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A campaign to remove rubble and debris in Khattab town, central Syria

SANA - Syrian Arab News Agency - 28. August 2025 - 16:53

Hama, SANA- Hama Governorate started an operation to remove rubbles from the streets of Khattab Town and neighborhoods caused by the war of the former regime. The move aimed at restoring normal life to the Town, official said.
Khattab Mayor Hafez Mahmoud Al-Rashid said in a statement to SANA that the campaign aims at removing the rubble that was obstructing movement in the streets and posing a threat to public safety, reopen the roads and facilitate traffic within the town and to the villages and neighboring areas.

Rana/ Abdul

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Krak des Chevaliers: A World Heritage Site Telling Nine Centuries of Syrian History

SANA - Syrian Arab News Agency - 28. August 2025 - 16:41

Homs, SANA – Krak des Chevaliers (Crac des Chevaliers) is located in the western countryside of Homs, perched on a hill 750 meters above sea level. It is considered one of the most prominent historical monuments in the Middle East and was listed as a UNESCO World Heritage Site in 2006.

The castle was built in 1031 AD and was called “The Fortress of the Kurds” after the Kurdish garrison that later inhabited it.

It attracts visitors and researchers from all over the world thanks to its unique defensive design and architectural and cultural value, dating back more than nine centuries. It includes an external moat and a defensive wall containing 13 towers.

Engineer Hazem Hanna, head of the Krak des Chevaliers Department, confirmed that the castle is one of the largest and most beautiful castles in the world, pointing to the annual restoration projects implemented by the Directorate General of Antiquities and Museums to preserve this historical landmark and promote it as a tourist destination that supports the local economy.

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Geflüchtete erhielten Prämien für Rückreise – und kommen wieder zurück: Deutschland lässt alles mit sich machen

Diese Woche sorgte eine weitere Meldung zur durch und durch irrsinnigen Migrationspolitik Deutschlands für fassungsloses Kopfschütteln: Eine Anfrage des AfD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Münzenmaier zum Programm REAG/GARP („Reintegration and Emigration Programme for Asylum-Seekers in Germany/Government Assisted Repatriation Programme“), das ausreisepflichtigen Personen ohne eigene Mittel die freiwillige Rückkehr in ihre Herkunftsländer ermöglichen soll, erbrachte das, was unter Zugrundelegung eines realistischen Menschenbildes jedem […]

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Bürgergeld und Miete: Der wichtige Schutz steht jetzt auf der Kippe

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Die Karenzzeit schützt Bürgergeld-Beziehende im ersten Jahr vor Kürzungen der kalten Miete. Die Regierung will diese Schutzfrist bei „unverhältnismäßig hohen“ Wohnkosten streichen. Das klingt nach Treffsicherheit – birgt aber für viele Betroffene erhebliche Risiken: mehr Rechtsunsicherheit, schnellerer Druck zum Umzug und neue Konflikte mit den Jobcentern.

Was heute gilt: Ein Jahr Schutz, danach Kostensenkung

Seit Januar 2023 gilt: Im ersten Bezugsjahr übernimmt das Jobcenter die tatsächlichen Unterkunftskosten, begrenzt auf die kalten Mieten. Heizkosten gelten von Beginn an nur in angemessener Höhe. Nach der Karenzzeit prüft das Jobcenter die Angemessenheit.

Liegt die Miete darüber, läuft in der Regel eine sechsmonatige Frist zur Senkung. Danach werden höchstens die örtlich angemessenen Kosten berücksichtigt. Das bleibt der rechtliche Rahmen.

Der Plan der Regierung: Keine Karenz bei „Extremmieten“

Union und SPD haben eine Neuordnung der Grundsicherung angekündigt. Der Koalitionsvertrag sieht vor: Wo „unverhältnismäßig hohe“ Kosten der Unterkunft vorliegen, entfällt die Karenzzeit. Damit soll die öffentliche Hand überzogene Mieten schneller begrenzen.

Der Haken: Der Begriff „unverhältnismäßig“ ist politisch gesetzt, aber nicht gesetzlich definiert. Ohne klare Kriterien drohen Auslegungsstreit und Flickenteppich.

Kritikpunkt 1: Rechtsunsicherheit statt Treffsicherheit

Klar geregelte Grenzen schaffen Ruhe. Unklare Tatbestände schaffen Streit. „Unverhältnismäßig“ lädt zu weiten Auslegungen ein. Jobcenter könnten schon bei moderat überhöhten Mieten die Karenz verweigern. Betroffene müssten sofort gegensteuern, obwohl der Markt kaum bezahlbaren Wohnraum bietet.

Das erhöht die Zahl der Widersprüche und Verfahren – auf Kosten der Menschen im Leistungsbezug. Die Verwaltung wird ebenfalls belastet.

Kritikpunkt 2: Härtefälle geraten schneller unter Druck

Die Karenzzeit schützt vor sofortigen Kürzungen bei Mietbeginn. Sie verhindert übereilte Umzüge in Krisensituationen. Wer pflegebedürftig ist, Kinder mit Schulwegen hat oder eine barrierefreie Wohnung braucht, benötigt Zeit.

Fällt die Karenz bei angeblichen „Extremmieten“ weg, trifft der Druck genau diese Gruppen zuerst. Härtefallklauseln helfen nur, wenn sie anwendbar sind und nicht an starren Nachweisen scheitern.

Kritikpunkt 3: Fehlanreize werden überschätzt

Die Politik begründet die Ausnahme mit Sparzielen und angeblichen Arbeitsanreizen. Die Datenlage ist dünn. Jobcenter-Beschäftigte berichten laut IAB von maximal gemischten Effekten der Karenzzeit auf Qualifizierung und Jobsuche.

Ein messbarer Beschäftigungsschub blieb aus. Wer den Schutz jetzt beschneidet, löst das Grundproblem nicht: Es fehlt bezahlbarer Wohnraum. Eine Streichung erzeugt keinen einzigen Umzugstermin mehr.

Gesetzlicher Rahmen: Diese Regeln sind grundlegend

§ 22 SGB II unterscheidet angemessene und tatsächliche Kosten. Die Karenzzeit gilt ein Jahr für die Unterkunft. Heizkosten werden stets nur angemessen anerkannt. Endet die Karenz, folgt regelmäßig eine sechsmonatige Kostensenkungsphase. Erst danach wird die Angemessenheit gedeckelt. Das ist wichtig für Ihre Planung.

Praxisnah: So vermeiden Sie Kürzungen jetzt

Holen Sie vor einem Umzug immer eine Zusicherung des Jobcenters ein. Ohne Zusicherung bleiben zu hohe Kosten oft unberücksichtigt. Dokumentieren Sie Ihre Wohnungssuche lückenlos. Sammeln Sie Nachweise zu besonderen Bedürfnissen: Gesundheit, Pflege, Barrierefreiheit, Schulwege.

Reagieren Sie auf Kostensenkungsaufforderungen sofort und schriftlich. Prüfen Sie Heizkosten besonders genau. Hier gelten Angemessenheitsgrenzen von Beginn an.

Wo die Reform ansetzen müsste – und wo nicht

Wer sparen will, benötigt klare, überprüfbare Kriterien. Eine offene Generalklausel birgt das Gegenteil. Sinnvoll wäre eine präzise Definition mit transparenter Schwelle: etwa ein prozentualer Abstand zur örtlichen Mietobergrenze, plus verbindliche Härtekriterien.

Parallel braucht es schnelle und öffentliche Mietspiegel-Updates, damit „Angemessenheit“ die Marktrealität abbildet. Was nicht hilft: Druck ohne Angebot. Ohne mehr günstige Wohnungen und zügige Zusagen der Kommunen wird aus der Ausnahme ein Beschleuniger für Zwangsumzüge.

Was Betroffene jetzt konkret tun sollten

Behalten Sie Ihren Bescheid und alle Fristen im Blick. Prüfen Sie, ob Ihre Miete die lokalen Obergrenzen überschreitet. Erkundigen Sie sich nach kommunalen Umzugs- und Kautionshilfen. Legen Sie Widerspruch ein, wenn die Karenzzeit ohne Begründung verneint wird.

Fordern Sie eine Einzelfallprüfung ein. Bei gesundheitlichen Einschränkungen lassen Sie Atteste ausstellen. Suchen Sie Beratung bei Sozialverbänden oder Schuldnerberatungen. Dort erhalten Sie Unterstützung für Anträge und Verfahren.

Risikoanalyse: Wer besonders gefährdet ist

Singles in Großstädten haben häufig Mieten knapp über der Grenze. Alleinerziehende benötigen oft größere Wohnungen, die selten „angemessen“ sind. Menschen mit Behinderung benötigen Barrierefreiheit, die teurer ist. Ältere und Kranke können Umzüge praktisch nicht stemmen.

Für diese Gruppen ist die Karenzzeit mehr als Bürokratie. Sie ist Schadensbegrenzung in einem überhitzten Markt.

Finanzielle Wirkung: Sparen ja – aber wo?

Die Ausnahme mag einzelne Haushalte schneller deckeln. Die öffentliche Hand spart jedoch nur dann, wenn tatsächlich umgezogen wird oder Mietsenkungen gelingen. Beides scheitert häufig am Markt. Verfahren, Gutachten und Umzugskosten fressen Ersparnisse auf.

Besser sind präventive Instrumente: Pauschalen mit realitätsnaher Höhe, Zuschüsse für energetische Effizienz, und unbürokratische Wechsel auf günstigere Verträge bei Wärme.

Ausblick: Entscheidung mit Signalwirkung

Der Koalitionsvertrag setzt die Linie. Ein Gesetzentwurf muss die unklaren Begriffe füllen. Entscheidend wird sein, wann eine Miete „unverhältnismäßig“ ist und wer das wie prüft. Kommen harte, transparente Grenzen, lässt sich streiten – aber zumindest prüfen. Bleibt es vage, droht Willkür. Dann zahlt am Ende, wer am wenigsten abfedern kann: Menschen im Leistungsbezug.

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Krankengeld läuft aus: 12 wichtige Antworten auf: Was passiert jetzt?

Lesedauer 5 Minuten

Wer Krankengeld bezieht wird sich fragen, was passiert, wenn spätestens nach 78 Wochen ist in der Regel Schluss mit dem Anspruch ist. Was passiert dann? Warum muss man sich plötzlich arbeitslos melden, obwohl man einen gültigen Arbeitsvertrag hat? Und wann ist eine Erwerbsminderungsrente sinnvoll?

Im Folgenden geben wir einen Überblick über die wichtigsten Punkte rund um die Aussteuerung, das Ende des Krankengeldbezugs und die sich anschließenden Leistungen.

Warum endet das Krankengeld nach spätestens 78 Wochen?

Die gesetzliche Höchstbezugsdauer für Krankengeld ist auf 78 Wochen (innerhalb eines sogenannten Blockzeitraums von drei Jahren) begrenzt. Dabei wird die sechs­wöchige Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber auf diese 78 Wochen angerechnet.

  • Wichtig: Im realen Leben bleiben den meisten Versicherten somit nur 72 Wochen reiner Krankengeldbezug (78 Wochen abzüglich sechs Wochen Lohnfortzahlung).
  • Dauerhafte Krankschreibung nötig: Um Krankengeld zu erhalten, müssen Sie während Ihrer Erkrankung ohne Unterbrechung („lückenlos“) krankgeschrieben sein. Eine rückwirkende Krankschreibung für Zeiträume, in denen keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlag, ist nicht möglich.
Was passiert, wenn sich das Krankengeld dem Ende nähert?

Ungefähr zwei Monate, bevor die 78 Wochen erreicht sind (das heißt etwa nach 70 Wochen Krankengeldbezug), erhalten Sie in der Regel Post von Ihrer Krankenkasse. Darin werden Sie aufgefordert, sich bei der Agentur für Arbeit zu melden. Das ist für viele Betroffene ein Schock, denn man steht noch mitten in der Krankheit und hat außerdem ja noch einen gültigen Arbeitsvertrag.

Doch die Krankenkasse weist völlig korrekt darauf hin, dass Ihr Krankengeld in Kürze endet und Sie nur über die Agentur für Arbeit (bzw. das Arbeitslosengeld I) nahtlos abgesichert sein können.

Muss ich mich wirklich arbeitslos melden, obwohl ich krank bin?

Ja, das ist in der Regel notwendig, um eine finanzielle Lücke zu vermeiden. Auch wer einen noch gültigen Arbeitsvertrag hat und weiterhin arbeitsunfähig ist, muss sich bei der Agentur für Arbeit melden, wenn das Krankengeld endet. Das Arbeitsverhältnis ruht zwar, endet aber nicht automatisch. Trotzdem benötigen Sie eine Absicherung, sobald die Leistungen der Krankenkasse auslaufen.

Die Agentur für Arbeit prüft nun, ob Sie unter die sogenannte Nahtlosigkeitsregelung (gemäß § 145 SGB III) fallen. Diese Regelung soll einen nahtlosen Übergang zwischen Krankengeld und einer möglichen Reha-Maßnahme oder Rente (z. B. Erwerbsminderungsrente) sicherstellen.

Droht mir eine Kündigung, wenn das Krankengeld ausläuft?

Eine Kündigung durch den Arbeitgeber ist damit nicht automatisch verbunden. Ihr Arbeitsvertrag bleibt weiter bestehen, ruht allerdings. Wichtig ist aber die Meldung bei der Agentur für Arbeit, da sonst kein Anspruch auf Arbeitslosengeld I entsteht und Sie ohne Einkünfte dastehen könnten.

Lesen Sie auch:

– Neue Blockfrist und neues Krankengeld?

Was bedeutet die Nahtlosigkeitsregelung?

Die Nahtlosigkeitsregelung greift, wenn man trotz noch bestehendem Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten kann und das Krankengeld bereits ausgeschöpft ist. Dann kann das Arbeitslosengeld I nach § 145 SGB III gewährt werden, ohne dass Sie dem Arbeitsmarkt tatsächlich (voll) zur Verfügung stehen müssen.

  1. Medizinische Prüfung durch den Ärztlichen Dienst:
    • Die Agentur für Arbeit lässt durch den Ärztlichen Dienst klären, wie lange Ihre Arbeitsunfähigkeit voraussichtlich noch andauern wird.
    • Die Prüfung erfolgt normalerweise anhand Ihrer Gesundheitsunterlagen (Arztberichte, Befundberichte etc.).
  2. Ergebnis:
    • Ist der Ärztliche Dienst der Auffassung, dass Ihre Erkrankung voraussichtlich noch länger als sechs Monate andauern wird, greift die Nahtlosigkeitsregelung.
    • Sie müssen dann weiterhin arbeitsunfähig geschrieben sein und erhalten nahtlos Arbeitslosengeld I.
Was passiert, wenn die Nahtlosigkeitsregelung abgelehnt wird?

Wenn die Agentur für Arbeit bzw. der Ärztliche Dienst zu dem Schluss kommt, dass Sie nicht so lange (also voraussichtlich weniger als sechs Monate) arbeitsunfähig sein werden, wird die Nahtlosigkeitsregelung abgelehnt.

  • Konsequenz: Um Arbeitslosengeld I zu erhalten, müssen Sie sich formal dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen.
  • In der Praxis heißt das: Sie dürfen sich nicht weiter krank­schreiben lassen, auch wenn Sie objektiv noch krank sind und Ihr Arbeitsvertrag noch besteht.

Diese Konstellation wirkt paradox und ist für viele Betroffene eine schwierige Situation. Wer unsicher ist, sollte sich in diesem Fall unbedingt beraten lassen, um keine finanziellen Nachteile zu riskieren.

Wie lange kann ich Arbeitslosengeld I beziehen?

Die Dauer des Arbeitslosengeld-I-Anspruchs hängt neben dem Lebensalter auch davon ab, wie lange Sie in den letzten Jahren Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben (Beschäftigungszeiten). Typischerweise gilt:

  • Unter 50 Jahren und mit ausreichenden Beitragszeiten gibt es bis zu 12 Monate Arbeitslosengeld I.
  • Abhängig vom Alter und den eingezahlten Beiträgen kann sich dieser Zeitraum verlängern (z. B. können Personen ab 58 Jahren bis zu 24 Monate Arbeitslosengeld I erhalten).
Wann kommt die Erwerbsminderungsrente ins Spiel?

Die Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) kann in Betracht gezogen werden, wenn abzusehen ist, dass eine Rückkehr ins Erwerbsleben auf absehbare Zeit nicht oder nur teilweise möglich ist. Oft wird schon während des Krankengeldbezugs geprüft, ob eine Reha oder ein Rentenantrag sinnvoll oder sogar nötig ist.

  • Reha vor Rente: Die Rentenversicherungsträger fordern meist, vor einer Erwerbsminderungsrente eine Rehabilitation zu versuchen („Reha vor Rente“).
  • Aufgefordert werden: Sowohl die Krankenkasse als auch die Agentur für Arbeit können Sie auffordern, einen Reha-Antrag zu stellen, um Ihre gesundheitliche Situation zu verbessern und eine Erwerbsminderungsrente gegebenenfalls zu vermeiden.
  • Zeitpunkt: Ein Antrag auf EM-Rente kann auch nach Aussteuerung gestellt werden, insbesondere wenn sich der Gesundheitszustand längerfristig nicht bessert.
Wie geht es weiter, wenn das Arbeitslosengeld I endet?

Nach dem Ende des Arbeitslosengeld-I-Bezugs ergeben sich folgende Möglichkeiten:

  1. Wiedereingliederung in den Job
    • Bei vielen Betroffenen bessert sich der Gesundheitszustand so weit, dass eine (teilweise) Rückkehr in den Beruf machbar ist. Auch stufenweise Wiedereingliederungen („Hamburger Modell“) sind oft noch möglich, manchmal erst nach Ende des Krankengeldbezugs.
  2. Antrag auf Erwerbsminderungsrente
    • Wenn weiterhin keine Besserung in Sicht ist oder eine Rückkehr ins Berufsleben aus gesundheitlichen Gründen nicht realistisch erscheint, ist dies der Zeitpunkt, spätestens über eine Erwerbsminderungsrente nachzudenken.
  3. Bürgergeld
    • Ist keine (frühzeitige) Rente möglich und besteht weiterhin keine Beschäftigungsfähigkeit, kann der Weg zum Bürgergeld (SGB II) nötig sein. Dabei sind jedoch Einkommen und Vermögen sowie das eventuelle Einkommen eines Partners mitentscheidend.
  4. Altersrente
    • Wer sich in einem Alter befindet, in dem der Übergang in eine Altersrente bevorsteht, kann ggf. frühzeitig in den Ruhestand wechseln (ggf. mit Abschlägen). Hier lohnt eine detaillierte Rentenberatung.
Wo finde ich Unterstützung und Beratung?

Die geschilderten Abläufe sind komplex und für Laien häufig verwirrend. Das Zusammenspiel von Krankenkasse, Arbeitgeber, Agentur für Arbeit und Rentenversicherung erfordert ein hohes Maß an Wissen im Sozialrecht.

  • Sozialverbände (z. B. SoVD – Sozialverband Deutschland) bieten umfassende Rechtsberatung im Sozialrecht und begleiten Sie durch Anträge und Widersprüche.
  • Fachanwälte für Sozialrecht sind ebenfalls eine Möglichkeit, um die individuell beste Lösung zu finden und Fehler zu vermeiden.
  • Unabhängige Beratungsstellen (z. B. Verbraucherzentralen) können je nach Bundesland und regionalem Angebot ebenfalls hilfreiche erste Orientierung geben.

Gerade wenn es um die Frage Nahtlosigkeitsregelung oder Ablehnung dieser Regelung geht, ist professionelle Unterstützung häufig unverzichtbar, um die richtigen Schritte einzuleiten und die eigenen Rechte zu wahren.

Fazit

Der Übergang vom Krankengeld ins Arbeitslosengeld – und möglicherweise später in eine Rente oder andere Leistungen – ist durch zahlreiche gesetzliche Vorgaben geregelt und kann sehr kompliziert sein. Die wichtigsten Punkte sind:

  1. Krankengeld läuft nach (spätestens) 78 Wochen aus, wobei die sechs Wochen Lohnfortzahlung bereits angerechnet werden.
  2. Etwa zwei Monate vor Ende der Krankengeldzahlung erhalten Sie eine Aufforderung der Krankenkasse, sich bei der Agentur für Arbeit zu melden.
  3. Ein weiterhin bestehender Arbeitsvertrag wird durch die Aussteuerung nicht gekündigt; er ruht aber faktisch, solange Sie krank sind.
  4. Die Agentur für Arbeit prüft Ihren Gesundheitszustand (ärztlicher Dienst) und entscheidet, ob die Nahtlosigkeitsregelung greift. Ist das der Fall, können Sie Arbeitslosengeld I beziehen, ohne dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen.
  5. Wird die Nahtlosigkeitsregelung abgelehnt, besteht nur Anspruch auf Arbeitslosengeld I, wenn Sie sich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen.
  6. Wer dauerhaft erwerbsgemindert ist, sollte rechtzeitig über eine Erwerbsminderungsrente nachdenken.
  7. Nach Ablauf des Arbeitslosengeldes I bestehen ggf. weitere Ansprüche, wie z. B. auf Bürgergeld (unter Berücksichtigung von Vermögen und Einkommen).

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Pflegegrad 1 vor dem Aus – Das soll jetzt kommen

Lesedauer 3 Minuten

Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe arbeitet seit dem 7. Juli 2025 an einer großen Pflegereform. Die zentrale Botschaft aus Berlin: Es gibt „keine Denkverbote“.

Auch Leistungskürzungen stehen zur Diskussion. Besonders im Fokus: der Pflegegrad 1. Hier fordern Verbände teils harte Einschnitte.

Finanzdruck und neue Arbeitsgruppe

Die Pflegeversicherung rutscht tiefer ins Defizit. Die Ausgaben wachsen schneller als die Beiträge. Gleichzeitig steigen die Eigenanteile für Heimbewohner. Die Politik sucht deshalb nach strukturellen Antworten. Die neue Arbeitsgruppe soll bis Jahresende Eckpunkte vorlegen. Im Raum stehen Beitragssatz, Leistungsumfang und eine stärkere Ausrichtung auf Prävention.

Diese Kürzungen werden konkret diskutiert

Arbeitgeber schlagen eine Karenzzeit vor. Im ersten Pflegejahr gäbe es je nach Pflegegrad nur geringe oder keine Ansprüche. Befürworter erwarten spürbare Einsparungen. Kritiker warnen vor Versorgungslücken in der häuslichen Pflege.

Auch aus der Kassenlandschaft kommt Druck. Der Chef der BKK Nordwest hält Kürzungen oder das Streichen von Geldleistungen in den Pflegegraden 1 und 2 für möglich. Er spricht von einem Milliardenpotenzial. Unklar bleibt, wie das ohne spürbare Belastungen für Familien gelingen soll.

PKV Expertenrat stellt Pflegegrad 1 infrage

Der PKV-Expertenrat geht weiter. Er stellt den Pflegegrad 1 grundsätzlich infrage. Begründung: Es liege häufig keine echte Pflegebedürftigkeit vor, sondern eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Der Rat plädiert für eine Aussetzung des Pflegegrads 1, idealerweise mit Bestandsschutz für heutige Beziehende.

Der PKV-Verband skizziert einen Mittelweg. Pflegegrad 1 soll künftig strikt präventiv wirken. Der individuelle Entlastungsbetrag könnte entfallen. Beratung, Pflegekurse, Hilfsmittel und Wohnumfeld-Anpassungen blieben. Der Verband nennt mögliche Einsparungen in Milliardenhöhe.

IW-Gutachten rückt das Pflegegeld ins Zentrum

Ein Gutachten des Instituts der deutschen Wirtschaft rät, Ausgaben zu dämpfen, statt neue Einnahmen zu suchen. Die Autorinnen und Autoren hinterfragen vorrangig Geldleistungen ohne Zweckbindung. Ihr Argument: Ohne Nachweis bleibe offen, ob die Mittel in qualitätsgesicherte Pflege fließen.

Zudem könnten viele Rentnerhaushalte Eigenanteile zeitweise aus Einkommen und Vermögen tragen. Diese Sicht ist umstritten. Sozialverbände verweisen auf reale Haushaltsbudgets, regionale Kosten und pflegende Angehörige, die heute schon viel abfedern.

Was heute gilt: Leistungen im Pflegegrad 1

Pflegegrad 1 bedeutet eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Betroffene haben Anspruch auf Beratung, Pflegekurse, Hilfsmittel und Zuschüsse für Wohnumfeld-Verbesserungen. In der häuslichen Pflege steht zusätzlich ein Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich zur Verfügung. In der stationären Pflege ist ein Betrag in gleicher Höhe vorgesehen. Diese Beträge wurden zum 1. Januar 2025 angehoben.

Wichtig: Der Entlastungsbetrag wird nicht ausgezahlt. Die Pflegekasse erstattet anerkannte Leistungen gegen Rechnung. Dazu zählen unter anderem anerkannte Alltags- und Betreuungsangebote oder nachgewiesene Entlastungen der Angehörigen.

Nicht genutzte Entlastungsbeträge verfallen nicht sofort. Sie können bis zum 30. Juni des Folgejahres eingesetzt werden. Planen Sie deshalb rechtzeitig. Fragen Sie bei Ihrer Kasse nach regional anerkannten Diensten und Fristen.

Das Pflegegeld gibt es erst ab Pflegegrad 2. Auch diese Geldleistung wurde 2025 erhöht. Für Pflegegrad 1 ist kein Pflegegeld vorgesehen. Diese Grenze bleibt ein Kernpunkt der Debatte.

Warum Pflegegrad 1 im Feuer steht

Privatgutachter hatten 2024 Daten zu Pflegegrad 1 ausgewertet. Viele Gutachter sehen in diesem Grad oft keinen Bedarf an regulären Pflegeleistungen. Der präventive Zweck werde teils verfehlt. Genau hier setzen die Streich- oder Umbauvorschläge an.

Kritiker warnen jedoch: Angehörige leisten heute schon den größten Teil der Pflege. Einschnitte träfen damit vor allem Familien, die ohnehin viel übernehmen. Jede Kürzung müsste daher mit mehr Beratung, Prävention und niedrigschwelligen Hilfen einhergehen.

Was Betroffene jetzt tun sollten

Nutzen Sie den Entlastungsbetrag vollständig. Prüfen Sie, welche anerkannten Angebote zu Ihrem Alltag passen. Lassen Sie sich bei der Pflegekasse beraten. Fragen Sie nach anerkannten Diensten, Formularen und Abrechnungswegen.

Bewahren Sie Rechnungen systematisch auf. Reichen Sie Belege zeitnah ein. Spätestens bis zum 30. Juni des Folgejahres muss der Vorjahres-Rest abgerechnet sein.

Behalten Sie die Reformdiskussion im Blick. Noch gilt das bisherige Recht. Konkrete Einschnitte sind nicht beschlossen. Rechnen Sie aber mit Debatten über Karenzzeiten, Zweckbindungen und eine klare Präventions-Ausrichtung des Pflegegrad 1.

Einordnung für Leserinnen und Leser

Für viele Haushalte sind die Eigenanteile in Heimen eine Hürde. Einschnitte bei ambulanten Entlastungen würden die Lage zu Hause verschärfen. Gleichzeitig benötigt die Pflegeversicherung ein solides Fundament.

Die Vorschläge zeigen die Spannbreite: von der Karenzzeit bis zur Präventionsrolle. Entscheidend wird, ob die Politik Einsparziele und alltagsnahe Unterstützung fair austariert. Wer pflegt, benötigt verlässliche Hilfe statt zusätzlicher Hürden.

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Schwerbehinderung: Gericht kippt Schutzfrist sobald GdB herabgesenkt wird

Lesedauer 2 Minuten

Mit Beschluss (Az. VI B 95/13) hat der Bundesfinanzhof (BFH) klargestellt, dass steuerliche Vergünstigungen für schwerbehinderte Menschen mit dem Datum des Verwaltungsbescheids erlöschen, der den Grad der Behinderung (GdB) auf unter fünfzig herabsetzt.

Die Richter verneinten ausdrücklich eine Nachwirkungs- oder Schutzfrist und stellten damit das Einkommensteuerrecht jenseits sozialrechtlicher Übergangsregelungen auf eine neue Grundlage.

Eine hiergegen gerichtete Verfassungsbeschwerde nahm das Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung an, sodass die Linie der Finanzrichter bis heute gilt.

Der konkrete Streitfall

Der Kläger hatte seit 1994 einen Schwerbehindertenausweis mit einem GdB von 80. Ende 1999 setzte das zuständige Amt den Grad jedoch auf 20 herab. Zwar behielt der Ausweis aufgrund des laufenden Rechtsstreits formell seine Gültigkeit bis Mitte 2007, materiell aber war die Herabsetzung sofort wirksam.

Als das Finanzamt deshalb ab dem Bescheiddatum keine erhöhten Werbungskosten mehr anerkannte – etwa die tatsächlichen Fahrtkosten zur Arbeitsstätte statt der Entfernungspauschale – zog der Betroffene vor Gericht. Finanzgericht und BFH folgten jedoch der Verwaltung: Maßgeblich sei allein der Neufeststellungsbescheid, nicht die fortbestehende Ausweiskarte.

Warum der Schwerbehindertenausweis für das Steuerrecht kein Beweis (mehr) ist

Nach Lesart des BFH liegt der Schwerpunkt des Steuerrechts auf der Gleichmäßigkeit der Besteuerung und der Leistungsfähigkeit. Sobald behinderungsbedingte Mehraufwendungen objektiv nicht mehr zu erwarten sind, entfällt der sachliche Grund für steuerliche Privilegien.

Damit genießt der Neufeststellungsbescheid Vorrang vor dem Ausweis, dessen Beweisfunktion „dritt­wirkend“ zwar im Sozial- und Verwaltungsrecht tragfähig bleibt, für steuerliche Zwecke jedoch zurücktritt.

Lesen Sie auch:

– Eilverfahren vor dem Sozialgericht – Antrag, Dauer- Kosten im Überblick

Sozialrechtliche Schutzfrist trifft auf fiskalische Realität

Das Neunte Buch Sozialgesetzbuch sieht in § 199 SGB IX (ehemals § 116) eine drei­monatige Schutzfrist vor, damit Betroffene nach dem Verlust des Schwerbehinderten­status nicht „von heute auf morgen“ sozialrechtlich schutzlos sind.

Diese Nachwirkung verhindert Kündigungen oder ermöglicht weiterhin den Bezug einer Altersrente für schwerbehinderte Menschen.

Der BFH betont jedoch, dass die steuerlichen Regeln keine solche Übergangsbestimmung kennen und auch nicht benötigen, weil sich die steuerliche Begünstigung an realen Mehrkosten und nicht an einem Schutzgedanken orientiere.

Rückwirkende Bescheide und Zinslast

Für den Kläger hatte die Entscheidung erhebliche finanzielle Folgen. Das Finanzamt setzte die Einkommensteuer für die Jahre 2000 bis 2004 ohne die erhöhten Fahrtkosten an und erhob für diesen Zeitraum Nachzahlungszinsen. Für die Jahre 2005 bis 2007 blieb es bei der einfachen Entfernungspauschale.

Damit unterstreicht das Urteil, dass Steuerbescheide auf Grundlage eines herabgesetzten GdB nicht nur prospektiv, sondern rückwirkend angepasst werden dürfen, wenn noch keine Festsetzungsverjährung eingetreten ist.

Welche Vergünstigungen konkret entfallen

Mit dem Absinken des GdB unter fünfzig endet die Möglichkeit, tatsächliche Wegekosten abzusetzen.

Gleiches gilt für begünstigte Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung. Auch der erhöhte Behinderten-Pausch­betrag und andere steuerliche Nachteilsausgleiche knüpfen an den Status „schwerbehindert“ an und entfallen, sobald dieser offiziell nicht mehr besteht.

Das BFH macht deutlich, dass selbst ein noch gültiger Ausweis oder eine laufende sozialgerichtliche Klage daran nichts ändern kann.

Kritik aus Beratungspraxis

Sozialrechtsexperten werfen dem Beschluss vor, dass er einen Widerspruch zwischen Steuer- und Sozialrecht manifestiere und Betroffene in eine unerwartete finanzielle Schieflage bringe.

“Die Richter verweisen hingegen auf den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes: Wer keinen behinderungsbedingten Mehraufwand mehr hat, dürfe nicht länger steuerlich bessergestellt werden als andere”, so Dr. Utz Anhalt von Gegen-Hartz.de.

Handlungssoptionen für Betroffene

Wer einen Änderungsbescheid zum GdB erhält, sollte umgehend prüfen, ob die Herabsetzung gerechtfertigt ist, und fristgerecht Widerspruch einlegen. Gleichzeitig empfiehlt es sich, Rücklagen für mögliche Steuernachzahlungen zu bilden.

Nachforderungszinsen lassen sich zwar kaum vermeiden, doch eine freiwillige Anpassung der Lohnsteuerklassen oder Vorauszahlungen kann die Zinslast mindern. Frühzeitige fachliche Beratung – steuerlich wie sozialrechtlich – bleibt der wirksamste Schutz vor bösen Überraschungen.

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KJK: Demokratische Nation als Lösung für Israel und Palästina

Die Koordination der Gemeinschaft der Frauen Kurdistans (KJK) hat sich in einer schriftlichen Erklärung zum Israel-Palästina-Konflikt geäußert. Angesichts der zunehmend unlösbaren Konfrontation sieht sie den Aufbau einer demokratischen Nation, statt der Existenzgründung auf Basis der Auslöschung des jeweils Anderen, als mögliche Lösung.

Zu Beginn der Erklärung stellt die KJK-Koordination fest, dass eine Existenzgründung auf Grundlage der Vernichtung des Gegners sowohl historisch wie auch gegenwärtig ausschließlich zu Massakern und Völkermord führt. Lösungen könnten mit dieser Herangehensweise nicht gefunden werden.

Israels Reaktion auf den Angriff der Hamas vom 7. Oktober 2023 habe sich zu einer Operation gegen das gesamte palästinensische Volk ausgeweitet, was zu einer „irreparablen menschlichen Tragödie geführt“ habe. Offiziellen Quellen zufolge haben 62.700 Menschen ihr Leben verloren und 160.000 wurden verletzt.

Die Zivilbevölkerung leidet am meisten

„Tod, Hunger, Durst und Besatzung sind für die Menschen unerträglich. Wie in allen Besatzungskriegen und Kolonialkriegen zahlen die Zivilist:innen den höchsten Preis. Nach Angaben von UNICEF sterben in Gaza täglich durchschnittlich 28 Kinder aufgrund von Bombardierungen oder Hunger.

Weltweit ergreifen Gemeinden, zivilgesellschaftliche Organisationen und internationale Institutionen Maßnahmen, um die Militäroperationen zu beenden und die Belagerung aufzuheben. Aber die israelische Regierung hört nicht auf diese Forderungen, sondern beharrt auf ihrer Politik. Trotz aller Reaktionen hat Israel beschlossen, den gesamten Gazastreifen zu besetzen“, wird die aktuelle Situation in der Erklärung ausgeführt.

Anerkennung der Existenz der Anderen

Entgegen der beidseitigen hasserfüllten Annäherung, müsse die Anerkennung der Existenz der Anderen ins Zentrum gerückt werden: „Das jüdische Volk, das im Laufe der Geschichte immer wieder Völkermorden ausgesetzt war, kann sich nicht mit Besatzung und Völkermordmethoden verteidigen. Die wirksamste Sicherheitsmaßnahme für beide Seiten ist eine Lösung, die auf einem Zusammenleben basiert. Auch die palästinensischen politischen Kräfte sollten die Existenz des palästinensischen Volkes auf der Anerkennung der Existenz des jüdischen Volkes gründen. Die israelische Regierung sollte auf dieser Grundlage nach einer Lösung suchen, Bemühungen zur Beendigung des Krieges berücksichtigen und diese Bemühungen nicht als antisemitisch kriminalisieren.

Verleugnung und Vernichtung führen ins Verderben

Aus Perspektive der kurdischen Identität, mit einer hundert Jahre andauernden Erfahrung von Verleugnung und Vernichtung, hebt die KJK hervor, dass dieser „unbeschreibliche Schmerz“ nicht das „Schicksal von Völkern sein sollte“. „Politiken, die auf dem Nationalstaat und Nationalismus basieren, sind nicht nur unfähig, Probleme zu lösen – sie sind selbst die Ursache des Problems. Nationalismus, religiöser Fundamentalismus und Sexismus zerstören zuerst die Wahrheit und Moral, dann die Menschheit, die Natur, die Frauen und das Leben selbst“, heißt es in der Erklärung.

Die „Wiege der Zivilisation“ ist eine multiethnische Region

Der Nahe Osten, die Wiege der Zivilisation, ist eine multiethnische Region. Historisch betrachtet wurden hier grundlegende Errungenschaften der Menschheit entwickelt, gleichzeitig aber auch unterdrückerische Gesellschaftsmodelle erschaffen.

„Die demokratische Nation kann unserem Leiden ein Ende setzen“

Demgegenüber habe der kurdische Philosoph und Vordenker Abdullah Öcalan die Idee der demokratischen Nation als Lösung entwickelt. „Im Gegensatz zu ‚Töten-Getötet werden‘ und ‚Verlieren-Verlieren lassen‘ besteht die Lösungsphilosophie der demokratischen Nation darin, ‚Leben-Leben lassen‘ und einen Win-Win-Ansatz zu verfolgen. Ein konföderales System, das die Autonomie aller Völker im Rahmen einer demokratischen Gesellschaft und einer demokratischen Republik garantiert, kann all unserem Leiden ein Ende setzen und die Gefahren des Völkermords abwenden“ zeigt sich die KJK überzeugt.

Nord- und Ostsyrien als Prototyp für den Nahen Osten

Auch für den israelisch-palästinensischen Konflikt böte das Konzept der demokratischen Nation die bestmögliche Lösung, so die Frauen. Weder Macht- noch Überlegenheitsstreben, gegenseitige Zerstörung oder die „Zweistaatenlösung“ könnten eine nachhaltige Lösung erreichen, „sondern vielmehr eine Politik, die auf der demokratischen Einheit und Partnerschaft der Völker basiert“.

Seine Idee habe Öcalan auf Grundlage einer Analyse des gesamten Nahen Ostens und der Probleme seiner Völker entwickelt, nicht nur für die kurdische Frage. In Nord- und Ostsyrien habe sich die demokratische Nation bereits als Verwaltungsmodell und als „Prototyp für den Nahen Osten und ein politisches System, in dem die Völker ein gemeinsames Leben entwickeln können“ bewährt. Dementsprechend sei sie „keine Utopie, sondern das Lösungsmodell, das der Verwirklichung am nächsten kommt“, heißt es in der Erklärung.

Die Freiheit der Frauen als Grundlage der demokratischen Nation

In einer abschließenden historischen Betrachtung hebt die KJK-Koordination die Freiheit der Frauen als Grundlage für den Aufbau einer friedlichen, gerechten und freien Zukunft hervor: „Die Freiheit der Frauen ist die einzige Kraft, die die männliche Dominanz, den Sexismus und die Konflikte der herrschenden Macht, die auf der Grundlage von Nation und Religion entstanden sind, lösen kann.“

Der Staat selbst wird als grundlegendes Unterdrückungsinstrument benannt, das zutiefst patriarchal sei. Dementsprechend müsse die demokratische Nation als nachhaltige Lösung auf Grundlage der Freiheit der Frauen errichtet werde. Auch hierfür sei Rojava ein Beispiel, wie die KJK aufführt.

Forderung nach friedlichem Lösungsprozess und gegenseitiger Anerkennung

Zuletzt appellieren die kurdischen Frauen eindringlich für das Einschlagen eines friedlichen Lösungsprozesses. Dieser erfordere zunächst, dass die israelische Regierung, das gegen das palästinensische Volk verhängte Embargo aufhebt und humanitäre Hilfe zulässt.

„Das legitime Existenzrecht des jüdischen Volkes und des palästinensischen Volkes kann nicht durch Blutvergießen und gegenseitige Zerstörung gewährleistet werden. Das Streben beider Völker nach Lösungen auf der Grundlage von Krieg und Konflikt ist das grundlegende Hindernis für den Frieden im Nahen Osten und wirkt sich auch auf das Schicksal aller Völker des Nahen Ostens aus. Ein Naher Osten, der die kurdische und die palästinensische Frage auf der Grundlage einer demokratischen Nation gelöst hat, wird dieser Welt Frieden bringen. Die gesamte Menschheit und alle Völker verdienen diesen Frieden“, lauten die letzten Worte der Erklärung der KJK-Koordination.

https://deutsch.anf-news.com/frauen/varisheh-moradi-die-einzige-losung-ist-die-ruckkehr-zur-kraft-des-volkes-47206 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/konferenz-in-athen-selbstverwaltung-als-modell-fur-frieden-in-nahost-46424 https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/kurdistan-und-der-mittlere-osten-jungste-entwicklungen-und-demokratische-losungsperspektiven-41262

 

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Çira Report: Jugendliche berichten über Şengaldelegation

In der heutigen Ausgabe des deutschsprachigen Formats Çira Report hat Moderatorin Ayfer Özdogan Vertreter:innen einer Jugenddelegation als Gäst:innen, die sich im vergangenen Jahr auf ihren Weg nach Şengal (Südkurdistan/Nordirak) gemacht haben. Sie berichten von ihren Erfahrungen und gehen dabei besonders auf die Rolle von Frauen und Jugendlichen beim Wiederaufbau ein. Aufgrund technischer Probleme konnte die Sendung nicht wie ursprünglich geplant am 14. August ausgestrahlt werden und wird heute nachgeholt.

Die Delegation reiste vor einem Jahr nach Şengal, um sich ein eigenes Bild von der Lage zehn Jahre nach dem Völkermord von 2014 zu machen. Im Mittelpunkt stand eine zentrale Frage: Wie kann eine Gesellschaft nach unvorstellbarem Leid neue Hoffnung schöpfen und ihre Heimat wiederaufbauen? Besonders die Rolle von Frauen und jungen Menschen im Heilungs- und Aufbauprozess stand im Fokus.

Vor elf Jahren begann im nordirakischen Şengal einer der grausamen Genozide unserer Zeit: Tausende Ezid:innen wurden ermordet, verschleppt und vertrieben als der selbsternannte Islamische Staat (IS) am 3. August 2014 den Şengal überfiel. Heute kämpft die Gemeinschaft noch immer um den Wiederaufbau – meist aus eigener Kraft und mit nur geringer Unterstützung von außen.

Im ezidischen Sender Çira TV erzählen Vertreter:innen der Jugenddelegation von ihren Eindrücken, Begegnungen und den Geschichten, die sie aus Şengal mitgebracht haben.

Die Sendung am 14. August beginnt um 20.00 Uhr und kann live über den Stream https://www.twitch.tv/ciratv1 verfolgt werden, nachträglich auch über den YouTube-Kanal von Çira TV, über die Eingabe Çira Report. Zur Playlist der Sendung geht es hier entlang: https://www.youtube.com/playlist?list=PL6P1E13_gg5ke8eLPi41dRQFuIGvNBtMo

Wer selbst Interesse an einer Teilnahme an der Sendung hat und eigene Projekte vorstellen will, kann unter der E-Mail-Adresse cirarep@riseup.net Kontakt mit der Redaktion aufnehmen.

https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/Cira-report-Cicek-yildiz-und-robin-graupe-zum-genozidgedenktag-47335 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/Cira-report-martin-schirdewan-uber-Sengal-aufenthalt-47131 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/Cira-fokus-maya-azzam-uber-die-aktuelle-lage-in-suweida-47607

 

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Rüge für die Bundesregierung: Kaum Schutz vor Interessenkonflikten


Berechtigte Kritik: Die anerkannte „Staatengruppe gegen Korruption“ des Europarats (GRECO) zeigt sich in ihrem jüngsten Bericht erneut sehr unzufrieden damit, wie in Deutschland mit Interessenkonflikten von Regierungsmitgliedern umgegangen wird.

Deutschland in der Kritik

Die Staatengruppe, zu deren Gründungsmitgliedern Deutschland zählt, bewertet in regelmäßigen Abständen wie gut – oder schlecht – einzelne Länder bei der Prävention und Verfolgung von Korruption und illegitimer Einflussnahme vorankommen. Der im August erschienene Umsetzungsbericht zu Deutschland nimmt die Regeln zum Umgang mit Interessenkonflikten bei den höchsten Regierungsämtern in den Blick – und kritisiert die mangelnde Umsetzung der zuvor an Deutschland gerichteten Empfehlungen.

Ein zentraler Kritikpunkt: In Deutschland gibt es keine Verpflichtung für den Kanzler, die Bundesminister*innen oder Staatssekretäre Beteiligungen an Unternehmen oderandere finanzielle Interessen offenzulegen. Finanzielle Interessenkonflikte bleiben so im Dunkeln und das bei den politischen Posten mit der größten Verantwortung und dem höchsten Einfluss!

Verbesserungsbedarf bei den höchsten Ämtern

Daher betont die Staatengruppe in ihrem Bericht völlig zu Recht, dass „die Transparenz der finanziellen und geschäftlichen Interessen der Bundesministerinnen und -minister und der Parlamentarischen Staatssekretärinnen und -sekretäre (und gegebenenfalls der beamteten Staatssekretärinnen und -sekretäre und Abteilungsleitungen) erheblich verbessert werden muss, insbesondere um potenzielle Interessenkonflikte aufzudecken.“

Auch wir haben entsprechende Offenlegungsregeln in den vergangenen Jahren immer wieder gefordert. Anlässlich des Starts der schwarz-roten Bundesregierung haben wir eine Petition gestartet mit einer klaren Forderung: „Legt die Aktien offen!“

Die Forderung ist jetzt umso wichtiger, da mehrere Minister*innen auf der Regierungsbank sitzen, die direkt zuvor leitende Positionen in der Wirtschaft hatten und die nicht zugleich Bundestagsabgeordnete sind. Das führt dazu, dass für sie noch nicht einmal die ohnehin schon sehr schwachen Regeln für Abgeordnete gelten. Lediglich Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche hat ihre Beteiligungen inzwischen freiwillig offengelegt, allerdings auch erst auf mehrfache Nachfrage und nach erheblichem öffentlichen Druck.

Mehr Transparenz? Bundesregierung: Nein!

Von einer verbindlichen Regelung für alle Regierungsmitglieder will die Bundesregierung bislang nichts wissen, Deutschland bleibt damit hinter internationalen Standards zurück. Das zeigte sich zuletzt in der Antwort auf einen Fragenkatalog der grünen Bundestagsfraktion. Die Bundesregierung antwortete auf konkrete Fragen nach Unternehmensbeteiligungen von Digitalminister Wildberger und verschiedenen Staatssekretär*innen äußerst schmallippig. Sinngemäß: Wissen wir nicht und wollen wir auch nicht wissen.

Auf die Frage hin, ob die Bundesregierung Maßnahmen zur Stärkung der Transparenz erwäge, „insbesondere im Hinblick auf die wiederholt von LobbyControl kritisierte strukturelle Schwäche der Integritätsregelwerke für Mitglieder der Bundesregierung“, fiel die Antwort noch kürzer aus: „Nein“.

Das ist äußerst ernüchternd und einer modernen Demokratie nicht angemessen. Bereits anlässlich der Debatte um Interessenkonflikte rund um die Staatssekretäre Patrick Graichen und Udo Phillip in der vergangenen Legislaturperiode hatten wir Eckpunkte für eine umfassende Reform der Compliance-Regeln in den Bundesministerien vorgelegt. Die Ampel-Regierung hat zwar einiges vorangebracht bei der Transparenz- und Lobbyregulierung (siehe dazu unseren Lobbyreport). Doch genau an diesem Punkt hat auch sie nichts geändert. Das Bewusstsein für Interessenkonflikte, die aus signifikanten Unternehmensbeteiligungen erwachsen können, ist in Deutschland insgesamt unterentwickelt.

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Deutschland muss gegenüber der Staatengruppe gegen Korruption nun bis 31. März 2026 über die weiteren Fortschritte Bericht erstatten. Auch gegenüber anderen Staaten würde Deutschland ein schlechtes Bild abgeben, wenn erneut keinerlei Fortschritt bei diesem Punkt zu vermelden wäre.

Weitere Infos:

  • GRECO-Umsetzungsbericht (Zweiter Umsetzungsbericht zur fünften Evaluierungsrunde, pdf)
    
Pressemitteilung: Bundesregierung will Interessenkonflikte im Dunkeln lassen
  • Antworten der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen:
  • Empfehlung VII:GRECO empfahl (i) hochrangige Entscheidungsträgerinnen und -träger der Exekutive zu verpflichten, ihre finanziellen Interessen regelmäßig öffentlich zu erklären; (ii) zu erwägen, Angaben zur finanziellen Situation von Ehepartnerinnen und Ehepartnern sowie von
    Unterhaltsberechtigten in diese Erklärungen aufzunehmen (wobei gilt, dass letztere Angaben
    nicht notwendigerweise zu veröffentlichen sind); und (iii) die Erklärungen einer angemessenen
    Überprüfung zu unterziehen.

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Former Air Force Major General Arrested in Special Security Operation in Lattakia

SANA - Syrian Arab News Agency - 28. August 2025 - 15:43

Lattakia, SANA – The commander of internal security in Lattakia province, Brigadier General Abdul Aziz Hilal al-Ahmad, announced Thursday the implementation of a special security operation that resulted in the arrest of Major General Pilot Riad Abdullah Youssef.

Brigadier General Al-Ahmad confirmed that investigations proved Youssef’s involvement in supervising a number of air sorties during which massacres were committed against unarmed civilians, noting that he held advanced military positions until he assumed command of the Al-Dumayr military airport.

Al-Ahmad said that the security operation was carried out in cooperation between the relevant security units and the Anti-Terrorism Branch in the province.

Rana /Fedaa

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New Syrian Record in Athletics at Arab Junior Championship

SANA - Syrian Arab News Agency - 28. August 2025 - 15:42

New Syrian Record in Athletics at Arab Junior Championship
Tunis, SANA- Batoul al-Debs set a new Syrian record in the hammer throw competition at the Arab Junior Championship in Tunisia, with a throw of 44.11 meters.
With this record, Al-Debs broke the previous Syrian record, set by Lisa al-Saleh in 2010, which stood at 43.53 meters.
Our national team concluded its participation in the 11th Arab Junior Athletics Championship in Tunisia with a valuable silver medal, won by Rayan Hassan in the 100m hurdles on the second day of the tournament.

Reem / Abdul

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List of instructions on protecting waterfowl and wetlands serving as their stopover sites and forming their habitat

PRESIDENT OF RUSSIA - 28. August 2025 - 15:30

The President approved a list of instructions on protecting waterfowl and wetlands serving as their stopover sites and forming their habitat.

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Bildungs-ID: Bundesregierung will Schüler zentral erfassen

netzpolitik.org - 28. August 2025 - 15:04

Die Bundesregierung will die zentrale Schüler-ID. Doch Datenschützer*innen, Wissenschaftler*innen und Gewerkschafter*innen sind sich einig: Die Privatsphäre Minderjähriger steht auf dem Spiel.

Unter der Schüler-ID sollen schon die ersten Bildungsschritte von Kindern dokumentiert werden. (Symbolbild) – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Unsplash/Wonderlane

Man soll sich die Bildungs-ID oder auch Schüler-ID so vorstellen wie eine Steuer-ID, sagt der Grünenpolitiker Cem Özdemir. Die Idee hinter der ID ist simpel: Daten von den Bildungsverläufen der Schüler*innen sollen zentral erfasst werden, zum Beispiel Noten oder auch, wo jemand zur Schule gegangen ist. Özdemirs zentrales Argument für die neue Datenbank ist, dass man mit der Bildungs-ID Schulabbrecher vom Schulabbrechen abbringen könnte. Wie das gehen soll, bleibt allerdings unklar.

„Warum ist es allgemein akzeptiert, dass wir mit einer ID sämtliche Steuerdaten einer Person erfassen, aber bei der Bildungsbiografie fehlt ein systematischer Überblick?“ Das Kultusministerium in Baden-Württemberg habe bereits an der Arbeit einer solchen ID begonnen. Und auch das niedersächsische Kultusministerium will IDs für Schüler*innen bis 2027 einführen.

Was Özdemir nicht erwähnt: Die Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag von 2025 längst angekündigt, die Länder darin zu unterstützen, Schüler-IDs einzuführen. Der Plan sieht ein bundesweites sogenanntes Bildungsverlaufsregister vor. Demnach sollen Schulverwaltungen und andere berechtigte Stellen Daten zu den Bildungsbiografie der Schüler*innen zentral abrufen können.

Mit einer ID gegen die Bildungsmisere?

Die Schüler-ID ist schon lange Thema. Zum ersten Mal diskutierte die Kultusministerkonferenz im Jahr 2003 darüber. Zuletzt stand sie bei der Bildungsministerkonferenz im März auf der Tagesordnung. Die Bildungsministerinnen Theresa Schopper (Grüne) aus Baden-Württemberg, Stefanie Hubig (SPD) aus Rheinland-Pfalz und Karin Prien (CDU) aus Schleswig-Holstein stellten dort ihr Konzeptpapier „Bessere Bildung 2035“ vor.

Hubig und Prien sind inzwischen Teil der Bundesregierung. Hubig hat das Bundesministerium für Justiz übernommen, Prien das Bundesministerium für Bildung.

Darin sprechen sie sich für eine Bildungs-ID nach kanadischem Vorbild aus. Die könne nicht nur beim Problem der Abbrecherquote helfen, sondern auch dabei die Leistungen von Schüler*innen zu steigern. Auch ein Schulwechsel soll damit leichter werden.

Sorge um Privatsphäre von Schüler*innen

Bislang ist zwar nicht klar, welche Daten der Schüler*innen genau gespeichert werden sollen. Aber die Sorge um einen zu tiefen Eingriff in die Privatsphäre der Kinder und Jugendlichen besteht. So kritisiert die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) gegenüber netzpolitik.org die Pläne der Bundesregierung.

Die GEW sieht solche Datenbanken kritisch und „lehnt eine bundesweite Speicherung in Form eines zentralen Bildungsregisters ab“, so ein Beschluss der Gewerkschaft von 2022. Zwar könne man den Bildungsbereich anhand von Daten besser monitoren. Doch dürften die erhobenen Daten nicht zum Zweck der Leistungs- oder Verhaltenskontrolle genutzt werden, so die GEW auf Anfrage.

Auch der Thüringer Landesdatenschutzbeauftragte Tino Melzer sieht die Einführung der ID kritisch:  Eine „Identifikationsnummer ist ein eindeutiges Personenkennzeichen“, erklärt er auf Anfrage. Unter diesem Kennzeichen können Daten zu einer Person zusammengeführt werden, es kann eindeutig und dauerhaft einer Person zugeordnet werden. Das berge hohe Risiken für die betroffene Person.

Ein Risiko ist, dass dadurch Persönlichkeitsprofile möglich werden, von Personen bereits in sehr jungen Jahren. Auch aus datenschutzrechtlicher Sicht hätten die Befürworter der Schüler-ID noch nicht gezeigt, warum diese ID erforderlich sein soll, so Melzer. Daher bestünden im Moment datenschutzrechtliche Bedenken dagegen, die Schüler-ID einzuführen.

Datenschützer*innen warnen

Schon jetzt gibt es in den Bundesländern Schüler*innendatenbanken. Hessen etwa unterhält die Lehrer- und Schülerdatenbank, LUSD.

Im Datenschutzrecht gelten Minderjährige als besonders schutzwürdige Personengruppe, so der Pressesprecher der Bundesdatenschutzbeauftragten, Philipp Wilhelmstrop. Zwar sei eine bundeseinheitliche Schüler-ID nicht in jedem Fall datenschutzrechtlich unzulässig. Doch das hänge wesentlich von der Ausgestaltung ab: Welchen Zwecken soll eine solche Schüler-ID dienen? Welche Daten werden zu einer Schüler-ID gespeichert? Wo wird eine solche ID geführt und welche Stellen haben Zugriff auf diese ID?

Klar sei nur eines: „Je mehr Daten erfasst werden, je sensibler diese Daten sind, je länger diese Daten gespeichert werden und je umfassender sie zu einer Profilbildung beitragen, desto größer ist der damit verbundene Grundrechtseingriff“ und desto höhere Anforderungen gelten für die Rechtfertigung eines solchen Eingriffs.

Wenn persönliche Informationen zum Verhängnis werden

Dass die Bundesregierung, wie im Koalitionsvertrag angekündigt, Schule, Jugend- und Eingliederungshilfe immer mehr verzahnen will, könnte laut GEW noch zu einem anderen Problem führen. Wenn zuständige Personen individuelle Bildungsbiografien einsehen könnten, könnte das ihre Einstellung gegenüber bestimmten Kindern und Jugendlichen beeinflussen. Das befeuert die Gefahr von „Stigmatisierung und Diskriminierung aufgrund sozialer Lage“ und „Migrationsgeschichte“. Auch ein Schul- oder Klassenwechsel zum Neustart könnte erschwert werden, wenn die neue Schule zu viele Daten über Schüler*innen bekommt.

Die könne sich zusätzlich verschärfen, wenn die Bundesregierung die Schüler-ID mit der Bürger-ID verknüpft, wie sie es im Koalitionsvertrag angekündigt hat. Diese Verknüpfung lehnt die GEW entschieden ab.

Nutzen fraglich

Indes fragen Wissenschaftler*innen: Wozu braucht es diese Verknüpfung? „Gerade in der aktuellen datenbasierten Gesellschaft sollten wir vorsichtig sein, welche Daten wir miteinander verknüpfen, gerade weil es mannigfaltige und schnelle Auswertungsmethoden gibt.“ Mandy Schiefner-Rohs, Professorin für Pädagogik an der Technischen Universität Rheinland-Pfalz, Sandra Hofhues, Professorin für Mediendidaktik an der FernUni Hagen, und Andreas Breiter, Professor für Angewandte Informatik an der Universität Bremen stellen aber insgesamt infrage, ob eine ID den versprochenen Nutzen bringen kann.

Gegenüber netzpolitik.org erklären sie, Daten aus der Schule lägen vielfach schon vor, zum Beispiel aus Schulleistungstests. Doch zuständige Stellen würden sie nicht oder nicht umfänglich auswerten. Die Frage also: Warum sollte sich das mit einer Bildungs-ID ändern?

Daten machen noch keine Bildungsgerechtigkeit

„Gleichzeitig wissen wir aus der empirischen Bildungsforschung, dass die einzelne Messung und Erhebung nicht automatisch zu Bildungsgerechtigkeit oder gutem Unterricht führt“, so Schiefner-Rohs, Hofhues und Breiter. Es ist daher unklar, was sich durch die Schüler*innen-ID pädagogisch-didaktisch verändern würde.

Die Wissenschaftler*innen warnen zudem vor „nicht-intendierten Nebenwirkungen“: Mit einer ID würden Schüler*innen immer mehr zu Datenpunkten. „Ihr Verhalten kann dann natürlich genau verfolgt und vermessen werden.“

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EU representative: Dialogue with Syria is strategic for comprehensive stability

SANA - Syrian Arab News Agency - 28. August 2025 - 14:48

Brussels, SANA- The Chargé d’Affaires of the European Union Delegation to Syria, Michael Ohnmacht, emphasized the importance of continuing dialogue and constructive cooperation with Syria and strengthening communication at this critical stage in the region that serves the interests of all partners.

Ohnmacht’s statement came in a tweet posted today on the “X” platform, following his meeting with Minister of Foreign Affairs and Expatriates Asaad Al-Shaibani, along with the heads of the EU missions in Damascus.

He said: “I was pleased to meet with Minister Al-Shaibani. We discussed in depth the most prominent developments in Syria and the region, and emphasized the importance of continuing dialogue and constructive cooperation for the benefit of Syrians and all partners.”

Minister Al-Shaibani received the ambassadors of the European Union countries in Damascus yesterday, reflecting Syrian government’s ongoing efforts to promote dialogue and openness, and to affirm its commitment to international cooperation.

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Ann: Addressing the legacy of HR violations by the former regime will take time

SANA - Syrian Arab News Agency - 28. August 2025 - 14:37

London, SANA – The British Special Envoy to Syria, Ann Snow, stressed that national reconciliation and addressing the legacy of human rights violations committed during the era of the former regime will take time, emphasizing the need to provide an opportunity for justice and reconciliation efforts to achieve tangible results.

Snow’s statement came in response to an official post by the British mission in Syria on the X platform, in which the British Minister of State for the Middle East and North Africa, Hamish Falconer, praised the efforts of Syrian investigators working within the Commission for International Justice and Accountability, who contributed to collecting evidence and documenting crimes committed by the former regime over many years.

In a later post on the “X” platform, Snow said: “These investigators worked silently, courageously, and diligently to secure conclusive evidence of the Assad regime’s crimes over many years. Thank you, the United Kingdom remains committed to seeking to hold accountable the perpetrators of the most serious crimes in Syria.”

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Wie aus 174 tatsächlichen Ortskräften 50.000 eingeflogene wurden

Die große deutsche Ortskräfte-Zaubershow unter der ehemaligen Zirkusdirektorin Baerbock, gemeinsam mit ihrer linksgrünen Clownstruppe und den NGO-Artistenteams, geht auch nach dem Ampel-Aus munter weiter. Beginnen wir mit den nüchternen Fakten – soweit man in dieser Republik überhaupt noch nüchtern zählen darf: Als die Bundeswehr 2021 Afghanistan verließ, sprach das Bundesinnenministerium von exakt 174 bestätigten Ortskräften, die für […]

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Energy Ministry signs agreements with Saudi companies

SANA - Syrian Arab News Agency - 28. August 2025 - 14:26

Damascus, SANA- Ministry of Energy signed Thursday an agreement and several memoranda of understanding with Saudi companies in the fields of electricity, oil, and gas.

The signed agreement and memoranda of understanding include cooperation in electricity projects, transmission, distribution stations, geophysical and geological surveys and development and management of oil and gas fields.

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Turkish Minister: Participation in Damascus Fair is a Support for Syria’s Stability

SANA - Syrian Arab News Agency - 28. August 2025 - 14:18

Damascus, SANA- Turkish Trade Minister Ömer Bolat said Turkey’s participation in the 62nd Damascus International Fair reflects Ankara’s commitment to strengthening ties with Syria and supporting its stability and recovery.

Bolat told SANA during the opening ceremony of the Fair that the broad participation of 500 Turkish businessmen “reflects Turkey’s keenness to develop bilateral relations and enhance cooperation with Syria in various fields”.

Speaking to SANA at the opening ceremony, Bolat noted that more than 500 Turkish business representatives joined the event, underscoring Turkey’s interest in expanding cooperation in various sectors.

He described Syria’s unity and stability as “a cornerstone for regional security and development,” and stressed that both sides are working steadily to deepen coordination on its recovery.

The minister added that Turkey views Syria’s reconstruction and growth as a priority, and intends to contribute in ways that promote economic recovery and regional stability.

This year’s Damascus International Fair features over 800 companies from 20 Arab and foreign countries, making it one of the largest trade gatherings in the region.

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Red Crescent Solidarity Vigil in Daraa on the International Day of the Disappeared

SANA - Syrian Arab News Agency - 28. August 2025 - 14:13

Daraa, SANA – The Syrian Arab Red Crescent organized a solidarity stand in front of the branch building in Daraa Governorate today, on the occasion of the International Day of Missing Persons, which falls on August 30 of each year, with the participation of a crowd of volunteers and workers in the organization.

The solidarity stand aims to highlight the suffering of thousands of families experiencing the pain of loss and waiting, and to affirm their legitimate right to know the fate of their loved ones.

The organizers of this event indicated that organizing the vigil reflects the Syrian Arab Red Crescent’s commitment to its humanitarian responsibilities regarding the issue of the missing, emphasizing that this issue is an integral part of the organization’s core humanitarian work.

This vigil comes in line with humanitarian initiatives being implemented at the national level, highlighting the importance of the missing persons issue and calling on various parties to continue their efforts to support grieving and affected families and alleviate their suffering.

The issue of missing persons in Syria is one of the most sensitive and complex, given the profound humanitarian impact of the former regime’s crimes. On May 17, President Ahmad al-Sharaa issued Decree No. 19 establishing the National Commission for Missing Persons, tasked with investigating and uncovering the fate of missing and forcibly disappeared persons, documenting cases, establishing a national database, and providing legal and humanitarian support to their families.

Reem / Fedaa

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