«Mit Brigitte Bardot verschied eine starke und unabhängige Frau, die es nicht nötig hatte, sich dem Zeitgeist unterzuordnen oder sich gar – wie leider viele deutsche Prominente – zur Systemnutte machen zu lassen, und die solches auch in der Not nicht getan hätte. Die einfach zu sich stand und standhaft war. Ein schönes Zitat von ihr als Abschluss: ‹Früher habe ich mit meinem Hintern schockiert, jetzt schockiere ich mit meinen Büchern (Meinungen). Das ist das Gleiche!›» (– Nachruf der Seite https://publikum.net/).
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Democrats Have Proved Me Correct that American Democracy Is Dysfunctional
Democrats Have Proved Me Correct that American Democracy Is Dysfunctional
Government Shutdown Forces Flight Cancellations at 40 Major Airports Nationwide
Every Democrat Judge Has To Go
Every Democrat Judge Has To Go
Liberals do not protect innocents from criminals. They protect criminals from accountability. Democrat judges are Americans’ enemies.
UAE’s Sheikha Al Nowais elected first woman to lead UN Tourism in Riyadh
The United Nations World Tourism Organization (UNWTO) elected Emirati Sheikha Nasser Al Nowais as its Secretary-General for the 2026-2029 term, in a vote supported by more than 160 countries during the agency’s 26th General Assembly in Riyadh.
According to the Emirates News Agency (WAM), Al Nowais’ selection followed her nomination and approval by the Executive Council, completing the required candidacy and election procedures. She is the first woman—and the first Emirati—to lead the organization since its founding 50 years ago.
UAE Minister of Economy and Tourism Abdullah bin Touq Al Marri, who led the UAE delegation, described the election as “a historic moment,” saying: “This milestone reflects the UAE’s leadership vision, which over past decades has established the country as a leading tourism destination by virtue of its advanced infrastructure, sustainable strategic investments and a socio-cultural fabric rooted in values of tolerance and openness.”
He reiterated the UAE’s commitment to support the organization’s future programs and strengthen international partnerships in the tourism sector to exchange best practices and expertise.
In her acceptance remarks, Al Nowais said: “Tourism is not merely an economic industry; it is a bridge of human communication and a fundamental pillar for enhancing understanding, peace, and sustainable development among peoples and cultures.”
The assembly’s 26th session, attended by Syrian Minister of Tourism Mazen al-Salhani, addressed the enhancement of tourism sustainability at both regional and global levels, the development of human capacities and skills in the tourism sector, and the advancement of digital transformation and innovation across tourist destinations worldwide to improve the quality of tourism experiences and strengthen member states’ competitiveness.
Erwerbsminderungsrente: Gutachten darf nicht nur auf Nachfragen beruhen
Um eine Erwerbsminderung zu beurteilen, reichen bloße Nachfragen eines Sachverständigen nicht auf. Es kommt sowieso nicht entscheidend auf die spezifischen Diagnosen an, sondern auf objektiv nachgewiesene funktionelle Defizite.
So entschied das Landessozialgericht Baden-Württemberg und richtete sich damit gegen die Anerkennung einer Erwerbsminderung, die auf Nachfragen eines Sachverständigen basierte, ob der Betroffene Stimmen höre. (L 10 R 3332/23).
Brüche in der ErwerbsbiografieDie Betroffene hatte ursprünglich als Schriftsetzerin gearbeitet. Nach Mutterschutz und Kindererziehung arbeitete sie als Verkäuferin in einer Gärtnerei und war zeitweise erwerbslos. Sie absolvierte eine Ausbildung als Erzieherin und war als solche mehrere Jahre tätig – unterbrochen durch Zeiten der Arbeitsunfähigkeit.
Dann unterzog sie sich einer stationären Reha. Der ärztliche Entlassungsbericht notierte eine Anpassungsstörung, hielt sie aber für mehr als sechs Stunden pro Tag für mittelschwere und leichte Tätigkeiten geeignet. Die Reha-Ärzte erkannten einen Widerspruch zwischen der psychologischen Selbsteinschätzung und dem deutlich niedrigeren psychopathologischen Befund.
Antrag auf Rente wegen ErwerbsminderungDie Betroffene beantragte wegen ihrer psychischen Probleme eine Rente wegen Erwerbsminderung. Sie gab als Begründung zunehmenden Grund und Burnout an. Die Rentenversicherung ließ die ärztlichen Unterlagen auswerten und erkannte eine Anpassungsstörung. Darüber hinaus hielt sie die Befunde der Reha für zutreffend und erklärte, die medizinischen Voraussetzungen einer Erwerbsminderung seien nicht vorhanden.
Widerspruch mit neuen AngabenDie Betroffene legte Widerspruch ein, und die Rentenkasse prüfte diesen mit weiteren Befunden. Darin enthalten waren Angaben der Betroffenen über Konflikte am Arbeitsplatz und Diagnosen wie eine wiederkehrende depressive Störung mit mittlerem Ausmaß sowie psychisch bedingte Herz- und Kreislaufprobleme. Das tägliche Arbeitsvermögen betrage maximal vier Stunden pro Tag – das entspricht dem Kriterium einer teilweisen Erwerbsminderung.
Die Betroffene gab zudem an, unter Atemnot und Herzrasen zu leiden sowie seelische Probleme zu haben. Sie interessiere sich für Malerei und Kunst, male selbst und praktiziere Yoga. Sie koche selbst, erledige den Haushalt. Außerhalb ihrer Teilzeitarbeit mache sie auch den Garten.
Depression maximal mittelwertigEin ärztliches Gutachten sah keine strukturelle Herzerkrankung und einen stabilen Blutdruck. Die Frau gab zwar an, zwanghaft zu grübeln und diverse Ängste zu haben. Der Arzt sah indessen keine inhaltlichen Denkstörungen und insbesondere keine Wahn-, Zwang-, Ich-Störungen oder Halluzinationen. Körperlich-neurologisch gebe es keine Störungen, die Depression sei leicht, maximal mittelwertig.
Es geht vor das SozialgerichtDie tägliche Leistung liege bei mehr als sechs Stunden täglich leichte bis mittelschwere Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Probleme gebe es allein qualitativ. So hätte die Betroffene eine geringe Stresstoleranz unter Zeitdruck und Probleme mit Konflikten. Nachtschichten und besondere Verantwortung für Personen sei zu vermeiden.
Die Rentenversicherung wies den Widerspruch als unbegründet zurück, und die Frau klagte vor dem Sozialgericht Freiburg im Breisgau.
Frau sieht ihre Erschöpfungsdepression nicht berücksichtigtDie Betroffene argumentierte vor allem, dass die Rentenversicherung ihre erhebliche Erschöpfungsdepression nicht hinreichend berücksichtigt habe. Das Gericht fragte bei der Hausärztin nach, und diese betonte, dass es keine wesentliche Änderung des Gesundheitszustandes gegeben habe.
Die Rentenversicherung verwies auf eine fachärztliche Stellungnahme, nach der sich eine zeitliche Beschränkung der Arbeitsleistung nicht erkennen lasse.
Gutachter diagnostiziert SchizophrenieDas Sozialgericht holte bei einem weiteren Facharzt ein zusätzliches Gutachten ein. Dieser verwies darauf, dass die Betroffene ihm gegenüber angegeben habe, seit 25 Jahren „Stimmen im Kopf zu haben“. Diese würden inzwischen verstärkt auftreten.
Dieser Gutachter erkannte eine reduzierte Konzentration, akustische Halluzinationen, sowie Befürchtungen wegen Verfolgung und diagnostizierte eine Schizophrenie. Die Symptome würden seit Jahren bestehen, und auch ihr Bruder leide an der Erkrankung, was für eine genetische Ursache spreche.
Das tägliche Leistungsvermögen liege bei unter drei Stunden pro Tag und können vermutlich durch eine Therapie auf drei bis unter sechs Stunden gesteigert werden. Demnach bestand aktuell eine volle Erwerbsminderung mit der Perspektive, diese auf eine teilweise Erwerbsminderung zu verbessern.
Die Rentenkasse zweifelte das Gutachten an. Dieses bestehe, laut Aussagen des Gutachters, im Wesentlichen aus Antworten der Betroffenen, deren Authentizität der Arzt nicht überprüft habe.
Sozialgericht erkennt volle Erwerbsminderung anDas Sozialgericht schloss sich dem Gutachter jedoch an und entschied, dass die Rentenversicherung eine Rente wegen voller Erwerbsminderung auszahlen müsste. Die Rentenversicherung legte Berufung ein und vertiefte darin ihre Kritik am Gutachten, das Schizophrenie diagnostizierte.
Das Gutachten basiere ausschließlich auf subjektiven Angaben der Betroffenen, die der Betroffene nicht auf Plausibilität und Konsistenz überprüft habe. Konzentrationsstörungen zum Beispiel habe er gerade nicht nachweisen können. Im Gutachten ließe sich nicht erkennen, was Angaben der Betroffenen und was ärztliche Befunde seien. Eine Erwerbsminderung liege nicht vor.
Landessozialgericht stimmt Rentenkasse zuDie Richter am Landessozialgericht Baden-Württemberg stimmten der Rentenkasse zu. Das Gutachten für die volle Erwerbsminderung enthalte keinen klinischen Befund, sondern lediglich Beschwerdeangaben der Betroffenen. Zudem lasse sich aus dem Gutachten nicht nachvollziehen, welche zeitlichen Leistungseinschränkungen überhaupt vorliegen sollten.
Warum die Betroffene angeblich seit 25 Jahren akustische Halluzinationen habe, ohne dies zuvor gegenüber Ärzten erwähnt zu haben, erwähne das Gutachten nicht einmal. In diesen Jahren sei sie allerdings in der Lage gewesen, ihrer beruflichen Tätigkeit nachzugehen und ihre kognitiven Fähigkeiten seinen vollkommen unbeeinträchtigt gewesen.
Der Entlassungsbericht der Reha hätte jegliche Halluzinationen klar ausgeschlossen.
Die Ärzte in der Klinik hätten sie ausführlich zu ihrer Lebensgeschichte und ihrem Krankheitsverlauf befragt. Es sei abwegig, dass sie das angebliche „Stimmen hören“ nur verschwiegen habe, weil die Mediziner nicht ausdrücklich danach gefragt hätten.
Das Landessozialgericht hielt die vorherigen Gutachten für plausibel und in sich schlüssig und entschied, dass keine Erwerbsminderung vorlag.
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EM-Rente: Zurechnungszeiten bei Erwerbsminderung bringen etwa 500 Euro mehr
Eine Erwerbsminderungsrente bekommen Rentenversicherte, die nicht mehr voll arbeiten können. Durch die Zurechnungszeit werden ihre Zeiten berechnet, als ob sie voll gearbeitet hätten.
Fünf Jahre Wartezeit und geminderte LeistungUm eine solche Rente beziehen zu können, muss man fünf Jahre Wartezeit bei der Rentenversicherung nachweisen, also Beiträge gezahlt haben.
Eine Ausnahme ist es, wenn die Erwerbsminderung durch einen Arbeitsunfall oder durch eine Berufskrankheit entstand. Dann reicht bereits ein einmaliger Beitrag in die Rentenkasse.
Wenig Beiträge, wenig Rente?Ein Problem gerade für Betroffene, die in jungen Jahren erwerbsgemindert werden, ist die kurze Beitragszeit. Das deutsche Rentensystem basiert im Kern auf einer Umlage.
Das bedeutet vereinfacht gesagt: Je länger jemand Beiträge einzahlt, und je höher diese sind, desto höher ist die (Alters-) Rente.
Für Erwerbsgeminderte würde das heißen: Kurze Wartezeiten führen zu kleinen Renten. Um dies auszugleichen gelten bei Erwerbsminderungsrenten sogenannte Zurechnungszeiten.
Zwischen Erwerbsminderung und RegelaltersgrenzeDie Höhe einer Erwerbsminderungsrente richtet sich zum einen nach der realen Arbeitszeit, die die Betroffenen bis zu ihrer Erwerbsminderung erfüllten.
Zudem gilt für die Phase zwischen dem Eintritt der Erwerbsminderung und der Regelalterszeit eine Zurechnungszeit. Sie werden also für diese Zeit von der Rentenversicherung behandelt, als hätten sie normal als versicherter Arbeitnehmer gearbeitet.
Das Rentenversicherungs-Leistungsverbesserungs- und Stabilisierungsgesetz von 2018 verlängerte das Ende der Zurechnungszeit für den Rentenbeginn 2019 auf ein Alter von 65 Jahren und acht Monaten. Seitdem verlängert sie sich bis zum 67. Lebensjahr im Jahre 2031.
Der RentenzuschlagWer mit seiner Erwerbsminderungsrente zwischen Beginn 2001 und Ende 2018 startete, bekommt ab Juli 2024 einen Zuschlag.
Beim Renteneinstieg zwischen dem 1. Januar 2001 und dem 30. Juni 2014 liegt dieser bei 7,5 Prozent, bei Rentenbeginn zwischen Juli 2014 und 31. Dezember 2018 sind es 4,5 Prozent.
Lesen Sie auch:
– Von der Erwerbsminderungsrente in die Altersrente – Wird jetzt die Rente gekürzt?
Was bringt die ZurechnungszeitDiese Zurechnungszeit bedeutet bares Geld, und das jeden Monat. Wer 2023 zum ersten Mal eine Rente wegen Erwerbsminderung bezog, bekam im Schnitt 1001 Euro, und damit 51 Euro mehr als diejenigen, die im Jahr zuvor in diese Rentenform einstiegen.
Das ist zwar nicht gerade bombastisch, deutlich werden die Unterschiede aber, wenn wir einige Jahre weiter zurückgehen. So lag der Schnitt für neue Erwerbsrentner 2013 um rund 390 Euro niedriger als 2024.
In den letzten elf Jahren stieg der Schnitt der Erwerbsminderungsrente also um mehr als ein Drittel.
Verlängerte ZurechnungszeitenBezieher von Erwerbsminderungsrenten gehören nach wie vor zu den besonders von Armut bedrohten Gruppen der Gesellschaft. In den letzten Jahren wurde diese Rentenform jedoch aufgewertet.
So wurden seit 2019 die Zurechnungszeiten erheblich ausgeweitet. Bereits ab 2019 ausgezahlte Erwerbsminderungsrenten lagen deutlich höher als in den Jahren zuvor.
2023 erhöhte sich dann die Rentenhöhe bei Neurentnern im Schnitt um mehr als zwölf Entgeltpunkte, und dies lag an der verlängerten Zurechnungszeit.
Knapp 500 mehr auf dem KontoDer Rentenanwalt Peter Knöppel hat konkret ausgerechnet, was das unterm Strich an Plus bedeutet.
Zum Juli 2024 lag der Rentenwert bei 39,32 Euro für einen Entgeltpunkt. Bei 12,6 Entgeltpunkten mit 39,32 mal genommen, kommt Knöppel auf 495,4 Euro.
Das ist der Wert, um den die Erwerbsminderungsrente durch die verlängerte Zurechnungszeit steigt.
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Gaza health authorities receive 15 bodies released by Israel
The Palestinian Ministry of Health in Gaza announced that it had received on Monday the bodies of 15 Palestinians from Israeli authorities through the International Committee of the Red Cross (ICRC). This brings the total number of Palestinian bodies received to 315 since the start of the process.
In its statement, the ministry reported that 91 of the 315 bodies have been identified so far. Forensic teams are continuing their examinations and documentation before handing the remains over to the families.
The ministry added, “38 bodies were transferred and buried in the Cemetery of the Unknowns, bringing the total number of unidentified bodies received from Israeli authorities and buried to 182.”
The statement affirmed that Gaza’s medical and forensic teams are handling the remains in accordance with humanitarian and legal procedures, in coordination with the Red Cross.
This transfer of bodies is part of a U.S.-backed ceasefire agreement between Hamas and Israel, which aims to stop the war and facilitate humanitarian aid in the Gaza Strip.
Palantir in Baden-Württemberg: Polizei soll mit deinen Daten Software trainieren dürfen
Eine Änderung des Polizeigesetzes von Baden-Württemberg soll der Landespolizei erlauben, Software mit personenbezogenen Daten zu trainieren und zu testen. Sie könnte damit auch Klarnamen oder Gesichtsfotos unschuldiger und unverdächtiger Personen in Systeme wie von Palantir einspeisen.
Polizist*innen stehen in Baden-Württembergs Hauptstadt Stuttgart, während dort der Petitionsausschuss zum umstrittenen Gesetzentwurf tagt.Am Mittwoch will die grün-schwarze Landesregierung in Baden-Württemberg einen heftig umstrittenen Gesetzentwurf verabschieden. Er erlaubt dem Bundesland den Einsatz der Palantir-Software zur Datenanalyse, die das Land für mehr als 25 Millionen Euro bereits eingekauft hat.
Im Windschatten dieses Ansinnens bringt der Gesetzentwurf eine weitere bedeutende Verschlechterung des Datenschutzes im Land mit sich: Laut Paragraf 57a soll die Polizei von Baden-Württemberg künftig personenbezogene Daten zur Entwicklung, zum Training, zum Testen, zur Validierung und zur Beobachtung von informationstechnischen Systemen einsetzen dürfen. Dabei ist unerheblich, ob sich die betroffenen Menschen zuvor verdächtig gemacht haben. Die entsprechende Datenverarbeitung ist nicht an ein Ermittlungsverfahren gebunden, sondern allein zur Verbesserung und Implementierung von Überwachungssoftware gedacht.
Bürger*innen werden demnach künftig Daten liefern, mit denen beispielsweise das privatwirtschaftliche Unternehmen Palantir, gegründet vom rechten Anti-Demokraten Peter Thiel, seine Produkte verbessern kann. Wenn also in Kürze die ersten Tests der Palantir-Software in Baden-Württemberg beginnen, könnten diese direkt mit realen personenbezogenen Daten vorgenommen werden, die millionenfach in Polizeidatenbanken lagern.
Auch der Test und das Training von beispielsweise automatisierter Verhaltens- oder Gesichtserkennung ist damit möglich. Ausgenommen sind nur Daten, die im Rahmen einer Wohnraumüberwachung erhoben wurden.
Daten dürfen auch an Dritte weitergegeben werdenSobald „unveränderte Daten benötigt werden oder eine Anonymisierung oder Pseudonymisierung der Daten nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist“, dürfen beispielsweise auch Klarnamen und andere eindeutig identifizierende Informationen wie Gesichtsfotos dabei genutzt werden. Die Daten dürfen auch an Dritte weitergegeben werden.
Tobias Keber, der Landesdatenschutzbeauftragte, fordert in einer Stellungnahme, zumindest in jedem Fall zu prüfen, ob eine Anonymisierung oder Pseudonymisierung tatsächlich unverhältnismäßig ist. Nach dem Entwurf, der Mittwoch zur Abstimmung gestellt wird, ist dies nicht zwingend vorausgesetzt, sobald „unveränderte Daten benötigt werden“. Außerdem solle, so Keber, seine Behörde jeweils frühzeitig eingebunden werden.
Es ist gut möglich, dass diese Rechtsgrundlage zum Testen und Trainieren mit personenbezogenen Daten eine Reaktion auf den bayerischen Umgang mit Palantir-Software ist. Dort hatten die Behörden die Datenanalyse mit Echtdaten tatsächlicher Menschen ohne Rechtsgrundlage getestet, woraufhin der bayerische Landesdatenschutzbeauftragte forderte, den Test zu beenden. Laut der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages muss ein derartiger Testbetrieb den gleichen – hohen – Anforderungen genügen wie der tatsächliche Einsatz.
Wer zusehen möchte, wie die grün-schwarze Landesregierung diesen massiven Grundrechtseingriff durchs Parlament bringt, kann dies Mittwoch ab 13.30 Uhr auf der Website des Landtags tun.
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Wofür steht eigentlich „Unsere Demokratie“?
„Unsere Demokratie“ – einst stand dieser Begriff für Mitbestimmung, für Meinungs- und Pressefreiheit, für die freie Debatte, für Rechtsstaatlichkeit und für Gewaltenteilung. Heute jedoch empfinden ihn viele Bürger nur noch als politisches Schlagwort, das vor allem von den etablierten Parteien dazu verwendet wird, Kritik abzuschmettern und die eigenen Machtansprüche zu sichern. So muss man sich […]
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Rente mit Schwerbehinderung: Vermeide unbedingt diesen Fehler
Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen ist für viele ein wichtiger Weg, früher und mit weniger Abschlägen in den Ruhestand zu gehen. Trotzdem verlieren jedes Jahr Betroffene bares Rentengeld – durch einen vermeidbaren Formfehler: Sie lassen den Status „schwerbehindert“ nicht rechtzeitig feststellen oder sichern ihn im Rentenantrag nicht ab, während das Verfahren noch läuft.
Denn entscheidend ist, dass der Schwerbehindertenstatus zum Rentenbeginn vorliegt oder – bei noch ausstehendem Bescheid – zumindest auf einen rechtzeitig gestellten Antrag zurückwirkt. Wer das übersieht, rutscht häufig in eine ungünstigere Rentenart und zahlt dauerhaft höhere Abschläge.
Anspruch auf die Altersrente für schwerbehinderte MenschenEinen Anspruch auf die Altersrente für schwerbehinderte Menschen haben Versicherte mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50, die Wartezeit von 35 Jahren erfüllen und die maßgebliche Altersgrenze erreichen. Der Status wird durch das Versorgungsamt festgestellt; als Nachweis dient etwa der Schwerbehindertenausweis. Wichtig: Die Schwerbehinderung muss bei Rentenbeginn vorliegen. Spätere Änderungen des Status berühren den Anspruch nicht.
Altersgrenzen 2025 und danachDie abschlagsfreie Altersgrenze für schwerbehinderte Menschen wurde schrittweise von 63 auf 65 Jahre angehoben. Für Jahrgänge ab 1964 gilt: abschlagsfrei mit 65, eine vorzeitige Inanspruchnahme ist ab 62 möglich – dann mit dauerhaften Abschlägen.
Beispielhaft hat die Rentenversicherung 2025 erläutert, dass der Jahrgang 1962 erst mit 64 Jahren und 10 Monaten abschlagsfrei gehen kann; bis zu drei Jahre früher ist ein Rentenstart mit Abschlägen zulässig.
Abschläge verstehenWer vor der persönlichen abschlagsfreien Grenze in Rente geht, muss pro Monat 0,3 Prozent dauerhaft hinnehmen – maximal 10,8 Prozent bei 36 Monaten Vorziehung. Diese Obergrenze ist auch bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen maßgeblich.
Der größte Fehler – und wie er entstehtDer kostspielige Klassiker: Der Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderung (oder ein Widerspruch/Klageverfahren) läuft noch, während bereits der Rentenantrag gestellt wird – allerdings ohne den ausdrücklichen Vorbehalt, bei Anerkennung der Schwerbehinderung in die günstigere Rentenart zu wechseln.
Wird der GdB 50 später anerkannt, wirkt der Status zwar grundsätzlich ab Antragstellung zurück. Dennoch erhalten Betroffene die bessere Rentenart nicht automatisch rückwirkend, wenn sie zuvor ohne Vorbehalt eine andere Altersrente begonnen haben. Das führt häufig zu dauerhaft höheren Abschlägen, als es bei der Rente für schwerbehinderte Menschen nötig gewesen wäre.
Was Sie stattdessen tun solltenSobald absehbar ist, dass die Voraussetzungen erfüllt werden, sollte der Feststellungsantrag beim Versorgungsamt frühzeitig gestellt werden.
Dauert das Verfahren länger, gehört in den Rentenantrag ein klarer Hinweis, dass die Altersrente für schwerbehinderte Menschen vorbehalten bleibt, falls der GdB 50 anerkannt wird. So sichern Sie sich die spätere Umstellung auf die günstigere Rentenart, sobald der Bescheid vorliegt und der Status den Rentenbeginn abdeckt.
Ein häufiges Missverständnis: Gleichstellung reicht nichtViele verwechseln die Gleichstellung bei einem GdB von 30 oder 40 mit der Schwerbehinderung. Für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen genügt das nicht – es braucht zwingend den GdB 50 oder mehr. Auch Medien- und Verbandsinformationen weisen regelmäßig darauf hin, dass Gleichstellungen den Zugang zu dieser Rentenart nicht eröffnen.
Wartezeit richtig zählenZur Wartezeit von 35 Jahren zählen nicht nur klassische Beschäftigungszeiten mit Beiträgen, sondern auch bestimmte Anrechnungszeiten. Entscheidend ist, dass die 35 Jahre bei Rentenbeginn erfüllt sind. Die Deutsche Rentenversicherung beschreibt diese Anforderung ausdrücklich in ihren Informationen.
Wenn der Status später wegfälltBeruhigend zu wissen: Fällt die Schwerbehinderung nach Rentenbeginn weg, bleibt die bereits bewilligte Altersrente für schwerbehinderte Menschen bestehen. Der Anspruch hängt nicht vom späteren Verlauf ab, sondern vom rechtmäßigen Status zum Starttermin.
Praxisbeispiel: Wie ein fehlender Vorbehalt 130 Euro im Monat kosten kannAusgangslage
Thomas K. ist Jahrgang 1964, hat mehr als 35 Versicherungsjahre und plant den Ruhestand zum 1. August 2027, also kurz nach seinem 63. Geburtstag. Seine voraussichtliche Bruttorente ohne Abschläge liegt laut Rentenauskunft bei 1.800 Euro. Wegen dauerhafter gesundheitlicher Einschränkungen stellt er am 1. Juni 2027 beim Versorgungsamt den Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderung. Der Bescheid liegt noch nicht vor, als er den Rentenantrag stellt.
Der Fehler und seine FolgenAm 1. August 2027 beginnt Thomas seine Rente als „Altersrente für langjährig Versicherte“ – ohne den ausdrücklichen Vorbehalt, die Rente bei nachträglicher Anerkennung des GdB 50 auf die „Altersrente für schwerbehinderte Menschen“ umzustellen. Damit gilt für ihn die frühere Inanspruchnahme gegenüber der Regelaltersgrenze von 67 Jahren.
Zwischen 63 und 67 liegen 48 Monate; pro Monat werden 0,3 Prozent Abschlag fällig. Das ergibt 14,4 Prozent. Aus 1.800 Euro werden 1.540,80 Euro – dauerhaft, solange die Rente in dieser Rentenart läuft.
Am 1. November 2027 wird Thomas rückwirkend ab 1. Juni 2027 mit einem Grad der Behinderung von 50 anerkannt. Er stellt fest, dass er bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen eine andere Abschlagslogik gehabt hätte: Maßgeblich ist dort die Grenze von 65 Jahren; der Rentenbeginn mit 63 liegt 24 Monate davor. Das entspricht 7,2 Prozent Abschlag statt 14,4 Prozent. Bei 1.800 Euro wären das 1.670,40 Euro.
Die Differenz beträgt 129,60 Euro pro Monat, also 1.555,20 Euro im Jahr. Über 20 Jahre entspricht das 31.104 Euro – Rentenanpassungen noch unberücksichtigt.
Ohne den Vorbehalt bleibt die zunächst bewilligte Rentenart maßgeblich. Eine spätere Umstellung ist in der Praxis oft nur für die Zukunft möglich; die bereits gezahlten Monate mit höheren Abschlägen werden in der Regel nicht rückwirkend in die günstigere Rentenart umgewandelt.
Für Thomas bedeutet das: Selbst mit anerkanntem GdB 50 verpasst er den finanziellen Vorteil zumindest für die bisherige Bezugszeit und riskiert, dauerhaft mit dem höheren Abschlag weiterzuleben, wenn keine Umstellung für die Zukunft erfolgt.
Wie es richtig gelaufen wäreHätte Thomas im Rentenantrag ausdrücklich vermerken lassen, dass er die „Altersrente für schwerbehinderte Menschen“ beansprucht, sofern der GdB 50 anerkannt wird, wäre sein Anspruch abgesichert gewesen.
Mit dem Bescheid hätte die Rentenversicherung die günstigere Rentenart zugrunde legen können, weil der maßgebliche Status zum Rentenbeginn auf den rechtzeitig gestellten Antrag zurückwirkt.
Bei identischem Start zum 1. August 2027 läge der Abschlag dann bei 7,2 Prozent statt 14,4 Prozent. Seine Bruttorente betrüge 1.670,40 Euro statt 1.540,80 Euro.
Ebenso denkbar wäre ein anderer, für ihn noch günstigerer Kurs gewesen: Er hätte den Rentenbeginn auf den Monat nach dem Bescheid verschieben oder die Rente für schwerbehinderte Menschen abschlagsfrei mit 65 beanspruchen können.
Beides setzt voraus, dass die Schwerbehinderung rechtzeitig festgestellt ist und der Rentenantrag die korrekte Rentenart beziehungsweise den Vorbehalt enthält.
Was man daraus lerntDas Beispiel zeigt, wie groß der Unterschied zwischen zwei Rentenarten sein kann, wenn der Schwerbehindertenstatus zum Rentenbeginn nicht sauber abgesichert ist. Der entscheidende Schritt besteht darin, den Feststellungsantrag früh genug zu stellen und den Rentenantrag so zu formulieren, dass die Altersrente für schwerbehinderte Menschen einbezogen ist, solange das Verfahren läuft.
Wer diesen formalen Schutz einbaut, vermeidet unnötige Abschläge und behält mehrere Handlungsoptionen – vom früheren Start mit moderateren Kürzungen bis zur abschlagsfreien Rente mit 65.
Hinweis: Zahlen und Daten sind zur Veranschaulichung vereinfacht. Individuelle Werte hängen von Entgeltpunkten, Zuschlägen und dem genauen Versicherungsverlauf ab.
FazitWer die Rente mit Schwerbehinderung nutzen möchte, sollte zwei Dinge sicherstellen: den rechtzeitigen Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderung und den klaren Vorbehalt im Rentenantrag, solange das Verfahren noch läuft. Beides verhindert den folgenschweren Fehler, dauerhaft in einer ungünstigeren Rentenart zu landen – mit vermeidbar hohen Abschlägen. Die Regeln sind klar, die Fallstricke auch. Wer sie kennt und sauber dokumentiert, wahrt seine Ansprüche und spart auf lange Sicht viel Geld.
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Amman Forum on Health Financing Kicks Off
The Amman Forum officially commenced in Jordan on Monday, with the participation of delegations from Arab health ministries and several relevant international organizations, including the Syrian delegation that was headed by the Syrian Deputy Health Minister Hussien Al_Khatib.
The forum focuses on advancing universal health coverage (UHC) by strengthening primary health care systems and fostering regional collaboration to promote sustainable and innovative health financing solutions.
The event was inaugurated by Jordanian Minister of Health Dr. Ibrahim Al‑Bdour. The high-level forum is organized by the Ministry of Health in cooperation with the World Health Organization (WHO), the World Bank, the French Development Agency (AFD), and the Global Fund. Represented by Deputy Health Minister Hussein Al‑Khatib, who heads the Syrian delegation.
Keine Ermittlungen gegen Verkauf von „Beyaz Toros“- und „JITEM“-T-Shirts
Die Staatsanwaltschaft in Ankara hat entschieden, keine Ermittlungen gegen den Verkauf von T-Shirts mit der Aufschrift „Beyaz Toros“ (Weißer Toros) und „JITEM“ einzuleiten. Zuvor hatte der Menschenrechtsverein IHD Anzeige erstattet. Die Organisation wirft den Anbietern vor, mit den Produkten schwere Menschenrechtsverbrechen zu verharmlosen und Hass zu schüren.
In ihrer Entscheidung führt die Staatsanwaltschaft aus, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Strafverfolgung gemäß Artikel 215 des türkischen Strafgesetzbuches („Verherrlichung von Straftaten und Straftätern“) nicht erfüllt seien, da weder JITEM noch die mit dem Begriff „weißer Toros“ verbundenen Akteure jemals rechtskräftig als Täter verurteilt worden seien. Hinsichtlich des Vorwurfs nach Artikel 216 („Aufstachelung zu Hass und Feindschaft“) verwies die Behörde auf das Recht auf Meinungsfreiheit und berief sich dabei auf Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR).
„Keine konkrete Gefahr für die öffentliche Ordnung“
Demnach seien selbst „verstörende oder schockierende Meinungen“ durch die Meinungsfreiheit geschützt, sofern sie keine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Ordnung darstellen. Der Verkauf der T-Shirts erfülle diesen Tatbestand nicht, hieß es in der Begründung. Es bestehe keine akute oder konkrete Gefahr für die öffentliche Sicherheit.
IHD: Symbole staatlicher Gewalt
Der IHD zeigte sich über die Entscheidung empört. Die Organisation erklärte, weiße Toros-Fahrzeuge der Marke Renault und JITEM (Geheimdienst der türkischen Gendarmerie) stünden in der kollektiven Erinnerung für schwere staatliche Menschenrechtsverletzungen, insbesondere in den 1990er Jahren. „Sie sind Symbole für verschwundene Personen in Polizeigewahrsam, für außergerichtliche Hinrichtungen und systematische Gewalt durch staatliche Akteure“, so der Verein.
Besonders in Kurdistan galt der weiße Toros als das inoffizielle Erkennungszeichen des damals im Verborgenen operierenden JITEM. Der türkische Staat bestritt über Jahre hinweg die Existenz dieser Einheit. Erst durch späte Gerichtsverfahren und Aussagen ehemaliger Funktionäre kam ihre Rolle bei zahlreichen politischen Morden ans Licht. Bis heute gelten über 17.000 Menschen in der Türkei als „verschwunden“ – die meisten von ihnen Kurd:innen, Aktivist:innen, Journalist:innen, Anwält:innen oder einfache Dorfbewohner:innen.
Dass Produkte mit diesen Symbolen kommerziell vertrieben würden, sei für Opferfamilien und Menschenrechtler:innen höchst verletzend. „Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft, von Ermittlungen abzusehen, ignoriert die historische Last dieser Begriffe und steht exemplarisch für die weitverbreitete Straflosigkeit bei staatlichen Verbrechen“, kritisierte der IHD.
„Ironie der Meinungsfreiheit“
Besonders kritisch sieht die Organisation den Verweis auf das Recht auf freie Meinungsäußerung: „Während in der Türkei Menschen regelmäßig für friedliche Meinungsäußerungen strafrechtlich verfolgt werden, wird der Verkauf von T-Shirts, die ein Symbol staatlicher Gewalt darstellen, unter Meinungsfreiheit gestellt. Das ist zynisch.“ Der IHD kündigte an, alle verfügbaren rechtlichen Schritte im Inland auszuschöpfen und bei ausbleibender Abhilfe auch internationale Instanzen anrufen zu wollen.
https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/t-shirt-mit-beyaz-toros-motiv-sorgt-fur-emporung-48259 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/menschliche-knochen-unter-jitem-folterzentrum-gefunden-32566 https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/jitem-prozess-von-cizir-vor-dem-verfassungsgericht-31773
Kurdische Politikerin Rojin Durmaz kommt nicht frei
Die Freilassung der kurdischen Lokalpolitikerin Rojin Durmaz aus türkischer Haft ist erneut verschoben worden. Die Vollzugsleitung des Frauengefängnisses in Amed (tr. Diyarbakır) begründet die Entscheidung unter anderem mit einem Antrag der Gefangenen auf Verlegung in das Hochsicherheitsgefängnis Imrali – ein Schritt, der als „Hinweis auf eine fortbestehende Nähe zur verbotenen Organisation“ gewertet wurde.
Durmaz, die Ko-Vorsitzende des HDP-Kreisverbands in Dêrika Çiyayê Mazî (Derik) war und 2019 wegen angeblicher Mitgliedschaft in der PKK zu einer neunjährigen Freiheitsstrafe verurteilt wurde, sollte ursprünglich im April freigelassen werden. Schon damals wurde die Entlassung um sechs Monate verschoben. Mit dem neuen Beschluss verlängerte das Beobachtungsgremium der Frauenhaftanstalt die Haftdauer bis mindestens April 2026.
Disziplinarstrafen und Hungerstreik als Begründung
In der Begründung des Gremiums heißt es, Durmaz habe insgesamt 14 Disziplinarstrafen erhalten, darunter zweimal Haft in einer Einzelzelle. Zuletzt wurde sie im Januar 2024 für die Teilnahme an einem Hungerstreik sanktioniert. Die Gefängnisleitung bewertete die Protestform als „Ausdruck einer fortbestehenden ideologischen Nähe“ zur PKK und damit als weiteren Beleg für fehlende Reue und mangelnde Distanz zur ihr vorgeworfenen Straftat.
Auch in einem aktuellen Bewertungsbericht wurde Durmaz bescheinigt, sie habe „keine glaubhafte Abkehr von ihrer Tat erkennen lassen“ und gelte weiterhin als rückfallgefährdet. Der Antrag auf Verlegung auf die Gefängnisinsel Imrali, wo der kurdische Repräsentant Abdullah Öcalan seit 1999 inhaftiert ist, wurde explizit als Indiz angeführt.
Kritik aus der DEM-Partei: Politisch motiviert
Die DEM-Partei kritisierte die Entscheidung scharf. Die Abgeordnete Beritan Güneş Altın brachte den Fall ins Parlament und warf der Gefängnisleitung vor, mit „ideologischen und politischen Motiven“ zu handeln. In einem Antrag an die Menschenrechtskommission des türkischen Parlaments forderte sie eine Überprüfung der Entscheidung.
„Allein die Bezugnahme auf den Imrali-Antrag in der Begründung zeigt, dass eine politische Haltung als Strafverschärfungsgrund herangezogen wird“, heißt es in dem Antrag. Die Begründung mit einer angeblich fehlenden Reue entbehre zudem jeder rechtlichen Grundlage und stelle eine Umkehr der Unschuldsvermutung dar.
Die nächste Prüfung der Entlassungsvoraussetzungen für Rojin Durmaz ist für den 25. April 2026 angesetzt.
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Protest gegen geplanten Steinbruch im Heimatdorf von Kaypakkaya
In der türkischen Provinz Çorum regt sich Widerstand gegen den geplanten Bau eines Steinbruchs im Dorf Karakaya. Der Ort gilt als Heimat des revolutionären kommunistischen Vordenkers Ibrahim Kaypakkaya, der 1973 im Gefängnis unter Folter getötet wurde. Bewohner:innen werfen dem Betreiberunternehmen Çelikler Holding vor, gezielt ein symbolträchtiges und sozial benachteiligtes Dorf ins Visier zu nehmen.
Das Projekt soll Materialien für den Bau der Hochgeschwindigkeitsbahnstrecke zwischen Samsun und Ankara liefern. Geplant ist ein Steinbruch mit Zerkleinerungs- und Sortieranlage im Gebiet des Landkreises Sungurlu, zu dem Karakaya gehört.
„Dieses Dorf soll zerstört werden“
Die Dorfbewohner:innen äußern scharfe Kritik. Sie befürchten eine massive Belastung für Umwelt, Gesundheit und Lebensgrundlagen – und sehen auch politische Motive hinter der Standortwahl. „Dieses Dorf wird bewusst ausgesucht, weil es ein alevitisches Dorf ist und die Heimat Ibrahim Kaypakkayas“, sage eine Anwohnerin gegenüber der Nachrichtenagentur Mezopotamya. „Wir haben in der Vergangenheit viel Repression erlebt. Jetzt wollen sie uns mit diesem Steinbruch endgültig vertreiben.“
Karakaya ist nach Aussagen von den Einwohner:innen von starker Abwanderung betroffen – vor allem junge Menschen hätten die Region aus wirtschaftlicher Not verlassen. „Nur die Alten sind geblieben“, so die Bewohnerin. „Mit ihnen allein können wir das Dorf nicht verteidigen.“ Sie rief Abgewanderte zur Unterstützung auf und bat um breite Solidarität: „Wir geben keinen einzigen Stein her.“
Sorge um Wasser, Landwirtschaft und Gesundheit
Auch ein weiterer Bewohner aus Karakaya warnte vor den Folgen des Projekts. „Schon die ersten Arbeiten haben unsere Wasserquelle beschädigt“, berichtete er. „Unsere Felder, unsere Obstgärten, unser Vieh – alles steht auf dem Spiel.“ Besonders kritisch sieht er die Nähe der geplanten Anlage zu Wohnhäusern und Brunnen: „Manche Häuser stehen nur zehn Meter entfernt, unsere Wasserquellen liegen 30 Meter vom geplanten Steinbruch entfernt.“
Die Dorfgemeinschaft habe alternative Standorte vorgeschlagen, doch bislang sei man bei Çelikler Holding auf taube Ohren gestoßen. „Wir sind nicht gegen die Bahnstrecke – aber gegen diese Zerstörung. Wenn der Steinbruch kommt, können wir unsere Felder nicht mehr bewirtschaften. Alles wird verstauben, unsere Früchte verderben. Das hier ist unsere Lebensgrundlage.“ Der Mann appellierte an die Behörden, einzuschreiten. „Wir geben keinen Zentimeter her. Entweder sie nehmen unsere Leben – oder sie lassen den Stein.“
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Der politische Kampf in den USA wird immer gnadenloser
Rente 2026: Höhere Krankenkassenbeiträge treffen Rentner doppelt
Die Bundesregierung verspricht stabile Kassenbeiträge für 2026 – für viele Rentner ist das eine Illusion. Tatsächlich sprechen alle verfügbaren Daten dafür, dass die gesetzliche Krankenversicherung finanziell unter Druck bleibt.
Die Zusatzbeiträge vieler Krankenkassen liegen schon heute über dem offiziellen Durchschnitt, Reserven werden bei vielen Menschen weniger, Kosten steigen, und besonders ältere Menschen tragen die Folgen mit ihrer Rente, ihren Betriebsrenten und höheren Pflegebeiträgen.
Offizielle Linie: „Beiträge bleiben 2026 gleich“Das Bundesgesundheitsministerium kündigt für 2026 nominell stabile Beiträge an und verweist auf Einschnitte bei Verwaltungsausgaben, eine Begrenzung von Vergütungssteigerungen in Krankenhäusern sowie Kürzungen beim Innovationsfonds.
Parallel dazu errechnet der offizielle GKV-Schätzerkreis einen durchschnittlich notwendigen Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent, um die erwarteten Ausgaben zu decken.
Dieser Wert liegt bereits über dem politisch gesetzten Referenzwert von 2,5 Prozent und über dem, was öffentlich als „stabil“ verkauft wird. In der Realität erheben viele Krankenkassen schon jetzt Zusatzbeiträge um oder über 2,9 Prozent, weil Defizite aus Vorjahren ausgeglichen und Rücklagen wieder aufgebaut werden müssen.
Die politische Botschaft lautet dennoch: Der durchschnittliche Zusatzbeitrag soll nicht steigen. Entscheidend für Versicherte ist jedoch nicht dieser abstrakte Referenzwert, sondern der konkrete Satz ihrer eigenen Krankenkasse – und dort ist der Spielraum für weitere Erhöhungen keineswegs vom Tisch.
Warum gerade Rentner besonders betroffen sindPflichtversicherte Rentner zahlen auf ihre gesetzliche Rente den allgemeinen Beitragssatz plus kassenindividuellen Zusatzbeitrag, formal je zur Hälfte getragen von Rentenversicherung und Rentner. Auf viele Betriebsrenten und andere Versorgungsbezüge fällt dagegen der volle Krankenversicherungsbeitrag inklusive Zusatzbeitrag an, nur abgemildert durch einen Freibetrag.
Für Erwerbstätige federt der Arbeitgeberanteil die Belastung sichtbar ab, für Rentner entfällt dieser Entlastungsmechanismus in großen Teilen. Jede Anhebung des Zusatzbeitrags trifft daher mehrere Einkommensbestandteile gleichzeitig und wirkt langfristig, ohne dass Betroffene die Möglichkeit hätten, das durch höhere Arbeitseinkommen oder schnelle Anpassungen auszugleichen.
Zusatzbeiträge: das stille Rente-auf-Null-ProgrammSchon kleine Veränderungen beim Zusatzbeitrag sorgen über Jahre betrachtet für spürbare Kaufkraftverluste. Eine Rentnerin mit 1.500 Euro Bruttorente merkt eine Erhöhung zunächst nur in wenigen Euro pro Monat. Wer jedoch zusätzlich eine Betriebsrente bezieht, zahlt auf diese Einkünfte den Beitrag fast vollständig allein.
Steigt der Zusatzbeitrag, schmilzt gerade bei kleineren Betriebsrenten der reale Mehrwert der zusätzlichen Vorsorge dahin. Besonders paradox trifft es jene, die politisch über Jahrzehnte zur Eigenvorsorge motiviert wurden und nun erleben, dass ein erheblicher Teil dieser Vorsorge in steigende Krankenversicherungsbeiträge fließt.
Pflegeversicherung: der zusätzliche BelastungsblockZur finanziellen Gesamtbelastung kommt der Beitrag zur sozialen Pflegeversicherung hinzu, der von Rentnerinnen und Rentnern vollständig selbst getragen wird. Mit den aktuellen Beitragssätzen bleibt die Pflegeversicherung ein eigenständiger Kostentreiber im Ruhestand. In Kombination mit hohen oder steigenden Zusatzbeiträgen der Krankenkassen entsteht eine doppelte Belastung:
Die Gesundheits- und Pflegeausgaben steigen strukturell, während die Einkommen der Betroffenen nur moderat wachsen. Für viele Ältere bedeutet das, dass nominelle Rentenerhöhungen durch Beiträge und Lebenshaltungskosten nahezu aufgezehrt werden.
Politische Botschaft vs. finanzielle WirklichkeitDie Regierung argumentiert, die Stabilisierung des offiziellen Durchschnittszusatzbeitrags sei ein Erfolg für Beitragszahler und Wirtschaft. Diese Darstellung blendet wichtige Aspekte aus. Die faktische Beitragshöhe liegt bereits jetzt über der politischen Referenzmarke.
Und die demografische Entwicklung führt dazu, dass eine wachsende Zahl älterer Versicherter höhere Gesundheitskosten verursacht, ohne dass die Finanzierungsbasis der GKV entsprechend verbreitert wird.
In der öffentlichen Debatte dominiert der Blick auf „Lohnnebenkosten“ und Arbeitgeberbelastungen. Rentner werden fast gar nicht mitgedacht, obwohl sie in besonderem Maße von der Kombination aus Krankenversicherungsbeiträgen, Zusatzbeiträgen, Pflegebeiträgen und Besteuerung betroffen sind.
Was 2026 konkret drohtFür 2026 zeichnet sich ab, dass die Finanzlage der Krankenkassen angespannt bleibt. Der errechnete Bedarf von rund 2,9 Prozent Zusatzbeitrag zeigt, dass die bisherigen Maßnahmen nur begrenzt tragen. Ohne deutlich höhere Steuerzuschüsse oder strukturelle Reformen im Gesundheitswesen werden viele Krankenkassen gezwungen sein, hohe Zusatzbeiträge beizubehalten oder punktuell anzuheben.
Für Rentner bedeutet dies, dass das politische Versprechen „stabile Beiträge“ praktisch wenig Schutz bietet. Steigen Zusatzbeiträge einzelner Kassen oder bleiben sie auf dem aktuellen Niveau, wirken sie direkt auf gesetzliche Renten, Betriebsrenten und andere Versorgungsbezüge. Gleichzeitig bleibt der Pflegebeitrag hoch.
Die Folge kann sein, dass ein Teil der ohnehin moderaten Rentenerhöhungen im Jahr 2026 sofort durch höhere Abzüge aufgefressen wird. Im Einzelfall kann der Zahlbetrag trotz nominell gestiegener Rente stagnieren oder real sinken.
Der blinde Fleck der DebatteIm Zentrum der politischen Kommunikation stehen Entlastungsbotschaften für Beschäftigte und Unternehmen. Die entscheidende Frage lautet, ob die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung so umgebaut wird, dass versicherungsfremde Leistungen konsequent aus Steuermitteln bezahlt und ältere Menschen gezielt entlastet werden.
Solange der Bund seine Verantwortung begrenzt, Rücklagen der Kassen ersetzt sehen will, ohne ausreichend nachzuschießen, und Betriebsrenten weiter voll verbeitragt werden, bleibt das Versprechen stabiler Krankenkassenbeiträge für Rentner hauptsächlich eines: eine politische Formel, die mit der Lebenswirklichkeit vieler Betroffener kaum noch etwas zu tun hat.
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So wird aus der Nebenkostenabrechnung Bares, wenn Mieter es nicht verschenken
Die jährliche Betriebskostenabrechnung ist für Millionen Haushalte mehr als eine bloße Pflichtlektüre. In kaum einer anderen Abrechnung steckt so viel Sparpotenzial – und ebenso viel Risiko, Geld zu verschenken.
Wer Fristen kennt, typische Fehler erkennt, steuerliche Möglichkeiten nutzt und seine Rechte konsequent wahrnimmt, kann Nachzahlungen vermeiden, Rückzahlungen einfordern und die eigene Steuerlast senken.
Es zählt der Zugang, nicht das AusstellungsdatumVermieter müssen die Abrechnung spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zustellen. Für das Kalenderjahr 2024 bedeutet das: Die Abrechnung muss bis zum 31. Dezember 2025 bei Ihnen eingehen. Maßgeblich ist der Zugang – also der tatsächliche Eingang per Post oder digital – nicht das Datum auf dem Schreiben.
Versäumt der Vermieter die Frist, sind Nachforderungen grundsätzlich ausgeschlossen. Eine Ausnahme gilt nur, wenn die Verspätung unverschuldet ist und der Vermieter das belegt. Gutschriften stehen Mieterinnen und Mietern dagegen auch nach Fristablauf zu. Es lohnt sich daher, Umschläge und Eingangsbestätigungen sorgfältig aufzubewahren.
CO₂-Kosten: Das Stufenmodell seit 2023 und seine FolgenSeit dem 1. Januar 2023 gilt ein zehnstufiges Modell zur Aufteilung der CO₂-Kosten für Heizung zwischen Vermietern und Mietern. Je schlechter die energetische Bilanz des Gebäudes, desto höher fällt der Vermieteranteil aus – bei sehr ineffizienten Häusern bis zu 95 Prozent.
Die Aufteilung wird in der jährlichen Heizkostenabrechnung vorgenommen; dabei ist der Vermieter verpflichtet, den Anteil für den einzelnen Haushalt, die Einordnung des Gebäudes im Stufenmodell und die Berechnungsgrundlagen auszuweisen. Zur Plausibilisierung stellt das Bundeswirtschaftsministerium einen offiziellen Rechner bereit.
Wenn Angaben fehlen: Kürzungsrecht von drei Prozent auf die HeizkostenEnthält die Heizkostenabrechnung die gesetzlich geforderten CO₂-Informationen nicht – etwa fehlt die Einstufung des Gebäudes oder die Aufteilung – steht Mietenden ein Kürzungsrecht in Höhe von drei Prozent des auf sie entfallenden Heizkostenanteils zu.
Dieses Recht ist im Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz ausdrücklich verankert und ergänzt die bekannten Kürzungsrechte aus der Heizkostenverordnung. In der Praxis sollte die Kürzung sachlich begründet und dem Vermieter mit Hinweis auf die fehlenden Angaben angezeigt werden.
Typische Fehlerquellen: Intransparente Posten und doppelte AbrechnungenHäufige Streitpunkte sind unscharf getrennte Kostenpositionen. Kostenarten dürfen nicht vermischt werden. Das gilt insbesondere für Hausmeisterleistungen im Verhältnis zu Gartenpflege oder Reinigung: Umlagefähig sind nur laufende, klar abgrenzbare Betriebstätigkeiten.
Anteile, die Verwaltung, Instandhaltung oder Reparaturen betreffen, sind nicht umlegbar und müssen herausgerechnet werden. Fehlt die nötige Aufschlüsselung, ist die Position formell angreifbar.
Gleiches gilt für Dopplungen, wenn etwa Heizkosten und „Heiz- und Warmwasserkosten“ parallel auftauchen. Wer auffällige Sprünge gegenüber dem Vorjahr entdeckt, sollte die Belegeinsicht nutzen und um Erläuterung bitten.
Was nicht auf Mieter umgelegt werden darf: Von Kabelanschluss bis VerwaltungEin besonders relevanter Wechsel in 2024 betrifft den Kabelanschluss. Das sogenannte Nebenkostenprivileg wurde zum 1. Juli 2024 abgeschafft. Kabelgebühren dürfen seither nicht mehr pauschal über die Betriebskosten abgerechnet werden; für 2024 ist eine Umlage nur noch für den Zeitraum 1. Januar bis 30. Juni zulässig.
Ab dem 1. Juli trägt, wer Kabel-TV will, seinen Vertrag selbst – wer keinen Kabelanschluss nutzt, muss ihn auch nicht mehr finanzieren.
Über den Kabelanschluss hinaus gilt: Verwaltungskosten wie Hausverwaltungsgebühren, Buchhaltung und Kontoführung sind nach der
Betriebskostenverordnung nicht umlagefähig. Gleiches gilt für Instandhaltung, Instandsetzung und Rücklagen – das sind Eigentümerkosten.
Bei Rauchwarnmeldern sind die einmaligen Anschaffungs- und Einbaukosten nicht umlagefähig; die laufende Wartung kann umlagefähig sein, wenn sie vertraglich wirksam vereinbart wurde. Die Miete für Rauchwarnmelder ist nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht als sonstige Betriebskosten umlagefähig.
Haushaltsnahe Dienstleistungen und HandwerkerleistungenViele Positionen aus der Abrechnung lassen sich steuerlich nutzen. Für haushaltsnahe Dienstleistungen – etwa Hausreinigung, Gartenpflege, Winterdienst oder Hausmeisterdienste – mindert sich die Einkommensteuer um 20 Prozent der Arbeits- und Fahrtkosten, maximal um 4.000 Euro pro Jahr.
Für Handwerkerleistungen im Bestand – zum Beispiel Wartung, Reparaturen, Schornsteinfeger- oder Malerarbeiten – sind 20 Prozent der Arbeitskosten bis zu einem Höchstbetrag von 1.200 Euro im Jahr abziehbar. Materialkosten bleiben außen vor; die Rechnungen müssen die Lohnanteile getrennt ausweisen und unbar bezahlt sein.
Rechtsgrundlage ist § 35a EStG; die amtlichen Einkommensteuerrichtlinien und gängige Fachinformationen bestätigen die Höchstbeträge und Anforderungen.
Einwendungen erheben, Belege sehen, Wirtschaftlichkeit prüfenWer Unstimmigkeiten entdeckt, sollte Einwendungen schriftlich und sachlich formulieren. Dafür bleibt ein Jahr ab Zugang der Abrechnung Zeit. Innerhalb dieser Frist können formelle und materielle Fehler gerügt und auch bereits gezahlte Beträge zurückgefordert werden.
Parallel besteht ein klarer Anspruch auf Belegeinsicht – grundsätzlich in die Originalunterlagen, einschließlich Zahlungsbelegen. Verweigert der Vermieter die Einsicht, ist die Nachforderung regelmäßig nicht fällig.
Bei auffällig hohen Einzelposten lohnt zudem der Blick auf das Wirtschaftlichkeitsgebot: Vermieter müssen ein angemessenes Preis-Leistungs-Verhältnis wahren; die Rechtsprechung verlangt zwar nicht stets das billigste Angebot, aber nachvollziehbar wirtschaftliches Vorgehen.
Praktische Vorgehensweise: So wird aus Pflichtlektüre bares GeldWer systematisch prüft, startet mit den Fristen und der Frage, ob die Abrechnung rechtzeitig zugegangen ist. Es folgt der Abgleich mit der Vorjahresabrechnung, um Ausreißer zu erkennen. Bei den Heizkosten ist zu klären, ob die CO₂-Aufteilung sauber nach Stufenmodell ausgewiesen ist; fehlt etwas, kommt das Drei-Prozent-Kürzungsrecht in Betracht.
Nicht umlagefähige Posten wie Verwaltung, Instandhaltung, Kabel-TV ab Juli 2024 oder die Miete für Rauchwarnmelder gehören gestrichen. Abschließend empfiehlt sich die Belegeinsicht, gegebenenfalls mit einer fachkundigen Begleitung, sowie die steuerliche Auswertung der ausgewiesenen Dienstleistungen und Handwerkerarbeiten.
Tabelle: Häufige Fehler in der Nebenkostenabrechnung Prüfpunkt Worauf achten / Konkrete Aktion Frist & Zugang Für 2024 muss die Abrechnung bis 31.12.2025 zugegangen sein; Zugang mit Umschlag, E-Mail-Zeitstempel oder Empfangsbestätigung dokumentieren. Formelle Vollständigkeit Abrechnungszeitraum, Gesamtkosten je Kostenart, Verteilerschlüssel, Wohn- bzw. Nutzfläche/Einheiten, Ihre Vorauszahlungen und das Ergebnis (Guthaben/Nachzahlung) müssen klar ausgewiesen sein. Verteilerschlüssel Prüfen, ob der Schlüssel dem Mietvertrag entspricht; Änderungen müssen begründet sein; zugrunde gelegte Flächenangaben korrekt und aktuell. Heiz- & Warmwasserkosten Zählerstände, Ablesezeitraum und Verbrauchswerte nachvollziehbar; keine doppelte Erfassung (z. B. „Heizkosten“ und zusätzlich „Heiz- und Warmwasserkosten“). CO₂-Kostenaufteilung Seit 2023 Stufenmodell zwischen Vermieter und Mieter; Einstufung des Gebäudes und prozentuale Aufteilung müssen ausgewiesen sein; fehlen Angaben, Kürzung der Heizkosten um 3 % erwägen. Kabelanschluss 2024 Umlage nur bis 30.06.2024 zulässig; ab 01.07.2024 keine Umlage mehr über die Nebenkosten; unberechtigte Position anteilig streichen lassen. Nicht umlagefähige Kosten Verwaltung, Kontoführung, Buchhaltung, Instandhaltung/-setzung, Rücklagen sowie Anschaffung oder Miete von Rauchwarnmeldern sind nicht umlagefähig; laufende Wartung von Rauchwarnmeldern nur bei wirksamer Vereinbarung. Hausmeister & Dienstleistungen Klar getrennte Leistungsanteile verlangen; keine Doppelberechnung von Reinigung oder Gartenpflege zusätzlich zum Hausmeister-Pauschalposten. Preisauffälligkeiten Vergleich mit Vorjahr; starke Sprünge begründen lassen; bei Unplausibilitäten Belegeinsicht nutzen und Erläuterungen anfordern. Wirtschaftlichkeitsgebot Kosten müssen marktüblich und angemessen sein; bei auffällig hohen Verträgen (z. B. Reinigung, Gartenpflege, Messdienst) günstigere Alternativen erfragen. Belegeinsicht Originalrechnungen, Wartungsverträge und Zahlungsbelege einsehen; bei fehlender Transparenz Kopien verlangen und unklare Posten rügen. Einwendungsfrist Einwendungen innerhalb von 12 Monaten nach Zugang schriftlich erheben; auch bereits gezahlte Nachforderungen bei Fehlern zurückfordern. Vorauszahlungen Abgerechnete Vorauszahlungen mit den tatsächlich geleisteten Zahlungen abgleichen; bei Abweichungen Korrektur verlangen und künftige Abschläge sinnvoll anpassen. Leerstand & Umlage Verteilerschlüssel trotz Leerständen korrekt angewendet; keine versteckte Umlage leerstandsbedingter Mehrkosten auf einzelne Mieter. Vorhandene Leistungen Kosten nur abrechnen, wenn die Einrichtung vorhanden und nutzbar ist (z. B. Aufzug, Hausreinigung, Tiefgarage); sonst streichen lassen. Betrieb vs. Investition Laufende Betriebskosten ja; Modernisierung, Reparatur, Anschaffung und Rücklagen nein; unklare Mischposten aufschlüsseln lassen. Mess- & Ablesekosten Nur einmalige Grund- und Ablesegebühren ohne Doppelungen; Vertragslaufzeiten und Gebührenniveau prüfen. Mietvertragliche Grundlage Nur vertraglich vereinbarte Betriebskosten umlagefähig; „sonstige Betriebskosten“ müssen konkret bezeichnet sein. Stammdaten & Angaben Wohnfläche, Personenanzahl, Nutzungsdauer und Mietbeginn/Ende korrekt; Rechenfehler und Zahlendreher ausschließen. Steuerliche Nutzung Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen aus der Abrechnung für die Steuererklärung nutzen; Lohnanteile müssen getrennt ausgewiesen und unbar bezahlt sein. FazitDie Nebenkostenabrechnung ist kein lästiger Verwaltungsakt, sondern eine Chance, die eigene Haushaltskasse zu schützen. Wer Fristen kennt, die CO₂-Regeln einordnet, unzulässige Posten erkennt, Belegeinsicht nutzt und steuerliche Spielräume ausschöpft, verhindert überhöhte Forderungen und verbessert unaufwendig die eigene Liquidität. Mit etwas Aufmerksamkeit werden aus wenigen Minuten Prüfung oft dreistellige Beträge – legal, dauerhaft und fair.
Hinweis: Dieser Beitrag stellt eine allgemeine Orientierung dar und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Im Zweifel hilft eine qualifizierte Prüfung, etwa über Mietervereine, Verbraucherzentralen oder Fachanwälte.
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Berliner Zeitung: Green Deal wird Green Desaster: Wie die EU-Klimapolitik die Wirtschaft zerstört
20 Minuten: Noch nie wurden in der Schweiz so wenig Kinder geboren wie jetzt
Damascus University launches “Syria’s Youth Shaping the Future” exhibition
The Faculty of Mechanical and Electrical Engineering at Damascus University inaugurated its annual exhibition on Monday under the slogan “Syria’s Youth Shaping the Future.”
The event brings together several public and private universities, university professors, and representatives of scientific and industrial institutions. It aims to highlight the creativity of Syrian youth, turn academic innovations into practical industrial applications, and strengthen cooperation between universities and the production sector.
The exhibition features more than 155 engineering projects by students from universities across Syria, showcasing innovations in mechanical, electrical, and electronic engineering.
Displayed projects cover renewable energy, automation, robotics, smart control, communications, and engineering software systems, designed under faculty supervision.
The exhibition also underscores student innovation as a key driver of Syria’s technical modernization and reconstruction, contributing to the transformation of scientific knowledge into sustainable national achievements.
Syrian Awqaf Minister meets Muslim World League chief in Jeddah
Syrian Minister of Endowments (Awqaf) Dr. Mohammad Abu al-Khair Shukri discussed with Secretary-General of the Muslim World League Mohammad al-Issa ways to enhance joint cooperation in religious and intellectual fields.
The meeting was held on the sidelines of the “Hajj Conference and Exhibition 1447 AH,” which opened Monday in the Saudi city of Jeddah.
According to the Ministry’s Telegram channel, the two sides discussed the importance of exchanging expertise to serve the tolerant message of Islam, promote the values of moderation and balance globally, continue coordination between religious and intellectual institutions, and consolidate the principles of dialogue and openness.
The meeting comes within the framework of the Syrian Ministry of Awqaf’s plan to strengthen cooperation with endowments ministries across Arab and Islamic
countries. On October 30, Minister Shukri held talks with Indonesian Minister of Religious Affairs Nasaruddin Umar on joint cooperation in the fields of endowments, Islamic advocacy, and religious education.