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Widerspruch gegen Jobcenter-Hausverbot: Einfache Nachricht genügt nicht

Die Beschwerde gegen die Ablehnung des Eilantrags war zulässig, aber unbegründet. Nach der vorläufigen Prüfung des Gerichts war der Bescheid über das Hausverbot bestandskräftig geworden. Der Antragsteller hatte innerhalb der Widerspruchsfrist keinen formwirksamen Widerspruch eingelegt.

Das entschied der 6. Senat des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen mit Beschluss vom 05.10.2026 (Az. L 6 AS 1182/26 B ER).

Einfache Portalnachricht wahrt die vorgeschriebene Form nicht

Der Antragsteller hatte seinen Widerspruch lediglich als einfache Nachricht über die Postfachfunktion des Online-Kundenportals der Bundesagentur für Arbeit eingereicht. Damit erfüllte er die gesetzlichen Formanforderungen nicht.

Für die Einlegung über die dafür vorgesehene Portalfunktion „Widerspruch einlegen“ war ein elektronischer Identitätsnachweis erforderlich. Dieser konnte etwa mit einem Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion, einer eID-Karte oder einem elektronischen Aufenthaltstitel erfolgen.

Auch ein elektronisches Dokument mit qualifizierter elektronischer Signatur kann die Schriftform ersetzen. Es muss über einen von der Behörde dafür eröffneten elektronischen Zugang übermittelt werden.

Der Antragsteller war in der Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheides ausdrücklich auf die erforderlichen Identitätsnachweise für den Widerspruch über das Kundenportal hingewiesen worden.

Rechtsbehelfsbelehrung muss verständlich und zutreffend sein

Die Rechtsbehelfsbelehrung soll Menschen ohne juristische Kenntnisse darüber informieren, auf welchem Weg sie eine Entscheidung anfechten können. Dafür muss sie zumindest die Angaben zutreffend wiedergeben, die § 66 Abs. 1 SGG ausdrücklich verlangt.

Gleichzeitig muss die Belehrung so einfach und klar wie möglich gehalten sein. Hierzu verwies das Landessozialgericht auf den Beschluss des Bundessozialgerichts vom 09.03.2023 (Az. B 4 AS 104/22 BH).

Da die Belehrung im entschiedenen Fall nicht fehlerhaft war, verlängerte sich die Widerspruchsfrist nicht auf ein Jahr.

Hinweis auf De-Mail machte die Belehrung nicht fehlerhaft

Der inzwischen überflüssige Hinweis auf die Übermittlung per De-Mail machte die Rechtsbehelfsbelehrung im entschiedenen Fall nicht fehlerhaft. Zum Zeitpunkt des Bescheiderlasses entsprach dieser Hinweis noch der geltenden Rechtslage.

Zudem beeinträchtigte er die Übersichtlichkeit der Belehrung nicht. Eine unzulässige „Überfrachtung“ erkannte das Gericht insbesondere wegen der übersichtlichen Gliederung durch Ziffern nicht.

Hinweispflicht nach § 36a SGB I erfasst diesen Formmangel nicht

Das Jobcenter war nach § 36a Abs. 3 SGB I nicht verpflichtet, den Antragsteller vor Ablauf der Widerspruchsfrist auf den Formmangel hinzuweisen.

Die dort geregelte Hinweispflicht betrifft nach Auffassung des Gerichts Mängel der technischen Bearbeitbarkeit, etwa ein ungeeignetes Dateiformat. Sie erfasst nicht die fehlende Einhaltung gesetzlicher Formanforderungen, wie hier den fehlenden elektronischen Identitätsnachweis.

Überprüfung trotz Bestandskraft möglich

Eine nachträgliche Überprüfung des Hausverbots dürfte nach Einschätzung des Gerichts nur noch in einem Überprüfungsverfahren nach § 44 Abs. 2 SGB X möglich sein.

Der Senat äußerte nach vorläufiger Prüfung begründete Zweifel an der inhaltlichen Rechtmäßigkeit des Hausverbots. Diese Zweifel könnten in einem gesonderten Überprüfungsverfahren aufgegriffen werden.

Quelle: Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 05.10.2026 – L 6 AS 1182/26 B ER.

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Die schwerste Entscheidung

Abtreiben oder nicht? Gerade für sensible Frauen ist die Abwägung oft quälend, weil sie zwischen zwei Optionen wählen müssen, die beide eigentlich „nicht gehen“.
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Krankengeld: Warum ein neuer Steuerbescheid nicht automatisch mehr Geld bringt

Eine Selbstständige verlangte 98,77 Euro Krankengeld pro Tag, zugesprochen wurden ihr 60,53 Euro. Ihre weitergehende Forderung blieb vor dem Bundessozialgericht am 1. Oktober 2026 ohne Erfolg. Im Verfahren mit dem Aktenzeichen B 3 KR 6/25 R blieb es damit bei dem Betrag, den bereits das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg bewilligt hatte.

Die Versicherte war 2020 arbeitsunfähig geworden. Bei der Ermittlung ihres tatsächlichen Arbeitseinkommens wurde der Gewinn aus 2019 berücksichtigt, dem letzten vollständig abgeschlossenen Kalenderjahr vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit. Dieser Zeitraum ist nach der BSG-Rechtsprechung im Regelfall der passende Bezugspunkt.

Zwischen dem zugesprochenen und dem verlangten Krankengeld liegen 38,24 Euro täglich. Für 30 Kalendertage entspricht das einer Differenz von 1.147,20 Euro brutto. Der Fall zeigt, wie stark das herangezogene Einkommensjahr die Leistung beeinflussen kann.

Warum die Krankenkasse zunächst nur 36,06 Euro zahlte

Die Klägerin arbeitete als selbstständige Eventmanagerin und war freiwillig gesetzlich krankenversichert. Ihr Versicherungsschutz umfasste Krankengeld ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Nach einem Unfall am 16. März 2020 erhielt sie die Leistung ab dem 27. April 2020.

Die Krankenkasse berechnete zunächst 36,06 Euro täglich anhand des Steuerbescheids für 2018. Später verlangte die Versicherte eine Berechnung anhand ihres höheren Gewinns aus 2019. Mit seinem Urteil vom 21. November 2024 – L 4 KR 392/22 sprach ihr das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg 60,53 Euro brutto täglich zu.

Weshalb die Versicherte anschließend knapp 99 Euro verlangte

Ihre höhere Forderung leitete die Klägerin aus dem späteren Steuerbescheid für 2020 und der anschließenden endgültigen Beitragsfestsetzung ab. Für den Zeitraum vom 1. Januar bis 26. April 2020 hatte die Krankenkasse monatliche Einnahmen von 4.232,80 Euro angesetzt. Daraus errechnete die Versicherte ein Krankengeld von 98,77 Euro täglich.

Das LSG hielt die Forderung oberhalb von 60,53 Euro bereits aus verfahrensrechtlichen Gründen für unzulässig. Die anwaltlich vertretene Klägerin hatte ihre ursprüngliche Klage ausdrücklich auf diesen Betrag beschränkt. Dadurch waren die angegriffenen Bescheide nach Auffassung des Gerichts hinsichtlich einer darüber hinausgehenden Leistung bestandskräftig geworden.

Zusätzlich erläuterte das LSG, weshalb es auch inhaltlich auf das Einkommen aus 2019 abstellte. Das Jahr 2020, in dem die Arbeitsunfähigkeit begann, war danach nicht der passende Berechnungszeitraum. Diese Begründung stammt aus dem veröffentlichten LSG-Urteil; das berichtete BSG-Ergebnis bestätigt zunächst den erfolglosen Ausgang der weitergehenden Forderung.

Herangezogenes Einkommensjahr Krankengeld pro Kalendertag 2018: ursprüngliche Berechnung der Krankenkasse 36,06 Euro brutto 2019: vom LSG zugesprochene Berechnung 60,53 Euro brutto 2020: Grundlage der weitergehenden Forderung 98,77 Euro brutto verlangt, nicht zugesprochen Warum das letzte abgeschlossene Kalenderjahr zählt

Krankengeld soll ausgefallenes Arbeitseinkommen ersetzen. Bei Selbstständigen können Einnahmen und Betriebsausgaben innerhalb eines Jahres erheblich schwanken. Ein längerer Zeitraum bildet die wirtschaftlichen Verhältnisse deshalb häufig verlässlicher ab als einzelne besonders ertragreiche Monate.

Bereits im Urteil vom 18. September 2025 – B 3 KR 3/24 R bezeichnete das Bundessozialgericht das letzte vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit abgeschlossene Kalenderjahr als Bezugspunkt im Regelfall. Daraus folgt jedoch keine ausnahmslose Pflicht, jeden Krankengeldbescheid nachträglich anhand dieses Jahres neu zu berechnen. Die gesetzliche Ausgangsregel und die Umstände des jeweiligen Falls bleiben zu beachten.

Wann ein späterer Steuerbescheid helfen kann

Nach § 47 Absatz 4 Satz 2 SGB V geht die Krankenkasse bei Selbstständigen zunächst von dem kalendertäglichen Arbeitseinkommen aus, das zuletzt vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit für die Beitragsbemessung angesetzt wurde. Sie muss somit nicht auf einen noch ausstehenden Steuerbescheid warten, bevor sie über die Krankengeldhöhe entscheidet.

Diese gesetzliche Annahme kann widerlegt werden. Ein später vorgelegter Nachweis kann zeigen, dass die bisherige Berechnungsgrundlage das tatsächliche Arbeitseinkommen vor der Arbeitsunfähigkeit nicht richtig wiedergibt. Ob daraus eine höhere Leistung folgt, hängt unter anderem vom belegten Zeitraum und vom Stand des Verfahrens ab.

Im vorliegenden Fall berücksichtigte das LSG den nachgereichten Steuerbescheid für 2019 zugunsten der Versicherten. Entscheidend war dabei, dass er das Einkommen des letzten abgeschlossenen Kalenderjahres vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit belegte. Im Beitrag Selbstständige können nachträglich ein höheres Krankengeld beziehen wird die Möglichkeit einer solchen Korrektur ebenfalls erläutert.

Die Einzelheiten zur Berücksichtigung des nachgereichten Steuerbescheids werden hier anhand des veröffentlichten LSG-Urteils dargestellt. Eine vollständige schriftliche Begründung des neuen BSG-Urteils liegt dieser Darstellung zum Stand 10. Oktober 2026 noch nicht zugrunde.

Beitragsnachzahlungen erhöhen das Krankengeld nicht automatisch

Die Beiträge freiwillig versicherter Selbstständiger werden nach § 240 Absatz 4a SGB V zunächst vorläufig und später anhand der tatsächlich erzielten beitragspflichtigen Einnahmen endgültig festgesetzt. Ein neuer Steuerbescheid kann deshalb zu einer Nachzahlung oder Erstattung führen.

Für die Krankengeldhöhe gelten eigene Berechnungsvorschriften. Eine nachträgliche Änderung der Beiträge führt daher nicht automatisch zu einer entsprechenden Änderung der Leistung. Der Beitrag Selbstständige müssen Beiträge nachzahlen, doch das Krankengeld bleibt gleich erklärt die unterschiedlichen Folgen.

Für die Höhe zählt der Gewinn, nicht der Umsatz

Das gesetzliche Krankengeld beträgt grundsätzlich 70 Prozent des berücksichtigungsfähigen regelmäßigen Arbeitseinkommens, begrenzt durch die Beitragsbemessungsgrenze. Arbeitseinkommen ist nach § 15 SGB IV der nach den steuerrechtlichen Gewinnermittlungsvorschriften ermittelte Gewinn aus selbstständiger Tätigkeit. Der Umsatz allein sagt deshalb wenig über die mögliche Krankengeldhöhe aus.

Auch die gesamte Beitragsbemessungsgrundlage einer freiwilligen Krankenversicherung lässt sich nicht ohne Weiteres auf das Krankengeld übertragen. Für die Beiträge können weitere Einnahmen berücksichtigt werden, während die Leistung an das zu ersetzende Arbeitseinkommen anknüpft. Die im Artikel genannten Tagessätze sind Bruttobeträge; mögliche Abzüge für andere Sozialversicherungszweige hängen vom jeweiligen Versicherungsverhältnis ab.

Was Selbstständige am Bescheid prüfen sollten

Betroffene sollten sich von ihrer Krankenkasse erläutern lassen, welches Arbeitseinkommen und welcher Zeitraum der Berechnung zugrunde liegen. Weicht der angesetzte Betrag vom nachgewiesenen Gewinn des letzten abgeschlossenen Kalenderjahres vor der Arbeitsunfähigkeit ab, sollte die Abweichung geprüft werden. Dazu gehören der Steuerbescheid, die Beitragsbescheide und das Datum, an dem die Arbeitsunfähigkeit begann.

Wer die Krankengeldhöhe beanstanden will, sollte seinen Widerspruch ausdrücklich gegen den entsprechenden Leistungsbescheid richten. Ein Widerspruch gegen eine Beitragsfestsetzung erfasst einen gesonderten Krankengeldbescheid nicht automatisch. Die spätere Vorlage von Unterlagen ersetzt zudem nicht die Einhaltung der Rechtsbehelfsfrist.

Bei ordnungsgemäßer Rechtsbehelfsbelehrung beträgt die Widerspruchsfrist nach § 84 SGG grundsätzlich einen Monat ab Bekanntgabe. Fehlt die Belehrung oder ist sie fehlerhaft, gilt nach § 66 SGG grundsätzlich eine Jahresfrist. Auf einen noch ausstehenden Steuerbescheid sollte deshalb nicht gewartet werden; Begründung und Nachweise können nachgereicht werden.

Ist der Bescheid bereits bestandskräftig, kann bei einer rechtswidrig zu niedrigen Leistungsfestsetzung ein Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X in Betracht kommen. Ein späterer Steuerbescheid begründet allerdings auch in diesem Verfahren nicht für sich allein einen Anspruch auf höheres Krankengeld.

Fiktives Beispiel aus der Praxis

Eine freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige mit gesetzlichem Krankengeldanspruch wird im September 2026 arbeitsunfähig. Die Krankenkasse legt zunächst einen Jahresgewinn von 24.000 Euro zugrunde. Bei einer vereinfachten Berechnung für eine ganzjährig ausgeübte Tätigkeit ohne Besonderheiten bei den Beitragszeiten ergeben sich daraus 46,67 Euro brutto Krankengeld täglich: 24.000 Euro geteilt durch 360, davon 70 Prozent.

Während des Widerspruchsverfahrens legt die Versicherte den Steuerbescheid für 2025 vor, der einen Gewinn von 36.000 Euro ausweist. Zeigt dieser Nachweis, dass die bisherige Berechnungsgrundlage ihr tatsächliches Arbeitseinkommen vor der Arbeitsunfähigkeit nicht richtig wiedergibt, kommen unter denselben vereinfachten Voraussetzungen 70 Euro brutto täglich in Betracht. Die Rechnung lautet dann: 36.000 Euro geteilt durch 360, davon 70 Prozent.

Häufige Fragen zum Krankengeld für Selbstständige Welches Kalenderjahr ist für die Berechnung entscheidend?

Bei der Ermittlung des tatsächlichen Arbeitseinkommens ist im Regelfall das letzte vollständig abgeschlossene Kalenderjahr vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit der passende Bezugspunkt. Gesetzlicher Ausgangspunkt bleibt jedoch das Arbeitseinkommen, das zuletzt vor der Arbeitsunfähigkeit für die Beitragsbemessung angesetzt wurde.

Kann ein erst nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit erlassener Steuerbescheid berücksichtigt werden?

Das kommt in Betracht, wenn der Bescheid das relevante frühere Einkommen belegt und eine Korrektur der bisherigen Berechnung rechtfertigt. Im beschriebenen Fall berücksichtigte das LSG den nachgereichten Steuerbescheid für 2019. Eine automatische Neuberechnung folgt aus der späteren Ausstellung eines Steuerbescheids nicht.

Warum erhielt die Versicherte keine 98,77 Euro täglich?

Ihre weitergehende Forderung blieb vor dem BSG erfolglos. Das LSG hatte den zusätzlichen Anspruch bereits wegen der Beschränkung der ursprünglichen Klage für unzulässig gehalten und ergänzend erläutert, weshalb es das Einkommen aus 2019 heranzog.

Führt eine Beitragsnachzahlung automatisch zu höherem Krankengeld?

Nein. Die endgültige Beitragsfestsetzung und die Berechnung des Krankengeldes folgen unterschiedlichen Vorschriften. Für eine höhere Leistung muss geprüft werden, ob die bisherige Krankengeldberechnung rechtlich zu korrigieren ist.

Gilt die Berechnung für alle Selbstständigen?

Das Verfahren betrifft eine freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige mit gesetzlichem Krankengeldanspruch aufgrund einer Wahlerklärung. Bei Krankengeld-Wahltarifen können nach § 53 Absatz 6 SGB V je nach Satzung der Krankenkasse abweichende Berechnungsregeln gelten. Für private Krankentagegeldversicherungen bestimmen die jeweiligen Vertragsbedingungen die Leistung.

Wie lange bleibt Zeit für einen Widerspruch?

Bei ordnungsgemäßer Rechtsbehelfsbelehrung grundsätzlich ein Monat ab Bekanntgabe des Bescheids. Auch wenn der Steuerbescheid noch fehlt, sollte der Widerspruch innerhalb dieser Frist eingelegt werden. Die fehlenden Nachweise können anschließend nachgereicht werden.

Quellen

Das berichtete BSG-Ergebnis beruht auf der Ergebnisberichterstattung vom 2. Oktober 2026, die den Ausgang des Verfahrens zusammenfasst. Sachverhalt und Begründung der Vorinstanz ergeben sich aus dem oben verlinkten LSG-Urteil; die allgemeine rechtliche Einordnung stützt sich auf das BSG-Urteil vom 18. September 2025 und die genannten gesetzlichen Vorschriften. Als weitere amtliche Fundstelle zum Verfahren ist der BSG-Terminbericht Nummer 30/26 verlinkt.

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Grundsicherung: Vermieterin verlangt fast 3.000 Euro – Jobcenter muss vorerst nicht zahlen

Das Jobcenter muss die Nachforderung von 2.984,81 Euro aus einer Betriebs- und Heizkostenabrechnung im Eilverfahren nicht übernehmen. Nach vorläufiger Prüfung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen ist der Leistungsbezieher keiner zivilrechtlich wirksamen Forderung ausgesetzt (LSG NRW, Beschluss vom 06.10.2026 – L 21 AS 1654/26 B ER).

Beschwerde des Jobcenters hat Erfolg

Die Vorinstanz, das Sozialgericht Gelsenkirchen, hatte das Jobcenter zur vorläufigen Übernahme der Nachforderung verpflichtet (S 30 AS 1708/26 ER). In Umsetzung dieses Beschlusses bewilligte und zahlte das Jobcenter den Betrag bereits am 10.09.2026 aus.

Die Beschwerde des Jobcenters gegen die Entscheidung hat jedoch Erfolg: Das LSG lehnte den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ab. Die bereits erfolgte vorläufige Auszahlung stand der Beschwerde nicht entgegen. Der Senat erläutert hierzu, dass nach Aufhebung einer erstinstanzlichen einstweiligen Anordnung ein Anspruch auf Erstattung der vorläufig erbrachten Leistungen besteht.

Nach Ansicht des Senats wurde das Eilverfahren augenscheinlich von der Vermieterin oder den Vermietern des Antragstellers geführt. Dafür sprächen das Erscheinungsbild, die Wortwahl und der Ton der eingereichten Schreiben sowie die aus den Akten erkennbaren Gesamtumstände.

Weder der geltend gemachte Leistungsanspruch, der sogenannte Anordnungsanspruch, noch die besondere Eilbedürftigkeit seien glaubhaft gemacht worden.

Betriebskostennachforderungen gehören grundsätzlich zum Unterkunftsbedarf

Rechtsgrundlage für die geltend gemachte Leistung ist § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II. Betriebskostennachforderungen gehören zu den Bedarfen für Unterkunft und stellen einen einmaligen Bedarf im Monat der Fälligkeit dar (BSG, Urteil vom 22.03.2010 – B 4 AS 62/09 R).

Nach der vorläufigen Prüfung im Eilverfahren ist der Antragsteller jedoch keiner zivilrechtlich wirksamen Nachforderung ausgesetzt, die das Jobcenter als Bedarf berücksichtigen müsste.

Abrechnung weicht von den mietvertraglichen Regelungen ab

Im Mietvertrag vom 27.06.2024 wurde für Heizung und Warmwasserversorgung eine Umlage nach Personenzahl vereinbart. Für die übrigen Betriebskosten war eine monatliche Pauschale von 81,20 Euro vorgesehen.

Die erstellte Abrechnung entsprach nach Einschätzung des Senats nicht diesen Regelungen. Stattdessen wurden die Betriebs- und Heizkosten des gesamten Hauses mit einer Fläche von 240 Quadratmetern zur Hälfte auf den Antragsteller umgelegt.

Ob die Abrechnung dadurch bereits formell unwirksam ist oder jedenfalls innerhalb der Jahresfrist nach Zugang am 20.07.2026 gemäß § 556 Abs. 3 Satz 5 BGB vom Antragsteller angegriffen werden kann, ließ der Senat offen.

Rückdatierte Zusatzvereinbarung rechtfertigt die Abrechnung nicht

Nach Auffassung des Senats wurde der Mietvertrag weder durch eine einvernehmliche Vereinbarung noch durch eine einseitige Erklärung der Vermieterin wirksam geändert.

Insbesondere ergibt sich keine wirksame Änderung für den Abrechnungszeitraum 2025 aus der Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag. Diese wurde dem Jobcenter am 24.08.2026 übersandt und ist auf den 01.01.2025 datiert.

Nach § 2 dieser Vereinbarung sollen sämtliche Betriebskosten einschließlich der Kosten für Heizung und Warmwasserbereitung sowie der kalten Betriebskosten jeweils zur Hälfte auf Mieter und Vermieter verteilt werden. Alle entgegenstehenden Klauseln des Mietvertrags sollen aufgehoben werden. Der neue Umlageschlüssel soll ab dem Abrechnungszeitraum 2025 dauerhaft gelten.

Unter Berücksichtigung der seit 2024 dokumentierten Kommunikation der Beteiligten hält der Senat diese Vereinbarung für offensichtlich rückdatiert. Sie sei deshalb nicht geeignet, für den Abrechnungszeitraum 2025 einen geänderten Umlageschlüssel zu begründen.

Keine besondere Eilbedürftigkeit glaubhaft gemacht

Der Antragsteller hat auch keinen Anordnungsgrund, also die besondere Eilbedürftigkeit, glaubhaft gemacht. Insbesondere droht nach Einschätzung des Senats keine Obdachlosigkeit.

Der Senat hält eine Räumungsklage der Vermieterin gegen den Mieter für überwiegend unwahrscheinlich. Nach seiner Einschätzung verfolge sie mit großer Vehemenz finanzielle Interessen.

Dem Mieter sind bereits für die Zeit bis einschließlich 31.05.2027 monatlich 783,33 Euro für Unterkunft und Heizung bestandskräftig bewilligt worden. Davon entfallen 433,33 Euro auf Nebenkosten.

Ebenso unwahrscheinlich sei es, dass die Vermieterin kurzfristig einen Nachmieter findet, der neben der Grundmiete die Hälfte der Nebenkosten für das gesamte Haus mit 240 Quadratmetern übernimmt beziehungsweise eine Gesamtmiete von 783,33 Euro zahlt. Die Wohnung ist lediglich 50 Quadratmeter groß und befindet sich nach Angaben der Vermieterin in einem unsanierten Altbau mit älteren Fenstern.

Frage eines versuchten Betrugs bleibt offen

Ob das Vorgehen der Vermieterin und des Antragstellers im konkreten Fall einen versuchten Betrug nach § 263 Strafgesetzbuch zulasten des Jobcenters darstellt, ließ der Senat offen. Dies werde gegebenenfalls im Hauptsacheverfahren zu klären sein.

Quelle: LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 06.10.2026 – L 21 AS 1654/26 B ER.

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Schwerbehinderung: Steuervorteil für das Auto – auch für Angehörige

Ihre Tochter erledigt mit Ihrem steuerbefreiten Auto den Einkauf, während Sie zu Hause bleiben? Das kann erlaubt sein. Bei einem wegen Schwerbehinderung steuerbegünstigten Fahrzeug müssen Sie nicht auf jeder Fahrt dabei sein. Entscheidend ist, ob die Fahrt Ihrer Fortbewegung oder Ihrer Haushaltsführung dient.

Ein eigener Wochenendausflug der Angehörigen fällt dagegen nicht darunter und kann die volle Kfz-Steuer für mindestens einen Monat auslösen.

Der Zweck der Fahrt entscheidet

§ 3a Absatz 3 Kraftfahrzeugsteuergesetz erlaubt keine uneingeschränkte Nutzung als Familienauto. Die Vorschrift schließt Fahrten anderer Personen von der Vergünstigung aus, wenn sie keinen Zusammenhang mit der Fortbewegung oder Haushaltsführung der schwerbehinderten Person haben.

Umgekehrt setzt eine zulässige Besorgungsfahrt nicht voraus, dass die berechtigte Person selbst im Wagen sitzt.

Das gilt sowohl bei einer vollständigen Befreiung als auch bei einer Ermäßigung der Kfz-Steuer. Angehörige dürfen Sie beispielsweise zum Arzt bringen oder Lebensmittel für Ihren Haushalt besorgen. Die Verwandtschaft allein verschafft ihnen jedoch kein eigenes Nutzungsrecht im Rahmen der Steuervergünstigung.

Einen Überblick über die Voraussetzungen bietet der Beitrag zur Befreiung oder 50-prozentigen Ermäßigung bei der Kfz-Steuer.

Fiktives Beispiel: Greta bleibt zu Hause, Ramona kauft ein

Greta ist 56 Jahre alt, lebt in Duderstadt und hat Multiple Sklerose. Ihre Erkrankung beeinträchtigt ihre Gehfähigkeit erheblich. Für dieses fiktive Beispiel nehmen wir an, dass ihr das Merkzeichen aG zuerkannt wurde und das Hauptzollamt ihr auf sie zugelassenes Auto vollständig von der Kfz-Steuer befreit hat.

Die Diagnose Multiple Sklerose allein würde dafür nicht ausreichen.

Ihre Tochter Ramona, 29 Jahre, unterstützt sie im Alltag. An einem Tag, an dem Greta stark erschöpft ist, fährt Ramona mit Gretas Auto zum Supermarkt. Sie kauft Lebensmittel für die Mutter, holt deren Medikamente in der Apotheke ab und bringt alles zu ihr nach Hause.

Diese Fahrten dienen Gretas Haushaltsführung. Greta muss dafür nicht mitfahren.

Anders wäre es, wenn Ramona das Auto anschließend für einen Wochenendausflug mit einer Freundin ausleiht und Greta zu Hause bleibt. Dieser Ausflug dient Ramonas eigener Freizeitgestaltung. Dass sie ihrer Mutter regelmäßig hilft, macht daraus keine begünstigte Fahrt.

Für die steuerliche Entlastung zählt der konkrete Nutzungszweck.

Welche Fahrten sind begünstigt? Grundsätzlich begünstigte Nutzung Nutzung außerhalb der Vergünstigung Ramona fährt Greta zum Arzt und bringt sie anschließend nach Hause. Ramona fährt ohne Bezug zu Gretas Versorgung zu ihrem eigenen Arzttermin. Ramona besorgt Lebensmittel und Medikamente für Greta. Ramona nutzt das Auto ausschließlich für Einkäufe für ihren eigenen, getrennten Haushalt. Ramona holt Greta nach einem Besuch bei einer Freundin ab. Ramona fährt allein zu einer Freundin, um dort das Wochenende zu verbringen. Ramona fährt Greta zu einem gemeinsam geplanten Ausflug. Ramona leiht sich den Wagen für einen eigenen Urlaub ohne Greta.

Die begünstigte Fortbewegung beschränkt sich nicht auf Arztbesuche oder Therapien. Auch Gretas soziale Kontakte und Freizeit können Anlass einer Fahrt sein. Das Auto soll ihre Mobilität ermöglichen.

Welche weiteren Hilfen damit zusammenhängen, erläutert der Überblick zu Merkzeichen, Pflegegrad und Nachteilsausgleichen.

Ein Einkauf macht nicht jeden privaten Umweg zulässig

Schwieriger wird die Abgrenzung, wenn Angehörige mehrere Zwecke verbinden. Ein Einkauf für Greta ist kein Freibrief, das Auto danach beliebig privat zu nutzen. Ebenso wenig wird ein eigener Wochenendurlaub dadurch zur Haushaltsfahrt, dass Ramona auf dem Rückweg eine Packung Kaffee für ihre Mutter mitbringt.

Bei regelmäßig gemischten Fahrten sollten Sie den tatsächlichen Ablauf vorab dem zuständigen Hauptzollamt schildern: Wer fährt wohin, für wen und aus welchem Anlass?

Halten Sie bei strittigen Besorgungsfahrten Zweck und Datum fest und bewahren Sie geeignete Belege auf. Das hilft, den Zusammenhang mit Ihrem Haushalt nachvollziehbar zu machen.

Welche Merkzeichen ermöglichen die Steuervergünstigung?

Eine vollständige Kfz-Steuerbefreiung kommt regelmäßig bei den Merkzeichen H, Bl oder aG in Betracht. Bei G oder Gl ist unter den weiteren Voraussetzungen eine Ermäßigung um 50 Prozent möglich. Ein hoher Grad der Behinderung allein genügt nicht.

Die Unterschiede zwischen G und aG sind deshalb auch finanziell wichtig.

Bei der hälftigen Ermäßigung müssen Sie auf die unentgeltliche Beförderung mit Wertmarke verzichten. Prüfen Sie daher, ob Ihnen die Steuerersparnis oder die Nutzung des Nahverkehrs mit einer Wertmarke mehr bringt. Weitere Rechte erklärt der Beitrag über die Nachteilsausgleiche mit Merkzeichen G.

Bei einer vollständigen Befreiung wegen aG, H oder Bl besteht dieses Wahlrecht zwischen Steuerermäßigung und Wertmarke nicht: Kfz-Steuerbefreiung und unentgeltliche Beförderung können nebeneinander möglich sein. Ob die Wertmarke selbst kostenfrei ist, richtet sich nach zusätzlichen Voraussetzungen.

Auch bei mehreren Merkzeichen im Ausweis müssen Sie die Bedingungen des jeweiligen Nachteilsausgleichs getrennt prüfen.

Das Auto muss auf die berechtigte Person zugelassen sein

Die Steuervergünstigung setzt voraus, dass das Fahrzeug auf die schwerbehinderte Person zugelassen ist. Im Beispiel ist Greta die Halterin. Wäre der Wagen auf Ramona zugelassen, könnte Ramona Gretas Steuerbefreiung nicht einfach für ihr eigenes Auto beanspruchen.

Die Vergünstigung steht der berechtigten Person nur für ein Fahrzeug zu.

Sie müssen die Entlastung beantragen, etwa über das Zoll-Portal oder mit dem Formular 3809 beim Hauptzollamt. Der Schwerbehindertenausweis mit den maßgeblichen Merkzeichen gehört zu den erforderlichen Nachweisen. Bei einem Fahrzeugwechsel ist ein neuer Antrag erforderlich.

Ein privater Ausflug kann mindestens einen Monat Steuer kosten

Eine zweckfremde Nutzung müssen Sie dem Hauptzollamt unverzüglich mitteilen. Dafür bietet das Zoll-Portal eine eigene Funktion. Bei einer nur vorübergehenden Nutzung außerhalb der begünstigten Zwecke entfällt die Vergünstigung für deren Dauer, mindestens jedoch für einen Monat.

Die Behörde setzt die volle Kfz-Steuer für diesen Zeitraum fest.

Für Greta bedeutet das: Nutzt Ramona den Wagen nur an einem Wochenende für ihren eigenen Ausflug, beschränkt sich die Steuerpflicht nicht auf diese beiden Tage. Steuerschuldnerin bleibt Greta als Halterin.

Die Behörde wendet sich wegen der Steuer also an sie, auch wenn ihre Tochter gefahren ist.

Eine einzelne vorübergehende zweckfremde Nutzung beendet die Vergünstigung nicht automatisch für immer. Fallen die Voraussetzungen dauerhaft weg, müssen Sie dagegen auch dies unverzüglich anzeigen.

Beachten Sie diese Nutzungsgrenzen ebenso wie die Voraussetzungen anderer Befreiungen und Vergünstigungen bei Schwerbehinderung.

Steuerbefreiung ersetzt keinen Parkausweis

Die Erlaubnis, für Greta einzukaufen, beantwortet nur die Frage der steuerbegünstigten Fahrzeugnutzung. Sie verschafft Ramona keine allgemeine Berechtigung, Behindertenparkplätze zu benutzen. Dafür gelten eigenständige Regeln und Nachweise.

Verwechseln Sie deshalb die Kfz-Steuerbefreiung nicht mit den Voraussetzungen für einen Schwerbehinderten-Parkausweis.

Auch blauer und orangefarbener Parkausweis eröffnen unterschiedliche Rechte. Klären Sie bei Fahrten durch Angehörige daher getrennt, ob die Fahrt steuerlich begünstigt ist und welche Parkerleichterungen tatsächlich genutzt werden dürfen.

FAQ: Angehörige am Steuer Muss ich bei einer Einkaufsfahrt dabei sein?

Nein. Besorgt eine andere Person mit Ihrem begünstigten Fahrzeug Dinge für Ihre Haushaltsführung, müssen Sie nicht mitfahren. Eine ausschließlich eigene Besorgung dieser Person fällt dagegen nicht darunter.

Dürfen nur Familienmitglieder das Auto fahren?

Nein. Entscheidend ist der Zusammenhang mit Ihrer Fortbewegung oder Haushaltsführung, nicht die Verwandtschaft. Auch die Fahrt einer anderen unterstützenden Person kann begünstigt sein.

Reicht meine Zustimmung für einen privaten Ausflug meiner Tochter?

Nein. Ihre Zustimmung zur Nutzung ersetzt die steuerlichen Voraussetzungen nicht. Ein eigener Ausflug Ihrer Tochter ohne entsprechenden Zusammenhang bleibt zweckfremd und muss angezeigt werden.

Quellen

Bundesministerium der Finanzen, Bundesportal: Kraftfahrzeugsteuervergünstigung für schwerbehinderte Personen beantragen
Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz: § 3a Kraftfahrzeugsteuergesetz – Vergünstigungen für schwerbehinderte Personen
Generalzolldirektion: Steuervergünstigung beantragen
Generalzolldirektion: Steuervergünstigung beenden
Generalzolldirektion: Zweckfremde Benutzung / zweckwidrige Verwendung mitteilen

Der Beitrag Schwerbehinderung: Steuervorteil für das Auto – auch für Angehörige erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

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Pflegegeld: Nicht jeder Betrag darf den Beitrag erhöhen

Wer ein Pflegekind aufnimmt, übernimmt Verantwortung weit über feste Betreuungszeiten hinaus. Umso belastender ist es, wenn die Krankenkasse die finanzielle Anerkennung dafür wie gewöhnliches Einkommen behandelt und höhere Beiträge verlangt.

Für Pflegefamilien gibt es dazu eine wichtige Klarstellung: Der Erziehungsbeitrag bei Vollzeitpflege ohne Erwerbsabsicht gehört grundsätzlich nicht zu den beitragspflichtigen Einnahmen freiwillig gesetzlich Versicherter. Der GKV-Spitzenverband berücksichtigt das Urteil des Bundessozialgerichts vom 25. März 2025 inzwischen ausdrücklich in seinem Einnahmenkatalog vom 26. Mai 2026.

Eine Pflegemutter wehrte sich gegen höhere Beiträge

Die Klägerin betreute drei Geschwister mit einem fetalen Alkoholsyndrom (FAS) unterschiedlicher Ausprägung. Zusätzlich zum Geld für den Lebensunterhalt der Kinder erhielt sie monatlich 1.896 Euro für ihre Erziehungsleistung.

Ihre Krankenkasse berücksichtigte diesen Betrag bei der Beitragsberechnung. Das BSG gab der Frau recht und hob die Beitragsfestsetzung für den streitigen Zeitraum von April bis August 2017 auf, soweit sie über die Mindestbeiträge hinausging, Aktenzeichen B 12 KR 2/23 R.

Welches Pflegegeld ist gemeint?

Hier geht es um Leistungen für Pflegefamilien nach § 39 SGB VIII. Dieses Pflegegeld ist von dem Geld zu unterscheiden, das die Pflegeversicherung Menschen mit einem Pflegegrad zahlt.

Bei der Vollzeitpflege lebt das Kind in einer Pflegefamilie. Die laufenden Leistungen sollen seinen Unterhalt sichern und die Pflege- und Erziehungsleistung anerkennen.

Im Bescheid werden deshalb unterschiedliche Bestandteile ausgewiesen: Geld für den Sachaufwand, beispielsweise Ernährung und Kleidung, sowie der Erziehungsbeitrag. Schon diese Aufteilung ist wichtig, wenn eine Krankenkasse Nachweise über die Einnahmen verlangt.

Wie sich die Leistungen zusammensetzen, erläutert auch der Beitrag zum Pflegegeld für Pflegekinder. Die dort aufgeführten regionalen Beispielbeträge beziehen sich auf 2025.

Warum der Erziehungsbeitrag kein gewöhnlicher Arbeitslohn ist

Das BSG stellt auf den Zweck der Zahlung ab: Sie soll die übernommene Erziehungsleistung anerkennen und einen Anreiz bieten, ein Kind in die Familie aufzunehmen. Dass Pflegeeltern diesen Anteil nicht ausschließlich für bestimmte Anschaffungen ausgeben müssen, macht ihn noch nicht zu beitragspflichtigem Einkommen.

Der Schutz gilt allerdings nicht für jede berufsmäßige Betreuung. Wird die Erziehung als Erwerbstätigkeit betrieben und dafür eine echte Vergütung gezahlt, kann die Bewertung anders ausfallen.

Für die Abgrenzung kommt es auf die tatsächliche Ausgestaltung an, insbesondere auf das Verhältnis zwischen dem Aufwand und der Zahlung. Ein hoher Unterstützungsbedarf des Kindes allein macht aus familiärer Pflege noch keine gewinnorientierte Tätigkeit.

Was der GKV-Spitzenverband 2026 festhält

Der aktuelle Einnahmenkatalog führt unter den Leistungen für Kinder in Vollzeitpflege sowohl die Unterhaltspauschalen als auch die Beträge zur Anerkennung der Erziehungskosten als nicht beitragspflichtig auf. Beim Erziehungsbeitrag verweist er ausdrücklich auf das BSG-Urteil.

Damit handelt es sich nicht um eine erst angekündigte Entlastung. Pflegeeltern können sich bei einer Überprüfung ihrer Beiträge auf die Entscheidung und die veröffentlichte Bewertung des Spitzenverbands berufen.

Allerdings enthält der Katalog eine wichtige Unterscheidung: Erstattungen von Vorsorgeaufwendungen werden gesondert als beitragspflichtig aufgeführt. Deshalb sollte die Krankenkasse die einzelnen Zahlungen prüfen, statt den gesamten Überweisungsbetrag des Jugendamts einheitlich einzuordnen.

Keine Beiträge auf den Erziehungsbeitrag heißt nicht kostenlos versichert

Wer freiwillig gesetzlich versichert ist, muss unter Umständen weiterhin Mindestbeiträge zahlen. Die Beitragsfreiheit einer bestimmten Einnahme beseitigt diese Mindestbelastung nicht automatisch.

Auch andere Einnahmen können für die Berechnung relevant bleiben. Das betrifft beispielsweise Einkünfte aus einer selbstständigen Tätigkeit, Vermietung oder Kapitalvermögen.

Eine Korrektur führt deshalb nicht bei jeder Pflegeperson zu derselben Ersparnis. Wer ohnehin nur den Mindestbeitrag zahlt, erhält durch das Herausnehmen des Erziehungsbeitrags möglicherweise keine weitere Senkung.

Was gilt für die Familienversicherung?

Bei der beitragsfreien Familienversicherung wird geprüft, ob das regelmäßige Gesamteinkommen innerhalb der gesetzlichen Grenze liegt. Dafür gilt ein anderer Einkommensbegriff als bei der Beitragsberechnung freiwilliger Mitglieder.

Das BSG weist darauf hin, dass der Erziehungsbeitrag bei nicht erwerbsmäßiger Vollzeitpflege regelmäßig nicht zur Überschreitung dieser Einkommensgrenze führt. Auch hier darf die Zahlung also nicht einfach wie ein zusätzlicher Arbeitsverdienst behandelt werden.

Die übrigen Voraussetzungen der Familienversicherung müssen dennoch erfüllt sein, beispielsweise für eine Mitversicherung über einen gesetzlich versicherten Ehepartner. Weitere Einkünfte oder eine hauptberufliche Selbstständigkeit können einer Familienversicherung entgegenstehen.

Wer bislang wegen des Erziehungsbeitrags von einer Familienversicherung ausgeschlossen wurde, sollte daher eine erneute Prüfung verlangen. Daraus folgt aber keine automatische rückwirkende Aufnahme für jede Pflegeperson.

Welche Unterlagen die Krankenkasse braucht

Für die Prüfung ist der vollständige Bewilligungsbescheid über das Pflegegeld hilfreicher als ein Kontoauszug. Daraus sollten die Rechtsgrundlage und die Aufteilung in Unterhalt, Erziehungsbeitrag und mögliche weitere Erstattungen hervorgehen.

Hinzu kommen der Beitragsbescheid der Krankenkasse und gegebenenfalls Unterlagen zur Ausgestaltung des Pflegeverhältnisses. Betroffene können schriftlich verlangen, dass die Kasse erläutert, welche Bestandteile sie berücksichtigt und weshalb.

Ist die Aufteilung unklar, kann der Pflegekinderdienst beziehungsweise das Jugendamt um eine entsprechende Bescheinigung gebeten werden. Pflegepersonen haben nach § 37a SGB VIII bereits vor der Aufnahme eines Kindes und während des Pflegeverhältnisses einen Anspruch auf Beratung und Unterstützung.

Lassen sich bereits gezahlte Beiträge zurückholen?

Bei einem noch anfechtbaren Beitragsbescheid kommt ein Widerspruch in Betracht. Ist die Entscheidung bereits bestandskräftig, kann ein Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X der passende Weg sein.

Die Vorschrift erfasst ausdrücklich auch Fälle, in denen Beiträge zu Unrecht erhoben wurden. Im Antrag sollten die betroffenen Bescheide und Zeiträume benannt sowie die Nichtberücksichtigung des Erziehungsbeitrags, eine Neuberechnung und die Erstattung zu viel gezahlter Beiträge verlangt werden.

Eine Erstattung für sämtliche zurückliegenden Jahre ist damit nicht garantiert. Für Beitragserstattungen gelten eigene Voraussetzungen und grundsätzlich eine vierjährige Verjährungsfrist nach Ablauf des Kalenderjahres der Beitragszahlung; ein Erstattungsantrag kann die Verjährung hemmen.

Anerkennung darf nicht mit Erwerbseinkommen verwechselt werden

Pflegefamilien gestalten Alltag, geben Kindern Orientierung und begleiten ihre Entwicklung. Gerade bei zusätzlichem Förderbedarf gehören dazu auch Absprachen mit Schulen, Beratungsstellen und therapeutischen Angeboten.

Die finanzielle Anerkennung dieser Verantwortung sollte deshalb nicht allein nach der Höhe des Kontoeingangs beurteilt werden. Für betroffene Pflegeeltern lohnt sich jetzt ein Blick in den Beitragsbescheid: Steht dort der Erziehungsbeitrag als Einkommen, sollte die Krankenkasse erklären, wie das mit der BSG-Rechtsprechung und dem aktuellen Einnahmenkatalog des GKV-Spitzenverbands vereinbar ist.

Quellen: Bundessozialgericht, Urteil vom 25. März 2025 – B 12 KR 2/23 R; GKV-Spitzenverband, Einnahmenkatalog zur Beitragsbewertung nach § 240 SGB V vom 26. Mai 2026; Familienportal des Bundes zum Pflegegeld für Pflegefamilien; § 10 SGB V und § 240 SGB V, § 37a SGB VIII und § 39 SGB VIII, § 44 SGB X sowie § 26 SGB IV und § 27 SGB IV.

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Pflegegeld: Neue geplante 42-Euro-Regelung soll nun kommen

Pflegehilfsmittel sollen nicht mehr extra bezahlt werden: Das bedeutet die geplante 42-Euro-Regel

Pflegebedürftige können derzeit für Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen und andere zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel bis zu 42 Euro im Monat erhalten. Nach dem Referentenentwurf für das Pflegeneuordnungsgesetz soll dieser eigenständige Anspruch jedoch entfallen.

Die Ausgaben müssten künftig aus dem neuen Entlastungsbudget bestritten werden, das zugleich das bisherige Pflegegeld ersetzen soll. Vor allem bei den Pflegegraden 2 und 3 könnte die angekündigte Erhöhung dadurch vollständig aufgezehrt werden.

Wichtig ist allerdings: Die Änderung ist noch nicht beschlossen. Bis zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens gilt der bisherige Anspruch unverändert weiter.

Was Pflegebedürftige derzeit bekommen

Nach geltendem Recht übernimmt die Pflegekasse die Kosten für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel bis zu einer Höhe von 42 Euro im Monat. Dabei handelt es sich nicht um eine Geldleistung, die allen Pflegebedürftigen automatisch zusammen mit dem Pflegegeld überwiesen wird.

Erstattet werden tatsächlich benötigte Produkte, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Häufig rechnen Apotheken oder andere Anbieter die gelieferten Pflegehilfsmittel unmittelbar mit der Pflegekasse ab.

Zu den erfassten Produkten gehören unter anderem Einmalhandschuhe, Händedesinfektionsmittel, Flächendesinfektionsmittel, Schutzschürzen, Mund-Nasen-Schutz und Einmal-Bettschutzeinlagen. Der Anspruch kann bei häuslicher Pflege grundsätzlich bereits ab Pflegegrad 1 bestehen.

Das Bundesgesundheitsministerium bestätigt, dass derzeit Kosten von bis zu 42 Euro monatlich übernommen werden. Technische Hilfsmittel wie Pflegebetten, Hausnotrufsysteme oder Lagerungshilfen werden nach anderen Regeln behandelt und sind von der geplanten Änderung nicht in gleicher Weise betroffen.

Der eigenständige Anspruch soll gestrichen werden

Der Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums vom 4. Juni 2026 sieht eine weitreichende Neuordnung der ambulanten Pflegeleistungen vor. Das bisherige Pflegegeld soll durch ein sogenanntes Entlastungsbudget ersetzt werden.

Gleichzeitig soll § 40 Absatz 2 SGB XI gestrichen werden. In dieser Vorschrift ist bislang der eigenständige Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel geregelt.

Nach der Begründung des Ministeriums seien Produkte wie Desinfektionsmittel oder Mund-Nasen-Schutz auf dem allgemeinen Markt leicht erhältlich. Pflegebedürftige sollen sie deshalb künftig selbst aus dem Entlastungsbudget bezahlen.

Die bisherigen Ausgaben für die Pflegehilfsmittel sollen nach Darstellung des Ministeriums in die neuen Budgets eingerechnet werden. Ein zusätzlicher Anspruch über bis zu 42 Euro im Monat wäre dann jedoch nicht mehr vorhanden.

Das neue Entlastungsbudget soll das Pflegegeld ersetzen

Das geplante Entlastungsbudget ist nicht mit dem derzeitigen gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zu verwechseln. Es handelt sich um eine neue monatliche Geldleistung für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5.

Vorgesehen sind 386 Euro bei Pflegegrad 2 und 638 Euro bei Pflegegrad 3. Bei Pflegegrad 4 soll das Budget 889 Euro und bei Pflegegrad 5 insgesamt 1.079 Euro im Monat betragen.

Damit lägen die neuen Beträge zunächst über dem Pflegegeld des Jahres 2026. Die Steigerung beträgt bei den Pflegegraden 2 und 3 allerdings lediglich 39 Euro, während der bisherige zusätzliche Pflegehilfsmittelanspruch bis zu 42 Euro ausmacht.

Bei Pflegegrad 2 und 3 kann aus dem Plus ein Minus werden

Die folgende Berechnung zeigt die Folgen für Pflegegeldbezieher, die den bisherigen Höchstbetrag für Pflegehilfsmittel vollständig ausschöpfen. Weitere Leistungen und individuelle Besonderheiten sind dabei nicht berücksichtigt.

Pflegegrad Pflegegeld 2026 Pflegehilfsmittel bisher zusätzlich Bisheriger Gesamtwert Geplantes Entlastungsbudget Rechnerische Veränderung Pflegegrad 2 347 Euro bis zu 42 Euro bis zu 389 Euro 386 Euro bis zu 3 Euro weniger Pflegegrad 3 599 Euro bis zu 42 Euro bis zu 641 Euro 638 Euro bis zu 3 Euro weniger Pflegegrad 4 800 Euro bis zu 42 Euro bis zu 842 Euro 889 Euro bis zu 47 Euro mehr Pflegegrad 5 990 Euro bis zu 42 Euro bis zu 1.032 Euro 1.079 Euro bis zu 47 Euro mehr

Bei Pflegegrad 2 steigt die monatliche Geldleistung auf dem Papier von 347 auf 386 Euro. Werden davon weiterhin Pflegehilfsmittel im Wert von 42 Euro gekauft, verbleiben rechnerisch 344 Euro für die übrige Organisation der Pflege.

Bei Pflegegrad 3 ergibt sich ein vergleichbares Bild. Nach Ausgaben von 42 Euro für Pflegehilfsmittel würden von den geplanten 638 Euro noch 596 Euro verbleiben und damit drei Euro weniger als das heutige Pflegegeld.

Bei den Pflegegraden 4 und 5 fällt die geplante Erhöhung mit jeweils 89 Euro höher aus. Nach Abzug von 42 Euro bliebe dort rechnerisch noch ein Plus von 47 Euro gegenüber dem heutigen Pflegegeld.

Diese Berechnung gilt nur für Haushalte, die den Anspruch von 42 Euro tatsächlich vollständig nutzen. Wer derzeit weniger ausgibt, hätte eine entsprechend andere finanzielle Veränderung.

Verbände warnen vor einer verdeckten Kürzung

Die Verbände wir pflegen und Pflegende Angehörige kritisieren in ihrer beim Bundesgesundheitsministerium veröffentlichten Stellungnahme, dass die Einbeziehung der Pflegehilfsmittel bei den Pflegegraden 2 und 3 die gesamte geplante Erhöhung verbrauche. Aus ihrer Sicht entstehen finanzielle Einbußen, weil Leistungen künftig aus einem gemeinsamen Betrag bezahlt werden müssten, für die heute eigene Ansprüche bestehen.

Die Verbände weisen außerdem darauf hin, dass auch bestimmte Ausgaben für eine selbst organisierte Ersatzpflege das Entlastungsbudget mindern könnten. Der finanzielle Spielraum für die laufende häusliche Pflege könnte dadurch noch geringer ausfallen.

Auch der Bundesverband Medizintechnologie wendet sich gegen die Streichung. Er befürchtet, dass notwendige Hygieneprodukte künftig mit Betreuung, Haushaltshilfe und anderen Pflegeausgaben um dieselben Mittel konkurrieren.

Pflegebedürftige mit einem knappen Budget könnten versucht sein, Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel seltener zu kaufen. Der Verband warnt deshalb vor möglichen Nachteilen für den Infektionsschutz in der häuslichen Pflege.

Nicht alle Pflegehilfsmittel wären betroffen

Die geplante Streichung bezieht sich auf Pflegehilfsmittel, die regelmäßig verbraucht und anschließend ersetzt werden müssen. Dazu zählen vor allem Hygiene- und Schutzprodukte.

Technische Pflegehilfsmittel sollen weiterhin nach § 40 SGB XI beansprucht werden können. Hierzu gehören beispielsweise Pflegebetten, Bettgalgen, Lagerungshilfen und Hausnotrufsysteme.

Auch ärztlich verordnete Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung sind davon zu unterscheiden. Rollstühle, Gehhilfen oder bestimmte Inkontinenzprodukte können je nach medizinischer Notwendigkeit in die Zuständigkeit der Krankenkasse fallen.

Die Reform ist noch kein geltendes Recht

Bei dem PNOG handelt es sich derzeit um einen Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums. Der Bundestag hat über die Regelungen noch nicht abschließend entschieden.

Nach dem Entwurf sollen die meisten Änderungen am 1. Januar 2027 in Kraft treten. Bis dahin kann der Inhalt im weiteren Verfahren verändert, abgeschwächt oder vollständig gestrichen werden.

Pflegebedürftige sollten ihren laufenden Anspruch daher nicht vorsorglich aufgeben. Die Pflegekassen müssen die Kosten für anerkannte Verbrauchsprodukte weiterhin bis zu 42 Euro monatlich übernehmen, solange die aktuelle Rechtslage gilt.

Was Pflegebedürftige jetzt beachten sollten

Wer den Pflegehilfsmittelanspruch bislang nicht nutzt, kann prüfen, ob ein entsprechender Bedarf besteht. Eine Bewilligung kann besonders bei regelmäßig benötigten Einmalhandschuhen, Desinfektionsmitteln oder Bettschutzeinlagen sinnvoll sein.

Bereits bestehende Liefer- und Abrechnungsvereinbarungen laufen zunächst weiter. Eine Pflegekasse darf die Leistung nicht allein mit dem Hinweis auf den Referentenentwurf einstellen.

Betroffene sollten Bescheide und Mitteilungen ihrer Pflegekasse sorgfältig aufbewahren. Erst wenn ein beschlossenes Gesetz neue Vorgaben enthält, können sich die Leistungsansprüche verbindlich ändern.

Fragen und Antworten zu den geplanten Änderungen 1. Werden die 42 Euro für Pflegehilfsmittel bereits gestrichen?

Nein. Der Anspruch besteht weiterhin, weil bislang nur ein Referentenentwurf vorliegt und noch kein beschlossenes Gesetz.

2. Wann könnte die Änderung in Kraft treten?

Nach dem aktuellen Entwurf soll der eigenständige Anspruch zum 1. Januar 2027 entfallen. Voraussetzung ist, dass das Gesetz mit dieser Regelung verabschiedet wird.

3. Werden die 42 Euro derzeit automatisch ausgezahlt?

Nein. Die Pflegekasse übernimmt nachgewiesene oder direkt abgerechnete Kosten für anerkannte Verbrauchsprodukte bis zu 42 Euro im Monat.

4. Welche Produkte wären von der Änderung betroffen?

Betroffen wären unter anderem Einmalhandschuhe, Schutzschürzen, Desinfektionsmittel, Mund-Nasen-Schutz und Einmal-Bettschutzeinlagen. Technische Pflegehilfsmittel werden gesondert behandelt.

5. Warum sind Pflegegrad 2 und Pflegegrad 3 besonders betroffen?

Das geplante Entlastungsbudget liegt dort nur 39 Euro über dem bisherigen Pflegegeld. Da der heutige zusätzliche Pflegehilfsmittelanspruch bis zu 42 Euro beträgt, kann die Erhöhung vollständig verloren gehen.

6. Was sollten Pflegebedürftige jetzt tun?

Sie können ihren bisherigen Anspruch weiterhin beantragen und nutzen. Eine Pflegekasse darf eine geltende Leistung nicht wegen einer lediglich geplanten Gesetzesänderung verweigern.

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Genau so und nicht anders: USA verhängen umfassende Sanktionen gegen den Internationalen Strafgerichtshof

Außenminister Marco Rubio gab gestern bekannt, dass die USA den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) als Institution mit umfassenden Blockadesanktionen belegen. Diese von den üblichen Anti-Trump-Empörungsmedien als Eskalation aufgefasste Maßnahme ist die überfällige und nur folgerichtige Reaktion auf sowohl bereits laufende als auch potenziell drohende Verfahren, die US-Staatsbürger und Militärangehörige sowie Verbündete wie Israel betreffen oder betreffen […]

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Frauenbewegungen in Argentinien erinnern an Lêgerîn Çiya

In den Bergen nahe der argentinischen Stadt Córdoba sind feministische Gruppen, indigene Frauen und Aktivistinnen der kurdischen Frauenbewegung zu einem Gedenken an die 2018 in Rojava verstorbene Internationalistin Lêgerîn Çiya zusammengekommen. Das Treffen fand im „Espacio de Alina“ statt, einem nach ihr benannten Ort, der die Solidarität zwischen den Frauenbewegungen Kurdistans und Lateinamerikas stärken soll. Im Mittelpunkt standen der Austausch über gemeinsame Kämpfe, die politischen Entwicklungen in Abya Yala und die Gefahren durch das Erstarken faschistischer Bewegungen.

Lêgerîn Çiya, mit bürgerlichem Namen Alina Sánchez, wurde in der argentinischen Region Patagonien geboren und verbrachte einen Teil ihrer Kindheit nahe Córdoba. Nach ihrem Medizinstudium in Kuba schloss sie sich der kurdischen Freiheitsbewegung an und beteiligte sich am Aufbau der Gesundheitsversorgung in Rojava. Im März 2018 kam sie dort bei einem Verkehrsunfall ums Leben.

„Lêgerîn Çiya hat Brücken zwischen Frauenbewegungen geschaffen“

An dem Treffen nahm auch Lêgerîn Çiyas Mutter Patricia Gregorini teil. Die feministische Aktivistin, Volksbildnerin und Journalistin Claudia Corol erinnerte in ihrer Rede an den Lebensweg der Internationalistin und ihre Bedeutung für die Verbindung revolutionärer Frauenbewegungen. Corol beschrieb Lêgerîn Çiya als entschlossene Revolutionärin, die ihre medizinischen Kenntnisse in den Dienst des gesellschaftlichen Aufbaus in Kurdistan stellte.

„Lêgerîn Çiya hat Brücken zwischen Frauenbewegungen geschaffen“, sagte Corol. Gemeinsam hätten sie darüber diskutiert, wie unter den Bedingungen militärischer Angriffe eine Gesundheitsversorgung entwickelt werden könne, die sich an den Bedürfnissen der Bevölkerung orientiere. Nach Lêgerîn Çiyas Tod sei der Entschluss entstanden, ihre Arbeit und ihre politischen Vorstellungen weiterzuführen.

 


Auf Anregung ihrer Mutter Patricia hätten sich Frauen verschiedener Bewegungen darauf verständigt, einen gemeinsamen Ort für politische Bildung und gemeinschaftliche Gesundheitsarbeit zu schaffen. Das „Espacio de Alina“ ist deshalb weit mehr als ein Gebäude, erklärte Corol. „Es verkörpert das Versprechen, Lêgerîn Çiyas Erinnerung lebendig zu halten und ihre Arbeit fortzusetzen.“

Ein gemeinsam geschaffener Raum für Frauen

Am Aufbau des Zentrums beteiligten sich feministische Gruppen, Frauenkollektive und Aktivistinnen der kurdischen Frauenbewegung. Bei den Bauarbeiten kamen natürliche und traditionelle Materialien sowie gemeinschaftliche Arbeitsmethoden zum Einsatz. Corol hob hervor, dass die Frauen die Wände des Gebäudes gemeinsam errichtet und damit ihre Solidarität praktisch zum Ausdruck gebracht hätten. „Wir wollen, dass die Frauenrevolution auch hier lebendig wird“, erklärte sie.

Das Zentrum soll künftig als Treffpunkt für Frauen unterschiedlicher gesellschaftlicher und politischer Zusammenhänge dienen. Geplant sind Aktivitäten in den Bereichen Volksbildung, gemeinschaftliche Gesundheitsversorgung und feministische Organisierung.

Das Gedenken war zugleich von Ritualen geprägt, die spirituelle Traditionen indigener Gemeinschaften mit ihrem Widerstand gegen kapitalistische Ausbeutung und koloniale Unterdrückung verbanden. Die Teilnehmerinnen tauschten Erfahrungen aus ihren jeweiligen Kämpfen aus und diskutierten Möglichkeiten einer engeren Zusammenarbeit.

„Wir müssen einander besser kennenlernen“

Besonders erinnerte Corol an eine Diskussion mit Lêgerîn Çiya über die Beziehungen zwischen revolutionären Frauenbewegungen verschiedener Kontinente. Als diese in die Berge Kurdistans gegangen war, habe sie darauf hingewiesen, dass die Bewegungen noch zu wenig voneinander wüssten. Die kurdische Frauenbewegung müsse sich stärker mit den Erfahrungen der revolutionären Frauen in Abya Yala beschäftigen. Umgekehrt sollten die Frauen Lateinamerikas die Geschichte und Praxis der kurdischen Frauenbewegung besser kennenlernen. „Wir müssen einander besser kennenlernen“, sagte Corol.

„Diese gegenseitige Kritik hat eine wichtige Grundlage für die heutige Solidarität geschaffen“, erklärte Corol. Lêgerîn Çiya habe entscheidend dazu beigetragen, Verbindungen zwischen Frauenkämpfen über geografische und kulturelle Grenzen hinweg aufzubauen. Mit dem „Espacio de Alina“ soll diese Verbindung dauerhaft weiterentwickelt werden. Der Ort steht für den Anspruch, die Erfahrungen der Frauenbewegungen Kurdistans und Abya Yalas zusammenzuführen und daraus gemeinsame Perspektiven für gesellschaftliche Veränderung zu entwickeln.

Patricia Gregorini: „Alina war Lebenskraft“Alina Sanchez (Lêgerîn Çiya) hat sich in den letzten Jahren ganz der Sache des kurdischen Volkes und insbesondere der kurdischen Frauen gewidmet. Dabei trieb sie im Zusammenhang der Revolution in R...ANF News Botschaft aus der Klinik in Til Temir: Danke, Alina SanchezNur wenige Minuten trennen das Şehîd-Lêgerîn-Hospital von der Front in Tel Temir. Die Region ist heftigen Angriffen des türkischen Militärs und seiner dschihadistischen Hilfstruppen ausgesetzt. In ...ANF News Alina Sanchez, die mit den Träumen weit obenDie argentinische Gruppe Pañuelos en Rebeldía hat einen Nachruf auf die YPJ-Kämpferin Alina Sanchez verfasst. Alina starb am 17. März bei einem Unfall in der Nähe der Stadt Hesekê in Rojava (Nordsy...ANF News Kurdische Frauenbewegung besucht Lenca-Gemeinschaften in HondurasEine Delegation der kurdischen Frauenbewegung hat in Honduras die indigene Organisation COPINH und mehrere Gemeinschaften des Lenca-Volkes besucht. Im Mittelpunkt der Begegnungen standen Frauenorga...ANF News

 

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Europäische Jineolojî-Konferenz will Perspektiven für neue Phase entwickeln

Unter dem Motto „Mit Jineolojî ein freies, kommunales Leben aufbauen“ findet vom 16. bis 18. Oktober in den Niederlanden eine europäische Jineolojî-Konferenz statt. Die dreitägige Veranstaltung wird von Mitgliedern der Jineolojî-Akademie und des Europäischen Jineolojî-Komitees organisiert und steht unter dem Leitthema „Die Rolle der Jineolojî beim Aufbau eines demokratischen und kommunalen Lebens“. Ziel ist es, die Erfahrungen aus mehr als einem Jahrzehnt Jineolojî-Arbeit in Europa auszuwerten und eine gemeinsame strategische Ausrichtung für die kommenden Jahre zu entwickeln. Im Mittelpunkt stehen die Beiträge der Jineolojî zur Frauenbefreiung, zur Entwicklung alternativer Wissensformen und zu kollektiven Lebens- und Organisationsmodellen. Auch Erfahrungen aus der demokratischen Bildungsarbeit, der kulturellen Selbstorganisierung und der kommunalen Solidarität sollen in die Diskussionen einfließen.

Zehn Jahre Jineolojî-Arbeit auf dem Prüfstand

Die Veranstalterinnen wollen die Entwicklung der Jineolojî in Europa aus historischer, soziologischer und organisatorischer Perspektive untersuchen. Dabei geht es insbesondere um die Frage, wie die auf Frauenbefreiung ausgerichtete Perspektive der demokratischen Moderne unter europäischen gesellschaftlichen Bedingungen stärker verankert werden kann. Diskutiert werden sollen konkrete Ansätze für Bildung, Alltag, Kultur, Kunst und gesellschaftliche Organisierung. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Befreiung wissenschaftlicher Erkenntnisprozesse von kolonialen und patriarchalen Denkmustern sowie der Weiterentwicklung alternativer Forschungs- und Bildungsmethoden. Zugleich soll die Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Frauenbewegungen, feministischen Initiativen und demokratischen gesellschaftlichen Organisationen in Europa gestärkt werden.

Drei Plenarsitzungen und sieben Workshops

Das Konferenzprogramm umfasst drei thematische Plenarsitzungen und sieben Workshops. Nach den Eröffnungsreden und Grußbotschaften beginnt die Veranstaltung am ersten Tag mit der Sitzung „Jineolojî: Die Wissenschaft vom Aufbau einer freien weiblichen Identität“. Dabei werden die bisherigen Erfahrungen, Errungenschaften und Perspektiven der Jineolojî-Bewegung in Europa behandelt. Am Nachmittag stehen sieben Workshops auf dem Programm, die sich mit der praktischen Verankerung der Jineolojî im gesellschaftlichen Leben beschäftigen. Thematisch reichen sie von Organisationsmodellen und Pädagogik über Familie, gesellschaftliche Transformation und die Veränderung männlicher Rollenbilder bis hin zu Frauengeschichte und kulturellem Widerstand. Weitere Schwerpunkte sind junge Frauen, ökologisch orientierte Lebensformen sowie die Bedeutung von Medien- und Öffentlichkeitsarbeit.

Wissen, Wissenschaft und gesellschaftliche Transformation

Am zweiten Konferenztag folgen zwei weitere Plenarsitzungen zu den Themen „Aufbau einer kommunalen demokratischen Gesellschaft“ und „Vergesellschaftung des Wissens und Dekolonisierung der Wissenschaft“. Dabei wird unter anderem die Rolle der Jineolojî beim Übergang von der Frauenbefreiungsideologie zu einer umfassenden politischen Praxis der Frauenbefreiung diskutiert. Außerdem sollen die in den vergangenen Jahren entwickelten pädagogischen Ansätze ausgewertet und Möglichkeiten ihrer Weiterentwicklung erarbeitet werden. Ein weiterer Schwerpunkt gilt den Forschungszielen und Methoden der Jineolojî sowie der gesellschaftlichen Funktion von Jineolojî-Akademien im Rahmen der demokratischen Moderne.

Gemeinsame Beschlüsse zum Abschluss

Am letzten Konferenztag werden die Ergebnisse der sieben Workshops zusammengetragen und beraten. Auf dieser Grundlage sollen gemeinsame strategische Ziele, organisatorische Perspektiven und konkrete Vorhaben für die kommende Arbeitsphase beschlossen werden. Die Konferenz endet mit einer Abschlusserklärung, in der die zentralen Ergebnisse und Beschlüsse der dreitägigen Beratungen festgehalten werden.

Laura Corradi: „Jineolojî eröffnet einen Horizont, der über den klassischen Feminismus hinausweist“Die italienische Soziologin, Ökofeministin und Geschlechterforscherin Laura Corradi gehört zu den wenigen Wissenschaftlerinnen in Europa, die sich seit Jahren intensiv mit der kurdischen Frauenbewe...ANF News Bogotá: Frauenkonferenz diskutiert Kolonialismus und WiderstandIm kolumbianischen Bogotá findet seit Mittwoch eine von Women Weaving the Future und verschiedenen indigenen Frauenorganisationen ausgerichtete Frauenkonferenz statt. Der gestrige Tag war der Analy...ANF News Von den Serhildan zur Jineolojî: Die Entwicklung der kurdischen FrauenbewegungDie Periode der Serhildan-Aufstände, die als eine der entscheidenden Phasen des kurdischen Volkskampfes gilt, markiert zugleich einen grundlegenden Wendepunkt in der Entwicklung der kurdischen Frau...ANF News

 

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PYD: Antikurdische Provokationen in Hesekê sollen ethnischen Konflikt auslösen

Nach den antikurdischen Ausschreitungen in Hesekê hat der Ko-Vorsitzende der Partei der Demokratischen Einheit (PYD), Xerîb Hiso, vor Versuchen gewarnt, einen ethnischen Konflikt zwischen der kurdischen und arabischen Bevölkerung zu entfachen. Hinter den Angriffen stünden rassistische Kräfte, die das Zusammenleben der Bevölkerungsgruppen zerstören und die Umsetzung des Abkommens zwischen der Demokratischen Selbstverwaltung von Nord- und Ostsyrien (DAANES) und der Übergangsregierung in Damaskus verhindern wollten. Bei den jüngsten Ausschreitungen wurden drei Zivilisten und ein Angehöriger der Inneren Sicherheit verletzt.

Im Gespräch mit ANF erklärte Hiso, die Angriffe in Hesekê seien Teil einer Reihe von Provokationen, die den politischen und sicherheitspolitischen Integrationsprozess in Nord- und Ostsyrien begleiteten. Bereits zuvor war es in Qamişlo, Kobanê und weiteren Gebieten zu tödlichen Angriffen und gewaltsamen Zwischenfällen gekommen.

„Sie wollen einen Krieg zwischen Kurd:innen und Araber:innen“

Hiso verwies auf die Fortschritte bei der Umsetzung des Ende Januar geschlossenen Abkommens zwischen der Selbstverwaltung und der Übergangsregierung. Insbesondere bei der Integration der Sicherheits-, Verteidigungs- und Verwaltungsstrukturen seien wichtige Schritte erreicht worden. Trotz bestehender Hindernisse ließen sich Probleme durch Dialog und gemeinsame Lösungen überwinden. Gleichzeitig seien jedoch Kräfte aktiv, die jede Annäherung verhindern wollten. „Die rassistische Denkweise, die Kurd:innen schon früher ihre Existenz abgesprochen hat, ist heute wieder vor Ort aktiv. Diese Kräfte wollen angreifen, sie wollen keine Fortschritte bei der Integration und keinen Dialog. Mit Verschwörungen und Provokationen versuchen sie, das Abkommen und den gesamten Integrationsprozess zu sabotieren“, erklärte Hiso.

Die jüngsten Ausschreitungen seien über soziale Medien gezielt vorbereitet worden. Gruppen aus anderen Regionen seien mobilisiert und nach Hesekê gebracht worden, um dort antikurdische Proteste zu organisieren. „Sie wollen in Hesekê massive Provokationen auslösen, die Kurd:innen in einen Konflikt hineinziehen und einen Krieg zwischen Kurd:innen und Araber:innen entfachen. Sie versuchen, die Beziehungen zwischen beiden Bevölkerungsgruppen zu zerstören und den Willen zum gemeinsamen Leben auszulöschen. Doch Kurd:innen und Araber:innen sind stärker als diese Provokationen“, betonte Hiso.

Kritik am Schweigen der Übergangsregierung

Besonders gefährlich sei, dass sich die Angriffe inzwischen auf mehrere Stadtviertel ausgedehnt hätten. In Hesekê wurden kurdische Symbole angegriffen, Wohnhäuser beschädigt und offen Racheparolen verbreitet. Hiso warnte, dass die gezielte Aufstachelung jederzeit in umfassendere bewaffnete Auseinandersetzungen umschlagen könne. Die Übergangsregierung in Damaskus habe sich bislang nicht zu den Vorfällen geäußert. Hiso kritisierte insbesondere Versuche, die antikurdischen Ausschreitungen als friedliche Demonstrationen darzustellen.

„Wer diese Aktionen als friedliche Proteste betrachtet, zerstört in Wirklichkeit den Frieden. Wenn die Regierung eine ernsthafte Haltung einnimmt, muss sie die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen. Wer diese Provokationen unterstützt, macht sich mitschuldig“, erklärte der PYD-Ko-Vorsitzende. Er forderte ein entschiedenes Vorgehen gegen rassistische und religiös motivierte Angriffe. Die Untätigkeit der zuständigen Behörden erhöhe die Gefahr einer weiteren Eskalation.

Warnung vor neuer Aktivität des IS

Hiso verwies zudem auf die Sicherheitslage in der Region Cizîr. Die verschiedenen Bevölkerungsgruppen hätten sich den Provokationen bislang gemeinsam entgegengestellt. Dennoch seien bei den jüngsten Vorfällen ein Angehöriger der staatlichen Sicherheitsbehörden und drei Zivilpersonen verletzt worden. Besorgniserregend sei auch die Gefahr, dass der sogenannte Islamische Staat (IS) die Spannungen für sich nutzen könnte. Der Rückzug der US-Truppen habe der Organisation neue Handlungsspielräume eröffnet. „Der IS ist weiterhin hier und wird versuchen, diese Situation als Gelegenheit zu nutzen“, warnte Hiso. Deshalb müssten rassistische und religiös motivierte Provokationen unterbunden werden, bevor sie die Sicherheitslage weiter destabilisierten.

„Die kurdische Bevölkerung will keinen Krieg“

Nach Angaben Hisos hat sich die Lage in Hesekê inzwischen beruhigt. Die Bevölkerung verhalte sich besonnen und sei zugleich wachsam gegenüber möglichen weiteren Angriffen. Die Kurd:innen hätten das Recht, sich gegen Übergriffe zu verteidigen, wollten jedoch nicht in einen neuen Krieg hineingezogen werden. Hiso erklärte, die an den Ausschreitungen beteiligten Gruppen seien unter anderem aus Deir ez-Zor, Raqqa, Tal Hamis und al-Shaddadi nach Hesekê gebracht worden. Das Hissen der syrischen Staatsflagge sei lediglich als Vorwand benutzt worden. Tatsächlich gehe es darum, die kurdische Sprache, Identität, Symbole und den politischen Willen der Bevölkerung zurückzuweisen.

„Die kurdische Bevölkerung will Frieden, Dialog, ein gemeinsames Leben und inneren Frieden. Andere dagegen versuchen, Konflikte und Zwietracht zu säen“, sagte Hiso. Abschließend rief der PYD-Vorsitzende die kurdische Bevölkerung in Hesekê und den übrigen Regionen Rojavas und Syriens dazu auf, wachsam zu bleiben und sich nicht von rassistischen Gruppen provozieren zu lassen. Die Verteidigung der eigenen Existenz, Sprache, Heimat und Rechte müsse mit dem Festhalten am friedlichen Zusammenleben der verschiedenen Bevölkerungsgruppen verbunden werden.

Drei Verletzte durch Schüsse in HesekêBei einem bewaffneten Angriff im nordsyrischen Hesekê sind am Freitag drei Zivilisten verletzt worden. Die Betroffenen gerieten unter Beschuss, als sie den Sinaa-Kreisverkehr passierten. Sie wurden...ANF News TEV-DEM verurteilt rassistische Provokation in HesekêNach einer Demonstration mit antikurdischen Forderungen in Hesekê hat die Bewegung für eine Demokratische Gesellschaft (TEV-DEM) vor Versuchen gewarnt, ethnische Spannungen in der multiethnischen S...ANF News Proteste in Hesekê: Die Fahne ist die Identität eines VolkesIn mehreren Städten und Ortschaften der Provinz Hesekê haben Proteste gegen die Verbrennung einer kurdischen Fahne und antikurdische Provokationen stattgefunden. Von Til Temir über Zirgan und Hesek...ANF News

 

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Der neue Amtseid

Spitzenpolitiker sollten bei der Wahrheit bleiben und bei Amtsantritt besser schwören, „Ungerechtigkeit gegen jedermann zu üben“.
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Grundsicherung: Geschützte Ersparnisse können beim nächsten Antrag zum Problem werden

Wer Grundsicherungsgeld nach dem SGB II bezieht – bis Ende Juni 2026 Bürgergeld – und etwas Geld zurückgelegt hat, sollte vor dem nächsten Weiterbewilligungsantrag genauer auf den laufenden Bescheid schauen. Denn Ersparnisse, die derzeit noch nach den alten Vermögensregeln geschützt sind, können im nächsten Bewilligungszeitraum anders bewertet werden.

Der Grund ist eine Übergangsregel für die seit 1. Juli 2026 geltenden Vermögensvorschriften. Hat der aktuelle Bewilligungszeitraum bereits vor diesem Stichtag begonnen, gelten zunächst noch die bisherigen Regeln.

Beim anschließenden Bewilligungszeitraum kann sich das ändern. Dann werden insbesondere die neuen altersabhängigen Vermögensfreibeträge wichtig.

Der Beginn des Bewilligungszeitraums entscheidet

Die neuen Vermögensregeln gelten seit dem 1. Juli 2026. Bereits laufende Bewilligungszeiträume wurden aber nicht mitten im Leistungsbezug auf die neuen Freibeträge umgestellt.

§ 65a Abs. 1 SGB II enthält dafür eine Übergangsregel. Hat ein Bewilligungszeitraum vor dem 1. Juli 2026 begonnen, wird für diesen Zeitraum das Vermögensrecht in der bis zum 30. Juni 2026 geltenden Fassung weiter angewendet.

Das kann dazu führen, dass zwei Menschen im Oktober 2026 noch nach unterschiedlichen Regeln behandelt werden. Entscheidend ist, wann ihr jeweiliger Bewilligungszeitraum begonnen hat.

Ein laufender Bescheid kann noch monatelang nach altem Recht gelten

Ein Beispiel macht die Übergangsregel verständlicher: Beginnt ein zwölfmonatiger Bewilligungszeitraum am 1. März 2026, endet er grundsätzlich erst Ende Februar 2027.

Obwohl seit Juli 2026 neues Recht gilt, bleiben für diesen Bewilligungszeitraum grundsätzlich noch die früheren Vermögensregeln relevant. Erst der anschließende Bewilligungszeitraum fällt unter die neuen Vorschriften.

Für Betroffene ist deshalb nicht nur der nächste Antragstermin wichtig. Sie sollten vor allem prüfen, wann ihr derzeitiger Bewilligungszeitraum endet.

Beim Folgeantrag gelten neue Freibeträge für Ersparnisse

Mit dem neuen Recht wurde die bisherige einjährige Karenzzeit für Vermögen abgeschafft. Auch der bisherige allgemeine Freibetrag von grundsätzlich 15.000 Euro je Person wurde durch altersabhängige Freibeträge ersetzt.

Das Vermögen wird damit grundsätzlich von Beginn des Leistungsbezugs an geprüft. Die Höhe des allgemeinen Freibetrags richtet sich nach dem Alter der jeweiligen Person.

Alter Allgemeiner Vermögensfreibetrag Bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres 5.000 Euro Ab dem 31. Lebensjahr 10.000 Euro Ab dem 41. Lebensjahr 12.500 Euro Ab dem 51. Lebensjahr 20.000 Euro

Der jeweils höhere Freibetrag gilt bereits ab Beginn des Monats, in dem die entsprechende Altersgrenze erreicht wird.

Vor allem für jüngere Leistungsbeziehende kann der Unterschied erheblich sein. Wer unter 30 Jahre alt ist, hat nach den neuen Regeln grundsätzlich nur noch einen allgemeinen Vermögensfreibetrag von 5.000 Euro.

Aus bisher geschützten Rücklagen kann anrechenbares Vermögen werden

Genau hier liegt die Bedeutung des nächsten Weiterbewilligungsantrags. Ein Sparguthaben kann im laufenden Bewilligungszeitraum noch vollständig geschützt sein und beim anschließenden Leistungszeitraum teilweise oberhalb des neuen Freibetrags liegen.

Eine 28-jährige alleinstehende Person könnte beispielsweise 9.000 Euro auf einem Sparkonto haben. Unter den neuen Regeln beträgt ihr allgemeiner altersabhängiger Freibetrag grundsätzlich 5.000 Euro.

In dieser vereinfachten Modellrechnung liegen damit zunächst 4.000 Euro oberhalb des allgemeinen Freibetrags. Daraus folgt allerdings noch nicht automatisch, dass diese 4.000 Euro vollständig eingesetzt werden müssen.

Vorher muss geprüft werden, ob weitere gesetzliche Schutzvorschriften greifen.

Der Kontostand allein entscheidet nicht über den Anspruch

Die neuen Beträge von 5.000 bis 20.000 Euro sind allgemeine Vermögensfreibeträge. Daneben nennt § 12 SGB II Vermögensgegenstände, die unter den gesetzlichen Voraussetzungen nicht als zu berücksichtigendes Vermögen behandelt werden.

Dazu gehören beispielsweise angemessener Hausrat und ein angemessenes Kraftfahrzeug für jede erwerbsfähige Person in der Bedarfsgemeinschaft. Auch bestimmte Formen der Altersvorsorge können geschützt sein.

Für selbst genutztes Wohneigentum gelten ebenfalls besondere Vorschriften. Ein selbst genutztes Hausgrundstück kann grundsätzlich bis zu einer Wohnfläche von 140 Quadratmetern geschützt sein, eine selbst genutzte Eigentumswohnung bis zu 130 Quadratmetern.

Bei mehr als vier Bewohnern erhöhen sich diese Flächengrenzen. Deshalb wäre es falsch, lediglich sämtliches vorhandenes Vermögen zusammenzurechnen und davon den altersabhängigen Freibetrag abzuziehen.

Familien und Paare müssen die gesamte Bedarfsgemeinschaft betrachten

Auch innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft ist die Rechnung nicht immer so einfach, wie die einzelnen Freibeträge zunächst vermuten lassen.

Nicht ausgeschöpfte Freibeträge eines Mitglieds der Bedarfsgemeinschaft können nach § 12 SGB II auf andere Mitglieder übertragen werden. Hat eine Person mehr Vermögen als ihr eigener Freibetrag erlaubt, ist deshalb auch zu prüfen, ob bei einem anderen Mitglied noch Freibetrag übrig ist.

Für Paare und Familien ist eine gemeinsame Betrachtung daher besonders wichtig. Der persönliche Altersfreibetrag allein sagt noch nicht, wie viel berücksichtigungsfähiges Vermögen die Bedarfsgemeinschaft insgesamt behalten darf.

Besondere Lebenssituationen können zusätzlichen Schutz bringen

Weitere Ausnahmen können wichtig werden, wenn Vermögen einem besonders geschützten Zweck dient. Das betrifft beispielsweise unter bestimmten Voraussetzungen Vermögen, das für die baldige Beschaffung oder Erhaltung angemessenen Wohnraums für einen Menschen mit Behinderung oder einen pflegebedürftigen Menschen vorgesehen ist.

Auch eine besondere Härte kann dazu führen, dass Vermögen nicht verwertet werden muss. Solche Ausnahmen hängen von der individuellen Situation ab.

Für Betroffene bedeutet das: Ein Betrag oberhalb des allgemeinen Freibetrags ist ein Anlass für eine genauere Prüfung, aber noch kein Beweis dafür, dass das Jobcenter dieses Vermögen vollständig berücksichtigen darf.

Für Grundsicherung im Alter gelten diese Altersfreibeträge nicht

Die neuen Freibeträge von 5.000 bis 20.000 Euro betreffen Leistungen nach dem SGB II. Davon zu unterscheiden ist die Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter voller Erwerbsminderung nach dem SGB XII, für die das Sozialamt zuständig sein kann.

Dort gelten eigene Vermögensvorschriften. Nach der Verordnung zu § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII beträgt der allgemeine geschützte Barbetrag grundsätzlich 10.000 Euro für jede volljährige Person, deren Einkommen und Vermögen bei der Sozialhilfe zu berücksichtigen ist; daneben bestehen auch im SGB XII weitere Schutzvorschriften.

Vor dem Weiterbewilligungsantrag zuerst in den Bescheid schauen

Wer derzeit Leistungen nach dem SGB II erhält und Rücklagen besitzt, sollte deshalb zunächst zwei Daten prüfen: den Beginn und das Ende des aktuellen Bewilligungszeitraums.

Hat der Zeitraum vor dem 1. Juli 2026 begonnen, gelten für diesen Bewilligungszeitraum noch die früheren Vermögensregeln. Beim anschließenden Bewilligungszeitraum muss dagegen mit den neuen Vorschriften gerechnet werden.

Danach lohnt sich eine Bestandsaufnahme des vorhandenen Vermögens. Neben Giro- und Sparkonten sollten dabei auch die persönlichen Altersfreibeträge, nicht ausgeschöpfte Freibeträge anderer Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft und besonders geschützte Vermögensgegenstände berücksichtigt werden.

Vor allem jüngere Leistungsbeziehende sollten den Übergang nicht übersehen. Der nächste Weiterbewilligungsantrag kann der Zeitpunkt sein, an dem bisher geschützte Ersparnisse erstmals Auswirkungen auf den Leistungsanspruch haben.

Quellen

Quellen: § 12 SGB II – Zu berücksichtigendes Vermögen; § 65a SGB II – Übergangsregelung; § 90 SGB XII und Verordnung zur Durchführung des § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII; Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Informationen zu den seit 1. Juli 2026 geltenden Regelungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende.

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Lohn gepfändet – Arbeitsagentur darf trotzdem ALG zurückfordern

Arbeitslose können zur Rückzahlung von Arbeitslosengeld I verpflichtet sein, obwohl der nachgezahlte Lohn direkt an einen Gläubiger geflossen ist. Das betrifft Fälle, in denen die Arbeitsagentur zunächst wegen ausbleibender Lohnzahlungen eingesprungen ist. Erfüllt der Arbeitgeber den auf die Bundesagentur übergegangenen Lohnanspruch später durch eine befreiende Zahlung an einen Dritten, kann die Erstattungsforderung den ALG-Bezieher treffen.

Entscheidend ist, ob die Zahlung den Arbeitgeber rechtlich von seiner Lohnschuld befreit hat. Dafür kommt es insbesondere darauf an, ob er den vorherigen Anspruchsübergang kannte.

Warum die Arbeitsagentur trotz eines Lohnanspruchs zahlt

Nach § 157 Absatz 1 SGB III ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld grundsätzlich für die Zeit, für die Arbeitsentgelt gezahlt wird oder beansprucht werden kann. Bleibt der Lohn tatsächlich aus, wird nach Absatz 3 dennoch ALG I geleistet. Die übrigen Anspruchsvoraussetzungen müssen dafür erfüllt sein.

Diese sogenannte Gleichwohlgewährung hilft beispielsweise während eines Kündigungsschutzverfahrens. Bestehen für den Zeitraum der Beschäftigungslosigkeit noch Lohnansprüche, zahlt der Arbeitgeber aber nicht, müssen Betroffene nicht erst den Ausgang des Streits abwarten. Sind die übrigen Voraussetzungen erfüllt, zahlt die Arbeitsagentur zunächst Arbeitslosengeld.

Der offene Lohnanspruch geht auf die Bundesagentur über

Zahlt die Arbeitsagentur Sozialleistungen, weil der Arbeitgeber einen bestehenden Lohnanspruch nicht erfüllt, greift die Regelung in § 115 SGB X zum gesetzlichen Anspruchsübergang. Der Anspruch gegen den Arbeitgeber geht bis zur Höhe der deshalb erbrachten Leistungen auf den Leistungsträger über. Für diesen Teil der Forderung wird die Bundesagentur zur Gläubigerin.

Der Übergang erfolgt kraft Gesetzes mit der ALG-Zahlung. Eine gesonderte Abtretungsvereinbarung mit dem Arbeitslosen ist dafür nicht erforderlich. Über den bereits übergegangenen Teil des Anspruchs können Betroffene anschließend nicht mehr frei verfügen.

Die Arbeitsagentur macht diesen Anspruch grundsätzlich gegenüber dem Arbeitgeber geltend. Zahlt er an die Bundesagentur, erhält diese Ersatz für ihre Leistungen. Eine befreiende Zahlung an den Arbeitnehmer oder einen Dritten kann dagegen den besonderen Erstattungsanspruch gegen den ALG-Bezieher auslösen.

Warum auch die Zahlung an einen Gläubiger zählt

§ 157 Absatz 3 Satz 2 SGB III erfasst ausdrücklich Arbeitgeberzahlungen an eine dritte Person. Entscheidend ist, ob der geschuldete Lohn wirksam beglichen wurde.

Die Fachlichen Weisungen der Bundesagentur zu § 157 SGB III nennen Zahlungen an Pfand- und Abtretungsgläubiger. Bei einer befreienden Zahlung an einen vorrangig berechtigten Pfändungsgläubiger ist nach den Weisungen der Arbeitslose zur ALG-Erstattung verpflichtet.

Für Betroffene kann das finanziell belastend sein. Die Arbeitgeberzahlung verringert ihre Schulden beim bisherigen Gläubiger, gleichzeitig entsteht aber eine Rückzahlungsverpflichtung gegenüber der Arbeitsagentur. Zusätzliches Geld für den Lebensunterhalt steht dadurch nicht zur Verfügung.

Wann die Zahlung den Arbeitgeber von seiner Lohnschuld befreit

Nach § 407 Absatz 1 BGB muss ein neuer Gläubiger eine Zahlung an den bisherigen Gläubiger grundsätzlich gegen sich gelten lassen, wenn der Schuldner den Forderungsübergang bei der Zahlung nicht kannte. Über § 412 BGB gilt dieser Schutz entsprechend bei einem gesetzlichen Forderungsübergang.

Hier ist der Arbeitgeber der Schuldner des Lohns und die Bundesagentur die neue Gläubigerin des übergegangenen Anspruchs. Auch eine selbst verschuldete Unkenntnis vom Übergang schließt den Schutz nach den BA-Weisungen nicht aus.

Kannte der Arbeitgeber den Übergang dagegen bereits, greift dieser Schutz grundsätzlich nicht. Eine Zahlung an den Arbeitnehmer oder dessen Gläubiger erfüllt den Anspruch der Bundesagentur dann nicht allein aufgrund von § 407 BGB. Die befreiende Wirkung kann allerdings auch durch eine Genehmigung der Arbeitsagentur entstehen.

Entscheidend ist deshalb, wann ALG gezahlt wurde, wann der Arbeitgeber vom Anspruchsübergang erfuhr und wann er den Lohn überwies. Zusätzlich müssen die Berechtigung des Zahlungsempfängers und die Frage geprüft werden, welchen Teil der Lohnschuld die Zahlung wirksam beglichen hat.

Die ALG-Bewilligung muss nicht vorher aufgehoben werden

§ 157 Absatz 3 Satz 2 SGB III enthält einen eigenständigen Erstattungsanspruch. Die Arbeitsagentur muss die ursprüngliche ALG-Bewilligung deshalb nicht vorher aufheben. Sie verlangt die Rückzahlung mit einem Erstattungsbescheid.

Dass ALG zunächst rechtmäßig gezahlt wurde, verhindert die Erstattung somit nicht. Die Vorschrift setzt auch keine Pflichtverletzung des Arbeitslosen voraus; entscheidend sind die gesetzlichen Voraussetzungen.

Welche Beträge betroffen sein können

Zurückgefordert wird das zuvor gezahlte Arbeitslosengeld, soweit die befreiende Arbeitgeberzahlung den übergegangenen Lohnanspruch erfüllt hat. Wird dieser nur teilweise erfüllt, ist auch die Erstattung entsprechend begrenzt.

Außerdem muss der Lohn zum betroffenen ALG-Zeitraum gehören. Eine Nachzahlung für eine Zeit vollständig vor dem ALG-Bezug löst nicht allein wegen des späteren Auszahlungstags diese Erstattung aus. Der Gegen-Hartz-Beitrag zu verspätetem Lohn und seiner Behandlung beim Arbeitslosengeld erklärt, welchem Zeitraum solche Zahlungen zuzuordnen sind.

Für Nebenverdienst während des ALG-Bezugs gilt die eigenständige Anrechnungsregel des § 155 SGB III. Diese Berechnung ist von der Erstattung nach einer Gleichwohlgewährung zu unterscheiden.

Nach der Erstattung müssen ALG-Tage wieder gutgeschrieben werden

Die Rückzahlung wirkt sich auch auf die verbleibende Bezugsdauer aus. Nach § 148 Absatz 4 SGB III entfällt die Minderung der Anspruchsdauer für Tage, für die das im Rahmen der Gleichwohlgewährung gezahlte ALG einschließlich der zugehörigen Kranken-, Renten- und Pflegeversicherungsbeiträge erstattet oder ersetzt wurde. Bruchteile von Tagen werden auf volle Tage aufgerundet.

Für eine vollständige Gutschrift genügt deshalb nicht allein die Rückzahlung des Arbeitslosengeldes. Auch die Versicherungsbeiträge müssen erstattet, ersetzt oder nach den BA-Weisungen entsprechend korrigiert worden sein. Bei einer teilweisen Erstattung wird die entsprechende Zahl der Tage berechnet.

§ 335 Absatz 3 und 5 SGB III sieht unter den dort genannten Voraussetzungen einen Beitragsersatz durch den Arbeitgeber vor. Daraus entsteht keine pauschale Pflicht des Arbeitslosen, zusätzlich zum ALG sämtliche Versicherungsbeiträge selbst zurückzuzahlen. Betroffene sollten sich die korrigierte Restanspruchsdauer schriftlich mitteilen lassen.

Welche Unterlagen für die Prüfung wichtig sind

Ein Kontoauszug ohne Lohnzahlung beantwortet die Frage nach der Erstattungspflicht noch nicht. Benötigt werden auch die Unterlagen des Arbeitgebers, der Arbeitsagentur und des Gläubigers.

Unterlagen Was sich damit prüfen lässt ALG-Bescheid und Lohnabrechnung Ob sich die Zeiträume überschneiden und welche Beträge betroffen sind Zahlungsnachweis des Arbeitgebers Wann, in welcher Höhe und an wen der Lohn gezahlt wurde Mitteilung über den Anspruchsübergang und Zugangsnachweis Welche Informationen dem Arbeitgeber vor der Zahlung vorlagen Pfändungs- oder Abtretungsunterlagen Auf welcher Grundlage der Gläubiger die Zahlung erhalten hat

Nach § 25 SGB X können Betroffene Akteneinsicht verlangen, soweit diese zur Wahrung ihrer rechtlichen Interessen erforderlich ist. Dadurch lässt sich nachvollziehen, welche Arbeitgeberauskünfte die Arbeitsagentur verwendet und wie sie die Forderung berechnet hat.

Gegen den Erstattungsbescheid kann nach § 84 SGG bei ordnungsgemäßer Rechtsbehelfsbelehrung grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Fehlt die Belehrung oder ist sie unrichtig, gilt nach § 66 SGG regelmäßig eine Jahresfrist. Die Frist sollte auch dann gesichert werden, wenn noch Unterlagen für die Begründung fehlen.

Wenn das Geld für die Rückzahlung fehlt

Wer die Forderung nicht auf einmal begleichen kann, sollte sich frühzeitig an den Inkasso-Service der Bundesagentur wenden. Bei entsprechenden Voraussetzungen kommen eine Ratenzahlung oder eine Zahlung zu einem späteren Zeitpunkt in Betracht. Dafür müssen die finanziellen Verhältnisse durch geeignete Nachweise belegt werden.

Die Frage, ob die Forderung rechtmäßig ist, klärt dagegen die zuständige Arbeitsagentur. Eine Anfrage wegen Ratenzahlung ersetzt deshalb keinen fristgerechten Widerspruch gegen den Erstattungsbescheid.

Beispiel aus der Praxis: 1.200 Euro Rückforderung ohne Lohn auf dem Konto

Ein vereinfachtes, fiktives Beispiel: Ein Arbeitnehmer erhält während eines Streits mit seinem früheren Arbeitgeber für 30 ALG-Bezugstage insgesamt 1.200 Euro. Für denselben Zeitraum besteht ein offener Lohnanspruch, der bis zu dieser Höhe auf die Bundesagentur übergeht. Später überweist der Arbeitgeber 1.200 Euro an einen berechtigten Pfändungsgläubiger.

Der Arbeitgeber kannte den Anspruchsübergang bei der Zahlung nicht. Für das Beispiel wird außerdem vorausgesetzt, dass die Zahlung den übergegangenen Lohnanspruch in voller Höhe mit befreiender Wirkung erfüllt. Dann kann die Arbeitsagentur die 1.200 Euro ALG zurückfordern, obwohl der Arbeitnehmer den Lohnbetrag selbst nicht erhalten hat. Seine Schuld beim Pfändungsgläubiger wurde durch die Zahlung entsprechend beglichen.

Ist das ALG vollständig erstattet und sind auch die Versicherungsbeiträge erstattet, ersetzt oder nach den BA-Weisungen entsprechend korrigiert, werden die 30 Bezugstage wieder gutgeschrieben. Neben dem Erstattungsbetrag sollte der Arbeitnehmer deshalb auch die korrigierte Restanspruchsdauer kontrollieren.

Häufige Fragen zur Lohnzahlung an Gläubiger Muss ich ALG zurückzahlen, obwohl ich den Lohn nie erhalten habe?

Das kann passieren, wenn der Arbeitgeber den übergegangenen Lohnanspruch durch eine befreiende Zahlung an einen Dritten erfüllt hat. Der fehlende Eingang auf Ihrem Konto schließt die Erstattung nicht aus.

Reicht eine Lohnpfändung allein für die Rückforderung?

Nein. Geprüft werden müssen auch der betroffene Zeitraum, der Anspruchsübergang und die Frage, ob die tatsächliche Zahlung den Arbeitgeber wirksam von seiner Lohnschuld befreit hat.

Warum ist die Kenntnis des Arbeitgebers wichtig?

Kannte er den Anspruchsübergang bei der Zahlung nicht, kann ihn § 407 BGB schützen. Bei vorhandener Kenntnis greift dieser Schutz grundsätzlich nicht.

Muss die Arbeitsagentur zuerst den Bewilligungsbescheid aufheben?

Für den besonderen Erstattungsanspruch nach § 157 Absatz 3 Satz 2 SGB III ist das nicht erforderlich. Die Rückzahlung wird mit einem Erstattungsbescheid verlangt.

Bekomme ich nach der Rückzahlung ALG-Tage zurück?

Ja, soweit die Voraussetzungen des § 148 Absatz 4 SGB III erfüllt sind. Neben der Erstattung des ALG muss auch die Erstattung, der Ersatz oder die entsprechende Korrektur der Versicherungsbeiträge erfolgt sein.

Was kann ich bei Zweifeln an der Forderung tun?

Fordern Sie die Berechnung und die Nachweise zur Arbeitgeberzahlung an. Beantragen Sie erforderlichenfalls Akteneinsicht und sichern Sie die Widerspruchsfrist.

Quellen

Die Fachlichen Weisungen der Bundesagentur zu § 157 SGB III, gültig ab 1. März 2026, erläutern das Verfahren bei Gleichwohlgewährung und Erstattung. § 157 SGB III regelt die besondere Erstattungspflicht, während § 115 SGB X den Anspruchsübergang bestimmt. § 148 Absatz 4 SGB III betrifft die Gutschrift der Anspruchsdauer; § 335 SGB III enthält die Vorschriften zum Beitragsersatz.

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Einordnung des Septembers 2026 in die DWD-Zeitreihe – Teil 2

Teil 2: Entwicklung der Tages- und der Nachttemperaturen

Von Josef Kowatsch, Matthias Baritz,

– Der September wird erst seit 1988 wärmer, davor war 45 Jahre September-Abkühlung

– Nur die Tage wurden nur tagsüber wärmer

– Die Nachttemperaturen haben nicht zugenommen

– deutliche CO₂-Erwärmungssignale sind aus den DWD-Temperaturreihen nicht erkennbar.

Wir verweisen auf Teil 1.

Daraus entnehmen wir zum Einstieg die Grafik der Septembertemperaturen im Vergleich zur Entwicklung der Sonnenstunden.

Grafik 1: Von 1942 bis 1987 sanken laut DWD die Septembertemperaturen. Dann wie mit einem Zeitzünder versehen erfolgt im Jahre 1988 der Wechsel aufgrund der Änderung der Großwetterlagen. Seit 1988 registriert der DWD eine ständige September-Erwärmung. 2026 betrug der Septemberschnitt laut DWD-Wetterstationen 15,9°C, etwa der zehntwärmste. Es besteht eine hohe Korrelation (R = 0,81 ) zu den vom DWD registrierten Sonnenstunden. Allerdings beginnt deren Registrierung erst seit 1951.

Sogar die KI bestätigt uns inzwischen: „Wendepunkt im Klima: Ab 1988 endete die Phase kühlerer Winter und Sommer der vorherigen Jahrzehnte“

Unterschiede zwischen den Tag/Nachtemperaturen beim September.

Der DWD bietet keine Tageshöchst-/ bzw. nächtliche Tiefsttemperaturen (Tmax/Tmin) als Schnitt seiner 2000 Wetterstationen an. Und eine Gesamtgrafik schon gar nicht. Nur Einzelstationen. Herr Baritz hat sich die zeitaufwändige Mühe gemacht und knapp 540 repräsentativ herausgegriffene DWD-Stationen zu einem Deutschland-Schnitt seit 1947 zusammengefasst. Mehr Stationen gibt es auch nicht, die gleichzeitig alle 3 Parameter seit 1947 erfasst haben.

Grafik 2: Ein Diagramm, das man sonst nirgendwo findet. Die obere graue Grafiklinie erfasst die Tagestemperaturverläufe des Septembers, gemessen in Tmax (Tx), die untere die Auflistung der Tmin (Tn) Temperaturen, die orange Kurve die Gesamttagesschnitte (Tt), wovon 30 Einzeltage jeder der 537 Stationen jeweils einen Jahrespunkt in der Grafik ergeben.

Auswertung der Grafik Septembertemperaturen, Tagsüber, Nacht- Tagesmittel

Die Tagestemperaturen (Tmax) kühlen deutlich ab zwischen 1947 und 1987, ab 1988 bis heute ändert sich schlagartig die Richtung. Die Temperaturen am Tage steigen bis heute kräftig an. Und da wir tagsüber wach sind, hat jeder Naturbeobachter diese angenehme Septembererwärmung seit 1988 mitbekommen. Wir hoffen, dass diese Erwärmung am Tage noch länger andauert.

Die Septembernächte (Tmin) ändern sich kaum, zunächst unbedeutende Abkühlung bis 1987 und ab 1988 leichte Erwärmung.

Folge: Deutlich auseinandergehende Schere seit 1988 zwischen den Septembertemperaturen tagsüber (graue Kurve oben) und in der Nacht (blau, unten). Die Öffnungsdifferenz beträgt 0,65 Grad/Jahrzehnt und nimmt kontinuierlich zu.

Diese Grafik beweist einmal mehr, dass nicht Kohlendioxid der Grund der Erwärmung seit 1988 sein kann, denn CO₂ kann tagsüber nicht stark erwärmend wirken und nachts fast gar nicht. Und zwischen 1942 bis 1987 hätte CO₂ sogar abkühlend wirken müssen!!!

Und als Ergänzung der Grafik 2 die beiden Grafiken zum fortlaufenden Mittel. Auf der Seite von Michael Theusner sind die täglichen Tx und Tn für knapp 500 DWD Stationen aufgeführt und lassen sich zu einem deutschlandweiten täglichen Mittelwert abrufen. Diese sind in den beiden folgenden Grafiken als fortlaufende Mittel dargestellt. Zum Vergleich sind die fortlaufenden Mittel der Referenzperioden 1961/90 (hellblau) und 1991/2020 (dunkelblau) mit aufgeführt.

Grafik 3a/b: Tn ist mit 10,1 °C nur ca. 1 Grad über 1961/90 (9,1 °C), Tx ist mit 22,0°C ca. 3,5 Grad höher als 1961/90 (18,5 °C),

Hier wird auch wieder deutlich, dass die Erwärmung nur tagsüber stattfindet und nicht am Tag und nachts. Das wiederum schließt CO₂ als Ursache aus.

Schauen wir nach England, also nach Westeuropa

Grafik 4: Auch in Zentralengland zeigen die Trendgeraden der Temperaturen bis 1987 nach unten, hat in England CO₂ wohl auch abkühlend gewirkt bis 1987? Erst ab 1988 setzt die Erwärmung ein. Die Schere geht ab 1988, – dem Beginn des Klimawandels in Mittel- und Westeuropa- im Vergleich zu den DWD Daten nicht so stark auseinander, was mit dem maritimen Einfluss auf das Wetter zu tun hat. Quelle: https://www.metoffice.gov.uk/hadobs/index.html

Schlussfolgerungen: Wäre CO₂ der alleinige Temperaturtreiber wie das IPCC und PIK und die andere angeblich „seriöse Wissenschaft“ behaupten, dann müssten alle drei Steigungslinien dieselbe Steigungsformel haben. Das ist bei Grafik 2, 3 und 4 überhaupt nicht der Fall.

Wir möchten nochmals die Leser darauf aufmerksam machen, dass der DWD all die Daten misst, registriert und auch abrufbar bereithält, jedoch werden Sie von niemandem außer von uns ausgewertet. Deshalb erfahren die Vertreter der CO₂-Treibhauskirche auch nicht, dass der Monat September erst seit 1988 und auch nur tagsüber wärmer wurde.

Es kommt noch schlimmer für die Treibhauskirche: Pech für den Nobelpreisträger von 2021 Klaus Hasselmann und der Theorie des RTL-Treibhausexperten Christian Häckl. Laut Nobelpreisträger Hasselmann soll die Gegenstrahlung nachts stärker wirken als tagsüber. Und das will er im Gegensatz zu Häckl sogar selbst durch eine eigene fingerprint-Methode bewiesen haben.

Die KI erklärt uns, Zitat: „Der Physik-Nobelpreisträger Klaus Hasselmann lieferte wesentliche Arbeiten zum Nachweis des menschengemachten Klimawandels. Dass ein verstärkter Treibhauseffekt zu einer stärkeren atmosphärischen Gegenstrahlung führt, was sich insbesondere nachts bemerkbar macht – ist eines der entscheidenden Muster (auch „Fingerabdruck“ genannt), um den Treibhauseffekt experimentell von einer veränderten Sonnenaktivität zu unterscheiden. Hasselmann entwickelte statistische Methoden, um das Signal des anthropogenen Klimawandels aus dem natürlichen „Rauschen“ des Wetters herauszufiltern. Dass die Nachttemperaturen global im Mittel schneller steigen als die Tagestemperaturen, ist ein direkter Beweis für diesen Mechanismus. Würde die Erderwärmung primär durch eine stärkere Sonne verursacht, müssten sich die Tage logischerweise stärker erwärmen als die Nächte.“

Unsere Antwort: Und genau das tun die Tage tagsüber, was Hasselmann ausschließt. Der Deutsche Wetterdienst zeigt es uns mit seinen Wetterdaten. Der DWD widerlegt den Theoretiker und Nobelpreisträger Claus Hasselmann.

Der RTL-Treibhausexperte Häckl behauptet genauso falsch: Der physikalische Prozess des Treibhauseffekts ist Tag und Nacht exakt gleich stark, aber seine Auswirkung führt dazu, dass sich die Nächte messbar schneller erwärmen als die Tage. [1, 2]

Was wäre, wenn CO₂ tatsächlich der Hauptverursacher der Temperaturerwärmungen wäre? Antwort: Die DWD-Einzelstationen müssten zumindest seit 1988 alle ähnliche Steigungsformeln haben wie der DWD-Schnitt bei Grafik 1, und zwar Tag und Nacht, bzw. nachts sogar höhere Steigungsformeln. Nur je nach Standort und Höhenlage der Wetterstationen parallel auf der x-Achse nach oben oder unten verschoben. Wir überprüfen im folgenden Teil wie es wirklich ist: Dabei orientieren wir uns immer am DWD-Schnitt in Grafik 2:

Bei Garmisch direkt am Alpenrand ist die Scherenöffnung zwischen Tmax und Tmin viel geringer und verläuft gänzlich anders als der DWD-Schnitt Deutschlands

Grafik 5: Diese 3 Grafikverläufe von Garmisch in Alpennähe widersprechen auch der Theorie des Alpinen Pumpens, die eine DWD-Expertengruppe für das Voralpenland entwickelt hat. Die Unterschiede zwischen Tag/Nacht müssten nach der DWD-Aussage in Monaten mit viel Sonnenstunden laut DWD besonders hoch sein. Siehe Link zum Alpinen Pumpen.

Nächstes Beispiel: Die Wetterstation Nürnberg-Netzstall ist eine absolut ländliche Station bei einem Aussiedlerhof östlich von Nürnberg. Ganz weit weg von den Alpen. Dort kommt der Tag/Nacht spreizende Effekt des Alpinen Pumpens bestimmt nicht mehr an. Demnach müsste die Spreizung laut DWD-Interpretation geringer sein als bei Garmisch. Die Grafik dieser ländlichen Wetterstation zeigt jedoch das genaue Gegenteil

Anmerkung: Diese Wetterstation wurde vom DWD im Sommer 2005 versetzt, vom östlichen Stadtrand Nürnberg ganz raus zum Aussiedlerhof Netzstall. Das Umzugsjahr gilt natürlich für alle drei Graphen gleichzeitig und wir betrachten lediglich die Scherenöffnungen. Die starke Nachtabkühlung führen wir auf den wärmeinselärmeren neuen Standort zurück. Umgekehrt würde T-Max natürlich auch um einiges „wärmer“ verlaufen, d.h. nicht so stark abkühlen, wenn die Station am alten wärmeren Standort verblieben wäre.

Grafik 6: Die Wetterstation Nürnberg-Netzstall hat eine der größten Scherenöffnungen zwischen Tmax/Tmin aller bisherigen DWD-Wetterstationen. Die Öffnungsdifferenz beträgt 1,3°C/Jahrzehnt.

Die Theorie des Alpinen Pumpens ist somit nicht richtig.

Versuch einer Erklärung: In Netzstall (umgeben von Wiesen und Wald) ist die Luft sehr sauber. Die Septembersonne heizt tagsüber auch den trockenen Boden des ländlichen Standortes kräftig auf. Wegen den Trockenlegungen der deutschen Böden kühlen die ländlichen Standorte nächtens viel stärker aus. (Prinzip der Wüste) Eine allgemeine CO₂-Abkühlungsbremse aufgrund einer angeblichen Treibhaus-Gegenstrahlung, die auf dem Lande genauso wie in der Stadt wirken müsste, ist nicht erkennbar.

Bevor wir unsere Vermutung mit dem Standort der ländlichen Station DWD-Dachwig in Thüringen überprüfen, soll hier nochmals auf die Falschaussage des RTL-Treibhausexperten Christian Häckl eingegangen sein. Er hatte nämlich (wissenschaftlich) behauptet, dass sich aufgrund des starken CO₂-Treibhauseffektes die Nächte stärker erwärmen würden als die Tage, da der Treibhauseffekt angeblich nächtens stärker erwärmend wirken würde. Auch diese Aussage ist anhand der DWD-Daten überprüfbar und falsch. Hier der link zum selbst ernannten RTL-Treibhausexperten.

Aber auch mal einen Dank an Herrn Bálint aus Ungarn, er hatte uns den Tipp gegeben, die Temperaturreihen Tmax und Tmin mit aufzunehmen, was tunlichst von der Treibhauskirche vermieden wird. Solche Dreifach-Temperatur-Grafiken wie bei EIKE erscheinen nirgendwo. Warum wohl?

Nun die Grafik der RTL-Heimatwetterstation Düsseldorf

Grafik 7a: Statt stärkerer Erwärmung der Nächte wie der RTL-Klimaforscher Häckl behauptet, zeigt die Trendgerade sogar nach unten, während die Trendgerade der gemittelten Monats-Maximum-Temperaturen (obere Regressionslinie) deutlich steigt. Ursache hierfür sind die zunehmenden Sonnenstunden: Das zeigt die nächste Grafik

Grafik 7b: Sonnenstunden Düsseldorf, die zunehmenden Sonnenstunden seit 1988 sind der Grund der stark zunehmenden September-Erwärmung tagsüber. Die Erklärungen des Treibhausforschers Häckl sind entweder falsch oder die angeblich nächtlich stärkere Treibhauswirkung liegt nur im Bereich homöopathischer Dosen. Keinesfalls können „Treibhausgase“ der Haupttreiber der Temperaturen sein.

Wer weitere Falschaussagen bzw. Schriften eines von unseren Geldern teuer bezahlten „Fernsehtreibhausexperten“ kennt, bitte in den Kommentaren melden. Wir müssen solche von unseren Geldern bezahlten grünen Klimascharlatane, Voodoo-Experten und Klimaangstmacher auch namentlich bloßstellen.

Und nun zu Dachwig mitten in Thüringen, vergleichbar mit Netzstall, jedoch nicht versetzt.

Grafik 8: Die Scherenöffnungsdifferenz ist bei der ländlichen Station Dachwig in Thüringen ebenfalls sehr hoch, und zwar 1,1°C/Jahrzehnt.

Wir stellen somit fest: Wärmeinselarme Wetterstationen haben im September eine größere Scherenöffnung als städtische Stationen. Das wollen wir noch einmal ausdrücklich im Vergleich von Nürnberg und dem etwa 7 km entfernten Aussiedlerhof Nürnberg/Netzstall zeigen:

Grafik 9: Nürnberg und Netzstall, der ländliche und wärmeinselärmere Standort zeigt eine viel größere Scherenöffnung als Nürnberg. Vor allem nachts kühlt das Land viel stärker ab als die Stadt. Die Stationsversetzung im Jahre 2005 an den vermeintlich kälteren Standort hatte bei den Tmax keinerlei Auswirkungen, siehe Steigungsformeln.

Sonderfall: Arkona, an der Ostsee:

Grafik 10: Arkona, kleinere Scherenöffnung durch größeren Einfluss der Ostsee-Temperaturen. Die Ostsee wirkt ausgleichend zwischen Tag/Nacht.

Bei den DWD Wetterstationen an der Nordsee, Sylt, Norderney und Helgoland sind die Temperaturtrendgeraden fast identisch zu denen von Arkona. Die Jahre vor 1988 haben ebenfalls eine fallende Temperaturtrendlinie, steigende Trendgeraden ab 1988 und kleinere Scherenöffnung zwischen Tmax und Tmin) als bei den ländlichen Stationen wie in Grafik 8 (Dachwig) oder zum Beispiel Martinroda.

Auch bei den untersuchten höher gelegenen Wetterstationen zeigt sich ein nahezu gleiches Bild. Hier am Beispiel Großer Arber.

Grafik 11: Viel stärkere Tmin–Trendgeraden als bei ländlichen Stationen.

Obwohl Deutschland in einer gleichen Klimazone liegt, erwärmt sich jede Region und jede Station leicht unterschiedlich, der Hauptgrund ist der unterschiedliche Wärmeinseleffekt der deutschen Stationen. Örtliche Klimabesonderheiten eines Gebietes spielen natürlich ergänzend mit. So kann man auch die Steigungs-Abweichungen der Einzelstationen je nach Region erklären. Übereinstimmend aller DWD-Stationen ist, dass die Schere zwischen Tag/Nacht beim September deutlich auseinandergeht.

Das Auseinanderdriften der Tag/Nachttemperaturen widerspricht der CO₂-Theorie vollständig, wonach CO₂ der ursächliche Temperaturtreiber wäre.

Wenn nicht Treibhausgase, was dann? Es gibt viele Gründe, aber auch einen Hauptgrund:

Als Hauptgrund für die viel stärkere Septembererwärmung tagsüber hatten wir in Teil 1 bereits die starke Zunahme der Sonnenstunden seit 1988 genannt, siehe Grafik 1 dort. Außerdem wurde wegen den Gesetzen zur Luftreinhaltung und der Reduzierung der Ozonschicht die Intensität der Strahlung stärker. Ebenso wirken die zunehmenden Wärmeinselflächen und Landschaftstrockenlegungen sich tagsüber viel stärker erwärmend aus als nachts.

Somit ist diese vom Mainstream verkündete Definition von Klimawandel falsch: Der Begriff Klimawandel bezeichnet langfristige Temperatur- und Wetterveränderungen, die hauptsächlich durch menschliche Aktivitäten verursacht sind, insbesondere durch die Verbrennung fossiler Brennstoffe

Richtig ist der erste Teil der Definition, falsch ist der Schluss: „insbesondere durch die Verbrennung fossiler Brennstoffe

Es müsste heißen, durch die ständige Vergrößerung der weltweiten Wärmeinselflächen und durch natürliche Temperaturveränderungen.

Nachgewiesenermaßen hat sich auch die Albedo der Erde in den letzten Jahrzehnten verringert, so dass die Energierückstrahlung ins All zusätzlich abgenommen hat.

Merken wir uns: Die physikalischen Gesetze und Erklärungen eines Treibhauseffektes sind richtig, aber insgesamt ist die Wirkung auf die Temperaturentwicklung des Klimas unbedeutend klein. Eine Wirkung in homöopathischen Dosen. Das zeigen alle Nachweis-Versuche, sowie die Temperaturreihen der einzelnen Länder. Zudem erhitzen sich seit 1988 die Tage stärker als die Nächte, auch wenn die Treibhaustheorie eines Häckl und des deutschen Nobelpreisträgers Hasselmann uns das Gegenteil erzählt. Und der von Häckl angeführte Beweis seiner Theorie – die Anzahl der Tropennächte in den Städten nimmt zu – ist in Wirklichkeit ein Beweis für den zunehmenden Wärmeinseleffekt der deutschen Städte und Stadtumgebungen, siehe nächste Grafik von Berlin-Dahlem

Grafik 12: Großstadt Berlin, die von der Sonne tagsüber aufgeheizte Stadt speichert die Wärme in die Nacht hinein. Wärmeinselstädte kühlen sich deshalb nachts nicht so stark ab wie ländliche Stationen.

Deshalb werden in Städten die Nächte auch wärmer, aber immer noch weniger stark als die Tage. Die Schere zwischen Tmax und Tmin geht nicht so stark auf wie etwa beim ländlichen Dachwig. Natürlich nehmen die Sonnenstunden in der Stadt genauso zu wie auf dem Land.

Fazit: In den Wärmeinseln der Städte werden die Tage tagsüber und auch die Nächte wärmer seit 1988, aber die Nächte immer noch weniger stark als tagsüber. In ländlichen Gebieten werden nur die Tage tagsüber wärmer, die Nächte kaum oder gar nicht.

Grundforderung von uns Natur- und Umweltschützern: Die bewusst geplante und regierungsgewollte CO₂-Klimaangstmacherei in Deutschland muss eingestellt werden.

Wir sind gegen teure CO₂-Reduzierungsmaßnahmen, die dem Klima nichts nützen, sondern der Natur und Umwelt zusätzlich schaden. Wir lehnen auch jede Luftbesprühung aus Flugzeugen mit weißen Chemikalien-Staubwolken ab, um die Sonneneinstrahlung zu reflektieren.

Was gegen heiße Sommertage und gegen Höchsttemperaturspitzen bei den Messstationen hilft haben wir hier in 16 Vorschlägen beschrieben.

Leider werden diese Maßnahmen nicht, bzw. nur allmählich und teilweise umgesetzt, weil sie tatsächlich helfen würden und die sommerlichen Temperaturspitzen tagsüber eindämmen könnten. Den neuen deutschen Allzeit-Temperaturrekord von 41,8 °C, für kurze Zeit gemessen am 27. Juni 2026 in Möckern-Drewitz hätte es dann nicht gegeben. Aber diese von uns ausführlich beschriebenen echten Naturschutzmaßnahmen würden zwar helfen, aber zugleich der CO₂-Treibhaustheorie widersprechen. Deshalb entscheidet sich die Politik lieber für die teure CO₂-Bodenverpressung oder andere Landschafts- und Verschandelungen der Umwelt. Unsere Vorschläge wären zugleich ein Beitrag zum Naturschutz, zur Verbesserung der ökologischen Vielfalt unseres Landes.

Wir brauchen mehr CO₂ in der Atmosphäre!

Eine positive Eigenschaft hat die CO₂-Zunahme der Atmosphäre. Es ist das notwendige Wachstums- und Düngemittel aller Pflanzen, mehr CO₂ führt zu einem beschleunigten Wachstum, steigert die Hektarerträge und bekämpft somit den Hunger in der Welt. Ohne Kohlendioxid wäre die Erde kahl wie der Mond. Das Leben auf der Erde braucht Wasser, Sauerstoff, ausreichend Kohlendioxid und eine angenehm milde Temperatur. Der optimale CO₂-gehalt der Atmosphäre liegt bei 800 bis gut 1000ppm. Davon sind wir derzeit weit entfernt. Das Leben auf der Erde braucht mehr und nicht weniger CO₂ in der Luft. Untersuchungen der NASA bestätigen dies (auch hier).

Das CO₂-Daten Modell nach Bern

Die «Berner» CO₂-Daten beziehen sich auf das Bern Carbon Cycle Modell (Bern-CC), ein Modell zur Beschreibung der Entwicklung der CO₂-Konzentration in der Atmosphäre.  Die Daten und Details zu diesem Modell finden Sie auf der Website von Climate Data Check (cdatac.de).

Grafik 13: Noch ist die Flora und Fauna auf diesem Planeten nicht gerettet. Wir haben bisher erst die CO₂-Konzentrationsabnahme stoppen können. Ein deutlicher CO₂-Aufwärtstrend, eine Konzentrationszunahme auf den optimalen Wert für Flora und Fauna ist noch nicht erkennbar

Es wird Zeit, dass endlich Natur- und Umweltschutz in den Mittelpunkt politischen Handelns gerückt werden und nicht das teure Geschäftsmodell Klimaschutz, das keinerlei Klima schützt, sondern auf unser Geld zielt. Abzocke ohne Gegenleistung nennt man das.

Unser Standpunkt: Die Klimapanik ist erfunden, Sie ist ein Geschäftsmodell. Die Maßnahmen gegen den angeblichen Hitzetod der Erde gefährden unseren Wohlstand und unsere Demokratie.

Grundsätzlich ist die physikalische Absorption und Emission bestimmter Gase physikalische Realität und wird von uns nicht bestritten, wofür man fälschlicherweise den Begriff Treibhauseffekt eingeführt hat. Aber wie hoch ist die dadurch geglaubte Thermalisierung der umgebenden Luft? Gibt es überhaupt eine? Von uns wird die beängstigende Höhe von 2 bis 5 Grad Klimasensitivität wissenschaftlich hinterfragt und bestritten. Der Treibhauseffekt wirkt allerhöchstens in homöopathischen Dosen

Eine starke CO₂-Treibhauserwärmung gibt es nicht. Hier sind unsere 10 Gegenbeweise:

1)In wissenschaftlichen Versuchen kann diese behauptete und durch Simulationsrechnungen des IPPC und des PIK ermittelte Höhe von 2 bis 5 Grad nicht nachgewiesen werden.

2)  Es gibt auch keine technische Anwendungen und Erfindungen, die nach dem CO₂-Erwärmungseffekt funktionieren würden. Auch Einstein hielt nichts von einer CO₂-Treibhauserwärmung.

3) Auch bei Naturbeobachtungen, wo tagelang verstärkt Treibhausgase ausströmen, wie bei der Sprengung der Nordstream-pipeline, fehlen die dazugehörigen Erwärmungen, siehe: hier.

Auch bei ständigen CO₂-Ausgasungen und ständigen Konzentrationserhöhungen in der Luft über großen Kohlekraftwerken sind keinerlei Hotspots messbar. Behauptet wird vom Weltklimarat doch, dass eine CO₂-Verdoppelung von 430 ppm zu 2 bis 5 Grad Temperaturerhöhung führen müsste.

Dann unsere 6 Grafikbeweise in den deutschen Temperaturreihen:

4) Der Monat März und der Mai kühlen seit 1988 bis heute ab, der April und der Juni erwärmen sich sehr stark.

5) bis 1987 zeigten die DWD- Temperaturreihen keine Erwärmung, 1988 erfolgte ein Temperatursprung (Ausnahme September) von einem Grad und erst seitdem setzte eine starke Weitererwärmung ein

6) Diese starke Weitererwärmung machen alle Stationen, jedoch unterschiedlich stark mit. Es gibt Wärmeinselstarke Stationen und Wärmeinselschwache.

7) Diese Weitererwärmung ab 1988 fand hauptsächlich im Sommer und Herbst und zwar tagsüber statt. Wärmeinselschwache Stationen erwärmen sich nachts kaum oder gar nicht.

8) Würden ausschließlich Treibhausgase die Temperaturtreiber sein, dann müssten alle deutschen Wetterstationen dieselben Steigungsformeln haben und zwar tagsüber und nachts.

9) CO₂ kann tagsüber nicht erwärmend wirken und nachts kühlen. Zumindest bei ein und derselben Station dürfte es bei den Trendlinien keine Steigungsunterschiede bei den Tag-Nachttemperaturen geben.

10) Die Treibhaustheorie von Christian Häckl und Nobelpreisträger Hasselmann sagt genau das Gegenteil voraus, nämlich eine stärkere Erwärmung nachts. Der DWD widerlegt diese Theorien durch seine Temperaturreihen.

Wer noch weitere weiß, bitte in den Kommentaren veröffentlichen.

All das schließt natürlich nicht aus, dass es doch einen winzigen zusätzlichen Treibhauseffekt in homöopathischen Dosen geben könnte, der versteckt neben unseren Erklärungen der Erwärmung seit 1988, bzw. seit Beginn der Industrialisierung mitwirkt. Wir haben diesen möglichen winzigen THE in den DWD-Temperaturdaten jedoch nicht gefunden.

Unsere Motivation: Alle unsere Arbeiten sind gegen das Geschäftsmodell CO₂-Klimapanik gerichtet. Die politischen Gegenmaßnahmen zur CO₂-Eindämmung sind vollkommen unsinnig und machen unser Land arm. Es handelt sich um ein Geschäftsmodell zur angeblichen Klimarettung, das dem Ablasshandelsmodell der Kirche im Mittelalter nachempfunden wurde. Diese Treibhauslüge müssen wir gemeinsam bekämpfen!

Wenn sich hier ein Kommentator oder ein Artikel für einen schwächeren CO₂-THE in der Größenordnung bis etwa 0,5 Grad ausspricht, dann widersprechen wir nicht. Für uns hat dem Geschäftsmodell Klimapanik auf breiter Front zu widersprechen absoluter Vorrang. Wir suchen Verbündete gegen die Behauptung, CO₂ sei der Haupttreiber der Temperaturen. Dieses CO₂-Geschäftsmodell ist eine Gefahr für unsere Demokratie, unseren Wohlstand und die Freiheit der Wissenschaft.

Unsere Intention: wir wollen den Deutschen die Angst vor einer CO₂-Klimakatastrophe nehmen, die ist weit und breit nicht in Sicht. Das Klima ist völlig normal, allerdings nie konstant. Es ändert sich immer. Klimawandelleugner gibt es überhaupt nicht. Das sind die erfundenen Lügen der Treibhauskirche, die gerne für den Erhalt des Geschäftsmodells „Klima-Abzocke“ benutzt werden. Zuletzt von Kanzler Merz beim Waldbrand in NRW.

Also weg mit der Behauptung, es gäbe Klimawandelleugner, weg mit der CO₂-Klimapanik und mit den teuren nichts taugenden und teuren Gegenmaßnahmen zur angeblichen Klimarettung. Weg mit diesem sündhaften Geschäftsmodell. Das ist ein moderner Treibhaus-Ablasshandel, der unser Geld will. Das Geschäftsmodell ist dem Sündenablasshandel der Kirche im Mittelalter nachempfunden, nur dreister. Das Geld wird uns per Gesetz, durch sogenannte Klimarettungsgesetze aus der Tasche und vom monatlichen Gehalt bereits abgezogen. Wichtig bleiben weiterhin Natur- und Umweltschutz und dafür setzen sich die Autoren ein.

Matthias Baritz, Naturwissenschaftler und Naturschützer

Josef Kowatsch, Naturbeobachter, aktiver Naturschützer, unabhängiger, weil unbezahlter Klimaforscher

 

Der Beitrag Einordnung des Septembers 2026 in die DWD-Zeitreihe – Teil 2 erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.

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Warum die Verleihung des diesjährigen Friedensnobelpreises die Spaltung des Westens dokumentiert

ANTI-SPIEGEL - Fundierte Medienkritik - 10. Oktober 2026 - 12:00
Um zu verstehen, warum ich den Friedensnobelpreis als “Propaganda-Instrument der europäischen Staaten” bezeichne, müssen wir uns zunächst anschauen, wer die Preisträger nach welchen Kriterien auswählt. Danach kommen wir zur aktuellen Preisträgerin und der Frage, was die diesjährige Verleihung bedeutet. Wie der Friedensnobelpreis verliehen wird Anders als alle anderen Nobelpreise, die in Stockholm an von Experten […]
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Wohngeld im Pflegeheim: Bundesrat will Wohngeld-Ausschluss verschärfen – Regierung reagiert

Die Bundesregierung lehnt eine Ausweitung des Wohngeldausschlusses für Pflegeheimbewohner ab. Der Bundesrat will weitere Sozialhilfeleistungen in den Ausschluss einbeziehen, wenn bei ihrer Berechnung Unterkunftskosten berücksichtigt werden. Für Betroffene ist entscheidend, welche Leistungen sie tatsächlich erhalten.

Nach geltendem Recht können Bewohner, die ausschließlich Hilfe zur Pflege beziehen, grundsätzlich Wohngeld erhalten. Ob ein Anspruch besteht und zusätzliches Geld verbleibt, hängt von den persönlichen Verhältnissen und der Berechnung der Sozialhilfe ab. Die Ablehnung des Vorschlags durch die Bundesregierung ist noch keine endgültige Entscheidung im Gesetzgebungsverfahren.

Was der Bundesrat ändern will

Der Bundesrat hat am 25. September 2026 vorgeschlagen, den Leistungsausschluss in § 7 des Wohngeldgesetzes zu erweitern. Er soll weitere Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII erfassen, die den Lebensunterhalt umfassen, sofern Unterkunftskosten bei ihrer Berechnung berücksichtigt werden. Die Forderung ist in der Bundestagsdrucksache 21/8284 dokumentiert.

Damit will der Bundesrat doppelte Leistungen für Unterkunftskosten und zusätzlichen Verwaltungsaufwand vermeiden. Zugleich sollen bestimmte gesetzliche Ausnahmen auch für die neu erfassten Leistungen gelten. Der Vorschlag wäre deshalb kein ausnahmsloser Ausschluss sämtlicher Bewohner, die finanzielle Unterstützung erhalten.

Warum die Bundesregierung den Vorschlag ablehnt

Die Bundesregierung beschreibt die praktische Tragweite des Vorschlags als „Herausnahme aller Heimbewohnenden (mit Ausnahme der Selbstzahler) aus dem Wohngeld“. In ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates erklärt sie, den Vorschlag geprüft zu haben und keinen Anpassungsbedarf am Gesetzentwurf zu sehen.

Sie verweist stattdessen auf die Arbeiten an einem geplanten einheitlichen Sozialleistungssystem, das auch das Wohngeld einbeziehen soll. Fragen zum Zusammenspiel der Leistungen für Heimbewohner sollen in diesem Zusammenhang behandelt werden. Eine konkrete spätere Gesetzesänderung oder einen verbindlichen Zeitpunkt nennt die Bundesregierung dabei nicht.

Der Gesetzentwurf liegt jetzt in den Ausschüssen

Der Bundestag hat den Gesetzentwurf am 8. Oktober 2026 erstmals beraten und anschließend an die Ausschüsse überwiesen. Wie aus dem Bericht zur ersten Beratung hervorgeht, übernimmt der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen die Federführung.

Der vom Bundesrat verlangte erweiterte Ausschluss ist damit noch kein geltendes Recht. Im weiteren parlamentarischen Verfahren kann der Entwurf verändert werden. Aus der Position der Bundesregierung lässt sich deshalb nicht ableiten, dass der Wohngeldanspruch für alle bisher berechtigten Heimbewohner dauerhaft gesichert wäre.

Außerdem enthält der Entwurf weitere Änderungen beim Wohngeld. Vorgesehen sind unter anderem eine Halbierung der dauerhaften Heizkostenkomponente und das Aussetzen der nächsten regelmäßigen Anpassung. Selbst wenn jemand weiterhin anspruchsberechtigt bleibt, bedeutet das deshalb nicht, dass die Höhe seines Wohngeldes unverändert bleibt.

Wer im Pflegeheim grundsätzlich Wohngeld erhalten kann

Wer dauerhaft in einem Pflegeheim lebt, kann grundsätzlich Wohngeld erhalten. Das Wohngeldgesetz stellt Heimbewohner insoweit Mietern gleich. Ein klassischer Wohnungsmietvertrag ist dafür nicht erforderlich.

Auch das Bundesgesundheitsministerium erläutert den Wohngeldanspruch im Pflegeheim. Für die Bewilligung müssen allerdings die übrigen Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehören insbesondere die Einkommensverhältnisse und die Prüfung, ob eine andere Sozialleistung den Anspruch ausschließt.

Die besondere Regelung für Heimbewohner setzt eine dauerhafte Aufnahme voraus. Ein vorübergehender Aufenthalt zur Kurzzeitpflege fällt nicht darunter. Ob währenddessen Wohngeld für eine weiterhin bestehende Wohnung möglich ist, muss gesondert geprüft werden.

Auch erhebliches Vermögen kann einem Anspruch entgegenstehen. Die entsprechende Regelung findet sich in § 21 WoGG. Ein geringes laufendes Einkommen allein genügt daher nicht in jedem Fall für eine Bewilligung.

Wann Grundsicherung und Hilfe zum Lebensunterhalt ausschließen

Nach § 7 WoGG sind Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie von Hilfe zum Lebensunterhalt grundsätzlich vom Wohngeld ausgeschlossen, wenn bei der Berechnung dieser Leistungen Unterkunftskosten berücksichtigt worden sind. Damit soll verhindert werden, dass dieselben Wohnkosten durch unterschiedliche Leistungen abgedeckt werden.

Das Gesetz enthält jedoch Ausnahmen. Das betrifft beispielsweise Leistungen, die ausschließlich als Darlehen gewährt werden. Auch wenn Wohngeld die Hilfebedürftigkeit vermeiden oder beseitigen kann, kommt unter zusätzlichen gesetzlichen Voraussetzungen ein Anspruch infrage.

Betroffene sollten deshalb nicht allein aufgrund der Bezeichnung ihrer Sozialleistung auf eine Prüfung verzichten. Ebenso wenig sollten sie eine bestehende Sozialhilfeleistung vorschnell aufgeben. Entscheidend ist, welche Kombination den Lebensunterhalt und die Unterkunft tatsächlich sichert.

Hilfe zur Pflege allein schließt Wohngeld nicht aus

Hilfe zur Pflege ist eine andere Leistung als Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt. Sie wird in § 7 WoGG nicht als Leistung genannt, die für sich genommen vom Wohngeld ausschließt. Wer ausschließlich Hilfe zur Pflege erhält, kann deshalb grundsätzlich einen Wohngeldanspruch haben.

Die Verwaltungsvorschrift zum Wohngeldgesetz behandelt ausdrücklich den Fall eines Heimbewohners, der nur Hilfe zur Pflege bezieht und Wohngeld beantragt. Entscheidend ist somit die genaue Zusammensetzung der bewilligten Sozialhilfe. Werden daneben Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt mit berücksichtigten Unterkunftskosten gezahlt, kann der gesetzliche Ausschluss greifen.

Weitere Informationen zu den Voraussetzungen bietet unser Beitrag darüber, wann das Sozialamt Pflegekosten übernehmen muss. Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung allein schließen einen Wohngeldanspruch ebenfalls nicht aus.

Wie Wohngeld die Hilfe zur Pflege beeinflussen kann

Ein bewilligter Wohngeldanspruch bedeutet nicht automatisch, dass der gesamte Betrag zusätzlich für persönliche Ausgaben zur Verfügung steht. Wohngeld kann bei der Hilfe zur Pflege als Einkommen berücksichtigt werden. Dadurch können sich die Zahlung des Sozialamts oder die eigene Kostenbeteiligung ändern.

Die Wohngeldbehörde prüft den Anspruch und die Höhe des Zuschusses. Das Sozialamt prüft, wie sich dieser auf die Hilfe zur Pflege auswirkt. Betroffene sollten deshalb beide Berechnungen zusammen betrachten, bevor sie mit einem bestimmten zusätzlichen Betrag planen.

Welche Heimkosten bei der Berechnung zählen

Bei dauerhaft aufgenommenen Heimbewohnern wird nicht die gesamte Heimrechnung als Miete angesetzt. Nach § 9 Absatz 3 WoGG gilt stattdessen ein gesetzlich festgelegter Höchstbetrag zuzüglich der Klimakomponente als Miete. Dieser Ansatz ersetzt die Ermittlung der tatsächlichen Unterkunftskosten.

Der Höchstbetrag richtet sich nach der örtlichen Mietenstufe und der Zahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder. Zusätzlich sieht § 11 WoGG eine Entlastung bei den Heizkosten vor. Pflegekosten und andere Bestandteile der Heimrechnung werden dadurch nicht vollständig zu wohngeldfähigen Wohnkosten.

Für die pauschal angesetzte Miete müssen Bewohner die tatsächlichen Unterkunftskosten nicht nachweisen. Der angesetzte Betrag ist allerdings eine Berechnungsgröße und entspricht nicht dem ausgezahlten Wohngeld. Die Höhe des Zuschusses hängt außerdem vom Einkommen und den Haushaltsverhältnissen ab. Weitere Erläuterungen enthält unser Beitrag Wohngeld für Pflegeheimbewohner: Wer Anspruch hat.

Die wichtigsten Fälle im Überblick Situation im Pflegeheim Wohngeld nach derzeitiger Rechtslage Dauerhafte Heimaufnahme ohne eine ausschließende Sozialleistung Ein Anspruch ist möglich, wenn die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind. Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt mit berücksichtigten Unterkunftskosten Wohngeld ist grundsätzlich ausgeschlossen; gesetzliche Ausnahmen müssen geprüft werden. Ausschließlich Hilfe zur Pflege Kein automatischer Ausschluss. Wohngeld kann jedoch die Berechnung der Hilfe zur Pflege beeinflussen. Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung Diese Leistungen allein schließen Wohngeld nicht aus. Warum Betroffene mit dem Antrag nicht warten sollten

Die politische Debatte ist kein Grund, eine mögliche Berechtigung ungeprüft zu lassen. Zuständig ist die Wohngeldbehörde der Stadt, Gemeinde oder des Landkreises. Mit einer entsprechenden Bevollmächtigung kann auch der Heimträger den Antrag stellen.

Nach § 25 WoGG beginnt die Bewilligung normalerweise mit dem ersten Tag des Monats, in dem der Antrag gestellt wurde, sofern die Voraussetzungen bereits vorliegen. Wer im Oktober anspruchsberechtigt ist, aber erst im November beantragt, erhält für Oktober im Regelfall kein Wohngeld. Für besondere Fallgestaltungen enthält das Gesetz abweichende Regelungen.

Wer Sozialhilfe erhält, sollte den vollständigen Bescheid für die Prüfung bereithalten. Daraus muss hervorgehen, welche Leistungen bewilligt wurden und ob Unterkunftskosten berücksichtigt sind. Bei einer Ablehnung lässt sich so nachvollziehen, auf welchen gesetzlichen Ausschluss sich die Behörde beruft.

Fragen und Antworten zum Wohngeld im Pflegeheim Ist der erweiterte Wohngeldausschluss bereits beschlossen?

Nein. Der Bundestag hat den Gesetzentwurf am 8. Oktober 2026 erstmals beraten und an die Ausschüsse überwiesen. Die Bundesregierung lehnt die vom Bundesrat verlangte Erweiterung ab; das Gesetzgebungsverfahren ist aber noch nicht abgeschlossen.

Kann ich trotz Hilfe zur Pflege Wohngeld erhalten?

Ja, das ist grundsätzlich möglich. Hilfe zur Pflege allein schließt Wohngeld nicht aus. Die übrigen Anspruchsvoraussetzungen und mögliche weitere Sozialleistungen müssen jedoch geprüft werden.

Was gilt bei Grundsicherung im Alter?

Wer Grundsicherung im Alter erhält, ist grundsätzlich vom Wohngeld ausgeschlossen, wenn bei dieser Leistung Unterkunftskosten berücksichtigt wurden. Das Gesetz enthält Ausnahmen, die im Einzelfall zu prüfen sind.

Wird die gesamte Heimrechnung berücksichtigt?

Nein. Für dauerhaft aufgenommene Heimbewohner wird eine gesetzlich bestimmte Miete angesetzt, ergänzt um die vorgesehenen Entlastungskomponenten. Die gesamte Rechnung einschließlich Pflege und Verpflegung wird nicht als Wohnkostenbetrag übernommen.

Kann das Pflegeheim den Antrag für mich stellen?

Ja, ein entsprechend bevollmächtigter Heimträger kann den Antrag stellen. Ein Wohngeldrechner liefert lediglich eine unverbindliche Einschätzung. Er ersetzt weder den Antrag noch die Entscheidung der Wohngeldbehörde.

Ab wann wird Wohngeld normalerweise gezahlt?

Die Bewilligung beginnt normalerweise am ersten Tag des Antragsmonats, wenn die Voraussetzungen bereits erfüllt sind. Liegen sie erst später vor, verschiebt sich der Beginn entsprechend. Für bestimmte Fälle gelten gesetzliche Sonderregelungen.

Der Beitrag Wohngeld im Pflegeheim: Bundesrat will Wohngeld-Ausschluss verschärfen – Regierung reagiert erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

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Rentner: Nach Steuernachzahlung kann die nächste Forderung folgen

Der Steuerbescheid kommt, die Nachzahlung wird überwiesen – damit scheint die Sache erledigt. Doch auf den folgenden Seiten können bereits weitere Forderungen stehen: Einkommensteuer-Vorauszahlungen für das laufende Jahr. Wer sie übersieht, verpasst möglicherweise einen Zahlungstermin.

Auch Rentner können davon betroffen sein. Eine feste Rentenhöhe, ab der jeder vorauszahlen muss, gibt es jedoch nicht. Entscheidend ist, wie viel Einkommensteuer voraussichtlich noch offen bleibt. Die häufig genannte 400-Euro-Grenze ist keine Einkommensgrenze.

400 Euro im Jahr und 100 Euro je Termin

Das Einkommensteuergesetz nennt zwei Mindestbeträge: Vorauszahlungen werden nur festgesetzt, wenn sie mindestens 400 Euro im Kalenderjahr und mindestens 100 Euro für einen Vorauszahlungstermin betragen.

Dabei zählt nicht einfach die gesamte Jahressteuer. Bereits anrechenbare Steuerabzüge, etwa die vom Arbeitgeber einbehaltene Lohnsteuer, werden berücksichtigt. Das Finanzamt prüft, welcher Betrag darüber hinaus voraussichtlich zu zahlen ist.

Eine jährliche Einkommensteuer von mehr als 400 Euro löst deshalb nicht automatisch Vorauszahlungen aus. Ist die Steuer bereits durch entsprechende Abzüge gedeckt, fehlt der offene Betrag.

Diese Regelung gilt bereits und ist keine neue Steuer für Rentner im Jahr 2026.

Auch ohne Nebenverdienst können Rentner vorauszahlen müssen

Bei der gesetzlichen Rente wird während des Jahres grundsätzlich keine Einkommensteuer von der Auszahlung abgezogen. Ob Steuern anfallen, wird anhand der persönlichen Verhältnisse ermittelt.

Dabei können die Renteneinkünfte allein ausreichen, um Vorauszahlungen auszulösen. Zusätzliche Einnahmen aus Vermietung oder einer selbstständigen Tätigkeit können die Steuerlast erhöhen, sind dafür aber keine Voraussetzung.

Warum sich die Situation je nach Einkommensquelle unterscheidet, erläutert unser Beitrag zu Steuervorauszahlungen auf die Rente und weitere Einkünfte.

Nachzahlung und Vorauszahlung können gleichzeitig anfallen

Besonders belastend wird es, wenn das Finanzamt Geld für zwei Steuerjahre in kurzem Abstand verlangt. Die Nachzahlung betrifft ein bereits abgelaufenes Jahr. Die Vorauszahlungen werden dagegen auf die erwartete Steuer eines anderen, meist laufenden Jahres geleistet.

Ein vereinfachtes Beispiel: Ein Rentner muss für 2025 noch 800 Euro nachzahlen. Für 2026 setzt das Finanzamt bei unveränderten Verhältnissen ebenfalls insgesamt 800 Euro Vorauszahlungen fest. Verteilt auf vier reguläre Termine wären das jeweils 200 Euro.

Der Rentner muss somit insgesamt 1.600 Euro einplanen. Er zahlt aber nicht zweimal für dasselbe Jahr: 800 Euro gehören zu 2025, die anderen 800 Euro zu 2026. Die Vorauszahlungen werden später bei der endgültigen Steuerabrechnung für 2026 angerechnet.

Wird die Vorauszahlung erst während des Jahres festgesetzt oder angepasst, kann die Verteilung abweichen. Ausschlaggebend sind die Beträge und Fälligkeiten im Bescheid.

Vier Zahlungstermine, aber nicht vier Erinnerungsbriefe

Die gesetzlichen Termine für Einkommensteuer-Vorauszahlungen sind der 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember.

Der Vorauszahlungsbescheid liegt häufig dem Einkommensteuerbescheid bei. Bleiben die festgesetzten Beträge unverändert, verschickt das Finanzamt nicht zu jedem Termin einen neuen Bescheid.

Lesen Sie deshalb auch die Folgeseiten und prüfen Sie, ob dort Zahlungen für das laufende Jahr oder für Folgejahre aufgeführt sind. Wer beispielsweise jedes Quartal 200 Euro leisten muss, kann dafür monatlich rund 67 Euro zurücklegen.

Die Berechnung muss zur heutigen Einkommenslage passen

Das Finanzamt orientiert sich grundsätzlich an der letzten Steuerfestsetzung. Seitdem kann sich jedoch einiges verändert haben: Eine Nebentätigkeit wurde beendet, Mieteinnahmen sind gesunken oder steuerlich berücksichtigungsfähige Ausgaben haben sich erhöht.

Dann kommt ein Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen infrage. Dafür sollte nachvollziehbar dargestellt werden, weshalb die erwartete Steuer niedriger ausfällt. Hilfreich sind Angaben zu den voraussichtlichen Jahreseinnahmen, zum Zeitpunkt der Änderung und zu den entsprechenden Nachweisen.

Ein niedriger Kontostand allein belegt dagegen noch keine geringere Steuerpflicht. Entscheidend ist die neue Steuerprognose.

Welche Ausgaben grundsätzlich berücksichtigt werden können, zeigt unser Überblick über 15 Posten, die Rentner von der Steuer absetzen können.

Wird die Vorauszahlung herabgesetzt, zählen bereits geleistete Zahlungen mit. Übersteigen sie den neu festgesetzten Jahresbetrag, kann sich eine Erstattung ergeben.

Zahlungen nicht eigenmächtig einstellen

Ein Antrag auf Herabsetzung ändert den bestehenden Bescheid noch nicht. Betroffene sollten deshalb weiter auf die festgesetzten Termine achten, bis das Finanzamt eine Änderung oder eine andere Zahlungsregelung mitteilt.

Auch ein Einspruch stoppt die Zahlungspflicht nicht automatisch. Gegebenenfalls muss zusätzlich eine Aussetzung der Vollziehung beantragt werden. Ob deren Voraussetzungen vorliegen, prüft das Finanzamt gesondert.

Die endgültige Abrechnung erfolgt mit dem Einkommensteuerbescheid für das betreffende Jahr. Zu hohe Vorauszahlungen werden grundsätzlich erstattet; zu niedrige können eine weitere Nachzahlung nach sich ziehen. Es lohnt sich deshalb, eine dauerhaft veränderte Einkommenslage frühzeitig mitzuteilen.

Stand: 9. Oktober 2026. Das Rechenbeispiel ist vereinfacht.Quellen:
§ 37 Einkommensteuergesetz: Einkommensteuer-Vorauszahlung;
§ 36 Einkommensteuergesetz: Entstehung und Tilgung der Einkommensteuer;
§ 361 Abgabenordnung: Aussetzung der Vollziehung;
Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen: Vorauszahlungen.

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Für Prien und Günther ist die CDU immer noch nicht linksradikal genug

Die linksextremen Kräfte in der CDU treiben die Selbstaufgabe der Union weiter voran und wollen ihr den letzten Rest an konservativer Identität nehmen. Ausgerechnet jetzt, nach drei Ost-Wahlpleiten und sinkenden Umfragewerten, erklärt CDU-Vize und Bundesbildungsministerin Karin Prien, ihre Partei sei „zu konservativ“ geworden. Der Ansatz „CDU pur“ sei gescheitert, sagte sie der Nachrichtenagentur Reuters kurz […]

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KNK fordert Maßnahmen gegen Umweltzerstörung in Südkurdistan

Die Umweltkommission des Nationalkongress Kurdistans (KNK) hat die systematische Zerstörung von Wäldern und natürlichen Lebensräumen durch das türkische Militär in Südkurdistan scharf verurteilt. Angesichts der anhaltenden Abholzungen in den türkisch besetzten Grenzregionen fordert sie internationale Untersuchungen und entschiedene Maßnahmen der Regierung der Kurdistan-Region des Irak (KRI). Die Kommission spricht von einem Ökozid, der darauf abziele, die natürlichen Lebensgrundlagen Kurdistans dauerhaft zu zerstören.

Satellitenbilder dokumentieren Waldzerstörung

Hintergrund der Erklärung sind jüngste Berichte über das Ausmaß der Umweltzerstörung in der Provinz Duhok. Satellitenbildvergleiche aus zwanzig Gebieten dokumentieren die Veränderungen der Waldflächen zwischen 2013 und 2023. Besonders betroffen sind die Bergregionen um Zaxo und Amêdî in Behdînan, wo im Zuge der türkischen Besatzung Waldgebiete gerodet und Straßen sowie Militärstützpunkte errichtet wurden. Die Aufnahmen verdeutlichen, wie stark die türkische Militärpräsenz in die Landschaft eingegriffen hat. Neben der Abholzung großer Waldflächen wurden wiederholt der Abtransport von Holz in die Türkei und die Zerstörung weiterer natürlicher Lebensräume dokumentiert.

Kurdistans Identität wird ausgelöscht

Nach Auffassung des KNK geht die türkische Besatzungspolitik weit über die militärische Kontrolle grenznaher Gebiete hinaus. Sie richte sich nicht nur gegen das Territorium und die natürlichen Ressourcen Kurdistans, sondern ziele mit der systematischen Vernichtung von Wäldern und Baumbeständen auch darauf ab, „die ökologische Identität der Region auszulöschen“. Die Kommission bezeichnet dieses Vorgehen als schwerwiegenden Verstoß gegen internationale Abkommen und fordert dringende Gegenmaßnahmen.

Internationale Untersuchung und klare Haltung der Regionalregierung gefordert

In einem fünf Punkte umfassenden Appell fordert der KNK internationale Menschenrechts- und Umweltschutzorganisationen auf, ihr Schweigen zu brechen und unverzüglich Untersuchungen zu den Umweltverbrechen in den Grenzregionen Südkurdistans einzuleiten. Zugleich richtet sich der Aufruf an die Regierung der Kurdistan-Region und sämtliche politischen Kräfte. Sie müssten eine eindeutige Haltung gegen die türkische Besatzung und die Zerstörung der Natur einnehmen. Die Kommission warnt davor, durch Untätigkeit zur Fortsetzung der Umweltzerstörung beizutragen. „Schweigen angesichts des Ökozids ist ein schweres Vergehen“, heißt es.

Auch die Medien sieht der KNK in der Verantwortung. Journalist:innen und Nachrichtenorganisationen sollten verstärkt über die ökologischen Folgen der türkischen Militäroperationen berichten und insbesondere die Brandrodung und Abholzung von Wäldern international sichtbar machen.

Aufruf zum zivilgesellschaftlichen Widerstand

Die Umweltkommission ruft Kurd:innen und Umweltaktivist:innen weltweit dazu auf, gegen die Zerstörung der Natur in Kurdistan ihre Stimme zu erheben. Der Schutz von Wäldern, Bäumen und natürlichen Lebensräumen sei eine gemeinsame gesellschaftliche Verantwortung. „Der Schutz der Umwelt und der Bäume Kurdistans ist eine moralische und nationale Pflicht aller“, heißt es in der Erklärung. Die systematische Zerstörung müsse deshalb mit allen Formen zivilgesellschaftlichen Protests gestoppt werden.

Satellitenbilder dokumentieren ökologische Zerstörung in SüdkurdistanSatellitenaufnahmen aus zwanzig Gebieten der südkurdischen Provinz Duhok dokumentieren das Ausmaß der ökologischen Zerstörung im Zusammenhang mit der türkischen Besatzung. Die Bildvergleiche zeigen...ANF News

 

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