«Der Staat ist eine Institution, die von Banden geführt wird, die aus Mördern, Plünderern und Dieben besteht, umgeben von willfährigen Handlangern, Propagandisten, Speichelleckern, Gaunern, Lügnern, Clowns, Scharlatanen, Blendern und nützlichen Idioten - eine Institution, die alles verdreckt und verdunkelt, was sie berührt.» (– Prof. Hans-Hermann Hoppe).
Externe Ticker
Warum ein NATO-Beitritt Österreichs ein Rechtsbruch wäre
ICRC: Fate of Syria’s Missing Requires Collective and Sustained Efforts
Damascus, SANA– On the eve of the International Day of the Disappeared (30 August), the International Committee of the Red Cross (ICRC) renewed its call for stronger collective action to address the plight of tens of thousands of people still missing in Syria.
According to the ICRC, more than 37,000 individuals have been registered as missing over the past 14 years, a figure that represents only a fraction of the real toll. “The disappearance of a loved one is not just a personal tragedy; it is one of the most profound and lasting wounds of Syria’s conflict,” said Stephan Sakalian, head of the ICRC delegation in Syria.
Families continue to endure years of anguish without answers. One Syrian mother told the ICRC: “When they said the prisoners had been released, I hoped to find them. My nephews still ask about my sons. My grandson says, ‘I wish I could see my uncles and be like them.’ I still have hope they will return one day.”
ICRC’s Role and InitiativesSupporting families of the missing with psychosocial and practical assistance.
Providing technical expertise, training, and equipment to the Forensic Identification Centre in Damascus.
Preserving gravesites, improving record-keeping, and strengthening identification efforts.
Backing the Syrian National Commission for the Missing to develop a coordinated and family-centered response.
In addition to working with the Syrian Arab Red Crescent (SARC) on cases linked to migration and natural disasters.
The ICRC emphasized that the search for the missing cannot be shouldered by one institution alone. It requires the sustained collaboration of families, authorities, civil society, international organizations, and donors.
“The families’ right to know is a fundamental humanitarian principle,” Sakalian stressed, reaffirming the ICRC’s commitment to stand by the families and help them find the answers they deserve.
BA
President al-Sharaa Visits Homs, Lays Foundation Stone for Investment Projects
Homs, SANA-President Ahmad al-Sharaa visited Homs city on Friday and met the dignitaries and notables of the governorate, reaffirming the state’s commitment to direct communication with its citizens and listening to their aspirations.
During his visit, President al-Sharaa laid the foundation stone for the Dar al-Salam project package in Homs, marking the beginning of a new phase in reconstruction plans and boosting investment activity in the governorate.
Laying the Foundation Stone Marks a Qualitative Shift Toward Project Implementation
Homs Deputy Governor Salem Abu al-Saud said in a statement to SANA that laying the foundation stone represents a qualitative leap towards the practical implementation of the projects after intensive preparatory efforts. He pointed out that the first package of the “Dar al-Salam” project includes a number of vital projects, including “Homs Avenue” and “al-Nasr Park and Boulevard,”.
He stressed that these projects help meet housing needs, especially given that 13 neighborhoods in Homs suffered near-total destruction under the former regime, in addition to the devastation of many rural areas.
Al-Nasr Boulevard… An Integrated Residential and Service Project
Al-Nasr Boulevard is one of the major initiatives within the framework of Homs’ reconstruction efforts, focusing on the areas of Al-Masabigh, Souk Al-Hal, and the Central Park (Victory Park), aiming to transform these zones into a modern and sustainable environment serving the city’s residents.
The project aims to address the housing crisis caused by the return of displaced persons, providing suitable housing units for low-income groups and families of martyrs, improving severely damaged infrastructure, and allocating an urban breathing space of over 350,000 square meters. It includes the construction of approximately 4,500 modern housing units to meet the needs of various social segments.
The works also include the construction of a new Souk al-Hal and the development of commercial and investment facilities tailored to the needs of residents, merchants, and visitors. Additionally, extensive improvements will be made to water, electricity, gas, and sewage networks, as well as main roads, with urban designs that reflect the architectural identity of Homs.
Avenue Homs… A Project to Support the Most Affected Groups
The Avenue Homs project spans approximately 270,000 square meters in the Karm al-Shami area north of Homs. It is characterized by its charitable and non-profit nature, with its revenues dedicated to supporting the most affected in Syrian society.
The project aims to develop the site into a multi-use area that includes residential, commercial, administrative, and service facilities, supporting the city’s economic and social development. It is based on a social model that allocates revenues to assist affected groups, reflecting a commitment to the principle of Arab Syrian social solidarity.
The project enjoys a strategic central location, adjacent to Homs University and near the city center and upscale residential neighborhoods, making it well-positioned to become a comprehensive service, commercial, and residential hub.
The project is seen as a starting point for developing the new Homs city, within the framework of rehabilitating the Karm al-Shami area and transforming it into an attractive economic and service center.
MHD Ibrahim
Von der Leyen: «Putin ist ein Raubtier»
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen ist gerade auf einer viertägigen Reise durch die EU-Mitgliedstaaten, die eine Landgrenze zu Russland oder Belarus haben. Wie das Portal RT berichtet, ist sie am Freitag, 29. August, in der lettischen Hauptstadt Riga eingetroffen.
Dort warb von der Leyen bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit der lettischen Premierministerin Evika Siliņa nicht nur für die EU-Aufrüstungspläne, sondern bezeichnete den russischen Präsidenten Wladimir Putin auch als «Raubtier». Angesichts der Drohungen Putins und «seiner Handlanger» müsse die Europäische Union mehr Verantwortung für die eigene Verteidigung übernehmen, propagierte von der Leyen.
Hier können Sie sich das von RT zur Verfügung gestellte Video von von der Leyens Rede anschauen. Auf Englisch mit deutschen Untertiteln.
„The Witness“: Der Fall, der die Welt veränderte | Fleschs Lieblings-Dokus (2)
“The Witness” war eine der ersten True-Crime-Dokus, die ich auf Netflix sah. Damals, 2016. Ein guter Einstieg. Die Dokumentation beleuchtet den Mord an Kitty Genovese im Jahr 1964 in Queens, New York City, völlig neu. Unter der Regie von James D. Solomon begleitet der Film William „Bill“ Genovese, den Bruder der Ermordeten, auf seiner jahrzehntelangen […]
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President al-Sharaa meets dignitaries and notables of Hama Governorate
President of the Syrian Arab Republic, Ahmad al-Sharaa, met dignitaries and notables of Hama Governorate.
During the meeting, President al-Sharaa affirmed their national role in boosting unity and social cohesion and supporting the development and reconstruction process.
MHD Ibrahim
Turkey warns of escalation in Gaza, announces suspension of trade with Israel
Ankara, SANA-Turkish Foreign Minister Hakan Fidan warned that Israel’s ongoing attacks on Gaza threaten to plunge the entire region into conflict if they are not stopped.
“Israel has been committing genocide in Gaza for two years, blatantly disregarding basic human values before the eyes of the entire world,” Fidan stated, according to Anadolu Agency, during an emergency session of the Turkish Parliament on Israeli crimes in Gaza.
Fidan added: “If Israel is allowed to continue its reckless attacks in Gaza, the consequences will not be limited to Palestinians—it will ignite the entire region.”
The Turkish Foreign Minister announced the suspension of all forms of trade with Israel, the closure of Turkish airspace to Israeli aircraft, and a ban on Turkish ships docking at Israeli ports.
He also expressed his country’s rejection of any proposal involving the displacement of Palestinians from Gaza, calling it “invalid,” and affirmed that “Palestinian resistance is a struggle that will change the course of history, become a symbol for the oppressed, and shake the foundations of a crumbling system.”
MHD Ibrahim
Wem schadet der Beschuss der Druschba-Pipeline am Ende mehr?
Deutschland geht für die Ukraine vor die Hunde
Civil Aviation :US Decision to Lift Restrictions Boosts Fleet ,Airport Modernization
Damascus, SANA – The Syrian General Civil Aviation Authority welcomed the US Department of Commerce’s decision to lift restrictions on exports and re-exports to Syria, affirming that the move will significantly aid the modernization of the country’s civil aviation sector.
Authority Chairman Omar al-Hussary described the step as “strategic,” noting it will enable Syria to import civilian spare parts more flexibly, improve aviation safety, and upgrade navigation and communication systems with the latest technologies.
He added that lifting the restrictions will also facilitate the modernization of airport infrastructure, allowing the adoption of advanced equipment and software that align with international aviation standards and strengthen confidence among global partners.
khadega/BA
Krankmeldung nach dem Krankengeld – Das ist jetzt wichtig
Während des Bezugs von Krankengeld gilt eine simple, aber strenge Regel: Die Arbeitsunfähigkeit muss ohne Unterbrechung ärztlich bescheinigt sein. Fehlt eine Folgebescheinigung – selbst nur für einzelne Tage –, darf die Krankenkasse die Zahlung einstellen. Ausnahmen hat die Rechtsprechung zwar in besonderen Konstellationen zugelassen; als Grundsatz bleibt jedoch: Folge-AU rechtzeitig organisieren, damit keine Lücke entsteht.
Wer am letzten Gültigkeitstag keine Praxis erreichen kann, sollte spätestens am nächsten Werktag vorstellig werden. Das schützt Anspruch und Versicherungsschutz.
Aussteuerung: Was hinter dem Ende des Krankengeldes stecktKrankengeld gibt es für dieselbe Krankheit längstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren. Ist dieser Rahmen ausgeschöpft, spricht man von „Aussteuerung“. Der Krankenversicherungsschutz besteht weiter – aber die Lohnersatzleistung der Kasse endet. In der Praxis führt der Weg dann meist zur Agentur für Arbeit.
Der kritische Übergang zur Agentur für ArbeitNach der Aussteuerung melden sich Betroffene in der Regel arbeitslos und beantragen Arbeitslosengeld (ALG I). Anspruchsgrundlage ist weiterhin die vorherige Versicherungspflicht; formal müssen Arbeitslose den Vermittlungsbemühungen der Agentur zur Verfügung stehen – das bedeutet insbesondere, eine mindestens 15-stündige Beschäftigung wöchentlich aufnehmen zu können.
Dieses 15-Stunden-Kriterium ist der Dreh- und Angelpunkt dafür, ob die Verfügbarkeit bejaht wird oder ob eine Sonderregel greift.
Die Nahtlosigkeitsregelung: ALG I trotz fehlender VerfügbarkeitWer gesundheitlich so eingeschränkt ist, dass in den kommenden mehr als sechs Monaten eine mindestens 15-stündige Beschäftigung unter üblichen Marktbedingungen nicht möglich ist, kann trotzdem ALG I erhalten – kraft sogenannter Nahtlosigkeitsregelung nach § 145 SGB III.
Der Begriff „Nahtlosigkeit“ ist umgangssprachlich, die Rechtsgrundlage benennt eine „Minderung der Leistungsfähigkeit“. Der ärztliche Dienst der Agentur prüft das – häufig auf Aktenbasis, gestützt auf Befundberichte behandelnder Ärztinnen und Ärzte sowie einen Gesundheitsfragebogen.
Wird die Nahtlosigkeit festgestellt, gilt die Person für die Vermittlung als nicht vermittelbar; die Agentur lädt dann typischerweise nicht mehr zu Vermittlungsterminen ein.
Reha vor Rente: Die Pflicht zum Reha-Antrag und ihre FolgenSteht Nahtlosigkeit im Raum, muss die Agentur die betroffene Person „unverzüglich“ auffordern, innerhalb eines Monats einen Antrag auf medizinische Rehabilitation oder Leistungen zur Teilhabe zu stellen.
Wird dieser Antrag nicht fristgerecht gestellt – oder notwendigen Mitwirkungspflichten beim Reha-Träger nicht nachgekommen –, ruht der ALG-Anspruch, bis der Antrag nachgeholt wird. Juristisch wichtig:
Ein gestellter Reha-Antrag gilt kraft Gesetzes als Rentenantrag, wenn Erwerbsminderung vorliegt und Reha nicht (mehr) erfolgversprechend ist. Das dient auch der Festlegung eines möglichen Rentenbeginns. Zugleich steht der Grundsatz „Reha vor Rente“: Erst wenn Teilhabeleistungen nicht (mehr) helfen, kommt die Erwerbsminderungsrente in Betracht.
Was die Nahtlosigkeit für Ihre Krankschreibung bedeutetWird Nahtlosigkeit anerkannt, ist es unproblematisch, die Krankschreibung fortzuführen. In dieser Phase soll das ALG I gerade die Zeit bis zur Entscheidung der Rentenversicherung über Reha oder Erwerbsminderungsrente überbrücken.
Ob die Agentur die AU-Bescheinigungen aktiv sehen will, ist organisatorisch – für den Anspruch aber nicht kriegsentscheidend, solange die Voraussetzungen des § 145 SGB III erfüllt sind. Entscheidend ist die medizinische Prognose: weniger als 15 Stunden pro Woche unter marktüblichen Bedingungen – voraussichtlich länger als sechs Monate.
Wenn Nahtlosigkeit abgelehnt wird: Der Spagat zwischen Krankheit und VerfügbarkeitKommt der ärztliche Dienst zum Ergebnis, dass innerhalb der nächsten sechs Monate eine – wenn auch eingeschränkte – Leistungsfähigkeit von mindestens 15 Stunden pro Woche besteht, greift die Nahtlosigkeit nicht. Dann bleibt der ALG-Anspruch grundsätzlich bestehen, allerdings nur, wenn Betroffene dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.
Das meint nicht automatische Gesundschreibung, wohl aber die formale Bereitschaft, eine zumutbare Tätigkeit anzunehmen, und die Teilnahme an Vermittlungs- oder Eingliederungsmaßnahmen.
In der Praxis kollidiert das mit einer fortlaufenden AU: Wer der Agentur regelmäßig neue Krankmeldungen vorlegt, dokumentiert damit fehlende Verfügbarkeit – mit der Folge, dass ALG I versagt oder beendet werden kann. Das ist juristisch folgerichtig, weil § 138 SGB III Verfügbarkeit verlangt, auch wenn es für Betroffene widersprüchlich wirkt.
Praxis und Kommunikation mit der AgenturAus Verwaltungssicht soll das Verfahren sauber zwischen zwei Welten unterscheiden: Entweder Nahtlosigkeit mit Reha-Antrag und späterer Rentenprüfung, oder reguläre Verfügbarkeit mit aktiver Vermittlung. Deshalb ist die Kommunikation mit der Agentur entscheidend.
Wer keine Nahtlosigkeit bewilligt bekommen hat, sollte vor dem Einreichen weiterer AU-Bescheinigungen klären, wie die Verfügbarkeit praktisch hergestellt wird – etwa durch Einschätzung, welche Tätigkeiten trotz Einschränkungen realistisch sind, und durch Teilnahme an vereinbarten Schritten.
Der ärztliche Dienst arbeitet im Erstschritt häufig „nach Aktenlage“; je besser Befundberichte und Therapienachweise geordnet vorliegen, desto belastbarer fällt die Prognose aus.
Rolle des Arbeitgebers und bestehende ArbeitsverhältnisseNicht selten besteht das Arbeitsverhältnis trotz langer Krankheit formal fort. Das ändert an den beschriebenen sozialrechtlichen Weichenstellungen wenig.
Die Agentur kann im Rahmen ihrer Prüfung abfragen, ob leidensgerechte Einsatzmöglichkeiten denkbar wären; ausschlaggebend bleibt jedoch die medizinische Prognose zur zeitlichen Belastbarkeit und zur Einsetzbarkeit am allgemeinen Arbeitsmarkt. Maßstab ist nicht mehr der alte Job, sondern eine zumutbare Beschäftigung unter üblichen Bedingungen.
Wie das Arbeitslosengeld bemessen wird – kurz und präziseDie Höhe des ALG I berechnet sich aus dem im maßgeblichen Bemessungszeitraum erzielten beitragspflichtigen Entgelt. Der Bemessungsrahmen umfasst grundsätzlich ein Jahr und wird auf zwei Jahre erweitert, wenn im ersten Jahr weniger als 150 Tage mit Arbeitsentgelt enthalten sind; kommt auch dann kein ausreichender Zeitraum zusammen, erfolgt eine fiktive Bemessung auf Basis pauschaler Werte.
Der Leistungssatz beträgt 60 Prozent des pauschalierten Nettoentgelts, mit mindestens einem Kind 67 Prozent. Für eine erste Orientierung hält die Bundesagentur einen offiziellen Rechner bereit.
Strategische Hinweise – ohne Listen, aber mit klaren PrioritätenWer noch Krankengeld erhält, sollte auf nahtlose AU-Bescheinigungen achten. Wer ausgesteuert wird, sollte frühzeitig den Leistungsübergang vorbereiten: Arbeitslos melden, Unterlagen sammeln, Gesundheitsfragebogen und Schweigepflichtentbindungen für den ärztlichen Dienst bereithalten.
Wird Nahtlosigkeit geprüft, kommt die Reha-Aufforderung in der Regel schnell – die Monatsfrist ist scharf: Wird sie versäumt, ruht das ALG I bis zur Antragstellung. Wird Nahtlosigkeit abgelehnt, entscheidet die gelebte Verfügbarkeit.
Dann ist es ratsam, mit der Agentur konkret zu klären, welche Tätigkeiten trotz Einschränkungen möglich erscheinen und wie Termine, Bewerbungen oder Maßnahmen realistisch wahrgenommen werden können.
Fazit: Richtig einordnen, sauber dokumentieren, Fristen haltenDas Ende des Krankengeldes ist kein sozialrechtliches Vakuum, sondern der Startpunkt für eine der komplexesten Phasen im Leistungsrecht. Wer die Stellschrauben kennt – lückenlose AU während des Krankengeldes, 15-Stunden-Schwelle und Sechs-Monats-Prognose, Reha-Antrag binnen eines Monats, Verfügbarkeit oder Nahtlosigkeit – reduziert das Risiko von Leistungslücken spürbar.
Für Grenzfälle lohnt sich eine qualifizierte Beratung, denn Details der medizinischen Prognose, der Dokumentation und der Kommunikation mit der Agentur entscheiden oft über den Verlauf.
Die Rechtsgrundlagen sind klar, die Praxis fordert Konsequenz: Nahtlos denken, Fristen beachten, Unterlagen vollständig halten – dann gelingt der Übergang vom Krankengeld über ALG I bis hin zu Reha oder Erwerbsminderungsrente ohne Bruch
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Krankengeld läuft jetzt aus: Das gilt ab 2025
Wenn das Krankengeld endet, geraten viele Menschen in Unsicherheit. Was passiert nach den maximal 78 Wochen? Welche Optionen bleiben? Wer sich rechtzeitig informiert und vorbereitet, kann Engpässe vermeiden. Dieser Artikel bietet eine strukturierte Übersicht über alle relevanten Schritte und Entscheidungsmöglichkeiten nach dem Auslaufen des Krankengeldes im Jahr 2025.
Krankengeld: Wie lange wird es gezahlt?Die gesetzliche Krankenkasse zahlt Krankengeld maximal 78 Wochen – gerechnet innerhalb eines Drei-Jahres-Zeitraums. Diese sogenannte Blockfrist beginnt mit dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit, auch wenn in den ersten sechs Wochen noch der Arbeitgeber den Lohn weiterzahlt. Somit erhalten die meisten Versicherten effektiv bis zu 72 Wochen Krankengeld.
Betroffene werden vor dem Ende des Anspruchs von der Kasse schriftlich informiert. Dieses Schreiben enthält das konkrete Auslaufdatum – eine zentrale Information, um rechtzeitig neue Anträge vorzubereiten.
Tritt nach der Aussteuerung eine neue, unabhängige Erkrankung auf, kann unter bestimmten Bedingungen ein neuer Anspruch entstehen. Voraussetzung: Zwischen den Diagnosen muss eine vollständige Genesung medizinisch dokumentiert sein.
Nach dem Krankengeld: Welche Alternativen bleiben?Der Weg nach dem Krankengeld hängt stark vom individuellen Gesundheitszustand und dem beruflichen Status ab. Grundsätzlich existieren fünf Alternativen:
1. Arbeitslosengeld I (ALG I)
Wer arbeitsfähig wäre, aber keinen Job hat, kann ALG I beantragen. Voraussetzung ist, dass innerhalb der letzten 30 Monate mindestens zwölf Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet wurde. Die Antragstellung erfolgt bei der Bundesagentur für Arbeit.
2. Nahtlosigkeitsregelung (§145 SGB III)
Diese Sonderregel greift, wenn eine Erwerbsfähigkeit nicht ausgeschlossen, aber auch nicht mehr vollständig gegeben ist – und ein Rentenbescheid noch aussteht. Das bedeutet: Auch ohne aktuelle Arbeitsfähigkeit kann vorübergehend ALG I gezahlt werden. Die Einschätzung erfolgt durch den Ärztlichen Dienst der Arbeitsagentur. Wichtig: Parallel muss eine Reha bei der Rentenversicherung beantragt werden.
3. Arbeitslosengeld trotz bestehender Beschäftigung
Wer noch beim Arbeitgeber gemeldet ist, aber wegen Krankheit nicht arbeiten kann, fällt in eine Grauzone. Wird die Nahtlosigkeitsregelung abgelehnt, kann auch in diesem Fall ALG I gezahlt werden – jedoch nur, wenn der oder die Betroffene dem Arbeitsmarkt formal zur Verfügung steht.
4. Erwerbsminderungsrente
Ist eine Rückkehr in den Beruf dauerhaft ausgeschlossen, kann ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt werden. Die Deutsche Rentenversicherung prüft dann, ob eine teilweise oder vollständige Erwerbsminderung vorliegt – etwa aufgrund psychischer oder chronischer Erkrankungen. Die Höhe der Rente richtet sich nach dem bisherigen Einkommen und den geleisteten Rentenbeiträgen.
5. Bürgergeld
Falls keine andere Leistung greift und weder Einkommen noch Vermögen vorhanden ist, bietet das Bürgergeld eine letzte Auffanglinie. Es deckt den Lebensunterhalt über das Jobcenter ab. Auch hier gilt: Anträge müssen rechtzeitig gestellt werden, da es zu Bearbeitungszeiten kommen kann.
In bestimmten Fällen haben auch weiterhin Erkrankte Anspruch auf Arbeitslosengeld – über die sogenannte Nahtlosigkeitsregelung. Entscheidend sind dabei drei Punkte:
- Ein medizinisches Gutachten bescheinigt, dass innerhalb von sechs Monaten keine Rückkehr ins Berufsleben zu erwarten ist.
- Es existiert noch kein finaler Bescheid zur Erwerbsminderungsrente.
- Der Antrag bei der Agentur für Arbeit wurde fristgerecht gestellt.
Außerdem fordern die Behörden in der Regel die Teilnahme an einer Rehabilitationsmaßnahme. Diese muss bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt werden, selbst wenn kürzlich bereits eine Reha stattgefunden hat.
Reha als Wendepunkt – nicht nur Pflicht, sondern ChanceViele empfinden den Druck zur Reha als Zwang. Doch oft stellt sie einen entscheidenden Wendepunkt dar. Zwei Reha-Formen sind relevant:
Medizinische Rehabilitation: Ziel ist es, gesundheitliche Einschränkungen zu mindern und die Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen. Die Maßnahme wird in der Regel durch die Krankenkasse oder Rentenversicherung angestoßen.
Berufliche Rehabilitation: Wenn der alte Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann, kommen Umschulungen oder Weiterbildungen in Betracht. Zuständig sind je nach Situation Rentenversicherung, Jobcenter oder Arbeitsagentur.
Die frühzeitige Bereitschaft zur Reha kann sich finanziell und gesundheitlich auszahlen – nicht zuletzt, weil die Deutsche Rentenversicherung Reha vor Rente stellt.
Finanzielle Sicherheit: Was Sie konkret tun könnenSobald das Krankengeldende absehbar ist, sollten konkrete Schritte eingeleitet werden, um finanzielle Lücken zu vermeiden:
Frühzeitig beraten lassen
Die Beratungsqualität in Behörden ist oft unzureichend. Holen Sie sich Unterstützung bei unabhängigen Sozialberatungsstellen – etwa dem Sozialverband Deutschland (SoVD) oder VdK. Diese helfen bei der Antragstellung und vertreten Ihre Interessen im Zweifel auch rechtlich.
Relevante Anträge rechtzeitig einreichen
Viele Leistungen gelten nicht rückwirkend. Wer zu spät reagiert, riskiert Versorgungslücken. Planen Sie idealerweise mindestens drei Monate vor Ende des Krankengeldes.
Private Absicherungen prüfen
Wenn Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen haben, lohnt sich ein Blick in die Vertragsbedingungen. Oft besteht ein Leistungsanspruch bereits ab einer 50-prozentigen Minderung der beruflichen Leistungsfähigkeit. Auch betriebliche Zusatzversicherungen können relevant sein – sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber.
- Datum des Krankengeldendes prüfen (Bescheid der Krankenkasse)
- Beratungstermin bei Sozialverband oder Agentur für Arbeit vereinbaren
- Reha-Antrag vorbereiten (ggf. mit ärztlicher Unterstützung)
- Erwerbsminderungsrente oder ALG I beantragen (je nach Situation)
- Alternative Einkommensquellen (Versicherungen, Bürgergeld) abklären
- Alle Dokumente und Anträge systematisch dokumentieren
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Der wahnsinnige Klima-Gerichtshof der UN
[Originaltitel: „The UN’s crazy kangaroo climate court“]
Vanuatu und andere „klimaanfällige“ Inselstaaten behaupten, dass sie durch den Anstieg des Meeresspiegels und die Zunahme von Taifunen bedroht sind, die durch die Nutzung fossiler Brennstoffe verursacht werden. Als Reaktion auf eine emotionale Petition von ihnen und von Jurastudenten der Universität des Südpazifiks legte die Generalversammlung der Vereinten Nationen dem Internationalen Gerichtshof der Vereinten Nationen (IGH oder Weltgerichtshof) eine Resolution vor, in der zwei Fragen gestellt werden:
* Welche Verpflichtungen haben die Länder im Rahmen der Klimaabkommen von Kyoto und Paris oder anderer internationaler Gesetze, um das Klima der Erde vor Kohlendioxid- und anderen Treibhausgas-Emissionen zu schützen?
* Welche rechtlichen Konsequenzen drohen den (entwickelten) Ländern, wenn sie sich nicht an diese Gesetze halten und damit dem Klimasystem und gefährdeten Gemeinschaften ernsthaften Schaden zufügen?
Der IGH hielt im Dezember 2024 eine Anhörung ab und urteilte (wenig überraschend) im Juli 2025 förmlich bzw. erklärte in öffentlicher Sitzung Folgendes:
* Die Emissionen von Treibhausgasen (THG) sind „eindeutig durch menschliche Aktivitäten verursacht“ und werden nicht durch territoriale Grenzen begrenzt, sondern sind in der gesamten Atmosphäre verteilt, wodurch das gesamte Klimasystem der Erde beeinflusst wird.
* Die „Klimakrise“ ist ebenfalls „eindeutig“ ernst und durch menschliche Aktivitäten verursacht. In der Tat ist der vom Menschen verursachte Klimawandel ein „existenzielles Problem von planetarischem Ausmaß“, ein „universelles Risiko“ für alle Nationen und eine ernste Bedrohung für „alle Lebensformen und die Gesundheit unseres Planeten“.
* Eine „saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt“ ist ein „Menschenrecht“.
* Die Mitgliedsstaaten (mit Ausnahme von China, Indien und anderen „Schwellenländern“) haben die ‚Pflicht‘, den Klimawandel zu verhindern, und das Versäumnis eines Staates, „geeignete Maßnahmen zum Schutz des Klimasystems zu ergreifen … kann eine international unrechtmäßige Handlung darstellen“.
Die Behauptungen des Gerichtshofs, wonach er über juristisches und wissenschaftliches Fachwissen verfüge, zeigen einmal mehr, dass der IGH kaum mehr bietet als politisierte Karikaturen von Recht und Gerechtigkeit – diesmal als verrücktes Känguru-Klimagericht.
Die Amerikaner sollten dankbar sein, dass das IGH-Urteil nicht bindend ist, sondern nur beratenden Charakter hat – und dass sich die Vereinigten Staaten 1986 offiziell aus der obligatorischen Gerichtsbarkeit des IGH gegenüber UN-Mitgliedsstaaten zurückgezogen haben.
Die Klimasektierer werden dennoch verlangen, dass die USA und andere Nationen die IGH-Entscheidungen und -Diktate befolgen, und die IGH-Entscheidung und die Formulierungen werden zweifellos in Klagen vor ihren Gerichten zitiert werden.
Die Klagen werden mit ziemlicher Sicherheit Forderungen nach Milliarden oder Billionen Dollar an „Präventions“-Fonds für den Klimawandel, „Reparationen“ für vergangene und laufende Schäden und Geld für ‚Anpassungsmaßnahmen‘ beinhalten, welche die ‚geschädigten‘ Länder ergreifen müssen, um die entsetzlichen Schäden durch den von den Industrienationen verursachten Klimawandel zu minimieren.
Wahrscheinlich werden sie auch ein Ende der fossilen Brennstoffe und der Petrochemie fordern, obwohl wir diese für den Betrieb von Fahrzeugen, Generatoren, Öfen und Fabriken sowie für die Herstellung von 6.000 petrochemischen Produkten benötigen, darunter Solarzellen, Windturbinen, Transformatoren, Batterien und Komponenten für Elektrofahrzeuge.
Die Urteile des IGH werfen endlose Fragen auf und unterstreichen die Neigung des Gerichts zu faden, ignoranten Analysen.
Treibhausgase (THG) entstehen sicherlich durch menschliche Aktivitäten und werden Teil der globalen Atmosphäre. Sie sind jedoch auch das Produkt natürlicher Prozesse wie Waldbrände und der Verrottung von Pflanzen und Tieren. Das wichtigste Treibhausgas ist der Wasserdampf (~1-4 % der Atmosphäre), der von Klimaaktivisten jedoch nie erwähnt wird. Andere Treibhausgase sind winzige Bestandteile und spielen eine untergeordnete Rolle für Klima und Wetter: z. B. Kohlendioxid (0,04 %) und Methan (0,0002 %).
Die einzigen Stellen, an denen der Klimawandel eine „Krise“, ein „existenzielles Problem von planetarischem Ausmaß“ oder eine „schreckliche Bedrohung“ für die Menschen und den Planeten darstellt, sind die Computermodelle der Klimasekte, die Angstmacherei – und die entsprechenden Pressemitteilungen.
Aktuelle historische Aufzeichnungen, empirische Daten und laufende Messungen zeigen keine weltweite oder auch nur nationale Zunahme der Häufigkeit oder Intensität von Hurrikanen, Tornados, Überschwemmungen, Dürren, des Anstiegs des Meeresspiegels, Waldbränden oder anderen Katastrophen. Sie zeigen vielmehr, dass Feldfrüchte, Wiesen und Wälder besser, schneller und mit weniger Wasser wachsen, wenn sowohl der CO₂-Gehalt in der Atmosphäre als auch die globalen Temperaturen steigen.
Eine wirklich schlimme Bedrohung für Mensch und Natur wäre eine weitere Eiszeit. Die kilometerhohen Gletscher des Pleistozäns haben über Tausende Kilometer südlich der Arktis alles unter sich begraben, den Meeresspiegel um Hunderte Meter sinken lassen und unzählige Pflanzen- und Tierarten durch neue Kaltwetterarten ersetzt. Die Kleine Eiszeit (~1300-1850) brachte Überschwemmungen, Stürme, Hungersnöte und Krankheiten nach Europa und Asien.
Wie konnte Vanuatu den Anstieg des Meeresspiegels um 120 m seit der letzten Eiszeit, einschließlich 30 cm seit 1900 überleben, während es nun in den nächsten ein bis zwei Jahrhunderten von weiteren 30 bis 50 cm eines solchen bedroht ist?
Die Realität ist, dass der Weltgerichtshof nicht erklären kann, dass eine „Klimakrise“ „eindeutig“ durch fossile Brennstoffe und andere menschliche Aktivitäten verursacht wird – genauso wenig wie spanische Inquisitoren erklären konnten, dass sich die Sonne um unseren Planeten dreht. So funktioniert die Wissenschaft nicht.
Nach der wissenschaftlichen Methode muss eine Theorie wie die des katastrophalen, vom Menschen verursachten Klimawandels (oder der globalen Erwärmung) durch empirische Beweise gestützt werden (nicht durch Hype oder Modelle) – oder sie muss verworfen werden.
Es gibt nicht nur keine „feststehende“ Klimawissenschaft, sondern das, was wir jetzt wissen zeigt, dass wir keine Krise haben. Die angebliche „grüne“ Energiekur für diese Nicht-Krise wäre für die Menschheit, die Tierwelt und den Planeten viel verheerender als alle Klimakatastrophen, die uns angeblich bedrohen.
Aber die UN und der Klima-industrielle Komplex klammern sich so verzweifelt an die Behauptungen über die vom Menschen verursachte Klimakatastrophe (und an das Geld und die Macht, die diese Behauptungen generieren), dass sie „Fehlinformation, Falschdarstellung, Leugnung und Greenwashing“ in Bezug auf das Klima kriminalisieren wollen – was die UN, der IGH und die Nationalstaaten definieren, verfolgen und bestrafen würden.
Jede Klage, die sich auf ein „Menschenrecht“ auf eine „saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt“ beruft, geht fälschlicherweise davon aus, dass die Industrienationen das Klima der Erde tatsächlich kontrollieren und ihre „Pflicht“ erfüllen können, sowohl den natürlichen als auch den vom Menschen verursachten Klimawandel zu verhindern, und zwar unabhängig davon, welches Klima dort herrscht, wo die Kläger leben.
Sie muss die Schäden ignorieren, die sich aus der Abschaffung fossiler Brennstoffe, zuverlässiger Kohle- oder Gaselektrizität und mehr als 6.000 aus Petrochemikalien hergestellten Produkten ergeben. Sie muss die Tatsache ignorieren, dass diese lebensverbessernden Produkte und andere moderne Technologien von genau den Ländern entwickelt und hergestellt wurden, die sie jetzt verunglimpfen und beschuldigen.
Die Klagen müssen auch davon ausgehen, dass „saubere“ Wind-, Solar- und Batterietechnologien auf magische Weise auftauchen werden, sobald die Ära von Kohle, Öl und Gas zu Ende geht – und dass sie nicht mit Bergbau und Verarbeitung, giftiger Umweltverschmutzung, Kinder- und Sklavenarbeit sowie ökologischer Zerstörung verbunden sein werden, wenn riesige Gebiete mit Wind-, Solar- und Übertragungsanlagen überzogen werden. Sie müssen die Krankheiten und den Tod durch Stromausfälle, den reduzierten Lebensstandard und die medizinische Versorgung ignorieren, die unweigerlich mit dieser unzuverlässigen Energie einhergehen.
Diese „Menschenrechts“-Proklamation setzt auch voraus, dass die Menschen kein Verlangen – und kein Menschenrecht – haben werden, außerhalb des Diktats der UNO, des IGH oder anderer herrschender Eliten zu handeln und zu leben, wenn es darum geht, welche Lebensmittel sie essen dürfen, in welchen Häusern sie wohnen dürfen und wie warm oder kühl sie diese halten dürfen, wo, wie, wie weit und wie oft sie Auto fahren oder fliegen dürfen und was sie über all dies lesen, denken und sagen dürfen, ohne mit der Desinformationspolizei in Konflikt zu geraten.
Dieser Internationale Gerichtshof ist der Gipfel der Arroganz, Tyrannei und Ungerechtigkeit gegenüber der großen Mehrheit der Weltbevölkerung. Der Gerichtshof und dieses Gutachten sollten einfach ignoriert und abgelehnt werden.
Link: https://www.cfact.org/2025/08/26/the-uns-crazy-kangaroo-climate-court/
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Dazu schreibt Craig Rucker von CFACT noch folgende Anmerkungen:
Die Empörung über das internationale KlimagerichtPräsident Reagan wusste, was er tat, als er 1986 die USA aus der Gerichtsbarkeit des Internationalen Gerichtshofs der Vereinten Nationen (Weltgerichtshof) ausschloss.
Der Weltgerichtshof gab ein Gutachten ab, das besagt, dass die UNO von den Nationen verlangen kann, Aktivitäten zu unterlassen, die ihrer Meinung nach den Planeten erwärmen könnten, und dass wir arme Länder entschädigen sollten, die durch schlechtes Wetter „Verluste und Schäden“ erleiden.
Die UNO berichtet, dass das Gericht folgende Urteile gefällt hat:
1. Die Staaten sind verpflichtet, die Umwelt vor Treibhausgas-Emissionen zu schützen und mit der gebotenen Sorgfalt und Zusammenarbeit zu handeln, um dieser Verpflichtung nachzukommen.
2. Dazu gehört auch die Verpflichtung aus dem Pariser Abkommen über den Klimawandel, die globale Erwärmung auf 1,5°C über dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen.
3. Der Gerichtshof entschied ferner, dass Staaten, die gegen diese Verpflichtungen verstoßen, rechtlich verantwortlich sind und verpflichtet werden können, das unrechtmäßige Verhalten einzustellen, Garantien für die Nichtwiederholung zu bieten und vollständige Wiedergutmachung zu leisten.
CFACT hasst es zu sagen, wir haben es Ihnen gesagt (eigentlich lieben wir es), aber – wir haben es Ihnen gesagt!
Siehe die ausführliche Analyse von CFACT Senior Policy Advisor Paul Driessen oben.
Weder die Vereinigten Staaten noch irgendeine andere Nation sollten es zulassen, dass das UN-Klimaregime ihre Energiepolitik durch internationale Rechtsstreitigkeiten diktiert.
Die Vereinigten Staaten und unsere Verbündeten in der freien Welt haben Nationen in Not schon immer geholfen, wenn sie von Naturkatastrophen heimgesucht wurden. Wir werden dies auch weiterhin tun.
Um es klar zu sagen: Freiheit und Wohlstand haben das schlechte Wetter nicht verursacht. Sie stellen jedoch die Mittel zur Bewältigung zur Verfügung.
Ich danke den Präsidenten Reagan und Trump für ihre Weitsicht und Weisheit, dass die USA aus dem Internationalen Gerichtshof und dem Pariser Klimaabkommen ausgetreten sind, bevor diese ungeheuerlichen Rechtsverletzungen im Namen des Klimas noch weiter aus dem Ruder laufen.
Link: https://www.cfact.org/2025/08/27/the-international-climate-court-outrage/
Beide Beiträge übersetzt von Christian Freuer für das EIKE
Der Beitrag Der wahnsinnige Klima-Gerichtshof der UN erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.
Im linken Säurebad: Ramelow stellt Nationalhymne und deutsche Flagge zur Disposition
Das ist kein Scherz: “Ich würde daher tatsächlich gerne die Kinderhymne von Bertolt Brecht zur Abstimmung stellen”, denn diese habe “einen wunderbaren Text”, der als “gesamtdeutsche Hymne” dienen könnte. Auch zur Nationalfahne hätten die meisten Deutschen überhaupt keinen Bezug mehr: Viele “fremdeln” mit ihr. Sagt Bodo Ramelow, der ehemalige thüringische Ministerpräsident. Zunächst kurz zum Zeit- […]
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Ostsyrien: Militärrat von Deir ez-Zor zerschlägt gefährliche IS-Zelle
Im Osten Syriens hat der Militärrat von Deir ez-Zor in der Nacht zum Freitag eine Zelle der Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) zerschlagen. Spezialeinheiten konnten den Unterschlupf der Gruppe nach längerer Überwachung ausfindig machen und stürmen, hieß es in einer Mitteilung der Demokratischen Kräfte Syriens (QSD).
Im Zuge des Einsatzes, der nahe der Kleinstadt Diban (auch Ziban) stattfand, wurden zwei mutmaßliche IS-Mitglieder festgenommen. Beide sollen zuvor an Angriffen auf Stellungen des Militärrats beteiligt gewesen sein, hieß es. Angaben zur Identität der Männer wurden nicht gemacht.
Bei der Razzia stellten die Einsatzkräfte auch mehrere Waffen und große Mengen Munition sicher, darunter fünf Sturmgewehre des Typs AK-47, 23 Magazine, vier Tragegurte und rund 600 Schuss Munition. Die QSD, denen der Militärrat von Deir ez-Zor angehört, kündigten an, ihre Sicherheits- und Militäroperationen gegen verbliebene IS-Zellen fortzusetzen. Ziel sei es, Anschläge zu verhindern und die Region zu stabilisieren.
Foto: QSD/Handout
https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/zwei-festnahmen-bei-razzia-in-tabqa-47673 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/qsd-melden-gefechte-im-westen-von-deir-ez-zor-47658 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/dialog-ja-unterordnung-nein-foza-yusif-uber-verhandlungen-mit-damaskus-47674
Brand in Licê nach Drogenverbrennung durch Soldaten
In der kurdischen Provinz Amed (tr. Diyarbakır) ist es am Freitag in der ländlichen Umgebung von Licê zu einem Waldbrand gekommen. Nach Angaben von Anwohner:innen brach das Feuer aus, nachdem türkische Soldaten im Ortsteil Xombaz beschlagnahmtes Cannabis verbrannt hatten.
Die Flammen breiteten sich auf bewaldete Flächen aus. Dorfbewohner:innen versuchten zunächst selbst, das Feuer unter Kontrolle zu bringen. Auch Einsatzkräfte der Feuerwehr von Licê wurden in das Gebiet geschickt, um die Löscharbeiten zu unterstützen.
Ob das Feuer vollständig unter Kontrolle gebracht werden konnte oder ob es zu Schäden an Siedlungen kam, war zunächst unklar.
https://deutsch.anf-news.com/Oekologie/Okologische-vernichtung-als-strategie-47638
Erneut nächtlicher Angriff am Tişrîn-Damm
Die türkische Armee hat in der Nacht zum Freitag erneut Ziele im Norden Syriens bombardiert. Der nach Angaben lokaler Quellen mit einer unbemannten Kampfdrohne gegen 03:00 Uhr Ortszeit (04:00 Uhr MEZ) verübte Angriff habe der Umgebung des Tişrîn-Staudamms gegolten. Ob es Verletzte oder Schäden an der Infrastruktur gab, blieb zunächst unklar.
Getroffen wurde demnach eine Stellung am Westufer des Euphrats. Die Position gelte als strategisch wichtig für die Kontrolle über das Staudammgebiet, das sich entlang der Front zwischen den Demokratischen Kräften Syriens (QSD) und den Truppen der selbsternannten syrischen Übergangsregierung in Damaskus befindet. Die QSD haben sich bislang nicht zu dem Vorfall geäußert.
Bereits am 25. August hatte die türkische Luftwaffe denselben Standort angegriffen. Dabei war im April dieses Jahres unter Vermittlung der internationalen Anti-IS-Koalition ein Abkommen geschlossen worden, wonach der Damm künftig gemeinsam von der Demokratischen Selbstverwaltung von Nord- und Ostsyrien (DAANES) und Damaskus verwaltet werden soll. Teil des Abkommens war die Entmilitarisierung der Anlage.
Zivile Todesopfer bei Angriffen auf Dammanlage
Der Tişrîn-Staudamm am Euphrat gilt als strategisch bedeutend für die Energieversorgung Nordsyriens. Nach dem Machtverlust des Assad-Regimes in Syrien im Dezember 2024 waren der Damm und Ziele in seiner Umgebung während einer bis April andauernden Besatzungsoffensive der Türkei-gesteuerten Islamistentruppe „Syrische Nationalarmee“ (SNA) über Monate immer wieder ins Visier genommen worden. Dabei waren rund 25 Zivilist:innen, die sich an einer Mahnwache zum Schutz der Anlage beteiligten, getötet und etwa 200 weitere verletzt worden.
Foto Tişrîn-Damm: RIC
https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/turkische-armee-setzt-luftterror-am-tisrin-damm-fort-45610 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/mutmasslich-turkischer-drohnenangriff-nahe-tisrin-staudamm-47663 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/einigung-am-tisrin-staudamm-45913