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What was Dr. Fauci hiding at the Covid hearing?

What was Dr. Fauci hiding at the Covid hearing? https://www.rt.com/news/643637-fauci-covid-hearing-rand-paul/
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Has the Russian Population Finally Forced their Pusillanimous and perhaps corrupt President to Win the War

Has the Russian Population Finally Forced their Pusillanimous and perhaps corrupt President to Win the War Gilbert Doctorow reports: https://gilbertdoctorow.substack.com/p/russia-is-on-the-rampage-in-ukraine?utm_source=post-email-title&publication_id=1203055&post_id=209218159&utm_campaign=email-post-title&isFreemail=false&r=dx5km&triedRedirect=true&utm_medium=email 
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The AI world is constructing a Matrix in which no accurate information will exist and in which no human relationships will exist

The AI world is constructing a Matrix in which no accurate information will exist and in which no human relationships […]
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Cultural barbarism: How AI companies are destroying the world’s books

  Cultural barbarism: How AI companies are destroying the world’s books source: https://www.telegraph.co.uk/news/2026/07/30/why-ai-companies-are-destroying-millions-of-old-books/  In its attempt to boost AI’s power, […]
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Arbeitsagentur: Jobchancen für Arbeitslose „so niedrig wie nie zuvor“

Der deutsche Arbeitsmarkt steckt in einer ungewöhnlichen Lage: Unternehmen klagen weiterhin über fehlende Fachkräfte, während Arbeitslose immer seltener unmittelbar eine neue Beschäftigung finden.

Bundesagentur-Chefin Andrea Nahles beschrieb den Arbeitsmarkt bereits als „wie ein Brett“ und verwies auf eine Vermittlungskennzahl von rund 5,7 Prozent. Dieser Wert sei „so niedrig wie nie zuvor“.

Die jüngsten Statistiken bestätigen den schwachen Austausch zwischen Arbeitslosigkeit und Beschäftigung. Im gleitenden Jahresdurchschnitt von Juni 2025 bis Mai 2026 schafften monatlich nur 5,65 Prozent der Arbeitslosen den Übergang in den ersten Arbeitsmarkt oder in eine betriebliche beziehungsweise außerbetriebliche Ausbildung. Die Bundesagentur spricht in ihrem Monatsbericht vorsichtiger von einem der niedrigsten Werte seit Einführung dieser Kennzahl.

Mehr als drei Millionen Menschen sind arbeitslos

Im Juli 2026 überschritt die Zahl der registrierten Arbeitslosen erneut die Marke von drei Millionen. Insgesamt waren 3,007 Millionen Menschen arbeitslos gemeldet, 71.000 mehr als im Juni. Ein Teil dieses Anstiegs ist saisonbedingt, weil nach dem Ende von Schule, Studium und Ausbildung zahlreiche junge Menschen vorübergehend ohne Beschäftigung sind.

Die saisonbereinigten Zahlen liefern jedoch ebenfalls keinen Grund zur Entwarnung. Danach stieg die Arbeitslosigkeit im Juli um 6.000 Personen. Der zuständige BA-Vorstand Daniel Terzenbach erklärte, dass sich die schwache Entwicklung der vergangenen Monate fortsetze.

Auch die Beschäftigung hat ihren früheren Höchststand verlassen. Im Mai 2026 waren 34,83 Millionen Menschen sozialversicherungspflichtig beschäftigt, 69.000 weniger als ein Jahr zuvor. Die gesamte Erwerbstätigkeit lag im Juni mit 45,71 Millionen Personen sogar um 225.000 unter dem Vorjahreswert.

Offene Stellen nicht automatisch gute Jobchancen

Im Juli waren bei der Bundesagentur 653.000 Arbeitsstellen gemeldet. Daraus lässt sich jedoch nicht ableiten, dass für jeden Arbeitslosen eine passende Stelle vorhanden wäre. Rein rechnerisch kamen bereits auf eine gemeldete Stelle rund 4,6 Arbeitslose.

Hinzu kommt, dass Angebot und Nachfrage häufig nicht zusammenpassen. Die Bundesagentur nennt berufliche Qualifikation, Fachrichtung und Wohnort als häufige Ursachen. Eine offene Stelle für eine examinierte Pflegefachkraft hilft beispielsweise einem arbeitslosen Maschinenführer nicht unmittelbar weiter.

Ein Teil der Stellen bleibt deshalb lange unbesetzt, während sich zugleich die Arbeitslosigkeit verfestigt. Auch fehlender bezahlbarer Wohnraum, Betreuungspflichten oder gesundheitliche Einschränkungen können einen Umzug verhindern. Die bloße Existenz einer freien Stelle sagt daher wenig darüber aus, ob sie für eine konkrete arbeitslose Person erreichbar und geeignet ist.

Industrie verliert Stellen, Gesundheit und Pflege wachsen

Der Strukturwandel zeigt sich besonders deutlich beim Vergleich einzelner Wirtschaftszweige. Im verarbeitenden Gewerbe ging die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im März 2026 gegenüber dem Vorjahr um rund 176.000 Stellen zurück. Betroffen sind unter anderem Unternehmen aus der Automobilbranche, dem Maschinenbau und deren Zulieferbetriebe.

Beschäftigungsgewinne meldete die Bundesagentur dagegen im Gesundheitswesen mit rund 63.000 zusätzlichen Stellen. In Pflege und Sozialwesen kamen etwa 62.000 Beschäftigte hinzu. Diese Zuwächse konnten die Verluste in Industrie und anderen konjunkturabhängigen Bereichen allerdings nicht vollständig ausgleichen.

Zudem verschiebt sich Beschäftigung von Vollzeit zu Teilzeit. Im März 2026 gab es rund 239.000 Vollzeitbeschäftigte weniger als ein Jahr zuvor, während die Zahl der Teilzeitbeschäftigten um etwa 165.000 stieg. Für Arbeitslose, die auf ein existenzsicherndes Vollzeiteinkommen angewiesen sind, verkleinert sich das passende Angebot dadurch zusätzlich.

Langzeitarbeitslosigkeit wird zum wachsenden Risiko

Im Mai 2026 waren 1,064 Millionen Menschen bereits länger als zwölf Monate arbeitslos. Ihr Anteil an allen Arbeitslosen lag bei 36,1 Prozent. Gegenüber dem Vorjahr erhöhte sich ihre Zahl um 32.000 beziehungsweise drei Prozent.

Besonders angespannt ist die Situation im SGB II. Dort waren 944.000 Menschen langzeitarbeitslos, womit mehr als jeder zweite registrierte Arbeitslose dieses Bereichs seit mindestens einem Jahr ohne Arbeit war. Eine aktuelle Studie über sinkende Bewerbungschancen von Langzeitarbeitslosen zeigt, dass Arbeitgeber längere Lücken häufig als negatives Signal bewerten.

Damit entsteht ein sich selbst verstärkender Verlauf. Je länger die Arbeitslosigkeit dauert, desto seltener folgen Einladungen zu Vorstellungsgesprächen. Dabei zeigen Untersuchungen, dass länger Arbeitslose nach einer Einladung keineswegs schlechter abschneiden und teilweise sogar häufiger ein Arbeitsplatzangebot erhalten.

Der Ausbildungsmarkt sendet ebenfalls Warnsignale

Die schwächere Nachfrage betrifft nicht nur erfahrene Arbeitnehmer. Seit Oktober 2025 meldeten sich 418.000 Bewerber bei Arbeitsagenturen und Jobcentern für eine Ausbildungsstelle. Bis Juli hatten lediglich 126.000 Personen ihre Suche erfolgreich beendet, 11.000 weniger als im vorherigen Ausbildungsjahr.

Noch 147.000 junge Menschen hatten weder eine Ausbildungsstelle noch eine bekannte Alternative gefunden. Gleichzeitig waren 162.000 Ausbildungsplätze unbesetzt. Auch hier zeigt sich, dass Wohnort, Schulabschluss und Berufswunsch häufig nicht zu den verfügbaren Angeboten passen.

Ein misslungener Übergang von der Schule in die Ausbildung kann lange nachwirken. Menschen ohne Berufsabschluss tragen ein wesentlich höheres Risiko, später arbeitslos zu werden und länger ohne Beschäftigung zu bleiben. Beratung und berufliche Alternativen sollten deshalb möglichst frühzeitig geprüft werden.

Mehr Druck allein schafft keine zusätzlichen Arbeitsplätze

Die niedrige Abgangschance widerspricht der Behauptung, Arbeitslosigkeit sei vor allem das Ergebnis fehlender Bewerbungsbereitschaft. Rund zwei Millionen Menschen beendeten von Juni 2025 bis Mai 2026 ihre Arbeitslosigkeit durch die Aufnahme einer Beschäftigung oder Ausbildung. Das waren sogar 91.000 mehr als im vorherigen Jahreszeitraum.

Trotzdem blieb die Übergangsrate ausgesprochen niedrig, weil der Arbeitslosenbestand groß ist und viele Betroffene länger in Arbeitslosigkeit verbleiben. Sanktionen oder zusätzliche Bewerbungsvorgaben können fehlende Stellen, unpassende Qualifikationen und regionale Hindernisse nicht beseitigen. Sie können allenfalls beeinflussen, wie intensiv sich eine Person bewirbt.

Erforderlich sind deshalb frühzeitige Beratung, passende Weiterbildung und konkrete Unterstützung beim Zugang zu Arbeitgebern. Wer eine Qualifizierung benötigt, sollte eine schriftliche Prüfung der Förderung verlangen. Wie wichtig eine inhaltliche Entscheidung ist, zeigt ein Fall über eine jahrelang verweigerte Umschulung.

Ältere Arbeitslose trifft die Jobflaute besonders hart

Für ältere Menschen kann eine längere erfolglose Jobsuche erhebliche finanzielle Folgen haben. Nach dem Auslaufen des Arbeitslosengeldes droht der Wechsel in die bedürftigkeitsabhängige Grundsicherung. Welche Leistungen dann möglich sind, erläutert der Überblick zum Grundsicherungsgeld 2026.

Wer kurz vor dem Rentenalter arbeitslos wird, sollte Rentenbeginn, mögliche Abschläge und die verbleibende Dauer des Arbeitslosengeldes gemeinsam prüfen. Ein vorschneller Rentenantrag kann eine lebenslange Kürzung auslösen. Der Beitrag „Arbeitslosengeld bis zur Regelaltersrente?“ erklärt die wichtigsten Zusammenhänge.

Der Beitrag Arbeitsagentur: Jobchancen für Arbeitslose „so niedrig wie nie zuvor“ erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

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Ehefrau muss mit 58 ins Pflegeheim: Trotz Pflegekasse bleiben 4.200 Euro Kosten

Mit 58 Jahren lebt eine früh an Demenz erkrankte Frau auf einer geschlossenen Station in einem Stuttgarter Pflegeheim. Der Platz kostet rund 6.500 Euro im Monat. Nach den Leistungen der Pflegeversicherung muss die Familie im ersten Aufenthaltsjahr noch etwa 4.200 Euro selbst finanzieren.

Selbst ein gut verdienender Ehemann kann eine solche Belastung kaum dauerhaft aus dem laufenden Einkommen tragen. In dem vom SWR geschilderten Fall werden deshalb bereits Rücklagen verbraucht, die das Ehepaar für das Alter vorgesehen hatte.

Der SWR- und Tagesschau-Bericht vom 15. Juli 2026 zeigt, wie schnell Pflegebedürftigkeit auch finanziell gut aufgestellte Familien überfordern kann. Besonders hart ist die Situation, weil die Erkrankung lange vor dem üblichen Rentenalter auftrat.

Mit Mitte 50 bricht das bisherige Leben weg

Die Demenzdiagnose erhielt die Frau nach Angaben des SWR bereits drei Jahre zuvor. Damals arbeitete sie als selbstständige Psychotherapeutin und führte eine eigene Praxis. Auf ärztlichen Rat musste sie ihre berufliche Tätigkeit aufgeben.

Zunächst versuchte ihr Ehemann, die Versorgung zu Hause mit Pflegekräften abzusichern. Als sich seine Frau nicht mehr selbst versorgen und in ihrer Umgebung nicht mehr orientieren konnte, reichte diese Unterstützung nicht mehr aus. Schließlich organisierte er den Platz auf einer geschützten Demenzstation.

Demenz im jüngeren Lebensalter betrifft mehr Menschen, als viele vermuten. Nach Berechnungen der Deutschen Alzheimer Gesellschaft sind rund 106.000 Menschen mit Demenz in Deutschland jünger als 65 Jahre.

Für diese Altersgruppe fehlen vielerorts passende Betreuungs- und Wohnangebote. Die Betroffenen stehen häufig noch im Beruf, zahlen Kredite ab oder unterstützen Kinder. Eine frühe Demenz trifft deshalb nicht nur die Gesundheit, sondern auch Einkommen, Rentenansprüche und langfristige finanzielle Pläne.

Die 6.500 Euro sind nicht der Eigenanteil

Bei den genannten Beträgen muss genau unterschieden werden. Die 6.500 Euro bezeichnen im geschilderten Fall das gesamte monatliche Entgelt für den Heimplatz. Nach Abzug der von der Pflegekasse übernommenen Leistungen verbleiben laut SWR rund 4.200 Euro für die Familie.

Auch die Formulierung, das Einzelzimmer koste 6.500 Euro, darf nicht als reine Zimmermiete verstanden werden. Das Gesamtentgelt eines Pflegeheims umfasst regelmäßig Pflege, Betreuung, Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten und möglicherweise vereinbarte Zusatzleistungen.

Der Einzelfall liegt deutlich über dem bundesweiten Durchschnitt. Zum 1. Juli 2026 mussten Pflegeheimbewohner im ersten Aufenthaltsjahr durchschnittlich 3.364 Euro im Monat selbst bezahlen, wie eine Auswertung des Verbandes der Ersatzkassen zeigt.

Die Belastung im Stuttgarter Fall liegt damit gut 800 Euro über dem Durchschnitt. Warum der konkrete Platz so teuer ist, lässt sich ohne vollständige Heimabrechnung nicht abschließend beurteilen. Die Kosten unterscheiden sich erheblich zwischen Bundesländern, Einrichtungen und einzelnen Vertragsangeboten.

Was die Pflegeversicherung im Heim bezahlt

Die Pflegeversicherung übernimmt nicht die vollständige Heimrechnung. Sie zahlt bei vollstationärer Pflege einen festen Betrag, dessen Höhe vom Pflegegrad abhängt.

Bei Pflegegrad 2 sind es 2026 monatlich 805 Euro. Bei Pflegegrad 3 werden 1.319 Euro, bei Pflegegrad 4 insgesamt 1.855 Euro und bei Pflegegrad 5 monatlich 2.096 Euro gezahlt. Diese Beträge nennt auch das Bundesgesundheitsministerium in seinen Informationen zur Pflegefinanzierung.

Zusätzlich beteiligt sich die Pflegekasse ab Pflegegrad 2 am pflegebedingten Eigenanteil. Im ersten Aufenthaltsjahr beträgt dieser Zuschlag 15 Prozent, im zweiten Jahr 30 Prozent und im dritten Jahr 50 Prozent. Ab dem vierten Jahr steigt er auf 75 Prozent.

Wichtig ist: Die Prozentsätze beziehen sich nur auf den pflegebedingten Eigenanteil einschließlich bestimmter Ausbildungskosten. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten werden dadurch nicht entsprechend reduziert. Die Staffelung ist in Paragraf 43c SGB XI geregelt.

Kosten oder Leistung Wer den Betrag trägt Festbetrag der Pflegeversicherung Die Pflegekasse zahlt abhängig vom Pflegegrad einen festen monatlichen Betrag Pflegebedingter Eigenanteil Den offenen Betrag tragen die Bewohner; der Aufenthaltszuschlag mindert diesen Anteil Unterkunft und Verpflegung Diese Kosten müssen Bewohner regelmäßig selbst bezahlen Investitionskosten Sie werden meist über die Heimrechnung auf die Bewohner umgelegt Vereinbarte Zusatzleistungen Komfort- und Wahlleistungen werden grundsätzlich privat bezahlt

Die Leistungsbeträge der Pflegeversicherung steigen nicht automatisch, wenn ein Heim seine Preise erhöht. Dadurch kann der selbst zu zahlende Betrag wachsen, obwohl der Pflegegrad unverändert bleibt.

4.200 Euro im Monat zehren Rücklagen schnell auf

Bei einer monatlichen Belastung von 4.200 Euro muss die Familie im ersten Jahr 50.400 Euro aufbringen. Nach fünf Jahren wären es bei unveränderten Kosten rechnerisch 252.000 Euro. Über zehn Jahre käme mehr als eine halbe Million Euro zusammen.

Diese Rechnung ist keine Vorhersage. Der Aufenthaltszuschlag steigt mit der Zeit, gleichzeitig können sich Heimkosten und Leistungen verändern. Die Zahlen zeigen dennoch, warum selbst ein hoher Sparbetrag keinen dauerhaften Schutz bietet.

Hinzu kommt der Einkommensverlust der erkrankten Frau. Mit der Aufgabe ihrer Praxis entfielen laufende Einnahmen und weitere Beiträge zur Altersvorsorge. Der Ehemann muss nun gleichzeitig seinen Lebensunterhalt, die bisherige Wohnung und den hohen Eigenanteil finanzieren.

Warum die Eigenanteile weiter steigen

Im bundesweiten Durchschnitt entfielen im Juli 2026 monatlich 1.775 Euro auf den verbleibenden pflegebedingten Eigenanteil einschließlich Ausbildungskosten. Für Unterkunft und Verpflegung wurden durchschnittlich 1.068 Euro berechnet, für Investitionskosten weitere 521 Euro.

Höhere Löhne für Pflegekräfte sind angesichts der anspruchsvollen Arbeit notwendig. Das finanzielle Problem entsteht, weil ein großer Teil steigender Personal- und Sachkosten bei den Bewohnern ankommt. Zusätzlich werden Gebäude- und Ausbildungskosten teilweise über die Heimrechnungen finanziert.

Der Verband der Ersatzkassen rechnet vor, dass eine vollständige Übernahme der Investitions- und Ausbildungskosten durch die Bundesländer die Bewohner im Durchschnitt um 649 Euro monatlich entlasten könnte. Das ist eine Forderung des Verbandes und noch keine beschlossene Entlastung.

Wie groß der finanzielle Druck bereits ist, zeigt eine Hochrechnung im Auftrag der DAK-Gesundheit. Die Sonderanalyse zur Pflegefinanzierung kommt für 2026 zu dem Ergebnis, dass 37 Prozent der Pflegeheimbewohner Hilfe zur Pflege benötigen.

Der Ehepartner schuldet dem Heim nicht automatisch alles

Die Aussage, der Ehemann müsse 4.200 Euro bezahlen, beschreibt zunächst die tatsächliche Finanzierung in diesem Einzelfall. Allein durch die Ehe wird der zu Hause lebende Partner nicht automatisch zum Vertragsschuldner jeder Heimforderung.

Anders kann es aussehen, wenn der Ehepartner den Heimvertrag selbst unterschrieben, einen Schuldbeitritt erklärt oder eine Bürgschaft übernommen hat. Angehörige sollten deshalb genau darauf achten, in welcher Eigenschaft sie Dokumente des Pflegeheims unterzeichnen.

Davon zu unterscheiden sind die Unterhaltspflichten innerhalb einer Ehe. Beantragt die Heimbewohnerin Sozialhilfe, prüft das Amt auch Einkommen und Vermögen des nicht getrennt lebenden Partners. Die häufig genannte Einkommensgrenze von 100.000 Euro gilt für den Rückgriff auf Kinder und Eltern, nicht für Ehepartner.

Das Sozialamt darf dem zu Hause lebenden Partner jedoch nicht einfach das gesamte Einkommen nehmen. Nach Paragraf 92 SGB XII muss berücksichtigt werden, wie er bisher gelebt hat und welche notwendigen Ausgaben ihm weiterhin entstehen.

Hilfe zur Pflege kann die Finanzierungslücke schließen

Reichen Pflegeversicherung, Einkommen und einzusetzendes Vermögen nicht aus, kommt die Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII in Betracht. Das Sozialamt kann dann die notwendigen und angemessenen ungedeckten Heimkosten übernehmen.

Betroffene sollten nicht warten, bis die ersten Rechnungen unbezahlt bleiben. Nach Paragraf 18 SGB XII setzt die Sozialhilfe grundsätzlich ein, sobald der zuständige Träger von der Notlage weiß. Eine frühe schriftliche Mitteilung mit nachweisbarem Zugang kann deshalb vor Leistungslücken schützen.

Ausführliche Hinweise enthält der Beitrag zur Hilfe zur Pflege durch das Sozialamt. Fehlende Kontoauszüge oder andere Nachweise können meist nachgereicht werden.

Nicht jedes Vermögen muss eingesetzt werden

Vor einer Bewilligung prüft das Sozialamt das vorhandene und verwertbare Vermögen. Ein alleinstehender Pflegebedürftiger kann regelmäßig einen kleineren Barbetrag oder vergleichbare Geldwerte bis 10.000 Euro behalten. Bei Ehepaaren ist die Berechnung umfangreicher und darf nicht allein anhand eines gemeinsamen Kontostandes erfolgen.

Unter bestimmten Voraussetzungen können außerdem geförderte Altersvorsorge, ein angemessenes Fahrzeug, Hausrat und weitere Vermögenswerte geschützt sein. Auch eine angemessene selbst bewohnte Immobilie kann geschützt bleiben, wenn der Ehepartner weiterhin darin lebt. Die gesetzlichen Ausnahmen enthält Paragraf 90 SGB XII.

Ob eine Immobilie geschützt bleibt, hängt unter anderem von Größe, Wert, Zuschnitt und Zahl der Bewohner ab. Mehr dazu erklärt der Beitrag über geschütztes Vermögen bei einem Pflegefall in der Familie.

Unerwartete Kostensteigerungen sollten geprüft werden

Im SWR-Fall wurden nach Angaben des Ehemanns in einem Monat plötzlich rund 2.000 Euro zusätzlich abgebucht. Dabei soll es sich um eine rückwirkende Differenz aus einer Kostensteigerung gehandelt haben. Ob die Abbuchung rechtmäßig war, lässt sich ohne Heimvertrag und Erhöhungsschreiben nicht beurteilen.

Pflegeheime dürfen ihre Entgelte nicht formlos erhöhen. Die Erhöhung muss schriftlich angekündigt, nachvollziehbar begründet und den Bewohnern oder ihren Bevollmächtigten rechtzeitig mitgeteilt werden. Ein ausreichend begründetes Erhöhungsverlangen wird grundsätzlich frühestens vier Wochen nach seinem Zugang wirksam.

Nach den Hinweisen der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen müssen alte und neue Kostenpositionen gegenübergestellt werden. Allein die Abbuchung eines höheren Betrags und das Schweigen des Bewohners gelten nicht automatisch als Zustimmung.

Der Beitrag über unwirksame pauschale Entgelterhöhungen im Pflegeheim zeigt, weshalb sich eine Prüfung lohnen kann. Ordnungsgemäß erklärte und begründete Erhöhungen können allerdings weiterhin verlangt werden.

Praxisbeispiel: Nach einem Jahr fehlen 30.000 Euro

Eine 59-jährige Frau mit Pflegegrad 4 zieht wegen einer fortschreitenden Demenz in eine spezialisierte Einrichtung. Nach den Leistungen der Pflegeversicherung verbleibt ein monatlicher Eigenanteil von 3.900 Euro. Ihre Erwerbsminderungsrente beträgt 1.400 Euro, sodass jeden Monat 2.500 Euro fehlen.

Das Ehepaar gleicht die Lücke zunächst aus seinen Ersparnissen aus. Nach einem Jahr sind dadurch bereits 30.000 Euro verbraucht. Der Ehemann informiert das Sozialamt frühzeitig, damit die Hilfe zur Pflege und sein möglicher finanzieller Beitrag geprüft werden können.

Das Beispiel zeigt, wie schnell auch größere Rücklagen schrumpfen. Wie viel das Ehepaar tatsächlich einsetzen muss, hängt von Einkommen, Vermögen, Wohnkosten, Heimvertrag und geschützten Vermögenswerten ab.

Fragen und Antworten zu den Pflegeheimkosten Sind die 6.500 Euro der monatliche Eigenanteil?

Nein. Im geschilderten Fall handelt es sich um die gesamten monatlichen Kosten des Heimplatzes. Nach den Leistungen der Pflegeversicherung verbleiben im ersten Aufenthaltsjahr rund 4.200 Euro für die Familie.

Warum zahlt die Pflegekasse nicht die vollständigen Heimkosten?

Die Pflegeversicherung übernimmt nur einen Teil der Kosten. Sie zahlt abhängig vom Pflegegrad einen festen Betrag und zusätzlich einen gestaffelten Zuschlag zum pflegebedingten Eigenanteil. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten bleiben grundsätzlich bei den Bewohnern.

Übernimmt die Pflegekasse nach drei Jahren 75 Prozent der gesamten Rechnung?

Nein. Der Zuschlag von 75 Prozent gilt ab dem vierten Aufenthaltsjahr nur für den pflegebedingten Eigenanteil. Andere Kostenbestandteile werden dadurch nicht im gleichen Umfang reduziert.

Muss der Ehepartner automatisch alle Heimkosten bezahlen?

Nein. Eine direkte Forderung des Heims setzt eine vertragliche oder andere rechtliche Verpflichtung voraus. Bei einem Antrag auf Sozialhilfe werden Einkommen und Vermögen des nicht getrennt lebenden Ehepartners jedoch berücksichtigt.

Wann sollte das Sozialamt informiert werden?

Sobald absehbar ist, dass Einkommen und einzusetzende Rücklagen nicht mehr reichen, sollte die drohende Bedürftigkeit schriftlich und nachweisbar mitgeteilt werden. Wer zu lange wartet, riskiert Lücken bei bereits entstandenen Heimkosten.

Muss das gemeinsame Haus verkauft werden?

Nicht automatisch. Bewohnt der Ehepartner weiterhin ein angemessenes Haus oder eine angemessene Eigentumswohnung, kann die Immobilie geschützt sein. Das Sozialamt muss die tatsächlichen Wohn-, Eigentums- und Vermögensverhältnisse prüfen.

Der Beitrag Ehefrau muss mit 58 ins Pflegeheim: Trotz Pflegekasse bleiben 4.200 Euro Kosten erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

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Kulturelle Selbstamputation: Das Bonner Ernst-Moritz-Arndt-Gymnasium benennt sich um

Der große deutsche Nationaldichter und Vordenker der deutschen Einigung Ernst Moritz Arndt ((1769-1860), der Generationen von Schülern bekannt ist durch Werke wie “Was ist des Deutschen Vaterland?“, kämpfte einst leidenschaftlich gegen die Leibeigenschaft, stritt in den Befreiungskriegen für Deutschlands Freiheit und Einheit, wurde als „Demagoge“ von der Obrigkeit verfolgt und war ein gefeierter Dichter, Historiker […]

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Anwältin: Feminizide sind keine Einzelfälle, sondern Ausdruck struktureller Gewalt

Die Zahl der Feminizide in der Türkei steigt weiter. Zugleich werden bestehende Schutzmechanismen für von Gewalt betroffene Frauen nach Einschätzung von Frauenrechtsorganisationen unzureichend umgesetzt. Die Anwältin Sevil Aracı von der Frauenplattform Adana sieht darin Ausdruck eines strukturellen Problems. Im Gespräch mit MA erläutert sie, warum Feminizide nicht als individuelle Beziehungstaten verstanden werden dürfen und welche Maßnahmen notwendig sind, um sie zu verhindern.

Patriarchale Gewalt statt „Eifersuchtsdrama“

Erklärungen wie „Eifersucht“, „Liebesdrama“ oder „Kurzschlussreaktion“ verschleierten die eigentlichen Ursachen geschlechtsspezifischer Gewalt, sagt Aracı. Feminizide wurzelten in gesellschaftlicher Ungleichheit und patriarchalen Machtverhältnissen, die Frauen ihre Selbstbestimmung absprechen. Frauen würden insbesondere dann zur Zielscheibe von Gewalt, wenn sie sich für Trennung, Scheidung, Erwerbstätigkeit oder ein eigenständiges Leben entscheiden.

„Der Gedanke des Täters: ‚Wenn du nicht mir gehörst, gehörst du niemandem‘, ist keine individuelle Abweichung, sondern die extremste Ausprägung einer Geschlechterordnung, die Frauen nicht als eigenständige Subjekte anerkennt. Feminizide als Einzelfälle darzustellen, macht die politischen und gesellschaftlichen Strukturen unsichtbar, die Gewalt gegen Frauen hervorbringen.“

Sevil Aracı

Warnsignale ernst nehmen

Nach Aracıs Einschätzung kündigen sich viele Feminizide lange vor der Tat an. Beharrliches Stalking, Drohungen, Kontrolle sozialer Kontakte, wirtschaftliche Abhängigkeit, Drohungen über gemeinsame Kinder oder der Zugang zu Schusswaffen seien ernstzunehmende Risikofaktoren. Besonders nach einer Trennung oder Scheidung steige die Gefahr tödlicher Gewalt erheblich. „Nichts davon darf als partnerschaftlicher Streit oder familiäre Angelegenheit verharmlost werden“, betont die Juristin.

Straflosigkeit ermutigt Täter

Kritisch bewertet Aracı den Umgang der türkischen Justiz mit Gewalt gegen Frauen. Entscheidend für die Abschreckung sei nicht die Höhe einer Strafe, sondern ihre Unvermeidbarkeit. Werden Schutzanordnungen missachtet, Täter dennoch rasch freigelassen oder Strafmilderungen wegen angeblich guter Führung zur Regel, sende dies ein fatales Signal. „Dem Täter wird vermittelt: Du kannst diese Tat begehen, ohne ernsthafte Konsequenzen befürchten zu müssen“, sagt Aracı.

Feminizide träfen zudem nicht nur die unmittelbar Betroffenen. Jede ermordete Frau sende zugleich eine Botschaft an andere Frauen. Viele richteten ihr Leben zunehmend nach Sicherheitsüberlegungen aus – von der Entscheidung, sich scheiden zu lassen, bis hin zur Arbeitssuche oder der freien Bewegung im öffentlichen Raum.

Staat muss wirksam schützen

Mit Blick auf Frauen, die trotz bestehender Schutzanordnungen getötet wurden, betont Aracı, dass der Staat seiner Schutzpflicht nicht allein durch den Erlass von Maßnahmen nachkomme. „Jeder Frauenmord trotz bestehender Schutzanordnung erschüttert das Vertrauen von Frauen in staatliche Institutionen und die Justiz. Die Pflicht zum Schutz des Lebens ist nicht erst mit der Bestrafung des Täters erfüllt.“ Zugleich kritisiert Aracı Defizite bei der Zusammenarbeit von Polizei, Justiz und sozialen Einrichtungen. Häufig fehle eine umfassende Risikoanalyse, zudem seien Frauenhäuser, finanzielle Unterstützung, Kinderbetreuung und kostenlose Rechtsberatung vielerorts unzureichend.

Konsequente Umsetzung statt neuer Gesetze

Nach Auffassung Aracıs sind Feminizide verhinderbar. Entscheidend sei nicht in erster Linie die Verabschiedung neuer Gesetze, sondern die konsequente Anwendung bestehender Schutzinstrumente. „Gleichstellung orientierte öffentliche Politik muss unverzüglich umgesetzt werden. Das Gesetz Nr. 6284 muss vollständig angewandt und der ganzheitliche Politikansatz der Istanbul-Konvention wieder übernommen werden.“

Zugleich fordert sie, Verstöße gegen Schutzanordnungen umgehend zu sanktionieren und Täter mit hohem Gefährdungsrisiko konsequent zu überwachen. Darüber hinaus brauche es mehr Frauenhäuser sowie einen besseren Zugang zu kostenloser Rechtsberatung, wirtschaftlicher Unterstützung, Wohnraum und Kinderbetreuung. Auch Polizei und Justiz müssten verbindlich zu Geschlechtergerechtigkeit fortgebildet werden, Versäumnisse von Amtsträger:innen dürften nicht folgenlos bleiben.

Zum Abschluss kritisiert Aracı politische Diskurse, die Gleichstellung infrage stellten oder Gewalt gegen Frauen hinter dem Begriff der Familie unsichtbar machten. „Die Regierung muss ihre Rhetorik aufgeben, die die Gleichstellung von Frauen infrage stellt und Gewalt innerhalb der Familie unsichtbar macht.“

https://deutsch.anf-news.com/frauen/kcdp-150-femizide-in-der-turkei-im-ersten-halbjahr-2026-52210 https://deutsch.anf-news.com/frauen/zunehmende-feminizide-sind-ausdruck-einer-gesellschaftlichen-mannlichkeitskrise-52006 https://deutsch.anf-news.com/frauen/es-gibt-einen-mannlichkeitspakt-der-gewalt-belohnt-und-tater-schutzt-51930

 

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Rente nach 45 Jahren: CDU-Ministerpräsidenten drohen Merz und wollen Rentenreform blockieren

Die geplante Abschaffung der abschlagsfreien Altersrente nach 45 Versicherungsjahren stößt innerhalb der Union auf immer größeren Widerstand. Die CDU-Ministerpräsidenten Michael Kretschmer, Mario Voigt und Sven Schulze verlangen, dass besonders langjährig Versicherte weiterhin früher ohne Rentenabschläge ausscheiden können. Ohne Änderungen wollen sie die Rentenreform im Bundesrat nicht unterstützen.

Die Ankündigung erhöht den Druck auf Bundeskanzler Friedrich Merz und Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas. Beide hatten erklärt, die Empfehlungen der Alterssicherungskommission möglichst vollständig in Gesetze überführen zu wollen.

Für Beschäftigte ist jedoch wichtig: Die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren ist noch nicht abgeschafft. Es gibt bislang weder eine beschlossene Neuregelung noch eine verbindliche Aussage dazu, welche Geburtsjahrgänge betroffen wären.

Ost-Ministerpräsidenten stellen sich gegen die Rentenkommission

Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer, Thüringens Regierungschef Mario Voigt und Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Sven Schulze haben einen gemeinsamen Forderungskatalog vorgelegt. Darin sprechen sich die drei CDU-Politiker ausdrücklich für den Erhalt der abschlagsfreien Altersrente nach 45 Versicherungsjahren aus.

Ihre Botschaft lautet: „Wer 45 Jahre eingezahlt hat, hat genug eingezahlt.“ Menschen, die früh eine Ausbildung begonnen und über Jahrzehnte gearbeitet hätten, dürften gegenüber Beschäftigten mit einem späteren Berufseinstieg nicht benachteiligt werden.

Kretschmer kündigte an, einer unveränderten Rentenreform im Bundesrat nicht zuzustimmen. Er verband seine Zustimmung außerdem mit Änderungen an den geplanten Reformen der Pflegeversicherung.

Die drei Landesregierungschefs widersprechen damit einem wichtigen Vorschlag der Alterssicherungskommission. Kanzler Merz hatte nach der Übergabe des Abschlussberichts angekündigt, die Empfehlungen zügig gesetzlich umzusetzen.

Was die Alterssicherungskommission abschaffen will

Die Kommission empfiehlt, die Altersrente für besonders langjährig Versicherte in ihrer heutigen Form abzuschaffen. Ein früherer Rentenbeginn allein aufgrund von 45 Versicherungsjahren soll danach nicht mehr ohne Abschläge möglich sein.

Wer vor der persönlichen Regelaltersgrenze in Rente gehen möchte, müsste nach diesem Modell auf eine andere Altersrente ausweichen und dauerhafte Abschläge hinnehmen. Als weitere Möglichkeit ist eine bisher noch nicht ausgestaltete Härtefallregelung für gesundheitlich stark belastete Menschen vorgesehen.

Die Kommission begründet den Vorschlag damit, dass die bisherige Regelung überdurchschnittlich häufig von Männern, Versicherten mit höheren Einkommen und Menschen mit stabilen Erwerbsverläufen genutzt werde. Frauen, Geringverdienende und Beschäftigte mit längeren Unterbrechungen erreichten die erforderlichen 45 Jahre dagegen seltener.

Nach den Daten des Abschlussberichts lag die durchschnittliche neue Rente besonders langjährig Versicherter im Jahr 2025 bei 1.677 Euro. Bei langjährig Versicherten, die nach mindestens 35 Jahren mit Abschlägen ausschieden, waren es durchschnittlich 1.257 Euro.

Die Kommission erwartet durch die Abschaffung Einsparungen. Würden die Betroffenen zum gleichen Zeitpunkt eine vorgezogene Rente mit Abschlägen beantragen, könnten sich die Ausgaben pro Zugangsjahrgang und Rentenbezugsjahr um rund 430 Millionen Euro verringern.

Rente mit 63 beginnt längst nicht mehr mit 63

Der geläufige Ausdruck „Rente mit 63“ ist für jüngere Jahrgänge missverständlich. Tatsächlich heißt die Leistung Altersrente für besonders langjährig Versicherte.

Für den Jahrgang 1962 liegt die abschlagsfreie Altersgrenze bei 64 Jahren und acht Monaten. Versicherte des Jahrgangs 1963 müssen 64 Jahre und zehn Monate alt sein, während für alle ab 1964 Geborenen das Alter von 65 Jahren gilt.

Zusätzlich muss die Wartezeit von 45 Jahren erfüllt sein. Wer sich speziell für einen Rentenbeginn im kommenden Jahr interessiert, findet bei Gegen-Hartz weitere Informationen dazu, ob die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren im Jahr 2027 noch möglich ist.

Frage Geltendes Recht Vorschlag der Kommission Erforderliche Versicherungszeit 45 Jahre Der besondere Anspruch soll entfallen Jahrgang 1962 Abschlagsfrei mit 64 Jahren und 8 Monaten Konkrete Übergangsregel noch offen Jahrgang 1963 Abschlagsfrei mit 64 Jahren und 10 Monaten Konkrete Übergangsregel noch offen Ab Jahrgang 1964 Abschlagsfrei mit 65 Jahren Früherer Beginn voraussichtlich nur mit Abschlägen oder über eine Härtefallregelung Vorzeitiger Bezug dieser Rentenart Auch mit Abschlägen nicht möglich Ausweichen auf eine andere Altersrente erforderlich Rechtsstatus Anspruch besteht unverändert Empfehlung, noch kein Gesetz 45 Arbeitsjahre sind nicht automatisch 45 Versicherungsjahre

Die häufig verwendete Formulierung „45 Jahre gearbeitet“ beschreibt die Rechtslage nur unvollständig. Entscheidend ist die rentenrechtliche Wartezeit von 45 Jahren, in die verschiedene Beitrags- und Berücksichtigungszeiten einfließen können.

Dazu gehören Pflichtbeiträge aus Beschäftigung oder selbstständiger Tätigkeit, rentenversicherungspflichtige Minijobs, Kindererziehungszeiten und Zeiten der nicht erwerbsmäßigen Pflege. Auch Wehrdienst, Zivildienst, Krankengeld und bestimmte andere Sozialleistungen können berücksichtigt werden.

Freiwillige Beiträge zählen grundsätzlich nur, wenn mindestens 18 Jahre mit Pflichtbeiträgen vorhanden sind. Zeiten mit Arbeitslosengeld II oder Arbeitslosenhilfe, Versorgungsausgleich und Rentensplitting werden für diese Wartezeit nicht berücksichtigt.

Besondere Vorsicht ist bei Arbeitslosigkeit in den letzten zwei Jahren vor dem geplanten Rentenbeginn erforderlich. Arbeitslosengeld wird in diesem Zeitraum regelmäßig nur angerechnet, wenn die Arbeitslosigkeit auf einer Insolvenz oder der vollständigen Aufgabe des Arbeitgeberbetriebs beruht.

Rente nach 45 Jahren im Osten besonders wichtig

Die drei Ministerpräsidenten verweisen auf Unterschiede bei Einkommen, Vermögen und zusätzlicher Altersvorsorge. In Ostdeutschland seien deutlich mehr Menschen fast vollständig auf die gesetzliche Rente angewiesen.

Bundesarbeitsministerin Bas hatte darauf hingewiesen, dass rund 75 Prozent der Menschen im Osten ausschließlich über die gesetzliche Rentenversicherung für das Alter abgesichert seien. In Westdeutschland liege der Anteil demnach bei etwa 52 Prozent.

Hinzu kommen Erwerbsbiografien mit Arbeitslosigkeit, Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und beruflichen Umbrüchen nach der Wiedervereinigung. Beschäftigte mit niedrigen Löhnen konnten trotz langer Arbeitszeiten häufig nur geringe Rentenansprüche erwerben.

Die Ost-Ministerpräsidenten sehen die 45-Jahre-Regel deshalb als Anerkennung einer langen Erwerbstätigkeit. Die Kommission hält dagegen, dass nicht die Beschäftigungsdauer allein, sondern auch die Höhe der eingezahlten Beiträge und die soziale Absicherung von Menschen mit unterbrochenen Lebensläufen berücksichtigt werden müssten.

Drei Länder können die Reform nicht allein stoppen

Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen verfügen im Bundesrat zusammen über zwölf Stimmen. Insgesamt hat die Länderkammer 69 Stimmen, sodass für eine Mehrheit 35 Stimmen erforderlich sind.

Auch Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke und Mecklenburg-Vorpommerns Regierungschefin Manuela Schwesig haben sich gegen eine Abschaffung der abschlagsfreien Rente ausgesprochen. Alle fünf ostdeutschen Flächenländer kommen gemeinsam jedoch nur auf 19 Stimmen.

Ob der Bundesrat ein späteres Reformgesetz endgültig verhindern könnte, hängt außerdem von der rechtlichen Ausgestaltung ab. Bei einem Zustimmungsgesetz wäre die ausdrückliche Zustimmung der Länderkammer erforderlich, während der Bundesrat gegen ein Einspruchsgesetz lediglich Einspruch erheben könnte, den der Bundestag unter bestimmten Bedingungen zurückweisen darf.

Da noch kein Gesetzentwurf vorliegt, ist die Einordnung derzeit offen. Kretschmers Ankündigung ist daher vor allem ein politisches Druckmittel und noch keine sichere Blockade der Reform.

Auch innerhalb der Union verläuft der Streit offen

Unterstützung erhalten die Ministerpräsidenten vom CDU-Arbeitnehmerflügel. Dessen Vorsitzender Dennis Radtke warnt davor, dass Menschen den Eindruck gewinnen könnten, ihre jahrzehntelange Lebensleistung werde nicht anerkannt.

Aus der Unionsfraktion im Bundestag kommt dagegen Widerspruch. Fraktionsvize Sepp Müller hält an der geplanten Abschaffung fest und verweist auf die langfristige Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung.

Der Konflikt trifft die CDU kurz vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt am 6. September 2026. In einer aktuellen Infratest-dimap-Umfrage erreicht die AfD 41 Prozent, während die CDU bei 24 Prozent liegt.

Damit bekommt die Rentenfrage auch eine starke wahlpolitische Bedeutung. Gerade ältere Beschäftigte und Rentner stellen in Sachsen-Anhalt einen erheblichen Teil der Wahlberechtigten.

Vertrauensschutz für rentennahe Jahrgänge ist noch ungeklärt

Die Alterssicherungskommission verlangt ausdrücklich, dass der verfassungsrechtlich gebotene Vertrauensschutz berücksichtigt wird. Sie nennt jedoch weder einen Stichtag noch bestimmte Geburtsjahrgänge.

Der CDU-Abgeordnete und frühere Kommissionsangehörige Pascal Reddig erklärte, wer bereits für das kommende Jahr mit der abschlagsfreien Rente plane, werde diese Möglichkeit voraussichtlich noch erhalten. Diese politische Aussage ist jedoch keine verbindliche Zusage.

Denkbar wären lange Übergangsfristen, eine schrittweise Abschaffung oder der Schutz bereits rentennaher Jahrgänge. Ebenso könnten bestehende Altersteilzeitverträge und andere verbindliche Ruhestandsplanungen gesondert behandelt werden.

Erst der Gesetzentwurf wird zeigen, wie weit der Schutz reicht. Die ausführlichen möglichen Folgen einer Abschaffung beschreibt auch der Beitrag über die drohenden Rentenkürzungen durch die Rentenreform.

Früherer Rentenbeginn könnte dauerhaft teuer werden

Fällt die Altersrente für besonders langjährig Versicherte weg, bliebe nach heutigem Recht die Altersrente für langjährig Versicherte. Dafür reichen 35 Versicherungsjahre, allerdings entstehen bei einem vorzeitigen Beginn Abschläge von 0,3 Prozent für jeden Monat.

Bei einem Rentenstart zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze beträgt die Minderung 7,2 Prozent. Bei vier Jahren wären es 14,4 Prozent, sofern die derzeitige Altersgrenze von 63 Jahren erhalten bliebe.

Die Kommission empfiehlt allerdings zusätzlich, das frühestmögliche Zugangsalter dieser Rentenart von 63 auf 64 Jahre anzuheben. Auch dieser Vorschlag ist noch nicht beschlossen.

Die Abschläge gelten grundsätzlich lebenslang und können sich später auch auf eine Hinterbliebenenrente auswirken. Mit dem Rentenabschlagsrechner von Gegen-Hartz lassen sich die möglichen Einbußen überschlägig berechnen.

Was Beschäftigte jetzt tun sollten

Versicherte sollten ihre Ruhestandsplanung vorerst weiterhin auf das geltende Recht stützen. Politische Empfehlungen ändern einen bestehenden Anspruch noch nicht.

Trotzdem ist es sinnvoll, den Versicherungsverlauf frühzeitig bei der Deutschen Rentenversicherung prüfen zu lassen. Fehlende Kindererziehungszeiten, Pflegezeiten, Pflichtbeiträge oder ungeklärte Beschäftigungsmonate können darüber entscheiden, ob die 45-jährige Wartezeit erreicht wird.

Wer bereits eine Altersteilzeit, ein Wertguthaben oder einen verbindlichen Beendigungstermin vereinbart hat, sollte die weitere Gesetzgebung besonders aufmerksam verfolgen. Gegen-Hartz zeigt außerdem, welche Wege in einen früheren Ruhestand trotz einer möglichen Abschaffung bleiben könnten.

Der Beitrag Rente nach 45 Jahren: CDU-Ministerpräsidenten drohen Merz und wollen Rentenreform blockieren erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

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Freier Radiosender Corax: „Die AfD will uns zermürben. Das lassen wir nicht zu“

netzpolitik.org - 2. August 2026 - 11:23

In Sachsen-Anhalt könnte die AfD die Landtagswahl gewinnen. Dem freien Radio Corax aus Halle will der rechtsextreme Landesverband die Finanzierung streichen. Was macht das mit den meist ehrenamtlichen Radiomacher:innen? Ein Interview über Medien im Visier von Rechtsextremen.

Radio Corax wird stellvertretend für kritische Medien und demokratische Öffentlichkeit angegriffen. – Alle Rechte vorbehalten: Marcus-Andreas Mohr

In fünf Wochen sind die Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt. Laut Umfragen kann die AfD mit über 40 Prozent stärkste Kraft werden. Der als gesichert rechtsextremistisch eingestufte Landesverband plant radikale Änderungen. Dabei ist Medienpolitik einer der wichtigsten Bausteine.

So will die AfD als erste Amtshandlung die Rundfunkstaatsverträge kündigen und behauptet, dass damit die Rundfunkgebühren wegfallen würden. Ob sich das so umsetzen ließe, ist unter Expert:innen umstritten. Noch weiter oben im Wahlprogramm macht die Partei deutlich, wer ihr noch ein Dorn im Auge ist. Im Abschnitt „Medien“ nennt sie den Freien Radiosender Corax namentlich und schreibt, ihm die Förderung streichen zu wollen.

Radio Corax ist ein sogenanntes Bürger:innenradio, das seit mehr als einem Vierteljahrhundert aus Halle an der Saale sendet. Derzeit gestalten etwa 400 Mitglieder das Programm, das 24 Stunden täglich zu hören ist und aus 175 Sendungen besteht. Fast alle von ihnen engagieren sich ehrenamtlich. Die Sendelizenz von Radio Corax gilt noch bis 2035. Dieses Jahr wurde der Sender für seine Arbeit für den „Panterpreis“ der taz nominiert.

Johanna Fischer ist seit 2018 bei Radio Corax. Sie koordiniert dort das mehrsprachige Radioprojekt Common Voices Radio und ist Teil der Geschäftsführung. Im Interview erzählt sie, wie ihr Sender Gegenöffentlichkeit schafft und sein Überleben sichert.

„Wir stehen im Widerspruch zu den völkischen Ideen der AfD“

netzpolitik.org: Johanna, laut Wahlprogramm will die AfD Sachsen-Anhalt Radio Corax „den Geldhahn zudrehen“. Was war deine erste Reaktion darauf?

Johanna: Wir haben uns nicht erst Anfang des Jahres damit auseinandergesetzt, was mit den Landtagswahlen auf uns zukommt. Uns ist ja allgemein bekannt, wie sich die gesellschaftliche Stimmung und die politischen Machtverhältnisse in Sachsen-Anhalt in den letzten Jahren verändert haben. In diesem Sinne war die Überraschung nicht sehr groß: Denn wir stehen stark im Widerspruch zu den politischen und völkischen Ideen der AfD in Sachsen-Anhalt. Wir werden stellvertretend für viele Menschen und bestimmte Positionen, die wir hier im Radio vertreten, angegriffen.

netzpolitik.org: Wie realistisch ist es, dass eine AfD-Regierung eure Finanzierung streicht?

Johanna Fischer ist seit 2018 in der Welt der Freien Radios unterwegs. – Alle Rechte vorbehalten: Radio Corax

Johanna: In Sachsen-Anhalt verwaltet die Landesmedienanstalt knapp zwei Prozent der Rundfunkbeiträge. Ein kleiner Teil dieses Geldes fließt an uns als nicht-kommerzielles Lokalradio. Das macht etwa ein Drittel unserer Finanzierung aus. Das ist für uns eine wichtige Finanzierung.

Von heute auf morgen kann man diese Gelder nicht einfach streichen. Aber natürlich kann es sein, dass die AfD, wenn sie in Regierungsverantwortung kommt, mehr Einfluss auf die Landesmedienanstalt nimmt. Die Medienanstalt hat den Auftrag, die Gelder aus den Rundfunkgebühren zu verwalten und zu verteilen.

Die Medienanstalt verfügt mit der Versammlung über ein Gremium, in dem Vertreter:innen verschiedener Parteien sowie der Zivilgesellschaft gemeinsam Entscheidungen treffen. Deren Zusammensetzung wird sich nicht gleich im September verändern.

„Ein Modell für den radikalen Umbau der Gesellschaft“

netzpolitik.org: Derzeit bittet ihr mit einer Förderkampagne um finanzielle Unterstützung. Warum?

Johanna: Es ist wichtig, die Situation hier in Sachsen-Anhalt ernst zu nehmen und gut zu analysieren. Sollte es zu einer AfD-Alleinregierung kommen, wird Sachsen-Anhalt zu einem Modell für den radikalen Umbau der Gesellschaft. Dementsprechend brauchen wir als Radio eine gewisse Grundfinanzierung.

Gegen Ausweiskontrollen im Netz.

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Es gibt schon seit Längerem den Förder- und Freundeskreis von Radio Corax. Dieser hat zum Ziel, die Arbeit von Radio Corax ideell und materiell zu unterstützen. In der Vergangenheit konnten wir mit seiner Hilfe beispielsweise einen Veranstaltungsraum sichern, den auch andere Gruppen nutzen können. Aktuell wollen wir wachsen: Bis zur Wahl wollen wir 959 Freund:innen werden – wie unsere Frequenz 95.9.

„Radio Corax wird umso relevanter“

netzpolitik.org: Wie läuft die Kampagne bisher?

Johanna: Wir haben viel Resonanz bekommen. Wir sind mit ungefähr 200 Mitgliedern gestartet und die Zahl ist schnell gestiegen. Unser Ziel haben wir aber noch nicht erreicht. Gerade sind wir bei ungefähr 470 alten und neuen Freund:innen. Das heißt, etwa die Hälfte ist erreicht. Es ist aber auch noch ein gutes Stück zu gehen.

Uns ist wichtig, über eine Grundlage zu verfügen, auf die niemand Einfluss nehmen kann, und mit der wir die Arbeit sicherstellen können, die wir hier in Halle machen. Das ist uns ein enorm großes Anliegen. Wir wollen weiter bestehen. Denn wenn die AfD hier in Regierungsverantwortung kommt, wird das Radio umso relevanter, als es ohnehin schon ist.

netzpolitik.org: Welche Rolle hätte Radio Corax, wenn die AfD regiert?

Johanna: Freie Radios sind immer auch als eine Gegenöffentlichkeit zu verstehen, als Medien, bei denen es um Zugangsoffenheit geht. Das bedeutet, dass Menschen, die in anderen Medien unter Umständen keine Stimme bekommen, ihre Themen einfach selbst ins Radio bringen können. Wir sind selbst verwaltet und haben eben diesen Anspruch: dass Personen, die in unserer Gesellschaft marginalisiert sind und besonders wenig zu Wort kommen, bei uns eine Stimme haben.

Radio Corax ist gleichzeitig auch ein wichtiges lokales Medium, weil es in Sachsen-Anhalt insgesamt wenig Lokaljournalismus und Medienhäuser gibt. Vor den Landtagswahlen haben wir beispielsweise das Projekt „Ein Platz der Republik“ ins Leben gerufen. Damit wollen wir als Radio nochmal mehr nach Sachsen-Anhalt ausschwärmen und uns vernetzen. Wir wollen Menschen kennenlernen, die beispielsweise in Salzwedel, Kalbe, Halberstadt leben und aktiv sind.

Wir wollen uns aber auch selbst zeigen. Damit Menschen Radio Corax als Medium kennenlernen, an das sie sich wenden können. Entweder um zu sagen: „Wir wollen eine Sendung machen und über die Probleme in Wettin-Löbejün sprechen“, oder: „Wir machen eine Veranstaltung und wollen dafür eine Öffentlichkeit herstellen.“

„Wir sind ein sozio-kultureller Ort“

netzpolitik.org: Zu eurer Arbeit gehört also nicht nur Radiomachen?

Johanna: Genau, wir sind auch ein sozio-kultureller Ort. Wir sind ein Ort, an dem Menschen sich begegnen, sich wohl und ernst genommen fühlen und Veranstaltungen machen können.

Außer uns sind viele andere Projekte, Initiativen und Räume im Visier und werden angegriffen. Sie befürchten, dass sie vor dem Aus stehen, weil ihnen Förderungen wegfallen. Auch für solche Projekte wollen wir eine Plattform sein, damit sie hier weiterhin zu Wort kommen oder Räumlichkeiten nutzen können. Damit wir uns in so schwierigen politischen Zeiten gegenseitig unterstützen können.

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netzpolitik.org: Wurden du oder deine Kolleg:innen bei Radio Corax schon mal persönlich bedroht?

Johanna: Bis jetzt wurde bei Radio Corax niemand persönlich angegriffen. Und trotzdem merken wir, dass die Grundstimmung eine andere ist. Dass Angriffe gegen Personen zunehmen, die antifaschistisch aktiv oder als solche erkennbar sind, die als queer gelesen, die rassifiziert werden.

netzpolitik.org: Zuletzt wurde Radio Corax auch zur Zielscheibe des rechtspopulistischen Portals Nius.

Johanna: Da sind wir ja nicht die einzigen. Es gibt mittlerweile viele rechte Medien oder einzelne Blogger:innen und Journalist:innen, die eine sehr große Reichweite haben und über Projekte wie Radio Corax berichten. Deren Berichterstattung ist ganz klar politisch motiviert. Und sie führt dazu, dass wir auch bei anderen rechten Akteuren in den Fokus geraten und dann wiederum mehr Programmbeschwerden erhalten. Wir versuchen, ihnen daher nicht so viel Aufmerksamkeit zu schenken.

„Den Ort gilt es zu verteidigen!“

netzpolitik.org: Schlagen dir die Anfeindungen aufs Gemüt?

Johanna: Das ist ja genau das, was die AfD und andere erreichen wollen. Sie wollen zermürben. Die AfD will, dass zivilgesellschaftliche Initiativen aufgeben, noch bevor etwas passiert. Die AfD will Projekte wie uns lähmen. Aber das lassen wir nicht zu.

Dass unser Radio angegriffen wird, bewirkt bei vielen – so ist mein Eindruck – eher noch so einen Klick, eine Art Umdenken: Das ist ein extrem wichtiges Medium und ein extrem wichtiger Ort. Für mich. Für Halle. Und den gilt es zu verteidigen, unbedingt! Es gibt immer wieder Anlässe, sich neue Projekte zu überlegen und so viele Dinge, über die es zu berichten gilt.

netzpolitik.org: Welche Themen bekommen in Sachsen-Anhalt gerade zu wenig Aufmerksamkeit?

Johanna: Sehr viele. Es gibt gerade in vielen Städten Christopher Street Days. Junge queere Menschen berichten, dass sie massive Probleme haben, eigene Räume für sich zu beanspruchen. Es gibt auch Fragen von Infrastruktur und Mobilität. Schauen wir zum Beispiel auf die Altmark im Norden von Sachsen-Anhalt. Dort ist die Anbindung zum Nahverkehr sehr schlecht. Salzwedel zum Beispiel befindet sich eine Stunde von der nächsten Autobahn entfernt.

Es gibt aber auch um Probleme mit medizinischer Versorgung, weil es zu wenig Fachärztinnen gibt, was wiederum zu einer Überlastung der Krankenhäuser führt. Personen im Asylverfahren und Migrant:innen haben Probleme mit Abschiebepolitiken und der Kürzung von Deutschkursen.

Und dann gibt es viele tolle Initiativen überall in Sachsen-Anhalt, die bereits an vielen Problemen ansetzen. Zum Beispiel die drei Personen, die sich mindestens einmal im Monat auf den Marktplatz in Salzwedel setzen und dort einen sogenannten Quasselstuhl anbieten und so mit Menschen ins Gespräch kommen.

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Donald Trump als Kreuzritter wider Willen zwischen allen Fronten

Die Floskel „Das Schwert des Islam“ ist Buchtitel, Programm und zugleich – angesichts täglicher Messerstechereien und zahlreicher Macheten-Angriffe auf die „ungläubigen Hunde“ hierzulande – die nur allzu treffende Zustandsbeschreibung eines anhaltenden Islamisten-Imports, der den mohammedanischen Blankwaffen-Fetisch mit sich brachte und gleichzeitig klares, eindeutig kriegerisches Symbol für den größten politisch-religiösen Unruhestifters der Welt darstellt. In alter, […]

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Kältereport Nr. 31 /2026

Vorbemerkung: Wieder taucht die Antarktis mehrfach in den Meldungen auf. Und wie es aussieht (und eigentlich zu erwarten ist) merkt man jetzt auf der gesamten Südhemisphäre die Auswirkungen dieser Kälte.

Die Hitzewelle in Mitteleuropa dominiert wie erwartet die Schlagzeilen der MSM, aber wenn man sich ansieht, wie weit verbreitet auf der Nordhalbkugel diese Hitze auftritt, wird der ganze Größenwahn deutlich, wenn man die Temperaturverhältnisse hierzulande als die ganze Welt umfassend darstellt. Zur Verdeutlichung dieses Umstands sei hier die folgende Graphik gezeigt:

Abweichung der Temperatur im 850-hPa-Niveau am Donnerstag, dem 30. Juli 2026 um 12 UTC (14 Uhr MESZ). Quelle: wetterzentrale.de

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Die Schlagzeilen der Woche

Chile: Über 5 m Neuschnee in Portillo

Antarktis: Weitere Verschärfung der Kälte

Innere Arktis: Bislang ein Jahr ohne Sommer

Patagonien: Schnee und extreme Kälte bis –20°C

Grönland: Daten zeigen keine Erwärmung im Juli

Innere Arktis: Sommer 2026 bislang der kälteste jemals

Antarktis: Erneut unter –80°C

Südliches Chile: Unter –20°C

Südhemisphäre: Intensivierung der Kälte

Anden: Massive Schneefälle

Meldungen vom 27. Juli 2026:

Chile: Über 5 m Neuschnee in Portillo

Ein neuntägiger Sturm hat im chilenischen Skigebiet Portillo 5,2 m Neuschnee gebracht, und es wird weiterer Schneefall erwartet.

Der Sturm erreichte seinen Höhepunkt mit 1,54 m Schneefall in nur 24 Stunden, gefolgt von anhaltenden täglichen Schneefällen von 30 bis 60 cm während eines Großteils der vergangenen Woche.

Portillo ist seit dem 14. Juli von der Außenwelt abgeschnitten. Die Zufahrtsstraße, die Pisten sowie der Boden- und Luftverkehr bleiben geschlossen; die Geschäftsführung bezeichnet die Dauer und Intensität des Sturms als „äußerst ungewöhnlich“.

Auch andere chilenische Skigebiete wurden schwer getroffen.

Valle Nevado verzeichnete während des Sturmzyklus‘ rund 3 m Neuschnee und gibt nach und nach Pisten wieder frei, während Einsatzkräfte den Tiefschnee räumen und die Lawinengefahr unter Kontrolle bringen. Der aktuelle Bericht gibt 157 cm Schneefall in sieben Tagen an; 30 von 45 Pisten sind in Betrieb.

Sowohl in Chile als auch in Argentinien wurde für eine Reihe von Gebieten, darunter Santa Cruz und Chubut, wegen extremer Kälte die „Warnstufe rot“ ausgerufen.

Der cilenische Winter hat es sogar auf die eher alarmistische Website von wetteronline.de geschafft (hier). A. d. Übers.

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Antarktis: Weitere Verschärfung der Kälte

Das Hochplateau der Antarktis verabschiedet den Juli mit einer weiteren extremen Kältewelle.

An der Amundsen-Scott-Südpolstation lagen die Temperaturen an acht Tagen unter -70 °C, darunter fünf Tage in Folge vom 15. bis zum 19. Juli.

Der Juli-Durchschnitt am Südpol liegt derzeit bei -63,4 °C und damit etwa 3,2 °C unter dem Normalwert der Station von -60,2 °C.

Weiter im Landesinneren ist eine noch stärkere Abweichung zu beobachten.

Der Juli-Durchschnitt in Wostok liegt derzeit bei -70,5 °C und damit 4,6 °C unter dem Normalwert. Am 15. Juli wurden an der Station -80,2 °C gemessen, während der jüngste Bericht das Tiefstwert vom 27. Juli mit -77,2 °C angibt. Ein Monatsdurchschnitt unter -70 °C ist nun wahrscheinlich, wodurch der Juli 2026 zu einem der kältesten Juli-Monate seit Beginn der Aufzeichnungen zählen würde. Der kälteste Juli bleibt weiterhin der Juli 1983 mit einem Mittelwert von -73,8 °C.

Am Dome C II liegt der Durchschnitt in diesem Monat bei -69 °C, was ganze 6,4 °C unter dem Normalwert und nur 0,7 °C über dem kältesten Juli liegt, der an dieser Station jemals gemessen worden war (aufgestellt im Jahr 2010). Die am 18. Juli gemessene Tiefsttemperatur von -81,9 °C brach den Tagesrekord der Station. Im nahegelegenen Concordia sank die Temperatur an diesem Tag sogar noch tiefer und erreichte -84,1 °C, nur ein halbes Grad unter dem Rekordwert und rund 18 °C unter dem Tagesdurchschnitt.

Es war ein bitterkalter Juli am Ende der Welt.

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Innere Arktis: Bislang ein Jahr ohne Sommer

Schauen wir auf den anderen Pol: Der Sommer ist nördlich des 80. Breitengrades noch immer nicht eingekehrt.

Der Temperaturindex des DMI weist für den Juni 2026 einen Durchschnittswert von -2,2 °C aus – damit ist dies der kälteste Juni seit Beginn der Aufzeichnungen im Jahr 1958:

Die Kälte hält nun bereits den ganzen Juli über an:

Bis zum 27. Juli liegt der Monatsdurchschnitt bei gerade einmal 0,01 °C: praktisch Gefrierpunkt.

Den ganzen Monat über sind die Temperaturen wiederholt unter 0 °C gesunken – und das in der Zeit, die eigentlich die wärmste des arktischen Jahres sein sollte, in der die Region regelmäßig 2 °C erreichen oder überschreiten sollte.

Die Kälte zeigt keine Anzeichen eines Nachlassens: Am 26. Juli wurden -0,35 °C gemessen, der bislang niedrigste Wert des Monats:

Quelle: DMI

Eine Auswertung des DMI-Archivs zeigt, dass es noch nie einen kälteren Sommer gab. Das Jahr 2026 liegt am unteren Ende der 69-jährigen Zeitreihe.

Für die Hocharktis entwickelt sich dieses Jahr zum Jahr ohne Sommer.

Link: https://electroverse.substack.com/p/portillo-buried-under-17-feet-antarctic

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Meldungen vom 28. Juli 2026:

Patagonien: Schnee und extreme Kälte bis –20°C

Ein erneuter antarktischer Kälteeinbruch lässt die Temperaturen in ganz Südpatagonien auf -20 °C sinken.

Der argentinische Wetterdienst hat für weite Teile des Landes, darunter auch die Provinz Santa Cruz, weiterhin die höchste „rote Kältewarnstufe“ ausgegeben. Der Zivilschutz der Provinz rechnet bis Donnerstag mit Tiefsttemperaturen bis -18 °C, wobei vereinzelt Werte unter -20 °C gemessen werden könnten.

Der jüngste Kälteeinbruch folgt auf mehrere Tage mit extremer Kälte. In El Calafate, Río Turbio und Gobernador Gregores sanken die Temperaturen auf rund -17 °C, während in Río Gallegos -14,5 °C gemessen wurden.

Am 27. Juli wurde für Gobernador Gregores eine Tiefsttemperatur von -16 °C gemeldet.

Schnee und Eis haben die Provinz Santa Cruz bereits dazu gezwungen, den Präsenzunterricht in der gesamten Provinz vom 27. bis zum 29. Juli auszusetzen, da vereiste Straßen und Gehwege das Fortbewegen zunehmend gefährlich machen.

Weiter nördlich bedeckte laut Einheimischen „historischer“ Schnee El Bolsón in Río Negro – eine Talstadt auf 420 m Höhe.

Der Bürgermeister berichtete, dass in den am stärksten betroffenen Gebieten in nur zwei Stunden fast 30 cm Schnee gefallen sei – der stärkste Schneefall im Stadtzentrum seit vielen Jahren, der ausreichte, um Straßen zu sperren, Fahrzeuge festzusetzen, Schneeketten erforderlich zu machen und in El Bolsón, Lago Puelo und El Hoyo Stromausfälle zu verursachen.

Die antarktische Luftmasse wird sich voraussichtlich bis zum Ende der Woche halten, wobei weiterer Schneefall vorhergesagt wird.

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Antarktis: Intensivierung der Kälte

Die Kältewelle am Südpol im Juli hält weiter an: Inzwischen sind bereits 10 Tage mit Temperaturen unter -70 °C verzeichnet worden…

Der Monat Juli wird voraussichtlich außergewöhnlich kalt ausklingen.

Unterdessen sank die Temperatur am 28. Juli in Wostok noch weiter und erreichte -78,7 °C.

Prognosen deuten auf Temperaturen unter -80 °C in den kommenden Tagen hin, wobei sich ein Juli-Durchschnitt unter -70 °C abzeichnet.

Striche

Grönland: Daten zeigen keine Erwärmung im Juli

Die längsten Messreihen Grönlands zeigen keinen anhaltenden Anstieg der Juli-Temperaturen.

In Tasiilaq stiegen die Juli-Temperaturen in den 1930er Jahren leicht, gingen in den folgenden Jahrzehnten zurück, erholten sich um die frühen 2000er Jahre und haben sich seitdem stabilisiert:

Ilulissat zeigt ein sehr ähnliches Bild.

Die heutigen Juli-Temperaturen liegen im Großen und Ganzen unter denen, die im Laufe des 20. Jahrhunderts gemessen worden sind, wobei der jüngste Trend einen starken Rückgang aufweist:

Auch die kürzere Messreihe für Nuuk ab Ende der 1950er Jahre zeigt eher Schwankungen über mehrere Jahrzehnte hinweg als eine kontinuierliche Erwärmung. Der Juli-Mittelwert stieg von einem Tiefpunkt in den 1980er Jahren, erreichte seinen Höchststand etwa zu Beginn der 2000er Jahre und ist nun wieder rückläufig:

Das vorherrschende Merkmal ist wie üblich die Zyklizität, verbunden mit einer Abkühlung in jüngster Zeit.

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Innere Arktis: Sommer 2026 bislang der kälteste jemals

Der Sommer 2026 verläuft kälter als jedes andere Jahr in den Datensätzen des DMI für die Hocharktis (nördlich von 80° N), die bis ins Jahr 1958 zurückreichen.

Die Durchschnittstemperatur im Juni lag bei -2,20 °C und übertraf damit den bisherigen kältesten Juni – den von 2014 mit -1,11 °C – bei weitem.

An jedem Tag des Monats lag die Durchschnittstemperatur unter dem Gefrierpunkt.

Am 1. Juni lag der Tagesdurchschnitt bei -5,30 °C – der niedrigste jemals in diesem Datensatz verzeichnete Tagesdurchschnitt im Juni. Am 2. Juni lag der Durchschnitt bei -5,26 °C, am 3. Juni bei -5,12 °C und am 4. Juni bei -4,90 °C – das sind der zweit-, dritt- und viertkälteste Tagesdurchschnitt im Juni seit Beginn der Aufzeichnungen im Jahr 1958.

Der Juli hat kaum Entlastung gebracht.

Der Mittelwert für den Zeitraum vom 1. bis 27. Juli liegt bei -0 °C – technisch gesehen unter dem Gefrierpunkt und mit deutlichem Abstand die kältesten ersten 27 Tage eines Julis seit Beginn der Aufzeichnungen. Der bisherige Tiefstwert lag bei +0,55 °C aus dem Jahr 2010.

Am 26. Juli lag der Durchschnitt bei –0,35 °C und am 27. Juli bei –0,26 °C; beides sind die niedrigsten jemals für diese Tage gemessenen Werte.

Wie weit man das mit den Hundertstel Grad ernst nehmen muss, weiß ich nicht, aber das ändert nichts an der Tatsache der Rekordkälte. A. d. Übers.

Insgesamt lag der Durchschnitt vom 1. Juni bis zum 27. Juli bei -1,16 °C, womit 2026 der mit Abstand kälteste Sommer seit Beginn der 69-jährigen Aufzeichnungen ist. Der zweitkälteste Sommer war 2013 mit -0,22 °C – fast ein ganzes Grad wärmer.

Der kälteste abgeschlossene Sommer (Juni–August) bleibt weiterhin das Jahr 2013 mit -0,50 °C. Um diesen Rekord zu brechen, muss der Durchschnittstemperaturwert der verbleibenden 35 Sommertage lediglich unter +0,58 °C liegen, was so gut wie sicher eintreten wird.

Link: https://electroverse.substack.com/p/patagonia-plunges-to-20c-as-rare?utm_campaign=email-post&r=320l0n&utm_source=substack&utm_medium=email

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Arktis: Immer neue Kälterekorde

Die Hocharktis hat ihren rekordkalten Sommer mit drei Juli-Rekorden in Folge fortgesetzt.

Der Tagesmittelwert in der gesamten Region nördlich von 80° N sank am 26. Juli auf -0,35 °C – der tiefste Juli-Wert im Datensatz des DMI für den Zeitraum 1958 bis 2026

Darauf folgte am 27. Juli ein Wert von -0,26 °C, der zweitniedrigste Tagesmittelwert im Juli.

Am 28. Juli wurde dann mit -0,16 °C der bisherige Rekord für diesen Tag gebrochen; dieser Wert ist der viertniedrigste Juli-Wert in der 69-jährigen Zeitreihe.

Der Mittelwert für den Zeitraum vom 1. bis 28. Juli liegt nun bei -0,010 °C.

Zusammen mit dem Rekord-Minimum von -2,20 °C im Juni liegt der Durchschnitt des Sommers 2026 bis zum 28. Juli bei -1,14 °C und ist damit fast ein ganzes Grad kälter als das nächstkälteste vergleichbare Jahr.

Die -5,30 °C am 1. Juni dieses Jahres sind zudem der niedrigste jemals gemessene Tagesdurchschnitt im Juni.

In der Hocharktis lässt der Sommer weiterhin auf sich warten.

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Antarktis: Erneut unter –80°C

Wie erwartet hat die Antarktis erneut die Marke von -80 °C unterschritten.

Den vorliegenden Beobachtungsdaten zufolge lag die Tiefsttemperatur an der Vostok-Station am 28. Juli vorläufig bei -80,3 °C. Das tatsächliche Minimum könnte noch niedriger ausfallen, da die Daten zwischen 00Z und 12Z noch nicht veröffentlicht wurden und das öffentliche Tagesarchiv noch keinen vollständigen Eintrag für den 28. Juli bereitgestellt hat.

An der Südpolstation werden weiterhin anhaltende Anomalien verzeichnet, wo die Temperaturen im Juli wiederholt unter -70 °C gefallen sind. Der Monatsmittelwert liegt derzeit bei etwa -63,7 °C – 3,5 °C unter dem multidekadischen Referenzwert von -60,2 °C.

Sollte diese Abweichung bis zum Monatsende anhalten, wäre der Juli 2026 der neuntkälteste in der Aufzeichnungsgeschichte des Südpols seit 1957 und der kälteste seit 2016. Der Referenzwert bleibt der Juli 2004 mit einem Durchschnitt von etwa -67 °C.

Ein weiterer bemerkenswert kalter Monat in der Antarktis zeichnet sich ab.

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Südliches Chile: Unter –20°C

In Balmaceda in Chile sank die Temperatur am 28. Juli auf -20,5 °C und brach damit den bisherigen Rekord für diesen Tag von -15 °C aus dem Jahr 1976.

Der chilenische Wetterdienst berichtete, dass die Temperatur an der Messstation in Aysén ganztägig nicht über -4,6 °C stieg.

Starker Schneefall hat die Kälte begleitet und die Anden von Zentralchile bis nach Patagonien heimgesucht.

Portillo meldete mehr als 5 m Schnee, während jenseits der Grenze in Las Cuevas 3,3 m gemessen wurden und in Penitentes sowie Puente del Inca rund 2 m verzeichnet wurden.

Weiter südlich bedeckte eine Schneedecke von 1 m die oberen Hänge des Cerro Catedral in der Nähe von Bariloche, während das tiefer gelegene El Bolsón 15 cm Schnee erhielt – ein Ereignis, das weithin als „historischer Schneefall“ bezeichnet wurde.

Langzeitdaten

Weiter nördlich, auf der Robinson-Crusoe-Insel im Juan-Fernández-Archipel, reichen die Wettermessungen bis ins Jahr 1901 zurück.

Die Daten zeigen über den gesamten hundertjährigen Messzeitraum der Station hinweg keine anhaltende Erwärmung. Der gleitende Fünfjahresdurchschnitt erreichte zu Beginn und in der Mitte des 20. Jahrhunderts wiederholt Höchstwerte über 15,5 °C, während danach ein Abkühlungstrend zu verzeichnen war:

Graphik: Fünfjahres-Durchschnitt der jährlichen Temperatur auf Juan Fernández. Die Darstellung endet Anfang der 2010er Jahre, da die NOAA im Jahr 2019 GHCN-M v3 außer Betrieb genommen und die operative monatliche Temperaturberichterstattung auf GHCN-M v4 umgestellt hat; diese ältere v3-Grafik wurde daher nicht mehr aktualisiert.

An dieser abgelegenen Station im Südpazifik ist ein langfristiger Abkühlungstrend erkennbar.

Link: https://electroverse.substack.com/p/high-arctic-cold-records-antarctica?utm_campaign=email-post&r=320l0n&utm_source=substack&utm_medium=email

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Eine Meldung vom 30. Juli 2026:

Südhemisphäre: Intensivierung der Kälte

Für die kommenden zwei Wochen werden in der Antarktis, in Australien, Neuseeland, im südlichen Afrika und in Südamerika starke Schneefälle vorhergesagt, wobei in einigen Gebieten Rekordwerte erreicht werden könnten.

Eine aktuelle ECMWF-Prognose bis zum 12. August sagt für Aoraki/Mount Cook 340 cm voraus, wobei in weiten Teilen Neuseelands möglicherweise eine historische Schneeausdehnung erreicht wird.

Auch für Südamerika werden entlang der Anden starke Schneefälle vorhergesagt, die zu den bereits in den letzten Wochen in Chile, Argentinien und Patagonien gefallenen Metern hinzukommen.

Auch Südafrika ist betroffen. Der dortige Wetterdienst gab eine Warnung der Stufe 5 (orange) wegen behindernden Schneefalls im nordöstlichen Hochland des Ostkaps heraus, wobei weitere Warnungen für die Drakensberge in KwaZulu-Natal gelten.

Auch für Australien ist weiterer Schneefall im Anmarsch, doch hier sticht vor allem die Kälte hervor. Vom 27. bis 29. Juli wurden an sieben Messstationen mindestens neun vorläufige Tages-Tiefstwerte verzeichnet:

In Halls Creek sank die Temperatur an drei aufeinanderfolgenden Morgen auf 5,6 °C, 3,7 °C und 5,2 °C; in Lajamanu wurden 2,6 °C gemessen; in Daly Waters 4,5 °C; Roebourne 6,1 °C – allesamt vorläufige Tages-Tiefstwerte in Aufzeichnungen, die bis ins Jahr 1944 zurückreichen.

Die Antarktis hingegen bleibt weiterhin im Griff einer extremen Kältewelle.

In Wostok sank die Temperatur am 29. Juli auf –80,3 ° – bereits zum zweiten Mal in diesem Monat unter –80 °C. Der Durchschnitt für den Juli bis zum 29. liegt bei –71,2 °C – ganze 5,2 °C unter dem Normalwert.

Am Südpol lag der Durchschnitt bis zum 29. Juli bei -64 °C – 3,8 °C unter dem Normalwert. An der Station wurden nun an elf Tagen Temperaturen unter -70 °C gemessen, zuletzt heute, am 30. Juli, mit -71,5 °C.

Zunehmende Kälte und möglicherweise rekordverdächtige Schneefälle in der gesamten südlichen Hemisphäre.

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Eine Meldung vom 31. Juli 2026:

Anden: Massive Schneefälle

Eine Reihe heftiger Winterstürme bedeckt die Anden weiterhin mit Schnee; in Argentinien wurden Hunderte aus eingeschneiten Fahrzeugen gerettet, während sich die chilenischen Skigebiete aus meterhohen Schneemassen freigraben.

In Catamarca saßen 211 Touristen fest, nachdem Dutzende Fahrzeuge auf Bergstraßen durch Schnee verschüttet worden waren.

Mehr als 200 Rettungskräfte waren im Einsatz, unterstützt von Spezialfahrzeugen, Planierraupen und anderen schweren Maschinen.

Die Behörden von Catamarca bezeichneten den Einsatz als „beispiellose Hochgebirgsrettung“.

Der 27-stündige Einsatz endete erfolgreich, alle Personen wurden gefunden, allerdings bleiben 39 weiterhin im Bergbaulager Tres Quebradas untergebracht, bis sich das Wetter für einen sicheren Abstieg bessert.

Das nahegelegene Portillo wurde aufgrund von zu viel Schnee geschlossen.

Der jüngste offizielle Sturmbericht des Skigebiets meldete mehr als 5 m. Der Zugang zu Land und aus der Luft ist seit dem 14. Juli gesperrt, wobei die Verantwortlichen erklärten, dass es aufgrund der ungewöhnlichen Dauer und Intensität des Sturms unmöglich sei, einen sicheren Zeitpunkt für die Wiedereröffnung zu bestimmen.

Die Kälte hat sich weit über die Gipfel hinaus ausgebreitet.

In Río Grande in Argentinien sank die Temperatur am 30. Juli auf -10,5 °C, gefolgt von El Calafate mit -10 °C, Perito Moreno mit -6,6 °C und Río Gallegos mit -6,2 °C. Und im gesamten Süden Chiles verzeichnete das automatische Messnetz des Landes am 30. Juli -12,3 °C in Villa Tehuelche, -12 °C in Balmaceda, -10,5 °C am Flughafen Puerto Natales und -10,1 °C in Río Serrano.

Link: https://electroverse.substack.com/p/andes-buried-as-211-tourists-rescued?utm_campaign=email-post&r=320l0n&utm_source=substack&utm_medium=email

Wird fortgesetzt mit Kältereport Nr. 32 / 2026

Redaktionsschluss für diesen Report: 31. Juli 2026

Zusammengestellt und übersetzt von Christian Freuer für das EIKE

Der Beitrag Kältereport Nr. 31 /2026 erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.

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Grundsicherung: Schulbedarf 2026 – Für diese Kinder gibt es im August 130 Euro

Für jedes anspruchsberechtigte Schulkind werden im August 2026 130 Euro für den persönlichen Schulbedarf berücksichtigt. Für das zweite Schulhalbjahr wurden im Februar bereits 65 Euro berücksichtigt, sofern zu diesem Zeitpunkt ein Anspruch bestand.

Damit beläuft sich die Pauschale im Kalenderjahr 2026 auf insgesamt 195 Euro. Sie wird gesondert gezahlt und muss nicht aus dem normalen Lebensunterhalt finanziert werden.

Bei älteren Schülerinnen und Schülern sowie bei sehr jungen Schulanfängern kann die Auszahlung davon abhängen, dass rechtzeitig eine Schulbescheinigung vorliegt.

130 Euro werden für jedes anspruchsberechtigte Schulkind gezahlt

Die 130 Euro sind kein Betrag pro Familie, sondern werden für jedes Kind mit eigenem Anspruch berücksichtigt. Eine Familie mit zwei anspruchsberechtigten Schulkindern kann im August daher insgesamt 260 Euro erhalten.

Die Pauschale ist beispielsweise für Schulranzen, Sportzeug, Hefte, Stifte, Füller, Taschenrechner sowie Zeichenmaterial bestimmt. Eltern müssen dem Leistungsträger grundsätzlich nicht mit einzelnen Kassenbons belegen, wofür sie das Geld ausgegeben haben.

Wichtig ist: Im August werden nicht noch einmal die gesamten 195 Euro gezahlt. Nach den Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum Bildungspaket entfallen 130 Euro auf das erste Schulhalbjahr und 65 Euro auf das zweite Schulhalbjahr.

Wer Anspruch auf die Schulbedarfspauschale hat

Die Leistung kommt für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene infrage, wenn sie Grundsicherungsgeld, Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Auch Kinder aus Familien mit Wohngeld oder Kinderzuschlag können die Schulbedarfspauschale beanspruchen.

Beim Grundsicherungsgeld sowie bei Wohngeld und Kinderzuschlag muss die Schülerin oder der Schüler grundsätzlich jünger als 25 Jahre sein und eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besuchen. Eine Ausbildungsvergütung darf nicht gezahlt werden; die Voraussetzungen des SGB II ergeben sich aus Paragraf 28 SGB II.

Für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gilt nach den Angaben des BMAS ebenfalls die Altersgrenze von 25 Jahren. Bei der Sozialhilfe gelten dagegen die Voraussetzungen des Paragrafen 34 SGB XII, der keine feste Altersgrenze von 25 Jahren vorsieht.

Der Anspruch kann in bestimmten Fällen sogar bestehen, wenn eine Familie keine der genannten laufenden Leistungen erhält, aber den konkreten Bildungsbedarf des Kindes nicht aus eigenen Mitteln decken kann. Das BMAS bezeichnet dies als Bedarfsauslösung; zuständig ist in solchen Fällen regelmäßig das Jobcenter oder die örtliche kommunale Stelle.

Wann das Geld kommt und wann ein Nachweis nötig ist

Im SGB II wird der Bedarf für das erste Schulhalbjahr regelmäßig zum 1. August berücksichtigt. Je nach Zahlungsweg kann der Betrag zusammen mit der regulären Leistung für August bereits um den Monatswechsel auf dem Konto erscheinen.

Voraussetzung ist, dass für das Kind im betreffenden Monat ein Anspruch besteht und der Schulbesuch feststeht. Bei Kindern im üblichen schulpflichtigen Alter kann die Behörde den Schulbesuch häufig aus den vorhandenen Daten erkennen.

Beginnt ein Kind erst später im Schuljahr mit dem Schulbesuch, kann die Pauschale nachgezahlt werden. Eltern sollten den Schulbeginn sofort melden und eine Schulbescheinigung einreichen.

Anders sieht es aus, wenn ein Kind bereits vor seinem sechsten Geburtstag eingeschult wird oder nach der 10. Klasse weiter eine Schule besucht. Die Bundesagentur für Arbeit weist zum Bildungspaket ausdrücklich darauf hin, dass in diesen Fällen eine Schulbescheinigung beim Jobcenter eingereicht werden soll.

Ein Nachweis kann außerdem bei einer berufsbildenden Schule, nach einer Unterbrechung des Schulbesuchs oder bei einem Zuzug erforderlich werden. Aus der Bescheinigung sollten die besuchte Schule, die Klassenstufe und der Zeitraum des Schulbesuchs hervorgehen; bei älteren Schülerinnen und Schülern kann zusätzlich eine Bestätigung über die fehlende Ausbildungsvergütung sinnvoll sein.

Eltern sollten einen verlangten Nachweis möglichst vor der Augustzahlung einreichen und sich den Eingang bestätigen lassen. Wird die Bescheinigung später vorgelegt und bestand der Anspruch bereits, muss der ausstehende Betrag nachgezahlt werden.

Bei Grundsicherungsgeld ist meist kein eigener Antrag nötig

Beim Grundsicherungsgeld gelten die meisten Leistungen des Bildungspakets mit dem Haupt- oder Weiterbewilligungsantrag als mitbeantragt. Ein gesonderter Antrag bleibt vor allem für die Lernförderung erforderlich.

Trotzdem müssen Familien den konkreten Bedarf häufig nachweisen, etwa durch ein Schreiben der Schule zu einer Klassenfahrt oder durch eine Bestätigung über notwendige Lernförderung. Mitbeantragt bedeutet daher nicht, dass die Behörde ohne Unterlagen über jede einzelne Leistung entscheiden kann.

Wer Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezieht, sollte sich an die zuständige kommunale Stelle wenden. Je nach Wohnort sind das Sozialamt, das Bürgeramt, die Kreisverwaltung oder eine eigene Stelle für Bildung und Teilhabe zuständig; Hinweise zur Abgrenzung bietet auch der Ratgeber Wohngeld oder Grundsicherung beantragen.

Diese weiteren Kosten kann das Bildungspaket übernehmen

Die Schulbedarfspauschale ist nur ein Teil der Unterstützung. Abhängig vom konkreten Bedarf können weitere Ausgaben für Schule, Kita und Freizeit übernommen werden.

Leistung Was übernommen werden kann Persönlicher Schulbedarf 195 Euro im Jahr 2026, davon 130 Euro für das erste und 65 Euro für das zweite Schulhalbjahr Schulausflüge und Klassenfahrten Die tatsächlichen Kosten für ein- und mehrtägige Fahrten im Rahmen der schulrechtlichen Vorgaben; privates Taschengeld gehört nicht dazu Schülerbeförderung Erforderliche Fahrtkosten zur nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsgangs, soweit keine andere Stelle zahlt Lernförderung Angemessene und notwendige Nachhilfe, wenn schulische Angebote nicht ausreichen; eine gefährdete Versetzung ist nicht zwingend erforderlich Gemeinschaftliches Mittagessen Die entstehenden Kosten für das gemeinsame Mittagessen in Schule, Kita oder Kindertagespflege sowie unter bestimmten Voraussetzungen im Hort Sport, Kultur und Freizeit 15 Euro monatlich für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, wenn Kosten für eine nachgewiesene Teilnahme an Sport-, Kultur- oder Freizeitangeboten entstehen Schulbücher können ein zusätzlicher Bedarf sein

Müssen Schülerinnen und Schüler vorgeschriebene Schulbücher wegen fehlender Lernmittelfreiheit selbst kaufen oder kostenpflichtig ausleihen, sind die Aufwendungen nach Paragraf 21 Absatz 6a SGB II als Mehrbedarf anzuerkennen. Das gilt auch für verbindlich vorgeschriebene Arbeitshefte mit ISBN; gewöhnliche Schreibhefte werden dagegen aus der Schulbedarfspauschale bezahlt.

Die Regelung knüpft an die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zu Schulbuchkosten an. Welche Nachweise benötigt werden, erklärt der Beitrag über den Mehrbedarf für Schulbücher und Arbeitshefte.

Eine Kostenübernahme nach Paragraf 21 Absatz 6a SGB II scheidet für Tablets, Laptops und Lernsoftware aus. Ob andere Förderprogramme helfen, muss getrennt geprüft werden.

Was Eltern tun sollten, wenn die Zahlung fehlt

Fehlen die 130 Euro Anfang August, sollten Eltern zunächst prüfen, ob die Leistung im Augustbescheid aufgeführt oder bereits zusammen mit der regulären Monatszahlung überwiesen wurde. Bei mehreren Kindern muss der Betrag für jedes anspruchsberechtigte Schulkind nachvollziehbar sein.

Ist nichts ausgewiesen, sollte die zuständige Stelle schriftlich auf den Schulbesuch und den Leistungsbezug hingewiesen werden. Eine aktuelle Schulbescheinigung kann direkt beigefügt werden, auch wenn die Behörde sie noch nicht ausdrücklich angefordert hat.

Beispiel aus der Praxis

Eine alleinerziehende Mutter bezieht im August 2026 Grundsicherungsgeld und lebt mit ihren zwei Kindern zusammen. Der neunjährige Sohn besucht die vierte Klasse, die 17-jährige Tochter wechselt in die elfte Klasse eines Gymnasiums und erhält keine Ausbildungsvergütung.

Für den Sohn sind 130 Euro ohne gesonderten Antrag zu berücksichtigen, weil sein Schulbesuch im üblichen schulpflichtigen Alter bereits bekannt ist. Für die Tochter reicht die Mutter vorsorglich eine aktuelle Schulbescheinigung ein; damit kann das Jobcenter auch für sie 130 Euro zahlen, insgesamt also 260 Euro für beide Kinder.

Häufige Fragen zum Schulbedarf im August 2026 Wie viel Schulbedarf wird im August 2026 gezahlt?

Für das erste Schulhalbjahr werden 130 Euro je anspruchsberechtigtem Schulkind berücksichtigt. Die weiteren 65 Euro für das zweite Schulhalbjahr wurden im Februar 2026 gezahlt, sofern damals ein Anspruch bestand.

Müssen Eltern die 130 Euro gesondert beantragen?

Beim Grundsicherungsgeld ist normalerweise kein eigener Antrag für den persönlichen Schulbedarf nötig, wenn ein Haupt- oder Weiterbewilligungsantrag vorliegt und der Schulbesuch bekannt ist. Bei Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe oder Asylbewerberleistungen sollte das örtliche Verfahren bei der zuständigen kommunalen Stelle geprüft werden.

Wann verlangt das Jobcenter eine Schulbescheinigung?

Ein Nachweis ist vor allem bei einer Einschulung vor dem sechsten Geburtstag und bei einem weiteren Schulbesuch nach der 10. Klasse wichtig. Auch bei einer berufsbildenden Schule, einem Schulwechsel, einer Unterbrechung oder sonstigen Unklarheiten kann die Behörde eine Bescheinigung verlangen.

Müssen Quittungen für Hefte und Stifte eingereicht werden?

Nein, der persönliche Schulbedarf wird als fester Geldbetrag gezahlt. Eine Abrechnung einzelner Einkäufe ist grundsätzlich nicht erforderlich.

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Jobcenter deckelt Wohnkosten: Diese Ausnahmen schützen aber

Seit dem 1. Juli 2026 darf das Jobcenter die Unterkunftskosten bei neuen Bewilligungen bereits ab dem ersten Monat begrenzen. Liegen die tatsächlichen Kosten über 150 Prozent des örtlichen Angemessenheitswertes, bleibt der übersteigende Betrag im Regelfall unberücksichtigt.

Die einjährige Karenzzeit besteht weiter. Sie schützt jedoch nicht mehr vor jeder Kürzung.

Wichtig ist: Für Familien mit Kindern enthält das Gesetz eine eigene Ausnahme. Auch unabweisbar höhere Wohnkosten können über die Grenze hinaus berücksichtigt werden.

Die Karenzzeit schützt nur noch bis 150 Prozent

Nach § 22 Absatz 1 SGB II werden Unterkunftskosten während der Karenzzeit in tatsächlicher Höhe übernommen. Seit Juli 2026 gilt dabei jedoch eine Obergrenze.

Das Jobcenter berücksichtigt die Kosten im Regelfall nur bis zum Eineinhalbfachen des örtlichen Angemessenheitswertes. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bestätigt, dass die Prüfung vom ersten Tag des Leistungsbezugs an erfolgt.

Damit kann nach einem Arbeitsplatzverlust, einer Trennung oder einer Erkrankung sofort eine Finanzierungslücke entstehen. Eine vorherige sechsmonatige Schonfrist ist für den Anteil oberhalb der 150-Prozent-Grenze nicht vorgesehen.

Bereits erlassene Bescheide werden nicht automatisch ersetzt

Die neue Vorschrift macht einen vor dem 1. Juli 2026 erlassenen Bewilligungsbescheid nicht automatisch unwirksam. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit bleiben bereits erlassene Bescheide gültig.

Will das Jobcenter die bewilligten Unterkunftskosten während eines laufenden Bewilligungszeitraums ändern, benötigt es dafür einen Änderungsbescheid. Dieser muss die neue Berechnung enthalten und kann mit Widerspruch angegriffen werden.

Betroffen sind vor allem Menschen, über deren Erst- oder Weiterbewilligungsantrag das Jobcenter seit Juli 2026 entscheidet. Wer bereits Leistungen erhält, sollte deshalb prüfen, bis wann der aktuelle Bescheid gilt.

So wird die Obergrenze berechnet

Ausgangspunkt ist der örtliche Angemessenheitswert für die jeweilige Haushaltsgröße. Städte und Landkreise legen dafür eigene Unterkunftsrichtlinien fest.

In der Praxis geht es meist um die Bruttokaltmiete aus Nettokaltmiete und kalten Betriebskosten. Örtlich kann jedoch eine zulässige Gesamtangemessenheitsgrenze verwendet werden, bei der Unterkunft und Heizung gemeinsam betrachtet werden.

Beträgt der örtliche Richtwert für einen Zwei-Personen-Haushalt 700 Euro, liegt die Grenze während der Karenzzeit bei 1.050 Euro. Kostet die Wohnung 1.130 Euro, entsteht ohne Ausnahme eine monatliche Lücke von 80 Euro.

Wohnkosten während der Karenzzeit Folge für die Berechnung Bis zum örtlichen Richtwert Tatsächliche Kosten werden im Regelfall übernommen Mehr als 100, aber höchstens 150 Prozent des Richtwertes Tatsächliche Kosten werden während der Karenzzeit im Regelfall übernommen Mehr als 150 Prozent des Richtwertes Übernahme regelmäßig nur bis zur Eineinhalbfach-Grenze Bedarfsgemeinschaft mit mindestens einem Kind Höhere Kosten können ganz oder teilweise berücksichtigt werden Unabweisbar höhere Unterkunftskosten Höhere Kosten können ganz oder teilweise berücksichtigt werden Heizkosten Getrennte Prüfung oder Einbeziehung in eine örtliche Gesamtgrenze

Liegt die Wohnung bei einem Richtwert von 700 Euro beispielsweise bei 900 Euro, darf das Jobcenter nicht ohne Weiteres auf 700 Euro kürzen. Die Kosten liegen unter der Karenzgrenze von 1.050 Euro.

Betroffene sollten prüfen, ob die richtige Haushaltsgröße und der aktuelle kommunale Wert verwendet wurden. Ist bereits der Ausgangswert falsch, stimmt auch die daraus errechnete Obergrenze nicht.

Familien mit Kindern haben eine eigene Ausnahme

Bedarfsgemeinschaften mit Kindern werden in § 22 SGB II ausdrücklich genannt. Sie müssen nicht zusätzlich beweisen, dass ihre höheren Wohnkosten unabweisbar sind.

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales des Bundestages begründete die Ergänzung damit, dass Familien überdurchschnittlich häufig oberhalb der neuen Grenze liegen. Ein kurzfristiger Wohnungswechsel sei für sie oft weder möglich noch zumutbar.

Eine automatische Übernahme jeder Miethöhe folgt daraus nicht. Das Gesetz verwendet das Wort „können“, sodass das Jobcenter über den einzelnen Haushalt entscheiden muss.

Schulwege, Betreuungsmöglichkeiten, Umgangskontakte und die Verfügbarkeit einer ausreichend großen Wohnung können für eine höhere Zahlung sprechen. Das Jobcenter darf die Situation der Kinder nicht übergehen und lediglich auf die 150-Prozent-Grenze verweisen.

Mehr zu dieser Vorschrift steht im Beitrag über den veränderten Wohnkostenschutz für Familien.

Wann höhere Kosten unabweisbar sein können

Haushalte ohne Kinder können eine Ausnahme beantragen, wenn ihre höheren Unterkunftskosten unabweisbar sind. Das Gesetz enthält dafür keinen abschließenden Katalog.

Ein behinderungsbedingt größerer Wohnflächenbedarf, eine notwendige barrierefreie Ausstattung oder die Nähe zu Assistenz- und Pflegepersonen können dafür sprechen. Auch gesundheitliche Gründe können einen Umzug unzumutbar machen.

Eine Behinderung oder ein Schwerbehindertenausweis reichen allein jedoch nicht aus. Aus den Unterlagen sollte hervorgehen, weshalb die vorhandene Wohnung benötigt wird oder welche gesundheitlichen Folgen ein Umzug hätte.

Ärztliche Stellungnahmen sollten daher nicht nur eine Diagnose nennen. Hilfreich ist eine konkrete Beschreibung der benötigten Ausstattung, des zusätzlichen Platzbedarfs oder der medizinischen Einwände gegen einen Wohnungswechsel.

Fehlender Ersatzwohnraum kann die Ausnahme stützen

Auch eine erfolglose Suche nach einer günstigeren Wohnung kann für eine zusätzliche Übernahme sprechen. Eine allgemeine Aussage über den angespannten Wohnungsmarkt dürfte dafür häufig nicht genügen.

Betroffene sollten Bewerbungen, Absagen, Besichtigungen und Anfragen bei Wohnungsunternehmen dokumentieren. Bei Familien, Menschen mit Behinderung oder Pflegebedürftigen muss sich die Suche auf Wohnungen beziehen, die nach Größe und Ausstattung tatsächlich geeignet sind.

Da die Vorschrift erst seit Juli 2026 gilt, gibt es noch keine abschließende Auslegung durch das Bundessozialgericht. Ob die fehlende Ersatzwohnung ausreicht, muss deshalb anhand der konkreten Umstände entschieden werden.

Weitere Grenzen gelten auch während der Karenzzeit

Eine Miete unterhalb der 150-Prozent-Grenze ist nicht in jedem Fall vollständig geschützt. Kommunen dürfen für außergewöhnlich teure Kleinstwohnungen eine Quadratmeterhöchstmiete festlegen.

Vermutet das Jobcenter einen Verstoß gegen die Mietpreisbremse, kann es die betroffene Person außerdem zur Rüge gegenüber dem Vermieter auffordern. Bleibt die zulässige Miethöhe nach der Rüge strittig, sollen die Kosten nach der Gesetzesbegründung bis zur rechtlichen Klärung weiter berücksichtigt werden.

Bei einem Umzug gelten ebenfalls strengere Vorgaben. Höhere als angemessene Kosten einer neuen Wohnung werden nur übernommen, wenn das Jobcenter dies vor Abschluss des Mietvertrages schriftlich zugesichert hat.

Nach der Karenzzeit gilt wieder der örtliche Richtwert

Nach Ablauf der zwölf Monate entfällt der vorübergehende Spielraum zwischen 100 und 150 Prozent. Das Jobcenter kann dann verlangen, die Unterkunftskosten auf den örtlichen Angemessenheitswert zu senken.

Die tatsächlichen Kosten müssen weiter berücksichtigt werden, solange eine Senkung nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Als übliche Frist nennt das Gesetz bis zu sechs Monate.

Die Karenzzeit wird nicht auf diese Frist angerechnet. Eine nachgewiesene erfolglose Wohnungssuche kann im Einzelfall eine längere Übernahme rechtfertigen.

Was Betroffene gegen eine falsche Kürzung tun können

Werden zu geringe Unterkunftskosten bewilligt, kann gegen den Bescheid regelmäßig innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Betroffene sollten sowohl die Berechnung als auch die Voraussetzungen einer Ausnahme ansprechen.

Hilfreich sind die örtliche Unterkunftsrichtlinie, das Berechnungsblatt des Jobcenters sowie Nachweise über Kinder, Behinderung, Pflegebedarf oder erfolglose Wohnungssuche. Aus dem Bescheid muss hervorgehen, dass das Jobcenter die vorgetragenen Umstände geprüft hat.

Drohen Mietschulden, eine Kündigung oder der Verlust der Wohnung, kommt zusätzlich ein Eilantrag beim Sozialgericht in Betracht. Damit kann eine vorläufige Entscheidung erreicht werden, bevor das Widerspruchsverfahren abgeschlossen ist.

Praxisbeispiel: Barrierefreie Familienwohnung liegt über der Grenze

Eine Mutter lebt mit ihrem zehnjährigen, gehbehinderten Sohn in einer barrierefreien Wohnung. Der örtliche Angemessenheitswert für zwei Personen beträgt 760 Euro, sodass die Eineinhalbfach-Grenze bei 1.140 Euro liegt.

Die Bruttokaltmiete beträgt 1.220 Euro. Ohne Ausnahme würden monatlich 80 Euro nicht übernommen.

Die Mutter legt ärztliche Unterlagen, Nachweise über die notwendige Barrierefreiheit und mehrere erfolglose Wohnungsbewerbungen vor. Das Jobcenter muss nun die Familienausnahme und den behinderungsbedingten Wohnbedarf prüfen und entscheiden, ob es die 80 Euro ganz oder teilweise zusätzlich berücksichtigt.

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Rentenabzug nach Privatinsolvenz: Auf diesen Beschluss kommt es an

Das Bundessozialgericht entscheidet im Verfahren B 5 R 2/25 R nicht über einen Rentenabzug nach rechtskräftiger Restschuldbefreiung. Im Streit steht die Zeit davor: Das Insolvenzverfahren war bereits aufgehoben, von den verbliebenen Schulden war der Rentner aber noch nicht befreit.

Genau in dieser Zwischenphase sollte die Rentenversicherung alte Beitragsschulden von der Erwerbsminderungsrente abziehen. Nach der aktuellen Verfahrensübersicht des 5. BSG-Senats soll die Entscheidung voraussichtlich am 1. Oktober 2026 fallen.

Wichtig ist: Die Rentenversicherung war nicht selbst Inhaberin der Beitragsforderung. Sie sollte die Schulden aufgrund einer Ermächtigung der IKK classic mit der laufenden Rente verrechnen.

Alte Beitragsschulden von 2.816,48 Euro

Der 1964 geborene Kläger war zeitweise selbstständig und betrieb ein Unternehmen im Feuerfestbau. Aus den Jahren 2006 und 2007 bestanden rückständige Sozialversicherungsbeiträge sowie Säumniszuschläge und weitere Kosten.

Im Juli 2014 wurde das Insolvenzverfahren über sein Vermögen eröffnet. Die IKK classic meldete ihre Forderung zur Insolvenztabelle an, erhielt bei der Schlussverteilung aber keinen Betrag.

Das Amtsgericht hob das Insolvenzverfahren im Februar 2016 auf. Rechtskräftig wurde die Aufhebung im März 2016, die Restschuldbefreiung war zu diesem Zeitpunkt jedoch nur angekündigt.

Der Kläger erhielt inzwischen eine volle Erwerbsminderungsrente. Anfang 2017 lag der monatliche Zahlbetrag bei 1.013,76 Euro.

Zunächst sollten monatlich 506,88 Euro verschwinden

Die IKK classic bezifferte ihre verbliebene Forderung auf 2.816,48 Euro und ermächtigte die Rentenversicherung zur Verrechnung. Diese kündigte an, jeden Monat 506,88 Euro von der Rente einzubehalten.

Der Betrag entsprach der Hälfte des monatlichen Rentenzahlbetrags. Weil der Kläger zunächst nicht ausreichend nachgewiesen hatte, dass er durch den Abzug hilfebedürftig würde, setzte die Rentenversicherung die Verrechnung ab April 2017 um.

Nach weiteren Angaben zu seinen Ausgaben reduzierte sie den monatlichen Einbehalt im Januar 2020 auf 50 Euro. Einen Differenzbetrag von 913,76 Euro aus den bereits vorgenommenen Abzügen zahlte sie zurück.

Warum selbst unpfändbare Rente verrechnet werden kann

Nach § 51 Absatz 2 SGB I dürfen Beitragsforderungen grundsätzlich mit laufenden Sozialleistungen bis zur Hälfte aufgerechnet werden. Das gilt allerdings nicht, wenn Betroffene nachweisen, dass sie durch den Abzug hilfebedürftig nach dem SGB II oder SGB XII würden.

Besitzt ein anderer Sozialleistungsträger die Forderung, kann er den Rentenversicherungsträger zur Verrechnung ermächtigen. Diese Möglichkeit ergibt sich aus § 52 SGB I.

Die Hälfte der laufenden Geldleistung ist nur die gesetzliche Obergrenze. Die Rentenversicherung muss darüber entscheiden, ob sie verrechnet und welcher monatliche Betrag unter Berücksichtigung des Einzelfalls angemessen ist.

Drei Zeitabschnitte müssen unterschieden werden Stand des Verfahrens Folgen für den Rentenabzug Insolvenzverfahren läuft Eine Verrechnung mit unpfändbaren Rentenanteilen kann unter den Voraussetzungen der §§ 51 und 52 SGB I möglich sein. Der Schutz der Insolvenzmasse und der Nachweis einer drohenden Hilfebedürftigkeit setzen Grenzen. Insolvenzverfahren aufgehoben, Restschuldbefreiung noch nicht erteilt Über diese Zwischenphase entscheidet das BSG im Verfahren B 5 R 2/25 R. Das Hessische LSG hielt die Verrechnung für zulässig. Restschuldbefreiung rechtskräftig erteilt Von ihr erfasste Beitragsschulden dürfen nach dem BSG-Urteil B 2 U 11/22 R grundsätzlich nicht mehr mit laufenden Sozialleistungen verrechnet werden.

Allein die Aufhebung des Insolvenzverfahrens beseitigt die Schulden somit nicht. Erst die rechtskräftige Restschuldbefreiung schützt vor der weiteren Durchsetzung der erfassten Forderungen.

Wird die Restschuldbefreiung versagt, können Insolvenzgläubiger ihre nicht beglichenen Forderungen grundsätzlich weiterverfolgen. Betroffene sollten deshalb genau prüfen, welchen Beschluss das Insolvenzgericht bereits erlassen hat.

Hessisches LSG erlaubte den Rentenabzug

Das Hessische Landessozialgericht wies die Berufung des Rentners zurück. Nach dem Urteil vom 18. Dezember 2023, L 5 R 240/21, durfte die Rentenversicherung während der damaligen Wohlverhaltensphase auf den unpfändbaren Teil der Erwerbsminderungsrente zugreifen.

Nach Ansicht des Gerichts erfasste die Abtretung an den Treuhänder nur pfändbare Bezüge. Der unpfändbare Teil der Rente konnte deshalb unter den Bedingungen der §§ 51 und 52 SGB I verrechnet werden.

Auch § 294 Insolvenzordnung half dem Kläger nach Auffassung des LSG nicht. Das darin enthaltene Vollstreckungsverbot erfasse keine Verrechnung, weil diese rechtlich nicht als Zwangsvollstreckung behandelt werde.

Die Anmeldung der Forderung zur Insolvenztabelle änderte das Ergebnis ebenfalls nicht. Darin sah das Gericht keinen Verzicht der IKK classic auf eine spätere Verrechnung.

Restschuldbefreiung kam erst nach dem letzten Bescheid

Im August 2020 erteilte das Amtsgericht dem Kläger die Restschuldbefreiung. Rechtskräftig wurde sie im September 2020.

Der letzte angegriffene Verrechnungsbescheid stammte jedoch vom 14. Januar 2020. Das LSG prüfte seine Rechtmäßigkeit nach den Verhältnissen zu diesem Zeitpunkt und ließ die später erteilte Restschuldbefreiung deshalb außen vor.

Die neue Situation müsse die Rentenversicherung nach Auffassung des Gerichts gesondert prüfen. Der Vortrag des Klägers könne als Antrag auf Änderung des fortwirkenden Verrechnungsbescheids nach § 48 SGB X verstanden werden.

Das LSG entschied damit nicht, dass die Rentenversicherung auch nach September 2020 weiter Geld einbehalten durfte. Sein Urteil betrifft die Zeit vor der rechtskräftigen Restschuldbefreiung.

Darüber muss das BSG noch entscheiden

Das BSG soll klären, ob alte Sozialversicherungsbeiträge nach Beendigung des eigentlichen Insolvenzverfahrens noch mit Sozialleistungen verrechnet werden dürfen. Die Forderung war vor der Insolvenzeröffnung entstanden, zur Tabelle angemeldet und bei der Verteilung vollständig ausgefallen.

Bestätigt das BSG das hessische Urteil, können Sozialversicherungsträger während dieser Zwischenphase grundsätzlich auf unpfändbare Teile laufender Geldleistungen zugreifen. Der Nachweis einer drohenden Hilfebedürftigkeit und die Prüfung des Einzelfalls bleiben dennoch erforderlich.

Verwirft das BSG die Auffassung des LSG, könnte bereits das Insolvenzrecht einen solchen Zugriff verhindern. Das wäre vor allem für Menschen bedeutsam, deren Insolvenzverfahren aufgehoben wurde, während die Entscheidung über die Restschuldbefreiung noch aussteht.

Der Ausgangsfall begann 2014 und wurde teilweise nach dem damals geltenden Insolvenzrecht mit einer längeren Abtretungsfrist beurteilt. Wie weit sich die spätere BSG-Begründung auf heutige Insolvenzverfahren übertragen lässt, wird deshalb genau zu prüfen sein.

Nach der Restschuldbefreiung hat das BSG bereits entschieden

Für die Zeit nach rechtskräftiger Restschuldbefreiung gibt es bereits eine höchstrichterliche Entscheidung. Im Urteil B 2 U 11/22 R vom 3. Dezember 2024 untersagte das BSG die Aufrechnung erfasster Beitragsforderungen gegen eine laufende Sozialleistung.

Die alte Forderung erlischt durch die Restschuldbefreiung zwar nicht vollständig. Der Gläubiger darf ihre Bezahlung aber nicht mehr erzwingen und sie grundsätzlich auch nicht mehr mit laufenden Sozialleistungen verrechnen.

Nach § 301 InsO wirkt die Restschuldbefreiung gegen alle Insolvenzgläubiger. Das gilt auch für Gläubiger, die ihre Forderung nicht im Insolvenzverfahren angemeldet haben.

Nicht alle Schulden werden erlassen

Bestimmte Forderungen bleiben nach § 302 InsO von der Restschuldbefreiung ausgenommen. Dazu gehören unter anderem Verbindlichkeiten aus vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlungen, vorsätzlich nicht gezahlter gesetzlicher Unterhalt und bestimmte Forderungen im Zusammenhang mit einer Steuerstraftat.

Gewöhnliche Sozialversicherungsbeiträge sind nicht allein wegen ihres öffentlich-rechtlichen Ursprungs ausgenommen. Beruft sich ein Gläubiger auf eine vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung, muss er diesen Rechtsgrund bei der Anmeldung zur Insolvenztabelle angegeben haben.

Betroffene sollten daher nicht nur den Beschluss über die Restschuldbefreiung prüfen. Auch die Forderungsanmeldung und die Eintragung in der Insolvenztabelle können darüber entscheiden, ob eine alte Schuld noch durchgesetzt werden darf.

Pfändungsfreigrenze schützt nicht vor jedem Abzug

Eine Rente unterhalb der gewöhnlichen Pfändungsfreigrenze ist nicht automatisch vor einer sozialrechtlichen Verrechnung geschützt. § 51 Absatz 2 SGB I erlaubt bei Beitrags- und Erstattungsforderungen unter bestimmten Bedingungen einen Zugriff auf ansonsten unpfändbare Geldleistungen.

Die aktuellen Pfändungsfreigrenzen seit Juli 2026 sind deshalb nicht die einzige Grenze. Der Abzug darf bei entsprechendem Nachweis keine Hilfebedürftigkeit nach dem SGB II oder SGB XII auslösen.

Eine bloße Erklärung, das Geld reiche nicht mehr, genügt regelmäßig nicht. Betroffene sollten eine Bedarfsbescheinigung des zuständigen Sozialleistungsträgers oder vollständige Unterlagen zu Einkommen, Vermögen, Miete, Heizkosten, Versicherungsbeiträgen und Unterhaltszahlungen vorlegen.

Kann die verbleibende Rente den notwendigen Lebensunterhalt nicht decken, sollte zugleich ein Anspruch auf Grundsicherung zusätzlich zur Rente geprüft werden. Das ersetzt jedoch nicht den Rechtsbehelf gegen den Verrechnungsbescheid.

Was Betroffene jetzt prüfen sollten

Zuerst sollten der Eröffnungsbeschluss, der Aufhebungsbeschluss und der Beschluss über die Restschuldbefreiung verglichen werden. Entscheidend ist, in welcher Phase die Rentenversicherung den Verrechnungsbescheid erlassen hat.

Liegt bereits eine rechtskräftige Restschuldbefreiung vor, muss geprüft werden, ob die Forderung davon erfasst ist. Wurde die Verrechnung erst danach verfügt, spricht das BSG-Urteil B 2 U 11/22 R grundsätzlich gegen den Abzug.

Trat die Restschuldbefreiung erst nach einem fortwirkenden Verrechnungsbescheid ein, kommt eine Änderung nach § 48 SGB X in Betracht. War der Bescheid bereits beim Erlass rechtswidrig, können je nach Stand des Verfahrens ein Widerspruch oder ein Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X notwendig sein.

Bei ordnungsgemäßer Rechtsbehelfsbelehrung beträgt die Widerspruchsfrist regelmäßig einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids. Weitere Hinweise enthält unser Beitrag zum Widerspruch gegen Entscheidungen der Rentenversicherung.

Beispiel aus der Praxis

Frau M. erhält monatlich 1.150 Euro Erwerbsminderungsrente. Ihr Insolvenzverfahren wurde bereits aufgehoben, über die Restschuldbefreiung hat das Insolvenzgericht aber noch nicht abschließend entschieden.

Eine Krankenkasse verlangt 3.000 Euro alte Beiträge und lässt die Rentenversicherung monatlich 150 Euro einbehalten. Frau M. kann sich nicht allein darauf berufen, ihre Insolvenz sei beendet, weil die Restschuldbefreiung noch fehlt.

Sie legt fristgerecht Widerspruch ein und reicht die Insolvenzbeschlüsse sowie vollständige Nachweise zu ihren finanziellen Verhältnissen ein. Sobald die Restschuldbefreiung rechtskräftig wird, beantragt sie zusätzlich die Prüfung des fortwirkenden Verrechnungsbescheids nach § 48 SGB X.

Ist die Aufhebung des Insolvenzverfahrens dasselbe wie die Restschuldbefreiung?

Nein. Die Aufhebung beendet das eigentliche Insolvenzverfahren, beseitigt die verbliebenen Schulden aber nicht. Dafür ist ein eigener rechtskräftiger Beschluss über die Restschuldbefreiung erforderlich.

Darf die Rentenversicherung nach erteilter Restschuldbefreiung weiter Geld abziehen?

Von der Restschuldbefreiung erfasste Beitragsforderungen dürfen nach dem BSG-Urteil B 2 U 11/22 R grundsätzlich nicht mehr mit laufenden Sozialleistungen verrechnet werden. Ausnahmen können für Forderungen gelten, die nach § 302 InsO nicht von der Restschuldbefreiung erfasst werden.

Schützt die Pfändungsfreigrenze vollständig vor der Verrechnung?

Nein. Bei Sozialversicherungsbeiträgen kann unter den Voraussetzungen der §§ 51 und 52 SGB I auch auf unpfändbare Teile einer laufenden Rente zugegriffen werden. Der Abzug darf jedoch bei entsprechendem Nachweis keine Hilfebedürftigkeit nach dem SGB II oder SGB XII auslösen.

Was kann ich gegen einen Verrechnungsbescheid tun?

Betroffene sollten fristgerecht Widerspruch einlegen und sämtliche Beschlüsse aus dem Insolvenzverfahren vorlegen. Zusätzlich müssen sie eine drohende Hilfebedürftigkeit durch vollständige Angaben zu Einkommen, Vermögen und notwendigen Ausgaben belegen.

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Schwerbehinderung: Betreuungsplatz gestrichen – Mutter kann jetzt nicht mehr arbeiten

Zehn Familien in Bayreuth haben kurzfristig den Betreuungs- und Therapieplatz ihrer schwerbehinderten Kinder verloren. Bei einer Familie lagen nach Angaben des Bayerischen Rundfunks nur zwei Wochen zwischen der Kündigung und dem Ende der Betreuung. Für berufstätige Eltern bedeutet ein solcher Ausfall oft weniger Arbeitszeit, weniger Einkommen und später eine niedrigere Rente.

Besonders hart trifft ein Betreuungsausfall Alleinerziehende, weil niemand im selben Haushalt die fehlenden Stunden übernehmen kann. Eine selbstständige Mutter sagte dem BR, sie sei nicht mehr arbeitsfähig, wenn auch der verbliebene halbe Platz ihres Sohnes wegfalle. Der Bericht vom 30. Juli 2026 zeigt, wie schnell fehlendes Fachpersonal die berufliche Existenz einer Familie gefährden kann.

Zehn Kinder verlieren Betreuung und Therapien

Auslöser in Bayreuth ist Personalmangel im Heilpädagogischen Zentrum der Rummelsberger Diakonie. Nachdem die Heimaufsicht die Beseitigung von Mängeln verlangt hatte, reduzierte der Träger die Zahl der Plätze. Zehn Kündigungen waren die Folge.

Unter den betroffenen Kindern ist nach der ersten BR-Recherche vom 17. Juli 2026 ein 16-jähriger Junge mit Pflegegrad 5. Mit seinem Platz fielen mehrere Stunden Betreuung am Nachmittag weg. Auch Ergotherapie, Logopädie und Physiotherapie mussten neu organisiert werden.

Für die Mütter verlängert sich die tägliche Betreuung nach der Schule laut BR um gut drei Stunden. Hinzu kommen Fahrten, die Suche nach Therapeuten und der Schriftwechsel mit Behörden und Kassen. Aus der kurzfristigen Kündigung droht so eine länger andauernde Versorgungslücke zu werden.

Eine heilpädagogische Tagesstätte ist mehr als Kinderbetreuung

Eine heilpädagogische Tagesstätte verbindet Betreuung, Förderung, soziale Kontakte und je nach Einrichtung medizinisch-therapeutische Leistungen. Der Bezirk Oberfranken beschreibt diese Einrichtungen als Ergänzung und Unterstützung der Familienerziehung. Für Kinder mit hohem Hilfebedarf sind sie deshalb weit mehr als ein Platz für den Nachmittag.

Für schulpflichtige Kinder mit körperlicher, geistiger oder mehrfacher Behinderung werden solche Hilfen in Bayern regelmäßig vom Bezirk als Eingliederungshilfe finanziert. Bei einer seelischen Behinderung kann das Jugendamt nach § 35a SGB VIII zuständig sein. Dafür muss die seelische Gesundheit voraussichtlich länger als sechs Monate vom altersgemäßen Zustand abweichen und dadurch die Teilhabe beeinträchtigt sein oder eine solche Beeinträchtigung drohen.

Wichtig ist: Der Anspruch auf Eingliederungshilfe richtet sich nach dem individuellen Teilhabebedarf des Kindes. Die Erwerbstätigkeit der Eltern begründet für sich allein keinen Anspruch. Bei der Ausgestaltung einer anderen Hilfe müssen die familiären Verhältnisse und die Zumutbarkeit jedoch berücksichtigt werden, wie § 104 SGB IX vorgibt.

Die Kündigung des Trägers beseitigt den Hilfebedarf nicht

Bei einem finanzierten Tagesstättenplatz bestehen zwei Ebenen. Einerseits gibt es die Bewilligung durch den Bezirk oder das Jugendamt, andererseits das Betreuungsverhältnis mit der Einrichtung. Kündigt die Einrichtung, verschwindet der festgestellte Unterstützungsbedarf des Kindes dadurch nicht.

Das bedeutet allerdings nicht, dass die Behörde unter allen Umständen einen Platz in derselben Einrichtung sichern kann. Fehlt dort geeignetes Personal, kann eine Fortsetzung aus Gründen des Kindeswohls ausscheiden. Der Leistungsträger muss dann prüfen, wie der Bedarf auf andere geeignete Weise gedeckt werden kann.

Je nach Einzelfall kommen ein anderer Anbieter, zusätzliche Assistenz oder eine individuelle Betreuung in Betracht. Auch ein Persönliches Budget nach § 29 SGB IX kann geprüft werden. Es hilft jedoch nur, wenn sich damit tatsächlich geeignete Personen oder Dienste finden lassen.

Bei ausgefallenen Therapien muss außerdem geklärt werden, wer für die jeweilige Leistung zuständig ist. Ärztlich verordnete Ergotherapie, Logopädie oder Physiotherapie können Leistungen der Krankenversicherung sein, während heilpädagogische Förderung und Assistenz zur Eingliederungshilfe gehören können. Eine Ersatzlösung muss deshalb Betreuung, Förderung und medizinische Behandlungen jeweils gesondert absichern.

Eltern sollten beim zuständigen Leistungsträger schriftlich die sofortige Fortführung der Hilfe in geeigneter Form verlangen. Benannt werden sollten die benötigten Betreuungszeiten, der Pflegebedarf, die ausgefallenen Förderangebote und die Folgen für das Kind. Eine allgemeine Bitte um Unterstützung ist häufig zu ungenau.

Fehlende Betreuung drängt Mütter aus dem Beruf

Der Fall aus Bayreuth steht für ein Problem, das viele Familien bereits vor einer Kündigung erleben. Eine 2025 veröffentlichte Expertise des Deutschen Jugendinstituts wertete eine Befragung von 1.070 Eltern und Sorgeberechtigten eines pflegebedürftigen Kindes aus. 15 Prozent der Befragten waren alleinerziehende Mütter ohne festen Partner.

Nur rund ein Viertel dieser Mütter hatte die Arbeits- oder Ausbildungszeit wegen der Beeinträchtigung des Kindes unverändert gelassen. 52,1 Prozent reduzierten ihren Arbeits- oder Ausbildungsumfang im Durchschnitt um 13,5 Stunden pro Woche. Weitere 22,5 Prozent beendeten ihre Arbeit oder unterbrachen ihre Ausbildung.

Fast jede zweite alleinerziehende Mutter machte sich große Sorgen um die eigene Altersversorgung. Die Erhebung ist wegen ihres Zugangs über Elternnetzwerke und Fachstellen nicht repräsentativ für alle Familien in Deutschland. Sie zeigt dennoch, wie eng verlässliche Betreuung, Erwerbseinkommen und spätere Alterssicherung zusammenhängen.

Diese Hilfen fangen den Verdienstausfall nur teilweise auf

Für einen plötzlichen Ausfall gibt es verschiedene arbeits- und sozialrechtliche Hilfen. Keine davon ersetzt dauerhaft den gestrichenen Tagesstättenplatz oder das volle Erwerbseinkommen.

Mögliche Hilfe Was Eltern beachten müssen Kurzzeitige Arbeitsverhinderung In einer akut aufgetretenen Pflegesituation dürfen Beschäftigte bis zu zehn Arbeitstage fehlen, um die Versorgung zu organisieren oder sicherzustellen. Das gilt bei jedem Arbeitgeber, setzt aber eine pflegebedingte Akutsituation voraus. Pflegeunterstützungsgeld Wird kein Arbeitsentgelt fortgezahlt, kann die Pflegekasse für höchstens zehn Arbeitstage je pflegebedürftiger Person und Kalenderjahr in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettoentgelts zahlen. Der Antrag muss unverzüglich gestellt werden. Pflegezeit Bei Arbeitgebern mit mehr als 15 Beschäftigten kann eine vollständige oder teilweise Freistellung von bis zu sechs Monaten verlangt werden. Sie ist grundsätzlich unbezahlt; ein zinsloses Darlehen kann einen Teil des Ausfalls vorübergehend abfedern. Familienpflegezeit Bei Arbeitgebern mit mehr als 25 Beschäftigten kann die Arbeitszeit für bis zu 24 Monate auf mindestens 15 Wochenstunden reduziert werden. Auch hier gibt es keinen dauerhaften Lohnausgleich, sondern allenfalls ein rückzahlbares Darlehen. Existenzsichernde Leistungen Sinkt das Einkommen, können je nach Haushalt Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen des Jobcenters beziehungsweise Sozialamts in Betracht kommen. Die Zahlungen müssen beantragt oder wegen der Einkommensänderung neu berechnet werden.

Wer Pflegezeit und Familienpflegezeit miteinander verbindet, kann beide Freistellungen zusammen höchstens 24 Monate nutzen. Die Zeiträume müssen unmittelbar aneinander anschließen. Einzelheiten erläutert das Bundesfamilienministerium auf dem Portal „Wege zur Pflege“.

Ob der Verlust eines Tagesstättenplatzes eine akute Pflegesituation auslöst, hängt vom Einzelfall ab. Die pflegerische Versorgung muss sofort neu organisiert oder selbst übernommen werden. Das Bundesfamilienministerium erläutert die Voraussetzungen auf dem Portal „Wege zur Pflege“.

Ob der Arbeitgeber für eine kurze Abwesenheit trotzdem Lohn zahlen muss, kann sich aus Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder § 616 BGB ergeben. Die gesetzliche Vorschrift kann im Arbeitsvertrag ausgeschlossen werden. Wird das Entgelt fortgezahlt, besteht für denselben Zeitraum kein Pflegeunterstützungsgeld.

Ausführliche Hinweise enthält der Beitrag zum Pflegeunterstützungsgeld. Selbstständige können die arbeitsrechtlichen Freistellungsansprüche dagegen nicht nutzen, weil ihnen kein Arbeitgeber gegenübersteht. Sie können bei einem vollständigen Betreuungsausfall innerhalb weniger Tage Aufträge, Kunden und Einnahmen verlieren.

Kinderkrankengeld hilft ebenfalls nicht allein wegen der Kündigung des Platzes. Nach § 45 SGB V muss das versicherte Kind erkrankt sein und nach ärztlicher Bescheinigung Betreuung, Beaufsichtigung oder Pflege benötigen. Bei einem behinderten und auf Hilfe angewiesenen Kind entfällt zwar die gewöhnliche Altersgrenze, nicht aber die erforderliche Erkrankung.

Pflegebeiträge ersetzen weder Betreuung noch Arbeitslohn

Übernimmt eine Mutter mehr nicht erwerbsmäßige Pflege in häuslicher Umgebung und reduziert deshalb ihre Arbeit, können Beiträge der Pflegekasse zur gesetzlichen Rentenversicherung hinzukommen. Das Kind muss mindestens Pflegegrad 2 haben und die Pflegeperson wenigstens zehn Stunden pro Woche an mindestens zwei Tagen pflegen. Außerdem darf sie regelmäßig nicht mehr als 30 Stunden pro Woche erwerbstätig sein.

Die Höhe der Beiträge hängt unter anderem vom Pflegegrad und von der bezogenen Pflegeleistung ab. Sie orientiert sich nicht am vorherigen Verdienst und gleicht den Verlust aus einer gut bezahlten Beschäftigung daher meist nicht vollständig aus. Die Voraussetzungen ergeben sich aus § 44 SGB XI.

Wer seine Arbeitszeit auf 30 Stunden oder weniger senkt oder deutlich mehr Pflege übernimmt, sollte die Pflegekasse sofort informieren. Die Pflegeperson kann sich die Feststellungen zu den Pflegezeiten und die Meldung an die Rentenversicherung schriftlich mitteilen lassen. Weitere Leistungen erklärt der Beitrag Schwerbehinderung: Pflegegeld und Zusatzbudgets.

Pflegegeld ist allerdings kein Lohn für die Mutter und kein voller Ersatz für ein Erwerbseinkommen. Auch der gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege hilft nur, wenn eine geeignete Ersatzperson oder Einrichtung verfügbar ist. Geld allein schafft noch keinen sicheren Betreuungsplatz.

Welches Gericht bei einer Versorgungslücke zuständig ist

Betroffene sollten die Kündigung, den Bewilligungsbescheid, Förder- und Therapiepläne sowie ärztliche Berichte zusammenstellen. Hinzu kommen Nachweise über die bisherigen Betreuungszeiten und die drohenden Folgen für das Kind. Auch eine notwendige Arbeitszeitreduzierung kann die Dringlichkeit der familiären Lage belegen.

Bei Eingliederungshilfe nach Teil 2 des SGB IX ist das Sozialgericht zuständig, wie § 51 Absatz 1 Nummer 6a SGG bestimmt. Eine vorläufige Leistung kann dort im Eilverfahren nach § 86b SGG beantragt werden. Über das Verfahren informiert der interne Ratgeber zum Eilantrag beim Sozialgericht.

Bei Eingliederungshilfe des Jugendamtes nach § 35a SGB VIII führt der Rechtsweg dagegen zum Verwaltungsgericht. Der Eilantrag richtet sich dort nach § 123 VwGO. Eltern sollten deshalb vor einem gerichtlichen Antrag genau prüfen, auf welcher gesetzlichen Grundlage die Hilfe erbracht wird.

Auch die Fristen einer Untätigkeitsklage unterscheiden sich. Vor dem Sozialgericht gilt für einen unbearbeiteten Antrag grundsätzlich eine Wartezeit von sechs Monaten und für einen Widerspruch von drei Monaten nach § 88 SGG. Im Verwaltungsprozess beträgt die Frist nach § 75 VwGO grundsätzlich drei Monate, wobei besondere Umstände eine frühere Klage erlauben können.

Für einen Eilantrag müssen diese Fristen nicht abgewartet werden. Er kann bereits vorher gestellt werden, wenn dem Kind schwere Nachteile drohen und die Behörde nicht rechtzeitig für eine vorläufige Lösung sorgt. Beratung bieten Sozial- und Behindertenverbände, die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung, Verfahrenslotsen der Jugendämter und entsprechend erfahrene Rechtsanwälte.

Der Personalmangel darf nicht zur privaten Armutsfalle werden

Eine Einrichtung darf Kinder nicht ohne ausreichend qualifiziertes Personal betreuen. Die Folgen des Fachkräftemangels dürfen aber nicht einfach in die Familien verlagert werden. Sonst tragen besonders Alleinerziehende die Belastung durch weniger Einkommen, gefährdete Arbeitsplätze und geringere Rentenansprüche.

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KOMAW: Genozid von Şengal darf niemals in Vergessenheit geraten

Zum zwölften Jahrestag des Genozids an der ezidischen Bevölkerung von Şengal hat die Vereinigung der Angehörigen von Gefallenen und Verschwundenen (KOMAW) der Opfer des 3. August 2014 gedacht. In einer Erklärung erinnert die Organisation an die Tausenden Ermordeten sowie an die Verschleppten und Versklavten und bekräftigt, den Kampf für Aufklärung, Gerechtigkeit und die Bewahrung der Erinnerung fortzusetzen.

KOMAW sprach den Familien der Getöteten sowie der ezidischen Gemeinschaft ihr Mitgefühl aus und würdigte die Menschen, die beim Widerstand gegen den Völkermord der Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) ihr Leben verloren.

Ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit

Die Organisation bezeichnet den Genozid von Şengal als eines der schwersten Verbrechen gegen die Menschlichkeit der jüngeren Geschichte. Der Angriff habe sich nicht nur gegen die ezidische Gemeinschaft gerichtet, sondern gegen grundlegende Werte der Menschheit. In der Erklärung erinnert KOMAW daran, dass Tausende Menschen ermordet, Frauen und Kinder verschleppt und versklavt sowie Hunderttausende zur Flucht gezwungen wurden. Das Verbrechen habe sich vor den Augen der internationalen Öffentlichkeit ereignet und tiefe Spuren im kollektiven Gewissen hinterlassen.

Gerechtigkeit und Aufarbeitung gefordert

KOMAW fordert die internationale Gemeinschaft auf, ihrer Verantwortung gerecht zu werden. Die Verantwortlichen für den Genozid müssten vor internationalen Gerichten zur Rechenschaft gezogen, das Schicksal der weiterhin Vermissten aufgeklärt und die Rechte der Überlebenden umfassend geschützt werden. „Nur durch eine konsequente juristische Aufarbeitung und internationale Anerkennung des Genozids kann verhindert werden, dass sich vergleichbare Verbrechen wiederholen“, heißt es.

„Wir werden Şengal nicht vergessen“

Der Verband erklärt, das Andenken an die Opfer als historische und menschliche Verpflichtung zu begreifen. Die Erinnerung an den Genozid werde ebenso wie der Einsatz für Frieden, Freiheit, die Geschwisterlichkeit der Völker und die Würde des Menschen Teil seiner Arbeit bleiben. Zum Abschluss der Erklärung bekräftigt KOMAW: „Wir haben den Genozid von Şengal nicht vergessen und werden niemals zulassen, dass er in Vergessenheit gerät. Wir verurteilen dieses Verbrechen und werden das Vermächtnis unserer Gefallenen in unserem Kampf weitertragen.“

https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/kcE-e-die-antwort-auf-den-genozid-ist-ein-gesicherter-status-fur-Sengal-52339 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/sie-hatten-die-schuhe-der-ermordeten-auf-das-massengrab-gelegt-52326 https://deutsch.anf-news.com/frauen/knk-frauenkommission-fordert-autonomen-status-fur-Sengal-52333 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/gfbv-fordert-konsequenzen-aus-dem-genozid-an-den-ezid-innen-52330

 

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Greetings to surgical oncologist, Director General of National Medical Research Radiological Centre Andrei Kaprin

PRESIDENT OF RUSSIA - 2. August 2026 - 10:00

Vladimir Putin extended his greetings to Andrei Kaprin, a scholar, surgical oncologist, full member of the Russian Academy of Sciences, and Director General of the National Medical Research Radiological Centre under the Russian Healthcare Ministry, on his 60th birthday.

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BSG-Urteil: Pflege durch Nachbarin: Pflegegeld bleibt – Entlastungsbetrag verfällt

Pflegebedürftige dürfen ihr Pflegegeld grundsätzlich auch dann behalten, wenn eine Nachbarin oder ein Nachbar bei der häuslichen Versorgung hilft. Anders sieht es beim Entlastungsbetrag aus: Bezahlt die pflegebedürftige Person eine nicht anerkannte private Hilfskraft, muss die Pflegekasse diese Kosten regelmäßig nicht erstatten.

Das Bundessozialgericht bestätigte diese Beschränkung mit Urteil vom 30. August 2023 unter dem Aktenzeichen B 3 P 6/23 R. Das häufig als „Pflegegeld-Urteil“ bezeichnete Verfahren betraf tatsächlich den zweckgebundenen Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI.

Das Pflegegeld verfällt durch die Nachbarschaftshilfe nicht

Das Urteil nimmt Pflegebedürftigen nicht den Anspruch auf Pflegegeld. Wer mindestens Pflegegrad 2 hat und die häusliche Pflege selbst sicherstellt, kann weiterhin Pflegegeld erhalten, auch wenn Angehörige, Freunde oder Nachbarn bei der Versorgung mithelfen.

Die pflegebedürftige Person muss über die Verwendung des Pflegegeldes grundsätzlich keine einzelnen Rechnungen bei der Pflegekasse einreichen. Voraussetzung bleibt jedoch, dass die erforderliche häusliche Pflege tatsächlich sichergestellt ist.

Beim Entlastungsbetrag gelten andere Regeln. Einen aktuellen Überblick über die Abgrenzung bietet der Beitrag zum Entlastungsbetrag von 1.572 Euro im Jahr 2026.

Merkmal Pflegegeld Entlastungsbetrag Anspruch Bei Pflegegrad 2 bis 5 und häuslicher Pflege Bei Pflegegrad 1 bis 5 und häuslicher Pflege Höhe 2026 347 bis 990 Euro monatlich, abhängig vom Pflegegrad Bis zu 131 Euro monatlich Auszahlung Regelmäßige Geldleistung Kostenerstattung oder Abrechnung durch den Anbieter Verwendung Zur Sicherstellung der häuslichen Pflege Nur für die in § 45b SGB XI genannten Leistungen Bezahlte Nachbarschaftshilfe Keine Anerkennung der Nachbarin als Anbieterin erforderlich Erstattung nur bei einer nach Landesrecht zulässigen und anerkannten Hilfe Folge des BSG-Urteils Kein Verlust des Pflegegeldes Ablehnung der Erstattung bei fehlender Anerkennung möglich Darum ging es in dem Verfahren vor dem Bundessozialgericht

Die 1997 geborene Klägerin war gesetzlich pflegeversichert und hatte Pflegegrad 3. Eine private Hilfsperson unterstützte sie bei der Wohnungsreinigung, beim Bügeln und beim Kochen.

Für September bis Dezember 2020 sowie für Februar bis Mai 2021 verlangte die Frau insgesamt 1.000 Euro aus ihrem angesparten Entlastungsbetrag. Die Pflegekasse lehnte die Kostenerstattung ab, weil für das Angebot der Hilfsperson weder die erforderliche landesrechtliche Anerkennung noch eine Registrierung vorlag.

Das Sozialgericht Regensburg und das Bayerische Landessozialgericht bestätigten die Ablehnung. Auch die Revision vor dem Bundessozialgericht blieb erfolglos.

Warum die Pflegekasse nicht zahlen musste

Der Entlastungsbetrag ist keine frei verfügbare Geldleistung. Nach § 45b SGB XI dürfen damit unter anderem Leistungen von zugelassenen Pflege- und Betreuungsdiensten sowie nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag bezahlt werden.

Im entschiedenen Fall hätte die Anbieterin nach den damals geltenden bayerischen Vorschriften einen Antrag auf Anerkennung oder Registrierung stellen müssen. Einen solchen Antrag hatte sie nicht gestellt.

Für das Bundessozialgericht genügte dieses Versäumnis, um den Erstattungsanspruch abzulehnen. Ob die Nachbarin die Arbeiten zuverlässig und zur Zufriedenheit der Klägerin erledigt hatte, änderte nichts an der fehlenden formalen Voraussetzung.

Nicht jede private Nachbarschaftshilfe ist ausgeschlossen

Aus dem Urteil folgt nicht, dass eine Nachbarin niemals über den Entlastungsbetrag bezahlt werden kann. Entscheidend ist, ob das jeweilige Landesrecht eine anerkannte Nachbarschaftshilfe zulässt und ob die dort verlangten Bedingungen erfüllt sind.

In mehreren Bundesländern können sich einzelne Nachbarschaftshelfer registrieren oder anerkennen lassen. Dafür können beispielsweise eine Schulung, ein ausreichender Versicherungsschutz, eine Registrierung bei einer Landesstelle oder ein bestimmtes persönliches Verhältnis zur pflegebedürftigen Person verlangt werden.

Die Einzelheiten unterscheiden sich erheblich. Teilweise darf die Hilfsperson nicht mit der pflegebedürftigen Person verwandt sein oder im selben Haushalt leben, während andere Länder abweichende Voraussetzungen vorsehen.

Pflegebedürftige sollten sich deshalb nicht auf allgemeine Aussagen aus dem Internet verlassen. Die Pflegekasse oder ein Pflegestützpunkt kann mitteilen, welche Regeln am Wohnort gelten und welche Personen bereits als anerkannte Nachbarschaftshelfer geführt werden.

Die Bundesländer dürfen Qualitätsanforderungen festlegen

Das Bundessozialgericht bestätigte, dass der Bundesgesetzgeber den Ländern die Ausgestaltung der Qualitätssicherung überlassen durfte. Die Länder können daher Vorgaben für Schulungen, Registrierung, Versicherung und Zuverlässigkeit der Helfer festlegen.

Sie dürfen jedoch nicht selbst darüber entscheiden, welche im Bundesrecht vorgesehenen Leistungsarten überhaupt aus dem Entlastungsbetrag bezahlt werden können. Ihre Vorschriften sollen die Qualität der Angebote sichern und nicht den gesetzlichen Anspruch inhaltlich verkleinern.

Das Gericht ließ außerdem offen, ob besonders strenge Landesvorschriften gegen den Gleichheitssatz verstoßen könnten, wenn Pflegebedürftige in ihrer Umgebung überhaupt kein anerkanntes Angebot finden. Diese Frage musste im Fall der Klägerin nicht entschieden werden, weil bereits der notwendige Antrag der Hilfsperson fehlte.

2026 beträgt der Entlastungsbetrag 131 Euro

Der im Ausgangsverfahren geltende Betrag von 125 Euro ist nicht mehr aktuell. Seit dem 1. Januar 2025 stehen Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege bis zu 131 Euro monatlich zur Verfügung.

Im Jahr 2026 können somit bis zu 1.572 Euro entstehen. Der Betrag steht Menschen mit den Pflegegraden 1 bis 5 zu und kann zusätzlich zum Pflegegeld oder zu Pflegesachleistungen genutzt werden.

Weitere Beträge und Voraussetzungen finden Betroffene in der Übersicht zum Pflegegrad und den Leistungen im Jahr 2026. Dort werden auch Pflegegeld, Pflegesachleistungen und weitere Hilfen gegenübergestellt.

Wofür die 131 Euro verwendet werden dürfen

Der Entlastungsbetrag kann für Leistungen der Tages- oder Nachtpflege sowie für bestimmte Kosten der Kurzzeitpflege eingesetzt werden. Auch zugelassene ambulante Pflege- und Betreuungsdienste sowie anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag kommen infrage.

Zu den Angeboten zur Unterstützung im Alltag können je nach Landesrecht eine Alltagsbegleitung, Betreuung, Hilfe beim Einkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung oder bei organisatorischen Aufgaben gehören. Die Tätigkeit allein genügt jedoch nicht; auch der Anbieter muss die geltenden Voraussetzungen erfüllen.

Bei den Pflegegraden 2 bis 5 darf der Entlastungsbetrag bei ambulanten Diensten nicht für körperbezogene Selbstversorgung verwendet werden. Hilfe beim Waschen, Duschen oder Ankleiden muss dann regelmäßig über andere Pflegeleistungen abgerechnet werden.

Die Zahlung an eine Nachbarin verbraucht den Anspruch nicht automatisch

Bezahlt ein Pflegebedürftiger eine nicht anerkannte Nachbarin, wird diese Ausgabe nicht zu einer erstattungsfähigen Entlastungsleistung. Die 131 Euro gelten deshalb nicht allein durch die private Zahlung als verbraucht.

Der angesparte Betrag kann innerhalb der gesetzlichen Frist noch für einen anerkannten Dienst eingesetzt werden. Nicht genutzte Beträge eines Kalenderjahres lassen sich bis zum 30. Juni des folgenden Jahres übertragen.

Erst wenn bis zu diesem Termin keine geeignete Leistung in Anspruch genommen wurde, verfällt das verbliebene Guthaben. Eine Auszahlung des ungenutzten Betrags zur freien Verwendung ist nicht möglich.

Ein vorheriger Antrag ist nicht immer erforderlich

Der Anspruch auf den regulären Entlastungsbetrag entsteht nach § 45b Absatz 2 SGB XI ohne vorherigen Antrag, sobald die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Für die Erstattung müssen jedoch Rechnungen oder andere geeignete Belege bei der Pflegekasse eingereicht werden.

Auf den Belegen muss erkennbar sein, welche gesetzlich vorgesehene Leistung erbracht wurde. Bei Nachbarschaftshilfe sollte zusätzlich vor dem ersten Einsatz geklärt werden, ob die Helferin bereits anerkannt oder registriert ist.

Eine nachträgliche Anerkennung beseitigt das Problem für bereits erbrachte Leistungen nicht zwangsläufig. Betroffene sollten sich daher möglichst schriftlich bestätigen lassen, dass die geplante Unterstützung aus dem Entlastungsbetrag abgerechnet werden kann.

Warum die Corona-Ausnahmen nicht halfen

Während der Corona-Pandemie bestanden vorübergehend erleichterte Abrechnungsmöglichkeiten. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 durften den Entlastungsbetrag zeitweise auch für andere Hilfen einsetzen, um pandemiebedingte Versorgungslücken zu überbrücken.

Die Klägerin hatte jedoch Pflegegrad 3 und erfüllte diese besondere Voraussetzung nicht. Für eine andere Corona-Sonderregelung zur Vermeidung eines pflegerischen Versorgungsengpasses fehlte der erforderliche Antrag vor Inanspruchnahme der Hilfe.

Die betreffenden Corona-Erleichterungen endeten zum 30. Juni 2022. Für aktuelle Leistungen können sich Pflegebedürftige daher nicht mehr darauf berufen.

Diese Nachweise sollte die Rechnung enthalten

Aus der Rechnung sollten der Name des Anbieters, der Leistungszeitraum, die erbrachte Tätigkeit und der berechnete Betrag hervorgehen. Außerdem muss klar erkennbar sein, welcher in § 45b SGB XI genannten Leistungsart die Hilfe zugeordnet wird.

Bei einer anerkannten Nachbarschaftshilfe können eine Registrierungsnummer oder ein Anerkennungsnachweis erforderlich sein. Welche Unterlagen die Pflegekasse verlangt, sollte vor Beginn der Tätigkeit schriftlich geklärt werden.

Manche anerkannte Anbieter rechnen unmittelbar mit der Pflegekasse ab. In diesem Fall muss die pflegebedürftige Person nicht erst selbst zahlen, sofern eine entsprechende Abtretung oder Abrechnungsvollmacht vereinbart wurde.

Was Betroffene nach einer Ablehnung unternehmen können

Lehnt die Pflegekasse die Erstattung ab, sollte zunächst die Begründung geprüft werden. Möglicherweise fehlte nur ein Beleg, die Anbieterin war entgegen der Annahme bereits anerkannt oder die Pflegekasse hat die landesrechtlichen Vorschriften unzutreffend angewendet.

Gegen einen ablehnenden Bescheid kann grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Fehlt eine ordnungsgemäße Rechtsbehelfsbelehrung, verlängert sich die Frist im Regelfall auf ein Jahr.

War die Hilfsperson tatsächlich nicht anerkannt, lässt sich die Erstattung für die Vergangenheit häufig nicht mehr retten. Für künftige Einsätze kann aber geprüft werden, ob die Nachbarin die erforderliche Schulung und Registrierung nachholt.

Ein allgemeiner Überblick über laufende Geldleistungen findet sich bei den Pflegegeld-Auszahlungsterminen 2026. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 sollten außerdem beachten, dass ihnen weit mehr als das monatliche Pflegegeld von 347 Euro zustehen kann.

Andere Pflegeleistungen können eine Alternative sein

Eine private Nachbarin kann weiterhin aus dem Pflegegeld bezahlt werden, wenn die häusliche Pflege sichergestellt bleibt. Die pflegebedürftige Person entscheidet grundsätzlich selbst, ob und in welcher Höhe sie der privaten Pflegeperson davon etwas weitergibt.

Übernimmt die Nachbarin vorübergehend notwendige Pflege, weil die gewöhnliche Pflegeperson verhindert ist, kann unter Umständen auch Verhinderungspflege infrage kommen. Dafür gelten eigene Voraussetzungen; eine gewöhnliche Reinigung der Wohnung wird nicht allein dadurch zur Verhinderungspflege.

Fazit: Erst Anerkennung prüfen, dann Hilfe bezahlen

Das Bundessozialgericht hat keinen allgemeinen Verlust des Pflegegeldes angeordnet. Das Urteil bestätigt vielmehr, dass der Entlastungsbetrag nicht für jede privat vereinbarte Haushaltshilfe eingesetzt werden darf.

Eine Nachbarin kann abrechnungsfähig sein, wenn sie die Voraussetzungen des jeweiligen Bundeslandes erfüllt und ordnungsgemäß anerkannt oder registriert wurde. Fehlt diese Voraussetzung, darf die Pflegekasse die Kostenerstattung ablehnen.

Pflegebedürftige sollten deshalb vor dem ersten bezahlten Einsatz eine schriftliche Auskunft der Pflegekasse einholen. So lässt sich verhindern, dass Rechnungen später aus eigener Tasche bezahlt werden müssen und angesparte Entlastungsbeträge ungenutzt verfallen.

Kurzes Beispiel aus der Praxis

Frau Schneider hat Pflegegrad 2 und erhält monatlich 347 Euro Pflegegeld. Ihre Nachbarin hilft jede Woche beim Einkaufen, Kochen und Reinigen der Wohnung und soll dafür 128 Euro im Monat bekommen.

Ohne Anerkennung der Nachbarin erstattet die Pflegekasse diese 128 Euro nicht aus dem Entlastungsbetrag. Das Pflegegeld von Frau Schneider bleibt davon unberührt, solange ihre häusliche Pflege sichergestellt ist.

Lässt sich die Nachbarin nach den Vorschriften des Bundeslandes registrieren und bestätigt die Pflegekasse die Abrechnungsfähigkeit, können spätere Einsätze bis zur Höhe des verfügbaren Entlastungsbetrags erstattet werden. Für die bereits vor der Anerkennung erbrachten Arbeiten besteht dagegen regelmäßig kein Anspruch.

Sechs Fragen und Antworten zum Entlastungsbetrag bei Nachbarschaftshilfe 1. Verliere ich mein Pflegegeld, wenn mich eine Nachbarin pflegt?

Nein. Die Unterstützung durch eine Nachbarin führt nicht automatisch zum Verlust des Pflegegeldes. Das BSG-Urteil betrifft die Erstattung aus dem Entlastungsbetrag und nicht den allgemeinen Pflegegeldanspruch.

2. Wie hoch ist der Entlastungsbetrag im Jahr 2026?

Pflegebedürftige in häuslicher Pflege erhalten bei den Pflegegraden 1 bis 5 bis zu 131 Euro monatlich. Daraus können sich innerhalb eines Jahres Ansprüche von bis zu 1.572 Euro ergeben.

3. Darf eine private Nachbarin über den Entlastungsbetrag bezahlt werden?

Das ist möglich, wenn das jeweilige Landesrecht anerkannte Nachbarschaftshilfe vorsieht und die Helferin alle Voraussetzungen erfüllt. Ohne die erforderliche Anerkennung oder Registrierung lehnt die Pflegekasse die Erstattung regelmäßig ab.

4. Muss der Entlastungsbetrag vorher beantragt werden?

Der gesetzliche Anspruch entsteht ohne vorherigen Antrag. Für die Auszahlung müssen aber erstattungsfähige Leistungen nachgewiesen werden, und die Anerkennung der eingesetzten Hilfsperson sollte bereits vor dem ersten Einsatz geklärt sein.

5. Wie lange kann der Entlastungsbetrag angespart werden?

Nicht verbrauchte Beträge können in das folgende Kalenderhalbjahr übertragen werden. Ansprüche aus dem Jahr 2026 müssen daher grundsätzlich spätestens bis zum 30. Juni 2027 für geeignete Leistungen genutzt werden.

6. Was kann ich tun, wenn die Pflegekasse die Rechnung ablehnt?

Betroffene sollten den Bescheid, die Anerkennung der Hilfsperson und die eingereichten Belege prüfen. Gegen die Ablehnung kann regelmäßig innerhalb eines Monats Widerspruch erhoben werden; bei tatsächlich fehlender Anerkennung sind die Erfolgsaussichten für bereits erbrachte Leistungen allerdings gering.

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Selbstständige verlieren Krankengeld-Schutz: Neue 14-Tage-Frist ab 2027

Für freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige wird der Zugang zum Krankengeld ab 2027 deutlich strenger. Wer die erforderliche Wahlerklärung nicht rechtzeitig bei seiner Krankenkasse einreicht, muss im Regelfall drei Monate warten, bevor der Schutz entstehen kann.

Besonders riskant wird es, wenn während dieser Wartezeit eine Arbeitsunfähigkeit beginnt. Dann reicht es nicht aus, dass die drei Monate später ablaufen: Die Erklärung wirkt grundsätzlich erst am Tag nach dem Ende dieser Arbeitsunfähigkeit.

Die 14-Tage-Frist bedeutet jedoch nicht, dass alle bereits abgesicherten Selbstständigen zum Jahreswechsel ihren Krankengeldanspruch verlieren. Die neue Vorschrift betrifft den Zugang zum Schutz und vor allem neue oder verspätete Wahlerklärungen.

Die Änderung ist beschlossen und gilt ab Januar 2027

Die Neuregelung gehört zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vom 24. Juli 2026, das am 29. Juli 2026 verkündet wurde. Die Änderung des § 44 Absatz 2 SGB V tritt nach Artikel 8 des Gesetzes am 1. Januar 2027 in Kraft, wie sich aus der veröffentlichten Gesetzesfassung im Bundesgesetzblatt ergibt.

Betroffen sind in erster Linie hauptberuflich Selbstständige, die in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichert sind. Für diesen Personenkreis gehört Krankengeld nicht automatisch zum Versicherungsschutz, sondern muss durch eine Wahlerklärung nach § 44 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 SGB V eingeschlossen werden.

Die Vorschrift erfasst außerdem bestimmte Beschäftigte ohne einen mindestens sechswöchigen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Bei nebenberuflich Selbstständigen, die zugleich versicherungspflichtig beschäftigt sind, muss dagegen getrennt geprüft werden, aus welchem Einkommen überhaupt ein Krankengeldanspruch besteht.

Wann die Wahlerklärung innerhalb von 14 Tagen eingehen muss

Ohne dreimonatige Wartezeit entsteht der Schutz künftig in zwei Übergangssituationen. Das gilt bei der erstmaligen Begründung einer freiwilligen GKV-Mitgliedschaft sowie bei einem Wechsel des Versichertenstatus, durch den ein vorheriger Krankengeldanspruch entfällt, etwa beim unmittelbaren Wechsel aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung in eine hauptberufliche Selbstständigkeit.

Die Begünstigung greift nur, wenn die Wahlerklärung der Krankenkasse innerhalb von 14 Tagen nach Beginn der freiwilligen Mitgliedschaft oder nach dem Statuswechsel zugeht. Entscheidend ist daher nicht das Datum auf dem Schreiben und auch nicht der Poststempel, sondern der nachweisbare Eingang bei der Krankenkasse.

Wer den Statuswechsel plant, sollte die Erklärung deshalb schon zusammen mit den Unterlagen zur freiwilligen Versicherung einreichen. Ein Beleg aus dem Online-Postfach, ein Fax-Sendebericht oder eine schriftliche Eingangsbestätigung kann später wichtig werden, falls die Krankenkasse einen verspäteten Zugang behauptet.

Was nach dem Verpassen der Frist geschieht

Geht die Erklärung nicht innerhalb der 14 Tage ein oder entscheidet sich ein bereits freiwillig versicherter Selbstständiger erst später für Krankengeld, gilt grundsätzlich eine Wartezeit von drei Monaten. Sie beginnt mit dem Zugang der Wahlerklärung bei der Krankenkasse.

In diesem Zeitraum besteht aus der neu abgegebenen Erklärung noch kein Schutz gegen den gewöhnlichen krankheitsbedingten Verdienstausfall. Eine Erkrankung in dieser Phase kann deshalb eine erhebliche Einkommenslücke auslösen.

Selbstständige sollten sich den Beginn des Krankengeldschutzes schriftlich bestätigen lassen und auch prüfen, ab welchem Datum die Krankenkasse den allgemeinen Beitragssatz berechnet. Stimmen Beitragsbeginn und bestätigter Leistungsbeginn nicht überein, sollte eine nachvollziehbare Erläuterung verlangt werden.

Eine Erkrankung kann die Wartezeit erheblich verlängern

Die härteste Folge tritt ein, wenn die versicherte Person bei Eingang der Wahlerklärung bereits arbeitsunfähig ist oder während der drei Monate arbeitsunfähig wird. In beiden Fällen wirkt die Wahlerklärung grundsätzlich erst an dem Tag, der auf das Ende dieser Arbeitsunfähigkeit folgt.

Damit kann aus drei Monaten faktisch eine viel längere Schutzlücke werden. Dauert die Erkrankung beispielsweise sechs Monate, entsteht der gewählte Schutz nicht schon nach dem dritten Monat, sondern erst nach dem Ende der durchgehend bescheinigten Arbeitsunfähigkeit.

Für die laufende Erkrankung gibt es dann aus der verspäteten Wahlerklärung kein Krankengeld. Auch das bloße Erreichen des 43. Krankheitstages hilft nicht, weil es bereits an einem wirksamen Krankengeldschutz fehlt.

Warum die Unfallausnahme wichtig ist

Das Gesetz enthält eine Ausnahme für eine Krankheit, die während der Wartezeit durch einen Unfall verursacht wird. In diesem Fall soll die Sperrwirkung der dreimonatigen Wartezeit nicht greifen; der Anspruchsschutz wird ab dem ersten Tag der unfallbedingten Krankheit eröffnet.

Als Unfall gilt nach der Gesetzesbegründung ein zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, das einen Gesundheitsschaden verursacht. Eine allmählich entstehende Erkrankung oder eine bloße Verschlechterung einer Vorerkrankung erfüllt diese Voraussetzung nicht ohne Weiteres.

Von der Frage, wann der Versicherungsschutz entsteht, ist der gewöhnliche Zahlungsbeginn zu unterscheiden. Bei hauptberuflich Selbstständigen zahlt das gesetzliche Krankengeld regelmäßig erst ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit, sofern kein ergänzender Wahltarif einen früheren Beginn vorsieht.

Die neuen Folgen im Überblick Situation ab 2027 Zeitpunkt der Erklärung Folge für den Krankengeldschutz Erstmalige freiwillige Mitgliedschaft Zugang innerhalb von 14 Tagen Schutz entsteht mit Zugang, sofern zu diesem Zeitpunkt keine Arbeitsunfähigkeit entgegensteht Wechsel aus einem Status mit Krankengeldanspruch in die hauptberufliche Selbstständigkeit Zugang innerhalb von 14 Tagen Keine dreimonatige Wartezeit Verspätete Erklärung oder spätere Entscheidung Zugang nach Ablauf der 14 Tage Drei Monate Wartezeit ab Eingang bei der Krankenkasse Arbeitsunfähigkeit besteht schon bei Eingang Erklärung während der Arbeitsunfähigkeit Wirkung grundsätzlich erst am Tag nach dem Ende der Arbeitsunfähigkeit Arbeitsunfähigkeit beginnt während der Wartezeit Erklärung war bereits eingegangen Wirkung erst am Tag nach dem Ende der Arbeitsunfähigkeit, auch wenn die drei Monate vorher ablaufen Unfall verursacht die Krankheit während der Wartezeit Unfall innerhalb der drei Monate Ausnahme von der Sperrwirkung; Schutz ab dem ersten Tag der unfallbedingten Krankheit Bestehende Wahlerklärungen werden nicht automatisch aufgehoben

Wer bereits vor dem 1. Januar 2027 wirksam Krankengeld gewählt hat, verliert diesen Schutz nicht allein durch das Inkrafttreten der neuen Fristen. Das Gesetz enthält keine Vorschrift, nach der bestehende Wahlerklärungen zum Jahreswechsel automatisch erlöschen.

Auch ein aktuelles Urteil zeigt, dass Krankenkassen einen gesetzlichen Schutz nicht ohne passende Rechtsgrundlage über eigene Satzungsbestimmungen beenden dürfen. Gegen-Hartz hat die Entscheidung unter Krankengeld auch bei freiwilliger Versicherung ausführlich erläutert.

Trotzdem können spätere Veränderungen der Mitgliedschaft, ein Wechsel der Krankenkasse oder eine neue versicherungsrechtliche Einordnung Folgen haben. Betroffene sollten sich den Fortbestand des Schutzes vor einem geplanten Wechsel schriftlich bestätigen lassen.

Was der gewählte Schutz tatsächlich leistet

Mit der Wahlerklärung gilt für hauptberuflich Selbstständige grundsätzlich der allgemeine Beitragssatz von 14,6 Prozent statt des ermäßigten Satzes von 14,0 Prozent, jeweils zuzüglich des kassenindividuellen Zusatzbeitrags. Die Entscheidung bindet das Mitglied im Regelfall drei Jahre.

Das gesetzliche Krankengeld beginnt bei Selbstständigen gewöhnlich mit der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit. Die ersten sechs Wochen müssen daher aus eigenen Rücklagen, einer zusätzlichen Absicherung oder einem besonderen Krankengeld-Wahltarif finanziert werden.

Die Höhe orientiert sich am beitragspflichtigen Arbeitseinkommen und ist durch die Beitragsbemessungsgrenze gedeckelt. Wie sich diese Begrenzung auswirkt, zeigt der Beitrag Maximales Krankengeld 2026; eine individuelle Annäherung ermöglicht außerdem der Krankengeld-Rechner.

Wahlerklärung und Krankengeld-Wahltarif sind nicht dasselbe

Die gesetzliche Wahlerklärung nach § 44 SGB V eröffnet regelmäßig den Anspruch ab dem 43. Tag. Daneben können Krankenkassen besondere Wahltarife anbieten, die gegen einen zusätzlichen Tarifbeitrag einen früheren oder anders ausgestalteten Leistungsbeginn vorsehen.

Auch eine private Krankentagegeldversicherung kann als Ergänzung oder Alternative betrachtet werden. Dabei müssen Gesundheitsprüfung, Ausschlüsse, Karenzzeiten, Beitragshöhe und die Abstimmung mit dem gesetzlichen Schutz genau geprüft werden; eine doppelte Absicherung führt nicht automatisch zu einer doppelten Zahlung.

Die 14-Tage-Regel darf deshalb nicht mit sämtlichen Bedingungen eines Kassen-Wahltarifs oder eines privaten Vertrags vermischt werden. Für diese Produkte gelten zusätzliche Vertrags- und Satzungsbedingungen.

Warum der Gesetzgeber die Wartezeit eingeführt hat

Nach der Begründung des Gesetzentwurfs soll die dreimonatige Wartezeit verhindern, dass eine Wahlerklärung erst kurz vor einer bereits absehbaren längeren Erkrankung abgegeben wird. Der Gesetzgeber bezeichnet solche Fälle als Zweckabschlüsse und will vermeiden, dass ein vorhersehbares Kostenrisiko kurzfristig auf die Versichertengemeinschaft übertragen wird.

Für Existenzgründer und Menschen im unmittelbaren Statuswechsel wurde deshalb die 14-Tage-Ausnahme geschaffen. Der Gesetzgeber geht bei einer sehr zeitnahen Entscheidung davon aus, dass das Risiko einer gezielten Auswahl geringer ist.

Für Betroffene bleibt die Regel streng, weil eine verspätete Erklärung selbst bei nur wenigen Tagen Verzögerung eine lange Einkommenslücke auslösen kann. Wer wissen möchte, durch welche weiteren Umstände ein Anspruch gefährdet wird, findet dazu den Überblick Wann der Anspruch auf Krankengeld verloren gehen kann.

Was Selbstständige vor dem Statuswechsel klären sollten

Der Krankengeldschutz sollte nicht erst nach der Gewerbeanmeldung oder nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses geprüft werden. Sinnvoll ist eine schriftliche Anfrage an die Krankenkasse, welcher Versicherungsstatus ab welchem Tag besteht, bis wann die Wahlerklärung eingehen muss und von welchem Tag an der Schutz bestätigt wird.

Ebenso wichtig ist die Finanzierung der ersten sechs Krankheitswochen. Selbst bei rechtzeitig abgegebener Erklärung ersetzt das gesetzliche Krankengeld in dieser Zeit üblicherweise kein entfallendes Arbeitseinkommen.

Wer bereits erkrankt ist, sollte nicht davon ausgehen, durch eine schnelle nachträgliche Erklärung noch Schutz für den laufenden Fall zu erhalten. Die neue Vorschrift schiebt die Wirkung ausdrücklich bis nach dem Ende der bestehenden Arbeitsunfähigkeit hinaus.

Fazit: Wenige Tage können über Monate ohne Schutz entscheiden

Ab 2027 wird der Zugang zum gesetzlichen Krankengeld für freiwillig versicherte Selbstständige deutlich enger. Die Erklärung muss in den begünstigten Übergangsfällen innerhalb von 14 Tagen tatsächlich bei der Krankenkasse eingehen, damit die dreimonatige Wartezeit vermieden wird.

Besonders schwer wiegt eine Erkrankung während der Wartezeit, weil sie den Beginn des Schutzes über die drei Monate hinaus verschieben kann. Eine nachweisbar früh abgegebene Erklärung und eine schriftliche Bestätigung der Krankenkasse sind deshalb wichtiger als bisher.

Beispiel aus der Praxis

Die 39-jährige Grafikdesignerin Jana beendet ihre versicherungspflichtige Beschäftigung und arbeitet ab 1. März 2027 hauptberuflich selbstständig. Ihre Wahlerklärung geht erst am 20. März bei der Krankenkasse ein und damit nicht mehr innerhalb der 14-Tage-Frist.

Grundsätzlich müsste Jana nun drei Monate ab dem Zugang warten. Am 15. Mai erkrankt sie jedoch und bleibt bis einschließlich 10. Juli durchgehend arbeitsunfähig.

Der Krankengeldschutz beginnt deshalb nicht bereits nach Ablauf der drei Monate, sondern erst am 11. Juli, dem Tag nach dem Ende der Arbeitsunfähigkeit. Für die Erkrankung vom 15. Mai bis 10. Juli erhält sie aus der verspäteten Wahlerklärung kein Krankengeld.

Häufige Fragen und Antworten 1. Gilt die 14-Tage-Frist für alle Selbstständigen?

Nein. Sie ist vor allem für Personen wichtig, die erstmals freiwilliges GKV-Mitglied werden oder unmittelbar aus einem Status mit Krankengeldanspruch in einen Status ohne automatischen Anspruch wechseln, etwa in die hauptberufliche Selbstständigkeit.

2. Reicht es, die Wahlerklärung am 14. Tag zur Post zu geben?

Nein. Das Gesetz verlangt den Zugang bei der Krankenkasse innerhalb der Frist, sodass ein rechtzeitig abgesandter, aber verspätet eingegangener Brief problematisch sein kann.

3. Was passiert, wenn die Erklärung erst nach 14 Tagen eingeht?

Dann entsteht der Krankengeldschutz grundsätzlich erst nach einer dreimonatigen Wartezeit ab Zugang der Erklärung. Beginnt währenddessen eine Arbeitsunfähigkeit, kann sich der Beginn bis auf den Tag nach deren Ende verschieben.

4. Bekomme ich nach drei Monaten Krankengeld, wenn ich noch krankgeschrieben bin?

Grundsätzlich nein, wenn die Arbeitsunfähigkeit während der Wartezeit begonnen hat und weiterhin besteht. Die Wahlerklärung wirkt dann erst am Tag nach dem Ende dieser Arbeitsunfähigkeit.

Der Beitrag Selbstständige verlieren Krankengeld-Schutz: Neue 14-Tage-Frist ab 2027 erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

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