«Mit Brigitte Bardot verschied eine starke und unabhängige Frau, die es nicht nötig hatte, sich dem Zeitgeist unterzuordnen oder sich gar – wie leider viele deutsche Prominente – zur Systemnutte machen zu lassen, und die solches auch in der Not nicht getan hätte. Die einfach zu sich stand und standhaft war. Ein schönes Zitat von ihr als Abschluss: ‹Früher habe ich mit meinem Hintern schockiert, jetzt schockiere ich mit meinen Büchern (Meinungen). Das ist das Gleiche!›» (– Nachruf der Seite https://publikum.net/).
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Zuzahlungsbefreiung ab 2026 bei Schwerbehinderung
Zuzahlungen belasten viele gesetzlich Versicherte – gerade Menschen mit Behinderung, die häufig regelmäßig medizinische Leistungen benötigen. Grundsätzlich ändert sich zum Jahreswechsel 2026 voraussichtlich nichts: Entscheidend bleibt die sogenannte Belastungsgrenze, ab der Krankenkassen von weiteren Zuzahlungen befreien.
Parallel wird aber seitens der Bundesregierung über höhere Zuzahlungsbeträge diskutiert; ein Beschluss liegt derzeit nicht vor. Für Betroffene heißt das: Die Befreiungsregeln und Prozentsätze gelten fort, die konkrete Höhe einzelner Zuzahlungen könnte sich politisch noch verändern.
Rechtsgrundlage: § 61/§ 62 SGB V und die Chroniker-RichtlinieZuzahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung sind gesetzlich normiert. § 61 SGB V regelt die typischen Eigenanteile – etwa 10 % je Leistung, mindestens 5 € und höchstens 10 € (z. B. bei Arzneimitteln; besondere Deckel gelten u. a. für Hilfsmittel zum Verbrauch).
§ 62 SGB V begrenzt die Summe dieser Eigenanteile pro Kalenderjahr: Grundsätzlich bei 2 % der jährlichen „Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt“, bei Menschen mit einer schwerwiegenden chronischen Erkrankung in Dauerbehandlung bei 1 %.
Die genaue Definition „schwerwiegend chronisch“ und der Nachweis sind in der Chroniker-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) festgelegt.
Schwerbehinderung ist nicht automatisch Chroniker-StatusEin Schwerbehindertenausweis allein senkt die Belastungsgrenze nicht von 2 % auf 1 %. Die abgesenkte Grenze greift nur, wenn die Kriterien der Chroniker-Richtlinie erfüllt sind – insbesondere eine ärztlich bestätigte Dauerbehandlung wegen derselben schwerwiegenden Erkrankung.
Bestimmte Konstellationen können den Nachweis erleichtern, etwa ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 60 oder ein Pflegegrad 3–5; maßgeblich bleibt aber die ärztliche Bescheinigung zum Chroniker-Status.
Wer zusätzlich die empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen versäumt (Jahrgänge nach dem 1. April 1972), kann auf die 2 %-Grenze zurückfallen.
Aspekt Regel 2026 Geltungsjahr Die Befreiung und Belastungsgrenzen gelten kalenderjahresbezogen für 2026. Zielgruppe Gesetzlich Versicherte; besondere Relevanz für Menschen mit Schwerbehinderung und/oder chronischer Erkrankung. Rechtsgrundlage § 61 SGB V (Zuzahlungen), § 62 SGB V (Belastungsgrenze), Chroniker-Richtlinie des G-BA. Grundprinzip Summe aller gesetzlichen Zuzahlungen wird pro Jahr auf eine persönliche Belastungsgrenze begrenzt; danach Befreiung. Belastungsgrenze allgemein 2 % der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt des Haushalts nach Abzug gesetzlicher Freibeträge. Abgesenkte Grenze 1 % bei anerkannt schwerwiegender chronischer Erkrankung in Dauerbehandlung (Chroniker-Status). Schwerbehinderung vs. Chroniker Ein Schwerbehindertenausweis allein senkt die Grenze nicht; maßgeblich ist die Erfüllung der Chroniker-Kriterien. Nachweis Chroniker-Status Ärztliche Bescheinigung nach G-BA-Richtlinie; regelmäßige Behandlung wegen derselben schweren Erkrankung erforderlich. Vorsorgeanforderung Nichtteilnahme an empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen kann zum Wegfall der 1 %-Grenze führen (ausnahmsabhängig). Haushaltsprinzip Berechnung auf Basis der gemeinsamen Bruttoeinnahmen des Haushalts; alle zu berücksichtigenden Personen einbeziehen. Freibeträge Gesetzlich definierte Freibeträge für Partner und weitere Angehörige sowie Kinderfreibeträge mindern die Bemessungsgrundlage. Anrechenbare Zuzahlungen Gesetzlich vorgesehene Zuzahlungen u. a. für Arznei- und Verbandmittel, Heil-/Hilfsmittel, Krankenhaus, Reha, Fahrkosten (wenn verordnet). Nicht anrechenbar Mehrkosten außerhalb der gesetzlichen Zuzahlungen, z. B. Aufzahlungen über Festbetrag, Wahlleistungen, nicht verordnungsfähige OTC-Präparate. Fahrkosten bei Schwerbehinderung Übernahme bei bestimmten Merkzeichen (z. B. aG, Bl, H) oder hohen Pflegegraden; Zuzahlung 10 % je Fahrt (min. 5 €, max. 10 €). Genehmigungspflicht Für viele Fahrten zur ambulanten Behandlung ist vorab die Genehmigung der Krankenkasse erforderlich. Vorauszahlung Freiwillige Vorauszahlung in Höhe der voraussichtlichen Belastungsgrenze möglich; Befreiung gilt dann sofort für das gesamte Jahr. Befreiungsausweis Wird nach Erreichen der Belastungsgrenze von der Krankenkasse ausgestellt; gilt für das laufende Kalenderjahr. Belege Quittungen über alle Zuzahlungen sammeln; ärztliche Bescheinigung für Chroniker-Status bereithalten. Rückwirkende Erstattung Eine Erstattung zu viel gezahlter Zuzahlungen ist in der Praxis rückwirkend möglich; Fristen der Kasse beachten. Sonderregel niedrige Einkommen Bei Bürgergeld/Grundsicherung richtet sich die Grenze nach den maßgeblichen Regelsätzen der Bedarfsgemeinschaft. Mögliche Änderungen 2026 Politische Debatten zu höheren Einzelzuzahlungen betreffen nicht die prozentuale Belastungsgrenze; aktueller Stand zu Jahresbeginn prüfen. Praktisches Vorgehen Früh ärztlichen Nachweis sichern, Belege sammeln oder Vorauszahlung leisten, bei Fahrten Genehmigungen einholen, bei der Kasse informieren. So wird die Belastungsgrenze 2026 berechnetFür die Berechnung zählen die Bruttoeinnahmen des Haushalts. Vom Familienbrutto werden gesetzlich definierte Freibeträge abgezogen: für den ersten weiteren Angehörigen 15 % der jährlichen Bezugsgröße, für jeden weiteren 10 % der Bezugsgröße; für Kinder der Kinderfreibetrag nach § 32 Abs. 6 EStG.
2026 beträgt die (voraussichtliche) jährliche Bezugsgröße 47.460 €; damit ergeben sich 7.119 € (15 %) als Freibetrag für den ersten Angehörigen und 4.746 € (10 %) für weitere.
Der Kinderfreibetrag steigt 2026 planmäßig auf insgesamt 9.756 € je Kind. Auf die so verminderte Bemessungsgrundlage wird die 2 %-Grenze (bzw. 1 % bei anerkannter schwerwiegender chronischer Erkrankung) angewandt.
Beispiel: Ein verheirateter Versicherter mit einem Kind und 36.000 € Jahresbrutto im Haushalt zieht 7.119 € (Partner) und 9.756 € (Kind) ab. Die maßgebliche Summe sinkt auf 19.125 €. Die Belastungsgrenze liegt damit bei 382,50 € (2 %) bzw. 191,25 € (1 %).
Was als Zuzahlung zählt – und was nichtAnzurechnen sind nur gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlungen zu Kassenleistungen, etwa bei Arznei- und Verbandmitteln, Heil- und Hilfsmitteln, Krankenhausaufenthalten, medizinischer Rehabilitation, häuslicher Krankenpflege sowie medizinisch verordneten Fahrkosten.
Nicht mitzählen dürfen Eigenanteile oder Mehrkosten, die außerhalb der gesetzlichen Zuzahlungen liegen – beispielsweise Aufzahlungen bei Zahnersatz, nicht verordnungsfähige OTC-Präparate, Wahl-/Premiumausführungen von Hilfsmitteln oder Mehrkosten über dem Festbetrag.
Antrag, Nachweise und FristenDie Befreiung gilt immer kalenderjahresbezogen und wird nicht automatisch gewährt. Sobald die persönliche Belastungsgrenze erreicht ist, stellt die Krankenkasse einen Befreiungsausweis aus.
Möglich ist auch eine Vorauszahlung in Höhe der voraussichtlichen Belastungsgrenze zu Jahresbeginn; dann gilt die Befreiung sofort für das ganze Jahr.
Wichtig sind Quittungen über Zuzahlungen sowie – bei der 1 %-Grenze – die ärztliche Chroniker-Bescheinigung und der Nachweis therapiegerechten Verhaltens. Eine rückwirkende Erstattung ist in der Praxis bis zu vier Jahre möglich.
Spezielle Erleichterungen bei Fahrkosten für Menschen mit SchwerbehinderungFür Fahrten zur ambulanten Behandlung werden Kosten in bestimmten Fällen übernommen. Anspruch besteht insbesondere bei Schwerbehinderten mit den Merkzeichen „aG“, „Bl“ oder „H“ sowie bei Pflegegrad 4–5; bei Pflegegrad 3 braucht es zusätzlich eine ärztlich bescheinigte dauerhafte Mobilitätsbeeinträchtigung.
Die allgemeine Zuzahlungsregel gilt auch hier (10 % je Fahrt, mindestens 5 €, höchstens 10 €, nicht mehr als die tatsächlichen Kosten). In vielen Fällen ist eine vorherige Genehmigung der Kasse erforderlich.
Sonderfall niedrige Einkommen und SozialleistungenWer Bürgergeld, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung erhält, hat eine besondere – deutlich niedrigere – Belastungsgrenze. Maßstab ist dann nicht das reale Haushaltseinkommen, sondern der jeweils geltende Regelbedarf der Bedarfsgemeinschaft; daraus leitet sich die 2 %- bzw. 1 %-Grenze ab.
Die konkreten Euro-Beträge verändern sich mit den jährlich angepassten Regelsätzen.
Mögliche Änderungen bei den Zuzahlungsbeträgen – der Stand der DebatteIm Herbst 2025 wurde eine Anhebung der Zuzahlungen um 50 % (z. B. Mindestbetrag 7,50 €, Höchstbetrag 15 €, Klinik 15 €/Tag) politisch diskutiert. Hierüber ist bislang nicht entschieden.
Für die Befreiung bleibt zudem maßgeblich die prozentuale Belastungsgrenze, die durch solche Betragsanpassungen unverändert bliebe. Betroffene sollten die Entwicklung verfolgen und sich zu Jahresbeginn 2026 bei ihrer Kasse nach dem aktuellen Stand erkundigen.
Fazit: Was Menschen mit Schwerbehinderung 2026 konkret tun solltenSchwerbehinderung allein begründet keine automatische 1 %-Grenze – entscheidend ist der anerkannte Chroniker-Status nach G-BA-Richtlinie. Wer regelmäßig wegen derselben schweren Erkrankung in Behandlung ist, sollte sich die 1 %-Grenze frühzeitig ärztlich bescheinigen lassen, Belege sammeln oder die Befreiung per Vorauszahlung sichern.
Für Mobilität und Teilhabe sind zudem die erleichterten Regeln bei Fahrkosten wichtig. So lässt sich vermeiden, dass gesundheitliche Versorgung an finanziellen Hürden scheitert.
Quellenhinweise (Auswahl): Gesetzestexte und Richtlinien (§ 61/62 SGB V; Chroniker-Richtlinie des G-BA), Informationsseiten des Bundesgesundheitsministeriums (Zuzahlungen, Fahrkosten), Verbände/Kassen (vdek, AOK), sowie aktuelle Berichte zur politischen Debatte um Zuzahlungen.
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Syrian rescuers save people during river crossing attempt on Lebanon border
Homs, Dec. 28 (SANA) Syrian civil defense teams, supported by the Syrian army, rescued several people from drowning late Sunday as they attempted to cross the Syrian–Lebanese border through an unofficial route.
The incident occurred near the villages of al-Shabruniyeh and al-Dabbousiyeh, close to the town of Talkalakh in western Homs province, where a group of people tried to cross the Southern al-Kabir River amid heavy rainfall and strong currents.
Munir Qaddour, head of the Talkalakh Civil Defense center, said rescue teams were dispatched after reports of people being swept away near al-Shabruniyeh, an area known for illegal border crossings. He said rising water levels and fast-moving currents forced rescuers to proceed on foot, accompanied by army personnel.
After several hours, rescuers located two women and a young man. They were given first aid at the scene and later transferred to Talkalakh National Hospital for treatment. Survivors told rescuers that the group consisted of 11 people, four of whom managed to return to Lebanon, while others were carried away by the river.
Search efforts were suspended after teams were unable to safely enter the river due to the dangerous conditions, Qaddour said. A reinforcement unit, including divers and specialized rescue vehicles, was later deployed, but operations were postponed because of safety concerns. Coordination with Lebanese authorities was planned to resume the search from the Lebanese side of the border.
One survivor, Maria al-Samman, said she was part of multiple groups attempting to cross from Syria into Lebanon, describing the route as particularly hazardous during winter due to swollen waterways. She said Syrian forces reached them before they could complete the crossing the river and transferred them to emergency services.
Another survivor, Syrian refugee Nayef Riya, said Lebanese security forces had detained him while he was traveling to work in Lebanon and escorted him and others to a border area opposite al-Dabbousiyeh, where they were instructed to cross the river back into Syria. He said most were unable to cross due to heavy rain and strong currents, while he was rescued after being swept away.
Unofficial border crossings between Syria and Lebanon, particularly in western Homs province, are frequently used despite the risks.
Traditional handicrafts exhibition held in Maaloula near Damascus
Maaloula, Dec. 28 (SANA) Local tourism authorities and cultural groups on Saturday opened a traditional handicrafts exhibition in the historic town of Maaloula, northeast of Damascus, featuring handmade works by artisans from the capital and surrounding areas.
The exhibition, titled “Our Victory Is Celebration,” was organized by the Tourism Directorate in Damascus countryside in cooperation with two cultural associations and is being held at Saint George Hall. The event coincides with Liberation Day, Christmas and the New Year.
On display are a variety of traditional Syrian crafts, including handwoven textiles, natural wood products, copperware, fine art pieces, chandeliers, and decorative items made from cement and wool inspired by the Christmas season. The exhibition also includes artistic and folkloric performances.
Father Jalal Ghazal of Saint George Monastery said the event reflects a renewed sense of social openness in the country and expressed hope for stability and peace.
Mohammad al-Qassem, director of tourism for Damascus countryside, said Maaloula was chosen for the exhibition because of its historical and cultural significance. He added that bringing together artisans from Damascus and its countryside supports local cooperation and contributes to tourism development in the area.
Adnan Tanbakji, head of the Authentic Traditions Association, said participating artisans presented works reflecting Syria’s traditional craftsmanship, noting strong public attendance since the exhibition opened.
Mohammad Talal Taqi al-Din, secretary of the al-Sharqiyat Association, said the group was represented by six artisans, along with participants from Maaloula and nearby towns. He said the timing of the exhibition, which coincides with Christmas, added symbolic value to the event.
Artisans taking part said the exhibition provides an opportunity to showcase their work and pass on traditional skills to younger generations through training and education, helping preserve Syria’s cultural heritage.
Riester-Rente soll sich grundlegend ändern – 3 Fehler jetzt vermeiden
Die Riester-Rente war einmal als Antwort auf eine wachsende Versorgungslücke gedacht: Wer im Alter seinen Lebensstandard halten will, sollte zusätzlich zur gesetzlichen Rente kapitalgedeckt vorsorgen – unterstützt durch Zulagen und Steuervorteile.
In der Praxis siehts das alles aber anders aus. Zu hohe Kosten, komplizierte Förderungen, geringe Renditen in der Niedrigzinsphase und starre Produktvorgaben haben dazu geführt, dass der Markt schrumpfte und viele Riester-Verträge nicht mehr aktiv bespart werden.
Ein Gesetzentwurf, den das Kabinett im Dezember 2025 beschlossen hat, sieht nun einen grundlegenden Umbau der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge vor. Starttermin der neuen Produktwelt soll der 1. Januar 2027 sein.
Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist dabei entscheidend, zwei Dinge auseinanderzuhalten: Erstens geht es nicht um eine „sofortige Abschaffung“ bestehender Riester-Verträge. Zweitens ist das Vorhaben zwar weit gediehen, aber noch nicht endgültiges Recht – Bundestag und Bundesrat müssen das Gesetz beraten, ändern und beschließen.
Wer heute handelt, sollte also weder in Panik verfallen noch die Reform als bloßes Versprechen abtun, sondern die Übergangszeit nutzen, um den eigenen Vertrag nüchtern zu prüfen.
Warum Riester in der Realität so oft enttäuscht hatDie Riester-Förderung funktioniert bis heute nach einem festen Muster: Eigenbeiträge werden durch Zulagen ergänzt, zusätzlich kann ein Sonderausgabenabzug in der Steuererklärung greifen, wenn er günstiger ist als die Zulagen. Um die volle Zulage zu erhalten, muss ein Mindesteigenbeitrag gezahlt werden, der sich aus vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens ergibt, begrenzt auf 2.100 Euro; Zulagen werden dabei angerechnet.
Die Grundzulage beträgt 175 Euro pro Person und Jahr, die Kinderzulage liegt je nach Geburtsjahr des Kindes bei 185 Euro oder 300 Euro; für junge Sparerinnen und Sparer gibt es außerdem einmalig einen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro.
Diese Konstruktion hat einen Haken: Sie ist für viele Menschen erklärungsbedürftig und fehleranfällig. Wer zu wenig einzahlt, erhält Zulagen nur anteilig. Wer die Zulagenbeantragung nicht sauber regelt oder Einkommens- und Familiensituation unterschätzt, verschenkt Förderung. Gleichzeitig fraßen bei zahlreichen Tarifen Abschluss- und Verwaltungskosten sowie Garantievorgaben einen Teil der Rendite. Gerade in klassischen Versicherungsvarianten war das Problem in der Niedrigzinsphase besonders sichtbar.
Hinzu kommt, dass die Statistik der Vertragszahlen nicht automatisch zeigt, wie viele Menschen wirklich aktiv vorsorgen: Das BMAS weist ausdrücklich darauf hin, dass auch ruhende Verträge im Bestand enthalten sind und deren Anteil auf „gut ein Fünftel bis knapp ein Viertel“ geschätzt wird.
Auch die Größenordnung des Rückzugs ist belegt. Der bereinigte Bestand an Riester-Verträgen lag Ende 2024 insgesamt bei knapp 15 Millionen. Gleichzeitig ist es plausibel, dass historisch deutlich mehr Verträge abgeschlossen wurden: In der öffentlichen Debatte wird häufig von rund 20 Millionen abgeschlossenen Riester-Verträgen seit Einführung gesprochen – und davon, dass mehr als fünf Millionen vorzeitig beendet wurden. Beides ist miteinander vereinbar, weil „abgeschlossen seit 2002“ etwas anderes meint als „heute noch im Bestand“.
Was die Reform ab 2027 verändern soll: weniger Zwang, mehr Kapitalmarkt, neue FörderungDer Kabinettsbeschluss vom 17. Dezember 2025 ist mehr als eine kosmetische Korrektur. Der Regierungsentwurf trägt den Anspruch, die geförderte private Altersvorsorge „einfacher“, „kostengünstiger“ und flexibler zu machen. Inhaltlich stechen vier Bausteine heraus.
Erstens soll es künftig neben sicherheitsorientierten Produkten auch ein renditeorientiertes „Altersvorsorgedepot“ ohne Garantien geben.
Damit wird staatlich gefördertes Vorsorgesparen stärker an Kapitalmarktanlagen herangeführt, ausdrücklich auch über Fonds- und ETF-Lösungen. Die Logik dahinter ist nachvollziehbar: Wer Jahrzehnte Zeit hat, kann Kursschwankungen eher aushalten, und die Renditechancen steigen, wenn teure Garantien entfallen.
Zweitens führt der Entwurf ein Standardprodukt ein, das die Produktauswahl erleichtern soll. Für dieses „Standarddepot“ sieht der Entwurf eine gesetzliche Begrenzung der Effektivkosten vor. Genannt wird eine maximale durchschnittliche jährliche Renditeminderung durch Kosten von 1,5 Prozent über die Vertragslaufzeit.
Das ist ein heikler Punkt: Für Verbraucher ist eine harte Kostenschranke attraktiv, Anbieter kritisieren dagegen oft, dass Beratung, Vertrieb und Verwaltung damit unter Druck geraten.
Drittens wird die Auszahlungsphase deutlich flexibler beschrieben als im bisherigen Riester-Universum. Der Entwurf nennt die Möglichkeit von langlaufenden Auszahlungsplänen bis mindestens zum 85. Lebensjahr neben lebenslangen Leistungen.
Für viele Menschen ist genau das praktisch relevant, weil die Kosten und Bedingungen von Verrentungslösungen maßgeblich bestimmen, wie viel am Ende monatlich ankommt.
Viertens soll die staatliche Förderung grundlegend umgebaut werden. Die Bundesregierung beschreibt eine künftig beitragsproportionale Zulagenlogik: Gefördert werden sollen 1.800 Euro Eigenvorsorge im Jahr. Bis zu 1.200 Euro Eigenbeitrag gibt es 30 Cent Zulage pro Euro, für weitere 600 Euro 20 Cent. So entsteht eine maximale Grundzulage von bis zu 480 Euro im Jahr.
Für Eltern ist zusätzlich eine Kinderförderung vorgesehen, die sich ebenfalls an den Eigenbeiträgen orientiert; in den offiziellen Erläuterungen ist von 25 Cent pro Spar-Euro und Kind bis zu einem Maximalbetrag von 300 Euro jährlich die Rede.
Der Berufseinsteigerbonus soll erhalten bleiben. Das Bundesfinanzministerium konkretisiert außerdem, dass die bisherige starre Grundzulage und die bisherige starre Kinderzulage durch das neue beitragsabhängige System ersetzt werden sollen; bei der Kinderförderung würde das Geburtsjahr des Kindes künftig keine Rolle mehr spielen. Zusätzlich nennt das Ministerium eine Mindestjahreseinzahlung von 120 Euro als Voraussetzung für Zulagen.
Wechsel, Übertragung, Gebühren: Was mit bestehenden Riester-Verträgen passieren sollEin verbreitetes Missverständnis ist die Sorge, bestehende Riester-Verträge würden „abgeschaltet“. Nach Darstellung der Bundesregierung ist das nicht geplant: Wer bereits einen Riester-Vertrag hat, kann ihn auch nach der Reform weiter besparen; es soll keine automatische Kündigung und keine automatische Umwandlung geben. Neuabschlüsse im alten Riester-Modell sollen ab 2027 allerdings nicht mehr möglich sein.
Gleichzeitig soll ein freiwilliger Wechsel in die neue Produktwelt ausdrücklich möglich werden. Genau hier wird es für Sparer konkret: Lohnt es sich, das vorhandene geförderte Kapital – inklusive Zulagen – zu übertragen? Und welche Gebühren fallen dabei an?
Der Entwurf arbeitet mit mehreren Stellschrauben. Er erwähnt zum einen, dass Abschlusskosten künftig über die gesamte Vertragslaufzeit verteilt werden sollen, damit ein Anbieterwechsel nicht erneut wie ein Kostenschock wirkt.
Zum anderen greift er das Thema Wechselkosten direkt auf: Nach geltendem Recht existiert bereits eine Obergrenze für Wechselkosten beim abgebenden Anbieter; im Kontext des Entwurfs wird beschrieben, dass nach fünf Jahren ein Wechsel kostenfrei zu gewähren sein soll und die Obergrenze von 150 Euro nur noch innerhalb dieser Fünfjahresfrist gilt.
Dazu kommen weitere Begrenzungen, die verhindern sollen, dass der neue Anbieter überhöhte Abschluss- und Vertriebskosten auf das übertragene Kapital kalkuliert.
Für Verbraucher heißt das: Ein Wechsel ist politisch erwünscht, soll aber nicht folgenlos „gratis“ sein, weil je nach Produktwelt weiterhin Kostenbestandteile entstehen können.
Das macht die Abwägung anspruchsvoll: Wer heute kündigt, löst oft sehr teure Rückabwicklungen aus. Wer später wechselt, muss die neue Kostenstruktur prüfen und dabei genau hinschauen, ob ein angeblicher Kostenvorteil real ist oder nur auf dem Papier steht.
Warum „kündigen“ häufig die schlechteste Reaktion istIn vielen Fällen ist eine förderschädliche Kündigung die teuerste Art, Unzufriedenheit zu beenden. Der Mechanismus ist einfach: Bei Kündigung müssen Zulagen und gegebenenfalls Steuervorteile zurückgezahlt werden. Zusätzlich wirken Abschluss- und Verwaltungskosten, die in den ersten Jahren besonders stark ins Gewicht fallen, weil sie bereits angefallen sind, die Rendite aber noch nicht lange arbeiten konnte.
Wer heute kündigt, macht den Vertrag in der Regel nicht „besser“, sondern beendet ihn zu einem Zeitpunkt, an dem die Nachteile bereits realisiert sind, während mögliche Vorteile der langen Laufzeit nicht mehr eintreten können.
Wenn ein Vertrag wirklich nicht mehr tragbar ist, wird deshalb häufig die Beitragsfreistellung als Zwischenlösung empfohlen. Das bedeutet: Das vorhandene Guthaben bleibt stehen, neue Einzahlungen werden ausgesetzt, und damit entfallen auch künftige Zulagen – aber es wird kein Rückzahlungsmechanismus ausgelöst wie bei einer Kündigung.
Eine Beitragsfreistellung ist zudem reversibel: Wer später doch wieder besparen will, kann das häufig wieder aufnehmen. Gerade in einer Reformphase kann das rational sein, weil es Zeit verschafft, bis Produkte, Kosten und Regeln der neuen Förderung endgültig feststehen.
Wann Weiterbesparen sinnvoll sein kann – und wann Vorsicht angebracht istEs gibt Personengruppen, für die Riester trotz aller Kritik weiterhin passen kann. Das gilt insbesondere dann, wenn ein großer Teil der jährlichen Einzahlung aus Zulagen besteht. In solchen Fällen trägt der Staat einen spürbaren Anteil, und selbst mäßige Renditen können durch die Förderquote kompensiert werden.
Genau deshalb betonen Verbraucherexperten häufig, dass Familien mit mehreren kindergeldberechtigten Kindern und eher niedrigen Einkommen oft überdurchschnittlich profitieren, während gutverdienende Singles ohne Kinder sehr viel stärker von Kosten und Garantievorgaben „ausgebremst“ werden.
Umgekehrt ist Vorsicht angebracht, wenn ein Vertrag dauerhaft ohne volle Zulagen läuft, weil der Mindesteigenbeitrag nicht erreicht wird, oder wenn die Kostenstruktur des Vertrags hoch ist und die Kapitalanlage kaum Chancen auf Rendite lässt.
Hier kommt es weniger auf Bauchgefühl an als auf Zahlen: Wie hoch sind laufende Kosten? Wie ist das Kapital angelegt? Welche garantierten Leistungen stehen welchen realistischen Erträgen gegenüber? Und wie hoch ist die tatsächliche Förderung, die im eigenen Fall ankommt?
Auszahlungsphase: Warum das Timing vor der Rente besonders heikel istFür Menschen, die bereits kurz vor dem Rentenbeginn stehen, ist die Reformdebatte nicht abstrakt, sondern eine konkrete Timing-Frage. Im bestehenden System sind die Auszahlungsregeln stark vom Vertragswerk und den gesetzlichen Rahmenbedingungen geprägt.
Beispielsweise ist eine Teilkapitalauszahlung zu Beginn der Auszahlungsphase möglich, allerdings begrenzt: Bis zu 30 Prozent des Riester-Kapitals dürfen als Einmalbetrag entnommen werden, der Rest fließt typischerweise in die lebenslange Leistung. Das schafft Planbarkeit, ist aber nicht immer kostengünstig, weil Verrentungskosten und Kalkulationen die Höhe der monatlichen Zahlbeträge beeinflussen.
Der Regierungsentwurf stellt in Aussicht, die Auszahlungsphase stärker zu flexibilisieren, etwa durch Auszahlungspläne bis mindestens 85 Jahre. Wer unmittelbar vor der Auszahlungsentscheidung steht, sollte deshalb besonders sorgfältig prüfen, ob es sinnvoll ist, irreversible Schritte zu gehen, solange der Gesetzgeber die Spielregeln möglicherweise erweitert.
Das ist keine pauschale Empfehlung zum „Aufschieben um jeden Preis“. Es ist ein Hinweis darauf, dass der Start der Auszahlungsphase oft unumkehrbare Folgen hat – und dass es im Zweifel besser sein kann, einige Monate länger im Status quo zu bleiben, wenn das Geld nicht dringend benötigt wird.
Die heikle Statistikfrage: „Unter 1.000 Euro Rente“ – was solche Zahlen bedeuten und was nichtIn der öffentlichen Diskussion über Altersvorsorge tauchen regelmäßig stark vereinfachte Aussagen auf, etwa dass „ein großer Teil“ der Rentnerinnen und Rentner weniger als 1.000 Euro pro Monat bekomme. Solche Sätze wirken alarmierend, sind aber ohne Begriffsklärung nur begrenzt aussagekräftig. Entscheidend ist, ob von der gesetzlichen Rente als Zahlbetrag gesprochen wird oder von Nettoeinkommen insgesamt, ob Haushaltskonstellationen berücksichtigt werden und ob Teilzeitbiografien, Hinterbliebenenrenten oder zusätzliche Einkünfte einbezogen sind.
Das Statistische Bundesamt hat beispielsweise für das Jahr 2021 ausgewiesen, dass ein erheblicher Anteil der Rentnerinnen und Rentner in Privathaushalten ein Nettoeinkommen unter 1.000 Euro hatte, wobei die Betroffenheit bei Frauen deutlich höher lag als bei Männern. Das ist ein sozialpolitisch wichtiger Befund – er beschreibt aber Nettoeinkommen, nicht automatisch die individuelle gesetzliche Rente und nicht automatisch die Situation von Menschen mit zusätzlichen Einkommensquellen.
Geförderte private Vorsorge kann eine Versorgungslücke mindern, sie ersetzt aber weder eine solide Erwerbsbiografie noch löst sie strukturelle Unterschiede wie Teilzeit, Niedriglohn oder Erwerbsunterbrechungen.
Was Sparer jetzt tun sollten: nüchtern prüfen, Fehler vermeiden, Entscheidungen vertagen, wenn sie teuer wärenWer heute einen Riester-Vertrag hat, sollte vor allem drei typische Fehlentscheidungen vermeiden: eine vorschnelle Kündigung, das jahrelange Weiterlaufenlassen eines ineffizienten Vertrags aus reiner Trägheit und eine überhastete Produktumstellung auf Basis von Werbung statt Vertragsdetails.
Sinnvoll ist eine Bestandsaufnahme, die nicht mit Schlagworten arbeitet, sondern mit Vertragsdaten: Wie hoch ist das aktuelle Guthaben? Welche Kosten werden jährlich belastet? Welche Anlageform steckt dahinter? Wird die volle Zulage regelmäßig erreicht oder nur anteilig? Wer die volle Förderung erhalten will, muss die Mechanik des Mindesteigenbeitrags beherrschen; die Deutsche Rentenversicherung erklärt ihn nachvollziehbar und zeigt, wie Zulagen die erforderliche Eigenleistung reduzieren können.
Wenn der Vertrag unattraktiv wirkt, kann eine Beitragsfreistellung eine saubere Zwischenlösung sein. Sie verhindert, dass neue Beiträge in ein möglicherweise ungünstiges Kostenmodell fließen, ohne die teuren Rückabwicklungsfolgen einer Kündigung auszulösen. Parallel lohnt es sich, die Reform konkret zu verfolgen: Sobald Anbieter neue Altersvorsorgedepots oder Standarddepots tatsächlich am Markt anbieten, werden Kosten, Anlageoptionen und Auszahlungsbedingungen vergleichbar. Erst dann lässt sich belastbar beantworten, ob ein Wechsel im eigenen Fall wirklich mehr bringt.
Wer kurz vor dem Rentenbeginn steht, sollte außerdem besonders aufmerksam auf den Zeitpunkt der Auszahlungsentscheidung achten und sich im Zweifel unabhängig beraten lassen, bevor die Auszahlungsphase startet. Bei knapper Liquidität kann ein Abwarten unpraktisch sein; ohne Druck ist es jedoch legitim, die Reformdebatte mitzudenken, weil die geplante Flexibilisierung genau in dieser Phase spürbar werden soll.
Einordnung: Die Reform schafft Chancen, aber kein GratisversprechenDie Stoßrichtung des Entwurfs ist klar: Weg von der komplizierten, teuren Garantiewelt, hin zu besser verständlicher Förderung, höherer Kapitalmarktbeteiligung und strengeren Kostengrenzen zumindest im Standardprodukt. Das kann die Attraktivität für viele erhöhen, insbesondere für Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen und für Familien, wenn die Förderquoten tatsächlich so greifen wie beschrieben.
Gleichzeitig bleiben zwei Risiken. Das erste ist politisch: Bis zur endgültigen Verabschiedung können Details geändert werden, auch beim Starttermin. Das zweite ist finanziell: Kapitalmarktprodukte ohne Garantien schwanken.
Wer die Nerven dafür nicht hat oder nur kurze Laufzeiten hat, kann durch schlechte Zeitpunkte mehr verlieren als gewinnen. Genau deshalb ist die Reform nicht automatisch „besser für alle“, sondern eher ein Werkzeugkasten, der für verschiedene Lebenslagen unterschiedlich passt.
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Rente: Amazon Prime für viele Rentner deutlich günstiger
Seit der jüngsten Anpassung im Frühjahr 2025 kostet eine Standard-Prime-Mitgliedschaft in Deutschland 8,99 Euro pro Monat oder 89,90 Euro bei jährlicher Zahlung. Wer Filme und Serien weiterhin ohne Werbung sehen möchte, muss zusätzlich 2,99 Euro monatlich einkalkulieren.
Kein klassischer SeniorentarifAnders als bei einigen Verkehrsverbünden oder Kulturinstitutionen bietet Amazon keinen pauschalen Rabatt, der allein ans Lebensalter anknüpft. Weder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen noch die öffentlich kommunizierten Preislisten nennen einen „Rentner-Tarif“. Darauf weisen sowohl deutsche Verbraucher-Portale als auch internationale Vergleichsseiten ausdrücklich hin.
Sozialrabatt: Die halbe Gebühr bei nachgewiesener BedürftigkeitEine Preishalbierung ist dennoch möglich. Wer in Deutschland einen aktuellen Bescheid über die Befreiung vom Rundfunkbeitrag oder einen kommunalen Sozial- beziehungsweise Familienpass vorlegt, zahlt nur 4,49 Euro im Monat; eine vergünstigte Jahresvariante gibt es nicht.
Nach zwölf Monaten verlangt Amazon einen neuen Nachweis, um Missbrauch auszuschließen.
Rentnerinnen und Rentner beikommen RabatteDiese Regelung betrifft viele Ruheständlerinnen und Ruheständler, denn niedrige Altersrenten oder ergänzende Grundsicherungsleistungen führen häufig zur Rundfunkbeitragsbefreiung. Altersbedingt wird also nicht der Preis, wohl aber die Eintrittskarte zur Ermäßigung bestimmt: Wer seine Bedürftigkeit belegt, profitiert unabhängig vom Geburtsjahr.
Blick über die Grenze: Prime Access in den USA und seine GrenzenIn den Vereinigten Staaten heißt das Pendant „Prime Access“ und richtet sich an Medicaid-, SNAP- oder SSI-Empfänger.
Die Gebühr liegt dort bei 6,99 US-Dollar, inhaltlich entspricht das Angebot einer Vollmitgliedschaft. Das Programm ist jedoch nur für US-Amerikaner zugänglich und lässt sich nicht auf deutsche Konten übertragen.
Indirekt sparen: Jahresabo, Testphase und das Teilen der VersandvorteileWer den vollen Preis bezahlt, kann die Kosten durch das Jahresabo effektiv senken oder den 30-tägigen Gratis-Test regelmäßig erst kurz vor dem Prime Day aktivieren, um in der wichtigen Angebotsphase zahllose Produkte ohne Aufpreis liefern zu lassen. Für Haushalte mit zwei Erwachsenen lohnt zudem die Funktion „Prime Household“:
Die Versandvorteile lassen sich mit einer zweiten Person an derselben Adresse teilen, sodass sich zumindest dieser Teil der Gebühr faktisch halbiert – alle Streaming-Dienste bleiben allerdings accountgebunden.
Rechtliche Entwicklungen rund um PreissteigerungenNach einer Klage der Verbraucherzentrale NRW erklärte das Landgericht Düsseldorf die Preisanpassungsklausel von 2022 für unwirksam. Ob Kundinnen und Kunden Rückerstattungen erhalten, wird derzeit noch verhandelt.
Das Urteil zeigt jedoch, dass Preisänderungen juristisch überprüfbar bleiben und eröffnet gerade einkommensschwachen Seniorinnen und Senioren die Aussicht auf Nachzahlungen.
Kosten-Nutzen-Abwägung im AlterFür viele Rentnerinnen und Rentner liegt der Mehrwert von Prime weniger im Streaming als in der Logistik: kostenfreier Premiumversand, Same-Day-Lieferung bei Medikamentenzubehör oder große, schwere Haushaltsartikel, die nicht selbst getragen werden müssen.
Wer regelmäßig bestellt, kann die Ausgaben binnen weniger Monate amortisieren; bei sporadischem Bedarf genügt oft der Mindestbestellwert für versandkostenfreie Lieferungen – ganz ohne Mitgliedschaft.
AusblickAmazon hat sein Preisgefüge in den vergangenen Jahren mehrfach angepasst und erweitert ständig sein Leistungspaket. Ein echter Seniorentarif ist bislang nicht in Sicht. Entscheidend bleibt daher der individuelle Status: Wer sozialrechtlich als bedürftig gilt, erhält den halben Preis; wer nur das reguläre Altersruhegeld bezieht, muss die Vollgebühr zahlen oder auf indirekte Spartricks zurückgreifen.
FazitAmazon Prime wird durch das Erreichen des Rentenalters allein nicht billiger. Erst Nachweise über geringe Einkünfte öffnen die Tür zum Sozialrabatt. Damit koppelt Amazon den Preis nicht an die Zahl der Lebensjahre, sondern an die finanzielle Situation – ein Modell, das durchaus Vorteile bietet, aber nur einen Teil der Seniorinnen und Senioren erreicht.
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Uganda, Tanzania draw in AFCON group C clash
Rabat, Dec. 28, (SANA) Uganda and Tanzania played out a 1–1 draw on Saturday in a Group C encounter at the Africa Cup of Nations in Morocco.
Tanzania took the lead just before the hour mark through Simon Msuva, who found the net in the 59th minute. Uganda responded late on, with Ouchi Ikpezo scoring the equalizer in the 80th minute to secure a point for his side.
The result leaves both teams with one point from the group, sitting third and fourth respectively, behind group leaders Tunisia and second-placed Nigeria.
Bezahlkarte startet beim Bürgergeld ab 1. Januar 2026
Mit dem Jahreswechsel 2025/2026 vollzieht sich beim Bürgergeld ein stiller, aber spürbarer Wechsel im Zahlungsweg: Dort, wo Leistungen bislang per Scheck ausgegeben wurden, soll ab dem 1. Januar 2026 eine Bezahlkarte an die Stelle des Papiers treten.
Der Schritt betrifft nach derzeitigem Stand keine breite Masse der Leistungsbeziehenden, sondern eine vergleichsweise kleine Gruppe von Menschen ohne eigenes Konto oder mit dem ausdrücklichen Wunsch, keine Überweisung zu erhalten. Inhaltlich bleibt das Bürgergeld dabei unangetastet. Was sich ändert, ist allein der Weg vom Leistungsträger zum Geld – und damit eine Reihe praktischer, rechtlicher und sozialer Folgefragen, die im Alltag erheblich sein können.
Warum überhaupt eine Bezahlkarte – und warum erst ab 2026?Auslöser der Umstellung ist das Auslaufen der bisherigen Scheck-Lösungen zum Ende des Jahres 2025. Was früher über das Scheckverfahren funktionierte, soll künftig digital abgebildet werden. Im Sommer hatte es noch Warnungen gegeben, das Ende des Scheckverfahrens könne faktisch auf eine Kontopflicht hinauslaufen, also auf die Notwendigkeit einer IBAN, um Leistungen überhaupt noch zu erhalten.
Mit der Bezahlkarte wird diese Lücke geschlossen: Wer ein Konto hat, bekommt das Bürgergeld weiterhin per Überweisung, so wie es seit Jahren der Normalfall ist. Wer kein Konto hat oder keine Überweisung wünscht, soll stattdessen die Karte erhalten.
Die Bundesagentur für Arbeit rechnet bundesweit mit rund 8.000 Vorgängen in den Bereichen der Arbeitsagenturen sowie in den Jobcentern, die als gemeinsame Einrichtungen betrieben werden. Damit wird deutlich: Es geht nicht um eine neue „Bürgergeld-Karte“ für alle, sondern um eine Ersatzlösung für einen bisherigen Sonderweg.
Was sich für Betroffene ändert – und was ausdrücklich nichtAnspruch, Höhe und Fälligkeit der Leistung sollen unverändert bleiben. Die Bezahlkarte verändert also weder die Bewilligung noch die Frage, wer Bürgergeld bekommt und in welcher Höhe. Der Wechsel ist technisch und organisatorisch, nicht leistungsrechtlich.
Für die Betroffenen ist die Veränderung dennoch konkret. Statt einen Scheck zu erhalten und ihn einzulösen, steht künftig ein Kartenprodukt zur Verfügung, das monatlich mit dem bewilligten Betrag als Guthaben beladen wird. Dieses Guthaben kann im Alltag eingesetzt werden wie bei einer gängigen Debitkarte, mit dem entscheidenden Unterschied, dass keine Überziehung möglich ist.
Wer das Guthaben verbraucht hat, kann schlicht nicht mehr bezahlen, bis erneut Guthaben aufgeladen wurde. Das kann vor Schulden schützen, zwingt aber zugleich zu sehr genauer Haushaltsplanung, weil es keinen Puffer gibt, der in Notlagen überbrückt.
So soll die Karte im Alltag funktionierenNach den vorliegenden Angaben ist vorgesehen, dass mit der Bezahlkarte sowohl im stationären Handel als auch online gezahlt werden kann, sofern Akzeptanzstellen das verwendete Kartensystem annehmen. Zusätzlich sollen Bargeldabhebungen am Geldautomaten möglich sein. Damit wirkt die Karte auf den ersten Blick wie eine gewöhnliche Debitkarte.
Ein wichtiger Punkt ist die Gestaltung: Die Karte soll ohne auffälligen Sonderaufdruck ausgegeben werden, um Stigmatisierung zu vermeiden.
In der Praxis lässt sich eine Karte allerdings häufig über Anbieterkennungen, das konkrete Kartendesign oder die technische Zuordnung im Zahlungsverkehr einordnen. Ob die angestrebte Unauffälligkeit im Alltag wirklich gelingt, wird sich erst in der Nutzung zeigen – gerade in Situationen, in denen Menschen ohnehin als „anders“ markiert werden, etwa an Kassen oder bei Rückfragen im Handel.
Guthaben statt Konto: Wo liegt das Geld eigentlich?Technisch handelt es sich um eine vorausbezahlte Debitkarte, also um ein Guthabenmodell. Das Geld liegt nicht „beim Jobcenter“, sondern wird beim Kartenausgeber beziehungsweise dessen Bank- oder E-Geld-Institut geführt. In vielen solchen Modellen ist einer Karte eine eigene IBAN zugeordnet, auf die der Leistungsträger die Zahlung bucht.
Diese IBAN ist dann Teil der Zahlungsinfrastruktur des Dienstleisters und entspricht nicht automatisch einem klassischen privaten Girokonto des Karteninhabers.
Für Betroffene kann dieser Unterschied weitreichend sein. Ein Girokonto ist in Deutschland nicht nur ein Zahlungsinstrument, sondern häufig auch die Grundlage für Pfändungsschutz, für den Zugang zu bestimmten Vertragsverhältnissen und für Alltagsroutinen wie Lastschriften. Eine Bezahlkarte kann davon einiges ersetzen, aber nicht alles.
Pfändungsschutz: Offene Fragen mit hohem RisikoBesonders sensibel ist die Frage des Pfändungsschutzes. Beim Girokonto lässt sich über ein Pfändungsschutzkonto eine gesetzlich geschützte Freigrenze sichern. Bei Kartenkonten ist dagegen nicht in jedem Modell eindeutig, ob und wie ein solcher Schutz in gleicher Weise verfügbar ist.
Wenn das Kartenkonto nicht als P-Konto geführt werden kann oder kein vergleichbarer Schutzmechanismus greift, kann das bei bekannten Pfändungen zu einem handfesten Problem werden, weil dann grundsätzlich die Gefahr besteht, dass Gläubiger zugreifen.
Hier entscheidet am Ende nicht die Alltagstauglichkeit der Karte, sondern die konkrete rechtliche und technische Ausgestaltung durch Anbieter und Leistungsträger. Wer Vollstreckungen befürchten muss oder bereits Pfändungen erlebt hat, sollte das Thema nicht vertagen. In solchen Fällen ist es naheliegend, parallel über ein eigenes Girokonto mit P-Konto-Funktion nachzudenken und sich beraten zu lassen, um den Lebensunterhalt verlässlich abzusichern.
Schufa und Bonität: Vieles spricht gegen Einträge, sicher ist es erst mit offizieller KlarstellungDa die Bezahlkarte als reines Guthabenprodukt ohne Kreditlinie konzipiert ist, liegt es nahe, dass keine Bonitätsprüfung erforderlich ist und dass daraus auch kein klassischer Schufa-Effekt entsteht. Bei Kreditprodukten oder Dispositionsrahmen ist das anders, weil dort Risiken bewertet werden. Im Guthabenmodell fehlt diese Komponente weitgehend.
Gleichwohl ist Zurückhaltung sinnvoll, solange keine eindeutigen, schriftlich nachvollziehbaren Aussagen der zuständigen Stellen vorliegen. Entscheidend ist, wie der jeweilige Anbieter das Produkt meldetechnisch behandelt, welche Vertragsbeziehungen tatsächlich entstehen und ob es zusätzliche Dienstleistungen gibt, die doch wieder in eine Bonitätsprüfung hineinreichen könnten. Für Betroffene ist deshalb weniger die Vermutung wichtig als eine transparente Information, die rechtlich belastbar ist.
Bargeld am Automaten: Praktisch möglich, aber nicht zwangsläufig kostenfreiDass Bargeldabhebungen vorgesehen sind, ist für viele Menschen entscheidend. Ein Teil des Alltags findet weiterhin bar statt, sei es aus Gewohnheit, sei es aus Notwendigkeit. Gerade dort, wo kleine Beträge gebraucht werden oder wo Kartenzahlung nicht akzeptiert wird, kann Bargeld nicht einfach „ersetzt“ werden.
Gleichzeitig steht die Frage im Raum, ob Abhebungen Gebühren auslösen. Bei vorausbezahlten Kartenmodellen sind pauschale Entgelte pro Abhebung nicht unüblich, und zusätzlich können Automatenbetreiber eigene Gebühren erheben. Ob die Leistungsträger solche Kosten abfedern, begrenzen oder in den Verträgen ausschließen, ist ein Detail mit großer Wirkung. Wenn Gebühren anfallen, kann das am Monatsende faktisch die verfügbare Summe senken, ohne dass sich am Leistungsbescheid etwas ändert. Schon wenige Euro pro Abhebung wirken in engen Budgets überproportional.
Im Alltag wird auch entscheidend sein, ob alternative Wege zur Bargeldversorgung funktionieren, etwa über Cashback im Handel. Das kann Gebühren vermeiden, setzt aber voraus, dass der Einkauf ohnehin stattfindet und dass die Akzeptanzstellen diese Funktion anbieten.
Limits, Sicherheit und Missbrauchsprävention: Schutzmechanismen mit NebenwirkungenBei Kartenprodukten sind Sicherheitslimits üblich, die etwa Tages- oder Monatsgrenzen für Abhebungen und Zahlungen setzen. Solche Grenzen dienen der Missbrauchsprävention und sind nicht automatisch als Einschränkung des Leistungsbezugs gedacht. Trotzdem können sie im Alltag zu Friktionen führen, etwa wenn eine unerwartete größere Ausgabe ansteht oder wenn mehrere Zahlungen in kurzer Zeit erfolgen müssen.
Die Akzeptanz hängt davon ab, ob Limits so gesetzt werden, dass sie Sicherheit bieten, ohne berechtigte Nutzung unnötig zu blockieren. Gerade bei Menschen in prekären Situationen kann eine abgelehnte Zahlung an der Kasse schnell zur sozialen Belastung werden, selbst wenn nur ein technisches Limit der Auslöser ist.
Verlust, Diebstahl und Notfallversorgung: Der Moment, in dem das System sich bewähren mussDer Verlust einer Karte ist für viele Menschen unangenehm, für Leistungsbeziehende kann er existenziell werden. Entscheidend ist daher nicht nur, dass eine Sperrung möglich ist, sondern wie schnell Ersatz kommt und ob es eine kurzfristige Überbrückung gibt, damit Miete, Lebensmittel und notwendige Ausgaben weiter bezahlt werden können.
Nach den vorliegenden Angaben sollen Sperrwege über etablierte Hotlines oder Anbieterkanäle möglich sein. Ebenso wird damit gerechnet, dass Jobcenter oder Agenturen in einer Übergangsphase Notlösungen veranlassen können, etwa durch Sofortbeladung oder eine Notauszahlung.
Ob für Ersatzkarten Gebühren anfallen, bleibt eine Vertragsfrage. Gerade hier wird sich zeigen, wie sozialverträglich das System gestaltet ist: Wer wenig hat, kann zusätzliche Kosten am wenigsten abfedern.
Datenschutz und Kontrolle: Was sichtbar wird – und was nichtKartenzahlungen erzeugen Transaktionsdaten. Üblicherweise umfasst das Zeitpunkt, Betrag und Händlerkennung, aber keine Warenkorbinhalte. Der Unterschied ist wichtig, weil sich aus Händlerdaten zwar Muster erkennen lassen, aber keine detaillierte Liste gekaufter Artikel.
Entscheidend ist außerdem die Rollenverteilung. Wenn das Guthaben beim Kartenemittenten geführt wird und Jobcenter nicht Kontoführer sind, entsteht daraus nicht automatisch ein Zugriff auf sämtliche Kartenumsätze.
Welche Datenübermittlungen es gibt, hängt von gesetzlichen Grundlagen und vertraglichen Notwendigkeiten ab, etwa für Abrechnungen, Statusmeldungen oder Betrugsprävention. Eine flächendeckende, anlasslose Verhaltensüberwachung ist damit nicht einfach „mit eingebaut“, sie wäre rechtlich hoch problematisch und müsste ausdrücklich legitimiert werden.
Für die Akzeptanz der Bezahlkarte ist Transparenz entscheidend: Betroffene müssen verständlich wissen, wer welche Daten sieht, wie lange sie gespeichert werden und unter welchen Voraussetzungen Zugriff erfolgen kann.
Abgrenzung zur Debatte um Bezahlkarten im AsylsystemPolitisch wird das Thema Bezahlkarte häufig vermischt. Bezahlkarten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz werden in einzelnen Ländern mit Einschränkungen verbunden, etwa mit Bargeldobergrenzen oder engeren Nutzungsmöglichkeiten. Daraus entsteht schnell der Eindruck, Bezahlkarten seien grundsätzlich ein Instrument zur Steuerung oder Begrenzung.
Die hier geplante Bezahlkarte beim Bürgergeld folgt nach den vorliegenden Angaben einer anderen Logik. Sie soll das Scheckverfahren ersetzen, ohne zusätzliche Hürden einzuführen, und ist auf die Fälle begrenzt, in denen bislang ohnehin nicht überwiesen wurde. Genau diese Abgrenzung ist wichtig, weil sonst eine Debatte über Kontrolle geführt wird, obwohl es organisatorisch um die Modernisierung eines Sonderwegs geht.
Was die Pilotphase leisten muss – und welche Fragen offen bleibenVorgesehen ist eine einjährige Pilotphase, nach der ausgewertet und nachjustiert werden soll. Damit liegt die Bewährungsprobe nicht im Prospekt, sondern im Alltag der Betroffenen. Die entscheidenden Punkte sind weniger die technische Bezahlfunktion als die Alltagstauglichkeit in schwierigen Situationen: Wie verlässlich funktioniert die Aufladung zum Fälligkeitstermin?
Was passiert bei Störungen? Wie leicht kommt jemand ohne digitale Routine an Hilfe? Welche Gebühren fallen wirklich an, und wer trägt sie? Wie wird Pfändungsschutz praktisch gelöst? Wie diskriminierungsfrei ist die Nutzung im Handel, wenn es zu Rückfragen oder Ablehnungen kommt?
Auch die Kommunikation wird eine Rolle spielen. Betroffene müssen rechtzeitig, verständlich und ohne Druck informiert werden. Wenn Menschen in ohnehin belasteten Lebenslagen erst kurzfristig erfahren, dass sie künftig eine Karte statt eines Schecks bekommen, entsteht Unsicherheit, die vermeidbar wäre.
Gelingen kann das Modell nur, wenn es nicht als Verwaltungsvereinfachung auf Kosten der Betroffenen erlebt wird, sondern als verlässlicher Ersatz mit klaren Rechten und einem funktionierenden Notfallnetz.
Zeitplan: Umstellung zum 1. Januar 2026Die Umstellung ist zum 1. Januar 2026 vorgesehen. Die betroffenen Personen sollen von Jobcentern und Agenturen direkt informiert werden, die Karte wird ausgehändigt und anschließend monatlich mit dem bewilligten Betrag als Guthaben versehen. Für alle, die ihr Bürgergeld regulär auf ein Girokonto überwiesen bekommen, ändert sich nach derzeitigem Stand nichts.
Der Beitrag Bezahlkarte startet beim Bürgergeld ab 1. Januar 2026 erschien zuerst auf Gegen Hartz IV - Bürgergeld Ratgeber und Hartz 4 Tipps.
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Warum Jacques Baud sanktioniert wurde – mögliche Motive und offene Fragen
Mit der Aufnahme von Oberst a.D. Jacques Baud in die EU-Sanktionsliste hat Brüssel einen ungewöhnlichen Schritt vollzogen. Eine der schärfsten politischen Massnahmen der Union trifft einen Schweizer Staatsbürger, der weder Amtsträger noch Unternehmer ist, sondern als Autor und Analyst auftritt. Die offizielle Begründung lautet: Beteiligung an «Informationsmanipulation» und Verbreitung prorussischer Narrative im Kontext des Ukrainekriegs.
Was genau darunter zu verstehen ist, bleibt jedoch weitgehend offen. Der einschlägige EU-Beschluss fasst die Vorwürfe in wenigen Sätzen zusammen, detaillierte Belege sind öffentlich nicht zugänglich. Damit stellt sich zwangsläufig die Frage, welche Überlegungen tatsächlich zur Sanktionierung geführt haben könnten.
Baud hat sich in seinen Publikationen und Auftritten wiederholt kritisch gegenüber westlichen Deutungen des Krieges geäussert. Er verwies auf alternative Quellenlagen, äußert aber nie eine eigene Meinung, sondern zitiert nur solche. Die EU scheint diese Positionierungen als systematisch prorussisch eingeordnet zu haben, was sie gemäß Aussage von Baud nicht ist.
Kontroverse Analysen sind aber nicht per se Desinformation – selbst dann nicht, wenn sie sich später als falsch erweisen sollten. Es gibt auch nirgendwo ein Gesetz, das Propoganda verbietet, was allerdings die Äußerungen von Baud nicht sind.
Juristen weisen darauf hin, dass dieses Instrument ursprünglich für klar identifizierbare Akteure gedacht war – etwa für Oligarchen, Milizenführer oder staatliche Funktionsträger. Die Anwendung auf westliche Staatsbürger ohne nachgewiesene institutionelle Anbindung markiert eine Ausweitung des Instruments.
Hier liegt ein zentraler Kritikpunkt: Die Sanktion ersetzt faktisch ein Verfahren. Sie greift massiv in die Lebensführung ein, ohne dass zuvor eine gerichtliche Klärung stattgefunden hat. Und damit stellt sich unwillkürlich die Frage: Wer ist der Nächste? Weltwoche-Verleger Roger Köppel, wie die NZZ spekuliert?
Einen anderen Deutungsrahmen bietet der Autor «HD Clausewitz». Er schreibt unter Pseudonym auf Inside Paradeplatz und hält es für wenig plausibel, dass Baud wegen seiner Reichweite sanktioniert wurde. Baud sei kein Masseninfluencer, seine Leserschaft sei überschaubar und fachlich geprägt. Eine politische Breitenwirkung entfalte er nicht.
Clausewitz vermutet daher ein anderes Motiv: Signalwirkung. Baud sei in nachrichtendienstlichen und sicherheitspolitischen Fachkreisen bekannt, seine analytische Herangehensweise entspreche professionellen Standards. Gerade deshalb könne seine Sanktionierung als Warnung verstanden werden – nicht primär an die Öffentlichkeit, sondern an andere Analysten.
Die implizite Botschaft wäre demnach: Bestimmte Schlussfolgerungen gelten als politisch unerwünscht, selbst wenn sie fachlich begründet sind. In dieser Lesart richtet sich die Massnahme weniger gegen eine Meinung als gegen eine Form unabhängiger Analyse, die von offiziellen Linien abweicht.
Ob diese Abschreckungsthese zutrifft, lässt sich nicht belegen. Ebenso wenig lässt sich ausschließen, dass die EU Baud tatsächlich als Teil eines grösseren Desinformationsproblems betrachtet. So fällt auf, dass viele der sanktionierten westeuropäischen Bürger französischer Muttersprache sind und in Frankreich eine gewisse Reichweite aufweisen. Beides bleibt Interpretation – auch wegen der fehlenden Transparenz.
Fest steht jedoch: Der Fall verschiebt Grenzen. Er zeigt, dass Sanktionen zunehmend als Instrument der Informations- und Meinungspolitik eingesetzt werden. Damit geraten klassische Abwägungen zwischen Sicherheit, Meinungsfreiheit und Rechtsstaatlichkeit unter Druck. Im Fall Jacques Baud sind Grundrechte massiv verletzt worden. Genau darin liegt seine politische Bedeutung.
«Neutralität ist Sicherheit»
Die Vereinigung «Frieden durch Freiheit» und das «uk-netzwerk-vorarlberg.com» hatten für den 13. Dezember in Bregenz zur länderübergreifenden Kundgebung «Neutralität & Souveränität» eingeladen. Sie forderten: Wir sind für Diplomatie und Friedensstiftung. Und: Wir möchten von den Regierenden unsere Interessen vertreten haben!
Philipp Kruse, Rechtsanwalt, Schweiz (Foto U. Cross)
Gekommen sind etwa 500 Personen aus Österreich und der Schweiz. Die beiden Hauptredner Günther Greindl, General i.R. (Österreich) und Philipp Kruse, Rechtsanwalt (Schweiz) hielten engagierte und deutliche Reden, die vom zahlreichen Publikum mit herzlichem Applaus verdankt wurden.
(Foto U. Meier)
«Wenn wir unsere Neutralität verlieren, verlieren wir unsere Sicherheit und auch die Kontrolle über unser Schicksal als Bevölkerung. Wir verlieren die Kontrolle über unsere eigentliche Demokratie, weil wir in etwas hineingezogen werden, das niemand mehr kontrollieren kann. Diese Kriegsaktivitäten können nicht kontrolliert werden heutzutage. Das geht wenige Stunden und dann eskaliert die Geschichte und dann gibt es weder einen Politiker noch einen General, der auf Knopfdruck den Frieden wieder herstellen kann.»
(Foto U. Meier)
In seiner Rede betonte Philipp Kruse die Wichtigkeit der Bewegung für Neutralität (bene.swiss) und gab das Wort an Pia Rycroft vom Vorstand von bene.swiss weiter. Sie hat die internationale Zusammenarbeit für die Neutralität begrüßt. Greindl:
«Die Neutralität ist natürlich ein Versprechen, dass wir gemacht haben, ein Versprechen, dass wir uns künftig aus allen Kriegen heraushalten. Das ist eigentlich der Kern der Neutralität.
Ich habe persönlich erfahren – ich war ja zwölf Jahre Kommandant von UN-Truppen in Zypern, im Irak, in Kuwait, im ehemaligen Jugoslawien – und habe überall erfahren, dass wir dort sehr positiv wirken konnten als neutraler Vertreter, als Vertreterin des neutralen Landes.
Als wir unsere Neutralität erklärt haben, haben wir ja ein Versprechen abgegeben an alle Staaten, mit denen wir damals diplomatische Beziehungen hatten, dass wir in Zukunft permanent, also immerwährend neutral sein wollen. Und ich glaube, das Versprechen sollten wir halten. Ich möchte das Versprechen halten, Sie möchten es halten, darum sind Sie heute hier.
Und 80 % der Österreicher möchten das halten. Also ich glaube, wenn wir so eine starke Unterstützung für die Neutralität haben, dann müssen wir doch in der Lage sein, diese zu bewahren. Und ich freue mich auch, dass heute ein Schweizer Kollege hier ist. Die Schweiz war ja das Vorbild für unsere Neutralität.»
WHO: Neuer Grippestamm breitet sich in Europa aus
Die Weltgesundheitsorganisation bleibt sich treu und fördert das Impfstoff-Business. In diesem Sinne propagiert die WHO, dass die europäische Region in diesem Jahr «mit ungewöhnlicher Intensität und Geschwindigkeit» von einem neuen Grippestamm getroffen werde. Die Gesundheitssysteme hätten Schwierigkeiten, die Epidemie zu bewältigen, die von einem aggressiven, genetisch veränderten Influenza-A(H3N2)-Stamm der Untergruppe (Subclade) K angetrieben werde.
Die gute Nachricht laut WHO: Ein neuer Bericht des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) sei zu dem Schluss gekommen, «dass die derzeitigen saisonalen Grippeimpfstoffe weiterhin wirksam gegen diesen neuen Virusstamm sind». Gesundheitsexperten würden gefährdete Gruppen deshalb dringend zur Impfung aufrufen.
Der aktuelle Grippeausbruch werde fast vollständig von der A(H3N2)-Subclade K dominiert, die laut Daten des WHO-Regionalbüros für Europa (EURO) inzwischen bis zu 90 Prozent aller bestätigten Fälle in der Region ausmache. Die Subclade K stelle eine «bemerkenswerte Weiterentwicklung der Influenza-A(H3N2)-Viren» dar, da sie «eine genetische Drift durchlaufen hat und mehrere Aminosäureveränderungen im Hämagglutinin-Protein aufweist».
Das sei der «Schlüssel», den das Virus nutze, um menschliche Zellen zu öffnen und in sie einzudringen, warnt das WHO-affine Portal Health Policy Watch. Aufgrund dieser leichten Veränderungen würden Antikörper aus früheren Infektionen oder älteren Impfstoffen das Virus möglicherweise weniger effektiv bekämpfen.
Hans Kluge, WHO-Regionaldirektor für Europa, schürt dieselbe Angst. In einer Pressemitteilung erklärte er: «Grippe kommt jeden Winter vor, aber dieses Jahr ist es ein wenig anders.» Zwar gebe es keine Hinweise darauf, dass der neue Stamm schwerere Erkrankungen verursache, doch die geringe genetische Variation setze die Gesundheitssysteme «enorm unter Druck, weil die Menschen keine aufgebaute Immunität dagegen haben».
Durch die schnelle Ausbreitung des neuen Stammes habe die aktuelle Grippesaison etwa vier Wochen früher als in den Vorjahren begonnen. In mindestens 27 der 38 von der WHO-Region Europa überwachten Länder werde inzwischen eine hohe oder sehr hohe Aktivität gemeldet.
«Es ist zu erwarten, dass dies – wie in den vergangenen Jahren – eine erhebliche Belastung in Bezug auf Morbidität und Mortalität verursacht, und Zielgruppen sollten rasch geimpft werden», fordert auch Bruno Ciancio vom ECDC.
Da die Fallzahlen voraussichtlich weiter steigen und ihren Höhepunkt wahrscheinlich Ende Dezember oder Anfang Januar erreichen würden, habe «der Schutz der besonders Gefährdeten oberste Priorität». Gesundheitsbehörden würden deshalb «eindringlich unterstreichen», dass die Impfung «die wichtigste Schutzmaßnahme für Risikogruppen ist, darunter Menschen ab 65 Jahren, Schwangere, Personen mit chronischen Erkrankungen und Beschäftigte im Gesundheitswesen».
Niedrige Impfquoten seien ein Problem der öffentlichen Gesundheit. Um gefährdete Personen zu schützen und die Übertragung zu verringern, sei ein mehrschichtiger Ansatz nach dem WHO-Leitfaden unerlässlich, teilt Health Policy Watch mit.
Bedauerlicherweise hätten Innerhalb der EU aber nur Dänemark, Portugal und Irland das Ziel von 75 Prozent Impfquote bei älteren Erwachsenen erreicht. Obwohl die ECDC davon ausgehe, dass eine Impfquote von 75 Prozent bis zu drei Viertel der grippebedingten Krankenhausaufenthalte verhindern könne.
Die Bekämpfung der Grippe erfordert laut WHO einen mehrstufigen Ansatz. Neben Impfungen seien proaktive Maßnahmen des öffentlichen Gesundheitswesens und soziale Maßnahmen notwendig, um die Übertragung zu verlangsamen. Diese «während der COVID-19-Pandemie bewährten Schritte» würden das Zuhausebleiben bei Krankheit, das Tragen einer Maske in der Öffentlichkeit bei Symptomen, regelmäßige Handhygiene und eine bessere Belüftung von Innenräumen umfassen.
Europäische Gesundheitssysteme hätten «jahrzehntelange Erfahrung im Umgang mit Influenza», verkündet Kluge und lässt wissen:
«Wir verfügen über sichere Impfstoffe, die jährlich aktualisiert werden, und über einen klaren Maßnahmenkatalog zum Schutz, der funktioniert.»
Die westliche Praxis verstehen: Rezension von «Killing Democracy»
Dieser Beitrag wurde mit freundlicher Genehmigung des Autors übersetzt und übernommen.
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Wir leben in einer Zeit intensiver globaler Veränderungen. Der Übergang zu einer multipolaren Welt hat historische und aktuelle Spannungen an die Oberfläche gebracht und Muster der Intervention und Manipulation offenbart, die ganze Regionen geprägt haben. Um Krisen wie die in Venezuela, im Nahen Osten und anderen strategisch wichtigen Regionen der Welt zu verstehen, ist es unerlässlich, zu wissen, wie der Westen seine Macht historisch ausgeübt hat – oft unter dem Banner der Demokratie. In diesem Zusammenhang ist das Buch «Killing Democracy – Western Imperialism's Legacy of Regime Change and Media Manipulation» von Finian Cunningham mit Beiträgen von Daniel Kovalik, Jeremy Kuzmarov, KJ Noh und Ron Ridenour eine unverzichtbare Lektüre.
«Killing Democracy» widerlegt die traditionelle Darstellung des Westens als universeller Förderer von Freiheit und Demokratie. Entgegen der offiziellen Version zeigt das Buch, wie ausländische Interventionen, Regimewechsel und Medienmanipulation zentrale Instrumente der westlichen Außenpolitik waren, insbesondere der Vereinigten Staaten und ihrer europäischen Verbündeten. Die Autoren zeigen, dass in vielen Fällen demokratische Rhetorik lediglich dazu diente, strategische und wirtschaftliche Interessen zu verschleiern, und decken ein Handlungsmuster auf, das sich seit Jahrzehnten wiederholt.
In ihrem Werk analysieren die Autoren historische und zeitgenössische Ereignisse, vom Kalten Krieg bis hin zu den jüngsten Konflikten in Lateinamerika, dem Nahen Osten und Eurasien. Das Buch vermittelt einen klaren Überblick darüber, wie Medienberichte konstruiert werden, um Handlungen zu rechtfertigen, die in der Praxis einer kleinen politischen und wirtschaftlichen Elite zugutekommen. Anstatt eine oberflächliche Analyse zu liefern, schlägt das Werk eine kritische Betrachtung der Machtstrukturen vor, die die Welt prägen, und deckt Muster der Intervention und Nötigung auf, die für die meisten Menschen unsichtbar bleiben.
Der Wert von «Killing Democracy» liegt in seiner Fähigkeit, die Leser dazu zu bringen, ihre eigene Wahrnehmung der internationalen Politik zu hinterfragen. In einer Zeit, in der die Spannungen zwischen den Weltmächten zunehmen, hilft das Verständnis der Geschichte westlicher Interventionen dabei, aktuelle Krisen genauer zu interpretieren.
Die aktuelle Situation in Venezuela ist beispielsweise ein klarer Fall für die in «Killing Democracy» untersuchten Muster. Während sich die Mainstream-Berichterstattung oft nur auf interne Konflikte oder Wirtschaftskrisen konzentriert, zeigt das Buch, wie westliche Interventionen historisch gesehen immer wiederkehrenden Strategien der Einflussnahme und Kontrolle gefolgt sind. Das Verständnis dieser Muster hilft, den aktuellen anhaltenden Druck der USA und des Westens auf Venezuela zu erklären und die geopolitischen Kalküle, strategischen Interessen und Mechanismen der medialen und politischen Einflussnahme aufzudecken.
Auf diese Weise ist «Killing Democracy» nicht nur eine historische Darstellung, sondern bietet auch eine wichtige Perspektive für die Interpretation aktueller Ereignisse wie der Spannungen in Venezuela und ähnlicher Situationen weltweit. Auch wird aufgezeigt, wie diese Interventionen Teil eines langjährigen Rahmens westlicher Praxis sind.
Darüber hinaus betont das Buch die Rolle der Medien bei der Legitimierung der Außenpolitik. Durch die Analyse, wie die traditionelle Presse als Verstärker für Narrative fungieren kann, die dem Westen gelegen kommen, heben die Autoren die Bedeutung der Suche nach alternativen Quellen und kritischer Analyse hervor. Das Verständnis dieser Mechanismen ist für alle, die sich für Geopolitik, internationale Beziehungen oder internationales Recht interessieren, von wesentlicher Bedeutung, da es aufzeigt, wie die öffentliche Wahrnehmung nicht nur durch Fakten, sondern auch durch strategische Interessen geprägt werden kann.
Dieses Buch ist definitiv eine empfehlenswerte Lektüre für Wissenschaftler, Studenten, Journalisten und Bürger, die die Feinheiten der Weltpolitik verstehen wollen. «Killing Democracy» ist nicht nur eine Kritik der westlichen Außenpolitik, sondern auch eine Einladung, über die Zukunft des internationalen Systems nachzudenken, das durch den Aufstieg neuer Machtzentren und Herausforderungen für die hegemoniale Erzählung geprägt ist. Das Buch liefert Werkzeuge zur Analyse globaler Ereignisse jenseits vereinfachender oder voreingenommener Darstellungen und ermöglicht so einen breiteren und kritischeren Blick auf die internationale Realität.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass «Killing Democracy» historische Analyse und politische Kritik auf direkte und zugängliche Weise verbindet und dabei eine Sprache verwendet, die für alle Arten von Lesern leicht verständlich ist. Es vermittelt den Lesern ein tiefes Verständnis für das Handeln des Westens auf globaler Ebene und zeigt, dass die Förderung der Demokratie oft Machtinteressen verschleiert. In Zeiten des multipolaren Wandels ist das Verständnis dieser Dynamiken unerlässlich, um internationale Krisen zu interpretieren und zukünftige Handlungsmuster zu antizipieren. Dieses Buch informiert nicht nur, sondern fordert die Leser auch dazu auf, vorherrschende Narrative zu überdenken und die Grundlagen der heutigen globalen Macht zu hinterfragen.
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Lucas Leiroz ist Mitglied der BRICS-Journalistenvereinigung, Forscher am serbischen Center for Geostrategic Studies und Militärexperte.