Meinungsfreiheit ist nicht nur das Recht, zu Allem seinen Senf dazu zu geben wie an einer Würstelbude. Es ist das Recht, Behauptungen der Mächtigen in Frage zu stellen, Erklärungen und Fakten einzuklagen und Alternativen einzufordern. Das mag unbequem sein, lästig, nerven, bremsen. Aber es ist der Motor des Fortschritts. Ohne Nörgler, Zweifler und Besserwisser kein Fortschritt. Zweifel ist eine gesellschaftliche Produktivkraft. Seine Diffamierung durch angeblich alternativlose Politik ist Rückschritt in vormoderne Zeiten. Deutschland braucht wieder einen Grundkurs in Debatte und Wiederbelebung der Streitkultur.» (- Roland Tichy, Journalist und Publizist)
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Bau des Grenzübergangs Qamişlo-Nisêbîn hat begonnen
In Qamişlo haben die Bauarbeiten für den geplanten Grenzübergang nach Nisêbîn (tr. Nusaybin) begonnen. Gleichzeitig kündigte die Verwaltung des Grenzübergangs Sêmalka an, den Übergang zwischen Rojava und der Kurdistan-Region des Irak ab dem 1. November an allen Wochentagen rund um die Uhr zu öffnen. Qutaiba Badawi, Leiter der syrischen Behörde für Grenzübergänge und Zoll, gab den offiziellen Beginn der Bauarbeiten am Übergang Qamişlo-Nisêbîn bekannt. Der Übergang soll nach Angaben der Behörde der siebte Landgrenzübergang zwischen Syrien und der Türkei werden.
Die Arbeiten seien Teil eines umfassenderen Plans zur Modernisierung der Grenzübergänge. Ziel sei es, den Personenverkehr zu erleichtern, die Abfertigungszeiten zu verkürzen und den Handel sowie den Transitverkehr auszubauen, erklärte Badawi. Der Übergang zwischen Qamişlo und Nisêbîn ist seit rund 14 Jahren geschlossen. Bereits im Juli hatten die türkische und die syrische Seite angekündigt, auf eine Wiedereröffnung hinzuarbeiten.
Sêmalka soll rund um die Uhr öffnen
Unterdessen kündigte die Verwaltung von Sêmalka an, die bisherigen zeitlichen Beschränkungen an dem Grenzübergang zur Kurdistan-Region des Irak (KRI) aufzuheben. Ab dem 1. November soll Sêmalka demnach sieben Tage in der Woche rund um die Uhr geöffnet sein. Die neue Regelung soll sowohl für Reisende als auch für den Warenverkehr gelten. Damit sollen die Verbindungen zwischen Rojava und der KRI erleichtert und die bislang geltenden Öffnungszeiten aufgehoben werden.
https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/-51263 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/-51251 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/-52662
Alexei Dyumin took part in a meeting of the State Council Commission on Culture and Traditional Spiritual and Moral Values
Congratulations to the AvtoVAZ team on the launch of Lada Azimut
Vladimir Putin congratulated the AvtoVAZ team on the launch of mass production of the new flagship model from the domestic Lada brand – the Azimut crossover.
Neue Krankheit, neues Krankengeld? Bundessozialgericht entscheidet
Eine weitere Erkrankung bedeutet nicht automatisch länger Krankengeld. Doch darf die Krankenkasse eine Krankheit bereits dann bei der Begrenzung berücksichtigen, wenn sie zunächst gar keine Arbeitsunfähigkeit verursacht?
Diese Frage beschäftigt das Bundessozialgericht im Verfahren B 3 KR 10/25 R, für das der 1. Oktober 2026 als voraussichtlicher Verhandlungstermin angegeben ist.
Für Betroffene geht es um die Absicherung, wenn nach einer langen Krankheitsphase ein anderes Leiden die Arbeit unmöglich macht.
Noch liegt dazu keine Entscheidung des Bundessozialgerichts in diesem Verfahren vor: Wer jetzt bereits eine neue Regel oder einen sicheren zusätzlichen Anspruch verspricht, greift dem Gericht vor.
78 Wochen sind keine neue Frist für jede DiagnoseNach § 48 SGB V ist Krankengeld wegen derselben Krankheit auf höchstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren begrenzt. Tritt während einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit eine weitere Krankheit hinzu, verlängert das die Leistungsdauer nicht. Eine andere Diagnose allein setzt die Zählung deshalb nicht auf null.
Hinzu kommt: Die 78 Wochen entsprechen nicht unbedingt 78 Wochen tatsächlicher Zahlung durch die Krankenkasse. Zeiten, in denen der Krankengeldanspruch ruht, werden grundsätzlich mitgerechnet. Dazu gehört bei Beschäftigten regelmäßig die anfängliche Entgeltfortzahlung.
Der Kläger blieb krank – die Kasse stellte trotzdem die Zahlung einIm Ausgangsverfahren war der Kläger zunächst wegen einer akuten Belastungsreaktion arbeitsunfähig geschrieben. Später kamen weitere Krankheiten hinzu. Die Krankenkasse beendete das Krankengeld nach Ausschöpfung der Höchstbezugsdauer, obwohl weiterhin ärztlich bescheinigte Arbeitsunfähigkeit bestand.
Das Sozialgericht und anschließend das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg bestätigten die Ablehnung. Das LSG entschied am 17. Juni 2025 unter dem Aktenzeichen L 16 KR 208/23, dass die zusätzliche Erkrankung nicht selbst Arbeitsunfähigkeit verursachen müsse, um als hinzugetretene Krankheit zu gelten. Über diese strenge Auslegung berichtete Gegen-Hartz bereits im Beitrag Krankengeld: Trotz neuer Krankheit endet die Zahlung nach 78 Wochen.
Reicht eine Krankheit, die zunächst keine Arbeitsunfähigkeit auslöst?Das BSG beschreibt die offene Rechtsfrage präzise: Muss die weitere Erkrankung mindestens einen Tag gleichzeitig mit der ersten Erkrankung für sich allein Arbeitsunfähigkeit verursachen? Oder genügt es, dass sie während der bisherigen Arbeitsunfähigkeit hinzukommt, ohne zunächst selbst arbeitsunfähig zu machen?
Der Unterschied ist für Versicherte erheblich. Nach der weiten Auslegung könnte bereits ein zunächst nicht arbeitsverhinderndes Leiden später den eigenständigen Krankengeldanspruch erschweren. Gerade deshalb müssen das Vorliegen einer Krankheit und ihre Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit sorgfältig auseinandergehalten werden.
Warum auch eine stationäre Behandlung wichtig istBeim Krankengeld zählt nicht ausschließlich eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit. § 44 Absatz 1 SGB V nennt daneben die stationäre Behandlung auf Kosten der Krankenkasse in einem Krankenhaus oder einer gesetzlich erfassten Vorsorge- beziehungsweise Rehabilitationseinrichtung als Anspruchsgrund.
Für die rechtliche Bewertung ist deshalb auch zu unterscheiden, ob eine zusätzliche Krankheit nur behandelt wurde oder ob eine solche stationäre Behandlung vorlag. Aus einem Krankenhausaufenthalt folgt allerdings nicht automatisch ein weiterer voller Krankengeldzeitraum. Anspruchsvoraussetzungen und Bezugsdauer müssen gemeinsam geprüft werden.
Was Betroffene jetzt prüfen solltenWer eine Aussteuerung erhält, sollte sich von der Krankenkasse die berücksichtigten Zeiträume und Erkrankungen erläutern lassen. Ärztliche Unterlagen sollten möglichst erkennen lassen, seit wann welches Leiden bestand und ab wann es die konkrete berufliche Tätigkeit verhinderte. Auch Aufnahme- und Entlassungsberichte können helfen, den Verlauf nachzuvollziehen.
Die angekündigte Verhandlung ersetzt nicht die Prüfung des eigenen Bescheids und seiner Rechtsbehelfsbelehrung. Betroffene sollten laufende Fristen beachten und sich bei Unklarheiten rechtzeitig beraten lassen. Weitere Hintergründe zur zeitlichen Begrenzung erläutert unser Beitrag Wann beginnt beim Krankengeld die Dreijahresfrist wieder neu?.
Vier Fragen und Antworten zum Krankengeld-Verfahren Hat das Bundessozialgericht schon entschieden?Nein, Stand 25. September 2026 ist die Rechtsfrage im Verfahren B 3 KR 10/25 R noch offen. Das Gericht nennt den 1. Oktober 2026 als voraussichtlichen Termin.
Bringt jede neue Krankheit weitere 78 Wochen Krankengeld?Nein. Eine während bestehender Arbeitsunfähigkeit hinzugetretene Krankheit verlängert die Leistungsdauer grundsätzlich nicht; gestritten wird hier über die Voraussetzungen dieses Hinzutretens.
Warum ist eine zusätzliche Diagnose allein nicht aussagekräftig genug?Eine Krankheit kann bereits vorhanden sein, ohne die berufliche Tätigkeit zu verhindern. Genau die Bedeutung dieses Unterschieds für die Begrenzung des Krankengeldes steht zur Prüfung.
Beginnt nach einem Krankenhausaufenthalt automatisch eine neue Bezugsdauer?Nein. Eine stationäre Behandlung kann zwar einen Krankengeldanspruch begründen, beantwortet aber für sich genommen nicht die Frage, wie lange noch gezahlt werden muss.
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Mehr Urlaub für Arbeitnehmer: Mit nur 6 Urlaubstagen ganze 12 Tage am Stück frei
Sechs Urlaubstage reichen 2027 für zwölf freie Tage am Stück – wenn Sie Christi Himmelfahrt und Pfingsten verbinden. Rund um Ostern bringen acht Urlaubstage sogar 16 freie Tage.
Wer seine Auszeiten passend legt, kann sein Urlaubskonto schonen. Voraussetzung ist allerdings, dass der Arbeitgeber den beantragten Urlaub genehmigt.
Wir haben für gegen-hartz.de Beschäftigte als Maßstab genommen, die montags bis freitags arbeiten und an gesetzlichen Feiertagen frei haben. Bei Schichtdiensten oder regelmäßiger Wochenendarbeit entscheidet hingegen Ihr Dienstplan darüber, welche Kombination funktioniert.
Die längere Pause entsteht durch die Kombination mit Feiertagen und Wochenenden. Ihr arbeitsvertraglicher Urlaubsanspruch erhöht sich dadurch nicht.
2027 fallen wichtige Feiertage aufs WochenendeDer Kalender bringt für Beschäftigte 2027 einige Enttäuschungen: Der 1. Mai fällt auf einen Samstag, der Tag der Deutschen Einheit auf einen Sonntag. Auch beide Weihnachtsfeiertage liegen am Wochenende.
Wer samstags und sonntags ohnehin frei hat, gewinnt an diesen Terminen keine zusätzliche Auszeit. Chancen bieten sich hingegen im Frühjahr.
Diese Urlaubstage lohnen sich bundesweitFür eine längere Erholungspause haben wir folgenden Zeiträume gefunden. Die Alternativen im Mai überschneiden sich teilweise; sie lassen sich deshalb nicht einfach zusammenzählen.
Diese Tage beantragen Sie als Urlaub So lange haben Sie insgesamt frei 22. bis 25. März und 30. März bis 2. April: 8 Urlaubstage 20. März bis 4. April: 16 Tage 7. Mai: 1 Urlaubstag 6. bis 9. Mai: 4 Tage 7. Mai und 10. bis 14. Mai: 6 Urlaubstage 6. bis 17. Mai: 12 Tage 3. bis 5. Mai, 7. Mai und 10. bis 14. Mai: 9 Urlaubstage 1. bis 17. Mai: 17 Tage 18. bis 21. Mai: 4 Urlaubstage 15. bis 23. Mai: 9 TageDie Berechnung für zwölf freie Tage nutzt zwei bundesweite Feiertage: Christi Himmelfahrt am Donnerstag, 6. Mai, und Pfingstmontag am 17. Mai. Dazwischen liegen sechs reguläre Arbeitstage. Wenn Sie diese frei nehmen, müssen Sie erst am Dienstag, 18. Mai, wieder arbeiten.
Zusätzliche Chancen durch regionale FeiertageIn Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen-Anhalt ermöglichen die Heiligen Drei Könige zehn freie Tage vom 1. bis 10. Januar. Dafür benötigen Sie Urlaub am 4., 5., 7. und 8. Januar. In Berlin und Mecklenburg-Vorpommern bringt der Frauentag am 8. März mit vier Urlaubstagen vom 9. bis 12. März eine neuntägige Pause.
Fronleichnam fällt auf Donnerstag, 27. Mai. Mit Urlaub am Freitag folgen vier freie Tage. Das gilt in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland sowie in bestimmten Gemeinden Sachsens und Thüringens. Prüfen Sie die Feiertagsregelung am maßgeblichen Arbeitsort.
Der Arbeitgeber darf Brückentage nicht beliebig verweigernEin Brückentag ist ein normaler Arbeitstag. Sie brauchen deshalb Urlaub oder eine andere vereinbarte Freistellung, zum Beispiel, indem Sie Überstunden abbauen.
Ein besonderer Urlaubsanspruch an diesen Brückentagen besteht nicht: Dass viele Kollegen verständlicherweise am selben Tag frei haben möchten, gibt keinen Sonderstatus.
Nach § 7 Bundesurlaubsgesetz muss der Arbeitgeber Ihre Urlaubswünsche berücksichtigen. Ablehnen darf er sie, wenn dringende betriebliche Belange oder sozial vorrangige Urlaubswünsche anderer Beschäftigter entgegenstehen.
Ein frühzeitiger Antrag hilft bei der Abstimmung, garantiert aber keinen Vorrang. Eine bereits gebuchte Reise (ohne Absprache mit Arbeitgeber und / oder Kollegen) erzwingt ebenfalls keine Genehmigung.
Wie verbindlich eine frühe Planung sein darf, erläutert Gegen-Hartz im Beitrag zur Frage, ob Beschäftigte ihren Urlaub für das ganze Jahr festlegen müssen. Klären Sie deshalb, ob ein Eintrag im betrieblichen Kalender bereits die Genehmigung bedeutet oder zunächst nur einen Wunsch festhält.
Mehr als zwei Wochen Urlaub sind nicht grundsätzlich ausgeschlossenWer die Mai-Feiertage verbindet, kann länger als zwei Wochen fehlen und trotzdem nur neun Urlaubstage verbrauchen. Eine pauschale Aussage wie „Mehr als zwei Wochen gibt es bei uns nicht“ ersetzt keine Prüfung des konkreten Antrags.
Das Bundesurlaubsgesetz sieht grundsätzlich zusammenhängenden Urlaub vor.
Gegen-Hartz berichtet dazu über einen Fall, in dem das Thüringer Landesarbeitsgericht einer Arbeitnehmerin 17 Urlaubstage am Stück zusprach. Betriebliche Belange und vorrangige Wünsche anderer Beschäftigter bleiben trotzdem wichtig.
Krankheit muss keine Urlaubstage kostenErkranken Sie während der genehmigten Auszeit, zählen ärztlich nachgewiesene Tage der Arbeitsunfähigkeit nach § 9 Bundesurlaubsgesetz nicht als verbrauchte Urlaubstage.
Informieren Sie den Arbeitgeber unverzüglich und sichern Sie den erforderlichen Nachweis. Eine bloße Mitteilung, dass Sie sich krank fühlen, genügt dafür nicht.
Sie dürfen Krankheitstage nicht eigenmächtig an den Urlaub anhängen. Welche Schwierigkeiten bei Nachweisen entstehen können, erklärt der Gegen-Hartz-Beitrag über angezweifelte Krankmeldungen im Urlaub.
FAQ: Brückentage 2027 Habe ich Anspruch auf den Freitag nach Himmelfahrt?Nicht automatisch. Sie müssen Urlaub oder eine andere Freistellung vereinbaren. Der Arbeitgeber muss Ihren Urlaubswunsch nach den gesetzlichen Vorgaben prüfen.
Funktionieren die Berechnungen auch in Teilzeit?Bei Arbeit von Montag bis Freitag grundsätzlich ja, auch mit kürzeren täglichen Arbeitszeiten. Arbeiten Sie nur an einzelnen Wochentagen, müssen Sie anhand dieser Arbeitstage neu rechnen.
Darf ich ohne Antwort auf meinen Antrag zu Hause bleiben?Gehen Sie nicht von einer Genehmigung aus. Klären Sie den Antrag vor Urlaubsbeginn; eigenmächtiges Fernbleiben kann arbeitsrechtliche Folgen bis hin zur Kündigung haben.
QuellenBundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz / Bundesamt für Justiz: Bundesurlaubsgesetz, § 7 – Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs
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Witwenrente trotz zu kurzer Ehe: Oberstes Gericht spricht Witwe 675,82 Euro zu
Die Ehe dauerte nur rund 21 Monate, die Unterstützungskasse wollte deshalb keinen Cent zahlen. Doch das Bundesarbeitsgericht (BAG) erklärte die Ausschlussklausel für unwirksam: Der Witwe stehen monatlich 675,82 Euro brutto betriebliche Hinterbliebenenrente ab November 2023 zu. Das Urteil zeigt, warum Hinterbliebene eine Ablehnung wegen einer kurzen Ehe nicht ungeprüft hinnehmen sollten.
Fast 20 Jahre zusammen – trotzdem sollte die Witwe leer ausgehenDie 1960 geborene Klägerin lebte seit 2003 mit ihrem späteren Ehemann zusammen. Das Paar heiratete am 10. Januar 2022, der 1946 geborene Mann starb am 12. Oktober 2023. Er hatte seit Januar 2004 eine Betriebsrente bezogen, zuletzt 1.228,76 Euro monatlich.
Nach seinem Tod beantragte die Witwe die vorgesehene Hinterbliebenenversorgung. Die Unterstützungskasse lehnte ab, weil der Mann bei der Hochzeit bereits älter als 60 Jahre gewesen war und die Ehe keine fünf Jahre bestanden hatte. Genau diese Kombination schloss nach ihrer Versorgungsregelung die Zahlung aus.
Eine zusätzliche Hürde nur für Menschen, die später heiratenWer vor seinem 60. Geburtstag heiratete, musste nach dieser Klausel keine fünfjährige Ehedauer erreichen. Wer später heiratete, verlor dagegen bei einem früheren Tod die Absicherung für den hinterbliebenen Ehepartner.
Das BAG bewertete diese Ungleichbehandlung als unmittelbare Benachteiligung wegen des Alters, die hier nicht gerechtfertigt war.
Die betriebliche Hinterbliebenenversorgung ist schließlich durch die Beschäftigung erarbeitet. Arbeitnehmer, die später heiraten, haben sie nicht weniger verdient als Kollegen, die früher vor das Standesamt treten. Eine Altersgrenze braucht deshalb eine tragfähige Verbindung zum jeweiligen Versorgungssystem.
Warum die Grenze von 60 Jahren vor Gericht scheiterteNach der geprüften Versorgungsordnung begann der normale Ruhestand mit Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze. Der 60. Geburtstag bezeichnete dagegen weder das typische Ende des Arbeitsverhältnisses noch den typischen Beginn des Versorgungsfalls. Deshalb fehlte dem Ausschluss der erforderliche sachliche Anknüpfungspunkt.
Daran änderte auch die Möglichkeit eines vorzeitigen Ruhestands nichts. Dass unter bestimmten Voraussetzungen schon früher Versorgungsleistungen gezahlt werden konnten, machte den 60. Geburtstag noch nicht zum üblichen Übergang in den Ruhestand. Die Unterstützungskasse durfte die Hinterbliebenenversorgung deshalb nicht auf diese Weise vom Heiratsalter abhängig machen.
Auch fünf Jahre Mindestdauer retteten die Klausel nichtDie Fünfjahresfrist milderte den altersbezogenen Ausschluss zwar ab: Wer nach dem 60. Geburtstag heiratete und lange genug verheiratet blieb, konnte den Schutz erhalten.
Für Hinterbliebene aus kürzeren Ehen blieb die Benachteiligung aber bestehen. Die Verbindung zweier nicht angemessener Beschränkungen machte die Gesamtregelung nicht zulässig.
Das Gericht verwies außerdem auf gesetzgeberische Wertungen zur Vermeidung von Versorgungsehen, bei denen eine Frist von einem Jahr Bedeutung hat. Daraus lässt sich jedoch keine pauschale Erlaubnis für jede betriebliche Einjahresklausel ableiten. Über die Wirksamkeit entscheidet weiterhin die konkrete Ausgestaltung.
675,82 Euro brutto monatlich – rückwirkend ab November 2023Die Versorgungsordnung sah für den überlebenden Ehepartner 55 Prozent der zuletzt gezahlten Betriebsrente vor. Aus 1.228,76 Euro wurden damit 675,82 Euro brutto monatlich. Auf zwölf Monate gerechnet sind das 8.109,84 Euro brutto.
Die Witwe war zunächst vor dem Arbeitsgericht Köln und dem Landesarbeitsgericht Köln gescheitert. Das BAG korrigierte diese Entscheidungen und stellte die Zahlungspflicht ab dem 1. November 2023 fest. Die unwirksame Ausschlussklausel entfiel vollständig; die übrigen Regelungen ermöglichten den Anspruch.
Was das Urteil für andere Hinterbliebene bedeutetEine Ablehnung ist nicht schon deshalb rechtmäßig, weil sie sich auf den Wortlaut einer Versorgungsordnung stützt. Auch die dort enthaltene Voraussetzung selbst muss wirksam sein. Besonders prüfenswert sind Regelungen, die ein bestimmtes Heiratsalter mit einer mehrjährigen Mindestdauer der Ehe verbinden.
Umgekehrt hat das BAG nicht sämtliche Beschränkungen für spät geschlossene Ehen verworfen. Ein Ausschluss kann anders zu beurteilen sein, wenn er beispielsweise an das Ende des Arbeitsverhältnisses oder den Eintritt des Versorgungsfalls anknüpft. Der genaue Wortlaut und der Aufbau der jeweiligen Versorgungsordnung entscheiden über die Übertragbarkeit des Urteils.
Gesetzliche Witwenrente: Hier gelten andere VoraussetzungenIn der gesetzlichen Rentenversicherung gilt grundsätzlich eine Mindestdauer der Ehe von einem Jahr. Bei kürzerer Dauer wird eine Versorgungsehe vermutet, diese Vermutung lässt sich jedoch durch besondere Umstände widerlegen. Die Deutsche Rentenversicherung nennt etwa einen tödlichen Unfall oder eine plötzliche Erkrankung als mögliche Ausnahmefälle.
Welche Nachweise dabei helfen können, erläutert der Beitrag Witwenrente trotz kurzer Ehe: Diesen Nachweis kennen viele Hinterbliebene nicht. Ein weiteres Verfahren behandelt der Artikel Trotz kurzer Ehe gibt es Witwerrente. Diese sozialrechtlichen Fälle sind von der hier entschiedenen betrieblichen Versorgung zu unterscheiden.
Nach einer Ablehnung zählt die vollständige VersorgungsordnungBetroffene sollten die vollständige Versorgungsordnung, das Ablehnungsschreiben und die Unterlagen zur Betriebsrente des verstorbenen Ehepartners zusammenstellen. Daraus muss hervorgehen, ob der Träger die Zahlung wegen des Heiratsalters, der Ehedauer oder einer Verbindung beider Voraussetzungen verweigert. Mit diesen Unterlagen lässt sich prüfen, ob die Begründung des BAG auch auf den eigenen Fall passt.
Der Antrag auf gesetzliche Witwenrente ersetzt dabei nicht die Klärung eines möglichen betrieblichen Anspruchs. Es handelt sich um unterschiedliche Leistungen mit eigenen Voraussetzungen. Wer eine betriebliche Ablehnung überprüfen lassen möchte, sollte sich dazu zeitnah arbeitsrechtlich beraten lassen.
Vier Fragen und Antworten zur Entscheidung Bekommen jetzt alle Witwen nach kurzer Ehe 675,82 Euro?Nein, dieser Betrag ergibt sich aus der Betriebsrente des verstorbenen Ehemanns und der konkreten Versorgungsordnung. Andere Hinterbliebene können andere Beträge oder keinen Anspruch haben.
Hat das BAG die Einjahresregel der gesetzlichen Witwenrente abgeschafft?Nein, entschieden wurde ausschließlich über eine betriebliche Hinterbliebenenversorgung. Die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Witwen- oder Witwerrente bleiben davon unberührt.
Sind fünf Jahre Mindestdauer bei einer Betriebsrente immer unwirksam?Das Urteil erlaubt keine solche pauschale Aussage. Beanstandet wurde die Verbindung mit einer Altersgrenze von 60 Jahren, die in diesem Versorgungssystem keinen ausreichenden sachlichen Bezug zum Ende der Beschäftigung oder zum Versorgungsfall hatte.
Was sollten Hinterbliebene nach einer entsprechenden Ablehnung tun?Sie sollten die vollständige Versorgungsordnung und die schriftliche Ablehnung prüfen lassen. Als Vergleichsentscheidung kommt das BAG-Urteil vom 10. März 2026 mit dem Aktenzeichen 3 AZR 107/25 in Betracht.
Quellen: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 10. März 2026 – 3 AZR 107/25; Deutsche Rentenversicherung: Hinterbliebenenrente bei kurzer Ehedauer.
Der Beitrag Witwenrente trotz zu kurzer Ehe: Oberstes Gericht spricht Witwe 675,82 Euro zu erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Mehr Einheit, stärkerer Kampf
Aus der Erklärung der Anwaltskanzlei Asrin vom 21. September geht hervor, dass jene Kriegsprofiteur:innen, die sich gegen den Prozess für Frieden und eine demokratische Gesellschaft stellen, ihre Angriffe insbesondere auf den kurdischen Repräsentanten Abdullah Öcalan und die kurdische Freiheitsbewegung und damit auf das kurdische Volk verstärkt haben. Inzwischen haben diese Angriffe auch die Ebene offener Beleidigungen erreicht.
Solche Angriffe kommen offenbar nicht nur aus kurdenfeindlichen faschistisch-nationalistischen Kreisen, sondern auch aus sozialnationalistischen Kreisen, die sich selbst als links bezeichnen. Wie aus einem Mund erklären sie, der Prozess für Frieden und eine demokratische Gesellschaft werde „nicht zum Erfolg führen“, und stellen sich gegen ihn. Sie wollen also zurück zu den Verhältnissen vor dem Aufruf für Frieden und eine demokratische Gesellschaft vom 27. Februar 2025. Sie stellen sich gegen den Frieden und wollen den Krieg; sie wenden sich gegen demokratische Politik und eine demokratische Gesellschaft. Im Grunde sagen sie: „Die Kurden sollen weiter Krieg führen, damit wir davon profitieren und Gewinn daraus ziehen können.“ Sie wollen die Kurd:innen also in die Rolle von „Auftragskillern“ drängen!
Doch was soll man solchen Leuten eigentlich sagen? Offenkundig würde es weder etwas bedeuten noch bewirken, ihnen zu sagen: „Ihr wollt sehenden Auges als Kriegsbarone auftreten.“ Würde man sie als „Kriegsprofiteure und Blutsauger“ bezeichnen, wäre damit auch nur benannt, was sie seit Jahrzehnten wissentlich und willentlich tun. Und würde man ihnen sagen: „Wenn ihr so sehr Krieg wollt, dann führt ihn doch selbst – wer hält euch davon ab?“, würde auch das sie nicht beeindrucken. Denn während der vergangenen Kriegsphase waren gerade sie es, die sich von den Schauplätzen des Kampfes weit fernhielten.
Warum die Kriegsprofiteure den Prozess angreifen
Offenbar halten sich solche Leute selbst für besonders klug und gerissen, während sie alle anderen für „Dummköpfe“ halten. Dabei sind sie es selbst, die sich durch Dummheit und Heuchelei auszeichnen. Im Kern sind sie von einer tiefen Gegnerschaft und Feindschaft gegenüber den Kurd:innen geprägt; deshalb betreiben sie eine derart hemmungslose Kriegshetze. Weil sie sehen, dass der Prozess für Frieden und eine demokratische Gesellschaft ihnen zunehmend die Möglichkeiten nimmt, vom Krieg zu profitieren, treten sie umso lautstärker und aggressiver auf.
Zweifellos ließe sich über solche Leute noch vieles sagen. Man könnte ihnen im Grunde alles Erdenkliche an den Kopf werfen, doch sie haben jedes Schamgefühl verloren und sind mit Worten nicht zu erreichen. Sinnvoller und wichtiger, als sich mit ihnen in Wortgefechte zu begeben, ist es deshalb, die Gesellschaft über sie aufzuklären und ihr wahres, abstoßendes Gesicht offenzulegen. Vor allem aber gilt es, dafür zu arbeiten und zu kämpfen, ihnen die Grundlage zu entziehen, von der sie leben.
Welcher Boden den Gegnern des Prozesses Raum gibt
Doch auf welchen Bedingungen können solche kurden- und menschenfeindlichen Kreise überhaupt fortbestehen? Worauf gründet sich ihre Aggressivität? Von welchem Umfeld profitieren sie? Ohne einen solchen Nährboden, auf den sie sich stützen und von dem sie zehren können, könnten sie keinen einzigen Tag bestehen. Statt sich also mit Worten an diese Kreise zu richten, ist es richtiger und sinnvoller, dafür zu kämpfen, ihnen den Boden zu entziehen, der ihre Existenz ermöglicht.
Offenbar fürchten diese Kreise, dass der Prozess für Frieden und eine demokratische Gesellschaft ihnen die Möglichkeiten nehmen wird, vom Krieg zu profitieren, und greifen ihn deshalb an. Je mehr der Prozess Bestand hat und voranschreitet, desto größer werden ihre Ängste und die daraus resultierenden Angriffe. Das ist eine Seite dieser Entwicklung. Eine andere besteht darin, dass die Erfordernisse des Prozesses für Frieden und eine demokratische Gesellschaft nicht rechtzeitig erfüllt werden.
Auf kurdischer Seite unternehmen Abdullah Öcalan und die kurdische Freiheitsbewegung große Anstrengungen, um ihrer Verantwortung im Rahmen des Prozesses gerecht zu werden. Vielleicht gelingt es ihnen dabei nicht immer, ausreichend kreativ und wirkungsvoll zu handeln. Es steht jedoch außer Frage, dass sie sich in ihrem eigenen Handlungsbereich ernsthaft und konsequent darum bemühen, die Erfordernisse des Prozesses zu erfüllen. Den genannten Kreisen politischen Raum verschafft an diesem Punkt vor allem, dass die AKP-Regierung und der Staat jene Schritte zur Demokratisierung und zur Stärkung der demokratischen Politik nicht unternehmen, die der Prozess erfordert.
Die ausbleibenden Schritte von Staat und Regierung
Obwohl seit der Verabschiedung des „Rahmengesetzes“ durch das Parlament in der Nacht zum 10. August mit einer Rekordzahl an Stimmen bereits eineinhalb Monate vergangen sind, hat die AKP-Regierung keine nennenswerten Schritte zu dessen Umsetzung unternommen. Abgesehen von der Sitzung des „Ausschusses für Begleitung und Kontrolle“ am 24. August sind keine ernsthaften Aktivitäten erkennbar; auch die Beschlüsse, die bei dieser Sitzung als gefasst bekanntgegeben wurden, werden nicht umgesetzt. Entsprechend groß sind die Erwartungen. Von der AKP wird erwartet, dass sie es nicht bei Worten belässt, sondern konkrete Schritte unternimmt. Gefordert wird, dass sie ihrer Verantwortung als Regierungspartei gerecht wird und die kurdenfeindliche, auf Leugnung beruhende Denkweise und Politik verändert.
Die Regierungskreise unternehmen nicht nur keine konkreten Schritte in diese Richtung, sondern versuchen weiterhin, den Prozess mit bloßen Worten abzutun. Mehr noch: Sie versuchen, ihn zu instrumentalisieren, ihn mit der Wiederwahl Tayyip Erdoğans zum Staatspräsidenten zu verknüpfen und in deren Dienst zu stellen. Dass die AKP mit allen Mitteln auf die Wahlen hinarbeitet, ist unübersehbar. Im Inneren brennt es in der Wirtschaft, nach außen in der Politik. Die AKP hingegen ist einzig darauf bedacht, die Gesellschaft unter Druck zu setzen, die Opposition mit unterschiedlichen Mitteln zu spalten und keine politische Kraft bestehen zu lassen, die ihr die Macht streitig machen könnte. Dabei versucht sie auch, sich die Haltung jener Kreise zunutze zu machen, die vom Krieg profitieren und sich gegen den Prozess stellen. Dies wiederum stärkt den Boden, auf dem die Kriegsprofiteur:innen fortbestehen können.
Kritik auch an der Opposition
Auch die Haltung der Opposition ist in dieser Hinsicht unzureichend. Im Rahmen des Prozesses für Frieden und eine demokratische Gesellschaft fehlt es ihr sowohl an einer hinreichend demokratischen Haltung als auch an Geschlossenheit. Die aus der CHP hervorgegangene Yeni-Partei setzt in dieser Frage zwar positive Signale, vermag diese jedoch nicht in eine entsprechende politische Praxis zu überführen. Die DEM-Partei wiederum kann die Hoffnung und den Aufbruch, die sie mit ihrem Diskurs einer „Neuaufstellung“ ausgelöst hat, weder aufrechterhalten noch weiterentwickeln, weil auch sie keine entsprechenden praktischen Schritte unternimmt. Und die Kreise, die sich selbst als sozialistisch bezeichnen, schaffen es weder, untereinander Einheit herzustellen, noch werden sie ihrer Aufgabe gerecht, bei der Zusammenführung der demokratischen Kräfte eine führende Rolle zu übernehmen. Die daraus entstandenen Verhältnisse geben sowohl der Regierung Gelegenheit, den Prozess zu verschleppen und sich auf die Wahlen vorzubereiten, als auch den vom Krieg profitierenden Kreisen den Raum, ihre Angriffe fortzusetzen.
Mehr Einheit für eine Demokratische Republik
Um jedoch die Angriffe der Kriegsprofiteur:innen zurückzudrängen, die Verschleppungspolitik der Regierung zu überwinden und den Prozess für Frieden und eine demokratische Gesellschaft zum Erfolg zu führen, muss dieser gesellschaftlich verankert und von einem wirkungsvollen gesellschaftlichen Kampf getragen werden. Dafür ist vor allem eine stärkere Einheit der Opposition erforderlich. So ist es beispielsweise sowohl notwendig als auch möglich, dass sich sämtliche Kräfte, die sich als sozialistisch verstehen, auf der Grundlage demokratischer Mindestprinzipien zusammenschließen. Theoretische Differenzen können dabei auf der Grundlage einer ‚Debatte unter Genoss:innen‘ ausgetragen werden; einem politischen Bündnis stehen sie nicht entgegen.
Unter den gegenwärtigen Bedingungen wäre allerdings auch das noch nicht ausreichend. Soll der Politik des Kriegsprofiteurtums entgegengetreten und sollen die Verschleppungsstrategien überwunden werden, muss sich die gesamte Opposition auf der Grundlage des Prinzips und Programms der „Demokratischen Republik“ zusammenschließen. Eine entstehende sozialistische Einheit müsste dabei selbstverständlich eine Vorreiterrolle übernehmen. Nur durch eine solche Einheit und einen auf dieser Grundlage entwickelten Kampf können jene Kräfte zurückgedrängt werden, die vom Krieg profitieren, und die Verschleppung überwunden werden. Für den Erfolg des Prozesses für Frieden und eine demokratische Gesellschaft braucht es also mehr Einheit und einen stärkeren Kampf.
Tatsächlich sind es in der heutigen Türkei weder das Kriegsprofiteurtum noch die Politik der Verschleppung, die aus eigener Kraft über besondere Stärke verfügen. Stark und wirkungsmächtig erscheinen sie vielmehr deshalb, weil ihnen kein hinreichend breites Bündnis für eine Demokratische Republik und kein entsprechender Kampf gegenüberstehen. Die bestehende politische Zersplitterung und das Unvermögen, kreative Formen des Handelns zu entwickeln, verschaffen den Gegner:innen des Prozesses Handlungsspielraum und lassen sie stärker erscheinen, als sie tatsächlich sind. Was zu tun ist, liegt daher auf der Hand: die politische Zersplitterung im demokratischen Lager überwinden und im Kampf äußerst kreative und wirkungsvolle Methoden entwickeln! Es ist offensichtlich, dass jene Kräfte, denen dies gelingt, die Zukunft einer neuen Türkei bestimmen werden.
*Der Text erschien im Original auf Türkisch bei der Zeitung Yeni Özgür Politika
https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/-52653 https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/-52316 https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/-51854
Grundrente: Längst gesunkenes Einkommen senkt nun den Zuschlag
Das Einkommen ist gesunken, doch der Grundrentenzuschlag bleibt gekürzt: Für Betroffene kann das bedeuten, dass ausgerechnet in einer finanziell schwierigen Phase Unterstützung fehlt. Die Erklärung steckt häufig in alten Einkommensdaten. Die Rentenversicherung prüft den Zuschlag nicht anhand dessen, was heute auf dem Konto eingeht.
Zum Jahreswechsel wird die Einkommensanrechnung erneut überprüft, vorbereitet durch einen Datenaustausch im Herbst. Dadurch kann die Zahlung ab Januar steigen oder sinken, obwohl sich an der aktuellen Lebenssituation nichts geändert hat. Diesen Ablauf erläutert die Deutsche Rentenversicherung zur jährlichen Neuberechnung.
Für Januar 2027 kann noch das Einkommen aus 2024 zählenBei der regulären jährlichen Überprüfung wird im Herbst das Einkommen des vorletzten Kalenderjahres gemeldet. Übertragen auf den Herbst 2026 bedeutet das: Für den Zuschlag ab Januar 2027 werden grundsätzlich Einkommensdaten aus 2024 verwendet. Liegen dafür keine entsprechenden Steuerdaten vor, wird ersatzweise auf 2023 zurückgegriffen.
Wer seit 2025 oder 2026 deutlich weniger Einkommen hat, darf deshalb nicht automatisch mit einer Entlastung im Januar 2027 rechnen. Zwischen dem Einkommensverlust und seiner Berücksichtigung können Jahre liegen. Die folgende Zuordnung ergibt sich aus dem in der DRV-Broschüre zur Grundrente beschriebenen Verfahren.
Jährliche Überprüfung Datenaustausch Grundsätzlich verwendetes Einkommensjahr Januar 2026 Herbst 2025 2023, ersatzweise 2022 Januar 2027 Herbst 2026 2024, ersatzweise 2023 Januar 2028 Herbst 2027 2025, ersatzweise 2024Die Tabelle betrifft die jährliche Überprüfung laufender Renten nach dem beschriebenen Verfahren. Beim erstmaligen Rentenbeginn gilt eine andere zeitliche Zuordnung: Beginnt die Rente 2026, wird grundsätzlich das Einkommen aus 2024 berücksichtigt, ersatzweise aus 2023.
Die Verwaltung rechnet mit der Vergangenheit, der Haushalt mit dem heutigen GeldHinter dem Verfahren steht der weitgehend automatische Abgleich mit den Finanzbehörden. Das Bundesarbeitsministerium begründet den Rückgriff auf ältere Steuerdaten unter anderem mit der Gleichbehandlung unabhängig vom Zeitpunkt der Steuererklärung. Außerdem sollen Betroffene möglichst wenig Unterlagen einreichen müssen.
Für Menschen mit inzwischen gesunkenen Einnahmen hat diese Vereinfachung eine harte Kehrseite. Ein früherer Arbeitslohn oder das damalige Einkommen des Ehepartners kann den Zuschlag weiterhin vermindern, obwohl dieses Geld längst nicht mehr zur Verfügung steht. Der Grundrentenzuschlag reagiert damit nicht wie eine kurzfristige Hilfe bei akuter Geldnot.
Eine kleine Rente allein entscheidet nicht über den ZuschlagBei der Einkommensprüfung zählt nicht einfach die überwiesene Nettorente. Berücksichtigt werden insbesondere das zu versteuernde Einkommen sowie steuerfreie Teile von Renten und Versorgungsbezügen; auch bestimmte Kapitalerträge kommen hinzu. Bei Verheirateten und eingetragenen Lebenspartnerschaften wird zudem das Einkommen des Partners einbezogen, wie die DRV in ihren Fragen und Antwortenerläutert.
Deshalb kann auch jemand mit einer sehr niedrigen eigenen Rente einen gekürzten Zuschlag erhalten. Umgekehrt ist der Bruttolohn aus einem alten Jahr nicht einfach mit dem anzurechnenden Einkommen gleichzusetzen. Zur Bedeutung steuerlicher Abzüge gibt es weitere Hinweise im Beitrag „Rente: Dieser Abzug rettet 780 Euro Rentenzuschlag“.
Oberhalb des jeweiligen Freibetrags wird zunächst ein Teil des übersteigenden Einkommens angerechnet. Für Einkommen oberhalb einer weiteren Grenze gilt eine vollständige Anrechnung dieses zusätzlichen Anteils. Ob der Zuschlag dadurch nur sinkt oder ganz entfällt, hängt auch von seiner individuell berechneten Höhe ab.
Ein aktueller Einkommensverlust ersetzt die alten Daten nichtEine Mitteilung über gesunkene Einnahmen führt bei der regulären Einkommensprüfung nicht dazu, dass die Rentenversicherung stattdessen sofort das aktuelle Einkommen zugrunde legt. Darauf weist die DRV ausdrücklich hin. Ein heute niedriger Kontoeingang beweist deshalb für sich genommen noch keinen Fehler im Bescheid.
Trotzdem lohnt sich eine genaue Prüfung: Welches Einkommensjahr wurde verwendet, welcher Betrag angesetzt und wie wurde daraus der Abzug berechnet? Wer die Rechnung nicht nachvollziehen kann, sollte sich die Datengrundlage erläutern lassen. Gegen einen fehlerhaften Bescheid kann grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe im Inland Widerspruch eingelegt werden; die Frist regelt § 84 Sozialgerichtsgesetz.
Bei Geldnot nicht nur auf den nächsten Rentenbescheid wartenReicht das heutige Einkommen nicht zum Leben, sollte unabhängig vom Grundrentenzuschlag ein möglicher Anspruch auf ergänzende Sozialleistungen geprüft werden. Bei der Grundsicherung kann ein eigener Rentenfreibetrag greifen, wenn mindestens 33 Jahre entsprechender Zeiten vorliegen. Ein tatsächlich ausgezahlter Grundrentenzuschlag ist dafür nicht erforderlich.
Warum diese Unterscheidung zusätzliche Hilfe ermöglichen kann, erläutert der Beitrag zum Rentenfreibetrag nach § 82a SGB XII. Eine Kürzung des Zuschlags beantwortet also noch nicht die Frage, ob das Sozialamt unterstützen muss.
Praxisbeispiel: Der frühere Verdienst des Ehemanns wirkt nachKarin erhält eine kleine Altersrente und erfüllt die Voraussetzungen für einen Grundrentenzuschlag. Ihr Mann arbeitete 2024 noch, seit Anfang 2025 ist er ebenfalls im Ruhestand. Das gemeinsame Einkommen ist seitdem deutlich niedriger.
Bei der jährlichen Prüfung für Januar 2027 werden jedoch grundsätzlich die Einkommensdaten aus 2024 herangezogen. Übersteigt das damalige gemeinsame Einkommen die geltenden Grenzen, kann Karins Zuschlag weiter gekürzt bleiben. Das niedrigere Einkommen aus 2025 würde nach dem regulären Verfahren erst bei der Prüfung für Januar 2028 berücksichtigt, sofern die erforderlichen Steuerdaten vorliegen.
Vier Fragen und Antworten zur Einkommensanrechnung Warum bleibt mein Zuschlag gekürzt, obwohl ich weniger Einkommen habe?Weil die jährliche Prüfung auf zurückliegenden Einkommensdaten beruht. Die aktuelle finanzielle Lage wird dabei nicht sofort abgebildet.
Welches Einkommen zählt bei der jährlichen Prüfung für Januar 2027?Grundsätzlich werden im Herbst 2026 die Daten aus 2024 übermittelt. Fehlen die entsprechenden Steuerdaten, kommt ersatzweise 2023 zum Zuge.
Muss ich die jährliche Überprüfung beantragen?Nein, die Rentenversicherung überprüft die Einkommensanrechnung automatisch. Gesonderte Mitteilungspflichten, etwa für bestimmte Kapitalerträge, können trotzdem bestehen.
Kann ein Widerspruch den Zeitversatz beseitigen?Ein Widerspruch ermöglicht die Prüfung, ob der Bescheid rechtlich und rechnerisch richtig ist. Allein ein inzwischen gesunkenes Einkommen führt aber nicht dazu, dass die vorgeschriebenen Bezugsjahre durch aktuelle Einnahmen ersetzt werden.
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Butscha neu aufgerollt: Russische Untersuchung greift die offizielle Opferliste an
Maria Sacharowa wirft London und westlichen Medien eine gezielte „False Flag“ zum Fall Butscha vor. Die neue Moskauer Untersuchung greift einen der symbolträchtigsten Fälle des Ukrainekriegs an der empfindlichsten Stelle an: Bei den Namen der Toten. Auf der Gedenkwand in Butscha als Zivilopfer geführte Personen werden darin als Soldaten, Territorialverteidiger oder an anderen Orten Getötete […]
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Jobcenter und Fahrtkosten: Bürgergeld-Bezieher können mehr als die Pauschale geltend machen
Wer arbeitet und trotzdem ergänzende Grundsicherung erhält, kann beim Arbeitsweg viel Geld verlieren. Das Jobcenter berücksichtigt nämlich für Autofahrten nur 20 Cent je Entfernungskilometer. Bei Hin- und Rückfahrt sind das gerade einmal zehn Cent je tatsächlich gefahrenem Kilometer.
Für Erwerbstätige wie Merle aus Bremervörde (fiktives Beispiel) wird das zum Problem, denn die realen Fahrtkosten liegen weit höher, und sie muss die Differenz aus eigener Tasche zahlen.
Allerdings: Reichen die pauschal angesetzten Fahrtkosten nicht aus, muss Merle das nicht unbedingt akzeptieren. Das Gesetz lässt bei entsprechendem Einkommen nämlich den Nachweis höherer notwendiger Ausgaben zu.
Merle fährt 1.200 Kilometer im Monat für ihre ArbeitMerle ist 38 Jahre alt, alleinerziehende Mutter zwei minderjähriger Töchter, lebt in Bremervörde und arbeitet in Teilzeit. Ihr Einkommen in der Buchhaltung reicht nicht zum Lebensunterhalt, und deshalb erhält sie ergänzende Leistungen nach dem SGB II.
Ihr Arbeitsplatz liegt 30 Kilometer von ihrer Wohnung entfernt. Bei 20 Arbeitstagen fährt sie monatlich 600 Entfernungskilometer (1.200 Kilometer mit Hin- und Rückfahrt).
Nach der geltenden Pauschale ergibt sich für den Arbeitsweg zunächst: 30 Kilometer × 20 Arbeitstage × 0,20 Euro = 120 Euro.
Das sind die pauschalen Fahrtkosten. Tacheles e.V. rechnet als Beispiel mit einem Dieselpreis von 2,40 Euro je Liter und einem Verbrauch von acht Litern auf 100 Kilometer. Unter diesen Annahmen kosten bereits 1.200 Kilometer reine Kraftstoffkosten rund 230,40 Euro.
Merles Lücke beträgt dann nur beim Kraftstoff 110,40 Euro im Monat. Versicherung, Wartung, Reifen, Reparaturen und Verschleiß sind dabei nicht einmal berücksichtigt.
Die 20 Cent gelten seit mehr als 20 JahrenDas Problem liegt in § 6 Abs. 1 Nr. 5 der Grundsicherungsgeld-Verordnung. Danach werden bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte 20 Cent für jeden Entfernungskilometer der kürzesten Straßenverbindung berücksichtigt.
Diese Höhe aus dem Jahr 2005. Während inzwischen die Benzinpreise erheblich gestiegen sind, blieb die Kilometerpauschale unverändert.
Tacheles kritisiert deshalb, dass die Pauschale die Kosten eines Arbeitswegs längst nicht mehr realistisch abbildet. Eine erhebliche Belastung ist das für Beschäftigte im ländlichen Raum, die ihren Arbeitsplatz ohne Auto kaum oder gar nicht erreichen können.
20 Cent sind nicht immer die GrenzeLeistungsbezieher müssen einen Halbsatz in der Verordnung ernst nehmen. Die 20-Cent-Regel gilt nur, soweit der Betroffene keine höheren notwendigen Ausgaben nachweist.
Auch § 11b SGB II bestimmt, dass notwendige Ausgaben, die mit der Erzielung des Einkommens verbunden sind, grundsätzlich vom Einkommen abzusetzen sind.
Das bedeutet allerdings nicht, dass das Jobcenter jede Tankquittung, Reparatur oder Versicherungsrechnung zusätzlich übernimmt. Höhere Kosten müssen notwendig sein und Sie müssen diese belegen.
Die 400-Euro-Grenze entscheidet mitDabei gilt eine weitere Grenze. Erwerbstätige Leistungsberechtigte erhalten für Versicherungen und notwendige Erwerbsaufwendungen einen pauschalen Betrag von 100 Euro im Monat, den sie absetzen können.
Wer höchstens 400 Euro brutto aus Erwerbstätigkeit verdient, kann diese Pauschale nicht durch den Nachweis höherer Aufwendungen ersetzen.
Liegt das monatliche Erwerbseinkommen dagegen über 400 Euro, können höhere Aufwendungen berücksichtigt werden, wenn die Summe der Absetzbeträge mehr als 100 Euro beträgt und der Leistungsbezieher sie nachweist.
Auch die Bundesagentur für Arbeit weist ausdrücklich auf diese Möglichkeit hin.
Merle sollte ihre tatsächlichen Kosten nachweisenVerdient Merle mehr als 400 Euro brutto, sollte sie deshalb dokumentieren, an wie vielen Tagen sie zur Arbeit fährt, wie weit die kürzeste Straßenverbindung ist und weshalb sie auf das Auto angewiesen ist. Zusätzlich sollte sie Tankbelege und andere Fahrzeugkosten aufbewahren.
Je klarer Sie zeigen muss, dass die Kosten unmittelbar durch die Beschäftigung entstehen und unvermeidbar sind, desto wichtiger wird der konkrete Nachweis.
Öffentliche Verkehrsmittel können den Abzug begrenzenEine weitere Einschränkung enthält die Grundsicherungsgeld-Verordnung ebenfalls. Sind zumutbare öffentliche Verkehrsmittel erheblich günstiger, kann das Jobcenter deren Kosten zugrunde legen.
Deshalb reicht es nicht aus, lediglich zu erklären, dass das eigene Auto angenehmer oder schneller ist. Entscheidend ist, ob Bus oder Bahn für Arbeitsbeginn, Arbeitsende und Arbeitsort zumutbar sind.
Gerade bei Schichtarbeit, sehr frühen Arbeitszeiten oder Arbeitsplätzen außerhalb größerer Städte kann diese Frage erheblich sein.
Tacheles fordert 38 Cent statt 20 CentTacheles fordert eine politische Änderung der Verordnung. Statt 20 Cent sollen künftig mindestens 38 Cent pro Entfernungskilometer berücksichtigt werden.
Die Forderung orientiert sich an der steuerlichen Entfernungspauschale. Dort werden 2026 für jeden vollen Entfernungskilometer 38 Cent angesetzt.
Auch bei Sozialhilfe besteht das ProblemTacheles weist auf eine ähnlich alte Regelung im SGB XII hin. Dort werden nach der Durchführungsverordnung zu § 82 SGB XII bei notwendigen Fahrten mit dem Kraftfahrzeug 5,20 Euro monatlich für jeden vollen Kilometer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte berücksichtigt.
Auch diese Pauschale stammt aus einer Zeit mit deutlich niedrigeren Fahrzeugkosten (und deckte schon damals nicht die wirklichen Kosten). Tacheles fordert deshalb eine einheitliche und realitätsgerechtere Regelung für SGB II und SGB XII.
Was Betroffene bei zu niedrig angesetzten Fahrtkosten prüfen solltenWer ergänzende Grundsicherung erhält und für die Arbeit zwingend ein Auto benötigt, sollte seinen Berechnungsbogen genau prüfen. Besonders wichtig sind die angesetzte Entfernung, die Zahl der Arbeitstage und die Frage, ob die Behörde lediglich mit der Pauschale gerechnet hat.
Bei einem Erwerbseinkommen von mehr als 400 Euro kann sich ein genauer Nachweis höherer notwendiger Aufwendungen lohnen. Werden solche belegten Kosten abgelehnt, sollte aus dem Bescheid nachvollziehbar hervorgehen, warum das Jobcenter sie nicht berücksichtigt.
FAQ: Fahrtkosten im SGB II Bekomme ich automatisch 38 Cent pro Entfernungskilometer?Nein. Im SGB II gelten derzeit grundsätzlich 20 Cent je Entfernungskilometer. Die von Tacheles genannten 38 Cent sind eine Forderung nach einer Änderung der Verordnung.
Kann ich höhere Fahrtkosten als die 20-Cent-Pauschale geltend machen?Grundsätzlich sieht die Verordnung den Nachweis höherer notwendiger Ausgaben vor. Bei Erwerbstätigen spielt zusätzlich § 11b Abs. 2 SGB II eine wichtige Rolle. Wer mehr als 400 Euro monatliches Erwerbseinkommen erzielt, kann nachgewiesene höhere Absetzbeträge geltend machen, wenn diese zusammen mehr als 100 Euro betragen.
Zählen sämtliche Kosten meines Autos?Nein. Maßgeblich sind notwendige Aufwendungen im Zusammenhang mit der Einkommenserzielung. Deshalb müssen Kosten und berufliche Notwendigkeit nachvollziehbar belegt werden. Ein privater Kostenanteil wird nicht allein deshalb zur Erwerbsaufwendung, weil das Fahrzeug auch für den Arbeitsweg genutzt wird.
QuellenBundesagentur für Arbeit: Wissensdatenbank SGB II, § 11b Absetzbeträge
Bundesministerium der Justiz: § 11b SGB II
Bundesministerium der Justiz: § 6 Grundsicherungsgeld-Verordnung
Bundesministerium der Justiz: § 9 Einkommensteuergesetz
Tacheles e. V.: Jahrzehntealte Pauschalen reichen nicht einmal mehr für die Spritkosten, 20.09.2026
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PRESSEERKLÄRUNG: Experten des Heartland Institute begrüßen die Aufhebung der strengen Vorschriften zur Begrenzung der Treibhausgas-Emissionen für Kraftwerke durch die EPA
H. Sterling Burnett, Anthony Watts, Linnea Lueken
„Dies ist ein großer Sieg für die Energie- und Klimarealisten, die seit Jahrzehnten gegen diese unwissenschaftliche Überreglementierung gekämpft haben.“
SCHAUMBURG, ILLINOIS (14. September 2026) — Lee Zeldin, Leiter der Umweltschutzbehörde (EPA), kündigte am Montag die Aufhebung einer Obama/Biden-Verordnung an, welche die Treibhausgasemissionen von Kraftwerken regulierte und darauf abzielte, alle Kohle- und die meisten Erdgaskraftwerke in Amerika stillzulegen.
Die Trump-Regierung geht davon aus, dass diese Änderung der amerikanischen Stromwirtschaft Kosten in Höhe von mehr als 300 Milliarden Dollar ersparen wird. Zeldin hat in früheren Interviews erklärt, dass Kohlendioxid kein Schadstoff sei und dass natürliche Einflüsse – und nicht vom Menschen verursachte Treibhausgasemissionen – die Hauptursachen für die globale Erwärmung seien.
Die folgenden Aussagen von Energie- und Umweltexperten des Heartland Institute dürfen unter Nennung der Quelle verwendet werden. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Jim Lakely, Vizepräsident und Leiter der Kommunikationsabteilung, unter jlakely@heartland.org.
Das Heartland Institute ist ein nationaler, auf den freien Markt ausgerichteter Think Tank, den das Magazin „The Economist“ als „den weltweit bedeutendsten Think Tank der Skepsis gegenüber dem vom Menschen verursachten Klimawandel fördert“ bezeichnete.
Heartland hat 16 internationale Konferenzen zum Klimawandel organisiert, zuletzt im April 2026, bei der Zeldin als Eröffnungsredner auftrat. Heartland veröffentlichte außerdem die 3.000 Seiten umfassende Buchreihe „Climate Change Reconsidered“ des Nongovernmental International Panel on Climate Change.
„Die Maßnahme von EPA-Administrator Lee Zeldin ist zu begrüßen, kommt jedoch viel zu spät. Das Luftreinhaltungsgesetz (Clean Air Act) lässt keine Beschränkungen für Kohlendioxidemissionen von Kraftwerken zu, so dass die Bemühungen von Biden und Obama, dies durch Verordnungen zu erreichen, von vornherein rechtswidrig waren – weshalb die Gerichte die Aussetzung der Vorschriften für Kraftwerke angeordnet haben.
„Es gibt keine Klimakatastrophe, aber selbst wenn es eine gäbe, liegt es in der Verantwortung des Kongresses – und allein in seiner Verantwortung –, Energie und Emissionen im Rahmen seiner Befugnisse im zwischenstaatlichen Handel zu regulieren. Die EPA sollte so etwas nie wieder versuchen. Danke, Präsident Trump, für diesen Schritt in die richtige Richtung.“
H. Sterling Burnett, Ph.D.
Director, Arthur B. Robinson Center on Climate & Environmental Policy
The Heartland Institute
hsburnett@heartland.org
„In der Kritik an Kohlendioxid werden dessen gut dokumentierte Vorteile allzu oft außer Acht gelassen. Begutachtete Forschungsergebnisse zeigen, dass der Anstieg des CO₂-Gehalts in der Atmosphäre durch die Steigerung der Photosynthese und des Pflanzenwachstums wesentlich zur Begrünung des Planeten beigetragen und gleichzeitig die Erträge wichtiger Nahrungspflanzen verbessert hat. CO₂ ist schließlich ein unverzichtbarer Bestandteil des Pflanzenlebens, und Satellitenbeobachtungen haben eine weitreichende Zunahme der Vegetation in weiten Teilen der Erde dokumentiert.
Wenn die CO₂-Emissionen von Kraftwerken angeblich den Planeten zerstören, ist eine grünere Erde mit verstärktem Pflanzenwachstum eine unbequeme Tatsache, die weitaus mehr Beachtung verdient. Jede rationale Bewertung von CO₂-Regulierungsmaßnahmen sollte diese messbaren Vorteile neben den behaupteten Kosten berücksichtigen.“
Anthony Watts
Senior Fellow
Arthur B. Robinson Center on Climate and Environmental Policy
The Heartland Institute
awatts@heartland.org
„Es war zu keinem Zeitpunkt angemessen, dass die EPA Kohlendioxid reguliert, ein Gas, das für das Leben auf der Erde unverzichtbar ist. Die Dämonisierung und anschließende Überregulierung von Kohlendioxid und anderen Spurengasen hat zu kolossalen Steigerungen der Energiekosten geführt, was wiederum den Anstieg der Preise für Lebensmittel und andere lebenswichtige Güter und Dienstleistungen verschärft hat.
Alles läuft mit Energie. Es geht nicht einmal nur um die Kosten Ihrer Stromrechnung, sondern um alles, womit Sie täglich zu tun haben. Dies ist ein großer Sieg für die Energie- und Klimarealisten, die seit Jahrzehnten gegen diese unwissenschaftliche Überregulierung gekämpft haben.“
Linnea Lueken
Senior Fellow
Arthur B. Robinson Center on Climate and Environmental Policy
The Heartland Institute
llueken@heartland.org
The Heartland Institute ist eine 1984 gegründete nationale gemeinnützige Organisation mit Sitz in Schaumburg, Illinois. Ihr Ziel ist es, marktwirtschaftliche Lösungen für soziale und wirtschaftliche Probleme zu finden, zu entwickeln und zu fördern. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website.
Übersetzt von Christian Freuer für das EIKE
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Zwei Parkausweise, eine EU-Karte: Diese drei Ausweise sollten Schwerbehinderte kennen
Für Schwerbehinderte lohnt sich ein genauer Blick auf den deutschen Schwerbehindertenausweis, den gesonderten Parkausweis und die kommende europäische Behindertenkarte. Sie erfüllen unterschiedliche Aufgaben und folgen unterschiedlichen Voraussetzungen.
Der Schwerbehindertenausweis: Der GdB allein erklärt nicht alle AnsprücheAls schwerbehindert gelten nach § 2 Absatz 2 SGB IX Menschen mit einem GdB von mindestens 50, wenn die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen zum Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Arbeitsplatz in Deutschland erfüllt sind. Den entsprechenden Status weist der Schwerbehindertenausweis nach. Ein GdB von 50 bedeutet dabei nicht „50 Prozent Behinderung“.
Dem Ausweis liegt regelmäßig ein Feststellungsbescheid zugrunde, in dem die zuständige Behörde den GdB und gegebenenfalls gesundheitliche Merkmale feststellt. Der Bescheid und die Karte sind daher auseinanderzuhalten: Der Bescheid enthält die behördliche Entscheidung, der Ausweis dient als handlicher Nachweis. Diese Unterscheidung ergibt sich aus § 152 SGB IX.
Für viele Nachteilsausgleiche kommt es zusätzlich auf die eingetragenen Merkzeichen an. Wer nur auf die Höhe des GdB schaut, übersieht deshalb leicht, dass verschiedene Hilfen eigene Voraussetzungen haben. Auch ein GdB von 100 ersetzt keine gesonderte Parkberechtigung.
Der Parkausweis: Selbst das Merkzeichen aG ersetzt den Antrag nichtFür die Nutzung allgemein ausgewiesener Behindertenparkplätze mit dem Rollstuhlsymbol ist in Deutschland grundsätzlich der blaue EU-Parkausweis erforderlich. Der Schwerbehindertenausweis genügt dort nicht, auch wenn darin eine außergewöhnliche Gehbehinderung vermerkt ist. Der Parkausweis muss zusätzlich beantragt werden.
Anspruchsberechtigt sind insbesondere Menschen mit dem Merkzeichen aG oder Bl sowie Menschen mit beidseitiger Amelie, Phokomelie oder vergleichbaren Funktionseinschränkungen. Zuständig ist gewöhnlich die örtliche Straßenverkehrsbehörde. Welche Nachweise benötigt werden, erläutert beispielsweise die behördliche Übersicht zu Parkausweisen.
Der blaue Ausweis gehört zur berechtigten Person und nicht zu einem bestimmten Fahrzeug. Angehörige dürfen ihn nutzen, wenn sie diese Person befördern; für eigene Einkaufsfahrten ohne sie ist er keine Parkerlaubnis. Den Unterschied erläutert auch unser Beitrag zu Merkzeichen G und B und den tatsächlichen Parkrechten.
Orange ist nicht Blau – und ein farbiger Schwerbehindertenausweis kein ParkscheinFür bestimmte weitere Gruppen kommt ein orangefarbener Parkausweis infrage. Er gewährt in Deutschland Parkerleichterungen unter festgelegten Bedingungen, erlaubt aber nicht das Parken auf den allgemeinen Behindertenparkplätzen mit Rollstuhlsymbol. Zu den möglichen Berechtigten gehören beispielsweise Menschen mit Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa, wenn für diese Erkrankung ein GdB von mindestens 60 festgestellt wurde.
Auch der orangefarbene Flächenaufdruck auf einem Schwerbehindertenausweis darf damit nicht verwechselt werden. Er macht die Karte nicht zu einem orangefarbenen Parkausweis. Ausführlicher beschreibt Gegen-Hartz.de diese Verwechslungsgefahr im Beitrag „Merkzeichen G: Parkfehler kann teuer werden“.
Im EU-Ausland gelten beim Parken die Regeln des ReiselandesDer bestehende blaue EU-Parkausweis ist bereits für die Nutzung über Landesgrenzen hinweg vorgesehen. Welche Parkzeiten, Gebührenbefreiungen und sonstigen Erleichterungen damit verbunden sind, richtet sich jedoch nach den Vorschriften am Zielort. Eine deutsche Ausnahmegenehmigung bedeutet deshalb nicht, dass überall in Europa dieselben Parkregeln gelten.
Der Ausweis muss im vorderen Bereich des Fahrzeugs so liegen, dass er von außen überprüft werden kann. Vor einer Reise empfiehlt sich ein Blick in die Länderinformationen der Europäischen Union zum Parkausweis. Gerade diese bereits nutzbare Karte wird häufig mit dem neuen europäischen Behindertenausweis verwechselt.
Die neue EU-Behindertenkarte: Beschlossen, aber kein Pflichtausweis für 2026Der künftige Europäische Behindertenausweis soll die Anerkennung des Behindertenstatus bei Reisen in andere EU-Staaten erleichtern. Wer dort etwa ein Museum oder eine Freizeiteinrichtung besucht, soll grundsätzlich dieselben angebotenen Sonderkonditionen erhalten wie vergleichbar berechtigte Einwohner des Gastlandes. Einen überall gleichen Rabatt führt die Karte nicht ein.
Der Rat der Europäischen Union nennt unter anderem ermäßigten Eintritt, bevorzugten Zugang und Unterstützung bei Kultur-, Freizeit- und Sportangeboten. Der Ausweis soll physisch und digital verfügbar sein. Die nationalen Behörden bleiben für die Anerkennung des Behindertenstatus zuständig.
Für den Zeitplan ist Artikel 21 der Richtlinie (EU) 2024/2841 entscheidend: Die Mitgliedstaaten müssen die erforderlichen Vorschriften bis zum 5. Juni 2027 erlassen und ab dem 5. Juni 2028 anwenden. Aus dem EU-Beschluss folgt somit keine allgemeine Pflicht, den deutschen Schwerbehindertenausweis bereits 2026 umzutauschen. Die europäische Karte ergänzt die nationalen Nachweise.
Auch der EU-Parkausweis wird überarbeitetParallel sieht die Richtlinie einen überarbeiteten Europäischen Parkausweis vor. Die nach der bisherigen EU-Empfehlung ausgestellten Parkausweise sollen spätestens bis zum 5. Dezember 2029 durch das neue Format ersetzt werden. Daraus ergibt sich ebenfalls keine pauschale Austauschpflicht für 2026.
Ein vorhandener Parkausweis muss trotzdem gültig sein, und seine Auflagen bleiben zu beachten. Wer heute einen Parkausweis benötigt, sollte deshalb das geltende Antragsverfahren nutzen. Auf eine künftige Karte zu warten, verschafft heute keine Parkrechte.
Die drei Dokumente im Vergleich Dokument Wofür es gedacht ist Was 2026 zu beachten ist Deutscher Schwerbehindertenausweis Nachweis der Schwerbehinderteneigenschaft, des GdB und eingetragener Merkzeichen Ersetzt keinen Parkausweis; einzelne Nachteilsausgleiche haben zusätzliche Voraussetzungen. Gesonderter Parkausweis Nachweis bestimmter Parkerleichterungen Blau und Orange gewähren unterschiedliche Rechte; für allgemeine Behindertenparkplätze ist grundsätzlich Blau erforderlich. Künftiger Europäischer Behindertenausweis Einfacherer Zugang zu angebotenen Vergünstigungen bei Aufenthalten in anderen EU-Staaten Keine allgemeine Beschaffungspflicht 2026; Anwendung der EU-Vorschriften ab 5. Juni 2028. Praxisbeispiel: Anerkannte Schwerbehinderung, aber noch keine ParkberechtigungEin fiktiver Fall: Ingrid, 68, erhält einen Schwerbehindertenausweis mit GdB 80 und dem Merkzeichen aG. Ihr Sohn möchte sie zur Arztpraxis fahren und glaubt, die Karte reiche für den dortigen Behindertenparkplatz. Solange der gesonderte blaue EU-Parkausweis nicht vorliegt, dürfen sie diesen Stellplatz nicht aufgrund des Schwerbehindertenausweises nutzen.
Ingrid beantragt deshalb den Parkausweis bei ihrer zuständigen Behörde. Nach der Ausstellung kann ihr Sohn ihn bei Fahrten mit ihr unter Beachtung der Parkregeln verwenden. Für eine spätere EU-Reise prüfen beide zusätzlich die Bestimmungen des Zielortes; die angekündigte EU-Behindertenkarte ersetzt diesen Schritt nicht.
Vier Fragen und Antworten Ist der GdB-Bescheid dasselbe wie der Schwerbehindertenausweis?Nein. Der Bescheid enthält die behördliche Feststellung, während der Schwerbehindertenausweis den anerkannten Status und die eingetragenen Merkmale nachweist. Beide Dokumente sollten sorgfältig aufbewahrt werden.
Darf ich mit GdB 100 auf einem Behindertenparkplatz parken?Der GdB allein berechtigt dazu nicht. Für einen allgemeinen Behindertenparkplatz mit Rollstuhlsymbol benötigen Sie grundsätzlich einen gültigen blauen EU-Parkausweis, der im Fahrzeug sichtbar ausgelegt wird.
Muss ich 2026 eine neue EU-Behindertenkarte beantragen?Aus der europäischen Richtlinie ergibt sich für 2026 keine solche allgemeine Pflicht. Die darin vorgeschriebenen nationalen Regelungen sind ab dem 5. Juni 2028 anzuwenden.
Ist der blaue EU-Parkausweis die neue EU-Behindertenkarte?Nein. Der bereits bestehende blaue EU-Parkausweis betrifft Parkrechte, die kommende europäische Behindertenkarte erleichtert den Nachweis für andere Vergünstigungen. Die Bezeichnungen klingen ähnlich, die Dokumente erfüllen aber unterschiedliche Aufgaben.
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Verhinderungspflege: Neue Frist kann Pflegebedürftige die Erstattung kosten
Die Ersatzpflege ist bezahlt, die Rechnung liegt im Ordner – doch das Geld von der Pflegekasse kann trotzdem verloren gehen. Seit dem 1. Januar 2026 gilt für die Erstattung eine verkürzte Antragsfrist. Wer Kosten zu lange liegen lässt, riskiert, auf ihnen sitzen zu bleiben.
Für Verhinderungspflege aus dem Jahr 2026 müssen der Erstattungsantrag und die Kostennachweise grundsätzlich bis zum 31. Dezember 2027 bei der Pflegekasse eingehen. Darauf weist auch das Bundesgesundheitsministerium ausdrücklich hin. Wird die Kostenerstattung später beantragt, besteht der Anspruch nach der neuen Regelung nicht mehr.
Keine vorherige Genehmigung nötig – aber eine feste AbrechnungsfristFällt die übliche Pflegeperson aus, muss häufig schnell eine Vertretung organisiert werden. Einen Antrag vor Beginn der Ersatzpflege verlangt das Gesetz nicht. Das stellt § 39 Absatz 1 SGB XI ausdrücklich klar.
Diese Erleichterung bedeutet jedoch nicht, dass sich Familien mit der Abrechnung beliebig Zeit lassen können. Der Erstattungsantrag muss unter Nachweis der Kosten spätestens bis zum Ende des Kalenderjahres gestellt werden, das auf die Ersatzpflege folgt. Eine bloße Ankündigung, irgendwann Rechnungen einzureichen, ist deshalb keine verlässliche Absicherung.
Es zählt das Pflegejahr, nicht das RechnungsdatumDie Frist knüpft daran an, wann die Ersatzpflege tatsächlich stattgefunden hat. Eine später ausgestellte Rechnung verschiebt diesen Zeitpunkt nicht. Für sämtliche Einsätze aus 2026 gilt daher grundsätzlich derselbe letzte Antragstermin.
Zeitpunkt der Ersatzpflege Antrag mit Kostennachweisen spätestens Januar 2026 31. Dezember 2027 Juni 2026 31. Dezember 2027 Dezember 2026 31. Dezember 2027Das ist keine pauschale Zweijahresfrist ab dem einzelnen Einsatz. Wer im Dezember Ersatzpflege nutzt, hat deutlich weniger Zeit für die Abrechnung als jemand, dessen Vertretung bereits im Januar eingesprungen ist. Die Verbraucherzentrale erläutert die Frist anhand dieser Monatsbeispiele.
Ältere Hinweise zur rückwirkenden Erstattung können teuer werdenWer sich auf ältere Ratgeber zur jahrelangen rückwirkenden Abrechnung verlässt, kann bei Ersatzpflege ab 2026 die Frist verpassen. Auch die bisherige Gewohnheit, Belege über mehrere Jahre zu sammeln, passt nicht mehr zur neuen Regelung. Gegen-Hartz erläutert die Änderung ebenfalls im Beitrag zur neuen Abrechnungsfrist bei Verhinderungspflege.
Für Pflegehaushalte entsteht damit zusätzlicher Zeitdruck bei der Abrechnung. Dass die Vertretung notwendig war und tatsächlich bezahlt wurde, schützt allein nicht vor dem Verlust der Erstattung. Zur geleisteten Pflege muss die rechtzeitige Einreichung hinzukommen.
Bis zu 3.539 Euro stehen für zwei Leistungen zusammen bereitVerhinderungspflege kommt für Menschen ab Pflegegrad 2 infrage, wenn ihre private Pflegeperson etwa wegen Krankheit oder Urlaub vorübergehend ausfällt. Die Pflegekasse übernimmt die nachgewiesenen Kosten der notwendigen Vertretung innerhalb der gesetzlichen Grenzen. Mit Pflegegrad 1 besteht dieser Anspruch nicht.
Für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege stehen 2026 zusammen bis zu 3.539 Euro zur Verfügung. Bereits verbrauchte Beträge für Kurzzeitpflege verringern deshalb den verfügbaren Rest für die Ersatzpflege. Wie sich die Leistungen kombinieren lassen, erklärt unser Beitrag zum gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro.
Bei nicht erwerbsmäßiger Ersatzpflege durch nahe Angehörige oder Haushaltsmitglieder gelten niedrigere Erstattungsgrenzen. Nachgewiesene zusätzliche Aufwendungen können den erstattungsfähigen Betrag erhöhen. Die 3.539 Euro sind deshalb keine pauschale Auszahlung, die jeder Pflegehaushalt automatisch erhält.
Belege zeitnah einreichen und den Eingang dokumentierenDie Verbraucherzentrale empfiehlt, Rechnungen und Quittungen zu sammeln und die Abrechnung zeitnah vorzunehmen. Bei wiederkehrender Ersatzpflege kann beispielsweise monatlich abgerechnet werden. Das reduziert das Risiko, dass Unterlagen fehlen oder bezahlte Einsätze in Vergessenheit geraten.
Praktisch sinnvoll ist außerdem, Kopien des Antrags und aller Nachweise zusammen aufzubewahren. Bei einer digitalen Einreichung sollte auch die Eingangsbestätigung gespeichert werden. Wer früh abrechnet, hat mehr Gelegenheit, Rückfragen der Pflegekasse zu beantworten.
Praxisbeispiel: 900 Euro dürfen nicht im Ordner verschwindenFrau Berger hat Pflegegrad 3 und wird normalerweise von ihrer Tochter betreut. Während deren Urlaub im August 2026 übernimmt eine nicht verwandte Nachbarin aus einem anderen Haushalt die notwendige Ersatzpflege für nachgewiesene 900 Euro. Das gemeinsame Jahresbudget ist noch vollständig verfügbar.
Frau Berger sollte die Kosten zeitnah abrechnen; spätestens bis zum 31. Dezember 2027 müssen Antrag und Nachweise bei der Pflegekasse eingehen. Reicht sie alles erst im Januar 2028 ein, ist die neue Erstattungsfrist verstrichen. Die tatsächlich geleistete und bezahlte Vertretung allein rettet den Anspruch dann nicht.
Vier Fragen und Antworten zur neuen Frist Muss Verhinderungspflege vor dem Einsatz beantragt werden?Nein, eine vorherige Antragstellung ist nach § 39 SGB XI nicht erforderlich. Die Erstattung kann nach der Ersatzpflege beantragt werden, muss aber rechtzeitig und mit Kostennachweisen erfolgen.
Welche Frist gilt für Ersatzpflege aus 2026?Der Antrag mit den Kostennachweisen muss grundsätzlich bis zum 31. Dezember 2027 bei der Pflegekasse eingehen. Ob der Einsatz im Januar oder Dezember 2026 stattfand, ändert diesen Termin nicht.
Verlängert eine verspätete Rechnung die Frist?Nein, die gesetzliche Frist richtet sich nach der Durchführung der Ersatzpflege. Deshalb sollten fehlende Rechnungen frühzeitig angefordert werden.
Wird ungenutztes Budget automatisch ausgezahlt?Nein, Verhinderungspflege ist eine Kostenerstattung für tatsächlich erbrachte notwendige Ersatzpflege. Ein unverbrauchtes Budget allein begründet keinen Auszahlungsanspruch.
Der Beitrag Verhinderungspflege: Neue Frist kann Pflegebedürftige die Erstattung kosten erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
DRV: Rente kann gepfändet werden: Ein Schutzbetrag kann schützen
Eine Pfändung kann auch diejenigen treffen, die nach Jahrzehnten im Beruf von ihrer Rente leben. Doch offene Rechnungen geben Gläubigern keinen Freibrief, die gesamte monatliche Zahlung einzuziehen. Ein Teil des Einkommens muss für den Lebensunterhalt geschützt bleiben – und bei Unterhaltspflichten fällt dieser Schutz höher aus.
Die Deutsche Rentenversicherung hat am 14. September 2026 erneut darauf hingewiesen, dass Renten pfändbar sind, dabei aber die gesetzlichen Freigrenzen gelten. Eine gefährliche Lücke entsteht, wenn Betroffene daraus schließen, ihre Rentenzahlung sei auch auf dem Bankkonto automatisch ausreichend geschützt.
Bis 1.589,99 Euro bleibt die Rente grundsätzlich unangetastetSeit dem 1. Juli 2026 beträgt der monatliche Grundfreibetrag 1.587,40 Euro. Durch die gesetzliche Berechnung in Zehn-Euro-Stufen bleibt bei gewöhnlichen Forderungen ein monatliches Nettoeinkommen bis 1.589,99 Euro vollständig unpfändbar. Diese Werte gelten bis zum 30. Juni 2027.
Oberhalb dieser Grenze fällt keineswegs jeder zusätzliche Euro an die Gläubiger. Auch vom darüberliegenden Einkommen bleibt ein Anteil geschützt, wie § 850c Zivilprozessordnung vorgibt. Wer eine höhere Rente bezieht, behält deshalb regelmäßig mehr als den Grundfreibetrag.
Entscheidend ist die bereinigte NettorenteFür die Berechnung zählt grundsätzlich die pfändungsrechtlich bereinigte Nettorente, nicht die Bruttorente im Rentenbescheid. Gesetzliche Abzüge, etwa für die Kranken- und Pflegeversicherung, werden berücksichtigt; die Berechnungsregeln stehen in § 850e ZPO. Die gewöhnliche Miete oder laufende Kreditraten lassen sich dagegen nicht einfach vorab von der Rente abziehen.
Bei einer Pfändung unmittelbar beim Rentenversicherungsträger berechnet dieser den pfändbaren Anteil und führt ihn an den Gläubiger ab. Der geschützte Rest wird weiter ausgezahlt. Gesetzliche Renten werden insoweit nach § 54 Absatz 4 SGB I wie Arbeitseinkommen behandelt.
So viel bleibt bei unterschiedlichen RentenhöhenDie Beispiele beruhen auf der amtlichen Pfändungstabelle ab Juli 2026. Unterstellt werden eine einzelne Nettorente, vollständig berücksichtigte Unterhaltspflichten und gewöhnliche Schulden, etwa aus einem Kredit.
Nettorente und berücksichtigte Unterhaltspflichten Monatlich pfändbar Von der Rente bleiben 1.500 Euro, keine Person 0 Euro 1.500 Euro 1.800 Euro, keine Person 148,82 Euro 1.651,18 Euro 2.000 Euro, keine Person 288,82 Euro 1.711,18 Euro 2.000 Euro, eine Person 0 Euro 2.000 Euro 2.500 Euro, eine Person 157,59 Euro 2.342,41 Euro 2.500 Euro, zwei Personen 0 Euro 2.500 EuroDie Tabelle zeigt: Gleiche Rentenhöhe bedeutet nicht gleicher Pfändungsbetrag. Weitere Hintergründe erläutert Gegen-Hartz.de im Beitrag zum Pfändungsschutz für Rentner mit Schulden.
Unterhaltspflichten müssen tatsächlich berücksichtigt werdenEin höherer Schutz setzt voraus, dass aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung tatsächlich Unterhalt gewährt wird. Das kann beispielsweise den Ehepartner oder ein unterhaltsberechtigtes Kind betreffen; eine freiwillige Unterstützung allein genügt nicht. Auch Unterhalt durch Versorgung im gemeinsamen Haushalt kann berücksichtigt werden.
Hat die unterhaltene Person eigene Einkünfte, kann das Vollstreckungsgericht sie auf Antrag des Gläubigers ganz oder teilweise unberücksichtigt lassen. Deshalb sollten Betroffene dem Rentenversicherungsträger ihre Unterhaltspflichten und die tatsächliche Unterstützung nachvollziehbar belegen. Allein der Familienstand beantwortet die Frage nach dem Freibetrag nicht.
Die Kontopfändung ist eine zweite BaustelleBei der Rentenpfändung wird der Anspruch gegenüber der Rentenversicherung gepfändet, bei der Kontopfändung das Guthaben bei der Bank. Der Schutz bei der Rentenversicherung ersetzt deshalb nicht den Schutz des Kontos. Selbst eine vollständig unpfändbare Rente kann auf einem gewöhnlichen Girokonto blockiert werden.
Für den laufenden Schutz ist ein Pfändungsschutzkonto, kurz P-Konto, erforderlich. Nach § 899 ZPO ist dort seit Juli 2026 grundsätzlich ein Guthaben von 1.590 Euro je Kalendermonat automatisch geschützt. Ein P-Konto beseitigt weder die Schulden noch die Pfändung, sichert aber den Zugriff auf geschützte Beträge.
Die Umwandlung des bestehenden Kontos müssen Betroffene bei ihrer Bank verlangen. Ist das Guthaben bereits gepfändet, kann die Führung als P-Konto nach § 850k ZPO zum Beginn des vierten auf das Verlangen folgenden Geschäftstages verlangt werden. Pro Person ist nur ein P-Konto zulässig.
Warum der automatische Kontoschutz zu niedrig sein kannUnterhaltspflichten können auch den Freibetrag auf dem P-Konto erhöhen. Die zusätzlichen Beträge nach § 902 ZPO müssen gegenüber der Bank nachgewiesen werden, regelmäßig durch eine P-Konto-Bescheinigung. Solche Nachweise können unter anderem geeignete Schuldnerberatungsstellen ausstellen; die gesetzlichen Vorgaben enthält § 903 ZPO.
Damit ist jedoch nicht jeder Fall gelöst: Der nach der Rentenpfändung verbleibende Betrag kann höher sein als der auf dem Konto eingerichtete Freibetrag. Dann kommt ein Antrag auf einen individuell abweichenden pfändungsfreien Betrag beim Vollstreckungsgericht nach § 906 ZPO in Betracht. Bei einer Pfändung durch eine öffentliche Vollstreckungsstelle kann diese zuständig sein.
Betroffene sollten dafür Rentenabrechnung, Pfändungsunterlagen und Kontoauszüge bereithalten. Weitere Erläuterungen bietet der Beitrag zu den aktuellen Regeln beim P-Konto. Wer nur die Umwandlung beantragt, aber einen erforderlichen höheren Schutz nicht geltend macht, kann weiterhin vor gesperrtem Guthaben stehen.
Bei Unterhaltsschulden gelten strengere RegelnDie gewöhnliche Pfändungstabelle ist keine Garantie für jeden Vollstreckungsfall. Wird wegen gesetzlicher Unterhaltsansprüche gepfändet, ermöglicht § 850d ZPO unter bestimmten Voraussetzungen einen weitergehenden Zugriff. Auch dann muss dem Schuldner der notwendige Unterhalt verbleiben, dessen Höhe im Verfahren bestimmt wird.
Mehrere eigene Einkünfte können die Rechnung ebenfalls verändern. Eine Altersrente, eine weitere Rente und Arbeitseinkommen erhalten nicht zwangsläufig jeweils einen eigenen vollen Freibetrag, denn das Vollstreckungsgericht kann eine Zusammenrechnung anordnen. Die Beispieltabelle lässt sich deshalb nicht ungeprüft auf mehrere Einkommensquellen übertragen.
Beispiel aus der Praxis: 121,18 Euro zusätzlich auf dem Konto sichernEin fiktiver Rentner erhält monatlich 2.000 Euro pfändungsrechtlich bereinigte Nettorente und hat keine Unterhaltspflichten. Wegen gewöhnlicher Kreditschulden führt die Rentenversicherung 288,82 Euro ab und überweist ihm 1.711,18 Euro. Dieser Restbetrag ist auf Ebene der Rentenpfändung geschützt.
Ist zusätzlich sein Konto gepfändet und dort nur der automatische P-Konto-Freibetrag von 1.590 Euro eingerichtet, deckt dieser die Überweisung nicht vollständig ab. Unterstellt, dass keine weiteren Gutschriften oder Überträge vorliegen, fehlen 121,18 Euro an Kontoschutz. Der Rentner sollte deshalb die Freigabe des höheren unpfändbaren Rentenbetrags beantragen, damit das Geld für seinen Lebensunterhalt verfügbar bleibt.
Vier Fragen und Antworten zur Rentenpfändung Darf die gesamte gesetzliche Rente gepfändet werden?Bei gewöhnlichen Forderungen muss der gesetzlich geschützte Anteil verbleiben. Wie viel gepfändet werden darf, hängt vom bereinigten Nettoeinkommen und den berücksichtigten Unterhaltspflichten ab.
Ist oberhalb der Freigrenze jeder Euro pfändbar?Nein, auch oberhalb des Grundfreibetrags bleibt ein Teil des Einkommens geschützt. Der konkrete Betrag ergibt sich aus der Pfändungstabelle und den Umständen des Einzelfalls.
Ist eine kleine Rente auf dem Girokonto automatisch sicher?Nein, bei einer Kontopfändung braucht es grundsätzlich ein P-Konto. Der Schutz der Rentenzahlung beim Rentenversicherungsträger wird nicht automatisch als entsprechender Kontoschutz übernommen.
Reicht ein P-Konto immer aus?Nein, der automatische Grundschutz kann zu niedrig sein. Unterhaltspflichten sollten durch eine Bescheinigung berücksichtigt und darüber hinaus geschützte Rentenanteile gegebenenfalls durch eine individuelle Freigabe abgesichert werden.
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Rente: Doppelbesteuerung wird wegfallen – Diese Jahrgänge werden davon profitieren können
Viele Rentner empfinden die Besteuerung ihrer Altersbezüge als ungerecht. Sie befürchten außerdem, dass ein Teil der Rente doppelt besteuert werden könnte, zunächst während des Erwerbslebens und später erneut bei der Auszahlung.
Eine Doppelbesteuerung ist in Deutschland verfassungswidrig. Es kann aber geschehen, dass besonders Rentner aus Jahrgängen im Übergang zwischen vorgelagerter Besteuerung (Besteuerung der Rentenbeiträge) und nachgelagerter Besteuerung (Besteuerung der Renten) Steuern auf ihre Rente zahlen müssen, obwohl sie die Summe bereits auf ihre Beiträge gezahlt haben.
Die gesetzlichen Änderungen der vergangenen Jahre sollen dieses Problem entschärfen. Dennoch bleibt die Frage offen, ob eine Doppelbesteuerung in allen Fällen tatsächlich ausgeschlossen ist.
Wann liegt eine Doppelbesteuerung der Rente vor?Von einer Doppelbesteuerung spricht man, wenn die aus bereits versteuertem Einkommen gezahlten Rentenbeiträge höher sind als die später steuerfrei ausgezahlten Rentenbeträge.
Vereinfacht gesagt werden dafür die Rentenversicherungsbeiträge, die während des Erwerbslebens nicht steuerlich abgesetzt werden konnten, mit dem voraussichtlich steuerfreien Teil der Rente während des gesamten Rentenbezugs verglichen. Ist der steuerfreie Rentenzufluss niedriger als die bereits versteuerten Beiträge, kann ein Teil des Einkommens zweimal belastet worden sein.
Welche Jahrgänge profitieren am stärksten von der Neuregelung?Das Verschieben der endgültigen vollen Besteuerung der Renten auf 2058 zahlt sich Berechnungen (zum Beispiel des Finanzmathematikers Wener Siepel) zufolge am stärksten für die Jahrgänge 1975 bis 1980 aus.
Diese können in ihrer Erwerbsphase ihre Rentenbeiträge vollständig absetzen, während sie nicht im gleichen Ausmaß Prozente ihrer Rente versteuern müssen. Im grundsätzlichen Sinn haben diese Jahrgänge also die höchsten Steuervorteile. Doch auch hier zählt am Ende die individuelle Erwerbsbiografie.
Beispiel: Heinz Rudolf aus der WedemarkHeinz Rudolf aus der Wedemark bei Hannover ist 68 Jahre alt und seit wenigen Jahren im Ruhestand. Während seines Berufslebens zahlte er über Jahrzehnte Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Einen Teil dieser Beiträge konnte er damals steuerlich nicht geltend machen.
Heute erhält Heinz Rudolf eine monatliche Rente, von der ein erheblicher Anteil steuerpflichtig ist. Um festzustellen, ob bei ihm eine Doppelbesteuerung vorliegt, reicht es allerdings nicht aus, seine bisher gezahlten Steuern zusammenzurechnen.
Entscheidend ist vielmehr, wie hoch die Summe der Rentenbeiträge war, die Heinz Rudolf aus bereits versteuertem Einkommen gezahlt hat. Dieser Betrag muss mit der gesamten voraussichtlich steuerfreien Rente verglichen werden, die er statistisch während seines Ruhestands erhalten wird.
Sind die bereits versteuerten Beiträge höher als der gesamte steuerfreie Rentenzufluss, könnte eine Doppelbesteuerung vorliegen. Heinz Rudolf müsste diesen Umstand jedoch selbst gegenüber dem Finanzamt nachweisen. Dafür benötigt er unter anderem seine alten Steuerbescheide, Beitragsnachweise und Rentenunterlagen.
Das Beispiel ist fiktiv und dient der Veranschaulichung.
Warum die Rentenbesteuerung umgestellt wurdeSeit 2005 wird die gesetzliche Rente schrittweise auf die sogenannte nachgelagerte Besteuerung umgestellt. Das bedeutet, dass Beiträge zur Altersvorsorge während des Berufslebens zunehmend von der Steuer abgesetzt werden können. Im Gegenzug wird die spätere Rente stärker besteuert.
Seit 2023 können Altersvorsorgeaufwendungen vollständig steuerlich geltend gemacht werden. Gleichzeitig steigt der steuerpflichtige Rentenanteil für neue Rentnerjahrgänge langsamer als ursprünglich vorgesehen.
Statt um einen ganzen Prozentpunkt erhöht sich der Besteuerungsanteil jährlich nur noch um 0,5 Prozentpunkte. Die vollständige Besteuerung neuer Renten soll deshalb erst im Jahr 2058 erreicht werden.
Steuerpflichtiger Rentenanteil bleibt dauerhaft bestehenWie hoch der steuerpflichtige Anteil der Rente ist, richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns.
Für jeden neuen Rentnerjahrgang wird ein bestimmter Besteuerungsanteil festgelegt. Aus der ersten vollen Jahresbruttorente errechnet das Finanzamt einen persönlichen Rentenfreibetrag. Dieser Betrag bleibt grundsätzlich dauerhaft gleich.
Das hat eine wichtige Folge: Spätere Rentenerhöhungen erhöhen in der Regel das steuerpflichtige Einkommen, während der persönliche Rentenfreibetrag nicht entsprechend mitwächst.
Ob tatsächlich Einkommensteuer gezahlt werden muss, hängt jedoch nicht allein vom Besteuerungsanteil ab. Entscheidend sind vielmehr die Höhe der gesamten Einkünfte, der jeweils geltende Grundfreibetrag, die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie mögliche Werbungskosten und Sonderausgaben. Auch weitere Einkünfte aus Betriebsrenten, privaten Renten oder Vermietung können die Steuerpflicht beeinflussen.
Diese Rentner könnten besonders betroffen seinDer Bundesfinanzhof hat mehrere Gruppen benannt, bei denen das Risiko einer Doppelbesteuerung vergleichsweise höher sein kann. Dazu gehören insbesondere frühere Selbstständige, weil sie ihre Rentenversicherungsbeiträge häufig vollständig selbst zahlen mussten und keinen steuerfreien Arbeitgeberanteil erhielten.
Auch ledige Rentner können stärker betroffen sein. Bei ihnen kann der rechnerisch zu erwartende steuerfreie Rentenzufluss niedriger ausfallen, weil keine Hinterbliebenenrente berücksichtigt wird.
Bei Männern kann sich zudem die statistisch niedrigere Lebenserwartung auswirken. Da sie ihre Rente im Durchschnitt über einen kürzeren Zeitraum beziehen, kann die gesamte steuerfreie Rentensumme geringer ausfallen.
Besonders geprüft werden sollten außerdem Fälle, in denen Rentner über viele Jahre Beiträge aus bereits versteuertem Einkommen geleistet haben, während ihre spätere Rente zu einem hohen Anteil steuerpflichtig ist.
Arbeitnehmer mit einer durchgängigen Beschäftigung und regulären Arbeitgeberzuschüssen gelten dagegen tendenziell als weniger gefährdet.
Reichen die bisherigen Änderungen aus?Die Bundesregierung hat auf die Rechtsprechung zur möglichen Doppelbesteuerung reagiert. Seit 2023 sind Altersvorsorgeaufwendungen vollständig absetzbar. Außerdem wurde mit dem Wachstumschancengesetz der jährliche Anstieg des Besteuerungsanteils verlangsamt.
Gutachten im Auftrag des Bundesfinanzministeriums kamen zu dem Ergebnis, dass die derzeitigen Regelungen nach den vorgenommenen Anpassungen die verfassungsrechtlichen Anforderungen erfüllen.
Kritiker halten weitere Änderungen für notwendig. Der Bund der Steuerzahler und Steuerexperten hatten unter anderem gefordert, die verlangsamte Erhöhung des Besteuerungsanteils auch auf frühere Rentnerjahrgänge auszuweiten.
Ob der Gesetzgeber Bestandsrentner künftig noch stärker entlastet, bleibt daher offen.
Können Rentner zu viel gezahlte Steuern zurückfordern?Eine Doppelbesteuerung wird nicht automatisch vom Finanzamt festgestellt. Betroffene müssen sie grundsätzlich selbst nachweisen.
Dafür werden häufig alte Einkommensteuerbescheide, Nachweise über gezahlte Rentenversicherungsbeiträge, Versicherungsverläufe der Deutschen Rentenversicherung und sämtliche Rentenbescheide benötigt. Wichtig können außerdem Unterlagen darüber sein, in welchem Umfang Altersvorsorgeaufwendungen steuerlich berücksichtigt wurden. Bei verheirateten Rentnern können unter Umständen auch Unterlagen des Ehepartners erforderlich sein.
Die Berechnung ist kompliziert. Es reicht nicht aus, lediglich die Summe der gezahlten Beiträge mit der bisherigen Rentenauszahlung zu vergleichen. Berücksichtigt werden muss grundsätzlich der voraussichtliche steuerfreie Rentenzufluss über die gesamte statistische Bezugsdauer.
Steuerbescheide und Beitragsnachweise aufbewahrenRentnerinnen und Rentner sollten Steuerbescheide, Rentenunterlagen und Nachweise über Vorsorgebeiträge möglichst vollständig aufbewahren.
Kommt es später zu einer erneuten gesetzlichen Änderung oder zu einem Gerichtsverfahren, können diese Dokumente entscheidend sein. Ohne alte Beitrags- und Steuerunterlagen lässt sich eine mögliche Doppelbesteuerung häufig kaum belegen.
Wer Zweifel an der eigenen Rentenbesteuerung hat, kann den Steuerbescheid durch einen Lohnsteuerhilfeverein, einen Steuerberater oder einen Fachanwalt für Steuerrecht prüfen lassen.
Nicht jede besteuerte Rente ist doppelt besteuertEin hoher steuerpflichtiger Rentenanteil bedeutet nicht automatisch, dass eine unzulässige Doppelbesteuerung vorliegt.
Auch müssen Rentner nicht zwangsläufig Steuern zahlen, nur weil ein großer Teil ihrer Rente steuerpflichtig ist. Liegt das zu versteuernde Einkommen nach Abzug der anerkannten Aufwendungen unter dem Grundfreibetrag, fällt weiterhin keine Einkommensteuer an.
Entscheidend ist daher immer eine individuelle Prüfung.
Häufige Fragen zur Doppelbesteuerung der Rente Woran erkenne ich, ob meine Rente doppelt besteuert wird?Dafür müssen die aus versteuertem Einkommen gezahlten Rentenbeiträge mit dem voraussichtlich steuerfreien Rentenzufluss verglichen werden. Ist die Summe der bereits versteuerten Beiträge höher, kann eine Doppelbesteuerung vorliegen.
Die Berechnung ist jedoch komplex und sollte im Zweifel fachlich geprüft werden.
Muss ich trotz eines hohen Besteuerungsanteils tatsächlich Steuern zahlen?Nicht unbedingt. Der Besteuerungsanteil gibt lediglich an, welcher Teil der Rente grundsätzlich steuerpflichtig ist. Ob tatsächlich Einkommensteuer anfällt, hängt vom gesamten zu versteuernden Einkommen, dem Grundfreibetrag und möglichen Abzügen ab.
Welche Unterlagen sollte ich für eine Prüfung aufbewahren?Wichtig sind insbesondere alte Steuerbescheide, Rentenbescheide, Versicherungsverläufe sowie Nachweise über gezahlte und steuerlich abgesetzte Rentenversicherungsbeiträge. Diese Unterlagen können erforderlich sein, um eine mögliche Doppelbesteuerung nachzuweisen.
QuellenverzeichnisBundesfinanzhof: Urteile und Berechnungsgrundsätze zur möglichen Doppelbesteuerung von Renten, Bundesministerium der Finanzen: Informationen zur nachgelagerten Besteuerung und zu den Gutachten zur Rentenbesteuerung.
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