«Mit Brigitte Bardot verschied eine starke und unabhängige Frau, die es nicht nötig hatte, sich dem Zeitgeist unterzuordnen oder sich gar – wie leider viele deutsche Prominente – zur Systemnutte machen zu lassen, und die solches auch in der Not nicht getan hätte. Die einfach zu sich stand und standhaft war. Ein schönes Zitat von ihr als Abschluss: ‹Früher habe ich mit meinem Hintern schockiert, jetzt schockiere ich mit meinen Büchern (Meinungen). Das ist das Gleiche!›» (– Nachruf der Seite https://publikum.net/).
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tkp: USA schützen Wale, Delphine und andere Meereslebewesen durch Baustopp für Offshore Windparks
Niederländischer Impfprozess gegen Gates und Bourla: Sasha Latypova publiziert vollständiges Gutachten
Die renommierte Pharma-Expertin Sasha Latypova hat in einem Substack-Beitrag ihr umfassendes schriftliches Expertengutachten für die laufende Zivilklage in den Niederlanden erstmals vollständig der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Dies markiert eine signifikante Neuigkeit in dem hochbrisanten Fall, da Latypovas detaillierte Ausführungen – basierend auf ihrer 25-jährigen Expertise in der Pharmaindustrie – bisher nicht in dieser Tiefe öffentlich waren.
Der Beitrag mit dem Titel «COVID-Impfstoffe sind von biochemischen Waffen nicht zu unterscheiden» rahmt das Gutachten mit frischen Kommentaren zu aktuellen Entwicklungen ein und unterstreicht die Dringlichkeit des Prozesses gegen globale Figuren wie Bill Gates und Pfizer-CEO Albert Bourla. Wie Transition News am 18. Dezember in einem Beitrag bereits andeutete, haben fünf internationale Experten – neben Sasha Latypova sind das Mike Yeadon, Katherine Watt, Catherine Austin Fitts und Joseph Sansone – Videobotschaften an das Gericht gerichtet, um auf angebliche Täuschungen im COVID-19-Kontext hinzuweisen.
Latypovas gestriger Beitrag baut darauf auf und liefert nun erstmals den vollen Text ihres Affidavits, was den Fall in ein neues Licht rückt und die Debatte über Impfschäden und mögliche Biowaffen-Vorwürfe weiter anheizt. Einer der zentralen Punkte, den Latypova in ihrem am 26. Dezember 2025 erschienenen Substack-Beitrag hervorhebt, ist die kürzlich ergangene Anordnung des Bezirksgerichts in Leeuwarden, dass Beklagte wie Bill Gates, Albert Bourla, Mark Rutte (ehemaliger niederländischer Premierminister und aktueller NATO-Generalsekretär) sowie Hugo de Jonge (ehemaliger Gesundheitsminister) persönlich zur mündlichen Verhandlung im Jahr 2026 erscheinen müssen.
Diese Anordnung ist ein bedeutender Schritt in dem Zivilverfahren, unterstreicht er doch die Ernsthaftigkeit der Vorwürfe von ursprünglich sieben impfgeschädigten Personen (eine ist mittlerweile verstorben) gegen eine Gruppe von Beklagten von insgesamt 17 Personen und Institutionen. Die Kläger werfen ihnen vor, die Öffentlichkeit über Sicherheit und Wirksamkeit der COVID-19-mRNA-Injektionen getäuscht zu haben.
Latypova sieht darin einen potenziellen Wendepunkt und betont, dass dies die Chance biete, die Beklagten direkt mit Beweisen zu konfrontieren. Der 2023 initiierte Prozess dreht sich um Ansprüche auf Schadensersatz wegen angeblicher Täuschung über die mRNA-COVID-Injektionen. Latypova macht in diesem Zusammenhang in ihrem Substack-Artikel klar, dass diese Produkte nach ihrer Analyse keine regulären Impfstoffe, sondern potenziell schädliche «Biowaffen» seien – entwickelt unter militärischen Regelungen wie dem US-PREP-Act und Operation Warp Speed, die normale Sicherheitsstandards umgingen.
Für diese Aussagen liefert Latypova erstmals detaillierte Belege, darunter Verweise auf geleakte Dokumente und Verträge.
Trotz der Ablehnung ihrer mündlichen Anhörung im August 2025 hat Anwalt Peter Stassen am 7. Dezember 2025 schriftliche Gutachten und Video-Statements der fünf Experten eingereicht, die nun Teil der Akten sind – sowohl in Leeuwarden als auch im Berufungsverfahren in Amsterdam.
Sasha Latypovas Substack-Beitrag stellt auch eine scharfe Abrechnung mit einer gezielten Schmutzkampagne gegen sie selbst, andere Experten und den niederländischen Gerichtsfall dar. Sie beschreibt diese Kampagne als koordinierte Desinformationsoperation, die von militärisch-intelligence- und privatwirtschaftlich finanzierten Akteuren gesteuert wird. Konkret nennt sie den Account «Jikky Leaks» (auch bekannt unter Pseudonymen wie «Mouse Piss», «Saidi» oder «canceledmouse») sowie Dr. Ah Kahn Syed, den sie als dieselbe Person oder zumindest eng verbunden identifiziert.
Dazu gehören nach ihrer Darstellung weitere Accounts wie OpenVAET und ein ganzes Netzwerk anonymer Trolls, die sich durch «Mouse-Logos» in ihren Profilen erkennen lassen – eine Gruppe, die sie spöttisch als «mouse army» oder «Moussad» bezeichnet. Das Ziel dieser Kampagne sei es, gezielt «ambiguity» zu erzeugen, also absichtlich Unklarheit und Verwirrung zu stiften. Dadurch solle von den zentralen Punkten abgelenkt werden: nämlich dass die COVID-Injektionen keine regulären Pharmaprodukte, sondern unter militärischem Recht eingesetzte Waffen seien, die in einer global koordinierten Attacke auf die Zivilbevölkerung verwendet wurden.
Auch würden diese Akteure die Debatte in endlose, unproduktive Diskussionen über «gold standard science» und Big-Pharma-Korruption lenken, obwohl die eigentliche Straftat in der militärischen und rechtlichen Koordination liege (DoD-Verträge*, PREP-Act**, Operation Warp Speed***). Latypova begründet ihre Vorwürfe mit konkreten Beispielen: Kurz nach einem positiven Artikel über sie in einem alternativen Medium verbreitete «Jikky Leaks» die Lügengeschichte, sie arbeite weiterhin für die Pharmaindustrie (obwohl sie die Branche vor fast zehn Jahren verlassen hatte), sie sei mit der Boston Consulting Group verbunden und würde Klagen «derailen» (sprich, sie lenke durch ihre These, mRNA-Injektionen seien militärische Biowaffen, von «echten» oder «gewinnbaren» Klagen ab und mache seriöse rechtliche Ansätze unglaubwürdig).
Latypova zeigt in diesem Zusammenhang auch Screenshots und eine Collage von Identitäten, beschreibt «Jikky» als «psychotischen fake Doctor», der sich auf das Mobbing von Frauen spezialisiert habe und seine gesamte Zeit mit bezahlten Trolling-Operationen verbringe. Diese «chaos agents» täuschten vor, auf der richtigen Seite zu stehen – sie posteten technisch korrekte Informationen und kritisierten Impfungen –, um glaubwürdiger zu wirken, während sie systematisch von den wirklich greifbaren Fortschritten (wie ihrem und Katherine Watts Material oder dem niederländischen Verfahren) ablenkten. Latypova sieht darin ein klares Muster: Die Angriffe träfen genau die Personen, die substanzielle rechtliche und investigative Erfolge erzielen, und dienten letztlich dem Schutz der Verantwortlichen vor echter Strafverfolgung unter Militärrecht.
Und damit nicht genug. Latypova erwähnt in ihrem Substack-Beitrag zwei weitere Entwicklungen: Sie verweist auf die laufende Untersuchung der Europäischen Staatsanwaltschaft (EPPO) zu den EU-Impfstoffkäufen, die sie als potenziellen Hebel gegen räuberische Verträge (insbesondere von Ursula von der Leyen mit Pfizer) sieht, und berichtet über den laut Medienberichten im Sommer inhaftierten Anwalt Arno van Kessel, der auch am Prozess in den Niederlanden beteiligt war.
Der Vorwurf: mutmaßliche Zugehörigkeit zu einem «kriminellen Netzwerk» mit «anti-institutionellem Gedankengut». Latypova sieht dies als einen Versuch, den niederländischen Prozess zu behindern. Beide Punkte dienen ihr als Beleg für anhaltende Unterdrückung, aber auch für mögliche Fortschritte in der Aufklärung.
* DoD-Verträge: Verträge des US-Verteidigungsministeriums (Department of Defense) mit Pharmafirmen wie Pfizer und Moderna im Rahmen von Operation Warp Speed. Sie klassifizieren COVID-19-Impfstoffe als «Prototypen» oder «Countermeasures», ermöglichen risikoreiche Produktion parallel zu Tests und teilweise normalen Regulierungen – zum Beispiel über Other Transaction Authority, OTA – zu umgehen.
** PREP-Act (Public Readiness and Emergency Preparedness Act, 2005): US-Gesetz, das bei erklärter Gesundheitsnotlage Hersteller, Verteiler und Verabreicher von «Countermeasures» (z. B. Impfstoffen) vor Haftungsklagen schützt (außer bei vorsätzlichem Fehlverhalten). Für COVID-19 seit 2020 aktiviert, gewährt es breite Immunität.
*** Operation Warp Speed: 2020 gestartetes US-Programm (HHS + DoD) zur Beschleunigung von Entwicklung, Produktion und Verteilung von COVID-19-Impfstoffen. Ziel: 300 Millionen Dosen bis 2021; finanzierte Firmen wie Pfizer/Moderna mit Milliarden, übernahm Risiken durch Vorauszahlungen und militärische Logistik.
Niederländischer Impfprozess gegen Gates und Bourla: Sasha Latypova publiziert vollständiges Gutachten
Die renommierte Pharma-Expertin Sasha Latypova hat in einem Substack-Beitrag ihr umfassendes schriftliches Expertengutachten für die laufende Zivilklage in den Niederlanden erstmals vollständig der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Dies markiert eine signifikante Neuigkeit in dem hochbrisanten Fall, da Latypovas detaillierte Ausführungen – basierend auf ihrer 25-jährigen Expertise in der Pharmaindustrie – bisher nicht in dieser Tiefe öffentlich waren.
Der Beitrag mit dem Titel «COVID-Impfstoffe sind von biochemischen Waffen nicht zu unterscheiden» rahmt das Gutachten mit frischen Kommentaren zu aktuellen Entwicklungen ein und unterstreicht die Dringlichkeit des Prozesses gegen globale Figuren wie Bill Gates und Pfizer-CEO Albert Bourla. Wie Transition News am 18. Dezember in einem Beitrag bereits andeutete, haben fünf internationale Experten – neben Sasha Latypova sind das Mike Yeadon, Katherine Watt, Catherine Austin Fitts und Joseph Sansone – Videobotschaften an das Gericht gerichtet, um auf angebliche Täuschungen im COVID-19-Kontext hinzuweisen.
Latypovas gestriger Beitrag baut darauf auf und liefert nun erstmals den vollen Text ihres Affidavits, was den Fall in ein neues Licht rückt und die Debatte über Impfschäden und mögliche Biowaffen-Vorwürfe weiter anheizt. Einer der zentralen Punkte, den Latypova in ihrem am 26. Dezember 2025 erschienenen Substack-Beitrag hervorhebt, ist die kürzlich ergangene Anordnung des Bezirksgerichts in Leeuwarden, dass Beklagte wie Bill Gates, Albert Bourla, Mark Rutte (ehemaliger niederländischer Premierminister und aktueller NATO-Generalsekretär) sowie Hugo de Jonge (ehemaliger Gesundheitsminister) persönlich zur mündlichen Verhandlung im Jahr 2026 erscheinen müssen.
Diese Anordnung ist ein bedeutender Schritt in dem Zivilverfahren, unterstreicht er doch die Ernsthaftigkeit der Vorwürfe von ursprünglich sieben impfgeschädigten Personen (eine ist mittlerweile verstorben) gegen eine Gruppe von Beklagten von insgesamt 17 Personen und Institutionen. Die Kläger werfen ihnen vor, die Öffentlichkeit über Sicherheit und Wirksamkeit der COVID-19-mRNA-Injektionen getäuscht zu haben.
Latypova sieht darin einen potenziellen Wendepunkt und betont, dass dies die Chance biete, die Beklagten direkt mit Beweisen zu konfrontieren. Der 2023 initiierte Prozess dreht sich um Ansprüche auf Schadensersatz wegen angeblicher Täuschung über die mRNA-COVID-Injektionen. Latypova macht in diesem Zusammenhang in ihrem Substack-Artikel klar, dass diese Produkte nach ihrer Analyse keine regulären Impfstoffe, sondern potenziell schädliche «Biowaffen» seien – entwickelt unter militärischen Regelungen wie dem US-PREP-Act und Operation Warp Speed, die normale Sicherheitsstandards umgingen.
Für diese Aussagen liefert Latypova erstmals detaillierte Belege, darunter Verweise auf geleakte Dokumente und Verträge.
Trotz der Ablehnung ihrer mündlichen Anhörung im August 2025 hat Anwalt Peter Stassen am 7. Dezember 2025 schriftliche Gutachten und Video-Statements der fünf Experten eingereicht, die nun Teil der Akten sind – sowohl in Leeuwarden als auch im Berufungsverfahren in Amsterdam.
Sasha Latypovas Substack-Beitrag stellt auch eine scharfe Abrechnung mit einer gezielten Schmutzkampagne gegen sie selbst, andere Experten und den niederländischen Gerichtsfall dar. Sie beschreibt diese Kampagne als koordinierte Desinformationsoperation, die von militärisch-intelligence- und privatwirtschaftlich finanzierten Akteuren gesteuert wird. Konkret nennt sie den Account «Jikky Leaks» (auch bekannt unter Pseudonymen wie «Mouse Piss», «Saidi» oder «canceledmouse») sowie Dr. Ah Kahn Syed, den sie als dieselbe Person oder zumindest eng verbunden identifiziert.
Dazu gehören nach ihrer Darstellung weitere Accounts wie OpenVAET und ein ganzes Netzwerk anonymer Trolls, die sich durch «Mouse-Logos» in ihren Profilen erkennen lassen – eine Gruppe, die sie spöttisch als «mouse army» oder «Moussad» bezeichnet. Das Ziel dieser Kampagne sei es, gezielt «ambiguity» zu erzeugen, also absichtlich Unklarheit und Verwirrung zu stiften. Dadurch solle von den zentralen Punkten abgelenkt werden: nämlich dass die COVID-Injektionen keine regulären Pharmaprodukte, sondern unter militärischem Recht eingesetzte Waffen seien, die in einer global koordinierten Attacke auf die Zivilbevölkerung verwendet wurden.
Auch würden diese Akteure die Debatte in endlose, unproduktive Diskussionen über «gold standard science» und Big-Pharma-Korruption lenken, obwohl die eigentliche Straftat in der militärischen und rechtlichen Koordination liege (DoD-Verträge*, PREP-Act**, Operation Warp Speed***). Latypova begründet ihre Vorwürfe mit konkreten Beispielen: Kurz nach einem positiven Artikel über sie in einem alternativen Medium verbreitete «Jikky Leaks» die Lügengeschichte, sie arbeite weiterhin für die Pharmaindustrie (obwohl sie die Branche vor fast zehn Jahren verlassen hatte), sie sei mit der Boston Consulting Group verbunden und würde Klagen «derailen» (sprich, sie lenke durch ihre These, mRNA-Injektionen seien militärische Biowaffen, von «echten» oder «gewinnbaren» Klagen ab und mache seriöse rechtliche Ansätze unglaubwürdig).
Latypova zeigt in diesem Zusammenhang auch Screenshots und eine Collage von Identitäten, beschreibt «Jikky» als «psychotischen fake Doctor», der sich auf das Mobbing von Frauen spezialisiert habe und seine gesamte Zeit mit bezahlten Trolling-Operationen verbringe. Diese «chaos agents» täuschten vor, auf der richtigen Seite zu stehen – sie posteten technisch korrekte Informationen und kritisierten Impfungen –, um glaubwürdiger zu wirken, während sie systematisch von den wirklich greifbaren Fortschritten (wie ihrem und Katherine Watts Material oder dem niederländischen Verfahren) ablenkten. Latypova sieht darin ein klares Muster: Die Angriffe träfen genau die Personen, die substanzielle rechtliche und investigative Erfolge erzielen, und dienten letztlich dem Schutz der Verantwortlichen vor echter Strafverfolgung unter Militärrecht.
Und damit nicht genug. Latypova erwähnt in ihrem Substack-Beitrag zwei weitere Entwicklungen: Sie verweist auf die laufende Untersuchung der Europäischen Staatsanwaltschaft (EPPO) zu den EU-Impfstoffkäufen, die sie als potenziellen Hebel gegen räuberische Verträge (insbesondere von Ursula von der Leyen mit Pfizer) sieht, und berichtet über den laut Medienberichten im Sommer inhaftierten Anwalt Arno van Kessel, der auch am Prozess in den Niederlanden beteiligt war.
Der Vorwurf: mutmaßliche Zugehörigkeit zu einem «kriminellen Netzwerk» mit «anti-institutionellem Gedankengut». Latypova sieht dies als einen Versuch, den niederländischen Prozess zu behindern. Beide Punkte dienen ihr als Beleg für anhaltende Unterdrückung, aber auch für mögliche Fortschritte in der Aufklärung.
* DoD-Verträge: Verträge des US-Verteidigungsministeriums (Department of Defense) mit Pharmafirmen wie Pfizer und Moderna im Rahmen von Operation Warp Speed. Sie klassifizieren COVID-19-Impfstoffe als «Prototypen» oder «Countermeasures», ermöglichen risikoreiche Produktion parallel zu Tests und teilweise normalen Regulierungen – zum Beispiel über Other Transaction Authority, OTA – zu umgehen.
** PREP-Act (Public Readiness and Emergency Preparedness Act, 2005): US-Gesetz, das bei erklärter Gesundheitsnotlage Hersteller, Verteiler und Verabreicher von «Countermeasures» (z. B. Impfstoffen) vor Haftungsklagen schützt (außer bei vorsätzlichem Fehlverhalten). Für COVID-19 seit 2020 aktiviert, gewährt es breite Immunität.
*** Operation Warp Speed: 2020 gestartetes US-Programm (HHS + DoD) zur Beschleunigung von Entwicklung, Produktion und Verteilung von COVID-19-Impfstoffen. Ziel: 300 Millionen Dosen bis 2021; finanzierte Firmen wie Pfizer/Moderna mit Milliarden, übernahm Risiken durch Vorauszahlungen und militärische Logistik.
The Least Among Us: The Elemental Heart of the Story
This holiday season, writes John Pavlovitz, "it’s a Herculean task to let our hearts be light." Daily, we confront the afflictions of an impossibly dark time - the cruelties wrought by a vile assemblage of hacks, liars, racists, sadists who delight in Christmas-decked thugs menacing brown people with, "YOU'RE GOING HO HO HOME." Instead, we celebrate the judges, artists, pastors, organizers, brave pols and regular people, aka "Radical Left Scum," refusing to bow to fascism. Go towards the light, and fuck these people.
We started this on Boxing Day - a British holiday described as the day when either gifts were given to servants and the poor or when mythical, hung-over, Scottish haggis fight it out in boxing matches, either which we'll take - feeling grateful to be more or less still standing after almost a year of brute insanity enacted by "some of the worst human beings on Planet Earth." Alas, they're still here, led by "the small, bitter man" and hateful worst of the worst who spent his sour "Christmas" trashing we the scum, hailing the end of "transgender for everyone," and ripping "the many sleazebags who loved Jeffrey Epstein" like he did. In a 100-plus-post frenzy, he then attacked Somali immigrants, urged Ilhan Omar be deported and his opponents be jailed, called Stephen Colbert a “dead man walking” who CBS should "put to sleep," and warned, "Enjoy what may be your last Merry Christmas." One response: "Sorry Jesus, I know it's your birthday but Jesus fucking Christ."
Ditto to everything else he and his underlings - underthings? - are up to, which over at the "unbiased" News Nation were unfathomably praised by one gushing fan as best summarized with the blessed return of "dignity." Which in the real world means, having ensured millions of Americans' health insurance will soar after refusing to extend ACA benefits that cost a fraction of their tax breaks to the rich, Trump continues his rampage on rational governance. He's slashed funding for climate research, victims of human trafficking, wind energy projects - in that case, after the "Department of War" declared them a made-up national security threat. After plastering his obscene name on the Kennedy Center and Institute of Peace (JFC) he's now emulating a 1950s TV show by putting it on a new, faster, yuger "Trump-class" battleship - "Our adversaries will know...American victory at sea is inevitable" - one prominent admiral calls "exactly what we don’t need.”
His flunkies are equally, grotesquely feckless. Cringey, hollow, "cynical shapeshifter" JD, who not long ago called Trump "cultural heroin" - just this once, rightly - has been cosplaying as a paunchy Navy Seal, pretending to "train" with them and posting pictures that were swiftly, savagely mocked for their performative bullshit. "Cool," said one. "When you’re done cosplaying, can you and your boss do something about housing and grocery prices?" Also, "Holy propaganda," "GI Jello," and, "You should just keep running, and I don't mean for office." The FBI's Inept Keystone Kash, after a famous jacket fiasco, flubbing two high-profile shootings and using a $60 million government jet to visit his girlfriend, just bought a custom fleet of armored BMWs so he can stay safe from the AK-47s the DOJ now wants legal in D.C., because what could go wrong? But not to worry: FBI officials say the cool new rides will save taxpayers money, because "more efficient cost structures."
Meanwhile, the GOP is infested with fascists. Rabid Goebbels Miller raves Dems equal not just communism but "the worst kind, which is DEI communism...LITERALLY a recipe for national death: "We're going to import massive numbers of illiterate refugees, and give all your wealth to them." One comment: "Some people will commit human rights violations rather than go to therapy." Hitler/Stalin fan Nick Fuentes has evidently picked up Charlie Kirk's tiki torch and attacked both J.D. for his Indian wife and son Vivek - "I'm not a racist or something but do we really believe a guy like that is gonna support white identity?" - and Vivek Ramaswamy: "It is time for you to go home..This anchor baby cannot become governor of Ohio." And after ending reunification programs for thousands of relatives of brown migrants awaiting green cards, union-busting racist ghoul Kristi Noem brags it's "amazing" 2.5 million people have left our country"; she has apparently never heard of a brain drain, state terror or MAGA being translated into, "Making America God Awful."
Finally, continuing his famous good will toward (white) men, the Peace President (sic) chose Christmas Day to approve military strikes against alleged Islamic State targets - "ISIS terrorist scum" - in Nigeria, charging innocent Christians are being killed. As usual, experts say the situation is far more complex, and news reports say the strikes hit either empty fields, or a peaceful village that has “no known history" of terrorist groups there. That didn't stop Pete Drunktank from braying, "The (Pentagon) is always ready, so ISIS found out tonight. Merry Christmas!" MAGA fans were gleeful at "the killing of these barbarians," calling it "an amazing Christmas present!" "I can't think of a better way to celebrate Christmas," wrote Laura Loomer. "You’ve got to love it! Death to all Islamic terrorists!" At home, their bellicose spirit spread to Indiana state senator Chris Garten, who posted AI pics of himself beating the shit out of Santa Claus - because bureaucrats? - and then ripped critics who didn't see the hilarity of it: "Some of you clowns are just insufferable." Pot/kettle redux.
Indiana GOP thug Chris Garten beats up Santa Claus because ...bureaucratsImage from Chris Garten X account
The worst atrocities remain those committed at home by ICE and other federal agents: "The nightmare is happening here." The abuses are boundless. Due process and the rule of law routinely shredded. Innocent workers, parents, citizens, elderly, children, community leaders profiled, terrorized, dragged from cars, torn from families, tear-gassed, pepper-sprayed, beaten, slammed to the ground, cuffed, detained, held incommunicado, shipped to foreign concentration camps, and killed for fleeing in fear from mobs of masked, anonymous, bestial stormtroopers who see only their brown skin and feel free to do whatever the fuck they want to them. Of the tens of thousands abused, held, deported to date, the vast majority have no criminal convictions or even charges. They are roofers, landscapers, restaurant workers, teachers, kids with cancer, mothers and babies, decades-long, tax-paying residents and green-card-holders and relatives of U.S. military, the wrong color caught in a gruesome historic moment.
Orchestrating these horrors is loathsome, soulless, cosplaying ICE Barbie, whose cruelties and transgressions moved not-a-fan Dem Rep. Bennie Thompson to practically beg her in a recent House hearing, "Do a real service to the country and just resign." "You have systematically dismantled the Department of Homeland Security," he said. "and you are making America less safe." Among other ills, he charged her with putting her own interests first, violating multiple laws, and handing friends "$220 million to follow you around the country with a camera" - in, he could have added, costumes that would make Bollywood blush. She's also spent over $50 million - out of an insane ICE budget of $76 billion, but no money for food stamps, sorry not sorry - on repulsive, often juvenile agit-prop videos aimed at bullying and terrifying immigrants into self-deporting, or unearthing enough worst-of-the-worst racist basement dwellers to take on the repugnant gig of rounding them up.
The ad campaign has been vile from the start - fake or "misleading videos of other places and people, "I love the smell of deportations in the morning" movie rip-offs, unauthorized Pokémon-inspired "Gotta catch 'em all" montages, a baffling, histrionic debacle featuring Bigfoot, Mel Gibson's Patriot, George Washington in a Chevy as "The Last Best Hope of Man on Earth," ad nauseum. Still, they pale before the depravities conjured up to rip off and suck dry the once-kindly spirit of Christmas.There were hard-sell pitches for "a fantastic gift this holiday season" - just leave already. "(DHS) announces the holiday deal of a lifetime for all illegal aliens! You will receive a free flight home for the holidays and a "$1,000 gift," later upped to $3,000, which has usually, reportedly failed to materialize. Color us shocked. There was The Deportation Express - Polar Express, get it? - its dreamy kid looking up from a snow-covered scene with, "This holiday season, believe you can go home again."
There was foul video from Broadview, with Lana Del Rey music and protesters being attacked, with, "Womp womp, cry all you want." Thugs lined up in fatigues and Christmas gear, their tanks in lights, with, "YOU'RE GOING HO HO HOME." The Grinch, smirking and dangling handcuffs, with, "How The Illegals Stole Health Care." An obscene Trump "driving" Santa's sleigh while "dancing." An ICE Air jet taking off with, "Merry Christmas, America!" A "Message to criminal illegal aliens" offers Sinatra singing Jingle Bells with sounds of jangling handcuffs, videos of chained immigrants shuffling onto planes, and, "Oh what fun it is to ride on a free flight out of our country" - this, from the official United States government social media account. Mehdi Hasan: "It’s like real life Idiocracy." We have, indeed, come a long and sorrowful way from, "I was a stranger and you welcomed me."
— (@)Still, hope glimmers. Many judges, even GOP-appointed, are holding the line on Kilmar Abrego Garcia, troops in our cities, gulags. Rebuking use of the Alien Enemies Act, stalwart U.S. District Judge James Boasberg ruled Venezuelans shipped to El Salvador’s CECOT torture camp can challenge their detentions even if they've returned to their country, and he's ordered the regime to facilitate their return to the US or give them the due process they were denied. Other judges have at least temporarily blocked ICE from arresting migrants at San Francisco courthouses; blocked Homeland Security funds being cut from blue states that oppose ICE abuses: "To hold hostage funding based on defendants’ political whims (is) unconscionable and, at least here, unlawful"; and ruled masks on goons only sow terror: “ICE goes masked for a single reason - to terrorize Americans into quiescence...Our national troops do not ordinarily wear masks...It is a matter of honor - and honor still matters.”
Even some Dem lawmakers are finding their spines, with over a dozen - Crockett, Padilla, Garcia, Raskin, Warren, Murphy et al - steadfastly speaking out. Dems have moved to unmask the goons with Congressional legislation, restored the rights of a million federal workers, and, in a memorable House hearing on Homeland Security, showed just how to destroy MAGA lies. First, Benny Thompson confronted a top FBI lackey who labeled antifa "the most immediate violent threat we’re facing." Where are their headquarters, he asked. Claptrap response: "We’re building out the infrastructure." Bennie: “What does that mean?” “Well, that’s very fluid...It’s ongoing for us to understand that." Bennie, on fire: “Sir, you wouldn’t come to this committee and say something you can’t prove, I know. But you did." Then came Rep. Seth Magaziner (R.I.) who ripped ICE Barbie a new one so effectively we were treated to the glorious spectacle of seeing her meekly, repeatedly grovel to her victims.
"Madame Secretary, how many US military veterans have you deported?” Magaziner began. Noem: "We have not deported any US citizens or military veterans." Bingo. Cue aide with laptop. Magaziner: "We are joined on Zoom by a gentleman named Sae Joon Park," an Army combat veteran, Purple Heart recipient shot twice in Panama in 1989," and a green-card holder deported to South Korea, which he left when he was 7. And so it went. Calmly, Magaziner introduced others in the room. A Navy veteran in the Gulf War whose Irish wife came here legally 48 years ago and has been in detention for months. A corporal whose landscaper father raised three Marine sons before he was tackled by ICE goons and detained. With each, he cuts her off mid-babble, asks if she'll thank these good folks for their service, waits as she mumbles her thanks. "These people are not the worst of the worst," he notes. The biggest of the many problems with her leadership: "You don't seem to know the difference between the good guys and the bad guys." Soon after, Noem left the hearing early for another meeting, which had been cancelled.
- YouTube www.youtube.com
Many more continue to step up. Thousands marching in frigid Minneapolis. Artists from South Park to Jesse Welles - Join ice! The L.A. jury, ensuring the DOJ lose again in court, who found a tow-truck driver not guilty of "theft of government property" after he towed an ICE agent's rig. The Louisiana convenience store manager who locked out Greg Bovino and his Nazi goons, fresh from terrorizing New Orleans, when they tried to get in. "Whaddya want man, you want some chicken?" he asked through the door. "You ain't gettin' it here." He waved "bye, bye" with a middle finger. In Montreal, a gang of 40 Santas, joined by 40 elves, marched into a Metro supermarket, loaded their bags with about $3,000 of groceries, and fled into the night. The Robins des Ruelles, Robins of the Alleys, left some food under a Christmas tree at Place Valois, and gave the rest to area food banks. On social media, they decried big companies "holding our basic needs hostage" as they make record profits. "For us, that's theft, and they are the real criminals," they wrote. "The hunger justifies the means."
Churches have spoken with their Nativity scenes, quoting Jesus: “Whatever you do to the least among us, you do to me." Outside Boston, a Catholic church has an empty manger, no Mary or Joseph. "ICE was here," reads a sign. "The Holy Family is safe in the Sanctuary. If you see ICE, please call LUCE." Their tradition is to "hold the mirror up to what’s happening," said Father Stephen Josoma, never mind officials' claims it's "sacrilegious." Illinois churches display Mary in a gas mask, report "Joseph didn't make it," explain, "Due to ICE activity, the Holy Family is in hiding,” offer baby Jesus wrapped in a reflective blanket, his small hands zip-tied. "More than any time in recent memory, we sit in the profound tension between the cultural cues and the condition of our hearts," writes John Pavlovitz of the season, and the need to make it "fiercely, steadfastly, unrepentantly anti-fascist." "The elemental heart of the story,“ of any righteous story, is to "defend those imperiled by the powerful." Today more than ever, "Resistance to the darkness (is) the entire point."
Ein Sieg für die Pressefreiheit
Ein bedeutender Schritt für die Pressefreiheit in der Schweiz: Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat entschieden, das Strafverfahren gegen den Herausgeber von Inside Paradeplatz (IP), Lukas Hässig, wegen einer vermeintlichen Verletzung des Bankgeheimnisses einzustellen. Dies berichtet Hässig auf seiner Plattform. Diese Entscheidung stärkt nicht nur den unabhängigen Journalismus, sondern sorgt auch für Klarheit in Bezug auf die ausgedehnten Bestimmungen des Bankgeheimnisses, das 2015 durch einen Zusatz (Artikel 47.1.c) erweitert wurde.
Die Erweiterung des Bankgeheimnisses, die «Dritte» wie Journalisten unter Strafe stellte, wenn sie geschützte Bankinformationen verbreiten, sorgte für Unruhe, als IP im Jahr 2019 mit einer Razzia konfrontiert wurde. Der Journalist, der Informationen zu einem brisanten Fall um den ehemaligen Bankmanager Pierin Vincenz veröffentlicht hatte, sah sich nicht nur mit einer strafrechtlichen Ermittlung, sondern auch mit der Beschlagnahmung von Arbeitsmaterialien konfrontiert.
Hässig hatte praktisch im Alleingang den Skandal um den gefallenen Raiffeisen-Chef Pierin Vinzenz und seinen Compagnon Beat Stocker aufgedeckt, der die Anklage gegen Hässig verantwortet.
Doch nun, mehr als sechs Jahre nach der Razzia, stellt die Staatsanwaltschaft klar: Es gibt keine ausreichenden Beweise, um den Vorwurf einer Bankgeheimnisverletzung zu erhärten. So heißt es in der Verfügung:
«Die zur Verfügung stehenden Dokumente bieten keine Grundlage für einen zweifelsfreien Nachweis des Vorwurfs.»
Die bei der Razzia beschlagnahmten Geräte und Notizbücher werden ungeöffnet und unausgewertet an den Journalisten zurückgegeben. Dieser Entscheid hat nicht nur Bedeutung für den betreffenden Fall, sondern auch für die gesamte Medienlandschaft der Schweiz. Zum ersten Mal wurde das erweiterte Bankgeheimnis einem Härtetest unterzogen – und dieser hat dem Journalismus den Rücken gestärkt. Die Staatsanwaltschaft gab dem Argument des Journalisten Recht, dass er seine Recherche auf mehrere unabhängigen Quellen stützte und dass es nicht ausreicht, aufgrund von «Ähnlichkeiten» in den Dokumenten zu schlussfolgern, dass die Informationen aus einer internen Quelle bei der Bank Julius Bär stammten.
Der Fall brachte nicht nur den Journalismus in der Schweiz ins Rampenlicht, sondern zog auch internationale Aufmerksamkeit auf sich, als ein kleines Medienhaus wie IP von der Staatsanwaltschaft durchsucht wurde. Die Entscheidung der Zürcher Staatsanwaltschaft, keine weiteren rechtlichen Schritte einzuleiten, setzt ein Zeichen für die Bedeutung des Schutzes von Quellen und Journalisten – insbesondere im digitalen Zeitalter, in dem die Verbreitung von Informationen oft schnell und global erfolgt.
Nicht zuletzt stellt der Entscheid eine klare Botschaft dar: Die Pressefreiheit bleibt in der Schweiz auch im Umgang mit heiklen Themen wie dem Bankgeheimnis geschützt, solange Journalisten verantwortungsbewusst und mit der gebotenen Sorgfalt arbeiten. Der Beschluss stärkt das Vertrauen in die Rolle der Medien als Wachhunde der Gesellschaft.
Obwohl der Fall hiermit für den Moment abgeschlossen ist, bleibt abzuwarten, ob Stocker die Entscheidung anfechten wird. Doch auch ein möglicher weiterer Rechtsweg kann den positiven Einfluss dieses Urteils auf die Freiheit der Presse nicht mindern.
Nur echte Unterschrift bei Kündigung sonst gibt es eine Abfindung
Eine Kündigung ist unwirksam, wenn sie nicht mit einer echten Unterschrift versehen ist. Ein Namenskürzel reicht dazu nicht aus. So entschied das Landesarbeitsgericht Hamm (17 Sa 1400/21).
Gekündigter beklagt Verstoß gegen die SchriftformDer Kläger arbeitete in einem Dienstleistungsunternehmen mit rund 750 Beschäftigten als Betreuer für Menschen mit Behinderungen. Sein Arbeitgeber sprach ihm am 19.05.2021 eine außerordentliche und fristlose Kündigung mit sofortiger Wirkung aus.
Das Kündigungsschrieben enthielt die maschinengeschriebenen Namen zweier Vorgesetzter. Eine von beiden setzte über ihren maschinengeschriebenen Namen eine nahezu senkrecht verlaufende Linie mit kurzem wellenförmigen Auslauf und daneben die Buchstaben ppa.
Am 20.05.2021 kündigte der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis hilfsweise außerordentlich mit sozialer Auslauffrist bis zum 30.11.2021.
Konkret ging es in dem Fall unter anderem um diese beiden Kündigungsschreiben. Der gekündigte Mitarbeiter erhob eine Kündigungsschutzklage und machte darin geltend, dass die Handschriften in den Kündigungen gegen die vorgeschriebene Schriftform verstießen, da es sich nicht um echte Unterschriften handelte.
Erfolg vor dem ArbeitsgerichtIn der ersten Instanz, dem Arbeitsgericht, hatte er mit seiner Klage Erfolg. Die Richter erklärten die außerordentliche Kündigung für unwirksam. Es sei nicht zu erkennen, dass die Vorgesetzte eine Unterschrift hätte leisten wollen, es handle sich um eine bloße Paraphe. Auch das Schriftzeichen des anderen Vorgesetzten sei fragwürdig.
Berufung vor dem LandesarbeitsgerichtDer Arbeitgeber ging in Berufung vor das Landesarbeitsgericht Hamm, doch dieses stärkte das Urteil der ersten Instanz. Die Richter erklärten: „Eine Unterschrift setzt einen individuellen Schriftzug voraus, der sich – ohne lesbar sein zu müssen – als Wiedergabe eines Namens darstellt und die Absicht einer vollen Unterschriftsleistung erkennen lässt (…) Unter diesen Voraussetzungen kann selbst ein vereinfachter, von einem starken Abschleifungsprozess gekennzeichneter Namenszug als Unterschrift anzuerkennen sein (…) Die Unterschrift ist von einer bewussten und gewollten Namensabkürzung (Handzeichen, Paraphe) zu unterscheiden (…).“
Auch gesetzlich würde zwischen einer Namensunterschrift und einem Handzeichen unterschieden. Ein Handzeichen wäre in der Schriftform nur bei notarieller Beglaubigung gültig.
Das Schriftzeichen ist keine UnterschriftDas Schriftzeichen über dem maschinengeschriebenen Namen stelle keine Unterschrift dar. Es könne allenfalls als einzelner Buchstabe gedeutet werden. Es handle sich um ein Handzeichen, also eine bewusste und gewollte Namensabkürzung.
Dafür spreche auch, dass der Name der Vorgesetzten aus zwölf Buchstaben bestehe, das Schriftzeichen aber lediglich 1,15 cm lang sei. Das äußere Erscheinungsbild entspreche nicht ansatzweise einer vollen Unterschrift. Dies würden auch andere Unterschriften der Vorgesetzten belegen.
Eine bewusste und gewollte NamensabkürzungWörtlich erklärten die Richter: „Der Nachname besteht aus einem 3 – 3,5 cm langen Schriftgebilde, welches mehrere Buchstaben erkennen lässt und zudem mehrere Auf- und Abschwünge enthält, um die Buchstaben des Nachnamens abzubilden.
Ein Vergleich mit dieser Unterschrift (…) macht deutlich, dass das Schriftzeichen unter der hier streitgegenständlichen Kündigung keine Wiedergabe eines Namens, sondern eine bewusste und gewollte Namensabkürzung darstellt. Nach dem gesamten Schriftbild ist nicht mehr als ein Handzeichen zu erkennen.“
Die Kündigung ist unwirksamDieser Formfehler war einer der Gründe, wegen denen das Landesarbeitsgericht die Kündigung für unwirksam erklärte. Das Urteil ist rechtskräftig, die Richter betonten, dass ein rechtsmittel gegen die Entscheidung nicht gegeben ist. Der Beklagte kann nun auf eine Abfindung pochen.
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Krankfeiern führte zurecht zur fristlosen Kündigung – Urteil
Sich krankschreiben lassen und währenddessen auf einer Wild Night Ibiza Party zu feiern, rechtfertigt eine fristlose Kündigung wegen vorgetäuschter Erkrankung. So entschied das Arbeitsgericht Siegburg. (Ca 1200/22)
Krankgeschrieben bei Wild Night IbizaDie Betroffene arbeitete als Krankenpflegeassistentin. Sie hätte am 02.07.2022 und am 03.07.2022 Spätdienst gehabt und meldete sich für diese Dienste bei ihrem Arbeitgeber krank. Fotos des zuständigen Partyveranstalters und im WhatsApp Status der Betroffenen zeigten sie während der Krankschreibung auf einer Wild Night Ibiza Party. Kolleginnen nahmen die Beschäftigte zu dieser Party mit.
Ärztliches Attest und PartyzeugeAm 04.07.2022 erschien sie wieder zum Dienst und gab eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für den 02.07. und den 03.07.2022 ab. Der Arbeitgeber wies sie an, zukünftig ab dem ersten Tag der Erkrankung ein ärztliches Attest vorzulegen. Am 07.07.2022 erfuhr die Personalleitung durch einen Mitarbeiter, dass die Betroffene an der Party teilgenommen hatte.
Teilnahme an Klärungsgespräch abgesagtAm 12.07.2022 folgte ein Klärungsgespräch zwischen der Beschäftigten, dem Arbeitgeber und der Mitarbeitervertretung. Die Betroffene teilte per E-Mail mit, sie könne wegen Erkrankung an dem Gespräch nicht teilnehmen und auch ein Alternativtermin sei wegen eines bevorstehenden Urlaubs nicht möglich.
Dringender Verdacht der TäuschungDas Gericht führt aus: „Die Beklagte informierte die Klägerin daraufhin am 13.07.2022 darüber, dass der dringende Verdacht besteht, dass die Klägerin mit der Krankmeldung am 02.07. eine Arbeitsunfähigkeit vorgetäuscht hat. Ihr wurde zugleich die Gelegenheit gegeben, sich zu dem gegen sie bestehenden Verdacht zu äußern.
Hierfür wurde ihr eine Frist bis zum 15.07.2022 um 12:00 Uhr gesetzt. Mit E-Mail vom 14.07.2022 ließ sie sich zu den gegen sie bestehenden Verdachtsmomenten ein.“
Außerordentliche fristlose KündigungMit Schreiben vom 19.07.2022 sprach der Arbeitgeber eine außerordentliche fristlose, hilfsweise ordentliche, Kündigung aus. Dagegen klagte die Betroffene vor dem Arbeitsgericht Siegburg. Sie argumentierte, die darstellung des Arbeitgeber sei tendenziös und vermittle ein völlig falsches Bild.
Beschäftigte stellt Arbeitgeber als tendenziös darSie sei tatsächlich auf der Party gewesen, habe sich aber von einer Kollegin um 2:30 nach Hause fahren lassen, weil es ihr nicht gut gegangen sei. Sie hätte einem vim Gericht befragten zeugen gegenüber zwar genannt, sich fiebrig zu fühlen. In Wirklichkeit habe es sich um psychische Gründe gehandelt. Ihre Erkrankung habe die Ursache in Mobbing durch andere Mitarbeiter. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung würde ihre Erkrankung vollumfänglich beweisen.
Richter halten Klägerin für unglaubwürdigDie Richter erklärten die Klage für unbegründet und hielten die Betroffene nicht für glaubwürdig. Auf den Fotos ließe sich unschwer erkennen, dass sie sich auf der Party keinesfalls unwohl gefühlt hätte.
Gelogen ist gelogenDie Richter erklärten: „Auf den Grund für die Lüge kommt es nicht an, gelogen ist gelogen. Deshalb ist die erkennende Kammer zudem der Überzeugung, dass die weitere Einlassung der Klägerin, wonach sie sich in einer innerbetrieblichen Mobbingsituation befunden haben soll, nicht der Wahrheit entspricht.
Dass die Klägerin sich mit, zumindest einem Teil ihrer Kolleginnen, bestens versteht, ergibt sich daraus, dass sie mit selbigen trotz der angeblich bestehenden Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer psychischen Zweitageserkrankung auf der “XXX Party” feiern ging, anstatt ihre Krankheit auszukurieren.“
Keine zwei Tage rückwirkende Krankschreibung wegen psychischer ErkrankungDie Richter bezeichneten es als ausgeschlossen, dass ein „Facharzt für psychische Erkrankungen bei einer ordnungsgemäßen Untersuchung und der Feststellung einer tatsächlichen psychischen Erkrankung die Klägerin an einem Tag, an dem sie gesund ist, rückwirkend für 2 Tage krankgeschrieben hätte, ohne weitere therapeutische Schritte zu unternehmen.
Dies erst Recht nicht, wenn der Arzt wüsste, dass die Klägerin just an den Tagen, an denen sie aufgrund einer psychischen Erkrankung arbeitsunfähig gewesen sein soll, auf der XXX Party mit Arbeitskolleginnen feiern war.“
Die fristlose Kündigung ist gerechtfertigtDie Richter teilten die Ansicht des Arbeitgebers, dass die Betroffene eine Erkrankung vorgetäuscht hätte, um ungestört an der Party teilzunehmen. Eine weitere Beschäftigung sei dem Arbeitgeber nicht zuzumuten, eine Abmahnung in diesem Fall nicht nötig und eine fristlose Kündigung gerechtfertigt.
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Ein neuer kausaler Zusammenhang bzgl. des Klimawandels
H. Sterling Burnett
Eine neue Studie eines internationalen Teams aus Forschern des öffentlichen und privaten Sektors aus Australien und Thailand, die in der Fachzeitschrift Advances in Oceanography and Marine Biology veröffentlicht wurde, liefert eine alternative Erklärung für den Anstieg der Kohlendioxid-Konzentrationen in den letzten fünfzig Jahren: Der leichte Rückgang der Alkalität der Ozeane führt zu einer Freisetzung von Kohlendioxid.
Dieser Theorie zufolge verursacht die Erwärmung einen Anstieg des Kohlendioxids (CO₂), und nicht umgekehrt. Diese mit Proxy-Daten aus der Vergangenheit übereinstimmende Hypothese legt nahe, dass vergangene Erwärmungsphasen stets einem Anstieg des CO₂-Gehalts vorausgingen. Mit anderen Worten: CO₂ ist kein Frühindikator, sondern ein Spätindikator für Veränderungen.
Diese Hypothese lässt sich, wie von The Quadrant zusammengefasst, wie folgt beschreiben:
Die seit den 1960er Jahren gestiegene CO₂-Konzentration in der Atmosphäre wurde durch die Erwärmung verursacht und nicht umgekehrt.
Die Erwärmung, möglicherweise durch Sonnenaktivität, fördert die Ausfällung von Kalziumkarbonat (Kalkstein) im Oberflächenwasser der Meere, wodurch CO₂ aus der Atmosphäre absorbiert wird. Das absorbierte CO₂ wiederum, verstärkt durch die Kalziumkarbonatausfällung, versauert das Oberflächenwasser der Meere. Die Versauerung führt dann im Herbst und Winter zur Emission von CO₂ in die Atmosphäre. Diese CO₂-Emission ist größer als die Absorption, gerade wegen der anhaltenden Versauerung im sich erwärmenden Wasser. Letztendlich sehen wir einen Anstieg des CO₂-Gehalts in der Atmosphäre und eine Erwärmung. Es ist leicht, die falsche Schlussfolgerung zu ziehen. Tatsächlich hat das IPCC genau das getan.
Um es klar zu sagen: Diese Hypothese widerspricht nicht nur der vorherrschenden Darstellung, dass die Treibhausgasemissionen des Menschen für die jüngste Erwärmung verantwortlich sind, sondern auch den Theorien vieler Klimaskeptiker, die den Einfluss der CO₂-Emissionen des Menschen auf die Temperaturen zwar anerkennen, aber als abnehmend bewerten.
Obwohl die Autoren der Studie argumentieren, dass ihre These fest in der physikalischen Chemie verankert ist, räumen sie ein, dass sie überprüft werden muss, und schlagen Testverfahren vor. Insbesondere schlagen die Forscher Feldversuche (Probenahmen) zur Ablagerungsrate von Kalziumkarbonat (CaCO₃) im Meerwasser vor, kombiniert mit gleichzeitigen Messungen der saisonalen und jährlichen CO₂-Schwankungen und einer Isotopenanalyse der in der nördlichen und südlichen Hemisphäre gemessenen chemischen Zusammensetzung.
Das ist erfrischend, da es in der Mainstream-Klimawissenschaft fast unbekannt ist, dass Forscher sagen, ihre Theorien oder Behauptungen müssten anhand der Realität überprüft werden, um sich als wahr zu erweisen. Doch genau so sollte die wissenschaftliche Methode funktionieren, und sie ist der beste Weg, um Fortschritte beim Erwerb von Wissen über den Zustand der Welt zu gewährleisten.
Peter Smith beschrieb die Bedeutung dieser Tatsache für die Klimaforschung in The Quadrant wie folgt:
Ob Kennedy [Hauptautor der Studie] Recht hat (oder Lindzen und Happer oder Clauser), ist nebensächlich. Alternative Hypothesen stehen in der skeptischen wissenschaftlichen Tradition, nach Theorien zu suchen, die die Fakten besser erklären als die gängige Theorie. Das ist in diesem Fall besonders wichtig. Die gängige Theorie stellt unser Leben, wie wir es kennen, auf den Kopf, während sie durch Geld, Politik und Pseudoreligiosität vor konkurrierenden Theorien geschützt wird.
Quellen: Advances in Oceanography and Marine Biology; The Quadrant
Link: https://heartland.org/opinion/climate-change-weekly-566-big-banks-no-longer-bound-by-federal-climate-accounting-rules/, dritte Meldung
Übersetzt von Christian Freuer für das EIKE
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Wintereinzug in den Qendîl-Bergen
In den Qendîl-Bergen in Südkurdistan kündigt sich der Winter an. Während sich die Täler und Hänge in den Farben Gelb, Braun und Weiß präsentieren, wandelt sich die eindrucksvolle Naturkulisse zur stummen Zeugin eines neuen Jahreszyklus und zur lebendigen Erinnerung an eine lange Geschichte des Widerstands.
Die Region, die sich durch ihre zerklüfteten Bergrücken und ihr raues Klima auszeichnet, gehört zu den Medya-Verteidigungsgebieten. Die dortigen Landschaften gelten nicht nur als geografische, sondern auch als symbolische Räume: Orte der Poesie, der kollektiven Erinnerung und des Kampfes „Die Berge haben die Freundschaft der Kurden nie verraten“, heißt es in einem überlieferten Sprichwort, und kaum eine Region verkörpert diese Vorstellung so deutlich wie Qendîl.
Die Qendîl-Berge, Teil eines weitläufigen Gebirgssystems, verbinden symbolisch und geografisch den Norden, Osten und Süden Kurdistans. Ihre unwegsamen Hänge und tief eingeschnittenen Täler haben über Jahrzehnte hinweg nicht nur als Schutzräume für Guerillagruppen gedient, sondern auch als Quelle künstlerischer Inspiration.
Von Gedichten über Fotografien bis hin zu Liedern ist Qendîl zum Katalysator kurdischer Identität geworden. Die Region ist ein Naturraum, in dem sich Schönheit und Widerstand verschränken.
In den kälteren Monaten fällt das Thermometer in Qendîl regelmäßig unter den Gefrierpunkt. Die Bäume, deren Blätter sich im Herbst golden verfärben, verlieren bald ihr Laub. Die Gipfel sind bereits von Schnee bedeckt. Es ist ein untrügliches Zeichen dafür, dass der Winter Einzug hält.
In Vorbereitung auf die kommenden Monate beginnen die Anwohner:innen der umliegenden Dörfer damit, Brennholz zu sammeln, um sich gegen die Kälte zu wappnen. Die Quellen und Bäche füllen sich derweil mit Regenwasser und Schmelze von den Bergen, was der Region trotz des harschen Klimas eine frische, lebendige Ausstrahlung verleiht.
Tişrîn: Die Revolution des Sieges und historischer Errungenschaften
Syrien erlebt seit dem 27. November 2024 äußerst gravierende Entwicklungen, die sich weiterhin fortsetzen. Neben einigen positiven Veränderungen hat dieser Prozess auch zutiefst negative Folgen gehabt. Was dieser Zeit jedoch einen grundlegend positiven Charakter verliehen hat, war der Widerstandsgeist der Kämpfer:innen der Demokratischen Kräfte Syriens (QSD) und der Frauenverteidigungseinheiten (YPJ) sowie die unerschütterliche Unterstützung durch die Bevölkerung von Kobanê im Besonderen und die Bevölkerung Nord- und Ostsyriens im Allgemeinen.
Der revolutionäre Volkskrieg von Tişrîn, der mit der Unterstützung des Widerstands durch die Bevölkerung in Tişrîn, Qereqozax und Dair Hafir begann, entwickelte sich zu einem historischen Wendepunkt. Dieser Prozess förderte die Einheit in Nord- und Ostsyrien, während bestehende Widrigkeiten in den Hintergrund traten und die kollektive Entschlossenheit in der gesamten Region gestärkt wurde.
Die Wendung
In der Anfangsphase war die Atmosphäre von großer Unsicherheit und tiefer Besorgnis geprägt. Als „Hayat Tahrir al-Sham“ (HTS) vorrückte, schien das Assad-Regime in Damaskus seine letzten Tage in den Annalen der Geschichte zu erleben. Gleichzeitig verschärften sich die Angriffe der dschihadistischen und von der Türkei aufgebauten „Syrischen Nationalarmee“ (SNA) und des türkischen Staates auf Nord- und Ostsyrien erneut. Diese Angriffe zielten nicht nur auf die Errungenschaften der Revolution in Nord- und Ostsyrien ab, sondern auch darauf, die kurdisch-arabischen Beziehungen in der gesamten Region zu untergraben.
Die Ereignisse in Tel Rifat (Tall Rifaat) und Şehba, gefolgt von der Besetzung, lösten tiefe Besorgnis aus und führten zu Tagen, die von angstbesetzten Reaktionen auf den sich abzeichnenden Prozess geprägt waren. Doch plötzlich überschwemmten Bilder des Widerstands aus Tişrîn und Qereqozax alle Medien. Diese Bilder zeigten die Leichen von Söldnern, von den QSD- und YPJ-Kräften zerstörte Fahrzeuge und die Überreste der Kriegshandlungen. Sie waren die ersten deutlichen Anzeichen für einen großen Erfolg und starken Widerstand.
Die Bevölkerung im Widerstand
Über einen Zeitraum von Wochen bis Monaten wurden alle Angriffe von türkisch unterstützten Söldnergruppen, die Tişrîn und Qereqozax besetzen wollten, von den QSD- und YPJ-Kräften zurückgeschlagen. Der Widerstand, der in diesen Gebieten begann, breitete sich bald auf ganz Nord- und Ostsyrien aus und verwandelte sich in einen kollektiven Kampf, der von der breiten Bevölkerung mitgetragen wurde.
Die Operation „Aziz Ereb“ vereinte Nord- und Ostsyrien
Fast zwei Wochen lang schlugen die Kämpfer der QSD und der YPJ alle Angriffe von Söldnergruppen auf den Tişrîn-Damm zurück und griffen direkt in den Verlauf der Ereignisse ein- Die selbstaufopfernde Tat des Gefallenen Aziz Ereb in Qereqozax wurde zu einer starken Inspirationsquelle für alle QSD- und YPJ-Kräfte [Die Operation Aziz Ereb war eine im Februar 2016 gestartete Militäroperation der QSD zur Befreiung des Gebiets südlich des Tişrîn-Damms vom IS. Aziz Ereb fiel 2015 in Qereqozax. Er war ein arabischer Kommandant der YPG und gilt als Symbol der arabisch-kurdischen Verbundenheit. Anm. d. Red.]
Mit großer Entschlossenheit starteten die Widerstandskräfte der QSD und YPJ, die Tişrîn verteidigten, schließlich eine Operation, die sowohl auf die Stärkung der Verteidigungspositionen als auch auf die Zurückdrängung des Feindes abzielte. Mit Beginn dieser Operation verschwanden alle negativen Wahrnehmungen rund um den Prozess. In allen Städten Nord- und Ostsyriens entstand ein starkes Gefühl der Einheit gegen die Angriffe.
Durch die Operation verkörperten die Kämpfer:innen der QSD und YPJ ihre wahre Identität im Geiste Aziz Erebs als Widerstandskräfte und schmiedeten gleichzeitig ein noch stärkeres Band mit den Völkern Nord- und Ostsyriens. Der Geist der Revolution vom 19. Juli, der allen in der Region vertraut ist, schien wieder zum Leben zu erwachen.
Diese Tage waren geprägt von Momenten, in denen jeder Winkel von Tişrîn zu einer Festung des Widerstands wurde. Es waren historische Momente, in denen die Gefallenen Ronahî, Yektas und Hebûn jeden Winkel von Tişrîn zu einer Position des Widerstands machten.
Jede Mauer, jeder Stein, jeder Baum und jeder Hügel in Tişrîn, bis hin zum Körper des Tişrîn-Staudamms selbst, war von Widerstand erfüllt. Dieser Widerstand entwickelte sich zu einem sozialen Kampf, der sich über alle Völker Nord- und Ostsyriens ausbreitete. Der Kampf vereinte nun alle Städte Rojavas entlang einer gemeinsamen Linie des Widerstands.
Revolutionärer Volkskrieg
Insbesondere mit der Entscheidung, einen revolutionären Volkskrieg zu beginnen, begann eine neue Phase, in der das Volk eine Entschlossenheit und Entschiedenheit an den Tag legte, die der der Streitkräfte in nichts nachstand. Mit dem Beginn dieses Prozesses schlug die Revolution in Nord- und Ostsyrien ein völlig neues Kapitel in den Seiten der Geschichte auf.
Der Widerstand erreichte einen Punkt, an dem weder die QSD und YPJ als militärische Kräfte noch die Völker der Region in Diskussionen über den revolutionären Volkskrieg auf die Beispiele Vietnam oder Palästina verweisen mussten. Angesichts des historischen Widerstands, den die Menschen in Tişrîn gezeigt haben, wäre es zutreffender, diesen Kampf als den revolutionären Volkskrieg der Tişrîn-Revolution zu bezeichnen.
Der Friedenskonvoi vom 8. Januar 2025
Mehrere Szenen aus diesem Prozess haben sich in das kollektive und historische Gedächtnis eingebrannt. Die erste davon war der zivile Friedenskonvoi zum Tişrîn-Staudamm durch Menschen, die aus Kobanê und anderen Städten kamen. Unter unerbittlichem Artilleriefeuer und Luftangriffen setzten die Menschen ihren Freiheitsmarsch fort, während ihre Parolen durch die Luft hallten. Diese Entschlossenheit war eine der eindrucksvollsten Szenen vom ersten Tag des revolutionären Volkskriegs.
Als die Menschen ihren ersten Marsch zum Tişrîn-Damm begannen, nahm der revolutionäre Volkskrieg von Tişrîn effektiv seinen Lauf. Es ist nach wie vor sehr schwierig, diesen Moment zu beschreiben. Die Szene glich einem Freiheitsmarsch im wahrsten Sinne des Wortes. Vor allem war es der Freiheitsmarsch der Völker Nord- und Ostsyriens, angeführt vor allem von der Bevölkerung Kobanês.
Auch ältere Menschen und Kinder führten diesen Friedenskonvoi an. Diejenigen, die an diesem historischen Zug teilnahmen, stellten sich dem Krieg an seinen intensivsten Fronten entgegen und weigerten sich, ihn in ihre Städte vordringen zu lassen. Artilleriegeschosse und Bomben regneten vom Himmel auf die vorrückende Menge herab, und noch bevor das Ziel erreicht war, gab es bereits Gefallene.
Ein epischer Prozess des Widerstands
Luftangriffe machten die Straßen unpassierbar, doch der Marsch eines Volkes, das im Namen der Freiheit dem Tod trotzte, wurde nicht aufgehalten. All dies ereignete sich am ersten Tag. Die Szene selbst war ein vollständiges und unverkennbares Bild eines revolutionären Volkskrieges.
Um die Willenskraft und Opferbereitschaft zu verstehen, die die Revolution und der revolutionäre Volkskrieg erfordern, muss man nur die Tişrîn-Revolution verstehen. Im Rahmen des revolutionären Volkskrieges von Tişrîn wurde der Konvoi selbst zu einem epischen Prozess des Widerstands.
Freiheitstänze
Viele Szenen haben sich unauslöschlich in unser Gedächtnis eingebrannt. Einer der eindrucksvollsten Momente war, als die Menschen wieder anfingen, für Frieden und Freiheit zu tanzen, bereits kurz nachdem der Feind sie während des Tanzes angegriffen hatte. Hunderte von Menschen waren anwesend. Frauen, Kinder und ältere Menschen versammelten sich auf dem Tişrîn-Damm, fassten sich an den Händen und tanzten widerständig den Govend (traditioneller kurdischer Kreistanz).
Durch diesen Tanz stärkten die Menschen die Geschwisterlichkeit der Völker und wurden gleichzeitig zu einer wichtigen Quelle der Moral für ihre Kinder, die an der Front Widerstand leisteten. Viele derjenigen, die Hand in Hand auf dem Damm standen, hatten sich zuvor noch nie gesehen oder gekannt. Was sich dort abspielte, war eine kraftvolle Szene sozialer Einheit, kollektiver Zusammengehörigkeit und gemeinsamer Zielsetzung. Auf diesem Damm stand die greifbare Realität des Tişrîn-Widerstands, der die Geschwisterlichkeit der Völker symbolisierte.
Der unbändige Widerstand führte zum Sieg
Da der Feind die Entschlossenheit der Menschen und ihre Unterstützung für den Widerstand der Kämpfer:innen nicht tolerieren konnte, eskalierte er erneut den Angriff und bombardierte die Tanzenden mit einer Drohne. Sofort erfüllten Schreie die Luft, und die Verwundeten wurden unter den Rufen „Em ji mirinê mezintir in (Wir sind größer als der Tod)“ in das Dammgebäude getragen.
Nach einem kurzen Moment der Panik und Verwirrung kehrten die Menschen an den Ort zurück und setzten den Tanz der Freiheit fort. Die Szene lässt sich nicht leicht beschreiben. Man tanzt Hand in Hand mit anderen; einige sind gefallen oder verwundet, Blut bedeckt den Boden. Dennoch kehrt man zum Tanz zurück, um den Kampf der Gefallenen und Verwundeten fortzusetzen. Dies zeugt von einem immensen Willen und einem unerschütterlichen Widerstand, ohne zu zögern, ohne zu fragen, ob ein weiterer Angriff kommen könnte. So muss ein Freiheitstanz aussehen. Solche Momente trugen dazu bei, dass die Tişrîn-Revolution zum Sieg führte.
Während dieses gesamten Widerstandsprozesses wurde auf jede Bedrohung und jede Notlage, mit der die Völker Nord- und Ostsyriens konfrontiert waren, mit der lebendigen Verkörperung des Slogans „Em ji mirinê mezintir in“ reagiert. Dies war nicht nur ein Slogan, sondern drückte eine kollektive Haltung, eine Form des Widerstands und eine gemeinsame Identität aus.
Ein einziger, vereinter Körper
Der Widerstand beschränkte sich nie nur auf Tişrîn. Vier Monate lang fanden täglich Zeremonien auf Gefallenenfriedhöfen statt, in den Dörfern wurden zivile Bataillone gebildet und in den Häusern wurden Mahlzeiten für die Frontlinien zubereitet. Die Tişrîn-Revolution mobilisierte die Völker Nord- und Ostsyriens vollständig und organisierte sie zu einem einzigen, vereinten Körper.
Genau das war es, was die Revolution forderte: sich selbst und seine Umgebung intellektuell, praktisch und physisch als Ganzes zu organisieren und den Fokus auf den Sieg zu richten. Die Tişrîn-Revolution war eine Revolution des Sieges und des tiefgreifenden Gewinns. Sie steht als lebendige Erinnerung und direktes Zeugnis dafür, was die Völker der Region bereit waren, wenn nötig aufzugeben, und was sie dafür erreichen konnten.
Nach der Kobanê-Revolution wurde die Tişrîn-Revolution zur größten materiellen und moralischen Errungenschaft der Völker Nord- und Ostsyriens. Ein Jahr ist seit dem Tişrîn-Widerstand vergangen, doch er lebt in unseren Gedanken und Herzen weiter. Dieser Widerstand hat sich als neues Stalingrad, als neuer Widerstand der Burg Dimdim in die Weltgeschichte und das kollektive Gedächtnis eingegraben.
https://deutsch.anf-news.com/kultur/song-fur-den-tisrin-widerstand-bendava-me-ye-45253 https://deutsch.anf-news.com/frauen/ronahi-yekta-vorbild-unserer-generation-49411 https://deutsch.anf-news.com/frauen/ypj-kampferin-destan-rojhat-bei-luftangriff-gefallen-45823
Neue Korruptionsvorwürfe gegen Mitglieder von Selenskys Partei
Pflegegrad und Pflegegeld weil die Mutter nicht mehr Fensterputzen kann
Dass eine Mutter plötzlich sagt, sie könne die Fenster nicht mehr putzen, wirkt im ersten Moment wie ein reines Alltagsproblem. In vielen Familien ist es aber der Moment, in dem zum ersten Mal offen ausgesprochen wird, dass Kraft, Gleichgewicht, Ausdauer oder Sicherheit nachlassen.
Fensterputzen ist körperlich anspruchsvoll: Arme über Schulterhöhe, Drehbewegungen, längeres Stehen, manchmal sogar ein Tritt oder eine Leiter. Wer dabei unsicher wird, reagiert oft vernünftig und lässt es bleiben, weil die Sturzgefahr steigt. In der Praxis ist das häufig weniger „Bequemlichkeit“ als eine stille Risikoabwägung.
Genau hier entsteht die naheliegende Frage: „Bekommt sie jetzt einen Pflegegrad?“ Und ebenso häufig folgt die Enttäuschung, wenn die Pflegekasse erklärt, dass Hausarbeit allein dafür meist nicht ausreicht. Das ist kein Ausdruck mangelnder Wertschätzung für Belastungen im Haushalt, sondern eine Konsequenz daraus, wie Pflegebedürftigkeit in Deutschland definiert und begutachtet wird.
Pflegegrad ist keine Haushaltshilfe – und trotzdem kann der Haushalt der Anfang der Geschichte seinEin Pflegegrad soll vor allem dann greifen, wenn jemand im Alltag in seiner Selbstständigkeit eingeschränkt ist und deshalb regelmäßig Unterstützung benötigt. Gemeint ist nicht nur Pflege im engeren Sinn, sondern das gesamte Spektrum dessen, was Menschen brauchen, um ihren Tag verlässlich zu bewältigen: sich fortbewegen, sich orientieren, sich versorgen, Medikamente und Behandlungen handhaben, den Tagesablauf strukturieren und Kontakte halten.
Hausarbeit ist dabei ein Sonderfall. Sie kann sehr belastend sein und im Alter schnell „zu groß“ werden. Trotzdem entscheidet sie in der Pflegebegutachtung in der Regel nicht darüber, ob überhaupt ein Pflegegrad vergeben wird.
Wer nur deshalb Hilfe braucht, weil die Fenster nicht mehr geputzt werden können, erfüllt häufig nicht automatisch die Voraussetzungen. Das bedeutet jedoch nicht, dass es keine Unterstützung gibt – sondern eher, dass man genauer hinschauen muss, ob hinter dem „Fenster-Thema“ weitere Einschränkungen stehen, die im Begutachtungssystem eine Rolle spielen.
Wie Pflegebedürftigkeit heute beurteilt wirdDie Pflegebegutachtung fragt nicht: „Welche Tätigkeiten fallen schwer?“ Sie fragt: „Wie selbstständig ist die Person in typischen Lebensbereichen – und welche Hilfe ist notwendig?“ Dazu arbeitet das System mit sechs Lebensbereichen, in denen Einschränkungen bewertet und anschließend unterschiedlich gewichtet werden. Am Ende entsteht ein Gesamtpunktwert, aus dem der Pflegegrad abgeleitet wird.
Pflegebedürftigkeit beginnt im Begutachtungssystem ab einem Gesamtpunktwert von 12,5 Punkten. Pflegegrad 1 liegt im Bereich von 12,5 bis unter 27 Punkten.
Ab 27 Punkten kommt Pflegegrad 2 in Betracht, danach steigen die Pflegegrade mit zunehmender Beeinträchtigung. Diese Schwellen sind nicht bloß Theorie: Sie entscheiden darüber, ob Leistungen wie Entlastungsbetrag, Beratung, Pflegehilfsmittel oder – ab Pflegegrad 2 – Pflegegeld und Pflegesachleistungen gewährt werden.
Wo die Haushaltsführung im Gutachten auftaucht – und warum sie meist nicht entscheidetDie Begutachtung blendet Haushaltstätigkeiten nicht vollständig aus. Sie werden erfasst, allerdings als „weitere versorgungsrelevante Informationen“. In den Richtlinien zur Pflegebegutachtung wird die Haushaltsführung ausdrücklich beschrieben, einschließlich typischer schwerer Reinigungsarbeiten. Fensterputzen wird dort beispielhaft als körperlich schwere Haushaltstätigkeit genannt. Das wirkt zunächst so, als müsse es doch „zählen“.
Der entscheidende Satz steht allerdings in den Informationen des Medizinischen Dienstes für Versicherte: Einschränkungen bei außerhäuslichen Aktivitäten und bei der Haushaltsführung werden festgestellt, fließen aber nicht in die Berechnung des Pflegegrades ein. Sie dienen der besseren Planung von Versorgung und Beratung. Übersetzt heißt das:
Die Aussage „Sie kann keine Fenster mehr putzen“ kann im Gutachten vorkommen, sie ist aber normalerweise nicht der Hebel, der den Punktwert über die Schwelle hebt.
Das ist wichtig zu verstehen, weil sonst Erwartungen entstehen, die das System nicht erfüllt. Wer sich auf „Fensterputzen“ als Hauptargument stützt, riskiert, am Ende einen ablehnenden Bescheid zu bekommen – obwohl es tatsächlich Bedarf an Unterstützung gibt. Der bessere Weg ist, die Frage anders zu stellen: Welche Einschränkungen stecken hinter dieser einen Tätigkeit, und zeigen sie sich auch in Bereichen, die in die Bewertung eingehen?
Wann ein Antrag trotzdem sinnvoll sein kannEs gibt viele Situationen, in denen der Satz „Fenster putzen geht nicht mehr“ nur die sichtbare Spitze ist. Wenn jemand nicht mehr über Kopf arbeiten kann, kann das an Schulterarthrose, Herz-Kreislauf-Problemen, Atemnot oder neurologischen Einschränkungen liegen. Wenn jemand keinen Tritt mehr benutzt, kann Schwindel, Gangunsicherheit oder eine ausgeprägte Sturzangst dahinterstehen.
Wenn jemand „nicht mehr dran denkt“, kann das mit Konzentration, Orientierung oder beginnender Demenz zusammenhängen. Wenn jemand nicht mehr kraftvoll schrubben kann, kann das auf Muskelschwäche, Schmerzen oder Fatigue hindeuten.
All diese Ursachen können sich in Bereichen zeigen, die in der Pflegebegutachtung relevant sind. Häufig sind es zunächst kleine Dinge: Duschen wird unsicher, das Anziehen dauert deutlich länger, Treppen werden gemieden, Medikamente werden verwechselt, Termine werden vergessen, die Mahlzeiten werden einfacher oder fallen aus, der Tagesrhythmus entgleist.
Wer solche Veränderungen beobachtet, sollte sie nicht als „Alterserscheinungen, die man eben hinnimmt“ abtun, sondern als Hinweise, die man strukturiert dokumentieren kann.
Ein Antrag ist besonders dann erwägenswert, wenn sich Schwierigkeiten nicht nur bei einer einzelnen Haushaltstätigkeit zeigen, sondern wiederkehrend im Alltag, wenn regelmäßige Hilfe nötig wird oder wenn Sicherheit und Gesundheit ohne Unterstützung gefährdet sind. Auch wer zunächst „nur“ Pflegegrad 1 erreichen könnte, kann davon profitieren, weil damit Beratung, Hilfsmittel und Entlastung im Alltag leichter zugänglich werden.
Der Weg zum Pflegegrad: Antrag, Begutachtung, BescheidDer formale Start ist schlicht: Der Antrag wird bei der Pflegekasse gestellt, die bei der jeweiligen Krankenkasse angesiedelt ist. Nach dem Antrag beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst mit der Begutachtung. Diese findet in der Regel als persönliches Gespräch statt, häufig als Hausbesuch, in bestimmten Konstellationen auch als strukturiertes Telefoninterview. Die antragstellende Person erhält einen Terminvorschlag.
Im Gespräch geht es nicht um eine Momentaufnahme im Sinn von „Heute geht es doch ganz gut“, sondern um den typischen Alltag. Gutachterinnen und Gutachter wollen verstehen, was regelmäßig schwerfällt, wo Unterstützung nötig ist und wie verlässlich Tätigkeiten noch allein gelingen. Hilfreich sind Unterlagen, die das Bild stützen: Arztberichte, Facharztbefunde, Entlassungsberichte, ein aktueller Medikamentenplan und – wenn vorhanden – Pflegedokumentation eines Pflegedienstes.
Wichtig ist dabei: Es geht nicht darum, möglichst viele Diagnosen zu präsentieren, sondern die Auswirkungen auf die Selbstständigkeit nachvollziehbar zu machen.
Nach der Begutachtung wird das Ergebnis in einem Gutachten zusammengefasst und an die Pflegekasse geschickt. Die Pflegekasse erlässt den Bescheid über Pflegegrad und Leistungen und sendet auf Wunsch auch das Gutachten zu. Von der Antragstellung bis zum Bescheid sieht der Medizinische Dienst als Regelfall eine Bearbeitungsdauer von bis zu 25 Arbeitstagen.
Infografik zum Pflegegeld 2026 Wie man sich auf den Termin vorbereitet, ohne zu dramatisierenViele Familien scheitern nicht am „fehlenden Bedarf“, sondern an einer unglücklichen Darstellung. Aus Höflichkeit, Scham oder Gewohnheit werden Probleme kleingeredet. Ältere Menschen möchten nicht „zur Last fallen“ und zeigen sich beim Termin oft von ihrer stärkeren Seite. Genau das kann dazu führen, dass Einschränkungen unterschätzt werden.
Sinnvoll ist eine Vorbereitung, die den Alltag so beschreibt, wie er wirklich ist. Ein Pflegetagebuch, das über einige Tage festhält, wobei Hilfe nötig ist, wann etwas nicht gelingt oder nur unter großer Anstrengung, macht aus einem diffusen Gefühl ein belastbares Bild. Dabei zählt auch, ob Tätigkeiten nur noch unter Risiko möglich wären. Wer aus Angst vor einem Sturz nicht mehr duscht, ist nicht „selbstständig“, nur weil theoretisch eine Dusche vorhanden ist. Ebenso ist jemand nicht „fähig zum Fensterputzen“, wenn es nur noch auf einer Leiter ginge, die wegen Schwindel nicht mehr sicher ist.
Hilfreich ist außerdem, dass eine vertraute Person beim Termin anwesend ist. Der Medizinische Dienst empfiehlt das ausdrücklich, weil Angehörige oder andere Nahestehende häufig ergänzen können, was Betroffene selbst vergessen oder beschönigen.
Welche Leistungen schon bei Pflegegrad 1 helfen könnenPflegegrad 1 wird oft unterschätzt, weil er noch kein Pflegegeld wie bei Pflegegrad 2 und höher auslöst. In der Praxis kann er dennoch entlasten, vor allem durch Beratung und durch zweckgebundene Unterstützung im Alltag. Dazu gehört der Entlastungsbetrag, der im Jahr 2025 bei bis zu 131 Euro monatlich liegt und für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden kann.
Gerade dort kann auch haushaltsnahe Hilfe eine Rolle spielen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind und die Angebote entsprechend zugelassen sind.
Hinzu kommen Leistungen wie Pflegeberatung, Beratung in der eigenen Häuslichkeit, Pflegehilfsmittel zum Verbrauch und Zuschüsse für Maßnahmen, die das Wohnumfeld sicherer machen können. Das wirkt manchmal weniger spektakulär als ein „Fensterputz-Service“, kann aber die Weichen so stellen, dass Alltagssicherheit, Sturzprävention und Entlastung zusammenkommen.
Wenn der Bescheid nicht passt: Widerspruch ist kein TabuPflegegrade werden nicht selten als zu niedrig empfunden, manchmal wird der Antrag auch abgelehnt. Dann lohnt ein nüchterner Blick: Hat das Gutachten die tatsächliche Alltagsrealität erfasst? Wurden Einschränkungen im Bereich Selbstversorgung, Mobilität oder Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen ausreichend berücksichtigt? Sind typische Risiken und Hilfebedarfe klar benannt worden?
Wer mit der Entscheidung nicht einverstanden ist, kann Widerspruch einlegen.
Dafür gilt nach den Informationen des Medizinischen Dienstes eine Frist von einem Monat nach Erhalt des Bescheids. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass im Widerspruchsverfahren in der Regel erneut geprüft wird und häufig ein weiteres Gutachten entsteht. Ein Widerspruch ist damit kein „Krawall“, sondern ein vorgesehenes Instrument, wenn die Einstufung aus Sicht der Betroffenen nicht stimmig ist.
Welche Unterstützung möglich ist, auch ohne PflegegradWenn tatsächlich nur der Haushalt das Problem ist und die Mutter sonst weitgehend selbstständig bleibt, ist ein Pflegegrad nicht automatisch der passendste Zugang. Dann kann Unterstützung über andere Wege sinnvoller sein. Häufig wird zunächst privat organisiert, etwa über haushaltsnahe Dienstleistungen. In vielen Fällen lässt sich das zumindest steuerlich als haushaltsnahe Dienstleistung geltend machen, was die Kosten spürbar senken kann.
Je nach gesundheitlicher Situation kommen auch befristete Hilfen in Betracht, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder bei akuten Einschränkungen, wobei hier die Zuständigkeiten und Voraussetzungen zwischen Krankenversicherung, Pflegeversicherung und gegebenenfalls Sozialhilfeträgern unterschiedlich sind.
Wer unsicher ist, sollte die Pflegeberatung der Pflegekasse nutzen, denn diese Beratung steht nach Antragstellung zeitnah zu und kann helfen, die passende Leistungsschiene zu finden – auch dann, wenn am Ende kein Pflegegrad festgestellt wird.
QuellenMedizinischer Dienst Bund: Richtlinien zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach dem SGB XI, insbesondere zur Erhebung der Haushaltsführung und zur Einordnung von Fensterputzen als körperlich schwere Haushaltstätigkeit. Medizinischer Dienst: Informationsseite „Pflegebegutachtung“ (Standangaben 2025), unter anderem zu Punkteschwellen, Leistungsbeträgen einschließlich Entlastungsbetrag 2025 sowie zur Regeldauer bis zum Bescheid und zur Widerspruchsfrist
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So hoch ist das Pflegegeld ab 2026
Pflegegeld steht Versicherten ab Pflegegrad 2 zu, wenn die Pflege überwiegend zu Hause organisiert wird, typischerweise durch Angehörige oder nahestehende Personen. Pflegegrad 1 begründet keinen Anspruch auf Pflegegeld; hier greift ausschließlich der Entlastungsbetrag. Zuständig und auszahlend ist die Pflegekasse.
Die Beträge im Überblick: Pflegegeld 2026Die folgende Tabelle zeigt die gesetzlich festgelegten Pflegegeld-Sätze für die Jahre 2024, 2025 und – unverändert – 2026. Grundlage sind die offiziellen Übersichten des Bundesgesundheitsministeriums (BMG).
Pflegegeld pro Monat nach Pflegegrad (2024–2026) Pflegegrad 2024 2025 2026 Pflegegrad 1 kein Anspruch kein Anspruch kein Anspruch Pflegegrad 2 332 € 347 € 347 € Pflegegrad 3 573 € 599 € 599 € Pflegegrad 4 765 € 800 € 800 € Pflegegrad 5 947 € 990 € 990 €Quellen: BMG-Übersichten zu Leistungsbeträgen 2025 (inkl. Vergleich zu 2024).,
Pflegesachleistungen und KombinationsleistungWer zuhause versorgt wird, kann anstelle des Pflegegeldes Pflegesachleistungen durch einen ambulanten Dienst beanspruchen. Beide Leistungsarten lassen sich anteilig kombinieren: Wird die Sachleistung nur teilweise ausgeschöpft, wird der nicht genutzte Anteil als Pflegegeld ausgezahlt. Diese Kombinationsmöglichkeit ist ausdrücklich vorgesehen.
Pflegesachleistungen pro Monat (Vergleich 2024 vs. 2025/2026) Pflegegrad 2024 2025/2026 PG 1 kein Anspruch kein Anspruch PG 2 761 € 796 € PG 3 1.432 € 1.497 € PG 4 1.778 € 1.859 € PG 5 2.200 € 2.299 € Entlastungsbetrag und Jahresbudget: Was sich 2025 geändert hat – und was bleibtSeit 2025 erhalten Pflegebedürftige aller Pflegegrade in der häuslichen Versorgung einen Entlastungsbetrag von 131 € pro Monat, etwa für anerkannte Alltagsunterstützung. Zudem wurde zum 1. Juli 2025 das gemeinsame Jahresbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege eingeführt, das bis zu 3.539 € umfasst und flexibler einsetzbar ist. Beide Regelungen gelten 2026 unverändert fort.
Entlastungsbetrag (monatlich) Pflegegrade 2024 2025/2026 PG 1–5 125 € 131 € Voraussetzungen und Antrag: Der Weg zum PflegegeldVoraussetzung ist die Feststellung eines Pflegegrades ab 2 durch den Medizinischen Dienst oder Medicproof. Die Pflege muss überwiegend im häuslichen Umfeld organisiert sein.
Nach Bewilligung überweist die Pflegekasse das Pflegegeld monatlich; die Auszahlung kann rückwirkend ab Feststellung des Pflegegrades starten. Eine Beratung durch die Pflegekasse oder den Pflegestützpunkt ist gesetzlich vorgesehen und hilft, Kombinationsmöglichkeiten optimal zu nutzen.
2026 im Detail: Was ändert sich – und was ist in Arbeit?Bei den Auszahlungsbeträgen ändert sich 2026 nichts: Es bleibt bei den zum 1. Januar 2025 angehobenen Sätzen. Parallel arbeitet der Bund mit den Ländern an einer weitergehenden Pflegereform („Zukunftspakt Pflege“).
Diskutiert werden unter anderem bedarfsorientierte Leistungsbudgets, eine stärkere fachpflegerische Begleitung von Pflegegeld-Haushalten sowie Anpassungen am Begutachtungsverfahren. Konkrete Beschlüsse stehen aus; Empfehlungen der Facharbeitsgruppen liegen vor und werden weiter beraten.
Familienpflegegeld: Der Stand der DiskussionImmer wieder ist von einem Lohnersatz für pflegende Angehörige die Rede, häufig als „Familienpflegegeld“ bezeichnet. Ziel wäre es, Einkommenseinbußen bei Pflegezeiten abzufedern – ähnlich der Logik des Elterngeldes. Bislang handelt es sich jedoch um Vorhaben in der politischen Diskussion ohne verabschiedetes Gesetz; Umfang, Anspruchskreis und Starttermin sind offen. Entsprechende Berichte und Positionspapiere skizzieren Modelle, die 2026 anknüpfen könnten, eine verbindliche Regelung liegt aber nicht vor.
Stationäre Pflege: Zuschüsse der Kasse und wachsende EigenanteileDie Pflegekasse zahlt in der vollstationären Versorgung pauschale monatliche Beträge, deren Höhe mit dem Pflegegrad steigt. Unabhängig davon tragen Bewohnerinnen und Bewohner erhebliche Eigenanteile, insbesondere für Unterkunft, Verpflegung und den einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE). Der bundesweite Durchschnitt des Eigenanteils im ersten Jahr lag Mitte 2025 bei rund 3.108 € pro Monat; regionale Unterschiede sind erheblich.
Stationäre Pflege – Zuschüsse der Pflegekasse (seit 2025) und Beispielrechnung Pflegegrad Zuschuss Pflegekasse/Monat Ø Eigenanteil 1. Jahr* Beispiel: Ø Gesamtkosten/Monat PG 1 131 € ≈ 3.108 € ≈ 1.800–2.000 € bei Kurzaufenthalten, sonst individuell PG 2 805 € ≈ 3.108 € ≈ 3.913 € PG 3 1.319 € ≈ 3.108 € ≈ 4.427 € PG 4 1.855 € ≈ 3.108 € ≈ 4.963 € PG 5 2.096 € ≈ 3.108 € ≈ 5.204 €*Der Ø-Eigenanteil ist eine bundesweite Momentaufnahme Mitte 2025 und variiert je nach Bundesland und Einrichtung.
Erhöht sich das Pflegegeld im Jahr 2026?
Nein. Nach der Anhebung zum 1. Januar 2025 bleiben die Sätze 2026 unverändert. Die nächste reguläre Dynamisierung ist gesetzlich für 2028 vorgesehen. Das bedeutet: Die Auszahlung entspricht 2026 exakt den Beträgen von 2025 je Pflegegrad.
Wer hat Anspruch auf Pflegegeld und ab welchem Pflegegrad?
Pflegegeld erhalten Versicherte ab Pflegegrad 2, wenn die Pflege überwiegend zu Hause organisiert wird, meist durch Angehörige oder nahestehende Personen. Für Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld; hier steht ausschließlich der Entlastungsbetrag zur Verfügung.
Wie funktioniert die Kombination aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen?
Wer einen ambulanten Pflegedienst nur teilweise nutzt, erhält das Pflegegeld anteilig für den nicht genutzten Sachleistungsanteil. Maßgeblich ist der prozentuale Verbrauch der Sachleistung im Monat. Ein Rechenbeispiel: In Pflegegrad 3 beträgt das Pflegegeld 2025/2026 monatlich 599 €. Werden 40 % der Sachleistung ausgeschöpft, bleiben 60 % ungenutzt. Ausgezahlt werden dann 60 % von 599 €, also 359,40 € Pflegegeld.
Was umfasst der Entlastungsbetrag 2025/2026 und wofür kann er eingesetzt werden?
Der Entlastungsbetrag liegt 2025 und 2026 bei 131 € pro Monat für Pflegegrade 1 bis 5 in der häuslichen Versorgung. Er kann für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden, etwa für Betreuungsangebote, haushaltsnahe Hilfen oder qualifizierte Nachbarschaftshilfe, sofern diese landesrechtlich anerkannt ist.
Wie beantrage ich Pflegegeld und ab wann wird gezahlt?
Der Antrag erfolgt bei der zuständigen Pflegekasse. Nach der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst beziehungsweise Medicproof wird der Pflegegrad festgestellt. Die Auszahlung beginnt monatlich und kann rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Feststellung starten. Sinnvoll ist die frühzeitige Beratung über die Pflegekasse oder den Pflegestützpunkt, um Leistungen und Kombinationsmöglichkeiten passgenau zu nutzen.
Was ändert sich 2026 darüber hinaus für pflegende Angehörige?
Bei den Pflegegeld-Beträgen selbst gibt es 2026 keine Änderungen. Fortgeführt werden das seit 1. Juli 2025 geltende gemeinsame Jahresbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sowie die Entlastungsleistungen.
In der Politik wird ein mögliches Familienpflegegeld als Lohnersatzleistung diskutiert; hierzu liegt jedoch noch keine beschlossene, verbindliche Regelung vor. Unverändert hoch bleiben vielerorts die Eigenanteile in der stationären Pflege, weshalb eine regelmäßige Prüfung des Pflegegrades und der häuslichen Leistungs-Kombination empfehlenswert ist.
So sichern Angehörige alle Ansprüche
Es lohnt sich, regelmäßig zu prüfen, ob der festgestellte Pflegegrad den tatsächlichen Bedarf noch abbildet, denn eine Höherstufung erhöht das Pflegegeld oder die Sachleistung.
Ebenso sinnvoll ist die Kombination von Pflegegeld mit anteiligen Sachleistungen, wenn ambulante Dienste punktuell unterstützen. Unabhängige Pflegeberatung durch Kassen oder Pflegestützpunkte hilft, Anträge korrekt zu stellen, Fristen einzuhalten und das gemeinsame Jahresbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege optimal zu nutzen.
Fazit
Für Pflegebedürftige und Familien bedeutet 2026 Bestandswahrung: Die zum Jahresbeginn 2025 erhöhten Beträge bleiben bestehen. Finanzielle Planungssicherheit schafft das nur bedingt, denn Eigenanteile – insbesondere in der stationären Versorgung – bleiben hoch. Politisch werden strukturelle Reformen weiter diskutiert; die nächste gesetzliche Leistungsanpassung ist zum 1. Januar 2028 geplant.
Wer die eigenen Ansprüche kennt und Beratung nutzt, kann dennoch spürbar profitieren – gerade durch die Kombinationsmöglichkeiten im häuslichen Bereich und das seit 2025 eingeführte flexible Jahresbudget.
Quellen: BMG-Übersicht (Zuschüsse), Berichte zu durchschnittlichen Eigenanteilen Stand Oktober 2025.
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“Jasmine Meets Olive” celebrates Arab-Kurdish unity in Damascus
Damascus, Dec. 28 (SANA) The Syrian National Library in Damascus hosted the cultural event “Jasmine Meets Olive” on Saturday, highlighting Syria’s rich cultural diversity and celebrating the unity between Arab and Kurdish communities. The event also honored individuals who supported families displaced from Eastern Ghouta to Afrin in 2018.
Organized by the Ministry of Culture’s Directorate of Children’s Culture, the event featured an art exhibition showcasing 82 works by 38 children and adolescents from Arab and Kurdish backgrounds. Their creations, including paintings and handcrafted items, were presented by the Anbar Community Center in collaboration with the Idleb Women’s Empowerment Support Center.
The celebration included musical and theatrical performances emphasizing shared cultural heritage. Kurdish musician Fathi Sheikho’s buzuq performance and the Salmiya-based choir Hanaya performed Damascene folk songs alongside patriotic classics, while young actors from the “Stars of Free Syria” troupe honored martyrs of the Syrian revolution.
Aref Jweijati, Deputy Director of Children’s Culture at the Ministry of Culture, said the event aimed to promote coexistence after decades of exclusionary policies of the former regime, while Salah al-Din Karo, Director of Afrin Religious Endowments, praised the humanitarian support provided by Afrin residents to displaced families.
The exhibition highlighted collaboration between Arab and Kurdish youth, reflecting a shared commitment to cultural expression and national unity. Students like Nazliya Nasser of Afrin expressed aspirations for freedom and empowerment through mandala-inspired artwork, while others showcased embroidery, woodworking, and recycled crafts, guided by local empowerment programs.
Bervian Bozo, coordinator of the Anbar Center’s Afrin office, emphasized that the event reinforced social cohesion between Syria’s Arab and Kurdish communities. Khaled Taffour, director of Afrin’s Teacher Preparation Institute, added that cultural diversity is a source of national strength when nurtured through dialogue and cooperation.
The event concluded with tributes to community leaders who supported displaced families, along with performances, poetry readings, and theatrical sketches, underscoring the resilience and unity of Syrians across ethnic and cultural lines.
R.A
Zuzahlungsbefreiung ab 2026 bei Schwerbehinderung
Zuzahlungen belasten viele gesetzlich Versicherte – gerade Menschen mit Behinderung, die häufig regelmäßig medizinische Leistungen benötigen. Grundsätzlich ändert sich zum Jahreswechsel 2026 voraussichtlich nichts: Entscheidend bleibt die sogenannte Belastungsgrenze, ab der Krankenkassen von weiteren Zuzahlungen befreien.
Parallel wird aber seitens der Bundesregierung über höhere Zuzahlungsbeträge diskutiert; ein Beschluss liegt derzeit nicht vor. Für Betroffene heißt das: Die Befreiungsregeln und Prozentsätze gelten fort, die konkrete Höhe einzelner Zuzahlungen könnte sich politisch noch verändern.
Rechtsgrundlage: § 61/§ 62 SGB V und die Chroniker-RichtlinieZuzahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung sind gesetzlich normiert. § 61 SGB V regelt die typischen Eigenanteile – etwa 10 % je Leistung, mindestens 5 € und höchstens 10 € (z. B. bei Arzneimitteln; besondere Deckel gelten u. a. für Hilfsmittel zum Verbrauch).
§ 62 SGB V begrenzt die Summe dieser Eigenanteile pro Kalenderjahr: Grundsätzlich bei 2 % der jährlichen „Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt“, bei Menschen mit einer schwerwiegenden chronischen Erkrankung in Dauerbehandlung bei 1 %.
Die genaue Definition „schwerwiegend chronisch“ und der Nachweis sind in der Chroniker-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) festgelegt.
Schwerbehinderung ist nicht automatisch Chroniker-StatusEin Schwerbehindertenausweis allein senkt die Belastungsgrenze nicht von 2 % auf 1 %. Die abgesenkte Grenze greift nur, wenn die Kriterien der Chroniker-Richtlinie erfüllt sind – insbesondere eine ärztlich bestätigte Dauerbehandlung wegen derselben schwerwiegenden Erkrankung.
Bestimmte Konstellationen können den Nachweis erleichtern, etwa ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 60 oder ein Pflegegrad 3–5; maßgeblich bleibt aber die ärztliche Bescheinigung zum Chroniker-Status.
Wer zusätzlich die empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen versäumt (Jahrgänge nach dem 1. April 1972), kann auf die 2 %-Grenze zurückfallen.
Aspekt Regel 2026 Geltungsjahr Die Befreiung und Belastungsgrenzen gelten kalenderjahresbezogen für 2026. Zielgruppe Gesetzlich Versicherte; besondere Relevanz für Menschen mit Schwerbehinderung und/oder chronischer Erkrankung. Rechtsgrundlage § 61 SGB V (Zuzahlungen), § 62 SGB V (Belastungsgrenze), Chroniker-Richtlinie des G-BA. Grundprinzip Summe aller gesetzlichen Zuzahlungen wird pro Jahr auf eine persönliche Belastungsgrenze begrenzt; danach Befreiung. Belastungsgrenze allgemein 2 % der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt des Haushalts nach Abzug gesetzlicher Freibeträge. Abgesenkte Grenze 1 % bei anerkannt schwerwiegender chronischer Erkrankung in Dauerbehandlung (Chroniker-Status). Schwerbehinderung vs. Chroniker Ein Schwerbehindertenausweis allein senkt die Grenze nicht; maßgeblich ist die Erfüllung der Chroniker-Kriterien. Nachweis Chroniker-Status Ärztliche Bescheinigung nach G-BA-Richtlinie; regelmäßige Behandlung wegen derselben schweren Erkrankung erforderlich. Vorsorgeanforderung Nichtteilnahme an empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen kann zum Wegfall der 1 %-Grenze führen (ausnahmsabhängig). Haushaltsprinzip Berechnung auf Basis der gemeinsamen Bruttoeinnahmen des Haushalts; alle zu berücksichtigenden Personen einbeziehen. Freibeträge Gesetzlich definierte Freibeträge für Partner und weitere Angehörige sowie Kinderfreibeträge mindern die Bemessungsgrundlage. Anrechenbare Zuzahlungen Gesetzlich vorgesehene Zuzahlungen u. a. für Arznei- und Verbandmittel, Heil-/Hilfsmittel, Krankenhaus, Reha, Fahrkosten (wenn verordnet). Nicht anrechenbar Mehrkosten außerhalb der gesetzlichen Zuzahlungen, z. B. Aufzahlungen über Festbetrag, Wahlleistungen, nicht verordnungsfähige OTC-Präparate. Fahrkosten bei Schwerbehinderung Übernahme bei bestimmten Merkzeichen (z. B. aG, Bl, H) oder hohen Pflegegraden; Zuzahlung 10 % je Fahrt (min. 5 €, max. 10 €). Genehmigungspflicht Für viele Fahrten zur ambulanten Behandlung ist vorab die Genehmigung der Krankenkasse erforderlich. Vorauszahlung Freiwillige Vorauszahlung in Höhe der voraussichtlichen Belastungsgrenze möglich; Befreiung gilt dann sofort für das gesamte Jahr. Befreiungsausweis Wird nach Erreichen der Belastungsgrenze von der Krankenkasse ausgestellt; gilt für das laufende Kalenderjahr. Belege Quittungen über alle Zuzahlungen sammeln; ärztliche Bescheinigung für Chroniker-Status bereithalten. Rückwirkende Erstattung Eine Erstattung zu viel gezahlter Zuzahlungen ist in der Praxis rückwirkend möglich; Fristen der Kasse beachten. Sonderregel niedrige Einkommen Bei Bürgergeld/Grundsicherung richtet sich die Grenze nach den maßgeblichen Regelsätzen der Bedarfsgemeinschaft. Mögliche Änderungen 2026 Politische Debatten zu höheren Einzelzuzahlungen betreffen nicht die prozentuale Belastungsgrenze; aktueller Stand zu Jahresbeginn prüfen. Praktisches Vorgehen Früh ärztlichen Nachweis sichern, Belege sammeln oder Vorauszahlung leisten, bei Fahrten Genehmigungen einholen, bei der Kasse informieren. So wird die Belastungsgrenze 2026 berechnetFür die Berechnung zählen die Bruttoeinnahmen des Haushalts. Vom Familienbrutto werden gesetzlich definierte Freibeträge abgezogen: für den ersten weiteren Angehörigen 15 % der jährlichen Bezugsgröße, für jeden weiteren 10 % der Bezugsgröße; für Kinder der Kinderfreibetrag nach § 32 Abs. 6 EStG.
2026 beträgt die (voraussichtliche) jährliche Bezugsgröße 47.460 €; damit ergeben sich 7.119 € (15 %) als Freibetrag für den ersten Angehörigen und 4.746 € (10 %) für weitere.
Der Kinderfreibetrag steigt 2026 planmäßig auf insgesamt 9.756 € je Kind. Auf die so verminderte Bemessungsgrundlage wird die 2 %-Grenze (bzw. 1 % bei anerkannter schwerwiegender chronischer Erkrankung) angewandt.
Beispiel: Ein verheirateter Versicherter mit einem Kind und 36.000 € Jahresbrutto im Haushalt zieht 7.119 € (Partner) und 9.756 € (Kind) ab. Die maßgebliche Summe sinkt auf 19.125 €. Die Belastungsgrenze liegt damit bei 382,50 € (2 %) bzw. 191,25 € (1 %).
Was als Zuzahlung zählt – und was nichtAnzurechnen sind nur gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlungen zu Kassenleistungen, etwa bei Arznei- und Verbandmitteln, Heil- und Hilfsmitteln, Krankenhausaufenthalten, medizinischer Rehabilitation, häuslicher Krankenpflege sowie medizinisch verordneten Fahrkosten.
Nicht mitzählen dürfen Eigenanteile oder Mehrkosten, die außerhalb der gesetzlichen Zuzahlungen liegen – beispielsweise Aufzahlungen bei Zahnersatz, nicht verordnungsfähige OTC-Präparate, Wahl-/Premiumausführungen von Hilfsmitteln oder Mehrkosten über dem Festbetrag.
Antrag, Nachweise und FristenDie Befreiung gilt immer kalenderjahresbezogen und wird nicht automatisch gewährt. Sobald die persönliche Belastungsgrenze erreicht ist, stellt die Krankenkasse einen Befreiungsausweis aus.
Möglich ist auch eine Vorauszahlung in Höhe der voraussichtlichen Belastungsgrenze zu Jahresbeginn; dann gilt die Befreiung sofort für das ganze Jahr.
Wichtig sind Quittungen über Zuzahlungen sowie – bei der 1 %-Grenze – die ärztliche Chroniker-Bescheinigung und der Nachweis therapiegerechten Verhaltens. Eine rückwirkende Erstattung ist in der Praxis bis zu vier Jahre möglich.
Spezielle Erleichterungen bei Fahrkosten für Menschen mit SchwerbehinderungFür Fahrten zur ambulanten Behandlung werden Kosten in bestimmten Fällen übernommen. Anspruch besteht insbesondere bei Schwerbehinderten mit den Merkzeichen „aG“, „Bl“ oder „H“ sowie bei Pflegegrad 4–5; bei Pflegegrad 3 braucht es zusätzlich eine ärztlich bescheinigte dauerhafte Mobilitätsbeeinträchtigung.
Die allgemeine Zuzahlungsregel gilt auch hier (10 % je Fahrt, mindestens 5 €, höchstens 10 €, nicht mehr als die tatsächlichen Kosten). In vielen Fällen ist eine vorherige Genehmigung der Kasse erforderlich.
Sonderfall niedrige Einkommen und SozialleistungenWer Bürgergeld, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung erhält, hat eine besondere – deutlich niedrigere – Belastungsgrenze. Maßstab ist dann nicht das reale Haushaltseinkommen, sondern der jeweils geltende Regelbedarf der Bedarfsgemeinschaft; daraus leitet sich die 2 %- bzw. 1 %-Grenze ab.
Die konkreten Euro-Beträge verändern sich mit den jährlich angepassten Regelsätzen.
Mögliche Änderungen bei den Zuzahlungsbeträgen – der Stand der DebatteIm Herbst 2025 wurde eine Anhebung der Zuzahlungen um 50 % (z. B. Mindestbetrag 7,50 €, Höchstbetrag 15 €, Klinik 15 €/Tag) politisch diskutiert. Hierüber ist bislang nicht entschieden.
Für die Befreiung bleibt zudem maßgeblich die prozentuale Belastungsgrenze, die durch solche Betragsanpassungen unverändert bliebe. Betroffene sollten die Entwicklung verfolgen und sich zu Jahresbeginn 2026 bei ihrer Kasse nach dem aktuellen Stand erkundigen.
Fazit: Was Menschen mit Schwerbehinderung 2026 konkret tun solltenSchwerbehinderung allein begründet keine automatische 1 %-Grenze – entscheidend ist der anerkannte Chroniker-Status nach G-BA-Richtlinie. Wer regelmäßig wegen derselben schweren Erkrankung in Behandlung ist, sollte sich die 1 %-Grenze frühzeitig ärztlich bescheinigen lassen, Belege sammeln oder die Befreiung per Vorauszahlung sichern.
Für Mobilität und Teilhabe sind zudem die erleichterten Regeln bei Fahrkosten wichtig. So lässt sich vermeiden, dass gesundheitliche Versorgung an finanziellen Hürden scheitert.
Quellenhinweise (Auswahl): Gesetzestexte und Richtlinien (§ 61/62 SGB V; Chroniker-Richtlinie des G-BA), Informationsseiten des Bundesgesundheitsministeriums (Zuzahlungen, Fahrkosten), Verbände/Kassen (vdek, AOK), sowie aktuelle Berichte zur politischen Debatte um Zuzahlungen.
Der Beitrag Zuzahlungsbefreiung ab 2026 bei Schwerbehinderung erschien zuerst auf Gegen Hartz IV - Bürgergeld Ratgeber und Hartz 4 Tipps.
Syrian rescuers save people during river crossing attempt on Lebanon border
Homs, Dec. 28 (SANA) Syrian civil defense teams, supported by the Syrian army, rescued several people from drowning late Sunday as they attempted to cross the Syrian–Lebanese border through an unofficial route.
The incident occurred near the villages of al-Shabruniyeh and al-Dabbousiyeh, close to the town of Talkalakh in western Homs province, where a group of people tried to cross the Southern al-Kabir River amid heavy rainfall and strong currents.
Munir Qaddour, head of the Talkalakh Civil Defense center, said rescue teams were dispatched after reports of people being swept away near al-Shabruniyeh, an area known for illegal border crossings. He said rising water levels and fast-moving currents forced rescuers to proceed on foot, accompanied by army personnel.
After several hours, rescuers located two women and a young man. They were given first aid at the scene and later transferred to Talkalakh National Hospital for treatment. Survivors told rescuers that the group consisted of 11 people, four of whom managed to return to Lebanon, while others were carried away by the river.
Search efforts were suspended after teams were unable to safely enter the river due to the dangerous conditions, Qaddour said. A reinforcement unit, including divers and specialized rescue vehicles, was later deployed, but operations were postponed because of safety concerns. Coordination with Lebanese authorities was planned to resume the search from the Lebanese side of the border.
One survivor, Maria al-Samman, said she was part of multiple groups attempting to cross from Syria into Lebanon, describing the route as particularly hazardous during winter due to swollen waterways. She said Syrian forces reached them before they could complete the crossing the river and transferred them to emergency services.
Another survivor, Syrian refugee Nayef Riya, said Lebanese security forces had detained him while he was traveling to work in Lebanon and escorted him and others to a border area opposite al-Dabbousiyeh, where they were instructed to cross the river back into Syria. He said most were unable to cross due to heavy rain and strong currents, while he was rescued after being swept away.
Unofficial border crossings between Syria and Lebanon, particularly in western Homs province, are frequently used despite the risks.
Traditional handicrafts exhibition held in Maaloula near Damascus
Maaloula, Dec. 28 (SANA) Local tourism authorities and cultural groups on Saturday opened a traditional handicrafts exhibition in the historic town of Maaloula, northeast of Damascus, featuring handmade works by artisans from the capital and surrounding areas.
The exhibition, titled “Our Victory Is Celebration,” was organized by the Tourism Directorate in Damascus countryside in cooperation with two cultural associations and is being held at Saint George Hall. The event coincides with Liberation Day, Christmas and the New Year.
On display are a variety of traditional Syrian crafts, including handwoven textiles, natural wood products, copperware, fine art pieces, chandeliers, and decorative items made from cement and wool inspired by the Christmas season. The exhibition also includes artistic and folkloric performances.
Father Jalal Ghazal of Saint George Monastery said the event reflects a renewed sense of social openness in the country and expressed hope for stability and peace.
Mohammad al-Qassem, director of tourism for Damascus countryside, said Maaloula was chosen for the exhibition because of its historical and cultural significance. He added that bringing together artisans from Damascus and its countryside supports local cooperation and contributes to tourism development in the area.
Adnan Tanbakji, head of the Authentic Traditions Association, said participating artisans presented works reflecting Syria’s traditional craftsmanship, noting strong public attendance since the exhibition opened.
Mohammad Talal Taqi al-Din, secretary of the al-Sharqiyat Association, said the group was represented by six artisans, along with participants from Maaloula and nearby towns. He said the timing of the exhibition, which coincides with Christmas, added symbolic value to the event.
Artisans taking part said the exhibition provides an opportunity to showcase their work and pass on traditional skills to younger generations through training and education, helping preserve Syria’s cultural heritage.
Riester-Rente soll sich grundlegend ändern – 3 Fehler jetzt vermeiden
Die Riester-Rente war einmal als Antwort auf eine wachsende Versorgungslücke gedacht: Wer im Alter seinen Lebensstandard halten will, sollte zusätzlich zur gesetzlichen Rente kapitalgedeckt vorsorgen – unterstützt durch Zulagen und Steuervorteile.
In der Praxis siehts das alles aber anders aus. Zu hohe Kosten, komplizierte Förderungen, geringe Renditen in der Niedrigzinsphase und starre Produktvorgaben haben dazu geführt, dass der Markt schrumpfte und viele Riester-Verträge nicht mehr aktiv bespart werden.
Ein Gesetzentwurf, den das Kabinett im Dezember 2025 beschlossen hat, sieht nun einen grundlegenden Umbau der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge vor. Starttermin der neuen Produktwelt soll der 1. Januar 2027 sein.
Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist dabei entscheidend, zwei Dinge auseinanderzuhalten: Erstens geht es nicht um eine „sofortige Abschaffung“ bestehender Riester-Verträge. Zweitens ist das Vorhaben zwar weit gediehen, aber noch nicht endgültiges Recht – Bundestag und Bundesrat müssen das Gesetz beraten, ändern und beschließen.
Wer heute handelt, sollte also weder in Panik verfallen noch die Reform als bloßes Versprechen abtun, sondern die Übergangszeit nutzen, um den eigenen Vertrag nüchtern zu prüfen.
Warum Riester in der Realität so oft enttäuscht hatDie Riester-Förderung funktioniert bis heute nach einem festen Muster: Eigenbeiträge werden durch Zulagen ergänzt, zusätzlich kann ein Sonderausgabenabzug in der Steuererklärung greifen, wenn er günstiger ist als die Zulagen. Um die volle Zulage zu erhalten, muss ein Mindesteigenbeitrag gezahlt werden, der sich aus vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens ergibt, begrenzt auf 2.100 Euro; Zulagen werden dabei angerechnet.
Die Grundzulage beträgt 175 Euro pro Person und Jahr, die Kinderzulage liegt je nach Geburtsjahr des Kindes bei 185 Euro oder 300 Euro; für junge Sparerinnen und Sparer gibt es außerdem einmalig einen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro.
Diese Konstruktion hat einen Haken: Sie ist für viele Menschen erklärungsbedürftig und fehleranfällig. Wer zu wenig einzahlt, erhält Zulagen nur anteilig. Wer die Zulagenbeantragung nicht sauber regelt oder Einkommens- und Familiensituation unterschätzt, verschenkt Förderung. Gleichzeitig fraßen bei zahlreichen Tarifen Abschluss- und Verwaltungskosten sowie Garantievorgaben einen Teil der Rendite. Gerade in klassischen Versicherungsvarianten war das Problem in der Niedrigzinsphase besonders sichtbar.
Hinzu kommt, dass die Statistik der Vertragszahlen nicht automatisch zeigt, wie viele Menschen wirklich aktiv vorsorgen: Das BMAS weist ausdrücklich darauf hin, dass auch ruhende Verträge im Bestand enthalten sind und deren Anteil auf „gut ein Fünftel bis knapp ein Viertel“ geschätzt wird.
Auch die Größenordnung des Rückzugs ist belegt. Der bereinigte Bestand an Riester-Verträgen lag Ende 2024 insgesamt bei knapp 15 Millionen. Gleichzeitig ist es plausibel, dass historisch deutlich mehr Verträge abgeschlossen wurden: In der öffentlichen Debatte wird häufig von rund 20 Millionen abgeschlossenen Riester-Verträgen seit Einführung gesprochen – und davon, dass mehr als fünf Millionen vorzeitig beendet wurden. Beides ist miteinander vereinbar, weil „abgeschlossen seit 2002“ etwas anderes meint als „heute noch im Bestand“.
Was die Reform ab 2027 verändern soll: weniger Zwang, mehr Kapitalmarkt, neue FörderungDer Kabinettsbeschluss vom 17. Dezember 2025 ist mehr als eine kosmetische Korrektur. Der Regierungsentwurf trägt den Anspruch, die geförderte private Altersvorsorge „einfacher“, „kostengünstiger“ und flexibler zu machen. Inhaltlich stechen vier Bausteine heraus.
Erstens soll es künftig neben sicherheitsorientierten Produkten auch ein renditeorientiertes „Altersvorsorgedepot“ ohne Garantien geben.
Damit wird staatlich gefördertes Vorsorgesparen stärker an Kapitalmarktanlagen herangeführt, ausdrücklich auch über Fonds- und ETF-Lösungen. Die Logik dahinter ist nachvollziehbar: Wer Jahrzehnte Zeit hat, kann Kursschwankungen eher aushalten, und die Renditechancen steigen, wenn teure Garantien entfallen.
Zweitens führt der Entwurf ein Standardprodukt ein, das die Produktauswahl erleichtern soll. Für dieses „Standarddepot“ sieht der Entwurf eine gesetzliche Begrenzung der Effektivkosten vor. Genannt wird eine maximale durchschnittliche jährliche Renditeminderung durch Kosten von 1,5 Prozent über die Vertragslaufzeit.
Das ist ein heikler Punkt: Für Verbraucher ist eine harte Kostenschranke attraktiv, Anbieter kritisieren dagegen oft, dass Beratung, Vertrieb und Verwaltung damit unter Druck geraten.
Drittens wird die Auszahlungsphase deutlich flexibler beschrieben als im bisherigen Riester-Universum. Der Entwurf nennt die Möglichkeit von langlaufenden Auszahlungsplänen bis mindestens zum 85. Lebensjahr neben lebenslangen Leistungen.
Für viele Menschen ist genau das praktisch relevant, weil die Kosten und Bedingungen von Verrentungslösungen maßgeblich bestimmen, wie viel am Ende monatlich ankommt.
Viertens soll die staatliche Förderung grundlegend umgebaut werden. Die Bundesregierung beschreibt eine künftig beitragsproportionale Zulagenlogik: Gefördert werden sollen 1.800 Euro Eigenvorsorge im Jahr. Bis zu 1.200 Euro Eigenbeitrag gibt es 30 Cent Zulage pro Euro, für weitere 600 Euro 20 Cent. So entsteht eine maximale Grundzulage von bis zu 480 Euro im Jahr.
Für Eltern ist zusätzlich eine Kinderförderung vorgesehen, die sich ebenfalls an den Eigenbeiträgen orientiert; in den offiziellen Erläuterungen ist von 25 Cent pro Spar-Euro und Kind bis zu einem Maximalbetrag von 300 Euro jährlich die Rede.
Der Berufseinsteigerbonus soll erhalten bleiben. Das Bundesfinanzministerium konkretisiert außerdem, dass die bisherige starre Grundzulage und die bisherige starre Kinderzulage durch das neue beitragsabhängige System ersetzt werden sollen; bei der Kinderförderung würde das Geburtsjahr des Kindes künftig keine Rolle mehr spielen. Zusätzlich nennt das Ministerium eine Mindestjahreseinzahlung von 120 Euro als Voraussetzung für Zulagen.
Wechsel, Übertragung, Gebühren: Was mit bestehenden Riester-Verträgen passieren sollEin verbreitetes Missverständnis ist die Sorge, bestehende Riester-Verträge würden „abgeschaltet“. Nach Darstellung der Bundesregierung ist das nicht geplant: Wer bereits einen Riester-Vertrag hat, kann ihn auch nach der Reform weiter besparen; es soll keine automatische Kündigung und keine automatische Umwandlung geben. Neuabschlüsse im alten Riester-Modell sollen ab 2027 allerdings nicht mehr möglich sein.
Gleichzeitig soll ein freiwilliger Wechsel in die neue Produktwelt ausdrücklich möglich werden. Genau hier wird es für Sparer konkret: Lohnt es sich, das vorhandene geförderte Kapital – inklusive Zulagen – zu übertragen? Und welche Gebühren fallen dabei an?
Der Entwurf arbeitet mit mehreren Stellschrauben. Er erwähnt zum einen, dass Abschlusskosten künftig über die gesamte Vertragslaufzeit verteilt werden sollen, damit ein Anbieterwechsel nicht erneut wie ein Kostenschock wirkt.
Zum anderen greift er das Thema Wechselkosten direkt auf: Nach geltendem Recht existiert bereits eine Obergrenze für Wechselkosten beim abgebenden Anbieter; im Kontext des Entwurfs wird beschrieben, dass nach fünf Jahren ein Wechsel kostenfrei zu gewähren sein soll und die Obergrenze von 150 Euro nur noch innerhalb dieser Fünfjahresfrist gilt.
Dazu kommen weitere Begrenzungen, die verhindern sollen, dass der neue Anbieter überhöhte Abschluss- und Vertriebskosten auf das übertragene Kapital kalkuliert.
Für Verbraucher heißt das: Ein Wechsel ist politisch erwünscht, soll aber nicht folgenlos „gratis“ sein, weil je nach Produktwelt weiterhin Kostenbestandteile entstehen können.
Das macht die Abwägung anspruchsvoll: Wer heute kündigt, löst oft sehr teure Rückabwicklungen aus. Wer später wechselt, muss die neue Kostenstruktur prüfen und dabei genau hinschauen, ob ein angeblicher Kostenvorteil real ist oder nur auf dem Papier steht.
Warum „kündigen“ häufig die schlechteste Reaktion istIn vielen Fällen ist eine förderschädliche Kündigung die teuerste Art, Unzufriedenheit zu beenden. Der Mechanismus ist einfach: Bei Kündigung müssen Zulagen und gegebenenfalls Steuervorteile zurückgezahlt werden. Zusätzlich wirken Abschluss- und Verwaltungskosten, die in den ersten Jahren besonders stark ins Gewicht fallen, weil sie bereits angefallen sind, die Rendite aber noch nicht lange arbeiten konnte.
Wer heute kündigt, macht den Vertrag in der Regel nicht „besser“, sondern beendet ihn zu einem Zeitpunkt, an dem die Nachteile bereits realisiert sind, während mögliche Vorteile der langen Laufzeit nicht mehr eintreten können.
Wenn ein Vertrag wirklich nicht mehr tragbar ist, wird deshalb häufig die Beitragsfreistellung als Zwischenlösung empfohlen. Das bedeutet: Das vorhandene Guthaben bleibt stehen, neue Einzahlungen werden ausgesetzt, und damit entfallen auch künftige Zulagen – aber es wird kein Rückzahlungsmechanismus ausgelöst wie bei einer Kündigung.
Eine Beitragsfreistellung ist zudem reversibel: Wer später doch wieder besparen will, kann das häufig wieder aufnehmen. Gerade in einer Reformphase kann das rational sein, weil es Zeit verschafft, bis Produkte, Kosten und Regeln der neuen Förderung endgültig feststehen.
Wann Weiterbesparen sinnvoll sein kann – und wann Vorsicht angebracht istEs gibt Personengruppen, für die Riester trotz aller Kritik weiterhin passen kann. Das gilt insbesondere dann, wenn ein großer Teil der jährlichen Einzahlung aus Zulagen besteht. In solchen Fällen trägt der Staat einen spürbaren Anteil, und selbst mäßige Renditen können durch die Förderquote kompensiert werden.
Genau deshalb betonen Verbraucherexperten häufig, dass Familien mit mehreren kindergeldberechtigten Kindern und eher niedrigen Einkommen oft überdurchschnittlich profitieren, während gutverdienende Singles ohne Kinder sehr viel stärker von Kosten und Garantievorgaben „ausgebremst“ werden.
Umgekehrt ist Vorsicht angebracht, wenn ein Vertrag dauerhaft ohne volle Zulagen läuft, weil der Mindesteigenbeitrag nicht erreicht wird, oder wenn die Kostenstruktur des Vertrags hoch ist und die Kapitalanlage kaum Chancen auf Rendite lässt.
Hier kommt es weniger auf Bauchgefühl an als auf Zahlen: Wie hoch sind laufende Kosten? Wie ist das Kapital angelegt? Welche garantierten Leistungen stehen welchen realistischen Erträgen gegenüber? Und wie hoch ist die tatsächliche Förderung, die im eigenen Fall ankommt?
Auszahlungsphase: Warum das Timing vor der Rente besonders heikel istFür Menschen, die bereits kurz vor dem Rentenbeginn stehen, ist die Reformdebatte nicht abstrakt, sondern eine konkrete Timing-Frage. Im bestehenden System sind die Auszahlungsregeln stark vom Vertragswerk und den gesetzlichen Rahmenbedingungen geprägt.
Beispielsweise ist eine Teilkapitalauszahlung zu Beginn der Auszahlungsphase möglich, allerdings begrenzt: Bis zu 30 Prozent des Riester-Kapitals dürfen als Einmalbetrag entnommen werden, der Rest fließt typischerweise in die lebenslange Leistung. Das schafft Planbarkeit, ist aber nicht immer kostengünstig, weil Verrentungskosten und Kalkulationen die Höhe der monatlichen Zahlbeträge beeinflussen.
Der Regierungsentwurf stellt in Aussicht, die Auszahlungsphase stärker zu flexibilisieren, etwa durch Auszahlungspläne bis mindestens 85 Jahre. Wer unmittelbar vor der Auszahlungsentscheidung steht, sollte deshalb besonders sorgfältig prüfen, ob es sinnvoll ist, irreversible Schritte zu gehen, solange der Gesetzgeber die Spielregeln möglicherweise erweitert.
Das ist keine pauschale Empfehlung zum „Aufschieben um jeden Preis“. Es ist ein Hinweis darauf, dass der Start der Auszahlungsphase oft unumkehrbare Folgen hat – und dass es im Zweifel besser sein kann, einige Monate länger im Status quo zu bleiben, wenn das Geld nicht dringend benötigt wird.
Die heikle Statistikfrage: „Unter 1.000 Euro Rente“ – was solche Zahlen bedeuten und was nichtIn der öffentlichen Diskussion über Altersvorsorge tauchen regelmäßig stark vereinfachte Aussagen auf, etwa dass „ein großer Teil“ der Rentnerinnen und Rentner weniger als 1.000 Euro pro Monat bekomme. Solche Sätze wirken alarmierend, sind aber ohne Begriffsklärung nur begrenzt aussagekräftig. Entscheidend ist, ob von der gesetzlichen Rente als Zahlbetrag gesprochen wird oder von Nettoeinkommen insgesamt, ob Haushaltskonstellationen berücksichtigt werden und ob Teilzeitbiografien, Hinterbliebenenrenten oder zusätzliche Einkünfte einbezogen sind.
Das Statistische Bundesamt hat beispielsweise für das Jahr 2021 ausgewiesen, dass ein erheblicher Anteil der Rentnerinnen und Rentner in Privathaushalten ein Nettoeinkommen unter 1.000 Euro hatte, wobei die Betroffenheit bei Frauen deutlich höher lag als bei Männern. Das ist ein sozialpolitisch wichtiger Befund – er beschreibt aber Nettoeinkommen, nicht automatisch die individuelle gesetzliche Rente und nicht automatisch die Situation von Menschen mit zusätzlichen Einkommensquellen.
Geförderte private Vorsorge kann eine Versorgungslücke mindern, sie ersetzt aber weder eine solide Erwerbsbiografie noch löst sie strukturelle Unterschiede wie Teilzeit, Niedriglohn oder Erwerbsunterbrechungen.
Was Sparer jetzt tun sollten: nüchtern prüfen, Fehler vermeiden, Entscheidungen vertagen, wenn sie teuer wärenWer heute einen Riester-Vertrag hat, sollte vor allem drei typische Fehlentscheidungen vermeiden: eine vorschnelle Kündigung, das jahrelange Weiterlaufenlassen eines ineffizienten Vertrags aus reiner Trägheit und eine überhastete Produktumstellung auf Basis von Werbung statt Vertragsdetails.
Sinnvoll ist eine Bestandsaufnahme, die nicht mit Schlagworten arbeitet, sondern mit Vertragsdaten: Wie hoch ist das aktuelle Guthaben? Welche Kosten werden jährlich belastet? Welche Anlageform steckt dahinter? Wird die volle Zulage regelmäßig erreicht oder nur anteilig? Wer die volle Förderung erhalten will, muss die Mechanik des Mindesteigenbeitrags beherrschen; die Deutsche Rentenversicherung erklärt ihn nachvollziehbar und zeigt, wie Zulagen die erforderliche Eigenleistung reduzieren können.
Wenn der Vertrag unattraktiv wirkt, kann eine Beitragsfreistellung eine saubere Zwischenlösung sein. Sie verhindert, dass neue Beiträge in ein möglicherweise ungünstiges Kostenmodell fließen, ohne die teuren Rückabwicklungsfolgen einer Kündigung auszulösen. Parallel lohnt es sich, die Reform konkret zu verfolgen: Sobald Anbieter neue Altersvorsorgedepots oder Standarddepots tatsächlich am Markt anbieten, werden Kosten, Anlageoptionen und Auszahlungsbedingungen vergleichbar. Erst dann lässt sich belastbar beantworten, ob ein Wechsel im eigenen Fall wirklich mehr bringt.
Wer kurz vor dem Rentenbeginn steht, sollte außerdem besonders aufmerksam auf den Zeitpunkt der Auszahlungsentscheidung achten und sich im Zweifel unabhängig beraten lassen, bevor die Auszahlungsphase startet. Bei knapper Liquidität kann ein Abwarten unpraktisch sein; ohne Druck ist es jedoch legitim, die Reformdebatte mitzudenken, weil die geplante Flexibilisierung genau in dieser Phase spürbar werden soll.
Einordnung: Die Reform schafft Chancen, aber kein GratisversprechenDie Stoßrichtung des Entwurfs ist klar: Weg von der komplizierten, teuren Garantiewelt, hin zu besser verständlicher Förderung, höherer Kapitalmarktbeteiligung und strengeren Kostengrenzen zumindest im Standardprodukt. Das kann die Attraktivität für viele erhöhen, insbesondere für Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen und für Familien, wenn die Förderquoten tatsächlich so greifen wie beschrieben.
Gleichzeitig bleiben zwei Risiken. Das erste ist politisch: Bis zur endgültigen Verabschiedung können Details geändert werden, auch beim Starttermin. Das zweite ist finanziell: Kapitalmarktprodukte ohne Garantien schwanken.
Wer die Nerven dafür nicht hat oder nur kurze Laufzeiten hat, kann durch schlechte Zeitpunkte mehr verlieren als gewinnen. Genau deshalb ist die Reform nicht automatisch „besser für alle“, sondern eher ein Werkzeugkasten, der für verschiedene Lebenslagen unterschiedlich passt.
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Rente: Amazon Prime für viele Rentner deutlich günstiger
Seit der jüngsten Anpassung im Frühjahr 2025 kostet eine Standard-Prime-Mitgliedschaft in Deutschland 8,99 Euro pro Monat oder 89,90 Euro bei jährlicher Zahlung. Wer Filme und Serien weiterhin ohne Werbung sehen möchte, muss zusätzlich 2,99 Euro monatlich einkalkulieren.
Kein klassischer SeniorentarifAnders als bei einigen Verkehrsverbünden oder Kulturinstitutionen bietet Amazon keinen pauschalen Rabatt, der allein ans Lebensalter anknüpft. Weder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen noch die öffentlich kommunizierten Preislisten nennen einen „Rentner-Tarif“. Darauf weisen sowohl deutsche Verbraucher-Portale als auch internationale Vergleichsseiten ausdrücklich hin.
Sozialrabatt: Die halbe Gebühr bei nachgewiesener BedürftigkeitEine Preishalbierung ist dennoch möglich. Wer in Deutschland einen aktuellen Bescheid über die Befreiung vom Rundfunkbeitrag oder einen kommunalen Sozial- beziehungsweise Familienpass vorlegt, zahlt nur 4,49 Euro im Monat; eine vergünstigte Jahresvariante gibt es nicht.
Nach zwölf Monaten verlangt Amazon einen neuen Nachweis, um Missbrauch auszuschließen.
Rentnerinnen und Rentner beikommen RabatteDiese Regelung betrifft viele Ruheständlerinnen und Ruheständler, denn niedrige Altersrenten oder ergänzende Grundsicherungsleistungen führen häufig zur Rundfunkbeitragsbefreiung. Altersbedingt wird also nicht der Preis, wohl aber die Eintrittskarte zur Ermäßigung bestimmt: Wer seine Bedürftigkeit belegt, profitiert unabhängig vom Geburtsjahr.
Blick über die Grenze: Prime Access in den USA und seine GrenzenIn den Vereinigten Staaten heißt das Pendant „Prime Access“ und richtet sich an Medicaid-, SNAP- oder SSI-Empfänger.
Die Gebühr liegt dort bei 6,99 US-Dollar, inhaltlich entspricht das Angebot einer Vollmitgliedschaft. Das Programm ist jedoch nur für US-Amerikaner zugänglich und lässt sich nicht auf deutsche Konten übertragen.
Indirekt sparen: Jahresabo, Testphase und das Teilen der VersandvorteileWer den vollen Preis bezahlt, kann die Kosten durch das Jahresabo effektiv senken oder den 30-tägigen Gratis-Test regelmäßig erst kurz vor dem Prime Day aktivieren, um in der wichtigen Angebotsphase zahllose Produkte ohne Aufpreis liefern zu lassen. Für Haushalte mit zwei Erwachsenen lohnt zudem die Funktion „Prime Household“:
Die Versandvorteile lassen sich mit einer zweiten Person an derselben Adresse teilen, sodass sich zumindest dieser Teil der Gebühr faktisch halbiert – alle Streaming-Dienste bleiben allerdings accountgebunden.
Rechtliche Entwicklungen rund um PreissteigerungenNach einer Klage der Verbraucherzentrale NRW erklärte das Landgericht Düsseldorf die Preisanpassungsklausel von 2022 für unwirksam. Ob Kundinnen und Kunden Rückerstattungen erhalten, wird derzeit noch verhandelt.
Das Urteil zeigt jedoch, dass Preisänderungen juristisch überprüfbar bleiben und eröffnet gerade einkommensschwachen Seniorinnen und Senioren die Aussicht auf Nachzahlungen.
Kosten-Nutzen-Abwägung im AlterFür viele Rentnerinnen und Rentner liegt der Mehrwert von Prime weniger im Streaming als in der Logistik: kostenfreier Premiumversand, Same-Day-Lieferung bei Medikamentenzubehör oder große, schwere Haushaltsartikel, die nicht selbst getragen werden müssen.
Wer regelmäßig bestellt, kann die Ausgaben binnen weniger Monate amortisieren; bei sporadischem Bedarf genügt oft der Mindestbestellwert für versandkostenfreie Lieferungen – ganz ohne Mitgliedschaft.
AusblickAmazon hat sein Preisgefüge in den vergangenen Jahren mehrfach angepasst und erweitert ständig sein Leistungspaket. Ein echter Seniorentarif ist bislang nicht in Sicht. Entscheidend bleibt daher der individuelle Status: Wer sozialrechtlich als bedürftig gilt, erhält den halben Preis; wer nur das reguläre Altersruhegeld bezieht, muss die Vollgebühr zahlen oder auf indirekte Spartricks zurückgreifen.
FazitAmazon Prime wird durch das Erreichen des Rentenalters allein nicht billiger. Erst Nachweise über geringe Einkünfte öffnen die Tür zum Sozialrabatt. Damit koppelt Amazon den Preis nicht an die Zahl der Lebensjahre, sondern an die finanzielle Situation – ein Modell, das durchaus Vorteile bietet, aber nur einen Teil der Seniorinnen und Senioren erreicht.
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Uganda, Tanzania draw in AFCON group C clash
Rabat, Dec. 28, (SANA) Uganda and Tanzania played out a 1–1 draw on Saturday in a Group C encounter at the Africa Cup of Nations in Morocco.
Tanzania took the lead just before the hour mark through Simon Msuva, who found the net in the 59th minute. Uganda responded late on, with Ouchi Ikpezo scoring the equalizer in the 80th minute to secure a point for his side.
The result leaves both teams with one point from the group, sitting third and fourth respectively, behind group leaders Tunisia and second-placed Nigeria.