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Weniger als 3 Stunden noch belastbar – Jetzt greift das Bürgergeld nicht mehr

Lesedauer 2 Minuten

Viele Menschen, die Bürgergeld beziehen und vielleicht gehören auch Sie dazu, sind krank, viele weitere sind in ihrem Leistungsvermögen eingeschränkt, und oft fällt beides zusammen. Da Sie nur Bürgergeld beziehen, weil Sie als erwerbsfähig gelten, sind Sie verpflichtet, sich auf Stellenangebote des Jobcenters bewerben, obwohl Sie diese Arbeit gesundheitlich womöglich gar nicht mehr ausüben können.

Wenn Ihre Gesundheit stark eingeschränkt ist, und wenn Sie vor dem Bezug des Bürgergeldes mindestens fünf Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben, dann sollten Sie einen Antrag auf volle Erwerbsminderung ins Auge fassen.

Bürgergeld bei Erwerbsminderung

Manche beziehen sogar bereits eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung und zusätzlich Bürgergeld, weil die Rente nicht die Lebenshaltungskosten deckt. Mit einer teilweisen Erwerbsminderung können Sie nur noch weniger als sechs Stunden arbeiten. Im Sinne des Sozialgesetzbuches II gelten Sie damit als erwerbsfähig und haben Anspruch auf Bürgergeld.

Bei einer vollen Erwerbsminderung können Sie nur noch weniger als drei Stunden arbeiten. Sie gelten im Sinne des Bürgergeldes als nicht erwerbsfähig.

Bürgergeld wegen gesundheitlicher Einschränkungen

Vielen geht es so: Gesundheitliche Probleme waren der Grund dafür, warum sie ihre Erwerbsarbeit verloren und ins Bürgergeld rutschten. Auch während des Leistungsbezugs müssen Sie immer wieder wegen Krankheit Termine absagen oder Maßnahmen abbrechen.

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Prüfung der Erwerbsfähigkeit

Früher oder später wird in diesem Fall Ihre Erwerbsfähigkeit den zuständigen Mitarbeiter beschäftigen. Dieser kann den Ärztlichen Dienst der Agentur für Arbeit einschalten. Ein Amtsarzt prüft dann die Schwere Ihrer Erkrankung und Ihrer gesundheitlichen Einschränkungen und schätzt ein, ob Sie überhaupt noch mehr als drei Stunden pro Tag einer Arbeit nachgehen können. Wenn nicht, dann entfällt der Anspruch auf Bürgergeld.

Darf das Jobcenter das überhaupt?

Darf der Jobcenter-Mitarbeiter Sie überhaupt einem Amtsarzt vorstellen, ohne dass Sie dazu Ihr Einverständnis gegeben haben? Sie sind verpflichtet, die Kooperationsvereinbarung (früher Eingliederungsvereinbarung) zu unterschreiben. Selbst, wenn Sie dies verweigern würden, kann der Mitarbeiter einen Termin beim Ärztlichen Dienst ansetzen. Sogar ohne ärztliche Untersuchung kann Ihre Erwerbsfähigkeit entschieden werden, nämlich nach Aktenlage.

Zumutung oder Chance?

Ob Sie diese Prüfung der Erwerbsfähigkeit als Zumutung oder als Chance ansehen, hängt von Ihrer individuellen Situation ab und von Ihren Bedürfnissen ab. Wer merkt, dass er nur noch eine geringe Arbeitsleistung erbringen kann und ständig Sanktionen des Jobcenters befürchtet, der ist vermutlich froh, wenn die gesundheitliche Lage der Erwerbsfähigkeit offiziell geklärt wird.

Anders sieht es aus, wenn Sie sich weiterhin zutrauen, einer Erwerbsarbeit nachzugehen und sich fürchten, als erwerbsunfähig / voll erwerbsgemindert eingestuft zu werden. Denn dies würde bedeuten, in Ihrer Arbeitssuche nicht mehr gefördert zu werden und die entsprechende Grundsicherung vom Sozialamt zu beziehen.

Wann sieht es gut für Sie aus?

Wenn Sie gut verdienten, bevor Sie in das Bürgergeld rutschten und lange Zeit Beiträge in die Rentenkasse einzahlten, dann kann der Befund der Erwerbsfähigkeit für Sie sogar eine Entlastung bringen.

Sie können jetzt bei Ihrer Rentenversicherung einen Antrag auf eine volle Erwerbsminderungsrente stellen. Diese lässt Ihre Leistungsfähigkeit zwar noch einmal durch Ihren eigenen medizinischen Dienst untersuchen. Es gibt aber kaum sachliche Gründe, warum die ärztlichen Befunde der Rentenversicherung gravierend von denen des Medizinischen Dienstes des Jobcenters abweichen sollten.

Volle Erwerbsminderungsrente kann höher sein als Bürgergeld

Mit einer vollen Erwerbsminderungsrente könnten Sie deutlich über dem vom Jobcenter gezahlten Existenzminimum liegen und könnten dann zusätzlich Wohngeld beantragen. Außerdem würde der Druck des Jobcenters entfallen.

Sie müssten nicht mehr an Maßnahmen teilnehmen, keine Termine gegenüber dem Jobcenter einhalten und auch Ihre finanzielle Situation nicht nachweisen. Wenn Ihre Rente erst einmal bewilligt ist, haben Sie solche Mitwirkungspflichten gegenüber der Rentenversicherung nicht.

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QSD nehmen IS-Funktionär in Ostsyrien fest und vereiteln Anschlag

Die Demokratischen Kräfte Syriens (QSD) haben nach eigenen Angaben einen lokalen Anführer der Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) im Osten der syrischen Region Deir ez-Zor festgenommen. Der Einsatz fand demnach am Montag in der Ortschaft Darnach statt und führte zu einem Feuergefecht, bei dem der IS-Kommandeur verletzt und anschließend gefasst wurde.

Wie das Medien- und Kommunikationszentrum der QSD am Dienstag mitteilte, war die Festnahme Teil einer Operation des Militärrats von Hajin – einem Mitgliedsverband des Bündnisses – zur Zerschlagung aktiver IS-Zellen in der Region. Ein QSD-Kämpfer kam bei dem Einsatz ums Leben, zwei weitere wurden verletzt.

Anschlagsversuch in Abriha vereitelt

In einer weiteren Entwicklung am selben Tag sollen mutmaßliche IS-Zellen versucht hat, einen Kontrollpunkt der QSDin der nahe gelegenen Ortschaft Abriha anzugreifen. Die Männer auf Motorrädern seien mit Maschinengewehren bewaffnet gewesen, heißt es in der Erklärung. „Unsere Einheiten wehrten den Angriff ab, verletzten einen der Angreifer und zwangen die übrigen zum Rückzug“, heißt es. Im Anschluss sei eine Durchsuchungs- und Absicherungsoperation in der Umgebung eingeleitet worden, um die Lage zu stabilisieren und weitere Gefahren auszuschließen.

Die Region östlich des Euphrat gilt weiterhin als Rückzugsgebiet vereinzelter IS-Zellen. Trotz der militärischen Niederlage der Dschihadisten im Jahr 2019 kommt es immer wieder zu Anschlägen auf Sicherheitskräfte und zivile Einrichtungen. Vergangene Woche waren neun QSD-Mitglieder bei der Abwehr verschiedener Anschläge ums Leben gekommen.

https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/is-verdachtige-nach-angriff-auf-sicherheitskrafte-in-ostsyrien-gefasst-48145 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/funf-qsd-kampfer-bei-abwehr-von-is-angriff-in-ostsyrien-getotet-48112 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/vier-qsd-kampfer-bei-gefechten-mit-is-zellen-in-ostsyrien-gefallen-48128

 

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Bürgergeld: Jobcenter muss unangemessene Mietschulden übernehmen

Lesedauer 3 Minuten

Wer Bürgergeld bezieht, erhält die Kosten der Unterkunft und Heizung grundsätzlich nur in angemessener Höhe. Für die Übernahme von Mietschulden gilt jedoch ein anderer Prüfmaßstab: Relevanz hat vor allem, ob die Wohnung gesichert werden kann und Wohnungslosigkeit droht.

Das Landessozialgericht (LSG) Mecklenburg-Vorpommern hat diesen Grundsatz in einem aktuellen Eilverfahren vom 22. Juli 2025 geschärft. Danach muss das Jobcenter Mietrückstände selbst dann vorläufig übernehmen, wenn die laufende Miete oberhalb der kommunal festgelegten Angemessenheitsgrenzen liegt – jedenfalls während der Karenzzeit des Bürgergeldes. Maßgeblich war § 22 Abs. 8 SGB II, der eine Schuldenübernahme zur Sicherung der Unterkunft vorsieht.

Der Fall: Rückstände vor dem Bürgergeld, Antrag in der Karenzzeit

Auslöser war der Eilantrag einer Leistungsberechtigten, die nach knapp einem Jahr Arbeitslosengeld I im Mai 2025 ins Bürgergeld gerutscht war. In der Zwischenzeit hatten sich Mietrückstände aufgebaut. Das Jobcenter lehnte die Übernahme ab und verwies zum einen auf die Entstehung der Schulden vor Beginn des Bürgergeldbezugs, zum anderen auf die Unangemessenheit der laufenden Unterkunftskosten.

Nachdem der Vermieter fristlos gekündigt und eine Räumungsklage in Aussicht gestellt hatte, wandte sich die Betroffene an das LSG. Die Richterinnen und Richter verpflichteten das Jobcenter im Wege der einstweiligen Anordnung zur darlehensweisen Übernahme der Mietschulden.

Sie hielten fest, dass es auf den Zeitpunkt der Antragstellung ankommt und dass die laufenden Leistungen in der Karenzzeit ohne Angemessenheitsprüfung zu erbringen sind; daran kann sich die Behörde im Rahmen der Schuldenübernahme nicht „vorbeiargumentieren“.

Rechtslage: § 22 Abs. 8 SGB II und die Karenzzeit im Bürgergeld

§ 22 Abs. 8 SGB II ermöglicht die Übernahme von Schulden, soweit dies zur Sicherung der Unterkunft gerechtfertigt ist; bei drohender Wohnungslosigkeit „sollen“ sie übernommen werden.

Die Leistung erfolgt regelmäßig als Darlehen. Parallel gilt seit Einführung des Bürgergeldes eine zwölfmonatige Karenzzeit: In diesem ersten Jahr anerkennt das Jobcenter die tatsächlichen Unterkunftskosten, ohne Angemessenheitsprüfung und ohne Kostensenkungsaufforderung. Dies ändert die Ausgangslage für die Schuldenübernahme spürbar, weil während der Karenzzeit die Unangemessenheit der Miete gerade kein tauglicher Ablehnungsgrund ist.

Und so urteilte das Gericht

Das LSG Mecklenburg-Vorpommern betont zunächst die existenzsichernde Funktion der Unterkunft. Droht aufgrund ernsthafter Kündigung und angekündigter Räumung Wohnungslosigkeit, reduziert sich das behördliche Ermessen regelmäßig auf Null; die Schulden sind zur Sicherung der Wohnung zu übernehmen.

Unerheblich ist, dass die Rückstände vor dem Bürgergeldbezug entstanden sind, solange die antragstellende Person zum Zeitpunkt der Entscheidung im Leistungsbezug steht. Überdies darf sich das Jobcenter in der laufenden Karenzzeit nicht auf die Unangemessenheit der Unterkunftskosten berufen.

Diese Linie fügt sich in die ober- und höchstrichterliche Rechtsprechung ein, die die Sicherung der Wohnung im Zweifel voranstellt; bereits zuvor hatten andere Landessozialgerichte in vergleichbaren Konstellationen entschieden, dass die drohende Wohnungslosigkeit und die laufende Karenzzeit eine Schuldenübernahme gebieten können.

Der Haken: Es gibt das Geld nur als Darlehen – und es wird aufgerechnet

So empfängerfreundlich die Entscheidung wirkt, sie kommt mit einem spürbaren Haken: Mietschulden werden im SGB II regelmäßig nicht als Zuschuss, sondern als Darlehen übernommen.

Die Rückzahlung erfolgt durch monatliche Aufrechnung mit dem Regelbedarf. Seit 1. Juli 2023 beträgt die Tilgungsquote nach § 42a SGB II in der Regel fünf Prozent des maßgebenden Regelbedarfs; bei mehreren gleichzeitigen Aufrechnungen greift eine gesetzliche Obergrenze. Für Betroffene bedeutet das: Die Unterkunft bleibt gesichert, der verfügbare Regelsatz sinkt jedoch für die Dauer der Tilgung.

Offene Fragen

Der Beschluss erging im einstweiligen Rechtsschutz und bindet zunächst die Beteiligten in der konkreten Situation. Im Hauptsacheverfahren könnte die Entscheidung theoretisch anders ausfallen; die Hürden hierfür sind allerdings hoch, wenn die Wohnung in der Zwischenzeit durch die Zahlung gesichert wurde.

Mit Ablauf der Karenzzeit verschiebt sich zudem die Rechtslage: Dann kann das Jobcenter eine Kostensenkung verlangen und die laufenden Unterkunftskosten auf das angemessene Maß begrenzen. Für bereits entstandene Mietrückstände bleibt § 22 Abs. 8 SGB II anwendbar, doch gewinnt die Frage der „Sicherung der Unterkunft“ an Gewicht, und Unangemessenheit kann wieder ein Argument sein – es sei denn, es liegen besondere Umstände vor, die im Einzelfall dennoch eine Übernahme rechtfertigen.

Die Entscheidung des LSG Mecklenburg-Vorpommern macht deutlich, dass die Karenzzeit eine Art Schutzschirm bildet, der nicht durch den Verweis auf Unangemessenheit perforiert werden darf.

Praktische Konsequenzen für Betroffene

Wer Bürgergeld erhält und mit Mietrückständen konfrontiert ist, sollte unverzüglich das Jobcenter informieren und gegebenenfalls gerichtlichen Eilrechtsschutz in Betracht ziehen, sobald eine Kündigung droht oder bereits ausgesprochen wurde.

Während der Karenzzeit stehen die Chancen gut, dass das Jobcenter die Rückstände darlehensweise ausgleicht – auch bei formal „unangemessener“ Miete. Zugleich ist es wichtig, die finanziellen Folgen der Darlehensaufrechnung realistisch einzuplanen und frühzeitig zu prüfen, ob nach der Karenzzeit eine Anpassung der Wohnkosten erforderlich wird. Das Ziel bleibt die stabile Sicherung der Unterkunft ohne erneute Schuldenfalle.

Fazit

Das LSG Mecklenburg-Vorpommern stärkt mit seinem Beschluss vom 22. Juli 2025 die Wohnsicherung im Bürgergeld. Die Richterinnen und Richter stellen klar, dass die Karenzzeit nicht nur die laufende Kostenübernahme schützt, sondern auch die darlehensweise Tilgung von Mietschulden begünstigt, wenn Wohnungslosigkeit droht.

Für Jobcenter entfällt damit während der Karenzzeit der Rückzug auf das Argument der Unangemessenheit. Für Leistungsberechtigte bleibt zugleich die Pflicht, das Darlehen zurückzuzahlen und perspektivisch auf tragfähige Wohnkosten hinzuarbeiten.

In der Summe ist es ein deutlicher Akzent zugunsten des Bestandsschutzes der Wohnung – mit realen, aber kalkulierbaren finanziellen Folgen.

Quellenhinweise: LSG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 22.07.2025 – L 10 AS 77/25 B ER; dazu Berichte und Leitsätze u. a. bei Tacheles. Zur Karenzzeit und Systematik der KdU vgl. amtliche Arbeitshilfen. Zur Darlehensrückzahlung siehe § 42a SGB II und die fachlichen Weisungen der BA.

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Information Minister: negotiations with Israel imposed by its Continued attacks

SANA - Syrian Arab News Agency - 30. September 2025 - 9:58

Information Minister Hamza al-Mustafa said Monday that Syria had conducted three rounds of negotiations with Israel aimed at reaching an agreement based on the 1974 Separation of Forces Agreement.

In an interview with the Al-Arabia TV, al-Mustafa explained that negotiations discuss a withdrawal from the territories into which the (Israeli) incursions had taken place.

The minister clarified that negotiations on security understandings with Israel, “were imposed by the repeated Israeli attacks, which included more than 1000 airstrikes and 400 ground incursions since December 8”.

Minister al-Mustafa stressed that this path is “completely separate” from the Abraham Accords, noting that Syria has declared its “refusal to join” these accords as long as Israel occupies the Golan Heights.

Al-Mustafa hailed U.S. President Donald Trump’s support for Syria and Syrian President Ahmad al-Sharaa at this critical period.

He emphasized that the relationship between the Syria and United States has started to take on a cooperative nature after decades of discord. He also pointed out that the sanctions file has seen tangible progress toward lifting them off Syria.

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Rente: Krankenkasse kassiert doppelt bei Rentner ab

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Ein Rentner hatte im Arbeitsleben gut vorgesorgt. So bekam er kurz vor seiner gesetzlichen Rente 27.500 Euro aus einer Direktversicherung ausgezahlt, und im Jahr darauf noch einmal 139.000 Euro aus einem “Deferred-Compensation-Programm” seines früheren Arbeitgebers.

Dann forderte die gesetzliche Krankenkasse einen Anteil der Zahlungen als Versorgungsbezüge, für die er Beiträge an die Kranken- und Pflegeversicherung bezahlen müsste. Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen gab der Krankenkasse schließlich Recht (L 10 KR 137/24).

Schock für den Rentner

Für den betroffenen Rentner muss es ein Schock gewesen sein. Aus seiner Sicht hatte er erfolgreich rein private Altersvorsorge zusätzlich zu seinen gesetzlichen Rentenbeiträgen betrieben. Er hatte die Beiträge zur Direktversicherung aus seinem eigenem Bruttogehalt finanziert, und nur daraus.

Betroffener hat alle Beiträge selbst gezahlt

Es gab also, im Unterschied zu den gesetzlichen Rentenbeiträgen keinen Arbeitgeberanteil. Folgerichtig ging der Mann davon aus, dass er, was er rein privat gezahlt hatte, auch rein privat behalten würde. Auch das Deferred-Compensation-Programm war eine freiwillig umgewandelte Leistung von ihm selbst.

Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz

In beiden Fällen handle es sich nicht um eine betriebliche Rente, das meinte der Betroffene und klagte gegen die Forderung der Krankenkasse vor dem Sozialgericht. Hier erwähnte er zusätzlich, dass privat Krankenversicherte in ähnlichen Fällen oft keine Beiträge zahlen müssten. Hier liege ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz vor.

Sozialgerichte geben der Krankenkasse Recht

Sowohl das Sozialgericht Münster wie später das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen erklärten, dass es rechtlich anders aussehe als der Betroffene meinte. Denn beide Leistungen fielen sehr wohl unter die betriebliche Altersversorgung.

Bezug zum Betrieb und zur Alterssicherung zählt

Denn beide ständen in einem Bezug zum früheren Arbeitsverhältnis und hätten das Ziel der Altersabsicherung. Das sei unabhängig davon, ob er die Beiträge selbst gezahlt habe. Es gebe also keine Ungleichbehandlung, sondern eine klare Gesetzeslage.

Beide Auszahlungen sind Versorgungsbezüge

Das Landessozialgericht sah beide Auszahlungen als Versorgungsbezüge an. Damit handle es sich um Einnahmen, die mit der Rente vergleichbar seien. Damit unterlägen sie der gesetzlichen Beitragspflicht der Krankenversicherung. Entscheidend sei nicht, ob der Betroffene die Beiträge selbst gezahlt habe. Wesentlich sei, dass sie in Beziehung zu seinem Arbeitgeber und seinem Arbeistverhältnis stünden.

Ärgerlich, aber gesetzlich abgesichert

Für den Betroffenen ist es mehr als ärgerlich, dass die Krankenversicherung ihn zur Kasse bittet und er damit einen nicht geringen Teil des Geldes abgeben muss, das er fest eingeplant und für das er auch eingezahlt hatte. Doch rechtlich ist die Krankenkasse mit dieser Forderung auf der sicheren Seite.

Informieren Sie sich frühzeitig

Sie sollten sich frühzeitig informieren, wie Sie Geld für die private Altersvorsorge vor dem Zugriff der gesetzlichen Krankenkasse schützen können. Wichtig dafür ist, dass ein von Ihnen aufgebautes finanzielles Polster nicht in Bezug zu Ihrem versicherten Arbeitsverhältnis gestellt werden kann.

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Wie viel Rente darf man beziehen, damit sie steuerfrei bleibt?

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Die kurze Antwort lautet: Es gibt keine eine feste Euro-Grenze, die für alle Rentnerinnen und Rentner gilt. Ob Ihre Rente am Ende steuerfrei bleibt, hängt von mehreren Stellschrauben ab – vor allem vom Grundfreibetrag des jeweiligen Jahres, vom individuell festgeschriebenen steuerfreien Rentenanteil (Rentenfreibetrag), vom Jahr Ihres Rentenbeginns, von weiteren Einkünften und von abzugsfähigen Ausgaben wie Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen.

Im Folgenden ordne ich alles ein und zeige anhand von Rechenbeispielen, ab welchen Größenordnungen eine gesetzliche Rente 2025 typischerweise steuerfrei bleibt.

Der Ausgangspunkt: der Grundfreibetrag 2025

Der Schwellenwert ist der Grundfreibetrag. Er stellt sicher, dass das Existenzminimum steuerfrei bleibt. 2025 liegt er bei 12.096 Euro für Alleinstehende; bei gemeinsamer Veranlagung verdoppelt sich der Betrag auf 24.192 Euro. Erst wenn das zu versteuernde Einkommen diese Schwelle übersteigt, fällt Einkommensteuer an.

Wie Renten besteuert werden – und warum das Jahr des Rentenstarts zählt

Seit 2005 gilt die nachgelagerte Besteuerung: Renten werden schrittweise stärker besteuert, während Vorsorgeaufwendungen in der Erwerbsphase zunehmend steuerfrei gestellt wurden. Maßgeblich ist das Jahr des erstmaligen Rentenbezugs.

Wer ab 2023 neu in Rente ging, für den steigt der „Besteuerungsanteil“ nur noch in Schritten von 0,5 Prozentpunkten pro Jahr. Volle 100 Prozent gelten erstmals für Rentenbeginne ab 2058. Für alle früheren Jahrgänge bleibt ein individueller Rentenfreibetrag – ein fester Eurobetrag – lebenslang erhalten.

Konkret heißt das: Beginnen Sie 2025 erstmals eine gesetzliche Rente, sind 83,5 Prozent der Bruttorente grundsätzlich steuerpflichtig; 16,5 Prozent bilden – bezogen auf das erste volle Rentenjahr – Ihren dauerhaft festgeschriebenen Rentenfreibetrag. Beginnen Sie deutlich früher, ist Ihr steuerpflichtiger Anteil niedriger und Ihr Freibetrag höher; bei Rentenstart 2015 waren beispielsweise 70 Prozent steuerpflichtig.

Was mindert die Steuerlast zusätzlich?

Neben dem Rentenfreibetrag wirken mehrere pauschale oder individuelle Abzüge. Das Finanzamt berücksichtigt bei Renteneinkünften automatisch einen Werbungskosten-Pauschbetrag von 102 Euro jährlich. Daneben gibt es den Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 Euro (bei Zusammenveranlagung 72 Euro). Beide Pauschalen reduzieren die steuerliche Bemessungsgrundlage – ohne Belegnachweis.

Besonders ins Gewicht fallen die eigenen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Beiträge zur „Basisabsicherung“ sind als Sonderausgaben grundsätzlich in voller Höhe abziehbar; das gilt auch im Rentenalter.

Dadurch sinkt das zu versteuernde Einkommen oft spürbar. In der Praxis variieren diese Beiträge je nach Krankenkasse, Pflegebeitrag und persönlicher Situation (zum Beispiel Kinderlosenzuschlag in der Pflegeversicherung).

Wichtig ist außerdem die Unterscheidung nach Einkunftsarten: Der Altersentlastungsbetrag – oft mit Renten verwechselt – gilt nicht für gesetzliche Renten oder Pensionen, sondern nur für bestimmte voll steuerpflichtige Einkünfte wie Arbeitslohn im Alter oder gewerbliche/vermietungsbezogene Einkünfte. Er hilft bei der Frage der Rentensteuerfreiheit daher regelmäßig nicht weiter.

Rechenbeispiele: Ab welcher gesetzlichen Bruttorente bleibt es 2025 typischerweise steuerfrei?

Zur Einordnung folgen zwei typische Szenarien für Alleinstehende im Jahr 2025. Es handelt sich um Näherungen, weil individuelle Faktoren – vor allem Ihre tatsächlichen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge – die Grenze verschieben.

Fall A: Rentenbeginn 2025, keine weiteren Einkünfte

Ohne Berücksichtigung individueller Versicherungsbeiträge, allein mit den Pauschalen, ergibt sich überschlägig eine Steuerfrei-Grenze von rund 14.650 Euro Jahres-Bruttorente (etwa 1.220 Euro pro Monat).

Rechnet man typische eigene Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung mit ungefähr elf Prozent des Zahlbetrags ein, steigt die steuerliche Schwelle näher an etwa 16.900 Euro pro Jahr (rund 1.400 Euro pro Monat). Grundlage der Rechnung sind der Besteuerungsanteil 2025 von 83,5 Prozent, der Grundfreibetrag 2025 sowie die Pauschalen.

Fall B: Rentenbeginn 2015, keine weiteren Einkünfte

Weil der steuerpflichtige Anteil bei früherem Rentenstart niedriger ist, liegt die steuerliche Schwelle höher. Ohne individuelle Versicherungsbeiträge ergibt sich überschlägig eine Grenze von rund 17.500 Euro Jahres-Bruttorente (etwa 1.455 Euro pro Monat).

Unterstellt man wiederum rund elf Prozent eigene Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, sind es näher bei rund 20.700 Euro im Jahr (etwa 1.730 Euro pro Monat). Die Spannbreite zeigt, wie stark das Jahr des Rentenbeginns die Steuerwirkung prägt.

Diese Rechenwege dienen der Orientierung. In Ihrem konkreten Fall können zusätzliche Sonderausgaben (zum Beispiel Spenden oder Kirchensteuer), außergewöhnliche Belastungen, ein Grad der Behinderung, Nebeneinkünfte, Kapitalerträge nach Sparer-Pauschbetrag oder die Zusammenveranlagung mit einer Partnerin oder einem Partner die Latte merklich verschieben.

Maßgeblich ist stets das „zu versteuernde Einkommen“ nach allen Abzügen – nicht die bloße Bruttorente.

Tabelle: Rente steuerfrei in 2025 Rente steuerfrei – Orientierung 2025 (Deutschland) Erläuterung Grundfreibetrag 12.096 € für Alleinstehende; 24.192 € bei Zusammenveranlagung. Erst oberhalb fällt Einkommensteuer an. System Nachgelagerte Besteuerung seit 2005: Rente im Alter zunehmend steuerpflichtig, Vorsorgeaufwendungen in der Erwerbsphase begünstigt. Besteuerungsanteil (gesetzliche Rente) Abhängig vom erstmaligen Rentenbeginn. Start 2025: 83,5 % der Jahresbruttorente steuerpflichtig; 16,5 % bilden den lebenslang festen Rentenfreibetrag. Rentenfreibetrag Ein individueller Eurobetrag, ermittelt aus dem ersten vollen Rentenjahr; bleibt dauerhaft konstant und wächst nicht mit Rentenanpassungen. Automatische Pauschalen Werbungskosten-Pauschbetrag 102 € jährlich; Sonderausgaben-Pauschbetrag 36 € (72 € bei Zusammenveranlagung). Kranken- & Pflegeversicherung Beiträge zur Basisabsicherung voll als Sonderausgaben abziehbar (inkl. Pflege, ggf. mit Kinderlosenzuschlag); senken das zu versteuernde Einkommen spürbar. Weitere Einkünfte Zusätzliche Einnahmen (z. B. Miete, Arbeit im Alter) erhöhen das zu versteuernde Einkommen. Kapitalerträge i. d. R. mit Abgeltungsteuer; Günstigerprüfung möglich. Altersentlastungsbetrag Gilt nicht für gesetzliche Renten oder Pensionen; betrifft nur bestimmte andere Einkünfte im Alter. Betriebsrenten & Pensionen Werden wie Arbeitslohn besteuert; statt Rentenfreibetrag gilt ein (abschmelzender) Versorgungsfreibetrag. Riester- & Basisrenten Förderbedingt im Alter grundsätzlich steuerpflichtig; Behandlung entspricht der nachgelagerten Besteuerung (wie gesetzliche Rente, abhängig vom Rentenbeginn). Private Leibrenten Nicht geförderte Verträge werden nur mit dem Ertragsanteil besteuert; Höhe richtet sich nach dem Alter bei Rentenbeginn. Orientierungswerte Steuerfreiheit (alleinstehend) Ohne weitere Einkünfte: Rentenbeginn 2025 oft bis ca. 14.650 € p. a. brutto steuerfrei; mit typischen KV/PV-Beiträgen eher bis ca. 16.900 € p. a.
Rentenbeginn 2015: ohne KV/PV ca. 17.500 € p. a.; mit typischen KV/PV-Beiträgen ca. 20.700 € p. a. Monatliche Daumenwerte Rentenbeginn 2025: grob ~1.220–1.400 € brutto/Monat; Rentenbeginn 2015: grob ~1.455–1.730 € brutto/Monat (je ohne/mit typischen KV/PV-Beiträgen). Zusammenveranlagung Grundfreibetrag verdoppelt sich; steuerliche Schwellen verschieben sich entsprechend nach oben. Steuererklärung & Meldungen Erklärungspflicht, sobald Steuer anfällt; Daten der gesetzlichen Rente meldet die Deutsche Rentenversicherung elektronisch an die Finanzverwaltung. Wichtiger Hinweis Es zählt stets das zu versteuernde Einkommen nach allen Abzügen. Werte sind Orientierung und ersetzen keine individuelle Steuerberatung. Und wie ist es mit Betriebsrenten, Riester/Rürup und privaten Renten?

Betriebsrenten und Beamtenpensionen werden steuerlich wie Arbeitslohn behandelt; statt eines Rentenfreibetrags greift – je nach Jahr des Pensionsbeginns – ein schrumpfender Versorgungsfreibetrag. Riester-Renten sind im Alter grundsätzlich voll zu versteuern, weil die Beiträge gefördert wurden.

Private Leibrenten aus ungeförderten Verträgen werden hingegen nur mit dem sogenannten Ertragsanteil besteuert, der sich nach dem Alter bei Rentenbeginn richtet.

Welche Mischung Sie beziehen, beeinflusst die Frage, ob am Ende Einkommensteuer entsteht. Die Grundlogik bleibt: Erst wenn das zu versteuernde Einkommen die Grundfreibetrags-Schwelle übersteigt, fällt tatsächlich Steuer an.

Steuererklärungspflicht und praktische Hilfen

Eine Steuererklärung müssen Sie abgeben, sobald voraussichtlich Einkommensteuer anfällt – bei ausschließlich gesetzlicher Rente meldet die Deutsche Rentenversicherung die relevanten Daten elektronisch an die Finanzverwaltung.

Wer es vorab genau wissen will, kann eine Probeberechnung mit dem Alterseinkünfte-Rechner der Finanzverwaltung durchführen oder sich bei Lohnsteuerhilfevereinen beziehungsweise Steuerberaterinnen und Steuerberatern beraten lassen.

Fazit

„Wie viel Rente bleibt steuerfrei?“ ist keine starre Zahl, sondern das Ergebnis aus Grundfreibetrag, dem vom Rentenstart abhängigen Rentenfreibetrag, Ihren Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen und Ihrer gesamten Einkommenssituation.

Für 2025 geben die Beispiele eine Richtung: Wer erst 2025 startet, bleibt – ohne weitere Einkünfte – oft bis grob 1.200 bis 1.400 Euro monatlicher Bruttorente steuerfrei; wer schon länger Rente bezieht, hat wegen des höheren Rentenfreibetrags meist etwas mehr Luft.

Verbindlich wird es erst, wenn Sie Ihre persönlichen Daten durchrechnen. Das schützt vor Überraschungen – und nutzt alle legalen Abzugsmöglichkeiten.

Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Alle Zahlen beziehen sich auf den Veranlagungszeitraum 2025.

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Trump’s Gaza peace plan welcomed by Arab and Islamic countries

SANA - Syrian Arab News Agency - 30. September 2025 - 9:35

Foreign ministers from several Arab and Islamic countries on Monday expressed support for U.S. President Donald Trump’s proposal to end the war in Gaza and promote a comprehensive peace in the Middle East.

In a joint statement carried by Qatar News Agency (QNA), the foreign ministers of Qatar, Jordan, the UAE, Egypt, Saudi Arabia, Indonesia, Pakistan and Turkey commended Trump’s “sincere efforts” and voiced confidence in his ability to help achieve lasting peace.

The ministers said they were committed to working with Washington to finalize a comprehensive agreement that ensures the unrestricted delivery of humanitarian aid to Gaza, prevents the displacement of Palestinians, secures the release of hostages, guarantees a full Israeli withdrawal, and paves the way for reconstruction. They also reaffirmed support for a two-state solution as the foundation for regional stability.

Highlighting the importance of U.S. partnership, the ministers pledged constructive engagement with all stakeholders to implement the agreement.

Trump earlier announced that a “breakthrough deal” to end the Gaza war and promote broader peace in the Middle East was imminent.

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Syria reminds the world of UN resolution declaring Golan Heights annexation null

SANA - Syrian Arab News Agency - 30. September 2025 - 9:29

Syrian Foreign Ministry reminded the world Tuesday of the UN Security Council Resolution 497 dated 1981 which declared the Israeli annexation of the Golan Heights “null and void” and called on Israel to rescind the decision.

The reminder came a day after U.S. President Donald Trump said at a joint press conference with Israeli Prime Minister Benjamin Netanyahu at the White House that he had “recognized Israeli sovereignty over the Golan Heights.”

Syria has always urged  the United Nations and world powers to end Israeli occupation of the Golan Heights.

The 497-resolution reaffirmed that the “acquisition of territory by force is inadmissible, in accordance with the Charter of the United Nations, the principles of international law and relevant Security Council resolutions”.

Based on this the Security Council “decides that the Israeli decision to impose its laws, jurisdiction and administration in the occupied Syrian Golan Heights is null and void and without international legal effect.”

It demanded “Israel, the occupying Power, should rescind forthwith its decision” and determined that “all the provisions of the Geneva Convention relative to the Protection of Civilian Persons in Time of War, of 12 August 1949, continue to apply to the Syrian territory occupied by Israel since June 1967”.

The Council requested the Secretary-General to report to the Security Council on the implementation of the present resolution within two weeks and decides that, in the event of non-compliance by Israel, the Council would meet urgently, and not later than 5 January 1982, to consider taking appropriate measures in accordance with the Charter of the United Nations.

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Urteil im Prozess um Gröner-Parteispende: Keine Strafe für die CDU, Sieg für die Demokratie

Das Verwaltungsgericht Berlin hat heute die Klage der Partei „Die Partei“ gegen die Bundestagsverwaltung abgewiesen. Gegenstand des Verfahrens waren Großspenden des Immobilienunternehmers Christoph Gröner an die Berliner CDU. Grönersagte heute als Zeuge vor Gericht aus.

Dazu kommentiert Aurel Eschmann, Experte für Parteispenden bei LobbyControl: „Wir bewerten die Gerichtsentscheidung in der Gesamtschau durchaus positiv. Zwar sah das Gericht nicht genügend Anhaltspunkte, um eine illegale Einflussspende von Gröner an die CDU nachzuweisen, stärkte aber zugleich der Demokratie den Rücken. Die für die Prüfung der Parteifinanzen zuständige Bundestagsverwaltung wird wohl künftig genauer hinsehen müssen.

Sehr deutlich wurde, wie schwer es ist, die Frage zu klären, inwiefern mit sehr hohen Parteispenden Einfluss und Erwartungen einhergingen, zumal mit langem zeitlichen Abstand. Das zeigt einmal mehr, dass wir einen Deckel für Parteispenden und eine unabhängigere Kontrolle der Parteifinanzen brauchen. Der Bundestagsverwaltung fehlt es ganz offensichtlich an Ressourcen und Befugnissen, um wirksam zu ermitteln. Dadurch können wir uns derzeit nicht darauf verlassen, dass die Annahmeverbote für Parteispenden wirklich durchgesetzt werden.

So konnte Gröner sich vor Gericht darauf berufen, in den beiden Interviews gelogen zu haben, und dass er gegenüber Kai Wegner nie Erwartungen formuliert und ihn auch nie unter vier Augen getroffen habe. Was der Prozess offen ließ: Wie Herr Wegner dann zu der Überzeugung kam, Herr Gröner hätte ihm gegenüber einen Wunsch geäußert. Dies hatte er in  einem Interview geäußert.“

Erfolg für die Demokratie

„Das Urteil hat Folgen weit über den Einzelfall hinaus: Die Bundestagsverwaltung wird die vorhandenen Prüfmöglichkeiten zukünftig wohl mehr ausschöpfen müssen. Denn das Gericht hat in seinem Urteil festgestellt, dass andere Parteien benachteiligt werden, wenn die Bundestagsverwaltung illegale Spenden nicht sanktioniert. Dies käme einer staatlichen Zuwendung gleich. Damit steht den Parteien in der Zukunft nun offen, gegen fragwürdige Entscheidungen der Bundestagsverwaltung gerichtlich vorzugehen, auch wenn sie selbst nicht direkt beteiligt sind.

Zudem bekräftigte das Gericht die Rechtsauffassung, dass eine Parteispende bereits dann als illegal einzustufen ist, wenn mit ihr konkrete Erwartungen eines politischen oder wirtschaftlichen Vorteils kommuniziert werden. Dies gilt unabhängig davon, ob die Partei eine entsprechende Handlung tatsächlich ergreift. Diese Klarstellung ist ein wichtiges Signal, denn die Bundestagsverwaltung hatte zuvor anders argumentiert.“

Hintergrund:

2020 spendete der Immobilienunternehmer Christoph Gröner über 820.000 Euro an die Berliner CDU. Im Interview mit Deutschlandfunk Kultur (08.05.2021) knüpfte er Forderungen an die Spende. Kai Wegner bestätigte dies im Interview mit Tilo Jung bei Jung & Naiv am 10.08.2021. Im Juli 2023 stellte die Bundestagsverwaltung die zuvor aufgenommene Prüfung des Vorgangs ein.

Ein von LobbyControl beauftragtes Rechtsgutachten von Prof. Dr. Sophie Schönberger kam zu dem Schluss, dass die Spenden mit hoher Wahrscheinlichkeit illegal waren und die Bundestagsverwaltung ihre Untersuchung mit einer unrechtmäßigen Begründung eingestellt hatte. Daraufhin forderte LobbyControl am 9.9.2023 die Parteien in Deutschland zur Klage gegen die Bundestagsverwaltung auf: Pressemitteilung

Gemeinsam mit der Plattform WeACT startete LobbyControl außerdem eine Online Petition, die die Parteien zur Klage aufforderte, und die über 70 000 Unterzeichnende zählt. Die Partei folgte dieser Aufforderung.

LobbyControl fordert die Einführung einer wirklich unabhängigen und angemessen ausgestatteten Kontrollinstitution, die Verdachtsfällen aktiv nachgeht und die Durchsetzung der Gesetze gewährleistet, sowie einen Parteispendendeckel. Fast 200.000 Menschen haben bereits unseren Appell auf der Petitionsplattform WeAct! unterschrieben, die die Einführung einer solchen Behörde fordert.

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Energiewende – ist der Point of no Return überschritten?

Ein Essay über Kosten, Illusionen und Grenzen des politischen Willens in der deutschen Energiepolitik. Ist eine rechtzeitige Rückkehr zur Vernunft noch möglich?

Manfred Haferburg

Bei jedem Start eines Flugzeugs gibt es einen „Punkt ohne Umkehrmöglichkeit – Point of no return“. Das Flugzeug rast mit ständig steigender Geschwindigkeit über die Startbahn und erreicht den Moment, von dem an es keine andere Option mehr gibt, als in die Luft abzuheben oder zu zerschellen, da der Rest der Startbahn für andere Manöver nicht mehr ausreicht. Die Idee des „Point of no return“ ist für viele dynamische Prozesse anwendbar.

Das Gedankenmodell „PonR“ gilt auch für die Energiewende. Insbesondere deshalb, weil die deutsche Politik seit 25 Jahren absichtsvoll auf diesen Punkt hinarbeitet. Es wurden die Kernkraftwerke nicht nur abgeschaltet, sondern sie werden absichtsvoll zerstört. Am 25. Oktober werden wieder Kühltürme, diesmal in Gundremmingen, gesprengt. Dies gilt auch für viele Kohlekraftwerke, man denke nur an die Sprengung des funkelnagelneuen Kraftwerkes Moorburg bei Hamburg. Die Zerstörungen wurden absichtsvoll von der Politik eingeleitet, obwohl kein Ersatz für die zerstörten Anlagen in Sicht war. Es ging darum, den Rückweg zu verunmöglichen – um den Point of no return. Begleitet wurde die absichtsvolle Zerstörung der Kraftwerke vom Aufbau eines Verhaus an Gesetzen, deren Absicht es war, jegliche Umkehr zu verunmöglichen.

Nun haben wir eine unhaltbare Situation. Jedes zweite Kraftwerk in Deutschland ist zerstört, und die Zerstörung wird planvoll und systematisch immer weiter vorangetrieben. Wer‘s nicht glaubt, kann im „Kohleverstromungsbeendigungsgesetz“ nachschauen. Spätestens im Jahre 2036 soll das letzte Kohlekraftwerk vernichtet sein.

Dafür will die Politik nun einen völlig neuen Back-Up-Kraftwerkspark von 71 neuen 500-MW-Gaskraftwerken (35,5 GW) bauen lassen, der bei Flaute und Dunkelheit die Stromversorgung übernehmen soll. Doch auch die sollen 2045 verschrottet werden, da von da an nur noch eine Vollversorgung durch „erneuerbare Energie“ erlaubt sein soll. Dazu sollen bis 2045 die Zahl der Windkraftwerke und Sonnenpaneele verzehnfacht werden. Statt heute 30.000 Windräder wären das dann 300.000, praktisch auf jedem Quadratkilometer Deutschland eines. Und statt 30 Millionen Solarpaneelen sollen dann 300 Millionen in der Sonne glitzern. Das ist so gaga, darauf kann nur ein Politiker kommen.

Das Problem der 20-Jahres-Verträge

Vielen Menschen ist eines nicht klar: Wenn heute, im Jahre 2025, ein Windrad zugelassen wird, dann zahlen Sie bzw. Ihre Kinder die enormen Subventionen im Jahr 2045 immer noch, weil die Subventionszusage 20 Jahre gilt. Das staatliche Subventionsversprechen ist ein Vertrag, der nicht einseitig vom Staat einfach so aufgekündigt werden kann. Der Windrad- oder Solarinvestor hat nämlich im Vertrauen auf die staatlich garantierte Subvention investiert. Der Staat hat praktisch mit ihm einen Vertrag zu Lasten Dritter geschlossen. Und, liebe Steuerbürger – dieser Dritte sind Sie und Ihre Kinder.

Machen wir mal ein Beispiel. Ein modernes 7-MW-Windrad zu bauen, kostet ca. 7 Millionen Euro. Die Wartung und Instandhaltung über 20 Jahre vielleicht 3 Millionen Euro. Mit der Genehmigung verpflichtet sich der Staat für 20 Jahre zur Zahlung aller Subventionen, was eine Summe von bis zu 40 Millionen Euro ausmacht. Der Gewinn abzüglich Investition und Wartung beträgt für eine Windkraftanlage über die 20 Jahre bis zu 30 Millionen Euro, staatlich garantiert und unkündbar. Ich würde solche Gewinnspannen als sittenwidrig bezeichnen. Selbst wenn morgen das EEG abgeschafft würde, dann wären alle bisher abgeschlossenen Verträge weiter gültig, bis ihre 20-Jahres-Frist abgelaufen ist.

Im Jahre 2025 wurden 2.405 Windenergieanlagen genehmigt. Daraus ergeben sich bis zum Jahr 2045 Zahlungsverpflichtungen in Höhe von über 70 Milliarden Euro, welche die Bürger berappen müssen. Dazu kommen die 2.400 Genehmigungen aus 2024 mit den 70 Milliarden Kosten bis 2044. Überlegen Sie mal: Deutschland hat derzeit über 30.000 Windenergieanlagen, die alle diese Subventionen bekommen. Bei einigen gehen die 20 Jahre zu Ende – dann werden sie stillgelegt, weil sie ohne Subventionen nicht wirtschaftlich arbeiten. Dann braucht der Betreiber nur noch den Konkurs anzumelden und jemand anderes muss den Rückbau bezahlen.

Bei der ganzen Betrachtung haben wir die Solaranlagen noch gar nicht einbezogen. Mit diesen enormen Zahlungsverpflichtungen ist Deutschland natürlich schon sehr weit in die Energiewendesackgasse hineingefahren.

„Nur noch ein bisschen mehr vom Selben“

Die Energiewende in ihrer heutigen Form ist bereits gescheitert. Der Kadaver wird nur noch künstlich mit Unmengen von geborgtem oder dem Bürger abgepressten Geld, mit einem Tsunami von Propaganda und mit ständigem Stromimport an seinem Zombie-Leben erhalten. Eine Wunderwaffe zur Rettung der Energiewende, eine sinnlose Korrekturmaßnahme jagt die andere. Eine Durchhalteparole von Professor Volker Quaschning jagt eine andere von Professor Harald Lesch und wieder eine andere von Professorin Claudia Kemfert: „Nur noch ein bisschen mehr vom Selben, nur noch ein paar Milliarden, dann sind wir die Vorreiter, die Technologieführer, und der Strom wird ganz, ganz billig und ganz sicher sicher.“ Leider gingen inzwischen mehr als 50.000 Unternehmen in den Konkurs, eine halbe Million Arbeitsplätze löste sich in Luft auf und mehrere tausend Firmen flüchteten vor hohen Strom und Lohnkosten ins Ausland.

Wir stehen heute vor den Trümmern einer Illusion – und vor der Pflicht, sie endlich als solche anzuerkennen. Doch das ist schwierig, wenn nicht unmöglich. Welcher Politiker soll sich aus der Deckung wagen und sagen: „Sorry, wir haben die Energiewende verkackt und das ganze Geld haben jetzt andere. Ach, und ganz nebenbei sind wir in Eurem Namen enorme Zahlungsverpflichtungen eingegangen, die noch von Euren Kindern abgetragen werden müssen. Sorry, war halt nur so eine Idee“.

Vielleicht kann die Politik es noch ein bisschen vor sich herschieben, aber es kommt mit Sicherheit auf eine der nächsten Regierungen zu. Das wird schmerzhaft sein. Der ganze Unmut der Bevölkerung wird die dann amtierenden Politiker treffen, auch wenn sie es womöglich gar nicht verursacht haben. Die Altmaiers, Trittins und Habecks haben sich dann längst unter Mitnahme Ihrer fürstlichen Pensionen aus dem Staub gemacht.

Deutschland hat mehr als fünfzig Prozent seiner konventionellen Kraftwerksinfrastruktur zerstört. Atomkraftwerke sind im Rückbau, Kohlekraftwerke gesprengt, Gaskraftwerke unterinvestiert. Die Rückkehr zu einem steuerbaren, bezahlbaren und wettbewerbsfähigen Energiesystem ist kurzfristig technisch ausgeschlossen, unbezahlbar und bis auf Weiteres politisch unerwünscht.

Die deutsche Energiewende ist kein Klimaprojekt, sondern ein geopolitischer Selbstversuch

Der sogenannte Point of no return ist überschritten. Die Energiewende ist damit nicht mehr optional, sondern alternativlos – allerdings unter Bedingungen, die bislang nicht erfüllt sind, die noch nicht einmal benannt werden dürfen.

Und das alles in einem Land, das nur 1,6 Prozent der globalen CO2-Emissionen verursacht. Selbst eine vollständige Dekarbonisierung hätte keine messbare Wirkung auf das Weltklima, solange die großen Emittenten – China, Indien, Russland, die USA – ihre eigenen Pfade verfolgen. Wir zerstören unsere Industrie, und die chinesische Führung lacht sich ins Fäustchen. Indien handelt mit Russen-Öl, und Trump verkauft uns sein LNG zu überhöhten Preisen. Ist es auch Wahnsinn, so hat es doch Methode. Der Kernkraftausstieg machte die Erreichung der sogenannten Klimaziele unmöglich. So emittiert Deutschland nach 25 Jahren Energiewende achtmal so viel CO2 pro Kilowattstunde wie sein Nachbarland Frankreich und landet in puncto CO2-Emissionsfaktor auf dem vorletzten Platz in Europa – vor Polen. Wer also fragt, ob das sinnvoll ist, verdient keine moralische Belehrung, sondern eine ehrliche Antwort.

Je nach Studie und Szenario schwanken die Schätzungen der Kosten für die Energietransformation zu „Zero CO2“ bis 2045 zwischen 3,5 und 5,4 Billionen Euro. Finanziert nicht durch „staatliches Geld“, denn der Staat hat keines. Sondern durch Steuern, Schulden und stille Enteignung.

Auch die Strompreise müssen deshalb in Deutschland immer weiter steigen. Für Haushalte werden 50 bis 60 Cent pro Kilowattstunde erwartet, für die Industrie etwa 20 bis 30 Cent – sofern nicht subventioniert. Der „Industriestrompreis“ von sechs Cent ist eine staatlich simulierte Illusion, finanziert durch Umverteilung. Ein Placebo gegen Deindustrialisierung.

Die Energiewende macht Deutschland zum Verlierer in der globalen Welt. Während Deutschland seine Industrie mit teurem Strom stranguliert, setzen andere Länder auf billige Energie und strategische Rohstoffpolitik.

Dies soll durch einen „Carbon Border Adjustment Mechanism“, auf Deutsch: CO2-Grenzausgleichsmechanismus ausgeglichen werden. Es handelt sich um ein Klimaschutzinstrument der Europäischen Union, das seit Oktober 2023 in der Übergangsphase läuft und ab 2026 voll greift. CBAM soll bei der Umsetzung des „Green Deals“ der Frau von der Leyen verhindern, dass Unternehmen ihre Produktion in Länder mit laxeren Klimaschutzregeln verlagern – das sogenannte „Carbon Leakage“. Gleichzeitig soll es faire Wettbewerbsbedingungen schaffen, indem Importe aus Drittstaaten mit einem CO2-Preis belegt werden, der dem EU-Emissionshandel entspricht. CBAM soll Wettbewerbsverzerrungen ausgleichen – doch es kann gar nicht funktionieren, da die „Nichtmitmacher“ außerhalb des europäischen Regelraums stehen und weit in der Überzahl sind. Zwang ist völkerrechtlich unmöglich, und daher bleibt der Einfluss auf den globalen Wettbewerb marginal. Deutschland bleibt der Verlierer im internationalen Wettbewerb, wenn es die selbstmörderische „Green Deal“-Politik und seine Energiewende fortsetzt.

Ohne massive Kurskorrektur implodiert die Energiewende

Man kann nicht alles gleichzeitig haben. Die Konstruktion der Energiewende scheitert an ihren inneren Widersprüchen. Man verspricht gleichzeitig die technologische Führerschaft, eine hohe Versorgungssicherheit und eine gute Wettbewerbsfähigkeit. Doch diese Ziele widersprechen sich strukturell. Wer Versorgungssicherheit will, zahlt hohe Systemkosten. Wer Führerschaft will, muss investieren. Wer Wettbewerbsfähigkeit will, muss subventionieren.

Wenn sich die Deutsche Politik in Sachen Energiewende nicht bald ehrlich macht und ganz massiv umsteuert, dann droht keine einfache Kurskorrektur mehr, sondern eine systemische Implosion: Schon in den nächsten Jahren drohen erhebliche Versorgungslücken durch fehlende Speicher und Back-up-Kraftwerke. Es kann zu rollierenden Gebietsabschaltungen wie in Südafrika kommen, und es drohen angebotsabhängige Stromtarife, welche die Verbraucher dazu zwingen, ihr Leben wie im Mittelalter nach dem Vorhandensein von Wind und Sonnenschein zu gestalten.

Die Deindustrialisierung nimmt durch nicht wettbewerbsfähige Strompreise weiter an Fahrt auf. Es kommt zu sozialen Verwerfungen durch Energiearmut und steigende Belastungen des Mittelstandes, der immer weiter verarmt. Deutschland macht sich international lächerlich, und es kommt zu klimapolitischer Irrelevanz, weil eben Deutschland allein nichts bewirken kann. Dies wird zu einem Energiewende-Narrativkollaps führen, der das Vertrauen in Politik und Klimaschutz irreparabel beschädigt

Doch die Folgen reichen tiefer – sie betreffen den inneren Zustand der Republik: Wer eine Energieversorgung wie in Äthiopien anstrebt, bekommt auch Zustände wie in Äthiopien. Es kommt zu massivem Wohlstandsverlust, da die Mittelschicht die Hauptlast trägt. Dies wiederum führt zur weiteren Spaltung der Gesellschaft. Die Klimapolitik wird zum Symbol für Elitenferne und damit zum Verlust an demokratischer Bindung – die Entfremdung wächst. Es kommt zu einem Verlust an Zukunftsglauben, denn wenn die Energiewende scheitert, scheitert das Vertrauen in die Gestaltungsfähigkeit der Politik.

Die Energiewende wird dann nicht als technisches Versagen erinnert, sondern als politisches Trauma – ein kollektiver Irrtum, der Wohlstand, Zusammenhalt und Selbstvertrauen untergraben hat.

Auch die Umkehr wird schmerzhaft und teuer

Die deutsche Energiewende ist gescheitert und bedarf dringend einer Umkehr zur Vernunft. Dazu muss die Politik ihre Zielillusionen aufgeben und stattdessen eine massive Zielkorrektur durchführen. Es bedarf der Technologieoffenheit statt der bisherigen Energie-Freund/Feind-Dogmatik. Es bedarf einer vernünftigen Industriepolitik statt Strompreisplacebos. Und es bedarf einer globale Koordination statt moralischer Alleingänge.

Konkret heißt das, die Zero-CO2-Politik aufzugeben. Es bedeutet, ein sofortiges Moratorium des „Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes“, eine Novellierung des Atomgesetzes zu beschließen und zur Kernenergie zurückzukehren. Vielleicht lässt sich ja das eine oder andere Kernkraftwerk noch retten. Wir müssen Fracking erlauben und eventuell CCS einsetzen.

Es heißt auch die sofortige Abschaffung des EEG und jeglicher neuer Subventionierung von Wind, Solar und E-Autos. Wir müssen schon für die bisherigen viel zu viel bezahlen.

Wir müssen dafür sorgen, dass auch die Erneuerbaren an den Systemkosten beteiligt werden, die ja hauptsächlich durch sie verursacht werden.

Und es muss wieder eine angst- und ideologiefreie Diskussion über eine vernunftbasierte langfristige Energiestrategie zugelassen werden. Nicht „99 Prozent der Wissenschaftler“ oder die „Mietprofessoren“ Quaschning, Lesch und Kemfert haben recht, sondern es müssen auch die gehört werden, die am Narrativ zweifeln. Wir kommen nicht mehr ungeschoren aus der Energiewendemisere heraus.

Wenn wir bereit sind, ihre Widersprüche offen zu benennen und die Illusionen zu beenden, dann können wir aber noch den Kollaps vermeiden und das Tal der Tränen in einigen Jahren friedlich durchqueren. Ohne diese Kurskorrekturen bleibt die Energiewende eine teure Selbsttäuschung mit global irrelevanter Wirkung – und zu einem nationalen Selbstschaden, den kommende Generationen nicht als Fortschritt, sondern als Mahnmal begreifen werden.

Kürzlich rief mich ein guter Freund aus Bayern angesichts dieser von mir geschilderten Lage an und fragte: „Sollen wir unseren Hof verkaufen und ins Ausland flüchten?“

Nein, mein lieber bayrischer Freund, Du sollst Deinen geliebten Hof nicht verkaufen und mit den Deinen in fremde Länder fliehen. Bleibe lieber dabei, an meiner Seite Deine Stimme gegen Unvernunft und Ideologie zu erheben. Bleibe dabei, Deinen bayrischen Politikern ein Stein im Schuh zu sein. Deutschland geht nicht unter. Es wird vielleicht ärmer sein. Und ja, Energie wird ein knappes Gut sein. Aber es wird in Bayern noch lange heißen: „O’zapft is“.

 

Zum Thema kürzlich von Manfred Haferburg und Klaus Humpich erschienen: Atomenergie – jetzt aber richtig. Das Nachwort stammt von dem Wissenschaftsphilosophen Michael Esfeld. Sie können das Buch hier in unserem Shop bestellen.

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Russland erhöht die Mehrwertsteuer, ist die russische Wirtschaft am Zusammenbrechen?

ANTI-SPIEGEL - Fundierte Medienkritik - 30. September 2025 - 9:00
Dass westliche Medien jede negative Meldung aus Russland als Anzeichen für ein nahes Zusammenbrechen der russischen Wirtschaft feiern, hat seit dem Maidan vor zehn Jahren schon Tradition. Aktuelle wird die in Russland geplante Erhöhung der Mehrwertsteuer für solche Meldungen herangezogen. Faktisch herrscht schon seit Jahren Krieg zwischen dem kollektiven Westen und Russland. Noch ist es […]
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Sozialhilfe: Müssen 416.250 Euro aus der Unfallversicherung als Vermögen eingesetzt werden?

Lesedauer 3 Minuten

Mit wegweisender Entscheidung vom 16.12.2024 gibt das Sozialgericht Koblenz (Urteil S 10 SO 35/24 ) bekannt, dass ein infolge eines Unfalls mehrfach behinderte Kläger keinen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB XII hat.

Er war der Ansicht, dass die Zahlung aus der privaten Unfallversicherung in Höhe von 416.250 Euro nicht als Vermögen eingesetzt werden müsse.

Keine besondere Härte nach § 90 Abs. 3 SGB XII

Nach Auffassung der Kammer liegt keine besondere Härte nach § 90 Abs. 3 SGB XII vor. Insbesondere sind Leistungen aus privater Unfallversicherung weder Schmerzensgeld noch damit vergleichbar.

Kurzbegründung des Gerichts

Nach § 90 Abs. 3 Satz 1 SGB XII darf die Sozialhilfe nicht vom Einsatz oder von der Verwertung eines Vermögens abhängig gemacht werden, soweit dies für den, der das Vermögen einzusetzen hat, und für seine unterhaltsberechtigten Angehörigen eine Härte bedeuten würde.

Der Begriff der Härte ist zunächst im Zusammenhang mit den Vorschriften über das Schonvermögen nach § 90 Abs. 2 SGB XII zu sehen, d.h. das Ziel der Härtevorschrift muss in Einklang mit den Bestimmungen über das Schonvermögen stehen, nämlich dem Sozialhilfeempfänger einen gewissen Spielraum in seiner wirtschaftlichen Bewegungsfreiheit zu erhalten (BSG, Urteil vom 30.04.2020 – B 8 SO 12/18 – ).

Für die Anwendung des § 90 Abs. 3 SGB XII die Herkunft des Vermögens grundsätzlich unerheblich

In der Rechtsprechung sind hiervon allerdings Ausnahmen für diejenigen Konstellationen anerkannt, in denen der gesetzgeberische Grund für die Nichtberücksichtigung einer laufenden Zahlung als Einkommen (vgl. § 82 ff. SGB XII) auch im Rahmen der Vermögensanrechnung durchgreift, weil das Vermögen den gleichen Zwecken zu dienen bestimmt ist wie die laufende Zahlung selbst (vgl. BSG, Urteil vom 11.12.2007 – B 8/9b SO 20/06 R – ).

Vor diesem Hintergrund bleibt auch ein aus Schmerzensgeldzahlungen gebildetes Vermögen grundsätzlich nach § 90 Abs. 3 SGB XII einsatzfrei. Denn gemäß § 83 Abs. 2 SGB XII ist eine Entschädigung, die wegen eines Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, nach § 253 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geleistet wird, nicht als Einkommen zu berücksichtigen. Ein aus Schmerzensgeldzahlungen gebildetes Vermögen ist angesichts der gleichen Zweckbestimmung daher ebenfalls zu privilegieren (vgl. BSG, Urteil vom 15.4.2008 – B 14/7b AS 6/07 R – ).

Leistungen aus einer privaten Unfallversicherung sind keine Schmerzensgeldzahlungen i.S.d. § 253 Abs. 2 BGB und sind diesen auch nicht gleichzustellen

Denn die vom Kläger erhaltene Versicherungsleistung ist bereits deshalb kein Schmerzensgeld im Sinne des § 253 Abs. 2 BGB, weil das private Unfallversicherungsunternehmen, – nicht Schädiger des Klägers ist (vgl. SG Karlsruhe, Urteil vom 20.11.2018 – S 15 AS 2690/18 – ).

Die privaten Unfallversicherungsleistungen sind auch nicht mit Schmerzensgeldzahlungen vergleichbar

Den Versicherungsleistungen aus einer privaten Unfallversicherung liegt auch – kein mit der Doppelfunktion des Schmerzensgeldes vergleichbarer (immaterieller) Zweck zugrunde.

Invaliditätsleistungen einer privaten Unfallversicherung und Schmerzensgeldzahlungen i.S.d. § 253 Abs. 2 BGB können zwar denselben Anlass haben, nämlich eine Beeinträchtigung der körperlichen Integrität oder der körperlichen oder geistigen Gesundheit.

Die Leistungen der Unfallversicherung dienen aber gerade nicht speziell der Entschädigung immaterieller Unfallfolgen; sie sollen vielmehr vor allem die wirtschaftlichen, d.h. die materiellen Einbußen kompensieren, die der Versicherte infolge seiner Invalidität erleidet (vgl. so auch LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22.12.2010 – L 19 AS 2075/10 B ER; LSG Sachsen, Urteil vom 13.03.2008 – L 2 AS 143/07 – ).

Praxistipp zum Bürgergeld vom Experten für Sozialrecht Detlef Brock

Renten aus der gesetzlichen Unfallversicherung werden aufgrund eines Unfallereignisses (Versicherungsfall im Sinne des SGB VII) zur Abmilderung der Folgen einer längerfristigen vollen oder teilweisen Minderung der Erwerbsfähigkeit und damit verbundenen Lohneinbußen erbracht.

Die Renten nach den §§ 56 ff. SGB VII sind zwar Leistungen, die aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften erbracht werden, jedoch dienen sie demselben Zweck wie das Bürgergeld, nämlich der Sicherung des Lebensunterhalts.

Für die – hinsichtlich der Zweckrichtung vergleichbare – Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung ist bereits höchstrichterlich anerkannt, dass entsprechendes Einkommen und Vermögen keiner Privilegierung unterliegt, auch nicht anteilig (vgl. BSG, Urteil vom 05.09.2007 – B 11b AS 15/06 R und Urteil vom 06.12.2007 – B 14/7b AS 20/07 R; zur Verfassungsmäßigkeit vgl. BVerfG, Beschluss vom 16.03.2011 – 1 BvR 591/08, 1 BvR 593/08).

Die dort geführte Argumentation ist nach meiner Auffassung auf die Anrechnung von Leistungen aus einer privaten Unfallversicherung übertragbar.

Die gewährte Verletztenrente wird somit als Einkommen unter Berücksichtigung der Absetzbeträge nach § 11b Absatz 1 Satz 1 SGB II berücksichtigt. Ein ggf. vorhandener Grad der Behinderung ist für diese Betrachtung nicht relevant.

Etwas anderes gilt in Fallgestaltungen, in denen die Verletztenrente einen gleichzeitig bestehenden Anspruch auf eine Grundrente nach dem BVG gemäß § 65 Absatz 1 BVG zum Ruhen bringt.

Denn mit Urteil vom 17.10.2013 – B 14 AS 58/12 R – hat das BSG entschieden, dass in diesen Fällen der Teil der Verletztenrente nicht als Einkommen nach dem SGB II zu berücksichtigen ist, der der Grundrente nach dem BVG entspricht.

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Ratten und Verfall im Armenhaus Gelsenkirchen – doch jetzt wird alles anders

Danke an die SPD für ihren großen OB-Wahlsieg in Gelsenkirchen! Hochverdient – denn es war bekanntlich ja die AfD, die die beliebte Ruhrgebietsmetropole in den letzten Jahren böse heruntergewirtschaftet hat. Das Scheitern ihres Kandidaten Norbert Emmerich war die Strafe. “So sehen Sieger aus!”, dröhnt es durch den Ratssaal im Hans-Sachs-Haus, dazu Jubel und lautes Pfeifen. […]

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Frauendelegation aus DAANES setzt Gespräche in Zürich fort

Im Rahmen ihrer Reise durch die Schweiz hat eine Frauendelegation aus der Demokratischen Selbstverwaltung von Nord- und Ostsyrien (DAANES) am Montag in Zürich Vertreterinnen von Frauenorganisationen und zivilgesellschaftlichen Gruppen getroffen. Die Teilnehmerinnen warben für ein nicht-zentralistisches Modell für die neue Ordnung Syriens und betonten die zentrale Rolle von Frauen in der gesellschaftlichen Selbstverwaltung.

Die Veranstaltung fand im „Feministischen Streikhaus“ statt und wurde von der Rojava-Kommission, dem Frauenrat Berivan sowie der Initiative „Brückenschlag Zürich-Amed“ organisiert. Im Mittelpunkt standen aktuelle Entwicklungen in Syrien, die politische Situation in den selbstverwalteten Gebieten sowie die Perspektiven einer gerechten Friedensordnung.

Demokratie, Föderalismus und Frauenrechte

Der Delegation gehören die Ko-Vorsitzende des nordostsyrischen Frauenrats, Amina Omar, die Sprecherin des Syrischen Frauenrats, Mona Al-Yousef, Shahrazad Al-Jassim vom arabischen Frauendachverband Zenobiya, die Kongra-Star-Koordinatorin Jiyan Hisên sowie Georgette Barsum von der Union der Suryoye-Frauen an. Bereits am Mittag hatte die Gruppe in einem Interview beim Zürcher Radiosender Radio Lora über Ziele und Inhalte ihrer Reise informiert.

In ihren Redebeiträgen betonten die Delegierten, dass eine Lösung des Syrien-Konflikts nur auf basisdemokratischer und föderaler Grundlage möglich sei. Zentralistische Staatsmodelle hätten in der Vergangenheit ethnische Spannungen verstärkt und die gesellschaftliche Teilhabe von Frauen verhindert. „Nur wenn alle Regionen sich selbst verwalten können, lassen sich die Rechte aller Bevölkerungsgruppen sichern – insbesondere die der Frauen“, so die Delegation.

Die Vertreterinnen bezeichneten den gesellschaftlichen Aufbauprozess in Nord- und Ostsyrien als Frauenrevolution und verwiesen auf Bildungs- und Qualifizierungsprogramme für Frauen als entscheidenden Beitrag zur wirtschaftlichen Selbstständigkeit. Das Engagement sei dabei ausdrücklich nicht gegen Männer gerichtet, sondern verstehe sich als gesamtgesellschaftliches Projekt für Freiheit und Gleichheit.

Kritik an Übergangsregierung, Appell an Europa

Die Delegation äußerte zudem Kritik an der syrischen Übergangsregierung, die auf fünf Jahre befristet ist. Diese verfüge weder über eine demokratische Legitimation noch über breite internationale Anerkennung. Eine neue Verfassung könne nur von einer dauerhaft legitimierten Regierung ausgearbeitet und umgesetzt werden, so die Einschätzung der Delegierten. Die eigenmächtige Ernennung eines Drittels der Abgeordneten für das neue syrische Parlament durch den selbsternannten Präsidenten Ahmed al-Scharaa wurde ebenfalls als rechtsstaatlich problematisch bezeichnet.

Mit Blick auf die internationale Lage forderte die Delegation eine stärkere Einbindung europäischer Staaten in politische Lösungsansätze. Besonders die Schweiz wurde dabei angesprochen. Zwar gebe es „positive Impulse“ im Hinblick auf Menschenrechte und Demokratisierung, doch sei das politische Engagement der Schweiz derzeit unzureichend. „Die Schweiz sollte klarer Position beziehen“, so eine Sprecherin.

Weitere Gespräche geplant

Zugleich machten die Frauen deutlich, dass die kurdische Frage auch auf europäischer Ebene nicht ignoriert werden könne. Die Entwicklungen in der Türkei wirkten direkt in die Region hinein und müssten im internationalen Diskurs entsprechend berücksichtigt werden.

Die Delegation setzt ihre Gespräche mit zivilgesellschaftlichen und politischen Akteur:innen in weiteren Städten fort. Ziel sei es, für eine inklusive, föderale und demokratische Zukunft Syriens zu werben – mit gleichberechtigter Beteiligung aller ethnischen Gruppen und Geschlechter.

https://deutsch.anf-news.com/frauen/frauen-aus-daanes-auf-diplomatiereise-in-der-schweiz-48158 https://deutsch.anf-news.com/frauen/syrische-frauendelegation-in-deutschland-48095 https://deutsch.anf-news.com/frauen/frauenbewegungen-in-syrien-einigen-sich-auf-gemeinsame-agenda-48042

 

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Hişyar Özsoy: Friedensprozesse brauchen Öffentlichkeit und politische Reformen

Die Suche nach einer Lösung für die seit Jahrzehnten andauernde kurdische Frage in der Türkei ist wieder in Bewegung geraten. In einer vergleichenden Analyse beleuchtet der Politikwissenschaftler und Soziologe Dr. Hişyar Özsoy die Unterschiede zwischen dem „Lösungsprozess“ der Jahre 2013 bis 2015 und dem derzeitigen Prozess unter dem Leitbegriff „Frieden und demokratische Gesellschaft“. Dabei hebt er hervor, welche strukturellen und politischen Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um eine nachhaltige und inklusive Friedensordnung zu ermöglichen.

Zentraler Kritikpunkt Özsoys ist die derzeitige Praxis, politische Verhandlungen und Schritte im Rahmen eines intransparenten, nicht öffentlichen Formats zu führen – im Rahmen der im türkischen Parlament eingerichteten „Kommission für Nationale Solidarität, Geschwisterlichkeit und Demokratie“. Die fehlende Einbindung der Gesellschaft in den Prozess berge erhebliche Risiken, betont er: „Ein Prozess, der hinter verschlossenen Türen verhandelt wird, ist jederzeit gefährdet zu scheitern. Die mangelnde Transparenz erschüttert nicht nur das Vertrauen der Öffentlichkeit, sondern öffnet auch Tür und Tor für gezielte Provokationen.“

Fehlende gesellschaftliche Verankerung

Während im Prozess von 2013–2015 zivilgesellschaftliche Akteure wie der „Rat der Weisen“ eine aktive Rolle in der Vermittlung zwischen Politik und Gesellschaft spielten, fehle dem gegenwärtigen Prozess diese Dimension nahezu vollständig. Damals habe man bewusst versucht, die Thematik in der Bevölkerung zu verankern und eine breite gesellschaftliche Debatte zu initiieren. Heute hingegen dominiere eine sicherheitspolitische Perspektive, die die komplexe Natur der kurdischen Frage weitgehend ausblende.

„Der Friedensprozess wird primär als Frage der Entwaffnung verstanden“, so Özsoy. „Dabei geht es um weit mehr: Die kulturellen, politischen und demokratischen Dimensionen sind elementar. Ohne sie wird eine dauerhafte Lösung nicht möglich sein.“

Symbolische Schritte allein reichen nicht

Besonderes Augenmerk legt Özsoy auf die Entscheidung der PKK, den bewaffneten Kampf einzustellen. Er bezeichnet diesen Schritt als historischen Ausdruck politischen Willens, der geeignet sei, den Zyklus aus Leugnung, Zerstörung und Aufstand zu durchbrechen. Gleichzeitig warnt er vor einer sicherheitsfixierten Interpretation auf Seiten des Staates:

„Die Entwaffnung darf nicht als ein rein militärischer Erfolg gewertet werden. Vielmehr eröffnet sie die Möglichkeit, die rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen für eine echte Transformation zu schaffen. Dieser Schritt ist eine Chance – nicht nur sicherheitspolitisch, sondern auch gesellschaftlich.“

In der ersten Phase müssten juristische und institutionelle Strukturen etabliert werden, die den Friedensprozess absichern. In der Folge seien konkrete Maßnahmen in den Bereichen kulturelle Rechte, demokratische Partizipation und regionale Selbstverwaltung erforderlich.

Staatliche Verantwortung und politische Blockaden

Laut Özsoy kann ein dauerhafter Frieden nur gelingen, wenn dem Gewaltverzicht auch politische Reformen folgen. Dazu zählt er unter anderem die Freilassung politischer Gefangener, die Rückkehr von Exilpolitiker:innen und gesetzliche Regelungen zur demokratischen Integration.

Derzeit fokussierte sich die parlamentarische Kommission ausschließlich auf sicherheitsbezogene Aspekte des Entwaffnungsprozesses, während strukturelle Reformen weitgehend ausgeklammert blieben. Dabei bestehe laut Özsoy dringender Handlungsbedarf – insbesondere bei der Umsetzung bestehender Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), etwa im Fall Selahattin Demirtaş oder anderer inhaftierter kurdischer Politiker:innen.

„Die Regierung könnte zahlreiche Maßnahmen sofort umsetzen, ohne rechtliche Hürden. Dennoch bleiben diese Schritte bislang aus.“ Selbst symbolische Akte wie die bedingte Freilassung des ehemaligen Oberbürgermeisters von Amed (tr. Diyarbakır), Selçuk Mızraklı würden verschleppt.

Ein breiter, inklusiver politischer Raum ist notwendig

Özsoy fordert die Regierung auf, sich von nationalistischen Reflexen zu lösen und Verantwortung zu übernehmen. Es gelte, einen politischen Raum zu schaffen, der die gesellschaftliche Beteiligung ermöglicht und die Diskussion aus der sicherheitspolitischen Enge befreit. „Barrieren für eine breite gesellschaftliche Diskussion müssen abgebaut werden. Ohne Öffentlichkeit und Teilhabe kann kein Vertrauen entstehen – und ohne Vertrauen ist Frieden nicht möglich.“

Zugleich hebt Özsoy hervor, dass der gegenwärtige Prozess in eine gefährliche Stagnation geraten sei. Trotz symbolischer Schritte wie der öffentlichen Waffenverbrennung durch die PKK blieben substanzielle politische und rechtliche Reformen aus. Dies schaffe ein Vakuum, das anfällig sei für politische Störungen und gezielte Destabilisierung.

Ein besonders kritischer Punkt sei die fortgesetzte Haft von Abdullah Öcalan. Ohne die freie politische Mitwirkung des kurdischen Repräsentanten sei ein stabiler Prozess kaum denkbar, so Özsoy. Er verweist auf frühere Äußerungen nationalistischer Politiker wie Devlet Bahçeli, die selbst auf das Recht auf Hoffnung Bezug genommen hätten, und unterstreicht: „Öcalan muss unter Bedingungen agieren können, die eine verantwortungsvolle Steuerung des Prozesses ermöglichen.“

Zivilgesellschaftliche Beteiligung als Schlüssel

Abschließend warnt Özsoy vor den Konsequenzen weiterer Verzögerungen. Sollte es im Parlament in den kommenden zwei Monaten zu keiner konkreten Gesetzesinitiative kommen, drohe der Prozess erneut ins Stocken zu geraten. „Der Frieden darf nicht auf einen unbestimmten Zeitpunkt verschoben werden. Zeitverluste begünstigen Provokationen. Um Vertrauen zu schaffen, müssen die Schritte wohlüberlegt, kontinuierlich und nachvollziehbar erfolgen.“

Dabei reiche es nicht, den Prozess auf die bilaterale Ebene zwischen Staat und PKK zu beschränken. Vielmehr müsse die gesamte Gesellschaft einbezogen und mobilisiert werden: „Einseitige Initiativen reichen nicht aus. Nur wenn beide Seiten – Staat und kurdische Bewegung – aktiv aufeinander zugehen und konkrete Schritte unternehmen, kann dieser Prozess in eine dauerhafte Friedensordnung münden. Die Kosten von Krieg und Konflikt trägt die gesamte Gesellschaft – der Nutzen von Frieden kommt ebenfalls allen zugute.“

https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/Ozturk-abdullah-Ocalan-fordert-politische-reformen-und-Ubergangsgesetze-48062 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/dem-abgeordneter-Cicek-ohne-imrali-ist-keine-losung-denkbar-48116 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/bakirhan-parlament-muss-friedensgesetze-auf-den-weg-bringen-48148 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/kurtulmus-gesprach-mit-Ocalan-bislang-kein-thema-der-kommission-48117

 

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Studie: Jede zehnte Frau in Mêrdîn wird im Kindesalter Mutter

In der nordkurdischen Provinz Mêrdîn (tr. Mardin) wird rund jede vierte Frau bereits im Kindesalter verheiratet. Etwa jede zehnte wird noch als Minderjährige zur Geburt eines Kindes gedrängt. Das sind zentrale Ergebnisse einer aktuellen Untersuchung des Zentrums für soziopolitische Feldforschung (SAMER), die am Montag in Mêrdîn vorgestellt wurde.

Die Erhebung ist Teil eines größeren Projekts zur Dokumentation von Gewalt gegen Frauen in der Region und wurde gemeinsam mit den von der DEM-Partei geführten Stadtverwaltungen von Ertuqî (Artuklu) und Nisêbîn (Nusaybin) sowie unter Beteiligung der Union der Kommunalverwaltungen in Südostanatolien (GABB) durchgeführt. Die Vorstellung der Ergebnisse fand im Rahmen einer Konferenz statt, die mit einer Schweigeminute für von Männergewalt getötete Frauen begann.

Frühverheiratung weit verbreitet

Für die Studie wurden 2.967 Frauen in 46 Stadtvierteln der Bezirke Ertuqî, Nisêbîn und Qoser (Kızıltepe) befragt. Der Fokus der Untersuchung lag auf dem Ausmaß geschlechtsspezifischer Gewalt und struktureller Benachteiligung.

Demnach wurden in Ertuqî 4,5 Prozent der Ehen mit Mädchen im Alter zwischen 9 und 14 Jahren geschlossen. In Nisêbîn lag dieser Anteil bei sieben Prozent – bei Mädchen zwischen 10 und 14 Jahren. In Qoser wurden 2,7 Prozent der Ehen mit Mädchen unter 15 Jahren registriert.

Besonders besorgniserregend: In allen drei Bezirken wurde ein erheblicher Anteil dieser früh verheirateten Mädchen bereits im Teenageralter Mütter. In Ertuqî bekamen 26,9 Prozent von ihnen ihr erstes Kind zwischen 14 und 18 Jahren, in Nisêbîn 27,3 Prozent, in Qoser 9,2 Prozent.

Patriarchale Strukturen tief verwurzelt

Die Autor:innen der Studie, darunter die SAMER-Koordinatorin Yüksel Genç, sprechen von einem „ausgeprägten patriarchalen Geschlechterverständnis“, das in vielen Familien und Gemeinschaften der Region fortwirkt. Traditionelle Rollenbilder und soziale Kontrolle durch männlich dominierte Strukturen erschweren Mädchen und Frauen ein selbstbestimmtes Leben.

Zugleich zeigen die Daten auch gravierende Defizite bei Bildung und wirtschaftlicher Teilhabe: Rund ein Viertel der befragten Frauen hatte keinen Schulabschluss. Die durchschnittliche Erwerbsquote lag in den drei Bezirken bei lediglich 16,3 Prozent – ein Wert, der weit unter dem landesweiten Schnitt liegt.

Gewalt, Ungleichheit und mangelnde Unterstützung

Neben den Zahlen zu Frühverheiratung und früher Mutterschaft wurden die Befragten auch zu Problemen im Alltag und zur Rolle kommunaler Institutionen befragt. Demnach nannten 37,6 Prozent der Frauen finanzielle Sorgen als häufigsten Auslöser für Streitigkeiten im häuslichen Umfeld. An zweiter Stelle folgten Konflikte rund um Kinder und deren Erziehung.

Auf die offene Frage nach den größten Hürden im gesellschaftlichen Leben antwortete die Mehrheit mit Begriffen wie „Ungleichheit“ und „Gewalt“. Der Zugang zu Unterstützungsangeboten sei in vielen Fällen stark eingeschränkt – oder gar nicht vorhanden.

Auch die Arbeit der Kommunen in Bezug auf Frauenbelange wurde kritisch bewertet. Eine Mehrheit der Teilnehmerinnen äußerte sich unzufrieden mit der Qualität und Reichweite von Maßnahmen für Frauen. Auf Fragen wie „Werden in der Stadtplanung die Bedürfnisse von Frauen berücksichtigt?“ oder „Gibt es ausreichende Angebote für Frauen?“ fiel die Zustimmung gering aus. Kritikpunkte waren unter anderem unzureichende Beteiligungsmöglichkeiten, mangelnde finanzielle Mittel und fehlende Standards bei sozialen Dienstleistungen.

„Zwangsverwaltung hat frauenpolitische Arbeit blockiert“

Im Rahmen der Veranstaltung äußerten sich auch Vertreterinnen der DEM-Partei zu den politischen Hintergründen. Die Ko-Bürgermeisterin von Nisêbîn, Gülbin Şahin Dağhan, betonte, dass unter der Zwangsverwaltung durch staatlich eingesetzte Treuhänder viele frauenpolitische Projekte zum Erliegen gekommen seien. „Mit dieser Studie wollten wir nicht nur ein Schlaglicht auf die Realität werfen, sondern auch neue Ansätze für die Verbesserung der Lebensbedingungen von Frauen entwickeln“, sagte sie.

Auch die abgesetzte Ko-Bürgermeisterin der Provinzhauptstadt Mêrdîn, Devrim Demir, sprach bei der Veranstaltung. Es sei entscheidend gewesen, „die Ursachen des Problems zu verstehen, um tragfähige Lösungen zu entwickeln“.

Ausblick: Verbesserung der Lebensrealität von Frauen

Die Organisator:innen kündigten an, die Ergebnisse der Studie als Grundlage für kommunale Maßnahmen, Aufklärungskampagnen und bildungspolitische Programme nutzen zu wollen. Ein zentrales Ziel sei es, den Kreislauf aus Armut, Bildungslosigkeit und geschlechtsspezifischer Gewalt zu durchbrechen – insbesondere in ländlich geprägten und sozioökonomisch benachteiligten Regionen.

https://deutsch.anf-news.com/frauen/zwangsverwaltung-fordert-raumung-von-frauenzentrum-in-wan-45898 https://deutsch.anf-news.com/frauen/dbp-frauenrat-warnt-vor-eskalierender-gewalt-gegen-frauen-47672 https://deutsch.anf-news.com/frauen/tja-zahl-verdachtiger-todesfalle-von-frauen-in-wan-steigt-47818 https://deutsch.anf-news.com/frauen/mus-wird-teil-des-un-projekts-frauenfreundliche-stadte-47954 https://deutsch.anf-news.com/frauen/Elih-mobbing-und-machtmissbrauch-im-zwangsverwalteten-rathaus-46588

 

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Eine Patientenakte für alle: Das gebrochene Versprechen

netzpolitik.org - 30. September 2025 - 7:45

Die „ePA für alle“ wird nun für Praxen und Co. verpflichtend, trotz fortbestehender Sicherheitsbedenken und anhaltender technischer Probleme. Die Misere ist hausgemacht und geht zulasten der Versicherten. Ein Kommentar.

Einst galt das Versprechen, die ePA werde eine patientengeführte Akte sein. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Maran Bashir

Als „größtes Digitalisierungsprojekt“ der bundesdeutschen Geschichte hatte Karl Lauterbach (SPD) sein Herzensprojekt beworben. Die elektronische Patientenakte (ePA) werde den Versicherten viele Vorteile bringen, versprach der ehemalige Bundesgesundheitsminister.

Inzwischen ist klar: Die ePA ist ein weiterer großer Fehlstart in der deutschen Digitalisierungsgeschichte. Es krankt bei der Sicherheit, die technische Implementierung in den Praxen und Krankenhäusern verläuft schleppend und nur ein Bruchteil der Versicherten nutzt die Patientenakte aktiv.

Die Misere kommt wenig überraschend – und sie ist hausgemacht. Von Anfang an stand bei der ePA Schnelligkeit statt Gründlichkeit im Mittelpunkt. Die Sicherheit geriet zur Nebensache, Datenschutz und Datensicherheit sollten beim Heben des „Datenschatzes“ nicht im Wege stehen. Das Nachsehen haben die Versicherten: Sie verlieren zunehmend die Kontrolle über ihre eigenen Gesundheitsdaten.

Politische Verantwortung? Fehlanzeige.

Das überstürzte Tempo gab der ehemalige Bundesgesundheitsminister Lauterbach vor. Offenkundig wollte er die ePA um jeden Preis in seiner Amtszeit einführen.

Obwohl Gesundheitsdaten zu den besonders sensiblen Daten zählen, wurden begründete Sicherheitsbedenken offenkundig mehrfach nicht ernst genug genommen. Bereits vor der Pilotphase zeigten Sicherheitsforschende des Chaos Computer Clubs, dass die ePA löchrig war wie ein Schweizer Käse. Lauterbach versprach daraufhin einen bundesweiten Start „ohne Restrisiko“. Doch pünktlich zum Rollout im Mai wiederholte sich das Spiel.

Statt Verantwortung für dieses Desaster zu übernehmen, tauchte der Minister ab. Und die Gematik, die für die technische Umsetzung der ePA zuständig ist, verharmlost die Risiken bis heute: Die Angriffsszenarien seien theoretischer Natur und hundertprozentige Sicherheit gebe es ohnehin nicht. Mit dieser Strategie kann es kein Vertrauen geben.

Vielerorts herrscht Chaos

Der immense Zeitdruck stellt auch die Praxen vor hohe Hürden. Wie schon bei der Einführung des E-Rezepts häuften sich in den vergangenen Monaten die Stör- und Ausfälle. Selbst die amtierende Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) räumt ein, dass es mehr Stabilität brauche, „keine Frage“.

Weil unter anderem Software-Updates fehlen, kann ein Fünftel der Arztpraxen noch nicht mit der ePA arbeiten. Bei den Krankenhäusern ist es noch dramatischer: Nur ein Fünftel von ihnen wird die ePA wohl bis zum Jahresende einsetzen können. Sie fordern mehr Zeit für die anstehende „Herkulesaufgabe“.

Ein längerer Vorlauf und eine bessere Kommunikation der Verantwortlichen untereinander hätten dieses Chaos verhindern können. Nina Warken lässt sich indes nicht beirren, sie setzt den Kurs ihres Amtsvorgängers fort.

Widerspruchsmöglichkeiten wurden ausgehebelt

Und die Versicherten? 70 Millionen Menschen haben nun eine ePA. Doch gerade einmal drei Prozent von ihnen nutzen sie aktiv. Für die übergroße Mehrheit ist sie kein Thema. Damit ist die ePA meilenweit davon entfernt, eine versichertengeführte Akte zu sein.

Zumal die Kontrollmöglichkeiten der Versicherten zunehmend eingeschränkt wurden – ungeachtet der massiven Kritik von Patient:innenverbänden, Verbraucher- und Datenschützer:innen. Sämtliche Informationen, die in der ePA hinterlegt sind, können alle Behandelnden nun standardmäßig einsehen: von der Psychotherapeutin und dem Physiotherapeuten, vom Hausarzt über die Zahnärztin bis zum Kleinstadtapotheker.

Wer den Zugriff für bestimmte Behandelnde einschränken möchte, braucht sehr viel Geduld und darf keine Einstellung übersehen. Denn auch die Medikationsliste und die Abrechnungsdaten fließen automatisiert in die ePA und geben Sensibles preis.

Für die Wirtschaft, nicht für die Patient:innen

Damit zeigt sich immer deutlicher, wozu die ePA künftig vor allem dienen soll: als Datensilo für die Pharma-Forschung und -Industrie.

Erst vor wenigen Wochen pries Gematik-Geschäftsführerin Brenya Adjei die ePA als „state of the art“ und „KI-ready“. Karl Lauterbach spornte an, dass die ePA für „einen der größten Datensätze weltweit“ sorgen werde. Mit den Daten und viel KI könne Deutschland zum Vorreiter in der Digitalmedizin werden. Die großen Tech-Unternehmen seien ebenfalls an den Gesundheitsdaten der Deutschen interessiert, frohlockte der damalige Gesundheitsminister vor knapp einem Jahr.

In der EU laufen derweil die Vorbereitungen für den Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS). Hier sollen in den kommenden Jahren die Gesundheitsdaten von rund 450 Millionen EU-Bürger:innen gesammelt und grenzüberschreitend ausgetauscht werden. Auch die Daten aus der ePA sollen dort hinein fließen.

Den Bürger:innen verspricht die EU-Kommission strengen Datenschutz, Datensicherheit und Kontrolle über die eigenen Gesundheitsdaten. Die zugrundeliegende Verordnung sieht jedoch etliche Ausnahmen bei deren Widerspruchsmöglichkeiten vor. Kritiker:innen warnen schon jetzt, dass der EHDS vor allem ein Datenraum für die Wirtschaft sein werde, nicht aber für die Patient:innen.

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