Meinungsfreiheit ist nicht nur das Recht, zu Allem seinen Senf dazu zu geben wie an einer Würstelbude. Es ist das Recht, Behauptungen der Mächtigen in Frage zu stellen, Erklärungen und Fakten einzuklagen und Alternativen einzufordern. Das mag unbequem sein, lästig, nerven, bremsen. Aber es ist der Motor des Fortschritts. Ohne Nörgler, Zweifler und Besserwisser kein Fortschritt. Zweifel ist eine gesellschaftliche Produktivkraft. Seine Diffamierung durch angeblich alternativlose Politik ist Rückschritt in vormoderne Zeiten. Deutschland braucht wieder einen Grundkurs in Debatte und Wiederbelebung der Streitkultur.» (- Roland Tichy, Journalist und Publizist)
Externe Ticker
Keine neuen US-Angriffe auf den Iran vor den Kongresswahlen
US-Präsident Donald Trump hat neue amerikanische Militärangriffe auf den Iran vor den Kongresswahlen am 3. November ausgeschlossen. Damit widersprach er Berichten über eine unmittelbar bevorstehende Eskalation des Iran-Krieges.
Zuvor hatten mehrere US-Medien berichtet, Trumps Sicherheitsberater befänden sich in Gesprächen über eine Wiederaufnahme größerer Militäreinsätze. Als mögliche Ziele wurden iranische Energieanlagen, Infrastruktur und Nukleareinrichtungen genannt.
Trump bekräftigte zuletzt, zunächst auf Diplomatie zu setzen. Die US-Regierung führe «konstruktive Gespräche» mit Teheran, schrieb er auf Truth Social. Der iranische Außenminister Abbas Araghtschi hatte zuvor auf seinem Telegram-Kanal erklärt, dass die Regierung in Teheran eine Antwort aus den USA prüfe. Man habe Washington einen «Siebentageplan» übermittelt und eine Antwort erhalten. Laut Araghtschi will die iranische Regierung darauf in wenigen Tagen reagieren.
Trotz der diplomatischen Bemühungen will Trump an der Seeblockade festhalten. Diese hat mit dazu beigetragen, dass die Ölpreise und die Lebenshaltungskosten erheblich gestiegen sind.
Oberster Gerichtshof erlässt Haftbefehl gegen Eduardo Bolsonaro
Knapp drei Wochen vor der Stichwahl um das Präsidentenamt in Brasilien hat der Oberste Gerichtshof einen Haftbefehl gegen Eduardo Bolsonaro erlassen. Dieser ist der Bruder des Präsidentschaftskandidaten Flávio Bolsonaro und Sohn des früheren Präsidenten Jair Bolsonaro.
Eduardo Bolsonaro war im Juni zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Ihm wird vorgeworfen, während eines Strafverfahrens gegen seinen Vater bei der US-Regierung für Sanktionen gegen brasilianische Regierungsmitglieder und höhere Zölle auf brasilianische Waren geworben zu haben. Der 42-Jährige lebt seit dem vergangenen Jahr im US-Bundesstaat Texas.
Nach dem jetzigen Beschluss des Obersten Gerichtshofs muss ihn die Bundespolizei festnehmen, wenn er nach Brasilien zurückkehrt. Gleichzeitig ist ihm der brasilianische Pass entzogen worden. Eduardo Bolsonaro will eine Rückkehr zunächst vermeiden und zieht sie nur dann in Erwägung, wenn sein Bruder die Präsidentschaftswahl gewinnt.
Berufsunfähigkeit: Büroarbeit noch möglich – trotzdem muss die Versicherung zahlen
Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr alle Aufgaben seines Berufs erledigen kann, muss nicht vollständig arbeitsunfähig sein, um Leistungen aus einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung zu erhalten. Entscheidend kann sein, welche Tätigkeit den bisherigen Beruf geprägt hat.
Das zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Celle. Ein selbstständiger Hufschmied konnte wegen schwerer Rückenbeschwerden keine Pferde mehr beschlagen. Büroarbeiten und organisatorische Aufgaben waren ihm dagegen weiterhin möglich. Trotzdem musste seine Versicherung eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente von 1.615 Euro zahlen.
Das Gericht stellte klar: Auch wenn weniger als die Hälfte der bisherigen Arbeitszeit wegfällt, kann Berufsunfähigkeit vorliegen. Entscheidend ist, ob der Versicherte den Kernbereich seines Berufs noch ausüben kann.
Berufsunfähigkeitsversicherung lehnt Rente trotz Rückenbeschwerden abDer Kläger arbeitete als selbstständiger Hufschmied. Sein Berufsalltag bestand nicht ausschließlich darin, Pferde zu beschlagen. Er kümmerte sich auch um Termine, Kundenkontakte und die Organisation seines Betriebs.
Die körperlich anstrengende Arbeit an den Pferden war jedoch seine eigentliche handwerkliche Tätigkeit. Sie bildete die Grundlage seines Geschäfts.
Wegen erheblicher Erkrankungen der Wirbelsäule konnte der Mann diese Arbeit nicht mehr verrichten. Er beantragte deshalb Leistungen aus seiner privaten Berufsunfähigkeitsversicherung.
Der Versicherer verweigerte die Zahlung. Nach seiner Auffassung war der Mann nicht zu mindestens 50 Prozent berufsunfähig, weil er weiterhin kaufmännische und organisatorische Aufgaben übernehmen konnte.
Auch das Landgericht Stade wies die Klage zunächst ab. Der Hufschmied legte dagegen Berufung ein.
Das Oberlandesgericht Celle bewertete den Fall anders und gab dem Versicherten recht.
OLG Celle: Der wichtigste Teil des Berufs entscheidet über die BerufsunfähigkeitDas Gericht stellte bei seiner Entscheidung nicht allein auf die Arbeitsstunden ab.
Vielmehr prüften die Richter, welche Aufgaben den bisherigen Beruf tatsächlich prägten.
Beim Hufschmied war das Beschlagen der Pferde der entscheidende Teil seiner beruflichen Tätigkeit. Ohne diese handwerkliche Arbeit konnte er seinen Beruf nicht mehr in der bisherigen Form ausüben.
Dass er weiterhin Rechnungen schreiben, Termine organisieren oder Kunden kontaktieren konnte, änderte daran nichts.
Die verbleibenden Tätigkeiten waren zwar Bestandteil seines Arbeitsalltags. Sie konnten die ausgefallene handwerkliche Arbeit aber nicht ersetzen.
Nach Auffassung des OLG Celle kann deshalb auch dann Berufsunfähigkeit vorliegen, wenn die gesundheitlich nicht mehr mögliche Tätigkeit weniger als 50 Prozent der bisherigen Arbeitszeit ausmacht.
Entscheidend ist nicht nur, wie lange eine Tätigkeit dauert, sondern welche Bedeutung sie für den gesamten Beruf hat.
Das Urteil erging am 18. September 2025 unter dem Aktenzeichen 11 U 97/23. Über die Entscheidung wurde am 28. September 2026 erneut berichtet.
Berufsunfähigkeit trotz weniger als 50 Prozent ArbeitsausfallViele private Berufsunfähigkeitsversicherungen sehen Leistungen vor, wenn Versicherte ihren zuletzt ausgeübten Beruf aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen voraussichtlich dauerhaft beziehungsweise für die vertraglich festgelegte Dauer zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben können.
Diese Grenze wird häufig missverstanden.
Sie bedeutet nicht zwingend, dass jemand mindestens die Hälfte seiner bisherigen Arbeitsstunden vollständig ausfallen lassen muss.
Denn nicht jede berufliche Tätigkeit hat dieselbe Bedeutung.
Ein selbstständiger Handwerker kann beispielsweise mehrere Stunden täglich mit Angeboten, Materialbestellungen und Kundenkontakten verbringen. Die eigentliche handwerkliche Arbeit nimmt möglicherweise weniger Zeit in Anspruch.
Kann er gerade diese Arbeit wegen einer Erkrankung nicht mehr ausführen, kann sein bisheriger Beruf trotzdem im Kern unmöglich geworden sein.
Die verbleibenden Büroarbeiten reichen dann möglicherweise nicht aus, um die Berufsunfähigkeit auszuschließen.
Das Urteil zeigt damit, warum Versicherungen den konkreten Berufsalltag betrachten müssen und sich nicht auf eine reine Stundenrechnung beschränken dürfen.
Tabelle: Diese Tätigkeiten können für den Versicherungsschutz entscheidend seinOb eine Berufsunfähigkeit vorliegt, hängt vom jeweiligen Beruf und den konkreten Aufgaben ab.
Die folgenden Beispiele verdeutlichen, warum der Ausfall einer besonders wichtigen Tätigkeit schwerer wiegen kann als ihr zeitlicher Anteil.
Beruf Prägende berufliche Tätigkeit Aufgaben, die möglicherweise noch möglich sind Hufschmied Pferde beschlagen Termine vereinbaren, Rechnungen schreiben Elektriker Elektroinstallationen ausführen Angebote erstellen, Material bestellen Friseur Haare schneiden und behandeln Termine planen, Kasse abrechnen Physiotherapeut Patienten körperlich behandeln Dokumentation, Praxisorganisation Zahnarzt Zahnmedizinische Behandlungen durchführen Personalplanung, Verwaltung Selbstständiger Bäcker Backwaren herstellen Einkauf, BuchhaltungDie Beispiele bedeuten nicht, dass bei einem Ausfall der genannten Tätigkeiten automatisch ein Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente besteht.
Entscheidend bleiben die tatsächliche Ausgestaltung des Berufs, die gesundheitlichen Einschränkungen und die Bedingungen des jeweiligen Versicherungsvertrags.
Warum der Hufschmied keinen anderen Mitarbeiter einstellen mussteEin weiterer Streitpunkt war die Frage, ob der Hufschmied seinen Betrieb umorganisieren konnte.
Bei Selbstständigen prüfen Berufsunfähigkeitsversicherungen häufig, ob sie trotz gesundheitlicher Einschränkungen durch eine zumutbare Umgestaltung ihres Betriebs weiterarbeiten können.
Im konkreten Fall kam beispielsweise infrage, einen anderen Hufschmied einzustellen. Der Kläger hätte dann selbst die Büroarbeiten und die Organisation übernehmen können.
Das OLG Celle hielt diese Lösung jedoch nicht für wirtschaftlich tragfähig.
Der Betrieb beruhte wesentlich auf der persönlichen Arbeitskraft und den handwerklichen Fähigkeiten des Klägers. Nach den Feststellungen des Gerichts war nicht ersichtlich, wie der kleine Betrieb zusätzlich einen ausgebildeten Hufschmied finanzieren sollte.
Auch der Einsatz einer Hilfsperson, die bei der Arbeit am Pferd unterstützt, hätte die gesundheitlichen Belastungen nicht ausreichend reduziert.
Der Versicherte musste sich deshalb nicht auf eine solche Umorganisation verweisen lassen.
Das bedeutet allerdings nicht, dass Selbstständige grundsätzlich jede Umgestaltung ihres Betriebs ablehnen können. Entscheidend ist, ob eine Veränderung tatsächlich möglich, wirtschaftlich sinnvoll und nach den Versicherungsbedingungen zumutbar ist.
Gericht spricht dem Versicherten 1.615 Euro Berufsunfähigkeitsrente zuDas Oberlandesgericht Celle verurteilte den Versicherer zur Zahlung einer monatlichen Berufsunfähigkeitsrente von 1.615,34 Euro.
Außerdem sprach es dem Kläger rückständige Leistungen zu. Das Gericht stellte fest, dass der Versicherungsfall bereits zum 1. April 2020 eingetreten war.
Die Versicherung musste damit nicht nur die laufende Rente zahlen, sondern auch Leistungen für die zurückliegende Zeit nachholen.
Für den Hufschmied war das ein erheblicher finanzieller Erfolg. Seine Versicherung hatte die Leistungen zunächst verweigert, obwohl er den wesentlichen Teil seines Berufs aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben konnte.
Was das Urteil für Arbeitnehmer ab 50 bedeutetBesonders für ältere Beschäftigte kann die Entscheidung von Bedeutung sein. Gesundheitliche Einschränkungen führen häufig dazu, dass einzelne Aufgaben nicht mehr möglich sind, während andere Tätigkeiten weiterhin ausgeführt werden können.
Ein Lagerarbeiter mit erheblichen Rückenproblemen kann beispielsweise möglicherweise noch Bestellungen kontrollieren oder Lieferungen dokumentieren. Schwere Waren zu bewegen oder regelmäßig körperlich belastende Arbeiten zu erledigen, ist ihm dagegen nicht mehr möglich.
Ähnlich kann es einem Handwerker gehen, der noch Angebote schreiben und Kunden beraten kann, aber die eigentliche körperliche Arbeit nicht mehr schafft.
In solchen Fällen muss geprüft werden, welche Aufgaben den bisherigen Beruf tatsächlich geprägt haben.
Dabei kommt es nicht darauf an, ob jemand grundsätzlich noch irgendeine Arbeit verrichten könnte. Maßgeblich ist zunächst der zuletzt in gesunden Tagen konkret ausgeübte Beruf.
Das Urteil betrifft unmittelbar einen selbstständigen Handwerker. Seine Grundsätze lassen sich deshalb nicht ohne Weiteres auf jede berufliche Situation übertragen.
Dennoch zeigt die Entscheidung: Wer noch einzelne Aufgaben erledigen kann, ist nicht automatisch vom Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente ausgeschlossen.
Berufsunfähigkeitsrente beantragen: Diese Nachweise sind entscheidendWer Leistungen aus seiner privaten Berufsunfähigkeitsversicherung beantragt, muss nicht nur seine Erkrankung nachweisen.
Ebenso wichtig ist eine genaue Beschreibung des bisherigen Berufs.
Die Versicherung muss nachvollziehen können, welche Aufgaben vor Eintritt der gesundheitlichen Einschränkungen regelmäßig erledigt wurden und welche davon inzwischen nicht mehr möglich sind.
Eine allgemeine Berufsbezeichnung wie „Handwerker“, „Verkäufer“ oder „Pflegekraft“ reicht dafür häufig nicht aus.
Besonders hilfreich sind folgende Unterlagen und Angaben:
- Genaue Tätigkeitsbeschreibung: Welche Aufgaben gehörten zum bisherigen Arbeitsalltag?
- Zeitliche Aufteilung: Wie viele Stunden wurden für die einzelnen Tätigkeiten benötigt?
- Bedeutung der Aufgaben: Welche Arbeiten waren für die eigentliche Berufsausübung unverzichtbar?
- Medizinische Nachweise: Welche gesundheitlichen Einschränkungen sind ärztlich festgestellt?
- Konkrete Auswirkungen: Warum können bestimmte berufliche Tätigkeiten nicht mehr ausgeführt werden?
- Verbleibende Fähigkeiten: Welche Aufgaben sind trotz der Erkrankung weiterhin möglich?
- Bei Selbstständigen: Welche Möglichkeiten zur Umorganisation des Betriebs bestehen tatsächlich?
Besonders wichtig ist es, nicht nur die Arbeitszeit zu dokumentieren, sondern auch die Bedeutung der einzelnen Tätigkeiten zu erklären.
Wer beispielsweise den wichtigsten handwerklichen Teil seines Berufs nicht mehr ausüben kann, sollte genau darstellen, warum die verbleibenden Aufgaben den bisherigen Beruf nicht ersetzen.
Berufsunfähigkeitsversicherung lehnt ab: So können Betroffene reagierenEine Ablehnung durch die Versicherung bedeutet nicht automatisch, dass tatsächlich kein Anspruch besteht.
Betroffene sollten zunächst prüfen, warum der Versicherer die Zahlung verweigert.
Beruft sich die Versicherung darauf, dass noch mehr als die Hälfte der bisherigen Arbeitszeit geleistet werden könne, lohnt sich eine genauere Betrachtung.
Denn das OLG Celle hat ausdrücklich deutlich gemacht, dass eine rein zeitliche Bewertung zu kurz greifen kann.
Entscheidend kann sein, ob gerade die ausgefallene Tätigkeit den Kernbereich des Berufs bildet.
Versicherte sollten deshalb kontrollieren, ob der Versicherer ihre bisherige Tätigkeit vollständig und zutreffend berücksichtigt hat.
Hilfreich kann es sein, die Tätigkeitsbeschreibung zu ergänzen und ärztliche Unterlagen vorzulegen, die sich konkret auf die beruflichen Anforderungen beziehen.
Auch die Versicherungsbedingungen müssen geprüft werden. Je nach Vertrag können unterschiedliche Regelungen zur Berufsunfähigkeit, zur Verweisung auf andere Tätigkeiten und zur Umorganisation gelten.
Bei einer Ablehnung kann eine anwaltliche Prüfung sinnvoll sein. Dabei sollten auch mögliche Fristen und die Verjährung von Ansprüchen berücksichtigt werden.
Berufsunfähigkeit und Erwerbsminderung sind nicht dasselbeWer seinen bisherigen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann, erhält nicht automatisch eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente.
Beide Leistungen haben unterschiedliche Voraussetzungen.
Bei einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung steht grundsätzlich die Frage im Mittelpunkt, ob der Versicherte seinen zuletzt ausgeübten Beruf noch ausüben kann. Maßgeblich sind die vereinbarten Versicherungsbedingungen.
Bei der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente kommt es dagegen grundsätzlich darauf an, wie viele Stunden jemand unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes noch arbeiten kann.
Eine volle Erwerbsminderung liegt im Regelfall vor, wenn die Leistungsfähigkeit auf weniger als drei Stunden täglich gesunken ist. Bei drei bis unter sechs Stunden kann eine teilweise Erwerbsminderung bestehen.
Deshalb kann jemand Anspruch auf eine private Berufsunfähigkeitsrente haben, obwohl er noch in einem anderen Beruf arbeiten könnte.
Umgekehrt begründet eine private Berufsunfähigkeit nicht automatisch einen Anspruch auf gesetzliche Erwerbsminderungsrente.
Für Versicherte ist diese Unterscheidung wichtig, weil beide Leistungen unterschiedliche Risiken absichern.
Fazit: Auch wer noch arbeiten kann, kann berufsunfähig seinDas Urteil des OLG Celle zeigt, dass die Berufsunfähigkeit nicht allein anhand der verbleibenden Arbeitsstunden beurteilt werden darf.
Der Hufschmied konnte weiterhin organisatorische Aufgaben übernehmen. Trotzdem musste seine Versicherung zahlen, weil er die wichtigste handwerkliche Tätigkeit seines Berufs nicht mehr ausüben konnte.
Entscheidend war der Ausfall des wertschöpfenden Kernbereichs seiner Arbeit.
Für andere Versicherte bedeutet das: Wer aus gesundheitlichen Gründen die prägende Tätigkeit seines bisherigen Berufs nicht mehr erledigen kann, sollte seinen Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente sorgfältig prüfen lassen.
Eine verbleibende Arbeitsfähigkeit schließt den Versicherungsschutz nicht automatisch aus. Ob die Versicherung tatsächlich zahlen muss, hängt jedoch immer vom konkreten Beruf, den gesundheitlichen Einschränkungen und den Versicherungsbedingungen ab.
Urteil: OLG Celle, 18.09.2025, Az. 11 U 97/23.
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Immer mehr junge Menschen in Deutschland ohne Schulabschluss
In Deutschland verlassen immer mehr junge Menschen die Schule ohne Abschluss. Im vergangenen Jahr waren es knapp 65.000, wie aus den aktuellen Daten des Statistischen Bundesamtes hervorgeht. Das ist die höchste Quote der vergangenen 20 Jahre. 2024 waren es 3.000 weniger.
Noch höher fällt der Anstieg aus, wenn man einen Zehn-Jahres-Vergleich anstellt. Laut Statistischem Bundesamt lag die Zahl von Schulabgängern ohne Abschluss 2015 noch bei rund 47.000. Eine Stagnation gab es lediglich in den Corona-Jahren. Das hängt damit zusammen, dass die Schüler in jener Zeit von Prüfungserleichterungen profitierten.
Einer der Gründe für das immer schlechtere Abschneiden sind mangelhafte Sprachkenntnisse. In manchen Regionen sprechen zwischen 80 und 95 Prozent der Schüler im Alltag kaum oder gar kein Deutsch. Probleme werden auch bei der Lesekompetenz festgestellt. Laut aktuellen Bildungsstudien erreicht mittlerweile rund ein Viertel aller Viertklässler nicht einmal die Mindeststandards.
Freiheitskomitee in Südkurdistan fordert Öcalans Freilassung
Das Komitee für die Freiheit Abdullah Öcalans in Südkurdistan hat zum 28. Jahrestag des internationalen Komplotts vom 9. Oktober 1998 zur Verstärkung des gesellschaftlichen und politischen Einsatzes für die Freiheit des kurdischen Repräsentanten aufgerufen. In einer schriftlichen Erklärung bezeichnet das Komitee das Komplott als systematischen und ideologischen Angriff hegemonialer Mächte auf den freien Willen der Gesellschaft. Es habe sich nicht allein gegen eine politische Organisation gerichtet, sondern gegen die Perspektive einer demokratischen und selbstbestimmten Gesellschaft.
Öcalan habe seine mehr als 27-jährige Gefangenschaft auf der türkischen Gefängnisinsel Imrali genutzt, um seine gesellschaftspolitischen Ideen weiterzuentwickeln. „Mit seiner Philosophie der demokratischen Gesellschaft, seinen historischen Analysen und seinen Antworten auf die Krisen der Gegenwart hat Abdullah Öcalan Imrali von einem Ort der Bestrafung in ein Zentrum des Denkens und Wissens verwandelt“, heißt es in der Erklärung.
Trotz jahrzehntelanger Isolation und psychologischer Folter sei es dem türkischen Staat nicht gelungen, Öcalans politischen und geistigen Willen zu brechen. Vielmehr habe der Widerstand der kurdischen Freiheitsbewegung neue Perspektiven jenseits der kapitalistischen Moderne und des klassischen Nationalstaats eröffnet.
Das Komitee kündigte an, seine Initiativen für Öcalans physische Freiheit unvermindert fortzusetzen. Zugleich rief es die kurdische Bevölkerung und alle freiheitsorientierten Kräfte dazu auf, ihre zivilgesellschaftlichen und politischen Anstrengungen zu bündeln.
„Eine wirkliche Lösung ist nur durch den Erfolg des Friedensprozesses, die Verwirklichung des Demokratischen Konföderalismus und den Aufbau einer demokratischen Republik möglich“, erklärte das Komitee. Öcalans Paradigma bilde dafür einen politischen Orientierungsrahmen, der nicht nur dem kurdischen Volk, sondern allen Gesellschaften der Region einen Weg zur Freiheit eröffne.
KNK: Öcalans Friedenswille ist auch nach 27 Jahren Gefangenschaft ungebrochenAm 9. Oktober 1998 begann mit der erzwungenen Ausreise Abdullah Öcalans aus Syrien eine internationale Verfolgungsoperation, die am 15. Februar 1999 in seiner Verschleppung aus Kenia in die Türkei ...ANF News HPG und YJA Star: Internationales Komplott durch Widerstand vereiteltZum 28. Jahrestag des internationalen Komplotts gegen Abdullah Öcalan haben Guerillakämpfer:innen der Volksverteidigungskräfte (HPG) und der Verbände Freier Frauen (YJA Star) an den Widerstand gege...ANF News KCK: Im 29. Jahr des internationalen Komplotts den Kampf für Öcalans Freiheit verstärkenDie Gemeinschaft der Gesellschaften Kurdistans (KCK) hat zum 28. Jahrestag des Beginns des internationalen Komplotts gegen Abdullah Öcalan an den Widerstand gegen seine Verschleppung und Inhaftieru...ANF NewsSchweizer Sensenmann
Wie die Betrugs-Callcenter in der Ukraine entstanden sind und warum niemand etwas gegen sie unternimmt
Überprüfungsantrag beim Jobcenter: Die Fristen laufen trotzdem weiter
Ein Überprüfungsantrag beim Jobcenter kann helfen, einen fehlerhaften Bescheid nachträglich korrigieren zu lassen. Läuft gleichzeitig eine Klage gegen denselben Bescheid, können sich jedoch schwierige Rechtsfragen ergeben. Besonders dann, wenn über die Überprüfung bereits rechtskräftig entschieden wurde, während der ursprüngliche Prozess noch läuft.
Diese Konstellation betrifft das beim Bundessozialgericht dokumentierte Verfahren B 4 AS 20/25 R. Die zentrale Frage lautet: Steht die rechtskräftige Abweisung einer Klage auf nachträgliche Korrektur einer späteren Entscheidung über den ursprünglichen Bescheid entgegen?
Das BSG hat einen Terminbericht zur Sitzung des 4. Senats vom 8. September 2026 veröffentlicht. Der darin enthaltene Verfahrensausgang konnte für diesen Beitrag jedoch nicht geprüft werden. Der Artikel erläutert deshalb die Rechtsfrage und die gesetzlichen Grundlagen. Er berichtet kein verifiziertes Entscheidungsergebnis.
Überprüfungsantrag beim Jobcenter: Was § 44 SGB X ermöglichtNicht jeder Fehler in einem Jobcenter-Bescheid fällt rechtzeitig auf. Ist die Widerspruchsfrist bereits abgelaufen, kann ein Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X eine nachträgliche Korrektur ermöglichen.
Das gilt insbesondere, wenn das Jobcenter das Recht falsch angewandt oder einen unzutreffenden Sachverhalt zugrunde gelegt hat und deshalb Sozialleistungen zu Unrecht nicht erbracht wurden. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen muss die Behörde den Bescheid rückwirkend zurücknehmen – auch wenn er bereits unanfechtbar geworden ist.
Ein Antrag garantiert allerdings noch keine Nachzahlung. Dafür müssen die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sein. Außerdem enthält § 44 SGB X Ausnahmen, etwa bei vorsätzlich falschen oder unvollständigen Angaben in wesentlichen Punkten.
Für Leistungen nach dem SGB II begrenzt § 40 SGB II den rückwirkenden Leistungszeitraum grundsätzlich auf ein Jahr statt auf vier Jahre. Die Berechnung erfolgt nach § 44 Absatz 4 SGB X vom Beginn des Jahres der Antragstellung aus. Das ist eine Begrenzung möglicher Nachzahlungen, keine einjährige Frist zur Antragstellung.
Wie aus einem Jobcenter-Bescheid zwei Gerichtsverfahren werdenWer einen Bescheid anfechten möchte, legt im regulären Verfahren zunächst Widerspruch ein. Bleibt dieser erfolglos, kann eine Klage vor dem Sozialgericht folgen.
Wird zusätzlich eine Überprüfung desselben Bescheids beantragt, kann ein zweiter Streit entstehen: Das Jobcenter lehnt die Korrektur ab, und auch diese Ablehnung wird nach dem Widerspruchsverfahren gerichtlich angegriffen.
Die Verfahren hängen zusammen, richten sich aber gegen unterschiedliche Entscheidungen:
Verfahren Ziel Klage gegen den ursprünglichen Bescheid Die ursprüngliche Jobcenter-Entscheidung gerichtlich überprüfen lassen. Klage gegen die abgelehnte Überprüfung Eine Korrektur des früheren Bescheids nach § 44 SGB X erreichen.Genau dieses Nebeneinander betrifft die dokumentierte BSG-Rechtsfrage. Es geht um eine besondere Verfahrenskonstellation, nicht um jeden gewöhnlichen Überprüfungsantrag.
Warum ein rechtskräftiges Urteil für die parallele Klage wichtig istEin rechtskräftiges Urteil hat Bindungswirkung. Nach § 141 Sozialgerichtsgesetz bindet es die Beteiligten, soweit über den Streitgegenstand entschieden wurde.
Bei zwei miteinander verbundenen Verfahren kommt es deshalb darauf an, was das erste Gericht bereits abschließend entschieden hat. Die bloße Angabe, eine Klage sei „verloren“, reicht für diese Prüfung nicht aus. Entscheidend sind der Gegenstand des Verfahrens und die Reichweite der gerichtlichen Entscheidung.
Die im Verfahren B 4 AS 20/25 R dokumentierte Frage betrifft folgende Reihenfolge: Die Klage auf nachträgliche Korrektur ist rechtskräftig abgewiesen, während über den ursprünglichen Bescheid noch zu entscheiden ist. Ob die erste Entscheidung diese weitere Prüfung verhindert, ist die aufgeworfene Rechtsfrage.
Als Vorinstanz nennt der Verfahrensnachweis das LSG Berlin-Brandenburg mit seiner Entscheidung vom 23. Juni 2023, Aktenzeichen L 20 AS 2152/19.
Überprüfungsantrag abgelehnt: Ist damit auch die Klage erledigt?Aus einer Ablehnung durch das Jobcenter allein folgt das nicht. Ein ablehnender Überprüfungsbescheid ist eine behördliche Entscheidung. Er ist nicht mit einem rechtskräftigen gerichtlichen Urteil gleichzusetzen.
Die Bindungswirkung nach § 141 SGG betrifft rechtskräftige Urteile und reicht nur so weit, wie über den Streitgegenstand entschieden wurde. Deshalb wäre es irreführend, aus jeder erfolglosen Überprüfung einen automatischen Ausschluss weiterer gerichtlicher Schritte abzuleiten.
Betroffene sollten unterscheiden: Hat bislang nur das Jobcenter den Antrag abgelehnt? Oder liegt bereits ein Urteil vor? Und falls ein Gericht entschieden hat: Ist diese Entscheidung schon rechtskräftig?
Ein Überprüfungsantrag ersetzt keine Widerspruchs- oder KlagefristUnabhängig von der BSG-Rechtsfrage gilt: Wer einen aktuellen Bescheid angreifen möchte, muss die dafür vorgesehenen Fristen beachten.
Bei Bekanntgabe im Inland beträgt die Widerspruchsfrist grundsätzlich einen Monat. Nach einem Widerspruchsbescheid gilt für die anschließende Klage ebenfalls grundsätzlich eine Monatsfrist. Für Sonderfälle bestehen abweichende Regelungen.
Ein zusätzlicher Überprüfungsantrag ersetzt diese Rechtsbehelfe nicht. Wer allein auf eine erneute Prüfung durch das Jobcenter wartet, wahrt dadurch nicht die reguläre Widerspruchs- oder Klagefrist. Deshalb sollten der Zeitpunkt der Bekanntgabe und die Rechtsbehelfsbelehrung zuerst geprüft werden.
Parallele Jobcenter-Verfahren: Diese Unterlagen helfen bei der PrüfungWenn mehrere Verfahren denselben Bescheid oder Leistungszeitraum betreffen, sollten die Zusammenhänge für die beratende Stelle oder anwaltliche Vertretung erkennbar sein. Hilfreich ist eine Übersicht mit:
- den betroffenen Bescheiden und Leistungszeiträumen,
- den Widerspruchsbescheiden und Klageanträgen,
- den Aktenzeichen der laufenden Verfahren,
- bereits ergangenen Urteilen,
- noch laufenden Rechtsbehelfs- oder Rechtsmittelfristen.
Besonders wichtig ist die Frage, was in jedem Verfahren konkret verlangt wird. Geht es jeweils um dieselben Leistungen für denselben Zeitraum? Oder betreffen die Verfahren unterschiedliche Teile einer Entscheidung?
Aus der dokumentierten BSG-Rechtsfrage ergibt sich keine pauschale Empfehlung, eine Klage zurückzunehmen oder auf einen Überprüfungsantrag zu verzichten. Solche Schritte sollten anhand der vollständigen Unterlagen geprüft werden.
BSG-Verfahren B 4 AS 20/25 R: Was bislang gesichert istDer öffentlich zugängliche Verfahrensnachweis dokumentiert die Frage nach der Wirkung einer rechtskräftig abgewiesenen Überprüfungsklage auf den parallelen Prozess gegen den Ausgangsbescheid. Zudem ist der Terminbericht Nr. 28/26 zur Sitzung des 4. Senats vom 8. September 2026 veröffentlicht.
Der Inhalt dieses Berichts zum konkreten Verfahren konnte hier nicht ausgewertet werden. Deshalb wird weder ein bestimmter Verfahrensausgang noch eine daraus folgende neue Rechtsprechung behauptet. Auch ein fehlender Urteilsvolltext allein bedeutet nicht, dass das Gericht noch keine Entscheidung getroffen hat.
Für Betroffene bleibt entscheidend, laufende Verfahren gemeinsam betrachten zu lassen und Fristen in jedem Verfahren gesondert zu beachten. Ob eine rechtskräftig verlorene Klage den anderen Prozess tatsächlich versperrt, erfordert eine Prüfung der konkreten Entscheidungen und ihres Gegenstands.
Stand der Recherche: 7. Oktober 2026. Der Beitrag erläutert die Rechtsfrage; das Ergebnis des BSG-Verfahrens wurde nicht verifiziert.
Rechtsgrundlagen und Nachweise:
§ 44 SGB X;
§ 40 SGB II;
§ 84 SGG;
§ 87 SGG;
§ 141 SGG;
Verfahrensnachweis zu B 4 AS 20/25 R;
BSG: Terminbericht Nr. 28/26.
Der Beitrag Überprüfungsantrag beim Jobcenter: Die Fristen laufen trotzdem weiter erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Rente 2027: 540 Euro Extra vom Staat – aber das muss man dafür tun
540 Euro vom Staat für die eigene Altersvorsorge: Diese Grundzulage ist ab 2027 möglich. Sie kommt allerdings nicht mit der monatlichen Rentenzahlung. Wer den vollen Betrag erhalten möchte, muss förderberechtigt sein und selbst 1.800 Euro im Jahr in einen passenden Vorsorgevertrag einzahlen. Das entspricht durchschnittlich 150 Euro im Monat.
Auch kleinere Sparbeiträge werden gefördert. Für Familien können Kinderzulagen hinzukommen. Entscheidend ist deshalb nicht allein der Höchstbetrag, sondern die Frage, welche Förderung zum eigenen Einkommen, zur familiären Situation und zum vorhandenen Vertrag passt.
Die Reform ist bereits beschlossen: Das Altersvorsorgereformgesetz wurde am 29. Mai 2026 veröffentlicht. Die neuen Altersvorsorgeprodukte können ab dem 1. Januar 2027 angeboten werden. Dazu gehören Altersvorsorgedepots ohne Beitragsgarantie und Produkte mit Garantien.
540 Euro Zulage gibt es nicht als Zuschlag zur gesetzlichen RenteDie neue Förderung unterstützt den Aufbau einer privaten Altersvorsorge. Sie erhöht nicht automatisch die gesetzliche Rente und ist auch keine frei verfügbare Sonderzahlung für Menschen im Ruhestand.
Die Zulage fließt in den geförderten Vorsorgevertrag. Allein der Bezug einer Altersrente begründet keinen Anspruch darauf. Die persönlichen Voraussetzungen müssen zusätzlich erfüllt sein.
Diese Abgrenzung erläutert unser Beitrag zur 540-Euro-Zulage ab 2027 und dem Unterschied zu einem Rentenzuschlag.
Die Förderung steigt mit dem eigenen BeitragDie neue Grundzulage wird in zwei Stufen berechnet. Auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag im Jahr gibt es 50 Prozent Zuschuss. Für den darüberliegenden Beitrag bis zu insgesamt 1.800 Euro jährlich beträgt die Förderung 25 Prozent. Grundlage ist § 84 Einkommensteuergesetz in der ab 2027 geltenden Fassung.
Wer den gesamten Förderrahmen ausschöpft, kommt damit auf:
360 Euro × 50 Prozent + 1.440 Euro × 25 Prozent = 540 Euro Grundzulage.
Zusammen mit dem eigenen Jahresbeitrag von 1.800 Euro ergeben sich 2.340 Euro für die Altersvorsorge – vor Kosten und Wertentwicklung. Maßgeblich ist der Jahresbeitrag; die monatlichen Beträge in der folgenden Tabelle sind Durchschnittswerte.
Tabelle: Eigenbeitrag und Grundzulage ab 2027 Eigene Berechnungen für unmittelbar Förderberechtigte in der neuen Fördersystematik Eigenbeitrag im Monatsdurchschnitt Eigenbeitrag pro Jahr Grundzulage pro Jahr Einzahlung und Zulage zusammen 10 Euro 120 Euro 60 Euro 180 Euro 25 Euro 300 Euro 150 Euro 450 Euro 30 Euro 360 Euro 180 Euro 540 Euro 50 Euro 600 Euro 240 Euro 840 Euro 100 Euro 1.200 Euro 390 Euro 1.590 Euro 150 Euro 1.800 Euro 540 Euro 2.340 EuroDie Tabelle berücksichtigt weder Kinderzulagen noch einen möglichen Berufseinsteigerbonus oder zusätzliche Steuervorteile. Die letzte Spalte zeigt keinen garantierten Vertragswert und keine spätere Rentenhöhe, sondern ausschließlich die Summe aus Eigenbeitrag und Grundzulage.
Mindestens 120 Euro im Jahr sind erforderlichGanz ohne eigene Einzahlung gibt es die reguläre Förderung nicht. In der neuen Fördersystematik ist grundsätzlich ein Mindesteigenbeitrag von 120 Euro pro Jahr erforderlich. Erst dann werden die reguläre Grundzulage und gegebenenfalls Kinderzulagen gewährt. Das regelt § 86 EStG ab 2027.
Wer unmittelbar förderberechtigt ist und genau diesen Mindestbetrag einzahlt, erhält nach der neuen Staffel 60 Euro Grundzulage. Für bestehende Riester-Verträge, die in der bisherigen Förderung bleiben, gelten dagegen weiterhin deren eigene Regeln.
Kleine Sparbeträge werden anteilig stärker gefördertDie Beispielrechnung zeigt einen wichtigen Unterschied: Bei 30 Euro monatlich stehen 360 Euro Eigenbeitrag einer Grundzulage von 180 Euro gegenüber. Der Zuschuss entspricht damit 50 Prozent des eigenen Beitrags.
Bei 150 Euro monatlich steigt die Grundzulage auf 540 Euro. Bezogen auf die eigenen 1.800 Euro beträgt der Zuschuss dann 30 Prozent. Die Förderung ist absolut höher, ihr Anteil am eigenen Beitrag jedoch niedriger.
Diese Förderquote ist keine Anlagerendite. Sie beschreibt lediglich das Verhältnis von Zulage und Einzahlung. Kosten und die spätere Wertentwicklung des Vertrags sind darin nicht enthalten.
Für einen Haushalt mit wenig Spielraum sollte deshalb nicht die maximale Zulage den Sparbetrag bestimmen. Entscheidend ist, welcher Beitrag nach Miete, Lebensmitteln und anderen notwendigen Ausgaben dauerhaft finanzierbar bleibt.
Mit Kindern kann die Förderung über 540 Euro liegenDie maximale Grundzulage ist nicht die Förderobergrenze für Familien. Zusätzlich sind nach § 85 EStG ab 2027 bis zu 300 Euro Kinderzulage je berücksichtigungsfähigem Kind und Jahr möglich. Für jeden selbst eingezahlten Euro gibt es grundsätzlich einen Euro Kinderzulage, bis der Höchstbetrag erreicht ist.
Die volle Kinderzulage lässt sich damit bereits bei 300 Euro Jahresbeitrag erreichen. Das entspricht durchschnittlich 25 Euro im Monat.
Eigenes Beispiel: 300 Euro einzahlen, 750 Euro Förderung erhaltenEine unmittelbar förderberechtigte Mutter spart jährlich 300 Euro in einem geeigneten Vertrag. Für das betreffende Jahr werden ihr die Kinderzulagen für zwei Kinder zugeordnet.
Sie erhält rechnerisch 150 Euro Grundzulage sowie zweimal 300 Euro Kinderzulage. Zusammen ergeben sich 750 Euro staatliche Förderung. Mit ihrem Eigenbeitrag fließen insgesamt 1.050 Euro in die Altersvorsorge, bevor Kosten und Wertentwicklung berücksichtigt werden.
Das Beispiel setzt voraus, dass sämtliche Förderbedingungen erfüllt sind. Eine Kinderzulage wird nicht gleichzeitig an beide Eltern ausgezahlt. Weitere Informationen enthält unser Beitrag zur Altersvorsorgeförderung ab 2027 und den zusätzlichen Zulagen für Eltern.
Nicht jeder Sparer ist automatisch förderberechtigtDie Förderung steht nicht unterschiedslos allen Menschen offen, die in Deutschland Steuern zahlen. Zum begünstigten Personenkreis gehören unter anderem Pflichtversicherte der gesetzlichen Rentenversicherung sowie bestimmte weitere Gruppen, etwa Beamte unter den dafür geltenden Voraussetzungen.
Ab 2027 wird der Kreis erweitert: Auch Erwerbstätige mit Einkünften aus Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit sowie Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen werden einbezogen. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung in ihrer Übersicht zur Altersvorsorgereform hin.
Daneben kann über einen förderberechtigten Ehepartner eine sogenannte mittelbare Zulageberechtigung bestehen. Dafür verlangt § 79 EStG unter anderem einen eigenen Vertrag und einen eigenen Jahresbeitrag von mindestens 120 Euro. Die Grundzulage dieser mittelbar berechtigten Person ist nach § 84 EStG auf höchstens 175 Euro begrenzt.
Die Tabelle mit bis zu 540 Euro Grundzulage gilt deshalb nicht unverändert für jeden Ehepartner.
Ein gewöhnlicher ETF-Sparplan reicht nicht ausWer bereits Geld in einem normalen Wertpapierdepot anlegt, bekommt darauf nicht automatisch die neue Zulage. Voraussetzung ist ein zertifizierter Altersvorsorgevertrag, der die gesetzlichen Förderanforderungen erfüllt. Die Abgrenzung ergibt sich aus § 82 EStG.
Beim Altersvorsorgedepot ohne Garantie stehen möglichen höheren Erträgen auch Verlustrisiken gegenüber. Es ist nicht zugesichert, dass zum Auszahlungsbeginn sämtliche Beiträge und Zulagen vollständig vorhanden sind. Daneben gibt es Garantieprodukte für Menschen mit größerem Sicherheitsbedürfnis. Die Unterschiede erläutert die Bundesregierung zur Reform der privaten Altersvorsorge.
Vor einem Abschluss gehört deshalb mehr in den Vergleich als die Zulagenhöhe: Welche Kosten entstehen? Welche Risiken trägt der Sparer? Und wie viel Zeit bleibt bis zur geplanten Auszahlung?
Riester-Verträge müssen wegen der Reform nicht gekündigt werdenBestehende Riester-Verträge können grundsätzlich mit der bisherigen Förderung weitergeführt werden. Ein Wechsel in die neue Förderung oder in einen neuen Vertrag ist möglich, aber nicht vorgeschrieben.
Die höhere maximale Grundzulage macht einen Wechsel nicht automatisch vorteilhaft. Gerade bei kleinen Eigenbeiträgen sollte die persönliche Förderung nach beiden Systemen verglichen werden. Auch vorhandene Garantien und mögliche Wechselkosten gehören in diese Prüfung.
Besonders wichtig: Wer neben seinem bestehenden Riester-Vertrag einen neuen geförderten Vertrag abschließt, wechselt damit auch für den bisherigen Vertrag in die neue Fördersystematik. Darauf macht die Deutsche Rentenversicherung ausdrücklich aufmerksam.
Die unterschiedlichen Möglichkeiten beschreibt unser Ratgeber zum Umgang mit bestehenden Riester-Verträgen ab 2027.
Steuervorteile heute, Besteuerung bei der AuszahlungNeben den Zulagen kann ein zusätzlicher Steuervorteil entstehen. Das Finanzamt prüft, ob der Sonderausgabenabzug günstiger ist als der Zulagenanspruch. Die rechnerische Steuerersparnis wird daher nicht einfach vollständig zusätzlich zur Zulage gewährt.
Zugleich bleibt es bei der nachgelagerten Besteuerung: Beiträge werden in der Ansparphase steuerlich gefördert, spätere Leistungen nach den gesetzlichen Regeln besteuert. Die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen erläutert dieses Prinzip und die neue Förderung.
Die heutige Einzahlung einschließlich Zulage ist deshalb nicht mit dem später frei verfügbaren Alterseinkommen gleichzusetzen.
Vor dem Abschluss zählt die persönliche RechnungDie neue Förderung kann eine zusätzliche Altersvorsorge unterstützen. Sie nimmt Sparern aber nicht die Entscheidung ab, welcher Beitrag und welcher Vertrag zu ihrer Situation passen.
Vor einem Abschluss sollten drei Punkte geklärt sein:
- Förderberechtigung: Besteht ein unmittelbarer oder mittelbarer Anspruch, und können Kinderzulagen berücksichtigt werden?
- Bezahlbarer Beitrag: Welche Einzahlung lässt sich dauerhaft leisten, ohne notwendige Ausgaben oder finanzielle Rücklagen zu gefährden?
- Passender Vertrag: Wie unterscheiden sich Kosten, Garantien, Verlustrisiken und Auszahlungsbedingungen – auch gegenüber einem vorhandenen Riester-Vertrag?
Die 540 Euro sind ein möglicher jährlicher Zuschuss zum Vorsorgesparen. Sie sind weder eine automatische Rentenerhöhung noch eine Empfehlung, unabhängig vom eigenen Budget monatlich 150 Euro zurückzulegen.
Quellen und Prüfstand: 9. Oktober 2026. Grundlage sind das veröffentlichte Altersvorsorgereformgesetz, die im Rechtsportal der Deutschen Rentenversicherung dokumentierten Fördervorschriften für 2027 sowie die verlinkten Informationen der Bundesregierung, der Deutschen Rentenversicherung und der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen. Ausgangspunkt war die Finanz.de-Meldung vom 2. Oktober 2026. Tabelle, Förderquoten und Familienbeispiel sind eigene Berechnungen unter den jeweils genannten Voraussetzungen. Die internen Beiträge wurden auf Erreichbarkeit und thematische Passung geprüft.Der Beitrag Rente 2027: 540 Euro Extra vom Staat – aber das muss man dafür tun erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Miete zu hoch: Dann lohnt sich ein Blick auf Wohngeld und Nebenkosten
Wie viel von Ihrem Einkommen verschlingt die Wohnung? Eine einfache Rechnung zeigt, wann die Warmmiete Ihr Budget stark belastet: Sie sollte nach einer vom Mieterbund NRW genannten Faustregel höchstens ein Drittel des verfügbaren Haushaltsnettoeinkommens ausmachen.
Liegen Sie darüber, lohnt sich eine Prüfung Ihrer Ausgaben und möglicher Hilfen. Einen rechtlichen Anspruch auf eine niedrigere Miete begründet die Rechnung allerdings nicht.
Entscheidend ist die WarmmieteDer Mieterbund NRW bietet eine Orientierung an. Gemeint ist die gesamte Warmmiete: Nettokaltmiete zuzüglich kalter Betriebskosten und Heizkosten. Wer nur den Grundpreis der Wohnung mit seinem Einkommen vergleicht, unterschätzt die echte Belastung.
Für Ihre Rechnung teilen Sie die monatliche Warmmiete durch das monatliche Haushaltsnettoeinkommen und multiplizieren das Ergebnis mit 100. Bei alleinlebenden Menschen zählt das eigene verfügbare Einkommen. Prüfen Sie zusätzlich, welche Ausgaben außerhalb der Warmmiete anfallen, etwa Haushaltsstrom und Internet.
Zahlen Sie Heizkosten direkt an einen Energieversorger, müssen Sie diese für den Vergleich einbeziehen.
Bei stark gestiegenen Vorauszahlungen lohnt sich ein genauer Blick auf die einzelnen Positionen der Nebenkostenabrechnung. Eine günstige Kaltmiete schützt nicht davor, dass hohe Betriebskosten die Wohnung insgesamt teuer machen.
Fiktives Beispiel: Alice zahlt 40 Prozent ihres EinkommensAlice ist 34 Jahre alt und lebt allein in Dortmund. Sie verdient monatlich 1.800 Euro netto und hat keine weiteren Einnahmen. Für ihre Wohnung zahlt sie 560 Euro Kaltmiete, 100 Euro kalte Betriebskosten und 60 Euro Heizkostenvorauszahlung.
Ihre Warmmiete beträgt damit 720 Euro.
Ein Drittel ihres Nettoeinkommens wären 600 Euro. Alice liegt monatlich 120 Euro darüber. Ihre Mietbelastung beträgt 40 Prozent: 720 Euro geteilt durch 1.800 Euro, multipliziert mit 100. Nach der Warmmiete bleiben ihr 1.080 Euro für sämtliche weiteren Ausgaben.
Davon gehen noch Strom, Lebensmittel, Fahrtkosten, Versicherungen und andere laufende Zahlungen ab.
Rechengröße bei Alice Monatlicher Betrag oder Anteil Verfügbares Nettoeinkommen 1.800 Euro Nettokaltmiete 560 Euro Kalte Betriebskosten und Heizkosten 160 Euro Warmmiete insgesamt 720 Euro Orientierungswert nach der Drittel-Regel 600 Euro Überschreitung des Orientierungswerts 120 Euro Anteil der Warmmiete am Einkommen 40 ProzentWürde Alice nur ihre Kaltmiete betrachten, käme sie auf rund 31 Prozent und bliebe unter der Drittel-Marke. Erst die vollständige Rechnung macht sichtbar, wie viel die Wohnung tatsächlich bindet.
Teuer heißt nicht automatisch rechtswidrigDie Drittel-Regel bewertet das Verhältnis von Einkommen und Wohnkosten. Sie entscheidet nicht darüber, welche Miete ein Vermieter verlangen darf. Eine rechtlich zulässige Wohnung kann für einen Haushalt kaum bezahlbar sein. Umgekehrt kann eine unzulässig hohe Miete auch jemanden treffen, der sie problemlos bezahlen könnte.
Ob die vereinbarte Anfangsmiete gegen die Mietpreisbremse verstößt, hängt unter anderem vom örtlichen Geltungsbereich, der Vergleichsmiete und gesetzlichen Ausnahmen ab. Wo die Regelung greift, darf die Miete bei Mietbeginn grundsätzlich höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Ausnahmen betreffen unter anderem bestimmte Neubauten und die erste Vermietung nach umfassender Modernisierung.
Ob Sie zu viel gezahlte Miete zurückfordern können, erfordert deshalb eine gesonderte Prüfung. Kürzen Sie Ihre Überweisung nicht allein deshalb, weil Ihre Warmmiete mehr als ein Drittel Ihres Einkommens beträgt.
Was Alice mit dem Dortmunder Mietspiegel prüfen kannFür Dortmund gilt der Mietspiegel 2025/2026 mit einer Laufzeit bis zum 31. Dezember 2026. Alice kann damit ihre Nettokaltmiete anhand der Merkmale ihrer Wohnung einordnen. Dafür braucht sie unter anderem die Wohnfläche, das Baualter und Angaben zur Ausstattung.
Erhält sie ein Erhöhungsverlangen zur ortsüblichen Vergleichsmiete, muss sie zusätzlich Begründung, Fristen und Kappungsgrenze prüfen. Ein hoher Mietspiegelwert erlaubt dem Vermieter nicht jede beliebige Erhöhung.
Welche Punkte dabei zählen, erläutert der Beitrag „Mieterhöhung: Das dürfen Vermieter nicht einfach durchdrücken“.
Nebenkosten kontrollieren und Belege anfordernStimmen die angerechneten Vorauszahlungen? Passt der Abrechnungszeitraum? Hat der Vermieter die Kosten nach dem richtigen Schlüssel auf die Wohnungen verteilt?
Diese Fragen helfen, konkrete Fehler zu finden. Ein hoher Rechnungsbetrag allein beweist noch keinen Abrechnungsfehler.
Nach § 556 Absatz 4 BGB können Sie Einsicht in die Belege verlangen, auf denen die Abrechnung beruht. Der Vermieter darf sie elektronisch bereitstellen.
Welche Unterlagen dazugehören, erklärt unser Beitrag zur Belegeinsicht bei hohen Nebenkosten.
Einwendungen müssen Sie bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang der Abrechnung mitteilen. Danach bleiben sie nur in Ausnahmen möglich, wenn Sie die Verspätung nicht zu vertreten haben.
Benennen Sie beanstandete Positionen möglichst konkret: Ein pauschaler Widerspruch gegen hohe Nebenkosten kann unzureichend sein. Die Einwendungsfrist bedeutet zudem nicht, dass Sie eine fällige Nachzahlung ein Jahr lang aufschieben dürfen.
Wohngeld prüfen: Die Drittel-Regel ersetzt keinen AntragWenn die Wohnkosten Ihr Einkommen stark aufzehren, kommt unter den gesetzlichen Voraussetzungen Wohngeld infrage. Maßgeblich sind unter anderem die Zahl der berücksichtigten Haushaltsmitglieder, das wohngeldrechtliche Einkommen und die berücksichtigungsfähige Miete.
Einen Überblick bietet der Beitrag zu den Voraussetzungen für den Mietzuschuss.
Für Alice lässt sich aus 1.800 Euro Nettoverdienst und 720 Euro Warmmiete allein kein verlässlicher Anspruch ableiten. Das wohngeldrechtliche Einkommen entspricht nicht einfach dem Nettobetrag auf dem Konto. Auch berücksichtigt das Amt die tatsächliche Warmmiete nicht unverändert.
Alice muss ihre Einkommens- und Wohnkostendaten vollständig prüfen lassen.
In Dortmund könnte Alice Wohngeld online oder postalisch beantragen. Die Antragstellung ist kostenlos. Grundsätzlich beginnt der Bewilligungszeitraum mit dem Monat der Antragstellung, sofern die Voraussetzungen vorliegen.
Halten Sie vor allem Einkommensnachweise und Angaben zur Wohnung bereit; unser Beitrag zur Antragsprüfung beim Wohngeld erläutert die Kontrolle durch die Behörde.
Wer bereits existenzsichernde Leistungen nach SGB II oder SGB XII erhält, bei deren Berechnung Unterkunftskosten berücksichtigt werden, ist vom Wohngeld ausgeschlossen. Wenn auch das Geld für den übrigen Lebensunterhalt fehlt, sollten Sie deshalb prüfen lassen, welche Sozialleistung zur eigenen Situation passt.
Die Drittel-Regel bestimmt weder den Leistungsanspruch noch die angemessenen Unterkunftskosten beim Jobcenter oder Sozialamt.
Eine günstigere Wohnung muss sich insgesamt rechnenFalls Alice einen Umzug erwägt, sollte sie die künftige Warmmiete, Fahrtkosten und einmalige Umzugsausgaben gegenüberstellen. Eine geringere Kaltmiete bringt wenig, wenn höhere Heizkosten oder ein längerer Arbeitsweg die Ersparnis aufbrauchen.
Bei geringem Einkommen kann sie außerdem prüfen, ob sie einen Wohnberechtigungsschein für eine Sozialwohnung bekommt. Dieser eröffnet den Zugang zu entsprechend gebundenem Wohnraum, garantiert aber keine freie Wohnung.
FAQ: Häufige Fragen zur Drittel-Regel Ist ein Drittel des Nettoeinkommens eine gesetzliche Mietobergrenze?Nein. Es handelt sich um einen Orientierungswert für die finanzielle Belastung. Ob eine Miethöhe rechtlich zulässig ist, richtet sich nach anderen Voraussetzungen.
Muss ich ausziehen, wenn meine Warmmiete darüber liegt?Nein. Aus der Faustregel entsteht keine Umzugspflicht. Prüfen Sie Ihr verbleibendes Budget, mögliche Zuschüsse und konkrete Fehler bei Miete oder Abrechnung.
Ist eine Wohnung unterhalb der Drittel-Marke immer bezahlbar?Nein. Bei einem niedrigen Einkommen kann auch dann zu wenig für den Lebensunterhalt übrig bleiben. Entscheidend sind zusätzlich Ihre tatsächlichen Ausgaben und besonderen Bedarfe.
QuellenBundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz / Bundesamt für Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch, § 556, § 556d, § 556f und § 558.
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz / Bundesamt für Justiz: Wohngeldgesetz, insbesondere §§ 4, 7, 9, 12 bis 16 und 25.
Stadt Dortmund: Mietspiegel 2025/2026.
Stadt Dortmund: Wohngeld – Antragstellung und Unterlagen.
Der Beitrag Miete zu hoch: Dann lohnt sich ein Blick auf Wohngeld und Nebenkosten erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Das Recht auf das Eigene: Deutschlands Hadern mit seinem Patriotismus
Es gehört zu den eigentümlichsten deutschen Ritualen, dass die Liebe zum eigenen Land noch immer einer Rechtfertigung bedarf, während nahezu jede andere Form kollektiver Identifikation als menschliches Grundbedürfnis behandelt wird. Menschen sollen ihre Herkunft kennen, ihre kulturellen Prägungen achten, Minderheiten ihre Traditionen bewahren, Migranten ihre Wurzeln nicht verleugnen. Nur dort, wo diese Selbstverständlichkeit den Deutschen […]
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Grabbesuch bei Mehmet Halit Oral in Qoser
In Qoser (tr. Kızıltepe) in der nordkurdischen Provinz Mêrdîn (Mardin) haben Angehörige, Vertreter:innen politischer Parteien und zivilgesellschaftlicher Organisationen Mehmet Halit Oral an seinem Grab gedacht. Oral hatte 1998 im Gefängnis von Maraş mit einer Selbstverbrennungsaktion den Widerstand unter der Losung „Ihr könnt unsere Sonne nicht verdunkeln“ gegen das internationale Komplott eingeleitet, das am 9. Oktober 1998 gegen den kurdischen Repräsentanten Abdullah Öcalan begann.
Die Gedenkveranstaltung im Stadtviertel Bahçelievler wurde vom Verein der Angehörigen von Gefallenen MEBYA-DER organisiert und begann mit einer Schweigeminute. Salih Kuday, Ko-Vorsitzender des Ortsverbands der Organisation in Mêrdîn, erinnerte daran, dass sich das internationale Komplott gegen das gesamte kurdische Volk richtete.
„Die kurdische Bevölkerung hat sich jedoch hinter Abdullah Öcalan gestellt. Mehmet Halit Oral gehörte zu den ersten, die mit der Protestbewegung ‚Ihr könnt unsere Sonne nicht verdunkeln‘ Widerstand leisteten. Wir werden das Vermächtnis, das sie uns hinterlassen haben, immer bewahren“, erklärte Kuday.
Die Gedenkveranstaltung endete mit Gebeten und der Niederlegung von Blumen an Orals Grab.
KNK: Öcalans Friedenswille ist auch nach 27 Jahren Gefangenschaft ungebrochenAm 9. Oktober 1998 begann mit der erzwungenen Ausreise Abdullah Öcalans aus Syrien eine internationale Verfolgungsoperation, die am 15. Februar 1999 in seiner Verschleppung aus Kenia in die Türkei ...ANF News
Hezex: Häuser von Suryoye trotz laufendem Gerichtsverfahren abgerissen
In Hezex (tr. Idil) in der nordkurdischen Provinz Şirnex (Şırnak) geht die AKP-geführte Stadtverwaltung mit Abrissverfügungen gegen Wohnhäuser und Geschäftsräume von Angehörigen der Suryoye-Gemeinschaft vor. Vier Betroffene haben bereits gerichtliche Schritte gegen die Maßnahmen eingeleitet. Dennoch wurden ihre Gebäude abgerissen, bevor das Gericht über die Einsprüche entscheiden konnte. Auch gegen ein Gästehaus der syrisch-orthodoxen Marienkirche wurden Maßnahmen ergriffen. Die Betroffenen sehen darin einen Versuch, die syrisch-aramäische Gemeinschaft einzuschüchtern und ihre Bindung an die Heimatregion zu schwächen.
Abriss trotz gerichtlicher Einsprüche
Die Rechtsanwältin Melke Karagöl, deren Familie selbst von den Abrissverfügungen betroffen ist, kritisiert das Vorgehen der Stadtverwaltung. Die abgerissenen Gebäude gehörten vier aramäischen Einwohner:innen und waren zwischen 20 und 25 Jahre alt. „Drei Tage vor dem Abriss haben wir beim Gericht Einspruch eingelegt. Noch bevor darüber entschieden wurde, wurden die Häuser abgerissen“, erklärte Karagöl gegenüber MA. Das Gerichtsverfahren sei weiterhin anhängig. Die Stadtverwaltung habe jedoch Tatsachen geschaffen, ohne dessen Ausgang abzuwarten.
Neben den Abrissverfügungen verhängte die Stadtverwaltung auch Versiegelungen und Verwaltungsstrafen gegen Wohn- und Geschäftsgebäude von Suryoye. Besonders kritisch bewertet Karagöl die Maßnahmen gegen das Gästehaus der syrisch-orthodoxen Marienkirche. Die Stadtverwaltung hat auch dessen Abriss genehmigt. Karagöl sieht darin eine gezielte Politik gegen die assyrische Gemeinschaft, deren Angehörige zu einem großen Teil in Europa leben. „Sie wollen, dass die Suryoye in Europa ihre Verbindungen zu dieser Region vollständig verlieren. Das ist ihr Ziel“, erklärte die Anwältin.
Die Betroffenen kündigten an, sich weiterhin auf rechtlichem und demokratischem Wege gegen die Maßnahmen zu wehren. „Wir akzeptieren keine Praktiken, die Druck auf aramäische Bürger ausüben und sie einschüchtern sollen. Wir werden unsere Rechte mit allen rechtlichen und demokratischen Mitteln verteidigen“, erklärten sie.
DEM-Partei bringt Abrissmaßnahmen ins Parlament
Inzwischen beschäftigen die Vorgänge auch das türkische Parlament. Die DEM-Abgeordneten Newroz Uysal Aslan, Mehmet Zeki Irmez, Ayşegül Doğan und George Aslan haben schriftliche parlamentarische Anfragen an die zuständigen Ministerien gerichtet. Darin verlangen sie Auskunft über die rechtlichen Grundlagen der Versiegelungen, Geldstrafen und Abrissverfügungen gegen Eigentum der Suryoye. Zugleich thematisieren sie das Vorgehen der AKP-geführten Stadtverwaltung, die Gebäude abreißen ließ, obwohl die gerichtliche Überprüfung der Maßnahmen noch nicht abgeschlossen war.
Türker: Ohne Aufarbeitung der Vergangenheit kann es keinen dauerhaften Frieden gebenDer Vorsitzende der Föderation der Vereine der Suryoye (SÜDEF), Evgil Türker, unterstützt den Prozess für Frieden und eine demokratische Gesellschaft und fordert eine aktive Beteiligung der Minderh...ANF News Tur Abdin: Aramäisch droht zu verschwindenDie Sprache der syrisch-orthodoxen Gemeinschaft (Suryoye) ist in der Türkei vom Verschwinden bedroht. Nach dem Atlas der gefährdeten Sprachen der UNESCO gehören in der Türkei insgesamt 18 Sprachen ...ANF News Sayfo-Genozid: DEM-Partei fordert Gerechtigkeit und AufarbeitungAnlässlich des 111. Jahrestages des Sayfo-Genozids hat die DEM-Partei zu einer Auseinandersetzung mit den Verbrechen von 1915 im Osmanischen Reich sowie zu Anerkennung und Gerechtigkeit für die Sur...ANF News
HPG und YJA Star: Internationales Komplott durch Widerstand vereitelt
Zum 28. Jahrestag des internationalen Komplotts gegen Abdullah Öcalan haben Guerillakämpfer:innen der Volksverteidigungskräfte (HPG) und der Verbände Freier Frauen (YJA Star) an den Widerstand gegen seine Verschleppung in die Türkei erinnert. Das am 9. Oktober 1998 eingeleitete Komplott zielte auf die Ausschaltung Öcalans und die Zerschlagung der kurdischen Freiheitsbewegung. Mit seiner Gefangennahme am 15. Februar 1999 erreichte die internationale Operation einen entscheidenden Punkt. Die politischen Ziele des Komplotts konnten jedoch durch den Widerstand der kurdischen Bevölkerung und der Freiheitsbewegung vereitelt werden, betonen die Guerillakämpfer:innen.
In Gesprächen mit einer ANF erläutern Botan Mêrdîn und Zinar Raperîn von den HPG sowie Dicle Serbilind und Sozda Amara von den YJA Star ihre Sicht auf die Ereignisse und deren Folgen. Im Mittelpunkt stehen die internationale Dimension des Komplotts, der Widerstand der Frauenbewegung und die Forderung nach der physischen Freiheit Öcalans.
„Öcalans Paradigma stand ihren Interessen entgegen“
Der HPG-Guerillakämpfer Botan Mêrdîn betrachtet das internationale Komplott als Teil einer umfassenden Neuordnung des Nahen Ostens. Die am 9. Oktober 1998 mit Öcalans erzwungener Ausreise aus Syrien begonnene Operation wurde maßgeblich von Geheimdiensten der USA und Israels sowie weiteren beteiligten Kräften organisiert. Es folgten Aufenthalte in Griechenland, Russland und Italien, bevor Öcalan am 15. Februar 1999 in Kenia verschleppt und in die Türkei gebracht wurde.
Für Botan Mêrdîn ging es dabei nicht allein um die Ausschaltung einer politischen Führungspersönlichkeit. Die internationalen Mächte betrachteten die organisierte kurdische Bevölkerung als Hindernis für ihre Pläne im Nahen Osten. Insbesondere Öcalans gesellschaftspolitisches Paradigma, das eine Alternative zur kapitalistischen Moderne formuliert, stand ihren Interessen entgegen.
„Sie sahen Rêber Apo [Abdullah Öcalan] und sein Paradigma als Hindernis für ihre eigenen Interessen. Deshalb führten sie das Komplott durch, das schließlich zu seiner Gefangennahme führte“, erklärt er. Die gegen Öcalan gerichtete Politik setzte sich anschließend mit veränderten Methoden fort. Doch Öcalans Haltung auf Imrali und die Weiterentwicklung seines Paradigmas durchkreuzten die politischen Ziele des Komplotts. Zugleich bildeten die Bevölkerung und die Guerilla unter der Losung „Ihr könnt unsere Sonne nicht verdunkeln“ eine breite Widerstandsbewegung. Botan Mêrdîn betont, dass die HPG diesen Kampf auf Grundlage von Öcalans Ideen fortsetzen werden: „Wir werden unseren Kampf weiterführen, bis Rêber Apo seine physische Freiheit erlangt.“
Angriff auf die kurdische Frauenfreiheitsbewegung
Die YJA-Star-Guerillakämpferin Dicle Serbilind hebt hervor, dass das internationale Komplott auch auf die Zerschlagung der kurdischen Frauenbewegung zielte. Mit der Ausschaltung Öcalans sollten zugleich die politischen und gesellschaftlichen Errungenschaften der Freiheitsbewegung beseitigt werden. „Sie wollten in der Person Rêber Apos die Freiheitsbewegung vernichten und die Frauenbewegung liquidieren“, erklärt Serbilind. Doch die politische Haltung und das Bewusstsein, die Öcalan innerhalb der Bewegung entwickelt hat, ermöglichten es, diesen Angriff zurückzuschlagen.
Der jahrzehntelange Kampf hat zahlreiche widerständige Frauen hervorgebracht und die Entwicklung der Frauenfreiheitsbewegung entscheidend geprägt. Serbilind erinnert in diesem Zusammenhang an Persönlichkeiten wie Egîd, Zîlan und Beritan, deren Vermächtnis für viele Kämpfer:innen bis heute Orientierung bietet. Für die Guerillakämpferinnen bleibt die Freiheit Öcalans ein zentrales Ziel. „Wir haben jahrelang mit der Sehnsucht gelebt, Rêber Apo wiederzusehen. Wir versprechen, unseren Kampf fortzusetzen, bis wir seine physische Freiheit erleben“, sagt Serbilind.
„Sie wollten das gesamte kurdische Volk gefangen halten“
Auch die YJA-Star-Guerillakämpferin Sozda Amara betont die gesellschaftliche Dimension des Komplotts. Die Gefangennahme Öcalans richtete sich nicht nur gegen seine Person, sondern gegen den politischen Willen und die kollektive Identität der kurdischen Bevölkerung. „Sie wollten mit Rêber Apo auch das gesamte kurdische Volk in diesem Gefängnis gefangen halten“, erklärt Amara. Durch seine Verschleppung sollte die kurdische Gesellschaft eingeschüchtert und die Freiheitsbewegung geschwächt werden.
Die Proteste nach dem 15. Februar 1999 zeigten jedoch die enge Verbundenheit der Bevölkerung mit Öcalan. Amara erinnert dabei auch an die Selbstverbrennungsaktionen unter der Losung „Ihr könnt unsere Sonne nicht verdunkeln“, mit denen Menschen gegen seine Verschleppung protestierten. Der Widerstand beschränkte sich nicht auf die kurdische Bevölkerung. Da das Komplott aus ihrer Sicht zugleich gegen andere widerständige Gesellschaften gerichtet war, entwickelte sich eine breitere internationale Solidarität.
Für Sozda Amara ist der Kampf nicht abgeschlossen, solange Öcalan auf Imrali inhaftiert bleibt. „Wir werden uns nicht aus dem Kampf zurückziehen, bevor seine physische Freiheit verwirklicht ist“, erklärt sie. Als YJA-Star-Guerillakämpferin werde sie ihren Einsatz weiterhin auf dieses Ziel ausrichten.
„Das Komplott hat sein Ziel nicht erreicht“
Der HPG-Kämpfer Zinar Raperîn erinnert an die Proteste und den Widerstand, die auf Öcalans Verschleppung folgten. Die internationale Operation führte zwar zu seiner Gefangennahme, konnte aber die kurdische Freiheitsbewegung nicht zerschlagen. „Das Ziel des Komplotts war es, Rêber Apo physisch zu vernichten. Doch durch den Kampf des Volkes und der Guerilla wurde dieses Ziel vereitelt“, erklärt Raperîn. Seit 1999 wurden zahlreiche Opfer gebracht und unterschiedliche Formen des Widerstands entwickelt. Raperîn verweist insbesondere auf die Protestaktionen unmittelbar nach Öcalans Gefangennahme sowie auf Guerillaaktionen in den Oktober-Monaten der Jahre 2022, 2023 und 2024. Er erinnert an Rûken und Sara, Rojhat und Erdal sowie Rojger und Asya und ordnet ihre Aktionen in den Widerstand gegen das internationale Komplott ein.
Für Raperîn verkörpert Öcalan weit mehr als eine einzelne politische Persönlichkeit: „Er ist die Identität des kurdischen Volkes. Durch ihn hat unser Volk zu seiner eigenen Wahrheit und Identität gefunden.“ Auch wenn der Widerstand die Ziele des Komplotts durchkreuzt hat, besteht dessen zentrale Folge mit Öcalans fortdauernder Inhaftierung weiter. Deshalb fordert Raperîn, den Einsatz für seine Freiheit zu verstärken. „Rêber Apo ist seit 27 Jahren auf Imrali inhaftiert. Als Volk und Bewegung müssen wir einen Ring des Widerstands um ihn bilden“, erklärt der Kämpfer. Die Entschlossenheit, mit der die kurdische Bevölkerung 1999 auf seine Verschleppung reagierte, müsse auch heute den Kampf für seine Freiheit prägen.
KCK: Im 29. Jahr des internationalen Komplotts den Kampf für Öcalans Freiheit verstärkenDie Gemeinschaft der Gesellschaften Kurdistans (KCK) hat zum 28. Jahrestag des Beginns des internationalen Komplotts gegen Abdullah Öcalan an den Widerstand gegen seine Verschleppung und Inhaftieru...ANF News KNK: Öcalans Friedenswille ist auch nach 27 Jahren Gefangenschaft ungebrochenAm 9. Oktober 1998 begann mit der erzwungenen Ausreise Abdullah Öcalans aus Syrien eine internationale Verfolgungsoperation, die am 15. Februar 1999 in seiner Verschleppung aus Kenia in die Türkei ...ANF News KCDK-E und TJK-E rufen zu europaweiten Aktionen für Öcalan aufDer Kongress der demokratischen Gesellschaften Kurdistans in Europa (KCDK-E) und die Kurdische Frauenbewegung in Europa (TJK-E) rufen anlässlich des 28. Jahrestags des internationalen Komplotts geg...ANF News
Yelena Yampolskaya held the fourth meeting of the Preschool Education Expert Group under the Interdepartmental Working Group on Education of Children and Youth
The meeting was attended by representatives of the Presidential Executive Office, the State Duma, the Ministry of Education, the Russian Academy of Sciences, research and education organisations, public associations, the Russian Centre for Children and Youth, Znaniye Society, and the Russian State Children’s Library.
The Preschool Education Expert Group works on new approaches to preschool education in order to increase the effectiveness of education tasks handled by preschools, according to a respective presidential executive order.
Opening the meeting, Adviser to the President Yelena Yampolskaya noted that the objectives had been set for the expert group by the President. She quoted the President as saying that education and upbringing in Russia constitute the foundation of the achievements across all fields.
The meeting participants reviewed the information that the Ministry of Education provided on the implementation of the action plan to increase the effectiveness of education tasks handled by preschools until 2030, including on the development of an updated federal state education standard of preschool education and a federal preschool education programme.
Among other issues, the expert group discussed speech development in children of preschool age and the development of reading skills in kindergartens. Yelena Yampolskaya noted that speech develops during the preschool period; therefore, special attention should be paid to preparing appropriate teaching materials for preschoolers.
The Presidential Adviser emphasised the importance of modifying the list of literature for read-aloud sessions and suggested including more works by Alexander Pushkin, as well as fairytales traditional for different ethnic groups in Russia as a special category of reading. The foreign literature on the list requires analysis for merit and the values it promotes. The international reading should include a wider variety, without the predominance of Western tales.
The Presidential Adviser also noted the importance of analysing the sufficiently of teaching materials and tools at state and municipal kindergartens, including fiction for listening.
The participants also reviewed information on a national digital platform for preschool education called Children’s Platform. It will be launched in test mode in November 2026. It will contain materials recommended by experts for teachers and parents, including audiovisual literature, educational games, methodological recommendations, and guides.
The participants also reviewed the results of comprehensive scientific research concerning preschoolers healthcare, with specific focus on the improvement of physical education in kindergartens.
The participants also discussed proposals to develop family reading on the basis of the existing family and childhood support infrastructure. The Russian State Children’s Library presented a report on the НЭБ.Дети national children’s e-library.
Wie Klassenzimmer zu Einflusszonen für den Klimaschutz werden
Vorbemerkung des Übersetzers: In diesem Beitrag geht es um den Skandal in Australien bzgl. Schulkindern. Es ist zu befürchten, dass es bei uns nicht anders ist. – Alle Hervorhebungen im Original, auch im hinteren Teil des Beitrags. – Ende Vorbemerkung
Eine von Bund und Ländern geförderte Lehrergruppe hilft australischen Schulen dabei, ihren langjährigen Niedergang umzukehren – unterzieht die Kinder dabei jedoch einer Gehirnwäsche mit Klimapanikmache und „Woke-ismus“.
Es ist großartig, dass ein staatlich geförderter gemeinnütziger Dienst für Lehrer bereits nach nur fünf Jahren Betrieb die Effektivität der Unterrichtsarbeit der Lehrer steigert.
Aber – und das ist ein großes „Aber“ – die Impact Teaching Group ist bereits von der Weltanschauung der Linken durchdrungen. [1] Ich habe auf Inhalte zugegriffen, die nicht nur modisch „grün“ sind, sondern auch unsinnig und ungenau.
Außerdem habe ich einminütige „Acknowledgements of Country“ gefunden, die am Anfang der Impact-Unterrichtseinheiten über die Aborigines eingefügt wurden. Die Anweisung an die Lehrkraft lautet: „Bitte nehmen Sie sich als Zeichen des Respekts einen Moment Zeit, um eine ‚Acknowledgement of Country‘ zu sprechen“ (S. 18). Der Unterrichtsplan sieht ausdrücklich vor: „Acknowledgement of Country – 1 Min.“, wenn die Unterrichtseinheit Material zu ‚First Nations-Völkern und/oder dem Land‘ enthält.
Das ist so, als würde man Kinder zwingen, vor dem Staatskundeunterricht die Nationalhymne zu singen oder vor der Mittagspause „Grace“ zu skandieren. Diese Impact-Unterrichtseinheiten stacheln die Kinder zudem dazu an, sich für Verträge einzusetzen und ihnen Schuldgefühle wegen des Kolonialismus einzureden. Ich finde diese Rückschritte tatsächlich bedauerlich, denn das orthodoxe Gesamtwerk von Impact sieht so vielversprechend aus. Es ist eine Ausnahme und nicht die Regel, dass Impact Kinder zum Aktivismus ermutigt.
Bildungsforscher sagen, dass es fast 20 Jahre dauert, bis sich eine wissenschaftlich belegte, bewährte Unterrichtstheorie in der Unterrichtspraxis etabliert. Wenn „Impact“ wirklich so wirksam ist, können die Schulen nun beginnen, sich aus ihrem langjährigen Niedergang wieder hochzuarbeiten – die internationalen PISA-Ergebnisse zeigen, dass die Leistungen unserer 15-Jährigen in Lesen und Mathematik seit Anfang der 2000er Jahre um etwa zwei Schuljahre zurückgegangen sind. [Noch einmal: Es geht um Australien! A. d. Übers.]
Wie funktioniert das System von Impact? Die Online-Lernpakete (von der Grundstufe bis zur 10. Klasse) basieren auf einfachen, schrittweisen Steigerungen, um Ergebnisse zu erzielen, ohne die noch nicht voll entwickelte geistige Leistungsfähigkeit der Kinder zu überfordern.
Glücklicherweise muss ein Lehrer all dies nicht von Grund auf selbst erstellen. Es ist so, als würde Henry Ford Autos auf clevere Weise aus Einzelteilen zusammenbauen. Impact hat 700 Lehrer und Experten mobilisiert, die (Stand Mitte 2026) 11.000 kostenlose Pakete mit Unterrichtseinheiten, Arbeitsblättern, Quizfragen, Folien, Videos und Tests erstellt haben.
Die bundesstaatlich-staatliche Institution Australian Education Resource Organisation (AERO) hat bei der Gründung von Impact mitgewirkt und betreut das Projekt. AERO trägt wissenschaftlich belegte bewährte Methoden aus dem In- und Ausland zusammen und bringt die besten Ansätze über die vorgefertigten Unterrichtseinheiten von Impact in die Klassenzimmer.
Das Online-Bildungsangebot von Impact steht im Gegensatz zu mehreren seit langem bestehenden kostenlosen Systemen. Dazu gehören ABC Education, das von Bund und Ländern getragene „Scootle“ (Enzyklopädie-ähnliches Material von miserabler Qualität und Relevanz [2]); die schockierend politischen Unterrichtseinheiten der Menschenrechtskommission und von Amnesty; sowie Cool.org, die Hochburg grün-linker Pädagogen.
Cool ist genauso groß wie Impact. Seine Daseinsberechtigung war nie ein Geheimnis. Es geht darum, Kinder zu schrecklichen kleinen Aktivisten und Schulstreikern zu machen, die Schulleitern, Eltern, Gemeinderäten und vor allem Wählern Mythen über Netto-Null-Emissionen und die Romantik der Aborigines predigen. [3]
Impact und Cool dominieren gemeinsam den Zugang von Drittanbietern zu Klassenzimmern. Beide geben an, 95 % der Schulen zu erreichen, und verzeichnen mehr als 170.000 (Impact) bzw. mehr als 175.000 (Cool) registrierte Lehrkräfte. Cool gibt an, jährlich 2,5 Millionen Kinder zu unterrichten; Impact nennt keine Zahlen. Impact hat jedoch nur fünf Jahre gebraucht, um eine Zahl an Schulkunden zu erreichen, die sich der von Cool annähert – eine Zahl, die Cool im Laufe von 20 Jahren aufgebaut hat.
Nun zu den weniger erfreulichen Nachrichten über die „progressive“ Ausrichtung von Impact. Fairerweise muss man sagen, dass der staatlich vorgeschriebene Lehrplan selbst schon erbärmlich „progressiv“ ist und es schwerfällt, die Ausrichtung von Impact von derjenigen der Regierung zu trennen.
Das „Gold“ der ErneuerbarenDas Impact-Lehrmaterial zum Thema erneuerbare Energien vermischt Unwissenheit und grüne Schlagworte zu einem grauenhaften Durcheinander.
Impact gibt 11-Jährigen Englisch-Aufsatzübungen, die sich über zehn Unterrichtsstunden erstrecken, darunter den Vergleich der Vor- und Nachteile der Nutzung erneuerbarer Energiequellen „im Gegensatz zu nicht erneuerbaren Quellen“ – ein schön formulierter Hinweis. Es soll auch sachlicher Unterricht stattfinden – von wegen: „In dieser Lektion lernen wir Methoden kennen, mit denen wir Energie aus nicht erneuerbaren Quellen wie Kohle, Öl und Gas gewinnen.“
Die Aufsätze der Kinder müssen „überzeugend“ sein. Die vorgegebenen Vergleiche sind unverschämt zugunsten erneuerbarer Energien verzerrt, fast schon jenseits jeder Satire – aber für die Bergbauindustrie und die Hälfte der Eltern im Land ist das keine Angelegenheit, über die sie lachen.
Das beigefügte Video stammt von Amanda Barrett, „sie/ihr“ – einer Expertin für Lese- und Schreibkompetenz bei Kindern, die einen Bachelor-Abschluss in Kommunikationswissenschaften (Marketing und Werbung) von der Monash University sowie einen Graduiertenabschluss bzw. ein Diplom in Pädagogik (RMIT) besitzt. (nachfolgend aus Lmked-In)
Ihr Herz ist am richtigen Fleck [5] – aber was tut sie da, wenn sie wirtschaftliche Eigenheiten in normale Klassenzimmer einführt?
Amanda erwartet von den Kindern, dass sie all ihre zweifelhaften Argumente nachplappern, darunter auch, dass
„der Bergbau die Umwelt zerstören kann … und schließlich ist der Bergbau gefährlich.“
Amanda erklärt, dass Kohle seit den 1880er Jahren eine wichtige Rolle spielt,
„und ihr fragt euch vielleicht: Was ist denn daran so schlimm? Warum ist Kohle so schlecht? Lasst es uns herausfinden.“
[Die „große Sache“ ist eigentlich, dass die Kohlekraft die Menschheit, einschließlich Frau Barrett, aus Elend, kräftezehrender Arbeit und frühem Tod befreit hat].
Sie fährt fort, dass es Millionen von Jahren dauert, bis abgebaute Kohle wieder ersetzt ist (aber warum sollte sich jemand die Mühe machen?), und dass Kohle den Planeten aufheizt:
„Der Kohleabbau kann zudem zu Bodeneinstürzen führen und unterirdische Brände auslösen, die jahrzehntelang brennen und die Atmosphäre verschmutzen. Vergiss nicht, dir Notizen zu machen.“
Amanda erwähnt nicht, dass Australien ein halbes Jahrhundert lang über so kostengünstigen und zuverlässigen Strom verfügte, dass dies nicht einmal ein Gesprächsthema war – bis Fanatiker in der Regierung die Kohlekraft sabotierten. [6] Sie fährt fort:
„Öl ist billig und zuverlässig wie Kohle. Das Problem ist jedoch: Sobald wir das gesamte Öl der Welt aufgebraucht haben, haben wir kein Öl mehr.“
1974, noch bevor sie geboren wurde, war ich in der Pressegalerie in Canberra und hörte, wie der Energieminister der Labour-Partei Rex Connor schwor, dass das gesamte australische Öl bis 1984 aufgebraucht sein würde. Die Rohölförderung im letzten Geschäftsjahr (einschließlich Kondensat) betrug 90 Millionen Barrel. Was Erdgas angeht, so sitzt Australien auf riesigen Vorkommen, deren Förderung uns die Labour-Partei und ihre grüne Bürokratie nicht gestatten. Und Victoria verfügt über genügend Braunkohle, um meinen Bundesstaat noch Hunderte von Jahren lang kostengünstig mit Strom zu versorgen. Amanda:
„Wenn bei der Ölförderung ein Problem mit der Bohrung oder den Maschinen auftritt, kann das Öl aus dem Bohrloch explodieren und ins Meer oder auf das umliegende Land auslaufen, wodurch Meereslebewesen und Wildtiere getötet werden. Das ist also ebenfalls ein wirklich großes Problem bei der Ölförderung. Und genau wie bei Kohle wird auch bei der Verbrennung der Nebenprodukte des Öls Kohlendioxid in die Luft freigesetzt, was zur globalen Erwärmung beiträgt.“
Zur Erinnerung an die Schüler von Frau Barrett: Die Welt läuft mit Öl, ungeachtet ihrer Phobien vor Explosionen und Ölunfällen. Und ohne den Export von Bodenschätzen wäre Australien Paul Keatings Bananenrepublik – oder etwas noch Schlimmeres. Man muss sich nur ansehen, wie Premierminister Albanese im Ausland um Öl und Diesel bettelt, um uns am Laufen zu halten. Und irgendwie vergisst der Unterricht von „Impact“, zu erwähnen, dass Windkraftanlagen Fledermäuse, Falken und Adler töten und die unberührten Waldgebiete von Queensland verwüstet haben. Amanda:
„Unser dritter fossiler Brennstoff ist Erdgas. Der Abbau von Erdgas kann Umweltprobleme verursachen. Das Aufbrechen von Gesteinsschichten löst Mini-Erdbeben aus, und Gaslecks können Wasserquellen verunreinigen, wodurch Menschen und Tiere erkranken. Wie beim Öl wird erwartet, dass die Erdgasvorräte in den nächsten 100 Jahren zur Neige gehen, was nicht gerade erfreulich ist.“
[Oh um Himmels willen, Amanda! Die Tanker der Welt eilen in die US-Häfen, um Amerikas Fracking-Gas zu kaufen. Dort wird es seit 20 Jahren sicher gefördert, und die Fördermengen haben sich fast verzwanzigfacht.]
Zum Thema Kernkraft zeigt Amanda Bilder von den Kühltürmen. Im Gegensatz zu ihrem Sender ABC hat sie den Anstand zu erwähnen, dass diese Dampf ausstoßen und keine schmutzigen Wolken aus tödlichem CO₂. Amanda plappert weiter:
Uran ist ein nicht erneuerbarer Rohstoff. Weitere Probleme der Kernenergie bestehen darin, dass die Gewinnung von Kernenergie schwierig ist und der Betrieb von Kernkraftwerken sehr kompliziert ist.
Vielleicht würde Amanda persönlich den Betrieb der Kraftwerke als „sehr kompliziert“ empfinden, aber Ingenieure produzieren diese „sehr komplizierte“ Kernenergie bereits seit einem halben Jahrhundert für Frankreich. Und warum beschreibt sie Windkraft nicht als „schwer zu gewinnen“ – insbesondere wenn kein Wind weht –, wenn man bedenkt, dass dafür Tausende Kilometer Hochspannungsleitungen quer durch landwirtschaftliche Flächen verlaufen?
Bei der Kernenergie entstehen zudem radioaktive Stoffe, die für Mensch und Umwelt äußerst giftig sein können. Wenn in einem Kernkraftwerk etwas schiefgeht, kann dies die Umgebung über Hunderte von Jahren hinweg beeinträchtigen.
Sicher, die russische Inkompetenz hat die Katastrophe von Tschernobyl verursacht. Der Unfall von Fukushima wurde sowohl durch ein Erdbeben als auch durch einen Tsunami ausgelöst, aber es kam zu keinen Todesopfern. Die Kernenergie liefert heute 9 % des weltweiten Stroms, und in einem halben Jahrhundert gab es keinerlei Kontamination durch den Transport und die Lagerung von Atommüll. [7]
Sie zählt einige Vorteile fossiler Brennstoffe auf, nämlich: „Fossile Brennstoffe zu finden ist recht einfach. [Was!? Fragen Sie mal einen Geologen.] Sie liefern große Mengen an Energie zu relativ geringen Kosten.“ Dann kommt sie auf erneuerbare Energien zu sprechen:
„Solarenergie ist gut, weil sie kostengünstig ist [außer wenn die Sonne untergeht]. Solarenergie ist gut, aber bei der Herstellung der Module werden giftige Stoffe verwendet, die schädlich für die Umwelt sind. Und schließlich ist Solarenergie gut, also müssen wir [sie meint die Chinesen] einen Weg finden, die Module herzustellen, ohne die Umwelt zu schädigen … Erneuerbare Energiequellen gehen nicht zur Neige. Sie können ständig wieder aufgefüllt werden, was fantastisch ist.“
In der realen Welt nutzen sich Solarmodule und Windkraftanlagen nach ein oder zwei Jahrzehnten ab. Die Rotorblätter, der Beton, die Kunststoffe und der giftige Schrott müssen entsorgt werden, und der gesamte Kreislauf wiederholt sich – was für die Umwelt nicht gerade „fantastisch“ ist.
Wenn Amandas Unterricht typisch dafür ist, was australischen Schulkindern beigebracht wird, stehen wir vor großen Problemen, wenn diese Kinder einmal zu Politikern der Grünen heranwachsen.
Impact ist ein Experte darin, Klimapropaganda in den regulären Unterricht einzuschleusen. Im Englischunterricht für 11- bis 12-Jährige gibt es eine fünfwöchige Unterrichtseinheit (Anmeldung erforderlich), die auf dem Roman „The Last Bear“ der britischen Autorin Hannah Gold basiert. Natürlich geht es darin um den vermeintlich letzten „Eisbären“, was an Al Gores mit Photoshop bearbeitetes Bild eines hungrigen Bären auf einer Eisscholle erinnert. In der Realität haben sich die Eisbärenpopulationen erholt, seit verschiedene Länder die Jagd verboten haben.
Der „letzte“ Bär des Buches ist der letzte auf Bear Island, einer Insel nordwestlich von Norwegen in der Barentssee. Das Thema der Geschichte ist, dass das Packeis durch die Erwärmung geschmolzen ist, so dass Bären dort nicht mehr hinkommen können, insbesondere nicht vom Spitzbergen-Archipel aus. Tatsächlich kam 2019 [8] ein Bär an, während Hannah Gold gerade schrieb, dass sie es nicht könnten.
In ihrer Geschichte geht es um ein 11-jähriges Mädchen auf der Insel, das auf wundersame Weise einen hungernden Bären rettet, während ihr Vater, ein Klimawissenschaftler, die Wetterstation betreut. Sie versorgt dessen durch Plastikmüll verletzte Pfote, reitet auf ihm wie auf einem Pferd über die Insel und bringt ihn schließlich zu seinen Artgenossen und Partnerinnen auf Spitzbergen zurück. Das Buch ist schön geschrieben und illustriert und hat im Ausland zahlreiche Preise für Kinderbücher gewonnen. Mit ihren anderen Kinderbüchern hat sie mehr als eine Million Exemplare verkauft.
Gold erklärt ganz offen, dass „The Last Bear“ eine Klimabotschaft für Kinder enthält. Sie wollte eine optimistische Geschichte, um das gängige Klischee zu widerlegen, dass Kinder wegen des Klimas depressiv und hoffnungslos werden. Es ist also ihre „inspirierende Botschaft“, dass „niemand zu jung oder zu unbedeutend ist, um etwas zu bewirken“.
Sie möchte ausdrücklich, dass die Bücher „unsere Kinder dazu befähigen“, sich für den Klimaschutz zu engagieren. Die Botschaft ihres Buches lautet, dass der beste Weg zum Schutz der Eisbären darin besteht, „alles zu tun, was man kann, um die [vermeintliche] Klimakrise zu bekämpfen“.
Das ist alles Unsinn – Eisbären können (wenn auch mit einigen Schwierigkeiten) die 200 km bis zur Bäreninsel [9] schwimmen und dort mit oder ohne Packeis Robben fangen. Es geht ihnen gut, und das arktische Meereis hat seit einem Jahrzehnt nicht mehr abgenommen, wodurch sich der Trend der vorangegangenen 20 Jahre abgeflacht hat.
Die Spitzbergen-Polarfüchse, von denen Frau Gold ebenfalls annimmt, dass sie aufgrund der globalen Erwärmung stark vom Aussterben bedroht seien, werden tatsächlich als „nicht gefährdet“ eingestuft, und der Fang ist weiterhin erlaubt. Das Problem ist nicht das Klima, sondern die Konkurrenz durch die größeren Rotfüchse, die durch die Besiedlung der Arktis durch den Menschen noch verstärkt wird. „Impact“ erzählt unseren Kindern nichts davon.
Der britische Verlag beschreibt das Buch als „Schlachtruf für unsere Welt“. Der australische Verlag Harper Collins stellt Unterrichtsmaterialien für 11-Jährige bereit, um „eine Präsentation zum Klimawandel zu erstellen“, während sich aus anderen Drittanbietern, die auf den „Last Bear“-Zug aufgesprungen sind, eine ganze Mini-Industrie entwickelt hat.
Ein 30-seitiger „Last Bear“-Leitfaden, der von Fehlinformationen des WWF und von Polar Bears Intl beeinflusst ist, fordert Kinder dazu auf, überzeugende Protestbriefe an den in Norwegen ansässigen Arktischen Rat gegen die Ölförderung zu verfassen – den Kindern werden keine Argumente „für“ die Förderung (mit den üblichen Sicherheitsvorkehrungen) an die Hand gegeben, sondern sie sollen lediglich anhand der vorgegebenen negativen Argumente Ideen entwickeln, z. B.
„Ich schlage vor, dass wir strengere Vorschriften durchsetzen, um die Zerstörung des Lebensraums der Polarfüchse zu verhindern, weil …“ (S. 10)
Das ist reine Zeitverschwendung, hat doch der Rat keine Exekutivbefugnisse gegenüber den Mitgliedstaaten. Das hat die Briefschreiber aus der Grundschule jedoch nicht abgeschreckt, die von ihren umweltbewussten Schulleitern dazu angestachelt wurden. Ein typisches Beispiel ist eine Grundschule 60 km nördlich von Melbourne, die man hier nachschlagen kann (siehe S. 5). Die Kinder der 4. und 5. Klasse haben die Botschaft von „Last Bear“ voll und ganz verinnerlicht, sei es über „Impact“ oder auf eigene Faust. Der Schulleiter war stolz auf die Briefe der Kinder an den Arktischen Rat, die wahrscheinlich tatsächlich abgeschickt wurden, wie die korrekte Postfachnummer in Tromsø in Norwegen auf einem der Briefe vermuten lässt.
Mädchen C— schreibt, dass ihr der vom WWF belegte (nicht existente oder unbewiesene) Rückgang der Eisbärenpopulation „wirklich das Herz bricht“. „Wenn sie aussterben, sind wir genauso gut dem Untergang geweiht!“, erklärt sie dem Arktischen Rat und schlägt 2050 als Datum des Untergangs vor – als Folge des unaufhaltsamen Rückgangs des arktischen Meereises (der in den letzten 20 Jahren nicht stattgefunden hat). „Wie sollen die Eisbären denn ohne Nahrung überleben?“, fragt sie verzweifelt.
Sie ist zu Recht besorgt über die Verschmutzung der Ozeane durch Plastik, fordert jedoch ein „vollständiges“ Verbot von Plastik – was die Zivilisation in die Knie zwingen würde. „Wenn wir nicht schnell handeln, sind die Eisbären und damit auch die Menschheit dem Untergang geweiht“, schließt sie ihren Brief.
Boy Q schreibt, dass die Pole jährlich 82.000 km² Eis verlieren (das National Snow and Ice Data Center berichtete im vergangenen September, dass es für die Arktis in den letzten zwei Jahrzehnten „keinen signifikanten Trend bei den minimalen Ausdehnungen im September“ gegeben habe). Der Junge behauptete unter Berufung auf eine „grüne“ Quelle, dass sich die Pole doppelt so schnell erwärmen wie der Rest des Planeten (Tatsache: In der Antarktis gab es in den letzten 70 Jahren überhaupt keine Erwärmung [10]). Er behauptet, es gäbe nur noch 25.000 Eisbären (diese Schätzung der IUCN stammt aus dem Jahr 2016) und dass 70 % von ihnen bis 2050 verschwunden sein werden. Er sagt dem Arktischen Rat: „Wenn ihr unseren Planeten nicht schützt, wird dies nicht unbemerkt bleiben, da die meisten unserer arktischen Tiere für immer verschwinden werden.“
Mein Fazit aus den beiden Briefen lautet, dass das, was Kindern in der Schule zum Thema Klima beigebracht wird, angesichts der Komplexität und der Unsicherheiten des Klimas größtenteils Unsinn ist (es ist nicht einmal bekannt, ob das Pflanzen von Bäumen die globale Erwärmung verstärkt oder verringert). Den Schulen ist das egal, besteht doch ihr von Gewerkschaften und Ministerien genehmigtes Ziel darin, sich für Windkraftanlagen und Solaranlagen einzusetzen.
Kein anderes Schulfach ist so sehr mit Unwahrheiten durchsetzt. Das hier von mir zitierte Material von Impact ist umso enttäuschender, als es von einer unserer fortschrittlicheren Organisationen stammt, die darauf abzielt, die Qualität der Arbeit von Lehrkräften im Unterricht zu verbessern. Das Material verstärkt zudem den Pessimismus der Kinder hinsichtlich der imaginären „Klimakrise“, die ihre Zukunft bedroht.
Anmerkungen:[1] Impact hieß früher „Ochre [ocker]-Education“ – die Umbenennung erfolgte erst in diesem Monat.
[2] Ich habe mir Scootles lächerliches und plumpes Augmented-Reality-Spiel über eine Insel namens Mt Resilience angesehen, die das Nirwana der CO₂-Neutralität erreicht – „ein Fahrplan für unsere Zukunft“, nur dass die Bewohner das aufbereitete Abwasser der Insel trinken müssen. Bunte Heißluftballons und Zeppeline konkurrieren mit Düsenflugzeugen um den Luftraum. Urheber dieses Sammelsuriums waren der Sender ABC, das Australian Museum, das BoM und „35 der führenden Köpfe Australiens in der Klima- und Resilienzforschung“.
[3] Der Impact-Bericht 2024 von Cool enthält folgendes Zitat: „Cool unterstützt Lehrkräfte dabei, sich für reale Probleme zu engagieren. Meine Schüler fühlen sich inspiriert und befähigt, gemeinsam mit den Lehrkräften Veränderungen zu bewirken.“ (S. 17).
[4] Zu den Unterstützern von Impact zählen Wohltätigkeitsorganisationen, die sich auf Bildung und benachteiligte Kinder konzentrieren, wie die Paul Ramsay Foundation, die Origin Energy Foundation (die auch Cool.org unterstützt), die Fogarty Foundation von Brett und Annie Fogarty sowie die Eureka Benevolent Foundation (Belinda Hutchinson AC und ihr Ehemann Roger Massy-Greene AM); zu den katholischen Unterstützern gehören die katholischen Schulen der Erzdiözese Melbourne, die National Catholic Education Commission, Catholic Education Canberra & Goulburn und Catholic Education Sandhurst.
[5] Barrett: „Ich bin die Gründerin von Literacy Learning Australia – einem spezialisierten Lese- und Schreibförderungsdienst, der Schüler im schulpflichtigen Alter (8–18) mit Schwierigkeiten beim Lesen, Rechtschreiben und Schreiben unterstützt, darunter auch solche mit diagnostizierter Legasthenie, ADHS und Autismus. Meine Programme basieren auf der Leseforschung und werden unter Berücksichtigung trauma-informierter Ansätze durchgeführt. Ich weiß, dass die meisten Kinder, die mit der Lese- und Schreibkompetenz zu kämpfen haben, bereits jahrelange Misserfolge erlebt haben, bevor sie zu mir kommen. Der Aufbau von Fähigkeiten ist nur ein Teil der Arbeit. Die Wiederherstellung des Selbstvertrauens ist die andere Hälfte.“
[6] Der Großhandelspreis für Strom in Victoria lag um 1998/99 bei etwa 20 Dollar pro MWh, heute bei etwa 100 Dollar.
[7] Der schwerste Unfall mit Atommüll ereignete sich 1971 in New Mexico, als ein Lkw mit abgebrannten Brennelementen umkippte; der Behälter der Brennelemente blieb jedoch unbeschädigt.
[8] Laut der Zeitung „Svalberg Posten“
[9] Die längste jemals verzeichnete „Bären-Schwimmstrecke“ beträgt etwa 600 km.
[10] Hansi A. Singh & Lorenzo M. Polvani (2020), „Low Antarctic continental climate sensitivity…“ Climate and Atmospheric Science, Bd. 3, Artikel 39, 2020. Der Artikel beginnt mit den Worten: „Der antarktische Kontinent hat sich in den letzten sieben Jahrzehnten nicht erwärmt, trotz eines stetigen Anstiegs der Konzentration von Treibhausgasen in der Atmosphäre.“
Link: https://cliscep.com/2026/10/04/how-classrooms-become-impact-zones-on-climate/
Übersetzt von Christian Freuer für das EIKE
Der Beitrag Wie Klassenzimmer zu Einflusszonen für den Klimaschutz werden erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.
München piekst
Neues Behindertengesetz: Das gilt ab 8. Oktober bei Schwerbehinderung im Saarland
Ein Bescheid, den ein blinder Mensch nicht lesen kann, ein Onlineformular, das sich mit Hilfstechnik nicht bedienen lässt, oder ein Behördeneingang mit unüberwindbaren Stufen: Solche Hindernisse können Menschen von Leistungen und Entscheidungen ausschließen.
Seit dem 8. Oktober 2026 gilt im Saarland eine Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes, die Barrierefreiheit und die Durchsetzung entsprechender Rechte stärken soll.
Das Inkrafttreten hat das saarländische Sozialministerium in seiner Mitteilung vom 8. Oktober 2026 bestätigt.
Für Betroffene kommt es jetzt darauf an, welche Unterstützung sie verlangen können und wohin sie sich wenden, wenn eine öffentliche Stelle nicht reagiert.
Was die Reform verändert – und welche Rechte schon bestandenDie Novelle verbessert nach Angaben des Landes die Zugänglichkeit öffentlicher Gebäude und der Behördenkommunikation, stärkt die Schlichtung und verankert die Landesfachstelle Barrierefreiheit gesetzlich. Diese soll die Verwaltung bei der Umsetzung unterstützen.
Allerdings beginnen die Rechte auf Barrierefreiheit nicht erst mit diesem Stichtag: Schon die Reform von 2019 enthielt Vorgaben zu zugänglichen Verwaltungsangeboten, verständlicher Sprache und außergerichtlicher Konfliktlösung. Auch das Verbandsklagerecht bestand bereits, wird nun aber erweitert.
Ein praktischer Unterschied ist, dass anerkannte Verbände künftig auch Leistungs- und Verpflichtungsklagen erheben können. Damit lässt sich unter den gesetzlichen Voraussetzungen stärker auf eine konkrete Abhilfe hinwirken.
Der Schutz setzt nicht erst bei einem Schwerbehindertenausweis anDas saarländische Gesetz erfasst Menschen mit langfristigen körperlichen, seelischen, geistigen oder Sinnesbeeinträchtigungen, die im Zusammenspiel mit Barrieren an gleichberechtigter Teilhabe gehindert werden können. Eine anerkannte Schwerbehinderung mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 ist dafür keine allgemeine Voraussetzung.
Eine Behinderung muss auch nicht sichtbar sein: Wer Informationen nicht sehen, hören oder ausreichend verstehen kann, kann auf andere Formen der Kommunikation angewiesen sein. Entscheidend ist der konkrete Bedarf im jeweiligen Verfahren.
Adressaten sind insbesondere Landesbehörden und weitere vom Landesgesetz erfasste öffentliche Stellen. Ob eine bestimmte Einrichtung darunterfällt, richtet sich nach den gesetzlichen Zuständigkeits- und Anwendungsregeln.
Die Reform schafft deshalb keine pauschale Verpflichtung sämtlicher privater Geschäfte, Arztpraxen oder Vermieter im Saarland. Für diese Bereiche sind jeweils weitere Vorschriften zu prüfen, etwa das Bau-, Sozial- oder Antidiskriminierungsrecht.
Bescheide müssen tatsächlich zugänglich seinBlinde und sehbehinderte Menschen können für die Wahrnehmung ihrer Rechte im Verwaltungsverfahren grundsätzlich verlangen, dass ihnen bestimmte Dokumente ohne zusätzliche Kosten in einer wahrnehmbaren Form zugänglich gemacht werden. Dafür kommen je nach Bedarf beispielsweise Großdruck, Brailleschrift oder ein geeignetes elektronisches Dokument in Betracht.
Eine PDF-Datei ist nicht schon deshalb barrierefrei, weil sie sich herunterladen lässt. Besteht sie lediglich aus eingescannten Seitenbildern, kann eine Vorlesesoftware den Inhalt möglicherweise nicht erfassen.
Betroffene sollten deshalb möglichst früh angeben, welches Format sie benötigen und weshalb das bisherige Dokument für sie nicht nutzbar ist. Die Selbsthilfeorganisation PRO RETINA erläutert den Anspruch auf barrierefreie Bescheide und berichtet sowohl von unkomplizierten Lösungen als auch von Schwierigkeiten mit Behörden.
Das kann etwa Menschen betreffen, die nach einem Augeninfarkt mit bleibenden Seheinschränkungen leben. Welche Unterstützung geeignet ist, hängt von den individuellen Möglichkeiten ab; eine größere Schrift hilft nicht jeder betroffenen Person.
Verständliche Erklärungen und Gebärdensprache einfordernTechnische Lesbarkeit und sprachliche Verständlichkeit sind unterschiedliche Anforderungen. Ein Schreiben kann von einer Software korrekt vorgelesen werden und wegen komplizierter Formulierungen trotzdem unverständlich bleiben.
Das saarländische Gleichstellungsrecht sieht verständliche Erläuterungen und bei entsprechendem Bedarf Erläuterungen in Leichter Sprache vor. Wer damit Unterstützung benötigt, sollte möglichst genau benennen, welche Entscheidung, Begründung oder Handlungsaufforderung erklärt werden soll.
Eine verständliche Erläuterung erleichtert den Zugang zum Inhalt, ersetzt aber nicht automatisch die rechtlich verbindliche Entscheidung. Gerade bei einer Ablehnung sollte geklärt werden, was entschieden wurde und welcher Rechtsbehelf möglich ist.
Für Menschen mit Hör- oder Sprachbehinderungen bestehen außerdem Ansprüche auf geeignete Kommunikationshilfen im Verwaltungsverfahren. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen gehören dazu Gebärdensprachdolmetschung oder andere Hilfen, deren notwendige Kosten die zuständige öffentliche Stelle trägt.
Wer solche Unterstützung für einen Termin braucht, sollte den Bedarf vorher mitteilen und die Organisation abstimmen. Angehörige können auf Wunsch unterstützen, sollten aber nicht ungefragt an die Stelle einer benötigten professionellen Verständigung treten.
Bei Webseiten hilft der Blick in die Erklärung zur BarrierefreiheitEin Behördenportal ist nur dann praktisch nutzbar, wenn Menschen den gesamten Vorgang bewältigen können. Dazu gehören verständlich beschriftete Eingabefelder, bedienbare Schaltflächen und Fehlermeldungen, die auch mit unterstützender Technik erfasst werden können.
Ein sinnvoller erster Anlaufpunkt ist die Erklärung zur Barrierefreiheit des jeweiligen Angebots. Dort finden sich normalerweise Hinweise auf bekannte Hindernisse sowie eine Kontaktmöglichkeit für Rückmeldungen und Informationen zum Durchsetzungsverfahren.
Wie konkret solche Probleme sein können, zeigt die Barrierefreiheitserklärung der Landeshauptstadt Saarbrücken: Sie nennt unter anderem Schwierigkeiten bei Formularen, Dokumenten und der Kennzeichnung von Inhalten. Die Stadt beschreibt außerdem den Weg von einer Meldung an die Verwaltung bis zur Einschaltung der Schlichtungsstelle.
Bei einer Beschwerde helfen die genaue Internetadresse, das Datum und eine kurze Beschreibung des gescheiterten Schritts. Wer beispielsweise den Antrag ausfüllen, aber nicht absenden kann, sollte genau das schildern und bei Zeitdruck zugleich einen zugänglichen alternativen Einreichungsweg erfragen.
Öffentliche Gebäude: Die Reform reicht über den Besucherbereich hinausBei investiven Baumaßnahmen sollen künftig auch Barrieren in den übrigen Teilen des betroffenen öffentlichen Gebäudes beseitigt werden, einschließlich der Bereiche ohne Publikumsverkehr. Darauf weist das Sozialministerium in seiner Mitteilung zum Gesetzesbeschluss vom 26. August 2026 hin.
Damit betrifft die Verbesserung auch Beschäftigte, die beispielsweise Arbeitsräume oder interne Besprechungsbereiche erreichen müssen. Aus dem Inkrafttreten folgt jedoch nicht, dass jedes bestehende Gebäude seit dem 8. Oktober vollständig umgebaut sein muss.
Wer einen anstehenden Behördentermin wegen baulicher Hindernisse nicht wahrnehmen kann, sollte eine konkrete zugängliche Lösung verlangen. Je nach Situation lässt sich etwa ein geeigneter Besprechungsraum nutzen, während über weitergehende bauliche Maßnahmen entschieden wird.
Zur Zugänglichkeit gehört zudem der Weg bis zum Gebäude. Weshalb eine bloße Kennzeichnung nicht genügt, zeigt ein früherer, auf Heilpraxis dargestellter Rechtsstreit über einen Behindertenparkplatz, dessen tatsächliche Nutzbarkeit gerichtlich geprüft werden musste.
Welche Abhilfe Betroffene konkret ansprechen können Hindernis Mögliche Abhilfe Hilfreiche Angabe Bescheid nicht lesbar Zugängliches Dokument im geeigneten Format Aktenzeichen und benötigte Darstellungsform Entscheidung nicht verständlich Verständliche Erläuterung, gegebenenfalls in Leichter Sprache Unklare Textstelle und konkrete Verständnisfrage Gespräch nicht zugänglich Geeignete Kommunikationshilfe Termin und benötigte Unterstützung Onlineformular nicht bedienbar Behebung der Barriere und nutzbarer Ersatzweg Internetadresse und genaue Fehlerbeschreibung Terminraum nicht erreichbar Zugänglicher Raum oder andere geeignete Organisation Hindernis auf dem Weg zum TerminDie Beispiele beschreiben mögliche Lösungen; welcher Anspruch im Einzelfall besteht, hängt vom zuständigen Träger, dem Verfahren und dem individuellen Bedarf ab. Für eine schnelle Klärung ist eine konkrete Beschreibung meist hilfreicher als der allgemeine Hinweis, eine Einrichtung sei nicht barrierefrei.
Eine klare Anfrage erleichtert die DurchsetzungBetroffene sollten ihr Anliegen möglichst nachvollziehbar festhalten und eine Kopie aufbewahren. Neben dem Aktenzeichen gehören das bestehende Hindernis, die gewünschte Abhilfe und eine gegebenenfalls anstehende Frist in die Nachricht.
Eine mögliche Formulierung lautet: „Wegen meiner Sehbehinderung kann ich den übersandten Bescheid nicht selbstständig lesen; ich bitte um eine für meine Vorlesesoftware zugängliche elektronische Fassung einschließlich der Anlagen.“ Ergänzend lässt sich um eine Bestätigung bitten, wann diese bereitgestellt wird.
Wird die Unterstützung abgelehnt, sollte die Behörde um eine nachvollziehbare Begründung und um Prüfung einer geeigneten Alternative gebeten werden. Das schafft zugleich eine Grundlage für Beratung oder ein späteres Schlichtungsverfahren.
Schlichtung kann helfen, bevor ein Gericht eingeschaltet wirdWer seine Rechte aus dem saarländischen Behindertengleichstellungsgesetz durch eine erfasste öffentliche Stelle verletzt sieht, kann sich an die zuständige Schlichtungsstelle wenden. Das Verfahren soll eine außergerichtliche Einigung ermöglichen und ist für die Beteiligten unentgeltlich.
Die Landeshauptstadt Saarbrücken nennt dafür aktuell die Kontaktadresse inklusion@soziales.saarland.de und weist darauf hin, dass das Durchsetzungsverfahren ohne Rechtsbeistand möglich ist. Auch die Erklärung zur Barrierefreiheit der jeweils betroffenen Behörde kann den passenden Kontakt nennen.
Für die Schlichtung sollten der bisherige Schriftwechsel und die gewünschte Lösung bereitgehalten werden. Ein klares Anliegen wäre beispielsweise, einen bestimmten Bescheid zugänglich zu erhalten oder einen konkreten Verwaltungstermin wahrnehmen zu können.
Die Landesfachstelle unterstützt die Umsetzung von Barrierefreiheit, während die Schlichtung einen Streitfall bearbeiten soll. Die unabhängige Monitoring-Stelle beim Deutschen Institut für Menschenrechte wiederum erklärt ausdrücklich, dass sie keine individuelle Rechtsberatung leistet und keinen Beschwerden einzelner Personen nachgeht.
Fristen für Widerspruch und Klage gesondert prüfenEine Meldung über eine Barriere ist nicht automatisch ein Widerspruch gegen den Inhalt eines Bescheids. Wer auch die Entscheidung anfechten will, muss den vorgesehenen Rechtsbehelf in der richtigen Form einlegen.
Für sozialrechtliche Widersprüche gilt nach § 84 Sozialgerichtsgesetz grundsätzlich eine Monatsfrist nach Bekanntgabe. Eine gewöhnliche E-Mail genügt dafür nicht ohne Weiteres.
Bei einer förmlichen Schlichtung können besondere Regeln zum Verhältnis mit einem Widerspruchsverfahren greifen. Betroffene sollten deshalb rechtzeitig klären lassen, welche Fristen in ihrem Fall laufen, und sich nicht darauf verlassen, dass eine Bitte um ein anderes Dokument sie automatisch anhält.
Verbandsklagen können auf konkrete Veränderungen zielenDie Erweiterung des Verbandsklagerechts gehört zu den greifbaren Neuerungen der Reform. Nach der Bewertung des Deutschen Instituts für Menschenrechte können anerkannte Verbände künftig neben Feststellungsklagen auch Leistungs- und Verpflichtungsklagen nutzen.
Für die Praxis bedeutet das: Unter den gesetzlichen Voraussetzungen kann ein Verfahren auf eine konkrete Leistung oder Entscheidung gerichtet werden. Ob dieser Weg passt, sollte ein entsprechend anerkannter Verband anhand des jeweiligen Hindernisses prüfen.
Das Institut begrüßt die Reform, benennt aber auch eine Lücke: Ein systematischer Prüfmechanismus für die Vereinbarkeit des saarländischen Rechts mit der UN-Behindertenrechtskonvention wurde nicht eingeführt. Gute gesetzliche Vorgaben müssen deshalb weiterhin durch überprüfbare Veränderungen im Alltag ergänzt werden.
Ein Beispiel aus dem BehördenalltagEine Antragstellerin mit starker Sehbehinderung erhält vom Landesamt für Soziales einen Bescheid als nicht auslesbare Bilddatei. Sie teilt der Behörde ihr Aktenzeichen mit, beschreibt das Problem und verlangt eine Fassung, die ihre Vorlesesoftware verarbeiten kann.
Bleibt eine geeignete Lösung aus, kann sie die Angelegenheit der zuständigen Schlichtungsstelle vorlegen. Will sie zugleich gegen die inhaltliche Entscheidung vorgehen, lässt sie unabhängig davon rechtzeitig klären, wie sie den erforderlichen Rechtsbehelf fristgerecht einlegt.
Der Beitrag Neues Behindertengesetz: Das gilt ab 8. Oktober bei Schwerbehinderung im Saarland erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Mitten im Leben
Sozialhilfe: Vermögen vorhanden, aber kein Geld da – das Sozialamt muss zahlen
Ein Haus bezahlt keine Lebensmittel, solange es sich nicht zu Geld machen lässt. Das Sozialamt darf Ihren Antrag deshalb nicht allein mit dem Hinweis auf vorhandenes Eigentum abweisen. Müssen Sie das Vermögen grundsätzlich einsetzen, können aber nicht sofort darauf zugreifen, soll die Behörde nach § 91 SGB XII mit einem Darlehen helfen.
Voraussetzung bleibt, dass Sie die übrigen Bedingungen für die beantragte Sozialhilfe erfüllen.
Vermögen bedeutet nicht immer verfügbare MittelBei der Prüfung Ihres Sozialhilfeanspruchs zählt grundsätzlich verwertbares Vermögen. Doch die Behörde muss unterscheiden: Ist der Vermögensgegenstand gesetzlich geschützt?
Können Sie ihn tatsächlich verwerten? Und wann steht Ihnen das Geld zur Verfügung?
§ 91 SGB XII betrifft Vermögen, das Sie nach § 90 einsetzen müssen, dessen sofortiger Verbrauch oder sofortige Verwertung aber unmöglich ist oder eine Härte bedeuten würde. Die Formulierung „soll“ bedeutet: Im gesetzlichen Regelfall muss das Amt die Hilfe als Darlehen leisten.
Es handelt sich nicht um eine freiwillige Gefälligkeit.
Ein Beispiel: Mirjana besitzt ein Haus in BosnienMirjana ist 49 Jahre alt und deutsche Staatsbürgerin. Sie lebt dauerhaft in Deutschland, ist inzwischen dauerhaft voll erwerbsgemindert und verfügt nur über eine kleine Rente. Damit kommt für sie grundsätzlich Grundsicherung bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII infrage.
Bei jüngeren Menschen ist die Abgrenzung zwischen Jobcenter und Sozialamt entscheidend.
Mirjana besitzt ein Grundstück mit Haus in Bosnien. Es steht leer, bringt keine Miete ein und gehört nach der Prüfung nicht zum geschützten Vermögen. Sein verwertbarer Wert liegt oberhalb der für sie maßgeblichen Schonbeträge. Mirjana will es verkaufen, doch nach einer nachvollziehbaren Einschätzung eines örtlichen Maklers wird die Vermittlung mindestens mehrere Monate dauern.
Eine kurzfristige Beleihung lehnt die angefragte Bank ab.
Auf ihrem Konto reicht das Geld nicht mehr für Lebensmittel und Miete. Die bloße Antwort „Sie haben doch ein Haus“ löst diese Notlage nicht. Mirjana legt Kontoauszüge, Eigentumsnachweis, Maklereinschätzung und Bankabsage vor. Unter diesen Annahmen spricht der Fall für eine darlehensweise Überbrückung nach § 91 SGB XII.
Das Haus bleibt einzusetzen; die Hilfe verschafft ihr jedoch Zeit, bis daraus tatsächlich Geld verfügbar wird.
Auch Auslandsvermögen zählt – aber der Wert muss stimmenDass Mirjanas Haus in Bosnien liegt, schützt es nicht automatisch. Ebenso wenig beweist der Auslandsbesitz für sich allein, dass sie ihren Lebensunterhalt jetzt bestreiten kann. Entscheidend sind Eigentumsverhältnisse, Belastungen, realistische Verkaufsmöglichkeiten und der tatsächlich erzielbare Erlös.
Gerade bei Auslandsgrundstücken müssen Vermögenswert und Verwertung getrennt geprüft werden.
Die deutsche Staatsangehörigkeit ersetzt nicht die sonstigen Voraussetzungen. Mirjana lebt im Beispiel in Deutschland. Würde sie dauerhaft in Bosnien wohnen, gälten die engen Sonderregeln des § 24 SGB XII für Deutsche im Ausland.
Aus ihrem deutschen Pass allein folgte dann kein regulärer Sozialhilfeanspruch.
Schonvermögen, verzögerte Verwertung und Darlehen unterscheidenGeschütztes Vermögen müssen Sie nicht zur Finanzierung Ihrer Sozialhilfe aufbrauchen. Dazu kann ein angemessenes selbst bewohntes Hausgrundstück gehören, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Die Angemessenheit von Wohneigentum hängt unter anderem vom Wohnbedarf, der Größe und dem Wert ab.
Situation Folge für die Sozialhilfe Das Vermögen ist nach § 90 SGB XII geschützt. Es darf den Anspruch nicht ausschließen. Allein deshalb darf das Amt die Hilfe auch nicht auf ein Darlehen nach § 91 beschränken. Das Vermögen ist einzusetzen, aber derzeit nicht sofort verwertbar. Bei erfüllten weiteren Voraussetzungen soll die Sozialhilfe als rückzahlbares Darlehen überbrücken. Einsetzbares Vermögen steht sofort zur Bedarfsdeckung bereit. Es ist grundsätzlich zunächst einzusetzen, soweit es den Bedarf deckt. Eine Verwertung scheidet auf absehbare Zeit tatsächlich oder rechtlich aus. Das Amt muss prüfen, ob überhaupt verwertbares Vermögen vorliegt. Ein Darlehen ist dann nicht automatisch die richtige Leistungsform.Auch Miteigentum an einer nicht selbst genutzten Immobilie kann relevant sein. Ein Eigentumsanteil ist jedoch nicht ohne Weiteres mit einem sofort verfügbaren Guthaben gleichzusetzen.
Es gibt zwei unterschiedliche Härteprüfungen§ 90 Absatz 3 SGB XII schützt Vermögen, soweit bereits dessen Einsatz oder Verwertung eine Härte bedeuten würde. § 91 betrifft dagegen die Härte gerade einer sofortigen Verwertung. Im ersten Fall geht es um Schutz vor dem Vermögenseinsatz, im zweiten um eine Überbrückung.
Diese Unterscheidung zählt etwa, wenn das Eigenheim beim Sozialhilfebezug zum Problem wird. Prüfen Sie deshalb einen Darlehensbescheid auch darauf, ob das Amt zuvor einen möglichen Vermögensschutz berücksichtigt hat.
Welche Nachweise die akute Geldnot belegenBeschreiben Sie konkret, weshalb Sie den Vermögensgegenstand derzeit nicht zu Geld machen können. Hilfreich sind Eigentums- und Belastungsnachweise, eine realistische Wertermittlung, dokumentierte Verkaufsbemühungen sowie Auskünfte über die voraussichtliche Dauer.
Behauptet das Amt, eine Beleihung sei möglich, sollten Sie die tatsächliche Finanzierbarkeit klären und Absagen aufbewahren.
Belegen Sie zugleich die aktuelle Versorgungslücke durch Kontoauszüge, Einkommensnachweise und fällige Ausgaben. Ein hoher Wunschpreis oder die bloße Entscheidung, nicht verkaufen zu wollen, belegt noch keine fehlende Verwertbarkeit.
Mirjanas Maklerunterlagen sollten deshalb erkennen lassen, dass sie einen Verkauf zu realistischen Bedingungen versucht.
Das Sozialamt darf eine Sicherheit verlangen§ 91 erlaubt es dem Sozialhilfeträger, die Auszahlung von einer Absicherung des Rückzahlungsanspruchs abhängig zu machen. Bei einer deutschen Immobilie kann dafür eine Grundschuld infrage kommen. Die Behörde wird dadurch nicht Eigentümerin des Hauses.
Für Mirjanas Grundstück in Bosnien lässt sich dieses Vorgehen nicht ungeprüft übertragen. Welche Sicherheit dort rechtlich möglich und praktisch nutzbar ist, muss im Einzelfall geklärt werden. Das Gesetz lässt auch andere Formen der Sicherung zu.
Verlangen Sie eine nachvollziehbare schriftliche Entscheidung darüber, welche Absicherung das Amt fordert.
Ein Darlehen bleibt rückzahlbar. Prüfen Sie deshalb die bewilligte Höhe, den erfassten Zeitraum und die Regelungen zur Fälligkeit. Melden Sie einen Verkauf und den Zufluss des Erlöses unverzüglich.
Bleibt die Verwertung länger als erwartet unmöglich, sollten Sie eine erneute Prüfung verlangen, statt eine unveränderte Darlehensgewährung auf unbestimmte Zeit hinzunehmen.
Auch bei ungedeckten Pflegekosten kann die Regel helfenDie Vorschrift beschränkt sich nicht auf Geld für Lebensmittel. Sie kann auch bei Hilfe zur Pflege relevant werden, wenn die sonstigen Voraussetzungen vorliegen und einzusetzendes Vermögen nicht sofort verfügbar ist. Bei einem Hausverkauf wegen ungedeckter Pflegeheimkosten müssen deshalb Vermögensprüfung und kurzfristige Finanzierung zusammengedacht werden.
Vorher ist zu klären, welches Schonvermögen beim Umzug ins Pflegeheim erhalten bleibt. § 91 schafft keinen zusätzlichen Pflegeanspruch, sondern regelt die darlehensweise Leistung trotz vorübergehend nicht verfügbarer einzusetzender Werte.
So machen Sie Ihren Anspruch geltendInformieren Sie das Sozialamt sofort über die Notlage und beantragen Sie die benötigte Leistung. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung setzt einen Antrag voraus. Wenn Sie das Vermögen für geschützt halten, beantragen Sie die Leistung als Zuschuss und hilfsweise als Darlehen.
Mirjana könnte schreiben: „Ich beantrage Grundsicherung bei Erwerbsminderung. Soweit Sie mein Grundstück als einzusetzendes Vermögen bewerten, beantrage ich wegen der nachgewiesenen fehlenden sofortigen Verwertbarkeit hilfsweise Leistungen als Darlehen nach § 91 SGB XII. Meine aktuellen Mittel reichen nicht zur Deckung meines notwendigen Lebensunterhalts. Bitte entscheiden Sie wegen der akuten Notlage kurzfristig.“
Bei Ablehnung und akuter Not kommt ein Eilantrag infrageGegen einen ablehnenden Bescheid können Sie grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen. Fehlt bereits Geld für den täglichen Bedarf, kann zusätzlich ein Eilantrag beim Sozialgericht nötig sein.
Das Gericht kann vorläufigen Rechtsschutz gewähren; Sie müssen Anspruch und Dringlichkeit nachvollziehbar darlegen.
Legen Sie den Antrag, den Bescheid, aktuelle Kontostände und Nachweise zur fehlenden Verwertbarkeit bei. Ist die Widerspruchsfrist bereits abgelaufen, kann je nach Fall ein Überprüfungsantrag gegen einen bestandskräftigen Bescheid helfen.
Er ersetzt bei einer aktuellen Versorgungslücke jedoch nicht die Klärung des laufenden Leistungsanspruchs.
FAQ: Sozialhilfe als Darlehen bei vorhandenem Vermögen Muss ich mein Haus verschenken, damit das Sozialamt zahlt?Nein. § 91 setzt gerade an einer verzögerten Verwertung vorhandenen Vermögens an. Eine Schenkung ist dafür keine Voraussetzung und kann weitere rechtliche Probleme auslösen.
Reicht es, dass ich gerade keinen Käufer finde?Das kann für eine Überbrückung sprechen. Entscheidend sind die tatsächlichen Verkaufsbedingungen, realistische Bemühungen und die übrigen Anspruchsvoraussetzungen.
Ist ein Haus im Ausland automatisch vom Vermögenseinsatz ausgenommen?Nein. Auch Auslandsimmobilien können einzusetzendes Vermögen sein. Das Amt muss aber ihren Schutz, Wert und ihre tatsächliche Verwertbarkeit prüfen.
QuellenBundesministerium für Arbeit und Soziales: Allgemeines zur Sozialhilfe.
Gesetze im Internet: § 24 SGB XII – Sozialhilfe für Deutsche im Ausland.
Gesetze im Internet: § 41 SGB XII – Leistungsberechtigte.
Gesetze im Internet: § 44 SGB XII – Antragserfordernis.
Gesetze im Internet: § 90 SGB XII – Einzusetzendes Vermögen.
Gesetze im Internet: § 91 SGB XII – Darlehen.
Gesetze im Internet: § 84 SGG – Widerspruchsfrist.
Gesetze im Internet: § 86b SGG – Einstweiliger Rechtsschutz.
Der Beitrag Sozialhilfe: Vermögen vorhanden, aber kein Geld da – das Sozialamt muss zahlen erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.