Meinungsfreiheit ist nicht nur das Recht, zu Allem seinen Senf dazu zu geben wie an einer Würstelbude. Es ist das Recht, Behauptungen der Mächtigen in Frage zu stellen, Erklärungen und Fakten einzuklagen und Alternativen einzufordern. Das mag unbequem sein, lästig, nerven, bremsen. Aber es ist der Motor des Fortschritts. Ohne Nörgler, Zweifler und Besserwisser kein Fortschritt. Zweifel ist eine gesellschaftliche Produktivkraft. Seine Diffamierung durch angeblich alternativlose Politik ist Rückschritt in vormoderne Zeiten. Deutschland braucht wieder einen Grundkurs in Debatte und Wiederbelebung der Streitkultur.» (- Roland Tichy, Journalist und Publizist)
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Kriegsrelevant: Internet-Dienstleister
Vorgemacht hatte es der Iran, als er begann, systematisch Rechenzentren auf der Arabischen Halbinsel anzugreifen.
So erstaunlich leistungsfähig das, was wir unter Internet verstehen, auch ist, so komplex und angreifbar ist es. Erst recht dann, wenn dieses ganze Ökosystem eine so gewichtige Rolle wie zum Beispiel im Ukraine-Krieg einnimmt. Dieses Ökosystem ist auch essenziell für die Kriegsführung auf Basis der sogenannten Künstlichen Intelligenz (KI) und stellt den Unterbau von quasi mit Echtzeitdaten gesteuerten und ausgewerteten, komplexen Operationen auf dem Schlachtfeld. Da kann es kaum verwundern, wenn dieses Ökosystem selbst zum Angriffsziel gerät.
Seit September haben Raketen und Drohnen der russischen Streitkräfte verstärkt und systematisch Einrichtungen der ukrainischen Kommunikationsinfrastruktur außer Betrieb genommen. Das hatte es in diesem Umfang zuvor nicht gegeben — und die Blaupause dafür wurde nur Monate zuvor im Nahen- und Mittleren Osten erstellt.
Der Cloud-Anbieter Amazon Web Services (AWS) hat am 15. September eingeräumt, dass wiederholte, seit dem März des Jahres andauernde iranische Drohnenangriffe einige seiner Rechenzentren inzwischen schwer beschädigt haben. Die Schäden sind teilweise so groß, dass es AWS in lokalen Rechenzentren nicht mehr gelang, Ressourcen und Daten wiederherzustellen. Dies auch deshalb, weil der Iran gleichzeitig mehrere Rechenzentren einer Zone erfolgreich attackierte und so die physische Redundanz für Systeme und Daten (Ausfallsicherheit) nicht mehr gegeben war (1).
„Amazon muss Segel streichen. Laut Firmenangaben stellt der Datenkonzern seine Bemühungen ein, Daten wiederherzustellen, die ausschließlich in einem betroffenen Rechenzentrum gespeichert waren. Die jeweiligen Kunden werden auf ihre eigenen Backups verwiesen. Dies betrifft alle drei AWS-Rechenzentren in Bahrain sowie eines von drei in den Vereinigten Arabischen Emiraten. Bei den beiden anderen hat AWS die Hoffnung noch nicht aufgegeben: Alle AWS-Daten in Bahrain sind im Iran-Krieg zerstört.“ (2)
Was in Meldungen wie diesen nicht zum Ausdruck kam, besteht in der Tatsache, dass Amazon ein aktiver „Mitspieler“ im Krieg gegen den Iran ist — und nicht nur in diesem.
Als Ende Februar Israel und die USA ein weiteres Mal den Iran angegriffen hatten, versicherte ihnen der Iran eine asymmetrische Antwort, die nicht lange auf sich warten ließ. Eine Reihe von US-Konzernen mit Unternehmungen auf der Arabischen Halbinsel wurden zu legitimen Angriffszielen erklärt. Die Liste enthielt neben den Rüstungs- und Technologiekonzernen Boeing und General Electric eine Reihe von Konzernen mit Schwerpunkt Informationstechnik. So Intel, HP, IBM, Dell, Cisco und Nvidia, welche die physische Infrastruktur bereitstellen. Schließlich wurden auch Microsoft, Google, Meta, Oracle und Palantir genannt — weltweit führende Cloud-Anbieter, Software-Konzerne und dabei stark involviert in Bereichen der „Künstlichen Intelligenz“ (KI). Dazu kommt interessanterweise noch der Finanzkonzern JP Morgan (3).
Weniger bekannt ist das ebenfalls ins iranische Visier geratene KI-Unternehmen G42 aus den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) — auch ein Investitionsobjekt US-amerikanischer Konzerne wie Microsoft und SilverLake. G42 wiederum hat die Technologie-Investmentfirma MGX mitbegründet, die ihrerseits Beteiligungen an und Partnerschaften mit KI-Unternehmen wie OpenAI und Anthropic unterhält (3i).
„Insbesondere das US-Militär hat KI-Systeme in großem Umfang zur Entscheidungsunterstützung bei seinen Angriffen auf den Iran und Venezuela eingesetzt. Angesichts der Bedeutung von Rechenzentren könnten iranische Streitkräfte gezielt die Infrastruktur angreifen, von der die iranische Führung glaubt, dass sie Angriffe auf den Iran unterstützt.“ (a1, 4)
Der Iran setzte seine Angriffe auf die Internet-Dienstleister, gerade auch AWS (Amazon), immer dann fort, wenn die USA den Krieg wieder eskalierten. Die Wirkung ist kaum zu überschätzen. Kaum zu überschätzen in einer Zeit, wo Gewinnung, Auswertung und Kommunikation von Daten, Programmlogik und pure Rechenleistung Einfluss auf das Kriegsgeschehen haben. Schwenken wir von der Arabischen Halbinsel nach Europa, in die Ukraine. Ist Amazon möglicherweise auch in der Ukraine Kriegsteilnehmer?
„Die Angriffe vom 23. und 24. September beschädigten mehrere Einrichtungen im Telekom- und Hosting-Sektor. UTELS meldete Schäden an einem Rechenzentrum, in dem sich die zentrale Netzausrüstung befand. Aufgrund von Stromausfällen kam es zu Unterbrechungen beim Internetzugang. Auch das Unternehmen ‚Pavutyna‘ berichtete über Schäden an einem Rechenzentrum und Störungen im Netzwerk. Etherlink teilte am 24. September mit, dass sein zentraler Netzwerkknoten beschädigt worden sei, und entschied sich, ihn an einen anderen Standort zu verlegen.“ (5)
Crazy Network, das nicht nur in Kiew aktiv ist, bekam nach der Beschädigung eines Internet-Knotens große Probleme bei der Bereitstellung der Internet-Zugänge für seine Kunden. Es waren neben den Kunden in der Hauptstadt weitere in den Regionen Winniza und Chmelnizki von Ausfällen betroffen. Auch die Hosting-Infrastruktur erlitt erhebliche Beschädigungen. MiroHost, einer der größten ukrainischen Anbieter, informierte, dass das Rechenzentrum, in dem seine Infrastruktur untergebracht war, vollständig zerstört worden sei. Ein Zeitpunkt für die Wiederinbetriebnahme läge in weiter Ferne. Bei Cityhost wurde ein Teil der Hosting-Infrastruktur zerstört, die Sicherungen mussten auf ausländischen Servern in Betrieb genommen werden. Laut Schätzungen des Ministeriums für Digitale Transformation der Ukraine waren allein nach dem Angriff vom 23. September 100.000 Haushalte in Kiew ohne oder mit gestörtem Internetzugang (5i, 6, 7).
Wenn man davon spricht, dass die angegriffenen Objekte zivile Infrastruktur darstellen, ist das allerdings nur die halbe Wahrheit:
„Bei Angriffen auf Rechenzentren geht es nicht nur um die Zerstörung von Hardware. Da die Ukraine einen erheblichen Teil ihrer staatlichen Dienstleistungen, des Bankwesens, der Logistik und der militärischen Führung längst digitalisiert hat, führt der Verlust von Serverkapazitäten zur Lähmung ganzer Sektoren. In diesem Sinne ist ein Rechenzentrum ein ebenso legitimes militärisches Ziel wie ein Kommandoposten oder eine Kommunikationszentrale — nur dass es über ein Gebiet verteilt und als zivile Einrichtung getarnt ist.“ (8)
Die Schwächung der informellen Logistik des Kriegsgegners in dessen Hinterland hat mittelbar schwerwiegende Konsequenzen für das Geschehen an den Fronten. Netzwerkinfrastrukturen und deren Komponenten sind mehrfach abgesichert. Deren Außerbetriebsetzung bedarf eines systemischen und zeitlichen Aufwandes und den betreibt Russlands Militär:
„In der Nacht vom 23. September beschädigten russische Angriffe auf die Telekommunikationsinfrastruktur der ukrainischen Hauptstadt gleich drei Rechenzentren, in denen die Ausrüstung lokaler Internet-Dienstleister untergebracht war. Dies erklärte Alexander Polujow, Inhaber des Unternehmens Utels, und präzisierte, dass die Namen der betroffenen Objekte aus Sicherheitsgründen nicht veröffentlicht werden. Seinen Worten zufolge war der Angriff einer der umfangreichsten für die Telekommunikationsinfrastruktur seit Juli dieses Jahres.“ (9)
Die ukrainischen Behörden sind sich inzwischen auch darüber im Klaren, dass das Ganze nicht so schnell aufhören wird:
„Laut einem der für die Internet-Knoten Verantwortlichen plant die russische Seite neue Angriffe auf Rechenzentren und Standorte der Internetverbindung. Bestätigungen dieser Informationen aus offiziellen Quellen lagen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Artikels nicht vor.“ (9i)
In öffentlich-rechtlichen Medien hierzulande wurde über diese Vorfälle im Rahmen der Berichterstattung zu russischen Angriffen auf Kiew kaum etwas berichtet (10). Am 28. September fand sich allerdings ein versteckter Hinweis in einem Bericht der ARD-Tagesschau (zu UkrTelecom erfährt der Leser weiter unten noch mehr):
„Auch eine Klinik ist bei den Angriffen getroffen worden. […] Zu möglichen Opfern dieses Angriffs wurden keine Angaben gemacht. Die private Klinikkette Dobrobut bestätigte der Nachrichtenagentur Interfax-Ukraine zunächst einen Einschlag in einer Einrichtung. Später konkretisierte das Unternehmen die Niederlassung. Vor dem Einzug der Klinik beherbergte das Gebäude eine Filiale des Telekommunikationsunternehmens UkrTelecom.“ (11)
Zuvor hatte sich die ARD in ihrer Hauptbotschaft zum wiederholten Male als offizielle Verlautbarungsstelle des ukrainischen Präsidenten Selenskyj geriert („Historische Akademie in Flammen“). Im letzten Teil des Berichts, dort, wo viele Leser gar nicht mehr lesen, wurde der Sender schließlich doch noch konkreter:
„Ziel der Angriffe sind inzwischen vor allem Tankstellen, Lagerhallen von Supermärkten und Rechenzentren. Mobilfunkanbieter hatten zuletzt vermehrt Ausfälle des Internets gemeldet. Das Verteidigungsministerium in Moskau bestätigte auch bei der jüngsten Angriffswelle den Beschuss von Datenzentren in Kiew. Sie hätten die ukrainischen Streitkräfte mit Mobilfunk und Internet versorgt, hieß es zur Begründung.“ (11i)
Inzwischen ist man auch in der hiesigen Öffentlichkeit über die militärische Relevanz der Starlink-Satelliten und der an sie gebundenen Netzwerke, gerade für den NATO-Krieg in der Ukraine und Russland, wohlinformiert. Da kann es nicht überraschen, wenn russische Raketen und Drohnen neuralgische Punkte dieser Netzwerke anvisieren:
„Nach Angaben des russischen Verteidigungsministeriums wurde ein Rechenzentrum von Cosmonova getroffen, das den mobilen Internetbetrieb sowie die von den ukrainischen Streitkräften genutzten Starlink-Satellitenkommunikationssysteme unterstützte. Der Internetanbieter Kolo.TV teilte mit, dass seine Anlagen in Kiew bereits zum dritten Mal getroffen worden seien.“ (12)
Die russischen Streitkräfte greifen Rechenzentren in Kiew an, welche die ukrainischen Streitkräfte mit Internetzugang und weiteren Kommunikationskanälen sowie mit Aufklärungsdaten versorgen. Dazu gehören Rechenzentren von UkrTelecom, DreamLine, Omega Telecom, Kyivstar, Vodafone und Datagroup. Inzwischen sind zusätzlich die Programme mehrerer TV-Anbieter in der Ukraine gestört (13).
Die strategische Vorgehensweise Russlands ist begründet, wohldurchdacht und erfolgt zeitlich abgestimmt. Zunächst erfolgten Angriffe auf militärische Produktionsstätten und Logistiklager. Dann verlagerte man den Schwerpunkt auf die Isolierung des Hafens von Odessa und die Zerschlagung der Schwerindustrie. Nunmehr sind Rechenzentren und die Telekommunikationsinfrastruktur die Hauptziele. Zwischen dem 20. und 28. September führten russische Streitkräfte eine Reihe von Angriffen auf Kiews Einrichtungen zur Datenspeicherung, -verarbeitung und -übertragung durch.
Rechenzentren sind absolute Hochwertziele. Ein einziges großes Rechenzentrum beherbergt gleichzeitig Telekommunikationsausrüstung für mehrere Internet-Dienstleister, Cloud-Computing-Infrastruktur, Unternehmensinformationssysteme, Datenbanken staatlicher/militärischer Dienste und Netzwerkknoten, über die erheblicher Internetverkehr läuft. Die Beschädigung einer einzigen Anlage kann eine Kettenreaktion bei mehreren unabhängigen Betreibern auslösen — und so gleichzeitig den Internetzugang, Unternehmensnetzwerke, Cloud-Anwendungen und Mediendienste stören.
Die jüngsten Angriffe fanden in der Nacht zum 28. September statt. Ukrtelecom — das ist einer der größten ukrainischen Anbieter von Festnetz-, Mobilfunk- und Hochgeschwindigkeits-Internetdiensten, der die Streitkräfte mit Internetverbindungen versorgt — wurde getroffen. Auch Dreamline, ein weiterer großer Anbieter, der ebenfalls Daten für militärische Dienste vorhält, verzeichnete Angriffe.
Was die Angriffe auf Kiew zusätzlich bemerkenswert machte, war die verwendete Technologie. Ein Technologieberater des ukrainischen Präsidenten, bekannt unter dem Rufzeichen „Flash“, beschrieb das im Internet veröffentlichte Filmmaterial wie folgt:
„Die Russen filmten den Angriff auf das Inkom-Geschäftszentrum mit einer jetgetriebenen Geran-Drohne, die gleichzeitig als MESH-Relais (a2) für eine Geran-5-Drohne diente und Live-Videomaterial des Angriffs übertrug. Danach flog die Drohne aus Kiew heraus und griff ein McDonald’s-Lager an.“ (14)
Hier wird erahnbar, wie weit inzwischen die Entwicklung der russischen Drohnenkriegsführung forangeschritten ist. Eine einzige Drohne — in der Lage hoch, lange und schnell zu fliegen — vereint Echtzeitaufklärung und Angriffsfähigkeit in einer einzigen Mission. Die Auswirkungen von Angriffen auf die Internetinfrastruktur gehen über die akute Störung der Verfügbarkeit hinaus. Der ukrainische Ministerpräsident Serhij Koretzkyj: „Es besteht die Gefahr, das Internet zu verlieren, daher bereitet sich der Staat auf das schwierigste Szenario vor.“ In der heutigen Ukraine läuft die Kommunikation der Regierung mit der Bevölkerung auf allen Ebenen hauptsächlich über das Internet. Eine Störung dieses Kanals — alles vor dem Hintergrund von Kriegsmüdigkeit, anhaltenden Luftschutzsirenen, sinkendem Lebensstandard und Zwangsmobilisierung — birgt die Gefahr, den sozialen Zusammenhalt zu untergraben, der die Kriegsanstrengungen von innen heraus noch immer stützt (14i).
Der Iran hat statt oder neben Staaten Konzerne als Feinde des Landes, als aktiv kriegsführende Teilnehmer ausgemacht. Dazu gehören Amazon und Microsoft. Konzerne, die nicht nur am Iran-Krieg verdienen, sondern auch am Ukraine-Krieg. Solche Konzerne haben die Macht, Krieg zu gestalten, sogar mitzuentwickeln. Der Corona-Krieg gegen die Bevölkerungen war auch ein Krieg der Konzerne. Das waren eben nicht nur Pharmakonzerne. Es waren auch und gerade Internet- und Technologiekonzerne. Amazon und Microsoft waren PLandemie-Gewinner. Und wie ist es nun im Ukraine-Krieg?
Was passiert da im Einzelnen, wie funktioniert das Ökosystem, das Russland versucht auszuschalten? Die Cloud-Infrastruktur der Ukraine wird, wie auf der Arabischen Halbinsel (siehe ganz oben), von zwei westlichen Konzernen beherrscht: Amazon und Microsoft.
Seit 2022 betreibt die ukrainische Regierung ihre IT-Systeme verteilt und dezentral werden auch die Daten abgespeichert — ein Teil davon in Cloud-Systemen in anderen Staaten der Europäischen Union. Ein Großteil der Daten, nicht nur der Regierung, wird durch Cloud Computing Services (CCS) von Amazon gehalten, genauer gesagt durch deren Amazon Web Services (AWS). Das ist nicht so offensichtlich, aber großzügig angebotene Schnittstellen für öffentliche Dienste in der Ukraine zur AWS-Infrastruktur weisen darauf hin (15). Russischen Quellen zufolge beherbergt AWS zum Beispiel mehr als 75 Petabyte Daten von Behörden und regierungsnahen Organisationen (16). Aber dort unter anderem stecken auch die Daten samt Programmen, die man für die Kriegsführung der neuesten Generation benötigt.
Der Grund, warum russisches Militär Rechenzentren in der Ukraine angreift, ist der gleiche, warum iranisches Militär Rechenzentren auf der Arabischen Halbinsel angreift. In beiden Fällen sind die Objekte solche mit doppeltem Verwendungszweck (Dual Use), werden also mit für die Kriegsführung genutzt. Und interessanterweise sind in beiden Regionen Amazon und Microsoft dominant. Deren wirtschaftliche Dominanz geht jedoch einher mit politischer Macht, die wiederum zur Durchsetzung der Eigeninteressen gebraucht wird. Ist das nicht aufschlussreich? Der Iran und Russland bekämpfen vorrangig vielleicht gar nicht Staaten, sondern Konzerne?
Wie schwerwiegend die Folgen der russischen Angriffe auf Rechenzentren in Kiew waren, bezeugt folgende Geschichte: Drei Tage nach diesen Angriffen wurde auf Veranlassung des CSO (Chief Security Officer) von AWS eine nicht näher bestimmte Zahl von sogenannten, jeweils 80 Terabyte großen Snowball-Laufwerken über Dublin und Krakau nach Polen gesendet. Das sind externe Datenspeicher, die speziell für die Aufnahme von in der Amazon-Cloud abgelegten Daten vorbereitet sind. Vor Ort wurden diese Speicher mit Daten gefüllt und wieder zurückgebracht. Im Ausland wurden die Daten schließlich wieder in die AWS-Cloud hochgeladen und über die Netzwerkreplikation weltweit verfügbar gemacht (17). Ein Vorgang, der Tage benötigte und ganz erheblich Produktions- und Logistikprozesse beeinträchtigte — und darüber hinaus die Kriegsführung der neuesten Generation, die auf Echtzeitdaten und schnelle Verarbeitung angewiesen ist (16i).
„Zur Vertiefung ihrer Argumentation betonen Analysten, dass die Zuständigkeiten derzeit aufgeteilt sind. AWS ist das Zentrum des Systems. Ministerien und Energieunternehmen (Ukrenergo; Microsoft hatte bereits vor Beginn des CBO 16 der 17 Ministerien ausgegliedert) werden von Azure [der Microsoft-Cloud] verwaltet. Ukrainische Cloud-Anbieter wie GigaCloud unterhalten ihr eigenes Backup in Polen, wohin 60 Prozent ihrer Kunden im Jahr 2022 umgezogen sind.“ (16ii)
Direkte Bestätigungen für die aus den russischen Quellen extrahierten, obigen Informationen waren schwer und nur teilweise auffindbar (18). Dafür, dass westliche Konzerne bereits seit Jahren kritische Infrastruktur im Bereich Internet-Dienstleistungen (nicht nur) in der Ukraine übernommen haben, gibt es Ehrungen:
„Die ukrainische Regierung hat Microsoft Azure und Amazon Web Services (AWS) Friedenspreise für die Bereitstellung wichtiger Cloud- und digitaler Dienste während der unprovozierten Invasion Russlands verliehen. Im Mai [2022] hatte die Ukraine Google denselben Preis verliehen, ohne jedoch die Gründe dafür zu nennen. »Die großen Tech-Unternehmen unterstützen die Ukraine«, sagte Mykhailo Fedorov, [damaliger] stellvertretender Ministerpräsident und Minister für digitale Transformation der Ukraine. »Eine Delegation von Microsoft wurde heute vom ukrainischen Präsidenten Selenskyj mit dem ‚Friedenspreis‘ ausgezeichnet. Wir sind dankbar, dass ihr auf der hellen Seite der Digitalisierung steht. Microsoft steht für Wahrheit und Frieden.«“ (18i)
Der Autor sprach davon, dass Tech-Giganten wie Amazon und Microsoft aktiv in Kriege dieser Welt involviert sind. Kriegsteilnehmer verraten sich durch ihr ausgeprägtes Feindbild. Ein Feindbild, was die Kriegsführung nicht nur gegenüber dem äußeren, sondern eben auch dem inneren Feind — das sind wir, Sie und ich — zum Ausdruck bringt:
„Außerdem hat es [Microsoft] ein System auf Basis künstlicher Intelligenz entwickelt, das Uhrzeit und Datum russischer Bombenangriffe protokolliert, um diese Daten bei künftigen Ermittlungen wegen Kriegsverbrechen nutzen zu können. Es ist wichtig, dass wir die Grundlage dafür schaffen, das zu tun, was nach dem Zweiten Weltkrieg an einem Ort wie Nürnberg getan wurde“, sagte Microsoft-Präsident Brad Smith im Mai.“ (18ii)
Im Zitat oben verraten die Microsoft-„Götter“ jedoch nicht nur ihr Feindbild. Sie verraten auch, was sie wirklich tun. Wer glaubt ernsthaft, dass es für die „Protokollierung von Uhrzeit und Datum russischer Bombenangriffe als Grundlage für ein Nürnberg 2.0“ eines KI-Systems bedarf? Das ist Nonsens. Das KI-System gibt es allerdings sehr wohl. Doch ist der Zweck ein anderer. Microsoft befindet sich gleich Amazon permanent im Krieg, richtiger in Kriegen. Aus dem Corona-Krieg gingen sie ohne Zweifel als Sieger hervor, doch muss das in späteren Kriegen nicht so bleiben.
Bitte bleiben Sie schön aufmerksam, liebe Leser.
Anmerkungen und Quellen
(Allgemein) Dieser Artikel von Peds Ansichten ist unter einer Creative Commons-Lizenz (Namensnennung — Nicht kommerziell — Keine Bearbeitungen 4.0 International) lizenziert. Unter Einhaltung der Lizenzbedingungen kann er — einschließlich der prominenten Angabe der Primärquelle — gern weiterverbreitet und vervielfältigt werden. Bei Verlinkungen auf weitere Artikel von Peds Ansichten finden Sie dort auch die externen Quellen, mit denen die Aussagen im aktuellen Text belegt werden.
(a1) Die Übersetzungen erfolgten unter Zuhilfenahme von DeepL.com.
(a2) MESH-Relais meint Komponenten sogenannter vermaschter, drahtloser Netzwerke, bei denen jeder Knoten (Relais) mit mindestens zwei, aber standardmäßig noch mehr Knoten kommunizieren kann, was bildlich ein Netz (in der Struktur ähnlich einem Fischernetz) ergibt.
(1) 17.09.2026; Futurism; Victor Tangermann; Iran Drone Strikes on Amazon Data Centers Are Permanently Deleting Customer Data; https://futurism.com/artificial-intelligence/iran-drone-strikes-data-centers-deleting-customer-data
(2) 16.09.2026; heise online; Frank Schräer; Zerstörung von AWS-Rechenzentren; https://www.heise.de/news/Mittwoch-Amazon-Datenverlust-im-Iran-Krieg-Roboter-als-sicherer-Mitarbeiter-11454527.html
(3) 31.03.2026; Wired; Dana Alomar, Carla Sertin; Iran Warns US Tech Firms And UAE AI Company G42 Will Be Targeted on 1 April; https://www.wired.me/story/war-on-big-tech-iran-names-israeli-linked-us-firms-as-potential-targets
(4) 01.04.2026; Georgia Tech; Dennis Murphy; Why Iran Targeted Amazon Data Centers and What That Does — and Doesn’t — Change About Warfare; https://www.gatech.edu/news/2026/04/01/why-iran-targeted-amazon-data-centers-and-what-does-and-doesnt-change-about-warfare
(5, 5i) 24.09.2026; Chas Pravdy; Internet dürfte nach Angriffen auf die Telekom-Infrastruktur teurer werden, warnt der UTELS-Eigentümer; https://chaspravdy.com/de/nachrichten/economy-de/2026/09/24/internet-durfte-nach-angriffen-auf-die-telekom-infrastruktur/
(6) 24.09.2026; ZN,UA; Провайдери не зможуть і надалі надавати інтернет за 300–350 грн — власник UTELS; https://zn.ua/ukr/ECONOMICS/provajderi-ne-zmozhut-i-nadali-nadavati-internet-za-300350-hrn-vlasnik-utels.html
(7) 23.09.2026; War Map Live; Enemy strike damages Kyiv data center; https://www.warmaplive.com/event/enemy-strike-damages-kyiv-data-center-e4a66a93-57e8-45ea-80e7-056eced56171
(8) 24.06.2026; Top War; Oleg Myndar; A blow to digital: nine Kyiv providers reported damage to their capacity.; https://en.topwar.ru/290396-udar-po-cifre-devjat-kievskih-provajderov-soobschili-o-povrezhdenii-moschnostej.html
(9, 9i) 24.09.2026; XAB; Russische Angriffe beschädigen drei Rechenzentren in Kiew: 100.000 Haushalte ohne Internet; https://xab.info/de/posts/russische-angriffe-auf-rechenzentren-in-kiew-100000-haushalte-ohne-internet
(10) 24.09.2026; ARD-Tagesschau; Wieder Tote bei russischen Angriffen; https://www.tagesschau.de/ausland/europa/ukraine-russland-angriffe-kiew-106.html
(11, 11i) 28.09.2026; ARD-Tagesschau; Historische Akademie in Flammen; https://www.tagesschau.de/ausland/europa/russische-angriffe-kiew-100.html
(12) 26.09.2026; Southfront; Russia Strikes Ukrainian Ports And Data Centers – Ukraine Targets Russian Refineries; https://southfront.press/russia-strikes-ukrainian-ports-and-data-centers-ukraine-targets-russian-refineries/
(13) 29.09.2026; RT deutsch; Ministerpräsident: Ukraine riskiert Verlust des Internetzugangs; https://freedert.online/europa/293102-ministerpraesident-ukraine-riskiert-baldigen-verlust-internetzugang/
(14, 14i) 28.09.2026; Southfront; Seven Data Centers In Seven Days — Russia Opens A New Front In Ukraine; https://southfront.press/seven-data-centers-in-seven-days/
(15) Onlizer; […] connect Amazon S3 + Nova Poshta […]; https://onlizer.com/amazon_s3/nova_poshta#products; abgerufen: 01.10.2026
(16 bis 16ii) 29.09.2026; Reporter; Andrey Elistratov; What lengths will Russia have to go to to shut down the internet in Ukraine?; https://en.topcor.ru/74519-na-chto-pridetsja-pojti-rf-chtoby-otkljuchit-internet-na-ukraine.html
(17) AWS; AWS Snowball; https://aws.amazon.com/de/snowball/; abgerufen: 01.10.2026
(18, 18i) 07.07.2022; DCD; Sebastian Moss; Ukraine awards Microsoft and AWS peace prize for cloud services & digital support; https://www.datacenterdynamics.com/en/news/ukraine-awards-microsoft-and-aws-peace-prize-for-cloud-services-digital-support/
(Titelbild) Server, Kabel, offline, Stecker, Rechenzentrum; Autor: Michael Schwarzenberger (Pixabay); 13.07.2015; https://pixabay.com/de/photos/it-server-serverschrank-netzwerk-838384/; Lizenz: Pixabay License
Das andere «Wort zum Sonntag» oder: Bitte Farbe zeigen
Wie man sich doch täuschen kann. Auf den ersten Blick war ich mir sicher, dass sich dort drüben in dem Park eine Trauergesellschaft niedergelassen hatte: alle in scharz und verteilt auf kleine Grüppchen und Einzelpersonen. Als ich näher heranfuhr, merkte ich, dass es lauter junge Leute waren, und die trauerten auch nicht, sondern sie genossen die ersten warmen Frühlingsstrahlen unter den noch weitgehend kahlen Bäumen.
So kann einem die berufliche Prägung gleichzeitig einen Streich spielen und den Blick schärfen. Mich selbst war dann ein Gefühl von Trauer überkommen: So jung und schon so uniformiert und äußerlich so trostlos.
Fällt es mir in letzter Zeit nur mehr auf, oder verbreitet sich diese Art von Schutzanzug tatsächlich immer mehr? «Schwarz wirkt wie eine unsichtbare Rüstung», heißt es in der Stilberatung einer Mode-Seite; «souverän, respektgebietend». Die Person und ihre aufkeimende Persönlichkeit verbirgt sich also zweifach: in der eigenen dunklen Schale und in einer Art Gesamtschale von Masse. «Wir hegen den Wunsch, nicht aufzufallen», lesen wir auf Hoseonline.de.
Natürlich gibt es Menschen, denen die «Nichtfarbe Schwarz» durchaus steht. Als Breiten-Phänomen finde ich es aber bedenkenswert. So führt denn auch die erwähnte Modeseite mehrere allgemeine Gründe auf, wegen denen vor allem junge Frauen schwarz wählen würden: neben dem optischen Schutz, verbunden mit oder auch bewirkt durch die Absicht, «nicht auffallen, sondern zurücktreten [zu] wollen», käme eine gewisse Gedankenlosigkeit: «angezogen» zu wirken, «ohne groß nachzudenken», und der Umstand, dass sie «es einfach nicht besser wissen».
Landläufig klingt das natürlich anders: Als Nichtfarbe würde schwarz fast zu allem passen; zu allen anderen Farben wie auch zu fast allen Anlässen. Lassen wir ihnen ihre Freud oder doch Ansicht; über Geschmack sollte man nicht streiten.
Nein, sollte man nicht. Aber man sollte vor Tendenzen auch nicht die Augen verschließen, denn sie sagen immer etwas aus über den, der sie teilt und so den Zeitgeist mitprägt. Mein Zwischenfazit an dieser Stelle: Die Verunsicherung unter der «Generation Praktikum» hat markant zugenommen; Persönlichkeit tritt und Persönlichkeiten treten immer später im Leben erst zutage.
Eine andere Gruppe verklärt dieses Abtauchen explizit zur Tugend. Die Gewerkschaft der Polizei tritt auf einer ihrer Internetseiten einem weitverbreiteten Mißverständnis vom «Schwarzen Block» entgegen. Der Ausdruck umschreibe keine feste Gruppe oder Organisation, sondern einen «Demonstrationsstil». Der einzelne verbirgt sich in der Masse, was ihm wiederum «Kollektivität und Solidarität» vermittle. Als entsprechend schmalbrüstig offenbar sich denn die einzelnen, wenn sie ohne diesem identitätssaugenden Über-, oder besser: Unter-Ich zwischendurch allein dastehen.
Zweites Zwischenfazit: In der Gruppe zieht das gemeinsame Schwarz die persönliche Farbe aus dem Menschen. Ob er sie danach wieder hervorgeholt werden kann und alles ja «gar nicht so schlimm» ist, ändert daran nichts.
Für einen dritten Anlauf gehe ich aus vom «Man in Black», von Johnny Cash. Von 1971 bis zu seinem Lebensende im Jahr 2003 sei er nur noch in schwarz aufgetreten. Am Ende seines berühmten gleichnamigen Liedes nennt er den Grund dafür:
«Oh, I'd love to wear a rainbow every day,
And tell the world that everything's ok.
But I'll try to carry off a little darkness on my back,
'Till things are brighter, I'm the Man In Black.»
Noch so gerne würde er herumlaufen wie ein Regenbogen, aber mit dem Schwarz wolle er an alles Unrecht und alle Not erinnern, die einen nach wie vor umgibt. Aufschlußreich ist, wie er darauf gekommen ist, dieses Lied zu schreiben. Er habe sich auf einen Fernsehauftritt vor jungem Publikum vorbereitet und sei nervös geworden, habe er erzählt: «Die Kids wollen etwas Echtes. Ich möchte, dass sie mein wahres Ich sehen und hören, nicht den Typen, als den mich andere darstellen»; beschrieben in dem dicken Band «Johnny Cash,The Life in Lyrics. Sein Leben, seine Texte», Seite 179.
Er zog sich zurück, um dem nachzuspüren, und drei Stunden später sei er wieder aufgetaucht mit dem Lied «Man in Black». «Es war, als hätte er sein Leben lang auf diesen Moment hingearbeitet», schreibt ein Biograph über Cash‘ «ultimatives Manifest». «My fans expect this image», notierte er selber im September 1992 (gleiche Quelle).
Was sehen und hören wir oder zumindest ich aus diesem Beispiel, diesem ganz anders lautenden? Dass jede Farbe wie Nichtfarbe authentisch sein kann. Auch nach fünfzig und mehr Jahren haben die Klänge von 1971 nichts Unehrliches an sich, sondern prägen sich jeder Generation von neuem ein, jeder hörbereiten Generation, die sich wie jenes Fernsehpublikum die Frage nach dem Echten stellt und das Verstellte ächtet.
Schnüren wir das Säcklein der Anekdoten und Ableitungen allmählich zu. Farbe prägt, und die Nichtfarbe Schwarz färbt offenbar noch mehr ab als andere. Sie hilft, Persönlichkeit zu verbergen, Unperson gleichsam ins Licht zu stellen, aber auch echtes Sein zu verstärken. Umgekehrt kommt es nicht nur abendlichen Autofahrern zugute, wenn die Menschen besonders in frostigen Zeiten wieder mehr Farbe bekennen und sich zeigen als die zumeist bunten Wesen, die sie doch eigentlich sind.
Denn das erfreut die eigene Seele wie auch der Zeitgenossen Auge und ihres Schöpfers Herz. Manchmal − nicht immer, aber manchmal − führt der Weg tatsächlich von außen nach innen, auf dass wir
«zum Lobpreis seiner Herrlichkeit dienen, wir, die wir unsere Hoffnung von vornherein auf Christus gesetzt haben». Epheser 1,12
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Das andere «Wort zum Sonntag» vom 27. September 2026: «Gefühle ordnen, sprechen, handeln»
Lothar Mack war als Gemeindepfarrer und bei verschiedenen Hilfswerken und Redaktionen tätig. Sein kritischer Blick auf Kirche und Zeitgeschehen hat ihn in die Selbständigkeit geführt. Er sammelt und ermutigt Gleichgesinnte über Artikel und Begegnungen und ruft in Gottesdiensten und an Kundgebungen zu eigenständigem gläubigem Denken auf. Sein Telegram-Kanal lautet StimmeundWort.
«Allahu Akbar» im Sturzflug: Warum wird aus einem möglichen Terroranschlag eine «Prügelei»?
Warum wird ein schwerer Angriff auf ein Passagierflugzeug in der Medienberichterstattung nicht als möglicher islamistischer Terroranschlag behandelt? Diese Frage drängt sich nach den Ereignissen rund um Flydubai-Flug FZ1073 auf. Die Boeing 737 MAX 8 war mit 174 Menschen an Bord auf dem Weg von Dubai nach Tel Aviv, als es im Cockpit zu einem Angriff kam.
Der indische Pilot wurde durch den omanischen Kopiloten niedergestochen und die Maschine verlor innerhalb kürzester Zeit massiv an Höhe. Kurz bevor er bewusstlos wurde, gelang es dem Piloten, die Cockpittür aufzureißen. Somit konnten Passagiere den Angreifer überwältigen. Zwei Piloten, die als Passagiere im Flugzeug saßen, konnten schließlich die Maschine im saudischen Tabuk notlanden.
Besonders brisant ist ein weiteres Detail: Ein 18-jähriger Passagier berichtete laut BBC, er habe während des dramatischen Sinkflugs «Allahu Akbar» gehört. Andere Passagiere berichteten von einem Besatzungsmitglied mit einem Messer. Das ist kein Beweis für ein terroristisches Motiv, aber es ist zweifellos ein Umstand, der bei der Rekonstruktion des Geschehens ernsthaft geprüft werden muss.
Genau hier beginnt das journalistische Problem. Denn während sich ein Passagierflugzeug offenbar in einem dramatischen Sinkflug befand, ein Pilot schwer verletzt wurde, Passagiere den Angreifer überwältigen mussten und zwei Passagiere mit Pilotenausbildung die Maschine landeten, wurde der Vorfall in den Leitmedien als «Auseinandersetzung» oder «Prügelei» zwischen Piloten beschrieben. Der Bericht auf der Schweizer Tamedia-Plattform ist hier nur ein Beispiel. Es gäbe viele mehr.
Eine solche Zurückhaltung kann bei der Frage des Motivs durchaus angebracht sein. Doch zwischen: «Wir wissen noch nicht, ob es Terrorismus war», und: «Es war offenbar lediglich eine Prügelei», liegt ein gewaltiger journalistischer Unterschied. Und interessanterweise wird der «Allahu Akbar»-Ruf in den Leitmedien kaum thematisiert.
Wer angesichts eines Messerangriffs im Cockpit, eines massiven Höhenverlusts, der Aussage über «Allahu Akbar»-Rufe und der anschließenden Überwältigung des Angreifers nicht zumindest die Möglichkeit eines Terroranschlags prominent thematisiert, riskiert, einen wesentlichen Teil der Geschichte zu unterschlagen.
Das gilt umso mehr, als israelische Behörden den Vorfall sehr früh als möglichen jihadistischen Anschlag einordneten. Verteidigungsminister Israel Katz sprach von einem «Versuch eines jihadistischen Anschlags», während der israelische Minister für Nationale Sicherheit den Angreifer als «Terrorist» bezeichnete. Gleichzeitig blieb die offizielle Bestätigung der tatsächlichen Motivation zunächst aus. Angesichts dieser Fülle von Hinweisen scheint es Absicht der Leitmedien zu sein, das mutmaßliche Motiv des Täters gar nicht erst zu diskutieren.
Auch ein Pilotenkollege des Angreifers beschrieb diesen gegenüber israelischen Medien später als religiösen Extremisten und berichtete, der Mann habe tagsüber häufig gebetet und Frauen nicht die Hand gegeben. Diese Aussagen sind Hinweise, aber selbstverständlich kein abschließender Beweis für ein terroristisches Tatmotiv. Und genau diese Unterscheidung sollte seriöser Journalismus leisten.
Er muss weder einen Terroranschlag als sicher bezeichnen, bevor die Fakten geklärt sind, noch darf er die Möglichkeit eines solchen Anschlags kleinreden. Er muss die relevanten Hinweise nennen, ihre Herkunft offenlegen und den Stand der Ermittlungen transparent machen.
Das vorliegende Geschehen ist dafür geradezu ein Lehrbeispiel. Gesichert beziehungsweise breit berichtet sind der Angriff im Cockpit, die Verletzung des Piloten, der massive Sinkflug, die Intervention von Passagieren und die Notlandung. Hinzu kommen die Aussagen über «Allahu Akbar»-Rufe und die Einschätzungen israelischer Sicherheitsbehörden. Gleichzeitig war das Motiv zum Zeitpunkt der Berichterstattung nicht abschließend geklärt.
Die angemessene journalistische Formulierung lautet deshalb: «Die Umstände sind so schwerwiegend, dass ein terroristisches beziehungsweise jihadistisches Motiv ernsthaft geprüft werden muss.» Das ist weder Alarmismus noch Vorverurteilung. Es ist schlicht die Pflicht, eine relevante Hypothese dort zu prüfen, wo die vorliegenden Hinweise sie nahelegen. Umso fragwürdiger wirkt es, wenn aus einem Angriff auf ein Cockpit mit 174 Menschen an Bord sprachlich eine «Prügelei» wird.
«Prügelei» klingt nach einem eskalierten persönlichen Streit. Ein Messerangriff auf einen Piloten, ein anschließender dramatischer Sinkflug und Berichte über religiöse Rufe zeichnen dagegen ein Szenario, bei dem eine weit gravierendere Erklärung zumindest ernsthaft untersucht werden muss. Und Medien sollten ihre Leser nicht mit einer verharmlosenden Wortwahl davon abhalten, diese Frage überhaupt zu stellen.
Bei einem Flugzeug mit 174 Menschen an Bord, einem niedergestochenen Piloten, einem massiven Sinkflug und berichteten «Allahu Akbar»-Rufen ist «Prügelei» jedenfalls eine bemerkenswert verharmlosende Bezeichnung für ein bemerkenswert großes Ereignis.
Wie Bill Gates sich mit Milliarden Einfluss auf die US-Gesundheitspolitik erkaufte
Das Brownstone Institute hat sich mit Bill Gates beschäftigt. Dieser wird von vielen Menschen bewundert, insbesondere seit er seine Position als Microsoft-Chef aufgab, um sich und einen Großteil seines Vermögens der «Philanthropie» zu widmen. Doch schon während der «Pandemie» hat sein Ruf stark gelitten. Auch die Enthüllungen über seine Verbindung zum Sexualstraftäter Jeffrey Epstein und seine eigenen problematischen Beziehungen zu Frauen trüben das Image des vermeintlichen Wohltäters.
Wie das Brownstone Institute nahelegt, wirft nun obendrein «eine Fülle von Dokumenten von Whistleblowern aus dem Bundesapparat» erneut Fragen darüber auf, wie sich Gates mit viel Geld einen Einfluss auf die Gesundheitspolitik der US-Regierung erkauft hat. Kritiker empfänden das als unangemessen. Auf jeden Fall hat sein wichtigstes Machtinstrument, die Bill and Melinda Gates Foundation, in fast einem Vierteljahrhundert Hunderte Millionen Dollar an die National Institutes of Health (NIH) gespendet. Das hat es Gates ermöglicht, die Ausrichtung der Gesundheitspolitik des Landes auf eine Weise zu beeinflussen, die seinen eigenen Prioritäten zugutekam und zugleich sein Image als wohlwollender globaler Wohltäter aufpolierte.
In einer Zeit wachsender Besorgnis über die Macht von Milliardären wie Elon Musk, Jeff Bezos und Sam Altman würden Gates' Bemühungen hervorstechen, befindet das Brownstone Institute. Statt bei Bundesbehörden für bestimmte politische Maßnahmen Lobbyarbeit zu betreiben, habe Gates seinen Reichtum eingesetzt, um innerhalb der Regierung zu arbeiten. Dabei sei er sogar Partnerschaften mit hochrangigen NIH-Beamten eingegangen, um die steuerfinanzierte Forschungsförderung zu lenken und wissenschaftliche Strategien für mehrere Bundesprogramme zu entwickeln.
Die Sammlung von mehreren Dutzend E-Mails und Dokumenten, die ein NIH-Whistleblower erstmals öffentlich gemacht habe, untermauere nun frühere Berichte über Gates' weitreichenden Einfluss auf die biomedizinische Forschung in den USA. Auf dem Höhepunkt der COVID-«Pandemie» habe sich Kate Elder, eine leitende Beraterin für Impfstoffpolitik bei Ärzte ohne Grenzen, gegenüber Politico beklagt: «Was qualifiziert Bill Gates dazu, der US-Regierung Ratschläge zu geben und sie dabei zu beraten, wohin sie die enormen Ressourcen lenken sollte?»
Die neu veröffentlichten E-Mails und interne Pläne zeigen beispielsweise, dass die NIH – der weltweit größte Geldgeber für biomedizinische Forschung – der Gates Foundation bei den gemeinsamen Workshops und Treffen auf Bundesgelände den Vortritt ließ.
Wie das Brownstone Institute schreibt, reagierten weder die Gates Foundation noch die NIH auf wiederholte Bitten um Stellungnahme.
Hier lesen Sie den ganzen interessanten Artikel (auf Englisch).
Bei Faucis Experimenten mit Ebola-Aerosolen starben 80 % der geimpften Primaten
Senator Rand Paul hat eine neue Sammlung von Anthony Faucis privaten Notizen und E-Mails veröffentlicht. Diese enthüllen ein beunruhigendes Experiment mit Ebola-Aerosolen an nicht-menschlichen Primaten, das 2015 im Biolabor USAMRIID der US-Armee in Fort Detrick durchgeführt wurde. Finanziert wurde es vom National Institute of Allergy and Infectious Diseases (NIAID).
Laut Faucis eigenen Notizen vom 7. März 2016 starben 16 von 20 geimpften Primaten nach der Exposition gegenüber dem Aerosol-Virus (Sterblichkeitsrate von 80 %). Auch die beiden ungeimpften Kontrolltiere starben.
Die beunruhigendste Entdeckung betraf jedoch die Lungen. Fauci hielt später fest, dass die geimpften Tiere «Nekrosen, Entzündungen und Fibrinablagerungen in der Lunge» entwickelten, während die beiden ungeimpften Kontrolltiere «keine Entzündung in der Lunge» aufwiesen.
So reagierte Fauci auf die Experimente: «Dies hätte ein als geheim eingestuftes Experiment sein müssen, das von vornherein niemals hätte durchgeführt werden dürfen.» Später bekräftigte er in einer E-Mail, dass das US-Verteidigungsministerium (DoD) die Daten zwar veröffentlichen wollte, er jedoch der Ansicht war, sie «sollten als geheim eingestuft werden».
Die Ergebnisse dieses Experiments sorgten im Vorfeld größerer Ebola-Impfstoffstudien in Westafrika für Alarmstimmung. Fauci schrieb, «die Vorstellung, dass der Impfstoff Schaden anrichten kann, bereitet den Menschen nun große Sorge». Er beschrieb zudem, wie Verantwortliche in Liberia, Guinea und Sierra Leone angesichts der Ergebnisse «völlig ausrasteten», da dort größere Ebola-Impfstoffstudien geplant waren.
Als Vertreter des Verteidigungsministeriums das Weiße Haus darüber informierten, dass das NIAID die Studie mitfinanziert hatte, schrieb Fauci: «Ich wäre fast vom Stuhl gefallen.»
Nicolas Huscher von Focal Points, der auf diese neu veröffentlichten Dokumente hinwies, kommentierte:
«Dies ist ein weiteres Beispiel für die ungeheuerlichen biologischen Experimente, die hinter verschlossenen Türen durchgeführt wurden, sowie einer von vielen Versuchen Faucis, der Öffentlichkeit Informationen vorzuenthalten.»
Protest in Hannover gegen Polizeieinsatz im kurdischen Zentrum
In Hannover haben mehrere hundert Menschen gegen den Polizeieinsatz im Demokratischen Kurdischen Gesellschaftszentrum (DKTM) demonstriert. Mit einem Protestzug und einer Kundgebung wandten sie sich gegen Polizeigewalt und die fortgesetzte Kriminalisierung politisch aktiver Kurd:innen.
Auslöser war der Polizeieinsatz bei einer Gedenkveranstaltung für Gefallene der kurdischen Freiheitsbewegung am Sonntag vor einer Woche. Dabei waren rund 200 Menschen etwa sechs Stunden lang von der Polizei festgehalten worden.
Die Demonstration begann am Samstagnachmittag vor dem Hauptbahnhof mit einer Schweigeminute für die Gefallenen des kurdischen Freiheitskampfes. Anschließend zog der Protestzug durch Hannover. Die Teilnehmer:innen trugen Transparente zum Anlass der Demonstration und Fahnen von TEV-DEM. Gerufen wurden unter anderem die Parolen „Jin, Jiyan, Azadî“, „Bijî Yekîtiya Gelê Kurd“ und „Şehîd Namirin“.
Forderung nach Ende der Kriminalisierung
Bei der anschließenden Kundgebung wurden deutschsprachige Erklärungen verlesen und Redebeiträge gehalten. Die Demonstrierenden forderten ein Ende von Polizeieinsätzen gegen kurdische Einrichtungen und der Politik, mit der politisches Engagement von Kurd kriminalisiert wird. Zu den Redner:innen gehörte auch Mizgin Çiftçi, Ko-Vorsitzender der Regionsfraktion der Partei Die Linke in der Region Hannover.
Der Politiker kritisierte den Umgang der Behörden mit der kurdischen Community und forderte Konsequenzen aus dem Polizeieinsatz. Çiftçi rief Hannovers Oberbürgermeister Belit Onay dazu auf, alle ihm zur Verfügung stehenden rechtlichen und politischen Möglichkeiten zu nutzen, um einen Beitrag zu Frieden und Demokratie in der Türkei zu leisten. Zugleich nahm er die hannoverschen Behörden unmittelbar in die Verantwortung. Die Stadt müsse aufhören, „politisch aktive Kurd:innen mit Polizeigewalt zu schikanieren“, erklärte Çiftçi.
https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/-52952 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/-52904 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/-52893 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/-52888
Frau in Elkê tot in ihrer Wohnung aufgefunden
In Elkê (tr. Beytüşşebap) in der nordkurdischen Provinz Şirnex (Şırnak) ist eine Frau unter verdächtigen Umständen tot aufgefunden worden. Angehörige von Fikriye Cin hatten den Notruf verständigt, nachdem sie die Frau nicht mehr erreichen konnten. Daraufhin wurden Rettungskräfte und die türkische Gendarmerie zu ihrer Wohnung geschickt.
Nach dem Betreten der Wohnung stellten die Rettungskräfte den Tod von Fikriye Cin fest. Ihr Leichnam wurde zur Obduktion in die Leichenhalle des staatlichen Krankenhauses von Şırnak gebracht.
Zu den Umständen und der Ursache ihres Todes liegen bislang keine gesicherten Angaben vor. Die Behörden leiteten Ermittlungen zu dem verdächtigen Todesfall ein.
https://deutsch.anf-news.com/frauen/-52666
Wird Kaliningrad bald blockiert?
In dieser Woche war der Politologe und Publizist Herrmann Ploppa mal wieder an der Reihe mit einer Folge von apolut Uncut. Es geht um Beschämendes bei der UNO, um Wadephuls Handshake mit Lawrow, Robert Habecks Pläne, um die Unabhängigkeit unserer Bundesrichter und um die Heuchelei unserer Medien. Zum Gespräch geht es hier.
«Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich würde mein Leben dafür geben, dass du es sagen darfst.» Mit diesem Credo ist das wöchentliche apolut-Format UNCUT im Wesentlichen auf den Punkt gebracht.
Die apolut-Redaktion stellt einmal die Woche einem bekannten Influencer – diese Woche Hermann Ploppa – eine Handvoll Fragen, die in der öffentlichen Debatte aktuell die Top-Themen markieren: «Dann erhalten wir dazu völlig subjektive Antworten und stellen diese online. That's it.»
Im Anschluss setzt apolut auf eine lebhafte Diskussion bei den Konsumenten des Formates, denn die von uns veröffentlichten Antworten entsprechen in der Regel nicht dem aktuellen Mainstream-Narrativ, noch geben sie vor, DIE Wahrheit zu sein.
Sie geben jede Woche die subjektive Meinung des Befragten zum Besten. Und damit das Meinungsspektrum möglichst breit bleibt, wechseln jede Woche die Befragten.
Tacheles #223 ist online
Imrali-Delegation berät mit Kurtulmuş über weitere gesetzliche Schritte
Die Imrali -Delegation der Partei der Völker für Gleichheit und Demokratie (DEM-Partei) hat ihre politischen Gespräche zum Prozess für Frieden und eine demokratische Gesellschaft fortgesetzt. Pervin Buldan und Mithat Sancar kamen im türkischen Parlament mit Parlamentspräsident Numan Kurtulmuş zusammen.
Im Mittelpunkt des Gesprächs standen die nach dem Rahmengesetz vorgesehenen weiteren gesetzlichen Regelungen in der neuen Legislaturperiode sowie das geplante Monitoring-Gremium. Buldan und Sancar tauschten sich mit Kurtulmuş über den Stand der Vorbereitungen aus und übermittelten dem Parlamentspräsidenten ihre Vorschläge für die weiteren Schritte.
Zuvor hatte die Imrali-Delegation den türkischen Vizepräsidenten Cevdet Yılmaz getroffen. Bei diesem Gespräch waren die bisherigen Arbeiten des Begleit- und Evaluierungsgremiums und seiner vier Unterkommissionen erörtert worden.
https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/imrali-delegation-trifft-vizeprasident-yilmaz-52967
Brüsseler Konferenz: Kurdische Einheit als Grundlage internationaler Vertretung
Die Debatte über eine internationale Vertretung der Kurd:innen hat auf der KNK-Konferenz in Brüssel die Frage der nationalen Einheit in den Mittelpunkt gerückt. Vertreter:innen politischer Parteien und Institutionen aus verschiedenen Teilen Kurdistans sprachen sich dafür aus, diplomatische Initiativen künftig stärker zu bündeln und eine gemeinsame politische Grundlage für das Streben nach internationalem Status zu schaffen.
Zübeyir Aydar vom Exekutivrat der Gemeinschaft der Gesellschaften Kurdistans (KCK) forderte, möglichst bald eine kurdische Nationalkonferenz einzuberufen. Dort sollten die weiteren Schritte beschlossen und eine gemeinsame Struktur für die internationale Arbeit geschaffen werden. Die internationale Vertretung der Kurd:innen könne nicht einzelnen Parteien oder den Staaten überlassen werden, auf die Kurdistan aufgeteilt wurde. „Türk:innen, Araber:innen und Perser:innen können uns nicht vertreten. Sie können ihre eigenen Nationen vertreten“, sagte Aydar.
Vertretung auf allen internationalen Plattformen
Für Aydar muss der kurdische Freiheitskampf neben Kurdistan auch konsequent auf internationaler Ebene geführt werden. Die Konferenz müsse deshalb die Frage beantworten, wie Kurd:innen in internationalen Institutionen mit eigener Stimme vertreten sein können. „Wir sind in unserem Land präsent und wir werden auf allen Plattformen präsent sein“, sagte Aydar. Bislang könnten kurdische Vertreter:innen internationale Institutionen lediglich als Gäste betreten, ohne selbst Teil dieser Strukturen zu sein. „Das ist für uns eine Wunde, eine tiefe Wunde für unser Volk.“
Diese Situation müsse überwunden werden. Die KCK werde die Initiative deshalb mit aller Kraft unterstützen und den Kampf fortsetzen, bis eine eigene kurdische Vertretung erreicht sei. Aydar erinnerte in diesem Zusammenhang an den Vertrag von Lausanne und dessen Folgen für die Kurd:innen. „Seit mehr als einem Jahrhundert werden wir von Staaten vertreten, deren politische Ordnung unsere eigene nationale Existenz nicht anerkennt.“ Als konkrete nächste Schritte schlug Aydar die Bildung eines Komitees für die internationale Initiative sowie eine Unterschriftenkampagne vor, mit der Kurd:innen über politische und regionale Grenzen hinweg zusammengebracht werden sollen.
Entscheidend sei jedoch eine gemeinsame politische Grundlage. „Dieser Kampf kann nur durch Einheit zum Erfolg führen“, sagte Aydar und richtete einen Aufruf an alle kurdischen Parteien: „Lasst uns so schnell wie möglich unsere Nationalkonferenz durchführen, dort über diese Arbeiten entscheiden und den Kampf gemeinsam führen.“
Bahai Kakai von der PDK-I
Omar: Alle vier Teile und die Diaspora einbeziehen
Der Vertreter Rojavas, Dr. Abdulkarim Omar, bezeichnete die Konferenz als Beginn eines langfristigen Kampfes. Kurd:innen müssten ihre Anliegen selbst auf die internationale Agenda tragen. Die Rojava-Revolution und der Widerstand von Kobanê hätten wesentlich dazu beigetragen, die Kurd:innen weltweit bekannt zu machen und Millionen Menschen für ihre Sache zu gewinnen. Auf dieser Grundlage müsse die internationale Arbeit nun weiterentwickelt werden.
Omar forderte, alle vier Teile Kurdistans und die Diaspora in eine gemeinsame Vertretung einzubeziehen. Auch die großen kurdischen Parteien müssten sich an diesem Prozess beteiligen. Zugleich schlug er vor, eine ständige Gruppe von Fachleuten für internationales Recht einzurichten. Diese solle die rechtlichen Möglichkeiten für einen internationalen Status und eine Vertretung der Kurd:innen kontinuierlich untersuchen und begleiten. Parallel dazu müsse die diplomatische Arbeit gegenüber internationalen Institutionen und einflussreichen Staaten intensiviert werden.
YNK sieht Chance für gemeinsame nationale Haltung
Şêx Şemal erklärte im Namen der Patriotischen Union Kurdistans (YNK), eine gemeinsame und starke internationale Vertretung sei für die Kurd:innen notwendig. Eine besondere Rolle könne dabei eine kurdische Nationalkonferenz spielen, die alle vier Teile Kurdistans umfasst. Eine solche Konferenz könne die gesellschaftliche und nationale Willensbildung auf eine gemeinsame Grundlage stellen.
Şemal bekräftigte zugleich das Selbstbestimmungsrecht der Kurd:innen und die Notwendigkeit, bestehende internationale Mechanismen wirksamer für die Sicherung ihrer Rechte zu nutzen. „Kurden müssen mit ihrer eigenen Identität und in ihrem eigenen Namen international vertreten sein und sich aktiv an der Arbeit internationaler Institutionen beteiligen. Dafür braucht es Strukturen, die einen gemeinsamen politischen Willen nach außen tragen können.“
„Wenn wir heute geeint wären, befänden wir uns in einer völlig anderen Situation“
Auch Imam Taşçıer von der DEM-Partei stellte die kurdische Einheit ins Zentrum. Die während der Konferenz vorgelegten rechtlichen und diplomatischen Vorschläge seien wichtig, könnten jedoch nur Wirkung entfalten, wenn politische Parteien und Institutionen Verantwortung für ihre Umsetzung übernähmen. „Notwendig ist deshalb eine gemeinsame diplomatische Struktur. Politiker:innen und Diplomat:innen müssen daran ebenso beteiligt werden wie kurdische Institutionen und Parteien.“
Die Herstellung einer solchen Einheit gehöre zu den schwierigsten Aufgaben, sei aber möglich, sagte Taşçıer: „Wenn wir heute geeint wären, befänden wir uns in einer völlig anderen Situation.“ Die Veränderungen im Mittleren Osten könnten zugleich nicht an den Kurd:innen vorbeigehen. Sie seien eine dynamische Kraft der regionalen Entwicklungen, und Veränderungen, die sie ausschlössen, könnten keinen dauerhaften Bestand haben.
Jónasson sagt Unterstützung für Beobachterstatus zu
Unterstützung für die Initiative kam auch vom ehemaligen isländischen Außenminister Ögmundur Jónasson. Er kündigte an, die Bemühungen um einen Beobachterstatus der Kurd:innen bei den Vereinten Nationen zu unterstützen. „Wir werden alles in unserer Macht Stehende tun, damit die Kurden bei den Vereinten Nationen Beobachterstatus erhalten“, sagte Jónasson.
Mehr als 60 Millionen Kurd:innen werde nicht nur ein eigener Staat verweigert. Ihnen fehle zugleich eine eigene Stimme in den UN, wo staatliche Macht international organisiert sei. Gerade deshalb sei eine kurdische Vertretung notwendig. Jónasson verband die Frage mit einer grundsätzlichen Kritik an der internationalen Ordnung. „Das Problem sind die Staaten, nicht die Menschen“, sagte der frühere Außenminister. Zugleich werde die regelbasierte internationale Ordnung zunehmend geschwächt und militärischen Interessen untergeordnet.
Gemeinsame Vertretung darf Unterschiede nicht einebnen
Sümeyye Boz, Abgeordnete der DEM-Partei, setzte in ihrem Beitrag für die Bewegung Freier Frauen (TJA) einen weiteren Akzent. Kurdische Einheit dürfe nicht als Vereinheitlichung unterschiedlicher politischer und gesellschaftlicher Erfahrungen verstanden werden. Die Aufteilung Kurdistans habe dazu geführt, dass Kurd:innen seit einem Jahrhundert unter unterschiedlichen Staaten, politischen Regimen und gesellschaftlichen Systemen leben. Daraus seien zugleich unterschiedliche Erfahrungen, politische Vorstellungen und eine große kulturelle Vielfalt hervorgegangen.
„Unsere Vielfalt ist kein Grund für Trennung, sondern Stärke und Reichtum unserer gemeinsamen Zukunft“, erklärte Boz. Eine gemeinsame kurdische Politik müsse diese Unterschiede aufnehmen. Zugleich müsse die freiheitliche Haltung der kurdischen Frauen im Zentrum stehen. „Frauen sind nicht lediglich Teil gesellschaftlicher Kämpfe, sondern mit ihrer eigenständigen politischen Organisierung und ihrem politischen Willen zu einer treibenden Kraft gesellschaftlicher Veränderung geworden.“
Eine Einheit oder ein Lösungsmodell, das die politische Vorreiterrolle und den Willen der Frauen außer Acht lasse, könne deshalb keinen dauerhaften Bestand haben, betonte die Politikerin. Eine gemeinsame kurdische Perspektive müsse sowohl die gesellschaftliche Vielfalt als auch die freiheitliche Position der Frauen zu ihrer Grundlage machen.
Einheit als Voraussetzung internationaler Vertretung
Auch Vertreter der PDK-I, der Suryoye-Gemeinschaft und der Gorran-Bewegung griffen die Frage des gemeinsamen Handelns auf. Dabei wurde zugleich darauf verwiesen, dass fehlende internationale Vertretung nicht ausschließlich äußeren Kräften zugeschrieben werden könne. Politische Spaltungen und Defizite der eigenen Zusammenarbeit müssten ebenfalls überwunden werden.
Der Gouverneur von Silêmanî, Heval Ebubekir, bezeichnete die Forderung nach einem Beobachterstatus bei den Vereinten Nationen als wichtigen Schritt. Eine solche Vertretung sei nicht mit der Forderung nach Staatlichkeit gleichzusetzen, könne aber den Beginn eines weitergehenden Prozesses markieren. Seit Lausanne bestehe das grundlegende Problem fort, dass Kurd international nicht in ihrem eigenen Namen vertreten seien.
Damit zeichnet sich in der Konferenzdebatte neben der Forderung nach internationalem Status eine zweite zentrale Frage ab: Nicht allein wo die Kurd:innen international vertreten sein sollen, sondern wer mit welchem gemeinsamen Mandat für sie spricht. Die Forderung nach einer Nationalkonferenz und einer gemeinsamen diplomatischen Struktur soll darauf eine politische Antwort geben.
https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/knk-konferenz-kurdische-diplomatie-soll-globaler-werden-52971 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/konferenz-in-brussel-kurd-innen-streben-vertretung-bei-den-vereinten-nationen-an-52968 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/-52738
Rente unbezahlbar? Neue Studie widerspricht drohendem Zusammenbruch
Immer mehr Rentner, immer höhere Kosten, bald kein Geld mehr: So zugespitzt wird über die gesetzliche Rente häufig gesprochen. Eine Untersuchung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung stellt dieser Darstellung Zahlen entgegen, die deutlich weniger dramatisch ausfallen.
Die Analyse von Rentenforscher Florian Blank zeigt: Gemessen an der Wirtschaftsleistung lagen die Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung 2024 niedriger als 1997. Daraus folgt keine Entwarnung für alle kommenden Jahrzehnte – wohl aber die Frage, wie überzeugend Forderungen nach Einschnitten tatsächlich begründet sind.
Mehr Rentner bedeuten nicht automatisch eine höhere wirtschaftliche Belastung1997 entsprachen die Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung zehn Prozent des deutschen Bruttoinlandsprodukts. Für 2024 weist die Untersuchung 9,3 Prozent aus, obwohl die Zahl der Rentnerinnen und Rentner im betrachteten Zeitraum um mehr als drei Millionen gestiegen ist.
Diese Gegenüberstellung ist aufschlussreich, weil steigende Ausgaben in Euro allein wenig über ihre Finanzierbarkeit aussagen. Wenn zugleich die Wirtschaftsleistung wächst, kann eine höhere absolute Summe einen kleineren Anteil der verfügbaren wirtschaftlichen Mittel beanspruchen.
Ein niedrigerer Anteil beweist allerdings auch nicht, dass jede einzelne Rente ausreicht. Die finanzielle Entwicklung des Systems und die Lebenslage eines Menschen mit kleiner Rente sind zwei unterschiedliche Fragen.
Was die Zahlen tatsächlich zeigenDie Untersuchung, über die die taz am 15. Juni 2026 berichtete, betrachtet mehrere Vergleichsgrößen. Dabei kommt es darauf an, Ausgaben, Einnahmen und Bundesmittel nicht miteinander zu verwechseln.
Kennzahl Früherer Vergleichswert Wert für 2024 Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung im Verhältnis zur Wirtschaftsleistung 10,0 Prozent im Jahr 1997 9,3 Prozent Bundesmittel als Anteil der Gesamteinnahmen der Rentenversicherung 33,7 Prozent im Jahr 2003 29,1 Prozent Bundesmittel für die Rentenversicherung im Verhältnis zu den Bundesausgaben 26,3 Prozent zur Jahrtausendwende 24,6 ProzentDie Werte stammen aus der WSI-Auswertung beziehungsweise ihrer Zusammenfassung durch die Hans-Böckler-Stiftung. Sie beschreiben historische Entwicklungen und sind keine Vorhersage für die künftigen Beitragssätze.
Bundesmittel sind nicht bloß eine Rettung für eine leere KasseWer sämtliche Steuerzahlungen an die Rentenversicherung als Beweis ihres Scheiterns behandelt, lässt einen Teil ihrer Aufgaben außer Acht. Die Rentenversicherung erbringt auch gesetzlich übertragene Leistungen, denen keine entsprechenden individuellen Beiträge gegenüberstehen.
Die Deutsche Rentenversicherung nennt dafür beispielsweise ausgeweitete Kindererziehungsleistungen und bestimmte vorgezogene abschlagsfreie Altersrenten. Bundeszuschüsse dienen außerdem der allgemeinen Sicherung ihrer Leistungsfähigkeit.
Deshalb muss eine seriöse Finanzierungsdebatte auch klären, welche Aufgaben aus Beiträgen und welche aus Steuern bezahlt werden sollen. Die Höhe der Bundesmittel allein beantwortet diese Verteilungsfrage nicht.
Die Studie widerlegt keine künftigen FinanzierungsproblemeDie WSI-Untersuchung stammt aus der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung und bezieht erkennbar Position gegen pauschale Krisendiagnosen. Ihre historischen Vergleiche ersetzen jedoch keine Vorausberechnung unter veränderten Bedingungen.
Der Rentenversicherungsbericht 2025 der Bundesregierung rechnete beispielsweise mit einem Beitragssatz von 19,8 Prozent für 2028 und 21,2 Prozent für 2039. Das sind Modellwerte unter den damaligen Annahmen, keine heute bereits feststehenden Beitragssätze für diese Jahre.
Die Alterung der Bevölkerung bleibt damit eine Finanzierungsaufgabe. Aus einem erwarteten Beitragsanstieg folgt aber noch nicht, dass das System zusammenbricht oder nur eine einzige Reform möglich wäre.
Auch für Jüngere ist die gesetzliche Rente nicht automatisch ein VerlustgeschäftBlank widerspricht außerdem der Behauptung, Beiträge lohnten sich für jüngere Versicherte grundsätzlich nicht mehr. Die von ihm herangezogenen Modellrechnungen ergeben auch für jüngere Geburtsjahrgänge positive nominale interne Renditen.
Eine solche Modellrendite ist allerdings kein garantierter Zins auf einem persönlichen Sparkonto. Sie hängt unter anderem von Annahmen über spätere Beiträge, Rentenzahlungen und die Bezugsdauer ab; „nominal“ bedeutet zudem, dass die Inflation noch nicht herausgerechnet ist.
Die zugrunde liegenden Simulationen berücksichtigen außerdem, dass Beiträge auch Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten sowie Rehabilitation finanzieren. Für den Vergleich mit Altersrentenzahlungen wird dafür ein pauschaler Beitragsanteil herausgerechnet.
Mehr Beschäftigung kann die Finanzierung verbessernDie Zahl älterer Menschen allein entscheidet nicht darüber, wie tragfähig die Rentenversicherung ist. Ebenso kommt es darauf an, wie viele Menschen tatsächlich sozialversicherungspflichtig arbeiten und Beiträge entrichten.
Modellrechnungen des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung zeigen, dass eine günstigere Arbeitsmarktentwicklung und höhere Zuwanderung die Finanzierung verbessern können. Bei der Zuwanderung hängt das Ergebnis ausdrücklich auch davon ab, dass die Integration in den Arbeitsmarkt gelingt.
Für die politische Debatte heißt das: Wer ausschließlich über längeres Arbeiten oder geringere Rentenanpassungen spricht, betrachtet nur einen Teil der Möglichkeiten. Beschäftigungspolitik gehört ebenso zur Rentenpolitik.
Für Rentner zählt auch eine gebremste ErhöhungEine Reform muss die laufende Bruttorente nicht unmittelbar senken, um finanziell spürbar zu werden. Fallen spätere Erhöhungen geringer aus, wächst über die Jahre ein Abstand zu einer günstigeren Entwicklung.
Die Deutsche Rentenversicherung betont ihrerseits, dass Empfehlungen der Alterssicherungskommission noch keine verbindliche Aussage über ihre spätere gesetzliche Umsetzung erlauben.
Quellen: Florian Blank, Faktencheck Rente, WSI der Hans-Böckler-Stiftung, Juni 2026; Hans-Böckler-Stiftung, Pressemitteilung „Faktencheck Rente“, Juni 2026; IMK Policy Brief; Rentenversicherungsbericht 2025 der Bundesregierung; Deutsche Rentenversicherung zu Bundesmitteln und den Empfehlungen der Alterssicherungskommission; taz, „Finanzierung der Rente“, 15. Juni 2026.
Der Beitrag Rente unbezahlbar? Neue Studie widerspricht drohendem Zusammenbruch erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Das deutsche Stadt-, pardon: Mannschaftsbild
Manchmal braucht es nur ein Mannschaftsfoto, um aufzuzeigen, wie unsicher eine Gesellschaft inzwischen darüber geworden ist, was sie unter nationaler Repräsentation versteht. Elf Fußballer stehen vor einem Länderspiel nebeneinander, tragen dasselbe Trikot, vertreten denselben Verband und denselben Staat. Eigentlich könnte die Sache damit erledigt sein. Wer spielberechtigt ist, vom Bundestrainer berufen wird und für Deutschland […]
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Grundsicherung: Gerichte uneinig über Schulbedarf im Wechselmodell
Die Gewährung und Aufteilung der Schulbedarfspauschale bei Kindern getrennt lebender Eltern im SGB-II-Bezug sorgt immer wieder für rechtliche Auseinandersetzungen mit den Jobcentern.
Im Jahr 2026 beträgt die Pauschale für den persönlichen Schulbedarf insgesamt 195 Euro: 130 Euro für das erste und 65 Euro für das zweite Schulhalbjahr. Sie ist Bestandteil der Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT). Bei getrennt lebenden Eltern stellt sich häufig die Frage, in welchem Haushalt die Leistung zu berücksichtigen ist und ob sie aufgeteilt werden darf. Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Dabei ist zu unterscheiden: Lebt das Kind überwiegend bei einem Elternteil und besucht den anderen im Rahmen des Umgangsrechts, oder betreuen beide Eltern es in einem paritätischen Wechselmodell ungefähr zur Hälfte? Außerdem kommt es darauf an, ob der Schulbedarf bereits gedeckt ist.
Kind lebt hauptsächlich bei einem Elternteil: Gewöhnlicher Aufenthalt entscheidendDas Sozialgericht Dortmund entschied mit Urteil vom 16.05.2017 – S 19 AS 2534/15, dass das Jobcenter am gewöhnlichen Aufenthaltsort des Kindes den persönlichen Schulbedarf zahlen muss.
Dies gilt nach der Entscheidung auch dann, wenn sich das Kind zum Stichtag am Beginn des Schulhalbjahres beim umgangsberechtigten Elternteil im Zuständigkeitsbereich eines anderen Jobcenters aufhält. Im entschiedenen Fall lebten die Kinder hauptsächlich bei ihrer Mutter und besuchten regelmäßig ihren Vater.
Keine tageweise Aufteilung wegen Umgangszeiten: Nach Auffassung des Gerichts ist die Schulbedarfspauschale keine tageweise teilbare Leistung. Der Bedarf wird einmalig für das jeweilige Schulhalbjahr berücksichtigt. Ein Aufenthalt beim anderen Elternteil am Stichtag verlagert deshalb die Zuständigkeit für diese Leistung nicht. Quelle: Mitteilung zum Urteil des SG Dortmund
Das Urteil wurde rechtskräftig, nachdem das Jobcenter seine Berufung im Verfahren L 2 AS 1246/17 zurückgenommen hatte. Quelle: Tacheles-Rechtsprechungsticker
SG Dessau-Roßlau: Unteilbare Pauschale, aber kein Anspruch bei gedecktem BedarfDas Sozialgericht Dessau-Roßlau entschied mit Urteil vom 15.03.2024 – S 4 AS 551/21, dass die Schulbedarfspauschale auch bei einem paritätischen Wechselmodell nicht teilbar sei. Den geltend gemachten Anspruch lehnte es dennoch ab, weil es den Bedarf durch die Mutter als gedeckt ansah.
In dem Verfahren lebte das Kind etwa zur Hälfte beim leistungsberechtigten Vater und bei der nicht leistungsberechtigten Mutter. Während des Aufenthalts beim Vater bestand eine temporäre Bedarfsgemeinschaft. Seinen gewöhnlichen Aufenthalt sah das Gericht bei der Mutter.
Nach Auffassung des Gerichts ist die Pauschale nach § 28 Abs. 3 SGB II in Verbindung mit § 34 Abs. 3 und 3a SGB XII einmalig am gewöhnlichen Aufenthaltsort des Kindes zu berücksichtigen. Die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zum anteiligen Mehrbedarf für Alleinerziehende lasse sich nur auf teilbare Leistungen übertragen. Dazu verwies es unter anderem auf das BSG-Urteil vom 27.09.2023 – B 7 AS 13/22 R.
Liegt der gewöhnliche Aufenthalt bei einem nicht leistungsberechtigten Elternteil, kommt ein Anspruch nach dieser Entscheidung nur in Betracht, wenn der Schulbedarf dort nachweislich nicht gedeckt wurde. Die Unteilbarkeit bedeutet somit nicht automatisch, dass die Pauschale im Haushalt des leistungsberechtigten Elternteils vollständig zu bewilligen ist. Quelle: Urteil des SG Dessau-Roßlau
LSG Berlin-Brandenburg: Hälftiger Schulbedarf im WechselmodellEine andere Auffassung zur Teilbarkeit vertrat das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg mit Urteil vom 10.11.2022 – L 27 AS 1192/21.
Das Gericht bejahte bei einem wöchentlichen Wechselmodell mit etwa hälftiger Kostenteilung einen anteiligen Mehrbedarf für Alleinerziehende. Wegen des pauschalierenden Charakters dieser Leistung komme es nicht auf den Nachweis eines tatsächlich entstandenen Mehrbedarfs an.
Auch die Leistungen für den persönlichen Schulbedarf seien aufgrund des hälftigen Wechselmodells nur zur Hälfte zu bewilligen. Quelle: Rechtsprechungsübersicht mit Verweis auf das Urteil
Damit weichen die Aussagen des LSG Berlin-Brandenburg und des SG Dessau-Roßlau zur Teilbarkeit voneinander ab. Die Fälle dürfen allerdings nicht vollständig gleichgesetzt werden: Für die Entscheidung aus Dessau-Roßlau war zusätzlich maßgeblich, dass das Gericht eine Bedarfsdeckung bei der nicht leistungsberechtigten Mutter annahm.
Fazit: Was tun bei Problemen?Die Entscheidungen betreffen unterschiedliche Fragen: Welches Jobcenter ist zuständig, besteht ein ungedeckter Schulbedarf und darf die Pauschale aufgeteilt werden? Insbesondere zur Teilbarkeit beim paritätischen Wechselmodell vertreten die genannten Gerichte unterschiedliche Auffassungen.
Kürzt das Jobcenter die Pauschale wegen der Trennungssituation oder lehnt es die Zahlung ab, empfiehlt sich folgendes Vorgehen:
- Bescheid und Begründung prüfen: Kontrollieren Sie, ob der persönliche Schulbedarf berücksichtigt wurde und weshalb gegebenenfalls eine Kürzung oder Ablehnung erfolgte. Im Jahr 2026 sind regelmäßig 130 Euro zum 1. August und 65 Euro zum 1. Februar vorgesehen. Quelle: Jobcenter Berlin-Lichtenberg
- Fristgerecht Widerspruch einlegen: Die Frist beträgt grundsätzlich einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids. Der Widerspruch kann beispielsweise schriftlich oder zur Niederschrift beim Jobcenter eingelegt werden. Beachten Sie die Rechtsbehelfsbelehrung. Rechtsgrundlage: § 84 SGG
- Die Begründung auf den konkreten Fall abstimmen: Erläutern Sie die Betreuungssituation, den gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes und ob sein Schulbedarf bereits gedeckt ist. Bei einer Kürzung wegen einzelner Umgangstage können Sie auf die dargestellte Rechtsprechung zur Unteilbarkeit verweisen. Wird dagegen eine Bedarfsdeckung durch den anderen Elternteil angenommen, sollte der Widerspruch konkret darauf eingehen. Beim paritätischen Wechselmodell ist die abweichende Rechtsprechung zu berücksichtigen.
Der Beitrag Grundsicherung: Gerichte uneinig über Schulbedarf im Wechselmodell erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Resturlaub 2026: Ohne diesen Hinweis darf der Chef Urlaubstage häufig nicht streichen
Im Urlaubskonto stehen noch freie Tage, doch zum Jahresende sollen sie verschwinden: So einfach darf es sich ein Arbeitgeber beim gesetzlichen Urlaub regelmäßig nicht machen. Er muss Beschäftigte grundsätzlich konkret zur Urlaubsnahme auffordern und rechtzeitig über den drohenden Verfall informieren.
Für Arbeitnehmer lohnt sich deshalb schon im Herbst ein Blick auf offene Ansprüche und bisherige Mitteilungen. Wer erst nach der Januarabrechnung nachfragt, muss möglicherweise über Urlaubstage streiten, die sich vorher noch hätten nehmen lassen.
Der Kalender allein lässt Urlaub nicht verschwindenNach § 7 Bundesurlaubsgesetz soll Urlaub grundsätzlich im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Eine Übertragung auf das nächste Jahr kommt insbesondere infrage, wenn dringende betriebliche oder persönliche Gründe sie rechtfertigen.
Diese gesetzliche Jahresbindung bedeutet jedoch keinen automatischen Verlust am 31. Dezember. Das Bundesarbeitsgericht hat seine frühere Rechtsprechung dazu 2019 grundlegend geändert, nachdem der Europäische Gerichtshof entschieden hatte, dass ein Arbeitnehmer seinen Urlaubsanspruch nicht allein deshalb verlieren darf, weil er keinen Antrag gestellt hat (BAG, Urteil vom 19.02.2019, 9 AZR 541/15).
Seither muss der Arbeitgeber Beschäftigte zuvor tatsächlich in die Lage versetzt haben, ihren gesetzlichen Urlaub wahrzunehmen.
Was der Arbeitgeber konkret mitteilen mussDie Information muss sich auf den individuellen Urlaubsanspruch beziehen und verständlich erklären, wann die Tage verfallen können. Hinzu kommt die Aufforderung, den Urlaub rechtzeitig zu nehmen.
Eine allgemeine Vertragsklausel oder ein pauschaler Aushang genügt dafür regelmäßig nicht. Ebenso wenig ersetzt eine bloße Anzeige des Urlaubskontos ohne Aufforderung und verständlichen Verfallhinweis die erforderliche Information.
Eine bestimmte Form ist nicht vorgeschrieben; im Streitfall muss der Arbeitgeber allerdings nachweisen können, dass er seine Pflichten erfüllt hat. Eine nachvollziehbare E-Mail oder persönliche Mitteilung kann deshalb erhebliche Bedeutung haben.
Ein Hinweis kurz vor Silvester kann zu spät seinBeschäftigte müssen noch eine tatsächliche Gelegenheit haben, ihren Urlaub zu nehmen. Ein Hinweis auf zahlreiche offene Tage kurz vor Jahresende hilft wenig, wenn dafür nicht mehr genügend Arbeitstage verbleiben.
Eine allgemeine gesetzliche Herbstfrist für solche Mitteilungen gibt es nicht. Entscheidend sind der Zeitpunkt, der offene Anspruch und die tatsächlichen Möglichkeiten zur Urlaubsnahme.
Hat der Arbeitgeber rechtzeitig und ordnungsgemäß informiert und war Urlaub möglich, können Beschäftigte die Tage allerdings verlieren, wenn sie diese freiwillig nicht nehmen. Die Hinweispflicht ist deshalb kein Freibrief, Urlaub beliebig anzusammeln.
Der 31. März ist keine allgemeine VerlängerungWird Urlaub wegen dringender betrieblicher oder persönlicher Gründe übertragen, soll er grundsätzlich in den ersten drei Monaten des Folgejahres genommen werden. Für Urlaub aus 2026 wäre das der Zeitraum bis zum 31. März 2027.
Daraus folgt aber nicht, dass jeder Beschäftigte seinen Jahresurlaub ohne Weiteres bis März aufschieben darf. Arbeits- und Tarifverträge können günstigere Übertragungsregeln enthalten, die zusätzlich geprüft werden sollten.
Fehlte dagegen die erforderliche Mitwirkung des Arbeitgebers, ist der fortbestehende Urlaub nicht allein deshalb automatisch Ende März erledigt. Der Arbeitgeber kann seine Hinweise nachholen und damit unter den rechtlichen Voraussetzungen wieder einen Verfall ermöglichen.
Bei langer Krankheit kommt es auf den Beginn anFür durchgehende Arbeitsunfähigkeit gelten besondere Regeln. Wer seit Beginn des Urlaubsjahres bis zum 31. März des zweiten Folgejahres krankheitsbedingt keinen Urlaub nehmen konnte, verliert den gesetzlichen Anspruch grundsätzlich nach diesen 15 Monaten – auch ohne Arbeitgeberhinweis.
Für Urlaub aus 2026 wäre das bei entsprechend durchgehender Arbeitsunfähigkeit grundsätzlich der 31. März 2028. Die Frist beginnt nicht schon mit dem ersten Krankheitstag, sondern wird vom Ende des Urlaubsjahres aus berechnet.
Anders kann es aussehen, wenn jemand zunächst gearbeitet hat und erst später dauerhaft erkrankt. Dann hängt der Verfall regelmäßig davon ab, ob der Arbeitgeber seine Aufforderungs- und Hinweispflichten rechtzeitig vor der Erkrankung erfüllt hatte.
Das Bundesarbeitsgericht hat deshalb einem Beschäftigten Resturlaub erhalten, dessen Arbeitgeber vor Eintritt der gesundheitlichen Einschränkung hätte tätig werden können. Eine spätere lange Krankheit beseitigt ein vorheriges Versäumnis nicht automatisch.
Bei einer Erkrankung sehr früh im Jahr ist genauer zu prüfen, ob überhaupt Zeit für Hinweise und Urlaubsnahme bestand. Das BAG hat hierzu Ausnahmen und eine mögliche Begrenzung der erhaltenen Urlaubstage anerkannt.
Diese Termine können für Urlaub aus 2026 wichtig werden Situation Möglicher Zeitpunkt des Verfalls Ordnungsgemäßer Hinweis, Urlaub war möglich, keine Übertragungsgründe Grundsätzlich 31. Dezember 2026 Zulässige Übertragung aus betrieblichen oder persönlichen Gründen Grundsätzlich 31. März 2027, erforderliche Arbeitgeberhinweise bleiben zu beachten Durchgehende krankheitsbedingte Verhinderung seit Jahresbeginn 2026 Grundsätzlich 31. März 2028 Erforderliche Arbeitgeberhinweise fehlen Kein automatischer Verfall allein wegen Jahresende oder Ablauf des üblichen ÜbertragungszeitraumsDie Tabelle betrifft den gesetzlichen Urlaub und typische Fallgestaltungen. Besonders bei Erkrankung im laufenden Jahr oder abweichenden Vertragsregelungen lässt sich der Einzelfall nicht allein anhand eines Datums beurteilen.
Auch ältere Urlaubstage können noch bestehenVerfall und Verjährung sind unterschiedliche Fragen. Die regelmäßige dreijährige Verjährungsfrist für den gesetzlichen Urlaubsanspruch beginnt nach der BAG-Rechtsprechung grundsätzlich erst mit dem Jahresende, in dem der Arbeitgeber ordnungsgemäß informiert und die tatsächliche Urlaubsnahme ermöglicht hat.
Fehlende Hinweise können deshalb auch für Ansprüche aus früheren Jahren bedeutsam sein. Daraus folgt allerdings nicht, dass jeder alte Eintrag im Urlaubskonto unbegrenzt erhalten bleibt.
Für zusätzlichen Urlaub oberhalb des gesetzlichen Mindestanspruchs können wirksame arbeits- oder tarifvertragliche Sonderregeln gelten. Eine solche Abweichung muss sich aus den Vereinbarungen hinreichend deutlich ergeben.
Jetzt das Urlaubskonto und die Mitteilungen sichernPraktisch sinnvoll ist, den aktuellen Urlaubssaldo, frühere Anträge, Ablehnungen und Arbeitgeberhinweise aufzubewahren. Unklare oder bereits gestrichene Tage sollten Beschäftigte konkret nachfragen und ihren gewünschten Urlaubszeitraum rechtzeitig beantragen.
Wer das Unternehmen verlässt, muss zusätzlich aufpassen: Noch bestehender Urlaub, der wegen der Beendigung nicht mehr genommen werden kann, ist grundsätzlich abzugelten. Für diesen Geldanspruch können unter anderem tarifliche Ausschlussfristen gelten, weshalb er zeitnah geltend gemacht werden sollte.
Beispiel aus der Praxis: Acht Tage sollen verschwindenEin fiktives Beispiel: Eine Arbeitnehmerin hat im Oktober noch acht Tage gesetzlichen Urlaub aus 2026 offen. Sie hat bislang weder eine individuelle Aufforderung zur Urlaubsnahme noch einen Hinweis auf den drohenden Verfall erhalten.
Eine pauschale Mitteilung, alle Resttage würden zum Jahreswechsel gelöscht, reicht unter diesen Umständen regelmäßig nicht aus. Informiert der Arbeitgeber dagegen jetzt ordnungsgemäß und ermöglicht die Urlaubsnahme, kann ein späterer Verfall durchaus infrage kommen.
Die Arbeitnehmerin sollte deshalb die acht Tage dokumentieren und konkrete Urlaubstermine beantragen. Ihr Anspruch auf Erholung ist besser gesichert, wenn die offenen Fragen vor dem Jahreswechsel geklärt werden.
Quellen: § 7 Bundesurlaubsgesetz; Bundesarbeitsgericht, Urteile vom 19.02.2019, 9 AZR 541/15; vom 20.12.2022, 9 AZR 245/19 und 9 AZR 266/20; vom 31.01.2023, 9 AZR 107/20 und 9 AZR 244/20.
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Abschlagsfreie Rente nur noch für bestimmte Berufe: Was das für Beschäftigte bedeutet
Niedersachsens CDU-Landeschef Sebastian Lechner kann sich vorstellen, die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren auf körperlich belastende Berufe zu begrenzen. Ministerpräsident Olaf Lies (SPD) widerspricht und will die Regelung unabhängig vom Beruf beibehalten.
Für Beschäftigte geht es damit um die Frage, ob künftig auch ihre Tätigkeit darüber entscheidet, wann sie ohne Rentenabschläge in den Ruhestand gehen dürfen.
Eine solche Berufsbeschränkung gilt derzeit nicht. Wer 45 anrechenbare Versicherungsjahre und die vorgeschriebene Altersgrenze erreicht, kann die Altersrente für besonders langjährig Versicherte beanspruchen. Lechners Überlegung wirft allerdings Fragen auf, die sich mit der Unterscheidung zwischen Büroarbeit und körperlicher Arbeit allein nicht beantworten lassen.
Lechner nennt Pflegekräfte und Dachdecker, Lies widersprichtNach einem Bericht von n-tv und dpa vom 2. Oktober 2026 nennt Lechner Pflegekräfte und Dachdecker als Beispiele für Beschäftigte, die nach 45 Jahren weiterhin geschützt werden sollten. Nach seiner Darstellung kommen die meisten heutigen Nutzer der Regelung aus Büroberufen. Zahlen dazu nennt der Bericht nicht.
Lies lehnt es ab, die Anerkennung der 45 Jahre vom Beruf abhängig zu machen. Bei der von Verdi veranstalteten Diskussion begründete er seine Haltung mit Gerechtigkeit und der Anerkennung langjähriger Arbeit. Menschen mit niedrigem Einkommen dürften nach seiner Argumentation nicht deshalb länger arbeiten müssen, weil andere in weniger Jahren höhere Beiträge eingezahlt haben.
Was derzeit für die Rente nach 45 Versicherungsjahren giltDie Leistung heißt rechtlich Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Nach § 38 SGB VI setzt sie grundsätzlich ein Alter von 65 Jahren und eine Wartezeit von 45 Jahren voraus. Für vor 1964 Geborene gelten nach § 236b SGB VI niedrigere, nach Jahrgängen gestaffelte Altersgrenzen.
Geburtsjahrgang Frühester abschlagsfreier Rentenbeginn bei erfüllten 45 Versicherungsjahren 1961 Mit 64 Jahren und 6 Monaten 1962 Mit 64 Jahren und 8 Monaten 1963 Mit 64 Jahren und 10 Monaten 1964 und jünger Mit 65 JahrenDie verbreitete Bezeichnung „Rente mit 63“ trifft auf diese Jahrgänge deshalb nicht mehr zu. Eine bestimmte Berufsbezeichnung verlangt das Gesetz dagegen nicht: Büroangestellte können die Voraussetzungen ebenso erfüllen wie Beschäftigte in der Pflege oder im Handwerk. Weitere Einzelheiten erklärt unser Beitrag zur abschlagsfreien Rente nach 45 Jahren im Jahr 2027.
Allgemeine Reformpläne sind von Lechners Vorschlag zu unterscheidenZur allgemeinen Rentenreform gibt es bereits eine politische Festlegung auf Bundesebene. Die Alterssicherungskommission hat empfohlen, den abschlagsfreien Zugang für besonders langjährig Versicherte abzuschaffen. Nach den Informationen der Bundesregierung erklärte der Koalitionsausschuss am 2. Juli 2026, die 33 Empfehlungen vollständig und zügig umsetzen zu wollen.
Damit ist jedoch keine Berufsauswahl nach Lechners Vorstellung beschlossen. Seine berichtete Äußerung enthält weder einen ausgearbeiteten Katalog begünstigter Tätigkeiten noch einen Stichtag oder Übergangsregeln. Für Rentenansprüche gelten weiterhin die gesetzlichen Vorschriften; politische Ankündigungen ändern diese nicht.
Warum eine Auswahl nach Berufen neue Grenzfälle schafftEine Ausnahme für körperlich belastende Berufe würde an den unterschiedlichen Anforderungen des Arbeitslebens ansetzen. Wer jahrzehntelang Menschen hebt, schwere Materialien trägt oder unter schwierigen Witterungsbedingungen arbeitet, ist besonderen Belastungen ausgesetzt. Eine gesetzliche Regelung müsste klären, welche davon sie erfasst und wie lange diese bestanden haben müssen.
Schon innerhalb einer Berufsgruppe unterscheiden sich die Aufgaben erheblich. Manche Beschäftigte wechseln zwischen körperlicher Arbeit, Organisation und Verwaltung, teilweise wegen gesundheitlicher Beschwerden. Offen wäre, ob frühere Belastungen auch nach einem solchen Arbeitsplatzwechsel berücksichtigt würden.
Auch der Nachweis wäre anspruchsvoll. Sollten Beschäftigte ihre Tätigkeiten über Jahrzehnte dokumentieren müssen, könnten fehlende Unterlagen oder nicht mehr bestehende Arbeitgeber zum Problem werden. Eine pauschale Berufsliste wäre einfacher anzuwenden, würde individuelle Arbeitsbedingungen aber nur eingeschränkt abbilden.
Wie würden Schichtarbeit und psychische Belastungen bewertet?Arbeitsbelastung entsteht nicht nur durch Heben, Tragen oder schwere körperliche Tätigkeiten. Auch Nachtarbeit, wechselnde Dienste und hohe Arbeitsintensität gehören zu den Arbeitsbedingungen, die bei einer Abgrenzung zu betrachten wären. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin verweist auf gesundheitliche und soziale Risiken von Nacht- und Schichtarbeit.
Eine Berufsauswahl müsste deshalb erklären, wie beispielsweise Beschäftigte in Leitstellen, im Sicherheitsbereich oder in Dienstleistungsberufen eingeordnet werden. Ebenso wäre zu entscheiden, ob psychische Anforderungen berücksichtigt werden. Die bloße Zuordnung zu einem Büroarbeitsplatz beantwortet diese Fragen nicht.
Dabei wären berufliche Belastungen und eine bereits eingetretene gesundheitliche Beeinträchtigung zu unterscheiden. Eine Prüfung der Arbeitsbedingungen würde etwas anderes erfassen als ein medizinischer Nachweis, dass jemand nicht mehr arbeiten kann. Welche Voraussetzung für eine Ausnahme gelten soll, müsste ein Gesetz eindeutig festlegen.
Welche Zeiten für die 45 Versicherungsjahre zählenDie erforderlichen 45 Jahre müssen nicht vollständig aus Erwerbsarbeit bestehen. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen können auch Kindererziehung, nicht erwerbsmäßige Pflege und bestimmte Zeiten mit Sozialleistungen angerechnet werden. Die Deutsche Rentenversicherung erläutert die dafür geltenden Regeln.
Das ist für eine mögliche Berufsbeschränkung besonders bei der Pflege von Angehörigen bedeutsam. Solche Zeiten können rentenrechtlich anerkannt sein, ohne dass jemand einen Pflegeberuf ausübt. Eine neue Regelung müsste daher klären, ob anerkannte Pflegezeiten auch bei der Bewertung der Belastung zählen.
Nicht jede Unterbrechung des Erwerbslebens zählt allerdings mit. Einschränkungen bestehen insbesondere beim Arbeitslosengeldbezug kurz vor dem Rentenbeginn. Einzelheiten dazu beschreibt unser Beitrag über die 24-Monats-Falle vor der Altersrente.
Welche finanziellen Folgen eine Einschränkung haben könnteWer künftig von dieser abschlagsfreien Altersrente ausgeschlossen würde, müsste je nach persönlicher Situation länger arbeiten oder eine andere Möglichkeit des Rentenbezugs prüfen. Eine Einschränkung könnte deshalb erhebliche Auswirkungen auf die finanzielle Planung haben. Welche Alternativen tatsächlich blieben, hinge vom beschlossenen Gesetz ab.
Nach heutigem Recht können Versicherte mit mindestens 35 Versicherungsjahren die Altersrente für langjährig Versicherte ab 63 Jahren beziehen. Bei einem vorzeitigen Beginn beträgt der dauerhafte Abschlag 0,3 Prozent pro Monat. Diese Rentenart ist von der abschlagsfreien Altersrente nach 45 Jahren zu unterscheiden, wie die Bundesregierung erläutert.
Für Versicherte ab Jahrgang 1964 liegt der abschlagsfreie Beginn der Altersrente nach 35 Jahren bei 67 Jahren. Wer sie bereits mit 65 bezieht, beginnt 24 Monate früher und muss deshalb nach den heutigen Regeln einen Abschlag von 7,2 Prozent hinnehmen. Die Berechnung folgt aus § 77 SGB VI.
Bei einer angenommenen monatlichen Bruttorente von 1.500 Euro vor Anwendung dieses Abschlags wären das 108 Euro weniger im Monat. Die Rechnung berücksichtigt nur den Abschlag; zusätzliche Beiträge durch längeres Arbeiten sind darin nicht enthalten. Sie zeigt eine mögliche Größenordnung nach geltendem Recht, keine bereits feststehende Folge von Lechners Vorschlag.
Was Versicherte jetzt prüfen könnenFür die persönliche Planung sollten zunächst die anrechenbaren Versicherungszeiten und der mögliche Rentenbeginn geklärt sein. Fehlende Nachweise zu Beschäftigung, Kindererziehung oder Pflege lassen sich mit der Rentenversicherung prüfen. Eine aktuelle Rentenauskunft bildet die geltende Rechtslage ab, garantiert aber nicht, dass die Vorschriften bis zu einem späteren Rentenbeginn unverändert bleiben.
Praxisbeispiel: Nach Jahren auf dem Dach ins Büro gewechseltEin fiktiver Versicherter des Jahrgangs 1964 arbeitet 30 Jahre als Dachdecker und anschließend 15 Jahre in der Auftragsplanung des Betriebs. Mit 65 Jahren hat er die erforderlichen 45 Versicherungsjahre erfüllt und kann nach geltendem Recht die abschlagsfreie Altersrente beanspruchen. Seine letzte Tätigkeit im Büro steht dem nicht entgegen.
Bei einer Berufsbeschränkung müsste festgelegt werden, wie seine frühere körperliche Arbeit berücksichtigt wird. Würde ausschließlich die letzte Tätigkeit bewertet, blieben drei Jahrzehnte auf Baustellen unberücksichtigt. Der Fall verdeutlicht, weshalb eine Berufsbezeichnung allein für die Bewertung eines ganzen Arbeitslebens nicht ausreicht.
Fragen und Antworten zur abschlagsfreien Rente Dürfen Büroangestellte weiterhin nach 45 Versicherungsjahren abschlagsfrei in Rente gehen?Ja, sofern sie auch die für ihren Geburtsjahrgang geltende Altersgrenze erreicht haben. Eine gesetzliche Beschränkung dieser Altersrente auf bestimmte Berufe besteht derzeit nicht.
Kann ich mit 63 abschlagsfrei in Rente gehen, wenn ich 45 Versicherungsjahre erreicht habe?Für die heute nachrückenden Jahrgänge reicht das nicht aus. Ab Jahrgang 1964 liegt die Altersgrenze bei 65 Jahren; für frühere Jahrgänge gelten gestaffelte Grenzen. Diese Rentenart kann auch mit Abschlägen nicht vor Erreichen der jeweiligen Altersgrenze bezogen werden.
Würde ein Wechsel aus einem körperlichen Beruf ins Büro den Anspruch gefährden?Nach geltendem Recht nicht. Bei einer künftigen Berufsbeschränkung käme es darauf an, wie frühere Tätigkeiten und deren Dauer berücksichtigt werden. Dazu enthält Lechners berichteter Vorschlag keine konkreten Regeln.
Zählt die Pflege von Angehörigen wie eine Tätigkeit in einem Pflegeberuf?Nein, beides ist zu unterscheiden. Nicht erwerbsmäßige Pflege kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen zur Wartezeit von 45 Jahren beitragen. Ob sie auch eine mögliche künftige Berufsausnahme erfüllen würde, ist bisher nicht festgelegt.
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Zensur-Willkür: Facebook löscht Account von Fotojournalist Markus Hibbeler
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Kind zu Hause gepflegt: Diese Zeiten können die Rente erhöhen
Wer sein pflegebedürftiges Kind betreut, kann unter bestimmten Voraussetzungen zusätzliche Rentenpunkte erhalten. Ein Pflegejahr mit zwölf anrechenbaren Monaten bringt dadurch beim derzeitigen Rentenwert bis zu rund 14,18 Euro mehr monatliche Bruttorente. Wie hoch der Zuschlag tatsächlich ausfällt, hängt von den bereits erworbenen Rentenpunkten und dem Versicherungsverlauf ab.
Die Regelung ist besonders für Eltern älterer Kinder interessant: Während Kinderberücksichtigungszeiten grundsätzlich mit dem zehnten Geburtstag enden, kann die Pflege eines Kindes eine Höherbewertung bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ermöglichen. Voraussetzung sind mindestens 25 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten.
Was die Pflege eines Kindes für die Rente bedeutetDas Bundesministerium für Arbeit und Soziales weist in seinen Informationen zu Pflegezeiten ausdrücklich auf die höhere Bewertung bei pflegebedürftigen Kindern hin. Grundlage ist § 70 Absatz 3a SGB VI. Die Vorschrift gehört zum geltenden Rentenrecht und ist keine erst angekündigte Leistung einer Pflegereform.
Dabei sind zwei Leistungen zu unterscheiden. Für eine versicherte Pflegetätigkeit zahlen die Pflegekasse beziehungsweise die private Pflegepflichtversicherung Rentenbeiträge, deren Höhe unter anderem vom Pflegegrad und der bezogenen Pflegeleistung abhängt. Die zusätzliche Höherbewertung wird dagegen bei der Rentenberechnung ermittelt und kann die aus Pflichtbeiträgen entstandenen Rentenpunkte aufstocken.
Das ist keine laufende Geldleistung während der Pflege. Der Vorteil zeigt sich in der späteren Rente.
Warum der Unterschied zwischen dem zehnten und dem 18. Geburtstag wichtig istAuch ohne Pflegebedürftigkeit können Eltern von einer kindbezogenen Höherbewertung profitieren. Denn Kinderberücksichtigungszeiten nach § 57 SGB VI reichen grundsätzlich bis zum zehnten Geburtstag und können ebenfalls die Aufwertung gleichzeitig vorhandener Pflichtbeiträge ermöglichen. Bei der Pflege eines Kindes kann diese Möglichkeit bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres bestehen.
Für denselben Monat entstehen dadurch aber nicht zwei Zuschläge, wenn bereits eine Höherbewertung wegen Kindererziehung erfolgt. Die Pflege kann einen zusätzlichen Zeitraum erschließen; sie verdoppelt die kindbezogene Aufwertung nicht.
Davon zu unterscheiden sind die Kindererziehungszeiten, für die eigene Rentenpunkte gutgeschrieben werden. Ein voll bewerteter Monat mit Kindererziehungszeit erhält bereits 0,0833 Punkte und erreicht damit die Grenze für die hier erläuterte zusätzliche Höherbewertung. Gerade bei sehr jungen Kindern bleibt deshalb häufig kein Raum für einen weiteren Zuschlag.
Welche Eltern die Regelung nutzen könnenNach den Rechtsanweisungen der Deutschen Rentenversicherung zu § 70 SGB VI gilt die besondere Kinderpflege-Regelung für leibliche Eltern, Adoptiv-, Stief- und Pflegeeltern. Andere Angehörige oder Bekannte erhalten diese Höherbewertung nicht allein deshalb, weil sie ein minderjähriges Kind pflegen. Allgemeine Rentenbeiträge für eine nicht erwerbsmäßige Pflegetätigkeit können für sie dennoch infrage kommen.
Für Pflegezeiten seit 2017 ist bei einer Einstufung nach der Pflegeversicherung mindestens Pflegegrad 2 erforderlich. Der pflegende Elternteil muss die Pflege grundsätzlich wenigstens zehn Stunden wöchentlich übernehmen, verteilt auf regelmäßig mindestens zwei Tage. Die Pflege darf nicht erwerbsmäßig ausgeübt werden.
Die Regelung kann auch ältere Monate ab Januar 1992 erfassen. Von April 1995 bis Ende 2016 waren mindestens 14 Wochenstunden Pflege erforderlich, von Januar 1992 bis März 1995 mindestens zehn Stunden. Die unterschiedlichen Anforderungen und geeignete Nachweise beschreibt die Rentenversicherung in ihren Erläuterungen zu Kinderpflegezeiten.
Was für die erforderlichen 25 Jahre zähltDie 25 Jahre müssen nicht ausschließlich aus Erwerbsarbeit stammen. Zu den rentenrechtlichen Zeiten gehören neben Beitragszeiten beispielsweise anerkannte Anrechnungszeiten und Kinderberücksichtigungszeiten. Auch Zeiten mit freiwilligen Beiträgen können zur Erfüllung beitragen, obwohl die freiwilligen Beiträge selbst durch diese Vorschrift nicht aufgewertet werden.
Eine anerkannte Kinderpflegezeit zählt allerdings nicht allein aufgrund dieser Anerkennung automatisch für die 25 Jahre. Sind für denselben Zeitraum Pflichtbeiträge aus Pflege oder Beschäftigung vorhanden, können diese Beitragszeiten mitzählen. Diese Unterscheidung ist insbesondere für Eltern wichtig, für die während der Pflege keine Rentenbeiträge gezahlt wurden.
Die 25 Jahre müssen noch nicht zu Beginn der Pflege erreicht sein. Entscheidend ist, ob die Voraussetzung bei der Berechnung der betreffenden Rente erfüllt ist. Ein Kalendermonat zählt dabei auch dann nur einmal, wenn mehrere anrechenbare Zeiten zusammentreffen.
Wie die zusätzlichen Rentenpunkte berechnet werdenTreffen anerkannte Kinderpflegezeiten mit Pflichtbeiträgen zusammen, werden die dafür ermittelten Entgeltpunkte grundsätzlich um die Hälfte erhöht. Pro Kalendermonat dürfen jedoch höchstens 0,0278 zusätzliche Punkte entstehen. Für zwölf Monate ergibt das maximal 0,3336 Punkte.
Seit dem 1. Juli 2026 beträgt der aktuelle Rentenwert 42,52 Euro. Das ist in der Rentenwertbestimmungsverordnung 2026 festgelegt. Daraus folgt die Rechnung: 0,0278 × 12 × 42,52 Euro = rund 14,18 Euro zusätzliche monatliche Bruttorente bei einer Altersrente ohne Abschläge.
Der Eurobetrag ist nicht dauerhaft festgeschrieben, sondern verändert sich mit dem Rentenwert. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie gegebenenfalls Steuern können den verfügbaren Betrag verringern.
Wann der Zuschlag geringer ausfällt oder entfälltNeben der Grenze für die zusätzlichen Punkte gilt eine weitere Begrenzung. Zusammen mit den Punkten für Beitragszeiten und Kindererziehungszeiten darf die Höherbewertung im jeweiligen Monat höchstens zu 0,0833 Entgeltpunkten führen. Bereits vorhandene Ansprüche werden dadurch nicht gekürzt; begrenzt wird nur der Zuschlag.
Bei 0,0400 vorhandenen Pflichtbeitragspunkten kommen beispielsweise 0,0200 Punkte hinzu. Wer bereits 0,0800 Punkte aufweist, erhält dagegen höchstens weitere 0,0033 Punkte. Ab 0,0833 vorhandenen Punkten entfällt diese zusätzliche Bewertung.
Die Tabelle zeigt die Wirkung für zwölf gleich bewertete Monate bei erfüllten Voraussetzungen und einer Altersrente ohne Abschläge. Weitere gleichzeitig anzurechnende Zeiten sind in den Beispielen nicht berücksichtigt.
Bewertung der zwölf Monate Zusätzliche monatliche Bruttorente bei einem Rentenwert von 42,52 Euro Je Monat 0,0400 vorhandene Pflichtbeitragspunkte und 0,0200 zusätzliche Punkte Rund 10,20 Euro Je Monat 0,0800 vorhandene Pflichtbeitragspunkte und noch 0,0033 zusätzliche Punkte Rund 1,68 Euro Je Monat bereits mindestens 0,0833 Punkte Kein Zuschlag aus dieser Regelung In jedem Monat wird der höchstmögliche Zuschlag von 0,0278 Punkten erreicht Rund 14,18 Euro Weshalb die 30-Stunden-Grenze gesondert geprüft werden mussFür die Zahlung von Rentenbeiträgen aufgrund einer Pflegetätigkeit darf die Pflegeperson grundsätzlich nicht regelmäßig mehr als 30 Stunden pro Woche erwerbstätig sein. Welche Folgen das haben kann, erläutert der Beitrag zur 30-Stunden-Regel bei Rentenpunkten durch Pflege.
Diese Grenze lässt sich nicht pauschal auf die besondere Höherbewertung übertragen. Auch bei einer längeren Wochenarbeitszeit kann eine Kinderpflegezeit anerkannt werden, wenn der erforderliche Pflegeumfang nachgewiesen ist. Dann können Pflichtbeiträge aus der Beschäftigung aufgewertet werden, sofern die übrigen Bedingungen erfüllt sind und die vorhandenen Punkte noch einen Zuschlag zulassen.
Fehlende Pflegezeiten rechtzeitig nachweisenEltern sollten ihren Versicherungsverlauf darauf prüfen, ob die Pflegezeiten vollständig erfasst sind. Fehlende Angaben lassen sich im Rahmen einer Kontenklärung bei der Deutschen Rentenversicherung prüfen und ergänzen. Der Antrag ist online oder mit dem Formular V0100 möglich.
Hilfreich sind Bescheide über Pflegeleistungen und deren Dauer sowie Nachweise über den persönlichen Pflegeaufwand, etwa aus einem Gutachten des Medizinischen Dienstes. Dabei sollte ausdrücklich auf die Pflege eines Kindes vor dessen 18. Geburtstag hingewiesen werden. Weitere Hinweise enthält der Beitrag über fehlende Zeiten im Rentenkonto und die Kontenklärung.
Wer bereits Rente bezieht, sollte zusätzlich die Prüfung des bestehenden Rentenbescheids ansprechen. Aus der möglichen Anerkennung früherer Pflegezeiten folgt nicht automatisch eine Nachzahlung für sämtliche zurückliegenden Jahre.
Rechenbeispiel aus dem PflegealltagEine Mutter pflegt ihren zwölfjährigen Sohn und arbeitet daneben in Teilzeit. Für dieses fiktive Beispiel wird angenommen, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind und aus Beschäftigung und Pflegebeiträgen zusammen monatlich 0,0400 Entgeltpunkte entstehen. Der Wert ist eine Rechenannahme und lässt sich nicht allein aus Arbeitszeit oder Pflegegrad ableiten.
Durch die Höherbewertung kommen monatlich 0,0200 Punkte hinzu, für ein volles Jahr also 0,24 Punkte. Beim Rentenwert von 42,52 Euro ergibt das rund 10,20 Euro mehr monatliche Bruttorente ohne Abschläge. Weil der Sohn bereits zwölf Jahre alt ist, ermöglicht hier die Kinderpflege die Aufwertung über die gewöhnliche Kinderberücksichtigungszeit hinaus.
Fragen und Antworten zur Rente bei Kinderpflege Muss ich während der Pflege zusätzlich berufstätig sein?Nein. Pflichtbeiträge, die wegen einer versicherten Pflegetätigkeit gezahlt werden, können bereits die Grundlage der Höherbewertung bilden. Eine gleichzeitige Beschäftigung ist dafür nicht erforderlich.
Sind zusätzliche Punkte auch ohne Pflichtbeiträge möglich?Unter besonderen Voraussetzungen ja: Treffen anrechenbare Erziehungs- oder Pflegezeiten für verschiedene Kinder zusammen, kann § 70 Absatz 3a Satz 2 Buchstabe b SGB VI eine Gutschrift ermöglichen. Auch dafür gelten die Voraussetzung von 25 Jahren und die gesetzlichen Begrenzungen. Die Pflege eines einzelnen Kindes ohne gleichzeitige Pflichtbeiträge genügt für diese Variante nicht.
Können beide Eltern von der Kinderpflege profitieren?Ja, wenn jeder Elternteil den erforderlichen Pflegeumfang und die weiteren persönlichen Voraussetzungen erfüllt. Kinderpflegezeiten können beiden Versicherungskonten zugeordnet werden. Der mögliche Zuschlag wird für jeden Elternteil gesondert berechnet.
Enden mit dem 18. Geburtstag sämtliche Rentenansprüche aus der Pflege?Nein. Bereits erworbene Ansprüche bleiben erhalten, und bei fortbestehenden Voraussetzungen können weiterhin allgemeine Rentenbeiträge für die Pflege gezahlt werden. Die Altersgrenze betrifft die besondere Kinderpflege-Regelung.
Werden die zusätzlichen Punkte mit dem Pflegegeld verrechnet?Die Höherbewertung ist keine zusätzliche Pflegegeldzahlung, sondern Bestandteil der Rentenberechnung. Sie wird deshalb nicht als entsprechender Eurobetrag vom Pflegegeld abgezogen.
Der Beitrag Kind zu Hause gepflegt: Diese Zeiten können die Rente erhöhen erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.