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Einordnung des Septembers 2026 in die DWD-Zeitreihe – Teil 2

Teil 2: Entwicklung der Tages- und der Nachttemperaturen

Von Josef Kowatsch, Matthias Baritz,

– Der September wird erst seit 1988 wärmer, davor war 45 Jahre September-Abkühlung

– Nur die Tage wurden nur tagsüber wärmer

– Die Nachttemperaturen haben nicht zugenommen

– deutliche CO₂-Erwärmungssignale sind aus den DWD-Temperaturreihen nicht erkennbar.

Wir verweisen auf Teil 1.

Daraus entnehmen wir zum Einstieg die Grafik der Septembertemperaturen im Vergleich zur Entwicklung der Sonnenstunden.

Grafik 1: Von 1942 bis 1987 sanken laut DWD die Septembertemperaturen. Dann wie mit einem Zeitzünder versehen erfolgt im Jahre 1988 der Wechsel aufgrund der Änderung der Großwetterlagen. Seit 1988 registriert der DWD eine ständige September-Erwärmung. 2026 betrug der Septemberschnitt laut DWD-Wetterstationen 15,9°C, etwa der zehntwärmste. Es besteht eine hohe Korrelation (R = 0,81 ) zu den vom DWD registrierten Sonnenstunden. Allerdings beginnt deren Registrierung erst seit 1951.

Sogar die KI bestätigt uns inzwischen: „Wendepunkt im Klima: Ab 1988 endete die Phase kühlerer Winter und Sommer der vorherigen Jahrzehnte“

Unterschiede zwischen den Tag/Nachtemperaturen beim September.

Der DWD bietet keine Tageshöchst-/ bzw. nächtliche Tiefsttemperaturen (Tmax/Tmin) als Schnitt seiner 2000 Wetterstationen an. Und eine Gesamtgrafik schon gar nicht. Nur Einzelstationen. Herr Baritz hat sich die zeitaufwändige Mühe gemacht und knapp 540 repräsentativ herausgegriffene DWD-Stationen zu einem Deutschland-Schnitt seit 1947 zusammengefasst. Mehr Stationen gibt es auch nicht, die gleichzeitig alle 3 Parameter seit 1947 erfasst haben.

Grafik 2: Ein Diagramm, das man sonst nirgendwo findet. Die obere graue Grafiklinie erfasst die Tagestemperaturverläufe des Septembers, gemessen in Tmax (Tx), die untere die Auflistung der Tmin (Tn) Temperaturen, die orange Kurve die Gesamttagesschnitte (Tt), wovon 30 Einzeltage jeder der 537 Stationen jeweils einen Jahrespunkt in der Grafik ergeben.

Auswertung der Grafik Septembertemperaturen, Tagsüber, Nacht- Tagesmittel

Die Tagestemperaturen (Tmax) kühlen deutlich ab zwischen 1947 und 1987, ab 1988 bis heute ändert sich schlagartig die Richtung. Die Temperaturen am Tage steigen bis heute kräftig an. Und da wir tagsüber wach sind, hat jeder Naturbeobachter diese angenehme Septembererwärmung seit 1988 mitbekommen. Wir hoffen, dass diese Erwärmung am Tage noch länger andauert.

Die Septembernächte (Tmin) ändern sich kaum, zunächst unbedeutende Abkühlung bis 1987 und ab 1988 leichte Erwärmung.

Folge: Deutlich auseinandergehende Schere seit 1988 zwischen den Septembertemperaturen tagsüber (graue Kurve oben) und in der Nacht (blau, unten). Die Öffnungsdifferenz beträgt 0,65 Grad/Jahrzehnt und nimmt kontinuierlich zu.

Diese Grafik beweist einmal mehr, dass nicht Kohlendioxid der Grund der Erwärmung seit 1988 sein kann, denn CO₂ kann tagsüber nicht stark erwärmend wirken und nachts fast gar nicht. Und zwischen 1942 bis 1987 hätte CO₂ sogar abkühlend wirken müssen!!!

Und als Ergänzung der Grafik 2 die beiden Grafiken zum fortlaufenden Mittel. Auf der Seite von Michael Theusner sind die täglichen Tx und Tn für knapp 500 DWD Stationen aufgeführt und lassen sich zu einem deutschlandweiten täglichen Mittelwert abrufen. Diese sind in den beiden folgenden Grafiken als fortlaufende Mittel dargestellt. Zum Vergleich sind die fortlaufenden Mittel der Referenzperioden 1961/90 (hellblau) und 1991/2020 (dunkelblau) mit aufgeführt.

Grafik 3a/b: Tn ist mit 10,1 °C nur ca. 1 Grad über 1961/90 (9,1 °C), Tx ist mit 22,0°C ca. 3,5 Grad höher als 1961/90 (18,5 °C),

Hier wird auch wieder deutlich, dass die Erwärmung nur tagsüber stattfindet und nicht am Tag und nachts. Das wiederum schließt CO₂ als Ursache aus.

Schauen wir nach England, also nach Westeuropa

Grafik 4: Auch in Zentralengland zeigen die Trendgeraden der Temperaturen bis 1987 nach unten, hat in England CO₂ wohl auch abkühlend gewirkt bis 1987? Erst ab 1988 setzt die Erwärmung ein. Die Schere geht ab 1988, – dem Beginn des Klimawandels in Mittel- und Westeuropa- im Vergleich zu den DWD Daten nicht so stark auseinander, was mit dem maritimen Einfluss auf das Wetter zu tun hat. Quelle: https://www.metoffice.gov.uk/hadobs/index.html

Schlussfolgerungen: Wäre CO₂ der alleinige Temperaturtreiber wie das IPCC und PIK und die andere angeblich „seriöse Wissenschaft“ behaupten, dann müssten alle drei Steigungslinien dieselbe Steigungsformel haben. Das ist bei Grafik 2, 3 und 4 überhaupt nicht der Fall.

Wir möchten nochmals die Leser darauf aufmerksam machen, dass der DWD all die Daten misst, registriert und auch abrufbar bereithält, jedoch werden Sie von niemandem außer von uns ausgewertet. Deshalb erfahren die Vertreter der CO₂-Treibhauskirche auch nicht, dass der Monat September erst seit 1988 und auch nur tagsüber wärmer wurde.

Es kommt noch schlimmer für die Treibhauskirche: Pech für den Nobelpreisträger von 2021 Klaus Hasselmann und der Theorie des RTL-Treibhausexperten Christian Häckl. Laut Nobelpreisträger Hasselmann soll die Gegenstrahlung nachts stärker wirken als tagsüber. Und das will er im Gegensatz zu Häckl sogar selbst durch eine eigene fingerprint-Methode bewiesen haben.

Die KI erklärt uns, Zitat: „Der Physik-Nobelpreisträger Klaus Hasselmann lieferte wesentliche Arbeiten zum Nachweis des menschengemachten Klimawandels. Dass ein verstärkter Treibhauseffekt zu einer stärkeren atmosphärischen Gegenstrahlung führt, was sich insbesondere nachts bemerkbar macht – ist eines der entscheidenden Muster (auch „Fingerabdruck“ genannt), um den Treibhauseffekt experimentell von einer veränderten Sonnenaktivität zu unterscheiden. Hasselmann entwickelte statistische Methoden, um das Signal des anthropogenen Klimawandels aus dem natürlichen „Rauschen“ des Wetters herauszufiltern. Dass die Nachttemperaturen global im Mittel schneller steigen als die Tagestemperaturen, ist ein direkter Beweis für diesen Mechanismus. Würde die Erderwärmung primär durch eine stärkere Sonne verursacht, müssten sich die Tage logischerweise stärker erwärmen als die Nächte.“

Unsere Antwort: Und genau das tun die Tage tagsüber, was Hasselmann ausschließt. Der Deutsche Wetterdienst zeigt es uns mit seinen Wetterdaten. Der DWD widerlegt den Theoretiker und Nobelpreisträger Claus Hasselmann.

Der RTL-Treibhausexperte Häckl behauptet genauso falsch: Der physikalische Prozess des Treibhauseffekts ist Tag und Nacht exakt gleich stark, aber seine Auswirkung führt dazu, dass sich die Nächte messbar schneller erwärmen als die Tage. [1, 2]

Was wäre, wenn CO₂ tatsächlich der Hauptverursacher der Temperaturerwärmungen wäre? Antwort: Die DWD-Einzelstationen müssten zumindest seit 1988 alle ähnliche Steigungsformeln haben wie der DWD-Schnitt bei Grafik 1, und zwar Tag und Nacht, bzw. nachts sogar höhere Steigungsformeln. Nur je nach Standort und Höhenlage der Wetterstationen parallel auf der x-Achse nach oben oder unten verschoben. Wir überprüfen im folgenden Teil wie es wirklich ist: Dabei orientieren wir uns immer am DWD-Schnitt in Grafik 2:

Bei Garmisch direkt am Alpenrand ist die Scherenöffnung zwischen Tmax und Tmin viel geringer und verläuft gänzlich anders als der DWD-Schnitt Deutschlands

Grafik 5: Diese 3 Grafikverläufe von Garmisch in Alpennähe widersprechen auch der Theorie des Alpinen Pumpens, die eine DWD-Expertengruppe für das Voralpenland entwickelt hat. Die Unterschiede zwischen Tag/Nacht müssten nach der DWD-Aussage in Monaten mit viel Sonnenstunden laut DWD besonders hoch sein. Siehe Link zum Alpinen Pumpen.

Nächstes Beispiel: Die Wetterstation Nürnberg-Netzstall ist eine absolut ländliche Station bei einem Aussiedlerhof östlich von Nürnberg. Ganz weit weg von den Alpen. Dort kommt der Tag/Nacht spreizende Effekt des Alpinen Pumpens bestimmt nicht mehr an. Demnach müsste die Spreizung laut DWD-Interpretation geringer sein als bei Garmisch. Die Grafik dieser ländlichen Wetterstation zeigt jedoch das genaue Gegenteil

Anmerkung: Diese Wetterstation wurde vom DWD im Sommer 2005 versetzt, vom östlichen Stadtrand Nürnberg ganz raus zum Aussiedlerhof Netzstall. Das Umzugsjahr gilt natürlich für alle drei Graphen gleichzeitig und wir betrachten lediglich die Scherenöffnungen. Die starke Nachtabkühlung führen wir auf den wärmeinselärmeren neuen Standort zurück. Umgekehrt würde T-Max natürlich auch um einiges „wärmer“ verlaufen, d.h. nicht so stark abkühlen, wenn die Station am alten wärmeren Standort verblieben wäre.

Grafik 6: Die Wetterstation Nürnberg-Netzstall hat eine der größten Scherenöffnungen zwischen Tmax/Tmin aller bisherigen DWD-Wetterstationen. Die Öffnungsdifferenz beträgt 1,3°C/Jahrzehnt.

Die Theorie des Alpinen Pumpens ist somit nicht richtig.

Versuch einer Erklärung: In Netzstall (umgeben von Wiesen und Wald) ist die Luft sehr sauber. Die Septembersonne heizt tagsüber auch den trockenen Boden des ländlichen Standortes kräftig auf. Wegen den Trockenlegungen der deutschen Böden kühlen die ländlichen Standorte nächtens viel stärker aus. (Prinzip der Wüste) Eine allgemeine CO₂-Abkühlungsbremse aufgrund einer angeblichen Treibhaus-Gegenstrahlung, die auf dem Lande genauso wie in der Stadt wirken müsste, ist nicht erkennbar.

Bevor wir unsere Vermutung mit dem Standort der ländlichen Station DWD-Dachwig in Thüringen überprüfen, soll hier nochmals auf die Falschaussage des RTL-Treibhausexperten Christian Häckl eingegangen sein. Er hatte nämlich (wissenschaftlich) behauptet, dass sich aufgrund des starken CO₂-Treibhauseffektes die Nächte stärker erwärmen würden als die Tage, da der Treibhauseffekt angeblich nächtens stärker erwärmend wirken würde. Auch diese Aussage ist anhand der DWD-Daten überprüfbar und falsch. Hier der link zum selbst ernannten RTL-Treibhausexperten.

Aber auch mal einen Dank an Herrn Bálint aus Ungarn, er hatte uns den Tipp gegeben, die Temperaturreihen Tmax und Tmin mit aufzunehmen, was tunlichst von der Treibhauskirche vermieden wird. Solche Dreifach-Temperatur-Grafiken wie bei EIKE erscheinen nirgendwo. Warum wohl?

Nun die Grafik der RTL-Heimatwetterstation Düsseldorf

Grafik 7a: Statt stärkerer Erwärmung der Nächte wie der RTL-Klimaforscher Häckl behauptet, zeigt die Trendgerade sogar nach unten, während die Trendgerade der gemittelten Monats-Maximum-Temperaturen (obere Regressionslinie) deutlich steigt. Ursache hierfür sind die zunehmenden Sonnenstunden: Das zeigt die nächste Grafik

Grafik 7b: Sonnenstunden Düsseldorf, die zunehmenden Sonnenstunden seit 1988 sind der Grund der stark zunehmenden September-Erwärmung tagsüber. Die Erklärungen des Treibhausforschers Häckl sind entweder falsch oder die angeblich nächtlich stärkere Treibhauswirkung liegt nur im Bereich homöopathischer Dosen. Keinesfalls können „Treibhausgase“ der Haupttreiber der Temperaturen sein.

Wer weitere Falschaussagen bzw. Schriften eines von unseren Geldern teuer bezahlten „Fernsehtreibhausexperten“ kennt, bitte in den Kommentaren melden. Wir müssen solche von unseren Geldern bezahlten grünen Klimascharlatane, Voodoo-Experten und Klimaangstmacher auch namentlich bloßstellen.

Und nun zu Dachwig mitten in Thüringen, vergleichbar mit Netzstall, jedoch nicht versetzt.

Grafik 8: Die Scherenöffnungsdifferenz ist bei der ländlichen Station Dachwig in Thüringen ebenfalls sehr hoch, und zwar 1,1°C/Jahrzehnt.

Wir stellen somit fest: Wärmeinselarme Wetterstationen haben im September eine größere Scherenöffnung als städtische Stationen. Das wollen wir noch einmal ausdrücklich im Vergleich von Nürnberg und dem etwa 7 km entfernten Aussiedlerhof Nürnberg/Netzstall zeigen:

Grafik 9: Nürnberg und Netzstall, der ländliche und wärmeinselärmere Standort zeigt eine viel größere Scherenöffnung als Nürnberg. Vor allem nachts kühlt das Land viel stärker ab als die Stadt. Die Stationsversetzung im Jahre 2005 an den vermeintlich kälteren Standort hatte bei den Tmax keinerlei Auswirkungen, siehe Steigungsformeln.

Sonderfall: Arkona, an der Ostsee:

Grafik 10: Arkona, kleinere Scherenöffnung durch größeren Einfluss der Ostsee-Temperaturen. Die Ostsee wirkt ausgleichend zwischen Tag/Nacht.

Bei den DWD Wetterstationen an der Nordsee, Sylt, Norderney und Helgoland sind die Temperaturtrendgeraden fast identisch zu denen von Arkona. Die Jahre vor 1988 haben ebenfalls eine fallende Temperaturtrendlinie, steigende Trendgeraden ab 1988 und kleinere Scherenöffnung zwischen Tmax und Tmin) als bei den ländlichen Stationen wie in Grafik 8 (Dachwig) oder zum Beispiel Martinroda.

Auch bei den untersuchten höher gelegenen Wetterstationen zeigt sich ein nahezu gleiches Bild. Hier am Beispiel Großer Arber.

Grafik 11: Viel stärkere Tmin–Trendgeraden als bei ländlichen Stationen.

Obwohl Deutschland in einer gleichen Klimazone liegt, erwärmt sich jede Region und jede Station leicht unterschiedlich, der Hauptgrund ist der unterschiedliche Wärmeinseleffekt der deutschen Stationen. Örtliche Klimabesonderheiten eines Gebietes spielen natürlich ergänzend mit. So kann man auch die Steigungs-Abweichungen der Einzelstationen je nach Region erklären. Übereinstimmend aller DWD-Stationen ist, dass die Schere zwischen Tag/Nacht beim September deutlich auseinandergeht.

Das Auseinanderdriften der Tag/Nachttemperaturen widerspricht der CO₂-Theorie vollständig, wonach CO₂ der ursächliche Temperaturtreiber wäre.

Wenn nicht Treibhausgase, was dann? Es gibt viele Gründe, aber auch einen Hauptgrund:

Als Hauptgrund für die viel stärkere Septembererwärmung tagsüber hatten wir in Teil 1 bereits die starke Zunahme der Sonnenstunden seit 1988 genannt, siehe Grafik 1 dort. Außerdem wurde wegen den Gesetzen zur Luftreinhaltung und der Reduzierung der Ozonschicht die Intensität der Strahlung stärker. Ebenso wirken die zunehmenden Wärmeinselflächen und Landschaftstrockenlegungen sich tagsüber viel stärker erwärmend aus als nachts.

Somit ist diese vom Mainstream verkündete Definition von Klimawandel falsch: Der Begriff Klimawandel bezeichnet langfristige Temperatur- und Wetterveränderungen, die hauptsächlich durch menschliche Aktivitäten verursacht sind, insbesondere durch die Verbrennung fossiler Brennstoffe

Richtig ist der erste Teil der Definition, falsch ist der Schluss: „insbesondere durch die Verbrennung fossiler Brennstoffe

Es müsste heißen, durch die ständige Vergrößerung der weltweiten Wärmeinselflächen und durch natürliche Temperaturveränderungen.

Nachgewiesenermaßen hat sich auch die Albedo der Erde in den letzten Jahrzehnten verringert, so dass die Energierückstrahlung ins All zusätzlich abgenommen hat.

Merken wir uns: Die physikalischen Gesetze und Erklärungen eines Treibhauseffektes sind richtig, aber insgesamt ist die Wirkung auf die Temperaturentwicklung des Klimas unbedeutend klein. Eine Wirkung in homöopathischen Dosen. Das zeigen alle Nachweis-Versuche, sowie die Temperaturreihen der einzelnen Länder. Zudem erhitzen sich seit 1988 die Tage stärker als die Nächte, auch wenn die Treibhaustheorie eines Häckl und des deutschen Nobelpreisträgers Hasselmann uns das Gegenteil erzählt. Und der von Häckl angeführte Beweis seiner Theorie – die Anzahl der Tropennächte in den Städten nimmt zu – ist in Wirklichkeit ein Beweis für den zunehmenden Wärmeinseleffekt der deutschen Städte und Stadtumgebungen, siehe nächste Grafik von Berlin-Dahlem

Grafik 12: Großstadt Berlin, die von der Sonne tagsüber aufgeheizte Stadt speichert die Wärme in die Nacht hinein. Wärmeinselstädte kühlen sich deshalb nachts nicht so stark ab wie ländliche Stationen.

Deshalb werden in Städten die Nächte auch wärmer, aber immer noch weniger stark als die Tage. Die Schere zwischen Tmax und Tmin geht nicht so stark auf wie etwa beim ländlichen Dachwig. Natürlich nehmen die Sonnenstunden in der Stadt genauso zu wie auf dem Land.

Fazit: In den Wärmeinseln der Städte werden die Tage tagsüber und auch die Nächte wärmer seit 1988, aber die Nächte immer noch weniger stark als tagsüber. In ländlichen Gebieten werden nur die Tage tagsüber wärmer, die Nächte kaum oder gar nicht.

Grundforderung von uns Natur- und Umweltschützern: Die bewusst geplante und regierungsgewollte CO₂-Klimaangstmacherei in Deutschland muss eingestellt werden.

Wir sind gegen teure CO₂-Reduzierungsmaßnahmen, die dem Klima nichts nützen, sondern der Natur und Umwelt zusätzlich schaden. Wir lehnen auch jede Luftbesprühung aus Flugzeugen mit weißen Chemikalien-Staubwolken ab, um die Sonneneinstrahlung zu reflektieren.

Was gegen heiße Sommertage und gegen Höchsttemperaturspitzen bei den Messstationen hilft haben wir hier in 16 Vorschlägen beschrieben.

Leider werden diese Maßnahmen nicht, bzw. nur allmählich und teilweise umgesetzt, weil sie tatsächlich helfen würden und die sommerlichen Temperaturspitzen tagsüber eindämmen könnten. Den neuen deutschen Allzeit-Temperaturrekord von 41,8 °C, für kurze Zeit gemessen am 27. Juni 2026 in Möckern-Drewitz hätte es dann nicht gegeben. Aber diese von uns ausführlich beschriebenen echten Naturschutzmaßnahmen würden zwar helfen, aber zugleich der CO₂-Treibhaustheorie widersprechen. Deshalb entscheidet sich die Politik lieber für die teure CO₂-Bodenverpressung oder andere Landschafts- und Verschandelungen der Umwelt. Unsere Vorschläge wären zugleich ein Beitrag zum Naturschutz, zur Verbesserung der ökologischen Vielfalt unseres Landes.

Wir brauchen mehr CO₂ in der Atmosphäre!

Eine positive Eigenschaft hat die CO₂-Zunahme der Atmosphäre. Es ist das notwendige Wachstums- und Düngemittel aller Pflanzen, mehr CO₂ führt zu einem beschleunigten Wachstum, steigert die Hektarerträge und bekämpft somit den Hunger in der Welt. Ohne Kohlendioxid wäre die Erde kahl wie der Mond. Das Leben auf der Erde braucht Wasser, Sauerstoff, ausreichend Kohlendioxid und eine angenehm milde Temperatur. Der optimale CO₂-gehalt der Atmosphäre liegt bei 800 bis gut 1000ppm. Davon sind wir derzeit weit entfernt. Das Leben auf der Erde braucht mehr und nicht weniger CO₂ in der Luft. Untersuchungen der NASA bestätigen dies (auch hier).

Das CO₂-Daten Modell nach Bern

Die «Berner» CO₂-Daten beziehen sich auf das Bern Carbon Cycle Modell (Bern-CC), ein Modell zur Beschreibung der Entwicklung der CO₂-Konzentration in der Atmosphäre.  Die Daten und Details zu diesem Modell finden Sie auf der Website von Climate Data Check (cdatac.de).

Grafik 13: Noch ist die Flora und Fauna auf diesem Planeten nicht gerettet. Wir haben bisher erst die CO₂-Konzentrationsabnahme stoppen können. Ein deutlicher CO₂-Aufwärtstrend, eine Konzentrationszunahme auf den optimalen Wert für Flora und Fauna ist noch nicht erkennbar

Es wird Zeit, dass endlich Natur- und Umweltschutz in den Mittelpunkt politischen Handelns gerückt werden und nicht das teure Geschäftsmodell Klimaschutz, das keinerlei Klima schützt, sondern auf unser Geld zielt. Abzocke ohne Gegenleistung nennt man das.

Unser Standpunkt: Die Klimapanik ist erfunden, Sie ist ein Geschäftsmodell. Die Maßnahmen gegen den angeblichen Hitzetod der Erde gefährden unseren Wohlstand und unsere Demokratie.

Grundsätzlich ist die physikalische Absorption und Emission bestimmter Gase physikalische Realität und wird von uns nicht bestritten, wofür man fälschlicherweise den Begriff Treibhauseffekt eingeführt hat. Aber wie hoch ist die dadurch geglaubte Thermalisierung der umgebenden Luft? Gibt es überhaupt eine? Von uns wird die beängstigende Höhe von 2 bis 5 Grad Klimasensitivität wissenschaftlich hinterfragt und bestritten. Der Treibhauseffekt wirkt allerhöchstens in homöopathischen Dosen

Eine starke CO₂-Treibhauserwärmung gibt es nicht. Hier sind unsere 10 Gegenbeweise:

1)In wissenschaftlichen Versuchen kann diese behauptete und durch Simulationsrechnungen des IPPC und des PIK ermittelte Höhe von 2 bis 5 Grad nicht nachgewiesen werden.

2)  Es gibt auch keine technische Anwendungen und Erfindungen, die nach dem CO₂-Erwärmungseffekt funktionieren würden. Auch Einstein hielt nichts von einer CO₂-Treibhauserwärmung.

3) Auch bei Naturbeobachtungen, wo tagelang verstärkt Treibhausgase ausströmen, wie bei der Sprengung der Nordstream-pipeline, fehlen die dazugehörigen Erwärmungen, siehe: hier.

Auch bei ständigen CO₂-Ausgasungen und ständigen Konzentrationserhöhungen in der Luft über großen Kohlekraftwerken sind keinerlei Hotspots messbar. Behauptet wird vom Weltklimarat doch, dass eine CO₂-Verdoppelung von 430 ppm zu 2 bis 5 Grad Temperaturerhöhung führen müsste.

Dann unsere 6 Grafikbeweise in den deutschen Temperaturreihen:

4) Der Monat März und der Mai kühlen seit 1988 bis heute ab, der April und der Juni erwärmen sich sehr stark.

5) bis 1987 zeigten die DWD- Temperaturreihen keine Erwärmung, 1988 erfolgte ein Temperatursprung (Ausnahme September) von einem Grad und erst seitdem setzte eine starke Weitererwärmung ein

6) Diese starke Weitererwärmung machen alle Stationen, jedoch unterschiedlich stark mit. Es gibt Wärmeinselstarke Stationen und Wärmeinselschwache.

7) Diese Weitererwärmung ab 1988 fand hauptsächlich im Sommer und Herbst und zwar tagsüber statt. Wärmeinselschwache Stationen erwärmen sich nachts kaum oder gar nicht.

8) Würden ausschließlich Treibhausgase die Temperaturtreiber sein, dann müssten alle deutschen Wetterstationen dieselben Steigungsformeln haben und zwar tagsüber und nachts.

9) CO₂ kann tagsüber nicht erwärmend wirken und nachts kühlen. Zumindest bei ein und derselben Station dürfte es bei den Trendlinien keine Steigungsunterschiede bei den Tag-Nachttemperaturen geben.

10) Die Treibhaustheorie von Christian Häckl und Nobelpreisträger Hasselmann sagt genau das Gegenteil voraus, nämlich eine stärkere Erwärmung nachts. Der DWD widerlegt diese Theorien durch seine Temperaturreihen.

Wer noch weitere weiß, bitte in den Kommentaren veröffentlichen.

All das schließt natürlich nicht aus, dass es doch einen winzigen zusätzlichen Treibhauseffekt in homöopathischen Dosen geben könnte, der versteckt neben unseren Erklärungen der Erwärmung seit 1988, bzw. seit Beginn der Industrialisierung mitwirkt. Wir haben diesen möglichen winzigen THE in den DWD-Temperaturdaten jedoch nicht gefunden.

Unsere Motivation: Alle unsere Arbeiten sind gegen das Geschäftsmodell CO₂-Klimapanik gerichtet. Die politischen Gegenmaßnahmen zur CO₂-Eindämmung sind vollkommen unsinnig und machen unser Land arm. Es handelt sich um ein Geschäftsmodell zur angeblichen Klimarettung, das dem Ablasshandelsmodell der Kirche im Mittelalter nachempfunden wurde. Diese Treibhauslüge müssen wir gemeinsam bekämpfen!

Wenn sich hier ein Kommentator oder ein Artikel für einen schwächeren CO₂-THE in der Größenordnung bis etwa 0,5 Grad ausspricht, dann widersprechen wir nicht. Für uns hat dem Geschäftsmodell Klimapanik auf breiter Front zu widersprechen absoluter Vorrang. Wir suchen Verbündete gegen die Behauptung, CO₂ sei der Haupttreiber der Temperaturen. Dieses CO₂-Geschäftsmodell ist eine Gefahr für unsere Demokratie, unseren Wohlstand und die Freiheit der Wissenschaft.

Unsere Intention: wir wollen den Deutschen die Angst vor einer CO₂-Klimakatastrophe nehmen, die ist weit und breit nicht in Sicht. Das Klima ist völlig normal, allerdings nie konstant. Es ändert sich immer. Klimawandelleugner gibt es überhaupt nicht. Das sind die erfundenen Lügen der Treibhauskirche, die gerne für den Erhalt des Geschäftsmodells „Klima-Abzocke“ benutzt werden. Zuletzt von Kanzler Merz beim Waldbrand in NRW.

Also weg mit der Behauptung, es gäbe Klimawandelleugner, weg mit der CO₂-Klimapanik und mit den teuren nichts taugenden und teuren Gegenmaßnahmen zur angeblichen Klimarettung. Weg mit diesem sündhaften Geschäftsmodell. Das ist ein moderner Treibhaus-Ablasshandel, der unser Geld will. Das Geschäftsmodell ist dem Sündenablasshandel der Kirche im Mittelalter nachempfunden, nur dreister. Das Geld wird uns per Gesetz, durch sogenannte Klimarettungsgesetze aus der Tasche und vom monatlichen Gehalt bereits abgezogen. Wichtig bleiben weiterhin Natur- und Umweltschutz und dafür setzen sich die Autoren ein.

Matthias Baritz, Naturwissenschaftler und Naturschützer

Josef Kowatsch, Naturbeobachter, aktiver Naturschützer, unabhängiger, weil unbezahlter Klimaforscher

 

Der Beitrag Einordnung des Septembers 2026 in die DWD-Zeitreihe – Teil 2 erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.

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Warum die Verleihung des diesjährigen Friedensnobelpreises die Spaltung des Westens dokumentiert

ANTI-SPIEGEL - Fundierte Medienkritik - 10. Oktober 2026 - 12:00
Um zu verstehen, warum ich den Friedensnobelpreis als “Propaganda-Instrument der europäischen Staaten” bezeichne, müssen wir uns zunächst anschauen, wer die Preisträger nach welchen Kriterien auswählt. Danach kommen wir zur aktuellen Preisträgerin und der Frage, was die diesjährige Verleihung bedeutet. Wie der Friedensnobelpreis verliehen wird Anders als alle anderen Nobelpreise, die in Stockholm an von Experten […]
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Wohngeld im Pflegeheim: Bundesrat will Wohngeld-Ausschluss verschärfen – Regierung reagiert

Die Bundesregierung lehnt eine Ausweitung des Wohngeldausschlusses für Pflegeheimbewohner ab. Der Bundesrat will weitere Sozialhilfeleistungen in den Ausschluss einbeziehen, wenn bei ihrer Berechnung Unterkunftskosten berücksichtigt werden. Für Betroffene ist entscheidend, welche Leistungen sie tatsächlich erhalten.

Nach geltendem Recht können Bewohner, die ausschließlich Hilfe zur Pflege beziehen, grundsätzlich Wohngeld erhalten. Ob ein Anspruch besteht und zusätzliches Geld verbleibt, hängt von den persönlichen Verhältnissen und der Berechnung der Sozialhilfe ab. Die Ablehnung des Vorschlags durch die Bundesregierung ist noch keine endgültige Entscheidung im Gesetzgebungsverfahren.

Was der Bundesrat ändern will

Der Bundesrat hat am 25. September 2026 vorgeschlagen, den Leistungsausschluss in § 7 des Wohngeldgesetzes zu erweitern. Er soll weitere Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII erfassen, die den Lebensunterhalt umfassen, sofern Unterkunftskosten bei ihrer Berechnung berücksichtigt werden. Die Forderung ist in der Bundestagsdrucksache 21/8284 dokumentiert.

Damit will der Bundesrat doppelte Leistungen für Unterkunftskosten und zusätzlichen Verwaltungsaufwand vermeiden. Zugleich sollen bestimmte gesetzliche Ausnahmen auch für die neu erfassten Leistungen gelten. Der Vorschlag wäre deshalb kein ausnahmsloser Ausschluss sämtlicher Bewohner, die finanzielle Unterstützung erhalten.

Warum die Bundesregierung den Vorschlag ablehnt

Die Bundesregierung beschreibt die praktische Tragweite des Vorschlags als „Herausnahme aller Heimbewohnenden (mit Ausnahme der Selbstzahler) aus dem Wohngeld“. In ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates erklärt sie, den Vorschlag geprüft zu haben und keinen Anpassungsbedarf am Gesetzentwurf zu sehen.

Sie verweist stattdessen auf die Arbeiten an einem geplanten einheitlichen Sozialleistungssystem, das auch das Wohngeld einbeziehen soll. Fragen zum Zusammenspiel der Leistungen für Heimbewohner sollen in diesem Zusammenhang behandelt werden. Eine konkrete spätere Gesetzesänderung oder einen verbindlichen Zeitpunkt nennt die Bundesregierung dabei nicht.

Der Gesetzentwurf liegt jetzt in den Ausschüssen

Der Bundestag hat den Gesetzentwurf am 8. Oktober 2026 erstmals beraten und anschließend an die Ausschüsse überwiesen. Wie aus dem Bericht zur ersten Beratung hervorgeht, übernimmt der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen die Federführung.

Der vom Bundesrat verlangte erweiterte Ausschluss ist damit noch kein geltendes Recht. Im weiteren parlamentarischen Verfahren kann der Entwurf verändert werden. Aus der Position der Bundesregierung lässt sich deshalb nicht ableiten, dass der Wohngeldanspruch für alle bisher berechtigten Heimbewohner dauerhaft gesichert wäre.

Außerdem enthält der Entwurf weitere Änderungen beim Wohngeld. Vorgesehen sind unter anderem eine Halbierung der dauerhaften Heizkostenkomponente und das Aussetzen der nächsten regelmäßigen Anpassung. Selbst wenn jemand weiterhin anspruchsberechtigt bleibt, bedeutet das deshalb nicht, dass die Höhe seines Wohngeldes unverändert bleibt.

Wer im Pflegeheim grundsätzlich Wohngeld erhalten kann

Wer dauerhaft in einem Pflegeheim lebt, kann grundsätzlich Wohngeld erhalten. Das Wohngeldgesetz stellt Heimbewohner insoweit Mietern gleich. Ein klassischer Wohnungsmietvertrag ist dafür nicht erforderlich.

Auch das Bundesgesundheitsministerium erläutert den Wohngeldanspruch im Pflegeheim. Für die Bewilligung müssen allerdings die übrigen Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehören insbesondere die Einkommensverhältnisse und die Prüfung, ob eine andere Sozialleistung den Anspruch ausschließt.

Die besondere Regelung für Heimbewohner setzt eine dauerhafte Aufnahme voraus. Ein vorübergehender Aufenthalt zur Kurzzeitpflege fällt nicht darunter. Ob währenddessen Wohngeld für eine weiterhin bestehende Wohnung möglich ist, muss gesondert geprüft werden.

Auch erhebliches Vermögen kann einem Anspruch entgegenstehen. Die entsprechende Regelung findet sich in § 21 WoGG. Ein geringes laufendes Einkommen allein genügt daher nicht in jedem Fall für eine Bewilligung.

Wann Grundsicherung und Hilfe zum Lebensunterhalt ausschließen

Nach § 7 WoGG sind Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie von Hilfe zum Lebensunterhalt grundsätzlich vom Wohngeld ausgeschlossen, wenn bei der Berechnung dieser Leistungen Unterkunftskosten berücksichtigt worden sind. Damit soll verhindert werden, dass dieselben Wohnkosten durch unterschiedliche Leistungen abgedeckt werden.

Das Gesetz enthält jedoch Ausnahmen. Das betrifft beispielsweise Leistungen, die ausschließlich als Darlehen gewährt werden. Auch wenn Wohngeld die Hilfebedürftigkeit vermeiden oder beseitigen kann, kommt unter zusätzlichen gesetzlichen Voraussetzungen ein Anspruch infrage.

Betroffene sollten deshalb nicht allein aufgrund der Bezeichnung ihrer Sozialleistung auf eine Prüfung verzichten. Ebenso wenig sollten sie eine bestehende Sozialhilfeleistung vorschnell aufgeben. Entscheidend ist, welche Kombination den Lebensunterhalt und die Unterkunft tatsächlich sichert.

Hilfe zur Pflege allein schließt Wohngeld nicht aus

Hilfe zur Pflege ist eine andere Leistung als Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt. Sie wird in § 7 WoGG nicht als Leistung genannt, die für sich genommen vom Wohngeld ausschließt. Wer ausschließlich Hilfe zur Pflege erhält, kann deshalb grundsätzlich einen Wohngeldanspruch haben.

Die Verwaltungsvorschrift zum Wohngeldgesetz behandelt ausdrücklich den Fall eines Heimbewohners, der nur Hilfe zur Pflege bezieht und Wohngeld beantragt. Entscheidend ist somit die genaue Zusammensetzung der bewilligten Sozialhilfe. Werden daneben Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt mit berücksichtigten Unterkunftskosten gezahlt, kann der gesetzliche Ausschluss greifen.

Weitere Informationen zu den Voraussetzungen bietet unser Beitrag darüber, wann das Sozialamt Pflegekosten übernehmen muss. Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung allein schließen einen Wohngeldanspruch ebenfalls nicht aus.

Wie Wohngeld die Hilfe zur Pflege beeinflussen kann

Ein bewilligter Wohngeldanspruch bedeutet nicht automatisch, dass der gesamte Betrag zusätzlich für persönliche Ausgaben zur Verfügung steht. Wohngeld kann bei der Hilfe zur Pflege als Einkommen berücksichtigt werden. Dadurch können sich die Zahlung des Sozialamts oder die eigene Kostenbeteiligung ändern.

Die Wohngeldbehörde prüft den Anspruch und die Höhe des Zuschusses. Das Sozialamt prüft, wie sich dieser auf die Hilfe zur Pflege auswirkt. Betroffene sollten deshalb beide Berechnungen zusammen betrachten, bevor sie mit einem bestimmten zusätzlichen Betrag planen.

Welche Heimkosten bei der Berechnung zählen

Bei dauerhaft aufgenommenen Heimbewohnern wird nicht die gesamte Heimrechnung als Miete angesetzt. Nach § 9 Absatz 3 WoGG gilt stattdessen ein gesetzlich festgelegter Höchstbetrag zuzüglich der Klimakomponente als Miete. Dieser Ansatz ersetzt die Ermittlung der tatsächlichen Unterkunftskosten.

Der Höchstbetrag richtet sich nach der örtlichen Mietenstufe und der Zahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder. Zusätzlich sieht § 11 WoGG eine Entlastung bei den Heizkosten vor. Pflegekosten und andere Bestandteile der Heimrechnung werden dadurch nicht vollständig zu wohngeldfähigen Wohnkosten.

Für die pauschal angesetzte Miete müssen Bewohner die tatsächlichen Unterkunftskosten nicht nachweisen. Der angesetzte Betrag ist allerdings eine Berechnungsgröße und entspricht nicht dem ausgezahlten Wohngeld. Die Höhe des Zuschusses hängt außerdem vom Einkommen und den Haushaltsverhältnissen ab. Weitere Erläuterungen enthält unser Beitrag Wohngeld für Pflegeheimbewohner: Wer Anspruch hat.

Die wichtigsten Fälle im Überblick Situation im Pflegeheim Wohngeld nach derzeitiger Rechtslage Dauerhafte Heimaufnahme ohne eine ausschließende Sozialleistung Ein Anspruch ist möglich, wenn die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind. Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt mit berücksichtigten Unterkunftskosten Wohngeld ist grundsätzlich ausgeschlossen; gesetzliche Ausnahmen müssen geprüft werden. Ausschließlich Hilfe zur Pflege Kein automatischer Ausschluss. Wohngeld kann jedoch die Berechnung der Hilfe zur Pflege beeinflussen. Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung Diese Leistungen allein schließen Wohngeld nicht aus. Warum Betroffene mit dem Antrag nicht warten sollten

Die politische Debatte ist kein Grund, eine mögliche Berechtigung ungeprüft zu lassen. Zuständig ist die Wohngeldbehörde der Stadt, Gemeinde oder des Landkreises. Mit einer entsprechenden Bevollmächtigung kann auch der Heimträger den Antrag stellen.

Nach § 25 WoGG beginnt die Bewilligung normalerweise mit dem ersten Tag des Monats, in dem der Antrag gestellt wurde, sofern die Voraussetzungen bereits vorliegen. Wer im Oktober anspruchsberechtigt ist, aber erst im November beantragt, erhält für Oktober im Regelfall kein Wohngeld. Für besondere Fallgestaltungen enthält das Gesetz abweichende Regelungen.

Wer Sozialhilfe erhält, sollte den vollständigen Bescheid für die Prüfung bereithalten. Daraus muss hervorgehen, welche Leistungen bewilligt wurden und ob Unterkunftskosten berücksichtigt sind. Bei einer Ablehnung lässt sich so nachvollziehen, auf welchen gesetzlichen Ausschluss sich die Behörde beruft.

Fragen und Antworten zum Wohngeld im Pflegeheim Ist der erweiterte Wohngeldausschluss bereits beschlossen?

Nein. Der Bundestag hat den Gesetzentwurf am 8. Oktober 2026 erstmals beraten und an die Ausschüsse überwiesen. Die Bundesregierung lehnt die vom Bundesrat verlangte Erweiterung ab; das Gesetzgebungsverfahren ist aber noch nicht abgeschlossen.

Kann ich trotz Hilfe zur Pflege Wohngeld erhalten?

Ja, das ist grundsätzlich möglich. Hilfe zur Pflege allein schließt Wohngeld nicht aus. Die übrigen Anspruchsvoraussetzungen und mögliche weitere Sozialleistungen müssen jedoch geprüft werden.

Was gilt bei Grundsicherung im Alter?

Wer Grundsicherung im Alter erhält, ist grundsätzlich vom Wohngeld ausgeschlossen, wenn bei dieser Leistung Unterkunftskosten berücksichtigt wurden. Das Gesetz enthält Ausnahmen, die im Einzelfall zu prüfen sind.

Wird die gesamte Heimrechnung berücksichtigt?

Nein. Für dauerhaft aufgenommene Heimbewohner wird eine gesetzlich bestimmte Miete angesetzt, ergänzt um die vorgesehenen Entlastungskomponenten. Die gesamte Rechnung einschließlich Pflege und Verpflegung wird nicht als Wohnkostenbetrag übernommen.

Kann das Pflegeheim den Antrag für mich stellen?

Ja, ein entsprechend bevollmächtigter Heimträger kann den Antrag stellen. Ein Wohngeldrechner liefert lediglich eine unverbindliche Einschätzung. Er ersetzt weder den Antrag noch die Entscheidung der Wohngeldbehörde.

Ab wann wird Wohngeld normalerweise gezahlt?

Die Bewilligung beginnt normalerweise am ersten Tag des Antragsmonats, wenn die Voraussetzungen bereits erfüllt sind. Liegen sie erst später vor, verschiebt sich der Beginn entsprechend. Für bestimmte Fälle gelten gesetzliche Sonderregelungen.

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Rentner: Nach Steuernachzahlung kann die nächste Forderung folgen

Der Steuerbescheid kommt, die Nachzahlung wird überwiesen – damit scheint die Sache erledigt. Doch auf den folgenden Seiten können bereits weitere Forderungen stehen: Einkommensteuer-Vorauszahlungen für das laufende Jahr. Wer sie übersieht, verpasst möglicherweise einen Zahlungstermin.

Auch Rentner können davon betroffen sein. Eine feste Rentenhöhe, ab der jeder vorauszahlen muss, gibt es jedoch nicht. Entscheidend ist, wie viel Einkommensteuer voraussichtlich noch offen bleibt. Die häufig genannte 400-Euro-Grenze ist keine Einkommensgrenze.

400 Euro im Jahr und 100 Euro je Termin

Das Einkommensteuergesetz nennt zwei Mindestbeträge: Vorauszahlungen werden nur festgesetzt, wenn sie mindestens 400 Euro im Kalenderjahr und mindestens 100 Euro für einen Vorauszahlungstermin betragen.

Dabei zählt nicht einfach die gesamte Jahressteuer. Bereits anrechenbare Steuerabzüge, etwa die vom Arbeitgeber einbehaltene Lohnsteuer, werden berücksichtigt. Das Finanzamt prüft, welcher Betrag darüber hinaus voraussichtlich zu zahlen ist.

Eine jährliche Einkommensteuer von mehr als 400 Euro löst deshalb nicht automatisch Vorauszahlungen aus. Ist die Steuer bereits durch entsprechende Abzüge gedeckt, fehlt der offene Betrag.

Diese Regelung gilt bereits und ist keine neue Steuer für Rentner im Jahr 2026.

Auch ohne Nebenverdienst können Rentner vorauszahlen müssen

Bei der gesetzlichen Rente wird während des Jahres grundsätzlich keine Einkommensteuer von der Auszahlung abgezogen. Ob Steuern anfallen, wird anhand der persönlichen Verhältnisse ermittelt.

Dabei können die Renteneinkünfte allein ausreichen, um Vorauszahlungen auszulösen. Zusätzliche Einnahmen aus Vermietung oder einer selbstständigen Tätigkeit können die Steuerlast erhöhen, sind dafür aber keine Voraussetzung.

Warum sich die Situation je nach Einkommensquelle unterscheidet, erläutert unser Beitrag zu Steuervorauszahlungen auf die Rente und weitere Einkünfte.

Nachzahlung und Vorauszahlung können gleichzeitig anfallen

Besonders belastend wird es, wenn das Finanzamt Geld für zwei Steuerjahre in kurzem Abstand verlangt. Die Nachzahlung betrifft ein bereits abgelaufenes Jahr. Die Vorauszahlungen werden dagegen auf die erwartete Steuer eines anderen, meist laufenden Jahres geleistet.

Ein vereinfachtes Beispiel: Ein Rentner muss für 2025 noch 800 Euro nachzahlen. Für 2026 setzt das Finanzamt bei unveränderten Verhältnissen ebenfalls insgesamt 800 Euro Vorauszahlungen fest. Verteilt auf vier reguläre Termine wären das jeweils 200 Euro.

Der Rentner muss somit insgesamt 1.600 Euro einplanen. Er zahlt aber nicht zweimal für dasselbe Jahr: 800 Euro gehören zu 2025, die anderen 800 Euro zu 2026. Die Vorauszahlungen werden später bei der endgültigen Steuerabrechnung für 2026 angerechnet.

Wird die Vorauszahlung erst während des Jahres festgesetzt oder angepasst, kann die Verteilung abweichen. Ausschlaggebend sind die Beträge und Fälligkeiten im Bescheid.

Vier Zahlungstermine, aber nicht vier Erinnerungsbriefe

Die gesetzlichen Termine für Einkommensteuer-Vorauszahlungen sind der 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember.

Der Vorauszahlungsbescheid liegt häufig dem Einkommensteuerbescheid bei. Bleiben die festgesetzten Beträge unverändert, verschickt das Finanzamt nicht zu jedem Termin einen neuen Bescheid.

Lesen Sie deshalb auch die Folgeseiten und prüfen Sie, ob dort Zahlungen für das laufende Jahr oder für Folgejahre aufgeführt sind. Wer beispielsweise jedes Quartal 200 Euro leisten muss, kann dafür monatlich rund 67 Euro zurücklegen.

Die Berechnung muss zur heutigen Einkommenslage passen

Das Finanzamt orientiert sich grundsätzlich an der letzten Steuerfestsetzung. Seitdem kann sich jedoch einiges verändert haben: Eine Nebentätigkeit wurde beendet, Mieteinnahmen sind gesunken oder steuerlich berücksichtigungsfähige Ausgaben haben sich erhöht.

Dann kommt ein Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen infrage. Dafür sollte nachvollziehbar dargestellt werden, weshalb die erwartete Steuer niedriger ausfällt. Hilfreich sind Angaben zu den voraussichtlichen Jahreseinnahmen, zum Zeitpunkt der Änderung und zu den entsprechenden Nachweisen.

Ein niedriger Kontostand allein belegt dagegen noch keine geringere Steuerpflicht. Entscheidend ist die neue Steuerprognose.

Welche Ausgaben grundsätzlich berücksichtigt werden können, zeigt unser Überblick über 15 Posten, die Rentner von der Steuer absetzen können.

Wird die Vorauszahlung herabgesetzt, zählen bereits geleistete Zahlungen mit. Übersteigen sie den neu festgesetzten Jahresbetrag, kann sich eine Erstattung ergeben.

Zahlungen nicht eigenmächtig einstellen

Ein Antrag auf Herabsetzung ändert den bestehenden Bescheid noch nicht. Betroffene sollten deshalb weiter auf die festgesetzten Termine achten, bis das Finanzamt eine Änderung oder eine andere Zahlungsregelung mitteilt.

Auch ein Einspruch stoppt die Zahlungspflicht nicht automatisch. Gegebenenfalls muss zusätzlich eine Aussetzung der Vollziehung beantragt werden. Ob deren Voraussetzungen vorliegen, prüft das Finanzamt gesondert.

Die endgültige Abrechnung erfolgt mit dem Einkommensteuerbescheid für das betreffende Jahr. Zu hohe Vorauszahlungen werden grundsätzlich erstattet; zu niedrige können eine weitere Nachzahlung nach sich ziehen. Es lohnt sich deshalb, eine dauerhaft veränderte Einkommenslage frühzeitig mitzuteilen.

Stand: 9. Oktober 2026. Das Rechenbeispiel ist vereinfacht.Quellen:
§ 37 Einkommensteuergesetz: Einkommensteuer-Vorauszahlung;
§ 36 Einkommensteuergesetz: Entstehung und Tilgung der Einkommensteuer;
§ 361 Abgabenordnung: Aussetzung der Vollziehung;
Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen: Vorauszahlungen.

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Für Prien und Günther ist die CDU immer noch nicht linksradikal genug

Die linksextremen Kräfte in der CDU treiben die Selbstaufgabe der Union weiter voran und wollen ihr den letzten Rest an konservativer Identität nehmen. Ausgerechnet jetzt, nach drei Ost-Wahlpleiten und sinkenden Umfragewerten, erklärt CDU-Vize und Bundesbildungsministerin Karin Prien, ihre Partei sei „zu konservativ“ geworden. Der Ansatz „CDU pur“ sei gescheitert, sagte sie der Nachrichtenagentur Reuters kurz […]

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KNK fordert Maßnahmen gegen Umweltzerstörung in Südkurdistan

Die Umweltkommission des Nationalkongress Kurdistans (KNK) hat die systematische Zerstörung von Wäldern und natürlichen Lebensräumen durch das türkische Militär in Südkurdistan scharf verurteilt. Angesichts der anhaltenden Abholzungen in den türkisch besetzten Grenzregionen fordert sie internationale Untersuchungen und entschiedene Maßnahmen der Regierung der Kurdistan-Region des Irak (KRI). Die Kommission spricht von einem Ökozid, der darauf abziele, die natürlichen Lebensgrundlagen Kurdistans dauerhaft zu zerstören.

Satellitenbilder dokumentieren Waldzerstörung

Hintergrund der Erklärung sind jüngste Berichte über das Ausmaß der Umweltzerstörung in der Provinz Duhok. Satellitenbildvergleiche aus zwanzig Gebieten dokumentieren die Veränderungen der Waldflächen zwischen 2013 und 2023. Besonders betroffen sind die Bergregionen um Zaxo und Amêdî in Behdînan, wo im Zuge der türkischen Besatzung Waldgebiete gerodet und Straßen sowie Militärstützpunkte errichtet wurden. Die Aufnahmen verdeutlichen, wie stark die türkische Militärpräsenz in die Landschaft eingegriffen hat. Neben der Abholzung großer Waldflächen wurden wiederholt der Abtransport von Holz in die Türkei und die Zerstörung weiterer natürlicher Lebensräume dokumentiert.

Kurdistans Identität wird ausgelöscht

Nach Auffassung des KNK geht die türkische Besatzungspolitik weit über die militärische Kontrolle grenznaher Gebiete hinaus. Sie richte sich nicht nur gegen das Territorium und die natürlichen Ressourcen Kurdistans, sondern ziele mit der systematischen Vernichtung von Wäldern und Baumbeständen auch darauf ab, „die ökologische Identität der Region auszulöschen“. Die Kommission bezeichnet dieses Vorgehen als schwerwiegenden Verstoß gegen internationale Abkommen und fordert dringende Gegenmaßnahmen.

Internationale Untersuchung und klare Haltung der Regionalregierung gefordert

In einem fünf Punkte umfassenden Appell fordert der KNK internationale Menschenrechts- und Umweltschutzorganisationen auf, ihr Schweigen zu brechen und unverzüglich Untersuchungen zu den Umweltverbrechen in den Grenzregionen Südkurdistans einzuleiten. Zugleich richtet sich der Aufruf an die Regierung der Kurdistan-Region und sämtliche politischen Kräfte. Sie müssten eine eindeutige Haltung gegen die türkische Besatzung und die Zerstörung der Natur einnehmen. Die Kommission warnt davor, durch Untätigkeit zur Fortsetzung der Umweltzerstörung beizutragen. „Schweigen angesichts des Ökozids ist ein schweres Vergehen“, heißt es.

Auch die Medien sieht der KNK in der Verantwortung. Journalist:innen und Nachrichtenorganisationen sollten verstärkt über die ökologischen Folgen der türkischen Militäroperationen berichten und insbesondere die Brandrodung und Abholzung von Wäldern international sichtbar machen.

Aufruf zum zivilgesellschaftlichen Widerstand

Die Umweltkommission ruft Kurd:innen und Umweltaktivist:innen weltweit dazu auf, gegen die Zerstörung der Natur in Kurdistan ihre Stimme zu erheben. Der Schutz von Wäldern, Bäumen und natürlichen Lebensräumen sei eine gemeinsame gesellschaftliche Verantwortung. „Der Schutz der Umwelt und der Bäume Kurdistans ist eine moralische und nationale Pflicht aller“, heißt es in der Erklärung. Die systematische Zerstörung müsse deshalb mit allen Formen zivilgesellschaftlichen Protests gestoppt werden.

Satellitenbilder dokumentieren ökologische Zerstörung in SüdkurdistanSatellitenaufnahmen aus zwanzig Gebieten der südkurdischen Provinz Duhok dokumentieren das Ausmaß der ökologischen Zerstörung im Zusammenhang mit der türkischen Besatzung. Die Bildvergleiche zeigen...ANF News

 

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Pflegeheim: Frühere Pflegezeiten zählen auch nach einem Umzug

Ein Umzug in ein anderes Pflegeheim kann die monatliche Rechnung verändern. Die bereits zurückgelegten Zeiten in vollstationärer Pflege dürfen dabei aber nicht einfach verschwinden: Ein Heimwechsel setzt die Berechnung des Leistungszuschlags nicht auf null zurück.

Wer bereits eine höhere Zuschlagsstufe erreicht hat, darf deshalb nicht allein wegen des Umzugs wieder auf 15 Prozent zurückgestuft werden. Dasselbe gilt bei einem Wechsel der Pflegekasse.

Die bisherige Pflegezeit zählt, nicht nur der neue Heimvertrag

Der Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI entlastet Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5 beim pflegebedingten Eigenanteil in der vollstationären Pflege. Seine Höhe richtet sich danach, wie lange bereits Leistungen der vollstationären Pflege nach § 43 SGB XI bezogen wurden.

Entscheidend ist somit nicht, seit wann der Vertrag mit der aktuellen Einrichtung besteht. Frühere anrechenbare Zeiten in anderen Pflegeheimen gehören zur Berechnung dazu.

Die Verbraucherzentrale erläutert diese Regelung in ihrem am 2. Oktober 2026 aktualisierten Beitrag zu den Zuschlägen bei Heimkosten. Für Bewohner und Angehörige ist sie besonders beim Vergleich der letzten alten und der ersten neuen Heimrechnung wichtig.

Bis zu 75 Prozent – aber nur auf einen Teil der Rechnung

Nach geltendem Recht steigt der Zuschlag in vier Stufen. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 erhalten diesen Leistungszuschlag nicht.

Bisherige Dauer des Bezugs vollstationärer Pflegeleistungen Zuschlag zum pflegebedingten Eigenanteil Bis einschließlich zwölf Monate 15 Prozent Mehr als zwölf bis einschließlich 24 Monate 30 Prozent Mehr als 24 bis einschließlich 36 Monate 50 Prozent Mehr als 36 Monate 75 Prozent

Die höchste Stufe beginnt damit grundsätzlich im 37. anrechenbaren Kalendermonat. Die Staffelung steht in § 43c SGB XI und gilt nicht erst ab dem Einzug in das neue Heim.

Allerdings übernimmt die Pflegekasse auch auf der höchsten Stufe nicht 75 Prozent der gesamten Heimrechnung. Bezuschusst wird der verbleibende pflegebedingte Eigenanteil einschließlich der berücksichtigungsfähigen Ausbildungskosten.

Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten werden durch diesen Zuschlag nicht reduziert. Deshalb kann trotz einer hohen Zuschlagsstufe eine erhebliche monatliche Eigenbelastung bleiben.

Auch angefangene Monate werden berücksichtigt

Für die zeitliche Einstufung zählt ein Kalendermonat auch dann, wenn nur während eines Teils dieses Monats vollstationäre Leistungen bezogen wurden. Ein Einzug gegen Monatsende führt deshalb nicht dazu, dass dieser Monat vollständig unberücksichtigt bleibt.

Bei mehreren Einrichtungen sollten die Aufenthaltszeiten deshalb anhand konkreter Ein- und Auszugsdaten geprüft werden. Ein Wechsel innerhalb desselben Kalendermonats macht daraus allerdings keine zwei anrechenbaren Monate.

Nicht jeder Aufenthalt in einem Pflegeheim zählt automatisch nach denselben Regeln. Eine reine Kurzzeitpflege ist eine andere Leistung als die vollstationäre Dauerpflege nach § 43 SGB XI und darf nicht ohne Weiteres gleichgesetzt werden.

Eine Unterbrechung löscht frühere Zeiten nicht

Die anrechenbaren Zeiträume müssen nicht lückenlos aufeinanderfolgen. Nach dem gemeinsamen Rundschreiben der Pflegekassen bleiben frühere Bezugszeiten auch dann erhalten, wenn die vollstationäre Pflege zwischenzeitlich unterbrochen wurde.

Das bedeutet jedoch nicht, dass jeder Unterbrechungsmonat zusätzlich mitzählt. Zu unterscheiden ist zwischen der Anrechnung früherer Aufenthalte und der Frage, ob während einer Abwesenheit weiterhin ein Anspruch auf vollstationäre Pflegeleistungen bestand.

Bei vorübergehenden Abwesenheiten, etwa einem Krankenhausaufenthalt, können entsprechende Ansprüche fortbestehen. Die Pflegekasse sollte deshalb erläutern, welche Monate sie berücksichtigt hat und weshalb einzelne Zeiträume gegebenenfalls fehlen.

Die Pflegekasse berechnet, das Heim berücksichtigt den Zuschlag

Seit dem 1. Juli 2026 berechnet nach dem Gesetz die Pflegekasse den Leistungszuschlag auf Grundlage der Informationen der versorgenden Einrichtung. Sie zahlt ihn an das Pflegeheim, das dem Bewohner den verbleibenden Eigenanteil in Rechnung stellt.

Eine gesonderte Überweisung des Zuschlags auf das persönliche Konto ist deshalb regelmäßig nicht zu erwarten. Auch ein eigener Antrag auf diesen Zuschlag ist nach den Erläuterungen der Verbraucherzentrale nicht erforderlich.

Automatische Berücksichtigung bedeutet aber nicht, dass jede Rechnung fehlerfrei ist. Gerade bei einem Wechsel sollten Bewohner oder ihre bevollmächtigten Angehörigen kontrollieren, ob die bisherige Bezugsdauer vollständig übernommen wurde.

Bei einer Rückstufung konkret nachfragen

Stehen auf der neuen Rechnung plötzlich 15 Prozent, obwohl zuvor bereits 30, 50 oder 75 Prozent berücksichtigt wurden, sollte die Berechnung erklärt werden. Hilfreich sind frühere Leistungsbescheide, Heimrechnungen und Unterlagen zu den bisherigen Aufenthaltszeiten.

Die Nachfrage sollte sowohl an die Pflegekasse als auch an die neue Einrichtung gehen. Dabei lässt sich konkret um Mitteilung der angerechneten Monate, der angewandten Zuschlagsstufe und gegebenenfalls um Korrektur der Abrechnung bitten.

Eine bloße Begründung wie „Sie wohnen erst seit diesem Monat bei uns“ erklärt keine Rückstufung. Sie berücksichtigt die vorherigen vollstationären Leistungszeiten nicht.

Gleicher Prozentsatz bedeutet nicht dieselbe Monatsrechnung

Selbst bei korrekt übernommener Zuschlagsstufe kann der Umzug teurer werden. Die neue Einrichtung kann andere Pflegekosten sowie höhere Entgelte für Unterkunft, Verpflegung oder Investitionen haben.

Für einen aussagekräftigen Vergleich sollten deshalb die einzelnen Rechnungspositionen gegenübergestellt werden.

Beispiel aus der Praxis: Eine falsche Einstufung kostet 700 Euro

Ein fiktives Beispiel: Eine Rentnerin mit Pflegegrad 3 hat bereits 28 anrechenbare Monate vollstationäre Pflegeleistungen bezogen und wechselt in ein anderes Heim. Ihr dortiger pflegebedingter Eigenanteil einschließlich Ausbildungskosten beträgt vor dem Leistungszuschlag monatlich 2.000 Euro.

Bei der zutreffenden Zuschlagsstufe von 50 Prozent übernimmt die Pflegekasse davon 1.000 Euro. Würde die neue Abrechnung fälschlich nur 15 Prozent berücksichtigen, wären es lediglich 300 Euro.

Die Rentnerin müsste dadurch monatlich 700 Euro zu viel aus eigener Tasche tragen. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten kommen in beiden Varianten gesondert hinzu und sind in dieser Beispielrechnung nicht enthalten.

Quellen: § 43c SGB XI; GKV-Spitzenverband, Gemeinsames Rundschreiben zu den leistungsrechtlichen Vorschriften des SGB XI vom 02.04.2026, Erläuterungen zu § 43c; Verbraucherzentrale, „Bei vollstationärer Pflege: Pflegekasse zahlt Zuschläge zu Heimkosten“, aktualisiert am 02.10.2026; Techniker Krankenkasse, Informationen zu Leistungen im Pflegeheim.

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Krankgeschrieben, dann neuer Job: Gericht entscheidet ganz klar

Bis zum Ende des alten Arbeitsverhältnisses krankgeschrieben, am nächsten Tag im neuen Job: Für einen Arbeitgeber stand damit fest, dass eine Pflegefachkraft ihre Krankheit nur vorgetäuscht hatte. Er kündigte ihr fristlos.

Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein ließ diesen Schluss nicht gelten und erklärte die Kündigung für unwirksam. Ein anschließender Stellenwechsel beweist noch keine erschlichene Krankschreibung.

Das Urteil vom 23. Januar 2026 trägt das Aktenzeichen 5 Sa 143/25. Es zeigt einen entscheidenden Unterschied: Selbst wenn ein Arbeitgeber den Beweiswert eines Attests erschüttert, hat er damit nicht den Grund für die Kündigung bewiesen.

Wer wegen angeblich vorgetäuschter Krankheit fristlos entlassen wird, sollte schnell handeln: Für die Kündigungsschutzklage gilt grundsätzlich eine Dreiwochenfrist.

Pflegefachkraft kündigt selbst – und verletzt sich an der Schulter

Die Arbeitnehmerin arbeitete seit Januar 2024 als Pflegefachkraft und verdiente zuletzt 4.350 Euro brutto monatlich. Sie kündigte selbst fristgerecht zum 31. März 2025. Wann sie die Kündigung erklärt hatte, blieb zwischen den Parteien umstritten: Die Beschäftigte erinnerte sich an den 21. Februar, der Arbeitgeber berief sich auf den 21. Januar 2025.

Auch das Kündigungsschreiben trug nach den Feststellungen des LAG das Januardatum.

Nach ihrer Schilderung stürzte die Frau am 17. Februar auf die Schulter. Zunächst arbeitete sie weiter. Die Beschwerden hätten jedoch dazu geführt, dass sie das Firmenfahrzeug nicht mehr mit der rechten Hand schalten und ihre pflegerischen Aufgaben nicht mehr ausführen konnte.

Eine chirurgische Praxis bescheinigte ihr Arbeitsunfähigkeit vom 24. Februar bis zum 2. März. Eine weitere Bescheinigung der Hausärztin erfasste den Zeitraum vom 4. bis zum 31. März 2025.

Arbeitgeber vermutet eine erfundene Krankheit

Der Arbeitgeber hielt die Arbeitsunfähigkeit für vorgeschoben. Er verwies auf den Wechsel zur Hausärztin und auf eine Diskussion über eine Dienstplanänderung am 4. März.

Kurz nach diesem Gespräch hatte die Pflegefachkraft ihre Folgebescheinigung eingereicht. Mit Schreiben vom 10. März 2025 kündigte der Arbeitgeber fristlos.

Am 1. April trat die Frau ihre neue Stelle an. Dass sie ausgerechnet dann wieder arbeiten konnte, wertete der Arbeitgeber im Prozess als weiteres Argument gegen die zuvor bescheinigte Arbeitsunfähigkeit.

Das Arbeitsgericht Lübeck folgte dieser Bewertung zunächst und wies die Kündigungsschutzklage ab. Erst vor dem Landesarbeitsgericht setzte sich die Arbeitnehmerin durch.

Ein neuer Job entwertet die Krankschreibung nicht automatisch

Das LAG stellte klar: Jede Arbeitsunfähigkeit endet irgendwann. Fällt die Genesung auf einen für Beschäftigte günstigen Zeitpunkt, beweist das allein noch keine Täuschung.

Deshalb durfte das Arbeitsgericht nicht allein aus dem Stellenantritt am 1. April ableiten, dass die vorherige Krankschreibung ihren Beweiswert verloren hatte.

Entscheidend war auch der zeitliche Ablauf. Nach dem eigenen Vortrag des Arbeitgebers hatte die Frau bereits am 21. Januar gekündigt. Die erste bescheinigte Arbeitsunfähigkeit begann aber erst am 24. Februar.

Damit fehlte nach der Bewertung des LAG gerade das zeitliche Zusammenfallen von Kündigungsfrist und Krankheitszeitraum, auf das sich Arbeitgeber in vergleichbaren Verfahren häufig berufen.

Der Fall betraf somit einen Stellenantritt nach dem Ende der bescheinigten Arbeitsunfähigkeit. Die Pflegefachkraft hatte nicht während dieses Zeitraums bereits beim neuen Arbeitgeber gearbeitet.

Auch Dienstplanstreit und lange Folgebescheinigung reichten nicht

Die Diskussion über den Dienstplan konnte grundsätzlich Anlass für Zweifel geben. Die Arbeitnehmerin hatte aber zugleich erklärt, sie werde sofort wieder arbeiten, sobald ihre Schulter dies zulasse.

Diesen Teil des Gesprächs hatte der Arbeitgeber nicht bestritten. Damit verloren die aus dem Telefonat abgeleiteten Zweifel ihr Gewicht.

Den Arztwechsel erklärte die Beschäftigte damit, dass die chirurgische Praxis keinen weiteren Termin anbieten konnte und sie für die Folgebescheinigung an ihre Hausärztin verwiesen hatte. Dass die zweite Krankschreibung fast vier Wochen umfasste, genügte dem LAG ebenfalls nicht: Die Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie sieht zwar grundsätzlich eine kürzere Vorausschau vor, lässt aber eine Bescheinigung bis zu einem Monat zu.

Auch in der Gesamtbetrachtung hielt das Gericht den Beweiswert hier noch für ausreichend.

Der Arbeitgeber muss die vorgetäuschte Krankheit beweisen

Wer eine Arbeitsunfähigkeit vortäuscht, um Entgeltfortzahlung zu erhalten, riskiert eine fristlose Kündigung. Der Arbeitgeber muss den Vorwurf jedoch belegen. Eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hat dabei einen hohen Beweiswert.

Bloß zu behaupten, die Beschäftigte hätte arbeiten können, genügt nicht.

Das LAG begründete seine Entscheidung zusätzlich für den Fall, dass man den Beweiswert der Atteste anders beurteilen würde. Die Frau hatte ihre Schulterprellung, Schmerzen, Einschränkungen beim Autofahren und bei der Pflege sowie die ärztlich verordneten Schmerzmittel hinreichend konkret geschildert.

Außerdem hatte sie ihre behandelnden Ärzte als Zeugen benannt. Darin sah das Gericht eine stillschweigende Entbindung von der Schweigepflicht für diese Beweisaufnahme.

Der Arbeitgeber hätte diesen konkreten Vortrag widerlegen müssen. Er bot jedoch keinen Beweis dafür an, dass die Frau tatsächlich arbeitsfähig gewesen war. Auch die von ihr benannten Ärzte machte er nicht zu seinen eigenen Zeugen.

Deshalb scheiterte die Kündigung zusätzlich an der fehlenden Beweisführung.

Warum Zweifel am Attest beim Lohn anders wirken können

Wenn Sie Entgeltfortzahlung verlangen, müssen Sie grundsätzlich Ihre krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit beweisen. Dafür genügt normalerweise die ärztliche Bescheinigung. Erschüttert der Arbeitgeber deren Beweiswert durch konkrete Umstände, müssen Sie die Erkrankung und ihre Auswirkungen näher darlegen und gegebenenfalls mit weiteren Beweismitteln nachweisen.

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass nach Zugang einer Kündigung ausgestellte Folgebescheinigungen bis exakt zum Vertragsende zusammen mit einem unmittelbar anschließenden Stellenantritt erhebliche Zweifel begründen können. Maßgeblich bleiben die Gesamtumstände des Einzelfalls (BAG, Urteil vom 13. Dezember 2023 – 5 AZR 137/23).

Bei einer Kündigung wegen behaupteter Täuschung liegt die Beweislast für diesen Kündigungsgrund dagegen beim Arbeitgeber. Beschäftigte müssen bei erschüttertem Beweiswert zwar ebenfalls konkret erklären, weshalb sie nicht arbeiten konnten.

Die verbleibende Unsicherheit über eine behauptete Täuschung darf das Gericht aber nicht einfach zu ihren Lasten auflösen. Der Verlust des Beweiswerts eines Attests ist noch kein Beweis für eine erfundene Krankheit.

Was die Arbeitnehmerin gewonnen hat

Das LAG änderte das Urteil des Arbeitsgerichts Lübeck ab. Die fristlose Kündigung beendete nicht das Arbeitsverhältnis. Die eigene ordentliche Eigenkündigung der Pflegefachkraft blieb davon unberührt.

Bei fristloser Kündigung bleiben grundsätzlich drei Wochen

Erhalten Sie eine fristlose Kündigung, müssen Sie deren Unwirksamkeit grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach Zugang des schriftlichen Kündigungsschreibens beim Arbeitsgericht geltend machen. Das folgt aus § 4 in Verbindung mit § 13 Kündigungsschutzgesetz.

Ein Widerspruch beim Arbeitgeber ersetzt keine Klage.

Sichern Sie das Kündigungsschreiben und notieren Sie, wann es Ihnen zuging. Halten Sie außerdem den Ablauf der Erkrankung, Arztbesuche, Behandlungen und konkreten Einschränkungen bei Ihrer Arbeit fest.

Gerade bei Streit über eine angeblich erfundene Krankheit kommt es darauf an, welche Tätigkeit Sie aus welchem gesundheitlichen Grund nicht ausüben konnten.

FAQ: Krankschreibung und neuer Job Beweist ein neuer Job am Tag nach der Krankschreibung einen Betrug?

Nein. Der Stellenantritt allein genügte dem LAG nicht. Weitere Umstände können allerdings Zweifel an der vorherigen Arbeitsunfähigkeit begründen.

Schützt ein Attest immer vor einer fristlosen Kündigung?

Nein. Eine nachgewiesen vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit kann einen wichtigen Kündigungsgrund darstellen. Ein Attest ist ein starkes Beweismittel, aber nicht unangreifbar.

Kann sich eine Klage lohnen, obwohl ich bereits selbst gekündigt habe?

Ja. Eine fristlose Arbeitgeberkündigung kann das Arbeitsverhältnis vorzeitig beenden und dadurch finanzielle Folgen haben. Die eigene Kündigung nimmt Ihnen nicht das Recht, gegen diese vorzeitige Beendigung vorzugehen.

Quellen

Bundesarbeitsgericht: Urteil vom 13. Dezember 2023 – 5 AZR 137/23, Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
Gesetze im Internet: § 4 Kündigungsschutzgesetz; § 13 Kündigungsschutzgesetz.
Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein: Urteil vom 23. Januar 2026 – 5 Sa 143/25, Volltextwiedergabe bei urteile.ai.

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Krankengeld: Nach Arbeitsunfall – Auch Angehörige können Härtefallhilfe erhalten

Nach einem Arbeitsunfall kann eine Notlage bleiben, obwohl die Berufsgenossenschaft bereits Behandlung und Rehabilitation bezahlt. Für außergewöhnliche Belastungen eröffnet § 39 Absatz 2 SGB VII eine zusätzliche Hilfe.

Entscheidend ist, dass Sie Ihren besonderen Bedarf konkret beschreiben. Welche Unfallfolgen bringen Sie in Schwierigkeiten? Welche Hilfe fehlt trotz der regulären Leistungen? Und was droht, wenn diese Unterstützung ausbleibt?

Was die Härteregelung tatsächlich ermöglicht

§ 39 Absatz 2 SGB VII erlaubt den Unfallversicherern, besondere Härten auszugleichen. Die Vorschrift ergänzt das bestehende Leistungssystem. Sie schafft jedoch keine allgemeine Geldleistung für alle Menschen, die nach einem Arbeitsunfall finanziell schlechter dastehen.

Das Bundessozialgericht hat erläutert, worauf es ankommt: Der Bedarf muss sich durch besondere Umstände von dem unterscheiden, was Versicherte mit vergleichbaren Unfallfolgen typischerweise benötigen.

Die Unterstützung muss sich den Teilhabeleistungen einfügen oder diese ergänzen (Urteil vom 29. November 2011, B 2 U 21/10 R).

Fiktives Beispiel: Charlotte braucht zusätzliche Hilfe

Charlotte ist 26 Jahre alt und lebt allein in Bad Fallingbostel. Bei einem anerkannten Arbeitsunfall verletzt sie sich schwer an beiden Armen. Nach der stationären Behandlung kann sie ihre Wohnung zwar wieder nutzen, aber zahlreiche Tätigkeiten vorübergehend nicht selbst erledigen.

Die Berufsgenossenschaft übernimmt ihre weitere Behandlung; außerdem erhält sie Verletztengeld.

Während ihres langen Klinikaufenthalts sind in der Wohnung notwendige Arbeiten liegen geblieben. Ihre Mutter, die zunächst helfen wollte, fällt wegen einer eigenen Erkrankung aus.

Charlotte befürchtet, dass sie ohne zusätzliche Unterstützung zu Hause nicht  zurechtkommt und ihre ambulante Rehabilitation gefährdet. Einen gewerblichen Dienst kann sie nicht bezahlen.

Zuerst muss die Berufsgenossenschaft klären, welche Arbeiten tatsächlich notwendig sind und ob diese bereits Haushaltshilfe oder Pflegeleistungen abdecken.

Nur für einen verbleibenden außergewöhnlichen Bedarf stellt sich die Frage nach besonderer Unterstützung.

Welche regulären Leistungen zuerst zu prüfen sind

Beschränken Sie Ihr Anliegen nicht auf einen Härtefallantrag. Die gesetzliche Unfallversicherung verfügt über ein umfangreiches Leistungssystem. Abhängig von den Unfallfolgen kommen in Betracht: medizinische Rehabilitation, Hilfsmittel, berufliche Teilhabe, Unterstützung beim Wohnen, Haushaltshilfe, Kinderbetreuungskosten, Reisekosten und Pflegeleistungen.

Bei Einkommensausfällen sind Verletztengeld und gegebenenfalls Übergangsgeld zu prüfen. Bei länger anhaltenden Unfallfolgen kann auch eine Verletztenrente infrage kommen. Jede dieser Leistungen hat eigene Voraussetzungen; die Härteregelung ersetzt deren Prüfung nicht.

Für Charlotte bedeutet das: Sie beschreibt zunächst ihren gesamten Hilfebedarf. Die Berufsgenossenschaft soll prüfen, welche regulären Leistungen greifen und ob darüber hinaus eine besondere Härte besteht.

Sie muss nicht erst sämtliche Verfahren bis zum Ende durchlaufen, bevor sie auf die akute Notlage hinweist.

Hilfe im Haushalt: Nicht jede offene Rechnung ist ein Härtefall

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung nennt in ihrem Handlungsleitfaden auch Einzelfälle der häuslichen Versorgung. Zusätzliche Unterstützung kann danach in Betracht kommen, wenn andernfalls eine wirtschaftliche Notlage droht und das Rehabilitations- oder Teilhabeziel konkret gefährdet ist.

Daraus folgt jedoch keine Kostenübernahme zum Beispiel für Hausreinigung, Renovierung oder Gartenpflege. Der Leitfaden verlangt zunächst die Prüfung der einschlägigen Hilfen im Haushalt und möglicher Pflegeleistungen.

Für Charlotte wäre ein ärztlicher oder therapeutischer Hinweis hilfreich, welche Tätigkeiten sie unfallbedingt nicht ausführen kann und weshalb die beantragte Unterstützung für ihre weitere Rehabilitation notwendig ist.

Besondere Härte oder gewöhnliche Belastung?

Die folgende Tabelle zeigt Anhaltspunkte für die Prüfung. Die linke Spalte beschreibt mögliche Härtefälle, keine garantierten Leistungsansprüche.

Besondere Härte Keine besondere Härte Ein außergewöhnlicher, unfallbedingter Bedarf bleibt trotz Prüfung der regulären Leistungen ungedeckt. Es entstehen lediglich die üblichen Belastungen, die mit vergleichbaren Unfallfolgen verbunden sind. Besondere persönliche Umstände führen zu einer zusätzlichen Notlage und können eine ergänzende Hilfe rechtfertigen. Der Antrag verweist nur allgemein auf weniger Einkommen, ohne einen besonderen Bedarf zu benennen. Eine notwendige Unterstützung lässt sich nicht finanzieren; dadurch gerät die Rehabilitation konkret in Gefahr. Gewünscht wird eine bequemere oder aufwendigere Versorgung, ohne dass dafür ein besonderer Bedarf erkennbar ist. Unfallfolgen lösen eine besondere Belastung bei Angehörigen aus, die im Einzelfall zusätzliche Unterstützung erfordern kann. Die geltend gemachten finanziellen Schwierigkeiten bestehen unabhängig vom Arbeitsunfall. So begründet Charlotte ihren Antrag

Charlotte wendet sich unter Angabe ihres Unfallaktenzeichens schriftlich an ihre Berufsgenossenschaft. Sie benennt die benötigten Tätigkeiten, den voraussichtlichen Zeitraum und die Kosten. Dazu legt sie einen Kostenvoranschlag sowie Nachweise über ihre Einschränkungen vor.

Sie erläutert außerdem, warum die zunächst geplante familiäre Hilfe ausfällt.

Weil sie sich auf eine finanzielle Notlage beruft, stellt Charlotte ihre verfügbaren Einnahmen und notwendigen Ausgaben nachvollziehbar gegenüber. Bereits bewilligte Leistungen führt sie ebenfalls auf.

So lässt sich erkennen, welcher Bedarf noch offen ist und weshalb sie ihn nicht selbst decken kann.

Für Ihren eigenen Antrag lässt sich daraus ableiten: Beschreiben Sie nicht nur, dass Sie Hilfe benötigen. Erklären Sie, welche konkrete Unterstützung Ihre Lage verbessert, warum sie jetzt notwendig ist und was ohne sie geschieht.

Wenn ein Entlassungsdatum oder ein Rehabeginn bevorsteht, nennen Sie dieses Datum ausdrücklich.

Eine mögliche Formulierung für den Antrag

„Aufgrund der Folgen meines Arbeitsunfalls vom [Datum], Aktenzeichen [Aktenzeichen], benötige ich folgende Unterstützung: [Art, Umfang und Zeitraum]. Bitte prüfen Sie zunächst die hierfür vorgesehenen regulären Leistungen und ergänzend eine besondere Unterstützung nach § 39 Absatz 2 SGB VII.

Die besonderen Umstände meines Falls bestehen darin, dass [konkrete Notlage schildern]. Die bisher bewilligten Leistungen decken folgenden Bedarf nicht ab: [Bedarf beschreiben]. Ohne zusätzliche Unterstützung droht [konkrete Folge]. Die erforderlichen Kosten und meine Angaben belege ich durch die beigefügten Unterlagen. Ich bitte um einen schriftlichen Bescheid und wegen [Dringlichkeitsgrund] um eine kurzfristige Entscheidung.“

Ermessen bedeutet keine beliebige Entscheidung

Liegt eine besondere Härte vor, entscheidet der Unfallversicherungsträger nach pflichtgemäßem Ermessen über die Unterstützung. Er muss den Zweck der Regelung beachten und die wesentlichen Umstände Ihres Falls berücksichtigen.

Nach § 39 SGB I besteht ein Anspruch darauf, dass die Behörde ihr Ermessen fehlerfrei ausübt.

Die Unterstützung muss nicht zwingend aus einem verlorenen Zuschuss bestehen: Das Bundessozialgericht nennt auch zinslose Darlehen als mögliche Form. Klären Sie bei einer Bewilligung, welche Bedingungen gelten und ob Sie Geld zurückzahlen müssen.

Ablehnung erhalten: Prüfen Sie die Begründung

Lehnt die Berufsgenossenschaft Charlottes Antrag ab, sollte sie prüfen, an welchem Punkt die Entscheidung ansetzt: Verneint der Träger bereits einen außergewöhnlichen Bedarf? Hält er eine reguläre Leistung für ausreichend? Oder erkennt er die besondere Härte an, lehnt die beantragte Hilfe aber im Rahmen seines Ermessens ab?

Bei einer Ermessensentscheidung muss die Begründung erkennen lassen, welche Gesichtspunkte die Behörde abgewogen hat. Fehlen Angaben zu Ihrer Notlage oder bleiben vorgelegte Nachweise unberücksichtigt, können Sie dies im Widerspruch konkret beanstanden.

Bei Bekanntgabe im Inland beträgt die Widerspruchsfrist grundsätzlich einen Monat. Beachten Sie die Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid.

FAQ: Besondere Unterstützung nach einem Arbeitsunfall Erhalte ich wegen eines niedrigen Verletztengeldes automatisch zusätzliche Hilfe?

Nein. Ein geringeres Einkommen allein begründet noch keinen Härtefall. Entscheidend ist ein außergewöhnlicher Bedarf, der mit den Unfallfolgen und dem Zweck der Unterstützung zusammenhängt.

Können auch Angehörige Unterstützung erhalten?

Ja. § 39 Absatz 2 SGB VII bezieht Angehörige ausdrücklich ein. Auch bei ihnen muss die konkrete besondere Härte geprüft werden; die Angehörigeneigenschaft allein genügt nicht.

Muss die Berufsgenossenschaft meinen beantragten Betrag vollständig zahlen?

Nein. Die Vorschrift garantiert weder einen festen Betrag noch die vollständige Kostenübernahme. Bei Vorliegen einer besonderen Härte muss der Träger über eine geeignete Unterstützung nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden.

Quellen

Bundessozialgericht: Urteil vom 29. November 2011, B 2 U 21/10 R, insbesondere zur besonderen Härte und zur ergänzenden Funktion der Unterstützung.
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung: Leistungen zur sozialen Teilhabe – Handlungsleitfaden, Abschnitt 5.9.
Gesetze im Internet: § 39 SGB I – Ermessensleistungen.
Gesetze im Internet: § 26 SGB VII – Grundsatz und § 39 SGB VII – Leistungen zur Sozialen Teilhabe und ergänzende Leistungen.
Gesetze im Internet: § 35 SGB X – Begründung des Verwaltungsaktes.
Gesetze im Internet: § 84 SGG – Widerspruchsfrist.

Der Beitrag Krankengeld: Nach Arbeitsunfall – Auch Angehörige können Härtefallhilfe erhalten erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

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To Speak the Truth: On the Mediated Obscene



This week's anniversary of the Oct. 7 Hamas attack and the three-year, U.S-funded Gazan genocide it ignited marks the creation of a dark world where "the unthinkable has become banal," where many thousands of Palestinian children in a harsh new "normal" - homeless, toy-less, traumatized, unschooled, with mournful questions about a lost world - have been given only "tents, hunger, and rubble as answers." Zohran Mamdani on the arduous, unfulfilled task before us: "There must be room to mourn every single life."

Precisely one year into what over 100 human rights organizations around the world call "a ceasefire in name only," Gaza remains "Ground Zero" in the ethnic cleansing of Palestinians. In the last three years, Israeli strikes have killed at least 74,254 people, including over 21,500 children, and wounded 175,000 more, killing or wounding more than 1 in 10 of Gaza's pre-war population; health officials estimate tens of thousands more dead remain buried beneath Gaza's 61 million tons of rubble. Since the start of the so-called ceasefire on Oct.10 of last year, at least 1,470 more Palestinians have been killed, including nearly one child a day. No hospital is fully functional, over 1.4 million Palestinians face crisis-level hunger and most Gazan families remain trapped in a devastating cycle of loss, grief, deprivation and uncertainty.

Reports seeping out from a still-mostly-blockaded Gaza describe "entire worlds wiped out" - extended families, neighborhoods, over 80% of all buildings, resulting in nearly 1.9 million Palestinians displaced. Gaza's missing, or last seen detained, handcuffed, tortured, naked, haunt those who survive: "We don't know whether to mourn them or wait for them." During occasional prisoner swaps, Israel hands over images or remains of decomposing bodies of detainees, many handcuffed, blindfolded, missing limbs, clearly tortured. Parents scroll or search through them, all that's left of a long-missing son: "How did I become a mother who hopes to find her child among mutilated corpses? My dream was to hug him. Now I pray simply to bury him."

Others relive the brutality they survived: fires, bombings, multiple evacuations, sights, smells, sounds of phosphorous bombs, drones, tanks; the terror of running to an outhouse fast enough not to "be sniped," the uneasy sleep under shelling close enough to outside walls that if bombs fall their neighbors can dig them out or at least bury them; the first up-close sight of Israeli soldiers, every inch covered in armor to "look invincible." The orders to strip to underwear, blindfolded, handcuffed behind backs, kneeling on ground strewn with glass and rubble, the insults, beatings, cold relieved only when their own warm blood from beatings runs over them. Trying to pray or sleep, hallucinating "between life and death," when blankets, speaking, changing position was forbidden: "Everything was forbidden except breathing and swift death."

Palestinian detaineePhoto by Activestills

And always there are the children, Gaza's "lost generation," roughly 700,000 students left behind by three years of war and deliberate “scholasticide" that have destroyed 95% of their schools, turned the rest into shelters for the displaced, killed over 20,000 students and 1,000 teachers, seen books burned for fuel for warmth or cooking. At the start of a new school year, the UN and its partners have set up over 500 tent sites - no desks, chairs, books, water, ovens in summer, freezing in winter - to serve up to 100,000 hungry, shell-shocked students struggling to focus in an attempted return to a "normal life" they can't imagine, who've grown up falling asleep to the sound of bombs, "their entire existence one of life amid rubble, tents, stones and sand," writes Tareq Hajjaj of kids often too young to remember what a home or school was.

Hajjaj fled for Cairo in 2024 so his only child wouldn't "grow up believing the whole world looked like Gaza." He left behind 15 nieces and nephews whose "expectations for ordinary life" he's seen shrink; on one video call, a six-year-old nephew saw him sitting on a sofa and asked how he fit it in his tent, and they dream only of a bigger, dryer tent. In the occupied West Bank, residents likewise endure new Israeli gates that turn villages into "an effective cage," Bedouin families expelled, settlers stealing land, livestock, homes, olive groves harvested by Palestinian generations past. This is not a Palestinian "superhuman capacity" for resilience, he argues, but "the ordinary human behavior of people who have no other choice, who are left alone to their fate." To cope, they dismiss the hardship with “aadi,” Arabic for normal, "it is what it is," but "there is nothing normal about it."

Many Gazans are still surviving on a fraction of the food aid they need.Getty Image

In a deeply complicit America that contributed over $30 billion to Gaza's genocide, the truth of what our blood money has wrought slowly seeps out. Last month, the New York Film Festival premiered NAZA, the Guardian-produced documentary by two Israeli filmmakers that offers a grim "Window Into Systems of Mass Killings" in a Gaza where rabid Zionists argued there are "no innocent people." NAZA, the Hebrew acronym for civilian deaths as high as 500 for one legit target, presents damning testimony from 24 Israeli soldiers, faces obscured, who veer from naming their genocidal acts to rationalizing them through performative nods toward their guilt - a longtime form of Israeli sort-of-moral-reckoning with state violence known as "shooting and crying" that critics dub "addiction to the mediated obscene." The film will stream for free in November on The Guardian website.

New York Mayor Zohran Mamdani proffered a more heartfelt, equitable reckoning with horror this week by attending a peace vigil and press conference to commemorate the three year anniversary. As expected, he caught flak from both sides when he called out both Hamas' “horrific war crimes” - he's a Muslim "traitor" - and Israel's “devastating, ongoing genocide” - he's an "anti-Semite." Calmly, he noted, he "signed up for this," and will continue to insist on it, citing the need to mourn and extend human rights to the more than 1,100 Israelis killed, and the over 74,000 Palestinians subsequently killed. "This is part of what it means to believe in a sense of humanity, " he said. "We need not choose between which death we will mourn and which we will ignore, and we must reckon with the fact that all of it is to be opposed.”

A ceasefire in name only: The mother of 8-year-old Amal al-Mughayir mourns her death in an Israeli strike on Khan Younis last month.Photo by Doaa Albaz

Further glad proof of that reckoning was the awarding of the 2026 Nobel Peace Prize to “Navi” Pillay, 85, South African jurist, former U.N. human rights chief and member of the ICC who has led decades-long fights seeking accountability for apartheid, wartime rape and most recently the Gaza genocide. The Nobel committee cited Pillay's “exceptional courage”; noting her last report naming Gaza a genocide, she responded, "Why would you need courage to speak the truth?" Fittingly, Pillay learned of the award while at Germany's Nuremberg Forum, where Nazis went on trial in 1945: "I was sitting here minding my own business, listening to the panel present their research, because you’re always learning.” After colleagues applauded her, Pillay also won the Internet by joking,"Thank you so much. If you clap a little more, I may share this prize with President Trump."

Last year, Pillay was also awarded the Sydney Peace Prize. She dedicated it to “all the survivors of international crimes” and to “defenders of international justice (who) ensure that impunity will not be allowed to reign.” Joining her righteous fight is Mosab Abu Toha, a Palestinian writer and poet from Gaza and winner of the 2025 Pulitzer Prize for Commentary. Recently, per Zeteo, Toha wrote A Letter of Sympathy to the President of the United States after he saw posts online mocking Trump after he was seen wincing at the “deafening sound" of the military flyover for his autocrat bestie Chinese President Xi. "I didn’t like the tone of many of those posts,” he wrote. "I don't blame you for such a reaction/ I have reacted like this, and worse, hundred of times..."


My parents, wife, kids, and siblings have too.
So all of us now
know how
that sound feels.

In 2008, I was 16
on the roof of our house in Beit Lahia,
standing with my father, watching his pigeons in their coop,
when an Israeli, U.S.-made F-16
flew low, like a shaving machine,
before razing a neighborhood.

I panicked at its piercing shriek,

but also at the sight of the missiles

mounted beneath its wings.

But Mr. President, all of us, except you, know
the screech of a missile
or the blast of an explosion.
Do you know what’s louder than the screech and the blast?

The voice of a mother in Jabalia Camp,
begging me on October 31, 2023,
to search for the bodies of her husband and children
under the rubble
not just of her house,
but of the entire neighborhood.

The desperate pleas of 5-year-old Hind Rajab
from her uncle’s car in January 2024,
and the 335 bullets fired at her
before, during, and after the call.

The trickle of tears on the cheek of a father
who returned with no bread for his kids in a tent
in Khan Younis, and the screams of an infant
whose mother’s breast had dried up.

The heartbeat of 18-year-old Ahed
as her uncle, Dr. Hani Bseiso,
amputated her leg on a kitchen table,

without anesthesia.

It was dark!

The grinding footsteps of Dr. Hussam Abu Safiyya
as he walked toward the tank in his white coat.

I can hear the sound of his disappearance.

And I can still hear and hear more!

But do you know what will be much louder than all?

The sound of the gavel
in the court of justice.

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KW 41: Die Woche, in der es um Spionage und Landesverrat ging.

netzpolitik.org - 10. Oktober 2026 - 9:02

Die 41. Kalenderwoche geht zu Ende. Wir haben 15 neue Texte mit insgesamt 137.103 Zeichen veröffentlicht. Willkommen zum netzpolitischen Wochenrückblick.

– : Fraktal, generiert mit MandelBrowser von Tomasz Śmigielski

Liebe Leser:rinnen,

ich habe mir am Montag die dreistündige Anhörung der Geheimdienst-Chefs im Bundestag angehört. Es war eine handzahme Befragung, auch weil im zuständigen Parlamentarischen Kontrollgremium fast nur Vertreter:innen der Regierungsparteien sitzen.

Keine 24 Stunden später schlug im politischen Berlin „eine Bombe“ ein, wie meine Kollegin Constanze schreibt. Der ehemalige BND-Chef August Hanning war verhaftet worden. Die Vorwürfe wiegen schwer: Spionage und Landesverrat.

In den vergangenen Tagen wurden dann nach und nach weitere Details zu den dubiosen Lobby- und Beratertätigkeiten des inzwischen 80-Jährigen bekannt. Hanning war demnach gleich für mehrere Beraterfirmen tätig. Eine davon beschäftigte auch den ehemaligen Verfassungsschutzpräsidenten Hans-Georg Maaßen. Der Inlandsgeheimdienst führt den früheren CDU-Politiker heute als „Beobachtungsobjekt“ im Bereich Rechtsextremismus.

Die Aufklärung in der Causa steht erst am Anfang. Hannings Anwalt bestreitet die Vorwürfe, sein Mandant werde zu Unrecht verfolgt. Doch schon jetzt ist klar, dass hier auf gleich mehreren Ebenen was faul ist.

  • Wieso darf Hanning sein Wissen nach seiner Dienstzeit auf so vielfältige Weise versilbern? Hier braucht es strengere Regeln. LobbyControl etwa fordert eine lebenslange Karenzzeit für Beamt:innen, die in sicherheitsrelevanten Positionen gearbeitet haben. Darüber müssen wir reden.
  • Über Jahre soll Hannings Adlatus Manfred D. die „Kronjuwelen“ des Diensts aus dem angeblich hochsicheren BND herausgegeben haben. Wie war das möglich? Zumal der BND offenbar wusste, dass Hannings früherer Büroleiter für ihn arbeitete, er hat die Nebentätigkeit offiziell genehmigt.
  • Der amtierende BND-Chef Martin Jäger sprach in der Anhörung am Montag von Vertrauen als „Kapital“. Partnerdienste müssten sich darauf verlassen können, dass ihre Informationen „sorgsam behandelt werden“, so Jäger. Die Causa Hannings ist jedoch bei weitem nicht der einzige BND-Skandal in den vergangenen Jahren. In Teilen geht es auch dabei um Landesverrat, ein seit Dezember 2023 laufender Prozess dauert an. Wieso hat der BND den eigenen Laden nicht im Griff?
  • Von wem hat der bestens vernetzte Hanning möglicherweise noch vertrauliche Informationen erhalten? Hatte er weitere Quellen in anderen Sicherheitsbehörden?

Fragen über Fragen. Fragen, die eigentlich ein Parlamentarisches Kontrollgremium stellen sollte. Oder ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss.

Fest steht: Hätte die Polizei Hanning nur wenige Tage früher verhaftet, wäre die öffentliche Anhörung vor dem PKGr wohl anders verlaufen. Kritische Nachfragen zur geplanten Reform der Nachrichtendienste wären dann unausweichlich gewesen. Insbesondere zur Kontrolle der Dienste, die die Bundesregierung deutlich schwächen will.

Ich bin gespannt, was die kommende Woche bringt: Gleich am Montag spricht der Innenausschuss über die Reform der Nachrichtendienste. Hans-Georg Maaßen ist auch eingeladen.

Stay tuned – und habt ein gutes Wochenende!

–––

Die Hütte brennt! Wir gehen rein.
Wir treten der Faschisierung entgegen. Wir kämpfen für eine freie, offene und solidarische Gesellschaft. Wir verteidigen die Grundrechte für alle. Das geht nur mit deiner Unterstützung.

–––

Daniel

Parlamentarisches Kontrollgremium: Operieren in der Grauzone

Die Präsident:innen der Geheimdienste des Bundes verlangten heute im Bundestag deutlich mehr Befugnisse, um „auf Augenhöhe“ mit anderen Diensten zu arbeiten. Als Gründe führen sie eine neue Bedrohungslage und technologische Entwicklungen an. Die Folgen für die Grundrechte gerieten zur Randnotiz. Von Daniel Leisegang –
Artikel lesen

Kirchen, Moscheen, Synagogen: Datenhändler gefährden Gläubige in Deutschland

Religiöse Menschen lassen sich mit frei verkäuflichen Handy-Standortdaten der Werbe-Industrie ausspionieren. Mehr als eine Million Standortdaten an Glaubensorten fand netzpolitik.org in kostenlosen Vorschau-Daten. Fachleute warnen vor einer Gefahr für religiös motivierte Gewalt. Von Ingo Dachwitz, Sebastian Meineck –
Artikel lesen

Neuer Bundesdatenschutzbeauftragter: „Weder besonders hart, noch besonders lasch, sondern ausgewogen“

Seit wenigen Tagen ist Moritz Hennemann im Amt, heute hat er sich erstmalig zu seinen Prioritäten geäußert. Dabei fand er Lob für Reformvorhaben beim Datenschutz, kritisierte jedoch Pläne der Bundesregierung für den Ausbau von Geheimdiensten und die Aushöhlung der Informationsfreiheit. Von Ingo Dachwitz –
Artikel lesen

Einigung absehbar: EU-Staaten entscheiden über Cookie-Banner, KI-Training und Co.

Die Verhandlungen rund um den Daten-Omnibus im Rat sind in einer heißen Phase. Derzeit sieht es so aus, als würde die von NGOs kritisierte „Pauschalerlaubnis“ für KI-Training beschlossen. Während die Mitgliedstaaten kurz vor einer Einigung stehen, liegen die Lager im Europäischen Parlament noch weit auseinander. Von Anna Ströbele Romero –
Artikel lesen

Frankreich: Massive Kritik an Polizeigewalt gegen Schüler-Proteste

Die französische Regierung bekämpft die landesweiten Schülerproteste mit Repression und Polizeigewalt. Polizeiexperten und Menschenrechtsorganisationen kritisieren Massenverhaftungen und Übergriffe. Hunderttausende schreckt die Gewalt nicht ab, sie demonstrieren im ganzen Land weiter. Von Markus Reuter –
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Verwaltungsdigitalisierung: Vieles unklar bei der Deutschland-App

Mit der Deutschland-App will Digitalminister Karsten Wildberger die öffentliche Verwaltung zügig digitalisieren. Umsetzen soll das Projekt die Telekom. Doch die Bundesregierung hat keinen Überblick darüber, was der Konzern genau macht, wie die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage zeigt. Von Esther Menhard –
Artikel lesen

Digitale Brieftasche d‑you: Fachleute warnen vor Sicherheitsrisiken und Vertrauensverlust

Wenige Monate vor ihrem Start fehlten der digitalen Brieftasche entscheidende Funktionen, kritisierten Fachleute bei einer Anhörung im Bundestag. Verbesserte Sicherheit sei nötig, um Vertrauen für d‑you zu schaffen. Von Daniel Leisegang –
Artikel lesen

Digitale Souveränität: Nein, Europa ist keine Kolonie von Big Tech

Wer Europa als Opfer eines digitalen Kolonialismus inszeniert, negiert historisches Unrecht und übersieht den Ausweg aus Europas selbstverschuldeter Unmündigkeit. In dieser Debatte vergaloppiert sich nicht nur Kulturstaatsminister Wolfram Weimer. Ein Widerspruch. Von Gastbeitrag, Sven Hilbig, Ingo Dachwitz –
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Nach der Landtagswahl: Freiwillige wollen öffentliche Daten in Sachsen-Anhalt sichern

In Sachsen-Anhalt steht die Machtübernahme durch eine als rechtsextrem eingestufte Partei bevor. Das Projekt „Safeguarding Research and Culture“ will nun vorsorglich Daten sichern und ruft zur Mithilfe auf. Vorbild sind ähnliche Aktionen zur Datenrettung aus den USA. Von Carla Rochel –
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Geheimdienstreform: BND-Skandal zur Unzeit

In Kürze soll der gesetzliche Umbau der Geheimdienste durch den Bundestag gebracht werden. Eine bessere Kontrolle der Geheimdienste steht der massiven Ausweitung der Befugnisse allerdings nicht gegenüber. Nicht erst seit dem Skandal um den Ex-BND-Chef Hanning wäre dies jedoch dringend nötig. Von Constanze –
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EU-Haushalt: Digitalsteuer über drei Ecken

Große Unternehmen sollen mehr Steuern zahlen und damit zum EU-Budget beitragen, hat die EU-Kommission im Vorjahr angeregt. Einem Medienbericht zufolge will sie ihren Vorschlag nun anpassen: Herauskommen könnte eine Digitalsteuer, die so nicht heißen darf. Von Tomas Rudl –
Artikel lesen

Gesetz gegen digitale Gewalt: Fake-Accounts und Vergewaltigungsvideos sollen strafbar werden

Bundesjustizministerin Hubig hat den Entwurf für ein Gesetz gegen digitale Gewalt erneut nachgeschärft. Hinzugekommen sind Straftatbestände für Fake-Accounts und das Abrufen von Vergewaltigungsvideos sowie der Anspruch, strafbare Inhalte löschen zu lassen. Doch es gibt weiterhin Kritik. Von Chris Köver –
Artikel lesen

Bundesrechnungshof: Digitalminister macht IT-Sicherheit per Vogelstimmen-App

Angriffe auf die IT der öffentlichen Verwaltung häufen sich. Doch statt gezielt in Maßnahmen zu investieren, die IT-Sicherheit stärken, investiert die Bundesregierung in Robotikforschung und eine Vogelstimmen-App. Das sagt ein Bericht des Bundesrechnungshofs, den wir veröffentlichen. Von Esther Menhard –
Artikel lesen

„Gefährlicher Kontrollzirkus“: So breit ist die Kritik an Alterskontrollen im EU Kids Act

Im Namen des Jugendschutzes plant die EU-Kommission flächendeckende Alterskontrollen im Netz. Zahlreiche Organisationen warnen eindringlich vor den Gefahren: Vom Kinderschutzbund über Elternverbände bis hin zum Chaos Computer Club. Die Übersicht. Von Sebastian Meineck –
Artikel lesen

#312 Off The Record: Wenn’s mal wieder länger dauert …

Auch bei uns läuft nicht immer alles rund. Denn manchmal tun wir uns mit Recherchen auch richtig schwer: Wir hadern mit Druck von außen, mit der Komplexität von Themen oder mit unseren eigenen Ansprüchen. Darüber plaudern wir in dieser Folge aus dem Nähkästchen. Von Ingo Dachwitz –
Artikel lesen

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Kategorien: Externe Ticker

Pekings „nützliche Idioten“: Deutschland, Kalifornien und der grüne Weg zur chinesischen Vorherrschaft

Tilak Doshi

Satire ist überflüssig geworden. „The Nation“, eine alte, 1865 gegründete Zeitschrift, heute stolzes Aushängeschild der Linken, hat gerade Deutschland und Kalifornien zur „Umwelt-Supermacht“ gekürt. Der Autor, Mark Hertsgaard, ist Umweltkorrespondent des Magazins und zugleich Geschäftsführer von „Covering Climate Now“, einer von Stiftungen finanzierten Medienkampagne, die „The Nation“ selbst mitbegründet hat. Seine beiden Vorzeigebeispiele sind ein Interview, das Gavin Newsom „Covering Climate Now“ gegeben hat, und eine auf Umfragen basierende Kampagne, das „89 %-Projekt“, das – wie könnte es anders sein – von „Covering Climate Now“ betrieben und, wie in dem von dem Artikel zitierten AP-Beitrag erwähnt, von einem Haferdrink-Hersteller unterstützt wird. Ein perfekt geschlossener Kreislauf – was man von den von ihm gepriesenen Energiesystemen nicht behaupten kann.

Lässt man die Selbstbeweihräucherung einmal beiseite, sieht die Sache so aus: Die dritt- und viertgrößten Volkswirtschaften der Welt sind zu Vorreitern im Klimaschutz geworden. Berlin hat sich erstmals dazu verpflichtet, die Nutzung fossiler Brennstoffe bis 2045 einzustellen. Es ist jedoch unklar, ob dies auf „Netto-Null“-Basis geschieht oder ob damit tatsächlich ein vollständiger Verzicht auf fossile Brennstoffe gemeint ist. Newsom sagt, Kalifornien habe in diesem Jahr an neun von zehn Tagen zu 100 % mit sauberem Strom betrieben. Was „The Nation“ nie fragt, ist, wem damit gedient ist.

Deutschland und Kalifornien scheinen sich perfekt mit China zu ergänzen. Pekings Weg zur globalen Vorherrschaft in den Bereichen Fertigung und Technologie – einschließlich künstlicher Intelligenz – führt über günstigen, zuverlässigen Strom und die Kontrolle über die Lieferketten. Die beiden selbsternannten Vorreiter im Klimaschutz haben den Strompreis in die Höhe getrieben, ihre eigenen Industrien lahmgelegt und die Lieferketten an Peking übergeben. Lenin soll solche Menschen als „nützliche Idioten“ bezeichnet haben. Patricia Adams brachte den gleichen Standpunkt gegenüber westlichen Umweltschützern in der „Financial Post“ zum Ausdruck und führte ihn in ihrem Artikel „The Road from Paris“ für die Global Warming Policy Foundation ausführlicher aus. Das Muster war bereits deutlich zu erkennen, als Peking als Retter des Klimas dargestellt wurde: Unterzeichnet das grüne Kommuniqué, erntet das Lob und baut weiter Kohlekraftwerke, als gäbe es kein Morgen.

Was die Realpolitik angeht, hat China – im Gegensatz zu seiner öffentlichen Haltung – wenig Verständnis für die Dringlichkeit der Dekarbonisierung. Damit steht es nicht allein da. Die USA unter Trump sowie Indien und Russland – auf die über 40 % der weltweiten Emissionen entfallen – lehnen das Narrativ der Klimakrise ab. Diese Länder sind entschlossen, Wirtschaftswachstum Vorrang vor Klimapanikmache und lähmenden „Netto-Null“-Maßnahmen einzuräumen. Sie teilen Chinas Pragmatismus: Das Streben nach wirtschaftlichem Fortschritt hat Vorrang vor unbewiesenen Prophezeiungen einer Klimakatastrophe. Das oberste Gebot für Russland, China, Indien und ihre Partner in den Entwicklungsländern sind die Sicherung des Regimes und die nationale Sicherheit, die letztlich von der Verbesserung des allgemeinen Wohlergehens ihrer Bürger abhängen.

Eine Supermacht, die seine Energie importiert

Deutschland hat die höchsten Strompreise für Privathaushalte in der EU: 0,38 € pro Kilowattstunde (kWh) im ersten Halbjahr 2025. Ein Vergleich von Verivox für das zweite Quartal 2026 ergab einen deutschen Haushaltstarif von 0,36 €, mehr als das Fünffache der in China gezahlten 0,07 €. In Kalifornien lag der Strompreis für Privathaushalte im April bei 0,35 US-Dollar, während der landesweite Durchschnitt bei 0,18 US-Dollar pro kWh lag. Bei den Industriekunden sieht es ähnlich aus. Ein Stahlwerk in Deutschland zahlt unter Umständen um eine Größenordnung mehr für Strom als eine Schmelzhütte am Persischen Golf. Mehr als 60 % der deutschen Stromrechnung für Privathaushalte entfallen auf Steuern, Abgaben und Netzentgelte – die Kosten für die Integration wetterabhängiger Stromerzeugung und für die Finanzierung von Reservekapazitäten, die im Leerlauf vorgehalten werden müssen.

Deutschland sitzt auf Schiefergasvorkommen, deren technisch förderbare Ressourcen das Bundesamt für Geologie auf 320 bis 2.030 Milliarden Kubikmeter schätzt – eine Menge, welche die konventionellen Reserven bei weitem übersteigt. Dennoch hält ein Verbot aus dem Jahr 2016 die Fracking-Unternehmen fern, während Berlin im Jahr 2025 rund 684 Terawattstunden Gas importierte. Diese Importabhängigkeit ist eine politische Entscheidung – und zwar eine schlechte. Deutschlands Antwort auf den Gasschock von 2022, nachdem es die russischen Gasimporte für sich selbst sanktioniert hatte, bestand darin, verstärkt auf Braunkohle zu setzen, während die letzten Kernkraftwerke planmäßig stillgelegt und mit großem Tamtam abgerissen wurden. Die „Dunkelflaute“ – jene kalten, windstillen und dunklen Phasen, die Nordeuropa durchlebt – lässt sich zu keinem Preis, den eine Wirtschaft verkraften könnte, durch Batterien überbrücken. Brüssel, dessen Energiepolitik sich an Berlin orientiert, ist nicht besser. Norwegen, das nicht zur EU gehört, ignoriert Brüssel: Es hat im vergangenen Jahr das Johan-Castberg-Feld in Betrieb genommen, und sein Gas deckt bereits etwa 30 % des EU-Verbrauchs. Die Norweger retten nicht den Planeten; sie verkaufen den Deutschen Wärme.

Kalifornien, einst ein bedeutender Ölstaat, bezieht heute 61 % seines Rohöls aus dem Ausland, vor allem aus Brasilien und dem Irak. Durch die Schließung der Raffinerie von Phillips 66 in Los Angeles und des Werks von Valero in Benicia hat der Staat 17 % seiner Raffineriekapazität eingebüßt, und die Benzinimporte im Jahr 2025 überstiegen die Gesamtmenge jedes einzelnen Jahres seit mindestens 2004. Mittlerweile wird mehr als ein Viertel des Stroms über Stromleitungen aus anderen Bundesstaaten bezogen. All dies ist kein Zufall der Geologie. Der Verband der Ölindustrie des Bundesstaates gibt an, dass die Zahl der neuen Bohrgenehmigungen um 96 % zurückgegangen ist; Sacramento schließt die Bohrlöcher, legt die Raffinerien still und kauft dann die Barrel aus Bagdad.

Als ich Mitte der 1990er Jahre bei einem großen amerikanischen Ölkonzern mit Hauptsitz in Los Angeles arbeitete, fand eine „All-Hands“-Besprechung zum Thema politische Risiken für die Unternehmensvermögenswerte von Venezuela bis Indonesien statt. Ein Senior Vice President ermahnte die Anwesenden, die politischen Risiken der „Volksrepublik Kalifornien“ nicht zu vergessen. Das habe ich nie vergessen. Der Bundesstaat ist aus eigener Entscheidung eine Energieinsel, die kaum an das Rohölnetz des Festlands angebunden ist, und er hat zwei Jahrzehnte damit verbracht, den Zugang zu seinen eigenen Kohlenwasserstoffen zu erschweren.

Newsom, von dem erwartet wird, dass er 2028 für das Präsidentenamt kandidiert, hat allen Grund, die Zahlen schönzureden, und seine „100 %“-Prahlerei verdient eine genaue Prüfung. In einer früheren Version dieser Behauptung definierte sein Büro diese Leistung als sauberen Strom „für zumindest einen Teil des Tages“, was im Jahr 2025 einen Durchschnitt von sieben Stunden täglich bedeutete – das entspricht etwa 52 vollen Tagen oder fast 30 % des Jahres bis zu diesem Zeitpunkt. Neun von zehn Tagen; 30 % der Stunden. Nur ein voll ordiniertes Mitglied der Klima-Priesterklasse könnte solche Statistiken als Triumph präsentieren, und nur eine leichtgläubige Presse könnte sie abdrucken. Das US-Energieministerium hat die Sache ohne Umschweife auf den Punkt gebracht: Etwa 15 % der Primärenergie Kaliforniens stammen aus erneuerbaren Energien und mehr als 75 % aus Öl und Erdgas. Das California Policy Center hat die Behauptungen des Gouverneurs zur sauberen Energie als „offensichtlich falsch“ bezeichnet. Er sagt außerdem, die „Märkte entwickeln sich in seine Richtung“, weil der Iran-Krieg Benzin und Diesel verteuert habe. Ein Bundesstaat, der den Großteil seines Rohöls importiert, ist – gelinde gesagt – ein seltsamer Verfechter dieser Behauptung.

Kein Wunder, dass Professor Fritz Vahrenholt, ehemaliger Hamburger Umweltsenator, diese Woche gegenüber Apollo News erklärte, die deutsche Energiewende sei „kein Übergang, sondern ein Rückzug“. Der Umsatz der deutschen Chemieindustrie ist gegenüber seinem Höchststand von 2022 um etwa 22 % zurückgegangen. Das DIHK-Barometer zur Energiewende zeigt, dass Industrieunternehmen zentrale Investitionen aufschieben und die Produktion ins Ausland verlagern. Berlins Antwort darauf ist eine weitere Subvention – ein Eingeständnis, dass die Kosten der Energiewende mit der verarbeitenden Industrie unvereinbar sind.

Lenins Idioten, Pekings Nutznießer

Nun zum Nutznießer. Die IEA berichtet, dass Chinas Anteil an jeder Phase der Herstellung von Solarmodulen über 80 % liegt und dass Kohle mehr als 60 % des Stroms liefert, der zur Herstellung der weltweiten Solarmodule benötigt wird. Westliche Werte werden in chinesischen Fabriken hergestellt, die mit chinesischer Kohle befeuert werden. Peking hat im Jahr 2025 neue Kohlekraftwerke mit einer Leistung von 78 Gigawatt in Betrieb genommen – so viel wie seit einem Jahrzehnt nicht mehr –, und es gibt Pläne für weitere 161 Gigawatt, was einen Rekord darstellen würde. BloombergNEF stellt fest, dass das chinesische Festland in jedem wichtigen von ihm erfassten Segment der sauberen Technologien über 70 % der weltweiten Kapazität hält, und China hat seit 2018 Batterien, Solaranlagen, Elektrofahrzeuge und Windkraftkomponenten im Wert von rund einer Billion Dollar exportiert. Das Solarmodul auf einem deutschen Dach oder das Baidu-Elektroauto auf den Straßen von Los Angeles sind das saubere Ende einer schmutzigen Kette.

China verarbeitet zudem rund 90 % der weltweit produzierten Seltenerdmagnete, und als das Land im Jahr 2025 die Exporte drosselte, warnte die deutsche Autolobby, dass die Fahrzeugproduktion zum Erliegen kommen könnte. Professor Vahrenholts „Rückzug“ hat ein menschliches Gesicht: Volkswagen plant nun, bis 2030 50.000 Arbeitsplätze in Deutschland abzubauen, während der Gewinn auf dem tiefsten Stand seit 2016 liegt und das Unternehmen im Wettbewerb mit chinesischen Konkurrenten zu kämpfen hat. Der Rückzug beschränkt sich zudem nicht auf Wolfsburg. Im vergangenen Dezember gab die Europäische Kommission den Automobilherstellern nach und ließ ihre strenge Frist für Neufahrzeuge mit Verbrennungsmotor bis 2035 fallen – ein stillschweigendes Eingeständnis, dass eine Branche nicht per Gesetz zu einer Technologie gezwungen werden kann, die China bereits unter Kontrolle hat.

Dann ist da noch der Gewinn. Künstliche Intelligenz ist im Grunde genommen ein Wettstreit um Elektronen. China erzeugt bereits mehr als doppelt so viel Strom wie die Vereinigten Staaten, und BloombergNEF geht davon aus, dass das Land in den nächsten fünf Jahren seine Erzeugungskapazität um mehr als das Sechsfache ausbauen wird. Was glauben Sie, wohin sich die Betreiber von Rechenzentren orientieren werden: an Orte, die günstigen, zuverlässigen Strom als strategischen Vorteil betrachten, oder zu den beiden Klimavorreitern, die denselben als moralisches Versagen ansehen? Vahrenholts Kritik richtet sich genau darauf, dass Deutschland seine Reaktoren abgeschaltet hat, während China und Amerika um die Vorherrschaft im Bereich der KI wetteifern.

Eine Version dieses Beitrags erschien im Daily Sceptic hier

Dr Tilak K. Doshi is the Daily Sceptic‘s Energy Editor. He is an economist, a member of the CO₂ Coalition and a former (cancelled) contributor to Forbes. Follow him on Substack and X.

Link: https://wattsupwiththat.com/2026/10/06/beijings-useful-idiots-germany-california-and-the-green-road-to-chinese-supremacy/

Übersetzt von Christian Freuer für das EIKE

 

Der Beitrag Pekings „nützliche Idioten“: Deutschland, Kalifornien und der grüne Weg zur chinesischen Vorherrschaft erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.

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Linke Heuchler und ihre Fußtruppen: Demonstranten verhindern Teilnahme von AfD-Landtagsvizepräsident Tillschneider an Halle-Gedenken

Am siebten Jahrestag des Anschlags von Halle verwehrte eine Menschenkette dem AfD-Landtagsvizepräsidenten Hans-Thomas Tillschneider den Zugang zur Synagoge. In Vertretung von Landtagspräsident Tobias Rausch wollte er an der Gedenkveranstaltung teilnehmen. Linke Demonstranten, darunter ärgerlicherweise auch einige Mitglieder der Jüdischen Studierendenunion Deutschland, die die groteske Projektion der AfD als Wiedergängerin der NSDAP verinnerlicht haben (und das, […]

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DEM-Sprecherin Ayşegül Doğan fordert Beschleunigung des Friedensprozesses

Die Sprecherin der DEM-Partei, Ayşegül Doğan, hat die türkische Regierung aufgefordert, den Prozess für Frieden und eine demokratische Gesellschaft entschlossen voranzubringen und die notwendigen gesetzlichen und politischen Schritte einzuleiten. Nach der Auflösung der PKK, der symbolischen Vernichtung von Waffen und dem Rückzug ihrer bewaffneten Kräfte gebe es keinen Grund mehr, die Umsetzung des verabschiedeten Rahmengesetzes hinauszuzögern. Zugleich müsse Abdullah Öcalans aktive Beteiligung am Friedensprozess gewährleistet werden.

„Das internationale Komplott muss endgültig überwunden werden“

Auf einer Pressekonferenz am Parteisitz in Ankara informierte Doğan über die Beratungen des zentralen Exekutivrats der DEM-Partei. Dabei ging sie neben dem Friedensprozess auch auf die anhaltende Repression und den Finanzskandal in der Türkei ein. Zuvor erinnerte Doğan an den 28. Jahrestag des internationalen Komplotts gegen Abdullah Öcalan, das am 9. Oktober 1998 mit seiner erzwungenen Ausreise aus Syrien begann. Ziel sei es gewesen, die kurdische und türkische Bevölkerung gegeneinander aufzubringen, den inneren Frieden in der Türkei zu zerstören und eine friedliche Entwicklung im Nahen Osten zu verhindern. „Im 29. Jahr muss dieses Komplott endgültig überwunden werden. Das ist nur möglich, wenn es uns gelingt, einen dauerhaften Frieden zu schaffen“, erklärte Doğan.

Klarheit über die Umsetzung des Rahmengesetzes gefordert

Mit Blick auf die jüngste Erklärung der Führung der kurdischen Freiheitsbewegung verwies Doğan auf die bereits vollzogenen Schritte zur Beendigung des bewaffneten Kampfes. Nach der Auflösung der PKK und der öffentlichen Vernichtung von Waffen 2025 hatte die Bewegung zuletzt mitgeteilt, sämtliche verbliebenen bewaffneten Kräfte aus der Türkei und den angrenzenden Gebieten abgezogen zu haben. Damit seien die Voraussetzungen für den Übergang zum demokratisch-politischen Kampf geschaffen worden. Nun müsse der Staat seiner Verantwortung nachkommen. Insbesondere seien die offenen Fragen zur Anwendung des Rahmengesetzes unverzüglich zu klären. Dazu gehörten der konkrete Umsetzungszeitplan, die Arbeitsweise des übergeordneten Gremiums sowie die Zusammensetzung und Zuständigkeiten seiner Unterkommissionen.

„Die Unklarheiten bei der Umsetzung des Rahmengesetzes müssen jetzt beendet werden“, betonte Doğan. Der Prozess dürfe nicht weiter durch organisatorische und rechtliche Unsicherheiten aufgehalten werden. „Von nun an muss er zügig voranschreiten.“ Zugleich forderte sie Parlamentspräsident Numan Kurtulmuş auf, die Einrichtung des gesetzlich vorgesehenen Monitoring-Gremiums abzuschließen. Dieses müsse pluralistisch und unter Beteiligung der politischen Parteien zusammengesetzt werden. Kurtulmuş solle die notwendigen Gespräche führen, Vorschläge einholen und die Arbeitsgrundsätze sowie das Verfahren öffentlich machen.

Öcalans aktive Beteiligung sicherstellen

Besondere Bedeutung maß Doğan der vorgesehenen Koordinierungsstelle für Frieden und politische Beteiligung bei. Diese müsse Abdullah Öcalan ermöglichen, seine Rolle im Friedensprozess wirksam wahrzunehmen. „Die Koordinierung für Frieden und politische Beteiligung ist von großer Bedeutung, weil sie Abdullah Öcalans aktive Teilnahme am Prozess gewährleisten wird“, erklärte die DEM-Sprecherin. Die Voraussetzungen dafür müssten unverzüglich geschaffen werden.

Es könne nicht darum gehen, den Prozess durch weiteres Abwarten zum Stillstand zu bringen. Vielmehr brauche es neue politische Initiativen und gesetzliche Veränderungen, um neben der Beendigung des bewaffneten Konflikts auch den Aufbau einer demokratischen Gesellschaft voranzutreiben. Gesetzliche Reformen allein reichten dafür allerdings nicht aus. Entscheidend sei ebenso die Unterstützung durch die Gesellschaft. Doğan appellierte deshalb an demokratische Organisationen, politische Parteien und unterschiedliche gesellschaftliche Gruppen, sich aktiv an der Gestaltung des Prozesses zu beteiligen.

„Die Repression widerspricht dem Geist einer neuen Phase“

Scharfe Kritik übte Doğan an fortdauernden staatlichen Repressionsmaßnahmen. Während über Frieden und Demokratisierung gesprochen werde, gingen Festnahmen, Polizeieinsätze und Einschränkungen grundlegender Rechte weiter. Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) und des türkischen Verfassungsgerichts werden nicht umgesetzt; Bürgermeister:innen und Journalist:innen werden inhaftiert, Medien und Nachrichtenseiten gesperrt.“ Gleichzeitig verhinderten Gefängniskommissionen weiterhin die Entlassung politischer Gefangener, obwohl diese ihre Haftstrafen verbüßt haben.

„Selbst gegen Menschen, die ihr Recht auf Trauer wahrnehmen, werden Ermittlungsverfahren eingeleitet. Sind das Praktiken, die dem Geist einer neuen Phase entsprechen?“, fragte Doğan. Damit die Bevölkerung tatsächlich einen politischen Wandel wahrnehmen könne, müssten diese Maßnahmen beendet werden. Ohne gesellschaftliches Vertrauen könne der Friedensprozess nicht dauerhaft verankert werden. Deshalb brauche es eine breite gemeinsame Anstrengung, um die bestehenden Hindernisse zu überwinden und den politischen Wandel im Alltag spürbar zu machen.

DEM-Delegation setzt Gespräche mit Regierung fort

Doğan bestätigte außerdem, dass die Imrali-Delegation der DEM-Partei ihre Gespräche mit Vertreter:innen der Regierung und der AKP fortsetzen werde. Ziel sei es, den Friedensprozess zu beschleunigen und eine gemeinsame Grundlage für die nächsten Schritte zu schaffen. Zuletzt hatte die Delegation mit Vizepräsident Cevdet Yılmaz über die Arbeit des von ihm geleiteten übergeordneten Gremiums beraten. Auch Gespräche mit der AKP-Fraktionsführung, dem Parteisprecher und stellvertretenden Parteivorsitzenden hätten dazu gedient, Vorschläge für den weiteren Fahrplan zu unterbreiten. Die DEM-Partei strebe an, diesen Dialog auszubauen, zu beschleunigen und auf eine dauerhafte institutionelle Grundlage zu stellen.

„Eine offenkundige Systemkrise“

Neben dem Friedensprozess thematisierte Doğan den Finanzskandal und die sich verschärfende soziale Krise in der Türkei. Die Vorgänge machten grundlegende Defizite bei der öffentlichen Kontrolle und der politischen Verantwortung deutlich. „Wir haben es mit einer offenkundigen Systemkrise zu tun, und die Wirtschaftskrise verschärft sich“, erklärte sie. Hunger, Armut, Arbeitslosigkeit und Verschuldung hätten ein historisches Ausmaß erreicht. Während Familien um Brot und Milch für ihre Kinder kämpfen müssten, vermehrten andere aufgrund der bestehenden wirtschaftlichen und politischen Strukturen ihren Reichtum. Die DEM-Partei werde sich weiterhin für eine umfassende Aufklärung des Finanzskandals einsetzen. Dass das Parlament die Einrichtung eines Untersuchungsausschusses abgelehnt habe, ändere daran nichts. Die Hintergründe müssten offengelegt und die politische Verantwortung geklärt werden.

Kurdische Bewegung: Öcalans Freiheit steht nichts mehr im WegeDie Führung der kurdischen Freiheitsbewegung hat eine Bilanz des seit Oktober 2024 laufenden Prozesses für Frieden und eine demokratische Gesellschaft gezogen und weitere Schritte der bewaffneten K...ANF News DEM-Partei: Keine Veränderung von Öcalans ArbeitsbedingungenDie DEM-Partei fordert konkrete Schritte zur weiteren Umsetzung des Prozesses für Frieden und eine demokratische Gesellschaft. Bei einem Gespräch mit Parlamentskorrespondent:innen machten die Frakt...ANF News Imrali-Delegation trifft MHP-Chef BahçeliDie Imrali-Delegation der DEM-Partei ist im türkischen Parlament in Ankara mit dem Vorsitzenden der ultranationalistischen MHP, Devlet Bahçeli, zusammengekommen. An dem Treffen nahmen seitens der D...ANF News

 

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GdB unter 50: Viele kennen diese Ansprüche noch nicht

Wer einen Grad der Behinderung von 20, 30 oder 40 hat, gilt rechtlich noch nicht als schwerbehindert. Trotzdem können bereits wichtige Nachteilsausgleiche zustehen. Manche bringen eine Steuerersparnis, andere können helfen, einen gefährdeten Arbeitsplatz zu sichern.

Der Sozialverband VdK weist darauf hin, dass sich ein Antrag auf Feststellung des Grades der Behinderung auch unterhalb der Schwelle von 50 lohnen kann. Besonders Beschäftigte mit gesundheitlichen Einschränkungen sollten ihre Möglichkeiten kennen.

Denn ein niedriger GdB bedeutet keineswegs, dass Betroffene auf sämtliche Vergünstigungen verzichten müssen.

Schon bei einem GdB von 20 gibt es einen Steuervorteil

Viele Menschen verbinden den Grad der Behinderung vor allem mit dem Schwerbehindertenausweis. Den gibt es grundsätzlich erst ab einem GdB von 50. Der erste steuerliche Nachteilsausgleich beginnt allerdings deutlich früher.

Bereits bei einem festgestellten GdB von 20 können Betroffene den Behinderten-Pauschbetrag in Anspruch nehmen. Er soll typische zusätzliche Aufwendungen ausgleichen, die durch eine Behinderung entstehen.

Dafür müssen die einzelnen Ausgaben nicht jedes Jahr nachgewiesen werden. Die Höhe richtet sich nach dem festgestellten Grad der Behinderung. Je höher dieser ausfällt, desto größer ist der steuerliche Pauschbetrag.

Tabelle: So viel bringt ein GdB von 20, 30 oder 40 bei der Steuer

Für das Steuerjahr 2026 gelten nach § 33b Einkommensteuergesetz folgende Beträge:

Grad der Behinderung Jährlicher Pauschbetrag GdB 20 384 Euro GdB 30 620 Euro GdB 40 860 Euro GdB 50 1.140 Euro

Die Beträge sind keine direkten Auszahlungen des Finanzamts. Sie mindern das zu versteuernde Einkommen.

Ein Beispiel: Bei einem GdB von 40 können 860 Euro als Behinderten-Pauschbetrag berücksichtigt werden. Das bedeutet jedoch nicht, dass 860 Euro auf das Konto überwiesen werden.

Wie hoch die tatsächliche Steuerersparnis ausfällt, hängt vom persönlichen Einkommen und der Steuerbelastung ab.

Wer wegen einer niedrigen Rente oder eines geringen Einkommens keine Einkommensteuer zahlt, profitiert davon in der Regel finanziell nicht unmittelbar.

GdB 30 oder 40: Ein Antrag kann den Arbeitsplatz schützen

Für Arbeitnehmer kann ein GdB von 30 oder 40 noch aus einem anderen Grund wichtig sein.

Wer wegen seiner Behinderung Schwierigkeiten hat, einen geeigneten Arbeitsplatz zu bekommen oder seinen bisherigen Arbeitsplatz zu behalten, kann bei der Agentur für Arbeit eine Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen beantragen.

Dafür reicht der festgestellte GdB allein nicht aus. Es muss zusätzlich ein entsprechender Zusammenhang zwischen der Behinderung und der beruflichen Situation bestehen.

Ein Beispiel: Ein Beschäftigter mit GdB 30 kann aufgrund einer chronischen Erkrankung bestimmte Aufgaben nicht mehr wie gewohnt erledigen. Sein Arbeitsplatz ist deshalb gefährdet. In einer solchen Situation kann eine Gleichstellung helfen, den Arbeitsplatz zu erhalten.

Wird sie bewilligt, können zusätzliche Schutzrechte und Unterstützungsleistungen greifen.

Besonderer Kündigungsschutz auch ohne GdB 50

Eine der wichtigsten Folgen der Gleichstellung ist der besondere Kündigungsschutz.

Bei gleichgestellten Arbeitnehmern benötigt der Arbeitgeber vor einer Kündigung grundsätzlich die Zustimmung des Integrations- beziehungsweise Inklusionsamtes.

Damit soll verhindert werden, dass Beschäftigte wegen behinderungsbedingter Schwierigkeiten ihren Arbeitsplatz verlieren, ohne dass mögliche Schutz- und Unterstützungsmaßnahmen geprüft werden.

Der Schutz gilt allerdings nicht uneingeschränkt. So bestehen gesetzliche Ausnahmen, beispielsweise grundsätzlich während der ersten sechs Monate eines Arbeitsverhältnisses.

Außerdem entsteht der besondere Kündigungsschutz nicht allein dadurch, dass ein GdB von 30 oder 40 festgestellt wurde.

Entscheidend ist die Gleichstellung. Wer seinen Arbeitsplatz gefährdet sieht, sollte deshalb frühzeitig prüfen, ob ein entsprechender Antrag sinnvoll ist. Bei einer bereits drohenden Kündigung ist Eile geboten. Der Zeitpunkt der Antragstellung kann für den Kündigungsschutz von Bedeutung sein.

Gleichstellung bringt weitere Vorteile im Beruf

Der besondere Kündigungsschutz ist nicht der einzige mögliche Vorteil. Gleichgestellte Beschäftigte können unter bestimmten Voraussetzungen Unterstützung erhalten, um ihren Arbeitsplatz behinderungsgerecht zu gestalten.

Dazu gehören beispielsweise technische Arbeitshilfen, Anpassungen am Arbeitsplatz oder Leistungen zur beruflichen Teilhabe. Auch bei der Suche nach einem geeigneten Arbeitsplatz kann eine Gleichstellung hilfreich sein.

Besonders für ältere Arbeitnehmer mit gesundheitlichen Einschränkungen kann das wichtig werden. Schließlich ist ein Arbeitsplatzwechsel kurz vor dem Rentenalter häufig mit zusätzlichen Schwierigkeiten verbunden.

Eine Gleichstellung kann daher dazu beitragen, die Beschäftigung trotz gesundheitlicher Einschränkungen fortzusetzen.

Weitere Informationen zu den unterschiedlichen Ansprüchen finden Sie in unserem Beitrag Schwerbehinderung: Kaum bekannte Nachteilsausgleiche ab GdB 30 und 40 – Tabelle.

Diese Vorteile gibt es trotz Gleichstellung nicht

Eine Gleichstellung ist rechtlich nicht dasselbe wie eine anerkannte Schwerbehinderung. Das wird besonders beim Zusatzurlaub deutlich.

Schwerbehinderte Arbeitnehmer haben nach § 208 SGB IX bei einer Fünftagewoche grundsätzlich Anspruch auf fünf zusätzliche Urlaubstage im Jahr. Gleichgestellte Beschäftigte mit GdB 30 oder 40 erhalten diesen gesetzlichen Zusatzurlaub dagegen nicht allein aufgrund ihrer Gleichstellung.

Auch für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen reicht eine Gleichstellung nicht aus. Dafür muss bei Rentenbeginn grundsätzlich ein GdB von mindestens 50 vorliegen. Zusätzlich müssen die weiteren rentenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein.

Ebenso berechtigt ein GdB von 30 oder 40 allein nicht zum Erhalt eines Schwerbehindertenausweises.

Mehrere Krankheiten bedeuten nicht automatisch einen höheren GdB

Ein häufiger Irrtum betrifft die Berechnung des Grades der Behinderung. Wer mehrere Erkrankungen hat, geht manchmal davon aus, dass die einzelnen Bewertungen einfach addiert werden.

So funktioniert die Feststellung jedoch nicht. Hat jemand beispielsweise eine Erkrankung mit einem Einzel-GdB von 20 und eine weitere Beeinträchtigung mit ebenfalls 20, ergibt das nicht automatisch einen Gesamt-GdB von 40.

Die zuständige Behörde prüft vielmehr, wie sich sämtliche gesundheitlichen Einschränkungen insgesamt auf die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben auswirken.

Dabei spielt auch eine Rolle, ob sich verschiedene Beeinträchtigungen gegenseitig verstärken oder überschneiden. Der VdK weist darauf hin, dass einzelne leichte Beeinträchtigungen mit einem GdB von 10 bei der Gesamtbewertung grundsätzlich nicht zu einer Erhöhung führen.

Deshalb kommt es weniger auf die Anzahl der Diagnosen an als auf die tatsächlichen Auswirkungen im Alltag.

Auch chronische Erkrankungen können berücksichtigt werden

Nicht jede Behinderung ist äußerlich erkennbar. Auch chronische körperliche Erkrankungen, psychische Beeinträchtigungen oder dauerhafte Einschränkungen der Beweglichkeit können bei der Feststellung des GdB berücksichtigt werden.

Entscheidend ist, welche Folgen die Erkrankungen haben und wie lange die Einschränkungen voraussichtlich bestehen. Eine Diagnose allein führt deshalb nicht automatisch zu einem bestimmten GdB.

Bei der Antragstellung sollten Betroffene möglichst genau beschreiben, welche Tätigkeiten ihnen schwerfallen und welche Einschränkungen regelmäßig auftreten.

Das können beispielsweise Probleme beim Gehen, erhebliche Erschöpfung, Konzentrationsschwierigkeiten oder Einschränkungen bei alltäglichen Verrichtungen sein.

So beantragen Betroffene einen Grad der Behinderung

Der Grad der Behinderung wird auf Antrag von der zuständigen Landesbehörde festgestellt. Je nach Bundesland sind dafür beispielsweise Versorgungsämter, Landesämter oder andere Sozialbehörden zuständig.

Dem Antrag sollten möglichst vollständige Angaben zu den gesundheitlichen Einschränkungen beigefügt werden. Hilfreich sind insbesondere ärztliche Befundberichte, Krankenhausunterlagen, Reha-Entlassungsberichte und Angaben zu behandelnden Fachärzten.

Wichtig ist, nicht nur Krankheiten aufzulisten. Die Behörde muss nachvollziehen können, wie stark sich die gesundheitlichen Einschränkungen tatsächlich auswirken. Der VdK empfiehlt, einen Antrag auch dann in Betracht zu ziehen, wenn voraussichtlich nur ein GdB zwischen 20 und 40 festgestellt wird.

Denn bereits dieser kann Nachteilsausgleiche eröffnen.

Gleichstellung muss gesondert beantragt werden

Wer bereits einen Feststellungsbescheid mit GdB 30 oder 40 besitzt, ist noch nicht automatisch schwerbehinderten Menschen gleichgestellt. Dafür ist ein eigener Antrag bei der Bundesagentur für Arbeit erforderlich.

Im Antrag sollten Beschäftigte erklären, weshalb sie wegen ihrer Behinderung einen geeigneten Arbeitsplatz nicht bekommen oder ihren bestehenden Arbeitsplatz möglicherweise verlieren könnten.

Eine nachvollziehbare Darstellung der beruflichen Schwierigkeiten ist dabei besonders wichtig. Der Antrag auf Feststellung des GdB und der Antrag auf Gleichstellung sind somit zwei unterschiedliche Verfahren.

Widerspruch gegen einen zu niedrigen GdB

Nicht immer entspricht der festgestellte Grad der Behinderung den Erwartungen der Betroffenen. Wer der Auffassung ist, dass wichtige gesundheitliche Einschränkungen nicht ausreichend berücksichtigt wurden, kann gegen den Bescheid grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen.

Dabei ist es sinnvoll, die aus Sicht des Betroffenen unzureichend bewerteten Einschränkungen konkret zu benennen. Zusätzliche ärztliche Unterlagen können die Begründung unterstützen.

Verschlechtert sich der Gesundheitszustand später, kann außerdem ein Neufeststellungsantrag infrage kommen. Allerdings ist Vorsicht geboten: Bei einer erneuten Prüfung kann der GdB nicht nur steigen, sondern auch niedriger festgesetzt werden.

Übersicht: Welche Ansprüche bestehen unter GdB 50? Anspruch oder Vorteil GdB 20 GdB 30 GdB 40 Behinderten-Pauschbetrag 384 Euro 620 Euro 860 Euro Gleichstellung möglich Nein Ja, bei erfüllten Voraussetzungen Ja, bei erfüllten Voraussetzungen Besonderer Kündigungsschutz durch Gleichstellung Nein Möglich Möglich Hilfen zur Sicherung des Arbeitsplatzes Je nach Leistung und Voraussetzungen Möglich Möglich Gesetzlicher Zusatzurlaub wegen Schwerbehinderung Nein Nein Nein Altersrente für schwerbehinderte Menschen allein aufgrund des GdB Nein Nein Nein Schwerbehindertenausweis Nein Nein Nein

Die Tabelle zeigt die allgemeinen Regelungen. Weitere Unterstützungsleistungen können unabhängig vom GdB oder aufgrund zusätzlicher persönlicher Voraussetzungen infrage kommen.

Häufige Fragen zum GdB unter 50 Was bringt ein GdB von 20?

Bei einem festgestellten GdB von 20 besteht grundsätzlich Anspruch auf einen Behinderten-Pauschbetrag von 384 Euro jährlich. Er kann die Einkommensteuer mindern.

Welche Vorteile habe ich mit GdB 30?

Bei GdB 30 beträgt der jährliche Behinderten-Pauschbetrag 620 Euro. Zusätzlich kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen beantragt werden.

Habe ich mit GdB 40 Kündigungsschutz?

Ein GdB von 40 allein begründet noch keinen besonderen Kündigungsschutz. Dieser kann jedoch durch eine bewilligte Gleichstellung entstehen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Kann ich mit GdB 40 früher in Rente gehen?

Nicht allein wegen des GdB von 40. Für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen ist grundsätzlich eine anerkannte Schwerbehinderung mit mindestens GdB 50 bei Rentenbeginn erforderlich.

Bekomme ich mit GdB 30 oder 40 einen Schwerbehindertenausweis?

Nein. Ein Schwerbehindertenausweis wird grundsätzlich erst ab einem GdB von 50 ausgestellt. Bei einem niedrigeren GdB dient der Feststellungsbescheid als Nachweis.

Auch ein niedriger GdB kann sich lohnen

Wer gesundheitlich eingeschränkt ist, sollte nicht erst bei einer möglichen Schwerbehinderung ab GdB 50 an einen Antrag denken. Schon ab GdB 20 kann ein steuerlicher Nachteilsausgleich entstehen. Für Beschäftigte mit GdB 30 oder 40 kann eine Gleichstellung sogar helfen, den Arbeitsplatz zu sichern.

Besonders wichtig ist, die Unterschiede zu kennen: Steuerliche Pauschbeträge setzen keine Gleichstellung voraus. Der besondere Kündigungsschutz dagegen kann bei einem GdB unter 50 erst durch eine entsprechende Gleichstellung entstehen.

Wer seine Ansprüche frühzeitig prüft, kann finanzielle Entlastungen nutzen und sich gegebenenfalls zusätzliche Rechte im Berufsleben sichern.

Quellen

Der Beitrag GdB unter 50: Viele kennen diese Ansprüche noch nicht erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

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Pflegereform 2027: Höherer Monatsbetrag – aber das soll davon zusätzlich bezahlt werden

Mehr Pflegegeld auf dem Konto bedeutet nicht automatisch mehr Unterstützung. Das zeigt der Entwurf zur Pflegereform 2027: Die monatliche Geldleistung soll steigen. Gleichzeitig sollen daraus künftig auch Ausgaben finanziert werden, für die bislang gesonderte Leistungen zur Verfügung stehen.

Für Pflegebedürftige und Angehörige kommt es deshalb auf die gesamte Jahresrechnung an. Wer regelmäßig Ersatzpflege oder Verbrauchspflegehilfsmittel benötigt, muss diese Kosten mit einbeziehen.

Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes am 30. September 2026 beschlossen. Die geplanten Änderungen sind damit noch kein geltendes Recht.

Pflegegeld 2027: Diese Beträge sind geplant

Das bisherige Pflegegeld soll Teil eines neuen Entlastungsbudgets werden. Die Geldleistung für selbst organisierte häusliche Pflege würde damit weiterbestehen. Vorgesehen sind folgende Monatsbeträge:

Pflegegeld und geplantes Entlastungsbudget im Vergleich Pflegegrad Pflegegeld derzeit Geplantes Entlastungsbudget Monatliche Erhöhung Pflegegrad 2 347 Euro 380 Euro 33 Euro Pflegegrad 3 599 Euro 630 Euro 31 Euro Pflegegrad 4 800 Euro 890 Euro 90 Euro Pflegegrad 5 990 Euro 1.080 Euro 90 Euro

Die geplanten Werte stammen aus dem Kabinettsentwurf. In älteren Berichten werden teilweise andere Beträge genannt. Die Tabelle zeigt jeweils den vollen Geldbezug; bei einer Kombination mit Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes ist eine gesonderte Berechnung erforderlich.

Aus dem höheren Budget sollen zusätzliche Kosten bezahlt werden

Nach den Erläuterungen des Bundesgesundheitsministeriums soll das Entlastungsbudget auch für privat organisierte Ersatzpflege und zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel eingesetzt werden. Dazu gehören beispielsweise Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel.

Auch die Leistungen ambulanter Pflege- und Betreuungsdienste sollen in einem höheren Sachleistungsbudget gebündelt werden. Daraus könnte etwa die professionelle Ersatzpflege während einer geplanten Abwesenheit der Hauptpflegeperson finanziert werden.

Für Familien verändert sich dadurch die Rechnung. Bei Pflegegrad 2 beträgt das geplante Monatsplus 33 Euro, also 396 Euro im Jahr. Dieser Betrag lässt sich jedoch erst dann als Verbesserung bewerten, wenn berücksichtigt wird, welche bisherigen Zusatzleistungen im neuen Budget aufgehen.

Wer heute regelmäßig Ersatzpflege nutzt, sollte daher nicht nur die monatlichen Zahlungen vergleichen. Wichtig ist auch, welche Kosten die Pflegekasse bisher zusätzlich übernommen hat.

Die Halbierung für neue Pflegefälle ist nicht mehr vorgesehen

Eine besonders umstrittene Regelung wurde im Kabinettsentwurf gestrichen: Menschen mit neu festgestelltem Pflegegrad 2 oder 3 sollten nach einem früheren Entwurf während der ersten drei Monate nur die Hälfte der Geldleistung erhalten.

Diese allgemeine Einstiegskürzung enthält die Kabinettsfassung nicht mehr. Davon zu unterscheiden sind besondere Regeln zur anteiligen Weiterzahlung, etwa während einer Kurzzeitpflege.

Auch die ursprünglich geplante allgemeine Kürzung der Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige wurde zurückgenommen. Das Ministerium erklärt, dass diese Beiträge weiterhin in vollem Umfang übernommen werden sollen. Die persönlichen Voraussetzungen für eine Beitragszahlung sind davon getrennt zu prüfen.

Pflegegrad 1 soll den Entlastungsbetrag verlieren

Bei Pflegegrad 1 sieht der Entwurf weiterhin einen erheblichen Einschnitt vor: Der Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich soll entfallen. Stattdessen sind mehr Beratung, Begleitung und Prävention geplant.

Für die Pflegegrade 2 bis 5 soll der bisherige Entlastungsbetrag in ein Sozialraumbudget übergehen. Dafür sind grundsätzlich bis zu 175 Euro monatlich vorgesehen. Das Geld soll für anerkannte Unterstützungsangebote im Alltag eingesetzt werden können.

Wer bisher mit dem Entlastungsbetrag eine Haushaltshilfe bezahlt, sollte diesen Punkt besonders beachten. Zusätzliche Beratung kann bei der Organisation der Pflege helfen, ersetzt aber keine bezahlte Unterstützung beim Putzen, Einkaufen oder Wäschewaschen.

Schon heute muss außerdem geprüft werden, ob die Leistungen eines Anbieters über die Pflegekasse abgerechnet werden können. Welche Folgen eine fehlende Anerkennung haben kann, zeigt unser Beitrag zur abgelehnten Erstattung von Haushaltshilfekosten.

Höhere Hürden bei der Einstufung, Schutz für bestehende Pflegegrade

Die fünf Pflegegrade sollen erhalten bleiben. Für die Pflegegrade 1 bis 3 sind jedoch veränderte Schwellenwerte vorgesehen. Neue Antragsteller müssten dadurch teilweise stärkere Einschränkungen nachweisen, um die jeweilige Einstufung zu erreichen.

Bereits anerkannte Pflegegrade sollen geschützt werden. Nach den Angaben des Ministeriums soll niemand seine Einstufung allein wegen der angehobenen Schwellenwerte verlieren.

Dabei ist eine Unterscheidung wichtig: Ein geschützter Pflegegrad garantiert nicht, dass alle bisherigen Leistungen unverändert weiterlaufen. Die Einstufung beschreibt den Pflegebedarf. Welche Unterstützung damit verbunden ist, regelt das Leistungsrecht.

Hilfe bei einem plötzlichen Ausfall der Pflegeperson

Für akute Versorgungslücken ist ein Überbrückungsbudget geplant. Es soll Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 helfen, wenn beispielsweise die Hauptpflegeperson unerwartet ausfällt.

Zusätzlich sieht die Reform eine fachliche Pflegebegleitung vor. Sie soll Familien dabei unterstützen, die Versorgung zu organisieren und Überlastungen frühzeitig zu erkennen. Für 2028 sind außerdem besondere Akut-Kurzzeitpflegeplätze vorgesehen.

Damit sollen unterschiedliche Situationen gezielter abgesichert werden. Für die praktische Planung wird entscheidend sein, welche Voraussetzungen das endgültige Gesetz für die einzelnen Leistungen festlegt.

Vorhandene Ansprüche weiter nutzen

Bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Änderung gelten die bisherigen Regeln. Ein Kabinettsbeschluss allein ändert weder den aktuellen Pflegegeldanspruch noch einen bestehenden Leistungsbescheid.

Pflegebedürftige sollten notwendige Unterstützung deshalb nicht wegen der Reformdebatte aufschieben. Neben den laufenden Leistungen kommen je nach Bedarf weitere Hilfen infrage, beispielsweise ein Zuschuss zum pflegegerechten Umbau bereits ab Pflegegrad 1.

Für einen späteren Vergleich lohnt es sich, die heutigen Leistungen und Ausgaben festzuhalten: Pflegegeld, Pflegedienst, Ersatzpflege, Haushaltshilfe und Verbrauchspflegehilfsmittel. So lässt sich nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens erkennen, ob die neuen Budgets zur eigenen Pflegesituation passen – und wo möglicherweise Geld fehlt.

Stand: 9. Oktober 2026. Grundlage sind der Kabinettsentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes vom 30. September 2026 und die Erläuterungen von Bundesgesundheitsministerium und Bundesregierung. Die dargestellten Änderungen sind geplant und noch nicht geltendes Recht.Quellen:
Kabinettsentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes vom 30. September 2026;
Bundesgesundheitsministerium: Fragen und Antworten zum Pflegeneuordnungsgesetz;
Bundesgesundheitsministerium: Kabinett beschließt Pflegeneuordnungsgesetz;
Bundesregierung: Informationen zum Kabinettsbeschluss;
§ 37 SGB XI: Pflegegeld nach geltendem Recht.

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Greetings to PhosAgro Group personnel

PRESIDENT OF RUSSIA - 10. Oktober 2026 - 8:10

The President sent greetings to the personnel of PhosAgro Group on the company’s 25th anniversary.

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Grundsicherung: Schülerin (15) muss trotz Unterricht zum Jobcenter – Gericht bestätigt dann die Sanktionen

Eine ab 15 Jahre alte Schülerin muss Meldetermine beim Jobcenter nach Aufforderung auch wahrnehmen. Kommt sie dem nicht nach, ist eine Kürzung der Hilfeleistung um zehn Prozent gerechtfertigt, entschied das Sächsische Landessozialgericht (LSG) in einem am Dienstag, 11. August 2026, veröffentlichten Beschluss (Az.: L 3 AS 139/25 NZB).

Nur Kinder unter 15 Jahren unterliegen den Chemnitzer Richtern zufolge keiner Meldepflicht. Der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen ein Urteil des Sozialgerichts Dresden wurde damit abgewiesen.

Jobcenter wollte trotz temporärer Bedarfsgemeinschaft Termin

Im konkreten Fall ging es um eine 16-jährige Gymnasiastin, die während der Schulzeit bei ihrer Oma lebt. Sonst übernachtet sie bei ihrer im Bürgergeldbezug stehenden Mutter.

Während der Aufenthalte dort liegt eine sogenannte temporäre Bedarfsgemeinschaft vor, so dass das Jobcenter der Schülerin für diese Zeit ebenfalls Bürgergeld gewährt.

Das Jobcenter lud die Schülerin zum 25. Juli 2023 zu einem Termin ein, um über ihre aktuelle schulische Situation und den weiteren Werdegang zu sprechen. Die Behörde wies darauf hin, dass bei einem ohne wichtigen Grund versäumten Termin das Bürgergeld für einen Monat um zehn Prozent gemindert wird. Auch die Mutter wurde über den Meldetermin informiert.

Die Schülerin nahm den Meldetermin nicht wahr, so dass das Jobcenter im Monat Oktober 2023 das Bürgergeld um 42 Euro minderte.

Ohne Erfolg wies die 16-Jährige darauf hin, dass sie Schülerin und keine erwerbsfähige Leistungsberechtigte sei. Sie stehe dem Arbeitsmarkt überhaupt nicht zur Verfügung.

Das Sozialgericht Dresden urteilte am 12. März 2025, dass die klagende Schülerin meldepflichtig gewesen sei. Der Meldetermin habe auch zulässigen Zwecken gedient. Da die Klägerin ohne wichtigen Grund den Termin nicht wahrgenommen habe, sehe das Gesetz eine einmonatige Minderung des Leistungsbezugs in Höhe von zehn Prozent und damit hier um 42 Euro vor.

LSG Chemnitz: Bei Meldeversäumnis droht Bürgergeldminderung

Der dagegen eingelegte Antrag auf Zulassung der Berufung wies das LSG nun mit Beschluss vom 29. Juni 2026 zurück.

Bei einem Meldeversäumnis ohne wichtigen Grund trete eine Minderung um zehn Prozent „kraft Gesetzes ein“. Nicht nur erwerbsfähige, sondern auch nichterwerbsfähige Leistungsberechtigte, die mit dem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben, unterlägen der gesetzlichen Meldepflicht.

Anderes gelte nur für unter 15 Jahre alte Kinder, da diese noch keine eigenen Leistungsanträge stellen können.

Auch der vom Jobcenter angeführte Meldezweck sei nicht zu beanstanden. So sehe das Gesetz eine Meldung nicht nur zur Vermittlung in Ausbildung oder Arbeit, sondern auch zur Berufsberatung oder der Vorbereitung aktiver Arbeitsförderungsleistungen vor. Maßgeblich sei hier der Einzelfall.

Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel habe bereits am 29. April 2015 diese Anforderungen an einen Meldezweck bestätigt (Az.: B 14 AS 19/14 R und B 14 AS 20/14 R).

Darin hatten allerdings die obersten Sozialrichter auch klargestellt, dass Meldeaufforderungen nicht Leistungskürzungen dienen dürfen, etwa indem das Jobcenter innerhalb von zwei Monaten sieben gleichlautende Meldeaufforderungen versendet und bei einem Versäumnis jedes Mal die Hilfeleistungen mindert. fle

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Wenn der Spiegel eine „eigene Recherche“ veröffentlicht, ist das von Geheimdiensten durchgestochenes Material

ANTI-SPIEGEL - Fundierte Medienkritik - 10. Oktober 2026 - 8:00
Ich bezeichne den Spiegel gerne als „Pressesprecher der Geheimdienste“ oder auch „Pressesprecher der Regierung“, weil das Blatt nicht nur die Narrative der deutschen Regierung und Geheimdienste stützt – womit der Spiegel beweist, dass er weder ein kritisches noch ein regierungsfernes Medium ist – sondern auch immer wieder von Regierung und Behörden Informationen bekommt, die er […]
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Bürgergeld: 3 Dokumente helfen gegen die Beweislastumkehr beim Jobcenter

„Wie soll ich beweisen, dass ich kein Geld habe?“ Diese Frage beschreibt ein Problem, das Menschen im Kontakt mit dem Jobcenter schnell in Bedrängnis bringt: Die Behörde zweifelt an ihrer Hilfebedürftigkeit, verlangt weitere Unterlagen oder bewertet eine Überweisung aus der Familie als Einkommen.

Wer ohnehin jeden Euro für Miete und Lebensmittel braucht, kann sich einen langen Streit kaum leisten. Eine nachvollziehbare Dokumentation kann deshalb darüber entscheiden, ob sich ein Missverständnis rasch aufklären lässt oder daraus eine existenzielle Zahlungslücke entsteht.

Drei Unterlagen können besonders helfen: eine konkrete Erklärung zu strittigen Tatsachen, ein Nachweis über eingereichte Dokumente und eine schriftliche Vereinbarung über geliehenes Geld.

Das Jobcenter muss ermitteln – trotzdem müssen Antragsteller mitwirken

Nach § 20 SGB X muss das Jobcenter den Sachverhalt von Amts wegen untersuchen. Dabei muss es auch Umstände berücksichtigen, die für die betroffene Person sprechen.

Die Behörde darf ihre Entscheidung deshalb nicht einseitig auf belastende Vermutungen stützen und entlastende Angaben übergehen. Der Untersuchungsgrundsatz bedeutet aber nicht, dass Antragsteller ihre wirtschaftlichen Verhältnisse überhaupt nicht belegen müssen.

Wer Leistungen beantragt, muss nach § 60 SGB I leistungsrelevante Tatsachen angeben und auf Verlangen erforderliche Nachweise vorlegen. Dazu gehören insbesondere Angaben zu Einkommen, Vermögen und den tatsächlichen Wohnverhältnissen.

Wer etwas beweisen muss, hängt vom Streit ab

Bei einem neuen Leistungsantrag geht eine trotz ausreichender Ermittlungen nicht feststellbare Hilfebedürftigkeit grundsätzlich zulasten des Antragstellers. Will das Jobcenter dagegen eine bereits erteilte Bewilligung zurücknehmen oder aufheben, muss es grundsätzlich die Voraussetzungen für diesen Eingriff nachweisen.

Auch davon gibt es Ausnahmen, etwa wenn entscheidende finanzielle Vorgänge ausschließlich im persönlichen Verantwortungsbereich des Leistungsbeziehers liegen und dieser ihre Aufklärung durch fehlende oder falsche Angaben erschwert. Eine familiäre Geldbewegung allein führt jedoch nicht automatisch zu einer Beweislastumkehr.

Es ist deshalb riskant, sich allein auf den Satz „Das Jobcenter muss alles beweisen“ zu verlassen. Ebenso falsch wäre es, jede Forderung der Behörde ungeprüft für rechtmäßig zu halten.

Erstes Dokument: Eine konkrete Erklärung kann im Eilverfahren helfen

Wenn das Jobcenter die tatsächliche Nutzung einer Wohnung oder andere persönliche Lebensumstände bestreitet, kann eine eidesstattliche Versicherung im gerichtlichen Eilverfahren zur Glaubhaftmachung beitragen. Das Gericht bewertet sie zusammen mit den übrigen Angaben und Unterlagen.

Entscheidend ist der Inhalt: Wer wohnt seit wann in welcher Wohnung, wie wird sie genutzt und welche eigenen Beobachtungen können andere Personen bestätigen? Name, Datum, Unterschrift und ein Hinweis auf mögliche Strafbarkeit ersetzen diese konkrete Tatsachenschilderung nicht.

Für eine schriftliche eidesstattliche Versicherung zur Vorlage beim Sozialgericht ist grundsätzlich kein Notar nötig. Sie sollte ausschließlich wahrheitsgemäße Angaben enthalten und eigene Wahrnehmungen deutlich von Vermutungen unterscheiden.

Eine solche Erklärung ist kein Beweismittel, dem das Gericht immer glauben muss. Auch macht die bloße Überschrift „Eidesstattliche Versicherung“ aus einem Schreiben an das Jobcenter noch keine wirksam vor einer zuständigen Stelle abgegebene Versicherung an Eides statt.

Gerichtsfall: Niedriger Verbrauch bewies keinen Auszug

Wie hilfreich konkrete Erklärungen sein können, zeigt ein Beschluss des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 30. Januar 2026 unter dem Aktenzeichen L 21 AS 1566/25 B ER. Das Jobcenter hatte unter anderem aufgrund von Angaben einer früheren Freundin und niedrigen Verbrauchswerten bezweifelt, dass ein Leistungsbezieher seine Wohnung tatsächlich nutzte.

Der Mann und seine Mutter legten eidesstattliche Versicherungen vor, die seine Darstellung stützten. Im Eilverfahren ordnete das Gericht die aufschiebende Wirkung an; die vorhandenen Indizien trugen die Entscheidung des Jobcenters nicht ausreichend.

Der auf gegen-hartz.de erläuterte Fall zum Leistungsstopp nach einer Anzeige zeigt damit auch die Grenze bloßer Verdächtigungen. Über sämtliche strittigen Tatsachen war durch die Eilentscheidung aber noch nicht abschließend entschieden.

Zweites Dokument: Eingereichte Unterlagen brauchen einen Zugangsnachweis

„Die Unterlagen liegen uns nicht vor“ ist ein Satz mit erheblichen Folgen, wenn davon die nächste Auszahlung abhängt. Betroffene sollten deshalb möglichst dokumentieren, wann sie welche Nachweise auf welchem Weg übermittelt haben.

Bei persönlicher Abgabe empfiehlt sich eine Kopie des Anschreibens, auf der der Eingang bestätigt wird. Das Anschreiben sollte die beigefügten Unterlagen mit Zeitraum und Seitenzahl möglichst genau bezeichnen.

Bei einer digitalen Übermittlung über das offizielle Jobcenter-Portal sollten die Übermittlungsbestätigung und die tatsächlich versandten Dateien gespeichert werden. Wer ein Fax nutzt, sollte das vollständige Schreiben zusammen mit dem qualifizierten Sendebericht aufbewahren.

Ein Einwurf-Einschreiben kann den Zugang einer Sendung dokumentieren, beweist für sich genommen aber nicht ihren vollständigen Inhalt. Auch ein Anlagenverzeichnis verbessert die Nachvollziehbarkeit, schließt einen Streit über fehlende Seiten jedoch nicht mit Sicherheit aus.

Fehlende Mitwirkung erlaubt keinen beliebigen Zahlungsstopp

Eine Versagung oder Entziehung wegen fehlender Mitwirkung ist an Voraussetzungen gebunden. Nach § 66 SGB I muss die fehlende Mitwirkung die Aufklärung erheblich erschweren, und die Leistungsvoraussetzungen dürfen insoweit nicht nachgewiesen sein.

Außerdem muss das Jobcenter zuvor schriftlich auf diese mögliche Folge hinweisen und eine angemessene Frist setzen. Die Entscheidung muss den Einzelfall berücksichtigen; ein fehlendes Dokument rechtfertigt nicht automatisch den vollständigen Wegfall der Leistungen.

Wer ein gefordertes Papier nicht beschaffen kann, sollte das innerhalb der Frist schriftlich erklären und vorhandene Ersatznachweise anbieten. Schweigen lässt dagegen häufig offen, ob die Unterlage fehlt, die Forderung bestritten wird oder das Schreiben übersehen wurde.

Drittes Dokument: Geliehenes Geld in der Familie schriftlich festhalten

Eine Überweisung von Eltern oder Geschwistern ist nicht automatisch anrechenbares Einkommen. Ein echtes privates Darlehen mit wirksam vereinbarter Rückzahlungsverpflichtung ist grundsätzlich anders zu behandeln als eine Schenkung oder laufende Unterstützung.

Gerade unter Angehörigen muss aber erkennbar sein, dass die Rückzahlung tatsächlich vereinbart und ernsthaft gewollt ist. Die spätere Behauptung „Das war nur geliehen“ kann dafür zu wenig sein.

Eine schriftliche Vereinbarung sollte die beteiligten Personen, den Betrag, den Zeitpunkt der Auszahlung und die vereinbarte Rückzahlung festhalten. Sie sollte möglichst vor oder bei der Geldübergabe entstehen und von beiden Beteiligten unterschrieben werden.

Überweisungen mit einem passenden Verwendungszweck machen den Vorgang zusätzlich nachvollziehbar. Bei Bargeld sollten sowohl die Auszahlung als auch spätere Rückzahlungen quittiert werden.

Ein Vertrag darf allerdings keine anderen Tatsachen vortäuschen: Geschenktes Geld wird nicht dadurch zum Darlehen, dass nachträglich eine entsprechende Überschrift darübergesetzt wird. Auch sollten keine Rückzahlungsbedingungen aufgeschrieben werden, die niemand ernsthaft einhalten will.

14.000 Euro Bargeld: Die behauptete Rückzahlung überzeugte nicht

Das Landessozialgericht Baden-Württemberg befasste sich am 5. März 2024 in den Verfahren L 2 AS 2270/23 und L 2 AS 2269/23 mit einer behaupteten Bargeldübergabe von 14.000 Euro an den Vater. Der Kläger konnte das Gericht nicht davon überzeugen, dass damit tatsächlich ein Darlehen getilgt worden war.

Die Angaben zur behaupteten Tilgung blieben nach der gerichtlichen Bewertung unzureichend. Gegen-hartz.de beschreibt die Entscheidung im Beitrag zur Beweislastumkehr bei ungeklärten Geldbewegungen.

Der Fall zeigt, warum eine größere Barzahlung ohne nachvollziehbare Dokumentation später zum Problem werden kann. Ein Darlehensvertrag und Zahlungsbelege verhindern zwar nicht jede Nachfrage, liefern aber überprüfbare Anhaltspunkte.

Welche Unterlage in welcher Situation hilft Situation Hilfreiche Dokumentation Grenze Das Jobcenter bestreitet persönliche Lebensumstände. Konkrete Tatsachenschilderung, gegebenenfalls eidesstattliche Versicherung für das Gericht und ergänzende Belege. Das Gericht bewertet sämtliche Umstände; eine Erklärung garantiert keinen Erfolg. Der Eingang von Nachweisen ist umstritten. Eingangs- oder Übermittlungsbestätigung, Kopien und genaue Bezeichnung der Anlagen. Der Zugang einer Sendung beweist nicht immer ihren vollständigen Inhalt. Angehörige leihen Geld. Ernsthafte Darlehensvereinbarung sowie Auszahlungs- und Rückzahlungsbelege. Eine bloße Bezeichnung als Darlehen genügt bei tatsächlich geschenktem Geld nicht. Kontoauszüge des Vaters: Verwandtschaft allein genügt nicht

Verlangt das Jobcenter Kontoauszüge eines Angehörigen, kommt es auf dessen rechtliche Beziehung zum Leistungsfall und die Bedeutung der Informationen an. Allein die Tatsache, dass jemand der Vater eines Antragstellers ist, erlaubt keine beliebige Durchleuchtung seiner Finanzen.

Betroffene sollten unterscheiden zwischen Unterlagen, über die sie selbst verfügen, und Dokumenten eines Dritten, auf die sie keinen Zugriff haben. Kann eine verlangte Unterlage nicht beschafft werden, sollte genau das schriftlich mitgeteilt und um Erläuterung der Rechtsgrundlage gebeten werden.

Je nach Fall können eigene gesetzliche Auskunftspflichten des Angehörigen bestehen. Die fehlende Zugriffsmöglichkeit des Antragstellers und eine mögliche Auskunftspflicht des Dritten dürfen dabei nicht einfach gleichgesetzt werden.

Weitere Hintergründe erläutert gegen-hartz.de anhand eines Streits über Kontoauszüge Dritter und eine Leistungsversagung. Für die eigenen Konten erklärt der Beitrag „Kann das Jobcenter das Konto kontrollieren?“, welche Prüfungen möglich sind.

§ 65 SGB I begrenzt die Mitwirkung

Die Grenzen der Mitwirkung stehen in § 65 SGB I. Danach können Mitwirkungspflichten unter anderem entfallen, soweit sie unverhältnismäßig oder aus wichtigem Grund unzumutbar sind.

Eine weitere Grenze besteht, wenn sich die Behörde die erforderlichen Kenntnisse mit geringerem Aufwand selbst beschaffen kann als der Antragsteller. Entscheidend ist dieser konkrete Vergleich, nicht allein die technische Möglichkeit irgendeines Datenabrufs.

Aus einem möglichen Datenabgleich folgt deshalb keine pauschale Befreiung von Einkommensnachweisen oder der Vorlage eines vorhandenen Rentenbescheids. Wer sich auf § 65 SGB I beruft, sollte nachvollziehbar erklären, weshalb die konkrete Forderung unter eine der gesetzlichen Grenzen fällt.

Bei einer Zahlungslücke nicht nur weitere Briefe schreiben

Gegen einen belastenden Bescheid kann grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Das Datum auf dem Bescheid ist dabei nicht automatisch der Beginn der Frist; die Rechtsbehelfsbelehrung und die Regeln zur Bekanntgabe sind zu beachten.

Fehlt bereits Geld für Lebensmittel oder drohen Mietrückstände, kann zusätzlich gerichtlicher Eilrechtsschutz erforderlich sein. Für den Antrag sollten die aktuelle finanzielle Lage, der Bescheid und der bisherige Schriftverkehr möglichst nachvollziehbar dokumentiert werden.

Sechs Fragen und Antworten Muss ich beweisen, dass ich kein Geld habe?

Sie müssen Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse wahrheitsgemäß offenlegen und erforderliche Nachweise vorlegen. Zugleich muss das Jobcenter den Sachverhalt selbst untersuchen; wer das Risiko ungeklärter Tatsachen trägt, hängt vom jeweiligen Streit ab.

Reicht eine eidesstattliche Versicherung aus?

Sie kann insbesondere im gerichtlichen Eilverfahren helfen, strittige Tatsachen glaubhaft zu machen. Ob sie zusammen mit den übrigen Belegen genügt, entscheidet das Gericht im Einzelfall.

Beweist ein Einschreiben, dass alle Unterlagen angekommen sind?

Es kann den Zugang der Sendung dokumentieren, belegt aber nicht ohne Weiteres deren vollständigen Inhalt. Deshalb sollten Kopien, Anlagenverzeichnis und Zustellnachweis zusammen aufbewahrt werden.

Dürfen meine Eltern mir Geld leihen?

Ja, ein echtes privates Darlehen ist grundsätzlich kein anrechenbares Einkommen. Die Rückzahlungsverpflichtung sollte ernsthaft vereinbart und zusammen mit den Zahlungen nachvollziehbar dokumentiert sein.

Muss ich fremde Kontoauszüge beschaffen?

Eine Pflicht zur Vorlage von Unterlagen, auf die Sie tatsächlich keinen Zugriff haben, lässt sich nicht einfach voraussetzen. Erklären Sie das Hindernis schriftlich; mögliche eigene Pflichten des Angehörigen sind gesondert zu prüfen.

Darf das Jobcenter wegen fehlender Unterlagen sofort alles streichen?

Eine Versagung oder Entziehung wegen fehlender Mitwirkung setzt die gesetzlichen Voraussetzungen des § 66 SGB I voraus. Dazu gehören insbesondere ein vorheriger schriftlicher Hinweis auf die Folgen und eine angemessene Frist.

Der Beitrag Bürgergeld: 3 Dokumente helfen gegen die Beweislastumkehr beim Jobcenter erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

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