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Vor der Rente arbeitslos: Von der Bewerbungspflicht sich befreien lassen?

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Arbeitslos zu werden kurz vor dem Eintritt in die Rente betrifft viele ältere Arbeitnehmer. Viele stellen sich dann die Frage: Muss ich mich jetzt noch bewerben, obwohl ich sehr bald schon in die Rente gehen kann?

Obwohl es für einige ein Schock sein kann, sehen es andere als bewusste Entscheidung an, um eine Brücke zwischen ihrem bisherigen Berufsleben und dem Ruhestand zu schlagen.

Ältere Arbeitnehmer häufig von Kündigungen betroffen

Für viele Menschen ist der Verlust des Arbeitsplatzes kurz vor dem Erreichen des Rentenalters ein schwerer Schlag.

Diese Phase des Lebens ist oft mit der Planung für einen ruhigeren Lebensabschnitt verbunden, und ein unerwarteter Jobverlust kann bedeutende finanzielle und psychologische Auswirkungen haben.

Während einige diese Situation als einen Schock erleben, nutzen andere sie bewusst als eine Brücke zwischen dem aktiven Arbeitsleben und dem Ruhestand.

Doch unabhängig von der Wahrnehmung stellt sich für die Betroffenen die entscheidende Frage: Muss man sich in dieser Lebensphase noch aktiv um eine neue Stelle bewerben?

Bewerbungspflicht kurz vor der Rente

Diese Frage ist besonders relevant, da viele kurz vor der Rente stehende Betroffene sich fragen, ob sie weiterhin den Anforderungen des Arbeitsmarktes nachkommen müssen.

In vielen Fällen verlangen die Arbeitsagenturen, dass Arbeitslose eine sogenannte Eingliederungsvereinbarung unterzeichnen.

Die Vereinbarung bestimmt, welche Unterstützung die Arbeitsagentur bietet und welche Anforderungen die Arbeitslosen erfüllen müssen, wie beispielsweise die Mindestanzahl von Bewerbungen pro Monat oder die Teilnahme an spezifischen Maßnahmen für ältere Arbeitnehmer.

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Rechtliche Grundlage und individuelle Abmachungen

Es gibt jedoch keinen gesetzlichen Passus, der älteren Arbeitslosen erlaubt, eine Vereinbarung mit dem Arbeitsvermittler zu treffen, die sie von der Bewerbungspflicht befreit und stattdessen einen vorzeitigen Renteneintritt mit möglichen Abschlägen vorsieht.

Die Realität der Eingliederungsvereinbarungen und die Durchsetzung von Anforderungen können stark variieren und hängen oft von der Person ab, die bei der Arbeitsagentur zuständig ist. Ein junger Sachbearbeiter mag streng nach den Regeln verfahren, während ein erfahrener Vermittler die Situation eines älteren Arbeitslosen realistischer einschätzen und weniger fordern könnte.

Entscheidung Arbeitslosengeld als Überbrückung

Einige Betroffene entscheiden sich dann bewusst für eine Phase der Arbeitslosigkeit als Überbrückung zur Rente.

Diese Zeit kann genutzt werden, um sich auf den neuen Lebensabschnitt vorzubereiten, sei es durch Weiterbildung, Hobbys oder ehrenamtliche Tätigkeiten. Doch auch hier bleibt die Frage, inwiefern man den Anforderungen der Arbeitsagentur nachkommen muss.

Kein gesetzlicher Freibrief für den vorzeitigen Ruhestand

Es gibt also keine gesetzliche Regelung, die älteren Arbeitslosen automatisch erlaubt, sich dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung zu stellen. Die Entscheidung und die Anforderungen sind individuell und können nicht pauschalisiert werden.

Wichtig: Auch wenn das Alter berücksichtigt wird und man vielleicht nicht dieselben Anforderungen wie jüngere Arbeitslose erfüllen muss, kann von einem dennoch eine gewisse Mitwirkungspflicht erwartet werden.

Zusammenfassend lässt sich also sagen, dass die Situation für Betroffene kurz vor der Rente komplex ist und individuelle Lösungen erfordert. Es gibt keinen allgemeingültigen „Nichtangriffspakt“ mit dem Arbeitsvermittler, und die gesetzlichen Rahmenbedingungen bieten keinen automatischen Schutz vor den Anforderungen des Arbeitsmarktes.

Früher in Rente könnte helfen

Die Möglichkeit, früher in Rente zu gehen, kann attraktiv sein, doch oft ist sie mit finanziellen Einbußen verbunden. Daher ist ist wichtig, alle Optionen sorgfältig abzuwägen und gegebenenfalls professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen, um eine informierte Entscheidung treffen zu können.

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1800 Euro Rente – So viel wird jetzt in 2025 abgezogen

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1.800 Euro monatliche Bruttorente klingen solide – und sie liegen tatsächlich deutlich über dem Durchschnitt in Deutschland.

Doch Bruttorente ist nicht Nettorente. Von der ausgewiesenen Monatsrente gehen für gesetzlich Versicherte Pflichtbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab; außerdem können – abhängig von Rentenbeginn und persönlicher Lage – Einkommensteuern fällig werden. Erst nach diesen Abzügen zeigt sich, was wirklich jeden Monat auf dem Konto ankommt.

Pflichtbeiträge: Kranken- und Pflegeversicherung

Für Rentnerinnen und Rentner in der gesetzlichen Krankenversicherung gilt 2025 der allgemeine Beitragssatz von 14,6 Prozent. Hinzu kommt ein kassenindividueller Zusatzbeitrag; der gesetzlich festgelegte durchschnittliche Zusatzbeitragssatz beträgt 2025 2,5 Prozent.

Auf gesetzliche Renten tragen Rentenversicherung und Rentner die Krankenkassenbeiträge hälftig.

Wer den Durchschnitt zugrunde legt, kommt damit auf eine Eigenbelastung von 8,55 Prozent der Bruttorente (14,6 % + 2,5 % = 17,1 %; davon die Hälfte). Die tatsächliche Last kann je nach Zusatzbeitrag der eigenen Kasse leicht abweichen.

Anders die Pflegeversicherung: Deren Beitrag zahlen Rentnerinnen und Rentner allein. Seit 1. Januar 2025 liegt der allgemeine Satz bei 3,6 Prozent; Kinderlose zahlen 4,2 Prozent.

Für Familien mit mehreren berücksichtigungsfähigen Kindern (bis zum 25. Geburtstag) sind Abschläge vorgesehen – bis hin zu 2,6 Prozent bei fünf und mehr Kindern. Wer dauerhaft mindestens ein Kind hat, bleibt lebenslang beim 3,6-Prozent-Satz.

Steuern auf die Rente: Rentenfreibetrag, Grundfreibetrag, Pauschalen

Mit der nachgelagerten Besteuerung ist die Rente grundsätzlich steuerpflichtig. Wie viel, hängt maßgeblich vom Jahr des Rentenbeginns ab. Für Neurentnerinnen und -rentner 2025 bleiben 16,5 Prozent ihrer erstmalig gezahlten Jahresrente dauerhaft steuerfrei; 83,5 Prozent bilden den steuerpflichtigen Anteil.

Wichtig: Der steuerfreie Betrag wird einmalig als absoluter Euro-Betrag festgeschrieben und steigt bei späteren Rentenanpassungen nicht prozentual mit. Nach geltender Rechtslage wird die Vollversteuerung erst für Rentenbeginne ab 2058 erreicht.

Ob tatsächlich Einkommensteuer zu zahlen ist, entscheidet der Grundfreibetrag. Er wurde für 2025 auf 12.096 Euro angehoben.

Zusätzlich berücksichtigt das Finanzamt bei Renteneinkünften automatisch eine Werbungskosten-Pauschale von 102 Euro sowie den Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 Euro.

Liegt das zu versteuernde Einkommen unter dem Grundfreibetrag, fällt keine Einkommensteuer an.

Rechenbeispiel 2025: Günther mit 1.800 Euro Monatsrente

Nehmen wir als Beispiel diesen Fall: Günther, ledig, kinderlos, gesetzlich krankenversichert, Rentenbeginn Juli 2025, keine weiteren Einkünfte, kein Kirchensteuerabzug.

Seine Jahresbruttorente beträgt 1.800 € × 12 = 21.600 Euro. Davon sind wegen des Rentenbeginns 2025 83,5 Prozent steuerpflichtig, also 18.036 Euro. Von diesem steuerpflichtigen Rentenanteil werden als Sonderausgaben zunächst Günthers eigene Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie die

Pauschalen abgezogen:

Krankenversicherung (Eigenanteil): 8,55 % von 21.600 € = 1.846,80 Euro.
Pflegeversicherung (kinderlos): 4,2 % von 21.600 € = 907,20 Euro.
Pauschalen: 102 € Werbungskosten + 36 € Sonderausgaben.

Damit ergibt sich ein zu versteuerndes Einkommen von 15.144 Euro. Nach dem Einkommensteuertarif 2025 (Grundtarif) resultiert daraus eine Einkommensteuer von 513 Euro; Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer fallen in dieser Konstellation nicht an.

Rechnet man Steuer und Sozialabgaben von der Bruttorente herunter, verbleiben 18.333 Euro netto pro Jahr – das entspricht rund 1.528 Euro netto im Monat.

Was Ihre persönliche Nettorente zusätzlich beeinflusst

Die Nettorente kann spürbar variieren. Wer mindestens ein Kind hat, zahlt in der Pflegeversicherung 3,6 Prozent statt 4,2 Prozent – bei 21.600 Euro Jahresrente macht das 129,60 Euro weniger Beitrag pro Jahr und erhöht die Nettorente um gut 11 Euro pro Monat; bei mehreren Kindern unter 25 erhöht sich der Vorteil vorübergehend.

Umgekehrt wirkt ein überdurchschnittlich hoher Zusatzbeitrag der eigenen Kasse dämpfend. Steuerlich können zusätzliche absetzbare Ausgaben (z. B. Krankheits- und Pflegekosten, Spenden, Handwerkerleistungen) das zu versteuernde Einkommen weiter senken – in manchen Fällen bis auf null Einkommensteuer.

Korrektur eines verbreiteten Zahlendrehers

Im Netz kursiert für 2025 gelegentlich die Angabe „1.296 Euro“ beim Grundfreibetrag – gemeint sind 12.096 Euro. Dieser Wert ist gesetzlich festgelegt und gilt für Alleinstehende; bei Zusammenveranlagung verdoppelt er sich.

Fazit

Wer 2025 mit 1.800 Euro Bruttorente neu in Ruhestand geht, landet – bei durchschnittlichem Krankenkassen-Zusatzbeitrag und ohne Kinder – in der Praxis bei rund 1.525 bis 1.530 Euro Nettorente pro Monat. Mit Kind(ern), günstiger Kasse oder zusätzlichen absetzbaren Ausgaben kann der Netto-Betrag höher liegen; mit teurerer Kasse entsprechend niedriger.

Entscheidend ist: Jahr des Rentenbeginns, Kranken- und Pflegebeiträge sowie die individuelle Steuerlage bestimmen das Ergebnis. Wer es genau wissen will, sollte die eigenen Daten durchrechnen – am besten mit den aktuellen Parametern für 2025.

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Zweierlei Maß: Svenja-Marla Liebich und die deutsche Gesinnungsjustiz

Damit wir wissen, bei welchen Verbrechen sich der totalitäre Shithole-Staat so richtig ins Zeug legt, während er vor orientalischen Messerschlitzern und “Vor-den-Zug”-Killern längst den Schwanz einzieht und westliche Unterwerfung praktiziert, empfiehlt sich ein Blick auf das Strafregister der Transfrau Svenja-Marla Liebich. Liebich gilt seit dem Nichtantritt ihrer Haftstrafe im Frauengefängnis Chemnitz am vergangenen Freitag als […]

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At least 500 killed as 6.0 quake hits northeast Afghanistan

SANA - Syrian Arab News Agency - 1. September 2025 - 10:12

Kabul, SANA- At least 500 people passed away and hundreds injured in an earthquake hit Kunar province, northeastern Afghanistan on Sunday evening.

Xinhua news agency quoted local sources as saying: “The earthquake measuring 6 on the Richter scale rattled Hindu Kush mountainous region in northeastern Afghanistan, killing more than 500 people and injuring about 1,000 others”.

The European-Mediterranean Seismological Centre (EMSC) said Sunday that the earthquake occurred at a depth of 10 km, 42 km eastern-northeastern of Jalalabad.

Rafah/Manar

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Education, higher ed ministers inspect students’ projects at Damascus Int’l Fair

SANA - Syrian Arab News Agency - 1. September 2025 - 10:08

Damascus Countryside,SANA–Minister of Education Mohammed Abdul Rahman Turko and Minister of Higher Education and Scientific Research Marwan Hallabi toured the 62nd Damascus International Fair on Monday, highlighting student-driven projects and creative displays across multiple educational sectors.

The ministers visited pavilions dedicated to Ministry of Education projects, including modern teaching technologies, vocational education crafts, and initiatives from the Excellence and Creativity Authority. They also toured exhibits from universities, the Syrian Development Organization, the Atomic Energy Authority, and the Saudi and Turkish pavilions.

Turko told SANA the fair serves as an important window to showcase Syria’s educational vision and future plans. He stressed the complementary relationship between school and university systems, noting that “outputs of education are inputs for higher education, and vice versa.”

Hallabi emphasized that the fair is not only an exhibition but also a platform for innovation, science, and international academic engagement. He underlined the importance of linking education to the labor market through research projects and patents that address economic and social needs.

Deputy Education Minister Youssef Annan added that Syrian students displayed strong skills in vocational fields, technology, and robotics, underscoring the fair’s role as a forum for knowledge exchange and exposure to global educational trends.

The tour also included Finance Minister Mohamed Yisr Barnieh, Transport Minister Yaarub Badr, and several senior officials.

 Nawal/ Manar

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SCO Plus meeting

PRESIDENT OF RUSSIA - 1. September 2025 - 10:05

Vladimir Putin took part in the SCO Plus meeting.

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Jobcenter lehnt Bürgergeld wegen Wohngeld ab – Das ist jedoch rechtswidrig

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Immer wieder lehnen Jobcenter einen Antrag auf Bürgergeld ab und verweisen auf vorrangige Leistungen wie Wohngeld und Kinderzuschlag. Das ist rechtswidrig, wie der Hilfsverein Tacheles e.V. warnt.

Hilfebedürftige Familie stellte Bürgergeld-Antrag

Im konkreten Fall hatte eine Familie mit zu geringem Einkommen beim Jobcenter Landkreis Kassel einen Antrag auf Bürgergeld (Leistungen nach dem SGB II) gestellt. Das Jobcenter lehnte allerdings den Antrag mit Verweis auf vorrangige Leistungen ab. Das allerdings widerspricht der aktuellen Rechtslage.

Ablehnung mit Hinweis auf vorrangige Leistungen rechtswidrig

Die Leistungen des Bürgergeldes (früher Hartz IV) sind sogenannte Rechtsanspruchsleistungen. Sie müssen erbracht werden, wenn Hilfebedürftigkeit vorliegt. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn der Antragsteller selbst ausdrücklich darauf verzichtet.

So urteilte auch das Bundessozialgericht:
„Nach ständiger Rechtsprechung des BSG ist nur eine tatsächlich zugeflossene Einnahme als “bereites Mittel” geeignet, den konkreten Bedarf im jeweiligen Monat zu decken“ (AZ: B 14 AS 161/11 R).

Auch die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat in ihrer Weisung zu § 67 die Jobcenter angewiesen, auch bei Bezug von Wohngeld + Kinderzuschlag in Vorleistung zu gehen.

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Bürgergeld: Krankmeldung beim Jobcenter: So Kosten sparen

So wie die Bundesagentur für Arbeit an:
„Sofern ein vorrangiger Anspruch auf Kinderzuschlag festgestellt wird, ist im Sinne einer zeitnahen Sicherstellung des Lebensunterhalts aber regelmäßig in Vorleistung zu gehen, d. h. die Leistungen nach dem SGB II sind zu bewilligen und es ist ein Erstattungsanspruch anzumelden. Dies gilt auch im Hinblick auf andere vorrangige Leistungen” (Weisung zu § 67).

Bürgergeld darf nicht abgelehnt werden bis vorrangige Leistungen gezahlt werden

Problematisch ist, dass es oft mehrere Monate dauert, bis Wohngeld bewilligt wird. Während dieser Wartezeit besteht aber Hilfebedürftigkeit, die zunächst durch das Jobcenter ausgeglichen werden muss.

“SGB II-Leistungen dürfen nicht wegen des Ausbleibens einer anderen Sozialleistung verweigert werden. Das heißt, das Verwaltungshandeln in Kassel ist schon aus diesem Grund grob rechtswidrig”, kritisiert daher auch die Beratungsstelle.

Zudem besteht für Bewilligungszeiträume, die bis zum 30. Juni 2023 beginnen, keine Verpflichtung, Wohngeld zu beantragen (§ 85 SGB II). Auch deshalb ist der Ablehnungsbescheid mit Hinweis auf vorrangige Leistungen rechtswidrig.

Jobcenter beachtete Rechtslage nicht

Das Jobcenter Landkreis Kassel hat somit die aktuelle Rechtslage nicht beachtet. Weder kommt die Behörde ihrer Beratungspflicht (§ 14 SGB I und § 14 Abs. 2 SGB II) nach, noch kann sie nachvollziehbare Berechnungen über vorrangige Leistungen liefern. “Zusammengefasst: eine glatte Sechs”, so das harte Urteil von Tacheles e.V..

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„Mit diesen Europäern gibt es absolut nichts mehr zu verhandeln“

ANTI-SPIEGEL - Fundierte Medienkritik - 1. September 2025 - 10:00
Ich bin wirklich froh, dass die Sommerpause des wöchentlichen Nachrichtenrückblicks des russischen Fernsehens vorbei ist, denn in den Beiträgen vor allem des russischen Deutschland-Korrespondenten erfahre ich über die politische Woche in Europa und Deutschland oft Dinge, die andere Medien nicht berichtet haben. So hat der russische Deutschland-Korrespondent am Sonntag beispielsweise berichtet, dass Gastgeber Dänemark den […]
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Grundsicherung statt Bürgergeld: Mehr Macht für die Jobcenter und Totalsanktionen

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Die Diskussion um die Zukunft der Grundsicherung nimmt weitere konkrete Züge an. Während die CDU/CSU ein gänzlich neues Grundsicherungsgesetz fordert, setzt die SPD auf Anpassungen im bestehenden System.

Beide Lager einigten sich Ende August 2025 auf ein Eckpunktepapier, das tief in das Leben von Millionen Bürgergeld-Beziehenden eingreifen würde. Hinter den nüchtern klingenden Begriffen wie „Mitwirkungspflicht“, „Passiv-Aktiv-Transfer“ oder „Schonvermögen“ verbirgt sich eine mögliche Zäsur im deutschen Sozialstaat.

Härtere Sanktionen und noch härtere Strafen

Besonders gravierend ist die Verschärfung der Sanktionspraxis. Bislang waren Kürzungen zwar möglich, aber gedeckelt. Nach dem Karlsruher Urteil von 2019 galt zudem eine Grenze von maximal 30 Prozent, um das Existenzminimum nicht anzutasten.

Künftig jedoch sollen sofortige Kürzungen um 30 Prozent bei bloßen Terminversäumnissen eingeführt werden.

Noch schwerwiegender: Wer wiederholt eine zumutbare Arbeit ablehnt, soll komplett aus dem Leistungsbezug fallen – ein inhumaner Schritt, der faktisch bedeutet, dass Betroffene keinerlei staatliche Sozialleistungen mehr erhalten.

Für Bürgergeld-Bezieher bedeutet dies eine erhebliche Verunsicherung. Schon kleine Versäumnisse im Kontakt mit dem Jobcenter könnten existenzielle Folgen haben. Während ein verpasster Termin bisher allenfalls zu einer vorübergehenden Kürzung führte, droht künftig der unmittelbare Verlust eines Drittels der Leistungen.

Wiederholte Arbeitsverweigerung kann den vollständigen Ausschluss nach sich ziehen – selbst wenn Betroffene dadurch in Obdachlosigkeit oder Hunger geraten.

Vorrang der Vermittlung: Druck auf Arbeitsfähige in schlecht bezahlte Arbeit

Ein weiterer Schwerpunkt des Papiers ist der „Vorrang der Vermittlung“. Alle, die als arbeitsfähig gelten, sollen so schnell wie möglich in den Arbeitsmarkt integriert werden – auch über kurzfristige oder geringqualifizierte Tätigkeiten.

Für die Betroffenen bedeutet das, dass die Zumutbarkeitskriterien enger gefasst werden könnten. Wer eine Stelle ablehnt, weil sie weit entfernt liegt, schlecht bezahlt ist oder nicht zur eigenen Qualifikation passt, riskiert künftig Sanktionen.

Besondere Beachtung soll dabei zwar die Situation von Menschen mit psychischen Erkrankungen finden. Doch die Erfahrungen der Vergangenheit zeigen, dass die Umsetzung solcher Ausnahmeregelungen in der Praxis häufig an unklaren Diagnosen, langwierigen Verfahren und überlasteten Jobcentern scheitert. Gerade diese Gruppe ist damit von zusätzlichem Druck bedroht.

Jobcenter mehr Mittel, aber auch mehr Macht

Die Jobcenter sollen gestärkt werden, sowohl finanziell als auch organisatorisch. Jeder Leistungsbeziehende soll ein individuelles Angebot zur Beratung, Unterstützung und Vermittlung erhalten.

Auf den ersten Blick klingt dies positiv, doch die geplanten Sanktionen könnten dazu führen, dass Beratung nicht als Hilfe, sondern als Zwangsinstrument empfunden wird.

Für Bürgergeld-Beziehende bedeutet das: Wer die Angebote nicht annimmt oder nicht wie gefordert reagiert, riskiert empfindliche Kürzungen bis hin zum totalen Leistungsentzug.

Passiv-Aktiv-Transfer: Fördern oder verpflichten?

Der sogenannte Passiv-Aktiv-Transfer soll gesetzlich verankert und ausgeweitet werden. Gemeint ist damit, dass Gelder, die bisher für passive Leistungen wie den Lebensunterhalt gezahlt wurden, verstärkt in Maßnahmen zur Qualifizierung, Beschäftigung oder Reha fließen.

Für die Betroffenen könnte dies Chancen bieten – etwa durch Weiterbildungsangebote oder Programme zur Gesundheitsförderung.

Gleichzeitig erhöht es aber den Druck: Wer sich weigert, an diesen Maßnahmen teilzunehmen, verliert unter Umständen seine Ansprüche.

Schonvermögen und Unterkunftskosten: Ende der Karenzzeiten

Eine weitere einschneidende Änderung betrifft das Schonvermögen. Bislang gab es eine Karenzzeit, in der Ersparnisse oder auch hohe Wohnkosten unberücksichtigt blieben.

Künftig soll das Schonvermögen an die „Lebensleistung“ gekoppelt werden, die Karenzzeit entfällt.

Das bedeutet konkret: Menschen, die erst kürzlich in die Arbeitslosigkeit geraten sind, müssten möglicherweise sofort ihre Rücklagen angreifen, bevor sie Anspruch auf volle Leistungen haben.

Auch bei den Unterkunftskosten fällt die Karenzzeit weg, wenn diese als „unverhältnismäßig hoch“ eingestuft werden. Betroffene müssten sich damit kurzfristig nach einer günstigeren Wohnung umsehen oder mit Leistungskürzungen rechnen. Angesichts angespannter Wohnungsmärkte, gerade in Ballungsgebieten, könnte dies für viele in einer sozialen Sackgasse enden.

Folgen für Bürgergeld-Beziehende

Die geplanten Änderungen hätten für Bürgergeld-Empfängerinnen und -Empfänger mehrere Konsequenzen: Sie müssten jederzeit mit sofortigen und drastischen Kürzungen rechnen, selbst bei kleineren Versäumnissen. Der Druck, auch schlecht bezahlte oder unpassende Jobs anzunehmen, würde steigen. Rücklagen, die eigentlich für Notfälle gedacht sind, könnten schneller aufgebraucht werden müssen.

Zudem droht durch die Streichung der Karenzzeit bei Wohnkosten ein erheblicher Druck auf Mieterinnen und Mieter, die in Wohnungen über dem festgelegten „Angemessenheitsniveau“ leben.

Kurz gesagt: Das Sozialleistungssystem würde stärker auf Kontrolle, Druck und Disziplinierung setzen – mit dem Ergebnis, Menschen nicht aus der Armut zu führen, sondern tiefer hinein.

Verfassungsrechtlich nicht haltbar?

Die zentrale juristische Frage lautet: Darf das Existenzminimum vollständig gestrichen werden?

Das Bundesverfassungsgericht hat dies 2019 klar verneint. Mit den geplanten 100-Prozent-Sanktionen würde die Politik dennoch genau diesen Schritt gehen. Kritiker sprechen daher von einem bewussten Verfassungsbruch. Sollte das Gesetz in dieser Form verabschiedet werden, ist ein neuerlicher Gang nach Karlsruhe nahezu unausweichlich.

Dazu der Sozialrechtsexperte und Erwerbslosenberater Harald Thomé von Tacheles e.V. : “Eine solche Ignoranz gegenüber höchstrichterlichen Entscheidungen ist kein Novum: Sie wurde bereits von Alexander Dobrindt erprobt, ist aus den USA bekannt – und wird nun auch von der SPD mitgetragen. Daher sollte man das Gesetz auch beim Namen nennen – Verfassungsbruchanordnungsgesetz.”

Wie gehts weiter?

Noch ist offen, ob der Referentenentwurf im September oder Oktober vorgelegt wird. Sicher ist jedoch, dass die Reform das Potenzial hat, das Vertrauen vieler Bürgerinnen und Bürger in den Sozialstaat nachhaltig zu erschüttern. Denn das Prinzip der Grundsicherung soll eigentlich Sicherheit bieten – nicht Angst vor existenziellen Strafen.

Die kommenden Monate werden zeigen, ob sich populistische Härte oder verfassungsrechtliche Grenzen durchsetzen und ob die SPD willens ist, dagegen zu halten.

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Al-Harsh Park reopens in Latakia after major restoration

SANA - Syrian Arab News Agency - 1. September 2025 - 9:26

Latakia, SANA- As part of “Latakia, We Are Its People” campaign, al-Harsh Park in Latakia reopened its doors to visitors Monday, following the completion of rehabilitation and maintenance work carried out by the city council in cooperation with Roya Foundation.

Head of administrative units, Ali Assi, said that rehabilitation works included everything in the park in order to ensure a safe and comfortable environment for visitors, while Roya’s Alma Dalati noted the park offers a unique natural experience with sweeping sea views tailored to the needs of children and families.

Latakia district director Omar Khallo recalled that the park, once a popular gathering place, had been converted into a military zone in past years. Its reopening, he said, reflects joint efforts by local authorities and community partners to return the landmark to public life.

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Rafah/ Manar

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Amendment introduced to Executive Order On Additional Special Economic Measures in the Fuel and Energy Sector in Response to Unfriendly Actions by Some Foreign States

PRESIDENT OF RUSSIA - 1. September 2025 - 9:25

Vladimir Putin signed Executive Order No. 615, dated September 1, 2025, On Amending Presidential Executive Order No. 723, dated October 7, 2022 On Additional Special Economic Measures in the Fuel and Energy Sector in Response to Unfriendly Actions by Some Foreign States and International Organisations.

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RWB launches campaign condemning Israel’s targeting of Gaza journalists

SANA - Syrian Arab News Agency - 1. September 2025 - 9:24

JERUSALEM – Reporters Without Borders (RWB) launched a global media campaign on Monday to denounce Israel’s targeting of Palestinian journalists in Gaza and to call for stronger protections for media workers.
The initiative, organized in cooperation with campaign platform Avaaz, includes the participation of more than 150 international media outlets such as Al Jazeera, The Independent (UK), and networks from multiple countries.
As part of the campaign, some outlets will symbolically “black out” their front pages or suspend broadcasts temporarily, airing a unified message demanding an end to attacks on journalists and greater accountability.
The campaign also seeks to secure safe access for foreign reporters to Gaza, where the flow of independent information has been severely restricted, RWB stressed.
According to Gaza’s Media Office, at least 246 journalists have been killed since the Israeli military campaign began on Oct. 7, 2023, while dozens more remain injured or missing.

Adnan/Manar

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Scientists debunk Bermuda Triangle myth: waves and human error

SANA - Syrian Arab News Agency - 1. September 2025 - 9:08

LONDON – Scientists are challenging the myth of the Bermuda Triangle, arguing that mysterious disappearances of ships and aircraft are the result of natural hazards and human mistakes, not supernatural forces.

According to Aviation A to Z, the area gained its reputation after repeated reports of unexplained vanishings, fueling theories about UFOs and paranormal activity. However, researchers stress that the Bermuda Triangle is not more dangerous than other busy maritime zones.

Dr. Simon Boxall of the University of Southampton said rogue waves are the most likely culprit. These sudden walls of water can reach 30 meters in height and strike from unexpected directions, overwhelming ships within minutes and leaving no time to send distress signals.

The Daily Mail documented waves exceeding 30 meters capable of splitting large vessels in half. Meanwhile, insurance firm Lloyd’s of London found that accident rates in the region are no higher than those elsewhere.

Experts also note that the Caribbean’s shallow waters, dense clusters of islands, and sudden storms increase navigational challenges, making accidents more likely.

The Bermuda Triangle, roughly marked between Florida, Puerto Rico, and Bermuda, has long been linked with legends of supernatural vanishings. But researchers say the truth is far more grounded: a mix of treacherous seas and human error.

Nisreen Othman / Manar Salameh

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Syria showcases digital economy roadmap at Damascus International Fair

SANA - Syrian Arab News Agency - 1. September 2025 - 8:57

Damascus Countryside, SANA – The Directorate of Digital Economy, recently created within Syria’s Ministry of Economy and Industry, is using the 62nd Damascus International Fair to highlight its vision of a technology-driven economic transformation.

The pavilion drew considerable attention from visitors and investors, who expressed readiness to pursue partnerships and memorandums of understanding in digitalization and modern technologies, signaling growing confidence in Syria’s ability to engage in global tech trends.

Directorate chief Safwan Awf told SANA the pavilion presents a range of digital services and investment opportunities, including the digitization of ministries and public institutions into integrated electronic systems. Other initiatives include developing databases of factories and companies for investors, preparing to launch online licensing services, and supporting collaborative digital projects.

Awf said the directorate’s mandate goes beyond developing applications and raising digital awareness. It also includes drafting laws and regulations inspired by international models to expand GDP, create jobs, empower women through remote work, and facilitate digital and commercial transactions to strengthen the Syrian economy.

Key initiatives under review include boosting local commerce through e-marketing of Syrian products, linking them to global platforms to stimulate exports, and adopting blockchain to secure data, develop smart contracts, and expand e-archiving systems. The directorate is also exploring digital currency platforms, mining projects, and fintech innovations to enable flexible exchanges with cryptocurrencies like Bitcoin.

Awf concluded that the Directorate of Digital Economy represents a bridge between digital transformation and the knowledge economy, designed to build a renewed economic system that leverages modern technology to drive Syria’s comprehensive development.

 Nawal/ Manar

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Syrian chandelier craft shines at Damascus International Fair

SANA - Syrian Arab News Agency - 1. September 2025 - 8:55

DAMASCUS ,SANA– Gleaming chandeliers of copper, crystal, and bronze illuminated the Ministry of Tourism’s pavilion at the 62nd Damascus International Fair, combining heritage artistry with modern appeal and attracting large numbers of visitors.

Craftsman Faisal Ghazi, a veteran chandelier maker, told SANA his family’s workshop began with his father, Mohammed Ghazi, who founded Syria’s first handmade chandelier workshop in 1957. “This is not just a profession, it is an art we love,” he said. Ghazi established his own workshop in 1991, producing a wide range of chandeliers including traditional Arab-style pieces, many of which are exported abroad.

He explained that the craft relies on raw copper and cast copper, which are shaped and worked through intricate processes before being adorned with crystal sourced from Egypt, China, and other suppliers. The chandeliers fall into two main categories: fully handmade heritage models and semi-handmade designs with at least 80 percent manual labor, both recognized as part of Syria’s traditional crafts.

Ghazi noted that his family’s participation in the Damascus International Fair dates back to 1963, earning gold medals in past editions. He said this year’s broader outreach to foreign traders offered new opportunities to promote Syrian craftsmanship in international markets.

The Ministry of Tourism emphasized that showcasing traditional crafts such as chandelier-making supports Syria’s cultural identity while offering artisans valuable exposure to investors and export opportunities.

Reem / Manar Salameh

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Meeting with President of Turkiye Recep Tayyip Erdogan

PRESIDENT OF RUSSIA - 1. September 2025 - 8:40

Vladimir Putin met with the President of the Republic of Turkiye, Recep Tayyip Erdogan on the sidelines of the SCO summit.

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Global “Flotilla of Resilience” sets sail to break Gaza blockade

SANA - Syrian Arab News Agency - 1. September 2025 - 8:38

MADRID – Organizers of the “Global Flotilla of Resilience” announced Sunday that the first ships carrying humanitarian aid and activists have departed from Barcelona, beginning an international effort to challenge Israel’s blockade on Gaza.

Spokesman Seif Abu Khashk told Anadolu Agency that the initiative seeks to “work tirelessly until the blockade is broken and the mass killing in Gaza is stopped,” criticizing governments and the international community for failing to act. He acknowledged the risks involved, warning that Israel may respond violently, but said the dangers faced by the flotilla are small compared with the daily suffering of Palestinians in Gaza.

Swedish activist Greta Thunberg, a member of the flotilla’s steering committee, said the mission highlights governments’ failure to uphold international law. “By refusing to act to stop war crimes and prevent genocide, they are betraying not only Palestinians but humanity as a whole,” she said.

The flotilla includes activists from 44 nations, European parliamentarians, and groups such as the Freedom Flotilla Coalition, Global Gaza Movement, Caravan of Resilience, and Nusantara Resilience of Malaysia. Organizers said additional ships are scheduled to depart from Tunisia and other countries on Sept. 4, alongside global demonstrations.

Gaza remains under a tight blockade and bombardment since October 7, 2023, with over 63,000 Palestinians killed, tens of thousands wounded, and widespread destruction leaving the enclave facing famine conditions.

Nisreen Othman / Manar Salameh

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