«Der Staat ist eine Institution, die von Banden geführt wird, die aus Mördern, Plünderern und Dieben besteht, umgeben von willfährigen Handlangern, Propagandisten, Speichelleckern, Gaunern, Lügnern, Clowns, Scharlatanen, Blendern und nützlichen Idioten - eine Institution, die alles verdreckt und verdunkelt, was sie berührt.» (– Prof. Hans-Hermann Hoppe).
Externe Ticker
Guterres: Gaza Death and Destruction Unparalleled in Recent Times
New York, SANA – UN Secretary-General António Guterres warned that the scale of death and destruction in Gaza is unprecedented, cautioning that Israel’s moves to assert full military control over Gaza City signal a dangerous new phase with devastating consequences.
He also voiced deep concern over the occupied West Bank, citing military operations, discriminatory policies, and settlement expansion that are undermining Palestinian communities and threatening the establishment of a Palestinian state.
Meanwhile, World Food Programme Executive Director Cindy McCain urged faster approval for aid deliveries to Gaza, protection for civilians seeking assistance, and safe access for humanitarian workers.
During a UN Security Council session, officials reiterated that using starvation as a weapon in conflict is prohibited under international law.
Separately, more than 500 UN staff, through a letter to High Commissioner for Human Rights Volker Türk, called for the Gaza war to be explicitly recognized as genocide, referencing the scale and nature of violations. They urged the UN rights office to take a clear public stance. Several human rights groups, including Amnesty International, and UN Special Rapporteur Francesca Albanese have already described Israel’s actions as genocide.
Macron: Israeli Withdrawal Key to Implementing Lebanon’s Arms Plan
Paris, SANA – French President Emmanuel Macron has stressed that Israel’s complete withdrawal from southern Lebanon and an end to all violations of Lebanese sovereignty are essential preconditions for implementing Lebanon’s plan to ensure weapons remain solely in the hands of the state.
In a post on X, Macron welcomed the UN Security Council’s decision to extend the mandate of the UN Interim Force in Lebanon (UNIFIL) until 2027. He emphasized the urgency of Israel withdrawing from Lebanese border points it still occupies.
The French President described the Lebanese government’s recent decisions to restore the state’s monopoly over arms as “courageous,” urging Beirut to formally adopt the forthcoming plan during its next meeting.
Macron further revealed that he had informed Lebanese President Joseph Aoun of France’s intention to host two conferences on Lebanon before the end of 2025: one to support the Lebanese Armed Forces, and another focused on the country’s economic recovery and reconstruction.
Earlier this month, the Lebanese government approved a landmark decision to restrict all weapons to state authority, tasking the army with preparing a practical plan to enforce it.
Italian Minister: Visit to Syria Focused on Reconstruction Initiatives
Damascus, SANA – Carlo Batory, Minister Plenipotentiary and Central Director for Cooperation at the Italian Ministry of Foreign Affairs, affirmed that the Italian ministerial delegation’s visit to Damascus aims to discuss concrete initiatives to support Syria’s reconstruction across multiple sectors.
In remarks to SANA, Batory explained that the delegation, comprising representatives from various branches of the Italian government, held meetings with Syrian ministers and deputies covering agriculture, health, economy, energy, and culture. He noted that a highly productive dialogue was also held with the Syrian Ministry of Foreign Affairs, which will serve as the coordinating body in setting priorities for reconstruction initiatives.
Batory emphasized that public and donor funding alone will not be sufficient, underscoring the essential role of private sector engagement in rebuilding Syria. He praised the Damascus International Fair as a key platform to encourage investment and trade, describing it as an important step toward both economic and social recovery.
He concluded by stressing that Italy’s role is to help enhance initiatives that support reconstruction in diverse sectors, and that effective cooperation between public institutions, private companies, and international partners will be vital to Syria’s rebuilding efforts.
Tuhama al-Saidi / BA
On September 4–5, Vladimir Putin will make a working trip to Vladivostok
In the Far Eastern Federal District, Vladimir Putin will attend the 10th Eastern Economic Forum, held under the motto ”The Far East: Cooperation for Peace and Prosperity.“ As the main event, the President will take part in the plenary session of the forum on September 5, together with Prime Minister of the Lao People's Democratic Republic Sonexay Siphandone, Prime Minister of Mongolia Gombojavyn Zandanshatar and Vice Chairperson of the Standing Committee of the National People's Congress Li Hongzhong. The day before, the President is to hold bilateral meetings with each of the three officials.
During the trip, Vladimir Putin will, as usual, pay particular attention to the development prospects for the Far East. Notably, during his tour of the local branch of the Russia National Centre, the President will see an interactive presentation showcasing the results of the region's growth, with a ceremony to be held afterwards via videoconference to open a number of newly-built industrial and transportation infrastructure facilities. In addition, the President will hold a meeting to discuss the development of the region's fuel and energy sector.
The President's schedule also includes a working meeting with Governor of the Primorye Territory Oleg Kozhemyako.
Basil: The Summer Herb with Cancer-Fighting and Heart-Protective Power
London, SANA – Basil may be best known as a fresh, fragrant addition to summer salads and Italian cuisine, but health experts say this ancient herb carries powerful benefits that extend far beyond the kitchen.
Once used in embalming rituals in ancient Egypt, basil is now recognized for its rich supply of nutrients, antioxidants, and disease-fighting compounds.
“Basil contains nutrients and compounds that can help stave off chronic diseases, including cancer, diabetes, heart disease, and arthritis,” explained registered dietitian Gillian Culbertson of the Cleveland Clinic. “On top of that, basil has antibacterial and anti-inflammatory benefits. And it may even boost your mental health, depending on the variety and form that you use.”
Nutritional Highlights
Vitamin K powerhouse: especially concentrated in dried basil, supporting bone health and proper blood clotting.
Antioxidant-rich: varieties such as sweet, Genovese, purple, and holy basil help protect cells from damage that can lead to chronic disease.
Immune support: vitamin C, zinc, and iron in basil aid those already battling cancer by bolstering immunity, according to UT Health San Antonio MD Anderson Cancer Center.
Promising Cancer Research
Studies suggest basil may play a role in cancer prevention. Laboratory findings have shown that sweet basil extract inhibited the growth of human colon cancer cells, while several basil types exhibited anti-cancer properties. Though human studies are still limited, researchers believe basil could become a powerful natural tool in cancer prevention.
Cardiovascular and Metabolic Benefits
Research indicates basil can help:
Lower high blood pressure.
Improve cholesterol levels.
Regulate blood sugar, reducing risks linked to diabetes and kidney failure.
How to Consume Safely
While no specific daily dosage has been established, basil can be enjoyed fresh, frozen, or dried. Extract tablets (250–500 mg) are also available in wellness stores and online. Experts recommend focusing on food sources first and consulting a healthcare provider before adding supplements, especially since basil may interact with medications, thin the blood, or excessively lower blood pressure or blood sugar.
Bottom Line
From the kitchen garden to the pharmacy shelf, basil is more than a culinary staple—it’s a potent herb that may help guard against some of today’s most serious health challenges.
Khadega/BA
„Grenzpartnerschaft“ mit den USA: EU-Kommission will Biometriedaten aus Mitgliedstaaten freigeben
Die EU-Kommission will ein Abkommen verhandeln, das US-Behörden direkten Zugriff auf polizeilich gespeicherte Fingerabdrücke und Gesichtsbilder in Europa erlaubt. Von einer Abfrage wären potenziell alle Reisenden betroffen.
Die USA wollen biometrische Daten aus der EU abrufen dürfen. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Meg Jenson / Donovan ReevesDie Europäische Kommission hat Ende Juli einen Vorschlag für ein Mandat vorgelegt, um mit den USA ein Rahmenabkommen für eine „Grenzpartnerschaft“ auszuhandeln. In dieser „Enhanced Border Security Partnership“ (EBSP) sollen Grenz- und Polizeibehörden aus den USA auf polizeiliche Biometrie-Datenbanken in Europa zuzugreifen dürfen. Darüber erlangte Informationen dürften sie dann für Identitätsfeststellungen und Sicherheitsüberprüfungen beim Grenzübertritt oder für Visumsanträge nutzen.
Solche Befugnisse hatte die US-Regierung erstmals 2022 gefordert und hierzu Briefe an teilnehmende Staaten des „Visa Waiver Program“ (VWP) verschickt. Das VWP regelt die gegenseitige visafreie Einreise mit derzeit 43 Ländern. Wer sich der neuen „Grenzpartnerschaft“ verweigert, fliegt aus dem Programm – so die Drohung aus Washington.
Der geforderte Zugang ist weitreichend: Selbst innerhalb der Europäischen Union oder im Schengen-Raum erlaubt kein Mitgliedstaat einem anderen den Direktzugriff auf nationale polizeiliche Datenbanken. Diesen gibt es allenfalls im „Treffer-/Kein-Treffer-Prinzip“: Es wird also zunächst abgefragt, ob Informationen zu einer Person vorhanden sind. Anschließend kann die Behörde das andere Land um die Herausgabe des Datensatzes bitten und hierfür nötigenfalls einen richterlichen Beschluss mitschicken.
EU-Kommission für weiten RahmenIn der EU hatte die Forderung nach Abschluss von „Grenzpartnerschaften“ vor drei Jahren für Aufregung gesorgt. Die Kommission argumentierte, dass statt bilateraler Verträge zwischen den Vereinigten Staaten und jedem EU-Staat ein einheitliches EU-US-Rahmenabkommen notwendig sei. Denn Brüssel sei für alle Verhandlungen zuständig, die Visapolitik und Datenschutz betreffen – und das EBSP wird darunter verstanden.
Allerdings halten sich die USA im „Visa Waiver Program“ nicht an den Grundsatz der Gleichbehandlung, wie er in den EU-Verträgen niedergelegt ist: Noch immer dürfen Bürger*innen aus Bulgarien, Rumänien und Zypern nicht visafrei in die USA einreisen. Dass die Kommission die neuen US-Forderungen nicht an diesen offenen Visastreit knüpft, sorgt deshalb für Kritik. Käme es zu einem EU-US-Rahmenabkommen, wäre es für die drei Länder auch nicht anwendbar.
Die Kommission betont, das Abkommen müsse reziprok sein – also europäischen Grenzbehörden und Polizeien auch direkten Zugriff auf Polizeidaten in den USA gewähren. Es ist aber zweifelhaft, ob Washington hierzu bereit wäre. Zudem gibt es in den Vereinigten Staaten auch keine bundesweite Datenbank, wie sie etwa in Deutschland für Fingerabdrücke und Gesichtsbilder mit INPOL geführt wird. Dort sind derzeit durchsuchbare Fotos zu 5,4 Millionen Menschen gespeichert – auch zu denen will die US-Regierung Zugang.
Unbestimmte Kategorie: „Migrationskontexte“Anfangs hieß es noch, die amerikanischen Behörden wollten vor allem auf Fingerabdrücke und Gesichtsbilder von Personen zugreifen, die aus einem VWP-Staat in die Vereinigten Staaten reisen oder dort Asyl beantragen. Offenbar soll das Abkommen nun deutlich weiter gehen: Laut den vorgeschlagenen Verhandlungsleitlinien der Kommission soll der Austausch auch Personen betreffen, die dort in „Grenz- und Migrationskontexten“ angetroffen werden.
Gerade diese dritte Kategorie ist besonders unbestimmt. Praktisch könnte darunter jede Person fallen, die in den Zuständigkeitsbereich des US-Heimatschutzministeriums gerät – sei es bei einer Kontrolle an der Grenze, bei Festnahmen im Inland oder in Abschiebeverfahren. Zwar soll das Abkommen Bedingungen vorsehen, die eine Abfrage auslösen müssen. Doch die Formulierungen lassen erheblichen Spielraum. Explizit ausschließen will die Kommission lediglich routinemäßige Massenabfragen von allen Reisenden.
Für die Verarbeitung personenbezogener Daten gelten in der EU die Datenschutz-Grundverordnung sowie die Polizeirichtlinie. Für den polizeilichen Austausch mit den USA gibt es dazu ein Rahmenabkommen, das im Fall der EBSP aber nicht anwendbar ist: Es regelt nur die Zusammenarbeit für Strafverfolgungszwecke, nicht aber für Grenzbelange. Im neuen Rahmenabkommen sollen deshalb Kategorien, Zweckbindung und Schutzmechanismen detailliert festgelegt werden.
Für die konkrete Ausgestaltung des Rahmenabkommens könnten die einzelnen EU-Staaten dann aber zusätzliche bilaterale Vereinbarungen mit den USA schließen – etwa zur Festlegung technischer Abläufe für den Zugriff auf die jeweilige Polizeidatenbank oder zuständige Behörden.
Trump macht DruckDie Forderung nach einer „Grenzpartnerschaft“ mit allen VWP-Staaten stammt noch aus der Zeit der Biden-Administration. Unter dem neuen Präsidenten Donald Trump erhält sie eine neue Dimension: Immer öfter gibt es Berichte, wie US-Einwanderungsbehörden mithilfe von Daten verschiedener Ämter oder der Polizei und Software von Palantir regelrecht Jagd auf Migrant*innen machen – selbst Reisende aus EU-Staaten werden davon nicht verschont. Mit dem direkten Zugriff auf Fingerabdrücke und Gesichtsbilder in Europa würde dieser Apparat über beträchtlich mehr Daten für seine Rasterfahndung zur Migrationsabwehr verfügen.
Viel Zeit für eine Mobilisierung gegen die vorgeschriebenen „Grenzpartnerschaften“ bleibt nicht: Deadline für den Abschluss einer bilateralen Vereinbarung zwischen den USA und dem jeweiligen VWP-Staat ist der 31. Dezember 2026. Ob die EU-Kommission das nun vorgeschlagene Verhandlungsmandat für ein Rahmenabkommen auch erhält, ist nicht ausgemacht. Nach der Sommerpause sollen die Regierungen der Mitgliedstaaten darüber abstimmen.
Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich zu fast 100% aus den Spenden unserer Leser:innen.
Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.
Polish F-16 Crashes During Airshow Rehearsal, Pilot Killed
Warsaw, SANA – A Polish Air Force pilot was killed on Friday when his F-16 fighter jet crashed during a rehearsal for the upcoming 2025 International Aviation Review in Radom, central Poland.
Government spokesman Adam Glabka said in a post on X that the aircraft went down on the runway during training for the weekend event. He confirmed that the crash claimed the life of the pilot.
The Polish Army issued an official statement confirming the accident, noting that no other injuries were reported. An immediate investigation has been launched to determine whether technical failure or human error caused the disaster.
The Radom International Aviation Review, held every two years about 100 kilometers south of Warsaw, is one of Europe’s most prominent airshows, drawing tens of thousands of aviation enthusiasts from around the world.
Khadega/BA
From August 31 to September 3, Vladimir Putin will make a visit to China
From August 31 to September 3, Vladimir Putin will make a visit to the People's Republic of China at the invitation of President of the PRC Xi Jinping.
UNRWA: Israeli bombardments continue displacing Palestinians in Gaza
New York, SANA – The UN agency for Palestinian refugees (UNRWA) warned that the escalation of the Israeli aggression on Gaza Strip will pose the risk of new forced displacement for nearly one million Palestinians amid widespread famine, blockade and scarce resources.
“Ongoing bombardments and displacement orders are forcing thousand of families to abandon their homes, once again, amid fear and destruction,” UNRWA said in a statement on X platform.
The agency called on the international community to urgently and immediately intervene for ending the escalation and lifting the blockade, which is exacerbating the humanitarian crisis in the Gaza Strip.
Nour / BA
Rente: Bank lässt Konto einer Rentnerin verschwinden
Geld von Rentnerin verschwindet bei der Postbank
Eine Rentnerin aus Zwickau erlebte eine böse Überraschung. Ihr Geld auf dem Girokonto bei der Postbank verschwand spurlos, und das Konto war für sämtliche Transaktionen gesperrt. Laufende Überweisungen häuften sich, und zuständige Mitarbeiter der Postbank zeigten sich ratlos.
Die Strapazen begannen für die Zwickauerin mit einer Mitteilung ihres Vermieters, ihrer Wohnungsgenossenschaft, dass die fällige Miete nicht eingetroffen sei. Die Rentnerin hatte einen Dauerauftrag eingerichtet, sodass die Mietzahlung normalerweise automatisch abgebucht wurde.
Automat zieht Karte einBei der Postbankfiliale im Ort erläuterte sie einem Mitarbeiter das Problem. Dieser riet ihr, mit der Karte Geld von ihrem Konto abzuheben. Als sie das mit der Enkelin versuchte, zog der Automat ihre Karte ein und gab an, dass das Konto gesperrt sei.
Kein Mitarbeiter weiß, was los istDie beiden sprachen einen Mitarbeiter an, und dieser erkannte, dass das Konto für sämtliche Transaktionen gesperrt war. Das galt auch für ihre monatliche Rente. Diese ging ebenfalls an die Rentenversicherung zurück. Der Mitarbeiter konnte ihr nicht weiterhelfen und versprach, sich zu kümmern.
Letztlich blieb es auch bei den anderen Mitarbeitern, mit denen sie telefonierte so wie beim ersten: Niemand wusste, was los war, und niemand konnte ihr weiterhelfen. Stattdessen wurde sie von einer Stelle an die nächste verwiesen.
Mehrere tausend Euro GuthabenEinen objektiven Grund für die Kontosperrung gab es nicht. Die Rentnerin hatte auf dem Girokonto mehrere tausend Euro liegen, es gab also keinen überzogenen Dispositionskredit, wegen dem das Geldinstitut das Konto hätte sperren können.
Zwei Wochen, ohne dass etwas passiertInzwischen waren zwei Wochen vergangen, ohne dass die Postbank das Problem gelöst hätte. Bei der Rentnerin häuften sich Rechnungen und Mahnungen für Zahlungen, die gewöhnlich direkt von ihrem Konto abgingen. Ihre Enkelin bezahlt diese.
Die beiden gingen zusammen zu dem lokalen Postbank-Mitarbeiter, den sie als Erstes aufgesucht hatten und machten Druck, endlich das Problem zu lösen. Dieser wurde erst aktiv, als die Tochter ankündigte, ihn anzuzeigen und die Polizei anzurufen, wenn er nicht aktiv würde. Erst daraufhin rief dieser eine Nummer der Postbank in Bonn an, eine Stelle, die er als „Joker“ bezeichnete, doch ebenfalls ohne Erfolg.
Sie schrieben Beschwerden an eine Nummer, die ihnen der Mitarbeiter gegeben hatte, doch dort erhielten sie jedes Mal nur eine automatische Antwort. Es vergingen also weitere Wochen ohne Lösung, obwohl Mutter und Tochter durchgehend bei der Postbank nachhakten.
Tagesgeldkonto aufgelöstNach fünf Wochen ohne Zugriff auf das Girokonto erhielt die Rentnerin einen Brief von der Postbank. In diesem ging es aber um ein anderes Konto. Die Rentnerin hatte mit ihrem inzwischen verstorbenen Ehemann vor Jahren ein Tagesgeldkonto eingerichtet. Dieses hatten die Eheleute aber, den Aussagen der Rentnerin zufolge, nie genutzt. Deshalb hatte sie der Postbank wenige Monate zuvor mitgeteilt, dass sie das Tagesgeldkonto auflösen wolle. Sie sagt: „Ein Konto reicht mir.“
Postbank sperrt falsches KontoJetzt klärte sich auch das Fiasko. Ein Mitarbeiter der Konto hatte die Konten verwechselt. Statt das ungenutzte Tagesgeldkonto aufzulösen, hatte er das Girokonto gesperrt, auf dem sich mehrere tausend Euro befanden. Im Schreiben stand zum Girokonto: „Die Kontosperre wurde umgehend entfernt. Sie können ihr Postbank-Girokonto wie gewohnt weiternutzen“
Es dauerte also insgesamt sechs Wochen, bis sich das Missverständnis aufgeklärt hatte, und die Aufklärung lag nicht an internen Recherchen der Postbank wegen Benachrichtigung durch die Leidtragende.
Mutter und Tochter verständigen den MDRDie Rentnerin und ihre Tochter benachrichtigten den MDR über ihren Fall, und „Voss & Team“ verfilmten die Geschichte. Die Postbank zahlte eine Entschädigung von 25,00 Euro. Die Enkelin meint: „Das ist überhaupt keine Entschädigung.“
Der Beitrag Rente: Bank lässt Konto einer Rentnerin verschwinden erschien zuerst auf Gegen Hartz IV - Bürgergeld Ratgeber und Hartz 4 Tipps.
HRE-Kämpfer Rizgar Aqîbê in Nordsyrien gefallen
Die Befreiungskräfte Efrîns (HRE) haben den Tod eines ihrer Kämpfer bekanntgegeben. In einer Erklärung teilte die kurdische Widerstandsgruppe am Freitag mit, dass Rizgar Aqîbê (bürgerlich: Mihemed Esiad Talêb) am 25. August während eines Einsatzes in einer nicht näher benannten Region in Nordsyrien ums Leben gekommen sei.
Die HRE würdigten den 2000 geborenen Kämpfer als „zeitgenössischen Militanten“, der sich seit 2019 in ihren Reihen engagiert habe. Er stammte demnach aus dem Dorf Aqîbê bei Şêrawa im besetzten Efrîn und wuchs nach der Vertreibung seiner Familie durch den türkischen Angriffskrieg von 2018 in Şehba auf. Dort habe er die Zerstörung und die Notlage der Bevölkerung miterlebt und sich anschließend den HRE angeschlossen.
Nach Angaben der Gruppe war Rizgar Aqîbê an mehreren „strategisch wichtigen Aufgaben“ beteiligt und habe an der Front in verschiedenen Einsätzen Verantwortung übernommen. Die HRE bezeichneten ihn als „kämpferisch, loyal und solidarisch“ und als einen „engagierten Verteidiger seiner Gemeinschaft“.
Die Organisation erklärte weiter, dass sie den Kampf im Sinne der Gefallenen fortsetzen werde. „Wir werden die Träume und Ziele unserer gefallenen Kameraden verwirklichen und unser Volk gegen Angriffe verteidigen“, hieß es in der Mitteilung.
Hintergrund: Für die Befreiung von Efrîn gegründet
Die HRE (Hêzên Rizgariya Efrînê) haben sich nach der Besatzung von Efrîn durch die Türkei mit dem Ziel gegründet, die Region zu befreien und eine Rückkehr der vertriebenen Bevölkerung zu ermöglichen. Durch die Invasion Anfang 2018 sind rund 300.000 Menschen vertrieben worden. Bis zu der türkischen Besatzung war Efrîn die stabilste Region Syriens und galt inmitten eines brutal geführten Bürgerkriegs als sicherer Hafen für unzählige Binnenvertriebene aus anderen Teilen des Landes. Der Angriff auf die ehemals nach dem Kantonsprinzip von Rojava selbstverwaltete Region kam zu einem Zeitpunkt, als eine mögliche politische Lösung nach der weitgehenden Zerschlagung der Dschihadistenmiliz „Islamischer Staat“ (IS) wieder vermehrt diskutiert wurde. Bei ihrem Angriffskrieg bediente sich die Türkei der Unterstützung dschihadistischer Milizen, die durch Ankara ausgebildet, ausgerüstet und finanziert worden sind und heute dem Besatzungsregime dienen. Durch die Ansiedlung ihrer Familien wurde die demografische Struktur gezielt verändert.
https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/hre-kampfer-bei-einsatz-in-nordsyrien-gefallen-47584 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/hunderte-zivilist-innen-aus-efrin-in-gefangnisse-nach-bab-und-azaz-verlegt-47682 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/jahrestag-der-efrin-besatzung-gfbv-fordert-turkischen-truppenabzug-45627
DEM-Partei: Kommissionsvorschläge wichtig für demokratische Lösung
Mitglieder der „Kommission für nationale Solidarität, Geschwisterlichkeit und Demokratie“ der DEM-Partei haben nach den jüngsten Sitzungen am Mittwoch und Donnerstag die Ergebnisse bewertet. In einer am Freitag veröffentlichten Mitteilung betonten sie, dass eine demokratische Lösung der kurdischen Frage nur durch breite gesellschaftliche Beteiligung möglich sei.
„Wir sind uns bewusst, dass die notwendigen Schritte nicht auf Kommissionsmitglieder beschränkt bleiben können. Beiträge aus Justiz, Zivilgesellschaft und anderen gesellschaftlichen Bereichen sind entscheidend, um ein auf Demokratie und Rechtsstaatlichkeit basierendes System zu stärken“, heißt es in der Erklärung.
Wertvolle Vorschläge von früheren Parlamentspräsidenten
Besonders hervorgehoben wurden Vorschläge aus den Präsentationen früherer Parlamentspräsidenten. Dazu zählen die Stärkung der Meinungsfreiheit, Änderungen im Strafvollzugsgesetz, die Abschaffung gesetzlicher Grundlagen für die Einsetzung von Zwangsverwaltern, die Umsetzung von Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte sowie eine inklusive Definition der Staatsbürgerschaft. Diese Ansätze seien „von historischem Wert“, da sie auf eine Abkehr von sicherheitspolitischen Sichtweisen und die Schaffung eines demokratischen Lösungsrahmens abzielten.
Wichtige Hinweise für den Prozess
Die DEM-Mitglieder betonten zugleich die Bedeutung von Warnungen, wonach die Arbeit der Kommission nicht zum Schauplatz innenpolitischer Machtkämpfe werden dürfe. „Es ist entscheidend, eine Sprache zu entwickeln, die nicht spaltet, sondern den Weg zu einer gemeinsamen demokratischen Zukunft ebnet“, heißt es in der Erklärung.
„Unsere Sprache muss die Sprache des Friedens sein“
Als wichtigste Lehre der zweitägigen Beratungen bezeichnete die Partei die Fähigkeit, einander zuzuhören und zu verstehen. „Unterschiede sind unsere Stärke. Jede und jeder von uns sollte den Frieden zur eigenen Sprache machen“, so das Fazit.
https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/parlamentarische-kommission-diskutiert-rechtlichen-rahmen-47709 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/kommission-befragt-anwaltskammern-und-fruhere-parlamentschefs-47689 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/friedensmutter-fordern-dialog-zwischen-kommission-und-Ocalan-47606
Abschlusspapier der ezidischen Frauenkonferenz in Şengal
Mit einem Abschlusskommuniqué ist die „Konferenz zur Renaissance der ezidischen Frauen“ am Donnerstagabend im südkurdischen Şengal beendet worden. Unter dem Motto „Mit Organisation und Kampf werden wir Vorreiterinnen einer demokratischen und freien Gesellschaft sein“ berieten die rund 200 Teilnehmerinnen über Wege, die Rolle von Frauen in Gesellschaft, Bildung und Selbstverteidigung zu stärken.
Das Abschlussdokument wurde von der Lehrerin Lîza Feqîr verlesen. Darin hoben die Frauen die Bedeutung der Ideen des kurdischen Repräsentanten Abdullah Öcalan hervor, der die ezidische Gesellschaft als Beispiel für eine „Renaissance“ bezeichnet hatte. „Öcalans Botschaft, Frauen zu organisieren und das Prinzip der Selbstverteidigung zu stärken, bildet die Grundlage unseres Wiederaufbruchs“, heißt es in der Erklärung.
Verlesung der Abschlusserklärung | Video: Rojnews
Frauen als Trägerinnen von Kultur und Widerstand
Die Konferenz erinnerte daran, dass Frauen in der Geschichte der ezidischen Gemeinschaft stets Kulturträgerinnen und Beschützerinnen des sozialen Lebens waren, durch patriarchale Strukturen und staatliche Gewalt jedoch an den Rand gedrängt wurden. Mit den Massakern der Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) im Zuge des genozidalen Überfalls auf Şengal im August 2014 sei das gesamte Gemeinwesen bedroht gewesen. Viele Frauen hätten sich seitdem auf Grundlage von Öcalans Vorstellungen organisiert und damit zum Wiederaufbau beigetragen.
Diskussion zur Jineolojî
Neue Beschlüsse für die Zukunft
Das Abschlusskommuniqué nennt mehrere Schwerpunkte:
▪ Freiheit für Öcalan: Seine physische Freilassung sei notwendig, damit er im laufenden Friedens- und Demokratisierungsprozess in der Türkei eine aktivere Rolle spielen könne.
▪ Stärkung des Engagements: Der Kampf für Öcalans Freiheit müsse „im Rahmen des Rechts auf Hoffnung“ intensiviert werden.
▪ Bildung und Jineolojî: Gesellschaftlicher Wandel erfordere Bildung und einen Perspektivwechsel nach den Grundsätzen der Frauenwissenschaft Jineolojî.
▪ Schutz vor Gewalt: Gegen Übergriffe und Feminizid müsse das Bewusstsein gestärkt und die Selbstverteidigung ausgebaut werden.
▪ Demokratisches Leben: In Şengal beziehunsweise Êzdîxan solle ein gemeinschaftliches, auf Gleichberechtigung basierendes Leben aufgebaut werden.
Konferenz endet mit Parolen
Die Versammlung schloss mit den Rufen „Bijî Serok Apo“ (Es lebe der Vorsitzende Apo), „Bê Serok jiyan nabe“ (Ohne Apo kein Leben) und „Jin, Jiyan, Azadî“ (Frau, Leben, Freiheit).
https://deutsch.anf-news.com/frauen/konferenz-ezidischer-frauen-in-Sengal-47712 https://deutsch.anf-news.com/frauen/ezidische-frauenbewegung-kundigt-neue-phase-des-widerstands-an-46977 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/konferenz-in-Sengal-botschaft-von-Ocalan-47134
Antimilitaristische Blockade bei Deutz AG in Köln
Antimilitaristische Aktivist:innen haben am Freitagvormittag das Logistikzentrum des Motorenherstellers Deutz AG im Kölner Stadtteil Kalk blockiert. Nach Angaben der Gruppe wurden beide Zufahrten versperrt, Transparente aufgehängt und Parolen gegen Krieg an Gebäudeteile gesprüht. Im Anschluss zogen die Beteiligten in einer Spontandemonstration durch den Stadtteil.
Die Organisator:innen begründeten die Aktion mit der Rolle des Unternehmens in der Rüstungsindustrie. Die Deutz AG liefert nach eigenen Angaben seit 2022 Motoren und Hilfsaggregate für Militärfahrzeuge und Panzer. Vorstandschef Sebastian Schulte hatte in Interviews erklärt, das Geschäft mit militärischen Anwendungen systematisch ausbauen zu wollen.
Protest gegen Militarisierung der Industrie
„Krieg beginnt hier – deshalb müssen wir hier die Produzenten und Profiteure angreifen“, hieß es in einer Erklärung der Aktivist:innen. Sie werfen dem Kölner Unternehmen vor, von der von der Bundesregierung nach dem russischen Angriff auf die Ukraine ausgerufenen „Zeitenwende“ zu profitieren und damit Kriege indirekt zu befeuern.
Das 1864 gegründete Unternehmen Deutz gilt als einer der ältesten Motorenhersteller der Welt. Während des Ersten und Zweiten Weltkriegs produzierte die Firma, damals unter dem Namen Klöckner-Humboldt-Deutz (KHD), Motoren, Lkw, Kettenfahrzeuge und Ersatzteile für die Wehrmacht. Ein erheblicher Teil der Kriegsproduktion wurde von jüdischen Zwangsarbeiter:innen geleistet.
Cops und Rüstungskapital Hand in Hand - unsre Antwort: Widerstand! #rheinmetallentwaffnen #rme pic.twitter.com/uroDijOPpn
— red.act – Revolutionäres Infoportal Stuttgart (@redact0711) August 29, 2025Nach 1945 verlagerte Deutz die Produktion auf zivile Motoren für Traktoren, Nutzfahrzeuge sowie Forst- und Landmaschinen. Mit der jüngsten Aufrüstung der Bundeswehr und internationalen Nachfrage nach Militärtechnik ist der Konzern jedoch laut eigenen Angaben wieder stärker ins Defence-Geschäft eingestiegen.
Symbolischer Ort für antimilitaristischen Protest
Die Aktivist:innen sehen in der Deutz AG ein Beispiel für die „Verquickung von ziviler und militärischer Produktion“. Mit der Blockade wollten sie aufzeigen, dass Kriegsproduktion nicht abstrakt, sondern auch lokal sichtbar sei. „Die Verantwortlichen sitzen nicht irgendwo, sie haben ihre Firmensitze mitten in unseren Städten“, erklärte die Gruppe.
https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/koln-blockade-des-zentralen-bundeswehr-karrierecenters-47692 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/rund-1000-teilnehmende-bei-antikriegs-camp-in-koln-47715 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/antikriegscamp-von-rheinmetall-entwaffnen-startet-47681
Bürgergeld: Datenschutzbehörde weist Jobcenter für Vermieterbescheinigungen zurecht
Am 16. Juli 2024 verschickte der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) sein Rundschreiben Nr. 12 an alle Jobcenter in gemeinsamer Trägerschaft. Darin heißt es unmissverständlich: „Das Jobcenter darf Kunden und Kundinnen nicht zur Vorlage einer vom Vermieter ausgefüllten und unterschriebenen Mietbescheinigung verpflichten.“
Die Behörde bekräftigt damit eine Rechtsauffassung, die bereits im 25. Tätigkeitsbericht des BfDI von 2015 festgehalten wurde: Die Vermieterbescheinigung ist datenschutzrechtlich unzulässig – und zwar unabhängig davon, ob sie beim Erstantrag, bei der Zustimmung zu einer neuen Wohnung oder gar bei einer Weiterbewilligung verlangt wird, wie aktuell der Sozialrechtsexperte Harald Thomé vom Verein Tacheles e.V. in seinem Thomé Newsletter berichtet.
Warum ist die Vermieterbescheinigung ein Datenschutzproblem?Das Problem liegt in der Offenbarungspflicht: Muss der oder die Leistungsberechtigte die Bescheinigung einholen, erfährt der Vermieter zwangsläufig, dass sein Mieter Bürgergeld bezieht.
Damit werden hochsensible Sozialdaten gegenüber einer dritten Person preisgegeben – ohne gesetzliche Mitwirkungspflicht des Vermieters und ohne Notwendigkeit für die Aufgabenwahrnehmung der Behörde.
Genau diese Konstellation verletzt das informationelle Selbstbestimmungsrecht nach Artikel 6 Absatz 1 DSGVO sowie § 67a SGB X, wonach Sozialdaten grundsätzlich bei der betroffenen Person zu erheben sind.
Auf einen Nenner gebracht: Der Staat darf Betroffene nicht zwingen, ihre Bedürftigkeit öffentlich zu machen, nur weil es dem Amt Arbeit erspart.
Welche Rechtsgrundlagen widersprechen der gängigen Praxis vieler Jobcenter?§ 22 SGB II verpflichtet die Behörde lediglich, angemessene Kosten der Unterkunft zu übernehmen – nicht aber, den Vermieter direkt einzubeziehen.
Das Sozialgesetzbuch X wiederum setzt dem Datentransfer an Dritte enge Grenzen. In seinen Erläuterungen weist der BfDI darauf hin, dass alle wesentlichen Angaben (Mietzins, Wohnfläche, Nebenkosten) aus dem Mietvertrag, der Nebenkostenabrechnung oder anderen Unterlagen hervorgehen. Damit fehlt eine Rechtsgrundlage, den Vermieter ins Verfahren zu zwingen.
Viele Jobcenter verlangen trotzdem die BescheinigungObwohl der BfDI seit mehr als einem Jahrzehnt dieselbe Linie vertritt, verlangen viele Jobcenter das Formular weiterhin – teils routinemäßig, teils als scheinbare „Serviceleistung“.
Der Grund ist schlicht Bequemlichkeit, wie selbst einschlägige Fachportale im März 2025 einräumen: Die Vermieterbescheinigung liefert „alle relevanten Informationen auf einen Schlag“ und reduziert den Prüfaufwand der Sachbearbeitung.
Welche Folgen hat die unzulässige Forderung für Leistungsberechtigte?Betroffene geraten in ein Dilemma. Wer sich weigert, riskiert Verzögerungen oder sogar Ablehnungen der Kostenübernahme für die Miete; wer einwilligt, legt private Notlagen offen und befürchtet negative Reaktionen des Vermieters – von Vorurteilen bis zur Kündigung. Die Stigmatisierung potenzieller Mietschuldner ist real und beeinträchtigt das Recht auf soziale Teilhabe.
Die Pflicht, einen Leistungsbezug offenzulegen, widerspricht zudem dem Grundsatz, wonach niemand gezwungen werden darf, sich selbst zu „outen“, um staatliche Hilfe zu erhalten.
Gilt das Rundschreiben auch für rein kommunale Jobcenter?Ja. Zwar richtet sich das Schreiben formal an die gemeinsamen Einrichtungen von Bundesagentur für Arbeit und Kommunen, doch Datenschutz ist Bundesrecht.
Der BfDI stellt ausdrücklich klar, dass „wegen gleichen Rechts“ dieselben Maßgaben für kommunale Jobcenter gelten.
Andernfalls drohen Beanstandungen durch die jeweiligen Landesdatenschutzbehörden – und im Streitfall Schadensersatz‑ oder Unterlassungsklagen.
Welche Alternativen nennt der BfDI zur Datenerhebung?Der Verweis auf den Mietvertrag ist zentral. Enthält er nicht alle benötigten Angaben, können ergänzende Unterlagen wie Nebenkosten‑ oder Heizkostenabrechnungen vorgelegt werden.
Soweit Jobcenter eigene Vordrucke vorsieht, dürfen diese den Zweck der Datenerhebung nicht erkennen lassen und müssen ausdrücklich freiwillig bleiben.
Entscheidend ist: Die Form der Nachweisführung wählt die leistungsberechtigte Person – nicht das Amt.
Wie können Bürgergeld‑Beziehende ihre Rechte durchsetzen?Betroffene sollten zunächst schriftlich auf das Rundschreiben (weiter unten als Quelle verlinkt) verweisen und die Vorlage alternativer Unterlagen anbieten.
Weigert sich das Jobcenter, kommen Widerspruch und einstweiliger Rechtsschutz vor dem Sozialgericht in Betracht.
Parallel kann bei der Datenschutzaufsicht Beschwerde eingelegt werden. Wichtig ist, Fristen einzuhalten und jede Korrespondenz zu dokumentieren. Beratungsstellen wie Tacheles e. V. oder unabhängige Sozialberatungen unterstützen dabei.
Welche Konsequenzen drohen Jobcentern, wenn sie weiter Vermieterbescheinigungen verlangen?Die Gerichte werden feststellen, dass Entscheidungen auf einer unzulässigen Datenerhebung beruhen und deshalb rechtswidrig sind. Zudem kann der BfDI ein Beanstandungsverfahren einleiten und die Behörde verpflichten, ihre Praxis anzupassen. Regressforderungen von Leistungsberechtigten wegen verspäteter oder verweigerter Zahlungen sind ebenfalls denkbar.
Was bedeutet das Rundschreiben für den Datenschutz in der Sozialverwaltung?Auf den ersten Blick geht es um ein Formular – tatsächlich aber um die Balance zwischen effizienter Verwaltung und Grundrechten. Das Rundschreiben Nr. 12 bringt diese Balance zurück ins Lot und setzt einen verbindlichen Standard: Der Schutz sensibler Sozialdaten darf nicht dem Organisationsinteresse geopfert werden.
Die Jobcenter sind nun aufgefordert, ihre internen Arbeitsanweisungen zu überarbeiten, Mitarbeitende zu schulen und technische Prozesse anzupassen. ((Quelle)und (Quelle)
Der Beitrag Bürgergeld: Datenschutzbehörde weist Jobcenter für Vermieterbescheinigungen zurecht erschien zuerst auf Gegen Hartz IV - Bürgergeld Ratgeber und Hartz 4 Tipps.
Schwerbehinderung: Kein Kündigungsschutz bei Leugnung der Behinderung
Ein schwerbehinderter Arbeitnehmer kann sich gegenüber seinem Arbeitgeber nicht auf den besonderen Kündigungsschutz berufen, der zu den Nachteilsausgleichen im Arbeitsbereich gehört, wenn er die Behinderung zuvor gegenüber dem Vorgesetzten geleugnet hat. (6 AZR/10)
Fragen wahrheitswidrig beantwortetIn dem Unternehmen war ein Personalabbau geplant und damit eine Kündigung von Arbeitnehmern. In der Vorbereitung ließ der Arbeitgeber die Mitarbeiter einen Fragebogen ausfüllen.
In diesem ließ sich unter anderem ankreuzen, ob eine Schwerbehinderung oder eine Gleichstellung vorliege oder ob ein entsprechender Antrag gestellt wurde.
Im Fall einer Schwerbehinderung oder Gleichstellung gilt ein besonderer Kündigungsschutz. Dazu gehört, dass das Integrationsamt der Kündigung zustimmen muss. Der Arbeitgeber muss zudem den Verdacht ausräumen, dass die Kündigung wegen der Behinderung erfolgt.
Der Betoffene ist schwerbehindert, beantwortete die Fragen jedoch mit „Nein“.
Gekündigt ohne Kenntnis der SchwerbehinderungDer Arbeitgeber konnte seine Schwerbehinderung auch nicht offensichtlich erkennen. Er kündigte ihm ohne Kenntnis der Schwerbehinderung, ohne zuvor die Zustimmung des Integrationsamts einzuholen.
Wie begründet der Betroffene die KündigungsschutzklageSeine Kündigungsschutzklage begründete Mitarbeiter damit, dass er als schwerbehinderter Mensch Sonderkündigungsschutz genieße, und deshalb sei die Kündigung ohne vorherige Zustimmung des Integrationsamts unwirksam.
Der Arbeitgeber argumentierte vor dem Arbeitsgericht damit, dass er nichts von der Schwerbehinderung gewusst habe.
Der Fall geht durch alle InstanzenDie Klage ging durch alle Instanzen, bis das Bundesarbeitsgericht rechtskräftig entschied.
Die oberste Instanz wies die Kündigungsschutzklage ab. Die Richter begründeten dies damit, dass der Arbeitnehmer die Frage nach der Schwerbehinderung wahrheitswidrig beantwortet habe. Damit könne er sich nicht auf den Sonderkündigungsschutz als schwerbehinderter Mensch berufen.
Er habe vielmehr treuwidrig den Arbeitgeber sogar in der falschen Annahmen bestätigt, dass es für eine Kündigung nicht notwendig sei, das Integrationsamt zu beteiligen.
Fragerecht des ArbeitgebersDer Arbeitgeber habe in dieser Situation ein Fragerecht gehabt und auch ein Recht auf eine wahrheitsgemäße Antwort. Denn sein Interesse an der Auskunft über die Schwerbehinderung sei gerechtfertigt gewesen, da diese für die beabsichtigte Kündigung entscheidend war.
Nur mit der wahrheitsgemäß beantworteten Frage hätte der Arbeitgeber sich rechtstreu verhalten und die Schwerbehinderung bei der Kündigung berücksichtigen können.
Was bedeutet dieses Urteil?Ein schwerbehinderter oder gleichgestellter Arbeitnehmer muss den Arbeitgeber nicht vor einer Kündigung darauf hinweisen, dass ein Sonderkündigungsrecht besteht.
Das Urteil zeigt jedoch, dass dies nur gilt, wenn der Arbeitgeber auch Kenntnis von der anerkannten Behinderung hat. Zugleich hat der Arbeitgeber vor Ausspruch einer Kündigung das Recht, zu erfragen, ob ein möglicher Sonderkündigungsschutz vorliegt oder nicht.
Für Betroffene bedeutet das: Sie haben als schwerbehinderter Mensch zwar das Recht, gegenüber ihrem Arbeitgeber ihre Schwerbehinderung zu verschwiegen oder zu leugnen. Dann können Sie jedoch auch nicht den Nachteilsausgleich des besonderen Kündigungsschutzes in Anspruch nehmen.
Der Beitrag Schwerbehinderung: Kein Kündigungsschutz bei Leugnung der Behinderung erschien zuerst auf Gegen Hartz IV - Bürgergeld Ratgeber und Hartz 4 Tipps.
Barnia:latest US measures have Widespread positive impacts on Syrian industry and banks
Damascus-SANA -Minister of Finance Mohamad Yusre Barnia asserted the importance of the two steps taken by the American administration lately towards Syria, adding that they will have positive impact on Syrian industry, manufacturing and banks.
The minister said that the first step is represented by the US treasury repealing the decisions and penalties which were imposed by previous American presidents since 2004 due to imposing emergency state then, and this step comes as a fulfillment to the previous decision taken by the American president Donald Trump, by which he lifted emergency state.
Barnia added on his Facebook page that the other step is the US Department of Commerce lifting restrictions on US exports or reexporting goods, services or American techniques (except military ones) to Syria, speeding and facilitating granting licenses.
Minister of Finance considered access to the American technology is to be extremely influential, as this technology is used in most industries and software. Consequently, this will have broad positive effects that will advance Syrian industry and the Syrian financial and banking sector by leveraging the modern financial technologies needed by Syrian financial and banking institutions and systems.
Tuhama/mazen
Sozialhilfe: Auch Freibetrag für Grundrentenzeiten bei fehlendem Nachweis?
Eine schwerbehinderte, allein lebende Klägerin von Leistungen der Grundsicherung und Erwerbsminderung nach dem SGB 12 konfrontiert das Gericht mit folgender Aussage: “Die Privilegierung von freiwilligen Beiträgen zur Altersvorsorge sei rechts- und verfassungswidrig.”
Wer nicht gearbeitet, aber freiwillige Beiträge in eine Altersvorsorge eingezahlt habe, könne wesentlich mehr erhalten als Arbeitnehmer wie sie selbst, die über 35 Jahre Pflichtbeiträge eingezahlt und ein Kind alleine großgezogen hätten.”
Das Landessozialgericht Bayern urteilte wie folgt Az. L 8 SO 233/22:Kein Freibetrag wegen Grundrentenzeiten oder entsprechenden Zeiten aus anderweitigen Alterssicherungssystemen nach § 82a SGB XII bei alleiniger Aufstellung, denn allein die Mitteilung der sachlich zuständigen Rentenversicherung oder der berufsständischen Versicherungs- oder Versorgungseinrichtungen ist als Nachweis für das Erfüllen der Grundrentenzeiten maßgeblich.
Kurzbegründung des GerichtsEin Anspruch der Klägerin auf höhere Leistungen – folgt auch nicht aus der Berücksichtigung weiterer Freibeträge bei der Rente der Klägerin.
1. Gemäß § 82 Abs. 1 Satz 1 SGB XII gehören zum Einkommen grundsätzlich alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert – hier also die Erwerbsminderungsrente der Klägerin.
2. Gemäß § 82 Abs. 2 SGB XII sind von dem Einkommen die dort abschließend aufgezählten Absetzungen vorzunehmen.
3. Ferner ist gemäß § 82 Abs. 4 SGB XII bei der Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ein Betrag von 100 € monatlich aus einer zusätzlichen Altersvorsorge der Leistungsberechtigten zuzüglich 30% des diesen Betrag übersteigenden Einkommens aus der zusätzlichen Altersvorsorge abzusetzen, höchstens jedoch 50% der Regelbedarfsstufe 1 nach der Anlage zu § 28 SGB XII.
§ 82 Abs. 5 Satz 1 und Satz 2 SGB XII legt im einzelnen fest, welche Leistungen als Einkommen aus einer zusätzlichen Altersvorsorge gelten. Dies ist jedes monatlich bis zum Lebensende ausgezahlte Einkommen, auf das der Leistungsberechtigte vor Erreichen der Regelaltersgrenze auf freiwilliger Grundlage Ansprüche erworben hat und das dazu bestimmt und geeignet ist, die Einkommenssituation des Leistungsberechtigten gegenüber möglichen Ansprüchen aus Zeiten einer Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung zu verbessern.
Klägerin bezog aber nur Rente aus der gesetzlichen RentenversicherungDa die Klägerin lediglich eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezieht und es sich dabei nicht um eine zusätzliche Altersvorsorge im Sinne des § 82 Abs. 4, Abs. 5 Satz 1 und 2 SGB XII handelt, kommt die Absetzung eines Freibetrags nach § 82 Abs. 4 SGB XII nicht in Betracht.
Grundrechtsrelevante Ungleichbehandlung der Klägerin verneint das GerichtDarin liegt auch keine grundrechtsrelevante Ungleichbehandlung der Klägerin gegenüber anderen, die in ihrem Berufsleben nur eine geringe gesetzliche Rente erworben, daneben aber noch privat vorgesorgt haben. Es ist vom Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers umfasst, die freiwillige Altersvorsorge während der Erwerbsphase zu fördern und entsprechend während der Auszahlungsphase zu privilegieren.
Hinweis vom GerichtAuch ein Freibetrag wegen Grundrentenzeiten oder entsprechenden Zeiten aus anderweitigen Alterssicherungssystemen nach § 82a SGB XII war – nicht zu berücksichtigen.
Denn Nach der Gesetzesbegründung zu § 143 SGB XII soll allein die Mitteilung der sachlich zuständigen Rentenversicherung oder der berufsständischen Versicherungs- oder Versorgungseinrichtungen als Nachweis für das Erfüllen der Grundrentenzeiten maßgeblich sein (BT-Drs. 19/24034, S. 34). An einem solchen Nachweis fehlt es aber vorliegend.
Die von der Klägerin vorgelegten, eigenen Aufstellungen reichen daher zum Nachweis gerade nicht aus.
FazitAls Nachweis für das Erfüllen von Grundrentenzeiten gegenüber dem Sozialhilfeträger – ist allein die Mitteilung der sachlich zuständigen Rentenversicherung oder berufsständischen Vereinigung maßgeblich ( (BT-Drs. 19/24034, S. 34).
Hinweis vom Bürgergeld Experten Detlef Brock1. Eine § 82 Absatz 4 SGB XII vergleichbare Regelung, wonach Beziehern von Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherungsleistungen im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII der Abzug weiterer Beträge von ihrer Betriebsrente ermöglicht wird, sieht das SGB II nicht vor ( neuste Rechtsprechung des BSG aus 2024 – Az. B 7 AS 17/23 R ).
BSG: Betriebsrenten mindern das Bürgergeld
Der Beitrag Sozialhilfe: Auch Freibetrag für Grundrentenzeiten bei fehlendem Nachweis? erschien zuerst auf Gegen Hartz IV - Bürgergeld Ratgeber und Hartz 4 Tipps.
Condolences to Rodion Shchedrin’s family and friends
Vladimir Putin extended his condolences to the family and friends of composer and pianist Rodion Shchedrin.