiteren Datenbanken wie dem Europol-Informationssystem (EIS). Bei Treffern ist der Staat für eine manuelle Prüfung zuständig, der das Visum ausstellt. Dort wird auch über Erteilung oder Verweigerung entschieden.

Europaweite Abfrage von Gesichtern mit Prüm II

Die Kosten für die neue Überwachungsinfrastruktur sind hoch. Allein das Gesichtserkennungssystem im Projekt Interoperabilität war mit 300 Millionen Euro veranschlagt. Für die Weiterentwicklung von Eurodac sind für das laufende Jahr knapp 10,3 Millionen Euro reserviert, für 2027 knapp 6,8 Millionen und für 2028 rund 20,6 Millionen Euro. Die Interoperabilitätskomponenten, zu denen der biometrische Abgleichsdienst gehört, schlagen im selben Zeitraum mit insgesamt mehr als 168 Millionen Euro zu Buche.

Hinzu kommt, dass nicht nur die gemeinsam geführten Biometriesysteme ausgebaut werden. Auch die nationalen Polizeidatenbanken mit Gesichtsbildern werden im Rahmen der „Prüm II“-Verordnung schengenweit vernetzt. Abfragen sind dann über ein sogenanntes „Treffer-/Kein Treffer-Prinzip“ möglich. Das heißt, Behörden erfahren zunächst lediglich, ob ein Datensatz existiert. Dann können sie diesen über die europäische Rechtshilfe herausverlangen.

Die Vernetzung erfolgt über einen neuen Prüm-II-Zentralrouter, der den Austausch biometrischer Daten zwischen europäischen Polizeibehörden bündeln soll. Ab Mitte 2027 soll in Prüm II die Abfrage von Gesichtern freigeschaltet werden, dazu wird das System ebenfalls an den gemeinsamen biometrischen Abgleichsdienst angeschlossen.

Zugriff für US-Behörden

Über „Prüm International“ können auch Drittstaaten an das europaweite Abfragesystem angeschlossen werden. Erster Nutzer dieser Möglichkeit war nach dem Brexit Großbritannien, nun könnten weitere Partnerländer folgen. Vermutlich wird dies zuerst EU-Beitrittskandidaten angeboten, darunter Balkan-Staaten oder die Ukraine. Die Regierung in Kyjiw soll laut „Politico“ bereits eine Liste mit 200.000 aktiven oder ehemaligen russischen „Kombattanten“ an Europol geschickt haben, damit einzelne Unionsmitglieder die Personen zur Einreiseverweigerung ins SIS II eintragen.

Eine Kröte sollen die Schengen-Staaten mit der „Enhanced Border Security Partnership“ (EBSP) schlucken, einem von den USA geforderten Abkommen, das alle Teilnehmerstaaten des Visa-Waiver-Programms abschließen müssen, um ihren Bürger:innen weiterhin die visafreie Einreise in die USA zu ermöglichen. Es sieht vor, dass US-Behörden automatisierten, direkten Zugriff auf nationale Polizeidatenbanken der „Partner“ erhalten – konkret auf Fingerabdrücke und Gesichtsbilder.

Betroffen wären nicht nur Reisende in die USA, sondern möglicherweise alle Personen, deren Daten von den jeweiligen nationalen Behörden für den Zugriff freigegeben sind. In Deutschland beträfe dies wohl die vom Bundeskriminalamt geführte INPOL-Datei, in der 5,4 Millionen Menschen mit fast 8 Millionen Lichtbildern, die meisten davon Asylsuchende oder Ausreisepflichtige. Auch die brutale US-Abschiebemiliz ICE könnte diese Daten nutzen. Wer das EBSP nicht unterzeichnet, soll aus dem Visa-Waiver-Programm ausgeschlossen werden. Die Frist läuft bis zum 31. Dezember 2026, derzeit verhandelt die EU-Kommission dazu geheim über ein Rahmenabkommen mit den USA.

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Schwerbehinderung: So hoch ist die Entschädigung bei Benachteiligung

Lesedauer 3 Minuten

Wer sich als schwerbehinderter Mensch bewirbt und schon im Bewerbungsverfahren benachteiligt wird, kann nach dem AGG eine Entschädigung verlangen. Das Bundesarbeitsgericht hat in einem Grundsatzurteil klargestellt, welche Ziele diese Entschädigung verfolgt und wie Gerichte die Höhe bestimmen müssen (BAG, Urteil – 8 AZR 170/19).

Worum ging es in dem Verfahren?

Der Kläger bewarb sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse auf eine Stelle in der DRG-Abrechnung und Qualitätssicherung. In seinen Unterlagen wies er deutlich darauf hin, dass er schwerbehindert ist (GdB 50), wurde aber nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen.

Warum war die Nicht-Einladung rechtlich so brisant?

Öffentliche Arbeitgeber mussten nach der damals geltenden Rechtslage schwerbehinderte Bewerber grundsätzlich zu einem Vorstellungsgespräch einladen, sofern sie nicht offensichtlich ungeeignet waren. Wenn diese Einladung unterbleibt, kann das ein starkes Indiz dafür sein, dass eine Benachteiligung wegen der Behinderung vorliegt.

Was verlangte der Kläger und wie entschieden die Vorinstanzen?

Der Kläger forderte eine Entschädigung von 9.846 Euro und berief sich darauf, dass er wegen seiner Schwerbehinderung benachteiligt worden sei. Das Arbeitsgericht wies die Klage zunächst ab, das Landesarbeitsgericht sprach ihm später aber nur 1.000 Euro zu.

Warum griff das Bundesarbeitsgericht ein?

Das BAG hielt die 1.000 Euro für rechtsfehlerhaft bemessen und korrigierte die Entschädigung auf insgesamt 5.100 Euro. Entscheidend war, dass das Landesarbeitsgericht mehrere Umstände zugunsten des Arbeitgebers berücksichtigt hatte, die bei § 15 Abs. 2 AGG nicht oder jedenfalls nicht in dieser Weise herangezogen werden dürfen.

Welche Funktion hat die Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG?

Das BAG betonte, dass die Entschädigung eine Doppelfunktion hat, nämlich Ausgleich des immateriellen Schadens und Abschreckung. Beides muss verhältnismäßig bleiben, aber eine rein symbolische Summe reicht nicht aus, weil der Rechtsschutz wirksam sein muss.

Warum spielt „Verschulden“ des Arbeitgebers keine Rolle?

Nach der Linie des BAG ist die Entschädigung verschuldensunabhängig, sodass es nicht darauf ankommt, ob der Arbeitgeber „absichtlich“ diskriminiert hat oder sich subjektiv im Recht wähnte. Freundliche Absageschreiben, eine behauptete „Bestenauslese“ oder das Argument, man habe niemanden herabwürdigen wollen, dürfen die Entschädigung deshalb nicht nach unten drücken.

Welche Fehler sah das BAG bei der Bemessung der Höhe?

Das Landesarbeitsgericht behandelte die Grenze von drei Monatsgehältern wie einen Rahmen, in dem sich die Entschädigung zwingend bewegen müsse. Das BAG stellte klar, dass es sich um eine Kappungsgrenze handelt, sodass zunächst die angemessene Entschädigung zu bestimmen und erst danach gegebenenfalls zu deckeln ist.

Warum half der Beklagten auch ihr Angebot eines späteren Gesprächs nicht?

In der Güteverhandlung bot die Beklagte dem Kläger ein Gespräch für eine andere, geringer dotierte Stelle an einem anderen Ort an. Das BAG sah darin keine Wiedergutmachung für die Benachteiligung im ursprünglichen Bewerbungsverfahren, weil der immaterielle Schaden gerade aus der diskriminierenden Nichtberücksichtigung für die ausgeschriebene Stelle folgt.

Welche Summe hielt das BAG für angemessen und warum?

Das BAG setzte die Entschädigung auf 5.100 Euro fest, was ungefähr 1,5 Bruttomonatsgehältern der ausgeschriebenen Stelle entspricht. Das sei ein angemessener Ausgleich für den immateriellen Schaden und zugleich ausreichend, um eine abschreckende Wirkung zu entfalten.

FAQ: Die fünf wichtigsten Fragen und Antworten

Wie hoch kann eine Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG maximal sein, wenn es um eine Nicht-Einstellung geht?
Sie darf drei Monatsgehälter nicht übersteigen, wenn der Bewerber auch ohne Benachteiligung nicht eingestellt worden wäre, wobei diese Grenze als Kappung wirkt und nicht als „normaler“ Bemessungsrahmen.

Muss der Arbeitgeber „absichtlich“ diskriminiert haben, damit eine Entschädigung gezahlt wird?
Nein, die Entschädigung ist verschuldensunabhängig, sodass weder fehlende Benachteiligungsabsicht noch ein behaupteter guter Wille die Zahlungspflicht entfallen lassen.

Warum ist die unterlassene Einladung zum Vorstellungsgespräch bei schwerbehinderten Bewerbern so wichtig?
Weil sie – jedenfalls nach der damaligen Rechtslage für öffentliche Arbeitgeber – ein Indiz für eine Benachteiligung sein kann, wenn keine offensichtliche Ungeeignetheit vorliegt und dennoch nicht eingeladen wird.

Darf das Gericht die Entschädigung niedriger ansetzen, weil der Arbeitgeber viele schwerbehinderte Menschen beschäftigt oder freundlich abgesagt hat?
Nach diesem Urteil nicht, denn solche Gesichtspunkte sagen nichts Verlässliches über den immateriellen Schaden und die notwendige Abschreckung aus und dürfen die Entschädigung nicht sachfremd mindern.

Welche Rolle spielt das Gehalt der ausgeschriebenen Stelle für die Entschädigung?
Es ist ein wichtiger Anknüpfungspunkt für die Bemessung, weil der immaterielle Schaden auch darin liegen kann, dass die Chance auf Einkommen und berufliche Entfaltung diskriminierend verwehrt wurde.

Fazit

Das Bundesarbeitsgericht macht deutlich, dass Entschädigungen bei Benachteiligung schwerbehinderter Bewerber nicht „symbolisch“ ausfallen dürfen und nicht von Wohlverhalten, Absichtsfragen oder Imagefaktoren des Arbeitgebers abhängig gemacht werden dürfen.

Wer im Bewerbungsverfahren wegen einer Schwerbehinderung benachteiligt wird, hat Anspruch auf eine Entschädigung, die den immateriellen Schaden ernst nimmt und zugleich spürbar abschreckt.

Für Betroffene ist das Urteil ein wichtiges Signal, weil es die Leitplanken für eine faire und rechtssichere Bemessung der Entschädigung festzieht.

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Ceylan Akça: Eine Transformation ohne Frauen ist keine Transformation

Die DEM-Abgeordnete Ceylan Akça hat die besondere Hervorhebung der Rolle der Frauen im Aufruf von Abdullah Öcalan vom 27. Februar als historisch bezeichnet. „Eine Transformation, an der Frauen nicht beteiligt sind, kann nicht dauerhaft sein“, erklärte sie.

Im Gespräch mit ANF bewertete Akça den jüngsten Aufruf des kurdischen Repräsentanten und betonte, dass die Debatte nicht nur regional, sondern aus einer universellen Perspektive betrachtet werden müsse. Derzeit entstehe eine neue Ordnung, sagte sie, die jedoch von den „dunkelsten Seiten des männlichen Denkens“ geprägt werde.

„Wenn wir hier von Männern sprechen, meinen wir eine toxische, zerstörerische und tödliche patriarchale Mentalität“, erklärte Akça. Diese Denkweise versuche Frauen eine Rolle aufzuzwingen, die der Praxis der Taliban in Afghanistan ähnele. Ziel sei ein System, in dem Frauen auf ihre Fortpflanzungsfähigkeit reduziert und zu Objekten gemacht würden. Frauen müssten jedoch in diesem Prozess nicht passive Betroffene, sondern konstituierende Subjekte sein, betonte Akça.

Frauen müssen den Aufbau selbst übernehmen

„Frauen sollten nicht nur Forderungen stellen, sondern selbst die Rolle des Aufbaus übernehmen“, sagte die Politikerin. Nicht durch Bitten oder Forderungen, sondern indem sie als handelnde Subjekte auftreten, könnten Frauen diesem dunklen System entgegentreten. Akça erinnerte daran, dass Öcalan sowohl in seiner Erklärung vom 27. Februar als auch in seinem Manifest für Frieden und demokratische Gesellschaft auf ein neues Lebensmodell verweise. Frauen seien die Vorreiterinnen dieses Modells.

„Öcalan sagt, dass Frauen ihn verstehen. Sie erkennen das von ihm vorgeschlagene neue Lebensmodell und besitzen die Kraft, es aufzubauen. Er schreibt Frauen eine große Rolle zu und sieht in ihnen eine große Hoffnung“, erklärte Akça. Der Aufruf müsse in diesem Zusammenhang bewertet werden.

Frauen als Grundlage demokratischer Integration

Akça äußerte sich auch zu den Diskussionen über demokratische Integration. Entscheidend sei, dass Frauen im Zentrum dieses Prozesses stehen. Sie wies darauf hin, dass Frauen zu den Gruppen gehören, die im bestehenden System am stärksten ausgeschlossen werden. Die männlich dominierte politische Praxis und Rechtsprechung seien dafür ein deutliches Beispiel.

Als Beispiel nannte Akça eine Entscheidung des türkischen Kassationsgerichtshofs in einem Feminizid-Prozess, in der die Weigerung der getöteten Frau zum Geschlechtsverkehr als „strafmildernde Provokation“ gewertet wurde. „Das ist der konkrete Ausdruck einer Denkweise, die sagt: ‚Wenn ich es will, dann geschieht es‘“, erklärte sie.

„Eine Revolution ohne Frauen ist nicht dauerhaft“

Akça betonte, dass demokratische Integration nicht bedeute, sich in das bestehende System einzugliedern. Vielmehr gehe es darum, dieses System zu verändern. Ein Friedens- und Transformationsprozess, der Frauen ausschließe, könne nicht dauerhaft sein, sagte sie. Dies sei auch durch wissenschaftliche und empirische Studien belegt. „Eine Revolution, an der Frauen nicht beteiligt sind, ist keine Revolution. Eine Transformation ohne Frauen kann keine dauerhafte Transformation sein“, erklärte Akça. Für eine wirklich demokratische Veränderung müssten Frauen im Zentrum des Prozesses stehen.

https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/Ocalan-ruft-zu-positiver-aufbauphase-im-friedensprozess-auf-50480 https://deutsch.anf-news.com/frauen/kjk-ruft-neue-strategische-phase-aus-jetzt-ist-die-zeit-der-frauen-50507 https://deutsch.anf-news.com/frauen/gemeinsam-kampfen-frauenkampf-heisst-kampf-fur-frieden-50548

 

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Öcalan: Mein Status ist zugleich der Status des kurdischen Volkes

Der kurdische Repräsentant Abdullah Öcalan hat seinen rechtlichen Status mit der politischen Stellung der Kurd:innen verknüpft. „Mein Status ist wichtig und muss geklärt werden. Mein Status ist zugleich der Status der Kurd:innen“, zitierte ihn sein Neffe, der DEM-Abgeordnete Ömer Öcalan, nach einem Treffen auf der Gefängnisinsel Imrali.

In einem Gespräch mit der Nachrichtenagentur Mezopotamya (MA) berichtete Ömer Öcalan über den rund zweistündigen Besuch am 26. Februar. Demnach habe Öcalan eine Reihe politischer Bewertungen zur Lage im Nahen Osten sowie zum kurdischen Freiheitskampf abgegeben.

Regionale Entwicklungen und Warnung vor Eskalation

Öcalan habe bereits in früheren Gesprächen auf die Instabilität in der Region hingewiesen, sagte Ömer Öcalan. Demnach seien die politischen Strukturen im Irak geschwächt und die bestehenden Machtverhältnisse in Syrien im Zerfall begriffen. Sollte sich auch Iran nicht demokratisieren, könne eine weitere Intervention folgen.

In diesem Zusammenhang betonte Öcalan laut seinem Neffen, dass die kurdische Gesellschaft und ihre Institutionen Vorkehrungen treffen müssten, um sowohl Sicherheit als auch Freiheit zu gewährleisten. Beide Aspekte seien eng miteinander verbunden. Gleichzeitig warnte er vor chauvinistischen und populistischen politischen Ansätzen, die in der Region immer wieder Massengewalt und Konflikte befördert hätten.

„Der Prozess schreitet langsam voran“

Öcalan habe zudem den aktuellen Prozess zur Lösung der kurdischen Frage in der Türkei als langsam beschrieben, erklärte Ömer Öcalan. Dennoch sei inzwischen ein politischer Boden entstanden, der demokratische Politik ermögliche. Entscheidend sei nun, dass auf theoretische Debatten konkrete politische Schritte folgen. Sowohl staatliche Institutionen als auch die demokratische Politik seien gefordert, Verantwortung zu übernehmen. Neben Reformen auf staatlicher Ebene gehe es darum, gemeinsam mit der Bevölkerung demokratische Strukturen aufzubauen.

Bedeutung lokaler Selbstverwaltung

Besonders betonte Öcalan nach Angaben seines Neffen die Rolle der kommunalen Selbstverwaltung. Neben der Zentralregierung müssten lokale Verwaltungen gestärkt werden, wofür gesetzliche Änderungen notwendig seien. In diesem Zusammenhang verwies er auf die abgesetzte Stadtverwaltung von Mêrdîn (tr. Mardin) und den früheren Ko-Bürgermeister Ahmet Türk. Öcalan habe die Rückkehr der gewählten Vertreter:innen in ihre Ämter gefordert und der Beendigung staatlicher Zwangsverwaltungen große Bedeutung beigemessen.

„Mein Ausgang ist der Ausgang des Volkes“

Öcalan habe auch die Diskussion um sein Recht auf Hoffnung angesprochen, das zuletzt auch im türkischen Parlament thematisiert worden war. Seine persönliche Situation sei eng mit der politischen Frage der Kurd:innen verbunden. Als sein Bruder Mehmet Öcalan während des Treffens geäußert habe, dass viele Menschen seine Freilassung und freiere Bedingungen erwarteten, habe Öcalan geantwortet: „Mein Ausgang von hier ist der Ausgang des Volkes. Der Ausgang des Volkes ist mein Ausgang.“

Rojava und die Rolle demokratischer Politik

Öcalan habe zudem erneut die Bedeutung der kurdischen Selbstorganisation in Rojava hervorgehoben. Die dortigen politischen und gesellschaftlichen Strukturen seien Ergebnis eines langen Kampfes. Gleichzeitig werde gegen die kurdische Freiheitsbewegung ein intensiver politischer und psychologischer Krieg geführt. Der neue Abschnitt der politischen Entwicklung müsse über demokratische Politik und rechtliche Lösungen gestaltet werden, habe Öcalan betont.

Grüße an Kurd:innen in Europa und Anatolien

Ömer Öcalan berichtete außerdem, sein Onkel habe der kurdischen Diaspora in Europa seine Grüße übermittelt. Auch Kurd:innen in Zentralanatolien und anderen Regionen der Türkei, deren Gemeinschaften teils seit Jahrhunderten dort lebten, hätten eine wichtige Rolle im politischen Prozess. Öcalan habe sie aufgerufen, sich stärker in der demokratischen Politik zu engagieren und sich politisch innerhalb der DEM-Partei zu organisieren.

Bedeutung der kurdischen Sprache

Schließlich habe Öcalan die zentrale Rolle der kurdischen Sprache hervorgehoben. „Die kurdische Sprache ist von zentraler Bedeutung“, habe er erklärt. „Wenn der Geist zersplittert ist, ist auch die Sprache zersplittert. Wenn ihr keine politische Stärke habt, habt ihr auch keine kulturelle Stärke. Und wenn ihr keine organisierte Kraft habt, könnt ihr auch eure Sprache nicht aufrechterhalten.“

Deshalb müsse zunächst die geistige und politische Stärke der kurdischen Gesellschaft gefestigt werden. Nur so könnten kulturelle und identitäre Werte bewahrt und die kurdische Sprache aktiv verteidigt und weiterentwickelt werden. Während des Treffens sei auch Kurdisch gesprochen worden. In diesem Zusammenhang habe Öcalan scherzhaft bemerkt: „Seit 27 Jahren bin ich hier. Seit 30 Jahren spreche ich kaum mit jemandem, und trotzdem ist mein Kurdisch besser als eures.“

https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/Ocalan-ruft-zu-positiver-aufbauphase-im-friedensprozess-auf-50480 https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/kurkcu-zweite-phase-des-friedensprozesses-hangt-von-politischen-und-rechtlichen-schritten-ab-50558 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/Ocalan-bericht-des-parlaments-ist-bedeutender-schritt-50540

 

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Transformation ohne Sinn

Digitalisierung im Bildungswesen bedingt Spaltung und Anpassung und hat letztlich den Verlust des Gemeinwesens zur Folge.
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Iran Is Morally Superior To The United States

Caitlin Johnstone - 4. März 2026 - 13:42

Reading by Tim Foley:

Iran is better than the United States. The United States is worse than Iran.

This is true not because Iran is especially good, but because the United States is especially evil.

Iran isn’t blanketing a major metropolis with military explosives, killing over a thousand people including hundreds of children. The United States is doing this with its partner in crime Israel.

Iran isn’t continuously bombing and invading countries around the world, toppling governments, circling the globe with hundreds of military bases, targeting civilian populations with siege warfare and brandishing nuclear weapons at its enemies in the name of securing planetary domination. Only the United States is.

The US empire is the single most murderous and tyrannical power structure on earth, by an extremely massive margin. No one else comes anywhere remotely close. Not Iran. Not anybody. Every government in the world is morally superior to the most evil government, and the most evil government is the United States.

Whenever I say this I get US empire apologists going “We’re only the ones fighting the wars and dropping the bombs because we happen to be the ones with the power to do so!”

But that’s false. The US isn’t the world’s most vicious government because it happens to be the most powerful, it’s the most powerful government because it’s the most vicious. It’s the power structure which was willing to do whatever it takes to rule the world, no matter how profoundly evil.

Genocides. Starvation sanctions. Nuclear brinkmanship. Imperialist extraction. The deliberate creation of failed states and humanitarian catastrophes. Policies designed to keep entire regions in a continuous state of division and strife. The United States and the globe-spanning empire structured around it have inflicted depravities upon our species which cry out to the heavens for vengeance. If you could truly comprehend the scale of the suffering it has created over the years, even for a second, you would never stop screaming.

Another objection I’ll encounter when I make these observations is “Well, I’d rather live in the US than Iran!”

And it says so much about the western worldview that people think this is an argument. Sure it’s probably nicer to live in the United States than Iran, especially now, and certainly ever since the US has been deliberately strangling the Iranian economy with the explicitly stated goal of making its citizenry so miserable they wage a civil war against their government. 

But it’s so revealing that westerners see someone saying Iran is better than the United States and think it’s a statement about where they personally would prefer to live, because it shows how completely invisible US warmongering is in their worldview. Washington’s acts of mass military slaughter simply do not count as immoral or abusive behavior in their eyes, because they are being inflicted on foreigners overseas. So they automatically assume the comparison is asking which country would make your feelings feel nicer to live in as an individual.

The fact that the US government happens to export the majority of its abusiveness to other countries outside its own borders doesn’t make it any less murderous and tyrannical, it just means the people bearing the brunt of its savagery happen to live in other places. Their lives don’t matter any less than American lives, and only a warped, American supremacist worldview would feel otherwise.

The US government is quantifiably morally inferior to the Iranian government. It is quantifiably more tyrannical, more murderous, more destructive, and more megalomaniacal. It is the very last power structure on earth that should have any say in who leads Iran and how the Iranians ought to conduct their affairs. It is not morally qualified to be making those decisions.

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Papst Leo: Du sollst Predigten nicht von der KI schreiben lassen!

Am 19. Februar 2026 bat Papst Leo XIV. die Priester der Diözese Rom, Predigten nicht von einer künstlicher Intelligenz schreiben zu lassen. Eine Maschine könne keinen Glauben haben. Und was keinen Glauben habe, solle auch nicht verkünden. „…Und führe uns nicht in Versuchung“ gewinnt dieser Tage daher eine ganz neue Bedeutung. Die schnelle Recherche mit […]

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Bürgergeld: Jobcenter zahlt keine Miete bei freiwilligen Zahlungen

Lesedauer 3 Minuten

Bloße freiwillige Zahlungen von Mietkosten begründen bei Bürgergeld Beziehern keinen Mietvertrag, so das das Jobcenter keine Unterkunftskosten nach § 22 Abs. 1 SGB 2 erbringen muss.

So aktuell das Landessozialgericht Niedersachsen – Bremen Az. L 9 AS 83/23 – BSG, Beschluss vom 3.Juni 2025 Az. B 7 AS 1/25 B – Nichtzulassung der Revision im Beschluss des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen werden als unzulässig verworfen.

Kurzbegründung des Gerichts

Tatsächliche Aufwendungen für eine Wohnung liegen allerdings nicht nur dann vor, wenn der Hilfebedürftige die Miete bzw. Nebenkosten bereits gezahlt hat und nunmehr deren Erstattung verlangt. Vielmehr reicht es aus, dass der Hilfebedürftige im jeweiligen Leistungszeitraum einer wirksamen und nicht dauerhaft gestundeten Forderung ausgesetzt ist (vgl. BSG, Urteil vom 3. März 2009 – B 4 AS 37/08 R; BSG, Urteil vom 7. Mai 2009 – B 14 AS 31/07 R).

Mietverträge zwischen Verwandten

Ausgangspunkt für die Frage, ob eine wirksame Verpflichtung des Hilfebedürftigen vorliegt, ist damit in erster Linie der Mietvertrag, mit dem der geschuldete Mietzins vertraglich vereinbart worden ist. Bei Mietverträgen zwischen Verwandten kann nicht schematisch auf die Elemente eines “Fremdvergleichs”, den der Bundesfinanzhof (BFH) im Steuerrecht entwickelt hat (vgl. BFH, Urteil vom 5. Februar 1988, III R 234/84), zurückgegriffen werden.

Allerdings spielt der in der Formel des BFH ebenfalls enthaltene Gesichtspunkt des tatsächlichen Vollzugs des Vertragsinhalts, also insbesondere die Feststellung, ob die Absicht bestand oder besteht, den vereinbarten Mietzins zu zahlen, auch im Falle der Grundsicherung eine Rolle.

Nach der Rechtsprechung des BSG gilt: Bloße freiwillige Zahlungen reichen nicht aus

Mietvertragliche Verpflichtungen müssen somit wirksam sein, um als Kosten für Unterkunft und Heizung berücksichtigt werden zu können (vgl. BSG, Urteile vom 19. Februar 2009 – B 4 AS 48/08 R und vom 24. November 2011 – B 14 AS 15/11 R); bloß freiwillige Zahlungen reichen nicht aus.

Ein entsprechender Vertrag muss daher zum einen wirksam geschlossen worden sein und darf zum anderen nicht etwa wegen Verstoßes gegen ein Gesetz nichtig sein (§ 134 Bürgerliches Gesetzbuch – BGB) oder einer Inhaltskontrolle am Maßstab der §§ 307ff BGB nicht standhalten. Das Vorliegen eines Vertragsschlusses – einschließlich etwa der Frage, ob ein Scheingeschäft (§ 117 BGB) vorliegt – ist von den Jobcentern und gegebenenfalls den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit in jedem Fall zu prüfen.

Anmerkung vom Verfasser:

1. Hier haben sie ( Kläger ) selbst vorgetragen, lediglich unregelmäßig Mietzahlungen an den Sohn geleistet zu haben.

2. Die behauptete Stundungsabrede passt – nicht zu dem späteren Vortrag, durch die Kläger seien laufende Kosten des Hauses (z.B. Wasser, Ankauf von Heizöl sowie weitere Nebenkosten) gleichsam als Ausgleich für ausgebliebene Mietzahlungen bezahlt worden.

Diesbezüglich hat das Jobcenter zutreffend darauf verwiesen, dass diese Zahlungen – sofern nachgewiesen – keine übernahmefähigen Kosten im Sinne des § 22 Abs. 1 SGB II sind, da es an einer entsprechenden mietrechtlichen Grundlage mangelt.

Ob, für welchen Zeitraum und in welcher Höhe bezüglich der (gestundeten) Erfüllung eingetreten ist, haben die Kläger trotz mehrfacher Aufforderung durch das Gericht – ebenfalls nicht hinreichend belegt.

3. Der Senat lässt offen, ob ein Scheingeschäft vorlag.

4. Das Gericht weist darauf hin, dass aufgrund der behaupteten Stundung überhaupt ein Anspruch aus § 22 Abs. 1 SGB II auf Übernahme von Mietkosten bestehen konnte, da es sich insoweit um einen – aktuellen Bedarf – handeln muss.

Praxistipp zum Bürgergeld

Nachweis einer wirksamen, nicht dauerhaft gestundeten Mietzahlungsverpflichtung als Voraussetzung eines Anspruchs auf Bewilligung der Kosten für die Unterkunft durch das Jobcenter

Eine Bezieherin von Grundsicherungsleistungen nach dem SGB 2 hat keinen Anspruch auf Übernahme ihrer Miete für die Wohnung im Haus ihrer Eltern, wenn die Eltern ihr einen Zahlungsaufschub – freiwillig gewährt haben.

Ein Anspruch für die Bürgergeld-Bezieherin hätte nur in dem Fall bestanden

Ein dem Hilfebedürftigen von dem Verwandten als Folge der Nichtberücksichtigung der Kosten der Unterkunft durch den Grundsicherungsträger “unfreiwillig” gewährter Zahlungsaufschub stellt keine dauerhafte Stundung des Mietzinses dar, die einem Anspruch nach § 22 Abs. 1 S. 1 SGB 2 entgegenstehen würde (vgl. dazu LSG Hamburg, Urteil vom 10.9.2021 – L 4 AS 156/20 – mit Verweis auf BSG, Urt. v. 07.05. 2009 – B 14 AS 31/07 R -) was hier aber nicht der Fall war.

Fazit:

Haben die Eltern vier Jahre lang auf die ihnen vermeintlich zustehende Nachzahlung der Miete verzichtet und diese noch nicht einmal angemahnt, obwohl der Leistungsberechtigte inzwischen wirtschaftlich auf eigenen Füßen steht, so ist ein Anspruch aus § 22 SGB 2 wegen nicht nachgewiesener Zahlungsverpflichtung ausgeschlossen.

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Die Kosten des Iran-Krieges für die USA und die hohen Verluste der USA

ANTI-SPIEGEL - Fundierte Medienkritik - 4. März 2026 - 12:42
Der Iran-Krieg läuft für die USA offenbar nicht, wie geplant. Die offiziell bestätigten Verluste belaufen sich laut Berechnungen von Experten bereits auf zwei Milliarden Dollar und die Kosten auf fast 800 Millionen Dollar alleine am ersten Tag. Hinzu kommen wahrscheinlich viele bisher nicht bestätigte Verluste, denn Auswertungen von Satellitenbildern zeigen schwerere Schäden an US-Basen in […]
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Versteckter Rentenfreibetrag 82a SGB XII: Wie Rentner jetzt mehr Rente sichern

Lesedauer 4 Minuten

Viele Rentner bekommen Grundsicherung im Alter (oder bei Erwerbsminderung)– und merken gar nicht, dass ihnen monatlich ein Teil der gesetzlichen Rente gar nicht angerechnet werden darf. Genau dafür gibt es § 82a SGB XII: Wer genügend „Grundrentenzeiten“ gesammelt hat, darf einen spürbaren Freibetrag behalten.

Das Problem: In vielen Bescheiden taucht er nicht auf – oder erst, wenn Betroffene ihn aktiv einfordern.

Der Fehler, der Sie Monat für Monat Geld kostet

In der Grundsicherung zählt normalerweise fast jede Rente als Einkommen und drückt die Hilfe vom Sozialamt nach unten. § 82a SGB XII durchbricht diese Logik: Ein Teil Ihrer gesetzlichen Rente bleibt zusätzlich zum Grundsicherungsbedarf unangetastet.

Wer den Freibetrag nicht im Bescheid findet, verliert nicht nur einmalig, sondern jeden Monat – oft über Jahre.

Was § 82a SGB XII eigentlich ist

§ 82a SGB XII ist kein Trick, sondern ein Sozialhilfe-Freibetrag. Er gilt bei Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie bei Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII.

Er sorgt dafür, dass Menschen mit langen Versicherungszeiten nicht genauso behandelt werden wie Personen ohne vergleichbare Beitragsbiografie.

Wer den Freibetrag bekommt

Entscheidend ist nicht, ob Sie den Grundrentenzuschlag tatsächlich ausgezahlt bekommen. Entscheidend ist, ob Sie mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten erreicht haben. Das kann auch bei kleiner Rente der Fall sein – etwa durch viele Jahre Teilzeit, Pflege von Angehörigen, Kindererziehung oder lange Niedriglohnbeschäftigung.

So wird der Freibetrag berechnet – und warum 2026 besonders wichtig ist

Die Rechnung ist gesetzlich festgelegt: 100 Euro Sockel plus 30 Prozent vom darüberliegenden Rententeil, aber gedeckelt. Der Deckel liegt bei 50 Prozent der Regelbedarfsstufe 1. Für viele Rentner ist das kein Kleingeld, sondern der Betrag, der entscheidet, ob am Monatsende noch Luft bleibt oder nicht.

Tabelle: So rechnen Sie Ihren Freibetrag selbst aus Schritt Rechnung Sockelbetrag 100 € bleiben frei Zusatzbetrag 30 % von (gesetzliche Rente – 100 €) Deckel maximal 50 % der Regelbedarfsstufe 1

Wenn Ihre gesetzliche Rente hoch genug ist, stoßen Sie an den Deckel. Wenn Ihre Rente kleiner ist, liegt der Freibetrag darunter.

Modell aus der Praxis: Wie „Monika“ jeden Monat mehr behält

Monika ist 72, lebt allein, hat eine kleine Altersrente und bekommt Grundsicherung, weil Miete und Lebenshaltung sonst nicht zu schaffen sind. Ihre gesetzliche Rente liegt bei 550 Euro, und sie erfüllt die 33 Jahre Grundrentenzeiten. Der Freibetrag wäre dann 100 Euro plus 30 Prozent von 450 Euro, also 235 Euro.

Problematisch wird es, wenn das Sozialamt den Freibetrag nicht ansetzt und Monikas Rente vollständig als Einkommen behandelt. Dann fehlt ihr Monat für Monat Geld, obwohl das Gesetz genau diese Entlastung vorsieht. Genau an dieser Stelle lohnt sich das Nachrechnen – und notfalls der Widerspruch.

Warum der Freibetrag oft nicht auftaucht

In vielen Fällen fehlt dem Sozialamt der eindeutige Nachweis, dass die 33 Jahre Grundrentenzeiten erfüllt sind. Manchmal liegt zwar ein Rentenbescheid vor, aber ohne klare Kennzeichnung dieser Zeiten. Und manchmal arbeitet die Behörde mit Standardroutinen, bei denen Renten automatisch „voll durchlaufen“, obwohl § 82a SGB XII eine Ausnahme zwingend vorsieht.

So sichern Sie sich den Freibetrag – ohne Streit im Nebel

Der schnellste Weg ist immer: Nachweis klären, Bescheid prüfen, Korrektur verlangen. Fordern Sie bei der Deutschen Rentenversicherung eine Bestätigung an, aus der hervorgeht, ob Sie die Grundrentenzeiten erfüllen. Legen Sie diese dem Sozialamt vor und verlangen Sie eine Neuberechnung nach § 82a SGB XII.

Wenn der aktuelle Bescheid den Freibetrag nicht enthält, sollten Sie innerhalb der Frist schriftlich Widerspruch einlegen und ausdrücklich verlangen, dass der Freibetrag nach § 82a SGB XII berücksichtigt wird. Bleibt die Behörde bei der Ablehnung, lohnt sich häufig eine Beratung, weil es hier weniger um Auslegung als um eine klare Rechenregel geht.

Achtung: Nicht verwechseln mit dem anderen Freibetrag

Viele Rentner haben zusätzlich eine Betriebsrente, Riester oder andere Vorsorge. Dafür gibt es einen separaten Freibetrag im SGB XII, der ebenfalls mit 100 Euro plus 30 Prozent arbeitet – aber eben für zusätzliche Altersvorsorge, nicht für Grundrentenzeiten.

Wer beides erfüllt, kann stärker profitieren, aber nur, wenn beides sauber beantragt und im Bescheid sichtbar wird.

Wichtig: § 82a gilt nicht beim Bürgergeld

Wer nicht im SGB XII ist, sondern im Bürgergeld, kann sich auf § 82a SGB XII nicht stützen. Das ist ein häufiger Stolperstein, weil Begriffe wie Grundrente und Freibetrag schnell vermischt werden.

Für klassische Altersrentner ist das meist kein Thema, bei Erwerbsminderungsrenten kann es aber eine Rolle spielen, je nachdem, in welchem System die Leistung läuft.

FAQ: Die fünf wichtigsten Fragen zu § 82a SGB XII

Muss ich den Grundrentenzuschlag bekommen, um den Freibetrag zu erhalten?
Nein. Es reicht, wenn Sie die 33 Jahre Grundrentenzeiten erfüllen.

Wie hoch kann der Freibetrag maximal sein?
Er ist gedeckelt. Der Höchstwert richtet sich nach 50 Prozent der Regelbedarfsstufe 1.

Gilt der Freibetrag auch bei Hilfe zum Lebensunterhalt?
Ja, § 82a kann sowohl bei Hilfe zum Lebensunterhalt als auch bei Grundsicherung nach SGB XII greifen.

Was ist, wenn das Sozialamt sagt, es lägen keine Nachweise vor?
Dann brauchen Sie eine klare Bestätigung über die Grundrentenzeiten, in der Regel von der Rentenversicherung. Ohne diesen Nachweis blocken manche Stellen ab.

Kann ich eine Korrektur auch rückwirkend bekommen?
Oft ja, aber nicht unbegrenzt. Je früher Sie den Fehler entdecken und rügen, desto besser stehen die Chancen auf eine Nachzahlung.

Fazit

§ 82a SGB XII ist für viele Rentner ein stiller Geldhebel: ein gesetzlicher Freibetrag, der jeden Monat wirkt, wenn die Voraussetzungen stimmen. Wer Grundsicherung erhält und lange Versicherungszeiten hat, sollte den Bescheid prüfen lassen – denn der Unterschied liegt häufig im Bereich von hunderten Euro pro Monat.

Wer den Freibetrag nicht im Bescheid findet, sollte ihn nicht hinnehmen, sondern konsequent nachweisen und einfordern.

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Der Kampf gegen das CO2 ist wie der Klimaterror in Berlin, nur langsamer – dafür aber viel schlimmer!

Anfang Januar 26 wurden im Berliner Südwesten mehrere Hochspannungsleitungen von der Vulkan-Terroristengruppe mit Brandverstärkern angezündet und sie dann„mit herumliegenden Stahlstangen zusätzlich kurzgeschlossen“. Im Ergebnis wurde das Kraftwerk abgeschaltet und anfangs ca. 45.000 Haushalte, mit vielleicht 130.000 Menschen waren für 101 Stunden ohne Strom. Viele davon alt, und tlw, auch behindert und/oder gebrechlich, Sie mussten Tag für Tag und Nacht für Nacht in der Kälte ausharren. Die Außentemperaturen fielen nachts auf – 8 bis – 10 °C. Noch immer sind viele Heizungen defekt. Der Schaden war enorm. Es war der größte Stromausfall seit Kriegsende. Die Gruppe verübt ungehindert seit über 10 Jahren Anschläge mit immensem Schaden.

von Michael Limburg

In einer „Erklärung“ sagen diese Terroristen, dass sie sich als Kämpfer verstehen, die sich der „Klimazerstörung“ (O-Ton Bekennerschreiben) widersetzen wollen und nennen dazu wiederholt das Ansteigen der CO2 Konzentration. „Im vergangenen Jahr ist die CO² Konzentration in der Atmosphäre auf 423,9 Teile Kohlendioxid pro Million gestiegen.“ (O-Ton Bekennerschreiben) gefolgt von diversen Anschuldigungen, denen man nun verstärkt begegnen müsse. Und damit sind wir beim CO2.

Das CO2, was immer noch als Spurengas – so war es jedenfalls in der Schule und vor einigen Jahren noch bekannt- in der Luft vorhanden ist, mit heute ca. 0,042 Vol. %. Und diese Konzentration steigt aktuell Jahr für Jahr mit etwa 2 bis 3 ppm (Teile pro Million) oder 0,002 bis 0,003 Vol. %. an. Was wir aber auch alle wissen, oder wissen sollten, dass das CO2 ein Gas des Lebens ist. Ohne CO2in der Luft – und je mehr, je besser – würden alle Pflanzen verhungern, und mit Ihnen alles Leben. Deswegen leiten viele Gärtnereien CO2 in die Luft ihrer Gewächshäuser. Und bei ca. 150 bis 200 ppm fängt das Ganze an zu wirken. Darunter beginnen die Pflanzen zu verhungern.

 

Abbildung 1: Bild aus einer Forschungsgärtnerei mit verschiedenen CO2 Konzentration am selben Baum.

Es ist also das CO2in der Luft, was die Terroristen bekämpfen wollen, genauer die Emissionen, und noch genauer, die sog. anthropogenen Emission. Also der Teil, den die Menschen selbst in Luft emittieren, und dabei vorzugsweise der Teil, der bei der Verbrennung von fossiler Energie entsteht.

Nun kann man bei diesen Terroristen allen möglichen Kampfgeist, gestützt auf eine bösartige Ideologie vermuten, mit Sicherheit aber keine naturwissenschaftlichen Kenntnisse und auch – um das Maß vollzumachen – auch nicht den Hauch einer naturwissenschaftlichen Bildung. Und, wenn man sich mittels einer naturwissenschaftlichen Bildung mit diesen Fragen beschäftigt, kommt man zwangsläufig zu völlig anderen Ergebnissen. Und um die soll es sich jetzt drehen.

Wieviel CO2 ist in der Luft?

Seit nunmehr über 200 Jahren wird der CO2 Gehalt der Atmosphäre gemessen. Der legendäre Apotheker Max von Pettenkofer hatte daran einen großen Anteil. Er definierte einen Betrag von 0,01 Vol % oder 1000 ppm CO2 in der Luft, als den Wert der „gute“ Luft von „schlechter“ Luft trennt. Und diese Zahl, dann Pettenkofer-Zahl genannt, findet sich heute noch in den Arbeitsschutzbestimmungen z.B. in Deutschland. Alle Werte darunter werden seit 2008 als „hygienisch unbedenklich“ eingestuft. In den US-U-Booten, wie auch den bemannten Raumfähren, wird ein Wert von 8.000 ppm gerade noch als zulässig eingestuft, aber das nur nebenbei. Pettenkofer nannte diese Zahl im Jahre 1858 und man kann deshalb mit Fug und Recht sagen, dass er dies auch messen konnte. Wie viele andere seiner klugen Zeitgenossen.

Ab etwa um 1812 wurde die CO2 Konzentration schon vielfach gemessen. Und zwar mit vergleichbarer Genauigkeit, also um ± 3 % des Messwertes. Der EIKE Mitgründer Ernst Georg Beck hatte sich dazu unsterbliche Meriten erworben, in der er diese zusammenfasste und auswertete. Sein Bericht „80 YEARS OF ATMOSPHERIC CO2 GAS ANALYSIS BY CHEMICAL METHODS“ zeigt über 90.000 Messungen, die er zusammengetragen hat. In seinem Abstrakt schreibt er u.a:

„Seit 1812 schwankt die CO2-Konzentration in der Luft der nördlichen Hemisphäre und weist drei Höchstwerte auf, nämlich um 1825, 1857 und 1942, wobei der CO2-Gehalt im letzten Jahr über 400 ppm lag.“

Und da zeigt sich erstaunliches. In den alten Lexika dieser Zeit, die das Wissen dieser Zeit wiedergeben, finden sich bspw. um 1892 400 ppm. Und was wir auch wissen, ist, dass es eine Vielzahl von Messungen genau dieses CO2 gegeben hat, die alle, durch die Bank alle, eine höhere CO2 Konzentration belegen. Etwas später machte Beck dann zwar einen Teilrückzieher, als er mit Francis Maaßen 2009 schrieb:

„Accurate estimation of CO2 background level from near ground measurements at non-mixed environments“ veröffentlichte. Doch ganz am Schluss schrieben die Autoren: „The overall impression is one of continental European historic regional CO 2 background levels significantly higher than the commonly assumed global ice-core proxy levels.“

Zu Deutsch: „Der Gesamteindruck besteht darin, dass die historischen regionalen CO 2 -Hintergrundwerte in Kontinentaleuropa deutlich höher sind als die allgemein angenommenen globalen Proxy-Werte aus Eiskernen

Und das ist der Punkt. Eisbohrkerne gelten inzwischen als Goldstandard für die Ermittlung der CO2 Konzentration. Dabei sind sie schlechter als viele anderen Methoden, insbesondere die direkte Messung.

Warum, werden Sie fragen?

Viele der Eisbohrkernbohrungen werden in der Antarktis vorgenommen. Nur dort findet man Eisschichtungen, die einige tausend Meter hoch sind. Und man muss sich daran erinnern, dass die Antarktis die trockenste Wüste der Welt ist. Niederschläge, die später zu Firneis und dann zu Eis gefrieren, gibt es nur wenige im Jahr. Und auch die Bestimmung der Jahre der jeweiligen Scheiben im Kern ist ausgesprochen schwierig und mit Riesenunsicherheiten behaftet.

Man muss sich das mal vorstellen: Da gibt es einen geringen Niederschlag auf das Oberflächeneis, immer als Schnee. Dann Tage, Monate später, wird der von einer weiteren Schneedecke bedeckt. Irgendwann ist der Schnee so dicht überdeckt, dass er zu Firn wird. Und weitere Monate, Jahre, Jahrzehnte später, vielleicht sogar länger als 2000 Jahre dauern[1] kann, bevor er zu Eis wird.

Abbildung 2: Artefaktbildung bei der Eisbohrkernanlyse, nach Jaworowsky. Nach ca. 1 km Tiefe gibt es keine Gasblasen mehr, sondern nur noch Clathrathe. Aus díesen muss – nach der Bergung des Bohrkerns– der äußerst geringen CO2 Gehalt herausgefiltert werden, der bis zu > als 2000 Jahre (Beck meint bis zu zu 6000 Jahre) nach den eigentlich bestimmenden Jahresringen eingeschlossen wurde.

Und trotzdem hat es die Klimaforschung geschafft, dass diese Methode zum Goldstandard erklärt wurde, obwohl bspw. die beiden Forscher Jaworowski und Segalstad schon 1992[2] schrieben: „Zahlreiche Studien deuten darauf hin, dass der CO2-Gehalt im Eis aufgrund verschiedener chemischer und physikalischer Prozesse im Vergleich zum ursprünglichen atmosphärischen Wert stark ansteigen oder abnehmen kann. In den Lufteinschlüssen aus vorindustriellem Eis wurden CO2-Konzentrationen zwischen 135 und 500 ppmv gemessen. Daher können die Ergebnisse der CO2-Bestimmungen in den Lufteinschlüssen des Eises nicht als repräsentativ für die ursprüngliche atmosphärische Zusammensetzung angesehen werden.“

Und E.G. Beck schrieb dazu in einer eMail vom 11.07.2008 an einen Leser von EIKE

Eisbohrkerndaten sind ein Grundpfeiler der modernen IPCC gelenkten Klimawissenschaft. Offiziell verwendet man vor 1958 nur indirekt bestimmte CO2 Daten aus Eisbohrkernen, obwohl es zig Tausende direkt gemesene Daten seit 1812 gibt.
Seit ca. 1980 wurde die Methode entwickelt und genau so alt ist die Kritik an den Methoden (siehe Jaworowski und Segalstadt). 
http://folk.uio.no/tomvs/esef/esef0.htm.
Die CO2-Werte aus Eisbohrkernen sind das Ergebnis einer Rekonstruktion aus sekundären Gasblasen, die ursprünglich nicht im Eis vorhanden waren. Sie entstehen durch Dekomprimierung, also wenn der Eisbohrkern durchgeschnitten und geborgen wird. Zuvor gibt es durch den Druck der Eissäule keine solchen Luftblasen sondern die Gasmoleküle der Luft liegen hydratisiert vor =Klathrat. Dieser Vorgang der Luftblasenbildung sorgt für ein Zusammenfließen älterer und neuerer CO2 Moleküle was zu den gleichmäßigen und fehlerhaften CO2 Werten führt mit einer Eisalter/Gasalter -Differenz bis zu 6000 Jahren in Vostok ( d.h. das analysierte CO2 ist jünger als das Eis).

Die aus Eisbohrkernen rekonstruierten CO2-Werte sind 20-50% zu niedrig. Z.B. in den Eiszeiten der letzten 800 000 Jahren fand man nur 180 ppm. Dies kann nie der CO2-Wert zum Beispiel bei uns im Norden auf dem Kontinent gewesen sein. Bei diesem niedrigen CO2-Gehalt wachsen keine Pflanzen und von einem Pflanzensterben ist nichts bekannt. Er ist aber typisch für Luft über den kalten Polarmeeren.
Außerdem hat man wie im Beitrag bei EIKE bemerkt hohe CO2 Werte ohne Prüfung weggelassen. Insgesamt sind Eisbohrkerne sehr ungenaue Klimaarchive, die durch Bakterienstoffwechsel und fehlerhafte Methoden nur ein verzerrtes Bild der CO2-Konzentration früherer Zeiten abgeben.

Soweit E.G. Beck, eines der profundesten Kenner der damaligen CO2 Messungen.

Und wenn man das alles weiß, oder wissen müsste, dann kann auch diese Grafik zur CO2 Gehalt der Atmosphäre der Erde einen nur noch darin bestärken, dass immer und immer wieder getrickst, besser – betrogen wurde, und noch immer wird.

Und wieder werden Sie fragen warum? In Abbildung 3 wird er Ihnen geliefert.

Abbildung 3:; Das Bild zeigt die CO2 Daten aus den Eisborkernen (Originaltext: Ice core data adjusted for global mean), die nahtlos mit den Mauna Loa Daten anschließen. Der Law Dome in der Antarktis ist 1395 Meter hoch und 12.066 km vom Mauna Loa Observatorium ca. 3000 m hoch entfernt. Letztere ist auf einem aktiven Vulkan gelegen. Wer wirklich glaubt, dass beide Zeitreihen nahtlos ineinander übergehen,[3] der hat sich niemals mit echter Messtechnik beschäftigt. Es gibt sie nicht, egal welche Koryphäen man dazu bemüht.

Was es aber stattdessen gibt, sind die 90.000 Messwerte die Beck ausgewertet hat und die zeigen eine völlig andere Geschichte des CO2 Konzentration[4].

Abbildung 4: Durchschnittwerte der CO2 Konzentration von 1920 bis 1968 nach Beck 2008[5]. mit Kennzeichnung der jeweiligen Datenherkünfte. Keeling, Callendar und das IPCC haben diese Werte willkürlich (Siehe Fußnote 3) verworfen. Sie sind aber, anders als die mit Riesenfehlern behafteten Eisbohrkerndaten, da!

Wie manche es vielleicht wissen, gehen die Vorstellung, dass CO2 und da im Besonderen das menschengemachte CO2 , eine Erwärmung erzeugt, im Wesentlichen auf den Ingenieur John Callendar und den Chemiker Charles David Keeling zurück. Beide haben mit großem Nachdruck ihre Überlegungen dazu publik gemacht. Sie haben Studien veröffentlicht, die ihre Überlegungen stützten. Doch es ist auch bekannt, dass beide, aus der Fülle der Beobachtungen des CO2 in der Atmosphäre, nur die ausgewählt hatten, die in ihre Agenda passten. Siehe Abbildung 5:

Abbildung 5: Durchschnittwerte der CO2 Konzentration nach Callendar und Keeling. Zusammen mit den Werten, die sie verworfen haben. Sie haben sie verworfen, weil sie nicht in ihre Hypothese passten,[6].

All die anderen wurden unter den Tisch gekehrt[7]. Gründe dafür sind detailliert in Fußnote 8 benannt.

Eigentlich unfassbar. Es wird dieselbe Melodie gespielt, die wir sie bei den historischen Temperaturdaten kennen, die plötzlich zu „Rohdaten“ werden, weil bei der bekannten Mann´schen Hockeschläger Kurve mit „Mike´s natur trick“ (Klimaforscher Phil Jones) angewendet wurde und dies in den Climate-Gate eMails von 2008 so dargestellt haben. Phil Jones, damals leitender Klimatologe der Climate Reseach Unit in der University of East Anglia wird dort zitiert mit dem Satz: „Kevin and I will keep them out somehow – even if we have to redefine what the peer-review literature is!“) am 8. Juli 2004 in einer E-Mail im Rahmen der sogenannten Climategate-Leaks.

Was heißt das alles für uns?

Ebenso wie die sog. globale Mitteltemperatur nur eine politische Größe[8] ist und dazu auch viel zu fehlerhaft, um daraus irgendetwas herzuleiten, ist auch die Herleitung der globalen CO2 Werte mindestens unbestimmt, nimmt man aber normale wissenschaftliche Vorgehensweisen als Bezugsgröße an, dann waren sie deutlich höher als die genannten 280 ppm, welche die Atmosphäre seit 1850 haben sollte. Was wiederum heißt, dass nicht das CO2 die Ursache für eine Erwärmung war, oder wenn, dann nur in einem extrem geringen Maße, sondern die Sonneneinstrahlung als Energiequelle im Verbund mit dem hiesigen Wasserdampf. Jener ist im Schnitt mit 1,0 bis 1,5 % in der Atmosphäre vorhanden, also 36 x stärker als die aktuelle CO2 Konzentration, und bestimmt nicht nur mit seinen Infrarotstrahlungseigenschaften die Temperatur, sondern auch deswegen, weil er Luftfeuchte, Wolken, und damit Albedo, aber auch Regen, Schnee und Eis bewirkt. Und das Beste daran ist, das eint auch alle Klimaforscher weltweit. Die CO2 Strategen haben ihn nur deswegen nicht auf ihre Klimaagenda gesetzt, weil – wie sie sagen – wir den Wasserdampf nicht beeinflussen können. Das sollen wir aber beim CO2 können, so sagen sie, und liefern damit den Klimaterroristen – aber nicht nur diesen – das Argument an die Hand, mit Terror gegen ihre Mitmenschen vorzugehen. In deren Fall mit Gewalt, im Normalfall mit dem EU-Green Deal, mit Richtlinien, Gesetzen, Verordnungen, dem Heizhammergesetz, die CO2 Abgabe und vieles, vieles mehr. Auch sie wollen kein anthropogenes CO2 mehr, genau wie die Klimaterroristen, doch langsamer. Aber nicht weniger schrecklich. Es betrifft nicht nur mehr hunderttausend Menschen, sondern einige 100 Millionen! Trump nennt in Davos den „Green-New-Scam“ als den größten Betrug, den größten Schwindel in der Geschichte, den die Welt bisher gesehen hat.

Ist es nicht höchste Zeit, dass wir uns von diesem Irrglauben befreien und (legal) dagegen vorgehen?

  1. Grok zu Schnee, Firn Eis: Der gesamte Weg vom Neuschnee zum Gletschereis kann 200–2000 Jahre dauern, abhängig von Klima, Niederschlagsmenge und Lage. Extreme Bedingungen (z. B. in der Antarktis) verlängern den Prozess.
  2. ATMOSPHERIC CO2 AND GLOBAL WA R M I N G : A C R I T I C A L REVIEW SECOND REVISED EDITON MEDDELELSER NR. 119 SA POLARINST OSLO 1992
  3. https://data.giss.nasa.gov/modelforce/ghgases/Fig1A.ext.txt Dort: 1850-1957: D.M. Etheridge, L.P. Steele, R.L. Langenfelds, R.J. Francey,J.-M. Barnola and V.I. Morgan, 1996, J. Geophys. Res., 101, 4115-4128, „Natural and anthroupogenic changes in atmospheric CO2 over the last 1000 years from air in Antarctic ice and firn“.1958-1974: Means of Scripps Institution of Oceanography Continuous Data at Mauna Loa and South Pole provided by KenMaarie (personal communication) Es gibt noch eine weitere Grafik, mit Law Dome als Spender der Eiskerndaten, dieknapp 20 Jahre (von 1958- 1978) hochpräzise Übereinstimmung mit den Mauna Loa Daten zeigt. Auch sie sind getürkt.
  4. Quelle: https://eike-klima-energie.eu/2025/03/08/studie-stellt-annahmen-bzgl-des-co₂-gehaltes-in-der-vorindustriellen-zeit-von-280-ppm-in-frage/https://scienceofclimatechange.org/wp-content/uploads/SCC-Ato-2025.pdfhttps://21sci-tech.com/Subscriptions/Spring%202008%20ONLINE/CO2_chemical.pdf
  5. Quelle: https://21sci-tech.com/Subscriptions/Spring%202008%20ONLINE/CO2_chemical.pdf
  6. Beck „180 Years of Atmospheric CO2 Measurement By Chemical Methods“. „Callendar set out the actual criteria that he used to judge whether older deter- minations were “allowable” in his 1958 paper [20]. There, Callendar presented only data that fell within 10 percent of a longer yearly average estimate for the region. He rejected all measurements, however accurate, that were “measurements intended for special purposes, such as biological, soil, air, atmospheric pollution.” Callendar also rejected nearly all data before 1870, because of what he erroneously described as “relatively crude instrumentation.” He reported only 12 suitable data sets for the 20th Century as known to him [20], out of 99 made available by Stepanova in 1952 [18].
  7. https://onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.1111/j.2153-3490.1956.tb01208.x Carbon Dioxide Variations in the Atmosphere Volume8, Issue2 May 1956
  8. Quelle: https://eike-klima-energie.eu/2025/11/23/ki-sagt-globale-mitteltemperatur-ist-eine-politische-groesse-aber-keine-temperatur/

Der Beitrag wurde in leicht verkürzter Form am 26.2.26 in der Grünen Weltwoche veröffentlicht. Sie finden ihn hier

Der Beitrag Der Kampf gegen das CO2 ist wie der Klimaterror in Berlin, nur langsamer – dafür aber viel schlimmer! erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.

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Guerillakämpferin Dorşin: Feminizide sind ein gesellschaftliches und politisches Problem

Feminizide sind kein Einzelfall, sondern Ausdruck eines gesellschaftlichen und politischen Systems. Das erklärte die Guerillakämpferin Dorşin und rief Frauen dazu auf, ihren Befreiungskampf organisiert auszubauen. Anlass ist eine neue Kampagne der Gemeinschaft der Frauen Kurdistans (KJK), die am 1. März unter dem Motto „Jetzt ist die Zeit der Frauen“ gestartet wurde. Der Dachverband der kurdischen Frauenbewegung ruft dazu auf, den Zeitraum bis zum Internationalen Frauenkampftag am 8. März mit Aktionen, Veranstaltungen, Bildungsarbeit und organisatorischem Aufbau auf Mobilisierungsniveau zu gestalten. Die Initiative ist auf ein Jahr angelegt.

 


Große Resonanz bei Guerillakämpferinnen

In ihrer Erklärung betonte die KJK, dass die bisherige Epoche von einer männlich dominierten Machtlogik geprägt gewesen sei. Frauen seien gezwungen worden, innerhalb einer von patriarchalen Strukturen bestimmten Ordnung zu leben. Die Kampagne richte sich daher gegen ein breites Spektrum patriarchaler Gewalt – von Kriegen, die Frauenunterdrückung vertiefen, bis hin zu den sexistischen, religiösen und nationalistischen Politiken der kapitalistischen Moderne.

Auch unter Guerillakämpferinnen hat die Initiative große Resonanz ausgelöst. Dorşin erklärte, der bevorstehende 8. März sei ein wichtiger Moment für den internationalen Frauenkampf. Doch Frauenrechte dürften nicht auf einen symbolischen Gedenktag reduziert werden, sagte sie. Vielmehr müsse jeder Tag als Tag des Widerstands der Frauen verstanden werden. Frauen müssten sich gegen patriarchale Strukturen organisieren und gemeinsam kämpfen.

Systematische Gewalt erfordert kollektive Antworten

Dorşin verwies dabei auf Widerstände in den verschiedenen Teilen Kurdistans sowie auf den anhaltenden Krieg in Rojava. Diese Entwicklungen zeigten, dass Frauen als politische Kraft auftreten und ihre Selbstbestimmung verteidigen. Die Guerillakämpferin betonte zudem die Bedeutung gemeinschaftlicher Organisierung. Angesichts der systematischen Gewalt gegen Frauen müsse mit gemeinsamer Entschlossenheit gehandelt werden. Der Weg dorthin führe über kollektive und kommunale Strukturen.

Das bestehende System versuche Frauen auf die Rolle von Gebärenden zu reduzieren und greife gezielt ihr Bewusstsein sowie ihre freie Entscheidung an, so Dorşin. Ziel dieser Angriffe sei es, den Freiheitskampf der Frauen zu stoppen. Dem könne nur mit stärkerer Organisierung und wachsendem Widerstand begegnet werden.

https://deutsch.anf-news.com/frauen/kjk-ruft-neue-strategische-phase-aus-jetzt-ist-die-zeit-der-frauen-50507 https://deutsch.anf-news.com/frauen/irakische-frauenrechtlerin-yanar-mohammed-in-bagdad-ermordet-50538 https://deutsch.anf-news.com/frauen/feminizid-bericht-5-600-frauen-in-zwolf-jahren-in-der-turkei-getotet-50502

 

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Worum geht es im Streit zwischen Afghanistan und Pakistan und hat der Iran-Krieg etwas damit zu tun?

ANTI-SPIEGEL - Fundierte Medienkritik - 4. März 2026 - 12:00
Da deutsche Medien den Krieg zwischen Afghanistan und Pakistan, der nur einen Tag vor den Iran-Krieg ausgebrochen ist, wenig berichten, übersetze ich hier einen Artikel des Pakistan-Korrespondenten der TASS, der die Hintergründe erklärt und auf mögliche Verbindungen zum Iran-Krieg hinweist. Beginn der Übersetzung: Islamabad und Kabuls „offener Krieg“ an der Durand-Linie: Zufall oder präzise Kalkulation? […]
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Krankengeld: AU-Bescheinigung am letzten Arbeitstag reicht aus

Lesedauer 4 Minuten

Eine Klägerin verlor ihr Beschäftigungsverhältnis zum 30.09. und ließ sich noch am 30.09. arbeitsunfähig schreiben. Am 01.10. meldete sie sich arbeitslos, erhielt aber wegen der bestehenden Arbeitsunfähigkeit kein Arbeitslosengeld.

Die Krankenkasse lehnte Krankengeld zunächst ab, weil der Anspruch aus ihrer Sicht erst am 01.10. entstehe und dann kein Versicherungsschutz mit Krankengeld mehr bestehe.  Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen sah das anders. (L 16 KR 73/10)

Der konkrete Fall: Ende des Arbeitsverhältnisses, dann sofort Arbeitslosmeldung

Die Klägerin war bis 30.09. pflichtversichert beschäftigt und damit grundsätzlich mit Krankengeldanspruch versichert. Ihre Ärztin stellte am 30.09. eine Arbeitsunfähigkeit bis 10.10. fest. Am 01.10. meldete sich die Klägerin arbeitslos, die Arbeitsagentur lehnte Arbeitslosengeld wegen Arbeitsunfähigkeit jedoch ab.

Fortlaufende Folgebescheinigungen – aber nicht immer taggenau

Nach der Erstbescheinigung stellte die Ärztin mehrere Folgebescheinigungen aus, jeweils mit Arbeitsunfähigkeit seit 30.09.: am 10.10. (bis 27.10.), am 28.10. (bis 14.11.), am 13.11. (bis 01.12.), am 02.12. (bis 17.12.) und am 17.12. (bis 07.01.). Entscheidend wurde, dass die Folgebescheinigung am 28.10. erst nach Ablauf der vorherigen Bescheinigung bis 27.10. ausgestellt wurde.

Später wiederholte sich das Problem: Die nächste Bescheinigung kam erst am 02.12., obwohl die vorherige nur bis 01.12. lief.

Die Ablehnung der Krankenkasse: Anspruch entsteht erst am Folgetag

Mit Bescheid vom 07.11. lehnte die Krankenkasse Krankengeld ab und hielt auch später daran fest. Sie argumentierte, die Mitgliedschaft als Beschäftigte ende am 30.09., während der Krankengeldanspruch nach § 46 SGB V erst am Tag nach der ärztlichen Feststellung entstehe, also am 01.10. Zu diesem Zeitpunkt sei die Klägerin nicht mehr in einer Mitgliedschaft mit Krankengeldanspruch, weshalb kein Krankengeld gezahlt werde.

Erstinstanz: Sozialgericht gab der Klägerin Recht

Das Sozialgericht Düsseldorf verurteilte die Krankenkasse zur Zahlung von Krankengeld für die ab 30.09. festgestellte Arbeitsunfähigkeit. Es stellte darauf ab, dass der Versicherungsstatus im Zeitpunkt der ärztlichen Feststellung maßgeblich sei und die Klägerin am 30.09. noch versichert beschäftigt gewesen sei.

Dagegen legte die Krankenkasse Berufung ein.

Entscheidung des LSG NRW: Krankengeld ja – aber nur bis 01.12.

Das Landessozialgericht NRW sprach Krankengeld vom 01.10. bis zum 01.12. zu. Für die Zeit ab 02.12. verneinte es den Anspruch, weil dann keine Mitgliedschaft mit Krankengeldanspruch mehr vorlag. Zudem ließ das Gericht die Revision zu.

Warum Krankengeld ab 01.10. trotz Ende der Beschäftigung am 30.09.?

Das LSG stellte auf den nahtlosen Anschluss ab: Die Arbeitsunfähigkeit wurde am 30.09. festgestellt und der Anspruch entstand unmittelbar am 01.10. Würde man in dieser Konstellation Krankengeld ablehnen, hinge der Anspruch von Zufälligkeiten ab, etwa ob die AU am vorletzten oder letzten Tag festgestellt wird.

Das Gericht sah daher den Krankengeldanspruch als geeignet an, die Mitgliedschaft nach § 192 Abs. 1 Nr. 2 SGB V fortwirken zu lassen.

Die Lücke am 28.10.: ausnahmsweise unschädlich

Obwohl die Folge-AU erst am 28.10. ausgestellt wurde, akzeptierte das LSG dies ausnahmsweise. Die Klägerin durfte nach Auffassung des Gerichts aufgrund des Hinweises voraussichtlich arbeitsunfähig bis einschließlich annehmen, dass eine Vorstellung am Folgetag genügt.

Weil Krankenkassen über ihre Formulare und Hinweise praktikabel aufklären müssen, konnte die verspätete Feststellung hier über einen sozialrechtlichen Herstellungsanspruch geheilt werden.

Warum ab 02.12. kein Krankengeld mehr?

Ab 02.12. sah das LSG keine Möglichkeit mehr, die neue Lücke zu überbrücken. Denn die Klägerin war durch den ablehnenden Bescheid vom 07.11. bereits darauf hingewiesen, dass der Zeitpunkt der ärztlichen Feststellung entscheidend sein kann.

Spätestens dann hätte sie sich am 01.12. um eine Folgebescheinigung kümmern müssen, weshalb die Verspätung nicht mehr der Krankenkasse zugerechnet wurde.

Bedeutung für Betroffene: Fristen sind der Dreh- und Angelpunkt

Das Urteil zeigt, dass Gerichte Ausnahmen anerkennen können, wenn Versicherte durch unklare Hinweise oder Praxisabläufe in die Irre geführt werden. Gleichzeitig wird deutlich, dass nach einem klaren Hinweis der Krankenkasse die Anforderungen deutlich strenger werden.

Wer dann die Folgebescheinigung nicht rechtzeitig organisiert, riskiert den Verlust des Krankengeldanspruchs.

FAQ: Die fünf wichtigsten Fragen und Antworten

1. Reicht eine AU am letzten Arbeitstag für Krankengeld ab dem Folgetag?
Sie kann reichen, wenn der Anspruch nahtlos an die Beschäftigtenmitgliedschaft anschließt. Im Fall führte die Feststellung am 30.09. zu Krankengeld ab 01.10. Entscheidend ist immer die konkrete Konstellation und die weitere lückenlose Feststellung.

2. Was war hier der häufigste Fehler bei Folgebescheinigungen?
Die Bescheinigung wurde nicht immer am letzten Tag der laufenden AU verlängert. Kritisch war die Verlängerung am 28.10. statt am 27.10. und später am 02.12. statt am 01.12. Solche Lücken können Krankengeld beenden.

3. Wann kann ein Herstellungsanspruch helfen?
Wenn Sie alles Zumutbare getan haben und die Verzögerung dem Verantwortungsbereich der Krankenkasse bzw. des Systems zuzurechnen ist, etwa wegen fehlender oder irreführender Hinweise. Hier half das beim Schritt von 27.10. auf 28.10. Eine automatische Rettung ist das aber nicht.

4. Warum half das ab 02.12. nicht mehr?
Weil die Klägerin spätestens nach dem Hinweis im Bescheid vom 07.11. wissen musste, dass es auf rechtzeitige Feststellungen ankommt. Dann liegt eine spätere Verspätung regelmäßig im eigenen Verantwortungsbereich. Das Gericht sah deshalb keinen Raum mehr, die Lücke ab 02.12. zu schließen.

5. Was sollten Versicherte praktisch tun, um Krankengeld nicht zu verlieren?
Lassen Sie die Folge-AU möglichst spätestens am letzten Tag der aktuellen Bescheinigung ausstellen, also zum Beispiel am 01.12. statt am 02.12. Wenn eine Praxis Sie abweist, dokumentieren Sie den Besuch und informieren Sie die Krankenkasse sofort schriftlich. Verlassen Sie sich nicht darauf, dass rückwirkend später immer ausreicht.

Fazit

Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung am 30.09. kann ausreichen, um Krankengeld ab 01.10. zu sichern, obwohl das Beschäftigungsverhältnis am 30.09. endet. Bei Folgebescheinigungen sind aber selbst eintägige Lücken riskant, auch wenn Gerichte ausnahmsweise korrigieren können.

Nach einem klaren Hinweis der Krankenkasse werden Verspätungen regelmäßig nicht mehr entschuldigt, sodass der Anspruch verloren gehen kann.

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Neue Pflicht beim Krankengeld setzt Bezieher mehr unter Druck

Lesedauer 5 Minuten

Wenn Menschen krankheitsbedingt längere Zeit nicht arbeiten können, wird das Krankengeld oft zur finanziellen Lebensader. Umso größer ist die Verunsicherung, wenn die Krankenkasse nicht nur Fristen setzt und Unterlagen anfordert, sondern mit dem Entzug der Leistung droht.

In einem vom SoVD Schleswig-Holstein geschilderten Fall erreicht diese dies eine neue Stufe, die selbst erfahrene Sozialrechtsberater nach eigener Aussage irritiert hat: Eine Versicherte im Krankengeldbezug wird zunächst aufgefordert, bei der Deutschen Rentenversicherung einen Reha-Antrag zu stellen. Soweit folgt das Vorgehen einem bekannten Muster.

Zusätzlich aber verlangt die Krankenkasse, die Betroffene solle bei einer Reha-Klinik anrufen und auf einen früheren Termin hinwirken. Falls sie das nicht tue, stehe die Einstellung des Krankengeldes im Raum.

Der Vorgang der Kasse ist eine Verschiebung von Verantwortung: Nicht mehr allein die Frage, ob ein Antrag fristgerecht gestellt wird, steht im Vordergrund, sondern die Erwartung, die Patientin solle aktiv die Terminlage in einer Klinik beeinflussen. Damit berührt der Fall nicht nur sozialrechtliche Grenzen, sondern auch die Frage, wie viel Druck man Menschen in einer ohnehin belastenden Situation zumuten darf.

Warum Krankenkassen Reha-Anträge verlangen dürfen

Dass Krankenkassen Versicherte im Krankengeldbezug auffordern können, einen Reha-Antrag zu stellen, ist im Gesetz ausdrücklich vorgesehen. Das Sozialgesetzbuch V erlaubt es der Krankenkasse, eine Frist zu setzen, innerhalb der ein Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben gestellt werden muss.

Wird der Antrag innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist nicht gestellt, kann der Anspruch auf Krankengeld entfallen; wird später beantragt, kann er ab Antragstellung wieder aufleben. Diese Mechanik ist scharf, aber sie ist gesetzlich angelegt und in der Praxis seit Jahren bedeutsam.

Hinter diesem Mittel steht ein Interesse der Krankenkasse: Wenn die Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet oder gemindert ist, soll nicht dauerhaft Krankengeld gezahlt werden, ohne dass geklärt wird, ob rehabilitative Leistungen möglich sind oder ob – bei dauerhaft eingeschränkter Leistungsfähigkeit – andere Leistungssysteme wie die EM-Rente zuständig werden.

Die Krankenkasse prüft Arbeitsunfähigkeit teils über eigene Verfahren; sobald jedoch eine längerfristige Perspektive im Raum steht, wird häufig die Rentenversicherung einbezogen.

Reha-Antrag, Rentenprüfung und ein stiller Nebeneffekt

Was viele Betroffene erst spät erfahren: Ein Reha-Antrag kann unter bestimmten Voraussetzungen rechtlich wie ein Rentenantrag behandelt werden.

Das Sozialgesetzbuch VI sieht vor, dass der Antrag auf medizinische Rehabilitation oder Teilhabe am Arbeitsleben als Antrag auf Rente gilt, wenn verminderte Erwerbsfähigkeit vorliegt und ein Reha-Erfolg nicht zu erwarten ist oder entsprechende Leistungen nicht erfolgreich gewesen sind.

Es geht dabei nicht nur um eine Reha-Maßnahme, sondern mitunter um eine Weichenstellung zwischen Krankengeld, Reha und möglicher Erwerbsminderungsrente. Gerade deshalb ist es heikel, wenn zusätzlich Forderungen erhoben werden, die über den eigentlichen Antrag hinausgehen.

Der ungewöhnliche Zusatz: „Rufen Sie die Klinik an“

Wie der Sozialverband berichtet verlangte die Kasse, dass die Patientin selbst bei der Reha-Klinik anruft und auf einen früheren Beginn hinwirkt. Die Drohung, bei Nichtbefolgung das Krankengeld einzustellen, setzt dabei die Betroffene unter Druck: Die Krankenkasse knüpft das Krankengeld nicht nur an fristgerechte Antragstellung, sondern an ein Verhalten, das die Betroffene nur sehr begrenzt selbst beeinflussen kann.

Denn die Terminvergabe in Reha-Kliniken hängt von Kapazitäten, medizinischer Dringlichkeit, Indikation, Zuweisungswegen und regionaler Auslastung ab.

Ein Telefonat kann zwar im Einzelfall helfen, etwa wenn es um Nachfragen zur Aufnahme oder um eine Warteliste geht. Es ersetzt aber keine Kapazitäten und schafft keine Rechtsposition auf einen früheren Termin. Wenn Menschen im Krankengeldbezug den Eindruck bekommen, sie müssten „Terminmanagement“ für das System übernehmen, wird aus Unterstützung schnell Überforderung.

Mitwirkungspflichten: Was das Gesetz verlangt – und was nicht

Krankenkassen berufen sich in solchen Konstellationen häufig auf Mitwirkungspflichten. Das Sozialgesetzbuch I beschreibt, dass Leistungsberechtigte Tatsachen angeben, Änderungen mitteilen und Beweismittel bezeichnen beziehungsweise Unterlagen vorlegen sollen.
Mitwirkung ist jedoch nicht grenzenlos.

Das Sozialgesetzbuch I zieht aber Schranken, etwa wenn die verlangte Mitwirkung nicht in einem angemessenen Verhältnis zur Sozialleistung steht, unzumutbar ist oder wenn der Leistungsträger sich die erforderlichen Kenntnisse mit geringerem Aufwand selbst beschaffen kann.

Diese gesetzlichen Grenzen sind mehr als Formalität. Sie bringen eine einfache Leitidee zum Ausdruck: Mitwirkung betrifft vor allem Informationen, Unterlagen und zumutbare Handlungen, die zur Sachverhaltsaufklärung nötig sind.

Sie bedeutet nicht, dass Versicherte die Abläufe anderer Institutionen beschleunigen oder die Kapazitätsprobleme des Systems kompensieren müssen. Vor allem ist Mitwirkung typischerweise auf das eigene Verhalten gerichtet, nicht auf die Erwartung, Dritte zu beeinflussen.

Hinzu kommt: Selbst wenn eine Krankenkasse fehlende Mitwirkung sanktionieren will, gelten prozedurale Anforderungen. Das Gesetz sieht vor, dass Sozialleistungen wegen fehlender Mitwirkung nur versagt oder entzogen werden dürfen, nachdem schriftlich auf diese Folge hingewiesen wurde und eine angemessene Frist zur Nachholung verstrichen ist. Vor diesem Hintergrund stellt sich im geschilderten Fall eine doppelte Frage.

Ist ein „Anruf mit dem Ziel eines früheren Termins“ überhaupt eine gesetzlich einforderbare Mitwirkungshandlung oder lediglich eine Bitte? Und selbst wenn man es als Mitwirkung verstehen wollte, wäre zu prüfen, ob eine Sanktion angesichts der begrenzten Steuerbarkeit und der Belastungssituation der Patientin verhältnismäßig und zumutbar wäre.

Die Frist ist rechtlich klar – die Wartezeit nicht

Entscheidend ist die Linie zwischen dem, was die Krankenkasse bei der Reha-Aufforderung rechtlich absichern darf, und dem, was darüber hinausgeht. Die gesetzlichen Vorgaben betreffen die Antragstellung innerhalb der gesetzten Frist.

Sie sagen nichts darüber, dass Versicherte Wartezeiten verkürzen oder Termine in Kliniken „herausverhandeln“ müssen. Das ist mehr als ein Detail: Die Konsequenz des Krankengeldwegfalls knüpft rechtlich an die unterlassene Antragstellung an, nicht an die Dauer bis zum Beginn einer bewilligten Maßnahme.

Wunsch- und Wahlrecht: Rechte der Versicherten und reale Grenzen

Im Reha-Verfahren gibt es ein Wunsch- und Wahlrecht. Das Sozialgesetzbuch IX verpflichtet Rehabilitationsträger grundsätzlich, berechtigten Wünschen zu entsprechen, und verlangt eine Begründung, wenn davon abgewichen wird. Auch die Deutsche Rentenversicherung erläutert, dass Rehabilitandinnen und Rehabilitanden grundsätzlich eine geeignete Wunschklinik benennen können.
In der Praxis bleibt dennoch ein Spannungsfeld: Wunschrechte treffen auf Versorgungsrealitäten.

Wer eine bestimmte Klinik wählt, kann längere Wartezeiten in Kauf nehmen müssen, während andere Häuser möglicherweise früher aufnehmen könnten.

Daraus ergibt sich eine Abwägung, die Betroffene selbst treffen dürfen sollten: schneller Start in einer Alternativklinik oder längere Wartezeit in einer Wunschklinik, etwa wegen Spezialisierung, Erreichbarkeit oder familiärer Situation.

Genau hier wird zusätzlicher Druck problematisch, wenn er faktisch die Entscheidung beeinflusst. Wenn die Botschaft lautet „schneller Termin oder kein Geld“, dann droht das Wunschrecht zur bloßen Theorie zu werden.

Was Betroffene in einer solchen Lage sachlich tun können

Der SoVD empfiehlt ein Vorgehen, das rechtlich klug ist: Betroffene sollten der Krankenkasse schriftlich darlegen, dass der Reha-Antrag gestellt wurde, und den Stand des Verfahrens dokumentieren. Gleichzeitig ist es sinnvoll, deutlich zu machen, dass der Reha-Termin von Kapazitäten und Entscheidungen der Rentenversicherung beziehungsweise der Klinik abhängt und nicht allein in der Hand der Versicherten liegt.

Ein Anruf bei der Klinik kann als freundliche Nachfrage sinnvoll sein, etwa um zu klären, ob Unterlagen fehlen, ob eine Warteliste existiert oder ob ein früherer Termin möglich wäre. Entscheidend ist jedoch, dass daraus keine Pflicht konstruiert wird, deren Nichterfüllung existenzielle Folgen haben soll. Wenn eine Krankenkasse Leistungen einstellen will, geschieht das in der Regel über einen formellen Bescheid, der überprüfbar ist und Rechtsbehelfe eröffnet.

Kommt es zu einer Leistungseinstellung oder zu einem belastenden Bescheid, steht Betroffenen der Widerspruch offen. Das Sozialgerichtsgesetz nennt dafür grundsätzlich eine Monatsfrist ab Bekanntgabe.

Fehlt eine korrekte Rechtsbehelfsbelehrung, kann sich die Frist verlängern. In akuten finanziellen Notlagen kann zusätzlich einstweiliger Rechtsschutz beim Sozialgericht in Betracht kommen; das Sozialgerichtsgesetz regelt dafür die Möglichkeiten vorläufiger gerichtlicher Entscheidungen. Das ersetzt keine individuelle Beratung, zeigt aber: Drohkulissen sind nicht zwangsläufig das letzte Wort.

Fazit: Rechte kennen, Schriftlichkeit wahren, Unterstützung nutzen

Der Fall aus Schleswig-Holstein zeigt, wie schnell sich ein rechtlich klar geregelter Vorgang in eine Grauzone verschieben kann. Die Aufforderung zum Reha-Antrag ist gesetzlich vorgesehen und kann bei Untätigkeit harte Folgen haben.

Die Erwartung, Versicherte müssten darüber hinaus Kliniktermine aktiv vorziehen und andernfalls den Entzug des Krankengeldes riskieren, wirft dagegen erhebliche Fragen auf, sowohl mit Blick auf die Reichweite der Mitwirkungspflichten als auch auf Zumutbarkeit und Verhältnismäßigkeit.

Wer in eine ähnliche Situation gerät, ist gut beraten, Ruhe zu bewahren, den eigenen Reha-Antrag und den Verfahrensstand sauber zu dokumentieren und sich frühzeitig beraten zu lassen, etwa über Sozialverbände oder Fachanwälte. Denn zwischen „recht haben“ und „recht bekommen“ liegt im Alltag oft ein Weg, den man selten allein gehen sollte.

Quellen und Links

Sozialverband Deutschland (SoVD), Sozialgesetzbuch V, § 51 „Wegfall des Krankengeldes; Antrag auf Leistungen zur Teilhabe“, Sozialgesetzbuch I, § 60 „Angabe von Tatsachen“
Sozialgesetzbuch I, § 65 „Grenzen der Mitwirkung“.

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