Meinungsfreiheit ist nicht nur das Recht, zu Allem seinen Senf dazu zu geben wie an einer Würstelbude. Es ist das Recht, Behauptungen der Mächtigen in Frage zu stellen, Erklärungen und Fakten einzuklagen und Alternativen einzufordern. Das mag unbequem sein, lästig, nerven, bremsen. Aber es ist der Motor des Fortschritts. Ohne Nörgler, Zweifler und Besserwisser kein Fortschritt. Zweifel ist eine gesellschaftliche Produktivkraft. Seine Diffamierung durch angeblich alternativlose Politik ist Rückschritt in vormoderne Zeiten. Deutschland braucht wieder einen Grundkurs in Debatte und Wiederbelebung der Streitkultur.» (- Roland Tichy, Journalist und Publizist)
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Arbeitslos vor der Rente mit Schwerbehinderung: Jetzt musst Du aufpassen
Wer kurz vor der Schwerbehindertenrente arbeitslos wird, muss nicht automatisch früher und mit Abschlägen in die Rente gehen. Arbeitslosengeld kann die Zeit bis zum günstigeren Rentenbeginn überbrücken und zugleich weitere Versicherungsmonate bringen.
Doch wer die Bezugsdauer falsch berechnet, einen Aufhebungsvertrag vorschnell unterschreibt oder den Schwerbehindertenstatus aus dem Blick verliert, riskiert eine Finanzierungslücke und dauerhaft weniger Rente.
Die Zwei-Jahres-Regel gilt nicht für die SchwerbehindertenrenteEine verbreitete Sorge lautet: Zählen die letzten beiden Jahre Arbeitslosigkeit vor der Rente überhaupt noch mit? Bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen kommt es auf eine Wartezeit von 35 Jahren an, für die grundsätzlich sämtliche rentenrechtlichen Zeiten berücksichtigt werden. Dazu gehören insbesondere Pflichtbeitragszeiten aus dem Bezug von Arbeitslosengeld I.
Die häufig erwähnte Einschränkung für Arbeitslosengeld in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn betrifft dagegen die 45-jährige Wartezeit der Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Dort bleiben diese Zeiten grundsätzlich unberücksichtigt, sofern der Leistungsbezug nicht durch eine Insolvenz oder vollständige Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers verursacht wurde. Diese Unterscheidung ergibt sich aus § 51 SGB VI.
Für die Schwerbehindertenrente müssen deshalb keine 35 Jahre ausschließlich mit Erwerbsarbeit zusammenkommen. Auch anerkannte Anrechnungszeiten können helfen, die Wartezeit zu erfüllen. Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug zählt allerdings nicht automatisch: Dafür müssen die jeweiligen Voraussetzungen einer Anrechnungszeit nach § 58 SGB VI erfüllt sein.
GdB 50 allein reicht für den Rentenbeginn nichtFür diese Altersrente müssen das erforderliche Lebensalter, die 35-jährige Wartezeit und die anerkannte Schwerbehinderung bei Rentenbeginn zusammenkommen. Erforderlich ist grundsätzlich ein Grad der Behinderung von mindestens 50. Eine Gleichstellung bei einem GdB von 30 oder 40 erfüllt die Voraussetzung der Schwerbehinderung nach § 37 SGB VI nicht.
Für die derzeit rentennahen Jahrgänge gelten folgende Altersgrenzen; besondere ältere Vertrauensschutzfälle sind in dieser Übersicht nicht dargestellt. Die Übergangsstufen stehen in § 236a SGB VI, die Grenzen ab Jahrgang 1964 in § 37 SGB VI.
Geburtsjahr Frühestens mit Abschlägen Ohne Abschläge 1961 61 Jahre und 6 Monate 64 Jahre und 6 Monate 1962 61 Jahre und 8 Monate 64 Jahre und 8 Monate 1963 61 Jahre und 10 Monate 64 Jahre und 10 Monate 1964 und später 62 Jahre 65 JahrePro Monat vor dem abschlagsfreien Beginn sinkt die Rente um 0,3 Prozent, höchstens um 10,8 Prozent. Dieser Abschlag bleibt auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze bestehen, erläutert die Deutsche Rentenversicherung. Mehr zu den Altersstufen erläutert auch unser Beitrag zur Schwerbehindertenrente für den Jahrgang 1964.
24 Monate Arbeitslosengeld sind keine automatische ZusageFür ältere Arbeitslose sind bis zu 24 Monate Arbeitslosengeld I möglich. Dafür müssen sie bei Entstehung des Anspruchs mindestens 58 Jahre alt sein und grundsätzlich mindestens 48 Monate Versicherungspflicht innerhalb der vorangegangenen fünf Jahre nachweisen. Das erläutert das Bundesarbeitsministerium zur Anspruchsdauer.
Allein das Alter oder ein Schwerbehindertenausweis verschafft keinen zweijährigen Anspruch. Für einen regulären Anspruch sind zunächst grundsätzlich mindestens zwölf Versicherungsmonate innerhalb der letzten 30 Monate erforderlich; die tatsächliche Bezugsdauer hängt anschließend von Alter und Versicherungszeiten ab. Die Bundesagentur für Arbeit erklärt diese Voraussetzungen.
Besonders teuer kann die Annahme werden, zwei Jahre Arbeitslosengeld reichten ab 62 bis zur abschlagsfreien Rente. Wer 1964 oder später geboren ist, erreicht diese Altersgrenze erst mit 65 Jahren. Selbst ein voller zweijähriger Bezug ab 62 lässt damit ungefähr ein weiteres Jahr offen.
Arbeitslosengeld ist auch kurz vor der Rente an Bedingungen gebundenDie bloße Möglichkeit, eine vorgezogene Altersrente zu beantragen, beendet den Anspruch auf Arbeitslosengeld I grundsätzlich nicht. Wer eine Altersvollrente tatsächlich bezieht, kann daneben jedoch grundsätzlich kein Arbeitslosengeld I erhalten. Die Abgrenzung und das Ruhen des Anspruchs erläutern die Weisungen der Bundesagentur zu § 156 SGB III.
Bis dahin gelten die üblichen Anforderungen: Betroffene müssen grundsätzlich für eine versicherungspflichtige Beschäftigung von mindestens 15 Stunden wöchentlich verfügbar sein und bei der Arbeitssuche mitwirken. Der geplante Rentenbeginn befreit nicht von diesen Pflichten. Ein anerkannter GdB sagt für sich allein auch nicht aus, wie viele Stunden jemand noch arbeiten kann.
Bei längerfristig stark eingeschränkter Leistungsfähigkeit kann unter bestimmten Voraussetzungen Arbeitslosengeld nach der Nahtlosigkeitsregelung infrage kommen, etwa nach dem Ende des Krankengeldes. Diese Regelung soll eine Versorgungslücke während der Klärung einer möglichen Erwerbsminderung verhindern. Sie ist keine automatische Leistung allein wegen Schwerbehinderung und hat eigene Voraussetzungen, die in den Weisungen zu § 145 SGB III beschrieben sind.
Eine Unterschrift kann sechs Monate Arbeitslosengeld kostenWer selbst kündigt oder einen Aufhebungsvertrag unterschreibt und dadurch ohne wichtigen Grund arbeitslos wird, riskiert eine Sperrzeit. Bei einer zwölfwöchigen Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe fällt nicht nur zunächst die Zahlung aus: Die Anspruchsdauer sinkt nach § 148 SGB III außerdem um mindestens ein Viertel. Aus einem ursprünglich 24-monatigen Anspruch können dadurch nur noch 18 Monate ausgezahlter Leistung werden.
Eine gesundheitlich notwendige Aufgabe der bisherigen Arbeit kann einen wichtigen Grund darstellen, muss aber im Einzelfall geprüft und belegt werden. Deshalb sollte vor einer Unterschrift geklärt sein, welche Folgen für Arbeitslosengeld und Rentenbeginn entstehen. Wie diese Kürzung wirkt, erläutert auch unser Beitrag über zwölf Wochen Sperrzeit und den Verlust eines Viertels des Anspruchs.
Diese Meldefristen gelten auch unmittelbar vor dem RuhestandDie Arbeitsuchendmeldung muss grundsätzlich spätestens drei Monate vor dem bekannten Beschäftigungsende erfolgen. Wer erst kurzfristiger davon erfährt, muss sich innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis melden. Auf diese Fristen und eine mögliche einwöchige Sperrzeit bei verspäteter Meldung hat die Bundesagentur für Arbeit am 3. September 2026 erneut hingewiesen.
Zusätzlich ist spätestens am ersten Tag ohne Beschäftigung die Arbeitslosmeldung erforderlich. Die vorherige Arbeitsuchendmeldung ersetzt sie nicht. Die Bundesagentur erläutert beide Schritte ausdrücklich getrennt.
Der Schwerbehindertenstatus muss bis zum Rentenbeginn reichenWer den Rentenbeginn aufschiebt, sollte gleichzeitig prüfen, ob die Schwerbehinderung zu diesem späteren Zeitpunkt weiterhin anerkannt ist. Die Voraussetzung muss beim Beginn der Altersrente vorliegen; ein späterer Wegfall beseitigt den bereits entstandenen Rentenanspruch grundsätzlich nicht. Das stellt die Deutsche Rentenversicherung ausdrücklich klar.
Wird der GdB vor Rentenbeginn auf unter 50 herabgesetzt, kann noch eine gesetzliche Schutzfrist greifen. Nach § 199 Absatz 1 SGB IX endet die weitere Anwendung der besonderen Regelungen erst mit Ablauf des dritten Kalendermonats nach Eintritt der Unanfechtbarkeit des Herabsetzungsbescheids. Es kommt deshalb nicht einfach auf dessen Ausstellungsdatum an.
In solchen Fällen müssen der gewünschte Rentenbeginn und das Ende der Schutzfrist genau aufeinander abgestimmt werden. Ein Rentenantrag allein sichert keinen beliebig späteren Beginn zu den bisherigen Bedingungen. Näheres dazu erklärt unser Beitrag zur Schutzfrist nach Aberkennung der Schwerbehinderung vor der Rente.
Während des Arbeitslosengeldbezugs wächst die Rente meist weiterBei zuvor gesetzlich rentenversicherten Beschäftigten zahlt die Arbeitsagentur während des Arbeitslosengeldbezugs in der Regel weitere Rentenbeiträge. Deren Berechnung basiert grundsätzlich auf 80 Prozent des Arbeitsentgelts, das der Leistung zugrunde liegt, wie § 166 SGB VI festlegt. Die Rentenanwartschaft wächst damit üblicherweise langsamer als bei einer unveränderten Weiterbeschäftigung.
Das bedeutet aber keine Kürzung der gesamten bisher erworbenen Rente um 20 Prozent. Betroffen ist der zusätzliche Rentenaufbau in diesen Monaten. Davon zu unterscheiden ist der dauerhafte Abschlag, der bei einem vorzeitigen Rentenbeginn auf die betroffene Rente wirkt.
Vor dem Rentenantrag müssen zwei Bescheide zusammenpassenFür eine belastbare Planung gehören die bestätigte Dauer des Arbeitslosengeldanspruchs und eine aktuelle Rentenauskunft auf denselben Tisch. Die Rentenversicherung sollte berechnen, ab wann die Schwerbehindertenrente möglich ist und wie hoch sie zu unterschiedlichen Startterminen ausfällt. Ebenso wichtig ist, ob das laufende Arbeitslosengeld bis dahin für den Lebensunterhalt reicht.
Arbeitslosengeld beträgt nach den Erläuterungen der Bundesagentur grundsätzlich 60 Prozent des pauschalierten Nettoentgelts, unter den gesetzlichen Voraussetzungen mit Kind 67 Prozent. Eine längere Überbrückung kann spätere Abschläge vermeiden, muss aber heute finanzierbar sein. Den Rentenantrag empfiehlt die Deutsche Rentenversicherung etwa drei Monate vor dem gewünschten Beginn.
Praxisbeispiel: 118,80 Euro weniger Rente im Monat vermeidenEin schwerbehinderter Versicherter des Jahrgangs 1963 wird mit 63 Jahren arbeitslos, hat einen anerkannten GdB von 50 und die 35-jährige Wartezeit bereits erfüllt. Bis zur abschlagsfreien Schwerbehindertenrente mit 64 Jahren und zehn Monaten fehlen ihm in dieser vereinfachten Rechnung 22 Monate. Beginnt seine Rente sofort, entstehen deshalb 6,6 Prozent Abschlag.
Bei einer angenommenen Bruttorente von 1.800 Euro vor Abschlag wären das 118,80 Euro weniger pro Monat; übrig blieben 1.681,20 Euro brutto. Hat er einen ungekürzten Anspruch auf 24 Monate Arbeitslosengeld und erfüllt er bis zum späteren Rentenbeginn alle Voraussetzungen, kann er die 22 Monate überbrücken und den Abschlag vermeiden.
Zusätzliche Rentenbeiträge während dieser Zeit, Rentenanpassungen sowie Steuern und Sozialabgaben sind in der Beispielrechnung nicht berücksichtigt.
Drei Fragen und Antworten zur Arbeitslosigkeit vor der Schwerbehindertenrente Zählt Arbeitslosengeld auch in den letzten zwei Jahren vor dieser Rente mit?Ja, Pflichtbeitragszeiten aus Arbeitslosengeld zählen zur 35-jährigen Wartezeit der Schwerbehindertenrente. Die besondere Einschränkung für die letzten beiden Jahre betrifft die 45-jährige Wartezeit einer anderen Altersrente.
Muss ich mit 62 Jahren sofort die Schwerbehindertenrente beantragen?Nein, allein die Möglichkeit einer vorgezogenen Altersrente zwingt beim Arbeitslosengeld I grundsätzlich nicht zum Rentenantrag. Solange der Anspruch besteht und sämtliche Voraussetzungen erfüllt werden, kann Arbeitslosengeld weiterbezogen werden. Die Regeln anderer Sozialleistungen müssen gesondert geprüft werden.
Reichen zwei Jahre Arbeitslosengeld ab 62 für eine abschlagsfreie Rente?Für den Jahrgang 1964 und jüngere Versicherte reicht das grundsätzlich nicht: Ihre abschlagsfreie Schwerbehindertenrente beginnt frühestens mit 65. Nach zwei Jahren Arbeitslosengeld ab 62 bleibt daher ungefähr ein Jahr zu finanzieren. Ein Rentenbeginn genau zwölf Monate vor der abschlagsfreien Altersgrenze hätte noch 3,6 Prozent dauerhaften Abschlag.
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Urlaub mit Grundsicherung: Wann das Jobcenter zustimmen muss und wann es ablehnen darf
Wer Grundsicherungsgeld bezieht, darf verreisen. Doch wer den näheren Bereich des Jobcenters verlässt und dadurch nicht mehr erreichbar ist, braucht grundsätzlich vorher dessen Zustimmung. Ohne wichtigen Grund sind in der Regel höchstens drei Wochen pro Kalenderjahr möglich (also 21 Kalendertage). Dabei zählen Wochenenden und Feiertage innerhalb einer längeren Reise mit.
Das Jobcenter darf eine Reise nicht nach Belieben verbieten. Beeinträchtigt Ihre Abwesenheit die Eingliederung in Arbeit oder Ausbildung nicht wesentlich, muss es grundsätzlich zustimmen. Steht dagegen gerade ein konkreter Arbeitsplatz, ein Vorstellungsgespräch oder eine Maßnahme an, kann die Behörde die Zustimmung verweigern.
21 Tage sind kein automatischer UrlaubsanspruchSeit dem 1. Juli 2026 heißt die Leistung Grundsicherungsgeld. An der zentralen Reiseregel ändert der neue Name nichts: § 7b SGB II knüpft den Leistungsanspruch erwerbsfähiger Leistungsberechtigter grundsätzlich an die Erreichbarkeit.
Von einem Urlaubsanspruch wie bei Arbeitnehmern sollten Leistungsbezieher nicht sprechen. Das Sozialrecht kennt hingegen die „Zustimmung zur Nichterreichbarkeit“.
Beispiel 1: Alexander aus Schwerin darf verreisenAlexander ist 22 Jahre alt, lebt in Schwerin und erhält Grundsicherungsgeld. Freunde möchten mit ihm zwölf Tage nach Dänemark fahren.
Alexander hat in diesem Zeitraum weder einen Vorstellungstermin noch den Beginn einer Maßnahme oder ein konkretes Arbeitsangebot. Er teilt dem Jobcenter die geplante Reise vorher mit und beantragt die Zustimmung zur Nichterreichbarkeit.
Weil die zwölf Tage innerhalb der üblichen Drei-Wochen-Grenze liegen und derzeit keine konkrete Eingliederungschance verloren geht, darf das Jobcenter die Zustimmung nicht ohne sachlichen Grund verweigern. § 7 der Erreichbarkeits-Verordnung verlangt die Zustimmung, wenn die Eingliederung in Ausbildung oder Arbeit nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
Alexander kann deshalb nach erteilter Zustimmung verreisen. Während der genehmigten zwölf Tage läuft sein Grundsicherungsgeld weiter.
Er sollte nicht darauf vertrauen, dass sein Antrag schon genehmigt werde. Er sollte die Entscheidung des Jobcenters abwarten und erst dann die Reise antreten.
Beispiel 2: Amina aus Worms kann die Reise nicht einfach antretenAmina ist 38 Jahre alt, lebt in Worms und erhält Grundsicherungsgeld. Sie möchte für zwei Wochen nach Lothringen und Luxemburg reisen und beantragt beim Jobcenter die Zustimmung.
Kurz zuvor hat sich jedoch eine konkrete Arbeitsmöglichkeit ergeben. Ein Arbeitgeber möchte Amina während des geplanten Reisezeitraums kennenlernen und die Stelle kurzfristig besetzen. Nach Ende der zwei Wochen wäre die Stelle voraussichtlich vergeben.
Hier liegt der Fall anders als bei Alexander. Die Reise würde eine konkrete Eingliederungschance wesentlich beeinträchtigen. Genau einen solchen Fall nennt die Erreichbarkeits-Verordnung als Grund, die Zustimmung nicht zu erteilen: Ein vorhandenes Arbeits- oder Ausbildungsangebot darf durch die Abwesenheit nicht verloren gehen.
Amina darf zwar privat entscheiden, trotzdem zu verreisen. Sie kann aber nicht erwarten währenddessen weiter Grundsicherungsgeld zu erhalten.
Reist sie trotz verweigerter Zustimmung ab, kann ihr Leistungsanspruch für den Zeitraum der Nichterreichbarkeit entfallen. Bereits gezahltes Geld kann das Jobcenter zurückfordern. Auch der über die Grundsicherung bestehende Kranken- und Pflegeversicherungsschutz kann betroffen sein.
Wann das Jobcenter einer Reise zustimmen muss Zustimmung zur Reise Keine Zustimmung beziehungsweise Leistungsrisiko Sie beantragen die Nichterreichbarkeit vorher und es steht keine konkrete Eingliederungschance entgegen. Sie reisen ohne vorherige Zustimmung außerhalb des näheren Bereichs. Ihre Abwesenheit bleibt ohne wichtigen Grund grundsätzlich innerhalb von drei Wochen pro Kalenderjahr. Während der Reise würde ein konkretes Arbeits- oder Ausbildungsangebot verloren gehen. Während der geplanten Reise stehen keine nicht verschiebbaren Schritte zur Eingliederung an. Sie können wegen der Reise einen kurzfristig möglichen Arbeitsantritt nicht wahrnehmen. Ein wichtiger Grund rechtfertigt die Abwesenheit, etwa eine ärztlich verordnete Rehabilitation. Das Jobcenter lehnt die Nichterreichbarkeit begründet ab und Sie reisen trotzdem. Sie beziehen ergänzende Grundsicherung zu einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung und nehmen Ihren arbeitsvertraglichen Urlaub. Sie überschreiten die genehmigte Dauer und klären die Verlängerung nicht mit dem Jobcenter. Auch eine Reise innerhalb Deutschlands kann Ortsabwesenheit seinEs kommt nicht darauf an, ob Sie Deutschland verlassen. Entscheidend ist der sogenannte nähere Bereich.
Sie müssen an Werktagen Mitteilungen des Jobcenters zur Kenntnis nehmen können und eine Dienststelle des Jobcenters, einen möglichen Arbeitgeber oder den Ort einer Maßnahme zeitnah erreichen können. Deshalb kann auch eine Reise von Worms nach Hamburg oder von Schwerin nach Köln Nichterreichbarkeit bedeuten.
Umgekehrt bedeutet die deutsche Staatsgrenze nicht immer das Ende des näheren Bereichs. Das Gesetz lässt ausdrücklich auch grenznahe Gebiete im Ausland zu, wenn die erforderliche Erreichbarkeit gewährleistet bleibt.
Wer von Flensburg kurz nach Dänemark fährt oder von Simmerath 22 Kilometer über die belgische Grenze ist für das Jobcenter erreichbar.
Wochenendtrip: Häufig brauchen Sie keine ZustimmungFür einen reinen Aufenthalt am Samstag, Sonntag oder Feiertag brauchen Sie nach den Hinweisen der Bundesagentur grundsätzlich keine Zustimmung, wenn Sie Mitteilungen spätestens vor dem nächsten Werktag zur Kenntnis nehmen können.
Anders sieht es bei einer längeren genehmigten Reise aus. Fahren Sie zum Beispiel von Montag bis zum übernächsten Sonntag weg, zählen die dazwischenliegenden Samstage und Sonntage bei der Berechnung der drei Wochen mit.
Aus 15 Werktagen werden damit nicht 15 Abwesenheitstage, sondern 21 Kalendertage.
Bei wichtigem Grund können auch mehr als drei Wochen möglich seinDie Drei-Wochen-Regel betrifft Reisen ohne wichtigen Grund, also zum Beispiel einen normalen Erholungsurlaub.
§ 7b SGB II nennt dagegen wichtige Gründe, bei denen andere Regeln gelten können. Dazu gehören ärztlich verordnete medizinische Vorsorge oder Rehabilitation, kirchliche oder gewerkschaftliche Veranstaltungen, Aufenthalte zur Eingliederung in Arbeit oder Ausbildung sowie ehrenamtliche Tätigkeit.
Die Bundesagentur nennt als Beispiel eine ärztlich verordnete Rehabilitation. Dauert diese länger als drei Wochen, kann die zulässige Nichterreichbarkeit länger ausfallen.
Auch bei einer normalen Reise lässt die Erreichbarkeits-Verordnung in Ausnahmen eine Zustimmung für mehr als drei Wochen zu.
Sonderregel für AufstockerEine wichtige Ausnahme betrifft Beschäftigte, die trotz sozialversicherungspflichtiger Arbeit ergänzend Grundsicherungsgeld beziehen.
Ihr Jobcenter muss einer Nichterreichbarkeit auch ohne wichtigen Grund für die Dauer des arbeitsvertraglichen Urlaubs zustimmen. Hat ein Arbeitnehmer also Anspruch auf 30 Urlaubstage, gilt dieser und nicht die Drei-Wochen-Regel für erwerbsfähige Erwerbslose.
Das sollten Sie vor einer Reise beachtenBeantragen Sie die Zustimmung vor der Abreise und nennen Sie den vollständigen Zeitraum. Prüfen Sie, ob bereits Termine, Vorstellungsgespräche, Arbeitsangebote oder Maßnahmen anstehen. Treten Sie die Reise erst an, wenn das Jobcenter zugestimmt hat.
Bewahren Sie die Zustimmung auf. Verlängert sich Ihre Abwesenheit ungeplant, sollten Sie das Jobcenter unverzüglich informieren und den Grund nachweisen können.
FAQ: Ortsabwesenheit bei Grundsicherungsgeld Wie viele Urlaubstage haben Bezieher von Grundsicherungsgeld?Einen arbeitsrechtlichen Urlaubsanspruch haben arbeitslose Leistungsbezieher nicht. Für eine Nichterreichbarkeit ohne wichtigen Grund kann das Jobcenter bis zu drei Wochen beziehungsweise 21 Kalendertage im Kalenderjahr zustimmen. Für Ausnahmen gelten längere Zeiträume.
Kann das Jobcenter zwei Wochen Urlaub einfach verbieten?Nicht willkürlich. Wird die Eingliederung in Arbeit oder Ausbildung durch die Reise nicht wesentlich beeinträchtigt, sieht die Erreichbarkeits-Verordnung grundsätzlich eine Zustimmung vor. Eine konkrete Arbeitschance kann dagegen eine Ablehnung rechtfertigen.
Was passiert, wenn ich ohne Zustimmung verreise?Befinden Sie sich außerhalb des näheren Bereichs und erfüllen die Voraussetzungen für eine zulässige Nichterreichbarkeit nicht, können Sie für diesen Zeitraum den Anspruch auf Grundsicherungsgeld verlieren. Das Jobcenter kann zu viel gezahlte Leistungen zurückfordern. Auch der über den Leistungsbezug vermittelte Kranken- und Pflegeversicherungsschutz kann betroffen sein.
QuellenBundesagentur für Arbeit: Jobcenter – Erreichbarkeit (Bundesagentur für Arbeit)
Erreichbarkeits-Verordnung (ErrV), insbesondere § 7 (Gesetze im Internet)
Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II), insbesondere § 7b (Gesetze im Internet)
Der Beitrag Urlaub mit Grundsicherung: Wann das Jobcenter zustimmen muss und wann es ablehnen darf erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Ohne App müssen Rentner teurer einkaufen: Streit um Supermarkt-Rabatte betrifft Millionen
Dasselbe Lebensmittel, dieselbe Kasse, aber unterschiedliche Preise: Wer eine Supermarkt-App nutzt, bekommt bestimmte Angebote günstiger. Wer ohne Smartphone einkauft, zahlt dafür mehr. Für Rentner mit knappem Budget wird die digitale Zugangshürde damit zu einer Geldfrage.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat am 15. September 2026 den Stand seiner Verfahren zu Supermarkt-Apps erläutert. Ein allgemeines Verbot exklusiver App-Rabatte ist daraus bislang nicht hervorgegangen. Die Forderung nach gleichen Sparmöglichkeiten für alle bleibt umstritten.
Günstigere Lebensmittel dürfen keine Frage der Bedienfähigkeit seinEine App zu installieren, ein Konto einzurichten und einen Coupon rechtzeitig zu aktivieren, mag für viele selbstverständlich sein. Für andere kann schon einer dieser Schritte den Zugang zum günstigeren Preis versperren. Wer wenig Geld hat, kann solche Preisunterschiede nicht beliebig ausgleichen.
Wie groß die digitale Lücke weiterhin ist, zeigen Zahlen des Statistischen Bundesamtes: 2025 hatten knapp 2,1 Millionen Menschen zwischen 16 und 74 Jahren in Deutschland noch nie das Internet genutzt. Unter den 65- bis 74-Jährigen lag der Anteil bei zehn Prozent, wie der Evangelische Pressedienst über die Statistik berichtet. Menschen ab 75 Jahren sind in diesen Angaben nicht erfasst.
Aus diesen Zahlen lässt sich allerdings nicht ableiten, wie viele Rentner tatsächlich an einer bestimmten Supermarkt-App scheitern. Internetnutzung, Smartphone-Besitz und die Fähigkeit, eine Rabattfunktion zu bedienen, sind unterschiedliche Dinge. Genau diese Unterscheidung ist auch für die juristische Bewertung wichtig.
Die Verbraucherzentrale fordert Rabatte auch ohne AppDer vzbv verlangt gleichwertige Zugänge zu Vergünstigungen, etwa über eine Kundenkarte, Papiergutscheine oder Coupons an der Kasse. Nach seiner Auffassung können ausschließlich digitale Rabatte Menschen wegen ihres Alters oder einer Behinderung benachteiligen. Diese Forderung beschreibt der Verband in seiner Begründung der Klagen gegen drei Discounter.
Die soziale Frage dahinter reicht über die Technik hinaus: Wer auf günstige Lebensmittel angewiesen ist, sollte einen Preisvorteil selbstständig erreichen können. Der Verweis auf Hilfe durch Angehörige löst dieses Problem nur teilweise. Er setzt voraus, dass solche Unterstützung überhaupt verfügbar ist.
Was die Gerichte bisher entschieden habenBei den Diskriminierungsklagen nennt die vzbv-Übersicht vom 15. September 2026 folgenden Stand:
Discounter Gericht und Aktenzeichen Stand laut vzbv Netto Marken-Discount OLG Bamberg, 3 UKl 16/25 e Urteil vom 18. März 2026 zugunsten von Netto; nicht rechtskräftig. Penny OLG Hamm, 13 UKl 7/25 Urteil vom 16. April 2026 zugunsten von Penny; nicht rechtskräftig, Revision zugelassen. Lidl Brandenburgisches OLG, 6 UKl 2/25 Als laufendes Verfahren aufgeführt; kein Urteil in der Übersicht genannt.Im Penny-Verfahren stellte das OLG Hamm im entschiedenen Einzelfall keine unmittelbare oder mittelbare Diskriminierung älterer Menschen oder von Menschen mit Behinderung fest. Für das Gericht genügte es nicht, allgemein auf Menschen ohne Internetnutzung zu verweisen. Entscheidend war unter anderem, ob Menschen die App nutzen möchten, daran aber wegen ihres Alters oder einer Behinderung gehindert sind.
Das Urteil ist damit kein Freibrief für jede beliebige App-Gestaltung. Es zeigt aber, dass eine als unfair empfundene Preisgestaltung nicht automatisch eine nachgewiesene rechtswidrige Benachteiligung ist. Die Hintergründe erläutert auch unser Beitrag „Rentner aufgepasst: Rabatt gibt es nur mit der App“.
Kein automatischer Anspruch auf den günstigeren PreisAllein der Verzicht auf eine App verschafft Kunden derzeit keinen allgemeinen Anspruch auf deren Sonderpreise. Die Verbraucherzentralen erläutern, dass Händler Rabatte grundsätzlich an Bedingungen knüpfen dürfen, diese aber verständlich mitteilen und die gesetzlichen Vorgaben einhalten müssen. Das steht in ihrem Ratgeber zu Supermarkt-Apps.
Auch eine Rückzahlung früherer Preisunterschiede ergibt sich nicht allein daraus, dass der vzbv gegen Rabattmodelle klagt. Ob im Einzelfall Ansprüche bestehen, hängt vom konkreten Sachverhalt ab. Wer wegen einer Behinderung an der Bedienung scheitert, sollte die Hürde möglichst genau beschreiben und sich beraten lassen.
Der Rabatt kann mit Daten und zusätzlichen Käufen bezahlt werdenAuch wer eine App problemlos nutzt, sollte genauer hinsehen. Nach Angaben der Verbraucherzentralen können Händler damit Einkäufe auswerten, Nutzungsprofile erstellen und Werbung auf Kunden zuschneiden. Welche Angaben erforderlich sind und welche Einwilligungen sich ändern lassen, hängt vom jeweiligen Angebot ab.
Hinzu kommt der Kaufanreiz: In einer vom vzbv veröffentlichten Online-Befragung berichteten 67 Prozent der befragten App-Nutzer, in den vergangenen zwei Jahren zusätzliche Einkäufe für Angebote oder Vergünstigungen getätigt zu haben. Befragt wurden insgesamt 1.000 Internetnutzer ab 16 Jahren, darunter 787 Nutzer von Supermarkt-Apps. Die Ergebnisse beschreiben deshalb weder ausschließlich Rentner noch Menschen ohne Internetzugang.
Ein Beispiel macht den Unterschied zwischen Rabatt und Ersparnis deutlich: Wer fünf Euro für etwas ausgibt, das er nicht benötigt, um einen Zwei-Euro-Vorteil zu erhalten, hat drei Euro zusätzlich ausgegeben. Ein günstiger Einzelartikel macht also noch keinen günstigen Einkauf. Entscheidend bleibt, was tatsächlich gebraucht wird und am Ende auf dem Bon steht.
Was Rentner beim nächsten Einkauf tun könnenVor dem Einkauf lohnt sich die Nachfrage, ob der Markt für bestimmte Angebote auch eine Kundenkarte oder Papiercoupons akzeptiert. Eine solche Möglichkeit muss zum konkreten Rabatt passen; eine vorhandene Karte ersetzt nicht automatisch jede App. Wer die Anwendung nutzt, sollte Angebotsbedingungen und Kassenbon abgleichen.
Für den Preisvergleich zählt außerdem der Betrag pro Kilogramm oder Liter, nicht nur der groß gedruckte Rabatt. Eine Eigenmarke ohne App-Nachlass kann günstiger bleiben als ein beworbenes Markenprodukt. Weitere praktische Hinweise bietet unser Beitrag über Sparmöglichkeiten beim Supermarkteinkauf.
Wer eine Benachteiligung oder unverständliche Bedingungen erlebt, kann Werbung und Kassenbon aufbewahren und den Ablauf dokumentieren. Der vzbv verweist dafür auf die Beschwerdemöglichkeit der Verbraucherzentralen. Eine Beschwerde macht das Problem sichtbar, ersetzt aber keine Prüfung möglicher eigener Ansprüche.
Praxisbeispiel: Vier Euro Unterschied beim WocheneinkaufDie 74-jährige Ingrid nutzt kein Smartphone und kauft bei ihrem Wocheneinkauf mehrere Produkte, die mit App zusammen vier Euro weniger kosten würden. Bei vier solchen Einkäufen wären das 16 Euro im Monat. Die Rechnung ist ein fiktives Beispiel und keine durchschnittliche Mehrbelastung von Rentnern.
Ingrid fragt nach einer Alternative ohne App, doch der Markt bietet für diese Aktion keine an. Sie vergleicht daraufhin die Grundpreise und ersetzt zwei Markenprodukte durch günstigere Alternativen. Ihren Ärger über die Zugangshürde kann sie der Verbraucherzentrale melden; allein daraus entsteht noch kein Anspruch auf Erstattung der vier Euro.
Sechs Fragen und Antworten zu Supermarkt-Rabatten Sind Rabatte ausschließlich für App-Nutzer verboten?Ein allgemeines Verbot gibt es bislang nicht. Ob ein konkretes Angebot gegen Vorschriften verstößt, muss anhand seiner Bedingungen und Gestaltung geprüft werden.
Bekomme ich als Rentner ohne Smartphone automatisch den App-Preis?Nein, der Rentnerstatus allein begründet keinen solchen Anspruch. Möglich sind freiwillige Alternativen des Händlers.
Haben die Verbraucherzentralen die Klagen bereits gewonnen?Bei den hier beschriebenen Diskriminierungsklagen gegen Penny und Netto entschieden die Gerichte zunächst zugunsten der Händler. Laut vzbv-Stand vom 15. September 2026 sind diese Urteile nicht rechtskräftig.
Kann ich statt der App eine normale Kundenkarte verwenden?Das hängt vom jeweiligen Rabattprogramm ab. Vor dem Einkauf sollte geklärt werden, ob die Karte gerade für den gewünschten Preisvorteil akzeptiert wird.
Sind Supermarkt-Apps immer die günstigste Möglichkeit?Nein, ein Rabatt garantiert keinen Bestpreis. Andere Produkte oder Angebote können günstiger sein, und zusätzliche Käufe können die Ersparnis aufzehren.
Was kann ich tun, wenn ich eine App wegen einer Behinderung nicht bedienen kann?Dokumentieren Sie die konkrete Hürde, das betroffene Angebot und die Reaktion des Händlers. Eine Verbraucherzentrale kann bei der Einordnung helfen; ob daraus rechtliche Ansprüche folgen, muss gesondert geprüft werden.
Der Beitrag Ohne App müssen Rentner teurer einkaufen: Streit um Supermarkt-Rabatte betrifft Millionen erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Macht-Junkie Merz packt den Ausstieg nicht: Matthias Matussek und Daniel Matissek im Gespräch
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Birthday greetings to President of Turkmenistan Serdar Berdimuhamedov
Vladimir Putin sent a message of greetings to President of Turkmenistan Serdar Berdimuhamedov on his 45th birthday.
The U.S. Has More Leverage in Iraq Than It Thinks, by James Durso
The Camp of the Saints Has Arrived in Texas, by Paul Craig Roberts
Another Week of Dangerous Nonsense from Donald Trump, by Philip Giraldi
Heading Back to the USA, Where Diesel Is Still Rising, by Larry C. Johnson
It's Good to Bully Celebrities About Palestine, by Caitlin Johnstone
Only One of the Three Autumn Elections–the American One–Is Likely to Tell Us Anything, by Paul Craig Roberts
The National Security Exception Was Never Going to Stop at Prosecuting Muslims, by Sufia Khalid
Honduras: Garífuna für Reality-Show "Survivor" vertrieben
The Real Danger Of AI Is That It Is Run By Evil Warmongers
The biggest AI threat isn’t artificial superintelligence wiping out humanity in a fit of mechanical vengeance like some digital Old Testament God, it’s the same oligarchs and empire managers as usual inflicting the same evils and abuses as usual upon their fellow man.
We’re already presently watching the empire building AI into its killing machines and causing all kinds of horrifying problems while these technologies become more and more complex and unpredictable.
CNN reports that US military AI “almost started a war” with China when it hallucinated intelligence showing a Chinese ship transporting nuclear weapon components to Iran; US military planes were apparently already in the air preparing to attack the vessel before human intelligence picked up on the error.
NEW: An AI-assisted intel report sent the military scrambling to intercept a Chinese ship in the Middle East it believed was transporting components of a nuclear weapons program.
It turned out to be a hallucination. And it "almost started a war." https://t.co/xXZHEE64M6
A recent Pentagon report has officially concluded that an over-reliance on Palantir’s AI-powered command-and-control system Maven contributed to the bombing of a school in Minab which killed 120 children attending classes on the first day of the US-Israeli war with Iran.
We learned early on in the Gaza holocaust that the IDF was using AI to help it bomb suspected Hamas members when they are at home with their families rather than when they are out in the battlefield using a program called “Where’s Daddy?” — a bit of Israeli humor about the fact that they would be killing the children of Palestinian resistance fighters when their fathers came home.
We’re seeing politicians like Bernie Sanders voice concerns that “AI could soon be smarter than humans and function outside of our control,” but the most obvious and imminent threat right now is not that artificial intelligence will outsmart us and escape our control, it’s that it is being fully controlled by humans who are stupid and evil.
Scientists and industry leaders have been increasingly clear: AI could soon be smarter than humans and function outside of our control.
For the sake of all of humanity, Trump and Xi must negotiate a treaty NOW to pause AI and ban superintelligence before it is too late. pic.twitter.com/nL0Ias2fDb
Again, we know for a fact that powerful nuclear-armed military forces are knitting AI into all their systems. We’re watching them do it, right in front of our faces. An increasingly complex and confusing element has been added to an environment of already tense and dangerous military standoffs around the world as the US and its allies work to absorb the few remaining nations who have managed to retain sovereignty into the imperial power umbrella. And yet recent weeks have seen the mass media flooded with punditry speculating about possible scenarios under which AI might perhaps wind up leading to human extinction.
We already know the most likely scenario under which AI will get us all killed. If it happens, it will be because rich and powerful sociopaths knit these technologies into war machinery that is designed for killing humans at mass scale. Duh.
These developments are unfolding in the context of a frenetic new arms race with China in which nobody’s willing to tap the brake pedal for fear of falling behind. Any talk of regulation or slowing things down before they get out of control is dismissed because the competition-based systems which currently govern human behavior have thrust us into a nightmare of constant military expansionism and brinkmanship instead of collaboration and harmony, all fueled by the fact that this paradigm makes tech plutocrats and war profiteers obscenely wealthy.
That’s clearly the most immediate existential threat that AI poses to our species right now. There’s also the only slightly less frightening threat of artificial intelligence enabling our rulers to use mass surveillance and autonomous weapons systems to stifle any revolutionary political movement before it gets off the ground, locking us into this freakish capitalist dystopia until the planet is an uninhabitable wasteland.
In any case, this isn’t a new threat. It’s the same old threat with new toys. Capitalism must end, and the empire must fall. Our very existence depends on it.
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Aus Garzan verschleppt: Sterbliche Überreste zweier Gefallener an Familien übergeben
Fast neun Jahre nach der gewaltsamen Öffnung des Garzan-Friedhofs in Bedlîs (tr. Bitlis) sind die sterblichen Überreste der 1999 ums Leben gekommenen Kämpferinnen Zehra Kısaoğlu (Raperîn) und Süheyla Kaya (Zîlan) identifiziert und ihren Familien übergeben worden. Beide waren 2017 aus ihren Gräbern exhumiert und später zusammen mit Hunderten weiteren Toten auf dem Kilyos-Friedhof in Istanbul unter einem Gehweg bestattet worden.
Die Identifizierung gelang durch den Abgleich mit DNA-Proben ihrer Angehörigen. Die Familien erhielten am 17. September die Nachricht über die Übereinstimmung und wandten sich daraufhin an die Friedhofsverwaltung im Istanbuler Stadtteil Zincirlikuyu. Nach Abschluss der Formalitäten nahmen sie am Montag die sterblichen Überreste in Kilyos entgegen. Anschließend wurden Leichname zur Beisetzung nach Kanîreş (Karlıova) in Çewlîg (Bingöl) überführt. Die Angehörigen erklärten nach der Übergabe: „Die Gefallenen sind unser aller Gefallene. Unser Beileid gilt ganz Kurdistan.“
Falsche Angaben am Grab von Raperin
Bei der Übergabe kam es erneut zu Unregelmäßigkeiten. Nachdem die sterblichen Überreste von Süheyla Kaya aus dem angegebenen Grab geborgen worden waren, stellte sich bei der für Zehra Kısaoğlu vorgesehenen Grabstelle heraus, dass die registrierten Angaben nicht übereinstimmten. Erst nach einer erneuten Überprüfung wurde ein anderes Grab geöffnet und Kısaoğlus sterbliche Überreste gefunden. Ihr Bruder Abdullah Kısaoğlu berichtete, dass die Familie jahrelang nach ihr gesucht und an verschiedenen Massengräbern DNA-Proben abgegeben habe. Erst vier Tage vor der Übergabe habe die Familie erfahren, dass sich ihre sterblichen Überreste in Kilyos befinden.
ÖHD: Verantwortung liegt beim Staat
Nach der Übergabe erklärte der Rechtsanwalt Veysel Demirkaya vom Verein freiheitlicher Jurist:innen (ÖHD), die Leichname von Zehra Kısaoğlu und Süheyla Kaya seien rechtswidrig aus ihren Gräbern auf dem Garzan-Friedhof geholt, nach Istanbul gebracht und in Kilyos unter einem Gehweg bestattet worden. „Die eigentliche Verantwortung für die Identifizierung der Toten und ihre Übergabe an die Familien liegt beim Staat“, erklärte Demirkaya. Die zuständigen Behörden müssten selbst tätig werden, anstatt darauf zu warten, dass Angehörige Nachforschungen anstellten und Anträge einreichten.
Hunderte Gefallene aus Garzan nach Kilyos verschleppt
Der Gefallenenfriedhof Garzan bei Oleka Jor (Yukarı Ölek) in Bedlîs wurde im Dezember 2017 auf staatliche Anordnung zerstört. Auf dem Friedhof waren Hunderte Mitglieder der HPG und YJA Star sowie der YPG und YPJ bestattet. Ihre sterblichen Überreste wurden exhumiert und auf Anweisung der Staatsanwaltschaft nach Istanbul verschleppt.
Insgesamt wurden die sterblichen Überreste von 282 Menschen nach Kilyos verbracht und dort in einem Bereich für nicht identifizierte Tote bestattet. Später wurde bekannt, dass sie nicht in regulären Gräbern lagen, sondern in Plastikboxen unter einem Gehweg gestapelt worden waren. In einzelnen Boxen befanden sich die Knochen mehrerer Menschen.
In den folgenden Jahren wurden durch DNA-Abgleiche nach und nach Tote identifiziert und ihren Familien übergeben. Zum Zeitpunkt der Aufdeckung der Vorgänge in Kilyos im Jahr 2020 waren 21 Leichname herausgegeben worden; inzwischen liegt die Zahl bei rund 30. Die Familien der weiterhin nicht identifizierten Toten bemühen sich bis heute um die Rückgabe der sterblichen Überreste ihrer Angehörigen.
https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/verschleppte-guerillaleichen-unter-gehweg-begraben-19293 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/-46719 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/-51940
Die NATO, Korruption und Neonazismus sind die Feinde der Ukraine – nicht Russland
Es hätte diese Woche eine große Nachricht sein sollen, war es aber nicht. Dem ehemaligen Pressesprecher des ukrainischen Scheinpräsidenten Wolodymyr Selenskyj wurde untersagt, vor dem Europäischen Parlament zu sprechen.Warum? Weil Iuliia Mendel vorhatte, vernichtende Einblicke in die grassierende Korruption im Selenskyj-Regime zu geben und darzulegen, wie der von der NATO unterstützte Krieg in ihrem Land eine Geldmacherei ist.
Wie ironisch, dass solche Aussagen am vermeintlichen Sitz der europäischen Demokratie und Werte nicht zugelassen sind. Wenn freie Meinungsäußerung die offizielle Darstellung in Frage stellt, wird sie verboten. Die einzig zulässige Darstellung lautet, dass die Ukraine ein Vorzeigemodell der Demokratie ist, das die Mitgliedschaft in der Europäischen Union und der NATO anstrebt, dabei jedoch durch «russische Aggression» behindert wird. Wie brüchig ist diese Darstellung, wenn jeder, der eine andere Perspektive vertritt und andere Fakten vorbringt, unverblümt unterdrückt und als russischer Propagandist diffamiert wird? Bemerkenswerterweise berichteten westliche Medien kaum über dieses Fiasko.
Iuliia Mendel war von 2019 bis 2021 als Selenskys persönliche Medienberaterin tätig, bis sie, desillusioniert von seiner Korruption, zurücktrat. Sie erlebte hautnah die Machenschaften, das manische Verhalten von Selensky und seinen Kumpanen sowie seine Verachtung für die Demokratie. Sie beschreibt ihre Aussage als «moralische Pflicht», ihren ukrainischen Mitbürgern und dem Rest der Welt die wahre Natur ihres ehemaligen Chefs zu offenbaren. Dass er ein Betrüger mit psychopathischen Tendenzen ist, dem das Leben der ukrainischen Bevölkerung völlig egal ist. Sein einziges Anliegen ist es, so lange wie möglich an der Macht zu bleiben und sich an den Milliarden westlicher Steuergelder zu bereichern, die in sein Regime fließen.
Selenskyj und sein Regime in Kiew seien die «größten Hindernisse für den Frieden», sagt Mendel, die der Weltwoche ein Interview gab, nachdem ihr die Einreise ins Europäische Parlament verwehrt worden war. Die Korruption in der Ukraine, so sagt sie, hänge vom Fortdauern des Krieges ab, und deshalb lege das Kiewer Regime sein Veto gegen jede diplomatische Bemühung ein, den fast fünfjährigen Konflikt zu beenden. Wer sich dem Krieg widersetzt und Diplomatie fordert, wird sanktioniert, inhaftiert oder an die Front geschickt, um dort zu sterben. Selenskyj steht an der Spitze einer Militärjunta (die der Westen als «Demokratie» bezeichnet), in der seine Schergen Menschen auf den Straßen zur Einberufung jagen. Um diesem Fleischwolf zu entkommen, müssen sie ein Bestechungsgeld von bis zu 20.000 Dollar zahlen.
Mendel sorgte erstmals für Aufsehen, als sie im Mai dieses Jahres vom US-amerikanischen Moderator Tucker Carlson interviewt wurde. In diesem Interview beschrieb sie Selenskyj als drogenabhängigen Diktator, der emotional labil sei, was er jedoch durch sein schauspielerisches Talent als ehemaliger Entertainer verberge. Die westlichen Unterstützer aus Politik und Medien spielen natürlich mit, indem sie die Augen vor dieser Farce verschließen und ihn als «Churchill-ähnlichen Helden in Kriegszeiten» verherrlichen. Das Ganze ist ein verabscheuungswürdiger Schwindel, der auf Kosten der westlichen Steuerzahler und des leidgeprüften ukrainischen Volkes betrieben wird.
Weil sie die Wahrheit über ihren ehemaligen Chef ausgeplaudert hatte, wurde Mendel sofort als «russische Propagandistin» auf die vom ukrainischen Staat unterstützte schwarze Liste von «Mirotvorets» gesetzt. «Mirotvorets» ist als Todesliste berüchtigt, da mehrere Personen, die dort auf der schwarzen Liste standen, ums Leben gekommen sind. Sie sagt, dass ihr von westlichen Medienunternehmen wie Meta/Facebook verboten wurde, öffentliche Sendungen an ihre ukrainischen Landsleute zu richten.
Anfang dieser Woche, wenige Tage bevor sie vor dem Europäischen Parlament sprechen sollte, kündigte das Selenskyj-Regime Sanktionen gegen Mendel an. Sie hat keinen Zugriff auf ihre Vermögenswerte in der Ukraine und kann aus Angst um ihr Leben nicht mehr in das Land zurückkehren. Sie befürchtet, dass ihre Familie in der Ukraine verfolgt und als Vergeltung für ihren angeblichen «Verrat» an die Front geschickt wird.
Die Entscheidung, ihr das Rederecht vor der Versammlung in Straßburg zu entziehen, dürfte von der Präsidentin des Europäischen Parlaments, Roberta Metsola, getroffen worden sein. Metsola ist, ebenso wie andere hochrangige EU-Politikerinnen und -Politiker, darunter Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und Ratspräsident António Costa, eine überzeugte Unterstützerin der Ukraine und leitet Hilfsgelder in Milliardenhöhe an das Regime weiter.
Mendel wirkt wie eine Person von Integrität, moralischer Integrität und echter Unabhängigkeit. Sie weist den Vorwurf, sie sei «pro-russisch», kategorisch zurück. Tatsächlich äußert sich Mendel in ihren Interviews mit Carlson und der Weltwoche äußerst kritisch gegenüber Russland wegen dessen, wie sie es nennt, grausamer Invasion ihres Landes. Es scheint glasklar, dass ihr beständiges Anliegen darin besteht, zu verhindern, dass der Krieg ihre Heimat zerstört.
Der Krieg kann jedoch nicht gestoppt werden, da das Selenskyj-Regime und seine europäischen NATO-Unterstützer ein Interesse daran haben, ihn zu verlängern. Die Korruption des Regimes ist untrennbar mit der Ideologie der Russophobie verbunden, die in der europäischen Elite weit verbreitet ist. Diese Sichtweise wurde diese Woche durch zwei weitere unanfechtbare Quellen bestätigt. Wie Mendel werden auch diese beiden Persönlichkeiten von den westlichen Medien ignoriert.
Professor Ivan Katchanovski von der Universität Ottawa wurde von der Podcasterin Lena Petrova interviewt. Dabei beleuchtete er die weit verbreitete Korruption und die neonazistische Politik des Kiewer Regimes. Katchanovskis bahnbrechende Forschungsarbeit deckte auf, dass das Scharfschützenmassaker auf dem Maidan, bei dem im Februar 2014 in Kiew über 100 Demonstranten und Polizeibeamte ermordet wurden, eine Operation unter falscher Flagge war, die von neonazistischen Elementen und ihren NATO-Geldgebern inszeniert wurde und den Staatsstreich auslöste. Der Staatsstreich führte zur Übernahme des ukrainischen Staates und der Sicherheitskräfte durch faschistische Kräfte, was wiederum zum Krieg mit Russland im Jahr 2022 führte.
Selenskyj, der nominell jüdisch ist, stützt sich für sein politisches Überleben und die Fortsetzung der im Regime grassierenden Korruption auf die neonazistischen Kräfte. Der aus der Ukraine stammende Professor Katchanovski weist darauf hin, dass zahlreiche Minister, Berater und hochrangige Justizbeamte aus Selenskyjs engstem Kreis aufgrund unaufhörlicher Korruptionsskandale zurücktreten oder aus dem Land fliehen mussten. Es ist kaum zu glauben, dass Selenskyj nicht ebenfalls bis zum Hals in kriminelle Machenschaften verstrickt ist. Korruption, Krieg und Neonazismus sind miteinander verflochten – eine Folge des Engagements der NATO in dem Land seit dessen Unabhängigkeit von der Sowjetunion im Jahr 1991 nach deren Zusammenbruch.
Eine weitere bestätigende Sichtweise vertritt der renommierte US-Wissenschaftler Professor John Mearsheimer. Er berichtete letzte Woche ausführlich über einen kürzlichen Besuch in Russland, bei dem er hochrangige Regierungsvertreter, politische Entscheidungsträger und Diplomaten traf. Mearsheimer erklärte – was für manche vielleicht überraschend sein mag –, dass er in seinen zahlreichen Gesprächen weder bei seinen russischen Gesprächspartnern noch bei den einfachen Russen eine tiefsitzende Feindseligkeit gegenüber der Ukraine oder dem ukrainischen Volk feststellen konnte. «Viele Russen, die ich getroffen habe, haben Familie in der Ukraine (...) und ein gemeinsames kulturelles Erbe», bemerkte er.
Mearsheimer führt den tragischen Niedergang der Ukraine und ihrer historischen Verbindungen zu Russland auf die Politik der NATO zurück, die bereits 2008 mit der Bukarester Erklärung versuchte, das neu unabhängige Land in das von den USA geführte Militärbündnis aufzunehmen. Diese Politik sorgte dafür, dass sich die beiden Länder fortan auf einem Kollisionskurs befanden, der schließlich 2022 in einen Konflikt mündete. Das übergeordnete Ziel des Westens bestand darin, die Ukraine als Stellvertreter zu nutzen, um Krieg zu führen und Russland zu destabilisieren. Kurz gesagt: für die «strategische Niederlage Russlands».
Bei der Verfolgung dieses imperialistischen Ziels wurde die Ukraine von Neonazismus, Korruption und einer De-facto-Diktatur befallen, an deren Spitze ein drogenabhängiger Clown steht, der jede Opposition rücksichtslos unterdrückt. Millionen von Menschen wurden vertrieben, getötet und verstümmelt; Gesellschaft und Wirtschaft liegen in trostlosen Trümmern.
Doch diese Wahrheit darf von den westlichen Ideologen und ihren kontrollierten Medien nicht zugelassen werden. Trotz der verursachten Zerstörung und des Leidens sowie der sehr realen Gefahr, dass in Europa ein totaler Krieg ausbricht, halten diese an ihren russophoben Fantasien fest. Die westlichen Eliten werden in ihrem Bestreben, Russland zu bezwingen, alle möglichen Übel in Kauf nehmen. Die Ukraine ist durch westliche imperialistische Ziele völlig zerstört worden. Und dennoch wird Russland als der Bösewicht in diesem abscheulichen, kriminellen Unterfangen dargestellt.
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Dieser Beitrag ist zuerst auf Strategic Culture Foundation erschienen. Er wurde mit freundlicher Genehmigung übersetzt und übernommen.
Bruch mit der humanitären Tradition durch die Neutralitätsinitiative?
«Humanitäre Tradition brechen?» Mit diesem polemischen Schlagwort wirbt ein Komitee gegen die Neutralitätsinitiative. Wirklich? Der Bundesrat will nun, weil es «im Interesse der Schweiz liegt, die Praxis an diejenige der EU anzupassen» (so die offizielle Medienmitteilung), dass wehrpflichtige Ukrainer – auch Reservisten und Freiwillige – künftig nachweisen, dass sie ihre militärischen Pflichten in der Heimat erfüllen, um in der Schweiz Schutz zu erhalten. Wird ihr Gesuch abgelehnt, bedeutet das nichts anderes, als dass die Schweiz sie in den Krieg und in den wahrscheinlichen Tod schickt – weil das die EU so will.
Mit einer solch «flexiblen» Handhabung der Neutralität bricht die Schweiz ihre jahrhundertealte humanitäre Tradition. Entgegen dem oben zitierten Spruch bewahrte die Schweiz indessen gerade mit der eigentlich selbstverständlichen Festschreibung unserer Neutralität in der Bundesverfassung ihre humanitäre Tradition, indem sie einer schwachen Regierung das Mittel aus der Hand nimmt, sich opportunistisch dem Diktat fremder Mächte zu unterwerfen und so unsere neutrale und humanitäre Tradition zu unterlaufen.
Die Neutralitätsinitiative wird von ihren Gegnern reißerisch unsachlich als «Blocher-, SVP- oder gar Pro Putin-Initiative» verunglimpft. Dem sei entgegengehalten, dass die Initiative gerade auch in linken Kreisen – die besonders gerne und zu Recht auf Menschlichkeit pochen und jeder Nähe zu den angeführten Kreisen wahrlich unverdächtig sind – Unterstützung findet. Und wer den Text der Initiative genau liest, wird erkennen, dass sie weder der Übernahme von Sanktionen der hierfür einzig zuständigen UNO noch einer Zusammenarbeit mit Bündnissen im Falle eines drohenden militärischen Angriffs auf die Schweiz entgegensteht.
Im Zweiten Weltkrieg ging es in der Schweiz um «Anpassung oder Widerstand» – so der Titel eines immer noch lesenswerten Buches von Alice Meyer. Nicht vergessen sei auch, dass die Schweiz schon einmal Schutzsuchende an der Grenze abgewiesen hat. Ich wünsche mir, dass die Schweizer Bevölkerung sich wieder auf ihren Mut und ihre humanitäre Tradition, an Leib und Leben bedrohten Menschen vorbehaltlos Schutz zu bieten und sich in keiner Form an fremden Kriegen zu beteiligen, besinnt und ausländischer Einmischung in diese Tradition entschlossen und mutig Widerstand leistet. Der Weg dahin ist ein beherztes JA zur Neutralitätsinitiative!
Dieser Beitrag ist zuerst auf bene.swiss erschienen.
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Jürg Vollenweider ist ehemaliger Staatsanwalt in Zürich