«Mit Brigitte Bardot verschied eine starke und unabhängige Frau, die es nicht nötig hatte, sich dem Zeitgeist unterzuordnen oder sich gar – wie leider viele deutsche Prominente – zur Systemnutte machen zu lassen, und die solches auch in der Not nicht getan hätte. Die einfach zu sich stand und standhaft war. Ein schönes Zitat von ihr als Abschluss: ‹Früher habe ich mit meinem Hintern schockiert, jetzt schockiere ich mit meinen Büchern (Meinungen). Das ist das Gleiche!›» (– Nachruf der Seite https://publikum.net/).
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Grüne Moral-Munition
Energy Ministry restarts Baniyas Power Plant unit to strengthen national grid
The Energy Ministry has brought Unit Four of the Baniyas Power Plant back online following a full overhaul, a move officials say will significantly improve electricity stability across the country and support critical sectors still recovering from years of infrastructure damage.
In a statement, the Ministry said the rehabilitation was carried out by local technical teams from both the public and private sectors. The restored steam unit is now supplying an additional 150 megawatts to the national grid.
Adnan al-Hamoud, director of the General Company for Electricity Generation in Baniyas, said the plant can now operate four units with a combined capacity of up to 500 megawatts—an improvement from previous years when only one unit was functional. He added that post-conflict efforts have focused on reviving the plant’s four fuel-powered steam units and its three gas-powered units.
Before the overhaul, Unit Four generated an unstable 40–45 megawatts. It now provides a consistent 150 megawatts, marking a significant boost to the country’s strained power grid.
Jetzt sogar amtlich: Wirtschaftsweise attestieren Deutschland „katastrophale Staatsfinanzen“
In ihrem Jahresgutachten haben die „Wirtschaftsweisen“ ein vernichtendes Urteil über die deutschen Staatsfinanzen gezogen, die – trotz und wegen Rekordschulden – in einem katastrophalen Zustand sind. Das diesjährige Wirtschaftswachstum liegt bei jämmerlichen 0,2 Prozent, für das nächste Jahr werden 0,9 Prozent prognostiziert. Der wirtschaftliche Zusammenbruch führt zu einem Einbruch der Steuereinnahmen, zugleich nimmt die Regierung […]
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Schwerbehinderung: GdB 50 oft erst vor Gericht – Ämter rechnen Bescheide zu niedrig
Wer den Schritt zum Versorgungsamt geht, wünscht sich Klarheit und Anerkennung. In der Realität erleben viele Betroffene aber etwas anderes: Sie kämpfen jahrelang darum, überhaupt den Grad der Behinderung (GdB) 50 zu erreichen – und damit den Schwerbehindertenstatus.
Immer wieder landen Erstanträge bei 30 oder 40, Widersprüche ziehen sich hin, am Ende korrigieren Gerichte die Einstufung nach oben. Für viele Betroffene fühlt sich das an, als würde ihr GdB systematisch „klein gerechnet“.
GdB 50 als harte Schwelle – warum hier so viel auf dem Spiel stehtAb einem GdB von 50 gelten Sie rechtlich als schwerbehindert. Erst dann erhalten Sie den Schwerbehindertenausweis mit allen Nachteilsausgleichen: besonderen Kündigungsschutz, zusätzlichen Urlaub, steuerliche Freibeträge, teils Vergünstigungen im öffentlichen Nahverkehr und vor allem die Möglichkeit, früher in Rente für schwerbehinderte Menschen zu gehen.
Unterhalb von 50 gelten Sie lediglich als „behindert“, können höchstens eine Gleichstellung erreichen und haben deutlich weniger Schutzrechte.
Damit entscheidet sich an einem einzigen Wert, ob Sie vom vollen Schwerbehindertenschutz profitieren oder nicht. Genau an dieser Schwelle zeigt sich ein auffälliges Muster: Viele Bescheide bleiben knapp darunter stehen, obwohl später im Widerspruch oder vor Gericht höhere Werte anerkannt werden.
Wie die Versorgungsämter rechnen – und wo Spielräume entstehenDie rechtliche Grundlage für die Feststellung des GdB ist klar definiert. Die Behörde bewertet Ihre gesundheitlichen Einschränkungen nach der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV). Für viele Erkrankungen gibt es dort Tabellen mit Spannbreiten, zum Beispiel GdB 30–40 für mittelgradige und 50–60 für schwere Verläufe.
Außerdem gilt: Einzel-GdB werden nicht einfach addiert, sondern in einem Gesamt-GdB zusammengeführt, der die gesamte Teilhabebeeinträchtigung abbilden soll.
Klingt objektiv – ist es in der Praxis aber nur teilweise. Denn an mehreren Stellen gibt es Spielräume, die sich fast immer zulasten der Betroffenen auswirken.
Leichte Gesundheitsstörungen mit einem Einzel-GdB von 10 bleiben beim Gesamt-GdB in der Regel unberücksichtigt. Auch bei einem Einzel-GdB von 20 wird häufig betont, dass dieser vielfach nicht zu einer wesentlichen Erhöhung führt.
Zusammenfassung bei der Berechnung vom GdBMehrere mittelgradige Beeinträchtigungen werden oft so zusammengefasst, dass der Gesamt-GdB nicht wesentlich über den höchsten Einzelwert hinausgeht. In den versorgungsmedizinischen Grundsätzen wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es „grundsätzlich nicht gerechtfertigt“ sei, aus mehreren Behinderungen mit jeweils GdB 20 einen Gesamt-GdB von 50 zu bilden.
Behindertenverbände kritisieren seit Jahren, dass diese Regeln in Verbindung mit Verschärfungen der VersMedV die Bildung höherer Gesamt-GdB erschweren und so die Zahl der Schwerbehinderten klein halten.
Offiziell betonen Versorgungsämter zwar, man gehe vom „höchstmöglichen GdB“ aus und prüfe dann, ob weitere Beeinträchtigungen diesen Wert erhöhen. In der Lebenswirklichkeit der Betroffenen zeigt sich aber ein anderes Bild.
Praxisbeispiel Stuttgart: Von GdB 50 über 20 zu 60Besonders deutlich wird dieser Konflikt in einem Fall aus Stuttgart, über den regionale Medien berichtet haben. Ein Mitarbeiter der städtischen Verkehrsbetriebe hatte wegen eines Blasentumors einen bereits festgestellten GdB von 50 und damit den Status eines schwerbehinderten Menschen.
Im Rahmen einer turnusmäßigen Überprüfung erkannte ihm das Versorgungsamt zunächst den Schwerbehindertenstatus ab, obwohl der GdB formal unverändert blieb.
Erst als darauf hingewiesen wurde, dass bei einem GdB von 50 zwingend ein Schwerbehindertenausweis auszustellen ist, ging die Behörde noch einen Schritt weiter – und senkte den Wert kurzerhand auf GdB 20 ab. Der Mann wehrte sich vor Gericht.
Am Ende lag der GdB nicht bei 20, nicht bei 50, sondern bei 60. Das konkrete Aktenzeichen dieses Verfahrens wurde nicht veröffentlicht, der Ablauf zeigt aber exemplarisch, wie drastisch eine Bewertung „nach unten“ korrigiert werden kann, wenn der Schwerbehindertenstatus vermieden werden soll.
Dieser Fall ist extrem, aber er zeigt in konzentrierter Form, was viele Betroffene berichten: Sobald es um die Schwelle 50 geht, scheint der Spielraum regelmäßig nach unten ausgereizt zu werden – und Korrekturen erfolgen erst, wenn Gerichte eingreifen.
Wenn 40 nicht reicht: Gericht hebt GdB erst in zweiter Runde anEin anderes typisches Muster zeigt ein Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg. Eine Klägerin hatte sich gegen die Einstufung mit GdB 40 gewehrt und mindestens GdB 50 sowie das Merkzeichen G verlangt. Das Sozialgericht hatte zunächst zwei Gutachten eingeholt, beide Sachverständigen sahen jedoch „nur“ GdB 40.
Erst nachdem die Klägerin ein eigenes Gutachten nach § 109 SGG beantragt hatte, bestätigte eine neue Expertin, dass die psychischen Beeinträchtigungen deutlich schwerer zu bewerten seien.
Am Ende wurde ein Gesamt-GdB von 50 anerkannt (Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22.04.2015, Az. L 13 SB 43/12). Auch hier zeigt sich: Die ursprüngliche Bewertung des Versorgungsamts und selbst die ersten gerichtlichen Gutachten blieben unter der tatsächlichen Belastung.
Erst mit erheblichem Aufwand, Geduld und einem zusätzlichen Gegengutachten wurde die Schwelle zum GdB 50 überschritten.
Weitere Praxisbeispiele aus der RechtsprechungAuch andere Entscheidungen aus der Sozialgerichtsbarkeit zeigen, wie um den GdB 50 gerungen wird – und wie Versorgungsämter ihre Spielräume nutzen.
In einem Verfahren vor dem Bayerischen Landessozialgericht ging es um eine 1994 geborene Frau mit ausgeprägter Wirbelsäulenerkrankung. Wegen Spondylolisthesis und Skoliose waren zwei große Versteifungsoperationen notwendig.
Das Versorgungsamt hatte trotz der massiven Eingriffe nur einen niedrigeren GdB anerkannt und eine weitere Erhöhung auf 50 auch nach einem Verschlimmerungsantrag abgelehnt. Erst das Bayerische Landessozialgericht stellte fest, dass sich der Gesundheitszustand deutlich verschlechtert hatte und die dauerhaften Folgen der Wirbelsäulenversteifungen einen GdB von 50 rechtfertigen (Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 21.07.2016, Az. L 15 SB 97/15).
Der Fall zeigt, wie komplexe Sachverhalte „zurechtgeschnitten“ werden können, wenn sich die Ämter einseitig an Tabellenwerten orientieren und die reale Einschränkung im Alltag ausblenden.
Gerichte setzen wichtige SignaleEin besonders wichtiges Signal für bereits anerkannte Schwerbehinderte setzte das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg mit einem Urteil zur Herabsetzung des GdB. In diesem Verfahren wollte das Versorgungsamt einen bestehenden höheren GdB reduzieren und verlangte faktisch vom Betroffenen, nachzuweisen, dass seine Beeinträchtigungen unverändert schwer seien.
Das Gericht stellte klar: Im Herabsetzungsverfahren trägt die Behörde die Beweislast. Kann das Versorgungsamt nicht überzeugend darlegen, dass sich der Gesundheitszustand so gebessert hat, dass der bisherige GdB nicht mehr gerechtfertigt ist, darf der Wert nicht abgesenkt werden. Der Absenkungsbescheid wurde aufgehoben, der Kläger behielt seinen bisherigen GdB.
Wie aus vielen Erkrankungen „nur“ GdB 30 oder 40 wirdWer mehrere Einschränkungen hat – etwa orthopädische Probleme, eine chronische innere Erkrankung und zusätzlich psychische Belastungen – erwartet intuitiv, dass sich dies in einem hohen Gesamt-GdB niederschlägt. In der Praxis passiert häufig das Gegenteil.
Leiden mit einem Einzel-GdB von 10 verschwinden vollständig in der Gesamtbewertung. Funktionsbeeinträchtigungen mit GdB 20 werden gerne als „leicht“ eingeordnet und führen nach der gängigen Auslegung oft nicht zu einer wesentlichen Erhöhung.
Dazu kommt das Konzept der „Überdeckung“: Überschneiden sich die Auswirkungen mehrerer Erkrankungen auf die Teilhabe, soll der Gesamt-GdB in der Regel nicht höher als der höchste Einzel-GdB sein, es sei denn, es liegt eine deutliche zusätzliche Verschlimmerung vor.
In der Summe führt das dazu, dass Betroffene mit vielen Diagnosen, häufigen Krankenhausaufenthalten und erheblichen Alltagsproblemen nicht selten bei einem Gesamt-GdB von 30 oder 40 landen. Aus Sicht der Verbände ist das der Kern des „Kleinrechnens“:
Das System ist so konstruiert, dass sich mehrere mittelgradige Leiden nicht ohne Weiteres zu einem Schwerbehindertenstatus „aufsummieren“.
Unvollständige Akten und knappe Gutachten: Wenn Reha-Berichte fehlenEin weiterer Punkt, der regelmäßig zu niedrigen GdB führt, sind lückenhafte medizinische Unterlagen. Versorgungsämter schreiben zwar behandelnde Ärztinnen und Ärzte an, erhalten aber nicht immer vollständige oder aktuelle Befunde.
Hausarztakten enthalten oft nur grobe Diagnosen und wenige Angaben zur tatsächlichen Funktionsbeeinträchtigung, Fachärzte reagieren aus Zeitgründen mit sehr knappen Stellungnahmen oder gar nicht.
Rehabilitationsberichte, psychotherapeutische Stellungnahmen oder ausführliche Schmerztherapie-Gutachten liegen in der Akte häufig gar nicht vor, wenn der GdB erstmals festgesetzt wird. Behindertenverbände und Fachanwälte empfehlen deshalb immer wieder, selbst aktiv zu werden, alle Unterlagen zu besorgen und Akteneinsicht zu beantragen, statt allein auf den Schriftverkehr zwischen Amt und Ärzten zu vertrauen.
Aus Sicht der Betroffenen ist auch das eine „Strategie“ der Verwaltung: Wer gesundheitlich angeschlagen ist und sich nicht auskennt, liefert keine umfangreichen Unterlagen und riskiert damit automatisch eine zu niedrige Einstufung.
Herabstufung bei Nachprüfung: Wenn aus Angst kein Verschlimmerungsantrag gestellt wirdNicht nur bei Erstanträgen, auch bei Nachprüfungen gibt es ein strukturelles Problem. Wird ein GdB überprüft, darf die Behörde den Wert auch herabsetzen. Verbände warnen deshalb etwa davor, kurz vor Erreichen der Altersrente für schwerbehinderte Menschen vorschnell einen Verschlimmerungsantrag zu stellen.
Denn wenn das Versorgungsamt der Auffassung ist, die Voraussetzungen für einen GdB 50 lägen nicht mehr vor, kann es diesen Wert auch wieder auf 40 oder weniger senken – mit drastischen Folgen für den Rentenanspruch.
Gerichte haben in verschiedenen Entscheidungen klar gemacht: Für eine Herabstufung trägt die Behörde die Beweislast. Kann sie nicht nachweisen, dass sich der Gesundheitszustand gebessert hat, darf der GdB nicht einfach reduziert werden.
Dennoch bleibt für viele Betroffene die Angst im Raum, durch einen Antrag mehr zu verlieren als zu gewinnen. In der Praxis stabilisiert auch das die Zahl niedriger GdB-Bescheide.
Kritiker sprechen von „Systemfehler“ – Verwaltung von oben, Kampf von untenEinzelne Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter mag man nicht persönlich verantwortlich machen. Entscheidend ist die Struktur: eine Verordnung mit einseitigen Spielräumen, starre Vorgaben gegen das „Aufsummieren“ von Beeinträchtigungen, knappe medizinische Stellungnahmen, unterschiedliche Gutachtenkulturen je nach Bundesland und eine Verwaltung, die stark auf Standardisierung und Bearbeitungszeit achten muss.
Behindertenverbände sehen darin einen Systemfehler, der sich genau an der Schwelle zum GdB 50 bemerkbar macht. Werden leichte und mittelgradige Beeinträchtigungen systematisch „weggerechnet“, bleiben viele Menschen formal unterhalb dieser Grenze – auch wenn ihre reale Teilhabe im Alltag massiv eingeschränkt ist.
Für Betroffene bedeutet das: Der Weg zum Schwerbehindertenausweis ist häufig weniger ein klarer Rechtsanspruch, der nach Aktenlage vergeben wird, sondern ein mehrstufiger Kampf – mit Widerspruch, Gutachten, Anhörungen und nicht selten einer Klage vor dem Sozialgericht.
Was Betroffene aus diesen Erfahrungen ableiten könnenFür sich genommen ist jede Regel der VersMedV juristisch erklärbar. In der Summe führen sie aber dazu, dass gerade der GdB 50 in vielen Fällen erst durch massiven Druck erreicht wird.
Wer sich dagegen wehren will, sollte seine gesundheitlichen Einschränkungen möglichst konkret dokumentieren, nicht nur Diagnosen, sondern konkrete Alltagsfolgen schildern, medizinische Unterlagen selbst zusammenstellen und Widerspruchsfristen konsequent nutzen.
Auch das Wissen um die typischen Muster – das Ignorieren von Einzel-GdB 10, die Zurückhaltung bei GdB 20, das Argument der „Überdeckung“ und die Gefahr von Herabstufungen – hilft dabei, die eigene Situation besser einzuordnen und rechtzeitig fachkundige Beratung in Anspruch zu nehmen.
Der Beitrag Schwerbehinderung: GdB 50 oft erst vor Gericht – Ämter rechnen Bescheide zu niedrig erschien zuerst auf Gegen Hartz IV - Bürgergeld Ratgeber und Hartz 4 Tipps.
Australiens Solarüberschuss ist so schlimm, dass die Regierung Strom kostenlos abgibt, um das Netz über Wasser zu halten
Die Regierung spielt den Weihnachtsmann, aber die armen Leute haben schon vor langer Zeit für den „kostenlosen“ Strom bezahlt.
Es ist eine sehr sozialistische Lösung für ein sozialistisches Problem. Nachdem die Regierung den freien Markt ruiniert hat, muss sie verzweifelte Maßnahmen ergreifen, um den Schaden zu begrenzen, der durch die Solar-Todesspirale entsteht. Je mehr Solarpaneele wir installieren, desto teurer wird der Strom, was mehr Menschen dazu zwingt, Solarpaneele zu installieren usw. und so weiter, bis wir uns „puff“ in Simbabwe verwandeln
Letztes Jahr behauptete Jeff Dimery, der Chef von Alinta, dass die „Überproduktion von Solaranlagen auf Hausdächern“ so gravierend sei , dass die Energiewende selbst ins Stocken geraten sei. Der Solarboom in Australien hat die Gewinnmargen zuverlässiger Stromerzeuger vernichtet. Er hat aber auch die Wirtschaftlichkeit neuer Solaranlagen und Windparks zunichtegemacht. Da der nationale Strommarkt mittags negative Preise verzeichnete, mussten die meisten Stromerzeuger, die zu dieser Zeit Strom produzierten, tatsächlich Geld dafür bezahlen, während private Solaranlagenbesitzer davon verschont blieben. Dies schuf einen paradoxen Anreiz: Die einzige Möglichkeit für Haushalte, den steigenden Strompreisen zu entkommen, bestand darin, Solaranlagen auf dem Dach zu installieren. Wir sind an einem Punkt angelangt, an dem zwei Drittel Australiens das restliche Drittel beim Kauf von Solarstrom subventionierten. Wie ein Drache, der sich selbst in den Schwanz beißt, konnte das nicht ewig so weitergehen.
Da Solaranlagen immer subventioniert wurden, wissen wir, dass ihre Installation nicht wirtschaftlich war. Sie waren nie wirklich billiger als genügend vorhandene Kohlekraftwerke – nicht mit einem 24-Stunden-Grundlast-Liefersystem. Also haben wir 4 Millionen ineffiziente Generatoren hinzugefügt, die ohne die Subventionen nicht installiert worden wären, und wir haben die Subventionen auch noch bezahlt. Jetzt flicken wir die Probleme mit Pflastern, damit wir so tun können, als ob es vielleicht eines Tages billiger wird.
„Kostenloser“ Strom wird den Solarabsatz verlangsamen, den Bedarf an Batterien erhöhen, die Last verlagern und mehr Menschen mit intelligenten Stromzählern ausstatten.
Innerhalb der Grenzen eines verrückten Stromnetzes macht es Sinn. Es lässt die Regierung auch wie Helden aussehen, bis die Menschen merken, dass sie getäuscht wurden.
Die Labor-Regierung will die Einzelhändler zwingen, einigen Kunden drei kostenlose Stunden mitten am Tag zu gewähren. (Nur für diejenigen mit intelligenten Stromzählern und in bestimmten Gebieten). Sie hoffen:
- 1/ Dies wird den Neuverkauf von Solaranlagen auf Dächern reduzieren. Weniger Menschen werden Tausende für die Installation von Solaranlagen ausgeben wollen, wenn ihre besten Arbeitszeiten bereits kostenlos sind. Das ist gut für ein Stromnetz, das mittags mit Energie übersättigt ist. Es ist jedoch eine schlechte Nachricht für Solaranlageninstallateure und wird bei denjenigen, die ihre Solaranlagen noch abbezahlen, einen bitteren Nachgeschmack hinterlassen.
- 2/ Es wird den Batterieabsatz steigern. Menschen, die ihre Batterien kostenlos aufladen können, finden es möglicherweise attraktiv, Strom zu Spitzenpreisen um 18 Uhr ins Netz zurück Zuspeisen oder einfach die abendlichen Preisspitzen selbst zu vermeiden. Dies setzt voraus, dass Batterien weiterhin subventioniert werden, was bedeutet, dass sie immer noch keinen Sinn ergeben und das Land weiterhin ärmer wird, aber es wird der Labor-Regierung noch etwas länger aus der Patsche helfen
- 3/ Es wird die Nachfrage (etwas) auf die Mittagszeit verlagern, um sie an den Sonnenstand anzupassen. Netzbetreiber hoffen, dass sie einen Teil der Nachfrage vom Frühstück und Abendessen auf die Mittagszeit verlagern können. Der neue Markteingriff bietet den Menschen einen Anreiz, stundenlang darüber nachzudenken, wie sie ihr Leben an die „kostenlose“ Energie anpassen können. Es wird Rentnern helfen, die zu Hause sind und mittags ihre Wäsche waschen und ihren Braten zubereiten können. Aber Familien mit zwei Verdienern, die darum kämpfen, über die Runden zu kommen, werden nicht zu Hause sein, um das kostenlose Geschenk zu nutzen, für das sie bezahlt haben. Es wird einige Mühe kosten, ihre Warmwassersysteme umzuprogrammieren und ihre Klimaanlagen und Waschmaschinen so einzustellen, dass sie mittags laufen, während niemand zu Hause ist. Sie werden es vielleicht nicht schaffen, umzustellen. Es wird denen nicht helfen, die ihr Elektroauto nachts aufladen müssen.
- 4/ Es wird die Verbreitung von intelligenten Zählern erhöhen (nicht, dass die Menschen da viel Wahl hätten). Aber die Regierung liebt diese Kontrolle. Es bedeutet, dass sie die Klimaanlagen der Menschen an den heißesten Tagen des Jahres abschalten kann
Als unerwünschter Nebeneffekt müssen Einzelhändler möglicherweise den Rest des Tages höhere Preise verlangen. Wie alle staatlichen Tricksereien wird dies die Preise auf eine Weise erhöhen, die die Regierung nicht vorhergesehen hat.
Es gibt kein kostenloses Mittagessen – die Armen haben bereits für einen Anteil an diesen Solarmodulen bezahlt.
Jahrelang wurden die einfachen Leute in Australien stillschweigend gezwungen, für die Installation von Solaranlagen durch wohlhabendere Menschen zu bezahlen. Es war alles so gut verschleiert. Solaranlageninstallateure verkauften die Module unter ihren tatsächlichen Kosten und kassierten dann die SRES-Kohlenstoffzertifikate als Rabatt, um die Differenz auszugleichen. Aber auf der anderen Seite dieses Geschäfts zahlten die Stromkunden für diese Kohlenstoffzertifikate als nicht aufgeführten Aufpreis zusätzlich zu ihren schnell steigenden Rechnungen. Diese Gebühr traf die Armen, die keine Solaranlagen hatten, härter als diejenigen, die sie sich leisten konnten. Das bedeutet, dass ein Teil der Kosten für die Installation von Solaranlagen von Nachbarn bezahlt wurde, die nichts im Gegenzug erhielten.
Es macht Sinn im Land der erneuerbaren Crashtest-Dummys
Im Moment wird Solarenergie mitten am Tag verschwendet, daher ist dies eine Verbesserung in einem System, das mit Solar- und Windgeneratoren überlastet ist, die es im Jahr 2100 n. Chr. regnen lassen sollen und die sonst niemand gekauft hätte.
Im Moment will die Regierung den Australiern, die keine Solaranlage haben, nicht sagen, dass sie keine installieren können („Sie haben den Zug verpasst“). Sie will den Leuten mit Solaranlagen nicht sagen, dass sie die Subventionen und Rabatte zurückzahlen sollen, die dazu beitragen, die Strompreise zu senken („Wir haben gesagt, es wäre billig, aber das ist es nicht“)
Die Regierung braucht viele Batterien, um die Illusion von erneuerbaren Energien noch etwas länger aufrechtzuerhalten, aber sie kann sie sich nicht leisten. Deshalb braucht sie Anreize und Druckmittel, um die Australier dazu zu bringen, es für sie zu tun. So kommen wir zu dem Plan „drei kostenlose Stunden Strom“, der diese Woche plötzlich angekündigt wurde und die Einzelhändler schockierte.
Der Beitrag Australiens Solarüberschuss ist so schlimm, dass die Regierung Strom kostenlos abgibt, um das Netz über Wasser zu halten erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.
Rundfunkbeitrag: Bis zu 660 Euro von der GEZ zurückverlangen
Wer in Deutschland eine Wohnung bewohnt, muss in aller Regel den Rundfunkbeitrag zahlen – unabhängig davon, ob tatsächlich ferngesehen, Radio gehört oder die Mediatheken genutzt werden. Rechtsgrundlage ist der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, der eine pauschale Abgabe pro Wohnung vorsieht.
Seit der letzten Erhöhung im Jahr 2021 liegt der Beitrag bei 18,36 Euro im Monat und bleibt nach aktuellem Stand auch 2025 in dieser Höhe bestehen.
Damit ist der Rundfunkbeitrag faktisch eine Pflichtabgabe für alle Haushalte. Nur wer einen anerkannten Befreiungs- oder Ermäßigungsgrund nachweisen kann, wird auf Antrag ganz oder teilweise entlastet.
Für Menschen mit mittleren und höheren Einkommen fällt der Betrag meist kaum ins Gewicht. Für Haushalte, die auf Bürgergeld angewiesen sind, kann er jedoch zu einer spürbaren finanziellen Belastung werden.
Wenn 18,36 Euro im Monat zur Belastung werdenFür Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld ist jeder Euro im Haushaltsbudget verplant. Der Regelsatz soll sämtliche laufenden Bedarfe des täglichen Lebens abdecken – von Lebensmitteln über Kleidung und Strom bis zur Teilhabe am sozialen Leben. Zusätzliche Fixkosten wie der Rundfunkbeitrag engen diesen Spielraum weiter ein.
Rechnet man den Beitrag von 18,36 Euro auf das Jahr hoch, kommen 220,32 Euro zusammen. Schon diese Summe zeigt, dass es sich nicht um einen Nebenaspekt handelt, sondern um einen Betrag, der darüber entscheiden kann, ob unerwartete Ausgaben noch zu stemmen sind oder nicht.
Grundsicherung: Was Alleinstehende tatsächlich zur Verfügung haben
Seit 1. Januar 2025 liegt der Bürgergeld-Regelsatz für Alleinstehende und Alleinerziehende bei 563 Euro im Monat.
Für Paare in einer Bedarfsgemeinschaft sind pro erwachsener Person 506 Euro vorgesehen, für junge Volljährige im Haushalt der Eltern und bestimmte andere Gruppen 451 Euro. Für Kinder gelten je nach Alter Sätze zwischen 357 und 471 Euro.
Für einen alleinstehenden Erwachsenen entspricht der Rundfunkbeitrag damit gut drei Prozent des monatlichen Regelsatzes. In einer Situation, in der der Regelsatz ohnehin nur das rechtlich definierte Existenzminimum abdecken soll, ist das ein relevanter Anteil. Genau deshalb sieht das System gezielte Befreiungs- und Ermäßigungsregelungen vor.
Wer bereits mit Hartz IV befreit war, muss nichts tunFür viele langjährige Leistungsbezieher hat sich mit der Umstellung von Hartz IV auf Bürgergeld zunächst weniger geändert, als die neue Bezeichnung vermuten lässt. Wer bereits früher Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld bezog und sich damals vom Rundfunkbeitrag befreien ließ, profitiert von einer Kontinuität der Regeln.
Besteht der Befreiungsgrund unverändert fort, etwa weil weiterhin Bürgergeld bezogen wird, ist in der Regel kein neuer Antrag allein wegen der Namensänderung auf „Bürgergeld“ erforderlich.
Die bestehenden Entscheidungen werden – innerhalb ihres Bewilligungszeitraums – weitergeführt. Wichtig ist allerdings, dass die Befreiung zeitlich begrenzt sein kann und an den jeweils aktuellen Leistungsbescheid gekoppelt ist. Läuft dieser Bescheid aus, muss auch die Befreiung gegebenenfalls erneut beantragt werden.
Erstantrag auf Bürgergeld: So läuft die Befreiung vom RundfunkbeitragAnders sieht es für Personen aus, die erstmals Bürgergeld beantragen. Wer neu in den Leistungsbezug kommt, wird nicht automatisch vom Rundfunkbeitrag befreit, sondern muss selbst aktiv werden. Zuständig ist der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice mit Sitz in Köln.
Der einfachste Weg führt über die Internetseite rundfunkbeitrag.de.
Dort kann ein Online-Formular für die Befreiung oder Ermäßigung ausgefüllt werden. Gefragt wird insbesondere nach dem Befreiungsgrund – im Fall von Bürgergeld nach „sozialen Gründen“ – sowie nach persönlichen Daten wie Name, Anschrift und gegebenenfalls der bestehenden Beitragsnummer, sofern bislang Beiträge gezahlt wurden.
Die Digitalisierung ist beim Beitragsservice bislang nur teilweise umgesetzt. Üblich ist nach wie vor, dass das Formular online ausgefüllt, anschließend ausgedruckt, eigenhändig unterschrieben und zusammen mit den erforderlichen Nachweisen per Post an den Beitragsservice geschickt wird. In manchen Konstellationen bieten Portale oder Behörden ergänzend Upload-Möglichkeiten an, doch der klassische Weg führt weiterhin über den Briefverkehr.
Zwingend erforderlich ist ein Nachweis über den Bezug der Sozialleistung, im Fall des Bürgergelds also der Bewilligungsbescheid des Jobcenters in Kopie. Aus diesem Bescheid müssen der Name der leistungsberechtigten Person, die Art der Leistung und vor allem der Bewilligungszeitraum eindeutig hervorgehen.
Wichtig: Originale sollten grundsätzlich nicht versendet werden.
Wer sorgfältig alle Angaben prüft, vollständige Kopien beilegt und insbesondere den Bewilligungszeitraum gut lesbar macht, erhöht die Chance auf eine zügige Bearbeitung und vermeidet Rückfragen oder Verzögerungen.
Rückwirkende Befreiung: Bis zu drei Jahre und mehr als 660 Euro ErsparnisBemerkenswert – und vielen Betroffenen noch immer unbekannt – ist die Möglichkeit einer rückwirkenden Befreiung.
Wer schon länger Bürgergeld oder andere vergleichbare Sozialleistungen bezieht, aber bislang keinen Antrag auf Rundfunkbefreiung gestellt hat, kann dies nachholen: Befreiungen und Ermäßigungen können bis zu drei Jahre rückwirkend ab Antragstellung gewährt werden, sofern für diesen Zeitraum ein Befreiungsgrund bestand und entsprechende Bescheide vorgelegt werden.
In der Praxis bedeutet das: Wer seit mehreren Jahren ununterbrochen Bürgergeld erhält, aber den Rundfunkbeitrag weiterhin gezahlt hat, kann sich die Beiträge für bis zu 36 Monate erstatten lassen. Bei einem Monatsbeitrag von 18,36 Euro ergibt sich für diesen Zeitraum eine Summe von 660,96 Euro – ein Betrag, der für Menschen mit sehr knappen Budgets enorm viel ausmacht.
Voraussetzung ist jedoch, dass für alle betreffenden Monate lückenlose Nachweise vorliegen. Wer ältere Bewilligungsbescheide nicht mehr zur Hand hat, kann sich diese in der Regel beim Jobcenter nachträglich erneut ausstellen lassen. Wichtig ist, dass der Antrag auf Befreiung beim Beitragsservice eingeht; erst ab diesem Zeitpunkt beginnt die dreijährige Rückwirkungsfrist.
Tabelle: So viel kann man bei eine Rundfunkbeitragsbefreiung zurückverlangen Zeitraum der rückwirkenden Befreiung Mögliche Erstattung (bei 18,36 € pro Monat) 1 Jahr (12 Monate) 220,32 € 2 Jahre (24 Monate) 440,64 € 3 Jahre (36 Monate) 660,96 € Wer profitiert besonders von Befreiungen – ein Blick in die StatistikEin Blick in die Zahlen des Beitragsservice zeigt, wie stark die Befreiungsregelungen genutzt werden. Laut Jahresberichten des Beitragsservice sind mehrere Millionen Haushalte in Deutschland ganz oder teilweise vom Rundfunkbeitrag befreit oder zahlen einen ermäßigten Beitrag.
Einen Großteil machen dabei Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld aus, daneben Menschen mit Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung sowie Haushalte, die Hilfe zum Lebensunterhalt beziehen.
Die vom Nutzer genannten Zahlen illustrieren die Größenordnung: Von rund 2,84 Millionen Haushalten, die eine Befreiung oder Ermäßigung in Anspruch nehmen, entfallen mehr als 1,5 Millionen auf Bürgergeldbeziehende, fast 690.000 auf Personen mit Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung und gut 64.000 auf Haushalte mit Hilfe zum Lebensunterhalt. Über 90 Prozent aller Befreiungen betreffen damit Menschen, die Bürgergeld oder andere Formen der existenzsichernden Sozialhilfe erhalten.
Diese Verteilung zeigt deutlich, dass der Gesetzgeber den Rundfunkbeitrag zwar als solidarische Grundfinanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ausgestaltet hat, die Belastung aber dort abmildert, wo das Einkommen ohnehin nur das Existenzminimum abdeckt.
Weitere Betroffene mit Anspruch auf Befreiung oder ErmäßigungBürgergeld ist nicht der einzige Befreiungsgrund. Anspruch auf eine Befreiung oder zumindest eine Ermäßigung haben auch andere Personengruppen, etwa Bezieher von Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung, Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt sowie Menschen, die bestimmte Ausbildungsförderungen wie BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe erhalten und nicht bei den Eltern wohnen.
Hinzu kommen gesundheitliche Gründe, insbesondere bei Menschen mit schweren Behinderungen. Wer das Merkzeichen „RF“ im Schwerbehindertenausweis hat, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags auf ein Drittel oder in engen Konstellationen auch eine vollständige Befreiung beantragen. Für taubblinde Menschen sowie Empfänger von Blindenhilfe gelten besondere Regelungen, die ausdrücklich eine Befreiung vorsehen.
In all diesen Fällen gilt: Ohne Antrag und ohne Vorlage der entsprechenden Nachweise bleibt die Pflicht zur Zahlung des Rundfunkbeitrags bestehen. Der Beitragsservice prüft nicht von sich aus, ob ein möglicher Befreiungsgrund vorliegen könnte.
Kein Automatismus bei Arbeitslosengeld I, Wohngeld und ÜbergangsgeldWichtig ist auch, wer gerade keinen regulären Anspruch auf Befreiung hat. Wer Arbeitslosengeld I erhält, Wohngeld bezieht oder Übergangsgeld bekommt, ist nicht automatisch von der Zahlung des Rundfunkbeitrags befreit. Diese Leistungen gelten als vorrangige Sicherungssysteme und begründen nach den aktuellen Regeln keinen generellen Befreiungstatbestand.
Allerdings existiert eine Härtefallregelung: Wenn das Einkommen den individuellen Bedarf nur um einen Betrag unterschreitet, der geringer ist als der monatliche Rundfunkbeitrag, kann in besonderen Fällen dennoch eine Befreiung beantragt werden.
Das setzt allerdings eine genaue Prüfung der Einkommens- und Bedarfssituation voraus und ist regelmäßig mit zusätzlichem Begründungsaufwand verbunden.
Betroffene sollten sich im Zweifel von einer Sozialberatungsstelle, Schuldnerberatung oder einem Wohlfahrtsverband unterstützen lassen, um zu klären, ob ein Härtefallantrag Aussicht auf Erfolg hat. Das gilt insbesondere dann, wenn mehrere Leistungen zusammenfließen oder die Einkommensverhältnisse unübersichtlich sind.
Vom GEZ-Mythos zum Rundfunkbeitrag: Der Systemwechsel 2013Trotz der klaren rechtlichen Bezeichnung sprechen viele Menschen bis heute von der „GEZ-Gebühr“. Tatsächlich wurde die frühere Gebühreneinzugszentrale (GEZ) aber bereits zum 1. Januar 2013 abgelöst. Seitdem heißt die zuständige Stelle ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, und aus der gerätebezogenen Rundfunkgebühr wurde der wohnungsbezogene Rundfunkbeitrag.
Der Systemwechsel sollte gleich mehrere Probleme lösen. Zum einen waren klassische Rundfunkgeräte wie Fernseher und Radios längst nicht mehr die einzigen Empfangswege; Streaming-Angebote, Laptops und Smartphones machten das alte Modell schwer kontrollierbar. Zum anderen war die Debatte um „Schwarzseher“ und Kontrollen in Privatwohnungen politisch zunehmend umstritten.
Mit dem Rundfunkbeitrag gilt daher seit 2013 das Prinzip „eine Wohnung, ein Beitrag“ – unabhängig von der Zahl der Geräte oder der tatsächlichen Nutzung. Dass die Bezeichnung „GEZ“ im Sprachgebrauch trotzdem überlebt hat, liegt vor allem daran, dass sie über Jahrzehnte eingeprägt wurde und für viele Menschen zum Synonym für den gesamten Komplex öffentlich-rechtliche Finanzierung geworden ist.
Zwischen Solidarprinzip und Kritik: Was hinter der Debatte stecktDer Rundfunkbeitrag steht immer wieder in der Kritik. Für die einen ist er Ausdruck eines solidarischen Modells, das eine flächendeckende, unabhängige Grundversorgung mit Information, Bildung, Kultur und Unterhaltung finanziert – gerade auch für diejenigen, die sich privatwirtschaftliche Abo-Dienste nicht leisten könnten.
Für die anderen ist die Pflichtabgabe eine Zumutung, insbesondere wenn sie die Angebote von ARD, ZDF und Deutschlandradio kaum oder gar nicht nutzen.
Rechtlich ist der Rundfunkbeitrag durch mehrere Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts grundsätzlich bestätigt worden; das Gericht betont die Bedeutung einer staatsfernen, ausfinanzierten Medienlandschaft für die demokratische Öffentlichkeit.
Gleichzeitig gibt es seit Jahren Diskussionen über die Höhe des Beitrags, über mögliche Einsparungen bei den Sendern und über die Frage, ob und wie das System weiterentwickelt werden muss.
Für Bürgergeldbeziehende ist diese übergeordnete Debatte oft zweitrangig. Für sie steht die ganz praktische Frage im Vordergrund, ob der ohnehin knappe Regelsatz zusätzlich durch eine Pflichtabgabe für Medien belastet wird – oder ob die vorgesehenen Entlastungsmöglichkeiten konsequent genutzt werden. Hier zeigen die rückwirkenden Befreiungsregelungen und die hohe Zahl der befreiten Haushalte, dass das bestehende System zumindest gezielt versucht, Härten abzufedern.
Fazit: Antrag stellen, Unterlagen sammeln, Fristen im Blick behaltenAus Sicht von Leistungsbeziehenden lässt sich der Rundfunkbeitrag in drei zentrale Botschaften zusammenfassen. Erstens: Auch wer Bürgergeld bekommt, ist nicht automatisch befreit – ohne Antrag läuft die Beitragspflicht weiter.
Zweitens: Eine Befreiung wegen Bürgergeld oder anderer Sozialleistungen ist in vielen Fällen möglich und kann sogar bis zu drei Jahre rückwirkend gewährt werden, wenn alle Nachweise vorgelegt werden.
Und drittens: Wer seine Bewilligungsbescheide sorgfältig aufbewahrt, Fristen im Blick behält und im Zweifel Unterstützung durch Beratungsstellen sucht, kann sich mehrere hundert Euro ersparen und damit im Alltag spürbar mehr finanziellen Spielraum gewinnen.
Der Beitrag kann eine individuelle Rechtsberatung nicht ersetzen. Er zeigt aber, dass sich ein genauer Blick auf die eigenen Bescheide und die Regeln rund um den Rundfunkbeitrag lohnt – gerade für Menschen, deren Einkommen nur knapp über oder genau auf dem Existenzminimum liegt.
Der Beitrag Rundfunkbeitrag: Bis zu 660 Euro von der GEZ zurückverlangen erschien zuerst auf Gegen Hartz IV - Bürgergeld Ratgeber und Hartz 4 Tipps.
Culture Ministry publishes details of stolen artifacts from Damascus National Museum
The Syrian Ministry of Culture has released detailed descriptions of six artifacts stolen from the National Museum in Damascus, appealing for assistance in their recovery.
The missing pieces include six Venus statues made of marble, alabaster, and plaster, all formerly displayed in the museum’s public galleries. They include a restored marble Venus with broken feet, an incomplete alabaster figure, and a plaster statue of a standing woman considered a classical example of feminine sculptural art.
The Ministry urged official and civil institutions inside Syria and abroad to help locate the missing works, stressing that protecting the country’s cultural heritage is a collective responsibility.
Meanwhile, the Ministry, in coordination with security authorities, has launched an investigation into the theft, which took place on November 10.
Syria’s Hind Zaza takes silver in table tennis at Islamic Solidarity Games
Syrian table tennis star Hind Zaza claimed the silver medal in the women’s singles event at the Islamic Solidarity Games in Saudi Arabia, marking another milestone in her rising career.
Zaza finished second after a thrilling final against Iran’s Neda Shahsavari, winning 4-2 in the fourth set. She reached the final following a hard-fought 4-3 semifinal victory over Turkey’s Sebal Altınkaya, showcasing her skill and resilience throughout the tournament.
Having gained international fame as the youngest athlete to compete at the Tokyo 2020 Olympics, Zaza’s performance underscores Syria’s growing presence on the global sports stage and serves as an inspiration for young athletes across the Arab world. The silver medal adds to her growing list of achievements and highlights her dedication to representing Syria with pride.
The Islamic Solidarity Games brought together athletes from across the Muslim world, promoting unity and celebrating sporting excellence
Rente: Mehr Rente für Eltern ab 2028
Eltern sollen künftig noch stärker von ihrer Erziehungsleistung profitieren. Die Bundesregierung plant, die Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung ab 2028 vollständig anzugleichen.
Damit wird eine jahrelange Ungleichbehandlung zwischen älteren und jüngeren Eltern beendet. Für viele Mütter – und zunehmend auch Väter – bedeutet das: mehr Rente im Alter, ohne dass ein zusätzlicher Antrag gestellt werden muss.
Einheitliche Kindererziehungszeiten für alle JahrgängeBislang unterscheidet die Rentenversicherung, wann ein Kind geboren wurde. Für Kinder, die nach 1991 zur Welt kamen, werden 36 Monate als sogenannte Kindererziehungszeit (KEZ) anerkannt. Für ältere Jahrgänge, also Kinder vor 1992, werden derzeit nur 30 Monate angerechnet.
Diese Lücke soll ab dem 1. Januar 2027 geschlossen werden. Die technische Umsetzung erfolgt ein Jahr später, sodass die neuen Regelungen ab 2028 in allen Rentenbescheiden sichtbar werden.
Der Gesetzentwurf sieht außerdem vor, dass Doppelleistungen ausgeschlossen werden. Wer bereits einen pauschalen Zuschlag für Kindererziehungszeiten erhalten hat, bekommt die restlichen Monate nur dann zusätzlich, wenn sie noch nicht über andere Zuschläge abgedeckt sind. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass jede Erziehungsleistung genau einmal honoriert wird.
Spürbare Vorteile bei der späteren RenteKindererziehungszeiten erhöhen die Rente, weil sie zusätzliche Entgeltpunkte bringen. Pro Monat Kindererziehung wird etwa ein Zwölftel eines Entgeltpunktes gutgeschrieben – das ergibt rund einen Punkt pro Jahr und knapp drei Punkte für drei Jahre.
Für vor 1992 geborene Kinder bedeutet die Reform also einen Zuwachs von rund einem halben Entgeltpunkt. Das klingt technisch, kann aber in der Praxis spürbare Auswirkungen haben.
Seit dem 1. Juli 2025 gilt bundesweit ein einheitlicher aktueller Rentenwert von 40,79 Euro je Entgeltpunkt – Ost/West-Unterschiede bestehen nicht mehr. Ein Zuschlag von rund 0,5 Entgeltpunkten je Kind entspricht damit derzeit etwa 20,40 Euro pro Monat; der genaue Betrag hängt bei Inkrafttreten der Reform vom dann gültigen Rentenwert ab.
Die Rentenversicherung nimmt die Aufwertung automatisch vor. Bestandsrentnerinnen und -rentner müssen in der Regel keinen Antrag stellen. Wer erst nach 2028 in Rente geht, profitiert unmittelbar von der höheren Anerkennung.
Was Eltern jetzt beachten solltenFür viele Betroffene lohnt es sich, bereits jetzt einen Blick ins eigene Rentenkonto zu werfen. Dort ist hinterlegt, wie viele Monate Kindererziehungszeit bisher angerechnet wurden und welchem Elternteil sie zugeordnet sind.
Diese Zuordnung kann wichtig werden, wenn die zusätzlichen sechs Monate auf das falsche Konto laufen. Paare können durch eine gemeinsame Erklärung festlegen, wer die Erziehungszeiten erhalten soll. Eine rückwirkende Änderung ist allerdings nur zwei Monate lang möglich, daher sollte diese Frage rechtzeitig geklärt werden.
Auch wenn die Reform offiziell erst 2027 in Kraft tritt, ist eine vorherige Kontenklärung sinnvoll. So können Nachweise, Geburtsurkunden oder Erziehungszeiten schon jetzt dokumentiert werden.
Bei bestehenden Renten wird die Deutsche Rentenversicherung die Zuschläge automatisch berechnen und ab 2028 rückwirkend auszahlen. Nur in Sonderfällen, etwa bei Adoptionen oder längeren Auslandsaufenthalten, kann ein Antrag notwendig sein.
Reform stärkt Anerkennung familiärer LeistungenDie Ausweitung der Kindererziehungszeiten ist mehr als eine technische Korrektur. Sie gilt als wichtiger Schritt, um die Lebensleistung von Eltern, insbesondere von Frauen, gerechter zu bewerten.
Viele Mütter haben durch Kindererziehung und Teilzeitarbeit geringere eigene Rentenansprüche aufgebaut. Die Angleichung auf 36 Monate schafft ein Stück mehr Gleichbehandlung und verbessert die Altersvorsorge vieler Familien spürbar.
Ab 2028 gilt damit für alle Eltern dasselbe Recht: Drei Jahre Kindererziehung werden in voller Länge auf die Rente angerechnet – unabhängig davon, wann das Kind geboren wurde. Wer seine Rentenunterlagen rechtzeitig prüft und die Zuordnung der Erziehungszeiten klärt, sichert sich den vollen Rentenvorteil.
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Rente: Guter Schutz fällt weg – Alle Jahrgänge nach 1960 betroffen
Wer nach 1960 geboren ist, hat in der gesetzlichen Rentenversicherung keinen Berufsschutz mehr. Die frühere Sonderrente bei Berufsunfähigkeit existiert für diese Jahrgänge nicht.
Jüngere Betroffene prüfen daher nur die Erwerbsminderungsrente. Das erhöht die Hürden. Hier lesen Sie, was heute gilt, wie die Verfahren laufen und welche Schritte Ihre Chancen verbessern.
Berufsschutz: Wer heute noch profitieren kannDer klassische Berufsschutz lebt nur noch als Ausnahmeregel weiter. Er gilt für Versicherte, die vor dem 2. Januar 1961 geboren wurden. Diese Gruppe kann weiterhin eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit beanspruchen.
Maßstab ist, ob der erlernte oder zuletzt ausgeübte Beruf noch möglich ist. Bestehende Ansprüche bleiben unberührt. Neue Anträge sind für jüngere Jahrgänge ausgeschlossen.
Welche Leistungen stattdessen geltenFür alle anderen zählt allein die Erwerbsminderungsrente nach § 43 SGB VI. Der erlernte Beruf spielt keine Rolle mehr. Die Prüfung richtet sich auf den allgemeinen Arbeitsmarkt.
Wichtig ist, wie viele Stunden täglich unter üblichen Bedingungen noch gehen. Qualifikation, Tarifvertrag oder bisherige Branche bleiben außen vor. Das führt in Grenzfällen zu strengeren Ergebnissen.
So greifen die Stunden-GrenzenVolle Erwerbsminderung liegt vor, wenn täglich weniger als drei Stunden möglich sind. Teilweise Erwerbsminderung bedeutet drei bis unter sechs Stunden.
Die Beurteilung folgt medizinischen Feststellungen. Ärztliche Gutachten bewerten Belastbarkeit, Tätigkeitsprofil und Prognose. Die Rentenversicherung setzt diese Werte in ein Leistungsbild um. Daraus ergibt sich der konkrete Anspruch.
Sonderfall „Arbeitsmarktrente“Ein wichtiger Sonderfall schützt teilweise Erwerbsgeminderte. Finden sie keinen passenden Teilzeitplatz, kann eine volle Rente gezahlt werden. Juristisch spricht man von der „Arbeitsmarktrente“. Sie setzt enge Voraussetzungen voraus. Die Agentur für Arbeit muss vergebliche Vermittlungsversuche bestätigen. Die volle Rente wird in diesen Fällen oft befristet bewilligt. Regelmäßige Überprüfungen folgen.
Versicherungsrechtliche Hürden: Wartezeit und BeiträgeNeben der medizinischen Seite zählt das Versicherungsrecht. Für eine Erwerbsminderungsrente braucht es die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren. Zudem müssen in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge liegen. Ausnahmen bestehen, bleiben aber eng gefasst.
Wer häufig arbeitslos war, sollte Beitragszeiten genau dokumentieren. Meldezeiten und versicherungspflichtige Minijobs können helfen. Lücken gefährden den Anspruch.
Reha vor Rente bleibt PflichtDer Grundsatz „Reha vor Rente“ gilt unverändert. Bevor eine Rente fließt, prüft die Rentenversicherung, ob Rehabilitation hilft. Dazu zählen medizinische Reha, Leistungen zur Teilhabe und berufliche Maßnahmen. Erst wenn Reha keinen Erfolg verspricht, kommt eine Rente in Betracht.
Antragsteller sollten Befunde sammeln und Therapien nicht abbrechen. Vollständige Unterlagen beschleunigen die Prüfung. Ärztliche Einschätzungen sollten klar und belastbar sein.
Praktische Folgen für JüngereDer Wegfall des Berufsschutzes hat spürbare Folgen. Wer den bisherigen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr schafft, fällt nicht automatisch in die Rente. Die Frage lautet nur noch: Gehen andere Tätigkeiten noch mehrere Stunden täglich? Ein Wechsel in einfache oder fachfremde Aufgaben kann zumutbar sein.
Das senkt die Wahrscheinlichkeit einer vollen Rente. Die halbe Rente bleibt in vielen Fällen die realistische Option. Sie fällt deutlich geringer aus und ist oft befristet.
Praxisbeispiel: Teilweise ErwerbsminderungEine Industriemechanikerin, Jahrgang 1975, kann Schichtarbeit nicht mehr leisten. Der Gutachter sieht eine Belastbarkeit von vier Stunden täglich. Damit liegt eine teilweise Erwerbsminderung vor. Eine volle Rente kommt nur in Betracht, wenn kein geeigneter Teilzeitjob vorhanden ist.
Gelingt die Vermittlung auf einen leidensgerechten Platz, bleibt es bei der halben Rente. Ohne passenden Arbeitsmarkt kann die Arbeitsmarktrente greifen. Diese wird regelmäßig überprüft.
Antrag stellen: So gehen Sie vorSichern Sie früh medizinische Unterlagen. Bitten Sie behandelnde Ärzte um klare, nachvollziehbare Befundberichte. Beschreiben Sie Ihr Leistungsbild konkret. Notieren Sie, welche Tätigkeiten noch gehen. Nennen Sie Gewichte, Zwangshaltungen, Wegezeiten und Pausenbedarf. Stellen Sie den Reha-Antrag rechtzeitig.
Nutzen Sie Beratung bei Sozialverbänden, Versichertenältesten oder Fachanwälten. Legen Sie bei Ablehnung fristgerecht Widerspruch ein. Ergänzen Sie fehlende Nachweise im Verfahren. Vermeiden Sie Widersprüche zwischen ärztlichen Angaben, Anträgen und Arbeitslosmeldungen.
Versicherungskonto klären und Zeiten sichernEin geklärtes Versicherungskonto ist entscheidend. Prüfen Sie Schul-, Ausbildungs-, Kindererziehungs- und Pflegezeiten. Reichen Sie Nachweise für Minijobs, Teilzeit und Arbeitsunfähigkeit nach. Achten Sie auf Überschneidungen und Lücken.
Wer knapp an den drei Jahren Pflichtbeiträgen liegt, sollte Alternativen prüfen. Dazu zählen versicherungspflichtige Beschäftigungen, Umschulungen oder bestimmte Förderungen. Sprechen Sie die Agentur für Arbeit und das Jobcenter früh an.
Private Absicherung: Ergänzung, kein ErsatzEine private Berufsunfähigkeitsversicherung kann Einkommenslücken schließen. Sie ersetzt jedoch nicht die gesetzlichen Voraussetzungen. Gesundheitsprüfungen führen oft zu Ausschlüssen oder Zuschlägen. Wer jung und gesund ist, hat bessere Karten.
Prüfen Sie Bedingungen, Nachversicherungsgarantien und Leistungsdefinitionen genau. Ein sauberer Antrag vermeidet spätere Konflikte. Im Leistungsfall helfen unabhängige Beratungen.
Steuern, Hinzuverdienst und ÜberprüfungErwerbsminderungsrenten können steuerpflichtig sein. Prüfen Sie Freibeträge und Werbungskosten. Ein Hinzuverdienst ist möglich, bleibt aber begrenzt. Achten Sie auf Mitteilungspflichten gegenüber der Rentenversicherung. Gesundheitszustand und Arbeitsmarktlage werden regelmäßig überprüft.
Nicht gemeldete Änderungen gefährden den Anspruch. Führen Sie ein Tagebuch zu Beschwerden, Behandlungen und Belastbarkeit. Das stärkt Ihre Position bei Nachprüfungen.
Klare Regeln, hohe AnforderungenDie Rente wegen Berufsunfähigkeit ist für Jüngere Geschichte. Maßstab ist allein die abstrakte Leistungsfähigkeit am allgemeinen Arbeitsmarkt. Reha hat Vorrang. Wartezeit und Pflichtbeiträge entscheiden über die Tür zum Leistungsrecht.
Wer strukturiert vorgeht, erhöht die Chance auf eine korrekte Entscheidung. Wenn Sie betroffen sind, sammeln Sie Nachweise, klären Sie Ihr Konto und nutzen Sie Beratung. So sichern Sie Ihre Ansprüche Schritt für Schritt.
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Interior Ministry arrests members of criminal cell with foreign ties
The Syrian Interior Ministry announced the arrest of a “dangerous criminal cell” following a complex security operation conducted jointly by the Internal Security Command in Tartous and the Counterterrorism Directorate.
Ministry spokesperson Nour al-Din al-Baba said the cell was linked to remnants of the deposed regime and maintained foreign connections. “The group carried out multiple operations aimed at undermining social stability,” he said.
Al-Baba identified the cell’s leader as Abdul Ghani Kassab, a key operative affiliated with the Iranian Revolutionary Guard and its militias in Syria, along with several of his followers and sons. Authorities seized large quantities of weapons, ammunition, and explosives during the arrests.
“Kassab was previously considered one of Iran’s main ideological agents in Aleppo. He ran a center in al-Azamiya neighborhood to promote extremist ideas and recruit individuals, using it to carry out security activities on behalf of Iran and the former regime against the Syrian people,” al-Baba added.
Christian Lindners weicher Fall – auch dank Springer und KKR?
Vor gut einem Jahr brachte die FDP unter Christian Lindners Führung die Ampelkoalition zum Scheitern. Nun, nach Ablauf der üblichen Abkühlphase, fängt Lindner ausgerechnet bei einem Unternehmen an, dessen Besitzer den Zwist in der Ampelkoalition befeuert haben.
In den letzten Wochen gab Ex-Finanzminister Christian Lindner bekannt, gleich mehrere neue Stellen annehmen zu wollen. Neben einer Managerposition beim Kfz-Händler Autoland und einem Beraterposten beim US-Unternehmen Teneo, das auch im Lobbygeschäfts unterwegs ist, fällt ein Job besonders auf: Lindner soll Mitglied des „Shareholder Boards“ – also einer Art Beirat – des Unternehmens Stepstone werden. Dazu ist wichtig zu wissen: Das Unternehmen war lange Teil des Medienkonzerns Springer – und gehört nun unter anderem dem Finanzinvestor KKR, während Springer noch eine Minderheitsbeteiligung hält. Vor allem zum Springer-Konzern hatte Lindner während seiner Zeit als Finanzminister enge Verbindungen. Das macht Lindners Seitenwechsel pikant.
Karenzzeitregel kann schnelle Anschlussjobs verhindernDass Lindners Jobankündigungen so geballt auftreten, liegt wohl an der Karenzzeitregelung: Mitglieder der Bundesregierung können seit 2015 nicht mehr einfach so aus dem Amt in neue Tätigkeiten bei Unternehmen und Verbänden wechseln. Stattdessen müssen sie laut Ministergesetz die Absicht, eine neue Tätigkeit aufnehmen zu wollen, bei der Bundesregierung anmelden. Diese kann den Wechsel dann bis zu 18 Monate lang untersagen. In der Regel beträgt diese Abkühlphase, auch Karenzzeit genannt, aber nur 12 Monate.
So verhält es sich auch bei Christian Lindners verschiedenen neuen Tätigkeiten als Unternehmensberater und Mitglied des Shareholder Boards der Stepstone Group, die er nun exakt ein Jahr nach dem Bruch der Ampelregierung aufnehmen wird. Die Bundesregierung hatte eine Karenzzeit von 12 Monaten verhängt, „soweit die Tätigkeit in Sachbereichen erfolgt, die mit der früheren Amtstätigkeit von Herrn Lindner als Bundesminister der Finanzen in einem engen Zusammenhang stehen“. Auch Beratung mit Hinblick auf Lobbyarbeit gegenüber Behörden und Parlamenten in der EU, im Bund oder auf Landesebene untersagte die Bundesregierung für diesen Zeitraum.
Stepstone: Ein neuer Job mit alten VerbindungenLindner hat sich also an die geltenden Regeln gehalten. Dennoch lohnt der Wechsel zu Stepstone eine genauere Betrachtung: Stepstone ist vor allem als Job-Börsenportal bekannt und war lange Teil des Medienkonzerns Axel Springer. Seit Kurzem gehört es nun aber unter anderem dem Finanzinvestor KKR, mit dem Springer 2019 eine strategische Kooperation einging. Die Axel Springer SE hält weiterhin eine Minderheitsbeteiligung von 10 Prozent.
Als Mitglied des Shareholder Boards ist Lindner kein Angestellter der Stepstone Group, sondern wird direkt von den Anteilseignern, also KKR, der Axel Springer SE und dem kanadischen Pensionsfonds CPP entsandt. Ob Lindner dafür bezahlt wird, beantwortet die Stepstone Group nicht: Weder Springer noch KKR antworteten auf unsere Fragen. Das einzige andere öffentlich bekannte Mitglied des Shareholder Boards ist Jan Bayer. Bis Mitte dieses Jahres war er noch stellvertretender Vorstandsvorsitzender von Axel Springer und für das US-Geschäft zuständig. Jetzt ist er der Aufsichtsratsvorsitzende bei Springer. Dass die ehemalige Nummer zwei des Springer-Konzerns die gleiche Stelle besetzt wie Lindner, kann als Zeichen gelesen werden, dass die Position mit gewissen Vorteilen einhergeht – sei es in Form von privilegierten Zugängen oder durch Entlohnung.
Sowohl Springer als auch KKR verbindet eine längere Geschichte mit der FDP und ihrem Kurs innerhalb der Ampelregierung.
Springer-Chef Döpfner wollte die FDP stärken Springer und KKRDöpfner übte nach Recherchen der „Zeit“ im Bundestagswahlkampf 2021 Druck auf die Bild-Chefredaktion aus, doch bitte die FDP zu stärken. So zum Beispiel in einer Textnachricht an die Chefredaktion der Bild-Zeitung: „Unsere letzte Hoffnung ist die FDP. Nur wenn die sehr stark wird – und das kann sein – wird das grün-rote Desaster vermieden.“
Noch zwei Tage vor der Bundestagswahl schrieb Döpfner an den damaligen Bild-Chefredakteur und heutigen Betreiber des rechten Hetzportals NIUS Julian Reichelt (sic): „Please stärke die FDP. Wenn die sehr stark sind, können sie in Ampel so autoritär auftreten, dass die platzt. Und dann Jamaika funktioniert.“ Tatsächlich fiel die Berichterstattung der Bild im Wahlkampf und während der Ampel-Zeit immer wieder als FDP- und sogar Lindner-freundlich auf.
KKR-Topmanager wiederum unterstützten die FDP im selben Wahlkampf mit Parteispenden von insgesamt 100.000 Euro. Angeblich aus rein privaten Motiven.
Die FDP und Christian Lindner dürften sich über diesen doppelten Zuspruch gefreut haben. Die FDP erzielte mit 11,5 Prozent ein für ihre Verhältnisse sehr gutes Ergebnis. Wie es sich Döpfner gewünscht hatte, war eine rot-grüne Koalition ohne die FDP nicht möglich, Lindner wurde Finanzminister.
Die Bild-Zeitung beeinflusst die HeizungsdebatteWenige Monate nach Start der Ampelregierung spielte die Bild-Zeitung erneut eine fragwürdige Rolle: Vor allem in der hitzigen Debatte um das sogenannte Heizungsgesetz spielte Springers Leitmedium, die Bild-Zeitung, eine unrühmliche Rolle. Bild und FDP torpedierten das Gesetz und bedienten damit auch die Interessen der stark in fossile Energien investierten KKR; wir berichteten ausführlich. KKR war damals noch einer der Hauptinvestoren bei Springer. Eine direkte Beeinflussung der Springer-Redaktionen durch die Konzernleitung oder KKR lässt sich zwar nicht belegen, die Bild-Chefredaktion dementierte jegliche Beeinflussung der Berichterstattung.
Klar ist aber: KKR-Managerinnen standen in regem Austausch mit der Bundesregierung, einschließlich Lindner und seinem Ministerium. 21 Treffen von KKR-Managerinnen mit der damaligen Bundesregierung sind dokumentiert, mehrere davon zu energiepolitischen Themen.
Lindner arbeitet auf ein Scheitern der Ampel hinGleichzeitig arbeiteten auch Lindner und seine Partei an einem Scheitern der Ampel-Koalition, ganz wie es sich Döpfner gewünscht hatte. Immer wieder wurden bereits getroffene Kompromisse in letzter Sekunde von der FDP aufgekündigt und interne Absprachen an die Presse durchgestochen. Gerade Lindner nutzte die Budgetverantwortung des Finanzministeriums, um Vorhaben der Koalition in letzter Minute zu stoppen oder zu blockieren.
In der Bevölkerung entstand dadurch das Bild einer ständig zerstrittenen und handlungsunfähigen Regierung, das letztlich auch maßgeblich für ihr Scheitern werden sollte. Für die FDP und Lindner hatte die Blockadehaltung jedoch noch ungeplante weitere Folgen: Die FDP flog nicht nur aus der Ampelregierung, sondern wenig später auch aus dem Bundestag. Lindner beendete seine politische Karriere.
Lindners neuer Posten hinterlässt faden BeigeschmackDass Lindner nun bei einem Unternehmen mit engen Verbindungen ausgerechnet zu Springer und KKR anfängt, hat einen faden Beigeschmack. Er setzt damit seine langjährigen Beziehungen fort, die sicherstellten, dass er nach dem Scheitern seiner politischen Karriere trotzdem weich landet.
Es ist gut, dass es in Deutschland eine Karenzzeitregelung für ausscheidende Regierungsmitglieder gibt und die Bundesregierung diese im Fall Lindner mit einer Karenzphase von einem Jahr auch recht streng anwendet. Doch bei einem Wechsel zu einem Unternehmen, dessen Anteilseigner so intensiv mit der politischen Tätigkeit von Christian Lindner verbunden waren, braucht es eine längere Karenzzeit. Hier hätte die Bundesregierung im Rahmen der bestehenden Regelung auch den maximalen Rahem ausschöpfen können bzw. sollen. Vor allem aber braucht es einen besseren Rahmen, der grundsätzlich längere Karenzzeiten ermöglicht. LobbyControl fordert eine Verdopplung der maximalen Karenzzeit auf 36 Monate.
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Es ist vollkommen richtig, dass die Bundesregierung hier eine Karenzzeit für diejenigen Bereiche ausspricht, für die Lindner zuvor politisch verantwortlich war, und auch dass ihm Beratung mit Blick auf Lobbyarbeit untersagt wird. Allerdings wäre auch hier ein längerer Zeitraum absolut angemessen..
Lindner als BeraterDasselbe gilt für seinen Einstieg als Berater für das US-Beratungsunternehmen Teneo, das auch im Kundenauftrag Lobbyarbeit gegenüber Bundestag und Bundesregierung betreibt. Zu den Kunden zählen Banken und Finanzdienstleister. Auch diesem Wechsel hat die Bundesregierung nach Ablauf von 12 Monaten Karenzzeit wohl zugestimmt, eine offizielle Bekanntmachung liegt dazu allerdings noch nicht vor. Ein Sprecher Lindners beteuerte zwar gegenüber der Rheinischen Post, dass Lindner nicht in Lobbyarbeit gegenüber der Regierung involviert sei. Letztlich kann aber kaum sichergestellt werden, dass Lindner Lobbykunden der Firma nicht im Hinblick auf ihre Lobbyarbeit berät oder sein Kontaktnetzwerk zur Verfügung stellt. Daher wäre auch hier eine längere Abkühlphase durchaus geboten.
Lindner als GebrauchtwagenhändlerErst in diesen Tagen wurde bekannt, dass Lindner außerdem als Manager bei der Autoland AG anfangen möchte. Er soll dort stellvertretender Vorstandsvorsitzender werden und unter anderem die Digitalisierung des Gebrauchtwagenhändlers vorantreiben. Als FDP-Chef hat Lindner sich stets für die Interessen der deutschen Autoindustrie und insbesondere den Verbrennungsmotor eingesetzt. Es hat immer einen faden Beigeschmack, wenn Politiker*innen sich im Amt stark für die Anliegen eines neuen Arbeitgebers eingesetzt haben. Ein Job dort wirkt dann mitunter wie ein Dankeschön oder eine Versilberung des politischen Engagements. Allerdings ist Autoland nicht Porsche und Lindner wird dort wohl nicht für Politik und Lobbyarbeit zuständig sein. Insofern ist der Gebrauchtwagenhändlerjob der am wenigsten problematische der zahlreichen neuen Tätigkeiten Lindners.
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Izhevsk International Airport is named after Mikhail Kalashnikov
The President signed the Executive Order On Awarding the Name of Mikhail Kalashnikov to Izhevsk International Airport.
„Gesellschaftlicher Zerfall befeuert Krise“: Psychologin warnt vor Anstieg jugendlicher Suizide
Die Zahl der Suizide unter Jugendlichen in der Türkei nimmt weiter zu – besonders betroffen sind junge Menschen im Alter von 15 bis 19 Jahren in wirtschaftlich benachteiligten Regionen. Die Psychologin Heval Sarya Zengin vom Zentrum für soziopolitische Feldforschung warnt vor einem besorgniserregenden Trend, der sich zu einer „gesellschaftlichen Epidemie“ ausweiten könnte, wenn nicht rasch gehandelt wird.
Nach Angaben Zengins sei Amed (tr. Diyarbakır) derzeit die einzige Provinz im Land, in der auch unter 15-Jährige Suizid begehen – ein dramatischer Indikator für den Zustand der sozialen und psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in der Region.
Datenlage unvollständig, Ursachen komplex
„Unsere Auswertungen zeigen, dass Suizidraten besonders in Phasen wirtschaftlicher Krisen steigen“, sagte Zengin im Gespräch mit ANF. Ihre Organisation hat Daten aus den Jahren 2000 bis 2023 ausgewertet. Besonders auffällig seien die Jahre 2021 und 2022 gewesen – Zeiträume, die auch durch soziale Isolation während der Corona-Pandemie geprägt waren.
Zengin nennt mehrere Faktoren, die das Risiko für Suizid erhöhen: wirtschaftliche Unsicherheit, zunehmende Armut, fehlende soziale Bindung, Drogen- und Alkoholkonsum sowie die Erosion gemeinsamer gesellschaftlicher Werte. Besonders deutlich sei diese Entwicklung in Grenzregionen zu Syrien und dem Irak zu beobachten, wo seit 2015 – der Wiederaufnahme des Krieges des türkischen Staates gegen die kurdische Bewegung – der Konsum von Drogen unter Jugendlichen massiv zugenommen habe.
Ein weiterer Risikofaktor sei die sogenannte „Werther-Effekt“– also die Nachahmung von Suiziden innerhalb einer Altersgruppe. „In manchen Stadtteilen sehen wir, dass Jugendliche im selben Alter in kurzen Abständen Suizid begehen. Das könnte auf Nachahmungseffekte oder auf gemeinsame strukturelle Belastungen hindeuten“, so Zengin.
Fehlende Transparenz erschwert Prävention
Ein zentrales Problem sieht die Psychologin in der mangelhaften Datenlage: „Die offizielle Statistikbehörde TÜIK liefert oft keine klaren Informationen zu den Ursachen von Suiziden. Viele Fälle werden unter ,unbekannt' oder ,andere Gründe' geführt.“ Ohne verlässliche Daten sei es jedoch unmöglich, zielgerichtete Präventionsstrategien zu entwickeln.
Darüber hinaus beklagt Zengin den fehlenden gesellschaftlichen Halt – insbesondere bei jungen Menschen aus kurdischen Provinzen. Die Kombination aus Perspektivlosigkeit, fehlender Anerkennung der eigenen Identität und mangelnder Einbindung in eine solidarische Gemeinschaft führe zunehmend zu sogenannten „egoistischen Suiziden“, bei denen der Rückzug aus der Gesellschaft eine zentrale Rolle spiele.
Soziale Zersetzung und wachsendes Risiko
„Was wir erleben, ist ein tiefgreifender gesellschaftlicher Zerfall“, warnt Zengin. Fälle von Jugendkriminalität, sexualisierter Gewalt, Erpressung und Gruppenzwang nähmen zu – ebenso wie organisierte Strukturen, die Jugendliche in kriminelle Milieus zögen. Besonders schwerwiegend sei dabei das Fehlen von gemeinschaftlichem Verantwortungsbewusstsein und kollektiver Organisation.
„Solange junge Menschen sich allein gelassen fühlen, werden wir mit einer Zunahme an Suiziden rechnen müssen.“ Zengin fordert deshalb schnelle und gezielte Maßnahmen: öffentliche Aufklärung, psychologische Hilfsangebote, suchtpräventive Arbeit und – langfristig – politische Strategien zur Stärkung sozialer Netzwerke, Identität und Teilhabe.
Die Zahl der Suizide in der Türkei hat sich in den vergangenen zwei Jahrzehnten fast verdoppelt. Laut einer aktuellen Analyse des Instituts für Gesellschaftsstudien stieg die Zahl von rund 2.300 Fällen im Jahr 2002 auf etwa 4.460 im Jahr 2024 – ein Zuwachs von rund 94 %. Nach Angaben des türkischen Statistikamts (TÜİK) lag die Suizidrate 2024 bei 5,22 pro 100.000 Einwohner:innen – dem bislang höchsten gemessenen Wert. Besonders betroffen sind die kurdisch geprägten Regionen im Osten und Südosten des Landes. In den 23 Provinzen dieser Regionen hat sich die Suizidrate laut regionalen Auswertungen seit 2000 fast verdoppelt. In einzelnen Städten, etwa in Şirnex (Şırnak), war der Anstieg sogar fast vierfach.
Zwangsverwaltung schwächt soziale Strukturen
Menschenrechtsorganisationen wie der Menschenrechtsverein IHD verweisen seit Jahren auf die strukturellen Folgen der „Politik der Zwangsverwaltung“, bei der die türkische Regierung ab 2016 in zahlreichen kurdischen Städten gewählte Bürgermeister:innen absetzte und durch staatlich ernannte Treuhänder ersetzte. Insbesondere in den Jahren 2016, 2019 und erneut 2024 wurden dabei zivilgesellschaftliche Initiativen, Frauenorganisationen, Jugendzentren und kulturelle Einrichtungen systematisch geschlossen oder in ihrer Arbeit stark eingeschränkt. Die Folge: Der gesellschaftliche Rückhalt, der insbesondere jungen Menschen Halt, Identität und soziale Einbindung bot, brach vielerorts weg. Der IHD sieht in dieser Entwicklung eine zentrale Ursache für die zunehmende Vereinsamung und die Zunahme psychischer Krisen bei Jugendlichen: „Wenn kollektive Strukturen aufgelöst werden und junge Menschen keine Möglichkeit zur Teilhabe, Mitbestimmung oder Selbstorganisation haben, entsteht ein Gefühl der Ohnmacht. In diesem Vakuum gedeihen Isolation, Sucht und Verzweiflung.“
https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/ihd-zahl-der-suizidfalle-in-merdin-alarmierend-hoch-48788 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/der-turkische-staat-will-die-kopfe-junger-menschen-besetzen-38698 https://deutsch.anf-news.com/frauen/tja-zahl-verdachtiger-todesfalle-von-frauen-in-wan-steigt-47818
Gedenken an Seyit Rıza in der Schweiz
Mit Gedenkveranstaltungen in Zürich und Genf haben alevitische und kurdische Organisationen an den 88. Jahrestag der Hinrichtung von Seyit Rıza und seiner Weggefährten erinnert. Im Mittelpunkt stand die Forderung nach historischer Gerechtigkeit und einer aktiven Auseinandersetzung mit den Ereignissen in Dersim 1937/38.
Zu den Veranstaltungen hatten unter anderem die Demokratische Alevitische Föderation (FEDA), die Demokratische Alevitische Frauenbewegung (DAKB) sowie der Wiederaufbaukongress Dersim (DIK) aufgerufen. Begleitet wurden sie von weiteren zivilgesellschaftlichen Gruppen sowie Vertreter:innen des Demokratischen Kurdischen Rats in der Schweiz (CDK-S).
Gedenken in Genf vor dem UN-Hauptsitz
In Genf versammelten sich die Teilnehmer:innen auf dem Platz der Nationen vor dem Sitz der Vereinten Nationen. Die Versammlung begann mit einer Schweigeminute für die Opfer des Dersim-Aufstands. Anschließend wurde eine gemeinsame Erklärung verlesen, in der die Erinnerung an das Unrecht als zentraler Bestandteil des gesellschaftlichen Friedens betont wurde.
Seyit Rıza war der geistliche und tribale Vordenker des Widerstands im alevitisch-kurdischen Dersim von 1937. Am 15. November 1937 wurde er zusammen mit seinem Sohn Resik Ûşen und seinen fünf Mitstreitern Wusênê Seydi, Aliye Mirzê Sili, Hesen Ağa, Fındık Ağa und Hesenê Ivraimê in Xarpêt (tr. Elazığ) hingerichtet.
„Das Ziel staatlicher Politik war es stets, Widerstand und kollektive Erinnerung zu brechen“, sagte Songül Aslan, Ko-Sprecherin von FEDA in der Schweiz. „Doch weder das Volk von Dersim noch andere Gemeinschaften haben sich je dem Unrecht gebeugt.“ Frieden könne nur durch Anerkennung des historischen Leids erreicht werden, so Aslan weiter. Die Veranstaltung endete mit Slogans wie „Bijî berxwedana Dersimê“ (Es lebe der Widerstand von Dersim).
Zürich: Erinnerung als Verpflichtung
Auch in Zürich fand eine Gedenkzeremonie statt – vor der St. Jakobskirche. Die gemeinsame Erklärung, verlesen von FEDA-Ko-Vorsitzendem Ulaş Yıldız, hob die Bedeutung des Erinnerns als politische und gesellschaftliche Verantwortung hervor. Der Dersim-Aufstand und seine gewaltsame Niederschlagung seien Ausdruck einer repressiven Nationalpolitik gewesen.
„Seyit Rıza steht für das moralische Gewissen einer unterdrückten Bevölkerung“, hieß es in der Erklärung. „Nur wenn das Unrecht anerkannt und aufgearbeitet wird, kann sich Geschichte nicht wiederholen.“ Auch die Notwendigkeit eines organisierten Engagements wurde betont: Es brauche strukturelle Aufarbeitung und internationale Aufmerksamkeit.
Die Erklärung wurde sowohl auf Türkisch als auch auf Deutsch vorgetragen. Vertreter:innen des CDK-S, darunter die Ko-Vorsitzenden Cemal Özdemir und Dilan Çetinkaya, würdigten den Widerstand von Seyit Rıza und stellten ihn in einen größeren historischen Kontext. Özdemir sagte: „Seyit Rıza hat sich nie gebeugt. Und auch seine Nachkommen kämpfen seit Jahrzehnten für Gerechtigkeit.“
Zum Abschluss erklangen kurdische Klagegesänge, die Gedenkveranstaltung endete mit dem Ruf „Şehîd Namirin“ – „Die Gefallenen sind unsterblich“.
https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/4-mai-gedenktag-des-tertele-genozids-in-dersim-46159 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/aleviten-gedenken-pir-sey-rizo-und-seinen-mitstreitern-22778
Amed: Viele Haushalte vor Winter ohne Heizmaterial
Angesichts rasant gestiegener Lebenshaltungskosten können sich viele Menschen in der Türkei zum Beginn der Heizsaison weder Holz noch Kohle leisten. Besonders betroffen ist der Stadtteil Kaynartepe im Bezirk Rezan (tr. Bağlar) in der kurdischen Provinz Amed (Diyarbakır), wo zahlreiche Haushalte ohne Anschluss an das Erdgasnetz leben und auf Öfen angewiesen sind.
Heizen wird zum Luxus
Mit dem Einbruch der Kälte stehen viele Familien vor einem kaum lösbaren Problem: Die Preise für Holz und Kohle sind in den vergangenen Monaten stark gestiegen – teilweise auf das Doppelte oder Dreifache im Vergleich zum Vorjahr. Eine Tonne Holz kostet inzwischen rund 15.000 Lira (umgerechnet etwa 300 Euro). In einem Umfeld weit verbreiteter Armut ist das für viele unerschwinglich.
„Die Menschen hier können weder Holz kaufen noch elektrische Heizgeräte benutzen, weil sie sich die Stromrechnung nicht leisten können“, sagt Ramazan Tuzak, der seit über 30 Jahren in Kaynartepe lebt. „Wir brauchen dringend Unterstützung – viele Kranke und Ältere überstehen den Winter sonst kaum.“
Ramazan Tuzak
Kein Erdgas, keine Perspektive
Der Stadtteil Kaynartepe gehört zu den ältesten Wohngebieten von Amed. Viele Häuser sind eng aneinander gebaut, Sonnenlicht dringt kaum in die Wohnungen. Ein geplanter Umbau im Rahmen eines städtebaulichen Projekts wurde seit Jahren immer wieder angekündigt, aber nie umgesetzt. Aus diesem Grund wurden auch keine Erdgasleitungen verlegt – ein Anschluss an das Gasnetz ist derzeit nicht absehbar.
In den Wintermonaten bleibt den Bewohner:innen meist nur der Betrieb von Öfen – doch Brennmaterial fehlt. Einige versuchen, mit gesammeltem Papier zu heizen. Für viele Familien ist der Alltag von Improvisation, Kälte und Sorge um die Gesundheit der Kinder geprägt.
Inflation verschärft die Not
Die wirtschaftliche Lage in der Türkei belastet insbesondere einkommensschwache Haushalte. Laut der Statistikbehörde TÜIK lag die jährliche Inflationsrate im Oktober 2025 bei 32,87 Prozent. Die relative Armutsquote belief sich im Jahr 2024 auf 13,6 Prozent. Preissteigerungen bei Energie, Lebensmitteln und Mieten führen dazu, dass selbst grundlegende Bedürfnisse wie Heizen oder gesunde Ernährung für viele zur Herausforderung werden.
„Im Winter sind unsere Kinder ständig krank“, sagt Ferda Kaya, Mutter mehrerer Kinder. „Wir verbringen die meiste Zeit im Krankenhaus oder suchen irgendwo einen warmen Ort. Wir wissen nicht, wie wir diesen Winter überstehen sollen.“
Ferda Kaya
Ältere Menschen besonders betroffen
Auch alleinlebende ältere Menschen sind stark gefährdet. Die 75-jährige Besra Polat lebt zur Miete in einer Wohnung ohne Heizung. Ihre Rente reicht kaum zum Leben. Früher habe sie staatliche Kohlehilfe erhalten, inzwischen bleibe jede Unterstützung aus. „Ich habe den letzten Winter frierend in einer anderen Wohnung verbracht“, sagt sie. „In diesem Jahr sieht es nicht besser aus.“
Appell an die Behörden
Die Bewohner:innen von Kaynartepe fordern gezielte Unterstützung vor dem Winter: Subventionen für Heizmaterial, Wiederaufnahme der Sozialhilfeprogramme sowie mittelfristig der Anschluss an das Erdgasnetz. Ohne Hilfe, so der Tenor in der Nachbarschaft, droht vielen Menschen ein weiterer harter Winter in Kälte und Not.
https://deutsch.anf-news.com/menschenrechte/gewerkschaftsstudie-armut-in-der-turkei-auf-rekordhoch-48264 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/fachworkshop-in-amed-zu-stadtentwicklung-migration-und-katastrophenschutz-48620 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/turkischer-haushalt-2026-rekordausgaben-fur-militar-sparkurs-bei-bildung-und-sozialem-48734 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/kohlehandel-in-wan-vor-dem-aus-48479
Meeting with the permanent members of the Security Council
Vladimir Putin held a briefing session, via videoconference, with permanent members of the Security Council.
Digitale Souveränität: Think Tank empfiehlt mehr Investitionen in Big-Tech-Alternativen
Vor dem Gipfel zur europäischen digitalen Souveränität werden die Appelle an die Bundesregierung lauter, gemeinwohlorientierte Alternativen zu Facebook und Co. zu stärken. Offene Netzwerke wie das Fediverse sollen mit konkreten Maßnahmen aus der Nische geführt werden.
Die Expert:innen empfehlen, gemeinwohlorientierte und offene Netzwerke zu stärken. (Symbolbild) – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Clint AdairNach dem Bündnis „Offene Netzwerke“ hat nun auch die Agora Digitale Transformation ein Policy Paper veröffentlicht und empfiehlt mehr Investitionen in und Projekte für offene Plattformen. Europas digitale Öffentlichkeit hänge heute an der Infrastruktur weniger globaler Plattformkonzerne. Was als Komfort begonnen habe, sei längst ein sicherheits-, wirtschafts- und demokratiepolitisches Risiko geworden. Deswegen bestehe Handlungsbedarf, um die digitale Souveränität zu stärken. Der Zeitpunkt für die Veröffentlichung ist bewusst gewählt, denn am 18. November findet in Berlin der „Gipfel zur Europäischen Digitalen Souveränität“ des Digitalministeriums statt.
Grundidee der Empfehlungen ist, dass „bestehende, funktionierende Lösungen aus der Nische in den Mainstream“ geführt werden sollen. Die bestehenden „Nischen-Plattformen“ könnten aufgrund einer Reihe von Mängeln und Herausforderungen ihr Marktpotenzial nicht verwirklichen. Dazu gehören laut dem Papier (PDF) unter anderem Design, Produktentwicklung, Rechtssicherheit, Skalierbarkeit oder auch der Schutz vor Desinformation.
Geld für EntwicklungDie Agora zählt sowohl das Fediverse wie auch das auf dem AT-Protokoll aufbauende BlueSky zu den offenen Plattformen. Um diese zu fördern, seien mehrere Schritte nötig. Dazu zählt der Thinktank Innovationsförderung und Wissensaustausch. Zur Koordination des Themengebietes empfehlen die Autor:innen die Gründung einer „Agentur für resiliente Kommunikation (ARK)“, diese könne Synergien mit der Bundesagentur für Sprunginnovationen SPRIND und der ebenfalls dort angesiedelten Sovereign Tech Agency (STA) nutzen.
Bei der Innovationsförderung sollen konkrete Verbesserungen offener Plattformen bei der Nutzbarkeit oder der Produktentwicklung angeschoben werden, ebenso sollen Ressourcen für den Aufbau eigener Plattform-Instanzen öffentlicher und zivilgesellschaftlicher Träger bereitgestellt werden.
Beim Thema Rechtssicherheit erwarten sich die Autoren unter anderem Rechtshilfe für Startups im Bereich der offenen Plattformen, ebenso wie eine Art Open-Source-Datenbank zur Erkennung von Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder sowie die Anerkennung der Gemeinnützigkeit des Unterhalts offener Plattforminfrastruktur.
Mehr öffentliche Inhalte auf offene PlattformenGleichzeitig solle zu den offenen Plattformen geforscht werden. Hierbei stellt sich Agora unter anderem Potenzialanalysen vor, die Chancen und Bedarfe gemeinwohlorientierter Plattformen und Protokolle für Wirtschaft, Sicherheit und Demokratie in Deutschland und Europa konkret aufzeigen und identifizieren.
Auf der Inhaltsebene empfehlen die Autor:innen, dass öffentlich-rechtliche Inhalte nicht nur über die Mediatheken, sondern auch über offene Plattforminfrastrukturen zugänglich gemacht werden. Wie auch das Bündnis „Offene Netzwerke“ fordert Agora die Einführung des „+1-Prinzips“. Dieses zielt auf die Bundesregierung, Behörden sowie öffentliche Institutionen ab, die öffentliche Mittel nutzen, um auf kommerziellen Plattformen zu kommunizieren.
Sie sollen mindestens eine gemeinwohlorientierte Plattform gleichwertig aktiv bespielen müssen. Nutzer:innen, die auf dem Laufenden bleiben möchten, wären damit nicht gezwungen, Accounts bei kommerziellen Plattformen anzulegen. Gleichzeitig könne das „+1-Prinzip“ dezentrale Netzwerke zusätzlich beleben und stärken, so die Hoffnung.
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US-Regierung stuft Antifa-Ost als Terrororganisation ein – mit weitreichenden Folgen
Die US-Regierung macht weiter ernst – und hat die “Antifa-Ost” entsprechend ihrer auch im Inland praktizierten Bewertungskriterien als terroristische Organisation eingestuft. Die Reaktionen, die ich aus Deutschland dieser behördlichen Einschätzung wahrnehme, sind zum grössten Teil positiv. Trotzdem scheint vielen die Tragweite dieser Entscheidung nicht wirklich bewusst zu sein. Amerika ist fern, mag sich manch einer […]
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