«Der Staat ist eine Institution, die von Banden geführt wird, die aus Mördern, Plünderern und Dieben besteht, umgeben von willfährigen Handlangern, Propagandisten, Speichelleckern, Gaunern, Lügnern, Clowns, Scharlatanen, Blendern und nützlichen Idioten - eine Institution, die alles verdreckt und verdunkelt, was sie berührt.» (– Prof. Hans-Hermann Hoppe).
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Interview: „Es liegt an uns, ob wir KI Macht über uns geben“
Die KI-Branche will, dass wir ihre Tools für alles nutzen. Dafür vermarktet sie ihre Produkte als Alleskönner, der Mensch wird zum optimierungsbedürften Wesen. Im Gespräch mit netzpolitik.org erklärt die Philosoph*in Maren Behrensen, wie wir einen kritischen und kreativen Umgang mit KI finden können.
Die KI-Branche will, dass wir ihre Produkte für alle Zwecke einsetzen. (Symbolbild) – Alle Rechte vorbehalten Spielzeugroboter: IMAGO/Pond5 Images; Taschenmesser: IMAGO/Depositphotos; Bearbeitung: netzpolitik.orgBig-Tech-Hersteller bekannter KI-Produkte vermarkten Werkzeuge wie Gemini, DeepSeek, ChatGPT und Co. als Alltagstechnologie. Private Nutzer*innen sollen sie überall und für alle möglichen Zwecke einsetzen können, als Web-Suchmaschine, als Korrekturleserin, als Autorin oder Lern-Assistenz. Ein solches Marketing definiert Menschen als defizitäre Lebewesen, die sich stets optimieren müssen.
Wir haben uns mit Maren Behrensen darüber unterhalten, wie die Werbestrategie der KI-Giganten versucht, unser Menschenbild zu prägen. Behrensen sagt: Wir müssen dem nicht auf den Leim gehen, sondern können als kritisch denkende Personen einen selbstbestimmten, kreativen Umgang mit der Technologie finden. Behrensen lehrt Philosophie an der niederländischen Universität Twente in Enschede und forscht zur technologischen Vermittlung sozialer Realitäten sowie zu Identitätskategorien, Antigenderismus und Populismus.
Maren Behrensen lehrt Philosophie an der Universität Twente - Alle Rechte vorbehalten Privat
netzpolitik.org: KI ist überall. Was für einen Nutzen verspricht uns die KI-Industrie?
Maren Behrensen: Sie verspricht, dass KI uns im Alltag hilft, uns produktiver macht und wir effizienter arbeiten – oder sie uns sogar heilen kann.
Ein Beispiel sind Therapie-Bots. Die werden auf teils skrupellose Weise vermarktet und geben vor, eine Therapie ersetzen zu können. Realistisch betrachtet sind die meisten dieser Bots nicht nur nutzlos, sondern teils brandgefährlich.
KI soll auch unsere Arbeitswelt revolutionieren, wissenschaftliches Arbeiten unterstützen, menschliche Kommunikation optimieren. Dabei machen sich die Hersteller kaum die Mühe zu zeigen, wie genau sie diese Versprechen einlösen wollen.
Unausweichliche KInetzpolitik.org: Was hat dieses Marketing für Folgen?
Maren Behrensen: Diese Versprechen rufen eine gesellschaftliche Erwartungshaltung hervor. Das wiederum baut sozialen Druck auf, KI-Produkte zu nutzen und zu kaufen. Denn man will ja nichts versäumen. Dabei geht der Blick dafür verloren, welchen Zweck die Technologie eigentlich erfüllen soll.
Diese Unausweichlichkeitslogik, nach der es alle irgendwie nutzen und sich damit auseinandersetzen müssen, erweitert die Nutzerbasis.
Ein gutes Beispiel sind Universitäten: Dort heißt es, wir könnten gar nicht darum herumkommen, KI in die Lehre oder Forschung zu integrieren. Also werden Taskforces eingerichtet, Fortbildungen angekündigt, Lehrpläne angepasst – obwohl noch gar nicht klar ist, wo und wie genau KI einen echten Nutzen bringt. Das ist weniger eine sachliche Entscheidung als eine durch Marketing erzeugte Dynamik.
netzpolitik.org: Es ist interessant, dass Unternehmer wie OpenAI-Chef Sam Altman es geschafft haben, dass alle über ihr Produkt sprechen, und davon ausgehen, dass Menschen es wie selbstverständlich nutzen. Wissen KI-Unternehmer, wofür Universitäten oder Privatpersonen ihr Produkt einsetzen sollten?
KI für ganz spezifische ZweckeMaren Behrensen: Ich glaube, das wissen sie häufig nicht. Es gibt natürlich Bereiche, in denen KI einen klaren Nutzen hat – aber das sind meist sehr eng umrissene Felder. Ein Beispiel ist die Astrophysik: Dort gibt es gewaltige Datenmengen – zum Beispiel Millionen Aufnahmen von anderen Galaxien –, die von Menschen unmöglich alle gesichtet werden können. KI kann Muster darin erkennen und Vergleichsarbeit leisten, die Forschung in diesem Umfang überhaupt erst möglich macht.
Ein anderes Beispiel ist die Proteinforschung in der Biologie. KI kann dort Simulationen durchführen, Vorschläge machen und so Prozesse beschleunigen, die sonst Jahre dauern würden. Das ersetzt nicht die Arbeit im Labor, aber es eröffnet neue Kapazitäten.
Muster in großen Datenmengen zu erkennen, das ist ein Anwendungsbereich, in dem KIs dem Menschen klar überlegen sind und für den sie projektspezifisch trainiert werden. Diese Nutzung unterscheidet sich allerdings sehr deutlich davon, wie KI für Privatnutzer vermarktet wird, nämlich als Alltagstechnologie oder Allzwecklösung.
Menschen mit Optimierungsbedarfnetzpolitik.org: Welche Rolle spielt das Nützlichkeitsprinzip in der Vermarktung von KI?
Maren Behrensen: Das Nützlichkeitsprinzip steht im Zentrum der meisten Vermarktungsstrategien. Ein Beispiel ist die Grammarly-Werbung. Sie verspricht: „Wir schreiben dir deine Hausarbeit“ oder „Wir machen deine E-Mails verständlich“. Die Unterstellung ist hier: Der Mensch an sich kann wenig und dann kommt die KI, die aus dem unfähigen Menschen ein optimiertes Wesen macht.
In dieser Logik wird der Mensch wie eine kleine Maschine gesehen, die sich ständig selbst verbessern soll. Sein Wert bemisst sich daran, wie nützlich, effizient oder produktiv er ist.
Das zeigt sich auch besonders bei Tools wie Kalender- oder Gesundheits-Apps, wo es heißt: „Mit KI bringst du endlich Ordnung in dein Leben.“
netzpolitik.org: Was genau ist daran problematisch?
Die Mensch-MaschineMaren Behrensen: Das ist ein sehr reduziertes Menschenbild. Es blendet vieles aus, was menschliches Leben eigentlich ausmacht – Beziehungen, Kreativität, auch einfach das Recht, einmal nicht effizient zu sein.
Das KI-Marketing versteht Menschen als Maschinen unter anderen Maschinen.
netzpolitik.org: Menschen als Maschinen zu verstehen – gibt es dafür Vorläufer in der Philosophiegeschichte?
Maren Behrensen: Es erinnert an René Descartes, ein französischer Philosoph der frühen Neuzeit, wobei er nicht den Menschen, sondern lediglich Tiere als Maschinen betrachtet hat. Daneben gibt es materialistische Philosophien. Sie brechen den Menschen auf seine Existenz als Körper herunter, der bestimmte Dinge braucht: Nahrungsmittel, Schlaf und so weiter. In der Regel versuchen sie, auch das Gefühlsleben des Menschen – oder das, was man vielleicht theologisch verbrämt Seelenleben nennen würde – auf rein materielle Fragen zu reduzieren.
Dem etwas überspitzten Ausdruck Mensch-Maschine-Denken kommt aber wohl der Behaviorismus in der Psychologie am nächsten. Da gibt es auch unterschiedliche Denkschulen, aber der Grundgedanke ist: Menschliches Verhalten ist auf Input und Output ausgerichtet. Menschliches Verhalten wird durch äußere Reize bestimmt. Die Idee dahinter ist, dass man Menschen quasi programmieren kann, wenn man die richtigen Inputs kennt. Dieses Denken wurde unter anderem auf Kindererziehung angewendet.
Nützlichkeitsprinzip auf die Spitze getriebennetzpolitik.org: Eine Facette des Nützlichkeitsprinzips im KI-Marketing sind Philosophien, denen bekannte KI-Player anhängen, ein Beispiel ist der Longtermismus. Er steht in der Tradition des Utilitarismus, einer Art Nützlichkeitsethik. Was besagt er?
Maren Behrensen: Der Longtermismus argumentiert in etwa so: Menschliches Leben oder auch positive Erfahrungen, die Menschen im Laufe eines Lebens machen können, haben einen bestimmten intrinsischen Wert. Daher steigert sich dieser Wert umso mehr, je mehr Menschen es gibt.
Hinzu kommt die Vorstellung, dass wir es durch eine technologisch vermittelte Zukunft schaffen, uns über die Galaxie auszubreiten. Damit würden irgendwann die natürlichen Grenzen dafür wegfallen, wie viele menschliche Leben zeitgleich existieren können. Im Moment müssen wir davon ausgehen, dass es eine solche Grenze auf der Erde gibt, dass also nicht beliebig viele Menschen auf der Erde leben können.
Daneben müssen wir dafür sorgen, dass nicht irgendein katastrophales Ereignis uns alle gleichzeitig auslöscht.
netzpolitik.org: Menschliches Leben in der Zukunft schützen zu wollen, klingt doch eigentlich ganz gut.
Maren Behrensen: Mein größtes Problem mit der Argumentation des Longtermismus ist, dass es menschliche Bedürfnisse hier und jetzt vollkommen vernachlässigt, auf eine meines Erachtens völlig fahrlässige Weise. Longtermisten formulieren Zukunftsversprechen, von denen völlig unklar ist, ob sie jemals so eintreten.
Moralische Katastrophen kann der Longtermismus nicht einordnen. Ein Genozid oder eine schwere Epidemie, die viele Menschen tötet, wäre im Longtermismus nicht weiter erwähnenswert, solange die Menschheit als solche weiter besteht. Er abstrahiert völlig von den Bedürfnissen und der Not der jetzt lebenden Menschen.
netzpolitik.org: Wie kommen Menschen als Maschinenwesen ins Spiel?
Maren Behrensen: Manche Longtermisten träumen davon, dass wir irgendwann gar nicht mehr als körperliche Wesen existieren, sondern einfach als virtuelle Wesen in einer Cloud. Wenn es so käme, dann würden damit viele Bedürfnisse wegfallen, die Menschen als körperliche Wesen haben. Schlaf oder Essen wären wahrscheinlich obsolet.
netzpolitik.org: Ist das für uns als Nutzer*innen der Technologie ein Problem, dass viele KI-Hersteller uns als potenzielle Maschinenwesen verstehen?
Maren Behrensen: Zum einen zeigt sich in der longtermistischen Ideologie ein entwürdigender, oft rassistischer, sexistischer und ableistischer Blick auf Menschen. Wenn Menschen, die einer solchen Ideologie anhängen, uns nicht nur ihre Produkte verkaufen, sondern ihren Reichtum auch dazu nutzen, direkten politischen Einfluss auszuüben, wie das etwa Peter Thiel und Elon Musk in der USA tun – dann droht gleichzeitig ein faschistoider Umbau der politischen Verhältnisse.
Die Angst des Philosophennetzpolitik.org: Wie wirkt sich das aus, wenn Nutzer*innen dem Marketing von der KI als Alleskönner auf den Leim gehen?
Maren Behrensen: Es schürt falsche Erwartungen. Menschen missverstehen ChatGPT zum Beispiel als ein Programm, das direkt Informationen liefern kann. Das ist eine falsche Annahme.
Wenn man das Missverständnis von KI als Suchmaschine ins Gesellschaftliche weiterdenkt, dann landet man bei dem, was man als die Angst des Philosophen beschreiben könnte: Menschen lassen ChatGPT für sich denken. Aber ChatGPT macht kritisches Denken nicht automatisch obsolet.
Das Ganze erinnert an das Taschenrechner-Problem: Als der Taschenrechner in die Klassenzimmer kam, gab es auch diese Sorge, dass man den jungen Menschen Mathematik nicht mehr vermitteln kann. Doch einen Taschenrechner kann ich erst dann sinnvoll und effizient nutzen, wenn ich schon Ahnung von Mathe habe, und wenn ich weiß, welche Probleme ich mit ihm lösen soll. ChatGPT und andere KI-Tools kann ich auch dann gewinnbringender nutzen, wenn ich eine klare Vorstellung davon habe, was ich erfragen oder erreichen will.
netzpolitik.org: Das heißt, die Sorge ist unbegründet?
Maren Behrensen: Ich halte die Sorge für übertrieben. Sie sagt mehr über die Menschen aus, die KI als alternativlose Allzwecklösung anpreisen und gleichzeitig von einem radikalen Umbau der Gesellschaft fantasieren. Faschisten käme es sehr gelegen, wenn KI das kritische Denken ersetzen würde – aber das heißt nicht, dass jegliche Nutzung von KI einer Aufgabe des Denkens gleichkommt.
Nutzer*innen widersetzen sich MarketingUmso interessanter ist es, dass viele Menschen KI-Systeme auf eine Weise nutzen, die sich dem Nützlichkeitsprinzip widersetzt. Ich denke hier insbesondere an eine Form der Nutzung, die KI als eine Art Dialogpartnerin begreift – als interaktives Tagebuch oder Hilfe beim Sortieren von Gedanken oder Routinen.
Natürlich kann auch das gefährlich sein: wenn jemand sich durch den Umgang mit KI weiter in Wahnvorstellungen hineinsteigert. Aber wenn Menschen KIs als Dialogpartnerin behandeln, wählen sie eine andere Herangehensweise als die der reinen Selbstoptimierung durch den Umgang mit einem Werkzeug.
Und das finde ich spannend: Was kann eigentlich menschliche Kreativität aus und mit diesem Ding machen? Das meine ich wertneutral, aber es zeigt meines Erachtens, dass Menschen einen kreativen Zugang zu KI haben, der über die Marketingnarrative „kann alles“, „weiß alles“, „ist eh unausweichlich“ oder „kann alles besser als du“ hinausgeht.
Wenn nur noch der Chatbot zuhörtnetzpolitik.org: Was sind die Risiken, wenn Menschen KI-Tools unreflektiert nutzen?
Maren Behrensen: Wenn sie beispielsweise ChatGPT als Gesprächspartner*innen und als echte Person wahrnehmen oder den Output des Programms unhinterfragt glauben, birgt das die Gefahr, Illusionen zu verstärken. Es zeigt aber auch: Es gibt viele Menschen, die sich sonst nicht gehört fühlen – und die dieses Zuhören nun in der Maschine finden.
Das kann wie gesagt gefährlich sein: In den USA beginnt gerade ein Rechtsstreit gegen OpenAI, in dem es darum gehen wird, ob ChatGPT einen jungen Menschen in den Suizid getrieben hat.
Chatbots imitieren Sprachhandelnnetzpolitik.org: Wie kommt es zu dieser Dynamik?
Maren Behrensen: Chatbots sind nicht auf Wahrheitssuche ausgelegt, sondern darauf, menschliches Sprachhandeln zu imitieren. Das hat oft wenig damit zu tun, Argumente oder Evidenz auszutauschen und kritisch zu hinterfragen. Vielmehr geht es darum, einen Konsens herzustellen, einen gemeinsamen Entschluss zu fassen oder gemeinsame Glaubenssätze zu formulieren.
Je besser Chatbots darin werden, menschliches Sprachhandeln zu imitieren, desto größer wird auch die Gefahr, dass sie als Autorität wahrgenommen werden. Und Autoritäten können toxisch sein, sie können ihre Macht ausnutzen. Dabei unterstelle ich natürlich nicht, dass KI eine Intelligenz wäre, die dies bewusst tut. Aber wie bei toxischen menschlichen Autoritäten gilt: Es liegt an uns, ob wir ihnen diese Macht über uns geben oder nicht.
KI-Programme haben ja keinen Personenstatus, geschweige denn Bewusstsein. Sie fungieren häufig wie Echokammern, ähnlich Social Media, aber eben nicht nur.
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Ilısu-Staudamm lässt Ernten verdorren und Existenzen zerbrechen
Der Ilısu-Staudamm am Tigris gilt als eines der umstrittensten Infrastrukturprojekte der Türkei – mit weitreichenden Folgen für Umwelt, Kultur und Bevölkerung. In der kurdischen Provinz Sêrt (tr. Siirt) klagen lokale Landwirt:innen zunehmend über Ernteausfälle und wirtschaftliche Not.
„Diese Staudämme haben uns nichts als Armut gebracht“, sagt der 60-jährige Pistazienbauer Mehmet Sıddık Evin. Seit über 30 Jahren lebt er vom Anbau der berühmten Sêrt-Pistazien, einer aromatischen Pistaziensorte, die vor allem in der Region kultiviert wird. Doch seit der Ilısu-Staudamm 2020 in Betrieb ging, habe sich die Situation dramatisch verschlechtert.
„Früher war die Ernte gut. Jetzt trocknet alles aus, die Pistazien verfaulen oder verbrennen in der Hitze“, sagt Evin. Durch die veränderten Wasserverhältnisse sei das Mikroklima in der Region gestört, ganze Plantagen verdorrten. Auch die Viehhaltung sei kaum noch möglich, da Wasser fehlt.
Besonders schwer wiegt die Tatsache, dass vielen Bäuerinnen und Bauern keine Alternativen bleiben: „Wenn das so weitergeht, wird es bald keine Pistazien aus Sêrt mehr geben. Dann bleibt uns nur noch die Flucht“, so Evin.
Ein Staudamm als Symbol für Verdrängung und Zerstörung
Der Ilısu-Staudamm war von Beginn an hoch umstritten. Offiziell zur Energiegewinnung und „regionalen Entwicklung“ deklariert, führte das Projekt zur Zerstörung des 12.000 Jahre alten Ortes Heskîf (Hasankeyf) in der benachbarten Provinz Êlih (Batman) – einer kulturell und historisch einzigartigen Stadt im Tigris-Tal, die über Jahrtausende hinweg durchgängig besiedelt war. Trotz nationaler und internationaler Proteste wurden große Teile Heskîfs geflutet. Nur einzelne Monumente wurden versetzt – unter enormem Aufwand und Verlust des historischen Kontextes.
Gleichzeitig führte der Staudamm zur Zwangsumsiedlung tausender Menschen und beeinträchtigte die Lebensgrundlage unzähliger Dorfgemeinschaften entlang des Flusses. Laut Umwelt- und Menschenrechtsorganisationen wurden fruchtbare Böden zerstört, traditionelle Landwirtschaft unmöglich gemacht und ganze Regionen unter Wasser gesetzt – vor allem in Êlih, Sêrt und Mêrdîn (Mardin).
„Wasser ist da, aber nicht für uns“
Besonders perfide erscheint den Betroffenen, dass Wasser zwar technisch verfügbar sei – jedoch nicht dort, wo es gebraucht wird. „Überall gibt es Wasser und Staudämme, aber wir erleben hier eine Art Kerbela“, sagt Evin mit Blick auf das religiöse Symbol für Leid und Entbehrung.
Während große Energieunternehmen und die staatliche Wasserbehörde DSI von den Anlagen profitieren, gerät die lokale Bevölkerung zunehmend in Existenznot. „Früher lebten hier viele Menschen vom Ackerbau. Heute sind sie gezwungen zu gehen – weil nichts mehr wächst“, beklagt Evin.
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https://deutsch.anf-news.com/Oekologie/Okologische-vernichtung-als-strategie-47638 https://deutsch.anf-news.com/Oekologie/breiter-protest-gegen-geplanten-staudamm-im-alibogazi-tal-47576 https://deutsch.anf-news.com/Oekologie/egmr-laesst-flutung-von-hasankeyf-zu-9698
Nächstes PKK-Verfahren in Hamburg: Aufruf zur solidarischen Prozessbegleitung
In rund eineinhalb Wochen startet in Hamburg der Prozess gegen zwei Kurden aus Kiel und Lübeck. Beiden wird von der Generalstaatsanwaltschaft Hamburg vorgeworfen, die kurdische Arbeiterpartei PKK unterstützt zu haben. Das Kurdistan-Solidaritätskomitee Kiel ruft zur solidarischen Prozessbegleitung auf:
Freiheit für Nihat und alle anderen Angeklagten!
Im September 2025 beginnt vor dem Oberlandesgericht (OLG) Hamburg der Prozess gegen zwei kurdische Aktivist:innen aus Schleswig-Holstein. Unser Freund Nihat Asut aus Kiel und ein weiterer Genosse aus Lübeck werden dort wegen des Vorwurfs der „mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung“ auf die Anklagebank gezerrt. Vor einem halben Jahr, am 12. März 2025, kam es in Kiel und in Lübeck zu einer Reihe von Razzien in Vereinsräumen, Privatwohnungen und Fahrzeugen, die das LKA und das OLG Hamburg der kurdischen Befreiungsbewegung zuordnen. Noch am selben Tag wurde unser Freund Nihat nach Hamburg verschleppt und sitzt dort seitdem in Untersuchungshaft. Ihm werfen die deutschen Behörden Unterstützung und führende Mitgliedschaft in der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) vor, die in der BRD nach den Paragrafen 129a/129b als „terroristische Vereinigung im Ausland“ verunglimpft wird.
Deutsche Behörden erneut Erfüllungsgehilfen des türkischen Staats
Für uns ist klar, dass wir unsere Freunde nicht allein lassen, wenn die deutschen Behörden sich ein weiteres Mal zum Erfüllungsgehilfen des türkischen Staats machen und auf ihrem Rücken mal wieder ein Exempel an der kurdischen Befreiungsbewegung statuiert werden soll. Denn dieses Vorgehen der Repressionsbehörden kennen wir mittlerweile zur Genüge: Regelmäßig werden irgendwo in der BRD vermeintliche Gebietsleiter der PKK ausgemacht, denen faktisch nichts anderes als völlig legale Tätigkeiten wie das Organisieren von Veranstaltungen, das Anmelden von Demos oder Festivals oder das Sammeln von Spenden vorgeworfen wird. So wurde vor einem Jahr auch Kenan Ayaz in Hamburg unter selbigem Vorwand zu vier Jahren Haft verurteilt, die er derzeit absitzen muss. Im Mai wurde zudem der langjährige kurdische Aktivist Yüksel Koç aus Bremen festgenommen. Auch wenn er kürzlich aus der U-Haft entlassen wurde, droht ihm in den kommenden Monaten ebenfalls die Prozesseröffnung.
Antikurdische Verfolgungspraxis im Sinne Ankaras
Aktuell sehen sich Dutzende weiterer kurdischer Aktivist:innen in Deutschland mit Ermittlungen, Überwachung, Vereinsverboten oder Gerichtsverfahren konfrontiert – nicht wegen strafbarer Handlungen, sondern allein aufgrund ihres politischen Engagements für Frieden, Demokratie und kulturelle Selbstbestimmung. Doch die Verfolgung, der die kurdische Bewegung in der BRD seit Jahrzehnten ausgesetzt ist, ist nichts Neues. Ihre Grundlage ist das 1993 vom Bundesinnenministerium erlassene Betätigungsverbot für die PKK und ihre Einstufung als „kriminelle Vereinigung“. Mit diesem Werkzeug gehen deutsche Behörden seitdem gegen alles vor, was sie zu PKK-Strukturen erklären. Dazu können Vereine, Verlage und Organisationen genauso gehören, wie alle diejenigen, die sich für kurdische Selbstbestimmung und Demokratisierung einsetzen oder gegen den Krieg des türkischen Staates in Kurdistan aktiv sind. Diese Linie ist nicht zufällig, sondern entspricht den außenpolitischen Interessen des deutschen Staates: Das türkische Regime ist seit jeher enger Handelspartner, Waffenkäufer, politischer Verbündeter und NATO-Partner der BRD. Der deutsche Imperialismus profitiert von einem möglichst starken Einfluss der Türkei im Mittleren Osten. Eine Kraft wie die PKK und die kurdische Befreiungsbewegung, die sich dem entgegenstellt, macht sich damit auch zum Gegner deutscher Interessen. Deshalb kann sich der türkische Staat bei der Unterdrückung und Bekämpfung von Kurd:innen so gewiss auf die deutsche Unterstützung verlassen – dort wie hier.
Solidarität mit der kurdischen Bewegung
Aber wir stehen nicht nur solidarisch an der Seite der kurdischen Befreiungsbewegung, weil sie immer wieder der Interessen geleiteten Repression des deutschen Staates ausgesetzt ist, sondern weil der revolutionäre Aufbau in Kurdistan Vorbildcharakter für linke emanzipatorische Bewegungen in der ganzen Welt hat. Seit über 40 Jahren kämpft sie nicht nur gegen die Unterdrückung und für die Rechte der Kurd:innen, sondern auch für eine sozialistische Umgestaltung der Gesellschaft. In Nordostsyrien (Rojava) ist dieser Prozess trotz des permanenten Kriegszustandes und der andauernden Angriffe des türkischen Staats und seiner dschihadistischen Verbündeten in Syrien am weitesten fortgeschritten: Die Rojava-Revolution arbeitet seit 2012 an der Verwirklichung von nicht-staatlicher Rätedemokratie, Frauenbefreiung, ökologischer Nachhaltigkeit und kollektiven Wirtschaftens. Inmitten des syrischen Bürgerkriegs hat sie einen lebendigen Zufluchtsort für ein friedliches und gleichberechtigtes Miteinander geschaffen, unabhängig nationaler, ethnischer oder religiöser Zugehörigkeiten.
Hoffnung auf Frieden in Kurdistan
Mit ihrem Streben nach egalitären und solidarischen Verhältnissen jenseits von Kapitalismus, Kolonialismus und Patriarchat steht die Bewegung in logischem Kontrast und Konfrontation mit einer Vielzahl reaktionärer oder fundamentalistischer Banden sowie den imperialistischen Einflussnahmen verschiedener Regional- und Großmächte, nicht zuletzt des türkischen Staats. Derzeit erleben wir, ausgelöst durch den Zusammenbruch des Assad-Regimes und die Machtübernahme der Al-Qaida-nahen HTS, eine fundamentale Umbruchphase auf dem syrischen Staatgebiet, deren Ausgang offen ist und innerhalb derer sich auch die Rojava-Revolution behaupten muss. Diese Neuordnung der Machtverhältnisse im Mittleren Osten wirkt sich auch auf die Politik des türkischen Staates aus, der, um sich darin als starker Akteur behaupten zu können, innenpolitisch seine Reihen schließen muss und daher zumindest oberflächliche Bereitschaft zur Wiederaufnahme des abgebrochenen Friedensprozesses mit der PKK signalisiert hat. Im Gegenzug hat die Guerilla ihre Bereitschaft zur Auflösung und Selbstentwaffnung erklärt, deren Bedingung die Freilassung des PKK-Vorsitzenden Abdullah Öcalan ist. Es ist derzeit viel in Bewegung, was für die revolutionäre Bewegung Kurdistans Ungewissheit, aber auch Hoffnung auf Frieden mit sich bringt.
BRD ignoriert Friedensbemühungen der PKK
In Anbetracht dieser Entwicklungen ist es umso fragwürdiger, dass der deutsche Staat die Friedensbemühungen der PKK ignoriert, die Repression gegen kurdische Aktivist:innen zuletzt nochmals angezogen hat und damit Verunsicherung und Unruhe in der Bewegung stiftet. Anstatt den neuerlichen Dialog- und Friedensprozess zu unterstützen und die eigenen Einflussmöglichkeiten zu nutzen, agiert die BRD mit ihrer anhaltenden Kriminalisierung und Bekämpfung der kurdischen Bewegung gegen eine friedliche Lösung für Kurdistan und für die Fortführung des jahrzehntelang andauernden Krieges.
Autoritäre Zuspitzung auf allen Ebenen
Das ungebrochen harte Vorgehen gegen die kurdische Linke in der BRD spiegelt auch die autoritäre Zuspitzung wider, die wir derzeit auf allen Ebenen erleben. Der Rechtsruck des politischen Mainstreams in Zeiten unlösbarer Krisen des Kapitalismus und der kriegsvorbereitenden Militarisierung richtet sich auch gegen all jene, die Keimzellen realer Opposition dagegen sein könnten. Die ideologische und handfeste Repression des deutschen Staates trifft derzeit genauso die antifaschistische Bewegung, den Klimaaktivismus, antimilitaristische Bestrebungen oder internationalistische Mobilisierungen wie die Palästina-Solidarität gegen den Genozid in Gaza. Die Angriffe auf die Linke in ihrer ganzen Vielfalt müssen wir deshalb immer als Angriffe auf uns selbst verstehen, egal in welchen Kämpfen wir uns konkret verorten.
Unsere Solidarität gegen ihre Repression
Unzählige Male waren wir zusammen mit Nihat auf der Straße, um internationale Solidarität mit dem revolutionären Aufbau in Kurdistan zu bekunden. Lasst uns ihm jetzt, wo er stellvertretend für unsere gemeinsame Sache weggesperrt ist und abgeurteilt werden soll, dasselbe zukommen lassen. Kämpfen wir entschlossen dafür, dass Nihat schon bald wieder draußen an unserer Seite stehen wird.
Wir rufen deshalb alle Internationalist:innen dazu auf, unseren Genossen während ihres Prozesses im Herbst solidarisch zur Seite zu stehen und sie sowie alle anderen von Repression betroffenen kurdischen Aktivist:innen vor und im Gerichtssaal zu verteidigen. Kommt zu den bevorstehenden Prozesstagen in Hamburg!
Unsere Solidarität gegen ihre Repression! Weg mit §§ 129a/b! PKK-Verbot aufheben!
Hoch die internationale Solidarität!
Kundgebung zum Prozessauftakt
Der Prozess gegen die beiden Aktivisten am OLG Hamburg beginnt am 10. September 2025 um 9:00 Uhr. Der Arbeitskreis Freiheit für Nihat, der Teil des Kurdistan-Solidaritätskomitees Kiel ist, organisiert zum Auftakt eine Kundgebung, die um 8:00 Uhr vor dem Justizgebäude (Landgericht Hamburg, (Strafjustizgebäude, Sievekingplatz 3) stattfindet. Weitere Prozesstage sind terminiert für: 17.09. | 19.09. | 06.10. | 08.10. | 14.10. | 15.10. | 05.11. | 06.11. | 17.11. | 19.11. | 27.11. | 28.11. | 02.12. | 03.12.2025
https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/pkk-mitgliedschaft-anklage-gegen-zwei-kurden-in-hamburg-47216 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/fed-dem-verurteilt-polizeieinsatz-gegen-kurdische-gemeinschaft-45576 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/azadI-verurteilt-rassistische-hysterie-bei-gericht-und-behorden-47418 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/azadI-altan-verurteilt-und-aus-haft-entlassen-47018 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/novum-olg-naumburg-verurteilt-kurden-wegen-pkk-mitgliedschaft-47338
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Rente: 62 Jahre alt, 45 Jahre gearbeitet und dann doch keine Rente
Vier Jahrzehnte und mehr im Berufsleben zu stehen, erscheint vielen gesetzlich Rentenversicherte als hinreichende Bedingung für einen wohlverdienten Ruhestand.
Doch wer 45 Versicherungsjahre angesammelt hat, muss – je nach Geburtsjahr – bis zu seinem 65. Geburtstag warten, um ohne Abschläge die „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“ zu beziehen.
Die Altersgrenze ist Teil einer im Jahr 2014 begonnenen Übergangsregel, die pro Jahrgang um zwei Monate ansteigt und 2025 mit dem Jahrgang 1964 bei einheitlich 65 Jahren ankommt.
Die unterschiedlichen Rententypen und ihre VoraussetzungenHinter der nüchternen Zahl von 45 Jahren verbergen sich mehrere Rentenarten mit eigenen Regeln. Entscheidend sind die „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“ (mindestens 45 Versicherungsjahre) und die „Altersrente für langjährig Versicherte“ (mindestens 35 Versicherungsjahre).
Während erstere ab 2025 nur noch abschlagsfrei ab 65 Jahren startet, erlaubt letztere weiterhin einen früheren Ausstieg, allerdings nur mit dauerhaften Abschlägen. Für Versicherte der Jahrgänge ab 1964, die „nur“ 35 Versicherungsjahre vorweisen, bleibt das reguläre Rentenalter unverändert bei 67 Jahren.
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Was früher Aussteigen kostetWer keine Schwerbehinderung nachweist und dennoch vor 65 in Rente gehen möchte, greift zwangsläufig zur Altersrente für langjährig Versicherte. Jeder vorgezogene Monat schlägt mit einem lebenslangen Abschlag von 0,3 Prozent zu Buche.
Maximal möglich sind vier Jahre vor dem jeweiligen Regelalter – das entspricht 48 Monaten und damit 14,4 Prozent weniger Rente. Diese Kürzung bleibt auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze dauerhaft bestehen.
Jahrgang 1964: Ein Rechenbeispiel ohne SchwerbehinderungEin Versicherter, der 1964 geboren wurde, erfüllt seine 45 Beitragsjahre bereits mit 62. Dennoch kann er die abschlagsfreie Rente erst ab 65 beanspruchen.
Möchte er bereits mit 63 in Ruhestand gehen, bleibt nur die Altersrente für langjährig Versicherte – in seinem Fall wären das 48 Monate vor der Regelaltersgrenze, also 14,4 Prozent weniger Monatsrente. Eine Entscheidung, die gut bedacht sein will, denn der Abzug wirkt sich auch auf Hinterbliebenenrenten aus.
Schwerbehinderung: Türöffner mit milderen KonsequenzenFür Versicherte mit einem anerkannten Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent gelten bessere Bedingungen. Sie dürfen die „Altersrente für schwerbehinderte Menschen“ grundsätzlich zwei Jahre vor der abschlagsfreien Altersgrenze in Anspruch nehmen und damit 35 Versicherungsjahre genügen.
Bei Jahrgang 1964 liegt die abschlagsfreie Grenze bei 65 Jahren; ein Rentenbeginn mit 63 bringt deshalb nur 24 vorgezogene Monate mit sich, was 7,2 Prozent Abschlag entspricht. Frühestmöglich, das heißt ab 62, wären es 10,8 Prozent.
Zwischen Frühverrentung und NachhaltigkeitObwohl die Abschläge empfindlich sind, entscheiden sich immer mehr Versicherte für einen vorzeitigen Ausstieg. 2024 nutzten laut jüngsten Zahlen fast 270 000 Menschen die Möglichkeit, ohne Abschläge früher in Rente zu gehen – ein neuer Rekord.
Insgesamt traten rund 937 000 Versicherte neu in den Ruhestand ein; gut 28 Prozent nahmen Abschläge in Kauf. Fachleute sehen darin ein wachsendes Risiko für die Finanzierbarkeit der Rentenkasse, deren Beitragssatz bis 2038 auf mehr als 21 Prozent steigen könnte.
Strategien zur SchadensbegrenzungAngesichts dieser Fakten bleibt eine sorgfältige Planung unverzichtbar. Wer den Rentenbeginn vorziehen möchte, sollte prüfen, ob Teilzeitmodelle oder die Flexirente die finanziellen Einbußen abfedern können.
Zusätzliche private oder betriebliche Vorsorge gewinnt an Gewicht, ebenso eine genaue Analyse der persönlichen Renteninformation, um Überraschungen bei der Höhe möglicher Abschläge zu vermeiden.
Fazit45 Versicherungsjahre sind in Deutschland nach wie vor eine beeindruckende Lebensleistung – sie garantieren aber nicht automatisch den sofortigen Ruhestand.
Ob man mit oder ohne Schwerbehinderung früher aussteigen will, entscheidet sich letztlich an Altersgrenzen, Abschlagsregeln und der eigenen finanziellen Belastbarkeit.
Ein genauer Blick auf die individuelle Renteninformation, auf Beratungsangebote etwa von Sozialverbänden wie dem SoVD sowie auf politische Reformen ist daher unverzichtbar, um den Weg in den Ruhestand möglichst planvoll und abgesichert zu gestalten.
Der Beitrag Rente: 62 Jahre alt, 45 Jahre gearbeitet und dann doch keine Rente erschien zuerst auf Gegen Hartz IV - Bürgergeld Ratgeber und Hartz 4 Tipps.
Schwerbehinderung: Diese Steuer-Vorteile verpassen viele
Menschen mit einer Behinderung oder Schwerbehinderung stehen im Alltag häufig vor organisatorischen und finanziellen Herausforderungen. Umso wichtiger ist es, in der Steuererklärung alle vorhandenen Entlastungen konsequent zu nutzen.
Die Regeln sind nicht immer selbsterklärend, doch mit einem klaren Überblick lassen sich die wesentlichen Vorteile zuverlässig ausschöpfen.
Der Sozialrechtsexperte Dr. Utz Anhalt erklärt die Pauschalen, Alternativen mit tatsächlichen Kosten, die speziellen Regelungen zu Fahrtkosten sowie die Entlastungen für pflegende Angehörige – Schritt für Schritt und ohne rechtliche Verklausulierungen.
Tabelle: Alle Steuervorteile bei Behinderung in 2025Hier eine Übersicht mit den wichtigsten steuerlichen Vergünstigungen für schwerbehinderte Menschen im Jahr 2025:
Steuervergünstigung Inhalt / Höhe (Stand 2025) Behinderten-Pauschbetrag Ab GdB 20 möglich; gestaffelt von 384 € (GdB 20) bis 2.840 € (GdB 100). Für Blinde, Gehörlose oder Hilflose pauschal 7.500 €. Tatsächliche Kosten als außergewöhnliche Belastungen Statt Pauschbetrag: Abziehbar sind nachgewiesene Kosten (z. B. Arztbehandlungen, Hilfsmittel, Medikamente, Fahrtkosten). Abzüglich zumutbarer Eigenanteil, abhängig von Einkommen, Familienstand, Kinderzahl. Fahrtkostenpauschale Bei GdB ≥ 80 oder GdB 70 mit Merkzeichen G: pauschal 900 € jährlich, ohne Einzelnachweise. Kilometerpauschale Alternativ: 0,30 € pro gefahrenem Kilometer für behinderungsbedingte Fahrten, mit Nachweis. Erhöhte Fahrtkostenpauschale Bei Merkzeichen aG (außergewöhnlich gehbehindert), Bl (blind) oder H (hilflos): pauschal 4.500 € jährlich, ohne Nachweise. Pflegepauschbetrag Für pflegende Angehörige, wenn Pflege unentgeltlich erfolgt: 600 € (Pflegegrad 2), 1.100 €(Pflegegrad 3), 1.800 € (Pflegegrad 4 und 5). Tatsächliche Pflegekosten Statt Pauschbetrag: Nachgewiesene, selbstgetragene Pflegekosten (z. B. Heimkosten), abzüglich Erstattungen und zumutbarem Eigenanteil. Behinderten-Pauschbetrag nutzenDer Behinderten-Pauschbetrag ist für viele Betroffene die zentrale Stellschraube. Er gewährt einen pauschalen Betrag, der ohne Einzelnachweise die typischen Mehraufwendungen aufgrund einer Behinderung abdeckt. Anspruch besteht bereits ab einem anerkannten Grad der Behinderung (GdB) von 20.
Die Höhe des Pauschbetrags steigt mit dem GdB an: Bei GdB 20 sind es 384 Euro pro Jahr, bei GdB 50 zum Beispiel 1.140 Euro und bei GdB 100 2.840 Euro. Für blinde oder gehörlose Menschen sowie für als hilflos eingestufte Personen gibt es darüber hinaus einen besonderen Höchstbetrag von 7.500 Euro.
Die Pauschale ist bewusst unkompliziert gestaltet. Sie wird für den allgemeinen Lebensunterhalt gewährt und verlangt keine Belegsammlung. In der Praxis genügt es, den anerkannten GdB und gegebenenfalls Merkzeichen anhand des Feststellungsbescheids oder Schwerbehindertenausweises in der Steuererklärung anzugeben.
Wenn die Pauschale nicht reicht: außergewöhnliche Belastungen mit BelegenNicht immer bildet die Pauschale die tatsächlichen, individuellen Aufwendungen realistisch ab. Wer höhere nachweisbare Kosten hatte, kann statt der Pauschale die tatsächlichen Aufwendungen als sogenannte außergewöhnliche Belastungen geltend machen.
Dazu gehören unter anderem Ausgaben für ärztliche Behandlungen, Sehhilfen und Brillen, Hörgeräte, Gehhilfen, Physiotherapie, Medikamente sowie krankheits- oder behinderungsbedingte Fahrten.
Anders als bei der Pauschale verlangt das Finanzamt hier Belege und prüft, ob es Erstattungen gab. Nur selbstgetragene Kosten sind abzugsfähig; Zahlungen der Krankenkasse, der Pflegeversicherung oder anderer Träger mindern den absetzbaren Betrag.
Außerdem berücksichtigt das Finanzamt einen „zumutbaren Eigenanteil“, der sich nach Familienstand, Kinderzahl und Einkommenssituation richtet. Erst Aufwendungen oberhalb dieser persönlichen Grenze wirken sich steuermindernd aus.
In Beispielrechnungen kann dieser Eigenanteil durchaus einige hundert Euro betragen – exemplarisch sind etwa 792 Euro denkbar –, die konkrete Höhe ist aber stets individuell.
Wichtig ist das Wahlrecht: Entweder Pauschbetrag oder tatsächliche Kosten – eine gleichzeitige Geltendmachung für denselben Lebenssachverhalt ist ausgeschlossen. Wer regelmäßig hohe, belegbare Aufwendungen trägt, sollte die Summe mit der einschlägigen Pauschale vergleichen und die günstigere Variante wählen.
Fahrtkosten: von der Pauschale bis zum KilometernachweisFahrten hängen eng mit der Lebensrealität vieler Betroffener zusammen, etwa zu Ärzten, Therapien oder Behörden. Seit dem Steuerjahr 2021 gibt es hierfür eine behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale von 900 Euro jährlich. Voraussetzung ist ein GdB von mindestens 80 oder ein GdB von 70 in Verbindung mit dem Merkzeichen „G“.
Diese Pauschale deckt behinderungsbedingte Fahrten bis ungefähr 3.000 Kilometer im Jahr ab, ohne dass Einzelnachweise vorzulegen sind.
Wer deutlich mehr unterwegs ist oder abweichende Konstellationen hat, kann alternativ die tatsächlichen Fahrten mit 30 Cent je gefahrenem Kilometer geltend machen. In diesem Fall sind Nachweise erforderlich – etwa in Form eines einfachen Fahrtenprotokolls, Terminzetteln oder ähnlichen Unterlagen, die Anlass und Strecke plausibel belegen.
Für Menschen mit den Merkzeichen „aG“ (außergewöhnlich gehbehindert), „Bl“ (blind) oder „H“ (hilflos) gilt eine weitergehende Vereinfachung: Sie können pauschal 4.500 Euro pro Jahr für Fahrten ansetzen, ebenfalls ohne Einzelnachweise.
Damit entfällt in der Regel die Notwendigkeit, einzelne Wege zu dokumentieren; die Pauschale soll den deutlich erhöhten Mobilitätsbedarf pauschal abbilden.
Pflegekosten und Pflegepauschbetrag: Entlastung für AngehörigeNicht jede Behinderung geht mit Pflegebedürftigkeit einher. Wo dies aber der Fall ist, spielen zusätzlich die Regeln zur Pflege steuerlich eine Rolle.
Pflegende nahe Angehörige können einen Pflegepauschbetrag erhalten, sofern zwei Bedingungen erfüllt sind: Die Pflege erfolgt häuslich – entweder im Haushalt der pflegenden Person oder der gepflegten Person – und die Pflege wird unentgeltlich geleistet. Eine Vergütung würde den Anspruch ausschließen; das an Eltern gezahlte Pflegegeld für ein pflegebedürftiges Kind gilt dabei nicht als schädliche Gegenleistung.
Die Höhe des Pflegepauschbetrags richtet sich nach dem Pflegegrad der gepflegten Person. Ab Pflegegrad 2 beträgt der Pauschbetrag 600 Euro im Jahr, bei höherer Einstufung 1.100 Euro und bei den Pflegegraden 4 und 5 1.800 Euro.
Der Pflegepauschbetrag wirkt ohne Anrechnung eines zumutbaren Eigenanteils und ohne Belegpflicht; er dient der typisierenden Abgeltung üblicher Pflege-Mehrbelastungen in der häuslichen Umgebung.
Wer außergewöhnlich hohe Pflegekosten trägt – etwa durch eine teure Heimunterbringung mit erheblichem Eigenanteil – kann statt der Pauschale die tatsächlichen Aufwendungen als außergewöhnliche Belastungen absetzen.
Wie bei allen tatsächlichen Kosten gilt: Erstattungen, etwa aus Pflegekasse oder privaten Versicherungen, sind im Vorfeld abzuziehen. Und anders als beim Pflegepauschbetrag greift bei tatsächlichen Pflegekosten wieder der zumutbare Eigenanteil.
Nachweise, Dokumentation und praktische HinweiseDie Erfahrung zeigt: Je klarer die Unterlagen, desto reibungsloser die Veranlagung. Wer mit Pauschalen arbeitet, braucht in der Regel nur die amtliche Anerkennung der Behinderung beziehungsweise der Merkzeichen.
Für tatsächliche Kosten empfiehlt sich eine geordnete Belegsammlung – Rechnungen, Zahlungsnachweise, ärztliche Verordnungen – sowie eine übersichtliche Aufstellung für das Finanzamt.
Bei Fahrten mit Kilometernachweis erleichtert ein schlichtes Protokoll die Anerkennung. Erstattungen sollten von Anfang an den jeweiligen Ausgaben zugeordnet werden, damit Doppelansprüche vermieden und Rückfragen entbehrlich werden.
Ebenfalls sinnvoll ist der jährliche Vergleich: Wie hoch sind die real entstandenen Kosten im Verhältnis zu den einschlägigen Pauschalen? Wer diese Frage bewusst beantwortet, verschenkt keine Entlastung. Moderne Steuersoftware fragt die relevanten Angaben zu GdB, Merkzeichen, Fahrt- und Pflegepauschalen früh ab und hilft, das günstigere Verfahren zu identifizieren. Am Ende entscheidet aber stets die individuelle Situation.
Bewusst wählen, sorgfältig dokumentierenDas deutsche Steuerrecht hält für Menschen mit Behinderung und ihre Familien mehrere wirksame Entlastungsinstrumente bereit. Der Behinderten-Pauschbetrag schafft schnelle und unbürokratische Abhilfe. Wo die Realität teurer ist, bieten außergewöhnliche Belastungen mit Belegen eine passgenauere Alternative – unter Anrechnung des zumutbaren Eigenanteils.
Die Fahrtkostenpauschalen und die Möglichkeit des Kilometernachweises berücksichtigen den erhöhten Mobilitätsbedarf, während der Pflegepauschbetrag häusliche, unentgeltliche Pflege anerkennt.
Wer die eigenen Verhältnisse nüchtern betrachtet, Belege ordentlich sammelt und zwischen Pauschale und Einzelnachweis bewusst wählt, nutzt die Spielräume des Gesetzes effektiv aus – und reduziert die Steuerlast dort, wo Mehraufwendungen tatsächlich anfallen.
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Greetings on Yessentuki’s 200th anniversary
Vladimir Putin congratulated Yessentuki residents on the city’s 200th anniversary.
Großer Rentenirrtum: So wenig Rente bekommen Rentner wirklich
Die Diskussion um die Renten in Deutschland wird seit Jahren von einer Figur geprägt, die zwar statistisch glänzt, in der Realität aber kaum existiert: dem sogenannten Eckrentner. Während Politik und Rentenversicherung diesen Modellfall gerne als Beleg für ein solides Altersversorgungssystem heranziehen, sieht der Alltag vieler Rentnerinnen und Rentner ganz anders aus.
Eckrentner – nur ein theoretisches Konstrukt?Der Eckrentner ist eine rein fiktive Person. Er hat 45 Jahre lang ohne Unterbrechung gearbeitet, stets zum Durchschnittsverdienst, und lückenlos Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt. Seit Juli 2025 ergibt das eine Bruttorente von 1.835 Euro.
Nach Abzug von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen bleiben davon rund 1.614 Euro netto.
Dieser Wert dient als Referenzgröße in der Rentendiskussion und soll die Leistungsfähigkeit des Systems darstellen. Doch die entscheidende Frage lautet: Wie viele Menschen in Deutschland erfüllen tatsächlich diese Idealbedingungen? Die Antwort ist ernüchternd – nur die wenigsten.
Durchschnittsrenten weit darunterNach den aktuellen Zahlen der Deutschen Rentenversicherung lag die durchschnittliche Altersrente im Jahr 2024 bei nur 1.170 Euro monatlich.
Dieser Betrag versteht sich nach Abzug der Sozialabgaben, aber vor Steuern. Männer erhalten im Durchschnitt etwas mehr, Frauen jedoch deutlich weniger.
Die Diskrepanz zwischen Eckrentner und Durchschnittsrente zeigt: Das Modell ist ein Schönrechnen der Wirklichkeit. Die große Mehrheit der Rentnerinnen und Rentner erreicht bei weitem nicht die Höhe, die der fiktive Eckrentner bezieht.
Die meisten Rentner werden keine “Eckrentner”Die Gründe liegen auf der Hand. Kaum jemand in Deutschland arbeitet 45 Jahre lang durchgehend in Vollzeit und stets zum Durchschnittsverdienst. Erwerbsunterbrechungen durch Kindererziehung, Teilzeit, Krankheit, Arbeitslosigkeit oder Selbstständigkeit sind in den Erwerbsbiografien weit verbreitet.
Diese Brüche im Versicherungsverlauf führen zwangsläufig zu geringeren Rentenansprüchen. Besonders Frauen sind betroffen, da sie häufiger Teilzeit arbeiten oder Erwerbspausen für die Familie einlegen.
Ein realistischeres Bild: 35 VersicherungsjahreEtwas näher an der Realität liegt die Betrachtung von Personen, die 35 Versicherungsjahre vorweisen können. Diese Gruppe erhielt im Jahr 2023 bzw. 2024 im Schnitt etwa 1.500 Euro monatlich.
Doch auch dieser Betrag reicht nach Meinung vieler Experten kaum, um im Alter ohne Sorgen leben zu können – insbesondere angesichts steigender Lebenshaltungskosten, hoher Mieten in Ballungsräumen und der wachsenden Belastung durch Pflege- und Gesundheitskosten.
Altersarmut – längst bittere RealitätDie nüchternen Zahlen belegen, was viele Betroffene längst erfahren haben: Altersarmut ist in Deutschland keine Ausnahme, sondern für viele Realität. Eine Rente von 1.100 oder 1.400 Euro mag auf dem Papier genügen, doch in der Praxis reicht sie häufig nicht, um ein sorgenfreies Leben im Alter zu führen.
Immer mehr Rentnerinnen und Rentner sind auf zusätzliche Einkünfte angewiesen, sei es durch Nebenjobs, staatliche Grundsicherung oder private Vorsorge. Doch gerade die Generation, die heute in Rente geht, hatte oft nicht die Möglichkeit, privat ausreichend vorzusorgen.
Reformdebatte: Rentenniveau, Grundrente und AktienrenteAngesichts dieser Herausforderungen wird die Rentenpolitik in Deutschland seit Jahren intensiv diskutiert. Ein zentraler Punkt ist das Rentenniveau, also das Verhältnis der gesetzlichen Rente zum durchschnittlichen Arbeitseinkommen.
Es liegt derzeit bei rund 48 Prozent. Viele Experten halten dies für zu niedrig, um den Lebensstandard im Alter zu sichern, und fordern eine Stabilisierung oder sogar Anhebung.
Die Grundrente, die 2021 eingeführt wurde, soll langjährig Versicherte mit geringen Einkommen besserstellen. Sie bessert Renten von Menschen auf, die mindestens 33 Jahre gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben.
Doch die Kritik ist groß: “Das Verfahren ist kompliziert, viele Betroffene erhalten nur geringe Zuschläge, und eine wirkliche Entlastung ist für viele nicht spürbar”, mahnt der Sozialrechtsexperte Dr. Utz Anhalt von “Gegen-Hartz.de”.
Parallel dazu gibt es die Debatte um die Aktienrente. Die Bundesregierung plant, Teile der Rentenversicherung durch Kapitalmarktanlagen zu stützen. Dadurch soll die Finanzierung langfristig stabilisiert werden.
Kritiker wie Anhalt sehen jedoch das Risiko, dass “Börsenschwankungen die Sicherheit der Altersvorsorge gefährden könnten. Befürworter argumentieren, dass Deutschland im internationalen Vergleich bei kapitalgedeckten Modellen deutlich hinterherhinkt.”
Darüber hinaus fordern Sozialverbände eine Stärkung der betrieblichen und privaten Altersvorsorge. Doch gerade Menschen mit niedrigen Einkommen können kaum Rücklagen bilden. Für sie bleibt die gesetzliche Rente weiterhin die zentrale, oft einzige Säule im Alter.
Vergleich: Was Deutschland von anderen Ländern lernen könnteEin Blick über die Grenzen zeigt, dass andere Länder ihre Rentensysteme teilweise stabiler und großzügiger aufgestellt haben. Besonders oft wird Österreich als Vorbild genannt.
Dort liegt das Rentenniveau bei rund 80 Prozent des letzten Erwerbseinkommens – fast doppelt so hoch wie in Deutschland. Möglich wird das durch ein umlagefinanziertes System mit höheren Beiträgen, aber auch durch die Einbeziehung nahezu aller Erwerbstätigen, einschließlich Beamter und Selbstständiger.
Auch in Skandinavien gelten andere Modelle: In Schweden etwa besteht die Rente aus einer Kombination von umlagefinanziertem Grundstock und obligatorischen kapitalgedeckten Anteilen. Dadurch verteilt sich das Risiko, und langfristig entstehen höhere Durchschnittsrenten. Dänemark wiederum setzt stark auf eine steuerfinanzierte Grundsicherung, die allen Bürgerinnen und Bürgern unabhängig von ihrer Erwerbsbiografie zusteht.
Der Vergleich zeigt: Während Deutschland vor allem auf das klassische Umlageverfahren setzt und auf private Vorsorge verweist, sorgen andere Länder durch Mischmodelle oder höhere Beitragslasten für eine stärkere Absicherung im Alter.
Zwischen Anspruch und WirklichkeitDer Eckrentner bleibt ein theoretisches Ideal, das politisch gerne zur Veranschaulichung dient, für die Mehrheit der Menschen aber unerreichbar ist.
Die Frage lautet deshalb: Reicht die gesetzliche Rente, wie sie heute im Durchschnitt ausgezahlt wird, für ein würdevolles Leben im Alter?
Die Zahlen sprechen eine klare Sprache – und sie geben Anlass zur Sorge. Ohne grundlegende Reformen, die den tatsächlichen Lebensrealitäten gerecht werden, droht Altersarmut in Deutschland weiter zuzunehmen.
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Wilde-Heidelbeeren-Extrakt: Gesund für die Augen, Schutz vor Krebs – Befristeter Sonderrabatt!
Wer privat viel Zeit vorm Bildschirm oder am Monitor verbringt oder sein Geld im weitesten Sinne mit Bildschirmarbeit verdient, für den sind natürliche Ingredienzen der Heidelbeere unverzichtbare Substanzen für die Augengesundheit. Heilnatura, der Hersteller von hochwertigen Naturprodukten in bester Bio-Qualität, hat mit seinen Wild Heidelbeer Extrakt Kapseln ein neuartiges Präparat auf den Markt gebracht, das […]
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Woher kommt der Strom? Hitzewelle und viel PV-Strom
Hitzewelle und viel PV-Strom. Das ist die 33. Analysewoche in Kurzform. An fünf Tagen übersteigt die rein regenerative Stromerzeugung den Bedarf. An diesen fünf Tagen fällt der Preis über die Mittagsspitze auf die Null-Linie, unterschreitet sie seltsamerweise fast nicht. Auf jedem Fall erhalten die regenerativen Stromerzeuger den im EEG vereinbarten Strompreis. Am Mittwoch und Donnerstag unterschreitet die regenerative Stromerzeugung den Bedarf knapp. Der Preis bleibt deshalb im positiven Bereich und erklimmt am Abend, nach Wegfall der PV-Stromerzeugung die wöchentlichen Höchstwerte von 227€ und 284€/MWh jeweils um 20:00 Uhr. Dass der Stromimport kontinuierlich außerhalb der Starken PV-Stromerzeugung in erheblichem Umfang stattfindet, sei nur am Rande erwähnt.
Dass der Strompreis im hohen Bereich liegt, wenn Strom importiert wird, ebenfalls. Und dass unsere Nachbarn den überschüssigen Strom und damit sehr günstigen Strom über Tag importieren ist ebenfalls selbstverständlich. Genauso selbstverständlich, wie sie den Strom nach Ende der PV-Stromerzeugung zu hohen Preisen wieder an Deutschland verkaufen. Daher wundere sich bitte niemand, dass in Deutschland für den Stromkunden die höchsten Strompreise der industrialisierten Welt aufgerufen werden. Weil noch diverse Steuern und Abgaben hinzu kommen werden Haushalte, Handel, Gewerbe und Industrie erheblich belastet. Mit den immer deutlicher werdenden Folgen. Wer kann geht weg. Wer nicht kann geht im schlimmsten Fall in die Insolvenz. Der Wohlstand sinkt allgemein. Die aktuelle Politik verspielt den letzten Rest an Glaubwürdigkeit. Leider spielt der ursprüngliche „Kanzler der Erwartungen“ dabei eine unrühmliche Rolle. Zuerst wird mit dem alten Bundestag – obwohl der neue schon „Gewehr bei Fuß“ steht – die Schuldenbremse pulverisiert, das Grundgesetz geändert und Billionen-Schulden (Sondervermögen, har, har) möglich gemacht, um dann endlich als „Zweite Wahl-Kanzler“ die vor der Wahl versprochene Senkung der Stromsteuer für die Haushalte, für die normalen Bürger aus Haushaltsgründen abzusagen. Jetzt wird die Senkung der Netzentgelte im Jahr 2026 versprochen. Dabei ist gar nicht mal sicher, ob es die aktuelle Bundesregierung dann überhaupt noch gibt. Eine Folge der Grundgesetzänderung, die Festschreibung des Energiewendeziels „Klimaneutralität bis zum Jahr 2045“ durch den alten Bundestag ist das Weiterwurschteln an der Energiewende.
Warum wurschteln? Weil dieses Ziel rein praktisch für den weltweiten, sogenannten Klimaschutz durch CO2-Ersparnis nichts bringt. Deutschland spielt als Industrieland eine marginale Rolle im Weltkonzert der anderen Industriestaaten spielt. Mit knapp zwei Prozent CO2-Ausstoß dauert es nur wenig Zeit, bis dieser bei einem theoretischen Wegfall in Deutschland durch die USA, China, Indien wieder aufgeholt wird. Zur „Vorbildrolle“ Deutschlands in Sachen Energiewende kann gesagt werden: Ein teurer Witz! Mittlerweile wird weltweit nur gelacht, weil Deutschland in seinem Bemühen, etwas in Sachen Klima zu erreichen, die eigene Wirtschaft vor die Wand fährt und Richtung Drittweltland unterwegs ist. Was von nicht wenigen „guten“ Menschen hierzulande wohl auch gewollt ist. In der Dritten Welt ist der CO2-Ausstoß gering. Die meisten Menschen dort leben vom Nötigsten und schützen so das Erdklima. Wenn Sie denn nicht Hunger darben, vor Hunger sterben. Das besonders Tragische an der Geschichte: Es in den entsprechenden Breitengraden oft unerträglich heiß. Ganz ohne CO2-Einfluss.
Bitte beachten Sie Peter Hagers Juli-Auswertung Kfz-Zulassungen nach den Tagesanalysen.
Wochenüberblick
Montag, 11.8.2025 bis Sonntag, 17.8.2025: Anteil Wind- und PV-Strom 52,7 Prozent. Anteil regenerativer Energieträger an der Gesamtstromerzeugung 66,0 Prozent, davon Windstrom 17,1 Prozent, PV-Strom 35,6 Prozent, Strom Biomasse/Wasserkraft 13,2 Prozent.
- Regenerative Erzeugung im Wochenüberblick 11.8.2025 bis 17.8.2025
- Die Strompreisentwicklung in der 33. Analysewoche 2025.
Belege für Werte und Aussagen im Text oben, viele weitere Werte sowie Analyse- und Vergleichsmöglichkeiten bietet der Stromdateninfo-Wochenvergleich zur 33. Analysewoche ab 2016.
Daten, Charts, Tabellen & Prognosen zur 33. KW 2025:
Factsheet KW 33/2025 – Chart, Produktion, Handelswoche, Import/Export/Preise, CO2 Das Agora-Zukunftsmeter liefert momentan nicht!
- Rüdiger Stobbe zur Dunkelflaute bei Kontrafunk aktuell 15.11.2024
- Bessere Infos zum Thema „Wasserstoff“ gibt es wahrscheinlich nicht!
- Eine feine Zusammenfassung des Energiewende-Dilemmas von Prof. Kobe (Quelle des Ausschnitts)
- Rüdiger Stobbe zum Strommarkt: Spitzenpreis 2.000 €/MWh beim Day-Ahead Handel
- Meilenstein – Klimawandel & die Physik der Wärme
- Klima-History 1: Video-Schatz aus dem Jahr 2007 zum Klimawandel
- Klima-History 2: Video-Schatz des ÖRR aus dem Jahr 2010 zum Klimawandel
- Interview mit Rüdiger Stobbe zum Thema Wasserstoff plus Zusatzinformationen
- Weitere Interviews mit Rüdiger Stobbe zu Energiethemen
- Viele weitere Zusatzinformationen
- Achtung: Es gibt aktuell praktisch keinen überschüssigen PV-Strom (Photovoltaik). Ebenso wenig gibt es überschüssigen Windstrom. Auch in der Summe der Stromerzeugung mittels beider Energieträger plus Biomassestrom plus Laufwasserstrom gibt es fast keine Überschüsse. Der Beleg 2023, der Beleg 2024/25. Strom-Überschüsse werden bis auf wenige Stunden immer konventionell erzeugt. Aber es werden, insbesondere über die Mittagszeit für ein paar Stunden vor allem am Wochenende immer mehr. Genauso ist es eingetroffen. Sogar in der Woche erreichen/überschreiten die regenerativen Stromerzeuger die Strombedarfslinie.
Was man wissen muss: Die Wind- und Photovoltaik-Stromerzeugung wird in unseren Charts fast immer „oben“, oft auch über der Bedarfslinie, angezeigt. Das suggeriert dem Betrachter, dass dieser Strom exportiert wird. Faktisch geht immer konventionell erzeugter Strom in den Export. Die Chartstruktur zum Beispiel mit dem Jahresverlauf 2024/25 bildet den Sachverhalt korrekt ab. Die konventionelle Stromerzeugung folgt der regenerativen, sie ergänzt diese. Falls diese Ergänzung nicht ausreicht, um den Bedarf zu decken, wird der fehlende Strom, der die elektrische Energie transportiert, aus dem benachbarten Ausland importiert.
TagesanalysenMontag
Montag, 11.8.2025: Anteil Wind- und PV-Strom 51,8 Prozent. Anteil erneuerbare Energieträger an der Gesamtstromerzeugung 65,9 Prozent, davon Windstrom 8,0 Prozent, PV-Strom 43,8 Prozent Strom Biomasse/Wasserkraft 14,1 Prozent.
Windflaute, starke PV-Stromerzeugung, hoher Stromimport. Die Strompreisbildung
Belege für Werte und Aussagen im Text oben, viele weitere Werte sowie Analyse- und Vergleichsmöglichkeiten bietet der Stromdateninfo-Tagesvergleich zum 11. August ab 2016.
Daten, Charts, Tabellen & Prognosen zum 11.8.2025: Chart, Produktion, Handelstag, Import/Export/Preise/CO2 inklusive Importabhängigkeiten.
Dienstag
Dienstag, 12.8.2025: Anteil Wind- und PV-Strom 50,1 Prozent. Anteil erneuerbare Energieträger an der Gesamtstromerzeugung 62,9 Prozent, davon Windstrom 14,6 Prozent, PV-Strom 35,5 Prozent, Strom Biomasse/Wasserkraft 12,8 Prozent.
Zum Abend Windstromanstieg, viel PV-Strom. Die Strompreisbildung.
Belege für Werte und Aussagen im Text oben, viele weitere Werte sowie Analyse- und Vergleichsmöglichkeiten bietet der Stromdateninfo-Tagesvergleich zum 12. August ab 2016.
Daten, Charts, Tabellen & Prognosen zum 12.8.2025: Chart, Produktion, Handelstag, Import/Export/Preise/CO2 inklusive Importabhängigkeiten.
Mittwoch
Mittwoch, 13.8.025: Anteil Wind- und PV-Strom Prozent. Anteil erneuerbare Energieträger an der Gesamtstromerzeugung 61,8 Prozent, davon Windstrom 13,6 Prozent, PV-Strom 35,8 Prozent, Strom Biomasse/Wasserkraft 12,4 Prozent.
Regenerative erreichen Bedarfslinie nicht. Die Strompreisbildung.
Belege für Werte und Aussagen im Text oben, viele weitere Werte sowie Analyse- und Vergleichsmöglichkeiten bietet der Stromdateninfo-Tagesvergleich zum 13. August 2025 ab 2016.
Daten, Charts, Tabellen & Prognosen zum 13.8.2025: Chart, Produktion, Handelstag, Import/Export/Preise/CO2 inklusive Importabhängigkeiten.
Donnerstag
Donnerstag, 14.8.2025: Anteil Wind- und PV-Strom 44,4 Prozent. Anteil erneuerbare Energieträger an der Gesamtstromerzeugung 57,3 Prozent, davon Windstrom 9,3 Prozent, PV-Strom 35,1 Prozent, Strom Biomasse/Wasserkraft 12,9 Prozent.
Windflaute. Trotz starker PV-Stromerzeugung wird der Bedarf regenerativ nicht erreicht. Die Strompreisbildung.
Belege für Werte und Aussagen im Text oben, viele weitere Werte sowie Analyse- und Vergleichsmöglichkeiten bietet der Stromdateninfo-Tagesvergleich zum 14. August 2025 ab 2016.
Daten, Charts, Tabellen & Prognosen zum 14.8.2025: Chart, Produktion, Handelstag, Import/Export/Preise/CO2 inklusive Importabhängigkeiten.
Freitag
Freitag, 15.8.2025: Anteil Wind- und PV-Strom 55,0 Prozent. Anteil erneuerbare Energieträger an der Gesamtstromerzeugung 67,6 Prozent, davon Windstrom 19,6 Prozent, PV-Strom 35,4 Prozent, Strom Biomasse/Wasserkraft 12,6 Prozent.
Etwas mehr Windstrom führt zum Überschreiten der Bedarfslinie. Die Strompreisbildung.
Belege für Werte und Aussagen im Text oben, viele weitere Werte sowie Analyse- und Vergleichsmöglichkeiten bietet der Stromdateninfo-Tagesvergleich zum 15. August 2016.
Daten, Charts, Tabellen & Prognosen zum 15.8.2025: Chart, Produktion, Handelstag, Import/Export/Preise/CO2 inkl. Importabhängigkeiten.
Samstag
Samstag, 16.8.2025: Anteil Wind- und PV-Strom 64,1 Prozent. Anteil erneuerbare Energieträger an der Gesamtstromerzeugung 77,5 Prozent, davon Windstrom 37,0 Prozent, PV-Strom 27,1 Prozent, Strom Biomasse/Wasserkraft 13,4 Prozent.
Starke Windstromerzeugung bei wenig Bedarf. Trotz starker Stromübererzeugung wird die Strompreisgrenze 0€/MWh nicht unterschritten.
Belege für Werte und Aussagen im Text oben, viele weitere Werte sowie Analyse- und Vergleichsmöglichkeiten bietet der Stromdateninfo-Tagesvergleich zum 16. August ab 2016.
Daten, Charts, Tabellen & Prognosen zum 16.8.2025: Chart, Produktion, Handelstag, Import/Export/Preise/CO2 inkl. Importabhängigkeiten.
Sonntag
Sonntag, 17.8.2025: Anteil Wind- und PV-Strom 55,8 Prozent. Anteil erneuerbare Energieträger an der Gesamtstromerzeugung 71,1 Prozent, davon Windstrom 19,3 Prozent, PV-Strom 36,6 Prozent, Strom Biomasse/Wasserkraft 15,3 Prozent.
Die Windstromerzeugung lässt wieder nach. Der Bedarf wird überschritten. Der Strompreis unterschreitet die Null-Linie nur ganz kurz und knapp.
Belege für Werte und Aussagen im Text oben, viele weitere Werte sowie Analyse- und Vergleichsmöglichkeiten bietet der Stromdateninfo-Tagesvergleich zum 17. August ab 2016.
Daten, Charts, Tabellen & Prognosen zum 17.8.2025: Chart, Produktion, Handelstag, Import/Export/Preise/CO2 inkl. Importabhängigkeiten.
PKW-Neuzulassungen Juli 2025: Wieder deutlicher Zuwachs bei Plug-In Hybrid-PKW und BEV-PKW – Auf niedrigem Niveau!
von Peter Hager
Zuwachszahlen bei Neuzulassungen sind das eine, Zuwachs am Fahrzeug-Gesamtbestand das andere. Da kann man kaum korrekte Aussagen machen, solange das KBA die Abmeldungen/Umschreibungen von BEV nicht veröffentlicht. Ganz wichtig: Auch die Lebensdauer der Fahrbatterien spielt eine erhebliche Rolle bezogen auf die CO2-Ersparnis eines BEV. Hinzu kommt, ob der Gesamtbestand wächst.
Der Anteil BEV liegt aktuell geschätzt bei knapp 4% des Gesamtbestandes. Wenn, wie in diesem Monat, knapp 50.000 BEV hinzukommen und diese Fahrzeuge tatsächlich Verbrenner ersetzen, ist es nicht schwer auszurechnen, bis etwa 25 Mio Autos rein elektrisch auf Deutschlands Straßen fahren. Im Jahr 2045 wird das jedenfalls nicht der Fall sein.
Im Juli 2025 wurden 264.802 PKW neu zugelassen, was einer Zunahme von 11,1 % gegenüber dem Vorjahresmonat entspricht. Im Vergleich zum Juni mit 256.193 Neufahrzeugen bedeutet dies ein Plus von fast 3,4 %.
+ Plug-in-Hybrid-PKW sowie reine Elektro-PKW (BEV) verzeichnen einen deutlichen Zuwachs im Vergleich zum schwachen Vorjahr
+ Hybrid-Fahrzeuge (ohne Plug-In) legen zu
+ Rückgänge bei Fahrzeugen mit reinem Benzin- und Dieselantrieb
Antriebsarten
Benzin: 72.192 (- 13,4 % ggü. 07/2024 / Zulassungsanteil: 27,3 %)
Diesel: 40.529 (- 6 % ggü. 07/2024 / Zulassungsanteil: 15,3 %)
Hybrid (ohne Plug-in): 75.172 (+ 15,6 % ggü. 07/2024 / Zulassungsanteil: 28,4 %)
darunter mit Benzinmotor: 60.345
darunter mit Dieselmotor: 14.826
Plug-in-Hybrid: 27.197 (+ 83,6 % ggü. 07/2024 / Zulassungsanteil: 10,3 %)
darunter mit Benzinmotor: 25.416
darunter mit Dieselmotor: 1.781
Elektro (BEV): 48.614 (+ 58,0 % ggü. 07/2024 / Zulassungsanteil: 18,4 %)
Sonstige: Flüssiggas (1.071 / Zulassungsanteil: 0,4 %), Wasserstoff (1), Brennstoffzelle (1) sowie Erdgas (0)
Die beliebtesten zehn E-Modelle in 07/2025
VW ID 3 (Kompaktklasse): 2.907
VW ID 7 (Obere Mittelklasse): 2.765
VW ID 4/5 (SUV): 2.682
BMW X1 (SUV): 2.477
Skoda Elroq (SUV): 2.381
Skoda Enyaq (SUV): 2.322
Mini (Kleinwagen): 1.915
Seat Born (Kompaktklasse): 1.894
Hyundai Inster (Kleinwagen): 1.171
Audi Q6 (SUV): 1.127
Diebstahl von Ladekabeln nimmt zu
Bisher ist die Belegung von öffentlichen Ladepunkten – im 2. Halbjahr 2024 lag diese durchschnittlich bei 17 % – gering. Jetzt macht den Betreibern auch noch der zunehmende Vandalismus zu schaffen. Vor allem gekappte Ladekabel an Schnellladesäulen sorgen für Ärger bei Betreibern und E-Autofahrern. Die Ladekabel werden entweder mit Bolzenschneider oder Flex abgetrennt. Der Kupferwert je Kabel liegt bei rund 50 Euro. Dagegen beträgt der Schaden je Ladesäule mehrere tausend Euro (Reparatur sowie Ausfallzeit). Der Gesamtschaden in Deutschland wird auf mehrere 100.000 Euro geschätzt.
Die bisherigen Artikel der Kolumne „Woher kommt der Strom?“ seit Beginn des Jahres 2019 mit jeweils einem kurzen Inhaltsstichwort finden Sie hier. Noch Fragen? Ergänzungen? Fehler entdeckt? Bitte Leserpost schreiben! Oder direkt an mich persönlich: stromwoher@mediagnose.de. Alle Berechnungen und Schätzungen durch Rüdiger Stobbe und Peter Hager nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr.
Rüdiger Stobbe betreibt seit 2016 den Politikblog MEDIAGNOSE.
Der Beitrag Woher kommt der Strom? Hitzewelle und viel PV-Strom erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.
Sozialhilfe: 725 Euro Regelleistung plus Stromkosten sind für einen Single-Haushalt – Urteil
Ein alleinstehender Kläger begehrt vom Gericht für die Jahre 2022-2024 einen höheren Regelbedarf in Höhe von 725,00 Euro. Der Widerspruch würde sich nicht gegen die Berechnungen an sich, sondern gegen die Berechnungsgrundlagen, welche verfassungswidrig seien, richten.
Denn es würde nicht einmal die Inflation ausgeglichen. Gemäß einer Auswertung des Paritätischen Wohlfahrtsverbands sei ein Regelsatz von 502,00 € viel zu niedrig. Vielmehr seien 725,00 € zuzüglich der Übernahme von Stromkosten für einen “Single-Haushalt” erforderlich.
Dem ist der 8. Senat des Bayrischen Landessozialgerichts Az. L 8 SO 108/23 – Revision zugelassen – mit Urteil vom 10.04.2025 – aber nicht gefolgt.
Keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Höhe der Regelsätze 2022, 2023 und 2024
Kurzbegründung:2022
Das Gericht hat keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Höhe der Regelsätze für die hier streitgegenständliche Zeit vom 01.07.2022 bis 30.11.2022. Das Verfahren ist daher auch nicht gemäß Art. 100 Abs. 1 GG auszusetzen und dem BVerfG zur Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit vorzulegen.
Zitat“Das GG gewährleistet durch Art. 1 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 1 GG ein Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum. Dieses ist dem Grunde nach unverfügbar und muss durch einen Leistungsanspruch eingelöst werden, der wiederum der Konkretisierung und stetigen Aktualisierung durch den Gesetzgeber bedarf.
Dieser hat die zu erbringenden Leistungen an dem jeweiligen Entwicklungsstand des Gemeinwesens und den bestehenden Lebensbedingungen mit ihren Auswirkungen auf den konkreten Bedarf der Betroffenen auszurichten (vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 19.02.2025, L 8 SO 256/23; Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18.10.2024 – L 19 AS 943/23 -).
Das GG schreibt keine bestimmte Methode vor, die diesen Gestaltungsspielraum begrenzt. Es kommt dem Gesetzgeber zu, die Methode zur Ermittlung der Bedarfe und zur Berechnung der Leistungen zur Sicherung einer menschenwürdigen Existenz unter den Gesichtspunkten der Tauglichkeit und Sachgerechtigkeit selbst auszuwählen.
Er ist nicht verpflichtet, durch Einbeziehung aller denkbaren Faktoren eine optimale Bestimmung des Existenzminimums vorzunehmen.”
Die Bemessung der Regelbedarfe und Regelsätze im Jahr 2022 folgt den verfassungsrechtlichen Vorgaben
Die Höhe der Regelbedarfe bzw. Regelsätze, welche dem Antragsteller im Jahr 2022 gewährt worden ist, sind nicht zu beanstanden. Der Senat schließt sich insoweit der Rechtsprechung des Landessozialgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen und des Landessozialgerichts Bayern an.
2023
Auch die zum 01.01.2023 erfolgte Regelbedarfserhöhung der Regelbedarfsstufe 1 zur Gewährleistung des Existenzminimums des Klägers ist nicht evident unzureichend (vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 19.02.2025, L 8 SO 256/23).
Denn die nun zusätzlich zur bisherigen Fortschreibung, die zum 01.01.2023 nur zu einer Erhöhung von 4,45 % geführt hätte, eingefügte sog. “ergänzende Fortschreibung” hat zum 01.01.2023 zu einer weiteren Erhöhung um 6,9 % geführt, so dass zum 01.01.2023 die Regelsätze insgesamt eine Erhöhung um knapp 11,75 % erfuhren.
Mit diesem zweistufigen System der Regelbedarfsfortschreibung bezweckte der Gesetzgeber ausweislich der Gesetzesmaterialien ausdrücklich die Abfederung der außergewöhnlichen Preisentwicklung (BT-Drucks 20/3878, S. 44).
Der Senat sieht keine Anhaltspunkte dafür, dass dieser Anpassungsmechanismus nicht den verfassungsrechtlichen Maßstäben an die Regelleistungsbemessung genügt (vgl LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17.04.2024, L 2 AS 39/24 B -; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14.12.2023 -L 5 AS 356/23 B ER -; Hessisches LSG, Beschluss vom 01.06.2023 -L 4 SO 41/23 B ER -).
2024
Für die Verfassungsmäßigkeit der Regelbedarfe für den Zeitraum ab dem 01.01.2024 ergibt sich nach Auffassung des Gerichts – keine anderweitige Beurteilung, Bezug wird genommen auf die Hinweise zu 2023.
Der Regelbedarf nach der Regelbedarfsstufe 1 ist zum 01.01.2024 auf der Grundlage von § 28 SGB XII i.V.m. den §§ 1, 2 der RBSFV 2024 von 502,00 € auf 563,00 €, also um ca. 12,15 %, erhöht worden. Diese Erhöhung liegt weit über der Inflationsrate, die sich zwischen Januar 2024 und August 2024 auf Werte zwischen 1,9 % und 2,9 % belief (vgl. Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16.09.2024 – L 7 AS 719/24 B -).
Anmerkung vom Sozialrechtsexperten Detlef Brock1. Die Entwicklung des Bürgergeldes ist längst ein politischer “Aufmacher ” geworden.
2. Ich empfehle und rate bei solchen Klagen nicht unbedingt auf Gutachten zu verweisen, vorteilhafter ist es, ein Haushaltsbuch zugeschnitten auf den Kläger zu führen, Eingaben und Ausgaben mit Belegen dokumentieren und zum Schluss auf die Gutachten am Rande zu verweisen.
3. Nur wer wirklich nachweist, dass sein Regelbedarf zu niedrig bemessen war, kann vielleicht so zum Erfolg kommen.
Wenn sich ein Hilfebedürftiger eine gesunde Ernährung nicht leisten kann und dies an Hand von Einkaufsbelegen nachweisen kann, Umschichtungen nicht möglich waren, Leistungen Dritter nicht zur Verfügung standen, ja denn sieht das Ganze schon Anders aus.
4. Ich warte immer noch auf den Leistungsbezieher, der dem Gericht auf den Cent genau nachweist, dass der Regelsatz zu niedrig bemessen ist, es ist möglich.
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Bürgergeld: Jobcenter kontrollieren Haushaltsgeräte von Bürgergeld-Berechtigten
Menschen im Bürgergeld-Bezug müssen ein Darlehen beim Jobcenter beantragen, um defekte Haushaltsgeräte zu ersetzen. Einer Behörde reichte der vorgeschriebene Antrag nicht, sondern sie “beauftragte den Außendienst zur Bedarfsprüfung”, wie Helena Steinhaus von Sanktionsfrei e.V. berichtet.
Steinhaus kommentiert: “Jetzt sollen also wildfremde Leute kontrollieren, ob ihre Maschine wirklich kaputt ist.”
Es geht um ein Darlehen, nicht um eine LeistungSteinhaus erklärt, dass es sich lediglich um ein Darlehen handelt, das die Bürgergeld-Bezieherin Monat für Monat von ihrem Regelsatz zurückzahlen muss und nicht um eine Leistung, die das Jobcenter übernimmt.
Außerdem, so Steinhaus, zieht sich der Prozess bereits seit November in die Länge. Also seit einem Monat, in dem die Leistungsberechtigte ohne Waschmaschine dasteht.
Unwirtschaftliches VerhaltenSteinhaus kritisiert zudem, dass die Jobcenter zwar stets “wirtschaftliches Verhalten” von den Leistungsbeziehern fordern. Die Frage sei aber, “wie teuer ist der Außendienst im Verhältnis zu einer Waschmaschine?” und “Ist das hier nicht auch unwirtschaftlich?”.
“Könnten die bundesweiten Weisungen nicht menschenfreundlich überarbeitet werden?”, stellt Steinhaus in den Raum.
Kontrollzwang verschlingt SteuergelderEs handelt sich nicht um einen Einzelfall. Politiker, besonders aus der Union, der AfD und der FDP, malen zwar tagaus tagein an die Wand, wieviel das System Bürgergeld kosten würde und machen dafür die Leistungsberechtigten verantwortlich.
Sie verschweigen dabei bestenfalls überflüssige Kosten, die die Jobcenter verursachen. Statt die finanziellen Mittel effektiv dafür einzusetzen, Arbeitssuchende passgenau in Stellen zu vermitteln, werden Unsummen verschwendet, um Leistungsberechtigte zu kontrollieren.
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– Bürgergeld: Jobcenter muss „Wärme-Plus“-Vertrag zahlen
Die Jobcenter stellen die Bürgergeld-Bezieher unter Generalverdacht, und die kleinsten Dinge des Alltags durchlaufen bei der Behörde einen Hickhack bürokratischer Prüfungen, als seien Hilfebedürftige Kriminelle auf Bewährung.
Jobcenter führen Arbeitssuche ad absurdumDas alles kostet Geld und Ressourcen. Mitarbeiter, deren Gehalt die Behörde sinnvoll einsetzen könnte, um die Arbeitssuche zu fördern, müssen ihre Arbeitszeit verschwenden, um mit der Lupe zu gucken, ob zum Beispiel eine Waschmaschine funktioniert.
Die Leistungsberechtigten, denen die Behörde solche Knüppel zwischen die Beine werfen, verlieren die Zeit und die Nerven, die sie dringend für die Jobsuche benötigen. Die gesetzliche Aufgabe der Jobcenter, die Arbeitssuche zu fördern, führen solche Schikanen ad absurdum.
Immer wieder müssen die Sozialgerichte für Klarheit sorgenDie Jobcenter verweigern Hilfebedürftigen imnmer wieder Leistungen mit Konstrukten, deren Widersinn auf den ersten Blick ersichtlich ist. So ist glasklar, dass ein Totalschaden einer alten Waschmaschine für einen Bürgergeld-Bezieher ohne Rücklagen ein Desaster darstellt, und dass er einen Ersatz braucht, den er selbst nicht leisten kann.
Nicht so dem zuständigen Jobcenter. Das sah weder einen Anspruch auf einen Zuschuss noch auf ein Darlehen. Erst das Sozialgericht Kiel verdonnerte die Behörde dazu, ihre Pflicht zu tun, und den Kaufpreis einer neuen Waschmaschine samt Lieferung als einmaligen Mehrbedarf zu zahlen. (Az: S35 AS 35/22).
Jobcenter vergeuden also nicht nur Ressourcen aus Steuergeldern für ihren Kontrollzwang, sondern rauben zusätzlich mit ihren grotesken Entscheidungen auch noch Richtern ihre Arbeitszeit, die diese unbedingt benötigen, um einen Berg von wichtigen Verfahren abzuarbeiten.
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WDR-Workshop in Köln: „Wenn die Welt brennt – Hoffnung als Widerstand“
Wie können wir in Zeiten von Krieg, Genozid, Militarisierung und Aufrüstung die Hoffnung bewahren? Mit dieser Frage beschäftigte sich der Workshop „Wenn die Welt brennt – Hoffnung als Widerstand“ der Kampagne Women Defend Rojava auf dem Rheinmetall-Entwaffnen-Camp in Köln.
Zu Beginn des Workshops machten die Veranstalter:innen deutlich, wie schwer es in Zeiten von Kriegen, zunehmender Gewalt und politischen Rückschlägen fällt, hoffnungsvoll zu bleiben. Ziel der gemeinsamen Arbeit ist es daher, kollektive Zugänge zu Hoffnung neu zu erschließen – denn Hoffnung ist Voraussetzung dafür, handlungsfähig zu bleiben, Vereinzelung zu überwinden und weiterkämpfen zu können. Dabei wurde betont, dass Hoffnung kein passives Gefühl ist, sondern eine Praxis, die aktiv gelebt und miteinander geteilt werden muss.
In Tischgesprächen näherten sich die Teilnehmenden Fragen an wie: Was bedeutet Hoffnung für dich? Was verbindet ihr mit dem Wort Hoffnung? Was nimmt uns die Hoffnung? Was können wir dagegen tun? Wie können wir gemeinsam Kraft schöpfen? Es wurden unterschiedliche Praktiken besprochen, durch die Hoffnung spürbar wird. Sie zeigte sich in kleinen Gesten wie dem gemeinsamen Singen, in gegenseitiger Fürsorge, in gelebter Genoss:innenschaft und Hevaltî sowie im Rückgriff auf Kämpfe, die vor uns geführt wurden. Auch Zitate, Gedichte, Interviews und Lieder eröffneten Zugänge.
Erinnert wurde etwa an Rosa Luxemburgs Gedicht „Trotz alledem“, an Abdullah Öcalans Hinweis, dass die größte Form der Selbstverteidigung in unserer Organisierung liegt, oder an die Worte der Rapperin Ebow: „Hoffnung fühlt sich gerade an wie ein leeres Wort – doch hoffnungslos zu sein wäre mein eigener Tod.“ Auch die Kämpfe aus Rojava wurden thematisiert, sie seien keine ferne Utopie, sondern ein konkretes Beispiel.
Am Ende des Workshops wurde collagiert – ein kollektives künstlerisches Ausprobieren, um Bilder für Hoffnung zu finden und sie sichtbar zu machen. Dabei wurde klar, dass Hoffnung nicht etwas ist, das einfach vorhanden ist oder nicht, sondern etwas, das wir uns aktiv erkämpfen, miteinander teilen und weitergeben und pflegen müssen.
Denn: „Wir haben verloren, wenn wir uns die Hoffnung nehmen lassen.“
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