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Highway zur Klimahölle? Hamburger Klimaforscher widerspricht – Klimaschau 209

Der Generalsekretär der Vereinten Nationen, Antonio Guterres, auf der COP27- Klimakonferenz in Scharm-el-Scheich:

„Wir sind auf dem Highway zur Klimahölle – mit dem Fuß auf dem Gaspedal!“

Die Süddeutsche Zeitung griff die apokalyptische Vision im November 2022 nur zu gerne auf und berichtete über die Reaktion der deutschen Bundesregierung:

„Hungersnöte wegen extremer Dürren, Tausende Tote nach Überschwemmungen und Unwettern: Auf der Weltklimakonferenz hat UN-Generalsekretär António Guterres in düsteren Worten vor den verheerenden Folgen der Erderhitzung gewarnt.“

Einige Klimawissenschaftler nervt die Panikmache zunehmend. Der Direktor des renommierten Max-Planck-Instituts für Meteorologie in Hamburg, Jochem Marotzke, ließ sich im Mai 2024 von der Bild-Zeitung interviewen. Klare Botschaft schon in der Überschrift:

„Professor stellt klar: Klimawandel führt NICHT zur Hölle auf Erden“.

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Messerattacke in Kiel: Mutmaßlicher Täter stellt sich Polizei

Nach der Messerattacke auf einen kurdischen Geflüchteten am Samstag in Kiel hat sich der mutmaßliche Täter bei der Polizei gestellt. Die Polizei ermittelte nach eigenen Angaben im Vorfeld Hinweise zum Tatverdächtigen und dessen Aufenthalt.

Nach telefonischer Kontaktaufnahme stellte sich der 25-Jährige dann am frühen Samstagabend bei der Polizeistation Ratekau. Er kam zunächst in Gewahrsam und wurde nach Beendigung der polizeilichen Maßnahmen wieder entlassen, teilte die Polizei Kiel mit. Der Mann wird sich nun in einem Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten müssen.

Zahlreiche Details zu der Tat in der Kieler Innenstadt sind aber noch unklar. Fest steht jedenfalls, dass es am Samstagnachmittag in der Holstenstraße am Rande einer vom Demokratischen Gesellschaftszentrum der Kurdinnen und Kurden in Kiel organisierten Kundgebung anlässlich des zehnten Jahrestages der Befreiung von Kobanê von der Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) zu Anpöbelungen von kurdischen Teilnehmenden der Veranstaltung durch zwei Personen gekommen war.

Die beiden Männer hätten sich zugunsten des IS geäußert, gaben Zeug:innen gegenüber ANF an. Aus der Pöbelei sei im weiteren Verlauf eine verbale Auseinandersetzung entstanden. Einer der beiden habe plötzlich ein Messer gezückt und auf Muhammed Ilhan A. eingestochen, anschließend sollen sie sich vom Tatort entfernt haben. Der Zustand des 28-jährigen A., der aus Wêranşar (tr. Viranşehir) bei Riha (Urfa) stammt und 2022 vor staatlicher Verfolgung aus der Türkei nach Deutschland flüchtete, ist nach einer am Abend erfolgten Operation stabil. Er liegt aber weiterhin in einem Krankenhaus.

Polizei Kiel hatte zunächst falschen Verdächtigen

Unmittelbar nach dem Vorfall hatte die Polizei Kiel in Tatortnähe zunächst einen 29-Jährigen festgenommen, der an der Tat beteiligt gewesen sein soll. Er kam nach den ersten polizeilichen Maßnahmen aber wieder auf freien Fuß. Ermittlungen ergaben demnach, dass es sich nicht um den Messerstecher handelte. Laut Zeug:innen war es wohl der Begleiter des Tatverdächtigen. Wenig später stellte sich dieser dann der Polizei. Bei beiden Männern soll es sich um arabische Syrer handeln.

Bild von Jonas Augustin auf Pixabay

 

https://anfdeutsch.com/aktuelles/kurdischer-aktivist-in-kiel-niedergestochen-45111

 

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Rentner können bis zu 6 Jahre früher in Rente gehen

Lesedauer 3 Minuten

Viele Erwerbstätige suchen nach Wegen, den Ruhestand deutlich früher zu erreichen. Eine Möglichkeit besteht darin, den Bezug von Arbeitslosengeld 1 (ALG I) mit einem vorgezogenen Rentenbeginn zu kombinieren. Dafür muss die Phase der Arbeitslosigkeit konkret zwischen dem Ende der Berufstätigkeit und dem gewünschten Renteneinstieg liegen.

Sinnvoll ist dieses Vorgehen vor allem, wenn die Bezugsdauer von ALG I bei maximal 24 Monaten liegt und wenn bereits eine ausreichende Zahl an Beitragsjahren erreicht wurde.

Voraussetzung ALG I

Voraussetzung für einen 24-monatigen Bezug von ALG I ist, dass die antragstellende Person mindestens 58 Jahre alt ist und in den letzten fünf Jahren vor Antragsstellung mindestens 48 Monate versicherungspflichtig gearbeitet (oder anrechenbare Zeiten wie Kindererziehung, Krankengeld oder Wehrdienst) vorzuweisen hat.

Wer jünger ist oder weniger Versicherungszeiten vorweisen kann, bekommt entsprechend kürzer ALG I. Im Gegensatz zum Bürgergeld (Arbeitslosengeld 2) erfolgt beim ALG I keine Anrechnung von Vermögen. Die Höhe des Arbeitslosengeldes liegt bei rund 60 % des letzten Nettogehalts, mit Kindern steigt der Prozentsatz auf etwa 67 %.

Zeiten des ALG I Bezugs fließen in Rente ein

Da die Arbeitsagentur Rentenbeiträge auf Basis von rund 80 % des vorherigen Bruttogehalts leistet, fließen die Zeiten des ALG-I-Bezugs weiterhin in die Berechnung der späteren Rente ein. Bis zu zwei Jahre vor dem eigentlichen Rentenbeginn werden sie voll als Versicherungszeit anerkannt. Nach Ablauf dieser zwei Jahre zählen Arbeitslosenzeiten nur unter bestimmten Bedingungen (z. B. Insolvenz oder Betriebsschließung).

ALG I vs. Rente: Finanzielle Gegenüberstellung

Manche Menschen stellen fest, dass das Arbeitslosengeld 1 höher ausfällt als ihre vorher prognostizierte Rente. Grund dafür ist, dass die Rentenhöhe vor allem auf den über das gesamte Berufsleben erworbenen Rentenpunkten basiert. Wenn jemand zuletzt gut verdient hat, kann es sein, dass 60 % (bzw. 67 %) des Nettogehalts über dem liegt, was die gesetzliche Rente netto auszahlt.

Eine beispielhafte Gegenüberstellung verdeutlicht dieses Prinzip:

Szenario Bruttoeinkommen zuletzt Nettorente (geschätzt) ALG I (ca. 60 %) ALG I (ca. 67 % mit Kindern) Gutes Einkommen 4.000€ 1.100€ 1.500€ 1.650€ Höheres Einkommen 5.000€ 1.400€ 1.900€ 2.100€ Mittleres Einkommen 3.000€ 900€ 1.100€ 1.250€

Die Werte veranschaulichen die ungefähre Größenordnung. Wer vor Renteneintritt einen gut dotierten Job hatte, erzielt mit ALG I unter Umständen einen höheren monatlichen Betrag als durch die eigentliche Rente.

6 Jahre Vorsprung: So entsteht der Zeitgewinn

Sobald jemand in Deutschland die Voraussetzungen erfüllt, ist es möglich, bis zu vier Jahre vor der regulären Altersgrenze eine vorgezogene Rente zu beziehen, meist verbunden mit Abschlägen von 3,6 % pro Jahr. Zusätzlich kann noch ein 24-monatiger Bezug von ALG I davor liegen. Dadurch ergeben sich in Summe bis zu sechs Jahre Abstand zum eigentlichen Rentenbeginn.

Wer diese Planung beabsichtigt, muss genau prüfen, welchen Geburtsjahrgang er hat, wie sich die Abschläge auf die spätere Rentenhöhe auswirken und inwieweit sich die Versicherungsjahre durch die ALG-I-Zeit vervollständigen lassen. Entscheidend ist, ob jemand bereits 35 oder 45 beitragspflichtige Jahre gesammelt hat. In solchen Fällen kann der Zeitpunkt des Rentenantritts individueller gestaltet werden.

Mögliche Stolperfallen

Die Kombination aus ALG I und Rente ermöglicht zwar einen deutlich früheren Ruhestand, bringt aber auch verschiedene Risiken mit sich. Wer etwa selbst kündigt, muss drei Monate Sperrzeit hinnehmen. Dadurch verkürzt sich in vielen Fällen die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes von 24 auf 21 Monate.

Befindet sich jemand in einer Situation, in der ein Aufhebungsvertrag mit Abfindung angeboten wird, sollte genau geprüft werden, ob und in welcher Höhe diese Abfindung eine Sperrzeit auslöst. Gleichzeitig lässt sich eine Abfindung oft zur Ausgleichszahlung für Rentenabschläge einsetzen, was die spätere Rente erhöht und steuerlich absetzbar ist.

Folgende Tabelle zeigt Stolperfallen, deren Konsequenzen und mögliche Lösungswege:

Stolperfalle Auswirkung Mögliche Strategie Eigenkündigung Drei Monate Sperrzeit, weniger ALG I-Bezug Kündigung vermeiden, betriebsbedingte Lösung anstreben Unterschreiben eines Aufhebungsvertrags Eventuell Sperrzeit und Abzüge beim ALG I Vorher Beratung einholen, Abfindung gezielt nutzen ALG I endet vor Rentenbeginn Bürgergeld notwendig, Vermögensprüfung Genauen Zeitplan erstellen, alternative Einkünfte prüfen Nur 80 % Einzahlungsbasis ins Rentensystem während ALG I Langfristig geringere Rente Abschläge durch Sonderzahlungen ausgleichen, ggf. weiterarbeiten Pflicht zur Arbeitsvermittlung Regelmäßige Termine bei der Agentur für Arbeit Persönliches Zeitmanagement anpassen, rechtzeitig informieren

In jeder dieser Situationen lohnt sich eine umfassende Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung, bei der Bundesagentur für Arbeit oder bei einem Sozialverband. Diese Institutionen können individuelle Daten analysieren und konkrete Handlungsempfehlungen aussprechen.

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Health ministry, Rahma Worldwide Organization discuss cooperation

SANA - Syrian Arab News Agency - 26. Januar 2025 - 13:04

‏Damascus, SANA – Deputy Acting Health Minister, Dr. Hussein Al-Khatib and Director of the Planning and International Cooperation, DR. Zuhair Qarat, discussed Sunday with the director of “Rahma Worldwide” Organization, Dr. Shadi Al-Zaza, and the accompanying delegation, the health situation in Syria, and ways to boost cooperation, especially for health facilities.

The two sides discussed the current needs in health field, and the challenges which hospitals are facing starting from the shortage of medical supplies and equipment, with a focus on improving medical services, meeting necessary needs, and methods of urgent responses.

They also touched upon future projects in order to enhance humanitarian support, sustainable development, and improve the health services in Syria.

Noura/Shaza Qreima

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Brüsseler Spitzen: Die EU (alias Eliten-Union) stellt sich über Recht und Gesetz

Jetzt fallen alle Masken: Soeben wurde die halbseidene Ursula von der Leyen über Recht und Ordnung gestellt. Gesetze gelten nur noch für das dumme Wahlvieh. Was ist geschehen? “Pfizergate: Brüsseler Gericht weist Klage gegen von der Leyen zurück”, hieß es bereits am 27. Juni 2024 auf allen Nachrichtenkanälen. Erschreckend aufschlussreich waren Verhandlungsgegenstand und der brisante […]

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„Aus der Truppe“: Zu Besuch im KI-Labor der Bundeswehr

netzpolitik.org - 26. Januar 2025 - 12:26

Wenn es um KI-Anwendungen geht, lässt sich die Bundeswehr ungerne in die Karten schauen. Im KI-Labor gibt es einen begrenzten Einblick – und den Verweis auf den Grundsatz: „erst befolgen – dann beschweren“.

Im „KI-Labor“ der Bundeswehr entwickeln Soldat:innen Anwendungen für den militärischen Einsatz. – Alle Rechte vorbehalten Michael Rupertus / Bundeswehr

Vergangenes Jahr fragte sich die Bundeswehr auf Youtube, ob sogenannte Künstliche Intelligenz die „Waffe der Zukunft“ sei. KI ist vor allem ein Hype-Begriff für Anwendungen, die man noch vor wenigen Jahren für unwahrscheinlich hielt. Aktuell bekommen Text-, Bild- und Audio-Generatoren das Label „KI“ – oder Software, die mit hoher Wahrscheinlichkeit Objekte oder Gesichter wiedererkennt.

Im Youtube-Video der Bundeswehr sagt Michael Volkmer, Kommandeur des Zentrums Digitalisierung, mit Blick auf KI: „So richtig beschäftigen wir uns damit erst seit gut zwei Jahren“. Worin genau diese Beschäftigung besteht, wollte Mitte 2023 etwa die Bundestagsabgeordnete Anke Domscheit-Berg aus der Linksfraktion wissen, zunächst mit Blick auf die gesamte Bundesregierung.

Die Antwort auf ihre Kleine Anfrage war jedoch gerade in Bezug aufs Militär dünn: Welche KI-Anwendungen im Geschäftsbereich des Verteidigungsministeriums genutzt werden, wollte die Bundesregierung teils gar nicht offenlegen, teils nur unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Die Abgeordnete kritisierte das Militär als „besonders finstere Blackbox“.

Zumindest inzwischen nennt die Bundeswehr im Netz eine Reihe von Anwendungen, die sie erprobt oder einsetzt, und die gemeinhin als KI bezeichnet werden. Dazu gehören verschiedene Anwendungen mit Sprachmodellen, also eine Technologie, die durch ChatGPT berühmt wurde, oder Bild-Erkennung gegen Desinformation. Eine wichtige Rolle spielt dabei die BWI GmbH, nach eigenen Angaben das „IT-Systemhaus der Bundeswehr“.

In Folge einer Presseanfrage zu KI bei der Bundeswehr erhielt netzpolitik.org eine Einladung ins KI-Labor beim sogenannten Bataillon für elektronische Kampfführung 912 in Niedersachsen. Die Reise geht also nach Nienburg/Weser, knapp eine Stunde von Hannover entfernt. Laut den Verantwortlichen seien dort seit 2018 testweise Soldaten im Labor aktiv, 2020 folgte dann die offizielle Eröffnung.

Aus Gründen der Sicherheit wolle die Pressestelle jedoch nicht offenlegen, wie viele Soldat:innen dort aktiv seien. Zumindest in einem Interview mit dem verantwortlichen Truppenführer Yannick Z. aus dem Jahr 2022 war die Rede von  elf Soldat:innen. Diese Zahl wollte die Pressestelle weder bestätigen noch verneinen. Sie hätte sich allerdings auch nicht grundlegend verändert. Um ein sehr großes KI-Labor kann es sich also nicht handeln, gerade im Vergleich zum militärischen Personal von 13.800 Menschen, die laut Bundeswehr insgesamt im Bereich „Cyber- und Informationsraum“ arbeiten.

Mit KI fürs Militär Millionen verdienen

Bei unserem Besuch zeigt sich Nienburg/Weser umgeben von nebelverhangenen Feldern. Aus der Ferne sind Schüsse zu hören. Zur Begrüßung wartet die Bundeswehr mit mehreren uniformierten Personen auf: vier Pressemenschen und ein an KI-Themen interessierter Fregattenkapitän der Marine. Wenig später kommt der Kommandeur des Bataillons, Oberstleutnant Stefan Oehler, hinzu.

Beim KI-Labor gehe es um Dinge wie Flexibilität und Unabhängigkeit, wie die Bundeswehr-Vertreter erklären. Verbindungen zur freien Wirtschaft gebe es aber auch. So sehe sich der „Cyber Innovation Hub“ der Bundeswehr als „Brücke zwischen Bundeswehr und Start-up-Ökosystem“.

Ein Beispiel für die Verbindungen zwischen Industrie und Militär ist der Mitgründer und CEO des Anbieters für militärische KI-Anwendungen „Helsing“, Gundbert Scherf. Auf seiner Vita stehen die Beratungsfirma McKinsey, das Verteidigungsministerium – und die Gründung von Helsing. Das Unternehmen erhielt etwa 100 Millionen Euro von Spotify-Gründer Daniel Ek und Rüstungsaufträge vom Verteidigungsministerium. Die Wirtschaftswoche nannte Helsing einen führenden Anbieter für KI in der Rüstung.

Manche Soldat:innen finden die Privatwirtschaft offenbar ebenso attraktiv und gründen nach ihrer Laufzeit Militär-Start-ups. Zu nennen wäre hier etwa die Münchner Firma „Arx Robotics“, die von drei ehemaligen Offizieren gegründet wurde und  selbstfahrende Fahrzeuge entwickelt.

Auf den kurzen Weg von der Bundeswehr in die Wirtschaft angesprochen, beschreibt Oehler zwei Optionen, die Soldat:innen nach ihrer herkömmlichen Laufbahn haben: Entweder man verpflichte sich weiterhin im Bund oder man gehe in die Privatwirtschaft. Letzteres sei verlockend, aber Oehler appelliere an die „Ehre“ der Soldat:innen, sich nicht für den persönlichen Reichtum einzusetzen.

„Leichte Verstöße gegen das Völkerrecht“

Forschende wie Thomas Reinhold, der am Leibniz-Institut für Friedens- und Konfliktforschung in Frankfurt am Main zur Militarisierung des „Cyberspace“ und „KI“ arbeitet, sehen den Einsatz von KI-Anwendungen beim Militär kritisch. Die Kritik dreht sich um die Auslagerung der Verantwortung und die potenziell beschleunigte Kriegsführung.

Beim Besuch im KI-Labor betonen die Soldat.innen: Befehle könnten und sollten im Zweifel auch hinterfragt werden. Zwar müssen Soldat:innen laut Soldatengesetz Befehle „vollständig, gewissenhaft und unverzüglich“ ausführen. Dort steht aber auch: „Ungehorsam liegt nicht vor, wenn ein Befehl nicht befolgt wird, der die Menschenwürde verletzt.“

Zur Veranschaulichung lässt ein Presseoffizier der Redaktion aktuelles Lehrmaterial über „Befehl und Gehorsam“ aus der Grundausbildung zukommen. Beachtlich ist die Passage, wonach „leichte Verstöße gegen das Völkerrecht“ befolgt werden müssen. Darunter steht der Grundsatz „Erst befolgen, dann beschweren“.

Eine Folie aus dem Lehrmaterial der Bundeswehr: „Erst befolgen, dann beschweren“. - Alle Rechte vorbehalten Bundeswehr

Etwa hier setzt inhaltlich die Kritik an militärischen KI-Anwendungen an. Sie würden schnellere Entscheidungen ermöglichen und somit „für eine Beschleunigung der Kriegsführung“ sorgen, wie Konfliktforscher Thomas Reinhold argumentiert. Reflexionsprozesse könnten bei der Geschwindigkeiten zu kurz kommen: „Da wird man möglicherweise Opfer der eigenen Technologie“.

Anwendung entfernt Störgeräusche

Im KI-Labor präsentiert die Bundeswehr der Presse jedoch eher unauffällige Technologien. Das Labor ist ein einstöckiges Flachdach-Haus mit mehreren Räumen, die an den IT-Unterricht in der Schule erinnern. In einem dieser Räume zeigt Hauptfeldwebel Tobias R. eine Anwendung, die automatisiert Störgeräusche aus dem Funkverkehr herausfiltern soll: Der „Voice-Activity-Detector“. Auf diese Weise lassen sich in kurzer Zeit relevante Passagen mit gesprochenen Worten finden.

Für die Entwicklung selbst hätten Tobias R. und sein Team nur wenige Wochen benötigt; die Akkreditierung für den Einsatz habe dann allerdings zwei Jahre gedauert. Offenbar ein vergleichsweise kurzer Zeitraum, wie Tobias R. einordnet. Seit 2022 sei das System im Einsatz. Der Hauptfeldwebel nennt seine Entwicklung „ein Produkt aus der Truppe für die Truppe“.

Vorher-Nachher: Die Anwendung filtert Störgeräusche aus dem Audiomaterial.

Sein Alltag im KI-Labor bestehe aus Recherche und Experimentieren, wie Tobias R. erklärt. Aber auch Schießen, Marschieren und in Einsätze gehörten zum Alltag – „da kommen wir nicht drumherum“.

Was sagt der KI-begeisterte Hauptfeldwebel zu autonomen Waffensystemen? „Ich würde niemals so weit gehen, für ein System zu sorgen, das automatisiert Menschen tötet“, erklärt Tobias R., „das hat für mich einfach keinen ethischen Wert.“ Was mit seinen Entwicklungen allerdings später passiert, darüber werde er nicht informiert. „Wenn in 20 Jahren jemand auf die Idee kommt, das zweckzuentfremden, dann kann ich mich auch nicht mehr dagegen wehren“.

Normalisierung von autonomen Waffensystemen

Tobias R.s Vorgesetzte im Raum unterstreichen mit Blick auf den Einsatz von KI die Wichtigkeit des „Human in the Loop“. So nennt man den Grundsatz, dass immer noch ein Mensch die Entscheidungen treffen müsste. Ausgeblendet wird dabei oft, dass es in diesem Fall eine Software ist, die oft innerhalb kurzer Zeit vorgibt, worüber es überhaupt zu entscheiden gilt. Als „Automation bias“ bezeichnet man es, wenn Menschen dem Vorschlag einer Maschine vertrauen, einfach weil er von der Maschine kommt.

Konfliktforscher Thomas Reinhold kritisiert die zunehmende Normalisierung von autonomen Waffensystemen: „Diese Perspektive, dass der Mensch oft als Hindernis in der Entscheidungsfindung wahrgenommen wird, sieht man bereits.“ Die Bundeswehr sei zudem der „tragischen Logik des Militärs“ unterworfen: „In dem Moment, wo die einen Kräfte etablieren, steht man selbst unter Druck, solche Kräfte aufzubauen, um Schritt halten zu können“. Mit Blick auf die globalen militärischen Mächte, würde man sehen, dass KI ein „großer Aufrüstungstreiber“ sei.

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Kobanê: Symbol für den demokratischen Aufbruch

Im September 2014 erschütterte der Vormarsch der Dschihadistenmiliz „Islamischer Staat“ (IS) den Mittleren Osten und die ganze Welt. Die unter anderem mit erbeuteten Waffen aus irakischen Beständen – von mehr als zwei Dutzend Ländern, darunter Russland, China, den USA und Deutschland – hochgerüstete Terrororganisation hatte nach der kampflosen Einnahme von Mossul im Nordirak und dem Genozid im ezidischen Kerngebiet Şengal ihr Augenmerk auf den Norden Syriens, vor allem Kobanê gerichtet. Nichts schien die Islamisten zu stoppen, nachdem Raqqa überrannt und die Hälfte Syriens für das selbsternannte „Kalifat“ beansprucht wurde.

Kobanê: Ausgangspunkt der Rojava-Revolution

In Raqqa hatte sich der IS zudem reichlich mit russischen Waffen ausgestattet und marschierte direkt weiter auf Kobanê. Mit der Übernahme der strategisch wichtigen Region sollte eine weitere Verbindung zu den Nachschubwegen in die Türkei geöffnet und eine Vereinigung der Kantone verhindert werden. Zuletzt spielte aber auch die Symbolik eine Rolle: Die Rojava-Revolution sollte an dem Punkt erstickt werden, an dem sie ihren Anfang nahm: In Kobanê war am 19. Juli 2012 die demokratische Autonomie ausgerufen worden. Durch eine friedliche Revolution konnte die Kontrolle über die Stadt gewonnen und die Verwaltung an die Bevölkerung übertragen werden.

IS als Bündnispartner der Türkei

Die Versuche des IS, Kobanê einzunehmen und die eigenen Frontlinien an anderen Orten zu begradigen, hatten schon 2013 begonnen. Ein Jahr lang scheiterte die Terrormiliz jedoch immer wieder am Widerstand der Volk- und Frauenverteidigungseinheiten YPG und YPJ. Diese Entwicklung bewegte die türkische Regierung dazu, ihre Bündnispartner im „Kampf gegen den kurdischen Terrorismus“ neu zu wählen. Agierte Ankara zunächst noch vor allem mit dem syrischen Al-Qaida-Ableger Al-Nusra-Front und anderen Dschihadistengruppen, die sich unter dem Dach der „Freien Syrischen Armee“ (FSA) organisierten, galt nun der IS als wichtigster Partner der Türkei im Norden Syriens.

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Der Überfall

Der große Überfall auf Kobanê begann schließlich am 13. September 2014. Da die Selbstverwaltung für die Türkei den Hauptfeind darstellte und auch von den übrigen NATO-Staaten abgelehnt wurde, wurde Kobanê abgeschrieben. Vor den Augen der internationalen Gemeinschaft umzingelte die Terrormiliz die Stadt zunächst, bevor der eigentliche Angriff mit türkischer Schützenhilfe begann. Innerhalb weniger Tage wurden knapp 300 Dörfer überrannt, hunderte Menschen verloren auf bestialische Weise ihr Leben. Der Angriff löste eine riesige Fluchtwelle aus. Bis zu 300.000 Menschen flüchteten über die türkische Grenze nach Pirsûs (tr. Suruç). Hunderte in der Stadt verbliebene Menschen leisteten erbitterten Widerstand gegen die schwer bewaffneten Islamisten.

Einzigartige Solidaritätswelle und der Welt-Kobanê-Tag

In einer einzigartigen Solidaritätswelle gingen weltweit Millionen Menschen auf die Straßen, um Unterstützung für die Verteidigung Kobanês einzufordern. Der 1. November 2014 wurde zum Welt-Kobanê-Tag erklärt. Der türkische Staatspräsident Erdoğan inszenierte sich derweil als Schutzpatron des IS und kündigte triumphierend den Fall Kobanês an, während US-Außenminister John Kerry erklärte, so bedauerlich es sei, werde man nicht eingreifen, denn Kobanê habe keine „strategische Bedeutung“. Dann geschah etwas, das beide nicht vorausgesehen hatten: Das letzte Wort wurde von denen gesprochen, die um Kobanê kämpften. Von den Kämpferinnen und Kämpfer der YPJ und YPG, die gemeinsam mit den verbliebenen Menschen in Kobanê Widerstand leisteten, und der weltweite Protest bildeten den entscheidenden Wendepunkt.

134 Tage Widerstand

Die internationale Anti-IS-Koalition sah sich gezwungen einzugreifen und bombardierte strategische Punkte des IS. Die YPJ und YPG befreiten die Stadt am Boden: Haus für Haus, Straße für Straße, Viertel für Viertel. Insgesamt 134 Tage wurde in Kobanê Widerstand geleistet, bis die vollständige Befreiung am 26. Januar 2015 deklariert werden konnte. Dieser Sieg gilt als erste, aber vor allem entscheidende Niederlage des IS. Etliche Mitglieder wurden bei der Befreiung der letzten zwei Stadtteile getötet. Insgesamt wird von rund 6.000 Toten des IS in Kobanê ausgegangen.

Drohende Besatzung von Kobanê

Heute droht Kobanê die Besatzung durch die Türkei. Nach vorausgegangenen Invasionen und Angriffskriegen in den Jahren 2016 (Cerablus), 2018 (Efrîn), 2019 (Serêkaniyê und Girê Spî) und 2024 (Tel Rifat und Minbic), in deren Verlauf weite Teile Nordsyriens vom türkischen Staat und dschihadistischen Verbündeten des Nato-Mitgliedlandes besetzt und hunderttausende Menschen zum Vorteil von islamistischen Milizen aus aller Welt vertrieben wurden, soll mit Kobanê auch die „Hauptstadt der Rojava-Revolution“ Opfer der imperialistischen Eroberungspolitik des türkischen Staates werden. In der vom Erdogan-Regime als Bodentruppe für die Besatzung Nordsyriens aufgestellte „Syrische Nationalarmee“ (SNA) befinden sich zahlreiche ehemalige IS-Mitglieder. Diese greifen seit Anfang Dezember die Tişrîn-Talsperre am Euphrat an. Sollte die südöstlich von Minbic gelegene Dammanlage an die Besatzer fallen, wäre der Weg frei nach Kobanê.

https://anfdeutsch.com/rojava-syrien/ypg-in-kobane-wurde-die-menschenwurde-verteidigt-44112 https://anfdeutsch.com/hintergrund/paramaz-kizilbas-und-eine-sternstunde-am-mistenur-22019 https://anfdeutsch.com/hintergrund/onkel-rifat-von-der-grenze-12239 https://anfdeutsch.com/rojava-syrien/vor-zehn-jahren-wurde-kobane-vom-is-befreit-40768

 

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Demokratische Visionen aus Rojava in Heidelberg

Organisiert wurde die zweitägige Veranstaltung vom selbstverwalteten Studierenden- und Auszubildendenwohnheim „Collegium Academicum“ in Zusammenarbeit mit verschiedenen Vereinen und Initiativen. „Wir wollten dem, was in Rojava passiert, noch mehr Raum und Öffentlichkeit geben, weil wir glauben, dass die Bewegung dort - vor allem die Frauenbewegung - für viele eine große Inspiration sein kann.“, sagt Rebecca Castellana, Bewohnerin und Teil des Organisationsteams. Und so wurde ein Tagungs-Programm geschaffen, dass es rund 200 interessierten Teilnehmer:innen ermöglicht, sich zum Thema zu informieren und in einen lebhaften Austausch zu gehen.

Anruf von internationalistischer Frauendelegation aus Rojava

Nach einem einleitenden Lagebericht des Journalisten Ali Çiçek berichtete Anja Flach von ihren Erfahrungen als Internationalistin bei der kurdischen Befreiungsbewegung. Die Ethnologin hatte von 1995 bis 1997 in den Bergen Kurdistans das Leben von Guerilla-Einheiten geteilt und gab nun persönliche Einblicke sowie theoretische Perspektiven auf die Frauenbefreiung in Kurdistan.          

Politischer Lagerbericht von Ali Çiçek © Fabio Klevenz

Highlight war jedoch die internationalistische Frauendelegation, die per Anruf an der Konferenz teilnahm und von ihren Erfahrungen am Tişrîn-Staudamm berichtete, der seit Anfang Dezember massiven Angriffen der türkischen Armee ausgesetzt ist. Besucher:innen der Tagung hatten so die Gelegenheit, ihre Fragen direkt an Menschen vor Ort zu stellen. Hier war es den Teilnehmer:innen und Organisator:innen ein großes Anliegen, Solidarität mit den Menschen vor Ort zu zeigen.

Workshops und Ausstellung

Anschließend fanden verschiedenste Workshops, etwa zu den Themen „Alltagserfahrungen aus Rojava“, „Repressionen gegen Kurd:innen in Deutschland“ oder „Frauenbefreiungsideologie der kurdischen Freiheitsbewegung“ statt. So konnten sich die Teilnehmer:innen informieren und miteinander diskutieren: „Wir wollten, dass verschiedenste Menschen durch die Tagung zusammenkommen, miteinander in den Austausch gehen und voneinander lernen“, so Castellana.  Ergänzt wurde das Programm durch die Ausstellung „Jin Jiyan Azadî – Die Errungenschaften der Frauenrevolution“, die in aussagekräftigen Bildern und Texten einen Blick in die verschiedenen Lebensbereiche wirft, in denen die Frauen der Region ihre selbst verwalteten Strukturen aufgebaut haben.

Anja Flach berichtet über die kurdische Frauenbewegung © Fabio Klevenz

Weitere Live-Schalte aus Rojava, Podiumsdiskussion mit Bundestagsabgeordneten

Danach berichtete der kurdische Politiker Salih Muslim per Videoschalte aus Rojava von den Entwicklungen und Herausforderungen in der Region. Muslim ist ehemaliger Ko-Vorsitzender der Partei der demokratischen Einheit (PYD) in Syrien. Er arbeitet für die Außenvertretung der Bewegung für eine demokratische Gesellschaft (TEV-DEM) und ist eine führende Stimme aus der Demokratischen Selbstverwaltung in Nord und Ost-Syrien.

Diskussion zur Verantwortung des Westens für die Zukunft Rojavas © Fabio Klevenz

Zum Ende des ersten Tages fand eine Podiumsdiskussion mit Bundestagsabgeordneten der Linken und Grünen sowie Leyla Imret, der Deutschland-Vorsitzenden der DEM-Partei und ehemaligen Bürgermeisterin der kurdischen Stadt Cizîr (tr. Cizre) statt. Mit dabei war außerdem Sara Stachelhaus, die als Programmkoordinatorin für Syrien bei der Heinrich-Böll-Stiftung in Beirut arbeitet. Gemeinsam wurde die Verantwortung des Westens für die Zukunft Rojavas diskutiert und auch auf Fragen und Anregungen aus dem Publikum eingegangen.

Nach den vielen Diskussionen und Eindrücken sorgte ein abwechslungsreiches Kulturprogramm für die Möglichkeit, den Abend gemeinschaftlich ausklingen zu lassen.

Programm am Sonntag

Am Sonntag stehen dann noch Vorträge und Diskussionen zum Thema „Sicherheit in Syrien“ auf dem Programm. Wer spontan in Heidelberg ist, kann auch für einen Tag im Collegium Academicum an der Tagung teilnehmen. Alle Infos dazu gibt es unter collegiumacademicum.de/rojava.

https://anfdeutsch.com/hintergrund/tagung-perspektive-rojava-in-heidelberg-45007

 

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Kältereport Nr. 04 / 2025

Christian Freuer

Vorbemerkung: Schwerpunkt diese Woche sind natürlich die USA, obwohl es natürlich auch anderswo wieder zu Kalt-Ereignissen gekommen war. Es scheint eine Ironie zu sein, dass gerade zum Amtsantritt von Präsident Trump, der ja ein erklärter Gegner des AGW-Wahnsinns ist, zu einer solchen Kältewelle kommt. Die ist zwar „nur“ Wetter und nicht Klima, aber als Hervorhebung der neuen Windrichtung von dort trotzdem geeignet.

Meldungen vom 20. Januar 2025:

Rekord-Kälte in den USA

Ein allumfassender Ausbruch arktischer Festlandsluft aus Kanada bringt 300 Millionen Amerikanern bittere Kälte.

Diese extreme Kälte führt in weiten Teilen des Landes zu Temperaturen, die etwa 30 Grad unter dem Normalwert liegen und die ganze Woche über anhalten werden. Die beißende Kälte wird von Schnee und dickem Eis begleitet, so dass weite Teile des Mittleren Westens, des Südens und der Ostküste mit gefährlichen Bedingungen zu kämpfen haben.

Am Samstag, dem 18. Januar, lagen die Temperaturen im Norden der USA im einstelligen Bereich [Fahrenheit; 5F = -15°C], der Windchill-Faktor bei -23°C. Am Sonntag verschlechterten sich die Bedingungen, als die Kälte die Central Plains erreichte und die Temperaturen auf -29°C und die Tageshöchsttemperaturen nicht mehr über -12°C hinaus kamen. Am frühen Montag wird die arktische Luftmasse den tiefen Süden erreichen und Atlanta Tiefstwerte von 0 °C bescheren.

Diese historische Kälte wird von starkem Schnee und Eis begleitet, die sich von Neuengland bis zur Golfküste erstrecken.

Boston erwartet bis 20 cm Schnee, Philadelphia 18 cm und Washington, D.C., bis zu 8 cm. Auch der Süden bekommt die Auswirkungen zu spüren: Charleston, South Carolina, bereitet sich auf Schnee vor. New Orleans könnte am Dienstag der größte Schneesturm seit 130 Jahren bevorstehen, es werden bis zu 10 cm Schnee vorhergesagt.

Die Intensität dieses Kälteeinbruchs wird mit einigen der schlimmsten in der jüngeren Geschichte konkurrieren und auf breiter Front Rekorde aufstellen.

Der letzte Tag einer Amtseinführung, an dem es so kalt war, war 1985, als die Zeremonie von Präsident Reagan wegen eines Tiefstwerts von -14°C nach drinnen verlegt wurde.

In Kanada wurde in Baker Lake, NU, bereits ein Windchill von -59°C gemessen – der bisher niedrigste Wert der Saison im Land.

Da wird im weiteren Verlauf der Woche wohl noch Einiges dazu kommen. Tatsächlich werden in der 850-hPa-Fläche (ca. 1500 m Höhe) Temperaturwerte bis -40°C simuliert, was ich südlich der Grenze zu Kanada noch nie gesehen habe – und ich beobachte das dort drüben seit meiner Zeit in den USA Mitte der 1970er Jahre. A. d. Übers.

Link: https://electroverse.substack.com/p/record-breaking-cold-enters-the-us?utm_campaign=email-post&r=320l0n&utm_source=substack&utm_medium=email

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Meldungen vom 21. Januar 2025:

Auch heute bringt Cap Allon nur Meldungen aus den USA. Dabei vermischen sich bereits eingetretene Ereignisse mit solchen, die noch kommen. In jedem Falle zeichnet sich eine Kälteperiode ab, wie sie vor allem im Süden der USA seit mindestens etwa 50 Jahren nicht mehr vorgekommen ist.

In späteren Meldungen wird man sicher hören und lesen, was daraus geworden ist. Noch spannender wird sein, ob, wie und in welchem Ausmaß hierzulande darüber berichtet wird..

Die Tiefkühlung im Süden der USA

Amerikas allumfassender Frost bricht wie erwartet eine ganze Reihe von Kälterekorden. Von Kalifornien bis New York, von Montana bis Florida fallen die Höchstwerte. Im Mittleren Westen ist der Windchill-Faktor auf -49°C gesunken.

Auch der tiefe Süden wird von einem seltenen polaren Kälteeinbruch heimgesucht. In der Region herrschen Temperaturen, die 20 bis 30 Grad unter dem Normalwert liegen. Die Gouverneure von Louisiana, Georgia, Alabama, Florida und Mississippi haben den Notstand ausgerufen, und Texas bereitet sich auf Schnee und Eis vor.

Auf den Autobahnen I-10 und I-20 werden Schneefälle erwartet, von Texas bis zu den Carolinas etwa 8 cm. In New Orleans, wo es seit 2009 nicht mehr geschneit hat, könnten bis zu 15 cm Schnee fallen, womit der bisherige Rekord von 7 cm aus dem Jahr 1963 übertroffen werden würde. In Houston, wo Schnee ähnlich selten ist, könnte es die größte Ansammlung seit Jahren geben. Selbst in Teilen Floridas könnten messbare Schneemengen fallen, was der erste Winter seit 2010 wäre, in dem in allen 50 Staaten Schnee gefallen ist.

Wintersturmwarnungen reichen von der Grenze zwischen den USA und Mexiko bis zum Duval County in Florida.

Wenn dieser Sturm das hält, was er verspricht, wird es der größte Schneesturm an der Golfküste seit 130 Jahren sein und den tiefen Süden zum Stillstand bringen.

[Chris Martz]

Im gesamten Süden haben Städte wie Houston, Atlanta und Jackson, Mississippi, mit Temperaturen um den Gefrierpunkt zu kämpfen, die Rohre und Stromversorgungssysteme bedrohen, die an eine solch anhaltende Kälte nicht gewöhnt sind. Vorhersagen zufolge werden in Städten wie Houston, Austin und Baton Rouge bis Mittwochmorgen Rekordtiefstwerte aus den 1930er Jahren erreicht.

Der Reiseverkehr ist lahmgelegt. Mehr als 1700 Flüge wurden in der Region gestrichen, und die Straßen von Texas bis Georgia sind vereist und gefährlich. Die Schulen sind geschlossen, und für die Bewohner, die auf tagelanges eisiges Wetter nicht vorbereitet sind, werden Aufwärmzentren eingerichtet.

Die Behörden raten den Menschen dringend, in ihren Häusern zu bleiben, Rohre zu schützen und nach gefährdeten Nachbarn zu sehen.

„Dies ist ein gefährlicher Sturm“, warnten die Meteorologen und sprachen von einem “Generationen-Ereignis“.

Link: https://electroverse.substack.com/p/the-deep-souths-deep-freeze-declining?utm_campaign=email-post&r=320l0n&utm_source=substack&utm_medium=email

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Inzwischen gibt es auch auf wetteronline.de Meldungen über die Kälte vor allem im Süden der USA.

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Meldungen vom 22. Januar 2025:

Historische Schneefälle an der Golfküste der USA

An der Golfküste ist ein bemerkenswertes Schneefallereignis im Gange, das in mehreren Regionen neue Rekorde aufstellt.

In Milton, Florida, haben sich 22 cm Schnee angesammelt, was einen neuen Landesrekord darstellt und die 10 cm vom März 1954 mehr als verdoppelt. Es wird auch angenommen, dass dies die höchste Schneesumme in über zwei Jahrhunderten ist, seit dem Schneesturm im Januar 1800 (mindestens).

In Pensacola wurden insgesamt 17 cm (und mehr) gemessen, womit der bisherige Rekord gebrochen worden ist.

Auch Houston und New Orleans haben sich dem Spaß im Norden Floridas angeschlossen und jeweils rekordverdächtige Summen registriert. Lokale Berichte besagen, dass in New Orleans vereinzelte Gebiete von einem Meter getroffen wurden. Es wird vermutet, dass dies das erste Mal seit dem großen Schneesturm im Februar 1895 ist, dass an allen drei Orten gleichzeitig Schnee gefallen ist.

In Mobile, Alabama, fielen 19 cm Schnee, womit der alte Rekord von 15 cm vom 14. bis 15. Februar 1895 übertroffen wurde. Im benachbarten Georgia laufen die Menschen in Atlanta Schlittschuh auf den Straßen.

Hunderte Kälterekorde in den USA gebrochen

Ganz Amerika, nicht nur der tiefe Süden, leidet unter den Auswirkungen dieses tödlichen arktischen Sturms.

Von Washington bis Alabama, von Massachusetts bis Arizona (und sogar bis Mexiko) werden Hunderte von Tiefsttemperaturrekorden gebrochen:

Herausragend waren wahrscheinlich Louisiana mit Acadia AP, wo die Temperatur auf -14,4°C sank und damit den Rekord vom 13. Februar 1899 übertraf, und Kansas, wo Topeka am Mittwochmorgen -24,4°C erreichte und damit den Tagesrekord von -23,9°C aus dem Jahr 1888 übertraf.

PJM Interconnection, der Betreiber des größten Stromnetzes in den USA, hat als Reaktion auf die steigende Stromnachfrage aufgrund des extrem kalten Wetters für Mittwoch eine Notfallwarnung der Stufe 1 ausgegeben. Das Netz erstreckt sich von Washington, D.C., bis nach Illinois und bereitet sich auf einen Energieverbrauch vor, der so hoch sein wird wie seit über zehn Jahren nicht mehr.

Im Osten der USA herrschen gefährlich niedrige Temperaturen, was PJM dazu veranlasst hat, eine Warnung zur maximalen Stromerzeugung herauszugeben. Dieser Schritt gibt dem Betreiber die Flexibilität, die Stromexporte in benachbarte Netze zu drosseln, falls dies zur Aufrechterhaltung der Zuverlässigkeit erforderlich ist.

Die Kälte schwappt bis nach Mexiko und sogar bis in die Karibik hinunter.

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Die Kälte in Nordamerika findet auch wieder Eingang bei wetteronline.de mit einem Bild aus New Orleans im Schneesturm; Bildunterschrift: „So viel Schnee in New Orleans wie seit 1964 nicht mehr“. Wer dort schon mal gewesen ist (wie der Übersetzer) kann noch besser nachvollziehen, wie extrem das mit Schnee im Vergleich zu sonst ist.

Dazu fügt Cap Allon das hier an; man wird verstehen, warum das hier eingefügt wird:

Klima-Absurditäten

Die Klima-Kabale ist NICHT glücklich über Trumps Durchführungsverordnungen.

Einige haben sich auf X Luft gemacht und geweint (und sich ungewollt als Besserwisser-Kultisten entlarvt), darunter Stefan Rahmstorf, Professor für Physik der Ozeane und Leiter der Erdsystemanalyse am Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung:

DAS sind die so genannten „Akademiker“, auf die sich das Establishment seit langem verlässt, um das Wetter als Waffe einzusetzen – selbst ernannte „Experten“, die von der UNO und ihren giftigen Ablegern ausgebildet wurden, um die politischen Entscheidungsträger davon zu überzeugen, die Energieproduktion des Westens zu demontieren.

So etwas wie „mit fossilen Brennstoffen befeuerte Wirbelstürme“ gibt es nicht, Rahmstorf, Sie reden völligen Blödsinn. Wahrhaftig, das ist doch nur ein Hirngespinst. „Einfach surreal.“

Link: https://electroverse.substack.com/p/historic-snowfall-blankets-gulf-coast?utm_campaign=email-post&r=320l0n&utm_source=substack&utm_medium=email

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Meldungen vom 23. Januar 2025, diesmal auch wieder aus anderen Gebieten:

Schwere Winterstürme in Sibirien

Ein heftiger Wintersturm fegt über Westsibirien und den Ural hinweg.

Ein gewaltiger Temperaturgradient von 60 Grad Celsius – der Unterschied zwischen den Luftmassen – heizt den Sturm an, da wärmere, feuchte Luft auf kältere, dichtere Luft trifft, was die Winde verstärkt und extreme Wettermuster hervorruft.

Der Sturm wird sich weiter nach Nordosten bewegen und in weiten Teilen Sibiriens eisige Temperaturen, heftige Schneefälle und starke Winde mit sich bringen. Die Behörden warnen die Bewohner, sich auf weitere Störungen einzustellen und bei der weiteren Entwicklung des Systems vorsichtig zu sein.

In einem Gebiet, in dem es in jedem Winter extrem kalt ist, will das schon etwas heißen. Der erwähnte Temperaturgegensatz kommt zustande, wenn die einbezogene milde Luft föhnig im Lee von Mittelgebirgen Temperaturwerte bis 10°C bringt, während auf der kalten Seite der Entwicklung die Temperatur um -50°C liegt. Dennoch kann man nicht ausschließen, dass Cap Allon vor lauter Begeisterung hier etwas übertreibt.

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Wachstum des Grönländischen Eisschildes

Nach einem langsamen Start in die Saison ist der grönländische Eisschild erwacht und hat allein gestern 7 Gigatonnen an Masse zugelegt:

Die meisten Zuwächse des SMB waren im Südosten der Insel aufgetreten. Sie sorgten für den bisher größten Tagesanstieg der Saison:

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Zunehmende Eisbildung auf den Großen Seen

Auch die Eisbedeckung auf den Großen Seen nimmt immer mehr zu. Der Erie-See ist jetzt zu 81 % zugefroren, was fast doppelt so hoch ist wie die multidekadische Norm für diesen Zeitpunkt.
Auch auf dem Ontario- und dem Michigansee ist ein Anstieg zu verzeichnen.

Trotz der jahrzehntelangen Ankündigung des Kipp-Punktes und der Propagierung einer katastrophalen Erwärmung liegt die Eisbedeckung der Großen Seen genau auf dem Durchschnittswert von 1973 bis 2024 von 25 %…

…und wächst dank der anhaltend günstigen Bedingungen weiter.

Link: https://electroverse.substack.com/p/greenland-ice-sheet-gains-uptick?utm_campaign=email-post&r=320l0n&utm_source=substack&utm_medium=email

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Am 24. Januar bringt Cap allon keine aktuellen Meldungen, sondern zwei ebenfalls sehr interessante Kurzbeiträge, die in der nächsten Ausgabe derselben separat übersetzt werden.

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Wird fortgesetzt mit Kältereport Nr. 05 / 2025

Redaktionsschluss für diesen Report: 24. Januar 2025

Zusammengestellt und übersetzt von Christian Freuer für das EIKE

Der Beitrag Kältereport Nr. 04 / 2025 erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.

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Was die EU, die NATO, Kiew und die USA zur Lage der Ukraine sagen

ANTI-SPIEGEL - Fundierte Medienkritik - 26. Januar 2025 - 11:00
Die Frage, über die derzeit alle Welt rätselt, ist, wie Trump sich eine Lösung des Ukraine-Konfliktes vorstellt und ob Russland Trumps Vorschlägen zustimmen kann. Offiziell bekannt ist bisher nichts, aber die verschiedenen Erklärungen aus der EU, der NATO und aus Kiew lassen erahnen, dass hinter den Kulissen reger Betrieb herrscht. Ich will die teilweise widersprüchlichen […]
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Bürgergeld: Das ist die Realität über Totalverweigerer

Lesedauer 2 Minuten

Die Diskussion um das Bürgergeld wird momentan stark von dem Vorwurf dominiert, es gäbe viele, die bewusst nicht arbeiten wollen. Tatsächlich fordern einige Politiker drastische Maßnahmen – bis hin zur Komplettstreichung des Bürgergelds. Aber wie viele sogenannte „Totalverweigerer“ gibt es in Deutschland wirklich?

Streit ums Bürgergeld: Wie viele Arbeitsverweigerer gibt es überhaupt?

Aktuell beziehen rund vier Millionen erwerbsfähige Menschen Bürgergeld, davon etwa 370.000 in Baden-Württemberg. Laut der Bundesagentur für Arbeit (BA) können jedoch nicht alle tatsächlich arbeiten. Die Gründe reichen von Krankheit über Pflegeverpflichtungen bis zu fehlenden Betreuungsmöglichkeiten.

Im Kern geht es um 1,7 Millionen Personen, die grundsätzlich vermittelbar wären – allerdings oft mit „Vermittlungshemmnissen“, wie fehlender Ausbildung, höherem Alter oder körperlichen Einschränkungen.

Die Zahl der Totalverweigerer

Die BA nennt für das vergangene Jahr etwa 16.000 Personen, die alle Jobangebote oder Weiterbildungsmaßnahmen kategorisch ablehnten. Das entspricht nur einem Bruchteil der Menschen, die Bürgergeld beziehen. Dennoch ist diese Zahl zum Zankapfel in der Politik geworden.

Hintergründe: Warum Arbeit nicht angenommen wird

Experten der Wohlfahrtspflege – wie Tanja Herbrik von der Diakonie Württemberg – beobachten hauptsächlich Fälle, in denen Menschen arbeiten wollen, aber kaum eine Chance bekommen. Ein Beispiel ist der 58-jährige Dietmar Decker aus dem Kreis Esslingen, der trotz diverser Zusatzqualifizierungen und Umschulungen keinen Job findet.

Er mutmaßt, dass seine angeborene Gehbehinderung eine Rolle spielt. Um nicht tatenlos zu sein, engagiert er sich ehrenamtlich in Tafelläden – unbezahlt, aber sinnvoll für ihn und andere.

CDU-Vorschlag: Vollständige Streichung des Bürgergelds bei Arbeitsverweigerung?

Carsten Linnemann (CDU) geht mit seiner Forderung an die Öffentlichkeit, dass bei grundsätzlicher Ablehnung jeglicher Beschäftigung das Bürgergeld komplett gekappt werden soll. Er beruft sich dabei auf die Annahme, es gebe mehr als 100.000 Arbeitsverweigerer.

Kritiker bezweifeln diese Zahl jedoch: SPD-Abgeordnete wie Martin Rosemann aus Tübingen sprechen von „blankem Populismus“. Auch Beate Müller-Gemmeke (Grüne) stuft die Behauptung als nicht fundiert ein und verweist auf die 16.000 offiziell erfassten Totalverweigerer.

Politische Fronten: Wie die Parteien das Bürgergeld verändern wollen

Die Bundesregierung plant ohnehin, strengere Vorschriften einzuführen. Künftig soll es beispielsweise akzeptiert werden müssen, länger zur Arbeit zu pendeln. Zudem wird eine 30-prozentige Kürzung für drei Monate erwogen, wenn zumutbare Stellen grundlos abgelehnt werden.

Wer Schwarzarbeit betreibt, soll ebenfalls sanktioniert werden. Gleichzeitig bleibt jedoch das Existenzminimum laut Bundesverfassungsgericht unantastbar. Komplette Streichungen sind daher nur in extremen Ausnahmefällen legal.

Auch das Land Baden-Württemberg ist aktiv: Die CDU-Arbeitsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut fordert radikalere Reformen, weil sie das Bürgergeld für teuer und ineffizient hält. Ob sich diese Forderungen durchsetzen, ist offen, da das Bundesverfassungsgericht enge Grenzen für Kürzungen setzt.

Bereits jetzt können Jobcenter das Bürgergeld für maximal zwei Monate ganz streichen, wenn jemand sich beharrlich weigert, überhaupt zu arbeiten.

Ehrenamt statt Erwerbsarbeit: Die Situation von Betroffenen

Der Fall von Dietmar Decker verdeutlicht, dass manche Menschen trotz intensiver Bemühungen keinen Einstieg mehr in den regulären Arbeitsmarkt finden. Seine ehrenamtliche Arbeit dient ihm nicht nur als sinnvoller Zeitvertreib, sondern auch als sozialer Anker.

Viele Betroffene wollen grundsätzlich unabhängig sein und eigenes Geld verdienen. Härtefälle wie schwere Krankheiten, Pflege von Angehörigen oder andere persönliche Umstände stehen einer Jobaufnahme jedoch oft im Weg.

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Gerichtsurteil zum Bürgergeld: Massive Kritik an Sozialgerichten und Arbeitsbehörden

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Das ist ein Novum: “Das Sozialgericht Karlsruhe bereut zutiefst seinen im Fall der Klägerinnen einstweilen verfassungswidrigen Irrweg, sein unverzeihliches Versagen” und erklärt damit den Entzug des Regelsatzes einer Bürgergeld-Berechtigten für  absolut rechtswidrig.

Dabei scheute sich das Gericht auch nicht, einen Rundumschlag von anderen Sozialgerichten und dem Jobcenter zu unternehmen.

Im konkreten Fall hatte eine Betroffene und ihre Tochter gegen die Totalentziehung von Bürgergeld- Leistungen geklagt.

Was war passiert?

Die Betroffene und ihre Tochter leben vom Kindsvater getrennt in einer 62 Quadratmeter großen Wohnung mit Kosten für Unterkunft und Heizung in Höhe von insgesamt 460 Euro.

Für November 2021 bis Oktober 2022 bekamen sie vom zuständigen Jobcenter Bürgergeld bewilligt. Dabei erkannte das Jobcenter vollständig die Kosten der Unterkunft an und berücksichtigte das monatliche Kindergeld als anspruchsmindernd.

Als Leistungsanspruch blieben für die Klägerin für Regel- und Mehrbedarf als Alleinerziehende 610,64 Euro.

“Unterhalt in bar”

Die Klägerin informierte das Jobcenter im Januar 2022, dass sie den Unterhalt für ihr Kind in bar erhalte. Sie legte Kontoauszüge für einen Monat und mit Schwärzungen vor, um ihre wirtschaftlichen Verhältnisse zu zeigen.

Geschwärzt war der Kontostand am Beginn und Ende des Zeitraums. Das Jobcenter forderte jetzt aussagekräftigere Kontoauszüge und das Vorlegen eines ausgefüllten Formulars für Leistunsgberechtigte mit Unterhaltsbezug (Anlage “UH”).

Entzug der Leistungen

Auf Erinnerungen und Belehrungen des Jobcenters dazu, erfolgte keine Reaktion. Das Jobcenter entzog Mutter und Tochter daraufhin mit Entziehungsbescheid vom 03.05.2022 die Leistungen vom 01.04.2022 bis zum 31.10.2022, und dies zum Teil rückwirkend, also Gesamtleistungen von jeweils 5.884,48 Euro sowie 672 Euro.

Begründet wurde dies mit der Nichtvorlage der angeforderten Unterlagen, der so nicht eingehaltenen Pflicht zur Mitwirkung und Verweis auf den Paragrafen 66 im ersten Buch des SGB I. Das Jobcenter berief sich dabei auf die Ermessensausübung.

Widerspruch nur teilweise angenommen

Die Betroffene legte Widerspruch ein. Diesem gab das Jobcenter nur teilweise statt und hob lediglich die rückwirkenden Entziehungen der Leistungen auf, blieb aber bei dem Entzug der laufenden Leistungen.

Sozialgericht lehnt Eilantrag ab

Das Sozialgericht Karlsruhe lehnte einen Eilantrag der Betroffenen ab, mit der Begründung, dass die Entziehung der Leistung im Ermessen der Behörde stünde. Konkrete Umstände, die eine umfassendere Abwägung erfordert hätten, hätte die Betroffene nicht genannt, und sie seien auch nicht ersichtlich.

Im Hauptverfahren bekommt die Betroffene Recht

Als es dann jedoch ins Hauptverfahren ging, gab das Sozialgericht der Betroffenen umfassend Recht. Anlass, das Ermessen nach Paragrafen 66, Abs.1, SGB I auszuüben, hätte eine Behörde nur, wenn (zum Beispiel durch fehlende Mitwirkung) die Voraussetzungen des Leistungsanspruchs noch nicht nachgewiesen seien.

Rundumschlag gegen gängige Rechtsprechung

Das Sozialgericht Karlsruhe formulierte dann einen Rundumschlag gegen verschiedene Sozialgerichte, nämlich “das bewusstes Abweichen der Gegenansicht von allgemein anerkannten rechtswissenschaftlichen Kategorien und Erkenntnissen.”

Es handlle sich dabei um Etikettenschwindel: “Mithilfe dieses juristischen Etikettenschwindels legitimieren das Schleswig-Holsteinische Landessozialgericht und das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt nur zum Schein seit Jahren bundesweit eine Vielzahl von Sozialgerichten und Jobcentern, § 66 Abs. 1 SGB I massenhaft so anzuwenden, als erstreckte sich das behördliche Ermessen im Grundsicherungsrecht nicht auch auf den Umfang von Entziehungen und Versagungen.”

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Ermessen ist eingeschränkt

Im Gegensatz zu dieser “Schwurbelei” (wörtlich), sei “das behördliche Auswahlermessen in § 66 Abs. 1 SGB I im Grundsicherungsrecht sogar aus verfassungskräftigen Erwägungen in umgekehrter Richtung regelmäßig zugunsten der Menschen im Bezug existenzsichernder Leistungen eingeschränkt.”

Ein Entziehen der Grundsicherung dürfe ohne ein vorheriges Angebot zu einer mündlichen Anhörung nicht mehr als 30 Prozent des Regelbedarfs umfassen. Wörtlich heißt es: “Dies folgt aus der grundrechtlichen Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums.”

Der Einzelfall ist entscheidend

Größere Kürzungen von existenzsichernden Leistungen müssen im Einzelfall geprüft werden, so das Sozialgericht Karlsruhe: “Die Verhältnismäßigkeit weitreichender oder sogar totaler Entziehungen bzw. Versagungen zum Zwecke der Durchsetzung der Mitwirkung in der existenzsichernden Leistungsverwaltung kann nicht losgelöst vom Einzelfall für eine Vielzahl von Betroffenen angenommen werden.”

Wissenschaftliche Studien zur Wirkung fehlen

Hinreichende empirische Untersuchungen und wissenschaftliche Auswertungen zur Wirkung von weitreichenden Sanktionen seien unterlassen worden.

Gerichtliche und behördliche Entscheider dürften sich “nicht auf individuelle gepflegte und kollektiv kolportierte Vorurteile verlassen. Sie müssen stattdessen hilfsweise verfügbare Erkenntnisse zugrunde legen, soweit sie wesensverwandte Fragestellungen betreffen.”

Laut dem Bundesverfassungsgericht genüge bei Leistungsminderungen um mehr als 30 Prozent des Regelbedarfs nicht die allgemeine Annahme, dass diese ihre Zwecke erreichen, um eine solche Härte zu begründen, mit der die Mitwirkungspflicht durchgesetzt werden soll. Denn die Belastung der Betroffenen sei gravierend.

Als negative Folgen hätte das Verfassungsgericht genannt: “Wohnungslosigkeit, die Gefahr der Dequalifizierung, verstärkte Verschuldung, eingeschränkte Ernährung, unzureichende Gesundheitsversorgung, sozialen Rückzug sowie seelische Probleme bei erwerbsfähigen Leistungsberechtigten.”

Vielfältige Gründe zu fehlender Mitwirkung

Das Sozialgericht verwies darauf, dass es vielfältige Gründe gebe, warum Leistungsberechtigte Mitwirkungsanforderungen nicht erfüllten, subjektiv oder objektiv nicht erfüllen könnten.

Oft gebe es Kompetenzdefizite, die nichts mit mangelnder Eigenverantwortung oder Arbeitsbereitschaft zu tun hätten. Dann käme es zu Kommunikationsstörungen zwischen Hilfebedürftigen und Behörden. Überzogene Anspruchshaltungen kämen ebenso zum Tragen wie der Eindruck behördlicher Willkür.

Gerade psychisch stark belastete Menschen hätten Probleme mitzuwirken, und jeder dritte Mensch im Bürgergeld-Bezug hätte eine ärztlich festgestellte psychiatrische Diagnose.

Sanktionen sind schädlich

Sanktionen könnten psychische Probleme verschlimmern, zur sozialen Isolation und in die Verschuldung führen.

“Nach einer Leistungsminderung erhöhe sich die Wahrscheinlichkeit, das Sozialsystem nicht in Erwerbsarbeit zu verlassen, sondern den Kontakt zum Jobcenter abzubrechen und dann ohne dessen Unterstützung zu leben.”

Scharfe Kritik an der Praxis des Jobcenters

Das Sozialgericht kritisierte das Jobcenter hart. Bevor Leistungen entzögen würden, müssten die Betroffenen die Möglichkeit haben, sowohl schriftlich wie auch mündlich Stellung zu nehmen.

Bei Sanktionen über 30 Prozent des Regelsatzes müsste das Jobcenter genau erklären, warum gerade dieser Fall derart atypisch sei, dass er eine solche Schärfe rechtfertige.

Trotz Alternativen hätte das Jobcenter die maximal härteste Möglichkeit gewählt. Eine hinreichende Auseinandersetzung sei hingegen von Seiten der Behörde nicht zu erkennen.

Dass das Jobcenter einen totalen Entzug der Leistungen als “sanfte Druckausübung” bezeichne, sei evident unrichtig. Der ironisch-paternalistische Unterton darin sei dem Grundgesetz völlig fremd.

Gegenüber einer derart sprachausfälligen Behördenvertertreterin sei die Sorge wegen deren Befangenheit begründet.

Eine geforderte Mitwirkung der 2019 geborenen Tochter bei der Vorlage der Kontoauszüge sei unmöglich, und die Möglichkeit zur Selbsthilfe der Betroffenen sei ins Blaue formuliert.

Das Jobcenter sei seiner Pflicht nicht nachgekommen, für eine Ermessensentscheidung die Einzelfallumstände zu ermitteln.

Mündliche Anhörung war notwendig

Die mündliche Anhörung wäre notwendig gewesen, “weil es sich bei der Klägerin um eine alleinerziehende Mutter eines dreijährigen Kindes in prekären Lebensverhältnissen handelte, die den Namen des unterhaltspflichtigen Kindesvaters aus unbekannten Gründen im schriftlichen Verfahren nicht preisgeben konnte oder wollte.”

Möglicherweise positive Umstände für die Betroffene

Eine mündliche Anhörung hätte möglicherweise zu positiven Umständen für die Betroffene führen können, welche den Mangel an geforderter Mitwirkung erklären würden. Es seien “objektiv-grundrechtlich geschützte Motive denkbar”, die gegen eine sofortige und vorbehaltlose Mitwirkung sprächen.

Diese Pflicht zur mündlichen Anhörung hätte das Jobcenter nicht erfüllt.

Sogar, wenn es es keinen zwingenden Grund zur Geheimhaltung gegeben hätte, bestünde die Möglichkeit, dass die Betroffene “in der sehr fordernden sozialen Rolle als arbeits- und mittellose Mutter einer dreijährigen Tochter aus ihrer subjektiven Sicht ggfs. sehr wohl nur eingeschränkt in der geforderten Weise mitwirken könnte”. Auch dann hätten keine Leistungen entzogen werden dürfen.

“Jobcenter verstößt gegen Grundwerte der freiheitlichen Demokratie”

Das Gericht stellt grundsätzlich infrage, ob die Handelnden in diesem Jobcenter auf dem Boden des bürgerlich-demokratischen Rechtsstaats stehen: “Der (…) fatalen behördlichen Ermessensausübung haftet der Nachgeschmack eines von Klassismus triefenden, autoritär-gönnerhaften Selbstverständnisses ebenso an wie deren gerichtlicher Prüfung im erfolglosen Eilrechtsschutzverfahren.”

Sozialgerichte und Sozialgerichte unserer freiheitlich-demokratischen Republik dürften sich jedoch nicht so begreifen im Verhältnis zu den wirtschaftlich schwächsten Bürgern unserer Republik.

Das Jobcenter muss zahlen

Der totale Entzug der Leistungen halte in diesem Fall diesen Kriterien nicht stand. Das Sozialgericht verpflichtet das Jobcenter dazu, die entzogenen Leistungen an die Betroffenen voll auszuzahlen. (SG Karlsruhe, Az: S 12 AS 2046/22).

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Moralischer Narzismus im Endstadium: Deutschland versinkt in Blut und Terror, und sie demonstrieren gegen rechts

Im Flaggschiff der deutschen Nachrichtenportale, der ARD-“Tagesschau“, wurde gestern Abend wieder ein solcher Propagandaschrott verbreitet, dass uns dafür eigentlich ein Schmerzensgeld winken müssten, uns aber ganz sicher keine Rundfunkgebühren kosten dürfte. Themen: Das Unrecht im Nahen Osten, dann natürlich die Demos in deutschen Städten “gegen rechts”, die ja reflexartig nach jeder Ermordung Unschuldiger durch psychisch […]

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Schwerbehinderung: Den Pflege-Zuschuss von 1500 Euro kennt kaum jemand

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Dieser Zuschuss wird oft nicht in Anspruch genommen: Wer pflegebedürftig ist und eine anerkannte Pflegestufe hat, hat Anspruch auf 125 Euro monatlich bzw. 1500 Euro pro Jahr.

Aber: Eine Studie des  Sozialverbandes VdK zeigte, dass etwa 80 % der Anspruchsberechtigten den Entlastungsbetrag ungenutzt lassen, da viele nicht wissen, wie sie diese Leistung einsetzen können. Der Zuschuss steht aber auch Personen mit Pflegegrad 1 zu, die noch keine weiteren Pflegegeld- oder Pflegesachleistungen erhalten.

Für die Pflegegrade 2 bis 5 wird der Entlastungsbetrag zusätzlich zu anderen Pflegeleistungen gezahlt. Der Entlastungsbetrag ist jedoch zweckgebunden und kann nicht zur freien Verfügung genutzt werden.

Stattdessen kann er für bestimmte, anerkannte Dienstleistungen eingesetzt werden. Dazu gehören zum Beispiel Dienste von zugelassenen ambulanten Pflegediensten oder Betreuungsdiensten sowie Unterstützungsangebote im Alltag wie Einkaufshilfen oder Putzdienste.

Welche Dienstleistungen können mit dem Entlastungsbetrag finanziert werden?

Der Entlastungsbetrag kann für verschiedene Dienstleistungen verwendet werden, die den Alltag der Pflegebedürftigen erleichtern. Hierzu zählen:

  • Anerkannte ambulante Pflegedienste und Betreuungsdienste: Diese bieten Unterstützung bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten oder Betreuungsaufgaben.
  • Familienentlastende Dienste: Besonders in größeren Städten gibt es Angebote, die speziell auf die Entlastung von Familien abzielen. Diese Dienste können den Alltag von Pflegebedürftigen maßgeblich erleichtern.
  • Nachbarschaftshilfe und ehrenamtliche Unterstützungsangebote: In einigen Bundesländern gibt es die Möglichkeit, dass auch Nachbarn oder Bekannte, die sich entsprechend qualifizieren lassen, als Unterstützung anerkannt werden und so den Entlastungsbetrag abrechnen können.

Der Antrag auf Kostenerstattung erfordert das Vorlegen einer Rechnung bei der Pflegekasse. Alternativ kann eine direkte Abrechnung mit der Pflegekasse erfolgen, wenn der Anspruch schriftlich an den Anbieter abgetreten wird. Diese Abtretung ist oft im Vertrag enthalten.

Welche Ziele verfolgt der Entlastungsbetrag?

Der Entlastungsbetrag hat zwei Hauptziele:

  1. Förderung der Selbstständigkeit: Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 sollen möglichst lange selbstständig und selbstbestimmt leben können. Auch wenn der Betrag von 125 Euro gering erscheint, kann er dennoch eine kleine, regelmäßige Unterstützung ermöglichen.
  2. Entlastung der pflegenden Angehörigen: Für Pflegepersonen, die sich um Angehörige mit einem höheren Pflegegrad kümmern, bietet der Entlastungsbetrag eine Möglichkeit, Unterstützung in Anspruch zu nehmen und so die Belastung zu reduzieren.

Der Entlastungsbetrag kann nicht für alle Pflegeleistungen genutzt werden. Insbesondere für Aufgaben im Bereich der Selbstversorgung (z. B. Körperpflege, Essen) ist der Einsatz des Entlastungsbetrags nur bei Pflegegrad 1 erlaubt.

Wie finde und organisiere ich geeignete Dienstleistungen?

Für die Organisation von Dienstleistungen, die mit dem Entlastungsbetrag finanziert werden können, stehen verschiedene Wege offen:

  • Pflegeversicherungen: Viele Pflegeversicherungen verfügen über Listen zugelassener Angebote und können entsprechende Adressen zur Verfügung stellen.
  • Pflegestützpunkte und lokale Pflegedienste: Diese Stellen bieten oft Informationen über verfügbare Angebote.
  • Internetportale der Bundesländer: Einige Bundesländer führen eigene Informationsseiten und Suchmaschinen für Entlastungsleistungen. Diese bieten einen schnellen Überblick und erleichtern die Suche nach geeigneten Dienstleistungen.

Falls es vor Ort keine passenden Angebote gibt, besteht die Möglichkeit, privat organisierte Unterstützung durch Anerkennung als „nachbarschaftliche Hilfe“ in Anspruch zu nehmen. Die Anerkennung solcher Unterstützer variiert je nach Bundesland und erfordert häufig einen kurzen Qualifikationskurs.

Kann der Entlastungsbetrag angespart werden?

Ja, der Entlastungsbetrag kann angespart werden. Nicht genutzte Beträge verfallen jedoch am 30. Juni des Folgejahres. Das bedeutet, dass Beträge aus dem Kalenderjahr vor dem Stichtag genutzt werden müssen, um nicht verfallen zu lassen. Eine vorzeitige Nutzung des Entlastungsbetrags ist nicht möglich, sodass es nur innerhalb der genannten Fristen verwaltet werden kann.

Was ist der Umwandlungsanspruch und wie kann er genutzt werden?

Der Umwandlungsanspruch steht Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 zur Verfügung. Dieser Anspruch ermöglicht es, bis zu 40 % der Pflegesachleistungen in Kostenerstattungsansprüche für Alltagsunterstützungsleistungen umzuwandeln. So können zusätzliche Dienstleistungen in Anspruch genommen werden, wenn der Entlastungsbetrag allein nicht ausreicht.

Ein Antrag auf Umwandlung ist nicht notwendig, es genügt, die Pflegesachleistungen nicht vollständig zu beanspruchen und stattdessen anerkannte Unterstützungsangebote zu nutzen. Der Antrag auf Kostenerstattung erfolgt anschließend bei der Pflegekasse.

Beispiele für die Nutzung des Umwandlungsanspruchs

Beispiel 1: Kombination von Pflegegeld und Umwandlungsanspruch
Herr Yldiz nutzt nur einen Teil der ihm zustehenden Pflegesachleistungen. Zusätzlich finanziert er Unterstützung im Alltag über den Umwandlungsanspruch. Das Pflegegeld wird in diesem Fall anteilig gekürzt, um die zusätzlichen Leistungen abzudecken.

Beispiel 2: Keine Pflegesachleistungen, nur Umwandlungsanspruch
Frau Müller erhält ausschließlich Pflegegeld und nutzt den Entlastungsbetrag zur Finanzierung von Alltagsunterstützung. Um die Belastung ihrer pflegenden Tochter zu reduzieren, beantragt sie eine Erhöhung der Unterstützung. Die Mehrkosten werden durch eine Kürzung des Pflegegelds gedeckt.

Beispiel 3: Vollständige Nutzung der Pflegesachleistungen ohne Pflegegeld
Herr Maier nutzt die gesamten ihm zustehenden Pflegesachleistungen zur Finanzierung von professioneller Pflege und alltagsunterstützenden Hilfen. Da sein Budget für Sachleistungen vollständig ausgeschöpft ist, erhält er kein Pflegegeld mehr.

Entlastungsbetrag ohne Pflegegrad – Was ist möglich?

In besonderen Fällen kann der Entlastungsbetrag auch ohne anerkannten Pflegegrad über die „Hilfe zur Pflege“ in Anspruch genommen werden. Diese Sozialhilfeleistung richtet sich an finanziell bedürftige Personen, die die Vorversicherungszeit der Pflegeversicherung nicht erfüllen oder nur für einen kurzen Zeitraum pflegebedürftig sind. Der Antrag muss beim Sozialamt gestellt werden.

Übersichtstabelle

Hier ist eine Übersichtstabelle zu den wesentlichen Punkten des Entlastungsbetrags und des Umwandlungsanspruchs:

Thema Details Entlastungsbetrag 125 € pro Monat für alle Pflegegrade in häuslicher Pflege. Zweckgebundene Verwendung für anerkannte Dienstleistungen. Ziel des Entlastungsbetrags Unterstützung der Selbstständigkeit pflegebedürftiger Menschen und Entlastung der pflegenden Angehörigen. Verwendbare Leistungen – Ambulante Pflegedienste
– Betreuungsdienste
– Familienentlastende Dienste
– Nachbarschaftshilfe (je nach Bundesland) Kostenerstattung Nachträgliche Erstattung der Kosten nach Vorlage der Rechnung bei der Pflegekasse oder Direktabrechnung. Ansparregelung Beträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres angespart werden. Danach verfallen nicht genutzte Beträge. Umwandlungsanspruch Bis zu 40 % der Pflegesachleistungen können in einen Kostenerstattungsanspruch für Alltagsunterstützung umgewandelt werden. Pflegegrad-Voraussetzung Ab Pflegegrad 2 für Pflegesachleistungen. Verwendung des Umwandlungsanspruchs Finanzierung von anerkannten Alltagsunterstützungsleistungen, parallel oder ergänzend zum Entlastungsbetrag. Antragsverfahren Kein Antrag erforderlich; einfach Pflegesachleistungen nicht voll ausschöpfen und anerkannte Dienstleistungen nutzen. Beispiele – Kombination von Pflegegeld und Umwandlungsanspruch (anteilige Kürzung des Pflegegelds)
– Volle Nutzung der Pflegesachleistungen ohne Pflegegeld Hilfe zur Pflege Möglichkeit, den Entlastungsbetrag zu erhalten, auch ohne Pflegegrad, über Sozialhilfe vom Sozialamt bei finanzieller Bedürftigkeit.

Diese Tabelle fasst die wichtigsten Informationen übersichtlich zusammen und erleichtert das Verständnis den Möglichkeiten des Entlastungsbetrags und des Umwandlungsanspruchs.

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So verlängert sich die Kündigungsfrist bei Schwerbehinderung – Urteil

Lesedauer 3 Minuten

Im Arbeitsrecht gelten üblicherweise enge Fristen, um Kündigungen gerichtlich anzugehen. Für viele Beschäftigte beträgt diese Frist nach Zugang einer Kündigung drei Wochen. Ist jedoch ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 anerkannt, sieht die Situation anders aus.

Denn in solchen Fällen darf die Kündigung nur mit Zustimmung des Integrations- oder Inklusionsamtes ausgesprochen werden. Und genau da kommt es zu Fristbesonderheiten, wie das Arbeitsgericht Iserlohn in einem Verfahren bestätigte. (Az: 4 Ca 675/23)

Der Fall: Befristeter Vertrag, abweichende Ausschlussfristen und eine vorzeitige Kündigung

Ein 60-jähriger Produktionshelfer mit Schwerbehinderung hatte bei einem Leiharbeitsunternehmen einen befristeten Arbeitsvertrag bis zum 30. Juni 2023. Dieser Vertrag sah keine Anwendung der tariflichen Ausschlussfristen der Zeitarbeitsbranche vor, sondern stattdessen eine viermonatige Frist zur Geltendmachung von Forderungen sowie eine weitere viermonatige Frist zur Klageerhebung.

Als Fälligkeitstermin für das Arbeitsentgelt wurde im Tarifvertrag der 15. Tag des Folgemonats bestimmt.

Obwohl die Befristung noch bis Ende Juni laufen sollte, kündigte der Arbeitgeber im Januar 2023 bereits zum 28. Februar 2023 – und zwar ohne Beteiligung des Inklusionsamtes, obwohl die Schwerbehinderung bekannt war.

Zusätzlich hatte der betroffene Produktionshelfer noch Stunden auf seinem Arbeitszeitkonto, die ihm laut letzter Abrechnung zustanden. Angebote des Arbeitgebers, auf einem anderen Arbeitsplatz tätig zu werden, lehnte er ab.

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Späte Klage und die Argumente beider Seiten

Erst im Juni 2023, einige Monate nach Erhalt der Kündigung, reichte der Arbeitnehmer eine Kündigungsschutzklage ein. Zuvor hatte er sich gewerkschaftlichen Rat geholt. Im Prozess wurde einerseits die Unwirksamkeit der Kündigung aufgrund fehlender Zustimmung des Inklusionsamtes geltend gemacht.

Zudem verlangte der Arbeitnehmer die Auszahlung der offenen Stunden sowie Lohn aus Annahmeverzug ab März 2023.

Der Arbeitgeber argumentierte, die dreiwöchige Klagefrist des Kündigungsschutzgesetzes und auch die vertraglich vereinbarten Ausschlussfristen seien längst abgelaufen.

Einen Anspruch auf Lohn aus Annahmeverzug lehnte er ab, weil aus seiner Sicht der Kläger zumutbare Stellenangebote verweigert habe.

Warum die Kündigung trotz Fristversäumnis nicht greift

Das Arbeitsgericht Iserlohn stellte klar, dass die Kündigung mangels Zustimmung des Inklusionsamtes unwirksam und sogar nichtig war. Die übliche Dreiwochenfrist des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) beginne erst zu laufen, wenn ein entsprechender behördlicher Bescheid vorliegt. Im Wortlaut des § 4 KSchG heißt es:

Soweit die Kündigung der Zustimmung einer Behörde bedarf, läuft die Frist zur Anrufung des Arbeitsgerichts erst von der Bekanntgabe der Entscheidung der Behörde an den Arbeitnehmer ab.

War oder ist eine Kündigung also behördlich nicht genehmigt, kann die Klagefrist gar nicht anlaufen. Die Unwirksamkeit kann dann nur noch durch Verwirkung begrenzt werden – und diese setzt umfangreiche Voraussetzungen voraus.

Verwirkung: Zeit, Umstände und Vertrauensschutz

Ein Recht gilt als verwirkt, wenn der Anspruchsberechtigte längere Zeit untätig bleibt (Zeitmoment) und besondere Faktoren hinzukommen (Umstandsmoment), die ein spätes Einfordern als Verstoß gegen Treu und Glauben erscheinen lassen.

Außerdem müsste sich der Verpflichtete in seinem Verhalten so einrichten, dass er durch das späte Geltendmachen schwere Nachteile erleidet.

Im hier entschiedenen Fall war diese Konstellation jedoch nicht erfüllt. Das Gericht betonte, dass man nicht einfach schematisch auf drei Wochen oder eine kurze Zeitspanne blicken könne.

Da die Kündigung einer behördlichen Zustimmung bedurfte und diese fehlte, war der Arbeitgeber selbst dafür verantwortlich, dass die Kündigung gar nicht erst rechtswirksam werden konnte.

Die sechsmonatige Frist nach § 5 KSchG: Orientierung für Arbeitgeber

Das Arbeitsgericht verwies in diesem Zusammenhang auch auf § 5 KSchG. Dort findet sich eine Regelung für die nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage. Diese kann bis zu sechs Monate nach Ablauf der ursprünglichen Klagefrist beantragt werden, wenn etwa wichtige Gründe einen früheren Klagezugang verhindert haben.

Das zeigt, dass Arbeitgeber innerhalb dieses Zeitraums immer damit rechnen müssen, sich doch noch einem Kündigungsschutzprozess stellen zu müssen.

Im Fall einer ohne Zustimmung ausgesprochenen Kündigung wusste oder hätte der Arbeitgeber wissen müssen, dass er sich auf juristisch dünnem Eis bewegt und daher ein Prozess auch nach Monaten möglich ist.

Annahmeverzug und Lohnansprüche: Warum ein Angebot der Arbeitskraft entbehrlich war

Weil das Arbeitsgericht die Kündigung für unwirksam erklärte, war der Arbeitgeber verpflichtet, den Arbeitnehmer über den Kündigungstermin hinaus weiterzubeschäftigen. Für nicht gearbeitete Tage schuldet er demnach Lohn aus Annahmeverzug – und zwar auch, ohne dass der Kläger seine Arbeitskraft nochmals ausdrücklich anbietet.

Es liegt nämlich am Arbeitgeber, einen funktionierenden Arbeitsplatz bereitzustellen. Spricht der Arbeitgeber hingegen eine unrechtmäßige Kündigung aus, fehlt es an den nötigen Voraussetzungen, dass der Arbeitnehmer tätig werden kann. Ein Leistungsunwille war hier nicht zu erkennen.

Ausschlussfristen gewahrt: Juni-Klage ist rechtzeitig

Mit der im Juni 2023 eingereichten Klage blieben auch die vertraglich vereinbarten Ausschlussfristen für Forderungen ab dem 1. März 2023 gewahrt.

Der Arbeitnehmer verlor somit weder seine Stunden aus dem Arbeitszeitkonto noch den Vergütungsanspruch aus Annahmeverzug, weil er noch rechtzeitig den gerichtlichen Weg beschritt.

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Weapons shipment bound for Hezbollah seized at Syrian-Lebanese border

SANA - Syrian Arab News Agency - 26. Januar 2025 - 10:06

Damascus, SANA- The General Administration of Border Security, following monitoring and surveillance, has seized a shipment of weapons destined for Hezbollah in Lebanon.

The weapons were being smuggled through the Syrian-Lebanese border via the city of Serghaya in Damascus countryside.

Rafah al-Allouni / Ruaa al-Jazaeri

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Rente: An diesem Tag wird die Rente im Januar 2025 ausgezahlt

Lesedauer 3 Minuten

Gerade zum Monatsende richten viele Menschen ihre finanzielle Planung am Zahltag der Rente aus – für Miete, Nebenkosten oder allgemeine Lebenshaltungskosten. Im Januar 2025 sieht es folgendermaßen aus:

Der 31. Januar 2025 ist ein Freitag und damit ein normaler Bankarbeitstag.
Feiertagsregelungen spielen in diesem Fall keine Rolle.

Wer also auf die pünktliche Zahlung angewiesen ist, kann in diesem Monat recht zuverlässig damit rechnen, dass das Geld fristgerecht auf dem Konto eingeht. Aber wie genau ist der rechtliche Hintergrund?

Was sagt das Gesetz zum Zahltag der gesetzlichen Rente?

Der Rentenzahltag ist gesetzlich klar geregelt. Nach den Vorschriften wird die Rente immer am Monatsletzten ausgezahlt. Sollte dieser letzte Tag des Monats jedoch auf einen bundesweiten Feiertag fallen oder ein Wochenende betreffen, verschiebt sich die Zahlung auf den letzten vorherigen Bankarbeitstag. Das bedeutet:

  1. Normalfall: Zahlung am letzten Tag des Monats (z. B. 31. Januar 2025).
  2. Sonderfall: Fällt der Monatsletzte auf einen Feiertag oder Samstag/Sonntag, zahlt die Deutsche Rentenversicherung vor.

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Wann wird das Geld tatsächlich überwiesen?

Viele Rentnerinnen und Rentner schauen am Zahltag gespannt auf ihr Konto. Oft stellt sich die Frage: Wann genau wird das Geld gutgeschrieben?
Die Banken erhalten die Anweisungen rechtzeitig, sodass die Gutschrift in der Regel am Vormittag oder zumindest im Laufe dieses Tages erfolgt.

Rechtlich betrachtet muss die Rente bis 23:29 Uhr auf dem Konto sein. Diese Uhrzeit klingt ungewöhnlich, ist aber gängige Praxis bei Banküberweisungen.

Sollte das Geld bis zum späten Nachmittag nicht eingegangen sein, empfiehlt es sich, kurz Rücksprache mit der Bank oder der Deutschen Rentenversicherung zu halten. Allerdings sind solche Verspätungen selten.

Welche Besonderheiten gelten bei der Zahlung?

Es gibt verschiedene Rentenarten. Manche werden vorschüssig (für den folgenden Monat) und manche nachschüssig (für den aktuellen Monat) gezahlt. Die meisten Altersrenten werden inzwischen nachschüssig ausgezahlt, also zum Ende des Monats für den laufenden Monat.

Für diejenigen, deren Rente bereits einige Jahre läuft oder auf einem alten Bescheid fußt, kann es vereinzelt noch Ausnahmen geben.
Wer sich unsicher ist, ob vorschüssig oder nachschüssig gezahlt wird, wirft am besten einen Blick in den Rentenbescheid oder fragt bei der Rentenversicherung nach.

Was ist mit anderen Sozialleistungen wie Bürgergeld, Grundsicherung und Wohngeld?

Nicht nur Renten, sondern auch andere staatliche Leistungen werden gegen Monatsende oder zum Monatsbeginn überwiesen. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Bürgergeld (ehemals ALG II bzw. Hartz IV): In der Regel Ende des Vormonats für den kommenden Monat.
  • Grundsicherung im Alter: Ähnlich wie die Rente, überwiegend zum Monatsende oder letzten Bankarbeitstag.
  • Wohngeld: Ebenfalls in einer ähnlichen Zeitschiene, um die rechtzeitige Zahlung der Miete sicherzustellen.

Wer also zusätzlich zum Rentenbezug Bürgergeld, Wohngeld oder Grundsicherung erhält, sollte ebenfalls genau auf das Datum achten und im Zweifelsfall direkt bei der zuständigen Behörde nachfragen.

Muss man etwas Bestimmtes beachten?

Kontodaten prüfen: Stellen Sie sicher, dass die Deutsche Rentenversicherung Ihre aktuellen Bankdaten hat.
Kalendereintrag: Markieren Sie sich den 31. Januar 2025 im Kalender – zur Sicherheit, um zu überprüfen, ob die Zahlung pünktlich eingegangen ist.

Rücksprache halten: Bei Unklarheiten lohnt sich immer ein kurzer Anruf bei der zuständigen Rentenstelle oder Ihrer Bank.

Gerade ältere Personen oder Menschen, die nicht täglich online ihre Bankkonten prüfen, tun gut daran, sich die Kontoauszüge in regelmäßigen Abständen anzusehen. So können Unstimmigkeiten schnell erkannt und geklärt werden.

Wie sieht es mit zukünftigen Rentenzahltagen aus?

Auch die folgenden Monate werden nach demselben Prinzip abgerechnet. Wer sich eine gewisse Planungssicherheit wünscht, kann sich bereits jetzt den jeweiligen letzten Bankarbeitstag vormerken.

Empfehlenswert ist es immer, ein kleines finanzielles Polster aufzubauen, falls die Auszahlung oder Gutschrift sich einmal verzögern sollte.
Änderungen in der Gesetzgebung sind möglich, wenn etwa Feiertage auf Bundesebene anders geregelt werden oder die Rentenauszahlung allgemein reformiert wird.

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