Meinungsfreiheit ist nicht nur das Recht, zu Allem seinen Senf dazu zu geben wie an einer Würstelbude. Es ist das Recht, Behauptungen der Mächtigen in Frage zu stellen, Erklärungen und Fakten einzuklagen und Alternativen einzufordern. Das mag unbequem sein, lästig, nerven, bremsen. Aber es ist der Motor des Fortschritts. Ohne Nörgler, Zweifler und Besserwisser kein Fortschritt. Zweifel ist eine gesellschaftliche Produktivkraft. Seine Diffamierung durch angeblich alternativlose Politik ist Rückschritt in vormoderne Zeiten. Deutschland braucht wieder einen Grundkurs in Debatte und Wiederbelebung der Streitkultur.» (- Roland Tichy, Journalist und Publizist)
Sammlung von Newsfeeds
Laura Loomer Flip Flops on Zelensky, Blood Proves Thicker Than Ideology, by Jose Alberto Nino
25 Nobelpreisträger:innen warnen vor Wissenschaftsabbau in Argentinien
USA gehen nach Rubio-Bericht gegen Kuba-Solidarität vor
Venezuela braucht einen "neuen Befreiungskampf"
Klassische Doppelmoral eines deutschen Außenministers
Johann Wadephul steht in Überzeugung oder/und im Auftrag für die „regelbasierte Ordnung“.
Und diese „regelbasierte Ordnung“ ist geschwängert mit Doppelmoral. Sie ist parteiisch und voller Ideologie. Ihre Werte sind so beliebig, wie die Ordnung selbst flexibel jedem Zweck angepasst wird. Dass bei solch einer Ordnung quasi regelbasiert Desinformation und Manipulation bis hin zu blanken Lügen mitschwingen, kann da kaum verwundern.
Dem SPD-nahen Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) gab der bundesdeutsche Außenminister Johann Wadephul kürzlich ein Interview, in dem einige bemerkenswerte Äußerungen fielen. Äußerungen, die man unter der Rubrik Desinformationen einordnen kann. Desinformationen nicht etwa als Ausrutscher, sondern absichtsvoll vorgetragen.
„Den Zwölf-Tage-Krieg zwischen Israel und Iran vergangenen Sommer und Irans wahllose Überreaktion hatte ich mir — wie viele andere auch — so vorher nicht vorstellen können. Aufgrund der Rhetorik hatte man zwischenzeitlich schon die Sorge, dass die Dinge entgleiten könnten. Der Konflikt wirkt mit den zu Jahresbeginn entflammten und auch jetzt wieder stattfindenden Auseinandersetzungen natürlich bis heute fort. Letztlich setzt sich aber immer mehr die Erkenntnis durch, dass am Ende nur Verhandlungen die Lösung für diesen Konflikt bringen können.“ (1)
Die Doppelbödigkeit ist offensichtlich. Für Wadephul führt Russland einen unprovozierten Angriffskrieg, in dem die Ukraine jedes Recht hat, sich auf jede erdenkliche Art zu verteidigen. Dagegen stellt Irans Abwehr des US-israelischen Angriffskrieges eine „wahllose Überreaktion“ dar.
„Unser Urteil ist sehr klar, dass der Iran mit seinen massiven Angriffen gegen unbeteiligte Golfstaaten rechtswidrig handelt. Das gilt auch für die Blockade der Straße von Hormus. Es gibt einen deutlichen Unterschied zwischen den Angriffen auf Iran und den Angriffen Irans auf andere. Staaten wie Kuwait kann man kein Fehlverhalten vorwerfen. Dagegen hat der Iran nicht nur ein Nuklearprogramm eines Ausmaßes, für das es gar keine nachvollziehbare Rechtfertigung gibt, sondern unterhält auch noch mehrere Terrororganisationen in der Nachbarschaft, die wiederum enge Partner von uns bedrohen und angreifen.“ (1i)
Wessen Urteil ist klar? Für wen spricht der Mann? Das ist nicht nur Desinformation, das ist, zumindest in Teilen, schlicht gelogen. Die Golfstaaten sind natürlich nicht unbeteiligt. Der Iran führt keine Angriffe gegen unbeteiligte Golfstaaten durch, er führt sie gegen aktiv am Konflikt beteiligte Golfstaaten durch. Und das ist allgemein bekannt.
Das Ausmaß des Nuklearprogramms der Iraner kennt Wadephul gar nicht. Kennt er dagegen das der Israelis? Für Israel gibt es eine nachvollziehbare Rechtfertigung und für den Iran nicht? Wie friedlich ist das Nuklearprogramm des Iran und wie friedlich das Israels?
Der Iran unterhält also Terrororganisationen? Ist es nicht erstaunlich, dass trotzdem vor allem iranische Wissenschaftler und Politiker regelmäßig durch Terroranschläge sterben und nicht israelische. Der israelische Mossad ist keine Terrororganisation!? Wie definiert Johann Wadephul eine Terrororganisation?
Diese Frage, gestellt vom RND, hält der Autor für besonders bemerkenswert:
„Es gibt den Vorwurf der Doppelmoral an Deutschland: Strikte Auslegung des Völkerrechts beim Angriff Russlands auf die Ukraine, kulanter bei Israel und beim Angriff auf den Iran.“ (1ii)
Wadephuls Antwort kam nicht als inhaltliche Antwort und sie spricht für sich:
„Der Vorwurf der Doppelmoral begegnet mir vor allem in der deutschen Diskussion.“ (1iii)
Und das war es auch mit der Antwort auf die Frage nach einer möglicherweise recht offensichtlichen Doppelmoral. Doch wird Wadephul die Doppelmoral, seine Doppelmoral, auf die er taktvoll (auch absichtsvoll?) hingewiesen wurde, gleich noch verraten. Es wird also noch „besser“, liebe Leser. Dem RND hätte ich solcherart Fragen, die den amtierenden Bundesaußenminister regelrecht entblößen, nicht wirklich zugetraut:
„Die Entführung des venezolanischen Staatspräsidenten Nicolás Maduro durch die USA hat Bundeskanzler Friedrich Merz lediglich als rechtlich komplex bewertet. Kann man also einfach mal machen, so eine Entführung?“ (1iv)
Das Argument Wadephuls ist ein Strohmannargument, aber die Doppelmoral, die er dann zum besten gibt, ist die eines, nun ja, Globalisten, eines Vertreters der „regelbasierten Ordnung“:
„Nochmal: Auf internationaler Ebene begegnen mir diese Fragen bislang kaum. Natürlich muss die Bundesregierung auch darauf achten, wie sehr sie welche Frage priorisiert, etwa beim Machthaber eines Regimes, der Menschenrechte und politische Rechte im eigenen Land massiv unterdrückt und Millionen Menschen in die Flucht getrieben hat.“ (1v)
Die deutsche Bundesregierung hat nach der Übernahme der Macht in Syrien durch islamistische Terroristen von HTS — ehemals al-Nusra, wiederum ehemals al-Qaida — ihre Bereitschaft erklärt, „den Übergangsprozess in Syrien weiter eng zu begleiten“. Die Bundesregierungen wussten stets, dass man es bei den „Rebellen“ in Syrien mit Terroristen zu tun hatte — Originalton Bundesregierung zur Machtübernahme durch das al-Qaida-Derivat:
„Am 8. Dezember 2024 eroberten Kämpfer der islamistischen Miliz Hajat Tahrir al-Scham (HTS) Damaskus und beendeten damit die langjährige Herrschaft von Baschar al-Assad. Eine Übergangsregierung unter Ahmed al-Scharaa kontrolliert nun weite Teile des Landes.“ (2)
Das sind „gute“ Machthaber und „gute“ Machthaber, sozusagen „gute“ Terroristen, „gute“ Islamisten, erlangen im Rahmen der „regelbasierten Ordnung“ den Status einer „Übergangsregierung“ (2i). Das unterschreibt sicher auch ein Johann Wadephul.
Bitte bleiben Sie schön aufmerksam, liebe Leser.
Anmerkungen und Quellen
(Allgemein) Dieser Artikel von Peds Ansichten ist unter einer Creative Commons-Lizenz (Namensnennung — Nicht kommerziell — Keine Bearbeitungen 4.0 International) lizenziert. Unter Einhaltung der Lizenzbedingungen kann er gern weiterverbreitet und vervielfältigt werden. Bei Verlinkungen auf weitere Artikel von Peds Ansichten finden Sie dort auch die externen Quellen, mit denen die Aussagen im aktuellen Text belegt werden.
(1 bis 1v) 27.07.2026; Auswärtiges Amt; Interview von Außenminister Johann Wadephul mit den Blättern des Redaktionsnetzwerkes Deutschland, erschienen am 20.07.2026; https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/interview-wadephul-redaktionsnetzwerk-deutschland-2778928
(2, 2i) 13.04.2026; Bundesregierung; Bundesregierung unterstützt syrischen Übergangsprozess; https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/unterstuetzung-syrien-2325592
(Titelbild) Scheinwerfer, Licht, Dunkel, Schatten; Autor: StockSnap (Pixabay); 06.08.2017; https://pixabay.com/de/photos/theater-dunkel-scheinwerfer-2601686/; Lizenz: Pixabay License
“I’m Not Political” Just Means “I Support The Status Quo”
Saying “I’m not into politics” is just saying “I support status quo politics.” It’s saying you endorse all the violence, exploitation, ecocide and abuse of the current order.
Politics are always happening all around you in every moment of every day, whether you are “into” it or not. Everything you do in your everyday life is pervasively shaped by local and national laws, by economic systems, by oligarchy, by propaganda, by war, by militarism, by imperialist extraction, by government regulations and the lack thereof. Saying you don’t feel like paying attention to these factors is just saying you’re fine with the way they are presently happening.
It’s like if every time a family sat down to a meal the son took all the daughter’s food and the parents did nothing about it, saying “I’m not into politics” whenever the issue came up. The daughter would conclude that her parents were fine with her brother’s behavior, and that they did not care about her as a person. And she would be correct. Their inaction and indifference would be just as consequential as any actions they might take, and just as revealing of their personal character.
Politics are always happening to you. You have no say in this. The only thing you get a say in is what actions you will take to change the way they are happening.
“I don’t do politics.”
Okay well politics is doing you.
Those products you use didn’t create themselves and bring themselves to your home.
Your boss doesn’t pay you overtime and give you weekends off because he loves you.
The technology you use to transport yourself doesn’t look the way it looks by accident.
Healthcare and education don’t cost you what they cost you by some fluke of nature.
The summers aren’t getting hotter because the sun is getting closer, and the reason you’re seeing fewer insects than you saw when you were a child is not because the bugs committed suicide.
Every part of your life is dramatically affected by the political actions of others. Your political inaction is an action, and it’s an action in favor of the political status quo.
“I don’t do politics” means I support genocide. It means I support war. It means I support injustice and exploitation. It means I support ordinary people getting poorer and sicker while the biosphere dies and the billionaires turn into trillionaires. It means I support our headlong plunge into mass extinction and dystopia.
The other day a popular leftish YouTuber made a post asking why leftists are always slamming her as a genocidal Zionist when she’s never explicitly supported the genocide in Gaza. I wound up telling her, “People see you as pro-genocide because you are far from sufficiently anti-genocide in a political environment where being anti-genocide is of utmost importance to people of conscience. I am a left-wing political commentator, and if I had spent three years de-emphasizing and dismissing the Gaza holocaust I am 100% certain that many leftists would be hounding me about it to this day, even if I made the occasional tweet saying Benjamin Netanyahu is bad. People would see my output as not reflecting the urgency of the issue at hand, and they would criticize me as unacceptably sympathetic to the forces giving rise to the genocide.”
Inaction is an action, and when things are profoundly unjust, it’s an action in support of injustice. If your house is burning and you don’t take action to remove yourself and your loved ones from danger, your inaction isn’t neutral. Your decision not to act is itself an action of immense consequence.
That’s the boat we’re all in right now. Politics is pervading every aspect of our experience of life on this planet. Our only volition is in what we choose to do about this inescapable reality.
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Laura Loomer: Everyone Is a Nazi, Except the Real Nazis in Ukraine
The Machine That Hunted Palestinians in the 1970s Is Hunting Their Allies Today
Was «Die Odyssee» über woke Fesseln sagt
Die woke Kultur hat die Filmbranche fest im Griff. Das beweist der neue Streifen von Star-Regisseur Christopher Nolan und die Diskussion drum herum. «Die Odyssee», eine Verfilmung von Homers gleichnamigem Epos, ist eine Art Urtext abendländischer Literatur. Die Geschichten über die beteiligten Figuren wurden nach- und weitererzählt, sie wurden adaptiert, variiert und verfremdet, meistens ohne großes Tamtam.
Das ging solange gut, bis die woken Ideologen begannen, in die künstlerische Produktion einzugreifen. Das erfolgt bisweilen ganz subtil, etwa über Regeländerungen. Für die Preisverleihung des Oscars beispielsweise werden Filme nur dann zugelassen, wenn Rollen und die Crew hinter der Kamera divers besetzt sind.
Wer in den letzten Jahren häufiger im Kino war, müsste festgestellt haben, dass diese Vorgabe Wirkung zeigt. In jedem Streifen ist mittlerweile mindestens ein Vertreter der jeweiligen Ethnie vertreten, ebenso mindestens ein Mensch mit Übergewicht, eine Person mit Behinderung und – natürlich – ein Mitglied aus der großen Queerfamilie.
So auch in Nolans «Odyssee». Sinon etwa, eine zentrale Figur im Epos, wird von einer Transperson verkörpert, Helena, wegen der der Trojanische Krieg erst beginnt, von der kenianisch-amerikanischen Schauspielerin Lupita Nyong'o. Die Besetzung hatte bereits im Vorfeld hitzige Diskussionen ausgelöst. Von konservativer Seite wurde Nolan vorgeworfen, die griechische Welt in woke Regenbogenfarben getaucht zu haben, so wie es sich die heutigen Ideologen wünschen.
Nicht woke genugLetztere verteidigten die Entscheidung, üben nach Veröffentlichung aber trotzdem Kritik, weil der Film nicht woke genug zu sein scheint. Dass sich dabei vor allem Nischenmagazine hervortun, stellt keine Überraschung dar. Dort arbeiten überwiegend junge Leute, insbesondere im Segment der Musik-Periodika.
Die Zeit in den staatlichen Ideologieapparaten liegt noch nicht lange zurück, weshalb sie die Welt nach den Mustern betrachten, die sie dort inkorporiert und internalisiert haben. Sassan Niasseri vom Rolling Stone etwa geht in ihrer Rezension sofort auf «rassistische Anfeindungen» ein, denen jene Schauspieler ausgesetzt gewesen sein sollen.
Dass dies hervorgehoben werden würde, war vorherzusehen, ebenso wie die Beschwerde, dass Jon Bernthals, der Menelaos verkörpert, seit jeher ausschließlich als «Alpha-Mann gecastet» wird. In diesem Woke-Sprech geht es munter weiter, bisweilen sogar mit dem Holzhammer: «Dies ist ein Film über neue Männer in einer alten Welt, die sogenannte toxische Männlichkeit (…), aber auch über toxische Weiblichkeit; über die Macht der Aufopferung, postfaktische Erzählungen, also die Verführung durch falsche Wahrheiten.»
Welche Wahrheiten richtig und falsch sind, wissen natürlich nur Rezensenten wie Niasseri. Und für sie sind Odysseus und seine Krieger «Invasoren», weil sie in die Höhle des Zyklopen eindringen, wo sie gar nicht als solche auftreten müssten. «Eroberer auf fehlgeleiteter Mission», schließt Niasseri ihren Gedanken ab. So, so!
Woke Ideologen und die Dialektik der AufklärungDiese woke Art, Filme zu produzieren und zu bewerten, lässt sich vielleicht mit einer anderen prominenten Odysseus-Interpretation erklären. In ihrem wirkmächtigen Werk «Dialektik der Aufklärung» haben Max Horkheimer und Theodor W. Adorno Homers Helden als den ersten Aufklärer bezeichnet, der das Dilemma sinnbildlich verkörpert.
Odysseus ragt nicht wegen seiner Kraft oder seines Mutes hervor, sondern durch Vernunft und Selbstkontrolle. In einer Szene wendet er einen Trick an, um den betörend verlockenden, aber tödlichen Gesang der Sirenen zu überleben. Um mit seinem Schiff nicht am Felsen zu zerschellen, befiehlt er seiner Mannschaft, sich Wachs in die Ohren zu stopfen und ihn selbst an den Segelmast zu binden.
Auf diese Weise kann weder er noch seine Mannschaft dem Gesang der Sirenen verfallen – und auch nicht zu nahe an die gefährlichen Klippen segeln. In einer anderen Szene überlistet Odysseus den einäugigen Riesen Polyphem, indem er sich als «Niemand» ausgibt. Das rettet ihm später das Leben, nachdem er dem Ungeheuer das Auge ausgestochen hat. Der Riese flucht und ruft seine Gefährten zu Hilfe, doch die sind ratlos, weil sie von Polyphem aufgefordert werden, nach «Niemand» zu suchen.
In beiden Fällen überlebt Odysseus durch Selbstunterdrückung oder Selbstverleugnung. Nach Horkheimer und Adorno spiegelt sich darin das Schicksal des modernen Menschen: Das Überleben in der Massengesellschaft verlangt Anpassung, Selbstunterdrückung und Selbstverleugnung, wobei Massenkultur heute durch woke Kultur ersetzt werden kann.
Anpassung in Filmbranche und FachmagazinenNolan und viele andere Regisseure sind dafür ein gutes Beispiel, weil sie sich auf Odysseus' Spuren bewegen. Sie müssen sich an die neuen (Oscar-)Regeln anpassen und den Diversitätsanforderungen genügen, wenn sie nicht gecancelt werden wollen.
Dabei geben sie freilich ihre eigenen künstlerischen Standards auf, indem sie Rollen nicht nach Leistung, sondern nach Zugehörigkeit vergeben, indem sie den einen oder anderen Einfall streichen, weil er für Unmut sorgen könnte. Anders ausgedrückt: Wie Odysseus legen sich die Regisseure ebenfalls selbst Fesseln an, allerdings Fesseln, die aus wokem Material bestehen.
Indem sie sich aber anpassen, verleugnen sie sich selbst. Gleiches gilt für die Rezensenten, die in jenen Fachmagazinen nur überleben können, wenn sie woke denken und sprechen. Anders ist es nicht zu erklären, warum jede Besprechung nach diesen ideologischen Kategorien bewertet und warum in inflationärer Art und Weise ein Vokabular bemüht wird, das außerhalb dieses kleinen Kulturkampf-Kreises kein Mensch versteht. Es ist zu hoffen, dass diese Irrfahrt bald zu ihrem Ende kommt. Odysseus' zehn Jahre sind jedenfalls schon jetzt übertroffen.
Florentiner Klosterfund stellt Cola-Mythos auf den Prüfstand – Italien entdeckt ein Stück seiner Kulturgeschichte wieder
Ein vergilbtes Dokument aus dem Archiv der historischen Klosterapotheke San Marco in Florenz sorgt derzeit international für Aufmerksamkeit. Dominikanermönche entdeckten bei Archivarbeiten die Rezeptur eines sogenannten «Elixir vinoso ricostituente» – eines stärkenden Wein-Elixiers aus dem 19. Jahrhundert, dessen Zutaten auffallende Parallelen zum späteren Vorläufer der Coca-Cola aufweisen.
Die Mischung bestand unter anderem aus Kolanüssen, bolivianischen Kokablättern und einer alkoholischen Grundlage. Jahrzehnte später entwickelte der amerikanische Apotheker John Pemberton daraus seinen «French Wine Coca», aus dem schließlich – nach dem Verzicht auf Alkohol – Coca-Cola entstand. Einen direkten Zusammenhang zwischen beiden Rezepturen gibt es bislang allerdings nicht. Historiker und die Verantwortlichen des Klosters betonen ausdrücklich, dass dafür keine Belege existieren.
Der Fund zeigt jedoch, dass vergleichbare Rezepturen bereits lange vor der weltweiten Erfolgsgeschichte der amerikanischen Brause in Europa bekannt waren. Die Apotheke des Klosters San Marco gehörte über Jahrhunderte zu den bedeutendsten klösterlichen Einrichtungen Italiens und versorgte die Bevölkerung mit Heilmitteln, Kräuterpräparaten und Elixieren. Nach Angaben der Archivverwalter zählte das entdeckte Getränk damals zu den meistverkauften Produkten der Klosterapotheke.
ÖRR: Nur eine von fast 5.000 Programmbeschwerden anerkannt
Bei ARD, ZDF und Deutschlandradio gingen 2025 bundesweit knapp 5.000 förmliche Programmbeschwerden ein. Wie Blackout News berichtet, ist die Anzahl der Beschwerden stark gestiegen, denn im Vorjahr waren es nur rund 1.100. Auslöser des Anstiegs sei unter anderem das Portal «Rundfunkalarm» gewesen, das seinen Nutzern Vorlagen für Beschwerden zur Verfügung stellte.
Eine förmliche Beschwerde muss einen konkreten Beitrag und einen möglichen Regelverstoß benennen. Allgemeine Kritik an Programmauswahl, Arbeitsweise oder politischer Ausrichtung genügt nicht. Auch formale Mängel können eine inhaltliche Prüfung verhindern. Diese Hürden schützen die Sender vor bloßen Protestmails, erschweren aber auch berechtigte Kontrolle.
Von knapp 5.000 Eingaben berieten die jeweiligen Gremien nur 184. Das entspricht weniger als vier Prozent. Und von diesen Verfahren endete nur eines zugunsten des Beschwerdeführers. Die Anerkennungsquote lag somit bei rund 0,5 Prozent der beratenen Fälle.
Wie mit Beschwerden umgegangen wird, zeigt Blackout News an einem Beispiel: Im Februar 2026 hatte das «heute-journal» ein KI-generiertes Video ohne korrekte Kennzeichnung veröffentlicht. Außerdem zeigte der Beitrag eine reale Aufnahme aus einem falschen zeitlichen Zusammenhang. Das ZDF entschuldigte sich, entfernte den Beitrag und kündigte neue Prüfregeln an. Der Fernsehrat erkannte die Beschwerde dennoch nicht formell an. Der Sender hätte den Fehler schließlich bereits selbst eingeräumt.
Eine solche Logik liefert den Sendern eine sehr günstige Bilanz, konstatiert Blackout News. Nachgewiesene Fehler könnten korrigiert werden, ohne später als anerkannte Programmbeschwerden zu erscheinen. Medien, die durch Pflichtbeiträge finanziert würden, bräuchten jedoch eine Kontrolle, deren Entscheidungen Bürger vollständig nachvollziehen könnten, bemängelt das Portal.
Neues Gesetz: Jobcenter und Ausländerbehörden können Sozialdaten genau abgleichen
Seit dem 29. Juli 2026 gilt das Gesetz zur Weiterentwicklung der Digitalisierung in der Migrationsverwaltung. Es erweitert den Datenaustausch zwischen Ausländerbehörden, Sozialleistungsträgern, der Bundesagentur für Arbeit und weiteren öffentlichen Stellen.
Für Menschen mit ausländerrechtlichem Bezug kann dadurch schneller sichtbar werden, ob und in welchem Zeitraum Leistungen nach dem SGB II, dem Asylbewerberleistungsgesetz oder dem SGB XII gezahlt wurden. Das Gesetz verändert jedoch weder die Höhe des Grundsicherungsgeldes noch führt es automatisch zu einer Kürzung.
Gesetz wurde am 28. Juli 2026 verkündetDas Migrationsverwaltungsdigitalisierungsweiterentwicklungsgesetz wurde am 22. Juli 2026 ausgefertigt und am 28. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Der überwiegende Teil trat nach Artikel 18 des Gesetzes am folgenden Tag in Kraft.
Allerdings gelten nicht alle Bestimmungen bereits seit dem 29. Juli 2026. Gerade die für Jobcenter und Sozialämter interessanten automatisierten Übermittlungen werden erst in späteren Stufen eingeführt.
Leistungsdaten werden bereits im AZR gespeichertIm Ausländerzentralregister, kurz AZR, können schon seit dem 1. November 2025 Angaben über Beginn und Ende existenzsichernder Leistungen sowie die zuständige Behörde gespeichert werden. Erfasst werden Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, dem Unterhaltsvorschussgesetz sowie nach dem Zweiten, Achten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch.
Damit kann beispielsweise erkennbar sein, dass eine Person bis zu einem bestimmten Tag Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten hat und anschließend in den Zuständigkeitsbereich eines Jobcenters wechselte. Ähnliche Überschneidungen können zwischen Grundsicherungsgeld, Sozialhilfe, Jugendhilfe und Unterhaltsvorschuss auftreten.
Über die bereits bestehenden Datenzugriffe für Jobcenter informiert auch der Beitrag „Mehr Daten für Jobcenter – Beweislast liegt beim Bürger“.
Die neuen Regeln kommen in mehreren StufenDas neue Gesetz fasst zahlreiche Änderungen zusammen, die nicht zu einem einzigen Termin wirksam werden. Für Leistungsbeziehende sind vor allem drei Zeitpunkte wichtig.
Zeitpunkt Rechtsänderung Bedeutung für Leistungsbeziehende Seit 1. November 2025 Speicherung von Beginn und Ende bestimmter existenzsichernder Leistungen sowie der zuständigen Behörde Überschneidungen zwischen verschiedenen Leistungsträgern können im AZR erkennbar sein Seit 29. Juli 2026 Grundsätzliches Inkrafttreten des neuen Digitalisierungsgesetzes Rechtliche und technische Verfahren werden für den weiteren Ausbau vorbereitet Ab 1. Mai 2027 Erweiterte Fassung des § 3 Absatz 1 Nummer 6a AZRG Zusätzlich können Anspruchseinschränkungen und Leistungsausschlüsse nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erfasst werden Ab 1. November 2027 Automatisierte Übermittlungen nach dem neuen § 22a AZRG Bestimmte Änderungen können Jobcenter, Sozialämter und andere zugelassene Stellen schneller als elektronische Mitteilung erreichenDie Unterscheidung ist wichtig: Das Gesetz gilt zwar bereits, die neuen automatischen Mitteilungen an Leistungsbehörden starten aber überwiegend erst am 1. November 2027. Bis dahin bleiben bereits vorhandene Abruf- und Abgleichsmöglichkeiten bestehen.
Welche Angaben zum Leistungsbezug gespeichert werden könnenDie Speicherung betrifft nicht automatisch vollständige Leistungsakten oder sämtliche Berechnungsunterlagen. Beim bisherigen Leistungsdatensatz geht es insbesondere um den Beginn und das Ende des gesamten Leistungszeitraums sowie um die Behörde, die für die Zahlung zuständig ist.
Ab dem 1. Mai 2027 wird die gesetzliche Beschreibung weiter gefasst. Dann können zusätzlich Anspruchseinschränkungen und Leistungsausschlüsse nach dem Asylbewerberleistungsgesetz im Register abgebildet werden.
Ein vollständiger Jobcenter-Bescheid mit Mietkosten, Einkommen, Vermögen, Krankheiten oder einzelnen Kontoauszügen wird dadurch nicht pauschal im AZR gespeichert. Welche Daten übermittelt werden dürfen, richtet sich weiterhin nach den gesetzlichen Datenfeldern, dem jeweiligen Personenkreis und dem Zweck des Abrufs.
Was Jobcenter künftig automatisch erfahren könnenDer neue § 22a AZRG schafft die Grundlage für elektronische Mitteilungen, die unmittelbar nach dem Speichern bestimmter Angaben versandt werden können. Voraussetzung ist, dass die empfangende Stelle für den automatisierten Abruf zugelassen ist und die Information für ihre Aufgaben benötigt.
Für Jobcenter kann etwa eine Mitteilung über einen geänderten Aufenthaltsstatus oder den Bezug existenzsichernder Leistungen bei einem anderen Träger von Bedeutung sein. Das Jobcenter kann daraufhin prüfen, ob weiterhin ein Anspruch nach dem SGB II besteht, ob ein anderer Träger zuständig ist oder ob Zahlungen zeitlich aufeinander abgestimmt werden müssen.
Das Gesetz soll damit insbesondere parallele Zahlungen verschiedener Behörden und daraus entstehende Rückforderungen vermeiden. Weitere Informationen zum allgemeinen Datenabgleich enthält der Beitrag „Automatisierter Datenausgleich beim Grundsicherungsgeld“.
Keine automatische Kürzung allein wegen eines DatentreffersEine elektronische Mitteilung ist noch keine Entscheidung über einen Leistungsanspruch. Sie kann eine Prüfung auslösen, ersetzt aber nicht die rechtliche Bewertung durch das Jobcenter oder Sozialamt.
Zeigt der Datensatz beispielsweise einen angeblich fortbestehenden Bezug von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, muss geprüft werden, ob die Information noch aktuell ist. Auch ein verspätet eingetragenes Leistungsende kann fälschlich wie eine Doppelzahlung aussehen.
Bevor eine Behörde Leistungen wegen belastender Tatsachen aufhebt, zurückfordert oder ablehnt, muss sie Betroffene regelmäßig anhören. Dabei können Bescheide, Abrechnungen und Bestätigungen der früher zuständigen Behörde vorgelegt werden.
Allein das neue Gesetz schafft weder einen zusätzlichen Leistungsausschluss noch eine neue Sanktion. Es verändert auch nicht die Regelsätze, Freibeträge oder anerkannten Unterkunftskosten.
Wer von den Änderungen betroffen sein kannPraktisch bedeutsam sind die Regeln vor allem für Menschen, deren Anspruch von einem Aufenthaltsstatus oder einem Wechsel zwischen verschiedenen Leistungssystemen abhängt. Dazu gehören unter anderem Geflüchtete, Drittstaatsangehörige und gemischte Haushalte, in denen einzelne Familienmitglieder unterschiedlichen Leistungssystemen zugeordnet sind.
Für Unionsbürger gelten teilweise besondere und eingeschränkte AZR-Datensätze. Das Gesetz sieht jedoch vor, dass Feststellungen über das Nichtbestehen oder den Verlust eines Freizügigkeitsrechts künftig schneller mit der Bundesagentur für Arbeit und den Jobcentern abgeglichen werden können.
Auch Familienkassen werden im Gesetz an mehreren Stellen genannt. Das bedeutet jedoch nicht, dass Kindergeld in dem Datenfeld für existenzsichernde Leistungen nach § 3 Absatz 1 Nummer 6a AZRG gespeichert wird; für die Familienkassen gelten eigene Übermittlungsvorschriften.
Veraltete Daten können erhebliche Folgen habenProblematisch wird der schnellere Austausch, wenn gespeicherte Angaben falsch, unvollständig oder veraltet sind. Ein nicht eingetragenes Ende des Asylbewerberleistungsbezugs kann beim Jobcenter den Verdacht auslösen, dass gleichzeitig zwei Behörden gezahlt haben.
Auch unterschiedliche Namensschreibweisen, ein verspätet erfasster Umzug oder ein noch nicht aktualisierter Aufenthaltsstatus können Rückfragen verursachen. Das kann zu vorläufigen Zahlungsschwierigkeiten führen, obwohl der Leistungsanspruch tatsächlich besteht.
Betroffene sollten Schreiben von Jobcenter, Ausländerbehörde, Familienkasse oder Sozialamt deshalb nicht unbeantwortet lassen. Die allgemeinen Mitwirkungspflichten gegenüber dem Jobcenter gelten weiterhin, begrenzen aber nicht das Recht, falsche Behördenangaben zu bestreiten.
So sollten falsche Angaben korrigiert werdenAus einem Behördenschreiben sollte zunächst hervorgehen, welche Information angezweifelt wird und von welcher Stelle sie stammt. Betroffene sollten die genannten Zeiträume, Aktenzeichen, Anschriften und Leistungsarten mit ihren Bescheiden vergleichen.
Eine Korrektur sollte schriftlich verlangt und möglichst genau bezeichnet werden. Sinnvoll ist etwa die Formulierung, dass der im Schreiben genannte Leistungszeitraum nicht zutrifft und durch den beigefügten Aufhebungs- oder Einstellungsbescheid widerlegt wird.
Das Schreiben sollte nachweisbar übermittelt werden. Als Belege kommen Bewilligungsbescheide, Einstellungsbescheide, Aufenthaltstitel, Meldebescheinigungen und schriftliche Bestätigungen des früheren Leistungsträgers in Betracht.
Es empfiehlt sich, die Berichtigung sowohl bei der Behörde zu verlangen, die mit den falschen Daten arbeitet, als auch bei der Stelle, von der die Angabe stammt. Sind Daten im AZR selbst falsch, verpflichtet § 35 AZRG die Registerbehörde zur Berichtigung.
Betroffene können eine AZR-Selbstauskunft beantragenNach § 34 AZRG können Betroffene beim Bundesverwaltungsamt Auskunft über die zu ihrer Person im Register gespeicherten Daten beantragen. Das Bundesverwaltungsamt stellt dafür einen Antrag auf AZR-Selbstauskunft bereit.
Eine solche Auskunft kann helfen, wenn mehrere Behörden mit unterschiedlichen Angaben arbeiten oder unklar bleibt, woher ein Datentreffer stammt. Das Auskunftsrecht kann in gesetzlich geregelten Ausnahmefällen eingeschränkt sein.
Nach einer Berichtigung müssen unter bestimmten Voraussetzungen auch Stellen informiert werden, die den fehlerhaften Datensatz bereits erhalten haben. Damit soll verhindert werden, dass eine falsche Angabe trotz erfolgter Korrektur weiterhin in anderen Verfahren verwendet wird.
Bei einem Bescheid läuft die WiderspruchsfristEine bloße Anhörung oder Aufforderung zur Stellungnahme ist von einem belastenden Bescheid zu unterscheiden. Ergeht bereits eine Aufhebung, Ablehnung oder Rückforderung, muss regelmäßig innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden.
Betroffene sollten deshalb nicht ausschließlich eine Datenberichtigung beantragen, wenn gleichzeitig ein Leistungsbescheid vorliegt. Hinweise zum Verfahren enthält der Ratgeber „Widerspruch gegen den Bürgergeld-Bescheid“.
Ist die Widerspruchsfrist bereits abgelaufen, kann bei einem rechtswidrigen Sozialleistungsbescheid ein Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X in Betracht kommen. Weitere Einzelheiten erklärt der Beitrag „Der Überprüfungsantrag kann helfen“.
Praxisbeispiel: Veralteter Leistungszeitraum führt zu RückfragenEine geflüchtete Frau erhält bis zum 30. Juni Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und ab dem 1. Juli Grundsicherungsgeld vom Jobcenter. Im AZR wird das Ende der früheren Leistung versehentlich erst mit dem 31. Juli eingetragen.
Beim Datenabgleich entsteht dadurch der Eindruck, sie habe im Juli von zwei Behörden existenzsichernde Leistungen erhalten. Das Jobcenter fordert eine Stellungnahme an und kündigt eine mögliche Rückforderung an.
Die Frau legt den Einstellungsbescheid der Asylbewerberleistungsstelle vor und verlangt schriftlich die Berichtigung des falschen Zeitraums. Das Jobcenter kann den tatsächlichen Wechsel des Leistungssystems nachvollziehen, während die übermittelnde Stelle den AZR-Eintrag korrigieren muss.
Häufige Fragen zum neuen Datenaustausch 1. Gilt das neue Gesetz bereits?Das Gesetz gilt grundsätzlich seit dem 29. Juli 2026. Einzelne Bestimmungen treten jedoch erst am 1. Mai 2027, am 1. November 2027 oder zu noch späteren Terminen in Kraft.
2. Werden Sozialleistungsdaten schon jetzt im AZR gespeichert?Angaben über Beginn und Ende bestimmter existenzsichernder Leistungen sowie die zuständige Behörde können bereits seit dem 1. November 2025 gespeichert werden. Das betrifft Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, dem Unterhaltsvorschussgesetz sowie nach dem SGB II, SGB VIII und SGB XII.
3. Ändert das Gesetz die Höhe des Grundsicherungsgeldes?Nein. Das Gesetz verändert weder die Regelsätze noch Freibeträge, Mehrbedarfe oder Unterkunftskosten und löst auch keinen neuen Leistungsantrag aus.
4. Darf das Jobcenter wegen eines Datentreffers sofort Leistungen streichen?Ein Datentreffer erlaubt zunächst eine Überprüfung. Vor einer belastenden Entscheidung muss der Sachverhalt aufgeklärt und die betroffene Person regelmäßig angehört werden.
5. Wie erfahre ich, welche Daten über mich im AZR stehen?Betroffene können beim Bundesverwaltungsamt eine Selbstauskunft nach § 34 AZRG beantragen. Darin können die gespeicherten Angaben sichtbar werden, soweit keine gesetzliche Ausnahme vom Auskunftsrecht greift.
6. Was muss ich tun, wenn ein Leistungszeitraum falsch gespeichert wurde?Der Fehler sollte unverzüglich schriftlich bestritten und mit passenden Bescheiden belegt werden. Die Berichtigung sollte bei der verwendenden Behörde, der übermittelnden Stelle und gegebenenfalls bei der Registerbehörde verlangt werden; gegen einen bereits erlassenen Bescheid ist zusätzlich die Rechtsbehelfsfrist zu beachten.
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Der Beitrag Neues Gesetz: Jobcenter und Ausländerbehörden können Sozialdaten genau abgleichen erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
„Faschos“ als Freiwild
Es gibt Texte, die ihren Gegenstand untersuchen. Und es gibt Texte, die ihn atmosphärisch beglaubigen. Die in Demmin angesiedelte “Zeit“-Reportage „Faschos boxen“ gehört zur zweiten Gattung. Florentin Schumacher schildert darin ein linkes, ja ultralinkes Festival in einer Stadt, in der die AfD ungefähr die Hälfte der Stimmen erreicht. Auf der Bühne ruft die “Hinterlandgang”: “Sport […]
<p>The post „Faschos“ als Freiwild first appeared on ANSAGE.</p>
Fiktive Bemessung drückt das ALG 1: BSG muss jetzt entscheiden
Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat mit Urteil vom 19. Februar 2026 (Az. L 9 AL 44/25) geurteilt, dass ein Verkaufsberater im Außendienst keinen höheren Anspruch auf ALG 1 geltend machen könne, weil ebenso wie bei der Bemessungsregelung in § 150 Abs. 1 S. 1 SGB III auch bei der Bestimmung, ob eine fiktive Bemessung gem. § 152 Abs. 1 S. 1 SGB III vorzunehmen ist, Teilabrechnungszeiträume nicht zu berücksichtigen sind (wie hier LSG Darmstadt vom 15.11.2019 – L 7 AL 73/18).
Trotz der erheblichen Belastung durch die Auswirkung der Nichtberücksichtigung eines abgerechneten Teilmonats ist vor dem Hintergrund der Erfordernisse einer Massenverwaltung diese Einschränkung verfassungsrechtlich vertretbar, so der 9. Senat entgegen der Auffassung des SG Dortmund (16.07.2024 – S 23 AL 633/22).
Zwar hat das BSG mit Beschluss vom 12.03.2020 – B 11 AL 621/19 B im Ergebnis bestätigt, dass ein Teilabrechnungszeitraum bei der Prüfung einer fiktiven Bemessung nicht zu berücksichtigen ist.
Dem 9. Senat erscheint es jedoch als klärungsbedürftig, ob die Übertragung einer zur Berechnung nach § 151 SGB III ergangenen Rechtsprechung auf die fiktive Bemessung nach § 152 SGB III vor dem Hintergrund der geschilderten verfassungsrechtlichen Maßstäbe zulässig ist.
Der 11. Senat des Bundessozialgerichts (Az. B 11 AL 5/26 R) muss nun klären, ob es mit Artikel 14 Absatz 1 Grundgesetz vereinbar ist, wenn eine zu einem niedrigeren Bemessungsentgelt führende fiktive Bemessung nach § 152 SGB III nur deshalb vorgenommen wird, weil wegen der Nichtberücksichtigung von Teilabrechnungszeiträumen keine 150 Tage mit Anspruch auf Arbeitsentgelt im erweiterten Bemessungsrahmen festgestellt werden können.
Das Landessozialgericht NRW entschied dazu wie folgtGrundsätzliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen die pauschalierte Berechnung des Bemessungsentgelts nach Qualifikationsgruppen bestehen nicht (dazu BSG Urteil vom 29.05.2008 – B 11a/7a AL 64/06 R, Urteil vom 21.07.2009 – B 7 AL 23/08 R und Urteil vom 04.07.2012 – B 11 AL 21/11 R).
Allerdings ist im vorliegenden Fall zu beachten, dass die hier vorgenommene, gesetzlich nicht zwingend angeordnete fiktive Bemessung zu gravierenden Einschränkungen für den Kläger führt.
„Wären – wie das Sozialgericht meint – der 30.05.2020 und der 31.05.2020 zu berücksichtigen und von 150 Tagen mit Anspruch auf Arbeitsentgelt, die der Bemessung des Arbeitslosengeldes zugrunde zu legen sind, auszugehen, ergäben sich nach Mitteilung der Beklagten ein tägliches Bemessungsentgelt iHv 173,72 EUR und ein täglicher Leistungssatz iHv 63,13 EUR.
Bei der Anspruchsdauer von 720 Tagen und der täglichen Differenz zum bewilligten Leistungssatz iHv 26,79 EUR (63,13 EUR ./. 36,34 EUR) hätte der Kläger einen weiteren Leistungsanspruch iHv insgesamt 19.288,80 EUR.“
Die mit der fiktiven Bemessung damit einhergehende erhebliche Belastung ist vor dem Hintergrund des verfassungsrechtlichen Schutzes des Anspruchs auf Arbeitslosengeld gem. Art. 14 GG (BVerfG Beschlüsse vom 12.02.1986 – 1 BvL 39/83 und vom 10.02.1987 – 1 BvL 15/83) rechtfertigungsbedürftig.
Nach der Rechtsprechung des BSG ist es indes zulässig, bei der Ordnung von Massenerscheinungen in wesentlichen Elementen gleich geartete Lebenssachverhalte durch typisierende Regelungen normativ zusammenzufassen, im Tatsächlichen bestehende Besonderheiten generalisierend zu vernachlässigen sowie Begünstigungen oder Belastungen in einer gewissen Bandbreite nach oben und unten pauschalierend zu bestimmen, jedenfalls wenn die damit verbundenen Härten nicht besonders schwer wiegen und nur unter Schwierigkeiten vermeidbar sind.
Dabei darf der Gesetzgeber auch die Praktikabilität und Einfachheit des Rechts als hochrangige Ziele berücksichtigen, um den Erfordernissen einer Massenverwaltung Rechnung zu tragen.
Trotz der erheblichen Belastung des Klägers durch die Auswirkung der Nichtberücksichtigung des abgerechneten Teilmonats Mai 2020 hält der Senat vor dem Hintergrund der Erfordernisse einer Massenverwaltung diese Einschränkung noch für vertretbar.
Als Bemessungsentgelt ist daher abweichend von § 151 Abs. 1 SGB III gemäß § 152 SGB III ein fiktives Arbeitsentgelt zugrunde zu legenDabei ist der Arbeitslose der Qualifikationsgruppe zuzuordnen, die der beruflichen Qualifikation entspricht, die für die Beschäftigung erforderlich ist, auf die die Vermittlungsbemühungen für den Arbeitslosen in erster Linie zu erstrecken sind.
Dafür kommt es in erster Linie darauf an, ob der Arbeitslose über den für die angestrebte Beschäftigung erforderlichen Berufsabschluss verfügt (BSG Urteil vom 04.07.2012 – B 11 AL 21/11 R; Urteil des Senats vom 30.09.2021 – L 9 AL 132/19).
FazitDie Revision war wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zuzulassen (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG).
Anmerkung vom VerfasserMan darf gespannt sein, wie das Bundessozialgericht entscheiden wird; jedenfalls folgen einige Landessozialgerichte der Auffassung des 9. Senats des LSG NRW, so zum Beispiel LSG Darmstadt vom 15.11.2019 – L 7 AL 73/18 und andere.
RechtstippHat eine Mutter wegen längerer freiwilliger Unterbrechungen ihres Berufslebens wegen Kindererziehung im erweiterten Bemessungsrahmen von zwei Jahren nicht wenigstens für die Dauer von 150 Tagen Anspruch auf Arbeitsentgelt aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung, so führt § 150 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 SGB III dazu, dass nach § 152 Abs. 1 SGB III ein fiktives Arbeitsentgelt als Bemessungsentgelt zugrunde zu legen ist.
Dies verstößt weder gegen Verfassungs- noch Gemeinschaftsrecht (LSG Schleswig-Holstein, Az. L 3 AL 10/17).
QuellenLandessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19.02.2026 – L 9 AL 44/25
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30.09.2021 – L 9 AL 132/19
Hessisches Landessozialgericht (Darmstadt) vom 15.11.2019 – L 7 AL 73/18
Sozialgericht Dortmund vom 16.07.2024 – S 23 AL 633/22
Bundessozialgericht, anhängiges Revisionsverfahren – B 11 AL 5/26 R
Bundessozialgericht, Beschluss vom 12.03.2020 – B 11 AL 621/19 B
Bundessozialgericht, Urteil vom 29.05.2008 – B 11a/7a AL 64/06 R
Bundessozialgericht, Urteil vom 21.07.2009 – B 7 AL 23/08 R
Bundessozialgericht, Urteil vom 04.07.2012 – B 11 AL 21/11 R
Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht vom 23.11.2018 – L 3 AL 10/17
Bundesverfassungsgericht, Beschlüsse vom 12.02.1986 – 1 BvL 39/83 und vom 10.02.1987 – 1 BvL 15/83
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Met Office: Die Station Lingwood (Klasse 5 – unterste Stufe) erfüllt internationale Standards!
Paul Homewood, NOT A LOT OF PEOPLE KNOW THAT
Das Met Office kann nicht länger behaupten, eine seriöse, wissenschaftliche Organisation zu sein:
Ein neuer Tageshöchstwert für Juni in Großbritannien und England von 38 °C wurde vom Team für Standortwetterbewertung des Met Office bestätigt; dieser Wert liegt über dem zuvor gemeldeten Wert von 37,7 °C.
Der am 26. Juni 2026 gemessene Wert von 38 °C stammt von der gleichen Messstation – Lingwood – wie der zuvor gemeldete vorläufige Rekordwert. Im Rahmen des üblichen Überprüfungsverfahrens des Met Office stellte das Team für die Standortwetterauswertung fest, dass der ursprüngliche Wert fälschlicherweise als Durchschnittswert über einen bestimmten Zeitraum gemeldet worden war, anstatt als übliches Tageshöchstwert an diesem Standort. Im Rahmen des Verifizierungsprozesses wurde dies korrigiert und der Wert von 38 °C bestätigt, der gemäß den landesweit einheitlichen Verfahren des Wetterbeobachtungsnetzes gemeldet wurde.
Durch die Verifizierung des Wertes gilt nun 38 °C als neue höchste jemals im Juni in UK gemessene Temperatur, wobei der strenge Validierungsprozess diesen Wert bestätigt hat.
Dieser Prozess des nationalen Wetterdienstes umfasst eine Standortbegehung und eine Überprüfung der Ausrüstung. Darüber hinaus werden die gelieferten Daten einer Reihe von Qualitätskontrollen hinsichtlich ihrer meteorologischen Plausibilität unterzogen, darunter Vergleiche mit benachbarten Stationen und minutengenaue Analysen.
Wenn Stationen oder Messgeräte die hohen nationalen und internationalen Standards nicht erfüllen, werden vorläufige Messwerte abgelehnt und es findet ein Verifizierungsprozess am nächsthöherrangigen Standort statt. – Quelle: https://www.metoffice.gov.uk/about-us/news-and-media/media-centre/weather-and-climate-news/2026/new-june-daily-temperature-records-heading-into-the-record-books
In wahrhaft Orwell’scher Manier erklären sie: „Wenn Messstationen oder Messgeräte die hohen nationalen und internationalen Standards nicht erfüllen, werden vorläufige Messwerte abgelehnt.“
Internationale Standards?
Nach eigenen Angaben ist Lingwood der schlechteste aller Standorte, ein minderwertiger Standort der Klasse 5, der KEINES der WMO-Kriterien für die Temperaturaufzeichnung erfüllt. Daher weist die WMO darauf hin, dass eine schlechte Standortwahl die tatsächliche Temperatur bis zu 5 °C erhöhen kann.
Graphik übersetzt von google translate
Lingwoods ursprünglicher Messwert lag bei 37,7 °C, was bedeutet, dass das Met Office nicht berechtigterweise behaupten kann, die Temperatur in der Umgebung habe mehr als 32,7 °C betragen.
Dann teilen sie uns aus unerklärlichen Gründen mit, dass sie beschlossen haben, den Wert auf 38 °C aufzurunden.
Ray Sanders hat dazu angemerkt:
„Das klingt, offen gesagt, unglaublich absurd. Der Datenlogger nimmt einfach vier aufeinanderfolgende PRT-Messwerte im Abstand von jeweils 15 Sekunden auf (0, 15, 30 und 45 Sekunden nach der vollen Minute) und bildet daraus den Durchschnitt. Wie ein automatisches Rechensystem dabei plötzlich so einen Fehler machen kann, ist mir ein Rätsel. Wahrscheinlicher ist, dass man sich dafür entschieden hat, die Messwerte einer ganzen Minute zu verändern, um den Durchschnitt nach oben zu korrigieren. Das klingt für mich alles viel zu unglaubwürdig.“
Wie vielleicht erinnerlich befindet sich Lingwood in einem privaten Hintergarten, der auf drei Seiten von hohen Hecken und auf der vierten Seite von einer dichten Baumreihe umgeben ist. Es ist ein perfekter Sonnenfang, genau die Art von Standort, die laut WMO für Temperaturaufzeichnungen nicht akzeptabel ist. Schlimmer noch: Die Wetterhütte steht in einem verwilderten Teil des Gartens.
Nicht gut genug für die WMO, aber okay für die Propaganda des Met Office!
Übersetzt von Christian Freuer für das EIKE
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Rente nach Fehlberatung: Urteil kann Rentnern Zehntausende Euro zurückbringen
Eine hohe Summe einmal einzahlen und dafür bis zum Lebensende eine zusätzliche Monatsrente erhalten: Gerade älteren Menschen wird dieses Renten-Modell als “bequeme und sichere Altersvorsorge” angeboten. Ein neues Urteil des Landgerichts Hagen zeigt jedoch, dass eine solche “Sofortrente” bei unzureichender Beratung einen erheblichen Schadenersatzanspruch auslösen kann.
Im entschiedenen Fall hatte eine 72-jährige Frau 75.000 Euro eingezahlt, erhielt aber nur 260 Euro Monatsrente garantiert. Rechnerisch hätte sie älter als 96 Jahre werden müssen, um allein über die garantierten Zahlungen ihren Einmalbeitrag zurückzuerhalten.
Das Urteil eröffnet Betroffenen eine neue Angriffsmöglichkeit, ist aber kein allgemeiner Rückzahlungsautomatismus. Ob Geld zurückverlangt werden kann, hängt vom Vertrag, den Wünschen bei Abschluss, dem Beratungsgespräch, den Unterlagen und den Verjährungsfristen ab.
Was eine Sofortrente gegen Einmalzahlung versprichtDie Sofortrente ist eine private Rentenversicherung ohne lange Ansparphase. Der Kunde überweist dem Versicherer einen größeren Einmalbetrag und erhält kurz danach eine vertraglich vereinbarte Rente, die grundsätzlich bis zu seinem Tod gezahlt wird.
Der Nutzen besteht in der Absicherung eines sehr langen Lebens. Wird die versicherte Person deutlich älter als statistisch erwartet, zahlt der Versicherer weiter, selbst wenn die Summe der Renten den eingezahlten Betrag längst übersteigt.
Dieser Schutz wird allerdings durch eine oft niedrige garantierte Monatsrente erkauft. Überschussanteile können die Auszahlung erhöhen, dürfen bei der persönlichen Kalkulation aber nicht wie eine sichere Leistung behandelt werden.
Eine lebenslange Zahlung kann vor dem Risiko schützen, dass ein zeitlich begrenzter Entnahmeplan im hohen Alter endet. Welche Folgen ein aufgebrauchter Auszahlplan haben kann, erläutert der Beitrag „Auszahlplan statt Rente kann im Alter zur Grundsicherung führen“.
72-Jährige zahlte 75.000 Euro für 260 Euro garantierte RenteDer Fall vor dem Landgericht Hagen begann nach den von der beteiligten Kanzlei veröffentlichten Angaben mit einem gewöhnlichen Bankbesuch. Die 72-jährige Kundin wollte Geld abheben, wurde jedoch auf ihre Altersvorsorge angesprochen und schloss nach einem kurzen Gespräch eine Sofortrente ab.
Sie zahlte 75.000 Euro ein und bekam dafür eine garantierte Monatsrente von 260 Euro. Weitere 75 Euro pro Monat waren als mögliche Überschussbeteiligung vorgesehen, deren tatsächliche Höhe nicht feststand.
Rechengröße Ergebnis Einmalzahlung 75.000 Euro Garantierte Monatsrente 260 Euro Garantierte Auszahlung in 15 Jahren 46.800 Euro Differenz nach 15 Jahren 28.200 Euro Zeit bis 75.000 Euro erreicht sind rund 24 Jahre Alter beim rechnerischen Ausgleich mehr als 96 JahreDie Rechnung lautet 75.000 Euro geteilt durch 260 Euro und ergibt rund 288,5 Monatszahlungen. Das entspricht etwas mehr als 24 Jahren, ohne Zinsen, Inflation oder eine andere Nutzung des Kapitals einzubeziehen.
Selbst wenn die unverbindlichen 75 Euro jeden Monat vollständig gezahlt worden wären, hätte die Frau nach 15 Jahren erst 60.300 Euro erhalten. Gegenüber dem Einmalbeitrag bliebe noch immer eine Differenz von 14.700 Euro.
Landgericht Hagen beanstandet die unzureichende BeratungDas Landgericht Hagen entschied am 15. Januar 2025 unter dem Aktenzeichen 10 O 119/24 zugunsten der Versicherungsnehmerin. Nach Angaben der am Verfahren beteiligten Kanzlei legte der Versicherer gegen das Urteil keine Berufung ein.
Das Gericht akzeptierte die internen Sterbetafeln des Versicherers nicht einfach als Grundlage für die Beurteilung, ob sich der Vertrag aus Sicht der Kundin voraussichtlich rechnet. Solche internen Tabellen enthalten Sicherheitsmargen, mit denen der Anbieter seine langfristigen Zahlungspflichten kalkuliert.
Für die Frage, ob die Kundin angemessen über den wirtschaftlichen Nachteil aufgeklärt wurde, stellte das Gericht dagegen auf die amtliche statistische Lebenserwartung ab. Der Anbieter hätte verständlich erläutern müssen, dass die Frau ihren Einsatz bei gewöhnlichem Verlauf voraussichtlich nicht über die garantierte Rente zurückbekommen würde.
Die Entscheidung hilft anderen Betroffenen als Argument, bindet andere Gerichte aber nicht automatisch. Es handelt sich um das Urteil eines Landgerichts und nicht um eine höchstrichterliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs.
Versicherer und Vermittler müssen Wünsche und Bedarf erfragenNach Paragraf 6 des Versicherungsvertragsgesetzes muss der Versicherer den Kunden vor dem Abschluss nach seinen Wünschen und Bedürfnissen befragen, ihn beraten und die Gründe für die Empfehlung dokumentieren. Bei einer schuldhaften Pflichtverletzung kann der Versicherer nach Absatz 5 zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet sein.
Für Versicherungsvermittler enthalten die Paragrafen 61 und 63 VVG vergleichbare Beratungs- und Schadenersatzregeln. Wurde der Vertrag über eine Bank vermittelt, muss im Einzelfall geklärt werden, in welcher Eigenschaft der Berater handelte und gegen wen sich ein Anspruch richtet.
Bei einer älteren Kundin und einer Einmalzahlung von 75.000 Euro liegt es nahe, ihre Ziele genau zu erfragen. Wollte sie ihr Vermögen flexibel verfügbar halten oder später an Kinder vererben, musste der empfohlene Vertrag zu diesen Wünschen passen.
Nicht jede Sofortrente mit später Amortisation ist rechtswidrigEine Sofortrente ist nicht allein deshalb fehlerhaft, weil der Einmalbeitrag erst nach vielen Jahren über die garantierten Renten zurückfließt. Der Kunde kauft mit einem Teil seines Kapitals den Schutz davor, bei einem sehr langen Leben ohne zusätzliche Zahlung dazustehen.
Ein Problem entsteht vor allem dann, wenn der Vertrag an den genannten Zielen vorbeigeht oder die wirtschaftlichen Folgen nicht verständlich erklärt werden. Das kann etwa der Fall sein, wenn eine sichere Vermögensübertragung an Angehörige gewünscht war, der Tarif aber weder eine Rentengarantiezeit noch eine Beitragsrückgewähr im Todesfall vorsieht.
Auch eine Darstellung, die unverbindliche Überschüsse wie eine feste Monatsleistung erscheinen lässt, kann irreführend sein. Für den Vergleich mit dem Einmalbeitrag sollte daher zuerst ausschließlich die garantierte Rente betrachtet werden.
Fehlende Beratungsunterlagen können den Streit beeinflussenBetroffene sollten den Versicherungsantrag, die Police, das Produktinformationsblatt, Modellrechnungen und das Beratungsprotokoll sichern. Ebenso hilfreich sind Kontoauszüge, Schriftverkehr mit der Bank, Werbematerial sowie eigene zeitnahe Notizen über das damalige Gespräch.
Aus den Unterlagen sollte hervorgehen, welche Wünsche besprochen wurden und welche Hinweise der Berater erteilte. Besonders wichtig sind Angaben zur garantierten Leistung, zu möglichen Überschüssen, zum Todesfallschutz, zur Verfügbarkeit des Geldes und zum Alter, in dem der Einmalbeitrag rechnerisch zurückgeflossen wäre.
Ein fehlendes oder lückenhaftes Protokoll führt nicht von selbst zum Erfolg. Es kann die Beweisführung des Versicherers oder Vermittlers jedoch erschweren, wenn später über Inhalt und Umfang des Gesprächs gestritten wird.
Wie eine mögliche Rückforderung berechnet wirdBei einem erfolgreichen Schadenersatzanspruch soll der Kunde finanziell grundsätzlich so gestellt werden, als hätte er den nachteiligen Vertrag nicht abgeschlossen. Ausgangspunkt kann daher der eingezahlte Betrag sein, von dem die bereits erhaltenen Renten und gegebenenfalls weitere Vorteile abgezogen werden.
Hat jemand 75.000 Euro eingezahlt und bisher 20.000 Euro an Renten erhalten, läge die reine Differenz bei 55.000 Euro. Ob dieser Betrag tatsächlich verlangt werden kann, hängt von der festgestellten Pflichtverletzung, der Ursächlichkeit für den Abschluss und der genauen Abrechnung ab.
Zusätzlich kann ein entgangener Anlageertrag in Betracht kommen. Dafür reicht eine pauschale Behauptung meist nicht aus; die versicherte Person muss nachvollziehbar darlegen, wie sie das Geld ohne den Vertrag voraussichtlich verwendet hätte.
Eine bloße Kündigung ist von einer Rückabwicklung wegen Schadenersatzes zu unterscheiden. Wer vorschnell kündigt, erhält unter Umständen nur einen niedrigen Rückkaufswert und sollte deshalb zuerst prüfen lassen, welcher rechtliche Weg zum eigenen Vertrag passt.
Auch Erben können noch Ansprüche prüfen lassenViele Sofortrenten enden mit dem Tod der versicherten Person, sofern keine besondere Hinterbliebenenleistung vereinbart wurde. Stirbt der Versicherte früh, fällt ein noch nicht über Renten ausgezahlter Teil des Einmalbeitrags daher nicht automatisch an die Familie zurück.
Ein bereits entstandener Schadenersatzanspruch kann als Vermögensrecht grundsätzlich auf die Erben übergehen. Sie müssen ihre Erbenstellung nachweisen und benötigen für die Prüfung möglichst die Vertrags- und Beratungsunterlagen des Verstorbenen.
Verjährung kann auch aussichtsreiche Forderungen verhindernSchadenersatzforderungen bleiben nicht unbegrenzt durchsetzbar. Die regelmäßige Frist beträgt nach Paragraf 195 BGB drei Jahre und beginnt nach Paragraf 199 BGB grundsätzlich mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Betroffene die nötige Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen.
Daneben sieht das Gesetz kenntnisunabhängige Höchstfristen vor. Deshalb ist die Aussage, ein alter Vertrag könne nach einer neu entdeckten Fehlberatung immer noch angegriffen werden, zu weitgehend.
Auch ein Schreiben an Bank oder Versicherung stoppt den Fristablauf nicht in jeder Konstellation. Wer einen auffälligen Vertrag entdeckt, sollte die Verjährung daher zeitnah und anhand der eigenen Daten prüfen lassen.
Was Betroffene jetzt konkret unternehmen solltenZuerst sollten Einmalbeitrag, garantierte Monatsrente, Vertragsbeginn und bisherige Auszahlungen in einer einfachen Rechnung gegenübergestellt werden. Danach ist zu prüfen, welches Alter erreicht werden müsste, damit allein die garantierten Renten den Einsatz ausgleichen.
Im nächsten Schritt sollten die vollständigen Vertrags- und Beratungsunterlagen schriftlich bei Versicherung und Bank angefordert werden. Dabei empfiehlt es sich, noch keine endgültige Abfindung, Vertragsänderung oder Kündigung zu akzeptieren.
Ergibt sich ein auffälliges Missverhältnis oder fehlen Hinweise zu Todesfallschutz, Überschüssen und Kapitalbindung, kann eine unabhängige rechtliche Prüfung sinnvoll sein. Menschen mit geringem Einkommen finden nähere Informationen im Beitrag zum Beratungsschein für eine anwaltliche Beratung.
Häufige Fragen und Antworten zur Sofortrente 1. Kann jetzt jede Sofortrente rückabgewickelt werden?Nein. Erforderlich ist ein konkreter Beratungs- oder Aufklärungsfehler, der den Vertragsabschluss beeinflusst hat. Eine niedrige Rendite oder spätere Unzufriedenheit genügt für sich genommen nicht.
2. Wann ist die Rechnung einer Sofortrente auffällig?Ein Warnsignal besteht, wenn die versicherte Person ein außergewöhnlich hohes Alter erreichen müsste, damit die garantierten Renten den Einmalbeitrag ausgleichen. Überschüsse sollten in dieser ersten Rechnung nicht als sicher behandelt werden.
3. Welche Unterlagen benötigen Betroffene?Wichtig sind Police, Antrag, Produktinformationsblatt, Modellrechnung, Beratungsprotokoll und Nachweise über Ein- und Auszahlungen. Schriftverkehr, Werbeunterlagen und Notizen zum Gespräch können die Prüfung ergänzen.
4. Wird der vollständige Einmalbeitrag zurückgezahlt?Nicht zwingend. Bereits erhaltene Renten und andere Vorteile werden regelmäßig berücksichtigt. Ein möglicher zusätzlicher Ersatz entgangener Erträge muss nachvollziehbar begründet werden.
5. Können Erben einen Anspruch geltend machen?Das kann möglich sein, wenn dem Verstorbenen ein Schadenersatzanspruch zustand und dieser auf die Erben übergegangen ist. Auch hier müssen Beratungsfehler, Unterlagen und Fristen für den Einzelfall geprüft werden.
6. Was ist der wichtigste erste Schritt?Betroffene sollten die garantierte Monatsrente dem Einmalbeitrag gegenüberstellen und alle Unterlagen sichern. Vor einer Kündigung oder einem Vergleich mit dem Anbieter empfiehlt sich eine unabhängige rechtliche Prüfung.
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Soros und die Sozen: Wer baut die Welt um?
Den einfachen Erklärungen, die komplexe globale Entwicklungen gern einzelnen Köpfen mit dunklen Plänen zuordnen, stand ich immer skeptisch gegenüber – zuviel Verschwörung. Inzwischen denke ich immer öfter darüber nach, ob ich damit noch richtig liege. Komplexe Systeme und Bedingungsgefüge wirken langsam und sind zumeist rational erklärbar. Die Entwicklungen, die wir auf der Welt sehen, sind […]
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GdB 70 und Merkzeichen reichen nicht automatisch für Pflegegeld
Ein Grad der Behinderung von 70 kann mit erheblichen gesundheitlichen Einschränkungen und mehreren Nachteilsausgleichen verbunden sein. Einen Anspruch auf Pflegegeld löst er trotzdem nicht automatisch aus. Dafür muss mindestens Pflegegrad 2 festgestellt werden und die häusliche Pflege muss sichergestellt sein.
Das gilt auch, wenn im Schwerbehindertenausweis Merkzeichen eingetragen sind. Sie können den Hilfebedarf belegen, ersetzen aber nicht die gesonderte Pflegebegutachtung. Eine feste Umrechnung von GdB und Merkzeichen in einen Pflegegrad gibt es nicht.
Gericht bestätigt Pflegegrad 1 trotz GdB 70Wie weit beide Bewertungen auseinanderliegen können, zeigt ein Verfahren vor dem Schleswig-Holsteinischen Landessozialgericht. Der Kläger hatte einen GdB von 70 sowie die Merkzeichen G und B. Hinzu kamen unter anderem ein leichtes demenzielles Syndrom, eine wiederkehrende depressive Störung und weitere psychische Beeinträchtigungen.
Für den geprüften Zeitraum erkannte die Pflegekasse dennoch nur Pflegegrad 1 an. Eine gerichtlich beauftragte Sachverständige ermittelte 26,25 gewichtete Punkte. Pflegegrad 2 beginnt jedoch erst bei 27 Punkten.
Das Landessozialgericht bestätigte deshalb die Ablehnung des Pflegegeldes. Der hohe GdB, die Merkzeichen und die schwierige Lebenssituation konnten die fehlenden 0,75 Punkte nicht ersetzen. Die Entscheidung ist unter dem Aktenzeichen L 8 P 30/20 im Rechtsprechungsportal Schleswig-Holstein veröffentlicht.
GdB und Pflegegrad beantworten verschiedene FragenDer GdB beschreibt, wie stark gesundheitliche Beeinträchtigungen die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinflussen. Die Feststellung erfolgt nach § 152 SGB IX und den versorgungsmedizinischen Grundsätzen. Ab einem GdB von 50 gilt ein Mensch als schwerbehindert.
Der Pflegegrad fragt dagegen, wie selbstständig eine Person ihren Alltag bewältigen kann. Nach § 14 SGB XI müssen die Einschränkungen gesundheitlich bedingt sein, Hilfe durch andere erfordern und voraussichtlich mindestens sechs Monate bestehen. Aus dieser Prüfung ergibt sich der Pflegegrad, an dem sich der Umfang der Leistungen ausrichtet.
Schwerbehindertenrecht Pflegeversicherung Bewertet die Auswirkungen gesundheitlicher Beeinträchtigungen auf die gesellschaftliche Teilhabe Bewertet die Selbstständigkeit und Fähigkeiten in festgelegten Lebensbereichen Führt bei einem GdB ab 50 zur Anerkennung als schwerbehinderter Mensch Ordnet den Hilfebedarf einem Pflegegrad von 1 bis 5 zu Ermöglicht je nach GdB, Merkzeichen und weiteren Voraussetzungen bestimmte Nachteilsausgleiche Ermöglicht je nach Pflegegrad und Versorgungsform Pflegegeld, Pflegesachleistungen und weitere Hilfen Wird von der zuständigen Versorgungsverwaltung festgestellt Wird nach einer Pflegebegutachtung von der Pflegekasse oder dem privaten Versicherer festgestelltWelche Vergünstigungen mit einem GdB von 70 verbunden sein können, zeigt unser Beitrag über die Nachteilsausgleiche bei GdB 70. Diese Ansprüche bestehen neben möglichen Pflegeleistungen, folgen aber eigenen Regeln.
Auch Merkzeichen ersetzen keinen PflegegradDas Merkzeichen G steht für eine erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr. Das Merkzeichen B zeigt an, dass die Voraussetzungen für die Mitnahme einer Begleitperson im öffentlichen Personenverkehr vorliegen. Es bedeutet nicht, dass die betroffene Person in jeder Alltagssituation begleitet werden muss.
Auch das Merkzeichen H führt nicht automatisch zu einem bestimmten Pflegegrad. Es kann einen weitreichenden Hilfebedarf belegen, doch die Pflegeversicherung muss die Selbstständigkeit nach ihren eigenen Kriterien bewerten. Umgekehrt setzt ein Pflegegrad keinen bestimmten GdB voraus.
So wird der Pflegegrad berechnetBei der Pflegebegutachtung wird nicht die Zahl der Diagnosen addiert. Geprüft wird, was die betroffene Person noch selbst kann und wobei sie die Hilfe eines anderen Menschen benötigt. Bei gesetzlich Versicherten begutachtet regelmäßig der Medizinische Dienst, bei privat Versicherten übernimmt dies in der Regel Medicproof.
Einbezogen werden Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, der Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen sowie die Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte. Der Medizinische Dienst erläutert diese sechs Bereiche ausführlich.
Die Bereiche fließen unterschiedlich stark in die Berechnung ein. Die Selbstversorgung wird mit 40 Prozent gewichtet, die Mobilität dagegen mit 10 Prozent. Denken und Kommunikation sowie psychische Problemlagen werden nicht addiert; hier zählt nur der höhere der beiden Werte.
Die genaue Berechnung folgt § 15 SGB XI. Ab 12,5 Punkten liegt Pflegegrad 1 vor, ab 27 Punkten Pflegegrad 2. Schon ein knapper Abstand zu dieser Grenze kann deshalb über das Pflegegeld entscheiden.
Warum eine starke Gehbehinderung allein nicht genügen mussEine ausgeprägte Gehbehinderung kann einen hohen GdB und das Merkzeichen G rechtfertigen. Weil die Mobilität im Pflegeverfahren nur mit 10 Prozent gewichtet wird, muss sie allein aber nicht für Pflegegrad 2 reichen, wenn viele andere Verrichtungen noch ohne Hilfe gelingen.
Auch die Feststellung, dass jemand einen Haushalt nicht vollständig allein führen kann, genügt für sich genommen nicht. Einkaufen, Kochen, Putzen und Behördenangelegenheiten werden bei der Begutachtung zwar erfasst. Sie bilden jedoch kein eigenes gewichtetes Modul für die Berechnung des Pflegegrades.
Diagnosen allein bringen noch keine PunkteEin ärztlicher Befund ist wichtig, reicht aber nicht aus. Bei einer Demenz kommt es etwa darauf an, ob Orientierung, Entscheidungen, Tagesstruktur oder das Erkennen von Gefahren beeinträchtigt sind. Bei Depressionen kann bedeutsam sein, ob regelmäßig Anleitung, Motivation oder Beaufsichtigung benötigt wird.
Bei körperlichen Erkrankungen muss beschrieben werden, ob Hilfe beim Waschen, Ankleiden, Essen, beim Toilettengang oder bei der Einnahme von Medikamenten erforderlich ist. Nicht der Name der Erkrankung, sondern der daraus folgende Verlust an Selbstständigkeit führt zu Punkten.
Auch wiederkehrende Krisen und schwankende Beschwerden können berücksichtigt werden. Entscheidend sind ihre Häufigkeit und der daraus entstehende Hilfebedarf. Die Pflegebedürftigkeit muss insgesamt voraussichtlich mindestens sechs Monate bestehen, die Beschwerden müssen aber nicht an jedem Tag gleich stark sein.
Pflegegeld gibt es erst ab Pflegegrad 2Nach § 37 SGB XI können Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 Pflegegeld erhalten, wenn sie die erforderliche häusliche Pflege selbst sicherstellen. Im Jahr 2026 beträgt das volle monatliche Pflegegeld 347 Euro bei Pflegegrad 2, 599 Euro bei Pflegegrad 3, 800 Euro bei Pflegegrad 4 und 990 Euro bei Pflegegrad 5. Die Beträge bestätigt die Leistungsübersicht des Bundesgesundheitsministeriums für 2026.
Pflegegrad 1 löst kein Pflegegeld aus. Betroffene können aber unter anderem den Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat, Pflegehilfsmittel und Zuschüsse zur Wohnraumanpassung nutzen, wenn die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind. Einen umfassenden Überblick gibt unser Ratgeber zum Pflegegeld und zu den Pflegeleistungen 2026.
Wer zusätzlich einen ambulanten Pflegedienst einsetzt, kann Pflegegeld und Pflegesachleistungen kombinieren. Das Pflegegeld sinkt dann entsprechend dem ausgeschöpften Anteil der Sachleistungen.
Schwerbehindertenbescheid und Alltag richtig dokumentierenDer Schwerbehindertenbescheid kann die Angaben zum Hilfebedarf stützen. Häufig sind die zugrunde liegenden Arztberichte und Befunde noch aussagekräftiger, weil sie konkrete Funktionsbeeinträchtigungen beschreiben. Bei gesetzlich Versicherten muss die Pflegekasse relevante Angaben aus diesen Unterlagen prüfen, ohne daraus automatisch einen bestimmten Pflegegrad abzuleiten.
Grundlage dafür ist der Untersuchungsgrundsatz aus § 20 SGB X. Sinnvoll sind außerdem Entlassungsberichte, ein Medikamentenplan und vorhandene Pflegedokumentationen. Bei der Begutachtung sollte konkret beschrieben werden, welche Hilfe beim Aufstehen, Duschen, Anziehen, Essen oder bei der Tagesgestaltung nötig ist.
Bei schwankenden Beschwerden sollten gute und schlechte Tage mit ihrer Häufigkeit dokumentiert werden. Festgehalten werden sollte auch, ob Erinnerung, Anleitung, Beaufsichtigung oder eine vollständige Übernahme erforderlich ist. Ein pauschaler Hinweis auf „GdB 70 mit G und B“ genügt dagegen nicht.
Bei Pflegegrad 1 das Gutachten prüfenWird trotz schwerer Behinderung nur Pflegegrad 1 festgestellt, sollte das Pflegegutachten angefordert und mit dem tatsächlichen Alltag verglichen werden. Betroffene sollten prüfen, ob Einschränkungen fehlen, zu niedrig bewertet oder dem falschen Bereich zugeordnet wurden.
Für gesetzlich Pflegeversicherte gilt: Gegen den Bescheid kann bei ordnungsgemäßer Rechtsbehelfsbelehrung innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Fehlt die Belehrung oder ist sie fehlerhaft, beträgt die Frist regelmäßig ein Jahr. Das ergibt sich aus § 84 SGG in Verbindung mit § 66 SGG.
Die Begründung kann nach einem fristwahrenden Widerspruch nachgereicht werden. Sie sollte genau benennen, welche Angaben im Gutachten fehlen oder falsch bewertet wurden. Weitere Hinweise finden Betroffene in unserem Beitrag zum Widerspruch gegen einen zu niedrigen Pflegegrad.
Privat Pflegeversicherte legen gegen die Entscheidung ihres Unternehmens keinen Widerspruch nach § 84 SGG ein. Sie können eine erneute Prüfung verlangen und sich an den Ombudsmann der privaten Kranken- und Pflegeversicherung wenden. Bleibt der Streit bestehen, ist bei der privaten Pflegepflichtversicherung nach § 51 SGG das Sozialgericht zuständig, wie auch das Bundesgesundheitsministerium erläutert.
Eine spätere Höherstufung wirkt nicht automatisch zurückIm Fall des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts wurde dem Kläger ab dem 1. April 2021 Pflegegrad 2 zuerkannt. Für den davor liegenden Streitzeitraum half ihm das nicht. Das Gericht prüfte, wie hoch der Hilfebedarf in dem jeweils betroffenen Zeitraum gewesen war.
Eine spätere Verschlechterung beweist daher nicht automatisch, dass bereits Monate oder Jahre zuvor ein höherer Pflegegrad vorlag. Wer eine rückwirkende Einstufung verlangt, benötigt Unterlagen und konkrete Angaben zum damaligen Zustand.
Beispiel aus der Praxis: GdB 70, aber zunächst kein PflegegeldFrau Sommer hat einen GdB von 70 und die Merkzeichen G und B. Außerhalb ihrer Wohnung benötigt sie regelmäßig eine Begleitperson. Waschen, Anziehen, Essen und die Einnahme ihrer Medikamente gelingen ihr jedoch noch weitgehend selbstständig.
Die Pflegekasse stellt deshalb nur Pflegegrad 1 fest. Frau Sommer erhält kein Pflegegeld, kann aber die bereits bei Pflegegrad 1 vorgesehenen Leistungen nutzen.
Ein Jahr später braucht sie täglich Hilfe beim Duschen, Ankleiden und bei der Medikamenteneinnahme. Nach einem Höherstufungsantrag wird Pflegegrad 2 anerkannt. Erst der gewachsene Hilfebedarf führt nun zum Pflegegeld, nicht der bereits zuvor festgestellte GdB 70.
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Schwerbehinderung: Alle Vergünstigungen und Befreiungen für 2026 – Tabelle
Schwerbehinderung ist in Deutschland ein juristischer Status mit weitreichenden Folgen für den Alltag. Er wird in der Regel über den Grad der Behinderung (GdB) und sogenannte Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis ausgewiesen.
Neben Schutzrechten und Nachteilsausgleichen geht es Betroffenen und Angehörigen häufig ganz konkret um finanzielle Entlastungen und Gebührenbefreiungen.
Dieser Überblick erklärt die wichtigsten Befreiungen und Ermäßigungen – von Mobilität über Rundfunkbeitrag und Gesundheitswesen bis zu Steuern – und ordnet ein, wer sie erhält, wie sie beantragt werden und worauf es in der Praxis ankommt.
Tabelle: Alle Vergünstigungen und Befreiungen ab GdB 50Unsere neue Tabelle umfasst bundesweit geregelte Befreiungen, Vergünstigungen und Nachteilsausgleiche bei Behinderung/Schwerbehinderung in 2026. Kommunale Rabatte, etwa bei Museen, Schwimmbädern oder Volkshochschulen, sind nicht vollständig bundesweit darstellbar, weil sie je nach Anbieter und Ort unterschiedlich sind.
Befreiung / Vergünstigung 2026 Wer profitiert – und was gilt konkret? Behinderten-Pauschbetrag in der Einkommensteuer Ab einem GdB von mindestens 20 kann ein jährlicher Pauschbetrag angesetzt werden: GdB 20 = 384 Euro, 30 = 620 Euro, 40 = 860 Euro, 50 = 1.140 Euro, 60 = 1.440 Euro, 70 = 1.780 Euro, 80 = 2.120 Euro, 90 = 2.460 Euro, 100 = 2.840 Euro. Für hilflose, blinde oder taubblinde Menschen gilt statt dieser Staffel ein Pauschbetrag von 7.400 Euro. Grundlage ist § 33b EStG. Behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale Zusätzlich zum Behinderten-Pauschbetrag kann eine Fahrtkostenpauschale nach § 33 Abs. 2a EStG infrage kommen. 900 Euro gibt es bei GdB mindestens 80 oder bei GdB mindestens 70 mit Merkzeichen G; 4.500 Euro gibt es bei Merkzeichen aG, H, Bl oder TBl sowie bei Pflegegrad 4 oder 5. Es kann nur eine Pauschale genutzt werden. Außergewöhnliche Belastungen statt Pauschbetrag Wer höhere tatsächliche Kosten hat, kann statt des Behinderten-Pauschbetrags unter Umständen die tatsächlichen außergewöhnlichen Belastungen geltend machen. Der Abzug wirkt sich nur aus, soweit die zumutbare Belastung überschritten wird. Pflege-Pauschbetrag für pflegende Angehörige Pflegende Personen können unter Voraussetzungen einen Pflege-Pauschbetrag geltend machen, wenn sie die Pflege unentgeltlich übernehmen. Die Finanzverwaltung weist darauf hin, dass Einnahmen der Pflegeperson den Pauschbetrag grundsätzlich ausschließen und dass die Identifikationsnummer der gepflegten Person anzugeben ist. Kfz-Steuer: vollständige Befreiung Für ein auf die schwerbehinderte Person zugelassenes Fahrzeug ist eine vollständige Kfz-Steuerbefreiung möglich, wenn die Voraussetzungen nach § 3a KraftStG vorliegen. Der Zoll nennt als maßgeblich die Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis; insbesondere kommen H, Bl und aG in Betracht. Kfz-Steuer: 50 Prozent Ermäßigung Eine Ermäßigung der Kfz-Steuer um 50 Prozent ist für bestimmte schwerbehinderte Menschen möglich, insbesondere bei den Merkzeichen G oder Gl. Wichtig: Bei den einschlägigen Fällen besteht regelmäßig ein Wahlrecht zwischen Kfz-Steuerermäßigung und unentgeltlicher Beförderung mit Wertmarke. Unentgeltliche Beförderung im Nahverkehr Schwerbehinderte Menschen können mit zweifarbigem Schwerbehindertenausweis und gültiger Wertmarke den öffentlichen Personenverkehr nutzen. Erforderlich sind bestimmte Merkzeichen, etwa G, aG, H, Bl oder Gl. Die Regelung steht in § 228 SGB IX. Wertmarke kostenlos Die Wertmarke ist insbesondere bei Merkzeichen H und/oder Bl kostenlos. Das Bundesportal weist darauf hin, dass das Beiblatt mit Wertmarke bei Anerkennung von H und/oder Bl kostenlos beantragt werden kann. Wertmarke gegen Eigenbeteiligung § 228 SGB IX nennt als Grundbetrag 80 Euro jährlich beziehungsweise 40 Euro halbjährlich; der Betrag erhöht sich gesetzlich entsprechend der Ausgleichsabgabe. In der Verwaltungspraxis werden für 2026 häufig 104 Euro jährlich beziehungsweise 53 Euro halbjährlich genannt. Kostenlose Mitnahme einer Begleitperson Bei Merkzeichen B besteht die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson. Das ist vor allem im öffentlichen Personenverkehr wichtig; häufig wird die Begleitperson kostenlos befördert, wenn die Voraussetzungen und Nachweise vorliegen. Grundlage ist die Systematik der unentgeltlichen Beförderung und der Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis. Mitnahme von Hilfsmitteln und Assistenzhund Im Zusammenhang mit der unentgeltlichen Beförderung können je nach Fall auch orthopädische Hilfsmittel sowie Blindenführ- und Begleithunde relevant sein. Behördeninformationen zur Personenbeförderung nennen diese Punkte ausdrücklich im Kontext der Wertmarke. Blauer EU-Parkausweis Der blaue Parkausweis ermöglicht die Nutzung ausgewiesener Behindertenparkplätze und gilt EU-weit. Er kommt insbesondere bei außergewöhnlicher Gehbehinderung oder Blindheit in Betracht; das Bundesportal nennt den Parkausweis für schwerbehinderte Menschen als beantragbare Leistung. Orangefarbener Parkausweis / Parkerleichterungen Für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen gibt es einen orangefarbenen Parkausweis beziehungsweise Parkerleichterungen, die bundesweit gelten können. Wichtig: Dieser Ausweis berechtigt nicht zum Parken auf Behindertenparkplätzen mit Rollstuhlsymbol; dafür ist grundsätzlich der blaue EU-Parkausweis erforderlich. Persönlicher Behindertenparkplatz Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein persönlicher Behindertenparkplatz am Wohnort oder Arbeitsplatz eingerichtet werden. Das Bundesportal nennt als Voraussetzung unter anderem die Feststellung einer außergewöhnlichen Gehbehinderung oder Blindheit. Rundfunkbeitrag: Ermäßigung auf ein Drittel Menschen mit Merkzeichen RF können eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags beantragen und zahlen dann nur ein Drittel des Beitrags. Der reguläre Rundfunkbeitrag beträgt derzeit 18,36 Euro monatlich; die Ermäßigung führt damit rechnerisch zu 6,12 Euro monatlich. Rundfunkbeitrag: vollständige Befreiung Eine vollständige Befreiung ist nicht schon allein wegen Merkzeichen RF vorgesehen. Sie kommt aber unter anderem für taubblinde Menschen, Sonderfürsorgeberechtigte oder bei bestimmten Sozialleistungen in Betracht. Der Beitragsservice nennt außerdem eine mögliche rückwirkende Berücksichtigung von maximal drei Jahren ab Antragstellung. Zusatzurlaub im Arbeitsverhältnis Schwerbehinderte Beschäftigte haben Anspruch auf bezahlten Zusatzurlaub. Bei einer regelmäßigen Fünf-Tage-Woche beträgt dieser Zusatzurlaub fünf Arbeitstage pro Urlaubsjahr; bei anderer Verteilung der Arbeitszeit wird entsprechend umgerechnet. Grundlage ist § 208 SGB IX. Besonderer Kündigungsschutz Die Kündigung eines schwerbehinderten Menschen durch den Arbeitgeber braucht grundsätzlich vorher die Zustimmung des Integrationsamtes. Das steht in § 168 SGB IX. Freistellung von Mehrarbeit Schwerbehinderte Menschen werden auf ihr Verlangen von Mehrarbeit freigestellt. Grundlage ist § 207 SGB IX. Behinderungsgerechte Beschäftigung und Arbeitsplatzgestaltung Schwerbehinderte Beschäftigte haben gegenüber dem Arbeitgeber Anspruch auf eine Beschäftigung, bei der sie ihre Fähigkeiten möglichst voll verwerten und weiterentwickeln können, sowie auf behinderungsgerechte Einrichtung und Unterhaltung der Arbeitsstätte, soweit dies für den Arbeitgeber zumutbar ist. Technische Arbeitshilfen / Arbeitsassistenz Arbeitsplatzanpassungen, technische Arbeitshilfen und Arbeitsassistenz können über Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben beziehungsweise über Integrationsämter oder die Bundesagentur für Arbeit unterstützt werden. Anspruch auf Teilzeit aus behinderungsbedingten Gründen Schwerbehinderte Menschen haben einen Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung, wenn die kürzere Arbeitszeit wegen Art oder Schwere der Behinderung notwendig ist und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Benachteiligungsverbot im Job Arbeitgeber dürfen schwerbehinderte Beschäftigte nicht wegen ihrer Behinderung benachteiligen. § 164 SGB IX verweist hierzu auf die Regeln des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes. Pflichtquote bei Arbeitgebern Private und öffentliche Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen müssen grundsätzlich mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzen. Das BMAS verweist auf § 154 SGB IX. Frühere Altersrente für schwerbehinderte Menschen Wer bei Rentenbeginn schwerbehindert ist und die Wartezeit erfüllt, kann die Altersrente für schwerbehinderte Menschen nutzen. Für Jahrgänge 1964 oder später gilt: abschlagsfrei ab 65 Jahren, mit Abschlägen frühestens ab 62 Jahren. Für frühere Jahrgänge gelten Übergangsregelungen. Schwerbehindertenausweis als Nachweis für Vergünstigungen Ein Schwerbehindertenausweis kann beantragt werden, wenn ein GdB von mindestens 50 festgestellt wurde. Die Feststellung erfolgt auf Antrag; der Ausweis dient anschließend als Nachweis für Nachteilsausgleiche und Merkzeichen. Gleichstellung bei GdB 30 oder 40 Menschen mit GdB 30 oder 40 können schwerbehinderten Menschen arbeitsrechtlich gleichgestellt werden, wenn sie wegen ihrer Behinderung ohne Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz nicht erlangen oder behalten können. Einige Vorteile wie Zusatzurlaub oder Altersrente für schwerbehinderte Menschen entstehen dadurch aber nicht automatisch. Ermäßigungen bei Eintritt, Kultur, Freizeit, Bildung Viele kommunale und private Anbieter gewähren Ermäßigungen für Menschen mit Schwerbehindertenausweis, etwa bei Museen, Theatern, Schwimmbädern, Volkshochschulen oder Tierparks. Diese Vergünstigungen sind freiwillig oder landes-/kommunal geregelt und müssen beim jeweiligen Anbieter geprüft werden. Ermäßigte oder kostenlose Begleitperson bei Veranstaltungen Bei Merkzeichen B gewähren viele Veranstalter freien oder ermäßigten Eintritt für die Begleitperson. Das ist jedoch nicht bundesweit einheitlich gesetzlich garantiert, sondern hängt oft von Hausordnung, Tarifbedingungen oder Kulanz des Veranstalters ab. Ermäßigungen bei Bahn, Fernbus, Flugreise und Reisen Im Fernverkehr und bei Reisen gelten besondere Bedingungen je nach Anbieter. Häufig sind Begleitpersonen, Mobilitätsservice, Sitzplatzreservierungen, Hilfsmitteltransport oder Assistenzleistungen relevant. Die bundesrechtlich klar geregelte Freifahrt betrifft vor allem den öffentlichen Personenverkehr mit Ausweis und Wertmarke.ÖPNV: Unentgeltliche Beförderung und die Wertmarke
Menschen mit Schwerbehinderung können im Nahverkehr unter bestimmten Voraussetzungen unentgeltlich fahren. Voraussetzung ist in der Regel ein entsprechendes Merkzeichen – häufig „G“, „aG“, „H“, „Bl“, „Gl“ oder „TBl“ – und das sogenannte Beiblatt mit Wertmarke zum Schwerbehindertenausweis.
Für 2025 wurde der Eigenanteil für diese Wertmarke bundesweit angehoben: Sie kostet nun 104 Euro pro Jahr beziehungsweise 53 Euro für ein halbes Jahr. Davon befreit sind weiterhin Personen mit den Merkzeichen „H“ (hilflos) und „Bl“ (blind); auch Empfänger bestimmter Sozialleistungen erhalten die Wertmarke unter Bedingungen unentgeltlich.
Die Regelungen zur Höhe des Entgelts und zu den Befreiungstatbeständen sind bundesrechtlich vorgegeben; die Ausgabe erfolgt über die Versorgungsämter.
Kfz-Steuer: Vollbefreiung oder 50-Prozent-ErmäßigungWer auf das Auto angewiesen ist, kann steuerlich deutlich entlastet werden. Eine vollständige Kfz-Steuerbefreiung gibt es, wenn im Ausweis eines schwerbehinderten Menschen die Merkzeichen „aG“, „Bl“ oder „H“ eingetragen sind.
Eine Ermäßigung um die Hälfte ist möglich bei den Merkzeichen „G“ oder „Gl“.
Wichtig ist das Wahlrecht: Die 50-Prozent-Ermäßigung setzt voraus, dass die unentgeltliche ÖPNV-Beförderung (also die Wertmarke) nicht gleichzeitig in Anspruch genommen wird. Steuerbefreiung oder -ermäßigung gelten stets nur für ein auf die betroffene Person zugelassenes Fahrzeug; zuständig ist das jeweilige Hauptzollamt.
Parken: Gebührenfreiheit und weitere ParkerleichterungenNeben den bekannten Behindertenparkplätzen gibt es Parkerleichterungen, die im Alltag oft ebenso wichtig sind. Mit dem blauen EU-Parkausweis – er steht vor allem Menschen mit „aG“ oder „Bl“ zu – ist in vielen Situationen gebührenfreies Parken erlaubt, etwa an Parkuhren oder Parkscheinautomaten ohne zeitliche Begrenzung, soweit in zumutbarer Entfernung kein regulärer Platz frei ist.
Der orangene Parkausweis für „besondere Gruppen“ mit erheblichen, aber weniger stark ausgeprägten Mobilitätseinschränkungen gewährt ebenfalls Erleichterungen, berechtigt jedoch nicht zum Parken auf ausdrücklich reservierten Behindertenparkplätzen.
Zuständig für die Ausnahmegenehmigungen sind die örtlichen Straßenverkehrsbehörden; der Ausweis muss gut sichtbar im Fahrzeug ausgelegt werden.
Rundfunkbeitrag: Ermäßigung mit Merkzeichen „RF“ und Befreiungen in besonderen FällenDer allgemeine Rundfunkbeitrag bleibt 2025 zunächst bei 18,36 Euro pro Monat. Menschen mit dem Merkzeichen „RF“ (Rundfunk) zahlen einen ermäßigten Drittelbeitrag in Höhe von 6,12 Euro monatlich. „RF“ wird nur erteilt, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, etwa ein GdB von mindestens 80 und gleichzeitige dauerhafte Unfähigkeit, an öffentlichen Veranstaltungen teilzunehmen, oder bei Blindheit bzw. hochgradiger Sehbehinderung ab bestimmten Grenzwerten.
Eine vollständige Beitragsbefreiung ist möglich, wenn Betroffene bestimmte existenzsichernde Sozialleistungen erhalten; das hängt nicht unmittelbar vom Schwerbehindertenstatus ab, wird aber häufig in Kombination relevant. Zuständig ist der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice.
Gesetzliche Krankenkasse: Zuzahlungsbefreiung über die BelastungsgrenzeSchwerbehinderung allein befreit nicht pauschal von gesetzlichen Zuzahlungen für Medikamente, Heil- und Hilfsmittel oder Krankenhausaufenthalte.
Es gibt jedoch die Belastungsgrenze: Nach Erreichen von 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt sind Versicherte für den Rest des Jahres von weiteren Zuzahlungen befreit; bei schwerwiegend chronisch Kranken sinkt diese Grenze auf 1 Prozent.
Die Krankenkasse stellt auf Antrag eine Befreiungsbescheinigung aus, sobald die individuelle Grenze erreicht oder durch Vorauszahlung abgedeckt ist.
Steuern: Pauschbeträge und Pflege-PauschbetragFinanzielle Entlastung bietet auch das Einkommensteuerrecht. Der Behinderten-Pauschbetrag nach § 33b EStG berücksichtigt typische, behinderungsbedingte Ausgaben ohne Einzelnachweis und richtet sich nach dem GdB. Er beginnt ab GdB 20 mit 384 Euro und steigt stufenweise bis zu 2.840 Euro bei GdB 100.
Unabhängig davon gibt es den Pflege-Pauschbetrag für pflegende Angehörige, der seit der Reform gestaffelt gewährt wird: 600 Euro bei Pflegegrad 2, 1.100 Euro bei Pflegegrad 3 und 1.800 Euro bei Pflegegrad 4 oder 5; auch bei Hilflosigkeit (Merkzeichen „H“) werden 1.800 Euro angesetzt. Diese steuerlichen Pauschalen sind keine Gebührenbefreiungen im engeren Sinn, mindern aber die Steuerlast spürbar.
Assistenz- und Führhunde: Hundesteuerbefreiung durch die KommuneViele Städte und Gemeinden befreien Blindenführhunde und andere anerkannt ausgebildete Assistenzhunde von der Hundesteuer. Rechtsgrundlage ist das jeweilige kommunale Satzungsrecht; der Nachweis der speziellen Ausbildung ist regelmäßig erforderlich.
Weil die Details örtlich variieren, empfiehlt sich ein Blick in die Hundesteuersatzung am Wohnort beziehungsweise ein formloser Antrag bei der Kommune.
Was in der Praxis zählt: Merkzeichen, Wahlrechte und die richtige AnlaufstelleOb eine Befreiung greift, entscheidet selten der GdB allein. Häufig sind Merkzeichen im Ausweis ausschlaggebend, etwa „RF“ beim Rundfunkbeitrag, „aG“ oder „Bl“ beim Parken und der Kfz-Steuerbefreiung oder „G“/„Gl“ bei der halbierten Kfz-Steuer.
Ebenso wichtig ist das erwähnte Wahlrecht zwischen unentgeltlicher ÖPNV-Beförderung und Kfz-Steuerermäßigung, das bewusst genutzt werden sollte.
Für Mobilitätsleistungen sind Versorgungsämter und Straßenverkehrsbehörden zuständig; bei Kfz-Steuerfragen hilft das Hauptzollamt, beim Rundfunkbeitrag der Beitragsservice, bei Zuzahlungsbefreiungen die Krankenkasse und bei Steuerentlastungen das Finanzamt beziehungsweise eine steuerliche Beratung.
FazitBefreiungen und Ermäßigungen bei Schwerbehinderung sind vielfältig, aber an klar definierte Voraussetzungen geknüpft. Wer seine Merkzeichen kennt, Wahlrechte klug nutzt und die passenden Stellen ansteuert, kann im Alltag spürbar entlastet werden – von der kostenlosen ÖPNV-Nutzung über die Kfz-Steuer bis zur Ermäßigung beim Rundfunkbeitrag und zur Zuzahlungsbefreiung in der Krankenversicherung.
Ein prüfender Blick auf die eigene Situation lohnt immer, denn viele Nachteilsausgleiche greifen erst, wenn sie aktiv beantragt werden.
Der Beitrag Schwerbehinderung: Alle Vergünstigungen und Befreiungen für 2026 – Tabelle erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Arbeitslose in Spanien bekommen 570 Euro für Hausarbeit
In Spanien können bestimmte Arbeitslose monatlich bis zu 570 Euro erhalten. Hinter den fast 600 Euro steht ein regulärer spanischer Arbeitslosenzuschuss. Er kann auch Menschen erreichen, die nach dem Verlust ihrer Beschäftigung längere Zeit den Haushalt geführt haben, setzt aber einen früheren Versicherungsanspruch und weitere Bedingungen voraus.
Die 570 Euro sind keine Vergütung für HausarbeitDie Leistung heißt auf Spanisch „subsidio por desempleo por agotamiento de la prestación contributiva“. Gemeint ist eine Unterstützung nach dem Verbrauch des beitragsabhängigen Arbeitslosengeldes.
Hausarbeit muss für den Zuschuss weder nachgewiesen noch in einem bestimmten Umfang geleistet werden. Auch die Zahl der geputzten Räume, die tägliche Arbeitszeit im Haushalt oder die Betreuung von Angehörigen beeinflussen den Zahlbetrag nicht.
Der Zuschuss steht Frauen und Männern offen. Dass er häufig als Leistung für „amas de casa“, also Hausfrauen, beworben wird, liegt daran, dass viele Betroffene nach der Erwerbsarbeit Familienaufgaben übernommen haben und später wieder eine Beschäftigung suchen.
Ohne vorherigen Anspruch auf Arbeitslosengeld gibt es diese Hilfe nichtAnspruch haben nach Angaben der spanischen Arbeitsverwaltung SEPE nur Personen, die arbeitslos sind und ihr beitragsabhängiges Arbeitslosengeld am 1. November 2024 oder später ausgeschöpft haben. Wer ausschließlich unbezahlte Hausarbeit geleistet und zuvor keinen entsprechenden Versicherungsanspruch erworben hat, bekommt den Zuschuss nicht allein wegen der Arbeit im Haushalt.
Die Antragsteller müssen vollständig arbeitslos sein oder dürfen nur in Teilzeit arbeiten. Bei mehreren Teilzeitstellen muss die gesamte Arbeitszeit unter einer Vollzeitbeschäftigung bleiben.
Außerdem darf kein neuer Anspruch auf das beitragsabhängige Arbeitslosengeld bestehen. Erforderlich sind eine Registrierung als arbeitssuchende Person, die Vereinbarung zur aktiven Arbeitssuche und die Bereitschaft, an der Vermittlung mitzuwirken.
Für Menschen unter 45 Jahren ohne familiäre Verpflichtungen gilt eine zusätzliche Hürde. Das zuvor bezogene beitragsabhängige Arbeitslosengeld muss mindestens 360 Tage gedauert haben, während bei Personen ab 45 Jahren ohne familiäre Verpflichtungen eine Bezugsdauer ab 120 Tagen genügt.
Die Einkommensgrenze liegt 2026 bei 915,75 EuroDer Zuschuss ist an die finanzielle Lage gebunden. Antragsteller müssen entweder selbst unter der Einkommensgrenze liegen oder familiäre Verpflichtungen im Sinne des spanischen Leistungsrechts nachweisen.
Die Grenze beträgt 75 Prozent des spanischen Mindestlohns ohne die anteiligen Sonderzahlungen. Da der monatliche Mindestlohn 2026 bei 1.221 Euro liegt, dürfen die berücksichtigten Einkünfte im Regelfall 915,75 Euro monatlich nicht überschreiten.
Bei familiären Verpflichtungen wird das Einkommen aller Mitglieder der Familieneinheit aus dem vorherigen Kalendermonat addiert und durch die Zahl der Mitglieder geteilt. Der so errechnete Betrag je Person darf ebenfalls nicht über 915,75 Euro liegen.
Die Einkommenslage ist nicht nur beim ersten Antrag relevant. Auch bei Verlängerungen und bei einer Wiederaufnahme der Leistung müssen die Voraussetzungen weiterhin erfüllt sein.
Fast 600 Euro gibt es nur während der ersten sechs MonateDie Höhe richtet sich nach dem spanischen Referenzwert IPREM, der 2026 laut amtlicher Übersicht von SEPE weiterhin 600 Euro im Monat beträgt. In den ersten 180 Tagen werden 95 Prozent dieses Werts gezahlt, danach sinkt der Zuschuss in zwei Stufen.
Bezugszeitraum Anteil am IPREM Monatlicher Betrag 2026 1. bis 6. Monat 95 Prozent 570 Euro 7. bis 12. Monat 90 Prozent 540 Euro ab dem 13. Monat 80 Prozent 480 EuroWer zwölf Monate lang anspruchsberechtigt bleibt, erhält insgesamt 6.660 Euro. Bei der längstmöglichen Bezugsdauer von 30 Monaten summieren sich die Zahlungen nach den Werten für 2026 auf 15.300 Euro.
Der Höchstbetrag von 570 Euro ist daher weder dauerhaft garantiert noch für alle Antragsteller 30 Monate lang verfügbar. Nach dem ersten halben Jahr sinkt die Monatsleistung auf 540 Euro und nach einem Jahr auf 480 Euro.
Der Zuschuss kann sechs bis 30 Monate gezahlt werdenWie lange SEPE zahlt, hängt vom Alter, von familiären Verpflichtungen und von der Dauer des zuvor ausgeschöpften Arbeitslosengeldes ab. Ohne familiäre Verpflichtungen endet der Zuschuss grundsätzlich nach sechs Monaten.
Familiäre Verpflichtungen Alter Dauer des zuvor bezogenen Arbeitslosengeldes Höchstdauer des Zuschusses Nein unter 45 Jahre mindestens 360 Tage 6 Monate Nein ab 45 Jahre mindestens 120 Tage 6 Monate Ja unabhängig vom Alter 120 Tage 24 Monate Ja unabhängig vom Alter mindestens 180 Tage 30 MonateSEPE bewilligt die Unterstützung jeweils nur für drei Monate. Nach jedem Quartal muss eine Verlängerung beantragt und erneut belegt werden, dass die Voraussetzungen fortbestehen.
Der Antrag muss spätestens nach sechs Monaten gestellt werdenDer erste Antrag muss innerhalb von sechs Monaten nach dem Ende des beitragsabhängigen Arbeitslosengeldes eingehen. Wer ihn innerhalb von 15 Arbeitstagen stellt, erhält den Zuschuss grundsätzlich ab dem Tag nach dem Ende der vorherigen Leistung.
Geht der Antrag später, aber noch innerhalb der sechs Monate ein, beginnt der Anspruch erst am Tag der Antragstellung. Eine Zahlung für die dazwischenliegende Zeit erfolgt dann nicht.
Nach jedem dreimonatigen Bewilligungsabschnitt bleiben erneut 15 Arbeitstage für den Verlängerungsantrag. Bei einer verspäteten Verlängerung kann eine Zahlungslücke entstehen, während ein Antrag nach Ablauf von sechs Monaten grundsätzlich abgelehnt wird.
Beantragt werden kann die Leistung elektronisch bei SEPE, nach Terminvereinbarung in einer Leistungsstelle, über ein öffentliches Register oder per Behördenpost. Benötigt werden unter anderem der amtliche Antrag mit Einkommenserklärung, Identitätsnachweise, eine Bankverbindung, Nachweise über die Familie und regelmäßig die letzte Einkommensteuererklärung.
Bezahlte Haushaltshilfen sind von unbezahlter Hausarbeit zu unterscheidenAnders liegt der Fall bei Personen, die gegen Lohn in einem fremden Privathaushalt arbeiten. Für diese Beschäftigten werden in Spanien seit Oktober 2022 Beiträge zur Arbeitslosenversicherung erhoben.
Verliert eine angemeldete Haushaltshilfe ihre Beschäftigung, können daraus Ansprüche auf beitragsabhängiges Arbeitslosengeld entstehen. Nach dessen Ausschöpfung kann bei erfüllten Bedingungen auch der hier beschriebene Zuschuss folgen.
Das Geld wird dann trotzdem nicht für die aktuelle Hausarbeit im eigenen Zuhause gezahlt. Der Anspruch folgt aus der früheren versicherten Beschäftigung und der anschließenden Arbeitslosigkeit.
Ein Umzug nach Spanien schafft keinen AnspruchDeutsche Arbeitslose können nicht einfach nach Spanien ziehen und dort 570 Euro für Haushaltsarbeit beantragen. Entscheidend ist, dass die betreffende Person dem spanischen System unterliegt, das erforderliche beitragsabhängige Arbeitslosengeld ausgeschöpft hat und die übrigen Bedingungen erfüllt.
Wer deutsches Arbeitslosengeld I bezieht und in Spanien eine Stelle suchen möchte, kann den deutschen Anspruch unter bestimmten Bedingungen vorübergehend mitnehmen. Dafür wird vor der Ausreise das Dokument PD U2 benötigt, wie der Beitrag Arbeitslosengeld im Ausland beziehen erläutert.
Diese Mitnahme des deutschen Anspruchs ist von der spanischen Unterstützung zu trennen. Weitere Informationen zu Anspruch und Berechnung in Deutschland enthält der Ratgeber Arbeitslosengeld – Anspruch, Bezugsdauer und Höhe.
Der Vergleich mit Deutschland zeigt deutliche UnterschiedeDas deutsche Arbeitslosengeld I orientiert sich am früheren versicherten Verdienst und beträgt im Regelfall 60 oder 67 Prozent des pauschalierten Nettoentgelts. Der spanische Zuschuss nach dem Verbrauch der Versicherungsleistung wird dagegen als fester, im Zeitverlauf sinkender Betrag gezahlt.
Wer in Deutschland keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I hat oder nach dessen Ende hilfebedürftig bleibt, kann je nach Lebenslage Leistungen der Grundsicherung erhalten. Einzelheiten zu Bedarf, Einkommen und Antrag finden Betroffene im Beitrag Grundsicherungsgeld 2026.
Auch in Deutschland entsteht durch unbezahlte Hausarbeit allein kein Arbeitslosengeldanspruch. Beide Systeme knüpfen die Versicherungsleistung an frühere Beitragszeiten und die anschließende Unterstützung an weitere persönliche und wirtschaftliche Bedingungen.
Beispiel aus der PraxisElena ist 48 Jahre alt, lebt mit ihrem Ehemann und ihrer 14-jährigen Tochter in Valencia und hat ihr beitragsabhängiges Arbeitslosengeld nach 180 Tagen vollständig ausgeschöpft. Sie hat kein eigenes Einkommen, während ihr Mann monatlich 1.800 Euro an berücksichtigtem Einkommen erzielt.
Das Familieneinkommen von 1.800 Euro wird durch drei Personen geteilt und ergibt 600 Euro je Familienmitglied. Damit bleibt die Familie unter der Grenze von 915,75 Euro, sodass Elena bei erfüllten weiteren Bedingungen familiäre Verpflichtungen nachweisen kann.
Elena kann den Zuschuss bis zu 30 Monate beziehen und erhält zunächst 570 Euro, später 540 Euro und ab dem 13. Monat 480 Euro. Dass sie während der Arbeitssuche den Haushalt führt, ist für den Anspruch ohne Bedeutung.
Der Beitrag Arbeitslose in Spanien bekommen 570 Euro für Hausarbeit erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.