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Und ewig marschiert der Rechtsextremismus: Die unwissenschaftliche „Mitte-Studie“ der SPD-nahen Friedrich-Ebert-Stiftung

Alle Jahre wieder – nein, genauer: alle zwei Jahre – wird in den Medien die “Mitte-Studie” der Friedrich-Ebert-Stiftung diskutiert. Und wie immer heißt es dann, dass Rechtsextremismus in Deutschland auf dem Vormarsch sei. In den Medien lesen wir von einer „Verfestigung antidemokratischer Einstellungen“ und der „Normalisierung von rechtsextremen Ansichten“. Die Deutschen „misstrauen dem Staat und […]

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HDK: Öcalans Vorschläge können neue Impulse für linke Bewegungen setzen

Der Demokratische Kongress der Völker (HDK) hat nach einer zweitägigen Konferenz unter dem Titel „Sozialismus neu denken“ eine umfangreiche Abschlusserklärung veröffentlicht. Darin betont das Bündnis linker, feministischer und ökologischer Gruppen die Aktualität des Sozialismus angesichts globaler Krisen – und sieht in den politischen Vorschlägen des kurdischen Repräsentanten Abdullah Öcalan eine wichtige Diskussionsgrundlage für eine Neuausrichtung linker Bewegungen.

Die Konferenz, die am 8. und 9. November in Istanbul stattfand, befasste sich mit der Frage, wie unter den Bedingungen von Kapitalismus, autoritären Regimen und eskalierenden Kriegen neue Wege für eine gerechte, solidarische Gesellschaft geebnet werden können. „Die aktuellen Vorschläge Abdullah Öcalans zur Überwindung gewaltsamer Konflikte und zur Förderung interethnischer Solidarität eröffnen neue Möglichkeiten – insbesondere in einer Zeit, in der Völker gegeneinander ausgespielt werden und globale Kriege zunehmen“, heißt es in der am Montag vorgelegten Erklärung.

Sozialismus als globale Notwendigkeit

Die Abschlusserklärung betont die Dringlichkeit sozialistischer Perspektiven in Zeiten wachsender Ungleichheit, autoritärer Gewalt und ökologischer Zerstörung. Kapitalismus und Patriarchat würden die Menschheit an den Rand des Abgrunds treiben. Sozialismus bedeute daher heute mehr denn je den Versuch, eine klassenlose, grenzenlose und geschlechtergerechte Welt zu schaffen.

Dabei dürfe Sozialismus kein starres Dogma sein, sondern müsse sich den sozialen Kämpfen und kulturellen Realitäten in den jeweiligen Regionen anpassen. Eine pluralistische Bewegung, die auf gegenseitiger Anerkennung, Lernprozessen und gemeinsamer Organisation beruht, sei unerlässlich.

Selbstkritik, Geschichte und internationale Perspektive

Mit Blick auf historische Erfahrungen – von der Pariser Kommune über die Oktoberrevolution bis zu antikolonialen Befreiungsbewegungen – spricht sich der HDK für eine kritische Auseinandersetzung mit vergangenen Irrwegen aus. Marxismus sei kein abgeschlossenes Theoriegebäude, sondern müsse sich im Dialog mit feministischen, ökologischen und queeren Perspektiven weiterentwickeln.

Zugleich betont die Erklärung die Rolle der kurdischen Freiheitsbewegung: Die Fähigkeit, unter widrigen Umständen handlungsfähig zu bleiben und neue Ideen zu formulieren – wie etwa Öcalans Konzept des demokratischen Konföderalismus – könne wichtige Impulse für andere Bewegungen weltweit geben. Als praktisches Beispiel wird das politische Modell in Rojava beziehungsweise der Demokratischen Selbstverwaltung von Nord- und Ostsyrien (DAANES) genannt, das auf basisdemokratischen Strukturen, Geschlechtergerechtigkeit und ökologischer Nachhaltigkeit beruhe. Diese Erfahrungen seien ein möglicher Wegweiser für Alternativen zum Nationalstaat und zur kapitalistischen Ordnung.

Für eine internationale Vernetzung sozialer Bewegungen

Der HDK ruft zur internationalen Organisierung von Kämpfen gegen Ausbeutung, Patriarchat und Krieg auf. Lokale Bewegungen könnten nur dann erfolgreich sein, wenn sie sich global vernetzen. „Ein anderes System ist nicht nur möglich, sondern angesichts des drohenden sozialen und ökologischen Kollapses unausweichlich“, heißt es in der Erklärung. „Wir bestehen auf Sozialismus – nicht als abstraktes Ideal, sondern als gemeinsame, konkrete Aufgabe.“

Demokratischer Kongress der Völker

Der HDK wurde 2011 als Organisationsgremium hunderter politischer Parteien, Gruppen und Einzelpersonen gegründet, aus dem ein Jahr später die DEM-Vorgängerin HDP (Demokratische Partei der Völker) hervorging. Der Dachverband ist nicht als Partei aufgestellt, sondern hat eine Rätestruktur als Ausgangspunkt, durch die eine neue Form des Widerstandes entwickelt werden konnte, die den kurdischen Befreiungskampf mit dem Kampf linker, sozialistischer und feministischer Gruppen sowie der Ökologiebewegung in der Türkei vereint hat.

Die Beschlüsse dieses Rates – etwa das Prinzip der demokratischen Selbstverwaltung, die Geschlechterparität, die Vertretung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Trans- und Intersexuellen und queeren Menschen (LGBTIQ), Basisdemokratie und Rätestrukturen als Organisationsform – sind für die HDP beziehungsweise ihre Nachfolgerin DEM bindend.

„Demokratische Republik und gemeinsame Heimat“

Der Leitsatz des HDK lautet „Demokratische Republik und gemeinsame Heimat“. Das Gremium versteht sich als Motor der Demokratisierung in der Türkei und setzt sich für ein Ende von Unterdrückung, Ausbeutung, Polarisierung, Armut, Frauenfeindlichkeit und Verarmung ein. Hauptschwerpunkt des Engagements des HDK ist jedoch eine politische Lösung für die kurdische Frage, die als „Mutter aller Probleme“ begriffen wird, und die Realisierung von gesellschaftlichem Frieden. Unabdingbar dafür sei die Aufhebung der Isolation von Abdullah Öcalan und die Rückkehr an den Verhandlungstisch mit ihm.

https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/theorie-als-verantwortung-hakan-Ozturk-uber-Ocalans-politisches-denken-46797 https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/serxwebun-veroffentlicht-Ocalans-perspektiven-zum-pkk-kongress-46554 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/Cicek-festnahmewellen-gegen-hdk-und-chp-langfristige-strategie-45355 https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/Oko-Okonomie-als-befreiung-sezai-temelli-uber-Ocalans-alternative-zur-kapitalistischen-moderne-48733

 

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Zieht euch warm an: Deutschlands erste Dunkelflaute der Wintersaison

Diesen Monat zeigt sich die ganze Absurdität der deutschen „Energiewende“ wieder besonders eindrucksvoll. Am Wochenende gab es eine massive Reduzierung des Wind- und Solarstroms, die vielerorts weiter anhält. Am Sonntag waren es maximal 7,41 Gigawatt Solar und drei Gigawatt Windenergie. „Phasen wie die nun kommende sind nach unserer Einschätzung nicht sehr selten, sondern sind erfahrungsgemäß […]

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Syria attends KSA’s Hajj and Umrah Conference 2025

SANA - Syrian Arab News Agency - 10. November 2025 - 18:38

Syrian Information Minister Hamza al-Mustafa participated in the fifth edition of the Hajj and Umrah Conference and Exhibition 2025 on Monday by the invitation of the Saudi Ministry of Media, organized in Jeddah under the theme “From the World to Makkah.” The exhibition is hosted from 9-12 November.

Al-Mustafa took part in the opening ministerial session “From Vision to Reality: Integration of Sectors in Serving the Guests of God,” which addressed coordination between governmental, service and media institutions to ensure the success of Hajj seasons.

During his visit, the minister reviewed the operations of the unified media center and its experience in covering Hajj events, praising the significant progress achieved across service, organizational and technological sectors dedicated to pilgrims’ welfare.

He commended the Saudi model of coordination and digital transformation, describing it as a leading example of modern management and integrated organization of large-scale religious gatherings.

Al-Mustafa also highlighted the essential role of media in portraying these efforts and promoting the values of human solidarity represented by Hajj, noting the Kingdom’s advancement in media technologies, field coverage, and the employment of artificial intelligence in managing global communications during Hajj.

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Interne Dokumente: EU-Staaten wollen Chatkontrolle-Gesetz ohne weitere Änderungen

netzpolitik.org - 10. November 2025 - 18:15

Die EU-Staaten wollen Internet-Diensten dauerhaft eine freiwillige Chatkontrolle erlauben. Viele Staaten bedauern, dass es keine ausreichende Mehrheit für eine verpflichtende Chatkontrolle gibt. Weitere Änderungen lehnen sie strikt ab. Wir veröffentlichen das eingestufte Verhandlungsprotokoll und den neuen Gesetzentwurf.

Dänischer Justizminister Peter Hummelgaard. – CC-BY-NC-ND 4.0 Dänische Ratspräsidentschaft

Seit dreieinhalb Jahren streiten die EU-Institutionen über die Chatkontrolle. Die Kommission will Internet-Dienste verpflichten, die Inhalte ihrer Nutzer auf Straftaten zu durchsuchen und diese bei Verdacht an Behörden zu schicken. Das Parlament bezeichnet das als Massenüberwachung und fordert, nur unverschlüsselte Inhalte von Verdächtigen zu scannen.

Die EU-Staaten konnten sich bisher nicht auf eine gemeinsame Position einigen. Vor zwei Wochen hat die dänische Ratspräsidentschaft einen neuen Kompromiss vorgeschlagen. Internet-Dienste sollen freiwillig Chats kontrollieren dürfen, aber nicht dazu verpflichtet werden.

Letzte Woche haben die Ständigen Vertreter der EU-Staaten den Vorschlag diskutiert. Wir veröffentlichen ein weiteres Mal das eingestufte Protokoll der Sitzung.

Die Vertreter diskutierten auf Basis eines vier-seitigen Debatten-Papiers. Am Tag darauf hat die dänische Ratspräsidentschaft einen neuen Gesetzentwurf verschickt, den wir ebenfalls veröffentlichen.

Geisel des Datenschutzes

Die Ratspräsidentschaft sagte zum eigenen Kompromissvorschlag, „dass man sich mehr erhofft habe und mit dem eigenen Vorschlag nicht glücklich sei“. Dänemark hätte die verpflichtende Chatkontrolle gern durchgesetzt. „Die Möglichkeiten seien aber erschöpft.“

Für die Kommission sei es „sehr schwer zu akzeptieren, dass man es nicht geschafft habe, die Kinder besser vor sexuellem Missbrauch zu schützen“. Die Kommission dankte „allen Anwesenden, die versucht hätten, ein anderes und besseres Ergebnis zu erzielen“.

Einige Staaten drückten ebenfalls „ihr Bedauern aus, keine bessere Lösung gefunden zu haben“. Frankreich nutzte drastische Worte: „Wir sind eine Geisel des Datenschutzes und müssen einem Weg zustimmen, den wir eigentlich für nicht ausreichend erachten, nur weil uns nichts anders übrigbleibt.“

Gegen vermeintliche Überwachung

Der Juristische Dienst des EU-Rats hat die Chatkontrolle als rechtswidrig bezeichnet. Die Kommission lässt sich von solcher Kritik nicht beeindrucken. Stattdessen fordert sie: „Mit Blick auf die Zukunft gelte es, bei vergleichbaren Dossiers besser zu kommunizieren.“

Auch die Ratspräsidentschaft kritisiert die Medien: „Jene Medien, die heute gegen vermeintlich vorgesehene Überwachungsmaßnahmen anschreiben, [würden] schon morgen den Staat dafür kritisieren, seine Kinder nicht hinreichend zu schützen.“

Kinderschutz statt Chatkontrolle

Von Anfang an schreiben wir gegen die Chatkontrolle. Noch länger kritisieren wir den Staat für mangelnden Kinderschutz. Schon vor dem Chatkontrolle-Gesetzentwurf kritisierten wir, dass Polizei und Strafverfolger pädokriminelle Inhalte nicht löschen, sondern online lassen. Das passiert bis heute. Eine Bund-Länder-Gruppe hat einen Bericht dazu verfasst. Der soll jedoch geheim bleiben und nicht öffentlich werden.

Die Vorwürfe erinnern an die Auseinandersetzung zu Netz-Sperren in Deutschland um 2010. Schon damals hat die Bundesregierung keine umfassenden Kinderschutz-Konzepte entwickelt, sondern sich ausschließlich auf Netz-Sperren konzentriert. Die Gegner bewiesen, dass Löschen statt Sperren effektiver und nachhaltiger ist. Seitdem beweist die Bundesregierung jedes Jahr, dass wir recht hatten.

Auch in der Debatte um die Chatkontrolle gibt es viele konkrete Vorschläge für besseren Kinderschutz. Die Chatkontrolle-Befürworter verhindern, über diese konkreten Lösungen zu sprechen.

Keine Rede von Überwachung Die Kommission sagte in der Sitzung: "Die von den Unternehmen (im Rahmen der freiwilligen Kooperation) bei der Aufdeckung kinderpornographischen Bildmaterials genutzten Technologien seien dieselben, die auch zur Bekämpfung von Malware und Spam eingesetzt würden: Hier wie dort gebe es keinen Einblick in Inhalte, von einer Überwachung könne deshalb keine Rede sein." Auch diese Aussage ist nicht richtig. Spam-Filter und Chatkontrolle unterscheiden sich grundlegend. Spam-Filter werden in der Regel bei unverschlüsselter Kommunikation wie E-Mail eingesetzt. Diese Spam-Filter lesen den vollständigen Inhalt der Kommunikation, in den allermeisten Fällen speichern die Anbieter die Inhalte auch dauerhaft. Ende-zu-Ende-verschlüsselte Messenger wie Signal kennen den Inhalt der Kommunikation nicht und scannen den deshalb auch nicht. Es gibt weitere grundlegende Unterschiede. Nutzer können Spam-Filter freiwillig ein- und ausschalten, Chatkontrolle ist für sie verpflichtend. Anbieter können Spam-Filter freiwillig nutzen, Chatkontrolle wäre gesetzlich verpflichtend. Spam-Filter suchen mit öffentlichen Listen nach bekannten Inhalten, Chatkontrolle sucht mit geheimen Liste auch nach unbekannten Inhalten. Spam-Filter verschieben erkannte Inhalte in einen anderen Ordner, Chatkontrolle würde erkannte Inhalte automatisch an Behörden schicken. -->

Keine weiteren Änderungen

Die Ratspräsidentschaft erhielt in der Sitzung für ihren Kompromissvorschlag „ohne Gegenstimme breite Unterstützung“. Mehrere EU-Staaten forderten, „über die von der dänischen Präsidentschaft vorgeschlagenen Änderungen hinaus keine weiteren Streichungen vorzunehmen“.

Auch der Vertreter Deutschlands empfiehlt der Bundesregierung, „die dänische Präsidentschaft weiterhin zu unterstützen“. Deutschland soll „aktiv dafür eintreten“, dass „keine weiteren Änderungen am bereits bekannten Rechtstext vorgenommen werden“.

Das sahen nicht alle Verhandler so. Die Kommission und einige Staaten wie Spanien und Ungarn forderten, die „Pflicht zur Aufdeckung von Missbrauchsdarstellungen […] zumindest für öffentlich zugängliche Webseiten beizubehalten“. Das lehnte die Ratspräsidentschaft ab, weil damit neue Fragen aufkommen und Zeit verloren geht.

Die Bundesdatenschutzbeauftragte kritisierte am Tag der Rats-Verhandlungen weitere Teile des Gesetzentwurfs. Freiwilliges Scannen erfolgt ohne Rechtsgrundlage und damit rechtswidrig. Ein Ausschluss von Jugendlichen schränkt digitale Teilhabe ein. Eine verpflichtende Altersverifikation kann zur weitgehenden Abschaffung der Anonymität im Netz führen. Und Berichtspflichten für Diensteanbieter schaffen Anreize, Scanning als faktisch verpflichtend durchzuführen.

Einvernehmen zur Stoßrichtung

Die EU-Staaten diskutierten diese Elemente am Mittwoch nicht. Die Ständigen Vertreter sprachen ausschließlich über das vier-seitige Debatten-Papier. Die Ratspräsidentschaft schlussfolgerte, dass „dass Einvernehmen zur vorgeschlagenen neuen Stoßrichtung bestehe“.

Am Donnerstag hat die dänische Ratspräsidentschaft einen neuen Gesetzentwurf verschickt. Übermorgen tagt wieder die Arbeitsgruppe Strafverfolgung. Dort werden die Staaten den Gesetzentwurf detailliert besprechen.

Hier das Dokument in Volltext:

  • Geheimhaltungsgrad: Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch
  • Datum: 5. November 2025
  • Von: Ständige Vertretung der BRD bei der EU
  • An: Auswärtiges Amt
  • Kopie: BKAmt, BMF, BMI, BMJ, BMWE
  • Betreff: 3003. AStV (2. Teil) vom 5. November 2025
  • Hier: TOP 36: (Child Sexual Abuse) Einigung auf „way forward“
  • Zweck: Zur Unterrichtung
  • Geschäftszeichen: Pol 350.1.3
  • DKOR-ID: BRUEEU_2025-11-05_77277
Child Sexual Abuse: Einigung auf „way forward“ I. Zusammenfassung und Wertung

DNK PRÄS erhielt im heutigen AStV ohne Gegenstimme breite Unterstützung für das von ihnen vorgeschlagene (in Dokument 14032/25 skizzierte) weitere Vorgehen zur „Verordnung zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern“.

In einem eindrücklichen Appell dankte KOM allen Anwesenden, die versucht hätten, ein anderes und besseres Ergebnis zu erzielen. Die über Internetplattformen geteilten Bilder und Filme seien regelmäßig die einzige Möglichkeit für Strafverfolgungsbehörden, um überhaupt auf sexuellen Missbrauch von Kindern aufmerksam zu werden. Die betroffenen Kinder seien meist zu jung, um zu verstehen, was ihnen widerfährt; zudem stammten die Täter nicht selten aus dem näheren Umfeld. Die von den Unternehmen (im Rahmen der freiwilligen Kooperation) bei der Aufdeckung kinderpornographischen Bildmaterials genutzten Technologien seien dieselben, die auch zur Bekämpfung von Malware und Spam eingesetzt würden: Hier wie dort gebe es keinen Einblick in Inhalte, von einer Überwachung könne deshalb keine Rede sein. Im Internet gebe es eine regelrechte Flut von Bildern und Filmen, die sexuellen Missbrauch darstellten und die Opfer immer und immer wieder an die schlimmsten Momente ihres Lebens erinnerten. Dass allein diese Bilder eine schwerwiegende Verletzung der Grundrechte der Opfer bedeuten, finde in der Diskussion aber kaum Beachtung. Insgesamt sei es für KOM sehr schwer zu akzeptieren, dass man es nicht geschafft habe, die Kinder besser vor sexuellem Missbrauch zu schützen. Es sei nun aber richtig und wichtig, voranzuschreiten, da man sich in einem Wettlauf mit der Zeit befinde. KOM dankte in diesem Zusammenhang der DNK PRÄS ausdrücklich für ihr hohes Tempo. Es müsse weiterhin alles getan werden, um die durch das Auslaufen der Interims-VO im April 2026 drohende Verschlechterung des heutigen Status Quo soweit möglich zu vermeiden (ebenso GRC). Das Bewusstsein, dass die Zeit drängt und die Triloge dauern werden, müsse nun auch in den Hauptstädten reifen. Mit Blick auf die Zukunft gelte es, bei vergleichbaren Dossiers besser zu kommunizieren.

Vorsitz stimmte diesen Ausführungen zu und merkte an, dass jene Medien, die heute gegen vermeintlich vorgesehene Überwachungsmaßnahmen anschreiben, schon morgen den Staat dafür kritisieren würden, seine Kinder nicht hinreichend zu schützen.

Mehrere MS drückten ihr Bedauern aus, keine bessere Lösung gefunden zu haben (FRA: „Wir sind eine Geisel des Datenschutzes und müssen einem Weg zustimmen, den wir eigentlich für nicht ausreichend erachten, nur weil uns nichts anders übrigbleibt“; weniger drastisch auch ESP, HUN, IRL, EST). Einige wiesen auf für sie wichtige Punkte hin, ohne dass sich hierzu ein einheitliches Bild ergeben hätte. Ich unterstützte den DNK Vorgehensvorschlag und betonte u.a. die große Bedeutung des EU-Zentrums.

Abschließend schlussfolgerte Vorsitz, dass Einvernehmen zur vorgeschlagenen neuen Stoßrichtung bestehe. DNK PRÄS werde den vorliegenden Rechtstext entsprechend überarbeiten und schnellstmöglich vorlegen.

II. Handlungsempfehlungen

Wir sollten DNK PRÄS weiterhin unterstützen und dabei schon aus Zeitgründen aktiv dafür eintreten, dass über die heute im AStV konsentierten Neuerungen hinaus keine weiteren Änderungen am bereits bekannten Rechtstext vorgenommen werden.

III. Im Einzelnen

Vorsitz skizzierte eingangs entlang Dokument 14032/25 (liegt in Berlin vor) das bisherige, erfolglose Vorgehen und den infolgedessen unterbreiteten Vorschlag, verpflichtende Aufdeckungsanordnungen aus der Verordnung zu streichen und eine dauerhafte Verlängerung der freiwilligen Zusammenarbeit nach der Interim-VO aufzunehmen. Vorsitz betonte dabei, dass man sich mehr erhofft habe und mit dem eigenen Vorschlag nicht glücklich sei, da er polizeiliche Belange und damit den Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch abschwäche. Die Möglichkeiten seien aber erschöpft.

Einige MS wiesen auf für sie bedeutsame Punkte hin: Es sei wichtig, über die von DNK PRÄS vorgeschlagenen Änderungen hinaus keine weiteren Streichungen vorzunehmen, auch wenn der Mehrwert des Verordnungstexts an manchen Stellen infolge der Herausnahme verpflichtender Aufdeckungsanordnungen geringer ausfalle (FRA). Der Bürokratieaufwand sei möglichst gering zu halten (HUN). Eine Pflicht zur Aufdeckung von Missbrauchsdarstellungen solle zumindest für öffentlich zugängliche Webseiten beibehalten werden (ESP, HUN; ebenso KOM; ablehnend aber DNK PRÄS unter Hinweis auf damit einhergehende neue Fragen und infolgedessen drohenden weiteren Zeitverlusts).

Ich unterstützte den DNK Vorgehensvorschlag. DEU messe der Bekämpfung der Kinderpornographie höchste Priorität bei, eine Verstetigung der rechtlichen Grundlage bei Beachtung von Grundrechten sei von großer Bedeutung. Die Einrichtung des EU-Zentrums werde einen wichtigen Mehrwert leisten. DNK PRÄS und KOM wiesen daran anknüpfend ausdrücklich darauf hin, dass das EU-Zentrum auch ohne verpflichtende Aufdeckungen einen Mehrwert biete, etwa beim Risikomanagement, bei der Entwicklung technischer Maßnahmen zur Risikominimierung, bei der Entgegennahme von Hashwerten und der Einstufung des entsprechenden Bildmaterials als kinderpornographisch, bei der Prävention und bei der Opferbetreuung. Längerfristig sei es zudem von Vorteil, eine europäische Unabhängigkeit vom in den USA angesiedelten NCMEC zu erreichen.

Weitere Wortmeldungen blieben sehr kurz: EST unterstütze das DNK Vorgehen ausdrücklich. CZE gab an, aufgrund der neuen Regierung keine Position zu haben. LUX und SWE bekannten sich zum Kindesschutz und gaben an, sich nach Vorlage des Rechtstextes näher zu äußern.

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Die falschen Temperaturangaben, welche die alarmistische Agenda der COP30 stützen

Chris Morrison, THE DAILY SCEPTIC

In den nächsten zwei Wochen der COP30 werden drei beliebte Klimaszenarien unermüdlich verbreitet werden, um die schnell verblassende Phantasterei der radikalen Linken vom Netto-Null-Ziel zu fördern. Diese sind: das Überschreiten einer globalen „Schwelle” von 1,5 °C, was zu einem Temperaturanstieg führt, der außer Kontrolle gerät; vom Menschen verursachte Kipppunkte, die unvorstellbare Naturkatastrophen hervorrufen; und die Zuordnung einzelner Unwetterereignisse zum Einsatz natürlicher Kohlenwasserstoffe. Die Zahl 1,5 °C ist eine bedeutungslose Zahl, die von Politikern und Aktivisten erfunden wurde, um die Aufmerksamkeit auf Netto-Null zu lenken; Kipppunkte sind Unsinn aus Klimamodellen; und dasselbe gilt für die Zuordnung von Ereignissen anhand von Kristallkugeln. Keine dieser Behauptungen wird durch glaubwürdige wissenschaftliche Beweise und Beobachtungen gestützt. Das ist natürlich der Grund, warum die politische Elite den wissenschaftlichen Untersuchungsprozess verworfen, jede abweichende Diskussion verboten und abgesagt und die Angelegenheit für „settled” erklärt hat.

Der grundlegende Betrug ist die Temperatur. Es heißt, die Welt erwärme sich dramatisch, was zu Kipppunkten und einer Verschärfung extremer Wetterereignisse führe. Die Veränderungen sollen in beispiellosem Tempo voranschreiten und in erster Linie durch den Anstieg des Kohlendioxidgehalts in der Atmosphäre verursacht werden, der wiederum vom Menschen verursacht wird. Tatsächlich ist der Temperaturanstieg gering, etwa 1 °C über 200 Jahre (unter Berücksichtigung aller gefälschten Temperaturschätzungen und durch städtische Hitze verfälschten Messungen), und ähnliche Anstiege sind sowohl in historischen als auch in paläontologischen Aufzeichnungen weit verbreitet. Die jüngsten „heißesten jemals gemessenen“ Temperaturanstiege gab es auch in der Vergangenheit – plötzliche Temperaturänderungen werden durch plötzliche lokale Ereignisse wie Vulkanausbrüche verursacht. So hat der Unterwasservulkan Hunga Tonga im Jahr 2022 große Mengen Wasserdampf in die obere Atmosphäre abgegeben, ein „Treibhaus”-Erwärmungsereignis, das durch eine starke El-Niño-Oszillation in jüngster Zeit noch verstärkt worden sein dürfte. Aktuelle genaue Satellitenmessungen zeigen, dass die globale Temperatur im Jahr 2025 insgesamt wieder gesunken ist.

Glauben Sie mir nicht einfach blind, was diese natürliche Bewegung angeht. Professor Mark Maslin ist Professor für etwas, das als Erdsystemwissenschaft an der UCL bezeichnet wird, und einer der Autoren eines aktuellen Berichts über Kipppunkte, der rechtzeitig zur COP30 veröffentlicht worden ist. Diese spezielle, auf Computermodellen basierende Behauptung legt nahe, dass Warmwasserkorallen möglicherweise bereits ihre „thermischen Kipppunkte” überschritten haben, obwohl Korallen seit Hunderten von Millionen von Jahren existieren und in Gewässern mit Temperaturen zwischen 24 und 32 °C überleben. Es scheint sich um den gleichen Mark Maslin zu handeln, der 1999 als bescheidener Geografie-Dozent eine Abhandlung verfasste, in der er schrieb, dass die meisten großen Klimaveränderungen mit Schwankungen von mehreren Grad höchstens auf einer Zeitskala von einigen Jahrhunderten, manchmal Jahrzehnten „und vielleicht sogar einigen Jahren” stattfanden. Heute jammert er, dass „die Erde bereits unbewohnbar wird”, während die Klimapolitik zum Aufbau „eines neuen politischen und sozioökonomischen Systems” beiträgt. Im Jahr 2018 gehörte er zu einer Reihe von Ökoaktivisten, die einen Brief an den Guardian unterzeichneten, in dem sie erklärten, dass sie nicht länger „ihre Glaubwürdigkeit verleihen” würden, indem sie über Klimawandel-Skeptizismus debattieren.

Kein Wunder, dass Leute wie Maslin – natürlich ein regelmäßiger Gast bei der BBC, wenn es um alle gelehrten Fragen zum Klimawandel geht – sich aus der klimawissenschaftlichen Debatte zurückgezogen haben. Die Verbindung zwischen CO₂-Werten und steigenden Temperaturen, um daraus politisches Kapital für die Linke zu schlagen, stützt sich auf Beobachtungen aus nur wenigen Jahren. Erweitert man die Beobachtungen auf Hunderte und dann Hunderte von Millionen von Jahren, ergibt sich ein anderes Bild. Manchmal steigen und fallen die Temperaturen gleichzeitig mit dem CO₂-Gehalt, manchmal nicht. Manchmal steigt der CO₂-Gehalt sogar vor den Temperaturen, meistens jedoch nicht. Die einfache Erklärung, dass Treibhausgase wie CO₂ bei Überschreiten bestimmter Konzentrationen „gesättigt” sind und die Erwärmung logarithmisch abfällt, ist eine wissenschaftliche Hypothese oder Meinung, die jedoch angesichts der Beobachtungsdaten aus der Vergangenheit durchaus plausibel ist.

Betrachten wir einige dieser Beobachtungen, beginnend mit den Langzeitaufzeichnungen über 600 Millionen Jahre. Die folgende Grafik zeigt eine große Divergenz zwischen Temperatur und CO₂:

Über einen Zeitraum von 600 Millionen Jahren ist es schwierig, einen allgemeinen Zusammenhang zwischen Temperatur und Gas zu beobachten. Es ist jedoch anzumerken, dass über einen Zeitraum von 600 Millionen Jahren der CO₂-Gehalt in der Atmosphäre im Allgemeinen auf das heute fast nicht mehr vorhandene Niveau gesunken ist. Wie wir in den letzten 40 Jahren gesehen haben, führen selbst geringe Anstiege des CO₂-Gehalts zu einem signifikanten Wachstum der Biomasse auf dem gesamten Planeten. All dieses CO₂ war gut für die Dinosaurier, die bis vor 66 Millionen Jahren die Erde bevölkerten, als die Werte mehr als dreimal so hoch waren wie heute. Das kleine Plus war auch gut für den Menschen, da die Ernteerträge in letzter Zeit stark gestiegen sind und dazu beigetragen haben, die natürlich auftretende Hungersnot weltweit zu lindern.

Diese Aufzeichnungen sind natürlich sehr langfristig und werden aus Proxies zusammengestellt, deren Genauigkeit nur wenige tausend Jahre beträgt. In den unmittelbareren Aufzeichnungen finden wir zusätzliche und schlüssige Beweise dafür, dass CO₂ nicht der wichtigste Klimaregulator ist. Die Temperaturen im Mittelalter waren ähnlich wie heute, möglicherweise noch etwas höher in der Römerzeit und oft 3-4 °C höher im Holozän-Temperaturmaximum vor etwa 8.000 bis 5.000 Jahren. Während dieser Zeiträume war der CO₂-Gehalt mit etwa 260 ppm bemerkenswert stabil, ein Wert, der für die Erhaltung des Lebens auf der Erde eigentlich gefährlich niedrig ist. Der berüchtigte 1000-jährige Temperatur-„Hockeyschläger” von Michael Mann beseitigte das Verbindungsproblem, indem er die mittelalterliche Warmzeit und die darauf folgende kleine Eiszeit abschaffte, die bis etwa 1800 dauerte.

Bemerkenswerte neue wissenschaftliche Erkenntnisse deuten darauf hin, dass abrupte Temperaturanstiege bereits seit der eisfreien Jurazeit vor über 150 Millionen Jahren ein Merkmal des globalen Klimas waren. Wie der jüngere Maslin bezeugen kann, sind dramatische Temperaturänderungen in 1500-Jahre-Zyklen in Grönland und im Nordatlantik bekannt. Eine Gruppe französischer Wissenschaftler unter der Leitung von Slah Boulila von der Sorbonne hat jedoch weltweit große Temperaturanstiege festgestellt, die Millionen von Jahren zurückreichen. Die Wissenschaftler stellten innerhalb weniger Jahrzehnte eine Erwärmung bis zu 15 °C fest, was „auf abrupte und gravierende Veränderungen im Klima der Erde in der Vergangenheit hindeutet”. Die 1500-Jahre-Zyklen werden oft nach den Wissenschaftlern, die sie entdeckt haben, als Dansgaard-Oeschger-Ereignisse (DO) bezeichnet. Einige Wissenschaftler haben die ursprünglichen DO-Ergebnisse heruntergespielt und vermutet, dass die kurzfristigen Temperaturanstiege von etwa 1,5 °C durch spezifische Schwankungen der Eisschilde und der umgebenden Gewässer in der nördlichen Hemisphäre verursacht worden seien.

Die französischen Wissenschaftler merken jedoch an: „Der 1500-Jahre-Zyklus ist in beiden Hemisphären, in anderen Ozeanen und auf Kontinenten dokumentiert.“ Ihre Arbeit soll die globale Natur von DO-ähnlichen Ereignissen untermauern, insbesondere, dass ihre potenzielle Hauptursache unabhängig von der Dynamik der Eisschilde ist. Unterdessen mehren sich die wissenschaftlichen Hinweise darauf, dass die Temperaturen vor einigen tausend Jahren deutlich höher waren. Eine aktuelle Studie hat ergeben, dass die Pflanze Ceratopteris vor 8000 Jahren in 40° nördlicher Breite in Nordchina wuchs, was auf Wintertemperaturen hindeutet, die 7,7 °C höher waren als heute. Eine andere Studie fand Arten von Weichtieren, die vor 9000 Jahren in der arktischen Region Spitzbergen lebten und auf Temperaturen hindeuten, die 6 °C höher waren.

Die derzeitige Netto-Null-Fantasie basiert darauf, dass man winzige Temperaturanstiege, die offen gesagt nicht einmal richtig gemessen werden, zu einer Katastrophe hochstilisiert, CO₂-Anstiege verteufelt, die der Erde helfen, zu einer gesünderen Biosphäre und einem gesünderen atmosphärischen Gleichgewicht zurückzukehren, mit Hilfe von minderwertigen Computermodellen „Kipppunkte“ erfindet und die Intelligenz mit nicht überprüfbaren Geschichten beleidigt, in denen behauptet wird, dass die Menschen das Wetter verschlechtern.

Und sie bezeichnen uns Skeptiker als „Leugner“.

Chris Morrison is the Daily Sceptic’s Environment Editor. Follow him on X.

Link: https://wattsupwiththat.com/2025/11/07/the-false-temperature-claims-that-underpin-the-cop30-alarmist-agenda/

Übersetzt von Christian Freuer für das EIKE

 

Der Beitrag Die falschen Temperaturangaben, welche die alarmistische Agenda der COP30 stützen erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.

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Bürgergeld und Neue Grundsicherung: So ändern sich Zuverdienst und Freibeträge

Lesedauer 3 Minuten

Die Bundesregierung arbeitet an einer Neuordnung der Grundsicherung für Arbeitsuchende ab 2026. Parallel dazu empfiehlt der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesfinanzministerium ein neues Modell für Zuverdienst und Freibeträge. Für Leistungsberechtigte stellt sich damit eine wichtige Frage:

Lohnt sich Arbeit neben der Grundsicherung künftig mehr – oder verlieren gerade kleine Jobs an Attraktivität?

Neue Grundsicherung ab 2026: Systemwechsel mit klarer Ausrichtung

Die geplante Reform zielt auf ein einheitlicheres System der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Das Bürgergeld soll ab 1. Juli 2026 in eine neu strukturierte Grundsicherung überführt werden. Ziel ist es, Leistungen stärker an Erwerbsarbeit auszurichten, Doppelstrukturen abzubauen und Verwaltungsabläufe zu vereinfachen.

Für Betroffene bedeutet dies: Unterstützung bleibt möglich, soll aber enger an nachgewiesene Bedürftigkeit, aktive Arbeitssuche und Mitwirkung gekoppelt werden. Die Empfehlungen des Wissenschaftlichen Beirats dienen dabei als einflussreiche Vorlage.

Ziel der Reform: Mehr Anreize für reguläre Beschäftigung

Der Beirat kritisiert die bisherige Zuverdienstlogik als unübersichtlich und teilweise widersprüchlich. Unterschiedliche Freibetragsstufen, abrupte Sprünge bei der Anrechnung und komplizierte Berechnungen erschweren Betroffenen die Planung. Vorgeschlagen wird ein Modell, das klarer, berechenbarer und stärker auf reguläre Beschäftigung ausgerichtet ist.

Wer in größerem Umfang arbeitet, soll verlässlich mehr Einkommen behalten, statt durch den Leistungsbezug gebremst zu werden.

Diese Vorschläge haben empfehlenden Charakter, prägen aber die politische Debatte und erste Entwürfe bereits erkennbar mit.

Minijobs bis 603 Euro: Vorschlag zur vollständigen Anrechnung

Besonders umstritten ist der Ansatz für Einkommen bis zur Minijobgrenze. Für 2026 wird eine Anhebung dieser Grenze auf rund 603 Euro im Monat erwartet. Der Beirat schlägt vor, Verdienste bis zu dieser Grenze vollständig auf die Grundsicherung anzurechnen. Ein zusätzlicher Freibetrag im Bereich kleiner Nebenjobs wäre damit nicht mehr vorgesehen.

Das hätte spürbare Folgen: Wer beispielsweise 100 oder 300 Euro hinzuverdient, würde diesen Betrag vollständig mit der Leistung verrechnen. Der finanzielle Vorteil eines Minijobs fiele für viele Leistungsberechtigte weg oder wäre deutlich geringer als bisher.

Die politische Diskussion hierzu ist noch nicht abgeschlossen. Klar ist aber: Dieses Modell verschiebt den Fokus weg von Minijobs hin zu umfassenderen, sozialversicherungspflichtigen Tätigkeiten.

30-Prozent-Freibetrag: Bessere Perspektiven oberhalb der Minijobgrenze

Für Einkommen oberhalb der Minijobgrenze empfiehlt der Beirat einen einheitlichen Freibetrag von 30 Prozent des Bruttolohnes. Dieser Anteil soll anrechnungsfrei bleiben. Damit wächst das verfügbare Einkommen mit jeder zusätzlichen Arbeitsstunde nachvollziehbar und ohne Brüche.

Die Wirkung zeigt sich vor allem bei Menschen, die bereit sind, mehr als nur ein geringfügiges Beschäftigungsniveau zu leisten: Wer eine Teilzeit- oder Vollzeitstelle annimmt, soll klar erkennen, dass sich der Schritt aus dem Leistungsbezug lohnt.

Das Modell setzt allerdings voraus, dass entsprechende Stellen tatsächlich vorhanden sind und für Leistungsberechtigte erreichbar bleiben. Ob diese Voraussetzung überall erfüllt wird, ist offen und muss an der Realität des Arbeitsmarkts gemessen werden.

Mehr „Fordern“: Strengere Mitwirkungspflichten geplant

Parallel zur Neuordnung der Freibeträge rückt der Reformkurs das Prinzip „Fordern“ stärker in den Mittelpunkt. Für erwerbsfähige Leistungsberechtigte zeichnen sich folgende Punkte ab:

Verbindlichere Teilnahme an Maßnahmen, engere Überprüfung der Arbeitsbereitschaft und Möglichkeiten für Sanktionen, wenn zumutbare Angebote wiederholt abgelehnt werden.

Die geplante Grundsicherung verknüpft finanzielle Unterstützung damit noch deutlicher mit der Erwartung, jede realistische Beschäftigungschance zu nutzen. Für Betroffene bedeutet dies mehr Druck, aber auch mehr Klarheit, welche Pflichten gelten.

Regelsätze 2026: Nullrunde trotz steigender Belastungen

Für das Jahr 2026 soll der Regelsatz für alleinstehende erwachsene Leistungsberechtigte nach aktuellem Stand bei 563 Euro im Monat bleiben. Hintergrund sind die gesetzlichen Berechnungsvorgaben, die rechnerisch keine Erhöhung, aber auch keine Absenkung ergeben.

Für Betroffene entsteht damit eine faktische Nullrunde, obwohl Ausgaben für Wohnen, Energie und Lebensmittel weiter steigen.

In dieser Situation gewinnen Zuverdienstmöglichkeiten an Bedeutung. Ein Modell, das kleine Jobs abwertet und vor allem höhere Einkommen begünstigt, trifft jedoch besonders diejenigen, die aus gesundheitlichen, regionalen oder familiären Gründen nur eingeschränkt arbeiten können.

Was bereits feststeht – und was noch veränderbar ist

Für die Einordnung ist wesentlich, dass es sich bei den Vorschlägen des Wissenschaftlichen Beirats lediglich um Empfehlungen handelt, die noch keine verbindliche Rechtslage darstellen.

Die Einführung einer neuen Grundsicherung ab Mitte 2026 wird zwar politisch vorbereitet, doch insbesondere die konkrete Ausgestaltung der Freibeträge und Anrechnungsregeln ist weiterhin Gegenstand von Verhandlungen. Bis ein entsprechendes Gesetz endgültig beschlossen ist, gelten die derzeitigen Bürgergeld-Regelungen unverändert fort.

Für Leistungsberechtigte ist wichtig: Planungen auf Basis der neuen Modelle sollten immer mit dem Hinweis erfolgen, dass Änderungen im Gesetzgebungsverfahren möglich sind. Nur der endgültige Gesetzestext entscheidet darüber, wie Zuverdienst ab 2026 tatsächlich angerechnet wird.

Was Betroffene jetzt konkret tun können

Wenn Sie Bürgergeld oder künftig die neue Grundsicherung beziehen, lohnt ein genauer Blick auf Ihre Einkommenssituation. Prüfen Sie, ob sich Ihr aktueller Nebenverdienst unter den bestehenden Regeln rechnet, und beobachten Sie die weitere Entwicklung der Reform, besonders die Frage, ob ein Freibetrag für Minijobs bleibt oder entfällt.

Planen Sie neue Jobs, Arbeitszeiterhöhungen oder Umschulungen möglichst mit dem Ziel einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, da diese im Reformmodell klar begünstigt wird, und nutzen Sie unabhängige Beratungsangebote, wenn Jobcenter-Berechnungen unklar sind oder Sie aufgrund neuer Regeln finanzielle Nachteile befürchten.

So sichern Sie sich Handlungsfähigkeit in einem System, das stärker auf Eigenverantwortung setzt und zugleich das Risiko birgt, bestimmte Gruppen zusätzlich zu belasten.

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Bürgergeld: Verfassungswidrige Unterdeckung des Existenzminimums durch den Regelbedarf

Lesedauer 2 Minuten

War das menschenwürdige Existenzminimum durch den Regelbedarf 2022 für alle Leistungsbezieher nach dem SGB 2 gedeckt?

Der Kläger und Leistungsempfänger begehrt die Feststellung der Verfassungswidrigkeit und die Korrektur dieser verfassungswidrigen Zahlung in Form eines monatlichen Mehrbedarfs in Höhe von 100,00 € für jeden Pandemiemonat.

Weil die tatsächlichen Mehrkosten der Corona-Pandemie hätten das Leben für arme Haushalte deutlich teurer gemacht, weil Mehrausgaben wegen teils stark gestiegener Lebensmittelpreise anfielen und sich die Armutslagen bis hin zu extremen Mangel- und Notsituationen wegen des Wegfalls von Schulmittagessen sowie Angebote der Tafeln deutlich verschärfen hätten.

Der Regelbedarf für Alleinstehende gemäß § 20 Abs. 1 SGB II genügte Januar bis April 2022 den verfassungsrechtlichen Anforderungen, so das LSG Baden-Württemberg mit Beschluss vom 05.11.2024 – L 2 AS 3642/22 – Revision anhängig beim BSG Az. B 4 AS 5/25 R.

Dem 4. und 7. Senat des Bundessozialgerichts wird nun in 3 Verfahren zur Grundsicherung nach dem SGB 2 folgende Frage vorgelegt:

1. B 4 AS 5/25 R – ( LSG Baden-Württemberg, L 2 AS 3642/22, 05.11.2024 )- Waren die nach § 20 SGB II bestimmten Regelbedarfe der Regelbedarfsstufe 1 im Jahr 2022 verfassungskonform?

2. B 7 AS 30/24 R – ( LSG NRW, L 12 AS 1814/22, 13.12.2023 )

Waren die nach § 20 SGB II bestimmten Regelbedarfe der Regelbedarfsstufe 1 im Jahr 2022 verfassungskonform?

3. B 7 AS 20/24 R – ( LSG Berlin-Brandenburg, L 18 AS 279/23, 18.10.2023 )

Waren die nach § 20 SGB II bestimmten Regelbedarfe der Regelbedarfsstufe 1 in den Monaten September und Oktober 2022 verfassungskonform?

Rechtstipp vom Sozialrechtsexperten zum SGB 12:

1. B 8 SO 4/24 R – ( LSG Baden-Württemberg, L 7 SO 1468/22, 17.11.2022 )

Waren die nach § 29 SGB XII bestimmten Regelsätze in der 1. Hälfte des Jahres 2022 verfassungskonform?

2. B 8 SO 5/24 R -( LSG Baden-Württemberg, L 7 SO 296/23, 27.04.2023 )

Waren die nach § 29 SGB XII bestimmten Regelsätze in der 2. Hälfte des Jahres 2022 verfassungskonform?

Praxistipp

Bürgergeld: Erhöhungen gleichen Kaufkraftverluste in früheren Jahren nicht aus (Kurzexpertise von Dr. Irene Becker)
Zusammenfassung und Einordnung aus Paritätischer Perspektive.

Die entscheidenden Aussagen:

1. In den drei Jahren 2021 bis Ende 2023 haben die Leistungsbeziehenden in der Grundsicherung / Bürgergeld massive Kaufkraftverluste erlitten. Besonders gravierend waren die Kaufkraftverluste in den beiden Jahren 2022 und 2023 – auch bei Gegenrechnung der Einmalleistung 2022 (Energiepreispauschale für Erwerbstätige und Rentner/innen).

Trotz der in der Öffentlichkeit gelegentlich als „hoch“ bezeichneten Anpassung mit der Einführung des Bürgergelds um 11,7 Prozent zum 1. Januar 2023 ergibt sich in der Gesamtbetrachtung des Jahres ein massiver Kaufkraftverlust.

Zur Vermeidung eines Kaufkraftverlustes hätte der Regelbedarf für eine alleinstehende Person bereits im Januar 2023 bei 527 Euro statt 503 Euro liegen müssen.

Kurzanmerkung vom Bürgergeld- Experten

1. Hoffnungslos sind die Klagen nicht, aber immer wieder höre ich von Rechtsanwälten, dass die Kläger in der Regel immer den selben Fehler machen:

2. Die Leistungsbezieher liegen in der Beweislage nachzuweisen, dass der Regelsatz 2022 – verfassungswidrig war, geschwächt durch den Kaufkraftverlust und dadurch bedingter Mehrausgaben.

3. Sie müssen aber auch direkt nachweisen, zum Beispiel durch schriftliche Festhaltung ihrer Ein -und Ausgaben, dass der Regelsatz zu niedrig bemessen war. Leistungsempfänger verweisen aber in der Regel – nur auf Gutachten und diese sind nach Meinung der Gerichte – nicht immer präzise genug.

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„Trumpsche Gesetzgebungspraktiken“: Max Schrems kritisiert Grundrechte-Kahlschlag

netzpolitik.org - 10. November 2025 - 17:34

Die Europäische Kommission plant offenbar eine DSGVO-Reform mit der Abrissbirne. Der Datenschutzexperte Max Schrems und die Organisation noyb lassen kein gutes Haar an dem Vorschlag, den wir veröffentlichten. Die Pläne würden „40 Jahre europäische Grundrechtsdoktrin über den Haufen“ werfen.

Wrecking ball demolishes old wall. 3D illustration Wrecking ball demolishes old wall. 3D illustration. Copyright: xZoonar.com/CigdemxSimsekx 20374107 – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Zoonar

Max Schrems ist eigentlich schwer aus der Ruhe zu bringen. Der Jurist aus Österreich zerrte unter anderem Facebook vor Gericht, treibt Datenschutzbehörden vor sich her und brachte vor dem Europäischen Gerichtshof gleich zwei transatlantische Datenabkommen zu Fall. Doch bei einer spontan anberaumten Pressekonferenz am Montagmorgen merkt man selbst ihm eine gewisse Fassungslosigkeit an.

Noch vor wenigen Wochen war der Gründer der Nichtregierungsorganisation noyb auf Einladung der Europäischen Kommission in Brüssel. Die Meinung bei einem Treffen zur Zukunft der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) war einhellig, so erzählt es Schrems: Es gibt Reformbedarf, aber der müsse sorgfältig austariert werden. Ein für 2026 geplanter Fitness-Check sei der richtige Rahmen dafür. Eine große Reform werde weder von Verbänden noch von der Wirtschaft gewünscht.

Noch Anfang November gingen deshalb alle Beobachter:innen davon aus, dass die DSGVO im geplanten Gesetz zum „digitalen Omnibus“ nicht wesentlich angefasst wird. Mit dem Paket will die Kommission Teile ihrer Digitalregulierung vereinfachen.

Im Laufe der vergangenen Woche dann kocht die Brüsseler Gerüchteküche. Die Anzeichen verdichten sich, dass die Kommission am 19. November überraschend weitreichende Änderungen vorschlagen wird. Am Freitag platzt die Bombe: Wir veröffentlichen die Entwürfe der Kommission, die belegen, dass die Kommission eine Reform mit der Abrissbirne plant.

„Das wäre der extremste Angriff auf die Privatsphäre der Europäer:innen im Zeitalter der DSGVO“, schreibt Schrems in einer Pressemitteilung. „Im Kern handelt es sich um einen massiven Deregulierungsversuch, der 40 Jahre europäische Grundrechtsdoktrin über den Haufen wirft.“

Freifahrtschein für Werbe-Tracking und Datenhändler

Nach der Lektüre des ersten Entwurfs sei klar, dass der Schaden für die DSGVO riesig wäre, so Schrems weiter. Dem Gesetz, das die Europäische Kommission selbst gerne als weltweiten Goldstandard im Datenschutz feiert, drohe ein „Tod durch 1.000 Schnitte“. Große Teile des Entwurfs würden gegen europäische Konventionen, die Charta der Grundrechte und die ständige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs verstoßen.

Das wohl größte Schlupfloch könnte laut noyb durch eine Neudefinition dessen entstehen, was als personenbezogenes Datum zu verstehen und somit von der DSGVO erfasst sei. Weitgehend ausgenommen werden sollen nämlich offenbar pseudonymisierte Daten, also solche, bei denen Firmen die Daten nicht einem Namen zuordnen, sondern einem Pseudonym wie „user12473“ oder einer ID aus einem Tracking-Cookie. Die EU-Kommission wolle hier einen „subjektiven Ansatz“ einführen, bei dem Daten nicht mehr als personenbezogen gelten, wenn ein Unternehmen die Person hinter dem Pseudonym nicht identifizieren könne.

Erst vor wenigen Tagen hatte eine Recherche von netzpolitik.org mit internationalen Partnermedien demonstriert, wie leicht sich aus pseudonymisierten Daten metergenaue Bewegungsprofile erstellen lassen. Das Rechercheteam erhielt von Datenhändlern kostenlos Datensätze mit 278 Millionen Standortdaten aus Belgien. Die Daten enthalten weder Namen noch Telefonnummern, sondern nur pseudonyme Identifier, und doch war es möglich, mit den Daten das Leben von Spitzenpersonal der Europäischen Union auszuspionieren.

Während sich die EU-Kommission besorgt über die Recherchefunde äußerte und neue Sicherheitshinweise für ihre Beamten veröffentlichte, würde ihr Vorschlag für den digitalen Omnibus die aufgedeckte Praxis legalisieren, so Schrems. „Dies würde bedeuten, dass ganze Industriezweige, die mit Pseudonymen oder zufälligen ID-Nummern arbeiten, nicht mehr (vollständig) von der DSGVO abgedeckt wären. Dies könnte für fast alle Bereiche des Online-Trackings, der Online-Werbung und die meisten Datenbroker gelten.“

Wildcard für KI

Weiter kritisiert noyb eine mögliche „DSGVO-Wildcard“ für KI-Systeme, von der insbesondere große Tech-Konzerne wie Google, Meta, Microsoft oder OpenAI profitieren würden. Denn nicht nur das Training, auch der Betrieb von KI-Systemen mit personenbezogenen Daten könnte dann mit dem „berechtigten Interesse“ gerechtfertigt werden.

„Das bedeutet, dass eine Hochrisikotechnologie, die mit den persönlichsten Gedanken und sensiblen Daten der Menschen gespeist wird, im Rahmen der DSGVO ein generelles ‚OK‘ erhält. Gleichzeitig bleibt jede herkömmliche Datenbank oder Überwachungskamera streng reguliert“, so noyb.

Die DSGVO sieht ein solches Interesse als Rechtsgrundlage zwar grundsätzlich vor, bislang ist aber umstritten, ob es für KI-Systeme anwendbar ist. Im Rahmen der Abwägung mit den Interessen der betroffenen Personen sollen Betreiber nach den Ideen der Kommission bestimmte „Schutzmaßnahmen“ ergreifen. Es wird jedoch nicht näher definiert, wie diese aussehen.

Der einzige angebliche Schutz sei ein Widerspruchsrecht, das in der Praxis jedoch scheitern werde, analysiert noyb. Nutzer:innen müssten „hunderte Unternehmen ausfindig machen und einzelne Formulare ausfüllen“. Widersprüche und eine mögliche Informationspflicht könnten die Unternehmen kaum umsetzen.

Betroffenenrechte unter Druck

Unter Druck ist außerdem eine zentrale Errungenschaft der DSGVO: die Betroffenenrechte. Anträge auf Auskunft, Berichtigung oder Löschung von Daten sollen künftig abgelehnt werden können, wenn sie „missbräuchlich“ seien. Die Ausübung dieser Rechte soll nur noch gestattet sein, wenn sie „Datenschutzzwecken“ dient.

„Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass zum Beispiel ein Arbeitgeber einen Antrag auf Auskunft als ‚missbräuchlich‘ ablehnen könnte, wenn ein Arbeitnehmer diesen im Rahmen eines Arbeitskonflikts über unbezahlte Arbeitsstunden stellt – zum Beispiel, um einen Nachweis über die geleisteten Arbeitsstunden zu erhalten.“ Das Gleiche würde für Journalist:innen oder Forschende gelten, so noyb.

Massiv eingeschränkt werden soll zudem der Schutz für sensible Daten nach Artikel 9 der DSGVO. Dazu zählen beispielsweise Daten zu ethnischer Herkunft, sexueller Orientierung, politischer oder gewerkschaftlicher Zugehörigkeit sowie Gesundheitsdaten. Entgegen der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs will die Kommission den Schutz nur dann gewähren, wenn solche sensiblen Informationen „direkt offenbart“ werden, kritisiert noyb.

Nicht mehr geschützt wären Menschen, bei denen etwa auf die Zugehörigkeit zu bestimmten Gruppen geschlossen werde. „Die Kommission scheint sich vor allem um Unternehmen zu kümmern, die solche Daten für das KI-Training nutzen wollen.“

Kritisch sieht noyb auch erweiterte Befugnisse, Daten auf Endgeräten zu speichern und auszulesen. Tracking-Cookies könnten dann statt wie bisher nicht mehr nur nach Einwilligung, sondern zum Beispiel ebenfalls auf Basis des berechtigten Interesses platziert werden. Auch die Zwecke, zu denen Daten von Geräten ausgelesen werden dürfen, sollen erweitert werden. Zu den Verarbeitungen auf der „weißen Liste“ würden nun auch „aggregierte Statistiken“ und „Sicherheitszwecke“ landen. Das sei zwar grundsätzlich verständlich, könne Unternehmen jedoch zu vermeintlichen Sicherheitszwecken die komplette Durchleuchtung von Privatgeräten erlauben.

Kritik am verstolperten Vorstoß

Alles in allem helfe der Entwurf nicht wie versprochen „kleinen Unternehmen“, sondern komme „wieder einmal hauptsächlich ‚Big Tech‘ zugute“, so das Fazit von Max Schrems und noyb. Der Entwurf sei außerdem „auch sehr schlecht formuliert“, so Schrems. Auch andere Jurist:innen hatten in den vergangenen Tagen die juristische Qualität bemängelt.

Erklärt werden kann dies wohl unter anderem durch massiven Zeitdruck. „Brüsseler Insider berichteten, dass bestimmte Referate nur fünf (!) Arbeitstage Zeit hatten, um einen über 180-seitigen Gesetzesentwurf zu kommentieren“, so Schrems. Ein Teil der EU-Kommission scheint alle anderen in Brüssel überrennen zu wollen.

„Sie scheinen alle Regeln der Gesetzgebung zu missachten, mit potenziell schrecklichen Folgen. Es ist besorgniserregend, wie sich Trumpsche Gesetzgebungspraktiken in Brüssel durchzusetzen scheinen.“

Danke, Deutschland?

Motiviert werde die Kommission offenbar durch einen Tunnelblick auf den KI-Hype und der Sorge, Europa könne abgehängt werden, mutmaßt Schrems. „Bei diesem Vorschlag wird übersehen, dass die meisten Datenverarbeitungen nicht auf KI basieren.“ Eine Änderung, die KI „befreien“ würde, hätte jedoch massive unbeabsichtigte Folgen für viele andere Bereiche der DSGVO. Schrems weiter: „Auch der Schutz von Gesundheitsdaten, Minderheiten oder Arbeitnehmer:innen wäre durch diesen Entwurf vorbei. Große Teile der Online-Werbebranche könnten aufgrund der vorgeschlagenen Änderungen ihre Pflichten nach der DSGVO umgehen.“

Verantwortlich macht der Jurist dafür auch die deutsche Bundesregierung. Diese hatte in einem Arbeitspapier, das wir kürzlich veröffentlicht haben, weitreichende Einschnitte bei der DSGVO angeregt. Die EU-Kommission sei auf diesen Zug aufgesprungen, obwohl zuvor eigentlich sowohl Interessengruppen als auch die Mitgliedstaaten ausdrücklich darum gebeten hätten, die DSGVO nicht wieder zu öffnen.

Dazu Schrems: „Deutschland hat traditionell eine extreme Anti-DSGVO-Position in Europa eingenommen. Es scheint einfacher zu sein, ein EU-Gesetz für die deutschen Probleme mit der Digitalisierung verantwortlich zu machen, als die Dinge auf nationaler Ebene zu regeln.“

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Aktionen zum 25. November: Bildung für Männer, Blumen für Arbeiterinnen

Anlässlich des Internationalen Tags zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen am 25. November haben Frauenorganisationen in Nord- und Ostsyrien mit verschiedenen Aktionen auf die anhaltende geschlechtsspezifische Gewalt aufmerksam gemacht. In der Stadt Şedadê wurde ein dreitägiges Bildungsprogramm für Männer gestartet, in Aleppo verteilten Aktivistinnen Blumen an Fabrikarbeiterinnen als Zeichen der Solidarität.

Bildungsoffensive in Şedadê

Die Vertretung der Frauenbewegung Kongra Star im Kanton Cizîr eröffnete am Montag ein Bildungsseminar für Männer, das über drei Tage hinweg gesellschaftliche Fragen rund um Geschlechtergerechtigkeit thematisiert. Teilnehmende waren Vertreter von Kommunen, lokalen Gremien, zivilgesellschaftlichen Organisationen und politischen Parteien.

Am ersten Tag leitete Hadiya al-Hamza, Mitglied von Kongra Star, das Seminar. In ihrer Präsentation ging sie auf Themen wie Eherecht, Scheidung, familiären Zusammenhalt und die Stärkung der Rolle der Frau in der Gesellschaft ein. Ziel des Seminars sei es, das Bewusstsein für Geschlechterrollen zu schärfen und Männer stärker in die Verantwortung im Kampf gegen geschlechtsspezifische Gewalt einzubinden.

Blumen und Botschaften der Solidarität in Aleppo

In Aleppo organisierten die Sara-Organisation zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und die Stiftung der Freien Frauen in Syrien (WJAS) eine Aktion im kurdisch geprägten Stadtteil Şêxmeqsûd. Aktivistinnen besuchten dort arbeitende Frauen in Fabriken und überreichten ihnen Blumen und Botschaften der Wertschätzung.

In kurzen Ansprachen betonten die Organisatorinnen, dass Gewalt gegen Frauen in keiner Form akzeptabel sei. Frauen spielten eine Schlüsselrolle in gesellschaftlichen Veränderungsprozessen und ihre Selbstorganisierung sei die stärkste Antwort auf Unterdrückung. „Der Kampf gegen Gewalt beginnt mit Bewusstsein und mit Solidarität“, hieß es bei der Aktion.

https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/wjas-nothilfe-fur-nord-und-ostsyrien-44517 https://deutsch.anf-news.com/frauen/gottingen-diskussion-uber-feministische-gerechtigkeitsarbeiten-in-nord-und-ostsyrien-48748 https://deutsch.anf-news.com/frauen/erklarung-der-kurdischen-frauenbewegung-zum-25-november-48661

 

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Stadtverwaltung gründet Frauenrat in Mûş

Die Stadtverwaltung von Mûş hat die Gründung eines Frauenrats bekanntgegeben. Ziel des neuen Gremiums ist es, Frauen eine stärkere Stimme in den lokalen Entscheidungsprozessen zu geben und Gleichstellungspolitik in der Kommunalverwaltung dauerhaft zu verankern. Die Bekanntgabe erfolgte am Montag bei einer Pressekonferenz im Konferenzsaal der Stadtverwaltung. An der Veranstaltung nahmen unter anderem die Ko-Bürgermeisterin von Mûş, Tuba Sayılğan (DEM), weibliche Ratsmitglieder sowie zahlreiche Frauen aus der Stadtgesellschaft teil.

Erster Schritt zur Kollektivität

In ihrer Ansprache sprach Sayılğan von einem bedeutenden Schritt hin zu basisdemokratischen Strukturen: „Wir verstehen diesen Frauenrat als Keimzelle der Frauenkommune, die Raum für Austausch, Problemlösung und politische Mitgestaltung schafft“, sagte sie. „Wir möchten, dass Frauen gemeinsam sprechen, einander zuhören, ihre Anliegen artikulieren – und aktiv an der Gestaltung der Lokalpolitik teilhaben.“ Der Frauenrat solle dazu beitragen, dass die Stimme, Sichtbarkeit und Arbeit von Frauen im öffentlichen Raum von Mûş künftig stärker wahrgenommen würden.

Ko-Bürgermeisterin Tuba Sayılğan

Institutionalisierte Gleichstellung in der Kommunalpolitik

Im Anschluss stellte Işık Ronay Akman, Leiterin der Abteilung für Frauen- und Familienangelegenheiten, die Satzung des neuen Gremiums vor. Sie betonte, dass der Frauenrat Teil eines übergreifenden Strukturmodells sei, das die Partei der Völker für Gleichheit und Demokratie (DEM) in ihren Kommunen implementiere.

Neben Frauenräten gebe es Frauenkoordinierungen, Frauenkommissionen und Kommissionen für Geschlechtergerechtigkeit, die allesamt auf ein gemeinsames Ziel hinarbeiteten: „Die Mitbestimmung von Frauen in lokalen politischen Prozessen institutionell abzusichern – und Gleichstellung als Grundprinzip kommunaler Praxis zu verankern.“

Pressekonferenz zur Bekanntgabe des Frauenrats

Ziele und Aufgaben des Frauenrats

Zu den Kernzielen des neu gegründeten Frauenrats zählen laut Satzung:

▪ Entwicklung von Vorschlägen, Projekten und Maßnahmen zur Förderung der Geschlechtergerechtigkeit,

▪ Analyse und Lösung von Problemen städtischer Mitarbeiterinnen,

▪ Thematisierung der Lebensrealitäten von Frauen innerhalb des Stadtgebiets,

▪ Aufbau von Netzwerken und Förderung der gesellschaftlichen Sensibilisierung für Gleichstellungsfragen.

Darüber hinaus solle der Frauenrat auch auf die Koordinierung zwischen verschiedenen Kommunen hinwirken, um eine einheitliche Gleichstellungspolitik auf lokaler Ebene zu fördern.

Gleichstellung wird zum Prinzip demokratischer Teilhabe

Abschließend hob Akman hervor, dass die Frauenräte innerhalb der DEM-geführten Gemeinden ein zentrales Element demokratischer Selbstverwaltung seien: „Sie sichern Frauen nicht nur Sichtbarkeit, sondern echte Entscheidungsbefugnis. Gleichzeitig verpflichten sie auch Männer, sich aktiv an Gleichstellungspolitik zu beteiligen.“ Die Integration von Geschlechtergerechtigkeit in sämtliche kommunale Bereiche sei damit nicht nur Ziel, sondern strukturell verankertes Prinzip. Die neue Initiative in Mûş versteht sich als Teil dieses gesamtpolitischen Ansatzes.

https://deutsch.anf-news.com/frauen/mus-stadtverwaltung-startet-neue-projekte-fur-frauen-46627 https://deutsch.anf-news.com/frauen/dem-kommunen-verabschieden-haltungspapier-gegen-geschlechtsspezifische-gewalt-48740 https://deutsch.anf-news.com/frauen/amed-plant-modellprojekt-als-frauenstadt-48722 https://deutsch.anf-news.com/frauen/dem-gefuhrte-stadtverwaltung-plant-frauenparlament-fur-mus-46605
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Warum Schiller Sido schlägt

In einer Zeit, in der die kulturelle Identität Deutschlands unter dem Druck gesellschaftlicher Veränderungen zu zerfasern droht, ertönt aus den Reihen der Berliner Schülerschaft ein Ruf, der nicht nur symptomatisch für eine tiefgreifende Krise ist, sondern geradezu deren Beschleuniger: „Sido statt Schiller!“. Landesschülersprecher Orçun Ilter beklagt Anfang November im “Tagesspiegel”, dass klassische Werke im Deutschunterricht […]

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Syria, IOM discuss ways to attract Syrian medical experts abroad

SANA - Syrian Arab News Agency - 10. November 2025 - 16:39

Health Minister Musab al-Ali met Monday with Laurence Hart, Chief of Mission of the International Organization for Migration (IOM) in Syria, to discuss ways of enhancing cooperation on employing Syrian medical professionals and facilitating their return from abroad.

Al-Ali said several hospitals are being equipped and will require qualified medical staff, calling for practical plans to accelerate the return of Syrian physicians and specialists to fill vacancies and settle permanently in the country.

He stressed the importance of IOM’s logistical support for the Syrian Board of Medical Specialties and for creating incentives that encourage doctors’ permanent return, noting that salary differentials remain a challenge despite the readiness of new facilities awaiting Syrian expatriate physicians.

Hart reaffirmed the organization’s commitment to support Syria’s efforts, explaining that IOM is implementing a two-track program for medical personnel; temporary return with salary and logistical assistance, and permanent resettlement for long-term reintegration. The mission, he added, also contributes to broader projects facilitating the return of displaced persons.

The International Organization for Migration, is a UN-affiliated agency that assists governments in managing migration programs and supports migrants and displaced communities worldwide.

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Schwerbehinderung: Mehr Sicherheit und weniger Stress – EM-Rente früher in Altersrente umwandeln

Lesedauer 3 Minuten

Wer bereits eine Erwerbsminderungsrente erhält und als schwerbehindert anerkannt ist, kann diesen Status gezielt nutzen: Die Umwandlung in eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen entscheidet über Rentenhöhe, Hinzuverdienst und langfristige Sicherheit – und sie passiert nicht automatisch.

Umwandlung statt Abwarten: Für wen das Thema wichtig ist

Betroffen sind alle Personen, die eine volle oder teilweise Erwerbsminderungsrente beziehen und einen Grad der Behinderung von mindestens 50 haben oder anstreben. Für sie stellt sich die Frage, ob sie bis zur Regelaltersgrenze in der Erwerbsminderungsrente bleiben und dann automatisch in die Regelaltersrente wechseln oder ob sie bereits früher in die Altersrente für schwerbehinderte Menschen umwandeln lassen.

Rechtsgrundlage ist § 236a SGB VI für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen sowie die Besitzschutzregelungen im SGB VI. Die Deutsche Rentenversicherung stellt hierfür einen speziellen Umwandlungsantrag (R0110) zur Verfügung.

Altersrente für schwerbehinderte Menschen: Die Bedingungen

Eine Umwandlung in eine Altersrente wegen Schwerbehinderung kommt nur in Betracht, wenn zum Beginn dieser Altersrente ein anerkannter Grad der Behinderung von mindestens 50 vorliegt, die allgemeine Wartezeit von 35 Versicherungsjahren erfüllt ist und die jeweils geltende Altersgrenze erreicht wird.

Für nach 1964 Geborene liegt die abschlagsfreie Altersgrenze bei 65 Jahren; ein vorzeitiger Bezug ist bis zu fünf Jahre früher möglich, dann allerdings mit dauerhaften Abschlägen von bis zu 10,8 Prozent. Für ältere Jahrgänge gelten gestaffelte Übergangsregelungen.

Entscheidend ist, dass die Schwerbehinderung zum Rentenbeginn vorhanden ist oder rechtzeitig beantragt wurde; notwendige Nachweise können nachgereicht werden, der Status selbst muss jedoch erfüllt sein.

Automatische Umwandlung in die Regelaltersrente

Wird eine Erwerbsminderungsrente bis zur Regelaltersgrenze gezahlt, wandelt die Deutsche Rentenversicherung diese Rente in der Regel automatisch in eine Regelaltersrente um. Ein zusätzlicher Antrag ist in diesem Standardfall meist nicht erforderlich. Dabei greift der Besitzschutz: Die neue Regelaltersrente darf auf Grundlage der maßgeblichen Entgeltpunkte nicht niedriger ausfallen als die bisherige Erwerbsminderungsrente.

Damit soll verhindert werden, dass Betroffene durch die automatische Umstellung finanziell schlechtergestellt werden. Diese Automatikkonstellation ist jedoch kein Wechsel in eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen, sondern der allgemeine Regelfall für alle Versicherten.

Umwandlung in Altersrente für schwerbehinderte Menschen auf Antrag

Wer schwerbehindert ist, kann vor Erreichen der Regelaltersgrenze in eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen wechseln. Dafür ist ein aktiver Umwandlungsantrag erforderlich, zum Beispiel mit dem Formular R0110 oder über das Online-Angebot der Deutschen Rentenversicherung.

Im Rahmen dieses Antrags prüft die Rentenversicherung, ob ein Grad der Behinderung von mindestens 50 vorliegt, ob die 35 Versicherungsjahre erfüllt sind, ob die maßgebliche, gegebenenfalls vorgezogene Altersgrenze erreicht ist und welche Rentenart im Ergebnis günstiger ist. Wird die Altersrente für schwerbehinderte Menschen bewilligt, endet die Erwerbsminderungsrente, und die Altersrente wird neu berechnet.

Auch hier kommen Besitzschutzregelungen zur Anwendung, damit der Zahlbetrag nicht ohne rechtliche Grundlage unter das bisherige Niveau der Erwerbsminderungsrente sinkt.

Besitzschutz: Warum die Umwandlung nicht nach hinten losgehen darf

Im Mittelpunkt steht für Betroffene die Frage, ob die Umwandlung zu einer niedrigeren Rente führen kann. Der Besitzschutz sorgt dafür, dass eine unmittelbar anschließende Altersrente grundsätzlich nicht hinter die bisherige Erwerbsminderungsrente zurückfallen darf, soweit dieselben Versicherungszeiten zugrunde liegen.

Wer rechtzeitig und korrekt umstellt, riskiert daher in der Regel keinen Rentenverlust. In bestimmten Konstellationen kann die Altersrente wegen Schwerbehinderung sogar günstiger sein, etwa wenn sie mit geringeren oder keinen weiteren Abschlägen verbunden ist.

Gleichwohl sollten alle Bescheide sorgfältig geprüft werden, weil Zurechnungszeiten, zusätzliche Beitragszeiten, frühere Abschläge und Fristen die konkrete Höhe beeinflussen.

Hinzuverdienst: Mit Altersrente deutlich mehr Freiheit

Ein wesentlicher Vorteil der Umwandlung liegt beim Hinzuverdienst. Für Erwerbsminderungsrenten gelten gesetzliche Hinzuverdienstgrenzen; werden diese überschritten, kann dies zu Rentenkürzungen oder zum Wegfall des Anspruchs führen.

Bei Altersrenten, einschließlich der Altersrente für schwerbehinderte Menschen, ist seit der gesetzlichen Neuregelung ein Hinzuverdienst grundsätzlich in beliebiger Höhe möglich, ohne dass die Rente gekürzt wird. Für schwerbehinderte Menschen, die noch arbeiten können oder wieder tätig werden möchten, eröffnet die Umwandlung daher einen deutlich größeren finanziellen Spielraum.

Kranken- und Pflegeversicherung: Status prüfen, Fallstricke vermeiden

Mit der Umwandlung der Rentenart kann sich auch der versicherungsrechtliche Status verändern oder festigen. Wer die Voraussetzungen der Krankenversicherung der Rentner erfüllt, bleibt in der Regel dort versichert oder wechselt dorthin.

Privatversicherte müssen prüfen, ob und in welcher Höhe ein Zuschuss zur privaten Krankenversicherung weitergewährt wird. Vor dem Wechsel sollten Betroffene klären, ob die KVdR-Voraussetzungen jetzt erfüllt sind, wie sich zusätzliche Einkünfte aus Beschäftigung oder anderen Quellen auf Beiträge auswirken und ob bestimmte Unterlagen nachgereicht werden müssen.

Typische Praxisfälle – und was Betroffene konkret tun sollten

In der Praxis zeigt sich etwa der Fall einer voll erwerbsgeminderten, schwerbehinderten Person, die die Altersgrenze für die Altersrente wegen Schwerbehinderung erreicht und mit der Umwandlung sowohl den endgültigen Altersrentenstatus als auch die Hinzuverdienstfreiheit sichern kann.

Auch bei teilerwerbsgeminderten, schwerbehinderten Personen ist eine Vergleichsberechnung sinnvoll, um zu prüfen, ob die Altersrente für schwerbehinderte Menschen unter Berücksichtigung des Besitzschutzes günstiger ist.

Steht eine Erwerbsminderungsrente kurz vor der Regelaltersgrenze, sollte insbesondere bei vorliegender Schwerbehinderung geprüft werden, ob ein früherer Beginn als Altersrente wegen Schwerbehinderung möglich gewesen wäre, um keine Ansprüche zu verschenken.

Sinnvoll ist es, Rentenauskunft, Erwerbsminderungsrentenbescheid und Schwerbehindertenausweis gemeinsam auszuwerten, die Erfüllung von 35 Versicherungsjahren zu kontrollieren und einige Monate vor dem gewünschten Wechseltermin eine Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung oder einer unabhängigen Beratungsstelle zu nutzen.

Dabei sollte ausdrücklich eine Günstigerprüfung zwischen Erwerbsminderungsrente, Altersrente für schwerbehinderte Menschen und späterer Regelaltersrente verlangt und der Umwandlungsantrag mit Nachweis des Schwerbehindertenstatus gestellt werden.

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Schwerbehinderung: Dieses Urteil macht Mut – GdB hochgestuft und die Kosten werden auch erstattet

Lesedauer 2 Minuten

Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (Az. L 6 SB 210/22 B) entschied, dass die Landeskasse die Auslagen für ein von der Klägerin beauftragtes Gutachten nach § 109 Sozialgerichtsgesetz (SGG) und ihre Beschwerdekosten übernehmen muss. Damit stärkt das Gericht die Position von Betroffenen, die um einen höheren Grad der Behinderung (GdB) ringen.

Warum das Urteil vielen Lesern bares Geld spart

Wer einen höheren GdB anstrebt, steht oft vor der Frage: Lohnt sich ein zusätzliches Gutachten auf eigene Initiative? Ein ausführliches fachärztliches Gutachten kostet schnell mehrere tausend Euro. Das LSG stellt nun klar: Fördert das Gutachten die gerichtliche Aufklärung entscheidend, zahlt die Staatskasse. Die Klägerin profitierte also doppelt:

  • Sie erhielt einen Gesamt GdB von 50 statt 40.
  • Sie musste die Gutachter und Anwaltskosten nicht selbst tragen.
Wie es zum Streit kam

Die Klägerin aus Duisburg wollte mindestens GdB 50 und das Merkzeichen G. Das Sozialgericht holte zwei Gutachten ein.

Beide Experten sahen nur GdB 40. Daraufhin beantragte die Klägerin nach § 109 SGG ein drittes, unabhängiges Gutachten. Die neue Sachverständige bewertete ihre psychischen Einschränkungen deutlich schwerer und schlug einen Gesamt GdB von 50 vor.

Der Beklagte akzeptierte daraufhin einen Vergleich, jedoch erst ab Januar 2022. Die Klägerin wollte zusätzlich die Gutachtenkosten ersetzt haben. Das Sozialgericht lehnte ab. Es meinte, das Gutachten habe lediglich eine spätere Verschlimmerung bestätigt.

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Die Kernpunkte der LSG-Entscheidung

Gutachten förderte die Sachaufklärung

Die Richter betonten: Das Wunschgutachten zeigte relevante Fakten, die bereits seit der Antragsstellung 2018 vorlagen. Es bestätigte nicht nur eine Verschlechterung, sondern belegt eine falsche Bewertung der Vorgutachten. Damit habe es das Verfahren maßgeblich beeinflusst.

Kosten als Teil der Gerichtshaltung

Nach § 109 SGG entscheidet das Gericht per Ermessensbeschluss über die Kostentragung. Für das LSG gehört ein notwendiges Gutachten ebenso zur „Gerichtshaltung“ wie Papier oder Dolmetscherhonorare. Folglich zahlt die Landeskasse, wenn das Gutachten den Prozess voranbringt.

Analogien zum Straf- und OWi-Verfahren

Für die Erstattung der Beschwerdekosten überträgt das LSG den Rechtsgedanken des § 467 StPO (i. V. m. § 46 OWiG) auf das Sozialrecht: Gewinnt die Klägerin, trägt die Staatskasse ihre Anwalts- und Verfahrenskosten, auch wenn sie selbst nicht Partei ist.

Kosten sparen, Verhandlungsmacht stärken, Verfahren steuern – so profitieren Sie

Geringeres Kostenrisiko: Wer ein Gutachten für nötig hält, kann eher zugreifen.
Stärkeres Druckmittel: Abweichende Einschätzungen unabhängiger Expertinnen und Experten erhöhen die Vergleichsbereitschaft der Behörde.
Planbare Strategie: Der Beschluss hilft, früh die Weichen zu stellen und unnötige Instanzen zu vermeiden.

Was Sie vor einem § 109 SGG-Antrag prüfen sollten
  1. Lücken im Gerichtsgutachten erkennen. Fehlen Diagnosen oder werden sie zu niedrig bewertet?
  2. Fachdisziplin exakt wählen. Das neue Gutachten muss eine andere Perspektive bieten, hier war es die Psychiatrie.
  3. Unabhängigkeit sichern. Benennen Sie einen Gutachter, der/die weder für die Behörde noch für das Gericht zuvor tätig war.
Einordnung im Kontext Sozialrecht und Bürgergeld

Der Beschluss wirkt über das Schwerbehindertenrecht hinaus. Auch in Renten, Pflege oder Erwerbsminderungsverfahren können Gutachten nach § 109 SGG entscheidend sein. Für Bürgergeld Beziehende bedeutet jeder zusätzliche GdB-Punkt mehr Schutz, etwa beim Vermögensfreibetrag oder bei Mehrbedarfen für behinderungsbedingte Ernährung.

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Rente: 50 Rentenpunkte – So viel bleibt am Ende übrig

Lesedauer 4 Minuten

50 Rentenpunkte klingen nach sicherer Rente. Viele erreichen diese Marke jedoch nicht. Wer sie schafft, liegt deutlich über dem Standardniveau.

Rentenwert 2025: Was 50 Rentenpunkte aktuell bedeuten

Seit dem 1. Juli 2025 gilt bundesweit ein aktueller Rentenwert von 40,79 Euro pro Rentenpunkt. Die Renten wurden zu diesem Stichtag um 3,74 Prozent angehoben.

Wenn Sie 50 Rentenpunkte erworben haben, ergibt sich daraus eine monatliche Bruttorente von 2.039,50 Euro. Die Rechnung ist einfach: 50 mal 40,79 Euro.

Dieser Wert gilt für alle gesetzlichen Altersrenten, die auf Entgeltpunkten beruhen. Er ist dynamisch. Künftige Anpassungen ändern den Betrag, nicht aber die Anzahl Ihrer Rentenpunkte.

50 Rentenpunkte im Vergleich zur Standardrente

Die Deutsche Rentenversicherung definiert als „Standardrente“ die Regelaltersrente nach 45 Versicherungsjahren mit durchgehendem Durchschnittsentgelt. Dafür werden 45 Rentenpunkte angesetzt. Diese Standardrente liegt seit Juli 2025 bei rund 1.835,55 Euro brutto im Monat.

Mit 50 Rentenpunkten liegen Sie also klar darüber. Sie erreichen rund 11 Prozent mehr Bruttorente als die Standardrente. Das zeigt: 50 Punkte sind ein überdurchschnittlicher Wert, erreichbar vor allem mit langen Erwerbsbiografien, hohen Einkommen oder Zeiten mit überdurchschnittlichem Verdienst.

Gleichzeitig machen die Zahlen deutlich, wie groß der Abstand zu vielen realen Renten ist. Viele Versicherte kommen deutlich unter dieses Niveau und müssen zusätzliche Sicherung prüfen. Darauf weist die Rentenstatistik regelmäßig hin.

Wie entstehen 50 Rentenpunkte überhaupt?

Ein Rentenpunkt entsteht, wenn Ihr Jahreseinkommen exakt dem Durchschnittsentgelt aller Versicherten entspricht. Für 2025 liegt dieses vorläufige Durchschnittsentgelt bei 50.493 Euro.

Daraus ergeben sich zwei Wege:

Wer 50 Jahre lang ungefähr zum Durchschnitt verdient, sammelt rund 50 Punkte. Wer deutlich mehr verdient, erreicht dieselbe Punktzahl in weniger Jahren. Nach oben begrenzt die Beitragsbemessungsgrenze, wie viele Punkte pro Jahr maximal möglich sind.

Die Rechnung zeigt: 50 Punkte setzen meist stabile Erwerbsarbeit, wenige Brüche und oft überdurchschnittliche Verdienste voraus. Für viele heutige Versicherte bleibt das eine ambitionierte Marke.

Krankenversicherung: Wie viel von 50 Rentenpunkten abgeht

Auf Ihre Bruttorente fallen Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung an. Für Rentnerinnen und Rentner gilt 2025:

Der allgemeine Beitragssatz beträgt 14,6 Prozent. Hinzu kommt ein kassenindividueller Zusatzbeitrag. Die Rentenversicherung übernimmt die Hälfte des allgemeinen Satzes und beteiligt sich auch am Zusatzbeitrag. Sie tragen also nur den eigenen Anteil.

Beispiel mit einem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,5 Prozent:

  • Gesamtbeitragssatz: 17,1 Prozent
  • Ihr Anteil: 8,55 Prozent

Bei 2.039,50 Euro Bruttorente entspricht das einem Abzug von rund 174 Euro im Monat. Je nach Krankenkasse fällt Ihr Anteil etwas höher oder niedriger aus. Liegt der Zusatzbeitrag über dem Durchschnitt, sinkt Ihre Nettorente entsprechend. Ein Kassenwechsel kann sich daher spürbar bemerkbar machen.

Pflegeversicherung: Zusatzabzug, den Sie allein tragen

Die Beiträge zur sozialen Pflegeversicherung zahlen Rentnerinnen und Rentner allein aus ihrer Rente. Seit 2025 gelten folgende Sätze: 3,6 Prozent für Eltern, 4,2 Prozent für Kinderlose.

Bei 50 Rentenpunkten führt das zu monatlichen Abzügen von etwa

  • 73 Euro für Eltern,
  • 86 Euro für Kinderlose.

Die Pflegeversicherung ist damit nach der Krankenversicherung der zweite große Fixposten, der Ihre Bruttorente direkt mindert.

Netto aus 50 Rentenpunkten: Realistische Orientierung

Setzt man die aktuellen Werte zusammen, ergibt sich für 50 Rentenpunkte folgendes Bild (ohne weitere Einkünfte, ohne Steuer, bei durchschnittlichem Zusatzbeitrag):

  • Bruttorente: 2.039,50 Euro
  • Krankenversicherung (Ihr Anteil, ca. 8,55 %): rund 174 Euro
  • Pflegeversicherung: 73 bis 86 Euro

Es bleiben damit vor Steuern grob zwischen 1.770 und 1.800 Euro netto übrig, abhängig von Krankenkasse und Kinderstatus.

Diese Größenordnung ist eine belastbare Orientierung. Im Einzelfall können geringfügige Abweichungen auftreten, etwa durch konkrete Zusatzbeiträge, knappschaftliche Versicherung oder Besonderheiten bei der Mitgliedschaft. Ihre genaue Berechnung erhalten Sie von Krankenkasse und Rentenversicherung.

Steuern auf die Rente: Warum 50 Rentenpunkte nicht steuerfrei sind

Die Bruttorente unterliegt der nachgelagerten Besteuerung. Wie viel Sie versteuern müssen, hängt vom Jahr Ihres Rentenbeginns ab.

Für Neurentner mit Rentenstart 2025 liegt der steuerpflichtige Anteil bei 83,5 Prozent. Er steigt für spätere Jahrgänge weiter an, bis langfristig eine nahezu vollständige Besteuerung erreicht wird.

Ob Sie tatsächlich Einkommensteuer zahlen, entscheidet Ihr Gesamteinkommen. Die Rente aus 50 Punkten kann, je nach weiteren Einkünften und Freibeträgen, ganz oder teilweise steuerpflichtig sein. Lassen Sie Ihre individuelle Situation frühzeitig prüfen. So vermeiden Sie Nachzahlungen und nutzen Freibeträge.

Kaufkraft: Rentenerhöhung versus Lebensrealität

Die Rentenanpassung zum 1. Juli 2025 liegt mit 3,74 Prozent über der jüngsten Inflationsrate von rund 2,2 Prozent. Das deutet rechnerisch auf einen leichten Kaufkraftgewinn hin.

Für viele Rentnerinnen und Rentner fühlt sich der Alltag dennoch nicht entspannter an. Gründe sind regionale Unterschiede bei Mieten, Energie, Lebensmitteln und individuellen Kosten etwa für Medikamente oder Pflegeleistungen. 50 Rentenpunkte sichern ein überdurchschnittliches Niveau, aber sie garantieren keinen komfortablen Lebensstandard in jeder Lebenslage.

Was Sie als Versicherte jetzt konkret tun sollten

Wenn Sie in Richtung 50 Rentenpunkte kommen oder Ihre bisherige Rentenbiografie prüfen wollen, helfen Ihnen einige klare Schritte:

Fordern Sie regelmäßig eine Rentenauskunft an. Dort sehen Sie Ihre bisher gesammelten Entgeltpunkte und eine Hochrechnung. Prüfen Sie, ob alle Zeiten erfasst sind, etwa Ausbildung, Kindererziehung, Pflege oder Zeiten mit Pflichtbeiträgen.

Vergleichen Sie Ihre Krankenkasse kritisch. Ein niedrigerer Zusatzbeitrag erhöht Ihre Nettorente direkt. Achten Sie zugleich auf Leistungen, die Sie tatsächlich brauchen.

Bewerten Sie, ob Sie Lücken mit zusätzlicher Vorsorge schließen müssen. Wer deutlich unter 45 oder 50 Rentenpunkten bleibt, sollte private oder betriebliche Vorsorgeformen prüfen und dabei unabhängige Beratung nutzen.

Wenn Sie Bürgergeld beziehen, erwerbsgemindert sind oder einen Schwerbehindertenstatus haben, gelten teils besondere Regeln und Schutzmechanismen. Diese können Ihre Rentenansprüche verbessern oder Kürzungen abmildern. Holen Sie sich hier frühzeitig rechtliche Beratung.

So erhalten Sie aus nüchternen Zahlen eine klare Entscheidungsgrundlage: Sie sehen, was 50 Rentenpunkte wirklich wert sind – und ob Ihre eigene Laufbahn Sie dorthin führt.

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Rente: Kündigung wegen Rentenbeginn – Diese Entscheidung kann ziemlich teuer werden

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Rente mit 67 – und dann? Viele Arbeitgeber gehen davon aus, dass ein Arbeitsverhältnis automatisch mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze endet. Doch das ist ein weitverbreiteter Irrtum. Weder das bloße Rentenalter noch der Rentenbezug rechtfertigen eine Kündigung – zumindest nicht ohne vertragliche Grundlage.

Der Rentenbeginn ist kein Kündigungsgrund

Wenn ein Arbeitnehmer eine Altersrente bezieht oder Anspruch darauf hätte, stellt sich für viele Arbeitgeber die Frage: Darf ich deshalb kündigen? Die kurze Antwort: Nein. Das Kündigungsschutzgesetz schützt auch ältere Arbeitnehmer, und ein Rentenbezug allein erfüllt keinen zulässigen Kündigungsgrund. Das wird durch § 41 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) ausdrücklich geregelt.

Der Gesetzestext macht deutlich, dass der Anspruch auf Altersrente nicht als sachlicher Grund für eine arbeitgeberseitige Kündigung gilt. Mit anderen Worten: Selbst wenn ein Beschäftigter theoretisch seine gesetzliche Rente in Anspruch nehmen könnte, darf der Arbeitgeber daraus keine Konsequenzen ableiten – das Arbeitsverhältnis besteht fort, solange keine explizite vertragliche Regelung etwas anderes vorsieht.

Arbeitsverträge können Ausnahmen vorsehen

In der Praxis enthalten viele Arbeitsverträge oder Tarifvereinbarungen sogenannte Altersgrenzenklauseln. Diese bestimmen, dass das Arbeitsverhältnis mit Erreichen der Regelaltersgrenze endet – automatisch und ohne gesonderte Kündigung. Solche Klauseln sind grundsätzlich zulässig, sofern sie klar formuliert und nicht diskriminierend ausgestaltet sind.

Das Bundesarbeitsgericht hat hierzu mehrfach Stellung genommen. Entscheidend ist dabei nicht, ob der Arbeitnehmer tatsächlich Rentenleistungen bezieht, sondern ob er die Regelaltersgrenze erreicht hat – also prinzipiell Anspruch hätte. Diese Differenzierung ist juristisch bedeutsam: Während der konkrete Rentenbezug in vielen Fällen irrelevant ist, zählt das objektive Erreichen der Altersgrenze als zulässiger Referenzpunkt für die Beendigungsklausel.

Was passiert, wenn keine Klausel vorliegt?

Ist keine entsprechende Regelung im Arbeitsvertrag enthalten, endet das Arbeitsverhältnis mit dem Rentenbeginn nicht automatisch. Viele glauben fälschlicherweise, dass der Eintritt in die Rente gleichzeitig das Arbeitsverhältnis beendet. Doch das ist ein Missverständnis. Ohne ausdrückliche Vereinbarung bleibt der Arbeitsvertrag in Kraft – auch wenn der Arbeitnehmer bereits Leistungen aus der Rentenkasse erhält.

Das hat zur Folge, dass ein Arbeitgeber, der auf diesem Wege kündigt, mit rechtlichen Schwierigkeiten rechnen muss. Denn der Bezug einer Altersrente ist kein Kündigungsgrund im Sinne des Kündigungsschutzgesetzes. Besteht Kündigungsschutz – etwa bei Betrieben mit mehr als zehn Mitarbeitern und bei einer Betriebszugehörigkeit von über sechs Monaten – ist eine solche Kündigung in der Regel unwirksam.

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Wo beginnt die Altersdiskriminierung?

Ein weiterer Aspekt, der oft übersehen wird, ist die mögliche Diskriminierung aufgrund des Alters. Eine Kündigung mit Verweis auf die Regelaltersgrenze betrifft ausschließlich ältere Beschäftigte – das macht sie potenziell diskriminierend. Der Verdacht liegt nahe, dass hier nicht sachliche Gründe, sondern das Alter ausschlaggebend war.

Zwar lässt sich eine rechtlich sauber formulierte Altersgrenzenklausel mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vereinbaren. Das Bundesarbeitsgericht argumentiert, dass ein legitimer Sachgrund vorliegt, wenn ein Beschäftigter durch die Rente abgesichert ist. Kritiker halten dagegen, dass die Annahme einer ausreichenden Versorgung längst nicht in allen Fällen zutrifft.

Wer viele Jahre in Teilzeit gearbeitet oder unterdurchschnittlich verdient hat, fällt oft trotz voller Erwerbsbiografie in Altersarmut. Hier allein auf den Rentenanspruch zu verweisen, überzeugt viele Fachleute nicht – zumal sich die Leistungsfähigkeit älterer Menschen in den vergangenen Jahrzehnten deutlich verbessert hat.

Verlängerung nach Renteneintritt: Neue Rechtslage

Arbeitgeber, die Beschäftigte über die Regelaltersgrenze hinaus weiterbeschäftigen möchten, können dies tun – allerdings unter klaren Voraussetzungen. Wird das Arbeitsverhältnis nach dem eigentlichen Rentenbeginn fortgesetzt, muss dies konkret vereinbart werden. Ein automatischer Übergang in ein befristetes Anschlussverhältnis ist nicht zulässig. Auch hier gilt: Ohne sachlichen Grund ist eine Befristung juristisch angreifbar.

Wird keine neue Vereinbarung getroffen und der Beschäftigte arbeitet einfach weiter, entsteht faktisch ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Ein späterer Verweis auf den Rentenstatus greift dann nicht mehr. Der Arbeitgeber hat durch die Weiterbeschäftigung den ursprünglichen Grund – also die Rentenberechtigung – selbst entkräftet.

Was Beschäftigte tun können

Wer auch nach dem Renteneintritt weiterarbeiten möchte, sollte seinen Arbeitsvertrag genau prüfen. Fehlt eine automatische Beendigungsklausel, bleibt das Arbeitsverhältnis rechtlich bestehen. Kommt es dennoch zu einer Kündigung, kann der Gang zum Arbeitsgericht sinnvoll sein – vor allem, wenn kein sachlicher Grund vorliegt.

Eine bestehende Rechtsschutzversicherung ist in solchen Fällen Gold wert, da sich viele dieser Konstellationen im Einzelfall prüfen lassen. Besonders bei unklar formulierten Klauseln oder überraschenden Beendigungen besteht die Chance, das Arbeitsverhältnis erfolgreich anzufechten.

Rente ist keine “Rote Karte”

Der Beginn des Rentenbezugs stellt keinen Freifahrtschein für Kündigungen dar. Arbeitgeber müssen sich an klare rechtliche Vorgaben halten. Nur wer frühzeitig und sauber regelt, wann ein Arbeitsverhältnis enden soll, steht auf sicherem Boden. Arbeitnehmer wiederum sollten wissen: Auch mit 67 oder 70 kann ein Job weitergeführt werden – wenn der Vertrag nichts anderes sagt.

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‘The war is over, so why haven’t they come back?’: The search for Gaza’s missing

Over 11,000 Palestinians, mostly women and children, have disappeared since Oct. 7. Relatives don’t know if they’re dead or alive, under rubble or in prison.

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